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  Zusammengestellt von Oskar Fuhlrott, ©  

Quellen zur Rentenpolitik

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Abkürzungen: GRV = Gesetz­liche Renten­versiche­rung (Deutsch­land), UV = Umlage­verfahren (engl.: PAYG system), KDV = Kapital­deckungs­verfahren (engl.: funded system), AHV = Alters- und Hinter­lassenen­versiche­rung (Schweiz)

 
• Zustand • Forde­rungen • Nach­haltig­keit • Makro­öko­nomie • Kapital­deckung usw.: .1 .2 .3 .4 .5 • Riester-Rente, Riester-Faktor • bAV • Genera­tionen-Gerech­tigkeit • Alters­armut • Auswei­tung • Diverses • Neu 2016 • Neu 2017 • Verweise •   ⇒Autoren

1. Zustand des Rentensystems  

Die Deutsche Renten­versiche­rung hat 16 rechtlich selbst­stän­dige Versiche­rungsträger, zusammen­gefasst in der Deut­schen Renten­versiche­rung Bund. Sie ist organisiert als Selbst­verwal­tung aus den Sozial­partnern Bundes­verei­nigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Deut­sche Ange­stellten­gewerk­schaft (DAG) und Deut­scher Gewerk­schafts­bund (DGB).
 
[PDF] Ratgeber zur Rente. Bundesminis­terium für Arbeit und Soziales, 1.7.2010
[Web-Link] Aufbereitete Datensätze für die interes­sierte Fach­öffent­lich­keit. Forschungs­portal der Deut­schen Renten­ver­siche­rung
[HTML] Ausführliche Begriffsbeschreibung: Nettorenten­niveau / Brutto­renten­niveau. WIRT­SCHAFT UND SCHULE, INSM, 2009. Netto­renten­niveau = verfüg­bare Rente eines Netto-Durch­schnitts­verdienstes (nach Abzug von Steuern, Kranken- und Pflege­versiche­rungs­anteil) nach 45 Arbeits­jahren / durch­schnitt­licher Netto­verdienst aller Beschäf­tigten im Kalender­jahr • beim Brutto­renten­niveau werden Steuern und Sozi­alver­siche­rungs­abgaben nicht vom Verdienst abge­zogen • das Brutto­renten­niveau liegt also nied­riger: 2003 48,3%, 2006 47,9%; Absinken durch die Riester-Reform (seit 2002) bis 2030 auf 41,9% und durch den Nach­haltig­keits­faktor (seit 2005) weiter auf ca. 40% • mit der nach­gela­gerten Renten-Besteu­erung wird die indi­vidu­elle Steuer­belas­tung in Abhän­gigkeit von der Höhe der gesetz­lichen Rente und zusätz­licher Alters­einkommen vari­ieren — ein allge­meines Netto­renten­niveau ist dann nicht mehr bestimmbar • Maßstab „modifi­ziertes Brutto­renten­niveau” (manchmal auch Netto­renten­niveau vor Steuern genannt): nach Abzug der gesetz­lichen Sozi­alab­gaben, aber vor Abzug der indi­vidu­ellen Steuer­schuld (soll bis 2020 nicht unter 46% oder bis 2030 nicht unter 43% sinken)
[HTML] Nettorentenniveau. selbstoptimieren.de, 2010. Netto­renten­niveau = Verhältnis der Netto­rente eines Eckrent­ners zum Netto­durch­schnitts­verdienst aller Beschäf­tigten (2004: ca. 68%) • wegen der schritt­weisen Besteu­erung der Renten in Zukunft für jeden Rentner­jahr­gang anders • neuer Begriff des Netto­renten­niveaus vor Steuern (2004: bei 53%) • dabei werden die noch fälligen Steuern nicht mitein­bezogen
[PDF][GIF-Statistik] Entwicklung des Rentenniveaus 1978 bis 2018. Bundes­zentrale für poli­tische Bildung  bpb, 2004. • Grafik: Entwick­lung des Netto­renten­niveaus vor Steuern und des Brutto­renten­niveaus • Text: Entwick­lung des Renten­niveaus — Fakten • im Rahmen der Renten­reform­gesetze folgt die Renten­anpas­sung der Einkom­mens­entwick­lung der Beschäf­tigten nur noch begrenzt, um die Rente finan­zierbar zu halten • die Folge sind wach­sende Versor­gungs­lücken im Alter • Tabelle: Entwick­lung des Brutto­renten­niveaus und des Netto­renten­niveaus vor Steuern
[AkR][HTML] B. Rürup: Wirtschaftliche Bedin­gungen der Alters­siche­rung[Wichtig !]. Rede auf dem Kongress "Zukunft der Rente" am 25.04.2006 in Berlin. ver.di Perspektiven. 2006. • Für das KDV sprechen (angreif­bar): • 1) Macken­roth­scher Satz (s.u.) gilt so nicht bei offenen Kapital­märkten im Ausland • 2) Macken­roth­scher Satz sagt nichts über volkswirt­schaftliche Rele­vanz der Erspar­nis­bildung • 3) das KDV eröffnet Möglich­keit, auslän­dische Wert­schöpfung zur Finan­zierung heimi­scher Renten zu instru­men­tali­sieren • eine wissen­schaft­lich fundierte rich­tige Mischung zwischen UV und KDV gibt es nicht • auch bei „Rendite-Vorsprung” des KDV immer eine Zusatz­belastung Erwerbs­tätiger („Sandwich-Genera­tion”) • nach Maßgabe unter­schied­licher Anlagen­erfolge gibt es unglei­chere Vertei­lung der Alters­einkommen • bis 2030 steigt Standard­rente – auch real – um etwa ein Sechstel niedriger als beim alten Renten­recht • Nach­haltig­keits­faktor entfaltet in den näch­sten Jahren Brems­wirkung von 0,1-0,2% p.a., ab 2020 von 0,3 bis 0,4% • Teil­habe­äqui­valenz bedeutet Über­tragung rela­tiver Einkommens­positionen aus Erwerbs­phase in Ruhe­stands­phase • Produk­tivitäts­steige­rung führt daher regel­mäßig nur zur kurz­fristigen einnahme­seitigen Renten­kassen­entlastung, verhindert aber keinen Anstieg des Beitrags­satzes • Renten­quotient = Äqui­valenz­rentner / Äqui­valenz­beitrags­zahler • hohe Löhne, steigende Erwerbs­tätigkeit oder Ausweitung des Versicherten­kreises sind immer nur mit einer vorüber­gehenden Entlastung der Renten­kasse verbunden • Einbeziehung Selbst­stän­diger in GRV wäre deshalb mit Senkung des Beitrags­satzes verbunden – nach 30 Jahren würde Beitrags­satz vorherigem Pfad aber wieder sehr nahe kommen • Befriedi­gung von Schutz­bedürfnissen kann auch Grund für Ausweitung des Versicherten­kreises sein • Abbau der Arbeits­losigkeit würde nur beschäf­tigungs­bedingte Einnahme­probleme der Renten­versi­cherung lösen • einge­leitete allgemeine Leistungs­rücknahmen sind unver­meid­lich, wenn man ange­strebte lang­fristige Beitrags­ziele akzep­tiert • will man glei­tende Erhö­hung des Renten­eintritts­alters nicht, müssen ent­stehende Kosten anderen Gruppen angelastet werden • zentrales makro­öko­nomisches Problem der nächsten 30 Jahre: spürbar kleiner werdende Erwerbs­bevöl­kerung muss produk­tiver werden • um derzei­tiges Wachstums­niveau zu halten, müssten 2035 Erwerbs­tätige 15% mehr leisten als heute, nur um gleiche Menge an Konsum- und Investi­tions­gütern pro Kopf der Bevöl­kerung zu produ­zieren • diese Wachstums­beeinträch­tigung kann reduziert werden: durch Erhö­hung der Erwerbs­quote insbe­sondere von Frauen und älteren Arbeit­nehmern, durch Verlän­gerung des Erwerbs­lebens, durch forcierte Bildungs- und Weiter­bildungs­maßnahmen, durch Erhö­hung der Kapital­inten­sität bzw. Ausweitung der Real­kapital­bildung • solche Politik würde es erlauben, dass auch bei sinkendem Renten­niveau Renten immer noch real steigen könnten und in Lohn­summen­entwick­lung bedingte Finan­zierungs­probleme der GRV verringern • Personen­gruppe mit höchsten Grenz­belastungen sind allein­stehende Arbeit­nehmer mit Jahres­einkommen zwischen 50.000 und 60.000 €
[Dias/Folien] B. Rürup: Finanzpolitik, Kapitel 5, Trag­fähig­keit: 1. Quer­format-Folien (u.a. Entwicklung Rentnerquotient[!]); 2. Hoch­kant-Folien. TU Darm­stadt, 2007. • 1) Trag­fähig­keit der öffent­lichen Finanzen • Vergleich Staats­quoten 2006 • Vergleich Indika­toren der Staats­tätig­keit • Vergleich Schulden­stands­quoten 2006 • theo­reti­sches Konzept der Trag­fähig­keit • 2) Trag­fähig­keit der Sozi­alen Siche­rungs­systeme • expli­zite und impli­zite Schulden­stands­quoten 2004 • Reform der GRV: RV-Nach­haltig­keits­gesetz • Verän­derung Brutto­entgelte je Beschäf­tigten und versiche­rungs­pflich­tige Entgelte je Beitrags­zahler 1993–2002 • Rentner­quotient bis 2040 (Quelle: Bericht der Kommission (2003), S. 105) • Modi­fika­tionen der Renten­anpas­sungs­formel • Nach­haltig­keits­faktor, Nachhol­faktor
[HTML] Sie sollen die Renten sichern. Rürup-Kommission nimmt Arbeit auf. Hamburger Abendblatt, 14.12.2002. • Sie soll Vorschläge erarbeiten, wie die Sozialversicherungen finanzierbar bleiben • das Gremium soll in vier Arbeitsgruppen konkrete Vorschläge erarbeiten, wie die Sozialversicherungen dauerhaft finanzierbar bleiben • Rürup und andere Wissenschaftler für eine Heraufsetzung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre in den Jahren nach 2010 • die Gewerkschaften wollen das Eintrittsalter an die Lebensarbeitszeit koppeln • CDU-Sozialexperte Andreas Storm: 2004 drohe ein Anstieg der Sozialbeiträge auf 43% • CSU: die Bürger stärker privat an der Sozialversicherung beteiligen • Stoiber: die Lohnnebenkosten dauerhaft auf 40% begrenzen • ob die Arbeitnehmer die weiteren Erhöhungen allein tragen müssten oder ob es mehr Zuzahlungen und Selbstbeteiligungen geben soll, sei noch nicht entschieden
[PDF] Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Siche­rungs­systeme. Bericht der Kommission („Rürup-Kommission”).     Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Siche­rung, 2003. • S. 105: Abb. 3-3: Entwick­lung des Rentner­quotienten bis 2040
• Fazit:
S. 113: „Insge­samt spricht sich die Kommission dafür aus, das Äqui­valenz­prinzip in der Gesetz­lichen Renten­versiche­rung zu stärken und Schritte zu unter­lassen, die mit einer Auswei­tung des UV verbunden wären. Hier werden allzu oft Schein­lösungen mit tatsäch­lichen Lösungs­ansätzen verwech­selt. Letzt­lich gibt es keinen Weg, die Folgen des demo­gra­fischen Wandels wegzu­defi­nieren.”
• Minder­heits­votum zur Verän­derung der Renten­anpas­sungs­formel (Nach­haltig­keits­faktor):
„Der Faktor, wie von der Kommis­sions­mehr­heit beschlossen, soll das Verhältnis von Versi­cherten zu Rentner­Innen berück­sich­tigen und so gewichten, dass die poli­tisch gesetzten Beitrags­ziele (20% im Jahr 2020 und 22% im Jahr 2030) einge­halten werden können. Er sugge­riert mit der Berück­sich­tigung des Verhält­nisses von Versicherten zu Leistungs­empfänger­Innen eine stich­haltige inhalt­liche Begründung – erst durch die Gewich­tung des Verhält­nisses durch einen flexi­blen Gewich­tungs­para­meter erhält der Faktor seine echte Funktion, das Renten­niveau auf das Ziel der Beitrags­siche­rung hinzu­defi­nieren.”;
• Minder­heits­votum zur ergän­zenden kapital­gedeckten Vorsorge:
...„vertreten die Auffas­sung, dass es bei der Weiter­entwicklung der Riester-Rente nur darum gehen kann, die Verbrei­tung bei den versiche­rungs­pflichtigen Beschäf­tigten zu erhöhen. Eine Auswei­tung der kapital­gedeckten Vorsorge in dem Sinne, dass die kapital­gedeckte Säule zu Lasten der gesetz­lichen Rente weiter gestärkt wird, lehnen wir ab.
 [PDF] 3. Kapitel: Reformvorschläge zur Gesetzlichen Rentenversicherung[wichtig !]. Während einer Übergangsphase haben die Beitragszahler immer eine Zusatzlast zu tragen.     BMGS, 2003. • S. 111: Der Vorschlag, das beitragsfinanzierte Rentensystem auf eine steuerfinanzierte Grundrente umzustellen, kann als ein Spezialfall von zahlreichen Modellen betrachtet werden, in denen es um einen teilweisen Übergang vom Umlage- zum Kapitaldeckungsverfahren mittels deutlicher Leistungsreduktion im Umlagesystem geht. Leitmotiv dieser Modelle ist die höhere erwartete Rendite bei Kapitaldeckung und die darauf zurückzuführende vermeintliche Ineffizienz des Umlageverfahrens. Grundsätzlich ist es jedoch nicht möglich, allein durch einen Wechsel der Finanzierungsmethode niemanden schlechter und mindestens einige besser zu stellen. Hauptgrund hierfür sind die eigentumsrechtlich geschützten bestehenden Rentenanwartschaften. Weil sie zu beachten sind, müssen während einer Übergangsphase die Beitragszahler immer eine Zusatzlast tragen. Zum einen müssen sie die Altansprüche finanzieren und zum anderen die eigene private Altersvorsorge betreiben • S. 112, Kasten 3-11: Grundproblem des Übergangs vom Umlage- zum Kapitaldeckungsverfahren: implizite Steuer, Renditedifferenz, Staatschulden • Bei einer im Zeitablauf sinkenden Schuldenquote darf die offen gelegte Staatsschuld nur mit einer Rate wachsen, die kleiner als g ist. Ein größerer Teil muss dann durch Besteuerung aufgebracht werden. Damit wäre eine im Vergleich zur Fortführung des Umlageverfahrens zusätzliche Belastung heutiger zu Gunsten künftiger Generationen verbunden. Umgekehrtes gilt f�r den Fall einer steigenden Schuldenquote Letztlich ist jede beliebige Verteilung unter den Generationen modellierbar
[PDF] Sachverständigenrat: Gutachten 2008, Viertes Kapitel – Soziale Siche­rung: Mehr Licht als Schatten: I. Gesetz­liche Renten­versiche­rung  II. Gesetz­liche Kranken­versiche­rung  III. Die geplante Pflege­reform 2008  IV. Arbeits­losen­versiche­rung  V. Das Solida­rische Bürger­geld
• Zu I: • finan­zielle Situ­ation hat sich wegen konjunk­tu­reller Belebung und vergan­gener Reformen entspannt: finan­zielle Über­schüsse • System mit vorgege­benem Niveau­ziel wurde in System mit vorgege­benen Beitrags­sätzen umge­wandelt • allmäh­lich sinkendes Renten­niveau in GRV kann durch wach­sende Bedeu­tung der Privat­vorsorge und Betrieb­licher Alters­versor­gung aufge­fangen werden • unbe­fristete Verlän­gerung sozial­abgaben­freier Entgelt­umwandlung benach­teiligt ältere Versi­cherte und jene Beschäf­tigten, die diese Option nicht nutzen • so geför­derter Ausbau der kapital­gedeckten 2. Schicht wird durch zeit­weise Schwä­chung der GRV erkauft, mit aller­dings proble­mati­schen Vertei­lungs­wir­kungensozialabgaben­freie Entgelt­umwand­lung senkt Rendite für lange Zeit und bewirkt Umver­teilung von Älteren zu Jüngeren • Arbeits­markt- und Beschäf­tigungs­politik müssen Lang­zeit-Arbeits­losig­keit bekämpfen, um Bezug von ALG II zu verhin­dern oder zu verkürzen, da dieser mit spür­baren Renten­ver­lusten verbunden ist (nur Renten­versi­che­rungs­beiträge des Bundes, als wäre Monats­entgelt 205 €) • Beiträge für 400-€-Jobs wurden von 12% auf 15% ange­hoben und dafür Bundes­zuschüsse enspre­chend gekürzt • allge­meiner Bundes­zuschuss 2007 rund 38 Mrd € • zusätz­licher Bundes­zuschuss 2007 zur Stabi­lisie­rung der Beitrags­sätze 8,7 Mrd € • Mittel aus Ökosteuer rund 9,2 Mrd € • dazu Beiträge für Kinder­erzie­hungs­zeiten etwa 11,5 Mrd € • Renten­anpas­sungs­formel mit Lohn­kompo­nente, Beitrags­kompo­nente (enthält auch Alters­vor­sorge­anteil, „Riester-Treppe”) und Nach­haltig­keits­faktor (berück­sichtigt Gewich­tungs­para­meter α und Rentner­quo­tienten = Zahl der Äqui­valenz­rentner / Äqui­valenz­bei­trags­zahler) • mit Wert 0,25 für α wurde inter­genera­tiver Vertei­lungskom­promiss gefunden • Miss­verständ­nisse über Wir­kungs­weise des Nach­haltig­keits­faktors und der Renten­anpas­sungs­formel • posi­tive Entwick­lung der Arbeits­einkommen lässt nächstes Jahr Renten­erhö­hung von 1% erwarten • Nach­haltig­keits­faktor ist nicht schlicht ein demo­grafi­scher Faktor, sondern berück­sichtigt auch Verän­derungen bei Entgelten und Erwerbs­tätig­keit • Schutz­klausel bewirkt auch auflau­fenden Aus­gleichs­bedarf, der nach­geholt wird • durch Anhe­bung der Regel­alters­grenze (bis 2029 werden 67 Jahre erreicht) werden der Anstieg des Beitrags­satzes gedämpft und über Erhö­hung des Erwerbs­personen­poten­zials Wachs­tums­chancen im altern­den Deutsch­land verbes­sert • Ausnahme für beson­ders lang­jährig Versi­cherte (ab 45 Pflicht­beitrags­jahren) stellt Verstoß gegen Prinzip der Teilhabe­äqui­valenz dar • Anhe­bung des Regel­alters führt zu höheren Renten­anpas­sungen und damit zu einem im Vergleich höheren Renten­niveau • Alters­grenzen­anhe­bung hat auch wachs­tums­politi­sche Wirkungen und könnte im günstigsten Fall bis 2030 demogra­fisch bedingten Rück­gang des Erwerbs­per­sonen­poten­zials nahezu kompen­sieren • dies könnte auch Produk­tions­poten­zial bis 2030 um 3% erhöhen • in Deutsch­land fehlt – im Unter­schied zu den meisten anderen Ländern – jeg­liche Begünsti­gung von geringen beitrags­erwor­benen Renten­ansprüchen oder von niedrigen Renten – getreu dem Äqui­valenz­prinzip (in gesetz­licher Kranken­versi­cherung oder Pflege­versi­cherung sind die Leistungen dagegen weit­gehend einkom­mens­unab­hängig) • Durch­schnitts­ver­diener muss heute etwas mehr als 25 Jahre arbeiten, um Rente in Höhe der Grund­siche­rung zu erhalten: das sind rund 25 Entgelt­punkte — im Jahr 2030 werden es 30 Entgelt­punkte sein • dadurch verliert Renten­beitrag für Viele seinen „Preis­chara­kter” und wirkt wie Steuer: Zwangs­abgabe ohne Anspruch auf Gegen­leistung • bei Jün­geren zuneh­mende Diskon­tinuität der Erwerbs­bio­gra­fien • viele Jüngere besonders in Ost­deutsch­land werden diesen Rück­stand selbst bei Wieder­ein­stieg in Beschäf­tigung nicht mehr aufholen • Selbst­stän­dige sollten in Ver­siche­rungs­pflicht genommen werden • Ein­kom­mens­situa­tion vieler Selbst­stän­diger ist schlechter als die von abhängig Beschäf­tigten: damit besteht Schutz­bedürftig­keit für sie • 287. Effi­zienz­vergleich zwischen GRV und KDV liefert keine Über­legenheit letzterer → Entschei­dung zwischen ihnen ist Wert­urteil­sent­schei­dung • 311. „Ein gleitender Übergang von der derzeitigen umlagefinanzierten Sozialen Pflegeversicherung — nach Maßgabe des Kohortenmodells — zu einer perspektivisch kapitalgedeckten Pflegeversicherung, der derzeit allerdings mit beachtlichen fiskalischen Umstiegskosten noch möglich wäre, würde im Interesse einer Überwindung der Segmentierung dieses Versicherungsmarkts das Auslaufen der Privaten Pflegeversicherung in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nahelegen.”
[PDF] M. Betzwieser: Der DGB und die private Alters­vorsorge: Offener Brief an Annelie Bunten­bach. Readers Edition, 24.5.2008. • Kritik an der posi­tiven Haltung des DGB-Vorstands zur beitrags­freien Entgelt­umwand­lung • jeder beitrags­frei umgewan­delte Euro mindert das Sozial­versi­cherungs­brutto um 35 bis 40 Cent • für die Sozial­versiche­rungs­pflich­tigen mindert das die Rente, das Arbeits­losen­geld I, das Kranken­geld (insbe­sondere bei Betreuung eines kranken Kindes) und das Kurz­arbeiter­geld • GmbH-Töchter von DGB und Einzel­gewerk­schaften (ver.di!) bieten Riester-Renten und andere kommer­zielle Alters­vorsor­gepro­dukte vergüns­tigt an • der DGB betei­ligt sich an der Aktion „Alters­vorsorge macht Schule” mit der Vorstellung von kommer­ziellen Alters­vorsor­gepro­dukten • erscheint dann die berech­tigte Kritik an Kürzungen in der GRV glaub­würdig? • M. Betz­wieser ist Mitglied von ver.di
[HTML] G. Flegelskamp: Was man über Renten wissen sollte[!]. www.flegel-g.de, 2008. • Umlage­prinzip (Gene­rati­onen­vertrag) • Beitrags­zahlung • Beitrags­bemes­sungs­grenze • Durch­schnitts­einkommen • Entgelt­punkte • Eckrentner • Renten­wert • Renten­abschlag • Fremd­lasten • Private Rentenversicherung • Rechen­beispiel einer GRV-Rente;  [HTML] G. Flegelskamp: Entwicklung der Bundeszuschüsse in Prozent der Renten­ausgaben 1960-2007. 2008
[AkR] [GIF-Bild][GIF-Bild] K. Lauterbach: Der Zweiklassenstaat[!]. Wie die Privile­gierten Deutsch­land ruinieren. Rowohlt, Berlin, 2007 (eingescannte Seiten).  S. 126,  S. 127,  S. 128,  S. 129,  S. 130,  S. 131,  S. 132,  S. 133,  S. 134,  S. 135,  S. 136,  S. 137,  S. 138,  S. 139,  S. 140,  S. 141,  S. 142,  S. 143,  S. 144,  S. 145,  S. 146,  S. 147,  S. 148 • Gutver­diener leben länger und lassen sich großen Teil ihrer Rente quasi von Armen bezahlen • gilt insbe­sondere für Beamte • eine steuer­finan­zierte Grund­rente wie in der Schweiz ist dagegen solida­risch, weil Reiche Arme unter­stützen • Privati­sierung ist keine Alter­native (nicht nur wegen Doppel­belastung der Über­gangs­generation): sie ist auch teurer • nur als Pflicht­rente hätte Riester-Rente das Renten­niveau für alle halten können • Rente mit 67 senkt Rente besonders derer, die im Alter arbeit­slos sind oder krank­heits­bedingt keine Beiträge zahlen können
[PDF] T. Boeri, A. Börsch-Supan, G. Tabellini: Would you like to shrink the welfare state? A survey of European citizens. Welfare state reform: A survey of what Europeans want. Economic Policy, April 2001. • Teil 5: Pensions (Renten) • das UV braucht zukünftig (mindestens) eines von: starke Erhö­hung der Beiträge, starke Erhö­hung der Steuern, Einschnitte in bereits zuge­sagte Renten • alle 3 verlangen „Schmerzen jetzt”, um „Schmerzen in der Zukunft” zu vermeiden — das lässt Poli­tiker zögern; die Öffent­lich­keit auch? • 1. Frage: wie hoch schätzen Sie die Summe der Arbeit­geber- und Arbeit­nehmer­beiträge? • in Deutsch­land schätzten 45% zu niedrig, 42% korrekt und 13% zu hoch • 2. Frage: reichen die Beiträge, um die gegen­wärtigen Renten zu bezahlen? • in Deutsch­land schätzten 54%: Defizit, 39%: ausrei­chend, 7%: Über­schuss • nur 47% der Deut­schen war klar, dass die laufenden Beiträge zur Finanzie­rung der laufenden Renten verwendet werden (und das waren eher die weniger Gebil­deten!) • 3. Frage: erwarten Sie eine Renten­krise? • in Deutsch­land bejahten das 81% (aber von den Arbeit­nehmern sogar 91%) • 4. Frage: wird es in den nächsten 10 Jahren eine einschnei­dende Reform des Renten­systems geben? • 75% der Deut­schen bejahten das • 5. Frage: würden Sie wünschen, in Zukunft nur noch ½ der Renten­beiträge an die GRV zahlen zu müssen, auch wenn Sie dadurch ab jetzt nur noch den halben Renten­zuwachs dafür bekämen? • 47,2% der Deut­schen stimmten zu • 66,2% von ihnen würden das ganze einge­sparte Geld als Alters­vorsorge sparen, 28% den größten Teil davon • Zusatz­frage: würden Sie es akzep­tieren, wenn Ihre Pflicht­beiträge, statt auf Ihr Entgelt­punkte­konto ange­rechnet zu werden, in einem Invest­ment­fonds Ihrer Wahl ange­legt würden? • 71% der Deut­schen bejahten dies • die Zustim­mung zum Ausstieg aus dem UV nimmt mit dem Alter ab und steigt mit Einkommen und Ausbil­dung, sie ist in Ostdeutsch­land geringer als im Westen • die Zustim­mung zum Umstieg auf ein KDV steigt erstaun­licher­weise von 47% auf 71%, wenn die Beiträge zum KDV verpflich­tend sind • Rätsel: 36% sagten nein zum bedin­gungs­losen Umstieg, aber ja zur verpflich­tenden Investi­tion (mehr­heit­lich Frauen und Ostdeut­sche) • Frage an dieje­nigen, die sich für die bedin­gungs­lose Halbie­rung der Beiträge zum UV ausge­sprochen hatten, zu den Umstiegs­lasten: würden Sie dafür auch eine noch klei­nere Rente in Kauf nehmen? • 75% waren total dagegen, 27,9% wären dazu noch bereit, wenn die Rente so berechnet würde, als wenn sie nur zu 45% ihres Lohns gear­beitet hätten, und nur wenige würden noch tiefer gehen • diese Antworten legen nahe, dass die Frage 5 wohl nicht richtig verstanden wurde • Konse­quenz der Autoren: der Über­gang zu einem vollen KDV könnte poli­tisch schwierig sein, soweit die Last nicht über mehrere Genera­tionen verteilt wird und die Vorzüge der Reform der Öffent­lich­keit nicht sorg­fältig erklärt werden
[PDF] J.P. Schulz: Zur aktuellen Diskussion um die Reform der Sozialen Siche­rungs­systeme. Sonstige Veröf­fentli­chungen der Arbeits­gruppe Alter­native Wirt­schafts­politik. Bremen, 2003. • Theo­reti­scher Ausgangs­punkt der europä­ischen Diskus­sionen über die Zukunft der sozi­alen Siche­rungs­systeme ist die Welt­bank-Studie von 1994 mit teils sehr frag­würdigen Argu­menten und 2 Reform­empfeh­lungen: Leis­tungs­reduk­tion der gegen­wärtigen Systeme und allmäh­licher Umstieg auf ein privates, kapi­talge­decktes System • Voraus­schät­zungen der Bevöl­kerungs­entwick­lung kommen bis 2045 je nach Annahmen zu Rentner­quoti­enten von fast 1 bis unter 0,8 • stei­gende Beitrags­sätze sind ein Resultat zu geringer Nach­frage nach Arbeit ← unter­ausge­lastetes Produk­tions­poten­tial ← mangelnde Güter­nach­frage • in einer derar­tigen Situ­ation ist eine aktive Wachs­tums- und Beschäf­tigungs­politik geboten statt einer Beschnei­dung der Ausgaben der GRV • Prog­nosen über den Zusammen­hang zwischen Sozi­alver­siche­rungs­beiträgen und Schwarz­arbeit sollten mit Vorsicht getroffen werden • kein Kosten­vorteil des KDV erkennbar • auch kein Effi­zienz­vorteil des KDV (wg. Macken­roth-Theorem) • nach keyne­siani­scher Inves­titions­theorie dürfte sich die Kapi­talver­zinsung ähnlich der Lohn­entwick­lung verhalten • die Erwar­tung einer besseren Wachs­tums­perfor­mance des KDV unter­stellt, dass das einge­setzte Kapital tatsäch­lich für Sach­inves­titionen verwendet wird, und nicht als Finanz­inves­tition • stei­gende Beitrags­sätze als Resultat der wach­senden Arbeits­losig­keit müssten durch eine aktive Arbeits­markt­politik bekämpft werden • die Einset­zung der Rürup-Kommis­sion war problem­inad­äquat mit wenig erquick­lichen Vorschlägen • effi­zien­teres Gesund­heits­system durch eine alle Einkunfts­arten berück­sichti­gende Bürger­versi­cherung
[Abstract only] M. Schrenker: Warum fast alle das deutsche Rentensystem unge­recht finden, aber trotzdem nichts daran ändern möchten (Zusam­menfas­sung). KZfSS Kölner Zeit­schrift für Sozio­logie und Sozial­psycho­logie, 61(2), 2009. • Laut Erhe­bung des Inter­national Social Justice Project (2006) gelten ausge­rechnet solche Reform­optionen als unpo­pulär, die auf insti­tutio­neller Ebene für mehr Gene­rati­onen­gerech­tigkeit sorgen sollen • die konkreten konsti­tutiven Elemente der GRV werden als fair empfunden • indi­vidu­elle Sorge vor Status­verlust im Alter über­lagert Betrach­tung der Austausch­bezie­hungen zwischen Jung und Alt • positive Reform­effekte werden kaum wahrge­nommen • Ostdeut­sche haben egali­tärere Vorstel­lung als West­deut­sche
[Powerpoint-Präsentation] O. Kurer: Grundlagen der Sozialpolitik, Kapitel 12: Renten­versiche­rung[!] (Folien). Univ. Erlangen, Vorlesung SS 2006. Da Arbeit­nehmer inkon­sistente Zeit­präfe­renz haben, versagt markt­mäßige Lösung mit privater Vorsorge • Renten­versi­cherung wird in Deutsch­land auch dafür benutzt, Umvertei­lungs­ziele zu verfolgen • Alters­siche­rung beruht in Deutsch­land weit mehr als in anderen Ländern auf GRV („1. Säule”) • 2003 machten Pflicht­bei­träge 62,2% der Ein­nahmen aus, Steuern (vor allem aus Öko­steuer) ein Drittel • Elemente eines Ver­siche­rungs­systems durch Koppe­lung an das Brutto­einkommen, aber keine Beitrags­äqui­valenz, sondern nur Teilhabe­äqui­valenz • Entwick­lung Lebens­erwar­tung Neuge­borener seit 1871 • Entwick­lung Alters­last­quo­tient (= (Steuern aktiver Bevöl­kerung - Transfer­leistungen an aktive Bevö­lkerung) / Sozial­leistungen für Rentner) bis 2030 • bei Arbeits­losig­keit entfallen Arbeit­nehmer­beiträge, aber zukünftige Leistungen sinken um weniger als die Beiträge, da sie weiter versi­chert bleiben → sowohl kurz­fristige wie lang­fristige Auswir­kungen auf GRV • GRV verrin­gert Spar­tätig­keit (Modi­gliani-Hypo­these), verur­sacht hohe Lohn­kosten, reizt zu Schwarz­arbeit an • inter­gene­ratio­nelle Gerech­tig­keit schwer zu bewerk­stel­ligen • Erhö­hung der Beitrag­sbemes­sungs­grenze oder Ausdeh­nung der Zwangs­ver­siche­rungs­pflicht lassen Einnahmen nur zeit­weilig steigen • um Verhältnis 15-64-Jähriger zu über 64-Jährigen konstant zu halten, würden in Deutsch­land 3,4 Millionen Zuwan­derer gebraucht • zu erwar­tender Beitrags­satz bis 2050 nach verschie­denen Renten­reformen • wenn tatsäch­lich Arbeit­nehmer bis 67 arbeiten und Beiträge zahlen, werden die Ziele Siche­rung gegen Alters­armut und Ent­lastung der Renten­versi­cherung erreicht • scheiden sie aber weiter­hin vorzei­tig aus Arbeits­prozess aus, wird Ent­lastung der Kassen geringer, und diese Arbeit­nehmer erhalten gerin­gere Renten • mit Nach­haltig­keits­faktor ist Ziel der Erhal­tung gewohnten Lebens­standards bereits aufge­geben • KDV: bei einer Rendite von 4% und einer Infla­tions­rate von 2% ist Real­zins 2% – dieser Ertrag geht bei margi­nalem Steuer­satz von 50% voll an Staat! • bei nach­gela­gerter Besteu­erung sinkt i.d.R. Steuer­belastung, weil Ein­kommen im Alter meist relativ gering • Riester-Rente ist steuer­lich gefördert und bezu­schusst • Riester-Rente wird ihr Ziel ver­fehlen, Abbau der GRV zu kompen­sieren • Produk­tivi­täts­fort­schritte sind entschei­dend für abso­lute Höhe zukünf­tiger Renten­zah­lungen (ebenso Abbau der Arbeits­losig­keit) • hohe Belastung durch Beiträge wird bleiben (oder anstei­gen), und gleich­zeitig wird Rentenhöhe abge­schmolzen und Ruhe­stands­alter erhöht • wachs­tums­för­dernde Wirt­schafts­politik ist gute Sozial­politik!
[Folien/Dias] W. Strengmann-Kuhn: Grundkurs Wohlfahrts­staatliche Konzeptionen: Alters­siche­rung (Folien). FH Frankfurt, SS 2007. • Vorteile des UV: 1) För­derung von Tat­beständen wie Kinder­erziehung, Ausbildung, Pflege von Ange­hörigen; 2) Berücksichtigung von Nicht­erwerbs­phasen (Arbeits­losigkeit, Krankheit); 3) Gleich­stellung von Männern und Frauen; 4) Mög­lich­keit von Umver­teilung; 5) Sicher­heit • Problem des Übergangs vom UV auf das KDV: Doppel­belastung Junger oder Belastung Alter • Berechnung der Rente (S. 20 / S. 26ff.) • Renten­anpas­sungs­formel der Reform 1992 (S. 36) • Rentenreform 2001 (S. 37ff.) • Rentenreform 2004/2005 (S. 41ff.) • Förderung privater Alters­siche­rung nach der Reform 2001 (S. 44ff.)
[PDF] Bundestag: Gesetz zur Rentenanpassung 2008 vom 26.6.2008. Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2008 Teil I Nr. 26, www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/. • Tabelle Alters­vorsor­gean­teil (Riester-Faktor) 2002–2012:
Der Altersvorsorgeanteil beträgt für die Jahre
vor 20020,0 vom Hundert
20020,5 vom Hundert
20030,5 vom Hundert
20041,0 vom Hundert
20051,5 vom Hundert
20062,0 vom Hundert
20072,0 vom Hundert
20082,0 vom Hundert
20092,5 vom Hundert
20103,0 vom Hundert
20113,5 vom Hundert
20124,0 vom Hundert
[PDF] H. Ribhegge: Änderungen der Renten­anpas­sungs­formel.[Wichtig !] Vorle­sung Soziale Siche­rung in der EU, Europa-Univer­sität Viadrina Frank­furt/Oder, SS 2008. • Ände­rungen 1992, 2000, 2001, 2004, 2006, 2008 • 2004 und 2005 Ausset­zung der Renten­anpas­sungs­formel • Schutz­klauseln wegen Riester-Treppe, wegen Nach­haltig­keits­faktor, für Entgelt­punkte Ost • Niveau­siche­rungs­klausel bis 2020, bis 2030
[PDF] H. Ribhegge: Renten­arten[!]. Vorle­sung Soziale Siche­rung in der EU, Europa-Univer­sität Viadrina Frank­furt/Oder, SS 2008
[HTML] Interview mit B. Raffelhüschen: „Wieviel Sozialstaat können wir uns noch leisten, Herr Raffelhüschen?” SWR>>FERNSEHEN   tele akademie, 2006. • „Im Gegen­satz zu dem, was die Bevöl­kerung glaubt, sind die lang­fristigen Pro­bleme der Renten­versi­cherung erle­digt” • durch Nach­haltig­keits­faktor wird Renten­niveau lang­fristig real um 15% gekürzt • Rente damit sicher, aber geringer, als die meisten glauben • nur mit privater Vor­sorge von etwa 7% des Einkommens sind Lücken zu schlie­ßen
[HTML] M. Eckardt: "Europäisierung" der Sozial­politik am Beispiel der Alters­siche­rung. Der Sozial­staat in der Diskus­sion, 4/2003. • Anzahl über 64-Jäh­riger als Prozent­satz der 15- bis 64-Jäh­rigen in EU-Ländern 2000 und 2050 • Beschäf­tigungs­quoten in EU-Ländern 2000 und 2050 • staat­liche Renten­ausgaben in % des BIP in EU-Ländern 2000 und 2050 • vorrangig für EU ist Verbot der Diskri­mi­nie­rung aufgrund Staats­ange­hörig­keit, Besei­ti­gung von Ungleich­behand­lung zwischen Männern und Frauen, freier Waren-, Personen-, Dienst­leistungs- und Kapital­verkehr, einheit­liche Wett­bewerbs­bedin­gungen für alle grenz­über­schreitend tätigen Unter­nehmen • Einfluss der EU auf die 3 Säulen der Alters­siche­rung
[HTML] H. Schmidt: Alle müssen länger arbeiten. Die Renten­reform genügt für die kommenden Jahre, aber nicht auf Dauer. www.uni-giessen.de/~g41007/perspektive.html, DIE ZEIT 02/2001. • Wohl­fahrts­staat als bisher letzte kultu­relle Errungen­schaft der Euro­päer • Alters­siche­rung als Kern­stück des Wohl­fahrts­staates • das System ist erkrankt, weil die Gesell­schaften über­altern, weil man die Lebens­zeit herab­gesetzt hat, und wegen der Massen­arbeits­losig­keit (Arbeits­lose zahlen weder Beiträge noch Steuern) • mit Faktoren in der Renten­formel können wir zwar Zeit gewinnen, aber keine grund­legende Gesun­dung bewirken • wie müssen uns den Grundursachen und deren Therapie zuwenden • 1. Grund­ursache ist die fort­schrei­tende Über­alte­rung der Gesell­schaft • ob die Alters­siche­rung durch Steuern, durch Beiträge oder aus Kapital­erträg­nissen finan­ziert wird, immer hängen Renten, Sozial­leis­tungen, Zinsen oder Divi­denden davon ab, dass die Arbei­tenden und Verdie­nenden einen Teil ihrer erwirt­schaf­teten Leis­tung abgeben an die Nicht­arbei­tenden — es gibt keinen Trick, der dieses Prinzip außer Kraft setzen könnte! • für die Steige­rung der Zahl der Verdie­nenden sind mehrere Wege denkbar • eine Politik für mehr Kinder kann sich nur in Jahr­zehnten auswirken • das durch­schnitt­liche Lebens­alter hat sich gewaltig erhöht • der Renten­eintritt mit 65 ist zur Ausnahme geworden • das tatsäch­liche Renten­alter wird schritt­weise wieder herauf­gesetzt werden müssen • solange Massen­arbeits­losig­keit besteht, würde die Herauf­setzung des Renten­alters ökono­misch sinnlos bleiben • niemand kann heute auf weite Sicht das Renten­niveau fest­schreiben • eine Anzahl sozi­aler und ökono­mischer Faktoren: Produk­tivität der Erwerbs­tätigen, Auswei­tung der Zahl der Erwerbs­tätigen durch Straf­fung und Verkür­zung der akade­mischen Ausbil­dungs­zeiten und durch Anhe­bung des regel­mäßigen Renten­alters • die private, kapital­gedeckte Rente ist mit Sicher­heit kein Allheil­mittel — natür­lich müssen auch hier die Arbei­tenden die Zinsen und Divi­denden erwirt­schaften • Frage nach der Soli­dität der Invest­ment­fonds und den nur schwierig vorher­zuse­henden Risiken der Kapital­märkte • eine Begren­zung des Versuchs mit der kapital­gedeckten Rente scheint geboten • alle sollten wissen, dass Renten­vorher­sagen immer vom tatsäch­lichen Eintreffen ökono­mischer Prog­nosen abhängen
[Google-Books] Winfried Schmähl: Umlagefinanzierte Rentenversicherung in Deutsch­land — Opti­onen und Konzepte sowie politi­sche Entschei­dungen als Einstieg in einen grund­legenden Trans­forma­tions­prozeß (Google Buch-Faksimile-Auszug). (ohne Seiten 127, 129, 131, 134, 137, 141, 142, 148, 149, 150, 155, 157, 159, 161, 163, 167, 169, 173, 176, 180, 181, 187, 188, 189, 193...). In: Winfried. Schmähl:, V. Ulrich (Hrsg.): Soziale Siche­rungs­systeme und demogra­phische Heraus­forde­rungen (Broschiert). Mohr Siebeck, 2001. • Vorange­stelltes Zitat: Wenn man den Krug erst zerschlägt, dann ist es leicht zu beweisen, daß man nicht daraus trinken kann. (Wilhelm Gerloff, 1932) • demogra­fische Verschie­bungen bieten eine Begrün­dung für tief­greifende Reform­vorschläge, die der Öffent­lich­keit gut vermit­telt werden können: unhalt­bare Situa­tion, wenn in 30 Jahren jeder Erwerbs­tätige einen Rentner finan­zieren müsse • die Fragen sind nicht neu, aber das Gewicht der Akteure in der Sozial­politik­arena hat sich verän­dert, insbe­sondere der Finanz­markt­akteure in den 1990er Jahren • besondere Rolle auch der Welt­bank mit ihrer Publi­kation "Averting the Old-Age Crisis" von 1994: Begren­zung der Leistungen der staatlichen Alters­siche­rung auf eine Mindest­siche­rung (Umlage­finan­zierung), darüber hinaus reichende Alters­siche­rung kapital­fundiert (private Akteure) • begründet wurde dies mit der angeb­lichen erhöhten Ersparnis- und Real­kapital­bildung (→ erhöhte gesamt­wirt­schaft­liche Produktion) und den deut­lich höheren Renditen im Vergleich zu umlage­finan­zierten Systemen • die verschie­denen Finan­zierungs­verfahren wurden in der Wirt­schafts­wissen­schaft zentral behandelt, aber lange ohne den Aspekt, wie eine Verla­gerung von umlage­finan­zierter zu kapital­finan­zierter Alters­siche­rung reali­siert werden könnte • da ein voll­stän­diger System­wech­sel wegen der Umstel­lungs­kosten irreal war, wurde ein stufen­weiser Umbau disku­tiert • den Maßnahmen der rot-grünen Koali­tion liegt die Stra­tegie zugrunde, die Leistung der umlage­finan­zierten Alters­siche­rung zu redu­zieren und die Lücke durch kapi­talfun­dierte Formen zu ersetzen • die Finanzen der GRV werden bestimmt von der demo­grafi­schen Entwick­lung (Ferti­lität, Morta­lität, Migra­tion), der ökonomi­schen Entwick­lung und den Finan­zierungs- und Leistungs­vorschriften • Bundes­zuschüsse an GRV: allge­meiner Bundes­zuschuss (nach Entwick­lung der durch­schnitt­lichen Brutto­arbeits­entgelte und des Beitrags­satzes), zusätz­licher Bundes­zuschuss (1%-Punkt der MwSt), Erhö­hungs­betrag zum zusätz­lichen Bundes­zuschuss (aus Ökosteuer, aber ab 2004 mit der Ände­rungs­rate der Brutto­lohn­summe fortge­schrieben) • die Höhe einer indi­vidu­ellen Versi­cherungs­rente ergibt sich aus den angesam­melten Entgelt­punkten, bewertet mit dem jeweils aktu­ellen Renten­wert (Geld­betrag eines Entgelt­punktes) — außerdem noch aus dem Zugangs­faktor und 1+Renten­anpas­sungs­satz (den bestimmt das jeweils gültige Anpass­sungs­verfahren) • Hand­lungs­möglich­keiten in einem UV: Verän­derungen des Leistungs­niveaus, des Beitrags­satzes, des Finan­zierungs­anteils des Bundes oder des Rentner­quotienten • verein­fachte Bilanz­glei­chung der GRV: Beitrags­einnahmen + Bundes­zuschuss = Renten­zahlungen, wobei Beitrags­einnahmen = Beitrags­satz · (versiche­rungs­pflich­tiger Entgelt + andere Transfer­zahlungen von/an andere Sozial­versiche­rungs­zweige), wobei versiche­rungs­pflich­tiger Entgelt = Zahl der Beitrags­zahler · (durch­schnitt­licher Lohn­satz · durch­schnitt­liche Arbeits­zeit) • vertei­lungs­politi­sche Zielset­zungen können sein: Vermei­dung von Alters­armut, Verste­tigung der Einkom­mens­entwick­lung im Lebens­zyklus • Einkom­mens­vertei­lung kann inter­perso­nell oder inter­temporal betroffen sein • armuts­vermei­dende Mindest­siche­rung ist mit starker inter­perso­neller Einkom­mens­umver­teilung verbunden • bei Einkom­mens­verste­tigung kann die Beitrags-Leistungs-Bezie­hung unter­schied­lich eng sein • das deut­sche Sozi­alver­siche­rungs­system mischt inter­perso­nelle und inter­tempo­rale Umver­teilung • der Beitrag in einem umlage­finan­zierten Alters­siche­rungs­system entspricht einem Preis, der für die Absiche­rung im Alter bezahlt wird (mit Risiko- und Spar­teil) • der von der Regie­rung Kohl beab­sich­tigte „demo­grafi­sche Faktor” war willkür­lich gestaltet und mani­pula­tions­anfällig • Grafik „Versi­cherten­rente in Höhe des Sozial­hilfe­niveaus” — erforder­liche Versi­cherungs­jahre bei verschie­denen Alter­nativen • Grafik „Vertei­lung der durch­schnitt­lichen Entgeltpunkte” — Renten­zugang 1999 • Grafik „beitrags­pflich­tige Jahres­entgelte” — versi­cherungs­pflichtig Beschäf­tigte West­deutsch­land 1997 • 1998: schon bei der alten Regier­rung waren Forde­rungen nach vermehrter Mindest­siche­rung im Alter und der Schaffung ergän­zender kap­talfun­dierte Alters­sicherung ange­legt • nach der Bundes­tagswahl 1998 wirkte die von vielen inter­essierten Seiten ange­heizte Diskus­sion um die „ Sicher­heit der Rente” wie eine kosten­freie Werbe­kampagne für Banken und Versiche­rungen • das medien­verstärkte Beschwören einer sich abzeich­nenden „drama­tischen Lage” für die GRV durch eine demo­grafi­sche „Krise” bereitete den Boden für einen poli­tisch ange­strebten grund­legenden Para­digmen­wechsel • bei der Auswei­tung der Privat­vorsorge sollten die Absi­che­rung bei Invali­dität und Maßnahmen zur Reha­bili­tation der GRV über­lassen bleiben, die damit unter dem Krite­rium der „Rendite” immer weniger attraktiv würde • den „Eckpunkten” einer Koali­tions­arbeits­gruppe war zu entnehmen, dass ein grund­legender Umbau der Alters­siche­rung ange­strebt wurde — über das dann vom Bundestag Beschlos­sene hinaus • Para­digmen­wechsel: Erset­zung des UV durch KDV (nicht nur Ergän­zung); Beitrags­satz­stabi­lität domi­niert; Hinter­bliebenen­versor­gung soll auslaufen • die GRV wird ihren Charakter als einkom­mens­bezo­gene Alters­siche­rung verlieren • jetzt domi­niert das Konzept einer „einnahme­orien­tierten Ausgaben­politik” (wie schon bei der Kranken- und Pflege­versi­cherung) • das poli­tisch moti­vierte Ziel der Beitrags­satz­stabi­lität wird hinsicht­lich seiner ökono­mischen Begrün­dung kaum noch hinter­fragt • grund­legender System­wechsel auch bei der GRV in Rich­tung einer Art bedarfs­geprüfter Alters­siche­rung • faktisch eine Beitrags­finan­zierung eines Teils der Grund­siche­rung (statt Bundes­zuschuss): lohn­bezo­gene Beitrags­einnahmen für Umver­teilungs­aufgaben zweck­entfremdet • etwa 3 Beitrags­punkte resul­tieren aus der Fehl­finan­zierung bei der Hinter­blie­benen­rente • Grafik „Modell­berech­nungen zur Entwick­lung des erforder­lichen Beitrags­satzes in der GRV bis 2030” • Grafik S. 139: „Alten­quotienten der 9. koordi­nierten Bevöl­kerungs­voraus­berech­nung, Modell­variante I” • Hinaus­schieben des Renten­beginns → niedri­gerer Verlauf des Alten­quotienten • flan­kierende Maßnahmen: Zeit­raum zwischen Beendi­gung der Erwerbs­tätig­keit und Inan­spruch­nahme der GRV-Rente über­brücken (Zeit­konten oder flexibel gestal­tete Betriebs­renten­rege­lungen) • höhere Erwerbs­beteili­gung der Älteren ist eine ange­sichts der stei­genden Lebens­erwar­tung, der Alte­rung des Erwerbs­personen­poten­tials und der schrump­fenden Zahl nach­wach­sender Jahr­gänge wirt­schafts-, sozial- und gesell­schafts­poli­tisch wichtige Aufgabe • die Abschläge für vorzei­tige Inan­spruch­nahme von Alters­rente sind in Deutsch­land zu niedrig • Stra­tegie zur Ausdeh­nung der Lebens­arbeits­zeit: Weiter­qualifi­zierung älterer Arbeit­nehmer, Human­kapi­talbil­dung
[PDF] Winfried. Schmähl:, R. Himmelreicher, H. Viebrok: Private Altersvorsorge statt gesetz­licher Rente: Wer gewinnt, wer verliert? PrAVo-Projekt, Zentrum für Sozial­politik, Univ. Bremen, 2003. • Mit der grund­sätz­lichen Weichen­stel­lung der Renten­reform 2001 soll die umlage­finan­zierte staat­liche Alters­siche­rung teil­weise durch kapi­talfun­dierte private und betrieb­liche Formen ersetzt werden • Versi­cherte in der GRV werden in Zukunft ein niedri­geres Renten­niveau haben • es gibt neue Förder­möglich­keiten aus staat­lichen Zulagen und steuer­lichen Erleich­terungen bei Wahl zerti­fizierter Formen der Alters­vorsorge • Analyse der Gesamt­auswir­kungen von Zulagen für private Vorsorge und Kürzungen in der GRV • daraus ergaben sich einige Vorschläge: • 1) das Niveau der GRV sollte nicht weiter gesenkt werden (Abstand zur Grund­siche­rung bereits bedenk­lich gering) • 2) Kinder­zulagen aus steuer­finan­ziertem Fami­lien­lasten­aus­gleich • 3) Kinder­erzie­hungs­zeiten niveau­unab­hängig • 4) zeit­nahe Über­prüfung der privaten Alters­vorsorge • 5) Abwä­gung, ob mini­male private Vorsorge obli­gato­risch sein sollte • 6) höhere Zulage für untere Einkom­mens­schichten • 7) ausführ­lichere Informa­tions­pflicht der Anbieter von Produkten zur privaten Alters­vorsorge
[PDF] Winfried. Schmähl:: Soziale Sicherung im Lebenslauf — Finan­zielle Apekte in länger­fristiger Perspek­tive am Beispiel der Alters­siche­rung in Deutsch­land .[Wichtig !] Arbeits­papier 9/2007, ZeS Zentrum für Sozial­politik, Univ. Bremen, 2007. Über­arbei­tete Version von: „Financial Aspects of Life Cycle Arrangements from a Long-Term Point of View: 'Social Riscs' and Security in Old Age”, European Journal of Social Security, 27(4), 2005. • Der Beitrag stellt dar, wie „soziale Risiken” in öffent­lichen und subven­tionierten privaten Alters­siche­rungs­systemen berück­sich­tigt werden • im Zentrum stehen Auswir­kungen verschie­dener Typen öffent­licher und privater Alters­siche­rungs­systeme auf die Einkom­mens­lage im Alter bei Eintritt bestimmter sozi­aler Risiken (Einkom­mens­verlust durch Arbeits­losig­keit, Krank­heit, Pflege von Kindern) • vorge­brachte Argu­mente zur Redu­zierung der Rolle des Staates: Alters­struk­tur→„inter­gene­ratio­nale Gerech­tigkeit”, „Lohn­neben­kosten” im inter­natio­nalen Wett­bewerb, politi­sche Präfe­renzen Markt­wirt­schaft und Wahl­frei­heit, Druck europä­ischer Insti­tuti­onen • häufige Folge dieser Diskus­sion: zuneh­mende Ergän­zung oder Erset­zung UV-finan­zierter staat­licher sozi­aler Siche­rungs­systeme durch private kapi­talfun­dierte Systeme, viel­fach mit dem Argu­ment „fiskali­scher Nach­haltig­keit” und dem ökono­mischen Beitrag höherer Renditen • die erwarteten Vorteile sind nicht gleich­mäßig verteilt, und diese Strate­gien sind mit verän­derten und zusätz­lichen Risiken verbunden • danach können zwar die staat­lichen Systeme als „fiska­lisch nach­haltig” ange­sehen werden, aber nicht unbe­dingt das gesamte Misch­system • 2 vertei­lungs­poli­tische Ziele der Alters­siche­rungs­politik: Vermei­dung von Alters­armut und Verste­tigung der Einkom­mens- und Konsum­entwick­lung im Lebens­lauf • zur Einkom­mens­verste­tigung auch inner­halb der Ruhe­stands­phase ist auch der Unter­schied zwischen „dyna­mischen” staat­lichen Systemen und indivi­duellem Sparen (über­wiegend nominal konstante Beträge während der gesamten Ruhe­stands­phase) zu beachten • wenn das staat­liche System auf die Vermei­dung von Alters­armut ausge­richtet ist (vergleichs­weise niedrige oder in hohem Maße umver­teilende oder gar einheit­liche Leis­tungen), ist die 2. (betrieb­liche) Schicht in der Regel obli­gato­risch • die Einkom­mens­verste­tigung wird dann vor allem durch die zusätz­lichen Systeme reali­siert • in Ländern mit „groß­zügi­gerem” Leis­tungs­niveau in einem leis­tungs­orien­tierten staat­lichen System sind zusätz­liche Einrich­tungen in der Regel frei­willig • neuere beitrags­defi­nierte Basis­systeme werden durch obli­gato­rische kapi­talfun­dierte ergänzt • durch politi­sche Entschei­dungen sollen die gesetz­lichen Renten in den nächsten 25 Jahren um mindes­tens 25% gesenkt werden • auch in umlage­finan­zierten Systemen mit enger Bezie­hung zwischen Beitrag und Leis­tung wird „Eigen­vorsorge” betrieben • gibt es eine allge­meine, einheit­lich hohe Staats­bürger­rente für alle Älteren, so haben Risiken im Erwerbs­leben keine Auswir­kung auf die Höhe der Rente • Absiche­rung sozialer Risiken und Tatbe­stände für die Rente bei uns:
Einkom­mens­verlust  oder -verringerung aufgrund von Renten­ansprüche nach dem UV Renten­ansprüche nach dem KDV
Krankheit Beiträge der Arbeit­geber (max. 6 Wochen) bzw. Kranken­versiche­rung
Invali­dität im Renten­system (wenn versi­chert)
Arbeits­losig­keit Beiträge durch Arbeits­losen­versiche­rung (zunächst propor­tional zum letzten Lohn, später einheit­liches ALG II)
Weiter­bildung
Arbeits­zeit­verkür­zung
Kapital­markt­risiken
Inflation weitge­hend abgesi­chert (Entgelt­punkte) (in betriebl. Vorsorge begrenzt berück­sich­tigt, aber i.Allg. sinkt Rente real)
Firmen­insol­venzen ja (bei betrieb­licher Vorsorge)
Tod des Ehegatten ja (wenn versi­chert)
Schei­dung Teilung der Ansprüche Teilung der Ansprüche
nicht abgesi­cherte Selbst­ständig­keit ja (wenn Einkommen hoch genug)
Kinder­erzie­hungs­zeiten Beiträge durch den Staat
Pflege­zeiten für Angehö­rige Beiträge durch die Pflege­versiche­rung
Lang­lebig­keit ja (nur wenn in Annu­ität umge­wandelt oder versi­chert)
Entwick­lung der Real­einkommen (nach Renten­formel)
politi­sche Entschei­dungen
• in staat­lichen Systemen wird sowohl das Infla­tions­risiko als auch das Risiko der Unter­schät­zung der künf­tigen Einkom­mens­entwick­lung berück­sich­tigt, auch während der Ruhe­stands­phase • Kauf­kraft­verlust oder rela­tiver Einkom­mens­verlust bei privater Rente:
Jahr bei jährlicher Infla­tions­rate von
1% 2% 3% 4%
0 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
5 4,9% 9,4% 13,7% 17,8%
10 9,5% 18,0% 25,6% 32,4%
15 13,9% 25,7% 35,8% 44,5%
20 18,0% 32,7% 44,6% 54,4%
ein Kauf­kraft­verlust von über 25% in 15 Jahren bei einer jähr­lichen Infla­tions­rate von 2% stei­gert sich bei einem zusätz­lichen Real­einkom­mens­wachstum von 1%/Jahr zu einem „Renten­verlust” von ca. 36% • dieser Aspekt wird in der Debatte über die Priva­tisie­rung von Alters­renten oft voll­ständig über­sehen! • die demo­grafi­sche Entwick­lung (sinkende Geburten­rate und stei­gende Lebens­erwar­tung) betrifft auch kapi­talfun­dierte Systeme • die Subven­tionie­rung der Förde­rung privater Vorsorge wird auf dem Wege indi­rekter Steuern auch von den Gering­verdie­nern mitfinan­ziert, die die Möglich­keit subven­tionierter Erspar­nisbil­dung gar nicht nutzen können • die beitrags­freie Entgelt­umwand­lung (sozial­abgaben­freier Erwerb von Alters­siche­rungs­ansprüchen anstelle der Auszah­lung von Arbeits­entgelt) hat weitrei­chende Folgen: gerin­gere Beitrags­einnahmen der Sozi­alver­siche­rungs­träger, was über die Renten­formel zu Leis­tungs­reduk­tionen auch für dieje­nigen führt, die keine Entgelt­umwand­lung vornehmen • sowohl aus makro­ökono­mischer Sicht als auch wegen der Beschäf­tigungs­fähig­keit älterer Arbeit­nehmer gibt es gute Argu­mente für eine Subven­tionie­rung der Weiter­bildung • zu dieser Akku­mula­tion von Human­kapital wären öffent­liche Mittel besser verwendet als zur Förde­rung von Finanz­kapital für die private Alters­siche­rung! • Annahmen, die Priva­tisie­rung von Alters­vorsorge würde die Wahl­möglich­keiten erwei­tern und eine höhere Rendite ermög­lichen, entsprechen nicht unbe­dingt der Realität • ob die reale Netto­verzin­sung der privaten Ersparnis höher ist als die Rendite im staat­lichen System, hängt von vielen Faktoren ab • Beleuch­tung zahl­reicher Effekte wie zuneh­mende Liqui­dität, Auslands­anlagen, welt­weite Alte­rungs­prozesse, Verhältnis der Rendite­aussagen zur Risiko­höhe • bei der Vehe­menz der Befür­wortung der (parti­ellen) Erset­zung des UV durch das KDV von manchen Poli­tikern, Finanz­markt­akteuren und Öko­nomen erscheint „die Grenz­ziehung zwischen Wissen­schaft­lern und Lobby­isten … durchaus fließend” • in Deutsch­land ein unifor­miertes Meinungs­bild in den Medien, aber die Menschen hinsicht­lich der Konse­quenzen dieser Alters­siche­rungs­politik unin­for­miert • selbst wenn lang­fristig hohe Renditen von Wert­papieren zu erwarten seien, ist bei der hohen Vola­tilität der Kurse für den Einzelnen entschei­dend, wann er die Papiere kaufte und wann diese verkauft werden (müssen) • Investi­tions­entschei­dungen können zu sehr unter­schied­lichen Renditen führen → zuneh­mende Einkom­mens­ungleich­heit im Alter • reales Risiko, dass es viel mehr Verlierer als Gewinner geben wird: arme Ältere, durch­schnitt­liche Rentner und die Steuer­zahler • der Ersatz staat­licher durch private Alters­siche­rung verla­gert Risiken 1) vom Staat direkt zu den Privat­haus­halten und 2) von Arbeit­gebern zu Arbeit­nehmern • die steuer­lichen Anreize für private Alters­siche­rung könnten weniger vorteil­haft sein als eine Erhö­hung der steuer­finan­zierten Zuwei­sungen an die GRV • Argu­mente zugun­sten bestimmter Lösungen sollten kritisch auf die damit verbun­denen Inter­essen über­prüft werden — insbe­sondere, wenn sie als „alterna­tivlos” bezeichnet werden
[Buch] Uwe Wagschal: Steuerpolitik und Steuerreformen im internationalen Vergleich: eine Analyse der Ursachen und Blockaden. Die Studie analysiert die Determinanten der Steuerpolitik und der Steuerreformen in OECD-Ländern. Es wird untersucht, was den Umfang und die Struktur der nationalen Steuersysteme sowie die Entwicklung einzelner Steuern bestimmt. Ein weiterer Schwerpunkt der Analyse liegt in der Beantwortung der Frage, welche Faktoren Steuerreformen begünstigen und welche die Reformtätigkeit behindern. Im Zentrum der Untersuchung stehen die Wirkungen und Interaktionen von Parteien, Institutionen und Vetospielern, ebenso wie die Einflüsse der Globalisierung, der Pfadabhängigkeit und sozioökonomischer Faktoren.  →versicherungs­fremde Leistungen.  Lit Verlag Münster. 472 Seiten, 34,90€=7¢/Seite. Nov. 2005. • S. 352: „In Deutschland, aber auch in Österreich” wird die gesamte Abgabenlast „überwiegend durch den Anstieg der Sozialversicherungs­ausgaben erhöht.” • So „kann die Politik Ausweichstrategien über die Sozialkassen wählen. Änderungen der Sozialversicherung sind nicht zustimmungs­pflichtig, sondern werden als Einspruchsgesetze eingestuft.” • „In Deutschland war dies in den vergangenen Jahrzehnten anhand des Anstiegs der Sozialversi­cherungsanteile am Gesamtsteuer­aufkommen gut beobachtbar. Die Politik kann also […] Stimmenmaximierungs­politik betreiben, indem sie den Beitragszahlern versicherungsfremde Leistungen aufb&uum;rdet, ohne selbst bzw. nur unzureichend für diese aufkommen zu müssen. So ist in Deutschland der Anteil der Sozialversicherung (in Prozent der Gesamtabgaben) zwischen 1965 und 2001 von 26,8 auf 39,3 Prozent gestiegen, in Österreich im selben Zeitraum von 24,9 auf 32,8 Prozent, in den USA von 13,3 auf 24,6 Prozent.” • „Die quantitative Erfassung der versicherungsfremden Leistungen ist schwierig, ebenso wie die definitorische. Im Prinzip handelt es sich um gewährte Leistungen, für die keine Beiträge entrichtet wurden, wie etwa die Anrechnung von Ausbildungszeiten für Schul- und Hochschulbesuch in der Rentenversicherung.„ • „Versicherungsfremde Leistungen können intern (d.h. den Versicherten) oder extern (d.h. jenen, die nicht zum Versichertenkreis gehören) gewährt werden. Hierzu gehören etwa die Anrechnung von Kindererziehungszeiten oder Fremdrenten für Aussiedler, aber auch Renten für ehemalige Bürger der DDR. In jedem Fall werden bei versicherungsfremden Leistungen die Kriterien der Beitrags- und Leistungsäquivalenz verletzt.” • der größte Anteil versicherungsfremder „Leistungen findet sich nach einer Schätzung des Verbandes Deutscher Rentenversicherung­träger in der Rentenversicherung mit über 34 Prozent aller Leistungen” • • • • • • • • • •
[PDF] O.W. Teufel: Versicherungsfremde Leistungen in der Arbeiter- und Ange­stellten­renten­versiche­rung. Aktion Demo­krati­sche Gemein­schaft e.V., 2004.
Tabelle aus: VDR – Fakten und Argumente, 01/1997:
Art der versiche­rungs­fremden Leistungen Anteil
Kriegsfolgelasten [~.23]  23,0%
Anrechnungszeiten [~.15]  15,2%
Altersrenten vor dem 65. Lebensjahr [~.18]  18,3%
Kindererzie­hungs­zeiten, Kinder­erzie­hungs­leistungen [~.06]  6,3%
Auffüll­beträge/Renten­zuschläge (neue Bundes­länder) [~.05]  5,3%
Erwerbsunfähigkeits­rente wegen Arbeits­markt­lage [~.05]  5,2%
Anteilige vsfr. KVdR und PVdR-Zuschüsse [~.06]  6,5%
Rente nach Mindest­einkommen [~.04]  4,0%
Höherbewer­tung Berufs­ausbil­dung [~.08]  8,3%
Sonstige [~.08]  7,9%
• Geschichte der GRV: Leistungs­auswei­tungen der GRV, Zuschuss­kürzungen bzw. Zuschuss­erhö­hungen des Bundes 1960, 1970, 1990, 1992, 1994, 1998, 1999, 2001, 2002 • ver­siche­rungs­fremde Leistungen, die nicht durch Bundes­mittel gedeckt sind: 2001 ca. 15 Mrd. € • ver­siche­rungs­fremde Leistungen auch in der Kranken- und Arbeits­losen­versi­cherung, alles zusammen mehr als 170 Mrd. DM (lt. IW, 1994), wovon Bund nur 70 Mrd. DM ersetzte: 1994 blieben die Beitrags­zahler so auf ca. 100 Mrd. DM (ca. 50 Mrd. €) sitzen
;  [PDF] Versicherungsfremde Leistungen in der Arbeiter- und Ange­stellten­renten­versiche­rung. 2009
[PDF] Winfried Schmähl: Aufgabenadäquate Finanzierung der Sozial­versi­cherung durch Beiträge und Steuern — Begrün­dungen und Wirkungen eines Abbaus der „Fehl­finan­zierung” in Deutsch­land. Arbeits­papier 5/2006, ZeS Zentrum für Sozial­politik, Univ. Bremen, 2006. • Aktu­elle sozial-, finanz- und wirt­schafts­politi­sche Diskus­sion in Deutsch­land: welche Aufgaben und Ausgaben, die durch die Sozial­versi­cherung abge­wickelt bzw. ihr zuge­wiesen werden, sollen aus Beiträgen finan­ziert werden, die über­wiegend am Arbeit­sentgelt anknüpfen, und welche aus Steuern — also welches die „aufgaben­adäquate” Finan­zierung ist bzw. in welchem Ausmaß eine „Fehl­finan­zierung” (ein Missver­hältnis zwischen der Art der Aufgabe und der Art der Finan­zierung) besteht, die negative ökono­mische Effekte zur Folge haben kann • es werden zunächst kurz Begrün­dungen für eine aufga­benadä­quate Finan­zierung von Ausgaben der Sozial­versi­cherung aufge­zeigt, zugleich Auswir­kungen einer Fehl­finan­zierung bzw. deren Besei­tigung • dazu wird auf die seit einigen Jahren beson­ders stark betonten Auswir­kungen von lohn­bezo­genen Sozial­versi­cherungs­beiträgen auf die Lohn­neben­kosten einge­gangen • Klage der Arbeit­geber über „über­höhte” Lohn­neben­kosten ist wider­sprüch­lich • bei Gegen­über­stel­lung von Lohn­kosten und Netto­entgelten zu berück­sicht­tigen, dass durch Beiträge Ansprüche erworben werden • kurze Erläute­rung von Alter­nativen zur Besei­tigung der Fehl­finan­zierung • diese Alter­nativen stehen in enger Verbin­dung mit der Frage, welche Konzep­tion jeweils in den einzelnen Zweigen besteht bzw. ange­strebt wird • am Beispiel einiger jüngerer Berech­nungen: das Gesamt­volumen der Fehl­finan­zierung und seine Bedeu­tung für die Höhe der Sozial­beiträge • Fehl­finan­zierung in einzelnen Zweigen der Sozial­versi­cherung • die bei unverän­dertem Ausga­bevo­lumen erforder­liche Gegen­finan­zierung für eine Redu­zierung von Beiträgen und deren erwart­bare Wirkungen (insbe­sondere auf die Beschäf­tigung) • Gefahren für die Akzep­tanz des Sozial­versi­cherungs­systems infolge nicht aufga­benadä­quater Finan­zierungs­entschei­dungen • die jüngst einge­führte Steuer­finan­zierung fami­lien­orien­tierter Ausgaben bereits wieder abge­schafft • was in den verschie­denen Sozial­versi­cherungs­zweigen aus Steuern zu finan­zieren wäre, ist in jüngerer Zeit wenig umstritten • strittig bleiben die Hinter­bliebenen­renten in der GRV und die in der Sozial­versi­cherung erfol­genden Trans­ferzah­lungen von West- nach Ostdeutsch­land • Fehl­finan­zierung im Urteil verschie­dener Quellen:
Fehl­finan­zierung Volumen  entspricht % Beitrags­satz­punkte
Schmähl (1994) für 1992 (Minimum) 7,7 Mrd. € (Minimum) 15,1%
Schmähl (2002) für 1998 (gut) 3,5%
DIW (2005) für 2002 39,2 Mrd. €
Sessel­meier (2005) für 2003 15,2–44,8%
Sach­verstän­digenrat (2005) für 2003 6,1 bzw. 16,1 Mrd. € 0,7%
Zu den versi­cherungs­fremden
Leistungen wurden gezählt
bei Hinter­blie­benen­versor­gung bei West-Ost-Transfer (GRV)
DIW 31,6 Mrd. € 7,7 Mrd. €
Sessel­meier 36,0 bzw. 6,8 Mrd. € 10,3 Mrd. €
Sach­verstän­digenrat 6,8 Mrd. €
• das Poten­tial zur Senkung von Beitrags­sätzen also 7–9 %-Punkte für alle Sozial­versi­cherungen zusammen • in der GRV bleibt als großer fehl­finan­zierter Ausgaben­posten die Hinter­blie­benen­versor­gung • auch bei den Renten­versi­cherungs­trägern inzwi­schen Teile der Hinter­blie­benen­versor­gung dem „sozi­alen Ausgleich” zuge­ordnet, jedoch dadurch rela­tiviert, dass ein Split­ting der Ansprüche zur Berech­nung heran­gezogen wird • diese Posi­tion kann Schmähl nicht über­zeugen • die Renten­versi­cherungs­träger halten neuer­dings auch den West-Ost-Transfer für fremd zu finan­zieren • diese Posi­tion weist Schmähl durch Vergleich mit dem Finanz­ausgleich zurück
[HTML] B. Dribbusch, U. Winkelmann: "Ich will nie wieder Minister werden". taz, 31.8.2005. Inter­view mit Walter Riester. • Rück­kehr der Idee Kombi­lohn • „Subven­tionie­rung von Löhnen über Steuer­mittel führt häufig nur zu Mitnah­meef­fekten” • „Die Bedeu­tung der Lohn­neben­kosten wird absolut über­schätzt” • eine Pflicht zur privaten Alters­vorsorge ist bei hoher Förde­rung gar nicht nötig • „Als die Bild aber mit dem Wort "Zwangs­rente" titelte, waren erst die Grünen, dann auch unsere eigenen Leute dagegen” • auf die Frage: „Was ist denn falsch gelaufen bei Hartz IV?” seine Antwort: „Zum Beispiel haben wir zu wenig vermit­telt, dass das neue System keine Auswei­tung des Arbeits­markts bewirkt. Selbst wenn wir eine bessere Vermitt­lung hätten, brächte das nicht viel, solange keine neuen Arbeits­plätze geschaffen werden.” • auf die Frage: „Was war denn Ihr größter Fehler?” seine Antwort: „Ich hab ja teil­weise die Illu­sionen mitge­tragen. Zum Beispiel war ich auch nicht frei von der Lohn­neben­kosten-Argu­menta­tion — habe sie am Anfang sogar geglaubt, weil doch eine Million Fliegen nicht irren können.”
[PDF] H. Reiners: Lohnnebenkosten — Mythen und Fakten. „Die Ersatz­kasse”, Heft 11/2005. • Begriff stammt von der ILO: alle Kosten außer den Direkt­vergü­tungen (nicht nur die Sozial­versiche­rungs­abgaben) • die Arbeits­kosten wären ohne die Arbeit­geber­anteile nicht geringer! • sie sind unver­zicht­bare Lohn­faktoren • „Wird der Arbeit­geber­anteil den Versi­cherten zuge­schlagen, bleiben die Arbeits­kosten davon per Saldo unbe­rührt” • die Belas­tungen durch die Sozial­abgaben rangieren inter­natio­nal im Mittel­feld • auch eine Verla­gerung der Sozial­abgaben auf den Staat wäre ein volks­wirt­schaft­liches Null­summen­spiel, wenn nicht eine Konjunk­turbremse
[Folien/Dias] W. Strengmann-Kuhn: Soziale Sicherung I, 5. Vorle­sung: Die gesetz­liche Renten­versi­cherung in Deutsch­land (Folien). Univ. Frank­furt, SS 2007
[PDF] A. Braakmann, J. Grütz, T. Haug: Das Renten- und Pensions­vermögen in den Volks­wirt­schaft­lichen Gesamt­rech­nungen. Statisti­sches Bundesamt, Wirt­schaft und Statistik 12/2007. • (S. 1177) Über­sichts­tabelle zur Alters­siche­rung • Renten­anwart­schaften zum 31.12.04/31.12.05
[HTML] Die Finanzierung der nicht beitragsgedeckten Leistungen. (Stand: Juli 2006). Deut­sche Renten­versiche­rung, 2007. • Finanz­volumen, Finan­zierung, Bundes­zuschuss (Verände­rungen in den letzten Jahren) • Bundes­zuschuss in den 70er und 80er Jahren weniger als 20%, 1998 rd. 22% • zum finan­ziellen Ausgleich für die nicht beitrags­gedeckten Leistungen daher steuer­finan­zierter Zuschuss aus dem Bundes­haushalt • nicht beitrags­gedeckte Leistungen der GRV 2003 29% der Gesamt­renten­ausgaben (ca. 57 Mrd.€); mit West-Ost-Transfer und Teil der Hinter­blie­benen­renten sogar 39,6% • seit 1.4.1998 zusätz­lichen Zuschuss aus der Erhö­hung der MwSt • seit Juni 1999 Beiträge für Kinder­erzie­hungs­zeiten vom Bund • 28.12.1999 weitere Erhö­hung durch Verwen­dung aus weiteren Stufen der Ökosteuer → jähr­liche Verän­derung nach Entwick­lung der Lohn- und Gehalts­summe • 2006 wieder verringert wegen einiger Beitrags­mehrein­nahmen
[PDF] I. Schulze, S. Jochem: Chapter 14: Germany: Beyond Policy Gridlock[!]. In: E.M. Immergut, K.M. Anderson, I. Schulze (Eds.): Handbook of West European Pension Politics. Oxford University Press, 2006. • Political system • pension system • politics of pension reform since 1980 • Blüm I reform 1989 • Blüm II reform 1997 • the Riester reform 2001 • the Rürup reform 2004 • impact of the political system on pension politics • interest group influence • the role of ideas and historical context;  [Tabelle] Governmental Majorities in Germany 1976–2005[!]. 2006
[PDF] B. Berkel, A. Börsch-Supan: Renteneintrittsentscheidungen in Deutschland: Lang­fris­tige Auswir­kungen verschie­dener Reform­opti­onen. mea — Mann­heimer Forschungs­institut Ökonomie und Demo­graphi­scher Wandel, 2003. • Früh­pensio­nierung in Deutsch­land hoch geschätzt, aber mit hohen Kosten verbunden • „die alters­spezifi­schen Kranken­raten sind sogar stärker zurück­gegangen als die Sterb­lich­keits­raten” • ca. 85% der Erwerbs­bevöl­kerung sind über die GRV abgesi­chert • für Beamte (ca. 7% der Erwerbs­bevöl­kerung) ein getrenntes Alters­versor­gungs­system • Selbst­stän­dige (9% der Erwerbs­bevöl­kerung) meistens eigen­versi­chert, aber auch viele über die GRV • flexible Alters­grenze ab dem 63. Lebens­jahr für lang­jährig Versi­cherte • Alters­rente ab dem 60. Lebens­jahr für Frauen, Arbeits­lose, aus gesund­heit­lichen oder arbeits­markt­spezi­fischen Gründen schwer Vermit­telbare sowie Teil­zeit­beschäf­tigte • eine Alters­grenze vor dem 60. Lebens­jahr gibt es durch den Vorruhe­stand, wobei Arbeits­losen­geld und -hilfe einbe­zogen werden: ca. 45% aller Männer mit 59 Jahren sind bereits im Ruhe­stand (½ wegen Erwerbs- oder Berufs­unfähig­keit, ½ aufgrund von anderen Vorruhe­stands­rege­lungen) • durch die Reformen von 1992 und 1999 werden nach einer Über­gangs­frist für Arbeits­lose, Teil­zeit­beschäf­tigte und Frauen keine Ausnahmen mehr gelten • lang­jährig Versi­cherte können aber mit Abschlägen schon ab dem 62. Lebens­jahr in Rente gehen, Schwer­behin­derte mit 63 Jahren eine Alters­rente beziehen (mit Abschlägen schon ab dem 60. Lebens­jahr) • Abbildung 1 (S. 6): Gesetz­liche Alters­grenzen (Verlauf der Über­gangs­rege­lungen) • seit 2004 Alters­grenze von 65 Jahren ausschlag­gebend für die Renten­berech­nung und die Abschläge • Reform 1992: Rente verrin­gert sich für jeden vorge­zogenen Monat um 0,3% (max. 10,8%), aber für jeden zus�tz­lichen Monat späteren Renten­eintritts nach dem 65. Lebens­jahr eine Prämie von 0,5% pro Monat • Renten­abschläge pro Jahr nach Renten­eintritts­alter:
Rente   (in % des bei Verrentung im
Alter von 65 Jahren gezahlten Betrags)
noch ver-
bleibender
Fehl­anreiz
in %
Eintritts-
alter
vor 1992¹ nach 1992² anreiz-
neutral³
62 100,0 % 89,2 % 80,5 % +8,7 %
63 100,0 % 92,8 % 86,3 % +6,5 %
64 100,0 % 96,4 % 92,8 % +3,6 %
65 100,0 % 100,0 % 100,0 % 0,0 %
66 107,2 % 106,0 % 108,1 % -2,1 %
67 114,4 % 112,0 % 117,2 % -5,2 %
68 114,4 % 118,0 % 127,4 % -9,4 %
69 114,4 % 124,0 % 139,1 % -15,1 %
¹) GRV 1972–1992
²) GRV nach der letzten Stufe der Reform von 1992
³) bei einer unter­stellten Abzin­sungs­rate von 3%
    (Börsch-Supan und Schnabel, 1999)
• alters­unab­hängige Erwerbs­minde­rungs­renten werden späte­stens zum 65. Lebens­jahr in Alters­renten umge­wandelt (die bishe­rigen Renten wegen Berufs- bzw. Erwerbs­unfähig­keit sowie die Alters­rente für Berufs- oder Erwerbs­unfä­hige mit 60 Jahren ist seit 2001 abge­schafft) • Hinter­blie­benen­renten: „große Witwen­rente” (60% des Renten­anspru­ches des verstor­benen Ehepartners; für ab 2001 geschlos­sene Ehen 55%), wenn der/die Verwit­wete 45 Jahre oder älter ist oder es Kinder im Haus­halt gibt, sonst „kleine Witwen­rente” (25%) • Einkom­mens­prüfung, wenn der/die Verwit­wete über eigenes Einkommen verfügt (das sind bisher 10%) • nun auch alter­nativ für Ehepartner Wahl des Renten­split­tings • das durch­schnitt­liche Ruhe­stands­eintritts­alter lag 1993 für Beamte (59 Jahre) 1 Jahr nied­riger als im privaten Sektor • Simu­lation, welche lang­fris­tigen Auswir­kungen die Reformen auf das Renten­eintritts­alter haben werden • die 1992 beschlos­senen Abschläge werden erst ab 2017 in vollem Umfang in Kraft getreten sein • als zentrale Anreiz­vari­able gilt der Options­wert: er bewertet alle gegen­wärtigen und zukünf­tigen Auszah­lungen aus den verschie­denen Renten­zugangs­möglich­keiten, abzüg­lich eventu­eller noch zu leis­tender Beitrags­zahlungen, und stellt die entspre­chenden Barwerte dem Frei­zeit­nutzen im Ruhe­stand gegen­über • alle Vari­anten der Alters­renten (AR ab dem 60. Lebens­jahr, Erwerbs­minde­rungs­rente oder Vorruhe­stands­rege­lungen) führen für ein gege­benes Renten­eintritts­alter zur gleichen Leis­tungs­höhe • Schlüssel­größe „Sozi­alver­siche­rungs­vermögen” (Verän­derung des um noch fällige Beitrags­zahlungen berei­nigten Gegen­warts­wertes aller zukünf­tigen Renten­leis­tungen oder Arbeits­einkommen, wenn der Renten­eintritt um 1 Jahr aufge­schoben wird) • es hängt darüber hinaus (aufgrund der Hinter­blie­benen­rente) von den gemein­samen Über­lebens­wahr­schein­lich­keiten der Ehepartner ab (als sto­chas­tisch vonein­ander unab­hängig ange­nommen) • die Bezie­hung zwischen den erklä­renden und der unab­hän­gigen Vari­able durch ein binäres Probit-Modell • „gesün­dere Arbeit­nehmer gehen deut­lich später in Rente als Männer, die einen schlechten Gesund­heits­zustand angeben” • Eltern mit Kindern im Haus­halt und Akade­miker gehen später in den Ruhe­stand • Personen mit größerem Vermögen sowie Personen mit höherem Arbeits­einkommen treten gering­fügig eher aus dem Erwerbs­leben • Selbst­stän­dige arbeiten generell länger, Beamte treten früher in den Ruhe­stand • diese Effekte sind bei den Frauen genauso, aber schwä­cher, vorhanden; nur für verhei­ratete Frauen ergibt sich ein späterer Ruhe­stand (evtl. sind viele Frauen mit 60 noch nicht renten­berech­tigt) • Tabelle 3: Renten­eintritts­alter unter verschie­denen Reform­opti­onen • die voll­stän­dige Imple­mentie­rung der Reformen von 1992 und 1999 wird laut Simu­lation zu einer Erhö­hung des mitt­leren Verren­tungs­alters von 61,2 auf 63 Jahre bei Männern führen (bei Frauen weniger) • eine Verschie­bung des Gefüges der Alters­grenzen um 2 Jahre wird das mitt­lere effek­tive Renten­eintritts­alter der Männer noch­mals um ein ¾ Jahr von 63 auf 63,7 Jahre erhöhen (höher als nach der Faust­regel des BMGS: „nach einer Zugangs­regel­ände­rung gehen 1 Drittel zum neuen Zugangs­alter in Rente, 1 Drittel belässt es beim alten Eintritts­alter und nimmt Abschläge in Kauf und 1 Drittel weicht in die Erwerbs­minde­rung aus”) • bei Abschlägen von 4,5% pro Jahr erhöht sich das mitt­lere Renten­eintritts­alter von 63 auf 63,7 Jahre, bei Abschlägen von 6% pro Jahr sogar auf 64,9 Jahre • Frauen reagieren weniger stark auf eine Verschie­bung der Alters­grenzen als Männer (aber die Abwan­derung in die Erwerbs­minde­rung über­wiegt bei Frauen) • die Einfüh­rung eines NDC-Systems (Notional Defined Contribution System: Alters­konten­system, behält die wesent­lichen Grund­züge der GRV bei, aber die einge­zahlten Beträge werden auf indivi­duell geführten Konten akkumu­liert und dort fiktiv nach der Rendite des UV verzinst, d.h. nach der Wachs­tums­rate der Lohn­summe, und bei Renten­eintritt nach versi­cherungs­mathe­mati­schen Regeln in eine lebens­lange Rente umge­wandelt → schwe­disches Beispiel) führt dazu, dass das mitt­lere Verrren­tungs­alter für Männer von 63 auf 65,3 Jahre und für Frauen von 62,4 auf 63,3 Jahre steigt — sie ist also die anreiz­stäkste Variante
[PDF] A.G. Börsch-Supan, C.B. Wilke: Reforming the German Public Pension System. Presented at the 2006 American Economics Association Meetings, 2006. • The almost 120 years old German public pensions were from the start designed to extend the standard of living from work life to the time after retirement • workers in Germany understand their pension contributions as "insurance premia" rather than "taxes" • the German retirement insurance system is not part of the government budget but a separate entity (subsidized by the federal government because of "non-insurance benefits") • any surplus remains in the system • the system started as a fully funded system but converted to a pay-as-you-go system • 1957: decision to convert the system gradually to a pay-as-you-go scheme • 1972: 1) net retirement incomes about 70% of pre-retirement net earnings for a worker with a 45-year earnings history and average lifetime earnings; 2) abolishment of the mandatory retirement age of 65 years for those with a long service life (≥ 35 years) in favor of a flexible choice during a "window of retirement" between 63 (with easy ways for extending it down to 60) and 65 years • in 2001, German public pension expenditures amounted to some 200 billion € (21% of public spending) = 11,8% of GDP; Italy: 14,2% of GDP; USA: 4,4% of GDP • negative incentive effects and population ageing are threatening the German pension system • population ageing has become a "megatrend" in the popular debate • Germany (together with Italy and Japan) will experience a particular dramatic change in the age structure (causes: quicker increase in life expectancy, and a more incisive baby boom/baby bust transition) • OECD: the share of elderly (65+) will exceed ¼ of the population in 2030 • → fewer workers will have to finance the benefits of more recipients • 1992: Umstellung der Indexierung von Brutto- auf Netto-Entgelte; Abschaffung des „Renteneintritts­fensters” für alle außer den Langzeit-Beschäftigten (aber die Abschläge entsprachen nicht ganz den versicherungs­mathematischen Werten) — diese Anpassung wird sich aber erst allmählich bis 2017 auswirken • 2001: Riester-Reform introduced a multipillar pension system with a small but growing pre-funded pillar (will be fully phased in about 2050, but its main implications will be felt from 2011 onwards) • "The main insight was that no pension reform will succeed in keeping contribution rates “bearable” unless it entails a substantive pre-funded component" • confronted with a new pension crisis due to the unexpectedly deep recession, the government in 2002 established the “Rürup commission” • "It delivered concrete proposals in August 2003, and most of them became law in 2004" • "it transformed the pay-as-you-go pillar into a notional defined contribution (NDC) look-alike by introducing a sustainability factor into the benefit indexation formula" • "the German PAYG system will almost perfectly emulate a NDC system from the year 2005 on" • Figure 1 (p. 7): retirement age with and without "actuarial" adjustments (1992 and 1999) reforms • "These changes" (of eligibility ages for pensions for women and unemployed) "were largely unnoticed by the population. They will change the effective retirement age by around 2 years from about age 60 to age 62" • the Riester-Reform in 2001 aimed at 3 main objectives: 1) sustainable contribution rates, 2) securing the long-term stability of pension levels, 3) spread of supplementary private pension savings • zu (2): pensions will be gradually reduced from 70% of average net earnings to 67–68% by 2030 — as the computational procedure for the reference earnings is changed as well, the actual PAYG pension levels will fall by a larger margin than suggested by the new definition (by some 10% to about 63.5%)
Core elements of the Riester-Reform
Measure Content Pillar
Introduction of a needs-oriented basic income Minimum social security guarantee for old age; reduction in earning capacity secured by means of needs-oriented basic income 0
New adjustment formula Reduction in pension level by about 10 percent 1
Abolition of occupational incapacity pensions Discontinuation of occupational incapacity pensions; replacement by two-tier general invalidity pension 1
Reform of women's and survivors' pensions Modification of income rules for survivors' pensions; introduction of "pension splitting for married couples" 1
Reformed framework for occupational pensions Introduction of a legal right to convert salary into pension contributions; relaxation of investing rules; introduction of pension funds; DC-plans permitted 2
Establishment of funded (voluntary) supplementary pension provision Introduction of individual retirement accounts; rules for the recognition of financial services products eligible for state subsidies (Retirement Pension Contracts Certification Act); provision of state subsidy; introduction of deferred taxation 3
• 2 opposing aims of the new adjustment formula: to keep the contribution rate below a fixed level and to keep the standard replacement level above 67% • the new adjustment formula (AVA = fictitious contribution rate to the new private pension accounts: 0,5% to 4%; τ = actual contribution rate to public pensions; d = "sensitivity factor": 100 until 2010, then decreasing to 90): pension valuet = pension valuet-1 · (changes in gross incomet / changes in gross incomet-1) · [(dt/100 - AVAt-1 - τt-1) / (dt/100 - AVAt-2 - τt-2)] • "supplementary funded private pensions to fill the pension gap created by the reduction of the replacement rate" • incentives by the state: either direct savings subsidies or tax-deductible special allowances — "The tax authorities automatically compute which of the two ... is most advantageous" • "The Riester-Reform also introduced pension funds as a vehicle for occupational pensions — an investment vehicle which ... was not allowed in Germany"
Types of occupational pension systems (Betriebsrenten)
Features Investment vehicles
  Direct pension promise (Direkt­zusage) Benefit funds
(Unter­stüt-
zungs­kasse
)
Direct insurance (Direkt­ver-
siche­rung
)
Staff pension insurance (Pensions­kasse) Pension funds (Pensions­fonds)
Tax on contributions Tax free
1. Flat-rate tax
2. Fully taxed but Riester subsidy / tax deductible expense
1. Flat-rate tax
2. Fully taxed but Riester subsidy / tax deductible expense
3. Tax free until 4% of Bemes­sungs­grenze
1. Fully taxed but Riester subsidy / tax deductible expense
2. Tax free until 4% of Bemes­sungs­grenze
Tax on benefits Fully taxed
1. Tax on returns only
2. Fully taxed
1. Tax on returns only
2. Fully taxed
3. Fully taxed
1. Fully taxed
2. Fully taxed
Investment Internal external
Investment rules None Acc. Insurance Supervisory Act None
Insolvency scheme Membership in pension insurance fund (PSV) No Membership in PSV
State supervision No Federal Insurance Authority (Bundesauf­sichtsamt für das Versicherungs­wesen)
• Figure 2 (p. 18): depth of subsidies to Riester pensions → "for lowest income households, the subsidy is almost as large as the contribution itself. Even for the well-to-do, subsidy rates are high around 40–50 percent" • "The picture of Figure 2, however, is misleading insofar as this U-shaped curve is flattened out during the disbursement phase when pension benefits will be taxed" • "The extensive certification requirements ... can result in total costs of up to 20 percent, compared with around 10 percent for a normal capital sum life insurance policy" • but nevertheless "... customers are often not in a position to make truly informed private investment decisions" • "there are no rules which prescribe the sort of pension dynamisation which is needed in order to ensure that the value of pension benefits paid out ... can be maintained over the long term. Non-dynamised Riester benefits will very quickly lose their value, even at very modest rates of inflation" • Figure 3 (p. 21): filling the pension gap (pension gap = difference between today's and forecasted future gross pension levels; closed with the Riester-Rente at 4% nominal interest rate after 2025, at 6% n.i.r. after 2018) • Figure 4 (p. 22): composition of retirement income by birth cohort 1937–1986 (PAYG pension, Riester pension at 4% nominal): "Riester pensions will make up about 35 percent of state organized retirement income" • can the promises of a standard pension replacement level not below 67% and simultaneously a contribution rate not above 20% until 2020 and 22% until 2020 be kept? "The answer is — quite unambiguously — no" • "Model calculations of the long-term impact of pension adjustments demonstrate that ... future pension levels will fall more than first predicted ..." • Figure 5: development of pension levels priot to and after the 2001 reform → "the new adjustment formula will bring about a larger reduction in pension levels" • but "the most dramatic difference between promise and current projection relates to the objective of stabilizing contribution rates" • Figure 6 (p. 24): contribution rates prior to and after the 2001 reform → "the 20 percent line will be exceeded by 2014, and 22 percent by 2022" • "the apparent failure of the Riester reform to reach its main objectives ... was not accidental. ... the overoptimistic demographic and economic assumptions were chosen in a fragile political compromise between reformists and unions that enabled the Riester reform package to pass the parliamentary hurdles" • the "Rürup Commission" was established in 2002; twin objectives: "to stabilize contribution rates while ... ensuring appropriate future pension levels" • the commission met unexpectedly high unemployment rates and poor performance of the economy with extremely low groth rates • shift towards "thinking in financing possibilities" • the reform proposal of 2003: 2 major elements — increase of retirement age from 65 to 67 years and modification of the pension benefit indexation formula (linking benefits to the system dependency ratio) • the new pension formula: (τ = actual contribution rate to public pensions; δ = percentage of the Riester rate ("Alters­vorsorge­anteil"); α = weight for the "sustainability factor", set to ¼ by the commission) pension valuet = pension valuet-1 · (changes in gross incomet / changes in gross incomet-1) · [(1 - δt-2 - τt-2) / (1 - δt-3 - τt-3)] · [(1 - dependency ratiot-2 / dependency ratiot-3) · α + 1] • in contrast to the failed "demography factor", "the sustainability factor considers not only the development of life expectancy but the entire demographic development (including changes in migration and notably in birth rates), as well as the development on the labor market" • Figure 7 (p. 28): the effects of the sustainability factor on the development of contribution rates; • Figure 8 (p. 29): the effects of the sustainability factor on pension levels → α=1: contribution rate remains stable, benefits decline to 30%; α=0.5: spread the burden between contributors and beneficiaries, contribution rate slightly rising (2020: 20.1%, 2030: 23%), benefits decline to 37% in 2030; α=0.25: contribution rate just below 23% in 2030, pension level just over 40% • Figure 9 (p. 30): total pension level including Riester pensions (assuming an increase in the normal retirement age and the sustainability factor) → at a nominal interest rate of 4%, the Riester pension will close up to the pension level of 2002 about 2038, at a nominal interest rate of 6%, it will close up about 2020 • "Figure 9 quite clearly shows the crux of all transition models: the transition generation will have to pay extra in order to maintain their total retirement income when the income from pay-as-you-go pensions is reduced" • the introduction of the "sustainability factor" has been legislated in 2004
[Google-Books] A.H. Börsch-Supan, C.B. Wilke: Kapitel 18: Das deutsche Rentensystem: Auf dem Weg zu einem NDC-ähnli­chen System (Google Buch-Faksimile-Auszug). In: R. Holzmann, E. Palmer (Hrsg.): Revolu­tion in der Alters­siche­rung — Beitrags­konten auf Umlage­basis (Taschen­buch). Campus Verlag Frank­furt, Europä­isches Zentrum Wien, 2007. • Grafik Wege zur Rente 1960–2002 • Grafik durch­schnitt­liches Renten­eintritts­alter 1960–1995; Vertei­lung des Renten­eintritts­alters • Grafik Höhe der Förde­rung bei Riester­renten (nach Einkommen) • Grafik Zusam­menset­zung gesetz­liche / Riester-Rente nach Geburts­kohorten • Grafik Gesamt­renten­niveau einschließ­lich Riester-Renten 2002–2040
[PDF] S.J. Silvia, M. Stolpe: Health Care and Pension Reform. AICGS Policy Report No. 30, American Institute for Contemporary German Studies, The Johns Hopkins Univ., 2007. Ch. 2 — Public Pension Reform in Germany and the United States: • "... some surprise that in recent years Germany has undertaken a fundamental reform of its public-pension system, including the introduction of partial privatization, whereas the United States has left its traditional PAYG pension system unchanged" • "Public pension reform is a notoriously hazardous undertaking" • "The current U.S. fertility rate is slightly above two children per woman, which is just below the repacement rate of 2.1" • "The fertility rate in the former West Germany peaked at 2.5 in the mid 1960s, ... dropping below 1.5 in the early 1970s and then fluctuated between 1.45 and 1.35 throughout the 1980s" • "The East German fertility rate came within a few hundredths of a percentage point of two in 1980, but .. then ... falling to 1.5 by 1990" • "The fertility rate in united Germany has been the lowest in the postwar era, fluctuating between 1.25 and 1.46" • "... the demographic challenge confronting Germany is far more severe than that facing the United States" • "the share of GDP allocated to pensions was almost 2.5 times larger in Germany than in the United States" • OASI = Old-Age and Survivors Insurance, "which is the official name for the pension portion of the program that most Americans refer to as “social security”" • "Since the mid 1980s, OASI payroll taxes have greatly exceeded outlays. The Social Security Administration has purchased with these surplus funds a special series of non-marketable U.S. government bonds ..." • "... estimates that OASI will run a cash-flow plus until 2026" • "The earnings burden of providing pensions in Germany ... just shy of four times that of the United States" • "German retirees receive a much more generous pension" • "The income replacement rates for public pensions in Germany have historically been approximately 70 percent versus roughly 50 percent in the United States. Germans must work longer than Americans to receive full benefits, however. The difference is forty-five versus thirty-five years" • "America's public pension system is far more redistributive than Germany's" • Germany's life-long income principle • America's Social Security Administration (SSA) sets pensions "first by indexing an individual's earnings record using nominal developments in mean wages to create a current-value estimate of past earnings. The SSA selects the thirty-five years with the highest earnings and calculates mean earnings. Individuals who have worked fewer than thirty-five years receive zeroes for each year short of thirty-five. The SSA then calculates the actual “primary insurance amount”, or payment, using three replacement brackets: 90 percent, 32 percent, and 15 percent. Two “bend points” separate the three brackets." (2007: at $8,160 and $49,200 of average indexed yearly earnings) • "Both countries adjust pension levels annually, but" in different ways: the United States has indexed social security payments to the consumer price index for workers; Germany relies on nominal wage indexation to adjust pension benefits over time, using a point system • in Germany, "The floor and ceiling for contributions and points are set at 12 percent and 163 percent of the mean amount" • "For several decades, the German approach had produced more generous increases for those already retired ..., but a reform in 2004 added an element to the annual calculation of the value of a pension point to take into account changes in the ratio of retirees to currently employed." • "In the United States, the self employed not only must contribute to the system, but must also pay both the employee and employer portions of the Federeal Insurance Contributions Act (FICA) tax" • "TheU.S. feral government required newly hired federal public sector employees to participate in the social security system as of 1984. Germany's 2.2 million civil servants, in contrast, have a separate system funded out of general tax receipts that is more generous." • "We shall see that the reforms in each country solved the immediate dilemma, but in doing so created future problems that may prove daunting" • die sozial-liberale Koalition vollendete 1972 das Umlageverfahren in der GRV und "increased the income replacement rate for employees who made full contributions to 70 percent of average earnings" und "replaced 65 as the mandatory retirement age with a “retirement window” ranging between 63 and 65 for employees who had worked for at least thirty-five years" with initially no benefit reductions for those who retired earlier than age 65 • der Anteil des Renteneintritts mit 65 sank von 63% (1970) auf 21% (1980) • "eight years after the reform, a plurality of German employees was retiring at age 60" • das 1997 unter der Kohl-Regierung für 1999 beschlossene Rentenreformgesetz '99 enthielt Maßnahmen zur Erschwerung des frühen Rentenzugangs, größere Hürden zur Erwerbsminderung und niedrigere Erwerbsminderungsrenten, eine 1-prozentige MwSt-Erhöhung für den Bundeszuschuss wegen versicherungsfremder Leistungen und erhöhte Kinderanrechnungszeiten • der im RRG'99 vorgesehene demografische Faktor sollte die Renten nach und nach von 70% auf 64% der durchschnittlichen Netto-Entgelte bringen — dieser Gesetzesteil wurde noch 1998 von der rot-grünen Regierung Schröder gekippt • die erste rot-grüne Rentenreform wurde 2001 beschlossen und trat 2002 in Kraft (offiziell Altersvermögensgesetz, AVmG, aber gemeinhin Riester-Reform genannt): 1) es brach mit dem Ziel des 70%-igen Lebenshaltungsniveaus für die Renten (Ziel 67% zwischen 2003 und 2030 nach neuer Berechnungsmethode entsprechen 63,5% nach alter Methode, also "a reduction of approximately ten percent"); 2) es setzte eine formelle Obergrenze für den Beitragssatz (20% bis 2020 und 22% bis 2030); 3) es führte die einkommens­unabhängige Grundsicherung ein (115% der Sozialhilfe); 4) es förderte eine Reihe von freiwilligen privaten Rentenspar-Möglichkeiten, "intended to help counterbalance the reduction of the replacement rate" • Betriebsrenten: "Occupational pensions have played a far smaller role in Germany than in the United States" • das Alterseinkünftegesetz von 2004 vereinfachte den Zertifizierungsprozess für Riester-Produkte und verlangte von den Institutionen die Offenlegung von Risiko-Informationen • "The number of Riester contracts increased rapidly as a result" • geringer Effekt auf Spartätigkeit: "slightly more than half of all German employees who opened a Riester pension have simply shifted retirement savings out of a non-subsidized investment. Only 37 percent said that they are saving more through a Riester pension and a significant portion of those additional savings come from the government subsidy" • die nachlassende Wirtschaftskraft zwang 2002 "the government to increase the combined payroll tax supporting the pension system from 19.1 percent to 19.5 percent fro the following year, despite the substantial revenues flowing into the public pension system as a result of the new ecological tax" • daraufhin wurde 2002 die Rürup-Kommision eingesetzt • ihr Bericht 2003 enthielt 4 Empfehlungen: 1) frühestes Rentenzugangsalter 63 Jahre (wurde 2004 Gesetz), 2) Hinzufügung eines Stabilitätsfaktors zur Rentenanpassungsformel (passt die Rentenhöhe umgekehrt zur Entwicklung des Rentnerquotienten an), 3) Senkung des Ziels für das Lebensstandardniveau auf 60% (nach alter Berechnungsmethode), 4) allmähliche Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 (2005 zunächst noch einmal fallen gelassen, aber 2007 Gesetz) • als Folge von (1) waren 42% der Rentenzugänge 65 Jahre und nur 22% 60 Jahre alt • als Folge von (2) stiegen die Renten erst 2007 wieder geringfügig • "Employees currently in their forties and fifties will be victims of the “double payment problem”. They will pay for their parants' public pensions while having to invest in private pensions to supplement their own retirement." • "Current retirees will also suffer, because the sustainability factor will hold down their pensions, but they are unable to compensate for it because they are already out of the workforce" • political question: "Will German retirees quiescently accept two to three decades of deterioration in their retirement incomes?" • "if “zero rounds” become the norm and the SPD moves into the opposition, there is no guarantee that the sustainability factor will remain secure politically" • "Germany's recent reforms have stabilized its public pension system, so long as the assumptions hold. It is not yet clear that they will"
[PDF] Eckdaten der Rentenversicherung 2007. Sozialpolitik-aktuell.de, 2008. • Versicherte, Renten, Rentner, Einnahmen, Ausgaben
[PDF] Statistik der Deutschen Rentenversicherung: Aktuelle Daten 2008 (Seiten gedreht). Deutsche Rentenversicherung, 2008. • Zahl der Versicherten 2006, 2007 • Zahl der aktiv Versicherten 2006, 2007 (35 Mio.) • Beitragssumme, Bundeszuschuss und Gesamteinnahmen 2006, 2007 • Renten- und andere Ausgaben 2006, 2007 • Standardrente: 1039 € Ost, 1182 € West • aktueller Rentenwert 2006, 2007 (23,09 € Ost, 26,27 € West)
[PDF] Statistik der Deutschen Rentenversicherung: Aktuelle Daten 2010 (Seiten gedreht). Deutsche Rentenversicherung, 2010. • Zahl der Versicherten 2008, 2009 • Zahl der aktiv Versicherten 2008, 2009 (35 Mio.) • Beitragssumme, Bundeszuschuss und Gesamteinnahmen 2008, 2009 • Renten- und andere Ausgaben 2008, 2009 • Standardrente 2009: 1086 € Ost, 1225 € West • aktueller Rentenwert 2008, 2009 (24,13 € Ost, 27,20 € West)
[PDF] Finanzierungs- und Belastungs­grenzen des Sozial­staats im Urteil der Bevöl­kerung[!]. Erste Ergeb­nisse der empiri­schen Studie. Arbeit­spapier Nr. 2, FiO For­schungs­institut für Ordnungs­politik, Köln, 1996. • Ergeb­nisse der Befra­gung: • lieber Beschäf­tigungs­wachstum als umfas­sende soziale Absiche­rung • Reform­bedarf als hoch empfunden • Sozial­abgaben-Belastung des Einzelnen zu hoch • große Befürch­tungen um GRV • weiter steigende Sozial­beiträge abgelehnt • gegen­wär­tiger Umfang sozialer Siche­rung gilt als nicht mehr gesichert • Bereit­schaft zu Ein­schrän­kungen erkennbar • kon­sistente Reform­ansätze grund­sätz­lich konsens­fähig • Pflicht­versiche­rungs­prinzip, gemeinsame Beitrags­finanzierung durch Arbei­tgeber und Arbeit­nehmer, Solida­ritäts­prinzip und UV werden weit­gehend akzep­tiert (letzteres aber nicht bei Jüngeren) • gesetz­liche Rente als umfas­sende Form der Alters­absiche­rung hat Vertrauen der Bevöl­kerung weit­gehend verloren • Notwen­dig­keit eigen­verant­wort­licher Vorsorge wird von Jüngeren und Ein­kommens­stärkeren besonders wahr­genommen • Akzep­tanz beitrags­finan­zierter Grund­siche­rung • dem Gedanken einer Grund­siche­rung durch gesetz­liche Sozial­versiche­rung und gleich­zeitiger Eigen­vorsorge wird zugestimmt • kein Zuspruch für voll­ständig private Alters­absiche­rung • Reform­konzep­tionen müssen für Bevöl­kerung klar und nach­voll­ziehbar sein • steuer­finan­zierte Grund­siche­rung wird kaum in Betracht gezogen
[HTML] enn: Soziales: Streit über die Rendite der gesetzlichen Rente. FAZ.NET, 30.6.2005. • Studie des IWG für das DIA: zukünf­tige Rendite der GRV wird nied­riger sein als erwartet • viele Rentner würden sogar real weniger Renten­leis­tungen erhalten, als sie an Beiträgen einge­zahlt hätten • ledige Männer, die 1980 oder danach geboren seien, müßten mit hoher Wahr­schein­lich­keit sogar reale Verluste hinnehmen • im ungüns­tigsten Szenario zeigt die Studie für sie eine Rendite von -0,2% • das IWG befür­wortet den Umstieg auf eine steuer­finan­zierte Grund­rente • nach Berech­nungen der BfA, des Sozi­albei­rats und des Sach­verstän­digen­rats dagegen sind die Renten­renditen auch für künf­tige Rentner „deut­lich positiv” • es müsse auch das Leis­tungs­spek­trum der gesetz­lichen Renten­versi­cherung bei der Rendi­tebe­rech­nung berück­sich­tigt werden • Bert Rürup, Franz Ruland und Herbert Rische kriti­sierten die Annahmen der Studie: dauer­hafte Stag­nation der Real­löhne bis 2050 • dies würde auch die Rendite der privaten Alters­siche­rung in Frage stellen • für die heute 20-Jährigen rechnet die BfA weiter mit einer Rendite von 2–3% • umge­kehrt Raffel­hüschen: die Rendite eines heute 40 Jahre alten Mannes mit einem Renten­beitrag von 300 Euro im Monat werde bei Null liegen, die einer 40 Jahre alten Frau bei 2,8%
[PDF] R. Schnabel: Agenda 2010 und Rentenpolitik — Große Erfolge und drohende Risiken. DIW Viertel­jahres­hefte zur Wirt­schafts­forschung, 77(1), 2008. Regie­rung Kohl: schon mit dem Renten­reform­gesetz 1992 (in den 80ern konzi­piert, 1989 verab­schiedet) wurde von Brutto­lohn- auf Netto­lohn­bezogen­heit umge­stellt, um den drohenden Beitrags­satz­anstieg zu verhin­dern und mit den Abschlägen bei vorzei­tiger Inan­spruch­nahme das tatsäch­liche Renten­zugangs­alter anzu­heben • der Beitrags­satz­anstieg in den 1990er Jahren war auf ungünstige makro­ökonomi­sche und demo­grafi­sche Bedin­gungen zurück zu führen • Anhe­bung des Bundes­zuschusses, finan­ziert durch Anhe­bung der MwSt um 1% • dann Regie­rung Schröder: Einsatz weiterer Bundes­mittel, Abschaf­fung des „demo­grafi­schen Faktors”, der die Entwick­lung der Rentner­zahl berück­sich­tigte • Riester­reform: Einfü­hrung einer privaten geför­derten Alters­vorsorge und Modi­fika­tion der Renten­formel („Riester­faktor”) • ab 2001 stieg der Beitrags­satz erneut — Einset­zung der Nach­haltig­keits-Kommis­sion • genannte Ziele der „Agenda 2010”: Stabi­lisie­rung der Lohn­neben­kosten, Herstel­lung von Genera­tionen­gerechtig­keit • Nach­haltig­keits-Kommis­sion: Beitrags­satz würde bis 2030 24% über­steigen • Vorschlag des Nach­haltig­keits­faktors für die Renten­anpas­sungs­formel: NHFt=(1-RQt-1/RQt-2)α+1, mit dem Rentner­quotienten RQ und einem Para­meter α für die Stärke der Reak­tion (α=0: keine Wirkung; α=1: Rentner tragen allei­nige Last der Alte­rung; dazwi­schen: Vertei­lung der Last zwischen den Genera­tionen) • noch Agenda 2010: Verkür­zung der Bezugs­zeiten von ALG1 für Ältere, Abschaf­fung der „Alters­rente bei Arbeits­losig­keit” • Effekt: vermin­derte Anreize für Arbeit­nehmer, früh in Rente zu gehen, erhöhte Anreize für Arbeit­geber, ältere Arbeit­nehmer zu entlassen • die Beitrags­satz­stabi­lisie­rung ist bisher gelungen • eine Senkung des Beitrags­satzes ist auch bei guter Konjunktur nicht möglich, da die demo­grafi­sche Entwick­lung die Lage erschwert • der aktu­elle Renten­wert verharrte mehrere Jahre bei 26,13 € und stieg erst 2007 minimal auf 26,27 € — nach der Lohn­entwick­lung wäre sogar eine Renten­senkung erfor­derlich gewesen • beson­ders hohe Arbeits­losig­keit Älterer war erst in den 80er Jahren entstanden • durch Reform erfreu­licher Anstieg der Erwerbs­tätig­keit Älterer wie auch des tatsäch­lichen Renten­zugangs­alters • Betei­ligungs­quote an der privaten Alters­vorsorge 2007 etwa 1/3; darin Gering­verdiener, Frauen und Fami­lien mit Kindern sogar über­reprä­sentiert • inkon­sequent: Nach­holung der Renten­kürzung für 2003–2005 wurde trotz guter Konjunktur auf die Zukunft verschoben und der Riester­faktor ausge­setzt • eine Renten­erhö­hung um 1% → Anstieg der Renten­ausgaben um 2 Mrd. € → Anstieg des Beitrags­satzes um 0,2% bei konstanter Schwan­kungs­reserve • ohne Kompen­sation in den Folge­jahren steigt der Barwert der Renten­ausgaben dadurch um 40 Mrd. € (bei Rech­nungs­zins von 5%) • Riester- und Nach­haltig­keits-Faktor wirken propor­tional zum Arbeits­entgelt, sind also sozial ausge­wogen • folgende Maßnahmen belasten tenden­ziell die Besser­verdie­nenden: Kürzung der Anrech­nung von Ausbil­dungs­zeiten, Aner­kennung von Kinder­betreu­ungs­zeiten, Riester­rente durch die Gestal­tung der Riester­zulage • bei Grund­siche­rung im Alter erfolgt anders als sonst im Sozial­recht kein Rück­griff auf Verwandte • durch die beispiel­lose Serie von Renten­reformen wird zwar das rela­tive Renten­niveau sinken, aber lang­fristig nicht absolut zurück­gehen • die Ausdeh­nung der Bezugs­dauer von ALG1 könnte Anreize verstärken, älteren Arbeit­nehmern betriebs­bedingt zu kündigen • die GRV hat im letzten Jahr­zehnt unnötig Vertrauen einge­büßt — dabei bleiben doch positive Renditen auch in Zukunft gewähr­leistet
[PDF] Bericht der Bundesregierung über die gesetz­liche Renten­versiche­rung ... (Renten­versiche­rungs­bericht 2008)[!]. Bundes­ministe­rium für Arbeit und Soziales, 2008. • Die Entwick­lung der Renten: Renten­arten, Struk­turen, Neue Länder • Einnahmen, Ausgaben, Vermögen • Voraus­berech­nung der Einnahmen, Ausgaben und Vermögen • Auswir­kungen der Herauf­setzung der Alters­grenzen
[Web-Link] Altersaufbau-Simulation[Wichtig !] (erfordert SVG-plugin: im Firefox bereits einge­baut). 11. koordi­nierte Bevöl­kerungs­voraus­berech­nung, Vari­ante 1-W1. DESTATIS, Statisti­sches Bundesamt, 2006. • Alters­pyra­mide, einstellbar 1950–2050 • Gesamt­zahl; Alters­gruppen: 0–19, 20–64, 65+ • durch Anfahren einer Alters­stufe in der Pyra­mide mit der Maus: Lebens­alter der Betroffenen, Geburts­jahr, Anzahl Männer, Anzahl Frauen, Rela­tion Frauen / Männer • Animation
[HTML] D. Krauss, I. Blank: Die Rentenlüge[!]. SWR.de, [Web-Link] www.swr.de/odysso/-/id=1046894/nid=1046894/did=3286148/16bsidm/index.html, 24.4.2008. • Die „Alters­kata­strophe” nur eine Medien­kampagne, um die gesetz­liche Rente abzu­wickeln und den Versiche­rungen neue Kunden zuzu­führen • Kurt Bieden­kopf ist ein eifriger Verfechter des Abbaues der gesetz­lichen Rente zugun­sten von mehr privater Vorsorge mit seinem dama­ligen Büro­leiter Mein­hard Miegel • Miegel: Die gesetz­liche Rente muss gestutzt werden; sie soll in Zukunft nur noch eine Basis­versor­gung garan­tieren • Miegel ist nur ein Beispiel für die Verflech­tung von Politik, Wissen­schaft und Versiche­rungs­wirt­schaft • A. Müllers Fazit: Die gesetz­liche Rente wird gezielt geschwächt, um die Menschen in die Arme der Privat­vorsorge zu treiben • riesige Gewinne und Provi­sionen der Versiche­rungen, die sie Wissen­schaft­lern geben können — außer Miegel noch: der Herr Rürup, der Herr Sinn, der Herr Raffel­hüschen, der Herr Börsch-Supan; alle in Diensten der Finanz­dienst­leister und der Versiche­rungs­wirt­schaft • Müller wundert, dass die deut­schen Medien das nicht wahr­nehmen • je schlechter die Aussichten der gesetz­lichen Rente, umso besser fürs Geschäft • Raffel­hüschen: die größte Renten­kürzung, die es in Deutsch­land je gegeben hat • Raffel­hüschen: „Aus dem Nach­haltig­keits­problem der Renten­ver­siche­rung ist ein Alters­vorsorge­problem der Bevöl­kerung geworden.” • Prof. Winfried Schmähl: „Der parti­elle Ersatz der umlage­finan­zierten Renten durch kapi­talfun­dierte private Renten macht insgesamt die Alters­siche­rung teurer. Und zwar nicht nur teurer, weil mehr alte Menschen da sind und die Lebens­erwar­tung steigt, das betrifft also auch kapi­talfun­dierte private wie auch umlage­finan­zierte Renten. Nein. Dieser Umstieg von dem einen zum anderen System erhöht insgesamt den Vorsorge­bedarf bei gleichem Absiche­rungs­niveau verglichen mit dem, was sonst in der umlage­finan­zierten Renten­versiche­rung an Beiträgen aufzu­bringen wären.” • Beiträge zur privaten Vorsorge sind ohne Arbeit­geber­beitrag • hohe Unkosten für Vertrieb und Provision • wer sich diese nicht leisten kann, dem droht Alters­armut
[Film] I. Blank, D. Krauß: Rentenangst — Der Kampf um die Alters­versor­gung. ARD-Doku­menta­tion, 2008. Auf YouTube (Javascript und Flash-Player erfor­derlich):  [Web-Link] Teil 1;  [Web-Link] Teil 2;  [Web-Link] Teil 3;  [Web-Link] Teil 4;  [Web-Link] Teil 5. • Die aktuelle Diskussion um die Riester-Rente hat noch einmal gezeigt: viele der heute aktiven Menschen werden im Alter vor großen finanzi­ellen Problemen stehen • denn die wachsende Zahl der Senioren und viele politi­sche Entschei­dungen der vergan­genen Jahre werden dazu führen, dass das Niveau der gesetz­lichen Rente systema­tisch sinken wird • Kritiker über­bieten sich schon seit langem in ihren Nachrufen auf das gesetz­liche Renten­system • immer wieder wird verkündet, dass allein eine private Absiche­rung die Rentner von morgen vor dem Absturz retten könne • 'Eigen­vorsorge' heißt das Stich­wort • Kapital­deckung statt Umlage­finan­zierung ist das Konzept, das dahinter steckt • aber: ist die gesetz­liche Rente tatsäch­lich so schlecht wie behauptet? • sicher ist: ohne Genera­tionen­vertrag wäre es über­haupt nicht möglich gewesen, nach dem Krieg und Zusammen­bruch ein System aufzubauen, das vom ersten Tag an funktio­nierte • und auch nach dem Zusammen­bruch der DDR hätten die Rentner im Osten in die Röhre geschaut, wenn man sie nicht sofort in die gesetz­liche Rente inte­griert hätte • Beispiele aus anderen Ländern zeigen zudem: private Systeme sind oft weder sicherer noch günstiger • seit die Aktien­märkte nicht mehr automa­tisch steigen, schaffen es viele Pensions­pools nicht mehr, die erforder­lichen Renditen zur Finan­zierung der Renten zu erwirt­schaften • die haus­eigenen Pensions­kassen etlicher amerika­nischer Großunter­nehmen haben in den vergan­genen Jahren enorme Defi­zite angehäuft, die sie dann mit allen möglichen Tricks auf ihre Pensio­näre abwälzten • warum steht die gesetz­liche Rente trotzdem so unter Beschuss? • und wer hat über­haupt Vorteile davon, dass das Solidar­system immer weiter gekappt wird? • diesen Fragen gehen Dietrich Krauß und Ingo Blank in dieser Doku­menta­tion nach;  [HTML] Hanfeld: (Inhalts­angabe zu „Renten­angst”). YIGG-blog, 2008
[HTML] Hartz IV. INSM LEXIKON, 2007 • Hartz IV regelt die Zusam­menfüh­rung der bisher getrennten Fürsor­geleis­tungen für erwerbs­fähige Lang­zeit­arbeits­lose, Arbeits­losen­hilfe und Sozial­hilfe, zum so genannten Arbeits­losen­geld II (ALG II) • der Regel­satz des ALG II/Sozial­geld beträgt 345 € + Unter­kunfts- und Heizungs­kosten: für erwach­sene Partner beträgt er 90%, für Kinder bis zum vollen­deten 14. Lebens­jahr 60%, bis zum 18. Lebens­jahr 80% des Regel­satzes • Allein­erzie­hende erhalten einen Mehr­bedarfs­zuschlag: 36% des Regel­satzes • Leis­tungen gemeinsam von der Bundes­agentur für Arbeit und den Kommunen in so genannten Arbeits­gemein­schaften (ARGEs) erbracht • Bund finan­ziert ALG II, die Personal- und Verwal­tungs­kosten der Bundes­agentur für Arbeit und 29,1% der Kosten für Unter­kunft und Heizung • 1-Euro-Jobs für erwerbs­fähige Hilfe­bedürf­tige, die keine Arbeit finden können • Erwerbs­frei­betrag: grundsätz­lich frei­gestellt 100 €, von Brutto­verdiensten zwischen 101–800 € werden 20% und von Brutto­verdiensten zwischen 801–1.200 Euro 10% nicht auf das ALG II ange­rechnet • sowohl erwerbs­fähige Sozial­hilfe­empfänger, die weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, als auch erwerbs­fähige Angehö­rige ehema­liger Arbeits­losen­hilfe­bezieher zusätz­lich in offizi­elle Arbeits­losen­statistik aufge­nommen • im März 2007 betrug die Zahl der ALG II-Empfänger 5.194.000;  [HTML] Arbeits­losen­geld. • Es soll den Lebens­unter­halt und in begrenztem Maße den Lebens­standard von Arbeits­losen sichern • Berech­nung und Auszah­lung von der Bundes­agentur für Arbeit • Arbeit­nehmer muss zuvor mindes­tens 12 Monate inner­halb einer Rahmen­frist von 2 Jahren versi­cherungs­pflichtig beschäf­tigt gewesen sein • Höhe = 60% des im Jahr vor der Arbeits­losig­keit erzielten durch­schnitt­lichen Netto­entgeltes (mit Kindern 67%);  [HTML] Arbeits­losen­geld II. • Anders als es der Name suggeriert, ist Arbeits­losig­keit keine Voraus­setzung für den Bezug von Arbeits­losen­geld II • Erwerbs­fähige müssen jedwedes Arbeits­angebot annehmen • Arbeits­lose, die aus dem Arbeits­losen­geld in das Arbeits­losen­geld II wechseln, erhalten ein Jahr lang 2/3 des Unter­schieds beider Leis­tungen, nach einem Jahr wird der Zuschlag halbiert, nach 2 Jahren fällt er ganz weg • vorhan­denes Einkommen (nicht aber Eltern­geld) wird ange­rechnet
[PDF] Zukunft des Sozialstaats — Sozialpolitik. WISO Diskurs, November 2007. Tagungs­doku­menta­tion im Auftrag der  FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG, library.fes.de, 2007. Unter­thema: Sozial­staat und demo­graphi­sche Entwick­lung.[Wichtig !] Impuls: G. Bäcker; Kommentar: K. Griese. • „Die ältere Genera­tion ist in Zukunft zahlen­mäßig größer als früher und die Phase des Ruhe­stands dauert länger.” • die mittel- und länger­fristig orien­tierten Modell­rech­nungen sind „mit hohen Unsi­cher­heit behaftet, haben Modell­charakter und dürfen nicht als Prog­nosen verstanden werden.” • aber: „Politik ist zwin­gend auf eine mittel- und länger­fris­tige Orien­tierung ange­wiesen, da Entschei­dungen und Maßnahmen bzw. Nicht-Entschei­dungen und Nicht-Maßnahmen (!) lang­fris­tige Folgewir­kungen haben und nicht ohne weiteres revi­dierbar sind.” • der Alten­quotient (ältere Bevöl­kerung in Rela­tion zur Bevöl­kerung im erwerbs­fähigen Alter 20 bis unter 60 Jahre) verdop­pelt sich gegenüber 1995 nach der Modell­rech­nung des Statis­tischen Bundes­amtes bis 2050 • der Blick­winkel ist aber zu erwei­tern auf die Rela­tion von „Aktiven” zu „Inak­tiven” (welcher Anteil der Wert­schöp­fung auf jene Personen über­tragen werden muss, die über kein Einkommen aus Erwerbs­tätig­keit verfügen) • bei Erwar­tung, dass bei der Berech­nung des Alters-, Jugend- und Gesamt­quotienten sich die unter­stellte effek­tive Alters­grenze erhöht, die mitt­lere Alters­gruppe also größer und die obere Alters­gruppe kleiner wird, errech­net sich ein Alten­quotient „65 und älter”, der um etwa 30 Prozent­punkte nied­riger als der Alten­quotient „60 und älter” liegt • es kommt nicht auf die Zahl der Erwerbs­fähigen, sondern auf die Zahl der Erwerbs­tätigen an • demo­grafi­sche Berech­nungen müssen mit Prog­nosen über die Entwick­lung von Arbeits­markt, Arbeits­losig­keit und Erwerbs­tätig­keit kombi­niert werden • die Projek­tionen im Gutachten der Rürup-Kommis­sion führen zu einem infla­tions­berei­nigten Pro-Kopf-Anstieg des BIP von 24.100 € (2002) auf 39.400 € (2030), also eine Erhö­hung um fast 65% • die demo­grafi­schen Belas­tungen sind also aus einem stei­genden Wohl­stand heraus zu bewäl­tigen • bei einem jahres­durch­schnitt­lichen Zuwachs der Netto­löhne von 1,6% je Arbeit­nehmer fallen also trotz stei­gender Beitrags­sätze immer noch Netto­real­einkom­mens­zuwächse an: • „Die demo­grafi­schen Belas­tungen können aus den Zuwächsen der Brutto­einkommen getragen und ohne Konsum­verzicht bewäl­tigt werden.” • dabei wird sich das verfüg­bare Einkommen der Erwerbs­tätigen in den nächsten Jahr­zehnten mehr als verdoppeln • „Inwie­weit Beitrags­satz­anhe­bungen als tragbar ange­sehen werden, hängt nicht nur von der Einschät­zung ihrer ökono­mischen Rück­wirkungen ab, sondern von der poli­tisch-psycho­logi­schen Bewer­tung stei­gender Abgaben. Obgleich es sich um zukün­ftige, erst lang­fristig und schritt­weise auftre­tende Entwick­lungen handelt, werden die hohen Beitrags­sätze in der politi­schen Diskus­sion auf die Gegen­wart bezogen. Vernach­lässigt wird dabei, dass höhere Beitrags­sätze in der Zukunft womög­lich leichter zu verkraften sind als niedri­gere Beitrags­sätze in der Gegen­wart.” • in der Debatte um die Vor- und Nach­teile der Finan­zierungs­verfahren noch domi­nierende Auffas­sung, dass die Umla­gefi­nanzie­rung in abseh­barer Zeit zu einer nicht trag­baren Beitrags­belas­tung führen werde • demgegen­über erscheint das Kapital­deckungs­verfahren weniger stark vom Umbruch der Alters­struktur der Bevöl­kerung betroffen • „... mit einer — auch parti­ellen — Umstel­lung vom Umlage- auf das Kapital­deckungs­verfahren in der Einfüh­rungs­phase zwin­gend Doppel­belas­tungen der jetzt jüngeren Genera­tion verbunden ...” • Doppel­belas­tung bei der Riester-Rente • „Auch das Bild einer Demo­graphie­resis­tenz kapi­talge­deckter Systeme lässt sich nicht halten. Denn auch durch eine Kapital­deckung lässt sich der öko­nomische Tatbe­stand nicht umgehen, dass die Sozi­alein­kommen nur aus dem laufenden Sozial­produkt finan­ziert werden können • eine Volks­wirt­schaft insge­samt kann spätere Ausgaben nicht durch „Sparen” vorfinan­zieren und damit die Belas­tungen zeit­lich verschieben • ein Vermögen kann nur aufge­löst und in Konsum umge­wandelt werden, wenn sich ein Anleger findet, der bereit ist, zu sparen und auf Konsum zu verzichten • also ist auch bei einem kapi­talge­deckten System die Zahlung von Renten nur möglich, wenn die Jüngeren zugun­sten der Älteren auf Konsum verzichten • „Demo­graphi­sche Prozesse schlagen inso­fern nicht nur auf umlage­finan­zierte Systeme durch, sondern auch auf kapital­fundierte ...” • als Reak­tion auf die Verschie­bung zwischen Älteren und Jüngeren können im UV die Beitrags­sätze erhöht oder das Leis­tungs­niveau der GRV gesenkt werden, oder beides • im Kapital­deckungs­verfahren sind verschie­dene Reak­tionen der Märkte möglich: zusätz­liches Sparen der Jüngeren = Konsum­verzicht (wirkt wie Beitrags­erhö­hungen) oder sinkender Real­wert der zu verkau­fenden Wert­papiere (Ange­bots­über­hang, begrenztes Absorp­tions­vermögen des Kapital­markts) → wirkt wie eine Absen­kung des Leis­tungs­niveaus • es ist falsch, dass der demo­grafi­sche Umbruch für die gegen­läufige Entwick­lung von Ausgaben und Einnahmen ursäch­lich sei, viel­mehr: Aufkom­mens­lücken durch die Arbeits­losig­keit, Rück­gang der Zahl der versiche­rungs­pflichtig Beschäf­tigten, Beschäf­tigungs­verhält­nisse ohne Versiche­rungs- und Beitrags­pflicht der Arbeit­nehmer bzw. ohne volle Beitrags­pflicht sowie durch Entgelt­umwand­lung • mehr­fache Modi­fika­tionen der Renten­anpas­sungs­formel: Renten­erhö­hungen werden den Einkommen der Arbeit­nehmer nur noch begrenzt folgen, das Renten­niveau wird konti­nuier­lich sinken • der Maßstab Netto-Renten­niveau muss in Zukunft durch das Netto-Renten­niveau vor Steu­ern ersetzt werden, das von 53,6% (2003) auf 45,6% (2018) sinken wird • Kehr­seite ist eine wach­sende Versor­gungs­lücke • durch steuer­liche Entlas­tung oder durch Zulagen soll die Bereit­schaft zum Abschluss einer frei­willigen kapi­talfun­dierten Privat­vorsorge geför­dert werden • „... der Austausch zwischen gesetz­licher Rente und den Ansprü­chen aus privater Vorsorge voll­zieht sich nicht im Verhältnis 1:1. Charak­teris­tikum aller Formen einer nicht obli­gato­rischen privaten Alters­vorsorge ist gerade, dass sie im Unter­schied zur gesetz­lichen Rente nicht flächen­deckend und sozial ausglei­chend gestaltet ist, sondern in mehr­facher Hinsicht selektiv wirkt.” • „So komplex auch die Alter­nativ­modelle sind, so einfach lässt sich doch eine Antwort finden: Verän­derte Leis­tungs- wie Finan­zierungs­systeme in der Alters­siche­rung haben im Grund­satz keine entlas­tende Wirkung: Zwar können Niveau und Struktur der Renten­leis­tungen modi­fiziert werden, aber dadurch werden die Verschie­bungen zwischen den Alters­gruppen der Rentner und der zahlenden Erwerbs­tätigen nicht außer Kraft gesetzt.” • auch beim Über­gang zu einer steuer­finan­zierten Grund­rente würde sich zwangs­läufig eine Doppel­belas­tung aufbauen • „Durch die Anhe­bung von Alters­grenzen verbes­sern sich weder der Gesund­heits­zustand noch die Quali­fikation älterer Arbeit­nehmer, noch ihre Lage auf dem Arbeits­markt und in den Betrieben”
[HTML] Ausgewählte Erwerbstätigenquoten. Bundes­zentrale für poli­tische Bildung  bpb, 2008. • Erwerbs­tätigen­quoten 1996–2007 nach West / Ost, Männer / Frauen, Ältere • die Erwerbs­tätigen­quote entspricht dem Anteil der Erwerbs­tätigen an der Bevöl­kerung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren • die Erwerbs­quote steht für den Anteil der Erwerbs­personen – also Personen, die Arbeit haben oder suchen – an der gleich­altrigen Gruppe in der Gesamt­bevöl­kerung • die Erwerbs­tätigen­quote wird auch Beschäf­tigungs­quote genannt
[PDF] 16 Glossar. Statistik der Deutschen Renten­versi­cherung. Renten­versi­cherung in Zeit­reihen 2008. Bundes­zentrale für poli­tische Bildung  bpb, 2008.
[PDF] Haushaltsplan der allgemeinen Finanz­verwal­tung für das Haus­halts­jahr 2008. Nord­rhein-West­falen, Einzel­plan 20, 2008. • S. 3 (97): „Vom bundes­weiten Umsatz­steuer­aufkommen stehen dem Bund 2008 vorab 4,42 v.H. als Ausgleich für die Belas­tungen aufgrund der Senkung des Beitrags­satzes zur Arbeits­losen­versi­cherung um einen Vomhun­dert­punkt zu.” • „Vom verblei­benden Aufkommen stehen dem Bund 2008 5,05 v.H. als Ausgleich für die Belas­tungen aufgrund eines zusätz­lichen Bundes­zuschusses an die Renten­versi­cherung zu.” • „Die Gemeinden erhalten von dem nach Abzug der beiden Ausgleichs­beträge verblei­benden Aufkommen einen Anteil von 2,2 v.H. nach geson­dert festge­legten Verteil­krite­rien.” • „Von dem danach verblei­benden Aufkommen stehen dem Bund im Jahr 2008 49,70 v.H. zuzüg­lich eines Festbe­trages i.H.v. 2.262,7 Mio. EUR zu; die Länder erhalten im Jahr 2008 50,30 v.H. abzüg­lich eines Festbe­trages i.H.v. 2.262,7 Mio. EUR.”
[PDF] U. Mascher, W. Hirrlinger, G. Bosbach, F. Ruland, W. Gründinger, G. Naegele, H. Künemund, H. Platzer, G. von Gaessler: Zukunft des Alters: Herausforderungen und Chancen der demo­graphi­schen Entwick­lung. VdK-Forum, Tutzing, 2./3.4.2008.
U. Mascher: Begrüßung und Einführung (S. 3) • Zum verstärkten Gerede über die Demo­grafie: „Aus der Alters­debatte ist eine Angst­debatte geworden.” • Frank Schirr­machers „Das Methu­salem-Komplott” macht sowohl den Jungen als auch den Alten Angst • „Alles, was man den Rent­nern heute wegnimmt, fehlt auch den Rentne­rinnen und Rent­nern von morgen.” • Forde­rungen des VdK: der Riester-Faktor muss ganz aufge­hoben werden, und die 2011 vorge­sehene Einfüh­rung des Nachhol­faktors muss unter­bleiben
W. Hirrlinger: Die Potenziale der älteren Generation — Ein Gewinn für Arbeitsmarkt und Gesellschaft (S. 9) • Alters­forscher: die Gebre­chen kommen, nur eben später • Hirn­forscher Prof. Eigner: ältere Mitar­beiter ab 45 sind bis zu 4-mal leis­tungs­fähiger, weil sie wegen ihrer Erfah­rung ihr Hirn weniger anstrengen müssen und so mehr Energie für die Lösung wirk­lich neuer Probleme hätten • Inter­esse der Arbeit­geber, eine große Zahl von Arbeits­suchenden vor der Tür zu haben • Kampagne der Versiche­rungs­wirt­schaft: bald werde das Renten­system zusam­menbre­chen — einziger Ausweg sei die private Vorsorge • dass 3 Mio. Menschen weniger einzahlen als noch vor 15 Jahren, rührt nicht von der Schrump­fung der Bevöl­kerung her, sondern von der des Sozial­staats • OECD: in Deutsch­land nur noch 40% der 55–64-Jäh­rigen erwerbs­tätig, in der Schweiz 72%, im OECD-Durch­schnitt 50% • dabei haben wir im vergan­genen Jahr­hundert viel mehr bewäl­tigt: Anstieg der Lebens­erwar­tung um mehr als 30%, Sinken des Anteils der Jugend­lichen von 44% auf 21%, Anstieg des Anteils der über 65-Jäh­rigen von 5% auf über 16% • Nord-Süd-Gefälle in Europa bei Betei­ligung an Ehren­ämtern • die Poten­ziale der Älteren müssen gezielt genutzt werden
G. Bosbach: „Die demografische Entwicklung” — Mythos und Wirklichkeit (S. 14) • „Die Sünden­böcke sind markiert: Die Kinder­losen und die ‚Alten’, die auf unsere Kosten Mallorca bevöl­kern.” • „Die Wirkung der Arbeits­losig­keit ist viel stärker als die der demo­grafi­schen Entwick­lung der nächsten 20 Jahre.” • zur späteren Ernäh­rung der „vielen Alten” braucht die Jugend heute eine hervor­ragende Ausbil­dung • „Poli­tiker und Unter­neh­mer, die wirk­lich Angst vor der demo­grafi­schen Entwick­lung haben, müssten im Bildungs­bereich klotzen und nicht kleckern.” • der Anteil der Kinder und Jugend­lichen sank schon von 1900 bis 2000 von 44% auf 21% — er soll bis 2050 auf 16% fallen • Anteil der über 65-Jäh­rigen: 1900–2000 +170%, bis 2050 +77% • die Stei­gerung der Produk­tivität wird in der Diskus­sion völlig über­sehen • bei einer Steige­rung um nur 1,25% pro Jahr müsste sich in 50 Jahren keiner einschränken • ein auf Wett­bewerb basie­rendes Wirt­schafts­system muss zwangs­läufig Neues entwickeln • da die Bevöl­kerung in den nächsten Jahr­zehnten schrumpfen wird, würde selbst bei einem Null­wachstum des BIP jeder mehr bekommen können • das nennens­werte Ansteigen der Rentner­zahlen erfolgt frühes­tens 2025 • die zukünf­tige Entwick­lung ist nicht strikt deter­miniert, sondern wird von Politik, Wirt­schaft und von uns beein­flusst
F. Ruland: Zukunft der gesetzlichen Rente in Deutschland (S. 25) • Verände­rungen im Aufbau der Bevöl­kerung bis 2030: Rück­gang von 82,2 Mio. auf rund 81 Mio., Sinken des Anteils der 15–64-Jäh­rigen von 55,9 auf rund 48,8 Mio., Anstieg des Anteils der 65-Jäh­rigen und älter von 13,5 auf 22,2 Mio. • politi­sche Vorgaben: der Beitrags­satz soll bis 2020 nicht über 20% und bis 2030 nicht über 22% steigen • gleich­zeitig soll das Renten­niveau vor Steuern möglichst bei 46% gehalten werden und nicht unter 43% sinken • bei ca. 150 Ände­rungen im Renten­recht seit 1992 ging es 8 mal um die Anpas­sung des Renten­niveaus • die Anpas­sungs­formel bestimmt sowohl die Höhe der Rente der Versi­cherten als auch den Umfang der Finanz­mittel • Grund­größe der Anpas­sung ist die Lohn­entwick­lung • die Brutto­anpas­sung von 1957–1992 hat das Renten­niveau zunächst von 66,7% (1957)auf 73,2% (1977) ansteigen lassen, ehe es durch Eingriffe in die Anpassung bis 1992 auf 67,4% gesenkt wurde und damit im Ergebnis den Netto­löhnen gefolgt ist • der folge­richtig erschei­nende Schritt 1992 zur Netto­anpas­sung brachte einige Probleme • ab 2001 dann die modifi­zierte Brutto­anpas­sung • mit der Berück­sichti­gung des Riester-Faktors „wird der Anstieg der steuer­lich geför­derten Beiträge zur privaten Alters­vorsorge unab­hängig von ihrer steuer­lichen Berück­sichti­gung auf die Entwick­lung der Einkommen und damit auf die Anpas­sung der Renten zurück­gekop­pelt”der Nach­haltig­keits­faktor von 2004 ist viel weiter gehend als der 1997 geplante Blüm­sche Demo­grafie­faktor (spie­gelt neben der demo­grafi­schen Entwick­lung auch die Arbeits­markt­situa­tion und das Renten­zugangs­verhalten wieder) • war vor 2001 die Siche­rung des Lebens­stan­dards das Ziel der Anpas­sung, so domi­niert seither die Begren­zung des Beitrags­satzes • erwartet wird ein Rück­gang des Renten­niveaus um 17% bis 2030 • „in den nächsten Jahren ist wegen der Absen­kung des Renten­niveaus nur mit beschei­denen Anpas­sungen zu rechnen” • nach den Berech­nungen der Bundes­regie­rung wird sich aber das Gesamt­versor­gungs­niveau bis 2030 für Riester-Sparer kaum verän­dern • aber ein Sechstel bis ein Viertel der 1957–1961 Geborenen tun hier nichts — unter den Versi­cherten haben weder eine private noch eine betrieb­liche Alters­vorsorge: im Westen 15% der Männer und 24% der Frauen, im Osten 27% der Männer und 18% der Frauen dieser Jahr­gänge • da die privaten Vorsor­gever­träge Erwerbs­minde­rungs­renten nicht oder nicht adäquat abdecken, werden hier viele in die Grund­siche­rung geraten • mit der Anhe­bung der Alters­grenzen 1992 auf 65 Jahre „wurde — sehr spät — der Grund­fehler der Reform von 1972 korri­giert”: die flexible Alters­grenze ohne Abschläge hatte zu einer teuren Verlän­gerung der Renten­bezugs­zeiten um über 74% geführt • nachdem das durch­schnitt­liche Renten­zugangs­alter 2000 auf 62,3 Jahre abge­sunken war, ist es auf 63,2 Jahre ange­stiegen (1960: 64,7 Jahre!) • die Renten­niveau­diskus­sion muss auch die kumu­lierende Wirkung der Abschläge berück­sichtigen: die Hälfte der Versi­cherten geht mit Abschlägen in Rente (2004: bei Frauen im Durch­schnitt 13%, bei der Alters­rente für Arbeits­lose knapp 15% der Rente) • nur etwa 20% wech­seln unmit­telbar aus der Berufs­tätig­keit in die Rente • für viele Arbeits­lose keine Chance, bis 65 arbeiten und abschlags­frei in Rente gehen zu können • gelingt eine Erhö­hung der Erwerbs­quoten Älterer nicht, „führt eine Anhe­bung der Alters­grenzen nur zu höheren Abschlägen und dann doch zu einem noch niedri­geren Leis­tungs­niveau” • die Neure­gelung der Renten wegen Erwerbs­minde­rung in 2000 unter­scheidet nicht mehr zwischen Erwerbs- und Berufs­unfähig­keit — entschei­dend ist die Einsatz­fähig­keit auf dem allge­meinen Arbeits­markt • immer größere Schwie­rigkeit, Abhän­gigkeit von Selbst­stän­digkeit zu unter­scheiden • 1998 wurde ein zusätz­licher Bundes­zuschuss einge­führt, der durch eine Erhö­hung der MwSt von 15 auf 16% finan­ziert wurde, 2000 aufge­stockt um einen Erhö­hungs­betrag, finan­ziert aus Mitteln der Ökosteuer • „selbst nach Auffas­sung der Bundes­regie­rung” werde „mit den Bundes­zuschüssen die der Renten­versi­cherung aufge­bürdete nicht beitrags­gedeckte Leis­tung nur in etwa ausge­glichen” • 2030 werden die Renten „in etwa 88% des heutigen Niveaus errei­chen” • „Alters­armut wird auch künftig ... die Ausnahme bleiben.” • „Die Rendite der einge­zahlten Beiträge ... liegt bei dem Renten­zugang 2006 für ledige Männer bei 3,5% und für Frauen und verhei­ratete Männer bei 4,1%, bei dem Zugang 2030 nach Anhe­bung der Regel­alters­grenze nur noch bei 2,7 bzw. 3,3%” • „Selbst­stän­digkeit kann ... nicht mehr mit wirt­schaft­licher Unab­hängig­keit gleich­gesetzt werden” • ein beitrags­finan­zierter „Kinder­bonus” wider­spricht den Grund­prinzi­pien der Renten­versi­cherung: Lohn- und Beitrags­bezogen­heit sowie Teil­habe­äqui­valenz • der Fami­lien­lasten­ausgleich ist durch Steuern zu finan­zieren • eine bedürf­tigkeits­orien­tierte Mindest­rente würde zu einer Vermi­schung der lohn- und beitrags­bezo­genen Renten­versi­cherung mit indi­vidua­lisie­renden Elementen der Sozial­hilfe führen • ein „dring­licher Schritt ... wäre es, die sozial völlig unzu­läng­liche Alters­siche­rung der Lang­zeit­arbeits­losen deut­lich zu verbes­sern”
W. Gründinger: Solidarität zwischen den Generationen aus Sicht der jüngeren Generation (S. 35) • „Noch vor 40 Jahren wünschten sich die Deut­schen sinkende Geburten­raten, weil die wach­sende Mensch­heit von der Erde nicht mehr verkraftet werden könne.” • Forsa-Umfrage 2007: den Gene­rati­onen­vertrag halten 66% grund­sätz­lich für gerecht, mit höchster Zustim­mung bei den 14–29-Jäh­rigen (79%) — bei den über 60-Jäh­rigen nur 59% • aber: die Häfte der Jugend bezeichnet das Gene­ratio­nenver­hätnis als ange­spannt • 2 Drittel glauben, dass die staat­lichen Gelder zum größten Teil an die Alten verteilt werden • ¼ erwartet eine Verschlech­terung im Verhältnis der Gene­rati­onen • Poli­tiker und Journa­listen unter­graben systema­tisch das Vertrauen in den Gene­ratio­nenver­trag • die Begren­zung des GRV-Beitrags­satzes bis 2030 auf max. 22% „wird uns als Gene­ratio­nenge­rechtig­keit und Nach­haltig­keit hinge­stellt” • er „wurde aber erreicht um den Preis der deut­lichen Absen­kung des Renten­niveaus”, aufzu­fangen über eine private Vorsorge • „Die Renditen auf dem Kapital­markt sind aber genauso wie im Umlage­verfahren abhängig vom demo­grafi­schen Wandel.” • wegen dem Fern­bleiben der einkommen­schwachen Schichten und der Mitnah­meef­fekte bei der Spar­anlage wird für die Förde­rung der Riester-Rente „viel Steuer­geld — immerhin 12,5 Milli­arden Euro — sinn­los verschwendet.” • „Vor dem Reichstag protes­tierte die Stif­tung für die Rechte zukünf­tiger Gene­rati­onen gegen die Riester-Rente und trug die Gene­ratio­nenge­rechtig­keit symbo­lisch zu Grabe.”
G. Naegele: Länger arbeiten — aber wo und wie? Demografischer Wandel und Arbeitswelt — wesentliche Herausforderungen und Perspektiven (S. 42) • Debatte um Integra­tion älterer Menschen • Grafik: Renten­bezugs­dauern 1960 und 2005 (nahezu Verdopp­lung bei den Frauen) • Grafik: Verän­derung des Alters­aufbaus: 1950, 2000 und 2050 • „die Wende in der Früh­verren­tungs­praxis” ist „eine hoch voraus­setzungs­volle Ange­legen­heit” und ist „keineswegs ‚per Knopf­druck’ oder allein mit Renten­beschlüssen nach dem Muster ‚Rente mit 67’ machbar” • „von einem ‚demo­grafi­schen Automa­tismus’, welcher die Arbeits­markt­bilanz bald umkehren wird, kann keine Rede sein” • auch nach 2015/20 wird es Arbeits­losig­keit auf hohem Niveau geben, insbe­sondere in Ostdeutsch­land • auch 2020 wird es noch nicht auf breiter Front zu einem Arbeits­kräfte­mangel oder einem Fach­arbeiter­mangel kommen • auch 2030 werden noch mindes­tens 1,2 Mio. zusätz­liche neue Arbeits­plätze gebraucht • hinter den seit 2000 gestie­genen Erwerbs­quoten des Alters 50+ (bei den Männern von 46% auf 56%, bei den Frauen von 29% auf über 40%) stehen kaum zusätz­lich geschaf­fene Arbeits­plätze (statt­dessen 1. demogra­fisch bedingt höhere Beset­zungs­zahlen der rele­vanten Jahr­gänge, 2. das Nach­wachsen von Jahr­gängen mit schon in der Jugend höherer Erwerbs­betei­ligung, beson­ders die älteren Frauen in West­deutsch­land, und 3. gesun­kene Qualität der Arbeits­plätze: Mini-Jobs) • nur ca. 60% der Unter­nehmen haben über­haupt 50-Jäh­rige und ältere Beschäf­tigte • viele müssen aus gesund­heit­lichen und arbeits­belas­tungs­bezo­genen Gründen vorzeitig ihren ange­stammten Beruf aufgeben • Früh­verren­tungen wegen Erwerbs­minde­rung sind in der Arbei­terren­tenversi­cherung etwa doppelt so hoch (ein Drittel) als in der Ange­stell­tenver­siche­rung, aber beson­ders in Berufen mit „begrenzten Tätig­keits­dauern” Dach­decker, Pflege­fach­kräfte, Fahrer im Trans­port­gewerbe, Beschäf­tigte in der Eisen- und Stahl­indus­trie, in der Metall­verar­beitung, Maurer und auch Lehre­rinnen oder Erziehe­rinnen • stei­gende Arbeits­inten­sität, wach­sender psychi­scher Druck und Maßnahmen zur Stei­gerung der Innova­tions­fähig­keit benach­teiligen ältere Arbeit­nehmer • nur knapp ¼ der Zugänge zur Alters­rente erfolgt aus der Erwerbs­arbeit, über 30% aber aus der Arbeits­losig­keit • etwa 40% gehen mit Abschlägen in Rente • Grafik: gesetz­liches und fakti­sches Renten­eingangs­alter in der EU 2005 • Zweifel an der „Anreiz­wirkung” der „Rente mit 67” auf die Weiter­arbeits­bereit­schaft der Älteren • Renten­neuzu­gänge 2006 zu 17% mit Erwerbs­minde­rungs­renten, allerdings bei Baube­rufen 37%, bei Malern und Lackie­rern 34% und bei Gesund­heits­dient­berufen 34% • da bei diesen Berufen auch die durch­schnitt­liche Lebens­erwar­tung nied­riger und so auch die durch­schnitt­liche Renten­bezugs­dauer nied­riger ist, ergibt sich eine mehr­fache Benach­teili­gung dieser Berufs­gruppen • Kompo­nenten der Beschäf­tigungs­fähig­keit: Gesund­heit, Quali­fika­tion, Motiva­tion, Arbeits­umge­bung, privates Umfeld → betrieb­liche, tarif­vertrag­liche und staat­liche Rahmen­bedin­gungen (beson­ders Bildungs­politik und Gesund­heits­schutz) • Anknüp­fungs­punkte für ein betrieb­liches „Age-Manage­ment”: präven­tive Begren­zung des höheren arbeits- und berufs­bedingten Erkran­kungs­risikos und des höheren Quali­fika­tions­risikos, Stär­kung der Arbeits­motiva­tion (statt Früh­verren­tungs­menta­lität)
H. Künemund: Nachberufliche Tätigkeitsfelder (S. 60) • Altern der Gesell­schaft → Verknap­pung des Arbeits­kräf­tean­gebots • wird der Umgang mit moderner Technik nicht erlernt, kann die fehlende Umgangs­möglicbl16 h­keit damit sogar zu einem Verlust an Lebens­qualität führen • in Deutsch­land sind die Struk­turen für eine produk­tive gesell­schaft­liche Betei­ligung der Älteren zu wenig trag­fähig • die über 60-Jäh­rigen werden um 2040 40% der Wahl­berech­tigten stellen • die „Bohnen­stangen­familie” wird typisch: in den Gene­rati­onen wird es jeweils ähnliche Anzahl Verwandter geben, die Alters­abstände zwischen den Gene­rati­onen werden größer, und die Zahl der gleich­zeitig lebenden fami­lialen Gene­rati­onen nimmt zu • nach allen Surveys und Erhe­bungen erscheint es nicht so, dass die aktive Zeit nach Über­gang in den Ruhe­stand vermehrt zu neuen Lebens­stilen und Parti­zipa­tions­formen führt • die Tätig­keit verla­gert sich eher auf das Fern­sehen • die Produk­tivität der Älteren durch Ehren­ämter und Hilfe- und Trans­ferleis­tungen in Familie und sozi­alen Netz­werken sowie der Weiter­gabe von Kennt­nissen und Fertig­keiten ist dennoch beträcht­lich • meis­tens ist hier aber nur eine Minder­heit der Älteren aktiv
H. Platzer: „Sind Ältere der Ruin der Gesundheitsversorgung?” (S. 76) • Medien­vertreter, einschlägig bekannte Wissen­schaftler und viele Vertreter aus Wirt­schaft und Politik verbreiten die „Demo­grafie-Apoka­lypse” der Zukunft der Sozi­alver­sicher­rungs­systeme und preisen die Kapital­deckung als einzigen Ausweg • seit Mitte der 70er Jahre wird von der „Kosten­explo­sion im Gesund­heits­wesen” geredet, zuerst verbreitet von Heiner Geißler • dabei verharrt der Anteil der Gesund­heits­ausgaben der GKV seit 1975 bei rund 6,5% am BIP • gestiegen sind aller­dings die Beitrags­sätze von 10,5% auf über 14% • die heute 60-Jäh­rigen weisen heute im Schnitt den Gesund­heits­zustand der 50-Jäh­rigen vor 30 Jahren auf • auch der medizi­nisch-tech­nische Fort­schritt macht unser umlage­finan­ziertes gesetz­liches Kranken­versiche­rungs­system nicht „unbe­zahlbar” • „eine Ratio­nierung medi­zini­scher Leis­tungen und die Begren­zung des medi­zinisch-tech­nischen Fort­schritts ab einem gewissen Lebens­alter” ist „in unserer Gesell­schaft und in unserem soli­dari­schen Kranken­versiche­rungs­system völlig inakzep­tabel” • „Alle Zahlen der letzten 30 Jahre, aber auch die behut­samen Prognosen über die Auswir­kungen des demo­grafi­schen Wandels auf die sozi­alen Siche­rungs­systeme sprechen gegen die These, dass wir uns die Ausgaben für Gesund­heit und dabei insbe­sondere die Versor­gung äterer Menschen in einem soli­darisch finan­zierten Kranken­versiche­rungs­system nicht mehr leisten könnten.” • die ange­nommene Mehr­belastung aus dem sich verschlech­ternden Verhältnis der erwerbs­fähigen zu den noch nicht (Kinder!) und nicht mehr (Rentner!) erwerbs­tätigen Gene­rationen lässt sich (bei 1,25%–1,8% jähr­lichem Produk­tivi­täts­wachstum je Beschäf­tigten) allein aus dem Produk­tivi­täts­fort­schritt finan­zieren • der Haupt­grund für die Finanz­schwäche der GKV liegt auf der Einnahme­seite: Löhne und Gehälter sowie Renten sind gegen­über der gesamt­wirt­schaft­lichen Leis­tung zurück­geblieben • die Netto­real­löhne sind auf den nied­rigsten Stand seit 1986 gesunken, und die Renten sind an die Netto­lohn­entwick­lung gekop­pelt und seit der „Riester-Reform” auch noch mit „Demo­grafie­abschlägen” belastet, während die Einkünfte aus Unter­nehmer­tätig­keit und Vermögen stark zuge­legt haben • außerdem hat die Zahl der sozi­alver­siche­rungs­pflich­tigen Beschäf­tigten seit 1992 um über 2 Mio. abge­nommen, und die „guten Versiche­rungs­risiken” verab­schieden sich zuneh­mend aus der GKV • die Politik geht zynisch mit den Finanzen der GKV um: die GKV-Beiträge für ALG-II-Emp­fänger müssten um 2 Mrd. höher sein, um nur annä­hernd deren Gesund­heits­ausgaben zu decken! • 75% aller Versi­cherten in der GKV nehmen nahezu keine Gesund­heits­leis­tungen in Anspruch • 97% der Leis­tungen gehen an die 3% schwer Kranken • erfor­derlich ist ein funk­tionie­render morbi­ditäts­orien­tierter Risiko­struk­turaus­gleich
G. von Gaessler: Armut im Alter: Mehr als nur ein finanzielles Problem. Bericht aus dem Jahr 2007 (S. 83) • Die durch­schnitt­liche Renten­höhe in und um München von rund 750 € entspricht nahezu dem Grund­siche­rungs­betrag • beson­ders betroffen von Alters­armut: Migrant­Innen und Frauen • die Anzahl der Bezieher von Grund­siche­rung wird bis 2020 auf das 2½-fache anwachsen (dann werden 9,3% der über 65-jäh­rigen Münchner­Innen Grund­siche­rung im Alter beziehen) • bundes­weit werden in 15–20 Jahren nach Prognosen des Pari­täti­schen Wohl­fahrts­verbandes bis zu 20% der Bevöl­kerung arm sein • „Unsere Erfah­rungen zeigen, dass zwar die Grund­siche­rung im Alter von immer mehr Menschen in Anspruch genommen wurde, dass aber der Regel­satz zum Leben nicht reicht.” • BASE-Studie: 96% der 70-Jäh­rigen und Älteren sind von minde­stens einer, 30% von 5 oder mehr behand­lungs­bedürf­tigen Krank­heiten betroffen • manche Ältere leben „von der Hand in den Mund” und müssen auf alles verzichten, was über das Lebens­notwen­dige hinaus­geht • Alters­armut kann sich auch auf Wohn­verhält­nisse, Gesund­heits­zustand, sozi­ale Aktivi­täten und Unter­stüt­zungs­bedarfe auswirken • sie kann sogar zu Unter­versor­gung und sozi­aler Ausgren­zung führen • mit einem Gutachten konnte München nach­weisen, dass die Lebens­haltungs­kosten dort nicht von dem Regel­satz gedeckt werden können, und hat den Regelsatz von 347 € auf 371 € ange­hoben • die Bedarfe Älterer müssen tatsäch­lich berück­sich­tigt werden (und nicht nach dem durch­schnitt­lichen Bedarf eines Einper­sonen­haus­halts)!
[HTML] K. Schwenn: Sozialpolitik: So funktioniert die Rente. FAZ.NET, 8.4.2008. • Grafik: Renten-Runden (West und Ost) 1997–2008 • Tabelle: Was das neue Renten­gesetz ändert: Arbeit­nehmer zahlen mehr Beitrag, Rentner zahlen etwas mehr • die Nach­haltig­keits­rück­lage • der Bundes­zuschuss • der Riester-Faktor • der künf­tige Beitrags­satz • der Nach­haltig­keits­faktor • Schutz­klausel und Nach­hol­faktor
[HTML] Alt-Bundespräsident: Herzog warnt vor einer Rentner-Demokratie. WELT-ONLINE, 11.4.2008. • Die Älteren werden immer mehr, auf welche die Parteien über­propor­tional Rück­sicht nehmen • es „könnte ... in die Richt­tung gehen, dass die Älteren die Jüngeren ausplün­dern” • „wir sehen gerade die Vorboten einer Rentner­demo­kratie” • eine anhal­tende Über­vortei­lung der Jüngeren könnte grund­gesetz­widrig sein • ab einem gewissen Punkt ist eine hohe Staats­quote verfas­sungs­widrig • Volks­solida­rität-Präsi­dent Winkler: „Wer so was in die Welt setzt, zündelt als geis­tiger Brand­stifter” • die These vom vermeint­lichen „Gene­rati­onen­krieg” müsse herhalten, wenn die Frage nach sozi­aler Gerech­tigkeit gestellt werde • der demo­grafi­sche Wandel werde gezielt als Schreckens­szenario benutzt
[HTML] O. Gersemann: Rentenerhöhung: Die Regierung gefährdet den Generationenvertrag. WELT-ONLINE, 12.4.2008. Die Renten­erhö­hung ist ein Wahl­geschenk nicht an die Wähler, sondern an die vergrei­senden Mitglieder der Parteien • „Die Reformen seit Anfang der 90er-Jahre haben ... die drohende Ungleich­behand­lung der Gene­rati­onen größten­teils verhin­dert” • „Mit Riester-Rente, Nach­haltig­keits­faktor, Rente mit 67 und anderen Maßnahmen haben die Politiker ... ein bemer­kens­wertes Verant­wortungs­bewusst­sein gezeigt” • es geht nicht um Kleinig­keiten • „Hätte es in der alternden Bevöl­kerung einen Protest­sturm gegeben gegen die Zumutungen, die den Rentnern in den vergan­genen Jahren aufer­legt worden sind, der Schritt der großen Koali­tion wäre verständlich gewesen.” • die Auswir­kungen der demo­grafi­schen Alte­rung auf die Sozi­alsy­steme dürften erst in der nächsten Legis­latur­periode richtig spürbar werden • „Nicht breite Bevöl­kerungs­schichten haben rebel­liert, sondern die greise SPD-Basis” • „Muta­tion der Volks­parteien zu Seni­oren­vereini­gungen
[HTML] A. Müller: Ein Teil der jungen und mittleren Generation glaubt wirklich, die Alten lebten auf Kosten der Jungen �. NachDenkSeiten, 30.4.2008. • „Ich hätte nicht geglaubt, dass die Kampagne der Spahns (CDU) und Herzogs im Umfeld der außer­plan­mäßigen Erhö­hung der Renten um 1,1% so verfängt. Aber in Gesprächen mit Personen dieser Alters­gruppe treffe ich immer wieder auf eine fast schon aggres­sive Haltung gegen­über der älteren Genera­tion und zugleich auf den festen Glauben daran, dass an ihrem Schicksal, im Alter schlechter als die jetzige Rentner­genera­tion dazu­stehen und sogar in Alters­armut zu stürzen, kaum etwas zu ändern ist. Es sei denn, sie sorgen kräftig privat vor. — Viele glauben auch, dass die Schwierig­keiten der Finan­zierung der Alters­vorsorge zu aller erst aus der demo­graphi­schen Entwick­lung folge. Sie erkennen nicht, dass die wirt­schaft­lichen Gründe um vieles gravie­render sind. Und sie nehmen nicht wahr, dass die künf­tige Leis­tungs­fähig­keit der gesetz­lichen Rente bewusst und absicht­lich beschä­digt, gekürzt worden ist.” • die Leis­tungs­fähig­keit der gesetz­lichen Rente ist absicht­lich beschä­digt und auf das Niveau einer Basis­rente redu­ziert worden • dass es den Jüngeren heute schlechter geht als der älteren Genera­tion liegt vor allem an ökonom­mischen Problemen und nicht am demo­graphi­schen Wandel • wir haben Stell­schrauben, mit denen man dafür sorgen könnte, wenn man wollte, dass es in 20, 30 oder 40 Jahren auch den heute Arbei­tenden dann als Rentnern gut geht • auf der Basis einer wirt­schaft­lichen Bele­bung ist dann eine Neube­sinnung auf die Ratio­nalität und Qualität des Umla­gever­fahrens höchst nahe liegend • man muss annehmen, dass es so etwas wie einen kollek­tiven Wahn gibt, oder dass die Public-Relations-Orga­nisati­onen der Finanz­wirt­schaft so elegant und so unmerk­lich arbeiten, dass auch ernst zu nehmende Beob­achter/innen des Zeitge­schehens sich die pessi­misti­sche Sorge um die Zukunft ihrer Rente zu eigen machen • B. Raffel­hüschen im Film „Renten­angst” vor Versiche­rungs­vertre­tern: „Wir sind runter­gegangen durch den Nach­haltig­keits­faktor und durch die modifi­zierte Brutto­lohn­anpas­sung. Diese beiden Dinge sind schon längst gelaufen. Ja. Waren im Grunde genommen nichts anderes als die größte Renten­kürzung, die es in Deutsch­land jemals gegeben hat.” • B. Raffel­hüschen im Film „Renten­angst” zu den Inter­viewern: „Wir machen gar keine Renten­kürzung. Wir haben auch noch nie �ne Renten­kürzung beschlossen. Was tatsäch­lich passiert ist, dass die Renten­steige­rungen in der Zukunft gebremst werden und zwar gebremst werden durch mehrere demo­grafi­sche Faktoren. Äh, das führt dann dazu, dass die Rente des Jahres, sagen wir mal 2035 in etwa bei einer Größen­ordnung liegt, die so bei 40 Prozent des Brutto­lohnes sein wird, d.h., wir haben immer noch eine Rente, die höher ist als die Rente von heute.”
[HTML] Lebensstandard im Alter keine Frage der Gerech­tigkeit: Staat­liches Renten­system am Ende seiner Möglich­keiten � Experten­runde im Berliner ICC fordert indi­vidu­ellen Vermö­gens­aufbau gegen Alters­armut. AFA-NEWS, 26.5.2008. • Kongress „Denk� an Deine Zukunft” des Cott­buser Finanz­dienst­leisters AFA AG • Modera­tion: Michael Opoczynsky (ZDF-WISO) • Prof. Dr. Kurt Bieden­kopf: die private Vermö­gens­verwal­tung ist die Lösung! • Dr. Fried­helm Busch (ntv): Plädoyer für die Alters­vor­sorge mit Aktien • Sören Patzig (Vorstands­vorsit­zender AFA AG): „95% der Deut­schen wissen nicht, was sie abge­schlossen haben und wie viel ihnen davon im Alter bleibt.”[!]
[HTML] Rente[!]. Die Bundesregierung, www.bundesregierung.de/nn_1272/Content/DE/Artikel/2008/07/2008-07-02-haushalt-2009-rente.html, 27.11.2008. • Rund 79,2 Mrd. € beträgt der Bundes­zuschuss im Jahr 2009 an die GRV (größter Ausgaben­block im Bundes­haus­halt: rund 28%) • umge­kehrt werden fast 29% der Gesamt­ausgaben der GRV im Jahr 2009 durch Bundes­mittel erbracht • Kasten: Bundes­zuschuss
[PDF] J.P. Martin, E. Whitehouse: Reforming Retirement-Income Systems: Lessons from the Recent Experiences of OECD Countries. OECD Social, Employment and Migration Working Papers 66, 30.6.2008. Pension policy is challenging and controversial because it involves long-term decisions in the face of short-term political pressures • nearly all the 30 OECD countries have made at least some changes to their pension systems (16 major reforms) since the early 1990s • measures include increases in pension age, changes in the way benefits are calculated, and smaller pension increases in retirement • the clear trend to lower pension promise means that people will need to save more for their own retirement via private pension schemes
Public expenditure on pensions¹, 1990² and 2005³
  Percentage of GDP
0 2 4 6 8 10 12 14
Austria 11.80.8|
France 10.61.8|
Italy 10.23.6|
Germany 10.01.4|
Greece 9.91.7|
Belgium 9.0|
Luxembourg 5.9|2.0
Spain 7.9|
Sweden 7.8|
Hungary 7.70.6|
New Zealand 4.5|2.9
Finland 5.5|1.8
Netherlands 5.2|1.9
OECD 6.30.7|
Slovak Republic 6.2|
Czech Republic 6.00.8|
United States 5.9|
Norway 5.0|0.5
Switzerland 5.70.9|
Poland 5.46.2|
Denmark 5.40.1|
Portugal 5.25.2|
Japan 5.04.8|
United Kingdom 5.00.5|
Canada 4.2|
Ireland 3.5|0.50.3
Turkey 3.3
Australia 3.10.5|
Iceland 2.0|0.50.2
Korea 0.80.8|
Mexico 0.60.6|
  1990 1990²   | 2005³
¹) Data include old-age and survivor cash benefits and exclude disability benefits   ²) 1999 for Hungary and 1995 for the Slovak Republic instead of 1990   ³) 2004 for Australia, Canada, Mexico, and New Zealand instead of 2005 (no recent data for Turkey)
• Italy moved to the top (around 14% of GDP), while Japan, Poland and Portugal also recorded significant increases (to around 10% of GDP) • Korea is moving from one of the youngest to one of the oldest populations • in this paper: focus on the social rather than the fiscal impact of the reforms (on equity and income distribution) • micro­economic analysis using the concept of the replacement rate: pension income relative to earnings when working • when reforms are complete, only France, Hungary and the Czech and Slovak Republics will have normal pension ages below 65, most will have 65 years, and Denmark, Germany, Iceland, Norway, the UK and the US will have a pension age of 67 • penalties for early retirement have been increased in Austria, Germany and Italy • France and Sweden have increased the number of years of contributions required • 7 countries have extended the period over which earnings are taken into account (instead of a limited number of final-years or best salaries): France (→ best 25 years), Finland, Poland, Portugal, Slovak Republic, Sweden (→ liefetime average earnings) • • • • • • • • • • • • • • • • • • •
[PDF] Pension Reforms in OECD Countries. CESifo DICE Report 1/2009, 2009.
Main elements of pension reform packages in selected OECD countries
  Changing parameters Changing paradigm
Pension age Retire­ment
incen­tives
Calculation index­ation Defined con­tribution Notional de­fined con­tribu­tion Life ex­pec­tancy
Male Female Measure Reva­luing
Austria        
Finland        
France          
Germany          
Hungary      
Italy        
Japan            
Korea              
Mexico                
New Zealand              
Poland        
Portugal      
Slovakia          
Sweden            
Turkey            
United Kingdom            
[HTML] D. von der Heide: Absicherung in der Rentenversi­cherung bei Arbeits­losig­keit[!]. Deut­sche Renten­versi­cherung / blogspan.net, 25.5.2009. • Beiträge an die GRV auch während der Arbeits­losig­keit: • für Empfänger von ALG I zahlt die Bundes­agentur für Arbeit 80% der bisher gezahlten Renten­versi­cherungs­beiträge: beim Durch­schnitts­verdiener für 1 Jahr Arbeits­losig­keit monat­licher Renten­anspruch von 21,25 € (West) bzw. 18,67 € (Ost)bei längerer Arbeits­losig­keit (ALG II) zahlt die Bundes­agentur für Arbeit 40,80 € pro Monat: für 1 Jahr Arbeits­losig­keit monat­licher Renten­anspruch von 2,17 € (West und Ost)
[HTML] S. Thissen: Keine Rente mehr bei ALG 2[!]. www.ihre-vorsorge.de (Eine Initi­ative der Regional­träger der Deut­schen Renten­versi­cherung und der Deut­schen Renten­versi­cherung Knapp­schaft-Bahn-See), 2.9.2010. Regie­rung streicht Beiträge für Lang­zeit­arbeits­lose • das Bundes­kabi­nett hat am 1.9.2010 die bereits angekün­digten Sparmaß­nahmen für das kommende Jahr beschlossen • dazu gehört, dass Empfänger von Arbeits­losen­geld II künftig für die Zeit ihres Sozial­leistungs­bezugs keine Renten­beiträge mehr gutge­schrieben bekommen • davon sind mehr als 3,5 Mio. Lang­zeit­arbeits­lose betroffen • bisher steigerte 1 Jahr Bezug von Arbeits­losen­geld II die Alters­rente noch um 2,09 € pro Monat • bisher zahlt der Bund für die Lang­zeit­arbeits­losen 40,80 € monat­lich an die Renten­versiche­rungs­träger — das machte insge­samt 1,85 Mrd. € pro Jahr aus • 300 Mio. € jähr­lich werden den Renten­versi­cherern nach den Regie­rungs­plänen noch dadurch fehlen, dass ihnen Auffüll­beträge, Renten- und Über­gangs­zuschläge ab 2011 nicht mehr erstattet werden • außerdem werden den Renten­versi­cherern eini­gungs­bedingte Leis­tungen, die sie im Auftrag des Bundes erbringen, künftig nicht mehr erstattet • SPD-Chef Sigmar Gabriel dazu: es würden ausschließ­lich Menschen belastet, „denen es ohnehin schon nicht gut geht” • der DGB-Vorsit­zende Michael Sommer forderte die Regie­rung auf, den Bundes­zuschuss an die Renten­versi­cherung in vollem Umfang zu erhalten
[HTML] S. Rochlitz: Urteil des BSG vom 13.11.2008, Az: B 13 R 13/08 R — Eine Würdi­gung unter Be�rück­sichti­gung des Geset­zes�vor­habens zur Neu�re­gelung der Schutz­klausel des � 68a SGB VI.  nestor, Forschungs­institut für Neue Alters­siche­rungs­systeme und Rechts­biometrik, Juni 2009. • Gegen­stand des Verfah­rens: eine Erhö­hung der Beiträge zur Kranken­versi­cherung der Rentner und eine Ausset­zung der Renten­anpas­sung wegen der neuen Berech­nungs­formel (Nach­haltig­keits­faktor wg. Ände­rung des Verhält­nisses Rentner zu Beitrags­zahler) • Entschei­dung: die Ausset­zung der Renten­anpas­sung verstößt nicht gegen das GG • keine Verlet­zung von Eigen­tums­rechten aus Art. 14 GG durch die Einfüh­rung des Alters­vorsor­gean­teils und des Nach­haltig­keits­faktors • Renten­ansprüche sind zwar im Gesamt­ergebnis, nicht hingegen in den Einzel­elementen, von der Eigen­tums�ga­rantie erfasst • die Eigen­�tumsga­rantie sei durch die Berück­sichti­�gung des Alters­vorsor­gean­teils oder des Nach­haltig­keits­faktors jeden­falls nicht verletzt — beides diene der Siche­�rung des Vertrauens der jüngeren Ge�nera­tion in die Zukunfts­festig­keit der Renten­versi­cherung und gewähr­leiste einen gerechten Ausgleich der finan­zi�ellen Belas­tungen zwischen den Gene�ra­tionen • „Die Klägerin wird durch das Unter­bleiben der Ren�ten­anpas­sung ... weder zur Empfän­gerin von Nothil­feleis­tungen noch wird sie vom allge­meinen Wirt­�schafts­wachstum abge­koppelt.” • •
[HTML] H. Göbel: Altersvorsorge: Deutsches Renten­system wider­steht der Krise noch. FAZFINANCE.NET, 25.6.2009
[AksR][PDF] OECD-Ausblick Private Alters­vorsorge 2008. OECD Private Pensions Outlook 2008, Summary in German, OECD Multi­lingual Summaries, 2009. • In der Hälfte der OECD-Länder ist die private Alters­vorsorge vorge­schrieben oder erfasst zumin­dest Groß­teil der Erwerbs­tätigen • durch die Finanz­krise sind in den OECD-Ländern zwischen Januar und Oktober 2008 die Vermö­gens­werte um 20% gesunken (von 28 Bill. US-$ auf 23 Bill. US-$) • „Die breite Öffent­lich­keit muss … besser über die Vor- und Nach­teile ihrer Renten­systeme infor­miert werden, sich der Risiken bewusster werden …” • durch­schnitt­liche Wachstumsrate der privaten Renten­vermögen zwischen 2001 und 2007: 9,4% • über 60% im ameri­kani­schen System angelegt • „Vor dem Ausbruch der Krise waren mehrere Länder bereits nicht in der Lage, einen ausrei­chenden Forde­rungs­pool zu akkumu­lieren, um die „Lücke” in den Renten­erspar­nissen auszu­gleichen, die sich aus den sinkenden öffent­lichen Renten­leis­tungen ergab. Die Kombi­nation aus niedrigen staat­lichen Renten und flauen privaten Renten­märkten könnte poten­ziell für weite Teile der Bevöl­kerung dieser Länder unzurei­chende Alters­einkommen zur Folge haben.” • Netto­einkom­mens­zuflüsse der Pensions­fonds 2007 in Belgien und Dänemark bereits negativ; für weitere Länder durch den Zusammen­bruch der Aktien­märkte 2008 zu erwarten • die Beiträge dürften sich im Verhältnis zum BIP rasch erhöhen • jüngere Erwerbs­tätige und Niedrig­einkom­mensbe­zieher nehmen seltener an frei­willigen privaten Renten­systemen teil • in vielen OECD-Ländern, darunter auch Deutsch­land, laufen die Menschen Gefahr, im Renten­alter kein ausrei­chendes Einkommen zu haben, um den Lebens­standard zu halten (selbst mit 40 Beitrags­jahren keine Ersatz­quoten über 60%) • Gebühren für obli­gato­rische beitrags­bezo­gene Systeme von 0,5% (Schweden) bis 2% (Ungarn); außer­halb des OECD-Raums von 0,5% (Boli­vien) bis 2% (Costa Rica) • solche Gebühren­unter­schiede können Leis­tungs­diffe­renzen von bis zu 30% verur­sachen
[PDF][Tabelle] C. Schäfer: Entwicklung von Lohnquote und Gewinn­quote 1960 – 2008. In: C. Schäfer: Anhal­tende Vertei­lungs­dramatik – WSI-Vertei­lungs­bericht 2008. Hans-Böckler-Stif­tung, WSI-Mittei­lungen 11+12/2008
[PDF][Tabelle] C. Schäfer: Entwicklung der struktur­bereinigten Lohn­quote 1990 – 2008. In: C. Schäfer: Anhal­tende Vertei­lungs­dramatik – WSI-Vertei­lungs­bericht 2008. Hans-Böckler-Stif­tung, WSI-Mittei­lungen 11+12/2008
[PDF] C. Schäfer: Aus der Krise in die Krise? WSI-Vertei­lungs­bericht 2009. Hans-Böckler-Stif­tung, WSI-Mittei­lungen 12/2009. • Die Brutto- und Netto­lohn­quote 2008 entwi­ckelte sich güns­tiger als im WSI-Vertei­lungs­bericht 2008 vermutet wurde • Tab. 1: Brutto­lohn- und -gewinn­quote in Deutsch­land – Das volks­wirt­schaft­liche Einkommen aller Sektoren vor der öffent­lichen Umver­teilung (1960–1990, 1991–2009 1.Hj.) • Tab. 2: Netto­lohn- und -gewinn­quote in Deutsch­land – Einkommen der privaten Haushalte nach öffent­licher Umver­teilung (1960–1990, 1991–2009 1.Hj.)
[HTML] Schutzklauseln in der Renten­formel. REGIERUNG­�online, 6.5.2009. • Begrün­�dung für den 2003 einge­führten Riester-Faktor: „Beschäf­�tigte, die privat mit der Riester-Rente für ihre Alters­�vorsorge sparen ("riestern"), haben weniger netto für ihre private Lebens­�führung übrig. Da dies eine Belas­�tung für die Erwerbs­�tätigen bedeutet, müssen auch die Rentner Einschnitte hinnehmen. Jede Renten­�erhö­�hung wird daher durch den Riester-Faktor um etwa 0,6 Prozent­�punkte gemin­�dert.” • mit dem Renten­�anpas­�sungs­�gesetz 2008 wurde beschlossen, den Riester-Faktor in 2008 und 2009 auszu­�setzen • die 2 ausge­�setzten Stufen sollen bei den Renten­�anpas­�sungen 2012 und 2013 nach­�geholt werden • mit dem Renten­�versiche­�rungs-Nach­�haltig­�keits­�gesetz 2004 wurde eine Schutz­�klausel in das Gesetz einge­�fügt, dahin­�gehend, dass die Rentner keine Renten­�kür­�zungen aufgrund der Dämp­�fungs­�faktoren (Nach­�haltig­�keits- und Riester-Faktor) hinnehmen sollen • mit dem Renten­�versi­�che­�rungs-Alters­�grenzen­�anpas­�sungs­�gesetz ist 2006 die Schutz­�klausel modifi­�ziert worden: die „ausge­�fallene Dämp­�fungs­�wirkung wird ab dem Jahr 2011 solange durch eine Halbie­�rung der sich dann erge­�benden posi­�tiven Renten­�anpas­�sungen reali­�siert oder nach­�geholt, bis die ausge­�fallene Dämp­�fungs­�wirkung ausge­�glichen ist” (Nachhol­�faktor)
[PDF] T. Krieger, S. Stöwhase: Diskretionäre renten­politi­sche Maßnahmen und die Entwick­lung des Renten­werts in Deutsch­land von 2003–2008. Zeit­schrift für Wirt­schafts­politik, 58(1), 2009. • In den letzten Jahren eine Reihe von diskreti­onären Eingriffen in die Renten­anpas­sungs­formel • Während die Formel „mit Ausnahme des proble­mati­schen inter­genera­tiven Umvertei­lungs­gewichts α einen Glaub­würdig­keits­anker darstellt, wurde dieser ... durch die Renten­(tages­)politik ... syste­matisch untergraben” • Versuch, den Einfluss dieser Maßnahmen zu quan­tifi­zieren und zu beur­teilen • Vergleich alter­nativer demo­grafi­scher Faktoren • „Die haupt­säch­liche Schwie­rigkeit der Riester-Treppe liegt darin, dass sie ... fast zwangs­läufig die Anwen­dung der Schutz­klausel auslöst, sobald die wirt­schaft­liche Entwick­lung ... schwach bzw. der demo­grafi­sche Wandel ... stark” ist • Fort­schrei­bung des Renten­wertes mit Hilfe der Brutto­lohn­anpas­sung ist nicht äquiva­lent zur Fort­schrei­bung anhand einer modifi­zierten Brutto­lohn­anpas­sung mit konstantem Riester-Faktor • der Riester-Faktor hat einen deut­lich höheren Einfluss auf den Renten­wert gehabt als der Nach­haltig­keits­faktor • „Insbe­sondere das Aussetzen der Riester-Treppe im Jahr 2008 hat den Renten­wert stark erhöht”, indem sie den aktuell wich­tigsten Brems­faktor bei der Entwick­lung des Renten­werts elimi­nierte • mit der Abkop­pelung von der Renten­anpas­sungs­formel wird die Teil­habe­äqui­valenz unter­graben • allein das Aussetzen der Riester-Treppe hatte einen renten­wert­erhö­henden Effekt von 0,18€ (West) bzw. 0,15€ (Ost) • das dadurch über­höhte zukünf­tige Renten­niveau lässt ein Verfehlen des Beitrags­ziels und damit der einnahme­orien­tierten Ausgaben­politik erwarten • der als Kompen­sation gedachte Nachhol­faktor kann als Lösungs­konzept nicht über­zeugen • die Folge könnte nach 2011 statt der Anwen­dung des Nach­holfak­tors eine erneute Renten­reform oder eine Anpas­sung des Beitrags­satz­ziels 2030 auf über 23% sein • die Glaub­würdig­keit leidet, weil die Formel in immer kürzeren Abständen neujus­tiert wird • die komplexen Zusammen­hänge zwischen der Formel und den diskre­tionären Maßnahmen haben 2004–2007 trotz Gültig­keit derselben Formel zu einer Bevor­teilung der west­deut­schen und Benach­teili­gung der ostdeut­schen Rentner geführt
[HTML] RECHTSFRAGE an Ulrich Theil Deutsche Renten­versicherung Bund. DER TAGES­SPIEGEL, 23.3.2009. • Kann man ohne Abschläge nach 45 Jahren in Rente gehen? • die Alters­rente für beson­ders lang­jährig Versi­cherte kann ab 2012 bekommen, wer 65 ist und 45 Jahre mit Beitrags­zeiten zurück­gelegt hat • Vertrau­ens­schutz­rege­lung in Zusammen­hang mit der stufen­weisen Anhe­bung des Renten­alters für Frauen von 60 auf 65 Jahre: versi­cherte Frauen können abschlag­frei in Rente gehen, wenn sie vor 1942 geboren sind und 45 Jahre mit Beitrags­zeiten zurück­gelegt haben • in der Politik wird auch immer wieder über eine gene­rell unge­kürzte Rente für Personen disku­tiert, die 45 Jahre Pflicht­bei­träge gezahlt haben
[PDF] K. Brenke: Reallöhne in Deutschland über mehrere Jahre rück­läufig. Wochen­bericht des DIW Berlin Nr. 33/2009, 12.8.2009. • Schwache Lohn­entwick­lung seit der Jahr­tausend­wende • Verhand­lungs­macht der Gewerk­schaften hat deut­lich nachge­lassen • Grafik: preis­berei­nigte Arbeit­nehmer­entgelte pro Stunde sinken seit 1971 relativ zum BIP mit Zwischen­hochs um 1987 und 1992 • 48% des Brutto­arbeit­nehmer­entgelts entfielen auf Abgaben (Sozial­beiträge und Steuern) — dieser Satz hat sich in den letzten Jahren kaum verän­dert • 1972–1977, 1981–1985 und 1993–1997 waren Zeiten, in denen die Abgaben kräftig ange­zogen hatten • zu berück­sich­tigen: bei den Beamten fallen keine Sozi­alab­gaben an und bei den gering­fügig Beschäf­tigten nur geringe Sozial­beiträge und Steuern • zwischen den Wirt­schafts­zweigen und Tätig­keiten gibt es große Entloh­nungs­unter­schiede • sekto­raler Wandel: Beschäf­tigung in den gut entloh­nenden Wirt­schafts­zweigen nimmt ab und steigt in den anderen • aus Mikro­zensus: Berufe mit manu­ellen Tätig­keiten oder auch einfachen nicht-manu­ellen Tätig­keiten haben an Bedeu­tung verloren ⇒ Verlage­rung zu den qualifi­zierten Tätig­keiten: erklärt nicht den schwachen Lohn­anstieg • im EU-Vergleich hat Deutsch­land die schlech­teste Lohn­entwick­lung: -9% seit 2000 • die Bundes­repu­blik bildet auch das Schluss­licht bei den Arbeits­kosten je geleis­teter Stundedie doppelt berei­nigte (um Verände­rungen des Anteils der Arbeit­nehmer an allen Erwerbs­tätigen und um Ände­rungen des Anteils am Arbeits­volumen) Lohn­quote ist seit 2000 gesunken, ab 2004 sogar beson­ders rasant • auch schon in der 80ern ist sie schon deut­lich gesunken, nach 1990 aber kurz­zeitig gestiegen • früher zeigte die Lohn­quote meist eine anti­zykli­sche Entwick­lung
[HTML] J. von Bröckel: Die betriebliche Alters­versorgung.[Wichtig !] www.janvonbroeckel.de, 2009. Die betrieb­liche Alters­versor­gung ist Kapital gedeckt und bein­haltet die Zusage des Arbeit­gebers, dass der Arbeit­nehmer Versor­gungs­leis­tungen aufgrund des Arbeits­verhält­nisses bei Alter, Invali­dität oder Tod erhält • seit dem Alters­vermö­gens­gesetz von 2002 besteht für jeden Arbeit­nehmer ein Rechts­anspruch, einen Teil seines Arbeits­entgelts für die betrieb­liche Alters­versor­gung einsetzen zu können (Entgelt­umwand­lung) • jeder Arbeit­nehmer hat zwar diesen Rechts­anspruch, aber nicht jeder Arbeit­geber ist verpflichtet, sich daran finan­ziell zu betei­ligen: keine Pflicht des Unter­nehmens, eigene finan­zielle Leis­tungen für die betrieb­liche Alters­versor­gung zu erbringen, es sei denn, in Tarif­verträgen ist etwas anderes geregelt • mit dem Alters­einkünfte­gesetz von 2005 wurde die steuer­liche Förde­rung ausge­weitet und die Möglich­keit der Mitnahme erwor­bener Anwart­schaften bei einem Wechsel des Arbeit­gebers (Portabi­lität) verbes­sert • gesetz­liche Grund­lage ist das Gesetz zur Verbes­serung der betrieb­lichen Alters­versor­gung (BetrAVG) • der große Vorteil einer betrieb­lichen Alters­versor­gung liegt für den Arbeitnehmer darin, sich nicht um die Einzel­heiten der Versi­cherung kümmern zu müssen • Ende 2006 hatten ca. 17,3 Mio. Beschäf­tigte (ca. 65%) Anspruch auf betrieb­liche Alters­versor­gung • 2003 bezogen 16% der Gesamt­bevöl­kerung ab 65 Jahren eine betrieb­liche Alters­versor­gung und 9% eine Zusatz­versor­gung des öffent­lichen Dienstes • der durch­schnitt­liche Betrag je Bezieher liegt bei 411€ bzw. 345€ • 5 verschiedene mögliche Durch­führungs­wege: 1) Direkt­zusage (ohne Versi­che­rungs­unter­nehmen, Rück­stel­lungen in der Bilanz, Pensions-Siche­rungs-Verein haftet im Fall der Insol­venz), 2) Unter­stützungs­kasse (wie (1), jedoch als Betrieb­sausgaben geltende Beiträge an Unter­stützungs­kasse als recht­lich selbst­stän­dige Versor­gungs­einrich­tung, die nicht der staat­lichen Versi­che­rungs­aufsicht unter­liegt), 3) Direkt­versi­cherung (Lebens­versi­cherung mit einem privaten Versi­che­rungs­unter­nehmen abge­schlossen, das staat­licher Aufsicht unter­liegt; kein Insol­venz­schutz), 4) Pensions­kasse (Beiträge an ein Versor­gungs­unter­nehmen, das staat­licher Versi­che­rungs­aufsicht unter­liegt; kein Insol­venz­schutz), 5) Pensions­fonds (wie (4), jedoch frei in der Anlage der Beiträge am Kapital­markt; Insol­venz­schutz) • um einem Kauf­kraft­verlust durch Infla­tion zu entgehen, müssen ausge­zahlte Betriebs­renten in gewissen Zeit­abständen ange­passt werden (� 16 BetrAVG) • eine betrieb­liche Alters­versor­gung kann vom Arbeit­geber, vom Arbeit­nehmer oder von beiden finan­ziert werden • im Fall der Entgelt­umwand­lung muss Arbeit­nehmer mindes­tens einen Betrag (2009: 189€) in Höhe von 1/160 der Bezugs­größe nach � 18 Abs. 1 d SGB IV (2009: 30.240€) leisten • der Höchst­betrag liegt bei 4% der Beitrags­bemes­sungs­grenze in der GRV • können die einge­zahlten Beiträge verfallen, wenn das Arbeits­verhältnis vor dem Versi­che­rungs­fall beendet wird? Bei Finan­zierung durch Arbeit­geber: erst nach mindes­tens 5-jäh­riger Beschäf­tigungs­dauer nicht mehr; bei Entgelt­umwand­lung: die Anwart­schaft ist sofort unver­fallbar, der Arbeit­nehmer hat ein sofor­tiges Bezugs­recht • Über­tragbar­keit der erwor­benen Anwart­schaften bei Arbeit­geber­wechsel: ja für ab Januar 2005 ausge­spro­chene Neuzu­sagen, wenn Anwart­schaft unver­fallbar ist • bei einer geringen, aber unver­fall­baren Anwart­schaft kann der Arbeit­nehmer eine Abfin­dung erhalten • bei Beiträgen zur betrieb­lichen Alters­versor­gung alleine im Rahmen einer Direkt­zusage oder bei einer Unter­stützungs­kasse sind sie kein Lohn, also steuer- und sozial­abgaben­frei, im Fall einer Pensions­kasse oder eines Pensions­fonds oder einer Direkt­versi­cherung nur Beiträge des Arbeit­gebers bis zu 4% der Beitrags­bemes­sungs­grenze in der GRV • seit dem Alters­einkünf­tege­setz von 2005 weiterer steuer­licher Frei­betrag von 1.800€ • Besteu­erung der ausge­zahlten betrieb­lichen Alters­versor­gung: bei Allein­finan­zierung durch den Arbeit­nehmer ist nur der Ertrags­anteil der ausge­zahlten Versor­gung steu­erbar • die zunächst bis Ende 2008 befris­tete abgaben­freie Entgelt­umwand­lung wurde 2007 durch das Gesetz zur Förde­rung der zusätz­lichen Alters­vorsorge und zur Ände­rung des Dritten Buches Sozial­gesetz­buch entfristet • nach einem Ände­rungs­gesetz 2006 wird die gesetz­liche Insol­venz­siche­rung voll­ständig auf Kapital­deckung umge­stellt werden (Abkehr von teil­weiser Finan­zierung im UV)
[HTML] K. Wiesehügel: Gastbeitrag: Rente: Herausforderung für Schwarz-Gelb. 15.10.2009. • 2010 eine Über­prüfung der Rente mit 67 vorge­schrieben • ein Stopp mit Schwarz-Gelb unwahr­scheinlich • auf die Agenda gehört eine Reform der gesetz­lichen Erwerbs­minde­rungs­rente • durch­schnitt­liche volle Erwerbs­minde­rungs­rente von 662€ im Monat netto ist zu niedrig • es bekommen viele, die wegen Gesund­heits­problemen ihren Arbeits­platz verlieren, gar keine Erwerbs­minde­rungs­rente und rutschen in Hartz IV ab • die Zugangs­krite­rien zu streng: auf 2 bean­tragte Erwerbs­minde­rungs­renten kommt eine Bewil­ligung • der Verweis auf eine zusätz­liche private Erwerbs­minde­rungs­versi­cherung hilft nur den Versi­che­rungs­konzernen, nicht aber den Arbeit­nehmern in gesund­heit­lich belas­tenden Berufen: Prämien unbe­zahlbar • ihnen hilft auch eine weiter­gehende Flexi­bilisie­rung der Alters­grenzen bei der Alters­rente nicht • wer mit 60 in Alters­rente geht, bei dem wird eine Kürzung von mehr als 25% fällig
[PDF] Rentenversicherung in Zeitreihen[!]. DRV-Schriften Band 22, Deut­sche Renten­versi­cherung Bund, Okt. 2009. • Versi­cherte • Renten­anträge • Renten­zugang • Renten­wegfall • Renten­umwand­lungen • Renten­bestand • Anträge auf Leis­tungen zur Teil­habe • bewill­ligte Anträge auf Leis­tungen zur Teil­habe • Finanz­daten • Kenn­größen und Bemes­sungs­werte • volks­wirt­schaft­liche Daten • Demo­grafie;  [Web-Link][HTML] Aktuelle Statis­tiken der Deut­schen Renten­versi­cherung[Wichtig !]
[HTML] C. Eubel: Schwarz-Gelb: Renten: Die doppelte Null. DER TAGES­SPIEGEL, 11.11.2009. • die im Sommer beschlos­sene Renten­garantie könnte 2010 erst­mals zum Tragen kommen — sonst hätten die Renten gekürzt werden müssen, weil die Durch­schnitts­löhne gesunken sind • 2008 und 2009 setzte die große Koali­tion den Riester-Faktor aus • die Anwen­dung der Renten­garantie belastet die Renten­kassen mit voraus­sicht­lich 500 Mio. € — dafür müssen sich die Rentner in den kommenden 2 Jahren auf Null­runden einstellen • der Vertreter der Arbeit­geber in der DRV, A. Gunkel: „Ausgleichs­bedarf” bis 2012 rund 4%, die ab 2012 nach­geholt werden sollen • Ziel sei es, den Beitrag bis 2020 nicht über 20% steigen zu lassen • die Renten­garantie sei ein Fehler • die Vertre­terin der Arbeit­nehmer in der DRV, A. Bunten­bach: die „Kürzungs­faktoren” in der Renten­anpas­sungs­formel müssen abge­schafft werden, als erster der Nach­haltig­keits­faktor • Renten­beiträge über 20% seien vertretbar • z.Zt. steht die Renten­versi­cherung gut da
[PDF] Rentenversicherungsbericht 2009 und Gutachten des Sozial­beirats zum Renten­versiche­rungs­bericht 2009[!]. Deut­scher Bundestag, Druck­sache 17/52, 20.11.2009. • Für 2010 wird mit Beschäf­tigungs­rück­gang um 2%, dann bis 2013 mit einem Anstieg um 0,5% gerechnet • Brutto­löhne: 2010 +0,7%, dann bis 2013 +2,3% / Jahr, danach bis 2020 +3% / Jahr • die mittlere fernere Lebens­erwar­tung der Frauen wie der Männer wird bis 2030 um 2,5 Jahre zunehmen (auf 22,8 bzw. 19,5 Jahre) im Vergleich zur Sterbe­tafel 2006/2008 • die Geburten­ziffer bleibt bei 1,4 • Nach­haltig­keits­rück­lage 2009: 15,9 Mrd. € = 0,96 Monats­aus­gaben • Beitrags­satz (mittlere Vari­ante): 19,9% bis 2014, 19,8% 2015, 19,7% 2016 bis 2020, 20,2% 2021, 20,5% 2022, 20,6% 2023 • die Renten werden bis 2023 um 25% ansteigen (+1,6% pro Jahr) • das Siche­rungs­niveau vor Steuern sinkt von 52% in 2009 auf 47% in 2020 und auf 46,2% in 2023 • das „macht deut­lich, dass die gesetz­liche Rente zukünftig alleine nicht ausrei­chen wird, um den Lebens­stan­dard des Erwerbs­lebens im Alter fortzu­führen” • „Zentrale Säule der Alters­versor­gung wird aber auch weiterhin die gesetz­liche Rente bleiben.” • Gutachten des Sozial­beirats: falls das Siche­rungs­niveau vor Steuern in den Voraus­berech­nungen bis 2020 46% oder bis 2030 43% unter­schreiten würde, hätte die Bundes­regie­rung geeig­nete Maßnahmen zur Verhin­derung vorzu­schlagen • „Der Sozial­beirat sieht mit Sorge, dass der Gesetz­geber seit 1992 mehr als zehn Mal in die Anpas­sung ... einge­griffen hat” • „Voraus­set­zung für die Verläss­lich­keit der Renten­versi­cherung” ist auch „eine Konti­nuität in der Renten­politik” • „Da nach dem Renten­versiche­rungs­bericht 2010 und 2011 jeweils der Lohn­zuwachs hinter der Wirkung der Dämp­fungs­faktoren zurück­bleibt und es nur wegen der Siche­rungs­klau­seln zu einer „Null-Anpassung” kommen wird, erhöhen sich der Ausgleichs­bedarf auf 4,0 Prozent und der Ausgleichs­bedarf (Ost) auf 4,4 Prozent jeweils zum 30. Juni 2012.” • „Durst­strecke” in den kommenden Jahren wegen der Nach­holung der nicht reali­sierten Renten­niveau­minde­rungen • die Grenzen zwischen abhän­giger und selbst­stän­diger Erwerbs­tätig­keit sind zuneh­mend flie­ßend geworden • die Zahl der Solo-Selbst­stän­digen ist von 1991 bis 2003 um knapp 44% ange­stiegen • Gefahr, dass künftig immer mehr Erwerbs­tätige im Alter Versor­gungs­lücken aus Phasen einer nicht versiche­rungs­pflich­tigen Erwerbs­tätig­keit ausweisen • Anteil der Selbst­stän­digen mit einem monat­lichen Netto­einkommen unter 1100 € ist 1995–2005 von 24% auf 32% gestiegen • der Sozial­beirat sieht Hand­lungs­bedarf • 2 bis 3 Mio. Selbst­stän­dige ohne obli­gato­rische Alters­siche­rung sind in ihrer Schutz­bedürf­tigkeit der von Arbeit­nehmern vergleichbar • dem wach­senden Armuts­risiko sollte — „wie in den meisten Ländern Europas” — mit einer Versiche­rungs­pflicht entgegen gewirkt werden • Vorsorge­pflicht oder Pflicht­versi­cherung? • eine solche Einbe­ziehung wäre keine lang­fris­tige Verbes­serung der Finan­zierung der GRV • der Sozial­beirat behält sich vor, sich nach Vorliegen des Berichts der Bundes­regie­rung 2010 noch­mals Stel­lung zur Regel­alters­grenze mit 67 Jahren Stel­lung zu nehmen
[PDF] Saisonbereinigte Wirtschaftszahlen, II. Konjunktur­indikatoren, 6. Produkti­vität und Lohn­kosten in der Gesamt­wirt­schaft. Deut­sche Bundes­bank, 24.11.2009
[GIF-Statistik] Komponenten des BIP-Wachstums (Erwerbs­tätige, Arbeits­zeit und Stun­denpro­dukti­vität) 1992-I bis 2009-II, Verände­rungen. IAB, 2009
[AksR][HTML] DemoData: Neue Plattform zum Bevölkerungswandel. 2.12.2009
[AksR][HTML] Rentensystem - Staatssekretär Fuchtel: Alters­versi­cherungs­system ist krisen­fest. www.ad-hoc-news.de, 3.12.2009
[HTML] M. Greive: Altersversorgung: Renten im Osten 17 Prozent höher als im Westen. WELT-ONLINE, 5.12.2009. • W. Fuest (IW): „Obwohl sie durch­schnitt­lich weniger in die Renten­kasse einge­zahlt haben, bekamen Ostrentner 2008 rund 17% mehr Rente als West­ruhe­ständler” • ein Grund dafür sind die lücken­loseren Erwerbs­biogra­fien, insbe­sondere ostdeut­scher Rentne­rinnen • ein Grund ist auch die Besser­stel­lung der Ostein­kommen in der Renten­versi­cherung durch den soge­nannten Umrech­nungs­faktor • der ist durch die Lohn­annähe­rung zwar gesunken, aber im Osten immer noch um 18,7% höher bewertet als im Westen • Beispiel für ein Zwil­lings­paar mit 30000€ Jahres­ver­dienst, bei einem Beitrags­satz von 19,9% also 5970€ Jahres­beitrag: der Zwil­ling erreicht im Westen monat­liche Ansprüche von 26,49€, der im Osten 27,53€ — nach 18 Jahren Versi­che­rungs­zeit damit 82€ mehr Rente (Vorsprung von 17%) • dagegen ist der soge­nannte Renten­wert im Westen höher (im Osten nur 88% des West­niveaus) • Koali­tions­vertrag will „einheit­liches Renten­system in Ost und West” • Schaaf (SPD): „ein plaka­tives Verspre­chen ohne Substanz” • Sach­verstän­digenrat: ab einem Stichtag alle Renten­größen auf einen gemein­samen bundes­weiten Nenner bringen (aber frühes­tens 2019) • VdK-Chefin Mascher: vorran­giger, die ange­henden Rentner vor Alters­armut zu schützen • wegen Einkünften aus betrieb­licher Alters­vorsorge oder Lebens­versi­che­rungen ist das gesamte Einkommen eines Rentner­haus­halts im Westen mehrere 100€ höher • aller­dings ist die Kauf­kraft eines Ostrent­ners höher
[HTML] Bundesregierung - Rische glaubt nicht an baldige Angleichung von Ost- und West-Renten. www.ad-hoc-news.de, 9.12.2009
[HTML] C. Sandt, O. Stock: Deutschland punktet bei der Rente.  Handelsblatt , 20.12.2009. • Studie der Allianz-Vermö­gens­verwal­tungs­tochter AGI: • Deutsch­land punktet mit der Anhe­bung des Renten­alters von 65 auf 67 Jahredie Bundes­bürger müssen aber noch kräftig in die 2. und 3. Säule inves­tieren • rund um den Globus wird die Renten­last auf immer weniger Schul­tern verteilt • viele Renten­systeme befinden sich am Rand ihrer Finan­zierbar­keit • derzeit hat die Hälfte der Beschäf­tigten in Deutsch­land noch keine betrieb­liche Absi­cherung • rund 13 Mio. Deut­sche haben eine Riester-Police abge­schlossen, anspruchs­berech­tigt sind 33 Mio. • wer im Alter seinen Lebens­stan­dard (rund 60% des letzten Arbeits­einkom­mens!) halten will, muss noch mehr vorsorgen • die Arbeit­geber ziehen sich zuneh­mend aus festen Renten­zusagen zurück und schwenken um auf ein Beitrags­system (→ Höhe der Alters­vorsorge unbe­stimmt) • im inter­natio­nalen Vergleich schneiden Schweden, Däne­mark und die Nieder­lande am besten ab • Groß­britan­nien, Irland und die USA sind wegen der Finanz­krise zurück­gefallen • Fort­schritte in West­europa auch daher, dass der Trend zur Früh­pensi­onie­rung gestoppt und die Lücke vom effek­tiven zum gesetz­lichen Renten­eintritts­alter geschlossen wurde
[HTML] Rentensystem: Deutschland bei Zukunfts­fähig­keit im Mittel­feld. ASPECT.online, 22.12.2009. • Studie der Allianz Global Investors: • Austra­liens System der Alters­vorsorge am besten vorbe­reitet für Heraus­forde­rungen der Zukunft • „Pensions Sustainability Index”: Austra­lien gefolgt von Schweden, Hong­kong und Däne­mark • die Mehr­zahl in China und Indien nimmt noch gar nicht an der Alters­vorsorge teil • in Asien wuchs Lebens­erwar­tung seit 1950 um 27 Jahre (von 41 auf 68), in Europa um 9 Jahre • in Asien sank die Geburten­rate um 60% (2,4 Kinder/Frau) • umlage­finan­zierte Systeme unter­liegen in höherem Maße demo­grafi­schen Risiken, kapit­alge­deckte Systeme eher der Volati­lität der Kapital­märkte
[PDF] A. Börsch-Supan, M. Gasche, C.B. Wilke: Auswirkungen der Finanzkrise auf die Gesetz­liche Renten­versi­cherung, ihre Beitrags­zahler und ihre Rentner. Mann­heim Research Institute for the Economics of Aging, meastudies 09, 2009. • Die Wirt­schafts­krise wirkt sich auch lang­fristig aus, indem sowohl das Lohn­einkommen der Beitrags­zahler als auch die Renten nied­riger ausfallen • in den nächsten 10 Jahren wird es Beitrags­satz­erhö­hungen und Einbußen bei den Renten­anpas­sungen geben • diese werden bewirkt durch einen Beitrags­grund­lagen-, einen Bundes­zuschuss- und einen Renten­anpas­sungs­effekt • die ersten 2 wirken desta­bili­sierend, der letzte stabi­lisie­rend • lang­fristig wird es keine perma­nenten Beitrags­satz­effekte geben
[Web-Link] Winfried. Schmähl:: Soziale Sicherung: Ökonomische Analysen. Aus der Reihe: Sozial­politik und Sozial­staat. VS Verlag für Sozial­wissen­schaften, 2009. • Arten der Sozial­ausgaben • Versi­che­rungs- und Steuer-Transfer-System • Notwen­digkeit und Voraus­setzungen einer koordi­nierten staat­lichen Vertei­lungs­politik • Zielvor­stel­lungen • Einkom­mens­entwick­lung und Einkom­mens­vertei­lung im Lebens­ablauf • Trans­forma­tions­prozesse als Heraus­forde­rung für die wirt­schafts- und sozial­wissen­schaft­liche Forschung • der Prozess der System­umge­stal­tung als sozial­politi­sches Problem • europä­ischer Binnen­markt und soziale Siche­rung • Umlage­finan­zierte soziale Siche­rung • Vermö­gens­ansamm­lung für das Alter im Inter­esse wirt­schafts- und sozial­politi­scher Ziele • über den Satz „aller Sozial­aufwand muss immer aus dem Volks­ein­kommen der laufenden Periode gedeckt werden” — metho­dische und dogmen­histo­rische Anmer­kungen zur „Belas­tung” in einer Volks­wirt­schaft durch Nicht­erwerbs­tätige und durch Sozi­alaus­gaben • kapital­markt­orien­tierte Reform der gesetz­lichen Renten­versi­cherung — der Stein der Weisen? • lohn­bezo­gene Sozi­alver­siche­rungs­beiträge, Wert­schöp­fungs­abgaben und Steuern aus wirt­schafts-, sozial- und ordnungs­politi­scher Sicht • zwischen Vorsorge und Versor­gung: Konzep­tionen, Entwick­lungs­tendenzen und eine Entwick­lungs­stra­tegie für die deut­sche Alters­siche­rung • zur künftigen Entwick­lung des Renten­alters in Deutsch­land: von recht­lichen Rege­lungen zu ökono­mischen Wirkungen • „Gene­rati­onen­gerech­tigkeit” als Begrün­dung für eine Stra­tegie „nach­haltiger” Alters­siche­rung in Deutsch­land: die „Karriere” eines viel­deutigen Begriffs • Migra­tion und soziale Siche­rung — Notwen­digkeit einer diffe­renzierten Betrach­tung • der demo­grafi­sche Wandel und das deut­sche Gesund­heits­system • Pflege­versi­cherung in Deutsch­land: empiri­sche Befunde und offene Fragen
[HTML] anfortas08: Ungerechte Verteilung der Renten. rentemit35.wordpress.com, 19.1.2010. Beamte sind die heimli­chen Gewinner bei der Vermö­gens­vertei­lung der Renten­ansprüche (insgesamt 4,6 Billionen €) • Beamte haben den Vorteil, dass sie die Beiträge zur Alters­vorsorge nicht selber zahlen müssen und dass sich das Versor­gungs­niveau der Pensio­näre an den letzten Gehalts­bezügen orien­tiert • zudem fallen Beamte durch die Jobga­rantie nicht aus den Beiträgen und häfen somit konti­nuier­lich Ansprüche an • ein Durch­schnitts­rentner verfügt im Schnitt über 233.000 € Vermögen inkl. Rentenan­sprüchen • Beamte dagegen verfügen über durch­schnitt­lich 502.000 € • andere Beschäf­tigte des gleichen Alters können ledig­lich rund 40% des Wertes der Anwart­schaften von Beamten errei­chen
[HTML] A. Hirsch: Die Rente. Altersarmut ist kein Schicksal, sondern ein Geschäft. OEFFINGER FREIDENKER Blog, 21.2.2010. • „... trotz sinkender Lohn­kosten — bei gleich­zeitig stei­gender Produk­tivität — ist die Arbeits­losig­keit weiter gestiegen” • damit ist „die Armut gestiegen, aber auch der Lohn­anteil, der in das Renten­umlauf­system fliesst, ... zwangs­läufig gesunken” • „Der Mangel an Geld in den Sozial­kassen liegt folg­lich nicht in der demo­graphi­schen Entwick­lung der Gesell­schaft begründet, sondern darin, dass die Arbeit­nehmer­schaft an der Produk­tivi­täts­steige­rung keine Teil­habe erlangte.” • „Ein eben­falls nicht unerheb­licher Faktor am Rück­gang von Renten­ein­nahmen ist die Umwand­lung von regu­lären sozi­alver­siche­rungs­pflich­tigen Arbeits­plätzen in so genannte Mini-Jobs auf 400-Euro-Basis.” • aus diesen Arbeits­verhält­nissen lässt sich keinerlei Renten­anspruch ableiten • „Private Renten­versi­cherungs­produkte ... sind ein glän­zendes Geschäft für die Versi­cherungs­unter­nehmen” • „auch jene, die in der Situ­ation sind, sich einen Riester­anteil zu sichern, werden mehr fürs Gleiche hinlegen müssen” • „Der Gewinn durch niedrig gehal­tene Beitrags­sätze der GRV ist kein Vorteil, da der schein­bare Gewinn gar nicht ausreicht, um den Renten­verlust im Umlage­system durch private Vorsorge auszu­gleichen.” • Verlierer der beitrags­freien Entgelt­umwand­lung sind „vor allem die Gering­verdiener und Erwerbs­losen, die keinen Nutzen aus dieser Rege­lung ziehen können, aber trotzdem die Folgen tragen müssen” • der Riester­faktor in der Renten­formel soll sich bis 2011, jetzt verschoben auf 2013, pro Jahr um 0,6% Punkte dämp­fend auf die Rente auswirken
[HTML] H. Hansen: Rente: Rentner müssen sich auf doppelte Null­runde einstellen Hamburger Abend­blatt, 22.4.2010. • Grafik: kleine Renten — große Renten: Vertei­lung der Alters­renten in der GRV
[HTML] T. Breitkopf: Studie: Inflation trifft Rentner härter. RP ONLINE>, 19.6.2010. • Studie des DIA: Pensio­näre werden unter der Infla­tion in den nächsten Jahren stärker leiden als durch­schnitt­liche Arbeit­nehmer • R. Braun (DIA): „Weil rentner­spezi­fische Güter im Preis schneller steigen als die durch­schnitt­liche Infla­tions­rate, wird dieser Kauf­kraft­verlust eine bedeu­tende neue Einkom­mens­lücke in den Geld­beutel der künf­tigen Rentner reißen” • 80-Jä­hrige und Ältere geben mit 9% ihres Einkom­mens etwa doppelt soviel für Medika­mente oder Arzt­rech­nungen aus wie ein durch­schnitt­licher Verbraucher • Gesund­heits­produkte wurden seit 1999 pro Jahr im Schnitt 2,7% teurer, deut­lich mehr als die Infla­tions­rate • die Forscher erwarten in Zukunft bei diesen Produkten sogar einen jähr­lichen Preis­anstieg von 4,5% • Rentner geben mit 32% ihres Einkom­mens deutl­ich mehr für das Wohnen aus als Durch­schnitts­bürger (28%) • Mieten und Neben­kosten steigen mit 3% über­durch­schnitt­lich stark • ermit­telte Gesamt­infla­tions­rate für Rentner: 2,61% (Durch­schnitt: 2,28%) • Telefo­nieren und Internet werden zwar perma­nent preis­werter, aber Ruhe­ständler geben dafür rund ¼ weniger aus als Arbeit­nehmer • ein 2-köp­figer Rentner­haus­halt erhält heute durch­schnitt­lich etwa 1700 € — bis 2030 müssten zwischen 250 und 330 € im Monat hinzu­kommen, um den Lebens­stan­dard zu haltenetwas besser haben es Ruhe­ständler mit einer eigenen Immo­bilie, aber auch bei ihnen nagen die Neben­kosten am Einkommen • verschärft wird die Lage von Rentnern auch durch die nach­gela­gerte Besteu­erung, die langsam anstei­gend im Jahre 2040 die volle Höhe errei­chen wird
[HTML] E. Quadbeck: 20 Millionen Menschen betroffen: Sieben magere Jahre für die Rentner. RP ONLINE>, 24.6.2010. • Die Seni­oren müssen sich auch in den kommenden Jahren auf Null- und Mini-Runden einstellen • die Löhne sind 2009 erstmals seit 50 Jahren gesunken: im Westen -0,96%, im Osten dagegen noch +0,61% • so wäre 2010 eigent­lich eine Renten­kürzung fällig, was aber durch die Renten­garantie ausge­schlossen wurde • daher muss die Renten­versi­cherung wegen der ausblei­benden Kürzungen in diesem Jahr 900 Mio. € zusätz­lich schul­tern • „Nach den Berech­nungen der Renten­versi­cherung müssen sich die Ruhe­ständler auf sieben magere Jahre einstellen” • 2011 droht aber­mals eine Null­runde • „In den Folge­jahren werden die Renten­erhö­hungen sehr niedrig ausfallen, auch wenn die Wirt­schaft wieder anzieht” • das Renten­system schiebt eine Bugwelle von Verpflich­tungen vor sich her • Prof. Raffel­hüschen rechnet sogar damit, dass es bis mindes­tens 2018 dauert, bis es wieder satte Renten­erhö­hungen gibt • nach seinen Berech­nungen kostet die Renten­garantie(?) die Beitrags­zahler bis 2017 zusätz­lich 5,1 Mrd. € • „Der Riester-Faktor lässt die Renten lang­samer steigen, damit die Beitrags­zahler entlastet werden” • würden alle bislang verscho­benen Renten­kürzungen auf einen Schlag einge­löst, müssten die Alters­bezüge im Westen um 3,8%, im Osten um 1,8% sinken
[HTML] N. Schrader: Offene Koordinierung in der EU-Rentenpolitik[!]. Bundes­zentrale für poli­tische Bildung  bpb, Mai 2010. • Die Regie­rungen der Mitglied­staaten wünschten ein stär­keres Engage­ment der EU in der Arbeits­markt- und Sozi­alpo­litik • eine Zentra­lisie­rung von legis­lativen Kompe­tenzen war jedoch nicht durch­setzbar • „Die OMK setzt auf die Formu­lierung von gemein­samen, aber unver­bind­lichen Zielen, auf die verglei­chende Evalu­ation der Umset­zung dieser Ziele (bench­marking) sowie auf die Stimu­lation des politi­schen Diskurses in und zwischen den Mitglied­staaten” • 2001: Einfüh­rung der „Offenen Methode der Koor­dinie­rung” (OMK) in der EU • definie­rende Elemente: Festle­gung von Leit­linien für die Union mit einem Zeit­plan für deren Verwirk­lichung; ggf. Fest­legung quan­tita­tiver und quali­tativer Indika­toren und Bench­marks als Mittel für den Vergleich; Umset­zung der Leit­linien in natio­nale und regio­nale Politik unter Berück­sichti­gung der natio­nalen und regio­nalen Unter­schiede; regel­mäßige Über­wachung und Bewer­tung durch Rat und Kommis­sion • „Bei den meisten der von der EU beschlos­senen Leit­linien der Renten­politik handelt es sich um allge­meine Vorgaben, aus denen zunächst keine Hand­lungs­anwei­sungen abzu­leiten sind” • 2 Ziele enthalten aber eindeu­tigeren politi­schen Auftrag an die Regie­rungen der Mitglied­staaten: 1) Verlän­gerung des Erwerbs­lebens und Schaf­fung wirk­samer „Anreize für die Erwerbs­betei­ligung älterer Arbeits­kräfte” und 2) dafür zu sorgen, dass „private und staat­liche kapi­talge­deckte Renten­systeme Renten­leis­tungen mit der erfor­derli­chen Effi­zienz, Kosten­günstig­keit, Nach­haltig­keit und Sicher­heit bieten” • dies „impli­ziert eine Abkehr von der Vorstel­lung, dass allein das staat­liche (umlage­finan­zierte) Renten­system für die Alters­siche­rung sorgen soll” • die beiden Ziele greifen am stärksten in die insti­tutio­nellen und ideo­logi­schen Grund­lagen der natio­nalen Renten­systeme ein • anhand eines Punkte­vergabe­systems wurde bewertet, wieweit eine Reform im Einklang mit den EU-Zielen steht • aus der Zusam­menfüh­rung der Werte aller Staaten wurde ein jähr­licher „Reform­akti­vitäts­index” gebildet • da Index über­wiegend im posi­tiven Bereich → die Renten­politik war vornehm­lich im Sinne der gemein­samen Ziele • Anreiz­systeme für längeres Arbeiten: Finn­land 2003, Groß­britan­nien 2004 • Schweden und Däne­mark haben ihre Reformen schon vor der OMK vorge­nommen • Fazit des Autors: „Die Wirkung der OMK muss grund­legend in Frage gestellt werden — sie ist kein effek­tives Regie­rungs­instru­ment” • die OMK spielt keine rele­vante Rolle im nati­onal­staat­lichen Politik­prozess • die Mitglied­staaten haben bereits beste­hende nati­onal­staat­liche Präfe­renzen und Ziele auf die europä­ische Ebene über­tragen • es besteht wenig Aussicht auf eine Stär­kung des sozi­alpo­liti­schen Profils der EU durch die OMK
[PDF] GRÜNBUCH[!]. Angemessene, nachhaltige und sichere europä­ische Pensions- und Renten­systeme. KOM(2010)365 endgültig, Europä­ische Kommis­sion, 7.7.2010. • Das Grün­buch geht nicht davon aus, dass es ein „ideales” Renten­modell gibt • die jüngste Finanz- und Wirt­schafts­krise hatte drama­tische Auswir­kungen auf Budgets, Kapital­märkte und Unter­nehmen • in Europa Verdop­pelung des Alters­quoti­enten bis 2060, Verkür­zung der Erwerbs­phase durch längere Ausbildung und früherer Ruhe­stand → „Wenn die Menschen nicht länger im Erwerbsleben bleiben, da sie auch länger leben, wird darunter entweder die Ange­messen­heit der Alters­versor­gung leiden oder es könnte zu einem untrag­baren Anstieg der Pensions- und Renten­ausgaben kommen” • zu erwarten, dass die alte­rungs­bedingten öffent­lichen Ausgaben steigen werden: bis 2060 um fast 5 Prozent­punkte des BIP (Deutsch­land: 2,5 Prozent­punkte nach Figure 3), davon ½ für Renten • Auswir­kungen der demo­grafi­schen Alte­rung auf kapi­talge­deckte Vorsor­gemo­delle: Sinken der poten­ziellen Wirt­schafts­wachs­tums­rate und damit der Erträge → höhere Beiträge, gerin­gere Renten­leis­tungen, höhere Kapi­talab­flüsse in aufstre­bende Märkte oder größere Risi­kobe­reit­schaft • während Anrech­nung von Betreu­ungs­zeiten im UV möglich ist, ist bei kapi­talge­deckten Renten­systemen die Frage, wie diese Solida­rität finan­ziert werden soll • durch den Anstieg des effek­tiven Renten­eintritts­alters haben sich neue Möglich­keiten für nach­haltige und ange­messene Renten eröffnet • offene Fragen: Mindest­renten, Erfas­sung atypisch Erwerbs­tätiger, Berück­schti­gung verschie­dener unfrei­williger Erwerbs­unter­brechungen (z.B. wegen Betreuung) • „Mit den refor­mierten Vorsor­gesys­temen steigt für eine beträcht­liche Zahl der Beschäf­tigten das Risiko unzurei­chender Alters­versor­gung.” • Auswir­kungen der Finanz- und Wirt­schafts­krise: höhere Arbeits­losig­keit, weniger Wachstum, höhere Staats­schulden, Volati­lität der Finanz­märkte • die zuneh­mende Abhän­gigkeit von privaten Systemen verursacht steuer­liche Kosten (wg. Steuer­anreizen), deren Wirksam­keit und Umver­teilungs­wirkung fraglich sind • außerdem zwangs­läufig Druck auf öffent­liche Finanzen, einen Teil der Kosten zu über­nehmen, wenn private Vorsorge­systeme ihre Versprechen nicht einhalten können • „Das Ausmaß der Verschlech­terung der Budget­lage im Gefolge der Krise macht 20 Jahre Budget­konso­lidie­rung zunichte und bedeutet, dass die nächsten zehn Jahre von budge­tären Zwängen geprägt sein werden.” • „In einer Reihe von Mitglieds­staaten wurden bestimmte Sozi­alver­siche­rungs­beiträge auf neu einge­richtete verpflich­tende kapi­talge­deckte Vorsorge­systeme umge­lenkt. Die Krise hat die Proble­matik dieser Doppel­zahlung noch unter­strichen und einige Regie­rungen veran­lasst, die Beiträge für private Vorsorge zu stoppen oder zu senken, um die Finanz­situ­ation der staat­lichen Alters­siche­rung zu verbes­sern.” • Auswir­kungen der Krise auf die Erträge und die Solvenz kapi­talge­deckter Systeme: private Pensions­fonds haben 2008 über 20% an Wert verlorenmehrere Träger betrieb­licher Pensions­fonds waren nicht in der Lage, ihren Verpflich­tungen nachzu­kommen • die kapi­talge­deckten Modelle haben die Krise unter­schied­lich gut über­standen: „In Ländern, in denen die Solvenz­anforde­rungen niedriger und die Verluste bei den Vermö­gens­werten beson­ders hoch waren, bieten die Systeme unglück­licher­weise weniger Schutz für erwor­bene Ansprüche und weisen die am wenigsten fexiblen Mecha­nismen für die Lasten­vertei­lung auf. In der Folge können Ansprüche verloren gehen und Anbie­ter/innen sich entschließen, ihre Systeme einzu­stellen, da sie es sich nicht leisten können, diese wieder in den Solvenz­bereich zu führen.” • Ange­messen­heit und Nach­haltig­keit der Alters­siche­rung müssen gemeinsam betrachtet werden • da die Ersatz­quoten für die staat­liche Alters­siche­rung in den meisten Fällen sinken werden, sind ausrei­chende Optionen für Erwerb von Zusatzan­sprüchen zu schaffen: Möglich­keit zu längerem Erwerbs­leben, Zugang zu zusätz­lichen Vorsor­gesys­temen • auto­mati­sche Anpas­sung des Renten­alters parallel zur stei­genden Lebens­erwar­tung ist eine viel­verspre­chende Option • aufgrund der Unter­schiede beim Arbeits­marktein­tritts­alter und dem Gesund­heits­zustand in verschie­denen Berufen war ein einheit­liches Renten­eintritss­alter immer schon umstritten • Möglich­keit, die Anhe­bung des Renten­alters mit einer Erhö­hung der erforder­lichen Mindest­beitrags­jahre zu kombi­nieren • beitrags­orien­tierte Systeme entlasten die Träger von ihrem finan­ziellem Risiko und verlagern das Inves­titions-, Infla­tions- und Lang­lebig­keits­risiko auf die Mitglieder • „Die Verschie­bung der Wahl und der Verant­wortung zur Einzel­person setzt voraus, dass die Menschen die Infor­mation verstehen, damit sie fundierte Entschei­dungen treffen können, vor allem weil die Alters­vorsorge komplexer geworden ist.” • finanz­techni­sches Wissen kann dazu helfen ebenso wie Produkt­infor­mations­vorschriften • „Es ist wichtig, dass jede/r Einzelne über entspre­chende Wirt­schafts­kennt­nisse verfügt und weiß, wie man plant, um den persön­lichen Bedarf an finan­zieller und sozi­aler Absiche­rung richtig beur­teilen zu können und stereo­type Verhal­tens­muster zu vermeiden.” (→ fundierte Inves­titions­entschei­dungen treffen können, Kompe­tenz in trans­natio­naler Mobi­lität) • das Engage­ment, das durch Informa­tions­pflicht und tech­nisches Wissen erreicht werden kann, hat Grenzen • Über­legung, einen zuver­lässigen Vorsorge­bera­tungs­dienst einzu­richten • Grafiken: 1) demo­grafi­sche Struktur der Bevölke­rung 2008 und 2060; 2) Alten­quoti­enten bei unter­schied­lichen durch­schnitt­lichen Renten­eintritts­alter-Szena­rios; 3) Prozen­tuale Verände­rungen in staat­lichen Renten­ausgaben als Anteil am BIP für den Zeit­raum 2007–60; 4) Ertrags­quoti­enten in den EU-Mitglieds­staaten 2007 und 2060; 5) Ände­rungen in den theo­reti­schen Ersatz­raten für einen Durch­schnitts­verdiener, der mit 65 Jahren nach 40 Beitrags­jahren in den Ruhe­stand tritt, zwischen 2006 und 2046 (in Prozent­punkten); 6) Stan­dard-Renten­eintritts­alter und durch­schnitt­liches Erwerbs­austritts­alter in der EU-27; 7) Gesamt-Beschäf­tigungs­raten von Frauen und älteren Arbeit­nehmern in der EU-27 2000–2008, in Prozent; 8) Auswir­kung kürzerer und längerer Arbeits­leben auf die Renten­auszah­lungen; 9) Auswir­kung von Erwerbs­unter­brechungen wegen Arbeits­losig­keit auf die Renten­auszah­lungen; 10) zuneh­mende Bedeu­tung kapi­talge­deckter Renten
[HTML] Grünbuch Rente der EU Kommission — Sozialministerin Haderthauer: "Finger weg vom deut­schen Renten­system!". Bayerische Staats­regie­rung, 7.7.2010. • Sozial­minis­terin Chris­tine Hader­thauer gegen Einmi­schung der EU in die betrieb­liche Alters­vorsorge • im Grün­buch wird über eine Portabi­litäts­richt­linie zur Mitnahme von betrieb­lichen Renten­anwart­schaften zu einem anderen Arbeit­geber nachge­dacht • Hader­thauer: wenn Renten­anwart­schaften schon nach 2-jäh­riger Betriebs­zuge­hörig­keit bei einem Arbeit­geber­wechsel mitge­nommen werden könnten, wäre das eine unzumut­bare Belas­tung für deut­sche Arbeit­geber • die in Deutsch­land geltende Warte­frist von 5 Jahren müsse beibe­halten werden, um Betriebs­treue zu belohnen • die Betriebe bräuchten hier Planungs­sicher­heit • im Grün­buch werde auch eine Erhö­hung des Renten­eintritts­alters wegen stei­gender Lebens­erwar­tung ange­deutet — das sei aber ausschließ­lich Sache der Mitglied­staaten • kein auf europäi­scher Ebene veran­kerter Automa­tismus!
[HTML] Grünbuch der Europäischen Kommission: EU für ange­messene, nach­haltige und sichere Renten­systeme. www.versicherungsbote.de, Versiche­rungs- und Finanz­bote, 13.7.2010. • Ein europa­weites öffent­liches Konsul­tations­angebot zur Bespre­chung und Diskus­sion von Renten und Renten­systemen: im Zeit­raum 7.7.–15.11.2010 Ansichten und Kommen­tare zum Thema Renten­system an die Europäi­sche Kommis­sion einrei­chen! • sie werden ausge­wertet und bei zukünf­tigen Entschei­dungen auf EU-Level berück­sich­tigt • László Andor: ange­sichts der Verdop­pelung der Zahl der Ruhe­ständler im Vergleich zu den sie Finan­zierenden bis 2060 müsse das Verhältnis zwischen Arbeits­zeit und Renten­zeit sorg­fältig geprüft werden • 5 Aspekte werden ange­sprochen: Ange­messen­heit und Nach­haltig­keit der Renten, Verhältnis zwischen Arbeits- und Renten­zeit und längeres aktives Leben, europäi­scher Binnen­markt für Renten­produkte, Wirt­schafts­krisen und sichere Rente, Trans­parenz bei den Renten­ange­boten • ein Online-Frage­bogen auf der Website der EK
[HTML] Rentenlexikon: Äquivalenz­rentner und Äquivalenz­beitragszahler. Anzahl der "Äquivalenz­rentner" = Gesamt­rentenvolumen / Standardrente.  Anzahl der "Äquivalenz­beitrags­zahler" = Gesamt­beitrags­volumen aller versicherungs­pflichtig und geringfügig Beschäftigten sowie der Bezieher von Arbeits­losengeld / auf das Durchschnitts­entgelt entfallender Beitrag. Bunde­sminis­terium für Arbeit und Soziales, 2013
[PDF] Josef Schott: Die Rentenanpassung — (k)ein Buch mit sieben Siegeln[!]. RVaktuell, 7/2010. • S. 213 (rechts ziemlich weit unten): Ermittlung des Äquivalenz­rentners und des Äquivalenz­beitragszahlers zur Bestimmung der Rentnerquotienten im Nachhaltigkeitsfaktor
[HTML] T. Mann (EVP/CDU): Für Europa gilt: Hände weg vom deutschen Rentensystem! cdu-kreisverband-fulda.de, 28.10.2010. • Thomas Mann, Vize­präsi­dent des EU-Beschäf­tigungs-Ausschusses: „Das Grün­buch ist an europä­ischer Kompe­tenz­anma­ßung nicht zu über­bieten.” „Wenn die Kommis­sion plant, die Eigen­ständig­keit der Alters­siche­rungs­systeme in der EU abzu­schaffen, ein einheit­liches europä­isches Renten­alter einzu­führen und die Ange­messen­heit von Ruhe­stands­einkommen zentral festzu­legen, dann ist das eine Kampf­ansage an die Mitglied­staaten.” • 2008 sollte nach dem Willen der EU-Kommis­sion die Frist, ab der Betriebs­renten­ansprüche beim Unter­nehmens­wechsel nicht mehr verfallen, von 5 Jahren auf 0 Jahre abge­senkt werden • „Das hätte in Deutsch­land ... das Ende des freiwil­ligen deut­schen Betriebs­renten­systems bedeutet”
[HTML] Fragen und Antworten zur Rentenerhöhung: Die Faktor-Frage - was den Rentnern bleibt.  tagesschau.de, ARD, 8.5.2008. • Wie Riester-Faktor und Nach­haltig­keits­faktor aus einer Renten­erhöh­ung eine Null­runde machen • ohne die Sonder­rege­lung 2008 würden die Renten 2008 statt um 1,1% nur um 0,46% steigen • durch die verschie­denen Faktoren sollen der Beitrags­satz zur GRV und das Renten­niveau (Verhältnis von Durch­schnitts­rente zu Durch­schnitts­verdienst) einiger­maßen stabil gehalten werden • Renten­niveau vor Steuern: 2006 ca. 52%, 2030 knapp 44% • Beitrags­satz: 2006 19,9%, 2030 21,9% • Kürzungs­bedarf durch den Nachhol­faktor bereits im Westen: 1,75 Prozent­punkte; im Osten: 1,3 Prozent­punkte • durch die für 2008 beschlos­sene außer­plan­mäßige Renten­erhö­hung gibt es einen zusätz­lichen Kürzungs­bedarf von 1,2 Prozent­punkten • sind weniger Menschen arbeits­los, kann der Nach­haltig­keits­faktor auch Renten­erhö­hungen bewirken • ein knappes Drittel der Renten­erhö­hung von 0,54% im Jahr 2007 ist dem Nach­haltig­keits­faktor zu verdanken
[HTML] S. Wolff: Dramatische Studie: Alarmzustand bei der Altersvorsorge. 7.10.2010. • Studie der Postbank: desa­ströse Entwick­lung der privaten Alters­vorsorge • immer mehr Berufs­tätige verzichten auf eine private Alters­vorsorge • bereits 20% der Berufs­tätigen haben ihre beste­henden Vorsorge-Verträge gekürzt oder gekün­digt • beson­ders in Ostdeutsch­land sind die Ausgaben zur privaten Alters­vorsorge kräftig gesunken (von 2009 163 €/Monat auf 2010 123 €/Monat — West­deut­sche: 215 €/Monat) • fast jeder 2. Ostdeut­sche fragt sich inzwi­schen, welche private Anlage­form über­haupt noch Sinn hat • 37% der Berufs­tätigen befürchten aber auch, dass ihnen der Staat im Alter die Rente kürzen wird • 28% sorgen sich, dass durch stark stei­gende Preise ihre Erspar­nisse zur Alters­vorsorge entwertet werden • die meisten Bundes­bürger (76%) sehen keine sinn­volle Alterna­tive zur gesetz­lichen Rente • Keine finan­ziellen Sorgen im Alter erwarten 14% der Ostdeut­schen und 30% der West­deut­schen • Post­bank-Privat­kunden­vorstand Michael Meyer: „... Schock­starre der Deut­schen ... nach den Erfah­rungen der Finanz- und Wirt­schafts­krise” • absehbar seien gefähr­liche Auswir­kungen: eine „lang­fris­tige und kaum mehr korri­gier­bare Krise der Alters­vorsorge” • „Alle Instru­mente und Maßnahmen im Vorsor­gebe­reich müssen auf den Prüf­stand
[HTML] USA: Rentensystem bei vielen US-Städten kurz vor dem Zusammenbruch. ShortNews, 12.10.2010. • Viele US-Städte können ihre Pensions­verpflich­tungen nur noch schwer erfüllen (Phila­delphia: nur noch bis 2015) • North­western Univer­sity: kommu­nales Finanz­loch von mehr als ½ Billion $; „Finan­cial Times”: 7 mal soviel • für viele staat­liche Pensions­pläne fehlt die Kapital-Grund­lage
[HTML] Vorsorge: Kommt die Pflicht zur Privaten Altersvorsorge? FinanzNachrichten.info, 15.10.2010. In abseh­barer Zeit gesetz­liche Rente nur noch aus Grund­siche­rung • Entscheider der politi­schen Ebene haben starr­sinnig an einem über­holten Renten­system fest­gehalten • da die Riester-Rente frei­willig ist, wird nicht verhin­dert, dass „die Menschen in Krisen­zeiten statt an ihrem Konsum an der Alters­vorsorge zu sparen beginnen” • jeder 5. Bundes­bürger hat seine private Alters­vorsorge gekün­digt oder zumin­dest gekürzt • Allensbach: „Man kann von einer regel­rechten Schock­starre sprechen” • es werden Stimmen für eine gesetz­liche Pflicht zur privaten Alters­vorsorge laut
[HTML] C. Rybarczyk: Rente: "Von Rente kann man nicht in Saus und Braus leben". Hamburger Abendblatt, 18.10.2010. • Inter­view mit Herbert Rische, dem Präsi­denten der Deut­schen Renten­versi­cherung • „Es gilt dasselbe Renten­recht in Ost und West. Nur haben wir andere Löhne, die den Renten zugrunde liegen.” • seit dem Beschluss über die „Rente mit 67” hat sich die Situa­tion der über 55-Jäh­rigen verbes­sert • „Die Unter­nehmen werden sich verstärkt um ältere Arbeit­nehmer kümmern und ihre Poten­ziale stärker ausschöpfen müssen.” • der Über­gang in die Rente wird mit glei­tenden Über­gängen und Teil­renten geschehen • „Durch die Rente mit 67 kann der Beitrags­satz lang­fristig um 0,5 Beitrags­satz­punkte gesenkt werden.” • „Ohne die Rente mit 67 wäre das Ziel, dass der Beitrags­satz bis 2030 nicht über 22 Prozent steigt, aus heutiger Sicht nicht zu errei­chen.” • Renten­garantie: „... die Rentner zahlen ja in Zukunft selbst, was sie garan­tiert bekommen haben. Nämlich mit gerin­geren Renten­steige­rungen ...” • wenn das Spar­paket beschlossen wird, entfallen die Renten­beiträge für die Bezieher von Arbeits­losen­geld II, und die GRV bekommt 1,8 Mrd. € weniger pro Jahr • ebenso entfallen rund 300 Mio. € an eini­gungs­bedingten Leis­tungen • „Wenn man bei den ... Bundes­zuschüssen spart, muss man bei den Leis­tungen der Renten­versi­cherung strei­chen.” • Post­bank-Studie: 76% der Menschen sagen: die ideale Form der Alters­vorsorge ist die gesetz­liche Rente im UV • „Für viele ist der Markt an privaten Alters­vorsor­gepro­dukten sehr verwir­rend.” • es sind inzwi­schen über 8 Mrd. € an Zuschüssen und Zulagen in Riester-Renten geflossen • „Vor fünf Jahren” habe „ich gesagt: Wir müssen nicht Beamte sein, wir können auch als Ange­stellte das Geschäft betreiben.”
[PDF] Winfried. Schmähl:: Die wachsende Bedeutung der Dynami­sierung von Alters­einkünften für die Lebens­lage im Alter (Kurzfas­sung). Langfas­sung in: Wirt­schafts­dienst 90(4), 2010. • Leis­tungs­niveau als zentrale Ziel­dimen­sion in der Diskus­sion über die Alters­siche­rungs­politik — ausge­drückt durch Einkom­mens­ersatz­raten • meist konzen­triert sich diese Angabe auf den Zeit­punkt bei Renten­beginnwichtig sind aber die Ersatz­raten während der Renten­lauf­zeit, die durchschnitt­lich rund 18 Jahre beträgt • da Alters­einkommen zuneh­mend aus verschie­denen Quellen fließen, wird es von Bedeu­tung, wie sich die einzelnen Einkunfts­arten unter­schied­lich entwickeln
[Web-Link] Eberhard Eichenhofer, Herbert Rische, Winfried Schmähl (Hrsg.): Handbuch der gesetzlichen Rentenversicherung - SGB VI (Gebundene Ausgabe). Luchter­hand-Verlag (Wolters Kluwer Deutsch­land). Erscheint im November 2010
[HTML] E. Quadbeck: Keine Nullrunden mehr: Rente steigt bis 2024 jährlich um 1,9 Prozent. RP ONLINE, 17.11.2010. • Neuer Renten­bericht: Voraus­berech­nung bis 2024 • über den gesamten Voraus­berech­nungs­zeit­raum steigen die Renten im Durch­schnitt jährlich um 1,9% bis zum Jahr 2024 um insge­samt gut 29% • Steige­rung 2011 aller­dings nur etwa 1% • die Renten­höhe wird in den kommenden Jahren der Lohn­entwick­lung hinterher­hinken (jähr­lich 2% statt 3%) • das Renten­niveau wird in dieser Zeit von 51,7% auf 46,2% sinken • die Eckrente wird bis 2024 nur von heute 1224 € auf dann 1583 € monat­lich steigen • die Bevöl­kerungs­entwick­lung (immer weniger Arbeit­nehmer für immer mehr Rentner) wirkt sich dämp­fend auf die Rente aus • außerdem wird der Nachhol­faktor bis 2015 stär­kere Renten­erhö­hungen verhin­dern
[Google-Books] Florian M. Naporra: Demografischer Wandel: Von der Bedrohung zum Wettbewerbsvorteil. Konkrete Schritte zur Analyse und Bewältigung für das Personalmanagement[!] (Google Buch-Faksimile-Auszug). (ohne Seiten 102–105, 116–117, 128, 132, 135–136, 139–140, 147). Diplomica Verlag, 2011. • Die demografische Entwicklung als Herausforderung für Unternehmen: Auswirkungen auf die gesetzliche Altersversorgung: • S. 30, Abb. 15: Szenarien zur Entwicklung des Anteils der Erwerbspersonen ab 55 Jahren bis 2050 • S. 31: entscheidend für die Rentenversicherung ist immer das Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Rentnern: dem Rentnerquotienten • seine von Börsch-Supan/Wilke 2009 erwartete Entwicklung illustriert Abb. 16 • „Die aktuelle Situation ist mit unter 60% im Vergleich zu den kommenden Jahrzehnten noch als 'sehr gut' einzuschätzen […] — einem Rentner stehen knapp zwei Erwerbstätige gegenüber.” • S. 32, Abb. 16: Szenarien zur Entwicklung des Rentner­quotienten bis 2050
[PDF] Franziska Wittau: Themenheft Soziale Sicherung ab Klasse 9: Sozial und sicher? Der deutsche Sozialstaat im Wandel. ... U.A. Seit den Rentenreformenvon 2001 hat betriebliche Altersversorgung eine neue Funktion: Sie ist keine reine Zusatzleistung mehr. Stattdessen soll sie [�] „im Zusammenspiel mit der gesetzlichen Rentenversicherung den Lebensstandard im Alter sichern�, so Florian Blank und Sabrina Wiecek. Angesichts der Befunde von ungleichmäMßem Angebot und mäßiger Nachfrage raten die Wissenschaftler: „Eine einheitliche und flächendeckende Lösung für das Problem der absehbaren unterschiedlichen Absicherung im Alter sollte in erster Linie in einer Rückkehr zur Lebensstandard sichernden und armutssicheren öffentlichen Rentenversicherung bestehenBöcklerschule, Hans-Böckler-Stif­tung , 2014.

2. Forderungen von Organisationen  

[AkR][PDF] Konsolidieren — Investieren — Entlasten. Orien­tie­rungs­punkte der SPD für ein inte­griertes Steuer- und Abgaben­system eines sozialen Deutsch­lands. 2008. • Zukunfts­investi­tionen fördern (Weiter­bildung, Familien­förde­rung) • niedri­gere Sozial­abgaben
[PDF] Solidarische Alters­siche­rung stärken, Siche­rungslücken schließen, Alters­armut verhin­dern! Heraus­forde­rungen und Handlungs­bedarf in Alters­siche­rung. Beschluss des DGB-Bundes­vor­standes vom 6. Mai 2008. • Beschlos­sene Absenkung des Renten­niveaus schießt übers Ziel hinaus und gefährdet Akzep­tanz der GRV • GRV für alle Erwerbs­tätigen gefordert • höhere Absiche­rung bei Arbeits­losigkeit • Hoch­wertung von Niedrig­einkommen • nach­rangige Grund­siche­rung ist regelmäßig an ökono­misches und sozio­kultu­relles Existenz­minimum anzu­passen • bruch­loser Über­gang zwischen Erwerbs­tätig­keit und Rente (Alters­teil­zeit, groß­zügigere Hinzu­verdienst­grenzen) • flächen­deckende betrieb­liche Alters­versor­gung
[PDF] A. Buntenbach: Zukunft der Alters­siche­rung. State­ment zur Presse­konfe­renz. Geschäfts­führender Bundes­vorstand des Deut­schen Gewerk­schafts­bundes DGB, 2008. • Ein­gelei­tete Reformen machen beide Genera­tionen – Jung und Alt – zu Verlie­rern • die GRV wurde nicht nur medien­wirksam diskre­ditiert, sondern real entwertet • die GRV bietet gutes Gesamt­paket: neben Alters­renten wird Erwerbs­minderung abge­sichert, es gibt Hinter­bliebenen­versorgung und Rehabili­tations­leistungen – alles bei unver­gleichlich niedrigen Verwal­tungs­kosten von unter 2% • neben Renten­kür­zungen wirken Arbeits­losig­keit und boomender Niedrig­lohn­sektor auf Alters­armut hin • Zukunfts­vision sind Kombi-Rentner mit Mini-Rente und Mini-Job • Eck­punkte: höheres Renten­niveau, Erwerbs­tätigen-Versi­cherung, verbes­serte Erwerbs­minde­rungs­rente, abge­sicherte Lang­zeit­arbeits­lose, Aufwer­tung nied­riger Einkommen, flexible Über­gänge, bestärkte betrieb­liche Alters­vorsorge
[HTML] DGB-Analyse: Auswege aus der Finanzierungsklemme des Sozialstaats. DGB, 2008
[PDF] Für einen Neuen Genera­tionen­vertrag - Neuaufbau einer solidarischen, verlässlichen Alters­siche­rung. Probleme, Analysen und Konzepte. IGM IG Metall  Vorstand, 2008
[PDF] Für einen Neuen Genera­tionen­vertrag. Thesen der IG Metall für den Neuaufbau einer solida­rischen, verläss­lichen Alters­siche­rung. IGM IG Metall  Vorstand, 2008. • „Alle rein ins Solidar­system” • Wiederan­kopplung der Renten an allge­meine Ein­kommens­entwick­lung • Aufwer­tung niedriger Renten­versiche­rungs­beiträge aus Steuer­mitteln • Anhebung der Grund­siche­rung im Alter • Betriebs­renten für alle • flexible Alters­über­gänge
[HTML] Verantwortung und Weit­sicht. Gemein­same Erklä­rung des Rates der Evange­lischen Kirche in Deutsch­land (EKD) und der Deut­schen Bischofs­konfe­renz zur Reform der Alters­siche­rung in Deutsch­land, 2000. • Mut zur Wahr­heit • Alters­siche­rung als gemein­same Aufgabe • Bedeu­tung der Gebur­tenrate für Zukunft der Alters­siche­rung • Verschie­bungen aufgrund steigender Lebens­erwar­tung • zuneh­mende Erwerbs­tätig­keit von Frauen • durch­schnitt­liche Dauer des Erwerbs­lebens hat sich durch Verlän­gerung der Ausbil­dungs­phase einer­seits und Zunahme von Früh­verren­tungen anderer­seits sehr verkürzt • Teil­zeit­arbeit und gering­fügige Beschäf­ti­gungen nehmen zu • Gerech­tig­keit zwischen Genera­tionen, Beitrags­äqui­valenz • Verläss­lich­keit und Vorher­sehbar­keit • Subsi­diari­tät und Eigen­vorsorge • darauf sehen, dass bei Eintritt des Versor­gungs­falles kein gravie­render sozialer Abstieg erfolgt • Mann und Frau je eigene Anwart­schaften – während der Ehe in gleicher Höhe • grund­sätz­lich Fest­halten am System obliga­tori­scher Alters­siche­rung • Versiche­rungs­pflicht für alle Erwerbs­tätigen • einen Korrek­turfak­tor in Renten­formel, um Lasten bei Siche­rung im Alter zwischen Genera­tionen gerecht zu verteilen • Renten­eintritts­alter darf kein Tabu sein • Gewähr­leistung einer Mindest­siche­rung • privater Eigen­vorsorge von zuneh­mender Bedeu­tung • kapital­finan­zierte Formen der Alters­vorsorge geben mehr Frei­heit und Flexi­bili­tät • in beschränk­tem Umfange private Vorsorge­pflicht Erwerbs­tätiger gesetz­lich vorzu­sehen, nicht ohne steuer­liche Förde­rung; für Gering­verdie­nende zusätz­liche staat­liche Förde­rung bis zu bestimm­ter Höhe
[AkR][PDF] Sozialverband Deutsch­land SoVD / Volkssolidarität: Sozial­abbau stoppen, Sozial­staat stärken. 2008. • Teil­habe sichern • Vertrauen schaffen • Sozial­staat als Stand­ort­faktor • Vertei­lungs­gerech­tig­keit! • gegen Privati­sierung sozialer Risiken Enthält: C. Butter­wegge, C. Reiß­landt: Sozial­staat am Scheideweg. • Erosion des Gerech­tigkeits­begriffs • Folgen der Trans­forma­tion des Sozial­staats • Vorschläge zur Weiter­entwick­lung des Sozial­staats
[PDF] Zwölf Empfeh­lungen für eine genera­tionen­gerechte Reform und dauer­hafte Siche­rung des Renten­systems. Posi­tions­papier Rente, „Ulmer Papier”. YOIS Youth for Inter­generational Justice and Sustainability – Deutschland, 2005. • Probleme der Alters­versor­gung können nur durch Genera­tionen-Solida­rität gelöst werden • erforder­lich ist neuer Genera­tionen­vertrag mit umfas­sender Reform des UV statt System­wechsels • Einführung des KDV führt zu Doppelbelastung und zusätzlichen Risiken des Kapitalmarkts und zwangsläufig sinkenden Zinsen • auch Einfüh­rung steuer­finan­zierter Einheits­rente würde jahr­zehnte­lange Umstel­lung mit horrenden Steuer­lasten bedeuten • Ausweitung auf alle Erwerbs­tätigen gefordert • eine formel­mäße Anpas­sung an demo­grafi­schen Wandel ist zum einen durch Kopp­lung an Netto- statt Brutto­löhne bereits ansatz­weise gegeben und zum anderen nicht notwendig, da auch Produk­tivitäts­entwick­lung berück­sich­tigt werden muss • GRV muss von abhän­giger Beschäf­tigung abge­koppelt werden und zur Bürger­versi­cherung ausge­weitet werden (einschließ­lich Beamten und Poli­tikern) • Staat über­nimmt Beitrags­zahlung für: Kinder­ziehungs­zeiten, Ausbildungs­zeiten (Basis: durch­schnitt­liches Versi­cherten­einkommen), Arbeits­losig­keit • Erweite­rung auf alle Ein­kommens­arten, schritt­weise Abschaf­fung der Bemes­sungs­grenze • als Gegen­gewicht dazu Einfüh­rung einer Höchst­rente • Vereini­gung der verschie­denen Renten­versiche­rungen und Sonder­versiche­rungen • Höhe des Bundes­zuschusses soll exakt an Höhe versiche­rungs­fremder Leistungen gebunden werden • da Kinder­erzie­hung lt. Bundes­verfas­sungs­gericht eigen­ständigen Beitrag zur Renten­versiche­rung dar­stellt, sollen Kinder­erziehungs­zeiten stärker als bisher berück­sich­tigt werden: schritt­weise mindestens 6 Baby­jahre • um Vertrauen in Renten­versiche­rung wieder her zu stellen, sollten weitere poli­tische Eingriffe unterbleiben
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[HTML] Sozialstaat und Staats­haus­halt. 68. Berge­dorfer Gesprächs­kreis, Berge­dorfer Schloss, 1981
[PDF] S. Wahl: Nachhaltige Alterssicherung: Solidarische Grund­siche­rung und private Vorsorge. Wissen­schafts­zentrum Nord­rhein-West­falen, DAS MAGAZIN, Nr. 319, 2000. • Alters­siche­rung bedeutet Konsum­verzicht in der Gegen­wart und Inves­titition in die Zukunft • seit 30 Jahren werden nur noch zwei Drittel der Zahl der Kinder geboren, die zur lang­fris­tigen Bestands­siche­rung der Bevöl­kerung erfor­derlich sind • „Ziel muss sein, dass spätes­tens in 30 Jahren mindes­tens 45 Prozent des Alters­einkom­mens aus kapi­talge­deckter privater Vorsorge ... stammen sollten.” • Riesters Ansatz ist zwar grund­sätz­lich richtig, aber mit nur 4% des Brutto­lohns lässt sich die Umsteu­erung zu einem nach­haltigen Alters­siche­rungs­system nicht bewerk­stel­ligen • „Um zu verhin­dern, dass dadurch große Teile der nicht mehr aktiven Genera­tion unter die Armuts­schwelle sinken, muss die staat­liche Alters­siche­rung in eine einheit­liche Grund­siche­rung für alle umge­wan­delt werden. Nur durch die Beschrän­kung der gesetz­lichen Renten­versi­cherung auf eine Grund­siche­rung kann gewähr­leistet werden, dass die Umstel­lung auf eine nach­haltige Alters­siche­rungs­politik nicht zu Lasten der nicht mehr aktiven Genera­tion geht.” • Grund­siche­rung unab­hängig von voran­gegan­gener Erwerbs­arbeit und materi­eller Bedürf­tigkeit und ausschließ­lich aus dem allge­meinen Steuer­auf­kommen finan­ziert • der Über­gang von der beste­henden GRV zu einem Grund­siche­rungs­system dauert 25 Jahre, da Altan­sprüche an die beste­hende GRV erfüllt werden müssen • keine Doppel­belas­tung? • Ergän­zung durch verstärkte private Vorsorge
[PDF] M. Etxezarreta, J. Grahl, J. Huffschmid, J. Mazier u.a.: EuroMemo 2002. Bessere Insti­tuti­onen, Regeln und Instru­mente für Voll­beschäf­tigung und sozi­alen Wohl­stand in Europa. VSA-Verlag, 2003. Ab S. 105: III. Renten­reform in der EU — Kritik und Alter­nativen. • Angeb­liche fehlende lang­fristige Trag­fähig­keit gegen­wärtiger Renten­systeme: • demo­grafi­sche und Arbeits­markt-Probleme würden derart hohe Beiträge erfor­dern, dass die Arbeits­kosten zu hoch würden, die Arbeits­nach­frage sänke und Arbeits­losig­keit sowie Schwarz­arbeit verur­sachte • wegen der gerin­geren Verzin­sung seien öffent­lich finan­zierte Renten­systeme weniger effi­zient (in dyna­mischen Volks­wirt­schaften seien die Erträge auf Wert­papier­märkten höher als die vom Wachs­tum der Real­löhne abhän­gigen Erträge auf Arbeit) • staat­liche Renten verrin­gerten die Erspar­nisse und damit das gesamt­wirt­schaft­liche Wachstum • die Lösungs­vorschläge der EU-Staaten bein­halten: Leistungs­reduk­tionen, längere Lebens­arbeits­zeiten, teil­weiser Wechsel zur Kapital­deckung (mit beträcht­lichen steuer­lichen Anreizen) bis schließ­lich zu voller Kapital­deckung • kriti­sche Haupt­einwände dagegen: • der prog­nosti­zierte Anstieg des Alten­quotienten für 1995–2020 ist nicht höher[!] als während der vergan­genen 30 Jahre! • die ökono­mische Abhän­gigen­quote (Anteil der Nicht-Erwerbs­tätigen zu den Erwerbs­tätigen) steigt wesent­lich geringer als die demo­grafi­sche Abhän­gigen­quote (Anteil der unter 20-Jährigen und über 65-Jährigen zur Erwerbs­bevöl­kerung) • beide Finan­zierungs­systeme beruhen gleicher­maßen auf der laufenden Produk­tion und dem aktu­ellen Wohl­stand • European Economists 2001: „Eine Zunahme der Rentner­Innen im Verhältnis zur Erwerbs­bevöl­kerung erfor­dert den Transfer von mehr Ressourcen von der arbei­tenden zur verren­teten Bevöl­kerung, unab­hängig davon, wie dieser Transfer orga­nisiert wird. Priva­tisierte Renten­systeme mögen den statt­findenden Transfer zwar verschleiern, ändern aber nichts an den tatsäch­lichen Gegeben­heiten: Die Realität des Ressourcen­transfers kann durch kein Renten­system umgangen werden.” • da die sinkende Erwerbs­tätigen­zahl durch die Beschäf­tigungs­situ­ation deter­miniert wird — nicht durch einen Mangel an Arbeits­willigen — kann eine aktive Wachs­tums- und Beschäf­tigungs­politik die Finanz­situ­ation der öffent­lichen Renten­systeme sozial und ökono­misch effi­zienter verbes­sern • die Finan­zierungs­möglich­keiten jedes Systems hängen nicht von der Anzahl der Beschäf­tigten, sondern von deren Produk­tivität ab • „Wenn nied­rigere Löhne mit nega­tiven Arbeits­anreizen einher­gehen, weshalb sollten dann nicht die Löhne ständig erhöht werden, um die Moti­vation der Beschäf­tigten aufrecht­zuer­halten?” • betrachtet man die Erträge an den Finanz­märkten und die Höhe der Verwal­tungs­kosten zusammen, sind Pensions­fonds den staat­lichen Renten­systemen nicht über­legen • in Groß­britan­nien beläuft sich die Höhe der gewährten Steuer­erleich­terungen auf etwa 40% der Kosten der staat­lichen Mindest­rente • kapi­talge­deckte System vergrößern die sozi­ale Ungleich­heit • die Erspar­nisse steigen nur in der Phase des Aufbaus von kapi­talge­deckten Renten­systemen, und auch dann z.T. kompen­siert durch Reduk­tion bishe­riger frei­williger Erspar­nisse • Sparen führt nicht unbe­dingt zu zusätz­lichen Inves­titi­onen • Barr (The Truth About Pension Reform. Finance and Development, 38(3), September 2002): 1970–1989 war in den USA und in Groß­britan­nien der Beitrag der Aktien­märkte zur Finan­zierung des Unter­nehmens­sektors negativ • „Viele Verfechter­Innen von Priva­tisie­rung behaupten, dass Priva­tisie­rung und die damit einher­gehende Diversi­fizie­rung Risiken verringert; dieses Argu­ment sollte jedoch nicht über­bewertet werden.” • keine Korre­lation zwischen der Entwick­lung der Aktien­märkte und dem gesamt­wirt­schaft­lichen Wachstum • EU wohl entschlossen, mit Hilfe der „Moder­nisie­rung” der Renten­systeme durch die Einrich­tung privater Pensions­fonds die Expan­sion und Integra­tion der Finanz­märkte zu fördern • wichtig ist der EU, dass die Priva­tisie­rung nicht nur ange­regt, sondern dass sie erzwungen wird • die „Krise” der Renten­systeme ist eher eine politi­sche und ideo­logi­sche Konstruk­tion • nach Esping-Andersen sollte jedes faire Renten­system 3 Elemente bein­halten: Gerech­tigkeit, Soli­darität und Dekom­modi­fizie­rung (Wiki­pedia: Abkopp­lung sozi­aler Sicher­heit vom Arbeits­markt bzw. die Verrin­gerung der Markt­abhän­gigkeit von Arbeit­nehmern und Sozial­leis­tungs­empfän­gern) • sind Sozi­alver­siche­rungs­beiträge eine „Steuer auf Beschäf­tigung” oder nur „aufge­scho­bene Lohn­zahlungen” und Teil des Arbeits­vertrages?
[PDF] Herwig Birg: Die demographische Zeitenwende (Faksimile). Nach Jahrhunderten des Wachstums hat sich der Trend der Bevökerungs­entwicklung in einigen hochindus­trialisierten Ländern neuerdings umgekehrt: Erstmals nehmen die Bevökerungs­zahlen ab — in der Bundesrepublik seit 1974 — oder stewhen kurz davor, es zu tun. Eine inter­disziplinäre Theorie der Fertilität sieht als Hauptgrund dafür, dass eine rational geprägte, sich rasch wandelnde Gesellschaft langfristige biographische Festlegungen zu vermeiden sucht. Altersspezifische Sterbeziffern:

Spektrum der Wissenschaft, Januar 1989;  [PDF] Herwig Birg: Die demographische Zeitenwende: der Bevölkerungs­rückgang in Deutschland und Europa (Faksimile). Beck'sche Reihe, 1426. 4th ed. München: Beck, 2001/2005
[HTML] E. Niejahr: Stille Flucht aus dem System. Warum die alte Rente keine Zukunft hat. SPIEGELWISSEN, 1.2.1999. • Bis 1981 hatte Chile eine Renten­ver­siche­rung nach dem Umlage­system, das aufgrund von schwer finan­zier­baren Sonder­rege­lungen für viele Inter­essen­gruppen vor dem Bankrott stand • der frühere Harvard-Absolvent José Piñera stellte als chile­nischer Arbeits­minister (unter dem Diktator Pino­chet) die Alters­vorsorge komplett auf ein kapi­talge­decktes System um, bei dem jeder „für sich selbst vorsorgt” • der Staat bestimmt nur noch die Rahmen­bedin­gungen: er verpflichtet jeden zur Vorsorge, sichert eine niedrige Grund­versor­gung und bestimmt die Regeln für die Anlage­strate­gien • Alterungs­problem wie für die meisten Industrie­länder: 1970 auf jeden Rentner noch 5,9 Beitrags­zahler, 2030 werden es 1,6 sein • für die stei­gende Zahl der Job-Hopper und Teil­zeit­beschäf­tigten, der Lang­zeit­arbeits­losen, gering­fügig Beschäf­tigten und Frauen mit langen Baby­pausen sichert das Renten­system nicht ohne weiteres ein ausrei­chendes EinkommenJoschka Fischer: „Das staat­liche Renten­system ist bank­rott.” … „Die Alter­native heißt nicht Kapital­deckung oder Umlage­finan­zierung. Wir brauchen künftig beides.” • W. Riester: „Auch das System der sozi­alen Siche­rung muss zukünftig so gestaltet werden, da� es Antworten auf verschie­dene Erwerbs­bio­graphien und unter­schied­liche Ansprüche geben kann” • etwa 5,6 Milli­onen Arbeit­nehmer entzogen sich ihrer Beitrags­pflicht in versiche­rungs­freien Mini-Jobs • eine halbe Million Ärzte, Apotheker, Archi­tekten, Rechts­anwälte, Steuer­berater und Wirt­schafts­prüfer sind ausge­stiegen und nutzen berufs­stän­dische Versor­gungs­werke nach dem Kapital­deckungs­verfahren • eine schnelle Umstel­lung des Gesamt­systems wie in Chile ist hierzu­lande ohne Chancen — „Für Deutsch­land kann das keiner ernst­haft wollen”, sagt H.-W. Sinn, „die Kosten des Über­gangs sind einfach viel zu hoch. • N. Walter (Deut­sche Bank): allen­falls in fünfzig Jahren ist das machbar • in der Schweiz gibt es keine Obergrenze für die Beitragssätze, und trotzdem bekommen Ruheständler höchstens 2 Mindestrenten • Verlo­ckungen für Poli­tiker: kein anderes Sozial­system hat so viel Geld, sind Folgen erst mit viel Zeit­verzö­gerung spürbar, und nur wenige Menschen verstehen, was dort eigent­lich vor sich geht
[HTML] C. Reiermann, U. Schäfer: Zwang zur Wende. SPIEGELWISSEN, 30.8.1999. • Der SPD-Bundes­tagsab­geord­nete H.M. Bury über­legte, wie sich ein Teil der Renten künftig an den Börsen verdienen lässt (Kapital­deckung!) • mittler­weile ist er im Kanz­leramt Staats­minister • jede denk­bare Lösung des Renten­problems bedeutet Umver­teilung: entweder zu Lasten der Jungen, die selbst viel bezahlen und am Ende wenig bekommen, oder zu Lasten der Alten, die um ihre Ansprüche bangen • nun sollen nach dem Willen von Kanzler und Finanz­minister auch die Rentner ihren Beitrag leisten: die Renten nur noch mit der Infla­tions­rate steigen zu lassen (DGB und CDU/CSU: „Rente nach Kassenlage”) • W. Riester ließ sechs Gegen­vorschläge durch­rechnen, keiner erzielte dieses Einspar­volumen • die Zeit drängt: schon bei der letzten Bundes­tags­wahl war jeder dritte Wähler über 60 Jahre alt • die eigent­liche Reform­debatte steht noch bevor • die Alters­vorsorge im 21. Jahr­hundert bedeutet weniger staat­liche Absiche­rung und mehr Eigen­verant­wortungdas deut­sche Renten­system galt als das beste und sicherste der Welt • jetzt kommen auf 1 Ruhe­ständler nur noch knapp 3 Arbeiter, um 2050 wird das Verhältnis 1:1 sein • im Juni präsen­tierte Riester ein 2-Stufen-Modell: die schrump­fende Umlage­rente soll durch eine eigen­verant­wortete Kapital­rück­lage aufge­stockt werdenein kompletter Wechsel vom Umlage- zum Kapital­deckungs­verfahren ist kaum denkbar — „Für Deutsch­land kann das keiner ernst­haft wollen”, sagt H.-W. Sinn, „die Kosten des Über­gangs sind einfach zu hoch. • Blick auf die 2. Säulen in Schweden, Irland und der Schweiz • Schweden hat eine Kapital-unter­fütterte „Zwangs­rente” verab­reicht, zusätz­lich zur leistungs­bezo­genen Rente nach deut­schem Vorbild • CDU: „Von dem schwedi­schen System könnten wir ... etwas auf unsere Verhält­nisse über­tragen” • Staats­sekretär Mosdorf hält viel vom Schweizer Renten­system: „eine fili­grane Verschie­bung weg von der kollek­tiven hin zur indi­vidu­ellen Alters­vorsorge” • in der Schweiz kann sich seit 1916 niemand der gesetz­lichen Renten­ver­siche­rung entziehenin der Schweiz sind auf jeden verdienten Franken Beiträge fällig — aber die Renten­auszah­lungen bewegen sich zwischen rund 1000 Franken und 2000 Franken • die Schweizer haben in ihren 2 weiteren Säulen mehr Geld im Verhältnis in Pensions­fonds ange­legt als jede andere Industrie­nationwollten die Deut­schen diesen Rück­stand aufholen, müssten sie rund vier Billi­onen DM in einen Kapital­stock pumpen (das könnte die Finanz­märkte zusammen­brechen lassen) • in den USA gehören die Pensions­fonds zu den entschei­denden Trieb­federn des Aufschwungs → Risiko­kapital für Existenz­gründer • stark schwan­kende Kurse → in Groß­britan­nien gingen in den 80er Jahren sogar etliche Gesell­schaften pleiteBury fordert eine steuer­liche Förde­rung • mit dem erwar­teten Urteil des Bundes­verfas­sungs­gerichts zur Besteu­erung der Alters­vorsorge würde mit der anfäng­lichen Frei­stel­lung die Privat­rente schlag­artig attrak­tiver • M. Laux vom Bundesverband Deutscher Investment-Gesellschaften: „Das ist endlich der Start­schuss für echte, große Pensions­fonds, dann stimmen endlich die Bedin­gungen.
[HTML] FOCUS-Streitgespräch: JU-Chef fordert Kurswechsel in Renten­politik. FOCUS online POLITIK, 17.9.2006. • Mißfelder: Renten­politik einseitig zu Lasten der jungen Menschen und der kommenden Genera­tionen • die demogra­fische Entwick­lung sei verschlafen worden • Blüm: durch die Riester­rente sind die Kosten für die Alters­vorsorge noch gestiegen • zu den vorher­gesagten Beiträgen von 22% in 2030 kämen noch 4% Riester-Beitrag • früher sei die Gesamt­prognose für 2030 24% gewesen • „Man hätte der guten alten Renten­versi­cherung höhere Beiträge erlauben sollen.” • Blüm: Ableh­nung einer steuer­finan­zierten Rente • da die am Ende nur Bedürftige ohne eigenes Vermögen bekommen würden, „... haben Sie den Über­wachungs­staat in der Maske des Wohl­täters” • „Das ist eine Form von Polizei­staat.” • Mißfelder: die Renten­versi­cherung darf „nicht zu einem Schutz­programm für Kinder­lose verkommen. Denn Kinder­losig­keit ist kein Lebens­risiko im klassi­schen Sinne.”
[HTML] M. Sauga, M. Scheffler: Ackern bis zum Umfallen? SPIEGELONLINE, 5.5.2008. • SPD und Gewerkschaften wollen den staat­lich geför­derten Vorruhe­stand fort­setzen • die Große Koali­tion hat beschlossen, die heutige Alters­teil­zeit auslaufen zu lassen (eine der letzten gesetz­lichen Möglich­keiten, vorzeitig aus dem Erwerbs­leben auszu­steigen) • was beson­ders belas­teten Arbeit­nehmern den Berufs­aus­stieg erleich­tern sollte, entwi­ckelte sich zu einem finan­ziellen Spreng­satz für die Sozial­kassen und zu einem Instru­ment, die Genera­tion 50 plus flächen­deckend aus dem Erwerbs­leben zu kickenals Norbert Blüm die heutige Alters­teil­zeit schuf, schwärmte er von einer Alter­native zur viel­kriti­sierten Früh­verren­tungs­praxis • als Erstes machten findige Perso­nalma­nager und Betriebs­räte den gewünschten glei­tenden Über­gang in ihrem Sinne praxis­taug­lich, indem sie den Begriff Teil­zeit kreativ weiter entwi­ckelten: die Beschäf­tigten arbei­teten zunächst 3 Jahre mit voller Stunden­zahl weiter, anschlie­ßend blieben sie 3 Jahre zu Hause (Block­modell) • ihr Gehalt wurde während der Zeit mit Zuschüssen des Staates und der Arbeits­losen­versi­cherung auf bis zu 90% ihres letzten Netto­einkom­mens aufge­stockt (wie bei der alten Früh­rente) • für mittel­stän­dische Arbeit­geber war das Verfahren zu kompli­ziert • Indus­trie­unter­nehmen nutzten das Modell, um auch solche Beschäf­tigte loszu­werden, die auf dem Arbeits­markt noch gute Chancen gehabt hätten, um Personal­kosten zu sparen • der staat­lich geför­derte Vorruhe­stand ist ein doppeltes Ärgernis: zum einen legt er ein wich­tiges Poten­tial an Fach­kräften still, zum anderen belastet er die Beitrags­zahler mit enormen Summen (Aufsto­ckungs­beträge: jähr­lich rund 1,5 Mrd. €) • dabei sind heute nicht wenige Unter­nehmen auf die Fach­kräfte im Seni­oren­alter ange­wiesen • Experten empfehlen: Arbeit­geber und Gewerk­schaften richten branchen­weite Vorruhe­stands­fonds für Berufs­gruppen wie Schicht­arbeiter oder Monteure ein (Härte­fallre­gelung)
[HTML] P. Mattle: Ist unser Rentensystem noch zu retten? CVP Schweiz, 2009. • Die schweize­rische 1. Säule (AHV) hatte den Zweck einer Existenz­siche­rung im Alter • die 2. Säule (beruf­liche Vorsorge) sollte zusätz­lich die Beibe­haltung eines ange­messenen Lebens­standards sichern, ebenso wie die 3. Säule (private Vorsorge) • das 3-Säulen-System verteilt die Vorsorge auf mehrere Tragende (aber irrige Folge­rung, das erhöhe die Stabi­lität) • da die Erträge an den Finanz­märkten seit Jahren sinken, können die gesetz­lich vorge­schrie­benen Renditen der 2. Säule nicht mehr erwirt­schaftet werden • der Umwand­lungs­satz in der 2. Säule ist eine mathe­mati­sche Größe, mit der das in der Pensions­kasse ange­sparte Alters­kapital in jähr­liche, lebens­lange Renten­tranchen aufge­teilt und maßgeb­lich durch Lebens­erwar­tung und die Renditen an den Finanz­märkten bestimmt wird • derzeit werden höhere Renten­beträge ausbe­zahlt, als mit dem vorhan­denen Alters­kapital finan­zierbar ist • Löcher werden zulasten der jüngeren Genera­tionen gestopft, indem ihnen weniger Über­schüsse gutge­schrieben werden: den Erwerbs­tätigen wird syste­matisch etwas von ihrem ange­sparten Kapital wegge­nommen • mit einem völlig unkor­rekten Umwand­lungs­satz wird die 2. Säule ausge­höhlt
[HTML] sda: Wuchtiges Nein zur Senkung des Umwandlungssatzes. Schweizer Stimmberechtigte lehnen Vorlage mit 72,7 Prozent ab. NZZ Online, 7.3.2010
[HTML] J. Kleindienst, M. Borusewitsch: Von der Schweiz lernen. Echo|online|, 20.2.2010. • Otto Piller (ehema­liger Chef des Bundes­amtes für Sozi­alver­siche­rung der Schweiz): die schweize­rische AHV ist eine gewal­tige Umvertei­lungs­maschine, die einem sozia­listi­schen Gemein­wesen zur Ehre gerei­chen würde • Prin­zipien: Jeder zahlt einen prozen­tualen Anteil seines Einkom­mens ein, ... auch Beamte, Selbst­stän­dige, Studenten oder vermö­gende Priva­tiers, die von ihren Zinsen leben • „Auch die Reichen müssen einzahlen, sonst funktio­niert es nicht.” • eine Bemes­sungs­grenze nach oben wie in Deutsch­land gibt es nicht • jeder hat grund­sätz­lich Anspruch auf die Rente, auch wenn er kaum einge­zahlt hat • Rente gibt es auch für Zeiten, in denen jemand wegen der Erzie­hung der Kinder wenig oder gar nicht erwerbs­tätig war • seit 35 Jahren liegt der Beitrags­satz konstant bei 8,4%
[HTML] Das Rentensystem in China. China Radio Inter­national, 2009. • 1953: erste recht­liche Bestim­mungen für Mitar­beiter der Eisen­bahn, des Post- und Fern­melde­wesens, von Schiff­fahrts­unter­nehmen sowie Betriebe mit über 100 Beschäf­tigten • 1955: Maßnahmen für Pensi­onen von Beamten der Staats­organe • Renten­eintritts­alter bei Arbei­tern: 55 Jahre bei Männern und 50 Jahre bei Frauen • Sonder­rege­lungen bei Erwerbs­unfä­higkeit • derzeit: Renten­system in China in Städten und auf dem Land unter­schied­lich • in den Städten in Unter­nehmen und in den Staats­organen verschie­dene Renten­systeme • für Ange­stellte und Beamte der Staats­organe Alters­zahlungen nach Beschäf­tigungs­jahren und jewei­ligem Gehalt • 1997: einheit­liches Renten­versi­cherungs­system für Beleg­schaften in Unter­nehmen beschlossen (monat­liche Beiträge: Arbeit­nehmer 8% vom Gehalt, Betriebe 22%) • Mindest­beitrags­zeit 15 Jahre • seit diesem Jahr: Erpro­bung eines neuar­tigen Renten­versi­cherungs­systems auf dem Land in 10% der Gebiete, das bis 2020 in allen länd­lichen Gebieten gelten soll (Abhän­gigkeit von den jewei­ligen Einzah­lungen des Einzelnen; prozen­tuale staat­liche Zuzah­lungen) • Anteil der Seni­oren in China wird von 16% in 2005 auf 32% bis 2025 und schließ­lich auf 61% bis 2050 steigen
[HTML] D. Albrecht: Chinas Rentenkassen fast leer. www.XING.com, China German Business Network e.V., 16.7.2010. • Nach den veröffentlichten Zahlen stieg die Finanzierungslücke bis 2004 auf 740 Mrd. Yuan (84 Mrd. €) • das ursprüng­lich durch Staats­betriebe finan­zierte Renten­system wurde in ein staat­liches Sozi­alver­siche­rungs­system umge­wandelt • derzeit Basis­rente: 8% des Arbeit­nehmer­gehalts auf persön­liches Pensions­konto, 20% von den Arbeit­gebern in einen öffent­lichen Topf zur Auszah­lung an die derzei­tigen Rentner • vor der Einfü­hrung 1997 hörten viele Rentner auf zu arbeiten oder zahlten nicht genug ein • in einigen ärmeren Provinzen riesiger Fehl­betrag der Pensions­konten • Umgang mit den Kosten der Renten­reform noch nicht gelöst • Dozentin Yang Yansui: es gibt noch die Möglich­keit der Erhö­hung des Renten­alters (das offizi­elle Renten­alter liegt derzeit für Männer bei 60 und für Frauen bei 55 Jahren) • Erhö­hung des Renten­alters kann auch den Druck zu Anstel­lungen in einem ohnehin schon ange­spannten Arbeits­markt weiter erhöhen • die Renten­gelder laufen Gefahr, abge­wertet zu werden • Ertrags­rate der Renten­kassen ist geringer als 2% — nied­riger als die Infla­tions­rate von 2,2% der vergan­genen 9 Jahre → Verlust von mehreren Milli­arden Yuan pro Jahr • Anstieg des natio­nalen Durch­schnitts­einkom­mens in den vergan­genen 10 Jahren um 15% jähr­lich hat die reale Kauf­kraft der Renten­gelder geschwächt • Zheng Bingwen, Experte für Alters­vorsorge an der Chine­sischen Akademie für Sozial­wissen­schaften: „Obwohl die Inves­tition in Finanz- oder Wirt­schafts­anlagen Gefahren birgt, ist es einen Versuch wert.” • Kern sei die Etablie­rung eines guten Inves­titions­mecha­nismus • der National Social Security Fund (NSSF) war in der Lage, in den Wert­papier- und Kapital­markt zu inves­tieren und im vergan­genen Jahr­zehnt eine jähr­liche Rendite­rate von mehr als 10% zu erzielen • der NSSF werde einige Jahr­zehnte lang nicht genutzt, solange die Renten­kassen gefüllt sind • nach Zheng reicht der kumu­lierte Über­schuss zur Erhal­tung des Renten­systems bis zum Jahr 2070
[HTML] Alterung der Bevölkerung: Chinas Renten­system unter Druck. German.CHINA.ORG.CN, 1.11.2010. • Experten: in China werden Menschen alt, bevor sie genug Geld für die Rente angesam­melt haben • nur etwa 30% der Bevöl­kerung werden von der staat­lichen Renten­versi­cherung abge­deckt • 30% werden 2040 mindes­tens 60 Jahre oder älter sein • Chinas Renten­system steht vor einer großen Heraus­forde­rung • Experte Lin Yi schlägt vor, mithilfe unter­schied­licher Invest­ment­arten mehr Menschen abzu­decken • Zheng Bingwen: China müsse drin­gend das Renten­alter anheben • in Shanghai können Stadt­bewohner die Renten­auszah­lung verzö­gern und über das Renten­alter hinaus weiter arbeiten • China müsse das Risiko eines zerklüf­teten Renten­systems vermeiden • im Durch­schnitt könne die Rente eines Beamten doppelt so hoch sein wie die eines Unter­nehmens­ange­stellten — dies gefährde die soziale Stabi­lität • „Alle Menschen, ob Beamte, Städter oder Land­bewohner, sollten durch ein einheit­liches Renten­system abge­deckt sein, wobei sich die Renten nicht stark unter­scheiden.” • bis zum Jahr 2020 sollen alle Einwohner mit dem Renten­system abge­deckt werden
[HTML] Sozialsytem: Rentenpläne bereits ein Jahr nach Einführung gescheitert. German.CHINA.ORG.CN, 16.11.2010. Versuche in China für ein funk­tionie­rendes Renten­system meist erfolglos • das gilt auch für das Modell, das erst letztes Jahr von Shanghai, Shanxi, Guangdong, Chongqing und Zhejiang einge­führt wurde: das System ist geschei­tert • Li Hong­gang: „Die Reform schlug fehl, da sie den offen­sicht­lichen Inter­essen der Ange­stellten zuwider lief” • sie bedeu­tete erst einmal weniger Lohn am Monats­ende • auch die geplanten Renten­zahlungen wären geringer ausge­fallen, als nach dem alten System • bei einem Monats­lohn von umge­rechnet 100–200 € waren etwa 4 € in das Renten­system einzu­zahlen • Shen Shuguang: jedes Unter­nehmen sollte sein eigenes Renten­system haben • unter den vielen verschie­denen Renten­systemen in China müssen z.B. Land­bevöl­kerung und land­wirt­schaft­liche Unter­nehmen in einen Fonds einzahlen • die ausbe­zahlten Renten sind aber meist so gering, dass die Rentner drin­gend auf Unter­stüt­zung von ihren Kindern ange­wiesen sind • auch alle Versuche in anderen Städten schlugen fehl
[HTML] dpa: Regierung in Sofia beschließt Rentenreform: Beiträge steigen.  europe    online magazine, 3.11.2010. • Die Beiträge für die staat­liche Rente in Bulga­rien steigen 2011 um 1,8 Prozent­punkte auf 17,8% • die Renten liegen im Schnitt bei nur rund 260 Lewa (130 €) im Monat (viele Rentner sind auf Neben­arbeit oder ihre Kinder ange­wiesen) • die für eine volle Rente notwen­digen Beitrags­jahre werden von 2012 an stufen­weise auf 37 Jahre für Frauen und 40 Jahre für Männer ange­hoben • das Renten­alter wird ab 2021 schritt­weise steigen: auf 63 Jahre für Frauen und 65 für Männer • gegen eine Erhö­hung des Renten­alters zeichnen sich auch in Bulga­rien Streiks ab • kein Land der EU hat mehr 100-Jäh­rige aufzu­weisen
[HTML] G. Höhler: Ungerechtes Griechenland. SÜDWEST PRESSE, 20.7.2010. • Das grie­chi­sche Renten­system ist von extremer Unge­rechtig­keit geprägt • durch­schnitt­liches Renten­eintritts­alter lag 2008 bei 61,4 Jahren (unge­fähr EU-Durch­schnitt) • Realität: extreme Ungleich­heiten • Staats­diener genießen viele Privi­legien: meist mit 57 oder 58 in Pension; Frauen sogar mit 50 • im Durch­schnitt bekommen die Griechen 73 Prozent ihrer letzten Bezüge als Rente — der höchste Wert aller west­lichen Staaten • aber: die Durch­schnitts­rente beträgt gerade mal 550 € im Monat • jedoch: 7,3% der griechi­schen Pensio­näre kassieren 50% der gesamten Renten­summe — vor allem Staats­diener • die demogra­fische Entwick­lung verläuft so ungünstig wie in keinem anderen EU-Land • künftig müssen die Griechen 40 Jahre Beiträge zur Sozial­versi­cherung zahlen und sollen erst mit 65 in Rente gehen • Bezieher von Renten über 1400 € sollen einen Solida­ritäts­abzug von bis zu 10% bezahlen (zur Aufbes­serung der Mini-Renten)
[HTML] M. Hujer: Rentenpolitik nach Voodoo-Art. Die ideen­reiche Suche der SPD nach dem opti­malen Konzept[!]. www.uni-giessen.de, SZ vom 30.05.1998. • „Die moderne SPD will die Welt und die Rente neu erfinden” • Vorschlag Gerhard Schröder: für alle heutigen Schul­abgänger nur noch eine Grund­versor­gung bezahlen • Heide Simonis: eine ökosteuer­finan­zierte Grund­rente als Ergän­zung • Walter Riester: eine "Mindest­rente", die unter­halb von 1500 DM, aber ober­halb der Sozial­hilfe liegen müsse • Ottmar Schreiner und Gerd Andres sind in der Renten­frage prak­tisch abge­taucht • Oskar Lafon­taine bekennt sich zum beste­henden System und zum Konzept Dreßlers und läßt sich von Landes­zentral­bank­chef Prof. Hans-Jürgen Krupp beraten: Die Senkung des Renten­niveaus wird abge­lehnt, das beitrags- und leis­tungs­bezo­gene Renten­system muss auf der Einnah­men­seite gestärkt und dann so weiter­entwi­ckelt werden, dass es eine eigen­stän­dige Alters­siche­rung für Frauen bietet • genau das vertritt auch Dreßler, genauso steht es heute im SPD-Partei­programm • Dreßler hat auch noch den Vorschlag, einen Kapital­stock in der GRV anzu­sparen
[PDF] CDU: Deutschland fair ändern. Ein neuer Gene­rati­onen­vertrag für unser Land. Programm der CDU zu Zukunft der sozi­alen Siche­rungs­systeme. Empfeh­lungen der Antrags­kommis­sion[Wichtig !]. Leipzig, 2003. Das Internet­portal für Arbeits­recht und Sozial­recht, WWW.aus-portal.de. • Antrag Nr. A 343 - Bundes­vorstand, S. 145: „56. Die CDU vertritt die Über­zeugung, dass eine sachge­rechte Reform der Alters­siche­rung durch einen Wechsel in ein völlig anderes System der sozi­alen Siche­rung nicht geleistet werden kann. Es gibt derzeit keinen finan­ziell ver­tret­baren Weg, das beste­hende System und die dort erwor­benen, verfas­sungs­recht­lich geschütz­ten An­sprüche auslaufen zu lassen und zugleich ein neues, gänz­lich oder über­wiegend kapi­talge­decktes System aufzu­bauen.”; aber:  [PDF] Beschluss des 17. Parteitages der CDU Deutsch­lands 2003: „Deutsch­land fair ändern”.  www.grundsatzprogramm.cdu.de/doc/deutschlandfairaendern.pdf, 2003. • S. 19/20: „Eines der wesent­lichen Probleme der heute beste­henden gesetz­lichen Sozi­alver­siche­rungs­systeme ist ihre Ausge­stal­tung als reine Umlage­verfahren, in denen alle Einnahmen sofort zur Deckung der Leistungs­ausgaben verwandt und keinerlei Rück­lagen gebildet werden. Mit Ausnahme der nicht spezi­fisch demo­graphie­anfäl­ligen Arbeits­losen­ver­siche­rung sind alle anderen Sozi­alver­siche­rungs­zweige daher auf ein ausge­wogenes Verhältnis zwischen Beitrags­zahlern und Leis­tungs­empfän­gern ange­wiesen, das mit abneh­mender und alternder Bevöl­kerung nicht mehr gegeben und auf abseh­bare Zeit auch nicht wieder herzu­stellen ist.” • S. 20: „Alter­nativ zur Umlage bietet sich bei der Alters­siche­rung, in der Pflege­ver­�siche­rung und in der Kranken­ver­�siche­rung die Einfüh­rung bzw. Stär­kung kapi­talge­deckter Elemente an, die die im Lebens­lauf abseh­baren Risiken des Versi­cherten vorweg­nehmen und Beiträge wie Leis­tungs­ansprüche besser kalku­lierbar machen. Die Einfüh­�rung einzelner kapi­�talge­�deckter Elemente und erst recht der Umstieg in ein kapi­�talge­�decktes System ist schwierig und kurz­�fristig unmög�lich. Über einen längeren Zeit­�raum verteilt, sind kapi­�talge­�deckte Elemente aber durchaus zu implemen­�tieren, wenn beglei­�tende Vorke­h�rungen für den sozi­�alen Ausgleich getroffen werden.[!!]
[HTML] A. Schröder: Interview mit „Rentenpapst” Schmähl: Volle Rente nur bei längerer Arbeits­zeit. SPIEGELONLINE, 11.7.2000. • Prof. Winfried Schmähl ist noch Vorsit­zender des Sozial­beirats und soll im Juli 2000 durch den Riester nahe stehenden Bert Rürup ersetzt werden • Rürup hat Verlän­gerung der Lebens­arbeits­zeit von 65 auf 67 bis zum Jahre 2030 ins Spiel gebracht, was das Arbeits­ministe­rium jedoch ablehnt • Schmähl: Frage der Lebens­arbeits­zeit ein wich­tiger Ansatz­punkt • man sollte ungefähr ab dem Jahr 2011 die Regel­arbeits­grenze anheben — anstelle des so genannten Ausgleichs­faktors • es ist sinn­voll, wenn jeder Erwerbs­tätige obli­gato­risch in ein Alters­siche­rungs­system einbe­zogen wird, auch Selbst­ständige • bei den Beamten wohl nur machbar, wenn man den Beamten­status ganz abschafft • private Vorsorge sollte die gesetz­liche Rente nicht (zum Teil) ersetzen, höchstens ergänzen • Forde­rung nach einer transpa­renten und einfa­chen Renten­anpas­sungs­formel, bei der nur Lohn­ent­wick­lung und Entwick­lung des Beitrags­satzes eine Rolle spielen • nicht-über­zeugende Begründung, weshalb man ihn nicht wieder berufen will — das erste Mal in der über 40-jährigen Geschichte des Sozial­beirats
[Abstract only] Perspektiven der Alters­siche­rungs­politik in Deutsch­land — Über Konzep­tionen, Vorschläge und einen ange­strebten Para­digmen­wechsel. Perspek­tiven der Wirt­schafts­politik, 1(4), 2003. • Verschie­dene Entwurfs­konzepte für Renten­politik sind mit den gegen­wärtigen Reform­vorschlägen in Deutsch­land verbunden • zentral sind die Rolle des Staates, obli­gato­risches oder frei­wiliges Sparen für den Ruhe­stand und die primären Ziele und Typen der Einkom­mens­umver­teilung, die mit dem Entwurf der Renten­pläne beab­sich­tigt werden • entgegen der wirt­schafts­politi­schen Debatte, die von dem Thema UV gegen KDV beherrscht wird, argu­mentiert der Verfasser, dass es beson­ders wichtig sei, sich mit den Verände­rungen inner­halb des deut­schen UV-finan­zierten Systems zu befassen, um die posi­tiven wirt­schaft­lichen und sozi­alen Effekte umzu­setzen — beson­ders durch eine enge Verbin­dung zwischen Beitrag und Rente als Teil eines brei­teren Reform­konzepts • darin gibt es jedoch Grenzen einer Gesamt­redu­zierung des Renten­niveaus, wenn eine enge Verbin­dung zwischen Beitrag und Rente poli­tisch akzep­tierbar bleiben soll • dies wird hier demon­striert an gegen­wärtigen Reform­vorschlägen zum Ersatz eines großen Teils der UV-Renten durch KDV-Renten • der Artikel zeigt auch einige verbor­gene, impli­zite und lang­fristige Effekte einer solchen Stra­tegie auf • schließ­lich weist der Verfasser auf einige oft über­sehene Effekte in Mainstream-Vorschlägen zu einem größeren Umstieg zum KDV hin
[PDF] C. Marschallek: Die „schlichte Notwendig­keit” privater Alters­vorsorge[!]. Zur Wissens­sozio­logie der deut­schen Renten­politik. Institut für Sozio­logie der Univer­sität Leipzig, Arbeits­bericht Nr. 38, 2003 / Zeitschrift für Soziologie 33(4), 2004. • Die demo­grafi­schen Schwierig­keiten der GRV wurden ebenso über­schätzt wie das Problem­lösungs­poten­zial einer privaten Vorsorge • wie konnte sich dennoch die „Gewiss­heit” von der Notwen­digkeit kapi­talge­deckter Vorsorge poli­tisch durch­setzen? • anhand ausge­wählter renten­politi­scher Bundes­tags­debatten werden die Deutungen politi­scher Akteure unter­sucht • die Finan­zierungs­probleme der Alters­siche­rung am Alters­quotienten festzu­machen, basiert auf einem unzu­läng­lichen Indi­kator • es kommt auf die Rela­tion von tatsäch­lich Erwerbs­tätigen zu Nicht-Erwerbs­tätigen an: dieses Zahlen­verhältnis dürfte sich in den näch­sten 40 Jahren kaum verschlech­tern, während die Lohn­einkommen vermut­lich weiter steigen werden (Prognos 1998, Thiede 1986) • das Argu­ment der Lohn­neben­kosten ist auch nur begrenzt stich­haltig: der Anteil der Renten­beiträge an der gesamten Steige­rung der Sozial­versiche­rungs­beiträge ist moderat, und die sind nicht die einzigen Lohn­neben­kosten • tatsäch­liche Probleme der Renten­finanzen vor allem durch Arbeits­losig­keit, die renten­politi­sche Abwick­lung der Wieder­vereini­gung und die Gestal­tung des Bundes­zuschusses zur GRV; zukünftig auch die Höher­bewer­tung fami­liärer Leistungen • der oft beschwo­rene Zusammen­bruch des Umlage­verfahrens ist unwahr­schein­lich • auch die kapi­talge­deckte Eigen­vorsorge schützt nicht vor der demo­grafi­schen Entwick­lung: die rück­läufige Zahl junger Anleger könnte zu sinkender Nach­frage nach Kapital führen und Kurs­verluste nach sich ziehen • der Rendite­vorsprung privater Anlagen wird durch die nied­rigen Verwal­tungs­kosten der GRV relati­viert • sollten sich aus einem verschlech­terten Verhältnis von Produk­tivität und demo­grafi­scher Belastung Wohl­stands­verluste ergeben, müssen diese gesell­schaft­lich verteilt werden • maßgeb­lich ist die Karriere eines sozi­alen Problems: der Prozess, in dem aus einem Sach­verhalt ein Problem konsti­tuiert wird • die Debatten der 1990er Jahre betonen: das demo­grafi­sche Problem ist lang­fristig unum­stritten und hoher Renten­beitrag → höhere Arbeits­losig­keit • Konsens, dass den Finanz­problemen ausgaben­seitig zu Lasten des Renten­niveaus zu begegnen sei • Renten­reform 1992: Renten zukünftig nur noch an die Entwick­lung der Netto­löhne anzu­passen; Beitrags­sätze, Renten­niveau und Bundes­zuschuss in einem sich selbst steuernden Regel­kreis­lauf aufein­ander zu beziehen • das aus den rot-grünen Vorschlägen zur Renten­reform resul­tierende Renten­niveau fiel noch nied­riger aus als nach dem RRG 1999, was durch eine geän­derte Berech­nungs­weise kaschiert wurde • Günther und Bieden­kopf 1992: Genera­tionen­vertrag kann bei sinkenden Geburten­jahr­gängen nur aufrecht erhalten werden, wenn die durch das unter­blie­bene Aufziehen der Kinder einge­sparten Aufwen­dungen zur Vermögens­bildung verwendet werden (Sach­kapital statt Human­kapital) • FDP, CDU/CSU 1992, 1999: wegen der Verlang­samung des Renten­wachs­tums ist für die Siche­rung des Lebens­standards im Alter nunmehr eine zusätz­liche frei­willige private Vorsorge erfor­derlich • Konsens: mit der Einfüh­rung einer staat­lich geför­derten kapi­talge­deckten privaten Alters­vorsorge sollte das Niveau der gesamten Alters­sicherung auf lebens­standard­sicherndem Niveau gehalten werden, defi­niert durch Kombi­nation von GRV und „Riester-Rente” • damit konnte der prospek­tive Beitrags­satz zur GRV verrin­gert werden • Einig­keit über die Renten­reform 2001 zwischen allen Parteien (außer PDS) — Unter­schiede nur beim Umfang der Regulie­rung der privaten Zusatz­vorsorge • angesichts des derart selbst beschränkten politi­schen Hand­lungs­korri­dors (lang­fristig festge­schrie­bene Beitrags­ober­grenzen und zugesi­chertes Renten­niveau inner­halb der GRV) müssen weitere Anpas­sungen wenig­stens eines der beiden Ziele torpe­dieren • die Renten­reform 2001 kann nicht einfach auf Grund demo­grafi­scher oder ökono­mischer Zwänge verstanden werden: entschei­dend sind die spezifi­schen Deutungen solcher Sach­verhalte und deren lang­fristiger Wandel • „…standen bei der Begründung der Riester-Rente auch nicht etwaige Rendi­tevor­teile im Vorder­grund, sondern die Möglich­keit, durch die teil­weise Priva­tisie­rung der Alters­vorsorge die Lohn­neben­kosten dauer­haft zu stabi­lisieren und gleich­zeitig das neu defi­nierte Ziel der Lebens­stan­dard­siche­rung zu erreichen” • erst aus der Verknüp­fung von spezifi­schen Deutungen der demo­grafi­schen Entwick­lung, der Wirkung der Lohn­neben­kosten auf die Arbeits­losigkeit und der Funktions­weise der GRV ergab sich die „Notwendig­keit” privater Alters­vorsorge
[HTML] Deutschland fit machen für den demo­graphi­schen Wandel. Antrag beschlossen vom 29. Bundes­kongress am 12.12.2004, Junge Libe­rale, julis: Home, 2004. • „Die volle Kapital­deckung der Renten und Pensi­onen ist auf Dauer der einzig konjunk­turell und demo­graphisch vertret­bare Weg” • „Der Über­gang von der umlage­finan­zierten zur vollen privaten Absi­cherung stellt für eine Über­gangs­phase, die etwa dem Zyklus einer Genera­tion ent­spricht, also 30 Jahren, eine erheb­liche Belas­tung dar, beson­ders für die Genera­tion, die momentan im Arbeits­leben ist. Diese Genera­tion muss die schon entstan­denen Renten­ansprüche der voran­gehenden Genera­tion aufbringen und gleich­zeitig erst­mals selbst für ihr Alter vorsorgen. Diese Doppel­belas­tung ist jedoch unver­meidbar. Sie muss aber wo irgend möglich auf eine breite Träger­schaft verteilt und dadurch gemil­dert werden, damit der arbei­tenden Genera­tion genügend Flexi­bilität zur eigenen Vorsorge gegeben wird. Die Jungen Libe­ralen fordern daher, dass der Wechsel vom umlage­finan­zierten Renten­system hin zum kapi­talge­deckten Renten­system progressiv über einen Zeit­raum von mehreren Genera­tionen voll­zogen wird. Progressiv meint, dass die Zahlungen ins umlage­finan­zierte Renten­system von derzeit 100 Prozent über einen fest­zule­genden Zeit­raum auf 80 Prozent herunter gefahren werden, wobei die Umlage­kurve wohl schneller gesenkt werden kann, als die kapi­talge­deckte Kurve ansteigen muss, da über eine vernünf­tige Anlage der Zahlungen ins kapi­talge­deckte System erheb­lich bessere Erträge erzielt werden können. Bei der Finan­zierung der verblei­benden Diffe­renz ist darauf zu achten, dass nicht bloß eine Genera­tion die volle Last der Umstel­lung zu tragen hat. Daher ist ein Teil der Trans­forma­tions­kosten aus Schulden zu finan­zieren”;  [HTML] Armut bekämpfen — Leistung ermöglichen. Antrag beschlossen vom 33. Bundes­kongress am 30.10.2006, julis: Home, 2006. • „Jeder Mensch hat unab­hängig von seinen Bega­bungen und seinem ökono­mischen Erfolg das Recht auf ein menschen­würdiges Leben ohne Angst um die nackte Existenz. Frei­heit braucht eine materi­elle Grund­lage. Wir sehen daher die Notwen­digkeit begrenzter staat­lich organi­sierter Umver­teilung zur Siche­rung der Chancen­gerech­tigkeit und der Existenz­grund­lage der Menschen.” • der deutsche Sozialstaat wird seiner Aufgabe nicht mehr gerecht • der hohe Stand der sozi­alen Siche­rung stellt selbst eine Ursache f�r die andau­ernde Beschäf­tigungs­misere in Deutsch­land dar • der Sozial­staat muss daher aus sozi­aler Verant­wortung und wirt­schaft­licher Vernunft refor­miert werden • die volle Kapital­deckung der Renten und Pensi­onen ist auf Dauer der einzig konjunk­turell und demogra­phisch vertret­bare Weg • Pflicht zur Versi­cherung • die volle Kapital­deckung macht das Renten­system demo­graphie­fest, indem es die Renten­finan­zierung von der Zahl der in Zukunft arbei­tenden Bevöl­kerung löst • von dem Tag des Inkraft­tretens eines neuen Renten­systems an werden keine neuen Ansprüche aus der gesetz­lichen Renten­versi­cherung mehr erworben • bisher erwor­bene Ansprüche bleiben bestehen
[HTML] R. Brockmann: Interview mit Johannes Vogel im Westfalenblatt. Junge Liberale Bielefeld, 3.8.2008. • Bei Renten­erhö­hung an der Formel rumge­pfuscht • „Wenn das jedes Mal mit Blick auf eine kommende Wahl geschieht, dann schaffen wir den wichtigen System­umstieg nie. Wir müssen zu mehr Kapital­deckung kommen� und zwar im gesell­schaft­lichen Konsens.” • „Wir wollen den vollständigen Wechsel in die Kapitaldeckung, weil wir das System für sehr viel gerechter halten. Dort ist die Rendite einfach besser. Das hilft gerade denen, die wenig Geld haben. Deshalb wollen wir den Anteil der gesetzlichen Rente schritt­weise runter- und den der kapi­talge­deckten Teile herauf­fahren. Bis 100 Prozent erreicht sind, vergehen aller­dings Jahr­zehnte.” • „Das Mindeste, was wir als junge Genera­tion erwarten können, ist, dass wir nur noch das Nötigste in die gesetz­liche Rente einzahlen, um beste­hende Ansprüche abzu­zahlen.”
[HTML] B. Böhning, P. Mißfelder: Was sind die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft?[!] Live-Duellchat der Bundeszentrale für politische Bildung, 13.9.2005. • Mißfelder: „Es wird eine Doppel­belas­tung der jungen Genera­tion geben, nämlich erstens dass die junge Genera­tion das marode Renten­system weiter finan­zieren muss und zwei­tens Eigen­vorsorge betreiben muss.” • Böhning: „Diese Doppel­belas­tung gibt es nur, wenn wir neben dem umlage­finan­zierten System auch eine Privat­versi­cherung aufbauen. Das ist nicht sinn­voll.” • Böhning: „Die private Vorsorge wird weiter eine starke Säule bleiben. Wir stellen uns aber gegen eine Umstel­lung der Rente auf ein kapit­alge­decktes System ...” • Mißfelder: „Kapital­deckung und Eigen­vorsorge werden zukünftig die wichti­gere Säule der Renten­versi­cherung sein. Die Umlage kann in Zukunft aufgrund der demo­graphi­schen Situa­tion in unserem Land in einigen Jahr­zehnten nur noch ein Existenz­minimum leisten.” • Böhning: „Wir haben in den USA gesehen, welche nega­tiven Auswir­kungen ein privates Renten­versi­che­rungs­system hat. Dort stehen nach einigen Firmen­pleiten Milli­onen von Rentne­rinnen und Rent­nern ohne Einkommen da.” • Böhning: „Aus meiner Sicht ist mit dem Thema Gene­rati­onen­gerech­tigkeit vor allem die Schaf­fung von Bildungs­chancen junger Menschen verbunden und nicht Sozial­abbau.”
[PDF] H. Rothgang: So bleibt die Basis stabil[!]. G+G Gesund­heit und Gesell­schaft, Das AOK-Forum für Politik, Praxis und Wissen­schaft, Spezial 5/2010, S. 4–6. • „...Im Koali­tions­vertrag wird deshalb postu­liert, dass »wir neben dem beste­henden Umla­gever­fahren eine Ergän­zung durch Kapital­deckung, die verpflich­tend, indi­viduali­siert und gene­rati­onen­gerecht ausge­staltet sein muss« brauchen” • „Positiv ist hieran, dass nur von Ergän­zung, nicht von einem Umstieg die Rede ist. Jeder Einstieg in die Kapital­deckung führt zu einer »Doppel­belas­tung«, da die ökono­misch aktive Genera­tion einen Kapital­stock aufbauen, gleich­zeitig aber die Ansprüche der Rentner­genera­tion befrie­digen muss, die im alten System erworben wurden. Diese Doppel­belas­tung kann unter­schied­lich verteilt werden, ist grund­sätz­lich aber unver­meidbar. Wie alle Berech­nungen (etwa des Sach­verstän­digen­rats Wirt­schaft sowie der Rürup- und der Herzog-Kommis­sionen) zeigen, führt ein voll­stän­diger Umstieg selbst bei langen Über­gangs­zeiten zu Mehr­belas­tungen in nicht zu tolerie­render Höhe.” • „... ist die These von einer höheren Rendite als im Umla­gever­fahren und posi­tiven Wachs­tums­effekten der Kapital­deckung inzwi­schen — ange­sichts der Finanz­krise — in den Hinter­grund getreten. Begründet wird die Forde­rung nach Kapital­deckung vielmehr mit dem Argu­ment der »Gene­rati­onen­gerech­tigkeit«. Tatsäch­lich führt jede Form der Kapital­deckung dazu, anson­sten in der Zukunft anfal­lende Lasten in die Gegen­wart vorzu­ziehen. Dieses Verschieben einer finan­ziellen Last kann also durch Kapital­deckung unzwei­felhaft erreicht werden. Welche Genera­tion diese vorge­zogenen Lasten dann in welchem Umfang tragen muss, hängt dagegen maßgeb­lich von der Ausge­stal­tung der Kapital­deckung ab.” • „... Somit ergibt sich als verblei­bende Option einer solida­rischen Absi­cherung allein die obli­gato­rische und kollek­tive Teil­kapital­bildung der sozi­alen Pflege­versi­cherung mit einkom­mens­unabhän­gigen Beiträgen
[PDF] Winfried. Schmähl:: Ein „Nachhaltigkeitsgesetz” für die Renten­versiche­rung — Anspruch und Wirk­lich­keit. In: Zeit­gespräch: Nach­haltige Finan­zierung der Gesetz­lichen Renten­ver­siche­rung? Wirt­schafts­dienst, 84(4), 2004; pp. 210–218
[PDF] Winfried. Schmähl:: Einkommen und Einkommensverwendung Älterer. Tagung „Wirtschaftliche Potentiale des Alters”, 5.7.2004
[PDF] Winfried. Schmähl:: Einige Thesen zur Situation und weiteren Entwick­lung der Alters­sicherung in Deutsch­land[!]. Renten­fach­gespräch der Volkssolidarität, 2005. • Durch politi­sche Entschei­dungen ausge­löster Umge­stal­tungs­prozess des Alters­siche­rungs­systems, der mit erheb­lichen Risiken und viel­fach negativen Folgen für Groß­teil der Bevöl­kerung verbunden ist • nicht nur Verschie­bung der Gewichte von UV zum KDV, sondern auch stei­gende Finan­zierungs­belastung der Versi­cherten und Gefahr der Alters­armut • Gefahr der Entwick­lung hin zu einer steuer­finan­zierten und ggf. sogar bedarfs­geprüften Basis­sicherung • der Boden für den „Para­digmen­wechsel” in der Alters­siche­rung wurde durch ein Zusammen­wirken von Politikern, Inter­essen­vertre­tern, Wissen­schaft­lern und Medien bereitet • das beste­hende System wurde als nicht mehr finan­zierbar, Lohn­neben­kosten erhö­hend und die „Genera­tionen­gerech­tigkeit” verlet­zend diskre­ditiert • es gäbe keine Alter­native zur Reduzie­rung des UV und vermehrtes KDV • gezielte Verwen­dung des Begriffs „Eigen­vorsorge” nur für das KDV • Verzer­rung der Rendi­tever­gleiche • weit­gehend unifor­mierte veröf­fent­lichte Meinung zur Vorbe­reitung einer norma­tiven Begrün­dung • dass in einer alternden Bevöl­kerung die Finan­zierung teurer wird, gilt sowohl für das UV wie für das KDV • die Finanz­belastung der GRV wurde durch eine Reihe politi­scher Entschei­dungen erhöht • zu niedrige Mindest­reserve? • den Lohn­kosten über­zogene Bedeu­tung zuge­messen • in der GRV besteht noch eine Fehl­finan­zierung (von Hinter­blie­benen­renten mit Kinder­zuschlägen) von ca. 3½% der Beiträge, die bei staat­licher Finan­zierung also bei 16% liegen könnten • seit 2001: 2 mani­pula­tions­anfäl­lige Elemente in der Renten­formel: Riester-Faktor und Nach­haltig­keits­faktor • an sich wäre 2030 ein Beitrags­satz von 24% zu erwarten, der soll mit den Reform­maßnahmen auf 22% sinken, aber einen zusätz­lichen Beitrag zur Privat­vorsorge von 4% erfor­dern, also insge­samt 26%, wovon Arbeit­nehmer (11+4=)15% zahlen müssen • die durch die politi­schen Weichen­stel­lungen drohende Alters­armut wurde zunächst geleugnet • 2004 gingen im Westen 20% der Neurentner, im Osten über 41% nach Arbeits­losig­keit „in Rente”, mit durch­schnitt­lichen Abschlägen von rd. 10% • weit reichende Vertei­lungs­wirkungen der Reformen: lang­fristig etwa ¼ weniger Rente • bei einem Renten­eintritts­alter von 65 braucht ein Durch­schnitts­verdiener 2030 rd. 35 Beitrags­jahre, um eine GRV-Rente in Höhe der Grund­siche­rung zu erhalten • bei einem Renten­eintritts­alter von 67 braucht ein Durch­schnitts­verdiener 2030 rd. 37 Beitrags­jahre, um eine GRV-Rente in Höhe der Grund­siche­rung zu erhalten • Personen mit sehr nied­rigem oder sehr hohem Einkommen können im Prinzip von der Förde­rung der Privat­vorsorge am meisten profi­tieren • denje­nigen mit sehr hohem Einkommen bieten sich meist Mitnahme­effekte • wenn dieje­nigen mit sehr nied­rigem Einkommen die Förde­rung nicht nutzen (können), werden sie dennoch an deren Finan­zierung beteiligt • es wird immer die Vorteil­haftig­keit der Privat­vorsorge für die jüngeren Jahr­gänge betont — dabei werden deren Netto­alters­einkünfte meist unter denen ohne die Reform liegen; insbe­sondere, weil Privat­renten in der Regel nicht dyna­misch sind • die Folgen der Arbeits­losig­keit werden sich erst im Zeit­ablauf bemerkbar machen • bei ALG-II wird in der GRV 1/6 Entgeltpunkt gutge­schrieben • Rückbau der GRV redu­ziert auch die enthal­tenen fami­lien­politi­schen Elemente • Auswei­tung der GRV auf weitere Personen­gruppen und Auswei­tung der Bemes­sungs­grund­lage werden zu komplexen Vertei­lungs­effekten führen • stei­gende fernere Lebens­erwar­tung bedeutet bei unver­ändertem Renten­eintritts­alter eine Leistungs­verbes­serung • eine Anhe­bung des abschlag­freien Renten­alters wäre auch deshalb vertretbar, da sie die Gefahr unzu­reichender Ansprüche (→Alters­armut) verrin­gert • früh­zeitige Ankün­digung einer Anpassung der Alters­grenze erfor­derlich • aber zum Zeit­punkt des Wirk­samwer­dens erfor­dert eine höhere Alters­grenze eine andere Arbeits­markt­lage und höhere Einbe­ziehung älterer Arbeit­nehmer in die Weiter­quali­fizie­rung • für Erwerbs­tätig­keit nach Errei­chen der Alters­grenze muss derzeit der Arbeit­geber ½ Renten­beitrag entrichten — aber dies führt nicht zu einem höheren Renten­anspruch • Vorschlag: bei solcher Erwerbs­tätig­keit eine entspre­chende Neube­rech­nung der Rente (Renten­anhe­bung) • politi­sche Aufgabe: deut­lich zu machen, dass sozial- und vertei­lungs­poli­tisch eine Strategie vorteil­haft für breite Bevöl­kerungs­schichten ist, bei der das jetzige Leistungs­niveau der GRV gehalten wird • Empfeh­lungen einer alter­nativen Strategie durch die Kommis­sion für den 5. Alten­bericht der Bundes­regie­rung: • 1) weiterhin bei längerer Versi­cherungs­dauer ein Leistungs­niveau über der Grund­siche­rung • 2) enge Beitrags-Leistungs-Beziehung erhalten und sach­adäquate staat­liche Finan­zierung von Umver­teilungs­aufgaben • 3) Anhe­bung des abschlag­freien Renten­alters unter der Voraus­setzung einer verän­derten Arbeits­markt­lage • 4) statt Subven­tionie­rung von Finanz­kapital Förde­rung von „Human­kapital” • 5) Redu­zierung der Gesamt­belastung — private und betrieb­liche Alters­siche­rung nur als Ergän­zung • 6) alle bislang nicht obli­gato­risch abge­sicherten Selbst­ständigen einbe­ziehen (zur Vermei­dung von Alters­armut) • 7) inte­grierter Ansatz für Höhe und Struktur von Sozial­versi­cherungs­leistungen für Krank­heit und Pflege
[HTML] H. Steiger: Standpunkt: Der Bremer Wirt­schafts­wissen­schaftler Winfried Schmähl zur Zukunft der gesetz­lichen Renten­versiche­rung: Wirt­schaft­liche Inter­essen beherr­schen die Renten­debatte[!]. vdi nachrichten.com, 17.2.2006. • Prof. Schmähl ( Mitglied der von der früheren Bundes­regie­rung einge­setzten Kommis­sion für den 5. Alten­bericht) wider­legt die Argu­mente der Propa­gandi­sten für die private Alters­vorsorge und deren Angst­kampagne gegen die gesetz­liche Rente • durch Stop der Fehl­finan­zierung könnten die Sozi­alver­siche­rungs­beiträge von 42% auf 35% gesenkt werden • Verlän­gerung der Lebens­arbeits­zeit macht es notwendig, dass die Erwerbs­phase größere Bedeu­tung im Lebens­lauf erhält und dass die Bedin­gung für einen späteren Renten­eintritt stimmt: erhöhte Beschäf­tigung der Älteren • sonst wäre es nichts als eine weitere Reduzie­rung des Leistungs­niveaus zusätz­lich zu den sowieso schon beschlos­senen Maßnahmen: Absen­kung des Leistungs­niveaus der gesetz­lichen Rente um ¼ (viele werden nur eine Rente erhalten, die kaum über der Sozial­hilfe liegt) • wenn Renten­alter jetzt auf 67 ange­hoben wird und ein Versi­cherter mit 65 ausscheiden will, hat er noch mal Abschläge von 7,2% hinzu­nehmen • Betriebs­renten gibt es seit Jahr­zehnten, und die beitrags­freie Entgelt­umwand­lung verur­sacht Ausfälle bei den gesetz­lichen Versiche­rungen und ist mit ein Grund, weshalb die Einnah­mesitu­ation so ungünstig ist • „es ist eine bewusste politi­sche Stra­tegie, dass die private Vorsorge die gesetz­liche ersetzen soll” • sie ist aber für weite Teile der Bevöl­kerung nicht vorteil­haft: z.B. keine Kinder­erzie­hungs­zeiten oder Beiträge der Bundes­agentur für Arbeit an die Renten­versi­cherung für Arbeits­losig­keit • die demo­grafi­sche Entwick­lung bereitet weniger Schwierig­keiten als der Arbeits­markt • es wird „in einer konzer­tierten Aktion von Parteien, Verbänden und Ökonomen immer das gleiche Lied von der Über­legen­heit der privaten Alters­siche­rung gesungen” • Wirkung der Auswei­tung der privaten Vorsorge: die Renditen werden sinken • sehr problema­tisch, über die steuer­liche Förde­rung der privaten Alters­vorsorge öffent­liche Mittel zur Bildung von Finanz­kapital einzu­setzenbesser, diese Mittel für die Bildung von Human­kapital zu verwenden, auch zur Weiter­quali­fizie­rung Älterer • das Argument der hohen Lohn­neben­kosten eher ein Vehikel für die Trans­forma­tion der Alters­sich­erung, aber ökono­misch nicht �ber­zeugend • eine Reduzie­rung der Beiträge lässt sich durch eine system­gerechte Ergän­zung aus Steuer­mitteln errei­chen • durch sachge­rechte Finan­zierung der Hinter­blie­benen­versor­gung (macht ca. 3% aus) könnten die Renten­beiträge von 19,5% auf 16% gesenkt werden • das Gesamt-Umfi­nanzie­rungs­poten­zial in allen Zweigen der Sozial­versiche­rungen: zwischen 7% und 8% (beitrags­freie Familien­mitversi­cherung in der GKV, Einglie­derungs- und Arbeits­förde­rungsmaß­nahmen der Bundes­agentur für Arbeit, usw.) • ökono­mische Inter­essen: das Konstruk­tions­prinzip der gesetz­lichen Rentenversicherung wird als nicht trag­fähig bezeichnet, wobei es nicht an diesem Konstruk­tions­prinzip liegt, sondern daran, was in der Politik damit gemacht wird: z.B. Reduzie­rung der Rück­lagen für die Renten­versi­cherung („Nach­haltig­keits­reserve”) führt zu perma­nenten Finan­zierungs­diskus­sionen
[PDF] Winfried Schmähl:: Raus aus der Armut. Vor 50 Jahren wurde in der Bundes­repu­blik die dynami­sche Rente einge­führt. Dieses Erfolgs­modell wird nun demon­tiert. ZEIT ONLINE, 2007
[PDF] F. Nullmeier, F. Ruland, Winfried. Schmähl:: Alterssicherung im Umbruch. Symposium zur Ehrung und Verabschiedung von Prof. Dr. Winfried Schmähl, Zentrum für Sozial­politik, Univ. Bremen, ZeS-Arbeits­papier Nr. 2/2008, 2008.
• F. Nullmeier: Die kriti­schen Jahre der Alters­siche­rungs­politik — zugleich eine Würdi­gung der Tätig­keit von Prof. Dr. Winfried Schmähl • Sozial­versiche­rung ist die Mischung aus einem Versi­cherungs­system mit inter­tempo­raler Umver­teilung und Risiko­ausgleich und einem Steuer-Transfer-System mit inter­perso­neller Umver­teilung • Schmähl: Idee der möglichst reinen Versi­cherung in der Sozial­versi­cherung • jede inter­tempo­rale Umver­teilung ist legi­timer Weise über Beiträge, jede inter­perso­nale Umver­teilung dagegen über Steuern zu finan­zieren • man sollte gerade dann Vorsicht walten lassen, wenn eine Lösung als alter­nativlos bezeichnet wird • Schmähl war beson­ders dem Sozial­beirat verbunden, bis die neue Regie­rung im Jahre 2000 alle 3 Wissens­chaftler (Schmähl, Ursula Köbl, Norbert Andel) nicht wieder berief — es folgte der Bruch in der Alters­siche­rungs­politik • in letzter Zeit Perspek­tive der Risiko­verlage­rung in der Alters­siche­rung: vom Staat zu den privaten Haus­halten, von Arbeit­gebern zu Arbeit­nehmern • nunmehr eine Lage entstanden, in der Alters­armut nicht mehr zu vermeiden sein wird, aber kein geeig­netes Auffang- oder Siche­rungs­system existiert
• F. Ruland: Die Zukunft der Alters­siche­rung aus heutiger Perspek­tive • Anstieg des Alters­quoti­enten von 24,2% auf 45,5% bis 2030, bedingt durch das Ansteigen der Lebens­erwar­tung um weitere 3 Jahre und Absinken der Geburten­zahlen auf z.Zt. 1,4 Kinder pro Frau • unsere Lösung muss in Zukunft in den euro­päischen Rahmen einge­bunden sein • Lohn- und Sozial­politik werden zu Faktoren des euro­päischen Wett­bewerbs und auch welt­weit • während des Booms der Aktien­märkte Ende der 1990er Jahre wurde das UV der GRV schlecht­geredet und eine stär­kere kapital­gedeckte Finan­zierung der Alters­siche­rung gefordert • die beschlos­sene Absen­kung des Renten­niveaus um 17% bis 2030 hat die Renten­versiche­rung viel Vertrauen gekostet • sie soll lt. Bundes­regie­rung für die jüngeren Jahr­gänge durch die geför­derte betrieb­liche und private Vorsorge ausge­glichen werden • von niedrigen Einkommens­beziehern wird davon kaum Gebrauch gemacht, und es droht eine anstei­gende Alters­armut • von den Jahr­gängen 1942–1961 haben 96% der Männer und 98% der Frauen Anwart­schaften aus der GRV • von der Abschaf­fung der GRV zu Gunsten eines Grund­renten­systems ist nicht mehr die Rede • das ange­strebte Mischungs­verhältnis zwischen UV und KDV von 60% zu 40% wird als ziel­führend ange­sehen • 2008 haben die Schweizer Pensions­kassen viel Geld in Aktien der UBS verloren, deren Wert sich halbiert hat • Angela Merkel: es beru­higt, dass die deut­schen Sozial­systeme auch auf dem UV beruhen • 2–3 Milli­onen Selbst­stän­dige sind ohne obli­gatori­sche Alters­siche­rung • ein Anfang könnte sein, Solo-Selbst­stän­dige solange versi­cherungs­pflichtig zu machen, als ihre Renten­anwart­schaft 30 Entgelt­punkte nicht über­schreitet → Rente von knapp 800 € • mit jeder Entschei­dung über die Anpas­sungs­formel wird das Siche­rungs­ziel der GRV konkre­tisiert oder neu defi­niert • in der Brutto­anpas­sungs­formel bleibt die Entwick­lung des Beitrags­satzes rele­vant • der Nach­haltig­keits­faktor spie­gelt neben der demo­grafi­schen Entwick­lung auch die Arbeits­markt­situ­ation wider • Aufgabe der GRV ist es nur noch, zusammen mit der betrieb­lichen und privaten Alters­vorsorge ein ange­messenes Alters­einkommen zu sichern • 1/6 bis ¼ der 1957–1961 Gebo­renen bleiben der privaten Alters­vorsorge fern • allein mit der Rente auskommen müssen auch die Rentner wegen Erwerbs­minde­rung — bei ihnen kommen auch noch Abschläge vor dem 60. Lebens­jahr bis zu 10,8% hinzu • Armuts­risiko = 60% des bedarfs­gewich­teten Netto­äqui­valenz­einkom­mens → z.Zt. 13% der Gesamt­bevöl­kerung mit unter 781 € • 2,3% der Personen über 65 beziehen Grund­siche­rung (36% davon Alters­rente, mehr als 12% Erwerbs­minde­rungs­rente, knapp 9% Hinter­blie­benen­rente) • Frauen und Ausländer haben vor allem zu kurze Versi­cherungs­zeiten • im Osten werden die Biografien mit sehr langen Versi­cherungs­zeiten seltener, Lücken häufiger • Lang­zeit­arbeits­lose werden zuneh­mend in die Grund­siche­rung rutschen: ihre Versi­cherung von 205 € monat­lich bringt pro Jahr 2,17 € mehr Rente • die Problem­gruppen müssen gezielt ange­gangen werden • Lang­zeit­arbeits­losen würde helfen, die Zeit der Arbeits­losig­keit als renten­stei­gernde Anrech­nungs­zeit mit Beiträgen von der Bundes­anstalt für Arbeit gutzu­bringen (wie vor 1991) • eine Reform war ange­sichts der demo­grafi­schen Entwick­lung notwendig • je früher die Umset­zung beginnt, desto besser lassen sich ihre Auswir­kungen über mehrere Gene­rati­onen verteilen • Beitrag der Rentner über die Niveau­senkung ist der Preis dafür, dass sich die Renten­lauf­zeiten seit 1960 um im Durch­schnitt fast 74% verlän­gert haben • durch diesen Wert­zuwachs bleibt auch die Rendite der GRV positiv, wenn auch sinkend (für ledige Männer von 3,5% auf 2,5% 2030, für Frauen und verhei­ratete Männer von 4,1% auf 3,1%) • man wird also auch in Zukunft „mehr aus der GRV heraus­bekommen, als man einge­zahlt hat” • die Anhe­bung der Regel­alters­grenze ist unver­zichtbar • das durch­schnitt­liche Renten­zugangs­alter ist inzwi­schen wieder auf 63,2 Jahre gestiegen • die hohe Alters­arbeits­losig­keit (80%) lässt vielen keine Chance, bis 65 arbeiten und die Rente abschlags­frei in Anspruch nehmen zu können • der zu erwar­tende Anstieg der Lebens­erwar­tung kann weder über einen Anstieg des Beitrags­satzes noch über ein weiteres Absinken des Renten­niveaus aufge­fangen werden • der Zeit­punkt der Umset­zung der Anhe­bung der Alters­grenze sollte dann anhand der Arbeits­markt­situ­ation über­prüft werden • Einspar­effekt der Maßnahme: 0,5 bis 0,6 Beitrags­satz-% • Kinder­erzie­hungs­zeiten werden aus dem Fami­lien­lasten­ausgleich und damit aus Steuern bezahlt • Berück­sichti­gung von Kinder­erzie­hung auch bei den Beiträgen wäre sehr proble­matisch und mit der Teil­habe­äqui­valenz nicht zu verein­baren • durch ihre Beitrags­finan­zierung geniessen die Renten einen verfas­sungs­recht­lichen Eigentums­schutz • die Beamten­versor­gung beruht auf einem steuer­finan­zierten UV • die Beamten dürfen nicht von den Mehrbe­lastungen ausge­nommen werden (so auch BVerfG)
• Winfried. Schmähl:: Auf dem Weg zum Para­digmen­wechsel? — Einle­itung zum Zeit­zeugen­gespräch am 31.5.2008 zur Alters­siche­rungs­politik in den letzten vier Jahren der Regie­rung von Helmut Kohl • das Thema „Unter­tunne­lung” des Rentner­berges durch Kapital­ansamm­lung war auch schon in der Regie­rung Kohl ein Diskus­sions­thema • Ergän­zung oder Ersatz der GRV? • Kurt Bieden­kopf, Meinhard Miegel, Heide Simonis und Gerhard Schröder für Über­gang zu einer steuer­finan­zierten einheit­lichen Grund­rente ohne Bedürftig­keits­prüfung, andere in SPD und Grünen für Einfü­gung eines bedürftig­keits­geprüften, steuer­finan­zierten Sockels in die GRV, wieder andere für eine organi­sato­risch von der GRV getrennte, bedürftig­keits­geprüfte Trans­ferzah­lung (Sozial­hilfe) • schlei­chende Trans­forma­tion des Systems, wenn durch Beitrags­zahlung erwor­bene Renten selbst nach lang­jähriger Versi­cherungs­dauer unter einer armuts­vermei­denden Sozial­hilfe liegen • strittig disku­tierte Fragen waren auch Redu­zierung der Früh­verren­tung, Anhe­bung von Alters­grenzen, brem­sende Faktoren in der Renten­formel, Arten der Berück­sichti­gung der Kinder­erzie­hung, Einbe­ziehung weiterer Personen­kreise • unter­schied­liche Vorstel­lungen selbst inner­halb der Regie­rung • SPIEGEL-Titel­blatt „Ausplün­derung der Jungen durch die Alten” • ab Sommer/Herbst 1996 länger­fristige struktu­relle Fragen der zukünf­tigen Entwick­lung der Alters­siche­rung im Zentrum • noch bevor die CDU/CSU-FDP-Koalition 1998 abgewählt wurde, hatte sie im Allein­gang Entschei­dungen über beträcht­liche Einschnitte in das Leistungs­niveau der GRV getroffen: Reduk­tion des Eckrenten­niveaus von 70% auf 64% des durch­schnitt­lichen Netto­arbeits­entgelts über den „demo­grafi­schen Faktor” in der Netto­anpas­sungs­formelnach dem Regie­rungs­wechsel 1998 wurde dieser zurück­genommen und durch 2 andere, noch stärker niveau­senkende Faktoren ersetzt • als Folge des Rich­tungswechsels in der Sozial­politik perso­nelles Auswech­seln in den beiden großen Parteien: Norbert Blüm und Rudolf Dreßler • die Wurzeln für den folgenden „Para­digmen­wechsel” könnten in der Zeit der Regie­rung Kohl gelegt worden sein
[PDF] R. Büttner, M. Knuth: Spätere Zugänge in Frührenten — Regel­alters­rente auf dem Vormarsch. Alters­über­gangs-Report 2004-01, 2004. • „Ab 2002 / 2003 ist ... eine echte Trend­wende zurück zur Rente mit 65 erkennbar” • das durch­schnitt­liche Renten­zugangs­alter für Zugänge zwischen 50 und 69 Jahren ist von 1996 bis 2003 um 12 Monate ange­stiegen • in den neuen Bundes­län­dern domi­nieren nach wie vor die vorgezo­genen Renten
[PDF] R. Büttner: Zunehmende Erwerbsbeteiligung von Älteren. Alters­über­gangs-Report 2005-04, 2005. • Durch Ansteigen der Erwerbs­tätigen­quote in der Alters­gruppe der 50–65-Jährigen zwischen 1996 und 2003 nahm der rela­tive Anteil der Rentner und sons­tigen Nicht­erwerbs­tätigen an der Bevöl­kerung ab • Ursachen: wach­sende Teil­zeit­arbeit und gering­fügige Beschäf­tigung von Älteren, renten­recht­liche Rahmen­bedin­gungen (Renten­abschläge) • trotzdem sind ab Vollen­dung des 60. Lebens­jahres weit weniger als die Häfte noch erwerbs­tätig • wieder zuneh­mende Arbeits­losig­keit Älterer • rund die Häfte der Betriebe grund­sätz­lich nicht oder nur bedingt bereit, Ältere einzu­stellen • „Ange­sichts der wieder stei­genden Alters­arbeits­losig­keit und der nach wie vor relativ geringen Erwerbs­tätigen­quote der 60- bis 64-Jäh­rigen ist auch für die Zukunft nicht anzu­nehmen, dass eine Zunahme des Renten­zugangs­alters automa­tisch zu einer verlän­gerten Erwerbs­tätig­keit führt.”
[PDF] F. Bönker: Der Siegeszug des Mehrsäulen­para­digmas in der bundes­deut­schen Renten­politik. Eine Analyse auf Grund­lage der 'Ideen­lite­ratur'. Zeitschrift für Sozialreform, Heft2/2005. • Ende der 1990er Jahre beson­ders güns­tige Bedin­gungen für einen Para­digmen­wechsel • das alte Sozi­alver­siche­rungs­para­digma wurde als geschei­tert wahrge­nommen • das neue Para­digma konnte an den ideo­logi­schen Zeit­geist anschließen, unter­stützt von mäch­tigen Inter­essen­gruppen und wirkungs­vollen policy entre­preneurs • einschnei­dender Eliten­wechsel in der Sozial­politik in der 2. Hälfte der 1990er Jahre
[Google-Books] S. Hegelich: Reformkorridore des deutschen Renten­systems (Google Faksi­mile-Auszug). Dissertation, Univ. Münster, 2005. VS Verlag für Sozial­wissen­schaften, Wies­baden, 2006. • Akteure im deut­schen Renten­system: Arbeit­nehmer, Arbeit­geber, poli­tisch-administratives System • Szenen des deut­schen Renten­systems: Ausbau, Anpas­sung, Umstruk­turie­rung
[Dimensionen des UV]
• Geschichte des deut­schen Renten­systems als Erringen von Posi­tionen und Kompro­missen [Google-Books] Ziel­setzung als wichtigste Diffe­renz zwischen dem Bismarck­schen und dem heutigen Renten­system. Bismarck: Alters­armut verhin­dern. Adenauer: erarbei­teten Lebens­standard sichern [Google-Books] selbst die IG Metall, die die Renten­reform 1992 abge­lehnt hatte, wurde zum Ende der 1990er Jahre zum Vertei­diger des Blüm­schen Reform­werks [Google-Books] klare Ausrich­tung der IG BAU an einer kapital­gedeckten betrieb­lichen Zusatz­rente [Google-Books] um 2000: Forde­rung der IG Metall nach einer "Rente mit 60" wegen der schlechten Situ­ation auf dem Arbeits­markt [Google-Books] Ideen einer Grund­rente [Google-Books] Forde­rung nach einem Ausbau kapital­gedeckter Elemente im Renten­system schon 1996 [Google-Books] Reform­korridor in der Szene der Umstruk­turie­rung [Google-Books] Schluss­betrach­tung
[PDF] Solidarische Alterssicherung. Beitrag der KAB zur Reform der gesetz­lichen Renten­versi­cherung. Bundes­verband der Katho­lischen Arbeit­nehmer-Bewe­gung (Hg.), 2004. • Durch die bishe­rige Reform werden zentrale Grund­sätze der gesetz­lichen Alters­siche­rung verletzt: 1) die pari­täti­sche Finan­zierung wird ausge­brochen durch eine erset­zende, nicht ergän­zende Privat­vorsorge; 2) die Leis­tungs­absen­kung gefährdet das Prinzip der Lebens­stan­dard­siche­rung; 3) die erset­zende Privat­vorsorge deckt nicht mehr andere zentrale Lebens­risiken (wie Invali­dität) ab; 4) das Solidar­prinzip wird einge­schränkt durch Verla­gerung bisher kollektiv abge­deckter Risiken in den Privat­bereich; 5) begin­nender Ausstieg aus der pari­täti­schen Finan­zierung; 6) das Gebot sozi­aler Sicher­heit wird durch Leis­tungs­kürzungen gefährdet: drohende Alters­armut • Beson­derheit des KAB-Modells: a) Verbrei­terung der Einnahme­basis durch Einbe­ziehung aller Einkünfte; b) Mindest­stan­dards sozi­aler Sicher­heit unab­hängig von eigenen Erwerbs­biogra­fiever­läufen; c) Beibe­haltung der gesetz­lichen solida­rischen, beitrags- und leis­tungs­bezo­genen Alters­siche­rung nach dem UV; d) Anreize für private und betrieb­liche ergän­zende Alters­vorsorge • drei Stufen: 1. die Sockel­rente („Volks­versi­cherung”) als Pflicht­versi­cherung für alle Einwohner­Innen; 2. die Arbeit­nehmer­pflicht­versi­cherung auf Basis der Erwerbs­einkommen; 3. die betrieb­liche und private Alters­vorsorge als Regel­fall der Alters­vorsorge
[Powerpoint Präsentation] M. Werding, H. Hofmann, H.-J. Reinhard: Solidarische Alters­siche­rung (Folien). ifo-Studie März 2007 zum Renten­modell der katholi­schen Verbände. Katholi­sche Arbeit­nehmer-Bewe­gung KAB Deutsch­land, 2007. • Tabelle Gesamt­einkommen im Alter (grup­piert nach Einkommens­höhe, allein­stehende Frauen, allein­stehende Männer, Ehepaare), Durch­schnitts­einkommen • Grafik Arbeits­markt­entwick­lung 1991-2006 (Erwerb­spersonen 1+2, SV-Beschäf­tigte, Arbeits­lose) • das Renten­modell der katholi­schen Verbände: 1) Sockel­rente (345 € mtl.), 2) Arbeit­nehmer-Pflicht­versi­cherung, 3) betrieb­liche und private Vorsorge • bessere Aner­kennung der Fami­lien­leistung • Einbe­ziehung aller Einkünfte • Mach­barkeits­studie • Tabelle Demo­graphie (Bevöl­kerung, Alten­quotient), Arbeits­markt (SV-Beschäf­tigte) und gesamt­wirt­schaft­liche Entwick­lung 2005-2050 • Grafik Entwick­lung Erwerbs­personen und SV-Beschäf­tigte 2000-2050 Renten­alter 65 und 67 • Grafik Beitrags­sätze 2000-2050 Renten­alter 65 und 67 • Grafiken Standard­renten­niveau 2000-2050 Renten­alter 65 und 67 (geltendes Recht und Reform­modell) • Grafik Vergleich der Renten­ansprüche für verschie­dene Erwerbs­biogra­fien • Vari­ante Erwerbs­tätigen­versiche­rung • keine verfas­sungs­recht­lichen Bedenken
[HTML] N. Blüm: „Lasst euch nicht betören, lasst euch nicht bescheißen von den Neolibe­ralen.” 32. Bundes­tagung der CDA, 2007
[HTML] D. Siems: Rente: CDU-Spitze schwenkt auf Rüttgers' Kurs ein. WELT-ONLINE, 5.5.2008. • Rüttgers: Mindest­rente für lang­jährig Versi­cherte • Pofalla: bis Sommer 2009 konkreter Vorschlag für CDU-Wahl­programm • Pofalla: etwas tun für dieje­nigen, die trotz lebens­langer Arbeit keine existenz­sichernden Renten­ansprüche erworben hätten (aus Steuer­mitteln zu finan­zieren) • Olaf Scholz (SPD): ungerechte und unfinan­zier­bare Lösungen à la Rüttgers sind vom Tisch
[HTML] Grundpositionen: I. Alterssicherung. SOZIALVERBAND VdK DEUTSCHLAND, Mai 2006. • Seit 1989 eine Viel­zahl von Einschnitten im Leis­tungs­umfang der GRV • Zugang zu Renten wegen vermin­derter Erwerbs­fähig­keit wurde einge­schränkt, die renten­recht­liche Berück­sichti­gung von Zeiten der Arbeits­losig­keit zuneh­mend verschlech­tert, die abge­leitete Hinter­blie­benen­versor­gung teil­weise befristet, im Niveau abge­senkt und durch eine umfas­sende Einkom­mensan­rech­nung entwertet • offi­zielle Begrün­dungen für einen grund­sätz­lichen Funk­tions­wandel in der GRV: Erforder­nisse des „demo­graphi­schen Wandels” und „Senkung der Lohn­neben­kosten” • Ziel der umlage­finan­zierten Rente ist in Zukunft nicht mehr die Lebens­stan­dard­siche­rung, sondern nur ein Versor­gungs­niveau an der Armuts­grenze • mit der Riester-Reform im Jahre 2001 hat der Gesetz­geber mit einer Absen­kung des Leis­tungs­niveaus den Stellen­wert der GRV grund­legend verän­dert • ein Schwer­punkt wurde auf die private Eigen­vorsorge ohne Arbeit­geber­betei­ligung gelegt • die paral­lele Anwen­dung von Riester- und Nach­haltig­keits­faktor bewirkt, dass erst Lohn­steige­rungen über 1,3% zu einer Renten­anpas­sung führen und mittel­fristig einen Kauf­kraft­zuwachs der Rentner verhin­dern • bei einer Infla­tions­rate von 2% sinkt in 15 Jahren der Real­wert einer konstanten Rente auf rund ¾ des ehema­ligen Wertes • der volle Pflege­versi­cherungs­beitrag abgezogen: eine Renten­kürzung von 0,85% • Kinder­lose: Aufschlag von 0,25 Prozent­punkten zu ihrer Pflege­versi­cherung • Sonder­beitrag zur Kranken­versi­cherung von 0,9%: Mehr­belas­tung von 0,45 Prozent­punkten • der volle Kranken­versi­cherungs­beitrag auf Betriebs­renten • Rentner mit Zusatz­einkünften: Erhö­hung des Besteu­erungs­anteils von 27% auf 50% (nicht dynamisiert!) • statt angemes­sener Alters­siche­rung wird Einhal­tung von poli­tisch festge­legten Beitrags­satz­zielen ange­strebt • durch die Einfüh­rung des Nach­haltig­keits­faktors wurde die Höhe des Renten­niveaus nunmehr allein von den Beitrags­satz­zielen abhängig • Siche­rungs­lücken müssen von den Versi­cherten selbst getragen werden: aus eigenen Sparbei­trägen, ohne Arbeit­geber­betei­ligung und zusätz­lich • betrieb­liche Alters­versor­gung durch Entgelt­umwand­lung: Arbeit­nehmer muss auf Lohn­bestand­teile verzichten • wer nicht vorsorgt, wird mit Alters­armut bestraft • „Weder ein Über­gang zu einem über­wiegend oder voll­ständig kapi­talge­deckten System noch die Einfüh­rung einer Grund- oder Sockel­rente wäre ohne Doppel­belas­tung einer Genera­tion möglich.” • die Reduzie­rung der Beiträge für ALG-II-Empfänger und die Entdy­namisie­rung der Bundeszu­schüsse werden bereits kurz- und mittel­fristig zu einem deut­lichen Anstieg des Beitrags­satzes in der GRV führen • die Rentner werden von der Einkom­mens­entwick­lung abge­koppelt • zur Lebens­stan­dard­siche­rung muss die gesetz­liche Rente durch betrieb­liche und private Alters­vorsorge ergänzt werdenum Alters­armut zu verhin­dern, wäre aus Sicht des VdK eine obli­gatori­sche Form einer kapi­talge­deckten Vorsorge notwendig • Ansprüche und Anwart­schaften auf eine betrieb­liche oder private Alters­vorsorge sollten zum Schon­vermögen gehören • bis 2030 wird der Anteil der Bundes­mittel an den Renten­ausgaben von heute 28% auf 14% sinkendie Schwan­kungs­reserve muss insbe­sondere aus Steuer­mitteln wieder auf eine Monats­ausgabe erhöht werdendrin­gend erfor­derlich ist eine Anpas­sung des faktischen an das geltende gesetz­liche Renten­eintritts­alter • der Zugang zur Erwerbs­minde­rungs­rente ist zu erleich­tern • der VdK lehnt eine Anhe­bung der Regel­alters­grenze ab, solange die Versi­cherten nicht bis zum geltenden gesetz­lichen Renten­eintritts­alter arbeiten dürfen oder können • die Soli­darge­mein­schaft der Versi­cherten muss durch die Einbe­ziehung aller Erwerbs­tätigen in die GRV gestärkt werden • die hohe Zunahme von gering­fügigen Beschäf­tigungs­verhält­nissen, die Schein­selbst­ständig­keit bzw. Selbst­ständig­keit in Form von "Ein-Mann-Unter­nehmen" (Ich-AGs) führt zu erheb­lichen Minder­einnahmen • gering­fügige Beschäf­tigungen sollten versiche­rungs­pflichtig werden • zur Errei­chung von armuts­vermei­denden Renten sollte die Rente nach Mindest­ein­kommen wieder einge­führt werden • die eigen­stän­dige Alters­siche­rung der Frau darf nicht über Leis­tungs­verschlech­terungen bei der Hinter­bliebe­nenrente finan­ziert werden • über­legens­wert ist die Einfü­hrung einer Sozial­versiche­rungs­abgabe für alle Unter­nehmen (ist zweck­mäßiger als eine Wert­schöp­fungs­abgabe zur Entlas­tung von perso­nalinten­siven Unter­nehmen)
[HTML] 10. Rentenversicherung und Armutsrisiko. SOZIALVERBAND VdK, 27.6.2008. • Alters­armut muss primär durch mehr Beschäf­tigung zu angemes­senen Löhnen bekämpft werden: als Unter­grenze die Einfüh­rung eines gesetz­lichen Mindest­lohnes notwendig • es muss sozial­verträg­licher Über­gang in den Ruhe­stand ermög­licht werden (Alters­teil­zeit im Block­modell proble­matisch → fördert Früh­verren­tung) • Teil­rente sollte ausge­baut werden (Rechts­anspruch ab dem 60. Lebens­jahr, Hinzu­verdienst­grenzen attrak­tiver) • GRV armuts­fest machen • Modi­fizie­rung der Grund­siche­rung kein geeig­neter Weg • ein System­wechsel zu einem über­wiegend oder voll­ständig kapi­talge­deckten System, einer steuer­finan­zierten Grund­rente oder einer Sockel­rente für alle wäre ohne Doppel­belas­tung einer Genera­tion nicht möglich • das allge­meine Renten­niveau ist wieder anzu­heben • bei der Renten­berech­nung sollten Pflicht­beiträge von Beschäf­tigungs­zeiten mit nied­rigen Verdiensten nach den Grund­sätzen der Rente nach Mindest­einkommen auf bis zu 75% des Beitrages eines Durch­schnitts­verdieners ange­hoben werden • für Zeiten der Arbeits­losig­keit auch von den Trägern der Grund­siche­rung für Arbeits­suchende ange­messene Beiträge zur GRV • bei den Erwerbs­minde­rungs­renten der Zugang wieder erleich­tert, ein Berufs­schutz wieder einge­führt und die Renten­abschläge abge­schafft • Einbe­ziehung aller Erwerbs­tätigen in die GRV (zuerst gering­fügige Beschäf­tigungen versi­cherungs­pflichtig, dann Selbst­ständige ohne adäquate Absi­cherung) • die betrieb­liche Alters­vorsorge muss obli­gato­risch ausge­staltet werden • die Anreize zu privater Vorsorge müssen weiter verbes­sert werden
[Buch] J. Deml, H. Haupt, J. Steffen: Solidarität leben statt Alters­armut. Sichere Renten für die Zukunft. Volkssolidarität, VSA-Verlag, 2008. 334 Seiten, 16,80€=5¢/Seite.[!] • Wach­sende Infra­gestel­lung des Einver­nehmens darüber, dass die Entwick­lung der Einkommen der Rentne­rinnen und Rentner im Gleich­klang mit dem der erwerbs­aktiven Genera­tion erfolgen sollte • das Siche­rungs­ziel muss wieder im Mittel­punkt jeder sozi­alpo­liti­schen Diskus­sion über die Renten­versi­cherung stehen • die Anhe­bung der Alters­grenzen für den Renten­bezug wirft grund­sätz­liche gesell­schafts­poli­tische Fragen auf: • wie wird die notwen­dige Arbeits­zeit zur Erzeu­gung des gesell­schaft­lichen Reich­tums verteilt? • welchen Umfang soll die nicht durch Erwerbs­arbeit bestimmte Zeit in der Gesamt­lebens­zeit einnehmen? • mit der Teil­priva­tisie­rung und Indi­vidua­lisie­rung der Alters­siche­rung erhöht sich die Spann­weite der Alters­einkommen — die gesell­schaft­liche Ungleich­heit im Alter wird zunehmen • dagegen ist eine leis­tungs­fähige soli­dari­sche Renten­versi­cherung auch ange­sichts des anste­henden demo­grafi­schen Wandels zu trag­fähigen Bedin­gungen finan­zierbar • • • • • •
[HTML] Bilanz: Rentenpolitik.    SPD BUNDESTAGSFRAKTION, 2009. • Mit Entschei­dung zur Anhe­bung der Regel­alters­grenze Renten­system auf solide Grund­lage gestellt • gleich­zeitig Vorbe­halts­klausel: regel­mäßig ist zu berichten, ob in Einklang mit Entwick­lung der Arbeits­markt­lage und Situ­ation älterer Arbeit­nehmer • geför­derte Alters­teil­zeit soll verlän­gert und Teil­rente weiter entwickelt werden • mit Inia­tive 50 plus Bündel von Maßnahmen zur Verbes­serung der Beschäf­tigungs­chancen Älterer: beruf­liche Weiter­bildung, Entgelt­siche­rung, Einglie­derungs­zuschüsse • Förde­rung der betrieb­lichen Alters­siche­rung: sozial­versiche­rungs­freie Entgelt­umwand­lung bis zu 4% der Bemes­sungs­grenze • Insol­venz­siche­rung der betrieb­lichen Alters­versor­gung durch Betriebs­renten­gesetz • erweiterte Förde­rung der Riester-Rente • Künstler­sozial­versiche­rung vorbild­lich, mit 3. Novelle des KSV zukunfts­fest gestaltet
[PDF] S. Richter: Ideen, Interessen und Institutionen. Bestim­mungs­faktoren des renten­politi­schen Entschei­dungs­prozesses. Deut­sches Institut für Alters­vorsorge, 2001. • Der politi­sche Entschei­dungs­prozess des (1998 verab­schie­deten) RRG 1999 • das RRG'99 bein­haltet deut­liche Einschrän­kungen der Leis­tungs­höhe, indem die jähr­liche Renten­anpas­sung durch einen sog. demo­grafi­schen Faktor begrenzt wird (berück­sich­tigt den Anstieg der Lebens­erwar­tung seit 1992 zur Hälfte), sowie stär­kere Kürzungen von Erwerbs- und Berufs­unfähig­keits­renten und die Anhe­bung der Anrech­nung von Kinder­erzie­hungs­zeiten • außerdem zahlt der Bund einen jähr­lichen zusätz­lichen Bundes­zuschuss (1% der MwSt) • Akteure des "inner circle": 1) CDU/CSU und FDP (Regie­rung) sowie SPD (Bundes­rats­mehr­heit); 2) VDR (Renten­versiche­rungs­träger) und BMA; 3) BDA, BDI, DIHT, ZDH (Arbeit­geber) und DGB, DAG, CGB (Arbeit­nehmer) • Über­legungen in der CDU (vor allem Junge Union) für einen zusätz­lichen Vorsorge­fonds inner­halb der GRV • Bieden­kopf/Miegel Vorschlag einer steuer­finan­zierten Grund­rente mit Pauschal­leis­tungen für alle (als Konkur­renz­modell zu Blüms Vorschlägen) • die FDP wendet sich sowohl gegen die Lohn­ersatz­funktion mit Lebens­stan­dard­siche­rung, die dyna­mische Rente, die kompen­sato­rischen sozi­alen Elemente der GRV, und will eine Einschrän­kung der Umlage­finan­zierung (Absi­cherung der Lebens­stan­dard­siche­rung über das KDV, mit fest defi­nierten Beiträgen) • die SPD war die Verfech­terin der grund­legenden Prin­zipien: Lohn­ersatz­funk­tion mit Lebens­stan­dard­siche­rung, dyna­mische Rente, Stär­kung der sozi­alen Elemente und des UV • eine Minder­heit in der SPD war für die Ergän­zung des UV durch einen vorüber­gehenden Kapital­stock • Minis­terial­büro­kratie und Renten­versiche­runs­träger vertreten das vorhan­dene System • BDI, DIHT und ZDH zwei­feln die Funk­tions­fähig­keit des Systems an • der CGB favori­siert lang­fristig die Einfüh­rung der Teil­kapital­deckung • BDI, DIHT und ZDH fordern die sofor­tige radi­kale Niveau­senkung • unter­schied­liche Posi­tionen der Arbeit­geber­verbände zur KDV • die Jungen Libe­ralen fordern: „Endziel eines Reform­prozesses sollte eine private Alters­siche­rung im Verfahren der Kapital­deckung sein, in dem jeder Bürger zu einer Mindest­vorsorge verpflichtet ist.„ • Bieden­kopfs Alter­nativ­vorschlag zum Kommis­sion­bericht: Kombi­nation von Grund­rente und privatem Kapital­stock • auf dem Parteitag der CDU 1997 Zustim­mung von 90% für Blüms system­konser­vierendes Modell • die FDP verhin­dert die Auswei­tung des versiche­rungs­pflich­tigen Personen­kreises • CDU-Vorstand (1997): „Zum Umlage­verfahren ... gibt es keine finanz- und sozi­alpo­litisch akzep­table Alter­native” • „Auch inner­halb der F.D.P. ist der Vorschlag einer Kapital­deckung umstritten und wird hier auch insbe­sondere von den jungen Partei­mitglie­dern (Junge Libe­rale) gefordert. Trotz anders­lautender vorhe­riger Stel­lung­nahme des Partei­vorsit­zenden und des Gene­ralse­kretärs spricht sich die Renten­komis­sion schließlich aber gegen einen Kapital­stock aus.” • daraufhin weist auch die Koali­tions­arbeits­gruppe eine vorüber­gehende „Glät­tungs­reserve” zurück • Walter Döring (baden-württem­bergi­scher Wirt­schafts­minister, FDP) fordert den „sofor­tigen und voll­stän­digen Ausstieg aus der gesetz­lichen Renten­versi­cherung” (Der Tages­spiegel, 1./2.11.97) • die SPD bietet der Union eine Zusam­menar­beit an, um doch noch die gering­fügig Beschäf­tigten in den Versiche­rungs­schutz einzu­beziehen • die Regie­rung bemüht sich ab Beginn des Entschei­dungs­prozesses um einen Konsens mit der SPD • die SPD hat ihre Wahl­inter­essen vor einen Renten­konsens gestellt • entschei­dender Akteur blieb damit die Union • der Eigen­tums­schutz der Beiträge durch das BVerfG wirkt im UV tenden­ziell als „lock-in Effekt”: größere Leis­tungs­einschnitte können nicht mit sofor­tiger Wirkung vorge­nommen werden • „Wenn die beste­henden Ansprüche auf Alters- und Inva­lidi­täts­renten” aus verfas­sungs­recht­lichen Gründen „nicht in großem Umfang gekürzt werden können, verbietet sich eine System­ände­rung auf Kapital­deckungs­verfahren oder eine bedürf­tigkeits­geprüfte Grund­rente nahezu.” → Doppel­zahler­problem • sogar Junge Libe­rale: „Wegen der beste­henden Renten­ansprüche unserer Eltern- und Groß­eltern­genera­tion kann die Umstel­lung ... nur schritt­weise erfolgen.” • ledig­lich über die Finan­zierungs­weise kann die SPD in begrenztem Maß mitbe­stimmen • im Bundestag wird das Gesetz im Dezember 1997 beschlossen • von der Bundes­rats­mehr­heit wird das Gesetz zwar zurück­gewiesen, was aber nur aufschie­bende Wirkung hat
[Web-Link][Buch] D. Wehlau: Lobbyismus und Renten­reform (Broschiert). Der Einfluss der Finanz­dienst­leistungs­branche auf die Teil-Priva­tisie­rung der Alterssicherung. VS Verlag für Sozial­wissen­schaften, 2009. 381 Seiten, 39,90€=10¢/Seite.[!] • Die Rentenreform 2001 markierte mit der Teil-Priva­tisie­rung der Alters­siche­rung einen System­bruch in der deut­schen Renten­politik • es profi­tierten insbe­sondere Banken, Ver­siche­rungen und Invest­ment­fonds von diesem renten­politi­schen Para­digmen­wechsel: deren Gewinn­aussichten haben sich infolge der Leis­tungskür­zungen bei der gesetz­lichen Rente und der Förde­rung der privaten „Riester-Rente” massiv verbes­sert • es stellt sich die Frage nach dem Einfluss der Finanz­dienst­leistungs­branche im Politik­feld Alters­siche­rung • im Zentrum der Analyse stehen der Zugang der zentralen Akteure der Finanz­branche zum renten­politi­schen Policy-Netz­werk sowie deren lobby­isti­sche Aktivi­täten und Bezie­hungs­struk­turen • die empiri­schen Befunde zeigen den Einfluss privat­wirt­schaft­licher Verbände und Groß­unter­nehmen auf und erklären, warum die Teil-Priva­tisie­rung der Alters­siche­rung in Deutsch­land über­haupt poli­tisch durch- und umge­setzt werden konnteNähe zu Finanz­dienst­leistern oder zu den Ideen der Privat­vorsorge wird aufge­zeigt für Bundes­kanzler Gerhard Schröder (S. 147f: nieder­säch­sische Wahl­kampf­unter­stüt­zung durch den Finanz­dienst­leister AWD, Ziel einer „Moder­nisie­rung” in Rich­tung Privat­vorsorge), Staats­minister Hans Martin Bury (S. 228: „14 Thesen zur Reform der Alters­versor­gung”, Bundes­kanzleramt, Auswär­tiges Amt, Lehman Brothers), Staats­sekre­täre Caio Koch-Weser (S. 229f: Welt­bank, Bundes­minis­terium der Finanzen, Deut­sche Bank) und Ulrike Mascher (freige­stellte Ange­stellte Allianz, Bundes­minis­terium für Arbeit: inten­sive Förde­rung der privaten Alters­vorsorge, Sozial­verband VdK) sowie Regie­rungs­sprecher Béla Anda (S. 230: BILD, Regie­rung, Finanz­dienst­leister AWD)
[HTML] AP: �Minilöhne führen zu Minirenten�. Ap Associated Press / YAHOO!, 7.8.09. • „Mini­löhne führen zu Mini­renten — die Bekämp­fung der Alters­armut muss daher in erster Linie an den arbeits­markt­politi­schen Ursachen ansetzen”, sagt SoVD-Präsi­dent Adolf Bauer • um Lang­zeit­arbeits­lose besser vor Alters­armut zu schützen, sollte der monat­liche Renten­versi­cherungs­beitrag auf 250 € angehoben werden • derzeit erwirbt ein Hartz-IV-Empfänger für 1 Jahr Arbeits­losen­geld-II-Bezug einen monat­lichen Renten­anspruch von 2,17 € (= 8% der Renten­anwart­schaft eines Durch­schnitts­verdie­ners) • eine armuts­vermei­dende Absiche­rung von Arbeits­losen­geld-II-Bezie­hern müsse sich jedoch an 50% des Durch­schnitts­verdie­ners orien­tierenfür Erwerbs­minde­rungs­rentner müssten die Abschläge von bis zu 10,8% abge­schafft werden
[HTML] U. Mascher, VdK-Präsidentin: "Politik tut nicht genug für die Älteren". DER TAGES­SPIEGEL, 8.8.2009. • Materi­elle Situ­ation von Rentnern hat sich in den letzten Jahren verschlech­tert • die Rentner haben 3 Null­runden und eine Mini-Erhö­hung hinter sich: sie mussten erheb­liche Kauf­kraft­verluste hinnehmen • „Wer Arbeits­losen­geld II bekommt, erwirbt pro Jahr nur einen Renten­anspruch von 2,17 Euro” • vor allem in Ostdeutsch­land wird das Renten­niveau drama­tisch abstürzen • auch diejenigen, die im Alter auf die Grund­siche­rung ange­wiesen sind, sollten einen Frei­betrag erhalten • die Renten­reformen der letzten Jahre haben zu stark auf einen stabilen Beitrags­satz und zu wenig auf die Renten­höhe geachtet • wenn man mit über 50 seinen Job verliert, dann hat man kaum eine Chance mehr, einen neuen zu finden • dann bedeutet die Rente mit 67 nach langen Jahren ALG-II-Bezug prak­tisch eine Renten­kürzung
[AksR][HTML] M. Preu: Rürup verteidigt Rentensystem. biallo.de, 16.10.2009. • �Pension Day� des Lebens­versiche­rers Swiss Life • Gysi: für ein ausschließ­liches Umlage­system • in diese Renten­kasse müssten auch die berufs­stän­disch Versi­cherten einzahlen: „eine gesetz­liche Rente für alle” • die Beitrags­bemes­sungs­grenze müsse aufge­hoben werden • da nur noch jeder 14. im Alter zwischen 63 und 65 in die Rente einzahlt → führt in die Alters­armut • Rürup, jetzt „Chef­ökonom” des AWD, wider­sprach: die Rente mit 67 bedeute ein Renten­plus von 4,5% • er hält die Kombi­nation von umlage- und kapital­finan­ziertem System weiterhin für sinn­voll • einig waren sich Gysi und Rürup in der Ableh­nung von Ampel­checks für Alters­vorsor­gepro­dukte (wie von der Verbrau­cherzen­trale Hamburg verwendet): der Komple­xität der Alters­vorsorge nicht ange­messen • diese wurden aller­dings von Achim Tiffe, stell­vertre­tender Leiter des Hamburger Insti­tuts für Finanz­dienst­leis­tungen (iff), vertei­digt
[HTML] K. Schwenn: Rente: Nullrunden bis 2012. FAZ.NET, 10.11.2009. • Voraus­sicht­lich nicht nur 2010, sondern auch 2011 eine Null­runde • erst 2012 wieder eine Renten­erhö­hung • der Vorstands­vorsit­zende der Deut­schen Renten­versi­cherung, A. Gunkel: „Ohne die viel­fältigen Renten­garan­tien müssten die Renten im kommenden Jahr im Westen um 1,8 Prozent sinken, im Osten wegen eines statis­tischen Sonder­effekts sogar um 2,8 Prozent.” • die Renten­kürzungs­verbote kosten die Beitrags­zahler inzwischen rund 8 Mrd. € jähr­lich • von 2012 an seien gering­fügige Anpas­sungen denkbar, die dann zur Hälfte durch die nachzu­holenden Kürzungen aufge­fressen würden • aus Arbeit­geber­sicht sei die Garantie falsch: „Wie die Löhne sich entwickeln, sollen sich auch die Renten entwickeln ...” • DGB-Vorstands­mitglied A. Bunten­bach: das lang­fris­tige Absenken des Renten­niveaus sei ein politi­scher Fehler gewesen
[HTML] dpa / Haufe Online-Redaktion: Streit entbrannt: Höherer RV-Beitrag — weniger Rente? www.haufe.de/personal/, 14.10.2009
[PDF] B. Eicher: Offener Brief an Peter Heesen, Bundes­vorsit­zenden des dbb. BRR Bündnis für Renten­beitrags­zahler und Rentner e.V., 2.11.2009. • Falsche Behaup­tung Heesens: „Die Finan­zierung der Gesund­heits- und Renten­kosten durch Steuer­zuschüsse belastet alle Arbeit­nehmer, auch die Beamten” • der BRR kommt auf:
Summe versicherungsfremder Leistungen:83,00 Mrd. €
Summe der Bundeszuschüsse: 56,40 Mrd. €
über Rentenbeiträge aufzubringende Differenz: 26,6 Mrd. €
• außerdem fallen bei den Arbeit­gebern Lohn­neben­kosten in entspre­chender Höhe an • Schlech­terstel­lung der solida­risch Versi­cherten durch Verwen­dung einge­zahlter Gelder für sozial­poli­tisch notwen­dige aber nicht beitrags­gedeckte Leis­tungen • „Es ist erschreckend mit welcher Selbst­verständ­lich­keit unsere staat­lichen und politi­schen Eliten ein Zwei-Klassen-Recht bei der Alters­vorsorge und Kranken­versi­cherung verinner­licht haben” • wo für die berufs­stän­dische Versor­gung Vertrags­recht, Vertrauen­schutz, Rück­wirkungs­verbot bei Ände­rungen und Zweck­bindung der Beiträge gelten, gilt für Arbeit­nehmer und Rentner seit mehr als 30 Jahren die „Gestal­tungs­frei­heit des Gesetz­gebers” • „Die immer wieder propa­gierte zusätz­liche private Alters­vorsorge entspricht einer Renten­beitrags­erhö­hung für die Arbeit­nehmer außer­halb der gesetz­lichen Renten­versi­cherung, zu Gunsten der Versiche­rungs­lobby, mit enormen Risiken.”
[AksR][HTML] Altersvorsorge: Linke: Rentenerhöhung um vier Prozent sofort! Hamburger Abend­blatt, 2.12.2009
[HTML] S. Vetter: „Rentengarantie stärkt Vertrauen”. Inter­view mit Herbert Rische. LAUSITZER RUNDSCHAU, 12.11.2009. • Rische mahnt die Politik, zur Verhin­derung von Alters­armut den Niedrig­lohn­sektor einzu­dämmen • Renten­versi­cherung nicht darauf ange­wiesen, auf den Finanz­märkten einen Groß­teil des Geldes anzu­legen — daher ist die Finanz­krise daran vorbei­gegangen • wenn 2010 die schritt­weise Einfüh­rung der Rente mit 67 noch­mals über­prüft wird, kann man vor einer grund­sätz­lichen Rück­nahme nur warnen • die Renten­garantie stärkt das Vertrauen in unser Renten­system • wer sich über die Null­runden beschwert, der sollte bei seinen Kindern nach­fragen, wie sich deren Löhne entwic­kelt haben • von der Gefahr einer wach­senden Alters­armut sind vor allem Niedrig­löhner betroffen — also kann man vor einer Auswei­tung des Niedrig­lohn­sektors nur warnen • eine Auswei­tung der Mini­jobs ist eben­falls proble­matisch • Rische ist gegen eine Ände­rung des Renten­systems in Rich­tung einer Grund­rente: die Renten­versi­cherung kann gesell­schaft­liche Verwer­fungen nicht heilen
[HTML] lis/rüd/dpa: Kurswechsel: SPD-Spitze für Korrekturen an Agenda 2010 und Rente. SPIEGELONLINE POLITIK, 10.1.2010. • Sigmar Gabriel bereit zu Korrek­turen bei den „schwie­rigen Themen” Rente und Arbeits­markt­reformen • „Wir wollen Gewerk­schaften und Arbeit­nehmern vermit­teln, in welche Rich­tung wir beim Thema soziale Sicher­heit gehen wollen und dass wir ... auch zu Korrek­turen bereit sind”
[HTML] S. Thissen: Griechen sollen zwei Jahre später in Rente gehen. www.ihre-vorsorge.de, 15.2.2010
[HTML] P. Issig: Koalition von Jung und Alt. WELT-ONLINE, 28.2.2010. • In der CSU (Junge Union und Seni­oren-Union): auch Beamte und Selbst­stän­dige sollen künftig in das Renten­system einzahlen • die CSU-Poli­tiker wollen deshalb die Lasten der Finan­zierung breiter verteilen: Selbst­stän­dige, Freibe­rufler, Beamte oder auch Poli­tiker • Gene­rati­onen­pakt in der CSU: Junge Union und Seni­oren-Union widmen sich seit Monaten der Finan­zierung des deut­schen Renten­systems • bisher klagen die Rentner über Null­runden, die Jungen über ihre stei­genden Beiträge • „Gene­rati­onen­gerech­tigkeit ist das über­geord­nete Ziel” • Horst Seehofer ist das Konzept „zu neoli­beral” und enthalte zu wenig soziale Kompo­nenten • Senior Weckerle und Junior Müller: einzahlen sollen auch die Berufs­gruppen, die bisher nicht in das aktu­elle Umlage­system einge­zahlt haben: Selbst­stän­dige, Freibe­rufler, Beamte oder auch Poli­tiker • das UV soll durch KDV-Vorsor­geele­mente ergänzt werden • das Existenz­minimum soll durch die gesetz­liche Renten­versi­cherung abge­deckt werden • weil nur das Minimum abge­sichert wird, könnten die Beiträge gesenkt werden • Finan­zierung gesamt­gesell­schaft­licher Aufgaben erfolgt durch Zuschüsse des Bundes aus Steuer­mitteln • ergän­zende Vorsor­gemaß­nahmen sollen privat­wirt­schaft­lich organi­siert, aber für den Beitrags­zahler verpflich­tend sein • die Absen­kung der Pflicht­beiträge würde finan­ziellen Spiel­raum für die Beitrags­zahler schaffen • weitere private Modelle sollen geför­dert werden • JU-Chef Stefan Müller ist sicher, dass bei diesem Modell nicht mehr jähr­lich 80 Mrd. € aus Steuer­einnahmen in das Renten­system gesteckt werden müssen • nur Berufs­einsteiger würden mit dem neuen Renten­system beginnen • Staats­kanzlei: die mitt­lere Genera­tion sei bei diesem Konzept „gekniffen” • CSU-Chef Seehofer vermisst soziale Entlas­tungen • Seehofer will lieber eigene Akzente in der Renten­debatte setzen • spezi­elle Boni für Fami­lien sind geplant • jedes Kind könnte mit einem redu­zierten Beitrag zur Renten­versi­cherung „belohnt” werden
[HTML] Staat, Altersvorsorge, Alters­teil­zeit. Heimat-Echo Hamburg, Jg. 53(15), 14.4.2010, S. 6. • Riester-Sparer reichen mit der Steuer­erklä­rung die Beschei­nigung nach § 10a EStG ein • das Finanzamt errechnet automa­tisch, ob Zulagen oder Steuer­vorteil güns­tiger sindder Anspruch auf staat­liche Förde­rung erlischt nach 2 JahrenAlters­teil­zeit ermög­licht Arbeit­nehmern ab dem 55. Lebens­jahr den glei­tenden Über­gang in den RuhestandBlock­modell: in der 1. Hälfte (Aktiv­phase) wird voll gear­beitet und Verzicht auf die Hälfte des Gehalts, Aufbau eines Wertgut­habens; in der Passiv­phase wird daraus die 2. Hälfte des Gehalts laufend ausge­zahlt • das Alters­teil­zeit­gehalt muss vom Arbeit­geber um mindes­tens 20 Prozent aufge­stockt werden • die einge­brachten Entgelt­bestand­teile bleiben ohne Abzug von Steuern und Sozial­abgabenSteuern und Sozial­abgaben werden erst fällig, wenn die Gehalts­zahlung aus dem Wertgut­haben finan­ziert wird • gesetz­lich ist Insol­venz­siche­rung vorge­schrieben mit einem halb­jähr­lichen schrift­lichen Nach­weis • falls der Arbeit­geber entgegen den gesetz­lichen Vorschriften nicht absi­chert, geht der Arbeit­nehmer bei einer Insol­venz leer aus
[HTML] H.P. Schütz: Vorstoß zur Rentengarantie: Brüderle verschweigt die echten Probleme. stern.de, 27.7.2010.
[HTML] Renten: Tillich: Rentengarantie ist keine Dauerlösung. mdr NACH­RICHTEN, 31.7.2010.
[HTML] M. Hofmann: Luxus Familiengründung: Experten sehen Eltern und Kinder benach­teiligt — Steuer­recht und Renten­system als Beispiele. tagblatt.de, 25.8.2010. • Prof. H. Adrian: Niemand darf erwarten, von den Kindern anderer Geschenke zu erhalten • „Familien mit zwei und mehr Kindern werden systema­tisch ausge­beutet” • Wunsch nach einem zweiten Kind bedeutet: anhal­tender Verzicht auf ein zweites Einkommen, Kosten für eine größere Wohnung, ein anderes Auto, Verlust an Zeit­souverä­nität und Unge­bunden­heit • in Deutsch­land: 40 Mio. Haus­halte, 8,225 Mio. Fami­lien mit Kindern unter 18 Jahren; in 4,332 Mio. davon lebt 1 Kind, zu 2,99 Mio. gehören 2 Kinder, zu 903 Tsd. 3 und mehr • die Zahl der Fami­lien nahm in 14 Jahren um 13% ab • das System würde sich selbst tragen, wenn pro Genera­tion jede Frau im Schnitt 2 Kinder zur Welt brächte • Adrian: die Renten­versi­cherung zahlt der erzie­henden Mutter pro Kind im Alter 78 € Ruhe­geld pro Monat, in 15 Jahren also 14040 € — ihr Nach­komme zahlt bei einem Durch­schnitts­einkommen von 3000 € im Monat in 40 Jahren Erwerbs­arbeit 288000 € Renten­beitrag (also das 20-fache) • die Finan­zierung der Sozial­systeme wäre gleich­mäßig verteilt, wenn Beiträge nach der Kinder­zahl gestaf­felt würden: Erhö­hung für Kinder­lose um 50%, für Erwerbs­tätige mit einem Kind um 25% • zugleich müsste in die Renten­formel zur Berech­nung der Höhe des Ruhe­stands­geldes bei Kinder­losen der Faktor ½ und bei 1 Kind ¾ einge­führt werden • Umset­zung sei konti­nuier­lich möglich inner­halb 10 bis 15 Jahren • das deut­sche Steuer­recht ist gegen­über Kinder-Aufzie­henden eben­falls unge­recht • Forde­rung nach einem Fami­lien­split­ting • „echtes Kinder­geld” für Gering­verdiener gefor­dert — und nicht die Lebens­kosten der Kinder mit dem Faktor 0,3 oder 0,5 gewichtet ermit­teln
[HTML] CSU und Saar-Linke wollen Eltern bei Rente besserstellen. Saarbrücker Zeitung, 3.9.2010. • Chris­tine Hader­thauer (CSU): es müsse bei den Renten­versiche­rungs­beiträgen einen "Kinder-Bonus" und einen Zuschlag auf die tatsäch­liche Renten­zahlung für Eltern geben, die ihre Kinder selbst erzögen • geschätzte Kosten von 5,5 Mrd. € von „gut verdie­nenden Kinder­losen” aufzu­bringen • Christa Müller (Saar-Linke): Fami­lien werden in Deutsch­land finan­ziell ausge­beutet und schlechter gestellt als Kinder­lose • sie sollten während der Erzie­hungs­zeit besser gestellt werden, indem sie weniger in das Renten­system einzahlen (und Kinder­lose mehr) • Konzept eines "Erzie­hungs­gehalts" für Eltern, die ihre Kinder zu Hause erziehen
[HTML] Vorstand Becker gegen Altersteilzeit. 13.9.2010. • R. Becker, Vorstands­mitglied der BA: alle Anreize zur Früh­verren­tung (wie Alters­teil­zeit, Verlän­gerung der Lauf­zeit von Arbeits­losen­geld) beenden! • die Menschen müssten länger in den Betrieben gehalten werden • das momen­tane durch­schnitt­liche Renten­eintritts­alter bei 63 Jahren muss erhöht werden • 2025 bis 2030 werden bis zu 5 Mio. Arbeits­kräfte fehlen • stär­kere Unter­stüt­zung älterer Beschäf­tigter in den Betrieben nötig als Folge der demo­grafi­schen Verän­derungen
[PDF] H.-J. Urban, C. Ehlscheid, A. Gerntke: Für einen Neuen Generationenvertrag[!]. In: H.-J. Urban, C. Ehlscheid, A. Gerntke (Hrsg.): Der Neue Gene­rati­onen­vertrag. Sozial­staat­liche Erneu­erung in der Krise. VSA-Verlag, 2010, S. 31–52. • Förde­rung des Finanz­stand­ortes Deutsch­land durch die rot-grüne Regie­rung • die Riester-Reform beschleu­nigte den Ausbau der privaten, kapi­talba­sierten Alters­siche­rung • Förde­rung des Finanz­markt­kapita­lismus und Priva­tisie­rungen in der Renten­politik gingen Hand in Hand • aus der Finanz­krise ist zu lernen, mit neuer Wert­schätzung auf umlage­finan­zierte, solida­rische Renten­systeme zu blicken • OECD (2009): „In Deutsch­land ist das Renten­system bislang kaum von der Wirt­schafts­krise betroffen. Die umlage­finan­zierte, gesetz­liche Rente war nicht den Verwer­fungen der Finanz­märkte ausge­setzt.” • Rürup (2009): nach dem renten­politi­schen Scherben­haufen müsse nun die Renten­formel geän­dert werden, um den Beitrags­satz stabil zu halten • das deut­sche Alters­siche­rungs­system ist in der Krise und steht vor finanzie­rungs-, versor­gungs- und ordnungs­politi­schen Problemen • die Entwick­lungen auf dem Arbeits­markt bewirken in Verbin­dung mit dem demo­grafi­schen Wandel eine Schwä­chung der Einnahme­basis und gleich­zeitig erhöhten Finanz­aufwand der GRV • der Struktur­wandel auf dem Arbeits­markt und die Erosion der Normal­arbeits­verhält­nisse erzeugen Sicher­heits­risiken im Alter • Betriebs­renten und Privat­renten können die Versor­gungs­lücke oft nicht schließen • statt mit sozi­aler Regulie­rung reagierte die Politik mit Leis­tungs­kürzungen, (Teil-)Priva­tisie­rung der Alters­siche­rung und Anhe­bung der Regel­alters­grenzen • Auswir­kungen: das Netto­renten­niveau der Rentner wird dras­tisch von 52% auf 42% in 2030 sinken • Alters­armut kann zukünftig zu einem Massen­phänomen werden • im Niedrig­lohn­sektor muss heute 56 und zukünftig 68 Jahre lang einge­zahlt werden (länger als ein Arbeits­leben dauert!) • wie im Niedrig­lohn­bereich haben Menschen mit Lücken in der Erwerbs­biografie (z.B. Solo-Selbst­stän­dige), Lang­zeit­arbeits­lose und Erwerbs­gemin­derte ein beson­deres Armuts­risiko • das Argu­ment der Beitrags­satz­stabi­lität führt auch bei den Jüngeren zu stei­genden Belas­tungen: durch nied­rigere gesetz­liche Renten — umso mehr je jünger man ist! • wer sich sein Versor­gungs­niveau erhalten will, muss bis zu 6% seines Einkom­mens in kapi­talba­sierte Versi­cherungs­produkte stecken! • die Auftei­lung der Trage­last zwischen Kapital und Arbeit wird zuneh­mend unge­rechter • mit dem unter­grabenen Ansehen der GRV werden immer wieder die steuer­finan­zierte Grund­rente oder die kapi­talge­deckte Privat­vorge als Alter­nativen propa­giert — das sind Schein­lösungen! • die meisten Modelle der Grund­rente drücken das Siche­rungs­niveau auf einen Minimal­stan­dard, d.h. sie erzwingen eine verstärkte kapi­talge­deckte indi­vidu­elle Privat­vorsorge mit all ihren Problemen • außerdem stellen Wachs­tumspro­bleme und Massen­arbeits­losig­keit auch steuer­finan­zierte Leis­tungen vor Finanz­probleme • kein Schutz vor demo­grafi­schem Wandel durch das KDV — Heigl (2001): „Denn so wie sich im Umla­gever­fahren das Verhältnis von Beitrags­zahlern zu Leis­tungs­empfän­gern verschlech­tert, verändert sich bei der Kapital­deckung das Verhältnis von Sparern zu Gunsten von Entspa­rern.” • weitere Probleme: fehlende Mitfi­nanzie­rung durch die Arbeit­geber, Unter­versor­gung bei denen, die sich die kapi­talge­deckte Rente nicht leisten können, unkal­kulier­bare Risiken aufgrund der Volati­lität der Kapital­märkte und eine Genera­tion lang Doppel­belas­tung in der Über­gangs­zeit • ein umfas­sender Neuaufbau einer soli­dari­schen, verläss­lichen Alters­siche­rung ist nötig mit einem Gene­rati­onen­vertrag und den sozial­staat­lichen Kompo­nenten Siche­rungs­zusage, Vertei­lungs­kompro­miss und Insti­tution der Alters­siche­rung mit folgenden Anfor­derungen: • 1) die GRV muss einen deut­lich höheren Lebens­stan­dard ermög­lichen und wieder an die allge­meine Einkom­mens­entwick­lung gekop­pelt werden • 2) den 3 Säulen muss eine realis­tische und aufein­ander abge­stimmte Siche­rungs­aufgabe zuge­ordnet werden • 3) finanz­poli­tisch muss die Stran­gulie­rung der GRV durch die Beitrags­satz­beschrän­kung über­wunden und die Entlas­tung der Arbeit­geber aufge­hoben werden • 5-Punkte-Programm der IG Metall: • 1. Erwerbs­tätigen­versi­cherung: ungleich­mäßige Erwerbs­biogra­fien und nicht in den Soli­darver­bund einbe­zogene Erwerbs­tätige zeigen die Probleme einer (im Kern) Arbeit­nehmer­versi­cherung und die Notwen­digkeit einer leis­tungs­orien­tierten Versiche­rungs­pflicht für alle Erwerbs­tätigen mit soli­dari­schem Ausgleich für Arbeits­losig­keit, Kinder­erzie­hung, Pflege und Ausbil­dung • 2. Lebens­stan­dard­siche­rung und Armuts­vermei­dung: die GRV als wich­tigste Säule der Alters­siche­rung muss die Renten von den dämp­fenden Faktoren der Renten­anpas­sungs­formel befreien und wieder an die allge­meine Einkom­mens­entwick­lung ankop­peln, die Abschläge bei Erwerbs­minde­rungs­renten abschaffen, Anwart­schaften von ALG-II-Bezie­hern und nied­rige Einkommen auf Basis von 75% des Durch­schnitts­einkom­mens aufwerten und die Grund­siche­rung auf 440 € + Unter­kunfts­kosten anheben • 3. Betriebs­rente: der betrieb­lichen Alters­vorsorge ist ein Teil­auftrag zur indi­vidu­ellen Lebens­stan­dard­siche­rung flächen­deckend zuzu­weisen mit Arbeit­geber-Obli­gato­rium, mindes­tens 50% Arbeit­geber-Betei­ligung, Unisex-Tarifen, verbind­lichen Rege­lungen zur höchst­mögli­chen Sicher­heit der bAV-Vermögen und Kontrolle durch Mitbe­stim­mungs­rechte • 4. flexible Alters­über­gänge: während die nied­rigen Erwerbs­quoten älterer Arbeit­nehmer gegen die Rente mit 67 spre­chen, ist ein Modell flexibler Alters­über­gänge nötig, etwa durch stär­kere Förde­rung der Alters­teil­zeit und Teil­rente mit besseren Zuver­dienst­möglich­keiten, sowie einen erleich­terten Zugang zur Erwerbs­minde­rungs­rente (z.B. Umkehr der Beweis­last) • 5. Sofort­paket Beschäf­tigungs­brücke: schnell wirkende Maßnahmen wie Kana­lisie­rung des Beschäf­tigungs­drucks in den Betrieben, Erleich­terung des Ausstiegs aus dem Erwerbs­leben für renten­nahe Jahr­gänge und Arbeits­platz­siche­rung für die Jungen • 6. intakter Arbeits­markt: die Siche­rung einer armuts­vermei­denden Alters­siche­rung darf nicht nur dem Renten­system über­lassen bleiben, sondern muss durch Erhö­hung der Einkommen beson­ders im Niedrig­lohn­bereich ergänzt werden, um den Sink­flug der Lohn­quote zu stoppen, durch gesetz­lichen Mindest­lohn, Schutz vor Lohn­dumping, Einschrän­kung von Leih­arbeit • die Finan­zierung der Renten soll um 2030 nur auf einem GRV-Beitrags­satz von je 12% für Arbeit­nehmer und Arbeit­geber beruhen (dagegen Regie­rungs­modell: 11% Arbeit­nehmer­beitrag + 6% für zusätz­liche Vorsorge, 11% Arbeit­geber­beitrag) • dabei läge das Gesamt­versor­gungs­niveau höher, da das Niveau der 1. Säule ange­hoben und die bAV dieses noch­mals aufsto­cken würde, nebst zahl­reichen Leis­tungs­verbes­serungen, insbe­sondere zur Armuts­vermei­dung • zur Finan­zierung trüge nicht nur die Verbrei­terung der Einnahme­basis durch die Erwerbs­tätigen­versi­cherung bei, sondern auch ein zusätz­licher Bundes­zuschuss von 15–20 Mrd. € jähr­lich, z.B. wegen erhöhter Abfüh­rungen für Arbeits­losen­geld-II-Bezieher • dies ergäbe 2030 einen Gesamt­beitrags­satz von gut 24% • bei Teil­aspekten der Vorschläge besteht noch Konkre­tisie­rungs­bedarf: Ausge­staltung des bAV-Systems, um typi­sche Schäden beim KDV zu vermeiden; Abbau der Ungleich­behand­lung zwischen West und Ost
[HTML] K. Boffo: Weiter so in die Misere: Die Politik und die Rente. BR-online, Bayern 2, 10.11.2010. • „...längst wissen wir, dass das bishe­rige Renten­system der demo­graphi­schen Entwick­lung nicht gewachsen ist.” • die Politik erhöhte das Renten­eintritts­alter auf 67 Jahre • dies wird nicht nur von Teilen der SPD, sondern auch von Seehofer in Frage gestellt • er will die Verein­barung aufkün­digen, falls die Wirt­schaft nicht genü­gend ältere Arbeit­nehmer weiter­beschäf­tige — sonst „eine reine Renten­kürzung” • dabei war genau diese von Union und SPD so geplant, um die Renten­kasse zu entlasten • wegen der Abschläge bei der Renten­höhe von 3,6% pro Jahr vorzei­tigen Renten­eintritts erhält ein Arbeit­nehmer, der mit 65 in Rente geht, eine gerin­gere Rente • 20 Mio. Rentner sind für die Politik die größte geschlos­sene Wähler­gruppe • zu den Arbeit­nehmern, die keine über die Grund­siche­rung hinaus­gehende Rente zu erwarten haben, zählen vor allem dieje­nigen, die durch die Arbeits­markt­reformen in den Niedrig­lohn­sektor gedrängt worden sind, vor allem im Osten • unser System verteilt Geld von Arm zu Reich um: Besser­verdie­nende haben eine erheb­lich längere Lebens­erwar­tungandere Länder (z.B. Schweiz und USA) gleichen dies durch eine degres­sive Renten­formel aus (Gering­verdiener erhalten einen höheren Prozent­satz ihres früheren Arbeits­einkom­mens ausge­zahlt) • eine solche Maßnahme wäre ein großer Schritt zur Bekämp­fung der Alters­armut

3. Demografische Entwicklungen und Nach­haltig­keit  

Kohorte = Gruppe von Geburtsjahr­gängen, die im Laufe der Zeit durch die Alters­gruppen „marschiert”
Baby­boomer = in der Prospe­rität nach dem 2. Welt­krieg (ca. 1948/1955–1964) in vom Krieg betrof­fenen Staaten Geborene
Pillenknick-Genera­tion = nach Verbrei­tung der Anti­baby-Pille (in Deutsch­land ab ca. 1965) Geborene
[HTML] M. Luy: Aufbau einer Sterbetafel; www.lebenserwartung.info;  [HTML] Peri­oden- und Kohor­tenana­lyse;  [HTML] Bedeu­tung der Lebens­erwar­tung;  [HTML] Berech­nungs­methoden;  [HTML] Tempo­effekte und Tempo­stan­dardi­sierung;  [HTML] Lebens­erwar­tung in Deutsch­land;  [HTML] Sozio­ökono­mische Unter­schiede
[Excel-Datei] Aktuelle Sterbetafeln für Deutsch­land 2005/07[!]. DESTATIS, Statistisches Bundesamt, www.destatis.de, 2008
[GIF-Bild] H. Birg: Anzahl der Einwohner und der Lebend­gebo­renen in Deutsch­land seit 1841 mit Voraus­berech­nungen bis 2100. Aus: H. Birg: Was auf Deutsch­land zukommt – die zwin­gende Logik der Demo­graphie. In: J. Brunner (Ed.): Tel Aviver Jahr­buch für deut­sche Geschichte XXXV, 2007
[PDF] Angelika May: Risikomanagement für Finanzdienstleister: Rechnungsgrundlagen in der Lebensversicherungsmathematik. Zins, Sterblichkeit (Sterbetafel), Rechnungsgrundlagen 1. und 2. Ordnung.  CARL VON OSSIETZKY universität OLDENBURG, 3.5.2007
[HTML] Thomas Öchsner: Betriebsrenten: Chefs dürfen weiter sparen[!]. Das Arbeitsministerium lehnt einen Arbeitgeber­zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge ab. Den Sozialkassen entgehen so Beiträge in Milliarden­höhe, und die Beschäftigten bekommen weniger Rente.  Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer ein Recht darauf, von seinem Gehalt einen Teil abknapsen und z.B. in eine Pensionskass stecken zu können. Der Haken: die Arbeitgeber müssen sich daran nicht beteiligen, obwohl sie bei dieser Vorsorgeform viel Geld sparen.Mehr als 5 Millionen Menschen setzen bereits auf die Entgeltumwandlung. Verbraucherschützer raten, nur dann einen Teil des Gehalts in eine bAV zu investieren, wenn der Arbeitgeber zumindest seine eingesparten Sozialabgaben dazu packt. Axel Reimann (DRV): „Man muss sich darüber im Klaren sein, dass jede Erweiterung der abgabenfreien Entgeltumwandlung die Rentenversicherung (...) schwächt”. Wie häufig das tatsächlich geschieht, ist statistisch nicht erfasst. Das Arbeits­ministerium beziffert die Beitragsausfälle für die gesamte Sozialversicherung auf jährlich 3 Mrd. Euro, die Hälfte auf die Rentenversicherungsueddeutsche.de, 6.4.2015
[HTML] Karen Schmidt: Statistisches Bundesamt veröffentlicht neue Sterbetafel: So hoch ist die Lebenserwartung in Deutschland. Die Lebenserwartung in Deutschland ist wieder einmal gestiegen. Das zeigt die neue Sterbetafel 2010/2012 des Statistischen Bundesamts. Neugeborene Jungs werden danach im Schnitt 77,7 Jahre alt, Mädchen bringen es auf 82,8 Jahre. Die Folgen für die Lebensversicherer. Ein Beispiel zeigt die Kalkulations­unsicherheiten in der Praxis — selbst die Versicherer haben nicht vorsichtig genug kalkuliert. Die Sterbetafeln des Statistischen Bundesamts sind für die deutschen Lebensversicherer zu ungenau. Pfefferminzia.de Für Versicherungsprofis, 22.4.2015
[GIF-Bild] Die Lebenserwartung steigt schneller als erwartet. Lebens­erwar­tungen inter­nati­onal 1960–2000. Folie 6 aus: J. Lörper: Pressekolloquium 6.4.2005 in Berlin, GDV, 2005
[GIF-Bild] Entwicklung der Lebenserwartung 60-Jähriger seit 1871[!]. Statis­tisches Bunde­samt (über www.geroweb.de)
[GIF-Bild] von der Vring, T.: Verteilung der Lebenszeit in Deutsch­land 1800–2005. wcco0y847.homepage.t-online.de, 2009. • Die Lebens­arbeits­zeit ist 2005 auf ein Drittel der Lebens­arbeits­zeit von 1800 gesunken • dahinter steht eine Ausdeh­nung der Frei­zeit der Erwerbs­personen von 24% auf 43% der Lebens­zeit • ausge­fallene Arbeits­zeit von Erwerbs­losen weniger als 1% der Lebens­zeit
[HTML] Statistik: Woran die Deutschen sterben.
Häufige Sterbeursachen 2009–2011
Gruppe von TodesursachenFälle 2009 Fälle 2010Fälle 2011Prozent 2011
Todesfälle insgesamt 854.544858.768852.328100,0%
Herz-Kreislauf-Krankheiten
  davon Herzinfarkt
  davon Schlaganfall
  davon Arteriosklerose
356.462 352.689 342.233
55.286
21.594
40,2%
6,5%
2,5%
Krebs
  davon Atemwege
  davon Verdauungsorgane
  davon Brust
222.153
63.304
42.288
225.141
60.515
42.684
228.220
60.019
40.507
17.974
26,0%
7,0%
4,8%
2,1%
Diabetes mellitus 23.5522,8%
Grippe oder Lungenentzündung 19.5622,3%
nicht natürliche Ursachen
  davon Suizid
  davon Stürze
  davon Straßenverkehr
  andere Verletzungen und Vergiftungen
33.241
10.144
9.722
4.009
3,9%
1,2%
1,1%
0,5%
AIDS 550˜ 0,0%
stern.de, 7.12.2012;
statista, Dezember 2012;
D▐ STATIS, Statistisches Bundesamt, www.destatis.de, 2012
[HTML] R. Klöckner: Die Stadtentwicklung im demografischen und gesell­schaft­lichen Wandel[!]. Kloecknervision.eu, 2006(?). • Welt­weiter Bevöl­kerungs­zuwachs 1000–2100 • Konflikt­poten­zial (Armut, Hunger, Epide­mien, Kriege, Terro­rismus, Migra­tion �) wird größer • Bevöl­kerungs­entwick­lung in Deutsch­land 1991–2005 • Jugend-, Alten- und Gesamt­quotient in % der Bevöl­kerung im erwerbs­fähigen Alter, 1960–2050 • aus diesen Daten werden aktuell 2 falsche Alter­nativen abge­leitet: 1) Schreck­ge­spenst: „Die Deut­schen sterben aus” — die Sozial­siche­rungs­systeme müssen dras­tisch beschnitten werden; oder 2) Rela­tion der Zahlen zwischen 1870 und 1910, in denen der Jugend­quotient um 88 und der Alten­quotient um 10 schwankte, dass damals schon 100 Erwerbs­fähige fast 100 Nicht­erwerbs­tätige (Jugend + Ältere) tragen konnten, gäbe es also eigent­lich kein Problem • „die demo­grafi­sche Verän­derung ist keine Kata­strophe, aber auch keine Rand­erschei­nung.” • in knapp 10 Jahren springt der Alten­quotient steil nach oben, dann muss die Heraus­forde­rung gelöst sein • Gesund­heits­kosten haben Abhän­gigkeit vom Alter: Kinder und Jugend­liche etwa 1.000 €/Jahr, etwa 1.000 €/Jahr, Erwerbs­fähige etwa 2.000 €/Jahr, 65- bis 85-Jä­hrige etwa 6.000 €/Jahr, Hochbe­tagte ab 85 Jahren etwa 13.000 €/Jahr • Grafik: verschie­dene Alters­abgren­zungen für Altenquo­tienten: 60 Jahre, 65 Jahre, 67 Jahre • eine nach­haltige Gene­rati­onen­gerech­tigkeit setzt an verbes­serten Lebens­bedin­gungen der Kinder und ihren Eltern an • Grafik: reales Renten­eintritts­alter in Deutsch­land 1960–2005 • Grafik: durch­schnitt­liche Renten­bezugs­dauer 1960–2005 • die höhere Lebens­erwar­tung verlän­gert nicht die Phase gesund­heit­licher Beein­trächti­gungen im Alter • die jetzige Pflege­versiche­rung wird ihre Aufgabe nicht bewäl­tigen können • Grafik: Entwick­lung des realen Renten­niveaus eines Stan­dard­rent­ners bei Renten­beginn 2005–2050 (Brutto­rente in % vom früheren Einkommen — sinkt von 46% auf 38%)
[PDF][GIF-Statistik] Entwicklung der Altersstruktur 1960–2050[!]. Bundes­zentrale für poli­tische Bildung  bpb, 2007. • Grafik: Jugend-, Alten- und Gesamt­quotient 1960–2050 • Text: Fakten • eine Verschie­bung der Alters­grenze hat Einfluss auf den Alten­quoti­enten — „Um den Altenquo­tienten von 32, wie er für das derzeit gültige Renten­eintritts­alter von 65 Jahren besteht, konstant zu halten, müsste die Alters­grenze im Jahr 2050 bei 74 Jahren liegen.” • „Ostdeutsch­land ist wesent­lich stärker von der fort­schrei­tenden Alte­rung betroffen” • „Die Bevö­kerung in den Stadt­staaten wird nicht so schnell schrumpfen” • Daten­quelle, Begriffe, metho­dische Anmer­kungen • Tabelle: Jugend-, Alten- und Gesamt­quotient 1960–2050, Stand 2006
[Excel-Mappe] O. Fuhlrott: Entwicklung des Altenquotienten 1870–2050 (Grafik und Tabelle). 2010;  [OpenOffice Calc] OpenOffice Calc Version
[Folien/Dias] B. Schareck: Die Zukunft der deut­schen Versiche­rungs­wirt­schaft (Folien). Struk­turen, Poten­ziale und Strate­gien. GDV / Univ. Ulm, 2006. • F. 13: neue Sterbe­tafel „DAV 2004 R” • F. 17: Grafik Entwick­lung des Beitrags­satzes in der GRV 1960–2006 • F. 18: Grafik Entwick­lung des Bundeszu­schusses zur GRV 1960–2005
[PDF] DAV-Arbeitsgruppe Rentnersterblichkeit: Herleitung der DAV-Sterbe­tafel 2004 R für Renten­versiche­rungen[!]. Deut­sche Aktuar­verei­nigung, 2004. • Daten­mate­rial aus 1995–2002 aus den bei der Münchner Rück und der Gen Re gesam­melten Bestands­daten zu Renten­versiche­rungen von über 20 deut­schen Lebens­versi­cherern unter­schied­lichster Größe, davon gut 10% aus laufenden Renten • es liegen 10 Jahre nach der Tafel DAV 1994 R auch neuere abge­kürzte Sterbe­tafeln des Statis­tischen Bundes­amtes vor • beides war Anlass zur Herlei­tung einer neuen Sterbe­tafel für die Berechnung der Prämien und Deckungs­rück­stel­lungen von Renten­versiche­rungen • Basistafeln • Sterb­lich­keits­trends 1. und 2. Ordnung • Nähe­rungs­verfahren der Alters­verschie­bung • S. 42 (240): Anwen­dungs­bereich • ab S. 46 (244): tabel­lierte Werte der neuen Sterbe­tafel
[PDF] Bundesregierung: Drucksache 16/10988 — Auswirkungen der inter­natio­nalen Finanz­krise auf die Einla­gensi­cher­heit bei den Sozi­alver­siche­rungs­trägern sowie auf die private Alters­vorsorge. Antwort auf die Kleine Anfrage, Druck­sache 16/10740. dipbt.bundestag.de, 18.11.2008. • Bei der Betriebs­rente in Deutsch­land — anders als in anderen Ländern — eine durch den Arbeit­geber zu erfül­lende Leis­tungs­zusage statt einer Beitrags­zusage • bei Riester-Verträgen verpflich­tende Zusi­cherung der Anbieter, dass zu Beginn der Auszah­lungs­phase mindes­tens die vom Sparer einge­zahlten Beträge für die Alters­vorsorge und die steuer­lichen Zulagen zur Verfü­gung stehen müssen → posi­tives Sparer­gebnis sicher­gestellt • gegen Insol­venz der Anbieter von Riester-Bank­spar­plänen: Einlagen­siche­rungs- und Anle­gerent­schädi­gungs­gesetz • Anlagen in Invest­ment­fonds sind in einem eigen­stän­digen Sonder­vermögen zu verwahren und gehen nicht in die Insol­venz­masse ein • es ist „vernünftig, die Alter­siche­rung künftig durch eine steuer­lich geför­derte betrieb­liche und/oder private Vorsorge auf eine breitere Basis zu stellen. Mit einem ausge­wogenen Misch­system aus Umlage- und Kapital­deckungs­verfahren kann das Risiko nega­tiver Entwick­lungen gestreut und lang­fristig mini­miert werden.” • es gibt keine gesetz­liche Mindest­verzin­sung • ob und ggf. welche Verzin­sung ein Versi­cherer garan­tiert, unter­liegt seiner unter­nehme­rischen Entschei­dung • die GRV mit dem UV ist nicht unmit­telbar von der inter­natio­nalen Finanz­krise betroffen • Zins­satz, gebil­deter Kapital­stock und aufzeh­rende Monats­rente
Zins­satz jähr­liche Einzah­lung Kapital­stock nach 40 Jahren Annu­ität (20 Jahre lang aufzeh­rende Monats­rente)
5 %   1.200 €   150.000 €     11.500 €          
4 %   1.200 €   116.000 €     8.500 €          
• alle 154 Pensions­kassen unter Aufsicht der BaFin haben auch Tarife, die eine Verzin­sung von 2,25% vorsehen • der Rech­nungs­zins nach § 2 der Deckungs­rück­stel­lungs­verord­nung liegt bei unge­fähr 60% des Zins­satzes für Bundes­anleihen • da der Begriff der Rendite gesetz­lich nicht defi­niert ist, sollte zur Beur­teilung des Ergeb­nisses eines Finanz­dienst­leis­ters die laufende Verzin­sung heran gezogen werden: (laufende Erträge - laufende Aufwen­dungen) / durch­schnitt­lichen Bestand der gesamten Kapi­talan­lagen * 100 • die Träger der DRV haben bei der HRE 213 Mio. € ange­legt, die in voller Höhe gesi­chert sind
[PDF] Bundesregierung: Drucksache 16/11363 — Auswirkungen der von der privaten Versiche­rungs­wirt­schaft angenom­menen Lebens­erwar­tungen auf die Rendite von Riester-Renten. Antwort auf die Kleine Anfrage, Druck­sache 16/11103. dipbt.bundestag.de, 12.12.2008. • Bei Renten­versiche­rungen nach dem UV ist die Lebens­erwar­tung weniger von Bedeu­tung, während die Annahme einer höheren Lebenserwartung in Versiche­rungen nach dem KDV unmit­telbar zu höheren Prämien führt, „weil mit ihnen ein Kapital­stock aufzu­bauen ist, aus dem die Renten­zahlungen über die gesamte Lauf­zeit hinweg finan­ziert werden müssen” • zur Frage der Rendi­tebe­rech­nung wird auf die Antwort 16/10988 (Frage 26) verwiesen
[HTML] WikipediA: Sterbetafel: eine Ausschei­deord­nung, die darstellt, wie sich ein fiktives Kollektiv von Personen aus einer bestimmten Personen­gruppe durch Tod erwar­tungs­gemäß verrin­gert. • Verschie­dene Sterbe­tafeln • je nach Art des Risikos — Tod des Versi­cherten (Lebens­versi­cherung) oder Über­leben (Renten­versi­cherung) — werden die Sterbe­wahr­schein­lich­keiten erhöht oder gesenkt • wegen der stei­genden Lebens­erwar­tung hängt die anzuset­zende Sterbe­wahr­schein­lich­keit q(x,t,τ) im Kalen­derjahr t nicht nur vom Alter x, sondern auch vom Geburts­jahr­gang τ ab (2-dimen­sionale Tafel oder über q(x,τ+t) als 1-dimen­sionale Tafel mit Verschiebung)
[Folien/Dias] A. Helmert: DAV2004R und R-Bx (Folien). Implementierung für Neugeschäft und Bestand. Ein Erfahrungsbericht zum Stand der Entwicklung. qx-Club Köln, 2004. • Berechnung und EDV-Lösungen
[Web-Link][PDF] F. Müntefering: Rede zur Regierungs­erklä­rung, 29. Oktober 2002. 2002. • „Das offi­zielle Renten­eintritts­alter von 65 Jahren muss nicht erhöht werden. Wer wie Herr Merz das fordert, redet Unsinn. Wer wirk­lich zu einem Inva­liden wird, muss sozial abge­sichert sein, egal wann er Inva­lide wird. Mit unseren Maßnahmen kommen wir aber auf ein fakti­sches Renten­eintritts­alter von 62 oder 63 Jahren, nicht mehr wie bisher von 59 Jahren. In den sozialen Siche­rungs­systemen macht das einen riesigen Unter­schied aus. Wir müssen die Trend­wende in den kommenden Jahren schaffen.”
[HTML] K.-P. Merk: Generationenvertrag – Demokratieprinzip – Plura­lismus: Recht­liche Möglich­keiten und Grenzen. Die Deutsche Liga für das Kind: frühe Kindheit 1/04, 2004. • Frage, warum Parteien, Gesetz­geber und Regie­rung nicht schon lange mit lang­fristig wirkenden Gestal­tungs­entschei­dungen auf die lange abseh­bare demo­grafi­sche Entwick­lung der Bevöl­kerung reagiert haben • die Deut­sche Bundes­bank hat bereits 1997 zur Verwirk­lichung von Gene­ratio­nenge­rechtig­keit und Sanie­rung des Staats­haus­halts eine sofor­tige Senkung der Renten um 30% gefor­dert • die Ursache der Vernach­lässi­gung lang­fris­tiger Perspek­tiven und Zukunfts­inter­essen ist im politi­schen System zu suchen • 1954 war absehbar, dass inner­halb einer pros­perie­renden Gesell­schaft den Seni­oren massen­haft Armut drohte • Schreiber-Plan: der Unter­nehmer Wilfried Schreiber fertigte 1956 ein Gutachten an für die damalige Bundes­regie­rung, in dem er ein umfas­sendes Versor­gungs­modell entwarf und die Bedin­gungen der Stabi­lität und Nach­haltig­keit des Systems im Einzelnen darlegte • Neue­rung: das genera­tive Umla­gever­fahren (nicht nur die Alters­rente, sondern auch die Versor­gung der Kinder), ein dynami­sches Leis­tungs­system der gesamten Versor­gungs­lasten • Einbe­ziehung sämt­licher Erwerbs­tätiger in die Beitrags­pflicht • Kinder- und Jugend­rente gleich­rangig neben der Alters­rente • erst beides zusammen bezeich­nete Schreiber als „Gene­ratio­nenver­trag” • die damalige Bundes­regie­rung hat jedoch 1957 die Kinder­versor­gung zum „Privat­vergnügen” erklärt • Adenauer erklärte auch im Kabinett, dass man den Wählern keine weiteren Leis­tungen zumuten könne • Begriff des Staats­volkes, das in der Generati­onen­folge fort­lebt • Kind­heit – Unter­halts­abhängig­keit; Erwach­senen­phase – Erwerbs­zeit; Alter – Versor­gungs­abhän­gigkeit • zuerst erbringen die Eltern Unter­halts­leis­tungen an die Kinder­genera­tion, nach­folgend erbringen die Kinder Unter­halts­leis­tungen an ihre Eltern­genera­tion • die histo­risch 1. Genera­tion lebt in ihrer Seni­oren­phase zeit­gleich mit der 2. Generation in der Erwach­senen­phase und der 3. Genera­tion in der Kind­heits­phase • aus der Wert­schöp­fung der Erwach­senen ist sowohl die nach­folgende Genera­tion der Kinder als auch die voran­gegan­gene Genera­tion der Senioren zu unter­halten
[Google-Books] Joachim Becker: Transfergerechtigkeit und Verfassung: die Finanzierung der Rentenversicherung im Steuer- und Abgabensystem und im Gefüge staatlicher Leistungen (Jus Publicum). (Google Buch-Faksimile-Auszug): Generationenvertrag. Die verfassungsrechtliche Problematik betrifft drei Aspekte. Sie liegt zum einen darin, dass die Höhe der eigenen Beitragsleistung sich nicht an der Höhe des eigenen Rentenanspruchs orientiert, sondern an dem Bedarf der Rentenversicherung einer anderen Generation ergibt. Dies kann zu einer Umverteilung zwischen den Versicherten verschiedener Generationen führen. Zum anderen liegt sie darin, dass die sich für den einzelnen Versicherten aus der Rentenformel ergebenden Rentenansprüche in unterschiedlichem Maße auf eigenen Beitragsleistungen beruhen, weil bestimmte Rentenanteile nur bei Beitragsleistungen gewährt werden, während sich ein anderer Teil niocht auf eine Beitragszahlung stützen kann. Dadurch, dass sich die Rentenversicherung nicht ausschließlich �ber Beiträge der Versicherten, sondern zu einem Teil auch über Zuschüsse des Bundes finanziert, können sich schließlich auch Umverteilungswiorkungen zwischen Nichtversicherten und Versicherten ergeben. Aufgrund verschiedener Faktoren, unter anderem aufgrund einer stagnierenden Bevölkerungs­entwicklung bei gleichzeitig steigender Lebenserwartung, werden aber nach dem praktizierten System steigende Ausgaben auf weniger Beitragszahler umgelegt, was zwangsläufig zu einer steigenden relativen Belastung des einzelnen führt. Dieses Problem wird in der Literatur teilweise übersehen und im Gegenteil behaupteet, dass trotz Anwendung des Umlageverfahrens eine Äquivalenz zwischen Beiträgen und Leistungen der Rentenversicherung bestehe und die Äquivalenz nur durch Elemente des sozialen Ausgleichs durchbrochen sei.  Nur eine Stimme in der Literatur deutet an, dass die Gestaltung des Finanzierungssystems der Rentenversicherung verfassungswidrig sei, insofern Beitragsanteile von den Beitragszahlern erhoben werden, die nur erhoben werden müssen, um ein zahlenmäßes Übergewicht der Anzahl der Rentner über die der Beitragszahler auszugleichen. Das Bundesverfassungsgericht stellte ausdr�cklich fest, dass die Kindererziehung bestandssichernde Bedeutung für das System der Altersversorgung habe, weil sich die als „Generationenvertrag” ausgestaltete Rentenversicherung nicht ohne nachrückende Generation aufrechterhalten lasse, denn diese bringe die Mittel für die Alterssicherung der jetzt tätigen Generation auf. Dabei erklärt das Bundesverfassungsgericht auch in einem Nebensatz, dass das seit 1957 praktizierte Umlageverfahren verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden seiJus Publicum 68, Mohr Siebeck Münster. 70,50€. 31.12.2001. • S. 326, Zurechnungszeit: „bei Renten wegen Berufs- oder Erwerbs­unfähigkeit und bei Renten wegen Todes, die vor Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherten gewährt werden,” werden „die vorhandenen für die Höhe der Rente maßgebichen renten­rechtlichen Zeiten um Zeiten bis zum vollendeten 60. Lebensjahr ergäzt. Die entsprechenden Renten werden dadurch praktisch […] um Teile aufgestockt, die auf fiktiven Beiträgen beruhen, die eingezahlt worden wären, wenn der Versicherte nicht erwerbs- oder berufs­unfähig geworden wäre oder gestorben wäre. Die Höherbewertung […] als eine Verwirklichung der durch die Rentenversicherung abgesicherten Risiken ...” • Hinterbliebenen­renten: „Vom Bundessozialgericht werden die Renten wegen Todes […] zum sozialen Ausgleich gezählt.” Dann „müsste man auch bei ihnen fragen, wer sie finanzieren muss. Dem wird aber zu Recht entgegengehalten, dass die Hinterbliebenen­renten […] ausschließlich durch Beiträge finanziert werden.” Weise • S. 329: „Somit gehören” […] diese „Renten zum versicherungs­mäßigen Risikoausgleich zwischen den Versicherten […]” • „Andere Tatbestände, wie die Erbringung von Leistungen für die Schwangerschaft, Mutterschaft und Kinder­erziehung, die Erbringung von Leistungen, die mit den Folgen des Krieges und der Wiedervereinigung zusammenhängen, die Renten nach Mindesteinkommen und die Erbringung von Leistungen, die von der Wahrnehmung einer Ausbildung abhängen oder dadurch gesteigert werden, führen dagegen […] zu einer Umverteilung zwischen den verschiedenen Versicherten mit verschiedenen Lebens- und Berufsqwegen.” • dann darf „die Finanzierung der auf diesen Tatbeständen beruhenden Leistungen nicht durch andere Versicherte erfolgen” • „Sollen darüber hinaus Leistungen gewährt werden, kommt zur Finanzierung dieser Leistungen nur die Allgemeinheit n Betracht, die zur Finanzierung der Rentenversicherung durch Zuschüsse herangezogen werden kann.” • S. 331: möglicher Grund für eine generelle Bezuschussung: Ausgleich eines unterschiedlichen Verhältnisses „zwischen Beiträgen und Leistungen bei Versicherten verschiedener Generationen” • „Da jedoch in der Rentenversicherung eine Beitragsakalkulation möglich ist, bei der trotz Verschiebungen im Altersaufbau der Versicherten oder Veränderungen der wirtschaftlichen Bedingungen eine gleichbleibende Relation von Beiträgen und Leistungen erreicht werden kann, sind Generationenverschiebungen kein unvermeidliches Element einer umfassenden Alters- und Invaliditäts­sicherung.” • „Zuschüsse des Staates lassen sich also nicht damit legitimieren, dass sie ungleiche Beitragsrelationen zwischen den Versicherten verschiedener Generationen ausgleichen sollen. Diese ungleichen Beitragsrelationen sind vielmehr von vornherein zu vermeiden.&” • S. 347: Die Fortschreibung des &„Bundeszuschusses nach der Veränderungsrate des Aufkommens der Steuern vom Umsatz […] richtet sich […] nicht an dem Kriterium aus, die Leistungen der Rentenversicherung zu erstatten, die von der Allgemeinheit übernommen werden müssen oder können, denn die Anpassung des Bundeszuschusses knüpft nicht an die Veränderung dieser Leistungen an, sondern schreibt die Größe des Bundeszuschusses entsprechend der Entwicklung des Mehrwert­steuer­aufkommens, einer davon unabhängigen Größe, fort.”
[PDF] E. Bomsdorf: Arbeitskräftepotential und demogra­fischer Wandel[!]. Modell­rechnungen für die Bundes­republik Deutsch­land bis 2050. Jahr­buch für Wirt­schafts­geschichte 2008/1, 2008. • Modell­rechnungen für verschie­dene Vari­anten in Ferti­lität, Migra­tion, Morta­lität und Renten­ein­tritts­alter • Bevöl­kerungs­umfang 1950–2050 • Bevöl­kerung im Erwerbs­alter 1950–2050 • Anteil der Bevöl­kerung im Erwerbs­alter 1950–2050 • Bevöl­kerung im Erwerbs­alter nach Alters­klassen 2005–2050 • Ände­rung der Bevöl­kerung im Erwerbs­alter bei Ände­rung der Ferti­litäts­rate • Ände­rung des Anteils der Bevöl­kerung im Erwerbs­alter bei Ände­rung der Lebens­erwar­tungs­annahme • Entwick­lung der Anzahl der Erwerbs­personen 2005–2050 bei verschie­denen Vari­anten der Bevöl­kerungs­entwick­lung • Anzahl der Erwerbs­personen 2005–2050 unter Berück­sichti­gung der glei­tenden Erhö­hung der Regel­alters­grenze • Entwick­lung der Anzahl der Erwerbs­personen 2005–2050 bei verschie­denen Vari­anten zur Frauen­erwerbs­betei­ligung • „Ohne die Rente mit 67 sowie eine höhere Erwerbs­betei­ligung der Frauen würde nicht nur die Anzahl der Erwerbs­tätigen sondern auch der Anteil der Erwerbs­personen an der Bevöl­kerung, also die Erwerbs­quote, in kaum vertret­barem Maß sinken.”
[PDF] A. Börsch-Supan, A. Ludwig, J. Winter: Aging and International Capital Flows. National Bureau of Economic Research Working Paper 8553, 2001. • Bevöl­kerungs­alte­rung als welt­weite Heraus­forderung • während sich die Muster des demo­grafi­schen Über­gangs ähneln, ist das Zeit­verhalten doch sehr unter­schied­lich — beson­ders zwischen indu­striali­sierten und Entwick­lungs­ländern • in dem Ausmaß, in dem Kapital inter­nati­onal beweg­lich ist, erzeugt daher die Bevöl­kerungs­alte­rung Kapital­ströme zwischen den Ländern • um diese inter­natio­nalen Kapital­ströme zu quantifi­zieren, wird ein Mehr­länder-über­lappende-Gene­rati­onen-Modell einge­setzt und mit lang­fris­tigen demo­grafi­schen Projek­tionen für mehrere Welt­regi­onen über einen Hori­zont von 50 Jahren kombi­niert
[PDF] H.-W. Sinn: Das demographische Defizit — die Fakten, die Folgen, die Ursachen und die Poli­tikimp­lika­tionen. ifo Schnelldienst 56(2), 2003
[PDF] H. Fehr, C. Habermann: Pension Reform and Demographic Uncertainty: The Case of Germany. Dpt. of Economics, Univ. Würzburg, 2004. Vergleich der Umver­teilungs- und Risiko­vertei­lungs-Wirkungen des „Nach­haltig­keits­faktors” und des „demo­grafi­schen Faktors” • ersterer misst die Verände­rungen im Alten­quoti­enten (Rentner/Beitrags­zahler) • letz­terer misst die Verände­rungen in der Lebens­erwar­tung • Simu­lati­onen zeigen, dass beide der mitt­leren Gene­ration eine doppelte Belastung aufer­legen und zukünf­tigen Gene­rati­onen eine doppelte Erleich­terung verschaffen • auf der einen Seite werden Ressourcen von der gegen­wärtigen zu zukünf­tigen Gene­rati­onen verteilt • zusätz­lich wird ein Teil des Risikos aus der demo­grafi­schen Unsi­cher­heit von zukünf­tigen Gene­rati­onen auf die lebende Gene­ration umver­teilt • in den Größen­ordnungen ihrer Wirkung unter­scheiden sich die beiden Faktoren jedoch • zukünf­tige Gene­rati­onen stehen sich dabei besser mit dem „Nach­haltig­keits­faktor”, während unklar bleibt, mit welchem der beiden Faktoren sich die mittleren Gene­rati­onen besser stehen
[AkR][HTML] O. Fuhlrott: Anstieg des Altenquotienten in 27 Ländern bis 2050. 2008. Zusammengestellt aus [Web-Link] The World Factbook, CIA 2008, ¹Current world population, ²Historic, current and future population, GeoHive 2000-2008, ³Population projections, EUPHIX 2007 / ªOld-age dependency ratio (medium variant), UNdata 2006:
       Land 0-14 Jahre 15-64 Jahre 65+ Jahre Durch­schnitts­alter Zu­wachs­rate Alten­quo­tient 2008 ° Bevölk. 2008 ¹ Bevölk. 2050 ² Alten­quo­tient 2050 ³
[Japan] Japan 13,7% 64,7% 21,6% 43,8 Jahre 0,139% [~.35]  33,38% 127 Mio. 94 Mio. [~.74]  74%  ª
[Germany] Deutsch­land 13,8% 66,2% 20,0% 43,3 Jahre 0,044% [~.30]  30,21% 82 Mio. 74 Mio. [~.56]  55,8%
[Italy] Italien 13,6% 66,3% 20,0% 42,9 Jahre 0,019% [~.30]  30,17% 58 Mio. 50 Mio. [~.66]  66,0%
[Spain] Spanien 14,4% 67,6% 17,9% 40,7 Jahre 0,096% [~.26]  26,48% 40 Mio. 36 Mio. [~.68]  67,5%
[France] Frank­reich 18,6% 65,2% 16,3% 39,2 Jahre 0,574% [~.25]  25,00% 64 Mio. 70 Mio. [~.48]  47,9%
[United Kingdom] Großbritannien 16,9% 67,1% 16,0% 39,9 Jahre 0,276% [~.25]  23,85% 61 Mio. 64 Mio. [~.45]  45,3%
[Ukraine] Ukraine 13,9% 70,0% 16,1% 39,4 Jahre 0,651% [~.25]  23,00% 46 Mio. 34 Mio. [~.46]  46%  ª
[Canada] Kanada 16,3% 68,8% 14,9% 40,1 Jahre 0,830% [~.20]  21,66% 33 Mio. 41 Mio. [~.44]  44%  ª
[Russia] Russ­land 14,6% 71,2% 14,1% 38,3 Jahre 0,474% [~.20]  19,80% 141 Mio. 109 Mio. [~.39]  39%  ª
[United States] USA 20,1% 67,1% 12,7% 36,7 Jahre 0,883% [~.20]  18,93% 304 Mio. 420 Mio. [~.34]  34%  ª
[Poland] Polen 15,2% 71,4% 13,4% 37,6 Jahre 0,045% [~.20]  18,77% 38 Mio. 32 Mio. [~.51]  51,0%
[Ireland] Irland 20,9% 67,3% 11,8% 34,6 Jahre 1,133% [~.20]  17,53% 4 Mio. 5 Mio. [~.45]  45,3%
[United Nations] Welt 27,3% 65,1% 7,6% 28,1 Jahre 1,188% [~.10]  11,67% 6692 Mio. 9539 Mio. [~.25]  25%  ª
[China] China 20,1% 71,9% 8,0% 33,6 Jahre 0,629% [~.10]  11,12% 1332 Mio. 1424 Mio. [~.39]  39%  ª
[Ireland] Türkei 24,4% 68,6% 7,0% 29,0 Jahre 1,013% [~.10]  10,20% 72 Mio. 86 Mio. [~.29]  29%  ª
[Indonesia] Indo­nesien 28,4% 65,7% 5,8% 27,2 Jahre 1,175% [~.10]  9,50% 238 Mio. 313 Mio. [~.29]  29%  ª
[Mexico] Mexiko 29,6% 64,3% 6,1% 26,0 Jahre 1,142% [~.10]  9,49% 110 Mio. 148 Mio. [~.34]  34%  ª
[Brazil] Brasi­lien 27,0% 66,8% 6,3% 28,3 Jahre 1,228% [~.10]  9,43% 192 Mio. 261 Mio. [~.31]  31%  ª
[South Africa] Süd­afrika 29,2% 65,5% 5,3% 24,2 Jahre 0,828% [~.10]  8,91% 44 Mio. 49 Mio. [~.14]  14%  ª
[Vietnam] Vietnam 25,6% 68,6% 5,8% 26,9 Jahre 0,990% [~.10]  8,45% 86 Mio. 108 Mio. [~.30]  30%  ª
[India.gif] Indien 31,5% 63,3% 5,2% 25,1 Jahre 1,578% [~.10]  8,21% 1151 Mio. 1808 Mio. [~.21]  21%  ª
[Egypt] Ägypten 31,8% 63,5% 4,7% 24,5 Jahre 1,682% [~.05]  7,40% 82 Mio. 128 Mio. [~.21]  21%  ª
[Pakistan] Pakistan 37,8% 58,0% 4,2% 20,5 Jahre 1,999% [~.05]  7,24% 168 Mio. 295 Mio. [~.16]  16%  ª
[Philippines] Philippinen 35,5% 60,4% 4,1% 22,3 Jahre 1,991% [~.05]  6,79% 93 Mio. 172 Mio. [~.19]  19%  ª
[Bangladesh] Bangladesch 33,4% 63,1% 3,5% 22,8 Jahre 2,022% [~.05]  5,55% 154 Mio. 280 Mio. [~.17]  17%  ª
[Nigeria] Nigeria 41,7% 55,3% 3,0% 18,9 Jahre 2,025% [~.05]  5,42% 138 Mio. 264 Mio. [~.09]  9%  ª
[Ethiopia] Äthio­pien 46,0% 51,4% 2,7% 16,9 Jahre 3,212% [~.05]  5,25% 79 Mio. 278 Mio. [~.09]  9%  ª
[Angola] Angola 43,6% 53,6% 2,7% 18,0 Jahre 2,136% [~.05]  5,04% 13 Mio. 25 Mio. [~.06]  6%  ª
°) eigene Berechnung: 100 x (Anteil 65+ Jahre / Anteil 15-64 Jahre)
Erkenntnis: vielfach ist der Alten­quotient zwar wesentlich niedriger, aber in keinem Land sinkt der Altenquotient!
[PDF] The impact of ageing on public expenditure: projections for the EU25 Member States on pensions, health care, long-term care, education and unemployment transfers (2004-2050). Special Report n� 1/2006, the Economic Policy Committee and the European Commission (DG ECFIN), 2006;  [GIF-Bild] Age pyramids for EU25 population in 2004 and 2050;  [GIF-Bild] Gross and net public pension expenditure as a share of GDP in 2004
[PDF] Sachverständigenrat: Jahres­gut­achten 2006/2007: Wider­strei­tende Inter­essen – unge­nutzte Chancen. 2007. S. 134–136: • Hohe Spar­neigung in China, da es an umfas­sendem sozi­alen Siche­rungs­netz fehlt • Ferti­litäts­rate in China ist — insbe­sondere nach Beginn der 1-Kind-Politik 1979 — stark gesunken auf 1,7 Kinder pro Frau seit 2000 → rasche Alte­rung: Median­alter wird bis 2050 auf 45 Jahre ansteigen (Alten­quotient auf 0,58) • nur ca. 23% der Erwerbs­tätigen in China hat Renten­anspruch
[PDF] J. Bongaarts: Dependency burdens in the developing world. Population Council, info.worldbank.org, 1998;  [GIF-Bild] Figure 5: Old-age Dependency Ratio by Region, 1996
[PDF] A. Mason, S.-H. Lee, G. Russo: Population Momentum and Population Aging in Asia and Near-East Countries (slides). East-West Center, USAID, 2000. • In India increased life expectancy and lower fertility: number of children no longer increasing, olders continue to grow → age transition
[PDF] D. Lust, M. Trautwetter: Das Langlebigkeitsrisiko in der 2. und 3. Säule der Alters­vorsorge. Eine Einfüh­rung in zentrale Fragen eines aktuari­ellen Risiko­manage­ments. ABBZ Aktua­rielle Beratung GmbH, 2003. • Von den um 2000 Gebo­renen werden im Vergleich zu den vor 50 Jahren Gebo­renen über 15% mehr Jungen und rund 20% mehr Mädchen das 70. Lebens­jahr errei­chen • das 90. Lebens­jahr werden 25% dieser Mädchen errei­chen — das 5-fache der Zahl von vor 50 Jahren! • seit 1901/1910 ist die Lebens­erwar­tung neuge­borener Jungen um 30 Jahre, der Mädchen sogar um mehr als 32 Jahre gestiegen • für Lebens­versiche­rungen gegen Einmal­beitrag spielt die fernere Lebens­erwar­tung Älterer eine entschei­dende Rolle • S. 4, Abb. 2: Entwick­lung der ferneren Lebenser­wartung 60-Jähriger 1901–2050 • die demo­grafi­schen Verhält­nisse in den entwi­ckelten Ländern Europas nähern sich immer mehr an • die Renten­versiche­rungs­träger Europas stehen damit vor dem Problem, immer längere Renten­bezugs­zeiten ausfinan­zieren zu müssen • Tendenzen: stei­gende Lebens­erwar­tung, nied­rige Gebur­tenrate 1,4 Kinder pro Frau, auslän­dische Zuwan­derung 100.000–300.000 Personen/Jahr → zuneh­mende Über­alte­rung, Alten­quotient wird ansteigen • S. 7, Tab. 2: Entwick­lung des Alten­quoti­enten 1970–2050 • im Neuge­schäft der Lebens­versi­cherer gibt es seit Mitte der 90er Jahre eine Verschie­bung zu Gunsten der Leib­renten­versiche­rungen • die Lebens­erwar­tung der Renten­bezieher in den Renten­versiche­rungsbe­ständen der Gesell­schaften ist höher als in der Gesamt­bevöl­kerung • das zukünf­tige Lang­lebig­keits­risiko wird nach den vorhan­denen Beständen syste­matisch unter­schätzt • für die Kalku­lation von Renten­versiche­rungen sind Sterbe­tafeln nur für einen begrenzten Zeit­raum anwendbar • die beobach­tete Verbes­serung der Sterb­lich­keit voll­zieht sich schneller als in der DAV-Tafel berück­sich­tigt;  [GIF-Statistik] Grafik: Entwick­lung der ferneren Lebens­erwar­tung 60-Jähriger 1901–2050 (nach Prog­nose L2)
[PDF] Grafik Fernere Lebenser­wartung im Alter von 60 Jahren 1901 – 2050. www.sozialpolitik-aktuell.de, 2006
[PDF] R.K. Himmelreicher, D. Sewöster, R. Scholz, A. Schulz: Die fernere Lebens­erwar­tung von Rent­nern und Pensio­nären im Vergleich. WSI Mitteilungen 5/2008. • Pensio­näre leben im Durch­schnitt 2 Jahre länger als Rent­ner • Lebens­erwar­tung von Rent­nern unter­scheidet sich zwischen Einkom­mens­gruppen um 3 Jahre, von Pensio­nären nach Lauf­bahn­gruppen um 4 Jahre • bei allen Gruppen nahm die Lebens­erwar­tung inner­halb 5 Jahren um 3 Monate zu
[HTML] M. Luy, P. Di Giulio: Weibliche Vorbilder: Frauen leben gesünder und deshalb länger als Männer. ZDWA, Rostocker Zentrum zur Erfor­schung des Demo­grafi­schen Wandels, 2005. • Unterschiede im Lebensstil, 60- bis 80-Jährige:
Einfluss
des Le-
bens-
stils
gesund-
heits-
be-
wusst
Rau-
cher
Alko-
hol-
kon-
sum
gesun-
de Er-
näh-
rung
Über-
ge-
wicht
Sport stress-
freier
Beruf
relative
Sterb-
lichkeit
Anteil¹
der Bevöl-
kerung
Anteil¹ der Frauen Anteil¹ der Männer
„Inter-
ventio-
nisten”
+ +   + 100 35% 58,3% 10,9%
„Bon Vivants” + + +   +   (–) 105 45% 20,6% 70,0%
frühere
„Worka-
holics ”
         
jetzt:
+
119 5% 8,2% 3,2%
„Nihi-
listen”
      +   183 15% 12,9% 15,9%
¹) siehe Demografische Forschung, 3(2), 2006, S. 4: Absage an Stress, Rauchen und Alkohol lohnt sich
[PDF] A. Reil-Held: Einkommen und Sterblich­keit in Deutsch­land: Leben Reiche länger? Report 00-14, Sonder­for­schungs­bereich 504, Univ. Mann­heim, 2000. • Durch die kürzeren Renten­lauf­zeiten von Versi­cherten in der untersten Einkom­mens­gruppe resul­tieren uner­wünschte Umver­tei­lungs­effekte in der GRV • Auswer­tung des Sozio-ökono­mischen Panels: auch in Deutsch­land ein posi­tiver Zusam­menhang zwischen dem Einkommen und der Lebens­erwar­tung von Männern und Frauen in der 2. Lebens­hälfte • Männer und Frauen im untersten Viertel der Einkom­mens­vertei­lung haben eine um etwa 6 bzw. 4 Jahre kürzere Lebens­erwar­tung als Menschen im obersten Einkom­mens­quartil • dieser Einfluss bleibt auch bei Berück­sichti­gung zusätz­licher Bestim­mungs­faktoren der Morta­lität bestehen
[PDF] M. Luy: Differentielle Sterblichkeit: die ungleiche Vertei­lung der Lebens­erwar­tung in Deutsch­land[Wichtig !]. Rostocker Zentrum zur Erfor­schung des Demo­grafi­schen Wandels, 2006. • Unter­schied Peri­oden­sterbe­tafel (aus Lebens­spannen aller im Beob­ach­tungs­zeit­raum Lebender oder Verstor­bener hypo­thetisch konstru­ierte Kohorte) – Kohorten­sterbe­tafel (für gegen­warts­nahe Beschrei­bung der Sterb­lich­keits­verhält­nisse unge­eignet) • Peri­oden­tafel bezieht sich auf alle zu einem Zeit­punkt Lebenden, Kohorten­tafel bezieht sich auf alle zu einem Zeit­punkt Gebo­renen • Sterbe­wahr­schein­lich­keit für Alters­inter­vall x = Wahr­schein­lich­keit, mit der eine x Jahre alt werdende Person vor Voll­endung des Alters x+1 stirbt • durch­schnitt­liche Lebens­erwar­tung = Fläche unter der Abster­beord­nung (wurde im 19. Jahr­hun­dert rich­tiger als mitt­lere Lebens­dauer bezeichnet) • wegen Rück­gangs der Sterb­lich­keit verläuft Kohorten­tafel günstiger als Peri­oden­tafel • nach 1950 blieb der Anstieg der Lebens­erwar­tung bei Männern gegen­über Frauen zurück, seit 1980 schließt sich die Schere wieder etwas • während Nonnen gleiche Lebens­erwar­tung wie alle Frauen haben, leben Mönche im Schnitt 5 Jahre länger als andere Männer • West-Ost-Unter­schiede könnten verschwinden: extrem schnelle Verbes­serung in Über­lebens­bedin­gungen in neuen Bundes­ländern • Schicht­zuge­hörig­keit: Einfluss der Arbeits­bedin­gungen beson­ders bei Männern • aber Berufs­posi­tion des Ehemanns beein­flusst Über­lebens­bedin­gungen auch bei Frauen • „Bezüg­lich ... Lebens­erwar­tung besteht in Deutsch­land die Schwierigkeit, dass die amtliche Statistik keine Morta­litäts­daten nach Bildung, Einkommen oder Beruf zur Verfü­gung stellt” • daher nur Schät­zungen anhand von Survey-Daten durch­führ­bar (nach Lebenser­war­tungs­survey des Bundes­insti­tuts für Bevöl­kerungs­for­schung, Wies­baden; 1998–2005):
Renten-
Erle-
bens-
rate
Von den 45-Jährigen erreichen das Renten­eintritts­alter 65  (Jahrgänge 1934-1952)
Ge-
samt
Arbei-
ter
Ange-
stellte
Selbst-
stän-
dige
Beamte nied­rigste
Ein­kom-
mens
gruppe
höchste
Ein­kom-
mens
gruppe
nur Haupt-
schul-
abschluss
nur Mitt-
lere-
Reife
Abitur
/ Fach-
abitur
Männer 77,8% 69,8%:-8,0% 82,0%:+4,2% 82,9%:+5,1% 86,2%:+8,4% 64,4%:-13,4% 81,7%:+3,9% 74,2%:-3,6% 86,9%:+9,1% 87,5%:+9,7%
Frauen 91,9% 91,1%:-0,8% 91,9%:  0,0% 94,0%:+2,1% 95,9%:+4,0% 88,5%:  -3,4% 93,4%:+1,5% 91,1%:-0,8% 93,7%:+1,8% 93,4%:+1,5%
• damit errei­chen von den 45-Jäh­rigen rund 12% weniger männ­liche Arbeiter als Ange­stellte das Renten­eintritts­alter von 65 • von den männ­lichen Niedrig­verdie­nern errei­chen es sogar nur rund 17% weniger als bei den Gutver­dienern • bei den männ­lichen Schulab­gängern beträgt der Unter­schied zwischen Haupt­schü­lern und Abitu­rienten mehr als 13%
[PDF] M. Luy: Perspektiven für die zukünftige Entwick­lung der Lebens­erwartung­. Rostocker Zentrum zur Erfor­schung des Demo­grafi­schen Wandels, 2006. • Allge­meine Vorstel­lung ist, dass der Länge mensch­lichen Lebens eine natür­liche Grenze gesetzt ist • der Ansatz von J. Oeppen und J.W. Vaupel (2002) bestreitet das: • von 1840 bis Ende 20. Jhdt. haben sich die Werte für die jeweils welt­weit höchste ausge­wiesene Lebens­erwar­tung linear erhöht, um etwa 2,5 Jahre pro Dekade • alle bekannten Schät­zungen über die maximal mögli­che Lebens­erwar­tung wurden in sehr kurzer Zeit von der tatsäch­lichen Entwick­lung über­holt • Oeppen und Vaupel schlagen vor, den line­aren Trend für Prognosen zugrunde zu legen • danach würde die Lebens­erwar­tung bei Geburt etwa um 2050 die 100 Jahre über­schreiten • Frage, in welchem Ausmaß dazu die alters­spezi­fischen Sterbe­wahr­schein­lich­keiten sinken müssten • es zeigt sich, dass die Hypo­these von Oeppen und Vaupel nicht ohne weiteres verworfen werden kann • es wird nicht behan­delt, ob dies aus medi­zini­scher oder biolo­gischer Sicht realis­tisch sein kann • bei Betrach­tung der Sterb­lich­keits­reduk­tionen der letzten 50 Jahre erscheint die beschrie­bene Entwick­lung zumin­dest theore­tisch möglich
[PDF] T. Tivig, P. Hetze (Hrsg.): Broschüre: „Deutschland im Demografischen Wandel”. Rostocker Zentrum zur Erfor�schung des Demo�grafi�schen Wandels, Rostock, 2007. Inhalt: Inhaltsverzeichnis;  [HTML] Kapitel 1: Der Wandel im Über­blick. • Grafik 1.2: natürliche Bevölkerungsentwicklung in Deutschland (Geburtenziffern und Sterbeziffern 1850–1995) • Grafik 1.4: Entwicklung der Weltbevölkerung 1950–2050 (mit Deutschland, hohe, mittlere und niedrige Prognosevariante) • Tabelle 1.8: Unterstützungsquotienten (Jugend-, Alten- und Gesamtquotient) 1910, 1960, 2003, 2025, 2050) • Tabelle 1.9: Alterungsbedingte Staatsausgaben in EU-Staaten und USA, 2000 und 2050: ↑Pflege, ↓Familie und Bildung;  [HTML] Kapitel 2: Gebur­tenent­wick­lung und Lebens­formen;  [HTML] Kapitel 3: Altern und Lang­lebig­keit;  [HTML] Kapitel 4: Wande­rungs­bewe­gungen;  [HTML] Kapitel 5: Bildung und Human­kapital;  [HTML] Kapitel 6: Wachstum und Beschäf­tigung;  [HTML] Kapitel 7: Vertei­lung von Einkommen und Vermögen;  [HTML] Kapitel 8: Alters­siche­rung;  [HTML] Kapitel 9: Gesund­heit und Pflege;  [HTML] Kapitel 10: Stadt- und Regi­onal­entwick­lung;  [HTML] Kap. 11: Litera­turver­zeichnis
[PDF] E. Kibele: Determinanten von regionalen Mortal­itäts­unter­schieden in der Rentner­bevölke­rung. Max-Planck-Institut für demo­grafi­sche Forschung, Rostock, 2008. • Problem der Daten­basis in Deutsch­land • Faktoren für Morta­litäts­varia­tionen: sozio­ökono­mischer Status (Einkommen, Bildung, Beruf, Beschäf­tigung), Lebens­weise, Lebens­bedin­gungen (Haus­halts­zusam­menset­zung, Wohn­umfeld), geneti­sche Faktoren • Forschungs­daten der Renten­versi­cherung aus Voll­erhe­bungen des Renten­wegfalls und des Renten­bestandes • Pflicht­versi­cherte der gesetz­lichen Kranken­kassen haben ein um 36% höheres Sterbe­risiko als privat oder frei­willig Versi­cherte • Arbeiter haben ein etwa 13% höheres Morta­litäts­risiko als Angestellte (Unter­schei­dung nach Arbeiter-/Ange­stellten-RV) • auch frühere Berg­leute haben ein erhöhtes Risiko (7%, Knapp­schafts­versi­cherung) • für Bezieher von Berufs­unfähig­keits- oder Erwerbs­unfähig­keits­rente vor dem 60. Lebens­jahr ist das Morta­litäts­risiko um 74% erhöht
[PDF] K. Lauterbach, M. Lüngen, B. Stollen­werk, A. Gerber, G. Klever-Deichert: Zum Zusammen­hang zwischen Einkommen und Lebens­erwar­tung. Studien zu Gesund­heit, Medizin und Gesell­schaft Nr. 01/2006, IGKE, Univ. Köln, 2006. • Voll­ständige Beitrags­äqui­valenz nicht möglich, da Beitrags­satz steigen kann und damit Entgelt­punkte unter­schied­lich teuer erworben • daher Teil­habe­äqui­valenz: zum gleichen histo­rischen Zeit­punkt durch gleich hohe Beträge gleich­wertige Anrechte auf Renten­leistungen erworben • damit Gleich­behand­lung unter­schied­licher Jahr­gänge nicht gewähr­leistet • in Kranken­versi­cherung und Pflege­versi­cherung gilt dagegen stärker das Soli­dari­täts­prinzip • als Grund­lage: Daten des SOEP des DIW 2000–2003, sowie die WHO-Sterbe­tafeln für Deutsch­land 2001–2004 • nur Daten von erwerbs­tätigen Ange­stellten (und Arbeitern) heran­gezogen
monatl. Brutto-
  Ein­kommen  
[] Jahre Lebens­erwar­tung der Erwerbs­tätigen   [rot] Frauen   [blau] Männer
[]| 65 Jahre
< 1500 €  [rot] 78,4 Jahre
[blau] 71,1 Jahre
1500–2500 €  [rot] 83,5 Jahre
[blau] 75,5 Jahre
2500–3500 €  [rot] 85,0 Jahre
[blau] 76,5 Jahre
3500–4500 €  [rot] 86,0 Jahre
[blau] 77,8 Jahre
> 4500 €  [rot] 87,2 Jahre
[blau] 80,0 Jahre
• die Best­verdie­nenden leben rund 9 Jahre länger als die Schlech­test­verdie­nenden
monatli­ches  Brutto-Ein­kommen Jahre Renten­bezugs­dauer Männer Jahre Diffe­renz zur höch­sten Ein­kom­mens­gruppe % Diffe­renz zur höch­sten  Ein­kom­mens­gruppe Zur Ausgaben­deckung erfor­der­licher Bei­trags­satz in % Wahr­schein-
lich­keit f. Er­rei­chen des Ren­ten­alters in %
< 1500 €  [blau] 10,8 Jahre -7,4 Jahre -69 %  [orange] 15,0% 79,1 % 
1500–2500 €  [blau] 13,8 Jahre -4,4 Jahre -32 %  [orange] 17,6% 85,2 % 
2500–3500 €  [blau] 15,0 Jahre -3,2 Jahre -21 %  [orange] 19,1% 87,3 % 
3500–4500 €  [blau] 16,3 Jahre -1,9 Jahre -12 %  [orange] 20,7% 89,0 % 
> 4500 €  [blau] 18,2 Jahre 0 Jahre 0 %  [orange] 23,1% 91,0 % 
• einkom­mens­starke Männer haben eine um 69% längere Renten­bezugs­dauer als einkom­mens­schwache • Zusam­men­hang auch für USA und Schweden bestä­tigt, in Schweden aber deut­lich abge­mildert: die best­verdie­nenden Männer lebten 10 Jahre (USA) bzw. 2 Jahre (Schweden) länger als die schlech­test­verdie­nenden
[PDF] H.-M. von Gaudecker, R.D. Scholz: Differential mortality by lifetime earnings in Germany. Demographic Research, 17, 2007. • Schät­zung der Sterb­lich­keits­raten mittels eines Maßes für den sozio-ökono­mischen Status in einer sehr großen Stich­probe männ­licher deut­scher Rentner (65 Jahre oder älter) • als einfa­ches Summenmaß wird die Lebens­erwar­tung mit 65 Jahren berechnet • es ergibt sich eine fast 50%-ige Diffe­renz (6 Jahre) in der Lebens­erwar­tung zwischen der untersten und der obersten Gruppe • ähnliche Werte zwischen der früheren DDR und West­deutsch­land • dies ist die 1. bevöl­kerungs­basierte diffe­renti­elle Morta­litäts­studie für Deutsch­land • ein Maß des Lebens­einkom­mens als Nähe­rung für den sozio-ökono­mischen Status, das für Menschen im Ruhe­stand anwend­bar bleibt
[Dias/Folien] U. Helmert: Soziale Ungleich­heit und Gesund­heit in Deutsch­land. Müssen Arme früher sterben? (Folien)[!]. Jahres­tagung der Huma­nisti­schen Akademie Bayern, Nürn­berg, Vortrag 24.3.07.
Die Armuts-Krank­heits-Spirale
Armut   → vorzei­tiger Tod
Krankheit
Behin­derung
Hinnahme krank ma-
chender Bedin­gungen
vorzei­tiger Tod
Soziale Ungleichheit:   Unterschiede in Wissen, Macht, Geld und Prestige 
|
Unterschiede      
in gesund-      
heitlichen      
Belastungen      
Unterschiede
in Bewäl-
tigungs-
ressourcen
|
|
|
|
Unterschiede
in gesund-
heitlicher
Versorgung
|
|
|
|
|  ↓ | |
|   Unter­schiede im Gesund­heits- und Krankheits­verhalten | |
|
Gesundheitliche Ungleichheit:   Unter­schiede in Morbi­dität und Morta­lität
• Welt­weit deut­licher Zusam­menhang zwischen sozi­aler Lage und Morbi­dität / Morta­lität • Befunde empi­rischer Studien 1975–1993:
Sozialer Gradient eindeutig uneindeutig invers
für Morbi­dität / Morta­lität 61 9 2
für Gesundheits­verhalten 15 9 2 die 2 Ausnahmen: Brust­krebs und Aller­gien
• Grafik: verlo­rene Lebens­jahre in den Bundes­ländern nach mitt­lerem Einkommen und nach Einkommen < 70% • Grafik: mitt­lere Lebens­erwar­tung und Arbeits­losig­keits­raten nach Bundes­ländern • „Medizin ist nicht die wesent­liche Einfluss­größe für Krank­heit und Gesund­heit. Unsere Lebens­bedin­gungen, einschließlich der sozi­alen, sind hier entschei­dender.” • Biele­felder Memo­randum zur Verrin­gerung gesund­heit­licher Ungleich­heiten (2006)
[Dias/Folien] L.E. Kroll, T. Lampert: Soziale Unterschiede in der Lebens­erwar­tung (Folien)[!]. Robert Koch-Institut, Berlin, 2008. • In Groß­britan­nien auch Toten­scheine mit sozio-ökono­mischen Merkmalen als Daten­quelle • in Deutsch­land nur Surveys mit Morta­litäts-follow-up • Forschungs­stand:
Lebenserwartung und Einkommen:

Forschungs­stand in Deutsch­land
Autor(en) Differenz in der ferneren Lebenserwartung:
niedrigste zu höchste Einkommensgruppe
Beobachtungs-
zeitraum
im Alter Frauen Männer
FDZ der Rentenversicherung Himmel­reicher, ... 2002–2004 von 65 Jahren   5 Jahre
Lebenserwartungssurvey des BIB Luy 1992–1998 von 45 Jahren 4 Jahre 6 Jahre
Sozio-ökonomisches
Panel SOEP¹ des DIW
Reil-Held 1984–1997 bei Geburt 4 Jahre 6 Jahre
Lauterbach 2001–2004 bei Geburt 9 Jahre
¹) Haushaltsbefragung des DIW, Berlin (jähr­lich seit 1984). Problem: Abwei­chung von den Sterbe­tafeln → Unter­schät­zung der Morta­lität bzw. Über­schät­zung der Lebens­erwar­tung bei Männern um 6, bei Frauen um 4 Jahre
• nach mathe­mati­scher Zusam­menfüh­rung von SOEP und Sterbe­tafeln:
Sterb­lich­keit vor Alter von 65 Jahren nach Einkommen, in %
bzgl. Durchschnitts­einkommen Frauen Männer
0-60% [~.16]  16,0% [~.31]  31,0%
60-80% [~.13]  9,9% [~.24]  24,0%
80-100% [~.10]  9,7% [~.21]  20,8%
100-150% [~.08]  7,6% [~.18]  17,7%
>150% [~.07]  7,0% [~.13]  13,0%
Allgemeine Lebenserwartung nach Einkommen, in Jahren
bzgl. durchschnitt-
lichem Einkommen
Frauen Männer
bei Geburt ab 65 Jahre bei Geburt ab 65 Jahre
0-60% [77]  76,9 [16]  16,2 [70]  70,1 [12]  12,3
60-80% [82]  81,9 [20]  19,8 [73]  73,4 [14]  14,4
80-100% [82]  82,0 [20]  19,9 [75]  75,2 [16]  15,6
100-150% [84]  84,4 [22]  21,8 [77]  77,2 [17]  17,0
>150% [85]  85,3 [23]  22,5 [81]  80,9 [20]  19,7
Differenz (Grafik:×5) [8]  8,4 [6]  6,3 [11]  10,8 [7]  7,4
Gesunde Lebenserwartung nach Einkommen, in Jahren
bzgl. durchschnitt-
lichem Einkommen
Frauen Männer
bei Geburt % gesunde
Jahre
bei Geburt % gesunde
Jahre
0-60% [61]  60,8 [79]  79% [57]  56,8 [81]  81%
60-80% [66]  66,2 [81]  81% [61]  61,2 [83]  83%
80-100% [67]  67,1 [82]  82% [65]  64,5 [86]  86%
100-150% [69]  69,1 [82]  82% [67]  66,8 [87]  87%
>150% [71]  71,0 [83]  83% [71]  71,1 [88]  88%
Differenz, Durchschnitt [10]  10,2 [82]  82% [14]  14,3 [86]  86%
[HTML] E. Kirner, V. Meinhardt: Gesetz­liche Renten­versiche­rung: Senkung des Renten­niveaus nicht der richtige Weg.  DIW Berlin, Wochen­bericht 24-25/97, 1997
[PDF] Notional Accounts: Notional Defined Contribution Plans as a Pension Reform Strategy. World Bank Pension Reform Primer, 2001. • Problems with the introduction of a mandatory funded pension system: "The main obstacle to reforms of this type is the transition cost. ... one generation has to pay for pensions twice." • by maintaining pay-as-you-go finance, notional accounts offer a 3rd way avoiding the transition costs • by mimicking the structure of defined contribution plans, they avoid some of the problems of schemes with a defined benefit formula • notional capital at retirement is the sum of earnings multiplied by the contribution rate • earnings are revalued by an index (i.e. wage bill) = notional rate of return of contributions • this sum is then multiplied by a set conversion factor (g-value) • the government sets the value of the contribution rate, the notional rate of return and the g-value • notional accounts give equal weight to all years' contributions • notional accounts are neither a necessary nor a sufficient condition for improving a pension system's finance • notional-accounts formulae include some automatic stabilizers to help sustain the system's finances in the face of adverse demographic or economic shocks: • a) the g-factor adjusts to reflect longevity; • b) a 'fair' rate of return = employment · productivity (wage) growth • critique: the notional interest rate is determined based on parameters from the past, which in no way guarantees future financial solvency • due to the variation of the g-value with the choice of retirement age, early retirement leads to an actuarily reduced pension • in Poland, working an additional year beyond 65 will increase the pension by 9%; retiring at 64 will reduce it by 8% • ½ of OECD countries adjust pension values for early/late retirement by 6½% a year on average • notional accounts are not redistributionally neutral • full actuarial neutrality would require annuity rates to be differentiated by sex, income, and number and age of dependants, and removal of credits for periods out of the labor market (unemployed, students) • in Sweden, with a 'normed' growth of 1.6%, if price inflation is 2% and real wages grow at 0.5%, then benefits are uprated by 2-(1.6-0.5)=0.9% — rather less than inflation • under the following conditions, a defined-benefit plan delivers the same outcomes as notional accounts: • 1) benefits are based on lifetime average earnings; • 2) earlier years' earnings are revalued with an index that reflects the growth; • 3) benefits are actuarially adjusted for early and later retirement • 4) replacement rates are adjusted to reflect life expectancy
[PDF] J.B. Williamson, M. Williams: The Notional Defined Contribution Model: An Assessment of the Strengths and Limitations of a New Approach to the Provision of Old Age Security. Center for Retirement Research, Boston College, Fulton Hall, 2004. • Most public old-age pension schemes are based (at least in part) on the pay-as-you-go defined benefit (PAYGO DB) model • the Notional Defined Contribution (NDC) model, also financed on a PAYGO basis, is one of the major new approaches • it may be combined with or possibly displace the funded defined contribution model as the major alternative to the PAYGO DB model • this paper draws primarily on evidence from NDC schemes in 6 countries (Sweden, Italy, Poland, Latvia, the Kyrgyz Republic, and Mongolia) • a 4 pillar pension scheme is proposed to illustrate how a NDC pillar might be integrated into a multi-pillar scheme • one strength (relative to the PAYGO DB model) is that it makes a more explicit link between contributions and eventual pension benefits bull; however, less adequate pension benefits to low-wage workers due to the lack of income redistributionthe fiscal burden of the transition is less than that associated with a shift to a funded defined contribution scheme, but NDC schemes lack many of the (supposed) potential economic benefits associated with funded defined contribution schemes, such as contributing to economic growth • the NDC model may become common among the nations in the process of making the transition from centrally planned to market economies, among Western European nations, and among developing nations • it is less likely to be adopted in nations that currently have fully or partially privatized schemes in place • in the United States, the model will probably get relatively little attention in the debate over Social Security reform, at least for the foreseeable future • however, it is a model that would put workers with low wages and irregular work histories at less risk than the funded defined contribution alternative being actively considered in current debates about Social Security reform in the United States
[Slides] M. Knell: Non-Financial Defined Contribution Schemes — Short Orientation (slides). Oester­reichi­sche Nati­onal­bank, 2006. • Basic features of NDC systems: • fixed contribution rate • life-time assessment period • close relation between contributions and benefits • past contributions are revalued with an appropriate notional interest rate • at retirement, the notional capital is transformed into annual pension payments by taking the development of life expectancy into account • flexibility in retirement age with actuarial deductions and supplements • individual accounts and annual statements increase transparency • more research is necessary • issues: • insurance vs. redistribution • should intra­generational differences in life expectancy be considered? • should current pensioners also bear some costs of a reform? • only a transitional mechanism until a reserve fund is accumulated? • "quasi NDC" systems: earnings-point systems (France and Germany) and the Austrian "NDB" system are in many respects similar to NDC systems (life-long assessment period, strong link between contributions and benefits, wage-oriented notional interest rate) • in a demographic steady state, NDC and these "quasi-NDC" systems are basically identical • main difference to NDC: the development of life expectancy is not explicitly taken into account • Germany: the "sustainability factor" affects the notional interest rate and benefit indexation → different patterns of inter­generational distribution • advantage of NDC: easy to understand, few parameters, clear framework to think about pensions and individual decisions • conclusions: • NDC is useful for designing PAYG pension systems in a sustainable, transparent and intergenerationally balanced way • NDC systems emphasize actuarial elements (particularly appropriate for consumption-smoothing of full-career workers)
[Abstract] S.K. Chand, A. Jaeger: Aging Populations and Public Pension Schemes (contents, introduction, and summary). International Monetary Fund, 1996;  [Google-Books] Google Faksimile-Auszug. • The issue of how to distribute the burden of supporting the aged has become contentious as the proportion of the working population diminishes and, at the same time, the political strength of the elderly increases • to ameliorate fiscal stress arising from public pension arrangements, this paper emphasizes the value of adjustments in the contribution rate, retirement age, and pension indexation formulas, as well as the development of a significant defined-contribution, fully funded scheme outside existing public pension arrangements • shows that reductions in benefits, such as extending the retirement age and modifying indexation arrangements, would in most countries suffice • the study also examines the alternative of a fully funded scheme and finds that the fiscal costs of undertaking such a shift may be very high, substantially higher than what would be needed to fix the PAYG system
[PDF] N. Barr: Reforming Pensions — Myths, Truths, and Policy Choices[Wichtig !]. International Monetary Fund Working Paper WP/00/139, 2000. • Concentrate on the essential economic issues, that is the production and consumption of goods and services • the 2 ways of seeking security in old age: store part of current production, or get a claim on future production • pensioners are not interested in money, but in consumption • distinguish risk and uncertainty: with risk, the probability distribution of potential outcomes is known or estimanle, with uncertainty it is not (macroeconomic shocks, demographic shocks, political risks) • while all pension systems face these common shocks, private funded schemes face additional risks (management risk, investment risk, annuities market risk) • individual funded pensioners face all the risks above, except longevity • under a defined benefit scheme, a person's annuity is wage indexed until retirement • given the high potential cost of mistaken choice, imperfect information creates a justification for stringent regulation of pensions • 3 sets of myths regarding macroeconomics (1–5), pension design (6–9), and the role of government (10): • myth 1: funding resolves adverse demographics? In face of demographic problems the key variable is output → promote output. The choice between PAYG and funding is secondary • myth 2: the only way to pre-fund is through pension accumulations? The same effect as pre-funding can be achieved by decreasing public debt in the future: the title to consumption formerly represented by the stream of interest payments is now transferred to pensioners (consumption smoothing by government). Building up a fund helps only if it increases output • myth 3: there is a direct link between funding and growth? Increases in saving, if any, only occur during the build up of the fund. There is no robust evidence that a switch to funding increases saving. Increased saving does not necessarily lead to new investment. Domestic investment puts old age security at risk while foreign investment puts growth at risk • myth 4: funding reduces public pension spending? Private pensions cannot be a short-term solution: if workers are paying for their individual funds they cannot pay the pensions of older people, and the government has to finance them out of taxation or through debt • myth 5: paying off debt is always good policy? The argument that implicit pension debt should be minimized is too simple. What should be optimized (not minimized) is total public spending • myth 6: funded schemes have better labour market incentive effects? A study of 11 countries finds a strong relationship between design of public pensions and early retirement. But that distortion can exist in private schemes as well • myth 7: funded pensions diversify risk? In addition to common uncertainties faced by all pension schemes, private pensions face additional risks: bad management, differential portfolio performance (returns on assets and pricing of annuities ← remaining life expectancy and long-term interest-rate). A multi-pillar system diversifies risks only if those risks are negatively correlated or are orthogonal to each other. The risk-diversification argument is logically incompatible with the view that the first pillar should be minimized • myth 8: increased choice is welfare-improving? Competitive market allocation conventionally increases consumer choice and minimizes costs. This is desirable only if consumers are sufficiently well-informed. Orszag (1999): under plausible assumptions, the additional administrative costs of a decentralized systems absorb about 20% of a pension accumulation over 40-year career • myth 9: funding does better if real returns exceed real wage growth? A straightforward comparison between rates of return (i≠n+w?) does not compare like with like. Analysis has to include: costs of transition PAYG to funding, comparative risks, and comparative administrative costs • myth 10: private pensions get government out of the pensions business? This ignores the role of government for inflation and regulation of financial markets for consumer protection • policy design lessons: • the only way to organize pensions on a large scale is through claims on future output • since furture is uncertain, all pension schemes face uncertainty • there is a large range of possibilities to increase output • the problems created by demographic change are not insoluble • pension design should keep labor supply incentives in mind • objectives of pension systems: poverty relief, consumption smoothing, and insurance
[PDF] N. Barr: Notional defined contribution pensions: What they can do, and what they can't[!]. Nordisk Forsikrings­tidsskrift, 3/2004, 2004. • Perspective of welfare economics on notional defined-contribution (NDC) pensions from 3 questions: • 1) is the particular feature of being NDC an advantage? • 2) could such an advantage be achieved by other arrangements? • 3) is the advantage one of policy design or of political reality? • the core idea of NDC pensions is a separation of a Pay-As-You-Go scheme into a) a strictly actuarial element, and b) a tax financed redistributive element • calculation of the actuarial element: x% of a person's earnings is credited to a notional individual account, the account is credited periodically with a notional interest rate, and at retirement the notional account is converted into an annuity • comparison of defined-contribution (DC) and defined-benefit (DB) schemes: when the weighted average of earnings over n years is taken as base to determine a person's pension in a DB scheme, if n relates to earnings in a persons's last year before retirement, we have a final salary scheme, whereas if n spans an entire working life, we have a DB scheme with lifetime contributions, compounded each year by the rate of wage growth • in a funded DC scheme, annual contributions are compounded by the return on assets (interest rate) over a person's working life • if the rate of interest and the rate of wage growth are similar, the difference between DC and a DB scheme is minor, and even smaller between a lifetime DB scheme and an NDC scheme with accrual rate = wage growth • there are only 2 ways of seeking security in old age: 1) to store part of current production, or 2) to exchange current production for a claim on future productionmoney is irrelevant to pensioners unless there will be production to buy • for sustainability, central is the level of national output, not the way of financiation • if the state scheme is unsustainable, the only solution is to fix the state scheme • insurance, consumption smoothing and poverty relief are important • a flexible retirement age is welfare improving, but not exclusive for NDC • automatic adjustment to rising life expectancy is desirable (is easier with NDC) • protection from excessive risk and uncertainty is welfare rising • risks can be covered by actuarial insurance, with uncertainty this is practically impossible • estimates of life expectancy make annuities possible, while inflation insurance is impossible • "All pension schemes face macroeconomic shocks, demographic shocks, and political risks" • "private, funded schemes face further risks:" managerial risk (incompetence and fraud), investment risk (stock-market fluctuations, a lottery element), annuities market risks (remaining life expectancy, expected rate of return) • NDC schemes avoid thus some risks that private funds face • this advantage is generic for all PAYG schemes • private pensions make considerable institutional capacity demands on both public and private sectors, but NDC pensions (as all state pensions) make only demands on the public sector • social insurance, in that contracts are not fully specified, can adjust politically to changing conditions and unforeseen contingencies → cope with uncertainty • NDC pensions can ameliorate uncertainty in ways that private schemes do notsustainability: expenditure = revenue, if by formula average real pension = PAYG contribution rate · average real wage · number of workers / number of pensioners • NDC pensions do not address the central long-term funding issue • a pensionable age that rises over time is an element of every reform package • 5 elements are necessary for a full-fledged solution: • 1) an initial pensionable age is determined by considering the maximum fiscal envelope, the minimum adequate pension, and the maximum number of pensioners that can be supported • 2) deviations from that pensionable age should be actuarial • 3) the initial pensionable age should increase with rising liefetime expectancy in a way that is rational and transparent • 4) people should be moving from full-time work towards full retirement on a path of their choice • 5) the public should understand the simple economics of pensions
[PDF] N. Barr, P. Diamond: Reforming pensions[!]. Submitted to International Social Security, 2008. • Principles for pension design, rooted in economic theory: • 1) pension systems have multiple objectives • 2) analysis should consider the pension system as a whole • 3) analysis should be framed in a second-best context • 4) different systems share risks differently • 5) systems have different effects by generation and by gender • identification of a series of widespread analytical errors: tunnel vision, improper use of first-best-analysis, improper use of steady-state analysis, incomplete analysis of implicit pension debt • incomplete analysis of the impact of funding (excessive focus on financial flows, failure to consider how funding is generated, and improper focus on the type of asset in trust funds) and ignoring distributional effects • there is no single best pension design • earlier retirement does little or nothing to reduce unemployment • moving from PAYG towards funding may or may not be welfare improving • implementation matters • striking similarity in age pyramids projected for 2050 for China (has a 1-child policy), USA (had a baby-boom), and India (had neither) • main source of financial problems is that traditional defined-benefit (DB) systems have had no automatic adjustment to demographic trends → sustainability problem • funded and notional defined contribution (DC, NDC) systems adjust benefit levels to available finances → inadequate benefit levels • the major objectives of individuals are consumption smoothing and insurance • additional government goals: poverty relief and redistribution • other goals: economic efficiency and output growth • design should not focus on one part of the system without considering distortions placed elsewhere • an analytically simple framework can be a bad guide to pension design • analysis is complicated through imperfect information (poor sense of risks and uncertainties, understanding of basic concepts of finance, complexity of DB plans) and incomplete markets • progress in helping people to become better informed is limited • the level of funding affects inter­generational distribution • different pension systems affect men and women differently • analysis focused on a single objective often pays inadequate attention to other objectives • dilemma: a pension system that includes poverty relief will be distorting — minimizing distortions → minimize poverty relief • the argument that an actuarial relationship between contributions and benefits is optimal in terms of labour market effects is generally mistaken • the argument, that competition among pension providers benefits consumers by increasing choice and driving down administrative charges, understates the serious problems of information and decision making • focus on moving from PAYG toward funded pensions while ignoring or under­playing the necessary steps is also mistaken • the claim that funding is inherently superior because stock market returns exceed the rate of wage growth is mistaken for several reasons • too narrow a focus on costs ignores the considerable improvement in people's well-being from increased old-age security • public debt never needs to be fully paid off so long as the debt-to-GDP ratio does not get too large • a pensioner's living standard in old age will depend on his/her ability to consume goods and services produced by younger workers • the effects of funding on future output will depend on the answers to a series of questions: • will funding increase saving? • is increased saving the right objective? • will funded pensions strengthen the performance of capital markets? • are mandatory pensions necessary for this? • are inevitable redistributive effects across generations desirable? • adjustment to demographic changes in funded defined-contribution accounts reduces monthly benefits → social problem of inadequate benefits • to raise national saving, changes to pension arrangements have to lower someone's consumption: either that of workers (contributions increased), or that of retirees (benefits reduced) • any choice between funding and PAYG necessarily makes choices about redistribution across generations • the move from a PAYG to a funded system cannot be a Pareto improvement • a PAYG element in a pension system is generally welfare enhancing: inter­generational risk sharing • analytical errors lead to policy errors: see the World Bank evaluation of its own pensions work (2006) • badly designed pension rules can encourage people to retire earlier than is efficient • high implicit tax rate creates an incentive to early retirement • it is widely believed that earlier retirement will free jobs for younger workers: but the number of jobs is not fixed, it depends on the pressure of additional workers on the wages, and some of the removed workers continue to work elsewhere • a flawed argument: "PAYG pensions face major fiscal problems, therefore they should be privatized" • privatization does little or nothing to alleviate financing problems: it may exacerbate them • if a public pension is running a deficit that is regarded as unsustainable, the only solution is to make it sustainable by increasing contributions, reducing benefits, or both • a move to funding generally has major fiscal costs: if a country moves to a funded system, the contributions of younger workers will go into their individual accounts and so the pensions of retired people must come from some other source, and, lastly, are an additional burden on the workers • the move to a funded system also needs to consider differences in risk and in administrative costs • there is no automatic relationship between funding and growth: it depends on an induced increase in saving, and it is no good idea in a country where the saving rate is already high • funding is not an automatic solution to demographic problems: its helpfulness depends on beneficial effects on growth • if funding is to raise output growth in the future, it has to increase saving today → reduce consumption: it imposes a burden on today's generations to the benefit of future generations • any choice among PAYG, partial funding, and full funding is also a choice about the intergenerational distribution of income and risk • even if funding does increase output, there is no Pareto improvement • all pension systems depend critically on public sector technical capacity, even with private pensions • private pensions also require considerable private sector capacity • participants in pension arrangements need to be educated about what they can expect at retirement and about the choices • effective reform requires policy design, political implementation, and administrative implementation • when a firm or industry with an inadequately funded defined-benefit pension gets into financial trouble, its workers and retirees lose some or all of the pension they were expecting • in responding to long-run trends, any improvement to the finances of a pension system must involve one or more of higher contribution rates, lower benefits, or later retirement
[Web-Link][Buch] N. Barr, P. Diamond: Reforming Pensions: Principles and Policy Choices (gebundene Ausgabe). Oxford University Press, 2008. 368 pages, 51,99€=14¢/page • Analytics of pensions with discussion of some country experiences • the answer to the pension design problem lies less in the underlying economic and demographic realities than in the political difficulty of adapting pension systems to the realities
[PDF] Arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken und demo­grafi­scher Wandel. DGB profil'05, 2005. • Arbeits­anforde­rungen und -belas­tungen verschieben sich • Rang­folge der gefühlten Arbeits­belas­tungen: Termin- und Zeit­druck, schlechtes Führungs­verhalten, Angst vor Arbeits­platz­verlust, mangelnde Planbar­keit der Arbeits­zeit, schlechtes Betriebs­klima, häufige Über­stunden • Anzahl Tage der Arbeits­unfähig­keit • Bergleute
Arbeitsbedingte Frühverrentung
Beruf Männer Frauen
Erhöhtes Risiko im Vgl. zum Durchschnitt Arbeitsbedingter Anteil Erhöhtes Risiko im Vgl. zum Durchschnitt Arbeitsbedingter Anteil
Kindergärtnerinnen
Verkäuferinnen   +6 %  5 %
Raumpflegerinnen +23 %19 %
Maler+32 %24 %
Bürofachkräfte+45 %31 %
Maurer+44 %30 %
Krankenpfleger / Krankenschwester+139 %  58 % +37 %27 %
+385 %  79 %
immer Schichtarbeit+38 %27 % +58 %37 %
sehr schwere körperliche Arbeit+62 %38 % +78 %44 %
geringer Handlungspielraum hoch+161 %  62 % +60 %38 %
geringer Handlungspielraum gesamt+61 %38 % +27 %21 %
• Arbeits­lose mit gesund­heit­lichen Einschrän­kungen 2000 und 2004 •
durch­schnitt­liches Zugangs­alter (Alters­renten) 1997–2003
Im Jahr Männer Frauen
West Ost West Ost
199762,360,962,860,4
199862,461,062,660,4
199962,461,062,660,4
200062,461,262,860,5
200162,661,562,960,7
200262,861,763,160,9
200363,162,063,361,0

[Folien/Dias] W. Sesselmeier: Demographie, Beschäftigung und Renten­ein­tritts­poli­tiken (Folien).  FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG, fes.de, 2007. • Statistik: Renten­ein­tritts­gründe nach Berufs­gruppen • Statistik: Fernere Lebens­erwar­tung im Alter von 60 Jahren 1901–2050
[PDF] A. Börsch-Supan: Über selbststabilisierende Rentensysteme[!]. Mannheim Research Institute for the Economics of Aging, Discussion Paper 133-2007, 2007. • 4 renten­politi­sche Para­meter: 1) Beitrags­satz, 2) Renten­niveau, 3) Renten­eintritts­alter, 4) Mix zwischen UV und KDV • Renten­beiträge und -leistungen durch feste Regeln zu anzu­passen, ist gegen­über fall­weisen politi­schen Entschei­dungen attraktiv • jede Renten­formel verteilt zwischen Alt und Jung, oft auch zwischen Arm und Reich • die aus dem demogra­fischen Wandel resultie­rende Last für die GRV kann durch Formel­anpassungen nicht beseitigt werden • aber sie kann durch selbst­stabi­lisie­rende Mecha­nismen ökono­misch sinn­voll und trans­parent auf die Genera­tionen verteilt werdendie Nach­haltig­keits­formel ist ein solcher Mecha­nismus in einem an einer Leistungs­zusage orien­tierten Renten­system • eine ausschließ­lich am Renten­niveau orien­tierte Renten­politik = "Defined Contribution System" (DC) • eine ausschließ­lich am Beitrags­satz orien­tierte Renten­politik = "Defined Benefit System" (DB) • die deut­sche Renten­anpas­sungs­formel wandelt die von den Versi­cherten erwor­benen und als Entgelt­punkte ausge­drückten Renten­anwart­schaften in Geld­beträge um ("aktu­eller Renten­wert") • F. Ruland: Entgelt­punkte als Anteile am Finanz­volumen der Renten­versi­cherung, aktu­eller Renten­wert als ihr Kurs­wert • Netto­lohn­anpas­sung 1992 ergänzte um einen Korrektur­faktor, der die Verände­rung der Steuer- und Sozial­beitrags­quote abbildet • der nicht zur Wirkung gekommene "demogra­fische Faktor" 1998 sollte die Verän­derung der ferneren Lebens­erwartung berück­sichtigen • die Riester­sche Anpas­sungs­formel 2001 bediente sich völlig unsyste­matisch der "Riester­treppe" als zeit­lichem Verände­rungs­mecha­nismus • eine systema­tische abgeleitete stabili­sierende Renten­anpas­sungs­formel muss an der Budget­gleichung des UV ansetzen • zentrale Kenn­größe ist der Rentner­quotient RQ, der die Entwick­lung der Demo­grafie und der Erwerbs­tätigkeit zusammen­fasst • bei Ziel stabiles Renten­niveau: Beitrags­satz muss propor­tional zum Rentner­quotienten steigen • bei Ziel stabiler Beitrags­satz: Brutto­renten­niveau muss umgekehrt propor­tional zum Rentner­quotienten steigen • ein Gewich­tungs­para­meter α drückt die Spann­weite aller mögli­chen Kompro­misse aus: ARt=ARt-1·BEt-1/BEt-2· (RQt-2/RQt-1)α, BE=Brutto­entgelt • stabiles Renten­niveau: α=0; stabiler Beitrags­satz: α=1 • Nach­haltig­keits­faktor seit 2004 (unter Vermei­dung der Exponen­tiation) NHF=[(1-RQt-1/RQt-2)·α+1] • eine "natür­liche" Begrün­dung für irgend­einen bestimmten Wert α gibt es nicht • ein α von 0,25 hebt in der Simula­tion den Beitrags­satz auf 23% und senkt das Brutto­renten­niveau von 47% auf 40% • auch für das Renten­eintritts­alter wäre eine regel­gebundene Anpas­sung an die demogra­fische Entwick­lung möglich • "natür­licher" Kompro­miss: die Propor­tionen Lebens­arbeits­zeit/Renten­bezugs­zeit stabili­sieren (ca. 2:1) • das schwe­dische "Notional Defined Contribution" System (NDC) von 1998 ahmt die versi­cherungs­mathema­tischen Regeln eines KDV nach, ohne Kapital anzu­häufen • einge­zahlte Rentenver­siche­rungs­beiträge werden als fiktive Geld­beträge auf indivi­duellen Konten ange­sammelt • sie werden mit der Rendite des UV verzinst (der Summe aus Wachs­tums­rate der Arbeits­produk­tivität und der Wachs­tums­rate der Erwerbs­tätigen) • das fiktive Beitrags­vermögen wird bei Renten­eintritt nach versi­cherungs­mathema­tischen Regeln in eine Leib­rente umge­wandelt • damit hängt die Rente ab vom akkumu­lierten Vermögen, von der Entwick­lung des Rechnungs­zinses und von der Rest­lebens­erwar­tung bei Renten­eintrittSelbst­stabi­lisie­rung: Zins hängt von Wachs­tums­rate der Erwerbs­tätigen ab, und bei stei­gender Lebens­erwar­tung wird das fiktive Beitrags­vermögen versi­cherungs­mathema­tisch korrekt auf die längere Renten­bezugs­zeit verteilt • in Schweden entfällt damit das politi­sche Problem anpas­sungs­bedürf­tiger Renten­formeln und von Notopera­tionen • Arbeit­nehmer können frei zwischen Verän­derungen des Renten­niveaus und des Renten­eintritts­alters wählen[!] • das NDC-Konten­system wurde inzwi­schen auch in Polen und Italien einge­führt • Vergleich: in Deutsch­land werden "Punkte", in Schweden "Geld" akku­muliert; in Deutsch­land wird bei Renten­eintritt "verzinst", in Schweden schon während der Akku­mula­tions­zeit • für α=1 (gleiches Gewicht für Brutto­entgelt und Renten­quotient) sind beide Systeme mathema­tisch äqui­valent • aber: aus deut­scher Sicht werden im NDC-System die frühen Entgelt­punkte höher gewichtet als die späteren • Zins­abschläge für vorzei­tigen Renten­eintritt in Deutsch­land sind deut­lich geringer als der Rech­nungs­zins im schwedi­schen Renten­system • bei vollstän­diger Stabili­sierung des Beitrags­satzes sind beide Systeme in 1. Größen­ordnung mathema­tisch äqui­valent • erst in 2. Größen­ordnung komplexe Vertei­lungs­unter­schiede • für Dieje­nigen, die an Finanz­märkte gewöhnt sind, ist das versi­cherungs­mathema­tisch formu­lierte NDC-System trans­parent und verständ­lich • Andere (wie in Deutschland) wünschen eher die auf Demo­grafie und Erwerbs­tätig­keit orien­tierte Verpackung der Leistungs­zusage • auch eine natür­liche selbst­stabili­sierende Regel für das Renten­eintritts­alter möglich: jedes hinzu­gewonnene Jahr der Lebens­erwar­tung wird im bisherigen Verhältnis zwischen zusätz­lichen Erwerbs- und zusätz­lichen Renten­bezugs­jahren aufge­teilt
[PDF] A. Börsch-Supan, A. Reil-Held, C.B. Wilke: Der Nachhaltigkeitsfaktor und andere Formel­modi­fika­tionen zur lang­fris­tigen Stabi­lisie­rung des Beitrags­satzes zur GRV. Zwei Jahre nach der "Riester-Reform" befindet sich die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland wieder in Reformnöten. Die der Riester-Reform zugrunde liegenden Annahmen über Demographie und Arbeitsmarkt­entwicklung erwiesen sich als unrealistisch. Ein wichtiger Ansatzpunkt für Reformüberlegungen ist die Rentenanpassungsformel, da Modifikationen dieser Formel langfristig relativ große entlastende Wirkungen auf die Rentenfinanzen bewirken können. Dies liegt daran, dass die Rentenanpassungs­formel nicht nur die Rentenzugänge, sondern auch den Rentenbestand betrifft. In diesem Papier werden mögliche Alternativen zur aktuellen Rentenanpassungs­formel vorgestellt und ihre unterschiedlichen Wirkungen aufgezeigt. Wir untersuchen insbesondere die selbst-stabilisierende Wirkung des so genannten "Nachhaltigkeitsfaktors", der die Anzahl der Leistungs­empfänger und die Anzahl der Beitragszahler systemgerecht als Regulierungsgrö,ße in die Rentenanpassungs­formel einführt.  MEA, Mann­heim Research Institute for the Economics of Aging, (  Sozialer Fortschritt , Vol. 52, No. 11/12, 2003),  (2003) 2004. • Die der Riester-Reform zugrunde liegenden Annahmen erwiesen sich als unre­alis­tisch • die Renten­anpas­sungs­formel betrifft nicht nur die Renten­zugänge, sondern auch den Renten­bestand • Neube­rech­nungen prog­nosti­zieren für 2020 einen Beitrags­satz über 21% und 2030 sogar über 24% sowie ein Netto­renten­niveau unter 67% • bereits geringe Modi­fika­tionen der Renten­anpas­sungs­formel betreffen nicht nur die Renten­zugänge, sondern auch den Renten­bestand • der funda­mentale Zusam­menhang zwischen Beitrags­satz und Renten­niveau ist dem Grunde nach unab­hängig von der Renten­anpas­sungs­formel (bestimmt durch Budget­beschrän­kung) • Renten­anpas­sungs­formel als Versuch, die zu wählende Kombi­nation aus Beitrags­satz- und Renten­niveau­ände­rungen plau­sibel zu machen und zeit­lich anzu­passen • mögliche Alter­nativen und ihre unter­schied­lichen Wirkungen: Renten­lauf­zeit­faktor, Alters­quoti­enten­faktor, Lohn­summen­faktor, Nach­haltig­keits­faktor • der von der Rürup-Kommis­sion vorge­schlagene Nach­haltig­keits­faktor vermit­telt zwischen beiden Zielen und wirkt dabei selbst­korri­gierend, reagie­rend auf Ände­rungen in der Demo­grafie als auch auf dem Arbeits­markt • selbst-stabi­lisie­rende Wirkung des Nach­haltig­keits­faktors: Anzahl der Leis­tungs­empfänger und Anzahl der Beitrags­zahler als Regulie­rungs­größen • 3 Faktoren der demo­grafi­schen Entwick­lung: Ferti­lität, Morta­lität (bestimmt haupt­säch­lich durch Lebens­erwar­tung) und Wande­rungen • Alters­quotient steigt von 24,5 (2001) auf 52,6 (2040) • ob lang­fristig das Arbeits­angebot der Arbeits­nach­frage folgt oder umge­kehrt, ist unklarmit dem Aktu­ellen Renten­wert, der über die Renten­anpas­sungs­formel jeweils zum 1. Juli berechnet wird, werden die in Entgelt­punkten ausge­drückten Renten­anwart­schaften jedes Jahr neu in Geld­beträge umge­rechnet • unter­sucht werden der Renten­lauf­zeit­faktor, der Alters­quoti­enten­faktor, der Erwerbs­tätigen­faktor und der Nach­haltig­keits­faktor • der Nach­haltig­keits­faktor ist am system­gerech­testen • Herauf­setzung der Alters­grenze hebt das Stan­dard-Brutto­renten­niveau um etwa 1,5 Prozent­punkte • da trotzdem ein gerin­geres Renten­niveau erzielt wird, ist eine zusätz­liche Alters­vorsorge unab­dingbar
[PDF] C.B. Wilke: Ein Simulationsmodell des Rentenversicherungs­systems: Konzep­tion und ausge­wählte Anwen­dungen von MEA-PENSIM[!]. MEA — Mann­heimer Forschungs­institut Ökonomie und Demo­graphi­scher Wandel, 48-2004, 2004. • Module: Bevöl­kerungs­prognose, Erwerbs­tätigen­prognose, Prognose zur wirt­schaft­lichen Entwick­lung, Umlage­verfahren, Kapital­deckungs­verfahren, Berech­nung nominal / real / infla­tions- und wachs­tumsbe­reinigt: Beitrags­satz zur GRV, gesetz­liche Rente, gesetz­liches Renten­niveau, Riester-Rente, Gesamt­versor­gungs­niveau • für jedes Prognose­jahr: Anzahl versiche­rungs­pflichtig Beschäf­tigter, Arbeits­loser und Rentner • detail­lierte Einnahmen- und Ausga­benbe­rech­nung der GRV • Entwick­lung des Beitrags­satzes nach der Budget­restrik­tion • es werden kohor­tenspe­zifi­sche Entgelt­punkte zugrunde gelegt • Spar­leis­tungen und Renten­leis­tungen der Riester-Rente werden aufgrund eines „Riester-Eckrent­ners” berechnet • Alter­nativen gleich blei­bende bzw. stei­gende Riester-Renten­zahlungen • Refe­renzsze­nario • verschie­dene Renten­anpas­sungs­formeln • Zusammen­spiel staat­licher und privater Alters­vorsorge: Annahmen über Zins­satz und Infla­tions­rate • Simula­tion des Gesamt­versor­gungs­niveaus bei Verzin­sung von 4% bzw. 6% und Infla­tions­rate von 1,2%
[PDF] A. Börsch-Supan, M. Gasche, T. Bucher-Koenen, C.B. Wilke: Ein einheitliches Rentensystem für Ost- und West­deutsch­land : Simula­tions­rech­nungen zum Reform­vor­schlag des Sach­verstän­digen­rates. Mannheim Research Institute for the Economics of Aging, Discussion Paper 174-2009, 2009. • Der Sachverständigenrat hat in seinem Jahresgutachten 2008/09 einen Vorschlag zur Schaffung eines einheitlichen Rentensystems unterbreitet, aber keine Wirkungsanalyse veröffentlicht • diese Analyse ist Ziel dieser Studie • sie zeigt, dass die Auswirkungen des Reformvorschlags entscheidend von der erwarteten Lohnentwicklung in Ost- und Westdeutschland abhängen • im wahrscheinlichsten Fall einer stabilen Relation der Durchschnittslöhne Ost zu West hat die vom Sachverständigenrat vorgeschlagene Angleichung der Systeme - für viele vielleicht überraschend - geringe Auswirkungen auf die Renten in Ost und West • dementsprechend sind auch die Auswirkungen auf den Beitragssatz gering • sollte es dagegen in Zukunft wieder zu einer Lohnkonvergenz zwischen Ost und West kommen, dann verursacht die Reform Umverteilungseffekte von den Ost- zu den Westrentnern • der unwahrscheinliche Fall einer Lohndivergenz hätte eine Umverteilung von Alt nach Jung zur Folge
[PDF] M. Gasche: Rentenanpassung 2010 — wem nützt die Rentengarantie? Mannheim Research Institute for the Economics of Aging, Discussion Paper 199-2010, 2010. • Obwohl die Löhne/Gehälter gesunken sind, werden die Renten bei der Renten­anpas­sung 2010 wegen der sog. Renten­garantie nicht gesenkt • Implika­tionen: Beitrags­satz wird deswegen mehrere Jahre lang um 0,2 Prozent­punkte höher liegen (summieren sich bis zum Nach­holen auf rund 10 Mrd. €) • Umver­teilungs­wirkung diesmal jedoch relativ gering • fallen Lohn­senkungen in Zukunft aber größer aus oder häufen sie sich → großes Umver­teilungs­poten­tial • der sich bis 2011 aufbau­ende und danach abbau­ende „Nach­holberg” • alle Schutz­klauseln zusammen führen zu max. 4% höheren jähr­lichen Renten­ausgaben, zu einem um 0,4 Prozent­punkte höheren Beitrags­satz über 10 Jahre und insge­samt zu Beitrags-Mehr­belas­tungen von über 50 Mrd. € • Bedeu­tung des β-Faktors in der Renten­anpas­sungs­formel zur Anpas­sung an die beitrags­pflich­tigen Löhne (statt an die Brutto­löhne gem. VGR)
[HTML] A. Börsch-Supan: „Gesellschaft ohne Zukunft? – Be­völke­rungs­rück­gang und Über­alte­rung als poli­tische Heraus­forde­rung”[!]. 22. Sinclair-Haus-Gespräch, H. Quandt-Stif­tung, 2004. • 2030 in Deutsch­land etwa doppelt so viele ältere Menschen • Anteil Erwerbs­tätiger wird drastisch sinken • eigent­liche Alte­rungs­phase zwischen 2010 und 2030: 80-95 Rentner auf 100 Erwerbs­tätige • dieses Verhältnis wird danach lang­fristig stabil bleiben! • bei etwa gleicher Anzahl von Konsu­menten wird es in 20–30 Jahren wesent­lich weniger Erwerbs­tätige geben, die diese Konsum­güter und -dienst­leistungen produ­zieren müssen • höhere Konsum­produk­tion binnen­wirt­schaft­lich nur durch eine deut­lich höhere Arbeits­produk­tivi­tät, also eine höhere Kapital­inten­sität (Kapital muss vermehrt Arbeit ersetzen) • wir werden vermehrt Kapital im Ausland anlegen und später von diesen auslän­dischen Produ­ktions­stätten impor­tieren müssen • verschie­dene Szena­rien über Erwerbs­tätig­keit je nach Arbeits­losen­quote, Frauen­erwerbs­quote und Renten­zugangs­alter • 2035 müssen Erwerbs­tätige knapp 15% mehr leisten als 2010 • findet jähr­licher Produk­tivitäts­zu­wachs von etwa 0,45% von 2010 bis 2035 nicht statt, wird etwa ein Drittel des mitt­leren lang­fristigen realen Produk­tivi­täts­zu­wachses durch rela­tive Abnahme der Erwerbs­tätig­keit „aufge­fressen” • Heraus­forde­rung, das Poten­zial in älteren Arbeit­nehmern wieder in Produ­ktion­sprozess einzug­liedern • abge­sehen von einer tempo­rären Verjün­gung Beschäf­tigter, wenn Baby­boom­genera­tion in Rente geht, verschiebt sich durch­schnitt­liches Alter der Erwerbs­tätigen permanent nach oben • poten­zielle Auswir­kung der Alte­rung auf Arbeits­produk­tivi­tät • unter­schied­licher Verlauf alters­spezifi­scher Produk­tivi­tät für ver­schie­dene Berufs­gruppen • Entwick­lung zur Dienst­leistungs- und Wissens­gesell­schaft und zuneh­mende Nutzung von Infor­mations­ver­arbei­tung • große Investi­tionen in Aus- und Weiter­bildung nötig • in alternden Ländern fallen Kapital­renditen tenden­ziell • Renten­reform mit dem KDV redu­ziert Kapital­rendite weiter • es werden statt in Deutsch­land knapper Arbeits­kräfte die Erwerbs­tätigen im Ausland Konsum­güter produ­zieren, die in Deutsch­land nach­gefragt werden („Alte­rung braucht Globa­lisie­rung”) • wir werden in den näch­sten 30 Jahren das normale Renten­alter von 65 allmäh­lich auf 67 Jahre herauf­setzen müssen: in dieser Zeit wird unsere Lebens­erwar­tung ja auch um weitere 3 Jahre ansteigen • seit 1948 ist Lebens­erwar­tung um über 10 Jahre gestiegen • konkrete Hand­lungs­anwei­sung: erst mehr Beschäf­tigung, dann mehr Wachstum • ver­passte Chancen der 80er Jahre (?) • finan­zielle Nach­haltig­keit bedeutet, dass Baby­boom­gene­ration sich so demo­gra­fischen Verhält­nissen anpassen muss, dass Beitrags­last für Pillen­knick­gene­ration noch tragbar ist • unterem Ein­kommens­fünf­tel muss durch Zulagen und Umver­teilung geholfen werden • Demo­grafie schneidet langsamer ein als normaler Produk­tivi­täts­fort­schritt • Rück­gang Erwerbs­tätiger mag uns bis zu 1 Drittel des Wachs­tums kosten, aber 2 Drittel bleiben übrig • Alte­rungs­pro­zess bedroht ökono­misches und sozi­ales Gefüge, aber Auswir­kungen lassen sich kontrol­lieren
[GIF-Statistik] Entwicklung des durchschnittlichen Rentenzugangsalters 1994–2006. DRV, 2007
[Dias/Folien] U. Pfeiffer, R. Braun: Sparen oder länger Arbeiten? — Poten­tiale für eine ausrei­chende Alters­vorsorge (Folien). (empirica) Deut­sches Institut für Alters­vorsorge, Pressekonferenz, 2005. • Ende des Vorruhe­standes ab 2006 wird Arbeits­angebot der über 60-Jährigen vervier­fachen • Preis einer Früh­verren­tung wird drastisch ansteigen • Grafik: Berg- und Talfahrt des Erwerbs­austritts 1960–2034 • notwen­dige Spar­quoten zur Alters­vorsorge nach Alter • Entschei­dungs­kurven für mehr sparen oder mehr arbeiten für Geburts­jahr­gänge 1953, 1963, 1973 • Verdrei­fachung 60- bis 64-jähriger Erwerbs­personen wahr­schein­lich • trotz­dem Verknap­pung der Erwerbs­personen nach 2025 • Verschie­bung der Lohn­struktur: Ältere werden teurer • Folge: allge­meines Lohn­niveau sinkt oder Ältere erhalten einen Abschlag • Ende des Seni­ori­täts­prinzips → Abfla­chen der Einkom­mens­kurve im Alter • stei­gende Renta­bili­tät des Lernens auch Älterer • Grafik: Gründe für Erwerbs­austritt nach Erwerbs­minde­rung, Regel­alter, Arbeits­losig­keit 1960–2002 • Beitrags­zahlungen und Renten­höhe mit und ohne Nach­haltig­keits­faktor 2004–2040
[HTML] D. Konietzka: Abbildungen zum Aufsatz: Hat sich das duale System in den neuen Ländern erfolg­reich etabliert? Arbeits­losig­keit und Berufs­ein­stieg in Ost- und West­deutsch­land in der Mitte der 1990er Jahre. Kölner Zeit­schrift für Sozio­logie und Sozial­psycho­logie, 53(1), 2001. • Grafik: Alter im Jahr der Beendi­gung der Berufs­ausbil­dung • Grafik: Ausbil­dungs­absol­venten, die anschlie­ßend ohne Beschäf­tigung waren • beide aufgrund eigener Berech­nungen nach der IAB-Beschäf­tigten­stich­probe 1975-1995
[Abstract only] W. Hain, H.-W. Müller: Demographische Komponente, zusätzlicher Bundeszuschuss, Verste­tigung des Beitrags­satzes und finan­zielle Auswir­kungen des Renten­reform­gesetzes 1999 (nur Zusam­menfas­sung). Deut­sche Renten­versi­cherung Braun­schweig-Hannover, DRV 1-2/ 1998. • Durch das RRG 1999 und den zur Gegen­finan­zierung ermög­lichten zusätz­lichen Bundes­zuschuss sollen die künf­tigen Beitrags­sätze weiter gesenkt werden • nach der Voraus­berech­nung liegen die Beitrags­sätze für die nächsten 3 Dekaden deut­lich unter denen nach geltendem Recht (2000 um 1, 2030 um 3 Prozent­punkte) • gleich­zeitig wird das Renten­niveau allmäh­lich abge­senkt • Darstel­lung der Wirkungen der einzelnen Neurege­lungen • Methodik und Prämissen der Quanti­fizie­rung
[HTML] WikipediA: Standardrentenniveau[!]. Das Standardrentenniveau (Rentenniveau): das Verhältnis zwischen einer Standardrente (Eckrente) und dem Durchschnittseinkommen der Erwerbstätigen im selben Jahr — entspricht einer Regelaltersrente mit exakt 45 Entgeltpunkten. Sseit 2005 wird das Standardrentenniveau netto vor Steuern verwendet. Da von 2005 bis 2040 jeder Rentenjahrgang (abhängig vom Jahr des Rentenzugangs) einen steigenden Anteil der Rente versteuern muss, ist die Berechnung des Nettoniveaus (nach Steuern) nicht mehr einheitlich möglich. Grafik: Entwicklung des Rentenniveaus ab 1957 (bis 2007).  Nach Ansicht der Bundesregierung erreicht das Gesamt­versorgungs­niveau (das Leistungsniveau im „Drei-Säulen-Modell” aus gesetzlicher Rente, Riester-Rente und betrieblicher Altersvorsorge) gemäß ihren Modellrechnungen das vormalige Rentenniveau. Diese Darstellung wird jedoch als unzutreffend kritisiert, z.B. von Ingo Schäfer von der Arbeitnehmer­kammer Bremen oder Johannes Steffen vom Portal Sozialpolitik. 2.5.2016
[HTML] A. Knut: Rentenniveau[!]. www.rentenreform-alternative.de, 2005. • Rentenniveau-Angaben sind direkt nicht mehr vergleichbar durch neue Defini­tionen und Berech­nungs­regeln • das für 2030 offi­ziell ange­gebene Renten­niveau von 67% schrumpft auf vergleich­bare 58% des Netto­einkom­mens • K. Schwenn (FAZ): Riester-Faktor, Nach­haltig­keits­faktor, gerin­gere Anrech­nung von Ausbil­dungs­zeiten usw. führen dazu, dass das Netto­renten­niveau bis 2030 auf 58,5% sinkt • mit dem Alters­einkünf­tege­setz wird die Steuer­pflicht auf die Renten­zeit verla­gert • die indi­vidu­elle Besteu­erung dann stark vari­iert, lässt sich kein allge­mein­gültiges Netto­renten­niveau mehr bestimmen • das Brutto­renten­niveau verrin­gert sich durch die Rechts­ände­rungen von 2005 bis 2030 von 47% auf 39,2% • die Netto­rente vor Steuern beschreibt das Verhältnis der Brutto­eckrente unter Abzug der Sozial­beiträge (für Kranken­kasse und Pflege) zu den Brutto­einkommen der aktiven Beschäf­tigten, von denen Sozial­beiträge (für Kranken­kasse, Pflege, Arbeits­losen­versi­cherung und Rente) und Kapi­talvor­sorge­anteil (für die „Riester-Rente”) abge­zogen werden • die Reform von 2001 senkt das steuer­berei­nigte Netto­renten­niveau von heute (2004) 53% bis 2030 auf 46,6%, der neue Nach­haltig­keits­faktor wird es auf 43,2% senken • die entste­hende Lücke müssten die künf­tigen Rentner über die zusätz­liche Alters­vorsorge schließen • Studie der Dresdner Bank: künf­tige Rentner müssen sich mit rund 15% weniger Einnahmen aus der GRV abfinden • ihr Volks­wirt Jürgen Stanowsky: „Niemand sagt einem, was die Renten­reform netto wirk­lich bedeutet” • Hinter­grund für den deut­lichen Rück­gang ist der Nach­haltig­keits­faktor
[HTML] Entwicklung des Rentenniveaus. Bundes­zentrale für poli­tische Bildung  bpb, 2005. Das Renten­niveau vergleicht die Rente eines Versi­cherten, der 45 Versiche­rungs­jahre aufweist und stets im Durch­schnitt verdient hat, mit dem Einkommen eines Durch­schnitts­verdie­ners • beim Brutto-Renten­niveau werden die Steuern und Sozi­alver­siche­rungs­beiträge bei beiden nicht berück­sich­tigt • beim Netto-Renten­niveau vor Steuern werden zwar die Sozi­alver­siche­rungs­beiträge berück­sich­tigt, nicht aber die steuer­lichen Belas­tungen • von 1978 bis 2002 haben sich beide schritt­weise verrin­gert • Hinter­grund für die Verschlech­terung des Renten­niveaus sind die Renten­reformen, insbe­sondere seit 2002 die Riester-Reform • nach den Voraus­berech­nungen der Bundes­regie­rung wird der Abwärts­trend des Renten­niveaus anhalten, verstärkt durch den Nach­haltig­keits­faktor ab Juli 2005 • „Die Folge sind wach­sende Versor­gungs­lücken im Alter.”
[PDF] O. Ehrentraut, M. Heidler: Demografisches Risiko für Staatsfinanzen? Koordi­nierte Bevöl­kerungs­voraus­berech­nungen im Vergleich[Wichtig !]. Albert-Ludwig-Univ. Frei­burg, Forschungs­zentrum Gene­rati­onen­verträge, Diskus­sions­beiträge No. 20, 2007. • Zusammen­wirken der 3 Faktoren Ferti­litäts­rate, Lebens­erwar­tung und Wande­rungs­bewe­gungen wird dazu führen, dass die Bevöl­kerung bis 2050 zurück geht • gegen­wärtige Gesamt­ferti­litäts­rate von 1,4 Kindern bedeutet, dass sich jede Genera­tion nur zu etwa 2 Dritteln durch Kinder ersetzt • Im Durch­schnitt sind die Menschen in Deutsch­land also in der zweiten Häfte des 20. Jahr­hun­derts Jahr für Jahr gut zwölf Wochen älter geworden.” • die Netto­zuwan­derung lag 1986–1995 bei 460.000 Personen / Jahr, 1996–2005 bei 160.000 Personen / Jahr • ab 2010 wird mit einer konstanten Migra­tion von 200.000 Menschen / Jahr gerechnet • Prüfung der Einfluss­faktoren auf ihr Verän­derungs­poten­zial anhand der 9. bis 11. koordi­nierten Bevöl­kerungs­voraus­berech­nungen des Statis­tischen Bundes­amtes • künf­tige Lebens­erwar­tung schwierig zu prog­nosti­zieren: inner­halb von 6 Jahren wurde sie um 3,5 Jahre (Frauen) bzw. 5,4 Jahre (Männer) ange­hoben • S.15, Abb. 2: Bevöl­kerungs­entwick­lung (Anzahl) 1950–2050[!] • • S.17, Abb. 4: Bevöl­kerungs­entwick­lung (Alters­struktur-Pyra­mide) 1950–2050 • S.20, Abb. 6: Bevöl­kerungs­entwick­lung (Alten­quotient) 1950–2050[!] • stellt sich die Frage, wie sich Folgen der Alte­rung der Bevöl­kerung auffangen lassen? • nahe­liegende Antwort: „Wer länger lebt, muss auch länger arbeiten” • S.22, Abb. 7: Bevöl­kerungs­entwick­lung (Alten­quotient) bei unter­schied­lichen Stufen der Verlän­gerung der Lebens­arbeits­zeit • so ist es möglich, den Alten­quoti­enten dauer­haft auf den jetzigen 45% zu halten • „eine Steige­rung der Erwerbs­quoten in den Alters­gruppen 60+ zwin­gend geboten” • die Methode der Gene­rati­onen­bilan­zierung erlaubt die Messung der Nach­haltig­keit der Fiskal­politik unter Berück­sichti­gung der demo­grafi­schen Entwick­lung • geeig­neter Indi­kator: zukünf­tiger Primär­saldo pro Kopf • Blick auf die alters­spezi­fischen Zahlungs­ströme zwischen Staat und Bürgern • S.26, Abb. 8: durch­schnitt­liche alters­spezi­fische Netto­zahlungs­ströme zwischen Staat und Bürgern 2005 • ein Anstieg des Jugend­quoti­enten parallel zum Alten­quoti­enten verstärkt die Finan­zierungs­schwierig­keiten des Staates • S.27, Abb. 9: Entwick­lung des Primär­saldos des Staates pro Kopf bei verschie­denen Bevöl­kerungs­voraus­berech­nungen • S.20, Abb. 6: Bevöl­kerungs­entwick­lung (Gesamt­quotient) 1950–2050 • etwa ab einem Gesamt­quoti­enten von 80% ist die Belast­barkeit der erwerbs­tätigen Genera­tion ausge­reizt • um stän­dige Einzel­eingriffe der Politik zu vermeiden, wäre eine regel­basierte Einbet­tung demo­grafi­scher Indika­toren wünschens­wert;  [GIF-Statistik] Grafik: Entwick­lung der Bevöl­kerung 1950–2050;  [GIF-Statistik] Grafik: Entwick­lung des Alten­quoti­enten 2005–2050;  [GIF-Statistik] Grafik: Gesamtquotient 2005–2050
[PDF] O. Ehrentraut, M. Heidler: Zur Nachhaltigkeit der GRV — Status quo, Potenziale und Risiken[!]. Albert-Ludwig-Univ. Frei­burg, Forschungs­zentrum Gene­rati­onen­verträge, Diskus­sions­beiträge No. 21, 2007. • Alters­prozess der Bevöl­kerung übt einen Finan­zierungs­druck auf die GRV aus • vorge­nommene Reformen wirken sowohl auf der Beitrags- wie auch der Leis­tungs­seite, während gleich­zeitig entspre­chende Siche­rungs­ziele defi­niert wurden • S. 7: ohne die Einfüh­rung des Nach­haltig­keits­faktors wäre der Beitrags­satz bis 2030 auf 25,5% und bis 2050 auf 27,7% ange­stiegendie (2007) noch verblei­benden Stufen der Riester-Treppe kürzen das Renten­niveau um ca. 3% • Anstieg des Beitrags­satzes durch die modifi­zierte Brutto­lohn­anpas­sung senkt das Renten­niveau noch­mals um 7% bis 2030 • S. 8: Grafiken Entwick­lung des Beitrags­satzes und des Netto­renten­niveaus vor Steuern für einzelne Reform­schritte • über den Nach­haltig­keits­faktor ergibt sich eine weitere Absen­kung des Netto­renten­niveaus von 8% bis 2030 (insge­samt also 18%) — aller­dings bis zum Einsetzen 2015 der Verren­tungs­welle für die Baby­boomer nur um knapp 1,5% • S. 10: die Verschie­bung des gesetz­lichen Renten­eintritts­alters um 2 Jahre bedeutet eine Renten­kürzung um 7,2% unab­hängig vom Verhalten der Versi­cherten (aber volle Wirkung erst 2050) • damit kann ein Beitrags­satz von höchstens 22% bis 2025 (statt 2030) gehalten werden • die Ausnahmen zur „Rente mit 67” haben den Gesamt­effekt um etwa ein Drittel verrin­gert (vor allem die Rente für beson­ders lang­jährig Versi­cherte sowie die Erwerbs­minde­rungs­rente für Versi­cherte mit mehr als 35 Beitrags­jahren) • unter diese Ausnahmen fallen aktuell mehr als 20% der Männer und gut 4% der Frauen • S. 11: die Ausnahmen für lang­jährig Versi­cherte führen 2050 zu einem Beitrags­satz von 23,7% statt 23,4% • die Ausnahmen durch­brechen das (Teil­habe-)Äqui­valenz­prinzip und verleihen den erhöhten Beiträgen der anderen den Charakter einer Steuer • Auswir­kungen einer Anhe­bung des tatsäch­lichen Renten­eintritts­alters • dadurch Verrin­gerung der Abschläge für Verzicht auf Früh­rente und durch die Mehr­arbeit Erhö­hung der Entgelt­punkte und damit des Renten­anspruchs • Beitrags­satz bleibt lang­fristig stabil (steigt aber bis 2030) • Vorschlag eines Renten­eintritts­alters von 69 Jahren • Auswir­kungen einer Verlän­gerung der sozi­alab­gaben­freien Entgelt­umwand­lung;  [GIF-Statistik] Grafik: Entwick­lung des Beitrags­satzes und des Netto­renten­niveaus vor Steuern für einzelne Reform­schritte[!]
[Folien/Dias] K.F. Zimmermann: Herausforderungen des demo­grafi­schen Wandels für den Standort Deutsch­land (Folien). KfW-Sympo­sium „Der demo­grafi­sche Wandel: Heraus­forde­rungen und Antworten”; DIW Berlin, 2005. • Grafik: Entwick­lung der Bevöl­kerung nach Bildungs­abschluss (2000–2030) • Grafik: Geburten­häufig­keit inter­nati­onal • Grafik: Bevöl­kerung in der EU bis 2030 • Verän­derung der Alters­struktur in Deutsch­land 2004–2020 bzw. 2035 • Grafik: Erwerbs­perso­nenzahl bei stärkerer Erwerbs­betei­ligung, längerer Lebens­arbeits­zeit und Zuwan­derung • Grafik: fakti­sches Renten­eintritts­alter inter­nati­onal • Grafik: Quali­fika­tion der 25- bis 34-Jährigen 1991–2002: Deutsch­land und OECD • Grafik: Anteil der Personen mit Hoch­schul­ausbil­dung an den 25–30-Jährigen inter­nati­onal • Grafik: Studie­rende in Deutsch­land 1992/93–2004/05 — deut­sche und auslän­dische Studenten • Grafik: Alter des Studien­beginns inter­nati­onal • Grafik: Mathe­matik im PISA-Test 2002 — Punkte­abstand zwischen den Leis­tungen heimi­scher Kinder und denen von Kindern mit Migra­tions­hinter­grund • Reform­bedarf: 1) Verlän­gerung der Lebens­arbeits­zeit, 2) vermehrte Investi­tionen in Human­kapital, 3) Umbau der Sozial­versi­cherungs­systeme, 4) offe­nere Gestal­tung der Zuwande­rungen Qualifi­zierter
[PDF] Rente mit 67 — Neue Herausforde­rungen für die Beschäf­ti­gungs­politik. IABKurzbericht 16, Institut für Arbeits­markt- und Berufs­for­schung der Bundes­agentur für Arbeit [BA], 2006. • 60–64-Jährige und 65–66-Jährige bis 2050 • Poten­zial­erwerbs­quoten bei Rente mit 67, 2 Vari­anten • zusätz­liches Erwerbs­personen­poten­zial bei Rente mit 67 • es müssten mehr als 3 Mio. zusätz­liche Arbeits­plätze geschaffen werden • die Beschäf­tigungs­förde­rung Älterer allein reicht nicht aus
[HTML] W. Sesselmeier: Die demographi­sche Heraus­forde­rung der Alters­siche­rung.[Wichtig !] Auszug aus: Reform des Sozial­staats. Aus Politik und Zeitge­schichte 8-9/2006 (Beilage zur Zeit­schrift Das Parla­ment). • Voraus­schät­zung des Sta­tisti­schen Bundes­amtes aus 2003: Anteil unter 20-Jäh­riger an Gesamt­bevöl­kerung wird von heute 21,3% inner­halb nächster 50 Jahre auf 16% fallen, Anteil über 60-Jäh­riger sich von heute gut 23 auf 37% erhöhen • deut­sche Wohn­bevöl­kerung wird von 82 auf 75 Millionen schrumpfen • weiter­hin zuneh­mende Lebens­erwar­tung → steigendes Durch­schnitts­alter • Erwerbs­personen­poten­zial wird bis 2040 um etwa 15 bis 30% abnehmen – bei gleich­zeitiger Alte­rung • im Durch­schnitt wird der­zeit eine 65-jährige Person jedes Jahr um über 50 Tage älter als eine Ver­gleichs­person des Vor­jahr­gangs • unsere GRV (System des Bismarck-Typs) ist eindeu­tige Ver­siche­rungs­lösung, die aller­dings nicht nur normale Alters­rente, sondern eine Viel­zahl anderer Renten­bezugs­gründe abdeckt (wegen Erreichen der Alters­grenze, wegen vermin­derter Erwerbs­fähig­keit und wegen Todes (Hinter­blie­benen­rente)): in ersten beiden Leistungs­fällen hat Rente Lohn­ersatz­funk­tion, Hinter­blie­benen­rente dagegen Unter­halts­ersatz­funk­tion • Zur Sicher­stel­lung dieser Lohn- und Unter­halts­ersatz­funk­tionen orien­tiert sich Renten­höhe an rela­tiver Posi­tion der hinter den Beit­rägen stehenden Ein­kommen inner­halb der Einkom­mens­hierar­chie • Höhe gesetz­licher Rente ist letzt­endlich poli­tische Entschei­dung: Inter­esse der Rentner­innen und Rentner an möglichst hoher Rente mit Inter­esse der Beitrags­zahler an mög­lichst geringen Bei­trägen mitein­ander auszu­gleichen • dieser Ausgleich muss unter Druck demo­grafi­scher Entwick­lung neu justiert werden • Lohn­höhe und Lebens­arbeits­zeit bestimmen später zu erwar­tende Rente: Arbeits­losig­keit und andere Ausfall­zeiten mindern somit Renten­leistun­gen • so ent­spricht GRV immer noch weit­gehend Problem­lage des begin­nenden Industrie­zeit­alters mit seinen Stereo­typen • GRV wird ergänzt um Zusatz­systeme betrieb­licher Alters­versor­gung und Viel­zahl privater Vorsorge­mög­lich­keiten • umlage­finan­ziertes Renten­system könne seine bisherige Aufgabe nicht mehr erfüllen, wenn sich das Verhält­nis zwischen Bei­trags­zahlern und Renten­empfän­gern wie prog­nosti­ziert ent­wickelt – es gibt aber keinen Königs­weg • inner­halb GRV 3 Ansatz­punkte: Verän­derung der Renten­formel, (noch) stär­kere Steuer­finan­zie­rung und Verschie­bung des Renten­ein­tritts­alters • über die Renten­formel werden aus gezahlten Beiträgen Entgelt­punkte (nach Teil­habe­äqui­valenz: „dass zum gleichen histo­ri­schen Zeit­punkt jeder Versi­cherte durch gleich hohe Beiträge gleich­wertige Anrechte auf Renten­leistungen erwirbt”) • Para­digmen­wechsel: Über­gang von einer ausga­ben­orien­tierten Einnah­menpo­litik hin zur einnah­men­orien­tierten Ausga­benpo­litik, bei der lang­fristiger Beitrags­pfad vorge­geben wird und Leistungen sich an diesen vorge­gebenen Einnahmen orien­tieren: umge­setzt durch Ergän­zung der Renten­formel um Riester-Treppe und Nach­hal­tigkeits­faktor • Riester-Treppe ergibt sich aus Berück­sich­tigung stufen­weiser Anhe­bung des Alters­vor­sorge­anteils in kapital­gedeckter privater Alters­siche­rung im Brutto­ein­kommen • damit schlägt sich Einfüh­rung kapital­gedeckter Renten­ergän­zung dämpfend in der Berech­nung umlage­finan­zierter GRV-Rente nieder • von 2003 bis 2010 wird jähr­liche Renten­anpassung im Ergebnis um jeweils 0,6% gekürzt • Nach­haltig­keits­faktor soll sowohl stei­gende Lebens­erwar­tung als auch rück­läufige Gebur­ten­entwick­lung sowie Zuwan­derung und Verän­derungen im Erwerbs­ver­halten berück­sich­tigen • neben lang­fristiger demo­gra­fischer Kompo­nente hat er noch eine kurz­fristige Stabili­sierungs­wirkung, da Anstieg der Renten auch durch konjunk­turell bedingten Rück­gang der Beitrags­zahler gebremst wird • Nach­haltig­keits­faktor bewirkt, dass eine Verän­derung der Relation von Beitrags­zahlern und Renten­empfän­gern sich eben­falls in einer Dämpfung prinzi­piell lohn­orien­tierter Anpas­sungs­dynamik der Renten nieder­schlägt (im Durch­schnitt ca. 0,7% pro Jahr) • bis 2010 wird es daher konzep­tionell keine Renten­stei­gerung mehr geben, wenn im Jahr zuvor das durch­schnitt­liche versi­cherungs­pflich­tige Einkommen nicht mindestens um 1,3% gestiegen ist; danach steigen Renten um 0,7% geringer als Entgelte des Vor­jahres • Schutz­klausel verhin­dert eine Renten­kür­zung – verletzt aber damit das Ziel Beitrags­satz­stabilität • nicht reali­sierte Dämpfungen sind daher nach­zuholen (Nach­hol­faktor) • Riester-Treppe und Nach­haltig­keits­faktor sollen somit bewirken, dass Beitrags­satz auch lang­fristig 22%-Marke nicht über­schreitet, aller­dings um den Preis, dass Brutto­renten­niveau von derzeit 48 bis 2030 auf unter 40% absinkt • zwar bereits jetzt rund ein Drittel der Renten­aus­gaben aus Steuer­haus­halt, aber immer noch versi­cherungs­fremde Leistungen über Beiträge finan­ziert (15,2 bis 44,8 Milli­arden €) • umstritten ist Einord­nung der Hinter­bli­ebenen­renten, des West-Ost-Trans­fers und Charakter von Früh­renten • lang­fristig könnte Steuer­finan­zierung eine wesent­lich bedeu­tendere Rolle als heute einnehmen, wenn sich Trend zur Grund­siche­rung in der GRV mani­festieren sollte • Früh­verren­tungs­mög­lich­keiten führten zu einem tatsäch­lichen durch­schnitt­lichen Renten­eintritts­alter, das mit gut 60 Jahren weit unter dem gesetz­lichen liegtHerauf­setzung des Renten­eintritt­salters auf 67 Jahre über einen Anpas­sungs­zeit­raum von 18 Jahren hinweg entlastet die GRV über 2 Wege: mehr Einnahmen auf Grund längerer Lebens­arbeits­zeit und weniger Ausgaben auf Grund kürzerer Renten­bezugs­dauer • Verlän­gerung der Lebens­arbeits­zeit muss arbeits­markt-, gesund­heits- und bildungs­poli­tisch flan­kiert werden • schritt­weise Anhe­bung der Alters­grenzen schafft Planungs­sicher­heit • wegen Aufgabe des Ziels der Lebens­standard­siche­rung durch GRV soll sich lang­fristig Anteil kapital­gedeckter Alters­ein­künfte an gesamten Renten­leistungen auf etwa 30% verdop­peln • Abwe­sen­heit von ausrei­chendem Human­kapital für Alters­siche­rung soll durch vermehrte Anhäu­fung von Real­kapital kompen­siert werden • Vorteile des UV: sehr schnelle Anpas­sung an politische Verän­derungen und Resi­stenz gegen­über Infla­tion • Vorteile des KDV: (angeb­liche) Immunität gegen­über Gebur­tenrate, Mög­lich­keit der Inter­natio­nali­sierung und (angeb­lich) posi­tive Effekte auf gesamt­wirt­schaft­liche Ersparnis und Wirt­schafts­wachstum • Nach­teile des UV: Probleme aus Beschäf­tigungs- und Lohn­entwick­lung sowie aus demogra­fischer Entwicklung • Nach­teile des KDV: Kapital­markt- und Wechsel­kurs­risiken (und Infla­tions­risiken) • ein Hybrid­system aus beiden Verfahren sichert das Gesamt­system wie in einem Port­folio gegen­über mehreren Risiken ab (?) • steuer­liche Frei­stel­lung der Beiträge zur GRV aus unver­steu­ertem Einkommen wird über Zeitraum von 20 Jahren, das heißt bis 2025 gestreckt → bringt für Erwerbs­tätige steuer­liche Entlastung von jähr­lich ca. 1 Milli­arde € • die Reformen hätten auch nicht zu einem späteren Zeit­punkt kommen dürfen • 2020 wird sich Durch­schnitts­alter der Bevöl­kerung auf etwa 44 Jahre erhöht haben, aber durch­schnitt­licher Wähler wird bereits über 54 Jahre alt seinRenten­reformen werden dann zunehmend schwie­rigerReformen sozi­aler Siche­rungs­systeme haben hohen Erklä­rungs­bedarf, wenn sie akzep­tiert werden sollen
[HTML] Deutsches Institut für Alters­vorsorge, Infopool » Fach­lite­ratur (Abstracts): T.-P. Gallon: Vergrei­sung als Grund, um die Rente zu senken? (Kurz­fassung). Lang­fassung in: Sozi­ale Sicher­heit, 8-9/1997. • Es fehlt Bezugs­punkt, von dem aus stei­gende Lebens­erwar­tung gemessen wird • Demo­grafie­faktor entfaltet exponen­tielle Wirkung
[Folien] R.E. Ulrich: Demographische Entwicklung, Arbeitsmarkt und Alterssicherung (Folien). Eridion GmbH, Berlin, 2002. • Grafik S. 6: Gewinne der Lebens­erwar­tung (fernere Lebens­erwar­tung der Seni­oren mit 60 Jahren) • Tabelle S. 7: Diffe­renz der Lebens­erwar­tung bei Geburt in anderen Ländern gegen­über uns • Grafik S. 8: Ferti­lität 1952–2050 West- und Ostdeutsch­land • Grafik S. 22: Jugend- und Alten­quotient 1999–2050 • S. 26: mögliche Über­raschungen: 1) medizi­nische Forschung → weitere höhere Gewinne der Lebens­zeit; 2) Epide­mien könnten die Lebens­erwar­tung verrin­gern; 3) gesell­schaft­liche Krisen in geogra­fischer Nähe → Flücht­lings­ströme; 4) Südwest-Erwei­terung der EU
[HTML] Entwicklung der Lebens­erwar­tung. Fernere Lebens­erwar­tung im Alter von 60 Jahren, 1901 bis 2050, Stand: 2003. Bundes­zentrale für poli­tische Bildung  bpb. • Fernere Lebens­erwar­tung der Männer hat von 1970 bis 2000 um 4 Jahre zugenommen
[HTML] Immer mehr Hundert­jährige. MAX-PLANCK-GESELLSCHAFT Presse­infor­mation, 2002. • Rekord­lebens­erwar­tung hat in letzten 160 Jahren mit verblüf­fender Regel­mäßig­keit um 3 Monate / Jahr zuge­nommen • 1. Hälfte des 20. Jahr­hun­derts: hauptsäch­lich durch Rück­gang der Kinder­sterb­lich­keit • nach 1950: Verbes­serung der Über­lebens­chancen über 65-Jäh­riger wesent­lich • erstaun­lich: Ausmaß der Konstanz und Regelmäßig­keit im Anstieg
[HTML] B. Rürup: Zur Berücksichti­gung der Lebens­erwar­tung in der gesetz­lichen Renten­versi­che­rung. Deut­sche Renten­versi­che­rung West­falen, 1998. • Inwie­weit ist Berück­sichti­gung der Lebens­erwar­tung in der Sozial­versi­che­rung mit UV und Prinzip der Teilhabe­äqui­valenz verein­bar? • maßgeb­lich für aktua­rische Beitrags­äqui­valenz: Zeit­fak­toren (Dauer der Beitrags­zahlung bzw. Dauer der Renten­leistungen) und Ein­kommens­fak­toren (Höhe perio­discher Beiträge bzw. Höhe perio­discher Renten­leistung) • im Unter­schied zur Beitrags­äqui­valenz treten bei Teilhabe­äqui­valenz bei Einkommens­faktoren relative Posi­tionen an Stelle abso­luter Größen (Beitrags­äqui­valenz = abso­lute Größen, Teilhabe­äqui­valenz = rela­tive Positionen) • Höhe perio­discher Renten­leistungen nach Entgelt­punkten, eine Funk­tion sowohl der Höhe als auch der Dauer in Vergan­genheit geleisteter Beiträge • bei Berech­nung persön­licher Entgelt­punkte wird vom gesetz­lichen Renten­ein­tritts­alter abwei­chender Ruhe­stands­beginn berück­sichtigt, aber durch­schnitt­licher Erwar­tungs­wert des "Renten­endes" nicht (1998) • Inkon­sistenz: erbrachte Beitrags­leistungen werden über einen Zeit­raum erfasst, während daraus resul­tierende Renten­ansprüche pro Zeit­einheit bestimmt werden • Nicht­berück­sich­tigung stei­gender Rest­lebens­erwar­tung führt zu Trans­ferge­winnen der Rentner • analy­tisch sauberste Lösung bestünde in kohorten­spezi­fischer Modifi­kation persön­licher Entgelt­punkte • im Renten­reform­gesetz 1999 umge­setzte demo­grafi­sche Korrek­tur­kompo­nente (Demo­grafie­faktor) modi­fi­ziert Renten­anpas­sung: Lebens­erwar­tungs­fak­toren vari­ieren nicht kohor­ten­spezi­fisch, sondern perio­disch
[HTML] Demografiefaktor. INSM-Lexikon, 2008
[PDF] M. Opielka: Bürgerversicherung. Vorschlag für eine Grundein­kommens­versi­cherung und für eine soziale Gesund­heits­prämie. Heinrich-Böll-Stiftung, 2004. www.verdi.de. • «... in der deut­schen renten­politi­schen Lite­ratur wurde bislang in der Regel der Begriff „Beitrags­äquiva­lenz” verwendet, der eine eigen­tums­ähnliche Bindung von Beitrags­leistung und Renten­anspruch beschreibt (oder besser postu­liert). Neuer­dings wird – so zuletzt im Bericht der „Rürüp-Kommis­sion” – häufiger der Begriff „Teil­habe­äquiva­lenz” gebraucht, vermut­lich um darauf aufmerksam zu machen, dass eine unmit­tel­bare Kopp­lung von Beitrag und Leistung im Umlage­verfahren nicht existieren kann, sondern mit der Beitrags­zahlung (via Renten­formel) nur eine Posi­tion in der Hierar­chie der Beitrags­zahler erworben wird, die dann im Renten­alter die Posi­tion inner­halb der Renten­zahlungs­hierar­chie bestimmt. In welcher Sprei­zung sich diese Teil­habe bewegt, ob beispiels­weise bei der Beitrags­zahlung ein erheb­lich breiterer Korridor als bei den späteren Renten­zahlungen existiert, wird mit dem Begriff „Teil­habe­äquiva­lenz” offener gehalten.»
[PDF] J. Clemens: Versicherungsmathematisch „faire” Abschläge bei vorzei­tigem Renten­eintritt. Wirt­schafts­dienst 3/2004, 2004. • Ziel: Beitrags­satz stabili­sieren und keinen Anreiz zum vorzei­tigen Renten­eintritt geben • Konflikt, wenn jähr­licher Renten­anpas­sungs­satz ungleich indi­vidu­elle Zeitpräferenz • aus Budget­restrik­tion des UV (vereinfacht):
Ø Brutto­rente Renten-
bezieher
  1 - %-Anstieg
Renten­bezieher
Beitrags­satz =                         x              x Abschlags-
faktor,
mit Abschlags­faktor =                        
Ø versich.pflicht.
Brutto­entgelt 
Beitrags-
zahler
  1 - %-Rück­gang
Beitrags­zahler
• indivi­duell kommt es bei Entschei­dung, ob Früh­rente, auf Vergleich der Barwerte der Zahlungs­ströme mit der persön­lichen Zeit­präfe­renz­rate als Diskon­tierungs­satz an • Diskon­tierungs­satz in Höhe der Lohn­wachs­tums­rate würde Effekte der Diskon­tierung und der Dyna­misie­rung gegen­seitig aufheben • wenn indivi­duelle Zeit­präfe­renz­rate Lohn­wachs­tums­rate über­steigt, immer noch Anreiz zur Früh­verren­tung aus der gerin­geren Rendite des UV gegen KDV • einem 60-Jäh­rigen fällt es gegen­über einem 40-Jäh­rigen leichter, sich so aus der impli­ziten Besteu­erung zu befreien • trotzdem indivi­duelle Frage, ob man sich den Einnahme­ausfall leisten kann • Schau­bild versiche­rungs­mathema­tisch „faire” Zu- und Abschläge für verschie­dene Diskon­tierungs­sätze (r), Lohn­zuwachs­raten (g) und Lebens­erwar­tungen • spezi­fische Vertei­lungs- und Anreiz­effekte • Schau­bild beitrags­satz­stabili­sierende Ab- und Zuschläge auf Basis aktu­eller Sterbe­tafel • mit zuneh­mender fernerer Lebens­erwar­tung Abschläge para­doxer­weise immer geringer • die Rentenab- und zuschläge sind doch einiger­maßen „fair”
[HTML] J. Klinge: Lebenserwartung, Geburten�rate und Rentenfinanzierung. nestor, Forschungsinstitut für Neue Alterssicherungssysteme und Rechtsbiometrik, Humboldt-Universität Berlin, 2006. • Unterschiedliche Prognosen zur Lebenserwartung • Einheitliche Prognosen zur Gebur�tenrate • Steigerung der Geburtenrate - kei�ne Lösung
[GIF-Bild] H.-U. Deppe: Tatsächliches Rentenzugangsalter in Deutschland 1960–2006. www.klinik.uni-frankfurt.de/zgw/arbeitsmedizin/pdf/vorlesung/vorl_kap_02.pdf, Seite 12. 2008;  [HTML] Sozialpolitik: Kabinett beschließt Rente mit 67. FAZ.NET, 29.11.2006. Beschäf­tigungs­quote der Personen zwischen 55 und 64 Jahren zwar seit 2000 wieder von 37,5% auf 45,4% gestiegen, aber durch die Einrech­nung von Mini­jobs verzerrtdas tatsäch­liche Renten­eintritts­alter liegt z.Zt. bei 63,2 Jahren; bei Berück­sichti­gung der Erwerbs­minde­rungs­rentner bei rund 61 Jahren
[PDF] Perspektiven der gesetzlichen Renten­versi­cherung in Deutsch­land. Deutsche Bundesbank, Monats­bericht April 2008
[HTML] INSM Lexikon, Hs: Erwerbsquote. INITIATIVE > Neue Soziale Markt­wirt­schaft, www.insm.de/Lexikon/E/Erwerbsquote.html, 2008. • Grafik der Erwerbs­quoten für Frauen und Männer von 1980–2005
[PDF] J. von Bröckel: Der Nachhaltigkeits­faktor[!]. www.janvonbroeckel.de/soziales/nachhaltigkeitsfaktor.html, 2008. • Nach­haltig­keits­faktor koppelt Höhe der Rente an Lohn­niveau und Beschäf­tigungs­stand über das Verhältnis von Beitrags­zahlern (also ohne Arbeits­lose, die aber durch Staat pflicht­versichert sind → beitrags­gemin­derte Zeit) zu Rentnern • Renten­formel: monat­liche Rente = persön­liche Entgelt­punkte (x ggfs. Zugangs­faktor) x Renten­art­faktor x aktu­eller Renten­wert • Entgelt­punkt: jähr­lich erzieltes Entgelt / Durch­schnitts­entgelt • Zugangs­faktor: bei vorzei­tiger Alters­rente, in welchem Umfang Entgelt­punkte beim Monats­betrag zu berück­sich­tigen sind (nach Alter des Versi­cherten bei Versi­cherungs­beginn) • Renten­art­faktor: abhängig von jewei­liger Rente (Alters­rente = 1, Rente wegen teil­weiser Erwerbs­minderung = 0,5) • aktu­eller Renten­wert: Monats­betrag einer Rente aufgrund Durch­schnitts­rente • Einfüh­rung des Rentner­quoti­enten = Anzahl Äqui­valenz­rentner / Anzahl Äqui­valenz­beitrags­zahler • es gibt keine gesetz­liche Mindest­rente, aber Schutz­klausel: aktu­eller Renten­wert nicht nied­riger als im Vorjahr! • mit dem Nach­hol­faktor werden wegen Schutz­klausel ausge­blie­bene Renten­kür­zungen nach­geholt, wenn aktu­eller Renten­wert wieder erhöht werden müsste • Zeiten des Schul- und Hoch­schul­besuchs ab 18 Jahren werden ab 2009 nicht mehr bewertet • Vorschrift: Nach­haltig­keits­rück­lage am Ende eines Jahres nicht nied­riger als 0,2 Monats­aus­gaben! • Bundes­zuschuss etwa 26% der GRV-Einnahmen, damit etwa 24% der Bundes­aus­gaben
[PDF] M. Gasche: Neue Renten­anpassungs­formel: „Schutz­klausel” erfor­dert „Nach­hol­faktor”. Wirt­schafts­dienst, 7/2005. • Schutz­klausel → Ausset­zung der Riester-Treppe und des Nach­haltig­keits­faktors → Anpas­sungs­lücke für Beitrags­satz­stabili­tät • nach prog­nosti­zierter Lohn­entwick­lung in durch­schnitt­lich jedem 2. Jahr Anwen­dung der Schutz­klausel – entspre­chend groß wird Diffe­renz zwischen tatsäch­lichem Renten­wert und beitrags­satz­ziel­kon­formem Renten­wert • will man trotz Schutz­klausel auf Beitrags­ziel nicht verzich­ten, muss man Renten­niveau korri­gieren und auf beitrags­satz­ziel­kon­formen Wert zurück bringen • es gibt mehrere mög­liche Korrek­tur­mecha­nismen • regel­gebun­dener Kor­rektur­mecha­nismus: Nach­hol­faktor → Wirkung des Nach­hol­faktors wird „beschnitten”, wenn seine voll­stän­dige Anwen­dung zu Reduk­tion des Renten­wertes führen würde • korri­gierter aktu­eller Renten­wert: arithme­tisches Mittel aus Renten­wert nach bishe­riger Anpas­sungs­formel und beitrags­satz­ziel­kon­formem Renten­wert • ein Gewich­tungs­faktor (Ausdruck der „Schmerz­lich­keit” der Anpas­sung) sorgt für Geschwin­dig­keit nachho­lender Anpas­sung (1 = sofort, 0 = alte Anpas­sungs­formel bleibt)
[HTML] Deutsches Institut für Alters­vorsorge, Infopool » Fach­lite­ratur (Abstracts): Winfried. Schmähl:: Para­digmen­wechsel mit unklarem Ausgang - Anmer­kungen zu Reform­vor­schlägen zur Alters­siche­rung (Kurz­fassung). Lang­fassung in: Wirt­schafts­dienst 8/2000. • Renten­reform bringt Para­digmen­wechsel von ausgaben­orien­tierter Einnahme­politik zu einnahmen­orien­tierter Ausgaben­politik • neue Renten­anpas­sungs­formel führt zu Renten­niveau­senkung durch Hinter­tür: Anrech­nung der (hypo­theti­schen) Beiträge zur privaten AV bei Renten­anpas­sung • ehrl­icher wäre sukzes­sive Erhöhung des Renten­zugangs­alters als Antwort auf stei­gende Lebens­erwar­tung • Einfüh­rung einer Kinder­kompo­nente bei der Hinter­blie­benen­versor­gung ist gut • inkonse­quent ist Verzicht auf Finan­zierung aus allge­meinen Steuer­mitteln wie bei Kinder­erzie­hungs­zeiten
[HTML] Bundeszuschüsse und Bundesmittel zur Rentenversicherung[Wichtig !]. Deut­sche Renten­versi­cherung Bund, 16.8.2011. Mit einer Tabellen-Einfügung von O. Fuhlrott. • Allge­meiner Bundes­zuschuss: an die Entwick­lung der Löhne und des Beitrags­satzes gekop­pelt, damit der Bund bei einer Be- oder Entlas­tung der Versi­cherten aufgrund einer notwen­digen Beitrags­satz­verän­derung vergleichbar betei­ligt wird • zusätz­licher Bundes­zuschuss: Einfüh­rung 1998, um einen weiteren Anstieg des Beitrags­satzes über 20,3% hinaus zu verhin­dern (finan­ziert aus der MwSt-Erhö­hung zum 1.4.1998 von 15% auf 16% durch die Regie­rung Kohl) • Erhö­hungs­betrag beim zusätz­lichen Bundes­zuschuss: Einfüh­rung 1999, damit der Beitrags­satz in der GRV auch weiterhin stabil bleibt (finan­ziert aus der Ökosteuer)
[Web-Link] Zahlen und Fakten. Die sozi­ale Situa­tion in Deutsch­land. Bundes­zentrale für politi­sche Bildung  bpb
[Folien/Dias] Einnahmen und Ausgaben der Gesetz­lichen Renten­versiche­rung (Folien). Bundes­zentrale für politi­sche Bildung  bpb, www.bpb.de, 2008. • Grafik: Einnahmen und Ausgaben der gesetz­lichen Renten­ver­siche­rung in abso­luten Zahlen, 1970–2007 (Beitrags­einnahmen, Bundes­zuschüsse, zusätz­liche Bundes­zuschüsse, Renten­ausgaben) • Fakten, Daten­quelle, Begriffe, metho­dische Anmer­kungen oder Lese­hilfen • Tabelle: Einnahmen und Ausgaben der gesetz­lichen Renten­ver­siche­rung in abso­luten Zahlen, 1960–2007 (Beitrags­einnahmen, Bundes­zuschüsse, zusätz­liche Bundes­zuschüsse, Renten­ausgaben)
[Folien/Dias] J. Eekhoff: Die gesetzliche Renten­versi­cherung (GRV) (Folien). Übung zu „Allge­meine Wirt­schafts­politik”, Univ. Köln, 2006. • Alters­aufbau 1950, 2001, 2050 (geschätzt) • Entwick­lung der Geburten­ziffer, Entwick­lung der Lebens­erwar­tung, Bevöl­kerungs­ent­wick­lung und Alters­struktur • Ausgaben und Beitragssätze der GRV 1960-2003 • Vor- und Nach­teile des KDV • Reform des UV: Einbe­ziehung der Erzie­hungs­leistungen, Besei­ti­gung system­imma­nenter Benach­teili­gung von Eltern • Macken­roth-These im neuen Gewand: Verän­derte Knapp­heits­verhältnisse zwischen Arbeit und Kapital durch Einfüh­rung des KDV → sinkende Kapital­rendite und stei­gende Löhne • „Asset-Market-Melt­down”: demo­gra­fisch bedingter Wert­verfall von Wert­papieren (stei­gende Rentner­zahl erhöht Kapital­angebot, sinkende Erwerbs­tätigen­zahl senkt Kapital­nachfrage) • aber: Rück­gang der Kapital­rendite kann durch unter­lassene Ersatz­investi­tionen gebremst werden (Kapital­verzehr) • Korrektur­bedarf bei Riester-Rente: fragwür­dige Förde­rung, unfle­xibel und pater­nalistisch
[HTML] Stellungnahme zu dem Gesetz­enwurf ... RV-Alters­grenzen­anpas­sungs­gesetz. Deut­sche Bundes­bank, 2007. • Problem Ausnahme­regel • Beitrags­satz und Nach­haltig­keits­faktor: Rück­kopp­lung
[HTML] Internationale Mercer-Studie zeigt: Welt­weiter Trend zur Anhe­bung des gesetz­lichen Renten­ein­tritts­alters. fonds.ad·hoc·news, 2007. • Über­sicht: gesetz­liches Renten­ein­tritt­salter in ausge­wählten Ländern
[PDF] Rentenbezugsdauer und Renten­ein­tritts­alter. Bundes­zentrale für poli­tische Bildung  bpb, www.docfin.de/_admin/files/, 2004. das tatsäch­liche Renten­ein­tritts­alter lag 2003 bei 61 Jahren, steigt jedoch schwach an • die durch­schnitt­liche Renten­bezugs­dauer nimmt konti­nuier­lich zu • die Doppel­wirkung von frühem Renten­eintritt und stei­gender Lebens­erwar­tung führt zu wach­senden Ausgaben und belastet die GRV
[Tabelle] Durch­schnitt­liches Renten­ein­tritts­alter in Deutsch­land (Stand: 2005)
gesetzlich : — — — — — — —   65,0
tatsächlich  
Frauen: — — — — 61,1  
Männer: — — — 60,8  
 
Ost: — — 59,3  
West: — — — — 61,2  
 
  58 59 60 61 62 63 64 65 Renten­ein­tritts­alter
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
[HTML] Durchschnittliches Renteneintrittsalter steigt weiter. Altersübergangs-Report 2006-02, Hans Böckler Stiftung, 2006;  [PDF] M. Brussig, S. Wojtkowski: Altersübergangsreport 2006-02. • Zwischen 1996 und 2005 hat sich das durch­schnitt­liche Renten­zugangs­alter um ca. 1 Jahr auf 63,0 Jahre erhöht; allein seit 2003 um ½ Jahr • parallel dazu anderer­seits 2004 und 2005 wieder mehr Renten­zugänge mit 60 Jahren • etwa ein Drittel der Männer erreichte 2005 die Rente über die Regel­alters­rente • in den neuen Bundes­ländern Renten­zugänge häufiger vorzeitig • Abbildung 7: Das durch­schnitt­liche Renten­zugangs­alter steigt (bei Alters­renten von etwa 62 bis 1999 auf 63,2 im Jahre 2005)
[HTML] A. Kussmann: Durchschnittliches Renteneintrittsalter. www.anita-kussmann.de/index.php?option=com_content&view=article&id=99:durchschnittliches-renteneintrittsalter&catid=36:sozialversicherung&Itemid=56, 20.7.2009. • DRV Bund bestä­tigt BILD: bei west­deut­schen Männern Renten­eintritts­alter inzwi­schen bei rund 63,5 Jahren — so hoch wie seit 31 Jahren nicht mehr • jedoch hat nur jeder 14. (ca. 7%) zwischen 63 und 65 Jahren über­haupt noch eine sozial­versiche­rungs­pflichtige Vollzeitstelle — bei den 58- bis 63-Jäh­rigen liegt die Quote bei 26,6% • Eintritt in eine Erwerbs­minde­rungs­rente lag zuletzt bei west­deut­schen Männern bei 50,1 Jahren • bei den Frauen im Westen blieb das Renten­eintritts­alter bei 63,2 Jahren, im Osten stieg es nur minimal auf 61,7 Jahre • 1997 gingen Männer mit 62,3 Jahren in Alters­rente, Frauen mit 62,6 Jahren — danach immer früheres Ausscheiden aus dem Berufs­leben • heute können selbst Arbeits­lose i.d.R. frühes­tens mit 63 in Rente gehen
[Tabelle] Gesetz­liches Renten­ein­tritts­alter in Deutsch­land nach dem Alters­�grenzen­�anpas­�sungs­�gesetz, 2007
Alter Jahre + Monate
67–   — —
10   —  
8   —  
6   —  
4   —  
2   —  
66–   —  
11   —  
10   —  
9   —  
8   —  
7   —  
6   —  
5   —  
4   —  
3   —  
2   —  
1   —  
65– — — —    
   
  1916 ... 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029  Anwendungsjahr
    ... vor 1947 ... 1947 1948 1949 1950 1951 1952 1953 1954 1955 1956 1957 1958 1959 1960 1961 1962 1963 1964  Geburtsjahr
Quelle: Bundesagentur für Arbeit [BA]
[GIF-Bild] Gesetzliches und durch­schnitt­liches Renten­ein­tritts­alter in Europa. GfK MACON, 2006
[PDF] A. Apholte, C. Broyer, F. Bulthaupt, D.F. Milleker, R. Schäfer, R. Schneider, J. Stanowsky: Demographie, Ersparnis und Zins: Lang­fristige Pers­pektiven. Working Paper 21, Economic Research Allianz Group / Dresdner Bank, 2004. • Konzen­tra­tion auf Kapital­rendite, die sich aus sowohl auf Erspar­nisbil­dung als auch auf Geld­anlage wirkendem gesamt­wirt­schaft­lichen Trend ergibt • unwahr­schein­lich, dass sich aktu­elle Leistungs­bilanz­über­schüsse der Emerging Markets (Schwel­len­länder) durch Mittel­zufluss aus Industrie­ländern (auf Suche nach höheren Renditen) in Defizite verwan­deln • bis ca. 2010 wirken stei­gende Infla­tions­raten in Folge (durch Aufbau privater Alters­vorsorge) über­schüssiger Liqui­di­tät dem Rück­gang der Renditen nominal entgegen, dann im nächsten Jahr­zehnt stabile Renditen bei vermin­derter Infla­tion, aber nach 2020 stei­gende Renditen mit Infla­tions­risiken • zusätz­liches Spar­volumen wird zwar Renditen vermin­dern, aber nicht als Flut­welle
[PDF] M. Kredler: Zusammenfassung der Diplom­arbeit „Demo­graphics and Asset Markets”. • In Forde­rung nach Umstel­lung vom UV auf das KDV werden oft Modell­rech­nungen präsen­tiert mit Annahme, dass Erträge aus investier­tem Kapital im Durch­schnitt auf histo­rischem Niveau bleiben werden: scheint nach zu erwar­tenden starken Verän­derungen in Bevö­kerungs­struktur nicht rea­listisch • fast alle betrach­teten theore­tischen Unter­suchungen sagen voraus, dass Kapital­erträge in näch­sten Jahr­zehnten fallen werden • für Risiko­prämien sagen theore­tische Modelle eben­falls rück­läufige Entwick­lung voraus
[Word-Dokument] A. Gunkel: Bericht des Vorsit­zenden des Vorstandes. Vertre­terver­samm­lung der Deut­schen Renten­versi­cherung Bund, 2006. • Nach­haltig­keits­faktor führt dazu, dass Alters­grenzen­anhe­bung neben Senkung des Beitrags­satzes zugleich auch Renten­niveau anhebt
[PDF] B. Rürup: Nach­haltige Sozial­politik im alternden Deutsch­land. Wissen­schafts­zentrum Berlin für Sozi­alfor­schung, Vorle­sungen 2003. • Einnahme­seite sozi­aler Siche­rungs­systeme sollte vom Faktor Arbeit entkop­pelt werden, um konjunk­turun­abhän­giger und lang­fristig stabiler zu werden • demo­gra­fisch bedingte Kosten sind gleich­mäßiger zwischen Gene­rationen zu verteilen (Ältere sind stärker zu betei­ligen) • Modell der Bürger­versi­cherung von S. Eiten­müller (2001, Reform­opti­onen für GRV): Beitrags­satz sinkt zunächst um 1,5%, liegt nach 45 Jahren 0,5% über altem Satz • dauer­hafte Senkung impli­ziter Steuer, wenn Alt-Renten­versi­cherten 13% der Rente gekürzt werden und dafür Beitrags­satz lang­fristig um 3% sinkt • Erhö­hung der Beitrags­bemes­sungs­grenze bringt vorüberge­hende Beitrags­ent­lastung; nachher sogar etwas höher
[HTML] WikipediA: Beitrags­��bemes­��sungs­��grenze. 2009. • Sind die sozial­versiche­rungs­pflich­tigen Einnahmen höher als die Beitrags­bemes­sungs­grenze, wird zur Beitrags­berech­nung nur die Beitrags­bemes­sungs­grenze heran­gezogen • 2009 West: 5.400 € monatlich, Ost: 4.550 € monatlich
[PDF] M. Grub: Verteilungswirkungen anreiz­orien­tierter Sozial­politik[!]. Disser­tation, Univ. Würz­burg, 2005. • Simu­lation der Wirkung der Reformen 2001 und 2004 anhand modell­hafter Einzel­biogra­fien in einem stochasti­schen Kontext • Alters­siche­rung wird teuer werden; aber nach den Reformen werden die Lasten des demo­grafi­schen Über­gangs gleich­mäßiger verteilt und Gesamt­system stabi­lisiertRenten­reform 2001: • unter realisti­schen Wachs­tums­annahmen keine negativen Renditen in GRV zu erwarten • Umver­teilung zu Lasten des Renten­bestands und renten­naher Jahr­gänge, zu Gunsten insbe­sondere von Familien mit Kindern • „akade­mische” Erwerbs­biogra­fien erwarten zunächst Verbesse­rungen, „proleta­rische” Erwerbs­biogra­fien eher später, aber relativ stärker • Förderung kapital­gedeckter Vorsorge fördert sehr Arme und sehr Gutver­dienende („u”-Form) — das Gesamt­system gibt eher „h”-förmige Spar­anreize • das gewohnte Niveau durch kompen­sierende Ergän­zungs­vorsorge ist nur zu höheren Kosten und höherem Risiko zu erwarten • für renten­nahe Jahr­gänge des unteren Einkom­mens­bereichs nur unzurei­chende, minimale Spar­quoten • Nach­haltig­keits­reform 2004: • insge­samt Vertei­lung der Lasten in der GRV noch etwas gleich­mäßiger, in der Privat­vorsorge ungleich­mäßiger • relative Verbes­serungen für: Einkom­mens­schwä­chere, Frauen, Familien, renten­nahe Singles, renten­ferne Familien mit Kindern • unterer Einkom­mens­bereich kann nicht mehr Vorsorge­kapital aufbauen, ist aber lang­fristig besonders von Leistungs­kürzungen in GRV betroffen → Alters­armut • nach­gela­gerte Besteu­erung: • Mehr­heit wird während Erwerbs­phase profi­tieren; unterer bis mitt­lerer Einkom­mens­bereich 2011 – 2024 schlechter gestellt • deut­liche Netto-Minder­einnahmen nach Renten­eintritt zu erwarten, insbe­sondere Singles heute renten­ferner Jahr­gänge • steuer­liche Netto-Entlastungen erst gegen Ende der Über­gangs­phase (ab 2070)
[PDF] J. von Weizsäcker, R. Fenge: Der Renten­gewinn der Gene­ration Enkellos[!]. FAZ  Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.4.2006. • Enkel­losig­keit führt zunächst zu höheren Renten­zahlungen → höheren Renten • später folgt demo­grafi­scher Einbruch der Wirt­schaft • unver­hoffter Renten­gewinn der Gene­ration Enkellos ca. 6% pro Kind • Einfüh­rung eines „Enkel­losig­keits­faktors” könnte Renten­niveau schritt­weise um diesen %-Satz absenken • Vorschlag eines Kinder­rabatts von 1% auf Arbeit­nehmer­beitrag zur GRV • durch Einkom­mens­propor­tiona­lität bleibt bei niedrigen Einkommen Konsum­abstand zwischen Kinder­losen und Familien klein
[PDF] M. Voigtländer, B. Henman: Eine konstitutionelle Reform der Alters­vorsorge. Otto-Wolff-Institut für Wir­tschafts­ord­nung, Discussion Paper 2/2003. • Konsti­tutio­nelle Öko­nomik (s. Buchanan u.a.) beschäf­tigt sich mit Fragen der Effi­zienz und Gerech­tig­keit gleich­zeitig • Kern­idee: Auffas­sung gesell­schaft­licher Verein­ba­rungen als Resultat kollek­tiver Tausch­akte • Rendite­über­legen­heit des KDV reicht nicht aus: zur Kompen­sation der 1. Genera­tion müsste Kredit aufge­nommen werden, dessen Zinsen die Rendite­vorteile aufzehren würden • aber Effi­zienz­gewinne durch die Umstel­lung möglich, wenn dadurch Verzer­rungen abge­baut werden • höhere Rendite des UV, wenn Renten­anspruch an Kinder­erzie­hung gekop­pelt wird • das UV schützt vor uner­warteten Infla­tionen, weil sich Löhne anders als Vermögen besser an eine Geld­entwer­tung anpassen können • damit sei zu schließen, dass eine Gesell­schaft unter Unsicher­heit für alle Gruppen der Gesell­schaft obli­gato­risches UV wählen würde, das Mindest­rente verspricht • Regel­alters­grenze würde an Entwick­lung der Lebens­erwar­tung gekop­pelt • spätere Renten­zahlungen beruhen auf voran­gegan­gener Investi­tion in Kinder­erzie­hung • damit System nicht von Tritt­brett­fahrern unter­miniert wird: Nutzung nur jenen gestattet, die zur Ansamm­lung von Human­kapital beige­tragen, also Kinder groß­gezogen haben • alle anderen müssen selbst für ihre Alters­vorsorge sorgen • ebenso muss über Mindest­rente hinaus­gehende Alters­vorsorge nach KDV selbst erworben werden
[HTML] K. Spazier: Demographiefaktor und Nachhaltigkeitsfaktor. Service - Wirtschaftslexikon, www.info-zeitarbeit.de, 1996-2008
[Folien/Dias] F. Pfeiffer, K. Reuß: Intra- und Intergenerationale Umverteilungseffekte der bundesdeutschen Rentenversicherung auf Basis humankapitaltheoretischer Überlegungen (Folien). forschung.deutsche-rentenversicherung.de, FNA-Workshop, 2007
[PDF] Saving Social Security: Which Way to Reform? Economic Studies Event, Panel of Social Security Experts, Brookings Institution, 2003. • P. Orszag: new reform plan restores long-term sustainable solvency to Social Security, puts the system on a solid financial footing for the long term, and we do not think it is necessary to completely overhaul a system that we think in structure is actually a fairly good one • P. Orszag: we combined benefit reductions and revenue increases rather than relying solely on one or the other, we protect the most vulnerable beneficiaries, disabled workers, young surviving children, lifetime low earners and widows • P. Orszag: under current law, the trust fund will be exhausted in 2042, at which time incoming payroll revenue would only be sufficient to pay about ¾ of promised or scheduled benefits • P. Orszag: we're not building up a huge trust fund and living off the interests • P. Orszag: US Social Security has a legacy debt, because previous and even current beneficiaries received benefits larger than their contributions accumulated at a market rate of interest • P. Diamond: we do ½ of the adjustment through a reduction in benefits, and the other ½ through an increase in payroll tax rate, with an annual adaption to the mortality tables • P. Diamond: on a lifetime basis, Social Security gets steadily less progressive because the higher earners are living longer relative to the lower earners • P. Diamond: we are going to spread the cost of the legacy debt as fairly as possible over future generations, relative to total earnings, to preserve a constant legacy debt to taxable payroll ratio • P. Diamond: we think individual accounts are inappropriate for the foundation of retirement income and create a cash-flow problem for Social Security • M. MacGuineas: I wonder why they did not raise the retirement age • M. MacGuineas: I question whether spousal benefits are still appropriate in the modern workforce
[HTML] J. Shaoul: Weshalb steht das staatliche Rentensystem unter Beschuss?[Wichtig !] wsws.org, World Socialist Web Site, 19.11.2003. • Wirt­schafts­journal The Economist: die Lösung für das Renten­problem in Europa bestehe darin, dass die Menschen länger arbeiten und mehr Kinder bekommen • The Observer: „Der Rück­gang der Geburten­rate bedeutet, dass immer weniger junge Arbeit­nehmer für die Gewinne und Steuern sorgen müssen, aus denen höhere Renten und Steuer­nach­lässe bestritten werden” • derar­tige Diagnosen des gegen­wärtigen Renten­problems sind von Grund auf falsch • das demo­grafi­sche Argu­ment wird durch eine genaue Auswer­tung der Daten wider­legt • die Zunahme der Rentner in den Indus­trie­ländern wurde durch einen Rück­gang der Geburten­rate ausge­glichen, so dass die Abhän­gigkeits­quote (Anzahl der abhän­gigen Personen im Alter von unter 16 und über 59 Jahren) pro Arbeit­nehmer weit­gehend gleich geblieben oder sogar gesunken ist • United Nations' World Population Prospects: The 1998 Revision: die Abhän­gigkeits­quote ist in der Zeit von 1950 bis 1998 zurück­gegangen (in den Indus­trie­ländern von 64 auf 61) • „Wenn die Alters­versor­gung also in einer Krise stecken sollte, dann können die Ursachen nicht in demo­grafi­schen Faktoren liegen” • OECD-Bericht Ageing in OECD Countries (1996): die staat­lichen Renten werden unter der Voraus­setzung konstanter politi­scher Rahmen­bedin­gungen im Jahr 2000 einen gerin­geren Anteil des BIP ausmachen als im Jahr 1995 (in vielen west­europä­ischen Ländern selbst noch im Jahr 2010; erst 2020 höher) • nach der Studie der UN wird die Abhän­gigkeits­quote in den Indus­trie­ländern bis zum Jahr 2050 um 50% steigen, wird jedoch durch jähr­liche (mit nur 2% angenom­menen) Produk­tivi­täts­steige­rungen mehr als ausge­glichen • „Das Produk­tivi­täts­wachstum könnte eine kürzere Lebens­arbeits­zeit und/oder längere Lebens­erwar­tung mit Leich­tigkeit ausglei­chen” • „Wenn das Problem wirk­lich darin bestünde, dass es im Verhältnis zu den Versor­gungs­bedürf­tigen zu wenige Arbeit­nehmer gibt, dann wäre die einfachste Lösung, mehr arbeits­lose Menschen in versiche­rungs­pflich­tige Beschäf­tigungs­verhält­nisse zu bringen”
[PDF] R.C. Bryant: Demographic Pressures on Public Pension Systems and Government Budgets. Brookings Institution, 2004. • Global dimensions of demographic change • macroeconomic effects through changes in exchange rates and external-sector variables • influence on savings and investment flows • alternative ways of operating public pension systems lead to substantially different outcomes • reductions in the number of children free up resources for adult use → increase net import of real resources and net inflow of investment income from abroad • taking elderly dependency and public pensions into account pushes the external-sector transactions in the other direction • policymakers should resist to allowing large overall budget deficits and increasing government debt • an open economy ahead of other economies in its demographic transition (e.g. Japan) is able to diffuse part of its larger shock into other nations
[PDF] T. Heien, K. Kortmann, C. Schatz: Altersvorsorge in Deutsch­land 2005. Forschungs­projekt AVID im Auftrag der Deut­schen Rentenversiche­rung Bund und des Bundes­ministe­riums für Arbeit und Soziales. Deut­sche Renten­versiche­rung Bund, 2005
[PDF] Wissenschaftlicher Beirat beim Bundes­minis­terium für Wirt­schaft und Arbeit: Alte­rung und Fami­lien­politik. Doku­menta­tion Nr. 548, www.bmwi.de, 2005. • Voraus­schau­ende Wirt­schafts­politik kann die nega­tiven Auswir­kungen des demo­grafi­schen Wandels in viel­fältiger Weise dämpfen • es bleibt nur wenig Zeit • uner­wartet andau­ernder line­arer Anstieg der ferneren Lebens­erwar­tung von mehr als 1 Jahr alle 10 Jahre • ökono­mische Auswir­kungen auf Arbeits­markt (Erwerbs­tätige werden fehlen), Produkt­märkte (andere Kund­schaft), Kapital­markt (Spar­verhalten und Anlage­nach­frage ändern sich) • nach 1920 beginnt ein Rück­gang auf dem Arbeits­markt, der sich nach 2030 beschleu­nigen wird • bis 2034 zwar keine ins Gewicht fallende Schrump­fung der Bevöl­kerung, wohl aber der Erwerbs­fähigen (Rück­gang bereits seit 2000, zwischen 2004 und 2034 um fast 8 Mio. = über 24%) → starke Alters­struktur­verschie­bung • entschei­dend ist die Zahl der Erwerbs­tätigen = Zahl der Erwerbs­fähigen · alters- und geschlechts­spezi­fische Erwerbs­quoten • ohne Ände­rung der Erwerbs­quoten wird sich das zu 1,5% ange­nommene jähr­liche Wirt­schafts­wachstum um ein Drittel verrin­gern → erheb­licher Wohl­stands­verlust • Anteil der 55-Jäh­rigen und Älteren an den Erwerbs­tätigen verdop­pelt sich in den nächsten 20 Jahren und verbleibt dann bei über 20% • wahr­schein­lich werden mehr Arbeit­nehmer im Gesund­heits­sektor und weniger im Verkehrs­sektor nachge­fragt • funk­tionie­rende Kapital­märkte können Lasten zeit­lich verteilenKapital­märkte sind nicht immun gegen Bevöl­kerungs­alte­rung, da diese die Gleich­gewichts­preise und -mengen verän­dern wird • durch gegen­läufige Effekte bleiben die Kapital­märkte fähig, in Zeiten der Alterung ausglei­chend zu wirken: alternde Bevöl­kerung wird mehr Produk­tivka­pital einsetzen (Substi­tution von Arbeit) und die Alters­vorsorge nach dem KDV wird 2030 noch nicht ihr Gleich­gewicht erreicht haben (erst etwa 2050) • computational general equilibrium Modelle (Börsch-Supan, Ludwig und Winter sowie Fehr) zeigen, dass die Umset­zung der Riester- und der Nach­haltig­keits­reform etwa ½ des demo­grafie­bedingten Rück­gangs der Spar­quote kompen­sieren werden (nur von 11% auf 9%) • die Rendite des Produk­tivka­pitals wird mit der Alte­rung sinken (zwischen 0,5 und 2 Prozent­punkten) • die Nach­frage nach Immo­bilien und Aktien wird stärker zurück­gehen als die nach Produk­tivka­pital und fest verzins­lichen Wert­papierendas KDV kann zu einem erhöhten Kapital­bestand und damit zu höherem Wirt­schafts­wachstum führen • empfohlen wird koor­dinie­render „Aktions­plan demo­grafi­scher Wandel”: Reform der Sozi­alver­siche­rungen, Rahmen­bedin­gungen für eine höhere Erwerbs­tätig­keit, Zuwan­derung, Rahmen­bedin­gungen für eine höhere Arbeits­produk­tivität, inter­tempo­raler Ausgleich durch Eigen­vorsorge und Rück­lagen­bildung, inter­natio­nale Diversi­fizie­rung des demo­grafi­schen Risikos, Rahmen­bedin­gungen für den Struktur­wandel, Wohnungsbau und Infra­struktur der Kommunen • lang­fris­tige Beein­flussung der demo­grafi­schen Entwick­lung durch Fami­lienpo­litik • keines der europä­ischen Länder hat eine Geburten­rate, die ausrei­chen würde, die Bevöl­kerung konstant zu halten • Grafik: durch­schnitt­liche Kinder­zahl je Frau in Deutsch­land 1871–1995 (mit zahl­reichen Schwan­kungen) • Tabelle: Geburten­raten in OECD-Staaten 1970–2000 • Option I: famili­enpo­liti­sche Maßnahmen im Rahmen des Renten­systems (steuer­finan­zierte Eltern­rente im UV für Eltern die Kinder groß gezogen haben, Zwangsrente im KDV für alle Kinder­losen — mit Frei­gabe von Teil­beträgen bei Geburt von Kindern) • Option II: Fami­lien­lasten­ausgleich (zusätz­liches und für jedes Kind gleich hohes Kinder­geld)
[PDF] Winfried. Schmähl:: Einkommenslage und Einkommens­verwen­dungs­poten­tial Älterer in Deutsch­land. Wirt­schafts­dienst, 85(3), 2005; pp. 156–165. • Grafik: Vertei­lung der Alters­renten nach Zahl­betrags­klassen Ende 2002 (beträcht­liche Renten­streu­ung Frauen, Männer, West, Ost) • vom unbe­zahlten Arbeits­volumen werden 24% von Menschen im Alter über 65 Jahren erbracht • Bedarf an nicht­famili­alen Hilfs- und Pflege­diensten wird steigen • Para­digmen­wechsel 2001/2004 vom Leis­tungs­ziel zum Beitrags­ziel in der GRV, parti­elle Substi­tution des UV durch das KDV • im Mittel­punkt der Begrün­dungen: Entlas­tung der Arbeit­geber­beiträge (Lohn­neben­kosten) — als ob die sonst bewirkten Lohn­kosten­erhö­hungen für den Arbeits­markt von zentraler Bedeu­tung seien • dabei hätte bis 2040 eine Lohn­zurück­haltung von 0,06 Prozent­punkten ausge­reicht, um die Lohn­kosten trotz stei­gender Beiträge konstant zu halten! • „So werden durch die getrof­fenen Reform­maßnahmen in der Alters­siche­rung für lange Zeit die von den Bürgern aufzu­brin­genden Vorsorge­aufwen­dungen höher sein als ohne die ergrif­fenen Maßnahmen” • inge­samt steigt dadurch die Belas­tung der Bevöl­kerung mit Vorsorge­aufwen­dungen, und durch die teil­weise Verla­gerung zur KDV ergeben sich eine Reihe von Vertei­lungs­effekten • war 1992 noch ein Leis­tungs­niveau von 70% des durch­schnitt­lichen Netto­arbeits­entgelts fest­gelegt, so zielt die Reform auf 52% • hält man eine Rente in Höhe von 40% zur Armuts­vermei­dung für ange­messen, so braucht ein Durch­schnitts­verdiener jetzt 35 Beitrags­jahre dazu • bei 86% des Durch­schnitts­ver­dienstes wären bereits 40 Versiche­rungs­jahre erforder­lich — eine Abkehr vom Gedanken der Äqui­valenz von Leis­tung und Gegen­leis­tung • der Ruf nach Verstär­kung von Mindest­siche­rungs­elementen wird lauter werden • das ist der von der Welt­bank propa­gierte Weg: ein umver­teilendes und auf Armuts­vermei­dung im Alter zielendes System nach dem UV, kombi­niert mit einem privaten System nach dem KDV, das Vorsorge­fähig­keit und Vorsorge­bereit­schaft voraus­setzt • diese System­ände­rung wird die Anreize zur Arbeits­aufnahme für Bezieher sehr nied­riger Einkommen weiter redu­zieren (wie auch die zur privaten Vorsorge) • wer bereits Rentner ist, kann die Leis­tungs­reduk­tionen nicht mehr durch eigene Vorsorge­aktivi­täten kompen­sieren • an der Finan­zierung der Förde­rung sind aber auch die betei­ligt, die eine Förde­rung nicht oder nur parti­ell nutzen können • im höheren Einkom­mens­bereich kann man dagegen von Mitnahme­effekten durch Vermö­gens­umschich­tung ausgehen • die Einkünfte aus privater Alters­vorsorge sind in der Regel statisch — im Unter­schied zur dyna­mischen Rente aus der GRV • so kann der Real­wert einer privaten Rente schon bei einer Infla­tions­rate von nur 2% in 15 Jahren auf ¾ sinken • da der steuer­liche Frei­betrag bei der Renten­besteu­erung konstant bleibt, verliert auch er im Laufe der Renten­bezugs­zeit an Einfluss • Simu­lati­onen zum Vergleich der Situa­tion nach den Reformen und ohne diese • „Eckrentner”, die 2011 in Rente gehen (Jahr­gang 1945) haben gerin­gere Brutto- und Netto­einkommen zu erwarten als vor der Reform • „Eckrentner”, die 2031 in Rente gehen (Jahr­gang 1965) haben höhere Brutto­einkommen, doch das anfangs eben­falls höhere Netto­einkommen wandelt sich 10 Jahre später in einen Einkom­mens­verlust • für die „Eckrent­nerin” ist das Ergebnis von Anfang an ungüns­tiger • beim ALG II werden zwar Beiträge an die GRV gezahlt, jedoch auf der Basis von monat­lich 400 € — ein Anspruch von 1/6 Entgelt­punkt • „Deutsch­land begibt sich auf den Weg zu einer deut­lich unglei­cheren Einkom­mens­vertei­lung im Alter
[Folien] C.D. Kernig: Welttrend 21. Jahrhundert (Folien). Politi­sche, ökono­mische und demo­graphi­sche Zukunfts­perspek­tiven. Wirt­schafts­forum Roten­burg, 18.1.2006.
[Folien/Dias] W. Strengmann-Kuhn: Soziale Sicherung I, 6. Vorle­sung: Renten­reform: Reform­bedarf, Reform­vor­schläge (Folien). Univ. Frank­furt, SS 2007. • Verrin­gerung der Geburten­rate, Erhö­hung der Lebens­erwar­tung → Alten­quotient steigt • Grafik: Entwick­lung der Lebens­erwar­tung von Neuge­borenen 1901/10–2003/2005 • Grafik: Fernere Lebens­erwar­tung im Alter von 60 Jahren 1901–2050 • Tabelle: Entwick­lung von Wohn­bevöl­kerung und demo­grafi­schen Belastungs­quotienten 1960–2050 • Grafik: Alten-, Jugend- und Gesamt­quotient 1960–2050 • Tabelle: Szena­rien Alten-/Beschäf­tigten­quotient • unter­schied­liche Prog­nosen über die Entwick­lung des Beitrags­satzes • entlas­tende und belas­tende Entwick­lungen auf dem Arbeits­markt • Zunahme von Erwerbs­unter­bre­chungen • Grafik: Entgelt­punkte und Versiche­rungs­jahre 1995–2005 • Grafik: Vertei­lung der Versiche­rungs­renten und Witwen­renten nach ihrer Höhe (2005) • durch­schnitt­liches Einkom­mens­niveau im Alter ist relativ gut • Nicht­inan­spruch­nahme von Sozial­hilfe (Dunkel­ziffer) ist hoch, beson­ders im Alter • Reform­bedarf Verein­heit­lichung der Systeme GRV, Beamten­versor­gung, Selbst­stän­dige • pro und kontra Reform­vor­schlag Umstel­lung auf Kapital­deckung • insbe­sondere: Problem des Über­gangs vom UV auf KDV nicht lösbar • weitere Reform­vor­schläge: Ände­rung des Renten­niveaus, benefit defined → contribution defined, Ände­rungen des Alten- bzw. Beschäf­tigten­quotienten, Verbrei­terung der Finan­zierungs­basis (Steuern, Kapi­talein­kommen);  [GIF-Statistik] Alten-, Jugend- und Gesamt­quotient 1960–2050[!]
[AksR][HTML] P. Mullan: Gute Preise, goldene Jahre: Die Zukunft ist bezahlbar![!] (The Imaginary Time Bomb: Why an Ageing Population Is Not a Social Problem). NOVO 71, Juli/August 2004. • Kann die Gesell­schaft sich so viele alte Menschen leisten? Antwort am Beispiel Groß­britan­niens • das Altern ist ein Prozess, der seit dem Ende des 19. Jahrhun­derts in bemer­kens­wert konstanter Weise in den indu­stria­lisierten Ländern fort­schreitet und früher nie proble­mati­siert wurde • dass trotz dieser Entwick­lung der Lebens­stan­dard von Jung und Alt enorm zugenommen hat, beweist: das Altern der Gesell­schaft ist keines­wegs unbe­zahlbar • mit großer Sorge wird disku­tiert, dass unsere Alters­vorsorge sowohl der Dauer als auch der Höhe nach nicht dem entspre­chen wird, was wir bislang erwartet haben • eigent­licher Grund der Renten­diskus­sion, dass die Verwalter einiger Pensions­kassen und Renten­fonds nur noch einen Ausweg sahen: die Auszah­lungen irgendwie zu drosseln, um die Gesamt­verbind­lich­keit zu redu­zieren • die aktu­elle Panik über niedrige Geburten­raten behin­dert eine konstruk­tive Diskus­sion darüber, was sie eigent­lich bedeuten • die Beitrags­zahler­quote ist das Zahlen­verhältnis zwischen den einzah­lenden Arbeit­nehmern und den daraus finan­zierten Rent­nern • die statis­tische Verän­derung dieser Quote in GB von derzeit 3,4 auf 2,4 in 40 Jahren wird immer wieder heran­gezogen, um einen drohenden alte­rungs­bedingten Bank­rott der Sozial­systeme vorher­zusagen • aber wenn jedes Mitglied einer Bevöl­kerungs­gruppe in Zukunft mehr Ressourcen zur Verfü­gung hat, nehmen wir an, doppelt so viel wie heute, dann ist es kein Problem, die Unter­stüt­zung für ihre Rentner absolut anzu­heben, damit jedes Mitglied der Gruppe mehr Unter­stüt­zung erhalten kann, denn jedem aktiven Mitglied der Gruppe werden immer noch mehr Ressourcen zur Verfü­gung stehen als heute • Hoch­rech­nungen auf Grund­lage der Beitrags­zahler­quote lassen au�er Acht, dass zurzeit eine große Anzahl von Menschen im "Arbeit­salter" über­haupt nicht arbeitet, d.h. die reale Beitragszahlerquote ist in GB somit nicht 3,4, sondern 0,84 • bliebe die abso­lute Anzahl der Arbei­tenden auf heutigem Niveau, würde das Verhältnis von Arbei­tenden zu Nicht-Arbei­tenden 2030 von 0,84 auf 0,71 absinken • die Beschäf­tigungs­quote von 80% wieder auf knapp 90% anzu­heben, würde ausrei­chen, um die Beitrags­zahler­quote im Jahr 2040 auf heutigem Niveau zu stabili­sieren • die Betrach­tung der Beitrags­zahler­quote lässt den Anstieg der Produk­tivität völlig außer Betracht • bei einer sehr beschei­denen Produk­tivitäts­rate von 1,75% im Jahr wird ein Arbeiter in 40 Jahren durch­schnitt­lich doppelt so viel Wohl­stand produ­zieren wie heute • das bedeutet somit auch, dass durchaus 50% mehr ältere Menschen in einem Land leben können, das um 100% reicher ist • ständig wach­sende Produk­tivität war der entschei­dende Grund, weshalb indu­striali­sierte Länder im letzten Jahr­hundert keine Probleme mit der noch viel drama­tischer fallenden Beitrags­zahlerquote hatten • Projek­tionen: in den entwic­kelten Wirt­schaften werden in den näch­sten 50 Jahren zusätz­liche 4 bis 8% des Brutto­sozial­produkts für ältere Menschen aufge­wendet • wenn wir ein anstän­diges Gesund­heits­system für alle, Pflege für die, die sie drin­gend benö­tigen, und ein groß­zügiges staat­liches Renten­system auch in den nächsten 40 bis 50 Jahren haben wollen, muss man auch offen sagen, dass dafür Steuern, Beiträge oder Abgaben zu zahlen sind • bei weniger Kindern, die auszu­bilden sind und weniger Nicht-Arbei­tenden, die auf Sozial­hilfe ange­wiesen sind, können die öffent­lichen Ausgaben sogar sinken
[PDF] K. Mai: Ist der SV-Rentenbeitragssatz für das Jahr 2030 zuver­lässig bestimmbar?[!] (DGB) memo.uni-bremen.de, 2004. • Die Ziel-Projek­tion für das Renten­niveau 2030 bleibt in seinem logisch-arith­meti­schen Rechenweg für das breite Publikum undurch­schaubar • nach der derzei­tigen Struktur der Renten­kassen werden z.Zt. ca. 25% der notwen­digen Einnahmen nicht von Beiträgen gedeckt • Unter­nehmer („Lohn­neben­kosten”) und Staat (Bundes­zuschuss) wollen ihren Anteil nicht erhöhen • würden die Löhne hinrei­chend steigen, könnten die Arbeit­nehmer auch höhere Beitrags­sätze verkraften • die rot-grüne Regie­rung tut so, als gäbe es eine abso­lute Zwangs­lage, die Beiträge zu stabili­sieren • die offi­zielle Miss­deutung der demo­grafi­schen Entwick­lung in der Rolle einer ideellen „Brech­stange”, „mittels der die öffent­liche Meinung von einer Absen­kung des SV-Renten­niveaus zwecks länger­fris­tiger Stag­nation der SV-Renten­beitrags­sätze über­zeugt werden soll” • dabei liegt die tatsäch­liche gravie­rende Verschlech­terung der sozi­alen Belas­tung für die erwerbs­tätigen Alters­gruppen noch in der Ferne • völlig unge­wiss sind für 2030 der Beschäf­tigungs­grad, die Arbeits­losig­keit, der Umfang der Teil­beschäf­tigung und der Anteil der Niedrig­lohn­empfänger sowie die Entwick­lung der durch­schnitt­lichen nomi­nellen Brutto­einkommen aus abhän­giger Beschäf­tigung und der Preis­anstieg • eine quali­tative Analyse der wesent­lichen Bestim­mungs­faktoren ist jedoch möglich • grober Formel­ansatz für die jähr­liche Gleich­gewichts­bedin­gung der GRV: (Gesamt­beitrags­satz in % · SV-pflich­tiges Durch­schnitts­brutto­einkommen je AN absolut · Anzahl der Beitrags­zahler (AN)) + Bundes­zuschüsse aus Steuern absolut = (GRV-Durch­schnitts­rente absolut + Kassen­zahlungen an Dritte je Rentner absolut) · Rentner­anzahl + Verän­derung der GRV-Schwan­kungs­reserve absolut • künftiges Renten­niveau = Durch­schnitts­rente / Einkom­mens­durch­schnitt der künf­tigen GRV-Renten­versi­cherten • dies ist propor­tional zu: künf­tige Beitrags­sätze · Anzahl künf­tige Beitrags­zahler / künf­tige tatsäch­liche Rentner­zahl • daraus ergibt sich der künf­tige Beitrags­satz als propor­tional zu: (Durch­schnitts­rente / Einkom­mens­durch­schnitt der künf­tigen GRV-Renten­versi­cherten) · (Anzahl künf­tige Beitrags­zahler / künf­tige tatsäch­liche Rentner­zahl) • der künf­tige Einkom­mens­durch­schnitt und die künf­tige Anzahl der Beitrags­zahler hängen aber auch von der Produk­tivitäts­entwick­lung ab (Wert­schöp­fung, nomi­neller Brutto­lohn, Frei­setzung von Arbeits­plätzen) • bei einem jähr­lichen Wachs­tum der Produk­tivität von 1,5% und einer propor­tionalen Entwick­lung des Einkom­mens­durch­schnitts ergibt sich: Einkom­mens­durch­schnitt im n-ten Vorschau­jahr = Einkom­mens­durch­schnitt im Anfangs­jahr · (1,015)n · Propor­tiona­litäts­faktor (kleiner als 1,00) • der Wachs­tums­faktor (1,015)n ist 1,33 für n = 20 • „Zwei­fellos eröffnet bereits eine unter­stellte Produk­tivi­täts­steige­rung auf 133 % in spätes­tens zwanzig Jahren güns­tige Perspek­tiven für die gesell­schaft­lich notwen­dige spätere Kompro­miss­bild­dung zwischen erfor­derli­chem Beitrags­satz ... und sozi­alnor­mativ sinn­vollem Renten­niveau ... infolge des poten­tiellen Anstiegs auch der Netto­löhne.” • ein weiterer Anstieg des Beitrags­satzes wäre in den nächsten 20 Jahren keineswegs unzu­mutbar für die Arbeit­nehmer, wenn gleich­zeitig das reale Brutto-Arbeits­einkommen entspre­chend ansteigen würde • da 50% der Personen im erwerbs­fähigen Alter außer­halb der GRV-Beitrags­pflicht stehen, ist auch eine Ausdeh­nung der GRV-Finan­zie­rungs­basis anzu­streben
[PDF] G. Bosbach: Demografische Entwick­lung — kein Anlass zur Dramatik. NachDenkSeiten, 17.2.2004. • Bezug­nahme auf die 10. koordi­nierte Bevöl­kerungs­voraus­berech­nung (2003) • Zitate von Münte­fering und Schröder • Studie: auf 100 Menschen mittleren Alters kommen 2001:44 und 2050:78 Ältere • so lang­fristige Berech­nungen sind keine Prog­nosen, sondern Modell­aussagen • Problem jeder Lang­frist­prog­nose: Struktur­brüche sind nicht vorher­sagbar • 2 wich­tige Modell­annahmen sind poli­tisch beein­flussbar: Kinder­anzahl pro Frau und Wande­rungs­über­schuss • die 3. Grund­annahme, Anstieg der Lebens­erwar­tung, ist lang­fristig unge­wiss • sollte die zukünf­tige Realität aber doch nahe bei den Voraus­berech­nungen liegen, so ist das weniger drama­tisch als darge­stellt • nicht nur die Alten, sondern auch die Jungen wollen ernährt werden: auch der Jugend­quotient muss berück­sich­tigt werden • der Gesamt­quotient würde nach der Prog­nose bis 2050 nur um 37% steigen, gegen­über 1970 sogar nur um 12% • auch den heutigen Zustand der Früh­verren­tung kann man nicht ohne weiteres auf 2050 über­tragen → stei­gendes tatsäch­liches Renten­eintritts­alter • im Übrigen erlaubt der Produk­tivi­täts­fort­schritt in Zukunft auch die Versor­gung von mehr Rent­nern → Leistungs­steige­rung (nach Herzog-Kommis­sion) von mindes­tens 84% bis 2050 • mit dem Jahr 2050 wurde für die Prog­nose die schlech­teste 10-Jahres-Stufe ausge­wählt • bis 2060 wären die geburten­starken Jahr­gänge von 1960–1970 über­wiegend verstorben • 2040 eben­falls güns­tiger • deut­liche Auswir­kung der Alte­rung erst für die Jahre nach 2020
[HTML] G. Bosbach: Das Rentenkomplott[!]. DER TAGES­SPIEGEL, 20.12.2007. • Alten­quotient von 30:100 bis 2050 auf 60:100 • Versor­gungs­quotient, der auch die Versor­gung der Kinder einschließt, steigt bis 2050 nur um 40% • Gesamt­belas­tung schließt auch die Eigen­versor­gung der Arbei­tenden ein: steigt von 164:100 auf 184:100 → Zunahme um knapp 15%, d.h. 1/7 • insge­samt steigt die Belas­tung also um 0,3% pro Jahr — durch die Produk­tivitäts­steige­rung leicht zu bewäl­tigen
[HTML] Van Moorrison: Zur Irrationalität der Rentendiskussion. www.politik.de, 2005. • Bezug­nahme auf Gerd Bosbach: Demo­grafi­sche Entwick­lung — nicht dramati­sieren! In: Gewerk­schaft­liche Monats­hefte Nr. 2/2004 • zum „Alten­quoti­enten” kommt der „Jugend­quotient”, da auch Kinder und Jugend­liche vor ihrer Erwerbs­tätig­keit von den Arbei­tenden zu ernähren sind • während der Alten­quotient bis 2050 um 77% steigt, steigt der Gesamt­quotient nur um 37% • ein Anstieg der Zahl der zu ernäh­renden Rentner kann nur dann bedroh­lich wirken, wenn sich die Arbeits­produk­tivität bis dahin nicht erhöht • aus 3000 € werden bei der nied­rigen Produk­tivitäts­steige­rung von 1,25% (Herzog-Kommis­sion) 50 Jahre später inflationsbereinigte 5583 € • stiege dann der Beitrags­satz auf 30%, so verbleiben immer noch 3908 € — also ein Plus von 63% • selbst bei einem Beitrags­satz von 40% verblieben mit 3350 € noch 40% mehr als heute • würde die „Logik” der herr­schenden Renten­debatte tatsäch­lich zutreffen, hätten wir alle in Folge der Ausdün­nung des land­wirt­schaft­lichen Sektors gegen­über dem 19. Jahr­hundert längst verhun­gern müssen: das hätte dann nur ein stabiles Verhältnis von Nahrungs­mittel­produ­zenten zu Konsu­menten verhin­dern können
[PDF] C. Schatz, J. Merz: Die Rentenreform in der Diskus­sion: Ein Mikro­simu­lations­modell für die Alters­vorsorge in Deutsch­land (AVID-PRO). FFB Diskus­sions­papier Nr. 28, Forschungs­institut Freie Berufe (FFB), Univ. Lüne­burg, 2000 (MPRA Paper No. 6352, 2008)
[PDF] Bundeszuschuss Renten­versiche­rung: Einfrieren trifft Arbeit­nehmer und Rentner[!]. Deut­sches Institut für Alters­vorsorge, 26.1.2006. • Zur Sanie­rung des Staats­haus­halts soll der Bundes­zuschuss zur GRV einge­froren werden • würde der Bundes­zuschuss absolut einge­froren, ginge er von heute (2006) 33,3% bis 2050 auf 14% zurück! • Beitrags­sätze von bis zu 29% in 2050 wären die Folge • bliebe er dagegen bei einem Drittel, müssten die Beitrags­sätze bis 2050 nur auf 24,1% steigen • aber auch dann kann die reale Monats­rente des Standard­rent­ners von heute 1.158 € bis 2050 nur auf 1.170 € steigen (um 12 € in 44 Jahren); bei Einfrieren sogar auf 1.135 € (also -23 €) fallen
[PDF] Bevölkerung Deutsch­lands bis 2050[Wichtig !]. 11. koordi­nierte Bevöl­kerungs­voraus­berech­nung. Presse­exemplar, DESTATIS, Statisti­sches Bundesamt, 2006;  [PDF] Bericht: 11. koordi­nierte Bevöl­kerungs­voraus­berech­nung[!]. Annahmen und Ergeb­nisse. • Grafik S. 5: alters­spezi­fische Geburten­ziffern 1991 und 2004, Ost und West • Grafik S. 6: zusam­menge­fasste Geburten­ziffer in ausge­wählten EU-Staaten 1970–2006 • Tabelle S. 7: zusam­menge­fasste Geburten­ziffer in ausge­wählten Staaten 1993–2004 • Tabelle S. 12: Lebens­erwar­tung 1871/1881 und 2002/2004 • Grafik S. 13: Entwick­lung der Lebens­erwar­tung Neuge­borener seit 1871/1881 • Grafik S. 14: Entwick­lung der Lebens­erwar­tung 60-Jäh­riger seit 1871/1881[!] • Grafik S. 34: Entwick­lung der Bevöl­kerungs­zahl bis 2050, Ober- und Unter­grenze • Grafik S. 35: Alters­aufbau der Bevöl­kerung 1910, 1950, 2005 und 2050 (Ober- und Unter­grenze) • Grafik S. 38: Durch­schnitt­liches Alter der Bevöl­kerung 1990 bis 2050 • Grafik S. 43: 65- bis unter 80-Jäh­rige sowie 80-Jäh­rige und älter • Grafik S. 45: Jugend-, Alten- und Gesamt­quotient mit Alters­grenzen 20 und 65 Jahre 1950–2040 • S. 47–50: Tabellen­teil
[PDF] Sachverständigenrat: Auszug aus dem Gutachten 2006/2007: Rente mit 67 (Ziffern 324 bis 333).[Wichtig !] • Auf eine Erhö­hung des gesetz­lichen Renten­eintritts­alters sind als indi­vidu­elle Reak­tionen 2 Extrem­fälle mit unter­schied­lichen Wirkungen möglich: • 1) wenn die Erwerbs­phase ausge­weitet wird und der spätere Renten­eintritt abschlags­frei bleibt, verrin­gert sich die Anzahl der Rentner und erhöht sich die Zahl der Beitrags­zahler → Beitrag kann sinken, aber der Gesamt­renten­zahl­betrag erhöht sich wegen der längeren Beitrags­zeit • 2) wenn die alte Dauer der Erwerbs­phase beibehalten wird und die Rente mit Abschlägen versehen wird, bleibt R/B konstant, das Renten­niveau und der Gesamt­renten­zahl­betrag sinken aufgrund der Abschläge • es ergibt sich in beiden Fällen ein Entlas­tungs­effekt, der aber durch Rück­kopp­lungs­effekte über die Renten­anpas­sungs­formel gemin­dert wird • der in der Renten­anpas­sungs­formel verwen­dete (Äqui­valenz-)Rentner­quotient RQ ist nicht der Quotient aus Anzahl der Rentner und Anzahl der Beitrags­zahler, sondern das Verhältnis von Äqui­valenz­rentnern zu Äqui­valenz­beitrags­zahlern, RQ = (durch­schnitt­liche Entgelt­punkt­zahl aller Rentner · durch­schnitt­liche Renten­abschläge wegen vorzei­tigen Renten­eintritts) / 45 · (Anzahl der Rentner / Anzahl der Beitrags­zahler) • 1. Rück­kopp­lungs­effekt im Fall (1): durch den gerin­geren Beitrags­satz eine höhere Renten­anpas­sung → Mehr­ausgaben • 2. Rück­kopp­lungs­effekt im Fall (1): über den Nach­haltig­keits­faktor bewirkt die Verrin­gerung des Renten­quoti­enten (dem gleich­zeitig eine Erhö­hung der Entgelt­punkte­zahl entgegen wirkt) eine Renten­erhö­hung • 3. Rück­kopp­lungs­effekt im Fall (2): über die Senkung des durch­schnitt­lichen Abschlags­faktors sinkt der Rentner­quotient → Renten­erhö­hung wie eben • zur Quanti­fizie­rung des Rück­kopp­lungs­effekts müssen eben auch die durch­schnitt­lichen Entgelt­punkte und durch­schnitt­lichen Abschläge in Betracht gezogen werden • weiterer Rück­kopp­lungs­effekt durch den Bundes­zuschuss, da seine Entwick­lung u.a. von der Entwick­lung des Beitrags­satzes abhängt • eine Anhe­bung des gesetz­lichen Renten­eintritts­alters beein­flusst die impli­zite Rendite der GRV durch 4 teils gegen­läufige Effekte: • 1) durch Ausdeh­nung der Beitrags­zeit und Verkür­zung der Renten­bezugs­dauer wird direkt die Rendite verrin­gert • 2) Ausdeh­nung der Beitrags­zeit erhöht die Zahl der Entgelt­punkte und damit den Renten­zahl­betrag und die Rendite • 3) durch die sinkenden Beitrags­sätze wird der Barwert der Beitrags­zahlungen verrin­gert und damit die Rendite erhöht • 4) durch die sinkenden Beitrags­sätze werden über die Renten­anpas­sungs­formel die Renten­anpas­sungen höher ausfallen → Barwert der Renten­zahlungen steigt und erhöht die Rendite zusätz­lich • die Effekte treffen die verschie­denen Jahr­gänge unter­schied­lich: Rendi­tever­luste besonders für die 2007 30- bis 45-Jährigen (Spitze beim Jahr­gang 1964: die Männer verlieren 0,34 Prozent­punkte und die Frauen 0,24 Prozent­punkte an Rendite) • bei den Jüngeren kann der Beitrags­satz­senkungs­effekt die längere Beitrags­zeit und die kürzere Renten­zeit fast kompen­sieren • nach Erhö­hung des gesetz­lichen Renten­eintritts­alters sind die Abschläge von 3,6% pro Jahr als faktisch anreiz­neutral anzu­sehen (nahezu äqui­valente Rendite) • Annahmen: aufge­baute Beitrags­satz­senkung von 0,6 Prozent­punkten bis 2030 und von 1 Prozent­punkt bis 2050 • reicht die Verlän­gerung der Erwerbs­zeit zur Kompen­sation der zuneh­menden Lebens­erwar­tung? • wird die Regel­alters­grenze gerade so erhöht, wie die Lebens­erwar­tung steigt, ist sie für die GRV „neutral” • bei einem Anstieg der ferneren Lebens­erwar­tung um 26 Tage / Jahr fällt die vorge­hene Anhe­bung der Regel­alters­grenze für einige Jahr­gänge aber zu hoch (Jahr­gänge ab 1959 anstei­gend bis 1964, dann abneh­mend noch bis 1974), für andere nahezu ange­messen (Jahr­gänge 1947–1958), für noch andere zu niedrig (Jahr­gänge ab 1975) aus • im Ergebnis ergibt sich eine Umver­teilung von der mitt­leren Gene­ration („Sand­wich­gene­ration”) an die ältere Gene­ration • durch den abschlags­freien Renten­zugang nach mindes­tens 45 Beitrags­jahren wird das Prinzip der Teil­habe­äqui­valenz verletzt (= versiche­rungs­fremde Leis­tung) → ungleiche Renten für gleiche Entgelt­punkte­zahl • Rechen­beispiel, bei dem ein 45 Jahre lang Versi­cherter 48.000 € mehr Rente erhält als ein Versi­cherter mit 44 Beitrags­jahren und der gleichen Entgelt­punkte­zahl • die impli­zite Rendite eines Rent­ners mit 45 Versiche­rungs­jahren ist bei glei­cher Entgelt­punkte­zahl für Männer um 0,5 Prozent­punkte und für Frauen um 0,4 Prozent­punkte höher als die eines Versi­cherten, der mit 67 Jahren in Rente geht • außerdem schmälert dies den Einspar­effekt der Rente mit 67 um etwa 0,2 Beitrags­satz­punkte bis 2030 • häufiges Gegen­argu­ment: „Um zu verhin­dern, dass die Erhö­hung des Renten­eintritts­alters zu einer Zunahme der verdeckten Arbeits­losig­keit unter den Älteren oder einen Anstieg der offenen Arbeits­losig­keit unter den Jüngeren führt, ... müssten ... zwischen gut 1 Mio und bis zu über 3 Mio Arbeits­plätze zusätz­lich entstehen”. Dies sei nicht zu erwarten, da die Nach­frage nach Arbeit ein durch die Anhe­bung des Renten­eintritts­alters erhöhtes „Arbeits­angebot” nicht absor­bieren werde • Sach­verstän­digenrat: „Die niedrigen Erwerbs­quoten der älteren Arbeit­nehmer und deren geringe Parti­zipa­tions­quoten an Weiter­bildungs­maßnahmen sind vor allem das Ergebnis einer falschen Politik.” (teure und wirkungs­lose Frühver­rentungs­politik) • „Wer ... implizit eine gege­bene Anzahl an Arbeits­plätzen unter­stellt, müsste dann auch Bedenken gegen höhere Erwerbs­quoten der Frauen und eine Verkür­zung der Ausbil­dungs­zeiten haben, die eben­falls das Arbeits­angebot erhöhen.”
[PDF] F. Breyer, S. Hupfeld: On the Fairness of Early Retirement Provisions[!]. CESifo Area Conf. on Employment and Social Protection, Munich, 2007. • In Germany, early retire­ment for non-disabled workers is currently possible up to 5 years before reaching the legal retire­ment age, and the pension level is cut by 3,6% per year of early retire­ment • similar regulations exist in other OECD countries with discounts between 4% and 7% per year in the majority of countries • only Iceland and France have a reduction in benefits below actuarial neutrality • critics: the present German down­ward adjust­ment pension for early retirees is too small compared to a "fair" system and thus encourages early retirement and increases the costs of social security • this paper discusses several notions of "fairness" • one target: the pension system should not distort the choice of retirement age → the present value of all future retirement benefits minus contributions is not changed when the worker retires in another period • the costs of retiring 1 year later are composed of the contributions to the pension system and the forgone benefits during the extra work year • for families, one objective is the requirement of not to place a burden on later generations • when productivity and health are positively correlated, generous early retirement provisions are some kind of disability insurance • a desired redistribution from the long-lived to the short-lived could be aacomplished by taxing continued activity • thesis: the "right" notion of fairness depends upon the objectives pursued in the design of pension systems (from the pure efficiency goal of achieving a "distortion-free" retirement decision — to the very ambitious equity goal implicit in maximizing a social welfare function) • problems with both of these • proposal of a more modest concept of equity: "distributive neutrality" based on the notion that the rate of return on total pension contributions should not depend systematically on the individual's ability • "Teilhabe-Äquivalenz" — notion of distributive neutrality: within a cohort, the expected retirement benefits shall be proportional to total contributions paid over the working life • table 2 confirms: the present pension regularities systematically redistribute income from the less able to the more able individuals (mainly due to differences in life expectancy) • since men with high income live longer and also retire earlier, the counter intuitive result, that early-retirement discounts had to be raised to achieve approximate distributive neutrality • applying this concept, at the present German discount rate of 3,6% there is systematic redistribution from low to high earners • the reason is the negative relationship between earnings and retirement age
[PDF] F. Breyer, S. Hupfeld: Fairness of Public Pensions and Old-Age Poverty. CESifo Conf. on the Reform of the Welfare State: A New European Model, Munich, 2008. • Empirical estimation of the relationship between annual earnings and life expectancy of German retirees • how the formula linking benefits to contributions has to be modified to achieve distributive neutrality • comparison of the new formula to the benefit formula in other OECD countries • analysis of a data set provided by the German Pension Insurance Office on a large cohort of pensioners to find out how the old-age poverty rate would be affected by the proposed change of the benefit formula • effects of a change in the benefit formula on labour supply of different earnings groups •
[PDF] S. Hupfeld: Rich and Healthy  better than Poor and Sick? An Empirical Analysis of Income, Health, and the Duration of the Pension Benefit Spell. Journal of Health Economics, 28(2), 2009
[Buch] Friedrich Breyer,Wolfgang Buchholz: Ökonomie des Sozialstaats. Analyse und Bewertung sozialpolitischer Maßnahmen des Staates. Zweite, überarbeitete Auflage. S. 161, Formeln:
Beschäftigtenzahl × Lohnhöhe × Beitragssatz = Rentnerzahl × Rentenhöhe; bzw.
Beitragssatz = (Rentenhöhe; / Lohnhöhe) × (Rentnerzahl / Beschäftigtenzahl) = Rentenniveau × Rentnerquotient, folglich
Rentenniveau = Beitragssatz / Rentnerquotient. Für einen niedrigen Beitragssatz und ein hohes Rentenniveau sollte der Rentnerquotient möglichst klein sein. Eine Anhebung des Renteneintrittsalters senkt gleichzeitig den Zähler und erhöht seinen Nenner
. Springer-Lehrbuch, 2009, 2007.
[HTML] Winkelpedia (O. Winkelhake): Demographie / Entwick­lung und Prog­nose der Alters­struktur Deutsch­lands. Fach­hoch­schule Koblenz, RheinAhr­Campus Remagen, 2008;  [HTML] Demogra­phie / Der Alten­quotient als demo­graphi­sche Kenn­zahl;  [HTML] Demogra­phie / Möglich­keiten der Beein­flus­sung der Alters­struktur;  [HTML] Demogra­phie / Auswir­kungen einer mögli­cher­weise stei­genden Lebens­erwar­tung
[HTML] J. Berger („Spiegelfechter”): Nebenkriegsschauplatz Demo­gra­phie. Sozial-Klau, 2008. • Thomas Malthus war 1798 der Erste, der die Über­bevöl­kerung als „Kern allen politi­schen und gesell­schaft­lichen Übels” ausmachte • seit den ersten brauch­baren statis­tischen Aufzeich­nungen 1870 prog­nosti­ziert man einen baldigen Zusammen­bruch der Gesell­schaft und der Solidar­systeme • Friede­rich Burg­dörfers 1932 erschie­nenes Buch „Volk ohne Jugend” gleicht in der demo­grafi­schen Prog­nose frap­pierend den Kata­stro­phensze­narien von Mein­hard Miegel und Frank Schirr­macher • Miegel will als Lobbyist der Versiche­rungs- und Banken­branche die Rente privati­sieren und Schirr­macher konser­vative Werte stärken • man kann fest­stellen, dass die Lebens­erwar­tung seit 1870 stetig stieg und die Zahl der Lebend­geburten pro Frau stetig zurück ging • die logi­sche Folge der demo­grafi­schen Zahlen ist ein Bevöl­kerungs­rück­gang • wesent­lich wich­tiger als die demo­grafi­schen Faktoren sind die ökono­mischen Faktoren • der Anteil der Einzahler in die Solidar­systeme sinkt, „unten” fällt das immer größere Heer der Niedrig­verdiener aus dem Kreis der Einzahler heraus, es gibt immer mehr Freibe­rufler und Selbst­stän­dige, und die Löhne der Einzahler steigen wesent­lich geringer als die Gesamt­einnahmen der deut­schen Bevöl­kerung • die Demo­grafie verstärkt dieses Grund­problem nur • würde man nicht nur die Bezieher sozial­abgaben­pflich­tiger Löhne heran­ziehen, sondern die gesamten Einkommen oder die gesamte Wert­schöp­fungs­kette, so könnte man ohne weitere Probleme die Ratio­nalisie­rung und die Effi­zienz­steige­rung der Volks­wirt­schaft im Umvertei­lungs­verfahren zur Aufrecht­erhal­tung des Renten­systems heran­ziehen
[HTML] Georg Paaßen: Gesunde Jahre im Alter.  PFLEGESTUFE I , 24.11.2008. • Forschung an Univer­sität Leicester: wie lange erhalten Menschen ihre Gesund­heit? • Lebens­erwar­tung: Frauen in Frank­reich 85,4 Jahre, in Deutsch­land 83 und in Lett­land 79,3 Jahre (für Männer: Schweden 80,3, Deutsch­land 79,3, Lett­land 71,3 Jahre) • aber wie viele gesunde Jahre jenseits der 50 sind zu erwarten? Männer in Däne­mark noch 23,6 Jahre (mehr als 80% ihrer Rest­lebens­erwar­tung), in Deutsch­land weniger als ½ ihrer Rest­lebens­erwar­tung • Grafiken Lebens­erwar­tung / „gesunde Jahre” Frauen, Männer
[HTML] Gewerkschaften und Verbände fordern Stopp von Rente mit 67. REUTERS DEUTSCHLAND, 12.12.2008
[HTML] S. Tjong: Biedenkopf-Kommission: Mehr Bürger, weniger Staat. FOCUS online, 17.7.2009. • Bieden­kopf fordert schon seit Jahren Ablö­sung der GRV durch einheit­liche steuer­finan­zierte Grund­rente • seine Kommis­sion „Familie und demo­grafi­scher Wandel” legte jetzt im Auftrag der Robert-Bosch-Stif­tung das Gutachten „Starke Familie — Soli­dari­tät, Subsidi­arität und kleine Familien­kreise” vor • Mitwir­kung auch von Bert Rürup • Einsatz des begrenzt vorhan­denen Geldes möglichst nah an den Empfän­gern: in der Gemeinde • das UV bewirke eine Umver­teilung von Familien mit Kindern zu Kinder­losen • die famili­enpo­liti­schen Instru­mente seien unüber­sicht­lich und mit büro­krati­schen Hürden verbunden • das Finanz­polster der Kommunen soll verbes­sert werden, etwa durch einen Hebe­satz bei der Einkommen­steuer • gezielte Initia­tiven Stadt­teil­mütter, Mehr­genera­tionen­häuser, Seni­oren­genossen­schaften und Trans­port­dienste • Privat­haus­halte als Arbeit­geber: Ausgaben für „Leih-Omas”, Haus­aufgaben­hilfen oder bei Alten­pflege helfende Nach­barn müssten steuer­lich besser absetzbar sein • die Kommis­sion liebäu­gelt mit der Idee eines bedin­gungs­losen Grund­einkom­mens für alle mit dem Ziel, andere Trans­ferleis­tungen sowie die damit einher­gehende Büro­kratie abzu­bauen • baut auf eine vitale Zivil­gesell­schaft, in der sich Menschen jeden Alters enga­gieren und die Solida­rität mit dem Nächsten groß­geschrieben wird
[PDF] Rente mit 67 — Die Vorausset­zungen stimmen nicht!. Erster Monito­ring-Bericht des Netz­werks für eine gerechte Rente. DER PARITÄ­TISCHE Gesamt­verband, Sozial­verband Deutsch­land SoVD, SOZIAL­VERBAND VdK DEUTSCH­LAND, Volkssoli­darität, DGB-Bundes­vor­stand, 2009. • „Solange das hohe Arbeits­losig­keits­risiko andauert und für ältere Arbeits­lose jenseits der Alters­grenze 60 kaum Chancen auf Vermitt­lung in ein Arbeits­verhältnis bestehen, ist es nicht verant­wortbar, die Regel­alters­grenze auf 67 Jahre anzu­heben ...” • es „führen lange Phasen der Arbeits­losig­keit vor dem Renten­eintritt zu merk­lichen Minde­rungen bei den Renten­anwart­schaften” • damit wächst das Risiko verbrei­teter Alters­armut
[PDF] Rente mit 67 — Erhöhtes Risiko von Einkommenseinbußen und Altersarmut (Doppel­seiten­format). Zweiter Monito­ring-Bericht des Netz­werks für eine gerechte Rente. DGB, KAB, DER PARITÄ­TISCHE Gesamt­verband, SoVD, VdK, Volkssolidarität, 2009. • Die Erhö­hung des Renten­eintritts­alters kann nicht nur unter Arbeits­markt­gesichts­punkten betrachtet werden • „eine Maßnahme, die erheb­liche Teile der Versi­cherten in die Alters­armut stürzen würde, ist nicht akzep­tabel und darf nicht ergriffen werden” • Probleme, die bei einem Hinaus­schieben des Bezugs einer abschlag­freien Alters­rente oder einer Erwerbs­minde­rungs­rente unter den neuen Rahmen­begin­gungen eintreten werden: • Einkom­mens­entwick­lung und -situ­ation von Älteren • Risiken, die zu künftig höherer Alters­armut und zu mangelnder Lebens­stan­dard­absi­cherung führen werden • wie kann zumin­dest für einen Teil der Problem­gruppen ein längeres Arbeiten möglich gemacht werden? • „Seit gut 15 Jahren verab­schiedet sich die Renten­politik schritt­weise vom Ziel einer lebens­stan­dard­sichernden Rente” mit dem verab­solu­tierten Argu­ment einer Beitrags­satz­stabi­lisie­rung • Leistungs­einschrän­kungen (keine Anrech­nung von Ausbil­dungs­zeit, abge­senkte Beitrags­zahlungen für Lang­zeit­arbeits­lose, Neure­gelung der Erwerbs­minde­rungs­renten) haben die Renten­ansprüche redu­ziert • die Rente mit 67 würde dies verschärfen: zusätz­liche Zeiten der Arbeits­losig­keit oder Nicht­erwerbs­tätig­keit erhöhen das Armuts­risiko vor und nach dem Renten­über­gang • das Gleiche gilt für den Bezug einer Erwerbs­minde­rungs­rente;  [Statistik] (Netto-)Renten­niveau vor Steu­ern 1985–2022 in % des durch­schnitt­lichen Jahres­entgelts;  [Statistik] Erforder­liche Anzahl an Beitrags­jahren zum Errei­chen des Grund­siche­rungs­bedarfs mit der Netto­rente;  [Statistik] Anteil der Renten­zugänge mit Abschlägen und durch­schnitt­liche Anzahl der Abschlags­monate
[PDF] Rente mit 67 — für viele Beschäftigte unerreichbar! Dritter Monito­ring-Bericht des Netz­werks für eine gerechte Rente. DGB, KAB, DER PARITÄ­TISCHE Gesamt­verband, SoVD, VdK, Volkssolidarität, 2009. • 1. Monito­ring-Bericht gab Über­blick über die Voraus­setzun­gen, um über­haupt eine Erhö­hung des Renten­alters ins Auge fassen zu können • 2. Monito­ring-Bericht befasste sich mit den sozi­alen Folgen einer Rente mit 67 und zeigte, dass viele in die Alters­armut gestürzt würden • dieser Bericht widmet sich der Frage, ob die Arbeit­nehmer­Innen über­haupt in der Lage sind, bis 67 zu arbeiten • bessere Arbeits­bedin­gungen und stär­keres Engage­ment der Betriebe für alters­gerechtes Arbeiten sind eine notwen­dige, aber noch keine hinrei­chende Voraus­setzung • Zusammen­hang zwischen Arbeits­markt­lage und den Beschäf­tigungs­chancen gesund­heit­lich einge­schränkter älterer Arbeit­nehmer­Innen • „Daten über die gesund­heit­liche Lage der älteren Arbeit­nehme­rinnen und Arbeit­nehmer, über arbeits­bedingte Erkran­kungen und über die Chancen von und Folgen von Berufs­wech­seln sowie über die Aktivi­täten der Unter­nehmer” liegen „nur in einem unbe­friedi­genden Umfang” vor • dem großen Forschungs­bedarf dazu muss nach­gegangen werden • konse­quen­tere Anwen­dung des Arbeits­schutzes birgt das Poten­zial für einen ökono­mischen Einspar­effekt, der den der Erhö­hung des gesetz­lichen Renten­alters weit über­trifft • die Sozial­verbände halten die Erwerbs­minde­rungs­rente für drin­gend verbes­serungs­w&uweruml;rdig (erho­bene Abschläge verfas­sungs­widrig?)
[HTML] Lebenserwartung steigt - Viele Ältere sind aber nicht mehr fit. Internisten im Netz, 10.9.2009. • Fernere Lebens­erwar­tung für 50-Jäh­rige: Männer 79 Jahre, Frauen 83,4 Jahre • das entspricht etwa dem Niveau in den Nieder­landen und in Malta • Am höchsten in EU in Italien: Männer 80,3 Jahre, Frauen 85,3 Jahre • Am nied­rigsten in EU in Lett­land: 71,3 Jahre • Unter­schiede bei der Gesund­heits­erwar­tung (Dauer guter körper­licher und geis­tiger Verfas­sung) 50-Jäh­riger im Alter: Dänen noch 24 Jahre, Deut­sche noch 14 Jahre • Durch­schnitts­alter bei Einsetzen gesund­heit­licher Einschrän­kungen damit noch unter dem Renten­eintritts­alter
[HTML] M. Brussig, C. Braczko: Aktuelle Daten zum Altersübergang: Zahl der Neurentner wächst. innovations report, Forum für Wissen­schaft, Indus­trie und Wirt­schaft, 18.2.2010. • Demo­grafie: nach Jahren des Rück­gangs steigt in den nächsten Jahren wieder die Zahl der Neurentner • Brussig: „Die rück­läufige Anzahl resul­tierte außerdem daraus, dass immer mehr Menschen ihren Renten­beginn bis in ein Alter von 63 oder 65 Jahren aufschieben” • die Zahl der Erwerbs­minde­rungs­renten ist seit 1994 um ca. 40% zurück­gegangen • „... Siche­rungs­lücken bei Personen zu erwarten, die für eine Erwerbs­minde­rungs­rente nicht krank genug sind und dennoch gesund­heit­liche Einschrän­kungen aufweisen, mit denen sie unter den heutigen Bedin­gungen kaum Chancen auf dem Arbeits­markt haben” • „Arbeits­losig­keit am Ende des Erwerbs­lebens und nach­lassende gesund­heit­liche Leis­tungs­fähig­keit im Alter bleiben die zentralen Heraus­forde­rungen ...”
[HTML] Vollrente oder Teilrente. Informations­portal Soziale Alters­vorsorge, www.rententipps.de, 2009?. • Alters­rente vor Vollen­dung des 65. Lebens­jahres wird als Voll­rente gezahlt, wenn ein neben der Rente erzieltes Entgelt oder Einkommen die Gering­fügig­keits­grenze von 400,- € nicht über­steigt • ist es höher, wird die Alters­rente nur als Teil­rente gezahlt (in Höhe eines Drit­tels, der Hälfte oder zwei Drit­teln der Voll­rente — das hängt von unter­schied­lich hohen Hinzu­verdienst­grenzen ab) • bei sehr hohem Hinzu­verdienst kann der Renten­anspruch entfallen • wird eine Teil­rente gezahlt und fällt der Hinzu­verdienst weg, wird auf Antrag wieder eine Voll­rente gezahlt • die während des Teil­renten­bezuges gezahlten Beiträge führen zu einer völligen Neufest­stel­lung der Rente • der Antrag sollte inner­halb von 3 Monaten nach Wegfall des Hinzuver­dienstes gestellt werden, damit die bishe­rige Teil­rente noch rück­wirkend erhöht werden kann (wird dies versäumt, gibt es die Erhö­hung erst vom Antrags­monat an)
[HTML] Renten-Ratgeber: Teilrente oder Altersteilzeit? HanseMerkur Versicherungen, 5.5.2010. • Nur 4.000 Menschen beziehen eine Teil­rente, obwohl es bereits seit 1992 dieses Modell gibt • zur Auswahl stehen: die monat­liche Auszah­lung eines Drit­tels, der Hälfte oder von zwei Drit­teln der Rente — je nachdem, wie viel der Betref­fende noch arbeiten möchte bzw. mit seinem Job verdient • je weniger Teil­rente er bezieht, desto mehr darf er dazu verdienen (Einzel­fall) • in die Berech­nung fließt das Einkommen der letzten 3 Jahre ein • mit dem Dazuver­dienst erwirbt sich der Teil­rentner auch Renten­ansprüche für seine Voll­renten­zeit • Vorteile: deut­lich weniger Abschläge als ein Vorruhe­ständler, Hinzu­verdienst­möglich­keiten wesent­lich höher als bei jemandem, der vor der Regel­alters­grenze aus dem Berufs­leben ausscheidet • bei ½ Teil­rente sind das 1.456 € • statt­dessen kann ein Arbeit­nehmer ab Vollen­dung des 55. Lebens­jahres in Alters­teil­zeit gehen, wenn er während der letzten 5 Jahre mindes­tens 3 Jahre versiche­rungs­pflichtig gear­beitet hat • dazu arbeitet er die gesamte Alters­teil­zeit­phase die Hälfte seiner früheren Arbeits­zeit (<10%) oder er teilt die Alters­teil­zeit in einen Arbeits- und einen Frei­stel­lungs­block auf (>90%)
[HTML] H. Ernst: Ich denke, also bin ich jünger.  PSYCHOLOGIE HEUTE , Heft 6/10, Juni 2010. • Die Zahl beschwer­defreier Jahre jenseits von 50, 60 Jahren schwankt in Europa stark, trotz ähnli­cher Lebens­erwar­tungen • Forscher der Univer­sität Leicester: in den Nieder­landen, Däne­mark, Schweden, England, Italien, Frank­reich und selbst in Grie­chen­land wird man gesünder alt als in Deutsch­land und Öster­reich • spätes­tens ab Mitte 60 droht deut­schen und öster­reichi­schen Männern eine Zeit des Dauer­krän­kelns
[HTML] J. Wagner: Gastkommentar: Die Deutschen denken sich krank[!]. DER TAGES­SPIEGEL, 25.7.2010. • Aufgrund einer gesetz­lichen Über­prüfungs­klausel wird die Bundes­regie­rung im November 2010 einen Bericht zu der Frage abgeben, ob die Rente mit 67 weiterhin vertretbar erscheint • Partei­vorstand und -präsi­dium der SPD werden am 23.8.2010 nach einem Treffen mit den Gewerk­schaften darüber entscheiden müssen • ein Nahles-Scholz-Papier schlägt vor, das Ansteigen des Renten­eintritts­alters an die Erwerbs­tätigen­quote zu koppeln (2008 bei den 60- bis 65-Jäh­rigen nur 35%): erst eine Beschäf­tigungs­quote von 50% in dieser Alters­gruppe recht­fertige ein höheres Renten­eintritts­alter • nach einer Umfrage von infra­test dimap befür­worten nur 8% die Renten­reform, 44% fordern ihre Rück­nahme und 46% eine frühere Rente für Berufs­gruppen mit beson­deren Belas­tungen • dahinter stecken die Angst vor massiven Abschlägen bei früherem Ruhe­stand und die Angst, dass durch längere Phasen der Arbeits­losig­keit die Rente auf das Grund­siche­rungs­niveau zu sinken droht • die tieferen Ursachen für den Wider­stand wurzeln in den Früh­verren­tungs­privi­legien der 70er und 80er Jahre • die Einstel­lungen sind jahr­zehnte­lang von der verhäng­nisvollen Früh­verren­tungs­politik geprägt worden • während das effek­tive Renten­zugangs­alter in den 60er Jahren deut­lich über 64 Jahre lag, sank es bis Mitte der 90er Jahre auf knapp über 62 • damit wurden Erwar­tungen geweckt • Unmut, weil die Arbeit­nehmer sich um Privi­legien betrogen fühlen • Beschäf­tigte schätzen ihre Gesund­heit und Leis­tungs­fähig­keit im Alter viel nega­tiver ein als es dem wissen­schaft­lichen Erkennt­nis­stand entspricht • so meinen nur 51% der Beschäf­tigten, ihre Arbeit wahr­schein­lich gesund bis 65 ausüben zu können, 33% trauen sich das nicht zu • dafür aber gibt es keinen Beleg: das Leis­tungs- und Wissens­poten­zial Älterer ist deut­lich größer als bisher ange­nommen • Börsch-Supan: Frauen bis 73 sind grund­sätz­lich körper­lich nicht beein­trächtigt, Männer bis 68 • Unter­suchung von Fließ­band­arbei­tern in einem Last­wagen­montage­werk: ältere Arbeit­nehmer machen in dieser Fabrik tenden­ziell weniger Fehler • Börsch-Supan: „Erfah­rungs­wissen zählt mehr als nach­lassende physi­sche Kraft und Kogni­tion.” • Gesund­heits­indi­kator „die beim Hände­druck entfal­tete Greif­kraft”: geht zwar im Alter zwischen 60 und 70 Jahren zurück, aber nur um 2 Kilo­pond (Deutsch­land an der Spitze, in der subjek­tiven Einschät­zung aber auf dem dritt­letzten Platz) • im Denken der Menschen ist noch nicht ange­kommen, dass die Rente mit 67 nur eine Reak­tion auf gestie­gene Lebens­erwar­tungen und gesun­kene Geburten­raten ist • in 20 Jahren werden in Deuts­chland etwa 5 Mio. Menschen weniger erwerbs­tätig sein als heute • „die Rente mit 67 ist prak­tisch alter­nativlos” • 2 Schritte notwendig: die Flexi­bilisie­rung der Rente mit 67 bei beson­ders belas­teten Berufs­gruppen und eine Informa­tions­offen­sive der Bundes­regie­rung • fast die Hälfte aller Bundes­bürger fordert eine frühere Rente für beson­ders belas­tete Berufs­gruppen wie Dach­decker, Kranken­schwes­tern oder Lehrer • es gibt inzwi­schen einen breiten gesell­schaft­lichen und politi­schen Konsens darüber, dass für diese Gruppen Ausnahmen von der höheren Regel­alters­grenze gemacht werden müssen • bisher alle Ansätze geschei­tert: unüber­wind­bare juris­tische Abgren­zungs­schwie­rig­keiten (wann ist eine Berufs­gruppe beson­ders belas­tet?) • „die Rente mit 67 ist kein Renten­kür­zungs­pro­gramm”
[HTML] G. Flegelskamp: Rentengarantie aufheben. www.meinpolitikblog.de, 2.8.2010. • Die so genannte Renten­garantie ist nur ein Taschen­spieler­trick; sie ist in Wirk­lich­keit nur die Garantie für weitere Null­runden und für nied­rige Steige­rungen in Zeiten mit hohem Wachstum • Renten­systeme in der BRD: Renten-Pensions­system ohne Eigen­leis­tung (Beamte, Poli­tiker), Stän­dische Renten­systeme (Ärzte, Apotheker, Archi­tekten, Tier­ärzte, Zahn­ärtze, Notare, Rechts­anwälte; Steuer­berater, Wirt­schafts­prüfer, vereid. Buch­prüfer, Psycho­thera­peuten, Inge­nieur­kammer, Sonstige), GRV=Gesetz­liche Pflicht­versi­cherung (abhängig beschäf­tigte Arbeiter und Ange­stellte in sozi­alver­siche­rungs­pflich­tigen Tätig­keiten), Knapp­schaft­liche Renten­versi­cherung (Bergar­beiter und Berg­werksan­gestellte) • Durch­schnitts­rente (Brutto): Männer ca. 1.100 �, Frauen ca. 700 � vor Beiträgen für Kranken­kasse und Pflege­versiche­rung • während das BVerfG dem Gesetz­geber bereit in 3 Urteilen eine „breit bemes­senen Hand­lungs­spiel­raum” zuge­billigt hat, hat es in 4 Urteilen Eingriffe in das Pensions­recht als mit der Verfas­sung unver­einbar dekla­riert • beim GRV-Versi­cherten entscheiden die erreichten Entgelt­punkte über die Renten­höhe; über die Pension entscheidet das letzte Beamten­gehalt • „Eigent­lich ist das System der Umlag­enfi­nanzie­rung sinn­voll, weil es im Gegen­satz zu einem kapi­talge­deckten System dyna­misch ist und auch unemp­find­lich bei Währungs­umstel­lungen” • Vorteil: würden die Beiträge ange­spart, würde das Geld dem Wirt­schafts­kreis­lauf entzogen und zu einer Geld­verknap­pung (Defla­tion) führen • im Umlage­system gibt es im eigent­lichen Sinn keine „Renten­kasse” • die WTO mit GATS verlangt, alle sozi­alen Systeme zu privati­sieren • jede Renten­kürzung heute ist eine Renten­kürzung für alle nach­folgenden Gene­rati­onen • Fremd­lasten der GRV • Hessi­sches Ärzte­blatt 6/2008 über die durch­schnitt­liche Lebens­erwar­tung: Ärzte 83,9 Jahre, Ärztinnen 87,1 Jahre und damit ca. 6 Jahre über der durch­schnitt­lichen Lebens­erwar­tung der Bevöl­kerung
[HTML] Neuer Kurs der Parteispitze: SPD rückt von Rente mit 67 ab — ein bisschen. RP ONLINE>, 8.8.2010. • Parteichef Sigmar Gabriel sprach sich klar gegen die Einführung der Rente mit 67 aus, wenn die Erwerbsquote der über 60-Jährigen so gering bleibt wie heute • dieser Kurs ist Kompromiss zwischen den Befürwortern und Gegnern des Projekts: grundsätzlich an der Notwendigkeit eines höheren Renteneintrittsalters festzuhalten, aber an verbesserte Arbeitschancen für Ältere zu knüpfen • heute sei die Rente mit 67 „de facto nichts anderes ist als eine Rentenkürzung” • derzeit nur 23% der Männer und 14% der Frauen über das 60. Lebensjahr hinaus in Vollzeit berufstätig • Gabriel fordert flexible Übergangsmöglichkeiten und erleichterten Zugang zur Erwerbsminderungsrente • Wowereit hatte eine völlige Abkehr von der Rente mit 67 gefordert • „Der Spiegel”: ein Kompromissvorschlag von Parteivize Olaf Scholz sieht vor, die Rente mit 67 erst dann greifen zu lassen, wenn ein bestimmter Prozentsatz älterer Arbeitnehmer überhaupt in Beschäftigung ist
[HTML] H. Roßbach: Rentenreform: SPD wendet sich von Rente mit 67 ab. FAZ.NET, 8.8.2010. • Gabriel fordert arbeits­markt­politi­sche Maßnahmen, damit die Menschen wirk­lich länger arbeiten könnten • er ist dafür, die im Jahr 2007 verab­schie­dete Renten­reform auf Eis zu legen • solange es nicht gelinge, den Anteil derje­nigen zu erhöhen, die zwischen 60 und 64 Jahren arbeiten, könne die Rente mit 67 nicht einge­führt werden • „Derzeit arbeiten 65% der Deut­schen nicht mal länger als 60 Jahre” • Heiko Maas und Thorsten Schäfer-Gümbel bemän­geln vor allem, dass die Beschäf­tigungs­quote Älterer zu gering sei • allein Frank-Walter Stein­meier hielt an der Renten­reform fest • entschei­dend sei, dass die Menschen in den 50er Jahren acht Jahre lang Rente bezogen hätten, es heute aber durch­schnitt­lich 18 Jahre seien • auf dem SPD-Parteitag im September wird die Rente Thema sein • der Anteil der Beschäf­tigten, die zwischen 55 und 64 Jahren noch berufs­tätig sind, ist gestiegen • Euro­stat: in Deutsch­land waren 1998 nur knapp 38% in dieser Alters­gruppe erwerbs­tätig, 2009 dagegen mehr als 56% — in Frank­reich nicht einmal 39%, in Italien knapp 36%, in Spanien gut 44%, in Groß­britan­nien 57,5% • Frank­reich hat wegen seiner höheren Gebur­tenrate ein weniger drän­gendes demo­grafi­sches Problem • auch die Europä­ische Kommis­sion befür­wortet längere Lebens­arbeits­zeiten
[HTML] K. Doemens, D. Fras, M. Sievers: Rente mit 67: Ältere sind wieder gefragt. , 9.8.2010. • Lt. BA stieg die sozi­alver­siche­rungs­pflich­tige Beschäf­tigung der 50- bis 65-Jäh­rigen bis Dezember 2009 auf über 7 Mio. — fast 300000 mehr als 12 Monate zuvor und über 1 Mio. mehr als 3 Jahre zuvor • OECD: die Bundes­repu­blik hat mit den Beschäf­tigungs­quoten für Ältere ihren Rück­stand weit­gehend aufge­holt und kommt auf einen höheren Wert als der Schnitt der EU • Kurt Beck kriti­siert indi­rekt Münte­ferings Rolle: es müsse Lösungen geben, „die dem Arbeits­markt gerecht werden, damit nicht de facto nur Renten­kürzungen heraus­kommen” • Ernst Dieter Ross­mann (linker Flügel der SPD): es müsse erst eine alters­gerechte Erwerbs­gesell­schaft entstehen • Gabriels Kompro­miss: das Gesetz solle nur ausge­setzt werden, bis eine ange­messene Beschäf­tigungs­quote erreicht ist (deren Höhe noch unklar ist) • IAB: der anhal­tende Aufwärts­trend bei der Beschäf­tigung Älterer erklärt sich durch die Einschrän­kung der Früh­verren­tung und die Hartz-Reformen • DIW-Ökonom Karl Brenke: er erklärt sich auch durch eine andere Einstel­lung bei den Arbeit­gebern ange­sichts des Fach­kräfte­mangels • es bleibt die anhal­tende Benach­teili­gung zweier Problem­gruppen: Menschen ohne Berufs­abschluss und alle kurz vor der Rente • IAB: immerhin sei die Beschäf­tigungs­quote der 60- bis 64-jäh­rigen Männer von 15% zwischen 1998 und 2008 auf 25% gestiegen
[HTML] C. Slangen: „Das Rentensystem ist keine Kuh“. pnp.de, Passauer Neue Presse, 9.8.2010. • Zum Argu­ment der nied­rigen Beschäf­tigungs­quote der Älteren: diese Beschäf­tigungs­quote ist in den letzten 5 Jahren deut­lich gestiegen, und die Bevöl­kerung im erwerbs­fähigen Alter geht in den nächsten Jahr­zehnten deut­lich schneller zurück als die Gesamt­bevöl­kerung • zur Aufrecht­erhal­tung der realen Güter­versor­gung müsste daher die Stunden­produk­tivität schneller wachsen als bisher oder die Erwerbs­quoten nament­lich der Frauen oder der Älteren müssten steigen • es gehe nicht nur um die Dämp­fung des Anstiegs des Renten­versi­cherungs­beitrags, sondern auch um posi­tive wachs­tums­politi­sche Gründe • mit der Rente mit 67 würden diese Kosten denje­nigen ange­lastet, die in den Genuss einer höheren Renten­laufzeit kommen • andern­falls fielen diese Kosten dennoch an und müssten dann entweder von den Beitrags- und Steuer­zahlern oder in Form eines niedri­geren Renten­niveaus von den Bestands­rentnern getragen werden • „Das Renten­system ist nun einmal keine Kuh, die im Himmel frisst und auf der Erde gemolken werden kann
[HTML] A. Endres: Sozialpolitik: Die Rente mit 67 muss bleiben. ZEIT ONLINE, 10.8.2010.
[HTML] P. Thelen: Fehler korrigieren: Wirtschaft unterstützt SPD-Vorstoß zur Rente mit 67.  Handelsblatt , 11.8.2010. • Renten­experte der Deut­schen Arbeit­geber­verbände, Alexander Gunkel: Zustim­mung für den Vorschlag von Kurt Beck, Nach­teile durch die Rente mit 67 über tarif­vertrag­lich zu verein­barende indi­vidu­elle Renten­konten auszu­gleichen • Chef der Unions­arbeits­gruppe im Bundestag, Peter Weiß: „Für Menschen, die aus gesund­heit­lichen Gründen bis 67 nicht durch­halten können, könnten Renten­konten ein Weg sein, Nach­teile zu mindern” • Beck: aus anzu­sparenden, tarif­lich verein­barten indi­vidu­ellen Renten­konten könnten bei vorzei­tigem Renten­beginn fällig werdende Renten­abschläge kompen­siert oder Alters­teil­zeit finanziert werden • in den Bran­chen Chemie, Metall, Stahl und Bau: Tarif­verträge zur Rente mit 67 verein­bart • in der chemi­schen Indus­trie zahlen die Arbeit­geber pro Beschäf­tigten und Jahr 300 € in einen Demo­grafie­fonds ein, zur Finan­zierung von Alters­teil­zeit oder einer Zusatz­rente
[HTML] J. Dieterich: Kompromiss in Sicht: Einstieg in Rente ab 67 soll später beginnen. , 13.8.2010.
[HTML] R. Leicht: Rentendebatte: Auch Jugend schützt vor Torheit nicht. DER TAGES­SPIEGEL, 15.8.2010. • Falsch ist es, die Struk­turen des heutigen Arbeits­marktes umstandslos auf das Jahr 2029 zu über­tragen • bei solch einer Gespens­terde­batte muss man doch vorher an der kollek­tiven Vernunft des Wahl­volkes bewusst zwei­feln • wenn man schon länger lebt, folg­lich auch länger gesund bleibt, kann man auch etwas länger arbeiten • man muss von der SPD erwarten, dass sie deut­lich sagt, mit welchen Maßnahmen sie das Renten­system nach einer Abschaf­fung der „Rente mit 67” statt­dessen entlasten möchte • „nur mäßige Unan­nehm­lich­keit der Rente mit 67” • man müsste dieje­nigen, die man von der „Rente mit 67” entlasten will, mit höheren Renten­versi­cherungs­beiträgen und Steuern belasten und den Faktor Arbeit mit zusätz­lichen Kosten • Argu­ment, es gebe derzeit nicht genügend Arbeits­plätze für ältere Arbeit­nehmer, ist eine Aussage nur über den gegen­wärtigen Arbeits­markt, nicht über den des Jahres 2029 • „Hori­zont­schleiche­reien”
[HTML] C. Ostermann (Bundesvorsitzende der Jungen Unternehmer): Gastkommentar: Die SPD wird zur Klientelpartei: Wir brauchen die Rente mit 67. WELT-ONLINE, 16.8.2010. • Nachdem die SPD doch den Grund gelegt hatte für die Riester-Rente und die Rente mit 67, „wird die SPD zur Opa-Partei, denn sie hat nur noch die letzte Baby­boomer-Genera­tion der Nach­kriegs­zeit im Blick” • „Statt­dessen sollte die Rente mit 67 bereits jetzt einge­führt werden, damit unser Renten­system mit immer mehr Trans­fergeld­empfän­gern und immer weniger Einzah­lern finan­zierbar bleibt” • spür­bare Folgen der Beschwich­tigungs­rhetorik • aber immerhin steigt die Beschäf­tigungs­quote der über 55-Jäh­rigen seit Jahren an: von 37,7% 1998 auf 56,2% 2009 • mit dem stei­genden Fach­kräfte­mangel ist die Kompe­tenz der älteren Arbeit­nehmer immer mehr gefragt • „In Krisen­zeiten müssen alle den Gürtel enger schnallen — auch die Rentner” • „Derzeit müssen rund 80 Milli­arden Euro Steuer­gelder als Zuschuss ins Renten­system gegeben werden, um Finan­zierungs­lücken zu schließen” • Renten­system als Schnee­ball­system, bei dem die Letzten im Spiel die Verlierer sind
[HTML] Rentenalter: SPD-Spitze einigt sich auf Verschieben der Rente mit 67. Hamburger Abendblatt, 18.8.2010.
[HTML] E. Roth: Rente mit 67: Glück der Seelsorger, Pech der Dachdecker. , 18.8.2010.
Anteil der 60-64-Jährigen in den Berufsgruppen:
Pfarrer:8,6%
Wissenschaftler:%
Politiker:%
Bundesdurchschnitt:8,0%
Wachleute:8,0%
Lehrer (angestellt):6,3%
Reinigungsberufe:5,9%
Ärzte, Apotheker:4,3%
Ingenieure:4,3%
Maurer, Betonarbeiter:3,8%
Chemiearbeiter:3,6%
Verkäufer:3,4%
Banker:2,8%
Kfz.-Mechaniker:2,8%
Kindergärtner:2,5%
Krankenpfleger:2,4%
Bäcker, Konditoren:2,0%
Dachdecker:1,5%
Bergleute:0,5%
• Erkenntnis: Viele Menschen können nicht bis 67 arbeiten • Bundes­anstalt für Arbeits­schutz: Nötig sei eine konse­quente Präven­tion und Vermin­derung der Belas­tungen • Firmen müssten über­legen, wo sie ihre Beschäf­tigten im Alter einsetzen können
;  [PDF] Anteil Älterer in den Berufen (Tabelle)
[HTML] K. Doemens: Kopfschütteln bei Arbeitgebern: SPD gibt Rente mit 67 auf. 19.8.2010.
[HTML] Rente mit 67: Das sind die Fakten. Hamburger Abendblatt, 24.8.2010. Erwerbs­tätigen­quote: von den 60–64-Jäh­rigen 2009 38,7%, I/2010 40,5% • sozial­versiche­rungs­pflichtig Beschäf­tigte: von den 60–64-Jäh­rigen 2009 23,8% • Demo­grafie: bis 2030 könnte die Zahl der über 65-Jäh­rigen um 6,4 Mio. steigen, während die Zahl der Menschen zwischen 20 und 64 Jahren im selben Zeit­raum um etwa 5,3 Mio. zurück geht • Bezugs­dauer der Rente: 1960 noch 10 Jahre, inzwi­schen auf 17 Jahre gestiegen; 2030 könnten es 20 Jahre sein • Abschläge (erst 1997 einge­führt): pro Monat vorzei­tigen Renten­beginns 0,3%; Anteil auf 46% im Jahr 2008 gestiegen • Alters­armut: Grund­siche­rung bezogen 2003 1,7%, 2008 2,5% der Alters­gruppe ab 65
[HTML] Hintergrund: Rente mit 67: Eine Kürzung der Renten und Förde­rung der Alters­armut. IGM IG Metall , 27.8.2010. • Grafik Berufs­gruppen: Anteil Beschäf­tigter, die nicht erwarten, bis zur Rente arbeiten zu können + Anteil Erwerbs­minde­rungs­renten an den Renten­zugängen 2007 • Regie­rung: da künftig immer weniger jüngere Berufs­tätige immer mehr, immer älter werdende Rentner finan­zieren müssten, führe das zu sinkenden Einnahmen bei gleich­zeitig stei­genden Ausgaben • Gegen­argu­ment: wenn jeder länger arbeitet, gehen Jobs verloren • mögliche Alter­nativen: könnten höhere Löhne und weniger prekäre Beschäf­tigung die Renten­kasse nicht eben­falls entlas­ten? • sozi­alver­siche­rungs­pflichtig Beschäftigte unter den 63–65-Järigen: 11,6% • sozi­alver­siche­rungs­pflich­tige Voll­zeit­stellen unter den 63–65-Järigen: 8% • wer im Jahr 2029 zu gleichen Bedin­gungen wie heute in den Ruhe­stand geht, muss zumeist zusätz­liche versi­cherungs­techni­sche Abschläge hinnehmen, nämlich 7,2% • Grafik: (Netto)­Renten­niveau vor Steuern 1985–2022 • Detlef Wetzel, 2. Vorsit­zender der IG Metall: statt­dessen den Arbeits­markt in Ordnung bringen! • Forde­rung: flexibler Ausstieg aus dem Arbeits­leben (auch vor dem 65. Lebens­jahr) • gegen Niedrig­löhne und gering­fügige Beschäf­tigung
[HTML] Studie: Deutsche gehen im Schnitt mit 63 Jahren in Rente. Hamburger Abendblatt, 8.9.2010. • Das tatsäch­liche Renten­eintritts­alter ist zwischen 2002 und 2008 von 62 auf 63 Jahre gestiegen • auch der Anteil der über 60-Jäh­rigen, die noch im Beruf stehen, ist auf 33% gestiegen: bei den Männern 40%, bei den Frauen West 32%, Ost 25% • jeder Zehnte im Alter zwischen 55 und 59 Jahren und jeder Vierte zwischen 60 und 64 hat sich um eine Alters­teil­zeit-Stelle bemüht • rund 60% aller älteren Menschen bezeichnen Ihre finan­zielle Lage als gut oder sehr gut • aber fast jeder Dritte hat Angst vor einem deut­lich sinkenden Lebens­standard
[HTML] K.-H. Paqué: Rentensystem: „Die Menschen müssen länger arbeiten”. FinanzNachrichten.de, 22.9.2010. • Die demo­grafi­sche Entwick­lung bringt unser Renten­system ins Wanken • mit der hohen Arbeits­losig­keit der letzten 30 Jahre wird bald Schluss sein • wegen der dann entste­henden Knapp­heit an gut ausge­bildeten Arbeits­kräften muss die Lebens­arbeits­zeit verlän­gert werden • Arbeits­teilung zwischen Jüngeren und Älteren ist die Zukunft: dann macht jeder das, was ihm am besten liegt
[HTML] Rentensysteme im Vergleich: Wer muss am längsten arbeiten?  tagesschau.de, ARD, 23.9.2010. • Vergleich Renteneintrittsalter und Rentensystem: Deutschland, USA, Japan, Großbritannien, Kanada, Frankreich, Italien, Spanien, Polen, Schweden, Niederlande • Gesetzliches Renteneintrittsalter/tatsächliches Renteneintrittsalter, Beitragsjahre für vollen Rentensatz, Rentensystem
[HTML] Schrittweise Erhöhung: Rente mit 67. n-tv.de, 24.9.2010. • Die Rente mit 67 soll ein Mittel sein, das Renten­system zu stabili­sieren • wer früher aufhören will oder muss, muss zum Teil erheb­liche Renten­kürzungen hinnehmen • Kritiker: die Einfüh­rung der Neure­gelung ist nichts anderes als eine verdeckte Renten­kürzung, da die Arbeits­losig­keit bei den über 60-Jäh­rigen bis heute sehr hoch ist • Bundes­minis­terin Ursula von der Leyen ist dagegen davon über­zeugt, dass sich die Situ­ation der Älteren am Arbeits­markt ändert • beste­hende private Vorsor­gever­träge können in der Regel an das neue Renten­einstiegs­alter ange­passt werden, aber der Sparer riskiert dabei schwer­wiegende steuer­liche Nacht­eile • Marcus Schnelker: fatal, wenn man in alten Verträgen bestimmte Dinge wie die Lauf­zeit verän­dert, denn das könnte steuer­schäd­liche „Nova­tionen” auslösen • Experten: beste­hende Verträge im Zweifel durch den Abschluss zusätz­licher Verträge ergänzen
[HTML] Demonstration: Gewerkschaften in Frankreich und Spanien machen mobil.  • euronews, 24.9.2010. • Obwohl beide Parla­mente bereits entspre­chende Beschlüsse gefasst haben, planen die Gewerk­schaften in Frank­reich und Spanien neue Massen­proteste • in Frank­reich geht es um die Anhe­bung des Renten­eintritts­alters, in Spanien um ein Spar­paket • die konser­vative Regie­rung in Frank­reich will aber nicht auf die Erhö­hung des Renten­alters verzichten, sonst „würde unser Renten­system unter der Schulden­last zusam­menbre­chen”
[HTML] Peter Schneider: Kolumne: Die Rente im Pisa-Test. Frankfurter Rundschau, 11.10.2010. • Test­fragen: kann ein Rentner dieselbe Rente erwarten, wenn statt 5 nur 2 Beruf­stätige für ihn einzahlen? oder er mit 60 in Rente geht und 20 Jahre weiter­lebt? • bei der Abkehr von der „Rente mit 67” inter­essiert sich die SPD „vor allem für die Bekömm­lich­keit von program­mati­schen Aussagen” • „Ist es nicht ein zutiefst menschen­feind­liches Konzept, Menschen ... am Tag X zwangs­weise in eine behü­tete — und nicht finan­zier­bare — Isola­tion zu schicken?”
Leser­briefe: • die Rech­nung Rentner je Erwerbs­tätiger ist zu einfach: Produk­tivi­tätsentwick­lung mit einbe­ziehen! • 1951 kamen 7 Erwerbs­tätige auf einen Rentner, heute 2, und trotzdem ist die Rente auf ein Viel­faches gestiegen • Problem, dass die Arbeit­nehmer einen immer gerin­geren Anteil am Sozial­produkt erhalten (Lohn­quote!) • es ist über eine andere Finan­zierung der Renten nachzu­denken • obwohl der Anteil der über 65-Jä­hrigen auf mehr als das 3-fache anwuchs, konnten die Sozial­systeme ausgebaut und der Lebens­standard ange­hoben werden • parallel zur „belas­tenden” Alters­entwick­lung gibt es die „entlas­tende” Produk­tivi­täts­steige­rung • die falsche Drama­tisie­rung der demo­grafi­schen Entwick­lung kann durch einen Abbau der hohen Arbeits­losig­keit entschärft werden
[HTML] T. Öchsner: Bundesagentur: Statistik: Arbeitslosigkeit bei Älteren steigt drastisch[!]. sueddeutsche.de, 13.11.2010. • Die Zahl der 60- bis 64-Jäh­rigen ohne Job hat sich seit Oktober 2007 vervier­facht — das geht aus Statis­tiken der BA hervor • im Oktober 2007 waren etwa 34.500 der 60- bis 64-Jäh­rigen arbeitslos, bis Oktober 2010 stieg die Zahl auf rund 145.500 • Hauptur­sachen für die höhere Arbeits­losig­keit bei den über 60-Jäh­rigen sind die 2009 ausge­laufene staat­liche Förde­rung der Alters­teil­zeit, die Ende 2007 wegge­fallene 58er-Vorruhe­stands­rege­lung und ein demo­grafi­scher Effekt: die Bevöl­kerung wird älter, und mit ihr auch die Arbeits­losen • Annelie Bunten­bach (DGB): die Rente mit 67 sei für die Arbeit­nehmer uner­reichbar • Entwurf zum „Prüfbe­richt zur Beschäf­tigungs­lage älterer Menschen” der Bundes­regie­rung: die Beschäf­tigungs­quote der 60- bis 64-Jäh­rigen mit einem sozi­alver­siche­rungs­pflich­tigen Job habe sich seit 2000 auf 23,4% verdop­pelt • die Regie­rung hält die Rente mit 67 weiter für „vertretbar” • aber die Quote nur der 63- bis 64-Jäh­rigen mit einem Voll­zeit­job: unter 10%
[HTML] M. Sievers: Leitartikel zur Rente mit 67: Die beste Option. 17.11.2010. • Von der Rente mit 67 sind die Arbeits­markt­chancen der heutigen Arbeit­nehmer über 50 höchs­tens in homöo­pathi­scher Dosis betroffen • entschei­dend ist der Trend hin zu besseren Beschäf­tigungs­chancen für die Älteren • seit 2006 schrumpft das Arbeits­kräfte­reservoir • Deutsch­land steht vor einem großen Umbruch am Arbeits­markt • Unter­nehmen bemühen sich im Hinblick auf die Entwick­lung um Beschäf­tigungs­siche­rung für ihre Fach­kräfte • im Umlage­system nur wenige Möglich­keiten, das System auf die Zukunft vorzu­bereiten: die Beiträge oder den Steuer­zuschuss erhöhen, die Leis­tungen kürzen oder das Renten­eintritts­alter nach hinten verschieben • damit geht der Streit darum, welche Nach­teile am wenigsten ins Gewicht fallen • höhere Sozial­abgaben verteuern die Arbeit und treffen die Jungen • den Steuer­zuschuss auszu­weiten bedeutet Einschrän­kung des Spiel­raums auf anderen Poli­tikfel­dern • niedri­gere Auszah­lungen kann sich niemand wünschen • bleibt noch die Erhö­hung der Alters­grenze • Ruhe­stand mit 67 Jahren heißt in 30 Jahren, mehr Geld aus der Renten­kasse zu beziehen als der Vater vor 30 Jahren • die Rente mit 67 ist zwar nicht erfreu­lich, aber die Alter­nativen sind es noch weniger;  [PDF] Bronski: Aufbruch in die Altersarmut. 20.11.2010. • Die Deut­schen resig­nieren mit der Devise TINA: "There is no alternative" • S. More: eine Anhe­bung des Renten­alters ist ein sozi­aler Impe­rativ und ein Gebot der Fair­ness den Jungen wie Alten gegen­über • A. Alten: mit der Rente mit 67 wurde der Weg für Milli­onen Baby­boomer frei gemacht in die Alters­armut • J. Hüls­dünker: ein umlage­finan­ziertes Renten­system ist nicht demo­grafie­bestimmt, sondern abhängig von der Wirt­schafts­kraft des Landes • die Jüngeren sind die aufgrund deregu­lierter Arbeits­verhält­nisse in Zukunft beson­ders von Armuts­rente Betrof­fenen • die Fried­rich-Ebert-Stif­tung berechnet für eine lebens­stan­dardsi­chernde, armuts­feste Rente auf einem Siche­rungs­niveau von ca. 65% (Netto­rente) einen Beitrag von rd. 13%, fest bis 2030 • eine höhere Betei­ligung der Arbeit­geber um 2% Beitrags­höhe ist wohl zu verkraften • die umlage­finan­zierte, lebens­stan­dardsi­chernde, armuts­feste Rente stellt also kein Finan­zierungs­problem, sondern ein Vertei­lungs­problem dar • C. Hanne­mann: es gibt massiv unter­schied­liche Belas­tungen zwischen einem Schreib­tisch-Arbeits­platz und vielen schweren Berufen
[HTML] Aktuelle Analyse: Belastende Arbeitsbedingungen: Viele Beschäftigte glauben nicht, bis zur Rente durchzu­halten. Hans Böckler Stif­tung       , 17.11.2010. • Belas­tende Arbeit ist in der Bundes­repu­blik nach wie vor weit verbreitet • seit Ende der 70er Jahre ist der Anteil der körper­lich schwer arbei­tenden Beschäf­tigten in West­deutsch­land nur noch wenig zurück­gegangen: gut jeder 5. Beschäf­tigte muss an seinem Arbeits­platz schwere Lasten heben — 1979 waren es kaum mehr • zur Wieder­verei­nigung waren körper­lich anstren­gende Arbeiten in Ostdeutsch­land noch weiter verbreitet; der Anteil sank dann zunächst stark und pendelte sich etwas ober­halb des West-Niveaus ein • 50–60% der Beschäf­tigten sind heute mit hohem Termin­druck und/oder mono­tonen Tätig­keiten konfron­tiert;  [PDF] Arbeits­beding­ungen: Durch­halten bis 67? Viele haben Zweifel. Böckler impuls, 18/2010. • „Wer mit großen Belas­tungen und wenig Frei­raum tätig ist, äußert wenig Hoff­nung auf ein langes Arbeits­leben.” • F. Trischler, M. Holler: Nicht nur einsei­tige und schwere körper­liche Arbeit zehrt an der Gesund­heit und erzwingt häfig ein vorzei­tiges Ende des Erwerbs­lebens — auch psychi­sche Belas­tungen und ein Mangel an Auto­nomie beein­träch­tigen auf Dauer Wohlbe­finden und Leis­tungs­fähig­keit • anstrengende körperliche Aufgaben fallen vor allem an in Bauberufen, Altenpflege, Installateuren • auch Arbeitshetze und Zeitdruck, unwürdige Behandlung und geringe Wertschätzung wirken als Belastung
Beein­träch­tigung: geringe Auto­nomie psychi­sche Belas­tungen körper­liche Belas­tungen psychi­sche Belas­tungen und geringe Auto­nomie körper­liche und psychi­sche Belas­tungen körper­liche Belas­tungen und geringe Auto­nomie körper­liche und psychi­sche Belas­tungen und geringe Auto­nomie
Am Arbeits­platz leiden unter der Beein­träch­tigung ... 14% 13% 13% 11% 8% 12% 12%
Davon: nicht bis zur Rente auszu­halten erwarten ... 24% 26% 39% 46% 60% 63% 78%
• unzureichendes Entgelt und fehlende Anerkennung wirken sich nochmals negativ aus
[HTML] M. Brüss: Regierung sieht Rentensystem als demografiefest an[!]. VersicherungsJournal.de, 18.11.2010. • Das Bundes­kabi­nett hat am 17.11.2010 von der Leyens Bericht „Aufbruch in die alters­gerechte Arbeits­welt” beschlossen • die schritt­weise Anhe­bung der Regel­alters­grenze auf 67 Jahre sei alter­nativlos • kein weiterer Reform­bedarf am Renten­system • wenn 2014 die Rück­lagen bei der Renten­versi­cherung 1,5 Monate reichen, könnten auch die Beiträge abge­senkt werden • bei der Arbeits­gestal­tung aber noch viel zu tun, „um die Rahmen­bedin­gungen für erfülltes Arbeiten bis 67 deut­lich zu verbes­sern” mehr betrieb­liche Gesund­heits­förderung und alters­gerechte Arbeits­platz­gestal­tung, mehr Quali­fizie­rung, stän­dige Weiter­bildung bereits im mitt­leren Alter und bessere Verein­barkeit von Beruf und Familie bzw. Pflege • bereits Verbes­serung der Arbeits­chancen für Ältere: Halbie­rung der Arbeits­losen­zahl der über 55-Jäh­rigen seit 2000, Anstieg der Zahl älterer Erwerbs­tätiger seit 2005 um mehr als 1 Mio., Drei­viertel der 55–64-Jäh­rigen haben Voll­zeit­jobs, und die Erwerbs­tätigen­quote der 60–64-Jäh­rigen habe sich seit 2000 verdop­pelt • folgende Entwick­lungen zeichnen sich ab: bis 2030 wird es 6 Mio. Menschen weniger im Alter 20–-64 geben (aber 5 Mio. mehr über 65-Jäh­rige), Verhältnis der 20–64-Jäh­rigen zu über 65-Jäh­rigen wird bis 2030 von 3 auf 2 sinken • Anteil der mindes­tens 65-Jäh­rigen an der Bevöl­kerung: 1960 12%, 2010 21%, 2030 28% • Lebens­erwar­tung (Männer und Frauen) ist in den letzten 50 Jahren um 11 Jahre gestiegen • durch­schnitt­liche Renten­bezugs­dauer hat sich in den letzten 50 Jahren von 9,9 auf 18,2 Jahre ca. verdop­pelt • dank der guten Konjunktur sei schon 2011 wieder mit stei­genden Renten zu rechnen • neuer Renten­versi­cherungs­bericht: bis 2024 Renten­steige­rung um 29%, also durch­schnitt­lich 1,9% jährlich;  [PDF] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Aufbruch in die alters­gerechte Arbeits­welt. Bericht der Bundes­regie­rung gemäß § 154 Abs. 4 Sechstes Buch Sozial­gesetz­buch zur Anhe­bung der Regel­alters­grenze auf 67 Jahre. 2010
[HTML] T. Öchsner: Rente mit 67: Von der Leyen, die Schönfärberin. sueddeutsche.de, 18.11.2010. • Rente mit 67 im Kern ein berech­tigtes und sinn­volles Anliegen • in der Statistik in der Alters­gruppe ab 60 Jahren jetzt zwar mehr Arbeits­lose mitge­zählt, aber die Beschäf­tigungs­quote der Älteren hat sich in den letzten 5 Jahren deut­lich erhöht • die Älteren profi­tieren, weil die Anreize zur Früh­verren­tung wegge­fallen sind und weniger junge Fach­kräfte nach­drängen • die Vorstel­lung, bisher schwer arbei­tende Menschen bis 67 im Verkauf, im Büro oder in der Bera­tung einzu­setzen, geht an der Realität vorbei
[HTML] A. Graßhoff: ZDF-reporter: Lebenslanges Arbeiten? Deutschland und die Rente. ZDF.reporter, 18.11.2010. • Die Bundes­regie­rung hält an der Rente mit 67 fest • ist die Rente damit für alle wieder sicher geworden? • ein demo­grafi­sches Problem belastet unser umlage­finan­ziertes Renten­system schwer: die Gesell­schaft wird immer älter, der Nach­wuchs fehlt • während z.Zt. 100 arbeits­fähige 20–64-Jäh­rige die Renten von 33 Menschen bezahlen, wird in 50 Jahren die gleiche Anzahl für doppelt so viele Rentner aufkommen müssen • 3 Stell­schrauben: Beitrags­satz, Renten­höhe oder Eintritts­alter • das 2007 beschlos­sene Gesetz der Großen Koali­tion zur Rente mit 67 betrifft alle ab 1964 Gebo­renen • will man früher ein vorgezo­genes Alters­ruhe­geld beziehen, muss man Abzüge von 0,3% pro Monat vorgezo­genen Renten­bezugs in Kauf nehmen • nach neuen Berech­nungen der BA müssen immer mehr ältere Arbeit­nehmer vor ihrem Ruhe­stand eine längere Phase der Arbeits­losig­keit durch­leben • dagegen behauptet Arbeits­minis­terin Ursula von der Leyen, dass die Zahl der Arbeits­losen über 55 Jahren sich im Vergleich zu 2000 nahezu halbiert habe
[HTML] C. Bach: Rentensystem: IG "45 abschlagsfrei" kämpft für die 60-Jährigen: "Wir wollen die Jugend wachrütteln". Fränkische Nachrichten, fn web, 24.11.2010
[HTML] J. Kowalewskaja: UNO-Vertreter: Ukrainische Frauen leben lange nach ihrer Pensio­nierung. Ukraine Nachrichten, 24.11.2010. • Mitschrift vom Auftritt des Direk­tors des Analy­sezen­trums des Entwick­lungs­programms der UNO „Blaues Band”, Marcin Swiecicki • Problem: die Ausgaben für die Renten­versor­gung sind um 14% gestiegen, also höher als in jedem anderen europä­ischen Land (mit Ausnahme Italiens) • andere Verpflich­tungen: die Ausgaben für das Gesund­heits­system und die Ausgaben für die Infra­struktur (sollten um mindes­tens das 3-fache erhöht werden) sind nied­riger als in anderen Ländern • Einfüh­rung indi­vidu­eller Renten­konten: der entspre­chende Fonds inves­tiert die Erspar­nisse entweder in Aktien oder in Schuld­briefe oder in andere Finan­zierungs­mittel • Vorteile: Anreiz zur legalen Regis­trie­rung der Arbeit­nehmer, Anreiz zur Erhö­hung der Summe auf dem eigenen Konto, Anreiz, spät in Rente zu gehen • Schwierig­keiten: während einer Über­gangs­zeit steht das Geld nicht für die Zahlung der laufenden Ausgaben des Renten­fonds zur Verfü­gung, und der Markt von Wertpa­pieren in der Ukraine ist wenig entwi­ckelt • viele Probleme aus der letzten Finanz­krise • eine Anhebung des Renten­alters ist die schwie­rigste und unpopu­lärste Aufgabe • die durch­schnitt­liche Lebens­erwar­tung ist zwar in der Ukraine im Vergleich zu der in anderen europä­ischen Staaten sehr niedrig; doch geht man hier 10 Jahre früher in Rente • Frauen leben sogar durch­schnitt­lich 25 Jahre lang von ihrer Rente! • in der Ukraine kommen auf 10 Arbeits­jahre 7 Renten­jahre der Frauen — in anderen Ländern kommen auf 10 Arbeits­jahre 5, 5 � oder 6 Jahre • in die Irre leitendes Argu­ment, dass mit jedem, der in Rente geht, ein Arbeits­platz für jemand Jüngeres frei werde • Analy­sezen­trum des Entwick­lungspro­gramms der UNO ist für ein sehr lang­sames Anheben des Renten­alters derart, dass bis 2031 das Renten­alter bei 65 Jahren liegt • eine solche Erhö­hung des Renten­alters erlaubt auch, das heutige Verhältnis zwischen der arbei­tenden Bevöl­kerung und den Rentnern zu wahren — dadurch bleibt die Belas­tung der jüngeren und arbeits­fähigen Bevöl­kerung gleich • wenn mehr Menschen arbeiten, steigt das Brutto­inlands­produkt, und zwar bis 2050 um mindes­tens 8% • das erlaubt den jetzigen Rent­nern, einen würdigen Lebens­stan­dard zu wahren

4. Makroökonomische Zusammenhänge  

[HTML] WikipediA: Makroökonomie. 2008
[Web-Link] Einführung in die Makro­öko­nomik für das Studium an Fach­hoch­schulen und Univer­sitäten. <m@kro>online, 2003–2011
[HTML] WikipediA: Mackenroth-Theorem. • Macken­roth (1952), über geschlos­sene Volks­wirt­schaften: „Nun gilt der einfache und klare Satz, dass aller Sozial­aufwand immer aus dem Volks­ein­kommen der laufenden Peri­ode gedeckt werden muss. Es gibt gar keine andere Quelle und hat nie eine andere Quelle gegeben, aus der Sozial­aufwand fließen könnte, es gibt keine Ansamm­lung von Fonds, keine Über­tra­gung von Ein­kommens­teilen von Periode zu Periode, kein „Sparen” im privat­wirt­schaft­lichen Sinne, es gibt einfach gar nichts anderes als das laufende Volks­ein­kommen als Quelle für den Sozial­aufwand. Das ist auch nicht eine beson­dere Tücke oder Ungunst unserer Zeit, die von der Hand in den Mund lebt, sondern das ist immer so gewesen und kann nie anders sein. Kapital­ansamm­lungs­verfahren und Umlage­verfahren sind also der Sache nach gar nicht so ver­schieden. (grau: Ver­voll­stän­digung des Wiki­pedia-Zitats aus dem Ori­ginal­text)
Fortsetzung des Zitats lt. [Web-Link] A. Brie: Volks­wirt­schaft­lich gibt es nämlich keine Ansamm­lung eines Konsum­fonds, der bei Bedarf konsu­miert werden kann und dann gewis­sermaßen zum Volks­ein­kommen einer späteren Peri­ode eine will­kommene Zugabe wäre.
[Powerpoint-Präsentation] K. Ruhsert: Das Mackenroth-Theorem (Folien)[!]. 2007. • makro­öko­nomische Beleuch­tung des UV und des KDV und typi­sche Denk­fehler • Erhö­hung der Spar­quote durch KDV → Konsum­verzicht → Sinken der Kapazi­tätsaus­lastung und Investi­tions­bereit­schaft • das KDV ist mit zusätz­lichen unkal­ku­lier­baren Risiken verbunden • Fazit: Wechsel zur privaten Vorsorge ist teuer und riskant und nützt nur Versi­che­rungen
[PDF] H. Flassbeck: Gesamtwirtschaft­liche Paradoxa und moderne Wirt­schafts­politik[Wichtig !]. 1) Renten: S. 2-4.  2) Steuer­senkung und Unter­nehmens­gewinne: S. 4-8.  3) Wett­bewerb der Nati­onen: S. 8-13. www.flassbeck.de, 2000. • Zu 1: • wendet sich gegen Behaup­tung mancher Ökono­men, ein privates KDV sei dem UV bei Lösung des demogra­fischen Problems über­legen • gesamt­wirt­schaft­liche Logik: Einzelner kann zwar „sparen” (Akku­mulation von Geld­kapital), nicht aber die Volks­wirt­schaft als Ganzes • jedem gesparten € steht genau 1 € Geld­schulden gegen­über • das Einkommen einer Volks­wirt­schaft kann nur einmal verkon­sumiert werden • buch­halterisch: Geld­vermögen einer Volks­wirt­schaft immer = 0 • obige Aussagen so nur für geschlos­sene Volks­wirt­schaften; bei offenen Volks­wirt­schaften gelten sie für Gesamt­heit der Staaten: also jedem ins Ausland verlie­henen € (Geld­vermögensan­spruch) steht 1 € Geld­schulden des Auslands gegen­über • Geld­vermögen der Gesamt­heit immer = 0 → eine Änderung der Finanz­modali­täten kann kein Renten­problem lösen
[PDF] H. Flassbeck: Riesters Rente: Modell Kasach­stan. taz, 24.6.2000. • Die Kasa­chen zahlten bisher 20% Steuern, und die Renten wurden vom Staat finan­ziert • jetzt sollen sie nur noch 10% Steuern zahlen, aber weitere 10% in einen Fonds, aus dem später die Rente gezahlt werden soll • der Staat muss aber für die schon beste­henden Renten­ansprüche weiter die volle Rente bezahlen (ohne dafür den Steuer­anteil zu bekommen, also aus Schulden) • die Fonds tragen das Geld zum Kapitalmarkt, wo der Staat seine 10% aufnimmt • am Ende hat der Staat seine 20%, aber er muss jetzt 1% der Einnahmen als Zinsen zahlen • soweit die Logik eines System­wechsels bei unverän­dertem Renten­niveau — in Deutsch­land wird dazu das Renten­niveau gesenkt • könnten die deut­schen Unter­nehmen 2030 bei doppelter Produk­tivität und doppelten Gewinnen die fehlenden 2% nicht ohne weiteres zahlen? • Riester: nein, die Lohn­neben­kosten dürfen nicht über 22% steigen, deshalb müssen die Renten sinken, müssen die Arbeit­nehmer privat vorsorgen • da die realen Lohn­kosten seit 1980 um 20% zurück geblieben sind, können die Lohn­neben­kosten auch nicht zu hoch sein • beim Umla­gever­fahren verzichtet der Arbeit­nehmer in 30 Jahren auf etwas mehr Konsum von seinem wesent­lich höheren Einkommen und kann dafür heute mehr konsu­mieren • bei Riesters Kapital­deckung verzichtet der Arbeit­nehmer heute auf mehr Konsum, um in 30 Jahren eine gleich hohe Rente zu erhalten • Riesters Kapital­deckung behin­dert das Inves­tieren in Sach­kapital, weil die Unter­nehmen durch den Konsum­verzicht der Arbeit­nehmer nicht mehr so viel inves­tieren • es gilt immer: eine Volkswirtschaft als Ganzes kann kein Geld ansparen, da sich auch immer Schuldner finden müssen • heute mehr zu sparen mindert die Chance, in der Zukunft die Belas­tung mit einem hohen Einkommen erträg­lich zu machen
[HTML] Winkelpedia (O. Winkelhake): Demographie / Mackenroth These[!]. RheinAhrCampus, Remagen, 2008. • Frage, ob man nicht sinn­voll heute Erspar­nisse anlegen sollte, die man, wenn sozi­ale Siche­rungs­systeme an Rand der Finan­zier­barkeit gelangen, wieder auflösen könne • Kern der Macken­roth-These: einzelne Personen können für die Zukunft sparen, aber keine gesamte Volks­wirt­schaft • z.B. wollen Müllers 2030 mehr Waren und Dienst­leistungen kaufen, als ihre gesetz­liche Rente erlauben würde: wer produ­ziert dann diese zusätz­lichen Waren und Dienst­leistungen? • ohne Reaktion Junger steht ersparnis­finan­zierter Ausweitung des Konsums Alter dann eine Ein­schrän­kung des Konsums Jüngerer gegen­über: Vertei­lung des Konsums kippt zu Gunsten Alter • aber: starke Nach­frage der Rentner wird zu einem erheb­lichen Preis­anstieg bei Produkten führen, die Alte nach­fragen, und als Folge davon eine allge­meine Infla­tion, welche die Erspar­nisse Alter entwertet und Ein­kommen Junger erhöht, während gleich­zeitig Preise für Sach­vermögen (z.B. Immo­bilien) stark sinken • dennoch Alte wahr­schein­lich in der Lage, größeres Stück des verteil­baren Kuchens zu Lasten Junger abzu­schneiden • wenn durch Kapital­deckung viel Erparnis zur Verfü­gung gestellt wird, sinkt Zins­satz, werden also Investi­tions­projekte für Unter­nehmen interes­sant, sich bisher nicht rentiert haben • Investi­tionen sind aber nicht allein vom Zins­satz abhängig, sondern auch vom erwar­teten Konsum, der jetzt aber sinkt • das Argu­ment des inter­natio­nalen Kapital­markts sticht kaum, denn die Situa­tion sieht in allen Industrie­ländern ähn­lich aus • die größte Ent­lastung für dann Erwerbs­tätige würde darin bestehen, ab sofort über­haupt keine Kinder mehr zu bekommen – doch dann wäre Problem der Alters­siche­rung für diese Genera­tion noch verschärft • Kapital­deckung bringt zwar Geld mit, doch es geht 2030 nicht wirklich um Geld, sondern um Verteil­ung des Sozial­produkts, das 2030 zur Verfü­gung steht • je weniger das KDV das Wirt­schafts­wachstum steigert, umso mehr ist es egal, ob man auf einen Genera­tionen­vertrag oder auf die (riskan­tere) Kapital­deckung setzt
[Folien/Dias] M. Hagedorn, A. Müller: Fortgeschrittene Makroökonomik II: Renten­versi­cherung (Folien). Inst. f. Empiri­sche Wirt­schafts­for­schung, Univ. Zürich, WS 02/03. • Makro­ökono­mischer Vergleich UV / KDV mittels Diamond-Modell • Einfüh­rung eines UV senkt Kapital­stock • Einfüh­rung eines KDV wirkt sich nicht auf Kapital­stock aus • ist Kapital­markt­zins kleiner als Bevölkerungs­wachs­tums­rate, wird durch UV Kapital­stock gesenkt und Wohl­fahrt erhöht
[PDF] Briefwechsel K. Haseney / H.-W. Sinn. 2007. • H.-W. Sinn: „...Wenn Kapital gebildet wird, muss die Arbeits­genera­tion eben nicht für die Alten aufkommen. Die können, anstatt anderen Arbeits­einkommen wegzu­nehmen, von ihrem eigenen Kapital leben. Das ist mikro- und makro­ökono­misch ein funda­men­taler Unter­schied.” (S. 13)  Anmer­kung: makro­ökono­misch geht das gar nicht: vom eigenen Geld­kapital zu leben (es ist ja kein Sach­kapital und nicht essbar!), und die für Bereit­stellung von Konsum­gütern benö­tigte Arbeit kann nur von den dann Erwerbs­tätigen kommen – also werden die einen Teil ihres Konsums verlieren
[Web-Link] H.-J. Bontrup, K. Springob: Gewinn- und Kapital­betei­ligung: Eine mikro- und makro­ökono­mische Ana­lyse. [Google Books]Gabler Verlag, 2002, S. 250ff. • Allgem. volks­wirt­schaftl. Grund­tat­bestand: ob Renten­system mit Kapital­deckung oder Umlage­finan­zierung, es müssen X Erwerbs­tätige für Y Rentner auf­kommen • Menschen außer­halb der Erwerbs­tätig­keit müssen immer in einem real­wirt­schaft­lichen UV alimen­tiert werden • wird eine private Zusatz­rente aus­schließ­lich durch Entgelt­umwand­lung abhän­gig Beschäf­tigter aufge­bracht → sich vergrö­ßernde Vertei­lungs­schief­lage und noch schär­fere negative gesamt­wirt­schaft­liche Effekte
[PDF] Die Zukunft des Sozialstaates. Kurzfassungen der offenen Tagung 1998 des Vereins für Socialpolitik, Rostock, 1998. Beiträge:
F. Breyer, K. Stolte: Demo­graphi­scher Wandel, endo­genes Arbeits­angebot und Politi­sche Öko­nomie der Renten­reform. S. 9 • Bei­trags­zahlern wird es mög­lich sein, durch Reduk­tion ihres Arbeits­ange­bots ihre Beitrags­zah­lungen zu vermin­dern • dann sinkende Bevöl­kerungs­zahlen vorwiegend zu Lasten der Renten­empfänger
R. Schnabel: Interne Renditen der gesetz­lichen Renten­versi­cherung Deutsch­lands. S. 9f. • interne Renditen für Jüngere können gegen 0 tendieren oder sogar negativ werden • auf­grund zuneh­mender Steuer­auswei­chung kann Renten­system unhaltbar werden
M. Werding: Umlage­finan­zierung als Human­kapital-Deckungs­ver­fahren: Neues zur „Macken­roth-These”. S.10. • es gilt auch umge­kehrte Macken­roth-These: real­wirt­schaft­lich ist jede Art umlage­finan­zierter Alters­siche­rung notwen­diger­weise gedeckt, und zwar durch Human­kapital
[PDF] H.-W. Sinn: Die Krise der Gesetzlichen Renten­versi­cherung und Wege zu ihrer Lösung.[wichtig !] „Man sieht, daß der Umstieg in die volle Kapitaldeckung vom Regen in die Traufe führt, weil er den Belastungspfad spiegelbildlich verdreht. Der Anstieg der Belastung auf über 28 % der Bruttolöhne, der unter derzeitigen Verhältnissen im vierten Jahrzehnt des nächsten Jahrhunderts zu erwarten ist, findet sofort statt, und mit ihm kommt auch die Krise der Rentenversicherung sofort. Da der Umstieg in die Kapital­deckung ohnehin keine länger­fristigen Effizienz­gewinne erm�g­licht, kann man dieses Szenario getrost ad acta legen. Gott bewahre uns vor einer solchen Reform.”  In: Jahr­buch 1998 der Bayeri­schen Akademie der Wissen­schaften. Beck Verlag, 1999. Wieder­abdruck in: Bitburger Gespräche Jahr­buch 2000. C.H. Beck, 2001. • Demo­grafi­sche Verwer­fungen: abneh­mende Kinder­zahl und zuneh­mende Lebens­erwartung • Beitrags­äqui­valenz der Renten nährt die Illu­sion, dass die abge­führten Beiträge Erspar­nisse seien • Auswirkungen eines sofortigen Umstiegs in die vollständige Kapital­deckung der Altersrente: • „Man sieht, dass im Falle des vollen Umstiegs in die Kapital­deckung eine sehr hohe anfängliche Belastung entsteht, weil die Übergangs­generationen zweimal zahlen müssen: für die Renten anderer, die auf bereits erworbenen Anwartschaften basieren, und für die eigenen späteren Renten, die durch Ersparnis zu finanzieren sind.” • der volle Umstieg wird erst um das Jahr 2070 erreicht sein • der Umstieg in die volle Kapital­deckung führt vom Regen in die Traufe, mit einem sofortigen Anstieg der Belastung auf über 28% der Bruttolöhne • der Barwert der bereits aufge­laufenen Anwart­schaften (die impli­zite Staats­schuld) beträgt etwa 10 bis 12 Billi­onen DM, also mehr als das gesamte Anla­gever­mögen der BRD (und ein Viel­faches der offenen Staats­schuld von 2,2 Billi­onen DM) • die Rendite­diffe­renz zwischen interner Rendite des UV und dem Real­zins als Ineffi­zienz des UV zu deuten, ist ein krasser ökono­mischer Inter­preta­tions­fehler — statt­dessen ist sie das Spiegel­bild der bereits unwie­derbring­lich verteilten Einfüh­rungs­gewinne • um die bereits aufge­laufenen Renten­anwart­schaften zu bedienen, bedarf es einer expli­ziten Steuer, die barwert­mäßig genau so hoch ist wie die impli­zite Steuer, die alle noch folgenden Genera­tionen bei einer Fort­führung des Umlage­systems hätten tragen müssen • die Behaup­tung, das KDV sei effek­tiver als das UV, weil es die höhere Rendite liefert, ist aus ökono­mischer Sicht schlichtweg falsch, weil die höhere Rendite sich nur unter Miss­achtung der zur Bedie­nung der Altlasten erfor­derlichen Steuer ergibt • wer im Alter auskömm­lich leben möchte, muss vorher entweder Real­kapital oder Human­kapital gebildet haben • die demo­grafi­sche Krise erfordert, Real­kapital (nur im Umfang des fehlenden Human­kapitals) zu bilden • „Da der Umstieg in die Kapital­deckung ohnehin keine länger­fristigen Effi­zienz­gewinne ermög­licht, kann man dieses Szenario getrost ad acta legen” • Unter­tunne­lungs­stra­tegie: Ansamm­lung von Real­kapital nur zur Unter­tunne­lung des Rentner­berges (Beitrags­satz sofort auf 23,3% und dort fest­gehalten): sammelt bis etwa 2025 einen Kapital­stock an und schmilzt ihn dann allmäh­lich wieder ab • der Höhe­punkt der demo­grafi­schen Krise ist für 2036–2038 zu erwarten • Problem: politi­sche Begehr­lich­keiten bei öffent­lich vorhan­denem Kapital­stock • Lösungsweg aus Diskus­sionen im wissen­schaft­lichen Beirat beim Bundes­wirt­schafts­ministe­rium: private Teil­kapital­deckung mit vari­abler Spar­quote, Pflicht­ersparnis von zunächst etwa 4–5% der Brutto­löhne, im weiteren Verlauf so vari­iert, dass Renten­beiträge+Spar­beiträge = 24–24,5% • die Belastung ist um 1% höher als bei der Unter­tunne­lungs­lösung, aber dafür wird dauer­haft Kapital gebildet • in der 2. Hälfte des Jahr­hunderts ist der Über­gang in die Teil­kapital­deckung voll­zogen • die auf das Volks­einkommen bezo­gene Zusatz­ersparnis liegt dabei in den nächsten 20 Jahren zwischen 3% und 4%
[PDF] H.-W. Sinn, M. Werding: Rentenniveausenkung und Teil­kapital­deckung[!]. ifo Schnell­dienst, 53. Jahr­gang, 18/2000. • Reform­vorschlag, dessen wich­tigstes Ziel es ist, die Gesamt­belastung aus dem Renten­system und der Erzie­hung der Kinder über alle betrof­fenen Genera­tionen zu glätten und auch inner­halb jeder Genera­tion gleich­mäßiger zu verteilen • beim bloßen Rendite­vergleich werden wesent­liche Eigen­schaften des Umlageverfahrens vernachlässigt: Umverteilung zwischen den Generationen mit Begünsti­gung der Einfüh­rungs­genera­tion und Benach­teili­gung späterer Genera­tionen • in der Lite­ratur lange Zeit Ineffi­zienzen existie­render Umlage­systeme betont, deren Gründe nicht im Umlage­mecha­nismus selbst liegen und daher durch sonstige Renten- oder Steuer­reformen beseitigt werden können, ohne die Umlage­finan­zierung aufzu­geben • eine völlige Abschaf­fung des Umla­gever­fahrens würde die Über­gangs­genera­tionen mit schät­zungs­weise 10 bis 12 Billionen DM belasten • die zu erwar­tende Verdop­pelung der Zahl der Alten relativ zu den Jungen würde einen Anstieg des Beitrags­satzes von 20% auf 40% bedeuten oder bei konstantem Beitrags­satz eine Halbie­rung der Renten relativ zu den Brutto­einkommen • das Zusammen­spiel von Beitrags­satz und Renten­niveau lässt sich an der Entwick­lung der impli­ziten Steuer ablesen • Beitrags­zahler k�nnen von einem Teil der impli­ziten Steuer durch Renten­kürzungen entlastet werden, belasten also die heutigen Rentner • die eigent­liche Leistung jeder Genera­tion für das Umlage­verfahren sind nicht die Beiträge, sondern der Aufwand für die Erzie­hung und Ausbil­dung von Kindern als zukünf­tige Beitrags­zahler • die Arbeits­genera­tion muss also den Konsum der Alten durch ihre Beiträge finan­zieren und die Kinder groß­ziehen • zu betrachten ist also die Gesamt­belastung durch die impliziten Steuer­sätze und die elter­lichen Aufwen­dungen • diese Gesamt­belastung steigt nicht mehr durch­gängig von Genera­tion zu Genera­tion an, sondern die durch zurück gehende Geburten­raten stei­gende impli­zite Steuer wird durch die zurück gehenden Kinder­kosten großen­teils kompen­siert • mit 2 Einkommen und ohne Kind liegt der Konsum­standard pro Kopf bei einem Viel­fachen dessen, was sich die tradi­tionelle Familie mit nur 1 Einkommen und mehreren Kindern leisten kann • Grund­idee für die gezielte Reform: Verlauf der Gesamt­belastungen über alle Genera­tionen soweit wie möglich glätten • seien die Belastungen durch Kinder­kosten gegeben, so muss die impli­zite Steuer des Renten­systems schneller steigen als gegen­wärtig disku­tiert, aber für die Geburts­jahr­gänge ab 1975 stärker gedämpft werden • beides lässt sich errei­chen, indem die Beitrags­sätze zur GRV und damit das Renten­niveau konse­quent begrenzt werden, flan­kiert von einer Staffe­lung der Renten­ansprüche nach der Kinder­zahl • der sich erge­bende Renten­ausfall für die Kinder­losen sollte durch verstärkte eigene Ersparnis kompen­siert werden • eine perfekte Verste­tigung der Gesamt­belastung aller Genera­tionen ist aller­dings unmög­lich • eine Vari­ante der Renten­reform zur Glät­tung der Gesamtbe­lastungen: 1) Beitrags­satz bei 20% einfrieren; 2) Redu­zierung der Umlage­renten im Ausmaß der Verschlech­terung der Alters­struktur; 3) Diffe­renzie­rung der Umlage­renten nach der Kinder­zahl; 4) Ergän­zung durch kapi­talge­deckte Renten • diese Reform dämpft die Schwin­gungen der Gesamt­belastung und verste­tigt sie • dies geht aber mit einer erheb­lichen Absen­kung der „Eckrente” bis auf etwa 48% des Netto­lohnes einher • „Die Lasten der demo­graphi­schen Krise des Renten­systems werden dann denje­nigen ange­lastet, die sie durch ihre Familien­planung verur­sacht haben und die entspre­chende Einspa­rungen bei den Kosten der Kinder­erzie­hung reali­sieren konnten” • für den vorge­schla­genen Ausgleich der Belastungen spre­chen das inter-generation-equity-Prinzip, das Verur­sacher­prinzip und das Leistungs­fähig­keits­prinzip • nach Berech­nungen des ifo-Insti­tuts wächst der GRV-Beitrags­satz beim neuen Regie­rungs­vor­schlag von 2000 bis zum Jahr 2030 auf 23% und erreicht bis 2040 ein Niveau von mehr als 24% • hinzu kommen aller­dings jeweils noch 4% des Brutto­lohns für die zusätz­liche kapi­talge­deckte Vorsorge, so dass die gesamten laufenden Aufwen­dungen für die Alters­siche­rung bis in die dreißiger Jahre höher sein werden, als es nach dem heutigen Recht zu erwarten gewesen wäre • Renten­beziehern, die 3 oder mehr Kinder erzogen haben, sollten keine Renten­einbußen zuge­mutet werden • lang­fristig sollte die Rente der Kinder­losen nicht unter 50% der für Beitrags­zahler mit 3 oder mehr Kindern vorgese­henen Renten fallen • sonst problema­tische 3-fach-Belastung für viele Fami­lien: Versor­gung der Rentner­genera­tion über Beiträge an das Umlage­system, Erzie­hungs­kosten für die eigenen Kinder und ergän­zende Ersparnis für ihr eigenes Alter • Über­gang zu einer Teil­kapital­deckung nicht wegen der sich (bei verkürzter Berech­nung) erge­benden Rendite­vorteile, sondern als Ersatz für fehlendes Human­kapital, das den eigent­lichen Deckungs­stock des UV bildet • für Pflicht­ersparnis spricht, dass bei Beibe­hal­tung des Beitrags­satzes bis 20% zwischen 40% und 60% der Versi­cherten umlage­finan­zierte Renten unter­halb der Sozial­hilfe erhalten und mit eigener Ersparnis ihren Sozial­hilfe­anspruch verrin­gern würden • solange die Sozial­hilfe so konstru­iert ist wie heute, führt an dem Spar­zwang nichts vorbei, auch wenn er aus Sicht der Betrof­fenen den Charakter einer 100%-igen Steuer hat und Ausweich­reak­tionen am Arbeits­markt zu erwarten seien • der bishe­rige Reform­vorschlag bietet keine Lösung für die wach­sende Lebens­erwar­tung • Maßnahmen­paket zur Anhe­bung des effek­tiven Renten­alters erfor­derlich (belastet nicht den Arbeits­markt, sondern erhöht weden der Kürzung der Beitrags­sätze die Zahl der Erwerbs­tätigen) • ohne Reformen abseh­barer Anstieg der Belastungen für jüngere und zukünf­tige Genera­tionen • die heute 25- bis 45-Jäh­rigen sind die eigent­lich Begünstigten des bishe­rigen Renten­rechts
[PDF] Winfried Schmähl: Entgeltumwandlung und die Finanzen der Sozial­versi­cherung – ein Problem­aufriss. Arbeits­papier 7/2007, ZeS Zentrum für Sozial­politik, Univ. Bremen, 2007. • Arbeit­nehmer haben in Deutsch­land seit 2002 das Recht, einen Teil des Arbeits­entgelts in einen Anspruch auf eine betrieb­liche Alters­siche­rungs­leistung umzu­wandeln (Entgelt­umwandlung) • dies ist ein Element der politi­schen Stra­tegie zur Umge­stal­tung des deut­schen Alters­siche­rungs­systems, um die Umlage­finan­zierung der Sozial­versi­cherung zum Teil durch kapi­talfun­dierte private Renten zu ersetzen • für diese �umgewan­delten� Entgelt­bestand­teile müssen weder Lohn­steuer noch Sozial­versi­cherungs­beiträge (von Arbeit­nehmern wie Arbeitgebern) entrichtet werden • letz­teres ist derzeit bis Ende 2008 begrenzt • ange­sichts dieses Tatbe­standes wird von vielen Seiten eine zeit­lich unbe­fristete Beibe­haltung der Beitrags­freiheit – oder deren Modi­fizie­rung – gefordert • mit der Entgelt­umwand­lung sind vielfäl­tige Effekte verbunden, so Auswir­kungen auf die Finanz­lage der Sozial­ver­siche­rungs­träger, aber auch perso­nelle Vertei­lungs­wirkungen • in diesem Beitrag werden jedoch allein Auswir­kungen der sozial­abga­benbe­freiten Entgelt­umwand­lung auf die Finanzen der Sozial­ver­siche­rungs­träger analy­siert: für jeden Sozial­versi­cherungs­zweig wird zunächst gefragt, welche Folgen sich für die Beitrags­einnahmen ergeben und wovon diese abhängen; sodann, ob sich durch die Entgelt­umwand­lung auch die Ausgaben verändern • beide Effekte zusammen bestimmen kurz- und lang­fristig die Folgen für die Finanz­lage der Sozial­versi­cherungs­träger • diese sind in den verschie­denen Versiche­rungs­zweigen unter­schied­lich, wobei insbe­sondere in der GRV sehr komplexe Wirkungs­zusammen­hänge bestehen, die detail­liert nachge­zeichnet werden • die Folgen für die Finanz­lage der Sozial­ver­siche­rung sind aller­dings nur ein wich­tiges Element zur Beur­teilung der Entgelt­umwand­lung • das finan­zielle Volumen der Entgelt­umwand­lung bestimmt sich als (Teil­nahme­quote·Zahl der Beitrags­pflichtigen) · (Umwand­lungs­quote·durch­schnitt­liches Brutto­entgelt) • stei­gende Teil­nahme­quote im Zeit­ablauf • das Durch­schnitts­entgelt der Umwandler dürfte höher sein als das aller sozial­versi­cherungs­pflichtig Beschäf­tigten • ein Teil der Entgelte dürfte ober­halb der Beitrags­bemes­sungs­grenze liegen • die durch Entgelt­umwand­lung vermin­derten versi­cherungs­pflich­tigen Entgelte führen zu einem gerin­geren Anstieg des aktu­ellen Renten­werts wird das Leistungs­niveau der GRV gesenkt (über­schlägig um 0,2%), das Ausgaben­wachstum gebremst, der Finanz­bedarf gesenkt • die Entgelt­umwand­lung senkt die Zahl der Äqui­valenz­beitrags­zahler, erhöht sich also der Rentner­quotient • von der Leistungs­niveau­senkung werden sowohl die jetzigen Rentner als auch die zukünf­tigen Rentner betroffen • dieje­nigen, die Entgelt­bestand­teile umwandeln, erwerben auch gerin­gere Renten­ansprüche → spätere Ausgaben­reduk­tion der GRV • bei Ende der Möglich­keit zur Entgelt­umwand­lung wird es einmalig zu einem Anstieg des aktu­ellen Renten­werts und des Renten­anpas­sungs­satzes kommen: gleich­zeitig auch eine erhöhte Basis für Beitrags­einnahmen

5. Säulenmodell, Umlage­verfahren, Kapital­deckungs­verfahren  

• Säulen • Umlage­verfahren und Kapital­deckungs­verfahren • Einzelwirtschaftlicher Vergleich allgemein • Einzelwirtschaftlicher Vergleich: Umstiegseffizienz • Gesamtwirtschaftlicher Vergleich

5.1 Säulen der Alters­vorsorge und Lösungen in anderen Ländern  

[GIF-Bild] Karikatur: 3 Säulen der Alters­vorsorge. Frankfurter Rundschau, 2004
[PDF] J. Rust: Main Points from World Bank Report on: Averting the Old Age Crisis (1994). gemini.econ.umd.edu, 2002. • The study suggests that finan­cial aid for the old and economic growth would be better served if govern­ments relied on 3 systems (3 pillars): • 1) a publicly managed system with mandatory partici­pation and the limited goal of reducing poverty among the old • 2) a privately managed system with manda­tory savings system • 3) a volun­tary savings system
[PDF] P.R. Orszag, J.E. Stiglitz: "Rethinking Pension Reform: Ten Myths About Social Security Systems". Conf. on "New Ideas About Old Age Security", The World Bank, 1999. • Das „3-Säulen-Modell” ist an sich genü­gend dehnbar, um alle mögli­chen Kombi­nationen politi­scher Maßnahmen wider zu spie­geln • aber in der Praxis ist das „Welt­bank-Modell” als eine spezi­fische Konstel­lation der 3 Säulen aufge­fasst worden, und es wurden Mythen daraus abge­leitet • #1: „Persön­liche Vorsorge­konten erhöhen die Spar­quote” • #2: „Die Renditen sind höher bei persön­lichen Vorsorge­konten” • #3: „Fallende Renditen der Umlage­systeme spie­geln grund­sätz­liche Probleme wider” • #4: „Das Investieren öffent­licher Treu­hand-Fonds in Finanz­kapital hat keine makro­ökono­mischen Auswir­kungen” • #5: „Arbeits­markt-Anreize sind bei persön­lichen Vorsorge­konten besser” • #6: „Renten­höhen-orien­tierte Spar­pläne geben notwen­diger­weise Anreize für frühen Renten­eintritt” • #7: „Wett­bewerb sichert nied­rige Verwal­tungs­kosten bei persön­lichen Vorsorge­konten” • #8: „Korrupte und inef­fizi­ente Regie­rungen sprechen für persön­liche Vorsorge­konten” • #9: „Die Politik der Rettungs­aktionen ist schlimmer unter öffent­licher Renten­höhen-Orien­tierung” • #10: „Das Investieren unter öffent­lichen Renten­fonds ist immer verschwen­derisch und schlecht verwaltet” • Kern­frage: ist der Über­gang auf ein privates Beitrags­system (persön­liche Vorsorge­konten) wirk­lich so vorteil­haft? • 4 wich­tige Unter­schei­dungen: • Priva­tisie­rung ist das Ersetzen eines öffent­lichen Renten­systems durch ein privates • Vorfi­nanzie­rung bedeutet das Ansammeln von Wert­papieren für spätere Renten­auszah­lungen • Diver­sifizie­rung heißt Investieren in alle Arten von Wert­papieren, nicht nur Staats-Obli­gati­onen • Renten­ziel oder Beitrags­ziel • bei Renten­ziel-Orien­tierung liegt das Ansamm­lungs­risiko beim Staat (Renten­höhe liegt fest), bei Beitrags­ziel-Orien­tierung liegt das Ansamm­lungs­risiko beim einzelnen Erwerbs­tätigen (Beitrags­höhe liegt fest) • jede Kombi­nation dieser 4 ist möglich • 4 weitere Punkte müssen beleuchtet werden: • inhä­rente Eigen­schaften gegen­über unvoll­stän­diger Durch­führungsofor­tige Erset­zung gegen­über Trans­forma­tionInter­genera­tionale Effekte • Endziel Wohl­fahrts­steige­rung • die Einfüh­rung eines UV vermin­dert die Spar­quote, aber die Umstel­lung vom UV auf das KDV muss die Spar­quote nicht erhöhen • bei einer Produk­tivi­täts­steige­rung von 2% ergibt sich in einem reifen UV eine Rendite von 3% • in einer dyna­misch effi­zienten Wirt­schaft ohne riskante Wert­papiere über­trifft die reale Verzin­sung die Wachs­tums­rate • daher scheinen Systeme mit persön­lichen Vorsorge­konten immer eine höhere Rendite zu bieten • der simple Rendite-Vergleich ist aber aus 2 Gründen irre­führend: • Verwal­tungs­kosten verzehren einen nicht unwe­sent­lichen Teil der Rendite • Über­gangs­kosten wegen noch beste­hender Renten­ansprüche aus dem UV müssen berück­sich­tigt werden • in den USA kamen die beiden extremen Fraktionen im 1994–1996 Advisory Council on Social Security, Beibe­haltung des UV gegen­über Schaf­fung großer persön­licher Vorsorge­konten, auf ähnli­che Rendite­schät­zungen • zur Diver­sifizie­rung: auf effi­zienten Märkten kompen­siert die höhere Durch­schnitts­rendite gerade das zusätz­liche Risiko • sinkende Renditen im UV spie­geln nicht einen grund­sätz­lichen Fehler im System wider, sondern das Einpen­deln in den reifen Gleich­gewichts­zustand • der Netto-Barwert des UV über alle Gene­rationen ist 0 [→ Geanakoplos, Mitchell, Zeldes, 1998] • Schluss­folge­rung: Schritte hin zum privat verwal­teten, Renten­höhe-orien­tierten Renten­system können einen oder keinen nach­teiligen Effekt haben auf Spar­tätig­keit, Arbeits­angebot oder Staats­haus­halt
[HTML] S. Nowicki: Die drei Säulen der Alters­vorsorge. Ihr-Rentenplan.de, 2006. • Gesetz­liche Rente, betrieb­liche Alters­versor­gung, private Renten­versi­cherung
[HTML] WikipediA: Entgelt­umwand­lung = Verzicht auf Teile des bar auszu­zah­lenden Gehal­ts zugun­sten betrieb­licher Alters­vorsorge. Dadurch sinkt Ein­kommen des Arbeit­nehmers und es fallen – abhän­gig von persön­licher Verdienst­situ­ation – weniger Lohn­steuern und Sozial­abgaben an. 2008
[HTML] S. Thissen: Rische fordert Begren­zung geför­derter Entgelt­umwand­lung. www.ihre-vorsorge.de, 2006. • Die 2002 einge­führte steuer- und sozial­abgaben­freie Entgelt­umwand­lung bei betrieb­licher Alters­vorsorge beabsich­tigte einen Schub für betrieb­liche Alters­vorsorge • Herbert Rische (Präsi­dent Deut­sche Renten­versi­cherung Bund): dieses Ziel mittler­weile erreicht und bedarf nach 2008 keiner weiteren Förde­rung mehr • diese staat­liche Förderung beschere der GRV nach Angaben des Bundes­ministe­riums für Arbeit und Soziales nicht nur Beitrags­ausfälle von jähr­lich etwa 1,2 Milli­arden €, sondern dämpft jähr­liche Renten­anpas­sung und verringert Renten­ansprü­che Versi­cherter und der Rentner
[HTML] CDA begrüßt Beitrags­freiheit der Entgelt­umwand­lung. CDU Baden-Württemberg, 2007. • CDU-Sozial­ausschüsse (CDA) begrüßen, dass Entgelt­umwand­lung über 2008 hinaus von Sozial­versi­cherungs­beiträgen verschont bleibt • demnach können Arbeit­nehmer bis zu 4% ihres Brutto­ein­kommens in betrieb­liche Alters­vorsorge ein­bringen, ohne dass für diesen Betrag Steuern und Sozial­abgaben gezahlt werden müssen • inzwi­schen sind mehr als 65% der Arbeit­nehmer über Entgelt­umwand­lung in betrieb­licher Alters­vorsorge • Kritik der Deut­schen Renten­versi­cherung an Sozial­abgaben­freiheit der Entgelt­umwand­lung wies der CDU-Sozial­politiker Bäumler zurück • es wäre ungerecht, Beiträge zur betrieb­lichen Alters­versorgung doppelt zu belasten, da auf ausge­zahlte Betriebs­renten inzwi­schen volle Kranken- und Pflege­versi­cherungs­beiträge erhoben werden
[HTML] K. Brandner: Fortbestand der Entgelt­umwand­lung stärkt Ver­trauen in die Alters­vorsorge. SPD BUNDES­TAGS­FRAKTION, 2007.5 • Ankün­digung, Möglich­keit der Arbeit­nehmer zur Entgelt­umwand­lung nicht Ende 2008 aus­laufen zu lassen, schafft Sicher­heit und Klarheit für Arbeit­nehmer
[PDF] M. Bolkovac, M. Fink: Sozialrecht 13: Finanzierung des Sozialstaates (öster­reichi­sche Sicht). www1.voegb.at, VÖGB, 2008. • „Als größtes Problem hinsicht­lich eines Umstiegs zu einem kapi­talge­deckten Verfahren stellt sich der Aufbau eines Kapital­stocks dar. Beitrags­erhö­hungen sind erfor­derlich, da aus den Einnahmen auch die beste­henden Pensionen und die bereits erwor­benen Anwart­schafts­zeiten finan­ziert werden müssen. Dies würde über Jahr­zehnte hinweg eine Doppel­belas­tung für die Beitrags­zahler/-innen darstellen.” • zum chile­nischen System: „Die Mängel dieses Systems sind offen­sicht­lich: Niedrig­verdiener/-innen mit Zeiten von Arbeits­losig­keit erhalten nur sehr nied­rige Pensions­leis­tungen. Die Verwal­tungs­kosten und das Marke­ting verschlingen große Summen, die auf die Kunden/-innen abge­wälzt werden.” • Öster­reich hat durch die beiden Pensions­reformen 2003 und 2004 eines der kompli­zier­testen Pensions­systeme der Welt
[HTML] Das 3-Säulen-Konzept. Die Schwei­ze­rischen Kantonal­banken, 2008. • 1. Säule, Existenz­siche­rung: staat­liche Vorsorge • 2. Säule, Fortset­zung des gewohnten Lebens­standards: beruf­liche Vorsorge • 3. Säule, indivi­duelle Bedürf­nisse: private Vorsorge (gebunden oder frei)
[HTML] Zweite Säule mit Illu­sionen. NZZ Online, 9.6.2002. • Die 2. Säule gilt gemein­hin dank Kapital­deckung als viel wider­stands­fähiger gegen Über­alterung als 1. Säule • Center for Strategic and Inter­national Studies: wenn in 10 bis 20 Jahren große Kohorten in Pension gehen und in kurzer Zeit ihr Alters­kapital zu Geld machen wollen, kann dies an Finan­zmärkten zu einem Kollaps führen (asset melt­down) • es werden hohe Sicher­heit und hohe Erträge zugleich verlangt • Leistungs­ver­sprechen der Pensions­kassen sind ange­sichts nicht berück­sich­tigter Risiken von Finanz­markt-Anlagen zu groß; so werde Deckung der Finan­zierungs­lücken künf­tigen Genera­tionen aufge­bürdet • dass kollek­tive Risiken unver­meidbar seien, müsse den Leuten klar gesagt werden
[Powerpoint Präsentation] R. Rechsteiner: Alterssicherung in der Schweiz (Folien). 2001. • Merk­male der AHV und Inva­liden­versiche­rung (1. Säule): seit 1948, obli­gato­risch für alle Einwohner­Innen, UV, Maximal­rente = 2·Minimal­rente, misch­inde­xiert: 50%Lohn-, 50% Preis­index; 20% Zuwen­dung aus 1% der Mehr­wert­steuer • beruf­liche Alters-, Hinter­lassenen- und Inva­liden­versicherung (2. Säule): obli­gato­risch für abhängig Beschäf­tigte ab Mindest­lohn, KDV, steuer­abzugs­fähig, nicht indexiert, nur Mindest­verzin­sung der Beiträge; Über­obli­gato­rium möglich • indi­vidu­elle Vorsorge (Säule 3b): freiwillig, KDV, unter­schied­licher Höchst­einzah­lungs­betrag für Arbeit­nehmer und Selbst­ständige, steuer­lich abziehbar • Funktions­weise des KDV • 1975–2000: Verschie­bung der Alters­siche­rung Rich­tung 2.+3. Säule • Real­verzin­sung von Pensions­kassen­kapi­talien 1946–1996 • Mythen: AHV ist gefährdet, Pensions­kassen­ansprüche sind sicher, 2. Säule fördert Wachs­tum, Versiche­rungs­wirt­schaft ist effi­zient • Unter­deckungen bis 20% in der 2. Säule nicht ausge­schlossen • 2. Säule erhöht Spar­quote, bremst Wachs­tum • Anla­genot: Erspar­nisse über­steigen Investi­tionen immer stärker • Pensions­kassen in Krise: nega­tive Renditen, Unter­deckung • insti­tutio­nelle Anleger zu prozykli­schem Verhalten gezwungen • Miss­brauch von Über­schüssen: wer erhält die Kurs­gewinne? • Forde­rungen der SP: Kapital­bildung zurück­fahren, AHV stärken, Voll­dyna­misie­rung
[PDF] Nationalrat R. Rechsteiner: Der Schwei­zer Spar­wahn verhin­dert Wirt­schafts­wachs­tum. Rote Revue, 2/2004. • Über­sparen insbe­sondere der 2. Säule hat zur Folge, dass private und insti­tutio­nelle Anleger unter akuter Anla­genot leiden • über­schüs­siges Geld fließt ein­fach in Kapital­export in verschul­dete Länder, die mehr konsu­mieren als sie eigent­lich sollten • mehr Sparen = weniger Nach­frage = weniger Wachs­tum • die Schweiz sollte ange­sichts der perma­nenten Wachs­tums­schwäche ihre Alters­siche­rung vermehrt auf UV umstel­len! • über­bordende Ersparnis erzeugt regelmä­ßige Stroh­feuer auf Finanz­märkten: es kommt zu stei­genden Kursen in einem bestimmten Segment, und anschlie­ßend folgt Zusam­men­bruch • Bewer­tung der Börse über­stieg Wirt­schafts­wachs­tum von 1987-2000 um ein Viel­faches, doch hoher Bewer­tung stand nur bedingt reale Vermeh­rung des Vermö­gens gegen­über • wie viel das Kapital der Pensions­kassen eines Tages Wert sein wird, ist unklar • tiefe Mindest­zinsen in der 2. Säule (z.Zt. 2,25%) belegen, dass nicht einmal ein Bruch­teil der Gewinne den Versi­cherten garantiert zuge­sichert wird • wenn Baby-Boomer eines Tages pensi­oniert werden und ihre Anlagen verflüs­sigen, werden Kurse einbrechen (evtl. auf ein Drittel ihres Werts) • Lebens­versi­che­rungen und Pensions­kassen arbeiten noto­risch ineffi­zient, mit Verwal­tungs­kosten von rund 10% der Prämien, also um mindestens einen Faktor 10 höher als jene der AHV • Gesetz­geber müsste UV stärken statt schwächen • wenn Arbeits­produk­tivität im Mittel 0,5 bis 1,5% wächst, spart man bei Umlage­finan­zierung rund ein Drittel der Beträge allein durch späteren Zeit­punkt der Rente! • Vor­schlag einer Hochbe­tagten-Versi­cherung
[HTML] O. Pauchard (Übers. S. Grizelj): Schweizer Rentensystem: Altersrenten unter Druck. swissinfo.ch, 29.1.2010. • Eine Abstim­mung am 7. März wird die Zukunft des schwei­zeri­schen Renten­systems beson­ders hinsicht­lich der beruf­lichen Vorsorge entscheiden • die Alters- und Hinter­lasse­nenver­siche­rung (AHV) ist obli­gato­risch: vom Monats­lohn wird ein Beitrag von 8,4% abge­zogen • finan­ziert werden die Alters­renten zusätz­lich durch kanto­nale und staat­liche Subven­tionen (z.B. ein Teil der Tabak­steuer) • die AHV stellt nur das „Existenz­minimum” sicher • die beruf­liche Vorsorge ist ein System der Kapi­talbil­dung • sie ist seit 1985 obli­gato­risch: alle Arbeit­nehmer, die jähr­lich mehr als 20.520 Franken verdienen, müssen einen Prozent­satz vom Einkommen bezahlen (von 7% zwischen 25 und 34 Jahren bis zu 18% zwischen 55 und 65 Jahren, und ein mindes­tens gleich hoher Betrag vom Arbeit­geber) • theore­tisch sollte die AHV zusammen mit der beruf­lichen Vorsorge 60% des letzten Einkom­mens sichern • diese Rente kann noch durch eine frei­willige, private Vorsorge bei einer Bank oder einer Versi­cherung ergänzt werden • die Landes­regie­rung schreibt den unzäh­ligen Pensions­kassen eine Mini­malren­dite vor • ab dem 1. Januar 2009 wurde dieser Prozent­satz von 2,75% auf 2% gesenkt (vor einigen Jahren waren es noch 4%) • am 7. März wird auch über den Umwand­lungs­satz abge­stimmt (bestimmt den Betrag der neuen Renten) • die Regie­rung und die poli­tisch Rechten wollen den Umwand­lungs­satz senken • außerdem gibt es eine Diskus­sion über das Renten­alter • die Linke setzt sich dafür ein, Früh­pensi­onie­rungen für einkom­mens­schwache Personen zu verein­fachen • in der Schweiz wie in Europa: die Rechte versucht, die Folgen der Alte­rung der Gesell­schaft zu antizi­pieren, während die Linke die schritt­weise Zerschla­gung des Renten­systems anpran­gert
[Folien/Dias] Keynote Lecture: Die Risiken der Vorsorgegarantie. Swiss Equity KMU invest day, www.kmuinvestday.ch, Zürich, 19.5.2010. • Grafik S. 5: 3-Säulen-Systeme im Vergleich • S. 6: „benei­dens­werte Risiko­diver­sifi­zierung”: 1. Säule: UV als „inter­genera­tive Versi­cherung”, 2. Säule: KDV als Zwangs­sparen, 3. Säule: Subven­tionie­rung der privaten Vorsorge • Grafik S. 8: Schweizer Alters­struktur 1860, 2005 und 2060 • Grafik S. 9: Schweizer Lebens­erwar­tung bei Geburt 1880–2003 • Grafik S. 11: Prognosen Alters­quotient 1980–2050 • vor der Krise: Unter­schät­zung von Trends und lang­fris­tiger Auswir­kungen, kombi­nierte Anfäl­ligkeit aller Systeme (3 Säulen, Inva­liden­versi­cherung, Kranken­versi­cherung), Reform­stau bis Reform­verwei­gerung, Verschul­dungen • Grafik S. 13: Alters­struktur bei Abstim­mungen (Anzahl Stimm­berecht­tigte und davon regel­mäßig Abstim­mende) • Grafik S.14: wann tritt Stimmen­mehr­heit der Über-50-Jäh­rigen in den einzelnen Ländern ein? • Grafik S. 16: IWF-Pro­jektion der Wachs­tums­verlang­samung als Folge der Alte­rung • Grafik S. 18: BIS: Prognose­bereiche der Staats­verschul­dung/BIP in Grie­chen­land und den USA • Grafik S. 19: Prognose­bereiche der Staats­verschul­dung/BIP in anderen Ländern • Grafik S. 20: benö­tigte struk­turelle Primär­über­schüsse (in % des BIP), um Schulden­quote auf 60% zu redu­zieren • Grafik S. 21: IWF: Vergleich der Kosten der Finanz­krise mit jenen der Demo­grafie • Konse­quenzen: Tendenzen zur Umver­teilung wegen zu hohem Umwand­lungs­satz, zu hoher Mindest­verzin­sung und Unter­deckung öffent­licher Pensions­kassen • echte Kassen-Sanie­rungen über­steigen die Möglich­keiten von Arbeit­gebern und Arbeit­nehmern • tenden­ziöse Grafik S. 25: Renten­leis­tungen und Wachstum: die arbei­tende Genera­tion nimmt ab, Inves­titi­onen nehmen ab, Zahl der Rentner bleibt konstant (Anmer­kung: mit dem Produk­tivi­täts­fort­schritt kann auch eine abneh­mende Arbeit­nehmer­zahl das Gleiche oder sogar noch mehr aufbringen — sowohl für die Rentner als auch an Inves­titi­onen!) • Grafik S. 26: drama­tische Einbußen bei den Finanzen 2008, auch insge­samt kaum Kapi­taler­träge — Mindest­zins­sätze von 2,25%–3% konnten auch über einen 5-Jahres­zeit­raum nur selten erwirt­schaftet werden • Grafik S.27: Unter­deckungs­quoten der privat-recht­lichen und der öffent­lich-recht­lichen Vorsor­geein­rich­tungen 2007–2009 • Verschul­dungen einzelner öffent­licher Pensions­kassen in der Schweiz
[HTML] R. Mäder: Sarkozy will Rentensystem retten. SRDRS, www.drs.ch, 15.2.2010. • Treffen Sarkozy mit Spitzen der Gewerk­schaften auf dem Sozial­gipfel • Prio­rität Renten­reform • Sarkozy: „Vor 20 Jahren finan­zierten 2 Arbeiter die Rente eines Pensio­nierten. In 40 Jahren werden es nur noch 1,2 Arbeiter sein” • bereits heute seien 10% der Renten nicht finanziert! • er will alle Möglich­keiten prüfen — nur eine Senkung der Renten schliesst er aus • die Wirt­schafts­krise und ihre Folgen für den Staats­haus­halt erzwingen nun ein Handeln • OECD: der Anteil der Renten­ausgaben an der Wirt­schafts­leis­tung in Frank­reich liegt mit 12,4% über dem Durch­schnitt der €-Zone • Defizit der umlage­finan­zierten Renten­kassen von 25 Mrd. € wird bis 2050 auf jähr­lich 100 Mrd. € steigen • die Gewerk­schaften drohen mit Massen­protesten • sie fordern, die Einnahme­lücke durch höhere Steuern zu schliessen
[HTML] Frankreich: Rente mit 62 schafft es durch die Nationalversammlung. WELT-ONLINE, 15.9.2010.
[HTML] Frankreich: Ende des Rentenluxus. FAZ.NET, 15.9.2010.
[HTML] Rente: Das französische Rentensystem[!]. République Française, Französische Botschaft in Deutschland, 12.11.2010. • Das franzö­sische Renten­system basiert haupt­säch­lich auf einem Umla­gever­fahren • es gibt eine große Viel­falt an Einzel­systemen und dazu noch Sonder­systeme • die Finan­zierung der Renten wird von den Sozial­part­nern eigen­ständig verwaltetüber die wichtig­sten Regeln stimmt das Parla­ment jähr­lich ab • Krank­heit, Mutter­schaft, Arbeits­losig­keit, usw. werden bei der Rente ange­rechnet • eine Mindest­rente wird garan­tiert • es gibt finan­zielle Ausgleichs­mecha­nismen zwischen den verschie­denen Arbeit­nehmer­gruppen • der Staat unter­stützt bestimmte defizi­täre Renten­systeme • das Renten­system für Arbeit­nehmer im privaten Bereich besteht aus einem Grund- und einem Zusatz­system • das Grund­system gilt für alle Arbeit­nehmer des Privat­sektors (14,9 Mio. Beitrags­zahler, 9,9 Mio. Rentner) • die Zutei­lung zu einem Zusatz­system hängt von der beruf­lichen Tätig­keit ab • Renten­alter: 60 Jahre (demnächst stei­gend auf 62 Jahre) — es erfor­dert 40 Jahre Beitrags­zahlung • es gibt eine Mindest­rente für alle in Frank­reich lebenden Seni­oren, die keine Anwart­schaft erworben haben • ein hinter­blie­bener Ehepartner ohne eigenes Einkommen oder mit einem zu geringen Einkommen erhält eine Hinter­blie­benen­rente in Rela­tion zur Rente des verstor­benen Part­ners (im allge­meinen ab 55 Jahren)
[HTML] INE bestätigt: Spanien braucht neues Sozial-und Renten­system. www.mallorca.sc, 29.1.2010. • 2049 werden in Spanien 31,9% 64 Jahre oder älter und 29,07% unter 16 Jahre alt sein (→39,03% Erwerbs­tätige) • durch­schnittl. Lebens­erwar­tungen 2048: Mann=84,3 Jahre (+5,8), Frau=89,9 Jahre (+6,5)
[PNG-Bild] M. Opielka: Better times ahead? Sozial Extra 29(6), 2005. • Neben einem Plädoyer für das Grund­einkommen eine Darstel­lung des US-ameri­kani­schen Renten­systemsalle Ameri­kaner zahlen auf ihr Einkommen (bis zur Höchst­grenze von 90.000$) 12,4% Renten­steuer • alle Alten ab 62 (ab 2027: 67) sowie Erwerbs­unfähige erhalten eine Rente von durch­schnitt­lich 1.100$ • fakti­sche Mindest­rente bei 30-jähriger Versiche­rungs­zeit: 655$ • Höchst­rente: 1.939$
[HTML] P. Iden: Das Rentensystem in Kanada — Teil 1. www.kanadaspezialist.com, 4.11.2009;  [HTML] Teil 2. • 3 Haupt­ebenen: 1) "Canada Pension Plan" (CPP), die Haupt­rente; 2) "Old Age Security" (OAS), die Zusatz­rente; 3) Einkommen aus Privat-Renten und Inves­titi­onen • CPP: jeder Arbeit­nehmer muss eine bestimmte Summe monat­lich einzahlen — entspre­chend bekommt er nach dem Ende seiner Arbeits­zeit eine vorbe­stimmte Rente ausbezahlt, aller­dings inner­halb bestimmter Minimum- und Maximum-Grenzen (z.Zt. max. $ 908,75) • das persön­liche Renten-Empfangs-Alter kann man zwischen 60 und 70 Jahren wählen (mit Ab- bzw. Zuschlägen) • der CPP soll etwa 25% des Einkom­mens eines Ange­stellten vor seiner Pensi­onie­rung ersetzen • Arbeit­nehmer zahlt z.Zt. 4,95% auf Brutto-Verdienst, Arbeit­geber 4,95% • Selbst­ständige zahlen z.Zt. 9,9% auf ihr Einkommen • die OAS wird ab Alter 65 gezahlt (mit aller­hand Vorbe­halten: kanadi­scher Staats­bürger oder Permanent Resident und hat mind. 10 Jahre in Kanada gelebt) • ¼-jähr­lich dem "Cost-of-Living-Index" ange­passt • die OAS kommt aus der Steuer-Kasse und ist nicht auf Einzah­lungen basiert • ein nicht mehr arbei­tendes Rentner-Ehepaar kann also maximal mit etwa $ 2,000.00 monat­lich (CPP+OAS) rechnen • die Durch­schnitts-Rente liegt um etwa $ 500.00 • zusätz­lich "Guaranteed Income Supplement" (GIS) für allein­stehende Rentner (kein Bestand­teil des Renten-Systems in Kanada, sondern eine sepa­rate „Wohl­fahrts-Zuwen­dung” des kanadi­schen Steuer-Systems für notlei­dende Personen, Ehepaare und Fami­lien) • privat kann man mit einer Bank, einer Kredit-Firma oder einer anderen von der Regie­rung aner­kannten Firma entweder einen Spar-Vertrag machen, der ihnen im Alter monat­lich oder jähr­lich eine bestimmte Summe auszahlt, oder ihre finan­ziellen Ange­legen­heiten einer "Financial Planning Company" über­geben • beides ist gefähr­lich heut­zutage, denn die Kompe­tenz solcher Firmen ist oft frag­würdig, und Betrugs-Manöver sind nicht selten • sie beruhen meist auf einer Basis von Aktien-Port­folios mit mini­malem Risiko (minimum risk), mitt­lerem Risiko (medium risk) bis hohem Risiko (high risk) • in allen diesen Kate­gorien haben Inves­toren in den letzten 12 oder so Monaten erheb­liche Verluste erlitten
[Folien/Dias] W. Strengmann-Kuhn: Soziale Sicherung I, 7. Vorle­sung: Fort­setzung: Reform­vorschläge (Folien). Univ. Frank­furt, SS 2007
[Folien/Dias] W. Strengmann-Kuhn: Das schwedische Modell der Alters­siche­rung – Ein Grünes Reform­projekt (Folien). BAG Wirtschaft. 2008. • Rendite des KDV: realer Zins­satz • Rendite des UV: Anstieg verbei­tragter Ein­kommens­summe + Verän­derung der Anzahl Beitrags­zahler • Problem des Über­gangs zum KDV nicht lösbar: Doppel­belas­tung der jungen Genera­tion oder Belas­tung der älteren Genera­tion • neue Renten­anpas­sungs­formel der rot-grünen Reform hat vor allem Beitrags­satz­stabi­lität zum Ziel • Riester-Rente war zunächst obli­gato­risch geplant, dann aber frei­willig mit staat­lichen Subven­tionen • (altes und) neues schwe­disches Modell: beitrags­abhängige umlage­finan­zierte Rente (Beitrags­satz 16%) + obliga­torische private Rente (Beitragssatz 2,5%) + evtl. steuer­finan­zierte Garan­tie­rente; aber: Renten­höhe ist unsicher • Schwei­ze­risches Modell: Mindest­rente, Höchst­rente, Versi­cherungs­pflicht für alle, auf gesam­tes Ein­kommen bezogen, keine Beitrags­bemes­sungs­grenze • Ziel: grüne Bürger­versi­cherung
[HTML] Rentenreform: Schwedischer Kurswechsel.  iw Institut der deutschen Wirtschaft Köln , 2010.
[HTML] kalvermann: Rentensystem in Schweden. APO-Troisdorf.de, 26.10.2010. • Das Renten­system in Schweden kommt ohne private kapital­orien­tierte Renten­versi­cherungs­träger aus • was bei uns Grund­siche­rungs­empfänger sind, wird in Schweden aus Mitteln des Renten­trägers bezahlt
[PDF] F. Legros: Notional Defined Contribution: A comparison of the French and the German Point Systems. CEPII, Working Paper No 2003-14, 2003. • "In order to provide better incentives for a later retirement, some experts do promote marginal actuarial fairness." This would imply some specificities that most pension schemes do not have, also which can be very costly, and is very difficult to implement • actuarial fairness in levels seems to combine individual freedom, incentives and financial equilibrium for all ages and individuals • NDC schemes provide the same yield to all individuals and all wage categories: for each individual, the discounted sum of contributions must be equal to the discounted sum of benefits • 2 levels of the bonus: a financial level (with a null value of leisure) insures the equilibrium of the scheme, and individual level which insures personal optimality • if there is a decreasing relationship between life expectancy and there are non-Bismarckian (redistributive) elements in the pension scheme, this implies a decreasing relationship between the individual wage and bonus (the optimal bonus for low income will be higher than the optimal bonus for high income) • marginal actuarial fairness is costly and difficult to implement as soon as life expectancy has to be taken into account as correlated with the value of leisure •
Life expectancy at the age of 60 and socio-professional categories (France)
Category Males Females
Executives, self employed 22.526.0
Intermediate profession (technicians, etc.) 19.525.0
Artisan, shopkeepers, firms managers 19.525.0
Employees 19.024.0
Workers 17.023.0
• "in an actuarially fair system in level, the discounted sum of contributions must be equal for every individual to the discounted sum of benefits, and the discount rate is the same for every member of a cohort" (such a system cannot have Beveridgean elements) • such a system is defined by the rate of discount, used to compare past paid contributions and future earned benefits • the budgetary balance of such a system depends on the indexing rule (generally given by the evolution of an economic parameter) • "As soon as the pension scheme contribution rate does not vary" (the purpose of an NDC PAYG) "the indexing rule will try to provide an automatic stabilising device ..." (total wage bill in Sweden, inflation in France, net wages in Germany) • even if the stabiliser is adequate (ex ante), it can be unable to play its role (ex post) • because of the uncertainty about economic trends and cycles and about demographics, the ability of these schemes to stabilize automatically is very questionable • the Swedish NDC scheme (the "ideal") has no automatic stabilizing device • the German pension scheme by points is condemned to deficit • the French pension scheme balance totally depends on the quality of the experts' forecasts • uncertainty effects future wages, forecasted active population, birth rates and life expectancies • due to uncertainty, forecasted contribution rates can vary by 15% in 2040 • changes in life expectancy usually profit more the rich and cost more to the poor → potential contradiction between actuarial fairness (insurance logic) and redistributive goals • because, due to disparity in life expectancy, the intra-generational variance is higher than the inter-generational variance, the NDC fvours financial equilibrium to social equilibrium • the French model — having no automatism in its indexing device — can be regulated each year according to the forecasts: but it requires reliable and frequent forecasts and independence of the boards from retirees' and wage earners' lobbies • the built-in automatic "return spring" mechanism in the German adjustment formula (whereby the pension yield is lowered by the present contribution rate) implies that the active population pays 3 times: once by the contribution rate, then by its future replacement rate, and finally because the life expectancy index based in the past is a source of costly inertia • if instead the less favourable assumptions in the forecasts are selected, it is probable that the scheme will get into surplus within some years (these surpluses could be used as a buffer fund) • the result would be a decrease in average pension
[PDF] A.J. Auerbach, R. Lee: Notional Defined Contribution Pension Systems in a Stochastic Context: Design and Stability (Summary). NBER — National Bureau of Economic Research, Retirement Research Center, 2006. • A new variety of public pension programs known as NDC has been implemented by Sweden • also introduced or planned in Italy, Poland, Latvia, Mongolia and the Kyrgyz Republic • the basic principle is that they mimic Defined Contribution plans without actually setting aside assets: a notional capital account is maintained for each participant • balances in this account earn a rate of return declared by the pension plan each year (in Sweden depending on per capita economic growth) • notional payments into this account are made over the entire life history to mirror actual contributions • the declared rate of return and these notional contributions determine the value of the account at any point in time • after a designated age (e.g. 62), the account can be exchanged with an annuity from the pension plan: its terms will depend on mortality of the generation at a fixed age (e.g. 65) and on a rate of return as calculated from the pension plan • an NDC plan appears to achieve considerable financial stability: the promised rate of return reflects the underlying PAYGO nature (rather than being market based) and the annuity structure should buffer the system from the costs of rising longevity • in the event that the program's finances move toward imbalance, a braking mechanism can be incorporated which automatically modifies the rate of return • a stochastic macro model is used to simulate the context of the US demography and economy • the study shows a problem with the Swedish model, which only brakes the rate of return when moving toward debt • only a symmetric brake, which also raises the rate of return during periods of financial strength, can avoid considerable asset accumulation during such periods • an NDC system in which rates of return are based on total rather than per capita economic growth is inherently more stable • the major part of volatility in the performance is attributable to economic (rather than demographic) uncertainty;  [PDF] Full Working Paper
[PDF] W. Binne: Blick über die Grenzen (Schweden, Schweiz)[!]. VDR, 2003
[PDF] M. Bütler: Zweite Säule: Wie konstruiert man ein stabiles Renten­system? Buch­tipp. Die Volks­wirt­schaft, 8/2003. • In der Schweiz krankt auch die 2. Säule • wegen mangelnder Rationa­lität versäumen es die Indivi­duen, aus eigenem Antrieb für das Alter vorzu­sorgen • das chile­nische Modell hat doppelt so hohe Verwal­tungs­kosten wie die Schweiz • eine Infla­tions­indexie­rung der Renten ist nur über eine substan­ziell tiefere Anfangs­rente erreichbar
[PDF] H.-H. Francke: Risikovorsorge in alterna­tiven volks­wirt­schaft­lichen Finanzie­rungs­systemen - das deut­sche Dilemma. In: E. Welteke, G.A. Schröder, M.B. Hofer (Hrsg.): Perspek­tiven der Märkte für Finanz­dienst­leistungen. Fest­schrift zum 60. Geburts­tag von Prof. Dr. Die­thard B. Sim­mert.  Deut­scher Spar­kassen Verlag, Stutt­gart, 2004. Insti­tutio­nelle Unter­schiede zwi­schen Kapital­markt-orien­tiertem US-Finanz­system und Banken-orien­tiertem deut­schem Finanz­system • grund­sätz­lich gibt es für auf Unge­wiß­heit beru­henden Risiken keine indivi­duelle Vorsorge­mög­lichkeit • Kolle­ktiv kann jedoch – not­falls durch zwangs­weisen Rück­griff auf Steuer­zahler – Kata­stro­phen kompen­sieren • indivi­duelle Vorsorge­stra­tegien sind nur gegen quanti­fizier­bare Risiken mög­lichgegen objekt­spezi­fische Risiken kann man sich schützen, indem man Port­folio nach Krite­rium unter­schied­licher Risiko­quellen schützt • gegen systema­tische Risiken - wie makro­ökono­mische Schocks - kann man sich nur durch inter­tempo­ralen Risiko­aus­gleich schützen, z.B. zwischen Genera­tionen durch insti­tutio­nelle Kapital­akkumu­lation oder im UV • dieser Schutz kann als öffent­liches Gut vom Allmen­detyp inter­pretiert werden - damit staat­liche Bereit­stel­lung trotz Rivali­tät im Konsum gerecht­fertigt • die staat­lich instru­mentali­sierte Risikot­räger­schaft in den USA ist funda­mental ver­schieden: Regu­lie­rungen und Institu­tionen im Bereich des selbst genutzten Wohn­eigen­tums („Ginny Mae”, „Fanny Mae”, „Freddy Mac”) mit beson­deren Offen­legungs­pflich­ten sowie Organi­sation der Pensions­fonds (Anteil an risi­koär­meren staat­lichen Renten­papieren) • deut­sche Risikot­räger - vor allem Banken - werden gestützt durch das Kredit­wesen­gesetz, das nach unter­schied­lichen Rechts­formen geglie­derte Banken­system und die beson­deren Bezie­hungen zur Zentral­bank • kapital­gedeckte Pensions­kassen bzw. Sozial­versi­cherungs­systeme geraten bei längeren Wirt­schafts­krisen und/oder größeren Schocks in ökono­mische Schwie­rig­keiten
[PDF] Internationale Konferenz der  FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG: Renten­reformen in Mittel- und Ost­europa. Bericht. Prag, 2006. • Gemein­same Ursachen der Renten­kassen-Probleme: Alte­rung der Gesell­schaft, Zunahme der Früh­verren­tung, hohe Arbeits­losig­keit, stei­gende Lebens­erwar­tung • H. Corne­jová: „Im Vergleich zu 1950 leben wir heute durchsch­nitt­lich etwa 13 Jahre länger” • Ungarn und Polen: neben umlage­finan­zierter GRV eine eben­falls obliga­torische kapital­gedeckte 2. Säule • Slowa­kei stellt auf kapital­gedeck­tes System um • Tsche­chien hat keine betrieb­liche Alters­versor­gung • Slowe­nien: 3-Säulen-Modell nach Schwei­zer Muster • Deutsch­land: neben GRV und betrieb­licher Alters­versor­gung als 3. Säule freiwil­liges privates, staat­lich bezu­schuss­tes KDV: die Riester-Rente • Öster­reich: 3-Säulen-Modell, wobei die 1. Säule alle Arbeit­nehmer umfasst (auch Beamte) • Spanne der Renten­eintritt­salter reicht von 55 bis 67 Jahren • Teil­nehmer forderten nur Erhö­hung des faktischen Renten­eintritts­alters • alle warnten vor Schluss­folge­rung, höhere Lebens­erwar­tung bedeute auch, dass man länger arbeiten könne • ohne Jobs für Ältere komme Anhe­bung des Renten­alters einer Renten­kür­zung gleich • Achitz (Österreich): Regie­rungen sollten sich auf Erwerbs­quote, Lohn­ent­wick­lung und Wirt­schafts­wachstum konzen­trieren • Umlage­system müsse auch künftig Grund­lage sein • Einig­keit darin, dass KDV nicht ver­pflich­tend sein sollte • Gewerk­schaften hätten oft leider mitge­tragen, dass Arbeits­markt­politik auf Kosten der Sozial­versiche­rungs­systeme gemacht wurde (Motto: „Lieber ein glück­licher Rent­ner als ein unglück­licher Arbeits­loser”) • künftig stärker auf lang­fristige Investi­tionen drängen
[HTML] Russland gerät in Schieflage bei Rentensystem — „Expert”. RIANOVOSTI, 15.6.2010.
[HTML] Petersburger Wirtschaftsforum 2010: Rentenreform in Russland: Tod vor der Rente — „Wedomosti”. RIANOVOSTI, 21.6.2010. • Finanz­minister Alexejew Kudrin: das Renten­alter wird erhöht werden müssen — Beschluss „in ein, zwei oder fünf Jahren” • in Russ­land gehen Frauen mit 55 Jahren und Männer mit 60 Jahren in Rente • viele gehen auch vorzeitig in die Rente (Berg­werks­arbeiter, Forst­arbeiter, Kosmo­nauten u.a.) • durch­schnitt­liches Renten­eintritts­alter: 54 Jahre bei den Männern und 52 Jahre bei den Frauen • die Zahl der Beitrags­zahler ist fast 2 mal so hoch wie die Zahl der Rentner: 70 Mio. gegen­über 36 Mio. • 2031 können die Zahlen gleich groß werden • Präsi­denten­berater Arkadi Dworko­witsch: es hat noch keine Analysen gegeben • die Gesell­schaft werde der Erhö­hung des Renten­alters erst dann zustimmen, wenn die Zahl der arbei­tenden Rentner höher als die der nicht arbei­tenden sei (heute: ca. 33%) • die Erhö­hung des Renten­alters ist besten­falls 2014/2015 zu erwarten
[HTML] D. Palan: Renten: Revolution statt Schneckentempo. FOCUS MONEY online, 10.11.1997. • N. Walter: „Das System der gesetz­lichen Renten­versi­cherung in Deutsch­land ist bank­rott” • W. Döring (FDP) fordert „den sofor­tigen und voll­stän­digen Ausstieg aus der gesetz­lichen Renten­versi­cherung” • C. Schwarz-Schilling (CDU): rund 700 Mrd. DM müssten bis zum Jahr 2015 ange­spart werden • N. Blüm: zu teuer, nicht finan­zierbar und poli­tisch nicht durch­zusetzen — die Genera­tion, die den Kapital­stock aufbauen müsste, würde doppelt zur Kasse gebeten: neben der Spar­leis­tung für die eigene Rente hätte sie die Ansprüche der Alt­rentner zu bezahlen • H.O. Herøy (Colonia Versi­cherung): die Teil­umstel­lung ist machbar und bezahlbar, wenn die Beitrags­sätze bei 20% einge­froren werden und gleich­zeitig das heutige Renten­niveau beibe­halten wird — der Aufbau einer Kapital­rücklage bremst den Beitrags­anstieg ab • Blüms Renten­reform­kommis­sion befürchtet volks­wirt­schaft­liche Verwer­fungen • J. Borchert: „Wie kann man den immensen Kapital­stock wieder auflösen, ohne erheb­liche Verluste zu riskieren? — massen­hafter Verkauf von Wertpa­pieren und Immo­bilien kann deren Preise ins Boden­lose stürzen lassen”wenn der GRV zwischen 2020 und 2030 der Kollaps droht, würde ein Kapital­stock die Zeit­bombe entschärfen • H.O. Herøys Idee: eine Mischung aus staat­licher Rente und privatem Sparka­pital: ab 1999 werden Beiträge und Leis­tungen festge­schrieben; künftig muss keiner mehr als 20% in die GRV zahlen, das Alters­ruhe­geld wird dennoch auf 70% des letzten Netto­gehalts fest­gesetzt, die Finan­zierung ändert sich: ein Teil der Rente wird künftig bei Banken, Versiche­rungen oder Invest­ment­fonds angespart — der Anreiz zum Sparen: die Rück­lage fürs Alter ist steuer­frei; dafür müssen die Renten künftig versteuert werden • für die Jungen: statt der prophe­zeiten Spitzen­sätze von 27% steigen die Belas­tungen einschließ­lich Spar­betrag auf maximal 23%, dafür steigen die Beiträge in den ersten Jahren stärker als ohne Reform, und die Jungen gehen 2 Jahre später in Rente • Verluste der Alten: die Genera­tion kurz vor der Rente hat am wenigsten Zeit, Kapital anzu­sparen, und gleich zu Beginn werden die jähr­lichen Renten­steige­rungen redu­ziert • Geld kostet das Modell vor allem in den ersten Jahren, wenn der Staat die Folgen der Reform finan­ziell abfe­dern muss (rund 15 Mrd. DM bis 2002)das zusätz­liche Kapital und die gesun­kenen Lohn­neben­kosten schaffen höheres Wirt­schafts­wachstum und stei­gende Steuer­einnahmen • Rechen­beispiele • Kapital­deckungs­praxis in Europa und welt­weit
[HTML] J. Piñera: Auf dem Weg zum mündigen Bürger: Reform der Alters­versor­gung am Beispiel Chile. www.josepinera.com/pag/, 1999. • „… das Umlage­verfahren versucht, die … nach­voll­zieh­bare Verbin­dung zwischen Leistung und Vergü­tung … aufzu­heben” • „… läuft darauf hinaus, daß ein immer kleiner werdender Anteil von beschäf­tigten Beitrags­zahlern eine immer größer werdende Schar von Renten­empfän­gern zu ernähren und zu versorgen hat” • „… unaus­weich­lich, daß die verspro­chenen Leis­tungen gekürzt werden müssen” • die chile­nische Regie­rung setzte „… an die Stelle der staat­lichen Renten­ver­siche­rung eine revo­lutio­näre Neue­rung: ein natio­nales, im wesent­lichen privat­wirt­schaft­lich organi­siertes System von Renten­spar­konten” • die Leis­tungen des neuen, privaten Systems liegen 16 Jahre danach zwischen 50 bis 100 Prozent höher als die nach dem früheren Umlage­system gezahlten Renten, je nachdem, ob es sich um Alters-, Erwerbs­unfähig­keits- oder Hinter­bliebenen­renten handelt • das von der privaten Renten­ver­siche­rung verwal­tete Vermögen beläuft sich auf etwa 40% des chileni­schen Brutto­sozial­produkts von 1995 • Entpoli­tisie­rung: die Renten nun nicht mehr Ange­legen­heit und Spiel­ball der Politik • erlaubt es, persön­lichen Präfe­renzen nachzu­gehen: die einen möchten möglichst immer­fort arbeiten, andere wiederum können es gar nicht erwarten, in den Ruhe­stand zu treten • die Beitrags­zahlungen der Arbeit­nehmer sind steuer­lich absetzbar, die Erträge der Renten­spar­konten steuer­frei • mit einge­schlossen in das System der Renten­spar­konten sind eine Erwerbs­unfähig­keits- und eine Lebens­ver­siche­rung • ein Arbeit­nehmer, der vor seiner Pensi­onie­rung mindes­tens 20 Jahre lang regel­mäßig Beiträge gezahlt hat und dessen Ansprüche dennoch unter der staat­lich festge­legten Mindest­rente liegen, erhält diese Mindest­rente vom Staat dann, wenn sein Renten­spar­konto erschöpft ist • die gesetz­liche Mindest­anspar­quote von 10% des Einkom­mens vor Steuern (weitere 10% darf man steuer­begüns­tigt ansparen) gründet auf der Annahme, dass im Laufe eines Arbeits­lebens durch­schnitt­lich ein Netto­ertrag von 4% erwirt­schaftet wird: ausrei­chend Geld, um die Zahlung einer Rente von 70% seines letzten Monats­lohns sicher­zu­stellen. • Behaup­tung: im System der Renten­spar­konten stellt sich das Problem der demo­grafi­schen Falle über­haupt nicht • es stellen sich natür­lich Über­gangs­probleme, deren Lösung die komplexen Gegeben­heiten im jewei­ligen Land zu berück­sichtigen hat • Arbeit­nehmer, die in das neue System über­wechseln, zahlen keine Beiträge mehr in das UV • die Regie­rung garan­tiert all denje­nigen, die bereits eine Rente beziehen, dass die Höhe ihrer Pensionen durch die Reform nicht beein­flusst wird • jedem Arbeit­nehmer, der nach dem UV bereits Beträge entrichtet, steht die Wahl offen, zu verbleiben oder aber überzu­wechseln • wer das alte System verläßt, erhält als „Aner­kennung” eine Obli­gation (Index­anleihe mit Real­zins­satz von 4%), die seinem neuen Renten­spar­konto gutge­schrieben wird und erst nach Erreichen des gesetz­lichen Renten­alters ausbe­zahlt wird • neu auf den Arbeits­markt Kommende sind auf das neue System verpflichtet • erreicht der letzte im UV verblie­bene Arbeit­nehmer das Renten­alter, ist die Regie­rung ledig­lich noch für eine begrenzte Zeit verpflichtet, an die Pensionäre des alten Systems Rente zu zahlen • mit dem dazu gere­gelten Absenken der Arbeit­geber­beitrags stiegen die Netto­löhne um etwa 5% an — damit konnte die täuschende Vorstel­lung besei­tigt werden, die Sozial­ver­siche­rung werde von Arbeit­gebern und Arbeit­nehmern gemeinsam getragen; damit stellt das System klar heraus, dass sämt­liche Beiträge von den Arbeit­nehmern stammen • die aus dem UV resul­tie­rende Verschul­dung des chileni­schen Systems ist von der Welt­bank auf etwa 80% des BSPs von 1980 geschätzt worden • durch Neuver­schul­dung können die Kosten des Über­gangs auf zukünf­tige Genera­tionen verteilt werden (in Chile etwa 40% über Regie­rungs­schuld­verschrei­bungen) • „Diese "Über­brückungs­verschul­dung" wird wahr­schein­lich zu dem Zeit­punkt voll­ständig getilgt sein, zu dem uns der letzte Pensi­onär des alten Systems verläßt.” • es haben sich mehr als 90% der chileni­schen Arbeit­nehmer, die früher dem alten System ange­hörten, für das neue entschieden;  [Web-Link] M. Klundt: Von der sozialen zur Genera­tionen­gerech­tigkeit?. Polari­sierte Lebens­lagen und ihre Deutung in Wissen­schaft, Politik und Medien. VS Verlag für Sozial­wissen­schaften, 2007. • Aus einem Inter­view der Frank­furter Rund­schau am 26.1.2005 mit dem früheren (2000–2006) chileni­schen Präsi­denten Ricardo Lagos über die Erfah­rungen mit der Renten­priva­tisie­rung: „Die Hälfte der Rentner wird nicht das garan­tierte Mindest­renten­niveau erhalten. Wir bringen ein Gesetz zur Verbes­serung der Einkom­mens­situa­tion alter Menschen ein, weil sich das indi­vidu­elle Kapital­deckungs­verfahren als unzu­reichend erweist. Das ist die Lehre, die wir ziehen und die auch in der deut­schen Reform­debatte zu bedenken wäre: Die Priva­tisie­rung der Alters­siche­rung bedeutet für den Staat enorme finan­zielle Belas­tungen.”;  [Zitierung] C. Mesa-Lago: Die Rentenstruktur­reform der sozi­alen Sicher­heit in Latein­amerika: Modelle, Merk­male, Ergeb­nisse und Lehren. Inter­natio­nale Revue für sozi­ale Sicher­heit, 54(4), 2001. (Zitiert in Wiki­pedia über José Piñera). • Bestä­tigte in vielerlei Hinsicht die Kritik von Orszag und Stiglitz. So betrug z.B. im Jahr 2000 die Zahl der aktiven Beitrags­zahler in Chile gerade 60%, obwohl die Reform auch mit dem ausdrück­lichen Ziel einer deut­lichen Redu­zierung der in Chile weit­verbrei­teten Beitrags­hinter­ziehung einge­führt worden war
[HTML] M.A. Ruiz Arias, C. Mesa-Lago: Privatisierungen, die zur Ader lassen. Renten­reformen in Latein­amerika. ila 251, Dossier: Rente & Rendite, 2001. Zusam­menfas­sung durch E. Fritsch der Arti­kel M.A. Ruiz Arias: „Las reformas en los sistemas de pensiones en América Latina y el caso Nicaragua”, in: La Privatización que Sangra, 25, Managua 2000, und C. Mesa-Lago: „Políticas y reformas de la seguridad social en América Latina”, 2000. • Renten­reformen in Costa Rica, Chile, Argen­tinien, Uruguay, Peru, Kolum­bien, Boli­vien, Mexico, El Salvador • kein univer­sales Modell für Latein­amerika • die Reformen wurden den jewei­ligen wirt­schaft­lichen, demo­grafi­schen, recht­lichen und politi­schen Bedin­gungen angepasst
[PDF] C. Mesa-Lago: Reassessing Pension Reform in Chile and Other Countries in Latin America. www.adb.org, 2002. • Legal and statistical data, and technical studies on structural reforms of social security pensions in 11 countries in Latin America • 3 different general models • effects of the reforms in labor force coverage, compliance, competition, administrative costs, pension level and gender, impact on national savings, fiscal costs, capital market development, and investment returns • 11 lessons from the analysis: • 1) there is no single universal structural pension reform model • 2) in 2 countries (Bolivia, Mexico) all insured persons switched to the private system, in 4 countries most of them did • 3) indication of an increase in pension coverage of the labor force in 5 countries, stagnation in 2 and decrease in 2 • 4) account ownership and direct link between contribution and pension levels have not solved the problem of evasion and payment delays • 5) small countries have only 2 or 3 providers • 6) despite competition, administrative costs are high and have not significantly dimished • 7) recent data on pension level and gender indicate that old-age private pensions are smaller than public pensions, while the opposite is true of disability and survivors pensions, and private pensions are adversely affected by the higher life expectancy of women • 8) capital accumulation has been quite considerable (55% of GDP in Chile, 4–11% in the other countries), but deducted fiscal costs from private pension savings in Chile shows a negative net result — „the goals of the reform should be others” • 9) fiscal costs are due to 3 state financial responsibilities: the public system deficit, the recognition bond, and the minimum pension: Chile has endured the highest fiscal costs, but also has granted very generous conditions; the means of financing both fiscal cost and the value of implicit pension debt must be taken into consideration, because the transition can last from 40 to 60 years • 10) the private pension system possibly has made the financial markets more liquid and mature and contributed to a more diversified portfolio • 11) the average real rate of return (gross returns, before deduction of administrative costs) until 1002 ranged from 11% to 16% in Chile, Mexico, El Salvador and Bolivia, and from 6% to 8% in the other countries
[PDF] Y. Quiroga: Vom Vorbild zum Reform­fall: Chile refor­miert sein privates Renten­ver­siche­rungs­system.  FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG, 2008. • Chile hat 26 Jahre Erfah­rung mit einem privaten Renten­ver­siche­rungs­system • sein radi­kaler Wechsel von einem staat­lichen UV zu einem indi­vidu­ellen und privat verwal­teten KDV wurde welt­weit als Beispiel für ähnliche Reformen ange­führt • doch die wichtig­sten Versprechen (bessere Renten, höherer Deckungs­grad und gesell­schaft­lich sowie indi­vidu­ell niedri­gere Kosten) wurden nicht einge­halten • statt­dessen produ­ziert das System zuneh­mend Alters­armut und Ungleich­heit • wichtig­stes Projekt der Regie­rung Bachelet ist daher eine neue Renten­reform • die Umstel­lung vom alten UV auf das KDV verur­sacht bis heute hohe Trans­itions­kosten: staat­liches Defizit 1981–2004 durch­schnitt­lich 4,7% des BIP gegen­über 1,8% vorher • 2007 4,37 Mio. Beitrags­zahler bei rund 7 Mio. wirt­schaft­lich aktiver Bevöl­kerung (62% der Erwerbs­bevö­kerung zahlt ins KDV, 3,7% ins alte UV) • die Mitglieder der Renten­fonds zahlen nur spora­disch ein (Beitrags­dichte 52% eines Arbeits­lebens) • mehr als ein Drittel der 1,4 Mio. staat­lichen Renten sind aus dem UV, das im Gegen­satz zum KDV nicht automa­tisch der Preis­steige­rung ange­passt wurde • 30% aller staat­lichen Renten waren Sozial­renten (nach Armuts­krite­rien gere­gelt) • der Staat zahlt den größten Teil der Renten an die Fonds (entspre­chend den zuvor in das öffent­liche System einge­zahlten Beiträgen), jähr­lich ange­passt mit 4% • die Leistung der privaten Kassen kann nicht nach den gezahlten Renten bestimmt werden • die durch­schnitt­lichen Renten­zahlungen liegen bei den privaten Fonds um 18% unter denen des staat­lichen Systems! • 2020–2025 werden Männer im Dur­schnitt mit 51% und Frauen mit 28% ihres Einkom­mens der letzten Arbeits­jahre in Rente gehen (statt der verspro­chenen 80%) • reale Anlage­renta­bilität der Fonds­mitglieder in den letzten 10 Jahren zwischen 4,5% und 6,5% • das Centro de Estudios Nacionales de Desarrollo Alternativo kommt für 1990–2005 auf eine Renta­bilität der Beitrags­zahlungen von 3,5% • von den 22 Fonds um 1990 hat nur ein Oligopol von 6 Fonds über­lebt • die organi­sierte Arbeit­nehmer­schaft hat keinerlei Einfluss auf die Verwal­tung der ange­legten Gelder • das System ist zur Herstel­lung sozi­aler Sicher­heit für die Mehr­heit der Bevöl­kerung inef­fizient • Kinder­erzie­hung oder Arbeits­losig­keit wird mit gerin­geren Renten bestraft • seit 2005 gibt es einen Konsens, dass der Staat wieder aktiv als Bereit­steller eines Systems der sozi­alen Siche­rung wahr­nehmen müsse • wichtig­stes Element der Anfang 2008 beschlos­senen Reform ist die Einfüh­rung einer soli­dari­schen, steuer­finan­zierten Säule (mit Kinder­bonus = 10% von 18 Mindest­löhnen) als Ersatz der Zuschüsse zur Minimal­rente und der Sozial­renten, zwischen 34% und 56% über den bishe­rigen Sozial­renten, aber 22% bis 33% unter der Mindest­rente • auch Selbst­stän­dige werden nach 7-jähriger Über­gangs­zeit in das beitrags­pflichtige System privater Renten­fonds aufge­nommen • die Gesamt­kosten für die soli­dari­sche Säule werden auf 1% des BIP 2017 geschätzt • es handelt sich aber nicht um einen System­wechsel • der Staat als Bürge eines Minimal­standards, den er gesamt­soli­darisch finan­ziert • dagegen wurde in Argen­tinien 2007 die Wahl­frei­heit zwischen privatem KDV oder staat­lichem UV herge­stellt → Mitglie­derzahl der privaten Renten­fonds von 12 auf 9 Mio. verrin­gert • in Chile werden nun 60% der Bevöl­kerung mit höheren Renten rechnen können • das private System lässt eine klare Aussage zur zukünf­tigen Renten­höhe nicht zu — dies Problem löst auch das neue System nicht • da das chileni­sche Steuer­system extrem regressiv ist, wäre eine stär­kere Beteili­gung der Arbeit­geber an den steuer­finan­zierten Leistungen gerecht • die Koali­tion schreckte offenbar davor zurück, noch einen Schritt weiter zu gehen
[PDF] K. Niemietz: Der späte Sieg des Ernesto Guevara. Argen­tinien entei­gnet die privaten Pensions­fonds. ecaef.org, 2009. Erschienen als „The Nationalisation of Retirement Savings Accounts in Argentina” in: Economic Affairs, 29(2), 2009. • „Im Vergleich zu dem, was möglich gewesen wäre, und mit dem, was Chile erreicht hat, fällt die Bilanz” für das private Teil­system der argen­tini­schen Alters­vorsorge „durch­wachsen aus” • über­mäßige Regulie­rung der Geschäfts­tätig­keit der Pensions­fonds wie auch struk­turelle Defi­zite haben das System behin­dert • diese Widrig­keiten der recht­lichen und insti­tutio­nellen Rahmen­bedin­gungen trafen auch auf Chile zu, wurden dort aber von einer Fülle von Reformen auf allen Ebenen begleitet • den enteig­neten Sparern in Argen­tinien wird sugge­riert, sie hätten ihr Vermögen nicht verloren, sondern gegen Ansprüche aus dem UV einge­tauscht • es besteht das politi­sche Risiko, dass die Renten­formel im UV will­kür­lich nach Gruppen­inter­essen geän­dert wird • auf die argen­tini­sche Bevöl­kerung wird aufgrund der raschen Alte­rung eine hohe fiska­lische Belas­tung zukommen • in Ländern mit stei­genden Alten­quoti­enten können die Kosten des Über­gangs auf das KDV zu hoch sein
[HTML] WikipediA: Rentenversicherungssystem (Chile). 2010. • Das staat­lich regu­lierte chile­nische Renten­versiche­rungs­system wurde 1980 vom UV auf das KDV umge­stellt • für alle Arbeiter müssen die Arbeit­geber einen Teil des Arbeits­einkom­mens an die Renten­versi­cherung abführen • alle Arbeit­nehmer müssen, Selbst­stän­dige dürfen einzahlen • die Pensions­fonds finan­zieren sich über Verwal­tungs­kosten, die nicht regu­liert sind • weiterhin wird ein Teil der monat­lichen Renten­beiträge zur Finan­zierung einbe­halten, ebenso wie ein Teil der freiwil­ligen Beiträge • die zu erwar­tende Renten­höhe hängt nicht nur von der Wert­entwick­lung der Renten­fonds, sondern auch von den abgezo­genen Verwal­tungs­kosten ab • wurde mindes­tens 20 Jahre lang einge­zahlt und liegt der Renten­anspruch dann unter einer bestimmten Höhe, besteht Anspruch auf Mindest­rente (auf Staats­kosten) • Sebastián Piñera: „die eine Hälfte der Chilenen hat keinen Renten­anspruch, und für 40% von den anderen ist es schwierig, auch nur die Voraus­setzungen für die Mindest­rente zu errei­chen.” • wenn ein Renten­fonds den staat­lich festge­setzten Mindest­ertrag nicht mehr leisten kann, wird er liqui­diert, das Fondsver­mögen auf andere Fonds über­tragen, und der Staat muss die Kapital­diffe­renz zum Mindest­ertrag auffüllen • da den Renten­ansprüchen aus dem alten System fast keine Einzah­lungen mehr gegen­über stehen, wird die Diffe­renz vom chileni­schen Staat gezahlt (jähr­liche Umstel­lungs­kosten: in der Größen­ordnung von 4,5% des BIP) • von den vielen latein­ameri­kani­schen Ländern, denen die chileni­sche Reform als Vorbild diente, haben sich Argen­tinien und Peru wieder davon abge­kehrt • die in Chile beob­achtete Erhöhung der Spar­quote wieder­holte sich in den anderen Ländern nicht • durch eine weitere Renten­reform von 2008 werden allmäh­lich bis 2015 auch Selbst­stän­dige in das Renten­versiche­rungs­system einbe­zogen
[HTML] Martin Greive: Schulden: Ungarns Regierung warnt vor Staatsbankrott. Die Schulden [Ungarn]Ungarns könnten doppelt so hoch sein wie bislang angenommen, so die Regierung. Die düstere Prognose belastet die Währung  DIE WeLT  N24 , 4.6.2010
[HTML] (höll): IWF und EU stoppen Milliardenhilfe für Ungarn. Die Regierung in Budapest kann sich mit dem IWF und der EU nicht auf ein Sparprogramm einigen. Das Land erhält daher vorerst keine neuen Kredite mehr. Dies könnte den ungarischen Forint unter Druck bringen.  Die Presse , 18.7.2010
[HTML] Großvater Staat: Verstaatlichung des Rentensystems in Ungarn ist fix[!]. Zwangsweise Rück­kehr [Ungarn]Ungarns zum gesetzlichen Renten­system. PESTER LLOYD 43/2010, 26.10.2010. • Rück­kehr in Ungarn in ein zentral gere­geltes Renten­system unter reiner Staats­obhut • der Eintritt in die frei­willige private Renten­versi­cherung soll Berufs­einstei­gern per Gesetz ganz unter­sagt werden • diese Renten­politik der Orbán-Regie­rung wird von der sozia­listi­schen Oppo­sition abge­lehnt • die vorge­legte Geset­zesi­nitia­tive soll Versi­cherten den umstands­losen Umstieg ins staat­liche System ermög­lichen • bisher können die gesetz­lich Versi­cherten 9,5% des Brutto­einkom­mens in die staat­liche Renten­versi­cherung einzahlen oder 1,5% in das Staats­system und 8% an einen privaten Renten­träger • die Regie­rung will dieser „Zockerei” ein Ende bereiten • Kritiker sehen die Maßnahmen als Zwangs­verstaat­lichung und eine Gefahr, dass Renten­beiträge im allge­meinen Budget versickern, um die 3% Defizit­grenze zum BIP 2011 einzu­halten • Orbán: Aufgaben „von öffent­lichem Inter­esse” nicht in die Hände der Privat­wirt­schaft • die sozial­demo­krati­sche Oppo­sition will eine Volks­abstim­mung
[HTML] „Das belgische Rentensystem ist ungerecht”. www.deredactie.be, 20.11.2010. • Belgi­scher Renten­atlas der Uni Löwen zeigt: das belgi­sche Renten­system schafft Unge­rechtig­keiten und behan­delt die Betrof­fenen nicht gleich • die Durch­schnitts­rente betrug 2007 1.220 € brutto — Männer 1.440 €, Frauen 1.037 € • Rentner zwischen 60 und 64 Jahren erhalten 1.537 €, Rentner mit etwa 85 Jahren nur 1.160 € • die meisten Betrof­fenen können ihren bishe­rigen Lebens­stil ohne Zusatz­rente der Renten­kasse ihres früheren Arbeit­gebers nicht halten — doch nur 35% verfügen über eine solche (meist jene mit einer ohnehin schon höheren Rente) • die 3 Säulen des belgi­schen Renten­systems sind: • 1) die gesetz­liche Renten­versiche­rungs­pflicht für die beruf­lich Aktiven, Arbeits­losen und Kranken, finan­ziert nicht nur von den aktiven Arbeit­nehmern, sondern auch von den Beamten und Selbst­stän­digen • 2) die frei­willige beruf­liche Zusatz­rente für einzelne Arbeit­nehmer, Unter­nehmen oder gar Sektoren, mit Beiträgen auch von Arbeit­gebern • 3) indi­vidu­elles Renten­sparen z.B. über eine Bank, das in gewissem Umfang steuer­lich geltend gemacht werden kann
[HTML] M.S.: Rentner am Staatstropf. [Ungarn]Ungarn droht seinen Bürgern mit dem Entzug des Rentenanspruchs. Der Staat behält die Beiträge ein, als „Umstiegsangebot” an bisherige Privatversicherte. Wer weiter privat versichert bleiben will, verliert seinen gesetzlichen Rentenanspruch. PESTER LLOYD 47/2010, 25.11.2010. • In Ungarn beträgt die staatliche Pflichtrente rund ein Viertel des Bruttogehaltes des Angestellten • die seit 1997 „obligatorische private Zusatzrente” beträgt 8% des Bruttogehaltes vom Arbeitnehmer (Pensionsfondssystem) • die Regierung hat bis Ende 2011 ca. 1,2 Mrd. Euro von 3 Mio. Privatversicherten einbehalten • in Zukunft wird jedem Beitragszahler ein persönliches Konto zugeordnet • wer im Privatsystem bleibt, muss mit empfindlichen Einbußen bei der staatlichen Rente rechnen oder sie sogar ganz verlieren • man will so die Summe von 2.700 Milliarden Forint einnehmen (fast 10 Mrd. Euro bzw. rund 8% des BIP) • die Regierung: das neue Rentengesetz werde die Renten retten • den Rückkehrern werde man sogar die Verluste der Privaten in den letzten Jahren erstatten • die Rückkehr ins staatliche System sei einzige &bdquo,weise Weg”, um seine Rente zu sichern
[PDF] Ministry for National Economy: The reform of the Hungarian pension system[Wichtig !] (A reformed reform). The objective of the comprehensive pension reform currently under way in [Ungarn]Hungary is to return to the two-pillar pension system, based on social solidarity on the one hand and voluntary contributions on the other, which is in place in eighteen EU Member States, from the current three-pillar system which is hopelessly threatening the budget balance, and is financially unviable in the short, medium or long run. Having accomplished this transformation, the government is committed to maintain and support voluntary private pension funds parallel to the state-run social security pension pillar. In order to reach the targeted balanced budget required from the social security pension system, pension benefits must be separated from non-pension or welfare benefits which should be accounted as government budget items. As part of the transformation of the Hungarian public finances system, a principle will be laid down in the new law on public finances that pension benefits can only be financed by pension contributions without utilizing other budget resources. The costs of this reform must be financed by the merging of the state and quasistate pension pillars without additional resources from the government budget. MINISTRY FOR NATIONAL ECONOMY, 30.10.2010
[HTML] Gergely Kispál: Zwangsverstaatlichung der Pensionskassen. Matolcsy droht mit Ausschluss. Der Fidesz arbeitet weiter mit Hochdruck am Umbau des gesamten politisch-gesellschaftlichen Systems [Ungarn]Ungarns: Nachdem in den Vorwochen mit einer Verfassungsänderung und einer Strafsteuer die Rechtsstaatlichkeit und die Unverletzlichkeit des Eigentums partiell abgeschafft wurde, beendete die Regierung am vergangenen Mittwoch die Solidargemeinschaft in der SozialversicherungBudapester Zeitung, 29.11.2010. • Die Regie­rung hatte bereits beschlossen, die Beitrags­zahlungen an die obli­�gatori­�schen privaten Pen�si�ons­��kassen für die kommenden 14 Monate nicht weiter­�zuleiten, sondern im Staats­��haus­��halt einzu­�behalten • alle Bürger müssen sich entschei­�den, ob sie vom obli­�gatori­�schen Pri�vat­��kassen­��mo�dell in die staat­�liche Rente wech­�seln oder im derzeitigen (halb-)pri­�vaten System verbleiben wollen • wer wech­�selt, nimmt das seit Einfüh­�rung des privaten Mo�dells vor 12 Jahren angehäufte Ka�pi�tal mit in die staat­�liche Rente • Mi�nis�ter Matolcsy drohte: wer im privaten System verbleibt, verliert seinen An�spruch auf den staat­�lichen Anteil seiner Rente • so könnten den im privaten System Verblei­�benden rund 70% ihrer Alters­�rente gestri­�chen werden • wer aber in die staat­�liche Ren�te wech­�selt, bekommt den Ge�winn, der über dem Wert der Infla­�tion liegt, einfach in Bargeld ausge­�zahlt • der Sprecher von EU-Fi�nanz­kommissar Olli Rehn, Amadeu Altafaj-Tar�dio, bemän­�gelte, dass das Ver�mögen der Kas�sen für die De�ckung der laufenden Kos�ten aus�ge­�geben wird • Mittel gegen die ­� ungari­�schen Plä�ne hat Brüssel nicht: das Ren���ten­��system ist Kompe­�tenz der Mit�glieds­��län�der • Ex-Fi�nanz­��minister Pé�ter Oszkó: „Es könnte sein, dass die Maßnahme die Men�schen­��würde verletzt.” • das Verfas­�sungs­�gericht darf künftig in Steuer- und Ab�gaben­�fragen sonst nicht mehr tätig werden • allge­�mein Probleme europä­�ischer Länder mit ihren vor einigen Jah�ren auf Druck der Welt­�bank einge­�führten halb­�privaten Renten­�systemen • Polens Mi�nis­��ter�prä­��si�dent Donald Tusk: seine Regie­�rung plane die Ausgabe von „Renten­�anleihen”, um das marode halb­�private System zu retten • im vergan­�genen Jahr hatten die Regie­�rungen der balti­�schen Län�der die Beitrags­�zahlungen an die obli­�gatori­�schen privaten Pensions­�kassen einge­�froren
[HTML] Renten: Ungarn und Bulgarien fordern Rehn heraus[Wichtig !]. Da Ungarn und Bulgarien zu Hause auf Grund des Budgets unter Druck stehen, haben sie ihre vor-finanzierten Rentenversicherungen verstaatlicht, um die Kosten der Rentenreform aus den Staatsschulden auszuschließen. Dies hat zu einem Streit mit der Europäischen Kommission geführt. Das EURACTIV-Netzwerk berichtet. /EURACTIV , 6./7.12.2010. • Im November beschlossen Ungarn und Bulgarien, ihre vorfinanzierten Rentenversicherungen zu verstaatlichen • damit reduzierten sie nach den Maastrichtkriterien das Defizit und die Staatsschulden • Amadeu Altafaj Tardio, Sprecher des Wirtschafts- und Währungskommissars, Olli Rehn, sagte, die Kommission sei besorgt, dass der in den Rentenfonds angesammelte Reichtum genutzt werde, um laufende Ausgaben zu finanzieren und kurzfristig die Staatsschulden und das Defizit zu reduzieren • im Oktober hatten die EU-Spitzenpolitiker beschlossen, die Kosten der Rentenreformprogramme aus den öffentlichen Schulden und Defiziten auszuklammern • neun osteuropäische EU-Mitgliedsstaaten forderten nun, die Kosten der Reform ihrer teuren Rentensysteme aus den EU-Haushalts­bestimmungen auszuklammern • der polnischen Premierminister, Donald Tusk, beantragte, dass die Polen ihre Beiträge von privaten Fonds auf das nationale Sozialversicherungs­institut übertragen dürfen • zuvor hatte die ehemalige slowakische Regierung unter Robert Fico versucht, die Bürger zurück in ein auf dem Umlageverfahren basierendes staatliches Rentensystem zu locken, unter der Bedingung, dass sie ihre persönlichen privaten Ersparnisse aufgeben • trotz zweimaliger Erhöhung lehnte die Mehrheit der slowakischen Arbeitnehmer das Angebot ab • in Bulgarien erfand die Regierung Politiken, welche die Rentenversicherungs­industrie dazu zwangen, eine Verstaatlichung zu fordern, da sie unter den Bedingungen der Regierung nicht ihre fälligen Zahlungen leisten konnten • ein Großteil der seiner­zeitigen Parlamentsdebatte in Bulgarien hatte sich auf das Rentenalter konzentriert, während die Privatisierung der Rentenfonds der zweiten Ebene nicht bemerkt wurde • die ungarische Regierung gab den Bürgern die Wahl, auf welchen Teil der Rente sie verzichten wollen • in Ungarn habe man wohl die Absicht, die noch zwingende Säule der privaten Rente komplett abzuschaffen • die Wahl, entweder in der zweiten Säule zu verbleiben oder in die erste zurückzukehren, ist wohl nicht so frei, wie es anfänglich zu sein schien • derzeit erwägt die tschechische Regierung die Reform ihres Rentensystems — eher in Richtung einer privaten Säle • in den osteuropäischen Ländern liegt eine zusätzliche Last auf einer ganzen Generation, die teilweise ihre eigene Rente vorfinanzieren und gleichzeitig in die staatlichen Umlage-Systeme der vorigen Generationen zahlen muss • Polen, Bulgarien, die tschechische Republik, Ungarn, Lettland, Litauen, Rumänien, die Slowakei und Schweden haben darum gebeten, dass die Kosten der Rentenreform­programme aus den Zahlen der Staatsverschuldung und des Defizits ausgeschlossen werden • sie bekamen keine Mehrheit
[HTML] Gergely Kispál: Proteste gegen Rentenreform. Budapest schafft ab, Prag führt ein. Budapester Zeitung, 7.12.2010.
[HTML] Umstrittene Reform: Ungarn verstaatlicht private Rentenversicherung. Das [Ungarn]ungarische Parlament hat die umstrittene Rentenreform gebilligt. Vermögenswerte aus der privaten Altersvorsorge sollen zur Tilgung staatlicher Schulden eingesetzt werden. Mit diesen Plänen hatte Ungarn die EU und private Pensionsfonds gegen sich aufgebracht.  Handelsblatt  / dpa, 13.12.2010. • Die Verstaatlichung der seit 1998 existierende privaten Säule des ungarischen Versicherungssystems wurde am Montag beschlossen • die von 3 Mio. Bürgern angesparte Summe von knapp 3000 Milliarden Forint (10,7 Milliarden Euro) soll zur Senkung des Defizits der staatlichen Rentenversicherung verwendet werden • ursprünglich sollte der private Pflichtanteil den staatlichen Rentenfonds entlasten, wenn künftig geburtenschwächere Jahrgänge ins Rentenalter kommen • die Regierung Orbán will sich Spielraum für eigene Wirtschaftspolitik schaffen • wollen Bürger weiter in der privaten Säule verbleiben, verlieren sie jeglichen Anspruch auf eine staatliche Rente [HTML] Private Rentenversicherung wird verstaatlicht — Geld fliesst in Staatshaushalt: Ungarn enteignet Pensionskassen-Sparer. Ungarn greift für den Abbau der hohen Schulden zu radikalen Methoden. Das Land verstaatlicht einen Teil des Geldes, das die arbeitende Bevölkerung für ihre Pensionierung zurückgelegt hat. Es geht um 14 Mrd. Franken der seit 1998 existierenden privaten Säule des Versicherungssystems. Der private Teil der Altersvorsorge geht an den Staat über. Das Geld soll das Defizit der staatlichen Rentenversicherung senken und Staatsschulden zurückbezahlen. Ministerpräsident Viktor Orbán will sich nach Ansicht von Kritikern Spielraum für seine Wirtschaftspolitik schaffen. NZZ Online, 14.12.2010
[HTML] Verstaatlichung der �zweiten Säule�: Neues Rentensystem in Ungarn. Das ungarische Parlament hat das heftig umstrittene neue Rentengesetz beschlossen. Anspruchsberechtigte werden gleichsam genötigt, ins staatliche Rentensystem zurückzukehren. NZZ Online, 15.12.2010
[HTML] Rentensplitter: Ergänzungen rund um die "Rentenreform" in Ungarn. PESTER LLOYD 50/2010, 16.12.2010
[HTML] Florian Hassel: Kalte Duschen in Ungarn. Die neue Regierung in Budapest verstört deutsche Investoren mit politischer Willkür. Ausgerechnet jetzt übernimmt der nationalkonservative Premier Viktor Orbán den EU-Ratsvorsitz. WELT-ONLINE, 2.1.2011. Ungarn hat die mit 80% der Wirt­schafts­leis­tung höchsten Staats­schulden in Zentral- und Osteu­ropa • umstrit­tene Abschaf­fung des Aufsichts­organs zu Haus­halts- und Steuer­fragen • zu opti­misti­sche Wachs­tums­prog­nose • neues drako­nisches Medi­enge­setz • große auslän­dische Firmen sollen Löcher in den Staats­finanzen mit Sonder­steuern stopfen • 52% der Stimmen reichten Viktor Orbán, um im Parla­ment gut zwei Drittel der Sitze zu gewinnen — und seitdem Gesetze nach Belieben zu verab­schieden • nach Moody's stufte am 23. Dezember 2010 auch die Rating­agentur Fitch Ungarn auf 'BBB-' (knapp über Ramsch­status) herunter • die unga­rische Auto­indus­trie befindet sich aber im Aufschwung und scheinbar ungetrübter Harmonie • in Ungarn werden nur die zur Kasse gebeten, "die an ihr Geld auf eine Art und Weise gelangen, die notwen­diger­weise anderen schadet": auslän­dische Banken, Renten­fonds und Versiche­rungen; dazu Ener­giekon­zerne, Tele­kommu­nika­tions­firmen, Handels­ketten • die zusätz­lichen Einnahmen sollen Löcher im Haus­halt stopfen und Steuer­senkungen für kleine Unter­nehmen und Ungarn finan­zieren • die west­lichen Finanz­häuser machten mit den in Finanz­dingen unerfah­renen Ungarn lange exzel­lente Geschäfte • einem neuen Gesetz zufolge wird auf alle Abfin­dungen, die eine Höhe von 7250 € über­schreiten, ein Steuer­satz von 98% fällig — rück­wirkend bis 2005 • am 26. Oktober erklärten Ungarns Verfas­sungs­richter die 98%-Steuer­regel einstimmig für verfas­sungs­widrig • am 16. November verab­schie­dete das Parla­ment ein Gesetz, das den Verfas­sungs­rich­tern die Zustän­digkeit entzieht, Steu­erge­setze und andere Gesetze mit Auswir­kungen auf den Staats­haus­halt auf ihre Verfas­sungs­mäßig­keit zu über­prüfen • viele ungari­sche Medien gehören Orbán naheste­henden Unter­nehmern und berichten nur freund­lich über die neue Regie­rung • erst­mals billigt nun nur noch eine Minder­heit von 45% die Arbeit der Regie­rung • im Pflicht­system privater Renten­fonds sammelten sich seit 1997 umge­rechnet knapp 11 Mrd. € an • die Einkünfte aus den privaten Renten­fonds bis Ende 2011 müssen als Krisen­maßnahme ins staat­liche Renten­system umge­leitet werden • das endgül­tige Gesetz verpflichtet alle privat Renten­versi­cherten, 2011 mit allen Erspar­nissen zur staat­lichen Renten­kasse zurück­zukehren — oder andern­falls den Verlust aller staat­lichen Renten­ansprüche zu riskieren • wer im privaten System bleiben will, muss dies bis Ende Januar persön­lich zu Proto­koll geben
[HTML] Polen folgt Ungarn bei den Renten. Ab April werden in [Polen]Polen der Großteil der 7,3% des Bruttolohns, den die Beitragszahler in die private Säule der Rentenversicherung einzahlen, in der Staatskasse bleiben, nur 2,3% sollen an die Versicherungsträger weitergeleitet werden. Damit würde der Staat 2011 rund 3 Milliarden, 2012 sogar 4,5 Milliarden Euro Zusatzeinnahmen für die staatliche Sozialversicherung ZUS generieren. Einer der führenden Ökonomen Polens, Leszek Balcerowicz, hat sich kritisch dazu geäußert — früher oder später müsste man den Beitragszahlern diese Gelder ohnehin wieder auszahlen. Polen folgt mit seinem Modell nun auf halbem Wege [Ungarn]Ungarn, das eine komplette Verstaatlichung des Rentensystems beschlossen hat. PESTER LLOYD 02/2011, 10.1.2011
[HTML] WikipediA: Staatsschuldenquote in Polen: Im Jahr 2014 ging die Schuldenquote Polens deutlich zurück, weil der Staat eine Reform von Pensionsfonds vorgenommen hat. Dabei wurden die Staatsanleihen im Besitz von privaten Pensionsfonds an einen staatlichen Rentenfonds übertragen. Damit hat die Regierung in Polen wieder mehr finanzielle Spielräume.  26.9.2016
[PDF] Miklós Losoncz: Die Wirtschaftspolitik der Orbán-Regierung.  FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG Budapest, library.fes.de, Januar 2011. • Im Kern besteht die «neue» unga­rische Wirt­schafts­politik aus einem policy-mixvon Steuer­senkungen (darunter die Einfüh­rung einer flat-tax in Höhe von 16% ab 2011), Ausga­bensen­kungen im öffent­lichen Bereich, einem Lohn­stopp, der Verstaat­lichung der privaten Renten­kassen sowie von dras­tischen Steuer­erhö­hungen für auslän­dische Firmen (Banken- und «Krisen»-Steuer für die Energie-, Tele­kommu­nika­tions­bran­chen sowie die inter­natio­nalen Einzel­handels­ketten) • Haupt­ziele der unga­rischen Wirt­schafts­politik sind die Sanie­rung der Staats­finanzen (Reduzie­rung des Haus­halts­defi­zits auf 1,9% des BIP bis 2014) bei gleich­zeitiger Ankur­belung des Wirt­schafts­wachs­tums auf bis zu 5,2% im Jahre 2014 • kurz­fristig können gewisse Erfolge erzielt werden, mittel- und lang­fristig werden insbe­sondere die Sonder­steuern für auslän­dische Unter­nehmen das Wirt­schafts­wachstum schwä­chen • die Sonder­steuern für auslän­dische Unter­nehmen und die Verwen­dung der privaten Renten­kassen zur Haus­halts­sanie­rung lassen die EU-Konfor­mität der unga­rischen Wirt­schafts­politik frag­lich erscheinen • ab 1.11.2010 wurde die Über­weisung der privaten Renten­beiträge der Arbeit­nehmer an die einzelnen Kassen für 14 Monate ausge­setzt • Verab­schie­dung eines Gesetzes zur Abschaf­fung der privaten Renten­kassen (was einer Verstaat­lichung gleich­kommt) • nach Prognosen des Haus­halts­beirats und der Unga­rischen Nati­onal­bank könnte aufgrund der riesigen vorüber­gehenden Einnahmen (Krisen­steuer, Renten­kassen) sogar ein Defizit­ziel von 2,4 bis 2,5% am BIP erreicht werden • „Im Hinblick auf das Renten­versi­cherungs­system steht außer Zweifel, dass der Privat­renten­pfeiler von Beginn an … Fehler, Schwä­chen und — im Vergleich zum staat­lichen Renten­system — sogar Nach­teile aufweist. Teil­weise liegen sie in Regulie­rungsvor­schriften begründet …” • „Für geraume Zeit hat die Regie­rung nun mit dem Angriff auf die privaten Renten­kassen die Selbst­vorsorge in ein schlechtes Licht gestellt …” • „Am wichtig­sten ist die Frage, wie die Regie­rung die fehlenden Beiträge der privaten Renten­kassen­mitglieder kompen­siert und welche Garantie für die Errich­tung eines nach­haltigen staat­lichen Renten­systems besteht.”
[HTML] Entlang der Schmerzgrenze: Versuche von Rentenreformen in Osteuropa[!]. [Polen]Polen, [Rumänien]Rumänien und [Tschechien]Tschechien haben sich die radikalste aller denkbaren, nämlich die ungarische „Lösung” bei der unverzichtbaren Umgestaltung der Rentensysteme genau angeschaut und diskutieren gerade, wie man langfristig, sozial und budgetär möglichst schonend die zukünftigen Herausforderungen bei den Renten meistern könnte. Dabei gibt es viele gemeinsame strukturelle Probleme, es hat aber jedes Land auch eigene systembedinge Altlasten aufzuarbeiten und politische wie soziale Rücksichten zu nehmen. Polen kopiert den kurzfristigen Zugriff auf viel Liquidität. Tschechien refinanziert umgekehrt die Auslagerung von Rentenbeiträgen mittels höherer Mehrwertsteuer. Rumänien muss erst einmal sein chaotisches System ordnen. PESTER LLOYD 04/2011, 26.1.2011. Die radi­kalste aller denk­baren Renten­reformen ist die Komplett­verstaat­lichung unter Andro­hung von Einkom­mens­entzug wie in Ungarn • Polen, Tsche­chien und Rumä­nien haben sich die ungari­sche Lösung genau ange­schaut • der kurz­fris­tige Zugriff auf viel Liqui­dität scheint so verlockend, dass man auch in Polen „die Belas­tung der zukünf­tigen Gene­rati­onen riskiert, um heute besser dazu­stehen” • Tsche­chien refinan­ziert dagegen die Ausla­gerung von Renten­beiträgen mit einer Mehr­wert­steuer­anhe­bungin Rumä­nien versucht man, sich über­haupt erst einmal einen Weg durch ein chaoti­sches System zu bahnen • grundle­gendes Problem in allen diesen Staaten: sie können die Renten nicht aus der gleich­namigen Versi­cherung bezahlen und müssen stei­gende Steuer­mittel zuschießen • das Renten­niveau für die breite Masse bewegt sich oft noch weit unter dem, was man als menschen­würdig bezeichnen darf • eine massive Grau- bzw. Schwarz­wirt­schaft verschlim­mert die Beitrags­situa­tion • die 2. und 3. Säule, also die obliga­tori­sche und die frei­willige private Renten­versi­cherung, stehen noch am Anfang • dabei ist die 3. Säule nur eine Option für Besser­verdiener, und die 2. Säule entzieht den Staaten Liqui­dität • in Polen sollen zumindest ein Teil der privaten Renten­versi­che­rungs­beiträge zukünftig wieder vom Staat "betreut" werden • Präsi­dent Komo­rowski befürchtet aber, dass der Gesetz­entwurf der Regie­rung von Donald Tusk nur einfach zum "Stopfen von Budget­löchern" verwendet wird • ab 1. April diesen Jahres sollen ⅔ der derzeit 7,3% obli­gato­rischer privater Zusatz­versi­cherung vom Brutto­lohn wieder durch den Staat bzw. die Sozi­alver­siche­rung ZUS verwaltet werden (in Ungarn sind es 100% von 9,5%) • in Tsche­chien geht es umge­kehrt darum, dass der Staat eben nicht mehr 100% Zu- und Vorgriff auf die Renten­mittel erhält, sondern dass jeder Beitrags­zahler, neben seinen allge­meinen Renten­abgaben als Teil der Sozi­alver­siche­rung, einen bestimmten Anteil seines Lohnes auf ein indi­vidu­elles Renten­konto, wahl­weise staat­lich oder privat beauf­sich­tigt, einzahlt • ab kommendem Jahr sollen alle Arbeit­nehmer unter 40 Jahren 3% ihres Brutto­gehaltes in eines der neuen Systeme einzahlen • 40-50Jäh­rige können das noch frei­willig tun • ab 2015 soll der Beitrag dann auf 4% steigen • in beiden Fällen verliert der Staat damit vorerst laufende Einnahmen: deut­lich �ber 1,2 Mrd. € allein im ersten Jahr, ab 2015 dann bis zu 2 Mrd. € und mehr • diesen Entzug von Liqui­dität will sich Tsche­chien mit einer Erhö­hung der MwSt ausglei­chen (einheit­lich 19% statt der beiden Sätze von 20 und 10%) • dies belastet Rentner und Beitrags­zahler glei­cher­maßen und trifft letzt­lich die Ärmsten am stärksten • daher verspricht Premier Petr Necas sowohl eine Anhe­bung der Grund­rente als auch einen erhöhten sozi­alen Ausgleich für Nied­rigver­diener • in Rumänien wurde das regu­läre Renten­eintritts­alter von 64 auf 65 bei Männern und von 59 auf 63 (nach Protesten, vorher sollte es hier auch 65 lauten) ange­hoben • es hat nun vom IWF die Auflage erhalten, sich um eine substan­tielle Renten­reform zu kümmern • es wurden Zusatz- bzw. Staats­renten gekürzt, was vor allem den öffent­lichen Dienst und insbe­sondere Militär und Polizei trifft • das Oberste Gericht hat Teile der Kürzungen wieder aufge­hoben und einen Eingriff in die Eigen­tums­rechte moniert • die Beschwer­deführer beklagten sich über den Verlust der Hälfte ihres Alters­einkom­mens • ein Groß­teil der ehemals arbei­tenden Bevöl­kerung muss mit Renten von um die 170 € auskommen • immerhin erzielte die obli­gato­rische private Renten­versi­cherung, also die Säule 2, trotz der restrik­tiven Auflagen beacht­liche Erträge • sie hilft aber nur einem kleinen Teil der Empfänger, da die Einzah­lungs­summen viel zu gering sind, um ein stabiler Teil des Alters­einkom­mens zu werden • das liegt auch daran, dass (wie in Ungarn) die Arbeit­geber gerne nur Mini­malge­hälter anmelden, um Abgaben zu sparen • in Ungarn wird deut­lich, dass nur eine insge­samt gesunde Wirt­schaft das Renten­system der Zukunft verlust­frei tragen kann • zahl­reiche Maßnahmen zielen darauf ab, die heimische mittel­stän­dische Wirt­schaft zu stützen
[HTML] Michaela Seiser: Kritik an Regierung Orbán: Ungarn verstaatlicht Rentenkassen[!]. Der Unmut der [Ungarn]ungarischen Bürger ist groß. Trotzdem schreitet die Verstaatlichung der privaten Rentenkassen des Landes voran. Wer keine gegenteilige Erklärung abgibt, wird automatisch ins staatliche System zurückgeführt. FAZ.NET, 1.2.2011. • Bis Montag (31.1.2011) konnten sich Mitglieder privater Versiche­rungen entscheiden, ob sie in den privaten Renten­kassen verbleiben oder zur staat­lichen Kasse über­treten • wer im bishe­rigen privaten System verbleibt, soll in Zukunft keine volle staat­liche Rente erhalten • es wird kriti­siert, dass für viele die Frist für die Antrags­stel­lung zu kurz war • vom Verband der ungari­schen Renten­kassen und der Oppo­sition wurde der Regie­rung „Erpres­sung” und „Verstaat­lichung” des ange­sparten Geldes der Bürger vorge­worfen • er wandte sich mit Eingaben an das Verfas­sungs­gericht sowie an den Europä­ischen Gerichtshof für Menschen­rechte in Straß­burg • die Regie­rung wider­spricht dem Vorwurf der Enteig­nung damit, dass es sich nicht um eine rein private Renten­versi­cherung, sondern um ein öffent­lich-privates Misch­modell handele, welches den Steuer­zahler belaste
[HTML] Zahlreiche Klagen gegen Überführung der Privatrenten in das staatliche System: Rentenreform in Ungarn ist �unumstösslich�. Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán hat die im Zuge der Sparmassnahmen beschlossene Rentenreform als unumstößlich bezeichnet. Die Regelung könne auch nicht von den Gerichten gestürzt werden, erklärte Orbán am Mittwoch vor Journalisten im Parlament. Beim ungarischen Verfassungsgericht sind zahlreiche Klagen gegen die Entscheidung der Regierung eingegangen. NZZ Online, 2.2.2011
[HTML] Rettung oder Diebstahl? Ungarischer Regierungschef feiert: „Die Renten sind gerettet!” Mit diesem überschwänglichen Ausruf begrüßte Viktor Orbán am Mittwoch den Vollzug der Rückverstaatlichung der privaten Rentenversicherung, die ihm zunächst einen gigantischen Geldregen in die Staatskasse spült. Dieser Einmaleffekt wird jedoch bald verpuffen und es wird befürchtet, dass die gestopften Löcher wieder aufreißen könnten. Die Opposition und Versicherer drohen mit Klagen und sehen in dem Vorgang eine Erpressung und Enteignung sowie einen gefährlichen Präzedenzfall. Das System habe am Rande des Zusammenbruchs gestanden und die eingenommenen Mitteln können nun zum Abbau der Staatsschulden beitragen. 97% der Ungarn haben sich für den von der Regierung empfohlenen Weg entschieden. Die Regierung rechnet mit etwa 3.000 Mrd. Forint (ca. 10.9 Mrd. Euro) Anlagen in Rentenersparnissen, die zum 1. März in das staatliche System transferiert werden. Internationale Marktbeobachter sowie das IWF halten die Maßnahme für problematisch, da es sich um einen kosmetischen Einmaleffekt handelt. Da die Anspr�che ja bestehen bleiben, würden die mit den Geldern gestopften Löcher nur zeitlich verlagert. PESTER LLOYD 04/2011, 4.2.2011
[HTML] Schlachtverluste: Milliardenverlust und Zweckentfremdung bei privaten Rentenbeiträgen in Ungarn. Die aktuellen Daten des staatlichen Rentenfonds machen Haushaltsexperten stutzig. Sie vermissen rund 280 Mrd. Forint, also knapp 1 Mrd. EUR und kommen zu dem Schluss, dass die Regierung bei ihrer Hau-Ruck-Aktion der „Übertragung” privater Rentenversicherungs­beiträge massive Verluste wegen hektischer Aktien- und Fondsverkäufe eingefahren hat. Doch auch die Verwendung der Hauptsumme wirft Fragen auf, die nicht befriedigend beantwortet werden. Sowohl die Steuer- wie die Rentenpolitik weisen schon heute daraufhin, dass die Gelder ein für alle mal vom Haushalt verschlungen wurden. PESTER LLOYD 04/2011, 22.2.2011
[HTML] S. Brunner: Ungarn bannt Ramsch-Gefahr. Fitch Ratings haben ihren Ausblick für Ungarn verbessert. Radikale Sparpläne der ungarischen Regierung hätten das Vertrauen in den Markt gestärkt, so Experten. Aber die Skepsis bleibt. Wirtschafts Blatt, 8.6.2011
[PDF] Judit Barta: Die Veränderungen des ungarischen Rentensystems (das Drei-Säulen System und das Zwei-Säulen System)[!]. Das ungarische Rentensystem war bis 1975 zerrissen, mit eigenen Rentenversicherungs­systemen für Beamte, Berufstätige im Arbeitsverhältnis, Berufstätige in einzelnen Wirtschaftszweigen und Selbstständige. Das Gesetz Nr. II von 1975 über die Sozial­versicherung hat das Renten­versicherungs­system nach einheitlichen Prinzipien zusammengefasst, finanziert im Umlageverfahren ohne Anpassungsmechanismus. 1993 folgte ein Gesetz über freiwillige Versicherungskassen. Das Gesetz von 1975 wurde 1997 durch drei neue Getze vollständig abgelöst. Die Weltbank hatte mit ihrer Rentenkonzeption der drei Säulen außenpolitischen Druck ausgeübt, und die Europäische Union hatte in den Beitrittsverhandlungen entsprechende Erwartungen an die Rationalisierung des Staatshaushaltrs und die Verkürzung der Staatsschulden. Die Gesetze haben das umlagefinanzierte System um ein Finanzierungs­element mit Kapitaldeckung erweitert und so das obligatorische Rentensystem auf zewi Säulen gestellt. Das Privatrentensystem ergänzte das Sozialversicherungssystem im Verhältnis 3:1. Die bisher sozialversichert Versicherten konnten frei wählen, ob sie dort bleiben oder in das sogenannte gemischte System eintreten wollten. Für Letztere fielen 6 % (später 8 %) des steuerpflichtigen Einkommens als Beitrag für die Privatkasse an, sowie 2 % als Pensionsbeitrag. Die spätere Rente sollte zu ¾ aus der Sozialversicherung kommen und der Rest von der Privatkasse. Die Privatkasse sichert meistens auch die Versorgung der Angehörigen und versichert die Invalidität nur teilweise.  Im Sommer 2010 wollte eine Initiative osteuropäischer Staaten erreichen, dass die EU-Regeln zur Staatsverschuldung die mit der Rentenreform verbundenen Kosten berücksichtigen. Es sind die Umstiegskosten, der Betrag, den die Staatskasse an die öffentliche Rentenkasse überweist, um die Verluste durch die Umstellung auszugleichen. Die Mitglieder der privaten Rentenversicherungen zahlen weniger Beiträge in die staatliche Rentenversicherung, da sie gleichzeitig auch in der verpflichtenden privaten Rentenversicherung Beiträge entrichten. Nach einer Absage der EU hat Ungarn das Privatrentensystem umgestaltet.: Die Mitglieder der privaten Rentenversicherung mussten bis zum 31.1.2011 entscheiden, ob sie weiterhin Mitglied der privaten Rentenversicherung bleiben (durch ausdrückliche Erklärung) oder ob sie ins reine Sozialversicherungssystem wechseln (in der gleichzeitig eine Einzelkonto­führung eingeführt wurde). Amtlich sind 98 % der Privatpensions­kassenmitglieder zum staatlichen Rentensystem gewechselt. Damit wurde das dreisäulige Rentensystem aufgelöst. Es gibt nur noch die Säule des pflichtige Sozialversicherungssystems und die freiwillig wählbare, ergänzende Rentenvorsorgesäule.  „F&ür das Privatrentensystem wird bis heute nicht festgelegt, wie die Rente gebildet wird, wie viel Prozent des Durchschnittlohnes die Rente sein muss, wie man die Rente indexiert, wie man die Deckung der Rente bildet, und die von der Rente abziehbare Kostenmarge ist auch nicht maximalisiert.”  (Pregledni chelanak) Zbornik Radova, Vol. 45, Issue 3 Part II, 2011
[HTML] hungarianvoice: Rentenreform: Verfassungsgericht verhandelte über umstrittene Renten­reform. Am gestrigen Montag, den 29.08.2011, verhandelte das [Ungarn]Ungarische Verfassungsgericht über die umstrittene Rentenreform. Die Fidesz-Parlamentsmehrheit hatte dem Gericht im vergangenen Jahr die Befugnis entzogen, Gesetze mit Haushaltsbezug zu überprüfen. Das Verfassungsgericht hat bewiesen, dass es bereit ist, auch „kreative” Wege zu beschreiten, um eine möglichst weitreichende verfassungsrechtliche Kontrolle aufrecht zu erhalten. Es ist zu erwarten, dass das Gremium die umstrittene Rentenreform in Teilen als verfassungs­widrig bewertet — insbesondere, dass die in der privaten Rentenkasse Verbleibenden weiterhin Beiträge einzuzahlen haben (konkret: die Arbeitgeberanteile), hieraus jedoch keine entsprechenden Rentenansprüche im Alter resultieren. 15.40 Uhr: Das Verfassungsgericht hat auch die heutige außerplanmäßige Sitzung ohne Entscheidung beendet. Hungarian Voice — Ungarn News Blog, 30.8.2011
[HTML] IVSS: Veränderungen im ungarischen Rentensystem 2010/2011[!]. issa, 15.9.2011. • Orien­tierung der alten Reform von 1998 am Welt­bank-Konzept eines 3-Säulen-Systems: neben der staat­lichen umlage­finan­zierten 1. Säule eine obli­gatori­sche private kapi­talge­deckte 2. Säule und eine frei­willige private kapi­talge­deckte 3. Säule • etwa ein ¼ ihrer Gesamt­rente sollten die Mitglieder des Renten­systems der 2. Säule aus der 2. Säule erhalten • die Mehr­heit der Bevöl­kerung hatte das Renten­system bei seiner Einfüh­rung nach­drück­lich unter­stützt • das schlechte Ergebnis des privaten Renten­fonds hatte diese Unter­stüt­zung jedoch bröckeln lassen • im März 2011 lag die durch­schnitt­liche Rendite auf die Anlage der Mitglie­derbei­träge über die letzten 13 Jahre unter der Infla­tions­rate • die Belas­tung des Staats­haus­halts durch die Über­gangs­kosten war von Jahr zu Jahr gestiegen • sie resul­tierten in einem zusätz­lichen Anstieg der Staats­schulden um mehr als 10% des BIP bis Ende 2010 • die umlage­finan­zierte Säule erhielt niedri­gere Beiträge in einem Umfang, der dem Wert der Beiträge entsprach, die von den Mitglie­dern in private Renten­fonds einge­zahlt wurden • 2009 erreichte das Defizit der Beiträge fast 1,3% des BIP • die nied­rigeren Einnahmen der Renten­versiche­rungs­kasse müssen aus anderen Mitteln im Staats­haus­halt bestritten werden • diese Verpflich­tung müsste auf Jahr­zehnte aufrecht­erhalten werden • Mitglieder des Renten­systems der 2. Säule sollten ursprüng­lich etwa ¼ ihrer Gesamt­rente aus dem privaten kapi­talge­deckten System erhalten • Ziel der Reformen von 2010/2011 war es, ein Pflicht­renten­system zu schaffen, das auf Dauer finan­ziell trag­fähig ist und das Beitrags­prinzip stärkt • alle Mitglieder privater Renten­fonds erhielten nun die Möglich­keit, gänz­lich zum staat­lichen Renten­system zu wechseln • bis zum Ablauf einer Frist hatten nur 3% der Mitglieder ihre Absicht bekundet, Mitglied des privaten Systems der 2. Säule bleiben zu wollen • Personen, die zum staat­lichen Renten­system über­treten, erhalten ihre Renten­ansprüche zurück: sie erhalten 100% ihrer Renten­leis­tung aus dem staat­lichen System und nicht 75%, wie eigent­lich vorgesehen • parallel dazu verlieren sie ihren Anspruch auf das auf der privaten 2. Säule aufge­laufene Guthaben;  [PDF] Reform analysis from the Central Administration of the National Pension Insurance, Hungary: Changes in the Hungarian pension system in 2010-2011[Wichtig !]. Key priorities for the reforms are to extend working life and strengthen individual responsibility. The major changes that [Ungarn]Hungary made to its mandatory two-pillar pension system in the latter half of 2010 were designed to address the perceived under-performance of the funded second pillar and to encourage people to work longerINTERNATIONAL SOCIAL SECURITY ASSOCIATION, September 2011. • The major changes to Hungary's mandatory two-pillar pension system in 2010 addressed the perceived under-performance of the funded second pillar and encourage people to work longer • from January 1998 on, anyone entering the labour market for the first time had to participate in the mandatory private funded second pillar while those who had already paid contributions to the old system could choose to participate in the funded second pillar or to remain fully in the public pay-as-you-go first pillar • with a new Government taking office in May 2010, having identified that reform of the mandatory pension system was urgently required and a new law transformed the terms and conditions of the two-pillar mandatory pension system (the pay-as-you-go and the funded pillars) • it had become evident that this old pension system had failed to live up to expectations: • the reality of poor private pension fund performance had eroded the support by the people • data published in March 2011 reveals that the average return on the investment of members� contributions over the past 13 years was below the rate of inflationonly a small fraction of members would claim that their mandatory private pension fund would contribute to their income security in old age • the burden on the state budget imposed by the costs of introducing the 1998 system (the transition costs) had increased year on year in Hungary • 2010, these costs resulted in an additional increase of more than 10 per cent of GDP in the sovereign debt, and the pay-as-you-go pillar of the compulsory pension system received lower revenues in the form of contributions (the amount of the contributions paid to private pension funds by their members • in 2009, the shortfall in contributions required to pay benefits under the public social security pension system reached nearly 1.3 per cent of GDPthe underpayments to the Pension Insurance Fund had to be financed from the state budget • this obligation would have to be maintained for decades to come • second pillar pension members would receive about one quarter of their total pension from the private funded system and about three quarters from the public pay-as-you-go system • table: the budjetary impact of pension reform in 1998 • the 2010-2011 reforms, in addition to addressing the immediate funding issues and the mounting sovereign debt, the intension is to encourage people to work longer • the reform has to create a mandatory pension system that is financially sustainable in the long term and linking the amount of an individual�s pension benefit more clearly with his contributions • the regulations on compulsory membership in the private funded second pillar were repealed in November 2010 • people transfering to the public scheme will have their pension rights restored as if they had never been members of the private pension scheme (100% of their pension entitlement from the public scheme, and not 75% cent as formerly) • and they will (nearly) lose their entitlement to the balance accrued in their private second pillar individual accounts • in 2011, switching back to the public pension scheme, including the transfer of the funds from the private individual accounts, will take place • the key priorities are to ensure that the state budget is sustainable in the long term and that sovereign debt is reduced and to encourage job creation • future measures should focus on discouraging early retirement, extending working lives, and keep insured persons informed that their benefits will depend on the contributions they have paid into the system • this should make it clear how much more pension they could earn based on the future payment of contributions
[HTML] Ungarn nutzte nur die Hälfte der verstaatlichten Rentenbeiträge zur Schuldentilgung. PESTER LLOYD 48/2011, 2.12.2011. • István Tukács (sozia­listi­scher Poli­tiker): Anfrage über die Verwen­dung der privaten Renten­beiträge • Wirt­schafts­minister Matolcsy: nur 1.4 Billi­onen Forint (ca. 4,5 Mrd. €) aus den zwangs­verstaat­lichten privaten Pensions­vermögens­werten nutzte die unga­rische Regie­rung zur Tilgung der Staats­schulden • der Rest verteilte sich auf den Renten­fonds, eine Budget­reserve und zur Stop­fung diverser Löcher • Gesamt­wert der Geld­trans­fers aus privaten Renten­fonds: 2.946 Billi­onen Forint (9,47 Mrd. €) • insge­samt 97% der privaten Renten­versi­cherungs­kunden sind zum 1. Januar 2011 in das staat­liche Renten­system gewech­selt, der Rest (300.000 Menschen) verzichten damit auf den staat­lichen Renten­anspruch
[HTML] Christian Schön: Droht der zweiten Säule des Rentensystems das Aus? Im Osten Europas wollen Regierungen mit den Mitteln der betrieblichen Altersvorsorge ihre Haushalte konsolidieren Das kann nicht gutgehen. Christian Schön, Vorstandsmitglied Erste Asset Management in Wien, kommentiert. Die langfristige Planung der Altersvorsorge kann nur aufgehen, wenn diese Systeme langfristig aufgebaut und vor staatlichem Zugriff geschützt werden. [Ungarn]Ungarn war das erste osteuropäische Land, das private Pensionsfonds im Jahr 1997 eingeführt hat. Mit ihrer Enteignung 2010 wurden die angesparten Gelder in das ungarische Budget transferiert. Der Internationale Währungsfonds hat diese Verstaatlichung der zweiten Säule kritiklos hingenommen. In [Polen]Polen wurden in diesem Februar 51,5 % der Pensionsgelder der zweiten Säule in die erste Säule transferiert. Die Verstaatlichung der Pensionsgelder in beiden Ländern hat unmittelbare Folgen für die Anleihenmärkte. In [Kroatien]Kroatien wird derzeit zur Budgetkonsolidierung ein „zeitlich” befristeter Übertrag von Mitteln aus der zweiten Säule der Pensionskasse in das Staatsbudget umgesetzt. [Rumänien]Rumänien, [Litauen]Litauen und [Estland]Estland haben ihr Pensionssystem in den vergangenen zehn Jahren erfolgreich aufgebaut. Die anderen Länder geben ein ganz falsches Signal, denn das Umlageverfahren allein wird nicht die Lösung der Zukunft sein. Westeuropa ist wohl von solchen „Verstaatlichungen” schon aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht gefährdet. dpn, 19.3.2014
[HTML] Ungarn protestieren gegen Verstaatlichung Privatrenten. In der ungarischen Hauptstadt Budapest haben rund 2.000 Menschen gegen die geplante Verstaatlichung ihrer privaten Rentenversicherung protestiert. Laut der Regierung ist die Überführung in den staatlichen Rentenfonds erforderlich, um jedem Ungarn eine Rente garantieren zu können. Der private Sektor könne dies nicht leisten, aber die Einzahler fühlen sich hintergangen. euronews, 26.11.2014
[HTML] Rentenversicherung: Polen will Renten verstaatlichen und mit Schulden finanzieren. In Polen hat der Staat über die Hälfte der privaten Rentenkonten konfisziert, um der Unterfinanzierung des staatlichen Rentensystems entgegenzuwirken. So lautet zumindest der offizielle Ansatz. Doch zuvor hatte Warschau die Staatsanleihen im Besitz der privaten Rentenfonds konfisziert, um weitere Schulden aufnehmen zu können. Polen und zehn weitere Staaten bemühen sich, die Privatisierung des Rentensystems rückgängig zu machen: u.A. Bolivien, Argentinien, Ungarn. DEUTSCHE WIRTSCHAFTS NACHRICHTEN, 7.3.2015

5.2 Das Umlage­verfahren und das Kapital­deckungs­verfahren  

[PDF] V. Hentschel: Klausur­fragen Wirt­schafts­ord­nung, Wirt­schafts­politik und wirt­schaft­liche Entwick­lung in West­deut­schland (1948 - 1990). Univ. Mainz, 2006. • 7. Begrün­dung des in der Renten­versi­cherung prakti­zierten UV: Güter werden nicht zurück­gelegt, sondern über­wiegend in Periode des Konsums produ­ziert
[HTML] WikipediA: Umlage­verfah­ren ist eine Methode zur Finan­zierung von Sozial­versi­che­rungen. Einge­zahlte Bei­träge werden unmit­telbar für die Finan­zierung erbrach­ter Leistungen herangezogen. 2008
[HTML] WikipediA: Kapital­deckungs­verfahren ist eine Methode zur Finan­zie­rung von Ver­siche­rungen. Dabei werden Spar­anteile aus Beiträgen der Versi­cherten am Kapital­markt angelegt und für jeden einzelnen Versi­cherten ein Deckungs­kapital gebildet. 2008. • Enthält auch Umlage der Einzah­lungen an Leistungs­bezieher • Macken­roth → jeweils erwerbs­tätige Gene­ration muss stets zugun­sten der Rentner auf Teile des gesamt­wirt­schaft­lich verfüg­baren Güter­volu­mens verzichten, unab­hängig vom Finan­zierungs­ver­fahren • Risiko von Kapital­ver­lusten
[Dias/Folien] K. Kroll: Mathematik der Lebensversicherung (Folien). (www.ruhr-uni-bochum.de) GeneralCologne Re, 2002. • Diskonti­nuier­liche Methode in Deutsch­land, konti­nuier­liche Methode in angel­sächsi­schen Ländern • Netto­prämie = reine Kosten des Risikos (inkl. Sicher­heits­zuschläge) • Brutto­prämie = Netto­prämie + Abschluss­kosten + Verwal­tungs­kosten • konstante Prämie: anfangs Netto­prämie > Risiko­prämie, später Netto­prämie < Risiko­prämie (es sammelt sich Deckungs­rück­stel­lung an, die dann wieder aufge­löst wird) • vorsich­tige Sterbe­tafeln: gefor­derte Sterb­lich­keit laut Tafel ≤ tatsäch­liche Anzahl der Leistungs­fälle • Ausglei­chung roher Sterbe­wahr­schein­lich­keiten durch Formel (Poly­nome, kleinste Quadrate, Momen­ten­me­thode) oder gewich­tete Mittel benachbarter Werte • Sterb­lich­keit Versi­cherter i.Allg. < Sterb­lich­keit der Bevöl­kerung → eigene Tafel mit bestimmtem %satz der Bevöl­kerungs­tafel • um Aufwen­dungen und Erträge verglei­chen zu können, müssen bei auf denselben Zeit­punkt bezogen werden: Barwert der Leistungen = Barwert der Prämien • Diskon­tie­rungs­faktor ν = 1 / (1 + Rech­nungs­zins­satz¹)  ¹) Zins, der dem Versi­che­rungs­nehmer garan­tiert wird (z.Zt. 3,25%) • Leib­rente äx = n=0Σω-x npx · νn oder äx = 1 + Dx+1/Dx + Dx+2/Dx + ... + Dω/Dx, wobei npx = Wahr­schein­lich­keit eines x-Jährigen, das Alter x+n zu errrei­chen = lx+n/lx, mit lx = Anzahl Lebender des Alters x
[PDF] Alters­vorsorge - Die Heraus­forde­rungen der Kapital­deckung meistern[!]. bankenverband, 2007. • Über­gang von Leistungs- zu Beitrag­szusage • Reak­tionen auf Unter­deckung • neue Investi­tions­strategien für Pensions­einrich­tungen • Beitrag der Port­folio­theorie • Risiko-Diver­sifi­kation • Lang­lebig­keits­risiko – Heraus­forde­rung für die Kapital­märkte? • Etablie­rung vorsich­tiger Invest­ment-Prin­zipien • Einfach­heit, Trans­parenz und Flexi­bili­tät • Aktien­hausse in 90er Jahren hat einige spezi­fische Probleme der KDV über­deckt • betrieb­liche Pensions­fonds mit festen Leistungs­zusagen in mehreren Ländern wiesen dann erheb­liche Unter­deckung auf (bis hin zur Insol­venz garan­tie­render Unter­nehmen) • Probleme durch gestie­gene Lebens­erwar­tungen • Probleme durch Niedrig­zins­umfeld: stei­gender Barwert zukünf­tiger Zahlungs­ver­pflich­tungen • nicht nur Aktien-Kurse sanken, sondern auch deren Ren­diten • neue Bilan­zierungs­richt­linien für betrieb­liche Alters­vorsorge machten Pensionsver­pflich­tungen unkalku­lierbar • Form jedes KDV: Rente = Beitrags­zah­lungen + Anlage­rendite • Unter­nehmen sind nicht mehr bereit, Risiken des KDV allein zu tragen • damit Risiken privater Haus­halte: Zins- und Kurs­risiko, Infla­tions­risiko, Wieder­anlage­risiko, Volati­litäts­risiko (Höhe des Renten­einkom­mens hängt aus­schließ­lich von Lage an Finanz­märkten zum Zeit­punkt des Ein­tritts in Ruhe­stand ab), das Lang­lebig­keits­risiko • IWF Global Financial Stability Report 2005: private Haus­halte mehr und mehr „Schock-Auf­nehmer des letzten Auswegs” des Finanz­systems! • für KDV müssen private Haus­halte eine Basis­qualifi­zierung in lang­fristiger Finanz­planung unter Risiken haben • alle Studien zeigen, dass finan­zielle Allgemein­bildung nicht aus­reicht • wenn private Haus­halte zu wenig oder falsch sparen, kommt es zu Alters­armut mit staatlicher Ver­pflich­tung zur Grund­siche­rung • Goldman Sachs®, 2005: voll­ständige Anpas­sung der Ver­mö­gens­struk­tur der Pensions­fonds an Struk­tur ihrer Zahlungs­ver­pflich­tungen würde Investi­tionen in Höhe von 4,5 Bill. $ in fest­verzins­lichen Wert­papieren mit Lauf­zeit von 10 Jahren erfor­dern – solches Volumen steht am Markt nicht zur Ver­fügung • durch Anstieg der Nach­frage würden auch Renditen für besonders lang­laufende Wert­papiere sinken • beträcht­liche Unter­deckung betrieb­licher Pensions­einrich­tungen: Zweifel an deren Risiko­manage­ment • Separa­tions­theorem: Port­folios lassen sich in risiko­behaf­teten und risiko­freien Teil auf­teilen, um gege­benes Rendite­ziel zu erreichen • ein Teil­port­folio hat die Auf­gabe, die Erfül­lung zukün­ftiger Zahlungs­ver­pflich­tungen in ihrer zeit­lichen Struktur zu sichern (liability driven investment) • das 2. Teil­port­folio ent­hält große Viel­falt verschie­dener Vermö­gens­werte – je größer Risiko­tole­ranz des Investors, desto mehr • dieses Teil­port­folio soll vom Träger des Pensions­fonds vorge­gebene Rendite erwirt­schaften • durch Auf­teilung auf unter­schied­liche Vermö­gens­formen kann Ertrag und Risiko einer Investition gesteu­ert werden • die Erfül­lung lang­fristiger Zahlungs­ver­sprechen kann durch Kauf lauf­zeit­kongru­enter Anleihen höchster Boni­tät prak­tisch risiko­los erfolgen • dieser Ansatz gilt aber als zu anspruchs­voll, da auch Wert der Zahlungs­ver­pflich­tungen im Zeit­ablauf nicht kon­stant (durch Verän­derun­gen der Lebens­erwar­tung, der Infla­tions­rate und des Zins­satzes)
[Folien/Dias] W. Aeberhardt: Volkswirtschaftliche Risiken umlage- und kapital­basierter Systeme in der Alters­vorsorge (Folien). Schwei­zeri­sche Aktuar­vereini­gung, Mitglie­derver­samm­lung Solo­thurn, 2007. • Kapital­basierte Systeme: Netto­rendite des Port­folios minus Kosten bleibt lang­fristig deut­lich unter dem Wachs­tum der Nominal­löhne
[PDF] Möglichkeiten und Grenzen verstärk­ter Kapital­deckung der gesetz­lichen Alters­siche­rung in Deutsch­land. Deut­sche Bundes­bank, Monats­bericht Dezem­ber 1999. • makro­öko­no­misches Simu­lations­modell der Aus­wir­kungen des demogra­fischen Wandels • zunächst verhal­tener, dann sich beschleu­nigender Rück­gang der Beschäf­tigten­zahl → Verlang­samung des Wirtschafts­wachs­tums → Sozial­produkt könnte zwischen 2020 und 2030 sogar zurück­gehen, aber pro Kopf dennoch steigen → Pro-Kopf-Ein­kommen der Rent­ner könnte im ungünstigen Fall in 30 Jahren nur um 9% steigen, während das der Beitrags­zahler um 49% zunimmt → Verschie­bung der Ein­kommens­ver­teilung zwischen Rent­nern und übriger Bevöl­kerung • Notwen­dig­keit, über stär­kere Kapital­deckung nach­zu­denken • auch KDV nicht immun gegen demogra­fische Verän­derungen: höhere Lebens­erwar­tung erfordert höhere Beiträge, und schrump­fende Bevöl­kerung lässt Kapital­auflö­sung Kapital­bildung über­steigen → sinkende Vermögens­preise → Konsum­einschrän­kung der Rentner • ob durch Einfüh­rung einer KDV gesamt­wirt­schaft­liche Erspar­nis und letzt­lich Wachs­tums­möglich­keiten gestärkt werden, ist wissen­schaft­lich umstritten • ein­facher Rendite­vergleich wird GRV nicht gerecht (auch Inva­liden- und Hinter­blie­benen­versi­cherung, versi­cherungs­fremde Leistungen) • S. 21: „Im Falle des Wechsels von einem Umlage- zu einem Kapi­talvor­sorge­verfahren kommt im Vergleich zu dem Neuaufbau einer Alters­siche­rung das Über­gangs­problem hinzu. … Auch wenn ab sofort keine neuen Anwart­schaften im alten System mehr gebildet würden, müsste die impli­zite Schuld so lange bedient werden, bis der letzte Anspruch erlo­schen wäre. Während dieses langen Zeit­raums hätten die Beitrags­zahler sowohl ihre eigene, nun kapi­talge­deckte Alters­vorsorge zu finanzieren als auch die Altan­sprüche zu alimen­tieren” • „Eine Reihe von Simula­tions­studien …” • „Letzt­lich ist aber festzu­stellen, dass die impli­zite Schuld einer umlage­finan­zierten Renten­versi­cherung bedient werden muss. Infolge des Über­gangs zur Kapi­talde­ckung ist somit eine zusätz­liche Belas­tung unver­meidbar. Zwar kann diese diese mit Hilfe staat­licher Kredit­aufnahme beliebig über die Gene­rati­onen verteilt werden. Eine Effi­zienz­steige­rung ist jedoch ohne spezi­ellere Annahmen zu den Auswir­kungen von Sozi­alver­siche­rungs­beiträgen einer­seits und Steuern zur Finanzie­rung von Zinsen und Schul­dentil­gung anderer­seits insbe­sondere auf das Arbeits­angebot nicht zu erwarten. … Die lang­fristig höhere Rendite, die bei Kapi­talde­ckung erwartet werden kann, ist nur durch eine zusätz­liche Belas­tung zu erkaufen, deren Barwert grund­sätz­lich genau dem des Rendi­tevor­teils entspricht.” • bei Übergang vom UV zum KDV anfangs höhere Bei­träge zu verkraften: es muss immer auch impli­zite Schuld aus dem UV bedient werden → zusätz­liche Belastung • beim KDV erwar­tete lang­fristig höhere Rendite ist nur durch zusätz­liche Belastung zu erkaufen, deren Bar­wert genau dem Bar­wert des Rendite­vorteils ent­spricht! • bei Wieder­verei­nigung hätte Beitrags­satz der Ost­deut­schen höher aus­fallen müssen, was durch Inte­gration in gesamt­deutsche Renten­versi­cherung vermieden wurde • durch zuneh­mende Früh­verren­tung wurden Renten­finanzen weiter geschwächt • schlechte Ausgangs­position der GRV in Phase hoher Arbeits­losigkeit
[Folien/Dias] R. Maurer: Leib­renten und/oder Entnahme­pläne: Die Gestal­tung der Aus­zahlungs­phase in der kapital­gedeckten Alters­versor­gung (Folien). DIA-Studie Finan­zierung des Ruhe­stands, Deut­sches Institut für Alters­vor­sorge, 2007. • Produkt­alterna­tiven: Ent­nahme­pläne bei Invest­ment­gesell­schaften, Leib­renten bei Ver­siche­rungen • welt­weite Vertei­lung der Bevökerung im Alter 65+ 2000 und 2050 • 3 Unsicher­heiten in Entnahme­phase: Infla­tions-, Investment- und Lang­lebig­keits­risiko • Tabelle: Einfluss der Inflation bei 2-3% Infla­tions­rate auf heuti­gen realen Wert von 1000 € in 5-25 Jahren • tradi­tio­nelle Lö­sung: Leib­rente = an das Leben gekop­pelte regelmä­ß wieder­keh­rende Leistun­gen; schal­tet das Lang­lebig­keits­risiko aus • Beispiel Einzah­lung 100.000, fixe Leib­renten­zah­lungen pro Monat bei verschie­denen Lebens­altern und unter­schied­licher garan­tier­ter Renten­bezugs­zeit • Leib­renten-Ren­dite im Todes-/Erle­bens­fall: Survival Credit kompen­siert Illi­quidität und Auf­gabe der Ver­erbung • Vor- und Nach­teile von Invest­ment­fonds-Entnahme­plänen gegen­über Leib­renten • histo­rische Betrach­tung von Ent­nahmen und Rest­kapital am Bei­spiel • Leib­renten bieten garan­tierte lebens­lange Zahlungen = Schutz vor Folgen unerwar­teter Lang­lebig­keit; außer­dem sog. Über­lebens­gewinne (Survival Credits) = Stei­gerung mög­lichen Einkom­mens­niveaus • bereits mit Renten­eintritt in Leib­rente investiertes Alters­kapital bietet wenig Flexi­bili­tät und Liqui­dität und nutzt Survival Credit und lang­fristige Ertrags­chancen der Kapital­märkte nicht opti­mal • diver­sifi­zierte Aktien­anlagen auch in Ruhe­stands­phase ein wich­tiger Bau­stein des Alters­versor­gungs­port­folios, da Invest­ment­hori­zont nach Ein­tritt des Ruhe­stands im Schnitt noch 15-20 Jahre beträgt • im hohen Alter nimmt Attrak­tivität von Leib­renten aufgrund des Survival Credits stärker zu • in steuer­lich geför­derter KDV ist Ent­nahme­phase unüber­sicht­lich regu­liert (Riester- und Rürup-Ver­träge unter­schied­lich)
[HTML] Deutsches Institut für Alters­vorsorge, Infopool » Fach­lite­ratur (Abstracts): H. Gischer: Die Höhe der Renten­ver­siche­rungs­bei­träge im Kapital­deckungs­verfahren (Kurz­fas­sung). Lang­fas­sung in: WiSt, 6/1996. • Um nach 40 Bei­trags­jahren und Lebens­erwar­tung von 15 Jahren Brutto­renten­niveau von 45% zu erhalten, muss bei Zins­satz von 7,5% und Wachs­tum des Brutto­arbeits­entgelts von 6% der Bei­trags­satz 11,3% sein • bei einem Wachstum des Bruttoarbeitsentgelts von 4,5% muss der Beitrags­satz nur 7,4% betragen • bei Zins­satz von 5% muss Bei­trags­satz aber 21,8% sein! • Beitrags­zah­lungen müssen also um so höher sein, je stär­ker Anstieg der Nomi­nal­löhne im Ver­hält­nis zum Zins­satz aus­fällt • Versi­che­rungs- und Umver­teilungs­leistungen der GRV müssten über andere Wege finan­ziert werden
[PDF] M. Thum: Theorie des Sozialstaates, Kapitel 9: Theorie des Umlage­verfah­rens. SVWL Finanz­wissen­schaft, TU Dresden, 2005. • Im UV verzinsen sich Bei­träge mit Summe aus Bevöl­kerungs- und Lohn­wachs­tum • „Golden Rule” als Bedin­gung für maximal mög­lichen Konsum in Solow's Wachs­tums­modell • für höhere und niedri­gere Spar­quoten und damit Kapital­aus­stat­tungen fällt Konsum niedriger aus • im dyna­misch effizi­enten Bereich des Kapital­stocks wäre Verzin­sung im Kapital­markt stets höher als interne Verzin­sung des UV • histo­rischer Verlauf von Beitrags­satz und Renten­niveau 1960–2000 • histo­rischer Verlauf von Markt­zins und Lohn­summen­wachstum 1957–2002
[PDF] Wissenschaftlicher Beirat beim Bundes­minis­terium für Wirt­schaft: Grund­legende Reform der gesetz­lichen Renten­versi­cherung[!]. www.bmwi.de, 1998. • Drohende Probleme der GRV aus Arbeits­losig­keit, befris­teten Beschäf­tigten­verhält­nissen, Teil­zeit­arbeit, versi­cherungs­freien gering­fügigen Beschäf­tigten­verhält­nissen und Schein­selbst­ständig­keit • Plädoyer für grund­legende Reformen zur Verän­derung des UV in Rich­tung auf ein KDV, um den Ziel­konflikt zwischen auskömm­lichen Renten und nied­rigen Beiträgen zu entschärfen • Deutsch­lands Probleme: Abgaben­last insge­samt zu hoch, Steuer­system über­mäßig zu progressiv, Arbeits­markt unfle­xibel, Risi­koka­pital­märkte unter­entwi­ckelt, zu viele staat­liche Regulie­rungen • von der GRV werden etwa 80% der Erwerbs­personen erfasst • Anzahl der Personen im Erwerbs­alter wird 2040 30% nied­riger sein (mitt­lere Prog­nose­vari­ante des Statis­tischen Bundes­amtes) • das Verhältnis der Personen mit 60 und mehr Jahren zu Personen von 20–59 Jahren wird von 37% 1998 auf 68% 2030 ansteigen • erst nach 2040 wird sich die Alters­struktur wieder etwas verbes­sern • der Ressort­arbeits­kreis des BMI hat 1996 eine wesent­lich pessi­misti­schere Bevöl­kerungs­prog­nose erstellt (danach wird sich der Alten­quotient bis 2035 mehr als verdop­peln) • ohne die Renten­reform­gesetze von 1992 (netto­lohn­bezogene Rente) und (beschlossen für) 1999 (Demo­graphie­faktor zur Minde­rung des Renten­anstiegs) würde der Beitrags­satz bis 2035 auf etwa 40% ansteigen (nun aber: etwa 30%) • Grafik: Bevöl­kerungs­prog­nosen der inter­minis­teri­ellen und des Statis­tischen Bundes­amts 2000–2050 • während die demo­grafi­sche Entwick­lung recht sicher prog­nosti­ziert werden kann, wagt der Beirat keine Prog­nose über aggre­gierte Erwerbs­neigung und Arbeits­losen­quote • die Reform­gesetze liefern keine Über­windung des Mangels • Lösung: Vergröße­rung des Sozial­produkts und ein Belas­tungs­ausgleich im Zeit­verlauf durch eine System­ände­rung • die dem entgegen­stehende Macken­roth-These „ist falsch und irre­führend”: Sozial­aufwand kann durch Vergröße­rung des Sozial­produkts (durch Ersparnis und Kapi­talbil­dung) erträg­licher werden: so kann ein Teil der zukünf­tigen hohen Renten­last schon heute getragen werden • es „kann nur von der Verstär­kung der Kapi­talbil­dung eine nach­haltige Entlas­tung erwartet werden” • durch Investi­tion im Ausland kann auf bevöl­ke­rungs­reiche Länder ausge­wichen werden • „Der Beirat empfiehlt, das System der deut­schen Renten­versiche­rung unver­züg­lich in Rich­tung eines kapi­talbil­denden Systems zu entwi­ckeln, um so die zukünf­tige Finanz­kraft des Versiche­rungs­systems und mit ihm die Kraft der Volks­wirt­schaft zu stärken.” • „… sollte das Kapital­deckungs­system nicht staat­lich, sondern privat­wirt­schaft­lich organi­siert werden” • „Das gegen­wärtige System der dyna­mischen Rente mit ausschließ­licher Umlage­finan­zierung lässt sich bei einer schrump­fenden Bevöl­kerung auf die Dauer nicht durch­halten.” • der Beirat kann die Einfüh­rung einer steuer­finan­zierten Grund­rente nicht unter­stützen, weil sie keinen Beitrag zum Abbau der Fehl­anreize leisten würde • im jetzigen System kann ½ der Beiträge als kapital­markt­äqui­valente Spar­leis­tung ange­sehen werden, und ½ hat den Charakter einer Lohn­steuer → Abwan­derung in die Schwarz­arbeit • man bräuchte eine MwSt-Erhö­hung von 15–20 Prozent­punkten, um die Grund­rente zu finan­zieren • beim System­wechsel darf man die bereits im UV erwor­benen Anwart­schaften nicht vergessen: zu ihrer Finan­zierung müsste bis zu ihrem Auslaufen eine Steuer erhoben werden oder eine entspre­chende Umlage • es entstehen sehr hohe anfäng­liche Belas­tungen um bis zu 10 Prozent­punkten über dem bishe­rigen Beitrags­satzwenn­gleich der System­wechsel zur KDV keine schnellen Vorteile verspricht, so ist dennoch zu ihm zu raten, um eine zeit­liche Glät­tung der Belas­tungen zu erreichen • die Krise beginnt um das Jahr 2020 und verschärft sich bis etwa 2035 • „Wenn man die Renten sichern will, ohne den Beitrags­satz in bedroh­liche Höhen steigen zu lassen, gibt es zur sofor­tigen Kapi­talbil­dung keine Alter­native” • eine Genera­tion, die nur noch wenige Kinder groß­zieht, verfügt über ausrei­chende Leis­tungs­fähig­keit, mit der Anlage der einge­sparten Mittel am Kapital­markt ihre Alters­versor­gung sicher­zustellen • einsei­tige Bindung an das Lohn­einkommen schafft unnö­tiges Finan­zierungs­risiko, das durch parti­elles KDV vermindert wäre • Grafik: Gesamt­aufwand an Umlage- und Pflicht­spar­beiträgen 2000–2050 (reine Umlage, „Unter­tunne­lung”, Kapital­deckung, Kapital­deckung & Verschul­dung, feste Spar­quote, vari­able Spar­quote) • „Die umlage­finan­zierten Renten­anteile sind in jedem Jahr so zu berechnen, dass die Summe aus den stan­dardi­sierten kapital­gedeckten Renten­anteilen und den umlage­finan­zierten Renten­anteilen genau dem Anspruchs­niveau entspricht, wie es durch die Renten­formel 1999 für diese Kohorte defi­niert wird. Aus einem Vergleich des durch Umlage zu finan­zierenden Renten­volu­mens mit den Einkommen der Versi­cherungs­pflich­tigen ergibt sich daraufhin, ähnlich wie im heutigen System, der notwen­dige Beitrags­satz. Die Diffe­renz zwischen dem vorge­gebenen Gesamt­aufwand in Prozent des Brutto­lohnes (etwa 24,5 Prozent in den Rech­nungen des Beirats) und dem notwen­digen Beitrags­satz entspricht der jähr­lich vorzu­gebenden Pflicht­spar­quote.” • die Höhe der Gesamt­aufwen­dungen (Beitrags­satz + Spar­quote) in % der Brutto­löhne sollte einmalig fixiert werden • „… immerhin soll die Hälfte der Alters­rente lang­fristig aus ange­sparten Kapi­talbei­trägen finan­ziert werden” • dama­lige Mitglieder des Beirats u.A.: H. Albach, F. Breyer, G. Gäfgen, H. Giersch, H. Haller, H. Hax, N. Kloten, W. Krelle, E.-J. Mestmäcker, H.-K. Schneider, H. Siebert, M. Streit
[HTML] R. Hauser: Private Teilkapitaldeckung und perso­nenbe­zogene Alters­siche­rung. Deut­sche Renten­versiche­rung, Heft 9–10, 1998. • Zum Gutachten des Wissen­schaft­lichen Beirats beim Bundes­minis­terium für Wirt­schaft: die vom Beirat empfoh­lene Teil­kapital­deckung geht von einer lang­fristig erreich­baren realen Kapital­rendite von 4% ohne Berück­sichti­gung einer Besteu­erung im Vergleich zu 2% realem Lohn­wachstum aus • diese Prog­nose ist mit großer Unsi­cher­heit behaftet: zu fragen, ob man darauf eine grund­legende System­umstel­lung stützen darf • eine Teil­kapital­deckung würde die in der GRV enthal­tenen Elemente des sozi­alen Ausgleichs wesent­lich schwä­chen und zu stär­kerer Ungleich­heit unter den Rentnern führen
[Abstract only] F. Ruland: Subsidiaritätsprinzip und gesetzliche Renten­versi­cherung (Zusam­menfas­sung). www.deutsche-rentenversicherung.de, 2000. • Versuche, die GRV unter Beru­fung auf das Subsi­diari­täts­prinzip einzu­schränken, miss­verstehen sowohl das Subsi­diari­täts­prinzip als auch den Charakter der Renten­versi­cherung als Vorsorge­system • sie können sich weder auf das Verfas­sungs­recht noch auf das Recht der EU stützen • aus der aktu­ellen Situa­tion am Kapital­markt lässt sich auch nicht auf eine prin­zipi­elle Über­legen­heit der kapi­talge­deckten Vorsorge schließen
[HTML] B. Brinkmann: RENTENREICH. www.beltwild.de, 2004/2010. • Beson­dere Bezug­nahme auf das Gutachten „Grund­�legende Reform der gesetz­�lichen Renten­�versi­�cherung” von 1998 (s.o.) • dieses von 33 führenden deut­schen Wirt­schafts­wissen­schaft­lern abge­segnete Gutachten hatte wohl einen wesent­lichen Anteil an der Einfüh­rung der sog. „Riester-Rente” als Einstieg in das KDV • Grund­idee: durch eine Umstel­lung der Renten­finan­zierung das Sozial­produkt stärker erhöhen, als dies sonst der Fall wäre (Steige­rung der Inves­titi­onen im Inland, Renten­beiträge teil­weise auch im Ausland inves­tieren) • die Legende vom Einfüh­rungs­gewinn der ersten Rentner­genera­tion im UV • „Wie es auch im vorin­dustri­ellen Fami­lien­verbund der Fall war, zahlen die Jungen an die Alten und begründen dadurch einen Renten­anspruch gegen die nächste Genera­tion der Jungen” • diese Aussagen der Gutachter stehen eindeutig im Wider­spruch zur Vorstel­lung von einem Einfüh­rungs­gewinn • die „Verluste der Nach­folge­gene­rati­onen”, den die Gutachter theore­tisch berechnen, ist ledig­lich darauf zurück zu führen, dass die Politik vor Einführung der Riester-Rente keiner Rentner­genera­tion die Drei­fach­belas­tung zumuten wollte • da die für den Konsum der Rentner bestimmten Güter und Dienst­leis­tungen nur im Zusammen­wirken von Real- und Human­kapital produ­ziert werden können, kann Realka­pital das Human­kapital auch nicht voll­ständig ersetzen → letzt­lich müssen die Jungen die real­wirt­schaft­lichen Äqui­valente für die Rente der Alten erar­beiten • wenn es keine Kinder gäbe, könnten die Real­kapi­talbe­sitzer auch keine Zinsen kassieren • propor­tionale Mehr­belas­tung der Jungen aufgrund der demo­grafi­schen Krise → bei relativ gleichem Versor­gungs­niveau der Rentner müssen die Jungen einen höheren Anteil an ihrer Produ­ktion abgeben: „Den rela­tiven Macken­roth / kriegt auch das KDV nicht tot” • bei einer verschlech­terten Rela­tion Alte/Junge steigt im Prinzip die prozen­tuale Belas­tung der Arbei­tenden mit Renten-„beiträgen” unab­hängig von Finan­zierungs­verfahren • folgt man der Auffas­sung der Sachver­stän­digen, dass der Kapital­markt die zusätz­lich gene­rierte Ersparnis rendite­brin­gend absor­bieren könnte und inves­titions­stei­gernd einsetzen würde, hätten wir derzeit eine gigan­tische Unter­deckung gegen­über dem Inves­titi­onsop­timum
[PDF] W. Tegtmeier: Alterssicherung — Umlage­verfahren ohne Alter­native?[!] In: H.P. Galler, G. Wagner (Hrsg.): Empiri­sche Forschung und wirt­schafts­politi­sche Bera­tung — Fest­schrift für H.-J. Krupp. Campus Verlag, 1998. • Histo­rischer Über­gang vom ange­strebten KDV zum UV in der GRV • die Einfüh­rung der dynami­schen Rente 1957 erzwang eine Annä­herung an das UV, erleich­tert auch durch die 1952 aufge­stellte Macken­roth-These • in Form des Abschnitt­deckungs­verfah­rens zunächst ein Mittelweg einge­schlagen, das aber wegen seiner konzep­tionellen Mängel 1966/67 zusam­menfiel: das benö­tigte Vermögen war nicht vorhanden • die Auswir­kungen der demo­grafi­schen Entwick­lung auf das UV • die Argu­mente der Befür­worter des KDV: • Grund­über­zeugung, dass sich die demo­grafisch bedingte Mehr­belas­tung im Wege der Kapital­deckung mit gerin­gerer Beitrags­belas­tung bewäl­tigen ließe, wobei aus den empi­rischen Zins­daten auf die Zukunft geschlossen werden könne • nega­tive Auswir­kungen auf Inves­titions­struktur, Zinsen und Preise im Inland kann durch Auslands­anlagen begegnet werden, aller­dings kommen dort unter Risiko­vermei­dungs­aspekten nur wenige Länder in Frage, die alle ähnliche demo­grafi­sche Probleme haben • auch nach einer Umstel­lung auf das KDV müssten die vor dem Stichtag erwor­benen Ansprüche und Anwart­schaften erfüllt werden — die Versi­cherten müssten also neben dem Aufbau ihrer eigenen privaten Alters­siche­rung Beiträge oder Steu­ern für die aktu­ellen Renten aus der GRV aufbringen • realis­tisch braucht man einen Über­gangs­zeit­raum von 40–50 Jahren • „Wägt man die Argu­mente für und gegen eine Kapital­deckung der GRV nüch­tern gegen­einander ab, so ergibt sich daraus keine Begrün­dung, die Entwick­lung des Finan­zierungs­verfahrens der GRV von der … Kapital­deckung über das Abschnitts­deckungs­verfahren zum Umlage­verfahren wieder umzukehren. Das Anwart­schafts­deckungs­verfahren könnte im Vergleich zum Umlage­verfahren keine Entlas­tung bei den anste­henden demo­graphi­schen Belas­tungen bewirken, und die volks­wirt­schaft­lichen Konse­quenzen seiner Anwen­dung wären unkalku­lierbar.” • die Frage der Mehr­fach­belas­tung während der Umstel­lung führt bei den meisten Befür­wortern des KDV zu dem Zuge­ständnis, dass eine Voll­kapital­deckung unrealis­tisch ist • Ausweg der Befür­worter: Kapital für einen Deckungs­abschnitt von 50–60 Jahren mit einem einheit­lichen Beitrags­satz so anzusam­meln, dass zunächst hohe Über­schüsse erzielt werden und die daraus gebil­dete Rück­lage zur Verhin­derung eines Beitrags­satz­anstiegs dann wieder aufge­löst wird, wenn demo­gra­fisch bedingt die Rentner­zahl zunimmt • lang­fris­tige Beitrags­satz­stabi­lisie­rung nach der Methode gelingt aber nur, wenn die demo­grafi­sche Belas­tung relativ kurz ist und das Ende abzusehen ist • ein „Belastungsberg” gefolgt von einem „Tal” könnte evtl. durch Vermögensauflösung untertunnelt werden • absehbar ist jedoch ein dauer­hafter Schrump­fungs- und Alte­rungs­prozess der Bevöl­kerung: kein zu unter­tunnelnder Berg, sondern eher ein Hoch­plateau • der Anstieg wird aller­dings abrupt erfolgen: 2030–2040 werden die letzten „Baby­boomer” das Renten­alter erreichen, und im Erwerbs­leben wird sich der „Pillen­knick” auswirken • bisher unzu­reichend behan­delte Fragen: • gehören zur GRV auch gesamt­gesell­schaft­liche Aufgaben wie Fami­lien­lasten­ausgleich? • erfasst der Finan­zierungs­mecha­nismus noch zutref­fend den Wert­schöp­fungs­zuwachs der Volks­wirt­schaft?
[HTML] V. Meinhardt, G. Wagner, R. Zwiener: Ein­stieg in die Teil­kapital­deckung der Alters­vor­sorge mit Wachs­tums­einbußen ver­bunden.  DIW Berlin, Wochenbericht 46/99, 1999. • Folgen altern­der Bevöl­kerung können nicht durch Wechsel des Finan­zierungs­ver­fahrens gelöst werden • „... ist ein "Umstieg" vom Umlage- auf das Kapital­deckungs­verfahren nicht kostenlos. Zum einen werden für einige Zeit entweder Beitrags­zahler oder Rentner oder aber beide Gruppen schlechter gestellt als bei einer Weiter­füh­rung des Umla­gever­fahrens. Zum anderen würde die mit der Einfüh­rung eines Kapital­deckungs­verfahrens einher­gehende ange­strebte Erhö­hung der Spar­quote einen entspre­chenden Ausfall von Konsum­nach­frage bedeuten, dem — über tenden­ziell sinkende Zinsen — nur ein indirekter Impuls für eine höhere Inves­titions­nach­frage gegen­über­stünde.” • Modell­rech­nungen, Vari­anten: kräf­tige Erhö­hung des Beitrags­satzes, stufen­weise Erhö­hung ohne und mit Reduzie­rung des Renten­niveaus • der Wissen­schaft­liche Beirat beim Bundes­wirt­schafts­minis­terium hat 1998 vorgeschlagen, das UV um Teil­kapital­deckung zu ergänzen, und zwar so, dass 4% des Brutto­lohns als Ersparnis angelegt werden müssen • in den ersten 15 Jahren liegt die Belas­tung durch die Beitrags­zahlung und das Ansparen um 4 Prozent­punkte über der Beitrags­belas­tung, die für das UV allein gilt • im Juni 1999 hat der Bundes­minister für Arbeit und Sozi­alord­nung die Eckpunkte eines neuen Konzepts vorgelegt, das für die Alters­vorsorge auf das KDV setzt • beim Ein­stieg in Kapital­deckung halten sich makro­ökono­mische Ein­bußen nur dann in Grenzen, wenn gleich­zeitig Absiche­rungs­niveau gesenkt wird • in Über­gangs­phase Wachs­tums­ein­bußen zwischen 0,3 und 0,5% pro Jahr
[PDF] P. Bofinger: Wie zukunftsfähig ist das Alters­siche­rungs­system in Deutsch­land? In: HWWA-Wirt­schafts­dienst, 79, 1999. • Vertrauen in das UV muss wieder gewonnen werden • Entpo­litisie­rung der GRV: Versi­cherungs­charakter stärken, Bestim­mungen in einer „Renten­verfas­sung” fixieren • spezi­fische Vorteile des UV: opti­male Lösung für die Anfangs­phase, Vermei­dung der bei Umstieg auf KDV unver­meid­lichen Doppel­belas­tung, hohe Risiko­diver­sifi­kation (frei vom Risiko eines Wert­verlustes von Geld- oder Sach­vermögens­beständen) • port­folio­theore­tisch als ein Betei­ligungs­modell, bei dem sich die Aktiven durch die Beitrags­zahlung einen Rechts­anspruch auf die Erträge des Human­kapitals in der Zukunft sichern • es kann nur vom Staat ange­boten werden • keine Sicher­heit über das zukünf­tige Niveau der Renten­zahlungen zu erwarten: vom Human­kapital (Investi­tionen in Kinder und deren Ausbil­dung) und dem Sach­kapital­stock abhängig
Rentenzuwachs bei unterschiedlichen Wachstumspfaden
Jähr­liche Wachs­tums­rate Zuwachs in 30 Jahren Zuwachs in 40 Jahren
0,5 %16 %22 %
1,0 %35 %48 %
1,5 %56 %81 %
2,0 %81 %121 %  
2,5 %110 %  169 %  
• in den 90er Jahren wurden aufgrund politi­scher Maßnahmen die Beitrags­pflich­tigen gegen­über den übrigen Steuer­pflich­tigen benach­teiligt (insbe­sondere durch Früh­verren­tung und zu hohe Bewer­tung ostdeut­scher Renten­ansprüche) • Zweck­entfrem­dung: Absen­kung des Renten­niveaus zur Haus­halts­sanie­rung • Renten­formeln sind kein wirk­samer Schutz gegen poli­tische Willkür • ein glaub­würdiges Renten­system müsste lang­fristig verbind­liche Fest­legungen treffen über die Höhe des Bundes­zuschusses, den Kreis der Versi­cherungs­pflich­tigen, den Zeit­punkt des Renten­zugangs und die Höhe der Beitrags­sätze • das rela­tive Renten­niveau wird zu einer endo­genen Größe des Systems: die Summe der Renten­auszah­lungen wird durch die Einnahmen bestimmtversi­cherungs­fremde Leis­tungen im umfas­senden Sinn: alle „nicht-beitrags­äqui­valenten” Renten­zahlungen • Anbin­dung der Renten an die Netto­löhne ein system­widriges Element aus einer mit dem Versi­cherungs­prinzip unver­einbaren Renten­politik • die Summe der nicht-beitrags­äqui­valenten Leistungen dürfte weit über dem derzei­tigen Bundes­zuschuss liegen • Kreis der Versi­cherungs­pflich­tigen ist auf Selbst­ständige und verhei­ratete Frauen auszu­dehnen • für die wichtig­sten Demo­grafie-Deter­minanten, Ferti­lität und Morta­lität, ist zu entscheiden, wieweit sie von den Aktiven bzw. den Rent­nern zu tragen sind • Tabelle Verän­derung der Lebens­erwar­tung und der Renten­bezugs­dauer Männer / Frauen • nach 2010 dürfte es bei dem drasti­schen Rück­gang der Zahl der Erwerbs­fähigen kaum noch ein nennens­wertes Arbeits­problem geben • das vorge­schla­gene Versi­cherungs­modell könnte einen Beitrags­satz von 19% fest­schreiben • mit einer Investi­tions­quote von 20,6% sorgt Deutsch­land weit mehr für zukünf­tige Genera­tionen vor als andere Indu­strie­länder (außer Japan) • wenn man für jeden Anstieg der realen Einkommen um 20% gegen­über dem Niveau von 2000 eine Anhebung der Beiträge um 1 Prozent­punkt vorsieht, würde das bei einem Wachs­tums­pfad von 2% 2030 einen Beitrags­satz von 23% bedeuten • Einbau eines gewissen Progres­sions­elements in die zukünf­tige Abgaben­belas­tung
[PDF] Dieter Cassel, Veit Oberdieck: Kapitaldeckung in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der absehbare demographische Wandel wird in den nächsten Jahrzehnten merkliche Beitragssatz­erhöhungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erzwingen, wenn das hohe Versorgungsniveau gehalten und wie bisher im Umlageverfahren finanziert werden soll. Können Alterungs­rückstellungen die Beitragssatz­explosion aufhalten? Ist mit einer Kapitaldeckung ein Systemwandel in der GKV verbunden?  Neuere Schätzungen unter expliziter Berücksichtigung des medizintechnischen Fortschritts kommen zu dem Ergebnis, dass etwa vom Jahr 2010 an merklich steigende Beitragssätze erforderlich sind, um die demographie­bedingt wachsende Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben der GKV zu schließen. Um die mögliche „Spannbreite” aufzeigen zu können, wurden zwei valide Status-quo-Prognosen aus neuerer Zeit ausgewählt, die aufgrund unterschiedlicher Methoden und Annahmen zu einer stark divergierenden Einschätzung der Beitragssatzdynamik gelangen: Nach der eher „pessimistischen” Schätzung (Oberdieck- Prognose) steigt der Beitragssatz von 2003 bis 2040 von 13,9% auf 31,2%, nach der eher „optimistischen” (Hof-Prognose; Mittlere Variante B) von 14,5% auf 20,5%. Für die beitragspflichtigen Einkommen wird unterstellt, dass sich die nominalen Löhne und Gehälter je AKV-Mitglied jährlich um 3,3% und die durchschnittliche Rente je KVdR-Mitglied um 3,1% pro Jahr erhöhen. Die hier vorgestellte ergänzende Kapitaldeckung wäre mit dem bestehenden GKV-System völlig kompatibel: Weder verstieße sie gegen das GKV-konstitutive Solidarprinzip, noch würden grundsätzlich systemwidrige Elemente in die umlagefinanzierte GKV eingeführt. . Wirtschaftsdienst 2002/1, 2002 , .20002
[HTML] T. Szent-Ivanyi: Kommentar: Abschied von der Parität. , 20.11.2010. • Kapi­talde­ckung als Zauber­wort, „um die Sozi­alsys­teme zukunfts­fest zu machen” • nun soll die Pflege­versi­cherung um eine zusätz­liche Kapital­säule ergänzt werden • ist Kapi­talde­ckung die Lösung? • die Koali­tion möchte das Mittel miss­brau­chen, um die pari­täti­sche Finan­zierung der Sozi­alsys­teme weiter auszu­höhlen: die Versi­cherten sollen allein fürs Alter ansparen • der Aufbau einer Kapi­talre­serve bedeutet, dass Geld dem Konsum entzogen wird • es gibt keine risiko­losen Anlagen • es ist unge­klärt, wie es die Kapital­märkte verkraften sollen, wenn die Anlagen in 20 oder 30 Jahren flüssig gemacht werden müssen, um die Pflege zu bezahlen • das Umlage­system ist besser als sein Ruf • eine Lösung könnte sein, den Beitrags­satz je nach Finanz­bedarf anzu­heben und auf eine Kapi­talde­ckung zu verzichten

5.3 Einzelwirtschaftlich (allgemein): Umlage­verfahren gegen Kapital­deckungs­verfahren  

[Folien/Dias] W. Strengmann-Kuhn: Soziale Sicherung I, 4. Vorle­sung: Theorie der Alters­siche­rung (Folien)[!]. Univ. Frank­furt, SS 2007. • Grund­idee des over­lapping-genera­tions-models (OLG) • 2-Peri­oden-Modell: Konsum in beiden Peri­oden, Arbeit nur in der ersten • Annahme: Nutzen­funktion für alle gleich, Cobb-Douglas-Nutzen­funktion z.B. U=lnc1+β·lnc2 • Budget­beschrän­kung y1=ω·l mit ω: Lohn­satz, l:Arbeits­zeit; y2=0 • Lösung mit staat­lich garan­tiertem Wert­papier: y1=w-m, mit w: Lohn, m: Wert­papier (z.B. Geld); y2=m·(1-π), mit π: Infla­tions­rate • Umlage­verfahren: y1=w-b, mit b: Beiträge; y2=p, mit p: Renten; b=p • Lage­rung: y1=w-s, mit s: gela­gerte Güter; y2=s·(1-φ), mit φ: Anteil der Güter, die verderben • Produk­tion mit Kapital (Annahme, lager­bares Gut kann in näch­ster Genera­tion zur Produk­tion verwendet werden): Kt=F(Kt-1,Lt) mit K: Kapital, L: Arbeit? • KDV: Beitrag zur Alters­siche­rung b=τ·y1, Rente p=(1+r)·τ·y1, Budget­beschrän­kung c1+1/(1+r)·c2=y1, mit Zins­satz r und Beitrags­satz τ • UV: Beitrag zur Alters­siche­rung b=τt·y1,tt·wt·lt, Rente pt+1t·wt·lt·(1+nt-1), Rendite it=pt+1/bt-1=[τt+1·wt+1·lt+1·(1+nt)]/[τt·wt·lt]-1, mit Bevöl­kerungs­wach­tums­rate nt (=„natür­licher Zins”), Ø-Lohn­satz wt, Ø-Arbeits­zeit lt und Beitrags­satz τtÜber­gangs­problem bei Umstel­lung vom UV auf das KDV: es müssen sowohl die Renten der Alten finan­ziert als auch der Kapital­stock aufge­baut werden → Renten­kürzung oder Beitrags­erhö­hung • auch wenn KDV höhere Rendite hat als UV, lässt sich dieses für die Einstiegs­genera­tionen nicht nutzen
[GIF-Bild] Grafik Entwicklung der durch­schnitt­lichen Löhne und Gehälter, des Kapital­markt­zinses und der Infla­tions­rate seit 1960 (in Deutsch­land). Quelle: Gutachten des Sozi­albei­rats zum Renten­ver­siche­rungs­bericht 2004, S. 34
[PDF] C. Toft: Grund­züge der Renten­öko­nomik. Univ. Kassel, 2006. • Funda­mental­arith­metik einer umlage­finan­zierten Alters­siche­rung • düsteren Zukunft­sprog­nosen ist entgegen zu halten: bei steigender Lebens­erwar­tung ist Erhö­hung der Regel­arbeits­grenze zuzumuten, Deutsch­land übt Sogwir­kung als Zuwan­derungs­gebiet aus, mit Zunahme der Frauen­erwerbs­quote ist zu rechnen, Produ­ktivi­tät wird steigen • Modell über­lappender Genera­tionen nach Samuelson: ein Genera­tionen­abstand wird definiert, und es werden immer 2 Genera­tionen angenommen: daraus folgt eine Budget­gleichung • bei konstan­tem Beitrags­satz verzinsen sich Beiträge einer umlage­finan­zierten Renten­versiche­rung mit Wachs­tums­rate der beitrags­pflich­tigen Brutto­lohn­summe, angenä­hert also Summe der Wachs­tums­raten von Beitrags­zahlern und Pro-Kopf-Brutto­verdienst • Aarons Indif­ferenz­bedin­gung zwischen KDV und UV • bei „reifem” System mit stabiler Bevöl­kerung im steady state bei konstanten Wachs­tums­raten und festem Beitrags­satz ist es mög­lich, dass UV effizi­enter ist (Aaron's Sozial­versiche­rungs­paradoxon) • unter ziemlich allge­meinen Bedin­gungen führt eine umlage­finan­zierte Alters­siche­rung zu gerin­gerer volks­wirt­schaft­licher Ersparnis und Kapital­bildung • Krise der Renten­versiche­rung ist Problem des Über­gangs • es gibt kein Alters­siche­rungs­verfahren, das im Vergleich zum UV keine Genera­tion schlechter stellt, aber wenigstens eine künftige Genera­tion besser stellt (kein inter­genera­tionell Pareto-effi­zienter System­über­gang mög­lich) • so wirft Über­gang vom UV zum KDV auch norma­tive Fragen der inter­genera­tionellen Gerech­tigkeit auf • Konzept versiche­rungs­mathema­tischer Äqui­valenz: der auf Versiche­rungs­beginn rück­gerech­nete Gegen­warts­wert erwar­teter Beitrags­zahlungen entspricht dann dem auf denselben Zeit­punkt rück­gerech­neten Gegen­warts­wert erwar­teter Renten­zahlungen • Berech­nung hängt vom Kalku­lations­zins­satz ab • aktu­eller Renten­wert in GRV soll infla­tion­sgesi­cherte Aktua­lisie­rung des durch­schnitt­lichen Lebens­standards gemäß dem poli­tisch fest­gelegten Renten­niveau sicher stellen • eigen­erwor­bene Rente kann nur bedeuten, dass Renten­empfänger eine Rente bezieht, als ob sich in der Erwerbs­peri­ode geleistete Beiträge real mit Wachs­tums­rate des Lohn­ein­kommens verzinst hätten (rück­blickend betrachtet) • Fest­legung rela­tiver Ein­kommens­position eines Renten­berech­tigten inner­halb seiner Alters­kohorte nach Teil­habe­äqui­valenz (weder Umver­teilung zwischen Alters­kohorten noch inner­halb Alters­kohorten) • Mindest­rente nach Maßgabe der Renten­ansprü­che allein ist proble­matisch, da so z.B. auch Ehefrau eines Gutver­dienenden Mindest­rente erhalten kann
[PDF] C. Toft: Ergänzende empiri­sche Materi­alien zur Renten­öko­nomik[!]. Univ. Kassel, 2006. • Interne Rendite der GRV in 60er-Jahren sehr hoch, aber seitdem stetig gefallen — insbe­sondere für allein­stehende Männer sehr gering • durch­schnitt­liche jähr­liche Rendite für Kapital­produkte: über längere Zeit­räume 15%, aber zwischen­durch auch bis -10% • Aufbau eines Kapital­stocks, der höheres Brutto­sozial­produkt ermög­licht, könnte höhere Effi­zienz des KDV gegen­über UV bewirken • wich­tige empiri­sche Frage, ob in der Tat höhere Spar­quote in Ländern, die KDV eingeführt haben? • dass mehr Kapital­deckung höheren Kapital­stock bewirkt hat, ist nicht evident, aber könnte sein... • Studien bestä­tigen nicht, dass soziale Siche­rungs­systeme Spar- und Investi­tions­ver­halten deut­lich negativ bein­flussen
[PDF] C. Toft: Sozialstaatstheorie und -Analyse: Materi­alien 7: Renten­system, Renditen, Sparver­halten und Früh­rente. Univ. Kassel, WS 2007/08: • Interne Rendite der GRV und von Finanz­produkten • live-cycle model of saving • aus A. Börsch-Supan(2000): Was lehrt uns Empirie in Sachen Renten­reform?: Es stößt „auch die Empirie in der Frage nach der Wechsel­wirkung zwischen Alters­vorsorge und Erspar­nisbil­dung an ihre Grenzen” • aus R.J. Barro (1992): Makro­ökonomie: ...„scheinen weder die lang­fristigen Daten für die USA noch die Ergeb­nisse von verglei­chenden Länder­studien der vergan­genen Jahre die Auffas­sung zu bestä­tigen, dass die Soziale Siche­rung das Spar- und Investi­tions­ver­halten deut­lich negativ bein­flusst” • Effekt impli­ziter Besteu­erung eines späten Renten­eintritts
[HTML] Deutsches Institut für Alters­vorsorge, Infopool » Fach­literatur (Abstracts): H. Bahr, U. Kater: Umlage­verfahren versus Kapital­deckungs­verfahren - quo vadis Renten­versiche­rung? (Kurz­fassung). Lang­fassung in: Wirt­schafts­dienst 4/1997. • Chancen und Risiken eines System­wechsels der gesamten Alters­vorsorge vom reinen UV der GRV zu einem höheren Anteil privater Alters­vorsorge • höhere Rendite • Kapital­ansamm­lung ermög­licht Produk­tions- und Wachs­tums­gewinne • Anlage­risiko, Infla­tions­risiko, Risiko eines politi­schen Mißbrauchs des Kapital­stocks • das Finan­zierungs­risiko wegen schrump­fender Bevöl­kerung kann durch unter­lassene Ersatz­investi­tionen ausge­glichen werden
[PDF] M. Gasche: Renditevergleich zwischen Umlage­system und Kapital­deckungs­system. Working Paper 115, Allianz Dresdner Economic Research, 2002.
[Abstract only] Robert Fenge: Pareto-efficiency of the Pay-as-you-go Pension System.[!] (Abstract). Finanzarchiv 52, 1995. [in English] This paper demonstrates the Pareto-efficiency of a pay-as-you-go pension system with intragenerational fairness. Contributions are raised using a distortionary wage tax. Individual pensions are proportional to the contributions. Thus, the system is intragenerationally fair. In contrast to models with uniform lump-sum pensions it is shown that the labour-leisure distortion cannot be reduced by decreasing the contribution rate. This is so because the government controls only one instrument, the net wage rate, to improve the generational welfare. • [auf Deutsch] In dieser Arbeit wird nachgewiesen, da� ein Umlageverfahren mit Teilhabe­äquivalenz, das der Rentenfinanzierung dient, Pareto-effizient ist. Die Beiträge zur Rentenkasse werden in Form einer verzerrenden Lohnsteuer erhoben. Die individuelle Rente ist proportional zum geleisteten Rentenbeitrag. Damit erfüllt das Rentensystem die Teilhabe­äquivalenz. Im Gegensatz zu Modellen mit einer einheitlichen Pauschalrente kann die Verzerrung der Arbeit-Freizeit-Entscheidung hier nicht durch eine Verringerung des Beitragssatzes reduziert werden. Der Grund ist, dass der Staat nur über ein Instrument verfügt, mit dem er die Wohlfahrt der Generationen steigern kann: den Nettolohnsatz.
[Abstract only] Robert Fenge, Robert Schwager: Pareto-improving transition from a pay-as-you-go to a fully funded pension system in a model with differing earning abilities.[Wichtig !] (Abstract). Zeitschrift für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften — ZWS / ECONBIZ, Bd. 15, 1995
[PDF] M. Wrede: Pareto Efficiency of the Pay-as-you-go Pension System in a Three-Period-OLG-Model. Berg Working Paper Series Nr.27, Berg Verlag, Bamberg, 1998 • Betrach­tung eines nicht kapi­talge­deckten Renten­systems, in dem Arbeit­nehmer Arbeits­entschei­dungen mehr als 1-mal im Leben treffen • Benut­zung eines 3-Perioden-über­lappte-Gene­rati­onen-Modells • Sinn (1997): jedes Renten­system ist ein Null­summen­spiel für alle betei­ligten Gene­rati­onen • Renten­systeme verteilen zwischen den Gene­rati­onen um • deshalb ist ein Pareto-verbes­sernder Über­gang vom UV zum KDV unmög­lich, wenn das Renten­system keine stati­schen Ineffi­zienzen erzeugt • Beiträge zum UV sind vom Lohn­einkommen bestimmt und verzerren daher die Frei­zeit-Arbeits­zeit Entschei­dung • Homburg (1990): wenn in einer kleinen offenen Volks­wirt­schaft ein Nutzen mit der Frei­zeit verbunden wird, wird die inter­gene­ratio­nale Pareto-Effi­zienz verletzt, und daher ist ein Pareto-verbes­sernder Über­gang vom UV zum KDV möglich • dies wurde von Breyer und Straub (1993) auf eine große geschlos­sene Volks­wirt­schaft ausge­dehnt • Fenge (1995) zeigte, dass dieses Argu­ment nicht anwendbar ist, wenn die Auszah­lungen an einen Rentner propor­tional zu den indi­vidu­ellen Beiträgen sind („parti­elle Äqui­valenz”) — dies stellt die inter­gene­ratio­nale Effi­zienz des UV sicher • Sinn (1997): Fenges Ergebnis stellt die Vorteile eines Über­gangs vom UV zum KDV in Frage • die obigen Ergeb­nisse wurden im Rahmen von Stan­dard-2-Peri­oden-über­lappenden-Gene­rati­onen abge­leitet • wenn jedoch das Leben der Menschen in mehr als 2 Zeitab­schnitte unter­teilt ist, lässt sogar parti­elle Äqui­valenz Raum für Reformen des Renten­systems • in diesem Papier wird deshalb ein 3-Peri­oden-über­lappende-Gene­rati­onen-Modell benutzt • wo die Renten­auszah­lungen propor­tional zu gewich­teten Beiträgen sind wie in der deut­schen GRV, ist das UV nicht perfekt inter­gene­rati­onal effi­zient → ein Pareto-verbes­sernder Über­gang zum KDV wird möglich • um inter­regio­nale Effi­zienz bei mobilen Arbeit­nehmern zu errei­chen, ist (nur) eine gewisse (nicht voll­stän­dige) Harmo­nisie­rung der Beitrags­systeme erfor­derlich
[PDF] A. Börsch-Supan: Das deutsche Rentenversicherungs­system: Probleme und Perspek­tiven. Überar­beitete Version, ohne Abbil­dungen. SFB 504, Univ. Mann­heim, 1997. • Das deut­sche UV enthält starke Anreize zur Früh­verren­tung und zum Ausweichen in die Erwerbs­unfähig­keits­rente • ein zumindest teil­weise kapi­talge­decktes System kann zusätz­liche Flexibi­lität durch 2 Mecha­nismen bringen: inter­tempo­rale Substi­tution (Glät­tung der demo­grafi­schen Belastung) und inter­natio­nale Diversi­fizie­rung auf globalen Kapital­märkten • die Renten­zahlungen der GRV werden auf der Basis der Beiträge über die gesamte Lebens­zeit berechnet, bestimmt durch: relative Lohn­posi­tion, Anzahl der renten­recht­lichen Beitrags­zeiten, Anpas­sungs­faktoren für Rententyp und Renten­zugangs­alter, sowie das durch­schnitt­liche Renten­niveau aller Rentner • durch die Netto­lohn­indexie­rung werden Produk­tivitäts­gewinne auf die Rentner über­tragen • die versi­cherungs­mathema­tische Unfairnis des deut­schen Systems wurde durch die 1992 einge­führten Anpas­sungs­faktoren für Früh­verren­tung etwas verrin­gert • noch deutli­chere Anreiz­effekte bei Erwerbs- oder Berufs­unfähig­keits­renten (→häufig­ster Renten­eintritts­grund!) • besonders hohe Alte­rung in Deutsch­land • Anstieg der Lebens­erwar­tung in Deutsch­land um etwa 1,5 Jahre alle 10 Jahre • Verhältnis der Rentner zu den Erwerbs­personen (Alters­last­quotient) wird steil ansteigen • der Beitrags­satz wird im Höhe­punkt des Alte­rungs­prozesses ca. 2035) 30% des Brutto­einkommens über­steigen, falls die aktu­elle Ersatz­quote und die Arbeits­markt­partizi­pation konstant bleiben • um bei der Verdop­pelung des Alters­last­quotienten das Leistungs­niveau konstant zu halten, ist eine Verdop­pelung des Beitrags­satzes erforder­lich • das UV befindet sich am Rand des Zusammen­bruchs • dies Dilemma lässt sich nur lösen, indem das Verhältnis von Leistungs­empfän­gern zu Beitrags­zahlern verrin­gert wird • selbst wenn alle Rentner zunächst in Teil­zeit­rente gingen, wären 18 Jahre Teil­zeit­arbeit nötig, um den Alte­rungs­effekt auszu­glei­chenbei zusätz­licher Arbeits­markt­beteili­gung der Frauen muss auch noch Frei­zeit durch Arbeit substi­tuiert werden, damit die Erwerbs­bevölke­rung wirk­lich vergrößert wird (nicht bloß Ersatz der Haus­halts­arbeit durch einge­kaufte Arbeit!) • keine der Einzel­maßnahmen kann das Dilemma des Systems lösen — evtl. aber eine Kombi­nation • makro­ökono­misch ist die Rendite des UV die Summe der Wachstums­raten der Erwerbs­personen (→negativ) und der Arbeits­produk­tivität (etwa 1,5%) • mikro­ökono­misch als Bezie­hung zwischen den Zahlungs­flüssen der Beiträge zu den erwar­teten Renten eines Versi­cherten • das Einfrieren des Beitrags­satzes verur­sacht nega­tive Renditen für alle nach 1950 Gebo­renen • das Einfrieren der Ersatz­quote verur­sacht nega­tive Renditen für alle nach 1967 Gebo­renen • dagegen lag die lang­fristige reale Investi­tions­rendite im deut­schen Wirt­schafts­sektor (Port­folio: alle Aktien- und Schuld­titel in sät­lichen AGs und GmbHs) von 1975–1994 bei 7,4% (für das KDV sollte man 0,5%–1,5%) abziehen • Über­gangs­problem erfor­dert, dass eine Genera­tion 2-mal einzahlt: für die Eltern und sich selbst„Die ökono­mische Theorie zeigt, dass der Über­gang zu einem Kapital­deckungs­verfahren für alle Genera­tionen inklu­sive der Über­gangs­genera­tion vorteil­haft ist, wenn die Über­gangs­belastung über einen ange­messen langen Zeit­raum verteilt wird, so dass nega­tive Arbeits­anreize vermieden werden.”kaum verläss­liche empiri­sche Evidenz zu den Para­metern: Arbeits­angebots­elasti­zität und das Ausmaß, in dem die Renten­beiträge als Steuern aufge­fasst werdendagegen Fenge (1995): der versi­cherungs­mathema­tische Teil des UV verur­sacht über­haupt keine nega­tiven Arbeits­anreize • 2 Modelle des Über­gangs in einer Genera­tion ohne Kompen­sation mit identi­schem Renten­einkommen und identti­schem Renten­zugangs­alter: • 1. Szenario: Beitrags­satz ab 2000 bei 21,1% einge­froren, Spar­beginn 2000, Renten­beginn 2020, Tod 2040 → Renten­lücke 7600 DM, nötige Ersparnis jähr­lich 2300 DM bei 5,9% Rendite, also nied­riger als die nötige Erhö­hung des Beitrags­satzes im UV (bis 28% 2020), um dasselbe Renten­niveau zu erhalten (jähr­liche Beitrags­steige­rung 2900 DM) • 2. Szenario: Umstel­lungsbeginn 2005, alle Renten der bis 2005 in Rente Gehenden unverän­dert auf heutigem Niveau, danach nach anteiligen Arbeits­jahren im UV, verblei­bender Betrag durch private Erspar­nisse vor der Verren­tung finan­ziert: zwar keinerlei Erleich­terung für die Über­gangs­genera­tion, aber nur eine Glät­tung der Beitrags­steige­rungen, maxi­male Über­gangs­belastung 2012 für die 1952 Gebo­renen (geringe Zusatz­belastung: 190 DM/Monat), Umstel­lung für alle nach 1963 Gebo­renen vorteil­haft • Ausgleich finan­zieller Risiken des KDV durch inter­natio­nale Diversi­fizie­rung • „... ange­merkt, dass die Umstel­lung” UV→KDV „Zeit benö­tigt und poten­tiell die Über­gangs­genera­tion belastet, dass die umge­kehrte Umstel­lung jedoch jeder­zeit und ohne jegliche weiteren Verluste vorge­nommen werden kann.” ... „kann ein Umlage­verfahren aus dem laufenden Einkommen neu gestartet werden ...”
[Web-Link] A. Börsch-Supan: Der Übe­rgang vom Umlage- zum Kapital­deckungs­verfahren in der gesetz­lichen Renten­versi­che­rung. [Google Books]Verlag Versi­che­rungs­wirt­schaft, 1999. • Verän­derung der Lebens­erwar­tung wird (1999) unter­schätzt • Simula­tion für UV in alter­nativen demogra­fischen und Arbeits­markt-Szena­rien • keine poli­tisch durch­setz­bare Ein­zelmaßnahme kann Beitrags­satz­niveau fest­halten • stär­keres KDV böte lang­fristige Vor­teile • Über­gang zur teil­weisen KDV ohne Doppel­belastung
[Web-Link][HTML] H. Birg, A. Börsch-Supan: Für eine neue Aufgaben­teilung zwischen gesetz­licher und privater Alters­versor­gung. Deut­sches Institut für Alters­vorsorge, 1999. • Eine stär­kere private und kapi­talge­deckte Alters­vorsorge führt keines­wegs zu einer Doppel­belas­tung der Beitrags­zahler: sie hält sich für einen Durch­schnitts­verdiener mit real 50 bis 135 DM monat­lich in vertret­baren Grenzen • dafür erhält man eine größere Rentensicherheit als im bestehenden System • Einfrier­modell und Stufen­über­gangs­modell • der Aufbau des Kapital­stocks zur Abdeckung der Versor­gungs­lücke führt zu einer zeitwei­ligen Zusatz­belas­tung der Beitrags­zahler, die von der Länge der Vorlauf­zeit bestimmt wird • bei 8 Jahren Vorlauf­zeit und einer anfäng­lichen durch­schnitt­lichen Netto­rendite von 3–4,5% beträgt die monat­liche Zusatz­belas­tung für einen Durch­schnitts­verdiener im Einfrier­modell 50–75 DM • im Stufen­über­gangs­modell mit dem Ziel einer 50%-Kapital­deckung ergibt sich bei eben­falls 8 Jahren Vorlauf­zeit eine Zusatz­belas­tung von 135 DM • künf­tige Gene­rati­onen werden sogar entlastet
[PDF] A. Börsch-Supan: Rentabilitäts­vergleiche im Umlage- und Kapital­deckungs­verfahren: Konzepte; empi­rische Ergeb­nisse, sozial­poli­tische Konse­quenzen. Beiträge zur ange­wandten Wirt­schafts­forschung No. 585-00, Univ. Mannheim, 2000. US-Lite­ratur (vorherr­schend): Pareto-effi­zienter Übergang zum KDV ist möglichdeut­sche Lite­ratur (vorherr­schend): Pareto-effi­zienter Übergang zum KDV ist ausge­schlossen (Fenge 1995) — eine Kompen­sation der Über­gangs­genera­tion macht den Vorteil des KDV exakt wieder zunichte • Rendi­tever­gleiche nur sinn­voll, wenn die Risiken gleich sind • interne Verzin­sung von 1950–1970 etwa 3,5% real • die derzei­tige makro­ökono­mische Rendite des UV eher bei 2% — sie dürfte sich in Zukunft weiter verschlech­tern • 1. Szenario „starker Anstieg der Erwerbs­tätigen­quote” • 2. Szenario „schwacher Anstieg der Erwerbs­tätigen­quote” • 3. Szenario „mitt­lerer Anstieg der Erwerbs­tätigen­quote” • Grafiken: Anzahl und Wachstum der Erwerbs­tätigen in der BRD 1997–2050 • impli­zite Renditen in der GRV für verschie­dene Kohorten 1930–1980 • die impli­zite Rendite sinkt für spätere Jahr­gänge drama­tisch ab: für die Kinder der Baby­boom-Genera­tion (Jahr­gang 1980 und später) auf etwa 1% oder weniger • reale Brutto­renditen auf dem deut­schen Kapital­markt 1975–1994 nach Unter­nehmens­steuern, vor Einkommen­steuern: 7,4% (Anleihen, Aktien, Direkt­plat­zierungen), ca. 8% (Aktien, DAX-Rück­rech­nung), ca. 4,8% (fest­verzins­liche Anleihen) • Autor hält politi­sche Risiken des UV für vergleichbar mit denen moderner Kapital­märkte • alter­nativ werden in der Lite­ratur reale Brutto­kapital­renditen von 6,5% (Anlagen von Versi­cherungs­unter­nehmen) und 5,0% (leicht über Verzin­sung fest­verzins­licher Wert­papiere und Sach­kapi­talren­dite des Sach­verstän­digenrats) genannt • von der Brutto­rendite müssen die Kosten der Versi­cherungs­leis­tungen abge­zogen werden (versi­cherungs­mathema­tisch berech­nete Risiken, Verwal­tungs­leis­tungen und Unter­nehmens­gewinne) • mit einem Zins­abschlag dafür von etwa 2 Prozent­punkten ergibt sich eine Netto­rendite von 3–5,5%, die aber lang­fristig sinken wird (um 0,25–0,7 Prozent­punkte wegen der Alters­struktur­verschie­bung, weniger als 0,5 Prozent­punkte durch Rück­kopp­lungs­effekte) • der Über­gang zur Teil-KDV im Simu­lations­modell beschränkt die Über­gangs­belas­tung auf die Jahr­gänge 1948–1960 (bei einer Netto­kapital­rendite von 4,5%: < DM 50 im Monat) bzw. auf die Jahr­gänge 1948–1965 (bei einer Verzin­sung von 3%: < DM 75 im Monat), während bereits ab den Jahr­gängen danach Vorteile aus dem Über­gang entstehen
[PDF] A. Börsch-Supan: Eine Blaupause für eine nach­haltige Renten­reform in Deutsch­land[!]. MEA, Mann­heimer Forschungs­institut Ökonomie und Demo­graphi­scher Wandel, 01-2002, 2002. • Nach­haltige Renten­reform nur auf 3 Elementen aufzu­bauen: 1) refor­mierte Pflicht­versi­cherung nach dem UV (versiche­rungs­mathe­matisch ange­passt, transpa­rente Konten, einge­frorene Beitrags­sätze), 2) Gruppen­versi­che­rungen nach dem KDV (finan­ziert die Alters­last), 3) Erwei­terung durch Umver­tei­lungs­elemente (garan­tiert Mindest­rente, verstärkt Bildung von Human­kapital, sorgt für konsi­stente steuer­liche Behand­lung) • nur ein höherer Anteil des KDV „kann die demo­graphi­sche Last verteilen, die nega­tiven Anreize zur Früh­rente auf das Arbeits­kräfte­angebot vermin­dern” und den Kapital­markt stärker insti­tutio­nali­sieren • staat­liche Renten machen in Deutsch­land 12% des BIP aus (2½ mal so groß wie in den USA) • Ferti­lität fiel in einem Jahr­zehnt von 2,4 auf 1,5 • Grafik: 4 Berech­nungen für den Rentner­quotienten (Anzahl der Rentner in % der Zahl der Beschäf­tigten) 1995–2050 • einschließlich der Kofi­nanzie­rung durch indi­rekte Steuern müsste der Gesamt­beitrag zur GRV bei konstantem Renten­niveau 2035 27% des Brutto­einkom­mens ausmachen • als Steuern aufge­fasst, haben sie einen nega­tiven Anreiz­effekt auf das Arbeits­angebot • ein sehr teurer nega­tiver Anreiz­effekt wird durch das Fehlen einer versi­cherungs­mathe­matisch fairen Anpas­sung der Rente an das Renten­eintritts­alter bewirkt • Arbeit­nehmern, die später in Rente gehen, entgehen dadurch mehr als 50% des Einkom­mens (nach 2004: 20–30%) → Vermin­derung des Durch­schnitts­renten­alters um 2,5–3,5 Jahre → etwa 20% der Renten­ausgaben • Versi­cherungs­mathe­matische Fair­ness im UV nicht leicht erzielbar, da dauernde Anpas­sung z.B. an die Lebens­erwar­tung nötig — poli­tischer Entschei­dungs­prozess meist zugun­sten der Rentner auf Kosten der Beitrags­zahler • am wirk­samsten hilft gegen die Alters­struktur­ände­rung eine Erhö­hung des fakti­schen Renten­eintritts­alters — mehrere Gesetzesände­rungen nach 1992 könnten eine Erhö­hung um bis zu 3 Jahren bewirken • Prognos (1998): ein Drittel der Beschäf­tigten wird sich dem durch eine Inva­liditäts­rente entziehen • um die Folgen der Alte­rung der Bevöl­kerung allein durch Erhö­hung des Durch­schnitts­renten­alters aufzu­fangen, wäre eine Erhö­hung um 9,5 Jahre auf 69 Jahre erfor­derlich • auch eine Zunahme der Frauen­erwerbs­quote würde gegen die Renten­last helfen → senkt Beitrags­satz maximal um ein Drittel, und nur vorüber­gehend • weitere schon ergrif­fene Maßnahmen waren Minder­anrech­nung von Ausbil­dungs­zeiten und Verschär­fung der Berech­tigung zu Inva­liditäts­renten • die Senkung des Renten­niveaus und die paral­lele Erhö­hung des Beitrags­satzes wird das UV weniger attraktiv machen (impli­zite Renditen für Männer etwa ab Geburts­jahr­gang 1985 negativ) • theore­tisch kann die Einfüh­rung eines KDV nicht Pareto-wohl­fahrts­verbes­sernd sein • Breyer (1989), Brunner (1994), Fenge (1995), Sinn (2000): Beibe­haltung des UV und Über­gang zum KDV sind gleich­wertig • aber Effekte 2. Ordnung (imper­fekte Kapital­märkte, Erhö­hung des Produk­tions­niveaus) haben bedeu­tende Lang­zeit­wirkungen beim Über­gang zum KDVerhöhte Kapital­deckung stei­gert das Kapital­markt­risiko, UV ist eine automatische Versicherung gegen einen Kapital­markt­zusammen­bruchdie Diver­sifika­tion in einem Misch­system verrin­gert das Gesamt­risiko • Vorschlag: Beitrag­satz einfrieren, um Mecha­nismus für Über­gang zu mehr Eigen­vorsorge zu schaffen → vermin­dertes Renten­budget pro Rentner, wenn sich Alters­quotient erhöht • die dadurch entste­hende „Renten­lücke” soll durch eine KDV-Säule gefüllt werden • Grafik: Mischung von UV und KDV, nach Geburts­kohorten 1940–2010 • es soll gezeigt werden, dass die Über­gangs­kosten zu einem Teil-KDV nur für die 1948–1960 Gebo­renen anfallen und etwa 3% des Brutto­einkom­mens ausmachen — ab Geburts­jahr­gang 1961 werden Über­gangs­gewinne erreicht • Über­gangs­last sollte sowohl kalender­zeit­lich wie zwischen Geburts­jahr­gängen vari­ieren • die private KDV-Säule als Gruppen­versi­cherung (wegen der gerin­geren Verwal­tungs­kosten) deckt alle 3 biome­trischen Risiken ab (Lang­lebig­keit, Erwerbs­unfä­higkeit, Über­leben), zahlbar als Leib­rente • das Renten- oder Versi­cherungs­unter­nehmen inves­tiert das akkumu­lierte Kapital in den Markt mit einer Brutto­rendite von 6,5% (= Durch­schnitts­rente der Branche 1980–1995) mit Verwal­tungs­kosten von 6% • Einfüh­rung einer Besteu­erung aller Renten­zahlungen bei steuer­licher Abzugs­fähig­keit aller Beiträge • nach Schät­zung aus einem über­lappenden Genera­tionen­modell ergibt sich eine Netto­rendite von real 4,5% zu Beginn bis 4,2% im Jahr 2035 • Grafik: Gesamt­beiträge im Über­gangs­modell und im weiter­geführten UV (Zusatz­belas­tung / Über­gangs­gewinn) • [Anmer­kung: welches Lohn­summen­wachstum wird dem model­lierten UV zugrunde gelegt?] • Grafik: Über­gangs­belastung und lang­fris­tige Entlas­tung nach Geburts­kohorten 1940–1990 • die signi­fikante Über­gangs­belas­tung von 1,1% des Brutto­einkom­mens (2,2% des Netto­einkom­mens) einiger Kohorten ist jeden­falls keine „Doppel­belas­tung” → inner­halb der Grenzen histo­rischer Steuer­ände­rungen • „Diese Simula­tionen hängen natür­lich sehr von der angenom­menen Rendite ab.” • Grafik: Über­gangs­belas­tung und lang­fris­tige Entlas­tung • Grafik: Akkumu­lierte Beiträge zu privaten Pensions­fonds 2000–2050 • die Sozial­versiche­rungen erfüllen auch soziale Aufgaben • jede Renten­ände­rung hat Umver­teilungs­wirkungen zwischen Bund (Bundes­zuschus zur GRV) und Gemeinden (Sozial­hilfe)
[PDF] A. Börsch-Supan, F. Heiss, A. Ludwig, J. Winter: Pension reform, capital markets, and the rate of return. MEA, Mann­heimer Forschungs­institut Ökonomie und Demo­graphi­scher Wandel, 23-02, 2002. • Konzen­tration auf Kapital­markt­effekte durch Alte­rung der Bevöl­kerung und eine Renten­reform mit einer Verschie­bung in Rich­tung auf das KDV • ein stili­siertes Modell über­lappender Gene­rati­onen, um die Kapi­talren­dite über einen weiten Hori­zont zu berechnen mit Nutzung demo­grafi­scher Projek­tionen von Birg und Supan (1999) und alter­nativer Szena­rios • Vergleich des unver­änderten UV mit der Riester-Reform von 2001 und einem noch entschie­deneren Reform­vorschlag (Börsch-Supan 2002) • ohne grund­legende Renten­reform würde der Beitrags­satz von gegen­wärtig 28% auf etwa 42% steigen, während die Riester-Reform von 2001 den Beitrags­satz demge­genüber um etwa 2,7 Prozent­punkte senken wird — das wird die deut­schen Finan­zierungs­probleme nicht lösen • die noch weiter­gehende Reform nimmt das Einfrieren des Beitrags­satzes der GRV auf dem jetzigen Niveau an und verlangt eine höhere Ersparnis­leis­tung der privaten Haus­halte für die Alters­siche­rung als von den Regie­rungs­projek­tionen vorge­sehen • wenn die Babyboom-Gene­rati­onen in den Ruhe­stand treten, konsu­mieren sie aus ihren angesam­melten Renten­erspar­nissen • erheb­liche Reduzie­rungen in den aggre­gierten Spar­quoten (etwa 9,2 Prozent­punkte) und entspre­chende Vermin­derungen in den Kapi­talren­diten (0,7 Prozent­punkte, also nur marginal) um 2050 • Grafik 1: Alters­quotient für 3 Szena­rios: 1) schwache Alte­rung, zuneh­mende Ferti­lität und starke Zuwan­derung; 2) mitt­lere Alte­rung, konstante Ferti­lität und mäßige Zuwan­derung; 3) starke Alte­rung, konstante Ferti­lität und geringe Zuwan­derung • Grafik 2: Kombi­nati­onen von demo­grafi­schen und Arbeits­markt­entwick­lungen • Model­lierung der deut­schen GRV unter 3 Szena­rien: 1) reines UV, 2) Riester-Reform und 3) einge­frorener UV-Beitrag mit höherem Anreiz zur Erspar­nisbil­dung • allge­meines Gleich­gewichts­modell mit Produk­tions­sektor (repräsenta­tive Firma mit CES Produk­tions­funktion) und Haus­halten • Aggre­gierung über alle 80 lebenden Gene­rati­onen • Bestim­mung des Gleich­gewichts­pfads mit dem rekur­siven Gauss-Seidel-Algo­rithmus • Start 1960 und Ende 2200 in einem finalen Gleich­gewichts­zustand • Grafiken 3–7: Wirkungen von reinem UV, UV+Riester und einge­frorenem UV-Beitrag auf: das Beitrags­aufkommen, aggre­gierte Spar­quote, aggre­gierten Kapital­stock, Kapi­talren­dite • Finanz­markt­risiken werden in dem Modell nicht wieder­gegeben
[PDF] K.C.M. Windhövel: Gesetzliche Renten­versiche­rung und Kapital­deckung aus neo­klassi­scher Sicht. Institut für Arbeits­markt- und Berufs­forschung, 2005. • Über­gang vom reinen UV zum zwangs­weisen 50%-igen Teil-KDV • Bildung eines Modells mit 61 über­lappenden Kohorten, von denen stets 42 Kohorten im Erwerbs­leben und 19 Kohorten im Ruhe­stand sind • das entspricht einer durch­schnitt­lichen gleich­blei­benden Lebens­erwar­tung von 81 Jahren für beide Geschlechter (Erwerbs­eintritt mit 20, 42 Jahre Erwerbs­tätig­keit, Renten­eintritt mit 62, 19 Jahre Renten­empfang) • die bisher im UV Versi­cherten werden so gestellt wie im UV (Gesamt­renten­niveau von 68%) • Rente der Über­gangs­genera­tion aus 2 Kompo­nenten: ein sinkender Anteil aus der UV und ein anstei­gender Teil aus dem KDV • der Beitrags­satz im UV des Jahres t ergibt sich als btU=Nt-1·dt/Nt·wt, mit den Beitrags­zahlern des Jahres t Nt, der durch­schnitt­lichen Renten­auszah­lung des Jahres t dt, dem durch­schnitt­lichen renten­versiche­rungs­pflich­tigen Brutto­einkommen des Jahres t wt • Grafik: Beitrags­satz zum UV 2002–2050 unter den gemachten Annahmen: Anstieg des Beitrags­satzes bis 2035, danach leichtes Abfallen • Über­gangs­szenario zum 50%-igen Teil-KDV mit anzu­legenden 4% des Brutto­lohns, mit bis zum Erreichen des 50%-Niveaus derart bemes­sener Rente aus dem UV, dass die Summe der beiden Renten­anteile mit der Höhe einer Rente nach dem UV über­ein­stimmt (jähr­liche Anpas­sung) • Grafik: Beitrags­satz­entwick­lung bei Ergän­zung des UV durch privates Teil-KDV • beinahe sofor­tige Wirkung auf den Rest­beitrags­satz zum UV: er kann sukzes­sive gesenkt werden • ab 2031 erst­mals gerin­gerer Gesamt­beitrags­satz: das Teil-KDV dämpft den starken Beitrags­satz­anstieg während der demo­grafi­schen Krisen­jahre durch die teil­weise Substi­tution fehlenden Human­kapi­tals durch akkumu­liertes Real­kapital • Grafik: Kapital­akku­mula­tion bei teil­weisem Umstieg auf private Kapital­deckung mit fester Spar­quote von 4% (Maximum im Jahr 2052) • „Allein der Aufbau eines Kapital­stocks inner­halb eines kapi­talge­deckten Alters­siche­rungs­systems lässt noch keine Rück­schlüsse auf eine gesamt­wirt­schaft­liche Vermö­gens­akku­mula­tion zu.” • S. Homburg (1988): keine Auswir­kungen der Einfüh­rung eines KDV auf die gesamt­wirt­schaft­liche Erspar­nisbil­dung, wenn private und kollek­tive Erspar­nisbil­dung Substi­tute sind • nach Simu­lations­rech­nungen (A. Börsch-Supan, A. Ludwig, J. Winter 2001) fällt etwa ein Drittel tatsäch­lich der Substi­tution anheim • damit eine Volks­wirt­schaft gemäß der „goldenen Regel” der Kapi­talak­kumu­lation wächst, muss die Profit­quote gleich der Spar­quote bzw. Investi­tions­quote sein • die gesamt­wirt­schaft­liche Spar­quote liegt im Mittel der letzten Dekade um 8,46 Prozent­punkte unterhalb der Profit­quote • während des Prozesses zum Erreichen des höheren statio­nären Zustands ist kurz- und mittel­fristig eine Vermin­derung des Konsums notwendig • in der Anfangs­phase verrin­gerter Konsum (Mittel zur Kapital­akku­mula­tion müssen bereit­gestellt werden), in der Reife­phase größerer Konsum­spiel­raum (Wachstum in unter­kapi­tali­sierter Volks­wirt­schaft durch aufge­stocktes Kapital): Umver­teilung zwischen Genera­tionen • „Eine lang­fris­tige Verbes­serung kann nur durch eine kurz­fris­tige Verschlech­terung erreicht werden.”
[Powerpoint-Präsentation] H. Viebrok: Zukunft der Alters­versor­gung – zwischen Rendite und Sicher­heit – (Folien). ZES, Univer­sität Bremen, aber www.uni-oldenburg.de.  [GIF-Bild] Grafik Vor- und Nach­teile der Renten­reform nach Geburts­jahren – gemessen in Rendite-Prozent­punkten. • Entwick­lung des Eckrentner-Quoti­enten 1990-2030 • personelle Verteilungswirkungen privater Vorsorge, Ungleich­heit im Alter: geringe Spar­fähig­keit bei Gering­verdie­nern → Alters­vermögen steigt über­propor­zional zum Einkommen (!), unter­schied­liche Verzin­sung, höhere Anlage­risiken • GRV hat Möglich­keit zum sozialen Ausgleich durch paritä­tische Finan­zierung, Berück­sichti­gung von Zeiten ohne Beitrags­leistung, Nicht-Berück­sichti­gung unglei­cher Lebens­erwartung (zugun­sten der Frauen), Teil­habe an wirt­schaft­licher Entwick­lung • reale interne Verzin­sung bis zu einem Alter von 62 bei verschie­denen Anlage­strate­gien (100% Aktien­papiere, 50% Aktien­papiere / 50% Renten­werte, 100% Renten­werte) • Risiko-Rendite-Bezie­hung bei verschie­denen Kombi­nati­onen aus Aktien- und Renten­papieren
[PDF] R.K. Himmelreicher, H. Viebrok: Die ‚Riester-Rente’ und einige Folgen für Alters­einkünfte. Befunde einer Simu­lations­studie auf der Grund­lage typi­scher Erwerbs- und Fami­lien­biogra­phien. ZES, Univer­�sität Bremen, 2003. • Resul­tate: • U-förmiger Verlauf der Förder­quoten: nied­rige und höhere Einkommen erzielen höhere Förder­quoten als mitt­lere • tenden­ziell profi­tieren jüngere Jahr­gänge stärker als ältere • Verlierer der umver­teilenden Elemente in der GRV sind rela­tive Gewinner der Riester-Reform: Männer, Kinder­lose und Personen, die keine Hinter­blie­benen zu versorgen haben • die in dieser Arbeit ange­führten Renditen unter­schätzen die interne Verzin­sung der GRV syste­matisch, da Aspekte wie Erwerbs­minde­rungs­renten ausge­blendet werden • die interne Verzin­sung sinkt durch die Reform, beson­ders für Fami­lien mit Kindern und langer Haus­halts­phase der Frau • für ledige Männer ab Geburts­jahr 1956 und ledige Frauen ab Geburts­jahr 1968 verbes­sert sich die interne Verzin­sung • die größten Vorteile erzielen kinder­lose ledige durch­gehend beschäf­tigte Männer •
[Web-Link] Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung. Deutsche Rentenversicherung, 2009.
Rentenbeginn
1.1.2006
1.1.2010
1.1.2020
1.1.20301.1.2040
Rendite für Männer, ledig 3,5 % 3,2 %2,6 % 2,6 % 2,7 %
Rendite für Frauen 4,1 % 3,8 % 3,2 % 3,1 % 3,2 %
Modellrechnungen für einen durch­schnitt­lich verdie­nenden Versi­cherten mit 45 Beitrags­jahren.
Hinweis: Die Rendite für verhei­ratete Männer entspricht in etwa der Rendite für Frauen.
Quelle: Deut­sche Renten­versi­cherung Bund
[HTML] Rente: Kirchhof fordert Kapitaldeckung. manager magazin, 31.08.2005. • Ziel müsse lang­fristig die Umstel­lung des Renten­systems von der Umlage­finan­zierung auf die Kapital­deckung sein
[Folien/Dias] B. Huber?, R. Borck?: 3. Renten­versiche­rung 3.1 Einlei­tung (Folien). Ludwig-Maximilians-Universität München, SS 2007. • Bei schrumpfender Bevölkerung kann eine positive interne Rendite nur bei hinreichend großem Lohnwachstum aufrecht erhalten werden • bei Umstellung von UV auf KDV muss Erwerbs­generation doppelt zahlen • bei einem vorzeitigen Ausstieg aus einer umlagenfinanzierten Renten­versiche­rung verlieren Genera­tionen im Übergang • in einer geschlossenen Volkswirtschaft sinken private Ersparnis und Kapital­intensität mit steigendem Umfang eines umlagen­finanzierten Renten­systems • Reduktion der Erspar­nisse kann wohlfahrts­verbes­sernd sein • ob UV oder KDV vorzuziehen ist, läuft letztlich auf eine inter­generationelle Verteilungs­frage hinaus
[Folien/Dias] C. Toft: Sitzungen 6 und 7: Effizienzvergleich: Kapitaldeckungs- versus Umlage­verfahren (Folien). Univ. Kassel, WS 2007/2008. • Empirisch war UV in 60er und 70er Jahren effizienter, seit Anfang der 80er Jahre das KDV
[Web-Link] U. Roppel: Ökonomische Effekte der demographischen Entwicklung und Folgen für die Alters­siche­rung. [Google Books]aus: N. Berthold, E. Gundel: Theorie der sozialen Ordnungs­politik. Festschrift for Bernhard Külp. Lucius & Lucius, 2003. Es gibt nur 2 Wege des intertemporalen Einkommens­transfers: die physische Lagerung von Gütern (unpraktisch) oder Siche­rung eines Anspruchs auf zukünftige Produktion • letzteres geht mit einem UV oder einem KDV • Kernfrage ist, welchen Einfluss sie jeweils auf Erwerbs­beteiligung und Arbeitsproduktivität haben • Verzinsung der Beiträge erfolgt beim UV mit Wachstums­rate der Lohnsumme und beim KDV mit realem Marktzins • in einer dynamisch effizienten Volkswirtschaft kann Lohnsummenwachstum nicht dauerhaft größer sein als Kapitalmarktzins → Vorteil für Kapitaldeckung (?) • durch Art der Finanzierung der Umstiegskosten lassen sich inter­temporale Verteilungs­wirkungen steuern • Argumente für das KDV verfangen erst, wenn das Wachstum zunimmt • Külp wies darauf hin, dass es nicht selbstverständlich ist, dass bei Kapitaldeckung mehr gespart wird (Unter­schied Aufbauphase – Gleichgewichtsphase)auch empirische Forschung liefert kein einheitliches, überzeugendes Ergebnis
[Web-Link][Buch] H. Wienert: Grundzüge der Volkswirtschaftslehre 2: Makro­ökonomie (Broschiert). Kohlhammer Verlag, (2., überarbeitete Auflage, 2008) 2001. 298 Seiten, 25,00€=8¢/Seite. • S. 288: „Das Haupt­problem beim Über­gang vom Umla­gever­fahren zum Kapital­deckungs­verfahren ist die Doppel­belas­tung der Umstiegs­genera­tion; sie muss die Ansprüche der gegen­wärtigen Rentner aus dem Umla­gever­fahren bedienen, ohne selbst aus dem Umla­gever­fahren hinreichend Rente beziehen zu können, also Renten­beiträge zahlen und zugleich für die eigene Rente Kapital ansparen. Je länger die Über­gangs­phase dauert ..., umso weniger fühlbar wird diese Doppel­last sein.”
[HTML] Zeitreihe JAB016: Arbeitsproduktivität je Erwerbs­tätigen­stunde 1991–2008. Deutsche Bundesbank, 2008
[Folien/Dias] T. Goeschl: Kapitel 20 aus R.H. Frank, B.S. Bernanke: „Principles of Economics”, The McGraw-Hill Companies, Inc., 2004 (übersetzt): Wachstum, Produk­tivität und der Lebens­standard. www.eco.uni-heidelberg.de/lehrstuhl/WS0809/einfPOe_chapter-20.pdf, 2008. • Reales BIP pro Kopf 1870–2000 in verschie­denen Ländern (Tabelle und Grafik) • Bedeu­tung kleiner Unter­schiede in Wachs­tums­raten (Zinses­zins-Effekte):
Zinssatz aus Wert von 10€ werden nach 200 Jahren
2% 524,85€
4% 25.507,50€
6% 1.151.259,04€
• Determi­nanten der Wachs­tums­rate: BIP=øArbeits­produk­tivität·Anteil der Erwerbs­tätigen an Bevöl­kerung • das reale BIP steigt lang­fristig nur, wenn øArbeits­produk­tivität zunimmt • Determi­nanten der øArbeits­produk­tivität: Human­kapital (Talent, Bildung, Ausbil­dung, Erfah­rung), physi­sches Kapital (Maschinen usw., aber abneh­mender Grenz­ertrag), Land und andere natür­liche Ressourcen (z.B. Boden­schätze), Techno­logie, Unter­nehmertum, politi­sche und recht­liche Rahmen­bedin­gungen • welt­weiter Rück­gang der Arbeits­produk­tivität nach 1973 durch Ölpreise, Mess­fehler (Produk­tivitäts­fort­schritt im Dienst­leis­tungs­sektor schwer zu erfassen), tech­nolo­gische Erschöp­fung • Förde­rungs­maßnahmen: Human­kapital-Inves­titi­onen, Investi­tions- und Spar­förde­rung, F&E-För­derung, Rahmen­bedin­gungen • Grenzen des Wachs­tums? Wachstum auch ohne Umwelt­verschmut­zung möglich, ökono­mische Reak­tionen auf Knapp­heiten, neue Techno­logien gegen Umwelt­probleme
[PDF] G. Wagner: (nach der Sonntags-Vorlesung im Rathaus Pankow vom 8.4.2001 und nach  DIW-Wochenbericht 46/98 ausgearbeitet von H.-V. Püschel) Modelle der Alters­siche­rung – ihre Vor- und Nachteile[!]. WZFG Werkstatt für Zukunfts-Forschung und Gestaltung e.V., Berlin, 2001. Nur mit dem UV können nicht-absehbare Gefahren versi­chert werden (z.B. Früh­invalidi­tät/Erwerbs­unfähigkeit) • das KDV hat vermutlich höhere Verzinsung — aber Bruttorenditen auf Kapital sind nicht mit Umlagerendite vergleichbar: Versiche­rungskosten, Kapitalertragssteuern, Auswirkungen des zusätzlichen Kapitals auf dem Kapitalmarkt • das KDV braucht eine Ansparzeit von 20-30 Jahren: schwierigste Übergangsprobleme • Kapitalerträge für spätere Renten sind nicht sicher prognostizierbar • höheres Sparaufkommen → geringere Konsumnachfrage → geringere Kapitalrenditen • auch das KDV braucht eine nachwachsende Genera­tion, die Kapital erwirbt und es später samt Zinsen zurückzahlt: schrumpfende Bevökerung → sinkende Kapitalnachfrage → sinkende Kapitalrendite • Internationalisierung löst das Problem nicht, da andere Industrieländer und selbst Indien und China das gleiche Alterungsproblem haben • Übergangsprobleme erfordern entweder eine Kürzung der Anwartschaften aus Umlagesystem oder eine Doppelbelastung Erwerbs­tätiger • in die Renten­versiche­rung einbezogener Personenkreis sollte erweitert werden • es sollten auch z.B. Vermö­genseinkünfte einbezogen werden
[PDF] J. Faik: Alternative Finan­zierungs­ver­fahren der Alters­siche­rung: Umlage- versus Kapital­deckungs­verfahren. Hoch­schule Darm­stadt. Vortrag Heil­bronn, 2006. • im Umlagesystem stets nur Ansprüche auf rela­tive Betei­ligung an wirt­schaft­licher Leistungs­fähigkeit jewei­liger Erwerbs­gene­ration, nicht aber auf eine bestimmte Renten­höhe • fälsch­licher­weise wird oft Eindruck erweckt, die verspro­chene Rendite bei privaten Alters­vorsorge­maßnahmen ließe sich auch mit einem gerin­geren Risiko erzielen (wie dem des UV) • in Privat­wirt­schaft findet sich bisher kein Produkt mit allen Leistungs­merk­malen umlage­finan­zierter Rente • Rendite­diffe­renz zwischen KDV und UV als Merkmal einer poli­tisch gewollten Umver­teilung inter­pretiert • auch bei privater Renten­versi­cherung muss beim Steigen der Lebens­erwar­tung entweder monat­liche Leistung gekürzt oder Beitrags­satz ange­hoben werden • Feld­stein-Hypo­these: eine umlage­finan­zierte Alters­siche­rung verrin­gert gesamt­wirt­schaft­liche Spar­neigung → gerin­geres Wachstum • empi­rische Befunde: gesamt­wirt­schaft­liche Spar- und Investi­tions­quoten sind gerade in Deut­schland mit seinem domi­nanten Umlage­system sehr hoch, während es weit unter­durch­schnitt­liche Quoten in Ländern mit ausgeprägter privater Alters­siche­rung gibt, wie USA und Großbritan­nien • umlage­finan­zierte Siche­rungs­formen haben in der Ver­gangen­heit mehr­fach bewiesen, dass sie flexibel rea­gieren können: siehe deut­sche Eini­gung
[HTML] K. Pehl: Systeme der Alters­versor­gung in Deutsch­land (ausführ­liche Inhalt­sangabe). Diplom­arbeit, Hessi­sche Verwal­tungs- und Wirt­schafts-Akademie Deutsch­land, 2007. Lang­fassung zu beziehen bei www.diplom.de • Im KDV ist jede Genera­tion allein auf sich gestellt und nicht so stark von nachfol­genden Genera­tionen abhängig wie im UV • das KDV ist aber davon abhängig, dass Jüngere die Zinsen, Divi­denden und Wert­zuwächse zahlen, aus denen Renten dieses Verfah­rens stammen • mit wach­sender Alters­last sinkt Rendite → lässt sich durch Ausland­sanlage des Deckungs­kapi­tals in Ländern mit ganz anderer Alters­struktur vermin­dern, führt aller­dings zu größerer Abhän­gig­keit von inter­natio­nalen Kapital­märkten • beim KDV besteht Gefahr der Unter- und Über­ver­siche­rung für das Alter, denn Rendite ist Schwan­kungen des Kapital­marktes ausgesetzt • mit stei­gender Alte­rung werden Renten­bezugs­zeiten eben­falls länger, erfor­dern also mehr Finanz­aufwand • in Aufbau­phase eines Deckungs­kapitals müssten Versi­cherte nicht nur ihre eigenen Spar­beiträge finan­zieren, sondern auch noch Renten für jetzige Rentner im UV • durch Doppel­belastung bei Umstel­lung wird Spar­quote Aktiver gemin­dert, und gleich­zeitig wird das Zins­niveau steigen, was Wachs­tums­effekt entgegen­wirktwenn dagegen die Rentner belastet werden, wird volks­wirt­schaft­liche Spar­quote steigen und werden Zinsen sinken, was Wachs­tums­effekt bewirken kann • bei Doppel­belastung senken Über­gangs­kosten in jedem Fall den Rendite­vorteil des KDV • das ist nicht so, wenn Rentner die Umstel­lungs­last tragen • System­wechsel nicht Pareto-optimal: keine Genera­tion kann ihre Rendite verbes­sern, ohne dass minde­stens eine der übrigen Genera­tionen schlechter gestellt wird
[HTML] L. Thompson: Older & Wiser: The Economics of Public Pensions (summary)[Wichtig !]. The Urban Institute, 1998. • Übereinstimmung der Experten, dass Regie­rungen von Menschen im erwerbs­fähigen Alter Alters­vorsorge­leistungen verlangen dürfen – keine Übereinstimmung über die geeig­net­sten Mecha­nismen dafür • es kommt nicht nur auf die Beiträge an, sondern auch auf die ökonomi­schen Kosten (am besten gemessen als Anteil an der jähr­lichen Gesamt­akti­vität des Landes) • diese ökonomi­schen Kosten werden durch eine Kombi­nation von Trans­fers vom Lohn der Erwerbs­tätigen und Zutei­lungen aus den jähr­lichen Erträgen des investierten Kapitals (in Form von Wert­papier-Divi­denden oder durch Pension­fonds) verteilt • wenn ein niedri­gerer Ertrag der Arbeit aufge­hoben wird durch einen entspre­chenden Ertrag des Kapital­einkom­mens, bleiben die ökonomi­schen Kosten gleich — wenn auch anders verteilt • Haupt­augen­merk auf 3 Schlüssel­zahlen: die aggre­gierte Konsum­quote, der Rentner­quotient und der Lebens­stan­dard­quotient (Verhältnis des durch­schnitt­lichen Konsums der Ruhe­ständler zum Gesamt­konsum) • werden diese 3 mitein­ander multi­pliziert, ergibt sich das Verhältnis des Rentner­konsums zur gesamt­wirt­schaft­lichen Akti­vität = ökonomi­sche Kosten der Rentner­unter­stüt­zung • die ökonomi­schen Kosten der Rentner­unter­stüt­zung können nur vermin­dert werden, indem mindestens eine dieser 3 Größen vermin­dert wird • die beiden meist­disku­tierten Wege zur Senkung der Kosten des Renten­systems sind Erhö­hung des gesetz­lichen Renten­eintritts­alters und die Senkung der Renten­höhe • Maßnahmen zur Beschleu­nigung des Wirt­schafts­wachs­tums können die Kosten des Renten­systems sogar erhöhen • die Art der Finan­zie­rung könnte Einfluss haben auf den Lebens­stan­dard, wenn sie das Spar­verhalten, das Verhalten als Arbeits­kraft oder die inter­natio­nale Wett­bewerbs­fähig­keit beein­flusst • diese Einflüsse — soweit sie über­haupt bestätigt wurden — sind meist sehr gering • es bestehen keine konsis­tenten Anhalts­punkte, dass das Umlage­verfahren zum Rück­gang der Spar­quote führt • für die USA, aber nicht die anderen OECD-Länder, gibt es Anzei­chen, dass das Ansam­meln von Wert­papieren auf Vorsorge­konten die Gesamt­ersparnis der Haus­halte erhöht, aber um weniger als das Anwachsen der Vorsorge­konten selbst • stei­gende Beiträge können die Tendenz zu Schwarz­arbeit oder Schein­selbst­ständig­keit oder Selbst­ständig­keit in weniger produk­tiven Sektoren verstärken • in einem einfa­chen Modell führt das KDV in Zeiten fallender Bevöl­kerungs­wachs­tums­raten und stei­gender Zins­raten zu einem gerin­geren Beitrags­satz für eine gege­bene Rente • bei realisti­scheren Annahmen kann dieser Vorteil verschwinden (z.B. durch Extra-Leistungen der GRV) • persön­liche Renten-Konto­führungen sind mit durch­gängig höheren Verwal­tungs­kosten belastet als die Gruppen-Konto­führung der GRV, und außerdem mit höheren Marke­ting­aufwen­dungen • die Effekte eines vorzei­tigen Ablebens und erhöhter Verwal­tungs­kosten können zu einer Reduzie­rung der jähr­lichen Rendite um 1,5% bis 2,5% bei persön­licher Renten-Konto­führung führen • das KDV benötigt ein halbes Jahr­hundert bis zum Errei­chen seines vollen Poten­zials • der Über­gang vom UV zum KDV kann nicht graduell und schmerz­frei voll­zogen werden: er erfor­dert doppelte Zahlungen in der Höhe von 5–6% des Brutto­inlands­produkts jähr­lich • Verspre­chungen von Pensions­zahlungen werden selten genau verwirk­licht: uner­wartete wirt­schaft­liche und demo­grafi­sche Verän­derungen beein­flussen die Voraus­sagen • Renten­zahlungen im UV sind in der Hinsicht sicherer, reagieren aber empfind­licher auf Ände­rungen in der Zahl der Erwerbs­fähigen • es gibt keine Gründe für die Annahme, das UV würde die ökono­mischen Kosten einer alternden Gesell­schaft vermin­dern • Ände­rungen der Finan­zierungs­weise ändern die Vertei­lung der Kosten, aber nicht notwendig ihre Höhe • theore­tisch wird die Last der Sozial­beiträge von den Arbeitern getragen, egal ob sie von den Arbeit­gebern oder den Arbeit­nehmern erhoben werden • wäre diese Theorie immer korrekt, könnten nicht gute soziale Siche­rungs­systeme die inter­natio­nale Wett­bewerbs­fähig­keit verbes­sern • alle öffent­lichen Renten­programme veran­lassen wahr­schein­lich die Menschen, früher in den Ruhe­stand zu gehen • es gibt keine Hinweise, dass die Art der Renten­finan­zierung das Arbeits­angebot redu­ziert oder die Beitrags­vermei­dung ermutigt • das Beitrags­ziel-orien­tierte Modell leidet an mehreren Schwä­chen: schlechter vorher­sagbarer Renten­strom, Schwie­rig­keiten bei der Anpas­sung an die Entwick­lung der Löhne oder Preise, teure Verwal­tung
[PDF] Hans-Werner Sinn: Why a Funded Pension System is Useful and Why It is Not Useful (abstract)[wichtig !]. Based on explicit present value calculations, the paper criticizes the view that the PAYGO system wastes economic resources. In present value terms, there is nothing to be gained from a transition to a funded system even though the latter offers a permanently higher rate of return. The sum of the implicit and explicit tax burdens that result from the need to respect the existing pension claims is the same under all systems and transition strategies. Nevertheless a partial transition to a funded system may be a way to overcome the current demographic crisis because it replaces missing human capital with real capital and helps smooth tax and child rearing costs across the generations.  www.nber.org, NBER Working Paper No. 7592, 2000. • The paper criticizes the view that the PAYGO system wastes economic resources • in explicit present value terms, there is nothing to be gained from a transition to funded system even though the latter offers a permanently higher rate of returnthe sum of the implicit and explicit tax burdens that result from the need to respect the existing pension claims is the same under all systems and transition strategies • nevertheless a partial transition to a funded system may replace missing human capital with real capital and helps smooth tax and child reading costs across the generations
[HTML] F. Breyer: Kapitaldeckungs- versus Umlage­verfahren (English abstract). www3.interscience.wiley.com. Deut­sche Lang­fassung:  [PDF] F. Breyer: Kapitaldeckungs- versus Umlage­verfahren.[Wichtig !] Perspek­tiven der Wirt­schafts­politik, 1(4), 2000. • Kontro­verse KDV / UV scheint auf 1. Blick nur auf Effi­zienz­problem zurück­zugehen • es stellt sich jedoch heraus, dass Wechsel des Finan­zierungs­systems auch Umver­tei­lung bewirkt, minde­stens zwischen Genera­tionen • ohne Bezug zu spezi­fischen Krite­rien von Vertei­lungs­gleich­heit zwischen Genera­tionen ist Ruf nach radi­kaler Reform nicht fundiert • Macken­roth-These irrefüh­rend, da 1) eine kleine offene Volks­wirt­schaft in einer Periode Kapital expor­tieren und in der nächsten Periode zurück­fordern kann oder 2) vermehrt lang­lebige Konsum­güter wie Wohn­häuser produ­ziert • Rendite des Umlage­verfah­rens bei konstantem Beitrags­satz gleich der Wachs­tums­rate der Lohn­summe = Wachs­tumsrate der Erwerbs­tätigen­zahl + Wachs­tums­rate der Arbeits­produkti­vität • beim Kapital­deckungs­ver­fahren sind extrem unter­schied­liche Renditen möglich: eine negative Durch­schnitts­rendite auch über längere Zeit­räume kann nicht völlig ausge­schlossen werden — nach 40 Jahren sind Abwei­chungen um Faktor 3 nach oben wie auf nur ein Drittel möglich • es kann nicht eine ganze Gene­ration ihre Aktiva in Staats­papieren halten; es muss sogar der Löwen­anteil in Form von Real­kapital gehalten werden • gibt es nicht-vermehr­bare Produk­tions­faktoren (Boden) oder Konsum­güter (alte Meister), muss der lang­fristige Zins­satz höher als die Wachs­tums­rate des Sozial­produkts (Lohn­summe) sein • nur das Umlage­verfahren ist in der Lage, eine Genera­tion gegen Total­verlust der Produk­tion durch Kriege oder Kata­strophen zu versi­chern • kann ein Über­gang vom UV zum KDV so orga­ni­siert werden, dass es keine Verlierer gibt? (Pareto-Verbes­serung?) • bei unver­zer­rendem UV: „Das Vorhaben, das Umlage­verfahren ... durch Kapital­deckung zu ersetzen, erscheint wie der Versuch, einen Fluss so umzu­leiten, dass das Wasser bergauf fließt” • bei verzer­rendem UV (einheit­liche Pro-Kopf-Rente bei propor­tio­nalen Abgaben auf das Arbeits­ein­kommen) scheint Abbau der Staats­ver­schul­dung durch höhere Sonder­steuer möglich — aber vor Deutung als „Ineffi­zienz des UV” wird gewarnt • auch bei Teil­habe­äquiva­lenz Verzer­rung der Arbeits­ange­bots­entschei­dung; kann aber nicht durch Ausstieg aus dem UV besei­tigt werden • Folge­rung: Über­gang vom UV zum KV kann per se niemals zu einer Pareto-Verbes­serung führen, sondern stets zu einer Umver­tei­lung zwischen den Genera­tionen • zumin­dest ein nach­haltiger Anstieg des Beitrags­satzes zum UV könnte in Zukunft undurch­setzbar werden • bei der viel­fach behaup­teten größeren „Effi­zienz” des KDV handelt es sich um ein Fehlen von Umver­tei­lungs­instru­menten, so dass mit Umstieg entspre­chende Vertei­lungs­wir­kungen einher­gehen • Bewer­tung der inter­gene­rativen Umver­teilung Sache von Wert­urteilen • einige plau­sible Krite­rien spre­chen für Fort­füh­rung des UV mit Einfrieren des Beitrags­satzes
[PDF] F. Breyer: Why Funding is not a Solution to the "Social Security Crisis".[Wichtig !] IZA Discussion Paper No. 328, Institut zur Zukunft der Arbeit, 2001. • Ange­sichts der bevorste­henden ernsten Finanz­krise des UV gibt es eine lebhafte Debatte um die geeig­nete Therapie • der gemein­same Nenner einer Reihe von Vorschlägen ist der mindes­tens teil­weise Über­gang zum KDV, wobei die Summe der Zahlungen an das „alte” und das „neue” System für eine Über­gangs­zeit etwas höher ist, jedoch alle zukünf­tigen Gene­rati­onen von den auf ewig niedri­geren Beiträgen profi­tieren werden • seit einigen Jahren ist bekannt, dass solch ein Über­gang niemals den Nutzen aller Gene­rati­onen steigern kann (Sinn 2000) • da ein (auch parti­eller) Über­gang zum KDV keine Pareto-Verbes­serung darstellt, ist die Frage: was ist das poli­tische Ziel eines solchen Umvertei­lungs­schritts? • diese Frage wird anhand von 7 Irrtümern unter­sucht, die von Befür­wortern eines solchen Über­gangs gemeinhin gemacht werden • Irrtum 1: je höher die Kapital­rendite relativ zur Wachs­tums­rate ist, desto kleiner ist die Über­gangs­belastung • unab­hängig vom Zins­satz hebt das Rück­diskon­tieren auf die Gegen­wart durch einen höheren Zins­satz den güns­tigen Effekt eines höheren Zins­satzes auf den zukünf­tigen Zeit­pfad der Beiträge exakt auf • Irrtum 2: Budget­über­schüsse können zur Glät­tung des Über­gangs genutzt werden, indem sie den nötigen Beitrags­anstieg in der Anfangs­zeit dämpfen • da alter­native Verwen­dungen wie Schulden­rück­zahlung, Infra­struktur­ausgaben oder Steuer­senkungen verhin­dert werden, trägt irgend­jemand dafür eine zusätz­liche Last • Irrtum 3: durch Abschaf­fung des UV werden wir die Verzer­rung des Arbeits­ange­bots durch die lohn­bezo­genen Beiträge los • der Beitrags­keil entsteht aus der Diffe­renz zwischen den Gegen­warts­werten der Beiträge und Auszah­lungen und daher den Netto-Einzah­lungen: es gibt keinen Weg, den gesamten Beitrags­keil zu ändern • Irrtum 4: der wahre wirt­schaft­liche Gewinn des Umstiegs zum KDV ist der Gewinn aus der stei­genden Kapi­talan­samm­lung • die zusätz­liche Kapi­talan­samm­lung muss aus erhöhtem Sparen kommen und daher verhin­dertem gegen­wärtigem Konsum — wenn die Menschen von solchen Ände­rungen Abstand nehmen, ist ihre inter­tempo­rale Substi­tutions­rate bereits gleich dem Grenz­ertrag des Kapi­tals oder weil ihr Verhalten durch Ertrags­steuern gestört wird • Irrtum 5: wenn wir die Vertei­lung der Konsum­möglich­keiten zugun­sten zukünf­tiger Gene­rati­onen ändern wollen, müssen wir die GRV verklei­nernwenn irgendein jetzt Lebender die Vertei­lung zugun­sten von Mitglie­dern der nächsten Genera­tion ändern will, kann er einfach seine Erspar­nisse erhöhen und ein höheres Erbe hinter­lassen, aber darüber wird es niemals einen Konsens geben • Irrtum 6: es gibt weithin akzep­tierte Wohl­fahrts­krite­rien, nach denen ein KDV für zukünf­tige Gene­rati­onen eine Verbes­serung bringt • ange­sichts der Viel­zahl unter­schied­licher Gleich­heits­prinzi­pien ist es unwahr­schein­lich, dass sich die Menschen auf ein einziges Prinzip einigen werden und das eindeu­tig die Notwen­digkeit eines Über­gangs zum KDV bein­haltet • Irrtum 7: der Staat muss jetzige Arbeit­nehmer vor plötz­lichen und unvor­herge­sehenen zukünf­tigen Renten­kürzungen schützen, die von zukünf­tigen Wählern / Beitrags­zahlern wahr­schein­lich veran­lasst werden — er tut dies durch allmäh­liches Herunter­fahren der GRV über eine lange Zeit­spanne • das ist die übliche Vernach­lässi­gung des poli­tisch-ökono­mischen Prinzips, dass in einer Demo­kratie der Staat nicht voraus­schau­ender sein kann als der reprä­senta­tive Bürger und ihm daher auch keine Weis­heit aufzwingen kann, zumal er ja selbst für die Zukunft sparen könnte • wenn zukünf­tige Gene­rati­onen weniger zahl­reich sein werden und daher die Renten­auszah­lungen höher als erwartet ausfallen, ist dies eine Tatsache und kann nicht „gelöst” werden (außer durch einen Anstieg der Frucht­barkeit oder Einwan­derung) • eine beson­dere Belas­tung kann höchstens zwischen zukünf­tigen Gene­rati­onen verteilt werden • das KDV löst nicht das Alters­vorsorge­problem • Fazit: es gibt keinen zwin­genden Grund für eine Reform des Renten­systems • Ökonomen sollten offen die möglichen Verlierer benennen • es ist eigen­artig, dass so viele hervor­ragende Ökonomen so viel Zeit und Aufwand in eine politi­sche Reform einbringen, die im Grunde nichts anderes bewirken wird als eine Umver­teilung zwischen den Gene­rati­onen
[PDF] Frankfurter Institut (Hrsg.): Deutschland in der Prüfung (3): Renten­reform. Argu­mente zu Markt­wirt­schaft und Politik Nr. 57, 1998. • Im UV starres Hebel­werk: bei gege­benem Alten­quotient und gege­bener Erwerbs­neigung ist eine bestimmte Rela­tion von durch­schnitt­lichem Arbeits­einkommen und Durch­schnitts­rente (Renten­niveau) nur mit einem ganz bestimmten Beitrags­satz zu errei­chen • nimmt der Alten­quotient zu, dann folgt im UV daraus die Notwen­digkeit, das Renten­niveau abzu­senken und/oder die Beiträge anzu­heben • Zunahme der Lebens­erwar­tung und Zurück­bleiben der Gebur­tenrate führen zu einem Anstieg des Alten­quoti­enten • Reformen inner­halb des UV sind bei sich verdop­pelndem Alten­quotienten darauf verwiesen, entweder verdop­pelte Beitrags­sätze zu haben oder eine Halbie­rung der Renten­leis­tungen • wollte der Gesetz­geber heute ein Renten­system von Grund auf neu konstru­ieren, müsste er sich für ein kapi­talge­decktes System mit Mindest­siche­rungs­pflicht entscheiden (Nach­voll­ziehbar­keit und Fair­ness, Markt­konfor­mität und ordnungs­poli­tische Klar­heit) • KDV auch wirt­schaft­lich vorteil­haft: um nach 45 Beitrags­jahren ein Netto­renten­niveau von 70% zu errei­chen, ist in der GRV derzeit ein Beitrags­satz von rund 17% des Brutto­einkom­mens (einschließ­lich Arbeit­geber­anteilen an den Sozi­alab­gaben) erfor­derlich — im KDV würde bereits ein Beitrags­satz von 9% genügen • die höhere Beitrags­rendite lässt im Normal­fall eine höhere Ersparnis erwarten — der dadurch beschleu­nigte Aufbau des Kapital­stocks legt seiner­seits die Grund­lage für beschleu­nigtes Wirt­schafts­wachstum • da aber die im UV bislang erwor­benen Renten­ansprüche weit­gehenden Bestands­schutz genießen, muss die erwerbs­tätige Genera­tion bei einem Über­gang zum KDV für 2 Renten­systeme aufkommen • ein geord­neter Rückzug aus dem UV in Verbin­dung mit dem schritt­weisen Aufbau eines KDV ist aber möglich und — trotz der sich über mehr als eine Genera­tion hinzie­henden Mehr­belas­tunggesamt­wirt­schaft­lich sinn­voll • Szenario von Manfred Neumann (1997): neue Renten­ansprüche ab 2000 nur im KDV zu einem Beitrags­satz von knapp 9%, bishe­rige Renten­ansprüche weiter durch GRV finan­ziert, aber Anhe­bung des effek­tiven Renten­alters auf 65 Jahre, UV-Rest­beitrag nahezu konstant bis 2030 • ohne Anhe­bung des effek­tiven Renten­alters käme es zu einem Gesamt­aufwand von deut­lich über 30% — mit Anhe­bung bliebe er unter 24% • der Wissen­schaft­liche Beirat beim Bundes­ministe­rium für Wirt­schaft unter­suchte die mögli­chen Über­gangs­pfade und kam auf einen Gesamt­beitrag von anfangs knapp 29% und über 2030 hinaus über 26%: lang­fristig sollte die Hälfte der regu­lären Alters­rente auf dem KDV beruhen • „Renten resul­tieren im Kapi­talde­ckungs­system ... nicht aus Umver­teilung, sondern aus origi­nären Faktor­einkommen und aus der Auflö­sung erwor­benen Vermö­gens” und sind mithin nicht Sozial­aufwand
[HTML] J. Borchert: Wenn die Renten an der Börse erwirt­schaftet werden sollen[!]. , 10.3.2000. • Kapital­stock des KDV schon 2-mal durch Staat zweck­entfremdet • Erfah­rung, dass sich „eher ein Mops einen Wurst­vorrat anlegt, als ein Parla­ment derar­tige Rück­lagen unange­tastet ließe” • Erwar­tung, dass UV zu einer Beein­trächti­gung der Spar­quote führe, inzwi­schen haltlos • Spekula­tions­blase: Markt­wert aller Aktien auf 140% des BIP geklet­tert • Wirkung einer Auswei­tung des KDV als infla­tionie­render Faktor • KDV in den gegen­wärtigen Port­folios zu 70–80% aus Anleihen der öffent­lichen Hände: also „Investi­tionen” in Staats­schulden, Alters­siche­rung aus Steu­ermit­teln • vertei­lungs­poli­tische Konse­quenzen fatal: es profi­tieren die Zins­gläubiger, Minder­bemit­telte zahlen nur • Gefahren für die Konjunktur durch Konsum­verzicht • auch KDV gegen­über demo­grafi­schen Verände­rungen empfind­lich: wenn Nach­wuchs­genera­tion schwächer besetzt ist, schrumpfen Wachs­�tums­poten­ziale der Wirt­schaft → massen­hafte Veräuße­rung der Deckungs­kapita­lien → deren Preise stürzen • beste Sicher­heitsga­rantie in Gerech­tig­keit der Sozial­ordnung • regres­sive Beitrags­wirkung: weil bei Erhebung der Beiträge Existenz­minimum nicht geschont wird und Beitrags­sätze keinen mit der Leistungs­fähig­keit der Einkommen progres­siven Tarif aufweisen und weil Beitrags­bemes­sungs­grenze leistungs­fähigste Einkom­mens­anteile frei­stellt → Umver­tei­lung von unten nach oben • Chaos der Renten­finan­zierung: z.B. Beitrags­substi­tution durch Mehr­wert- und Öko­steuer • verfas­sungs­recht­liches Problem: durch exor­bitant wach­sende impli­zite Steuer­last droht Verlust des Versiche­rungs­charak­ters • Gerech­tig­keit inner­halb und zwischen den Gene­rati­onen ist das Zentral­problem der Renten, nicht die Form der Finan­zierung
[PDF] M. Murthi, J.M. Orszag, P.R. Orszag: Administrative Costs under a Decentralized Approach to Individual Accounts: Lessons from the United Kingdom. Conf. on "New Ideas About Old Age Security", The World Bank, 1999. • Die Verwal­tungs­kosten des briti­schen Systems mit persön­lichen Versor­gungs­konten verteilen sich auf: • 1) Ansamm­lungs­anteil — Fonds­verwal­tung und Verwal­tungs­kosten des Erwerbs­täti­genbei­trags­fonds — durch­schnitt­lich 25% • 2) Ände­rungs­anteil — zusätz­liche Kosten für Wechsel des Anbieters im Laufe der Karriere — durch­schnitt­lich 15% • 3) Leib­renten­anteil — Kosten, um bei Eintritt in den Ruhe­stand das Versor­gungs­konto in einen Leibrenten­­anspruch umzu­wandeln — durch­schnitt­lich 10% • unter Berück­sichti­gung von Abwick­lungs­kosten ergeben sich so 40–45% für Gebühren und Kosten • Besonder­heiten des briti­schen Systems persön­licher Versor­gungs­konten: • 1) es umfasst privat verwal­tete, dezen­trali­sierte Versor­gungs­konten und Leib­renten • 2) es ist frei­willig • 3) es gibt keine Vorschriften über Gebühren
[HTML] G. Klec, D. Mum: Mythos Kapitaldeckung. Die Risiken der Priva­tisie­rung des Pensions­systems[!]. Arbeit & Wirt­schaft (Öster­reich), 2002. • Befür­worter: „die Finan­zierung der Pensi­onen durch Veran­lagung der Beiträge auf den Kapital­märkten ist von der Alte­rung der Gesell­schaft nicht betroffen” • Befür­worter: „die Renditen auf den Kapital­märkten sind höher als die Wachstums­raten der Löhne und der Beschäf­tigung, weshalb ein kapital­gedecktes Pensions­system bei gleich hohen Beiträgen höhere Renten­leistungen ermög­lichen würde” • die gesetz­liche Pensions­versi­cherung (UV) hat konkur­renzlos nied­rigen Verwal­tungs­aufwand • in Groß­britan­nien werden durch­schnitt­lich 40–45% des Wertes an Pensions­ansprüchen durch diverse Verwal­tungs­kosten absor­biert (Murthi, Orszag, Orszag; 1999, s.o.) • 3-Säulen-Modell geht vom soli­dari­schen Risi­kenaus­gleich ab: in der 2. Säule erwirbt man Pension­sansprüche nur während Zeiten der Erwerbs­tätig­keit in Betrieben • jedes Pensions­system stellt grundsätz­lich einen (Einkommens-)Transfer von den Erwerbs­tätigen zu den Pensio­nisten dar. Das UV finan­ziert die laufenden Pensi­onen direkt aus den Beitrags­zahlungen der Erwerbs­tätigen; im KDV werden die Beitrags­zahlungen der Versi­cherten im Laufe der Erwerbs­jahre auf dem Kapital­markt veran­lagt, und in der Phase der Pension wird das (verzinste) Kapital­vermögen verkauft und damit der Konsum finan­ziert • „in Däne­mark werden die Pensi­onen aus allge­meinen Steuer­einnahmen finan­ziert” • einer der zentralen Nach­teile des KDV besteht in der Unsi­cher­heit über das Leistungs­niveau während des Alters • es hängt ab von: Höhe der einge­zahlten Beiträge und der Einzah­lungs­dauer, Verzin­sung des ange­legten Kapitals und Dauer des (erwar­teten) Pensions­bezuges • bei Veran­lagung in sicheren Wertpa­pieren ist kein Rendite­vorteil gegen­über dem UV gegeben • die meisten Aktien­indizes verzerren die erziel­bare Rendite nach oben, da sie all jene Unter­nehmen nicht weiter enthalten, die Bank­rott gehen oder deren Kurs drastisch sinkt • keine Alte­rungs­resistenz: das KDV ist von der Relation (junger) Sparer zu (pensio­nierten) Entspa­rern) abhängig • bei Umstel­lung auf das KDV sind eine oder auch mehrere Gene­rati­onen dazu verur­teilt, doppelt zu zahlen • zentraler Ansatz­punkt für die Siche­rung des UV ist eine Erhö­hung der Erwerbs­quote • bei 2,4% realem Wirt­schafts­wachstum (aus jähr­licher Beschäf­tigungs­steige­rung von 0,4% und Produkti­vitäts­erhö­hung von 2%) sind die Auswir­kungen der Zunahme der Anzahl der Pensions­bezieher im Verhältnis zu den Erwerbs­tätigen keines­wegs drama­tisch • Vermu­tung, dass die Umstel­lung auf KDV kein Ergebnis einer ratio­nalen Entschei­dungs­findung ist, sondern sich dabei materi­elle Inter­essen des Finanz­kapitals und all jener Wirt­schafts­zweige durch­setzen, die mit einer Pensions­priva­tisie­rung ihre Geschäfts­tätig­keit erwei­tern können
[HTML] G. Kleinhenz, M. Werding: Generationenvertrag. Gabler Wirtschaftslexikon, wirtschaftslexikon.gabler.de. • Der Gene­rati­onen­vertrag ist ein fiktiver „Solidar-Vertrag zwischen jeweils zwei Genera­tionen” (W. Schreiber) als theore­tisch-insti­tutio­nelle Grund­lage einer im UV finan­zierten dynami­schen Rente • heute prin­zipi­elle Alter­native dazu, Konsum­möglich­keiten durch die Heraus­bildung funk­tions­fähiger Kapital­märkte und durch die Bildung von Sach- oder Geldver­mögen inter­temporal (und inter­gene­ratio­nell) zu verschieben • da nach Macken­roth aller Sozial­aufwand — unab­hängig vom gewählten Finan­zie­rungs­verfahren — stets aus dem Brutto­natio­nalein­kommen der laufenden Periode gedeckt werden muss, entspre­chen die realen Leis­tungs­ströme zwischen den Genera­tionen grund­sätz­lich immer dem (in der Abbil­dung) gezeigten Muster • aus dem mit Hilfe der Arbeits­kraft erwirt­schaf­teten Einkommen muss sowohl die im Alter stehende Eltern­genera­tion als auch die nach­wach­sende Genera­tion unter­halten werden • diese realen Bezie­hungen werden durch u.U. abwei­chende recht­liche Ansprüche und Verpflich­tungen über­lagert • die zentrale Größe dieses Systems bildet dabei das Human­vermögen der Gesell­schaft, bestimmt durch Anzahl und Quali­fika­tion der nach­wach­senden Genera­tion • entspre­chende „Inves­titi­onen” der Erwerbs­tätigen verzinsen sich mit der Wachs­tums­rate der Lohn­summe → umlage­finan­zierte Alters­siche­rung abhängig von der demo­grafi­schen Entwick­lung sowie der Ausbil­dung der zukünftig Erwerbs­tätigen • strittig sind die Wirkungen einer auf dem Gene­rati­onen­vertrag basie­renden Alters­siche­rung auf die volks­wirt­schaft­liche (Sach-)Kapi­talbil­dung (und damit auf die Größe des länger­fristig zu vertei­lenden Natio­nalein­kommens) • eine (voll­stän­dige) Rück­kehr zu einer kapi­talfun­dierten Alters­siche­rung ist ohne Doppel­belas­tung der dann Erwerbs­tätigen unter realis­tischen Bedin­gungen nicht mehr möglich • demo­grafi­sche Struk­turen mit einer sinkenden Zahl Erwerbs­tätiger erlegen diesen Erwerbs­tätigen relativ stei­gende Lasten durch den Unter­halt von Alten- wie Kinder­genera­tion auf
[PDF] H. Ganßmann: Der Großvater, sein Enkel und die Renten­reform.[Wichtig !] Institut für Sozio­logie, FU Berlin, 2002. • Die morali­sche Ökonomie des Gene­rati­onen­vertrags • die politi­sche Ökonomie des Gene­rati­onen­vertrags • die 'reine' Ökonomie des Gene­rati­onen­vertrags • ange­führte Gründe gegen das UV: der demo­grafi­sche Schock beim UV und die angeb­lich höheren Erträge beim KDV • dabei helfen gegen das Problem der Alte­rung keine Finan­zierungs­modali­täten • wie konnte es zu einer Teil­priva­tisie­rung der Alters­versor­gung kommen? • „Unter demo­krati­schen Bedin­gungen handelt es sich um ein Absur­dität, erstens weil sich jede Ausstei­gerge­nera­tion aus dem Umlage­system (normaler­weise also die Wähler­mehr­heit) wegen der Über­gangs­kosten entweder zusätz­lich belastet oder die Staats­verschul­dung hoch­treibt oder von der Folge­genera­tion den Vorwurf der Unfair­ness einhan­deln muß, und zweitens weil die System­umstel­lung gegen die Belas­tungen durch die Alte­rung der Gesellschaft nichts hilft.” • wäre der Gesamt­vorgang trans­parent, würde sich keine Gene­ration frei­willig aus dem Umlage­system bewegen • wahr­schein­lich nur deshalb möglich, weil die ökonomi­schen Bedin­gungen der Alters­versor­gung nicht verstanden werden • je mehr Politiker Probleme auf den Markt abschieben können, umso weniger müssen sie die Folgen eigenen Entschei­dungen zurechnen lassen • die Belastungen treten nicht zufällig erst später auf • die Teil­priva­tisie­rung der Alters­versorgung täuscht eine Indi­vidu­alisie­rung von Leistungen und Gegen­leistungen vor, doch der Transfer zwischen den Genera­tionen bleibt notwendig;  auch in: [Google-Books] G. Burkart; J. Wolf (Hrsg.): Lebens­zeichen. Erkun­dungen zur Sozio­logie der Gene­rati­onen. Leske + Budrich, Opladen, 2002. H. Ganßmann: Der Großvater, sein Enkel und die Renten­reform. Die mora­lische Ökonomie des Gene­rati­onen­vertrags. S.275ff.
[Web-Link] Morgenmagazin: Wirklich unabhängig? YouTube, ARD-Morgenmagazin 3.12.2007. • Albrecht Müller im ARD-Morgen­magazin • die Verbin­dungen angeblich "unab­hängiger" Experten zur Wirt­schaft • wie unab­hängig sind diese Experten wie z.B. der so genannte Wirt­schafts­weise Bert Rürup wirk­lich?
[HTML] N. Blüm: Blüm: Riester-Rente senkt das Renten­niveau[!]. Die ZEIT, 31.01.2008, aus www.gemeinsamlernen.de/vile-netzwerk. • „Der vier­prozen­tige Beitrag zur Riester-Rente geht in die Berech­nung der Netto­lohn­quote ein. Er senkt damit diese Netto­lohn­quote und das von ihm abhän­gige Renten­niveau. Von der Absen­kung des Renten­niveaus infolge der Einfüh­rung der Riester-Rente sind also auch jene Rentner betroffen, die gar keinen Beitrag zur Riester-Rente zahlen und deshalb auch keine Riester-Rente erhalten. Diese können also die Einbußen bei der gesetz­lichen Rente auch nicht durch die Riester-Rente kompen­sieren.” • „Die Schwachen zahlen eine Rech­nung mit für Leistungen, welche die Stärkeren erhalten.” • ein gering­verdie­nender Riester-Sparer, dem im Alter die Riester-Rente auf die Grund­siche­rung ange­rechnet wird, erhöht nicht sein Alters­einkommen, sondern spart dem Staat Geld • „Welchen Zug die Ärmeren auch machen, ... sie sind die Zukurz­gekom­menen dieser angeb­lich modernen Sozial­politik” • die 13 Mrd. €, welche die Förde­rung der Riester-Rente in der Endstufe den Staat in jedem Jahr kosten wird, werden von jenen Rentnern mitfi­nanziert, deren Renten­niveau sinkt • „Die Beitrags­last der Sozial­versiche­rung soll bis 2030 mit zwei Beitrags­punkten niedriger sein, als sie ohne Einfüh­rung der Riester-Rente gewesen wäre. Dafür beträgt der Riester-Beitrag aber vier Prozent.” • „Die Renten­versiche­rung nähert sich der Lotterie.”
[HTML] Blüm kritisiert Renten­politik. Kölner Stadt-Anzeiger, 18.3.2008; aus www.handwerkermarkt.de. • Blüm: „Wie das mit der Zuver­lässig­keit von Kapital­deckung ist, das kann ich jeden Tag aus den Wirt­schafts­nach­richten erfahren. Man macht sich über meinen Satz ,Die Rente ist sicher' lustig. Doch wie es um die Sicher­heit der Privat­rente steht, das erfahre ich gerade von den ameri­kani­schen Börsen. Das ist ein Offenba­rungseid dieses Geschwätzes, die Privat­versi­cherung wäre die Rente der Zukunft.”
[PDF] W. Riester: Die Wirkungen der Rentenreform 2001 im Vergleich zum Renten­recht vor der Reform[!]. spdnet.sozi.info/bawue/goeppingen/dl/Wirkungen_Rentenreform.pdf, 22.4.2008. • Riester wehrt sich gegen die Unter­stel­lung, die Schwä­chung der GRV sei durch die Renten­reform 2001 gezielt erfolgt, um eine private Alters­versi­cherung zu erzwingen • er begründet die Reform mit der gestie­genen Lebens­erwar­tung, zuneh­menden Zahlungs­anforde­rungen wegen der Schwäche des Arbeits­markts, die geän­derte Einstel­lung zu einer Lebens­stan­dard­siche­rung und der Stär­kung einzelner Leis­tungs­positionen (Frauen, Erwerbs­minde­rung, Grund­siche­rung) • „Statt der Minde­rung durch den Demo­grafie­faktor ... die Minde­rung der Renten­anhe­bung in acht Folge­jahren von jeweils 0,65%” • Hinweis auf „die Möglich­keit, die Absen­kung des Renten­niveaus durch einen staat­lich geför­derten Aufbau einer privaten oder betrieb­lichen Alters­vorsorge zu kompen­sieren” • Missver­hältnis 1997 zwischen versiche­rungs­fremden Lasten von ca. 100 Mrd. DM und dem Bundes­zuschuss von 88 Mrd. DM • durch die Erhö­hung des Bundes­zuschusses von 44 Mrd. € auf 2008 80 Mrd. € konnte der GRV-Beitrag von 20,3% (1998) auf 19,1% (2001 und 2002) gesenkt werden • alle Leis­tungs­verände­rungen 2001 waren Verbes­serungenes gab keine Renten­absen­kung, und zusätz­lich wurde eine vom Staat geför­derte frei­willige ergän­zende kapi­talge­deckte Alters­vorsorge aufge­baut • Zulagen­förde­rung in der Riester-Rente:
Jahr Alters­vorsorge­zulage in Mio. €
2003 72,5
2004 145,5
2005 333,5
2006 562,0
2007 1070,8
Quelle: zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
bei den Steuer-Minder­einnahmen durch die Riester-Förde­rung wird es durch die spätere Besteu­erung zu einem entspre­chenden Ausgleich kommen
[HTML] A. Müller: „Blüm antwortet Riester”.[Wichtig !] NachDenkSeiten, 20.5.2008. Riester hat die Leis­tungs­fähig­keit der GRV willent­lich redu­ziert und damit den privaten Renten­versi­cherern ein lukra­tives Geschäfts­feld eröffnet • Rentenversicherungsbericht 2007: Versor­gungs­niveau vor Steuern sinkt 2021 auf ein Niveau von 46,2% aus der GRV • mit der Riester-Rente erreicht es 50,3% • das ist unter dem Niveau, das heute durch die GRV allein erreicht wird: 51% • das vorher­gehende Renten­recht enthielt eine Niveau­siche­rungs­klausel, nach der das Netto­renten­niveau nie unter 64% sinken durfte • Blüm: Riester-Rente und gesetz­liche Rente stehen deshalb in einem Zusammen­hang, weil die Riester-Rente die Renten­anpas­sung dämpft • „Die Rentner ohne Riester-Rente tragen also die Folgen der Riester-Rente mit, weil ihre Rente geringer steigt” • mit den Einnahmen aus der Ökosteuer (2006: 1,3 Mrd. €, 2007: 9,2 Mrd. €) wurden nach Riester „dauer­haft” und „zusätz­lich” finan­ziert: Kinder­erzie­hungs­zeiten mit 11 Mrd. €, eini­gungs­bedingte Zusatz­kosten (ohne Betrags­angabe) und ein zusätz­licher jähr­licher Bundes­zuschuss von ca. 10 Mrd € • „Die Rentner aus der ehema­ligen DDR haben die west­deut­schen Kassen nicht geplün­dert, wie viele Stamm­tische behaupten und Walter Riester sugge­riert”, da es im UV keine Rück­lage gibt • durch die Riester-Rente wird die Gesamt­belas­tung der Beitrags­zahler höher, und die Rente wird nied­riger ausfallen;  [HTML] Die Diskussion zusammengefasst. Aus dem Renten-Blog www.lebens-phase.de/forum/archive/index.php/t-9857.html, 20.5.2008. • Riesters Posi­tions­papier: die Riester-Reformen bringen keine Einbußen; sie haben zu einer Stärkung der Finanz­basis der GRV und zur Verbes­serung der Leis­tungs­positi­onen der GRV geführt • das ist verwegen • dabei prog­nosti­ziert der amtliche Renten­versiche­rungs­bericht 2007, dass das Versor­gungs­niveau im Jahre 2021 vor Steuern auf ein Niveau von 46,2% aus der GRV gesunken sein wird und mit maxi­maler Riester-Rente auf 50,3% • dabei hat die GRV allein heute schon ein Leis­tungs­niveau von 51% erreicht
[PDF] W. Riester: Vom Tricksen und Täuschen — im Dunst rheto­rischer Nebel­kerzen. Offener Brief an Norbert Blüm. 28.5.2008. • „ob jemand ... eine Riester-Rente ... kauft, hat für die Entwick­lung des Renten­niveaus keinerlei Bedeu­tung” • „... nun erst­mals eine gezielte Förde­rung für ergän­zendes Vorsorge­sparen ..., bei der dieje­nigen, die nur über sehr geringe Eigen­mittel verfügen, am stärk­sten geför­dert werden” • da 9 Mrd. € = 1 Beitrags­satz­punkt, ist klar, „wie mit einem enormen Anstieg des Bundeszu­schusses weitere Beitrags­steige­rungen von zusätz­lich 2% bis 2021 zu verhin­dern sind” • nur 1% MwSt nicht ausrei­chend für angemes­senen zusätz­lichen Zuschuss zur Renten­versi­cherung — auch Mittel der Ökosteuer nötig • „wir wissen beide, dass das Renten­versiche­rungs­system komplex und für viele Menschen deshalb nur sehr schwer nach­voll­ziehbar ist”
[HTML] "Gewinne und Provi­sionen statt der sicheren Renten"[!]. 3sat nano, [Web-Link] www.3sat.de/dynamic/sitegen/bin/sitegen.php?tab=2&source=/nano/bstuecke/121375/index.html, 29.4.2008. • Albrecht Müller: die gesetz­liche Rente werde gezielt geschwächt, um die Menschen in die Arme der Privat­vorsorge zu treiben • „Wenn es den Versiche­rungskon­zernen gelingt, nur 10% der Beiträge, die heute in die gesetz­liche Rente gehen, herüber­zuholen und auf ihre Mühlen zu lenken, dann ist das ein Umsatz­zuwachs von 15 bis 16 Mrd. € jedes Jahr an Prämien­zuwachs” • Gewinne und Provi­sionen kommen auch „unab­hängigen” Beratern zugute — „Das sind keine unab­hängigen Wissen­schaftler!” • Winfried Schmähl: „Der parti­elle Ersatz der umlage­finan­zierten Renten durch kapi­talfun­dierte private Renten macht insgesamt die Alters­siche­rung teurer„ ... „Nicht nur teurer, weil mehr alte Menschen da sind und die Lebens­erwar­tung steigt: Das betrifft kapi­talfun­dierte private wie auch umlage­finan­zierte Renten. Der Umstieg von dem einen zum anderen System erh�ht insge­samt den Vorsor­gebe­darf bei gleichem Absiche­rungs­niveau vergli­chen mit dem, was sonst in der umlage­finan­zierten Renten­versiche­rung an Beiträgen aufzu­bringen wäre.
[PDF] A. Müller, W. Lieb, M. Burghardt: Der große Ausverkauf der Gesetz­lichen Renten­ver­siche­rung. www.meinespd.net
[PDF] A. Müller: Riestern lohnt sich nicht! www.meinespd.net
[Web-Link] A. Müller: Material f�r Ihre Aufklärungsarbeit zur Riester- und Rürup-Rente — vor allem die Bunte vom 10.7.2008.[Wichtig !] NachDenkSeiten, 5.8.2008. • Bilder von der 20-Jahr-Feier des Finanzdienstleisters AWD • u.A. Gerhard Schröder, Bert Rürup, Béla Anda, Walter Riester;  [JPEG-Bild] Foto: VIP-Gedränge in Hannover beim 20-jährigen Jubi­läum von Maschmeyers AWD
[HTML] impulse.de: Diverses: Firmenvorsorge: Finden Sie die passende Lösung. Den Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) anzubieten, das ist nicht nur gesetzliche Verpflichtung für die Unternehmen. Vielmehr profitieren auch die Firmen selbst davon. So zeigt eine Umfrage, die das Beratungsinstitut Dr. Hugues Höfer in Mülheim an der Ruhr durchgeführt hat, dass bei 90 % der befragten Arbeitgeber die Betriebliche Altersvorsorge eine wichtige Rolle bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter spielt. Und nicht nur das. impulse zeigt: Wie Arbeitgeber und Mitarbeiter profitieren.  impulse , 21.8.2008
[Web-Link] A. Müller: Deutschlands größte Blase ist vermut­lich die private Alters­vor­sorge – weil sie beim Platzen die brei­teste Wirkung erzielt. NachDenkSeiten, 23.8.2008
[Web-Link] A. Müller, G. Kilper: Brutale Heim­suchung — die Pensions­fonds der 500 größten börsen­notierten ameri­kani­schen Unter­nehmen. NachDenkSeiten, 28.10.2008
[HTML] N. Blüm: „Die Rente ist noch immer sicher!” von Norbert Blüm. NachDenkSeiten, 9.3.2009
[PDF] Axel Börsch-Supan, Christina Benita Wilke: Research Paper: Zur mittel- und langfristigen Entwicklung der Erwerbstätigkeit in Deutschland. Dieses Papier legt Projektionen zur mittel- und langfristigen Entwicklung der Anzahl der Erwerbspersonen und Erwerbstätigen in Deutschland vor. Solche Projektionen hängen stark von zukünftigen Politik­entscheidungen und den Verhaltens­reaktionen auf sie ab. Diese sind kaum vorherzusagen. Wir gehen daher szenarienbasiert vor. Unser Hauptergebnis ist, dass in jedem Fall, auch dem günstigsten, sowohl die Erwerbspersonen- als auch die Erwerbstätigen-Anzahl künftig sinken wird. Das Durchschnittsalter wird bis zum Jahr 2040 von 40 auf knapp 42 Jahre ansteigen. Der Anteil der Erwerbspersonen im Alter 55+ wird von etwa 11% auf 20% im Jahr 2040 steigen.  Ausgangspunkt ist die 11. koordinierte Bevölkerungs­vorausberechnung des Statistischen Bundesamtes (2006), „mittleres Szenario”. Es liegt die Annahme zugrunde, dass die Lebenserwartung für Männer auf 83,5 und für Frauen auf 88,0 Jahre bis 2050 ansteigt. Schnabel et al. (2005) berechnen je nach Extrapolations­methodik sogar eine Lebenserwartung von 92,6 � 3,8 Jahre bzw. 94 � 2,8 Jahre im Jahr 2050. Ausgehend von einer Bevölkerung von 82,4 Mio. Einwohnern im Jahr 2005 führt unser MEA-Basisszenario zu einem Rückgang um etwa 8 Mio. auf 74,4 Mio. Einwohner 2050, was für 2050 auch den Werten des Rürup-Szenarios entspricht. Relevant für die Entwicklung des Pro-Kopf-Einkommens oder der Nachhaltigkeit der Sozialver­sicherungssysteme ist aber die Entwicklung der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter relativ zur Entwicklung der Gesamtbevölkerung, insbesondere die Entwicklung des Altersquotienten (das Verhältnis der Anzahl der über 64-Jährigen zur Anzahl der 15- bis 64-Jährigen). In unserem MEA-Basisszenario steigt der Altersquotient von 0,29 im Jahr 2005 auf 0,65 im Jahr 2050, was mehr als einer Verdoppelung entspricht. Die Erwerbsquote wird beeinflusst von einer Herabsetzung des Berufs­eintritts­alters, einer Erhöhung der Frauen­erwerbsquote, einer Erhöhung des Renten­eintrittsalters und einer Reduktion der Erwerbslosenquote. Da die Anzahl der Erwerbstätigen nicht nur absolut, sondern auch relativ zur Bevölkerung sinken wird, werden wir nicht ohne weiteres unseren gewohnten Lebensstandard behalten. Die sogenannte „Stützquote” (Anteil der Erwerbstätigen an der erwachsenen Bevölkerung ab dem Alter 15) entspricht in etwa der Anzahl der Konsumenten, deren Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen von den Erwerbstätigen produziert werden muss. Nach einem Rückgang ab 2015 steigt diese Stützquote nach 2035 wieder an, da dann die Altersstruktur die Anzahl der Erwerbstätigen schneller wachsen lässt als die Zunahme in der Lebenserwartung — geht aber nach 2040 wieder zurückMann­heim Research Institute for the Economics of Aging, Univer­sität Mannheim. Zeitschrift für ArbeitsmarktForschung (ZAF) des IAB (2009) 42:29�48, 10.3.2009
[Web-Link] Renten — die Tücken der Privatisierung. Material­sammlung. LabourNet.de, 2009
[PDF] J. Geanakoplos, O.S. Mitchell, S.P. Zeldes: Would a Privatized Social Security System Really Pay a Higher Rate of Return?[!] 1998. • Viele Anhänger der Renten­priva­tisie­rung argu­mentieren, dass die Renditen unter einem Beitrags­ziel-orien­tierten System mit persön­lichen Vorsorge­konten wesent­lich höher wären als im gegen­wärtigen Renten­system — diese Behaup­tung ist falsch • der Irrtum liegt an der Außer­acht­lassung bereits ange­sammelter Ansprüche und der Unter­schät­zung des Risikos von Finanz­investi­tionen • es herrscht Konfusion, weil 3 unter­schied­liche Reformen vermengt werden: • Priva­tisie­rung bedeutet das Einrichten persön­licher Vorsorge­konten • Diver­sifizie­rung heißt Investieren in Aktien (oder andere Wert­papiere) und Obli­gati­onen • Vorfi­nanzie­rung bedeutet das Schließen der Lücke zwischen verspro­chenen Renten und der Bezah­lung der aktu­ellen Papiere • jede dieser Reformen kann für sich durch­geführt werden • bei kompletter Priva­tisie­rung ohne Diver­sifizie­rung und Vorfi­nanzie­rung müsste der Staat die Steuern anheben oder Schuld­titel ausgeben, um die ange­sammelten Renten­ansprüche zu bezahlen: die Last könnte durch eine propor­tionale Steuer auf alle zukünf­tigen Gene­rati­onen verteilt werden, aber das würde den Renditen­vorteil zunichte machen • ausschließ­liche Vorfi­nanzie­rung würde die Renditen zukünf­tiger Gene­rati­onen anheben, aber für die gegen­wärtige Gene­ration senken • Haus­halte, die nicht in der Lage sind, selbst Aktien zu erwerben, würden von Diver­sifizie­rung dadurch profi­tieren, dass sie selbst ein gerin­geres Risiko eingingen • wäre die Gruppe groß, würde dies die Aktien­kurse anheben, aber zukünf­tige Renditen mindern • zusam­menge­nommen: Priva­tisie­rung und Diver­sifizie­rung werden einen wesent­lich geringeren Effekt auf die Renditen haben, als von den Refor­mern behauptet • Tabellen und Grafiken dazu
[Folien/Dias] S. Ohsmann, U. Stolz: Die Rendite der gesetz­lichen Renten­versiche­rung – Berech­nungs­methoden und Ergeb­nisse (Folien)[!]. Presse­fach­seminar der BfA, 2004;  [PDF] S. Ohsmann, U. Stolz: Entwicklung der Rendite in der gesetz­lichen Renten­versiche­rung – Betrach­tungen zur Rendite der aktu­ellen und künf­tigen Alters­renten.[Wichtig !] Die Ange­stellten­versiche­rung, Heft 2/04, 2004. • Rendite als Vergleichs­größe für das Beitrags-/Leistungs-Verhältnis, als Mess­größe für intra­genera­tive und inter­genera­tive Umver­teilung • als Umlage­verfahren kann das GRV keine direkten Renditen abwerfen • sieht man aber Beitrags­zahlung als Finanz­investition, der Auszah­lungen gegen­über­stehen, lässt sich anhand von Modell­fällen durch Vergleich der Barwerte der aufge­zinsten Beiträge mit den abge­zinsten Renten­auszah­lungen eine „interne Rendite” berechnen • zu beachten: nur 80% der Beiträge dienen der Finan­zierung der Alters­renten — 20% für Reha­bili­tations­leistungen, Hinter­bliebenen­renten und Erwerbs­minde­rungs­renten • interne Rendite der GRV (nach dem versiche­rungs­mathe­matischen Äqui­valenz­prinzip) = Zins­satz, bei dem der Barwert der einge­zahlten Beiträge zum Zeit­punkt des Renten­beginns = Barwert der Renten­leistungen • unbe­kannte Einfluss­faktoren: Beitrags­sätze, Brutto­entgelte, Lebens­erwar­tung/Renten­lauf­zeit, Renten­anpas­sungen • niedrigste interne Rendite: lediger Mann (3,96%) • höchste interne Rendite: Mann, verhei­ratet mit 3 Jahre jüngerer Frau (4,71%) • ledige Frau etwas nied­riger (4,62%) • Rendite des ledigen Mannes wie der ledigen Frau nimmt bis 2040 um 1% ab (verhei­rateter Mann ähnlich) • Alte­rung der Gesell­schaft wird im KDV wohl eine Halbie­rung der Renditen bringen • das schnelle Absinken der Rendite in den letzten Jahren wird sich verlang­samen (weil die Beitrags­sätze nicht mehr so stark steigen werden) • Rendite­minde­rung durch Nach­haltig­keits­faktor: 0,1 bis 0,2% (bis Renten­zugängen etwa bis 2040 nicht durch niedri­gere Beitrags­satz­anstiege kompen­siert)
[HTML] Berechnungen der Deutschen Renten­versiche­rung Bund zur Rendite der gesetz­lichen Renten­versiche­rung – Fragen und Antworten. Deut­sche Renten­versiche­rung, 2006;  [PDF] Berechnungen der Deutschen Renten­versiche­rung Bund zur Rendite der gesetz­lichen Renten­versiche­rung – 10 häufig gestellte Fragen[!].
1) Wie kann man bei einem Umlage­verfahren überhaupt eine Rendite berechnen?
2) Kann die Rendite der einge­zahlten Beiträge nicht erst nach dem Tod eines Versi­cherten ermit­telt werden?
3) Wird Rendite der Renten­versiche­rung nicht zu positiv darge­stellt, wenn man bei der Berech­nung von der unrea­listi­schen Annahme des Stan­dard­rentners mit 45 Versiche­rungs­jahren ausgeht?
4) Warum wird bei der aktu­ellen Rendite­berech­nung von einer deut­lich höheren durch­schnitt­lichen Lebens­erwar­tung der Renten­bezieher ausge­gangen als in den ver�gan­genen Jahren?
5) Warum ergeben sich für Frauen deutlich höhere Renditen als für (ledige) Männer, obwohl doch Frauen im Durch­schnitt gerin­gere Renten beziehen als Männer?
6) Warum wurde die künf­tige Geld­entwer­tung nicht berück­sich­tigt?
7) Wird bei den Rendite­berech­nungen auch der sog. „Arbeit­geber­anteil” berück­sich­tigt?
8) Müssten die Bundes­mittel bei der Rendite­berech­nung nicht berücksichtigt werden?
9) Warum werden bei den Rendite­berech­nungen nur 80% der vom Versi­cherten und dessen Arbeit­geber einge­zahlten Beiträge berück­sichtigt?
10) Wieso kommen die Berech­nungen für die heute 30- bis 40-jähri�gen auf Renditen von 3% oder mehr, während andere Studien für diesen Personen­kreis nur auf Renditen von 0% oder knapp darüber kommen?
[PDF] Vor Sorge ums Alter — was tun gegen die Renten­lücke?  verbraucherzentrale Bundesverband, Verbrau­cher­poli­tische Tagung, 7.12.2009. Thesen­papiere:
 H. Rische: Perspektiven der gesetzlichen Renten­versi­cherung • Um erreichten Lebens­stan­dard halten zu können, sind neben der GRV Einkünfte aus der betrieb­lichen und/oder privaten Alters­siche­rung erfor­derlich • die Versi­cherten benö­tigen „Kennt­nisse über die grund­sätz­lichen Zusammen­hänge und Funk­tions­weisen des Alters­siche­rungs­systems, über ihre Hand­lungs­spiel­räume, über Chancen und Risiken bestimmter Hand­lungs­opti­onen, und vieles mehr” • darauf zu achten, „dass die Sicher­stel­lung einer stabilen Finan­zierung der Renten­versi­cherung nicht zu unakzep­tablen Siche­rungs­defi­ziten bei den Betrof­fenen führt” • die GRV ist „von der Leis­tungs­seite her ebenso zu stabili­sieren, wie dies im Hinblick auf die Finan­zierung bereits gelungen ist”;
 R. Zwiener: Gesetzliche Rentenversicherung versus Privat­vorsorge — eine makro­ökono­mische Perspek­tive[Wichtig !] • „... das umlage­finan­zierte deut­sche Renten­system ist im Vergleich zum kapi­talge­deckten System relativ krisen­fest, da es mit der Brutto­lohn- und Gehalts­summe der sozi­alver­siche­rungs­pflichtig Beschäf­tigten über eine vergleichs­weise stabile Einnahmen­basis verfügt und zudem nicht insol­vent werden kann” • „... nur wenn wegen der ange­strebten zusätz­lichen Erspar­nisse das Wirt­schafts­wachs­tum (deut­lich) höher ausfallen würde als bei Bestehen nur des Umlage­verfahrens, wäre es gerecht­fertigt, dass in der Phase der (Teil-)Umstel­lung die arbei­tende Bevöl­kerung doppelt belastet würde” • das ursprüng­liche Netto­renten­niveau von 70,8% wird schritt­weise bis 2030 auf ein Netto­renten­niveau von circa 58,5% vor Steuern (für Personen mit 45 Versiche­rungs­jahren) gesenkt • diese Renten werden noch nach­gela­gert versteuert (redu­ziert das Niveau z.B. für den Renten­zugangs­jahr­gang 2030 noch­mals um 6,3 Prozent­punkte), und zusätz­lich wird noch ein halber Beitrags­satz zur Kranken­versi­cherung und Pflege erhoben • beim ange­strebten RV-Beitrags­satz von 22% ist die Beitrags­leis­tung der Arbeit­nehmer insge­samt 15% (11% Arbeit­nehmer­anteil + 4% Riester-Beitrag), während ohne die Reform zwar ein Beitrags­satz von 24–26% zu erwarten wäre, was aber nur eine Arbeit­nehmer­leis­tung von 12–13% bedeutet hätte • die Rendite­annahme im Gutachten des SVR (2004) von lang­fristig 4% ist gesamt­wirt­schaft­lich und auch prak­tisch proble­matisch (Verwal­tungs­gebühren, Ausschluss von Erwerbs­minde­rungs­rente, Finanz­markt­krisen) • die Erspar­nisbil­dung im Rahmen der Riester-Rente könnte die Spar­quote tatsäch­lich erhöht haben • gemäß Modell­ergeb­nissen haben die verstärkten Spar­anstren­gungen zusammen mit den realen Kürzungen der Renten den realen Konsum um fast 1½% gedämpft • in den ersten 6 Jahren der Riester­reform stieg das reale BIP um insge­samt 1% weniger als ohne Reform • die Gefahr von Alters­armut wird durch die Reform zunehmen, verstärkt durch die zuneh­menden Lücken in den Erwerbs­verläufen — und damit wird der Staat mehr Steuer­mittel für die Grund­siche­rung ausgeben müssen • die in Zukunft höheren Ausgaben für Renten, Pflege und Gesund­heit lassen sich auch mit einem kapi­talge­deckten Renten­system nicht besser bewältigen[!];
 M. Weber: Anforderungen an Altersprodukte — was sagt die Wissen­schaft? • Die Behavioral Finance Group der Univer­sität Mann­heim hat eine wissen­schaft­lich fundierten Kodex der Anla­gebe­ratung erstellt • Voraus­gesetzt wird, dass alle Aktien­märkte nahezu „effi­zient” sind, d.h. niemandem dürfe eine Möglich­keit sugge­riert werden, risiko­adju­stiert eine Rendite über der Markt­rendite zu erzielen, und dass alle Vorher­sagen zu allge­meinen Markt­trends dubios sind • immer „unab­dingbar, die Risiko­einstel­lung des Anle­gers valide zu erheben” • statt der im Zeit­ablauf vari­ierenden Risi­koein­stel­lung begnügen sich die Banken, die MiFID-Anfor­derungen (EU-Finanz­richt­linie) formal zu erfüllen • „Es ist wichtig, die Gebühren in ihrer vollen Höhe zu kennen, um zu beur­teilen, welcher Teil des Gewinns sicher abfließt” (nicht nur in %, sondern explizit in €) • zur Beur­teilung eines komplexen Produkts braucht der Anleger weiterhin ein „Pay-off”-Diagramm, das die Abhän­gigkeit der Wert­entwick­lung von der bestim­menden Größe in der Zukunft darstellt;
 P. Schwark: Positionen zur privaten Altersvorsorge • „Durch die rich­tige Mischung der Finan­zierungs­verfahren entstehen positive Diver­sifi­kations­effekte, die das Gesamt­system stabiler machen • „Ziel muss es sein, die Alters­versor­gung gleich­gewichtig auf umlage­finan­zierte und kapi­talge­deckte Säulen zu stellen” • Absturz aktien­lastiger Vorsorge­konten in den USA • die in Deutsch­land garan­tierten Mindest­leis­tungen und die lebens­lange Versor­gung haben sich bewährt • Versi­cherer bieten hohe Sicher­heit und plan­bare Entspar­prozesse • ohne festen Vorsor­gever­trag fehlt viel­fach die Spar­diszi­plin • lang­fris­tige Anlage­formen volks­wirt­schaft­lich sinn­voll • Leit­bild ist der entschei­dungs­fähige Verbraucher auf der Basis solider Bera­tung • viele Menschen schieben persön­liche Vorsor­gent­schei­dungen immer wieder hinaus • Honorar­bera­tung wird als zusätz­liche Hürde gesehen, die eigen­initi­ativ kaum nach­gefragt wird
[AksR][HTML] W.A. Leidigkeit: Streit um Versicherungspflicht[!]. VersicherungsJournal, 11.12.2009. • Zugrunde lag die Klage eines Bank­ange­stellten, dass seinen Beiträgen keine entspre­chenden Gegen­leis­tungen gegen­über stehen • Gericht: die Versi­cherungs­pflicht dient nicht nur dem Schutz der Versi­cherten, sondern auch dem der Allge­mein­heit, indem sie der Sozi­alhil­febe­dürftig­keit im Alter und bei Arbeits­losig­keit entgegen wirktdie GRV kann gesell­schaft­liche Solida­rität besser reali­sieren als das System der privaten Renten- und Lebens­ver­siche­rungen • die GRV leistet nämlich einen sozi­alen Risi­koaus­gleich zwischen Versi­cherten unter­schied­licher Lebens­erwar­tung und unter­schied­lichem Erwerbs­minde­rungs­risiko sowie zwischen Versi­cherten mit und ohne Famili­enan­gehö­rigen • außerdem zahlt die GRV Rentne­rinnen und Rentnern den halben Beitrag zur Kranken­versi­cherung und erbringt Leis­tungen zur Reha­bili­tation • Modell­berech­nungen für einen Durch­schnitts­verdiener zeigen keine Nega­tivren­dite • außerdem wirke sich die demo­grafi­sche Entwick­lung gleicher­maßen auf gesetz­lich und privat Versi­cherte aus • aller­dings können die Absen­kungen der Leis­tungen der GRV für Versi­cherte mit nied­rigen Einkommen oder einer unsteten Erwerbs­biografie zur Alters­armut führen • Arbeit­nehmer haben keine Möglich­keit, sich von der Versi­che­rungs­pflicht befreien zu lassen
[HTML] E. Roth: Riester-Rente: "Bürger vor Finanzabzocke schützen". , 29.4.2010
[HTML] R. Streck: Billionen-Dollar-Loch in den US-Renten­kassen. TELEPOLIS, heise.de, 18.9.2010. • Studie des Boston College's Center for Retirement Research: den Ameri­kanern fehlen 6,6 Bio. $ für die Alters­versor­gung wegen Verlusten am Aktien- und Immo­bilien­markt • zur Berech­nung wurden dabei noch „konser­vative Maßstäbe” ange­legt • bei anderen Para­metern könnte die Finan­zierungs­lücke noch deut­lich größer ausfallen • bei einer Rendite für Kapi­taler­träge von (statt der angenom­menen 3%) nur 1,87% (wie bei infla­tionsge­schützten US-Staats­anleihen), dann ergäbe sich eine Lücke von fast 8 Bio. $ • Orga­nisa­tion „Retirement USA”: Dring­lich­keit, ein stabi­leres Pensions­system in den USA zu schaffen • wegen der Verluste an den Aktien- und Häuser­märkten trifft es auch die privaten Renten­fonds der Unter­nehmen • Bera­tungs­firma Milliman: der Finan­zierungs­status von Fonds der 100 größten Firmen ist im August 2010 um 108 Mrd. $ gesunken • nach den Kongress­wahlen im November müssten wohl die Ausgaben zurück gefahren werden • Debatte über Erhö­hung des Renten­eintritts­alters
[HTML] Lebensversicherungen: Garantiezins muss auf 1,75 Prozent gesenkt werden. WELT-ONLINE, 23.2.2011
[HTML] AfD will deutsches Rentensystem retten. Mit einer „verpflichtenden kapitalgedeckten Zusatzrente als Staatsfond” für alle will die AfD den drohenden Kollaps des Rentensystems abwenden. Mit einem nach der Kinderzahl gestaffelten Beitrag kann das Alterseinkommen sicherer werden. Dabei sollen Familien mit mehreren Kindern eindeutig besser gestellt werden. Gegenüber Kinderlosen reduziert sich die Zahlung mit jedem Kind um ein Drittel. finanzennet, 20.2.2015

5.4 Einzelwirtschaftlich (sehr theoretisch): impli­zite Schulden, impli­zite Steuern und Effi­zienz des Umstiegs  

[HTML] J. Gut: Finanzmathematik: Zins-, Zinseszins- und Rentenrechnung. members.chello.at/gut.jutta.gerhard/, 2001. • Zinses­zinsen, nachschüs­sige (dekur­sive) und vorschüs­sige (anti­zipa­tive) Verzin­sung • Äqui­valenz­prinzip • Renten­rech­nung (R=Rate, n=Lauf­zeit) mit Aufzin­sungs­faktor q=1+Zins­satz bzw. Abzin­sungs­faktor 1/q:
Barwertnach=Endwertnach / qn Endwertnach=R × (qn-1) / (q-1)
1 2 3 ... nachschüssig ... n-1 n  Jahre  
  R R R R R R  
  1 2 ... vorschüssig ... n-2 n-1 n  Jahre
 
Barwertvor=Endwertnach / qn-1 Endwertvor=Endwertnach × q
• Gegen­warts­wert oder Barwert, Ziel­wert oder Endwert einer Rente mit gleich­mäßigen Raten R über n Jahre:
Wert nachschüssig vorschüssig
Endwert Endwertnach = Rate × qn - 1 Endwertvor = Rate × q × qn - 1
q - 1 q - 1
Barwert Barwertnach= Endwertnach =Rate ×  1 - q-n Barwertvor= Endwertvor =Rate × q ×  1 - q-n
qn q - 1 qn q - 1
[PDF] Y. Hilpisch: Ausgewählte Themen der Finanz­mathe­matik. 2007. • Zins, Unsi­cher­heit, Infor­mation • Zins­arten • diskon­tieren • Present Value, Net Present Value • interner Zinsfuß Renten • Unter­nehmens­wert
Web-Link Formel-Knecht  berechnet Zinses­zinsen, Annui­täten, Barwert & Renten.  blau direkt  GmbH & Co KG, Versicherungsmakler, Lübeck
[PDF][Excel-Programm] C. Zahler: Excel-Perfektion: 1 Finanz­mathe­mati­sche Funk­tionen, 2 ... . PCNEWS-88, 2004. • BW, IKV, KAPZ, NBW, ZINS, ZINSZ, ZZR, ZW, regel­mäßige Zahlung=RMZ
[PDF][Excel-Programm] R. Sowa, C. Hapke: Excel – Thema: Finanz­mathe­matik. URS, Oldenburg. • Annu­ität, Barwert, Lauf­zeit, Zins­satz p.a., Endwert, Ziel­wert • Funk­tionen Barwert=BW(Zins;Zzr;Rmz;Zw;F), interner Zins­fuß einer Zahlungs­reihe=IKV(Werte;Schätz­wert), Kapital­rück­zahlung einer Investition=KAPZ(Zins;Zr;Zzr;Bw,Zw;F), Netto­barwert=NBW(Zins;Wert1;Wert2;...), periodische Zahlungen für Annuität=RMZ(Zins;Zzr;Bw;Zw;F), Zins­satz einer Investition=ZINS(Zzr;Rmz;Bw;Zw;F;Schätzwert), Zins­zahlung einer Investition=ZINSZ(Zins;Zr;Zzr;BW;Zw;F), Endwert einer Investition=ZW(Zins;Zzr;Rmz;BW;F), Anzahl von Perioden für Investition=ZZR(Zins;Zr;Zzr;Bw:Zw;F)
 
[PDF] M. Thum, J. von Weizsäcker: Impli­zite Einkommen­steuer als Mess­latte für die aktu­ellen Renten­reform­vor­schläge[!]. Center for Economic Studies, München / CESifo, 1999. • Grund­gleichung des (alten, Renten­niveau-orien­tierten) Umlage­verfah­rens:
Ø-Rente Rentner   also Beitrags­satz = rela­tives Renten­niveau × Rentner/Beitrags­zahler-Rela­tion
Beitrags­satz =                     ×                    
Ø-Einkommen Beitrags­zahler
• um Verdop­pelung der Rentner pro Beitrags­zahler auszu­gleichen: Beitrags­satz von 20% auf 40% — oder Renten von 44% der Brutto­löhne auf 22%! • Wirt­schaft achtet auf Beitrags­satz, Sozial­politik auf Renten­niveau • impli­zite Einkommen­steuer misst Abstand zwischen Beitrags­zahlungen im Arbeits­leben und Renten­zahlungen im Alter, genauer: welchen %-satz des Lebens­einkommens (= Barwert des Brutto­einkom­mens) man in das Renten­system mehr einzahlt als man an Renten­leistungen erhält • dass überhaupt etwas verloren geht, liegt an Renten­zahlungen an Einführungs­gene­rationimpli­zite Einkommen­steuer ist also Schulden­dienst für diese impli­zite Staats­schuld
Barwert der Beiträge - Barwert der Rente
• impli­zite Einkommen­steuer =                                                            
Barwert des Lebens­einkommens
• impli­zite Einkommen­steuer kann für Jeden unter­schied­lich sein • da Renten in der GRV an die Netto­löhne gekoppelt waren, sank bei stei­genden Beitrags­sätzen der Brutto­lohn und damit auch der Renten­anspruch der Alten • renten­rele­vantes Leben des typi­schen Herrn Muster­mann:
Erwerbstätigkeit   Rente Witwen-
rente
 
 
 
   
20 53  Erwerbs-
  minderung
65 75† (86) → Lebens­alter
• interne Rendite: Jahr­gang 1940 2,5%, Jahr­gang 1980 0,5% • interne Rendite spie­gelt tatsäch­liche Belastung der Gene­rationen nur unvoll­ständig wieder: unter­treibt das Ausmaß der Krise • Gene­rati­onen­bilanzen: Belastung für alle bereits geborenen Jahr­gänge als abso­luter Geld­betrag, für alle zukünf­tigen Jahr­gänge konstant gehalten • Abb. 5, S. 14: impli­zite Einkommen­steuer für Geburts­jahre 1935–2010 in 4 Renten­szena­rien • nach Maßstäben der Leistungs­fähig­keit sind Schwan­kungen der impli­ziten Einkommen­steuer unge­recht • Glät­tung der impli­ziten Steuer­last über die Jahr­gänge vorzu­ziehen • Vorschlag zur besseren Lasten­vertei­lung inner­halb der Gene­rati­onen: Umwand­lung der impli­ziten Steuer in expli­zite Steuer für alle • auch aus Effi­zienz­gründen möglichst konstanter Steuer­satz wünschens­wert • durch impli­zite Besteu­erung der Ange­stellten über das UV besteht Fehl­anreiz, selbst­stän­dig zu werden
[PDF] G. Hirte: Struktur der impli­ziten Steuer­sätze der Gesetz­lichen Renten­versiche­rung. Diskus­sionsbei­träge der Wirt­schafts­wissen­schaft­lichen Fakul­tät Ingol­stadt Nr. 137, Katho­lische Univ. Eich­stätt, 2000. • Wesent­lich für Effi­zienz­wahr­nehmung und Verhal­tens­anreize ist im UV nicht Beitrag an sich, sondern (als Last empfun­dene) darin enthal­tene impli­zite Lohn­steuer (= Rendite­verluste) • da Rendite der GRV zumin­dest für jüngere und zukün­ftige Rentner unter­halb der Kapital­marktren­dite liegt, ist Gegen­warts­wert des für eine Arbeits­einheit erwor­benen Renten­anspruchs je nach Alter ver­schieden: impli­zite Besteue­rung ist für ältere Arbeit­nehmer relativ gering, für jüngere aber recht groß • sind interne Rendite des UV und Kapital­marktren­dite gleich groß, ist impli­ziter Steuer­satz = 0, und Renten­system wird nicht als Besteu­erung wahr­genommen • Modell­rech­nung zeigt (S. 13): für die 1985 bis 2000 Gebo­renen nimmt impli­zite Steuer im Laufe ihres Arbeits­lebens zu, während sich für 2020 Gebo­rene ein fallender Verlauf ergibt • hohe Wachs­tums­raten von Löhnen und Bevöl­kerung in 60-er und 70er-Jahren bewirkten hohe interne Verzin­sung zu dieser Zeit geleiste­ter Beiträge • würde man impli­zite Steuersätze konstant halten (z.B. durch Staf­fe­lung der Beitrags­sätze nach Alter), könnte man inter­tempo­rale Substi­tuti­onsef­fekte redu­zieren • Ergeb­nisse zeigen, dass impli­zite Steuer­sätze von Genera­tion zu Genera­tion zunehmen
[PDF] B. Rürup: „Der demographische Wandel in Deutsch­land: Wirt­schaft­liche und gesell­schaft­liche Konse­quenzen und politi­sche Optionen”. Schwal­bacher Gespräche, 1995. • Der demo­grafi­sche Wandel hat Auswir­kungen auf die Erwerbs­personen­zahl, das Wirt­schafts­wachstum und über den Arbeits­markt auf die Sozial­versiche­rungen • Prog­nosen aufgrund unter­stellter Rahmen­bedin­gungen mittels der Szenario­technik • Alten­quotient wird sich von 1993 22,2% bis 2040 auf 57% verschieben • Human­kapital (Erzie­hung, Ausbil­dung, Gesund­heits­vorsorge) bildet Grund­lage auch von kapi­talge­bundenen Innova­tionen, Produk­tivitäs­steige­rungen und Wachs­tums­raten • ange­bots­orien­tierte Thesen: Beein­träch­tigung der Produk­tivitäts­entwick­lung • andere Thesen: Neutra­lität der Alte­rung der Erwerbs­personen (Erwerbs­biografie, Rahmen­bedin­gungen am Arbeits­platz) • 4 Strate­gien zur Beein­flus­sung des Beschäf­tigungs­grades: • 1) Steige­rung der Arbeits­produk­tivität • 2) Erhö­hung der Lebens­arbeits­zeit • 3) Erhö­hung der Frauen­erwerbs­quote • 4) gezielte Einwan­derungs­politik • keine dieser Maßnahmen kann für sich das Problem der Arbeits­ange­bots­lücke lösen • das Verhältnis von Leis­tungs­bezie­henden zu Leis­tungs­finan­zierern verschlech­tert sich in der GRV stärker als in den anderen Sozial­versiche­rungen: erwar­tete Steige­rung der Beitrags­sätze von 19% bis 2040 auf 26%–30% • Macken­roth'scher Satz (jeder Sozial­transfer muss immer aus dem jewei­ligen Sozial­produkt finan­ziert werden) gilt sowohl beim UV als auch beim KDV (inner­halb einer Volks­wirt­schaft muss die Summe aller Soll­zinsen genauso groß sein wie die Summe aller Haben­zinsen) • während das UV von der Lohn­entwick­lung abhängt, ist das KDV von der Zins­entwick­lung abhängig → beide hängen von der aktu­ellen Wert­schöp­fung ab • es müssen einige kriti­sche Bemer­kungen zu der häufig propa­gierten Forde­rung nach einer Substi­tution des UV-finan­zierten Renten­systems durch eine steuer­finan­zierte Grund­rente + frei­willige KDV-basierte Eigen­vorsorge: • eine solche Grund­siche­rung ist teuer, unge­recht und kann dysfunk­tionale Alloka­tions­wirkungen haben • eine Einheits­rente von nur 12.000 DM im Jahr (für die ein Durch­schnitts­verdiener sonst 26 Jahre lang Beiträge zahlen müsste) würde im Jahre 2030 einen MwSt-Satz von 30% erfordern → Wachs­tums­schub für die Schatten­wirt­schaft • gegen das KDV sprechen 4 Argumente: • 1. um die beste­henden Renten­anwart­schaften zu finan­zieren, wäre ein Deckungs­kapital von etwa 10 Bill. DM erfor­derlich (gesamtes Produk­tivver­mögen mit Bahn und Post hat Bilanz­wert von 3,5 Bill. DM = Verkehrs­wert von 5,5 Bill. DM) • 2. auch das KDV unter­liegt demo­grafi­schen Zukunfts­risiken (bei realis­tischer Real­einkom­mens­steige­rung von 2% p.a. würde bereits 2005 die Zahl der 20–60jäh­rigen nicht mehr ausrei­chen, die Rentner zu alimen­tieren) • die demo­grafi­schen Verände­rungen könnten nur durch Anlage im Ausland „sicher” abge­federt werden (aber Wech­selkurs­risiko) • 4. das Über­gangs­problem mit einer Doppel­belas­tung der Erwerbs­bevöl­kerung — „Dies bedeutet, dass” dies Problem „einen (allen­falls in der Theorie vorteil­haften) System­wechsel zum Kapital­deckungs­verfahren verbietet” • „Reale Last­verände­rungen, wie sie von demo­graphi­schen Verände­rungen hervor­gerufen werden, können durch kein wie auch immer gear­tetes Finan­zierungs­system aus der Welt geschaffen werden. In keinem Renten­system können über einen längeren Zeit­raum die Auszah­lungen größer als die Einzah­lungen sein” • zur Lösung der Renten­probleme ist kein Wechsel der Finanzie­rungs­systeme ange­zeigt • das Wich­tigste ist eine beschäf­tigungs­orien­tierte Wachs­tums­politik • dazu müssen kommen Leis­tungs­bereini­gungen und eine Entlas­tung der GRV von den nicht durch den Bundes­zuschuss abge­deckten versi­cherungs­fremden Leis­tungen • es ist zweck­mäßig, die private Alters­vorsorge als Ergän­zung der GRV wie auch die betrieb­liche Alters­versor­gung zu fördern
[Google-Books] B. Rürup, W. Sesselmeier: Wirtschaft und Arbeitswelt: Die Sozial­versi­cherung: Alters­versi­cherung. In: K.-R. Korte, W. Weiden­feld: Deutsch­land-Trend­Buch. Fakten und Orientie­rungen (Taschen­buch). (Google Buch-Faksi­mile-Auszug) Leske + Budrich Verlag, 2001. • (S. 271:) Der Versi­cherungs­zwang zur Vermei­dung adverser Selek­tion notwendig; wird die Gruppe der Versi­cherten jedoch zu hete­rogen, gibt es Probleme des morali­schen Risikos → das Versi­cherungs- und Äqui­valenz­prinzip muss gestärkt werden • die Sozi­alver­siche­rung sollte eine Grund­siche­rung für den gesamten Versi­cherten­kreis darstellen, zu dem indi­vidu­elle Vorsor­gemaß­nahmen hinzu­kommen (→ mehr­säuliges Siche­rungs­system notwendig) • Debatte pro oder kontra UV bzw. KDV oft grob verkürzt: es gibt keinen „einzigen besten Weg”, sondern es ist immer vom existie­renden System auszu­gehen und von der zu erwar­tenden Entwick­lung • Behe­bung der Finanz­probleme der GRV allein durch Beitrags­satz­anhe­bung gilt als nicht gangbar; imma­nente Alter­nativen: Erhö­hung des tatsäch­lichen Renten­eintritts­alters oder Verrin­gerung des Renten­niveaus • grund­legende Alter­native: Über­gang vom UV zum KDV • das zukünf­tige Fehlen von ausrei­chendem Human­kapital muss durch andere Faktoren kompen­siert werden → Anhäu­fung von Real­kapital • weiteres Argu­ment: die unter­schied­lichen Risiko­eigen­schaften der beiden Finan­zierungs­systeme • ein voll­stän­diger Über­gang wäre zwangs­weise mit einer mindes­tens 40-jäh­rigen Über­gangs­phase verbunden — die Beitrags­zahler müssten inner­halb dieses Über­gangs eine Doppel­belas­tung in Kauf nehmen
[Google-Books] Norbert Berthold, Elke Gundel (Hrsg.): Theorie der sozialen Ordnungspolitik (Google Buch-Faksimile-Auszug). (ohne Seiten ). Lucius & Lucius Verlagsgesellschaft mbH, Stuttgart 2003. • S. 215: Ulrich Roppel: Ökonomische Effekte der demographischen Entwicklung und Folgen für die Alterssicherung • S. 216: Das wirtschaftliche Grundproblem: der intertemporale Einkommenstransfer • S. 217: Rendite des Umlage- und Kapitaldeckungsverfahrens (reale Wachstumsrate der Lohnsumme; realer Kapitalmarktzins) • aber hier geht es nicht um das Alterssicherungssystem selbst, sondern um die Umstiegskosten • „Angenommen, die Rendite des Kapitaldeckungsverfahrens würde 10 Prozent und die des Umlageverfahrens Null Prozent betragen.” • „Bei einem Wechsel des Finanzierungssystems und einem Kapitalmarktzins von 10 Prozent würde die Generation C im Zeitraum 3 statt einer Umlagerente in Höhe von 1 Euro eine Kapitalrente in Höhe von 1,1 Euro erhalten.” • ... • „Insgesamt betrachtet ist somit die Rendite, wie beim Umlageverfahren, Null Prozent.” • S. 218: die Generation A hat ihere Rente ohne Vorleistungen quasi geschenkt bekommen • „Das Ergebnis ändert sich deshalb auch nicht, wenn die Umstiegskosten durch Steuern finanziert werden oder der Generation B die Zahlung einer Rente verweigert würde. Unterschiedlich sind allerdings die intergenerationalen Verteilungswirkungen.” • „Werden die Kosten des Geschenkes an die Generation A durch einen Wegfall der Umlagernte finanziert, werden sie vollständig von der Generation B getragen; auf die Generation C werden sie dann über wälzt, wenn die Renten der Generation B durch Steuern finanziert werden; den Generationen C, D usw. werden sie angelastet, wenn zum Mittel der Staatsverschuldung gegriffen wird. Durch eine unterschiedliche Finanzierung der Umstiegskosten lassen sich somit die intergenerationalen Verteilungswirkungen steuern; Der Gesamtbetrag der zu verteilenden Belastung bleibt davon jedoch unberührt.” • „Ohne Berücksichtigung der Umstiegskosten ist daher die Befürwortung kapitalgedeckter Renten unter Verweis auf Renditedifferenzen nicht überzeugend.” • • • • • •
[HTML] S. Uebelmesser: Umlagefinan­zierte Renten­systeme: Alte­rung und Migra­tion: Zusam­menfas­sung. Univers. München, CES, Disser­tation, 2003. • UV: Ein­führungs­genera­tionen profi­tieren auf Kosten späterer Genera­tionen • Renten an erste Genera­tionen = impli­zite Schuld • nachfol­gende Genera­tionen müssen sie durch impli­zite Steuer bedienen (als Teil ihrer Beiträge) • UV verschwendet keine Ressourcen, daher durch Über­gang zum KDV keine Effizienz­gewinne reali­siert, um zur Kompen­sation der Über­gangs­genera­tionen verwendbar zu sein • für Deutsch­land Verlauf der impli­ziten Steuern und der Arbeits­angebots­elas­tizi­täten bereits weit­gehend optimal • ohne Beitrags­ent­lastung könnte GRV durch Auswan­derung ausbluten
[PDF] Gutachten des Sozialbei­rats zum Renten­versiche­rungs­bericht 2004. Nachhaltigkeits­faktor ähnelt nicht dem demo­grafi­schen Faktor (der Regie­rung Kohl) von 1999, sondern stellt auf Verände­rungen im Verhältnis von Rentnern und Beitrags­zahlern ab und berück­sich­tigt so neben Ände­rungen der durch­schnitt­lichen Lebens­erwar­tung auch Entwick­lung von Wande­rungs­bewe­gungen und Erwerbs­tätig­keitErläute­rung der neuen Renten­anpas­sungs­formel • Möglich­keiten zur Messung impli­ziter Renditen: • Rendite der GRV als interner Zinsfuß einer Zahlungs­reihe aus Beiträgen und Renten, der die Barwerte der Beiträge und Renten genau zum Ausgleich bringt (Barwerte machen Zahlungen zu verschie­denen Zeit­punkten mitein­ander vergleichbar) • Grafik: Entwick­lung der durch­schnitt­lichen Löhne und Gehälter, des Kapital­markt­zinses und der Infla­tions­rate seit 1960 • verfas­sungs­recht­liche Zweifel, wenn bei typi­schen Renten­verläufen „offen­kundige Dis­propor­tiona­lität von Beitrags­leistung und versiche­rungs­recht­licher Leistung” entsteht • Modell­rech­nung: noch erreich­bare nominale Rendite von 4% 2004 beacht­lich, beruht aber auf nied­rigen Beitrags­sätzen und hohen Lohn­steige­rungen der Vergangen­heit: nomi­nale Verzin­sung privater Rente 5,5% • Renditen nach diesen Berech­nungen auch in Zukunft positiv • Beitrags­anteil für andere Risiken (Erwerbs­minde­rung, Reha­bili­tation, usw.) in den Renditen schwer bestimmbar
[PDF] C. Fuest: Sind unsere sozialen Sicherungs­systeme genera­tionen­gerecht? Walter-Eucken-Institut, 2007. • Kapitalwert­formel:
- [Summe der Beiträge bis zum Rentenalter] x ((1 / (1 + interne Rendite))hoch Beitragsjahre) + [Summe der Renten bis zum Todeszeitpunkt] x ((1 / (1 + interne Rendite))hoch Rentenjahre) = 0 • Grafik interne Rendite der GRV für ver­schie­dene Geburts­jahr­gänge (Ledige) • interne Rendite für 1940 geborene Männer 4,01%, für nach 2000 Geborene nur 2,75% (nominal) • gerin­gere Rendite aus UV resul­tiert aus den Einfüh­rungs- oder Erweite­rungs­gewinnen, die spätere Gene­rati­onen zu bezahlen haben • Sozial­beirat 2004: ... dass trotz niedriger interner Rendite „kein Anlass besteht, das System der umlage­finan­zierten Rente grund­sätz­lich in Frage zu stellen” • indi­vidu­elle Belastung über den Lebens­zyklus
T = [Summe der Beiträge bis zum Rentenalter] x ((1 / (1 + Diskontsatz))hoch Beitragsjahre) + [Summe der Renten bis zum Todeszeitpunkt] x ((1 / (1 + Diskontsatz))hoch Rentenjahre) • impli­zite Einkommen­steuer = T / Barwert des Lebens­zeit­einkom­mens • für Diskont­satz = interne Rendite ist impli­zite Einkommen­steuer = 0 • Grafik impli­zite Einkommen­steuer für Modell­personen unter­schied­licher Geburts­jahr­gänge → ca. 20% für Geburts­jahr­gang 2010 • Gene­rati­onen­bilanzen: für jeden im Basis­jahr lebenden Durch­schnitt eines Geburts­jahr­gangs Barwerte der künf­tigen Steuern gegen vom Staat erhaltene Leistungen saldieren → jüngere Gene­rati­onen zahlen im Lebens­verlauf mehr als sie erhalten (aber: längere Rest­lebens­zeiten) • Probleme von Gene­rati­onen­konten: keine direkten Schlüsse über Umver­teilung zwischen Gene­rati­onen, Vertei­lungs­positi­onen der Vergangen­heit weniger bedeutsam, Zuord­nung öffent­licher Leistungen zu Gene­rati­onen schwierig • Renten­versi­cherung hat 2 Funk­tionen: Ersparnis­bildung (für eine spätere Entspar­phase) und Schutz vor unerwarteter Armut (Versi­cherung) • auch KDV kann nicht vor Einkom­mens­einbußen aufgrund zuneh­mender durch­schnitt­licher Lebens­erwar­tung schützen • beim KDV existen­tielle Gefahren durch Natur­kata­strophen, Kriege, Infla­tion und Finanz­markt­krisen
[Google-Books] J. Eekhoff: Beschäftigung und soziale Sicherung, 4. Auflage (Google Buch-Faksimile-Auszug). Mohr Siebeck Verlag, (1996) 2008. 282 Seiten, 32,00€=11¢/Seite • S. 135f.: Die abschlags­freie Rente weiterhin mit 65 Jahren für lang­jährig Versi­cherte mit 45 Beitrags­jahren ist system­widrig: die Beitrags­zahler müssen für einen Vorteil aufkommen, den sie selbst voraus­sicht­lich kaum noch haben werden • S. 137: Konstruk­tions­fehler der GRV darin, dass zuneh­mende Lebens­erwar­tung zu höheren Beiträgen für die nach­folgenden Genera­tionen führt • so verlän­gert sich mit zuneh­mender Lebens­dauer ausschließ­lich die Renten­phase • umge­kehrt könnte die Erwerbs­phase um die erwar­tete Verlän­gerung der Lebens­dauer ausge­weitet und die Renten­phase unverän­dert gelassen werden (nach­folgende Genera­tion würde entlastet) • S. 138: Zwischen­formen sind möglich, z.B. mit stabilem Beitrags­satz: 2 Drittel der erwar­teten zusätz­lichen Lebens­dauer werden der Erwerbs­phase zuge­schlagen, 1 Drittel der Renten­phase — kein Zwang zu längerer Arbeits­phase, aber beitrags­neutral: bei Ende der Arbeits­phase vor der höheren Regel­alters­grenze Abschläge vom Renten­niveau
[Folien/Dias] J. Eekhoff, C. Wolfgramm: Umlage­verfahren und Kapital­deckung / Riester­rente (Folien). Übung Allge­meine Wirt­schafts­politik, Univ. Köln, SS 2008. • Rentenformel, Rentenanpassungsformel • „Rendite” des UV = Lohn­summen­wachstum: nur wenn Lohn­summe in Renten­phase größer als Lohn­summe in Beitrags­phase, erhält Bei­trags­zahler Rente, die seine Beitrags­leistung über­steigt • Rendite des KDV = Kapital­markt­zins: ist empi­risch größer als Lohn­summen­wachstum • Einfüh­rungs­gewinnnen der ersten Genera­tionen im UV entspricht eine impli­zite Schuld, welche nachfol­gende Genera­tionen durch niedri­gere Rente (als bei Anlage am Kapital­markt) tragen = impli­zite Steuer: so bewirkt UV Umver­teilung zwischen Genera­tionen • impli­ziter Steuer­anteil lässt sich durch Diffe­renz zum Kapital­markt­anteil fort­laufend berechnen: ist von 35% 1957 auf 50% 2007 gestiegen und wird in nächsten Jahren weiter steigen • UV und KDV bieten über die Genera­tionen gleiche Konsum­mög­lich­keiten, aber Unter­schiede in Vertei­lung • im KDV gibt es keine Einfüh­rungsge­winne der Anfangs­genera­tion und keine Belastung zukünf­tiger Genera­tionen • impli­zite Schuld der GRV von etwa 5 Billi­onen € würde beim Umstieg vom UV auf KDV zur expli­ziten Schuld: Aus­zahlungs­ver­pflich­tungen gegen­über Rentnern aus UV • Umstieg vom UV auf KDV bringt keine Rendite­vorteile: expli­zite Schuld wirkt wie impli­zite Schuld • Umstieg kann aber genera­tionen­neutral gestaltet werden • Idee der Riester­rente: verstärktes privates KDV vor Hinter­grund sinkender Leistungen der GRV • Riester­förde­rung ab 2008: bei Mindest­spar­leistung von 4% des Brutto­einkom­mens (inkl. Zulagen) 154 €/Jahr Erwach­senen­zulage, 185 €/Jahr Kinder­zulage; für jedes ab 2008 geborene Kind 300 €/Jahr • Kritik: Förde­rung von allen Steuer­zahlern bezahlt, hoher Verwal­tungs­aufwand, Mitnah­meef­fekte, falscher Ort für Fami­lien­politik • Vergleich Doppel­besteu­erung / nach­gela­gerte Besteu­erung • nach­gela­gerte Besteu­erung keine Förde­rung, sondern steuer­syste­mati­sches Gebot  [Folien/Dias] J. Eekhoff: Rente: Was ihr verstanden haben solltet (Folien)[!]. Übung, Univ. Köln, WS 2006/07. • Zusam­menfas­sung: im UV wird keine Rendite erzielt; KDV trotz Verzin­sung nicht effi­zienter, über alle Genera­tionen betrachtet; keine direkten Vor- oder Nach­teile durch Wechsel des Finan­zierungs­ver­fahrens • impli­zite Verschul­dung = „Ansprüche” aus geleisteten Beiträgen • bei konstanten Beiträgen bleibt impli­zite Verschul­dung in jeder Periode konstant • im UV können einzelne Genera­tionen Schein­rendite erzielen, die aber von nach­folgenden Genera­tionen bezahlt werden muss: insgesamt entsteht keine Rendite (kann es auch nicht geben, da kein Kapital gebildet wird) • KDV beginnt mit gesamt­wirtschaft­lichem Konsum­verzicht zur Kapital­bildung • ab Periode 2 (1. Aus­zahlung) ist durch Verzin­sung Konsum im KDV höher: Ausgleich für das Warte­opfer • Barwert des zusätz­lichen Konsums im KDV ist ab Periode 2 im Vergleich zum UV = Konsum­verzicht in Periode 1 • Barwert der Aus­zah­lungen ist in beiden Verfahren gleich, d.h. wenn Rentner in beiden Verfahren ihre Renten für ihre Urenkel auf ein Konto mit Verzin­sung einge­zahlt hätten, wäre bei beiden gleicher Wert aufge­laufen • höhere Rendite des KDV muss durch Konsum­verzicht erkauft werden • bei Berück­sichti­gung aller Genera­tionen ist das KDV nicht über­legen
[PDF] M. Thum: Theorie des Sozial­staates, Kapitel 10: Umlage­ver­fahren vs. Kapital­deckung. SVWL Finanz­wissen­schaft, TU Dresden, 2005. • Ange­sichts des Rendite­vor­sprungs des KDV: lohnt sich ein Über­gang dahin? • gedank­liche Aufspal­tung der Beiträge in: 1) impli­zite Ersparnis = wie viel Beitrags­zahler zahlen müsste, um seine Rente Pt+1 zu bekommen, wenn er Beiträge am Kapital­markt zum Zins r anlegt;  2) impli­zite Steuer = wie viel der Beiträge aus Sicht des Beitrags­zahlers nicht notwendig gewesen wären, wenn er Pensions­anspruch am Kapital­markt erworben hätte • zu jedem Zeit­punkt ent­spricht der Barwert aller zukünf­tigen impli­ziten Steuern den Pensions­ansprü­chen der jetzigen Rentnergene­­ration • Einfü­hrungs­gewinn der Einfü­hrungs­generation = Barwert der von allen zukünf­tigen Genera­tionen zu zahlenden impli­ziten Steuern • Pareto-verbes­sernder Über­gang zum KDV ist nicht mög­lich • durch geeig­nete Verschul­dungs- und Steuer­politik lässt sich derselbe Belas­tungs­pfad erzeugen wie mit Umlage­system • höhere Rendite im KDV ist also kein Argu­ment für Umstieg • echter Wohl­fahrts­gewinn ließe sich nur dann erzielen, wenn durch Umstel­lung bessere Diversi­fika­tion der Risiken erreicht werden kann • wichtig­stes Argument für Umstieg liegt in Glät­tung der Belastungen über die Genera­tionen hinweg (z.B. so, dass jede Genera­tion in etwa gleichen impli­ziten Steuer­satz auf ihr Lebens­einkommen bezahlt) • solche gleich­mäßi­gere Besteu­erung mindert auch gesamten Wohl­fahrts­verlust
[PDF] W. Wiegard: Einige Bemerkungen zur Debatte über die Reform der Renten­versiche­rung. In: W. Franz, H. Hesse, H.J. Ramser (Hrsg.): Wirt­schafts­politi­sche Heraus­forde­rungen an der Jahr­hundert­wende, Mohr Siebeck, Tübingen, 2001. Ist inter­genera­tive Glät­tung der Gesamt­belastungen aus Beiträgen zur Alters­vorsorge über­haupt sinn­voll? • wenn zukünf­tige Genera­tionen höheres Pro-Kopf-Einkommen reali­sieren, könnte gerechte Beitrags­entwick­lung doch auch Polynom n-ten Grades folgen • ist ein Pareto-supe­riorer Über­gang vom UV zum KDV mög­lich? Antwort seit Fenge (1995): nein • Autoren, die danach Gegen­teiliges behaupten, gehen von Markt­unvoll­kommen­heiten in der GRV aus, die mit dem UV nichts zu tun haben → statt eines System­wechsels wäre hier Besei­tigung der Markt­unvoll­kommen­heiten mit den rich­tigen Instru­menten ange­bracht • „Buch­hal­tungs­modelle”, mit denen Beitrags­entwick­lungen alter­nativer Reforms­zenarien berech­net wurden, blenden Faktor­preis­wir­kungen und Verhal­tens­reak­tionen aus • nach­gela­gerte Besteu­erung entspricht in Bar­werten einem Verzicht auf Zins-Besteu­erung, korres­pondiert also steuer­systema­tisch mit Konsum­steuer­system, passt über­haupt nicht in Ein­kommen­steuer­system • nach­gela­gerte Besteu­erung läuft also auf (impli­zite) Subven­tio­nie­rung des Ertrags­anteils der gesetz­lichen Renten hinaus • vorlie­gendes Renten­reform­konzept will Beitrags­sätze bis 2020 auf 20% und bis 2030 auf 30% beschrän­ken, dazu wird über Aus­gleichs­faktor das Renten­niveau des Eck­rent­ners von 70% bis 2030 auf 64% redu­ziert werden; als Aus­gleich sollen bestimmte Formen der privaten Alters­vorsorge bis zum Anlage­betrag von 4% der renten­versiche­rungs­pflich­tigen Einkünfte (2008) geför­dert werden
[PDF] Wolfgang Wiegard: Der Grund­satz der Effi­zienz bei der Reform der Renten­versi­cherung.[Wichtig !] In: O. Graf Lambsdorff (Hrsg.): Freiheit und soziale Verantwortung. Verlag FAZ, 2001. • Kann Übergang von UV zu KDV der Alters­vorsorge mit Grund­satz der Effi­zienz begründet werden? • sinn­voller Ver­gleich nur mög­lich, wenn beide gleiche Risiken abdecken • Diffe­renz zwischen Kapital­markt­zins und niedri­gerer Rendite des UV als impli­zite Steuer inter­pretiert, mit der zukünf­tige Genera­tionen belastet werden, um Ein­führungs­gewinne der ersten älteren Genera­tionen zu finan­zieren • Rendite­diffe­renz zwischen KDV und UV ist Aus­druck inter­genera­tiver Umver­teilung zu Lasten zukünftiger Genera­tionen, keines­wegs ein Effi­zienz­vorteil des KDV gegen­über dem UV (pein­lich: Herr Rürup (1998) und noch Sach­verstän­digenrat-Jahres­gutachten 1996/97!) • ginge es darum, nur eines der beiden Systeme gelten zu lassen, würde ein Jün­gerer lieber KDV wählen, ein Älterer lieber UV • geht es nur um parti­elle Erset­zung des UV durch das KDV, muss man auch fragen, was mit den in der Umstel­lungs­periode lebenden älteren Genera­tionen passiert • von einem an deut­schem Recht orien­tierten umlage­finan­zierten Renten­system ist kein (Pareto-)effi­zienter Übergang in ein KDV mög­lich: also sind umlage­finan­zierte Renten­systeme mit Eigen­schaften des deut­schen (Teil­habe­äqui­valenz-)Systems effi­zient! • da jüngere, ins KDV einzah­lende Genera­tionen über Steuern das auslau­fende UV mit­finan­zieren müssen, wird ursprüng­licher Vorteil des Wechsels in das KDV wieder zunichte gemacht: niemand kann (bei Annahme eines unelasti­schen Arbeits­angebots) durch Über­gang vom UV zum KDV besser gestellt werden • bei Annahme eines elasti­schen Arbeits­angebots: wird nun aus rein steuer­lichen Gründen weniger gear­beitet (mehr Freizeit bzw. mehr Schwarz­arbeit), gibt es 2 Szenarien: • 1) bezo­gene Renten sind unab­hängig von geleisteten Beiträgen (Pauschal­renten­sytem): Pareto-effi­zienter Über­gang vom UV zum KDV wird mög­lich • weil das deut­sche Renten­system kein Pauschal­renten­sytem ist, ist das nicht rele­vant (aber beweist, dass beitrags­finanziertes Grund­renten­system mit einheit­licher Rente nicht effi­zient ist) • effi­zienz­stei­gernder Über­gang von UV mit Teil­habe­äqui­valenz zum KDV ist nicht mög­lich — ein starkes Ergebnis! • Diskus­sion um nach­gelagerte Besteu­erung der Sozial­versi­che­rungs­renten • Robert Fenge hat 1995 die Möglichkeiten eines effizienz­steigernden Übergangs von einem UV zu einem KDV untersucht • wenn zum KDV übergegangen wird, muss sich der Staat wieder verschulden, um die noch im UV erworbenen Rentenansprüche zu finanzieren • die zukünftigen Generationen werden doppelt belastet: • 1. weil ihnen in Höhe der Steuern Einkommen entzogen wird • 2. rufen die Steuern auch Verzerrungseffekte und damit Zusatzlasten hervor — sie entsprechen jedoch exakt den Wohlfahrtsgewinnen aus der Beseitigung des steuerlichen Charakters der Beiträge im UV mit Teilhabeäquivalenz • per Saldo können sich auch die zukünftigen Generationen von einem Wechsel in ein KDV nicht verbessern, wenn die Rentenansprüche aus dem UV vollständig befriedigt werden — also ist ein Umlageverfahren mit Teilhabe­äquivalenz effizient! • ein starkes Ergebnis: ein effizienz­steigernder Übergang vom UV zum KDV ist nicht möglich! • häufig wird ein kapitalgedecktes Rentensystem deshalb für effizienter gehalten als ein umlagefinanziertes, weil es eine höhere Rendite abwirft • aber es zeigt sich, dass ein nach dem Prinzip der Teilhabe­äquivalenz organisiertes Rentensystem effzient ist • ein beitragsfinanziertes System mit einheitlicher Grundrente wäre dagegen ineffizient • es gibt einige Bestimmungen, die den Äquivalenzcharakter des deutschen Rentensystems durchbrechen
[PDF] Frank Schulze Ehring: Eine Modellsynopse zur Reform der Pflegeversicherung. (Umstiegskosten). WIP Diskussionspapier 2/07, 2007. • S. 12/13: „Auch im Vorschlag der Herzog-Kommission sind die Umstiegskosten bei einer Umstellung auf ein rein kapitalgedecktes Finanzierungssystem sehr hoch. Denn es ist gleichgültig, ob — wie beim Kronberger Kreis — massiv Steuermittel aufgebracht werden müssen oder — wie hier — zusätzlich zu den aufzubringenden Steuermitteln auch die Beitragssätze einschließlich Arbeitgeberanteil massiv angehoben werden müssen.” • S. 23: „Ein sofortiger und vollständiger Umstieg von der Umlagefinanzierung auf die Kapitaldeckung bereitet allerdings auch Probleme. Unter anderem müssen bei einem Umstieg auf ein kapitalgedecktes System über mehrere Jahrzehnte hinweg Umstiegskosten aufgebracht werden. Diese Milliardenkosten müssen in nicht unerheblichem Maße vom Steuerzahler finanziert werden.” • „... stellt ein sofortiger und vollständiger Umstieg auf Kapitaldeckung nach Vorbild diverser Wissenschaftsmodelle eine enorme politische Herausforderung dar.”
[PDF] H. Fehr: Kapitel 10: Rentenversicherung im OLG-Modell. Finanz­wissen­schaft III – Theorie der Sozial­politik, Univ. Würz­burg, WS 2007/08. • Das over­lapping-generations-Modell von P.A. Samuelson • Gene­ration t lebt nach­einander in Peri­oden t und t+1
2-Gene­rati­onen-Modell Periode
t t+1 t+2 ...
Generation  (Konsum Altet-1)
t Bevöl­kerungt,  Konsum Junget  Konsum Altet
t+1 Bevöl­kerungt+1,  Konsum Junget+1  Konsum Altet+1
t+2 Bevöl­kerungt+2,  Konsum Junget+2  ... 
...
• im lang­fristigen Wachs­tums­gleich­gewicht (steady state: Arbeits­bevöl­kerung, Sozial­produkt, Kapital­stock, usw. wachsen mit konstanter Rate n) gilt: Konsum Junget-1 = Konsum Junget = Konsum Junget+1 = ... = Konsum Junge; dann gilt auch: pro-Kopf-Konsum Altet-1 = pro-Kopf-Konsum Junget, beide gleich­zeitig lebend! • gesamt­wirt­schaftliche Ersparnis ist dann positiv • inter­tempo­rale Budget­glei­chung: pro-Kopf-Verdienst der 1. Lebens­phase = Konsum Junge + (Konsum Alte / (1 + Zins­satz)), wobei Konsum Alte = (1 + Zins­satz) x pro-Kopf-Beitrags­satz der 1. Lebens­phase + (1 + Zins­satz) x Erspar­nisbil­dung Junge • private Erspar­nisbil­dung und Beiträge in KDV-finan­zierte Renten­versi­che­rung ersetzen sich also gegen­seitig • sobald eine staat­liche Rente nach dem KDV einge­führt ist, sinkt die private Erspar­nisbil­dung um den pro-Kopf-Beitrag • bei voll­kommenen Kapital­märkten und ohne Unsi­cher­heit bleiben die indi­vidu­ellen Gesamt­erspar­nisse und der perio­dische Konsum unver­ändert • beim UV ist Konsum Junge = pro-Kopf-Verdienst x (1 - pro-Kopf-Beitrags­satz) - Erspar­nisbil­dung Junge, und Konsum Alte = (1 + Zins­satz) x Erspar­nisbil­dung Junge + Rente (aus den Beiträgen der Erwerbs­tätigen) • sobald der Zins­satz > Wachs­tums­rate der Bevöl­kerung, kann die private Erspar­nisbil­dung fallen oder steigen je nach­dem, ob es sich beim Konsum Alte um ein normales oder ein infe­riores Gut handelt • interne Rendite des UV = (Rente / Beiträge) - 1 • einzel­wirt­schaft­lich ist die Rendite des KDV = Zins­satz und die interne Rendite des UV („biologi­scher Zins”) = Wachs­tums­rate der Bevöl­kerung + Rate des techni­schen Fort­schritts • impli­ziter Steuer­satz des UV (= welcher Anteil der Beträge nicht als Renten­leistung zurück kommt) = Beitrags­satz x (interne Rendite - Zins­satz) / (1 +Zins­satz) • interne Rendite seit 60er-Jahren gefallen, ging für ledige Männer 2000 unter 0, für verhei­ratete Männer noch bis ca. 2020 positiv • wird Unsi­cher­heit künf­tigen Einkommens berück­sich­tigt, u.U. UV auch lang­fristig günstiger als KDV
[PDF] H. Fehr: Kapitel 11: Wohlfahrtsvergleiche zwischen Kapital­deckungs- und Umlage­verfahren[!]. Finanz­wissen­schaft III – Theorie der Sozial­politik, Univ. Würz­burg, WS 2007/08. • Oft wird in durch­schnitt­lich niedri­gerer Rendite des UV Ineffi­zienz des UV gesehen → das wäre wahr, wenn man bei Wechsel zum KDV irgend­welche Gene­rati­onen besser­stellen könnte, ohne irgend jemand zu verschlech­tern • Vergleich der internen Renditen völlig irre­levant: impli­zite Steuer in der niedri­geren Rendite ist Spiegel­bild inter­genera­tiver Umver­teilung durch Einfüh­rung des UV • Beiträge der Beschäf­tigten zerlegen in impli­ziten Steuer­anteil und impli­ziten Spar­anteil (letz­terer verzinst mit Kapital­markt­rendite) • aggre­gierte impli­zite Erspar­nisse laufender Periode müssen mit abdis­kontiertem Wert aggregierter Beiträge der näch­sten Periode über­einstimmen • impli­zite Steuer hängt als Resi­duum von der Rendite­diffe­renz ab • aggre­gierte Renten einer Periode als impli­zite Schulden bezeichnet • Barwert künf­tiger Beiträge geht lang­fristig gegen 0 • Erwerbs­tätige finan­zieren durch ihre Beiträge die Ansprüche gegen­wärtiger Rentner, und gleich­zeitig bauen sie neue Ansprüche auf (impli­zite Staats­schuld) • einfa­ches Über­gangs­szenario mit Kompen­sation • beim UV entspricht Barwert des Konsums beider Lebens­phasen dem Brutto­lohn abzüg­lich impli­zite Steuern • wird das UV abgeschafft, erhebt der Staat Steuern zur Finan­zierung der alten Renten­ansprüche genau in der Höhe der bishe­rigen impli­ziten Steuern — verblei­bende Finan­zierungs­lücke durch Ausgabe von Staats­schuld­titeln geschlossen • „Die Diffe­renz zwischen den früheren Beiträgen ... und den darin enthal­tenen impli­ziten Steuern entspricht also genau den vom Staat in der Umstel­lungs­periode emit­tierten Schuld­titeln.” • damit für alte Gene­ration keine Ände­rung • die Budget­beschrän­kung für die Jungen: Konsum in Erwerbs­phase + (Konsum in Renten­phase / (1 + Markt­zins­satz)) = Brutto­lohn x (1 - [impli­ziter] Steuer­satz) • also auch für junge Gene­ration keine Ände­rung des Konsums • zwar sind die privaten Erspar­nisse gegen­über dem UV ange­stiegen, aber zusätz­liche Erspar­nisse reichen genau, um die Staats­schuld­titel abzu­decken → Zinsen und Kapital­einsatz ändern sich nicht • Staat zahlt Zinsen und tilgt in Vorpe­riode aufge­nommene Schulden, finan­ziert durch Steuern und Neuver­schuldung • Steuer­zahlungen ab Periode t+1 reichen genau, um Finan­zierung des Zins­dienstes bei konstanter pro-Kopf-Verschul­dung sicher zu stellen • da es bei Einfüh­rung des UV eine Senkung des Kapital­stocks gab, könnte man bei Umstel­lung auf das KDV seinen Anstieg vermuten — das ist aber nicht der Fall! • bei fixem Arbeits­angebot führt UV auch auf dem Arbeits­markt zu keinen Verzer­rungen • bei vari­ablem Arbeits­angebot verzerren Beiträge im UV Arbeits­angebots­entschei­dungen, sofern impli­ziter Steuer­satz > 0 • Defi­nition der indi­vidu­ellen internen Rendite ni (als Zusam­menhang zwischen in Erwerbs­phase gelei­steten Beiträgen und erhal­tenen Renten im Ruhe­stand) • bei Finan­zierung einer einheit­lichen Grund­rente durch propor­tionale Beiträge auf Arbeits­einkommen zahlen Gutver­dienende mehr, erhalten aber die gleiche Rente → jeder Haus­halt hat eigenen impli­ziten Steuer­satz, was seine Arbeits­angebots­entschei­dung verzerrt und für Schlecht­verdie­nende zu einem ni > Kapital­markt­rendite führen kann (also eine Subven­tionie­rung) • bei Umstel­lung auf KDV mit Ablösung der impli­ziten Steuer durch eben­falls propor­tionale Lohn­steuer ergeben sich nur dann die gleichen indi­vidu­ellen Arbeits­ange­bote und Konsum­niveaus, wenn der impli­zite Steuer­satz für alle Haus­halte gleich war • dies ist beim UV mit Teil­habe­äqui­valenz der Fall, und damit bleiben alle realen Vari­ablen unver­ändert (Pareto­effi­zienz) • bei Grund­renten­system hat UV dagegen progres­sive Vertei­lungs­wirkung → Umstel­lung auf das KDV wirkt wie Erset­zung einer progres­siven durch propor­tionale Lohn­steuer • dann Effi­zienz­gewinne durch Umstel­lung auf das KDV (siehe Wiegard 2001) • Impli­kati­onen für Deutsch­land
[HTML] P. Krugman¹: Notes On Social Security. web.mit.edu, 2002. • In the long run a pay-as-you-go system offers retirees a rate of return equal only to the rate of economic growth (work force growth + productivity growth) • example: a 0 rate of return on Social Security versus high returns on private retirement accounts suggests an advantage of the latter • but a transition to a privatized system requires an injection of funds for the retirees of the old system still to be paid! • "I am pretty sure that the cost of paying off the overhang of obligations would be some­thing north of $3 trillion" • for the Bush proposal of a 1/6th privatization, he ought to be setting more than half a trillion $ aside over and above the Social Security surplus to pay for those "small transition costs"
[AksR][HTML] P. Krugman¹: The Iceberg Cometh. The New York Times, January 11, 2005. • On Peter Wehner's memo, "how to sell Social Security privatization": • the public must be convinced that "the current system is heading for an iceberg" • administration expects us to believe that drastic change is needed because of the looming cost of paying for the baby boomers' retirement • administration expects us not to notice that the supposed solution would do nothing to reduce that cost • Krugman: the benefits of privatization wouldn't kick in until most of the baby boomers were long gone — for the next 45 years, privatization would cost much more money than it saved • by the time privatization started to save money, if it ever did, the federal government would have run up around $15 trillion in extra debt • privatization wouldn't even begin to reduce the budget deficit until 2050;  [HTML] deutsche Version: Der Eisberg kommet;  [AksR][HTML] B. DeLong: P.H. Wehner's White House Social Security Memo. econ161.berkeley.edu, January 06, 2005. • Wehner's e-mail from January 03, 2005: Some Thoughts on Social Security • latest thinking on Social Security reform — "one of the most important conservative undertakings of modern times" • strategy to establish an important premise: "the current system is heading for an iceberg" • to be seared into the public consciousness: younger workers will receive less benefits unless significant reforms are undertaken • the government's aim is to introduce market reforms in Social Security and the creation of Personal Retirement Accounts • advocacy for a commitment to an Ownership Society • this "is clearly the crucial new conservative idea in the history of the Social Security debate" • wage indexation, created under the Carter Administration, makes it impossible to "grow our way" out of the Social Security problem • "If we borrow $1-2 trillion to cover transition costs for personal savings accounts and make no changes to wage indexing, we will have borrowed trillions and will still confront more than $10 trillion in unfunded liabilities" • "For the first time in six decades, the Social Security battle is one we can win";  [HTML] deutsche Version: Sozial­ver­siche­rungs-Memo­randum des Weißen Hauses

¹) Paul Krugman is an economics professor at the MIT and the Princeton University, "The New York Times" columnist, and economics Nobel prize winner of 2008

[HTML] T. Fischermann: USA: Bereit zum großen Schlag. ZEIT ONLINE, 13.1.2005. • US-Präsi­dent Bush will die gesetz­liche Rente privati­sieren • die Finanz­indus­trie wittert große Geschäfte • seit Tagen wird in Talk­shows und von Politi­kern erklärt, die gesetz­liche Alters­vorsorge stehe kurz vor dem Zusammen­bruch • Ende Februar will Bush �grund­legende� Reform­pläne für die gesetz­liche Alters­vorsorge vorlegen • dabei haben die Ameri­kaner ein ganz anderes Problem mit der Alters­vorsorge: Milli­onen von ihnen brechen die privaten und betrieb­lichen Pensi­onen weg — Schuld sind der Börsen­crash zur Jahr­tausend­wende, die jahre­lange Niedrig­zins­politik der Noten­bank und zum Teil eine lasche Aufsicht des Finanz­marktes • nur noch etwa 20% der Ange­stellten in der Privat­wirt­schaft können heute mit einer klassi­schen Betriebs­rente rechnen, das heißt einer fest­geschrie­benen monat­lichen Zahlung (20 Jahre vorher: 40%) • Beitrags­orien­tierung: der Arbeit­nehmer trägt das Risiko, wenn Kapi­talan­lagen weniger Erträge bringen als kalku­liert • Fortune: „Für Milli­onen ameri­kani­scher Ange­stellter wird sich ein Groß­teil ihrer Pensi­onen in Rauch auflösen” • bei LTV, Bethlehem Steel, US Airways und TWA: betrieb­liche Pensions­fonds hat es in den Ruin getrieben • in solchen Fällen über­nimmt die staat­lich betrie­bene und von den Unter­nehmen finan­zierte Versi­cherung PBGC die Auszah­lung bis zu einem Maximum von knapp 46000 $ pro Jahr und Person • das PBGC-Defizit beträgt 23 Mrd. $ und könnte sich nach einigen Schät­zungen in den kommenden 16 Jahren verdrei­fachen • Gallup: mehr als ein Drittel aller amerika­nischen Erwach­senen hat über­haupt kein Geld für die Alters­siche­rung zurück­gelegt • heute funkti­oniert die Social Security noch nach dem Prinzip des Gene­rati­onen­vertrags: ein Arbeit­nehmer muss etwa 13% seines Brutto­einkom­mens an die Renten­kasse abzweigen, der Arbeit­geber über­nimmt davon die Hälfte, und erhält als Rentner eine Rente, die 42–56% des durch­schnitt­lichen Einkom­mens entspricht • nach George W. Bushs Plänen sollen die Arbeit­nehmer in Zukunft einen Teil ihrer Renten­beiträge nicht mehr in die staat­lichen Kassen zahlen, sondern in Fonds, die von Finanz­insti­tuten gema­nagt werden • „ownership society”: Ameri­kaner sollen möglichst unab­hängig vom Staat sein, weil ihnen selber etwas gehört • dabei gilt die klassi­sche, unrefor­mierte Social Security vielen Renten­experten als die stabilste Säule der amerika­nischen Alters­siche­rung • zwar errei­chen in etwa 3 Jahren die ersten von ca. 77 Mio. Baby­boomern das Renten­alter, und der Anteil der Seni­oren nimmt auch in den USA wie in vielen anderen Indus­trie­staaten zu • voraus­sicht­lich bis 2018 wird die Renten­kasse sogar noch jähr­liche Über­schüsse erwirt­schaften, und selbst danach bis 2042 gibt es nach über­einstim­menden Prognosen keine Zahlungs­schwierig­keiten • finan­zielle Probleme durch Bushs Priva­tisie­rungs­pläne: schließ­lich muss bei einer Umstel­lung von einem Gene­rati­onen­vertrag auf ein kapi­talba­siertes System irgendwer dafür aufkommen, die heutigen Rentner weiter­zube­zahlen — während die Beitrags­zahler bereits in ihre neuen, persön­lichen Konten einzahlen • Washington: auf jeden Fall müssten die künf­tigen Renten­zahlungen gesenkt werden • Finanz­minister John Snow versichert, „dass Billi­onen neuer Schulden mit den Anstren­gungen vereinbar sind, das Budget­defizit zu verrin­gern”
[PDF] U. Carpenter: Rentenreform in den USA. Konrad-Adenauer-Stiftung Washington, Juni 2005. • Problem­analyse von George W. Bush: • „Das Social Security-System von 1935 entspricht nicht den Anforde­rungen des 21. Jahrhun­derts” • „Mit jedem Jahr zahlen weniger Erwerbs­tätige immer größere Leis­tungen an mehr und mehr Rentner” • „In den nächsten Jahr­zehnten werden die auszu­zahlenden Leis­tungen drama­tisch ansteigen” • „Der Renten­eintritt der Baby Boomers verstärkt das Problem” • „Das Renten­system von heute steuert dem Bank­rott entgegen” • „Bis 2004 beliefen sich die Kosten auf ca. 10,4 Bio. $ dafür, dass das System nicht refor­miert wurde” — jedes Warte­jahr kostet zusätz­lich 600 Mrd. $ • • •
[HTML] Allianz: Finanzkrise hat Altersvorsorge geschä­digt. Kurztext. boersen-zeitung.de, 23.9.2010. • Die Finanz­krise hat das Vertrauen der US-Ameri­kaner in die Zuver­lässig­keit des Renten­systems tief erschüt­tert • Allianz: auch in Europa steht den Alters­siche­rungs­systemen die wirk­liche Belas­tungs­probe erst noch bevor • überall ist die Staats­verschul­dung drama­tisch gewachsen, insbe­sondere einschließ­lich der unge­deckten staat­lichen Pensions­verpflich­tungen • USA, Nieder­lande und Frank­reich: weit über 500% des BIP; Deutsch­land und Groß­britan­nien: gut 400% des BIP

5.5 Gesamtwirtschaftlich: Umlage­verfahren gegen Kapital­deckungs­verfahren  

[HTML] G. Wagner: Kapital sichert nicht besser. Das Umla­gever­fahren für die Rente läßt sich durch Ansparen ergänzen, nicht ersetzen.[Wichtig !] ZEIT ONLINE, 47/1998. • Gerhard Schrö­ders Regie­rungs­erklä­rung: Stra­tegie für die geplante Renten­reform setzt neben der umlage­finan­zierten gesetz­lichen Renten­versi­cherung ganz stark auf kapi­talge­deckte Vorsorge • man darf die „rohe” Kapi­talver­zinsung nicht mit der Rendite einer Renten­versi­cherung verglei­chen, da eine Versi­cherung spezi­fische Kosten hat • als die privaten Renten­versi­cherer mit zu nied­rigen Lebens­erwar­tungen kalkul­iert hatten, erlaubte das Bundes­auf­sichts­amt für das Versi­cherungs­wesen, die Kosten der unvor­herge­sehen gestie­genen Lebens­erwar­tung auf jüngere Versi­cherte „umzu­legen” • nach einer Umfrage des DIW bei den Versiche­rungen verzichtet nur etwa ein Sechstel darauf, eine teil­weise oder voll­stän­dige Umlage der nicht einkal­kulierten Kosten vorzu­nehmen, und nimmt eine „einzel­vertrag­liche Finan­zierung” vor • über 40% der Versiche­rungs­gesell­schaften setzen zur Finan­zierung der erhöhten Deckungs­rück­stel­lungen für Rentner ausschließ­lich Umlage­finan­zierung ein, indem sie Mittel des ganzen „Renten­versiche­rungs­kollek­tivs” und/oder des „Altbe­standes” heran­ziehen • das Kapital­deckungs­verfahren ist nicht immun gegen Verände­rungen der Bevöl­kerungs- und Erwerbs­tätigen­struktur: schrumpft die Bevöl­kerung, verrin­gert sich ebenso die Zahl derje­nigen, die Geld anlegen für ihre Alters­vorsorge, während die Zahl derje­nigen, die ihre Erspar­nisse auflösen, in Relation dazu steigt → die Rendite sinkt • Kapital­export wäre ein Ausweg, wenn es genü­gend Volks­wirt­schaften gäbe, die nicht eben­falls mit der Alte­rung der Bevöl­kerung zu kämpfen haben • wegen der unter­schied­lichen Gefahren ist eine gemischte Vorsorge­stra­tegie aber grund­sätz­lich sinn­vollbei einem „Umstieg” ergibt sich das zentrale Problem, wie mit den „Altan­sprü­chen” derje­nigen Versi­cherten und Rentner umge­gangen wird, deren Renten-Anwart­schaften auf dem Umla­gever­fahren beruhen → Doppel­belas­tung der erwerbs­tätigen Genera­tion • die höhere Spar­quote und damit ein entspre­chender Ausfall von Konsum­nach­frage würde die Konjunktur unmit­telbar schwächen, während die Wirkung der damit verbun­denen Zins­senkung auf die Nach­frage ungewiß ist • „Wäre es aber verant­wortbar, über Jahr­zehnte hinweg den Beitrags­zahlern eine zusätz­liche Last von ungefähr vier Prozent­punkten aufzu­bürden, ohne wirk­lich zu wissen, welcher Ertrag einmal daraus resul­tiert?” • inzwi­schen über­bewerten wohl etliche Poli­tiker die Zukunft, um die aktuellen Probleme am Arbeits­markt klein­zureden • die nicht prognos­tizier­bare Invali­ditäts­gefahr müsste sinn­voller­weise immer im UV abge­sichert werden • betrieb­liche Alters­vorsorge ist nur eine andere Form der Entloh­nung mit dem Ziel, Arbeit­nehmer stärker an Betriebe zu binden • warum sollen mobili­tätshem­mende Maßnahmen staat­lich geför­dert werden mit beson­deren Gefahren bei Arbeits­platz­verlust? • es stellt sich für Arbeit­nehmer die Frage, warum eine derar­tige Vorsorge nicht voll­ständig in ihrer Hand sein kann • zur Stabi­lisie­rung der Umla­gebei­träge sollten alle Einkom­mens­arten heran­gezogen werden
[HTML] G. Wagner, V. Meinhardt, J. Leinert, E. Kirner: Kapitaldeckung: Kein Wunder­mittel fuer die Alters­vorsorge[!].  DIW Berlin, Wochen­bericht 46/98. KDV hat auch demo­grafisch bedingte Probleme: bei Schrumpfen der Bevöl­kerungs­zahl vermin­dert sich später die Zahl der Geld­anlagen suchenden Erwerbs­tätigen im Verhältnis zu den Älteren, die Kapital auflösen → die Rendite für das einge­setzte Kapital sinkt • KDV: spezi­fische Gefahren, die UV nicht kennt • bei Umstieg zeit­weise entweder Beitrags­zahler oder Rentner oder beide schlechter gestellt als bei Weiter­führung des UV • mit der Einfüh­rung eines KDV bedeutet einher­gehende Erhö­hung der Spar­quote entspre­chenden Ausfall von Konsum­nach­frage, dem — über tenden­ziell sinkende Zinsen — nur ein indi­rekter Impuls für eine höhere Investi­tions­nach­frage gegen­über­steht • struktur- und vertei­lungs­poli­tische Probleme durch KDV per se nicht zu lösen • nicht für Gefahren wie Erwerbsunfähigkeit • auch Versiche­rungen greifen auf UV zurück
[HTML] Deutsches Institut für Alters­vorsorge, Infopool » Fachliteratur (Abstracts): Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung: Probleme der Alters­vorsorge allein durch Änderung des Finanzierungs­verfahrens nicht zu lösen (Kurzfassung). Langfassung in: Wochenbericht des  DIW, 30/2000. • Senkung des Renten­niveaus führt für wachsende Zahl von Rentnern zu Alters­einkommen nahe Sozialhilfe • wenn schon private AV, dann obligatorische! • kritisch gesehen: angeb­liche Über­legen­heit des KDV gegen­über dem UV (nach neueren Unter­suchungen) • sinn­voll wäre Verbrei­terung der Finan­zierungs­basis durch Einbe­ziehung der gesamten Bevöl­kerung sowie aller Einkunfts­arten
[Google-Books] Roland Eisen: Kapitaldeckungs- versus Umlageverfahren in der Sozialen Sicherung (Google Buch-Faksimile-Auszug). In: Herbert Rische, Winfried Schmähl (Hrsg.): Gesundheits- und Alterssicherung — gleiche Herausforderungen, gleiche Lösungen? LIT Verlag, Münster, 2004; S. 91ff. • Fünf-Mythen über die Vorteile des Kapitaldeckungsverfahrens • bei Wahl eines sozialen Sicherungssystems 4 Entscheidungen: • 1) staatlich oder privat • 2) Beiträge freiwillig oder zwangsweise • 3) Finanzierung per Kapital­deckung oder per Umlage • 4) System kann folgende Elemente enthalten oder nicht: intra-generationelle Umverteilung von Alleinstehenden zu Verheirateten, von Männern zu Frauen, von reich zu arm oder von Arbeitern zu Angestellten, Selbstständigen und Beamten • zu den angeblichen Vorteilen des KDV: es lassen sich kaum Schlüsse ziehen über die reale Kapital­akkumulation • das Übergangs­problem ist zu beachten • das demografische Problem trifft beide Verfahren: die (Rest-)Lebenserwartung trifft beide in gleicher Weise, „biologische Ertragsrate” des Kapitals sinkt auch, während die Löhne tendenziell ansteigen
[Web-Link] S. Paraskewopoulos: Ist eine zusätz­liche private Alters­vorsorge in Deutsch­land notwendig? Mikro- versus makro­ökono­mische Aspekte. [Google Books]In: K. Farmer, R. Haupt, W. Lach­mann: Lang leben und verarmen? LIT Verlag Berlin-Hamburg-Münster, 2002. S. 91-94, 97-98, 2002. • In USA Subsidia­ritäts­prinzip, in Europa Solida­ritäts­prinzip vorherr­schend • reales west­deut­sches Sozial­produkt hat sich von 1970 – 2000 verdop­pelt • bei Fort­setzung des Bevöl­kerungs­rück­gangs um 20% bis 2030 wird sich bei 100% Erhö­hung des realen Sozial­produkts 150% Erhö­hung pro Kopf ergeben • z.Zt. erhalten die 48% aktiver Bevöl­kerungs­anteil unmit­telbar 58% des Brutto­inlands­produkts → die 42% Abgaben finan­zieren Sozial­wesen, Staats­apparat und gesamte öffent­liche Investi­tionen • selbst wenn bis 2030 aktiver Bevöl­kerungs­anteil auf 40% zurück­geht und Abgaben­quote auf 50% steigt, wird sich relative Position Aktiver gegen­über Inaktiven noch verbes­sern • bei solchem 2½-fachen Sozial­produkt keine private zusätz­liche Renten­versi­cherung nötig
[HTML] P. Hagen: Alters­vorsorge: Streit um die Umlage-Rente. FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND, 3.7.2008. • Jochen Pimpertz, Institut der Deut­schen Wirt­schaft (IW): Lang­fristiger Wechsel über mehrere Genera­tionen ist ange­sichts wech­selnder poli­tischer Mehr­heiten kaum mach­bar und wäre sehr teuer. "Wenn man die anfal­lenden Kosten betrachtet, ist ein Umstieg wenig reiz­voll" • es wäre falsch, das Umlage­system in Bausch und Bogen zu verdammen • Claudia Bogedan (WSI): wenn gesetz­liche Vorsorge schwächer wird, wächst Ungleich­heit der Einkommen im Alter • von einem System­wechsel sei kein Netto­gewinn zu erwarten, schreibt die Bundes­bank in ihrem Monats­bericht für April 2008
[PDF] T. Lueg, W. Ruprecht, M. Wolgast: Altersvorsorge und demographischer Wandel: Kein Vorteil für das Kapitaldeckungsverfahren? Gesamtverband der deutschen Versicherungs­wirtschaft, GDV VOLKSWIRTSCHAFT Themen & Analysen, Nummer 1, 2006? • Die „alte” Mackenroth-These:
• „Nun gilt der einfache und klare Satz, daß aller Sozial­aufwand immer aus dem Volks­einkommen der laufenden Periode gedeckt werden muß. Es gibt gar keine andere Quelle und hat nie eine andere Quelle gegeben, aus der Sozial­aufwand fließen könnte, es gibt keine Ansammlung von Fonds, keine Übertragung von Einkommensteilen von Periode zu Periode, kein �Sparen� im privatwirt­schaftlichen Sinne, es gibt einfach gar nichts anderes als das laufende Volkseinkommen als Quelle für den Sozial­aufwand. .... Kapital­ansammlungs­verfahren und Umlage­verfahren sind also der Sache nach gar nicht so verschieden.”
• die „alte” Mackenroth-These ist auch salden­mechanisch unrichtig: „Volks­einkommen” = Netto­inländer­produkt zu Faktorkosten (also wurden Ersatz­investitionen getätigt, oder Netto-Investitionen wurden negativ) — daher ist das Brutto­inländer­produkt maßgebend, nicht das Volkseinkommen • die Mackenroth-These behauptet eine (allokative) Äquivalenz von Umlage­verfahren und Kapital­deckungs­verfahren • heute wird allgemein anerkannt, dass im Kapital­deckungs­verfahren ein im Vergleich zum Umlage­verfahren höherer Kapitalstock akkumuliert wird, der mit höherem Wachstum einhergeht • z.Zt. wird eine neue Variante der Macken­roth-These angeführt, dass unter den Bedingungen des demografischen Wandels keines der beiden Systeme überlegen sei, da der Bevölkerungs­wandel zum Sinken der Kapital­renditen führe • aber aufgrund der demogra­fischen Entwicklung im Kapital­deckungs­verfahren entstehen in keinem Fall Auswirkungen, die den Konsequenzen im Umlage­verfahren ähneln würden
? identisch mit: ?
[PDF] T. Lueg, W. Ruprecht, M. Wolgast: Alters­vorsorge und demogra­phischer Wandel: Kein Vorteil für das Kapital­deckungs­verfahren? Gesamt­verband der Deut­schen Versiche­rungs­wirt­schaft, GDV Volks­wirt­schaft: Themen und Ana­lysen, 1, 2006. • Entwick­lung der Alters­struktur in Deutsch­land bis 2050 • trotz Macken­roth-These: über höhere reale Ersparnis, Investi­tionen und damit stärkere reale Kapital­bildung kann Volks­wirt­schaft höheren Wachs­tums­pfad erreichen • wenn Ersparnis durch Kapital­deckung aber zu Lasten anderer Spar­ziele geht, wären Kapital­stock und Volks­ein­kommen nicht notwendig höher • die Macken­roth-These bezieht sich auf Netto­inlands­einkommen, nicht auf Brutto­inlands­einkommen – doch durch Unter­lassen notwen­diger Ersatz­investi­tionen können Netto­investi­tionen negativ werden und damit ver­stärkten Konsum ermög­lichen • „neue Macken­roth-These”: durch Rück­gang und Alte­rung der Bevöl­kerung geht Erwerbs­tätigen­zahl zurück, wird somit der Produk­tions­faktor Arbeit knapper und Kapital -relativ- reich­licher, also steigen Löhne und Kapital­renditen sinken • vermu­tete ausglei­chende Wirkung des inter­natio­nalen Kapital­verkehrs • weil ange­spartes Vermögen im Alter zu Konsum­zwecken aufgelöst wird, kann es zu Verkaufs­welle kommen, welche zu Kapital­verzehr und Wert­verfall beiträgt • Divi­dend Discount Model: Bestim­mungs­faktoren des Aktien­kurses sind zu erwar­tende Divi­denden, wiederum abhängig von Mög­lichkeit, mit Hilfe des Kapitals die Produk­ti­vität der Arbeit zu erhöhen • sinkende Kapital­renditen aufgrund Verteu­erung des knapper werdenden Faktors Arbeit führen zu sinkenden Wert­papier­kursen bzw. Preisen für Real­kapital­güter • Rendite an Aktien­märkten bleibt positiv, da Märkte Rückgang der Divi­denden bereits im Kurs vorweg genommen haben • Rendite des KDV = Realzins: um die Infla­tion berei­nigte Rendite sicherer Kapital­markt­anlagen • Rendite des UV unter Annahme kon­stanter Beitrags­sätze = Wachs­tums­rate der Lohn­summe (bei kon­stanter Lohn­quote = Wachs­tums­rate des Sozial­produkts), auf­teilbar in Wachs­tums­rate der Erwerbs­bevöl­kerung und Wachs­tums­rate der Produk­tivi­tät • in wach­sender Wirt­schaft muss Zinssatz über Wachs­tums­rate des Sozial­produkts liegen • histo­risch „natürliche” reale Rendite auf sichere Kapital­anlagen von 3% (angeb­lich) • schrumpft Erwerbs­täti­genzahl schneller als Pro-Kopf-Ein­kommen, wird Rendite des UV negativ • Börsch-Supan (2000): bei durch­schnitt­lich negativer Wachs­tums­rate der Beschäf­tigten ab 2009 kann makro­ökono­mische Rendite des UV selbst bei Annahme hoher Produk­tivitäts­steige­rungen der Arbeit von durch­schnitt­lich jähr­lich 2,5% höchstens 1,5% betragen! • Umstieg auf KDV bringt Jüngeren deut­liche Entlastung und den Älteren Zusatz­belastung • kein System, das Alters­siche­rung Jahr­zehnte im voraus ver­spricht, kann voll­ständig sicher sein
[PDF] Altersvorsorge und Rentensystem: Atlantis. Eine spielerische Aufbereitung des Themas. In einer fiktiven Welt, dem Stadtstaat Atlantis, erarbeiten die Schüler in vier Schritten einen Generationenvertrag, eine Rentenformel, erkennen das Rentensystem und ermitteln eine Lösung für die Überalterung in der Bevölkerung. Ein Kooperationsprojekt von BizziNet.de und DRV.  2. überarbeitete und ergänzte Auflage, 2006
[Web-Link] N. Reuter: Genera­tionen­gerechtigkeit als Richtschnur der Wirtschafts­politik? 2.2 Die Kapital­deckung als Lösung aller Renten­probleme? [Google Books]aus: C. Butter­wegge, M. Klundt (Hrsg.): Kinder­armut und Genera­tionen­gerechtigkeit: Familien- und Sozialpolitik im demogra­fischen Wandel. VS-Verlag, 2002. • oft unter­stellte positive Korre­lation zwischen KDV und stei­genden Wachs­tums­raten: höhere Spar­leistungen führen über sin­kende Zins­sätze zum Anstieg des Investitions­volumens • da aber mit anstei­gendem Investi­tions­volumen auf weniger profi­table Projekte ausge­wichen werden muss, ist mit einem Rückgang der Durch­schnitts­rendite zu rechnen • mit Anstieg gesamt­wirt­schaft­licher Spar­quote dauer­hafter Konsum­verzicht: negative Auswir­kungen auf gesamt­wirt­schaft­liche Entwick­lung • für Staat ist Null­verschul­dung nicht anzu­streben: Kredit­aufnahme hat gesamt­wirt­schaft­lich produ­ktive Funk­tion, wenn sie Erspar­nisse absorbiert, die sonst ins Aus­land abfließen würden, oder wenn zusätz­liche Staats­ausgaben einen höheren Wachs­tums­pfad indu­zieren • mit Auf­bau eines zusätz­lichen Kapital­stocks verbun­dene Risiken sind unkalku­lierbar
[PDF] H.-J. Krupp: Ist das Kapital­deckungs­verfahren in der Alters­siche­rung dem Umlage­verfahren überlegen? Wirt­schafts- und Sozial­wissen­schaft­liches Institut der Hans-Böckler-Stif­tung. WSI Mitteilungen, 5/1997. • „Nun ist bekannt, dass ein Über­gang vom Umlage­verfahren zum Kapital­deckungs­verfahren schon aus prakti­schen Gründen und schon gar unter den demo­grafi­schen Rela­tionen Deutsch­lands nicht möglich ist. Die heutigen Jungen würden durch eine solche Umstel­lung doppelt belastet.” • daher im Folgenden nur unter­sucht, ob ein KDV dem UV theore­tisch über­legen wäre • bei einer statio­nären Bevöl­kerung unter­scheiden sich KDV und UV nicht • bei einer schrump­fenden Bevöl­kerung unter­scheiden sich KDV und UV in einer geschlos­senen Volks­wirt­schaft nicht wesent­lich, aber das KDV hätte makro­ökono­misch einen Vorteil, wenn die Kapi­talbil­dung im Ausland erfolgt • dann steigt aber auch das Risiko • Argument erleich­terter Kapital­bildung nicht haltbar: in einer offenen Volks­wirtschaft unter­bleiben Investi­tionen nicht wegen Kapital­knapp­heit, sondern weil die Rendite nicht dem ange­strebten Mindest­ertrag ent­spricht • für rendite­starke Investi­tionen kann Kapital inter­national beschafft werdenempirisch sind Sparquoten in Ländern mit voll ausge­bauten Siche­rungs­systemen deutlich größer • könnte durch zusätz­liche Kapital­bildung der Wachstums­prozess beschleunigt werden, könnte man später von einem höheren Wohlstands­niveau ausgehen: dazu müsste das Spar­auf­kommen im KDV größer sein als im UV, was empi­risch nicht zutrifft • durch Kapital­bildungs­prozess werden Ansprüche der Kapital­sparer genauso ent­wertet wie im UV • inter­tempo­rale Über­tragung von Sozial­produkt ist auch über Kapital­auf- und -abbau nicht mög­lich • selbst im makro­ökonomisch günstigsten Fall der Kapital­anlage im Aus­land kommt es zu Korrek­turen, die sich nicht grund­sätzlich vom UV unter­scheiden • wollte man das KDV welt­weit prakti­zieren, wäre das gebil­dete Kapital weitaus größer als die Kapital­anlag­e­mög­lich­keiten • „Es ist … unverant­wort­lich, durch eine Umstel­lung der gesetz­lichen Siche­rungs­systeme vom Umlage- auf das Kapital­deckungs­verfahren sowohl das Umlage­verfahren wie das Kapital­deckungs­verfahren zu ruinieren.” • das KDV leistet seinen Beitrag zur Alters­siche­rung nur, so lange es marginal ist
[PDF] H. Flassbeck: Genera­tionenvertrag versus private Vorsorge: Falsche Alter­nativen in der Renten­debatte.  Handelsblatt , 18.7.2000. • Wer Angebot an Kapital welt­weit erhöhen will, muss eine sinkende Rendite in Kauf nehmen • heute zusätz­lich gespartes Geld verdirbt das heutige Geschäft der Unter­nehmen, den Umsatz, um genau diesen Betrag • ob sie daraufhin inve­stieren, ist zweifel­haft • legen wir Geld in Staats­anleihen an, statt es in die GRV einzu­zahlen, kann Staat nur dann soviel aus­geben wie vorher, wenn er sich höher verschuldet • die Kapital­deckung ist dann nur eine teure Umlage • wir sor­gen durch Sparen also nicht für die Zukunft vor, sondern tun das Gegen­teil • die Volks­wirtschaft als Ganzes kann kein Geld­vermögen in die Zukunft über­tragen, sondern nur Real­kapital: dessen Bildung wird aber durch Geld­vermö­gens­bildung behindert • jede Rente ist kapital­gedeckt, gedeckt von dem Sach­kapital, das genau zu dem Zeit­punkt Erträge abwirft, wo Rente oder Zins auf eine Anlage gezahlt werden soll • wenn wir in 30 Jahren sehr viel mehr Rentnern eine gleich gute Absi­cherung wie heute geben wollen, müssen wir heute in Sach­kapital inve­stieren • dann können wir in 30 Jahren so reich sein, dass Unter­nehmen und Arbeit­nehmer 26% Renten­beitrag gut verkraften • alle realen Maß­nahmen setzen voraus, dass bis dahin das Problem der Arbeits­losig­keit gelöst ist, weil sonst keine dieser Maß­nahmen greift
[PDF] H. Flassbeck: Deutschland von außen, Teil 4: Die unend­liche Geschichte der Rente. Wirt­schaft und Markt, 2003. Beim Umlage­verfahren verzichtet Arbeit­nehmer in 30 Jahren auf etwas mehr Konsum von seinem dann wesent­lich höheren Einkommen, kann dafür aber heute mehr konsu­mieren, was Inve­storen zugute kommt • bei Kapital­deckung verzichtet Arbeit­nehmer schon in der Gegen­wart auf mehr Konsum, um in 30 Jahren eine gleich hohe Rente zu erhalten: er gibt Geld einem Fonds, der es einem anonymen Schuldner leiht, der das Geld in Sach­anlagen inve­stiert und ver­spricht, in der Zukunft Zinsen zu zahlen • will Investor über­leben, muss er auch heute Gewinne machen, wird aber durch vermehrte Ersparnis behindert • es bleibt unumstöß­liche Wahr­heit, dass eine Volks­wirtschaft als Ganzes nicht Geld ansparen kann • heute mehr zu sparen mindert unsere Chance, später die Belastung mit einem höheren Ein­kommen erträglich machen zu können
[HTML] H. Flassbeck: Weiß-Blaue Pensions­phantasien. NachDenkSeiten, 19.3.2008. • Süddeut­sche Zeitung: Artikel 4.3.08, Leser­brief Huber 17.3.08, Kommentar • Bayern zahlt jetzt monat­lich 500€ für jeden neu4 einge­stellten Beamten in einen Pensions­fonds ein • Bayern gibt das Geld der Deut­schen Bundes­bank, die es in sicheren Anlagen investiert • „passives” Anlage­konzept: 80% aus fest­verzins­lichen Wert­papieren • die Deut­sche Bundes­bank kauft mit dem Geld Anleihen des bayri­schen Staates, der nun mehr Geld als sonst am Kapital­markt aufnehmen muss • 2038 sind Pensions­lasten tat­säch­lich wesent­lich geringer als heute — dafür ist die Staats­ver­schul­dung 2038 genau um den €-Betrag höher, um den die Pensions­lasten abge­nommen haben • würde Bayern dagegen, um eine höhere Staats­ver­schul­dung zu vermeiden, die 500€ für jeden neuen Beamten bei den laufenden Ausgaben einsparen, hätten die bayri­schen Unter­nehmen jeden Monat für 30 Jahre genau die Summe weniger, die der Staat sonst ausge­geben hätte, und werden entspre­chend weniger in Zukunft investieren • dann 2038 Fähig­keit der bayri­schen Wirt­schaft geringer, die Anleihen zu bedienen, aus deren Erträgen die Pensionen für die dann zu pensi­onie­renden Beamten zu bezahlen sind • also: entweder ein Karus­sellge­schäft, bei dem nichts gespart wird, oder man schädigt heute direkt die Wirt­schaft • weil überall versucht wird, auf die bayri­sche Art und Weise Geld in Staats­fonds oder privaten Pensions­fonds anzusparen, wird Geschäft mit der Verwal­tung dieser Gelder immer attrak­tiver, aber Erträge der Ersparnis werden mit zuneh­mender Erspar­nis­summe deut­lich sinken • Antwort Huber: Geld aus Versor­gungs­fonds darf nur beschränkt in landes­eigene Anleihen fließen • da Haupt­teil in private Anleihen sowie Aktien fließt, werde Geld dem Wirt­schafts­kreis­lauf zuge­führt • Flass­becks Antwort: dieses Geld wurde vorher über Steuern und Abgaben den Unter­nehmen und Haus­halten entzogen • Kapital­deckung wirkt i.Allg. negativ auf Wirt­schaft — neutral nur, wenn die Unter­nehmen sich genau um die Summe höher verschulden, um die Gewinn gesunken ist (und das, obwohl sie nun – bei schlech­terer Absatz- und Gewinn­lage – Zinsen für Geld zahlen müssen, das sie ohne staat­liches Sparen umsonst bekommen hätten) • diese Politik behin­dert also die Wirt­schaft beim Investieren
[HTML] V. Hergenhan: Alterssicherung und Finanz­märkte[!].  Evan­geli­sche Sozial­akademie Schloss Friede­wald : Positi­onen des Sozi­alen Protestan­tismus, Beiträge zu aktu­ellen Problemen und Grund­satz­fragen, 200x?. • Die auf privater Vorsorge aufbau­enden angel­säch­sischen Systeme galten als reform­bedürftig, weil sie das Problem wachsender Alters­armut nicht lösen können • UV: „innere” Reform­maßnahmen (z.B. Einbe­ziehung bisher nicht sozial­versiche­rungs­pflich­tiger Arbeits­verhält­nisse) und Alter­nativen (steuer­finan­zierte Grund­renten­modelle) zum Erhalt des Umlage­systems bisher nicht ernst­haft in Erwä­gung gezogen • ordnungs­politi­scher System­bruch: private Vorsorge als 2. Säule Einstieg in Ausstieg aus Soli­darver­trag der Gene­rati­onen • Priva­tisie­rung der Kosten erhöht im Alter Armuts­risiko der weniger Leistungs­fähigen und entlastet Leistungs­fähigere • grund­legend: für jedes arbeits­lose Einkommen muss an anderer Stelle gear­beitet werden • Konsum der Renten­bezie­henden immer ein Abzug vom möglichen Konsum der Nicht­rentner → KDV und UV unter­scheiden sich also nur bzgl. Vertei­lungs­schlüssel, der Zuweisung der Renten aus der laufenden Produk­tion regelt • auch Renditen der Kapi­talan­lagen hängen von Wachs­tums­raten des Brutto­inlands­produkts ab (ihrer­seits von der Entwick­lung der Produk­tivität bestimmt) • Renten­niveau­studie des ameri­kani­schen Brookings-Instituts: Höhe einer Leib­rente für 89 Jahr­gänge zwischen 1911 und 1999 berechnet → bei lang­fristiger Anlage über mehrere Gene­rati­onen Rendite beim KDV nicht deutlich über der des UV • mit Auswei­tung des KDV steht immer mehr Kapital immer weniger sicheren und gewinn­träch­tigen Anla­gemög­lich­keiten gegen­über • vollständiges Mackenroth-Zitat • weder das UV noch das KDV wird funda­mentale wirt­schaft­liche Gesetz­mäßig­keiten außer Kraft setzen können
[HTML] M. Kaganovich, V. Meier: Wachstumswirkungen umlagefinanzierter Renten­versi­cherungs­systeme[!]. Projekt. www.cesifo-group.de/, 2008 • Gemein­hin wird vermutet, dass die Einfü­hrung und Ausdeh­nung umlage­finan­zierter Renten­versi­cherungs­systeme nega­tive Auswir­kungen auf das Wachstum hat (sinkende Erspar­nisse → sinkende Akku­mula­tion von Sach­kapital) • aber für das Wachstum sind auch die Bildungsinvestitionen wichtig — da also die künftigen umlagefinanzierten Renten mit höheren Investitionen in das �ffentliche Bildungswesen ansteigen, werden die Erwerbstätigen und Rentner für höhere Bildungsausgaben stimmen • damit kann der negative Effekt der geringeren Sachkapitalakkumulation überkompensiert werden • Untersuchung der Wirkungen unterschiedlicher Rentenformeln im Rahmen eines Modells mit überlappenden Generationen • eine Grundrentenformel führt zu einem höheren Wachstum als eine beitragsbezogene Rentenformel, wenn der Medianwähler weniger als den Durchschnittslohn bezieht, und umgekehrt • wenn das Rentensystem von oben nach unten umverteilt, haben unterdurchschnittlich arme Individuen einen stärkeren Anreiz, für die Ausdehnung des öffentlichen Bildungssystems zu stimmen • Fazit: umlagefinanzierte Systeme führen i.Allg. zu einer höheren Wachstumsrate als kapitalgedeckte Systeme;  [PDF] M. Kaganovich, V. Meier: Social Security Systems, Human Capital, and Growth in a Small Open Economy. CESifo Working Paper No. 2488, 2008
[HTML] Wie sicher ist die Rente? Umlageverfahren und Kapitaldeckungsverfahren im Vergleich[!]. Welche Unterschiede gibt es? Welche Gemeinsamkeiten gibt es? Welche Renten sind „sicherer”? ... wenn die Menschen älter werden? ... wenn die Bevölkerung schrumpft? Was bedeutet das für die Altersvorsorge?  • Deutliche Unterschiede auf den ersten Blick. • Entscheidende Gemeinsamkeit bei genauerer Betrachtung. • Wie Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren auf den demographischen Wandel reagieren. • Steigende Lebenserwartung: Wenn die Menschen älter werden. • Sinkende Geburtenraten: Wenn die Bevölkerung schrumpft. • Was bedeutet das für die Altersvorsorge im Kapitaldeckungs- und Umlageverfahren? So oder so: Rentenleistungen werden sinken; „Systemfrage&rdquo, nicht zu beantworten; nicht alles auf eine Karte setzen.   Die aktuell Erwerbstätigen finanzieren immer die Renten der aktuellen Ruheständler. Nur erfolgt im Umlage­verfahren diese Finanzierung direkt (über die GRV), während im Kapitaldeckungs­verfahren die Kapitalmärkte dazwischen­geschaltet sind.
Das Inselbeispiel: die Bedeutung Erwerbstätiger in Umlageverfahren und Kapitaldeckungsverfahren:
Alle Erwerbstätigen der Insel bleiben bei einem Ausflug auf See verschollen. Beim Umlage­verfahren ist damit für die Ruheständler alles verloren. Beim Kapital­deckungs­verfahren bleiben ihnen zwar Spar­konten, Aktien und Wert­papier­depots, aber die sind auf einen Schlag wertlos geworden.
Seriöse Langfrist­prognosen über die Rentensysteme sind nicht möglich. Unter dem Gesichtspunkt der Risikostreuung sollte man nicht auf ein einziges Rentensystem zu setzen, egal ob umlagefinanziert oder kapitalgedeckt. (Bis zu ihrem 45. Geburtstag können auch gesetzlich Versicherte unter bestimmten Umständen (z.B. für Ausbildungszeiten) freiwillig Versicherungs­beiträge nachzahlen)
.  Finanzen verstehen , 2009?
[HTML] IMK: Einstieg in kapitalgedeckte Alters­siche­rung hat Wirt­schafts­entwick­lung merk­lich gedämpft[!]. IMK-Presse­mittei­lung, 16.11.2009;  [PDF] C. Logeay, V. Meinhardt, K. Rietzler, R. Zwiener: Gesamt­wirt­schaft­liche Folgen des kapit­alge­deckten Renten­systems. Zwischen Illu­sion und Wirk­lich­keit[Wichtig !]. IMK in der Hans-Böckler-Stif­tung, IMK. Report Nr. 43, November 2009. • Bei lang­fristig posi­tivem Wirt­schafts­wachstum lassen sich auch bei einem zuneh­menden Anteil an Rentnern die realen Renten stei­gern oder konstant halten mittels stei­gender Renten­beiträge • ist das lang­fristige Wirt­schafts­wachstum höher als die Zunahme der Rentner­zahl und verschlech­tert sich die Einkom­mens­vertei­lung nicht deut­lich zu Lasten der Arbeit­nehmer, so erzielen die Erwerbs­tätigen einen Zuwachs ihrer realen Netto­einkommen • die nach dem UV finan­zierte GRV verfügt mit der Brutto­lohn­summe über eine stabi­lere Einnahmen­basis und kann nicht insol­vent werden • bei kapi­talge­deckten Systemen hängt die Rendite (und damit die Höhe der Alters­einkünfte) stark von der konjunk­turellen Situ­ation ab • die OECD schätzt für 2008 den Verlust der privaten Pensions­pläne auf 23% gegen­über dem Vorjahr — in Irland sogar über 37%, in Deutsch­land nur rund 7% • durch den krisen­bedingten Renten­einbruch kommt es vor allem in den USA zu einem Konsum­rück­gang und damit zur Verschär­fung der Krise • KDV und UV sind alter­native Formen, Ansprüche auf die Produk­tion der Zukunft zu erwerben (KDV: Erwerb von Finanz­anlagen, deren Wert einschließ­lich Verzin­sung den Konsum während des Ruhe­stands finan­zieren soll; UV: Konsum der Rentner aus laufenden Beiträgen der Erwerbs­tätigen) • eine alternde Gesell­schaft muss zwangs­läufig für die Älteren eine größeren Teil ihres Volks­einkom­mens für die anwach­sende Rentner­genera­tion zur Verfü­gung stellen • Doppel­belas­tung: die Erwerbs­tätigen müssen zusätz­lich zur Finan­zierung der gegen­wärtigen Rentner­genera­tion auch noch durch Konsum­verzicht und zusätz­liche Erspar­nisbil­dung einen Kapital­stock aufbauen • Absen­kung des Renten­niveaus von 2000 bis 2030 für Personen mit 45 Versi­cherungs­jahren: brutto 48%→39,7% = netto 70,8%→58,5% • diese Renten werden noch nach­versteuert (redu­ziert das Netto­renten­niveau um 6,3 Prozent­punkte) und zusätz­lich ½ Beitrags­satz zur Kranken­versi­cherung und Pflege erhoben • ohne Reform würde der Beitrags­satz bis 2030 auf knapp 25% steigen — die Decke­lung bei 22% führt zwangs­läufig zu einer perma­nenten Redu­zierung des Renten­niveaus • Deut­sche Bank: Riester-Rente reicht auch nicht, sondern die private Vorsorge muss eine Netto-Renten­lücke von 10–15% schließen • auch diese Berech­nungen nach Ansicht des IMK zu opti­mistisch aus gesamt­wirt­schaft­licher Sicht: die Riester-Sparer müssen auch für den entfal­lenden Arbeit­geberbeitrag aufkommen: beim Beitrags­satz von 22% müssten sie 15% (11% GRV und 4% Riester) aufbringen — höher als wenn der Beitrags­satz ohne Riester auf 24–26% ange­hoben würde • die durch diesen Konsum­verzicht ausge­lösten makro­ökono­mischen Effekte werden in den Modell­rech­nungen des Sach­verstän­digenrats nicht berück­sich­tigt • die in einer bestimmten Phase beob­achtete Rendite von 4% darf so nicht auf Dauer fortge­schrieben werden, da sie mit einer Umver­teilung von Arbeit zu Kapital verbunden war • auch dürfen bei einem Vergleich nur „sichere” deut­sche Staats­anleihen zugrunde gelegt werden • die Effekte der Riester-Reform sowie des infolge der erwar­teten Renten­kürzungen erhöhten Vorsor­gespa­rens erklären die Hälfte des Anstiegs der Spar­quote von 2,2% seit 2001 • im makro­ökono­mischen Modell des IMK hängen die Inves­titi­onen von der Nach­frage, dem Zins­niveau und den Lohn­kosten ab (und nicht von den Erspar­nissen) • die Erhö­hung der Erspar­nisse kann also nur über die prak­tisch unmerk­liche Redu­zierung des deut­schen Kapital­markt­zinses und eher über verstärkte Kapi­talex­porte einwirken • die verstärkten Spar­anstren­gungen der privaten Haus­halte haben mit den realen Kürzungen bei den Renten­zahlungen zu einer Dämp­fung des realen Konsums um fast 1½% geführt: das dämpfte das Wirt­schafts- und Beschäf­tigungs­wachstum; das reale BIP stieg um 1% weniger als ohne Riester­reform • die indu­zierte Verschlech­terung der wirt­schaft­lichen Entwick­lung hat die Einspa­rungen bei den Ausgaben der GRV wieder zunichte gemacht, also zu Lasten der Gebiets­körper­schaften und der anderen Zweige der Sozi­alver­siche­rung • auch die private Inves­titions­tätig­keit litt unter dem Nach­frage­mangel • durch die Renten­reformen wird die Gefahr von Alters­armut zunehmen, auch durch die Zunahme von Lücken im Erwerbs­verlauf • heute sind schon 33 Beitrags­jahre zu 75% des Durch­schnitts notwendig, um die Grund­siche­rung zu erhalten • ein volles Erwerbs­leben zu 50% des Durch­schnitts­einkom­mens reicht heute nur zu 59,2% des früheren durch­schnitt­lichen Netto­einkom­mens, während es im OECD-Durch­schnitt 82,1% sind • ein gesetz­liches Renten­niveau, das nicht vor Alters­armut schützt, ist nicht akzep­tabel, und der Staat spart am Ende auch nicht dabei, sondern verliert die Legi­timität der GRV • viele glauben fälsch­lich, dass sie durch die Kombi­nation aus GRV und Riester­sparen noch ein akzep­tables Renten­niveau errei­chen werden — dazu darf das gesetz­liche Renten­niveau aber nicht so stark abge­senkt werden! • der gewählte Über­gang zu verstärkter Kapital­deckung erzeugt Wachs­tumspro­bleme und führt zu ungenü­gender Siche­rung im Alter — ist also zur Kompen­sation der demo­grafi­schen Belas­tungen ungeeignetdas System der GRV wurde „bewusst in seiner Funktion der Lebens­stan­dard­siche­rung geschwächt, um so die Erwerbs­tätigen zum Aufbau eines indi­vidu­ellen Finanz­kapital­stocks” zu zwingen • die (auch durch Mini­jobs, Leih­arbeit, Ein-Euro-Jobs, statt allge­meiner Mindest­löhne, mitver­ursachte) Senkung der Lohn­quote und der Wechsel zur KDV schwächten die Wirt­schafts­entwick­lung und die GRV;  [AksR][HTML] M. Sievers: Institut: "Riester-Rente schadet deutscher Wirt­schaft". Frank­furter Rund­schau, 17.11.2009. • IMK: der Ausbau der privaten Alters­vorsorge hat Deutsch­land insge­samt geschadet • es wäre effi­zienter gewesen, die Stärken der GRV zu erhalten und das UV zu unter­stützen • die Riester-Rente hat von 2002 bis 2007 rund ein Prozent der Wirt­schafts­leis­tung gekostet • verstärkte Spar­anstren­gungen schwächten den Konsum um 1½%, die nicht durch höhere Unter­nehmens­inves­titi­onen ausge­glichen werden konnten • die jeweils Jungen müssen immer für die Renten­zah­lungen eines Jahres aufkommen (per Sozial­abgaben oder per Zinsen und Divi­denden), egal welches Renten­system gilt • Anlage des Kapitals im Ausland wäre ein kleiner Ausweg, wenn die anderen Staaten nicht auch vor demo­grafi­schen Problemen stünden • höhere Lasten für die Rentner lassen sich in einer alternden Gesell­schaft nicht wegre­formieren • auch eine höhere Rendite der privaten Alters­vorsorge ist anzu­zweifeln
[Google-Books] H. Lampert, J. Althammer: Lehrbuch der Sozialpolitik, 7. Auflage (Google Buch-Faksimile-Auszug). Springer-Verlag, (1985) 2004 (8. Auflage 2007). 525 Seiten, 32,95€=6¢/Seite[!] • S. 289: „Die Forde­rung nach einem voll­stän­digen Über­gang zum kapital­stock­fundierten Finan­zierungs­system wurde im politi­schen Raum vor allem deshalb nicht aufge­griffen, weil eine solche System­umstel­lung nicht finan­zierbar ist. Denn für eine Jahr­zehnte dauernde Über­gangs­periode müssten sowohl die bisher erwor­benen Ansprüche einge­löst als auch zusätz­lich ein gigan­tischer Kapital­stock aufge­baut werden
[HTML] L e i t s ä t z e zum Beschluss des Ersten Senats vom 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00 -[Wichtig !]. 1. Der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG kann nicht entnommen werden, dass rentenrechtliche Anwartschaften allein aufgrund eines bestimmten Lebensalters des Versicherten (hier: Vollendung des 55. Lebensjahres) einen gesteigerten verfassungsrechtlichen Bestandsschutz gegenüber wertmindernden Eingriffen durch den Gesetzgeber aufweisen. 2. Zur Verfassungsmäßigkeit der rentenrechtlichen Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und Beschäftigungs­förderungsgesetz von 1996Bundesverfassungsgericht, 27.2.2007
[HTML] Bundessozialgericht, Urteil vom 21.1.2009 - B 12 R 1/ 07 R.[Wichtig !] lexetius.com, 2009. • Anlass: Ausset­zung der Renten­anpas­sung 2005 • verfas­sungs­recht­liche Bewer­tung von Alters­vorsor­gean­teil und Nach­haltig­keits­faktor (offenbar nur betrachtet unter der Aufgabe des Staates als Beklagte, die Finan­zierung der GRV zu sichern) • 17 „Die gleich­blei­bende Höhe des aktu­ellen Renten­werts trotz der Verän­derung der Brutto­lohn- und -gehalts­summe je durch­schnitt­lich beschäf­tigten Arbeit­nehmer im Jahre 2004 gegen­über dem Jahre 2003 um 0,12 vH beruht auf der Dämp­fung des Renten­anstiegs durch die Einfüh­rung des Alters­vorsorge­anteils durch das Alters­vermö­gens­ergän­zungs­gesetz ... und die Einfüh­rung des Nach­haltig­keits­faktors durch das RVNG.” • 17 „Der Alters­vorsor­gean­teil soll die Steige­rung des aktu­ellen Renten­werts jähr­lich um ca 0,6 vH vermin­dern und der Nach­haltig­keits­faktor sollte für das Jahr 2005 zu einer Vermin­derung der Renten­erhö­hung um ca 0,5 vH führen” • 24 „Der Senat kann weiterhin offen­lassen, ob eine Renten­anpas­sung über­haupt in den Schutz­bereich des Art 14 Abs 1 GG fällt oder aber eine nicht eigen­tums­geschützte bloße Erwar­tung auf zukünf­tige Teil­habe an stei­genden Einkünften der Renten­beitrags­zahler darstellt” • 24 „Die Einfüh­rung des Alters­vorsor­gean­teils und des Nach­haltig­keits­faktors verstößt jeden­falls nicht gegen Art 14 Abs 1 GG.” • 26 „Auch wenn man den Schutz­bereich des Art 14 Abs 1 GG ... ansieht, wäre die Eigen­tums­garantie durch die Berück­sichti­gung des Alters­vorsor­gean­teils oder des Nach­haltig­keits­faktors nicht verletzt. Beides dient der Siche­rung des Vertrauens der jüngeren Genera­tion in die Zukunfts­festig­keit der Renten­versi­cherung und gewähr­leistet einen gerechten Ausgleich der finan­ziellen Belas­tungen zwischen den Genera­tionen.” • 27 „... muss dem Gesetz­geber eine ausrei­chende Flexi­bilität erhalten bleiben, um das Renten­versiche­rungs­system und insbe­sondere dessen Finan­zierung zu gewähr­leisten.” • 28 „Der Gesetz­geber ging sowohl bei der Einfüh­rung des Alters­vorsor­gean­teils als auch des Nach­haltig­keits­faktors davon aus, dass das Vertrauen in die Zukunfts­festig­keit der Renten­versi­cherung nur gewähr­leistet ist, wenn der Beitrags­satz für die Renten­versi­cherung für die jüngere Genera­tion bezahlbar bleibt ...” • 30 „Bei der Einfüh­rung des Alters­vorsor­gean­teils im Jahre 2001 ... stand aus Sicht des Gesetz­gebers die Proble­matik der rück­läufigen Geburten­zahl einer­seits und die stei­gende Lebens­erwar­tung und damit die immer länger werdende Renten­lauf­zeit anderer­seits im Vorder­grund ...” • 30 „Der jüngeren Genera­tion drohte eine Beitrags­belas­tung von 24 vH bis 26 vH im Jahre 2030 ...” • 30 „Das Vertrauen in die Zukunfts­festig­keit der gesetz­lichen Alters­siche­rung konnte deshalb durch eine Beitrags­begren­zung geschaffen werden.” • 30 „Die Einfüh­rung des Alters­vorsor­gean­teils ist im Zusam­menhang mit der Einfüh­rung der zusätz­lichen kapi­talge­deckten Alters­vorsorge (Riester-Rente) zu sehen.” • 30 „Nur durch den Abschluss dieser und anderer Alters­vorsor­gemaß­nahmen kann die künf­tige Niveau­absen­kung der gesetz­lichen Renten­versi­cherung für die jetzigen Beitrags­zahler kompen­siert werden.” • 31 „Die Berück­sichti­gung des Alters­vorsor­gean­teils bei der Berech­nung der Renten­anpas­sung gewähr­leistet, dass Renten­empfänger an der steig­enden Belas­tung der Erwerbs­tätigen für die Alters­vorsorge durch eine gerin­gere Renten­anpas­sung betei­ligt werden.” • 36 „Das Vertrauen des Klägers im Hinblick auf eine Renten­erhö­hung ... muss gegen­über den gewich­tigen öffent­lichen Inter­essen an einer Finan­zierbar­keit des Renten­versiche­rungs­systems zurück­stehen.” • 37 „Für die konti­nuier­liche Erhö­hung des Renten­niveaus in der Vergan­genheit war ... die günstige wirt­schaft­liche Entwick­lung verant­wort­lich. Deshalb ist in Verges­senheit geraten, dass mit der Mitglied­schaft in der Renten­versi­cherung ... nicht nur Chancen, sondern auch Risiken verbunden sind ...” • 37 „Zu diesen gehören die Verän­derungen der wirt­schaft­lichen Leis­tungs­fähig­keit und der Produk­tivität genauso wie die Verän­derung der Lohn- und Gehalts­summe oder die Verände­rungen im demo­grafi­schen Bereich.” • (Anmer­kung: es ist inter­essant zu sehen, dass das BSG die Absen­kung durch den Alters­vorsor­gean­teil nicht als „Extra­kosten des Teil­umstiegs” auf das KDV erkannt hat, während bei der Lehr­buch-Lösung des Umstiegs­problems den Beitrags­zahlern die volle Doppel­belas­tung aufge­bürdet worden wäre — sie hätten neben der privaten Rente noch einmal den gleichen Betrag in die GRV einzu­zahlen, ohne dafür einen Renten­anspruch zu erwerben — und das wäre sicher als nicht verfas­sungs­konform ange­sehen worden)
[Folien] M. Runkel: Sozialpolitik I: 3.2 Kapitaldeckung- versus Umlageverfahren (Folien). Otto-von-Guericke-Univ. Magdeburg, WS 2009/10. • F. 87: Grund­legendes Problem: es gibt eine „Umstiegs­genera­tion”, die in ihrer Erwerbs­phase Renten der Vorgän­gerge­nera­tion finan­zieren und Alters­vorsorge für ihre eigene Rente leisten muss • F. 91: Idee einer mögli­chen Lösung: Finan­zierung der Renten­zah­lungen in der Umstiegs­periode mit zusätz­lichen Staats­schulden, Vertei­lung der Schulden­last auf zukünftige Genera­tionen — Umstiegs­genera­tion bekommt erste Last abge­nommen: führt das zu einer Pareto-Verbesserung? • F. 104: bei Status Quo (Beibe­haltung des UV): Barwert der Netto­belas­tungen aller zukünf­tigen Gene­rati­onen = Renten­zahlung an heutige Genera­tion • F. 115: bei Einfüh­rung des KDV: auch Barwert der Schuld­rück­zahlungen aller zukünf­tigen Gene­rati­onen = Renten­zahlung an heutige Genera­tion • F. 127: man kann durch Reform keine Genera­tion besser stellen, ohne eine andere Generation schlechter zu stellen • F. 129: Feld­stein-Argu­ment: im KDV ist Ersparnis und damit Kapi­talbil­dung höher → höheres Wirt­schafts­wachstum, mehr Arbeits­plätze • F. 172: Reform erhöht gesamt­wirt­schaft­liche Ersparnis und führt zu stei­gendem Lohn­einkommen • F. 201: aber nur durch einen Zufall könnte Markt­gleich­gewicht = Wohl­fahrts­optimum sein (Grenz­ertrag des Kapitals = Wachs­tums­rate der Bevöl­kerung) — sonst dyna­mische Ineffi­zienz: es könnte je nach Grenz­ertrag zu Unter- oder Über­akku­mula­tion von Kapital kommen (im 2. Fall wäre Einfüh­rung des UV Pareto-verbes­sernd) • F. 218: Argu­mente gegen KDV: Rendite unsicher, Infla­tions­risiko
[Web-Link][Film] V. Pispers: Volker Pispers erklärt: “Das Rentensystem” (Video). vordenkseiten.wordpress.com, 25.8.2010. • Volker Pispers erklärt, warum das umla­gege­deckte Renten­system 1000x besser ist als ein kapi­talge­decktes
[HTML] H. Wozniewski: Das Finanzierungs­problem der Renten und seine Lösung einmal anschau­lich erklärt — mit Mono­poly. www.karstenuwe.com/author/honigmann/, 26.8.2010. • Das Stan­dard-Mono­poly­spiel, erwei­tert um folgende Regeln (meine Reihen­folge:) • a) es gibt Beitrags­zahler, Rentner und Reiche, aber zusammen genau 4 Spieler • b) der jeweils reichste Spieler ist der (einzige, nicht-versi­cherte) Reiche • der jeweils am weite­sten vorne liegende Spieler ist Rentner (es können 1 oder — bei 2 gleichauf vorne Liegenden — 2 sein) und bekommt das ganze Geld aus der Renten­kasse (s.u.) bzw. die 2 teilen es sich • c) wer weder Reicher noch Rentner ist, ist Beitrags­zahler (es können 1 oder normaler­weise 2 sein) und zahlt 10% des Geldes (kaufm�nnisch gerundet auf glatte 1000er — wer also weniger als 500 hat, zahlt nichts) in die Renten­kasse ein • d) der Reiche zahlt weder in die Kasse ein noch erhält er eine Rente • typi­sche Spiel­verläufe zeigen: während das System zu Anfang ganz gut funktio­niert, bricht es am Ende des Spiels zusammen, weil Beitrags­zahler und Rentner kaum noch Geld haben und der Reiche den Rest des Geldes ange­sammelt hat, aber nicht zur Renten­zahlung verpflichtet ist • einen solchen Verlauf kann man nur verhin­dern durch eine Vermö­gens­begren­zung: jeder Spieler darf nur den Wert von 10000 an Grund­stücken und Gebäuden plus max. doppelt so viele Werte an Grund­stücken und Gebäuden besitzen wie der ärmste Spieler — über­schüs­sige Werte muss er an den Meist­bietenden verstei­gern • auf diese Weise geht den ärmeren Spielern das Geld nicht aus und das Spiel dauert ewig • führt man dagegen nur eine Versi­cherungs­pflicht für den Reichen ein (mit daraus entste­hendem Renten­anspruch), dauert das Spiel zwar länger, aber es bricht schließ­lich doch zusammen;  [Web-Link] Online-Version
[Web-Link] T. Schösser: Das Umlageverfahren als intergenerative Versicherung: Eine theore­tische Unter­suchung (Paper­back). VDM Verlag Dr. Müller, Oktober 2010. 92 Seiten, als Taschen­buch 49,00€=53¢/Seite. • Aus der Produkt­beschrei­bung: • Über­blick über verschie­dene Recht­ferti­gungen für das UV • wesent­licher Vorteil dieses Renten­systems ist die Fähig­keit zur inter­genera­tiven Risi­kotei­lung • auf Basis modell­theo­reti­scher Unter­suchungen wird dar­gestellt, inwie­weit das UV unter­schied­liche genera­tions­spezi­fische Einkom­mens­risiken zwischen den Gene­rati­onen aufteilen und somit einen Versiche­rungs­schutz bieten kann • die damit verbun­denen posi­tiven Wohl­fahrts­effekte werden aus der Ex-ante- und der Ex-post-Perspek­tive analy­siert • der Autor ist Bank­kauf­mann und Diplom-Volks­wirt und derzeit Senior Risk Manager bei der KfW Banken­gruppe
[PDF] Christian Alexander Belabed: Zukunft der Pensionssysteme — Umlage- vs. Kapitaldeckungsverfahren. Die öffentlichen Pensionssysteme der europäischen Länder stehen immer wieder in der Kritik. Erst kürzlich hat Angel Gurr�a, der Generalsekretär der OECD, Österreichs Reformbemühungenin diesem Bereich kritisiert. Im vorliegenden Beitrag soll demnach ein Systemvergleich zwischen öffentlichen Umlageverfahren und privaten, kapitalgedeckten Verfahren, dargestellt werden. Es zeigt sich, dass die demografischen Herausforderungen, das zentrale Argument gegen die öffentlichen Umlageverfahren, auch für die privaten, kapitalgedeckten Systeme gelten. Die Risiken der steigenden Lebenserwartung werden zudem immer stärker auf die Versicherten übergewälzt, indem von leistungs- auf beitragsorientierte Pensionssysteme umgestellt wird. Die Umstellung auf private, kapitalgedeckte Pensionsvorsorge, besonders im Lichte der aktuellen Finanzmarktentwicklung, löst die Herausforderungen des demografischen Wandels nichtZentrum für Zukunftsstudien der Fachhochschule Salzburg GmbH, 2011
[HTML] Gastbeitrag Marcel Fratzscher: Finanzen: Investieren statt Steuern senken. Die Politik sollte nichts versprechen, was sie nicht halten kann. Steuersenkungen w�ren genau das. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, braucht Deutschland etwas ganz anderes. Trotz Flüchtlingskrise hat der Bund allein im vergangenen Jahr einen Überschuss von zwölf Milliarden Euro erzielt. Steuersenkungen ohne entsprechende Gegenfinanzierung sind dann sinnvoll, wenn zu erwarten ist, dass die gute Finanzlage in den kommenden fünf bis zehn Jahren anhalten wird. Davon kann in Deutschland nicht ausgegangen werden. Die Bundesregierung hat viele teure Wahlgeschenke verteilt. Allein die Rentenreform von 2014 kostet knapp zehn Milliarden Euro jedes Jahr. Nur aufgrund der niedrigen Zinsen hat der deutsche Fiskus im vergangenen Jahr 40 Milliarden Euro weniger für den Zinsdienst ausgeben müssen. Doch die niedrige Arbeitslosigkeit und der hohe sozialversicherungs­pflichtige Beschäftigungsstand werden nicht von Dauer sein. Bereits 2017 könnte die Arbeitslosigkeit wieder steigen. Es wäre also klüger, die temporären Überschüsse in die Zukunft zu investieren. Angesagt wären eine Investitions­offensive für Bildung, Infrastruktur und Innovation und eine Steuerreform für mehr Steuergerechtigkeit. ZEIT ONLINE, 30.5.2016
[PDF] Zusätzliche Altersvorsorge. ...Abschnitt D. Staatliche Förderung, 1. Die Förderung durch Steuer- und Beitragsfreiheit. 
Beispiel 1: Ein verheirateter Facharbeiter (Ehefrau nicht berufstätig, zwei Kinder, Steuerklasse 3) sorgt selbst mit 1000 Euro jährlich vor. Er nutzt die Entgeltumwandlung, erhält den tariflichen Arbeitgeberzuschuss von etwa 200 Euro im Jahr und nutzt die Steuer- und Sozialversicherungs­freiheit der Umwandlungsbeträge. S. 25/26:
Entgeltumwandlung, Beispiel 1
Jahresbruttoverdienst 35.000 €
Gesamtsparleistung ((Eigenbeitrag und Förderung) 1.200 €

hiervon Arbeitgeberzuschuss ca. 200 €
Steuer- und Sozialabgabenersparnis ca. 490 €
Höhe der Vorteile insgesamt
(Arbeitgeberzuschuss, Steuer- und Sozialversicherungsersparnis)
ca. 690 €

Förderquote ca. 58%
Beispiel 2: unverheiratete Arbeitnehmerin im Gastgewerbe (keine Kinder, Steuerklasse 1). Der Arbeitgeber fördert die Entgeltumwandlung mit einem Zuschuss von 16 %. Nach dem Tarifvertrag erhält sie vom Arbeitgeber zusätzlich die Anschubfinanzierung von 150 Euro pro Jahr direkt auf ihr „Altersvorsorgekonto”. S. 26/27:
Entgeltumwandlung, Beispiel 2
Jahresbruttoverdienst 21.600 €
Gesamtsparleistung ((Eigenbeitrag und Förderung) 266 €
hiervon Arbeitgeberzuschuss 166 €
Steuer- und Sozialabgabenersparnis ca. 48 €
Höhe der Vorteile insgesamt
(Arbeitgeberzuschuss, Steuer- und Sozialversicherungsersparnis)
ca. 214 €
Förderquote ca. 80%
Wenn Ehegatten in der Zeit vor 2012 z. B. nach der Geburt eines Kindes von der mittelbaren in die unmittelbare Förderung gewechselt sind und so fehlende Zulagen verloren haben, gibt es eine Nachzahlungsmöglichkeit, um die Zulagen zu erhalten.
● Bundes­ministe­rium für Arbeit und Soziales. Referat Information, Publikation, Redaktion. Januar 2014
[Web-Link][Buch] Ingo Bode, Felix Wilke: Private Vorsorge als Illusion: Rationalitätsprobleme des neuen deutschen Rentenmodells[!]. Das deutsche System der Alterssicherung ist nicht mehr das, was es einmal war. Es druchläuft seit den 1990er Jahren einen tief greifenden Wandel mit einer neuen Geschäfts­grundlage: Rückbau staatlicher bzw. öffentlich verantworteter Programme bei gleichzeitiger Verbreit(er)ung induvidua­lisierter und marktlicher Organisa­tionsformen. Aus deutscher Sicht kann man auch von einer Teilpriva­tisierung der Alterssicherung und von einem pfadbrechenden Wandel sprechen. Im Mainstream des wirtschaftswissenschaftlichen Diskurses gilt das Kapitaldeckungs­verfahren als die ökonomisch effizientere, weil renditeträchtigere und nachhaltigere Organisa­tionsform. Bei genauerem Hinsehen löst sich diese Gewissheit einer Überlegenheit schnell auf. Nun ist lange bekannt, dass eine Volkswirtschaft keine Vorräte für die Zukunft horten kann. Der Systemumbau war weder politisch noch ökonomisch zwingend und die Erwartung, breitere Bevölkerungs­schichten würden sich selbst ein ausk�mmliches Dasein im Alter verschaffen, erscheint empirisch fragwürdig. Die gesellschaftliche Organisation des Ruhestands ist so nicht nachhaltiger geworden, sondern unruhiger und weniger egalitär. CAMPUS Verlag, Oktober 2014. 317 Seiten, 39,90€=13¢/Seite. • • •
[HTML] Lukas van dem Berge, Bernd Weidensteiner: Deutschland schrumpft, Demografie bremst Wachstum. Deutschland steht ein deutlicher Bevölkerungsrückgang bevor. Die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter dürfte bis 2040 um über 20 % auf 39 Millionen fallen:

Der Rückgang der Erwerbsbeschäftigten dämpft das langfristig zu erwartende Wirtschaftswachstum, das unter 1 % pro Jahr fallen dürfte. Andere Länder stehen besser da. So könnte Frankreich Deutschland in der Wirtschafts­leistung langfristig einholen. Ein höheres Renteneintrittsalter, eine steigende Beschäfti­gungsquote von Frauen und eine deutlich umfangreichere Einwanderung könnten diesem Trend entgegenwirken, werden ihn aber wohl kaum vollständig kompensieren können
ideas Ausgabe 150, Oktober 2014
[HTML] Fabrizio Zilibotti:  Makroökonom: Wieso kapitalgedeckte Rentensysteme nicht immer die besten sind[!]. Der Zürcher Makroökonom Fabrizio Zilibotti erläutert, wieso er China empfiehlt, erst allmählich zu einer kapitalgedeckten Altersvorsorge überzugehen — und wieso dies für die Schweiz nicht gilt. Neue Zürcher Zeitung, 15.10.2014
[HTML] Nadine Cwik: Umfrage: Rente — Bundesbürger schätzen Rentenreform der großen Koalition falsch ein. Rente: Das große Rentenpaket der schwarz-roten Koalition trat im Juli in Kraft. Kernelemente sind die Mütterrente und die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren. Doch sind sich die Deutschen über die Folgen der Rentenreform im Klaren? Versicherungsbote, 20.10.2014
[HTML] Daniel Baumann: Kapitalgedeckte Vorsorge: Zinskrise schwächt Vorsorge (Die große Entzauberung). In der aktuellen Zinskrise zeigen sich die Schwächen der kapitalgedeckten Vorsorge. Die gesetzliche Sozialversicherung wurde zu früh abgeschrieben. Der einzige Vorteil der kapitalgedeckten Vorsorge ist, dass nicht nur die Lohneinkommen zur Altersvorsorge herangezogen werden. Frankfurter Rundschau, 13.8.2015. • Blüms „Die Rente ist sicher” • die Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder (SPD) und ihre Einfl�sterer glaubten, eine geniale Lösung gefunden zu haben: die kapitalgedeckte Vorsorge • des Sparers Geld sollte dort „arbeiten”, um später einen angenehmen Ruhestand zu finanzieren • schneller als erwartet stürzt das ganze System in die Krise • die Niedrigzinsen der EZB bringen kapitalgedeckte Versicherungen in schwere Bedrängnis • für Neuanlagen gibt es kaum noch halbwegs ordentliche Renditen • der IWF sieht die Versicherer inzwischen als eine der größten Bedrohungen für das europäische Finanzsystem • die Politik hat bereits eingegriffen: der Garantiezins wurde auf 1,25% gesenkt und die Ausschüttung der Bewertungsreserven an die Kunden sowie der Gewinne an die Eigentümer reduziert • die Bürger wundern sich: ihnen wurde versprochen, dass die kapitalgedeckte Altersvorsorge als Lösung aller Rentenprobleme bringen würde • diese Versicherungen werden weniger Zinsen abwerfen als gedacht und teurer als die gesetzliche Rentenversicherung • auch die private Krankenversicherung gerät durch die Niedrigzinsen unter Druck • die Öffentlichkeit durchschaute das System nicht und blieb oft in dem Glauben, dass die Versicherungen die Beiträge ihrer Kunden in Form eines riesigen Geldberges in einem Tresor horten würden • im Alter würde der Tresor aufgemacht, das Geld herausgeholt und zurück verteilt • auch für die Kapitaldeckung arbeiten die künftigen Generationen — das Argument der Generationengerechtigkeit ist eine Mogelpackung • der einzige Vorteil der kapitalgedeckten Vorsorge ist, dass auch andere Einnahmequellen herangezogen werden, z.B. über Sozialabgaben für Maschinen • hohe Kosten haften dem System an: nicht nur der Verwaltungs- und Marketingaufwand der Unternehmen, die daneben auch noch ein Gewinn anstreben • nach einer Untersuchung der Zeitschrift &bdquoÖkotest” 2011 waren bei manchen Anbietern die Gebühren höher als die staatliche Förderung • Albrecht Müller von den „Nachdenkseiten” hält die Riester-Rente für eine Verschwendung von Steuergeldern • es schließen diejenigen, die im Alter am dringendsten zusätzliche Einnahmen bräuchten, selten Verträge ab, weil sie es sich nicht leisten können • sie sind aber vom Absinken des Rentenniveaus betroffen, das gleichzeitig mit der Riester-Rente beschlossen wurde • Norbert Blüm verteidigt das umlagefinanzierte Rentensystem: „Es ist das sicherste, was wir bieten können. Es hat in den vergangenen hundert Jahren zwei Weltkriege überstanden, eine Inflation und auch die Währungsreform. Von der Privatversicherung lässt sich das nicht behaupten. Deren vergangene hundert Jahre waren hundert Jahre gebrochener Versprechungen.” • der Kölner Statistiker Gerd Bosbach: „Ganz entgegen einer weit verbreiteten Ansicht gibt die deutsche Gesellschaft tendenziell immer weniger ihres Reichtums für die steigende Zahl von gesetzlichen Rentnern aus.” • heute fließen nur noch 9,6% der jährlichen Wirtschaftsleistung in die gesetzliche Rente, vor 15 Jahren waren es noch 10,7% • laut Bosbach bekamen langjährig Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren im Jahr 2000 als durchschnittliche Altersrente noch 1021€, 2013 waren es nur noch 908€ — Preissteigerungen noch unberücksichtigt • stets gab es das Argument, dass es im Verhältnis zu arbeitenden Einzahlern immer mehr Menschen gäbe, die Leistungen der Sozialversicherungen bezögen • dabei wurden zwei Dinge unterschlagen: • 1) von 1990 bis 2012 hat sich die deutsche Wirtschaftsleistung verdoppelt — bei gleichgebliebener Zahl an Arbeitsstunden • 2) der größte Teil des demografischen Wandels hat sich bereits in den vergangenen 100 Jahren abgespielt • laut Statistischem Bundesamt wird zwischen 2013 und 2060 jährlich nur einer von 100 Erwerbstätigen aus dem Arbeitsleben ausscheiden • Bosbach: „Das ist ökonomisch kein Problem” • knapp zehn Jahre nach dem Ende der Regierung Schröder ist die kapitalgedeckte Altersvorsorge entzaubert

6. Riester-Rente und Riester-Faktor  

[PDF] Wissenschaftlicher Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium: Grundlegende Reform der gesetzlichen Rentenversicherung. Bundesministerium für Wirtschaft, 1998, • Tabelle 1: die voraussichtliche Entwicklung der Bevölkerung bis 2050, Altenquotienten Statistisches Bundesamt und interministerielle Arbeitsgruppe • die Entwicklung des Beitragssatzes bis 2050 • Realkapital als Ersatz des fehlenden Humankapitals • Szenarium I: Fortführung des bisherigen Systems • Szenarium II: Untertunnelung des Beitragsberges durch eine kollektive Kapitalreserve • Szenarium III: vollständiger Umstieg auf private Kapitaldeckung • Szenarium IV: Streckung der Kapitaldeckung durch vorübergehende Staatsverschuldung • Szenarium V: Ergänzung des Umlagesysrems durch private Teilkapitaldeckung mit fester Sparquote • Szenarium VI: private Teilkapitaldeckung mit variabler Sparquote • der Beirat hält eine partielle Kapitaldeckung mit gestaffelter Sparquote für die attraktivste Lösung • warum die gesamtwirtschaftliche Ersparnis steigt, aber nicht zuviel gespart wird
[HTML] Riester-Reform (gilt seit 1.1.2002). AHV Alters-und Hinterbliebenen-Versicherung der Techni­schen Über­wachungs­vereine -VVaG- seit 1924, 2002? • Recht auf Entgelt­umwand­lung (4% der BBG=Beitrags­bemes­sungs­grenze) • Netto-Renten­niveau wird bis zum Jahr 2030 "offi­ziell" von 70% auf rund 68% abge­senkt • Real bedeutet dies eine Absen­kung des Renten­niveaus von 70% auf 64% • Grafik: Renten­niveau 2000–2030 in % nach 1) alter Formel, 2) neuer Formel • neue und alte Renten­formel unter­scheiden sich um 4 Prozent­punkte • dies sind die 4%, die man — nach Vorstel­lung der Regie­rung — "entgelt­umwan­deln" soll • Netto-Renten­niveau = Netto Rentner / Netto Aktiver • Voraus­setzung für die oben genannten Prozent­zahlen: Person ist „Eckrentner” (d.h. 45 Jahre lang Einzah­lung in die Renten­kasse; immer Durch­schnitts­verdienst)
[HTML] Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Renten­versiche­rung. Deut­sche Renten­versi­cherung, 2009
[HTML] J. von Bröckel: Die Besteuerung von Renten. www.janvonbroeckel.de/soziales/rentenbesteuerung.html, 2009. • Tabelle der Sonder­ausga­benab­züge für Alters­vorsor­gebei­träge bis 2025 und der Besteu­erung der Renten bis 2040 • Grafik Besteu­erung der Renten bis 2040 • unzäh­lige Detail­rege­lungen
[HTML] Altersvorsorge und neue Rentenbesteuerung ab 2005. Steuerrat24, 2009. • 2005 trat die nach­gela­gerte Renten­besteu­erung (Alters­einkünfte­gesetz) in Kraft: • in den kommenden 35 Jahren werden für jeden neuen Rentner­jahr­gang der Besteu­erungs­anteil für Renten neu und höher berechnet, der Versor­gungs­frei­betrag und ein neuer Zuschlag für Pensi­onen und Betriebs­renten neu und nied­riger fest­gesetzt sowie der Alters­entlas­tungs­betrag für andere Alters­einkünfte neu und geringer ange­setzt; • in den kommenden 20 Jahren ändern sich jedes Jahr der abzugs­fähige Höchst­betrag für Alters­vorsorge­aufwen­dungen bei allen Erwerbs­tätigen und die Vorsor­gepau­schale bei Ange­stellten und Versor­gungs­empfän­gern: • in den kommenden 15 Jahren wird die Berech­nung der abzugs­fähigen Vorsorge­aufwen­dungen deut­lich erschwert, weil die beiden neuen Höchst­beträge für Alters­vorsorge­aufwen­dungen und andere Vorsorge­aufwen­dungen mit dem „alten” Vorsorge­höchst­betrag des Jahres 2004 im Rahmen einer soge­nannten Güns­tiger­rechnung vergli­chen werden und der günsti­gere Betrag berück­sich­tigt wird. • Konse­quenz: jeder Rentner­jahr­gang (anstei­gend bis 2040) muss mehr versteuern, jeder aktiv Beschäf­tigte kann jedes Jahr (anstei­gend bis 2025) mehr für die Alters­vorsorge absetzen
[HTML] Häufige Fragen zu Altersvermögens­gesetz – "Riester-Rente". Oberfinanzdirektion Hannover, 2007
[HTML] H.J. Kotz: Entwurf zum Altersvermögensgesetz � AVmG ~ (Bundesdrucksache 14/4595). Rechtsanwalt Kotz, www.ra-kotz.de, 2009. • „Bei einer Begren­zung des Anstiegs des Beitrags­satzes zur gesetz­lichen Renten­versi­cherung, ist ... der eigen­verant­wort­liche Aufbau einer kapi­talge­deckten Alters­vorsorge zur Siche­rung des Lebens­stan­dards im Alter unerläss­lich.” • „... Ziel, die Renten­versi­cherung auch lang­fristig für die jüngere Genera­tion bezahlbar zu erhalten und ihr im Alter einen angemes­senen Lebens­stan­dard zu sichern.” • „... werden die bisher erwor­benen Renten­ansprüche durch die neuen Maßnahmen geschützt und gestärkt.” • „Das Renten­niveau soll jetzt bis zum Jahr 2030 auf 67 % und nicht mehr auf 64 % sinken.” • Wirkung des AVmG auf Beitrags­satz und Renten­niveau (in %) in der GRV:
Wirkung des AVmG 2001 2002 2003 2004 2005 2010 2020 2030

1. Geltendes Recht (einschl. Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit):

Beitragssatz 19,1 % 19,2 % 19,1 % 19,2 % 19,0 % 19,5 % 20,6 % 23,6 %
Rentenniveau 69,0 % 69,7 % 69,7 % 70,2 % 68,0 % 69,5 % 69,3 % 69,6 %

2. Gesamtwirkung der Reform:

Beitragssatz 19,1 % 19,0 % 18,8 % 18,9 % 18,7 % 18,5 % 19,6 % 21,8 %
Beitragssatzwirkung 0,0 % -0,2 % -0,3 % -0,3 % -0,3 % -1,0 % -1,0 % -1,8 %
Rentenniveau für Zugänge in 2020, 2030 67,2 % 64,4 %
Rentenniveau Bestand/Zugänge bis 2011 69,0 % 70,0 % 69,3 % 70,6 % 68,3 % 69,0 % 69,3 % 68,6 %
• durch die Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge werden Bund, Länder und Gemeinden wie folgt belastet (in Mio. DM):
Finanz­belastung
(in Mio. DM)
Entstehungs-
jahr
Rechnungsjahr
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008

Insgesamt

-20.350   -122 -553 -4.791 -5.059 -9.968 -9.773 -15.008 -15.208

Bund

-9.090   -55 -249 -2.136 -2.259 -4.454 -4.363 -6.705 -6.796

Länder

-8.316   -48 -220 -1.958 -2.065 -4.070 -3.994 -6.131 -6.212

Gemeinden

-2.944   -19 -84 -697 -735 -1.416 -1.416 -2.172 -2.200
• „die mittel­fristige Senkung und lang­fris­tige Stabi­lisie­rung des Beitrags­satzes zur gesetz­lichen Renten­versi­cherung führt zu einer Vermin­derung der Lohn­neben­kosten und damit der Lohn­kosten insge­samt.”
[PDF] Modifikation der Rentenanpassungs­formel zur Begren­zung des Beitrags­satz­anstiegs[!]. Geschäfts­stelle der Kommis­sion für die Nach­haltig­keit in der Finan­zie­rung der Sozi­alen Siche­rungs­systeme, 2003. • Das Ziel von Beitrags­sätzen nicht über 20% bis 2020 und nicht über 22% sowie ein Netto-Standard­renten­niveau nicht unter 67% lassen sich nicht gemeinsam errei­chen • Dämp­fung des Beitrags­satz­anstiegs über Anhe­bung der Alters­grenzen oder über Anpas­sung der Renten (die schnelle Wirkung hätte) • proble­matisch, dass Renten­anpas­sungs­formel schon wieder geän­dert wird • Nach­haltig­keits­faktor wirkt durch Einbe­ziehung der Anzahl der Rentner und Beitrags­zahler als „regel­gebun­dener Stabi­lisator” • der Nach­haltig­keits­faktor unter­scheidet sich vom „demo­grafi­schen Faktor”, der an die stei­gende Lebens­erwar­tung gekop­pelt war, die aber bereits durch die Anhe­bung der Alters­grenzen berück­sich­tigt ist • Rela­tion zwischen Rentnern und Beitrags­zahlern berück­sich­tigt sowohl Entwick­lung der Geburten als auch der Erwerbs­tätig­keit • Beitrags­satz­ziel von 22% in 2030 geht mit Reduktion des Brutto­renten­niveaus von ca. 2% einher • vom Rück­gang des Brutto­renten­niveaus von 47,8% in 2003 auf 39,8% in 2030 entfallen etwa 6% auf den Riester­faktor und 2,2% auf den Nach­haltig­keits­faktor • durch die zusätz­lich erwor­benen Entgelt­punkte bei Anhe­bung der Alters­grenzen steigt das Brutto­renten­niveau wieder um 1,5%Gesamt­belastung für Alters­vorsorge inklu­sive Riester-Rente: ca. 26% in 2030 (ohne die steuer­liche Förde­rung) — also minde­stens 4% mehr als ohne Riester-Rente!
[PDF] M. Thum: Theorie des Sozialstaates, Kapitel 11: Reformen der deut­schen Renten­versi­che­rung. SVWL Finanz­wissen­schaft, TU Dresden, 2005. • Optionen zur Reak­tion auf nahezu-Verdop­pelung des Alterslast­quoti­enten bis 2035 • modifi­zierte Brutto­lohn­anpas­sung mit Riester-Reform, damit sich in Zukunft Beitragssatz-Erhöhungen auf Beitrags­zahler und Rentner auswirken • weitere Elemente der Riester-Reform: Bundes­zuschuss aus Öko­steuer und 1% Mehr­wert­steuer, Absen­kung des Renten­niveaus durch Anpas­sung des aktu­ellen Renten­werts  [GIF-Bild] Prognosen über Beitrag­ssatz und Renten­niveau 2000-2050
[PDF] Die Reformen seit 2001 senken das Rentenniveau. Deut­sches Institut für Alters­vorsorge, 2004? • Grafik: Renten­niveau des Eckrent­ners vor 2001 und nach der Reform 2004
[HTML] H. Heß: Riester-Rente. www.agenturhess.de/html/riester-rente.html, Generalagentur Henry Heß, Ravensburg, SIGNAL IDUNA. 2010. • „Eine Tatsache ist ganz wichtig und wird leider meist igno­riert: Die Riester-Rente deckt nicht die �klassische� Versor­gungs­lücke der gesetz­lichen Renten­versi­cherung ab, sondern nur die durch die Riester-Reform 2001 neu geschaf­fene Lücke !” • welcher Personen­kreis wird geför­dert ?
[HTML] WikipediA: Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonder­ausgaben­abzugs­möglich­keiten geför­derte, privat finan­zierte Rente → Alters­vermö­gens­gesetz (AVmG). WikipediA, 2010. • Durch die Reform der gesetz­lichen Renten­versi­cherung 2000/2001 wurde das Netto­renten­niveau des Eckrent­ners von 70% auf 67% redu­ziert • ein Anbieter eines Riester-Produkts muss zum Beginn des Auszah­lungs­zeit­punktes mindes­tens die Summe der einge­zahlten Beiträge garan­tieren • bezahlt wird eine lebens­lange Rente • das Kapital in einem Riester-Vertrag bleibt bei der Anrech­nung von Vermögen unberück­sich­tigt • das ange­sparte Kapital kann über­tragen werden • es kann aber weniger Kapital angespart sein, als Spar­beiträge einge­zahlt wurden (Abschluss­kosten und Provi­sionen oder schlechte Kurs­entwick­lung!) • das Guthaben ist während der Anspar­phase pfän­dungs­sicher • staat­liche Förde­rung: Alters­vorsor­gezu­lage oder Sonder­ausgaben­abzug (Güns­tiger­prüfung des Finanz­amts) • zahl­reiche Einschrän­kungen • zulässige Leis­tungen sind Alters-, Inva­liden- und Hinter­blie­benen­renten • die Alters­vorsor­gezu­lage fließt in den Vertrag und nicht direkt an den Beitrags­zahler • die Alters­vorsor­gezu­lage muss bean­­tragt werden • für den Anbieter Infor­mations­pflichten (Abschluss-, Vertriebs- und Verwal­tungs­kosten, Stand des Alters­vorsorge­vermö­gens und Aspekte der Kapi­talan­lage) • der Versi­cherte muss der unbeschränkten Steuer­pflicht unter­liegen — fällt sie weg, müssen die Zulagen und die steuer­liche Förde­rung zurück­gezahlt werden • die Alters­vorsor­gezu­lage setzt sich aus der Grund­zulage und der Kinder­zulage zusammen (Tabelle der Beträge 2002–2008) • jeder Ehegatte muss einen eigenen Vertrag abschließen, um die Grund­zulage zu erhalten • nur wer den Mindest­eigen­beitrag (mindes­tens so hoch wie der Sockel­betrag) in den Riester­vertrag leistet, erhält die volle Zulage • in vielen Fällen ergibt sich kein steuer­licher Effekt • Berufs­einsteiger-Bonus (nur für nach 1982 Gebo­rene): im ersten Spar­jahr eine um 200 € erhöhte Grund­zulage • bei einigen Sach­verhalten müssen Zulagen oder Steuer­vorteile zurück­gezahlt werden • enthal­tene Erträge sind auch noch zu versteuern • nicht zurück­zuzahlen ist bei Ruhe­stel­lung des Vertrages • zuständig für alle Förde­rungs­aufgaben ist die Zentrale Zulagen­stelle für Alters­vermögen (ZfA) • Unter­nehmen kommuni­zieren mit der ZfA im XML-Format (siehe Kommu­nika­tions­hand­buch der ZfA) • förder­fähige Spar­formen: Bank­spar­plan, klassi­sche Renten­versi­cherung, fonds­gebun­dene Renten­versi­cherung, Fonds­spar­plan, Pensions­kasse, Pensions­fonds und evtl. auch Direkt­versi­cherung • erfor­derliche Angaben über Familie, Einkommen und Kinder­geld­bezug sind aus Sicht des Daten­schutzes bedenk­lich • Kritik­punkte: • Subven­tion der Versi­cherungs­anbieter durch Riester-Förderung möglicher­weise schwerer Verstoß gegen markt­wirtschaft­liche Ord­nung • nur schein­barer Erfolg: eher starker Abzug von Kapital aus anderen Spar­formen → starke Mit­nahme­effekte • Verlust­geschäft vor allem für Gering­verdiener, aber auch für längere Zeit beschäf­tigungs­lose Personen, da nicht der Grund­siche­rung zugeschlagen, sondern verrechnet • wer es nach 35 Beitragsjahren nicht über 700 € Rente schafft, für den ist die Riester-Rente ein Verlustgeschäft • Riester-Zulage kein „Geschenk” des Staates, sondern dazu da, doppelte Besteu­erung zu ver­ringern, denn Leistungen aus Riester-Rente sind in Aus­zahlungs­phase voll ein­kommen­steuer­pflichtig • Beiträge in Ein­zahlungs­phase stets sozial­versiche­rungs­pflichtig: daher in Aus­zahlungs­phase für frei­willig Versi­cherte in gesetz­licher Kranken­versi­cherung nun Doppel­verbei­tragung in Kranken­versi­cherung und Pflege­versi­cherung • EU-­Kommis­sion sah EU-Vertrags­verletzung wegen Gewäh­rung nur an in Deutsch­land unbeschränkt Steuer­pflichtige (Bin­dung der Förde­rung an dauernden Wohn­sitz in Deutsch­land: kein Lebens­abend im Aus­land) • Kapital­garantie bringt Rendite­einbußen • Aus­zahlung nur als lebens­lange Rente, nicht als Einmal­betrag • Albrecht Müller stellt insge­samt ein vernich­tendes Urteil aus: das bishe­rige UV sei um vieles güns­tiger und effizi­enter sowie insge­samt sozi­aler • Norbert Blüm: keine Antwort auf die Alters­sicher­heit derje­nigen, die sich keine Riester-Rente leisten können — die 13 Mrd. € Förde­rung kommen „Allianz & Co.” zugute • Prof. Klaus Jaeger: ein heute 30-jäh­riger Mann muss mindes­tens 92 Jahre alt werden, um seine einge­zahlten Beträge samt Zinsen zurück­zubekommen • Zahl der abge­schlos­senen Riester­verträge 2010 ca. 14 Mio.
[PDF][GIF-Bild] H. Ribhegge: Entwicklung der Riester-Rente 2001–2007. Vorle­sung Soziale Siche­rung in der EU, Europa-Univer­sität Viadrina Frank­furt/Oder, SS 2008. • Invest­ment­fonds­verträge, Bank­spar­verträge, Versi­cherungs­verträge
[PDF] H. Fehr, H. Jess: Die rot-grüne Renten­reform in Deutsch­land: Ein erster Schritt in Rich­tung Kapital­deckung. Die Ange­stell­tenver­siche­rung, Jg. 48/5-6, 2001. • Modifi­zierte Netto­lohn­anpas­sung: Renten­anpas­sung nicht mehr durch Ände­rungen in Steuer­recht und Beitrags­sätzen tangiert • Anstieg des fiktiven Spar­beitrags dämpft auch das für Niveau­berech­nung rele­vante Arbeit­nehmer­einkommen → hebt Niveau an • geho­bene Einkom­mens­schichten durch Sonder­ausgaben­regelung massiv begünstigt! • inter­genera­tive Belastuns­verschie­bungen: Verlierer sind Rentner und Jahr­gänge kurz vor der Rente (niedri­gere Renten, kein bzw. kaum Vorteil von Beitrags­senkungen, Negativ­wirkung der Spar­förde­rung wegen Finan­zierung durch Konsum­steuern), Gewinner die Jüngeren (weil schlechter verzinste Beiträge sinken und wegen Spar­förde­rung) • Absen­kung des Renten­niveaus belastet wegen geringer Rendite der GRV untere Einkom­mens­klassen relativ weniger, jedoch profi­tieren höhere Einkom­mens­klassen sehr von (Konsum­steuer-finan­zierter) Spar­förde­rung • insge­samt Effi­zienz­gewinne durch nied­rigere Beitrags­sätze und vor allem Spar­förde­rung • zu befürchten, dass obere Einkom­mens­schichten über­mäßig profi­tieren
[HTML] W. Kannengießer: Politik: Sozialpolitik: Die nächste Rentenreform kommt bestimmt. aerzteblatt.de, Deut­sches Ärzte­blatt 98(9), 2001. • Das Alters­vermö­gens­ergän­zungs­gesetz hat der Bundesrat passieren lassen: damit alle Vorschriften, die das Renten­recht verän­dern, in Kraft • die staat­lich geför­derte private Alters­vorsorge hängt noch im Vermitt­lungs­ausschuss • schwer vorstellbar ist jedoch, dass das Alters­vermö­gens­gesetz und damit die Förde­rung der privaten Alters­vorsorge noch schei­tern könnte • in die Förde­rung einbe­zogen nur jene, die von der Kürzung ihrer Sozial­rente betroffen werden • auf Druck der Gewerk­schaften wurde die Absen­kung des Renten­niveaus auf 67% der Netto­ver­dienste begrenzt • die Renten­versi­cherung sei nicht mit dem ange­strebten Höchst­beitrag von 22% zu finan­zieren: man habe sich wieder einmal „reich” gerechnet • die Wirt­schaft hält einen zukünf­tigen Beitrags­satz von 22% für zu hoch, zumal ja noch die Beiträge der Versi­cherten für die private Vorsorge von 4% und die hohe Belas­tung der Steuer­zahler durch den Bundes­zuschuss hinzuzu­rechnen sind • es wird disku­tiert, ob dem Renten­system mit einer Erhö­hung der Alters­grenze, mit einer weiteren Aufstockung der Bundes­zuschüsse und mit der Einbe­ziehung weiterer Gruppen in die Versiche­rungs­pflicht zu helfen ist • die Sorge, dass die ange­strebte Absen­kung des Renten­niveaus nicht ausreicht, um das heutige Renten­system lang­fristig zu stabili­sieren, erscheint begründet • Riesters Verdienst ist es, den Weg für die private Alters­sicherung zu verbrei­tern, ohne damit direkt die Arbeits­kosten zu belasten • auf die private Alters­vorsorge kann ebenso wenig verzichtet werden wie auf das Abbremsen der Renten­dynamik und die Entlas­tung bei den Lohn­neben­kosten
[HTML] S. Eitenmüller: Rentenreform 2001: Jüngere Jahrgänge profitieren durch Riester-Rente. www.prognos.com, 2001. • Da jüngere Geburts­jahr­gänge mehr Zeit zum Aufbau privater Zusatz­rente haben, Netto­gewinner Geburts­jahr­gänge ab 1971 • Ältere können die zusätz­lichen Belastungen privater Vorsorge nicht ausglei­chen • Gerin­gere Belastung von älteren Beitrags­zahlern und Rentnern durch gesetz­liche Renten­ver­siche­rung für Beamte und Selbst­stän­dige möglich: fast 10 Geburts­jahr­gänge werden von Umver­tei­lungs­verlie­rern zu Gewinnern
[PDF] Stefan Eitenmüller: Reformoptionen für die gesetzliche Renten­versi­cherung[!]. Auswir­kungen der Renten­reform 2001 und die Vertei­lung der Umstiegs­kosten. edition der Hans-Böckler-Stiftung, 2001. • S. 89: „Ein (Teil-)Umstieg von einem Umlageverfahren auf ein Kapi­talde­ckungs­verfahren führt zwangs­läufig zu einer Über­gangs­belas­tung, da neben den zusätz­lich aufzu­brin­genden Beiträgen für das Kapi­talde­ckungs­verfahren weiterhin die Renten­zahlungen des Umla­gever­fahrens finan­ziert werden müssen.” • S. 89: „Mit der Renten­reform 2001 wurde die Zusatz­belas­tung der Beitrags­zahler in zwei­facher Hinsicht begrenzt: zum einen durch die Minde­rung der Renten­anpas­sung des Renten­bestandes, zum anderen durch die steuer­liche Förde­rung der privaten Vorsorge.” • kann die verblei­bende Zusatz­belas­tung durch die Einbe­ziehung der Selbst­stän­digen und Beamten nach­haltig gesenkt werden? • in der Studie „Umfi­nanzie­rung der Alters­siche­rung” aus 2001 wurde gezeigt, dass der Beitrags­satz zwar zunächst deut­lich gesenkt werden kann, nach 40 Jahren aber sogar ein höherer Beitrags­satz zu erwarten ist • S.122: Die Abschaf­fung der Beitrags­bemes­sungs­grenze erhöht zunächst die beitrags­pflich­tige Lohn­summe, was zur Senkung des Beitrags­satzes genutzt werden kann • S. 123: dies führt aber zu einem Rück­gang der steuer­finan­zierten Einnahmen der GRV und damit zu einer insgesamt stär­keren Belas­tung der Beitrags­zahler
[HTML] I. Seer: Studie über die Methoden der Rendite-Ermittlung bei der Riester-Rente. innovations report, 3.7.2002.
[PDF] T. Heimpel: Die Riesterrente — Eine Analyse der Programmentwicklung und Imple­mentation des Alters­vermö­gens­gesetzes. Magister­arbeit, Univ. Konstanz, 2003. • • • • • • • S.87: redis­tribu­tive Wirkung der Riester-Reform: „Die Versi­cherten erhalten bei gleicher Einzahl­leis­tung in das System weniger an Auszahl­leis­tung zurück, als wenn die bishe­rigen Rege­lungen beibe­halten worden wären” • •
[HTML] AP/ddp: Bundestagswahl: Seehofer rät zum Warten bei Riester-Rente. Ein neuer Boykottaufruf zur Riester-Rente aus dem Lager der Opposition bringt Arbeitsminister Riester in Rage. CSU-Sozialexperte Horst Seehofer hat davon abgeraten, vor der Bundestagswahl Verträge zur Riester-Rente abzuschließen. Die Förderanreize für die Geringverdiener müssen stimmen, damit sie vier Prozent ihres Einkommens dafür verwenden. Deshalb werden wir einen nennenswerten Teil des Fördervolumens zu Gunsten der Kleinverdiener umschichten und das Verfahren von elf auf zwei Kriterien reduzieren.”  FAZ.NET, 17.7.2002
[PDF] K.C.M. Windhövel: Kapitalakkumulation durch die Riester-Rente. Eine Abschät­zung von Kapital­stock und staat­lichen Zuzah­lungen an einem Modell mit 61 über­lappenden Genera­tionen. FNA-Diskus­sions­papier Nr. 2004/43, Forschungs­netz­werk Alters­siche­rung, Deut­sche Renten­ver­siche­rung Bund, 2004. • Overlapping-Gene­rations-Modell mit 61 Alters­kohorten • Simu­lations­rech­nung nach der Projek­tions­methode • maximal 34,3 Mio. Personen werden Riester-Berech­tigung haben • 2003: 5,1 Mio. Verträge, max. 890 Mio. € Grund- und Kinder­zulagen, max. akkumu­liertes Kapital 22,07 Mrd. € • inner­halb der Riester-Rente noch erheb­liches Ausschöp­fungs­poten­zial
[HTML] FAQ - Fragen zur Riester Rente. www.Versicherungs­vergleiche.biz , 2008. • Ziele der Riester-Reform: Beitrags­satz bis 2020 < 20%, bis 2030 < 22%; Renten­niveau bis 2030 für Eckrentner nicht < 67% • Alters­vermö­gens­gesetz (AVmG, im Bundesrat zustimmungspflichtig): Aufbau einer zusätz­lichen Alters­vorsorge, Gesetz zur Verbes­serung der betrieb­lichen Alters­vorsorge, Vermei­dung der „Verschämten Armut”, jähr­liche Infor­mation über Stand der Renten­anwart­schaften • Alters­vermögen­ergän­zungs­gesetz (AVmEG, nicht zustim­mungs­pflichtig): verän­derte Renten­anpas­sungs­formel, kind­bezo­gene Höher­bewer­tung von Beitrags­zeiten bei der Renten­berech­nung, Reform des Hinter­blie­benen­rechts, Renten­split­ting unter Ehegatten, Schlie­ßung renten­recht­licher Lücken zu Beginn der Versiche­rungs­biografie • die Verträge werden in der Sozial- oder Arbeits­losen­hilfe nicht ange­rechnet • die Erträge in der Aufschub­zeit sind steuer­frei — bei Renten­bezug sind die Leis­tungen voll steuer­pflichtig • UniSex-Tarife damals noch nicht zwin­gend vorge­schrieben • staat­liche Förde­rung muss zurück gezahlt werden, wenn der Versiche­rungs­nehmer vor Renten­beginn stirbt
[HTML] Der Riester-Faktor. nachrichten.T-online.de, 2008. • Riester-Abschlag 2003 einge­führt, weil „riesternde” Beschäftigte weniger netto übrig haben und diese Last auch auf Rentner verteilt werden sollte • Riester-Faktor mindert Renten­erhö­hungen um etwa 0,6%
[HTML] WikipediA: Renten­anpassungs­formel (fälsch­lich kurz Renten­formel) gibt an, mit welcher Rate der aktu­elle Renten­wert jähr­lich zum 1. Juli der Einkom­mens­entwick­lung ange­passt wird. 2009. Anmer­kung: diese Darstel­lung weicht in einigen Bezeich­nungen von der im Sach­verstän­digen­gutachten 2008, S. 175 vorge­stellten Formel ab • Setzt sich zusammen aus der Lohn­kompo­nente, dem Riester­faktor (jähr­lich 0,5% Alters­vorsorge­anteil, Beitrags­anteil) und dem Nach­haltig­keits­faktor • die Lohn­kompo­nente sorgt für die dyna­mische Anpas­sung an die Lohn­entwick­lung • der Alters­vorsorge­anteil simu­liert die Belas­tung der Beitrags­zahler durch die Riester-Rente (lässt alle daran „teil­haben”) • der Beitrags­anteil berück­sich­tigt die Beitrags­steige­rung • der Nach­haltig­keits­faktor berück­sich­tigt die Entwick­lung des Rentner­quoti­enten (Ziel: die Beitrags­satz­ober­grenzen von 20% bis 2020 und 22% bis 2030 einzu­halten — realisiert durch die Gewichtung von 0,25) • der Alters­vorsorge­anteil des Riester­faktors wird 2008 und 2009 ausge­setzt, sodass statt 2011 erst 2013 der Endpunkt erreicht wird • eine Schutz­klausel schließt ein Sinken der Renten aus (nur „Null­runde”) • dafür aber ab 1. Juli 2011 Nachhol­faktor, durch den ein ausge­blie­benes Sinken der Renten als nur gebremste Renten­steige­rung nach­geholt wird
[PDF] Die Renten­anpassungs­formel - Ein mathema­tisches Monster. Sozial­verband Deutsch­land SoVD, 2008. • Riester­faktor hat 2 Konstruk­tions­fehler: • obwohl Mehrheit nicht riestert, werden Renten zwangs­weise gekürzt • Riester­beiträge fließen privaten Versi­cherern zu und dienen nicht Aus­gleich zwischen Beitrags­zahlern und Rent­nern
[HTML] S. Hasselmann: Wie der Riester-Faktor die Renten beein­flusst.  tagesschau.de, 2008. • Die Riester-Rente wurde 2001 einge­führt, der Riester-Faktor 2003 • man nahm einfach an, jeder Arbeit­nehmer würde im Schnitt 0,5% seines Brutto­einkommens in einen Riester-Renten­vertrag leiten • wegen deutli­cher Mehr­belastung für diese Beitrags­zahler sollten auch die aktuellen Rentner ihren Teil dazu geben • aber Rentner wichtige Wähler­gruppe
[HTML] A. Müller: Professor Sinn für Riester-Pflicht. Wie ist es möglich, dass ein solcher Blödsinn Eingang und Verbreitung in unseren Medien findet? NachDenkSeiten, 9.5.2008. • Prof. Sinn fordert Riester-Pflicht • Wer keine Riester­verträge abgeschlossen hat, sub­ventio­niert mit seiner Lohn­steuer, Mehr­wert­steuer und Mine­ralöl­steuer die Privat­vorsorge über Riester-Rente und Rürup-Rente • die Public­rela­tions-Kraft der interes­sierten Finanz­wirt­schaft • selt­same Gleich­richtung des Fühlens und Denkens der Journa­listen
[HTML] W.F. Richter: Rüttgers, Riester und die Rente[!]. WAZ - DERWESTEN, 22.6.2008. • Riester-Faktor und Riester-Treppe waren für Zwangs­vorsorge konzipiert • die damals durch­gesetzte Forderung von CDU und FDP nach Frei­willig­keit nahm der Riester-Rente ihren Sinn • es sparen die­jenigen am wenigsten, die es am meisten müssten: weniger treff­sicher kann eine Vorsorge­politik kaum aus­fallen • im Ergeb­nis hat Deutsch­land wert­volle Jahre verloren, sich auf Folgen des demo­grafischen Wandels einzustellen
[HTML] Alters­vorsorge: CDU-Politiker will Riester-Rente nachbessern. WELT-ONLINE, 15.1.2008. • Peter Weiß, renten­politischer Sprecher der Union, fordert, Riester-Rente und Ein­nahmen aus Betriebs­renten­anwart­schaften nur zu 50% mit Grund­siche­rung zu verrechnen
[PDF] G. Corneo, M. Keese, C. Schröder: Erhöht die Riester-Förde­rung die Spar­neigung von Gering­verdie­nern? [!] Diskus­�sionsbei­��träge des Fachbe­�reichs Wirt­�schafts­��wissen­�schaften der Freien Univer­�sität Berlin, 2007/23. • Ziel der Riester-Förde­rung ist es, dass häufiger und mehr gespart wird • die ökono­metri­sche Unter­suchung auf Basis des Sozio­ökonomi­schen Panels liefert nega­tiven Befund: • höhere Förder­quoten bei den Niedrig­einkommen erhöhen weder den Anteil der sparenden Haus­halte in dieser Gruppe noch ihre Spar­quote • Riester-Förde­rung somit für erheb­liche Mitnahme­effekte anfällig
[PDF] Bundesregierung: Drucksache 16/8312 — Leistungsniveau der gesetz­lichen Alters­rente, Riester­förderung und Grund­sicherung im Alter. Antwort auf die Kleine Anfrage, Druck­sache 16/7829. dip21.bundestag.de, 11.2.2008. • Bei der Schät­zung des ausge­wiesenen Riester-Spar­kapi­tals wurde die Riester­treppe mit Anstieg des Brutto­sparbe­trags von 1% des Bruttover­dienstes 2002 bis 4% 2008 unter­stellt; davon werden 10% Verwal­tungs­kosten abgezogen • für die Zulagen zur Förde­rung der privaten Alters­vorsorge werden keine Ausgaben­ansätze im Bundes­haushalt gebildet, da sie direkt aus dem Lohn­steuer­aufkommen gezahlt werden und das Aufkommen der Lohn­steuer für Bund, Länder und Gemeinden mindern • der ergän­zende Sonder­ausgaben­abzug senkt unmit­telbar das Einkommen­steuer­aufkommen • Schät­zung: max. 50% des Zulagen­volu­mens als Sonder­ausgaben­abzug • Alters­vorsorge­zulagen stiegen lt. Zentraler Zulagen­stelle für Alters­vermögen von 72,5 Mio.€ in 2003 auf 1070,8 Mio.€ in 2007 • bei Riester-Produkten von Lebens­versiche­rern ist der durch­schnitt­liche Spar­anteil 84% des Beitrags (also 16% Verwal­tungs­kosten = Risiko- + Kosten­anteil) — nicht konstant über die Lauf­zeit • für Riester-Produkte aus dem Banken- und Invest­ment­bereich liegen keine Zahlen vor • bei Nicht-Riester-Produkten von Lebens­versiche­rern ist der durch­schnitt­liche Spar­anteil nur 82% (also 18% Verwal­tungs­kosten) • hier sind weder der Risiko­anteil noch die Kosten der Bundes­regie­rung bekannt; die Zerti­fizie­rungs­stelle hat keinen Markt­über­blick • die Ange­messen­heit des Kosten­anteils wird nicht geprüft • nach der Studie von Corneo et.al. (s.o.) haben bis 2005 Gering­verdiener ihre Spar­leistung unverän­dert in Riester-Verträge umge­schichtet • ein Durch­schnitts­verdiener erreicht ohne Riester-Rente nach 27 Jahren ein Alters­einkommen über dem Grund­siche­rungs­bedarf, mit zusätz­licher Riester-Rente nach 20 Jahren • beim Anspruch auf Grund­siche­rung werden alle Einkünfte, das vorhan­dene Vermögen sowie Unter­halts­ansprüche berück­sich­tigt
∅-Beitragsjahre bei Rentenzugang: Alte Bundesländer Neue Bundesländer
Rentenzugangs-Jahr Männer Frauen Männer Frauen
2006  35,5 Jahre 22,7 Jahre 40,4 Jahre 37,1 Jahre
Jahresentgelte der Beitragszahler: bis 17500 € bis 20000 € bis 22500 € über 22500 €
2005  24% 31% 38% 7%
• zur Sockel­rente: eine einseitig an die Dauer der Beitrags­zahlung geknüpfte, steuer­finan­zierte Rente wider­spricht dem Äqui­valenz­prinzip • würde bei der Fest­stellung der Grund­siche­rung eine Riester-Rente nicht oder teil­weise nicht ange­rechnet, käme ein verfüg­bares Einkommen oberhalb der Sozial­hilfe heraus und verstieße gegen die Gleich­behand­lung • „der Bundes­regie­rung liegen keine Erkenntnisse bezüg­lich einer 'massiven Wieder­kehr von Alters­armut' vor” • „eine nied­rige Rente aus der gesetz­lichen Renten­versi­cherung” lässt „keinen Rück­schluss auf die Einkom­mens­situa­tion im Alter zu” • die Alters­siche­rung ist ein Spiegel­bild der Erwerbs­biografie • Alters­armut muss daher vordring­lich in der Erwerbs­phase bekämpft werden
[PDF] Ergänzender Bericht der Regierung zum Renten­versiche­rungs­bericht 2008 gemäß � 154 Abs. 2 SGB VI (Alters­siche­rungs­bericht 2008). Bundes­ministe­rium für Arbeit und Soziales, 2008. • Bis Mitte August 2008 wurden seit Beginn der Riester-Förde­rung rund 3,4 Mrd. € an Zulagen ausge­zahlt • 2005 erhielten die Zulage­empfänger auf ihren Beitrag von durch­schnitt­lich je rund 440 € durch­schnitt­lich je 89 € an Zulagen • rund 87% der Zulage­empfänger waren in der GRV pflicht­versi­chert, rund 5% Beamte • das Einkommen bei mehr als 2 Drit­teln der Zulage­empfänger lag unter 30.000 € • die gesamte staat­liche Förde­rung für 2004 belief sich auf rund 500 Mio. €, davon rund 80% auf Zulagen­förde­rung und rund 20% auf Sonder­ausgaben­abzug • mittler­weile knapp 12 Mio. Riester­sparer, somit ein Groß­teil (rund 44%) der (lt. Bundes­zentrale für poiliti­sche Bildung) rund 27 Mio. sozial­versi­cherungs­pflichtig Beschäf­tigten • „Der Aufbau zusätz­lichen Alters­vorsorge ist aus guten Gründen frei­willig” • die Bundes­regie­rung hilft durch Öffent­lich­keits­arbeit: Volks­hoch­schul­kurs „Alters­vorsorge macht Schule”
[HTML] WikipediA: Rürup-Rente ist eine Form der seit 2005 staat­lich subventio­nierten Alters­vorsorge und beruht auf einem Renten­versi­cherungs­vertrag. 2008. • vorran­gige Ziel­gruppe sind Selbst­stän­dige mit relativ hoher Steuer­belastung oder gut­verdie­nende Ange­stellte und Beamte • bei Finan­zierungs­problemen können Versicherte nach bestimmter Mindest­ein­zahlung zeit­weise beitrags­frei gestellt werden, jedoch verfällt Vermögen bei einer Auflösung des Vertrags
[HTML] Inflation, Börsen­turbu­lenzen und die Alters­vorsorge. Heimat+Echo Hamburg, Jg. 51(37), 11.9.2008, S. 12. • Entwar­nung bei gesetz­licher Rente und staat­lich geför­derter Alters­vorsorge: das Geld ist sicher • Verzin­sung einer klassi­schen Riester-Renten­versi­cherung = Garantie­zins + nicht garan­tierte Über­schuss­betei­ligung, konser­vativ ange­legt • fonds­gebun­dene Riester-Renten­versi­cherung = Versi­cherungs­anteil + börsen­abhän­giger Fonds­spar­anteil • Riester-Bank­spar­pläne orien­tieren sich am Markt­zins und hängen vom EZB-Leit­zins, von wirt­schaft­licher Entwick­lung und Infla­tions­rate ab
[HTML] T. Wüpper: Stiftung Warentest – Manchmal zahlt sich Riestern aus. Frankfurter Rundschau, 17.9.2008. • Stiftungs­blatt Finanz­test testete 29 klassi­sche Riester-Renten­ver­siche­rungen (24 weitere boykot­tierten den Test) • Modellkunde erhält beim Test­sieger fast 170 € Monats­rente garan­tiert, bei der Barmenia nur 144 € • hohe Abschluss- und Verwal­tungs­kosten drücken Rendite meist gewaltig und sind bei vorzei­tigem Ausstieg verloren • älteren Sparern werden statt dessen Bank- und Fonds­spar­pläne mit Riester­förde­rung empfohlen • Anla­geer­folg der vergan­genen 3 Jahre: Debeka 5,6%, ..., Concordia 4,3%, Victoria 4,2%
[HTML] I. Seer: Lohnt die Riester-Rente? Wirtschafts­theore­tiker erstellen Studie zur neuen Renten­versiche­rung. innovations report, Forum für Wissenschaft, Industrie und Wirtschaft, 16.5.2002. • Die Wirtschaftstheoretiker K. Jaeger und B. Utecht an der FU Berlin haben die Riester-Rente in Bezug auf die Rendite untersucht • gegenüber einer Alter­nativ­anlage mit 1% über der Riester-Rente lohnt sich die Riester-Rente nicht für über­durch­schnitt­lich Verdie­nende (wegen unter­schied­licher Steuern) • sie lohnt sich dann nur für unter­durch­schnitt­lich Verdie­nende mit Kind(ern) (wegen der Zulagen) • sie lohnt sich dann für durch­schnitt­lich Verdie­nende nur mit mindestens 2 Kindern • gegenüber einer Alter­nativ­anlage mit 2% über der Riester-Rente lohnt sich die Riester-Rente nur für unter­durch­schnitt­lich Verdie­nende mit mindestens 2 Kindern • Rendite der Riester-Rente um so höher, je geringer die Zeit bis zum Renten­beginn �ohne� Bezug von Kinder­zulagen ist: "opti­maler" Zeit­punkt für Kinder­geburt und Vertrags­beginn liegt bei unge­fähr 40 Jahren • je größer Diffe­renz zwischen Brutto- und steuer­pflich­tigem Einkommen, um so weniger lohnend wird die Riester-Rente
[HTML] R. Jellen: Gehirnwäsche der Sonder­klasse[!]. Albrecht Müller über die Riester­rente, die Große Koali­tion und neolibe­rale Netz­werke. TELEPOLIS, heise online, 24.04.2006. • Albrecht Müller unter­sucht in seinem neuen Buch „Macht­wahn. Wie eine mittel­mäßige Elite uns zugrunde richtet” die bekannten neolibe­ralen Dogmen und nimmt sich verschiedene Netz­werke vor • Verstri­ckungen etlicher „unabhän­giger” Wirt­schafts­wissen­schaftler, Poli­tiker und Intel­lektu­eller mit den Wirt­schafts­lobbies und neolibe­ralen Netz­werken • die Renten­kassen werden nicht ausschließ­lich von der Bevöke­rungs­entwick­lung belastet, sondern seit der Einheit in hohem Maße auch von versiche­rungs­fremden Leistungen • „Das Umlage­verfahren müsste man erfinden, wenn wir es nicht schon über 100 Jahre hätten”, es arbeitet preis­wert und sicher • das Risiko der privaten Vorsorge ist um vieles höher • die Zerstö­rung des Vertrauens in die gesetz­liche Rente und das Umlage­verfahren wird bei uns massiv betrieben: das wird Alters­armut produ­zieren — dann sind die Kräfte, die heute die Zerstö­rung betreiben, nicht mehr im Amt oder auf üppig bezahlte Jobs in der Wirt­schaft gewech­selt • es wird der massive Umstieg auf (bzw. verharm­losend: Ergän­zung durch) private Vorsorge betrieben • gelingt es den privaten Lebens­versi­cherern, nur 10% des Umsatzes der GRV auf sich umzu­lenken → Zuwachs von 15 Mrd. € pro Jahr für die Versiche­rungs­unter­nehmen • schamlose Praxis in der BRD: Zusammen­arbeit der Bild-Zeitung mit der Allianz AG und T-Online zu Gunsten ihrer Riester-Rente (Volks­rente der Allianz) — auch mit redaktio­nellen Beiträgen • in der BILD­zeitung Schlag­zeilen wie "Schrumpf­rente" in Varia­tionen wieder­holt • der Heidel­­berger Finanz­dienst­leister MLP wirbt mit den Profes­soren Raffel­hüschen und Rürup — Miegel und Sinn sind als Vortrags­reisende dabei • solche Personen werden in Talk­shows als Wissen­schaftler vorge­stellt • sehr profes­sio­nelle Stra­tegie der Zerstö­rung des Vertrauens in die GRV und der Werbung für private Vorsorge • Doppel­stra­tegie: zum einen den Versuch, politi­sche Entschei­dungen anzu­regen und auf sie einzu­wirken, zum anderen die Propa­ganda • es bedurfte einiger politi­scher Entschei­dungen: der GRV versi­cherungs­fremde Leistungen aufdrücken, Entlas­sung sehr vieler Menschen in den Vorruhe­stand, irratio­nale Fixie­rung der Beitrags­grenzen auf 19,9% → sinkendes Renten­niveau • Erhö­hung des Renten­eintritts­alters auf 67 Jahre auch Teil der Zerstö­rung des Vertrauens • unsere Poli­tiker werben offen und ohne Scham für private Vorsorge
[PDF] Matthias Sommer: Fiskalische Auswirkungen einer Erweite­rung des Förder­rahmens von Riester­renten. mea, Mannheim Research Institute for the Economics of Aging, 122-2007. 2007. • (S. 23) An den aktu­ellen Verbrei­tungs­graden orien­tiert, ist im Status quo mit Ausgaben und Minder­einnahmen des Staates durch das Alters­vermö­gens­gesetz von 4,15 Mrd. € in 2008 zu rechnen • für 2020 und 2030 ist mit einem Anstieg auf rund 10 Mrd. € pro Jahr zu rechnen, mit einem leichten Rück­gang zwischen 2020 und 2030 wegen des demo­grafi­schen Wandels • (S. 25) bei einem Anstieg der Bemes­sungs­grenze über die Jahre werden zusätz­liche Kosten von 0,8–1 Mrd. € in 2020 und 2,2–2,5 Mrd. € in 2030 erwartet — bei einem Budget­risiko von 2–5 Mrd. € für 2020–2030 • (S. 26) eine Auswei­tung der Riester­treppe auf die Pflege­versi­cherung („Pflege-Riester”) wird zu Kosten von 500 Mio. € führen • bei zu erwar­tender erwei­terter Verbrei­tung von Riester­produkten wird für die Auswei­tung der Riester­treppe auf die Pflege­versi­cherung mit einem Anstieg der jähr­lichen Kosten auf 1,3 Mrd. € zwischen 2020 und 2030 gerechnet • bei einer Ausge­stal­tung als allge­mein zugäng­liche geför­derte Alters- und Pflege­vorsorge steigen die fiskali­schen Belas­tungen 2020–2030 auf 3–3,2 Mrd. € jähr­lich
[PDF] Bundesregierung: Drucksache 16/9187 — Lang­fris­tige Belas­tungen eines Gesetzes zur Renten­anpas­sung[!] 2008 auf renten­nahe Jahr­gänge sowie auf zukünf­tige Rentne­rinnen und Rentner. Antwort auf die Anfrage, Drucksache 16/8947. dipbt.bundestag.de, 14.5.2008. • Seehofer und Ramsauer laut Süddeut­scher Zeitung vom 9.4.08 für Abschaf­fung des Riester-Faktors • Seehofer: „Ich bin gene­rell gegen den Riester-Faktor, weil er nicht gerecht ist.” Nötig sei eine „saubere und nach­voll­zieh­bare Renten­regel”, die dafür sorge, dass „die Renten wieder den Löhnen folgten.” • Ramsauer: „Mit ihrer Riester-Reform hat die rot-grüne Vorgänger­regie­rung „ein Stück Willkür” geschaffen.” • Bundes­regie­rung: „Der Gesetz­geber hat in den vergan­genen Jahren die Renten­anpas­sungs­formel ergänzt, um die gesetz­liche Renten­versi­cherung ange­sichts der demo­graphi­schen Entwick­lung auch in Zukunft auf eine verläss­liche finan­zielle Grund­lage zu stellen: Mit dem Faktor für die Verän­derung des Alters­vorsorge­anteils ... und ... werden die stei­genden Aufwen­dungen der Jüngeren für ihre gesetz­liche Alters­vorsorge und ihre private zusätz­liche Vorsorge bei der Anpas­sung berück­sich­tigt.” • Bundes­regie­rung: „Zudem ist der "Riester-Faktor" unver­zichtbar, um die gesetz­lichen Beitrags­satz­ober­grenzen bis zum Jahr 2030 einhalten zu können.”
[HTML] P. Faigle: Riester-Rente: Am Ziel vorbei. ZEIT ONLINE, 11.1.2008.
[PDF] N.N.: Die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland: Teil 1: Mythen und Fakten über den Geburtenrückgang in Vergangenheit und Zukunft. Mythos: „Das bevölkerungspolitische Tabu muss gebrochen werde”. Mythos: „In Wahrheit ist die Geburtenrate der nächsten Jahrzehnte weitgehend programmiert”. Ziel: „Kein Nachwuchs, keine Rente” Bevölkerungs­vorausberechnungen garantieren bereits seit den 1970er Jahren in zunehmendem Maße eine reibungslose Durchsetzung restriktiver Rentenpolitiken. Übersicht: Die 11 koordinierten Bevölkerungs­vorausberechungen im Nachkriegs­deutschland. Die Enttabuisierung der Bevölkerungspolitik im Nachkriegsdeutschland erfolgte bereits in den 1970er Jahren. Für die jetzige Umstrukturierung des Sozial­versicherungssystems wurden bereits seit den 1980er Jahren die Weichen gestellt. Die Bevölkerungsentwicklung im Spiegel der Bevölkerungs­vorausberechnungen. Die Geburtenentwicklung im Spiegel der Bevölkerungs­vorausberechnungen. Fehlein­schätzungen zur Geburtenentwicklung in Ostdeutschland. Bereits geringe Anstiege der Geburtenrate in den nächsten Jahren haben einen großen Einfluss auf das langfristige Bevölkerungsniveau. Fazit: Die Bevölkerungsentwicklung der nächsten Jahrzehnte ist offener als es die Debatte um den demografischen Wandel nahe legtsingle-generation, 14.1.2008/7.11.2011;  [HTML] Die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland: Teil 2: Mythen und Fakten über die „Altenlast”. Einführung. Deutschland-Thriller. Die Alterspyramide stand Kopf — und keiner hat es bemerkt? „Die Alten sind uns sicher” „Altenlast” ist nicht gleich „Rentnerlast”. Männer und Frauen tragen in unterschiedlichem Maße zur Altenlast bei. Die Gesellschaft der Langlebigen im Vergleich. Was hat die Generationen­forschung zum Thema zu sagen? Die Entwicklung der Altenlast in Voraus­berechnungen und der tatsächliche Verlauf. Fazit: Die Debatte um die Altenlast ist zu oberflächlich, wenn es um die Finanzier­barkeit des Sozialversicherungs­systems gehtsingle-generation.de, 16.2.2014/2.4.2014. • • im Gegensatz zum Altenquotienten (Verhältnis der Alten zu den Erwerbsfähigen) bezieht sich der Rentnerquotient auf das Verhältnis der Rentenempfänger zu den Beitragszahlern • der Rentnerquotient kann aufgrund von Massen­arbeitslosigkeit, Frühver­rentungspraxis, Abnahme oder Zunahme der sozialversicherungs­pflichtigen Beschäftigung vom Altenquotient abweichen • das Verhältnis kann sowohl günstiger als auch schlechter sein • der Rentnerquotient berücksichtigt somit nicht nur den demografischen Wandel, sondern auch nicht-demografische Faktoren • wenn wir etwas über die zukünftige Finanzier­barkeit unserer Renten erfahren wollen, dann reicht es nicht aus, die Altenlast zu bestimmen • Winfried Schmähl: Der geschlechts­unspezifische Altenquotient verschleiert, dass der „geschlechtsspezifische” Altenquotient der Frauen, also das Verhältnis der älteren Frauen zu den Frauen im erwerbsfähigen Alter, beträchtlich über dem der M�änner liegt • Rentenreformen können nicht unabhängig vom Arbeitsmarkt betrachtet werden: sie haben nicht zu vernach­lässigende Rückwirkungen • das Erwerbsfähigen­potential kann auf unterschiedliche Weise gesteigert werden, z.B. durch eine Steigerung der Erwerbsquote von Müttern •
[HTML] G. Krug: Die Riester Rente lohnt sich nicht.[Wichtig !] [Web-Link] www.riesterrentenbetrug.de/index.htm, 2008;  [HTML] Die nackten Zahlen der Riester Rente;  [HTML] Beispiel: Ansparphase;  [HTML] Beispiel: Rentenphase;  [HTML] Beispiel: Differenzrechnung;  [Excel-Datei] Riester-Renten-Formular dazu;  [HTML] Beispiel: Mustervergleich: Familie mit zwei Kindern;  [HTML] Beispiel: Riester Rente mit Steuer;  [Excel-Datei] Riester-Renten-Berechnung;  [PDF] W. Erb: „Finanztest” jubelt Riester-Renten hoch;  [HTML] Reaktionen;  [Excel-Datei] Die Kostenbelastung in der privaten Altersvorsorge schreit zum Himmel;  [PDF] Bundesgesetzblatt G 5702: Altersvermögensgesetz. 2001;  [HTML] Einwände der Riester Renten Befürworter;  [HTML] Ein Gegenmodell
[HTML] Soziale Sicherung von A bis Z:  R. Reform des Gesund­heits­systems, Renten­eintritt­salter, Renten­formel, Riester-Förde­rung. sozialpolitik.com, 2008. • Seit 2002 fördert der Staat den Aufbau einer privaten Alters­vorsorge: dafür werden ab 2008 rund 12 Mrd. € zur Verfü­gung gestellt
[AksR][HTML] U. Engelen-Kefer: Rauf mit der staatlichen Rente. taz.de, 17.03.2008. • In einer Unter­suchung der "Renten­versi­cherung Bund" wie bereits durch das Institut für Arbeits­markt- und Berufs­forschung wurde kürz­lich die Gefahr drohender Alters­armut beschworen • Unter­suchung von Winfried. Schmähl:: auch die Mitte der Gesell­schaft wird in den nächsten Jahr­zehnten zunehmend von Alters­armut betroffen sein • Frage, wie die umlage­finan­zierte gesetz­liche Rente auch künftig vor Armut schützen kann • gefähr­licher Vorschlag von Bert Rürup, dass eine steuer­finan­zierte Mindest­rente notwendig sei — wenn nur eine niedrige, steuer­finan­zierte Sockel­rente übrig bleibt, bietet sich den Versi­cherungs­konzernen in der privaten Alters­vorsorge das Geschäft der Zukunft • nach Angaben der Deut­schen Bundes­bank würde ab 2009 die Förde­rung der privaten Alters­vorsorge zu Steuer­ausfällen von 12,5 Mrd. € führen — von den Kosten für den riesigen Werbe­aufwand ganz zu schweigen • also etwa 2% der Beiträge • der Staat hat massiv daran mitge­wirkt, die Beitrags­quellen der GRV auszu­trocknen: die Mini-Jobs vermehren sich explo­sions­artig und verdrängen die sozial­versi­cherungs­pflichtige Beschäf­tigung • auch die Entgelt­umwand­lung für die betrieb­liche Alters­versor­gung entzieht den Renten­kassen Mittel, weil die Arbeit­nehmer damit ihren sozial­versi­cherungs­pflich­tigen Brutto­lohn um bis zu 4% senken können • wenn die Löcher geschlossen würden, die der Gesetz­geber selbst bei der gesetz­lichen Alters­rente gerissen hat, könnten ALG II-Bezieher und Gering­verdiener höhere Renten­leistungen erhalten
[HTML] V. Looman: Die Vermögensfrage: Kein Anlass zum Jubeln für Riester-Sparer. FAZ.NET, 27.12.2008. • BfA: 12 Mio. Riester-Verträge abge­schlossen, 950.000 schon wieder gekündigt • Beispiel durch­gerechnet für 37 Jahre alten Anleger, verhei­ratet, 2 Kinder 5 und 7 Jahre alt, 38.000€ brutto im Jahr, Fest­legung bis zum 67. Geburtstag • Subven­tionen entweder als Spar­zulage oder Steuer­vorteil • unter 29 Ange­boten nur 2 sehr gut, aber beide werben mit falschen Zahlen • fließt die Rente bis zum 85. Lebens­jahr, ergibt sich Basis­verzin­sung von 3,41% • garan­tierte Verzin­sung aber nur 0,4% • mit Subven­tionen und Steuern ergibt sich Verzin­sung von 3,7% • alter­native Anlage in einem Rentenfonds zu 4% ergibt einen Gesamt­nachteil von 4500€ • alter­native Anlage in einer Kapital­lebens­versi­che­rung ergibt eine Gesamt­rendite nach Steuern von 3,9%
[HTML] U. Herrmann: Die Riester-Rente ist absurd. taz.de, 24.01.2009. • Die private Vorsorge ist nur teuer und nicht sonder­lich sicher • die Riester-Rente als teurer Irrweg für 12 Millionen Bürger • Bundes­arbeits­ministe­rium tröstet: „... Am Ende muss immer mindestens das einge­zahlte Kapital plus staat­liche Zulagen als Zusatz­rente zurück­fließen. Das bewährt sich gerade in diesen Tagen.” • wenn mehr als die eigenen Beiträge plus Staats­zulagen nicht zu erwarten sind, kann man das Geld ja auch gleich unter die Matratze legen oder besser auf einem Giro­konto parken • was jetzt einge­zahlt wird, wäre in 30 Jahren bei einer jähr­lichen Infla­tions­rate von 2% weit­gehend wertlos • Problem, wo die Versiche­rungen ihre Milli­arden­prämien lukrativ anlegen sollen • Allianz: 15–20% in Unter­nehmens­anleihen, ca. 50% in deut­schen Pfand­briefen und deut­schen Staats­anleihen, 5% in Immo­bilien, rest­liche 25–30% ohne Angaben • faktisch investiert die Allianz somit vor allem beim Staat (so auch meist beim Pfand­brief), und auch die Unter­nehmens­anleihen sind mit den großen „Versor­gern” meist nicht staats­fern • die Erträge der Riester-Rente werden also vor allem vom Staat erzeugt • die Riester-Rente ist eine Meister­leistung des Lobby­ismus: ihre Renditen hat sie direkt von den Steuer­zahlern • die staat­liche Rente w�re da deut­lich billiger und mindestens so sicher
[AksR][HTML] O. Fuhlrott: Die oft übersehenen Extrakosten beim Über­gang vom Umlage­verfahren auf das kapital­gedeckte Verfahren.[Wichtig !] Rechen­beispiele: Auswir­kungen des Riester-Renten­systems auf die Alters­�vorsorge. 2009. • Mit Einfüh­rung des Riester-Renten­systems muss der Beitragszahler das 1,4-fache an Beitrag des Vorherigen zahlen, bekommt aber nur die gleiche Renteoder er riestert nicht, zahlt den Beitrag wie vorher und bekommt nur 80% der Rente wie vorher;  [HTML] Kurzfassung: Extraaufwand beim Umstieg von der GRV auf Riester-Renten
[HTML] ARD-Plusminus: CDU-Minister: Rentensystem am Ende. mdr  Pressemitteilung vom 02.06.2009. • Plus­minus: bald ein Drittel aller Neurenten unter Hartz-4-Niveau • der nord­rhein-west­fäli­sche Sozial­minister Karl-Josef Laumann (CDU) im ARD-Wirt­schafts­magazin Plus­minus: die Legi­tima­tion der deut­schen Renten­versiche­rung ist am Ende • Laumann fordert, dass Arbeit­nehmer, die ihr Leben lang in die Renten­kassen gezahlt haben, im Alter mehr Rente bekommen müssen als dieje­nigen, die nie berufs­tätig waren • es dürfe dann bei der Bewil­ligung einer Sockel­rente keine Bedürf­tig­keits­prüfung geben • das stetige Sinken der Höhe für Neurenten ist Folge der Renten­politik der vergan­genen Jahr­zehnte (gestri­chene Ausbil­dungs­zeiten, neue Renten­formel, Abschläge für zwangs­weise vorzei­tige Rente) • Bundes­ministe­rium f�r Arbeit und Sozi­ales dazu: „Pläne für eine Mindest- oder Sockel­rente bzw. eine Rück­kehr zur Rente nach Mindest­einkommen gibt es nicht” • mehr Beiträge sollen auch zu mehr Renten­leistungen führen
[HTML] Altersvorsorge: Riester-Rente lohnt sich meist erst ab 90.[Wichtig !]     wiwo.de    , Das Portal der Wirt­schafts­woche, 25.7.2009. • Prof. Klaus Jaeger für die Wirt­schafts­woche: viele Bürger mit Riester-Rente müssten mindes­tens 90 Jahre alt werden, um wenig­stens ihre selbst gezahlten Riester-Beiträge verzinst wieder zurück zu erhalten • beson­ders für Männer „sehr schwierig, so alt zu werden, dass sich die Riester-Rente lohnt” • nur Gering­verdiener profi­tieren mit hoher Wahr­schein­lich­keit • das liegt vor allem an der vollen Besteu­erung der Auszah­lungen im Ruhe­stand, zudem kalku­lieren die Versi­cherer mit einer Lebens­erwar­tung der Versi­cherten, die bis zu 10 Jahre über der derzei­tigen statis­tischen Lebens­erwar­tung liegt • im Todes­fall erben Nach­kommen meist nichts • Walter Riester fordert jetzt eine Auswei­tung der Riester-Rente auf Selbst­stän­dige • die Riester-Rente wurde erst dann ein Erfolg, als der Gesetz­geber die Provi­sions­rege­lung geändert hat • „Als 2005 die Steuer­privi­legien der Lebens­versiche­rungen halbiert wurden,” verkaufte die Riester-Rente „sich plötz­lich wunderbar.”
[HTML] N. Hoyer, M. Gerth: Staatlich geförderte Altersvorsorge: Die Riester-Lüge[!].     wiwo.de    , Das Portal der Wirt­schafts­woche, 28.7.2009.
[AksR][HTML] Studie der Postbank: Vertrauen in Privatvorsorge erschüttert. , 7.10.2009
[AksR][HTML] Lebens- und Rentenversicherungen: Viele Deutsche kündigen ihre Altersvorsorge. Hamburger Abendblatt, 7.10.2009
[HTML] U. Stolz, C. Rieckhoff: Beitragsjahr 2006: Erstmals mehr als eine Milli­arde Euro Zulagen­förde­rung durch die ZfA[!]. Deut­sche Renten­ver­siche­rung Bund, 27.11.2009. • Gesamt­zahl der abge­schlos­senen Riester­verträge bis Ende Juni 2009: 12,6 Mio. • bis Ende September 2009 wurden bei der ZfA über 10,2 Mio. Zulage­konten einge­richtet • seit 2003 wurden insge­samt rund 6 Mrd. € an Zulagen ausge­zahlt • Konzen­tration auf das Beitrags­jahr 2006 (Zula­gean­träge für 2006 konnten bis Ende 2008 einge­reicht werden) • still­schwei­gende Annahme, dass bis zum Daten­stand dieser Auswer­tung die Anträge auf Zulage für das Beitrags­jahr 2006 von den Anbie­tern weit­gehend voll­ständig an die ZfA weiter­gereicht und die Zulagen berechnet werden konnten • die Auswer­tung des Sonder­ausgaben­abzugs im Rahmen der Riester-Förde­rung ist für später vorge­sehen, da hierzu erst die Daten der Finanz­verwal­tungen der Länder voll­ständig bei der ZfA einge­gangen sein müssen • Voraus­setzung für die maxi­male Zulage war 2006 ein Mindest­eigen­beitrag von 3% des „zugrunde liegenden Einkom­mens” • für 2006 wurden 6.013.691 Personen geför­dert • Ostdeutsch­land: 26,9%, West­deutsch­land: 73,1% • eine Kinder­zulage wurde 2.620.486 Personen gewährt • von der Zulagen­förde­rung in Höhe von 1.134.339.307 € entfielen 552.101.512 € auf Grund­zulagen und 582.237.795 € auf Kinder­zulagen • untere Einkom­mens­gruppen domi­nieren: mehr als 30% der Zula­geemp­fänger verfügten über ein „zugrunde liegendes Einkommen” von bis zu 10.000 €, mehr als 50% von bis zu 20.000 € und mehr als 70% von bis zu 30.000 € • Zugehö­rigkeit zu „Anleger­typen” von den Land­wirten und den bei der GRV Versi­cherten verfügten jeweils mehr als 50% über ein Jahres­einkommen von weniger als 20.000 €, bei den Beamten weniger als 20% • rund 44% der Zula­geemp­fänger bezogen für 2006 neben der Grund­zulage eine Kinder­zulage (Frauen rund 62%) • der Anteil der jüngeren Zula­geemp­fänger stieg 2006 weiter • Versiche­rungen domi­nieren mit mehr als 70% an den Gesamt­beiträgen; Kapi­talan­lage­gesell­schaften: mehr als 17% • für 2006 wurden durch­schnitt­lich rund 600 € an Eigen­beiträgen und Zulagen in einen Riester-Vertrag einge­zahlt • Pensions­fonds und Pensions­kassen weisen die höchsten durch­schnitt­lichen Gesamt­beiträge je Riester-Vertrag aus • durch­schnitt­lich wurde jeder Zula­geemp­fänger für 2006 mit einer Grund­zulage von rund 92 € geför­dert • durch­schnitt­liche Kinder­zulage für 2006: rund 222 € • Zulagen­quote für 2006: durch­schnitt­lich 31,2% • die Zulagen kamen haupt­säch­lich Frauen und unter­durch­schnitt­lich Verdie­nenden zugute, Ostdeut­schen stärker als West­deut­schen • die jüngeren Geburts­jahr­gänge werden von den beschlos­senen Senkungen des Leis­tungs­niveaus in der RV beson­ders betroffen sein • nur weniger als 60% der Zula­geemp­fänger konnten die Zulagen in vollem Umfang gewährt werden
[HTML] M. Braun: Teure Lebensversicherungen: Bitte nicht aussteigen! , 30.11.2009
[AksR][HTML] Informationen mangelhaft: Kritik an Riester-Plänen. Frankfurter Rundschau, 8.12.2009;  [PDF] A. Oehler: Alles „Riester”? Die Umsetzung der För­deridee in der Praxis (Zusammen­fassung)[!]. Gutachten im Auftrag des  verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V., 2009. • Seit dem Para­digmen­wechsel sollen die Bürger frei­willig zusätz­lich Alters­vorsorge mit der geför­derten privaten kapi­talge­deckten Rente treffen • „Dies als Eigen­vorsorge zu bezeich­nen, erscheint kontra­intu­itiv, weil auch” mit dem UV indi­vidu­elle Leis­tungs­ansprüche erworben werden • Bera­tung: „Kunden mit höherem Finanz­wissen werden nicht nur besser beraten, ihnen wird auch eine längere Bera­tung zu teil und eine höhere Anzahl von Anla­gepro­dukten vorge­stellt und empfohlen” • Forschung zu Behavioral-Finance: Entscheider, die sich einer Sache nicht gewachsen fühlen, neigen bei Alters­vorsorge-Entschei­dungen zu einem Meidungs­verhaltenGrund­voraus­setzung für ein Funk­tionieren des „Vorsorge”-Marktes ist die Trans­parenz des Systems • die Demo­grafie ist nicht das zentrale exogene Problem für die GRV, sondern ist einge­bettet in ein komplexes ökono­misches und gesell­schaft­liches System • endo­gene Probleme aus der GRV und der Politik: Politik „nach Kassen­lage” statt lang­fris­tiger und ganz­heit­licher Problem­lösungen • keine der zahl­reichen Maßnahmen seit der Renten­reform von 1992 war wirk­lich effektiv • es ergibt wenig Sinn, sich nach dem Beitrags­satz als allei­nigem Reform­ziel zu richten • besten­falls die Hälfte der ange­spro­chenen Personen bereit, den vorge­sehenen frei­willigen Ausgleich zur Stabi­lisie­rung des Gesamt­versor­gungs­nveaus mit Riester-Verträgen zu leisten • ca. 42% der zula­gebe­rech­tigten Personen erhalten nicht die maxi­male Zulage • nur knapp ½ der Anbieter liefert nutz­bare Kosten­infor­mati­onen • fast 40% der Ange­bote weisen die Kosten in € nicht aus oder machen nur teil­weise Angaben • es „dürfte ein Verbrau­cher mehr 'spiele­risches Glück' benö­tigen als er sich an Sach­ver­stand sinn­voll aneignen kann, um einem unnötigen Kosten­risiko zu entgehen.” Man sollte „nicht von Entschei­dungen in einem wett­bewerb­lichen Umfeld der sozi­alen Markt­wirt­schaft spre­chen, sondern eher von einer Lotterie” • Verbrau­cher sollten urteilen 1. nach dem zum Renten­ein­tritt erreichten Endver­mögen und 2. nach den Bedin­gungen für die danach erfol­gende Verren­tung (im Unter­schied zu Versi­cherungen: bei Bank- und Fonds­spar­plänen nicht unerheb­liches Kosten­risiko) • wegen der anfäng­lich hohen Kosten­anteile muss man Versi­cherungen durch­halten können • mehr als 75% (bei 45-Jährigen) bzw. 90% (bei 30-Jährigen) der staat­lichen Zulagen werden von den Kosten „aufge­fressen” • „Was Verbrau­cher wissen wollen, können sie nur wissen, wenn sie wissen, was sie wissen müssten” • „Es ist unver­ständ­lich, warum man sich nicht längst umfas­send mit der indi­vidu­ellen Trag­fähig­keit, z.B. im Rahmen der 'Riester'-Förde­rung, beschäf­tigt hat”;  [PDF] Lang­fassung. • S. 77: die Renten­reform von 2001 wurde damit beworben, die Renten­versi­cherung auch lang­fristig für die jüngere Genera­tion bezahlbar zu erhalten • es wurde nun nicht mehr ein bestimmtes Renten­niveau als Ziel nage­strebt, sondern die Stabi­lisie­rung des Beitrags­satzes zur maßgeb­lichen Ziel­größe erklärt • die zusätz­liche Alters­vorsorge wurde zur Aufrecht­erhal­tung des Lebens­stan­dards nun zwin­gend erfor­derlich • mit der Teil-Substi­tuie­rung der Alters­siche­rung sind die Geschäfts- und vor allem die Gewinn­aussichten der Anbieter von privaten Vorsor­gepro­dukten der Alters­siche­rungdeut­lich geför­dert worden • eine sozial­poli­tische Ziel­bestim­mung findet sich nur noch in einer Niveau­unter­grenze • die über die Renten­anpas­sung schritt­weise stei­gende Minde­rung soll über 8 Jahre die Renten­anpas­sung dämpfen und damit das Renten­niveau dauer­haft absenken • die Frei­willig­keit der zusätz­lichen Alters­vorsorge stellt ein Risiko dar • bisher hat kaum mehr als ein Drittel der Förder­berech­tigten einen „Riester”-Vertrag abge­schlossen • die Bereit­schaft und Fähig­keit für eine zusätz­liche Alters­vorsorge ist in den unteren Einkom­mens­gruppen weniger ausge­prägt • Börsch-Supan und Wilke (2007) zeigen, „dass das künf­tige Renten­niveau infolge der neuen Renten­anpas­sungs­formel stärker fällt, als von der Bundes­regie­rung prog­nosti­ziert, sehr rasch unter 65% sinken wird und tatsäch­lich bei 62% liegen wird” • Proble­matik des Bundes­zuschusses: durch seine Vari­ation kann jede belie­bige Höhe des Beitrags­satzes erreicht werden • grund­sätz­liche Sinn­losig­keit eines eindi­mensio­nalen Ziels von Renten­reformen • die ökono­mischen und demo­grafi­schen Annahmen der Riester-Reform von 2001 waren zu optimis­tisch • die „Rürup”-Kommis­sion fand 2002 ganz andere Umstände vor • S. 87: Grafiken Wirtschafts­wachstum, Entwick­lung der Brutto­entgelte und der Renten • • • • • • • • • • • • • • • • S. 97: Zur Wirkung der Erhö­hung des Renten­eintritts­alters auf 67 Jahre: • Auswei­tung der Erwerbs­zeit wird von 4 teil­weise gegen­läufigen Effekten beein­flusst (in Klam­mern jeweils die Wirkung auf die Rendite): Verlän­gerung der Beitrags­zeit und Verkür­zung der Renten­bezugs­zeit (-), Erwerb von mehr Entgelt­punkten (+), Senkung der Beitrags­sätze (+), aufgrund dessen höhere Renten­anpas­sung (+) • die Über­gangs­genera­tion muss zusätz­lich bezahlen: Spar­quote bis zu 8% • Sach­verstän­digenrat: Rendite­verluste für die heute 30–45-Jährigen, beson­ders der Jahr­gang 1964 mit 0,34 Prozent­punkten bei Männern und 0,24 Prozent­punkten bei Frauen • bei Jüngeren kann der Beitrags­satz­senkungs­effekt die anderen Effekte teil­weise kompen­sieren • ansonsten hängt der Erfolg wesent­lich von den künf­tigen Beschäf­tigungs­perspek­tiven älterer Erwerbs­personen ab (es müssten 1–3 Mio. Arbeits­plätze zusätz­lich entstehen) • •
[HTML] Riesterrente ein volkswirt­schaft­licher Fehl­griff? Laut Studie rechnet sich die Riester Rente nicht. Rentenallee.de, 15.12.2009. • 5 Mrd. € haben die Menschen hier­zulande in Riester-Anlage­formen bereits investiert • eine Studie des IMK kommt zu dem Urteil: der Wechsel von der rein umlage­finan­zierten hin zu einer teils kapital­gedeckten Rente rechnet sich weder für den einzelnen Arbeit­nehmer noch für die Gesamt­wirt­schaft • bei einer geplanten Beitragsobergrenze von 22% muss der Einzelne 11% Arbeit­nehmer­anteil für die staat­liche Rente aufbringen, hinzu kommen weitere 4% seines Brutto­einkom­mens zum Ansparen der Riester­rentezusammen also 15%ohne Riester­rente wurde ein Beitrags­satz von 25% prognosti­ziert, wovon der Einzelne ledig­lich den Arbeit­nehmer­anteil von 12,5% erbringen müsste • das im Riester ange­sparte Geld steht der Wirt­schaft nicht als Konsum­kraft zur Verfü­gung → eine Dämp­fung der Wirt­schafts­leis­tung inner­halb von 6 Jahren um 1%der Gesamt­verband der Deut­schen Versi­che­rungs­wirt­schaft weist die Ergeb­nisse zurück: • der Riester­renten­anteil am gesamten Spar­volumen der Deut­schen beträgt ledig­lich 0,2% — deut­lich geringer, als vom IMK ange­geben • er zwei­felt auch die Lang­fristig­keit der Berech­nungs­methode an • die „Riester­rente” sei ein staat­liches Quali­täts­siegel, das nur für bestimmte Vorsor­gepro­dukte unter Einhal­tung ganz spezi­eller Voraus­setzungen vergeben wird • will man im Alter nicht kürzer treten müssen, führt derzeit kaum ein Weg an der privaten Alters­vorsorge vorbei
[HTML] A. Maisch: Die Basisrente. ascent AG, 2009
[HTML] Diese Riester-Anbieter schneiden gut ab. WELT-ONLINE, 17.9.2009. • „Finanz­test”: 5 mit „Gut” bewer­tete Produkte • bei „guten Verträgen” kämen Einzahler unter Umständen schon nach 10 Renten­jahren ins Plus • durch staat­liche Zulagen Rendi­tevor­teil gegen­über vergleich­baren privaten Alters­vorsorgen • auf der sicheren Seite: Riester-Bank­spar­pläne • Riester-Fonds­spar­pläne eher für junge Leute • „Öko-Test”: Riester-Renten ein ziem­licher Rein­fall • bei den Klassik­tarifen (Renten­versi­cherung) nur eine ganz magere Verzin­sung • noch schlechter bei den fonds­gebun­denen Riester-Renten: schlimms­tenfalls nicht einmal Rück­zahlung aller Beiträge und Zulagen • Empfeh­lung der Frank­furter Redak­tion: Männer und ältere Vorsorge­sparer sollten prüfen, ob eine Riester-Renten­versi­cherung über­haupt die richtige Vorsorge für sie sei
[PDF] F. Wadewitz: Riesige Lücke in Amerikas Renten­system. FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND, 6.1.2010 Den 25 größten öffent­lichen Pensions­fonds der ameri­kani­schen Bundes­staaten und Kommunen fehlen nach einer Schät­zung von Orin Kramer (Renten­berater der Regie­rung von Florida) mehr als 2 Billi­onen $ • bislang kalku­lierten die Pensions­fonds mit einer Verzin­sung von 8% pro Jahr • die neue Studie berechnet die Vermö­gens­lage zum Markt­wert und mit realis­tischeren Renditen • Kramer: „Den Verpflich­tungen steht keine entspre­chende finan­zielle Grund­lage gegen­über” • die Bundes­staaten könnten gezwungen sein, das Defizit auszu­gleichen • die Finanz­krise hat Milli­onen Ameri­kaner um ihre Betriebs­rente gebracht, vor allem die 55- bis 65-Jäh­rigen, die nun oft länger arbeiten müssen • die staat­liche Rück­versi­cherung sichert zwar Betriebs­renten bis zu 46.000 $ ab, ist aber durch die hohen Verluste (2009: 22 Mrd. $) selbst in Gefahr • Douglas Elliott (Brookings Institute): „Die Verluste werden ... auch bei einer wirt­schaft­lichen Erho­lung immer größer werden” • Elliott: schließlich wird wieder der Steuer­zahler einspringen müssen
[Web-Link] Fondsgebundene oder klassische Riesterrente? www.gutefrage.net, Blog, 2010. • „flagrant zuneh­mende Entwer­tung” der Erspar­nisse • Fall einer gema­nagten Fonds­police (angeb­lich erster Güte), deren Aufkommen auf ein Drittel zusam­menge­schmolzen war • eigenes Risiko, was der Kunde eingeht mit seiner Unter­schrift: Geld weggeben ohne das Recht, einen Groß­teil des Geldes jemals wieder zu sehen • „Das Geld ist weg und ich halte einen Berg an Hoch­glanz-Rechen­schafts­berichten in Händen, die alle­samt die unge­heuer schlechte Welt­finanz­markt­lage beheulen” • für die „klassi­sche Riester-Rente” muss man 123 Jahre alt werden, um die ganzen vorge­rech­neten Vorteile an Zuschüssen usw. wieder zurück zu holen • bei Riester-Renten­versiche­rungen sind extreme Abschluss- und Vertriebs­kosten zu erwarten • fonds­gebun­dene Renten­versiche­rungen sind unsinnig • wenn man Fonds­sparen will, sollte man einen Riester-Fonds­spar­vertrag abschließen (günstig über Fonds­broker), aber keine Versi­cherung • „Bank­spar­pläne kommen ganz ohne Kosten aus”, siehe Finanz­test 11/2009 • Verbrau­cherzen­tralen im jewei­ligen Bundes­land beraten unab­hängig, verkaufen nichts und geben wirk­lich kompe­tente Antworten • „Eine Fonds­police hat durch die Fonds­verwal­tung etwas höhere Kosten, bietet aber mehr Rendite­möglich­keiten” • „Die ganzen Garantie­verspre­chungen sind nichts wert, denn sie erreichen nicht mal nach Kosten die Infla­tion. Dazu wird zu viel Geld benötigt, diese Garantie zu erreichen, welches für die Schaf­fung einer Ablauf­rendite (Rente) dann fehlt” • schlimm ist, dass eine Rente zu einem bestimmten Zeit­punkt fällig ist, und wenn man da Pech hat, sind die Kurse gerade unten • beim Riestern immer auf garan­tierte Summen setzen, und nur diese verglei­chen — alles andere sind nicht einklag­bare Verspre­chungen
[HTML] A. Sleegers: Kapitalanlage: Verschenken Versicherungen ihr Geld? Frankfurter Rundschau, 7.4.2010. • Grafik: Rendite-Rutsch bei Lebens­versiche­rungendie Finanz­auf­sicht ist alar­miert über so genannte Kapita­lisie­rungsge­schäfte • „In Deutsch­land gibt es mehr Lebens­versiche­rungs­policen als Einwohner” • es steht zu befürchten, dass manche Versi­cherer im Kampf um Neukunden zu hohe Risiken eingehen • Kapita­lisie­rungsge­schäfte: die Versi­cherer bieten hohe Zinsen an und räumen dem Versiche­rungs­nehmer das Recht ein, den Vertrag kurz­fristig und ohne Verluste zu kündigen • in Zeiten nied­riger Zinsen und hoher Risiken an den Kapital­märkten ist das Angebot eine interes­sante Alter­native zu anderen "sicheren" Anlagen wie Fest­geld oder Bundes­anleihen • jedoch kann diese Praxis die Gewinne der Bestands­kunden schmälern • sobald die Zinsen wieder steigen, kann der Kunde bei einem Kapita­lisie­rungsge­schäft seinen Vertrag einfach beenden und sein Geld woan­ders anlegen • auch wenn sie die Bestands­kunden tenden­ziell schädigen, sind Kapita­lisie­rungsge­schäfte für die Außen­darstel­lung der Versi­cherer wichtig: polieren sie doch die Kenn­zahlen des Neuge­schäfts auf • das Geschäft mit Kapita­lisie­rungen schönt die Kenn­ziffern, erkennbar an einem hohen Anteil an Einmal­beträgen • um zu verhin­dern, dass Versi­cherer auf der Jagd nach Neukunden zu viele Zinsen an Kurz­zeit­parker ausschütten, gibt es eine Reihe aufsichts­recht­licher Bestim­mungen (Extra-Topf: nur aus diesem eventuelle Über­schüsse an die Kapita­lisie­rungs-Kunden) • Branchen­insider schätzen, dass nur rund ¼ der Einmal­geschäfte den aufsichts­recht­lichen Bestim­mungen entspre­chenGefahr der Schief­lage: wenn die Niedrig­zins­phase weiter anhält, könnten die Versi­cherer an die Kurz­zeit­parker so viel Zinsen ausge­zahlt haben, dass sie die Verpflich­tungen gegen­über den Bestands­kunden nicht mehr erfüllen können
[HTML] M. Geißler: Fondsgebundene Rentenversicherung: Viele Faktoren beeinflussen die Rendite. biallo.de, 22.5.2010. • 2 Wege zum Kapital­aufbau mit Privat­renten: • klassi­sche Renten­policen (basieren auf Staats­anleihen und Pfand­briefen) gewähren eine Mindest­verzin­sung von 2,25% (auf Spar­anteil) und eine Mindest­rente • fonds­basierte Verträge (basieren auf Aktien) haben lang­fristig höhere Renditen • auf 20-Jahre-Sicht liegt die Rendite um etwa 1,5% höher • Fonds­auswahl: höhere Erfolgs­chance, wenn Fonds von verschie­denen Gesell­schaften • keine Ausga­beauf­schl�ge und Depot­gebühren, aber Gebühren für's Switchen und Shiften • Steuer­vorteile im Alter: etwa 4–5% der Renten­leis­tung als Steuern
[HTML] Riester-Rente: Alle Sparformen im Vergleich. Stiftung Warentest test.de, 31.8.2010. • „Zulagen und Steu­ervor­teile machen Riester-Verträge zum Gewinn­spiel” • bis zu 200% gibt der Staat je nach Einkommen und Fami­lien­situ­ation zum Beitrag des Sparers dazu • „Ein Verlust­risiko ist ausge­schlossen, weil mindes­tens alle einge­zahlten Beiträge und Zulagen vom Anbieter zum Renten­beginn garan­tiert werden” • Zulagen und Steu­erer­sparnis • Klassi­sche Riester-Renten­versi­cherung • Riester-Bank­spar­plan • Riester-Fonds­spar­pläne • Wohn-Riester • Fonds­gebun­dene Riester-Renten­versi­cherung;  [Web-Link][Tabelle] Riester — alle Produkte und ihre Eigenschaften im Überblick
[HTML] Riester-Rentenversicherungen: Oft teuer und undurch­sichtig. Finanztest 10/2010, Stiftung Warentest test.de, 31.8.2010. • nur 7 Ange­bote im Test sind gut — sehr gut ist kein Tarif
[HTML] C. Völlinger: Walter Riester über Arbeit, Sparen und Sarrazin[!]. Fuldaer Zeitung, 16.9.2010. • Riester: das deut­sche Renten­system wird lange über­leben, aber wir werden in den nächsten 10 bis 20 Jahren enorme Probleme bekommen als Folge des veränderten Arbeitsmarktes • fast 7 Mio. 400- oder 300-€-Jobber, einen wachsenden Teilzeitbereich und 1,3 Mio. Aufstocker • da diese nur geringe Beiträge zahlen, wachsendes Risiko der Altersarmut • Riester: Rente mit 67 ist notwendig (wegen der von 10 auf 18 Jahre gestiegenen Rentenbezugsdauer), „ist aber nicht die Lösung schlechthin, sondern nur ein Teilelement” • „Wichtig ist zugleich, dass der Trend zur Frühverrentung gestoppt ist” • „... wird die physische und psychische Belastung in der Arbeitswelt immer größer”, „muss in manchen Berufen ein früheres Ausgleiten in die Rente möglich sein. Etwa durch das Ansparen von Schicht-, Nachtarbeiter- oder Akkordzulagen auf die Rente.” • „Das rückläufige Potenzial an Jobs für Ältere kann kein Grund zur Ablehnung der Rente mit 67 sein” • der stärkeren Anforderung in der Wirtschaft an Qualifizierung und an Flexibilisierung kann ein Teil unserer Bevölkerung nicht entsprechen • trotzdem werden viele dieser Menschen als arbeitsfähig im ersten Arbeitsmarkt erklärt • die Zuwächse beim Riester-Sparen „fürs Alter sind toll und enorm. Es gibt inzwischen 14 Millionen Riester-Verträge plus zehn Millionen Abschlüsse bei der betrieblichen Altersvorsorge” • es ist ein „politischer Webfehler”, dass 4 Mio. Selbstständige ausgeschlossen sind • nur die Hälfte aller Beschäftigten riestern, weil es freiwillig ist • „ich konnte seinerzeit eine obligatorische Riester-Rente nicht durchsetzen, weil nach einer Kampagne einer großen Boulevard-Zeitung eine politische Mehrheit in Fraktion und Bundestag nicht mehr zu erreichen war” • „Riestern ist nicht kompliziert, hier herrscht nur ein Informationsdefizit” • „Wir haben von 2002 bis 2009 fast 600 Milliarden Euro an Steuermitteln in die gesetzlichen Rentenversicherungen gepumpt, gleichzeitig flossen nur 6,5 Milliarden in die Riester-Förderung” • „Selbst in der Finanzkrise ist riestern sicher” • „In unseren Nachbarländern, wie in der Schweiz und in Österreich, war es schon immer selbstverständlich, dass alle Erwerbstätigen — also auch die Selbstständigen — in die Rentenversicherung einzahlen” — das sei bei uns längst überfällig • Problem­bereiche Gesundheit und Pflege: „Am ehesten sehe ich die Bereitschaft der Menschen, im Gesundheits­wesen mehr private Vorsorge zu treffen” • „Sarrazin ist, wie er wirkt: ziemlich verbiestert und verbissen, in sich gekehrt. Er hat sich über all die Jahre nur mit Provokationen gehalten.”
[PDF] O. Fuhlrott: Soziale Kosten bei einem Fünftel-Umstieg von Umlagefinanzierung auf Kapitaldeckung.[wichtig !] 2012;  [Excel-Mappe] Excel-Mappe dazu mit Zeitverlauf und einstellbarer Wachstumsrate;  [PDF] Isolierte Wirkung des Altersvermögensanteils AVA im „Riesterfaktor” 2002–2030[!];  [Excel-Mappe] Excel-Mappe dazu;  [PDF] Isolierte Wirkung des Beitragssatzes im „Riesterfaktor” 2002–2030;  [Excel-Mappe] Excel-Mappe dazu;  [PDF] Isolierte kombinierte Wirkung von AVA und Beitragssatz im „Riesterfaktor” 2002–2030[!];  [Excel-Mappe] Excel-Mappe dazu;  [PDF] Isolierte Wirkung des Rentnerquotienten und des Nachhaltigkeitsfaktors 2005–2030[!];  [Excel-Mappe] Excel-Mappe dazu
[Word Dokument] Oskar Fuhlrott: Rentenmechanische Wirkungen einer Zurückrechnung des „Riester-Faktors”. Eine Analyse. November 2012;  [PDF] PDF-Version
[HTML] Markus Kurth (rentenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen): Gastbeitrag: Riestern ohne Zukunft. Die private Säule der Rentenversicherung hat keines ihrer Ziele erreicht. Statt Lobreden wären Alternativen angesagt. Frankfurter Rundschau, 22.12.2014

7. Betriebliche Altersvorsorge (bAV)  

PDF] Nikolai Laßmann, Dietmar Röhricht: Betriebliche Altersversorgung: Betriebs- und Dienstvereinbarungen[!]. Analyse und Handlungsempfehlungen. Hans Böckler Stif­tung, BUND VERLAG , 2010.
Regelungsinhalte • Präambel, Anlass und Ziele • Geltungsbereich, Begünstigte • Arbeitgeber­finanzierte Altersversorgung • Arbeitnehmer­finanzierte Altersversorgung/Entgeltumwandlung • Mischfinanzierung • Leistungsarten und Leistungsvoraussetzungen • Zusageformen • Durchführungswege (Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktversicherung, Pensionsfonds) • Höhe und Berechnung des Anspruchs • Rentenanpassung • Pflichten des Leistungsempfängers • Verfügungsverbote, Abtretung und Pfändung • Sicherung der Versorgungsleistungen • Regelung von Sonderfällen • Datenschutz • Ruhen von Versorgungsansprüchen • Anrechnungen • Unverfallbarkeitsregelungen • Zahlungsmodalitäten • Härtefallregelungen • Gestaltungs­möglichkeiten und Wahlrechte der Beschäftigten • Einschränkungen und Widerruf von Leistungen • Abfindung, Übertragung von Anwartschaften und Leistungen • Ablösende Betriebsvereinbarungen — Berechnung von Besitzständen • Inkrafttreten, Anpassung und Kündigung • Erläuterungen
Mitbestimmungsrechte, -prozeduren und -instrumente
Offene Probleme
Zusammenfassende Bewertung
Beratungs- und Gestaltungshinweise
Bestand der Vereinbarungen
[HTML] Altersarmut und Eurokrise: Was unsere Renten noch wert sind.[wichtig !] Pressemitteilung. Der Bundesverband der Rentenberater e.V. fordert: „Der Staat muss die gesetzliche Rente aktiv stärken!” Bundesverband der RentenBerater e.V., 20.9.2012. • In Deutschland bekommen z.B. über 50% der Männer 1.000,- € und mehr Rente, aber etwa 75% der Rentnerinnen weniger als 750,- € im Monat • die gesetzliche Rentenversicherung wurde durch Entscheidungen der Politik in den vergangenen Jahren immer mehr beeinträchtigt • Bundesverband der Rentenberater e.V.: Altersarmut in Deutschland lässt sich nicht durch die Förderung der privaten Vorsorge vermeiden — schon weil Niedriglohnempfänger dafür gar keine Reserven haben • er fordert daher, die gesetzliche Rente z.B. durch Anhebung des Rentenniveaus und Regelungen gegen Niedriglöhne zu stärken • größte Risiken für unser Rentensystem: Umverteilung von gRV zu Riester u.a. privater oder betrieblicher Vorsorge, weitere Absenkung des Rentenniveaus auf 43%, Inflationsgefahr und Kaufkraftverlust wegen der Eurokrise • seit Jahren fördert der Staat die private Vorsorge — mit verheerenden Folgen • das Niveau der gesetzlichen Rente liegt bei 51% (50,4%) • es soll noch auf 43% sinken • Martin Reißig, Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.: die Politik hat Feuer gelegt und ruft jetzt: „Hilfe, es brennt!” • durch Entgeltumwandlung wurden der gesetzlichen Rente massiv Beiträge entzogen: wer in eine Betriebsrente einzahlt, senkt sein Bruttogehalt und zahlt dann weniger Beiträge in die Rentenkasse • und auch der Arbeitgeber zahlt geringere Rentenbeiträge • statt in der Rentenkasse landet das Geld bei den Versicherungen: sie haben rund 45 Mrd. € Beiträge und staatliche Zulagen eingesammelt • die privaten Vorsorgesysteme sind aber nicht besser als die gesetzliche Rentenversicherung • Reißig: für die Betriebsrente müssen in der Regel auch noch rund 7% mehr Krankenkassen­beiträge gezahlt werden als in der gesetzlichen Rentenversicherung • Reißig: „Letztendlich muss also so ein privater Vertrag 12 bis 15% besser laufen als die gesetzliche Rentenversicherung, damit der Arbeitnehmer am Ende genauso viel in der Tasche hat. In Zeiten der Finanzkrise ist das völlig unrealistisch.” • auch wer viele Jahre lang durchschnittlich verdient hat, erhält schon jetzt, bei einem Rentenniveau von 51%, nur eine geringe Altersrente •
aktueller Rentenwert West eines Durchschnitts-
verdieners 2012 (2.703,- � monatlich), vor Steuern
BruttoNetto
30 Jahre: 842,10 € 757,89 €
35 Jahre: 982,45 € 884,21 €
40 Jahre: 1.122,80 € 1.010,52 €
45 Jahre: 1.263,15 € 1.136,84 €
• Reißig: „Das Förderprogramm für private Vorsorge ergibt in weiten Teilen überhaupt keinen Sinn. Wenn ein Durchschnittsverdiener 2% seines Bruttogehaltes von 2.700,- € in eine Betriebsrente steckt, dann bekommt er zusätzlich vom Staat 400,- €.  D.h. pro Jahr werden rund 1.000,- € eingezahlt. Wer heute 40 ist, bekommt zum Renteneintritt in 27 Jahren daraus eine garantierte Betriebsrente von 109,- €. Das gleiche Geld in die GRV eingezahlt, ergäbe eine zusätzliche gesetzliche Rente von 119,- €. Und das mit Absicherung bei Krankheit und für Hinterbliebene.” • wer 2001 eine Rente von 2.400,- DM bekam, bekommt heute zwar eine Rente von ca. 1.300,- € (rund 2.600,- DM), aber der Wert dieser Rente ist durch Kaufkraftverlust massiv gesunken • in 10 Jahren wird er noch viel weniger Wert sein • Deutschland hat nach der Krise auf Dauer im Euroraum einer höheren Inflationsrate nichts entgegenzusetzen
;  [PDF] PDF-Version (mit Grafiken: Verteilung der Altersrenten, gesetzlicher und tatsächlicher Berufsausstieg in OECD-Ländern)
[HTML] Karl Doemens: Handelsblatt-Tagung zur Altersvorsorge: Betriebsrenten-Förderung vor dem Aus. Trotz massiver Proteste von Arbeitgebern und Gewerkschaften will die Bundesregierung Aufwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge ab 2009 nicht länger von den Sozialabgaben befreien.  Sozial-Staatssekretär Heinrich Tiemann sagte auf der Handelsblatt-Jahrestagung, dass er die Regelung am 31. Dezember auslaufen lassen wolle. Die Arbeitnehmer wüden „auch ohne diesen Bonus” genug für den Ruhestand sparen. Herbert Rische (GRV) unterstützte das ausdrücklich. Arbeitgeber und Gewerkschaften dagegen dringen darauf, die Förderung zu verlängern. Tiemanns klare Positionierung lässt vermuten, dass Müntefering die Förderung beenden will. Tiemann verwies auf Beitragsausfälle von rund 1,6 Mrd. Euro, die den Kranken-, Pflege- und Rentenkassen durch die Regelung entstanden seien .  Handelsblatt , 14.3.2006
[HTML] Günter E. Völker: Demographie - Schwindeltabelle. Die ursprüngliche Lüge Ende der 70er Jahre, die Bevölkerung gehe bis etwa 2000 um 4 Millionen Menschen zurück, wird hier entlarvt: Die Bevölkerung hat im Gegenteil um etwa 4 Millionen Menschen zugenommenwww.bohrwurm.net, August 2006
[HTML] (mit dpa): Renten: Betriebliche Altersvorsorge wird weiter gefördert. Bundesarbeitsminister Franz Müntefering will die Förderung der betrieblichen Altersvorsorge auch über 2008 hinaus fortzusetzen. Mit dieser Absicht erntete er viel Lob von allen Seiten.  Sowohl Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt als auch der DGB zeigten sich erfreut über den Plan. Die Versicherungen sprachen von einer sozialpolitisch richtigen Entscheidung. Entgeltumwandlung lässt Beschäftigte einen Teil des Einkommens steuerbegünstigt und frei von Sozialabgaben vom Einkommen abzweigen und fürs Alter ansparen. Peter Weiß nannte den Sinneswandel von Müntefering „überfällig” DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach: „Damit kann sicher gestellt werden, dass die positive Entwicklung, die die betriebliche Altersvorsorge in den letzten Jahren genommen hat, weiter fortgesetzt werden kann.” Nur der Sozialverband Deutschland (SoVD) äußerte sich kritisch zu den Einnahmeausfällen für die Sozialkassen und forderte alternativ eine verbesserte, steuerfinanzierte Vorsorgeförderung für alleDER TAGESSPIEGEL, 26.6.2007
[HTML] Catrin Gesellensetter: Betriebliche Altersvorsorge: Unternehmen drohen Milliardenklagen. Millionen Mitarbeiter können von ihren Arbeitgebern Schadenersatz für Verluste bei der Betriebsrente fordern. Wie Arbeitnehmer an ihr Geld kommen.  Eine Arbeitnehmerin verzichtete monatlich auf 178 € ihres Gehalts und vereinbarte mit ihrem Chef, dass dieser das Geld — per Entgeltumwandlung — in eine betriebliche Altersvorsorge investiert. Nach 3 Jahren waren von eingezahlten 6230 € nur noch 639 € übrig — gut 90 % waren für die Abschluss- und Verwaltungskosten (mit Provisionen für Versicherungsvertreter) verwendet worden. Die Richter des angerufenen Gerichts entschieden: der Arbeitgeber habe seine Pflicht verletzt, das Geld gewinnbringend für eine Altersvorsorge anzulegen und müsse den Schaden von 5591 € ersetzen. FOCUS online MONEY, 3.5.2007;  [HTML] Wie Provisionen und Verwaltungskosten die Rendite mindern. Anwalt Fiala: „In den meisten Fällen ist es leider noch immer so, dass die Kosten, die für die Vermittlung der Policen anfallen, nicht der Versicherer, sondern der Kunde bezahlt”. „Arbeitnehmer, die einen Teil ihres Gehaltes in eine betriebliche Altersvorsorge stecken, mussten bislang bis zu 12,6 Prozent der Versicherungssumme für Vermittlerprovisionen und Verwaltungsgebühren aufwenden”. Unternehmen, die das Geld ihrer Mitarbeiter in eine solche Police investiert haben, müssen für den Schaden aufkommen.  [HTML] Was auf die Arbeitgeber zukommt. Anwalt Julius Reiter: Es „schlummert bei den Arbeitnehmern eine Schadensumme in zweistelliger Milliardenhöhe”. Anwalt Fiala ärgert, dass die Arbeitgeber jeden Warnschuss der Justiz ignoriert und die Vorteile der Entgeltumwandlung weiter für sich genutzt haben (jeder Euro, den ihre Mitarbeiter nicht als Gehalt bezogen, sondern in eine betriebliche Altersvorsorge umwandelten, war sozialversicherungsfrei. Die Arbeitgeber sparten so rund 20 %). Nun müssen die Betriebe auch noch Sozialbeiträge nachzahlen.  [HTML] Wie Mitarbeiter Schritt für Schritt an ihr Geld kommen. Das Gesetz gesteht allen Arbeitnehmern, die per Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge investieren, ein Auskunftsrecht gegen ihren Arbeitgeber zu. Einen Nachzahlungsanspruch haben alle Arbeitnehmer, bei denen die Vorsorge über einen gezillmerten Vertrag läuft, der wegen des Ausgleichs der Abschlusskosten viele Jahre im Minus bleibt. Mit der Zillmerung wird festgelegt, wie die Abschlussprovision auf einen Vertrag umgelegt wird. Die Richter: da die Entgeltumwandlung über gezillmerte Verträge den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt, ist die gesamte Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nichtig. Damit ist der Arbeitgeber mit seinen Lohnzahlungen im Verzug und muss die gesamten Beiträge an seinen Mitarbeiter nachzahlen. Das betrifft auch den Ersatz einer eventuellen Steuernachzahlung. Wer noch länger bei seinem aktuellen Arbeitgeber bleiben will, sollte sich beraten lassen
[HTML] Betriebliche Altersvorsorge, Arbeitgeber Anteil Sozialabgaben bei Entgeltumwandlung[!]. Es gibt Unternehmen, die den Arbeitgeber-Anteil bei der bAV nicht einfach einbehalten, sondern an die Mitarbeiter auszahlen? „Umgewandeltes Entgelt” sollte ursprünglich nur als „Anschubfinanzierung” 8 Jahre sozialabgabenfrei sein. Nun wurde festgestellt, dass das später zu kompliziert würde und belässt die Sozialabgabenfreiheit — d.h. bei einem Arbeitnehmer, der unter der Krankenkassen-Beitrags­bemessungsgrenze verdient, spart der Arbeitgeber seinen Anteil von ca. 20% ein (bei den Besserverdienenen immerhin noch 10%). Spart der AN 2500 Euro „betrieblich”, spart(!) der Arbeitgeber stolze 500 Euro an Sozialabgaben! Aber diese bis zu 500 Euro Arbeitgeber-Anteil fehlen nun in der Renten- und Krankenkasse — 250 Euro allein in seiner Rente, zusätzlich zu den 250 Euro, die der AN nicht in die Rentenkasse zahlt. Er merkt das auch daran, dass das Rentenversprechen der GRV von Jahr zu Jahr sinkt. Warum eigentlich sollte der Steuerzahler dem Arbeitgeber etwas schenken, weil der Arbeitnehmer etwas macht? Eine Antwort: Der Zug ist leider schon 8 Jahre abgefahren! Betriebsräte können nur versuchen, die Folgen zu minimieren.  Blog ifb|BETRIEBSRAT.de das Wissensforum für Betriebsräte, 17.9.2008
[HTML] Katharina Schmitt: Versprochen ist Versprochen. Ein Mittel gegen den Fachkräftemangel ist beim mittelständischen Arzneimittelhersteller Pfleger das Versprechen zur Altersversorgung. Denn dieses Konzept bietet attraktive Details. Sein Versorgungswerk ruht auf 3 Säulen von unterschiedlichem Gewicht: Einer rein arbeitgeber­finanzierten Direktzusage, einer arbeitgeber­geförderten Entgeltumwandlung und dem Deferred-Compensations-Modell, das einen sogenannten Demografiefonds beinhaltet. Die arbeitgeber­geförderte Entgeltumwandlung bildet im Rahmen der Eigenvorsorge das Herzstück der betrieblichen Altersversorgung. Jeder Mitarbeiter, der Teile des Gehalts für seine Altersversorgung aufwendet, erhält dafür Zuschüsse von der Firma. Die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge, die bei der Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt entfallen, gibt die Firma an die Mitarbeiter weiter — auf der Basis des branchenüblichen Durchschnittsgehalts. Die geschulten Berater von Pension Solutions schaffen es in der Regel, mindestens die Hälfte der Mitarbeiter für die Versorgungslösungen zu gewinnen — bei Pfleger sogar 95 %. Der Geschäftsführer des PS-Instituts: „Wenn sich Arbeitgeber an der Finanzierung der Betriebsrente beteiligen, werden Versorgungswerke stärker genutzt, als wenn die Mitarbeiter den Beitrag allein aufbringen müssen. Und das alles ohne zusätzliche Kosten für die Unternehmen, denn sie können dazu die Sozialversicherungsersparnis oder die Vermögenswirksamen Leistungen nutzen.” Gegenwärtig erhält jeder berechtigte Mitarbeiter 300 Euro aus dem Demografiefonds zusätzlich für seine Altersvorsorge. Alternativ steht ein Deferred-Compensations-Programm offen, in dem die Angestellten künftige laufende oder Einmalbezüge ins Alter verschieben und damit steuerliche und sozialversicherungs­rechtliche Vorteile erzielen können. Institut für betriebliche Vorsorge,  personalmagazin  06/11
[HTML][PDF] Pensionszusage: Schließen der Finanzierungslücke oder Auslagerung? Eine Firma hat bei der Zusageerteilung zu einer Altersrente eine Rückdeckungs­versicherung abgeschlossen, bei der sich eine Finanzierungslücke ergibt. Nun muss sich die Firma entscheiden, ob sie die Finanzierungslücke schließt oder die Pensionszusage auslagert. Finanzierungslücken können sich ergeben aus: • Veränderungen in den Sterbetafeln durch höhere Lebenserwartung • Neubewertung der Pensionsrückstellung durch BilMoG • jüngeren Entwicklungen der Kapitalmärkte • Erhöhung der Zusage ohne Anpassung der RDV • fehlende Übereinstimmung zwischen den Bilanzregeln und dem tatsächlichen Kapitalbedarf • unterlassene Nachfinanzierung mangels Liquidität. Standard Life, Januar 2012
[PDF] Friedmar Fischer, Werner Siepe: 10 Irrtümer über die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst. In der Öffentlichkeit wird irrtümlich immer noch angenommen, dass gesetzliche Rente und Zusatzrente zusammen so hoch wie die Pension eines ehemaligen Beamten seien bzw. die Gesamtrente mehr als 90 % des letzten Nettogehalts als Arbeitnehmer ausmacht. Hier wird gezeigt, dass aufgrund der Leistungs­einschnitte in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes das genaue Gegenteil stimmt. Irrtum 1: Gleichstellung von Arbeitnehmern und Beamten in der Altersversorgung. Irrtum 2: die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst erhalten nach 40 Beschäftigungsjahren 90 % des letzten Nettogehalts. Irrtum 3: Punkterente ab 2002 sichert weiterhin hohes Leistungsniveau. Irrtum 4: Startgutschriften sichern Besitzstand der Rentenanwärter. Irrtum 5: Neuregelung der rentenfernen Startgutschriften ist einfach, transparent, systematisch sauber und rechtssicher. Irrtum 6: Freiwillige Versicherung gehört zur Zusatzversorgung und gleicht Rentenlücken durch Entgeltumwandlung und Riester-Rente aus. Irrtum 7: Änderungen bei Rechnungszins und Biometrie müssen künftig zu Leistungseinschnitten bei der Punkterente führen. Irrtum 8: Stetig steigende Zusatzrenten im öffentlichen Dienst. Irrtum 9: Stark steigende Rentneranzahl . Irrtum 10: Explosionsartig steigende Versorgungs­ausgaben bis 2050. ▲VBLDie Altersvorsorge für den öffentlichen Dienst, 14.3.2012
[HTML] Betriebliche Altersvorsorge: Hohe Abschluss- und Vertragsgebühren — Ist das normal? Für die Zahlung von 220 € brutto im Monat sind 3.800 € an Abschlussgebühren und außerdem jeden Monat 15 € an Gebühren zu zahlen. Ist das normal? — Rat: vergleiche das einfach mit 220 € im Monat auf ein Tagesgeldkonto mit z.B. 2,5% Zinsen. Kommt bei der Tagesgeld-Variante mehr raus, ist die bAV zu teuer. Zahlt er effektiv nur 50 € ein, sind es real aufgrund der Entgeltumwandlung/VWL 220 €. Dann liegt die garantierte reale Rendite nur bei ca. 1%! Ehemaliger Versicherungsfachmann: „Das Versicherungunternehmen holt sich bei dir im Grunde die Provi des Vertreters zurück.” Lass dich von einem unabhängigen Makler beraten, welcher dir mehrere bAV-Produkte vorschlagen kann. Meist sind die Konzerne doppelt abgesichert: der Versicherungsnehmer zahlt die Provi des Beraters und wenn der VN dann innerhalb von 5 Jahren kündigt oder beitragsfrei stellt, wird der Berater zu x/60 in Regress genommen. Blog Computer Base, 25.3.2012
[HTML] Finger weg: Test Betriebliche Altersvorsorge[Wichtig !]. Heribert Karch, Vorstands­vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft f�r betriebliche Altersversorgung (aba) und zugleich Geschäftsführer beim Branchen­versorgungswerk Metallrente, ist fest überzeugt, dass die Vorsorge über den Betrieb die effizienteste und kostengünstigste Form der Altersvorsorge ist. Betriebsrenten seien auch privaten Riester- oder Rürup-Renten überlegen. ÖKO-TEST wollte es genauer wissen und hat insgesamt 184 Tarife der beiden beliebtesten Durchführungswege untersucht: 76 Klassik- und 52 fondsgebundene Tarife von Direktversicherungen, 50 klassische und sechs Fondstarife von Pensionskassen — nur Männertarife. Hier finden Sie die Angebote für unseren 55-jährigen Musterkunden, der monatlich 175 Euro Entgelt umwandelt und mit 65 in Rente gehen will ÖKO♣TEST, Juni 2012;  [HTML] Ein dickes Minusgeschäft. Der Grund für die massive Verweigerungshaltung vieler Anbieter: Insgesamt 85 % der untersuchten Direktversicherungen mit klassischer Anlagepolitik und 82 % aller Pensionskassen mit klassischer Anlagepolitik garantieren keinen Kapitalerhalt. Kann also der jeweilige Anbieter keine kräftigen Überschüsse erwirtschaften, macht der Arbeitnehmer in der Ansparphase seiner Betriebsrente daher Verlust — von einer Verzinsung der Beiträge ganz zu schweigen. Das hat es so noch nie gegeben: Erstmals seit Einführung der Entgeltumwandlung vor 10 Jahren liegt das Garantiekapital von — vermeintlichen sicheren — Klassiktarifen niedriger als das von fondsgebundenen Tarifen mit Garantie (hier sichern die Anbieter wenigstens den nackten Kapitalerhalt zu).  [HTML] Ein Verstoß gegen bestehende Gesetze? .  [HTML] Hoffen auf versprochene Überschüsse. .  [HTML] Ältere sollten Fondstarife meiden. .  [HTML] Bei Zahlpausen und Arbeitgeberwechsel drohen . .  [HTML] Müssen Arbeitgeber Schadensersatz zahlen? .  [HTML] Der Verlag hatte 2003 zur Altersversorgung .... .  [HTML] Betriebsrente kürzt .... .  [HTML] Die Verweigerer — Die Aachen und .... .  [HTML] Förderwege - Seit 2005 gilt: Beitr�ge bis zu .... .  [HTML] Altvertrag: Bis Ende 2004 waren sowohl .... .  [HTML] Tarife mit Hinterbliebenenrente: �ltere .... .  [HTML] Tarife, bei denen Arbeitnehmern zu Rentenbeginn weniger als die Summe der Einzahlungen als Garantiekapital zur Verfügung steht. Diese Tarife bergen ein erhebliches Haftungsrisiko für den Arbeitgeber, denn er hat dafür zu sorgen, dass bei Tarifen zur Entgeltumwandlung wenigstens der Kapitalerhalt gewährleistet ist. Der frühere Vorsitzende des Bundesarbeitsgerichts, Dr. Gerhard Reinecke, betonte, dass Arbeitnehmer im Bereich der Entgeltumwandlung in erhöhtem Maß schutzbedürftig sind, weil es um die Verwendung des ihnen zustehenden Entgelts geht
[PDF] Arbeitsblatt „Betriebliche Altersversorgung”[!]. Die sogenannte Betriebsrente kann vom Arbeitgeber finanziert werden und/oder vom Arbeitnehmer, indem er einen Teil seines Entgelts zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung umwandelt. Seit der Rentenreform 2001 haben alle Arbeitnehmer ein Recht auf diese Entgeltumwandlung. Dem Arbeitgeber stehen verschiedene Möglichkeiten offen, die betriebliche Altersversorgung zu organisieren. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Rente zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen, auch wenn man den Arbeitgeber wechselt. Häufig gibt es das Recht, die Ansprüche auch problemlos zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen. Vor- und Nachteile der Entgeltumwandlung WIRTSCHAFT UND SCHULE, 2012
[HTML] Grit Beecken: Private Altersvorsorge: Hohe Lebenserwartung schafft Rentenlücke. In den vergangenen 40 Jahren ist die Lebenserwartung um zehn Jahre gestiegen. Riesige Rentenlücken tun sich auf. Eine Direktversicherung der betrieblichen Altersvorsorge kann helfen. Frankfurter Rundschau, 23.7.2012.
[HTML] „Das Modell der privaten Vorsorge ist schon jetzt gescheitert!”[!]. Pressemitteilung. Mittlere und untere Einkommen werden bei der privaten Vorsorge massiv benachteiligt — der Bundesverband der Rentenberater e.V. fordert von der Politik neue Konzepte. Bundesverband der RentenBerater e.V., 6.9.2012. • Nach aktuellen Berechnungen haben Haushalte der unteren Einkommensschichten nach Abzug aller Kosten am Monatsende selten mehr als 5 bis 10 € übrig • Riester-Verträge mit 5 oder 10 € Monatsbetrag gibt es nur in der Theorie — sie werden faktisch nicht angeboten • die wenigsten arbeiten in Betrieben, die eine betriebliche Altersvorsorge anbieten • Martin Reißig, Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater: „Das bedeutet schlicht, dass alle bisher diskutierten Modelle an der Lebensrealit�t der Menschen vollkommen vorbei gehen” • er fordert dringend neue, gerechtere Rentenkonzepte • Reißig: „�Es ist gut, dass das Thema endlich mal angestoßen wurde. Noch besser wäre es, wenn jetzt alle, die in Deutschland politische Verantwortung tragen wollen, eigene belastbare Konzepte gegen Altersarmut vorlegen.” • am Thema Rente käme jetzt keiner mehr vorbei;  [PDF] PDF-Version
[HTML] Gertrud Hussla: Nachgerechnet Wie der Staat heimlich bei der Rente klaut. Ohne dass es groß auffällt, kürzt der Staat an unserer Rente herum. Manche Tricks kennen nur echte Experten. Verloren gehen Hunderte Euro und ganze Beitragsjahre  Handelsblatt , 5.11.2012;  [HTML] Ein Riester-Faktor rechnet die gesetzliche Rente künstlich klein.
[HTML] Ratgeber: Arbeitgeber zum Angebot einer Gehaltsumwandlung verpflichtet. Fragen & Antworten zur betrieblichen Altersvorsorge. Mit der gesetzlichen Rente allein wird es für die heute Erwerbstätigen künftig kaum noch möglich sein, den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Den meisten Bürgern ist das durchaus bewusst: Einer Umfrage zufolge bewerten über 42% der Deutschen das staatliche Rentensystem als unzureichend. Dennoch ziehen nach wie vor zu wenige aus dieser Einschätzung die notwendigen Konsequenzen. Fakt ist: Ein Drittel der Arbeitnehmer macht aus Unkenntnis nicht vom Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge Gebrauch und verzichtet so auf die zusätzliche Absicherung des eigenen Ruhestands. In kleinen und mittleren Unternehmen ist diese Zahl noch erheblich größer. Lediglich 38% der Erwerbstätigen im Alter von 18 bis 55 Jahren nutzen bisher die zusätzliche Vorsorge durch eine betriebliche Altersvorsorge. neues deutschland, 7.11.2012
[PDF] Stefan Frank: Pensionsfonds: Die Geldsammelmaschinen wanken. Sie sind groß und kaum jemand kennt sie: Pensionsfonds sollen die privaten Renten sichern — nun geraten sie in der Krise unter Druck. ZEIT ONLINE, 19.11.2012. • Vor allem Länder wie Großbritannien und die Niederlande haben stark auf eine private Altersvorsorge gesetzt • die Fonds sollen hinreichend hohe Zinsen für die Sparer erwirtschaften, aber das vor allem durch den Ankauf von Staatsanleihen • Ros Altmann, britische Ökonomin und Rentenexpertin: „Die Zinsen sind jedoch so stark gefallen, dass es nur wenige attraktive Staatsanleihen gibt.” • die Renditen mancher südeuropäischer Euro-Anleihen seien zwar interessant, aber vielen Rentenfonds sei das Ausfallrisiko zu hoch • Risto Murto, Chefstratege von Finnlands größtem Pensionsfonds Varma: der Fonds werde „nicht mehr in Problemländer investieren” • Stefan Homburg, Direktor des Instituts für öffentliche Finanzen an der Uni Hannover: „Zumindest in der EU […] werden sie auch in Zukunft vornehmlich in Staatsanleihen investieren” — die EU-Staaten würden sich „diese billige Refinanzierungsquelle nicht entgehen lassen” • Brüssel berät darüber, ob die ab 2015 geltenden Richtlinien für Versicherer — Solvency II — auch für die betriebliche Altersvorsorge gelten sollen • Michael Sommer, DGB-Vorsitzender, warnt: "Solvency II würde die betriebliche Altersvorsorge verteuern und damit die Absicherung im Alter verschlechtern.” • da die zu zahlenden Pensionen mit den Lebenshaltungskosten angehoben werden und auch die Lebenserwartung steigt, steigen Verpflichtungen der Fonds ohnehin • die jährlich erwirtschafteten Renditen müssten höher sein als das Wachstum der Forderungen an die Pensionsfonds • Bernhard Ebbinghaus, Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung fragt, ob die Fonds dort unterfinanziert seien, wo es eine feste Leistungszusage gebe;  [HTML] Die Renditen der Fonds gehen weit auseinander. • OECD: während Pensionsfonds in Dänemark 2011 +12,1% erwirtschafteten, die niederl�ndischen +8,2% und die australischen +4,1%, verzeichneten die Fonds in Spanien, den USA, Italien und Japan Verluste zwischen -2,2 und -3,6%, in 10 Staaten bei mehr als -4% und in der Türkei sogar bei -10,8% • in vielen Ländern hätten die Angestellten besser den von den Pensionsfonds einbehaltenen Teil des Lohns in einen Sparstrumpf gesteckt • durch die Nullzinspolitik der Notenbanken werden Ressourcen, die eigentlich der Alterssicherung von Angestellten dienen sollten, in Richtung Staat umgeleitet • in Irland sind Pensionsfonds gezwungen worden, in irische Staatsanleihen zu investieren • in Ungarn und Argentinien wurden die Pensionsfonds sogar wieder verstaatlicht • es stellt sich womöglich die Frage nach der Daseinsberechtigung der Geldsammelmaschinen
[PDF] Christian T. Kolodzik, Detlev Pahl: Wirtschaftsrecht Aufsatz: Minderung gesetzlicher Sozialleistungen durch die Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Die betriebliche Altersvorsorge wird vielfach als das Nonplusultra dargestellt. Doch trifft dies wirklich immer so zu? Sozialversicherungsabgaben in der Arbeits- und Rentenphase. Minderung der Sozialversicherungsleistungen durch Entgeltumwandlung an 2 Beispielen. Auswirkungen auf die Liquidität, Minderung der gesetzlichen Altersrente, Minderung sonstiger gesetzlicher Renten, Minderung der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder Berufsunfähigkeit, Minderung des Elterngeldes, Minderung des Arbeitslosengeldes (ALG I), Minderung des Arbeitslosengeldes II, Minderung des Insolvenzgeldes, Minderung des Krankengeldes, Minderung des Übergangsgelder. Bedeutung der sozialversicherungs­rechtlichen Auswirkungen in der bAV im Vergleich zur privaten HandlungsalternativeDeutsches SteuerrechtDStR 24/2012, 2012
[HTML] TVöD Office Professional / Haufe: Entgeltumwandlung (VKA) / 11.3.1.1 Beiträge an eine Direktversicherung, kapitalgedeckte Pensionskasse oder einen Pensionsfonds. Beiträge und Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an kapitalgedeckte Beitragszahlungen, Pensionsfonds und Direktversicherungen sind bis zu 4 % der Beitrags­bemessungsgrenze steuerfrei. Bei Versorgungszusagen nach dem 31.12.2004 sind sie zusätzlich zum Höchstbetrag bis zu weiteren 1.800 € steuerfrei. Steuerfrei sind also Beiträge des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden (rein arbeitgeber­finanzierte Beiträge), durch Entgeltumwandlung finanzierte Beiträge und die Eigenbeiträge des Arbeitnehmers. Tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag jeweils zur Hälfte, war nach bisheriger Ansicht der Finanzverwaltung lediglich der Arbeitgeberanteil steuerfrei. Künftig ist auch der Arbeitnehmer­beitrag steuerfrei, den der Arbeitgeber aus dem Bruttolohn zahlt. Rein arbeitgeber­finanzierte Beiträge sind vorrangig steuerfrei. Soweit die Höchstbeträge durch diese Beiträge nicht ausgeschöpft sind, sind die auf die Entgeltumwandlung entfallenden Beiträge und die Eigenbeiträge des Arbeitnehmers zu berücksichtigenHauFE.de/oeffentlicher-dienst/, 2012?
[PDF] Ulf Kesting: Arbeitgeberwechsel: Ansprüche bei Wechsel mitnehmen. Trotz Portabilitätsbemühungen kann es beim Arbeitgeberwechsel Versorgungsabstriche geben. Die Clearingstelle der DGbAV will hier helfen. Das Deckungskapital sollte beim Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber problemlos „umziehen” können. Doch die Praxis birgt erhebliche TückenDGbAV, bAV Spezial 11/11, 23.01.2013
[HTML] Altersarmut und Zuschuss-Rente: Betriebliche Altersvorsorge: Für wen es lohnt, den Arbeitgeber ins Boot zu holen. Leider sind die goldenen Zeiten vorbei, in denen — zumindest größere — Unternehmen ihren Mitarbeitern durch sogenannte Direktzusagen stattliche Betriebsrenten finanzierten. Die Folge: Arbeitnehmer, die sich für eine betriebliche Altersvorsorge interessieren, müssen die Beiträge meist aus eigenen Mitteln bestreiten. Und so funktioniert�s: Um seine gesetzliche Pflicht zu erfüllen, vermittelt der Arbeitgeber seine Mitarbeiter an einen externen Dienstleister, meist einen Direktversicherer, bei dem sie fürs Alter sparen können. Der Arbeitgeber überweist den Sparbetrag in der Regel direkt aus dem Bruttogehalt an die entsprechende Stelle — ein Teil des Salärs wird dadurch direkt in einen Beitrag zur Altersvorsorge umgewandelt („Entgeltumwandlung”). Durch diesen Kunstgriff muss der Mitarbeiter auf den umgewandelten Betrag keine Einkommensteuer und keine Sozialabgaben zahlen. Aber dadurch, dass auf den umgewandelten Teil des Gehalts keine Rentenbeiträge erhoben werden, schrumpfen auch die späteren Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung. Für gesetzlich Krankenversicherte kann es im Alter eng werden. Erstens müssen Betriebsrenten im Alter voll versteuert werden. Zweitens werden auf sie die vollen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung erhoben (auf die gesetzliche Rente hingegen zahlen Ruheständler nur einen ermäßigten Satz). Rentenberater Reißig: Rein wirtschaftlich aber „ lohnen sie sich vor allem für privat Krankenversicherte oder für Gutverdiener, die auch im Alter auf Einkünfte oberhalb der Beitrags­bemessungsgrenze zur Krankenversicherung hoffen dürfen und auf den überschießenden Betrag keine Sozialabgaben mehr zahlen müssen” (z.Zt. 4237,50 Euro monatlich). FOCUS online Money, April 2013
[HTML] Stefan Oecking, Udo Müller: 9 von 10 Arbeitgebern beteiligen sich an der bAV-Finanzierung ihrer Mitarbeiter. Eine Untersuchung ausgewählter, vom Beratungshaus Mercer neu bei Kunden eingeführter bzw. grundlegend überarbeiteter Versorgungszusagen zeigte: In 9 von 10 untersuchten Fällen beteiligen sich die Arbeitgeber immer noch an der Finanzierung der bAV oder gewähren eine bAV sogar ganz ohne Arbeitnehmer­beteiligung. Nur in etwa 10 % der Fälle muss der Arbeitnehmer die Kosten der bAV vollständig selbst tragen. TNS Infratest Sozialforschung: mehr als die Hälfte der Beschäftigten in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst erwarben eine Anwartschaft auf bAV. Mercer hat daher ca. 50 Pensionspläne aus den letzten 2 Jahren untersucht. Lediglich 10 % der neuen Zusagen werden ausschließlich von den Mitarbeitern finanziert. Etwa ein Drittel der untersuchten Pensionspläne sind rein arbeitgeber­finanziert, und mehr als die Hälfte der neuen Pläne werden vom Arbeitgeber und von den Mitarbeitern gemeinsam getragen. Für letztere gilt: Bei ca. 16 % gewährt der ArbG einen Basisbeitrag und keine weiteren Aufstockungs­beträge zum Gehaltsverzicht (Basisbeitrag ohne Matching). Bei etwa der Hälfte gewährt der ArbG einen Basisbeitrag und ein Matching zum Gehaltsverzicht. Bei etwa einem Drittel gewährt der ArbG „nur” Aufstockungsbeträge zum Gehaltsverzicht (Matching).
bAV-
Finan-
zierung
(2013) Anzahl Ver­träge  in %
rein Ar­beit­neh­mer-finanziert Misch-Finanzierung,  davon rein Arbeitgeber-finanziert
keine Auf­stockung Basisbeitrag und Aufstockung nur Aufstockung
10 % > 50 % 33 %
16 % 50 % 34 %
10     8     25     17     33    
MERCER, 1.7.2013
[HTML] Christian Hafler: ZDF Frontal 21: Betriebsrenten in der Kritik — Enttäuschte Erwartungen. Das ZDF-Magazin Frontal 21 berichtet aktuell über die Verluste bei Betriebsrenten. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) über eine Entgelt­umwandlung wurde von der Politik einst als großer Wurf gefeiert. Doch Betroffene fühlen sich jetzt mit ihrer Betriebsrente „verschaukelt”. Sie erhalten viel weniger Rente als erwartetfinanzen.de, 30.10.2013
[HTML] Anke Henrich, Matthias Kamp: Betriebliche Altersvorsorge: Mittelständlern fehlen 100 Milliarden Euro Die Altersvorsorge vom Unternehmen ist nicht mehr sicher: Niedrige Zinsen und lasche Bilanzierungsvorschriften lassen die Deckungslücken wachsen. Das bedroht auch den Mittelstand und seine Mitarbeiter       wiwo.de    , 25.11.2013
[HTML] Thomas Öchsner: Betriebliche Altersvorsorge: Schlechter als der Sparstrumpf. Ein städtischer Angestellter zahlt Monat für Monat 200 Euro für die betriebliche Altersvorsorge. Dann geht er in den Ruhestand und merkt: Letztlich hat er draufgezahlt. Experten sprechen von einer Falle für Sparer. Ingenieur Klaus-Dieter Barge: 101 Monate hat sein Arbeitgeber für ihn die 200 Euro von seinem Gehalt an die Pensionskasse überwiesen, macht zusammen 20 200 Euro. Er hat dadurch kräftig Steuern und Beiträge in die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung gespart. Netto musste er deshalb nur 11 009 Euro ausgeben. Als er mit Erreichen des 65. Lebensjahres in Rente ging, erhielt er von der Pensionskasse einmalig 24.373,93 Euro ausgezahlt. Die musste der Ruheständler komplett versteuern. Das kostete ihn nach den Berechnungen seines Steuerberaters satte 6.863 Euro an zusätzlicher Einkommensteuer. Da Barge gesetzlich krankenversichert ist, wurde auf die Auszahlung auch der volle Kranken- und Pflegeversicherungs­beitrag fällig: 120 Monate lang 35,64 Euro für Kranken- und Pflegebeitrag. Das kann er zwar von der Steuer absetzen, trotzdem bleibt eine Zusatzlast von 3.421,44 Euro. Und seine Gesetzliche Rente sank um netto 13,10 Euro monatlich — macht in 20 Jahren 3.275 Euro weniger. Sein Arbeitgeber hat dagegen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung in Höhe von knapp 3.000 Euro gespartsueddeutsche.de, 25.3.2014
[HTML] Heike Schwerdtfeger: Betriebliche Altersversorgung: Krankenkassen schröpfen die Rentner. Viele neue Rentner werden kalt erwischt: Nicht nur Mini-Renditen schmälern die Betriebsrente — sondern auch der Abzug voller Krankenkassenbeiträge bei Auszahlung von Direktversicherungen und Pensionsfonds.  Überraschung für die Neurentner aus der bAV: Erstens fielen wegen des niedrigen Zinsniveaus die Renditen von Direktversicherungen oder Pensionsfonds unerwartet schwach aus. Zweitensn greifen Sozialversicherungen kräftig zu — vom erwarteten Auszahlungsbetrag bleibt dadurch weniger übrig. „Das sind Subventionsprogramme für Versicherer, die von den Vertr&auml;gen profitieren, und für Arbeitgeber, die ihren Anteil an den Sozialabgaben sparen.” Die grundlegende Entscheidung: Im Sommer 2003 wurde das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) — ausgehandelt von Horst Seehofer und Ulla Schmidt — mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD sowie den Grünen verabschiedet. Begründet wurde es damit, dass Rentner stärker an der Finanzierung der Krankenkassen beteiligt werden sollten      wiwo.de    , 10.6.2014
[HTML] Vorsicht vor Umdeckung des bAV-Vertrags: Garantiezins-Senkung zehrt an der Betriebsrente[!]. Grafik: Auswirkung der Garantiezins-Senkung auf die Betriebsrente bei Umdeckung nach jedem Wechsel in ein neues Unternehmen. Ein Verhandlungspunkt beim Arbeitsplatzwechsel, dessen Auswirkung über das aktive Arbeitsleben hinausreicht, sollte gut bedacht werden: die Betriebsrente. Die DGbAV Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung warnt im Hinblick auf die erneut anstehende Senkung des Garantiezinses (auf 1,25 % ab 2015) vor der Umdeckung bestehender bAV-Verträge. Zwar zieht beim Arbeitsplatz­wechsel der Deckungsstock des bisherigen bAV-Vertrags zum neuen Arbeitgeber um, aber häufig wird das Versorgungswerk von einer anderen Versicherungs­gesellschaft gemanagt. Dann wird ein neuer bAV-Vertrag fällig (Umdeckung), der die aktuellen Konditionen widerspiegelt: die Sterbetafeln der Versicherer wurden angeglichen (wir leben länger), Unisex-Tarife wurden eingeführt und der Garantiezins, um den das bAV-Guthaben mindestens wachsen muss, wurde in mehreren Schritten reduziert. Die DGbAV hat die Auswirkungen untersucht: bei einem bAV-Vertrag aus dem Jahr 2003, in den per Entgelt­umwandlung konstant 200 € monatlich einbezahlt werden, wird eine lebenslange Betriebsrente von 710 € garantiert. Bei mehrfachem Arbeitgeberwechsel unterschrieb er jeweils die Umdeckung seines bAV-Vertrags. Durch zwischenzeitliche Änderungen wurde die garantierte Rentenzahlung glatt halbiert. Hilfe gegen Umdeckung bietet die DG-Clearingstelle. Sie führt die ursprünglichen bAV-Verträge mit ihren günstigeren Konditionen im Auftrag des neuen Arbeitgebers weiter, der damit seine Haftung reduziert und seine Personalstelle entlastet. Die Fortführung der Alt-Verträge kostet bis zu 1,50 € monatlich. Die DGbAV unterstützt alle an den betrieblichen Versorgungs­systemen Beteiligten mit fundierten Informationen PRESSEPORTAL, 26.6.2014
[Folien] Reinhold Thiede: Mindestsicherungselemente in der Rentenversicherung? (Folien) Die aktuelle Einkommenssituation älterer Menschen. Der aktuelle Rechtsstand. das Grundprinzip der Gesetzlichen Rentenversicherung: Lohn- und Beitragsbezogenheit der Rente, flankiert durch solidarische Elemente (Kindererziehung, Pflege von Pflegebedürftigen, Arbeitslosigkeit, „Aufwertung” bestimmter Zeiten). Rentenrechtliche Aufwertung relativ niedriger Entgelte: Rente nach Mindestentgeltpunkten (vor 1992), Erwerbszeiten während der Erziehung eines Kindes unter 10 Jahren (ab 1992). Mindestsicherungselemente sind kein effektives und effizientes Instrument zur Vermeidung von Altersarmut. Niedrige Renten sind kein Indikator für geringe Alterseinkommen. Die Renten­versicherung kennt die individuelle Einkommenslage nicht. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ein subsidiäres, bedarfs- und bedürftigkeits­orientiertes Sicherungssystem, das aus Steuermitteln finanziert wird. Leistungshöhe = (Regelsatz + Wohnkosten + Mehrbedarfe + Kranken­versicherung) - (Einkünfte der Betroffenen und event. Partner/in). „Wer selbst für das Alter vorgesorgt hat soll auf jeden Fall mehr Leistungen bekommen als jemand, der nicht vorgesorgt hat”. Zahlreiche Vorschläge als Anknüpfung an die Gesetzliche Rentenversicherung oder als Anknüpfung an die Grundsicherung. Zielorientierte Modifikation ist nur bei der Grundsicherung möglich Deutsche Rentenversicherung Bund, Pressefachseminar, 8./9.7.2014
[PDF] Olga Gala: Betriebliche Altersvorsorge: Jeder hat Anspruch auf Betriebsrente. Fürs Alter vorsorgen und Steuern sparen? Betriebliche Altersvorsorge scheint dies zu ermöglichen, doch das Modell lohnt sich nicht für jeden. Wir klären die Fakten. Bei der bAV werden maximal 4 % des Gehalts und bis zu 2.856 € jährlich angelegt. Der Arbeitnehmer muss darauf keine Steuern und Sozialabgaben zahlen. Auch für Arbeitgeber werden auf die gesparte Summe keine Abgaben fällig und reduzieren so die Lohnnebenkosten. Manche Firmen zahlen ihren Beschäftigten etwas dazu. 20 % würden den gesparten Lohnnebenkosten entsprechen. Für den Arbeitnehmer werden aber nachträglich (in der Auszahlungsphase) Steuern und Sozialabgaben auf die angesparte Summe fällig. Für Durchschnittsverdiener, die in die bAV ohne finanzielle Unterstützung des Chefs einzahlen, lohnt sie sich nicht. Im Unterschied zu anderen Anlageformen können die Sparer ihre Versicherungen nicht vorzeitig auflösen. Für Besserverdiener kann das Modell allerdings attraktiv sein, denn nur bis zu einem Jahresbrutto­einkommen von 48.600 € werden zusätzliche Abgaben zur Krankenversicherung fällig; weitere Abgaben nur bis brutto 71.400 Euro im Westen und 60.000 € im Osten. Somit zahlt jeder mit Jahresbrutto über 71.400 € Abgaben auf seine Beiträge zur bAV nur bis zur Bemessungsgrenze. Übernimmt der Arbeitgeber die gesamten Beiträge oder zumindest einen großen Teil davon, ist eine Betriebsrente auch mit einem mittleren Einkommen sinnvoll — sogar für ältere Arbeitnehmer. ZEIT ONLINE, 9.9.2014
[HTML] Tom Wonneberger: Betriebliche Altersvorsorge in Deutschland: Weniger Rente durch betriebliche Altersvorsorge? Die betriebliche Altersvorsorge wird von allen empfohlen. Doch wer nicht aufpasst, hat im Alter weniger Geld als geplant. Wir klären über die Nachteile auf. Meist entscheidet der Betrieb sich zusammen mit Beratern und Anwälten für einen oder mehrere Durchführungswege. Bei der Bezahlung des Vertrags gibt es 3 Möglichkeiten: eine reine Arbeitgeber­finanzierung, eine reine Arbeitnehmer­finanzierung oder eine Mischform. Bietet der Arbeitgeber nichts an, muss er zumindest eine rein arbeitnehmer­finanzierte bAV installieren. Damit verbreiten sich die Entgeltumwandlungen, bei denen der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts zugunsten einer bAV verzichtet. Damit soll man Steuern und Sozialabgaben sparen, weil sich Steuern und Sozialabgaben am Bruttogehalt bemessen. In einem Beispiel verzichtet der Angestellte wegen einer bAV-Einzahlung von 100 € auf 100 € Bruttogehalt. Sein Nettogehalt sinkt jedoch nur um 53 € — eine staatliche „Förderung” von 47 €? Es bemessen sich aber auch nahezu alle Sozialleistungen am Bruttogehalt! Das bedeutet weniger Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Erwerbs­minderungsrente und Altersrente! Die „Förderung” von 47 € holt sich der Staat aber wieder, wenn man Sozialleistungen bezieht. Ähnliches ergibt sich während des späteren Rentenbezugs. Am Beispiel Tom und Stephan: Stephan wundert sich, warum er 100� weniger Rente im Monat erhält wegen der früheren Entgeltumwandlung, weil die Rente aus einer bAV zu 100% besteuert wird. Außerdem wird auf die Betriebsrente der komplette Krankenkassen- und Pflegebeitrag fällig. Von einer Entgeltumwandlung profitiert also vor allem der Arbeitgeber: denn in der Rentenzeit ist er aus der Pflicht entlassen. Die GRV profitiert, da weniger gesetzliche Rente gezahlt wird, weil weniger eingezahlt wurde. Außerdem entfällt der hälftige Beitrag zur (GRV-)Krankenkasse der Rentner. Während ein Bezieher einer gesetzlichen Rente die Hälfte des Beitrags zur Krankenkasse erhält, trägt der Bezieher einer Betriebsrente diesen Beitrag komplett allein. Dies gilt so für eine rein arbeitnehmer­finanzierte bAV.  Blog PROGRESS FINANZPLANER, Dresden, 11.9.2014
[HTML] Entgeltumwandlung oder Privatrente. Dieser Artikel befasst sich mit der Frage: Ist für den Arbeitnehmer die Entgeltumwandlung oder eine private Rentenversicherung in der Altersvorsorge günstiger? Auf den ersten Blick gilt zwar, dass die Entgeltumwandlung wegen der Steuerersparnis und der Ersparnis der Sozial­versicherungs­kosten günstiger wäre. Dem ist aber nicht grundsätzlich so. Die Betriebliche Altersversorgung mit Entgeltumwandlung ist so manches Mal im Nachteil im Vergleich zur privaten Rentenversicherung. Und dann heißt es: Privatrente schlägt die Gehaltsumwandlung. ­ Die Ersparnis an Sozial­versicherungs­beiträgen in der Anwartschaftsphase geht auf Kosten einer geringeren Sozialrente. Entgeltumwandlung mit Steuerersparnis und Sozialversicherung. Betriebsrente fällt voll in Steuerprogression. Private Rentenversicherung als Alternative. Minderung der Sozialrente wird verschwiegen: Außerdem führt die Verminderung des sozialversicherungs­pflichtigen Einkommens zu einem Verlust an Anspr�chen für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Nachteile bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit: eine geringere Leistung bei Arbeitslosigkeit muss hingenommen werden. Arbeitgeber, Berater und Vermittler haften für mangelhafte Beratung. Makler muss private Altersvorsorge als Alternative anbieten. Haftungsfalle durch fehlerhafte Beratungssoftware. FINANZTIP, 22.9.2014. • Die Vorteile einer Gehaltsumwandlung werden vor allem durch die Steuerersparnis und Ersparnis von Sozialversicherungs­gebühren schmackhaft gemacht • bei der Gehaltsumwandlung wurde der Zinseffekt nicht berücksichtigt worden • bei einem langen Zeitraum von 20 bis 30 Jahren und einem "normalen" Zinsniveau werden die Vorteile einer Gehaltsumwandlung immer deutlicher • aus Vereinfachungsgründen wird angenommen, dass die Summe aus Lohnsteuer und Sozialabgaben des Arbeitnehmers 50 % ausmacht • ein Arbeitnehmer spart dann bei einer Entgeltumwandlung von 200 Euro monatlich 100 Euro, zusammengesetzt aus Steuer und dem Arbeitnehmeranteil am Sozialversicherungs­beitrag • dann kostet ihn die betriebliche Altersvorsorge netto nur rund 100 Euro • die monatliche Betriebsrente soll später 1000 Euro betragen (nachgelagert zu besteuern und volle (AN+AG-)Beiträge für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung) • • • • • • • • •
[HTML] Sven Stopka: Die Fallstricke in der bAV (betriebliche Altersvorsorge)[!]. Sechs Gründe, warum eine betriebliche Altersvorsorge problematisch sein kann. Doch rechnet sich ein bAV-Vertrag überhaupt? Welche Fallstricke gibt es außerhalb der Vertragsart? • Hochrechnung • Abschlusskonten • Nachgelagerte Besteuerung • Kranken- und Pflegeversicherung • keine Möglichkeit zur freien Vererbung • lebenslange Bindung. • Klassische Lebens- oder Rentenversicherungen sind mit einer geringen Garantieverzinsung (2000: 3,25%, 2015: 1,25 %) versehen • abzüglich der Verwaltungskosten und gegebenenfalls Vertragsstückkosten kann eine Verzinsung von unter 1% übrigbleibenfondsgebundene Produkte sind in der Wertentwicklung nicht transparent messbar • es gibt weitere Kostenpunkte wie die TER, Transaktionsgebühren, Performance Fees und mehr, die eine Rendite mindernweitere Arten der Anlageformen wie reine Fondspolicen, Hybridmodelle (2-Topf und 3-Topf) und sogenannte Variable Annuities können selbst die Vermittler nicht zu 100% durchschauenBeiträge dürfen bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (West = 242 € monatlich) steuer- und sozialversicherungsfrei in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden • bei Hochrechnungen genau hinsehen, ob sie auf Basis vor oder nach Kosten berechnet sind • von diesen Werten gehen noch Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge herunter • „Über eine einfache Story wird dem Kunden hochgerechnet, dass er mit wenig Aufwand einen großen Teil seiner Lücke im Alter schließen kann.” • aber sehr schnell kommen Abschluss-, Verwaltungs- und Kapitalanlagekosten von mehreren 10.000 € zusammen (Zinseszinseffekt beachten!) • die Provision wird auch auf die staatliche Förderung erhoben • die Rente muss in der Auszahlungsphase zu 100% nachgelagert versteuert werden (kalte Progression beachten!) • die erhaltene Rente geht voll in die Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherung ein • das Guthaben in der bAV kann nicht frei vererbt werden • die abgeschlossene bAV bindet lebenslang: eine Beitragsfreistellung ist zwar jederzeit möglich, aber dann fallen noch Verwaltungskosten und ggfs. Kapitalanlagekosten anDiamant finanz, 2015
[HTML] (Thomas Weber:) Pressemitteilung Nr. 078: Beschäftigte investierten im Jahr 2012 rund 9,5 Mrd. € in betriebliche Altersvorsorge[Wichtig !]. Die Beschäftigten in Deutschland investierten im Jahr 2012 durchschnittlich 362 Euro in ihre betriebliche Altersvorsorge. Das waren 0,9 % der Bruttojahresverdienste. Hochgerechnet auf alle Beschäftigten entsprach das einem Gesamtvolumen von 9,5 Mrd.. Die Summe lag damit knapp unter den Investitionen in die „Riester-Rente”. Nach vorläufigen Angaben der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZFA) betrugen die Gesamtbeiträge für geförderte „Riester-Vertr�ge” für das Beitragsjahr 2012 rund 10,1 Mrd.. Sie setzten sich zusammen aus Eigenbeiträgen von 7,3 Mrd. €  und staatlichen Zulagen von 2,8 Mrd. € für die Zulagen­berechtigten zusammen. Die niedrigsten Umwandlungs­beträge wurden in der Leiharbeits­branche und der Gastronomie ermittelt. Investiert wurde das meiste Entgelt in Direkt­versicherungen (3,25 Mrd. €), Pensionskassen (2,25 Mrd. €), Zusatz­versorgungs­einrichtungen (1,75 Mrd. €), Direktzusagen (1,25 Mrd. €), Unterstützungs­kassen (0,75 Mrd. €) und Pensionsfonds (0,25 Mrd. €). D|||STATIS  Statistisches Bundesamt, www.destatis.de, 5.3.2015
[HTML] Friederike Marx, rolf obertreis: Betriebsrentner in der Niedrigzins-Falle. Großzügige Pensionszusagen der Vergangenheit werden für viele Unternehmen zur Belastung. Die Niedrigzinsen zwingen sie, dafür immer mehr Geld zurückzulegen. Das hat auch Folgen für die Beschäftigten. Mittlerweile tragen viele der künftigen Pensionäre selbst das Zinsrisiko, weil viele Unternehmen nur noch zusagen, einen bestimmten Betrag pro Monat einzuzahlen. Die Pensionsverpflichtungen bei den Dax-Konzernen sanken im vergangenen Jahr nach Berechnungen des Beratungs�unternehmens Mercer von rund 372 Milliarden Euro auf 362 Milliarden Euro. Alfred Gohdes, Chefaktuar bei Willis Towers Watson: „Die Finanzierungskosten sind durch die Niedrigzinsen gewaltig gestiegen”. Mercer-Versicherungsmathematiker Thomas Hagemann: für den Mittelstand sei vor allem der Sinkflug des HGB-Rechnungszinses besorgniserregend. Die Pensions­verpflichtungen betragen bei Volkswagen mit fast 39 Mrd. Euro am höchsten, bei Siemens knapp 37 Mrd., bei Daimler knapp 29 Mrd. Euro. Willis-Experte Alfred Gohdes rechnet: „Vor zehn Jahren beliefen sich die erwarteten Kosten für eine kaufkraftgesicherte jährliche Altersrente von 1000 Euro ab Rentenbeginn noch auf etwa 300 Euro pro Jahr. Heute muß die 35-Jährige dafür schon mehr als das Dreifache aufwenden. Ein Unternehmen, das einem heute 55-Jährigen für den Eintritt in die Rente mit 65 eine Kapitalauszahlung von 10 000 Euro zusagt, müßte heute bei einem Rechnungszins von 3,5 Prozent eine Zahlungs­verpflichtung von 7089 Euro in der Bilanz einstellen. Liegt der Zins bei nur zwei Prozent, müßten es allerdings schon 8203 Euro sein, um dann die zugesagten 10 000 Euro auch auszahlen zu können”OVB online, 23.3.2015
[HTML] Pascal Bazzazi: Linke und Grüne fragen nach (I): Entgeltumwandlung, 17b und die Rolle der bAV. Dass sich in der bAV politisch was tut, haben offenbar auch Die Grüne und Die Linke mitbekommen. Jedenfalls wollen Abgeordnete der beiden Oppositionsparteien von der großkoalitionären Bundesregierung gern mehr zur bAV erfahren und haben zu diesem Zweck zwei Kleine Anfragen gestellt — die gar nicht so klein sind.   Auswirkung der beitrags- und steuerfreien Entgeltumwandlung bei der bAV auf die Sozialversicherungen sowie die Finanzen des Bundes. Die Linke bemängelt einleitend die Mindereinnahmen der Sozialversicherung und dass die Arbeitgeber die eingesparten Sozialbeiträge nicht an die Arbeitnehmer weitergeben müssen und sich nicht an den Versicherungs­beiträgen in der Rentenphase zu beteiligen haben. Außerdem werden die Handlungs­möglichkeiten der Gewerkschaften in Tarifverhandlungen durch die bAV beeinträchtigt. Weiter werde nach den einzelnen Effekten der Ersparnis der Sozialversicherungs­beiträge auf Seiten der Arbeitgeber gefragt.  Betriebliche Altersversorgung mdash; Neue Rolle im Drei-Säulen-Modell. Gezielt werde nach dem 17b-Vorstoß, nach geplanten Maßnahmen, nach Enthaftung, nach der Problematik der Niedrigzinsphase im Rahmen der Gründung neuer EbAV, nach den Folgen für bestehende EbAV, nach der gegenwärtigen Durchdringung und weiter nach den Folgen von Solvency II für die bAV gefragt.  Kleine Anfragen sind innerhalb von 14 Tagen von der Bundesregierung zu beantworten. Leiter-bAV.de wird berichten. LEITERbAV.de, 30.3.2015;  [HTML] Linke und Grüne fragen nach (II): „Keine Veranlassung, gesetzgeberisch einzugreifen”. Die Regierung hat pflichtschuldig auf die kleinen Anfragen der Linken und der Grünen zur bAV geantwortet. Heute: Die Antwort an Die Linke.  Unter dem Titel „Auswirkung der beitrags- und steuerfreien Entgeltumwandlung bei der bAV auf die Sozialversicherungen sowie die Finanzen des Bundes” hatte Die Linke 27 Einzelfragen an die Bundesregierung gestellt. LbAV dokumentiert die prägnantesten Auszüge der Antwort. Durch die Entgeltumwandlung in der bAV gehen den Sozialversicherungen jährlich drei Milliarden Euro verloren, davon der Rentenversicherung 1,5 Milliarden Euro. Mit 4,5 Milliarden Euro könnte die gesetzliche Rente jährlich um 1,8 Prozentpunkte steigen (Anmerkung: mit den entgangenen 3 Milliarden Sozialversicherung also nur 1,2 Prozenpunkte. O.F.). LbAV meint, man könne fast den Eindruck gewinnen, als seien die Entgeltumwandlung und die bAV für die Arbeitgeber ein Bombengeschäft. Der Niedrigzins erreicht mittlerweile Ausmaße, dass im deutschen Mittelstand die Sorge um Bankrotte infolge bilanzieller Überschuldung durch explodierende Pensionsrück­stellungen um sich greift. Es läuft der Trend gegen eine Gewinnung der Arbeitgeber für die bAVLEITERbAV.de, 22.4.2015;  [HTML] Linke und Grüne fragen nach (III): „Politische Festlegungen noch nicht erfolgt”. Mitte März hatten die Fraktionen der Linken und der Grünen sich je mit einer kleinen Anfrage zur bAV an die großkoalitionäre Bundesregierung gewandt. Und die Regierung hat pflichtschuldig geantwortet. Heute: Die Antwort an Die Grünen.  Mögliche Maßnahmen, wie die bAV gestärkt werden kann, werden derzeit erörtert. Das geplante Sozialpartnermodell umfasst gemeinsame Einrichtungen in der Ausgestaltung einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds. EbAV sind nur Vehikel der Arbeitgeber bei der Durchführung der bAV und keine Finanzdienstleister, sondern betriebliche Sozialeinrichtungen. In der Debatte stellen Die Grünen Fragen insbesondere zur Verbreitung der bAV, auf welche die Bundesregierung teils ausführlich, teils knapp antwortetLEITERbAV.de, 27.4.2015;  [PDF] Antwort der Bundes­regierung[!]. Da die bAV an ein Arbeitsverhältnis geknüpft ist, sind fast 8 Millionen Menschen davon ausgeschlossen, z.B. weil sie aktuell arbeitslos oder selbstständig sind. Anteil der Betriebsstätten in der Privatwirtschaft mit betrieblicher Altersversorgung nach Betriebsgröße im Dezember 2011: Tab. Anteil Betriebe
Betriebsgröße (Anzahl der Beschäftigten) (kumulierter?) Anteil mit bAV
1 bis 9 40,9 %
1 bis 49 86,9 %
50 bis 249 97,0 %
250 und mehr 100,0 %
Letzte Arbeitgeberbefragung im Bereich der Privatwirtschaft (BAV 2011)
Zur Finanzierung der Anwartschaften: Tab. Finanzierung
nur Arbeitnehmer Arbeitnehmer und Arbeitgeber nur Arbeitgeber
33 % 52 % 31 %
(Mehr als 100 % wegen Betrieben mit mehr als einer Finanzierungsform)
20,1 Millionen aktive Anwartschaften → Herausrechnung der Mehrfachanwartschaften ergibt ca. 17,8 Millionen Beschäftigte = rund 60 %. Die geleisteten Eigenbeiträge zur bAV lagen ohne ZÖD bei rund 108 Euro im Monat, bei der ZÖD monatlich rund 28 Euro. 2Q11 betrug die durchschnittliche Höhe der eigenen betrieblichen Altersversorgung 491 EUR (BAV) bzw. 315 EUR (ZÖD) im Monat. Weitere Einzelheiten im Alterssicherungs­bericht 2012. Die Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung hat „auch Auswirkungen auf Personen” ohne bAV. „Dieser Nachteil ist aber gegen die Überlegung abzuwägen, dass auf freiwilliger Basis ohne die Beitragsfreiheit die angestrebte hohe Verbreitung der betrieblichen Altersversorgun nicht zu erreichen sein wird.” „Es gilt, den positiven Trend bei der Entgeltumwandlung nicht zu gefährden”. Detaillierteste aktuelle Datenquelle zur Entgeltumwandlung ist die Verdienststrukturerhebung 2010 des Statistischen Bundesamtes (in Betrieben mit 10 und mehr Beschäftigten, nur Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungssektor). Daraus einige Kennzahlen für 2010: Tab. Entgeltumwandlung
Beschäftigte
mit Entgeltumwandlung
Durchschnittlicher Betrag
der Entgeltumwandlung
Anteil der Entgeltumwandlung
am Brutto�hresverdienst
Insgesamt 1.350 € 2,9 %
Alte Länder 1.389 € 2,9 %
Neue Länder 1.004 € 2,8 %
 Quelle: Weber/Beck 2014
Die Auswirkung der Inanspruchnahme der beitragsfreien Entgeltumwandlung auf das Beitragsaufkommen kann nur gesch&l;aumtzt werden, da nicht zu verbeitragende Lohnbestandteile statistisch nicht erfasst werden. Die jährliche Minderung in der gesetzlichen Sozialversicherung düfte mittlerweile rund 3 Milliarden Euro betragen — aufgeteilt: Rentenversicherung 47 %, gesetzliche Krankenversicherung 39 %, soziale Pflegeversicherung 6 %, Arbeitslosenversicherung 1 %. Die Entgeltumwandlung wirkt sich auch auf die Rentenhöhe aus: über zwei Wirkungsmechanismen. Erstens erhalten Versicherte, die ihr Entgelt umwandeln, individuell geringere Anwartschaften in Entgeltpunkten gegen deutlich höhere Anwartschaften in der betrieblichen Altersvorsorge. Sie wirkt aber auch indirekt geringfügig über die Rentenanpassungsformel auf den wichtigen aktuellen Rentenwert.Diese Wirkungen sind nach Auffassung der Bundesregierung vertretbar
||| Bundes­ministerium für Arbeit und Sozial­ordnung, 1.4.2015
[Folien] Peter Neubauer: Die betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst — Ein Buch mit 7 Siegeln? [Folien]  ver.di , Hochschule Bochum, 28.4.2015
[HTML] Björn Bergfeld: Kosten: bAV: Auszahlungen könnten rund 2,1 Prozent höher ausfallen. Die jährlichen Kosten für die betriebliche Altersvorsorge sind in Deutschland mehr als 137 Millionen Euro zu hoch. Das belegt eine aktuelle Analyse. So liegen die Kosten im Vergleich zum niederländischen Kostenniveau um fast 20 % höher. Insgesamt zeigt sich, dass die Kostenbasis in Deutschland im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hoch istVersicherungsbote, 29.4.2015
[HTML] Altersvorsorge: bAV: Rentenversicherung verliert durch betriebliche Altersvorsorge 1,5 Milliarden Euro jährlich[!]. Durch die bAV gehen der gesetzlichen Renten­versicherung jährlich 1,5 Mrd. Euro verloren. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Die Sozialabgaben­freiheit bei der betrieblichen Altersvorsorge führe zu einer Schwächung der Sozialkassen, kritisiert die Oppositionspartei.  Bei der geförderten bAV zahlen Arbeitnehmer Teile ihres Bruttogehaltes in die Altersvorsorge ein, die bis zu einer bestimmten Grenze sozialabgabenfrei sind. Die so geringeren Anwartschaften in der GRV schmälern ihre staatliche Rente. Die Bundesregierung: den individuell geringeren Ansprüchen stünden „deutlich höhere Anwartschaften in der betrieblichen Altersvorsorge” gegenüber. Bedenklich ist vor allem, dass dadurch die Arbeitgeber in der Ansparphase ihren Anteil an den Sozial­versicherungs­beiträgen einsparen, ohne verpflichtet zu sein, sich mit eigenen Beiträgen an der bAV zu beteiligen. Nach der Linken „führt die Sozialabgabenfreiheit bei der Entgeltumwandlung zu Mindereinnahmen bei allen Sozialversicherungs­zweigen und somit tendenziell zu höheren Beitragssätzen”. Außerdem würden Rentnerinnen und Rentner, Arbeitslose sowie freiwillig Versicherte nicht von der Entgeltumwandlung profitieren. Dr. Axel Reimann, Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund kritisiert, &bdsquodass jede Erweiterung der abgabefreien Entgeltumwandlung die Rentenversicherung [�] schwächt.” Eine verstärkte Förderung und Ausweitung der sozialabgabenfreien Entgeltumwandlung sei nicht geeignet, „um zu einer umfassenden Sicherung des Alterssicherungssystems zu kommen” Sie verringere nicht nur die gesetzlichen Rentenansprüche dieser Versicherten selbst, sondern auch die Ansprüche der Versicherten, die keine Entgeltumwandlung betrieben haben oder konntenVersicherungsbote, 27.5.2015
[HTML] rtr: Zu hohe Betriebsrenten: Modellbahnbauer Fleischmann ist pleite[!]. Modelleisenbahnen finden sich nur noch in wenigen Kinderzimmern, das Spielzeug ist out. Der 128 Jahre alte Hersteller Fleischmann hat deshalb schwere Zeiten hinter sich. Jetzt reicht es nicht einmal mehr für die Finanzierung der eigenen BetriebsrentenDER TAGESSPIEGEL, 5.8.2015
[HTML] Juliane Wellisch: Betriebliche Altersvorsorge: Test 2015: Öko-Test mit scharfer Kritik. Der aktuelle bAV-Test der Öko-Test lässt zweifeln, ob diese Form der Vorsorge für Arbeitnehmer wirklich sinnvoll ist. Denn unflexible Verträge, teils hohe Kosten und sinkende Garantierenten sprechen gegen die betriebliche Altersvorsorge. Wer dennoch auf diese Weise vorsorgen will, muss ganz genau aufpassen. Denn die Anbieter tricksen.  In der Öko-Test 9/2015) wurden 418 Angebote von 49 Anbietern unter die Lupe genommen (Direktversicherungen, fondsgebundene Tarife, Angebote von Pensionskassen). Resultat: Die Leistungen gehen zurück. Auf die Aussagen der Anbieter zu den Renditen ist kaum Verlass — teilweise sogar echte Trickserei (insbesondere bei fondsgebundenen Tarifen). Die Kosten für den 30-jährigen Musterkunden reichen von 1.699 € bis 10.417 €. Angaben der Effektivkosten in bAV-Verträgen sind „in hohem Maß manipulationsanfällig”. Immer öfter werden höhere Kosten in der Auszahlphase erhoben, die nicht ausgewiesen werden müssen. Die Experten von Öko-Test überprüften auch, ob die betriebliche Altersvorsorge an sich lohnenswert ist. Ergebnis: die Angebote zur bAV weisen häufig eine unzureichende Transparenz und eine mangelnde Flexibilität auf — so lässt sich aus den Verträgen nur schwer feststellen, wie gut die Leistungen tatsächlich sind. Ein „Fehler im System” birgt Nachteile für den Sparer im Rentenalter: durch die Entgeltumwandlung, die eine Zahlung der bAV-Beiträge aus dem Bruttoeinkommen ermöglicht, sinken auch die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung und damit die späteren Rentenansprüche. Die gut gemeinte Altersvorsorge entpuppt sich fü viele im Rentenalter als Minusgeschäft: Vollversteuerung der Betriebsrente und fällige Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungfinanzen.de, 28.8.2015
[HTML] Schwerpunkt: Rentenperspektiven 2040. Mit der Studie „Rentenperspektiven 2040” der Prognos AG gibt es erstmals einen umfassenden Überblick über die Entwicklung der gesetzlichen Renten in Deutschland. Sie zeigt, wie hoch die Renten in 25 Jahren für typische Arbeitnehmer sein werden, und was sich die Menschen dafür leisten können — und das für alle 402 Kreise und kreisfreien Städte in Deutschland. Die Studie wurde vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beauftragt. Alle Inhalte zu der Studie finden Sie in diesem Schwerpunkt zusammengefasst GDV DIE DEUTSCHEN VERSICHERER, 12.11.2015
[HTML] Daniel Eckert: Altersvorsorge: So unglaublich wenig bleibt von Ihrer Rente übrig. Wer sich fragt, wie viel er später Rente erhält, findet meist pauschale Berechnungen. Diese aber ignorieren wichtige Details. Eine Studie hat nun ehrlich gerechnet — mit erstaunlichen Resultaten.  Wie sehr künftige Rentner um ihren Lebensstandard bangen müssen, hat jetzt erstmals das Forschungsinstitut Prognos ermittelt. Anders als in bisherigen Szenarien geht Prognos nicht mehr von dem abstrakten „Eckrentner” aus, der den Durchschnittslohn verdient und 45 oder bald 47 Jahre lang in die gesetzliche Rente eingezahlt hat. Auftraggeber Alexander Erdland, Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): „Der Durchschnittsverdiener verdeckt die Lebenswirklichkeit der Beschäftigten”. Ergebnis der Studie: Die Kluft zwischen Rente und vormaligem Einkommen klafft bei Gutverdienern weiter auseinander. Gemessen am durchschnittlichen Einkommen der letzten fünf Berufsjahre ist die Geringverdienerin besser dran. Die gesetzliche Versicherung zahlt der Frau lebenslang eine Rente in Höhe von 51 % ihres letzten Lohns, der Teamleiterin dagegen nur für 34 %. . DIE WELT, 12.11.2015
[HTML] Anja Schlicht: Rente: Nach deutlicher Steigerung 2016 bis 2019 nur geringe Erhöhungen. Die Rentenerhöhung liegt 2016 mit bis zu fünf Prozent mehr Altersgeld im Vergleich zum Vorjahr auf Rekordniveau. Ruheständler sollten sich jedoch nicht an solche deutlichen Rentensteigerungen gewöhnen. Denn laut dem Rentenver­sicherungsbericht 2015 werden die Anpassungen bis 2019 nur im zwei- bis dreiprozentigen Bereich liegenfinanzen.de, 13.11.2015
[HTML] Thomas Öchsner: Rentenprognosen: Das Rentenniveau wird sinken — und die Beiträge steigen. Der amtliche zeitliche Rentenhorizont reicht derzeit nur bis 2029. Der Sozialbeirat der Bundesregierung hält dies für nicht ausreichend, wie aus dem Jahresgutachten des Expertengremiums hervorgeht. Eine vorausschauende Rentenpolitik müsse einen ausreichend langen Planungshorizont haben. In dem Bericht gibt der Sozialbeirat nun selbst einen Ausblick über das Jahr 2030 hinaus. Die Anzahl der Personen im Erwerbsalter von 20 bis 64 Jahren soll von derzeit gut 49 Millionen bis zum Jahr 2060 um fast ein Viertel zurückgehen. Gleichzeitig dürfte die Anzahl der Personen im Ruhestandsalter (mindestens 65 Jahre) von 17 Millionen um mehr als ein Drittel steigen. Aber ab etwa 2035 rücken die geburtenschwächeren Jahrgänge ins Rentenalter. In der Folgezeit werde die Altersstruktur kaum noch durch die (fast konstante) Geburtenziffer von 1,4 Kindern je Frau beeinflusst. Die hohe Zuwanderung vieler junger Menschen, wird „sich nach 2030 günstig auf die Finanzierung der Rentenversicherung auswirken”. „Der Beitragssatz wird voraussichtlich über 22 Prozent hinaus angehoben werden müssen.” Das Rentenniveau eines Durchschnitts­verdieners dürfte auf unter 43 Prozent seines Gehalts sinken. Die sehr verschiedenen Rechnungen der Institute schätzen für 2050/60 das Rentenniveau zwischen 36 und 43 Prozent und den Beitragssatz auf 24 bis 28 Prozent ein  sueddeutsche.de, 27.11.2015
[HTML] Jörg von Fürstenwerth: Gesetzliche Rentenversicherung: Der demografische Wandel lässt sich nicht austricksen. Was bringen freiwillige Extra­beiträge für die gesetzliche Renten­versicherung? Wer dem demografischen Wandel so ein Schnippchen schlagen möchte, der kann genauso daran glauben, dass sich Lügenbaron Münchhausen am eigenen Schopf aus dem Sumpf gezogen hat GDV, 9.12.2015
[HTML] Annika Krempel: Altersvorsorge: Mit Direktversicherungen fürs Alter vorsorgen. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, mit einer Gehaltsumwandlung für das Alter zu sparen. Jeder Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die betriebliche Altersvorsorge in seinem Unternehmen möglich ist. Die Direktversicherung ist ein Modell dafür. Der Arbeitgeber schließt für seinen Mitarbeiter eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung ab bzw. eine fondsgebundene Lebensversicherung. Die Beiträge zur Direktversicherung zahlt entweder der Arbeitgeber allein oder Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam oder der Arbeitnehmer übernimmt sie allein im Rahmen der Entgeltumwandlung (der Anteil des Arbeitnehmers wird direkt vom Bruttolohn abgezogen, und Steuern und Sozialabgaben darauf entfallen). Eine Direktversicherung bringt Vor- oder Nachteile für Arbeitnehmer und Vorteile für Arbeitgeber. Von den Abschluss- und Verwaltungskosten hängt die Rentabilität maßgeblich ab. FINANZTIP, 22.12.2015
[HTML] Der Zukunft ein Stück voraus! Clearingstelle bAV. Es geht um die Portabilität von Versorgungsansprüchen. Sie wirft neue Haftungsfragen für den Arbeitgeber auf. Die TK-Clearing-Stelle erlaubt die Integration bestehender und zukünftiger Versorgungszusagen und übernimmt darüber hinaus die Verwaltung. Die TK-Clearing-Stelle übernimmt den Zahlungsverkehr und verwaltet alle bAV-Verträge anbieter­unabhängig und ist einziger Ansprechpartner für das Unternehmen. Auch nach der gesetzlichen Portabilität von Rentenansprüchen können bei der Umdeckung Einbußen an der späteren Betriebsrente 50% und mehr ausmachen. Der Grund: Für jeden Neuvertrag gelten neue, ungünstigere Sterbetafeln und evtl. ein geänderter gesetzlicher Garantiezins. Ab 2016 sinkt der Garantiezins auf 0,00 % (?). Bei einer Rentendauer von 20 Jahren kann das kumuliert über 130.000 € Verlust an Garantierente ausmachen. Die TK-Clearing-Stelle sichert bei Übernahme bestehender Verträge die meist besseren Altkonditionen (höhere Garantieverzinsung und günstigere Rentenfaktoren). IBE INSTITUT FÜR BETRIEBLICHES ENTGELTMANAGEMENT, 2015
[HTML] Riester nur knapp vor betrieblicher Altersvorsorge. Das statistische Bundesamt stellte am 5. März die aus dem Jahr 2012 aktuell ausgewerteten Zahlen vor: in die Riester-Rente gingen 10,1 Mrd. Euro (inkl. 2,8 Mrd. Euro staatlicher Zulage und Bezuschussung). In die betriebliche Altersvorsorge gingen insgesamt 9,5 Mrd. Euro. Im Schnit leistete damit jeder Arbeitnehmer einen Anteil von 362 Euro in seine bAV. Die angeleiteten Entgelte für die Bedienung einer betrieblichen Altersvorsorge lagen zwischen 0,8% und 0,9%. Relative Einzahlungen:
Riester-Einzahlungen 10,1 Mrd. €
Direktversicherung  3,25 Mrd. Pensionskasse  2,25 Mrd. Zusatzversicherung  1,75 Direktzusage 1,25 Unterst.k. Pf. bAV:  9,5 Mrd. €
  betriebliche altersvorsorge24, 9.3.2015
[HTML] Kathrin Gotthold: Altersversorgung: So holen Sie das meiste aus Ihrer Betriebsrente raus. Die Bundesregierung will die betriebliche Altersversorgung stärken. Angestellte können schon heute profitieren — oder aber draufzahlen. Eine Gruppe von Arbeitnehmern wäre besonders hart betroffen.  Tarifverträge sollen die Zusagen zur Betriebsrente enthalten („Sozialpartnermodell”). Kritik daran: Kleine und mittlere Unternehmen würden so nicht erreicht, denn Arbeitnehmer kämen dort häufig weder in den Genuss von betrieblicher Altersvorsorge noch von Tarifverträgen. Das „Institut für Vorsorge und Finanzplanung” vermutet man sogar einen „schmutzigen Trick” bei der geringeren Haftung, mit dem Arbeitgeber gelockt werden sollen. Der Versicherungsverband will lieber die bestehenden Durchführungswege stärken. Die Versicherer wollen lieber Zulagen. Nach einer Studie von Pricewaterhouse-Coopers (PwC) haben nur 29 % der Arbeitnehmer eine vom Arbeitgeber finanzierte Versorgungsleistung. Die sogenannte Entgeltumwandlung nutze weniger als ein Drittel. Für Geringverdiener gilt immer noch, dass auf die Grundsicherung angerechnet wirdDIE WeLT, 20.3.2015
[HTML] Die Betriebsrente: Altersvorsorge mit Turbolader. Obwohl jeder Arbeitnehmer ein gesetzlich verbrieftes Recht darauf hat, wird die betriebliche Altersversorgung (bAV) zum Rentenaufbau immer noch zu wenig genutzt. Überlegungen der Bundesregierung, die betriebliche Altersvorsorge zur Pflicht zu machen, stehen im Raum. Dabei handelt es sich um eine hochrentierliche Rentenform. Es muss zwischen der arbeitnehmer- und der arbeitgeber­finanzierten Variante unterschieden werden. Bei der arbeitgeber­finanzierten Option fallen für den Arbeitgeber auf die Beiträge keine Sozialabgaben an (Betriebsausgaben). Bei der Arbeitnehmer­finanzierung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entgeltumwandlung, wobei der Beitrag aus dem Brutto entnommen wird, sodass sich das zu versteuernde Einkommen und das sozialversicherungs­pflichtige Einkommen um den Beitrag mindern. Faktisch muss also nur ein Teil des Beitrags aus dem Netto finanziert werden. Die Nettovariante kann bis zu 90 % des Beitrags ausmachen. Vermögenswirksame Leistungen können auch in eine bAV eingezahlt werden. Damit erhöht sich der Einspareffekt noch signifikanter. kapitalwissen.de Finanzportal , 1.6.2016
[PDF] Wissenschaftliche Dienste: Nicht beitragsgedeckte versicherungsfremde Leistungen der gesetzlichen Ren­tenversicherung als Ausdruck des Solidarprinzips[Wichtig !]. Es kommt vor allem auf die Feststellung an, welche Leistungen als solche anzusehen sind. In einer Studie des Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler aus dem Jahr 2010 wird die Unterdeckung bei weiter Fassung der nicht beitragsgedeckten versicherungsfremden Leistungen derzeit auf rund 7 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Dies entspricht einem um etwa 0,8 Prozentpunkte überhöhten Beitragssatz. Dagegen scheint die Finanzierung nach dem Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungs­bericht 2010 derzeit sachgerecht zu sein. Danach bewegen sich die Bundeszuschüsse und nicht beitragsgedeckte versicherungsfremde Leistungen in etwa auf dem gleichen Niveau. Vermeintlich zu viel gezahlte Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber werden durch das seit 1969 eingeführte reine Umlageverfahren jeweils im selben Jahr für die Rentenausgaben verwandt. Entsprechende Aufsummierungen sind für die politische Debatte somit ohne Wert. Auch wenn die zugeführten Bundesmittel im Sinne einer Erstattung für versicherungsfremde Leistungen nicht ausreichten, wurde eine politische Notwendigkeit, dies zu ändern, nicht gesehen. Neben den Bundeszuschüssen fließen im Übrigen weitere zweckgebundene Bundesmittel in die gesetzliche Rentenversicherung: Beiträge für Kindererziehungszeiten, die Beteiligung des Bundes an der Knappschaftlichen Rentenversicherung, die Erstattungen für Aufwendungen zur Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR sowie vom Umfang her kleinere Erstattungen. Der gesetzlichen Rentenversicherung sind in der Vergangenheit in erheblichem Umfang gesamtgesellschaftliche Aufgaben mit sozialpolitischem Bezug zugewiesen worden. Der Umfang der nicht beitragsgedeckten Leistungen ist aber in den letzten Jahrzehnten deutlich zurückgegangen und wird in der Zukunft noch weiter zurückgehen. Der auf dem Solidarprinzip beruhende Anteil der Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung ist letztlich Ergebnis eines politischen Konsenses, der von Zeit zu Zeit den Gegebenheiten anzupassen istDeutscher Bundestag 28.6.2016
[HTML] Betriebliche Altersvorsorge[!]. 1. Was ist eine betriebliche Altersvorsorge? 2. Wie funktioniert eine betriebliche Altersvorsorge? 3. Welche Vorteile bietet eine betriebliche Altersvorsorge? 4. Welche Nachteile hat eine betriebliche Altersvorsorge? 5. Für wen lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge? 6. Warum ist eine betriebliche Altersvorsorge so wichtig? 7. Welche Steuervorteile sind mit einer betrieblichen Altersvorsorge verbunden? 8. Welche Leistungen sind bei der betrieblichen Altersvorsorge im Alter steuerpflichtig? 9. Kann ich zusätzliche Leistungen einschließen? 10. Wie hoch sollte der monatliche Beitrag für die betriebliche Altersvorsorge sein? 11. Kann ich die Beiträge erhöhen oder senken? 12. Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge, wenn ich das Unternehmen verlasse? 13. Ist die Mitnahme einer betrieblichen Altersvorsorge gesetzlich geregelt? 14. Kann ich die betriebliche Altersvorsorge kündigen? 15. Sind bei der betrieblichen Altersvorsorge Probezeiten oder Erdienbarkeitsfristen einzuhalten? 16. Benötigt man für die betriebliche Altersvorsorge einen Gesellschafterbeschluss? 17. Welche Kosten entstehen beim Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge?betriebliche altersvorsorge24, 2016. • Betriebliche Altersvorsorge = alle Varianten der Altersvorsorge aufgrund von Zugehörigkeit zu einem bestimmten Unternehmen — auch für die (Gesell­schafter-)Geschäfts­führer • geregelt ist die bAV über das BetrAVG, welches u.a. Folgendes reguliert: die zulässigen Durchführungswege, die Unverfallbarkeit von Anwartschaften, Möglichkeiten der Übertragung, Maßnahmen zur Insolvenzsicherung, Anpassungsvorschriften, steuerliche Vorschriften • wichtig: das Recht des Arbeitsnehmers auf eine Entgeltumwandlung: einen Teil seines unversteuerten Bruttoeinkommens direkt (steuer- und sozialversicherungsfrei) für die betriebliche Altersvorsorge zu nutzen • fünf Durchführungswege sind anerkannt: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, (Pensionszusage oder) Direktzusage • Organigramm:
Direktver­sicherung   Pensions­kasse   Pensions­fonds   Pensions­zusage   Unterstüt­zungs­kasse
Hartz IV-sicher, keine Anrechnung auf ALG II
Breitengeschäft Spezialgeschäft
steuerfreie Beträge bis 4% BBG steuerfreie Beträge unbegrenzt
Übertragungs­recht bei Arbeitgeber­wechsel hohe steuerliche Freibeträge in Leistungs­phase
nur im ersten Dienst­verhältnis auch im zweiten Dienst­verhältnis
• Unterschiede vor allem in der steuerlichen Behandlung der Beitrags-Ein- und Leistungs-Auszahlungen • grundsätzliche ähnliche Funktionsweise: Versorgungszusage des Arbeitgebers (evtl. zusätzliche Leistungen: Versorgung von Hinterbliebenen, Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit); in der Anwartschaft einseitige (AG/AN) oder beidseitige Beiträge; im Versicherungsfall Auszahlung der zugesagten Leistungen an den Versorgungsberechtigten • bei den 4 „externen” Durchführungswegen (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse) ist die Verpflichtung zur Versorgungserfüllung auf einen externen Versorgungsträger ausgelagert • der „interne” Durchführungsweg ist die Pensionszusage (=Direktzusage) • hier muss das Unternehmen selbst im Voraus innerbetriebliche Rückstellungen bilden, die auch in der Bilanz erscheinen • die verschiedenen steuerlichen Vergünstigungen machen die bAV attraktiv • durch die Entgeltumwandlung entstehen erhebliche Spareffekte bei der Einkommensteuer und den Sozialabgaben • während der Anwartschaft bleiben die Beträge entweder komplett oder zumindest bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei • Hinterbliebenenschutz und Invalidenrente können zusätzlich vereinbart werden • bei Arbeitgeberwechsel kann die bAV meist problemlos mitgenommen werden • Arbeitgeber-Zuwendungen zur bAV können steuerlich voll als Betriebsausgaben abgesetzt werden • bei Entgeltumwandlung spart auch der Arbeitgeber bei den Lohnnebenkosten • über eine entsprechende bAV können auch Versorgungszusagen gegenüber (Gesell­schafter-)Geschäfts­führern gemacht werden • eine bAV ist Image-fördernd • der einzige wirkliche Nachteil der bAV (?) entsteht, wenn die zahlreichen Vorteile nicht genutzt werdenlohnenswert ist die bAV für alle (?), besonders für die Personalpolitik des Arbeitgebers und für Arbeitnehmer mit Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze der gRV (zur Vermeidung großer Versorgungslücken im Alter) • für die Geschäftsführer­versorgung sind nicht alle Durchführungswege gleichermaßen geeignet • hinsichtlich der konkreten steuerlichen Behandlung gibt es einige Unterschiede • Beispiel einer Senkung der Lohnnebenkosten mit einer bAV: 40 € monatliche Ersparnis je Arbeitnehmer • Beispiel einer steuerlichen Behandlung der bAV-Durchführungswege beim Arbeitnehmer (Steuerersparnis in der Ansparphase, Steuerpflicht in der Auszahlungsphase) • heute ist es bei vorzeitigem Verlassen des Unternehmens problemlos möglich, entweder die bAV zu einem neuen Arbeitgeber mitzunehmen oder den Vertrag auf ruhend zu setzen • bei einigen Durchführungswegen ist auch eine private Weiterf�hrung der bAV möglichunverfallbar werden vom Arbeitnehmer selbst eingezahlte Beiträge sofort, vom Arbeitgeber geleistete Zuwendungen nach einer Betriebs­zugehörigkeit von mindestens 5 Jahren und Vollendung des 25. Lebensjahres • bei einem Arbeitgeberwechsel gibt es die Möglichkeiten der Übernahme oder der Übertragung der bAV • eine betriebliche Altersvorsorge kann nicht gekündigt werden! • für die Einführung einer bAV für Arbeitnehmer ist kein Gesellschafterbeschluss notwendig • die entstehenden Verwaltungskosten für den Arbeitgeber muss er selbst tragen • die Abschlusskosten werden gesetzlich über die ersten 5 Jahre von den eingezahlten Beiträgen abgezogen • bei einer bAV mittels Pensionszusage, Unterstützungskasse oder Pensionsfonds muss der Arbeitgeber zur Insolvenzsicherung Mitglied im Pensions-Sicherungs-Verein werden und dafür Beiträge entrichten
[HTML] BAV: Betriebliche Altersvorsorge nicht empfehlenswert[Wichtig !]. Hier wird nur die fondsgebundene Variante der bAV behandelt. Vermittler versprechen: die bAV über den Arbeitgeber soll eine optimale Ergänzung zur privaten Altersabsicherung sein. Das betrifft meist nur die Steuervorteile — die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Produktes sowie absehbare Störfälle werden vernachlässigt. Die Sparer wundern sich, warum a) in den ersten Jahren die eingezahlten Beiträge großteils „verschwunden” sind oder b) die Auszahlung des Rückkaufswertes verweigert wird oder c) trotz guter Wertentwicklung der Fonds keine überdurchschnittliche Rendite erzielt wird oder d) zum Zeitpunkt der Auszahlung Sozialversicherungsbeiträge fällig werden oder e) durch die BAV die gesetzliche Rente gekürzt wird. Bei der bAV treffen oftmals gleich mehrere negative Faktoren zusammen (Renditeverlust durch Garantien, gezillmerte Kosten, nicht empfehlenswerte Fonds). Bereits mit 3% p.a. weniger bei einem Sparplan über 35 Jahre verringert sich das Endkapital auf die Hälfte — dann muss der Sparer für die gleiche Ablaufleistung bereits das Doppelte einbezahlen. Machen Sie sich bewusst, dass Sie mit Beginn der Rentenzahlung Ihr gesamtes Kapital gegen das Versprechen einer Rentenzahlung eintauschen (Rentenzahlungen sind nicht garantiert). Für den Sparer bedeutet die Verrentung den damit verbundenen Verlust des (bis dahin garantierten) Gesamtkapitals. Es kommen dann auch noch spätere Nachzahlungen an die Krankenkasse und sogar eine Kürzung der gesetzlichen Rente hinzu. Nach einer Studie der Frankfurt School of Finance & Management vermindert die Garantie der eingezahlten Beiträge die Fondsrendite langfristig um 3 bis 5% pro Jahr. „Bereits mit 3% p.a. weniger bei einem Sparplan über 35 Jahre verringert sich das Endkapital auf die Hälfte, und folglich muss der Sparer bei einer bAV für die gleiche Ablaufleistung bereits das Doppelte einbezahlen.” Die stark umworbenen Bank- und Modefonds beinhalten ein unnötig hohes Risiko und/oder langfristig schlechtere Rendite. Der Kunde muss sich bei einer bAV aufgrund der Kostenvoraus­belastung lange Zeit mit „roten Zahlen” begnügen. Und Auszahlungen vor dem 62. Lebensjahr sind gesetzlich verboten. Die bAV wird bei Kündigung in eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt — bis dahin hat meist die Zillmerung den Steuervorteil zunichte gemacht. Nicht einmal 25% aller Verträge werden bis zum Ende der Laufzeit durchgehend bespart. Die hohe Stornoquote hebt so den Nutzen eines Steuervorteils für die meisten Sparer vorzeitig auf. Der Einschluss einer Dynamik sorgt bei den meisten Produkten mit vorgezogenen Abschlusskosten in den Folgejahren für noch schlechtere Werte (die Versicherungssumme und somit auch die Gesamtkosten erhöhen sich stetig). Auf alle betrieblichen Renten und einmalige Kapitalauszahlungen bei Direktversicherungen und betriebliche Pensionskassen sindd ca. 16% Sozialabgaben abzuführen. Da der Sparer bei Versicherungs­produkten nicht der Eigentümer des angesparten Guthabens ist, können bei Versicherungen z.B. Einzahlungen zur Pflicht und gleichzeitig die Auszahlungen untersagt werden. Fazit: Auch die fondsgebundene Variante der bAV können wir nicht empfehlen. Spätestens durch die nicht abwählbare Beitragsgarantie versickern auch hier die angepriesenen Steuervorteile. gegen-altersarmut.de, 2016
[HTML] Unterstützungskasse: Die Gestaltung von Versorgungszusagen. Ein Leistungsplan wird separat für jedes Unternehmen individuell festgelegt und geklärt, ob die Versorgungs­leistung als einmalige Kapitalzahlung oder als Rentenleistung gewährt werden soll. Eine Beteiligung des Arbeitnehmers durch Entgeltumwandlung kann berücksichtigt werden. Die steuerliche Behandlung einer Rentenzahlung ist für den Arbeitnehmer in der Regel wesentlich günstiger, u.U. sogar völlig steuerfrei. Da für die umgewandelten Gehaltsteile keine Steuer- und Sozialabgaben anfallen, verursachen diese Maßnahmen beim Arbeitnehmer nur einen geringen Nettoaufwand. Beim Arbeitgeber werden aus den Gesamt-Aufwendungen die Arbeitgeber-Anteile zur Sozialversicherung eingespart und mindern den Unternehmensaufwand erheblich. Bei einem monatlichen Brutto-Aufwand des Unternehmens von 100,00 EUR und einer monatlichen Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers von 200,00 EUR sowie einem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung von rund 20 % spart das Unternehmen 60,00 EUR monatlich an Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung. Der Rest-Aufwand von 40,00 EUR vermindert sich bei einer angenommenen Ertragssteuerbelastung von 42 % auf 16,00 EUR pro Mitarbeiter und Monat VersorgungswerkVdVA, 2016?

Bezug zur bAV ab 2016:

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8. Genera­tionen­gerech­tig­keit  

[PDF] Koen Vermeylen: The Overlapping Generations Model and the Pension. bookboon.com, 2008
[Web-Link][Buch] J. von Hagen, P.J.J. Welfens, A. Börsch-Supan: 4.1 Der Ausgangspunkt: Das Browning-Modell. Springers Handbuch der Volkswirtschaftslehre, Band 2: Wirtschaftspolitik und Weltwirtschaft (Taschenbuch). Springer, Berlin, 1997. 449 Seiten, 5,21€=1,16¢/Seite. • Das Modell von Browning gilt als Grund­modell über inter­gene­ratio­nale Trans­fers • wie wird eine einma­lige, dauer­hafte Abstim­mungs­entschei­dung in einer direkten Demo­kratie über die Beitrags­höhe bei egoisti­schen Abstim­menden ausfallen? • die Rentner würden darin für den größt­mögli­chen Beitrags­satz stimmen • Berufs­anfänger würden für den „gesell­schaft­lich effi­zienten” Beitrags­satz stimmen, d.h. für null, wenn die Rendite des Umla­gesys­tems geringer ist als der Zins­satz • die übrigen Erwerbs­tätigen würden mit zuneh­mendem Alter einen immer höheren Beitrags­satz befür­worten • im Gleich­gewicht setzt sich der Wähler im Median der Alters­vertei­lung der Beitrags­zahler und Rentner durch • eigent­lich müssten die egois­tischen Rentner auch noch fordern, die zukünf­tigen Renten­ansprüche zu beleihen — dies wird im Browning-Modell ausge­schlossen
[Folien/Dias] W. Strengmann-Kuhn: Soziale Sicherung I, 2. Vorle­sung: Gerech­tigkeits­theorien, ... (Folien). Univ. Frank­furt, SS 2007. • 3 Arten von Gerech­tigkeits­vorstel­lungen: 1) (neo)liberal (libertarians), 2) sozi­alli­beral (liberals) und 3) sozi­alis­tisch (collec­tivists) • zu 1: natur­recht­licher Libera­lismus (Nozick), empiri­scher Libera­lismus (Hayek/Friedman) • zu 2: Utili­tarismus (u.A. Bentham), "justice as fairness" (Rawls) → Frei­heits­prinzip, Diffe­renz­prinzip (MaxiMin), Chancengleichheit • zu 3: (a) demo­krati­scher Sozia­lismus: Frei­heit (durch Staat erst herzu­stellen), Gleich­heit (Gerech­tigkeit), Brüderlichkeit (Solida­rität); (b) Marxismus: Verstaat­lichung der Produk­tions­mittel (um Macht der Kapita­listen zu brechen), Vertei­lungs­grech­tigkeit: „jedem nach seinen Bedürf­nissen” • warum bei manchen Gütern Staats­eingriffe? Markt­versagen, gesamt­wirt­schaft­liche Effi­zienz • „Effi­zienz ist notwen­dige Bedin­gung für ein first-best Optimum in allen Gerech­tigkeits­vorstel­lungen” • Nozick: alle Punkte auf der Pareto-Linie sind optimal • Hayek/Friedman: Eingriff nur, wenn im Pareto-Optimum ein Indi­viduum unter Existenz­minimum • Utilita­rismus: Optimum liegt auf Pareto-Linie; Verbes­serung, wenn Nutzen­gewinn Einiger größer als Nutzen­verlust der Anderen • Rawls: MaxiMin→Maximie­rung des gerin­geren Nutzens • Sozia­lismus: Umver­teilung der Erst­ausstat­tung, so dass Ressourcen gleich­verteilt • Arten möglicher staat­licher Eingriffe: Regu­lierung, Steuern und Subven­tionen, öffent­liche Produk­tion, Einkom­mens­trans­fers
[HTML] R. Woldag: Extrakt aus: [J. Borchert / Hessische Staatskanzlei (Hrsg.): Wiesba­dener Entwurf. VS Verlag, 2003.] Familienwehr, 2004. • Herstel­lung intra­gene­ratio­neller Balance der Renten­leistungen zwischen Kinder­losen und Eltern! • KDV kein Ausweg: enthält 70-80% Staats­anleihen → Zahlung aus Steuer­mitteln • Asym­metrie zwischen Privati­sierung der Kinder­lasten und Sozia­lisie­rung des Kinder­nutzens • Modell der Schweizer AHV bietet Anhalts­punkte für familien­freund­liche Renten­struktur-Reform • Trans­feraus­beutung in Alters­versorgungs­systemen beenden!
[HTML] S. Schulte: Wie gerecht ist die Rente? Riester­faktor Sonder­faktor Nach­haltig­keits­faktor Nach­hol­faktor. WAZ - DERWESTEN, 31.3.2008. • Riester-Faktor: Rentner erhalten so viel weniger, wie Berufs­tätige mehr privat vor­sorgen (könnten) • aber: heutige Rentner hatten selbst nie Chance auf Riester-Rente • Nach­haltig­keits­faktor: berück­sichtigt sich änderndes Zahlen­verhältnis zwischen Beitrags­zahlern und Rentnern • Schutz­klausel: Schutz vor Minus­runden; aber nicht mehr als Aufschub, denn Nach­hol­faktor: Renten­kürzungen werden in schlech­ten Jahren nicht voll­zogen, aber dafür in besseren nach­geholt
[AkR][PDF] G. Bäcker: Genera­tionen­gerechtigkeit im Sozial­staat: Genera­tionen­vertrag und Alters­siche­rung[Wichtig !]. aus: C. Schweppe (Hrsg.): Genera­tionen und Sozial­pädagogik, München 2002. • Verständnis, dass Sozial­staat Markt­verteilung so zu korri­gieren habe, dass auch Nicht-Markt­teil­nehmer am allge­meinen Ein­kommens­niveau ange­koppelt seien, löste erst mit der großen Renten­reform von 1957 ursprüng­liche Funktion der Rente als begrenz­tem Ein­kommens­zuschuss ab • Abfall im erreichten Lebens­stan­dard sollte vermieden und an Dynamik der Lohn­entwicklung angeknüpft werden • Teil­habe­gerech­tigkeit in Form der Teil­habe­äqui­valenz • Belastung aktiver Genera­tion mit Beiträgen, entspre­chende Verrin­gerung der Netto­entgelte • trotz großer Zahl niedriger (vor allem Frauen-)Renten Alters­armut nicht weit verbreitet: Ende 1999 bezogen 181.515 Personen im Renten­alter ergänzende oder ausschließ­liche Hilfe zum Lebens­unter­halt • gemes­sene Armuts­quote betrug 1998 für 61- bis 75-Jährige 4,8%, für über 75-Jährige 3,3%, während Armuts­quote der Gesamt­bevöl­kerung bei 9,1% • bei Alten­haus­halten besonders schlecht versorgt: ehemalige Arbeit­nehmer­haus­halte mit nied­riger beruf­licher Posi­tion, allein­stehende ledige oder geschie­denene Frauen und Witwen aus dieser Gruppe, ehema­lige kleine Selbst­stän­dige, Arbeits­migranten ohne ausrei­chende Renten­anwart­schaften • beson­ders begünstigt: Bezieher von Ein­kommen aus mehreren Quellen und Vermö­gens­besitzer • in aktiver Genera­tion ist Lage vor allem für Allein­erzie­hende prekär (Armuts­quote 29%) • beson­ders begünstigt hier: mitt­lere Lebens­alter ohne Kinder oder nur mit 1 Kind, beson­ders, wenn beide Partner erwerbs­tätig • führt demo­gra­fischer Umbruch zu einer nicht akzep­tablen Benach­tei­ligung nach­rückender Jahr­gänge? • kapital­fun­dierte Alters­siche­rung erscheint als unemp­findlich gegen Verschie­bungen in Bevöl­kerungs­struktur • beim prog­nosti­zierten Produk­tivitäts­fort­schritt aus Zuwächsen der Brutto­ein­kommen höhere Beiträge auch ohne Konsum­verzicht zu tragen • Finan­zierungs­poten­zial: nur rund 50% der Personen im erwerbs­tätigen Alter zahlt tatsäch­lich Beiträge zur GRV: die anderen sind arbeits­los, in Ausbil­dung, früh­verrentet, Haus­frauen oder nicht-sozial­versi­che­rungs­pflich­tig erwerbs­tätig (Selbst­stän­dige, Beamte, gering­fügig Beschäf­tigte) • nach­rückende Kohorten profi­tieren auch von anderen Leistungen ihrer Vorgänger: Bestand an Real­kapital und öffent­liche Infra­struktur • was Gesell­schaft für Versor­gung Nicht-Erwerbs­tätiger auf­wendet, muss immer vom Sozial­produkt der laufenden Periode abge­zweigt werden (Macken­roth-These) • Gesell­schaft ins­gesamt kann spätere Aus­gaben nicht durch „Sparen” vorfinan­zieren und damit die Belastungen zeit­lich ver­schieben • jedem Schuldner steht ein Gläubiger gegen­über • auch Zinsen und Divi­denden müssen von dann Aktiven erwirt­schaftet werden • demo­gra­fische Pro­bleme auch bei KDV: Steige­rung der Lebens­erwar­tung zwingt zu höheren Spar­leistungen; Rück­gang nach­wach­sender Geburts­jahrgänge führt zu negativer „Age-wave” auf Aktien- und Kapital­märkten • öko­nomisch gesehen kann es keinen Entwick­lungs­verlauf geben, bei dem alle Genera­tionen gleich behandelt werdennicht-obliga­tori­sche private Alters­vorsorge ist nicht flächen­deckend und wirkt nicht sozial aus­gleichend: Ein­kommens­unter­schiede im Alter werden sich vergrößern • Dilemma: Anhebung der Alters­grenzen macht renten­finanz­politisch Sinn, verschärft aber die Beschäf­tigungs­probleme
[PDF] G. Bäcker: Die Frage nach der Genera­tionen­gerech­tigkeit: Zur Zukunfts­fähigkeit der umlage­finanzierten Renten­versiche­rung[!]. Univ. Duisburg-Essen, 2004. • Frage der Lasten­vertei­lung zwischen Genera­tionen • Konzen­tration auf Kohorten (Geburts­jahrgänge) statt Alters­gruppen • familiäre monetäre Genera­tionen­trans­fers laufen entge­genge­setzt zu sozial­staat­lichen Transfers als Sach- und Geld­geschenke und Vermö­gens­über­tra­gungen von Eltern und Groß­eltern zu Kindern und Enkeln • Genera­tionen­gerech­tigkeit als Auftrag, allen Alters­gruppen in der Gesell­schaft Anspruch auf gleich­berech­tigte Teil­habe am gesamt­wirt­schaft­lichen Wohl­stand einzu­räumen • GRV = Absiche­rung abhängig Erwerbs­tätiger und ihrer Familien­angehö­rigen im Alter und bei Erwerbs­minderung • Teil­habe­äqui­valenz: Rang­stelle in der Hierar­chie der Erwerbs­einkommen beim Renten­bezug beibe­halten • Rente / durch­schnitt­lich erzieltes Arbeits­entgelt: ist für Versi­cherte mit gleicher Anzahl von Beitrags­jahren gleich (unab­hängig davon, wann Anwart­schaften erzielt wurden und wie hoch Beitrags­satz war) • Lebens­standard­siche­rungs­funk­tion: auch nach Renten­eintritt fort­laufende Anpas­sung an Entwick­lung der durch­schnitt­lichen Arbeits­entgelte (Lohn­dynamik) • dieses Sozial­staats­verständnis galt erst seit großer Renten­reform 1957 (vorher Rente nur als Ein­kommens­zuschuss) • entschei­dende Stell­größe für finan­zielles Gleich­gewicht der GRV ist Beitrags­satz • seit 1992: Teil der Belastungen auch an Rentner­generation (entspre­chend den Beitrags­satz-Erhö­hungen vermindert sich Renten­anpassung) • Netto­niveau der Eck­rente (Renten­niveau) ist Ausdruck vertei­lungs­politi­scher Ziel­setzung (durch Ein­griffe in Renten­formel veränderbar) • Netto­renten­niveau aus GRV wird bis 2030 auf 64,5% absinken, taugt also nur noch begrenzt als Lebens­standard­siche­rung • 2001 mussten 24,6 Versi­che­rungs­jahre mit Durch­schnitts­verdienst vor­liegen, um Netto-Rente von rund 612 € zu errei­chen • bei Verdienst von nur 0,75 Entgelt­punkten / Jahr mussten es schon 32,8 Versi­cherungs­jahre sein • Legiti­mation und Akzep­tanz eines Versi­che­rungs­systems gefährdet, wenn Rente trotz lang­jäh­riger Beitrags­pflicht Grund­siche­rung nicht über­steigt • Sozial­hilfe- und Armuts­risiken älterer Bevöl­kerung sind in zurück­liegenden Jahren stark zurück­gegangen • Absen­kung des Renten­niveaus würde Risiko der Alters­armut vergrößern, aber nicht Einkommens­problem der Allein­erzie­henden lösen (Defizite und Fehl­orien­tierungen in der Familien­politik werden auch beim späteren Renten­bezug der Allein­erzie­henden nachwirken!) • Wider­spruch zwischen Ziel gleich­berech­tigter Teil­habe der Alters­gruppen am gesamt­gesell­schaft­lichen Wohl­stand heute und Wunsch, nach­folgende Kohorten trotz ungünstiger werdender Bevöl­kerungs­struktur nicht stärker zu belasten • „jeder ist Gefan­gener” seines Geburts­jahr­gangs • Benach­teili­gung nach­rückender Kohorten bezieht sich auf relative Größen: es ist zu erwarten, dass auf­zutei­lendes Sozial­produkt größer wird, und die Vor­gänger­kohorten haben für ihre Renten­anwart­schaft weit länger gear­beitet • bei jedem Finan­zie­rungs­system wird darüber ent­schieden, welche Belastungen Jüngeren durch Einbußen beim Konsum auferlegt werden und welche Belastungen auf Ältere durch Minde­rung der Zuwachs­raten ihrer Renten­ansprüche zukommen: beim UV über politi­schen Prozess, beim KDV über Markt­prozesse • empiri­sche Hinweise, dass Kapital­deckung Wachs­tums­pfad auf höherem Niveau begründet, finden sich nichtprivate Vorsorge sollte Niveau-Absen­kung der GRV ausgleichen: ob dies gelingt, muss eher negativ beant­wortet werden • trotz groß­zügiger öffent­licher Förderung können nicht alle Arbeit­nehmer erforder­liche Mindest­beiträge einsetzen • Ein­kommens­diffe­renzen im Alter werden sich wohl vergrößern • durch Einstieg in KDV sind Ein­kommens­einbußen bei Beitrags­zahlern und Rentnern unver­meidbar (Über­gangs­kosten) • Eiten­müller (2001): Netto­ent­lastung um so höher, je jünger der Geburts­jahr­gang • Renten­ein­tritts­alter: möglichst frühe Berufs­aufgabe selbst dann nicht erstre­bens­wert, wenn damit Ent­lastungs­effekte auf Arbeits­markt verbunden
[PDF] A. Börsch-Supan: Zum Konzept der Genera­tionen­gerech­tig­keit[!]. 2003. • Option 1: ausgaben­orien­tierte Einnahmen­politik (Renten­ziel) • Option 2: einnahmen­orien­tierte Ausgaben­politik (Beitrags­ziel) • Option 3: über Option 2 hinaus Lohn­neben­kosten senken • weitere Stell­schrauben: Renten­zugangs­alter und Abschläge bei Renten­eintritt vor Regel­zugangs­alter • eine Wohl­fahrts­optimierung, welche Einkommen der Beitrags­zahler und Renten­empfänger gleich gewichtet, müsste Produktions­tech­nologie einbe­ziehen und die (nur unzurei­chend bekannten) Arbeits­angebots- und -nach­frage-Elastizi­täten berück­sich­tigen • was sind Ursachen des demo­gra­fischen Umbruchs? • jede Genera­tion lebt etwa 4 Jahre länger als vorherige: wer soll diese zusätz­liche Finan­zierungs­last tragen? • Mütter der Baby­boom­genera­tion hatten durch­schnittlich 2,4 Kinder, Baby­boomer-Frauen selbst nur 1,4 (Pillen­knick): diese zusätz­liche Finan­zierungs­last werden nach gegen­wärtigem System Kinder der Baby­boomer tragen • Konzept der Genera­tionen­gerech­tigkeit: Bilanz der Vor- und Nach­teile aufstellen, welche den Genera­tionen aufgrund der Geschichte zugestoßen sind • Zurech­nung nach Verur­sacher­prinzip schlicht unmög­lich • weitere Zurech­nungs­probleme bei Berück­sich­tigung von Rück­kopp­lungen • Konzept Genera­tionen­gerech­tigkeit ist eine Utopie • Baby­boom-Genera­tion wird Teil ihrer Rente selbst finan­zieren müssen (Anmerkung: geht das? Siehe doch Macken­roth-Theorem)
[PDF] Posi­tions­papier Rente der Stif­tung für die Rechte zukünf­tiger Gene­rati­onen (SRzG)[!]. 2000. • Ableh­nung steuer­finan­zierter Einheits­rente • gegen Umstieg auf KDV spricht: Doppel­belastung einer Gene­ration, Infla­tions­anfäl­lig­keit, keine sozi­alen Elemente, Zinsab­hängig­keit von Bevöl­kerungs­entwick­lung, keinerlei Erhö­hung der Gene­rati­onen­gerechtig­keit • Reha­bili­tations­leistungen gehören nicht in GRV • keine Sonder­versor­gungs­systeme für neue Beamte, Poli­tiker, Selbst­stän­dige → erst ab 2040 erste Renten­ausgaben für sie: Unter­tunne­lung des „Rentner­bergs” • Flucht aus den Sozial­kassen stoppen • Preise für Faktor Arbeit gegen­über Kapital steuer­lich verzerrt: statt­dessen Wert­schöp­fungs­abgabe oder noch besser Abgabe auf Energie in kompen­sierender Höhe (dyna­misch) • Kinder­erzie­hungs­zeiten allmäh­lich aufstocken bis 8 Jahre pro Kind • Hinter­blie­benen­renten lang­fristig über­flüssig • viele Ältere meinen, sie hätten ein Guthaben ange­spart, dabei sind es nur Ansprüche (nicht an den Staat, sondern an nach­rückende Gene­ration) → Aufklä­rung! • alle Gene­rati­onen müssen unge­fähr gleiche Rendite aus GRV erhalten • demo­grafi­scher Faktor der CDU hätte die mitt­lere Gene­ration doppelt belastet (über­höhte Beiträge, gekürzte Renten) • Teilungs­lösung: Ältere bekommen etwas weniger, Jüngere zahlen etwas mehr • wie bisher jähr­liche Ermitt­lung des Finanz­bedarfs der GRV (ohne Sonder­effekte) • Beitrags­satz aber nur um Hälfte erhöht • Renten­steige­rung auch nur um Hälfte • der Rürup-Faktor wird nicht an Durch­schnitts­alter oder Arbeits­markt­lage, sondern an Lauf­zeit der Rente gekop­pelt • Teilungs­lösung berück­sich­tigt dagegen alle Ände­rungen externer Rahmen­bedin­gen • sie ist auch unmit­telbar einsich­tiger als Rürup-Formel • sie bricht auch nicht bei verän­derten Prog­nosen zusammen • Teilungs­lösung mit sozi­aler Kompo­nente: höhere Renten stärker, nied­rigere weniger bis gar nicht kürzen
[PDF] M. Zechmeister, J. Tremmel: Die Teilungs­lösung der SRzG[!]. SRzG, 2001. • Funk­tions­weise der Teilungs­lösung (s.o.) • Berech­nung am ifo Institut für Wirt­schafts­for­schung auf Basis des CESifo-Renten­modells: Beitrags­satz bis 2020 nicht über 22,6%, bis 2050 unter 24%; Renten­niveau steigt bis 2012 auf 72%, fällt bis 2030 auf 63% und stellt sich bis 2050 auf 59% ein • Vorteile: unab­hängig von Prognosen, keine Eingriffe der Politik, nach­voll­ziehbar
[PDF] A. Lompe: Einfügung eines demogra­phischen Faktors oder Nach­haltig­keits­faktors in die Renten­formel: Auswir­kungen und politi­sche Durch­setz­barkeit[!]. Georg August Univer­sität Göttingen, Volks­wirt­schaft­liches Seminar, Aktu­elle Fragen der Bildungs- und Sozial­politik, WS 2004/2005. Demo­grafi­scher Faktor (*1998) für das Jahr t: DFt=(LE65t-9/LE65t-8-1)/2+1, wobei LE65 die Lebens­erwar­tung der 65jäh­rigen ist • durch die Divi­sion durch 2 wird die multi­plika­tive Auswir­kung in der Renten­anpas­sungs­formel halbiert • gesetz­lich ausge­schlossen sollten eine nega­tive Anpas­sung und ein Absinken des Renten­niveaus unter 64% sein • der Nach­haltig­keits­faktor (*2004) zielt nicht auf die Lebens­erwar­tung, sondern auf die Verschie­bung im Verhältnis von Beitrags­zahlern und Renten­empfän­gern ab • der Quotient aus der Verände­rung der Rentner­anzahl und der Verände­rung der Anzahl der Beitrags­zahler fließt zu α=¼ in die Renten­anpas­sung ein; 1-α=¾ gehen zu Lasten der Beitrags­zahler und des Bundes­zuschusses • die jähr­lichen Abschläge beim demo­grafi­schen Faktor würden bei konstanter Entwick­lung der Lebens­erwar­tung konstant bleiben • die Abschläge durch den Nach­haltig­keits­faktor werden bis zum Renten­eintritt der letzten geburten­starken Jahr­gänge ansteigen • der mindernde Einfluss des Nach­haltig­keits­faktors ist auch bei der Gewich­tung mit ¼ größer als der des demo­grafi­schen Faktors • der Faktor allein ist für die Masse der Rentner zu verkraften, aber nicht für die beson­ders betrof­fenen Frauen • dagegen begründen die gleich­zeitig beschlos­senen Verschlech­terungen der Anrech­nungs­möglich­keiten für Viele ein Armuts­risikoGewinner sind die junge Gene­ration und die Unter­nehmen • Verlierer sind die Rentner und dieje­nigen, die bald in Rente gehen, und damit die Mehr­heit • für die poli­tische Durch­setz­barkeit spricht die Komple­xität der Materie • der Wider­stand richtet sich aber gegen Null­runden
[PDF] C. Cronsioe (schwedisches Ministerium für Industrie, Beschäf­tigung und Kommu­nika­tion): Erwach­sene am Arbeits­markt. Länder­beispiel. www.mutual-learning-employment.net, 2005. • Maßnahmen zur Schaf­fung eines hohen Ange­bots älterer Arbeits­kräfte (S. 2): • Abschnitt „Das Renten­system”: • in Schweden Prinzip des „Lebens­zeit­einkom­mens”: jede einge­zahlte Krone bewirkt gleichen Renten­anspruch • im neuen Renten­system keine Grenze mehr für die Zeit­dauer, inner­halb der man sich einen Renten­anspruch erwerben kann • ab 61 Jahren wird man eine Rente beziehen können — eine obere Alters­grenze wird es nicht mehr geben • man wird die volle Rente oder ¼, ½ oder ¾ der Rente beziehen und daneben arbeiten können • Option, ab 61 Jahren in Teil­zeit zu arbeiten • ein Ausschuss sollte einen Gesetzes­vorschlag erar­beiten und erwägen, ob ein Recht auf Teil­ruhe­stand einge­führt werden soll • seit September 2001 haben alle das Recht, bis 67 zu arbeiten
[Folien/Dias] F. Schulz-Nieswandt: Generationengerechtig­keit und Alters­siche­rung (Folien). Seminar für Sozialpolitik, Univ. Köln, 2008. • Genera­tionen­bilan­zierung (durch­schnitt­liche Netto­belastung pro Jahr­gang, fortge­schrieben und ange­passt um Produk­tivitäts­wachstum, diskon­tiert) ist statisch und nicht direkt auf beitrags­finan­zierte Sozial­versiche­rungen anwendbar (Beitrags­satz- bzw. Leistungs­anpas­sungen) • J. Rawls' Gesell­schafts­vertrag: 1) Grund­satz der umfang­reichsten Frei­heiten, 2) zuläs­sige Ungleich­heiten müssen bestimmten Anfor­derungen genügen • für die Errei­chung gerechter Institu­tionen ist Ungleich­heit zwischen den Genera­tionen zu recht­fertigen • Rawls lehnt das mit der Zeit­präfe­renz modifi­zierte utilita­risti­sche Nutzen­prinzip ab, das dem domi­nanten Genera­tionen­gerech­tigkeits­diskurs zugrunde liegt • Implika­tionen für die Renten­formel im UV • die tradi­tionelle Auftei­lung in staat­liche defined benefit Systeme nach dem UV und private defined contri­bution Systeme nach dem KDV ist verkürztUV und KDV sind allo­kativ iden­tisch! • umstrit­tene Wirkung auf das Wachstum (neoklas­sisch — Keynes) • KDV nicht immun gegen demo­grafi­sche Schwan­kungen • KDV bietet die Illu­sion einer indivi­duellen Alters­siche­rung
[HTML] H. Jahberg, R. Woratschka: Rente - eine Frage der Genera­tionen­gerech­tigkeit. DER TAGES­SPIEGEL, 2008. • So genannte Sandwich-Genera­tion: einer­seits mit Beiträgen jetzige Rentner­genera­tion bezahlen und anderer­seits privat Geld zurück­legen • Jens Spahn (CDU): die Renten­versiche­rung bekomme ein Legiti­mations­problem, wenn dieje­nigen, die in ihrem Leben keine Beiträge bezahlt haben, im Alter via Grund­siche­rung auf gleiches Niveau kommen wie langjährig Versi­cherte • Institut für Wirt­schaft und Gesell­schaft: nach 1960 geborenen Männern drohen in GRV reale Verluste (bei heute 28-Jährigen bis zu 0,3%) • Adrian Ottnad: auf der Strecke bleiben auch mitt­lere Jahr­gänge; dagegen machen heutige Rentner und renten­nahe Jahr­gänge bezogen auf ihre Beiträge noch ordent­lichen Schnitt • Deut­sche Renten­ver­siche­rung: auf Kauf­kraft­verlust weise man Versicherte hin und gebe ein Rechen­beispiel
[PDF] H.-W. Sinn, S. Übelmesser: Wann kippt Deutsch­land um? ifo Schnelldienst 28–29/2000, 53. Jahrgg., 2000. • Die Verwen­dung der bei der Kinder­erzie­hung einge­sparten Ressourcen für eine kapi­talge­deckte Rente ist sinn­voll zur Glät­tung der Erzie­hungs- und Renten­lasten über die Genera­tionen hinweg • die entspre­chende Renten­reform­politik muss eine Mehr­heit finden • sollten eines Tages die Alten in der Mehr­heit sein, wären solche Reformen nicht mehr möglich • Frage, wie lange Reformen in Rich­tung eines kapi­talge­deckten Systems noch mehr­heits­fähig sind • Modell zur Prog­nose über „den Zeit­punkt des möglichen Umkip­pens in die Geronto­kratie” • eigent­liches Problem: diese Reformen entlasten zukünf­tige Genera­tionen und belasten die gegen­wärtigen Stimm­bürger • mehr als frag­lich, „ob über­haupt jemals eine struk­turelle Mehr­heit für eine solche Reform gefunden werden kann” • werden die Ansprüche der Rentner und renten­nahen Jahr­gänge nicht ange­tastet, „muss die Über­gangs­genera­tion der zuerst von der Reform betrof­fenen Erwerbs­tätigen den gesamten Vorver­lage­rungs­effekt bei der impli­ziten Steuer­last, der aufgrund einer Teil­kapital­deckung zustande kommt, allein tragen” • „... ensteht eine enorme Belastung ..., die sie veran­lassen wird, die Reform abzu­lehnen.” • „Um die Reform mehr­heits­fähig zu machen, könnte man daran denken, den Über­gang in die Kapital­deckung zeit­lich zu strecken, indem ein Teil der impli­ziten Staats­schuld in eine expli­zite Staats­schuld umge­wandelt wird, die erst später bedient wird.” • „Im Extrem­fall lässt sich die Über­gangs­last mittels einer geschickten Verschul­dungs­politik so strecken, dass der Zeit­pfad der expli­ziten Steuer­last mit jenem der impli­ziten Steuer­last im fortge­setzten Umlage­system zusammen­fällt oder gar zu einer Entlastung ... führt.” ... führt aber von der Kapital­deckung fort ... • „Um eine Reform in Rich­tung Kapital­deckung mehr­heits­fähig zu machen ... die bereits erwor­benen Anwart­schaften selbst ... kürzen und statt­dessen die Erwerbs­bevölke­rung ... entlasten.” • „... jüngere Wahl­bürger werden dafür sein ...” • Unter­suchung der Mehr­heits­fähig­keit einer Reform vom Riester-Typ, bei welcher der Zeit­pfad des Beitrags­satzes um 1 %-Punkt nach unten verschoben wird — entspre­chend sinken die umlage­finan­zierten Renten • Effekte: Erhö­hung des Arbeits­angebots und Verringe­rung des Anreizes zur Früh­verren­tung • Berech­nung eines „Median­alters”, das die nach dem Alter geord­nete Wahl­bevöl­kerung in 2 gleich große Teile spaltet • die Stimmen­mehr­heit gewinnt eine Reform, wenn der Median­wähler zustimmt • „Indif­ferenz­alter” = Alter, das von einer Reform vom Riester-Typ gerade nicht berührt wird • liegt das Median­alter unter dem Indif­ferenz­alter, lässt sich eine Reform vom Riester-Typ im demo­krati­schen Prozess durch­setzen • das Indif­ferenz­alter erreicht 2014 bei 53 Jahren ein Maximum und verrin­gert sich ab 2024 wieder • die Mehr­heit für die Reform wird um 2023 kippen • die Zeit ab 2027 kann als Geronto­kratie bezeichnet werden
[PDF] H.-W. Sinn, S. Uebelmesser: Pensions and the path to geron­tocracy in Germany. Euro­pean Journal of Poli­tical Economy, Vol. 19, 2002. • The proposed reform in Germany will relieve the burden on the working generation and reduce the benefits from the pension system • whether the majority is in favour of pension cuts or pension increases depends on median age and indifference age • for the median age, we assume an identical share of voters of all age cohorts from age 18 on • indifference age is an age not affected by the proposed reform: older cohorts lose and younger cohorts win • median age will grow from 46 in 2000 to 53 in 2030 • indifference age increases by 3 years from 2000 to 2030; increase will slow down around 2012 • in 2012, 51,4% of the eligible voters gain from the reform, 48,6% lose • in 2018, 53,0% will be against the reform • conclusion: until 2016, a reform can be democratically enforced • after 2016, Germany will be a geron­tocracy
[HTML] D. Siems: Genera­tionen­gerechtigkeit: "Die Älteren wollen jetzt Kasse machen". WELT-ONLINE, 2008. • Gesell­schafts­forscher Meinhard Miegel stimmt Herzogs pessi­misti­scher Analyse ("Rentner-Demo­kratie") zu: „Wir sind auf dem Weg in die Alten­republik” • rechnet nicht damit, dass Rentner in Zukunft frei­willig auf Belast­barkeit Jüngerer Rück­sicht nehmen und Ansprüche zurück­schrau­ben • „ältere Bevöl­kerungs­gruppe hat kurzen Zeit­hori­zont und will in der Gegen­wart Kasse machen” • Miegel prophe­zeite, dass nach­wach­sende Genera­tionen nicht bereit sein werden, stetig steigende Steuer- und Abgaben­lasten zu schultern • ...werden „die Jungen Wege finden, sich der Belastung zu entziehen – da können die Mehr­heits­verhält­nisse sein, wie sie wollen” • seit 17 Jahren schon keine nennens­werten Verbes­serungen mehr bei den realen Einkommen; Bevöl­kerung werde stetigen Anstieg der Beiträge nicht klaglos hinnehmen • gesell­schaft­liche Verän­derungen stellen Gefahr für Demo­kratie dar • wenn ältere Wähler in Zukunft Mehr­heit seien und Politik sich einseitig darauf ausrichte, „haben wir ein Demo­kratie­problem” • dieje­nigen, die in 10 oder 20 Jahren die Kosten zu tragen hätten, würden nicht akzep­tieren, dass Menschen dann noch so früh wie heute in Ruhe­stand gingen • Ein­stellung, dass man Anspruch darauf habe, letzte 15 bis 20 Jahre versorgt zu werden, wird infrage gestellt werden
[PDF] F. Heiss: Wie groß soll die Schwan­kungs­reserve der gesetz­lichen Renten­ver­siche­rung sein? Mann­heim Research Institute for the Economics of Aging, Discussion Paper 33-03, Univer­sität Mannheim, 2003. • Schwan­kungen inner­halb des Jahres­ablaufs, Schwan­kungen aufgrund konjunk­tureller Einflüsse • Entwick­lung der Schwan­kungs­reserve 1974–2002 • Über­schüsse der GRV 1962–2002 • hypo­theti­scher Beitrags­satz = Verlauf ohne Schwan­kungs­reserve (Deckung durch Beitrags­einnahmen) • tatsäch­licher und hypo­theti­scher Beitrags­satz 1962–2002 • ist die Schwan­kungs­reserve faktisch abge­baut, verliert sie ihre Funk­tion als zykli­scher Stabili­sator, und der tatsäch­liche Beitrags­satz muss sich an die kurz­fristige Lage anpassen (dem hypo­theti­schen Beitrags­satz eng folgen) • es ist wünschens­wert, die Schwan­kungs­reserve in konjunk­turell günstigen Zeiten aufzu­bauen zum Ausgleich eines vorüber­gehenden Einbruchs in schlechten Zeiten, aber der Aufbau belastet die Beitrags­zahler • histo­risch haben 1,5 Monats­ausgaben meistens gereicht — für die Siche­rung im Jahres­ablauf werden zusätz­lich 0,5 Monats­ausgaben benö­tigt
[PDF] Nachrichten der Deutschen Renten­versiche­rung Hessen, 56(2), 2006. Insbe­sondere: G. Färber: Genera­tionen­gerech­tigkeit – Teil I.[Wichtig !] S. 24-31. • Nach­haltig­keits­begriff aus Forst­wirt­schaft: nie mehr Holz ein­schlagen, als in gleicher Periode auch nach­wachsen kann → Substanz­erhalt im Zeit­ablauf • Raffel­hüschen: Nach­haltigkeit, „wenn zukünf­tige Genera­tionen bei gleicher Abgaben­last die selben Leistungen von der ... Gemein­schaft erhalten können wie die heute noch lebenden Genera­tionen” • 1) Konzept Genera­tionen­bilanzen: auf Basis alters­spezi­fischer Steuer- und Transfer­profile sowohl durch­schnitt­licher Steuer­zahlungen und Sozial­versiche­rungs­beiträge als auch durch­schnitt­licher Trans­fer­leistungen und Sozial­versiche­rungs­aus­zah­lungen für Menschen verschi­edener Jahr­gänge ermittelt und unter Berück­sich­tigung eines realen Produk­tivitäts­faktors Abdis­kontie­rung auf Gegen­warts­zeit­punkt • diese Genera­tionen­konten der Durch­schnitts­indi­viduen werden mit ihren Jahrgangs­stärken multi­pliziert und für alle zukünf­tigen Kohorten aufaddiert: Wert gibt impli­zite Staats­schuld an, die zusammen mit expli­ziter Staats­schuld die Nach­haltig­keits­diffe­renz angibt • bei Nach­haltig­keits­lücke – wenn also Summe abdis­kon­tierter zukünf­tiger Trans­fer­leistungen größer ist als die der ermit­telten Steuer- und Beitrags­zahlungen – kann derzei­tiges Ausgaben­niveau lang­fristig nicht durch laufende Ein­zah­lungen finan­ziert werden • 2) Instru­ment Primär­salden: Ausmaß des Verzichts späterer Genera­tionen auf öffent­liche Leistungen dadurch, dass lebende Genera­tion mehr öffent­liche Leistungen in Anspruch nimmt, als sie durch Steuer- und Beitrags­leistungen finan­ziert (berück­sich­tigt zukünf­tige Zins­zahlungen und in Zukunft verscho­bene Zahlungs­ver­pflich­tungen sowie Entwer­tung öffent­licher Infra­struktur) • zukünf­tige Bevöl­kerungs­entwick­lung kann in diesem Modell nicht eingebaut werden • 3) Berech­nung interner Renditen: jede Genera­tion sollte ähnliche Verzin­sung ihrer Beiträge erzielen wie vorherige, die jetzt Aus­zahlungen bekommt • beson­ders Genera­tionen­bilanzen sagen aus, welche Alters­kohorten durch verschie­dene Reparatur­maßnahmen wie betroffen werden • Genera­tionen­bilanz des gesamten öffen­tlichen Sektors 2002 lässt erkennen, dass damals 45-Jäh­rige mehr Transfers erhalten, als sie an Steuern und Beiträgen zahlen; am meisten erhielten damals 60-70-Jährige; auch damals bis zu 5-Jährige haben Netto­transfers zu erwarten • nur die damals 10-40-Jäh­rigen werden insgesamt mehr Steuern und Abgaben entrichten, als sie an Trans­fer­leistungen erhalten • diese Genera­tionen­bilanz zeigt außerdem, dass heute Lebenden mehr Leistungen ver­sprochen sind, als insgesamt an Abgaben gezahlt wird • Defi­zite in öffent­lichen Haus­halten steigen von etwa 0,4% des Brutto­inlands­produkts 2002 auf rund 7% 2050 • Trag­fähigkeit­slücke insge­samt machte 2002 das 3,3-fache des BIP aus (60,8% des BIP aus expli­ziter Staats­schuld, 270,5% des BIP aus impli­ziten Schulden vor allem der Sozial­versich­erung, vor allem der GRV) • zu schließen(?) wäre Lücke von 2002 durch 12,1% Ausgaben­kür­zungen oder 14,5% Steuer- und Abgaben­erhö­hungen • Haupt­probleme: wenige Kinder und längere Lebens­dauer • soziale Siche­rungs­systeme doppelt betroffen: es fehlen Kinder zum Gene­rationen­erhalt, und Erwerbs­tätige müssen nicht nur „Kinder” und „Groß­eltern”, sondern zunehmend auch „Urgroß­eltern” alimen­tieren: aus dem 3-Gene­rationen-Vertrag wird ein 4-Gene­rationen-Vertrag
[PDF] Nachrichten der Deutschen Renten­versiche­rung Hessen, 56(3), 2006. Insbe­sondere: G. Färber: Genera­tionen­gerech­tigkeit in der Renten­versiche­rung – Teil II[!]. S. 47-55. • Notwen­dige wirt­schaft­liche Wachs­tums­dynamik vor Umver­teilungs­zielen! • Nach­haltig­keits­lücke nur durch Abgaben­erhö­hung oder Ausgaben­senkung zu schließen • je nach Maßnahme und Zeitpunkt unter­schiedliche Personen­gruppen betroffen • für jüngere Beitrags­zahler steht als Kompen­sations­mecha­nismus Verlängerung der Lebens­arbeits­zeit zur Verfügung (stärkt Nach­haltig­keit des Gesamt­systems durch Verlän­gerung der Beitrags­phase und Verkürzung der Renten­bezugs­phase): „Bezah­lung” durch Arbeit • Anhebung der Beitrags­sätze vernichtet Arbeits­plätze und Wert­schöpfungs­poten­ziale durch Erhö­hung der Lohn­neben­kosten • durch zusätz­liche eigene Vorsorge sind relative Verluste bei Renten zu kompen­sieren: jeder Jahr­gang muss größeren Teil seines Ein­kommens einbringen als vorheriger (wegen stei­gender Lebens­erwartung) • d.h. Genera­tionen­gerech­tigkeit dadurch, dass jeder Jahr­gang durch höheren Konsum­verzicht in der Erwerbs­phase für Kosten seiner wachs­enden Lebens­erwar­tung aufkommen muss! • GRV verliert mit jedem Jahr­gang an Stellen­wert für alleinige Lebens­haltungs­siche­rung • Probleme durch geringe Sparfä­higkeit Gering­verdienender: ohne obliga­to­rische Zusatz­versiche­rung werden sie nur über gesetz­liche Rente verfügen, andern­falls in ihrer aktiven Zeit noch gerin­geres Einkommen erhalten
[PDF] T. Krieger: Generati­onenge­rechtig­keit und das „Wahl­recht von Geburt an” – kriti­sche Anmer­kungen aus Sicht der Public-Choice-Theorie. Univ. Pader­born, 2006. • „Median­wähler” verfolgt Inter­essen, die zulasten junger Menschen und erst recht zukünf­tiger Gene­rati­onen gehen können • sein gewünschtes Umver­teilungs­volumen liegt ober­halb des gesell­schaft­lich opti­malen • „Wahl­recht von Geburt an” kann diese Proble­matik nicht ändern • besser wäre Verfas­sungs­ände­rung, die den Staat verpflichtet, die Inter­essen zukünf­tiger Gene­rati­onen zu berück­sich­tigen — er könnte die Politik im Sinne der Nach­haltig­keit verste­tigen (notwen­dige Mehr­heit schwierig zu errei­chen)
[PDF] T. Krieger: Wird die Globalisierung unser Renten­system verän­dern? Univ. Pader­born, 2009. • Expe­rimen­tell-empiri­sche Unter­suchung darüber, durch welche Kanäle der Wunsch von Menschen nach Umver­teilung beein­flusst wird • inter­nati­onal sehr unter­schied­liche Grade von intra­genera­tiver Umver­teilung in den Renten­systemen • inwie­weit bestimmen etwa Einkom­mens­vertei­lung oder Lebens­erwar­tung die Präfe­renzen für intra­genera­tive Umver­teilung? • Messung des Grads an intra­genera­tiver Umver­teilung durch so genannten „Bismarck­faktor”, eine gewich­tete Kombi­nation aus einer Grund­rente und einer einkommens­abhän­gigen Rente • hoher Grund­renten­anteil → starke Umver­teilung, da einem hohen Beitrag die Grund­rente gegen­über steht • Bismarck­faktor=0: einheit­liche Rente für alle (Beveridge-System) • Bismarck­faktor=1: Renten­system ohne intra­genera­tive Umver­teilung (Bismarck-System) • empi­risch festge­stellt wird der Bismarck­faktor durch das Verhältnis von Renten- und Arbeits­einkommen am unteren und oberen Ende der Einkom­mens­vertei­lung • ein weiterer Faktor ist die „Gene­rosität”, das Niveau der Renten relativ zu den Arbeits­einkommen • Unter­suchung anhand der Daten indi­vidu­eller Arbeits- und Renten­einkommen aus der Luxem­bourg Income Study (LIS) für 20 OECD-Länder • im Laufe der Jahre hat sich in den meisten Ländern der Bismarck­faktor erhöht (durch Über­gang zur Wertung aller Arbeits­jahre, durch Nicht­anrech­nung von Ausbil­dungs­zeiten) • Über­prüfung der Hypo­thesen durch Labor-Experi­mente • Hypo­these 1: Auswir­kungen auf die Einkom­mens­vertei­lung beein­flussen Präfe­renz • Hypo­these 2: tenden­ziell höhere Lebens­erwar­tung der Bezieher hoher Einkommen beein­flusst Präfe­renz • hohe Über­einstim­mung zwischen empiri­scher Analyse und Experi­ment • Menschen wünschen eine Mischung von Grund­rente und einkom­mens­abhän­giger Rente • schreitet die Globa­lisie­rung mit Abbau von Handels­schranken und Mobi­lität von Arbeit und Kapital voran, so wird die intra­genera­tive Umver­teilung abnehmen (stei­gender Bismarck­faktor), sofern sich die Schiefe der Einkom­mens­vertei­lung nicht stark erhöht (siehe Alters­armut)
[HTML] W. Lieb: Rentner-Mobbing wegen 0,64 Prozent — „Generationenkrieg” statt „Klassenkampf”. NachDenkSeiten, 2008. • Aussetzung des Riesterfaktors für 2 Jahre in den Medien als „Übernahme der Macht durch die Rentner” dargestellt • Renten wurden zusätzlich zum geringen Anstieg der Bruttolöhne geschmälert, weil der Riesterfaktor die Rentenanpassung mindert • der „Altersvorsorgeanteil” wird fiktiv abgezogen und mindert die Anpassung an die Lohnsteigerungen • Zuschüsse an die Rentenversicherung 2008: 78,5 Mrd. € aus dem Bundeshaushalt für Leistungen, die die Rentenversicherung laut Sozialgesetz finanzieren muss, denen aber keine Beitragszahlungen zugrunde liegen • dafür die Ökosteuer und 1% der MwSt-Erhöhung • Entwicklung der Bundeszuschüsse 1963–2003 • mit der Generationengerechtigkeit wird auch argumentiert, wenn es um die Staatsschulden geht • Staatsschulden belasten nicht die nachkommenden Generationen, sondern eine künftige Gruppe von Bürgern zugun­sten einer anderen, die im Besitz der Staatsobligationen ist • ungerecht ist, dass den Jungen sowohl die Bürde aufgeladen wird, über das Umlageverfahren die Älteren zu versorgen, als auch noch zusätzlich privat einen Kapitalstock für ihre eigene Altersvorsorge aufzubauen • Unmut über die Mehrbelastung durch die Privatvorsorge wäre berechtigter
[PDF] H. Wilkoszewski, S. Leek: Alte und Kinderlose kontra Junge und Eltern. Max-Planck-Institut für demo­grafi­sche Forschung, Rostock, Presse­infor­mation, 2009. • Erst­mals Vertei­lungs­konflikte in sozial­politi­schen Meinungen nach­gewiesen: je älter ein Bundes­bürger ist, desto weniger fami­lien­freund­lich ist seine Wunsch­politik • Ältere vermehrt gegen mehr Unter­stüt­zung für Fami­lien, aber für ein Renten­system zu Lasten der Jungen • demo­grafi­sche Einfluss­faktoren wie Eltern­schaft, Großeltern­schaft oder Ehe können die Alters­effekte über­lagern und sogar verstärken • Bildung und Bundes­land beein­flussen politi­sche Einstel­lung: Abitur bzw. Westen mindert Zustim­mung zu höherem Kinder­geld;  [PDF] H. Wilkoszewski: Age trajectories of social policy preferences. Support for intergenerational transfers from a demographic perspective. MPIDR Working Paper WP 2009-034, 2009
[HTML] O. Santen: Umfrage-Schock: Jeder Zweite hält Rente für nicht mehr sicher!. Bild.de, 4.10.2010. • Allens­bach/Post­bank: nur noch 48% der Berufs­tätigen halten die gesetz­liche Rente für „beson­ders sicher” (2009: 53%) • nur 35% der Berufs­tätigen im Alter von 16 bis 29 Jahren beur­teilen die Rente als „beson­ders sicher” (2009: 51%) • aber 62% der Berufs­tätigen über 50 Jahren halten die Rente für „beson­ders sicher” • 46% der Berufs­tätigen sind der Auffas­sung, dass es „eine wirk­lich sichere Alters­vorsorge über­haupt nicht gibt” • 55% der Deut­schen sagen, eine sichere Alters­vorsorge mache „sehr glück­lich” • aber nur 16% sind bereit, sich dafür bei den laufenden Ausgaben einzu­schränken • nur 7% der Berufs­tätigen würden nach einer Gehalts­erhö­hung auch mehr in die private Alters­vorsorge inves­tieren
[HTML] H.-M. Besig: Demografischer Wandel: "Wir haben ein Luxusproblem". wiwo.de, 14.10.2011

9. Grundrente, Grundsicherung und kommende Alters­armut  

[HTML] M. Sauga: Deutschland: Grundrente belastet doppelt. Der Sozial­wissen­schaftler Bert Rürup kriti­siert Schrö­ders Vorstel­lungen zur Alters­sicherung. FOCUS online AUTO, 25.5.1998. • Schröder fordert eine beitrags­finan­zierte Grund­rente • Rürup: die schrump­fende Erwerbs­tätigen­genera­tion der Jahre bis 2030 würde dadurch doppelt belastet: sie müssten voll für die Ansprüche der heutigen Rentner und die bislang erwor­benen Anwart­schaften aufkommen, erhielten im Alter aber nur eine Rente auf Sozial­hilfe­niveau • Schröder und die SPD wollen die geplante Absen­kung des Renten­niveaus auf 64% bis zum Jahr 2030 wieder rück­gängig machen • Rürup: ohne Reform müssten dafür allein die Beitrags­zahler aufkommen, obwohl nur die Rentner davon profi­tieren • Rürup: der Anteil der Kapital­deckung in unserem Alters­siche­rungs­system muss von heute 25% auf etwa 40% erhöht werden
[HTML] R. Boes: (Götz Werner und das Bedin­gungs­lose Grundein­kommen). www.geistesschulung.de, 2007. 1% MwSt bringt in Deutsch­land dem Staat etwa 8,125 Mrd. € / Jahr (2006)
[HTML] Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbs­minde­rung. Verein für sozi­ales Leben e. V. – das große juristi­sche Fach­portal zu sozial­recht­lichen Themen, 2008
[HTML] R. Winkel: Grundsicherung im Alter. RP ONLINE, 2008. • Grund­siche­rung im Alter ist genauso hoch wie die Sozial­hilfe oder das Arbeits­losen­geld II • Regel­leis­tung für Allein­stehende: 347 € im Monat, für (Ehe-)Paare: 624 €; dazu noch die (angemes­senen) Kosten für die Wohnung (unter­schied­lich hoch) • für Allein­stehenden mit monat­lich 380 € Warm­miete: Grund­bedarf = 727 € • ange­rechnet werden nicht nur die gesetz­liche Rente, sondern auch private sowie Betriebs- und Riester-Renten • Ende 2006 bezogen etwa 2,3% der über 65-Jäh­rigen Grund­siche­rung • Alters­einkünfte von durch­schnitt­lich 329 € wurden mit durch­schnitt­lich 279 € auf den Gesamt­betrag von 599 € aufge­stockt (= rechne­rischer Durch­schnitts­bedarf, d.h. Regel­satz plus Miete) • Vorteil der Leis­tung gegen­über herkömm­licher Sozial­hilfe: es wird in der Regel nicht auf Einkommen / Vermögen von Verwandten zurück gegriffen
[PDF] W. Strengmann-Kuhn: Grundrente und Grund­siche­rung im Alter — Ziele, Modelle und offene Fragen. In leicht über­arbei­teter Form erschienen in: M. Opielka (Hrsg.): „Opielka: Grund­rente in Deutsch­land. Sozial­poli­tische Analysen”. Perspek­tiven der Sozial­politik Bd. 6, VS Verlag für Sozial­wissen­schaften, Wies­baden 2004. • Die Entwick­lung eines tenden­ziell sinkenden Renten­niveaus wird durch den Rück­gang der Normal­erwerbs­biogra­fien und Zunahme von selbst­stän­diger Tätig­keit verschärft • deshalb wird häufig gefor­dert, die GRV so zu verän­dern, dass sie eine Grund­siche­rung im Alter leistet — im Extrem durch eine steuer- oder beitrags­finan­zierte Grund­rente zu ersetzen (Miegel, Kron­berger Kreis) • im Zusam­menhang mit dem dann notwen­digen Aufbau einer privaten Zusatz­rente nach dem KDV ergeben sich erheb­liche Probleme • 1) Ergän­zung der GRV durch steuer­finan­zierte Grund­siche­rungs­modelle: 1a) steuer­finan­zierte Grund­rente („Volks­rente”) für alle Berech­tigten, ergänzt um eine beitrags­abhän­gige Zusatz­rente nach Art einer abge­magerten GRV, oder 1b) steuer­finan­zierte Garantie­rente („Mindest­rente”, auch die 2003 einge­führte bedarfs­orien­tierte Grund­siche­rung) zur Aufstockung einer das vorgege­bene Mindest­siche­rungs­niveau unter­schrei­tenden gesetz­lichen Rente • 2) Reform der GRV durch beitrags­finan­zierte Verfahren: 2a) durch Beibe­haltung eines konstanten Beitrags für alle mit Berech­tigung nur zu einer Mindest­rente („Schweizer Modell”), oder 2b) durch einen Mindest­beitrag, der so kalku­liert ist, dass er nach dem Äqui­valenz­prinzip zu einer Rente auf Grund­siche­rungs­niveau führt („voll eigen­stän­dige Siche­rung”) • Ziele einer Grund­siche­rung im Alter: • 1. soziale Gerech­tigkeit (Reduk­tion von Armut, Einkom­mens­glät­tung über den Lebens­lauf, veti­kale Gerech­tigkeit zwischen Reich und Arm, hori­zontale Gerech­tigkeit = Gleich­behand­lung vergleich­barer Situa­tionen) • 2. Effi­zienz (makro- und mikro­ökono­mische Wirkungen, insbe­sondere Anreiz­wirkungen) • 3. Frei­heit (Wahrung der Würde, Mini­mierung von Miss­brauchs­möglich­keiten, eigen­stän­dige Absiche­rung z.B. von Frauen) • die Armuts­quote von Selbst­stän­digen ist höher als die von Erwerbs­tätigen insge­samt → Alters­siche­rung für Selbst­stän­dige • ein Existenz­minimum von 600 € = etwa durch­schnitt­licher Sozial­hilfe­bedarf eines Allein­stehenden = verwen­dete Armuts­grenze • von einer Grund­siche­rung könnte erwartet werden, dass sie über dem Existenz­minimum liegt • zur Finan­zierung durch alle: Erhö­hung bzw. Abschaf­fung der Beitrags­bemes­sungs­grenze, Auswei­tung der GRV auf alle Erwerbs­tätigen (inkl. Beamte und Selbst­stän­dige) und auf alle Erwach­senen (inkl. Nicht­erwerbs­tätige), Einbe­ziehung von Kapital­einkommen • zu 1a) Modell einer steuer­finan­zierten Grund­rente für alle • Modell von Miegel/Wahl und Bieden­kopf auf Sozial­hilfe­niveau bei Abschaf­fung der GRV und Einfüh­rung einer privaten Eigen­vorsorge • in den Ländern mit Grund­renten (skan­dinavi­sche Länder, Großbritan­nien, Nieder­lande) gibt es eine obli­gato­rische beitrags­finan­zierte (meist staat­liche) Zusatz­versi­cherung • Annahme, dass die Summe aus Grund­rente und beitrags­abhän­giger Zusatz­rente so hoch wie die jetzige Durch­schnitts­rente sein soll (Grafik) • zu 1b) Modell einer Garantie- oder Mindest­rente: GRV bleibt unver­ändert, aber steuer­finan­zierter Zuschuss, wenn Rente unter dem Grund­siche­rungs­niveau liegt • ähnlich funktio­niert die bedarfs­orien­tierte Grund­siche­rung, jedoch antrags­pflich­tige Aufstockung nur nach einer Bedarfs­prüfung (Partner­einkommen, Vermögen) • Zweifel, ob das gegen die verschämte Armut (durch Nicht­inan­spruch­nahme zuste­hender Sozial­hilfe) genügt • modifi­zierte Garantie­rente: Anrechnung ander­weitiger Ansprüche nur zum Teil, um Anreiz zu erhalten (Schweden ab 2001) • zu 2a) „Schweizer Modell”: Grund­siche­rung aus Beiträgen der gesamten Bevöl­kerung (auch Selbst­stän­dige, Nicht­erwerbs­tätige, Ehefrauen) • zu 2b) voll eigen­stän­dige Siche­rung (Krupp, Wagner): für alle Erwach­senen eine Mindest­beitrags­pflicht (dadurch könnte auch lang­fristig die Hinter­blie­benen­versi­cherung entfallen) • je nach Modell unter­schied­lich komplexe Über­gangs­probleme • Einfüh­rung der Grund­renten in voller Höhe nicht finan­zierbar, denn sie müssten zusätz­lich zu beste­henden Renten­ansprüchen gezahlt werden • Einfüh­rung also nur schritt­weise machbar • bei dem Vorschlag von Miegel/Wahl käme noch das Umstiegs­problem vom UV zum KDV hinzu (kein Pareto-opti­maler Über­gang möglich) • bei der voll eigen­stän­digen Siche­rung macht das Auslaufen der Hinter­blie­benen­versi­cherung eine lange Über­gangs­zeit erfor­derlich
[HTML] U. Porwollik, C. Schmergal: Interview mit Rentenversicherer-Chef Ruland: „Altersarmut ist kein Problem mehr”. WELT-Online, 17.8.2003. • Ruland: Aufgabe der Renten­infor­mation, die ab 2004 jährlich verschickt wird: über die Auswir­kungen von Reformen zu infor­mieren • Ruland: „Die Rente ist die sicherste Form der Alters­siche­rung, die wir in Deutsch­land hatten. Sogar im August 1945 wurden Renten gezahlt. Und die Renten haben dazu beige­tragen, dass es in Deutsch­land prak­tisch keine Alters­armut gibt.” • Ruland: „Als Grund­pfeiler der Alters­siche­rung ist die Rente sicher und ohne Alter­native. Dass auch die anderen Systeme der Alters­siche­rung ihre Probleme haben, ist bei uns, aber auch im Ausland, sehr deut­lich geworden.” • Ruland: „Wir haben immer darauf hinge­wiesen, dass wir die Schwan­kungs­reserve in einer vernünf­tigen Höhe brauchen, um die Unab­hängig­keit der Renten­versiche­rung vom Bundes­haus­halt zu wahren.” • Renten­niveau: derzeit netto 70%, brutto 48% (bis 2030 42%) • nach den Vorschlägen der Rürup-Kommis­sion Renten­niveau noch 2% weniger bei einem Beitrags­satz von 22% • WamS: wenn die Wirt­schaft keine Menschen über 55 Jahre einstellen will, dann produ­ziert die Erhö­hung der Alters­grenze mehr Arbeits­lose
[PDF] R. Schnabel: Die Rentenlücke: Das Problem wächst[!]. Deut­sches Institut für Alters­vorsorge, 2003. • Nach Anstieg 2002 sind die betrieb­lichen und Riester-Abschlüsse 2003 stark einge­brochen • die Bürger sind verun­sichert: Absichts­erklä­rungen und tatsäch­liches Verhalten klaffen ausein­ander • die Einfüh­rung einer neuen Anpas­sungs­formel (Rürup-Kommis­sion) mit weiteren Einschnitten wird disku­tiert → viele Jahre wohl kaum mehr als ein Infla­tions­ausgleich • der Stan­dard­rentner (45 durch­schnitt­liche Beitrags­jahre) wird bis 2040 statt 70% nur noch 58% seines letzten Netto­entgelts als Rente beziehen • gleich­zeitig wird der Beitrags­satz auf 25% ansteigen • männ­liche Stan­dard­rentner, die im Alter neben der gesetz­lichen Rente eine Zusatz­rente erhalten, müssten je nach verblei­bender Anspar­zeit in den älteren Jahr­gängen bis zu 6% zusätz­liche Spar­leis­tungen erbringen • möchte jemand darüber hinaus sicher stellen, dass seine Rente mit der allge­meinen Einkom­mens­entwick­lung Schritt hält, muss er bis zu 8% des Brutto­lohnes zusätz­lich sparen • Personen mit höherem Arbeits­einkommen müssen einen höheren Prozent­satz ihres Einkommens sparen, da sie im Ruhe­stand eine höhere Einkom­mens­steuer abführen müssen • allein im ersten Jahr der Riester-Reform wären 7 Mrd. € (statt der tatsäch­lichen 1,5 Mrd. €) an neuer Erspar­nisbil­dung nötig gewesen, um die realen gesetz­lichen Renten­kürzungen auszu­gleichen • dazu müsste sich die Spar­quote von ca. 10,5% auf etwa 13% erhöhen • wenn sich das Spar­verhalten nicht ändert, gibt es in der Bevöl­kerung eine große Deckungs­lücke im Alter
[PDF] H. Viebrok: Künftige Einkommens­lage im Alter[!]. ZeS report 9(29), Zentrum für Sozial­politik, Univ. Bremen, 2004. • Aus der Renten­reform 2001, dem RV-Nach­haltig­keits­gesetz, dem Alters­einkünf­tege­setz und Ände­rungen zum SGB VI Konse­quenzen für das Alters­einkommen aller • Abb. S. 15: Entwick­lung des Brutto- und Netto-Renten­niveaus 1957–2002 • Berech­nungen für 2 Szena­rien (vor 2000, nach 2005 mit Einfüh­rung der nach­gela­gerten Besteu­erung für Renten) durch ein Lebens­einkom­mens-Simula­tions­modell • im Hinblick auf private Alters­vorsorge opti­misti­sche Annahmen gemacht • Verände­rungen für Brutto­renten­niveau: Nach­teile für Ältere, Vorteile für Jüngere aus der stär­keren ergän­zenden Alters­siche­rung und der (angenom­menen) höheren Verzin­sung in der privaten Vorsorge (Tab. 8) • geht man auf das Netto­renten­niveau über, so zeigen sich deut­lich nega­tivere Wirkungen (Tab. 9): die Vorteile für die Jüngeren rühren von der mit 3% ange­nommenen Verzin­sung her (aber 30 Jahre in der Zukunft und mit Risiken behaftet) • aber: Redu­zierung durch jede Unter­brechung der Privat­vorsorge und jeden Anbieter- oder Arbeit­geber­wechsel (mit vertrags­bedingten Kosten) • Verän­derung des Netto-Gesamt­renten­niveaus (Tab. 10): nur die Männer ab Jahr­gang 1970 können über­haupt posi­tive Effekte erwarten — für Frauen selbst dafür negativ • Tab. 11: Männer mit einer Eckrente können zumin­dest zu Beginn der Alters­phase einen Anstieg des Netto­einkom­mens verbuchen, nicht aber Frauen • aber auch die Männer bleiben hinter der allge­meinen Netto­einkom­mens­entwick­lung zurück • Tab. 13: durch die Reformen Verbes­serungen für Eltern • Tab. 15: vor allem ältere allein lebende Frauen mit Kindern geraten am Lebens­ende in die Nähe der Grund­siche­rung • wegen der Maßnahmen zugun­sten der Kinder­erzie­henden Besser­stel­lung jüngerer Eltern (Gutschriften ab 1992): würde sich erst in 1½ Jahr­zehnten in den Renten auswirken, aber bis dahin werden die Entgelt­punkte durch die Abnahme des Renten­niveaus zurück­gehen • erst Jahr­gänge ab 1980 werden von den Kinder­zulagen (in der privaten Alters­vorsorge) profi­tieren • der steuer­freie Teil der Rente wird sich von 50% bis 2040 auf 0 vermin­dern (keine Anpas­sung) • Verände­rungen für Netto­renten­niveau: Nach­teile für Ältere bleiben, Vorteile für Jüngere gehen wegen der klei­neren Renten­frei­beträge zurück → höhere Steuer­belas­tung • dadurch werden Vorteile aus der ergän­zenden Vorsorge teil­weise zunichte gemacht • erst Männer des Jahr­gangs 1970 erzielen zu Beginn des Renten­bezuges eine Verbes­serung • erst bei Männern des Jahr­gangs 1950 und Frauen des Jahr­gangs 1965 ein Netto­renten­niveau von mehr als 70% (nur bei gesamt­wirt­schaft­lich zusätz­licher privater Vorsorge von 4%!) • keine ergän­zende Vorsorge (oder Verträge gekün­digt) → spür­bare Abnahme des Renten­niveaus: Niveau für Jahr­gang 1970 unter 58% • Wert einer privaten Rente, die nicht oder nur mit der Infla­tions­rate dynami­siert wird, fällt mit den Jahren gegen­über der Entwick­lung der Arbeit­nehmer­einkommen ab, verstärkt durch das allge­mein sinkende Renten­niveau • deut­liche Unter­schiede zwischen Männern und Frauen, solange keine Unisex-Tarife (die für Verträge ab 2005 vorge­schrieben sind): z.B. für Jahr­gang 1970 4,8 Prozent­punkte zugun­sten der Männer • nach­gela­gerte Besteu­erung wegen der Steuer­progres­sion bei höheren Einkomm­mens­schichten bemerk­barer, aber Abzugs­möglich­keiten von Vorsorge­aufwen­dungen bei diesen auch höher (bei ihnen auch höhere Verzin­sung erzielbar) • bei vielen Allein­erzie­henden steht am Ende Bedürf­tigkeit zu befürchten
[HTML] Ungleichbehandlung: Versicherer warnen vor Preisanstieg. , 1.10.2010. • Gutachten des Europä­ischen Gerichts­hofs fordert Unisex-Policen • Geschlecht nur noch dann zu berück­sich­tigen, wenn dies auf „eindeutig nach­weis­bare biolo­gische Unter­schiede” zurück­geht • deut­sche Versi­cherer: „Angriff auf die Grund­prinzi­pien der Versiche­rungs­wirt­schaft” → höhere Beiträge, da Geschlech­termix als neues Risiko zu kalku­lieren • für Versiche­rungs­wirt­schaft bisher eine Ausnahme­klausel, wenn sich unter­schied­liche Risiken durch versiche­rungs­mathe­mati­sche und statis­tische Daten belegen lassen (wie höhere Lebens­erwar­tung oder gerin­gere Kfz-Scha­dens­häufig­keit der Frauen)
[PDF] H. Fehr: Verteilungswirkungen der nachgelagerten Besteuerung. BetrAV, Betrieb­liche Alters­versor­gung 8/2004. • Vorher: während bei Renten aus der GRV nur der Ertrags­anteil besteu­ert wurde, unter­lagen Beamten­pensi­onen voll­ständig der Besteu­erung • bei privaten Vorsorge­formen wurde Spar­kapital­bildung in einer Lebens­versi­cherung anders besteuert als in einer Aktien­anlage • mit dem AltEinkG vom 11.6.2004 wird auf das Urteil des BVerfG vom 6.3.2002 reagiert • Bundes­regie­rung: da dem Durch­schnitts­rentner keine zusätz­lichen Belas­tungen entstehen und die Beitrags­zahler mit stei­gender Tendenz entlastet werden, ist das Gesetz „de facto ein Steuer­senkungs­programm” • das wurde in dieser Arbeit über­prüft mit dem Fazit: • Arbeit­nehmer im unteren und mitt­leren Bereich sowie die zusammen veran­lagten Arbeit­nehmer im oberen Bereich sind die eindeu­tigen Gewinner • Haupt­verlierer sind Beamte und Selbst­stän­dige (außer im untersten Bereich) • mitt­lere Jahr­gänge verlieren, jüngere gewinnen tenden­ziell
[Powerpoint Präsentation] H. Rische: Altersvorsorge in Deutschland 2005 (AVID 2005). Deut­sche Renten­versi­cherung Bund, 2007. • Folie 7: Netto-Alters­einkommen im 65. Lebens­jahr der Geburts­jahr­gänge 1942–1961 (das der Männer sinkt mit späteren Jahr­gängen. das der Frauen steigt leicht) • Folie 12: Netto-Alters­einkommen der jüngsten Kohorte (1957–1961) in % des Netto-Alters­einkom­mens der ältesten Kohorte (1942–1946):
Netto-Alters­einkommen
der jüngsten in % des
Netto-Alters­einkommens
der ältesten Kohorte
Basisszenario
Verzinsung 2,75%
Positiver Arbeitsmarkt
Verzinsung 5%
Alte Länder Neue Länder Alte Länder Neue Länder
M F M F M F M F
Standard­perspektive 94% 106% 98% 101% 96% 107% 110% 108%
Teilhabe Riester 50% 91% 101% 91% 93% 96% 105% 106% 102%
Teilhabe Riester 100% 95% 104% 93% 95% 102% 110% 111% 105%
• Folie 16: je nach Arbeits­markt­lage, Verzin­sung und insbe­sondere Inan­spruch­nahme der Riester­rente können Jüngere trotz Senkung des Renten­niveaus in der GRV ein höheres Siche­rungs­niveau erreichen als Ältere
[PDF] Oliver Ehrentraut, Bernd Raffelhüschen: Auswirkungen der Entgeltumwandlung auf die gesetzliche Rentenversicherung[!]. Studie des Forschungszentrums Generationenverträge im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW. Verursachte Einnahmeausfälle werden 2008 11,3 Mrd. Euro insgesamt und 5,4 Mrd. Euro in der GRV erreichen. Tabelle 7: Einnahmeverluste (in Mrd. Euro) in der Sozialversicherung durch beitragsfreie Entgeltumwandlung 2002–2008. In der GRV führen die Einnahmeausfälle aufgrund der nicht verbeitragten Entgeltbestandteile zu einer äquivalenten Rentenkürzung. Sie verursachen durch die geringeren durchschnittlichen versicherungspflichtigen Entgelte einen externen Effekt auf die Nicht-Teilnehmer (auch Bestandsrentner). Die Bruttoentgeltumwandlung stellt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine kostengünstige Variante der Ersparnisbildung dar. Davon profitieren vor allem Geringverdiener, die sonst möglicherweise nicht zum Aufbau einer Zusatzvorsorge bereit wären. Aufgrund der vorgestellten Ergebnisse sollte eine steuerliche Zulagenförderung erwogen werden. Dadurch sind „höhere Rentenleistungen der GRV möglich, und die ungerechtfertigte Belastung der nicht an Entgeltumwandlung beteiligten Versicherten kann gestoppt werden. Zudem entlastet eine derartige Regelung die anderen Zweige der Sozialversicherung. Umverteilung über die Systeme der sozialen Sicherung ist grundsätzlich schon allein aufgrund der Deckelung der abgabenpflichtigen Einkommen über die Beitragsbemessungsgrenzen problematisch. Daher sollte sie in jedem Fall über das progressive und alle Einkunftsarten umfassende Steuersystem und nicht innerhalb der Sozialversicherung vollzogen werden.” FORSCHUNGSZENTRUM GENERATIONENVERTRÄGE der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Mai 2006 (aktualisierte Fassung). Umwandlung
O. Ehrentraut:   GRV-Nachhaltigkeitslücken in % des BIP (Basisjahr 2003)
195,6 % vor Nachhaltigkeitsfaktor
127,5 % im Status quo
104,0 % nach Rente mit 67
36,2 % nach Beitragssatzausschöpfung (bis 22 %) und Bundeszuschuss-Dynamik
• „alle Maßnahmen, die eine zusätzliche Beitragssatzsteigerung in der GRV vermeiden, aber dennoch mehr Nachhaltigkeit im System schaffen sollen, bedeuten letztlich eine Rentenkürzung” • „… ergibt sich bis 2050 bereits im Status quo eine Kürzung des Versorgungsniveaus um etwa 12 Prozentpunkte im Vergleich zur Situation ohne diese Reformen.” • die Riester-Treppe (Altersvorsorgeanteil) „führt zu einer langfristigen Reduktion von 3 Prozentpunkten” • der Nachhaltigkeitsfaktor (Hauptwirkung 2020-2035) kürzt die Renten um weitere 9 Prozentpunkte •
GRV-Versorgungslücken (in Euro) 2020, 2035, 2050
Reformszenario   2020   2035   2050
Bruttorenten vor den Reformen 1.402 1.657 2.038
nach Riester 1.359 1.606 1.974
mit Nachhaltigkeitsfaktor 1.317 1.473 1.791
nach „Rente mit 67” 1.286 1.371 1.662
Gesamt-Versorgungslücke -116 -286 -376
• die Reformen bewirken für den durchschnittlichen Eckrentner eine Versorgungslücke in Höhe von 17 % im Jahr 2035 (bzw. gut 18 % im Jahr 2050) • „Die Alterseinkommen aus der GRV sollten damit stärker als bisher durch zusätzliche Altersvorsorge ersetzt bzw. aufgestockt werden”, z.B. durch betriebliche Altersvorsorge mit Entgeltumwandlung • diese Umwandlung von Gehaltsbestandteilen zugunsten einer betrieblichen Versorgungsanwartschaft ist vor allem aufgrund der aktuellen Steuer- und Sozialabgabenfreiheit für beide Seiten attraktiv • der Arbeitnehmer hat einen jährlichen Anspruch in Höhe von 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (West) und ist dann verpflichtet, jährlich einen Betrag in Höhe von mindestens einem Hundertsechzigstel der Bezugsgröße einzuzahlen • die Beitragsfreiheit soll einen Anreiz für die förderberechtigten Arbeitnehmer bieten, um so hohe Teilnahmequoten zu erreichen
Wirkungen • der Aufbau von betrieblichen Anwartschaften mittels Entgeltumwandlung hat direkte Auswirkungen auf die Finanzierung der gesetzlichen Zweige der Sozialversicherung • der vom Gesetzgeber zugelassene Maximalbetrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur Rentenversicherung entspricht 2005 einem Wert von 2.496 Euro • wir betrachten eine Variante 1 mit einer Umwandlung in Höhe von 4 % des individuellen Bruttoeinkommens (entspricht annähernd einer generellen Umwandlung von nur 2 % der BBG) • eine generelle Umwandlung von 4 % der BBG bedeutet 2002 einen durchschnittlichen Betrag von 2.160 Euro und damit einen Einnahmeverlust von 892 Euro pro abgeschlossenen Vertrag in der gesamten Sozialversicherung und 413 Euro pro Vertrag in der Rentenversicherung • in Variante 1 folgt eine durchschnittliche Umwandlung in Höhe von 1.277 Euro, entsprechend einem durchschnittlichen Verlust für die Rentenversicherung von 244 Euro je Teilnehmer • in Variante 1 beträgt 2008 der gesamte Einnahmeausfall für die Sozialversicherungen 6,2 Mrd. Euro (gut 2,9 Mrd. Euro in der GRV) • „Die notwendige Rücklage für das Jahr 2008 hätte demnach 2005 in eine Höhe von 2,7 (alle Sozialversicherungen: 5,7) Mrd. Euro gebildet werden müssen” • Tabelle 7: Einnahmeverluste (in Mrd. Euro) in der Sozialversicherung durch beitragsfreie Entgeltumwandlung • in weiteren Jahren ergäben sich kontinuierlich steigende Einnahmeausfälle • in Variante 1 steigen die Verluste bis 2050 für die gesamte Sozialversicherung auf 32,5 Mrd. Euro, davon für die GRV 14,8 Mrd. Euro • die Dynamik der Zunahme der Einnahmeverluste ist in allen Varianten ähnlich • die Förderung der Entgeltumwandlung über die Flanke der Sozialabgaben­ersparnis für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist für die Sozialversicherungen eine Belastung, die sich in der notwendigen Anpassung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung niederschlägt • „Baut ein Erwerbstätiger nun eine private Altersvorsorge (Riesterrente) auf, so führt dies trotz staatlicher Förderung zu einem unmittelbaren Kaufkraftentzug und damit zu einer faktischen Minderung des Einkommenszuwachses. Damit entfällt aber auch die Basis für eine Rentenanpassung. Die Dämpfung des Rentenwachstums ist also insoweit systematisch korrekt und erfolgt annähernd äquivalent zum Konsumverzicht der Arbeitnehmer.” • angewandt auf die Bruttoentgeltumwandlung, wäre auch hier ein entsprechend gemindertes Rentenwachstum gewollt • allerdings verlangsamt die Sozialabgabenfreiheit das Rentenwachstum stärker als die Riesterrente • Teile der Versicherten können sich nicht freiwillig gegen Entgeltumwandlung entscheiden, weil ihnen diese Möglichkeit etwa durch einen Tarifvertrag verschlossen bleibt oder sie nicht zum förder­berechtigten Personenkreis gehören • durch die Entgeltumwandlung ergeben sich aus den Einnahmeausfällen durch die Sozialabgaben­ersparnis andere Beitragssatzverläufe • alle anderen Auswirkungen der Sozialabgaben­freiheit ausgeblendet, würde der Beitragssatz bis 2050 nur auf 25,9 % steigen • da durch den geringeren Beitragssatz die Rentenanpassung geringer ausfällt, liegt der Beitragssatz niedriger • „Damit sind allein die formelbedingten Kürzungen in der Lage, die Einnahmeausfälle zeitnah zu kompensieren.” • nach etwa 20 Jahren ergibt sich eine weitere Kürzung der Leistungen aus der Rentenversicherung bei Verrentung der „Entgeltumwandler” durch eine verminderte Anzahl an Entgeltpunkten • generell lässt sich im Gesamteffekt ableiten: stärkere Teilnahme an der Entgeltumwandlung bewirkt letztlich einen geringeren Anstieg des Beitragssatzes zur Rentenversicherung • In jedem Fall verursacht die beitragsfreie Entgeltumwandlung zusätzliche Rentenlücken Betroffene • die Teilnehmer an Entgeltumwandlung sind natürlich betroffen, können aber auch die entstehenden Rentenlücken durch ihre Betriebsrenten ausgleichen • die verursachte allgemeine Rentenkürzung (zwischen 33 und 86 Euro monatlich je nach Szenario) betrifft aber alle Rentenversicherten • bei einem Verbreitungsgrad der Entgeltumwandlung von 80 % im Jahr 2050 und der generellen Ersparnis in Höhe von 4 % der BBG ergeben sich Versorgungslücken von maximal 29 % (bzw. 589 Euro) • die allgemeine Rentenkürzung geht auch zu Lasten derer, die nicht die Chance haben, durch Entgeltumwandlung die zusätzliche Rentenlücke zu schließen •
bAV-Sparumfang bei Umwandlung von jährlich 4 % der BBG
(bei realer Verzinsung von 3 %)
 
Gruppe Zugangsalter im
Jahr 2005
nach wieviel
Jahren?
Höhe der
Anwartschaft
Männer 20 Jahre 45 Jahre 1.674 €    
35 Jahre 30 Jahre 825 €    
50 Jahre 15 Jahre 315 €    
Frauen 20 Jahre 45 Jahre 1.448 €    
35 Jahre 30 Jahre 713 €    
50 Jahre 15 Jahre 270 €    
• die Entgeltumwandlung kann Teile der Rentenlücken kompensieren, aber nicht in allen Fällen vollständig • vor allem für ältere Frauen ist eine Ersparnis in Höhe von 4 % des Bruttoeinkommens nicht ausreichend • nicht berücksichtigt ist bei allen diesen Fällen, dass diese Renten im Alter sowohl versteuert als auch verbeitragt werden müssen • dazu müssen die Bruttowerte in Nettobeträge umgerechnet werden • durch die steigende Steuer- und Beitragsbelastung fallen die Nettorenten im Vergleich zu den Bruttorenten deutlich geringer aus • es ergeben sich Rentenlücken von bis zu 252 Euro bzw. 15,2 % • Einkünfte aus der Betriebsrente werden stets zu 100 % versteuert • eine Umstellung der Rentenformel von den durchschnittlichen Bruttoentgelten auf die tatsächlich verbeitragten sozialversicherungs­pflichtigen Entgelte würde ausreichen, um die Verluste der Rentenversicherung zu kompensieren
[PDF] Axel Börsch-Supan, Anette Reil-Held, Christina B. Wilke: Zur Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung. Um eine Gewichtsverschiebung zwischen den einzelnen Säulen der Alterssicherung zu erreichen, wurden in den vergangenen Jahren auch die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge verbessert. So wurde für Arbeitnehmer der Anspruch auf Entgeltumwandlung eingeführt, was erlaubt, Teile des Arbeitsentgelts steuer- und sozialabgabenfrei zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung zu verwenden. Sie steht derzeit im Zentrum der rentenpolitischen Diskussion. Während die Kritiker der Aufhebung der Sozialabgabenfreiheit darin eine Bedrohung für die weiterhin erfolgreiche Verbreitung der zweiten Säule der Alterssicherung sehen, führen die Befürworter dieser Regelung die resultierenden Beitragsausfälle für die Sozialversicherungssysteme als Grund für die Abschaffung an. Ziel dieser Studie ist es, die Bedeutung der Entgeltumwandlung für die Alterssicherung zu identifizieren sowie die durch die Beitragsfreiheit entstehenden Kosten für die Sozialversicherungssysteme zu ermitteln. Der Schwerpunkt unserer Analyse liegt bei den bislang vernachlässigten Verhaltensreaktionen, die sich jedoch zur Beantwortung der Frage nach den Auswirkungen der Sozialabgabenfreiheit für die finanzielle Lage der Rentenversicherung und das Gesamtversorgungsniveau der Versicherten als entscheidend erweisen. Unsere Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen. Unsere Modellrechnungen zeigen, dass eine Beibehaltung der Sozialabgabenfreiheit zu einem leicht niedrigeren Rentenversicherungs­beitragssatz und einem etwas niedrigeren aktuellen Rentenwert führt. Die Größenordnung der Effekte reduziert sich deutlich, wenn man Verhaltensreaktionen berücksichtigt. Zweitens würde eine Beibehaltung unter der plausiblen Annahme, dass die betriebliche Altersversorgung für die künftigen Rentner eine höhere Rendite erzielt als die gesetzliche Rentenversicherung, tendenziell zu einem höheren Gesamtversorgungsniveau führen. Da die Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung als Anreiz für die betriebliche Altersvorsorge funktioniert, erscheint diese also nach wie vor sinnvoll zur Etablierung eines Mehrsäulensystems der Alterssicherung. mea  Mann­heimer Forschungs­institut Ökonomie und Demo­graphi­scher Wandel, Universität Mannhein, 117-2007, 23.5.2007 [aktualisierte Version]
[PDF] Thesen zur Entwicklung der Alters­armut. der pari­täti­sche gesamtverband, Januar 2007. • Aktuell sind die älteren Menschen die am wenigsten von Armut betrof­fene Bevöl­kerungs­gruppe • da seit den 80er Jahren die Lang­zeit- und Mehr­fach­arbeits­losig­keit rasant zunahm, ist mit dem Hinein­wachsen dieser Gruppe ins Renten­alter eine stei­gende Alters­armut zu erwarten • hier wirkt sich die beschlos­sene Absen­kung des Renten­niveaus beson­ders aus • während 2005 ein Durch­schnitts­verdiener 26 Beitrags­jahre aufweisen musste, um eine Grund­siche­rung in Höhe von etwa 40% des durch­schnitt­lichen Arbeits­entgelts zu erhalten, werden die Jahr­gänge, die nach 2030 in Rente gehen, dafür bereits rund 35 Beitrags­jahre aufweisen müssen • mit dem Renten­eintritts­alter 67 brauchen sie sogar 37 Beitrags­jahre, um eine Absi­cherung in Höhe der Grund­siche­rung zu erhalten • bei diskon­tinu­ierlichen Erwerbs­biogra­fien oder Niedrig­lohn können immer weniger Menschen die Absen­kung des Renten­niveaus kompen­sieren • das Grund­siche­rungs­niveau liegt mit 630–750 € deut­lich unter der rechne­rischen Armuts­grenze von 937 € für 1-Personen-Haus­halte • ausge­hend von rund 20 Mio. Älteren in 2025 würde eine Quote von 10% Grund­siche­rungs­bezie­hern 2 Mio. Menschen umfassen • bei heute schon über 10% Armen (Hartz IV plus Grund­siche­rung) mit einer geschätzten Dunkel­ziffer von 2,4 Mio. kämen wir dann 2025 auf eine Gesamt­armuts­quote von 20%
[Google-Faksimilebuch][Buch] M. Keßler: Die Alterssiche­rung Selb­stän­diger in Deutsch­land. Reform­bedarf bei der Alters­siche­rung Selb­stän­diger (Broschiert). GRIN Verlag, 2007. 84 Seiten, 15,99€=19¢/Seite • Die Ausge­stal­tung des Renten­systems in Deutsch­land hat bis auf das Gesetz zur Bekämp­fung der Schein­selbst­ständig­keit noch nicht auf den starken Anstieg der Zahl der Solo-Selbst­stän­digen reagiert • ein Groß­teil der Selbst­ständigen ist jedoch nicht im obli­gato­rischen Renten­system enthalten, obwohl ihre Einkom­mens­lage einen den abhängig Beschäf­tigten vergleich­baren sozi­alen Schutz­bedarf vermuten lässt • ihnen droht vermehrt das Risiko der Alters­armut, und damit dem System der Sozi­alver­siche­rung Kosten • Anfüh­rung der gegen­wärtigen Rege­lungen, die für einen Teil der Selbst­stän­digen in Bezug zum Renten­system exis­tieren • die Ursachen und die Entwick­lung des sich abzeich­nenden Struktur­wandels • Möglich­keiten einer Ausgestal­tung eines Alters­sicherungs­systems Selbst­stän­diger
[PDF] Sozialreport: Alterseinkommen – Alters­armut. Daten und Fakten zur sozialen Lage in den neuen Bundes­ländern. Tagungs­material, Sozial­wissen­schaft­liches Forschungs­zentrum Berlin-Branden­burg e.V. / Volkssolidarität, 2007
[HTML] V. Seifert: Grundsicherung: Zahl der Antragsteller wächst: 15 586 Rentner leben von weniger als 347 Euro im Monat. Hamburger Abendblatt, 1.10.2007
[PDF] Peter Schimany: Migration und demographischer Wandel[!]. Forschungsbericht 5.   1 Begriffserläuterungen.  2 Ursachen des demographischen Wandels.  3. Bevölkerungsentwicklung.  4. Bevölkerungsvoraus­berechnungen.  5. Migrationspotenziale nach Deutschland. 
 
 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. 27.4.2016
[PDF] D. Döring: Wege zur armutsfesten Alterssicherung[!]. www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de, 5. Sozial­rechts­tagung, April 2008. • In der Voll­beschäf­tigungs­phase bis 1973/74 bestand ein guter Schutz gegen Alters­armut • danach und verstärkt seit der Herstel­lung der deut­schen Einheit schwächen Arbeits­losig­keit und zuneh­mende Tätig­keiten außer­halb der GRV deren Finan­zierungs­basis und Siche­rungs­funktion • bis 1956 Renten­struktur aus Sockel + lohn- und zeit­bezo­gener Beitrags­rente • mit dem SV-Anpas­sungs­gesetz von 1949 eine nicht bedarfs­orien­tierte Mindest­renten­rege­lung von 50 DM / Monat bis 1956, danach wurde die mindest­sichernde Funk­tion auf die Sozial­hilfe dele­giert • die Rente nach dem Mindest­einkommen stellt für länger­fristig Versi­cherte eine Art Mindest­lohn­rege­lung (Aufwer­tungsrege­lung für Niedrig­löhne) dar — ihre Wirkung nimmt mit dem Auslaufen ab Ende 1991 konti­nuier­lich ab • vermut­lich wird sich die Zunahme teil­zeitiger und zeit­vari­abler Beschäf­tigung fort­setzen • Erwerbs­betei­ligung der Frauen wird weiter steigen • nach 2010 eine starke Verschie­bung zwischen der Perso­nenzahl im Erwerbs­alter und den Älteren • die Versi­cherungs­pflicht beginnt bei 400€ im Monat • eine Versi­cherungs­pflicht­grenze nach oben besteht nicht mehr — ledig­lich eine Beitrags­bemes­sungs­grenze • unter den Selbst­stän­digen besteht eine Versi­cherungs­pflicht für bestimmte Berufs­gruppen und für Hand­werker (Befrei­ungs­möglich­keit in den ersten 3 Jahren) sowie von 2003–2006 für Gründer einer „Ich-AG” • alle nicht versi­cherungs­pflich­tigen Selbst­stän­digen können sich 5 Jahre nach dem Start für die Pflicht­versi­cherung entscheiden • treten selbst­stän­dige, nicht versi­cherungs­pflich­tige Tätig­keiten an die Stelle abhän­giger Beschäf­tigung, so erodiert die Beitrags­basis der GRV • vermehrter Wechel zwischen selbst­stän­diger und abhän­giger Erwerbs­arbeit nach­einander („Sprung­prozes­sion”) oder gleich­zeitig („gemischte Erwerbs­formen”): die GRV bietet hier keine problem­gerechten Höher­versi­cherungs­möglich­keiten ober­halb der pflicht­versi­cherten Tätig­keit (→ kein Über­obli­gato­rium) • weiterer Trend zu teil­zeitigen (und zeit­vari­ablen) Tätig­keiten • der Anteil der gering­fügig Beschäf­tigten stieg 1991–2005 von 3,1% auf 9,0% • gering­fügige Beschäf­tigungen erbringen in Rela­tion zum Entgelt gerin­gere Beitrags­einnahmendie Selbst­stän­digen ohne Beschäf­tigte bilden inzwi­schen die Mehr­zahl der Selbst­stän­digen (und 37% von ihnen verdienen netto weniger als 1100€: „Preka­risie­rung”): das begründet ihre Schutz­bedürf­tigkeit • bestimmte Verzer­rungen bei der Wahl der Erwerbs­formen sprechen auch für eine Einbe­ziehung aller Erwerbs­tätigen in die GRV • „Lang­fristig dürfte eine Gleich­behand­lung aller Formen von Erwerbs­tätig­keit die einzige für eine moderne Erwerbs­land­schaft problem­gerechte lösung sein” • die gegen­wärtige Renten­formel räumt zwischen Gering­fügig­keits­schwelle unten (Grund­siche­rung außer­halb der GRV) und oberer Leis­tungs­bemes­sungs­grenze lohn­propor­tionale Ansprüche ein • nach Berech­nungen des Autors sind bereits bei Entgelten von ¾ des Durch­schnitts­entgelts für heute 30Jäh­rige rund 40 Beitrags­jahre erfor­derlich, um das Grund­siche­rungs­niveau zu errei­chen • während das Brutto­renten­niveau heute nach 45 Versi­cherungs­jahren bei etwa 42% (etwa 37% nach 40 Versi­cherungs­jahren) liegt, kommt der Autor beim Renten­beginn 2040 auf etwa 38% (etwa 34% nach 40 Versi­cherungs­jahren) • durch den Nach­haltig­keits­faktor faktisch Verzicht auf ein Siche­rungs­ziel für die gesetz­liche Rente: damit geht ein Teil des Sozi­alstaats­charak­ters der Alters­siche­rung verloren! • eine mögliche Folge­rung: eine deut­lichere brutto-bezo­gene Ziel­setzung für die GRV, die nach einer realis­tischen Erwerbs­dauer einen Lebens­unter­halt im Alter ober­halb der Grund­siche­rung garan­tiert • ein anderer Ausweg: ein lang­fris­tiges Siche­rungs­ziel für die 1. Säule und die Zusatz­siche­rung gemeinsam (mit über­grei­fendem Obli­gato­rium), evtl. mit einem defi­nierten Beitrags­minimum • solche Stra­tegie sollte spätes­tens greifen, wenn es sich bis 2010 gezeigt hat, dass die große Mehr­heit sich nicht für eine ausrei­chende Vorsorge entschieden hat • die demo­grafi­schen Belas­tungen steigen ab 2010 und verschärfen sich nach 2020 • statt bei der Riester­rente sollte die Förde­rung der Niedrig­einkom­mens­bezieher und der Kinder­reichen wie bei unseren Nach­barlän­dern eher in der GRV geschehen • sinn­voll wäre evtl. eine Weiter­entwick­lung der „Rente nach Mindest­einkommen” (bisher nur für längere Erwerbs­arbeits­dauern bei Entgelten bis 1991) • die jetzige Absiche­rung bei Arbeits­losig­keit hat bei Lang­zeit­arbeits­losen ein Niveau erreicht, das armselig ist • „Der Bundes­zuschuss unter­liegt heute Begrün­dungen, die nicht von über­großer Klar­heit sind” • die Beitrags­frei­stel­lung der Entgelt­umwand­lung ist ein desta­bili­sierendes Element • Fazit: die Alters­siche­rung in Deutsch­land kann armuts­fester gemacht werden, bleibt jedoch auf eine Beschäf­tigungs­stra­tegie und stärkere Erwerbs­beteili­gung ange­wiesen
[HTML] G. Bohsem: Altersarmut in Deutschland nimmt zu. Süddeut­sche Zeitung, 22.4.08. • Rüttgers: Wer mindestens 35 Jahre einge­zahlt hat, soll minde­stens Sockel­rente 15% über der Grund­siche­rung bekommen • Alters­armut nicht aktuell, aber wird steigen (vor allem in Ostdeutsch­land) • auch die vielen schlecht bezahlten Jobs der letzten Jahre werden sich auf Alters­armut auswirken • wer 10 Jahre arbeitslos war, erhält dafür 21,90 € Rente im Monat • Höhe der Leistungen für Grund­siche­rung richtet sich nach Bedarf • Rüttgers' Sockel­rente bringt Element der Versi­cherungs­dauer in das System → verträgt sich nicht mit Äqui­valenz­prinzip • wer eine Sockel­rente von 700 € erhält, hat weniger einge­zahlt als einer, der 701 € regu­läre Rente erhält
[HTML] S. von Borstel, P. Neumann: Sozialsystem: Die Wahrheit über Rente und Alters­armut. WELT-ONLINE, 24.4.2008. • In Deutsch­land bekommen derzeit nur insgesamt 371.000 Menschen Grund­siche­rung im Alter • es entstünden zurzeit immer mehr Jobs mit niedrigem Einkommen, und wer jetzt schon wenig Geld verdiene, bekomme im Alter noch gerin­gere Rente • laut DGB droht 6 Millionen Menschen Alters­armut • 3 Problem­gruppen: 1,3 Milli­onen Lang­zeit­arbeits­lose, fast 3 Millio­nen Gering­ver­diener und 2 Milli­onen Selbst­stän­dige, die wegen geringer Einnahmen nicht fürs Alter vorsorgen können • Alexander Gunkel, BDA: nur 2% der 64-Jährigen bekämen staat­liche Grund­siche­rung – Menschen im Berufs­leben seien 5-mal häufiger auf diese angewiesen
[HTML] H. Rische: Zukünftige Herausforderungen in der gesetz­lichen Renten­ver­siche­rung[!]. Rede 8.7.08, Deut­sche Renten­ver­siche­rung Bund, 2008. Problem Alters­armut in 10–20 Jahren • ursa­chen­adäquate Stra­tegie zur Vermei­dung von Alters­armut: • 1) Invali­dität als Armuts­risiko • 2) Versiche­rungs­lücken als Armuts­risiko • 3) Lang­zeit­arbeits­losig­keit als Armuts­risiko • 4) Niedrig­lohn­beschäf­tigung als Armuts­risiko
[HTML] Politik: Experten: Mini-Jobs machen deutsches Rentensystem kaputt. B·Z·, 22.9.2008
[Powerpoint Präsentation] Die Zukunft der Rentenpolitik. Droht eine neue Alters­armut? (Folien). DGB NRW, 2008.
[HTML] Die Grundrente ist keine Lösung. INSM, 2009. • Idee einer Grund­rente von Kurt Bieden­kopf und Mein­hard Miegel: wer mehr will, muss privat vorsorgen • eine steuer­finan­zierte Grund­rente würde aber die in der GRV bislang noch beste­hende Bindung der Renten­höhe an die im Erwerbs­leben gezahlten Beiträge kappen • die Rürup-Kommis­sion lehnte die Grund­rente wegen der Aufgabe des Äqui­valenz­prinzips ab • eine grund­legende System­umstel­lung würde mindes­tens eine Genera­tion dauern, und die Jungen von heute müssten doppelt bezahlen — einer­seits für die Ansprüche ihrer Eltern, anderer­seits für die private Vorsorge • Miegel schlägt zur Finan­zierung die Anhe­bung der Einkommen- und Mehr­wert­steuer vor: werde die Grund­siche­rung zu 60% aus indi­rekten Steuern und zu 40% aus direkten Steuern gezahlt, müsste das Aufkommen der MwSt um ½ und das der Lohn- und Einkommen­steuer um rund ¼ erhöht werden (→ MwSt=28,5%)
[HTML] Höhere Renten für Gering­verdiener: Renten­reform soll Alters­armut entgegen­wirken[!].  DIW Berlin, Presse­mittei­lung vom 28.01.2009. • Die Absen­kung des Renten­niveaus bis 2030 kann in Ost­deutsch­land und bei Gering­verdie­nern zu Alters­armut führen (Rente unter Armuts­grenze) • Gutver­diener haben statistisch eine höhere Lebens­erwar­tung und erhalten dadurch mehr Rente • Berück­sichti­gung der Lebens­erwar­tung in der Renten­formel führt zu höherer Vertei­lungs­neutra­lität und weniger Alters­armut • Reform­vorstoß von F. Breyer: Wer sehr wenig verdient, erhält bei seiner Monatsrente etwas mehr als den "einge­zahlten Euro" — bei Spitzen­verdie­nern umge­kehrt • kriti­sche Schwelle da, wo Alters­einkommen unter das Niveau der Grund­siche­rung gerät • Ausgleich durch Stär­kung der privaten Alters­vorsorge klappt bei den Gering­verdie­nern nicht (nied­riges Einkommen, Anrech­nung privater Alters­vorsorge, Frei­beträge im Fall längerer Arbeits­losig­keit zu gering, kaum Vermögen) • Rütt­gers Vorschlag einer Sockel­rente — von der Großen Koali­tion aufge­nommen und in Aussicht gestellt — enthält die Zusatz­belastung durch eine Steuer­finan­zierung
[PDF] F. Breyer, S. Hupfeld: Neue Rentenformel – mehr Gerechtig­keit und weniger Alters­armut.[Wichtig !]  DIW Berlin, Wochen­bericht 76(5), 2009. • Rüttgers' Vorstoß, gegen die drohende Alters­armut einen steuer­finan­zierten Zuschlag zur Rente bei lang­jährigen Beitrags­zahlern einzu­führen, vermeidet noch Eingriff in die Renten­formel • eine solche Lösung wird für die zukünf­tigen Beitrags­zahler teuer: sie müssen die normalen Beiträge und zusätz­lich die Steuer­mittel für die Garantie­rente aufbringen • aufgrund der syste­mati­schen Unter­schiede in der Lebens­erwar­tung für die Einkom­mens­gruppen ist das bishe­rige Konzept der Teil­habe­äqui­valenz unge­recht • daher Vorschlag einer neuen Renten­formel zur Wahrung der Vertei­lungs­neutra­lität, für Männer für das Jahr t und den Versi­cherten i:  Renten­höhet(jähr­liche Entgelt­punktei) = volks­wirt­schaft­liche Kompo­nente der Renten­höhet · jähr­liche Entgelt­punktei · Versi­cherungs­dauer · 10,16 / (5,17 + 4,05 · jähr­liche Entgelt­punktei) • der Bruch auf der rechten Seite ist der vom DIW vorge­schla­gene Korrektur­faktor • 65-jäh­riger Rentner mit 0 Entgelt­punkten kann noch 5,17 Jahre erwarten; für jeden Entgelt­punkt pro Jahr mehr sind es zusätz­liche 4,05 Jahre • bisher: Teil­habe­äqui­valenz soll syste­mati­sche Umvertei­lung in der GRV verhindern • Vertei­lungs­neutra­lität aber erst, wenn gesamte erwar­tete Renten­leistung auf gesamte gezahlte Beiträge bezogen wird • Lebens­erwar­tung nimmt syste­matisch mit stei­gendem Einkommen zu • durch Anwen­dung der neuen Formel auf das im Jahre 2030 um 15% gesun­kene Renten­niveau würde der Anteil der Bezieher von Grund­siche­rung von 2,4% auf 0,6% sinken • Vertrau­ens­schutz: drasti­sche Ände­rungen der Renten­formel bedürfen eines langen Über­gangs­zeit­raums • Möglich­keit einer eigen­stän­digen Renten­formel für Frauen • durch neue Renten­formel 3 Ziele gleich­zeitig erreicht: Reduk­tion des Risikos für Alters­armut, Stär­kung der Teil­habe­äqui­valenz, Vermei­dung einer zusätz­lichen Belas­tung;;  [GIF-Statistik] Renten­höhe in Abhän­gigkeit vom beitrags­pflich­tigen Einkommen in Deutsch­land, der Schweiz und den USA mit Reform­vorschlag
[HTML] M. Kröger, S. Schultz: Vorsorgestudie: Vier von zehn Deutschen droht Unterversorgung im Alter[!]. SPIEGELONLINE WIRTSCHAFT, 5.8.2009. • Fast die Hälfte der Erwerbs­tätigen kann ihren Wohl­stand im Ruhe­stand nicht erhalten • Konse­quenzen aus dem ersten Vorsor­geatlas für Deutsch­land von B. Raffel­hüschen (im Auftrag von Union Invest­ment) • selbst Riestern schützt nicht vor Wohl­stands­verlust • bei einer Rente von weniger als 60% des letzten Brutto­einkom­mens ist der Lebens­stan­dard nicht mehr zu halten • 44% der erwerbs­tätigen Deut­schen droht selbst bei einer Kombi­nation aus gesetz­licher Versor­gung und Riester- oder Betriebsrente im Alter die Unter­versor­gung • nur ¼ der 37 Mio. Personen mit Anspruch auf gesetz­liche Alters­versor­gung erreichen mit ihr mindes­tens 60% ihres letzten Brutto­einkom­mens • im Durch­schnitt erhalten sie 984 € / Monat = 43% des letzten Brutto­einkom­mens • die 50–65-Jäh­rigen haben eine um 14% höhere Quote als die Ersatz­quote von weniger als 36,1% bei den 20–35-Jäh­rigen • im Osten liegt die Quote 8,4% Prozent­punkte nied­riger als im Bundes­durch­schnitt • auch die Versi­cherten mit hohem Einkommen werden Probleme haben: Versi­cherte mit einem Einkommen über 1500 € / Monat werden ihr Wohl­stands­niveau nicht halten können
[HTML] SoVD legt Konzept einer Mindestsicherung gegen Altersarmut vor. Sozialverband Deutsch­land SoVD, Presse­mittei­lung vom 07.08.2009. • Ein Konzept für eine Mindest­siche­rung, das Alters­armut wirksam bekämpft • es verbindet eine Mindest­siche­rung in der GRV mit einem gestaf­felten Frei­betrag für die gesetz­liche Rente in der Grund­siche­rung • dieses Zusam­men­spiel schützt 3 Risiko­gruppen: Niedrig­lohn­beschäf­tigte, Lang­zeit­arbeits­lose und Erwerbs­minde­rungs­rentner • für Niedrig­lohn­beschäf­tigte: Einfüh­rung eines bundes­ein�heit­lichen gesetz­lichen Mindest­lohns und eine befris­tete Verlän­gerung der Rente nach Mindest­einkommen für die Zeiten davor • für Lang­zeit­arbeits­lose: Anhe­bung des Renten­versiche­rungs­beitrags auf 250 € monat­lich • für Erwerbs­minde­rungs­rentner: Abschaf­fung der unge­recht­fertigten Renten­abschläge von bis zu 10,8% • weitere Verbes­serung durch den Frei­betrag bei der Grund­siche­rung
[HTML] S. Preißler: Vorsorge für Ruhe­stand wird unterschätzt: Jedem zweiten Hamburger fehlt im Alter Geld. Hamburger Abendblatt, 3.11.2009;  [HTML] Was Hamburger im Ruhe­stand bekommen. • GRV: 1013€ + Riester-Rente: 351€ + Betriebs­rente: 679€ = 2043€ • Beamten­pension: 2507€ • Zusatz­versor­gung des öffent­lichen Dienstes: 417€
[HTML] S. Böll: Krise der Sozialversicherung: Rente verkommt zum Hunger­lohn. SPIEGELONLINE WIRTSCHAFT, 24.11.2009. • Der Stan­dard­rentner (verdient 45 Jahre lang stets das Durch­schnitts­einkommen) erhält z.Zt. im Westen 1224€ und im Osten 1086€ monat­liche Rente • die Zeiten, als die Renten noch Jahr für Jahr stiegen, sind erstmal vorbei • Renten­niveau (Bezüge des Stan­dard­rentners / Durchschnitts­einkommen aller Beitrags­zahler) sinkt: 1955: >57%, 2005: >48%, 2040: ∼40% → weit unter gewohnten Lebens­stan­dard • bis 2016 werden die Renten kaum steigen • die Renten 2008 sind stärker gestiegen, als per Gesetz vorge­sehen — dafür fallen die Erhö­hungen in den besseren Zeiten so lange geringer aus, bis der Rück­stand wieder aufge­holt ist • wer 2020 mit einem Brutto­ver­dienst von 2500€ (Stan­dard­rentner) in den Ruhe­stand geht, wird voraus­sichtlich gut 1280€ Rente bekommen (nach Abzug der Infla­tion entspricht das heutigen knapp 1030€ !) • zudem haben heute immer mehr Lebens­läufe Brüche, und mehr als 6 Mio. Menschen arbeiten mittler­weile im Niedrig­lohn­sektor • bereits heute erhalten rund 410.000 Rentner zusätz­lich zu ihren Alters­bezügen Geld vom Staat (Grund­siche­rung) • je mehr prekäre Lebens­formen zunehmen, desto höher wird auch der Anteil der Rentner mit Grund­siche­rung • wer als Gering­verdiener nur 1500€ monat­lich verdient, muss bereits heute 43 Jahre arbeiten, um das Niveau der Grund­siche­rung zu errei­chen • wer wie der Standard­rentner 2500€ verdient, muss 26 Jahre Renten­beiträge zahlen, bevor er sich besser stellt als ein lebens­langer Hartz-IV-Empfänger • dabei sind die Annahmen über künftige Renten­niveaus und Beitrags­sätze noch optimis­tisch: sie gehen von einem stetigen Wirt­schafts­wachstum und nahezu Voll­beschäf­tigung aus • wer also als Arbeit­nehmer im Alter seinen Lebens­standard annä­hernd sichern will, der muss zusätz­lich zur gesetz­lichen Rente sein privates Spar­programm machen
[AksR][PDF] Konzepte gegen Altersarmut. www.weltderarbeit.de/, 2009. • Wie Alters­armut im Ausland einge­dämmt wird und welche Vorschläge für die Bundes­republik vorliegen • die Zahl der älteren Menschen mit Hilfs­bedarf ist von 2003–2006 schon von 258.000 auf 392.000 gestiegen • nun gehen gebur­tenstär­kere Jahr­gänge in den Ruhe­stand • Phasen von Arbeits­losig­keit, atypi­scher Beschäf­tigung oder Fami­lien­zeiten und die Renten­kürzungen (durch die Reformen von 2001 und 2004) können eine ausrei­chende Rente verhin­dern • die Auto­rinnen beleuchten 18 Vorschläge von Parteien (alle im Bundestag vertre­tenen Parteien äußern sich in ihren Wahlpro­grammen zum Thema), Verbänden und Forschern • hat ein Renten­bezieher in Deutsch­land weniger als 27 Entgel­tpunkte erworben, wird dem Renten­bescheid ein Antrag auf Grundsi­cherung beigelegt: der Staat über­prüft die Bedürf­tigkeit • 3 Grund­elemente kommen in den west­lichen Indus­trie­ländern zum Einsatz: • 1) die Grund­rente, eine für alle Versi­cherten gleich hohe Basis-Rente ohne Bedürf­tigkeits­prüfung separat von der einkom­mens­bezo­genen Rente: Norwegen, Großbri­tannien, Nieder­lande, Däne­mark • 2) die Mindest­rente, ein aus der Renten­kasse gezahlter garan­tierter Sockel: z.B. Frank­reich, Schweden, die Schweiz • 3) eine bedarfs­geprüfte Leis­tung inner­halb des Renten­systems (Grund­siche­rungs-Säule außer­halb der Sozial­hilfe mit Anrech­nung der regu­lären Rente): Öster­reich • CDU-Wahl­programm, Koali­tions­vertrag: wer ein Leben lang in Voll­zeit gear­beitet hat, soll eine Rente ober­halb des Existenz­mini­mums bekommen (bedarfs­geprüfte Zahlungen aus der GRV) • Gegen­argu­ment: das ärmste Fünftel der künf­tigen Rentner wird im Schnitt nur 18 Jahre sozi­alver­siche­rungs­pflichtig in Voll­zeit gear­beitet haben (zumeist weib­liche Teil­zeit­kräfte) • die Einbe­ziehung anderer Erwerbs­tätiger und damit Ermög­lichung von mehr und längeren Einzah­lungen wird für besser geeignet gehalten, um Alters­armut zu verhin­dern • die AfA in der SPD, die Deut­sche Renten­versi­cherung, der DGB und Wahlpro­gramme von Grünen und Links­partei sprechen sich für Versi­cherungs­pflicht aller Erwerbs­tätigen aus • erwogene Zusatz­elemente: ein gesetz­licher Mindest­lohn, ange­hobene Renten­beiträge während des ALG-II-Bezugs, Abschaf­fung der oberen Beitrags­bemes­sungs­grenze und Einfüh­rung einer Höchst­rente • Grüne: Schweizer Modell, Sockel von 420€ • Katja Kipping (Linke): schwedi­sches Modell, Mindest­rente von 800€ • FDP: bedürf­tigkeits­geprüftes Bürger­geld in Höhe von 662€, das alle steuer­finan­zierten Leis­tungen bündelt (System­wechsel: zugleich soll GRV lang­fristig an Gewicht verlieren);  [PDF] RENTE: Konzepte gegen Altersarmut. Böcklerimpuls 17/2009, www.boeckler-boxen.de/, 2009;  [PDF] B. Riedmüller, M. Willert: Aktu­elle Vorschläge für eine Mindest­siche­rung im Alter. Gutachten im Auftrag der Hans-Böckler-Stif­tung, Sept. 2009, www.boeckler-boxen.de/pdf_fof/, 2009
[HTML] M. Staiger: RENTE/527: Wie das Rentensystem auf neue Füße gestellt werden könnte. Vier Vorschläge[!]. Publik-Forum, Zeitung kriti­scher Christen, Ausgabe 23/2009, Schatten­blick 30.12.2009. • 1. Alter­native: die Bürger­versi­cherung, wie sie in der Schweiz prakti­ziert wird • alle Einkommen werden mit Beiträgen belegt • keine Einkom­mens­ober­grenze für die Erhe­bung von Beiträgen • die Prognos AG kam für das Modell für Deutsch­land auf einen um 2 Prozent­punkte gerin­geren Beitrag als heute • die wach­sende Zahl von Selbst­stän­digen mit geringen Einkommen hätte auch ein wesent­lich gerin­geres Alters­armuts­risiko • es würde aber große Schwierig­keiten bereiten, die verschie­denen Systeme der Alters­siche­rung in eine Bürger­versi­cherung zu inte­grieren • schließ­lich stünden den Renten­beiträgen auch Renten­ansprüche von Selbst­stän­digen gegen­über • 2. Alter­native: die Mindest­rente für Beschäf­tigte • Rütt­gers Garantie­rente für lang­jährig Voll­zeitbe­schäftigte soll (15%?) über der Grund­siche­rung liegen • eine solche Rente stünde aber im Wider­spruch zu den Prinzi­pien (Äqui­valenz­prinzip) des gegen­wärtigen Renten­systems • sie würde auch das Bedarfs­deckungs­prinzip aushebeln als „Grund­siche­rung plus” für lang­jährig Berufs­tätige • 3. Alter­native: die „Cappuc­cino”-Rente • eine Sockel­rente soll das Existenz­minimum sichern • Kosten für Unter­kunft und Heizung kämen dazu • finan­ziert wird sie aus Beiträgen auf alle steuer­pflich­tigen Einkünfte bis zur Beitrags­bemes­sungs­grenze • bei einem Existenz­minimum von 410€ / Monat wäre eine Abgabe von 5,5% nötig • dann sollen die Beiträge für die Arbeit­nehmer-Pflicht­versi­cherung wie heute zu gleichen Teilen von Arbeit­gebern und Arbeit­nehmern erbracht werden — sie könnten auf etwa 11,5% sinken • betrieb­liche und private Alters­vorsorge sollen ausge­baut werden • zudem sollen Zeiten für die Erzie­hung von Kindern und der Arbeits­losig­keit stärker ange­rechnet werden • die Cappuc­cino-Rente bewahrt Menschen mit brüchigen Erwerbs­biogra­fien vor Armut im Alter und schließt ohne radi­kale Reformen an das heutige System an • zudem sinken die Arbeits­neben­kosten • 4. Alter­native: die Wert­schöp­fungs­abgabe nach Alfred Dallinger • Arbeit­nehmer­beitrag: wie bisher durch eine prozen­tuale Abgabe auf die Brutto­einkünfte • Arbeit­geber­beitrag: nach der Wert­schöp­fung der Unter­nehmen (= Umsatz - Ausgaben für Waren und Dienste) • heute läge eine Wert­schöp­fungs­abgabe deut­lich unter 5%, even­tuell sogar nur 4% • Kritiker sehen aller­dings Schwierig­keiten bei der genauen Berech­nung der Wert­schöp­fung • Fazit: „Was fehlt, ist der politi­sche Wille, die gesetz­liche Rente gegen die wach­sende Anfein­dung derer zu vertei­digen, die von ihrem Abbau profi­tieren.”
[HTML] Vorsorge und Rente: DIW Studie: Rentenanspruch wird unter der Grundsi­cherung von 600 Euro liegen. www.fmm-magazin.de, Finanzen Markt & Meinungen, 17.3.2010. • Für Groß­�teil derje­�nigen, die ab Ende der 2020er in Rente gehen, wird die gesetz­�liche Rente nahe oder unter der Grund�­si�che­�rung von 600 € liegen • vor allem in Ostdeutsch­�land ist mit sinkenden Renten zu rechnen • bei den jüngeren unter­�suchten Jahr­�gängen (zwischen 1962 und 1971 Geborene) in Ostdeutsch­�land wird der durch­�schnitt­�liche Renten­�zahl­�betrag unter das durch­�schnitt­�liche Niveau der Grund­�siche­�rung fallen • das Risiko, arbeitslos zu werden, sinkt mit dem Bildungs­�grad • Zeiten von Arbeits­�losig­�keit schlagen voll auf die Rente durch • nicht berück­�sich­�tigt wurden Auf­�stockungen durch Betriebs­�renten, Erbschaften oder Immo­�bilien­�vermögen, Einkünfte des Partners oder Riester-Rente • 4 Szenarien unter­�sucht • empfoh­�lene Gegen­�stra­�tegie: die sozi­�alver­�siche­�rungs­�pflich­�tige Beschäf­�tigung stärken und die Lebens­�arbeits­�zeit verlän­�gern • „die finan­�ziellen Arbeits­�anreize einer sozi­�alver­�siche­�rungs­�pflich­�tigen Beschäf­�tigung verbes­�sern, Anreize zur sozi­�alver­�siche­�rungs­�freien Beschäf­�tigung (Mini-Jobs), zum Bezug von ALG II sowie zur Frühver­�rentung redu­�zieren” • das gesetz­�liche Renten­�eintritts­�alter sollte entspre­�chend der weiter stei­�genden Lebens­�erwar­�tung erhöht werden • vorzei­�tiger Renten­�eintritt mit entspre­�chenden Abschlägen sollte zwar weiterhin möglich sein — aber nur, wenn die resul­�tierende Alters­�rente über der Grund­�siche­�rung im Alter liegt;  [PDF] J. Geyer, V. Steiner: Künftige Altersrenten in Deutschland: Rela­�tive Stabi­�lität im Westen, starker Rück­�gang im Osten.  DIW Berlin, Wochen­�bericht Nr. 11/2010
[PDF] K.-H. Dedering, J. Deml, D. Döring, J. Steffen, R. Zwiener: Rückkehr zur lebensstandard­sichernden und armuts­festen Rente — Kurz­fassung.[Wichtig !] WISO direkt,  FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG, Juli 2010. • 2 Anforde­rungen an Alters­siche­rungs­system im modernen Sozial­staat: Lebens­stan­dard­siche­rung und Armuts­festig­keit — unab­hängig von UV oder KDV, Pflicht- oder frei­wil­liger Versi­cherung • Lebens­stan­dard­siche­rung: den im Berufs­leben erwor­benen Lebens­stan­dard aufrecht erhalten • struktu­relle Armuts­festig­keit: Leis­tungen sollen bei erwerbs­lebens­langer Beitrags­zahlung aus Voll­zeitbe­schäfti­gung eine Netto­versor­gung deut­lich ober­halb des „Fürsorge”-Niveaus gewähr­leisten • beide Ziele werden in Zukunft verfehlt: • Erschei­nungen wie Instabi­lität der Familien­muster, Erosion der Normal­arbeits­verhält­nisse, Massen­arbeits­losig­keit und soziale Ungleich­heit lassen viele Versi­cherte eine Siche­rung ihres Lebens­stan­dards verfehlen • die Renten­reformen des letzten Jahr­zehnts haben die beiden Ziele ausdrück­lich aufge­geben • die durch Absen­kung des Renten­niveaus entste­hende Lücke sollte durch kapi­talge­deckte Zusatz­vorsorge geschlossen werden — das kann aber nicht einge­löst werden • es ist falsch, eine Beitrags­satz­grenze zum allei­nigen Krite­rium der Renten­politik zu machen • das herkömm­liche Umlage­system sichert den erwor­benen Lebens­stan­dard und vermeidet im Regel­fall die Alters­armut • die GRV folgt dem Prinzip der Teil­habe­äqui­valenz • die private Versi­cherung folgt einer anderen Äqui­valenz durch Verzin­sung und Absi­cherung eines kalku­lierten Risikos • politische Entschei­dung für die Beitrags­satz­stabi­lität wurde mit dem Lohn­neben­kosten-Argu­ment begründet • bei kapi­talge­deckter Vorsorge kann von einer Teil­habe an der allge­meinen Lohn­entwick­lung nicht die Rede sein • GRV einer­seits und betrieb­liche und private Alters­versor­gung anderer­seits sind nicht deckungs­gleich (Versi­cherten­kreis, abgesi­cherte Risiken), was aber zur Kompen­sation des abge­senkten Renten­niveaus nötig wäre • als frei­willige Versi­cherungen wirken letztere selektiv: für dieje­nigen, welche die Beiträge nicht aufbringen können, bleibt die Lücke ohne Ausgleich • die Kombi­nation von Frei­willig­keit und progres­siver Förde­rung führt zu Fehl­subven­tionie­rung und Mitnah­meef­fekten • zusätz­lich zu Lasten der 1. Säule geht die fatale Entgelt­umwand­lung in der betrieb­lichen Alters­versor­gung • private Vorsorge deckt das Hinter­blie­benen­risiko und das Risiko der Erwerbs­minde­rung nicht ausrei­chend ab • zwar kann die GRV Alters­armut nicht systema­tisch ausschließen, bleibt jedoch bei in etwa geschlos­senen Erwerbs­biogra­fien, geringer Lohn­sprei­zung und ausrei­chendem Renten­niveau ein Ausnah­mefall • mit den Folgen des Para­digmen­wechsels liegt in Zukunft das Renten­niveau in Deutsch­land am unteren Ende der europä­ischen OECD-Länder (Brutto­ersatz­rate von ca. 43%) — nur GB unter­schreitet diesen Wert • bei den Niedrig­verdie­nern rutscht das deut­sche Renten­system auf den letzten Platz • die verstärkte Kapital­deckung erzeugt auch noch Wachs­tums­probleme • geringe Binnen­nach­frage durch zu nied­rige Lohn­steige­rungen • Fazit: diese Stra­tegie ist zur Kompen­sation von demo­grafi­schen Belas­tungen völlig unge­eignet • wenn wir zu dem Renten­niveau zurück kehren, das vor dem System­wechsel bestand, sind Lebens­stan­dard­siche­rung und Armuts­festig­keit wieder erreichbar • dies wäre mit einem paritä­tisch finan­zierten Beitrags­satz von 27%–28% verbunden (Arbeit­nehmer­anteil 13,5%–14%) — das wäre günstiger als die jetzt zu erwar­tenden 15% für die Arbeit­nehmer (11% GRV + 4% Riester) • damit ist die reine umlage­finan­zierte Renten­versiche­rungs­lösung für die Beschäf­tigten güns­tiger
[HTML] M. Temme (Union Asset Management Holding AG): Auswirkungen der Krise für die Alters­vorsorge spürbar “Studie”. Pressemitteilungen-online.de, 16.8.2010. • Studie von Bernd Raffel­hüschen und Johannes Vatter (Forschungs­zentrum Gene­rati­onen­verträge der Univ. Frei­burg) im Auftrag von Union Invest­ment • sie rechnen insge­samt mit einem lang­fristig nega­tiven Effekt von rund 2,5% auf die Wirt­schafts­leis­tung • das führt mittel­fristig zu einem um 2,7% gerin­geren Renten­wert bis 2050 • ange­sichts der vergan­genen Renten­reformen relati­viert sich diese Zahl • das Geld­vermögen der privaten Haus­halte hat etwa 6% an Wert einge­büßtbetrachtet man auch das Immo­bili­enver­mögen, liegt der mitt­lere Rendite­rück­gang pro Haus­halt bei rund 3% • Vorstands­vorsit­zender Reinke: „Wer für die Alters­vorsorge die notwen­digen Real­renditen erzielen will, kommt auch zukünftig nicht ohne die Aktien­anlage aus
[HTML] Altersarmut bedroht besonders Frauen. T Online, 30.8.2010. • Der demo­grafi­sche Wandel und die Diskus­sion um Renten­einstiegs­alter und -kürzungen lässt viele bezwei­feln, dass sie später allein mit den Zahlungen aus der gesetz­lichen Alters­siche­rung auskommen können • Experten rechnen in den nächsten Jahren mit deut­licher Zunahme der Alters­armut, vor allem für Frauenschon heute betrifft Alters­armut in Deutsch­land über­wiegend Frauen: ihre Rente 2007 war mit durch­schnitt­lich 468 € im Monat nur ½ so hoch wie die der Männer • Grund: die geringen Einkommen und weniger Versi­cherungs­jahre (aufgrund von Schwanger­schaft und Kinder­betreuung oder Teil­zeit­arbeit) • häufig erreichten Frauen erst durch die Kombi­nation ihrer Rente mit einer Hinter­bliebenen­rente ein ausrei­chendes Einkommen • ähnliches gilt für die Ostdeut­schen: bei den jüngeren Jahr­gängen dürften die Renten dort meist unter das Niveau der Grund­siche­rung sinken • Grund: hohe Lang­zeit­arbeits­losig­keit und Trend zu Minijobs • dort kommt in Paar­haus­halten zu einer Rente auf Grund­siche­rungs­niveau oft nur eine zweite dazu • die Unter­brechung der Erwerbs­biografie wegen Kinder­betreuung ist „der Knack­punkt” • Folgen der Absen­kung des Renten­niveaus • Achim Backen­dorf, VdK Deutsch­land: „Um eine Rente über Sozial­hilfe­niveau zu bekommen, muss man heute 28 Jahre gear­beitet und Beiträge in Höhe des Durch­schnitts­verdienstes gezahlt haben.” (Sozial­hilfe­niveau bei Allein­stehenden: etwa 670 €) • viele junge Leute verdrängen diese Entwick­lungen, z.T. weil sie resig­nieren und nicht mehr an ein funktio­nierendes Renten­system glauben • dabei wird es immer eine gesetz­liche Rente geben! • dass jeder nur privat für sich sorgt, „ist nicht der richtige Weg.” • Prof. Barbara Ried­müller, FU Berlin: „Die Risiko­vermei­dung besteht darin, erwerbs­tätig zu bleiben” • „Das Versor­gungs­modell durch die Ehe hat keine Basis mehr.” • mit einer Witwen­rente lande die Frau später oft nur unter Grund­siche­rungs­niveau • Backen­dorf: eine private Alters­vorsorge kann zwar nicht schaden, aber „wer kein Geld hat, kann auch nichts für später ansparen” • wegen der staat­lichen Zuschüsse sei die Riester-Rente für Gering­verdiener und Fami­lien geeignet • man sollte aber nicht den Fehler machen, ohne Bera­tung in eine zusätz­liche Alters­vorsorge zu inves­tieren
[HTML] E. Quadbeck: In Zukunft droht die Altersarmut. Rheinische Post, 16.11.2010. • In Zukunft werden die Rentner nicht mehr allein von ihren Bezügen aus der GRV leben können • auch die Rente mit 67 kann dies nicht aufhalten • die Gefahr der Alters­armut wird in der Gesell­schaft aber noch nicht ausrei­chend wahrge­nommen • dieje­nigen, die nur eine schmale Rente zu erwarten haben, stehen meist auch ohne Riester-Vertrag da • es droht ein massiver Anstieg der Alters­armut • wenn die Bürger demnächst erneut für die Pflege-Vorsorge zur Kasse gebeten werden, lassen sich Mehr­belas­tungen für eine zusätz­liche Alters­vorsorge nicht durch­setzen
[HTML] D. Hoffmann: Ulms Rentner werden ärmer.  SÜDWEST PRESSE , 14.10.2011. • Niedrig­löhne und Hartz IV-Reform sind Schuld daran, dass immer mehr ältere Menschen unter­halb der Armuts­grenze leben • Zuwachs von Alters­armen um etwa 7% jähr­lich • bis Ende 2010 haben auch Hartz IV-Emp­fänger in die gesetz­lichen Renten­kassen einge­zahlt, seit Januar 2011 nicht mehr • wer nicht lange genug einge­zahlt hat und dann nach einem Jahr ohne Job ins Arbeits­losen­geld II rutscht, hat keinen Anspruch mehr auf Rente • statt­dessen nach dem 65. Lebens­jahr „Grund­siche­rung im Alter und bei Erwerbs­minde­rung” • beider­seits der Donau sind Leis­tungs­empfänger berech­tigt, in den Tafel­läden des Roten Kreuzes einzu­kaufen — aber nur ein kleiner Teil tut das auch; die anderen schämen sich • in Ulm gibt es etwa 300 ältere Tafel-Kunden, in Neu-Ulm 162 Tafel-Kunden insge­samt • bundes­weit lebten 2009 bereits 11,5% arme Rentner unter­halb der Armuts­grenze

10. Erwei­terung der finan­ziellen Basis der GRV  

[HTML] E. Kirner, V. Meinhardt: Finanzielle Konse­quenzen der Einfü­hrung eines univer­sellen Alters­siche­rungs­systems[!].  DIW Berlin, Wochen­bericht 45/02, 2002. • Konzept der IG Bauen-Agrar-Umwelt, im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung analy­siert • „Ein Konzept, mit dem die Finan­zierung einer umlage­finan­zierten Alters­siche­rung zielge­richtet gewähr­leistet werden kann, würde das gegen­wärtige System, das vor allem auf unselb­stän­diger Beschäf­tigung basiert, auf ein univer­selles, die gesamte Bevöl­kerung einbe­ziehendes Pflicht­versiche­rungs­system umstellen.” • Versicherungspflicht für alle ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bis zum Rentenbeginn: auch Beamte, alle Selbstständigen und Nichterwerbstätige • vorgesehen ist ein Mindestbeitrag von 102 € pro Monat • es sollen alle Einkommensarten berücksichtigt werden, d. h. auch Einkommen aus unselbst­stän­diger Erwerbs­tätig­keit, Erträge aus Vermögen, d. h. Zinsen, Divi­denden und Einkünfte aus Vermie­tung und Verpach­tung, sowie alle sonstigen zu versteu­ernden Einkom­mensarten; die Beitrags­bemes­sungs­grenze entfällt • Äqui­valenz von Beitrag und Rente nur bis zu einer Renten­höhe von 2.301 € (in 2000, dynami­siert) — darüber hinaus gehende Anwart­schaften werden gekappt • ein voller Anspruch auf Alters­rente entsteht nach 44 beitrags­pflich­tigen oder gleich­gestellten Versiche­rungs­jahren, begin­nend mit 15 Jahren • mit einer eigen­stän­digen Anwart­schaft für alle Mitglieder der Gesell­schaft entfällt die Notwen­digkeit einer abgelei­teten Hinter­blie­benen­versor­gung (aber Vertrauens­schutz in der Über­gangs­phase) • das Beitrags­volumen in der GRV würde erheb­lich höher sein als jetzt: 1998 wären rund 2,3 Mio. Selbst­stän­dige (= 13 Mrd. € Beiträge) und 2,4 Mio. Beamte (= 16 Mrd. € Beiträge) versi­cherungs­pflichtig geworden, und die Vermö­genser­träge hätten 51 Mrd. € (= 10 Mrd. € Beiträge) ausge­macht • 14 Mrd. Euro im Jahr außerdem durch die Mindest­beitrags­zahlungen • nachhal­tige finan­zielle Entlas­tung der GRV nur, wenn Beitrags­zahlungen ober­halb der Beitrags­bemes­sungs­grenze nicht zu indivi­duell höheren Renten führen, sondern zu einer Umver­teilung heran­gezogen würden • 1998 hatten rund 2,7 Mio. Personen (1,8 Mio. Arbeiter und Ange­stellte) ein Einkommen über der Beitrags­bemes­sungs­grenze: ein Volumen von 206 Mrd. € (= 42 Mrd. € Beiträge) • aus dem Wegfall der Kosten für die Witwen/Witwer-Versor­gung (1998 rund 36 Mrd. €) entspringen fast 4 Beitrags­punkte — wirksam erst, nachdem diese Hinter­blie­benen­renten aus dem Bestand „heraus­gewachsen” sind • bei langen Phasen der Mindest­beitrags­zahlung ergeben sich unzurei­chende Renten (selbst nach 50 Beitrags­jahren eine Rente weit unter dem Sozial­hilfe­niveau) • daher erwei­terte Annahmen für ein univer­selles Alters­vorsorge­modell: 3 Jahre Zuschlag für Ausbil­dung, 3 „Baby­jahre” • bei der modifi­zierten Rechnung ergäbe sich immer noch ein Finan­zierungs­spiel­raum von 3 Beitrags­punkten • eine weit stärkere Umver­teilung als jetzt dadurch, dass alle hohen Einkommen zur Finan­zierung der Maßnahmen zur Einkom­mensum­vertei­lung inner­halb einer Genera­tion heran­gezogen würden, da den Beiträgen dieser Gruppe später nur zum Teil höhere Renten gegen­über­stehen würden • stärkere Rück­besin­nung auf die Eigen­verant­wort­lich­keit aus dem lang­fris­tigen Abbau der Witwen(r)-Versor­gung zugun­sten einer verbes­serten eigen­stän­digen Siche­rung • infolge der Einbe­ziehung aller Einkom­mens­quellen wäre die Finan­zierungs­grund­lage stabiler und weit­gehend unabhängig von Struk­turver­schie­bungen zwischen abhän­giger und selbst­stän­diger Erwerbs­tätig­keit einer­seits sowie zwischen Arbeit und Kapital anderer­seitsaufgrund der vorge­sehenen geringen Höhe der Mindest­beiträge würden Personen ohne weitere Anwart­schaften aller­dings häufig nur eine nied­rige Alters­rente erhalten • eine Weiter­entwick­lung könnte bei verhei­rateten (und evtl. unver­heiratet zusam­men­lebenden) Personen ein „Beitrags­split­ting” einbe­ziehen • beim derzei­tigen Niveau der Alters­siche­rung würde der Beitrags­satz voraus­sicht­lich lang­fristig 6 Prozent­punkte unter dem heutigen Satz liegen • das liegt im Wesent­lichen an einer Kürzung der Hinter­bliebe­nenver­sorgung und einer stär­keren Umver­teilung durch Aufhe­bung der Beitrags­bemes­sungs­grenze und einer Kappung höherer Renten­ansprücheohne diese Kappung würde sich eine Redu­zierung des Beitrags­satzes um etwa 4 Prozent­punkte ergeben
[PDF] H. Jess: Selbständige in die gesetz­liche Renten­ver­siche­rung? – Wohl­fahrts­effekte einer Auswei­tung der Ver­siche­rungs­pflicht[!]. Verein für Social­politik, Jahres­tagung 2003. Numeri­sches Gleich­gewichts­modell über­lappender Gene­rati­onen bildet in jeder Simula­tions­periode bis zu 320 Haus­halts­typen ab, alle mit identi­schen Präfe­renzen • Unter­schiede bei den Konsum-, Spar- und Arbeits­ange­botsent­schei­dungen sind im Modell ausschließlich auf die diffe­rierende Ausstat­tung mit Vermögen und Human­kapital zurück­zuführen • CES-Produk­tions­funk­tion mit konstanten Skalen­erträgen • durch Berück­sichti­gung von Anpas­sungs­kosten weicht auch in einer offenen Volks­wirt­schaft das Grenz­produkt des Kapitals vom Real­zins ab → Brutto­lohn ändert sich im Zeit­ablauf • im lang­fristigen Gleich­gewicht wächst der Kapital­stock mit der Wachs­tums­rate der Bevöl­kerung! • immer konstantes Pro-Kopf-Volumen des staat­lichen Konsums, finan­ziert über progres­sive Lohn­steuer und propor­tionale Konsum- und Kapital­ertrags­steuer • zur Berech­nung der Entgelt­punkte für die Renten­ansprüche wird Brutto­lohn eines Haus­halts auf durch­schnitt­lichen Brutto­lohn aller Haus­halte pro Jahr bezogen, begrenzt durch Beitrags­bemes­sungs­grenze (100% über durch­schnitt­lichem Brutto­lohn) • Sozial­beiträge bei zu versteu­erndem Einkommen abzugs­fähig • Liqui­dität der GRV wird über korrekt berech­nete Beitrags­sätze siche­gestellt (keine Schwan­kungs­reserve) • Tab. 1: Para­meter von Nutzen­funktion, Produk­tions­funktion und Politik­setzung • die berück­sich­tigte demo­grafi­sche Kompo­nente (nach der 9. koordi­nierten Bevöl­kerungs­voraus­berech­nung) ist die eigent­liche Neue­rung • Tab. 2: offizi­eller und simu­lierter demo­grafi­scher Über­gang (Bevöl­kerungs­projek­tion) • Tab. 3: makro­ökono­mische Struktur im Ausgangs­gleich­gewicht • Tab. 4: Sensi­tivi­täts­analyse • Tab. 5: Vertei­lung der Netto­einkommen • Modell­annahme: die Selbst­stän­digen gehören dem ober­sten Quintil der Einkom­mens­vertei­lung an und werden mit 10% der Gesamt­zahl der Erwerbs­tätigen gewichtet • die Personen der ober­sten Einkom­mens­klasse über­schreiten zwischen dem 35. und 40. Lebens­jahr die Beitrags­bemes­sungs­grenze der GRV • die entste­henden Wohl­fahrts­effekte sind nach Art der Modell­konstruk­tion als Maxima anzu­sehen • im Jahr der Reform (2005) verrin­gert sich der Beitrags­satz um 3,5% und entlastet damit die bisher Versi­cherten, die daraufhin ihren Güter­konsum und ihre Frei­zeit erhöhen und ihr Arbeits­angebot verrin­gern (alles bis 2030) — bei den Selbst­stän­digen kommt es aufgrund der impli­ziten Steuer zu entge­genge­setzten Effekten • Arbeits­angebot im Vergleich zur Refe­renz­simu­lation zunächst nied­riger und ab 2040 höher — Konsum spiegel­bild­lich dazu • lang­fristig steigt mit der zuneh­menden Beschäf­tigung der Kapi­talbe­stand und die Wert­schöp­fung im Vergleich zur Refe­renz­simu­lation • über den gesamten Betrach­tungs­zeit­raum bleibt der Beitrags­satz niedrig • bei dyna­mischer Betrach­tung vermin­dern sich die Renten­anwart­schaften der bisher Versi­cherten etwas • in der geschlos­senen Volks­wirt­schaft fallen die Verände­rungen deut­lich schwächer aus • makro­ökono­mische Effekte der Auswei­tung auf Selbst­stän­dige: offene Volks­wirt­schaft (Tab. 6), geschlos­sene Volks­wirt­schaft (Tab. 7) • tenden­ziell profi­tieren vor allem die unteren und mitt­leren Einkom­mensklassen; Verlierer sind die künf­tigen Arbeit­nehmer­gene­rati­onen und die Selbst­stän­digen (die aller­dings erheb­lich) • insge­samt ergibt sich ein durch­schnitt­licher jähr­licher Effi­zienz­verlust von -0,91% der Renten­ausgaben (ca. 1,5 Mrd. €) • die lang­fris­tigen Wohl­fahrts­verluste sind unbe­friedi­gend und bestä­tigen den Sach­verstän­digenrat, dass wegen der höheren Lebens­erwar­tung der Selbst­stän­digen mehr intra­gene­rative Gerech­tigkeit durch weniger inter­gene­rative Gerech­tigkeit erkauft wird • Wohl­fahrts­effekte: offene und geschlos­sene Volks­wirt­schaft (Tab. 8) • durch Ände­rung der Renten­anpas­sungs­formel lassen sich die tempo­rären Gewinne der jetzt erwerbs­tätigen Arbeit­nehmer so verteilen, dass auch die zukünf­tigen Arbeit­nehmer besser gestellt werden: da der Alters­quotient im Zeit­raum 2020–2030 um rund 20 Prozent­punkte ansteigt, soll die Renten­anpas­sungs­formel ab 2020 die Verän­derung des Alters­quotienten zu 50% berück­sichtigen und so das Renten­niveau bis 2030 auf 60% redu­zieren, das danach auf 60% verbleibt • durch diese geän­derte Berück­sichti­gung der Renten­anpas­sungs­formel kommt es zu einem deut­lich niedri­geren Beitrags­satz als jetzt • makro­ökono­mische Effekte der Auswei­tung bei verän­derter Renten­anpas­sungs­formel: offene Volks­wirt­schaft (Tab. 9), geschlos­sene Volks­wirt­schaft (Tab. 10) • Wohl­fahrts­effekte: offene und geschlos­sene Volks­wirt­schaft (Tab. 11) • Besser­stel­lung Pflicht­versi­cherter auch bei höherer Lebens­erwar­tung der Selbst­stän­digen • impli­zite Steuer wird auf größere Zahl Leistungs­fähiger verteilt → Belastung Pflicht­versi­cherter kurz­fristig verrin­gert, in Kombi­nation mit verzö­gerter Absen­kung des Renten­niveaus auch lang­fristig • Beitrags­sätze auch bei unver­änderter Renten­formel lang­fristig nied­riger! (durch ver­ändertes Erwerbs­verhalten der Begün­stigten) • durch die Versiche­rungs­pflicht der Selb­stän­digen und zeit­lich verzö­gerte Absen­kung des Netto­renten­niveaus 2020–2030 also eine dauer­hafte Besser­stellung des bisher pflicht­versi­cherten Personen­kreises möglich
[Google-Faksimilebuch][Buch] U. Fachinger, A. Oelschläger, Winfried. Schmähl:: Alters­siche­rung von Selb­stän­digen[!]. Bestands­aufnahme und Reform­optionen (Broschiert). Lit-Verlag, 2004. 416 Seiten, 28,54€=7¢/Seite[!] • Selbst­stän­dige ohne obli­gatori­sche Alters­siche­rung sollten zu solcher heran­gezogen werden • zumin­dest sollte eine Vorsorge erfolgen, die Alters­armut vermeidet • darge­legte Gründe im Hinblick auf Alters­armut sprechen für eine Einbezie­hung in die GRV statt in die riskan­tere Kapital­deckung • Befrei­ungs­möglich­keiten erfor­derlich, sofern vergleich­bare Vorsorge bereits betrieben wurde • evtl. redu­zierte Vorsorge­pflichten in der Start­phase der Selb­ständig­keit • Beiträge sollten einkom­mens­bezogen sein (keine Kopf­pauschale) • starke Belas­tung, da der voll­stän­dige Beitrags­satz zu entrichten ist • nach Erreichen von mindes­tens z.B. 30 Entgelt­punkten könnte die Vorsorge­pflicht enden • 2 Berech­nungen: die Selb­stän­digen würden im Schnitt entweder 1) einen Beitrag wie beim geltenden Regel­beitrag (447,90 €) oder 2) einen Beitrag in Höhe des Mindest­beitrags (62,08 €) zahlen • bei 1,9 Mio. Personen zusätz­lich in der Versiche­rungs­pflicht ergäben sich bei (1) 10 Mrd. € und bei (2) 1,4 Mrd. € • (1) entspräche nur 1 Beitrags­satz­punkt! • das wäre nur der unmit­telbare Einnahme­effekt, denen später Renten­ausgaben gegenüber stünden • in der Lite­ratur recht unter­schied­liche Ergeb­nisse • liegt das Einkommen der Selb­stän­digen in der höchsten berück­sich­tigten Einkom­mens­klasse, führt das zu einer Beitrags­satz­senkung von 3,5% (Jess 2003) • Aussagen über die Auswir­kungen auf die Finanz­lage der GRV also nur begrenzt möglich • entschei­dend ist auch, ob der neue Personen­kreis einer­seits ein über­durch­schnitt­liches Einkommen oder anderer­seits eine über­durch­schnitt­liche Lebens­erwar­tung hat
[PDF] J. Merz: Pola­risie­rung der Einkommen von Selb­stän­digen? Zur Dynamik der Einkom­mens­vertei­lung und der hohen Einkommen von Selbst­stän­digen und abhängig Beschäf­tigten. FFB-Diskus­sions­papier Nr. 67, Forschungs­institut Freie Berufe, Univ. Lüne­burg, 2006. • Situ­ation der Selbst­stän­digen im Vergleich zu den abhängig Beschäf­tigten, und wie sie sich seit den 90er Jahren entwi­ckelt hat • die anonymi­sierten Indi­vidual­daten der Einkommen­steuer­statistik sind eine sehr aussage­kräftige und verläss­liche Daten­basis (im Unter­schied zu Umfragen) — wurden für die Untersu­chungen auf eine prakti­schere reprä­sentative 10%-Stich­probe redu­ziert • die „Reich­tums­seite” der Selbst­stän­digen­einkommen ist bisher kaum behan­delt worden • durch­schnitt­liches jähr­liches Netto­einkommen: Selbst­stän­dige 38.562 €, abhängig Beschäf­tigte 26.975 €aber Median des jähr­lichen Netto­einkommens: Selbst­stän­dige mit 14.252 € niedriger als abhängig Beschäf­tigte 22.480 €! • Inter­preta­tion: Selbst­stän­dige verfügen i.Allg. über ein über­durch­schnitt­liches Einkommen, aber ein großer Teil hat nur ein geringes Einkommen: die Hälfte verdient deut­lich weniger als die Hälfte der abhängig Beschäf­tigten • die Selbst­stän­digen haben eine unglei­chere Einkom­mens­vertei­lung • die reichsten 10% der Selbst­stän­digen verfügen über mehr als ½ aller Selbst­stän­digen­einkom­men! • bis zum 9. Dezil einschließ­lich sind die rela­tiven Einkom­mens­anteile der Selbst­stän­digen immer kleiner als die der abhängig Beschäf­tigten — erst im 10. Dezil domi­nieren die Selbst­stän­digen • die Ungleich­heit der Selbst­stän­digen hat sich in den letzten ca. 10 Jahren verstärkt • doch bei beiden Arbeits­markt­gruppen sind die Einkom­mens­anteile der ärmsten 10% sehr gering (ca. 1%) • weniger als 10% der Reichsten liegen über dem Wert „200% des Mittel­wertes” • die reichsten 1% beginnen bei 10.644 € monat­lich (jähr­lich noch weit unter 1 Mio. €) • die reichsten 1% der Selbst­stän­digen vereinen etwa ¼ aller Selbst­stän­digen­einkommen (25,7%), die reichsten 1% der abhängig Beschäf­tigten nur 6,7% • Fazit: der Einkom­mens­anteil der reichsten 10% hat durchweg zuge­nommen: die Schere hat sich geweitet
[PDF] Finanzierung der gesetz­lichen Renten­ver­siche­rung. Petent: Uwe Kiehne. Peti­tions­ausschuss des Deut­schen Bundes­tages, 2006. Ableh­nung der Peti­tion, zum Zwecke der Finan­zierung der GRV die Beitrags­bemes­sungs­grenze abzu­schaffen und eine Wert­schöp­fungs­abgabe auf alle Waren und Dienst­leis­tungen einzu­führen • Begren­zung des versi­cherbaren Verdienstes gehört zu den Grund­prinzi­pien der GRV • alle darüber hinaus gehenden Verdienste wären über die beiden anderen „Säulen” zu versi­chern • eine unbe­grenzte Heran­ziehung von Einkommen würde den verfas­sungs­recht­lich zuläs­sigen Umfang eines Zwangs­versiche­rungs­systems über­schreiten • Wegfall der Beitrags­bemes­sungs­grenze würde zunächst Einnahmen der GRV erhöhen, aber später auch zu höheren Leis­tungen führen → Anhe­bungen der Beitrags­sätze, Anstieg der Lohn­neben­kosten • Soli­darge­mein­schaft müsste höhere Renten­teile für Personen finan­zieren, die sich für den Teil über der Bemes­sungs­grenze selbst versi­chern könnten • Wert­schöp­fungs­abgabe bedeutet, neben dem Lohn weitere Bestand­teile der Wert­schöp­fung als Bemes­sungs­grund­lage für Arbeit­geber­zahlungen einzube­ziehen • sie hätte zwar kurz­fris­tige Vorteile für die Siche­rung der Arbeits­plätze durch Entlas­tung lohn­inten­siver und Belas­tung kapital­inten­siver Betriebe; würde aber lang­fristig das Wachs­tum verlang­samen → gerin­gere Beitrags­einnahmen • eine Wert­schöp­fungs­abgabe würde auch den tech­nischen Fort­schritt behin­dern → veral­tete Arbeits­plätze • solange nur im Inland eine Wert­schöp­fungs­abgabe erhoben würde, hätten Unter­nehmen mit Sitz im Inland einen Wett­bewerbs­nach­teildie Arbeit­geber­beiträge würden auch von den Arbeit­geber­beiträgen abge­koppelt und damit die Renten­leis­tungen nicht mehr den indi­vidu­ellen Beiträgen zuge­ordnet • auch verfas­sungs­recht­liche Bedenken: die Sozi­alver­siche­rung soll die Arbeit­nehmer gegen soziale Risiken absi­chern, erhoben nach der wirt­schaft­lichen Leis­tungs­fähig­keit der Versi­cherten (für den Arbeit­geber muss ein Arbeits- und Verant­wort­lich­keitszusam­menhang gegeben sein) → sonst als „nicht­steuer­liche Sonder­abgabe” zu werten • „Ob und in welchem Maße Ände­rungen einmal erfor­derlich werden, hängt jedoch von der Entwick­lung einer Reihe von Faktoren ab, wie z. B. Wirt­schafts­wachstum, Ausschöp­fung des Erwerbs­personen­poten­zials, Erwerbs­quote und Wande­rungs­bewe­gung.”
[PDF] Sachverständigenrat: Auszüge aus dem Gutachten 2006/2007: Fort­entwick­lung der Gesetz­lichen Renten­versiche­rung zu einer Erwerbs­tätigen­versiche­rung? • Zusätz­lich Versi­cherte zahlen zwar zunächst erst Beiträge (kurz­fris­tige Entlas­tung der GRV), beziehen aber später Rente (Mehr­ausgaben holen den Beitrags­vorsprung meist wieder ein oder über­treffen ihn sogar) • aber der Schutz bestimmter Personen­gruppen vor Alters­armut / Schutz des Staates vor Grund­siche­rungsansprü­chen sind Argu­mente, eine Versiche­rungs­pflicht vorzu­sehen • Anteil der Selbst­stän­digen an den Erwerbs­tätigen von 8,1% (1991) auf 11,2% (2005), während Anteil der sozial­versiche­rungs­pflichtig Beschäf­tigten von ca. 80% auf 71,8% • Szenario: Aufnahme einer neuen Personen­gruppe bis zu einer Alters­grenze von 50 Jahren (ältere Personen werden wegen Vertrau­ensschutz nicht einbe­zogen und weil sie in der kurzen Zeit nur geringe Ansprüche erwerben würden) in die GRV: Beitrags­zahlungen sofort → für mittel­fris­tige Zeit Beitrags­satz­senkungen, aber dann (hier frühes­tens nach 13 Jahren) fallen Alters­renten an → Beitrags­satz­erhö­hung allmäh­lich wieder auf unge­fähr das alte Niveau • für die lang­fris­tigen Wirkungen kommt es auf die Eigen­schaften der Personen­gruppe hinsicht­lich Alters­struktur, Einkommen, Kinder­zahl, Lebens­erwar­tung, Erwerbs­unfähig­keit und Früh­invali­dität an • Beitrags­satz­ände­rungen können nur im Über­gang zum neuen Gleich­gewichts­pfad auftreten • da Beitrags­satz­senkungen auch die Dynamik des Bundeszu­schusses sowie über die Renten­anpassung auch die Ausgaben beein­flussen, kann der Beitrags­satz lang­fristig ein anderer sein als zu Anfang • „… können die finan­ziellen Auswir­kungen einer Auswei­tung des Versi­cherten­kreises letzt­lich nur in Simu­lations­modellen halb­wegs verläss­lich quanti­fiziert werden” • im Sinne der Gleich­behand­lung sollten auch Selbst­stän­dige und Beamte einbe­zogen werden, um die in der GRV enthal­tene impli­zite Steuer mitzu­tragen • wegen demo­grafi­scher Entwick­lung impli­ziter Steuer­satz nicht für alle Jahr­gänge gleich: für Männer Jahr­gang 1940 4,7%, 2010 10,2%, für Frauen 1,8% bzw. 7,6% • durch Vertei­lung auf einen größeren Kreis kann die impli­zite Steuer­last (für bestimmte Kohorten) der bisher Versi­cherten gesenkt werden, während die neu Versi­cherten einen posi­tiven impli­ziten Steuer­satz leisten • bishe­rige Ungleich­behand­lung → Verzer­rungen in der Wahl des Erwerbs­tätigen­status → Beein­flussung der Faktor­allo­kation → Problem der Schein­selbst­stän­digkeit • Gruppe der Selbst­stän­digen: derzeit rund 4,08 Mio. Personen • Gruppe der Solo-Selbst­stän­digen (Selbst­stän­dige ohne Beschäf­tigte): derzeit rund 2,29 Mio. Personen (1991: 1,38 Mio.) • bei großem Teil der Selbst­stän­digen Spar­fähig­keit zu gering, um Vorsorge für Krank­heit, Erwerbs­unfähig­keit oder Alter zu treffen • bei 32% liegt das monat­liche Netto­einkommen unter 1100 € (Solo-Selbst­stän­dige 37%, Arbeiter und Ange­stellte 40%, Beamte 9%) • Anzahl nicht obli­gato­risch abge­sicherte Selbst­stän­dige: ca. 2–3 Mio. Personen (Fachinger et al. 2004) • S. 270ff., Kasten 17: Beitrags­satz­effekte und Ände­rung der impli­ziten Steuer
[PDF] Alterssicherung für alle Erwerbs­tätigen[!]. Böckler impuls, 18/2008. • Ökonomen der Prognos AG und des DIW haben im Auftrag der Hans-Böckler-Stif­tung auf Basis von SOEP-Daten ausge­rechnet, welche Beiträge sich in der GRV ergeben würden, wenn sie auch Beamte, Mini­jobber und Selbst­stän­dige erfasste • Fazit: der Beitrags­satz kann für gut 30 Jahre redu­ziert werden, Mini­jobber und kleine Selbst­stän­dige könnten profi­tieren, Beamte und gut verdie­nende Selbst­stän­dige bekämen weniger Ruhe­geld als heute • der Beitrags­satz könnte 2010 um 1,74 Prozent­punkte sinken → 81.000 neue Jobs • Summe der Netto­löhne könnte sich um 9 Mrd. € erhöhen • nach 2040 nimmt der Beitrags­effekt ab, weil dann Beamte in den Ruhe­stand gehen und Renten­auszah­lungen bekommen • das Brutto­gehalt der neuen Beamten wird aufge­stockt, so dass der Renten­beitrag nicht ihr Netto­einkommen redu­ziert • die Alters­versor­gung der Beamten wird nicht mehr über dem Niveau der Ange­stellten liegen • der Staat müsste Ausgaben vorziehen, da er jetzt schon Beiträge einzahlen muss, während er für Beamten­pensionen erst aufkommen muss, wenn sie das entspre­chende Alter erreicht haben (Ähn­lich dem Umstiegs­problem der KDV!) • die Biogra­fien der Selbst­stän­digen ohne Absiche­rung durch ein Versor­gungs­werk weisen immer wieder Phasen der Arbeits­losig­keit und der gering­fügigen Beschäf­tigung auf: für sie wäre eine Erwerbs­täti­genver­siche­rung vorteil­haft, auch gegen­über einer privaten Rente

11. Diverses (nachgereicht)  

[PDF] Vorruhestand: Gleitend in die Rente (Faksimile). DER SPIEGEL Nr.50 / 1995;  [HTML] Textversion. • Neues Milli­arden­loch in der Renten­versi­cherung haupt­säch­lich wegen der Vorruhe­ständler • die Unter­nehmen schicken immer mehr ältere Arbeiter nach Hause — zu Lasten der Sozi­alver­siche­rung • Blüm: das Renten­system sei gefährdet, wenn Arbeit­geber und Gewerk­schaften ihm nicht helfen würden, den Gene­ratio­nenver­trag bezahlbar zu halten • „Ich werde nicht zulassen, dass dieses System durch Miss­brauch beim Vorruhe­stand ruiniert wird.” • die "Rambos" in der Union und im Arbeit­geber­lager warteten nur darauf, den gesamten, in Jahr­zehnten gewach­senen Sozial­staat umzu­krempeln • dass es soweit gekommen ist, haben jedoch alle Betei­ligten zu verant­worten: Arbeit­geber­präsi­dent, Gewerk­schafts­bosse — und Blüm • der bequemste Weg zur Ausschöp­fung aller Produk­tionsre­serven ist die Umwand­lung älterer Arbeiter in junge Rentner • eine sozial verträg­liche Lösung — aber ein Sprengsatz für die Lohn­neben­kosten • der Vorruhe­stand, der als Ausnahme gedacht war, wurde zur Regel • Blüms Lösung: die Einfüh­rung von Teil­renten für einen glei­tenden Über­gang in den Ruhe­stand • eigent­lich kann ein männ­licher Beschäf­tigter frühes­tens mit 63 Jahren in Rente gehen • aber ein 58jäh­riger erhält auch dann bis zu 32 Monate Arbeits­losen­geld, wenn er nicht mehr bereit ist, jede zumut­bare Arbeit anzu­nehmen, und ein 60jäh­riger kann ohne Abstriche in Rente gehen, wenn er vorher 1½ Jahre lang arbeitslos war • diese Möglich­keiten nützten Firmen­chefs und Betriebs­räte in den vergan­genen Jahren exzessiv aus • attrak­tives Angebot: ein 55jäh­riger Schlosser erhält beim Ausscheiden eine großzügige Abfin­dung, die seinen Lebens­unter­halt 2 oder 3 Jahre sichert; er meldet sich arbeitslos und lebt vom Arbeits­losen­geld (meist legt die frühere Firma noch etwas Betriebs­rente drauf, damit er auf seinen früheren Netto­lohn kommt) — ab 60 zahlt dann die Renten­versi­cherung • 1992 bean­tragten 54.000 Arbeits­lose Früh­rente, 1995 sind es bereits 290.000 • das kostet die Sozi­alver­siche­rungen viel Geld: erst Arbeits­losen­unter­stüt­zung, dann 3 Jahre länger Renten­zahlungen + die Beitrags­ausfälle während der Frühren­tenzeit • Blüms Plan: Abschaf­fung der Früh­verren­tung, Ersatz durch das Angebot einer Teil­rente an alle über 57jäh­rigen • wer früh kürzer tritt, wird mit versiche­rungs­mathe­matischen Renten-Abschlägen von 3,6% pro Jahr bestraft (für die Renten­versi­cherung eine auf lange Sicht kosten­neutrale Lösung) • für die Arbeits­losen­versi­cherung macht Blüms neues Modell Sinn: sie spart mehr, als sie zusätz­lich an Unter­nehmen ausschütten muss • auf die Renten­versi­cherung aber kommen Mehraus­gaben zu (zwischen 1,2 und 2 Mrd. DM pro Jahr), weil bereits bewil­ligte Früh­renten noch Jahre lang bezahlt werden müssen und die neuen Teil­renten noch dazu kommen • Erspar­nisse für die Renten­kasse erst ab 2000
[HTML] B. Ulrich: BfA-Präsident Herbert Rische: Beiträge sollten für zwei bis drei Jahre festge­schrieben werden: "Rentensystem ist sicher und belastbar". Berliner Zeitung, 11.3.1996
[PDF] S. Eitenmüller, W. Hain: Renditen im Umlageverfahren[!]. Anmer­kungen zu einem „einfa­chen Zusam­menhang”. Wirt­schafts­dienst 1998/XI, 1998. • Replik auf den Aufsatz „Renditen in der deut­schen gesetz­lichen Alters­siche­rung” von Dr. Hans H. Glis­mann und Ernst-Jürgen Horn im Wirt­schafts­dienst 1998/VIII • was Glis­mann/Horn als Rendite bezeichnen ist der interne Zinsfuß • sie diskon­tieren die Renten­zahlungen mit einem kalku­latori­schen Zins und berechnen dann einen Zins, zu dem der Barwert der Einzah­lungs­reihe jenem Barwert der Renten­zahlungen entspricht • diese „Rendite” hängt davon ab, in welchem Verhältnis der interne Zinsfuß der gesamten Zahlungs­reihe zum unter­stellten Diskon­tierungs­faktor der Auszah­lungen steht • je höher der kalku­latori­sche Zins ange­setzt wird, um so nied­riger ist der Barwert der Renten­zahlungen und damit die „bedingte Rendite” • Einfluss der gezahlten Beiträge früh­zeitig Verstor­bener auf die Beitrags­sätze: die Beiträge von Personen, die vor Renten­bezug versterben, sind im Umlage­verfahren nicht verloren • die Absiche­rung von Risiken (Erwerbs­unfähig­keit, Hinter­blie­benen­absiche­rung, Lang­lebig­keit) ist etwas anderes als ein Spar­vorgang • die durch­schnitt­liche Rendite aller Versi­cherten in Höhe von Null sagt im Nach­hinein nicht aus, die Versiche­rung hätte sich nicht rentiert, denn der Versiche­rungs­schutz hat natür­lich auch dann einen Nutzen gehabt, wenn der Risiko­fall nicht einge­treten ist • die Unge­wiss­heit über zukünf­tige Ereig­nisse macht bei Risiko-abge­neigtem Verhalten die Bildung einer Versi­cherten­gemein­schaft zu einer effi­zienten Lösung • der Risiko­schutz hat einen Wert und einen Preis • der Verzicht auf eine Diffe­renzie­rung nach Risiken ist der wesent­liche Unter­schied zwischen einer Sozial­versi­cherung und einer privaten Versi­cherung, die zu einer risi­kospe­zifi­schen Kalku­lation und damit zur Bildung homo­gener Versi­cherten­gruppen gezwungen ist • der Vergleich von Renditen macht nur dann Sinn, wenn es sich bei den Anla­geal­terna­tiven um perfekte Substi­tute handelt • Begrün­dung für staat­lich reglemen­tierte Alters­vorsor­gesys­teme: die meisten Indivi­duen haben eine starke Gegen­warts­präfe­renz • Rendi­tebe­rech­nungen im Umla­gever­fahren eignen sich aber zur Messung inter­genera­tiver Umver­teilung • selbst wenn man annähme, das Kapi­talde­ckungs­verfahren wäre effi­zienter, hieße das noch lange nicht, dass ein Wechsel des Finanzie­rungs­verfah­rens effi­zient wäre • in einer langen Über­gangs­phase müssten 2 Systeme parallel finan­ziert werden • Modell­rech­nungen zeigen, dass diese Über­gangs­kosten erheb­lich sind (selbst bei Verschul­dungs­strate­gien, mit denen sich die Zusatz­belas­tung „strecken” lässt) • bemer­kens­wert ist, dass oft der Aspekt der Über­gangs­kosten ausge­blendet wird • oft verleitet die Aussicht auf poten­zielle Ertrags­vorteile offenbar zu einer ausge­spro­chen ririko­freu­digen Haltung, bei der nicht nur die Über­gangs­kosten, sondern bisweilen sogar der Total­verlust in Kauf genommen wird
[HTML] Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/235 vom 07.05.1998. U.a. Zusätzlicher Zuschuss des Bundes an die Rentenversicherung, (Wahlkampf-)Debatte um Walter Riester. 1998
[PDF] Unterrichtung durch die Bundesregierung: Sonder­gutachten des Sozial­beirats zur Renten­reform. Deut­scher Bundestag, 14. Wahl­periode, Druck­sache 14/5394, 13.2.2001. • S,18, Nr. 72: „… Die bei einem (teil­weisen) Über­gang von der Umla­gefi­nanzie­rung zur Kapi­talde­ckung stets unver­meid­baren Über­gangs­kosten werden also von den älteren rendite­mäßig vergleichs­weise güns­tiger gestellten Jahr­gängen getragen. Insgesamt führt die Reform daher zu einer gleich­mäßi­geren Lasten­vertei­lung zwischen den Gene­rati­onen.”
[PDF] S. Eitenmüller, K. Eckerle: Umfinanzierung der Alterssicherung. edition der Hans Böckler Stif­tung, Nr. 33, 2000. • S. 144: „Soll die Finan­zierung der Alters­vorsorge von einem beste­henden Umla­gever­fahren auf ein Kapi­talde­ckungs­verfahren umge­stellt werden, entstehen Über­gangs­kosten. … Die Frage der Über­gangs­kosten wird bereits seit Jahren in der Wissen­schaft rege disku­tiert, wobei es im Wesent­lichen unstrittig ist, dass der Über­gang … in einem pareto-opti­malen Sinne nicht möglich ist. Es über­rascht nicht, dass in verschie­denen Untersu­chungen zu diesem Thema die Über­gangs­kosten um so nied­riger ausfallen, je höher der ange­nommene Vorteil des Kapi­talde­ckungs­verfah­rens ist. Außerdem kommt es natür­lich darauf an, in welchem Umfang ein System­wechsel vorge­nommen werden soll und wie der Über­gang ausge­staltet ist.” • S. 170: „Je nied­riger die Rendite des Teil­kapital­stocks ausfällt, um so höher sind die erfor­derli­chen Beitrags­zahlungen und damit auch die Höhe der Über­gangs­kosten, die von den älteren Geburts­jahr­gängen zu tragen sind.”
[PDF] Die Reformvorschläge der Rürup-Kommis­sion[!]. mea — Mann­heim Research Insti­tute for the Econo­mics of Aging, policy brief no. 1, 2003. • Entwick­lung des Rent­nerquo­tienten bis 2040 • (das Wort Umstieg kommt nicht vor!)
[PDF] S. Schulmeister: Der Finanzkapitalismus, die Wachs­tums­krise und das europä­ische Modell. Vortrag im Rahmen des Workshops der Hans-Böckler-Stif­tung „Finanz­politik in der Kontro­verse”, 24./25.10.2003. • Alter­native Erklä­rung der Wachs­tums­schwäche seit Anfang der 70er Jahre • 3 unter­schied­liche Haupt­inter­essen: Finanz­kapital, Real­kapital und Arbeit • • in den USA über­trifft die Finanz­akku­mula­tion die Real­kapi­talbil­dung schon seit Ende der 70er Jahre • dies veran­lasste viele nicht-finan­zielle Kapi­talge­sell­schaften, ihre Veran­lagung von Real- zu Finanz­inves­titionen zu verla­gern • bis etwa 1980 war der Real­kapital­stock der nicht-finan­ziellen Kapi­talge­sell­schaften rascher gestiegen als die Netto­wert­sch�p­fung • aber mittler­weile ist das Finanz­vermögen schon fast so groß wie das Real­kapital •
[HTML][PDF] BGSS: Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme. Bericht der Kommission. ... Punkt 12: ... „Mit der Rentenreform 2001 wurden bereits wichtige Schritte eingeleitet, um den Anstieg des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Rentenversicherung zu dämpfen. Dennoch wird das mit dieser Reform festgelegte Ziel, den Beitragssatz bis zum Jahr 2030 nicht über 22% ansteigen und gleichzeitig das Netto-Standard&ashy;rentenniveau nicht unter 67% sinken zu lassen, nicht erreicht werden. Auf der Basis des von der Kommission unter Mitwirkung ausgewiesener Bevölkerungs- und Wirtschafts­wissenschaftler erstellten neuen Szenarios für die langfristige demografische und ökonomische Entwicklung zeigt sich, dass der Beitragssatz bis zum Jahr 2030 vielmehr auf über 24% ansteigen dürfte.” Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung. Berlin,, 2003
[HTML] Katharina Müller: Die Reformdebatte und die Intellektuellen: Zur Politischen Ökonomie von Reformen. Erfahrungen aus Osteuropa und Lateinamerika. Die Durchsetzung von Reformen ist nicht nur in Deutschland ein Thema. Am Beispiel des Umbaus der Alterssicherung wird gezeigt, welche Reformerfahrungen in anderen Ländern gemacht wurden. Entgegen den gängigen Annahmen in der Wohlfahrtsstaatsliteratur kann eine Privatisierung der Alterssicherung durchaus politisch durchsetzbar sein — nicht nur unter Pinochet, Fujimori und Tudjman. Ein radikaler Paradigmenwechsel war in zahlreichen Ländern Lateinamerikas und Osteuropas auch in einem demokratischen Kontext möglich. Aufgrund der teilweise erheblichen Unterschiede in den politischen Kontextbedingungen und Akteurskonstellationen lassen sich die hier vorgestellten Ergebnisse nicht ohne weiteres auf die Bundesrepublik übertragen. Nicht zuletzt muss die „neue Rentenorthodoxie” hierzulande ohne die Weltbank als gewichtige Fürsprecherin auskommen. Dennoch sind die Erfahrungen, die andernorts bei der Umsetzung radikaler Reformagenden gemacht wurden, geeignet, auch den bundesdeutschen Reformern (und ihren Kritikern) wichtige Einsichten zu vermitteln. Bundes­zentrale für poli­tische Bildung  bpb. 15.12.2003
[HTML] H. Dambeck: Studie zu Arbeitszeit-Konten: Fluch der Flexibilität. SPIEGELONLINE WIRTSCHAFT, 18.2.2004. • Unter­nehmer und Poli­tiker schwören auf Zeit­konten, um wirt­schaft­liche Flauten zu meis­tern • Forscher des Wissen­schafts­zen­trums Berlin für Sozi­alfor­schung: Ange­stellte wollen von Sabba­ticals und häufigem Ausschlafen wenig wissen — sie mögen es lieber unfle­xibel • in der Praxis haben Arbeit­nehmer kaum etwas von der Flexibi­lität, wie die Forscher heraus­gefunden haben • E. Hilde­brandt: „Arbeits­zeit­konten bringen für die Beschäf­tigten neue und schwer kalku­lier­bare Risiken mit sich. Der Alltag gerät dann unter einen enormen Orga­nisa­tions- und Gestal­tungs­druck. Flexible Arbeits­zeitmo­delle führen weder automa­tisch zu höherer Zeit­souve­ränität noch zu höherer Lebens­qualität.” • erst einmal muss das Arbeits­zeit­konto durch Über­stunden gefüllt werden • auch ein Einkom­mens­risiko, weil Über­stunden häufig verfallen, wenn sie nicht in gewissen Fristen abge­feiert werden • Unter­nehmen wollten die Arbeits­zeit vor allem an die Auftrags­lage anpassen, daher eine „Verein­nahmung der Beschäf­tigten durch die Unter­nehmen”
[PDF] contradictio.de: Rentenreform 2004: Über das Märchen eines biologischen Problems[!]. In Deutschland gibt es ein soziales Problem, das gern in Form von Bildern vorstellig gemacht wird: Arbeitnehmer kriegen 3 Rentner auf die Schultern gepackt, an denen sie schwer zu tragen haben. Das Bild sieht so aus: Immer mehr Esser zehren aus einem Topf, der von immer wenigen aktiven Beschäftigten mit Gütern gefüllt wird, so dass diese Art Alte zu ernähren nicht mehr haltbar ist. Und wie sind denn jetzt die Weichen in Bezug auf dieses demografische Problem neu gestellt? Durch einen Nachhaltigkeits­faktor, der es schafft, die Rente unter die Sozialhilfe zu drücken? An dem Problem, dass ein Junger zwei Alte auf dem Buckel hat, hat sich doch gar nichts geändert, das ist doch nach wie vor so. Das einzige, was sich geändert hat, ist, dass Junge wie Alte mit einer drastisch gekürzten Geldsumme zurechtkommen müssencontradictio.de, 15.3.2004
[HTML] Rentenreform: Neue Absicherung für das Rentenniveau gefordert[!]. Rentenversicherungs­träger kritisieren Orientierung auf Beitragssätze. Die Wirtschaft warnt vor Mehrbelastung.  FAZ.NET, 6.2.2004. • Die von der Bundesregierung geplante ersatzlose Streichung der Sicherungsklausel für das Rentenniveau stößt bei den Versicherungsträgern und Gewerkschaften auf erhebliche Bedenken • sie kritisieren eine einseitige Fixierung auf die Beitragssatz-Stabilisierung. Die Bedeutung der Leistungsseite sei durch die vorgesehene Streichung der Niveausicherungs­klausel im parallel beratenen Alterseinkünfte­gesetz nahezu ausgeblendet worden • demgegenüber fordert der Bundesverband der Deutschen Arbeitgeber­verbände weitere Maßnahmen zur Begrenzung der Zwangsabgaben von Arbeitnehmern und Wirtschaft • Deutsche Bank Research: „Hohe Sozialabgaben wirken wie Steuern auf den Einsatz von Arbeit und hemmen Investitionen in Arbeitsplätze in Deutschland.” • die Beschlüsse zur Renten­anpassungs&syh;formel führen dazu, daß die Rente verglichen mit dem Erwerbseinkommen weiter sinken wird • ein Durchschnittsverdiener erhielte bei Renteneintritt 2005 etwa zwei Drittel seines letzten Nettolohns &bull der geplante Übergang zur nachgelagerten Besteuerung verschärft diesen Trend, weil dadurch das Nettoentgelt der Beschäftigten steigt und zugleich die Nettorente belastet wird • nach Kalkulation des VDR heißt dies für einen Durchschnittsverdiener, der 2015 in Rente geht, daß sein Netto-Rentenniveau nochmals um 2 Prozentpunkte auf 62,5 Prozent sinken wird • ein Standardverdiener, der 2030 in den Ruhestand geht, käme nur noch auf 52,2 ProzentOhne die Steueränderung wären es 6,3 Prozentpunkte mehr • davon beruhen 4,8 Prozentpunkte auf der geringeren Standardrente nach der Besteuerung und 1,5 Prozentpunkte auf dem höheren Nettoeinkommen der Beitragzahler, weil die Steuerlast auf die Beiträge entfällt &bull, VDR: es sollte eine neue Niveausicherungsklausel verankert werden
[HTML] Überweisungen in die Zukunft......warum kapitalgedeckte Altersvorsorge scheitern muss[!]. Für die heute lebenden Menschen ist die Zeitreise ein unerfüllbarer Wunschtraum. Verwunderlich, dass man vielen suggerieren kann, es sei möglich, Geld aus der Gegenwart in die Zukunft zu überweisen.... wallstreet:online, 28.2.2005. • Egon W. Kreutzer: Es liegen wohl 2 große Irrtümer zugrunde: • Irrtum 1: Geld arbeitet bzw. Geld kann sich vermehren • es gibt zwar Menschen, deren Vermögen wächst, aber das hat mit deren Strategien und Handlungen zu tun • Zinsen an Gläubiger müssen von den Schuldnern erarbeitet werdenIrrtum 2: Geld hat einen eigenen Wert • Geld ist Papier, ein Leistungsversprechen, um Leistungen zu tauschen • sein jeweiliger Wert in Relation zu den Gütern hängt von seiner Akzeptanz ab, also seiner „Wert”schätzung • im Unterschied zur kapitalgedeckten Altersvorsorge transferiert das Umlagesystem der gesetzlichen Rentenversicherung laufend große Beträge Gegenwartsgeld verlustfrei von den Berufstätigen zu den Rentnern • der Rentner kann für 100 € Rente genau so viel kaufen, wie der Berufstätige für 100 € Netto-Lohn • dagegen kann sich von den Beiträgen an die kapitalgedeckt Altersvorsorge kein Rentner etwas kaufenerst wenn sich jemand verschuldet und das Geld gegen Zins ausleiht, gelangt es wieder in den Wirtschaftskreislauf • die Reaktivierung der Kaufkraft erfordert zusätzliche Kosten: Zinsen, Betriebskosten der Bank und Ausschüttung an die Aktionäre • wenn aus Beitragszahlern Rentner geworden sind, können sie von ihrem Kapital nur dann leben, wenn die dann Berufstätigen produktiv genug sind, um den Bedarf der Gesamtbevölkerung befriedigen zu können • „Brot das niemand backt, kann auch niemand essen, egal wie hoch und wie sicher die Geld-Rente ist.”
[PDF] Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung. Der Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung ist auf maximal 4 Prozent der Beitrags­bemessungsgrenz zur Rentenversicherung begrenzt. Die Entgeltumwandlung wird nicht nur steuerlich gefdördert, sondern auch durch Befreiung von der Beitragspflicht zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die rein arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung ist zurückgegangen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen schon jetzt den überwiegenden Teil der Kosten für eine lebensstandardsichernde Alterssicherung tragen. Aber die Nachteile der beitragsbefreiten Entgelt­umwandlung überwiegen deutlich deren Vorteile. Eine Förderung der betrieblichen Altersvorsorge darf sich nicht zu Lasten der Sozialversicherungs­systeme auswirken und muss aus Steuermitteln finanziert werden. Die beitragsbefreite Entgeltumwandlung ist besonders problematisch bei Erwerbsgeminderten: zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und dem Erreichen der Regelaltersgrenze besteht ein besonderes Armutsrisiko. Die beitragsbefreite Entgeltumwandlung führt bereits für alle heutigen Rentnerinnen und Rentner zu niedrigeren Rentenanpassungen. Sinkt der Anteil der Beitragszahlenden gegenüber dem Anteil der Rentenbeziehenden, wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor als (weiterer) Kürzungsfaktor bei den Rentenanpassungen aus. Eine Ausweitung der beitragsbefreiten Entgeltumwandlung würde sich negativ auf das Verhältnis zwischen Rentenbeziehenden und Beitragszahlenden auswirken. Mit den geringeren Rentenanpassungen sinkt langfristig auch das Rentenniveau und belastet alle Versicherten, Rentnerinnen und Rentner durch geringere Rentenanwartschaften und �ansprüche — unabhängig davon, ob sie selbst von der beitragsbefreiten Entgeltumwandlung Gebrauch gemacht haben (neben den Selbstständigen vor allem Arbeitslose und Geringverdienende). . SoVD Sozialverband Deutschland, 12.9.2007
[HTML] Privatanleger: Entgeltumwandlung bleibt offenbar beitragsfrei. Die staatliche Förderung der Betriebsrenten soll nach Medienberichten in vollem Umfang erhalten bleiben. Das kündigte Arbeitsminister Franz Müntefering an.  Nach langem Zögern schlossen sich auch die Gewerkschaften der Forderung von Arbeitgebern, unionsgeführten Bundesländern und Wissenschaftlern an, die Förderung der Betriebsrenten in vollem Umfang aufrecht zu erhalten. Der Deutschen Rentenversicherung entgehen durch die Zusatzvorsorge über die Betriebe jährlich etwa 1,2 Milliarden Euro. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungs­wirtschaft e. V. (GDV) begrüßte die angekündigte Fortsetzung der Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung. Seit der Riester-Reform 2001 sind über die betriebliche Altersversorgung bei den Lebensversicherern und den zu Versicherern gehörenden Pensionskassen und Pensionsfonds rund 4 Millionen Arbeitnehmer zusätzlich abgesichert worden. Rückendeckung erhielt Bundessozialminister Franz M�ntefering (SPD) aus der Großen Koalition und den Tarifparteien. Dagegen warnen die gesetzlichen Krankenkassen und Sozialverbände vor hohen Beitragsausfällen in der Sozialversicherung. Adolf Bauer, Präsident des Sozialverbandes Deutschland: die beitragsfreie Entgeltumwandlung führe nicht nur zu geringeren Rentenansprüchen der Versicherten, sondern auch zu geringeren Rentenerhöhungen. Sie sei aber auch für Selbstständige und Minijobber problematisch, weil diese von der Entgeltumwandlung „ausgeschlossen” seien. Derzeit haben die öffentlich-rechtlichen Pflichtsysteme einen Anteil von rund 85 %,die betriebliche Altersversorgung nur einen Anteil von 5 %. In Großunternehmen (mehr als 1.000 Mitarbeiter) verfügen rund 85 % der Beschäftigten über eine solche Zusatzversorgung, ab 200 Beschäftigten sind es 50 %, bei weniger als 5 Beschäftigten nur 21 %. Die Unternehmen verringern ihr Risiko, indem sie weniger Leistungszusagen geben. Heute sind mehr als die Hälfte beitragsorientiert. Bei der bAV unterscheidet man Arbeitnehmer-finanzierte bAV (führt über die sogenannte Entgeltumwandlung mit sofortiger Unverfallbarkeit), Arbeitgeber-finanzierte bAV und paritätisch-finanzierte bAV. Der Arbeitgeber wählt den Durchführungsweg. Seit 2002 besteht ein Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Laut einer Studie vom Freiburger Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen sinkt die Berechnungsgrundlage für die Rentenanpassungen umso mehr, je mehr Arbeitnehmer in die betriebliche Altersvorsorge investieren. Nach seinen Hochrechnungen läge die gesetzliche Rente für einen Durchschnittsverdiener im Jahr 2050 ohne bAV-Förderung bei 1.791 Euro, bei Sozialabgabenfreiheit der bAV jedoch nur zwischen 1.705 und 1.758 Euro. Dies wird auch von einer Untersuchung des Mannheimer Wirtschaftswissenschaftlers Axel Börsch-Supan bestätigt: die monatliche Rente eines Durchschnittsverdieners mit 45 Beitragsjahren fällt bis 2050 um knapp 30 Euro niedriger aus, wenn 40 % der Arbeitnehmer die Entgeltumwandlung nutzen sollten. Blog  WERTPAPIER COMMUNITY”, 26.6.2007
[HTML] L. Reiche: Interview mit Monika Queisser, OECD-Rentenexpertin im Direktorat Beschäftigung, Arbeit und Soziales: „Im Alter zwangsläufig zum Sozialfall”. OECD /  manager magazin , 15.7.2007
[PDF] P. Wotschack: Lebenslaufpolitik in den Niederlanden. Gesetz­liche Optionen zum Ansparen längerer Frei­stel­lungen: „verloofspaar­regeling” und „levensloop­regeling”. Vorab­druck für: E. Hilde­brandt (Hg.): Lebens­laufpo­litik im Betrieb. 2007. • „verloofspaar­regeling” (2001–2005): geringe Resonanz — vor allem bei Beschäf­tigten mit großen außer­beruf­lichen Verpflich­tungen • Poten­tial für bessere Verein­barkeit beruf­licher und außer­beruf­licher Inter­essen • „levensloop­regeling” (seit 2006): wird in erster Linie als Instru­ment zur Finan­zierung des Vorruhe­stands genutzt • mögliche Alter­nativen und Verbes­serungs­möglich­keiten • das Ansparen von Zeitgut­haben müsste idealer­weise in der ersten Phase des Erwerbs­lebens statt­finden, in denen die Beschäf­tigten noch kinderlos und flexibler sind • von der „levensloop­regeling” profi­tieren vor allem Beschäf­tigte mit finan­ziellem Spiel­raum: eher höhere als niedrige Einkom­mens­gruppen, eher Beschäf­tigte mit als ohne Vermögen, und eher ältere als jüngere Beschäf­tigte
[PDF] C. Lindecke, D. Voss-Dahm, S. Lehndorff: Altersteilzeit. Arbeitspapier 142, Hans Böckler Stiftung, 2007. • Wichtige Bausteine einer Früh­verren­tungs­praxis waren das Vorruhe­stands­gesetz sowie die sogen. 59er-Rege­lung • „Auch das Alters­teil­zeit­gesetz von 1989 … erwies sich in der Praxis als Instru­ment, dessen Einsatz im Wesent­lichen der Entlas­tung des Arbeits­marktes und weniger der Ermög­lichung eines tatsäch­lich glei­tenden Über­gangs in den Ruhe­stand dienen sollte.” (C. Barkholdt, 2001) • es war weit­gehend wirkungslos: „Nur rund 650 Arbeit­nehmer wech­selten in eine … geför­derte Alters­teil­zeit.” (J. Deml, 2006) • die 59er-Rege­lung war für ältere Beschäf­tigte deut­lich attrak­tiver (59-jäh­rige werden mit ihrem Einver­ständnis entlassen und können nach einjäh­riger Arbeits­losig­keit Anspruch auf eine vorzei­tige Alters­rente geltend machen) • die neue Alters­teil­zeit von 1996 schuf ergän­zend und alter­nativ die Option des Block­modells, das eine Abfolge von Vollar­beits- und Frei­stel­lungs­phase vorsah • da außerdem durch die Herauf­setzung der Alters­grenzen für „Rente nach Arbeits­losig­keit” die konkur­rierende 59er-Rege­lung wegfiel, wurde das Angebot inter­essant • Alters­teil­zeit war ursprüng­lich bis 2004 befristet, ist dann aber bis 2009 verlän­gert worden • Tabelle: Korrek­turen der Alters­teil­zeit seit 1989 • viele Tarif­verträge zur Alters­teil­zeit haben eine „Über­forde­rungs­schutz­klausel”, nach der Arbeit­geber den Abschluss eines Alters­teil­zeit­vertrages ablehnen können, wenn bereits eine bestimmte Quote von Alters­teil­zeit Gebrauch macht • die Rente nach Alters­teil­zeit hat nur einen geringen Anteil an allen Renten­zugängen • ihre Zahl ist aller­dings seit 1999 deut­lich gestiegen, und noch­mals ab 2004 • sie wird eher von Männern als von Frauen wahrge­nommen, und eher von West­deut­schen als von Ostdeut­schen (dort sogar rück­läufig) • die Zahl der gemel­deten Personen in Alters­teil­zeit war übri­gens 3,5 bis 4 mal höher als die Zahl der geför­derten Fälle • äußerst ungleiche Inan­spruch­nahme der Alters­teil­zeit nach Betriebs­größe: weit mehr Großbe­triebe als Kleinbe­triebe • 1998 wurden nur in etwa 40% der Betriebe, in denen Verein­barungen zur Alters­teil­zeit exis­tierten, auch entspre­chende Anträge durch die Beschäf­tigten gestellt • klare Präfe­renz für das Block­modell • die WSI-Betriebs­räte­befra­gung 2004 weist darauf hin, dass die Zahl der Neuein­führungen von Alters­teil­zeit in Unter­nehmen abnimmt • viele ältere Beschäf­tigte wollen „je früher, desto besser” aus dem Erwerbs­leben ausscheiden • Gründe: Gesund­heit, Ratio­nalisie­rungs­ängste, Demo­tivie­rungen, Angst um Arbeits­platz • Block­modell hat arbeits­organi­sato­rische Vorteile • Befürch­tung sowohl der Beschäf­tigten als auch der Betriebs­räte, dass eine unver­blockte Alters­teil­zeit zur Arbeits­verdich­tung führen könnte • Daten zeigen, dass von einem glei­tenden Über­gang in den Ruhe­stand in der Mehr­heit der Alters­teil­zeit­fälle nicht die Rede sein kann • verschie­dene Vorschläge zur Fort­führung der Alters­teil­zeit über 2009 hinaus: IG Metall Nieder­sachsen und Sachsen-Anhalt 2006, Alten­bericht 2005, Bark­holdt-Exper­tise 2004 • europä­ische Erfah­rungen mit Alters­teil­zeit
[HTML] Familienratgeber: Neue Altersgrenzen bei der gesetzlichen Rente. www.familienratgeber-nrw.de, 2007. • Alters­grenzen­anpas­sungs­gesetz: Früh­jahr 2007 beschlossen, Anfang 2008 in Kraft • ab 2012 die Alters­grenzen in der gesetz­lichen Renten­versi­cherung stufen­weise bei allen Renten­arten ange­hoben • vorher dauer­hafte Abschläge • Regel­alters­grenze bis 2029 auf 67 Jahre ange­hoben • wer 1947 und später geboren wurde, für den steigt das regu­läre Renten­eintritts­alter von Jahr­gang zu Jahr­gang um 1 Monat • die 1964 und später Gebo­renen werden erst ab 67 Jahren die Regel­alters­rente ohne Abschlag erhalten • Versi­cherte mit 45 Jahren Pflicht­beiträgen können weiterhin mit 65 Jahren abschlags­frei in Alters­rente gehen • Zeiten der Arbeits­losig­keit oder der Schul- oder Hoch­schul­ausbil­dung zählen nicht mit • ausste­hende Prüfung des Bundes­verfas­sungs­gerichts • Versi­cherte mit mindes­tens 35 Versi­che­rungs­jahren können auch künftig ab 63 Jahren die vorge­zogene Alters­rente bean­tragen • sie zahlen weiterhin Abschläge von 0,3% je Monat, den sie vor der f�r sie geltenden Altersgrenze in Rente gehen • die Altersgrenze der Altersrente für Schwer­behin­derte wird stufen­weise ange­hoben • Schwer­behin­derte können künftig die vorge­zogene Alters­rente (mit Abschlä­gen!) erst ab 62 Jahren in Anspruch nehmen • die Bundes­agentur für Arbeit stellt künftig die finan­zielle Förde­rung der Alters­teil­zeit ein: der Zuschuss wird gestri­chen • die Alters­grenze für eine abschlags­freie Erwerbs­minde­rungs­rente steigt ab 2012 stufen­weise auf 65 Jahre • Versi­cherte mit 35 Pflicht­beitrags­jahren können eine abschlags­freie Erwerbs­minde­rungs­rente weiterhin mit 63 beziehen, aber ab 2024 40 Pflicht­beitrags­jahre nötig • die „große” Witwen- und Witwer­rente wird es erst ab 47 Jahren geben • die Alters­rente von Frauen und die Alters­rente wegen Arbeits­losig­keit entfallen ab Geburts­jahr­gang 1952
[PDF] D. Döring, R. Buth, A.H. Rosengart: Bedroht die künftige demographi­sche Entwick­lung die Vermö­gens­werte kapi­talge­deckter Alters­versor­gungs­systeme? Arbeits­papier 128, Hans-Böckler-Stif­tung, 2007
[PDF] M. Werding: Versicherungsmathematisch korrekte Rentenabschläge für die gesetz­liche Renten­versi­cherung. ifo Schnell­dienst, 60(16), 2007. • In der Lite­ratur mehrere Ansätze, wie hoch Abschläge bei vorzei­tiger Inan­spruch­nahme der Alters­rente sein sollten • herr­schende Meinung: es gibt 2 unter­schied­liche Perspek­tiven zur Neutra­lität korrekter Renten­abschläge: 1) Neutra­lität bzgl. der Anreize bei der Wahl eines Zugangs­z­eitpunkts, 2) Neutra­lität bzgl. des Budgets der Renten­versi­cherung • 1) ergebe sich aus der Zeit­präfe­renz­rate des Versi­cherten (~Kapital­markt­zins), 2) ergebe sich aus Anpas­sungs­rate jähr­licher Renten­ansprüche (aus Wachs­tums­rate der Lohn­sätze der aktiven Versi­cherten abge­leitet; kleiner als Zins­satz) • Werding: Neutra­lität bzgl. des Budgets der Renten­versi­cherung führt zu exakt denselben Bedin­gungen für korrekte Renten­abschläge wie das Ziel der Anreiz­neutra­lität • der Denk­fehler in der herr­schenden Meinung ist, dass das Budget umlage­finan­zierter Renten­versiche­rungen fälsch­lich als neutral bzgl. der finan­ziellen Situa­tion aller Versi­cherten ange­nommen wird • bei vorzeitig anfal­lenden Renten fehlen dem Staat die Mittel dafür — er müsste sie sich auf dem Kapital­markt leihen • die Abschläge selbst müssten stets so bemessen sein, dass die verrin­gerten Renten­zahlungen nach Errei­chen des gesetz­lichen Renten­alters Zins und Tilgung für diesen Kredit exakt decken • aber in einem Umlage­system leiht sich der Staat diese Mittel statt­dessen bei den sons­tigen Versi­cherten • diese erleiden dadurch einen Verlust, weil die interne Rendite des Umlage­systems nied­riger ist als die Kapital­markt­rendite • Nicht­linea­rität der Abschläge: versiche­rungs­mathe­matisch korrekte Abschläge für einzelne Jahre sind nicht konstant, sondern nehmen ab, je früher der vorzei­tige Renten­ein­tritt statt­findet, weil die rela­tive Verlän­gerung der erwar­teten Renten­phase immer kleiner wird • noch stärker ist die nicht­line­are Wirkung bei korrekten Zuschlägen für verspä­teten Renten­zugang, weil hier die Renten­phase immer stärker verkürzt wird •
Korrekte Renten­abschläge und Renten­zuschläge  für jedes Jahr eines vorge­zogenen oder aufge­scho­benen Renten­ein­tritts (Regel­alters­grenze 65 Jahre)
 Renteneintritt im Alter…
 6061626364 656667686970
 a) Basis: Altersrenten
Männer-7,3-7,6-7,9-8,3-8,6 9,510,010,511,211,9
Frauen-6,1-6,3-6,6-6,8-7,1 7,78,08,48,99,4
 b) Basis: Alters-, Erwerbs­minde­rungs- und Hinter­blie­benen­renten
Männer-5,9-6,0-6,1-6,3-6,5 8,08,38,79,19,6
Frauen-5,7-5,9-6,1-6,3-6,5 7,78,08,48,99,4
Alle Angaben in % der rech­neri­schen Renten­ansprüche aus der jeweils erreichten Entgelt­punkt­zahl. — Markierte Zahlen: Frühest­möglicher Renten­eintritt im Regel­fall (ab Alter 63). — Annahmen: reale Lohn­wachs­tums­rate g = 1,5 % p.a.; realer Zins­satz r = 3,5 % p.a.; Renten­anpas­sungen nach dem geltenden Renten­recht, simu­liert mit Hilfe des CESifo-Renten­modells.
Quelle: ifo Institut
 aus M. Werding: Versiche­rungs­mathe­matisch korrekte Renten­abschläge für die gesetz­�liche Renten­�versi­�cherung, 2007

• bei Berück­sichti­gung von Erwerbs­minde­rungs- und Hinter­blie­benen­renten glei­chen sich die Sätze für Männer und Frauen aufgrund der asym­metri­schen Berück­sichti­gung abgelei­teter Hinter­blie­benen­renten fast perfekt an • beim frühest möglichen Renten­eintritt mit 63 Jahren ist der korrekte Satz 6,3% (statt 3,6% nach geltendem Recht) • weitere Tabelle (2) mit korrekten Ab- und Zuschlägen bezogen auf eine Regel­ein­tritts­grenze von 67 Jahren • durch 2 gegen­einander gerich­tete Effekte ändern sich die Abschläge nur gering­fügig • Tabelle 3: Varia­tionen über reale Lohn­wachs­tums­raten g und reale Zins­sätze r • von Belang ist in 1. Linie die Diffe­renz r-g (zwischen 0 und 4 Prozent­punkten) • je höher sie ausfällt, desto höhere Abschlags­sätze ergeben sich • Extrem­annahme: r = g: immer noch Abschlags­sätze ober­halb geltendem Recht (für Renten­eintritt mit 63: rund 4,7% statt 3,6% pro Jahr)
[PDF] Die Linke: Antrag Riesterrente auf den Prüf­stand stellen. Bundestag, 16. Wahl­periode, Druck­sache 16/8495, 12.3.2008. • „Die Subventionierung der Riester­rente wird nach Angaben der Bundes­regie­rung den Bundes­haus­halt am Ende jähr­lich bis zu 13 Mrd. Euro kosten.”
[Google-Books] Gerhard Freiling, Gerhard Naegele, Reinhard Bispinck, Klaus Hofemann, Jennifer Neubauer: Sozialpolitik und soziale Lage in Deutschland, Band 2: Gesundheit, Familie, Alter und soziale Dienste. 4., grundlegend überarbeitete und erweiterte Auflage. S. 431: Nettorentenniveau, Nettorentenniveau vor Steuern und Nettorentenniveau nach Steuern. VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2008. • S. 421: eine vorgezogene Altersrente vermindert die Entgeltpunkte um 0,003 pro Monat (Abschlag) • S. 424: Erst seit der großen Rentenreform von 1957 hat die gesetzliche Rente ihre ursprüngliche Funktion als begrenzter Einkommenszuschuss hinter sich gelassen und sich dem Grundsatz einer Teilhaberente geöffnet • im Jahr 2006 führt eine 1%-ige Rentenerhöhung zu jährlichen Mehrausgaben von etwa 2 Mrd. € • seit 1992 orientiert sich die Rentenanpassung nur noch an der (niedrigeren) Zuwachsrate des Nettolohnniveaus • S. 431: In den 1980ern und 1990ern hat sich das Nettorentenniveau bei ca. 70% eingependelt • zukünftig kann nicht länger von der bisherigen Maßgröße ausgegangen werden, da die Renten ab 2005 geburtsjahrgangsweise unterschiedlich besteuert und schrittweise steuerfrei gestellt werden • es bietet sich das Nettorentenniveau vor Steuern an: Vergleich der durchschnittlichen Arbeitnehmer­einkommen mit der Standardrente jeweils nach Abzug der Sozialversicherungsbeträge (bei den Arbeitnehmern zusätzlich bereinigt um den durchschnittlichen Aufwand für die private Vorsorge) — das voraussichtlich bis 2018 auf 46,5% absinken wird • mit der Einführung der nachgelagerten Besteuerung wird das Nettorentenniveau nach Steuern für die betroffenen Jahrgäge noch stärker sinken •
[HTML] I. Höhmann: Im Alter besser abgesichert[!]. Magazin Mitbestimmung 12/08, Hans Böckler Stif­tung, 2008. • „Histo­rischer” neuer Chemie-Tarif­vertrag „Lebens­arbeits­zeit und Demo­grafie” • erster großer Flächen­tarif­vertrag zum Thema Demo­grafie • das Gesamt­werk besteht aus mehreren Elementen: einer Alters­struktur-Analyse in den Betrieben, der stetigen Quali­fizie­rung der Ange­stellten, flexib­leren Arbeits­zeiten und besserer Gesund­heits­vorsorge • Arbeit soll alters­gerecht gestaltet werden • die Sozial­partner richten einen so genannten Demo­grafie-Fonds ein • für jeden Tarif­beschäf­tigten zahlen die Arbeit­geber 2010 einen Betrag von 300 € ein, der sich in den Folge­jahren entspre­chend den jewei­ligen Tarifab­schlüssen erhöht • das Kapital dient ausschließ­lich zur Finan­zierung von 5 festge­legten Instru­menten, zwischen denen die Betriebs­parteien per Betriebs­verein­barung wählen und mischen können: Lang­zeit­konten, Alters­teil­zeit, Teil­rente, Berufs­unfä­higkeits­schutz und tarif­liche Alters­vorsorge • Auffang­rege­lung, falls der Arbeit­geber keine Betriebs­verein­barung abschließen will: in Unter­nehmen mit weniger als 200 Beschäf­tigten fließt der Demo­grafie-Betrag automa­tisch in die tarif­liche Alters­vorsorge, bei Firmen mit mehr Beschäf­tigten auf ein Lang­zeit­konto, von dem die Mitar­beiter Ansprüche auf bezahlte Frei­stel­lung erhalten • Lang­zeit­konten beispiels­weise sind in großen Unter­nehmen längst Stan­dard, aber nun werden sich auch klei­nere Unter­nehmen stärker mit dem demo­grafi­schen Wandel beschäf­tigen müssen • Verpflich­tung zur Demo­grafie-Analyse: Unter­suchung der Beleg­schaft nach Alter, Quali­fika­tionen und Funk­tionen — alle 3–5 Jahre neu • detail­liert: Kranken­stand, Ausbil­dungs­quote, Teil­zeit­quote, die Aufsplit­tung auf Abtei­lungen oder Stand­orte, Prog­nosen über die zukünf­tige Entwick­lung • werden z.B. in den nächsten Jahren viele Mitar­beiter aus einer Abtei­lung in den Ruhe­stand gehen, könnten die Betriebe alters­gemischte Teams bilden, damit das Wissen weiter­gereicht wird • Möglich­keit der betrieb­lichen Alters­vorsorge aus dem Demo­grafie-Fonds: der Arbeit­geber stockt diese Summe auf • fast jeder dritte Tarif­arbeit­nehmer macht schon von der betrieb­lichen Alters­vorsorge Gebrauch • mit den Mitteln des Demo­grafie-Fonds lässt sich statt­dessen auch die Teil­rente aufstocken (nur Teil der Rente auszu­zahlen, aber dafür Möglich­keit von Neben­jobs) • statt der 2009 auslau­fenden gesetz­lichen Alters­teil­zeit nun die künf­tige Alters­teil­zeit in der Chemie­indus­trie: erst mit 59 Jahren anwendbar, wird der verblie­bene Lohn 6 Jahre lang um 40% aufge­stockt (steuer- und beitrags­frei) mit begrenzter Zahl der Plätze (max. 5% der Beleg­schaft) • über eine frei­willige Betriebs­verein­barung kann das Zugangs­alter auf 57 Jahre herab­gesetzt werden • die Lang­zeit­konten können auch für Eltern­zeit, Teil­zeit oder Pflege von Ange­hörigen verwendet werden • aber in Betrieben mit mehr als 200 Beschäf­tigten können die Arbeit­nehmer das Lang­zeit­konto nur für die Frei­stel­lung vor der Rente einsetzen („Ersatz für Alters­teil­zeit”) • das Guthaben auf den Lang­zeit­konten ist immer ein Geld­betrag (Frei­zeit wird in Geld umge­wandelt), über den die Betriebe regel­mäßig infor­mieren müssen • Lohn­steuer und Sozi­alver­siche­rungs­beiträge werden erst bei Auszah­lung fällig (Zins­vorteil) • der Arbeit­geber ist verpflichtet, das einge­zahlte Guthaben anzulegen • Auszah­lung für Weiter­bildung nach dem Quali­fizie­rungs-Tarif­vertrag von 2003 • jeder vierte Arbeit­nehmer muss heute vor dem Renten­alter seinen Job aufgeben — da soll die Berufs­unfä­higkeits­zusatz­versi­cherung Chemie (BUC) die niedrige gesetz­liche Erwerbs­minde­rungs­rente aufstocken helfen (Einheits­prämie ohne Eintei­lung nach Berufs­klassen, Geschlecht oder eine Gesund­heits­prüfung) • um Miss­brauch zu verhin­dern, kann ein Unter­nehmen die BUC nur nutzen, wenn es alle Tarif-Arbeit­nehmer gleich­zeitig versi­chert
[Postscript] R.K. Himmelreicher, A. Stuchlik: Entwicklung und Verteilung von Entgelt­punkten in der gesetz­lichen Renten­versi­cherung. Deut­sche Renten­versi­cherung 6/2008. • Wie haben sich die Renten in Deutsch­land entwickelt? • wie sich die Summe der persön­lichen Entgelt­punkte von Renten­zugängen zwischen 1993 und 2007 entwickelt und sich auf die Personen­gruppen verteilt hat • die Sprei­zung der Alters­renten hat (mit Ausnahme west­deut­scher Frauen) vor allem bei Männern und ostdeut­schen Frauen zuge­nommen • bei beiden Gruppen sind im Zeit­verlauf die Entgelt­punkt­mediane um etwa 6% gesunken, mit der stärk­sten Redu­zierung bei den Männern in den neuen Bundes­ländern (durch­schnitt­lich 18% gerin­gere Renten­anwart­schaften) • Haupt­ursache dieser verrin­gerten Entgelt­punkte­situ­ation sind renten­mindernde Abschläge • die Summe persön­licher Entgelt­punkte ist für Zeitver­gleiche beson­ders geeignet und ermög­licht Vergleiche zwischen verschie­denen Renten­zugangs­kohorten und damit der jeweils bezo­genen Alters­renten • Hoff­mann (2007): da sich bei einem vorzei­tigen Bezug von Alters­renten nicht nur die Abschläge, sondern auch die Anwart­schafts­minde­rung auswirkt, wird bei einem Renten­zugang mit 60 Jahren die Summe persön­licher Entgelt­punkte um 12,2 Punkte vermin­dert gegen­über einer Weiter­arbeit bis zum 65. Lebens­jahr — es entfallen 5 Entgelt­punkte auf den Substi­tutions­effekt und 7,2 Entgelt­punkte auf den Abschlags­effekt • beides zusammen bewirkt eine Redu­zierung der Rente um rund 25% • hinzu kommt, dass Arbeits­entgelte und damit auch Entgelt­punkte am Ende des Erwerbs­lebens zumeist höher sind • für Männer: Rück­gang der Summe persön­licher Entgelt­punkte um 7% in den alten und 18% in den neuen Bundes­ländern • in den neuen Bundes­ländern sind mehr 60% der Männer und mehr als 7o% der Frauen von Abschlägen betroffen • im Zeit­verlauf sinkende GRV-Anwart­schaften spie­geln gerin­gere Löhne in Rela­tion zum durch­schnitt­lichen Brutto­einkommen in der Vergan­genheit und/oder kürzere Erwerbs­biogra­fien wider (damit auch redu­zierte Anspar­möglich­keiten für private und betrieb­liche Alters­vorsorge) • selbst nur kurze Zeiten der Arbeits­losigkeit (1–3 Jahre) führen zu Einbußen von rund 10% bei den Anwart­schaften
[HTML] N. Blüm: Die Rente war sicher. sueddeutsche.de, 25.9.2008
[Google-Books] G. Bäcker, M. Brussig, A. Jansen, M. Knuth, J. Nordhause-Janz: Ältere Arbeitnehmer: Erwerbstätigkeit und soziale Sicherheit im Alter. VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2009
[HTML] R. Winkel: Altersteilzeit: Ein Erfolgsmodell, das es auch nach 2009 noch gibt. biallo.de, 2.1.2009. • Alters­teil­zeit ist äußerst beliebt • etwa jeder 5. Arbeit­nehmer zwischen 55 und 64 Jahren nutzt die Alters­teil­zeit, um vorzeitig aus dem Job auszu­scheiden • dabei arbeitet man zunächst einige Jahre mit unverän­derter Arbeits­zeit weiter, etwa von 55 bis 60; danach wird man von der Arbeit freige­stellt — bei fort­beste­hendem Arbeits­verhältnis • in der Alters­teil­zeit steht dem Beschäf­tigten der halbe Brutto­lohn zu • hinzu kommen noch als Aufsto­ckungs­betrag des Arbeit­gebers mindes­tens 20% des Teil­zeit­bruttos — sozi­alver­siche­rungs­frei • die Renten­versiche­rungs­beiträge werden aufge­stockt auf 90% der Beiträge, die sonst gezahlt würden • die Bundes­agentur für Arbeit über­nimmt für den Arbeit­geber die (Mindest-)Aufsto­ckung des Gehalts sowie das Plus bei der Rente • dafür müsste die Firma den freiwer­denden (Teil­zeit-)Arbeits­platz mit einem Arbeits­losen oder einem zuvor Ausge­bildeten besetzen • weil diese Voraus­setzung meist nicht erfüllt wird, gibt es dann keine Förde­rung • ungeför­derte Alters­teil­zeit aber wird es auch ab 2010 noch geben, denn sie ist immer noch beliebt
[PDF] M. Gasche: MEA Position zur kapitalgedeckten Altersvorsorge. Die kapitalgedeckte Alersvorsorge ist trotz Finanzkrise wichtig, sinnvoll und rentierlich. mea — Mann­heimer Forschungs­institut Ökonomie und Demo­graphi­scher Wandel, 6.5.2009
[HTML] G. Flegelskamp: Erreichbare Höchstrente. www.flegel-g.d, 2009
[PDF] J. Faik, T. Köhler-Rama: Zur Frage der Rentenanpassung: Probleme und Lösungsansätze. FaMa-Diskusssionspapier 3/2009, Okt. 2009
[PDF] Das neue Gesetz zur Verbesserung der Rahmen­bedin­gungen für die Absiche­rung flexibler Arbeits­zeit­rege­lungen (»Flexi-II-Gesetz«). Arbeits­recht: Brie­fing Nr. 31, Fresh­fields Bruck­haus Deringer, 2009. • Das zum 1.1.2009 in Kraft getre­tene »Flexi-II-Gesetz« hat zu erheb­lichen Ände­rungen und Restrik­tionen bei der Verwal­tung von Zeit­wert­konten geführt • den Arbeit­gebern werden u.a. verstärkte Insol­venz­siche­rungs­pflichten aufer­legt, deren Nicht­einhal­tung mit erheb­lichen Sank­tionen belastet sind • mittelbar und unmit­telbar wird die Frei­heit des Arbeit­gebers bzgl. Auswahl der externen Anlage­form für das Wertgut­haben stark einge­schränkt • die Möglich­keit der sozi­alver­sicherungs­freien Über­führung von Wertgut­haben in die betrieb­liche Alters­vorsorge ist gestri­chen worden
[HTML] Fakten, die nicht in der Zeitung stehen. Es wird teurer für die Versicherten. Die Begrenzung der Arbeitgeberanteile ist der eigentliche Grund für diese Rentenreformen! Die Arbeitgeberanteile wurden auf maximal 11% begrenzt, die Arbeitnehmeranteile auf bis 17% insgesamt (einschließlich der erforderlichen privaten Zusatz­versicherung). Die Leistungs­reduzierung der gesetzlichen Rentenversicherung. Steigende Beiträge und sinkende Rentenleistungen.  www.rentenreform-alternative.de, 2008?
[HTML] A. Knut: Die Riester-Rente. www.rentenreform-alternative.de, 2009?
[HTML] M. König: Maschmeyer und Rürup gründen Firma: Dandy und Rentnerband. sueddeutsche.de, 15.12.2009
[HTML] Dieter Bräuninger: Rente nach der Krise. Kapitalgedeckte Vorsorge unverzichtbar.  ⁄ Deutsche Bank Research, Frankfurt am Main, 29.12.2009
[PDF] Jürgen Faik, Tim Köhler-Rama: Gesetzliche Rentenversicherung: Für eine Rentenanpassung mit Sicherungsziel[!]. Mit der Rentenreform 2001 wurde das Ziel der Lebensstandardsicherung der bundesdeutschen gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) aufgegeben. Stattdessen sollte die Sicherung des Lebensstandards im Alter auf „drei Säulen” ruhen. Im Lichte dieses grundlegen veränderten Sicherungsziels muss die Frage der Rentenanpassungssystematik neu diskutiert werden. Eine Rentenanpassung ohne Sicherungsziel ist — das zeigen die vergangenen zehn Jahre — letztlich diskretionär und intransparent. In dem vorliegenden Beitrag wird daher für eine vereinfachte Anpassungsformel mit integriertem Sicherungsziel plädiertWirtschaftsdienst 2009, Nr. 9, 2009
[PDF] Merkblatt Vorruhestand und Altersrente. Bundes­agentur für Arbeit, 2009. • Thema: Alters­rente wegen Arbeits­losig­keit • Arbeits­losig­keit mit und ohne Meldung bei einer Agentur für Arbeit • Alters­rente wegen Arbeits­losig­keit setzt voraus: vor 1952 geboren, ab Alter 58 Jahre + 6 Monate insge­samt 52 Wochen arbeitslos gewesen (muss aber dem Arbeits­markt zur Verfü­gung stehen) • ferner ist erfor­derlich, dass die/der Versi­cherte in den letzten 10 Jahren mindes­tens 8 Jahre Pflicht­beiträge gezahlt hat • dieser 10-Jahres­zeit­raum kann sich unter bestimmten Umständen verlän­gern • vor Errei­chen der Regel­alters­grenze könnten evtl. auch in Anspruch genommen werden: die Alters­rente für Frauen, die Alters­rente für schwer­behin­derte Menschen, die Alters­rente für lang­jährig Versi­cherte
[PDF] J. Steffen: Hintergrund Sozialpolitik: Rentenanpassung 2009[!]. Arbeitnehmerkammer Bremen, 2009. Rentner­quotient: 2007 (RQt-2) 0,5397; 2008 (RQt-1) 0,5329 (= 1,88 Beitragszahler auf 1 Rentner)
[PDF] J. Steffen: Hintergrund Sozialpolitik: Rentenanpassung 2010[Wichtig !]. Arbeitnehmerkammer Bremen, 2010. • S. 2: Werte der Renten­anpas­sung 2010 … • Rentner­quotient: 2008 (RQt-2) 0,5329; 2009 (RQt-1) 0,5438 (= 1,84 Beitragszahler auf 1 Rentner) • S. 3: Rentner­quotient: Ermitt­lung der Zahl der Äqui­valenz­rentner und der Zahl der Äqui­valenz­beitrags­zahler
[PDF] J. Steffen: Hintergrund Sozialpolitik: Rentenanpassung 2011[!]. Arbeitnehmerkammer Bremen, 2011. Rentner­quotient: 2009 (RQt-2) 0,5438; 2010 (RQt-1) 0,5537 (= 1,8 Beitragszahler auf 1 Rentner)
JahrRentner­quotient Beitrags­zahler auf 1 Rentner
20070,53971,85
20080,53291,88
20090,54381,84
20100,55371,80
[PDF] Merkblatt Die richtige Altersrente für Sie[!]. 5. Auflage, Deutsche Rentenversicherung Bund, 2010. • Schritt­weise Erhö­hung der Regel­alters­grenze für den Renten­eintritt ab 2012 bis 2029 • Schwer­behin­derte und Versi­cherte mit 45 Jahren Pflicht­beitrags­zeiten und Berück­sichti­gungs­zeiten können weiterhin ohne Abschläge mit 65 in Rente gehen, vor 1952 gebo­rene Schwer­behin­derte sogar mit 63 Jahren • alle anderen müssen Abschläge in Kauf nehmen, wenn sie vor der Regel­alters­grenze in Rente gehen wollen • wer in Voll­rente geht, darf aus Neben­ein­künften höchs­tens 400 € monat­lich brutto verdienen • bei einer Teil­rente wird auf einen Teil der bereits zuste­henden Rente verzichtet, um mehr hinzuver­dienen zu können (worauf dann aber auch weitere Renten­beiträge zu zahlen sind) • Wahl­möglich­keiten bei der Hinzu­verdienst­grenze:
bei ⅓ der Voll­rente: das 0,25-fache der monat­lichen Bezugs­größe (derzeit 2.555 €) × Summe der Entgelt­punkte der letzten 3 Kalender­jahre vor Renten­beginn
bei ½ der Voll­rente: das 0,19-fache
bei ⅔ der Voll­rente: das 0,13-fache
• wurde in den letzten 3 Kalender­jahren vor Renten­beginn weniger als 50% des Durch­schnitts verdient, werden die Hinzu­verdienst­grenzen aus 1,5 Entgelt­punkten errechnet • dann gelten folgende Hinzu­verdienst­grenzen (sogen. Mindest­hinzu­verdienst­grenzen):
bei ⅓-Teil­rente: 958,13 € in alten Bundes­ländern 849,98 € in neuen Bundes­ländern (seit 2010)
bei ½-Teil­rente: 728,18 € in alten Bundes­ländern 645,99 € in neuen Bundes­ländern (seit 2010)
bei ⅔-Teil­rente: 498,23 € in alten Bundes­ländern 441,99 € in neuen Bundes­ländern (seit 2010)
• die Hinzu­verdienst­grenze darf im Laufe jedes Kalender­jahres nur in 2 Monaten (bis zum Doppelten des für 1 Monat geltenden Wertes) über­schritten werden — und voraus­gesetzt, dass sie im jewei­ligen Vormonat einge­halten wurde • „Eine Teil­rente lohnt sich nur, wenn Sie Ihre indi­vidu­ellen Grenz­beträge auch wirk­lich nutzen.”
[PDF] Fabian Lindner: Mehr privates Kapital für die Rente ist keine Lösung für die demographischen Herausforderungen.[Wichtig !]: Der Artikel geht auf den Paradigmenwechsel in der Rentenversicherung von der Umlagefinanzierung zur Kapitaldeckung ein und weist nach, dass eine Kapitaldeckung nicht geeignet ist, die negativen Folgen von Kürzungen in der gesetzlichen — umlagefinanzierten — Rentenversicherung auszugleichen. Es gibt aber gute Gründe, dass ein stärker kapitalgedecktes System die Ungleichheit verstärkt und das individuelle Risiko erhöhtohne die versprochenen Vorteile zu bringen. ARGUMENTE  3/2010, Juss, S. 23ff., 2010
[HTML] M. Martens: Rentenreform in Griechenland: Ein verordnetes Erdbeben. FAZ.NET, 7.5.2010
[HTML] Rische zur Flexibilisierung des Übergangs von Arbeit in Rente. Deutsche Rentenversicherung Bund, 2010. • Rede des Präsi­denten der Deut­schen Renten­versi­cherung Bund, Herbert Rische, am 9.12.2010 • Renten­zugang sollte flexibler als bisher gere­gelt sein • schon das geltende Recht sehe eine Reihe von Rege­lungen zur Reali­sierung flexibler Über­gänge vom Erwerbs­leben in die Rente vor: Vorziehen und Hinaus­schieben des Renten­beginns, Zusatz­beiträge zur Vermei­dung von Renten­abschlägen und die Möglich­keiten der Teil­rente • bisher geringe Inan­spruch­nahme der Teil­rente • deshalb weiterer Hand­lungs­bedarf beim Hinzu­verdienst, der neben dem Bezug einer Teil­rente zulässig ist • die Hinzuver­dienst­grenzen müssten massiv verein­facht werden • die mit der Teil­rente verbun­denen Abschläge dürften die Rente aber letzt­lich nicht so niedrig ausfallen, dass sie durch Grund­siche­rungs­leis­tungen aufge­stockt werden müsste • für die Möglich­keit der Aufsto­ckung (durch Zahlung von Zusatz­beiträgen) sollte man den erforder­lichen Zusatz­beitrag über einen längeren Zeit­raum verteilt „ansam­meln”
[PDF] A. Börsch-Supan, M. Gasche: Kann die Riester-Rente die Rentenlücke in der gesetzlichen Rente schließen?[!] Report 201-210, MEA — Mann­heimer Forschungs­institut Ökonomie und Demo­graphi­scher Wandel, Juli 2010. • Die 2001 geschaf­fene Riester-Rente soll die Renten­lücke schließen, die durch die Anpas­sung der umlage­finan­zierten gesetz­lichen Rente an die demogra­fische Entwick­lung entstehen wird • hier wird unter­sucht, von welchen Faktoren das Gelingen abhängt • unter den gängigen Annahmen kann die Riester-Rente die Lücke beim Renten­zugang schließen, wenn 4% des Brutto­einkom­mens in einen Riester-Vertrag gespart werden • das Resultat hängt vor allem von der Verzin­sung des Riester-Kapi­tals und der Dyna­misie­rung der Riester-Renten­zahlung sowie der Anspar­zeit ab • weniger vari­abel reagiert das Riester-Renten­niveau auf die Renten­lauf­zeit (stei­gende Lebens­erwar­tung!) und die zeit­liche Vertei­lung des indi­vidu­ellen Erwerbs­einkom­mens über die Erwerbs­zeit • wenn die Renten­lücke nicht nur im Renten­zugangs­jahr geschlossen werden soll, sondern über die gesamte Renten­lauf­zeit eines Rent­ners, reicht ein Riester-Beitrags­satz von 4% bei realis­tischen Lohn­zuwachs­raten erst für dieje­nigen Jahr­gänge aus, die nach 2030 in Rente gehen
[PDF] F. Scheier, E. Hildebrandt: Arbeitszeit — eine wichtige Dimension für die Lebenslauf­perspektive?[!] Discus­sion Paper SP I 2010-506, Wissen­schafts­zen­trum Berlin für Sozi­alfor­schung (WZB), 2010. • Das Vorruhe­stands­gesetz von 1984 (Ruhe­stand ab 58 Jahren möglich) und das (Blüm'sche) Alters­teil­zeit­gesetz seit 1988 (Ruhe­stand ab 55 Jahren möglich) sollten den Arbeits­markt entlasten (ältere Erwerbs­lose treten ihren Ruhe­stand an und beziehen vorzeitig Alters­rente) • jedoch geringe Reso­nanz wegen der konkur­rierenden Alters­rente aufgrund von Arbeits­losig­keit („59er-Regelung”) — diese war für die Unter­nehmer oft günstiger und ermög­lichte stär­kere perso­nalpo­liti­sche Selek­tion • seit 1996 das „Gesetz zur Förde­rung der Teil­zeit­arbeit älterer Arbeit­nehmer und zur Korrektur der Früh­verren­tungs­praxis”, um einen wirk­lich glei­tenden Über­gang in den Ruhe­stand zu fördern • Alters­teil­zeit setzt voraus, dass Beschäf­tigte das 55. Lebens­jahr erreicht haben und mindes­tens die letzten 1080 Kalen­dertage (~ 3 Jahre - 2 Wochen) in einem sozi­alver­siche­rungs­pflich­tigen Beschäf­tigungs­ver­hältnis standen (auch Teil­zeit­beschäf­tigte) • kein Rechts­an­spruch, aber viel­fäl­tige Verein­barungen zwischen Tarif­vertrags- und Betriebs­parteien • wesent­lich häufiger umgesetzt in Betrieben mit entspre­chender Betriebs­verein­barung (bis zu knapp ¾) • die Alters­teil­zeit erfolgt im Einver­nehmen zwischen Arbeit­nehmer und Arbeit­geber • grund­sätz­lich eine Halbie­rung der bishe­rigen wöchent­lichen Arbeits­zeit — aber auf 2 Wegen möglich: a) als konti­nuier­liche Altersteilzeit mit verschie­denen Ausprä­gungen (Halb­tags­beschäf­tigung, Arbeit und Frei­stel­lung im tägli­chen, wöchent­lichen oder monat­lichen Wechsel); b) als Block­modell (Auftei­lung in Voll­arbeits- und Voll­frei­stel­lungs­phase mit dem Resultat eines vorzei­tigen Ausschei­dens aus dem Erwerbs­leben) • das Block­modell ist das vorherr­schende Modell • die Alters­teil­zeit kann aufgrund einer Betriebs­verein­barung bis zu 10 Jahre dauern • von der Bundes­agentur für Arbeit wird sie seit 1996 für max. 6 Jahre geför­dert (diese Förde­rung läuft für ab 2010 begon­nene Arbeits­verhält­nisse aus) • die Inan­spruch­nahme steigt • Vorschlag von C. Bark­holdt (2004): Reali­sierung der Weiter­arbeits­bereit­schaft und -möglich­keit bis zur gesetz­lichen Renten­alters­grenze über eine finan­zielle, infra­struk­turelle und organi­sato­rische Unter­stüt­zung für Pflege­zeiten, ehren­amtli­ches Engage­ment oder Weiter­quali­fizie­rung (kein Block­modell) • zentrale Voraus­setzung: Vorver­lage­rung des Zugangs­alters (z.B. ab 45) • Rege­lungen für den glei­tenden Über­gang in den Ruhe­stand gibt es in vielen europä­ischen Ländern, aber führen meistens nur zum vorge­zogenen Renten­eintritt • welt­weit arbeiten 40% der Arbeit­nehmenden nach dem offi­ziellen Renten­beginn noch in irgend­einer Form weiter (in Deutsch­land 5,1%) • bei den Selbst­stän­digen und mithel­fenden Fami­lien­ange­hörigen ist der Anteil 4-mal so hoch • seit 2001 aufgrund des Teil­zeit- und Befris­tungs­gesetzes (TzBfG) ein gesetz­licher Anspruch, die Arbeits­zeit redu­zieren zu können • Voraus­setzung: mindes­tens 6-monatige Beschäf­tigung in einem Betrieb mit mindes­tens 15 Arbeit­nehmer­Innen • Antrag ist spätes­tens 3 Monate vor dem geplanten Wechsel zu stellen • Ableh­nung aus „betrieb­lichen Gründen” möglich • die Verrin­gerung der Arbeits­zeit kann nicht befristet, sondern nur dauer­haft bean­tragt werden • kein Anspruch auf Rück­kehr zur Voll­zeit • im Rahmen der Tarif­partner­schaft o.ä. ist eine auf einen gewissen Zeit­raum befris­tete Arbeits­zeit­verrin­gerung möglich (Wahl­arbeits­zeit) • 2007 waren in Deutsch­land 26% der Beschäf­tigten in Teil­zeit beschäftigt: 45,8% der Frauen (in Ostdeutsch­land nur 27,8%) und 9,4% der Männer • Arbeits­zeit­konten sind die am weitesten verbrei­tete Form der Arbeits­zeit­flexi­bilisie­rung — entstanden aus der Diffe­renz zwischen tatsäch­licher und vertrag­licher Arbeits­zeit­dauer • beson­deres Modell der Lang­zeit- bzw. Lebens­arbeits­zeit­konten • 2 Arten: 1) optio­nale Zeit­konten für Zeit­entnahmen entspre­chend der indi­vidu­ellen Lebens­situ­ation, 2) Lebens­arbeits­zeit­konten sind alters­bezogen und werden ausschließ­lich zum Ende des Arbeits­lebens fällig • beide noch wenig verbreitet, aber anstei­gend • in den Nieder­landen können mit der „levensloop­regeling” die Beschäf­tigten einen Teil ihres Gehalts (bis zu 12%, oder entspre­chende Zeit) für alle Arten von Zeit­bedarfen während des Lebens­laufs ansparen und zu einem späteren Zeit­punkt einsetzen • bisher nur theore­tische Konzepte: Sozi­alerb­schaft (steuer­finan­ziertes Start­kapital zu Beginn des Erwach­senen­alters zur Absiche­rung gegen Einkom­mens­armut), Akti­vitäts­status (finan­zielle Absi­cherung eines mehr­jäh­rigen Wech­sels zwischen erwerbs­tätiger Produk­tivar­beit, Ausbil­dungs­zeit und gemein­nütziger Beur­laubung), Arbeits­lebens­versiche­rung (Modell der Über­gangs­märkte zum Nach­einander verschie­dener Schwer­punkt­setzungen), Ziehungs­rechte (Recht, über den gesamten Lebens­verlauf Auszeiten vom Erwerbs­leben zu nehmen), Lebens­arbeits­zeit (Arbeits­dauer des Einzelnen — unter Einbe­ziehung von Ausbil­dungs­zeiten und famili­ären wie sozi­alen Verpflich­tungen — wird ins Verhältnis zur gesamten Lebens­arbeits­zeit gestellt) • Untersu­chungen der Zeit­auftei­lungs­wünsche • für das höhere Alter wünscht sich die Mehr­heit (47%), aktiv im Erwerbs­leben zu stehen, aber mit redu­zierter Arbeits­zeit und zeiti­gerem Erwerbs­austritt • nur 21% streben eine ganz­tägige Beschäf­tigung bis zum gesetz­lichen Erwerbs­austritt an • Rothkirch et al. (2005): 74% möchten früher als mit 65 Jahren in Rente gehen, 22% bis dahin arbeiten und 4% darüber hinaus • die meisten haben Wünsche nach kürzeren Arbeits­zeiten, die aber breit gefä­chert sind • Moder­eggers (2005) Vorschlag zur biogra­fieorien­tierten Arbeits­zeit:
Phase 1Nach der Ausbil­dung bis zur Fami­lien­grün­dung ca. 40 Stunden pro Woche
Phase 2Fami­lien- und Weiter­bildungs­phase ca. 30 Stunden pro Woche
Phase 3Nach der Fami­lien­phase ca. 40 Stunden pro Woche
Phase 45 bis 10 Jahre vor der Rente Entnahme aus Lang­zeit-­/Lebens­arbeits­zeit­konto
[HTML] AntjeS: Rente: Der Bundes­zuschuss, der gar keiner ist . . .. . . oder wie sich der Staat bedient. www.duckhome.de, 2010
[PDF] F. Pfeiffer, K. Reuß: Intra- und internationale Umverteilungseffekte in der bundesdeutschen Alterssicherung auf Basis humankapital-theoretischer Überlegungen. Discussion Paper No. 08-010, ZEW, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, 2010. • Vergleich von Kosten und Nutzen von kompen­sierenden Inves­titi­onen in das Human­kapital zu unter­schied­lichen Phasen im Lebens­zyklus • durch „Bildungs­inves­titi­onen” kann das Human­kapital zielge­richtet gestei­gert werden mit posi­tiven Wirkungen auf die Arbeits­verdienste • Ergebnis: um die Ungleich­heit der Lebens­einkommen inner­halb einer Gene­ration zu verrin­gern, sind bis zum Alter von 18 Jahren kompen­sierende Bildungs­inves­titi­onen, im Alter darüber finan­zielle Trans­ferleis­tungen besser geeignet • von Bildungs­inves­titi­onen im Vorschul­alter kann man dank des Fähig­keiten­multipli­kators der Kind­heit die größten Erträge erwarten • inter­genera­tional könnten von den steuer­finan­zierten zusätz­lichen Bildungs­inves­titi­onen im Vorschul­alter bereits die Geburts­jahr­gäge ab 1975 durch höhere Alters­renten profi­tieren • gene­rell sind vorsor­gende Maßnahmen zur Verbes­serung der Produk­tivität und zur Reduk­tion von Ungleich­heit kosten­güns­tiger als nach­träg­liche Korrek­turen des Einkom­mens • kogni­tive Fähig­keiten: Gedächt­nisleis­tung, Infor­mations­verarbei­tungsge­schwin­digkeit, logi­sches Denkver­mögen, sprach­liche Bega­bung und allge­meine Problem­lösungs­fähig­keiten • nicht­kogni­tive Fähig­keiten: Durch­halte­vermögen, Selbst­regu­lation, Frei­zeit-, Gegen­warts- und Risiko­präfe­renzen • z.B. für den akade­mischen Erfolg spielt Selbst­diszi­plin eine größere Rolle als der Intel­ligenz­quotient • Inves­titi­onen in das Human­kapital haben in der frühen Kind­heit eine kriti­sche Bedeu­tung, die sich mit zuneh­mendem Alter und fort­schrei­tender Entwick­lung stei­gert (Fähig­keiten­multi­plikator) • Abb. 1: kogni­tiver und nicht kogni­tiver Lern­multi­plikator • Abb. 2: Entwick­lung kogni­tiver und nicht kogni­tiver Fähig­keiten im Lebens­zyklus • Abb. 3: die Human­kapi­talbil­dung von Gering- und Hoch­qualifi­zierten im Lebens­zyklus • Abb. 4: opti­male Bildungs­inves­titi­onen ab dem Alter von 18 Jahren im Lebens­zyklus • Tabelle 1: Maßnahmen zur Reduk­tion von Ungleich­heit im Lebens­zyklus (Renten­umver­teilung, Bildungs­umver­teilung, renten­finan­zierte Bildungs­inves­tition) • Abb. 5: Kosten von Maßnahmen zur Ungleich­heits­reduk­tion: alters­abhän­gige kompen­sierende Bildungs­inves­titi­onen und Renten­subven­tion • Abb. 6: prognos­tizierte Bevöl­kerungs­entwick­lung 2007–2050 [!] • Abb. 7: Prognose des Rentner­quotienten 2007–2050 [Wichtig !]: Absen­kungs­effekte 2012 und 2023 durch verein­fachende Anhe­bung des Renten­eintritts­alters in einer einzigen Periode → die demogra­fisch bedingte Dynamik des Rentner­quotienten lässt sich damit nicht aufhalten • … • Abb. 10: Prognose des Pro-Kopf-Erwerbs­täti­genein­kommens mit und ohne Reform (zusätz­liche Bilduns­ves­titi­onen) • Abb. 11: Prognose des aktu­ellen Renten­wertes mit und ohne Reform
[PDF] Damian Fichte: Versicherungsfremde Leistungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung und ihre sachgerechte Finanzierung[!]. Die Zuweisungen des Bundes an die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) sind seit Jahren die größte Ausgabenposition im Bundeshaushalt. Aus finanzwissenschaftlicher und ordnungspolitischer Sicht ist die Zuweisung allgemeiner Haushaltsmittel des Bundes an die GRV sachgerecht, wenn sie der Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen dienen. In der Schrift 107 versucht das Institut daher, sämtliche versicherungsfremde Leistungen in der GRV zu ermitteln und zu prüfen, inwieweit eine sachgerechte Finanzierung durch Bundeszuweisungen gewährleistet ist. Darüber hinaus werden alle versicherungsfremden Leistungen auf ihre Notwendigkeit überprüft.  „Es verbleibt derzeit eine Unterdeckung von schätzungsweise rund 7 Mrd. Euro.” „Die Beitragszahler werden auf diese Weise derzeit mit einem um etwa 0,8 Prozentpunkte überhöhten Beitragssatz übermäßig belastet”. Heft 107 der Schriftenreihe des Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler e.V., DSi Deutsches Steuerzahlerinstitut, Januar 2011
[Folien /Dias] U. Reineke: Bundesmittel und Bundeszuschüsse an die gesetz­liche Renten­versiche­rung (Folien)[!]. Aufgaben, Bedeutung und Entwick­lung. Deut­sche Renten­versi­cherung Bund, 2010
[PDF] OECD: Pensions at a Glance 2011:[!] Retirement-income Systems in OECD and G20 Countries. OECD Publishing, 2011
[PDF] Markus Lüngen, Guido Büs;chen, Karl Lauterbach: Anmerkungen zum Konzept einer Bürgerversicherung in der Krankenversicherungf. Der Artikel beschreibt die Kernpunkte für ein aktuelles Modell der Bürgerversicherung in der deutschen Kranken­versicherung aus Sicht der SPD vor dem Hintergrund der damaligen Arbeiten der „Kommission für Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme”, deren Gutachten im Jahr 2003 vorgelegt worden ist. Für die konkreten Modell­berechnungen und die empirische Schätzung der verschiedenen Einzelbeiträge benutzt der Beitrag den aktuellen Datenbestand des Sozioökonomischen Panels (SOEP) aus dem Jahr 2010. Der Beitrag endet mit einer Diskussion über die Höhe des Bürgerbeitrags.  In: U. Repschläger, C. Schulte, N. Osterkamp (Hrsg.): BARMER GEK, Gesundheitswesen aktuell 2011, Beiträge und Analysen, 2011
[HTML] AFP/dpa/dma: Vorruhestand: Rentenabschläge erreichen Rekordniveau. WELT-ONLINE, 4.1.2011. • 2009 gingen 41,2% der Männer und 48,7% der Frauen vorzeitig in Rente • der Renten­beginn war bei den Frauen um durch­schnitt­lich 44,43 Monate und bei den Männern um 32,78 Monate vorge­zogen • wegen Abschlägen aufgrund vorzeitigen Renteneintritts erhalten die Männer durch­schnitt­lich im Monat 127,44 € weniger, die Frauen 105,35 € weniger • aufgrund stei­gender Lebens­erwar­tung hat sich die Renten­bezugs­dauer im Westen zwischen 1960 und 2009 von durch­schnitt­lich 9,6 Jahren auf 16,2 Jahre verlän­gert • das Renten­ein­tritts­alter liegt aktuell bei durch­schnitt­lich 61 Jahren
[PDF] Arbeitszeit — Grundformen der Arbeitszeit­gestaltung 13: Arbeits­zeit­konto. Minis­terium für Arbeit, Inte­gration und Sozi­ales des Landes Nord­rhein-West­falen, 2011. • Ein grund­legendes Element flexibler Arbeits­zeiten • es werden Abwei­chungen der tatsäch­lichen von der verein­barten Arbeits­zeit konten­mäßig festge­halten • ein Guthaben wird auf- oder abge­baut und muss inner­halb eines festge­setzten Zeit­raums (meist 1 Jahr) ausge­glichen werden (z.B. durch Gewäh­rung von Frei­zeit) • die arbeits­vertrag­liche Wochen­arbeits­zeit wird dabei nicht verän­dert • sie unter­scheiden sich von Lang­zeit­konten dadurch, dass sie auf den kurz- bis mittel­fris­tigen Ausgleich abzielen • die Entloh­nung erfolgt auch bei schwan­kender geleis­teter Arbeits­zeit stetig • bei einem vorzei­tigen Ausscheiden aus dem Unter­nehmen soll das Konto entspre­chend ausge­glichen werden • sinn­voll ist es, maxi­male Guthaben wie auch maxi­male Minus­stunden zu verein­baren • eine Sonder­form ist das Ampel­konto: der normale Bereich um den Null­saldo herum ist der „grüne Bereich”, ab einer gewissen Über- bzw. Unter­schrei­tung folgt der „gelbe Bereich”, und ober­halb bzw. unter­halb dessen der „rote Bereich” • im „gelben Bereich” werden Maßnahmen verein­bart, um das Zeit­konto auszu­gleichen, und im „roten Bereich” werden eine Frei­zeit­entnahme oder ein indi­vidu­eller Zeitaus­gleich verein­bart • damit soll verhin­dert werden, dass sich ein nicht mehr auszu­glei­chender Saldo aufbaut • Vorteile für Beschäf­tigte: Mitent­schei­dung über die persön­liche Arbeits­zeit, verbes­serte Verein­barkeit von Familie und Beruf • Vorteile für die Unter­nehmen: • Feinab­stim­mung zwischen Arbeits­anfall und Arbeits­kräf­teein­satz • opti­male Reak­tion auf schwan­kende Auftrags­lagen • Vermei­dung unpro­duktiver Leer­zeiten • Senkung der Personal­kosten, da die Über­stun­denver­gütung entfallen kann • Hebung der Arbeits­moral;  [PDF] Arbeits­zeit — Grund­formen der Arbeits­zeit­gestaltung 14: Lang­zeit­konto/Lebens­arbeits­zeit­konto. • Es werden Guthaben über einen längeren Zeit­raum ange­spart (mindes­tens über ein Jahr), und mittel- bis lang­fristig durch spezi­elle Verwen­dungs­zwecke bei fortlau­fendem Entgelt wieder ausge­glichen • Lang­zeit­konten sollen die Arbeits­zeit inner­halb des Erwerbs­lebens flexi­bili­sieren • Lebens­arbeits­zeit­konten sind auf eine Verkür­zung der Arbeits­zeit bis zum Ruhe­stand ausge­richtet • es gibt auch noch Lern­zeit­konten für Weiter­bildung und Quali­fizie­rung • Lang­zeit­konten werden in Entgelt geführt (Zeit­wert­konten) • außer Arbeits­stunden können auch Prämien gutge­schrieben werden • während der Frei­stel­lungs­zeit bleiben die Rechte und Pflichten von Arbeit­geber und Beschäf­tigten bestehen, insbe­sondere auch der Versi­cherungs­schutz • die Ansprüche sind vererbbar und auch für einen Arbeit­geber­wechsel gere­gelt • eine Absiche­rung gegen Insol­venz ist vorge­schrieben • während die Unter­nehmen zwar von der erhöhten Flexi­bilität bei Auftrags­schwan­kungen profi­tieren, sind doch die Einfüh­rungs- und Admini­stra­tions­kosten hoch • Vorteile für Beschäf­tigte sind die höhere Zeit­souve­ränität und die Ermög­lichung indi­vidu­eller Frei­zeit­wünsche
[HTML] WikipediA: Wertschöpfungsabgabe. 2011. • Unter der Wert­schöp­fung eines Unter­nehmens versteht man den durch die Unter­nehmens­tätig­keit erzielten Zuwachs an Werten des Endpro­dukts über die Werte der Ausgangs­produkte • heutige Abgaben für die Sozi­alver­siche­rung, also auch die vom Arbeit­geber zu entrich­tenden Anteile, (in Deutsch­land) als prozen­tualer Anteil der Lohn­summe eines Betriebes • diese Berech­nungs­grund­lage belastet einseitig den Faktor Arbeit bei der Finan­zierung der Sozi­alver­siche­rung und erschwert daher tenden­ziell die Schaf­fung neuer Arbeits­plätze • mit einer Wert­schöp­fungs­abgabe soll die Berech­nungs­grund­lage der Sozi­alab­gaben verbrei­tert werden, und die Kapi­talein­kommen sollen solcherart für die Finan­zierung der Sozi­alver­siche­rung heran­gezogen werden • die Wert­schöp­fungs­abgabe wird im Rahmen der Bürger­versiche­rung disku­tiert und soll dort inte­griert werden
[HTML] S. Dohrn: Wertschöpfungsabgabe in Österreich: Sozialabgaben auf Gewinne und Abschrei­bungen. Inter­view mit Dr. Markus Marter­bauer. vorwärts.de, 17.3.2011. • Weil der Lohn­anteil am Volks­einkommen sinkt, sollen Kapi­talein­kommen zur Finan­zierung der Sozi­alver­siche­rung einbe­zogen werden • zöge man die gesamte Wert­schöp­fung eines Unter­nehmens heran, würden die gesamten Löhne, Gewinne, Zinser­träge und Abschrei­bungen erfasst • Folge: es würden nicht mehr die kapital­inten­siven Betriebe begüns­tigt und die forschungs- und personal­inten­siven belastet • „wir müssen auf das Problem des lohnba­sierten Sozial­staats reagieren” • es geht nur um gering­fügige Verschie­bungen bei der Finan­zierung • man darf nicht auf einen Schlag alles umstellen • es für einen kleinen Bereich auspro­bieren: der Fami­lien­lasten­ausgleichs­fonds • in den Fami­lien­lasten­ausgleichs­fonds zahlen Unter­nehmen derzeit 4% der Brutto­lohn­summe ein • bei einer Umstel­lung würden sie 2% Wert­schöp­fungs­abgabe zahlen
[HTML] D. Siems: OECD-Studie: Industrienationen verlängern die Lebensarbeitszeit. WELT-ONLINE, 17.3.2011.
[HTML] M. Thieme: "Ein Beispiel politischer Korruption".[Wichtig !] Trans­parency Inter­national kriti­siert Walter Riester und Bert Rürup wegen Masch­meyer-Geschäften. Berliner Zeitung, 9.4.2011
[PDF] M. Gasche, S. Kluth: Auf der Suche nach der besten Rentenanpassungsformel.[Wichtig !] mea — Mann­heim Research Insti­tute for the Econo­mics of Aging, Mai 2011. Anpassungsformeln • Der seit 2004 gültige und 2007 um den Nachhol­faktor erwei­terte Mecha­nismus zur jähr­lichen Renten­anpas­sung gilt als als zu kompli­ziert und nicht nach­voll­ziehbar • alter­native Renten­anpas­sungs­formeln: vor allem eine Anpas­sungs­formel mit Lohn­anpas­sung, ergänzt um einen Nach­haltig­keits­faktor — sie ist einfach, bere­chenbar, sorgt für eine Betei­ligung der Rentner am Produk­tivitäts­fort­schritt, bewirkt ein ausge­wogenes Verhältnis zwischen Beitrags­satz­stabi­lisie­rung und Renten­niveau­stabi­lisie­rung, begrenzt die Ungleich­behand­lung der Gene­rati­onen und sorgt für Selbst­stabi­lisie­rung • S. 11: der Nach­haltig­keits­faktor von α=0,25 in der Status-quo-Formel sollte unter Einbe­ziehung der Rente mit 67 und der Annahme einer stei­genden Erwerbs­beteili­gung von Frauen und Älteren die Beitrags­ziele sicher­stellen • andere Renten­anpas­sungs­formeln, die sich an der Lohn­summen­entwick­lung oder der Infla­tions­rate orien­tieren, sind weniger geeignet: sie bilden die demo­grafi­sche Entwick­lung nicht ange­messen ab • S. 4: Orien­tierung der regel­gebun­denen Dyna­misie­rung: entweder Lohn­anpas­sung (Produk­tivi­täts­fort­schritt soll der Bevö­kerung als Ganzes und damit auch den Rent­nern zugute kommen) oder Infla­tions­anpas­sung (Rente soll ledig­lich vor Entwer­tung geschützt werden) • S. 5: Umver­teilungs­ziele? eine Einkom­mens­umver­teilung inner­halb des Renten­systems ist proble­matisch, da sie den Steuer­charakter der Beiträge erhöht und dem Äqui­valenz­prinzip wider­spricht • Einkom­mens­umver­teilung über das Transfer­system (Grundsi­cherung) ist zielge­nauer • in einer erwei­terten Inter­preta­tion heißt Teil­habe­äqui­valenz: die Summe der geleis­teten Beiträge soll in einem konstanten Verhältnis zur Summe der über die gesamte Renten­zeit erhal­tenen Zahlungen stehen • danach könnte eine inter­perso­nelle Umver­teilung inner­halb der Renten­versi­cherung eine Gleich­behand­lung erst herstellen, z.B. für die gerin­gere Renten­bezugs­dauer der Gering­verdiener aufgrund ihrer gerin­geren Lebens­erwar­tung • das Prinzip der peri­oden­bezo­genen Teil­habe­äqui­valenz verletzt das Prinzip der „renten­zeit­bezo­genen Teil­habe­äqui­valenz” aufgrund der Unter­schiede in den Verhält­nissen der Barwerte • prak­tische Probleme: Versuche, die Renten­bezüge nach Einfluss­krite­rien auf die Lebens­erwar­tung zu „kali­brieren” werden im Ergebnis nicht die gewüschte volle Äqui­valenz bringen • eine Umver­teilung über die Renten­formel (d.h. die Rentenan­sprüche) geht besser und zielge­nauer, indem man z.B. die Entgelt­punkte entspre­chend auf- bzw. abwertet • da die Rentenan­sprüche in Entgelt­punkten ausge­drückt werden, erfolgt die Dyna­misie­rung der Renten und der Rentenan­sprüche mit der gleichen Rate — das müsse nicht zwin­gend so sein: Infla­tions­anpas­sung der Renten = Abkop­pelung vom Produk­tivi­täts­fort­schritt • Lohn­anpas­sung bedeutet immer Teil­habe am Produk­tivi­täts­fort­schritt • der Riester-Faktor misst die Verän­derung der Alters­vorsor­gebe­lastung der Arbeit­nehmer (wobei unter­stellt wird, dass die Arbeit­nehmer auch den aktuell förder­fähigen Alters­vorsorge­anteil=Riester­rente ansparen) • alte Schutz­klausel (bzgl. Beitrags­satz- und Nach­haltig­keis­faktor) zusammen mit der Renten­garantie hatten bis 2011 einen Nachhol­berg aufge­türmt, der in jedem Jahr zu Mehraus­gaben der RV von 10 Mrd. € führt • S. 15: inter­nati­onal ist die Preis­indexie­rung der Renten weiter verbreitet als die in Deutsch­land prakti­zierte reine Lohn­anpas­sung • Misch­systeme von Infla­tions- und Lohn­anpas­sung gibt es in Finn­land, Malta, Schweiz und Ungarn • Stabi­litäts­ziele: Beitrags­satz­stabi­lität, Renten­niveau­stabi­lität, demo­grafi­sche System­stabi­lität und konjunk­turelle System­stabi­lität • S. 23: Beitrags­satz in einer stili­sierten umlage­finan­zierten Renten­versi­cherung = durch­schnitt­liches Renten­niveau · Rent­nerquo­tient, wobei durch­schnitt­liches Renten­niveau = Durch­schnitts­rente / beitrags­pflich­tiges Einkommen Simulation • S. 29ff.: eigenes Simula­tions­modell der Autoren zur Prognose • S. 32: Abb. 1: Beschäf­tigte und Rentner sowie Rent­nerquo­tient bis 2060 • die Zahl der Beschäf­tigten sinkt von ca. 32 Milli­onen 2010 bis 2030 auf weniger als 27 Milli­onen, bis 2050 auf 23 Milli­onen • die Zahl der Rentner über­steigt ab 2030 die Zahl der Beschäftigten und nimmt in den 2040ern wieder ab • demnach steigt der Rent­nerquo­tient von derzeit rund 0,6 (= 1⅔ Beschäf­tigte auf 1 Rentner) auf> 1,0 (= 1 Beschäf­tigter auf 1 Rentner) im Jahr 2030, liegt 2050 bei über 1,1 (= 0,9 Beschäf­tigte auf 1 Rentner) und bleibt dann nahezu konstant • Entwick­lung von Beitrags­satz und Brutto­renten­niveau:
JahrBeitrags­satzBeitrags­satz-Ziel Brutto­renten­niveauBrutto­renten­niveau-Ziel
201019,9%49%
202020,9%≤20%45%≥46%
203023,8%≤22%41%≥43%
2040
205025,0%39%
• S. 33: Abb. 2: Beitrags­satz und Brutto­renten­niveau im Status quo • S. 40, bei unter­schied­lichen Renten­anpas­sungs­formeln: Abb. 3: Brutto­renten­niveau, Abb. 4: Beitrags­satz
 
• ausge­wählte Formel: Löhne + Nach­haltig­keits­faktor mit α=0,5 • S. 41: Lohn­summen­anpas­sung, Infla­tions­anpas­sung und Demo­grafi­scher Faktor verfügen über keine inhärente Stabi­lisie­rung • S. 42: Abb. 5: Beitrags­satz bei unter­schied­lichen Renten­anpas­sungs­formeln mit Renten­niveau­siche­rungs­ziel 40%
Impliziteimplizite Steuer = Unter­schieds­beitrag, um den der Beitrag den Wert der damit erwor­benen Ansprüche über­steigt • es handelt sich um eine Zwangs­abgabe ohne Gegen­leis­tung und auch um ein Maß für die ökono­mischen Anreize zur Umge­hung der Sozi­alver­siche­rungs­abgaben (Flucht in Selbst­ständig­keit, Mini-Jobs) • die impli­zite Steuer­zahlung Tti des Beitrags­zahlers i im Jahr t = Diffe­renz aus Beitrags­zahlung Ct - Barwert der in t im Alter At erwor­benen Rentenan­sprüche Dt, die ab einer späteren Periode s für die Dauer der ferneren Lebens­erwar­tung LE vom Renten­eintritts­alter REA an bis zum Tod (REA+LE) ausge­zahlt werden:
Tt i = Ct - Σs=t+REA-At t+REA-At+LE   Ds(t) i
Πj=t+1 s (1+zj)
wobei z = Diskon­tierungs­satz (Markt­zins­satz)
• im deut­schen Renten­system ist der Wert der Rentenan­sprüche in der Periode s = Wert der Rentenan­sprüche in Periode t + jähr­liche Renten­anpas­sungs­rate θ:
Tt i = Ct - Σs=t+REA-At t+REA-At+LE   Ds(t) i · Πj=t+1 s(1+θj)
Πj=t+1 s (1+zj)
• im deut­schen Renten­system werden die Rentenan­sprüche durch Entgelt­punkte reprä­sentiert • bis auf das Alter einer Person zum Zeit­punkt t und ihrer Rest-Lebens­erwar­tung sind alle anderen Determi­nanten des impli­ziten Lohn­steuer­satzes zum Zeit­punkt t „System­größen” also für alle gleich • Simu­lation des impli­ziten Steu­erver­laufs ergibt: der impli­zite Steu­eran­teil an den Beiträgen ist umso größer, je jünger der Beitrags­zahler (da die Renten­zeit noch weit entfernt ist, ist die Verzin­sung der Ansprüche nied­riger — kurz vor Renten­eintritt ist der impli­zite Steu­eran­teil gering, da die Diffe­renz der kurzen Anspruchs­zunahme zum Markt­zins abge­sunken ist) • S. 47: Abb. 6: Impli­ziter Steuer­satz für verschie­dene Renten­anpas­sungs­formeln für Männer in West­deutsch­land 2010, 2030 und 2050 • die impli­zite Rendite gilt als Maß für die inter­genera­tiven Vertei­lungs­effekte: für ein reprä­senta­tives Mitglied i der GRV eines Geburts­jahr­gangs j ist die impli­zite Rendite ij derje­nige Abzin­sungs­satz, bei dem der Barwert aller Beiträge - Barwert aller Renten gerade null wird • maßgeb­lich dafür sind die Lohn­steige­rungs­raten in der Erwerbs­zeit und die Renten­anpas­sungs­raten in der Renten­zeit des Versi­cherten, sowie der jewei­lige Beitrags­satz • bei der Renten­anpas­sungs­formel im Status quo ist die impli­zite Rendite für den älte­sten betrach­teten Geburts­jahr­gang 1940 am größten (damals waren die Beiträge noch niedrig, und die älteren Jahr­gänge sind von der Renten­niveau­senkung durch die Renten­reformen nicht so betroffen) • die Geburts­jahr­gänge der 1960er Jahre haben die geringste Rendite • für spätere Geburts­jahr­gänge steigt sie wieder (stei­gende Lebens­erwar­tung), aber für die jüng­sten Jahr­gänge wirken die erwar­teten hohen Beitrags­sätze rendite­dämp­fend • Frauen haben eine höhere Rendite • S. 52: Abb. 7: kohor­tenspe­zifi­sche impli­zite Renditen für unter­schied­liche Renten­anpas­sungs­formeln • fast die glei­chen ausge­wogenen Ergeb­nisse wie mit der Status-quo-Formel können mit einfa­cheren Formeln erzielt werden: Kombi­nation aus Lohn­anpas­sung und Beitrags­satz­faktor bzw. Kombi­nation aus Lohn­anpas­sung und Nach­haltig­keits­faktor mit α=0,5Fazit (S. 53): „Die derzei­tige Renten­anpas­sungs­formel ist also besser als ihr Ruf. Man könnte sie aber — ohne hinsicht­lich der Ergeb­nisse Abstri­che machen zu müssen — verein­fachen, indem man den Beitrags­satz­faktor streicht und im Nach­haltig­keits­faktor α=0,5 setzt. Ein α mit dem Wert 0,5 ließe sich leichter begründen als der derzei­tige Wert von 0,25, da α=0,5 eine „faire” Vertei­lung der demo­graphi­schen Last auf Beitrags­zahler und Rent­ner erreicht. Zudem sollten in der verein­fachten Formel für die Lohn­orien­tierung nur die versiche­rungs­pflich­tigen Löhne rele­vant sein.”
[HTML] Merkel für einheitliches Rentenalter in Europa. 2DF heute.de wirtschaft, 18.5.2011
[HTML] H. Krump: Fünf Fragen an: Wolfgang Strengmann-Kuhn. DasParlament  Nr. 22–23, 30.5.2011
[HTML] W. Mulke: Unanfällig für Kriege und Krisen: Vor 100 Jahren wurde der Sozial­staat mit der Reichs­versi­cherungs­ordnung festge­schrieben. Märkische Allgemeine, 3.6.2011
[HTML] Immer mehr Selbstständige beziehen Hartz IV. Hamburger Abendblatt, 14.6.2011. • Zehntau­sende haben weniger als 400 € im Monat • rechnen sich die Selbst­stän­digen arm? • Heinrich Alt, Vorstands­mitglied der Bundes­agentur: „Die Beur­teilung darüber, ob ein Selbst­stän­diger tatsäch­lich hilfebe­dürftig ist, … , ist eher etwas für steuer­fach­liche Fein­schmecker als für Sach­bear­beiter im Jobcenter” • Wirt­schafts­weiser Franz warnt vor neuer Alters­armut • Franz fordert, Selbst­stän­dige zur Vorlage eines Renten­versiche­rungs­schutzes zu verpflichten • der Präsi­dent der Deut­schen Renten­versi­cherung, Herbert Rische, fordert schon länger, dass auch Selbst­stän­dige in die gesetz­liche Renten­kasse einzahlen • einer DIW-Studie zufolge erhielten Neurentner 2009 in West­deutsch­land 150 € weniger und in Ostdeutsch­land 220 € weniger Alters­bezüge als die Bestands­rentner • 10 Jahre zuvor habe der Unter­schied nur die Hälfte betragen
[PDF] Bernd Raffelhüschen, Stefan Moog, Johannes Vatter: Studie: Fehlfinanzierung in der deutschen Sozialversicherung. Die Übereinstimmung von Beitragszahlung und Leistungsanspruch stellt für die Sozialversicherung einen elementaren Grundsatz dar (Äquivalenzprinzip). Faktisch wird das Äquivalenzprinzip jedoch an zahlreichen Stellen und auf verschiedene Weisen durchbrochen. Als Folge kommt es in den einzelnen Sozialversicherungszweigen zu einer nicht unerheblichen Fehlfinanzierung. Ausgangspunkt der Fehlfinanzierung in der Gesetzlichen Rentenversicherung sind die zahlreichen versicherungsfremden Leistungen. Schlussfolgerungen: 1) durch eine Reduzierung unwesentlicher versicherungsfremder Leistung ergeben sich in Teilen der Sozialversicherung erhebliche Finanzierungsspielräume. 2) eine systematische Bemessung der Steuermittel am Umfang der weiterhin bestehenden versicherungsfremden Leistungen würde das Äquivalenzprinzip in der Sozialversicherung nachhaltig stärken. 3) ein Abbau umverteilungspolitisch motivierter Fehlfinanzierungs­tatbestände innerhalb der Sozialversicherung und eine Kompensation im Rahmen des Einkommensteuer- und Transferwesens würde den der Umverteilungspolitik zugrunde liegenden Gerechtigkeitsprinzipien entsprechen und das Abgabensystem transparenter gestalten. 4) eine ebenmäßige Verteilung der demografischen Zusatzlasten auf mehrere Generationen erscheint auch unter Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips geboten. FORSCHUNGSZENTRUM GENNERATIONENVERTRÄGE, Juni 2011
[HTML] M. Martens: Griechenland: Sparen ohne Überlebensgarantie. Die Staats­schulden sind nicht Grie­chen­lands einziges Problem — die Inves­titions­bedin­gungen sind dort etwa so gut wie in Papua-Neu­guinea. Dabei hat noch nie zuvor ein Mitglied der Euro­zone in so kurzer Zeit sein Budget­defizit in einem solchen Umfang redu­ziert. FAZ.NET, 21.6.2011;  [JPEG-Grafik] Griechen­land im Griff der Krise: Vergleich der Schulden, Zinsen, Staats­defizite, Leis­tungs­bilanz­defizite, Lohn­stück­kosten;  [JPEG-Grafik] Vergleich von Urlaub, Einkommen, Rentenalter, Arbeitslosen
[HTML] Vor zehn Jahren wurde die Riester-Rente eingeführt, um die Altersvorsorge zu ergänzen. Denn das Niveau der gesetzlichen Rente wird weiter sinken. Die freiwillige Riester-Rente soll diese Lücke füllen. Hat sie sich bewährt? Ein Fazit. Berliner Zeitung, 24.6.2011
[HTML] E. Roth: Rechnung mit Unbekannten. Die Riester-Rente kostet den Steuerzahler Jahr f�r Jahr Milliarden von Euro. Doch wer von dem Geld wirklich profitiert und ob die Ziele erreicht wurden, weiß die Regierung gar nicht. Eine Spurensuche. Berliner Zeitung, 24.6.2011
[HTML] Riester kostet den Staat Milliarden[!]. ▪T▪ Online, 24.6.2011. • In den 10 Jahren seit Riester-Einfüh­rung fast 8,7 Mrd. € • bis 2015 weitere 17,3 Mrd. € (ergibt 4,325 Mrd. € / Jahr) • außerdem allein in den ersten 5 Riester-Jahren auf 635 Mio. € an Steuer­zahlungen verzichtet • keine Erfolgs­kontrolle • Kornelia Hagen (DIW) sagt, die Daten­lage sei ekla­tant unzurei­chend
[PDF] B. Ebbinghaus, T. Wiß: Taming pension fund capitalism in Europe: collective and state regulation in times of crisis. Transfer: European Review of Labour and Research 17:15, 2011. • Die jüngste Finanz­markt­krise führte zu erheb­lichen Wertver­lusten vieler Pensions­fonds in Europa • dies offen­bart die Probleme einer Verla­gerung der Verant­wortung für Alters­vorsorge auf private Akteure ohne ausrei­chende Regu­lierung • die Auswir­kungen der Krise auf die Renten­fonds­entwick­lung und die zukünf­tigen Alters­einkommen hängen von adäquaten Regu­lierungs- und Steue­rungs­kapazi­täten ab • der europä­ische Vergleich zeigt bedeu­tende Unter­schiede im Ausmaß des Pensions­fonds­kapita­lismus und dessen Regu­lierung • wir vergleic­chen die Ausge­stal­tung von privaten Zusatz­renten in 6 Ländern (Däne­mark, Deutsch­land, Großbri­tannien, Nieder­lande, Schweden und Schweiz) und analy­sieren die unter­schied­lichen Reak­tionen dieser Renten­systeme auf die Krise • während höhere Beiträge und ausge­setzte Indexie­rung nur kurz­fris­tige Maßnahmen sind, werden die lang­fris­tigen Folgen für Indivi­duen vor allem Renten sein, die nied­riger sind als ursprüg­lich erwartet • für Unter­nehmen, Pensions­fonds, Tarif­vertrags­parteien und den Staat ergibt sich deshalb die Notwen­digkeit, die Invest­ment­strate­gien und Steue­rungs­kapazi­täten zu verbes­sern • the minimum interest rate for Riester plans based on insurance contracts is 2.25 percent per year • the recent financial market crisis led to major losses among many pension funds across Europe • funded pension systems in OECD countries lost US$ 5.4trn with an average reduction of 20–25 percent in the value of assets • the crisis highlights the problems of shifting responsibilities to private actors without proper regulation • the effects of crisis are still present, undermining the expected long-term growth of, but also trust in, funded pensions • the consequences: workers might possibly have to postpone retirement (longer working life) or pay higher contributions in the event that their pension fund is not applying life-cycle investments which shift assets to more secure investments as retirement approaches
[PDF] Karl Pristl: Betriebliche Altersversorgung in Baden-Württemberg. Statistische Daten zur privaten Altersvorsorge stehen in der amtlichen Statistik bisher nur aus der im 4-jährigen Turnus durchgeführten Arbeitskosten­erhebung zur Verfügung. Die aktuellste Statistik hierzu stammt aus dem Jahr 2008. Bereits 2004 waren Fragen zur betrieblichen Altersversorgung Teil des Erhebungsprogramms. In der Arbeitskosten­erhebung 2008 wurde dieser Fragenkomplex überarbeitet und insofern ergänzt, dass neben den Kosten der Altersversorgung auch die Anwartschaften der Belegschaft auf Leistungen der bAV erhoben wurden. Rund 3.600 Unternehmen haben an der Arbeitskosten­erhebung teilgenommen.
• S. 37: Aufwendungen je Vollzeiteinheit und Jahr für die betriebliche Altersversorgung:
Aufwendun­gen / Vollzeit­einheit (2008) aufgrund von Direktzusagen Arbeitgeber-finanziert Entgeltumwandlung
406,98 €   767,15 €   376,16 €   1.552,29 €
26 %   49 %   24 %  
• S. 39:
Arbeitge­ber - finan­ziert (2008) Direkt­zusage Direkt­versicherung Pensionskasse Pen­sions­fonds Un­ter­stüt­zungs­kas­se
27% 16% 43% 7% 7%
Entgeltum­wandlung (2008) Direkt­zusage Direkt­versicherung Pensionskasse Pen­sions­fonds Un­ter­stüt­zungs­kas­se
15% 46% 28% 4% 7%
Statistisches Monatsheft Baden-W�rttemberg, 7/2011, 7.7.2011
[PDF] 23. Subventionsbericht. Deutscher Bundestag, 17. Wahl­periode. Drucksache 17/6795, 11.8.2011. • S. 12: „Die Subven­tionen im Bereich Spar­förde­rung und Vermö­gens­bildung steigen im Berichts­zeit­raum um rd. 0,2 Mrd. Euro auf knapp 1,2 Mrd. Euro an und machen im Jahr 2012 gut 5,2 Prozent aller Subven­tionen des Bundes aus. Ursäch­lich dafür ist in erster Linie eine Zunahme der Anspruchs­berech­tigten bei der steuer­lichen Förde­rung der privaten kapi­talge­deckten Alters­vorsorge („Riester-Rente”).” • S. 31: Förderung der Altersvorsorge
[HTML] D. Vates: Armutsbericht: Arme Frührentner[!]. , 12.8.2011
[HTML] newsroom:  Leipziger Volkszeitung . (ots): LVZ: 36,7 Milliarden Euro seit 2002 in geförderter Riester-Rente angelegt. 8,2 Milliarden staatlicher Förderung bei 6 Milliarden Verwaltungs- und Bankkosten[wichtig !]. napresseportal, 26.8.2011. • Nach dem Bundesfinanz­ministerium sind bis Ende 2010 Gesamtbeiträge von 36,704 Mrd. € geleistet worden • unter Berufung auf Berechnungen des Ministeriums („Sparanteil bei Riester-Produkten im Durchschnitt bei 84%”) sind bis dato 5,9 Mrd. € als Verwaltungs­kosten und Provisionen bei den Versicherungs­unternehmen verblieben • der Staat leistete seit 2002 bisher erfasste Grundzulagen von 4,2 Mrd. € sowie knapp 4 Mrd. € an Kinderzulagen für Riester-Sparer
[HTML] W. Germund: Geheimsache Rente. , 29.8.2011
[HTML] D. Siems: Streit in der Bundesregierung: CSU provoziert mit Mindestrente Koalitionskrach. WELT-ONLINE, 2.9.2011
[HTML] D. Siems: Zuschläge: Haderthauer fordert Mindestrente f�r Geringverdiener. WELT-ONLINE, 3.9.2011
[HTML] D. Siems: Altersarmut: Von der Leyen plant nur Mini-Rentenreform. WELT-ONLINE, 6.9.2011. • Grafik: Das Versor­gungs­niveau sinkt (2011–2024): Siche­rungs­niveau vor Steuern; Beitrags­satz zur GRV • Grafik: Privates Sparen soll die Rente aufstocken (2011–2024): Gesamt­versor­gung: gesetz­liche Rente + Riester­rente
[HTML] M. Pausder: Sozialverband VdK fordert armutsfeste Rentenreform. VdK, 6.9.2011
[HTML] kna: Rentensystem: OECD warnt Deutschland vor Altersarmut. Badische \ Zeitung, 7.9.2011
[HTML] M. Kleinlein: 45 Beitragsjahre und Altersrente. rente-rentenberater.de, 2011;  [HTML] Altersrente für langjährig Versicherte;  [HTML] Altersrente für besonders langjährig Versicherte
[HTML] E. Niejahr, K. Rudzio: Rentenreform: Besonders Frauen werden profitieren[!]. Interview mit Ursula von der Leyen, ZEIT ONLINE, 8.9.2011
[HTML] T. Öchsner: Rentenreform: Wenn die Rente zum Hungerlohn verkommt. sueddeutsche.de, 9.9.2011
[HTML] M. Amrhein: Von der Leyens Rentenpläne: Gemetzel der Ahnungslosen. Cicero ONLINE, 9.9.2011
[HTML] A. Schüddemage, R. von Heusinger: Der Markt übertreibt maßlos. Interview mit Allianz-Leben-Chef Maximilian Zimmerer. , 11.9.2011
[HTML] T. Kaiser: Großbritannien: Banken sollen sich von Investmentbanking trennen. WELT-ONLINE, 12.9.2011
[HTML] RENTENREFORM: Gewerkschaften stellen sich quer. niederlandenet, West­fäli­sche Wilhelms-Univer­sität Münster, 13.9.2011
[HTML] Deutschland bei Geldvermögen nur auf Rang 17. Bild.de, 14.9.2011
[HTML] A. Sleegers: Global Wealth Report: Krise frisst Vermögen auf. , 15.9.2011
[Web-Link] D. Burrichter, L. Kämpfe: NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) will die ersten Renten­punkte von Gering­verdie­nern höher bewerten: „Niedrig­löhne sind Ursache für Alters­armut”. Inter­view mit NRW-Arbeits­minister Guntram Schneider. WA.de, 16.9.2011
[PDF] H. Stöger: Rentensysteme und Altersarmut im inter­natio­nalen Vergleich.  FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG, Studie, Sept. 2011. • Unter­schied­liche public-private Gemische in Europa • jüngere Reformen wie Aufwer­tung des Äqui­valenz­prin­zips und Ausbau der privaten / betrieb­lichen Alters­vorsorge zulasten der staat­lichen erhöhen das Risiko von Alters­armut für atypi­sche Erwerbs­biogra­fien • Groß­britan­nien (niedrige staat­liche Renten­leis­tungen, Schwer­punkt private Zusatz­leis­tungen) weist ungüns­tigste Entwick­lung auf • Nieder­lande hat gute Werte bei Ersatz­raten und Alters­armut (staat­liche Basis­siche­rung und Entkop­pelung von der Erwerbs­biografie) • Problem einer obli­gaten betrieb­lichen Vorsorge: keine Ausgleichs­mecha­nismen für Unter­brechungen der Erwerbs­biogra­fien • Alter­native zur Basis­siche­rung: flexible Renten­anwart­schaften zur Kompen­sation der ungüns­tigen Effekte atypi­scher Erwerbs­biogra­fien auf die Ersatz­raten • • • • •
[HTML] H. Stöger: Rentensysteme und Altersarmut im Vergleich. EurActiv.de, 5.10.2011
[HTML] P. Thelen: Je höher das Einkommen, desto höher das Absturzrisiko.  Handelsblatt , 27.9.2011
[HTML] Altersvorsorge: Hilft eine Zusatzrente gegen Altersarmut? Stellungnahmen von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) und Andrea Nahles (SPD). DeutscheHandwerksZeitung, 29.9.2011
[HTML] Rüttgers fordert Aus für gesetzliches Rentenalter. SPIEGELONLINE POLITIK, 1.10.2011
[HTML] Y. Greis: Islamische Ethik: Geschäftsbeziehungen unter Gleichen. Tageblattlu, 12.10.2011
[HTML] A. Jalsovec: Immer mehr gehen früher in Rente — und büßen ein[!]. Sächsische Zeitung sz-online.de, 15.10.2011. • 2010 gingen weit mehr als die Hälfte aller Neurentner vorzeitig in Rente und nahmen immer mehr Abschläge in Kauf — so viele wie noch nie • im Schnitt verzichten Rentner dadurch auf 100 € im Monat — bis zum Lebens­ende und auch für die Hinter­blie­benen • wer kann künftig nach Einfüh­rung der „Rente mit 67” wann in Rente gehen? • wer darf früher in Rente gehen? • wie hoch sind die Abschläge bei früherem Renten­beginn? • kann man Abschläge irgendwie ausglei­chen? • was ist bei Krank­heit oder Schwer­behin­derung? • was ist ab 2012 noch neu bei der Rente? • was muss man tun, wenn man eher in Ruhe­stand will?
[HTML] DRV-Präsident: Renten steigen ab 2012 kräftig. Im Westen sollen die Bezüge um 2,3 Prozent steigen, im Osten um 3,2 Prozent. Das kündigte der Präsident der Deutschen Rentenversicherung an. Hamburger Abendblatt, 27.10.2011
[HTML] C. Rybarczyk: Rezept gegen Altersarmut? Kritik an von der Leyens Plänen für die Rente. Arbeit­geber und Gewerk­schaften sind skep­tisch: Von der Leyens Zuschuss­rente für Gering­verdiener hilft wohl nicht gegen Alters­armut. Hamburger Abendblatt, 27.10.2011
[HTML] K. Kammholz, C. Rybarczyk: SPD und Linke machen Front gegen sinkende Rentenbeiträge. Sozial­ver­bände und Gewerk­schaften wollen lie­ber ärmere Rentner stärken, statt Beiträge zu senken. Koali­tion setzt Signal für Arbeit­nehmer. Hamburger Abendblatt, 28.10.2011. • Die Alters­bezüge werden im kommenden Jahr zum 1. Juli voraus­sicht­lich knapp über der Infla­tions­rate um 2,3% (West) und 3,2% (Ost) steigen • die gute Lage auf dem Arbeits­markt wird auch zu einer Senkung der Beiträge zur Renten­versi­cherung von 19,9% vom Brutto­gehalt auf 19,6% führen • Ursula von der Leyen (CDU): das Renten­system sei „kern­gesund&rdquo • Herbert Rische (Präsi­dent der Renten­versi­cherung): es brechen jetzt zwar keine goldenen Zeiten für Rentner an, aber sie könnten bei guter Konjunktur auch mittel­fristig profi­tieren • dann seien auch Erhö­hungen von deut­lich über der Infla­tions­rate möglich • aber „wenn sich die Finanz­krise auf den Arbeits­markt auswirkt und die Löhne nicht steigen, bleibt für die Rentner nicht viel übrig.” • von der Leyens Zuschuss­rente für Kleinver­diener ist bei Gewerk­schaften, Arbeit­gebern und in der Renten­versi­cherung umstritten • Norbert Blüm, der 16 Jahre als Arbeits­minister das Credo der sicheren Rente gepredigt hatte und zusehen musste, wie sein SPD-Nach­folger Walter Riester die private Zusatz­vorsorge einführ­te: „Wer jetzt noch sagt, die private Renten­versiche­rung sei besser als die blümsche Renten­versiche­rung, der hat die vergan­genen Jahre entweder in der Antarktis auf der Eisscholle oder in der Sahara ohne Handy­empfang gelebt.” • deutlich st�rker als angenommen werden die Renten vom 1. Juli 2012 an steigen • doch Elke Ferner (Vize­vorsit­zende der SPD-Bundes­tagsfrak­tion) warnt: „Die Bundes­regie­rung sollte auf die mögliche Absen­kung der Renten­beiträge verzichten. Die Rück­lagen können sinn­voller verwendet werden.” • Linken-Partei­chef Klaus Ernst erklärte, dass nach 10 Jahren Renten­kürzung Beitrags­senkungen nicht in die Land­schaft passten • Karl-Josef Laumann (CDA), stellte jedoch klar: Es gebe einen gesetz­lichen Automa­tismus in der Renten­versiche­rung, und es gebe keinen Grund, daran etwas zu ändern • eine reprä­senta­tive Umfrage des DGB hatte aller­dings ergeben: 4 von 5 Deut­schen wollen die Renten­beiträge auf ihrem Niveau belassen • Rische: die geplante Zuschuss­rente sei nicht das richtige Rezept gegen Alters­armut • Arbeit­geberver­treter Gunkel: von der Leyens Rech­nung geht nicht auf — eine Verkäu­ferin möge während ihres Arbeits­lebens 60% vom Durch­schnitts­lohn verdienen, ihr Kind bis zum 10. Lebens­jahr betreuen, mit der Bilanz: 590 € gesetz­liche Rente + 100 € aus dem Riester-Vertrag + 160 € Zuschuss­rente = 850 € • wenn diese Frau nur bis zum 6. Lebens­jahr des Kindes zu Hause bleibt, erhält sie 700 € gesetz­liche Rente, 100 € von Riester, aber nur 50 € Zuschuss­rente — im Alter also weniger Geld, obwohl sie länger gear­beitet hat • der DGB kriti­siert auch die Pflicht zur Riester-Rente, „weil es viele Gering­ver­diener gibt, die sich die private Alters­vorsorge nicht leisten können”
[HTML] C. Rybarczyk, K. Kammholz: Mehr Geld für Rentner — weniger Beiträge für alle. Alters­bezüge steigen im Schnitt um 28 Euro. Die Renten­kasse ist gefüllt, die Beiträge können sinken. Hamburger Abendblatt, 28.10.2011
[HTML] D. Bräuninger: Italienisches Frührentensystem bremst Wachstum aus. Bei der Debatte über Reform­bedarf in Italien ist vor allem aus Sicht der deut­schen Öffent­lich­keit das staat­liche Renten­system in den Fokus gerückt. Dafür gibt es gute Gründe. Aber Korrek­turen bei den Renten sollten von mehr Flexibi­lität am Arbeits­markt begleitet sein, damit Beschäf­tigung für mehr Ältere eine realis­tische Alter­native zur verbrei­teten Früh­rente wird. Deutsche Bank DB Research, 4.11.2011
[HTML] Märkte: Studie: Die Länder mit dem größten Reformbedarf beim Rentensystem. Grie­chen­land, Indien, China und Thai­land haben den größten Reform­bedarf bei ihren staat­lichen Renten­systemen. Wie sich Deutsch­land schlägt, zeigt eine neue Studie von Allianz Global Inves­tors (AGI). DAS INVESTMENT.COM, 7.11.2011
[HTML] 10 Jahre Riester-Rente: Finanztest zieht Bilanz[Wichtig !]. Seit zehn Jahren gibt es die staatlich geförderte Altersvorsorge mit der Riester-Rente. Sie lohnt sich — aber nur, wenn Sparer alles richtig machen.  Viele überfordert die Riester-Bürokratie — man hat viel Arbeit damit. Die Zulagen machen diese Art des Sparens so vorteilhaft: 154 € gibt es jährlich als Grundzulage und zusätzlich eine Kinderzulage (300 € für ab 2008 geborene Kinder, 185 € für vorher geborene). Eine Familie mit 2 kleinen Kindern erhält so jährlich 908 € an Zulagen. Bis zu 4 Jahre rückwirkend darf die ZfA ihre Zahlungen stornieren, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind — es sind Hunderttausende betroffen. Um die volle Zulage zu erhalten, müssen Sparer jedes Jahr mindestens 4 % ihres rentenver­sicherungs­pflichtigen Bruttoeinkommens einzahlen. Verloren ist die staatliche Förderung, wenn das Altersvorsorge­vermögen vor Ende der Laufzeit aus dem Vertrag genommen wird. Bisher erhielten die Unternehmen der Finanzbranche nach Angaben der Bundesregierung rund 5,9 Milliarden € für Provisionen und Verwaltung, das sind rund 15 % aller Einzahlungen aus Beiträgen der Sparer und Zulagen. Banksparpläne kosten meist deutlich unter den 15 %, Rentenversicherungen oft darüber. Auswahl eines unpassenden Produkts kann viel Rendite kosten. Bei Auszahlungsbeginn müssen mindestens die Beiträge und Zulagen garantiert vorhanden sein. Generell sind die Auszahlungen bisher niedrig (34 – 43 € im Monat) und sind nicht besonders aussagekräftig.  Stiftung Warentest t , 8.11.2011
[HTML] WM: Altersarmut: Folge der gewollten Zerstörung des Rentensystems. Versi­cherte und Rentner sind die Verlierer des Umbaus der Alters­siche­rung. IGM Conti-Schaeffler-Nachrichten der IG Metall, 10.11.2011
[HTML] Altersvorsorge übers Finanz-Casino oder Pseudowissenschaft als Grundlage der Rentenpolitik.
(historische Werte)      Altenquotient 65             (Prognosen)
19001950197019902008 202020402060
9,616,324,6 23,633,7   Maximalwerte:39,865,677,1
  Minimalwerte:38,557,753,5
Quellen: Jugend-, Alten- und Gesamtquotient in Deutschland, 1871 bis 2060. www.bib-demografie.de;
Bevölkerung Deutschlands bis 2060. 12. koordinierte Bevölkerungs­vorausberechnung. www.destatis.de.
Der Einfluss des Produktivitätswachstums anhand eines Rechenbeispiels. Die Reallöhne. Vollbeschäftigung aufgrund eines alterungsbedingt zu erwartenden „Fachkräftemangels”?
gerechteRente.net, 2010?  [HTML] Jugend-, Alten- und Gesamtquotient in Deutschland, 1871 bis 2060. BIB Demografie, 2016.
[HTML] Riester-Rente: So wertvoll wie ein Sparstrumpf. Milli­onen Deut­sche vertrauen der Riester-Rente. Doch zehn Jahre nach Einfüh­rung der staat­lichen Alters­vorsorge fällt eine Bilanz der Fried­rich-Ebert-Stif­tung und des DIW nach SPIEGEL-Infor­mati­onen ernüch­ternd aus: Die Renditen vieler Produkte sind eher dürftig. SPIEGELONLINE WIRTSCHAFT, 20.11.2010. • 10 Jahre nach der Einfüh­rung der Riester-Rente üben die Fried­rich-Ebert-Stif­tung (FES) und das Deut­sche Institut für Wirt­schafts­forschung (DIW) harsche Kritik am Konzept • Kornelia Hagen (DIW-Wissen­schaft­lerin): „Riester-Sparer werden in vielen Fällen nur so viel Rendite erzielen, als hätten sie ihr Kapital im Spar­strumpf gesam­melt.” • das geht aus 2 Analysen hervor, welche die Fried­rich-Ebert-Stif­tung und das DIW heraus­bringen • Axel Klein­lein (Versi­cherungs­mathema­tiker und Chef des Bundes der Versi­cherten) hat verschie­dene Modell­fälle berechnet • Beispiel: eine 35-jährige Frau mit 2 Kindern, Riester-Abschluss 2011, muss 85 oder älter werden, bis sie das einge­setzte Kapital mit 2,5% Zinsen heraus hat • sollten die Asseku­ranzen in die Krise geraten und nur noch den Garan­tiezins leisten, müsste die Frau mindestens 109 werden • der Grund liegt in neuen Berech­nungsme­thoden zur Sterbewahrscheinlichkeit • wurde bisher einer 50-Jährigen eine Lebens­dauer von 95 Jahren unter­stellt, gehen manche Unter­nehmen nun sogar von bis zu 103 Jahren aus • außerdem verschenken viele Riester-Sparer Geld, weil sie die staat­liche Förde­rung nicht bean­tragen — vor allem Ostdeut­sche und junge Arbeit­nehmer;  [HTML] Pressemitteilung: DIW fordert grundlegende Reform der Riester-Rente: "Rendite oft so schlecht wie beim Spar­strumpf". Pressemitteilung vom 23.11.2011, DIW, 2011;  [PDF] Riester-Rente: Grundlegende Reform dringend geboten (korrigierte Version)[!]. DIW BERLIN, Wochen­bericht 47/2011. 23. November 2011;  [PDF] A.Kleinlein: Zehn Jahre „Riester-Rente” — eine ernüchternde Rentabilitätsanalyse.[Wichtig !] WISO direkt, September 2011.  FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG, library.fes.de, 2011
[HTML] G. Flegelskamp: Argumente zur Rente[!]. Duckhome, 24.11.2011
[HTML] Sozialabbau: Griechenland muss Rentenkürzungen vornehmen. In Griechenland befinden sich die Rentenkassen in einem verheerenden Zustand. Insgesamt fehlen 4,5 Milliarden Euro in den Kassen, für das nächste Jahr müssen mehrere Kassen mit dem Zusammenbruch rechnen. Die Rentner können froh sein, wenn sie wenigstens noch einen Teil der von ihnen eingezahlten Beiträge als Renten erhalten. Deutsche Mittel­stands­Nach­richten, 1.12.2011
[HTML] bk: Berater: Altersvorsorge: Mehrheit der Anleger berücksichtigt Inflation nicht[!]. Für mehr als ½ der Deut­schen spielt die Infla­tion bei der Finanz­planung keinerlei Rolle. Zu diesem Ergebnis kommt eine Unter­suchung der Post­bank AG.  Cash.online , 2.12.2011. • Nach dieser Analyse beachtet nicht einmal jeder 8. Bundes­bürger (12% der ab-16-Jährigen) bei seiner Vorsor­gepla­nung die Wirkung stei­gender Preise • 53% erklärten dagegen, dass „dies für mich keine Rolle spielt” • 35% haben sich darüber immerhin „schon mal Gedanken gemacht” • allein in Deutsch­land wird die erwar­tete Preis­stei­gerung für 2011 mit 2,4% so stark sein wie zuletzt 2008 • aber die Aufmerk­samkeit der Anleger für diese Entwick­lung ist nach Aussage der Post­bank sogar gesunken • unter jungen Berufs­tätigen bis 29 Jahre wollen dies sogar nur noch 9% einplanen • ein Rechen­beispiel zeigt, dass ein heute 30-Jäh­riger, wenn er bei einer durch­schnitt­lichen Infla­tions­rate in Höhe von 2,5% beim Eintritt in den Ruhe­stand mit 67 Jahren über monat­lich 1.500 € nach heutiger Kauf­kraft verfügen will, er so vorsorgen muss, dass ihm im Alter das 2½-fache, nämlich 3.740 €, zur Verfü­gung stehen muss • unter den Berufs­tätigen mit Abitur und Studium gaben aber immerhin 24% an, die Infla­tion beim Vorsor­gesparen zu berück­sich­tigen
[HTML] L. Jakob, B. Hones: Russische Behörden wollen Alter für Renteneintritt erhöhen. Anzahl russi­scher Rentner wird steigen / Staat­licher Pensions­fonds verzeichnet Milli­arden­defizit. GERMANY TRADE & INVEST, 5.12.2011
[HTML] J. Ritter: Porträt Carsten Maschmeyer: Der gro�zügige Freund[!]. Der Finanz­manager und AWD-Gründer Carsten Masch­meyer sucht die Nähe zu Poli­tikern, Schau­spie­lern, Musi­kern und Modera­toren, weil ihn eine Sehn­sucht plagt: Die Sehn­sucht nach Respekt und gesell­schaft­licher Aner­kennung. Bis heute versucht er, sein Image aufzu­polieren. FAZ.NET Wirtschaft, 21.12.2011
[PDF] Bundesregierung: Drucksache 16/9187 — Lang­fris­tige Belas­tungen eines Gesetzes zur Renten­anpas­sung 2008 auf renten­nahe Jahr­gänge sowie auf zukünf­tige Rentne­rinnen und Rentner[!]. Antwort auf die Anfrage, Drucksache 16/8947. dipbt.bundestag.de, 14.5.2008. • Seehofer und Ramsauer laut Süddeut­scher Zeitung vom 9.4.08 für Abschaf­fung des Riester-Faktors • Seehofer: „Ich bin generell gegen den Riester-Faktor, weil er nicht gerecht ist” • Peter Ramsauer forderte ebenfalls den Verzicht auf den Riester-Faktor: „Mit ihrer Riester-Reform hat die rot-grüne Vorgängerregierung ‚ein Stück Willkür’ geschaffen.” • Regierung: „Mit dem Faktor für die Veränderung des Altersvorsorge­anteils (‚Riester-Faktor’) und für die Veränderung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung werden die steigenden Aufwendungen der Jüngeren für ihre gesetzliche Altersvorsorge und ihre private zusätzliche Vorsorge bei der Anpassung berücksichtigt.” • Regierung: der ‚Riester-Faktor’ ist unverzichtbar, um die gesetzlichen Beitragssatzobergrenzen bis zum Jahr 2030 einhalten zu können • der Anpassungssatz erhöht sich, so dass die Rentnerinnen und Rentner stärker am Aufschwung beteiligt werden • „Der Rentenerhöhung liegt eine sorgfältige Abwägung der Interessen der Rentnerinnen und Rentner einerseits und der Interessen der Beitragszahler andererseits zugrunde.”
[HTML] Interview mit Anton Schaaf: SPD-Rentenexperte wirbt für Verschiebung der Rente mit 67. Interview mit der Zeitung „Das Parlament”. Vorabmeldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament” (Erscheinungstag: 19. Dezember 2011). www.bundestag.de, 18.12.2011;  [HTML] Interview mit Anton Schaaf: �Es gibt enorme Defizite�[!]. Der SPD-Politiker über die Bedingungen für die Rente mit 67, Armut im Alter und den "Total-Ausfall" Riester-Rente. DasParlament, 19.12.2011. • Es ist richtig, dass wir die demogra­fische Entwicklung unserer Gesellschaft nicht negieren können • es ist aber eine andere Frage, ob man 2012 anfängt, ein höheres Renten­eintritts­alter einzuführen • wir meinen, dass man es jetzt nicht machen kann, aber es irgendwann doch machen muss • neuere Statistiken: insbesondere Gering­verdiener haben eine geringere Lebens­erwartung, also diejenigen, die weniger vorsorgen können • für sie ist die Rente mit 67 nur eine Verkürzung von Rentenzeit • eine Überprüfungs­klausel im Gesetz besagt, dass man vor dem Hintergrund der arbeits­markt- und sozial­politischen Situation der Älteren entscheidet, ob man die Rente mit 67 im Jahr 2012 einführt • da gibt es noch enorme Defizite • man kann die Übergänge gestalten. z.B. durch eine verbesserte Erwerbs­minde­rungs­rente oder durch gleitende Übergänge • sinnvoll wäre ein öffentlich geförderter Arbeitsmarkt für ältere Arbeitnehmer, die nicht mehr im 3-Schicht-System arbeiten können • niemand konnte mir bisher erklären, was an der Zuschuss­rente der Koalition sinnvoll ist und wie es bezahlt werden soll • wenn man — wie gefordert — 45 Jahre lang gearbeitet und 35 Jahre geriestert hat und dann nicht über 850 Euro Rente kommt, dann stimmt etwas im System gar nicht mehr • eine der 3 Säulen, auf denen das Renten­system beruht, ist im Moment, zumindest für Gering­verdiener, ein totaler Ausfall: die Riester-Rente • die Frage ist: sollen wir eigentlich in Zukunft noch ein relativ erfolgloses Instrument weiter fördern, oder können wir die Förde­rung nicht in die erste Säule der Beitrags­zahlungen stecken, um Alters­armut zu vermeiden? • es ist nicht in Ordnung, dass es 20 Jahre nach der Einheit noch unter­schied­liche Tarifver­träge in Ost und West gibt • man hätte Anfang der 1990er-Jahre gleich ein Renten­überlei­tungs­abschluss­gesetz mitbe­schließen müssen, in dem man die vielen kompli­zierten Einzel­fragen sozial­politisch löst • renten­politisch sind die meisten von ihnen nicht mehr zu lösen • die Höherbe­wertung der ostdeut­schen Einkommen wäre dann überholt, wenn wir zumindest in weiten Tarifbe­reichen einheit­liche Löhne und einen gesetz­lichen Mindest­lohn hätten • beides gleich­zeitig, eine Aufwertung der Renten Ost bei Beibe­haltung des Höher­wertungs­faktors, ist wohl kaum finan­zierbar
[HTML] H. Beyerle, M. Kaelble: Alternde Gesellschaft: Nullwachstum erodiert die Sozialsysteme.[Wichtig !] In einer alternden Gesell­schaft sind die Sozi­alver­siche­rungen in die Krise geraten — ohne Wirt­schafts­wachstum würde sich ihre Lage drama­tisch verschlech­tern. FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND, 29.12.2011. • Seit vielen Jahren wurden die Probleme der Sozi­alver­siche­rung infolge schrump­fender und immer älter werdender Bevöl­kerung immer wieder durch das Wirt­schafts­wachstum entspannt • sollte das Wirt­schafts­wachstum zum Still­stand kommen, ließe sich das Renten­system in seiner derzei­tigen Form nicht aufrecht­erhalten • müssen derzeit rund 3 Berufs­tätige 1 Rentner versorgen, werden es im Jahr 2050 rund 2 sein • Herwig Birg (Demograf): gegen Ende des Jahrhun­derts dürfte sich dieser „Alten­quotient” langsam 1 nähern • Lutz Arnold (Professor für Wirt­schafts­theorie an der Uni Regens­burg): „Bei schrump­fender Bevöl­kerung würden selbst bei Null­wachstum die Lebens­stan­dards etwas wachsen — so gesehen brau­chen wir bei schrump­fender Bevöl­kerung auch weniger Wachstum” • ganz ohne ginge es nicht: „Was wir sicher brauchen, ist posi­tives Produk­tivi­täts­wachstum — sonst können die sozi­alen Siche­rungs­systeme mit ihren lohnbe­zogenen Beiträgen in ihrer jetzigen Form nicht über­leben.” • bislang wurden die berufs­tätigen Deut­schen im Schnitt immer produk­tiver, daher konnten sie die demogra­fisch bedingte wach­sende Last in den Sozi­alsys­temen schul­tern • ohne wirt­schaft­liches Wachstum können auch die Einkommen nicht mehr steigen • müssen dann von diesen Einkommen immer mehr Rentner bezahlt werden, kolla­biert das soziale System • Herman Daly (emeri­tierter Professor der Uni Mary­land, Vordenker der Null­wachs­tumsöko­nomie): „Wenn die Bevöl­kerung nicht mehr wächst, bedeutet das eine ältere Bevöl­kerung und damit ein höheres Renten­alter oder nied­rigere Rentenoder 3. höhere Renten­beiträge • Daly: Alter­nativen wären noch eine Umschich­tung öffent­licher Ausgaben oder eine höhere famil­iäre Verant­wortung für die Alten • diese Optionen umzu­setzen wäre eine große poli­tische Heraus­forde­rung, die von Beitrags­zahlern wie Rent­nern schwer akzep­tiert würde • Poli­tikbe­rater: Renten­erhö­hungen oder -senkungen können Wahlen entscheiden • real werden die gesetz­lichen Renten schon dann sinken, wenn es nicht gelingt, ein stei­gendes Renten­alter für alle Berufe zu erzielen • seit 2009 gibt es die (expli­zite nomi­nale) Renten­garantie • das Problem liegt gar nicht nur am Umlage­system: auch bei der soge­nannten Kapi­talde­ckung (Riester-Rente) müssen die daraus gezahlten Renten mit Zinsen auf sichere Anleihen erwirt­schaftet werden, und die wären in einer stagnie­renden Wirt­schaft sehr niedrig • Daly: „Nied­riges oder Null­wachstum bedeutet, wir können nicht auf Zins und Zinses­zins setzen, um die Lücke zu füllen” • auch hier kann nur Wachstum das wankende Renten­system vor dem Einsturz bewahren • theore­tisch wäre also eine Ökonomie ohne Wachstum aber mit tenden­ziell sinkenden Sozial­leis­tungen denkbar • doch dazu müssten sich die Poli­tiker bei einer äußerst heiklen Entschei­dung unbe­liebt machen • wären Politik und Bevöl­kerung zu solch stei­nigem Weg bereit?
[HTML] P. Pehmer: Junge Liberale Bayern fordern Alternativen zum aktuellen Rentensystem. julis Bayern, 5.1.2012. • Matthias Fisch­bach (Landes­vorsit­zender der Jungen Libe­ralen Bayern): „Seehofers Kritik an der Rente mit 67 ist eine Geister­fahrt. Seehofer riskiert den Crash der Sozi­alsys­teme, wenn er an dieser Stelle nach links abbiegen will. Um die gesetz­liche Renten allein für die nächsten Jahre zu sichern, führt im umlage­finan­zierten System kein gang­barer Weg an der Anhe­bung des Renten­ein­tritts­alters vorbei.” • die Jungen Libe­ralen fordern neben dem Anstieg des Renten­eintritts­alters den schritt­weisen Umstieg in ein kapi­talge­decktes System • zum Renten­ein­tritts­alter: der Anstieg um 2 Jahre sei auch nur eine Über­gangs­lösung • „Die Finan­zierungs­proble­matik wird ledig­lich auf später verschoben. Daher müssen wir jetzt reagieren und Reformen in Rich­tung einer Kapi­talde­ckung einleiten” • Fisch­bach: „Alle Kosten durch astrono­misch hohe Beiträge der jungen Gene­ration aufzu­bürden kann keine Lösung sein.”
[HTML] H. Jahberg: Wirtschaft: Interview mit Alexander Gunkel: „Wir sind auf einem guten Weg”[!]. Alexander Gunkel, Vorstands­chef der Renten­versi­cherung, über alte Rentner, teure Privi­legien und die Pflichten der Wirt­schaft. DER TAGESSPIEGEL, 9.1.2012
[HTML] dpa: Riestern: Das große Für und Wider[!]. 10 Jahre Riester-Rente: 2002 wollte Rot-Grün das Renten­system stabiler machen. Doch auch eine Dekade nach Einfüh­rung der Reform scheiden sich an ihr die Geister. „Haupt­profi­teur war Herr Riester selbst”, sagt der Würz­burger Professor Ekke­hard Wenger. MAIN POST, 12.01.2012
[HTML] G. Tangermann, M. Neuburger: Was wird aus uns im Alter? Die knallharte Renten-Bilanz.  HAMBURGER MORGENPOST , 14.01.2012
[HTML] T. Pany: Zusätzliche Altersversorgung — ein verfehltes Rentenkonzept für die Ärmeren[!]. Gering­verdiener machen keine zusätz­liche Alters­versor­gung, so die Präsi­dentin des Sozi­alver­bands VDK. TELEPOLIS, heise.de, 26.01.2012. 'Wenn es um die Rente geht, wird die Öffent­lich­keit mit Konzepten abge­speist, die größere blinde Flecken haben, und Beruhi­gungen, die mit Teil­wahr­heiten arbeiten.' • die Deut­sche Renten­versi­cherung Bund wider­spricht Meldungen, die gesetz­lichen Renten würden künftig gekürzt: eine gesetz­liche Siche­rungs­klausel in der Renten­anpas­sungs­formel verhin­dere, dass Renten in Zukunft sinken • aber wie sieht es im echten Leben aus? • die Renten­anpas­sungen würden auch künftig an der Entwick­lung der Löhne und Gehälter betei­ligt sein, würden aber „weniger stark” steigen als Löhne — wegen den „Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel” • der Nach­haltig­keits­faktor soll die zahlen­mäßige Verschie­bung von den Beitrags­zahlern zu den Rentnern berück­sich­tigen • der Riester­faktor soll die staat­lich geför­derte Alters­vorsorge (Riester-Prämie) als Mehr­wert für die Rentner ausglei­chen • die Löhne und Gehälter halten schon ohnehin nicht mit dem Anstieg der Lebens­haltungs­kosten Schritt • die Idee der Schröder-Regie­rung: die private staat­lich unter­stützte Alters­vorsorge sollte die Entkop­pelung vom Anstieg der Löhne und Gehälter auffangen • profi­tiert haben nur die Lobby­gruppen in der Versi­cherungs­branche • die wach­sende Zahl der Arbeiter und Ange­stellten, die mit befris­teten Beschäf­tigungs­verhält­nissen rechnen müssen und/oder in Niedrig­lohnsek­toren tätig sind, kommen gar nicht dazu, daraus einen Vorteil zu ziehen • Ulrike Mascher (Präsi­dentin des Sozial­verbands VDK): die private Vorsorge schaffen dieje­nigen nicht, die am drin­gend­sten auf eine Aufbes­serung ihrer künf­tigen Rente ange­wiesen sind, um vor Alters­armut geschützt zu sein • ihr Fazit: „Das Konzept, die Absen­kung der gesetz­lichen Rente aufzu­fangen durch eine Ergän­zung im Bereich der privaten zusätz­lichen Alters­vorsorge, ist bisher nicht aufge­gangen.” • der Schlüssel für eine gute Rente liege „in fair bezahlter Arbeit” • das Renten­system müsse nach­gebes­sert werden • der VdK fordert insbe­sondere die Strei­chung der Dämp­fungsfak­toren in der Renten­anpas­sungs­formel — nur das könne das Renten­niveau der Durch­schnitts­verdiener deut­lich über das Grund­siche­rungs­niveau heben
[HTML] T. Gilic: Angst vor der Zukunft. Die Euro-Krise hat das Vertrauen der Deut­schen in Hinblick auf die Zukunft tief erschüt­tert. Die Sparer trauen der gesetz­lichen Renten­versi­cherung nicht, und eine große Mehr­heit der Deut­schen fürchtet sich vor stei­gender Alters­armut. Die Fachzeitschrift für Finanzprofis prcɔontraonline, 30.01.2012. • Ergebnis einer Studie des Insti­tuts Forsa im Auftrag der Initia­tive „Invest­ment­fonds. Nur für alle”: • 51% würden lieber ausschließ­lich privat fürs Alter vorsorgen, als weiterhin in die gesetz­liche Renten­versi­cherung einzu­zahlen — bei den unter 30-Jäh­rigen sind es sogar 62% • 91% der Bundes­bürger erwarten, dass die Alters­armut in Deutsch­land noch steigen wird • von der gesetz­lichen Rente glauben gerade ein Füftel im Alter leben zu können • rund ¾ rechnen mit stei­genden Sozial­versi­cherungs­beiträgen • Thomas Richter (Haupt­geschäfts­führer des BVI Bundes­verband Invest­ment und Asset Manage­ment): „Allmäh­lich wissen die Sparer nicht mehr, wohin sie sich wenden sollen” • Grund dafür sei die Finanz­markt- und Staats­schulden­krise • 81% machen die Speku­lati­onen der Invest­ment­banken für die heutige Situ­ation verant­wort­lich • 80% erkennen in der maßlosen Schulden­politik vieler Staaten die Ursache • 64% geben undurch­sich­tigen Finanz­produkten die Schuld
[PDF] Muster einer Monats-Gehaltsabrechnung inkl. Entgeltumwandlung über die Pensionskasse (gesetzl. krankenversichert). 1) 224 € mtl.  2) 374 € mtl. (224 € mtl. steuer- + sozialabgabenfrei + 150 € nur steuerfrei).  3) inkl. Pensionskasse arbeitgeberfinanziert + Entgeltumwandlung 30 € mtl. arbeitgeberfinanziert + 194 € mtl. Entgeltumwandlung.  4) inkl. Pensionskasse 100 € mtl. arbeitgeberfinanziert.  5) inkl. Umwandlung VL in Pensionskasse 40 € mtl. Arbeitgeberanteil aus ehemals VL 184 € mtl. zusätzl. Entgeltumwandlung Pro bAV Pensionskasse AG, Januar 2012.
• 1) 224 � mtl. Entgeltumwandlung:
Muster Monats-Gehaltsabrechnung (1)
Bezüge / Abzüge Betrag in € Betrag in €
Gehalt 3.000,00
Zulagen 100,00
Vermögensbildung, AG-Anteil 40,00
Gesamt-Brutto 3.140,00
Nur für Steuer- bzw. SV-Bruttoberechnung Pen­sionskasse (steuer u. sozialvers.frei) -224,00
Steuer- u. Sozialvers. Brutto 2.916,00
Abzüge auf Steuer- u. Sozialvers.-Brutto gesamt:
Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer, AN-Anteile Sozialversicherungen (R,A,K,P) xx,xx
Netto-Gehalt (Gesamt-Brutto ./. Abzüge) xx,xx
Vermögenswirksame Leistungen-Überweisung -40,00
Pensionskassenbeitrag-Überweisung -224,00
Auszahlung xx,xx
  • 5) Entgeltumw. inkl. Umwandlung VL in Pensionskasse 40 € mtl. Arbeitgeberanteil aus ehemals VL 184 € mtl. zusätzl. Entgeltumwandlung
Muster Monats-Gehaltsabrechnung (5)
Bezüge / Abzüge Betrag in € Betrag in €
Gehalt 3.000,00
Zulagen 100,00
AG-Zuschuss zur Pensionskasse (ehemals VL) 40,00
Gesamt-Brutto 3.140,00
Nur für Steuer- bzw. SV-Bruttoberechnung Pen­sionskasse AG-­Zuschuss (ehemals VL), (steuer- u. sozialvers.frei) -40,00
Pensionskasse Entgeltumwandlung (steuer u. sozialvers.frei) -184,00
Steuer- u. Sozialvers. Brutto 2.916,00
Abzüge auf Steuer- u. Sozialvers.-Brutto gesamt:
Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer, AN-Anteile Sozialversicherungen (R,A,K,P) xx,xx
Netto-Gehalt (Gesamt-Brutto ./. Abzüge) xx,xx
Pensionskassenbeitrag-Überweisung (AG+AN-Anteil) -224,00
Auszahlung xx,xx
[Zeitschrift] J. Steffen: Sozialpolitisches Irrlicht. Die renten­politi­schen Beschlüsse der Partei DIE LINKE. Wie hilf­reich, wie über­flüssig oder wie schäd­lich ist die Posi­tionie­rung der LINKEN in der Debatte um die struktu­relle Armuts­festig­keit des Siche­rungs­systems durch Ausbau des Soli­daraus­gleichs? Sozialismus, 38. Jahrgang, Heft 12-2011, S. 39ff.
[Zeitschrift] D. Umbach: Rente — Ende von Lebens­stan­dard­siche­rung und Teil­habe­äqui­valenz. Renten als Ansprüche auf die Produk­tion der Zukunft. Abkop­pelung der Renten von der Lohn­entwick­lung. Rente nähert sich Grund­versor­gung. Sozialismus, 39. Jahrgang, Heft 2-2012, S. 10ff.
[HTML] „Menschen bei Maischberger” am Dienstag, 7. Februar 2012, um 22.45 Uhr im Ersten: Der Renten-Check: Welche Altersvorsorge ist noch sicher? Mit Walter Riester und Norbert Blüm. napresseportal, 06.02.2012. • Riester: „Die Rente hat noch nie gereicht und die Situa­tion wird sich in Zukunft noch verschärfen” • Riester: auf die gesetz­liche Rente kann man sich in Zukunft immer weniger verlassen • Blüm: „Ich kenne kein siche­reres Renten­system als das Umla­gever­fahren” • Blüm: „Leider haben wir vier Prozent des Geldes (…) zugunsten der privaten, Kapital gedeckten Riester-Rente umge­lenkt. Dieses Geld fehlt jetzt, und deshalb werden die Renten künftig nied­riger ausfallen. • Christa Färber, 75-jährige Rent­nerin, Mutter von 8 Kindern, hat ihr Leben lang gear­beitet und muss jetzt als Putz­frau arbeiten für 570 € Rente und 200 € Grund­siche­rung • Gabriele Kinder, 60-jä­hrige Verlags­ange­stellte, die ihr Leben lang gear­beitet hat, weiß schon heute, dass sie in 5 Jahren nicht mehr als 600 € Rente bekommen wird • Annabel Oelmann, Finanz­expertin der Verbrau­cherzen­trale NRW, hält die Provi­sionen für Riester-Produkte für zu hoch, und sieht darin, dass die Zusatz­rente zu 100% versteuert werden müsse, einen weiterer Nach­teil • Peter Schwark vom Gesamt­verband der Deut­schen Versiche­rungs­wirt­schaft lässt die Vorwürfe vieler Kritiker nicht gelten: „für alle rechnet sich die Riester-Rente”
[HTML] W. Tucek: EU findet Pensionsantrittsalter von bis zu 72 Jahren notwendig. Zum Erhalt der Pensi­onssys­teme muss laut EU die Früh­pensi­onie­rung so gut wie abge­schafft werden. Eine Reform des Renten­systems ist notwendig. Wirtschafts Blatt, 8.2.2012. • Entwurf eines Strate­giepa­piers der EU: „Es ist drin­gender denn je, die Pensi­onssys­teme an die wirt­schaft­lichen und demo­grafi­schen Verände­rungen anzu­passen” • Lazslo Andor (Sozi­alkom­missar) will es nächste Woche vorstellen • bis 2060 könnte sich die Lebens­erwar­tung um „fünf bis sieben Jahre” erhöhen • bis dahin liegt das Renten­alter in Öster­reich für Männer und Frauen bei 65 Jahren (+ 7 = 72 Jahre) • gegen­über dem realen Ruhe­stands­antritt von durch­schnitt­lich gut 62 Jahren für Männer und knapp 60 für Frauen wären das fast 10 bzw. über 12 Jahre mehr im Arbeits­leben • grund­sätz­lich sollen künftig möglichst alle arbeiten, bis sie das gesetz­liche Pensions­alter erreicht haben: der Zugang zu Früh­pensi­onen und anderen vorzei­tigen Ausstiegs­szena­rien müsste einge­schränkt werden • gemeinsam mit Belgien, Frank­reich und Luxem­burg wird Öster­reich als Mitglied­staat genannt, wo wegen zu vieler Früh­pensi­onen Hand­lungs­bedarf besteht • ohne die Anpas­sung der Pensi­onen an das stei­gende Lebens­alter würden die Pensi­onssys­teme sonst unleistbar • schon heute kosten sie im EU-Schnitt gut 10% des BIP, für 2060 lauten die Prognosen ohne Reformen auf durch­schnitt­lich 12,5%
[HTML] dpa/abendblatt.de: Demografische Forschung: Max-Planck-Institut in Rostock legt Rente mit 72 nahe. Im Jahr 2050 müssten die Deut­schen nach Forschungs­ergeb­nissen 5 Jahre länger arbeiten, um die Funk­tion des Renten­systems zu erhalten. Hamburger Abendblatt, 12.02.2012. • James Vaupel (Insti­tutsdi­rektor Max-Planck-Institut für demo­grafi­sche Forschung in Rostock): 2050 müssten die Deut­schen 5 Jahre länger arbeiten, um die Funk­tion des Renten­systems zu erhalten • die Europä­ische Kommis­sion empfiehlt Europa in ihrem Entwurf eines Weiß­buchs, „das Renten­alter mit der Stei­gerung der Lebens­erwar­tung abzu­gleichen” und die Möglich­keiten der Früh­verren­tung zu beschränken • Vaupel: „Die Menschen müssen schlicht einen vernünf­tigen Teil ihrer Lebens­zeit arbeiten” • wenn heute die Euro­päer etwa die Hälfte ihres Lebens im Beruf verbringen, so reichte es, dieses Verhältnis beizube­halten • die Lebens­erwar­tung in Europa steigt von Jahr­zehnt zu Jahr­zehnt um 2 bis 3 Jahre • Vaupel: „2050 wird sie bei etwa 10 Jahren mehr liegen als heute” • zu den oft vermu­teten stär­keren gesund­heit­lichen Problemen: „Die gesunde Lebens­erwar­tung steigt ebenso rasch an. Wenn Menschen 10 Jahre länger leben, werden sie 10 Jahre später krank” • sein Modell sieht auch vor, dass Menschen mehr Lebens­jahre, aber weniger Wochen­stunden arbeiten
[HTML] BVI: BVI-Mitglieder verwaltet 7,6 Milliarden Euro für Riester-Sparer. 2,85 Millionen Bundesbürger haben eine Riester-Rente mit Investmentfonds abgeschlossen, das zeigt die Statistik des BVI Bundesverband Investment und Asset Management per 31. März 2011. Das Gesamtvermögen der Riester-Fondssparer beträgt 7,6 Milliarden Euro. Profi Invest, 6.5.2011
[HTML] Fondsbranche verwaltet 8,3 Milliarden Euro für Riester-Sparer. Das Vermögen der Riester-Fondssparer erreichte laut Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) zum 31. Dezember 2011 rund 8,3 Milliarden Euro und übertraf den Vorjahreswert um eine Milliarde Euro (+ 12,7 Prozent). versicherungsmagazin, 28.3.2012
[HTML] Philipp Alvares de Souza Soares: Sozialleistung: Almosen trotz Lebensleistung? Die Zuschussrente ist ein Irrweg. Stattdessen sollte die normale Rente erhöht werden. ZEIT ONLINE, 22.03.2012
[HTML] rub/sda: Swiss-Life-Chef will Rentensystem radikal umkrem­peln. Die Schweize­rinnen und Schweizer beziehen immer länger Rente. Um das System länger­fristig finan­zieren zu k�nnen, schl�gt Bruno Pfister dras­tische Mass­nahmen vor. So sollen Akade­miker erst mit 70 in Rente gehen. Tages¤An­zeiger, 10.5.2012
[HTML] W. Storz: Fallstudie Rentensystem: Der grosse Erfolg der Finanzindustrie. WOZ, 19/2012, 10.5.2012. Wie die Finanzbranche in Deutschland ihre Inter­essen �durch­setzen konnte, zeigt ein Blick auf die Teil­privati­sierung der gesetz­lichen Alters­vorsorge � im Jahr 2001.
[HTML] K. Birk: ZDH Unternehmerforum: Handwerk warnt vor Zuschussrente. DeutscheHandwerksZeitung, 10.5.2012. In der Diskussion über das Renten­reform­paket warnt das Hand­werk vor zu hohen Belas­tungen durch die geplante Zuschuss­rente. "Uns treibt vor allem die neuer­liche Belas­tung der Beitrags­zahler um", sagte Hand­werks­präsi­dent Otto Kentzler beim ZDH-Unter­nehmer­forum zu den Themen demo­grafi­scher Wandel und Bezahl­bar­keit der sozi­alen Siche­rungs­systeme.
[HTML] Tim Allgaier: Geldstrafen f�r Kinderlose? Wie die Regierung von Ungarn einen Babyboom erzwingen möchte. Durch Belohnung und Bestrafung will die Regierung in Ungarn einen Babyboom auslösen. Wer mehr als zwei Kinder produziert, soll eine höhere Rente erhalten, wer sich weigert oder nicht kann, muss sogar mit Einbußen rechnen. Gleichzeitig poltert die Regierung gegen die abtreibungsfreudige EU und übersieht, dass potentielle Eltern eigentlich ganz praktisch definierte Bedürfnisse haben, um Kinder in die Welt zu setzen. Ideologie gehört eher nicht dazu... PESTER LLOYD 21/2012, 23.5.2012
[PDF] Detlev Wahl: Altersvorsorge. GenoPE, Deutscher Genossenschaftsverlag eG, Wiesbaden, PKG 19, Mai 2012. • S. 7ff.: Konstruktion der gesetzlichen Rentenversicherung • S. 10: der maximal mögliche Rentenanspruch wird durch die Beitragsbemessungsgrenze limitiert • Vorsorgelücken im mittleren Einkommensbereich von 45% sind nicht selten • S. 11, Tabelle: Vorsorgelücke und Unterdeckung nach unterschiedlichem Bruttogehalt pro Jahr • S. 12, Tabelle: Renten­besteuerungs­anteil, nach Jahr des Rentenbeginns
[HTML] Renten-FAQ. PIRATENPARTEI , 21.5.2012
[HTML] Lutz Reiche: Streit um DIW-Studie: Riester-Krisengipfel soll Klarheit bringen. Riester bietet nicht mehr als ein „Sparstrumpf”, hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung formuliert. Der Streit eskaliert, die Assekuranz verlangt eine Entschuldigung des DIW. Ein hochkarätig besetzter Gipfel soll die Wogen glätten und der Riester-Rente eine neue Perspektive geben.  Der Mathematiker Axel Kleinlein zählt zu den gefürchtetsten Kritikern der Assekuranz. Dem „Riester-Rebell” bläst der Wind zur Zeit heftig ins Gesicht. Das namhafte DIW hat nach unseren Informationen am 1. Juni den GDV zur Aussprache und Diskussion hinter verschlossenen Türen geladen. Zum inoffiziellen „Riester-Gipfel” werden auch zahlreiche namhafte Vertreter aus Wissenschaft und Poltik erwartet. Die zentrale Frage: Braucht die Riester-Rente eine grundlegende Reform? Verbraucherschutzministerin Aigner und Bundesarbeits&ministerin von der Leyen wollen wegen der schwachen Riester-Renditen die Vermittler­provisionen und womöglich auch andere Kosten deckeln und die Kunden künftig stärker an den „Risikogewinnen” beteiligen. Statt bisher 75 % könnten es künftig auch 90 % sein. Interessant wird sein, wie aktuelle Rendite­berechnungen Kleinleins auf Basis des seit Jahresanfang auf 1,75 % gesenkten Garantiezinses ausfallen werden manager magazin, 22.5.2012;  [HTML] 2. Teil: Riester-Minirenditen — Hat das DIW nur „getrickst”?  [HTML] 3. Teil: Mathematiker Kleinlein spricht von „bösartiger Kampagne”
[PDF] Axel Börsch-Supan, Martin Gasche, Marlene Haupt, Sebastian Kluth, Johannes Rausch: Ökonomische Analyse des Rentenreformpakets der Bundesregierung. Im sog. Rentenpaket vom Frühjahr 2012: Zuschussrente und Leistungs­verbesserungen bei Erwerbs­minderung gegen Altersarmut, Kombirente für gleitenden Übergang aus dem Arbeits­leben, Vorsorge­pflicht für Selbständige, Produkt­informations­blätter und neue Kost­enregeln zur Riesterrente. Problematik der Zuschussrente: enorme Ungleich­behandlungen und negative Beschäftigungs­anreize durch ein system­fremdes und verwaltungs­auswändiges 2. Fürsorge­system neben der Grund­sicherung. Die Kombirente kann Frühverrentungs­anreize erhöhen. Die neuen freiwilligen Zusatz­beiträge zur GRV könnten die private kapital­gedeckte Zusatz­vorsorge verdrängen. Aber das Armuts­risiko der Erwerbs­minderungs­rentner könnte durch die längere Zurechnungs­zeit und die Günstiger­prüfung immerhin reduziert werden. mea Munich Center for the Economics of Aging am MAX-PLANCK-INSTITUT FÜR SOZIALRECHT UND SOZIALPOLITIK, 25.5.2012. • Im sog. Rentenpaket vom Frühjahr 2012: Zuschussrente und Leistungs­verbesserungen bei Erwerbs­minderung gegen Altersarmut, Kombirente für gleitenden Übergang aus dem Arbeits­leben, Vorsorge­pflicht für Selbständige, Produkt­informations­blätter und neue Kostenregeln zur Riesterrente • • • • • • • • • • • • • • • • • •
[HTML] Christina Geimer: Altersvorsorge bei Selbstständigen: "Mit 40 ist es zu spät". DeutscheHandwerksZeitung, 1.6.2012
[HTML] Deutsche katholische Verbände fordern gerechteres Rentensystem. kathweb, 1.6.2012
[HTML] (ad): NRW: SPD und Grüne wollen Hofabgabe-Klausel kippen. topagrarONLINE , 24.1.2012;  [HTML] Bundesregierung will nicht an der Hofabgabeklausel rütteln. topagrarONLINE , 7.6.2012
[HTML] jok/AFP: Geschenk für viele Franzosen: Hollande bringt Rente mit 60 zurück — ein bisschen. SPIEGELONLINE POLITIK, 6.6.2012
[PDF] Rentenbeitrag und Rentenniveau. Aussichten 2030[wichtig !]. Laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) soll das Rentenniveau bis 2030 auf 43 % sinken. Dann würde der ‚Eckrentne’ mit Durchschnittsentgelt (von aktuell ca. 2.625 Euro und 4 Beitragsjahren) statt ca. 1.263 Euro nur noch ca. 1.086 Euro erhalten. Durchschnittsverdienende bräuchten eine mindestens 33 Jahre ununterbrochene sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, um eine Rente in Höhe der Grundsicherung im Alter zu bekommen. Aber das Normalarbeitsverhältnis liegt heute bei 66 %. Unter den 63- und 64-jährigen Frauen arbeiten nur 10 % in einer sozialversicherungs­pflichtigen Beschäftigung. Hätten wir jetzt schon ein Rentenniveau von 43 %, läge die Durchschnittsrente bei den Männern nur noch knapp oberhalb der Höhe der Grundsicherung im Alter und bei den Frauen deutlich darunter. Verschiedene Beispiel-Rechnungen nach Einkommensklassen. Der DGB hat im Juni 2012 ein Alternativkonzept zum Absenken des Rentenniveaus vorgelegt, das sich sowohl auf die Beitrags- als auch auf die Leistungsseite bezieht. Danach soll der Beitragssatz ab 2014 in jährlichen Stufen um je 0,2 Prozentpunkte (= je 0,1 Prozentpunkte für die Versicherten) angehoben werden. Dann würde der Beitrag 2025 bei 22 % liegen und könnte so bis 2030 eingefroren werden. DGB-Bundesvorstand, VB 04 / Sozialpolitik, 8.6.2012
[HTML] maz: Rente mit 67: OECD rät zu längerem Arbeiten. Nur wenn die Arbeitnehmer in den industrialisierten Staaten später in Rente gehen, werden sie die Altersarmut vermeiden. Der Rentenausblick der OECD straft damit auch die Politik des neuen französischen Präsidenten ab. Wirtschaftswoche, wiwo.de, 11.6.2012
[HTML] Tobias Kaiser: Rentensystem: OECD fordert Zwang zu privater Altersvorsorge. Die OECD sorgt sich um das Rentensystem in Deutschland. Um Altersarmut künftig zu vermeiden, sollte die private Vorsorge zur Pflicht werden. Deutsche sollten zudem künftig noch länger arbeiten. WELT-ONLINE, 12.6.2012
[HTML] Ludwig Greven: Machtkampf beim DIW: Bert Rürups krumme Touren. Der Rentenexperte überschreitet als Kuratoriumschef beim Forschungsinstitut DIW seine Befugnisse und zieht persönliche Vorteile daraus. Cicero, Juni 2012
[HTML] (APA): EU-Ratspräsident Van Rompuy will Reformen erzwingen. Herman Van Rompuy warnt vor zu großem Entgegenkommen für Griechenland. Mehr Flexibilität bedeute auch mehr finanzielle Anstrengungen. Verpflichtung zu Renten­reformen. Die Presse.com, 24.6.2012. • Van Rompuy plant, die EU-Staaten unisono zu Reformen zu verpflichten • „[…] Empfehlungen […], dass es zum Beispiel eine Verbindung zwischen Renteneintrittsalter und Lebenserwartung gibt” • die Empfehlungen sollen verbindlich sein • bisher gebe die EU-Kommission nur länderspezifische Empfehlungen
[HTML] Peter Thelen: Altersversorgung: DGB warnt vor Senkung des Rentenbeitrags. Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert von der Bundesregierung den Verzicht auf weitere Senkungen des Rentenbeitrags. Stattdessen soll eine Finanzreserve zur Sicherung des künftigen Rentenniveaus aufgebaut werden  Handelsblatt , 26.6.2012;  [HTML] Altersversorgung: Selbst der Verzicht auf die Rente mit 67 w&aUML,re finanzierbar. Das angesammelte Geld würde nach Berechnungen der Rentenversicherung reichen, um das Rentenniveau konstant zu halten, die Reha-Leistungen auszubauen und die zuletzt besonders stark geschrumpften Erwerbsminderungsrenten zu erhöhen. 2030 würde die Rentenversicherung noch über Rücklagen von 182 Milliarden Euro verfügen, und selbst der Verzicht auf die Rente mit 67 wäre finanzierbar. Es blieben 18,9 Milliarden Euro
[HTML] Winfried Schmähl: Gesetzliche Rentenversicherung: Beitragseinnahmen nutzen. Die ökonomische Lage ermöglicht es, 2013 den Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung von 19,6% auf 19,0% zu senken nach der gegenwärtigen Regel, dass die als „Nachhaltigkeitsrücklage” bezeichnete Reserve der Versicherung mindestens 0,2 und maximal 1,5 Monatsausgaben betragen soll. Sie dürfte Ende 2012 die Obergrenze um etwa 0,16 Monatsausgaben übersteigen. Von verschiedenen Seiten wird nun gefordert, auf die Senkung des Beitragssatzes zu verzichten. Gewerkschaften und Sozialverbände wollen die Beitragseinnahmen nutzen, um das immer weiter sinkende Rentenniveau mindestens zu halten. Dagegen wollen die Bundesländer unter Führung des jetzigen saarländischen Ministers Andreas Storm (CDU) eine „Demographie-Reserve" aufbauen, um spätere Erhöhungen des Beitragssatzes zu mildern. „Unabhängig von der aktuellen Frage des Beitragssatzes aber sollte die im Zeitablauf immer weiter reduzierte Mindestrücklage von jetzt 0,2 Monatsausgaben zumindest auf 0,5 erhöht werden, um zu vermeiden, dass es zu Liquiditätsproblemen kommt, was das Vertrauen in die Sicherheit der Renten erneut gefährden würde.” Andererseits müsste bei einer Anhebung der Obergrenze über 1,5 Monatsausgaben hinaus auch über die Anlage­möglichkeiten nachgedacht werden, da das extrem niedrige Zinsniveau keinen Realwerterhalt erlaubtWirtschaftsdienst, 92. Jahrgang, 2012, Heft 9, 2012
[HTML] Die erfolgreichen Erfahrungen der ausländischen Rentensysteme. German.china.org.cn, 10.7.2012. • Die Alterspflege ist in den USA eine gemeinsame Aufgabe von Regierung, Gesellschaft und Individuum • Hauptquelle des Pensionsfonds in den USA ist die „Sozialabsicherungssteuer” • die Bundesbeamten müssen weitere 1,3% des monatlichen Lohns für ein weiteres Rentensystem abgeben • „Ergänzungsrentenversicherung” wird in Deutschland empfohlen • die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersvorsorge und die private Altersversicherung tragen jeweils 70, 20 und 10 % der Pensionsversorgung in Deutschland • die Rentenversicherung entwickelt sich sehr schnell in China • heute wird die neue Rentenversicherung für alle Menschen in ländlichen Gebieten und in Städten eingeführt, die von den privaten Gebühren und dem öffentlichen Finanzwesen gemeinsam unterstützt wird
[HTML] Grüne wollen anderes Rentensystem. Die Grünen im Landtag wollen die Struktur des Rentensystems verändern. Die Abgeordnete Peter sagte, ohne Reformen drohten große Verteilungskonflikte zwischen den Generationen. SRONLINE.DE, 14.7.2012
[HTML] Stefan Sauer: Niedrige Zinsen: Magere Zeiten zur Altersvorsorge. Wer derzeit in eine Lebensversicherung oder Riester-Rente einzahlt, hat nichts zu lachen. Die anhaltend niedrigen Zinsen werden auch zu niedrigen Renten führen. Auf Unternehmen mit betrieblicher Altersvorsorge kommen dagegen höhere Kosten zu. , 24.7.2012.
[HTML] Beitragssenkung bei der Rente ist kein Grund zum Jubeln: „Niedrige Beiträge bedeuten am Ende vor allem weniger Rente!”. Pressemitteilung. Der Bundesverband der Rentenberater kritisiert Pläne, die Rentenbeiträge auf 18,9 % zu senken. Die Experten fordern: Beiträge stabil halten — Leistungen verbessern! Bundesverband der RentenBerater e.V., 6.8.2012. • Nach der aktuellen gesetzlichen Lage müssen die Beiträge zwar gesenkt werden, wenn die Rücklagen 1,5 Monatsausgaben überschreiten, eine Absenkung der Beiträge auf unter 19% hat aber nach unserer Ansicht nur �kosmetischen Charakter" • Martin Reißig, Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater: „Und am Ende zahlt der Versicherte sogar noch drauf, weil die Rente nicht ausreicht. Die Beiträge sollten stabil bleiben und mit den Überschüssen die Leistungen verbessert werden.” • in der Diskussion über die Verwendung der Überschüsse plädieren wir eher für eine Verbesserung der Leistungen (z.B. Neuregelung der Rente bei Berufsunfähigkeit) • „Sogar eine Erhöhung der Rücklagen wäre noch sinnvoller als so ein rein optisch attraktiver Zinssatz.” • Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, haben aktuell keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente • eine derartige Leistung privat abzusichern, ist für Menschen zwischen 55 und 67 kaum bezahlbar (außerdem sind die Nettorenten seit Jahren gesunken) • allein die Anhebung der Beiträge für die Krankenversicherung belastet die Rentner schwer — für die die Beiträge zur Pflegeversicherung ist das Gleiche zu erwarten;  [PDF] PDF-Version
[HTML] Fabian Löhe: Altersarmut als soziales Problem: OECD-Generalsekretär Angel Gurr�a weist auf Fehler im deutschen Rentensystem hin. Der Generalsekretär der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Angel Gurr�a, spricht im Interview über Euro-Krise, Reichensteuer und Altersarmut und Betreuungsgeld. NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG, 11.8.2012
[HTML] nck: Von-der-Leyen-Plan: Zwangsrente für Selbständige steht vor dem Aus. Viele Selbständige verdienen nicht genug, um für die Rente zu sparen — im Alter droht ihnen die Armut. Die Bundesregierung wollte sie mit einer Zwangsabgabe zur Vorsorge zwingen. Doch nach Informationen der "FTD" droht das Vorhaben von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen zu scheitern. SPIEGELONLINE, 13.8.2012. • •
[HTML] Rentner in Armutsfalle: SPD-Chef Gabriel fordert 850 Euro Mindestrente. Nachdem Arbeitsministerin von der Leyen (CDU) jetzt eine Zuschussrente gefordert hat, will die SPD eine Mindestrente von 850 Euro: Große Koalition für mehr Gerechtigkeit.  HAMBURGER MORGENPOST , 11.8.2012
[HTML] IMK: Einführung der Riester-Rente war „Fehlentscheidung”: Deutliche Anhebung des gesetzlichen Rentenniveaus und steuerfinanzierte Aufstockung gegen Altersarmut[wichtig !]. Mit einer deutlichen Anhebung des gesetzlichen Rentenniveaus und einer steuerfinanzierten Aufstockung niedriger Renten lässt sich Altersarmut wirksam verhindern. Ohne derartige Reformen drohen insbesondere jüngeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland erhebliche Rentenlücken. Diese Lücken können bei den meisten Versicherten durch eine kapitalgedeckte Zusatzvorsorge nicht ausgeglichen werden. Rentenniveau weit unter OECD-Durchschnitt.  Hohe Belastung, mäßige Beteiligung.  Schwächung der Binnennachfrage.  Renditen niedriger als in der Gesetzlichen Rentenversicherung.  Auslandsanlagen keine Lösung.  Reformalternativen: Rückkehr zur Lebensstandardsicherung. IMK in der Hans-Böckler-Stif­tung, IMK. 13.9.2012
[HTML] scb/AFP/dpa: Appell für die gesetzliche Rente: Experten ziehen vernichtende Riester-Bilanz[!]. Die Riester-Rente taugt nach einer neuen Studie nicht zum Ausgleich der Einschnitte bei der gesetzlichen Rente. Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung empfiehlt, die staatliche Förderung einzustampfen — und das Geld anders zu verwenden. FOCUS online MONEY, 13.9.2012. • Hans-Böckler-Stiftung: die Teil-Umstellung auf ein kapital­gedecktes Rentenmodell in Form der Riester-Rente hat sich als „Fehlentscheidung” erwiesen • IMK: sie erhöht das Armutsrisiko im Alter • es werden durch sie „ erhebliche Teile der Erwerbs­bevökerung in Altersarmut gleiten” • es sollten stattdessen das Rentenniveau erhöht und Niedrigrenten durch Steuergelder aufgestockt werden • mit der Riester-Einführung sei zwar das Versorgungsniveau der gesetzlichen Renten abgesenkt worden, die meisten Betroffenen können dies aber nicht durch privates Riestersparen wieder ausgleichen • Riesterprodukte hätten hohe Kosten und Risiken bei mageren Renditen • eine Kurskor­rektur zur Stärkung des umlage­finanzierten Renetensystems sei notwendig • inzwischen liege das Niveau des deutschen Rentensystems rund 15% unter dem OECD-Durchschnitt • der von Firmen und Versicherten bezahlte Beitragssatz könne in kleinen Schritten angehoben werden • die Entlastung bei der privaten Vorsorge wäre unterm Strich für die Versicherten günstiger
[HTML] Timo Steppat: Altersarmut: Die Riester-Reform war ein großer Fehler[!]. Das Ausmaß der Altersarmut wird höher ausfallen als von Ministerin von der Leyen prognostiziert und die vorgschlagenen Maßnahmen genügen noch lange nicht, meint Rudolf Zwiener, Rentenexperte der gewerkschaftsnahen Böckler-Stiftung. Schuld sind niedrige Löhne und die Riester-Rente. Cicero ONLINE, 13.9.2012;  [HTML] Teil 2.
[HTML] Studie beweist: Riester-Rente war ein großer Flop. Eine Studie des IMK zeigt: Die Riester-Rente war ein gutes Geschäft für Banken und Versicherungen.Gegen die Altersarmut bringt sie überhaupt nichts. Nun muss wohl wieder der Staat ran, um die nächste Generation von Rentnern zu finanzieren.  Ohne eine deutliche Anhebung des gesetzlichen Rentenniveaus und eine steuerfinanzierten Aufstockung niedriger Renten drohen jüngeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland erhebliche Rentenlücken. Die kapitalgedeckte Rente sei „keinesfalls geeignet, den Menschen ein sicheres Auskommen im Alter in Ergänzung zur gesetzlichen Rente zu garantieren”. Die Forscher empfehlen, die Subventionierung von Riester-Renten auslaufen zu lassen, den Riester-Faktor rasch aus der Rentenformel zu entfernen und das Niveau der GRV mittelfristig an den — deutlich höheren — Durchschnitt der OECD-Länder anzupassen. „Das gesetzliche Rentensystem muss wieder zu einer Lebensstandard­sicherung zurückfinden mit einer paritätischen Finanzierung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber.” Millionen Menschen hoffen, das durch die Reformen deutlich abgesenkte Niveau der gesetzlichen Rente durch Vorsorgesparen ausgleichen zu können. Doch das werde nur wenigen gelingen. Die OECD-Bruttoersatzrate beträgt in Deutschlad nur 42 Prozent, beim OECD-Durchschnitt dagegen Alterssicherungs­niveau von Gering­verdienern liegt Deutschland sogar an letzter Stelle. Mit Einführung der kapitalgedeckten Zusatzvorsorge steigen die finanziellen Aufwendungen, die Arbeitnehmer für die Altersvorsorge tragen sollen, markant, rechnen die Wissenschaftler vor. Jüngere Arbeitnehmer müssen für die ergänzende private Vorsorge mindestens doppelt so viel selbst ansparen, wie sie durch die Rentenreformen bei den Beiträgen zur GRV entlastet werden. Den gravierenden Nachteilen der Kapitaldeckung stünden keine überzeugenden Vorzüge gegenüber. Eine höhere Nachhaltigkeit der Kapitaldeckung sei empirisch nicht zu beobachten. Es könne die Beitrags­bemessungsgrenze angehoben werden, „wobei oberhalb der bisherigen Bemessungsgrenze zusätzliche Rentenansprüche nur noch unterproportional erworben würden.” Die Entgeltumwandlung in der betrieblichen Alterssicherung sei mit Sozialbeiträgen zu belegen, um zu vermeiden, dass sie den Rentenwert der GRV senkeDEUTSCHE WIRTSCHAFTS NACHRICHTEN, 13.9.2012
[HTML] Heiner Flassbeck: Sozialsystem: Das Riester-Renten-Debakel.[wichtig !] Es wird Zeit, dass die Politik ihr Scheitern eingesteht: Die Geschichte von der Zukunfts­festigkeit der kapital­gedeckten Rente war einfach nicht wahr. ZEIT ONLINE, 18.9.2012. • 2002 waren sich Regierung und Opposition einig: die große Rentenreform sei gelungen und mit dem Einstieg in die kapitalgedeckte Rente die Renten nun zukunftssicher • die Geschichte von der Zukunftsfestigkeit der Kapitaldeckung war von Anfang an nicht wahr, aber das will man nicht wahrhaben • nun versucht die Politik das Gleiche noch einmal mit den Betriebsrenten: sicher war nur die Dosierung falsch, nicht die Medizin selbst • durch die 4% ihres Einkommens in private Rentenfonds sollten die Arbeitnehmer diese 4% zusätzlich sparen — aber die Sparquote stieg nicht • der Staat hat mehr als 10 Mrd. an Fördergeldern dafür ausgegeben, dass die Haushalte letztlich weniger gespart haben — eine sinnlose Subvention • schon die Idee einer erhöhten Sparquote, um für die Zeit vorzusorgen, in der die Bevög altert, würde nur dann helfen, wenn in der Folge auch der Kapitalstock der Volkswirtschaft wachsen würde • wenn die privaten Haushalte aber mehr sparen, wird nicht mehr investiert, sondern weniger, denn dann wäre die Nachfrage der privaten Haushalte noch schwächer gewesen und daraufhin auch die Investitionstätigkeit • am Ende sollten wir froh sein, dass die privaten Haushalte nicht getan haben, was man erwartete • damit die Rente sicher ist, muss eine Volkswirtschaft über die Kapitalausstattung eine Rendite in Form der gesamtwirtschaftlichen Produktivität liefern • altert die Gesellschaft, muss sie besonders die Kapital­ausstattung durch Investitionen verbessern, um dann mit weniger Arbeitskraft gleich viel oder sogar mehr zu produzieren • selbst dann müssen die Jüngeren in Relation zu ihren steigenden Einkommen mehr für die Rente zahlen • und die Alten bekommen im Vergleich zu ihren Einkommen weniger • man sollte von Generation zu Generation die Lasten gemeinsam schultern, wie das beim Umlageverfahren in nahezu perfekter Weise geschieht • für die SPD heißt das: „Vorwärts, Genossen! Wir müssen zurück”
[HTML] Riester-Rente nicht zukunftsfähig? In der Online-Ausgabe der "Zeit" kommt man zu dem ernüchternden Ergebnis, dass die Riester-Rente nicht zukunftsfähig ist. Es seien sich Regierung und Opposition einig gewesen, als die rot-grüne Koalition 2002 die große Rentenreform auf den Weg brachte. Doch auch durch einige Anpassungen wird sich am Scheitern der Riester-Rente nichts ändern. Unmittelbar nach der Einführung der Riester-Rente lag die Sparquote in den deutschen Haushalten auch schon bei etwa 10,3% des verfügbaren Einkommens. Viele stehen vor der Frage, welche Altersvorsorge­maßnahmen nun tatsächlich sinnvoll sind. Privatealtersvorsorge, 20.9.2012
[PDF] Jochen Pimpertz: Gegen Alarmismus oder Bagatellisierung — Argumente zur Altersarmut, Zuschussrente und Nachhaltigkeits­rücklage. iw Institut der deutschen Wirtschaft Köln, 20.9.2012
[HTML] Anja Schlicht: Entwicklung des Rentenniveaus in Deutschland. Gesetzlich ist geregelt, dass das Rentenniveau bis 2030 auf 43 % zurückgehen wird. Der Grund dafür ist im demografischen Wandel zu finden und in der Tatsache, dass ohne entsprechende Maßnahmen Rentenzahlungen bald nicht mehr garantiert werden könnten. Derzeit liegt das Rentenniveau bei etwa 50 Prozent.  Aus verschiedenen Gründen wird die Senkung des Rentenniveaus auf 43 % als zu drastisch empfunden.�Einerseits müssen Durchschnittverdienende beim geplanten Rentenniveau über 33 Jahre ohne Unterbrechung ihre Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, um wenigstens eine Altersrente in Höhe der Grundsicherung zu erhalten. Wer nur monatlich 2.000 Euro durchschnittlich verdient, muss 43 Jahre lang arbeiten und sozialversicherungs­pflichtig sein, um Rentenzahlungen über der Grundsicherungs­grenze zu bekommen. Andererseits gibt es kaum noch sogenannte Eck- bzw. Standardrentner, für die gilt, dass sie 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und dabei das Durchschnitts­einkommen erreicht haben. Viele Frauen sind atypisch beschäftigt und arbeiten zudem im Niedriglohnsektor. Ältere Menschen haben so gut wie kaum noch einen Arbeitsplatz, mit dem sie das durchschnittliche Einkommen erreichen. RENTE.COM, 1.10.2012
[HTML] Markus Voss: Umfrage zur Altersvorsorge in Deutschland: Die Deutschen geben die private Altersvorsorge auf. Die Bereitschaft, privat für das Alter vorzusorgen, hat in Deutschland einen neuen Tiefstand erreicht. Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Allensbach halten nur noch 16% die Riester-Rente für sicher. FOCUS online MONEY, 4.10.2012
[Folien / Dias] Gerhard Bäcker: Grundlagen und aktuelle Herausforderungen der Alterssicherung in Deutschland (Folien)[wichtig !]. Rentenpolitische Fachtagung der Bremer SPD, 06.10.2012. • Folgewirkung des demografischen Wandels: ab 2030 steigende Belastung der Bevökerung im erwerbsfähigen Alter • vor diesem Problem steht jedes Alterssicherungssystem • aktuelle Arbeitnehmerbelastung: 19,6%/2 + 4% = 13,8% • Grafik: demografische Quotienten: Alten-, Jugend- und Gesamtquotient 1960–2060 • Höhe der Belastung abhängig von der Relation "Erwerbstätige" zu "Nicht-Erwerbstätige"n • Belastung wird geringfügig gemindert durch höhere Frauenerwerbs­beteiligung, Erwerbstätigkeit im oberen Stunden­bereich, Angebote für Ältere und geringere Arbeits­losigkeit • Entwicklung von Produktivität und pro-Kopf-Einkommen erleichtern die Tragfähigkeit steigender Belastungen • Philosophie des 3-Säulen-Modells • Grafik: Entwicklung des Netto-Rentenniveaus vor Steuern 1985–2025[!] (2005:52,6%; 2010:51,6%; 2015:48,2%; 2020:47,%; 2025:46,2%) • fehlendes statistisches Material zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge: Entgeltumwandlung/Tarifverträge, Bedienung der Verträge bis zum Renteneintritt?, welche Verträge in welcher Höhe? • bei privater oder betrieblicher Altersvorsorge: kein Ausgleich für die Rentner und rentennahen Jahrgänge, keine Absicherung von Erwerbsminderung • bei Riester-Verträgen: sehr niedrige Renditen, Verlustrisiko durch hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, sinkender Garantie-Zins • bei Kollektivverträgen der bAV: zwar deutlich geringere Kosten, aber bei Beitragszusagen keine Garantie einer Leistungshöhe, niedrige Leistungen bei sinkenden Zinsen, keine Dynamisierung • zentrale Legitimationskrise der GRV: bei absinkendem Rentenniveau auf 43% trotz jahrzehntelanger Beitragszahlung nur Grundsicherungsniveau • Grafik: Überschneidung von Grundsicherungsbedarf und Rente bei sinkendem Rentenniveau, 2010–2030 • Grafik: Grundsicherungsbedarf und durchschnittliche Höhe der Zugangsrenten, 2003–2012 • bei sinkendem Rentenniveau: Entwertung der Solidarleistungen (Kindererziehungs­zeiten, Pflegezeiten, Rente nach Mindesteinkommen), Wirkungslosikeit selbst eines Mindestlohns von 10 € • Grafik: durchschnittliche Höhe von Erwerbsminderungs­renten im Rentenzugang, 2000–2011 • ein nachträglicher Ausgleich für die Folgen negativer Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt würde die Alterssicherung überfordern — es muss beim Arbeitsmarkt selbst angesetzt werden (Wirkung aber nur langfristig) • Grafik: Höhe der Zugangsrenten, preisbereinigt, 2000–2011 • Reform­notwendigkeiten: Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung, Beendigung der Riester-Förderung • zahlreiche Probleme eines flächendeckenden Ausbaus der betrieblichen Altersvorsorgegesamtwirtschaftliche Risiken einer Ausweitung kapitalfundierter Systeme
[HTML] „Wer Altersarmut wirklich bekämpfen will, kommt an der Rente nach Mindesteinkommen kaum vorbei!”. Pressemitteilung. Der Bundesverband der Rentenberater e.V. fordert in der ARD die �Wiederbelebung" der bis 1992 geltenden Regelung. Bundesverband der RentenBerater e.V., 7.10.2012. • Bis 1992 galt folgende Regelung: Für alle, die mindestens 35 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben und durch zu geringe Einkommen eine Rente unterhalb der Grundsicherung bekämen, gelten günstigere Berechnungsmodelle für die gesetzliche Rente • Martin Reißig, Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.: „Mit diesem Modell übernimmt tatsächlich der Staat die Verantwortung im Kampf gegen Altersarmut und verschiebt das Problem nicht in die private Vorsorge.” • „Wir müssen die Probleme aber jetzt sofort lösen; wenn in ein paar Jahren die geburtenstarken Jahrgänge mit vielen Geringverdienern in Rente gehen, ist es zu spät.” • sowohl das Betriebsrentenmodell der SPD als auch die Zuschussrente der Regierung verschiebt die Altersvorsorge hin zur privaten Vorsorge • Reißig im „Bericht aus Berlin” über die sehr seltene private Vorsorge gerade bei Geringverdienern: „Eine Entwicklung, die inzwischen auch mittlere Einkommensschichten erreicht, weil zum einen das Vertrauen in die Vorsorgemodelle fehlt und immer häufiger auch das Geld.” • der gesetzlichen Rente werden durch verschiedene private Vorsorgemodelle massiv Beiträge entzogen • wer in eine Betriebsrente einzahlt, senkt sein Bruttogehalt und zahlt dann weniger Beiträge in die Rentenkasse • statt in der Rentenkasse landet das Geld bei den Versicherungen: die Konzerne haben rund 45 Mrd. € Beiträge und staatliche Zulagen eingesammelt • da die gesetzliche Rente durch die private Vorsorge schon mal niedriger ist, müsste die Betriebsrente dann also mehr erwirtschaften • Reißig: „Letztendlich muss also so ein privater Vertrag 12 bis 15% besser laufen, als die gesetzliche Rentenversicherung, damit der Arbeitnehmer am Ende genauso viel in der Tasche hat. In Zeiten der Finanzkrise ist das völlig unrealistisch.” • der Bundesverband der Rentenberater e.V. fordert daher die Wiedereinführung der Rente nach Mindesteinkommen und weitere Maßnahmen, um die gesetzliche Rente zu stärken, z.B. durch Anhebung des Rentenniveaus und Regelungen gegen Niedriglöhne;  [PDF] PDF-Version
[HTML] Emnid-Umfrage: Knappe Mehrheit akzeptiert sinkende Renten. Politisch ist es entschieden: Das Rentenniveau sinkt deutlich. Laut einer Umfrage akzeptieren 51 Prozent der Deutschen den Rückgang. Zugleich will fast ein Drittel besonders niedrige Renten aus Steuermitteln aufstocken lassen. SPIEGELONLINE WIRTSCHAFT, 8.10.2012
[HTML] Umfrage: Bundesbürger sehen Reformbedarf beim Rentensystem. Einer Studie zufolge halten die Deutschen das Rentensystem weiter für reformbedürftig. Nur jeder Zweite sieht sich für das Alter ausreichend finanziell abgesichert. Zudem sei der Generationenvertrag ungerecht.  Handelsblatt , 8.10.2012
[HTML] David Gerginov: Entgeltumwandlung: An einem Beispiel einfach erklärt. Arbeitnehmer können Teile ihres Gehalts für die betriebliche Altersvorsorge aufwenden. Diese Beträge werden dann vom Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn abgezogen und mindern sein steuer- und sozialversicherungs­pflichtiges Einkommen. So fallen weniger Lohnsteuern und Sozialabgaben an. Entgeltumwandlung = Verwendung von Teilen des Gehalts für unbare Leistungen. Ein Vertrag der Direktversicherung kann bei Ausscheiden aus dem Betrieb auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden.
Vorteile: Entgeltumwandlung ist in einer Kombination mit Zusatz­versicherungen (z.B. Berufsunfähigkeits­versicherungen) möglich. Vorteil auch von erheblichen Steuervorteilen und Ersparnissen bei den Sozialabgaben. Die Entgelt­umwandlung ist pfändungssicher und wird nicht auf das Arbeitslosengeld I oder II angerechnet.
Nachteile: Erwerbsminderungsrente, Altersrente und Krankengeld werden geringer. Beleihung oder Kündigung des Vertrags ist durch den Arbeitnehmer unmöglich. Auszahlung erfolgt frühestens mit dem 60. Lebensjahr. In der Rentenphase wird sie voll besteuert.
Vergleich mit privater Rentenversorgung: Langfristig ist die Entgeltumwandlung durch die Steuerersparnis und die Einsparung der Sozialversicherungs­beiträg günstiger als eine private Rentenversorgung. Bei einer privaten Rentenversicherung müsste der Anlagebetrag aus versteuertem Geld angelegt werden. Durch die günstigere Versteuerung ergäbe sich eine bessere Nettorente
GeVestor, 11.10.2012
[HTML] Renten-System für Jüngere kaum zu bewältigende Last. Die Bundesbürger befürworten eine Rentenreform. Das zeigt die aktuelle Studie "Arbeit und Rente — gestern, heute und morgen" der Gothaer. Da sich die Erwerbsbiografien verändern, thematisiert die Studie veränderte Lebensmodelle der neuen Generation. boquel-news.de, 11.10.2012. • Gothaer-Chef Werner Görg. „Die große Mehrheit vor allem der jüngeren Generation hat das Problem der drohenden Altersarmut erkannt. Zu Recht fordern die Menschen eine Reform des Renten-Systems” • in einem befristeten Arbeitsverhältnis waren 58% der Befragten 20- bis 30-Jährigen, aber nur 13% der 61- bis 70-Jährigen schon beschäftigt • Hauptgrund für eine Unterbrechung der Arbeit war bei den 31- bis 40-Jährigen die Arbeitslosigkeit, bei den 61- bis 70-Jährigen Haushalt und Kindererziehung • die 50- bis 60-Jährigen hatten im Schnitt 4, die 30- bis 40-Jährigen schon 3,1 Arbeitgeber gehabt • die größten Zukunftsängste liegen im persönlichen Umfeld, insbesondere die Angst vor einer schweren Erkrankung (56%), die Sorge um die Familie (57%), die Pflegebedürftigkeit (65%), dann die zu knappe Rente (50%) • 65% glauben, dass sich die Euro-Krise negativ auf ihre Rente auswirkt, bei den 31- bis 60-Jährigen sind es sogar 72% • 90% der Befragten meinen, dass das Renten-System reformiert werden müsse • 41% halten den Generationenvertrag für ungerecht, weil die jüngere Generation zu stark belastet werde • die magere Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung schrecke ab: 56% würden die Beiträge lieber privat anlegen als sie in die gesetzliche Rente einzahlen • zur Lösung des Problems würden nur 10% das Renteneintrittsalter und nur 22% die Rentenbeiträge anheben • die Mehrheit (83%) befürwortet, dass Beamte und Selbstständige einbezogen werden sollten, sowie eine teilweise Finanzierung der Rente durch Steuermittel (58%) • Tabelle der Gründe, weshalb nicht genügend vorgesorgt wird
[HTML] Maja Wiens: Rentenpolitik: Die neue Rentenlüge der SPD. Sie versprechen viel, halten aber nichts, die Genossen von der SPD. Sie bleiben sich treu und verraten ihre Wähler schon vor der Wahl. der Freitag, 12.10.2012. • Die SPD redet von einer Solidarrente, die keine ist • sie ist auch keine Mindestrente oder eine Rente, die jeder mit 30 Beitragsjahren und 40 Versicherungsjahren bekommt — das scheint nur so • SPD: „Wer diese Solidarrente in Höhe von mindestens 850 � durch die Höherwertung der Zeiten der Arbeitslosigkeit und der Beschäftigungszeiten im Niedriglohnsektor innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erreicht, erhält diesen Betrag innerhalb einer zweiten Säule der Grundsicherung, bei der eine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt.” • nach 30 Beitragsjahren und 40 Versicherungsjahren muss der „Solidarrentner” zum Sozialamt • Solidarrente ist also diese Art von Rente, auf die man mit 30 Beitragsjahren und 40 Versicherungsjahren noch nicht einmal einen gesicherten Anspruch hat • und die Gazetten titeln blauäugig: SPD beschließt Mindestrente
[PDF] Gesetzliche Rente stärken und Altersarmut bekämpfen — Riesterförderung abschaffen. Antrag des SP-09 Sozialpolitik an die 34. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz, 16–18. November 2012, Hannover. BÜNDNIS 90   DIE GRÜNEN , 14.10.2012
[HTML] Merkel stellt sich in Rentenstreit hinter von der Leyen. REUTERS DEUTSCHLAND, 16.10.2012, • Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte bei einer CDU-Regionalkonferenz am 15.10.: „Wir müssen sicherstellen, dass langjährig Versicherte aus dem Rentensystem eine Rente bekommen, die über der Grundsicherung liegt” • auch dürften die Bezüge aus der privaten Zusatzversicherung nicht zu 100% verrechnet werden • sie sei hoffnungsvoll, dass es mit der FDP noch zu einer Einigung über eine entsprechende Gesetzesänderung käme • sie sympathisiere auch mit der Forderung, die Mütter von vor 1992 geborenen Kindern in der Rentenversicherung besser zu stellen • zur Bekämpfung der Altersarmut forderte Merkel erneut die von der FDP abgelehnte Ausweitung der Mindestlöhne • bei aller notwendigen Differenzierung nach Regionen und Branchen müsse es Lohnuntergrenzen geben
[HTML] Von 19,6 auf 18,9 Prozent: Rentenbeiträge sinken stärker als erwartet. sueddeutsche.de, 19.10.2012
[HTML] Gabriel droht mit Aus für Rente ab 67. Gabriel stellt die Rentenreform in Frage. Im Fall eines Wahlsiegs will er die Rente mit 67, die sein Vorgänger Müntefering durchgesetzt hat, überprüfen. Die FDP kritisiert die Aussage als �populistische Rolle rückwärts�.  Handelsblatt , 20.10.2012. • Gabriel: �Wenn die Unternehmen weiterhin öffentlich über Fachkräftemangel klagen, aber die über 60-Jährigen aus dem Betrieb drängen, dann wird man die Lebensarbeitszeit nicht einfach heraufsetzen können� • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •
[HTML] Christoph Rybarczyk: Altersarmut: "Die Zuschussrente wird totgeredet". Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband warnt vor steigender Altersarmut. Beiträge k�nnen dank voller Sozialkassen sinken. Hamburger Abendblatt, 20.10.2012. • Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband sieht den groß angelegten Regierungsdialog Rente als gescheitert an • die Hürden für von der Leyens Zuschussrente für Niedrigverdiener seien mit 40 Versicherungsjahren und einer verpflichtenden privaten Vorsorge zu hoch • „Die Riester-Rente ist eindeutig gefloppt.” • die Absenkung des Beitragssatzes zur Rente 2013 auf 18,9% komme in kurzer Zeit wie ein Bumerang als "drastische Beitragserhöhung" zurück • SPD: die Zeche für die Beitragssenkung werden die künftigen Generationen zahlen • das Gesetz schreibt die Absenkung vor, wenn die Reserven der Rentenkasse das 1,5-fache einer Monatsausgabe übersteigen: Ende Dezember wird es das 1,7-fache sein • Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt hatte von der Leyens Zuschussrente in Bausch und Bogen verworfen: gegen Altersarmut „helfen Arbeit und Eigenvorsorge” • innerhalb des Rentensystems könne man Altersarmut nicht vermeiden • die Ideen der Anwälte der Geringverdiener reichen von höheren Rentenansprüchen während der Arbeitslosigkeit über bessere Anerkennung von Erziehungszeiten bis zur Rente nach Mindesteinkommen • die gab es bis 1992: wer 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten vorweisen konnte, aber eine Rente unter einem bestimmten Niveau erwartete, bekam nachträglich Entgeltpunkte gutgeschrieben • während junge Abgeordnete aus Union und FDP von der Leyens Konzept in der Luft zerreißen, plant die SPD mit der Solidarrente eine ähnliche Aufstockung • Merkel: wer dauerhaft unter 10 € pro Stunde verdiene, werde eine Rente in Höhe der Grundsicherung erhalten — auch die, die 45 Jahre eingezahlt hätten • das ginge nicht an • der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert einen Mindestlohn von 10,50 € • Schneider: in 10 bis 15 Jahren werden bis zu 20% der Rentner nur die Grundsicherung im Alter bekommen (derzeit bundesweit etwa 2,6%, in Hamburg doppelt so viele) • der CDU-Parteinachwuchs will, dass die private Vorsorge nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet wird • von der Leyen will die private Vorsorge auch nicht voll anrechnen, aber die gesetzliche Rente stärken • die kommenden Rentnergenerationen haben die Rezession auf dem Arbeitsmarkt Ende der 80er-Jahre und rund um die Jahrtausendwende miterlebt — auch dadurch wurden ihre Renten geschmälert • Ulrich Schneider: „Altersarmut dauert bis zum Tode an.”
[PDF] Einstimmiger Beschluss des Landesparteirates der NRWSPD vom 27.10.2012.[wichtig !] 27.10.2012. • Sozialstaats­grundsatz: „Für eine lebensstandard­sichernde und armutsfeste Renten­versicherung!” • Ziele: Armutsvermeidung, Lebensstandard­sicherung, Solidarausgleich • „Die gesetzliche Renten­versicherung auf der Basis eines Umlagesystems ist dafür wirkungsvoller als eine private kapital­gedeckte Vorsorge.” • „es kommt auf das Wirtschaftswachstum der nächsten Jahre und Jahrzehnte und damit auf die Höhe der Einkommen eines Arbeitnehmers in den nächsten, in zehn, zwanzig oder dreißig Jahren an” • Bekämpfung der Ursachen von Altersarmut • es bedarf „gleichzeitig der Verbesserungen für diejenigen, in deren Rentenanwartschaften sich die Zeiten längerer Erwerbslosigkeit, Mini-Jobs, Teilzeitarbeit, Werkverträge und Niedrigstlöhne negativ eingebrannt haben.” • Herausstellung der Arbeitsmarktreformen zur Bekämpfung des Risikos von Altersarmut: für Mindestlohn, gegen Prekarisierung und Lohnspreizung • Verlängerung der Rente nach Mindesteinkommen, verbesserte Anrechnung von Erziehungszeiten und Zeiten der Arbeitslosigkeit • Einführung einer steuerfinanzierten „Solidarrente” • abschlagsfreier Zugang zur Erwerbsminderungsrente nebst Verbesserung derselben • Einführung der Teilrente ab dem 60. Lebensjahr • nach 45 Versicherungsjahren immer abschlagsfreie Rente! • Einbeziehung der Selbständigen ohne obligatorische Altersversorgung • Ziel: Erwerbstätigenversicherung • statt zeitweiliger Beitragssenkung Aufbau einer Nachhaltigkeitsreserve für gezielte Finanzierungen und zur Stabilisierung des Rentenniveausdas derzeitige Sicherungsniveau wird bis zum Ende des Jahrzehnts aufrechterhalten • die Streichung des „Altersvorsorgeanteils/Riestertreppe” könnte denkbarer Weg sein, um das Rentenniveau zu sichern • Stärkung der betrieblichen Altersversorgung zur Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung • sie ist kein Ersatz zur Deckung der Sicherungslücke in der gesetzlichen Rente • staatliche Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge ausschließlich aus Steuermitteln! • Entgeltumwandlung als sozialversicherungspflichtiges Einkommen • der für 2012 vorgesehene Einstieg in die Erhöhung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre ist auszusetzen, bis die 60- bis 64-jährigen Arbeitnehmer/Innen mindestens zu 50% Arbeitsplätze haben
[HTML] Veit Medick: Rentenstreit: Steinbrück und SPD-Linke nähern sich an. Steht die SPD zu ihren eigenen Rentenreformen? Seit Wochen tobt in der Frage ein heftiger Streit zwischen Kanzlerkandidat Steinbrück und dem linken Parteiflügel. Jetzt kursiert ein Kompromisspapier, das neuen Schwung in die Debatte bringt. SPIEGELONLINE POLITIK, 28.10.2012. • Nach wochenlangem heftigem Streit zwischen Kanzlerkandidat Peer Steinbrück und dem linken Parteiflügel kursiert jetzt ein Kompromisspapier • wann immer ein Konflikt zu eskalieren droht, soll bei der SPD eine Arbeitsgruppe Abhilfe schaffen • unter Leitung von NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft soll nun ein siebenköpfiges Gremium Ruhe in die Partei bringen • beim Thema Rente wird es schnell emotional bei den Sozialdemokraten • es geht um die Höhe des sogenannten Renteniveaus — derzeit gut 50% — das bis 2030 nach derzeitiger Gesetzeslage auf 43% sinken kann • besonders der linke Flügel in der Partei will im Verbund mit den Gewerkschaften schleunigst diesen Angriff auf die Lebensleistung vieler Erwerbstätiger stoppen und das Rentenniveau auf dem heutigen Stand einfrieren • Steinbrück hielte einen Eingriff in die Rentenformel für einen Sündenfall • SPD-Chef Sigmar Gabriel brütet darüber, wie die SPD aus der Nummer herauskommt • als Steinbrück vor einer Woche in einer Runde mit 35 SPD-Linken 2 Stunden zu Gast war, ging es fast ausschließlich um die Renten-Differenzen • am Wochenende ist führenden Sozialdemokraten ein Papier des schleswig-holsteinischen Landeschefs Ralf Stegner auf den Schreibtisch geflattert • Stegners Modell nennt ein Rentenniveau von 50% nur als „politische Zielsetzung”, also bei unangetasteter Rentenformel • Stegner schlägt vor, über Mindestlöhne, Bildungsinvestitionen, den Ausbau der Betriebsrente und die Herausrechnung des „Riester-Faktors” das Niveau auf dem heutigen Stand zu stabilisieren • alle 5 Jahre sollen die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit untersucht werden • zusätzlich schlägt Stegner vor, dass die Rente mit 67 erst greifen soll, wenn „mehr als 50% der 60-Jährigen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind” (ohne Minijobs) • auch die nordrhein-westfälische SPD fasste am Wochenende einen Beschluss, das Rentenniveau bei 50% auf politischem Weg statt durch Gesetzgebung zu sichern und 2020 die Situation neu zu bewerten • solche Pläne könnte Steinbrück evtl. mittragen • wie schon bei der Rente mit 67 würde aber der Streit erstens nur vertagt und zweitens mit einem interpretierbaren Formelkompromiss überdeckt • man halte an der Rechtslage fest und verkenne die demografischen Realitäten nicht — ein solcher Beschluss sei als Kursänderung in der Rentenpolitik zu verstehen • der harte Kern der SPD-Linken würde wohl ein solches Konzept garnicht mittragen (Arbeitnehmerflügel, Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen, Jusos sowie Demokratische Linke 21, Berliner Landesverband) • Steinbrück will „Dampf aus der Debatte herausnehmen” • „Kein Mensch in der SPD hat das je debattiert als Zielmarke, sondern es ist ein Interventionspunkt. Wenn der droht, dann soll gerade interveniert werden, damit es nicht zu diesen 43 Prozent kommt.”
[HTML] Oliver Berg: Rentenstreit: Kompromisspapier soll SPD-Streit um Rentenpolitik lösen. In den Streit innerhalb der SPD um die künftige Rentenpolitik kommt offenbar Bewegung. Ein Kompromissvorschlag sieht vor, über Maßnahmen wie Mindestlöhne das Rentenniveau bei 50% zu stabilisieren. OTZ.de (Ostthüringen), 28.10.2012. SPIEGEL Online: der schleswig-holsteinische SPD-Linke Ralf Stegner habe ein Kompromisspapier erarbeitet, das Kanzlerkandidat Peer Steinbrück entgegenkomme • über Maßnahmen wie Mindestlöhne soll das Rentenniveau bei 50% stabilisiert werden, wobei die geltende Rentenformel jedoch unangetastet bleiben soll • das Rentenniveau, das Verhältnis der sogenannten Standardrente (Rente eines Durchschnittsverdieners, der 45 Jahre lang in die Rentenversicherung einbezahlt hat) zum Durchschnittslohn eines Jahres, soll nach Forderungen des linken Flügels der SPD auf dem heutigen Stand gehalten werden • Stegner schlägt vor, über Mindestlöhne, Bildungsinvestitionen, eine Solidarrente und die Herausrechnung des „Riester-Faktors” das Niveau auf dem heutigen Stand zu stabilisieren • Steinbrück: die SPD dürfe in der Rentenfrage keine Wahlversprechen machen, die sie dann nicht umsetzen könne • am Wochenende gab es Gegenwind aus Berlin und Nordrhein-Westfalen • der nordrhein-westfälische Landesverband beschloss, das „derzeitige Sicherungsniveau” bis 2020 aufrechtzuerhalten und es erst dann neu zu bewerten • Parteichef Sigmar Gabriel äußerte vorsichtige Zustimmung zu dem Beschluss • „Aber wir müssen prüfen, ob wir guten Gewissens versprechen können, dass die Kosten dafür verantwortbar sind.” • er bot der Bundesregierung Verhandlungen über parteiübergreifende dauerhafte Lösungen an • Voraussetzung sei aber ein gesetzlicher Mindestlohn
[HTML] Barbara Dribbusch: Rentenpläne der SPD: Der Mindestlohn soll's richten. Die SPD will das Konzept ihres NRW-Landesverbandes übernehmen. Bis 2020 sollen die Renten nicht sinken — gesichert durch mehr Erwerbstätigkeit. taz, 29.10.2012. • Die SPD will das jetzige Rentenniveau bis 2020 beibehalten, ohne an den Rentengesetzen etwas zu ändern • die Beschlüsse des NRW-Landesverbandes werden übernommen • die Rentenbeiträge werden ab 2014 um jährlich 0,2 Prozentpunkte angehoben, bis 22% erreicht sind • nach bisheriger Prognose der Bundesregierung würde das Rentenniveau bis 2020 auf 47,8% vom durchschnittlichen Nettolohn sinken • der NRW-SPD-Beschluss setzt darauf, dass das Rentenniveau durch mehr und besser bezahlte Erwerbstätigkeit und durch einen flächendeckenden Mindestlohn gesichert werden könne • ein Anstieg der Erwerbstätigkeit verhindert mit der Rentenformel ein starkes Absinken der Renten • des weiteren sieht das NRW-Konzept auch eine mögliche Streichung des Faktors „Riestertreppe” vor • der Riester-Faktor simuliert rechnerisch eine private Altersvorsorge und führt zu geringeren Erhöhungen der gesetzlichen Rente • Hilde Mattheis zur taz: das NRW-Konzept sei eine „gute Grundlage” für die weitere Rentendebatte • es sei „zu prüfen”, inwieweit man die Rentenanpassungsformel in Zukunft verändern müsse • Gabriel und Steinbrück wenden sich gegen Forderungen der Parteilinken und des Berliner SPD-Landesverbandes, ein Rentenniveau von mindestens 50% längerfristig festzuschreiben
[HTML] Majid Sattar: „Neunzigprozentige Zustimmung”: SPD-Vorstand für Rentenkompromiss. Der SPD-Vorsitzende Gabriel geht davon aus, dass seine Partei sich in der Rentenfrage auf den Kompromiss einigen wird, den der nordrhein-westfälische Landesverband vorgeschlagen hat. Danach soll erst 2020 über die Anpassung des Rentenniveaus entschieden werden. FAZ.NET, 29.10.2012. • Nach Sitzungen des Parteivorstandes sowie einer Renten-Arbeitsgruppe sagte Gabriel, der Parteikonvent werde am 24. November ein Rentenkonzept verabschieden, das sich in der Niveau-Frage an der Linie des NRW- Landesverbandes orientieren werde, das derzeitige Rentenniveau bis 2020 aufrechtzuerhalten und erst dann über notwendige Anpassungen zu entscheiden • schon jetzt gebe es eine 90%-ige Zustimmung zu dem Kompromissvorschlag • Gabriel: „Das Thema ist mit dem Beschluss in NRW in der SPD geklärt” • der Parteivorstand sieht durch seine im September beschlossenen Instrumente die SPD imstande, im Falle ihrer Regierungsbeteiligung ein Absinken Rentenniveaus von derzeit 50,4% auf etwa 48% im Jahr 2020 auszugleichen • diese Instrumente sind: die Solidarrente, eine Erwerbsminde­rungsrente und die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes • der Verzicht auf eine Niveausenkung von 2014 an soll durch eine stufenweise Anhebung der Rentenbeiträge um 0,2 Prozent pro Jahr finanziert werden • die Arbeitsgruppe unter Hannelore Kraft soll noch einmal über die finanziellen Folgen der Beschlüsse sowie über die Ostrenten beraten • Johannes Kahrs wandte sich gegen ein Einfrieren des Rentenniveaus bis 2030 • Ralf Stegner verteidigte den Kompromiss, der keine Änderung des Gesetzes von 2002 erforderlich mache • er glaube auch das Rentenniveau bis 2030 durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und die Herausnahme des Riester-Faktors aus der Niveau-Ermittlung halten zu können
[HTML] Rainer Woratschka, Jürgen Zurheide: Renten-Konzept der SPD: Feilen am Modell. Die SPD sucht einen Weg bei der Rente — NRW und Berlin haben unterschiedliche Vorstellungen. DER TAGESSPIEGEL, 29.10.2012. • Vom Parteirat in Nordrhein-Westfalen und dem Landesparteitag in Berlin kamen unterschiedliche Signale • nach dem Rentenbeschluss der SPD in Nordrhein-Westfalen musste Norbert Römer, Vorsitzender des mitglieder­stärksten Bezirkes Westliches Westfalen, erklären: man wolle das derzeitige Rentenniveau „bis 2020 sichern” • die Berliner beharrten darauf, das gegenwärtige Rentenniveau von 50,4% per Gesetzesänderung festschreiben zu lassen, während sich die Genossen aus NRW nicht an die geltende Rentenformel wagten • Römer: „Wir schlagen ein Bündel von Maßnahmen vor, und dann schauen wir uns die Wirkungen an” • Beiträge: bei der Kompromisssuche in der NRW-SPD wurden auch die Gewerkschaften eingebunden — dann wurden Beitragserhöhungen von 0,2% pro Jahr für vertretbar erklärt: er würde Ende des Jahrzehnts noch unter 21% liegen • Römer: „Und was nach 2020 passiert, prüfen wir im Lichte der Veränderungen am Arbeitsmarkt und der Konjunktur.” • Elke Ferner, Vize-Vorsitzende der Bundestagsfraktion und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen: ein „Schritt in die richtige Richtung”, aber nicht ausreichend • das Rentenniveau auf dem gegenwärtigen Stand einzufrieren sei Position aller großen Gruppierungen in der SPD • sonst drohe der gesetzlichen Rentenversicherung ein „Akzeptanzproblem” • Stegner hatte im Tagesspiegel bereits für eine Überprüfungsklausel geworben • seine SPD-interne Arbeitsgruppe tagt an diesem Montag
[HTML]] Gerd Bosbach: Politisches Feuilleton/Archiv: Produktivität schlägt Demografie[!]. Was in der Rentendebatte bewusst verschleiert wird. Mit nackten Bevölkerungszahlen für die nächsten 50 Jahre wird Angst gemacht. Man leitet daraus ein sinkendes Rentenniveau ab und begründet die Notwendigkeit privater Rente. Doch die ständige Demografie-Leier hat einen Rechenfehler.  Wenn die These stimmen würde, dass eine wachsende Rentnerzahl ein sinkendes Rentenniveau erzwingt, hätte im letzten Jahrhundert die Rente massiv reduziert werden müssen. Der Anteil der Rentner hat sich nämlich mehr als verdreifacht: von unter 5 % im Jahre 1900 auf über 17 % im Jahre 2000. Zusätzlich hat sich der Jugendanteil mehr als halbiert. Und die Rente ist in den 100 Jahren von fast gar nichts auf einen im Schnitt recht guten Standard im Jahr 2000 angewachsen. Der Wohlstand der Arbeitnehmer ist ebenfalls massiv gewachsen. Ursache: der Produktivitäts­fortschritt. Nachzurechnen: Beträgt der Produktivitäts­fortschritt in den nächsten 50 Jahren durchschnittlich nur 1 %, so würden im Jahr 2060 in jeder Arbeitsstunde zwei Drittel mehr als heute hergestellt. Damit wäre ein Arbeitnehmer in der Lage, seinen Anteil für die gesetzliche Rente auf 20 % zu verdoppeln und hätte trotzdem noch fast 50 % mehr in der Tasche. Voraussetzung: Der Produktivitäts­fortschritt müsste anteilig auch an die Arbeitenden ausbezahlt werden. Das war früher fast so. Die im letzten Jahrhundert verdreifachte Zahl von Rentnern wurde immer besser versorgt. Und trotzdem mussten die Arbeitnehmer immer weniger arbeiten.  Deutschlandradio Kultur , 30.10.2012
[HTML] Oliver Dürr: Bosbach: „These vom sinkenden Rentenniveau ist absolut falsch”. Gerd Bosbach sieht in den täglichen Rentendiskussionen eine offenbar bewusste Irreführung der Bevölkerung. Mit „gebetsmühlenartigen” Wiederholungen zu den Gefahren aus der Demografie, der Anzahl der Rentner und sinkenden Beitragszahlern, paart sich die Ignoranz der Politiker zu den im letzten Jahrhundert für den Wohlstandsanstieg verwendeten Produktivitäts­fortschritt. TarifOMeter24.com, 30.10.2012
[PDF] Reiner Heyse: Produktivitätsentwicklung — wird einfach ausgeblendet! Produktivität je Arbeitsstunde: im Durchschnitt 2,4 % Steigerung/Jahr von 1970 bis 2010. Verteilungsprozess: „Wenn heute zwei Arbeitnehmer in der Lage sind, für sich selbst und einen Rentner jeweils ein Ei zu prododuzieren, ist im Jahr 2050 bei 1,8 % Produktivitäts­entwicklung jährlich, bereits einer in der Lage, für sich selbst und zwei Rentner jeweils ein Ei zu produzieren.” Wenn es in 40 Jahren möglich war, Beitragserhöhungen von 6 % zu tragen, warum soll es dann nicht möglich sein, in den folgenden 40 Jahren 4 % Steigerung tragen zu können?  SENIORENNAUFSTAND, Mai 2015
[HTML] rtr: Altersarmut: Union ringt um Einigung bei Rentenkonzept. Im Kampf gegen Altersarmut suchen die Unionsparteien immer noch nach einer Einigung beim Rentenkonzept. Auch die SPD diskutiert über den richtigen Weg und setzt auf eine Solidarrente und einen Mindestlohn.  Handelsblatt , 30.10.2012. • Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sieht es positiv, dass die CDU auf eine neue Rente nach Mindesteinkommen zusteuert • die stimme in den Grundelementen mit der ursprünglich von ihr vorgeschlagenen Zuschussrente überein • sie hätten gemeinsam, dass die Rentenansprüche jahrzehntelanger Beitragszahler nach einem bestimmten Mechanismus gezielt für Geringverdiener aufgewertet würden • offen sei noch, von wie vielen Beitragsjahren ein Anspruch auf Aufstockung von Mini-Renten abhängig gemacht werden soll, wie ein Freibetrag für Einkommen etwa aus Riester-Renten gestaltet werden kann und vor allem, bis zu welcher Höhe Rentenansprüche aufgewertet werden • Unions-Kreise: es sei eine Deckelung geplant, um die Kosten von etwa 3,2 Mrd. € in 2030 zu begrenzen • von der Leyen: „Das Ziel muss schon sein, dass wir in diesem Korridor bleiben” • es müsse eine passgenaue Lösung für Geringverdiener sein, keine allgemeine Erhöhung des Rentenniveaus • für einen Durchschnittsverdiener mit 35 Beitragsjahren beliefen sich die Mehrausgaben im Jahr 2030 nach Angaben aus der Unions-Arbeitsgruppe auf 2,8 Mrd. € • bei mindestens 40 Beitragsjahren wären die Kosten nur 2,2 Mrd. € • die SPD setzt auf eine Solidarrente von 850 € und will ein Absinken des Rentenniveaus verhindern • eine von allen Teilen der Partei getragene Einigung gelang dem SPD-Parteivorstand nicht • Elke Ferner für die Arbeitsgemeinschaft der Frauen beharrt auf einer Änderung der Rentenformel
[HTML] Sparauflagen: Griechisches Gericht stellt Rentenreform infrage. Die Regierung in Athen plant die fünfte Rentenkürzung seit Mai 2010. Ein wichtiges Gericht lehnt dies ab und könnte damit die Auszahlung neuer Kredite blockieren. ZEIT ONLINE, 1.11.2012
[HTML] Rente: Barack Obama. Barack Obama äußert sich praktisch nicht zum amerikanischen[United States] Rentensystem. Dabei sind die Rücklagen in 20 Jahren erschöpft: dann bekäme jeder Rentner nur noch 75% der versprochenen Leistung. Obama schweigt sich darüber vollständig aus. DIE WELT, 4.11.2012
[HTML] so/mgn: Lawine der Altersarmut rollt bereits � Radikale Rentenreform gefordert � Plädoyer für Schweizer Modell. Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband: wir brauchen eine Erhöhung der Altersgrundsicherung von jetzt 374 Euro auf 420 Euro. Das Rentenniveau müsse auf 50% festgeschrieben werden, um die Lawine altersarmer Menschen aus dem Niedriglohnsektor aufzuhalten. Von der lohnbezogenen Rente sei abzulassen und zu einem System überzugehen, dem alle Einkommen und Gewinne zugrundegelegt werden. adn-Nachrichtenagentur, 6.11.2012
[HTML] Stephan Hebel: Meinung: Handreichungen für eine neue Rentendebatte. Eine Untersuchung zur Armut im Alter: Christoph Butterwegge, Gerd Bosbach, Matthias W. Birkwald: „Armut im Alter.  Probleme und Perspektiven der sozialen Sicherung”. Frankfurter Rundschau, 9.11.2012
[HTML] Gesetzliche Rentenversicherung stöhnt unter Komplexität. Künftig wird der Beitragssatz von 19,6 % auf 18,9 % gesenkt. Dadurch würden die Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Steuerzahler deutlich entlastet. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird die Entlastung mit 3,1 Mrd. Euro im Jahr beziffert; für den Bund soll sie 1,7 Mrd. Euro ausmachen. Geplant ist, dass der Beitragssatz bis 2020 bei 19,8 % bleiben soll. Die Deutsche Rentenversicherung geht noch davon aus, dass 2030 ein Beitragssatz von 21,9 ausreichend ist. Dann ist das Rentenniveau von derzeit 49,6 % auf 44,8 % gefallen. Eine Anhebung des Rentenniveaus um einen Prozentpunkt würde 4,5 Mrd. Euro mehr kosten. Der Verzicht auf die Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersvorsorge würde rund 2 Mrd. Euro Mehreinnahmen bedeuten. Die Anhebung des Beitragssatzes um einen Prozentpunkt bringe sogar ein Plus von 11,5 Mrd. Euro</small>. versicherungsmagazin, 14.11.2012
[HTML] Demografie: Deutsche Bevölkerung wird immer älter. Deutschland entwickelt sich zum Altenheim Europas: In den nächsten Jahren wird die Zahl der über 80-Jährigen deutlich ansteigen, zeigen aktuelle Prognosen. Gleichzeitig werden viele ländliche Regionen an Bewohnern verlieren und Städte wie München deutlich zulegen. SPIEGELONLINE GESUNDHEIT, 19.11.2012
[HTML] Matthias W. Birkwald, Katrin Mohr: Bericht aus Irrealistan — Dringend nötige Bemerkungen zum Alterssicherungsbericht der Bundesregierung 2012[!]. Abermals will die Bundesregierung mit dem Alters­sicherungs­bericht 2012 belegen, dass der von Rot-Grün eingeleitete und den Nachfolge­regierungen bestätigte renten­politische Paradigmen­wechsel von der Lebens­standard­sicherung durch die gesetzliche Rente hin zur Lebens­standard­sicherung durch die 3 Säulen der Alters­vorsorge aufgeht..  Wirtschaft und Gesellschaft , 20.11.2012
[PDF] Kleiner Parteitag: SPD beschließt Mindestrente von 850 Euro. Lange wurde gestritten, nun haben die Sozialdemokraten einstimmig für ihr Rentenkonzept gestimmt. Endgültige Entscheidungen zum Rentenniveau wurden aber vertagt. ZEIT ONLINE, 24.11.2012
[HTML] Arbeiterwohlfahrt fordert Umkehr in der Rentenpolitik. Auf der Bundeskonferenz der AWO wandte sich Wolfgang Stadler, ihr Bundesvorsitzender, gegen „Sonderwege für Beamte und einzelne Berufsgruppen”. Alle Berufstätigen müssten in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Zusätzlich fordert die AWO unter anderem die Bereinigung der Rentenformel um die Dämpfungsfaktoren sowie eine Angleichung der Ostrenten auf Westniveau. euronews, 24.11.2012
[PDF] Beschluss-Nr. 1: Die SPD-Rentenpolitik: Arbeit muss sich lohnen![wichtig !] Bessere Löhne: Erwerbs­armut bekämpfen.  Arbeit muss sich lohnen: Alters­armut verhindern.  Brücken ins Renten­alter bauen.  Lebens­standard sichern — Betrieb­liche Alters­versorgung ausbauen.  Renten­niveau und Beitrags­entwicklung.  Rente mit 67.  Bundes­einheit­liches Renten­bemessungs­system in Ost und West.  Finan­zierung. SPD, 2. Parteikonvent Berlin am 24.11.2012. I. Bessere Löhne: Erwerbs­armut bekämpfen: • Deklamation: die SPD habe „dafür gesorgt, dass die gesetzliche Rentenversicherung die zentrale Säule der Altersvorsorge in Deutschland bleibt” • sie hat diese Säule aber schwer beschädigt und will dies durch Ausweitung der Betrieblichen Alters­versorgung weiter tun • CDU und FDP mögen den „v�lligen Umstieg auf eine privat finanzierte und kapitalgedeckte Altersvorsorge” versucht haben • ein solcher Umstieg wäre überhaupt nicht zu finanzieren gewesen • „Die von der SPD mitgetragenen Rentenreformen und der Ausbau privater Altersvorsorge als Erg�nzung […] hatten vor allem das Ziel, die nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern […]” • wenn das Niveau der gesetzlichen Rente abgesenkt wird und die Beiträge zur Privatrente erhöht oder zusätzlich eingeführt werden, handelt es sich aber immer um einen Ersatz und nicht eine Ergänzung • bei einem Ersatz einer umlage­finanzierten Rente durch eine private (vorab finanzierte) Rente tritt immer der Umstiegs­effekt auf, d.h. es ist eine Rentenlücke zusätzlich zu finanzieren • von einer Sicherung der nachhaltigen Finanzierung kann daher nicht die Rede sein — sie wurde vielmehr verschlimmbessert • Erwerbsarmut: die Fehlentwicklungen am Arbeitsmarkt (kein gesetzlicher Mindestlohn, Minder­entlohnung der Frauen, Minijobs) haben „Folgen für die Entwicklung der Renten” — ihre Korrektur wirkt sich aber erst in 30 Jahren konkret aus • II. Arbeit muss sich lohnen: Alters­armut verhindern: • „Solidarrente” sorgt dafür, dass für langjährig Versicherte (30 Beitragsjahre / 40 Versicherungsjahre) die Rente nicht unter 850 � liegt • schikanöse Bedürf­tigkeits­prüfung für den, der „diese Solidarrente in Höhe von mindestens 850 � durch die Höherwertung der Zeiten der Arbeitslosigkeit und der Beschäf�ti�gungszeiten im Niedriglohnsektor innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erreicht” • unbestimmte Willens­erklärung: „Wir wollen in angemessenem Umfang Berücksichtigungszeiten auch auf Eltern ausdehnen, deren Kinder vor 1992 geboren wur�den …” • Pflege von Angehörigen soll wie Kinder­erziehungszeit behandelt werden • wenn Selbständige ohne obligatorische Altersversorgung in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen würden, würde dies das Risiko von deren Altersarmut reduzieren • Ziel ist eine Erwerbstätigenversicherung • III. Brücken ins Renten­alter bauen: • differenzierte Angebote für den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente, darunter erleichterte Möglichkeiten für Zusatzbeiträge an die Rentenversicherung • zur Finanzierung Verzicht auf die bislang vorgesehene kurzfristige Absenkung der Beitragssätze und eine stetige Steigerung bis auf das im geltenden Rentenrecht vorgesehene Niveau von 22% • unbestimmte Aussage „Wir wollen das Reha-Budget ausweiten” • ein „Bonus-Malus-System” für die Arbeitgeber­beiträge wirft schwie�rige Verwaltungsfragen auf • IV. Lebens­standard sichern — Betrieb­liche Alters­versorgung ausbauen: • um „[…] die Arbeitskosten vor allem für kleine und mittlere Unternehmen nicht drastisch erhöhen zu müssen, wird die gesetzliche Rentenversicherung auch in Zukunft ergänzt werden müssen” • das ist entlarvend: es geht darum, den Arbeitgeber­anteil zu vermeiden • eine deutliche Verbesserung der Kosten­transparenz und der Effizienz für alle Riester-Produkte • „Verwendung verbindlicher Sterbetafeln und eine Mindestverzinsung”: das wirft rechtliche Fragen auf, denn durch die Möglichkeit „adverser Selektion” kann das Risiko bei den Riester-Versicherten über dem der Durchschnitts­bevölkerung liegen • „[…] sind verbindliche gesetzliche Regelungen nötig, die Sicherheit der Vermögen und Attraktivität der BAV gleichermaßen berücksichtigt” • das ist Wunschdenken: beides geht nun mal nicht gleichzeitig • „Wir wollen, dass in Zukunft jeder Arbeitgeber und jede Arbeitgeberin für jede/n Beschäftigten eine Entgeltumwandlung zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung anbieten muss […] (Arbeitgeber-Obligatorium mit einer �Opt-Out-Regel� für den/die Arbeitnehmer/in)” • es „sollte eine wertgleiche Alternativoption über Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder in bestehende Versorgungssysteme eröffnet werden” • V. Renten­niveau und Beitrags­entwicklung: • „Wir werden das derzeitige Sicherungs­niveau bis zum Ende des Jahrzehnts aufrechterhalten. 2020 gilt es neu zu bewerten […]” • es ist vom derzeitigen Sicherungs­niveau die Rede, nicht etwa von den bisher vermuteten 50% — derzeit sind es 49,6%, bis zur Bundestagswahl werden es etwas über 48% sein • „[…] könnte die Veränderung oder Streichung des Dämpfungs­faktors (�Altersvor­sorge­anteil/Riester­treppe�) ein denkbarer Weg sein, um das Rentenniveau zu sichern” • dieser Riester-Faktor wird 2013 seine Funktion erfüllt haben — ob er beibehalten oder gestrichen wird, hat dann keinen Einfluss mehr auf das RentenniveauVI. Rente mit 67: • „Die Anhebung des Renten­eintritts­alters ist erst dann möglich, wenn die rentennahen Jahrgänge, also die 60- bis 64-jährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mindestens zu 50 Prozent sozial­versicherungs­pflichtig beschäftigt sind.” • VII. Bundes­einheit­liches Renten­bemessungs­system in Ost und West: • „Wir werden […] ein einheitliches Rentensystem für Ost und West bis 2020 schaffen.” • VIII. Finan­zierung: • statt der von CDU/CSU und FDP beabsichtigten Senkung der Rentenbeiträge „Aufbau einer Nachhaltig­keitsreserve, um daraus die abschlagsfreie Erwerbsminde­rungsrente, den abschlagsfreien Rentenzugang nach 45 Versicherungsjahren sowie die Stabilisierung des Rentenniveaus zu finanzieren” • eine direkte Finanzierung ohne den Umweg über eine „Reserve” würde den Mackenroth-Effekt vermeiden
[HTML] Daniel von Fromberg: SPD beschließt neues Rentenkonzept: Geschlossen in den Wahlkampf. „Die SPD hat mit dem heutigen Tage als einzige Partei in Deutschland ein schlüssiges Rentenkonzept”, sagte SPD-Chef Sigmar Gabriel nach Abschluss des zweiten SPD-Parteikonvents. Der SPD-Kanzlerkandidat in spe Peer Steinbrück sagte, die SPD werde im Wahlkampf für eine gemeinwohlorientierte Gesellschaft kämpfen: „Wir-Werte statt Ego-Werte!”. SPD, 24.11.2012. • SPD geht geschlossen in den Wahlkampf • Altersarmut obsolet machen • Rentendebatte vom Kopf auf die Füße gestellt • Schwarz-Gelb kolportiert falsche Zahlen • Wir-Werte statt Ego-Werte • Ost-Renten angleichen
[HTML] Albrecht Müller: Riester-Rürup-Täuschung.[Wichtig !]  26.11.12: SPD-Renten-Beschluss stellt den DGB-Vorsitzenden und auch die NachDenkSeiten bloß.  16.11.12: Betrifft Rente: Der SPD Vorstand bewegte sich in die richtige Richtung. Aber immer noch kein Bekenntnis zur Konzentration auf die gesetzliche Rente und zum Ausstieg aus der staatlichen Förderung von Privatvorsorge.  10.09.12: Neues Rentenkonzept der SPD: Eine Laienspielschar spielt das Leyen-Spiel nach.  10.09.12: Das Gerede über Demographie und Kapitaldeckung ist ein klassischer Fall von Brainwashing � Auszug aus einem alten und aktuellen Text  03.09.12: Wolfgang Lieb: �Renten-Schock-Tabelle� � ein logisches Ergebnis der neoliberalen Schock-Strategie.  10.08.12: Auch Kirchen haben auf das falsche Pferd gesetzt � auf Kapitaldeckung. Sozialethiker Segbers fordert Rückkehr zum Umlageverfahren.  24.07.12: Die Förderung der privaten Altersvorsorge war schon immer eine von politischer Korruption bewirkte Fehlentscheidung. Jetzt alle Mittel auf gesetzliche Rente konzentrieren.  14.03.12: Jens Berger: Pflege-Riester � die Politik knickt einmal mehr vor den Lobbyinteressen ein.  02.02.12: Volker Bahl: Gewerkschaftlicher Widerstand gegen die Riester-Rente?  30.01.12: Wolfgang Lieb: Zur Rolle der Gewerkschaften bei der Einführung der Riester-Rente.  11.01.12: Revison der Riesterrente � Die klare Lösung wird immer noch verdrängt.  10.01.12: Das Riester-Dilemma � Porträt einer Jahrhundertreform.  01.09.11: Privatvorsorge kostet uns einiges mehr als die Zulagen zu Riester-Rente.  04.03.11: Geschäfte auf Gegenseitigkeit � jetzt kommt die gängige politische Korruption endlich mehr ans Tageslicht.  16.02.11: Weitere Informationen zu Maschmeyer, AWD, Panorama, PR, etc.  17.01.11: Walter Riester verleugnet seine Spezis � und schwindelt dabei auch noch.  17.12.10: Eine andere Sicht auf den angeblichen Rentenklau in Ungarn.  20.08.10: Finanztest: Staatlich verordnete Verkaufsunterstützung für die Riester-Rente. NachDenkSeiten, 26.11.2012. • Wir wurden desavouiert: die Sicherung des Rentenniveaus auf mindestens 50% ist nicht festgeschrieben • die �Betriebsrente plus� ist allenfalls ein Zückerchen für die Gewerkschaften aber kein Ausgleich für die Absenkung des Rentenniveaus auf 43% und für die zu erwartenden Abschläge der Rente mit 67 • �Bild am Sonntag� am 2.9.: „Wer 2500 Euro brutto verdient, bekommt in Zukunft nach 35 Jahren Arbeit nur noch 688 Euro raus.” • von der Leyen will mit ihrem siebenseitigen Brief den durch die Renten-�Reformen� verursachten Schock gar nicht bekämpfen, sie will ihn nur als politischen Hebel zur Durchsetzung ihrer sog. �Zuschussrente� nutzen und um der Versicherungswirtschaft weitere Riester-Verträge zu verschaffen • die FAZ meldete am 21.7., die versprochenen Renditen der Betriebsrenten seien nicht zu halten • Legendenbildung: gab es 2001 wirklich einen gewerkschaftlichen Widerstand gegen die Riester-Rente? • nach ver.di-Chef Frank Bsirske habe sich die Spitze des DGB gegen den Widerstand der damaligen ÖTV und der IG Metall mit dem damaligen Sozialminister Walter Riester verständigt, dass die Stabilisierung der Beitragssätze für die gesetzliche Rente Priorität haben solle • darüber hinaus habe es eine Verständigung gegeben, dass Ausfälle auf der Leistungsseite der gesetzlichen Rente durch eine steuerbezu­schusste Teilpriva­tisierung (die Riester-Rente) kompensiert werden sollte • Ursula-Engelen Kefer, damals Vize-Chefin des DGB, stellt ihre damalige Rolle und Haltung in einem Brief an Frank Bsirske richtig • in einem Artikel in der Leipziger Volkszeitung wurde beschrieben, dass die öffentliche Förderung von bisher 8,2 Mrd. € als Zulage zu Riester-Rente zum größeren Teil (6 Mrd. €) von den Finanzdienst­leistern, Versicherungs­konzernen und Banken als Verwaltungs­kosten, Vertriebs­kosten und Provisionen kassiert wird • wenn man aber die öffentlichen Kosten für Rürup-Rente und Entgelt­umwandlung einbezieht, steht es noch viel schlimmer • �Spiegel online� meldet, Ex-AWD-Chef Maschmeyer habe Ex-Kanzler Schröder rund 1 Mio. gezahlt für die Zerstörung des Vertrauens in die gesetzliche Rente • Hinweis auf eine interessante Zeitungsbeilage zu Gunsten von AWD: Information über eine Eigenkapitalrendite AWDs von 47,6% im Jahr 2007 • Riester hat am 27.1.2011 behauptet: „Maschmeyer kenne ich erst seit drei Jahren” • das stimmt nachweislich nicht: Gegenbeispiel ist eine Anzeige in der Super Illu, man sah ihn in der Bunten bei der AWD-Jubiläumsfeier in Hannover, und 2007 hat er schon zugelassen, dass Maschmeyer segnend seine Hand auf den Händedruck von Rürup und Riester legt • die Rentenreform in Ungarn ist der Einstieg in den Ausstieg aus der Privatisierung der Altersvorsorge, die in Mittel- und Osteuropa in den 90er Jahren in großem Stil betrieben worden ist • die Propaganda zu Gunsten der Privatvorsorge und Kapitaldeckung war damals oft beraten vom ehemaligen Arbeitsminister des chilenischen Diktators Pinochet, Jose Piñera • Finanztest stellt einen frischgebackenen Riester-Rentner vor, der als Gewinnrente 0,38 € mehr, also 0,6% mehr als die Garantierente erhält
[HTML] dapd/abendblatt.de: Renten sollen in den nächsten Jahren kontinuierlich steigen. Im Osten wird es einen stärkere Zunahme geben als im Westen. Rentenniveau bei knapp 49%. Am Mittwoch will Kabinett beschließen. Hamburger Abendblatt, 26.11.2012. • Nach dem Renten­versicherungs­bericht der Bundes­regierung könnten die Altersbezüge in den kommenden Jahren kontinu­ierlich steigen — anders als bisher berichtet auch in West­deutschland • Ost-Rentner bekämen bereits 2013 das höchste Plus seit 1997: 3,49%, im Westen immerhin 1% • ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV): die endgültigen Zahlen seien abhängig von der Lohn­entwicklung und der Entwicklung des Nachhaltig­keitsfaktors • mittel­fristig sollen die Renten dann kontinu­ierlich steigen: für 2014 um 2,33% im Westen und 2,4% im Osten; 2015 um 2,55% im Westen und 2,65% im Osten; 2016 um 2,39% im Westen und 2,47% im Osten • die sogenannte Eckrente nach 45 Jahren Durchschnitts­verdienst: im kommenden Jahr bei 1.276 € und das Rentenniveau bei 48,9% des durchschnittlichen Nettolohns; im folgenden Jahr bei 1.212 € und das Rentenniveau bei 48% •
Plan desRentensteigerung Renten-Eckrente nach 45 Jahren
KabinettsWestOst niveauDurchschnittsverdienst
20131,00%3,49% 48,9%1.276 €
20142,33%2,40% 48,0%1.212 €
20152,55%2,65%
20162,39%2,47%
[HTML] dapd/jW: Rätselraten um Rentenbericht. Regierung sieht Anstieg bei Alters­bezügen. Sozial­verbände warnen vor Euphorie. junge Welt, 27.11.2012. • Der neue Renten­bericht der Bundes­regierung soll am Mittwoch verab­schiedet werden • ein Sprecher der Deutschen Renten­versicherung Bund (DRV) bestätigte die Größen­ordnung der am Montag von der Bild genannten Zahlen für 2013 • aber: „Wir kennen die endgültigen Zahlen noch nicht.” • der Bericht enthalte lediglich Prognosen, erklärte das Bundes­arbeits­ministerium • die genauen Zahlen würden im März vorgelegt • Adolf Bauer, Verbands­präsident des Sozial­verband Deutschland: seit 2004 habe es einen Renten-Kaufkraft­verlust von mehr als 10% gegeben • Matthias Birkwald, renten­politischer Sprecher der Linken: „Die scheinbar beachtlichen Renten­anpassungen treffen auf eine schrumpfende Basis”, so dass das Renten­niveau von Jahr zu Jahr sinke
[HTML] Ulla Thiede: Rosigere Entwicklung: Rentenbericht macht neue Hoffnung. Der Rentenversicherungs­bericht der Regierung macht Rentnern Hoffnung: Die neue Prognose geht von einer durch­schnittlichen Erhöhung der Altersbezüge um 2% jährlich bis 2026 aus. Wir klären die wichtigsten Fragen. Kölnische Rundschau, 27.11.2012. • Morgen berät das Bundeskabinett über den neuen Renten­versicherungs­bericht mit einer Vorausschau zu möglichen Entwicklungen in der GRV für die nächsten 15 Jahre • wie stark sollen die Renten steigen? • wie sollen sich die Brutto­löhne entwickeln? • wie hoch soll das Renten­niveau im nächsten Jahr sein? • welches Renten­niveau sieht das entsprechende Gesetz vor? • wie reagieren die Bundestags-Parteien darauf? • was hat die SPD in ihrem Rentenkonzept beschlossen? • an welche Voraus­setzungen ist die SPD-Mindestrente gekoppelt? • welche Verbesserungen soll es noch geben?
[HTML] Beitragseinnahmen füllen die Rentenkasse[!]. Mehr Beschäftigung und höhere Löhne führen zu deutlich mehr Beitragseinnahmen in der Rentenversicherung. Die Rentenkasse ist gut gefüllt. Deshalb kann der Beitragssatz zum 1. Januar 2013 von 19,6% auf 18,9% sinken. Moderat höhere Rentenanpassungen sind in den kommenden Jahren möglich. ▐ Die Bundes­regierung, 28.11.2012. • Für das Jahresende 2012 ist laut dem heute vom Kabinett beschlossenen Renten­versiche­rungs­bericht 2012 mit einer „Nach­haltig­keits­rücklage” von rund 1,69 Monats­ausgaben zu rechnen • der Beitrags­satz sinkt ab dem 1. Januar 2013 um 0,7 Prozentpunkte von 19,6 auf 18,9% • danach hat die Nach­haltig­keits­rück­lage ihren gesetz­lich festge­legten oberen Zielwert von 1,5 Monats­ausgaben erreicht • bis 2018 wird der Beitrags­satz voraus­sichtlich bei 18,9% bleiben und steigt dann allmählich an • ergänzende Alterssicherung unerlässlich • • • • • • • • • „Derzeit haben rund 60 Prozent der sozial­versiche­rungs­pflich­tigen Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­nehmer eine betrieb­liche Alters­versorgung.” • „Rund 42 Prozent der Gering­verdiener — das sind knapp 1,8 Millionen sozial­versiche­rungs­pflichtig Beschäftigte mit einem Bruttolohn von weniger als 1.500 Euro pro Monat — haben weder eine betrieb­liche Altersver­sorgung noch einen Riester-Vertrag. Gut zwei Drittel davon sind Frauen (knapp 1,3 Millionen).” • ;
JahrBeitragssatzRentenniveau
201219,6 %49,4 %
201318,9 %48,9 %
201418,9 %48,1 %
201518,9 %47,7 %
201618,9 %48,0 %
201718,9 % %
201818,9 % %
201919,3 % %
202019,7 %48,0 %
202119,9 % %
202220,1 % %
…  
202620,9 %46,0 %
 [PDF] Renten­versiche­rungs­bericht 2012. ||| Bundes­ministerium für Arbeit und Sozial­ordnung, 28.11.2012. • „Noch in dieser Legislaturperiode sollen konkrete Verbesserungen für eine Lebensleistungsrente geschaffen werden, die nicht beitrags-, sondern steuerfinanziert werden. Dafür werden wir die Bewertung der Beitragszeiten für Frauen, die Kinder erzogen und/oder Pflegeleistungen erbracht haben, für Erwerbsgeminderte und Menschen mit geringen Einkommen verbessern. Die Grenze der Höherbewertung befindet sich dabei knapp oberhalb der Grundsicherung. Die Regelungen werden so gestaltet, dass sich zusätzliche private Vorsorge für gesetzlich Rentenversicherte lohnt. Voraussetzung für die Verbesserung ist, dass mindestens 40 Jahre in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und privat vorgesorgt worden ist.” • „Darüber hinaus wird die Bundesregierung prüfen, inwieweit es finanzielle Spielräume gibt, Müttern mit mehreren Kindern, die vor 1992 geboren worden sind, zusätzliche Entgelte zu ermöglichen.” • • • • • ;  [PDF] Ergän­zender Bericht der Bundes­regierung zum Renten­versiche­rungs­bericht 2012 gemäß � 154 Abs. 2 SGB VI (Alten­siche­rungs­bericht 2012). ||| Bundes­ministerium für Arbeit und Sozial­ordnung
[HTML] dapd: Grüne machen sich für Garantierente stark. 850 Euro für mindestens 30 Versicherungsjahre — Rentenversicherung soll Bürgerversicherung werden. DIE WELT, 29.11.2012
[HTML] Berrit Gräber: Arbeiten im Alter: Frührentner dürfen 2013 mehr dazuverdienen. Immer mehr Rentner arbeiten, ab 2013 steigt das Verdienstlimit auf 450 Euro. Aber: Jeder Rentnerjahrgang hat nun seine eigene Altersgrenze. Hamburger Abendblatt, 29.11.2012
[HTML] Finanzkrise: Anleger bangen um ihre Versicherungsfonds. Hamburger MPC Capital informiert Betroffene heute im CCH. Zehntausende investierten rund 5,6 Milliarden Euro. Rendite kaum einzuhalten. Hamburger Abendblatt, 30.11.2012
[HTML] bef: Staatliche Zulagen nicht voll ausgeschöpft: Deutsche verschenken Milliarden an Fördergeldern für die Riester-Rente. Millionen Deutsche lassen sich staatliche Zuschüsse für die Riester-Rente ganz oder teilweise entgehen und verschenken damit Milliarden. Mit Schuld daran hat die Komplexität der Riester-Rente und die schlechte Beratung. Dabei ist es relativ einfach, sich die volle Förderung zu sichern — wenn man weiß, wie. FOCUS online MONEY, 6.12.2012
[HTML] Christoph Rybarczyk: Ruhestand: Altersvorsorge: Rentengarantie soll in Verfassung[!]. Der Wirtschaftsweise Bofinger will so die Altersbezüge absichern. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen setzt auf mehr private Vorsorge. Hamburger Abendblatt, 7.12.2012. • Der Trend zur Frühverrentung ist gestoppt, der Anteil der über 60-Jährigen im Job ist wieder gestiegen, wenn auch nach Ansicht der SPD noch zu wenig • heute gehen die Arbeitnehmer im Schnitt mit 63,5 Jahren in die Altersrente (1970: 64,3 Jahre) • das SPD-Konzept der Solidarrente steht bei der Bundestagswahl 2013 gegen die Lebensleistungsrente der CDU • gegen eine drohende Altersarmut soll die private Vorsorge helfen: nach der Union vor allem über die Riester-Rente, nach den Sozialdemokraten mit Anreizen für eine betriebliche Vorsorge • der Bundesverband der Rentenberater: „Sowohl das Betriebsrentenmodell der SPD als auch die Zuschussrente der Regierung verschieben die Altersvorsorge von der gesetzlichen Rente hin zur privaten Vorsorge.” • sein Präsident Martin Reißig: „Die Einführung der Lebensleistungsrente wird zu Mehrbelastungen führen, die von den künftigen Steuerzahlern und auch von den Beitragszahlern finanziert werden müssten.” • von der Leyens Ministerium: dass die Neurentner Abschläge hinnehmen müssen, sei bewusst geplant • die Haushalten muss nun gerechnet werden, auf welchen Monatsbetrag sich gesetzliche, private Rente und Ersparnisse summieren, um eher in Rente gehen zu können • rund 80% des Geldes, die ein Durchschnitts-Rentnerhaushalt zur Verfügung hat, kommen aus der gesetzlichen Rente • für viele wird es zu nicht viel mehr als der Grundsicherung von im Schnitt gut 800 € im Monat reichen • das gesetzliche Rentenniveau kann von heute 50% auf 43% des Durchschnittslohn sinken • die Riester-Rente ist in Verruf geraten • der Wirtschaftsweise Peter Bofinger setzt sich bei "Spiegel Online" für eine Stärkung der gesetzlichen Rente ein: „Es war ein Fehler, dass wir in Deutschland jahrelang so massiv auf den Ausbau der privaten Altersvorsorge gesetzt haben.” • „Die Deutschen sparen sich zu Tode — und bekommen immer weniger dafür.” • er würde der deutschen Rentenver­sicherung sogar Verfassungsrang geben: „Die Menschen könnten sicher sein, dass ihre Ansprüche nicht irgendwann vom Bundestag abgesenkt werden, nur weil die Regierung gerade Geld braucht.”
[HTML] Markus Schmidt, Ingo Blank, Dietrich Krauß, Achim Pollmeier: Betriebsrente — faule Versprechungen für Arbeit­nehmer. Die Bundesregierung will sie, die SPD will sie — und selbst viele Arbeitgeber halten die Betriebsrenten seit neuestem für den Königsweg in der Rentendiskussion. Als besonders lukrativ wird dabei die sogenannte Entgeltumwandlung angepriesen, bei der Arbeitnehmer Steuern sparen können, wenn sie einen Teil ihres Lohns für die Rente zurück legen. MONITOR-Berechnungen zeigen jetzt: Viele dieser Modelle nützen vor allem den Versicherungskonzernen und den Arbeitgebern. Für den Arbeitnehmer lohnt sich dieser Weg nur, wenn der Arbeitgeber kräftig dazuzahlt. Aber MONITOR-Recherchen belegen, dass diese Zuzahlungen in der Regel ausbleiben. Statt dessen behalten die meisten Arbeitgeber die gesparten Beiträge einfach ein. Experten kritisieren die Entgeltumwandlung als Verlustgeschäft für die Angestellten und als Milliardensubvention für Arbeitgeber und Versicherungen. WDR Mmonitor, 13.12.2012;  [PDF] Anmerkungen zum MONITOR-Bericht am 13.12.2012. 14.12.2012
[PDF] Andreas Oehler (unter Mitarbeit von Andreas Höfer): Die Verbraucherwirklichkeit: Mehr als 50 Milliarden Euro Schäden jährlich bei Altersvorsorge und Verbraucherfinanzen. Befunde, Handlungsempfehlungen und Lösungsmöglichkeiten. Das Motiv der Altersvorsorge gilt in der empirischen Finanzforschung schon seit langem als wichtige Determinante des Verbraucher(finanz)verhaltens. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind bei der Nutzung von Finanzdienst­leistungen für die Altersvorsorge auf externe Information und Beratung angewiesen. Durch mangelhafte Beratungsqualität sowie aufgrund eines fehlenden systematischen, ganzheitlichen Verbraucherschutzes erleiden sie bei der Nutzung von Finanzdienstleistungen zum Teil erhebliche finanzielle Schäden. Allein durch fehlgeleitete Abschlüsse von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen und ineffiziente „Riester”-Verträge entstehen Verbraucherinnen und Verbrauchern jährliche Schäden in Milliardenhöhe. Aufgrund der Daten, die in unserer Studie zusammengestellt worden sind, wird — eher konservativ — ein jährlicher Schaden in Höhe von mindestens 50 Milliarden Euro geschätzt. Durch die zersplitterte Regulierung zu Produkt­informationen ist eine einfache, nachvollziehbare, standardisierte und zum Vergleich geeignete Produktinformation nur ansatzweise und bestenfalls bruchstückhaft vorhanden. Diese Kurz-Studie soll zum einen die Schäden für Verbraucherinnen und Verbraucher im Bereich Verbraucherfinanzen mit Fokus auf der Altersvorsorge auf Grundlage bestehender Studien realistisch schätzen und zusammenführen. Zum anderen sollen praxisorientierte Lösungsvorschläge vorgestellt und diskutiert werden, um einen besseren Verbraucherschutz bei Verbraucherfinanzen (Finanzdienstleistungen) und insbesondere der Altersvorsorge zu erreichen. Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Sozialwissenschaften: Finanzwirtschaft, Dezember 2012. • Die Risiken der Altersvorsorgesysteme sind miteinander korreliert: ein Einbruch des Wirtschaftswachstums vermindert nicht nur die Kapitalwerte (oder zumindest deren Zuwachs), sondern auch die Lohnsumme • auch langfristig sind die Risiken aller Säulen stark miteinander korreliert, weil „Arbeit” und „Kapital” zu einem großen Teil komplementär sind • solche ü,bergreifenden Überlegungen sind wichtig, wenn die kapitalgedeckten Produkte tatsächlich vergleichbar zum staatlichen System transparent, verständlich, kostengünstig und leistungsstark sind • andernfalls ist eher von deutlichen Vorzügen des Umlagesystems auszugehen • • • • • • • •
[PDF] Cirsten Roppel, Ulrich Roppel: Generative Einkommensverteilung und Generationenkonflikt. In der Vergangenheit war die funktionale Einkommensverteilung das dominierende gesellschaftspolitische Thema. In der Gegenwart ist es die personelle Einkommensverteilung. In der Zukunft wird es die generative Einkommensverteilung sein. Sie wird die �Neue Soziale Frage� sein. Auf ihr personelles Gerüst haben die Demographie und der Arbeitsmarkt, auf ihr wirtschaftliches Gerüst der politische Wettbewerb, die Globalisierung und das Umlageverfahren maßgebenden Einfluss. Wichtige Gegengewichte sind die Schuldenregel sowie die Reformen der Renten- und Krankenversicherung. ifo schnelldienst 14/2012, 65. Jg., 26.7.2012
[PDF] Lothar Leuschen: Kommentar: Rentensystem: Schluss mit der Flickschusterei. Beirat des Wirtschaftsministeriums lehnt die Zuschussrente ab. wz newsline, 19.12.2012: • Fachbeirat des Wirtschaftsministeriums: von der Leyens Zuschussrente führt haargenau in die falsche Richtung • wer im Alter eine auskömmliche Rente beziehen will, muss in der Jugend einen Beruf erlernt haben und bis zur Rente zu vernünftigen Konditionen beschäftigt worden sein • mit dem zu schwachen Leistungsniveau zu vieler Schüler beginnt die Abwärtsspirale — sie wäre mit höheren Investitionen in das Bildungssystem in den meisten Fällen zu vermeiden • andere haben ihr Leben lang gearbeitet und bekommen dennoch nicht genügend Rente, weil sie geringfügig beschäftigt waren • 400-Euro-Jobber verlieren gleich doppelt: weil sie sehr wenig verdienen und weil sie keine brauchbaren Rentenansprüche erwerben • Ziel der Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Sozialpolitik muss es daher werden, dass jeder Arbeitnehmer von seinem Einkommen leben kann • dann wäre Flickschusterei am an sich beispielhaften Rentensystem in Deutschland nicht mehr nötig
[HTML] (Infobrief Betriebsrentner e.V. 9. Jahrgang Nr.: 3/2012): Rechnet sich betriebl. Altersvorsorge d. Entgeltumwandlung?[wichtig !] Prof. Birk: Vergleichs­berechnungen zeigen, dass es für Durchschnitts­arbeitnehmer mit einem Bruttomonats­einkommen von 3.000 – 4.000 € nicht mehr stimmt, dass sich betriebliche Altersversorgung über Entgelt­umwandlung „rechnet”.  1) Steuer und sozialversicherungsrelevante Rahmenbedingungen.  2) Entgelt­umwandlung mindert die gesetzliche Rente (GRV).  3) Entgeltumwandlung: kein Gewinn für Durchschnittsverdiener.  4) Ein überraschendes Fazit: „Bei einem Zinsniveau, wie wir es gegenwärtig haben, können am Kapitalmarkt die Anbieter von BAV-Systemen die in Aussicht gestellten Renditen nicht mehr erwirtschaften, d. h. der Auszahlung­swert oder die monatlichen Renten sinken.” „Diese Fakten zeigen wieder einmal beispielhaft die Verlogenheit, mit der die Verantwortlichen in Politik und in Medien mit der betrieblichen Altersvorsorge umgehen.”  Büro gegen Altersdiskriminierung, 2.1.2013
[HTML] Pressemitteilung: Vertrauen in das gesetzliche Rentensystem stärken. Die SPD Karlsruhe startete das Wahljahr am 11. Januar mit einer spannenden Diskussion zur Zukunft des Renten­systems. Der renten­politische Sprecher der SPD-Bundestags­fraktion, Anton Schaaf, stellte gemeinsam mit dem SPD-Kreis­vorsitzenden und Bundestags­kandidaten im Wahlkreis Karlsruhe, Parsa Marvi, das Renten­konzept der SPD vor. SPD Karlsruhe, 14.1.2013
[HTML] Rückgang um 9,2 Prozent seit 2004: Kaufkraft deutscher Rentner sinkt[!]. n-tv.de, 19.1.2013. • Bernd Raffel­hüschens Institut für Finanz­wissenschaft der Universität Freiburg: die Kaufkraft der Rentner ist 2012 im Westen West­deutschland um 0,4% und in Ostdeutsch­land um 0,3% zurück­gegangen • die Inflation treffe die Arbeit­nehmer gleicher­maßen
[HTML] Harald Schumann: Lebensversicherung: Will der Staat jetzt an unsere Altersvorsorge? Lebensversicherungen sind das wichtigste Standbein privater Altersvorsorge � doch seit langem sinken die Ertr�ge. Ein von der Bundesregierung geplantes Gesetz sieht vor, dass die Versicherten noch mehr abgeben sollen. Dagegen regt sich nun Widerstand. Was geschieht da gerade? CiceroONLINE, 19.1.2013. • Im November 2012 hatte die Regierungs­koalition im Bundestag im Eilver­fahren eine einschnei­dende Kürzung der Auszah­lungen an die Inhaber von Lebens­versiche­rungen beschlossen: • die Versicherten sollten für auslaufende Verträge nicht mehr an den Bewertungs­reserven (den Kurs­gewinnen auf die erworbenen Wert­papiere) beteiligt werden • Schäuble: die Versicherungs­unternehmen sollten gestärkt werden, damit sie auch in Zukunft über genügend Reserven verfügen • Michael Schreiber, stellver­tretender Vorsit­zender des CDU-Kreis­verbandes Ludwigs­burg, protes­tierte auf dem CDU-Parteitag: „Die Versiche­rungs­gesell­schaften melden Rekord­gewinne, aber die Ansprüche der Versicherten sollen gekürzt werden”? • Mitte Dezember lehnten nun die Vertreter CDU-regierter Länder mit den SPD-geführten Ländern im Bundesrat die Neure­gelung ab • fast 90 Mio. Verträge, mehr als 750 Mrd. €: Lebens­versiche­rungen sind wichtig für die private Alters­vorsorge in Deutschland • wegen den stetig gesunkenen Zinsen auf Anleihen von Staaten und Unternehmen werden die Erträge daraus seit vielen Jahren immer kleiner • verschiedene Bundes­regierungen senkten den gesetz­lich vorge­schriebenen �Garantiezins� seit 1999 von 4% auf jetzt nur noch 1,75% ab • da für alle älteren Verträge der alte hohe Garan­tiezins gilt, könnten die Unternehmen irgendwann die Erträge für die Auszahlung der garan­tierten Leistungen nicht mehr aufbringen • das Finanz­minis­terium Anfang November: für „das schwächste Fünftel” der Anbieter könnten „die vorhan­denen Kapital­anlagen ab 2018 nicht mehr” ausreichen • aber Finanz­expertin Barbara Stern­berger-Frey im „Öko-Test”: die Lebens­versi­cherer verfügen über bereits erwirt­schaftete, aber noch nicht ausge­schüttete Gewinne von mehr als 43 Mrd. € • Markus Faulhaber, Vorstand Allianz: der Konzern könne „auch bei einem anhal­tenden Niedrig­zins­umfeld jahr­zehnte­lang” alle Garantien einhalten • Elke König, Chefin der Aufsichts­behörde Bafin; die Versicherer stünden „ganz eindeutig nicht am Abgrund”;  [HTML] Warum sollen die Versicherten auf die Bewertungs­reserven verzichten? • Die Regierungs­koalition hatte am 8.11.2012 ohne Debatte die nun umstrittene Änderung der Vorschriften für die Auszahlung von Lebens­versiche­rungen beschlossen • damit werden die Versicherer in Zeiten niedriger Zinsen von der Pflicht entbunden, ihre Kunden bei Auslauf oder Kündi­gung ihrer Versiche­rung an den Kursge­winnen (mit den gekauften Wertpa­pieren) zu betei­ligen • erst 2008 hatte das Bundes­verfassungs­gericht entschieden, dass die Kunden wenigstens zu 50% an diesen Bewertungs­reserven beteiligt werden müssen • Begrün­dung von Finanz­minis­terium und Branchen­verband GdV unisono: die derzeitigen hohen Bewertungs­reserven von gut 40 Mrd. € seien reine Buch­gewinne (hochver­zinste Anleihen aus früheren Jahren steigern mit fallenden Zinsen automa­tisch ihren Wert) • daher müsse verhindert werden, ”dass die ausschei­denden Versi­cherten den Kapital­bestand zulasten der verblei­benden Versi­cherten zu sehr verbrauchen” • Edda Castello, Verbraucher­zentrale Hamburg: dies sei eine Schutzbe­hauptung — anders als bei den staat­lichen Sozial­kassen gebe es bei den Privaten rechtlich keine Versiche­rungsge­meinschaft • es gebe vielmehr vertrag­liche Ansprüche der Kunden • Gerhard Schick, finanz­politischer Sprecher der Grünen im Bundestag: auch wenn kleine Unter­nehmen Probleme haben, sei „nicht einzusehen, warum die ganze Branche begünstigt werden soll” • „wenn überhaupt eine Änderung beschlossen werde, dann sollten die Unter­nehmen im Gegenzug zur vollen Offen­legung ihrer Erträge und deren Vertei­lung verpflichtet werden • das System, mit dem die Versi­cherer ihre Leis­tungen kalku­lieren, ist höchst verworren: • die Unter­nehmen müssen eigent­lich ihre Kunden zu 90% an den Kapital­erträgen oberhalb des Garantie­zins­satzes betei­ligen, aber es wird nur ein kleiner Teil der Gewinne den Kunden tatsächlich jedes Jahr indivi­duell zuge­schrieben — die Diffe­renz geht an einen „Schluss­gewinn­anteils­fonds” und eine freie „Rück­stellung für Beitrags­rücker­stattungen” (RfB) • wann diese RfB-Mittel (z.Zt. schon rund 20 Mrd. €) den Versi­cherten zufließen, ist unklar • Verbraucher­schützer Klein­lein: mit den geplanten Zusatz­mitteln solle dieser Topf noch vergrößert werden • das sei, „als ob die Banken ihren Kunden die Zinsen kürzen, um damit die Einlagen­sicherung zu finan­zieren”
[HTML] Karl Doemens: Lebensversicherung: Die Allianz fürs Leben bröckelt. Alten Lebens­versiche­rungen drohen deut­liche Abschläge — über die Höhe wird noch gestritten. Fragen und Antworten zum Thema. Frankfurter Rundschau, 31.1.2013. • Worin besteht das grundsätzliche Problem? • Was zahlt eine Lebensversicherung normalerweise aus? • Wie entstehen Bewertungsreserven und wem gehören sie? • Was will die Bundesregierung? • Was sagen die Verbraucherschützer? • Wie geht es weiter?
[HTML] Philipp Neumann: Maßnahmen gegen Altersarmut unerwünscht: Wirtschaftsweiser Wolfgang Franz: „Lasst das Rentensystem erst einmal in Ruhe”. Drohende Altersarmut, Niedrigzinsen, komplizierte Vorsorge­produkte: Im Rentensystem knirscht es an allen Ecken und Enden. Der Chef der Wirtschafts­weisen spricht sich dennoch gegen Änderungen aus — und erklärt, warum wir künftig noch länger als bis 67 arbeiten müssen. FOCUS online Finanzen, 18.2.2013. • Wolfgang Franz warnt vor politischem Aktionismus vor der Bundestagswahl • „Die wichtigsten Reformen im Rentensystem sind bereits auf den Weg gebracht worden.” • es sind die allmähliche Erhöhung des Zugangsalters zur GRV auf 67 Jahre und die Veränderung der Rentenformel um die Berücksichtigung des Rentner­quotienten • „Lasst das Renten­system erst einmal in Ruhe!” • „[…] belastet die Renten­versicherung nicht mit zusätzlichen Leistungen, seien dies zusätzliche Erziehungs­zeiten für Kinder oder Maßnahmen gegen Altersarmut.”
[HTML] ots: Handelsblatt gründet unabhängiges Research Institute und beruft Bert Rürup zum Präsidenten[!]. napresseportal, 9.3.2013
[PDF] Martin Werding: Alterssicherung, Arbeitsmarktdynamik und neue Reformen: Wie das Rentensystem stabilisiert werden kann[wichtig!]. Die Studie basiert auf zahlreichen Langfrist­projektionen zur Entwicklung von Demographie, Arbeitsmarkt, gesamtwirt­schaftlichem Wachstum sowie Einnahmen und Ausgaben der Sozialversicherungen und der gesamten öffentlichen Finanzen im Zeitraum bis 2060. Ziel ist es, Handlungsoptionen und Maßnahmen zu identifizieren, die die absehbare Anspannung im Rentensystem wirksam mildern und dazu beitragen können, die Auswirkungen des demographischen Wandels zu bewältigen.  Befunde: Die prognostizierten Rentenniveaus und Beitragssätze sind äußerst robust gegen realistische Variationen zu Geburtenziffer, Lebenserwartung und Netto-Wanderungen. Verschiedene Entwicklungen des Wachstums von Produktivität und Löhnen sowie der Arbeitslosigkeit können die demographisch bestimmten Trends nur wenig beeinflussen. Die Entwicklung der Gesundheitskosten ist schwerer vorauszuschätzen als die der Rentenausgaben. Über die Beiträge zur Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner wirken sie sich auf das Rentensystem aus. Eine Aussetzung des dämpfenden Nachhaltigkeitsfaktors wird zwar die Absenkung des Rentenniveaus bremsen, verschärft aber den absehbaren Anstieg des Beitragssatzes. „Die absehbaren Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Finanzen des gesetzlichen Rentensystems sind so stark, dass sie durch Einzelmaßnahmen nicht spürbar gemildert werden können. Erforderlich ist vielmehr ein ganzes Bündel an Maßnahmen, die innerhalb des Rentensystems, aber auch im Arbeitsmarkt und im Bildungssystem ansetzen.  • Grundlegende Perspektiven für die Rentenfinanzierung: Demographie, Produktivitätsentwicklung, Gesundheitskosten und ihre Entwicklung. • Option „Mehr Beschäftigung”. • Option „Bessere Qualifikationen”.• Optionen zur Umgestaltung des Alterssicherungssystems: Grundrenten und Altersarmut, Einbeziehung Selbstständiger und Beamter, ergänzende kapitalgedeckte Vorsorge, „Kinderrente” im Umbau des Umlagesystems  RUBRUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM, Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung, 11.03.2013. • • S. 25/26: • es gibt keine sonderlich starken, systematischen Rückwirkungen der demographischen Alterung auf das Produktivitäts- und Lohnwachstum • gleichmäß verteilte Steigerungen der Arbeitsproduktivität, welche die Rentenfinanzierung erleichtern könnten, ergeben sich vor allem durch höhere Investitionen oder vermehrte Innovationen • aber die von erhöhten Investitionen ausgehenden Effekte für die Arbeitsproduktivität sind eher bescheiden (Wachstumsraten um 0,2 Prozentpunkte) • Abbildung 4: Rentenniveau und Beitragssätze bleiben von Lohnsteigerungen praktisch unberührt • die vorgezeichnete Verteilung der Lasten des demographischen Wandels auf Beitragszahler und Rentner ist bei stärker steigenden Einkommen für alle zwar leichter zu tragen — eine Entlastung im eigentlichen Sinn ergibt sich aber nicht • Variation der sogenannten „Multifaktor­produktivität”: erhöht sich ihre Wachstumsrate gegenüber dem langjährigen Durchschnitt von 0,8 %, so steigt die Produktivität aller Produktionsfaktoren, und somit auch des Faktors Arbeit etwa um rund 1,3 Prozentpunkte in jedem Jahr • dann ergeben sich merkliche Änderungen auch für das Rentensystem — mit deutlich günstigeren Entwicklungen des Niveaus der Einkommen aktiver Versicherter und letztlich auch der Rentner;  [Grafik] Grafiken: Rentenniveau und Beitragssatz der GRV (1990�2060)
   
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[HTML] Dietmar Neuerer: Alarmierende Studie: Rentensystem vor der Kernschmelze. Der Renten­eintritt der Babyboomer setzt die Rentenver­sicherung schon bald unter erheblichen Druck. Laut einer Studie muss die Politik dringend eine Großreform in die Wege leiten — sonst droht der Renten-Gau.  Handelsblatt , 11.03.2013. • Die Befunde einer Studie der Ruhr-Universität Bochum im Auftrag der Bertels­mann-Stiftung zur Stand­festigkeit des deutschen Rentensystems setzen die Politik unter massiven Handlungs­druck • so belastend wirken vor allem die geburtenstarken Jahrgänge 1955 bis 1970, die demnächst aus dem Berufsleben ausscheiden • das Niveau der Renten wird weiter sinken und der Beitragssatz steigen müssen • die bereits vorgenommenen Renten­reformen wie auch eine weiter steigende Arbeits­produktivität durch technischen Fortschritt werden nicht ausreichen • wirklich entlastende Effekte hätte die „Bürger­versicherung”, also die Einbeziehung von Beamten und Selbst­ständigen in die gesetzliche Renten­versicherung, und eine steigende Erwerbs­beteiligung von Frauen und älteren Menschen, eine tief­greifende Verbesserung der Bildungs­struktur oder eine nochmalige Verlängerung der Lebens­arbeitszeit • es entstehe spätestens ab 2030 ein neuer Anpassungs­bedarf in der gesetzlichen Renten­versicherung • die Fortschreibung von Beitragssatz und Rentenniveau nach 2030 bis zum Jahr 2060 würde zu einem Beitragssatz von 27,2% führen, wenn wenigstens noch ein Rentenniveau von 41,2% erreicht werden soll • selbst bei einem jährlichen Produktivitäts­fortschritt von 1% ließe sich der Beitragssatz nur auf 26,5% begrenzen • den größten Erfolg verspräche die Einführung der gesetzlichen Rentenver­sicherungs­pflicht für Selbst­ständige und Beamte • damit wäre schon 2020 ein Rentenniveau von 48,5% bei einem Beitrags­satz von 18,9% möglich • 2060 würde ein Beitrags­satz von 24,7% für ein 50,8-prozentiges Rentenniveau ausreichen • geringere Erfolge versprechen eine höhere Erwerbs­beteiligung von Frauen und eine verbesserte berufliche Qualifi­kations­struktur der Beschäftigten sowie längere Lebens­arbeits­zeiten • würde das gesetzliche Renten­eintritts­alter auf 69 Jahre erhöht und so das effektive Rentenalter auf 67 Jahre angehoben, wäre 2060 immerhin ein Renten­niveau von 42,3% bei einem Beitrags­satz von 26,2% möglich • gelänge es, gleichzeitig Renten­eintritts­alter und Frauen­erwerbs­beteiligung zu erhöhen sowie die Bildungs­struktur zu verbessern, wäre 2060 immerhin ein Renten­niveau von 42,5% bei einem Beitrags­satz von 25,5% zu erwarten • Eric Thode, Projekt­leiter der Bertelsmann Stiftung: es wird „[…] sicherlich nicht ohne steigende Beiträge gehen. Wir haben es aber in der Hand, woher die Beiträge kommen” • die lang­fristige Sicherung der Renten­finanzen sollte zu den Kern­anliegen der Regierung nach den Wahlen gehören
[HTML] csf: Reform des Rentensystems:: Drei Kinder kriegen oder zahlen — so wollen Experten unser Rentensystem retten[!]. Der Ausblick für die Rente ist düster: Selbst wenn die Deutschen mehr arbeiten wird sie sinken, so eine Studie. Die Experten fordern daher den großen Umbau. Auch Beamte und Selbstständige sollen in die Versicherung einzahlen. Ein anderer Vorschlag: Weniger Rente für Kinderlose. FOCUS online MONEY, 12.3.2013. • Deutschland muss sich nach einer Studie der Ruhr-Universität Bochum im Auftrag der Bertelsmann Stiftung auf geringere Renten im Alter und höhere Beiträge für die Renten­versicherung einstellen • selbst eine weitere Anhebung des Renten­eintritts­alters, höhere Löhne und eine gute Entwicklung der Konjunktur ändern daran kaum etwas • Tabelle: Referenzszenario, höhere Frauen­erwerbs­beteiligung, längere Lebens­arbeitszeit, bessere berufliche Bildung, kombiniertes Szenario • Kernproblem der Rentenver­sicherung ist der demogra­fische Wandel: immer mehr Rentner bei immer weniger Arbeitnehmern • der Anteil der �ber 65-Jährigen an der deutschen Bevölkerung wird sich bis 2060 auf 63% verdoppeln • zudem steigt die Lebens­erwartung • heute versorgen 3 Arbeit­nehmer einen Rentner, 2030 werden es nur noch 2 sein • die Wissen­schaftler schlagen vor, dass künftig auch Selbst­ständige und Beamte Beiträge in die gesetzliche Rentenver­sicherung einzahlen: das würde den schnellsten und größten Erfolg versprechen • doch selbst dann würde der Beitrags­satz bis 2060 von derzeit 18,9% auf dann 24,7% steigen, während das Renten­niveau mit 50,8% des durch­schnitt­lichen Jahres­verdiensts in etwa gleich bliebe • nach einem Vorschlag zur „Basisrente mit Fertilitäts­faktor” würde die Zahl der Kinder berück­sichtigt • Kinderlose hätten im jetzigen System einen großen Vorteil: „Wer keine Kinder erzieht und keine besonderen Aufwendungen für ihre Ausbildung übernimmt, spart sich diese Kosten und kann durch umfang­reiche Erwerbs­beteiligung sogar höhere Renten­ansprüche erwerben” • die Förderung von Familien durch den Staat wiegt deren Zusatzlasten per Saldo nicht auf • die Forscher wollen diesen Nachteil mit einer „Kinderrente” ausgleichen: • im 1. Schritt erhält jeder nur noch eine Basis­rente • im 2. Schritt käe die „Kinderrente” dazu: Leistungen im Rentenalter, die sich an der Zahl der Kinder bemessen • wer 3 Kinder und mehr hat, kommt zusammen mit der Basisrente auf ein Rentenniveau, das mit 48% des Jahresdurch­schnitts­einkommens etwa dem heutigen entspricht • wer weniger als 3 oder gar keine Kinder hat, erhält entsprechend weniger • das ist aber Zukunftsmusik, denn selbst wenn die Reform sofort umgesetzt würde, ließen sich die heutigen Probleme damit nicht lösen
[HTML] Dietmar Neuerer: Neuer Generationenvertrag gefordert: Top-Ökonom stellt Rentensystem infrage. Weil die deutsche Gesellschaft altert, müssen Arbeitnehmer immer mehr in die Rentenkasse einzahlen und bekommen immer weniger heraus. Bevor die Lage eskaliert, muss die Politik handeln, meint ein prominenter Ökonom.  Handelsblatt , 13.3.2013. • Klaus Zimmermann, Direktor des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA), äußerte vor dem Hintergrund der neuen Studie der Ruhr-Universität Bochum im Auftrag der Bertelsmann Stiftung: der gesamte Generationen­vertrag muss „an mehreren Stell­schrauben neu justiert werden”, damit „die ungelösten Probleme des demogra­fischen Umbruchs” nicht „einseitig auf die Schultern der jüngeren Leistungs­träger abgeladen werden.” • die Studie rechnet vor, dass das Niveau der Renten in Deutsch­land sinken und der Beitrags­satz steigen müssten, wenn die geburtenstarken Jahrg�nge 1955 bis 1970 in Rente gehen • auch bei höherer Arbeits­produk­tivität durch technischen Fortschritt könne das Rentensystem mit den bisherigen Renten­reformen nicht stabilisiert werden • Zimmermann: für Ältere müssten Anreize geschaffen werden, länger zu arbeiten, und die Übergänge in den Ruhestand müssten flexibler gestaltet werden • ein Anstieg des durch­schnitt­lichen Renten­eintritts­alters müsse in der veränderten gesell­schaft­lichen Wirklich­keit dazu gehören • Zimmermann: „Als erstes Signal sollte der Deutsche Bundestag noch in dieser Legislatur­periode die willkür­lichen Hinzu­verdienst­grenzen für Frührentner aufheben” • die Studie legt den Schwerpunkt eher auf eine Aufnahme von Selbst­ständigen und Beamten in die gesetzliche Rentenver­sicherung • ein Sprecher des Bundes­arbeits­ministeriums: eine Ausweitung der Versicherungs­pflicht führe „zu horrenden Mehrfach­belastungen einzelner Gruppen, die nur extrem schwierig zu stemmen wären” • und eine Einbe­ziehung von Beamten und Selbst­ständigen koste am Ende, wenn diese dann ins Rentenalter kommen, „richtig viel Geld” • die SPD-Bundestags­fraktion hält ein Renten­system für alle für angemessen in der modernen Arbeits­gesellschaft • Heinrich Kolb, stellver­tretender Vorsitzender der FDP-Bundestags­fraktion: „Die Bertels­mann-Studie schafft vor allem eins: Verun­sicherung. Und ich fürchte, das soll sie auch, um einer Bürger­versicherung den Boden zu bereiten.” • Kolb: „Nach einem kurzen Strohfeuer höherer Liquidität würden die Probleme nur noch verschärft.” • stattdessen setze sich die FDP für die Flexibi­lisierung des Übergangs vom Erwerbs­leben in die Rente ein
[HTML] Viele Banken halten ihre Provisionen geheim. Banken sind gesetzlich verpflichtet, ihre Provisionen für die Vermittlung von Finanz­produkten offen­zulegen. Laut Studie weigern sich aber mehr als die Hälfte. Verbraucher­schützer sprechen von Boykott. Hamburger Abendblatt, 15.3.2013
[HTML] Rentenniveau. Das Bruttorentenniveau setzt die Brutto-Standardrente (ohne jegliche Abzüge) ins Verhältnis mit dem durchschnittlichen Bruttoentgelt (ohne jegliche Abzüge) desselben Jahres. Das frühere Nettorentenniveau setzt die Netto-Standardrente (Steuern und Sozialbeiträge abgezogen) ins Verhältnis mit dem durchschnittlichen Nettoentgelt (Steuern und Sozialbeiträge abgezogen) desselben Jahres. Seit der Änderung auf die nachgelagerte Renten-Besteuerung (ab 2005) bedeutet „Netto” ausschließlich „Sozialabgaben abgezogen”. Seit 2005 setzt das Sicherungsniveau vor Steuern also eine Standard-Bruttorente abzüglich der darauf anfallenden Sozialabgaben (Kranken- und Pflegeversicherung) ins Verhältnis zum Brutto-Durchschnitts­verdienst desselben Jahres abzüglich der darauf anfallenden durchschnittlichen Sozialabgaben (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich des durchschnittlichen Aufwands zur zusätzlichen Altersvorsorge (z.B. zur Riesterrente). Das Sicherungsniveau vor Steuern in 2011 von50,1% entspricht einem Standardrentenniveau Brutto von 46,0% nach „DRV in Zahlen 2012”. Das Sicherungsniveau vor Steuern ist aber nicht das verfügbare Einkommen. www.rentenreform-alternative.de, März 2013
[Buch] Christian Christen: Politische Ökonomie der Alterssicherung[!]. Kritik der Reformdebatte um Generationengerechtigkeit, Demographie und kapitalgedeckte Finanzierung. Die Reform der Finanzierung und Organisation der Alterssicherung steht seit mehr als vier Jahrzehnten ganz oben auf der politischen, wissenschaftlichen und medialen Agenda. Seither wird die Abkehr von der im Umlageverfahren staatlich organisierten Alterssicherung und der Auf- und Ausbau der über den Finanzmarkt organisierten Altersvorsorge diskutiert und exekutiert. Dem herrschenden Reformparadigma zufolge ist die umlagefinanzierte Alterssicherung ineffizient, ungerecht und angesichts des demographischen Wandels unfinanzierbar. Zwar hat sich die übertriebene Euphorie für die private, kapitalgedeckte Altersvorsorge aufgrund der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise merklich abgeschwächt. Dennoch hält die öffentliche und wissenschaftliche Debatte an der Rhetorik des demographischen Wandels und der Generationen­gerechtigkeit wie auch an den realwirt­schaftlichen und finanzmarkt­theoretischen Fehlannahmen zur Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge fest. Infolgedessen dominieren bis heute Stereotype, Simplifizierungen, höchst widersprüchliche und unhaltbare Thesen die Debatten.  Dieses Buch rekonstruiert — erst- und einmalig in der deutschen Diskussion — zum einen die Debatten um die Entstehung der umlagefinanzierten Alterssicherung in den Industrienationen und stellt sie in einen breiten historischen, sozialpolitischen Kontext. Zum anderen wird die seit den 1970er Jahren eingeläutete und schrittweise umgesetzte Abkehr vom Umlageverfahren dargestellt. Im Zentrum der interdiszi­plinären Analyse steht das dominierende Reformparadigma, dessen theoretische Kernargumente, Annahmen, Hypothesen und Folgerungen offen gelegt und kritisch hinterfragt werden. Die Evaluation der Wirkungen des Auf-/Ausbaus der kapitalgedeckten Finanzierung der Alterssicherung mündet dabei in einer immanenten Kritik der orthodoxen bzw. neoklassischen Theorie. Die Reformen fallen aber nicht nur ineffizient, kontraproduktiv und sozial ungerecht aus. Dem alternativen postkeynesianischen Verständnis zufolge befördern die Reformen der Organisation und Finanzierung der Alterssicherung die Krisenanfälligkeit des Finanz- und Wirtschaftssystems im ausgehenden 20. Jahrhundert. 2. erweiterte Auflage. metropolis. 569 Seiten, 29,80€=5¢/Seite.[!] März 2013. • Kommentar WSI Mitteilungen: Im keynesianischen Modell führt der Versuch, einzelwirtschaftlich die Ersparnis zu erhöhen, wegen des sog. „Sparparadoxon” zu einer Verminderung der Produktion und der gesamtwirtschaftlichen Ersparnis. Insgesamt bleibt es bei der in Deutschland mit dem Namen Gerhard Mackenroth verbundenen Erkenntnis, dass ökonomisch betrachtet die beiden Finanzierungsverfahren gleichwertig sind. Berücksichtigt man allerdings Umstiegskosten und zusätzliche Kosten privater, untereinander konkurrierender Alterssicherungen, dann kommt Christen klar zum Ergebnis: „Die Finanzierung über die Kapitalanlage ist überkomplex, in hohem Maß intrasparent und das Verfahren ist wesentlich teurer als jedes PAYX-GO-Sstem.” • • • • • • • • • • • •
[HTML] Stefan Thissen: "Keine Kapitaldeckung im Rentensystem"[wichtig !]. Rentenver­sicherungs-Chef Rische hält aber freiwillige Zusatz­beiträge für denkbar. Ihre-orsorge.de, (Eine Initi­ative der Regional­träger der Deut­schen Renten­versi­cherung und der Deut­schen Renten­versi­cherung Knapp­schaft-Bahn-See), 8.4.2013. • Herbert Rische, Präsident der Deutschen Rentenver­sicherung Bund, ist gegen eine kapital­gedeckte Alters­vorsorge innerhalb des gesetz­lichen Renten­systems: „Der Umgang mit der kapital­gedeckten Alters­vorsorge ist nicht unser Metier” • er begründete seine Ablehnung mit recht­lichen Schwierig­keiten und hohen Zusatz­kosten, die bei einem solchen Angebot auf die gesetz­lichen Rentenver­sicherer zukämen • er zeigte sich jedoch offen für Zusatz­zahlungen, die Arbeit­geber und Arbeit­nehmer über die verdienst­abhängigen Renten­beiträge hinaus freiwillig an die Renten­versicherung zahlen könnten • er erinnerte in diesem Zusammenhang an die bis 1997 bestehende Möglichkeit, Beiträge zur sogenannten Höherver­sicherung in die Renten­kasse einzuzahlengegen einen errechneten Steigerungs­betrag, der vom Alter des Versicherten bei der Zahlung der Höherver­sicherungs­beiträge sowie von der Beitragshöhe abhing • seit der Krise 2008/2009 sei das Umfeld für ein solches Angebot der Rentenver­sicherung wieder „deutlich günstiger” als vorher • man müsse den Rentenver­sicherern deshalb die Möglichkeit schaffen, „entsprechende Wünsche der Versicherten auch zu bedienen” • die Möglichkeit für zusätzliche Renten­beiträge müsse auch den Arbeit­nehmern offen stehen • „Wenn die Leistung, die sonst über die betriebliche Vorsorge abgesichert wird, in der Rentenver­sicherung abgesichert ist, dann ist das dem Versicherten ziemlich egal” • Rische weiter: auch mit Blick auf die Rendite seien freiwillige Renten­beiträge konkurrenz­fähig • für Menschen, die jetzt in Rente gingen, liege die Rendite bei 3 bis 4 %, für Neurentner der kommenden Jahrzehnte bei etwa 3 % • „Wenn ich das vergleiche mit den Renditen von privaten Systemen, die im Moment auf dem Markt sind, dann liegen wir da ganz gut
[HTML] cs.sz: Verblümte Rente: Rentenbeiträge: Regierung von Ungarn muss bald die Hosen runter lassen. In dieser Woche hat die Regierungs­mehrheit ein Gesetz beschlossen, mit dem jedem Versicherten ein persönliches Rentenkonto zugewiesen wird. Auf diesem werden seine durch Beitrags­zahlungen erworbenen Ansprüche vermerkt, aller­dings erst jene, die ab Januar diesen Jahres entstanden sind. Das soll, so die Erklärung seitens der Fidesz-Fraktion, zu mehr Transparenz und Gerechtig­keit führen und in der Folge das umlage­orientierte Renten­system allmählich zu einem indivi­duellen „Anspar­system” verändern, „das Renten­system auf neue Füße” gestellt werden. PESTER LLOYD 15/2013, 10.4.2013. • • • • • • • • • • • • • •
[PDF] idw: Prof. Robert Fenge erklärt, welche Folgen der demographische Wandel für die soziale Sicherung hat. Im Durchschnitt stieg die Lebens­erwartung in Deutschland jedes Jahr um 2,6 Monate. Die Folgen für die Sozial­versicherungs- und Renten­­systeme sind erheblich: der Altenquotient, also das Verhältnis von Über-65jährigen zu den 20- bis 65jährigen, wird sich bis 2060 verdoppeln. Für Fenge ist aber klar, „dass die demogra­phische Alterung nicht im Jahr 2029 aufhören wird. Eine Formel für die automa­tische Anpassung des Renten­eintritts­alters an die Lebens­erwartung würde die Gründe für den Anstieg transpa­renter und nachvoll­ziehbarer machen”. Zur drohenden Alters­armut bei Gering­verdienern: „Die viel disku­tierten Zusatz­renten wie Garantie­rente oder Lebens­leistungs­rente zerstören die bestehende Renten­systematik”, dass nämlich derjenige mehr Rente ausgezahlt bekommt, der auch mehr Beiträge eingezahlt hat. „Gerechter wäre es, wenn die Förder­mittel gezielt die Riester­renten der Niedrig­einkommens­bezieher subven­tionierten, die sich diese Rente sonst nicht leisten können.” JuraForum, 11.4.2013
[HTML] Arbeitgeberpräsident gegen Rentenreform: Hundt gegen Rentenreform: „Altersarmut wird überschätzt”. „Altersarmut wird nicht zum Massenphänomen”: Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt hält Szenarios von vielen armen Rentnern für eine Mär und spricht sich gegen eine Rentenreform aus. Allein die Pläne der SPD kosteten die Rentenkasse 30 Mrd. €. Focus online Politik, 11.4.2013
[HTML] Deutschland erwartet eine Geldschwemme: Berlin meldet Überschüsse nach Brüssel. Finanziell läuft in Deutschland alles nach Plan. Das ist die Botschaft, die das Kabinett nach Brüssel senden will. Demnach sollen bereits ab 2016 wieder Überschüsse möglich sein — wenn die deutsche Wirtschaft mitspielt. Auch das DIW erwartet eine regelrechte Geldschwemme in den kommenden Jahren.  Als Ursache für die Geldschwemme nennt das DIW die gesamtwirtschaftliche Lohnsumme. Der Prognose zufolge dürfte die Bruttolohn- und gehaltssumme im Zeitraum 2012 bis 2017 um durchschnittlich 3,25 % pro Jahr steigen. Im Zeitraum 2008 bis 2012 hatte sie um einen Prozentpunkt pro Jahr weniger zugelegt   n-tv, 17.4.2013
[HTML] Dirk Hoeren: Neue Studie enthüllt: Renten wurden wegen Riester-Faktor zu stark gesenkt[!]. Magere Renten, üppige Pensionen — den 20 Millionen Rentnern geht es finanziell schlechter als Staatsdienern. Und jetzt kommt heraus: Die Renten wurden seit 2002 zu stark gesenkt!  Mit der Riesterrente wurde ab 2002 auch ein Renten-Abschlag eingeführt. Die damalige Kalkulation: ALLE Arbeitnehmer — so die Annahme — sollten 4 % ihres Bruttolohns für eine Zusatzrente (Riester) zurücklegen. Das Problem: Tatsächlich haben weniger Arbeitnehmer eine Riester-Rente abgeschlossen als vorausgesagt (15,7 Mio. Verträge), teilweise die Verträge ruhend gestellt (rd. 20 %). Im Klartext: Auch die Renten hätten nur um 1 statt um 5 % gekürzt werden dürfen. Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbandes VdK: „Die Rentenkürzungen durch den Riester-Faktor haben keine Grundlage mehr und müssen zurückgenommen werden.”   Bild.de , 17.4.2013;  [HTML] Max Haerder: Aufregung um Riester-Faktor: Rentendeckelungen waren richtig. Die Aufregung um den Riester-Faktor ist übertrieben. Falsch ist nicht der Kampf gegen die Demografie. Problematisch ist die Ernüchterung der Deutschen gegenüber der privaten Altersvorsorge.  „Bild”-Zeitung: „Renten wurden wegen Riester-Faktor zu stark gesenkt”      wiwo.de    , 17.4.2013
[HTML] Studie kritisiert Berechnungsgrundlage: Zu geringe Rentenerhöhungen durch Riester-Faktor. Einer Studie zufolge hat ein zu hoch angesetzter Riester-Faktor die Rentner in Deutschland rund 50 Euro im Monat gekostet. Die Entwicklung der Nettolöhne würde nur Abschläge von einem Prozent rechtfertigen, tats�ächlich lagen diese fünf Mal höher Focus online Politik, 17.4.2013
[HTML] Stefan Sauer: Rente: Millionen droht Hartz IV vor der Rente. Eine Studie zeigt erstmals, dass vor allem Bauarbeiter, Reinigungskräfte und Lkw-Fahrer wegen gesundheitlicher Probleme in die Altersarmut rutschen. Nun beschließt das Kabinett eine Rentenerhöhung. Frankfurter Rundschau, 18.4.2013
[HTML] Stefan Sauer: Rente: Wie gerecht ist unser Rentensystem? Die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland erhalten ab dem 1. Juli zusätzliches Geld, im Osten mehr, im Westen weniger. Der Unterschied ärgert viele, ist aber nötig, um den Lebens­standard anzugleichen. Frankfurter Rundschau, 18.4.2013;  [JPEG-Bild] Grafik: Rentenanstieg, jeweils am 1. Juli, in Prozent;  [JPEG-Bild] Grafik: Anstieg der Pensionen (der Bundesbeamten), in Prozent;  [JPEG-Bild] Grafik: Berufsgruppen, deren Mitglieder überdurch­schnittlich häufig vor der Rente zu Hartz-IV-Empfängern werden
[HTML] dpa: Vorstoß für schnellere Renten­anpassung in Ost und West. Nach den extrem unter­schied­lichen Renten­erhö­hungen in Ost und West in diesem Jahr hat der Präsident der Deutschen Rentenver­sicherung Bund, Herbert Rische, eine schnel­lere Anpassung der Renten­systeme ins Gespräch gebracht. Freie Presse, 11.5.2013.
[HTML] Ute Welty: Interview: Statistik-Professor kritisiert Demografie-Prognosen: „Da wird massiv Angst geschürt”. Beim heutigen Demografie-Gipfel ist die „Überalterung” ein Thema. Aber ist sie wirklich ein Problem? Nein, sagt Statistiker Bosbach im tagesschau.de-Interview. Viele Gruppen hätten Interesse, hier gezielt Angst zu schüren — und Langfrist-Prognosen seien ohnehin abstrus.  Schon im letzten Jahrhundert sind wir älter geworden, ist der Jugendanteil gesunken und hat der Anteil der Rentner hat sich mehr als verdreifacht. „Ebenso war schon in den 1950er-Jahren die Annahme weit verbreitet, dass niemand mehr die Renten von heute würde zahlen können.” Die Arbeitgeber haben zum Beispiel ein großes Interesse daran, die Lohn­nebenkosten zu senken, besonders die Beiträ,ge für die Rente. Das Versicherungsgewerbe profitiert nat�rlich auch mit einem Geschäft von über 250 Milliarden Euro. Für „die Politiker ist der demografische Wandel die willkommene Universal­entschuldigung für alles, was schief läuft.” Die Argumentation „demografischer Wandel” wird so gern übernommen, weil der Altenquotient mit dem prozentualen Anteil der Alten verwechselt wird. „Wenn 60 Rentner 100 Erwerbsfähigen gegenüber stehen, ist das etwas anderes, als wenn es 60 Prozent Rentner gibt. Dann stehen nämlich 60 Rentner weniger als 40 Erwerbsfähigen gegenüber.” Wer langfristige Aussagen über die Bevölkerungs­entwicklung macht, also behauptet, über 50 Jahre in die Zukunft blicken zu k�nnen, ist ein Traumtänzer. Das Statistische Bundesamt rechnet daher mit zwölf Varianten. Das bedeutet für 2060 einen Unterschied von 15,1 Millionen Menschen.  tagesschau.de, 14.5.2013.
[HTML] Reuters: Hollande stimmt Franzosen auf Rentenreform ein. Frank­reichs Präsi­dent Francois Hollande hat seine Lands­leute ange­sichts der anhal­tenden Wirt­schafts­krise auf Eingriffe ins Sozial­system einge­stimmt. Das Renten­system könne in dieser Form nicht erhalten werden. Die Bürger würden etwas länger arbeiten müssen. REUTERS DEUTSCHLAND, 16.5.2013.
[HTML] Margit Knab: „Auskömmliche” Rente als Ziel. MdB Anton Schaaf (SPD) erläutert Zukunfts­fähigkeit der Altersvorsorge. Wormser Zeitung,  Ratgeber für Senioren , 23.5.2013
[HTML] lk: Versicherungen: Rentensystem: Jeder Zweite befürwortet Radikal-Umbau. Cash.ONLINE, 23.5.2013
[HTML] Franz Molnar: Die Logik der sozialen Spaltung - (Dargestellt am deutschen Rentensystem). MEIN HERZ SCHLÄGT LINKS Initiative linker SozialdemokratInnen in der SPD, 24.5.2013
[HTML] epd/woz: Neue Modelle: Rentenversicherung will Zusatz-Vorsorge anbieten[!]. Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung wildert im Revier der privaten Altersvorsorge. Er erwägt, weitere Ansprüche an die Rentenversicherung als Zusatz zur Altersvorsorge anzubieten. DIE WELT, 1.6.2013. • Herbert Rische, Präsi­dent der Deut­schen Renten­versi­cherung: „Ich kann mir ein Modell vorstellen, nach dem die Menschen zusätz­lich zu ihrer gesetz­lichen Rente über frei­willige Zahlungen weitere Ansprüche bei der Renten­versi­cherung erwerben” • „Solche Zahlungen ließen sich auch mit einer betrieb­lichen Alters­vorsorge oder anderen Alters­vorsor­gepro­dukten kombi­nieren” • Rische gibt sich zuver­sicht­lich, dass ein Produkt der Renten­versi­cherung „konkur­renz­fähig auf dem Markt” wäre, also in Konkur­renz zur privaten, kapi­talge­deckten Lebens­versi­cherung treten würde • dafür sollte es auch staat­liche Zuschüsse geben: „Die Entschei­dung, über die gesetz­liche Rente zusätz­lich vorzu­sorgen, wäre leichter, wenn es dafür Zuschüsse gäbe.” • er gehe auch davon aus, dass nach der Bundes­tags­wahl eine Rente gegen Alters­armut kommt • ein Konsens darüber sei sehr wichtig, aber er warnte vor zu hohen Erwar­tungen • „Die Renten­versi­cherung kann nicht die Repa­ratur­funk­tion für eine Gesellschaft über­nehmen, in der sich der Niedrig­lohnbe­reich immer weiter ausbreitet” • wachse dieser Sektor weiter, seien „lohn­bezo­gene Sozi­alver­siche­rungs­systeme kaum noch funk­tions­fähig”[!]
[HTML] Kathrin Gotthold: Altersvorsorge: Rentenkasse greift private Lebensversicherungen an.[Wichtig !] Der Chef der Renten­versi­cherung will den Bürgern eine Zusatz-Vorsorge bei seinem Institut anbieten. Private Lebens­versi­cherer warnen jedoch vor diesem Schritt, doch er kann Vorteile bringen. Hamburger Abendblatt, 3.6.2013. • In der privaten Alters­vorsorge greifen die nied­rigen Zinsen den Vorsorge­sparern tief in die Taschen, weil sie weniger bekommen als ihnen die Infla­tions­rate wegnimmt • die Real­rendite (Diffe­renz zwischen Umlauf­rendite und Infla­tions­rate) ist seit August 2011 negativ, da die Versi­che­rungen ihr Geld am Kapital­markt verdienen müssen • die Bundes­regie­rung hat dement­spre­chend bei Neuver­trägen in der Lebens­versi­cherung den Garan­tiezins auf 1,75% gesenkt • Allianz und Co. beklagen ständig, dass sie am Kapital­markt kaum noch die früher garan­tierten Zinsen erwirt­schaften • auch die vergan­gene Zins­senkung der Europä­ischen Zentral­bank auf 0,5% gehe, so der Gesamt­verband der Deut­schen Versiche­rungs­wirt­schaft (GDV), zu Lasten der Alters­vorsorge • in dieser Zeit der unsi­cheren Privat­renten meldet sich über­raschend die Deut­sche Renten­versi­cherung zu Wort • Herbert Rische, Präsi­dent der Deut­schen Renten­versi­cherung: „Ich kann mir ein Modell vorstellen, nach dem die Menschen zusätz­lich zu ihrer gesetz­lichen Rente über frei­willige Zahlungen weitere Ansprüche bei der Renten­versi­cherung erwerben” • er sei zuver­sicht­lich, ein Produkt der Renten­kasse sei „konkur­renz­fähig auf dem Markt” • Bürger sollten die Möglich­keit zu zusätz­lichen Beiträgen haben, um so ein Mehr an Rente zu erhalten — auch gerne mit staat­licher Förde­rung • Axel Klein­lein, Versiche­rungs­mathe­matiker, ehema­liger Vorstands­vorsit­zender beim Bund der Versi­cherten (BdV), ist sehr erfreut über den Vorstoß: „Damit würde es endlich einen richtigen Wett­bewerb zwischen der gesetz­lichen Renten­versi­cherung und privaten Anbie­tern geben &mdsh; das wäre für den Bürger von Vorteil.” • der Vorschlag sei auch eine klare Absage an poli­tische Lösungen, die sich auf versiche­rungs­fremde Leis­tungen stützen „wie etwa die derzei­tigen Vorschläge der CDU mit der Lebens­leis­tungs­rente der Union und die Solidar­rente der SPD.” • die Deut­sche Renten­versi­cherung habe über 2 Welt­kriege hinweg bewiesen, dass sie ihr Hand­werk beherr­sche • „Die privaten Anbieter hingegen haben versagt” • diese dagegen stehen einer Öffnung der Deut­schen Renten­versi­cherung natür­lich sehr reser­viert gegen­über und spre­chen von unge­deckten Schecks auf die Zukunft • „Frei­willige Zusatz­beiträge in die gesetz­liche Renten­versiche­rung erhöhen die impli­ziten Staats­schulden und die Lasten künf­tiger Genera­tionen.” • solche Zusatz­beiträge für Zusatz­renten bedeu­teten automa­tisch eine höhere Belas­tung oder nied­rigere Renten für die künf­tigen Beitrags­zahler • der Bran­chen­verband: „Damit würden wir die erreichten Erfolge der Renten­reformen konter­karieren.” • Branchen­primus Allianz kann dem Vorschlag nichts abge­winnen (na klar) • die betrieb­liche Alters­vorsorge solle sich in klei­neren und mitt­leren Unter­nehmen noch mehr durch­setzen • bei Zusatz­beiträgen zur gesetz­lichen Alters­vorsorge gingen „Anreize zur indi­vidu­ellen Vorsorge” verloren • in Branchen­kreisen stößt vor allem die Idee einer staat­lichen Förde­rung dieser Zusatz­rente auf Unmut • statt­dessen könne die Riester-Rente dyna­misch gestaltet oder die betrieb­liche Alters­versor­gung flexibler gestaltet werden • die vorge­zeigten Erfolgs­zahlen von GDV und Allianz sind das Ergebnis von Kursge­winnen und alten hohen Zinsen vergan­gener Jahre • Klein­lein kritisch: mit einer Zusatz­versi­cherung bei der gesetz­lichen Renten­versi­cherung könnten sich die Bürger das Gute aus der kapi­talge­deckten Alters­vorsorge und Umla­gever­fahren kombi­nieren • dann würden „ihre Beiträge und Renten nicht mehr über die überzo­genen Sterbe­tafeln der privaten Versi­cherer berechnet”, „sondern sich auf reali­tätsnahe Annahmen zur Lebens­erwar­tung stützen können” • auch das umlage­finan­zierte System der gesetz­lichen Renten­versi­cherung könnte nur mit stei­genden Beiträgen demo­grafie­sicher gemacht werden • umsetzen müsste Risches Vorstoß der Gesetz­geber
[HTML] rtr: Ohne Bundeszuschuss: CDU will höhere Mütterrente aus Rentenkasse zahlen. Die CDU will auf Rück­lagen aus der Renten­versi­cherung zurück­greifen, um die Mütter­renten anzu­heben. Die Oppo­sition kriti­siert das Vorhaben und befürchtet, dass die Reserven inner­halb weniger Jahre aufge­braucht sind.  Handelsblatt , 9.6.2013. • Bundes­kanz­lerin Angela Merkel und Finanz­minister Wolf­gang Schäuble wollen die geplante Anhe­bung der Mütter­renten aus der Renten­versi­cherung und nicht aus dem Bundes­haus­halt aufbringen • Arbeits­minis­terin Ursula von der Leyen: „Die Renten­kasse ist über­voll.” • Schäuble: die Renten­bezüge für Mütter von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, ließen sich ohne eine Erhö­hung des Bundes­zu­schusses anheben • er wüßte aber nicht, ob das 2014 noch möglich sei • in der Renten­versi­cherung, so von der Leyen, seien durch den Steuer­zuschuss des Bundes und die gute Beschäf­tigungsl­age noch Spiel­räume vorhanden • Info­grafik: Beitrags­sätze der allge­meinen Renten­versi­cherung 1995–2013 • den betrof­fenen Müttern ein Jahr mehr im Renten­recht anzuer­kennen, kostet bis zu 7,5 Mrd. € pro Jahr, sagen Experten • die Kanz­lerin: „Das können wir aus den Spiel­räumen in den sozi­alen Siche­rungssys­temen und dem heutigen Bundes­zuschuss […] finan­zieren” • dass für diese Pläne die Renten­versi­cherung genutzt werden soll, kriti­siert die Oppo­sition • Katrin Göring-Eckardt (Grüne): „Wenn Frau Merkel auf die Rück­lagen der Renten­versi­cherung zurück­greifen will, dann sind diese binnen weniger Jahre komplett aufge­braucht. […] Für die geplante Anhe­bung der Mütter­renten hat Angela Merkel keine nachhal­tige und solida­rische Finan­zierung.” • auch die anderen Wahlver­spre­chen Merkels seien nicht gegen­finan­ziert • nach einer Erhe­bung des Bundes­rech­nungs­hofes sollen übri­gens von der Renten­versi­cherung drei­stel­lige Milli­onenbe­träge an Menschen ohne entspre­chende Ansprüche gezahlt worden sein — meis­tens durch Fort­zahlung von Renten über den Tod hinaus
[HTML] Stefan W. Römmelt: User-Debatte zur Altersarmut: „Das ganze Rentensystem ist krank”. Die gesetz­liche Rente sichert oft kaum noch die Exis­tenz. Für die FOCUS-Online-Leser ist das ein Skandal. Viele glauben nicht mehr an die Zukunft des Renten­systems. Was sie beson­ders aufregt: die Privi­legien bestimmter Gruppen. FOCUS online POLITIK, 12.6.2013. • Ulrike Mascher, die Präsi­dentin des Sozial­verbands VdK, fordert eine Rück­nahme der Renten­reformen, weil 2012 fast jeder zweite Rentner weniger als die Hälfte der durch­schnitt­lich zuste­hende Grund­siche­rung erhielt: „Das Absenken des Renten­niveaus von derzeit 51 Prozent auf 43 Prozent bis zum Jahr 2030 muss gestoppt werden.” • nach Angaben der Deut­schen Renten­versi­cherung sind aber nur 2% der Alters­rentner auf zusätz­liche Grund­siche­rung im Alter ange­wiesen • Leser Thomas Müller sieht keinen Zusam­menhang zwischen Renten und Beamten­pensi­onen: Renten würden hautp­säch­lich durch Renten­versiche­rungsbei­träge im Umlage­ver­fahren finan­ziert, Pensi­onen aus Steuern • „Die Diskus­sion entspringt ausschließ­lich dem Sozial­neid.” • „Wenn wir immer älter werden und weniger Kinder bekommen, kann das Renten­niveau nur dann konstant bleiben, wenn wir länger arbeiten oder höhere Beiträge zahlen, eine andere Lösung gibt es nicht.” • die Armuts­grenze liegt bei knapp über 800 € • könnten Rentner mit 800 € auskommen? • sollen Selbst­ständige und Beamte einzahlen?
[HTML] Max Haerder: Kommentar Altersarmut: Niedrige Rente bedeutet nicht gleich Altersarmut. Traue keiner Statistik, die Du nicht selbst inter­pretiert hast... Die Aufre­gung um Mini-Renten offen­bart, wie mit isolierten Zahlen die Wahr­heit verschleiert wird. Bei der Alters­versor­gung gibt es weniger Armuts­gefähr­dete als in der Gesamt­bevöl­kerung.     wiwo.de    , 12.6.2013. • Die Aufre­gung um die Mini-Renten zeigt beispiel­haft, wie auf Kosten der Wahr­heit mit isolierten Statis­tiken Stim­mung gemacht wird • die nackten Zahlen: fast jeder zweite Rentner (exakt: 48,22%) in Deutsch­land bekommt nur 700 Euro Rente im Monat, wie die BILD-Zeitung berichtet • bei den Neurentnern waren es sogar rund 55% • das heißt aber durchaus nicht, dass jeder zweite Rentner wirk­lich nahe oder unter der Armuts­grenze lebt • bei der gesetz­lichen Rente gilt: wer wenig einzahlt, bekommt im Ruhe­stand auch wenig — jeden­falls an Rente • obwohl Selbst­stän­dige nicht sozial­versiche­rungs­pflichtig sind und Beamte gar nicht in die Renten­versi­cherung einzahlen, können sie vorher kurz sozi­alver­siche­rungs­pflichtig beschäf­tigt gewesen sein und so geringe Rentenan­sprüche haben • auch diese Fälle tauchen mit in der Renten­statistik auf, sind aber noch lange nicht arm • Selbst­stän­dige können und Beamte werden ander­weitig versorgt sein • eine Haus­frau kann durch ihren Ehemann versorgt sein • eine Summen­statistik lässt das nicht erkennen • laut dem Alters­siche­rungs­bericht beträgt das durch­schnitt­liche Nettoein­kommen eines alten Ehepaares in West­deutsch­land rund 2.500 Euro und in Ostdeutsch­land rund 2.000 Euro • Armut sieht anders aus • nur unge­fähr 2% der Rentner über 65 Jahre müssen ihre Rente wirk­lich mit Grund­siche­rung aufstocken, weil alle Alters­bezüge zusammen nicht für einen ausrei­chenden Unter­halt sorgen • das Bundes­wirt­schafts­minis­terium sagt: Jugend- und Erwach­senen­armut sind ein viel größeres Problem
[HTML] Millionen zahlen nicht in den Topf ein: Altersarmut kommt wie ein Tsunami. Jede zweite Rente liegt unter dem Hartz IV-Niveau von rund 700 Euro — schon heute. Und erst in einigen Jahren wird sich zeigen, wie stabil das deutsche Rentensystem tatsächlich ist. Bild.de, 13.6.2013
[HTML] Sigrid Bauer: Riester frisst Geld: Abrechnung mit dem deutschen Rentensystem[!]. Holger Balodis und Dagmar Hühne verur­teilen das derzei­tige Vorsorge­system. Aus Sicht der Journa­listen treibt die gekürzte staat­liche Rente in Kombi­nation mit privater Vorsorge Milli­onen in die Alters­armut. Haller Tagblatt SÜDWEST PRESSE, 13.6.2013. • Vortrag der beiden Autoren des Buches „Die Vorsor­gelüge” in Halle • Dagmar Hühne: ihr habe einmal ein Versi­cherungs­vorstand hinter vorge­haltener Hand gesagt: „Eigent­lich müssten wir auf ewig SPD wählen” • die solida­rische, paritä­tische Rente hatte die SPD unter Gerhard Schröder und Arbeits­minister Walter Riester 2001 abge­schafft • davor war die Rente armuts­vermei­dend — das habe sich geän­dert • rund und 12 Milli­onen Menschen hätten in 40 Jahren Arbeit durch­schnitt­lich 2200 € im Monat verdient — jetzt liege ihre Rente mit 660 € knapp über der Armuts­grenze • den Politi­kern sei es damals gelungen, der Gesell­schaft die Unver­zicht­barkeit privater Vorsorge zu verkaufen • als Argu­ment wurde der demogra­fische Wandel ange­führt • Balodis und Hühne: 80–90% der abgeschlos­senen Riester-Verträge werden im Minus landen • Gründe: die hohen Abschluss­gebühren, die zu hoch ange­setzte Lebens­erwar­tung • beson­ders viel Geld verlieren die Leute bei vorzei­tiger Kündi­gung: durch­schnitt­lich mehr als mehr als die Hälfte • das Beste wäre eine Rück­kehr zur alten Rente
[HTML] Deutschland/Frankreich: Wer hat das bessere Rentensystem? arteJOURNAL, 14.6.2013
[PDF] Für eine lebensstandardsichernde gesetzliche Rente[Wichtig !]. Forderungen und Vorschläge des SoVD zur Verbesserung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung. Mit den Rentenreformen 2001 und 2004 wurde ein grundlegender Richtungswechsel in der Rentenpolitik vollzogen. Bis heute hinterfragt ihn die Bundesregierung nicht. Die Nullrunden und Minianpassungen der letzten Jahre haben zu einem noch nie dagewesenen Wertverfall der Renten gef�hrt. Auch die heutigen Versicherten und künftigen Rentnerinnen und Rentner sind von dieser Abwärtsspirale erfasst. Sie erwerben nicht nur niedrigere, sondern wegen der zunehmenden Lücken in den Erwerbsbiografien zudem weniger Rentenansprüche. Damit steigt die Gefahr von Altersarmut massiv. Es sind Leistungsverbesserungen zur Anhebung des Rentenniveaus erforderlich SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Juni 2013.  Beitragssatz • S. 5: • „Gegenwärtig müssen die Rentnerinnen und Rentner in der Krankenversicherung einen zusätzlichen Beitragsanteil von 0,9 % und in der Pflegeversicherung sogar den vollen Beitrag selbst tragen • eine Rückführung dieser einseitigen Belastung in die paritätische Finanzierung würde zu einer Entlastung der Rentnerinnen und Rentner um 1,475 Prozentpunkte führen und die Nettorenten entsprechend erhöhen.” • der Riester-Faktor hat, nachdem 2013 die letzte der 8 Stufen erreicht wurde, die Rentenanpassungen um insgesamt mehr als 5 Prozentpunkte vermindert • S. 7/8: • mit dem Paradigmenwechsel zur Beitragssatz­stabilität als Ziel der GRV wurde festgelegt, dass der Beitragssatz bis 2020 nicht über 20 % und bis 2030 nicht über 22 % steigen darf • als untere Grenze für die Absenkung galt zunächst ein Nettorentenniveau von 67 % (= Nettorentenniveau vor Steuern von ca. 51 %) • 2004 wurde das Sicherungsziel weiter abgesenkt auf ein Niveau von 46 % 2020 und 43 % 2030 • S. 10/11: • mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2013 wurde beschlossen, den Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung 2013 um 1. Mrd. Euro und in den Folgejahren bis 2016 um jeweils 1,25 Mrd. Euro zu kürzen und damit der gesetzlichen Rentenversicherung weitere (für Leistungsverbesserungen wie Erwerbsminderungsrenten eigentlich dringend benötigte) Finanzmittel zu entziehen • würde das höhere Rentenniveau allein über den Beitragssatz finanziert, müsste dieser im Jahr 2026 um mehr als 3 Prozentpunkte höher ausfallen als nach heutigen Schätzungen — denn Mehrausgaben von 10 Mrd. Euro entsprechen ca. 1 Beitragssatzpunkt • auch eine Erhöhung des Bundeszuschusses würde mehr als 13 Mrd. Euro in die Rentenkasse bringen Rentenniveau[!] • S. 9/10: • die Absenkung des Rentenniveaus wird hauptsächlich über Kürzungen bei den Rentenanpassungen erreicht • die beitragsfreie Entgeltumwandlung der bAV mindert die umgewandelten Entgeltteile durch die Entwicklung der sozial­versicherungs­pflichtigen Löhne und wirkt auch negativ über den Nachhaltigkeitsfaktor, der nach dem Verhältnis zwischen Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden berechnet wird • die Sozialversichrungs­freiheit der Entgeltumwandlung vergrößert die Versorgungslücke zusätzlich • sie belastet damit auch diejenigen, die nicht von der Entgeltumwandlung Gebrauch machen • S. 20/21: • Faustformel: nach überschlägigen Berechnungen ist eine Anpassung der Renten um ca. 2 Prozentpunkte erforderlich, um ein Absinken des Rentenniveaus um 1 Prozentpunkt zu kompensieren • 2020 wären für eine Stabilisierung des Rentenniveaus auf heutigem Stand 0,9 Niveaupunkte erforderlich, was einer höheren Rentenanpassung von ca. 1,8 Prozentpunkten entspricht • da 2026 das Niveau auf 46 % gesunken sein soll, müsste es um 2,9 Niveaupunkte steigen, was eine zusätzliche Rentenanpassung von insgesamt 5,8 Prozentpunkten bedeuten würde • aber diese Prozentpunkte des Rentenniveauverlustes beruhen lediglich auf Modell­rechnungen der Bundesregierung • Für die Rückkehr zu einem Rentenniveau von 53 % in 2014, also einer Niveauverbesserung von 4,5 Prozentpunkten, wäre eine Rentenanpassung von ca. 9 Prozentpunkten erforderlich • noch eine Faustformel: 1 Prozentpunkt der Rentenanpassung inklusive der daraus folgenden Kosten für die Krankenversicherung der Rentner führt zu Mehrausgaben von 2,34 Mrd. Euro   • Stabilisierungsszenario:
Zur Stabilisierung des Rentenniveaus von 2013, mit 48,9 %
im
Jahr
bisher erwartetes
Rentenniveau
erforderliche Renten-
niveausteigerung
höhere Renten-
anpassung*
2014 48,50 % 0,40 Prozentpunkte 0,80 Prozentpunkte
2020 48,00 % 0,90 Prozentpunkte 1,80 Prozentpunkte
2026 46,00 % 2,90 Prozentpunkte 5,80 Prozentpunkte
... 43,00 % 5,90 Prozentpunkte 11,80 Prozentpunkte
Rückkehrszenario:
Für die Rückkehr zum Ursprungsrentenniveau 2003, mit 53 %
im
Jahr
bisher erwartetes
Rentenniveau
erforderliche Renten-
niveausteigerung
höhere Renten-
anpassung*
2014 48,50 % 4,50 Prozentpunkte 9,00 Prozentpunkte
2020 48,00 % 5,00 Prozentpunkte 10,00 Prozentpunkte
2026 46,00 % 7,00 Prozentpunkte 14,00 Prozentpunkte
*) Dem entspricht die Anpassung des Gesamt-Beitragssatzes. Der Arbeitnehmer-Beitragssatz wäre halb so hoch.
• dann könnte die GRV wieder die Aufgabe einer lebensstandard­sichernden Rente gewährleisten. • S. 24/5: • eine Rückkehr im Jahr 2014 zum ehemaligen Rentenniveau würde langfristige Mehrausgaben von 21 Mrd. Euro mit sich bringen • eine Rückkehr zum alten Rentenniveau würde auch die Finanzsituation in der Kranken- und Pflegeversicherung erheblich verbessern, weil mit höheren Renten auch höhere Kranken- und Pflege-Versicherungsbeiträge erhoben werden • bei einer politischen Grundentscheidung zur Lebensstandard­sicherung als Ziel könnte die Rückkehr zum Rentenniveau von 53 % schrittweise durch eine „umgekehrte Riester-Treppe” erfolgen
[HTML] dpa: Sinkender Garantiezins für Lebensversicherungen denkbar. Frankfurter Rundschau, 24.6.2013
Folien] Johannes Steffen: Rente/Altersübergänge (Folien). Vortrag auf der 64. Ordentlichen Bezirkskonferenz, IGM IG Metall  Baden-Württemberg, Sindelfingen. 4. Welche Reformmaßnahmen wären nötig?
»Modellierung« der Erwerbs- und Erwerbseinkommens-Verläufe
schulische Ausbildung Niedriglohn versicherungsfreie Beschäftigung Normalarbeitsverhältnis Langzeit-Arbeitslosigkeit Erwerbsminderung »Lücke«
Ma�nahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie
z.B. maximal 3 Jahre mit be­grenzter (75%) Ge­samt­leis­tungs­be­wer­tung Gesetzlicher Mindestlohn

(modifizierte) Rente nach Mindest­entgelt­punkten (RnMEP)
Versicherungspflicht für Mini-Jobs (ohne „opting-out”)

Erwerbstätigenversicherung
  höhere Beiträge
oder
begrenzte (80%) Ge­samt­leis­tungs­be­wer­tung von Alo-Zeiten
Verlängerung der Zu­rech­nungs­zeit von Alter 60 auf Alter 62

Erhöhte Ge­samt­leistungs­be­wer­tung
oder
bessere Bewertung der letz­ten Jahre

Abschaf­fung der Ab­schläge
 
Nur über eine Lebensstandard-sichernde Rente ist eine (strukturelle) Armutsfestigkeit der GRV zu erreichen, ohne gleichzeitig das Pflicht­versicherungs­system zu untergraben.
7. Altersübergang regeln — SPD: „Rente mit 67” erst, wenn 50% der 60+Jährigen sozialversicherungs­pflichtig beschäftigt sind.
PORTAL SOZIALPLITIK, 26.6.2013
[HTML] pt: Petitionsausschuss stoppt von der Leyen: Versicherungspflicht für Selbstständige abgelehnt. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) wollte alle Selbstständigen zur Altersvorsorge zwingen und entfachte mit diesem Vorhaben einen Proteststurm. Eine Petition von 80.000 Unternehmern zwingt sie nun zum Rückzug.  Handelsblatt , 27.6.2013. • Die Pläne von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen, Selbstständige zu einer gesetzlichen oder privaten Altersvorsorge zu verpflichten, wurden vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags überraschend deutlich abgelehnt • Begründung: „Die Einführung einer Versicherungspflicht darf nicht dazu führen, Existenzgründungen zu verhindern” • mehr als 80.000 Unterstützer hatten sich in einer Online-Petition gegen die Pläne von der Leyens ausgesprochen • aber der Petitionsausschuss lehnte eine Vorsorgepflicht für Selbstständige nicht grundsätzlich ab, er ist nur gegen einen Einheitsbeitrag • Wolfgang Strengmann-Kuhn (Grüne): „Nach Zuschussrente, Lebensleistungsrente und Mindestlohn wurde nun auch ihr Konzept zur Alterssicherung der Selbstständigen für untauglich erklärt.”
[PDF] Martin Gasche1, Tabea Bucher-Koenen, Marlene Haupt, Simon Angstmann: Die Kosten der Riester-Rente im Vergleich. Die Kosten von 36 klassischen Riester-Rentenversicherungen werden anhand von Kostenkennziffern für verschiedene Sparertypen und Verzinsungsannahmen in den unterschiedlichen Phasen der Vertragslaufzeit miteinander verglichen. Es gibt sehr g�nstige und sehr teure Verträge. Die große Kostenspannweite könnte in Zusammenhang mit den komplizierten Kostenstrukturen und mangelnder Transparenz der Kosten von Riester-Verträgen stehen. Die Zulagen werden keinesfalls immer von den Kosten aufgezehrt. Die Belastung der Zulagen mit zulagenspezifischen Kosten kann aber bis zu 24% betragen. Unterschiedliche Charakteristika der Riester-Sparer, wie beispielsweise Einkommen, Zulagenhöhe und Vertragsdauer können die Kostenkennziffern beeinflussen und die Rangfolge der Verträge nach der Kostenhöhe verändern. Die Sensibilität der Kostenkennziffern — auch die der Kostenquote — hinsichtlich der unterstellten Verzinsung erweist sich bei Betrachtung der 36 realen Verträge als relativ gering. Die Diskussion um die richtige Kostenkennziffer ist weitgehend obsolet, da die beiden gängigen Kennziffern Kostenquote und Renditereduktion für einen beliebigen Sparertyp zur gleichen Rangfolge der Verträge führen. Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz geht mit der geplanten Vereinfachung der Kostenstruktur zumindest in die richtige Richtung . MEA, Mann­heim Research Institute for the Economics of Aging, 28.6.2013. • • ab S. 24: • „Der günstigste Versicherungsvertrag weist eine Kostenquote von nur 2,5% auf, der teuerste Vertrag eine von knapp 20%” • „Der Median der Kostenquoten der 36 Verträge liegt bei 12,8%” • S. 34/35: • „Die Kosten in der Rentenphase sind geringer als in der Ansparphase. Die Kostenquote bei einer Verzinsung von 1,75% beträgt im Median 1,48% und im arithmetischen Mittel 1,65%” • im Durchschnitt werden also „1,65% des zu Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Kapitals nicht als Rente ausgezahlt, sondern fließen als Kosten an das Versicherungs­unternehmen.” • • Fazit: • es besteht eine enorme Kostenspannweite • die Kostenbelastung der Zulagen liegt zwischen 0,5% und fast 24% • politisch ist der Ausweis einer einheitlichen, exakt definierten Kostenkennziffer für alle Verträge zu fordern • „Transparente Kosten würden den Wettbewerb stärken und gleichsam automatisch dazu führen, dass extrem teure Verträge vom Markt verschwinden bzw. dort gar nicht erst auftauchen.”
[HTML] Deutsche Rentenversicherung: Rentenbeitrag soll 2014 weiter sinken. Der Beitragssatz für die Rentenversicherung könnte im kommenden Jahr weiter sinken — davon gehen jedenfalls Experten aus. Doch die durchschnittliche Entlastung für Arbeitnehmer wäre nur begrenzt.  Handelsblatt , 5.7.2013.
[HTML] Thomas Magenheim: Allianz: Lebensversicherung ohne Garantiezins. Die Allianz-Lebensversicherung verspricht nichts, lockt aber mit der Chance auf h�here Rendite. Frankfurter Rundschau, 5.7.2013.
[HTML] Thomas Magenheim: Gesamtzahl der Riester-Verträge erstmals rückläufig. Der Boom bei staatlich geförderten Riester-Rentenverträgen war schon länger vorbei. Die Zuwächse schrumpften. Doch jetzt gibt es erstmals seit dem Start im Jahr 2001 mehr Stornierungen als Neuabschlüsse. Frankfurter Rundschau, 15.7.2013
[HTML] Martin Greive, Miriam Hollstein: Rente mit 67 ist längst Realität. Mehr als 200.000 Beschäftigte mussten 2012 länger arbeiten. Sozialverband beklagt Kaufkraftverlust bei Ruheständlern. Hamburger Abendblatt, 7.8.2013
[HTML] Eberhard Bauerdick (CDU) befürwortet ein anderes Rentensystem. WAZ - DERWESTEN, 9.8.2013. • •
[HTML] Alexander Florié-Albrecht: Umlagesystem oder Bürgerrente? Die Kreis Klever-Bundestagskandidaten diskutierten in Kevelaer über Alterssicherung und Rentenmodelle. WAZ - DERWESTEN, 26.8.2013. • Die 4 Parteienvertreter verteidigten unisono das umlagefinanzierte Rentensystem • die Vertreter von CDU, SPD und Grünen sprachen sich für eine Rente von mindestens 850 € aus, der Grünen-Kandidat auch noch für eine steuer­finanzierte Grundrente („Bürger­versicherung”) • Pofalla verteidigte die bestehende Rentenformel und die Rente mit 67, warb für einen zusätz­lichen Rentenpunkt für Mütter-Erziehungs­zeiten vor 1992 und eine Aufwertung der Erwerbs­minderungs­rente • Barbara Hendricks war für erleichterten Zugang zur abschlagsfreien Erwerbs­unfähigkeits­rente und erleich­terten Bezug von Teilrenten, fand aber für Kinder-Erziehungs­zeiten vor 1992 „keine Finan­zierungs­möglichkeit” • Hendricks: die SPD sei für die „CDU-Idee” der Rente mit 67 in der Großen Koalition verprügelt worden, aber die große Koalition und danach Schwarz-Gelb hätten die damals vereinbarte „Über­prüfungs-Klausel” nicht angewandt • der Vertreter der Grünen unterstrich die hohe Bedeutung der Betriebs­renten • der Vertreter der FDP wandte sich gegen eine reine umlagen­finanzierte Rente und argumen­tierte für eine Flankierung über Betriebs­renten oder kapital­gedeckte Renten wie Riester • er forderte mehr „Anreize für private Vorsorge” • außerdem wurden 2 Alternativ­modelle diskutiert: die skandina­vische Grundrente und das rein steuer­finanzierte nieder­ländische Modell
[PDF] Dieter Hundt: Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt. Idee einer Demografiereserve in der Rentenversicherung funktioniert nicht. BDA, Presse-Information Nr. 042/2012 29.8.2013
[HTML] Dauerfrusty: TV-Duell Steinbrücks Überraschungscoup bei Rente und Pensionen.
Die Beamtenversorgung ist als alleinige Altersvorsorge der Beamten vorgesehen. Dafür müssen sie anders als Arbeiter und Angestellte keine Rentenbeiträge bezahlen. Stattdessen finanziert der Staat die Ruhegelder aus seinen Steuereinnahmen. Die Höhe der Pension richtet sich nach dem letzten Verdienst, der meist der höchste der Beamtenkarriere ist.
Bei einem Rentner wird hingegen der Durchschnittsverdienst seines ganzen Arbeitslebens zugrunde gelegt. Die gesetzliche Rente ist seit den Reformen Anfang des Jahrhunderts nur noch ein Baustein der Arbeitnehmer-Alterseinkünfte. Diese sollen durch eine Zusatzversorgung wie die betriebliche Altersvorsorge und Riester- oder Rüruprente erg�nzt werden.
Zwar soll die Entwicklung von Renten und Pensionen synchron laufen, aber bestimmte Reformen werden bei der Rente nicht eins zu eins auf die Pensionen übertragen. Das gilt etwa für den Nachhaltigkeitsfaktor, der das Niveau der gesetzlichen Rente bis zum Jahr 2020 auf 46 Prozent und bis zum Jahr 2030 auf 43 Prozent drückt.
Merkel verwies im TV-Duell auf die Betriebsrente, die etwa Facharbeiter nach ihrem Berufsleben bekommen. Ein Argument, das nur teilweise greift. Denn längst nicht allen Arbeitnehmern gelingt es, eine solche Betriebsrente aufzubauen und damit die Lücke bei der Altersversorgung zu schmälern. Viele kleine Unternehmen bieten eine solche Möglichkeit nicht an. Geringverdiener und Mini-Jobber schaffen es ohnehin kaum, fürs Alter vorzusorgen
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Blog wallstreet:online Community & Forum, 4.9.2013
[HTML] Schulden explodieren: Polen konfisziert private Renten-Fonds. Polen hat alle Staatsanleihen im Besitz der privaten Rentenfonds beschlagnahmt. Dadurch sinkt die Schuldenquote Polens, sodass die Regierung nun wieder mehr Schulden aufnehmen kann. Doch das private Rentensystem droht zusammenzubrechen. DEUTSCHE WIRTSCHAFTS NACHRICHTEN, 8.9.2013
[Word Datei] Gewerkschaftliche Einkommenspolitik muss auch Altersarmut verhindern! Resolution der DGB-Seniorenkonferenz des DGB-Bezirks Nord. Veranstaltungen des DGB-Bezirks Nord am 5.9.2013. • „Rentnerinnen und Rentner haben keinen verbindlichen Anspruch mehr auf eine angemessene Sicherung ihres Lebensstandards nach dem Berufsleben und damit auf ein Alter ohne Not.” • „Es ist unvertretbar, dass die Bundesregierung — wie diesmal unter Anwendung der Dämpfungsfaktoren geschehen — allein über die Alterseinkommen entscheidet.” • Rentnerinnen und Rentnern wird — im Gegensatz zu den Berufstätigen — erneut ein weiterer Realeinkommensverlust zugemutet • „Tarifpolitik kann […] die Rentenhöhe heute nicht mehr in ausreichendem Maße absichern. Deshalb müssen die Gewerkschaften neue Durchsetzungsstrategien gegenüber der Politik entwickeln.” • „Die Delegierten […] erwarten, […] der Rentenkürzung ‘auf kaltem Wege’ den Kampf anzusagen […]” • Gleichwertigkeit von Tarif- und Alters­sicherungs­politik; [Word Datei] Ein denkwürdiger und erfolgreicher Tag für die norddeutschen DGB-Seniorinnen und Senioren. Bericht über den Vortrag von Prof. Christoph Butterwegge zum aktuellen Thema Altersarmut
[PDF] Von der Leyen will Rentensystem modifizieren. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen plant einen neuen Anlauf zur Reform des Rentensystems. PADERBORNER BLATT, 15.9.2013. • •
[HTML] Wutwoche bei FOCUS Online: Sichert uns endlich eine gerechte Rente! FOCUS online Finanzen, 23.09.2013;  [HTML] Teil 2: Was jetzt getan werden muss
[HTML] Fremde Federn (Mit Dank an Herrn Flegelskamp): Volkswirtschaft: Wie man ein Rentensystem zerstört[!]. Der Nachrichtenspiegel, 30.9.2013
[HTML] Demografische Forschung aus erster Hand: Alles nur Berechnung? Arme sterben jünger. MAX-PLANCK-INSTITUT FÜR DEMOGRAFISCHE FORSCHUNG, 9.10.2013. • Die ständig steigende Lebenserwartung in Deutschland erhöht sich nicht in allen sozialen Schichten gleich stark • 2008 konnten 65-Jährige mit hohen Renten noch rund 20 weitere Jahre erwarten • hatten sie sehr niedrige Renten, waren es nicht einmal mehr 15 Jahre
[HTML] Studie des Max-Planck-Instituts: Unterschied in der Lebenserwartung von Reich und Arm wird immer größer[!]. In den Neunzigern waren es statistisch gesehen etwa 3 Jahre, heute sind es fast 5 — Männer in Deutschland, die mehr verdienen, leben laut einer Studie länger. sueddeutsche.de, 9.10.2013. • Mitte der 1990er Jahre lebten Rentner mit einer hohen Rente in Westdeutschland nur gut 3 Jahre länger als Männer mit sehr niedriger Rente (in Ostdeutschland 3½ Jahre) • 2008 konnten 65-Jährige mit hohen Renten noch rund 20 weitere Jahre erwarten; hatten sie sehr niedrige Renten, waren es nicht einmal mehr 15 Jahre (also ein Unterschied von inzwischen 5 Jahren) • die Bildung spielt eine wichtige Rolle: gesündere Ernährung, bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, höherer Verdienst • 86% der Männer (ohne Migrations­hintergrund) aus Daten der deutschen Rentenversicherung wurden erfasst
[HTML] Alice Kohn: Proteste gegen das private Rentensystem in Chile[Wichtig !]. Portal amerika21.de, 12.10.2013. • Gemeinsame Proteste verschiedener Gewerkschaftsverbände, der Bewegung „Bürger für eine würdige Rente” und der nationalen Studentenorganisation Confech • Luis Mesina, Generalsekretär der Banken-Gewerkschaften: „Wir wissen, dass es schwierig ist, die Architektur, die vor 40 Jahren geformt wurde und die sich in den letzten 24 Jahren weiter verfestigt hat, niederzureißen. Der Kampf gegen dieses gewinn­orientierte Rentensystem ist keine leichte Aufgabe.” • Chile ist das erste Land, das seine Sozialversicherungen privatisierte, und José Piñeras (unter Pinochet eingeführtes) Rentensystem galt weltweit als Vorbild für weitere kapitalgedeckte Renten- und Gesundheitssysteme • ab der Jahrtausendwende wurden die Zweifel daran immer lauter (auch wegen der horrenden Verwaltungskosten und weil die ausgezahlten Renten nur etwa ein Viertel bis ein Drittel der Renteneinzahlungen erbringen) — selbst die Weltbank, welche die Privatisierung des chilenischen Sozialsystems einst lobte, empfahl nun eine Reformierung • 2008 wurde unter Michelle Bachelet die schlecht funktionierende Mindestrente eretzt durch das steuerfinanzierte solidarische Pensionssystem (SPS) für alle chilenischen Bürger, die älter als 65 Jahre sind und keine Ansprüche auf eine Minimalrente nach dem privaten Rentensystem haben • nach der anschwellenden Kritik in den vergangenen Jahren leitete sogar Präsident Sebastián Piñera, Bruder von José Piñera, im Juni dieses Jahres Schritte zur Abschaffung des Pensions­systems ein • nun ist es in Chile Wahlkampfthema: • Michelle Bachelet, Präsidentschafts­kandidatin des Mitte-Links-Wahlbünd­nisses, will das 2008 eingeführte Pensions­system ausbauen und eine staatliche Renten­einrichtung einführen, die mit den privaten Rentenfonds konkurrieren soll • Gegenkandidatin Evelyn Matthei will die Auszahlungen des bestehenden Pensions­systems, welche die Mindest­rente ersetzen, anheben sowie die staatlichen Zuzahlungen für die privat Versicherten aufstocken
[HTML] (mar): Berlin: IG Metall will höhere Renten. Gewerkschaft fordert höheren Steuerzuschuss und höhere Beitragssätze.  Finanzieren will die IG Metall die Mehrausgaben von jährlich bis zu 36 Milliarden Euro mit einem Maßnahmen-Mix: Die Rentenkasse soll in guten Zeiten eine Demografie-Reserve bilden. Zudem soll der Kreis der Versicherten auf Selbstständige und später auch auf Beamte ausgeweitet werden. Der Zuschuss des Bundes aus Steuermitteln soll erhöht werden, die Beitragssätze sollen steigen. 2030 wäre nach Berechnungen der Gewerkschaft mit einem Beitragssatz von bis zu 25 % zu rechnen. IG Metall-Chef Jörg Hofmann: Umfragen zeigten, dass die Bürger durchaus bereit wären, einen höheren Beitrag für eine bessere Rente zu bezahlen  RP ONLINE, 21.7.2016
[HTML] [Chile]Chile: Proteste für Rentenreform. Hunderttausende Chilenen demonstrierten für die Wiedereinführung eines staatlichen, nicht profitorientierten Rentensystems. Allein in Santiago beteiligten sich 200.000 Menschen an dem Marsch gegen das unter der Pinochet-Diktatur 1981 eingeführte Rentensystem. Es nutzt den Versicherungskonzernen, gewährt aber den Rentnern kein w�rdiges Einkommen. Die Präsidentin Bachelet hatte ein angekündigte Rentenreform wieder zurückgezogen Rote FahneNews , 27.7.2016
[HTML] EPD/lw: Alterssicherung: Ökonom fordert Rückbesinnung auf gesetzliche Rente.[wichtig !] Seit Jahren werden die Deutschen dazu gedrängt, privat fürs Alter vorzusorgen. Doch in der Niedrigzinsphase wird das immer schwieriger. Nun fordert ein Ökonom, die gesetzliche Rente wieder zu stärken. DIE WELT, 14.10.2013. • Rudolf Zwiener vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung warnt vor dem eingeschlagenen Weg in die massenhafte Altersarmut • es war falsch, die gesetzliche Rente zu vermindern und dafür die private Altersvorsorge zu propagieren • die Niedrigzinsphase wirkt sich verheerend auf die privaten Rentenversicherungen aus • „Es ist realistisch, dass das niedrige Zinsniveau andauert.” • das mutwillig abgespeckte gesetzliche Rentenniveau tue ein Übriges • „Schon ein Durchschnittsverdiener rutscht bei dem f�r 2030 geplanten Rentenniveau von 43 Prozent” an das Sozialhilfeniveau heran • Zwiener plädiert für eine Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Beiträge nur um 2% steigen müssten, um das jetzige Rentenniveau mindestens 20 Jahre zu halten • heute muss der Arbeitnehmer zusätzlich für die private Rente zahlen, und zwar allein — ohne einen Arbeitgeber-Beitrag • die private Rentenversicherung decke auch nicht das Risiko einer Berufsunfähigkeit ab
[HTML] Neun erschreckende Fakten: Sind wir im Alter �berhaupt noch fl�ssig? Altersarmut wird DAS Thema der Zukunft. Ein schönes Leben im Rentenalter? Das werden sich viele Deutsche nicht leisten können. DENN: Das derzeitige Rentensystem bedeutet für viele der heutigen Beschäftigten Altersarmut. Bild.de, 14.10.2013. • Alterssiche­rungsforscher Rudolf Zwiener vom IMK: Es war falsch, „die gesetzliche Rente schrumpfen zu lassen und darauf zu setzen, dass die private Altersvorsorge die Lücke auffangen werde.” • Geringverdienern oder Erwerbsunfähigen fehlt sowieso das Geld f�r ein privates Vorsorgeprodukt • wer wie auf dem Bau oder in der Pflege das auf 67 Jahre erhöhte Renteneintrittsalter nicht erreicht, dem wird die Rente noch verkleinert • „Es ist realistisch, dass das niedrige Zinsniveau andauert.” • 9 Fakten: • 31% der Berufstätigen haben im Alter gar kein Geld aus einer privaten Altersvorsorge zu erwarten • 26% der Berufstätigen im Osten können sich im Alter nicht aus eigenen Mitteln finanzieren • nie seit 2008) nahmen so wenige Berufstätige eine Beratung zur Altersvorsorge in Anspruch • im Osten wollen so viele Berufstätige wie nie zuvor die private Altersvorsorge nicht mehr weiter ausbauen • die geringeren Erträge aus klassischen Finanzanlagen zur Vorsorge vermindern den Anreiz zum Sparen fürs Alter noch weiter • 42% aller Berufstätigen hatten noch nie eine Beratung zur privaten Altersvorsorge • 77% halten Altersarmut in Deutschland schon heute für weit verbreitet • 89% sehen die Altersarmut in Deutschland weiter zunehmen • 74% fordern, dass die Politik jetzt mehr tun müsse für die Altersvorsorge der Bundesbürger;  [HTML] Hugo Müller-Vogg: BILD Kommentar: Billige Ausreden! Viele Menschen wissen es, immer mehr ahnen es: Die gesetzliche Rente wird im Alter nicht ausreichen, den gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Bild.de, 14.10.2013. • Das Thema gehört ins Programm der neuen Regierung! • der Staat muss die private Vorsorge besser fördern und darf nicht noch noch Steuern darauf erheben • der Staat muss handeln — jetzt!
[HTML] Stefan Sauer: Rente: Die Angst vor Altersarmut wächst. Noch liegt der Anteil der von Altersarmut betroffenen über 64-Jährigen bei unter 3%. Dass dieser Anteil künftig steigen wird, ist kaum mehr zu vermeiden. Gewerkschaften fordern nun eine Demografie-Reserve. Frankfurter Rundschau, 14.10.2013. • Der DGB fordert, den Rentenver­sicherungs­beitrag nicht weiter zu senken, sondern die während der nächsten Jahre günstige Einnahmesituation der GRV zum Aufbau einer Demografie-Reserve zu nutzen • so solle das heutige Rentenniveau dauerhaft gehalten werden • Annelie Buntenbach, Mitglied des DGB-Bundesvorstands, möchte mit den später nötigen Anhebungen des Beitragssatzes bereits heute in kleinen Schritten beginnen, um so die Finanzbasis der Rentenkassen zu stärken • anderenfalls werde „das Rentensystem auf lange Sicht in eine folgenschwere Krise” geraten • nachlassende Anstrengungen für private Altersvorsorge
[PDF] Franziska Biermann, Michael Bräuninger, Anja Rossen, Friso Schlitte: Studie: Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung bis 2030 in Bayern und Deutschland. Wachstumsdifferenzen zwischen den Ländern lassen sich durch die Unterschiede der Forschungs- und Entwicklungs­aktivitäten erklären. Technischer Fortschritt ist oft kapitalgebunden, d.h., durch Investitionen muss mit der Zeit der Kapitalstock erneuert werden, um technischen Fortschritt umzusetzen. Darüber hinaus hängt technischer Fortschritt auch von der Qualifikation der Bevölkerung ab. Auch neue, grundlegende technische Innovationen können zu einem dekadenlangen oder längeren Wachstumsschub führen. Solche Technologieschübe sind naturgemäß nicht vorhersehbar. Im vorliegenden Gutachten wurden verschiedene Szenarien berechnet. Dabei wurde dem Basisszenario die größte Wahrscheinlichkeit eingeräumt, während in einem Positivszenario eine schnellere Erholung und in einem Negativszenario eine langsamere unterstellt wurde. In der Krise sind die Investitionen deutlich zurückgegangen. Dadurch wurde die Kapita­lakkumulation verlangsamt und das Wachstum des Produktions­potenzials gebremst. Die Szenarien werden mit dem sogen. Oxford-Modell berechnet mit 46 Volkswirtschaften in sechs Wirtschaftsblöcken. Das weltweite Bruttoinlandsprodukt und auch der Welthandel werden vollständig abgebildet. Bei den langfristigen Prognosen wird die Projektion zur Bevölkerungs­entwicklung der Vereinten Nationen verwendet  HWWI  Hamburgisches Weltwirtschaftsarchiv, 10.2013. • Abbildung 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in der Welt 2010�2030 • Tabelle 1: Jährliche Entwicklungsrate des Bruttoinlandsprodukts der Weltwirtschaft 2010�2030 • Abbildung 6: Preisbereinigtes Bruttoinlandsprodukt in Deutschland 2008-2014 • Abbildung 7: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland 2010-2030 • Abbildung 8: Entwicklung der Erwerbstätigenquote in Deutschland 2010�2030 • Abbildung 9: Entwicklung der Zahl der Beschäftigten in Deutschland 2010�2030 • Abbildung 10: Entwicklung der Produktivität in Deutschland 2010�2030 • Tabelle 2: Durchschnittliche jährliche Wachstumsraten in Deutschland 21010-2030 (BIP, Erwerbstätigenquote, Beschäftigung, Produktivität)
[PDF] Bericht der Bundesregierung über die gesetz­liche Renten­versiche­rung ... ( Renten­versiche­rungs­bericht 2013)[!]. Bundes­ministe­rium für Arbeit und Soziales, 20.10.2013
[HTML] Dorothea Siems: Altersvorsorge: Arbeitgeber geißeln teure Rentenpläne. Dieter Hundt mahnt SPD und Union, sie dürften Reformerfolge für die Rentenversicherung in Deutschland jetzt nicht verspielen. Niemand dürfe sich von der Höhe der Rentenrücklage blenden lassen. Hamburger Abendblatt, 22.10.2013. • Arbeit­geberchef Dieter Hundt warnt davor, die GRV mit neuen Leistungen in Schieflage zu bringen • Hundt: „Die Unionspläne für höhere Mütterrenten oder die Mindestrente der SPD würden die Rentenversicherung stärker belasten, als sie durch die Rente mit 67 entlastet wird” • die aktuelle Höhe der Renten­rücklage reiche nur für 1½ Monate • die GRV sei gut auf die demografische Entwicklung vorbereitet, aber es bleibe so gut wie kein Spielraum für Leistungs­ausweitungen • die Renten­versicherung sei durch die Reformen der vergangenen Jahre von versiche­rungsfremden Leistungen entlastet worden • Hundt: „Es wäre falsch, mit höheren Mütterrenten und der Mindestrente jetzt wieder neue versiche­rungsfremde Leistungen zu schaffen, ohne dass der Bund hierfür die Finan­zierung übernimmt.” • die CDU/CSU will Frauen, die vor 1992 Kinder bekommen haben, 2 Erzie­hungs­jahre anrechnen (bisher 1) • das würde jetzt 6,5 Mrd. € im Jahr kosten, 2030 aber schon über 8 Mrd. € • die Begünstigung langjährig versicherter Gering­verdiener nach dem Plan der SPD würde 10 Mrd. € kosten, die Verbes­serungen bei der Erwerbs­minderungs­rente noch einmal knapp 8 Mrd. € • außerdem ist eine Angleichung der Renten von Ost und West geplant • insgesamt sind die Rentner im Osten aber derzeit begünstigt
[HTML] Karl Doemens: Leitartikel zur Rente: Schamloses Bedienen aus der Rentenkasse[!]. Die Mütterrente bringt ganz vielen Frauen sehr wenig, die Rente mit 63 ganz wenigen Männern sehr viel. Beide Vorhaben bedienen vor allem die Anhänger von Union und SPD. Frankfurter Rundschau, 29.10.2013. • Die von der Koalitionsrunde in Auge gefassten Rentenvorhaben — Mütterrente ebenso wie die abschlagsfreie Frührente für langjährig Versicherte — würden die teuersten rentenpolitischen Vorhaben seit Jahren • Union und SPD wollen Milliardensummen für Symbol- und Klientelpolitik ausgeben • die Mütterrente — Gleichstellung älterer Mütter bei der Anrechnung ihrer Erziehungszeiten mit denen, die nach 1992 ein Kind geboren haben — ist ein besonderes Anliegen der Unions-Frauen (Kosten: ca. 6,5 Mrd. €) • „Für die alleinerziehende Verkäuferin wird das Geld nicht reichen, die Chefarztgattin wird es kaum bemerken.” • auf Wunsch der SPD sollen Arbeitnehmer nach 45 Versicherungsjahren schon mit 63 Jahren in Rente gehen können — ohne die bisher erforderlichen Abschläge (kostet die Beitragszahler ca. 20.000 € pro Anspruchsberechtigtem) • „Die Profiteure sind fast ausschließlich männlich und haben als Facharbeiter ohnehin einen relativ hohen Rentenanspruch.” • diese Wohltaten sollen kurzerhand aus der Rentenkasse finanziert werden — statt als versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln • der Griff in die derzeit „hohen” Renten-Rücklagen scheint doch so einfach • „hoch” heißt in diesem Fall: näher an 1½ Monatszahlungen als an ½ Monatszahlung für die Gesamtheit der Rentner • und natürlich kann man aus einem einmaligen Vermögen keine dauerhafte Leistung bezahlen • ab 2018/19 werden die Rentenzahlungen wieder steigen — und diese Wohltaten müssen weiterhin mitbezahlt werden • die „Nachhaltigkeitsreserve” ist keine Renten-Rücklage, sondern im Wesentlichen ein jahreszeitliches Glättungsmittel, das früher treffender „Schwankungsreserve” hieß • wer diese Rücklage in guten Zeiten für neue Lasten plündert, „der bedient sich schamlos bei der nächsten Generation
[HTML] Daniela Vates: Mütterrente: Entlastung wahrscheinlich verschoben. Rentenexperten wollen das Gesetz für Rücklagen ändern. Das Entsendegesetz wird für alle Branchen geöffnet. Frankfurter Rundschau, 30.10.2013
[HTML] Koalitionsverhandlungen: Griff in die Rentenkasse. Trotz prall gefüllter Rentenkassen wollen Union und SPD offenbar verhindern, dass der Rentenbeitrag zum Jahreswechsel sinkt. Schon während ihrer Koalitionsverhandlungen wollen die Parteien eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg bringen. Arbeitgeber schlagen Alarm. Frankfurter Rundschau, 3.11.2013
[HTML] Annelie Buntenbach: Gastbeitrag: Der Kniff mit der Rente[?]. Eine große Koalition darf die Rücklagen jetzt nicht verfrühstücken. Sie muss stattdessen nachhaltige Reserven aufbauen. Ein Gastbeitrag von Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Frankfurter Rundschau, 3.11.2013. • • • • • • • • • ;  [PDF] Oskar Fuhlrott: Leserbrief dazu an die FR. 4.11.2013
[HTML] Pressemitteilung BoxID 637708: ifo Institut: Politik muss Kinder im Rentensystem stärker berücksichtigen. Kinderrente und Rückzahlung der Riester-Rente nach der Kinderzahl. PRESSEBOX, 5.11.2013. • Hans-Werner Sinn, Präsident des ifo Instituts, setzt sich für eine stärkere Berücksichtigung von Kindern in der GRV ein • „Deutschland altert schneller als fast alle Länder dieser Welt und hat weniger Neugeborene in Relation zu seiner Bevölkerung als jedes andere entwickelte Land dieser Erde.” • er empfiehlt, von der Kinderzahl abhängige Rentenansprüche einzuführen • Kinderlose sollen entsprechendes Geld für sich selbst anlegen • die gesetzliche Rente wird beibehalten, aber nicht mit weiteren Steuergeldern versehen • Beitragssatz und prozentualer Bundeszuschuss werden eingefroren • dafür werden zur Aufstockung eine Kinderrente (als Mütter- oder Elternrente) und ein verbessertes Riester-Sparen (Pflichtsparen von etwa 6 bis 8% des Lohneinkommens) eingeführt • aus Letzterer wird ein Drittel der angesammelten Ersparnis ausgeschüttet und ein Drittel des weiteren Pflichtsparens • so wird bei jedem weiteren Kind verfahren (bis zu 3 Kindern) • wer 3 oder mehr Kinder hat, ist vom Riester-Sparen befreit — er kommt in den Genuss der umlagefinanzierten Kinderrente • Sinn hofft, dass dadurch Kindern wieder ein stärkeres Gewicht in der Lebensplanung verliehen würde
[HTML] Eva Roth: Renten-Debatte bei �Maybrit Illner�: Heißer Tipp für arme Rentner. Mütter sollen im Alter nicht darben. Da waren sich alle in der Talkshow von Maybrit Illner schnell einig, logisch. Doch ansonsten war die TV-Debatte über die Rentenpläne von CDU und SPD nicht so dröge wie zu befürchten war. Mitteldeutsche Zeitung, 8.11.2013. • • „Wer länger arbeitet, ist kürzer arm.”
[PDF] Ingo Schäfer: „Mütterrente”: Gleichstellung mit Nebenwirkungen.[wichtig !] Stellungnahme. Arbeitnehmer­kammer Bremen, 8.11.2013. • Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, weshalb seit 1992 geborene Kinder mehr „wert” sein sollen als davor geborene • während Mütter der ersteren pro Kind 3 Entgeltpunkte für die Rente gut geschrieben werden, sollen nun mit der beschlossenen „Mütterrente” die Mütter der letzteren 2 Entgeltpunkte statt bisher nur einem erhalten • heute liegen die durchschnittlichen Auszahlungen für Geburten vor 1992 je nach Kinderzahl zwischen 651 € (keine Kinder) und 456 € (4 Kinder) • mit der „Mütterrente” stiege die Zahlung für 4 vor 1992 geborene Kinder im Schnitt auf 557 € (+101 €) • die durchchnittliche Rentensteigerung für Frauen läge aber nur bei 46 € • diese Nachbesserung an Gerechtigkeit hilft jedoch nicht gezielt den Ärmsten — sie dürfte vielmehr das allgemeine Risiko für Altersarmut erhöhen: • das liegt am 2004 eingeführten Nachhaltigkeits­faktor in der Renten-Anpassungs­formel, welcher für den demografischen Wandel einen Ausgleich für die Beitragszahler gegen zu stark steigende Rentenausgaben bilden sollte • folglich „dämpft” er jede Erhöhung der Rentenausgaben (und bei Finanzierung aus dem Rententopf somit den erforderlichen Anstieg der Beiträge) • da die „Mütterrente” die Ausgaben um 6½ Mrd. € erhöhen würde, sorgt er dafür, „dass die Rentnerinnen und Rentner einen Teil der Kosten (rund 1,6 Mrd. €) durch geringere Rentensteigerungen selbst bezahlen” — den sonst die Beitragszahler zu tragen hätten • der Nachhaltigkeits­faktor soll das Rentenniveau bis 2030 um etwa 14% senken • mit der Einführung der „Mütterrente” fällt die nächste Rentenerhöhung um knapp 0,8% niedriger aus (also ein Verlust von etwa 8 € pro 1000 € Rente) — bei allen Rentnerinnen und Rentnern, also auch den Eltern der ab 1992 geborenen Kinder • würden die Menschen mehr Kinder bekommen, würde bei ihrem Renteneintritt das Rentenniveau aufgrund des Nachhaltigkeitsfaktors relativ sinken — gerade eine Generation mit großer Kinderzahl würde Nachteile bei der Rente haben • entsprechende Überlegungen gelten natürlich auch für andere Zusatzrenten, Frührenten oder Rentenzuschläge bei Erwerbsminderungsrenten, wenn sie aus dem Rententopf bezahlt werden: der Nachhaltigkeitsfaktor senkt das allgemeine Rentenniveau • eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sollte aus Steuermitteln bezahlt werden • schon für die Erziehungszeiten der von 1992 bis 1998 geborenen Kinder hatte der Staat keinen Zuschuss bezahlt — damals waren nur die Beitragszahler betroffen • der Nachhaltigkeitsfaktor senkt übrigens das Rentenniveau auch dann, wenn die Rentenerhöhung aus Steuermitteln bezahlt würde — aber dann blieben die Beitragszahler verschont • der Nachhaltigkeitsfaktor sorgt also für eine Umverteilung: die Renten werden nach unten etwas angeglichen • eine Streichung des Nachhaltigkeitsfaktors würde dies verhindern
[HTML] Johannes Kuhn: Agenda 2017: So können wir das Rentensystem verbessern[!]. Zeit für die großen Fragen: Die nächste Bundesregierung muss endlich jenseits von Kleinkorrekturen die Weichen für eine Rente stellen, die auch in den kommenden Jahrzehnten finanzielle Sicherheit garantiert. Im Projekt "Agenda 2017" haben wir mit Lesern und Experten diskutiert — und sind zu diesem Ergebnis gekommen. sueddeutsche.de, 11.11.2013. • In den 4 Jahren der schwarz-gelben Koalition wurde keine der angedachten Reformen umgesetzt • der deutsche Arbeitsmarkt und mit ihm die Erwerbsbiografien haben sich in den vergangenen Jahren massiv verändert • grundsätzliche Entscheidungen zu Rentensystem und Arbeitsmarkt müssen getroffen werden • wenn die Nachhaltig­keitsreserve auf mehr als das 1½-fche der Monatsausgabe n Renten steigt, muss nach gegenwärtigem Gesetz der Beitragssatz sinken • die Rentenkasse muss zum Rententresor werden (Demografie­reserve) • das gesammelte Geld könnte in einem Staatsfonds angelegt werden • fast jeder 5. Erwerbstätige arbeitet im Niedriglohnsektor • diese wie auch die Langzeitarbeitslosen werden kaum von ihrer Rente leben können • in kaum einem anderen Land müssen so viele gut ausgebildete Menschen als Geringverdiener arbeiten • auch wer Mindestlohn von 8,50 Euro erhalten würde, könnte nicht mit einer ausreichenden Rente rechnen • die jetzigen Verdienstmöglichkeiten bis 450 Euro für Rentner könnten erweitert werden • eine Finanzierung aus Steuern liegt nahe (Grundsicherung) • der Staat ist in den vergangenen Jahren recht verantwortungslos mit der Rentenkasse umgegangen — deshalb kommt eine vollständige Rückkehr zur gesetzlichen Rente nicht in Frage • die private kapitalgedeckte Rente sollte Pflicht werden • es sollten nur noch unabhängig geprüfte und zertifizierte Produkte zugelassen werden • auch der Staat sollte als Anbieter privater Altersvorsorge auftreten (staatlicher Pensionsfonds wie in Schweden) — Vorteile: größere Transparenz, keinen Zwang zur Erwirtschaftung von Provisionsgewinnen, geringere Verwaltungsgebühren • wer mit weniger als 60 Jahren zum Erwerbsminde­rungsrentner wird, muss einen Abschlag bis zu 10,8 % erdulden • dieser könnte gestrichen oder wenigstens gesenkt werden — das setzt ber einheitliche und nachvollziehbare Standards für die Prüfung vorus • irgendwann sollte man das steuerfinanzierte Pensionssystem in das beitragsfinanzierte Rentenmodell überführen • (weshalb sollen dafür hohe Rückstellungen erforderlich sein?) • eine Anpassung der Systeme sollte bei künftigen Einsteigern in die Beamtenlaufbahn beginnen • da dies den Staatshaushalt allerdings erst in vielen Jahrzehnten entlasten würde, sollte sich Berechnung von Pensionen am Gesamtgehalt der Berufslaufbahn orientieren;  [HTML] Weiterlesenswertes zu Rente und Altersarmut.[wichtig !]
[HTML] Nora Schareika: Kommentar: Milliarden in die Renten statt für junge Menschen: Union und SPD brechen Wahlversprechen. Statt wie angekündigt weiter junge Familien zu fördern und junge Arbeitnehmer zu entlasten, kehren die Volksparteien zum überwunden gewähnten Klischee der "Rentnerparteien" zurück. n-tv, 13.11.2013
[HTML] n-tv.de, ghö/AFP: Auch für Beamtinnen und Ärztinnen? Mütterrente könnte teurer werden. Die Union und SPD wollen ältere Mütter besser stellen und planen eine M�tterrente. Diese allerdings könnte die Beitragszahler einem Medienbericht zufolge viel Geld kosten — noch mehr, als bislang angenommen. n-tv, 13.11.2013
[HTML] Wie geht's weiter mit der Rente? Ergebnisse der Demografie-Kommission der Heinrich-Böll-Stiftung „Sicherheit und Fairness in der alternden Gesellschaft”. Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) wird auch in Zukunft die Hauptlast der Alterssicherung tragen. Die Umlagefinanzierung, die Beitrags�äuivalenz der Rentenansprüche und der Ausgleich versicherungsfremder Leistungen aus dem Bundeshaushalt bilden den Identitätskern der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Interesse einer fairen Risikoverteilung, der Akzeptanz des Umlageverfahrens und der sparsamen Mittelverwendung ist die Ausdehnung der Versicherungs­pflicht auf weitere Gruppen bzw. alle Bürger/innen geboten. Zur Akzeptanzsicherung und Verringerung des Armutsrisikos müssen sich die während des Arbeitslebens entrichteten (freiwilligen und Pflicht-) Beiträge auf die Höhe des Alterseinkommens auswirken. Angesichts der wachsenden Verbreitung von diskontinuierlichen Erwerbsverläufen ist eine Erweiterung der Teilhaberechte der GRV-Mitglieder in der Form angebracht, dass auch definierte gesellschaftlich anerkannte Leistungen den Anspruch auf eine Mindestteilhabe-Rente begründen. Die gesetzliche Rente und die bedarfsabhängige Grundsicherung im Alter erfüllen unterschiedliche Funktionen und beruhen auf je besonderen Rechtsgrundlagen. Ihre institutionelle Trennung muss erhalten bleiben. Der Haushaltsbezug der Grundsicherung ist bis zu einer umfassenden Individualisierung der sozialstaatlichen Leistungen unverzichtbar. Das Verfahren der Beantragung und Bewilligung von Grundsicherung im Alter ist nach Kriterien der bürgernahen Modernisierung öffentlicher Dienstleistungen gründlich zu reformieren. Die betriebliche Altersvorsorge (BAV) darf nicht weiter zu Lasten der GRV gefördert werden. Die Riester-Rente ist im Hinblick auf erheblich verbesserte Markttransparenz, gesicherte Mindestrenditen und erhöhte Anlagesicherheit zu reformieren. HEINRICH BÖLL STIFTUNG, 20.11.2013
[HTML] Ramona Nagel: Ostdeutsche Rentner können auf Westrente hoffen. Union und SPD haben sich auf ein einheitliches Rentensystem geeinigt. Was gut klingt, könnte für Jüngere zum großen Problem werden. Freie Presse, 22.11.2013. • Kompromiss der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales in den Koalitions­verhandlungen: ab 2020 sollen die ostdeutschen Renten auf das Westniveau angehoben werden • die Angleichung wird so an die übernächste Regierung verschoben • nach den jetzigen Rentenwerten würde ein ostdeutscher Standard-Rentner dann mit 45 Versicherungsjahren und durchschnittlichem Verdienst im Monat rund 100 Euro mehr bekommen • dabei geht es bislang geht es nur um die Rentenwerte — die Höherwertung der ostdeutschen Entgelte wurde noch übergangen • Kompromiss von 1990: wer im Osten 1000 Euro verdient, bekommt 1177 Euro angerechnet • diese Höherwertung wollen die ostdeutschen Ministerpräsidenten gern beibehalten — anders als die SPD • bei Angleichung der Rentenwerte und Entfallen der Höherwertung befürchtet der DGB eine Altersarmut im Osten • höhere Rentenwerte gehen aber zu Lasten der heutigen Beitragszahler
[HTML] Aline Hense: Fondsreport. Lohnsumme vs BIP: Grafik „Unrewarding Work”. Weltweit ist der Anteil der Lohnarbeit am Bruttoinlandsprodukt in den vergangenen 3 Jahrzehnten bedenklich stark gesunken. Bis in die neunziger Jahre galt die ökonomische Faustregel, dass mit der Steigerung des Wirtschafts­wachstums nicht sofort, aber irgendwann auch die Lohnsumme steigt. Doch das stimmt nur noch in ökonomischen Modellen. In den USA ist in diesem Zeitraum der Anteil an Löhnen von 70% am BIP auf jetzt 64% gefallen, berichtet die OECD. Die größten Anteilsverluste musste von Norwegen hingenommen werden: Dort sank der Lohnanteil am BIP in den letzten 30 Jahren von 64% auf jetzt 55%. Auch Schweden hatte eine Lohnanteils­entwicklung von 74% auf jetzt 65%. Noch stärker ist aber die Entwicklung in Asien, obwohl entsprechende Daten für China nicht vorliegen. Allerdings für Südkorea, ein Land, das in diesem Zeitraum die Entwicklung zu einer Industrienation schaffte. Hier sank der Anteil der Lohnarbeit am BIP von 95% auf jetzt 70%. …AHM Dachfonds, 26.11.2013
[HTML] Ingo Blank: Arm trotz Rente[!]. Union und SPD wollen die Rente von langjährig versicherten Geringverdienern künftig aufstocken. Aber schon jetzt kommen viele Betroffene kaum über die Runden. plus minus, 27.11.2013. • Auch wenn die neue Regierung künftig Mini-Renten aufstockt — das Rentenniveau wird weiter sinken und die Gefahr von Altersarmut steigen • die Analyse von Prof. Christoph Butterwegge: die heutige Lage ist schon viel schlimmer als öffentlich wahrgenommen • zur Teilprivatisierung der Altersvorsorge: „Renten sind dadurch nicht sicherer geworden, erst recht nicht die für Geringverdiener.” • Ingo Schäfer von der Arbeitnehmer­kammer Bremen bestätigt, dass die Renten seit Jahren immer mehr an Kaufkraft verlieren • und im Verlauf sind die Preise sogar noch stärker gestiegen als die Löhne — auch durch die vorgenommenen Dämpfungs­maßnahmen • Arbeitnehmerkammer: die Kaufkraft der Rentner ist um gut 10% gesunkendie Rentenansprüche der jetztigen Neurentner sind sogar um 15–20% gesunken • viele Dinge des täglichen Bedarfs sind auch noch deutlich stärker im Preis gestiegen als mit der durchschnittlichen Inflationsrate • mit der Mütterrente bekommen Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, pro Kind einen Rentenpunkt, also weitere rund 28 € im Monat • die Mütterrente führt aber automatisch dazu, dass über den Nachhaltigkeits­faktor die nächste Rentenerhöhung um 0,8% niedriger ausfällt — für alle Rentnerinnen und Rentner • wenn die Kosten aus Versicherungs­beiträgen bezahlt werden, dann fallen die künftigen Rentenerhöhungen sogar um 1,5% niedriger aus — aufgrund des komplizierten Anpassungs­mechanismus • ein Skandal ist, dass viele Rentner auf Hilfe von spendenfinanzierten Vereinen wie der Münchner Seniorenhilfe „Lichtblick” angewiesen sind • Butterwegge: wenn die gesetzliche Rente nicht neu stabilisiert wird, wird das zum dominierenden Phänomen • die Menschen werden „ihren Lebensstandard im Alter nicht halten können.” • wenn die künftige Regierung nicht den Riester- und Nachhaltigkeitsfaktor korrigiert, wird bei uns die Altersarmut grassieren
[HTML] Anke Henrich, Matthias Kamp: Betriebliche Altersvorsorge: Mittelständlern fehlen 100 Milliarden Euro. Die Altersvorsorge vom Unternehmen ist nicht mehr sicher: Niedrige Zinsen und lasche Bilanzierungs­vorschriften lassen die Deckungslücken wachsen. Das bedroht auch den Mittelstand und seine Mitarbeiter      wiwo.de    , 25.11.2013. • Die Siebrecht-Gruppe mit rund 280 Filialen und 2000 Mitarbeitern hat im August Insolvenz angemeldet — wohl auch, weil sie nicht mehr in der Lage war, ihre versprochenen Betriebsrenten aufzubringen • immer öfter werden Zusagen für Betriebsrenten für Unternehmen zum Problem: die angesparten Rücklagen erweisen sich als viel zu niedrig, weil sie für spätere Auszahlungen mit den hohen Kapitalmarkt­renditen der Vergangenheit gerechnet haben • 500 Milliarden Euro sind in die bAV invewstiert • 30 % Unterdeckung bei den Rentenzusagen befürchten Experten • Thorsten Kircheis vom DIZ schätzt: „In fast allen Unternehmen fehlen 30 bis 50 % des Kapitals, um die Zusagen aus Zeiten höherer Zinsen zu decken” • bei mehr als 500 Milliarden Euro, die die Deutschen in ihre bAV investiert haben, wäre das eine Deckungslücke von 170 bis 225 Milliarden Euro • leicht sichtbar sind die Probleme bei börsennotierten Unternehmen, die transparenter bilanzieren müssen und unter Beobachtung ihrer Aktionäre stehen • die Deutsche Lufthansa will geltende Tarifverträge zur Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter zum Jahresende kündigen: sie hatte über Jahre mit Anlagerenditen zwischen 6 und 7 % geplant, aber nur noch weniger als 2 % erzielt • sie zahlt künftig monatlich nur noch eine bestimmte Summe in die betriebliche Versorgung ein, aber eine konkrete Auszahlungshöhe für die Mitarbeiter bei Rentenbeginn sagt sie nicht mehr zu — was arbeitsrechtlich umstritten ist • der Schock wird kommen, wenn es in 10 Jahren an die Rentenzahlungen der geburtenstarken Jahrgänge geht • Prof. Klaus-Peter Naumann vom IDW weist darauf hin, dass „schon eine Veränderung des Zinssatzes um 1 Prozentpunkt zu Lücken von 10 bis 20 Prozent bei den Rückstellungen führt” • außerdem, warnt Wirtschaftsprüfer Marco Keßler: „Bei der Kreditvergabe und den eigenen Ratings schauen die Banken immer genauer auf die Pensionszusagen” • manche Firmen lagern die Risiken in Treuhandkonstruktionen oder Fonds aus • das auslagernde Unternehmen zahlt einmalige Gebühren im vierstelligen Euro-Bereich, während die jährlichen Verwaltungsgebühren liegen im Promillebereich liegen • CDU und SPD hegen Pläne, den Prozentsatz, den Arbeitnehmer von ihrem Gehalt steuerfrei in die bAV einzahlen können, von derzeit 4 % auf bis zu 8 % zu verdoppeln
[HTML] Thomas Magenheim: Betriebsrenten: Sparen an der Altersvorsorge. Die Betriebsrenten kommen die heimischen Firmen immer teurer. Grund sind die aktuell besonders niedrigen Zinsen. Viele Unternehmen treten deshalb bei der Altersvorsorge für ihre Mitarbeiter auf die Bremse. Frankfurter Rundschau, 29.11.2013. • Betriebsrenten werden immer stärker von der Entwicklung hin zu Minizinsen bedroht • Friedemann Lucius, Vorstand der Beratungsfirma Heubeck, verneint zwar eine Krise, spricht aber von extremem Druck auf bestehende Systeme betrieblicher Altersvorsorge • die lange vorbildliche Lufthansa hat im September ihren Tarifvertrag gekündigt, weil die Rentenkasse des Konzerns nicht mehr genug Rendite erzielt • 2011 waren noch 210 Mio. € für die Altersversorgung des Personals nötig, 2012 schon 260 Mio. € • die Lufthansa will in Verhandlungen erreichen, dass sie nur noch die Beträge garantiert, die sie selbst in die betriebliche Altersvorsorge steckt • von den Finanzmärkten sei dann abhängig, wieviel Rente daraus wird, das Risiko also bei den Arbeitnehmern verbleibt • so wollen sich nun viele Unternehmen bei Betriebsrenten aus den Niedrigzins-Zwängen befreien • sinkt der Rechnungszins des Handelsgesetzbuches von aktuell 4,9% bis 2018 auf unter 3,5%, steigt der Druck speziell für Mittelständler • Gewerkschaft Verdi: Arbeitgeber verabschieden sich ohnehin seit Jahren aus der Finanzierung von Betriebsrenten • Verdi-Expertin Judith Kerschbaumer: gut verbreitet seien aber immer noch Betriebsrenten für das Führungspersonal • für Frauen im Handel betrage eine Betriebsrente im Schnitt 68 € im Monat, für männliche Beschäftigte eines Energieversorgers dagegen rund 500 € • Lucius: Arbeitnehmer müssen, speziell bei der Entgeltumwandlung, eine drastische Verschärfung hinnehmen • Lucius: „Ein heute 25-jähriger muss für die gleiche Betriebsrente den doppelten Beitrag zahlen” im Vergleich zu 2001 • Betriebsrenten sind vom Zinsproblem stärker betroffen als Lebenspolicen, weil sie bis zum Lebensende aubezhlt werden (statt auf einen Schlag) • dafür haben sie geringere Abschluss- und Verwaltungkosten • sie können auch riskanter anlegen, weil letztlich der Arbeitgeber die Renten garantiert • das wurde dem Strumpfhersteller Kunert Anfang 2013 zum Verhängnis: Pleite und Übernahme durch einen neuen Investor • die Firmenrenten übernahm der Pensionssicherungsverein
[HTML] Rentenpläne von Union und SPD: Blüm warnt vor Rentensystem wie in der DDR. Auf harte Kritik stoßen die Pläne von Union und SPD für eine Zuschussrente beim ehemaligen Bundesarbeits­minister Norbert Blüm. In einem Gastbeitrag rechnet er in deutlichen Worten mit dem Vorstoß ab. FOCUS online Finanzen, 2.12.2013. • Blüm hält die geplante Lebens­leistungsrente (wer von seiner Rente nicht leben kann, obwohl er viele Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, dem hebt der Staat die Entgeltpunkte auf 30 an) für einen Skandal: „dieser Weg ist ein Schlag gegen die Beitrags­gerechtigkeit” als Grundprinzip unseres Rentensytems, von der sich das Rentensystem entferne und mit der sich die Rente von der Arbeits- und Leistungs­gerechtigkeit abkoppele • „Aufgestockt wird die Rente auf die gleiche Höhe, egal ob Teilzeit oder Vollzeit die Basis war.” • es entstehe ein System der „Privilegien und Benachteiligungen”, „in Sonder- und Zusatzrenten aufgefächert”, das nicht mehr durchschaubar sein wird • Blüm: „Wenn ein Rentner nach lebenslanger Arbeit von seiner Rente nicht leben kann, dann ist das System übergeschnappt” • „Es ist verrückt, wenn man mit Arbeit und Beitragszahlung nur so viel Rente bekommt, wie ohne diese Arbeit Sozialhilfe.” • Ursache ist laut Blüm die Riester-Rente, mit der das Rentenniveau in Richtung der Sozialhilfe abgesenkt worden sei • „Deutschland steht erst am Anfang der zunehmenden Altersarmut. Die Riester-Rente ist nicht die Lösung des Problems, sondern sein Grund.”
[HTML] (n-tv.de, hah/AFP): Rentenreserven reichen laut Gabriel nicht aus: Steuermittel für Mütterrente nötig. Mütter sollen eine bessere Altersversorgung genießen. Aber wie wird diese Aufbesserung finanziert? Experten warnen davor, zu tief in den Rententopf zu greifen. SPD-Chef Gabriel bringt nun eine andere Geldquelle ins Gespräch. n-tv, 7.12.2013. • Gabriel sagte der „Braunschweiger Zeitung”: „Die Finanzierung der Mütterrente erfolgt früher oder später aus Steuern, zumindest teilweise. Auf Dauer kann man das so nicht durchhalten, sonst steigen die Beiträge der Rentenversicherung. Mit der CDU war es nicht zu machen, dass die Mütterrente aus dem Bundeshaushalt finanziert wird, weil sie sich beim Steuerthema querstellt.” • die Kosten der Mütterrente betragen laut Fachleuten zu Anfang rund 6,5 Mrd. € im Jahr • Lars Feld, Wirtschaftsweiser: stabil könne der Beitrag nur bleiben, wenn die Wirtschaft in den nächsten Jahren um mindestens 1,5% pro Jahr wächst • Andres Fuentes, Deutschland-Experte der OECD, warnte: die Rentenpläne könnten negativ auf Konjunktur und Beschäftigung wirken • Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble: die Rentenversiche­rungsbeiträge werden sich bis 2017 nicht erhöhen, aber auch nicht sinken • Union und SPD planen nach Bildung der Großen Koalition ein Gesetz, mit dem der Beitragssatz stabil gehalten werden und die geplanten Leistungs­ausweitungen in der Rente finanziert werden sollen
[HTML] Georg Thanscheid: "Rente mit 63" – die Pläne der neuen Bundesregierung: Neue Regeln: Wer darf wann früher in Rente? Tabelle: So viel Rente gab es 2012 in Deutschland. Die Vorhaben der großen Koalition erschüttern das Rentensystem. Wie viele früher in den Ruhestand gehen dürfen und nach welchen Regeln, ist immer noch unklar. Abendzeitung MÜNCHEN, 10.12.2013. • am 20.11., als der Koalitionsvertrag fast komplett war, erschien der Rentenversicherungsbericht 2013: „Deutschlands Zukunft gestalten” • bei der beabsichtigten „Rente mit 63” für langjährig Versicherte geht es um Beitragsjahre — der Rentenversicherungsbericht führt aber nur eine Statistik der Versicherungsjahre • mehr als 40% der westdeutschen Männer kommen auf 45 bis 49 Versicherungsjahre, 2,6% sogar auf mehr als 50 Jahre • nur etwa 5% der Frauen kommen auf mehr als 45 Versicherungsjahre • weitere Unwägbarkeiten: welche Jahre zählen mit? Bisher zählten Erziehungszeiten mit, Jahre der Arbeitslosigkeit aber nicht — die sollen jetzt aber mitzählen (Kompromiss zwischen der SPD-Forderung Versicherungsjahre und der CDU/CSU-Forderung Beitragsjahre) • Stichtagsfrage: wer ab dem festgelegten 1. Juli 2014 in den Ruhestand gehen (Zugangsalter wird schrittweise angehoben)? • ob die bisher geltende „Rente mit 65” für „besonders langjährig Versicherte” durch die neue „Rente mit 63” ersetzt wird, ist noch unklar • der neue Rentenbericht zeigt jedenfslls, dass nach der Neuregelung diejenigen begünstigt würden, die eh schon relativ hohe Renten zu erwarten haben • da im Osten Männer wie Frauen früh und lang gearbeitet haben, profitieren dort beide Gruppen von der bundesdeutschen Rentenversicherung, auch wenn die höheren Renten im Osten dort nicht erwirtschaftet werden können • Defizit im Osten: 14,7 Mrd. €, ausgeglichen durch Überschüsse im Westen von 15,9 Mrd. € • der Steuerzahler zahlt außerdem neben dem Bundeszuschuss 25 Mrd. € für Grundsicherung im Alter, Erziehungszeiten, usw. • die neue Mätterrente soll nun unter Verzicht auf fällige Beitragssenkungen aus Rentenbeiträgen finanziert werden • das entspricht weder geltendem Recht noch würde es einen Anstieg der Sätze auf über 20% in rund 10 Jahren verhindern
[HTML] Karl Doemens, Stefan Sauer: Rente: Rentner zahlen Erhöhung selbst. Die schwarz-rote Koalition belastet mit einem Gesetzestrick zur Finanzierung ihrer Vorhaben auch die Beschäftigten und Rentner. Die grüne Opposition und Renten-Experte Bert Rürup kritisieren die Pläne umgehend. Frankfurter Rundschau, 30.12.2013
[HTML] Karl Doemens: Kommentar zur Rente: Fatale Rentenpolitik. Die schwarz-rote Koalition ist auf Abwege geraten. Nicht nur die kleinen Arbeiter und Angestellten müssen für die Mütterrente zahlen. Jetzt werden auch die Rentner zur Kasse gebeten. Frankfurter Rundschau, 30.12.2013
[HTML] Experten-Empfehlung: Garantiezins für Lebensversicherungen könnte erneut sinken. Die Versicherer hoffen auf einen Befreiungsschlag, für Kunden wird die Geldanlage weniger attraktiv. Der Garantiezins auf Lebensversicherungen soll 2015 erneut sinken — von derzeit 1,75% auf 1,25%. Dafür haben sich die wichtigsten deutschen Versicherungsmathematiker ausgesprochen. SPIEGELONLINE POLITIK, 7.1.2014. • Der Verband der Aktuare sprach sich am 7.1. dafür aus, den Garantiezins zum 1. Januar 2015 auf 1,25% (von derzeit 1,75%) zu senken, um den deutschen Lebensversicherern etwas Luft zu verschaffen • der Garantiezins ist die maximale Verzinsung, die die Lebensversicherer ihren Kunden für die ganze Vertragslaufzeit zusagen dürfen • vor 2000 lag er noch bei 4,0% • durch die Branche geht ein Riss: große Versicherer (wie Allianz Leben) mit hohen Reserven sind für Beibehaltung der 1,75% • kleinere Unternehmen können ihre Kapitalanlagen weniger breit streuen und wollen eine Senkung • langlaufende Bundesanleihen werfen nur noch 1,4% ab • die Branche muss auch noch die hohen Garantien verkraften, die sie in guten Zeiten versprochen hat (durchschnittlich 3,15% in den Beständen) • es wird den Unternehmen immer schwerer fallen, den Garantiezins zu erwirtschaften, meinten die Aktuare schon im vergangenen Jahr • eine �nderung käme frühestens zum 1. Januar 2015 • da der Garantiezins sich nur auf den Sparanteil der Beiträge (ohne Verwaltungskosten und Vertriebs-Provisionen) bezieht, lässt er sich nicht mehr als Verkaufsargument verwenden • die Versicherer wollen nun ihre Kosten senken
[HTML] Stefan Sauer: Rente: Die Rentenpläne im Faktencheck. Die Rentenpläne sind eines der größten Projekte der Regierung, sie kosten mehr als 20 Mrd. € jährlich. Machen die Pläne Sinn? Frankfurter Rundschau, 9.1.2014. Mütterrente Überflüssig: Die Mütterrente: • Ab 1.7.2014 sollen Frauen für ihre vor 1992 geborenen Kinder 2 Entgeltpunkte (statt bisher 1 Entgeltpunkt) pro Kind erhalten • das macht pro Kind monatlich 28,14 € mehr im Westen und 25,74 € mehr im Osten • das wird rund 6,5 Mrd. € kosten, und zwar aus der Rentenkasse • die Renten-Experten Bert Rürup und Bernd Raffelhüschen dazu: teuer, überflüssig und falsch finanziert • die Abgeltung von Kindererziehungszeiten sei eine versicherungsfremde Leistung und deshalb aus Steuermitteln zu finanzieren • auf Dauer wird sie die Beitragssätze nach oben treiben • Prognose der DRV: der Rentenbeitrag werde 2030 nicht bei 21,7%, sondern bei mindestens 23% liegen • Raffelhüschen: „Wohltaten für die Mütter werden also von ihren eigenen Kindern �ber höhere Beiträge finanziert — das ist sicher nicht im Sinne der Mütter.” • außerdem führen dann steigende Beiträge aufgrund der Rentenformel zu weniger stark steigenden Renten für alle Rentenempfänger • die Experten halten die Mütterrente auch für wenig sinnvoll, weil sie überwiegend an bereits gut versorgte Frauen ausgezahlt wird • denn den rund 300 000 Frauen mit vor 1992 geborenen Kindern, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, wird die Mütterrente vorenthalten, weil die Beträge voll mit der Grundsicherung verrechnet werden (übrig bleibt dann meistens null); Lebensleistungsrente Umstritten: Die Solidarische Lebensleistungsrente: • eine Lebensleistungsrente entsprechend 30 Entgeltpunkten sollen jene Geringverdiener erhalten, die (einschließlich Kindererziehungs-/Pflegezeiten und bis zu 5 Jahren Arbeitslosigkeit) mindestens 40 Beitragsjahre nachweisen können (bis 2023 reichen 35 Beitragsjahre) • das wären heute 844,20 € im Westen und 772,20 € im Osten • nach 2023 wird eine zusätzliche private Altersvorsorge gefordert • die allmählich ansteigenden jährlichen Kosten werden 2030 etwa 2,5 Mrd. € betragen • Bert Rürup hält die Absicht für „im Kern durchaus sinnvoll” • Rürup: „Wenn ein Geringverdiener trotz jahrzehntelanger Berufstätigkeit im Alter auf die Grundsicherung angewiesen ist und am Ende nicht besser dasteht als ein Müßiggänger, dann waren seine Rentenbeiträge letztlich Zwangsabgaben ohne Anspruch auf eine Gegenleistung.” • dann lohne sich auch eine private Vorsorge, da sie nicht mehr mit der Leistung verrechnet würde • Raffelhüschen protestiert: Abstufungen zwischen arbeitsamen und faulen Empfängern von Grundsicherung dürften nicht zu Lasten der Rentenkasse gehen; Erwerbsminderungsrente Überfällig: Die Erwerbsminderungsrente: • Für voll erwerbsgeminderte Personen soll es eine solche Rente geben, als hätten sie bis zum 62. (bisher: 60.) Lebensjahr gearbeitet • DRV: damit würden die Erwerbsminderungsrenten im Schnitt um rund 45 € monatlich erhöht • es gibt einhellige Zustimmung der Experten: sie sei angesichts der drastisch gesunkenen Auszahlungsbeträge dringend erforderlich • Raffelhüschen: es handele sich bei der Erwerbsminderung um ein unverschuldetes Armutsrisiko, das solidarisch zu finanzieren sei; Rente mit 63 Ungerecht: Rente mit 63: • Wer mindestens 45 Jahre lang Rentenversicherungsbeiträge (bis zu 5 Jahre Arbeitslosigkeit werden dazu anerkannt) gezahlt hat, wird schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen dürfen • jährliche Zusatzausgaben: etw 4,5 Mrd. € (ohne entgangene Beitragseinnahmen der DRV) • Raffelhüschen: „Wer mit 63 in Rente geht, zahlt kürzer ein und erhält länger Rente. Es muss deshalb Abschl�ge geben.” • man werde entweder die Renten insgesamt kürzen oder die Beiträge anheben müssen • beides sei am Ende unsozialer und ökonomisch schädlicher als Abschläge bei früherem Renteneintritt • muss die Rente mit 63 auch noch wirkungsgleich auf Beamtenpensionen übertragen werden, ergeben sich milliardenschwere Folgekosten • Rürup lehnt das Vorhaben ebenfalls ab, auch weil wir gar nicht genau wissen: „Wie viele Menschen erreichen 45 Beitragsjahre, wenn bis zu fünf Jahren Arbeitslosigkeit zugerechnet werden?” • er bemängelt auch die fehlende Zielgenauigkeit, da die meisten Nutznießer als männliche Angestellte und Facharbeiter ohnehin gut versorgt seien
[HTML] Kritik an der Reform: „Nahles' Rente mit 63 ist nicht umsetzbar”. EXKLUSIV Die Deutsche Rentenversicherung meldet schwere Bedenken gegen das Rentenpaket von Arbeitsministerin Andrea Nahles an. Der Grund: Entscheidende Daten fehlten, um die abschlagfreie Rente mit 63 überhaupt prüfen zu können.  Handelsblatt , 22.1.2014. • Die DRV hält die Rentenpläne von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles für in wesentlichen Teilen nicht umsetzbar, wie sich aus einer vertraulichen Stellungnahme der DRV ergibt • es fehlen entscheidende Daten, damit Anträge für die abschlagfreie Rente mit 63 überhaupt geprüft werden können • die Rentenreform wurde offenbar „mit zu heißer Nadel genäht” • wenn Versicherte ab Juli bereits nach 45 Beitragsjahren mit 63 Jahren abschlagfrei in Rente gehen wollen, sind auch Zeiten mit Arbeitslosengeld, Krankengeld, Leistungen der Arbeitsförderung, Übergangsgeld und Leistungen bei Krankheit einzurechnen, nicht dagegan Zeiten mit Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld II (Hartz IV) • Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe zwischen 1978 und 2001 wurden aber von der DRV gar nicht getrennt erfasst • beim Krankengeld bestehen die Lücken vor 1984 • bei der Bundesagentur für Arbeit wiederum werden entsprechende Daten nicht so lange gespeichert • also wäre „der Nachweis für das Vorliegen der entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen vom Versicherten zu erbringen” • den Betroffenen würde dieser Nachweis nach so langer Zeit oft nicht möglich sein • nun wartet man auf die laufende Ressortabstimmung • Ralf Stegner glaubt nicht, dass die Datenlücke eine unüberwindbare Hürde bleibe • der DGB sieht noch ein weiteres Problem: eine eventuelle neue Frühverrentungswelle im Zusammenhang mit dieser Rente zu verhindern • DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach fürchtet einen Missbrauch durch die Arbeitgeber, um Beschäftigte schon mit 61 Jahren auf die Straße zu setzen • sie forderte, Entlassungen von älteren Beschäftigten unattraktiv zu machen
[PDF] Stefan Bach, Peter Haan, Michela Coppola, Johannes Rausch: Forschungsprojekt im Auftrag der INSM: Wirkungen von Rentenreformen auf Rentenbeitrag und Rentenniveau sowie Beschäftigungseffekte der Rentenbeitragsänderung. Endbericht. Die Wirkungen von aktuell diskutierten Renten-Reformvarianten: (1) Reformen aus dem Paket der Großen Koalition (Mütterrente, Rente mit 63, geplante Lebensleistungsrente), sowie (2) eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung Für die Rente mit 63 nehmen wir Beschäftigungs­verluste von knapp 120.000 Personen pro Jahr im Zeitraum von 2014 bis 2035 an. Bei den Arbeitsmarktwirkungen werden unterschiedliche Verhaltenseffekte (Elastizitäten) sowie verschiede Szenarien zur Inzidenz der Rentenbeitragsanpassungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgegeben. Die Simulationsrechnungen ergeben für die Reformen der Großen Koalition bis 2035 einen Beitragssatz-Anstieg von 0,3 Prozentpunkten und eine Rentenniveau-Absenkung um 0,6 Prozentpunkte. Daraus ergeben sich kumuliert 72 Mrd. Euro für die Finanzierung der Mütterrente. Die Lebensleistungsrente würde bis 2035 zusätzliche 52 Mrd. Euro Bundeszuschuss kosten. Im Vergleich zu de geringen Arbeitsmarkt­wirkungen der Rentenbeitrags­erhöhung werden die Frühverrentungs­effekte der Rente mit 63 ungleich höher ausfallen ╳ DIW Berlin,   mea Munich Center for the Economics of Aging. 30.1.2014
[HTML] Repräsentative Umfrage: Deutsche schätzen die Folgen des Rentenpakets falsch ein. In diesen Tagen erhalten hunderttausende Eltern gute Nachrichten von der Deutschen Rentenversicherung. Erstmals wird die sogenannte Mütterrente ausgezahlt. Sie sieht eine zusätzliche Anerkennung von Erziehungszeiten vor und bedeutet damit bares Geld. Die Maßnahme ist Folge des im Juli verabschiedeten Rentenpakets. Doch so erfreulich der Geldsegen für Eltern, langjährige Beitragszahler und Frührentner ist, so unklar sind vielen Deutschen die Folgen: Die künftigen Renten dürften sinken, der selbstständige Aufbau von privatem Altersvermögen wird immer dringender. T▀  ▀  ▀ Online, 8.10.2014
[HTML] Sozialsysteme vor dem Kollaps: 2060 braucht Deutschland 1.039.000.000.000 Euro für seine Alten. Deutschland wird immer älter — mit dramatischen Auswirkungen auf die Sozialsysteme, wie jetzt ein Bericht der EU-Kommission zeigt. Die jährlichen Ausgaben für Renten, Gesundheit und Pflege werden sich demnach innerhalb von 45 Jahren verdoppeln. FOCUS MONEY online, 14.5.2015
 
[HTML] Tina Hildebrandt, Elisabeth Niejahr: CDU: Rächer der Rentner. Die CDU nutzt den Ärger der Alten über die Kürzungspläne der Regierung. Auf ein eigenes Rentenkonzept mag sich die Opposition aber nicht festlegen. DER SPIEGEL 28/1999, 12.7.1999
[HTML] CSU-Landesgruppe: Dr. Ramsauer: Riesters-Rechentricks: Rentner bekommen statt 67 Prozent nur 64 Prozent. Zu dem neuen rot-grünen Vorschlag, ein Rentenniveau von 67 Prozent zu erreichen: Der neue Rentenfaktor ändert nichts an der bisherigen ungerechten Anpassungsformel, mit der den Rentnern in die Tasche gelangt wird. Die neue Renten­anpassungs­formel unter Einrechnung der privaten Vorsorge führt auch weiterhin zu einem Rentenniveau, das drei bis vier Prozent hinter der bisherigen Berechnung zurückbleibt. PRESSEPORTAL, 19.12.2000
[PDF] Dieter Bräuninger, Bernhard Gräf: Demografie Spezial: Spürbare Rentenlücken trotz Reformen. Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) wird angesichts des demografischen Wandels künftig immer weniger in der Lage sein, den Lebensstandard der Arbeitnehmer im Alter zu sichern. Die Rentenversicherung ist auch nach den Leistungs­begrenzungen der jüngsten Zeit und dem Einbau des so genannten Nachhaltigkeits­faktors in die Rentenformel noch nicht hinreichend saniert. In der Öffentlichkeit wird das Problem einer demografisch bedingten Rentenlücke zwar wahrgenommen, aber noch nicht angegangen. Die Bereitschaft zur privaten Vorsorge ist trotz der Riester-Rente unzureichend. Eine zusätzliche, über den Umfang der Riester-Rente hinausgehende private Vorsorge, die die Nettorentenlücke von 10 bis 15% schließt, ist aber dringend notwendig  ⁄ Deutsche Bank DB Research, Aktuelle Themen, Nr. 312, 12.1.2005
[Folien/Dias] Georg Hirte: Demographische Entwicklung und Rentenkrise — Analyse und Lösungsmöglichkeiten (Folien). Rentnerquotient = Bevölkerung > 60 Jahre / Bevölkerung 20–59 Jahre. Altersquotient = Bevölkerung > 65 Jahre / Bevölkerung 20–64 Jahre. Der Rentnerquotient wächst von 0,4 (2000) auf 0,8 (2040). Der Altersquotient wächst von 0,28 (2000) auf 0,55 (2040). Der Rentnerquotient steigt bis 2041 steil an und fällt dann bis 2071 etwas ab. Ohne Reform steigt der Beitragssatz bis 2041 steil an und fällt dann bis 2071 etwas ab. Nicht durchsetzbare Extremlösungen: Entweder sinkt bei konstantem Beitragssatz das Netto­rentenniveau auf die Hälfte (von 65% 1996 auf 30% 2041) oder es verdoppelt sich bei konstantem Rentenniveau der Beitragssatz (von 20% 1996 auf 35% 2041). Daher ist eine Teilung der Lasten zwischen Beschäftigten und Rentnern notwendig. Die Rendite des Umlageverfahrens = Lohnsummen­wachstum. Der Abhängigkeits­quotient berücksichtigt auch die Belastung durch Kinder. Er nahm von 1970 bis 2010 ab und steigt danach wieder deutlich:
Entwicklung der demografischen Quotienten
Quotient* Zähler-Alter Nenner-Alter 197020002030
Kinderquotient < 15 15-64 0,590,390,36
Altersquotient > 64 15-64 0,420,480,85
Abhängigkeitsquotient   (Summe) 1,010,871,21
     
Aus Effizienzgründen sollte die GRV möglichst über Konsumsteuern finanziert werden, wobei die einkommens­abhängige Rentenberechnung aus Anreizgründen beibehalten werden sollte
Institut für Wirtschaft und Verkehr, TU Dresden, 24.10.2005
*) In der Rentenliteratur werden teilweise andere Bezeichnungen gewählt: Jugendquotient (für Kinderquotient), Altenquotient (für Altersquotient), Gesamtquotient (für Abhängigkeitsquotient).
[HTML] Kai Lange: Dreiländer-Vergleich: Was die neue Kanzlerin von den Nachbarn lernen kann. Wäre Deutschland ähnlich reformfreudig wie Österreich, Kanzlerin Angela Merkel müsste sich keine Sorgen machen. Dass Wohlstand auch Risiken birgt, offenbart das Beispiel Schweiz. Der Vergleich der Länder zeigt, wie Deutschland aufholen kann manager magazin, 22.11.2005
[HTML] Kabinett bringt umstrittene Rentenerhöhung auf den Weg. Begleitet von massiver Kritik aus der Wirtschaft und von Sozialverbänden hat das Bundeskabinett grünes Licht für eine außerplanmäßige Renten­erhöhung zum 1. Juli gegeben.. REUTERS DEUTSCHLAND, 8.4.2008
[HTML] Max Straubinger: Rede zur Rentenerhöhung: Der Riester-Faktor darf nicht zu einem beständigen Faktor der Rentengesetzgebung werden. Unser Rentenversicherungssystem ruht auf stabilen Grundfesten, nämlich auf dem Generationenzusammenhalt. Diejenigen, die im Erwerbsleben stehen und damit Beitragszahler sind, können sich im Alter darauf verlassen, dass sie abhängig von den geleisteten Beiträgen eine Rente bekommen. Damit ist zugleich der Anspruch an die gesetzliche Rentenversicherung verbunden, im Alter eine finanzielle Lebensgrundlage zu bieten. CDU/CSU, Fraktion im Deutschen Bundestag, 10.4.2008
[PDF] Christoph Müller, Bernd Raffelhüschen: Demografischer Wandel: Künftige Handlungsoptionen für die deutsche Rentenpolitik. Mit dem Einstieg in die staatlich geförderte private Altersvorsorge, der Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors und der Rente mit 67 wurden in Deutschland in den letzten Jahren umfangreiche Rentenreformen verabschiedet. Diese jüngsten Maßnahmen werden im Hinblick auf die sich abzeichnende demografische Entwicklung nicht ausreichen, die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) auf ein langfristig tragfähiges Fundament zu stellen. Setzt sich der Anstieg der Lebenserwartung auch in den kommenden Jahrzehnten fort, ist mit einem Anstieg der Beitragssätze auf 25 Prozent bis zum Jahr 2060 zu rechnen. Vor diesem Hintergrund stellt der vorliegende Beitrag künftige Handlungsoptionen für die GRV vor. Dabei werden die Chancen einer regelgebundenen Anpassung der Renten an die Lebenserwartung wie auch eine Verlängerung der Erwerbsphase aufgezeigt.  S. 9, Abb. 4: Entwicklung des GRV-Beitragssatzes bei unterschiedlichen Reformszenarien (nach Riester, nach Rente mit 67, nach Nachhaltigkeitsfaktor, Zielwerte). S. 11, Abb. 5: Rentenniveaus bei unterschiedlichen Reformszenarien. S. 13, Abb. 6: Erhöhung der Lebenserwartung im Zeitablauf (bis 2060). S. 16, Abb. 7: Entwicklung eines Lebenserwartungsfaktors für die deutsche Rentenformel  I Z A  Standpunkte Nr. 40, Juli 2011
[PDF] Robert Fenge: Rente mit 70plus? Wege zu einer generationengerechten und nachhaltigen Altersvorsorge (Folien). Universit�t Rostock, 14.11.2011.
[PDF] Zoltán Farkas: Ungarn und die Euro- und Finanzkrise. Die Euro- und Finanzkrise aus Sicht der ungarischen Politik. Auswirkungen der Finanzkrise nach der Lehman-Pleite auf Ungarn. Viktor Orbán und das Ende der �Mainstream�-Wirtschaftspolitik. Die sozial Schwachen zahlen die Zeche der Krise. Die ungarische Regierung ist auf Distanz zur Eurozone und zu Europa.  FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG PERSPEKTVE, Dezember 2011. • Den jungen Menschen wurden ihre Ersparnisse aus der obligatorischen privaten Rentenkasse genommen — im Gegenzug versprach ihnen der Staat, ihr gespartes Geld auf Namenskonten zu führen
[PDF] Zoltán Farkas: Die Orbán-Regierung und ihre „unorthodoxe” Wirtschaftspolitik[!]. Arbeitspapier.  Ungarns Regierungschef Viktor Orbän behauptet: Die europäische Krisenbewältigung ist nicht erfolgreich, die ungarische dagegen ist es. Doch sein unorthodoxer Politikmix ist Hauptursache für die schwache Wirtschaft Ungarns. Gemessen an der EU war das Wachstum 2010-2012 unterdurchschnittlich, die Inflation hoch und die Arbeits­losigkeit durchschnittlich. DerAbbau der Staatsverschuldung und die Senkung des Haushaltsdefizits sind auf die de-facto-Verstaatlichung des Vermögens der privaten Rentenkassen (die 1998 obligatorisch als 2. Säle des Rentensystems eingerichtet worden waren) zurückzuführen. Anderenfalls würde die Staatsverschuldung weit über 85 % des BIP liegen und das Haushaltsdefizit mehr als 4 % betragen. Entgegen einem Versprechen Orbáns wurden nur 4,6 Mrd. € des einkassierten Rentenkassen­vermögens von etwa 10 Mrd. € zum Abbau der Staatsverschuldung und für Rentenzahlungen verwendet. Das übernommene Rentenvermögen ließ die Haushaltsbilanz 2011 auf einen Überschuss von 4,3 % steigen (statt sonst auf ein Defizit von 6 % zu sinken). Durch die Auflösung der 2. Rentensystem­säle wird der Staatshaushalts­saldo in jedem Jahr automatisch um mindestens 1,5 % des BIP aufgebessert.  Insgesamt betreibt Orbán Paternalismus, Protektionismus und Konfrontation mit internationalen Organisationen. Die Regierung fördert die Mittelschicht und nicht die Bedürftigen. Tabelle: Konvergenzprogramm  FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG Budapest, Mai 2013.
Position 2010 2011 2012 2013*
BIP (Veränderung) +1,30 % +1,60 % -1,70 % +0,2...0,7 %
Verbraucherpreisindex (Veränderung) +4,90 % +3,90 +5,70 +2,6...3,1 %
Arbeitslosenrate 11,20 10,90 10,90 11,4...10,7
Haushaltsdefizit/-übersschuss (% BIP) -4,20 +4,30 -1,90 -3,0...-2,7
ohne verstaatlichtes Vermögen der privaten Rentenkassen -4,50 +6,20 -3,40 -4,50
Staatsverschuldung (% BIP) 81,80 81,40 79,20 79,7...78,1
ohne verstaatlichtes Vermögen der privaten Rentenkassen 82,00 87,70 85,5 86...87
Quelle: EC Spring Forecast, aktualisiertes Konvergenzprogramm Ungarns, April 2013 *) Prognose der Europäischen Kommission/ungarischen Regierung
[HTML] Thorsten Hild: Auch ein Blick über die Landesgrenzen hinaus zeigt: Deutschland kann und muss sich ein höheres Rentenniveau leisten. Ergänzend zu dem auf Wirtschaft und Gesellschaft erschienenen Beitrag über die rentenpolitischen Vorschläge der SPD mit Blick zurück auf die Rentenniveaus seit den 70er Jahren bis heute und dem Beitrag über die Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung präsentieren wir hier die komplette Übersicht der Rentenniveaus in den einzelnen OECD-Ländern. Ein Blick über die Landesgrenzen hinaus zeigt: Deutschland kann und muss sich ein höheres Rentenniveau leisten. Deutschland ist umzingelt von Ländern mit deutlich höheren Rentenniveaus. Warum leisten sich diese Länder mit vergleichbaren Einkommensniveaus, die ebenso wie Deutschland im globalen Wettbewerb stehen und auch eine vergleichbare demographische Entwicklung aufweisen, höhere Rentenniveaus? Niedrigverdiener sind in Deutschland am schlechtesten gestellt. Die anderen Euroländer sollten ihrerseits Druck auf Deutschland ausüben.  Wirtschaft und Gesellschaft , 16.9.2012
[PDF] Matthias W. Birkwald, usw. (Die Linke): Riester-Förderung in die gesetzliche Rente überführen. Die Bundesregierung soll Sparerinnen und Sparern mit bis dahin steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge­verträgen das gesetzliche Recht geben, das bisher angesparte Riester-Kapital (Beiträge, staatliche Zuschüsse und Zinsen) in die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung in Anwartschaften auf dem persönlichen Rentenkonto umzuwandeln. Deutscher Bundestag, Drucksache 17/12436, 21.2.2013
[HTML] Rentenbeitr�ge: Regierung von Ungarn muss bald die Hosen runter lassen: Verblümte Rente. In dieser Woche hat die Regierungsmehrheit ein Gesetz beschlossen, mit dem jeden Versicherten ein persönliches Rentenkonto zugewiesen wird. Auf diesem werden seine durch Beitragszahlungen erworbenen Ansprüche vermerkt, allerdings erst jene, die ab Januar diesen Jahres entstanden sind. Das soll, so die Erklärung seitens der Fidesz-Fraktion, zu mehr Transparenz und Gerechtigkeit führen und in der Folge das umlageorientierte Rentensystem allmählich zu einem individuellen „Ansparsystem” verändern, „das Rentensystem auf neue Füße” gestellt werden. Problem: dort sollen auch die aus der vormals obligatorischen privaten Rentenversicherung erworbenen Ansprüche verbucht werden. Die Beiträge dazu, 10,6 Mrd. EUR, immerhin rund 10% der Jahres­wirtschafts­leistung, hatte die Regierung per Gesetz im März 2011 ins Zentral­budget transferiert. Die Überschüsse aus den zwangsweise aufgelösten Fonds wurden den Beitragszahlern überwiesen, allerdings nicht selten mit großen Abschlägen gegenüber den ursprünglichen Gewinnaufstellungen. PESTER LLOYD 15/2013, 10.4.2013. • Wenn wir viele Experten befragen und viele Studien lesen, lautet das Ergebnis: Riestern lohnt sich eher nicht • Kritiker: die Lebens­versicherungsbranche rechne mit einer überzogenen Lebenserwartung, welche die Statistiken des Statistischen Bundesamts weit übersteige (mit weit über 90 Jahre, um das Eingezahlte wieder heraus zu bekommen und von den staatlichen Zulagen zu profitieren) • die Allianz rechnet mit einer Lebenserwartung von 102 Jahren • Verteidiger der Rente behaupten, Riestern lohne sich wegen der Zulagen für jeden • bis zu den ersten Riester-Sparer in Rente dürften noch 10 bis 20 Jahre vergehen • vor allem junge Leute sehen die Riester-Rente zunehmend skeptischer • „Die Versicherungen haben 31.000, die Fondssparpläne sogar 36.000 Verträge verloren, während Banksparpläne und der Wohn-Riester für das Eigenheim Kunden hinzugewannen.” • in jeden fünften Vertrag zahlen die Sparer nichts mehr ein • und die Hälfte der Sparer hält die Policen nicht durch • jeder, der privat vorsorgt, legt 15 % seines Einkommens mehr für die Rente zurück als zuvor • im Schnitt erarbeiten sich Männer z.Zt. jährlich 27 Euro an gesetzlichen Rentenansprüchen, Frauen 21 Euro • das macht nach 30 Jahren Arbeit 807 bzw. 627 Euro Rente • den Rest sollte der Kapitalmarkt liefern • aber seit 2001 sanken die Zinsen immer weiter • der Sozialbeirat äußerte daher „Zweifel an der Effektivität einer kapitalgedeckten Altersvorsorge” • wie das Munich Center for the Economics of Aging (MEA) 2008 feststellte: nur „Wenn sich die Riester-Spareinlagen nach Kosten, Steuern und Inflation mit 4,5 % verzinsten, wären Riester-Sparer ab einem Renteneintritt im Jahr 2030 in der Lage, ihre Rentenlücke über die Sparverträge zu decken.” • • • • • • • • • • • • • • • • • •
[HTML] Kerstin Schwenn: OECD-Studie: Deutsche Rentner bekommen weniger als andere[!]. Deutsche erhalten im Vergleich zu ihrem Gehalt eine vergleichsweise geringe Rente. Außerdem müssen Bundesbürger länger arbeiten als andere Europäer.  Nach Daten aus 2010 liegt der Wert der Rentenansprüche in Deutschland unter dem Durchschnitt aller OECD-Länder, was Renteneintritts­alter, Rentenbezugsdauer und Rentenhöhe angeht. FAZ.NET, 25.4.2013.
Verdiener-Typ Alter bei
Renteneintritt
Land Netto-Ersatzquote
nach OECD-Tabelle
männlicher Durchschnitts­verdiener 65 Jahre Griechenland mehr als 110 %
Spanien gut 84 %
Italien gut 76 %
Deutschland knapp 58 %
Schweden %
Großbritannien %
Irland %
Voraussetzung für Land Arbeitsjahre
Rente ohne Abschläge Griechenland 35 Jahre
Spanien 35 Jahre
Italien 40 Jahre
Frankreich 41 Jahre
Deutschland 45 Jahre
Land Durchschnittliche
Renten-Bezugsdauer
Frankreich Jahre
Italien Jahre
Griechenland Jahre
Deutschland Jahre
[PDF] Heute die Rente von morgen sichern. Das DGB-Rentenkonzept 2013. Die Bundesregierung hat den Beitragssatz für 2013 von 19,6 % auf 18,9 % gesenkt. Warum ist das nicht gut? Bei einem Beitragssatz von 18,9 Prozent würde die Nachhaltigkeits­rücklage von heute circa 29 Mrd. Euro schon innerhalb weniger Jahre auf das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß zusammenschmelzen. Das Rentenniveau soll bis auf 43 Prozent sinken (minus ein Fünftel). Vergleich der durchschnittlichen Rentenzahlbeträge bei Rentenniveaus von 50% (2011) und 43%. Bei 43% läge die Durchschnittsrente bei den Männern nur noch knapp oberhalb der Höhe der Grundsicherung im Alter und bei den Frauen deutlich darunter. Der DGB schlägt vor, den Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 2014 jedes Jahr in kleinen Schritten anzuheben, um den demografischen Herausforderungen vorzubeugen. Die durch allmählich steigende Beitragssätze gewonnenen Mittel sollten zum Aufbau einer Demografie-Reserve genutzt werden, um das Rentenniveau auch für die Zukunft zu stabilisieren. Der DGB macht sich die Beitragsziele der Bundesregierung nicht zu eigen. Deutschland liegt bei den Lohnnebenkosten aktuell auf Platz 16 in Europa — das ist unter dem EU-Durchschnitt DGB , 2013
[HTML] Nadine Oberhuber: Altersvorsorge: Das leere Versprechen[!]. Seit elf Jahren fördert der Staat die Riester-Rente, damit Sparer privat vorsorgen. Doch nun ist nicht mehr klar, ob sich das für sie überhaupt lohnt — oder nur für die Versicherer . ZEIT ONLINE, 5./16.9.2013. • • • • • • • •
[PDF] Robert Fenge: Denn eins ist sicher: Die nächste Rentenreform. Buchbeitrag zur Festschrift für Hans-Werner Sinn „Die Zukunft der Wohlfahrtsgesellschaft”. ... Nach den Berechnungen von Raffelhüschen u.a. (2011) reichen die Bundesmittel für die Finanzierung der sogenannten versicherungsfremden Leistungen nicht aus: 2009 fehlten etwa 20 Milliarden Euro. Rechnet man die Hinterbliebenenrenten aus den versicherungsfremden Leistungen heraus, dann ergibt sich ein Überschuss der Bundesmittel über diese Leistungen von mehr als 20 Milliarden Euro. Die Hinterbliebenenversorgung sollte sachgerechter über eine Zusatzversicherung im Rahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung oder als Fürsorgeleistung mit Bedürftigkeitsprüfung organisiert und finanziert werden. Auch das Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler errechnet eine Unterdeckung der versicherungsfremden Leistungen durch Bundesmittel. Campus-Verlag, 2013
[PDF] Johannes Steffen: Wirkungsanalyse der �Riester�-Treppe[Wichtig !]. Zu Beginn des Jahrhunderts wurden die Weichen für eine Reform mit einer drastischen Senkung des Rentenniveaus gestellt. Bis in die 2030er Jahre kann das Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern) um rd. ein Fünftel von seinerzeit 53% auf nur noch 43% sinken. Die technische Realisierung der Abkoppelung der Renten von der Lohnentwicklung erfolgt über die sog. „Dämpfungs”-Faktoren der Renten­anpassungsformel: der „Riester”-Faktor mit den Elementen Altersvorsorgeanteil (AVA, „Riester”-Treppe) und Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung (RVB), der Nachhaltigkeits-Faktor (NF, seit 2005) sowie die seit 2006 im Rahmen des Bruttoentgelt-Faktors (BEF) vorzunehmende Gewichtung der VGR-Entgelte (BE) mit der Entwicklung der beitragspflichtigen Entgelte (bBE). Allein die „Riester”-Treppe hat zu einem Minderanstieg der Renten gegenüber der Lohnentwicklung von 5,08 Prozentpunkten beigetragen. Damit geht die mindernde Wirkung der „Dämpfungs”-Faktoren bisher fast allein auf den Altersvorsorgeanteil zurück. Der Nachhaltigkeits-Faktor hat die Rolle als Dämpfungs-Funktion noch nicht erfüllt. PORTAL SOZIALPLITIK, April 2013. • Zwischenzeitlich wurde die „Riester”-Treppe zweimal gestreckt: 2004 ausgesetzt und bis 2010 verlängert, 2006 und 2007 ausgesetzt • AVA-Fiktion, dass ab dem Jahr 2002 alle Arbeitnehmer bis zur Fördergrenze zusätzliche private Altersvorsorge betreiben und sich dadurch deren Nettoentgelt ebenso wie bei einem steigenden Beitragssatz vermindert • die dem AVA zugeschriebene Begründung hat mit den realen Verhältnissen wenig zu tun — es ist nur eine „politisch eher willkürlich gesetzte Marke” • wo nach der Logik in 2009 die Präie 4% der beitragspflichtigen Bruttoentgeltsumme 2008 hätte betragen müssen, summierte sich das tatsächliche Beitragsvolumen (Eigenbeiträge plus Zulagen) auf nur 25 % davon • auch die steuerfinanzierte Zulage wirkt über die AVA-Fiktion anpassungsmindernd • so „ werden die Rentner zweifach belastet � einmal im Umfang ihres tatsächlichen Anteils an der Finanzierung der staatlichen Zulagenförderung und ein weiteres Mal dadurch, dass die (von ihnen mit zu finanzierende) Zulage im Rahmen des fiktiven AVA die Höhe des Rentenanpassungssatzes vollumfänglich negativ beeinflusst.” • wäre es darum gegangen, die tatsächlich getätigten Aufwendungen der Arbeitnehmer für die private Altersvorsorge mindernd zu berücksichtigen, so hätte sich der AVA nur mit maximal einem Prozentpunkt auswirken dürfen • die „Riester”-Treppe ist ein willkürlich gesetztes Element der Rentenanpassungformel mit nur einem Sinn: „Rentenniveau­senkung zwecks Beitrags­satzdeckelung”
[HTML] Johannes Steffen: Rentenniveausenkung konterkariert Armutsvermeidung: «Solidarische Lebensleistungsrente»[!].); Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD will in Zukunft «Altersarmut verhindern». Mit einer «solida­rischen Lebens­leistungs­rente» sollen ab 2017 niedrige Versicherten­renten auf bis zu 30 Entgeltpunkte angehoben werden. Reichen 30 Entgeltpunkte aus, um die Aufstockung der Rente durch Leistungen der Grund­sicherung zu vermeiden? Kaum dass der Kampf gegen Altersarmut ab 2017 aufgenommen wird, ist er auch schon verloren: Denn ab 2020 reichen nach dem gerade veröffentlichten Rentenversicherungsbericht 2013 wegen des sinkenden Rentenniveaus 30 EP nicht mehr aus, um den Grundsicherungsbedarf zu decken. SozialismusAktuell, 41(381), Heft Nr. 1 (Januar) 2014, 6.12.2013;  [HTML] Johannes Steffen: Rentenniveausenkung konterkariert Armutsvermeidung: �Solidarische Lebensleistungsrente�[!]. In der 18. Wahlperiode will eine Koalition aus CDU, CSU und SPD endlich „Altersarmut verhindern” mit einer „solidarischen Lebensleistungsrente”. Ab dem Jahr 2017 sollen niedrige Versichertenrenten auf bis zu 30 Entgeltpunkte angehoben werden. Von dieser Anhebung werden jedoch nur Zugangsrenten erfasst — nicht der Rentenbestand. Ab 2023 werden neben den dann 40 Beitragsjahren auch noch der Nachweis zusätzlicher privater oder betrieblicher Altersvorsorge erforderlich. Zentrale Frage: Reichen in der Summe 30 Entgeltpunkte aus, um zumindest bei einer typisierenden Betrachtung die Aufstockung der Rente durch Leistungen der Grundsicherung zu vermeiden? Heute sind 29,38 EP erforderlich, um eine Rente von 740 Euro zu erreichen. Bei einem Rentenniveau von nur noch 45,4 % (2027) sind bereits 31,52 EP nötig und bei einem im Laufe der 2030er Jahre zu erwartenden SvS von 43 % wären es 33,46 EP. Mit sinkendem Rentenniveau sinkt die Wertigkeit sämtlicher Rentenanwartschaften im Vergleich zur Entwicklung der Löhne. Schon ab 2020 reichen 30 EP nicht mehr aus, um den Grundsicherungsbedarf zu decken. PORTAL SOZIALPLITIK, Dezember 2013. • • •
Erforderliche Entgeltpunkte-Summe für einen Rentenzahlbetrag
in Höhe des durchschnittlichen Grundsicherungsbedarfs im Alter *
Jahr Renten-Niveau in v.H.** EP Summe Wertigkeit eines EP (netto) in EUR
2013 48,7 29,3822 25,19
2014 47,8 29,9354 24,72
2015 48,0 29,8107 24,82
2016 48,3 29,6255 24,98
2017 48,2 29,6970 24,93
2018 48,3 29,6255 24,98
2019 48,0 29,8107 24,82
2020 47,5 30,1245 24,56
2021 47,3 30,2519 24,46
2022 47,0 30,4450 24,31
2023 46,7 30,6406 24,15
2024 46,3 30,9053 23,94
2025 46,0 31,1068 23,79
2026 45,8 31,2427 23,69
2027 45,4 31,5179 23,48
2030er 43,0 33,4640 22,11
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2013 der Bundesregierung sowie eigene Berechnungen
* Berechnungen auf heutiger Wertebasis   ** Sicherungsniveau vor Steuern
[PDF] Alexander Ulrich: Die Lohnentwicklung in Deutschland[Wichtig !]. Von 2000 bis 2012 sind die Löhne in Deutschland insgesamt um 26,3% gestiegen. Die Goldene Regel der Lohnentwicklung besagt: der Lohnzuwachs soll immer dem Zuwachs der Produktivität plus der Ziel­inflationsrate entsprechen (→Gleichgewicht). Dann bleibt der Anteil der Löhne an der Wert­schöpfung ebenso wie das Verhältnis von Güterangebot und Binnennachfrage konstant. Entwickeln sich die Löhne schwächer, hinkt die Binnen­nachfrage der Produktion hinterher. Die Außenhandels­bilanz gerät ins Ungleich­gewicht und es wird mehr exportiert als importiert. Im Zeitraum von 2000 bis 2012 ergab sich für Deutschland eine wirkliche Preissteigerung von 23 %. Während die Goldene Regel eine Lohnsteigerung von 26,8% + 13,8% = 40,6% erfordert hätte, betrug der Lohnzuwachs tatsächlich nur 26,3%. Die Folge sind Außenhandels­überschüsse, denen zwangsläufig Defizite in anderen Ländern gegenüberstehen. „Die geringen Lohnsteigerungen in Deutschland sind zentrale Ursache der krisenhaften Ungleichgewichte in der Eurozone.” Sind die Gewerkschaften zu schwach? Die Gewerkschaften haben nur auf einen Teil der Löhne Einfluss — denen mit Tarifbindung. Zwar sind alle Löhne hinter dem Soll zurückgeblieben, allerdings sind die Tariflöhne relativ näher an dem, was ökonomisch sinnvoll ist. Von 2001 bis 2007 sind die Lohnstückkosten in der Eurozone um 11% gestiegen, in Deutschland um 2% gesunken, während die Produktivität sich seit der Euro­einführung sehr ähnlich entwickelt hat (Ausnahme: Italien): Deutschland +13,8%, Griechenland +15,7 %, Spanien 14,9 %, Portugal +12,7 %. Während in Deutschland die jährliche Lohnsteigerung durchschnittlich +1,83% betrug, hätte sie nach der Goldenen Regel +3,5% im Jahr erfordert. Das Ergebnis: In der Eurozone ist Deutschland das große Problem mit seinem jahrelangen Lohndumping. welt der arbeit, 2013
[PDF] Problematische Sonderstellung: Deutschland hat schwächste Reallohn-Entwicklung in der EU[!]. Entwicklung der Reallöhne von 2000 bis 2008 pro Kopf aus unselbstständiger Arbeit, einschließlich Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Deutschland mit -0,8% Letzter hinter Österreich mit 2,9 %.
Reallohnentwicklung von 2000 bis 2008
pro Kopf aus unselbstständiger Arbeit*
StaatZuwachs
Rumänien 331,7 %
. . . . . .
Griechenland 39,6 %
Großbritannien 26,1 %
Frankreich 9,6 %
Italien 7,5 %
Belgien 7,2 %
Spanien 4,6 %
Portugal 3,3 %
Österreich 2,9 %
Deutschland -0,8 %
*) einschließlich Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung
EU-Info.Deutschland 2016
[HTML] Johannes Steffen: Wenn der Mindestlohn fürs Alter nicht reicht. Plädoyer für eine Mindest­bemessungsgrundlage für Rentenbeiträge auf Arbeitsentgelt. Die im schwarz-roten Koalitionsvertrag festgelegte Mindestlohnhöhe ist zu gering, um nach erwerbslebenslanger Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente in Höhe des Existenzminimums zu erreichen. Es sollte der Grundsatz gelten, dass bei einer erwerbslebenslangen Vollzeitbeschäftigung jede versicherte Arbeitsstunde für sich genommen einen adäquaten Vorsorgebeitrag zur Existenzabsicherung im Alter leistet (d.h. mindestens entsprechend dem erforderlichen Entgeltpunkte-Anteil einer Arbeitsstunde an der zur Existenzsicherung notwendigen Entgeltpunkte-Summe). PORTAL SOZIALPLITIK, Januar 2014
[HTML] Rentenbeitrag wird steigen: Nahles� Rentenreform kostet 60 Milliarden Euro bis 2020. Die von Union und SPD vereinbarte Rentenreform wird die Rentenkasse bis zum Jahr 2020 mit Mehrausgaben von etwa 60 Milliarden Euro belasten. Steuergelder sollen für die Finanzierung nicht verwendet werden — zumindest bis 2019. FOCUS MONEY online, 16.1.2014;  [HTML] Zuschuss aus Steuern erst ab 2019: Beitragssatz und Rentenniveau[!].
Erwerbsgeminderte: Die Zurechnungszeit wird von 60 auf 62 Jahre angehoben. Berechnung der Zurechnungszeit so, als ob Beiträge bis zum Alter von 62 Jahren entrichtet wurden. Lohneinbußen in den 4 Jahren vorher aufgrund der Erwerbsminderung sollen nicht noch die Erwerbsminderungsrente verringern.
Geringverdiener-Rente: Renten von Kleinverdienern, die 40 Jahre eingezahlt haben, sollen auf bis zu 30 Rentenpunkte (rund 850 Euro monatlich) aufgestockt werden.
Beitragssatz: Der Beitragssatz soll bis 2018 stabil bei 18,9 % bleiben, 2019 auf 19,7 % steigen und bis 2030 auf 22,0 % — bezahlt vor allem von den Beitragszahlern durch Verzicht auf die an sich fällige Beitragssenkung.
Finanzierung: Die Kosten summieren sich bis 2020 auf etwa 60 Milliarden Euro zusätzlich, bis 2030 auf etwa 160 Milliarden Euro insgesamt und den ab 2019 bis 2022 stufenweise um jährlich 400 Millionen Euro erhöhten Bundeszuschuss. Die Zahlungen sind auch bisher schon an die Beitragshöhe gekoppelt.
Rentenniveau sinkt stärker: Rentner tragen auch in Zukunft zur Finanzierung bei, denn durch den Verzicht auf Beitragssenkungen und die höheren Rentenausgaben fallen die jährlichen Rentenerhöhungen niedriger aus. Laut Gesetzentwurf sinkt das Sicherungsniveau nun schneller: statt der bisher vorhergesagten 44,4 % geht das Arbeitsministerium nun von nur noch 43,7 % aus
[HTML] Urszula Banaszczak-Soroka: Dossier Polen: Analyse: Korrektur, Reform oder Auflö,sung der zweiten Säule des Rentensystems in Polen?[!]. Bei der Suche nach Instrumenten zur Überwindung der Wirtschafts- und Finanzkrise wurde Ende 2013 eine Rentenreform beschlossen, die die Erhöhung des Renteneintrittsalters und vor allem grundlegende Änderungen bei den OFE einführte. Letztere sollen zur Entlastung des öffentlichen Haushaltes beitragen und die Schuldenlast des Staates senken, was die Kritik hervorruft, dass hier über Vermögenswerte der Versicherten unberechtigt verfügt wird.  bpb Bundes­zentrale für poli­tische Bildung, 22.1.2014
[HTML] Max Haerder: Groko: Warum die Rentenreform ungerecht und fahrlässig ist. Die gesetzliche Altersversorgung wird einem gewaltigen Stresstest unterzogen. Wer gewinnt dabei? Wer verliert? Und wer muss alles bezahlen? Eine Analyse.     wiwo.de    , 30.1.2014
[HTML] Gerhard Bäcker, Ernst Kistler: Dossier Rentenpolitik: Alterssicherung — aber wie? Leistungsbedingungen und Leistungsziele. Will man, dass ältere Menschen ab einer bestimmten Altersgrenze nicht mehr erwerbstätig sein müssen, aber dennoch uneingeschränkt am sozialen Leben teilhaben können, dann bedarf es Einkommens­übertragungen an die ältere Generation  bpb Bundes­zentrale für poli­tische Bildung, 31.1.2014
[HTML] Gerhard Bäcker, Ernst Kistler: Dossier Rentenpolitik: Absenkung des Rentenniveaus und Aufgabe der Lebens­standard­sicherungs­funktion der Rente. Seit 2001 ist in der Rentenpolitik das Ziel einer Lebensstandard­sicherung alleine durch die gesetzliche Rente aufgegeben worden. Um eine Stabilität der Beitragssätze zu erreichen, wird das Rentenniveau abgesenkt  bpb Bundes­zentrale für poli­tische Bildung, 31.1.2014
[HTML] Gerhard Bäcker, Ernst Kistler: Dossier Rentenpolitik: Empirische Befunde: Die betriebliche Altersvorsorge in der Privatwirtschaft. Zur betrieblichen Altersversorgung zählen die betriebliche Altersversorgung in der Privatwirtschaft und die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst. Während die betriebliche Altersversorgung in der Privatwirtschaft überwiegend auf freiwilligen Zusagen der Arbeitgeber oder — mit zunehmender Bedeutung — auf der arbeitnehmer­finanzierten Entgelt­umwandlung beruht und damit nur einen Teil der Beschäftigten erfasst, bezieht die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst alle Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes und vergleichbarer Bereiche durch tarifvertragliche Regelungen ein  bpb Bundes­zentrale für poli­tische Bildung, 31.1.2014. • • Daten zur bAV können bisher nur über repräsentative Befragungen erhoben werden • •
 Finanzierungsformen der bAV in der Privatwirtschaft 2011
Nur Arbeitnehmer: 28 % Arbeitnehmer und Arbeitgeber: 44 % Nur Arbeitgeber:: 27% k.
A.
• • • • • • • • •
[HTML] Gerhard Bäcker, Ernst Kistler: Dossier Rentenpolitik: Verbreitung und Nutzung der Riester-Rente[!]. Welche Ergebnisse zeigt die „Riester-Rente”? Kann der Anspruch erfüllt werden, die Kürzungen im Rentenniveau durch eine ergänzende private Vorsorge auszugleichen? Werden die Lücken bei der gesetzlichen Rente gefüllt, das Armutsrisiko verringert und die Lebensstandard­sicherung gewährleistet?   bpb Bundes­zentrale für poli­tische Bildung, 31.1.2014. • Diese Fragen berühren die Legitimation des Paradigmenwechsels • der Datenbestand über die Riester-Rente ist sehr unbefriedigend • ene umfassende Evaluation der Riester-Rente hat die Bundesregierung bislang nicht vorgelegt • eine wirkliche Bilanz kann auch erst dann gezogen werden, wenn eine ausreichend hohe Anzahl von RentnerInnen neben der gesetzlichen eine Riester-Rente erhält • diese Anspruchs- und Auszahlungsphase wird nach der Ansparphase erst sehr viel später erreicht • unbekannt ist auch, welche Personen/Arbeitnehmer neben oder statt der Riester-Rente im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung gefördert werden • schon garnicht gibt es zuverlässige Informationen darüber, ob und in welchem Maße es sich um Mitnahmeeffekte handelt (anders statt mehr sparen) • • • • • • • • • • • • • • • • •
[HTML] Gerhard Bäcker, Ernst Kistler: Dossier Rentenpolitik: Versicherungsfremde Leistungen und Steuerfinanzierung. Die Zuschüsse des Bundes an die Rentenversicherung werden üblicherweise mit dem Argument der Erstattung versicherungsfremder Leistungen begründet. Diese Position wird in der politischen Debatte auch immer vertreten, wenn es darum geht, höhere Zuschüsse des Bundes zu erreichen. Bis heute ist aber wissenschaftlich unklar geblieben, wie „versicherungsfremde” Leistungen in der Sozialversicherung zu definieren sind. Charakteristikum der Sozialversicherung im Unterschied zur Privatversicherung sind gerade Abweichungen vom reinen Risikoausgleich zugunsten von Leistungen des Sozialausgleichs. Offen bleibt, ob diese Leistungen des Sozialausgleichs zum originären, versicherungs­typischen Aufgabenspektrum einer Sozialversicherung zählen, oder ob es sich um allgemeine Staatsaufgaben handelt. Aus ordnungs- und verteilungspolitischen Gesichtspunkten ist es geboten, allgemeine Staatsaufgaben durch die Allgemeinheit zu finanzieren. Es ist zu unterscheiden zwischen Maßnahmen des internen sozialen Ausgleichs, die sich auf die Versicherten­gemeinschaft beschränken, und Maßnahmen des externen sozialen Ausgleichs, die an außen stehende Personen ohne eigenen Beitrag gehen  bpb Bundes­zentrale für poli­tische Bildung, 31.1.2014
[HTML] Gerhard Bäcker, Ernst Kistler, Uwe G. Rehfeld: Dossier Rentenpolitik: Dimensionen und Leistungsfähigkeit von Alterssicherungs­systemen im internationalen Vergleich[Wichtig !]. Deutschland weist im internationalen Vergleich trotz eines hohen Anteils Älterer an der Bevölkerung keine überproportionalen Sozialausgaben für Ältere und Hinterbliebene auf. Ausgaben für Alterssicherung / Vermeidung von Altersarmut / Lebensstandardsicherung / Lohnersatzraten im Vergleich von OECD-Staaten / Einkommensdifferenzen innerhalb der Gruppe der Alten.  bpb Bundes­zentrale für poli­tische Bildung, 30.9.2014. • Renten als Anteil an allen Sozialausgaben und des BIP: in Deutschland gesamte Sozial­leistungsquote seit Jahren leicht rückläfigArmutsgefährdungsquoten: in den Niederlanden am geringsten, in Deutschland etwas über dem europäischen Durchschnitt, in der Schweiz doppelt so hoch • in der Lebensstandardsicherung von 2012 schneidet Großbritannien am schlechtesten, die Niederlande am weitaus besten ab, und Deutschland lag schon damals deutlich unter dem OECD-Durchschnitt • Die OECD berechnet für ihre Mitgliedsstaaten und eine Reihe weiterer Länder Bruttolohn- und Nettolohnersatzraten (üblicherweise idealtypische Fälle wie „Standardrentner” oder „Eckrentner”) • Extreme bei der Bruttolohnersatzrate 2012: 11,8 % (Südafrika) – 100 % (Männer in Saudi-Arabien) • OECD-Durchschnitt bei der Bruttolohnersatzrate 2012: 57,9 %; Deutschland mit 42,0 % im unteren Drittel • bzgl. Geringverdienern liegt Deutschland auf dem drittletzten Platz (Indien und Südafrika) • Nettolohnersatzraten: OECD-Durchschnitt 69,1 % (Median), Deutschland 57,8 % • Nettolohnersatzrate für Geringverdiener in Deutschland: 55,2 % — zweitniedrigste aller OECD-Länder (vor Japan), viertniedrigste aller Länder (vor Japan, Indien und Südafrika) • „Als Belege gegen die verbreitete Meinung hierzulande, in Deutschland seien die Renten besonders opulent und der soziale Ausgleich durch die und innerhalb der Sozialsysteme besonders ausgeprägt, sind” diese Indikatoren und Berechnungen der OECD durchaus tragfähig
[HTML] Gerhard Bäcker, Ernst Kistler, Uwe G. Rehfeld: Dossier Rentenpolitik: Systemimmanente Anpassungen in der Rentenversicherung. Innerhalb des bestehenden Systems der Gesetzlichen Rentenversicherung gibt es verschiedene Vorschläge für Detailreformen. Die könnten — zumindest für bestimmte Versichertengruppen — wesentlich zur Reduzierung heutiger und künftiger Altersarmut beitragen.  bpb Bundes­zentrale für poli­tische Bildung, 15.10.2014. • Pflichtbeiträge, denen niedrige Arbeitsverdienste zugrunde liegen, werden bei der Rentenfestsetzung auf das 1,5fache, maximal 75 %, aufgewertet (= 0,75 Entgeltpunkte) • diese „Rente nach Mindesteinkommen” bzw. „Rente nach Mindestentgeltpunkten” gilt nur für Versicherungszeiten vor 1992 • es liegt nahe, sie zu entfristen, um damit eine unmittelbar wirksame Anhebung von Niedrigrenten zu erreichen • das ist jedoch fraglich, weil sie zu einer starken Begünstigung von Versicherten mit längeren Phasen von Teilzeitarbeit führen würde • dazu wäre eine Erfassung der bisher nicht erfassten individuellen Arbeitszeiten für zielgenaue Korrekturen erforderlich • solange die Inanspruchnahme einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze frei gewählt erden kann, lassen sich Abschläge vertreten • aber warum sollen auch Erwerbsgeminderte, die wegen ihrer schweren Erkrankung schon früh aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssen und im Schnitt sehr niedrige Renten erhalten, noch zusätzlich durch Abschläge „bestraft” werden? • da das breite Segment der so genannten Mini-Jobs mehrfachen Benachteiligungen unterliegt, kann die Versicherungs- und Beitragspflicht von geringfügig Beschäftigten zur Schließung von Versicherungslücken und Erhöhung von Rentenansprüchen beitragen • bei der neuen Beitragspflicht ist wegen der „opt-out”-Regelung zu bezweifeln, dass es zu einer flächendeckenden Absicherung kommt • die Grenze von 450 Euro wirkt wie eine Sperre, die verhindert, dass das Arbeitsangebot von Frauen ausgeweitet und der eigenständige Alterssicherungs­anspruch über ein höheres Stundenvolumen und ein höheres Einkommen verbessert wird • große Lücken entstehen während des Bezugs von Arbeitslosengeld II, da der Bund dazu seit 2011 überhaupt keine Beiträge mehr leistet • das wäre aber notwendig, damit Langzeitarbeitslose mit mehr als nur Niedrigrenten rechnen können • es wird vorgeschlagen, diese Zeiten im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung als beitragsgeminderte Zeiten mit bis zu 0,5 Entgeltpunkten pro Jahr anzuerkennen • für die Ungleichbehandlung von Geburten vor bzw. ab 1992 sind allein fiskalische Gründe verantwortlich • die abgebremste Entwicklung des aktuellen Rentenwerts durch die so genannten Dämpfungsfaktoren bei der Rentenanpassung fördert die Ausbreitung von Niedrigrenten und die Gefahr der Altersarmut • die Rente wird selbst bei einem Mindestlohn von über 10 Euro und einer langjährigen Vollzeit­beschäftigung noch unter dem Grundsicherungsniveau liegen, wenn um 2030 das Rentenniveau nur 43 % erreicht
[HTML] Dossier Rentenpolitik: Infografiken.  bpb Bundes­zentrale für poli­tische Bildung
[PDF] Vera Kreuter, Manuel Slupina, Reiner Klingholz: Die Zukunft des Generationenvertrags. Wie sich die Lasten des demografischen Wandels gerechter verteilen lassen. Angesichts des demografischen Wandels steht die Politik vor besonderen Herausforderungen. Denn durch die Alterung der geburtenstarken Jahrgänge wird in den kommenden Jahrzehnten die Zahl derjenigen steigen, die Leistungen aus Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungen erhalten. Gleichzeitig geht die Zahl derer, die den dafür notwendigen Wohlstand erwirtschaften, deutlich zurück. Dadurch gerät das Verhältnis von potenziellen Unterstützern zu jenen, die auf Unterstützung angewiesen sind, aus dem Gleichgewicht. Die politische Frage ist, wie sich die daraus entstehende Belastung innerhalb der Generationen gerecht aufteilen lässt. Berlin-Institut für Bevökerung und Entwicklung,  Discussion Paper  14, Mai 2014
[HTML] Dorothea Siems: Altersvorsorge: Rente mit 63 kostet bis 2030 160 Milliarden Euro. Das Kabinett will die Rentenreform ganz schnell absegnen, obwohl mehrere Seiten vor möglichem Missbrauch warnen — und vor explodierenden Kosten. Doch Arbeitsministerin Nahles lehnt Änderungen ab. Bis 2030 entstehen Kosten von 160 Milliarden Euro, die zum größten Teil von den Beitragszahlern aufgebracht werden müssen. Christine Lambrecht (SPD): „Wir müssen jetzt gucken, dass eine Früh­verrentungs­welle ausgeschlossen wird.” Die Renten­versicherung verfügt nicht über die erforderlichen Daten darüber, welche Art der Arbeitslosen­unterstützung ein Versicherter in der Vergangenheit erhalten hat. Nach Schätzungen könnte ein Drittel eines Jahrgangs von der Rente mit 63 profitieren. Die geschätzten Kosten wachsen von voraussichtlich 900 Millionen Euro 2014 auf 1,9 Milliarden Euro 2015 bis auf 3,1 Milliarden jährlich im Jahr 2030. Der Löwenanteil der Kosten entfällt auf die Mütterrente: jährlich bis 2030 bei rund 6,5 Milliarden Euro. Zur Finanzierung des Pakets wird die eigentlich fällige Senkung des Rentenbeitrags um 0,6 Prozentpunkte verhindert. Da das Rentenniveau schneller sinkt als ohne Reform, müssen die Ruheständler einen Teil der Kosten tragen. Ab 2018 sind steigende Steuerzuschüsse geplant, und auch der Beitragssatz steigtDIE WeLT, 28.1.2014
[PDF] Axel Schrinner: Haushalt: Schäubles „Null” hat viele Väter. Angesichts von weit über zwei Billionen Euro Staatsschulden und einer Schuldenquote von 77,5 % des BIP (17,5 % über dem Maastricht-Kriterium), die mehrheitlich der Bund und seine Sondervermögen in den letzten Jahrzehnten angehäuft haben, ist der Schuldenstopp sicherlich erfreulich. Doch ist das Schäubles Verdienst? Nein, der wahre Sanierer der deutschen Staatsfinanzen heißt Mario Draghi. Zahlte der Bund 2008 bei einer gesamtstaatlichen Schuldenquote von knapp 67 % noch gut 40 Mrd. Euro Zinsen für seine Kredite, waren es im abgelaufenen Jahr run 9 Mrd. Euro weniger — obwohl die zu finanzierenden Staatsschulden inzwischen um rund 470 Mrd. Euro höher sind. Grund ist vor allem die Niedrigzins­politik der EZB. Außerdem galt Deutschland auf dem Höhepunkt der Euro-Krise als sicherer Hafen: teilweise konnte Schäuble sich das Geld zum Nulltarif leihen.  Erst im nächsten Abchwung wird sich zeigen, wie ernst die Regierung die Schuldenbremse wirklich nimmt. Eine Mehrheit zur Änderung des Grundgesetzes hätte Schwarz-Rot. Darum laufen in Berlin bereits Wetten, ob die Schuldenbremse die Große Koalition überstehen wirdHandelsblatt RESEARCH INSTITUTE, 14.3.2014
[PDF] Oliver Ehrentraut, Daniel Fuchs, Claudia Funke, Jan Limbers, Johannes Weisser: Studie im Auftrag der INSM: Das Erreichte nicht verspielen. Die deutsche Wettbewerbs­fähigkeit im Lichte des Koalitonsvertrags. Als zentralen Indikator für die Entwicklung der Wettwerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft nutzen wir die Veränderung der nominalen Lohnstückkosten, da sie aussagekräftiger als eine reine Stundenlohn­betrachtung sind, welche Produktivität eines Landes nicht abbildet. Das Arbeitnehmerentgelt stellt die komplette Lohnsumme einer Volkswirtschaft dar und umfasst damit auch alle Beiträge zu den sozialen Sicherungssystemen. Die Lohnstückkosten sind dimensionslos und entsprechen näherungsweise der Preisentwicklung des Bruttoinlandprodukts (BIP). Über ihre Veränderungsrate bilden wir ein Ranking der 42 Länder des VIEW-Modells. Im Bereich der sozialen Sicherungssysteme nutzen wir das Prognos-Sozialversicherungsmodell OCCUR, um für ausgewählte Reformen die entsprechenden Wirkungen auf die Lohnstückkosten zu quantifizieren. Grundsätzlich wirken die Beitragssatz­steigerungen, die sich aufgrund der demografischen Entwicklung ergeben, bereits für sich erhöhend auf die Arbeitskosten, um dann durch die Rückwirkungen der Rente mit 63 auch auf die anderen Zweige der Sozialversicherung wegen der Frühverrentung zu weiteren geringeren Beitragseinahmen zu führen. Durch die Verflechtung der Sozialsysteme untereinander entspricht die Summe der Einzeleffekte nicht eins zu eins dem Gesamteffekt prognos, 2.4.2014. • Abbildung 3: Erwerbstätige und Erwerbslosenquote in Deutschlands 1995-2012 • Abbildung 4: Durchschnittliche reale Wachstumsraten 2013-2030: Bevölkerung, BIP, BIP pro Kopf • Abbildung 5: Notwendige Erhöhung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung durch Mütterrente und Rente mit 63, 2014-2030 • Tabelle 3: Kumulierte Impulse der einzelnen Maßnahmen 2014-2030 • Tabelle 4: Rangfolge der 42 VIEW-Länder hinsichtlich ihrer Lohnstückkostendynamik 2014 bis 2030: 1) Griechenland, 23) Deutschland • Abbildung 9: Nominale Lohnstückkosten (Index), ausgewählte Länder, 2014-2030
[PDF] Bert Rürup, Dennis Huchzermeier, Michael Böhmer, Oliver Ehrentraut: Studie: Die Zukunft der Altersvorsorge[!] vor dem Hintergrund von Bevölkerungs­alterung und Kapitalmarkt­entwicklungen. Diese Studie beleuchtet die Perspektiven von kapitalgedeckter Vorsorge vor dem Hintergrund von Demografie und Kapitalmarkt­entwicklung bis zum Jahr 2050. Zugleich soll mit dem Gutachten die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung auf dauerhafte Tragfähigkeit überprüft werden. Bei den Schranken für 2030 von 22 % Beitragssatz und 43 % Rentenniveau handelt es sich nicht um Zielwerte, sondern um eine obere Grenze für den Beitragssatz und eine untere Grenze für das Sicherungsniveau. Drohen diese Grenzen verletzt zu werden, ist der Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert. „Die gesetzlich definierten Beitragssatz­obergrenzen” können nun „durch die ‚Mütterrente’ und die abschlagsfreie ‚Rente mit 63’ nach 45 Beitragsjahren ohne höhere Bundeszuschüsse nicht mehr eingehalten werden.” Die bis zum Jahr 2022 auf zwei Milliarden Euro steigenden vorgesehenen Steuermittel „würden den Beitragssatzanstieg allerdings lediglich um weniger als 0,2 Prozentpunkte bremsen. Dementsprechend wird der Beitragssatz inklusive der Steuermittel im Jahr 2030 bei etwa 22,5 Prozent liegen.”   Es wird gezeigt: Das Leitbild des „Mehr-Säulen-Modells” bleibt richtig. Im Ergebnis zeigt sich, dass am ehesten eine Kombination aus umlagefinanzierter und kapitalgedeckter Altersvorsorge für die nächsten Generationen eine Sicherung des in der Erwerbsphase gewohnten Lebensstandards im Alter gewährleisten kann. Die Analyse zeigt auch: Alterung kostet Wachstum und damit Wohlstand. Eine Ausweitung des Versichertenkreises sollte nicht dazu missbraucht werden, der Rentenversicherung flüchtige Mehreinnahmen zu verschaffen. Eine freiwillige Zusatzversicherung unter dem Dach der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung hätte gravierende Nachteile. Der Fokus sollte beim Ausbau der betrieblichen Altersversorgung liegen, z.B. durch Ausbau von Opting-out-ModellenErstellt für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungs­wirtschaft e. V., Handelsblatt RESEARCH INSTITUTE und prognos, 15.4.2014. • Mit dem Rentenpaket von 2014 und seinen „nicht beitragssatzneutral gegenfinanzierten Leistungs­ausweitungen kann nach unseren Simulationen diese vorgegebene Obergrenze des Beitragssatzes nicht eingehalten werden • der Beitragssatz würde im Jahr 2030 bei 22,5 Prozent liegen, falls der Bundeszuschuss nicht stärker als geplant angehoben wird.” • da bei einem höherem Beitragssatz auch der Bundeszuschuss höher ist, bedingt ein Beitragssatzpunkt derzeit eine Erhöhung des Bundeszuschusses um etwa 1,85 Mrd. Euro zuyätzlich vom Steuerzahler • zwar ist das Anlagevermögen der Pensionsfonds aller OECD-Länder im Jahr 2008 durch den Börsencrash durchschnittlich um über 20 % zurückgegangen, allerdings mit dem Gros dieser Verluste in den angelsächsischen Staaten • aus der „Freiwilligkeit” von Zusatzbeiträgen an die GRV erwächst ein zusätzliches Nachhaltigkeitsrisiko für das zukünftige Beitragsaufkommen, denn die Zusatzbeiträge werden „in vollem Umfang für die im Jahr ihrer Zahlung erbrachten Leistungen verwendet und nicht für die damit erworbenen zukünftigen Leistungen angespart” • nach überschlägig 40 Jahren, bei der Bedienung der zusätzlichen Anwartschaften, müsste der Beitragssatz übermäßig angehoben werden im Vergleich zur Situation ohne dieses Zusatzsystem • es hängt entscheidend davon ab, ob und in welchem Ausmaß auch in der ferneren Zukunft solche freiwilligen Beiträge gezahlt werden • eine Konsequenz der neuen Reformen wird nun sein, dass ohne eine weitere Anhebung der Bundeszuschüsse die Beitragssatz­obergrenze von 22 % bis 2030 nicht eingehalten werden kann • auch wird das Leistungsniveau stärker sinken als bei einer Beibehaltung des rentenrechtlichen Status
[HTML] Studie „Zukunft der Altersvorsorge”: Rentenpaket ignoriert demografische Herausforderung — Plädoyer für rentenpolitischen Realismus. Durch die Rentenpolitik der großen Koalition werden die Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung in den nächsten Jahrzehnten steigen. Gleichzeitig geht das Rentenniveau noch stärker als bislang erwartet zurück. Ohne eine stärkere Verbreitung der betrieblichen und privaten Altersversorgung kann eine lebensstandard­sichernde Altersversorgung für das Gros der Bevölkerung nicht sichergestellt werdenGDV DIE DEUTSCHEN VERSICHERER, 15.4.2014.
 
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; Zusammenfassung: Zukunft der Altersvorsorge — Die Studienergebnisse im Überblick. Mehr als zehn Jahre ist es her, dass die damalige rot-grüne Bundesregierung grundlegende Reformen am Arbeitsmarkt und im Bereich der sozialen Sicherungssysteme angepackt hat. Sie sind mit ein Grund dafür, dass die deutsche Volkswirtschaft die Turbulenzen der globalen Wirtschafts- und Finanzmarktkrise vergleichsweise gut überstanden hat. Spätestens mit dem Rentenpaket der amtierenden großen Koalition ist das Thema „Rentenpolitik” wieder in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Eine Reihe grundsätzlicher Fragen zur Finanzierbarkeit unseres Rentensystems in den kommenden Jahrzehnten ist wieder offen.  Das gemeinsame Gutachten des Handelsblatt Research Institute (HRI) und der Prognos AG bietet erstmals belastbare Prognosen aus einem Gesamtmodell bis 2050. Der Beitragssatz läge 2025 bei 20,7 % und im Jahr 2050 bei nicht mehr als 24,3 %. Das Sicherungsniveau ginge bis 2025 auf 46,5 % zurück und würde 2050 mit 42,3 % die gesetzte untere Schranke durchbrechen. Hätte es die Reformen nicht gegeben, wäre das Rentenniveau bis 2050 nur auf 47 % zurückgegangen — um den Preis eines stark steigenden Beitragssatzes: 2025 bei 22,9 % und 2050 bei 29,3 %. Zudem m�sste der allgemeine Bundeszuschuss kräftig angehoben werdenGDV, 15.4.2014
[HTML] Dieter Keller: Die Rentenziele wackeln: Beitragssatz könnte stärker steigen und Rentenniveau kräftiger sinken. Das fehlfinanzierte Paket aus „Mütterrente” und „Rente mit 63” hat langfristig gravierende Auswirkungen: Das Rentenniveau sinkt stärker und die Beiträge steigen kräftiger, als die Politik bisher akzeptieren wollte (2030 max. 22 % Beitragssatz und min. 43 % Rentenniveau). Das ergeben Berechnungen der Beratungsunternehmen Handelsblatt Research Institute (HRI) und Prognos für den Versicherer-Verband GDV. tagblatt.de, 16.4.2014
[HTML] Elisabeth von Thadden: Meinhard Miegel: Höher! Mehr! Sofort! Der konservative Vordenker Meinhard Miegel zeichnet das düstere Bild einer Gesellschaft, die sich übernommen hat und erschöpft ist. Aber ist sie das wirklich?  ZEIT ONLINE, 17.4.2014
[HTML] Klaus Morgenstern: Die Mischung macht den Unterschied. In letzter Zeit tauchen in der rentenpolitischen Diskussion immer wieder mal Forderungen auf nach einer Rücknahme der Reformen, mit denen seit dem Jahr 2001 das Alterssicherungssystem in Deutschland zu einem Mehrsäulenmodell umgebaut worden ist.  Eine Studie des Handelsblatt Research Institute (HRI) und der Prognos AG beleuchtet die Perspektiven kapitalgedeckter Vorsorge vor dem Hintergrund von Demografie und Kapitalmarkt­entwicklung bis zum Jahr 2050: Mischsysteme sind stabiler und bringen mehr Rendite. Das Umlageverfahren hängt nämlich von der Lohnsumme ab. Es wurde die interne Rendite für einen 20-Jährigen berechnet. Es wurde mit Hilfe des VIEW-Modells eine Netto­kapitalrendite für acht ausgewählte Länder ermittelt (siehe Grafik) DEUTSCHES INSTITUT FÜR ALTERSVORSORGE, 25.7.2016
[HTML] Fragen und Antworten: Was Sie über das neue Rentenpaket wissen müssen. Der Bundestag hat mit gro�er Mehrheit das Rentenpaket beschlossen. Es gibt viele Gewinner, aber noch mehr Verlierer. Mütterrente, Rente mit 63, Erwerbs­minderungsrente — die große Koalition beschert den Rentnern die größte Leistungsausweitung seit Jahrzehnten. Das Wohlergehen von rund 10 Millionen Menschen lässt sich der Staat dauerhaft zusätzlich rund 10 Milliarden Euro im Jahr kosten. Für die Mütterrente, die rund 7 Milliarden Euro zusätzlich kostet, wird das Geld der Beitragszahler verwendet, das sich in der Rentenkasse angesammelt hat. Der Bundeszuschuss wird im Jahr 2030 deswegen um rund 7 Milliarden Euro höher liegen. Die Frührente wird wie bei der Mütterrente aus der Rentenkasse bezahlt, und ebenso die Aufstockung der Erwerbs­minderungsrente (2014 steigt das Reha-Budget um rund 100 Millionen Euro, bis 2017 auf 233 Millionen Euro). FAZ.NET, 23.5.2014
[HTML] Höhe der Lohnquote in Prozent des Volkseinkommens in Deutschland von 1991 bis 2014.
Lohnquote in % des BIP, Deutschland 1991–2014   (unregelmäßig abnehmend...)
1991 71,0%
1992 72,2%
1993 72,9%
1994 71,7%
1995 71,4%
1996 71,0%
1997 70,3%
1998 70,4%
1999 71,2%
2000 72,2%
2001 71,8%
2002 71,6%
2003 70,8%
2004 68,0%
2005 66,7%
2006 64,6%
2007 64,3%
2008 64,9%
2009 68,1%
2010 66,1%
2011 66,0%
2012 67,6%
2013 68,0%
2014 67,9%
statista, 2014
[HTML] Johannes Geyer: DIW Roundup: Zukünftige Altersarmut. Im Mai 2014 prognostizierte OECD-Generalsekretär Gurría: „Deutschland bekommt ein Problem mit Altersarmut”. Die Sorge um wachsende Altersarmut hat in Deutschland längst die Politik erreicht. Die Brisanz von Altersarmut liegt darin, dass Ältere ihre Einkommensposition nach dem Erwerbsaustritt kaum noch verbessern können und im Armutsfall häufig dauerhaft arm bleiben. Obwohl die Gründe dieser Entwicklung, zum einen die Rentenreformen der vergangenen zweieinhalb Jahrzehnte und zum anderen die Arbeitsmarktentwicklung, weitgehend unstrittig sind, gibt es erst wenige Prognosen der zukünftigen Armutsentwicklung. Zwei Armutskonzepte: Grundsicherungsbezug und relative Armut. Der Einkommensmix im Alter (in %):
Einkommensmix im Alter

Einkommenskomponenten
Deutschland
Ehepaare Alleinstehende
Männer Frauen
Gesetzliche Rentenversicherung 576272
Andere Alterssicherungsleistungen 212217
Private Vorsorge 10 9 7
Transferleistungen  1 1 1
Restliches Einkommen 12 6 4
 Quelle: Bundesregierung (2012, S.98)

Ursachen wachsender Altersarmut und entgegenwirkende Tendenzen. Entwicklung der Altersarmut — bisherige Erkenntnisse. Fazit: Die langfristige Abschätzung von Einkommensrisiken im Alter ist schwierig. Bereits heute zeichnen sich allerdings bestimmte Risikogruppen ab. Langzeitarbeits­losigkeit oder Niedriglohn­beschäftigung, die schon in der Erwerbsphase ein Armutsrisiko darstellen, wirken kumuliert im Ruhestand fort. Zugleich werden die Einkommen aus der GRV nicht mehr ausreichen um das Einkommensniveau im Ruhestand zu erhalten. Inwieweit Beschäftigte mit höheren Armutsrisiken diese Lücke durch private Vorsorge schließen können, bedarf weiterer Forschung
DIW BERLIN. 24.6.2014
[HTML] Winfried Schmähl: Leitartikel: 125 Jahre „Gesetzliche Rentenversicherung”: Aufstieg und Niedergang[!]. Die Finanzierung der GRV erfolgt seit 1889 durch Beiträge, gezahlt zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sowie durch einen Staatszuschuss. 1889 stand die Absicherung bei Invalidität im Zentrum (ab 70 Jahren unterstellt). Zur Altersgrenze mit 65 kam es erst 1911 (Angestellte) bzw. 1916 (Arbeiter). Renten waren nur ein Zuschuss zum Lebensunterhalt zur Minderung von Armut und zur Entlastung der Kommunen von Armenhilfe. Sie basierten auf einem einheitlichen Grundbetrag und einem von Versicherungsdauer und Lohn abhängigen Steigerungsbetrag. Erst 1957 wurde ein grundlegend anderer Weg eingeschlagen. Damit sollte die Rente nicht nur Zuschuss zum Lebensunterhalt, sondern Lohnersatz sein. Die Rente wurde bei der Erstberechnung an ein gegenwartsnahes Lohnniveau gekoppelt und im weiteren Verlauf an die Lohnentwicklung. Sie trug maßgeblich dazu bei, dass Altersarmut zurückgedrängt wurde. Ab Mitte der 1990er Jahre setzte eine Kampagne gegen die GRV ein, getragen von vielen interessierten meist neoliberalen Akteuren. Mit der Aussage, dass angesichts der sich wandelnden Altersstruktur die GRV wegen drastisch steigender Beiträge und Lohnnebenkosten eine „tickende Zeitbombe” darstellte, fanden sie offene Ohren bei Politikern. Das Leistungsniveau der GRV müsse reduziert und durch kapitalmarkt­abhängige Sicherung ersetzt werden. Das Vertrauen in die GRV wurde systematisch untergraben. Nun entwickelt sich die GRV zurück zu einem System der Mindestsicherung, das allerdings nur für langjährig Versicherte Altersarmut verhindertWirtschaftsdienst, 94. Jahrgang, 2014, Heft 6, 25.5.2014
[Folien] Martin Werding: Lebensarbeitszeit, Beitragssätze, Rentenniveau — auf dem Weg zur Mindestsicherung? (Folien). Demographischer Wandel: Entwicklung der Wohnbevölkerung und des Altenquotienten 1990–2060. Auswirkungen: GRV-Beitragssatz und Rentenniveau 1991�2060. Ein magisches Dreieck: Beitragssätze, Rentenniveau, Lebensarbeitszeit. Ein Übergang zu einer allgemeinen Mindestsicherung wäre ein Scheitern der deutschen Rentenpolitik, keine LösungFachkonferenz „Reformbaustelle Rente”, Berlin.  RU RUHR-UNIVERSITÄT Bochum, 25.6.2014
[HTML] Lutz Reiche: Ex-Kanzler Gerhard Schröder: Wie AWD-Gründer Maschmeyer mit Hilfe des Kanzlers die Riester-Millionen einstrich[Wichtig !]. AWD-Gründer Carsten Maschmeyer hat die Freundschaft zu Ex-Kanzler Gerhard Schröder offenbar geschickt für eigene Interessen genutzt. So wirkte er auf die Riester-Reform hin und verdiente später damit Millionen, zeigt ein Buch. Die Autoren und „Stern”-Journalisten Wigbert Löer und Oliver Schröm haben am Donnerstag ihr Buch „Geld Macht Politik” vorgestellt. Der Wert dieses Buches liegt vor allem in der detailreichen Darstellung, wie Maschmeyer über Jahre versuchte, im Umgang mit politischen Entscheidungsträgern die Bedingungen für das Geschäft mit der privaten Altersvorsorge optimal zu gestalten. Erkenntnis: politische Einflussnahme braucht, um effektiv zu sein, viel Geduld und Zeit der Vorbereitung manager magazin, 14.11.2014;  [HTML] Schmeicheleien und kleine Geschenke für den Freund Gerhard. Als sich die beiden näher kennenlernten, war die auch von Schröder gewollte Riester-Rente schon da. Doch ihr Absatz stockte, weil Vermittler zu wenig an ihrem Verkauf verdienten. Im Februar 2002 bot Maschmeyer an, an einer Reform der Riester-Rente mitzuarbeiten. Währenddessen habe der AWD-Chef selbst den Kanzler ständig mit neuen Schmeicheleinen umgarnt und darin bestärkt, die Agenda 2010 sei trotz aller Widerstände der richtige Weg. Alle namhaften Unternehmer aus Niedersachen „sehen Deine Agenda positiv”. Maschmeyer trennte bei seiner Beziehungspflege Berufliches nicht von Privatem. Mit dem Alterseinkünftegesetz im Januar 2005 wurde die Anzahl der Kriterien für eine staatliche Förderung deutlich reduziert, kamen die Vermittler schneller an ihre volle Provision und konnten auch noch die neue „Rürup”-Rente für Selbstständige vermitteln manager magazin, 14.11.2014;  [HTML] „Ganz liebe Grüße” und „noch einmal eine Saftmaschine aus den USA”. Schon im August 2005 hatten die beiden für den Fall einer Wahlniederlage vereinbart, dass der AWD-Chef Schröder die Rechte an seiner Autobiographie über die Kanzlerjahre abkaufen werde, was schlie�lich für mehr als 2 Millionen Euro geschah. Ein „absurd hohes” Honorar, urteilen die Autoren angesichts der späteren Verkaufszahlen des Buches. Bei der Veröffentlichung war der Medienrummel groß — Sprecher Bela Anda: „Die beste PR-Kampagne seit Harry Potter”. Anfang 2006 sandte Maschmeyer Schröder und seiner Gemahlin „ganz liebe Grüße”. Beiden schenkte er „noch einmal eine Saftmaschine aus den USA. Dann habt Ihr eben in Zukunft eine in Hannover und eine in Berlin.” Doch — unerwartet — kurz nach der verlorenen Wahl im Dezember 2005 gab der russische Energiekonzern Gazprom bekannt, dass er Schröder für den Aufsichtsrat der „Nordstream AG” gewonnen hatte — ein mit 250.000 Euro jährlich dotierter Job. Das 2003 von der UNO vorgelegte Antikorruptions­abkommen hatte Deutschland unter der Regierung Schröder noch nicht ratifiziert manager magazin, 14.11.2014
[HTML] Johannes Steffen: „Drei-Säulen-Modell” der Alterssicherung ist gescheitert[!] Trotz geförderter Privatvorsorge keine Lebens­standard­sicherung. Das Rentenniveau sinkt im 15-jährigen Vorausberechnungs­zeitraum bis 2029 auf 44,6 %, während das Sicherungsniveau der pAV auf 6,5 % steigt. Zusammen wird somit eine Gesamtversorgung in Höhe von 51,1 % erreicht. Eine optische Täuschung: Der für die »Riester«-Rente ausgewiesene Beitrag zum Gesamtversorgungs­niveau betrifft immer nur das jeweilige Rentenzugangsjahr; das ausgewiesene Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente hingegen sowohl für den Zugang als auch für den Rentenbestand. Wie entwickelt sich die »Riester«-Rente und mit ihr das Gesamtversorgungs­niveau für den Rentenbestand? Der Rentenbericht schweigt sich aus. Jeder neue Zugangsjahrgang muss während der Zeit des Rentenbezugs deutliche Abstriche hinnehmen. Der Rentenzugang kam 2010 noch auf ein Gesamt­versorgungsniveau von 53 % (51,6 % GRV plus 1,4 % pAV) — 2029 nur noch 45,8 % (44,6 % GRV plus 1,2 % pAV). So landen am Ende alle unterhalb des Zugangsniveaus und zudem deutlich unterhalb des Niveaus, das mit der damals noch lebensstandard­sichernden gesetzlichen Rente ganz alleine erreicht worden wäre. Als Folge der (Teil-) Privatisierung der Alterssicherung zahlen die Versicherten nicht nur einen höheren Preis für ihre Altersversorgung, sie erhalten dafür auch noch geringere Leistungen. PORTAL SOZIALPLITIK, November 2014
[PDF] Martin Werding: Demographischer Wandel und öffentliche Finanzen[!]. Langfrist-Projektionen 2014–2060 unter besonderer Berücksichtigung des Rentenpakets der Bundesregierung. In einer kurzen Phase, in der die absehbare Anspannung der öffentlichen Finanzen aufgrund des demographischen Wandels nicht weiter zunimmt, hat die Politik ein umfangreiches Rentenreform-Paket verabschiedet. Aus diesem Anlass werden im Beitrag die generell zu erwartenden Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung auf die Tragfähigkeit der deutschen Finanzpolitik mit Hilfe aktualisierter Langfrist-Projektionen der staatlichen Ausgaben f�r Alterssicherung, Gesundheit und Pflege, Arbeitslose sowie Bildung und Familien betrachtet. Bei unver&aumL;nderter Fortsetzung der gegenwärtigen Politik in diesen Bereichen ergibt sich eine Tragfähigkeits­lücke in Höhe von 3,4% des BIP. Der damit gemessene Konsolidierungsbedarf im gesamtstaatlichen Haushalt hat sich durch die jüngsten Reformen des Rentensystems um 0,2 Prozentpunkte (aktuell etwa 5 Mrd. Euro im Jahr, kumuliert ca. 244 Mrd. Euro) erhöht. Zahlreiche Alternativvarianten zeigen die Sensitivität der Ergebnisse gegenüber geänderten Annahmen und weisen auf spezielle Risiken hin, aber auch auf Ansatzpunkte für erfolgversprechende politische Gegenmaßnahmen. Die Höhe der Tragfähigkeitslücke variiert dabei zwischen 2,2% und 6,2% des BIP, bleibt aber stets positiv // SACHVERSTÄNDIGENRAT zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Arbeitspapier 01/2014, November 2014. • Eine Serie von Langfrist-Projektionen, ausgehend von einer Basisvariante ohne/mit Berücksichtigung des Rentenpakets • Simulation öffentlicher Ausgaben bis 2060 in folgenden Bereichen: Alterssicherung, Gesundheit und Pflege, Arbeitslosigkeit und Grundsicherung, Bildung und Familien • zusammen genommen beliefen sich die projizierten Ausgaben zuletzt (2012) auf 26,5% des BIP bzw. 59,5% des gesamtstaatlichen Haushalts • alle sonstigen öffentlichen Ausgaben sollen sich im Zeitablauf in konstanter Relation zum BIP entwickeln • auch wenn die Zukunft in vielerlei Hinsicht ungewiss ist, geben die Simulationen eine Vorstellung von der Größenordnung dieser Effekte und zugleich auch von der Richtung und Stärke des Einflusses diverser Determinanten • die Basisvariante der Szenarien zur Bevölkerung­sentwicklung bis 2060 stützt sich auf die Variante „1-W1” der Bev�ölkerungs­voraus­berechnungen des Statistischen Bundesamtes (2009) — ein plausibles „mittleres” Szenario hinsichtlich Fertilität (Geburtenrate konstant 1,4%), Mortalität (die Lebenserwartung bei Geburt steigt stabil um rund 1,3 bzw. 1,5 Jahre pro Dekade) und Migration (der Wanderungssaldo von 2013 in Höhe von 460.000 Personen geht bis 2018 sukzessive auf 100.000 Personen pro Jahr zurück und bleibt anschließend bis 2060 konstant auf diesem Niveau) • kombiniert man Annahmen zur zukünftigen Entwicklung von Bevölkerung und Erwerbsquoten, erhält man die Entwicklung der Erwerbspersonenzahl • • die „Rente mit 63” stellt eine Neufassung der Bestimmungen zur Rente für besonders langjährig Versicherte dar, sodass diese ab dem 1. Juli 2014 bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente eintreten können, sofern sie 45 Jahre mit Beitragszeiten (inkl. Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld und anderer Lohnersatz­leistungen nach dem SGB III, jedoch ohne Zeiten des Bezuges von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II) oder Berücksichtigungs­zeiten erreicht haben • in den administrativ erhobenen Daten der GRV zu individuellen Versicherten­biographien ist eine Unterscheidung zwischen anrechenbaren und nicht-anrechenbaren Zeiten der Arbeitslosigkeit über den gesamten Versicherungsverlauf nicht m�glich • die Modellierung der „Rente mit 63” basiert auf einigen Setzungen, für die es bestenfalls empirische Eckwerte gibt und daher mit großen Unsicherheiten behaftet sind • für ihren Anteil im Rentenzugang eines Jahres gibt es eine Untergrenze (ohne Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit: 18%) und eine Obergrenze (mit Anrechnung aller Zeiten der Arbeitslosigkeit: 31,3%) • der zweite Fall erfordert, dass alle in Frage kommenden Personen mangels administrativer Belege eine eidesstattliche Erklärung abgeben • • • • • • • • • • • • • • • •
[HTML] Teurer als erwartet: Rente mit 63 kostet 13 Milliarden Euro. Die neue abschlagsfreie Rente ab 63 für langjährige Beitragszahler dürfte bis 2018 mehr als 13 Mrd. Euro kosten! Das sind 4,6 Mrd. Euro mehr als bislang gedacht. Nahles weist Kritik an Rentenpolitik zurück. Bild.de, 9.12.2014
[HTML] Heiner Flassbeck: Angela Merkel, Norbert Blüm und die Rente[!]. 125 Jahre nach Einführung der allgemeinen Renten­versicherung rätseln die meisten immer noch, wie dieses System funktioniert. So sagt ein Moderator des ZDF, das Prinzip — die Jungen zahlen für die Alten — funktioniere heute nicht mehr. Anhand des Rentenniveaus bzw. des wachsenden Abstandes der durchschnittlichen Rente zum durchschnittlichen Einkommen wird „bewiesen”, dass die gesetzliche Rente nicht mehr funktioniert. In Wahrheit beruht die fallende Kurve des Rentenniveaus nur auf der Tatsache, dass die große Masse der Politiker das Problem noch immer nicht versteht und daher die gesetzliche Rente mit unsinnigen Dogmen wie der Begrenzung der Lohnnebenkosten auf 22 % des Einkommens oder der angeblichen Demographie­festigkeit eines Kapitaldeckungsverfahrens demoliert haben. Angela Merkel: für ein Land mit demografischen Problemen brauche man Kapitaldeckung. Bei kaum einer anderen Frage ist es so klar wie hier, dass es an mangelndem Sachverstand liegt, wenn sich einfache Wirtschaftsinteressen wie bei der Riester-Rente ohne großen politischen Widerstand durchsetzen lassen. Solange der Generationen­vertrag funktioniert, gilt Norbert Blüms Aussage: Die Rente ist sicher. Die einfache und klare Aussage heißt: Die Volkswirtschaft kann nicht sparen! flassbeck-economics, 10.12.2014
[HTML] Rolf Winkel: Faktencheck: Wie kann man Rentenbeiträge freiwillig aufstocken? Private Lebens- und Rentenversicherungen bringen immer weniger. Die gesetzliche Rentenversicherung steht dagegen mit ihren Leistungen ganz gut da. Da würde mancher Arbeitnehmer gerne seine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenkasse durch freiwillige Beiträge aufstocken. Doch geht das überhaupt?  Im Regelfall geht das nicht. Nur für Arbeitnehmer kurz vor ihrer Rente gibt es eine ähnliche Möglichkeit: Sie können Rentenabschläge, die ihnen wegen vorzeitigen Renteneintritts drohen, durch freiwillige Einzahlungen „abkaufen”. Außerdem können Arbeitnehmer ihren Renteneintritt aufschieben und durch freiwillige Beiträge ihre Ansprüche aufstocken. Freiwillige Beitragszahlung für aktuelle Beitragsmonate ist dagegen nur für Nicht-Pflichtversicherte möglich: Beschäftigte, Arbeitslosengeld-Bezieher oder Eltern, die ein Kind bis zum 3. Geburtstag betreuen. Die frühere Höherversicherung für Pflichtversicherte wurde durch die Rentenreform von 1992 abgeschafft Ihre-orsorge.de, 15.12.2014
[PDF]" Thomas Weber, Martin Beck: Entgeltumwandlung in Deutschland. Eine Analyse auf Basis der Verdienststrukturerhebung 2010. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die Verbreitung der Entgeltumwandlung in Deutschland. Nach einer Beschreibung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und einer deskriptiven Analyse der auf Basis der Verdienststruktur­erhebung 2010 gewonnenen Ergebnisse werden im abschließenden Teil die für die individuelle Entgeltumwandlung maßgeblichen Einflussfaktoren mithilfe von mathematischen Regressions­modellen untersucht. Es zeigt sich, dass die Wahl des Arbeitgebers und die Höhe des Verdienstes die entscheidenden Faktoren für die Teilnahme an der Entgeltumwandlung sind. Nachgewiesen werden kann ein positiver Effekt auf die Teilnahme­bereitschaft und Höhe des umgewandelten Entgelts, wenn sich der Arbeitgeber über einen Zuschuss zum Umwandlungsbetrag an der Entgeltumwandlung beteiligtDESTATIS, Statisti­sches Bundesamt, 1.2015
[PDF] Betriebliche Altersvorsorge — Mit verbesserten Rahmenbedingungen einen weiteren Ausbau erreichen. Positionspapier zur betrieblichen Altersvorsorge. Der betrieblichen Altersvorsorge wächst immer mehr die Aufgabe zu, möglichst vielen Arbeitnehmern den angesichts der demografischen Entwicklung unvermeidlichen Rückgang des Leistungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung teilweise oder vollständig zu kompensieren. Der Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge als besonders leistungsfähige und effiziente Form der kapitalgedeckten Altersvorsorge kann gelingen, wenn die Politik die gesetzlichen Rahmenbedingungen sachgerecht verbessert. Der Anteil der Arbeitnehmer mit einer aktiven Betriebsrenten­anwartschaft hat sich um über ein Drittel erhöht. Inzwischen verfügen rund 60 % aller sozialversicherungs­pflichtig Beschäftigten über eine aktive Betriebsrenten­anwartschaft. Es w&l;aumre falsch, den weiteren Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge statt über bessere Rahmenbedingungen durch staatliche Zwangslösungen erreichen zu wollen. Der Aufwand für betriebliche Altersvorsorge muss immer aus der im Betrieb erwirtschafteten Wertschöpfung finanziert werden. Nur die Arbeits- bzw. Tarifvertragsparteien können darüber entscheiden, inwieweit die Finanzierung betrieblicher Altersvorsorge durch den Arbeitgeber m�glich ist. Schließlich wäre jede Form eines gesetzlichen Obligatoriums — auch in Form einer automatischen Entgeltumwandlung — immer mit Bürokratielasten und automatisch steigenden Haftungspflichten verbunden. BDADIE ARBEITGEBER, Januar 2015
[HTML] Thomas Öchsner: Altersvorsorge: Bundesregierung fehlt Durchblick bei Riester-Rente. Die Riester-Rente kostet den Staat jährlich etwa 3 Mrd. €, dabei weiß die Regierung nicht genau, wie gut das Geld angelegt ist. Neuen Angaben des Bundesfinanz­ministeriums zufolge stagniert die staatlich geförderte private Altersvorsorge 13 Jahre nach ihrer Einführung. Die Grünen werfen der Bundesregierung „komplette Realitätsverweigerung” vor und fordern Alternativen für die Bürger. Die Ministerialen räumen offen ein: „Zu den durchschnittlichen Gesamtkosten aller in Deutschland angebotenen Riester-Produkte liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.” Auch zu den Renditen von Riester-Verträgen kann das Ministerium keine detaillierten Angaben machensueddeutsche.de, 19.1.2015
[PDF] (Jürgen Helfen): Betriebliche Altersversorgung. Der Berichtsband stellt die Ergebnisse einer Online-Studie zum Thema „Betriebliche Altersversorgung” dar, die im Auftrag der Pricewaterhouse­Coopers AG WPG durchgeführt wurde. pwc Pension Consulting. PricewaterhouseCoopers AG, Düsseldorf, Januar 2015. • • • • • • • • • • • • •
[HTML] Michael Krause: Rente: Zulagen oder Steuervorteil. Der Gesetzgeber fördert die Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung mit Zulagen wie bei der Riester-Rente oder Vorteilen bei der Einkommensteuer.  3 Formen staatlicher Förderung von Entgeltumwandlung: Nettoentgelt­umwandlung, Bruttoentgelt­umwandlung und Pauschal­versteuerung (bis Ende 2004 abgeschlossen). Nettoentgelt­umwandlung: Beiträge werden aus dem Nettoverdienst gezahlt (Steuern und Sozial­versicherungs­beiträge zuvor abgezogen) = Förderung mit Zulagen beziehungsweise Sonderausgabenabzug. Bruttoentgelt­umwandlung: der Arbeitnehmer zahlt über den Betrieb einen Teil seines Bruttogehalts (bis zu 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze) in einen Altersvorsorgevertrag ein (Steuern und Sozial­versicherungs­beiträge gespart) — keine Zulagen! Seit 1. Januar 2005 können weitere 1.800 Euro jährlich steuerfrei (aber nicht sozialversicherungsfrei) umgewandelt werden Ihre-orsorge.de, 2.1.2015
[HTML] Andreas Toller: Betriebliche Altersvorsorge: Warum Angestellte auf Betriebsrente verzichten. Die Rente vom Staat wird nicht reichen, eine Betriebsrente könnte die Lücke schließen.  Doch einer neuen Studie zufolge verzichten zwei Drittel der Arbeitnehmer trotzdem darauf. Drei Viertel rechnen mit einer gesetzlichen Rente, die nicht einmal 75 % ihres benötigten Ruhestandseinkommens erreicht. Trotzdem gaben 58 % an, noch keine Schritte gegen die absehbare Rentenlücke unternommen zu haben. 43 % der Arbeitnehmer nutzen eine betriebliche Altersversorgung (bAV), je 34 % die Riester-Rente und die private Lebensversicherung, 32 % das Sparbuch, 31 % Bausparverträge, 30 % Tages- und Festgeldkonten, 26 % Immobilien und 22 % Aktien, Fonds und Anleihen. 25 % der Arbeitnehmer verzichtete auf die Entgeltumwandlung, weil die Mittel zur Eigenvorsorge fehlten. 61 % davon wissen zu wenig von dieser Sparmöglichkeit. Es hat sich immer noch nicht herumgesprochen, dass es einen gesetzlichen Anspruch auf eine bAV durch Entgeltumwandlung gibt. Viele Beschäftigte schätzen sie die Beiträge, die ein 30-Jähriger einzahlen muss, um ein bestimmtes Sparziel bis zum Rentenalter zu erreichen, um durchschnittlich rund 70 % zu hoch ein      wiwo.de    , 27.1.2015
[PDF] Daniel Winkelmeier: Land der Vorsorger[Wichtig !]. Wie viel Geld steckt in der betrieblichen, wie viel in der privaten Altersvorsorge? Welche Kanäle stehen bei den Deutschen hoch im Kurs? Ein Überblick.  Das Problem ist: Immer mehr Rentner stehen immer weniger Beitragszahlern gegenüber, wodurch das Rentenniveau sinkt (Anm.: diese Kausalität ist eindeutig falsch). Die betriebliche Altersvorsorge (bAV), die sogenannte zweite Säule, zählt fünf Varianten, die private Altersvorsorge (dritte Säule) unterteilt sich in staatlich geförderte und nicht geförderte Sparformen. Wir haben auch den privaten Immobilienbesitz und die Cashbestände berücksichtigt FONDS 3/2015. • So sorgen Deutsche für den Ruhestand vor (Stand 2013):
539 Mrd.  betriebliche Altersvorsorge (3. Säule): bAV } 2.574 Mrd. Euro
715 M. Fonds 1.319 Mrd. Lebensvers.  2.035 Mrd. Euro private Altersvorsorge (2. Säule)
6.103 Mrd. Euro   privater Immobilienbesitz
2.040 Mrd. Euro  Bargeld und Einlagen
• Riester- und Rürup-„Vermögen” (Stand 2013):
15 R.I. 54 Mrd. Basis-/Rürup-Rente = 208 Mrd. Euro
R.I. = Riester-Investmentfonds • nur 10 % wurden staatlich gefördert
• Riester-Verträge nach Vertragsart:
5% BS 9% Eig.R. 19% Investmentfonds 67% Lebensversicherung
BS = Banksparverträge, Eig.R. = Eigenheimrente
• Deckungsmittel nach Durchführungsweg:
5% PF 7% Unt.K. 11% Direktvers. 25% Pensionskassen 52% Direktzusagen
PF = Pensionsfonds, Unt.K. = Unterstützungskassen • • • • • • •
[HTML] Stefan Thissen: Rente: Rentenkassen entgehen Milliarden. Bundesregierung: Die Entgeltumwandlung (beitragsfreies Altersvorsorge-Sparen von Arbeitnehmern) führt zu Beitragsverlust von 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Auf Basis einer Schätzung von 2007 dürfte „die jährliche Minderung des gesamten Aufkommens in der gesetzlichen Sozialversicherung mittlerweile rund drei Milliarden Euro betragen” — von denen 47 % auf die Rentenversicherung entfielen. Regierung: „Hypothetische Beitragssätze, die sich ohne die Möglichkeit der Entgeltumwandlung ergeben hätten, sind nicht bekannt”. Sie ist gegen eine gesetzliche Pflicht ser Arbeitgeber, die bei der Entgeltumwandlung von den Unternehmen eingesparten Beträge den Beschäftigten zu überlassen. Es gebe genug Belastungen, wie die Verwaltungsarbeit und die Haftung für den Betriebs­rentenanspruch Ihre-orsorge.de, 8.4.2015
[HTML] Volker Wolff: Private Rentenversicherungen: Ewig einzahlen, wenig bekommen[!]. Renten, Riester, Rürup — manchmal müssen Rentenversicherungen sein. Aber egal, was die Vertreter auch erzählen, halbwegs rentabel sind nur noch Verträge bei kostengünstigen Anbietern mit guter Kapitalanlage. Am 12. März nannte das Analysehaus Morgen & Morgen alarmierende Zahlen: Neukunden der Lebensversicherer müssen selbst bei einer klassischen Rentenpolice im Durchschnitt der Versicherer 23 Jahre sparen, um garantiert im Plus zu landen. „Nicht nur die klassische Kapitalversicherung, sondern auch die Rentenversicherung kommt bei vielen Gesellschaften in der Niedrigzinsphase unter die Räder.” Die garantierte Rendite eines Mustervertrages der Ratingagentur Assekurata ist mit dem neuen Garantiezins auf 0,42 % gesunken. Aber bei einzelnen Anbietern trennt sich die Spreu vom Weizen. Die deutschen Lebensversicherer kamen 2013 durchschnittlich auf Vertriebs- und Verwaltungskosten von 10,8 % der Beiträge. Die Spanne lag zwischen 3 % bei der Cosmos Lebensversicherung und über 24 % bei Targo. Man müsste die Kostenquoten der Anbieter kennen, aber die meisten öffentlichen Übersichten sind nicht vollständig — außer dem Bild der 93 unter Bundesaufsicht stehenden Lebensversicherern von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), das aber die Bestandsstruktur nur unzureichend widerspiegelt, aber mit Blick auf den Verwaltungsaufwand meist stimmt. Das Problem wird durch die Zinszusatzreserve verschärft: sie soll die garantierte Verzinsung alter, höher verzinslicher Verträge in Zeiten niedriger Zinsen erlauben. Diese Reserve speist sich aus dem Jahresüberschuss, der so zu Lasten neuerer Verträge umverteilt wird. Die laufende Verzinsung der eigenen Kapitalanlagen ist Basis der Verzinsung der Anlegergelder — wo sie wenig hergibt, kann auch nicht viel ausgeschüttet werden. Im aktuellen Leistungsvergleich von Morgen & Morgen schafften bei Verträgen mit zwölf Jahren Laufzeit nur zwei von 34 Gesellschaften eine positive Rendite. Drei Gesellschaften konnten selbst nach einer Vertragslaufzeit von 30 Jahren keinen Euro Zins auf die Beiträge garantierenFAZ.NET, 24.4.2015
[HTML] Markus Rieksmeier: Alterung der Gesellschaft: Stirb an einem anderen Tag — die kleine Demografielüge[Wichtig !]. Die Deutschen werden zwar weniger und älter. Die Volkswirtschaft steuert aber keineswegs auf eine wirtschaftliche Katastrophe zu, wie aktuell das Statistische Bundesamt behauptet, kommentiert Markus Rieksmeier. Sozialwissenschafter: eher haben wir es publizistisch mit einer kleinen Demografie-Lüge zu tun. Nach der einfachen 3 mal 30-Regel schrumpft die Bevölkerung alle 30 Jahre um 30 %. Johannes Steffen hat aus dem demografischen Zukunftsszenario 2060 der Bundesstatistiker volkswirtschaftliche Auswirkungen berechnet. Sozialwissenschaftler Stefan Sell demonstriert, wie sich die demografische Last der Arbeitenden halbiert. Johannes Steffen hat die Quoten der beiden nicht arbeitenden Bevölkerungsgruppen, Kinder und Rentner, zunächst addiert und anschließend ins Verhältnis zur Gesamtbevölkerung gesetzt: „Der ursprüngliche Zuwachs von 90 % beim Altenquotienten hat sich damit auf 49 % fast halbiert”. Die arbeitende Altersgruppe muss auch sich selbst ernähren. Dadurch schrumpft der rechnerische Anstieg „noch einmal um mehr als die Hälfte”. Der Anstieg der Rentner-Kohorten ergibt so nur etwa 20 % „volkswirtschaftliche Mehrlast”. Diese reduziert sich weiter durch den Anstieg der Erwerbsquote auf etwa 9 %. Steffen weiter: „Bei einem weiteren Anstieg der Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigenstunde von im Durchschnitt 1,4 Prozent jährlich steigt die Leistung pro Erwerbstätigen bis 2060 um fast 100 Prozent. Versicherungsbote, 12.5.2015
[HTML] Johannes Steffen: Rentenanpassung 2015: Revidierte Beschäftigungsstatistik dämpft Rentenerhöhung vorübergehend . Zum 1. Juli 2015 steigt der aktuelle Rentenwert von derzeit 28,61 Euro auf 29,21 Euro, und der aktuelle Rentenwert (Ost) wird von 26,39 Euro auf 27,05 Euro erhöht. Die Rentenanpassung spiegelt die Lohnent­wicklung des Vorjahres (dem Grunde nach — modifiziert von drei Faktoren). Die Anpassungshöhe wird zudem in den Jahren 2015 und 2016 durch einen statistischen Effekt beeinflusst. Grafik: Aktuelle Rentenerte 2005-2015.  Tabelle 1: Für die Renten­anpassungen maßgebliche Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer 2005-2014.  Tabelle 2: Entwicklung der durchschnittlichen beitragspflichtigen Versichertenentgelte 2005-2013.  Tabelle 3: Entwicklung der durch­schnittlichen beitrags­pflichtigen Versicherten­entgelte 2005-2013.  Tabelle 4: „Riester-Treppe” 2002-2012.  Tabelle 5: Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung 2002-2015 PORTAL SOZIALPLITIK, 13.4.2015
[HTML] Ergebnisse der 13. koordinierten Bevölkerungs­vorausberechnung + eigene Quotienten-Berechnung. D|||STATIS  Statistisches Bundesamt, www.destatis.de, 28.4.2015.
Bevölkerung nach Altersgruppen bis 2060   (Basis: 31.12.2013)
JahrVariante 1Variante 2 Eigene Quotientenberechnung Hilfssummen
jeweils
31.12.
Kontinuität bei
schwächerer Zuwanderung 1
Kontinuität bei
stärkerer Zuwanderung 2
1 0002013=1001 0002013=100
1) Geburtenrate 1,4 Kinder je Frau, Lebenserwartung bei Geburt 2060 für Jungen 84,8/Mädchen 88,8
    Jahre. langfristiger Wanderungssaldo 100 000 (G1-L1-W1)
2) Geburtenrate 1,4 Kinder je Frau, Lebenserwartung bei Geburt 2060 für Jungen 84,8/Mädchen 88,8
    Jahre, langfristiger Wanderungssaldo 200 000 (G1-L1-W2).
Differenzen in den Summen sind rundungsbedingt.
Bevölkerung insgesamt 
2013 80 767  100,0  80 767  100,0 
202081 434  100,8  81 953  101,5 
203079 230  98,1  80 919  100,2 
204075 963  94,1  78 906  97,7 
205071 902  89,0  76 115  94,2 
206067 563  83,7  73 079  90,5  Variante 1Variante 2
A. unter 20-Jährige Jugendquotient
201314 684  100,0  14 684  100,0  0,30  0,30 
202014 315  97,5  14 411  98,1  0,29  0,29 
203013 841  94,3  14 240  97,0  0,32  0,32 
204012 572  85,6  13 271  90,4  0,31  0,31 
205011 429  77,8  12 308  83,8  0,30  0,30 
206010 928  74,4  11 989  81,6  0,32  0,32 
B. 20- bis unter 65-Jährige
201349 232  100,0  49 232  100,0 
202048 775  99,1  49 194  99,9 
203043 595  88,5  44 831  91,1 
204040 213  81,7  42 280  85,9 
205037 736  76,6  40 642  82,6 
206034 347  69,8  37 909  77,0  Variante 1Variante 2 Hilfssummen
C. 65- bis unter 80-Jährige Altenquotient C+D.   65-Jährige und Ältere
201312 486  100,0  12 486  100,0  0,25  0,25  16 85016 850
202012 430  99,5  12 433  99,6  0,25  0,25  18 34518 348
203015 579  124,8  15 627  125,2  0,36  0,35  21 79421 847
204015 385  123,2  15 540  124,5  0,38  0,37  23 17923 355
205012 940  103,6  13 301  106,5  0,34  0,34  22 73823 166
206013 468  107,9  14 191  113,7  0,39  0,37  22 28923 181
D. 80-Jährige und Ältere Gesamtquotient A+C+D.    unter 20-Jährige
+ 65-Jährige und Ältere
20134 364  100,0  4 364  100,0  0,55  0,55  31 53431 534
20205 915  135,5  5 915  135,5  0,55  0,  32 66032 759
20306 215  142,4  6 220  142,5  0,  0,  35 63536 087
20407 794  178,6  7 815  179,1  0,  0,  35 75136 626
20509 798  224,5  9 865  226,0  0,  0,  34 16735 474
20608 821  202,1  8 990  206,0  0,  0,  33 21735 170
[HTML] Bevölkerung in Deutschland — animierte Alterspyramide 1950–2060[Wichtig !]. D|||STATIS  Statistisches Bundesamt, www.destatis.de, 2015.
[PDF] Position: Altersvorsorge — für eine verlässliche und bezahlbare Rentenpolitik. Durch die Rente mit 63 kommen laut BMAS auf die Rentenversicherung in den nächsten Jahren jährliche Zusatzausgaben in Höhe von 3 Milliarden Euro zu. Hinzu kommen noch mitverursachte Ausfälle bei Steuereinnahmen und Beitragseinnahmen.  Bis zum 60. Lebensjahr wurde Erwerbsgeminderten eine Erwerbs­minderungsrente gezahlt.Die große Koalition hat diese sogenannte „Zurechnungszeit” bei der Erwerbsminderungsrente um 2 Jahre auf 62 Jahre angehoben. vbw-Bewertung: Im Zuge der Anhebung des Rentenzutritts­alters auf 67 Jahre ist es nachvollziehbar, auch die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente entsprechend um 2 Jahre anzuheben.  „Erst ab dem Jahr 2019 wird sich der Bund stärker an der Finanzierung der Leistungen des Rentenpakets beteiligen. Zwischen 2019 und 2022 soll der Bundeszuschuss jährlich um etwa 0,4 bis 0,5 Milliarden Euro angehoben werden. Ab 2022 soll der Bund dauerhaft zusätzliche zwei Milliarden Euro pro Jahr an die Rentenversicherung zahlen.” vbw-Bewertung: „Durch die erhöhten Bundeszuschüsse fließen bis 2030 insgesamt gut 20 Milliarden Euro in die Rentenkasse. Das gesamte Rentenpaket kostet bis 2030 aber mindestens 165 Milliarden Euro — wahrscheinlich sogar deutlich mehr.” Nach Vorausberechnungen der Bundesregierung wird das Rentenpaket den Renten-Beitragssatz exakt bis auf die gesetzliche Höchstgrenze von 22 % im Jahr 2030 ansteigen lassen. Es kann aber auch zu erheblichen Abweichungen kommen, die damit einer Zielverletzung gleichkämen. „Durch die überwiegende Beitragsfinanzierung des Rentenpakets gibt die große Koalition damit das Ziel auf, die Sozialabgaben unter der 40%-Marke zu halten.”  Die auch nicht von den steigenden Bundeszuschüssen gedeckten verbesserten Mütterrenten müssen zwingend vollständig aus Steuermitteln bezahlt werden. vbw Die bayerische Wirtschaft, Mai 2015
[HTML] Uli Dönch: Mit 59 in Rente: Jetzt kollabiert auch noch Österreich�. Österreich hat viele Probleme: die Milliarden-Pleite der Hypo Alpe-Adria, das bankrotte Bundesland Kärnten. Doch jetzt enthüllen Experten die gefährlichste Finanzbombe: das Rentensystem. Bei uns weiß kaum jemand, dass sich der durchschnittliche Österreicher mit 59 Jahren zur Ruhe setzt und im Schnitt 76% seines letzten Gehalts bekommt. Bahnbeamte gehen schon mit 53 in Pension. FOCUS ONLINE, 27.5.2015
[PDF] Statistik der Deutschen Renten­versiche­rung: Renten­versiche­rung in Zahlen 2015[!]. Faustdaten, Werte, Finanzen, Versicherte, Rentenbestand, Rentenzugang, Rehabilitation Deutsche Rentenversicherung, 12.6.2015. • • •
Durchschnittliche Rentenzahlbeträge am 31.12.2014, Männer und Frauen
RentenartAnzahl durchschnittl. Rentenzahlbetrag in € (Produkt in €) in Prozent
wegen Alters insgesamt 3.495.763 944 3.300.000.272 78 %
wegen Todes insgesamt 1.140.685 562 641.064.970 15 %
wegen vermind. Erwerbsfähigkeit 409.195 718 293.802.010 7 %
Renten insgesamt 5.045.643 839 4.233.294.477 100 %
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[HTML] Johannes Steffen: Betriebliche Altersversorgung 2012: Im Osten tragen Beschäftigte fast 40 Prozent der Finanzierung[!]. Gegenstand der nun vorliegenden letzten Arbeitskosten­erhebung sind Anwartschaften, Beschäftigte mit Anwartschaften und Aufwendungen der bAV 2012 — differenziert nach Durchführungswegen und aufgeteilt nach Größenklassen. Die Leistungen der bAV waren nicht Gegenstand der Erhebung. Die betriebliche Alters­versorgung im Osten wird mit 45 % dominiert von der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (West: knapp 26 %). Hochgerechnet auf alle Beschäftigten belief sich der Aufwand der Arbeitnehmer für Betriebsrenten 2012 auf 9,5 Mrd. Euro. 
Tabelle: Anteil Arbeitnehmer-finanzierter Aufwendungen am bAV-Gesamtaufwand:
West Ost Gesamt
19 % 38 % 20 %

Zahl der Beschäftigten mit bAV-Anwartschaften, nach Finanzierung:
West: ArbG (auch) ArbN  55%
Ost: ArbG (auch) ArbN  47%
Gesamt: ArbG (auch) ArbN  54%
Hochgerechnet auf alle Beschäftigten belief sich der Aufwand der Arbeitnehmer für Betriebsrenten 2012 auf 9,5 Mrd Euro
. PORTAL SOZIALPLITIK, Juni 2015.
[HTML] Rentenniveau drückt das Verhältnis der Standardrente eines Jahres zum Durchschnittslohn des gleichen Jahres aus. Misst man die Rente — vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung — am Bruttolohn, wird vom Bruttorentenniveau gesprochen. Nimmt man den Vergleich nach Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Rente am Nettolohn vor, spricht man vom Nettorentenniveau. Das Rentenniveau bezieht sich auf den so genannten Standardrentner mit 45-jähriger Beitragszahlung nach Maßgabe des jeweiligen Durchschnittsverdienstes und sagt somit wenig aus über die individuelle Einkommenssituation im Alter in Abhängigkeit vom tatsächlichen Berufsverlauf mit der individuellen Einkommenshöhe und der individuellen Versicherungszeit. Das Rentenniveau informiert nicht über die Einkommenssituation im Alter, wenn das zugrunde liegende Arbeitseinkommen über oder unter dem Durchschnittsverdienst oder die Versicherungszeit über oder unter 45 Beitragsjahren liegt. Es ist auch beeinflusst von Wahlmöglichkeiten der Versicherten bei der Abführung der Lohnsteuer: z.B. führen Freibeträge in der Lohnsteuerkarte zu einer Erhöhung des Nettolohns und damit zu einer Senkung des Rentenniveaus. Dagegen haben steuerlichen Freibeträge erst bei der Einkommen­steuererklärung keinen Einfluss auf Nettolohn und Rentenniveau. Das Rentenniveau erhöht sich auch, wenn das Nettoentgelt durch die künftig geförderte private Altersvorsorge gemindert wird. Tabelle der Entwicklung des Rentenniveaus seit 1957. Wirtschaftslexikon.com, 2015
[HTML] Bertram Brossard: Horrende Kosten: Wie befürchtet: Die Rente mit 63 ist unbezahlbar. Am 1. Juli 2014 trat die Rente mit 63 als Teil des milliardenschweren Rentenpakets der großen Koalition in Kraft. Ein Jahr danach fällt die Bilanz verheerend aus, die Befürchtungen haben sich bewahrheitet: hohe Kosten und Verschärfung des Fachkräftemangels. Nach Schätzungen des Bundesarbeits­ministeriums und der Deutschen Rentenversicherung kostet die Rente mit 63 die Beitragszahler jedes Jahr drei Milliarden Euro extra. Auch ist die Beschäftigung Älterer in der Altersgruppe 63+ erstmals seit langem wieder rückläufig. Der Rückgang älterer Beschäftigter war besonders ausgeprägt bei den MINT-Fachkräften (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik). FOCUS MONEY online, 2.7.2015
[PDF] Markus Kurth, usw. (Anfrage Die Grünen): Antwort der Bundesregierung:. Ein Jahr nach Inkrafttreten des Rentenpakets der Großen Koalition[Wichtig !]. Zahlen und Kosten der Inanspruchnahme der Mütterrente und der Rente mit 63. Deutscher Bundestag, Drucksache 18/5475, 6.7.2015. •1. Wie viele Personen profitieren im Einführungsjahr von der Mütterrente, und wie hoch sind die tatsächlichen Kosten für diese Leistung? Zum Stichtag haben 9,52 Millionen Berechtigte Leistungen für die Zeiten der Kindererziehung für Kinder mit Geburt vor dem Jahr 1992 enthalten. Angaben zu den Kosten können nicht gemacht werden. •2. Wie viele Frauen profitieren tatsächlich von der neuen Mütterente? Informationen dazu liegen nicht vor. •3a. Soll die Mütterrente noch in dieser Legislatur sachgerecht aus Steuern finanziert und die vorgesehene Beteiligung des Bundes aufgestockt werden? Der Bundeszuschuss in den alten und neuen Bundesländern wird in den Jahren von 2019 bis 2022 in 4 Stufen um jeweils 0,5 Mrd. Euro angehoben. Ab dem Jahr 2022 fallen die Bundeszuschüsse somit nochmals um rund 2 Mrd. Euro jährlich höher aus. •3b. Wie lange und in welcher Größenordnung sind nach 2030 Ausgaben durch die Mütterrente zu erwarten? Die jährlichen Kosten der Mütterrente sinken kontinuierlich bis auf 6,1 Mrd. Euro im Jahr 2030. Die jüngsten Mütter mit Geburten vor 1992 werden Mitte der 2030er-Jahre in Rente gehen. Danach wird es keine Neuzugänge mehr geben. •4. Wie viele Frauen unter den Altersrenten­neuzugängen erfüllen allein aufgrund der neuen Mütterrente erstmalig die Wartezeit? Unter den Altersrentenzugängen 2014 haben 64.126 Frauen in den alten Bundesländern und 215 Frauen in den neuen Bundesländern durch das zusätzliche Erziehungsjahr die Wartezeit von 5 Jahren für eine Regelaltersrente erlangt. •5. Einfluss der Mütterrente auf die Entwicklung des durchschnittlichen Zugangsalters in Altersrenten von Frauen. Das durchschnittliche Zugangsalter ist bei allen Altersrenten an Frauen 2014 im Vorjahresvergleich von 64,2 Jahre um 1,6 Jahre auf 65,8 Jahre angestiegen. •6a. Wieviele haben innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten die abschlagsfreie Rente ab 63 in Anspruch genommen? Hierzu liegen noch keine Informationen vor. •6b. Wieviele haben im Jahr 2014 die abschlagsfreie Rente ab 63 in Anspruch genommen? Im Rentenzugang 2014 weisen 136.232 Personen einen aktuellen Rentenbeginn ab dem 1. Juli 2014 in der Rente ab 63 auf. Zu den freiwillig Versicherten ist keine Angabe möglich. •7a. Wie viele Anträge auf und Ablehnungen zur Rente ab 63 im Jahr 2014?; •7b. Hauptgründe für die Ablehnung, und wie viele haben widersprochen? Bis Ende Dezember 2014 wurden rund 206.000 Neuanträge auf die Rente ab 63 für die Geburtsjahrgänge 1950 und früher gestellt. Die Zahl der Ablehnungen ist nicht bekannt. •7c. Wie viele mit Wartezeit von mindestens 45 Jahren weisen auch Arbeitslosenzeiten auf? Das Merkmal „Beitragsart” wird nicht erfasst. •8. Gründe für die Differenz zwischen der ursprünglichen Annahme von bis zu 240.000 Begünstigten im Einführungsjahr und der tatsächlichen Inanspruchnahme der Rente ab 63. Tatsächlich war die Inanspruchnahme geringer, evtl. weil einige Begünstigte noch bis Ende 2014 gearbeitet haben und erst Anfang 2015 in Rente gegangen sind. •9a. Wie hoch ist die Durchschnittsrente jener Personen, die bereits abschlagsfrei mit 63 in Rente gegangen sind? Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag aller Altersrentenzugänge nach der Rente mit 63 im Jahr 2014 betrug 1.147 Euro. •9b. Wie hoch ist diese Zahl ohne die freiwillig Versicherten? Ein entsprechendes Merkmal ist nicht in der Rentenzugangsstatistik enthalten. •10. Wie hoch waren im Jahr 2014 a) die Mehrausgaben in der Rentenversicherung, b) die Beitragsausfälle in der Rentenversicherung, c) die Kosten für die freiwillig Versicherten, d) die Be- und Entlastungen anderer Sozialversicherungsträger durch die Rente ab 63, und e) welchen Anteil haben die „Vorzieheffekte” aus (Kosten für solche Begünstigten, die ohne die neue Rente noch weiter gearbeitet hätten)? Solche Finanzwirkungen wurden nicht erfasst. •11. Was ergab die Prüfung, ob Mutterschutzzeiten bei der Berücksichtigung der Wartezeit von 45 Jahren angerechnet werden? Es ist bislang kein Fall bekannt, in dem die Nichtberücksichtigung der Mutterschutzfristen einen Rentenanspruch verhindert oder verzögert hat. •12. Welchen Einfluss hatte die Rente ab 63 auf das durchschnittliche Zugangsalter von Männern im Vergleich der Jahre 2013 und 2014? Das durchschnittliche Zugangsalter in Altersrenten bei Männern ist im Vorjahresvergleich um 0,1 Jahre auf aktuell 64 Jahre im Zugang 2014 gesunken. •13. Was kosteten die durch das Rentenpaket beschlossenen Leistungen bei der Erwerbsminderungsrente/Rehabilitation? Es werden nur die tatsächlichen Rentenhöhen der Erwerbsminderungsrenten erfasst. Das aufgrund der Kostenschätzung erhöhte Budget wurde nicht vollständig ausgeschöpft. •14. Wie weit konnte das Rentenpaket a) Einkommensarmut verhindern und b) Grundsicherung im Alter verhindern? Die Statistik zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für das Jahr 2014 wird erst Ende des Jahres 2015 vorliegen. •15. Wie verändern sich gemäß der tatsächlichen Kosten die Kostenschätzungen bis zum Jahr 2030?; •16. Wie verändert sich gemäß der tatsächlichen Kosten a) der Anteil der Kosten für die Mütterrente? b) der Anteil der Kosten für die Rente ab 63 am Rentenpaket im Einführungsjahr?; •17. Wie verändert sich gemäß der tatsächlichen Kosten a) der Anteil der Kosten für die Mütterrente? b) der Anteil der Kosten für die Rente ab 63 am Rentenpaket im Jahr 2015? Bislang gab es keinen Anlass, die Einschätzungen zu den Mehrausgaben zu verändern . •18. Wie steht es mit den flexiblen Rentenübergängen? Die Bundesregierung wurde aufgefordert, Vorschläge zu flexiblen Übergängen in den Ruhestand zu erarbeiten.
[PDF] Johannes Steffen: Bilanz des �Drei-Säulen-Modells� aus Rente, betrieblicher Altersversorgung und privater Altersvorsorge[Wichtig !] (Powerpoint-Präsentation). Die demografische Entwicklung begründete angeblich die Leistungseinschränkungen bei der GRV: Niveausenkung von 53% auf 43% (bis 2030), Vorrang der Beitragssatzstabilität, Aufgabe der Lebensstandard­sicherung. Das Drei-Säulen-Modell verspricht einen Ausgleich der GRV-Leistungs­einschränkungen durch betriebliche und/oder private Vorsorge, vor allem Entlastung der Arbeitgeber (Lohnnebenkosten). Reformen 2001 ff.: Riester-Rente (nur von Arbeitnehmern finanziert) und betriebliche Altersversorgung (bAV: überwiegend von Arbeitnehmern finanziert). Ein Fünftel der Verträge ist ruhend gestellt, die restlichen 13 Mio. werden bedient. z.B. 2012: Hohe Unterstützung durch staatliche Zulagen für Riester (2,8 Mrd. Euro) bzw. Entgelt­umwandlung 7,6 Mrd. von 9,5 Mrd. bAV — bedeutet ca. 3 Mrd. Euro Beitragsausfälle der Sozialversicherung. pAV und bAV decken nur das Risiko Alter ab, nicht die Risiken Invalidität und Todesfall. Die verfügbare Standardrente ist die Regelaltersrente aus der allgemeinen Rentenversicherung mit 45 Entgeltpunkten ohne ... Das verfügbare Durchschnittsentgelt ist das Durchschnittsentgelt ohne ...  Rentenniveau = verfügbare Standardrente / verfügbares Durchschnittsentgelt in %. Um die Niveau-Lücke zu schließen, müssten die Renditen und / oder der Prämienaufwand sehr viel höher ausfallen. Die Absicherung nur über die GRV würde 2030 einen Arbeitnehmer-Beitrag von 26 % / 2 = 13 % erfordern, während 2030 die Absicherung über alle 3 Säulen 28 % (17 % + 11 %) ohne die Absicherungen Erwerbsminderung bzw. Invalidität und Todesfall kosten würde.  Fazit: die Risiken Erwerbsminderung und Todesfall werden in der 2. und 3. Säule nicht (adäquat) abgesichert, das zuvor alleine von der GRV gewährleistete Sicherungsniveau wird im 3-Säulen-System nicht erreicht, eine adäquate Alterssicherung für Arbeitnehmer deutlich teurer und die Einkommensunterschiede im Alter werden — in Folge der Gewichtsverlagerung zu Lasten der GRV — größer. 11. Deutscher Seniorentag, Veranstaltungsreihe „Reformbaustelle Rente”, PORTAL SOZIALPLITIK, 3.7.2015
[HTML] Detlef Pohl: GDV legt neueste Zahlen zur bAV vor: Versicherer-bAV mit Licht und Schatten[!]. Die Lebensversicherer haben am vergangenen Donnerstag ü,ber ihren Lobbyverband GDV die neuesten Kennzahlen für das Geschäftsjahr 2014 vorgelegt. Darin sind auch die Ergebnisse der Direktversicherungen, Wettbewerbs-Pensionskassen und Pensionsfonds der Lebensversicherer dokumentiert, deren Umsätze beim GDV zusammenlaufen. Die Bilanz liest sich wie eine beispiellose Erfolgsgeschichte. Zwischen den Zeilen sieht man jedoch Probleme, die auf Stagnation und Fehlsteuerungen der Politik hindeuten LEITERbAV.de, 6.7.2015. • Die bAV macht 2014 einen Anteil von 16,2 % an allen Verträgen der Lebensversicherer, Pensionskassen und -fonds aus (gemessen an den Bestandsbeiträgen sogar 22%) • Der Bestand an Verträgen der bAV 2014:
7,63 Mio. Direktversicherung 3,17 Mio. Rückdeckungsvs. 3,70 Mio. Pensionskassen 0,51
Pe.f.
  = 15,0 Mio. insgesamt
(Pe.f. = Pensionsfonds)  • Bestand an Direktversicherungen: rund 7,6 Millionen Verträge • laufender Beitrag für ein Jahr: 6,9 Milliarden Euro; versicherte Summe: 206,5 Mrd. Euro • bei den überbetrieblichen Pensionskassen und Pensionsfonds: Neugeschäft 2014: 155.000 Arbeitnehmer (ein Rückgang um 4,5 %) • die Versicherungssumme bzw. kapitalisierte Jahresrente ging auf 68,9 Mrd. Euro zurück • bei den Pensionsfonds: Neuzugang 2014 = 25.000 gesicherte Personen.  • Peter Schwark (GDV-Hauptgeschäftsführung): die bAV sei von einer flächendeckenden Verbreitung weit entfernt • „Die bAV in Deutschland ist aber zu komplex.” • die Lebensversicherer sahen sich 2002 genötigt, eigene Pensionskassen zu gründen, was Mittel bindet und relativ aufwendig verwaltet werden muss • seit 2005 siecht das Neugeschäft der Wettbewerbs-Pensionskassen dahin • dem kann nur mit Kosteneffizienz und Masse bei den Kapitalanlagen gegengesteuert werden • die Stornoquote ist auf 3,14 % gesunken • die Verwaltungs­kostenquote: 2,2 % • von den Rentenpolicen entfielen rund 16,9 Millionen auf die neuen betrieblichen und privaten Vorsorgeformen • Pensionskassen und -fonds: rund 4,2 Millionen Rentenverträge; Riester- und Basisrenten: 12,7 Millionen Verträge • die restlichen 22,8 Millionen Verträge sind Privatrenten sowie Direkt- und Rückdeckungs­versicherungen zuzuordnen • „Die Rating-Agentur Assekurata rechnet aufgrund der zu finanzierenden Zinsgarantien bei den Lebensversicherern insgesamt für 2015 mit der bis dato höchsten Zuführung zur Zinszusatz­reserve in Höhe von 12 bis 14 Milliarden Euro.” • bei andauerndem Zinstief könnte der Reservebestand in der Zukunft auf gut 150 Mrd. steigen, was die Überschuss­beteiligungen weiter schrumpfen wird
[HTML] Dorothea Siems: Generationenbilanz: Die Generation Y trägt die Kosten des Sozialstaates. Der Schuldenberg der Sozialkassen wächst, weil die Bundesregierung den Bürgern immer neue Versprechen macht. Während die Babyboomer profitieren, wird die Last für künftige Generationen erdrückend. Der Schuldenberg wächst weiter: Grund sind die in den Sozialkassen versteckten Schulden, die seit dem Start der großen Koalition kräftig zugenommen haben. Nach der aktuellen Generationenbilanz der Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen und Stefan Moog ist die Gesamtverschuldung mit knapp 6,7 Billionen Euro (238 % des BIP) fast dreimal so groß als der offiziell von der Bundesregierung ausgewiesene Schuldenstand. Sie gibt auch an, welche Rückstellungen der Staat eigentlich bilden müsste, um alle Ansprüche aus den Versicherungen zu finanzieren. Die Last nimmt zu, weil den vielen Älteren immer weniger Junge gegenüberstehen. Die erste Stufe der Pflegeversicherung hinterlässt besonders große Spuren in der Generationenbilanz. Die Koalition plant auch noch eine neue Lebensleistungsrente. Sie soll langfristige Kosten von rund 70 Milliarden Euro verursachen, beginnend mit mehr als 33.000 Anspruchsberechtigten. Es sei jedoch in den ersten Jahren mit einer Verdreifachung der Anspruchsberechtigten zu rechnenDIE WeLT, 9.7.2015
[HTML] Renate Finke: Vermögen: „Die Altersversorgung hat sich zu einem Drahtseilakt entwickelt”. • Ein neuer Indikator (Retirement Income Adequacy, RIA-Indikator) prüft, ob heutige Arbeitnehmer zukünftig ein angemessenes Renteneinkommen erwarten können. • Er stellt die Fragen: Aus welchen Quellen kommt das Einkommen? Wie lange soll gearbeitet wqerden? Wie hoch ist die Lebenserwartung? Welches sind die Ausgabeposten im Alter? • Top 3 von 49 Ländern: die Niederlande, Dänemark, Norwegen; Deutschland auf Rang 13. • Malaysia, Indien, Indonesien auf den hinteren Plätzen. • Die Zusammensetzung des Renteneinkommens wird sich ändern: Staatliche Renten werden durch kapitalgedeckte Elemente ersetzt; leistungsorientierte Pensionspläne entwickeln hin zu beitragsorientierteren, und familienunterstützte Strukturen formalisierter und staatlicher.  Allianz , 22.7.2015
[HTML] Alfred Boss: Sozialversicherung im Defizit? Der Bund hat angesichts der günstigen Perspektiven für die Sozialversicherung und der durch die „Schuldenbremse” bedingten Einspar­erfordernisse seinen Zuschuss an die Sozialversicherung kaum erhöht. Mit Wirkung ab Januar 2015 wurden verschiedene Beitragssätze verändert, auch werden zusätzliche Leistungen &mdash, insbesondere der gesetzlichen Rentenversicherung — gewährt. Es stellt sich die Frage, wie sich die Finanzlage der Sozialversicherung in den Jahren 2015 und 2016 entwickeln wird. Der Prognose der Finanzsituation der einzelnen Zweige der Sozialversicherung in den Jahren 2015 und 2016 liegt neben de relevanten institutionellen Regelungen die Konjunkturprognose des Instituts für Weltwirtschaft vom 17. Juni 2015 zugrunde. Es wird erwartet, dass die Beschäftigtenzahl in den Jahren 2015 und 2016 um jeweils 0,9 % zunehmen wird und dass der Lohn je Beschäftigten um 3,3 % bzw. 2,4 % steigen wird. Für die Lohnsumme bedeutet dies eine Zunahme um 4,2 % bzw. 3,3 % ifw  Kiel Policy Brief, Nr. 91, Juli 2015
[HTML] Johannes Steffen: Für eine Rente mit Niveau: Zum Diskurs um das Niveau der Renten und das Rentenniveau[wichtig !]. Die Alterssicherungspolitik in Deutschland bedarf weit mehr als nur einer Nachjustierung verschiedener Stellschrauben — nötig ist eine vollkommene Umorientierung. Die Anhebung des Niveaus zahlreicher Renten durch das Rentenpaket des vergangenen Jahres kann die allgemeine Rentenniveausenkung nicht korrigieren — im Gegenteil wird die Entwertung der Renten für alle durch die Begünstigungen für wenige weiter forciert. Zudem ist das ideologisierte »Drei-Säulen-Konstrukt« aus relativ sinkender gesetzlicher Rente, vermehrter privater Vorsorge sowie betrieblicher Altersversorgung längst am eigenen sozialpolitischen Anspruch gescheitert. Die Teilprivatisierung der Vorsorge trägt bei zur Verschärfung der Einkommensungleichheit im Alter und sie erhöht das Risiko von Altersarmut. Nur Lebensstandard­sicherung und Solidarprinzip als strukturprägende Leitbilder der sozialen Pflichtversicherung können eine personell umfassende finanzielle Absicherung der sozialen Risiken Alter, Invalidität und Todesfall gewährleisten.  Durch die mit der Rentenreform politisch vorgegebene Abkoppelung der Renten von der Lohnentwicklung verlieren die Rentenanwartschaften kontinuierlich an Wert. Es wird für ein rentenpolitisches „Reset plädiert: Anhebung des Rentenniveaus auf den Stand vor der Reform. Zielvorgabe eines Sicherungsniveaus nach Sozialversicherungs­beiträgen in Höhe von 56 % wäre 2030 mit einem Beitragssatz von gut 26 % finanzierbar — das sind rund 4,3 Prozentpunkte mehr als nach geltendem Recht erwartet werden. Das gleiche Sicherungs­niveau erfordert mit der kapitalmarkt­abhängigen Altersvorsorge demgegenüber zusätzlich rund 9 % von Anbeginn an (und nicht erst 2030). Die politisch beschlossene Absenkung des allgemeinen Rentenniveaus wird infrage gestellt, und Wege werden aufgezeigt, es in den Griff zu bekommen. Es zeigt sich, dass Leistungs­verbesserungen für einige in der Gesamtheit — aufgrund der Mechanik der Rentenanpassungsformel — zu einer Verschärfung der Rentenniveauabsenkung für alle führen. Entwicklung einer neuen Rentenanpassungsformel nicht nach dem Prinzip „die Renten folgen den Löhnen”, sondern mit dem Sicherungsziel eines vorzugebenden Prozentsatzes für die Höhe des Rentenniveaus. PORTAL SOZIALPLITIK, August 2015;  [PDF] PDF-Version.
[HTML] Ingo Schäfer: Private Vorsorge kann Rentenlücke nicht schließen[Wichtig !]. Für die Berechnungen wurde ein neuer Weg gegangen. Während bisher vor allem analysiert wurde, wie teuer die private Altersvorsorge ist und wie viel Rendite sie abwirft, oder dass zu wenige Menschen für das Alter vorsorgen, fragt sich unser Experte Ingo Schäfer: Funktioniert das Drei-Säulen-Modell denn überhaupt im idealtypischen Fall Der idealtypische Fall ist eine Person, die immer durchschnittlich verdient, nie arbeitslos wird und auf allen drei Vorsorgewegen spart — also gesetzlich, privat und betrieblich. Von dieser Voraussetzung ging auch die Bundesregierung bei ihren Modellrechnungen zum sogenannten „Gesamt­versorgungsniveau in der Alters­sicherung” aus. Fazit der Studie: Das Drei-Säulen-Modell ist mit einem summierten Beitragssatz von knapp unter 30 % teurer, aber nicht besser als die gesetzliche Rente allein. Hauptgeschäftsführer Ingo Schierenbeck: „noch ist die Rückkehr zur gesetzlichen Rente weitgehend problemlos möglich.” Dazu müssten wegen des demografischen Wandels geringfügig höhere Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung in Kauf genommen werden. AArbeitnehmer­kammer Bremen, 20.8.2015;  [PDF] Ingo Schäfer: Die Illusion von der Lebensstandardsicherung[!]. Eine Analyse der Leistungsfähigkeit des „Drei-Säulen-Modells”. Seit der Reform des Alterssicherungssystems Anfang der 2000er Jahre soll nach vorherrschender Meinung die Sicherung des Lebensstandards mit zusätzlicher privater und betrieblicher Vorsorge zu erreichen sein. Es wird gezeigt, dass das ‚Drei-Säulen-Modell’ das Ziel der Lebensstandard­sicherung aus strukturellen Gründen nicht erreichen kann und es zu tendenziell höheren Beitragssätzen führt. SCHRIFTENREIHE DER ARBEITNEHMERKAMMER BREMEN 1 | 2015
[HTML] Stefan Thissen: Rente: „Drei-Säulen-Modell nicht austariert”. Alterssicherung aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Rente bleibt Theorie.  Die durch das Drei-Säulen-Modell geweckten Erwartungen würden nicht erfüllt, sagte Ingo Schierenbeck, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer. Die Renten aus den 3 Säulen würden „während des Bezugs massiv an Wert” verlieren. Ingo Schäfer: Das Drei-Säulen-Modell sei schon „von seiner Struktur her problematisch”, weil es das Niveau absenke. Das Absinken des Versorgungsniveaus „Jahr für Jahr während des gesamten Rentenbezugs” „summiert sich dies auf einen Verlust von gut zehn Prozent bezogen auf einen Zeitraum von zwanzig Jahren.” Auch würde die Absicherung gegen das Risiko von Erwerbsminderung und die Hinterbliebenen­sicherung massiv geschwächt  Ihre-orsorge.de, 24.8.2015
[HTML] Bremer Studie zur Altersvorsorge: Die Rente ist unsicher. Die Arbeitnehmerkammer Bremen hat eine Studie zur Drei-Säulen-Altersvorsorge aus staatlicher, betrieblicher und privater Rente veröffentlicht. Sie zeigt auf, dass die private Altersvorsorge unzureichend ist, um die entstehende Lücke bei der staatlichen Rente auszugleichen. Ingo Schäfer: „Wäre man bei dem alten Konzept der staatlichen Rente geblieben, wäre es bis 2030 zu einem Anstieg der Rentenbeiträge auf etwa 27 % gekommen”. Nutze man alle 3 Säulen, käme es bis 2030 zu einem Anstieg auf etwa 31 %. Die Bundesregierung verkennt der Studie zufolge auch das unterschiedliche Niveau zwischen Rentenbeginn und Rentenbezugsdauer. Schäfer empfiehlt Selbstständigen, freiwillig in die staatliche Rente einzuzahlen. „Es wäre auch gut, wenn man über den Normalbetrag hinaus mehr einzahlen könnte.” Eigentlich sollten alle verpflichtend in die staatliche Rente einzahlen müssen. NEUEOSNABRÜCKER ZEITUNG, 25.8.2015
[HTML] Stefan Sell: Die Rente könnte sicher sein[!]. Ingo Schäfer zeigt in einer neuen Studie, dass das „Drei-Säulen-System” der Alterssicherung erhebliche Mängel aufweist: „Auch wer heute über alle drei Wege spart, wird nicht an das einstige Leistungsniveau der gesetzlichen Rente herankommen.” Da die Renten aus allen drei Säulen nicht so stark steigen wie die Löhne, verlieren sie während des Bezugs massiv an Wert. So verliert die Rente, gemessen an den Löhnen, mit den Jahren erheblich an Wert. In einer neuen Arbeit zeigt Johannes Steffen Wege auf, wie man das Kardinalproblem sinkendes Rentenniveau in den Griff bekommen könnte. Zur Legitimation wurde damals auf die demografische Entwicklung verwiesen sowie aus der „Standort”-Debatte der 1990er Jahre auf die für die Arbeitgeber angeblich nicht mehr stemmbaren „Lohnnebenkosten”. Aus der Mechanik des Rentensystems ergeben sich mit dem neuen Paradigma negative Wirkungen, denn beim Rentenniveau gehe es nicht um Entgeltpunkte, sondern um die Höhe des aktuellen Rentenwerts (aRW). Die Leistungsverbesserungen selbst sind daher von der Rentenniveausenkung betroffen und verlieren kontinuierlich an Wert. Sämtliche Leistungsverbesserungen führen zur Beschleunigung des Wertverlustes der heutigen und zukünftigen Anwartschaften. Die nunmehr geforderte Zielvorgabe eines lebensstandardsichernden Rentenniveaus erfordert eine neue Rentenanpassungsformel. Steffen präsentiert zwei solche Modifikationen: „Die Renten folgen den Löhnen” oder „Leistungsziel Rentenniveau als Vorgabe für die Anpassungshöhe. Politik im Spiegel, 26.8.2015
[HTML] Patrick Schreiner: Ein Interview mit Ingo Schäfer: Das Drei-Säulen-Modell in der Altersvorsorge funktioniert nicht[Wichtig !]. Ingo Schäfer, Referent bei der Arbeitnehmerkammer Bremen, hat kürzlich eine Studie über die Illusion von der Lebensstandard­sicherung durch zusätzliche private und betriebliche Altersvorsorge veröffentlicht. Eine Art Versuch, die Rentenpolitik der Bundesregierung „abstrakt” durchzurechnen — ob das Drei-Säulen-Modell der Rentenpolitik überhaupt idealtypisch (d.h. „unter den Annahmen der Bundesregierung”) funktioniert. Es wurde die finanzielle Situation im Alter berechnet für eine Person, die immer durchschnittlich verdient, nie arbeitslos wird und auf allen Vorsorgewegen spart. Die Bundesregierung behauptet ja, dann sei eine Lebensstandard-Sicherung weiterhin möglich. Aber es funktioniert aus verschiedenen Gründen nicht. 4 % Riester und 2–3 % in einem weiteren Vorsorgeprodukt reichen bei Weitem nicht aus, um die Leistungskürzungen bei der gesetzlichen Rente zu kompensieren. Keine Lebensstandard-Sicherung mehr: sowohl die gesetzliche Rentenversicherung als auch die privaten Zusatzversicherungen sind von der Lohnentwicklung abgekoppelt — in der gesetzlichen Rentenversicherung, damit sie billiger wird, und die privaten Vorsorgeprodukte steigen oft nur, wenn (abzüglich hoher Verwaltungskosten) Überschüsse anfallen. Während des Rentenbezugs steigt das Niveau nicht mehr. Das Rentenniveau sinkt daher von etwa 70 % auf etwa 63 % (- 7 Prozentpunkte). Die Leistungen werden nicht nur schlechter, sondern auch teurer: Die Summe der 3 Beitragssätze machen jetzt 28–29 % aus, und das ohne Absicherungen in den privaten Renten gegen Erwerbsminderung und Hinterbliebenen-Versorgung.  Fazit: offensichtlich können wir mit privater Vorsorge die Alterssicherung nicht besser machen und mit dem Drei-Säulen-Modell die Alterssicherung nicht billiger machen. Da fragt sich, weshalb man überhaupt auf private Vorsorge setzen sollte. Das „Preis-Leistungs-Verhältnis” ist bei der gesetzlichen Rente schlicht und einfach besser. NachDenkSeiten, 26.8.2015
[HTML] Ina Kümmerling: Altersvorsorge durch das Drei-Säulen-Modell gewährleistet? Altersvorsorge: Erneut Kritik an Riester, Rürup und Co. „Die Rente ist sicher”, so die Aussage des damaligen Politikers und Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung, Norbert Blüm. Dies verfestigte sich in den Köpfen der deutschen Bevölkerung. Als dieser Slogan infolge der demografischen Entwicklung nicht mehr galt, sollte eine zusätzliche Privatvorsorge Abhilfe schaffen. Doch am sogenannten Drei-Säulen-Modell aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Altersvorsorge regt sich erneut Kritik. In einer aktuellen Studie der Arbeitnehmerkammer Bremen wird die Problematik der Lebensstandardsicherung beschrieben. Ingo Schäfer: Das Drei-Säulen-Modell kann eine Lebensstandardsicherung höchstens zum Zeitpunkt des Renteneintritts sicher zusagen. „Über die Jahre wird die Rente gemessen an den Löhnen erheblich an Wert verlieren und das Verhältnis ständig schlechter.” Die Alterseinkommen sind von der Lohnentwicklung vollständig abgetrennt. Auch andere Leistungen verschlechtern sich: Die Absicherung bei Erwerbsminderung und im Todesfall für Angehörige werde fortlaufend schwächer. Auch werde das Drei-Säulen-Modell — mit einem summierten Beitragssatz von fast 30 % — teurer, jedoch nicht besser als die gesetzliche Rente. Hauptgeschäftsführer Schierenbeck: „noch ist die Rückkehr zur gesetzlichen Rente weitgehend problemlos möglich”. Zwar müsse man dem Demographischen Wandel durch höhere Beitragssätze nachkommen, aber teurer als das Drei-Säulen-Modell wäre dies nicht und es wären auch eine Erwerbsminderung sowie die Absicherung der Hinterbliebenen inbegriffen. Versicherungsbote, 27.8.2015
[HTML] Christoph M. Schmidt: Analysen und Berichte: Rentenpolitik im Angesicht des demografischen Wandels. Problemverschärfung statt Rationalität. Angesichts des demografischen Wandels, der im kommenden Jahrzehnt noch an Fahrt gewinnen wird, hatte der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seiner umfassenden Bestandsaufnahme der wirtschaftlichen Konsequenzen drei grundsätzliche Einsichten herausgearbeitet:  1. Es ist nicht zielführend, den demografischen Wandel durch gezielte Eingriffe in das Marktgeschehen ungeschehen machen zu wollen, statt die Anpassungsfähigkeit der Akteure und Märkte zu stärken.  2. Die Alterung der (Erwerbs-)Bevölkerung wird das Wachstum pro Kopf bremsen, was mehr Investitionen erfordern wird.  3. Während des demografischen Wandels wird die Balance zwischen Beitragszahlern und -empfängern in den sozialen Sicherungssystemen nicht allein mit höherem Wirtschaftswachstum gewahrt werden können, sondern nur durch verteilungswirksame Umgestaltung der Systeme selbst. Letzteres führte zu der Empfehlung, die schrittweise Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters durch eine Kopplung an die steigende Lebenserwartung über 2030 hinaus fortzusetzen. Die Gesellschaft muss die Verteilungsfragen transparent diskutieren und das bestehende System modifiziereWirtschaftsdienst, 95. Jahrgang, 2015, Heft 13, 2015
[PDF] BMF: 25. Subventionsbericht (2013 bis 2016)[!]. S. 40: Förderung der Altersvorsorge: Ein zusätzlicher Sonderausgaben­abzugsbetrag. S.82:
5. Spar- und Vermögensbildung  (in Millionen Euro) insgesamt Bund
  Bezeichnung 2013 2014 2015 2016 2013 2014 2015 2016
Förderung privater kapitalgedeckter Altersvorsorge durch Zulagen (Fördervolumen) 970 830 1.000 1.090 412 353 425 463
Steuerbefreiung bei der unentgeltlichen/verbilligten Überlassung von
Vermögens­beteiligungen durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer
150 150 150 150 64 64 64 64
Arbeitnehmer-Sparzulage bei Anlage vermögenswirksamer Leistungen 135 113 100 100 57 48 43 43
S. 326: „Primäre Empfehlung von FiFo¹ Köln ist die Abschaffung der Arbeitnehmer-Sparzulage. Im Falle einer Anpassung der Zulage sprechen sich die Wissenschaftler dafür aus, die Beschränkung auf abhängig Beschäftigte aufzugeben und nur noch Einkommens­obergrenzen zu nutzen. Entsprechend entfiele die Bindung an vermögenswirksame Leistungen. Als förderungswürdiger Zweck solle bei Umgestaltung der Sparzulage das Hauptaugenmerk vor allem auf die Altersvorsorge gelegt werden.” Es bestehen derzeit keine Pläne zur Abschaffung der Regelung. [ ¹) Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut an der Universität zu Köln]
. Deutscher Bundestag, 18. Wahlperiode, Drucksache 18/5940, 2.9.2015. • S. 21: Die 10 größten Steuervergünstigungen:
lfd.
Nr.
Größte geplante Steuervergünstigungen in 2016 Minder-Einnahmen in Mio. €
Kurzbezeichnung insgesamt   Bund  
1 Für Erwerber von Betrieben und Anteilen im Erb- oder Schenkungsfall 7.900 —  
2 Für kulturelle und unterhaltende Leistungen 3.720 1.985
3 Schichtzulage 2.810 1.194
4    Stromspitzenausgleich bei einigen Unternehmen des produzierenden Gewerbes 1.900 1.900
5    Energiesteuerbegünstigung für die Stromerzeugung 1.800 1.800
6 Steuerermäßigung für Renovierungsaufwand 1.530 650
7 Ermäßigung ÖPNV 1.240 662
8 USt-Ermäßigung für Beherbergungsleistungen 1.160 619
9 Förderung privater kapitalgedeckten Altersvorsorge durch Zulagen (Fördervolumen) 1.090 463
10    Stromsteuerbegünstigung für produzierendes Gewerbe und Land- und Forstwirtschaft 1.000 1.000
[HTML] Gesa Schölgens: Tipps der Verbraucherzentrale: Altersvorsorge — hier gibt es Geld vom Staat. Auch wenn aktuell niedrige Zinsen locken: Anleger sollten bei ihrer Altersvorsorge nicht ausschließlich auf Immobilien setzen. Vielmehr sollte der Vermögensaufbau auf mehreren Säulen stehen. Der Staat fördert die Vermögensbildung von Arbeitnehmern durch eine Geldzulage, die sogenannte Arbeitnehmer­sparzulage. Daneben subventioniert er die private Altersvorsorge durch Zulagen und bzw. oder steuerliche Ersparnisse. Von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die Riester-Förderung, die Rürup-Rente und die Förderung der betrieblichen Altersvorsorge. Kölnische Rundschau, 8.9.2015
[HTML][Folien] Frank Nullmeier: Gerechte und zukunftssichere Altersvorsorge. Die Drei-Säulen-Sicht in den frühen 2000ern. Demographie und die Säulen der Altersvorsorge. Extrem ungleiche Inanspruchnahme der Riester-Rente: Größte Gruppe bei Männern: Einkommen 65.000�67.500 €; größte Gruppe bei Frauen: Ohne Einkommen. Niveauprobleme des deutschen Alterssicherungssystems: Zu niedriges Gesamtleistungs­niveau für alle GRV-RentnerInnen; zu niedriges Niveau in der GRV für die zukünftigen RentnerInnen; keine hinreichende Kompensation durch betriebliche und/oder private Vorsorge; zu geringe Abdeckungsquoten; zu geringe Zugehörig­keitszeiten; zu geringes Niveau; zu geringe Redistributions­komponente in GRV; zu niedriges Niveau in GRV insbesondere für jene mit weniger Beitragsjahren Jacobs University Bremen, Sonderforschungsbereich „Staatlichkeit im Wandel” / DOCPLAYER, 15.9.2015. • 13. Koordinierte Bevölkerungs­vorausberechnung (Variante 2: Geburtenrate 1,4 Kinder/Frau, Lebenserwartung bei Geburt 2060 f. Jungen 84,8/Mädchen 88,8 Jahre, langfr. Wanderungssaldo 200 000):
Bevölkerung in Millionen
Altersgruppen < 20 20–64 ≥ 65 =%
201414,449,3 17,3 =21%
203012,942,1 22,2 =28,8%
204011,838,2 23,6 =32%
 
Asymmetrisches Viersäulensystem
Ausgaben geschätzt n. Sozialbericht 2013 (Mrd. €)
Grundsicherung Alter/EM 5,0 264,0
Gesetzliche Rentenversicherung 259,0
Betriebliche Altersvorsorge (Privatsektor) 24,0 83,0
Beamtenversorgung 48,0
Zusatzversorgung Öffentlicher Dienst 11,0
Riester- und Rürup-Renten-Leistungen 0,3 82,4
Förderung insgesamt (Zulagen 2,65) 3,1
Lebensversicherungen gesamt (lt. GDV) 79,0
 
Standardrentenniveau
Netto vor Steuern in € / % 2003 2013 Diff.
Durchschn. Jahresentgelt 24.24427.847+14,8%
Standardrente 12.92513.612+5,3%
Rentenniveau 53,3%48,9%-8,3%

• lt. Rentenbericht Gesamtversorgungsniveau vor Steuern 2020-2028 bei 50-51% unter Einbeziehung einer monatlichen Riester-Rente von 125 € im Jahre 2020 bzw. 247 € im Jahre 2028 • Riester-Abschluss aber nur bei weniger als der Hälfte der Förderberechtigten (aber durch zeitweise ruhende Verträge bzw. fehlende Zulagenberechtigung oder -abrufung bzw. Zulagenkürzung weit geringere Riester-Leistungen anzunehmen)
[HTML] Matthias Benz: Politik scheitert an Stabilisierung des Rentensystems: Fünf vor zwölf im Rentnerparadies Österreich. Österreich verfügt über ein großzügiges Rentensystem. Aber man kann es sich längerfristig nicht leisten. Die Politik scheitert an der Stabilisierung. Nötig wäre ein Blick über den Tellerrand. NZZ Online, 23.9.2015
[HTML] Barbara Brandstetter: Die Vermögensfrage: Betriebliche Altersversorgung lohnt — wenn der Chef sich beteiligt. Oft wird in Beratungsgesprächen verschwiegen: Viele Betriebsrenten müssen bei der Auszahlung versteuert werden. Für manche rechnet sich das trotzdem.  Wer 2040 oder später in den Ruhestand geht, muss die Auszahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Betriebsrente in voller Höhe steuerlich veranschlagen. Bei gesetzlich Versicherten wird seit 2004 auch auf die Rente vom Chef der komplette Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung fällig: aktuell rund 17 %. Ausgenommen davon sind Ruheständler, deren Betriebsrente unter der Geringf�gig­keitsgrenze (aktuell 141,75 Euro) liegt. Wer weniger in das gesetzliche Rentensystem einzahlt, erhält im Alter auch weniger: die sozialversicherungs­freien Einzahlungen in die bAV schmälern die Höhe der gesetzlichen Rente. Prof. Arthur Birk rechnet vor: nach einer monatlichen Entgeltumwandlung von 100 Euro beträgt die spätere Rentenkürzung nach 30 Jahren rund 35 Euro, nach 40 Jahren rund 47 Euro und nach 45 Jahren rund 53 Euro monatlich — ohne Berücksichtigung der Inflation. Auch Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente und Lohnersatzleistungen im Krankheitsfall oder bei Arbeitslosigkeit fallen niedriger aus. Niels Nauhauser, Altersvorsorgeexperte: „Eine Betriebsrente kann bedarfsgerecht sein, wenn sie günstig ist und der Chef etwas dazu gibt.” Es stellt sich die Frage, ob sich die Entgeltumwandlung auch dann rechnet, wenn der Arbeitgeber keinen Cent beisteuert. Birk (2012): Schlie�lich ist die Steuerbelastung in der Rentenphase normalerweise deutlich niedriger als im Erwerbsleben. Der Vorteil der Entgeltumwandlung gegenüber der privaten Rentenversicherung beläuft sich in einem Beispiel auf 20 %. Laut dem Betriebsrenten-Experten Schanz „rechnet sich die Entgeltumwandlung insbesondere für Leute, die zwischen 30 000 und 49 500 Euro brutto verdienen”. Hier beläuft sich der Vorteil „im Vergleich zu einer privaten Rentenversicherung […] im Schnitt auf 24 %.” Bei Besserverdienern schwindet der Vorteil. Anleger müssen neben möglichen Schwierigkeiten beim Arbeitgeberwechsel Restriktionen in Kauf nehmen. Meist existiert kein Anspruch auf Übertragung der Anwartschaften. Nauhauser: „Eine Versicherungsleistung erhält man erst, wenn man älter wird, als die Versicherer kalkulieren.” FAZ.NET, 23.9.2015
[Folie] Martin Werding: Auswirkungen des Demographischen Wandels auf die Öffentlichen Finanzen inkl. Entwicklung der Versorgungsausgaben (Folien)[!]. Langfrist-Projektionen für demographie-sensitive öffentliche Ausgaben zu 1) Alterssicherung: GRV und Beamtenversorgung, Riester-Förderung, 2) Gesundheit und Pflege: GKV, soziale Pflegeversicherung, Beihilfe, 3) Leistungen für Arbeitslose/Grundsicherung, 4) Bildung und Familien: Bildungsausgaben (inkl. Kinderbetreuung), Familien­leistungs­ausgleich (Kindergeld/-freibeträge, Elterngeld). In 2014 keine aktualisierte Bevölkerungs­vorausberechnung veerfügbar, nur revidierter Bevölkerungsstand 2011 und Fortschreibung mit unserem SIM.12 RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM / D|||STATIS  Statistisches Bundesamt, www.destatis.de, 24.9.2015
[HTML] Peter Weiß (CDU): Rede zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie: Die betriebliche Altersvorsorge lohnt. Die Einführung der Entgeltumwandlung im Jahr 1974 hat die Akzente in der betrieblichen Altersversorgung verschoben — ein Finanzierungs­instrument, das nun auch die Arbeitnehmer strukturell einbezog. Laut Alterssicherungs­bericht 2012 wird die BAV in 28 % der Fälle ausschließlich vom Arbeitnehmer finanziert, in 44 % der Fälle gemeinsam durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschieht. Knapp 60 % aller sozialversicherungs­pflichtigen Beschäftigten verfügen über eine aktive Betriebsrenten­anwartschaft, allerdings mit verlangsamtem Wachstum. Die Alterssicherung steht im demografischen Wandel stabiler, wenn sie sich auf mehrere starke Säulen stützt. Die EU-Kommission hatte 2005 eine Portabilitäts­richtlinie geplant mit deutlich weitgehenderen aber auch bürokratischeren Erstattungs- und Mitnahmemöglichkeiten. Der Anspruch auf Entgeltumwandlung ist da, aber die Arbeitnehmer greifen oft nicht zu. Die Vorschriften zur Bilanzierung von Pensionsrück­stellungen belasten die Unternehmen gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase erheblich. CDU/CSU, 15.5.2015
[HTML] Perspektivdebatte geht weiter: SPD-Linke für höheres Rentenniveau. Rund 900 Gäste diskutierten am Sonntag auf dem Perspektivkongress der SPD in Mainz. Und die Debatte geht weiter: Mit „10 Thesen für eine gerechte Gesellschaft” fordert die Magdeburger Plattform der SPD-Linken unter anderem eine Stabilisierung des Rentenniveaus — und für notwendige Investitionen höhere Steuern für Reiche. „Morgen Gut Leben”.  &bsdquo;4. Gesellschaftliche Zukunftsängste sind eng mit Fragen nach sozialer Absicherung verknüpft. Eine zentrale Unsicherheit für viele Menschen ist, ob sie ihren einmal erreichten Lebensstandard halten können. Wer sein Leben lang hart gearbeitet hat, darf im Alter nicht von Armut bedroht sein. Die SPD muss der Garant dafür sein, dass das Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig bei über 50 Prozent stabilisiert wird.”. SPD, 12.10.2015
[HTML] Ratgeber: Die Rente vom Chef — So funktioniert die betriebliche Altersversorgung. In Zukunft wird es wohl deutlich mehr Rentner mit finanziellen Problemen geben. Es wird besonders die treffen, die in ihrem Arbeitsleben eher wenig verdienen und keinen Cent in eine private Altersvorsorge stecken können. Was viele aber nicht wissen: Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung, auch wenn man nur Teilzeit arbeitet oder einen 450-Euro-Job hat. Wie die betriebliche Altersversorgung funktioniert und welche Vorteile sie bietet, erklärt Hasso Suliak, Versicherungsexperte beim Versichherungsverband GDV im Interview; trendbrief altersvorsorge No. 6 / Januar 2016 GDV, 28.10.2015
[HTML] Stefan Thissen: Rente: Kammer fordert neue Rentenformel. „Schwer nachvollziehbare Sprünge bei der Rentenanpassung könnten vermieden werden.”  Die derzeitige Anpassungsformel sei nur „schwer nachvollziehbar”, da sie Rechenfaktoren aus 2 unterschiedlichen Kalenderjahren miteinander verbinde. Die jährliche Rentenberechnung, welche die 20,5 Millionen Rentenbezüge an die Gehaltsentwicklung anpasst, folgt einerseits der Entwicklung der Bruttoverdienste nach der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) im Vorjahr, zum anderen der Entwicklung der beitragspflichtigen Bruttoverdienste im vorvergangenen Jahr. Die maßgeblichen Werte für die Rentenanpassung in einem Jahr liegen dazwischen. Empfehlung aus diesem Dilemma: für die Rentenanpassung künftig allein die Entwicklung der beitragspflichtigen Bruttolöhne (also aus dem vorletzten Jahr) berücksichtigen! Würde auch noch der Anpassungstermin um ein halbes Jahr auf Anfang Januar vorverlegt, würden die Renten den Löhnen zwar weiter mit Zeitverzug, aber zeitnäher folgen  Ihre-orsorge.de, 30.10.2015
[PDF] Johannes Steffen: Sozialpolitische Chronik[!]. S. 3–4: Arbeitsförderung (seit 1969). S. 4–6: Rentenversicherung (seit 1978). S. 6–7: Krankenversicherung (seit 1977). S. 7–8: Pflegeversicherung (seit 1995). PORTAL SOZIALPLITIK, November 2015
[HTML] Barbara Brandstetter: Altersvorsorge: Die gesetzliche Rentenversicherung ist für Ältere unschlagbar[!]. Die staatliche Altersvorsorge hat keinen guten Ruf. Zu Unrecht. Für Ältere mit privater Kranken­versicherung ist sie eine Alternative.  Der Ruf der gesetzliche Renten­versicherung als renditeschwach und unattraktiv hat sich in Zeiten mickriger Zinsen gewandelt. Das Umlagesystem punktet aufgrund der guten Wirtschafts- und Beschäftigungslage. Für Ältere gewinnt eine besondere Form der Altersvorsorge an Bedeutung: freiwillige Einzahlungen in die GRV. Er sollte Geld aus der Lebensversicherung oder aus einem Erbe in die gesetzliche Rente investieren — vor allem, wenn er noch privat krankenversichert ist, denn dann gibt es auf die Rente noch einen Beitragszuschuss in Höhe von 7,3 % — lukrativer als eine kapitalgedeckte Altersvorsorge. Es kann aber nicht jeder freiwillig in das gesetzliche System einzahlen — er darf noch keine Altersrente erhalten und nicht pflichtversichert sein. Beamte, Hausfrauen und Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen können seit dem 11.8.2010 freiwillig Beiträge in die GRV einzahlen — auch dann, wenn sie bislang keinen Cent in das Umlagesystem investiert haben. Freiwillig einzahlen können auch alle pflicht­versicherten Arbeitnehmer, die sich früher als vom Gesetz vorgesehen zur Ruhe setzen — zur Vermeidung lebenslanger Abschläge bei der Rente. Renten aus freiwilligen Einzahlungen in die GRV werden nicht auf die Pension angerechnet. Mit der so erzielten gesetzlichen Rente + Zuschuss zur Kranken­versicherung + geschätzte Rentensteigerung von 4 % ab dem 1. Juli 2016 kann keine Rürup-Rente oder private Renten­versicherung mithalten. Dabei bietet diese gesetzliche Rente auch einen Hinterbliebenenschutz, einen Schutz bei Erwerbsunfähigkeit und finanziert medizinische und berufliche Reha-Maßnahmen. Die Einzahlungen können in der Steuererklärung als Sonderausgaben verrechnet werden. Der absetzbare Betrag steigt in den kommenden Jahren. Allerdings holt sich der Staat in der Auszahlungsphase einen Teil der Förderung wieder zurück. Wer sich erst 2040 oder später zu Ruhe setzt, muss die komplette Rente steuerlich veranschlagen. Wer sich früher zur Rente setzt, kann lebenslange Abschläge durch einen einmaligen Ausgleichsbetrag vermeiden — ein Spiel mit der Lebens­erwartung. Freiwillige Einzahlungen rechnen sich auch für Mütter, die die Beitragszeit von 5 Jahren nicht erfüllen. Finanz­mathematiker Werner Siepe: „Bei längeren Beitragszeiten ab rund 20 Jahren schneidet die Rürup-Rente wegen des Zinses­zinseffekts besser ab”. FAZ.NET, 8.11.2015
[HTML] Juliane Weiss: Ist „Riestern” sinnvoll? Eine Erklärung der größten Kritikpunkte der Riester-Rente[!]. Der Gesetzgeber verfolgte mit der Einführung der Riester-Rente das Ziel, eine flächendeckende private Altersvorsorge zu schaffen. Dieses Vorhaben wird von vielen Kritiker als gescheitert angesehen, denn nur ca. 40 % der Förderberechtigten nehmen dieses Angebot in Anspruch. Doch was genau ist so problematisch an der Riester-Rente? Mit Hilfe von Kornelia Hagen, Expertin für Verbraucherpolitik und Mitarbeiterin am DIW Berlin, erläutern wir die größten Kritikpunkte und Missverständnisse rund um die Riester-Rente.  1. Streitpunkt: Wer „riestert” überhaupt? Für Geringverdiener sind die Zulagen prozentual am höchsten. Aber Johannes Geyer vom DIW hat 2011 nachgewiesen, dass Haushalte mit geringerem Einkommen, einem niedrigeren Bildungsgrad und Haushalte mit Migrationshintergrund die Riester-Vorsorge selten in Anspruch nehmen. Eine aktuelle Studie: etwa 38 % der Gesamtförderung entfallen auf die oberen 20 % der Einkommensskala. Der GDV konterte: fast 65 % der Riester-Zulagenempfänger haben ein Jahreseinkommen von weniger als 30.000 €. Grafik: Zahl der Riester-Abschlüsse 2001–2015. 2. Streitpunkt: Kalkulation der Lebenserwartung. Die Lebenserwartung bestimmt die Prämienhöhe des Riester-Vertrags. Als Grundlage für die Kalkulation verwenden die Anbieter eigene Sterbetafeln, die eine höhere Lebenserwartung voraussetzen als die Sterbetafel des Statistischen Bundesamts. Eine Studie von Hagen und Kleinlein (2011): eine Modellsparerin, die eine Rendite von 2,5 % erzielen möchte, müsste ohne einberechnete Überschüsse 90 Jahre alt werden; für 5 % Zielrendite müsste sie sogar 128 Jahre alt werden. Kornelia Hagen: Die Versicherungs­wirtschaft begründet die hohen und seither gestiegenen Lebenserwartungen mit einer ihres Erachtens steigenden Lebenserwartung, Sicherheitsmargen und Selektionseffekten. 3. Streitpunkt: Mangelnde Transparenz der Verträge transparent beraten, 11.11.2015
[PDF] Bericht der Bundesregierung (Rentenversicherungsbericht 2015)[wichtig !]. . ▐ Die Bundes­regierung, 16.11.2015. • • S. 57: Entwicklung des Nachhaltigkeitsfaktors von 2015 bis 2029 bei mittlerer Lohn- und Beschäftigungsentwicklung
 Jahr  Äquivalenz-
beitragszahler
Äquivalenz-
rentner
Rentner-
quotient
Nachhaltig-
keitsfaktor
N.F.
kumuliert
201529.46215.3920,52241,0001 1,0001
201629.32015.4870,52821,0016 1,0017
201729.32415.6100,53230,9972 0,9989
201829.63715.7370,53100,9980 0,9969
201929.67415.8650,53461,0006 0,9975
202029.67315.9950,53900,9983 0,9958
202129.61516.1500,54530,9979 0,9937
202229.51516,3860,55460,9971 0,9908
202328.96416.6300,57410,9958 0,9867
202428.74616.8610,58650,9912 0,9780
202528.43617.0450,59940,9946 0,9727
202628.10417.2410,61350,9945 0,9664
202727.80117.4720,62850,9941 0,9616
202827.56517.7130,64260,9939 0,9558
202927.33317.9640,65720,9944 0,9504
• • • • • • • •
[HTML] Markus Rieksmeier: Rente: Andrea Nahles und die schöngerechnete Rente. Die Bundesregierung spricht in ihrem neuesten Rentenbericht von steigenden Altersbezügen der Ruheständler. Bis zum Jahr 2029 sollen die Renten im Schnitt um etwa 2 % jährlich steigen. Kritische Sozialwissenschaftler sprechen angesichts der rechnerischen Annahmen von „beschönigenden Annahmen” der Bundesregierung. Zudem erklären diese akademischen Kontrolleure der Rentenpolitik die Drei-Säulen-Theorie zur Alterssicherung für gescheitert — die Riester-Rente inklusive. Versicherungsbote, 16.11.2015
[PDF] Bericht der Bundesregierung über die gesetz­liche Renten­versiche­rung ... ( Renten­versiche­rungs­bericht 2015)[!]. Bundes­ministe­rium für Arbeit und Soziales, 18.11.2015. Bestand
GRV-Versicherte zum Jahresende 2013
Personengruppe   insgesamt   Aktiv Versicherte Passiv Versicherte
Männer und Frauen 52.971.882 36.193.892 16.877.990
Männer 27.414.202 18.656.097 8.758.105
Frauen 25.557.680 17.537.795 8.019.885
Rentner-/Rentnerinnen-Anzahl
Personengruppe Rentner insgesamt Einzel-Rentner Mehrfach-Rentner
insgesamt 20.617.178 16.557.619 4.059.559
Männer 8.795.567 8.288.706 506.861
Frauen 11.821.611 8.268.913 3.552.698
Gesamtrentenzahlbetrag in € pro Monat
insgesamt 869,32 € 791,74 € 1.185,74 €
Männer 1.013,42 € 994,90 € 1.316,22 €
Frauen 762,11 € 588,10 € 1.167,13 €
Anteile von Einkommenskomponenten am Bruttoeinkommensvolumen
Gebiet/Personenkreis
Deutschland
Gesetzliche Ren
tenversicherung
Andere Alters­siche
rungs­leistungen
Private
Vorsorge
Transfer
leistungen
Restliche
Einkommen
Alle Personen 64 % 21 % 9 % 1 % 6 %
Ehepaare 57 % 21 % 10 % 1 % 12 %
Alleinstehende Männer 62 % 22 % 9 % 1 % 4 %
Alleinstehende Frauen 72 % 17 % 7 % 1 % 4 %
• es beziehen jeweils nur 3 bis 4 % der Haushalte Renten unter 250 € monatlich • Kleinstrenten machen bei Ehepaaren nur 4 % des Gesamteinkommens aus — wegen weiterer Einkünfte verfügt diese Gruppe sogar über ein überdurchschnittlich hohes Bruttoeinkommen • dasselbe gilt für alleinstehende Männer mit Renten unter 250 € • aber bei alleinstehenden Frauen mit Kleinstrenten liegt das Bruttoeinkommen unter dem Durchschnitt • geringe Rentenbeträge werden also in der Regel durch zusätzliche Einkünfte oder das Einkommen des Ehepartners ausgeglichen • die GRV bekam 2014 Einnahmen von fast 269,4 Mrd. € (201,6 Mrd. € aus Beiträgen und ca. 66,6 Mrd. € aus Zuschüssen des Bundes, also fast ¼) und lagen somit über dem Vorjahreseinkommen von über dem Vorjahresergebnis von knapp 260,7 Mrd. € • GRV-Ausgaben 2014: knapp 266,2 Mrd. € =+2,9%), davon gut 239,0 Mrd. € Rentenausgaben sowie 16,9 Mrd. € für die Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung der Rentner • die enthaltenen Ausgaben für die Anrechnung von Kinder­erziehungszeiten: hochgerechnet ca. 9,5 Mrd. € • 2014 übertrafen die Gesamteinnahmen die Ausgaben um 3.166 Mio. €; womit das Vermögen auf knapp 47,1 Mrd. € anstieg
; Beitr.sätze
Erforderliche GRV-Beitragssätze (in %) 2015 bis 2029
bei einer Nachhaltigkeitsrücklage zwischen 0,2 und 1,5 Monatsausgaben
Jahr Untere Lohnvariante Mittlere Lohnvariante Obere Lohnvariante
123 123 123
2015 18,7 18,7 18,7 18,7 18,7 18,7 18,7 18,7 18,7
2016 18,7 18,7 18,7 18,7 18,7 18,7 18,7 18,7 18,7
2017 18,7 18,7 18,7 18,7 18,7 18,7 18,7 18,7 18,7
2018 18,7 18,7 18,7 18,7 18,7 18,7 18,7 18,7 18,7
2019 19,0 18,7 18,7 18,7 18,7 18,7 18,7 18,7 18,7
2020 19,5 19,1 18,7 19,3 18,7 18,7 18,7 18,7 18,7
2021 19,7 19,5 19,0 19,6 19,3 18,7 19,5 18,7 18,7
2022 19,9 19,7 19,5 19,8 19,6 19,0 19,8 19,5 18,7
2023 20,4 20,1 19,8 20,3 20,0 19,8 20,1 19,9 19,2
2024 20,7 20,4 20,1 20,5 20,2 20,0 20,4 20,1 19,9
2025 20,8 20,5 20,2 20,7 20,4 20,0 20,6 20,3 20.0
2026 21,1 20,8 20,4 21,0 20,7 20,3 20,9 20,6 20,2
2027 21,4 21,0 20,7 21,3 20,9 20,6 21,2 20,8 20,5
2028 21,6 21,4 21,0 21,5 21,2 20,9 21,4 21,1 20,7
2029 22,0 21,6 21,3 21,9 21,5 21,1 21,7 21,3 21,0
Niveau • Die statistische Verzerrung der Revision der Volkswirtschaft­lichen Gesamt­rechnungen 2014 hat sich auf die Rentenanpassung zum 1. Juli 2015 dämpfend ausgewirkt und wird mit der Rentenanpassung zum 1. Juli 2016 automatisch wieder ausgeglichen •
Versorgungsniveau im Alter
für den Rentenzugang aus GRV-Rente (mittlere Variante)
und geförderte zusätzliche Altersvorsorge (Riester-Rente)
Jahr Beitragssatz
zur GRV
Bruttostan-
dardrente
Sicherungsni-
veau v. Steuern
Riester-Rente f.
Rentenzugang
Gesamt-
versorgung
Niveau inkl.
Riester-Rente
in % in € mtl. in % in € mtl. in € mtl. in %
2008 19,9   1.195   50,5   0   1.195   50,5  
2009 19,9   1.224   52,0   0   1.224   52,0  
2010 19,9   1.224   51,6   32   1.256   53,0  
2011 19,9   1.236   50,1   39   1.275   51,7  
2012 19,6   1.263   49,4   46   1.309   51,2  
2013 18,9   1.266   48,9   54   1.320   50,9  
2014 18,9   1.287   48,1   61   1.349   50,4  
2015 18,7   1.314   47,5   70   1.384   50,0  
2016 18,7   1.372   47,7   80   1.451   50,5  
2017 18,7   1.402   47,9   90   1.492   51,0  
2018 18,7   1.437   47,6   101   1.538   51,0  
2019 18,7   1.478   47,6   112   1.590   51,2  
2020 18,7   1.517   47,6   125   1.641   51,5  
2021 19,3   1.556   47,5   138   1.693   51,7  
2022 19,6   1.585   47,3   151   1.736   51,8  
2023 20,0   1.620   46,9   165   1.784   51,7  
2024 20,2   1.645   46,4   179   1.824   51,5  
2025 20,4   1.680   46,0   194   1.875   51,3  
2026 20,7   1.717   45,7   211   1.928   51,3  
2027 20,9   1.751   45,3   288   1.979   51,2  
2028 21,2   1.788   45,0   246   2.034   51,2  
2029 21,5   1.824   44,6   265   2.089   51,1  
Entgelte
Entwicklung von Arbeitnehmern (ohne Beamte) und beitragspflichtigen Entgelten
Jahr Veränderung der
Bruttolöhne/gehälter
je Arbeitnehmer in %
Zahl der Arbeit­nehmer in % Zahl der Arbeits­losen in 1000
2015 +3,15 +1,0 2.801
2016 +2,6 +0,9 2.861
2017 +2,7 +0,8 2.941
2018 +2,8 +0,2 3.022
2097 +2,8 +0,2 3.105
Entwicklung beitragspflichtiger Entgelte und der Zahl der
Arbeitnehmer (ohne Beamte) in den alten und den neuen Ländern
Jahr Veränderung der
beitragspflichtigen Entgelte in % Zahl der Arbeitnehmer (ohne Beamte) in %
alte Länder neue Länder alte Länder neue Länder
2015 +2,95 +3,06 +1,08 +1,05
2016 +2,60 +2,70 +0,99 +0,95
2017 +2,70 +2,80 +0,90 +0,85
2018 +2,80 +2,90 +0,23 +0,21
2019 +2,80 +2,90 +0,23 +0,19
Nachhalt.
Vorauss. Entwicklung des Nachhaltigkeitsfaktors
Jahr Äquivalenz-
beitragszahler
Äquivalenz-
rentner
Rentner-
quotient
Nachhaltig-
keitsfaktor
2015 29.462 15.392 0,5224 1,0001
2016 29.320 15.487 0,5282 1,0016
2017 29.324 15.610 0,5323 0,9972
2018 29.637 15.737 0,5310 0,9980
2019 29.674 15.865 0,5346 1,0006
2020 29.673 15.995 0,5390 0,9983
2021 29.615 16.150 0,5453 0,9979
2022 29.515 16.368 0,5546 0,9971
2023 28.964 16.630 0,5741 0,9912
2024 28.746 16.861 0,5865 0,9912
2025 28.436 17.045 0,5994 0,9912
2026 28.104 17.241 0,6135 0,9945
2027 27.801 17.472 0,6285 0,9941
2028 27.565 17.713 0,6426 0,9939
2029 27.333 17.964 0,6572 0,9944
Quoten
Durchschnittliches Rentenzugangsalter
Jahr Männer Frauen Gesamt
2000 62,2 62,3 62,3
2001 62,4 62,5 62,4
2002 62,6 62,8 62,7
2003 62,9 62,9 62,9
2004 63,1 63,2 63,2
2005 63,3 63,2 63,2
2006 63,3 63,2 63,2
2007 63,3 63,0 63,1
2008 63,4 63,0 63,2
2009 63,5 63,9 63,2
2010 63,8 63,3 63,5
2011 63,8 63,2 63,5
2012 64,0 63,9 64,0
2013 64,1 64,2 64,1
 2014* 64,0 64,3 64,1
*) Herausgerechnet: Sondereffekt „Mütterrente”
Erwerbst�tigenquoten
Jahr Männer Frauen Gesamt
2000 27 % 12 % 20 %
2001 28 % 13 % 21 %
2002 30 % 15 % 22 %
2003 31 % 16 % 24 %
2004 33 % 18 % 25 %
2005 36 % 21 % 28 %
2006 38 % 21 % 28 %
2007 41 % 25 % 33 %
2008 43 % 27 % 35 %
2009 47 % 30 % 39 %
2010 49 % 33 % 41 %
2011 52 % 37 % 44 %
2012 55 % 39 % 47 %
2013 58 % 43 % 50 %
2014 59 % 46 % 53 %
[PDF] Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2015. sozialbeirat, 25.11.2015
[PDF] Martin Seeleib-Kaiser: Das Ende des deutschen Sozialmodells[?]. Der bundesdeutsche Sozialstaat in den 1990er Jahren: Kategorie „idealtypischer konservativer ‚erstarrter’ Wohlfahrtsstaat”. Seit der Jahrhundertwende: Konsens eines signifikanten und transformativen Wandels der politischen �konomie und des Wohlfahrtsstaates. In den 1970er Jahren wurde das Leitmotiv Lebensstandardsicherung mit einer Nettolohnersatzrate für Eckrentner von etwa 70 % erreicht. Arbeitslosigkeit durch eine Nettolohnersatzrate von 68 % (58 % bei Arbeitslosen­hilfebezug) abgesichert. Seit 2005 nehmen die Sozialversicherungsbeiträge in % des Bruttolohns ab. Riester Reform: Reduzierung der Lohn­ersatzrate für zukünftige Rentner von 70 auf etwa 52 % und Teil­privatisierung. Diese zeitlich gestreckte Teil­privatisierung ermöglicht layering: die gesetzliche Rentenversicherung wird über die Zeit abgeschmolzen. Aber nur jene Rentner, die sich eine betriebliche oder private Alterssicherung aufbauen, können potentiell eine kombinierte Lohnersatzrate von 70 % erzielen ([?]?). 2030 benötigt ein Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Lohn 37 Beitragsjahre, um eine Altersrente auf dem Niveau der Grundsicherung zu beziehen. Das layering führt langfristig zu einem Systemwechsel. Aspekte Arbeitslosen­versicherung, atypische Beschäftigung, Familienpolitik. WSI-Herbstforum 2015, 26-27. November 2015, 26.11.2015
[HTML] Gerhard Schröder: OECD-Rentenvergleich: Deutschland auf dem Weg in die Altersarmut. Rentner haben in Deutschland ein deutlich höheres Armutsrisiko als in anderen EU-Ländern wie Frankreich oder Dänemark. Die Weichen dafür habe die Bundesregierung gestellt, kritisiert die OECD. Gleichzeitig sei Deutschland Spitzenreiter in einer Altersgruppe.  OECD-Rentenexpertin Monika Queisser: Bis zum Jahr 2060 werden die Ausgaben trotz demographischen Wandels nur moderat steigen, von derzeit 10 % auf über 12 % des BIP — wirtschaftlich verkraftbar, aber die soziale Nachhaltigkeit des Rentensystems sei gefährdet. Deutschland ist Spitzenreiter in der OECD bei der Zunahme der Beschäftigung Älterer. Mit der Rente ab 63 habe die Bundesregierung aber die falschen Signale gesetzt Deutschlandfunk, 1.12.2015
[HTML] sfm/dpa: Neues Modell: Mehr als 400.000 Menschen nutzen Rente mit 63. Die Rente mit 63 findet großen Anklang. Mehr als 400.000 Arbeitnehmer sind bisher abschlagsfrei in Rente gegangen. Nun sollen Anreize geschaffen werden, doch noch ein wenig zu arbeiten. Alexander Gunkel, Vorstandschef der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV): Bei den Kosten zeichne sich ab, dass es bei den Schätzungen der Bundesregierung zum Rentenpaket bleibe. Demnach stiegen die Rentenausgaben einschließlich Krankenversicherung der Rentner durch das Paket 2014 um 4,3 und 2015 um 8,8 Milliarden Euro. Die Mütterrente verursacht im laufenden Jahr Mehrausgaben von 6,3 Milliarden Euro. DER SPIEGEL, 3.12.2015
[HTML] Barbara Brandstetter: Die Vermögensfrage: Riester-Verträge zu Ende gedacht. Viele Riester-Sparpläne ignorierten früher die Auszahlungsphase. Im Alter wird ein Teil des Kapitals in eine Versicherung umgewandelt. Ein Vergleich lohnt.  Das Schreiben des Riester-Sparplan-Anbieters kurz vor der Auszahlungsphase sorgt für Ernüchterung: Vom Ersparten zieht der Anbieter zunächst einen Betrag für eine Leibrente ab, die eine lebenslange Rente ab dem 85. Lebensjahr garantiert. Finanzmathematiker Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten: „Irgendwann gerät jeder Riester-Sparer in die Fänge der Versicherungs­wirtschaft”. Bei Abschluss eines Fondssparplans oder Banksparplans sei von Versicherung oft keine Rede gewesen, und auch nicht von der Absicherung biometrischer Risiken. Bei Riester-Sparplänen gibt es meist überhaupt keine Rentengarantien. Sein komplettes Riester-Vermögen zu nutzen, um einen noch nicht abgezahlten Kredit für sein Häuschen zu tilgen, ist unterm Strich oft profitabler als so mancher Auszahlplan oder so manche Sofortrente. FAZ.NET, 6.12.2015
[HTML] Pressemitteilung: Inlandsnachfrage treibt die deutsche Wirtschaft an. Konjunkturprognose des DIW Berlin: Wachstum des Bruttoinlands­produkts auch in den kommenden beiden Jahren stabil — die Binnenwirtschaft profitiert von der guten Arbeitsmarktlage und Ausgaben für Asylsuchende — Öffentliche Haushalte mit Überschüssen, Spielräume werden aber enger.  Die Zahl der Erwerbstätigen wird in den kommenden beiden Jahren auf neue Höchststände steigen und die Lohnsumme um rund 4 % pro Jahr expandieren. Weil die Zahl der Erwerbspersonen merklich steigt (auch weil wohl immer mehr anerkannte Asylbewerber auf den Arbeitsmarkt kommen), nimmt die Arbeitslosenquote zu. Nach 6,4 % in diesem und 6,5 % im kommenden Jahr wird sie 2017 voraussichtlich bei 6,8 %liegen DIW BERLIN. 16.12.2015
[HTML] dpa: Rentnern entgehen durch Dämpfungsfaktoren Tausende Euro[!]. Vielen Rentnern entgehen durch die Faktoren, welche die Rentenerhöhungen dämpfen, Beträge in vierstelliger Größenordnung pro Jahrsueddeutsche.de, 17.12.2015. • Der Rentenpolitiker Matthias W. Birkwald (Die Linke) hatte nach den Auswirkungen des Nachhaltigkeits- und des Riesterfaktors gefragt • die Renten­anpassungen sind seit 2003 rund 4,4 Prozentpunkte hinter der Lohnentwicklung zurückgeblieben • zwischen 2016 und 2029 sollen die Renten­anpassungen noch einmal fast 8 Prozentpunkte kosten • Birkwald: würden die bis 2015 erfolgten Rentenkürzungen rückgängig gemacht, hätten Rentner mit 45 Jahren Durchschnitts­verdienst rund 722 Euro mehr Rente in jedem Jahr gehabt • 2029 kämen sogar 2939 Euro mehr Rente im Jahr zusammen • nach aktuellem Rentenversicherungsbericht sinkt das Rentenniveau von rund 48% 2014 auf geschätzte knapp 45% im Jahr 2029 ab • es ist festgelegt, dass das Rentenniveau bis 2030 nicht unter 43% fallen soll
[HTML] Lutz Reiche: Staatliche Alternative zu Riester & Co. Assekuranz kritisiert Pläne einer „Deutschland-Rente”. Vorwurf an die Altersvorsorgeindustrie: ihre Produkte nützten nicht der Bevölkerung, sondern vor allem dem eigenen Profit. Experten forderten daher schon vor Jahren einen Systemwechsel. Ein kostengünstiges, staatsfondsähnliches „Vorsorgekonto” unter der Ägide der Deutschen Rentenversicherung fiel allerdings durch. Nun lebt die Idee einer zusätzlichen Altersvorsorge unter staatlicher Ägide mit der „Deutschland-Rente” wieder auf — und wieder sind die gleichen reflexhaften Abwehrreaktionen der Versicherungslobby zu beobachten. manager magazin, 26.12.2015;  [HTML] Versicherungslobby wettert gegen „Deutschland-Rente”, DIW und SPD aufgeschlossen. Gert Wagner vom DIW lobt den Vorschlag, da er die private und betriebliche Altersvorsorge verbinde und zu einer „sinnvollen Streuung der Vorsorge-Risiken führen würde”. Katja Mast, sozialpolitische Sprecherin der SPD, zeigt sich zu dem Vorstoß aus Hessen aufgeschlossen. manager magazin, 26.12.2015
[HTML] Die SPD auf dem Weg zum Regierungsprogramm 2017. Diskussionsgrundlage zum Bundestagswahlprogramm 2017: das Diskussionspapier „Wir schreiben Deutschlands Zukunft”. Nach 4 Regionalkongressen in der 1. Hälfte 2016 sollen in 6 Perspektiv-AGs (1. Wirtschaft, Investitionen, Finanz- und Steuerpolitik; 2. Arbeit, Digitales, Bildung; 3. Leben und Familie; 4. Frieden und Europa; 5. Neue Gerechtigkeit und Zukunft des Sozialstaats; 6. Demokratie und Teilhabe) Vorschläge entwickelt und auf einer „Modernisierungs­konferenz” im Herbst zusammengeführt werden. Das danach entworfene Regierungsprogramm soll nach Mitgliederbefragung und Bürgerdialog im Juni 2017 vom Bundesparteitag beschlossen werden. SPD, 28.12.2015
[PDF] Entgeltumwandlung mit der Direktversicherung: Einfach vorteilhaft für Arbeitgeber[!]. Erfüllen Sie den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Entlasten Sie Ihre Verwaltung und schaffen Sie Rechtssicherheit. Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter und geben Sie Ihre Lohnneben­kosten­ersparnis weiter. Beispiel: • Bsp. 2.500 � mtl. Bruttoeinkommen, Steuerklasse 1, KiSt., keine Kinder, GKV-Zusatzbeitrag 0,9%, NRW, 20% AG-Zuschuss:
52 € 100 € 120 €
Arbeitgeber-Zuschuss
20 €
Steuer-Ersparnis
28 €
Steuer-Ersparnis
28 €
Soz.vers.-Ersparnis
20 €
Soz.vers.-Ersparnis
20 €
Eigenaufwand
52 €
Eigenaufwand
52 €
Eigenaufwand
52 €
Eigenaufwand Beitrag Beitrag inkl. 20% AG-Zuschuss
• Tipp: geben Sie die Lohnneben­kosten­ersparnis als Arbeitgeber­zuschuss weiter • damit schaffen Sie eine „kleine” arbeitgeberfinanzierte bAV ohne zusätzlichen Aufwand
. helvetia, Januar 2016
[HTML] Rentenfonds: Renten können nicht bezahlt werden: US-Sicherungssystem vor der Insolvenz. Der [United States]amerikanische Pensionsfonds CSPF, der die Alterssicherung für Lastwagenfahrer garantieren soll, steht vor der Pleite. Gegenwärtig zahlt CSPF für jeden eingenommenen Dollar etwa 3,46 Dollar aus. Nur staatliche Zuschüsse an den Fonds oder an die PBGC könnten einen Totalverlust für seine Kunden noch abwenden. Einen Notfallplan, die Auszahlungen an Rentner um bis zu 60 % zu kürzen, lehnte das Finanz­ministerium kürzlich ab — die Einschnitte müssten noch deutlich härter ausfallen. Das staatliche Sicherungssystem PBGC kann dem Fonds nicht helfen, weil ihm ebenfalls die Insolvenz droht. DEUTSCHE WIRTSCHAFTS NACHRICHTEN, 23.5.2016
[Gif-Grafik] Die Lohnquote:
[Gif-Grafik] Lebenserwartung in Deutschland: Kaklulationsunsicherheiten in der Praxis.

[Gif-Grafik] Netto- und Brutto-Rentenniveau 1978 bis 2018:

bpb, 2005

[Gif-Grafik] Entwicklung des Netto-Rentenniveaus vor Steuern 1990-2029/2030:

Sozialpolitik-aktuell.de, 2015
[PDF] Entwicklung des Netto-Rentenniveaus vor Steuern 1990 –2030. Netto-Standardrente vor Steuern (45 Versicherungsjahre) in % des durchschnittlichen Jahresentgelts. www.sozialpolitik-aktuell.de, Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen, 2015

[Gif-Grafik] Bisherige und zukünftige Entwicklung des Sicherungsniveaus vor Steuern: 3 Szenarios

Aus: J. Pimpertz: INSM-Studie, 2016. Quellen: Deutsche Rentenversicherung 2015b, 258; BMAS 2015, 40; BMAS 2016.

[Gif-Grafik] Heuristik möglicher Beitragssatz-Entwicklungen (in der GRV, nach vorgegebenem Sicherungsniveau vor Steuern, in %)

Aus: J. Pimpertz: INSM-Studie, 2016. Quellen: BMAS 2015, 37 ff.; Pimpertz' eigene Berechnungen.

12. Neue Diskussion ab 2016  

[HTML] Versicherungsfremde Leistungen und „Bundeszuschuss”. Versicherungsfremde Leistungen sind gesellschaftspolitisch begründete Leistungen, die aus dem Staatshaushalt zu finanzieren sind und deren Finanzierungsabwicklung vom Staat der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen wurde, ohne die damit verbundenen Ausgaben der Rentenversicherung vollständig zu erstatten. Sie hei�en auch „Fremdleistungen” oder „nicht beitragsgedeckte Leistungen”. Darunter fallen z.B. Rentenzahlungen an Spätaussiedler, seit 1992 auch an ehemalige Bürger der DDR, Kindererziehungszeiten, Frühverrentungen wegen Arbeitslosigkeit, sowie früher die Renten für Millionen Kriegsteilnehmer und -witwen (Kriegsfolgelasten)  Rentenreform - Alternative , 2015.
• 1. Milliardenschwere Fremdleistungen belasten die gesetzliche Rentenversicherung
• 2. Diagramm Rentenkassenpl�nderung
• 3. Gesetzliche Rentenversicherung: Der Staat bedient sich
• 4. Was "versicherungsfremde Leistungen" sind und wie sie den Beitragssatz erh�hen
• 5. Bericht der Bundesregierung 2004 zur Entwicklung der versicherungsfremden Leistungen
• 6. ADG-Dokumentation - Milliarden aus Versicherten-Beitr�gen f�r versicherungsfremde Leistungen
• 7. Fehlinformationen - Halbwahrheiten - L�gen. Zur Finanzlage der Rentenkasse
• • • • • • • • • • • • • • • •
[PDF] Beitragssätze zur Rentenversicherung 1950 bis 2015 und bis 2030 in % des Bruttoarbeitsentgelts. Sozialpolitik aktuell in Deutschland, IAQ Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen, 2015
[PDF] Der demografische Wandel in Europa: Herausforderungen für die Altersvorsorge. trendbrief altersvorsorge No. 6 / Januar 2016 GDV, Januar 2016.  Vorspann: Zahlen, Daten, Fakten. • Demografiebedingt ansteigende öffentliche Ausgaben für Pflege, Gesundheit und Rente. • Das Niveau gesetzlicher Renten sinkt europaweit. • Ab 2023 wird der demografische Wandel europaweit spürbar. • Ausgaben für Renten größter Anteil an den Sozialausgaben. • Rentner in Relation zu Menschen im Erwerbsfähigen Alter 2013 und 2060.  S. 1: Fragen an: Dr. Alexander Erdland, Präsident des GDV: „Europa muss im demografischen Wandel handlungsfähig bleiben”.  S. 2-3: Der demografische Wandel und die Zukunft der Altersvorsorge in Europa. • Dauer des Ruhestands 2014 und erwartet 2060 in Europa.  S. 4: Interview mit Dr. Monika Queisser (OECD): „In Europa fehlt ein übergreifender Ansatz zur Demografie”.  S. 5: Im Trend: Auf dem Weg zu einer privaten Altersvorsorge in der EU?
[HTML] Beiträge berechnen und abf�hren. Als Arbeitgeber führen Sie nicht nur die Beiträge für Ihre Arbeitnehmer ab, sondern müssen auch einen Anteil an den Versicherungskosten übernehmen.  Berechnung:
Versicherung Arbeitgeberanteil Arbeitnehmeranteil
Rentenversicherung (Beitragssatz 18,70 %) Beitragspflichtiges Entgelt (bis maximal RV-ALV-BBG) x 9,35 Normalerweise* wie Arbeitgeberanteil
*) Der Arbeitnehmeranteil entfällt bei Auszubildenden mit einem Entgelt bis 325 Euro und Altersrentnern.  Bei geringfügig Beschäftig-
ten werden pauschal 15 % erhoben. Bei Arbeitnehmern im Niedriglohnbereich zwischen 450,01 und 850 Euro Sonderberechnung.
T< Techniker Krankenkasse, 2016
[HTML] Helmut Achatz: Finanzen: Wie die gesetzliche Rente geplündert wird. 2012 lag das Durchschnittrentenniveau noch bei 50,4%, heute bei 48%, bis 2030 kann es bis auf 43% absinken. Der Grund für den Automatismus ist die 2002 beschlossene Verteilung der Demografie auf Jung und Alt per Rentenformel. Mit zwei Dämpfungsfaktoren ist dafür gesorgt, dass die Rentenerhöhungen auf Dauer hinter der Lohnentwicklung zurück bleiben. Der Riester-Faktor sorgte bis 2013 dafür, dass die Renten um gut fünf Prozent weniger stiegen. Seit dem Nachhaltigkeitsfaktor fallen die Rentenerhöhungen geringer aus, wenn sich das Verhältnis von Rentnern zu Beschäftigten erhöht. Durch diese Kürzungsfaktoren sind die Rentenanpassungen seit 2003 um 4,4 Prozentpunkte (=722 Euro pro Jahr) hinter der Lohnentwicklung zurückgeblieben. Vor(un)ruhestand, 12.1.2016
[PDF] Pressekonferenz: „Bruttoinlandsprodukt 2015 für Deutschland”[!]. Statement von Präsident Dieter Sarreither. Bruttoinlandsprodukt in Deutschland 1992-2015. Erwerbstätigkeit und Arbeitsstunden in Deutschland 1992-2015. Bruttowertschöpfung nach Wirtschaftsbereichen 2015 in Deutschland. Verwendung des deutschen Bruttoinlandsprodukts 2015. Arbeitnehmerentgelt, Unternehmens- und Vermögenseinkommen in Deutschland 1991-2015 (1991 = 100). Brutto- bzw. Nettolöhne und -gehälter¹ je Arbeitnehmer in Deutschland 2005-2015 (Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %). Arbeitsproduktivität und Lohnstückkosten (Stundenkonzept) in Deutschland 2005-2015 (2010 = 100). Einkommen und Konsum (verfügbares Einkommen, private Konsumausgaben) in Deutschland 2005-2015. Finanzierungssaldo des Staates in % des Bruttoinlandsprodukts Deutschland 1998-2015. Bruttoinlandsprodukt 2014 und 2015 (Wirtschaftswachstum) im internationalen Vergleich. Gesamtwirtschaftliche Konjunkturdaten für Deutschland 2004-2015 (Wachstum, Finanzierungssaldo, Erwerbstätigkeit, Preisanstieg).
¹) Die Lohnsumme entspricht dem Produkt aus den durchschnittlichen Bruttolöhnen und -gehältern multipliziert mit der Anzahl der Arbeitnehmer. Die Lohnsumme aller Arbeitnehmer stieg brutto um 4,0 % auf 1 262 Mrd. Euro und netto um 3,6 % auf 837 Mrd. Euro.  Bruttolohnsumme - Nettolohnsumme = die von den Arbeitnehmern geleisteten Sozialbeiträge und die Lohnsteuer, die 2015 zusammen um 4,9 % auf 425 Mrd. Euro anstiegenD|||STATIS  Statistisches Bundesamt, www.destatis.de, 14.1.2016
[HTML] n-tv.de, awi, awi: Fast 50 Prozent weniger: Lebensversicherung? Alles viel schlimmer. Dass sich Lebens- und Rentenversicherungen vor allem für die Anbieter lohnen, war zu vermuten. Was allerdings eine Untersuchung der Stiftung Warentest zutage bringt, sorgt für Erschrecken. Demnach bringen auch alte Verträge oft deutlich weniger als annonciert. n-tv, 18.1.2016
[HTML] Neue Studie untersucht Reformen in Nachbarländern: Rente: Deutsche oft deutlich schlechter abgesichert als Österreicher[!]. Deutschland und Österreich sind sich sozial, wirtschaftlich und politisch sehr ähnlich. Trotzdem sind die beiden Länder bei den Reformen ihrer Rentensysteme ganz unterschiedliche Wege gegangen. In Österreich konzentriert sich die Altersversorgung nach wie vor weitgehend auf die umlagefinanzierte Gesetzliche Rentenversicherung (GRV), in die auch die Selbständigen einbezogen wurden und deren Bestimmungen schrittweise f�r Beamte zur Anwendung kommen. In Deutschland wurde und wird über die kommenden Jahre das Niveau dieser „ersten Säule” dagegen deutlich reduziert, um den Beitragssatz in der GRV zu stabilisieren. Die geringeren Leistungen sollte vor allem die private, aber staatlich subventionierte, Riester-Vorsorge ausgleichen. Nach rund 15 Jahren lassen sich laut einer neuen Studie der Hans-Böckler-Stiftung deutliche Konsequenzen dieser unterschiedlichen Ansätze beobachten: In Deutschland sind Besch�ftigte über die GRV mittlerweile weitaus geringer abgesichertHans-Böckler-Stif­tung        , IMK, PRESSEMITTEILUNGEN 2016 , 14.1.2016
[HTML] Thomas Öchsner: Altersvorsorge: Österreichs Rentner bekommen viel mehr Geld als deutsche. Österreichs Rentner bekommen durchschnittlich deutlich mehr Geld als deutsche. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung. Die Forscher glauben, dass Deutschland von Österreich lernen könnesueddeutsche.de, 15.1.2016
[PDF] Florian Blank u.a.: Alterssicherung: Höhere Rente beim Nachbarn[!]. In Österreich sind die staatlichen Renten erheblich höher als in Deutschland, wo die Riester-Reform große Lücken gerissen hat. Böckler Impuls Ausgabe 01/2016, 1.1.2016  [PDF] Florian Blank, Camille Logeay, Erik Türk, Rudolf Zwiener: Alterssicherung in Deutschland und Österreich: vom Nachbarn lernen?[Wichtig !] In Deutschland und Österreich stehen gesetzliche Sozial­versicherungen im Mittelpunkt der Alters­sicherungssysteme. Die ursprünglichen Systeme wurden in der Vergangenheit allerdings in verschiedene Richtungen weiterentwickelt: Das Ziel der Lebensstandard­sicherung im Alter ist in Deutschland in Folge von Reformen nur noch im Zusammenwirken mit Betriebs- und Privatrenten eventuell erreichbar. Österreich setzt demgegenüber nach wie vor in viel höherem Maß auf das öffentliche System und hat dieses zu einer Erwerbstätigen­versicherung ausgebaut. Der Vergleich zeigt, dass das österreichische System einen deutlich besseren Schutz im Alter durch höhere Leistungen gewährleistet. Dabei sind die ökonomischen Rahmendaten in Österreich denen in Deutschland weiterhin vergleichbar — ein starkes öffentliches Rentensystem belastet also offenbar nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Landes. WSI-REPORT Nr.27, 1/2016, 21.1.2016.
[HTML] Karl Doemens: Studie der Hans-Böckler-Stiftung: Tendenziöse Studie preist Österreichs Rentensystem an. Das Wort „Reform” im Zusammenhang mit der Rentenversicherung hat in Deutschland einen ambivalenten Klang. Mehrfach griff die Politik seit der Jahrtausendwende in das System ein — und meist wurden wegen der Alterung der Bevölkerung die Leistungen gekürzt. Solche Härten wären gar nicht nötig gewesen, suggeriert nun eine Studie der DGB-nahen Hans-Böckler-Stiftung und verweist auf Österreich. Dort scheiterten ähnliche Reformversuche in den vergangenen 15 Jahren. Ein Vergleich der Systeme zeige, „dass es auch in Deutschland keine Notwendigkeiten gab, die gesetzliche Rente zu schwächen und die kapitalgedeckte Riester-Rente einzuführen. Berliner Zeitung, 24.1.2016
[HTML] Ralph Bollmann: Rentenexperte Börsch-Supan: „Langfristig helfen die Flüchtlinge uns”. Migranten können für unser Rentensystem eine Chance sein, sagt der Ökonom Axel Börsch-Supan: Wenn wir etwas dafür tun. Auch ein Einwanderungs­gesetz wäre hilfreich. FAZ.NET, 27.1.2016
[HTML] Österreich: Sozialsystem bemerkenswert besser als in Deutschland. Das widerlegt alle Politiker, die uns weismachen wollen, dass unsere Renten- und Krankenversicherung kaum noch bezahlbar ist und weiter eingeschränkt werden muss. Es geht viel besser, Österreich beweist es.   Bei geringfügig höherem Arbeitnehmer-Beitrag von 10,25% in Österreich gegenüber 9,35% in Deutschland ist für langjährig versicherte Neurentner die österreichische Rente rund 50% höher!  Rentenreform-Alternative, Januar 2016
[HTML] Thomas Janssen/verpd: Warum das österreichische Rentensystem besser ist. Wissenschaftler haben vor Kurzem eine Studie vorgestellt, die die Alterungssicherungs-Systeme Deutschlands und Österreichs gegenüberstellt. Betrachtet man die Entwicklung der letzten 15 Jahre, dann zeigt sich demnach, dass die Rentenperspektiven für die Menschen in Österreich deutlich günstiger sind als in Deutschland.  Klarer Sieger: Auch beim Rentenniveau schneidet Österreich deutlich besser ab FINANZHAUS JANSSEN GmbH & Co. KG, 1.2.2016.
DeutschlandÖsterreich
Renten-System Drei-Säulen-System nur Umlage-System
monatliche (gesetzliche) Altersrente 1.050 € 1.560 €
Anzahl j�hrlicher Monatsauszahlungen 12 14
• Hauptgrund für das schlechte Abschneiden Deutschlands: Die staatlich geförderte zweite Säule (betriebliche Altersversorgung) und die ebenfalls geförderte private dritte Säule (Riester-Rente) konnten die Reduzierungen in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ausgleichen • Grund für die Schwäche des deutschen Alterssicherungs-Systems: die staatlich geförderte zweite Säule und die staatlich geförderte dritte Säule hätten die Reduzierungen in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ausgleichen können • wer aber die Riester-Rente mit einem Beitragsanteil von vier Prozent voll ausschöpft, kommt auf einen ähnlich hohen Gesamtbeitrag wie in Österreich • das Rentenniveau in Österreich ist ungefähr doppelt so hoch wie in Deutschland • auch Geringverdiener sind im österreichischen System besser abgesichert
[HTML] verpd: Warum das österreichische Rentensystem besser ist. Wissenschaftler haben vor Kurzem eine Studie vorgestellt, die die Alterungssicherungs-Systeme Deutschlands und Österreichs gegenüberstellt. Betrachtet man die Entwicklung der letzten 15 Jahre, dann zeigt sich demnach, dass die Rentenperspektiven für die Menschen in Österreich deutlich günstiger sind als in Deutschland. Geldt|i|pps, 13.2.2016. • Die beiden Nachbarländer sind zwar sozial, wirtschaftlich und politisch sehr �hnlich, doch haben sie ganz unterschiedliche Reformpfade eingeschlagen • Österreich setzt weitgehend auf die umlagefinanzierte ‚gesetzliche Pensions­versicherung’ • in Deutschland wurde das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich reduziert, „um die Beiträge zu stabilisieren” • die deutlich höheren Beiträge zur GPV haben der wirtschaftlichen Entwicklung in Österreichs nicht geschadet • in Deutschland haben sich die Erwartungen an die ergänzende kapitalgedeckte Altersversorgung nicht erfüllt • die Riester-Rente und die betriebliche Altersversorgung konnten die Reduzierungen in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ausgleichen • wo in Deutschland eine monatliche Altersrente von 1.050 Euro bezogen wird, kommt Österreich auf 14 Monatsrenten von je 1.560 Euro • in Österreich beträgt der Beitragssatz für Arbeiter, Angestellte und Freie Dienstnehmer 22,8% (12,55% Arbeitgeber- und 10,25% Arbeitnehmer-Anteil) • in Deutschland beträgt der Beitragssatz 18,7% • wer in Deutschland zusätzlich in voller Höhe riestert, bezahlt etwa genausoviel wie sein österreichischer Kollege • Österreich erzielt damit ein OECD-Rentenniveau von 78,0% brutto oder 91,6% nettoDeutschland erzielt dagegen ein OECD-Rentenniveau von 37,5% brutto oder 50,0% netto • auch Geringverdiener sind nach den Erkenntnissen der Wissenschaftler im österreichischen System deutlich besser abgesichert
[HTML] Erhard Schöpflin: Bis 2030 Absenkung des Rentenniveaus auf 43 % — seit 2004 in � 154 Abs. 3 SGB VI festgeschrieben. Das „Rentenniveau” (Netto vor Steuern — Alte Bundesl�nder) lag im Oktober 2013 bei 48,7 %, Oktober 2014 bei 47,9 %, Oktober 2015 bei 47,5 %.  Müsste ein Bürger 2030 mit 63 in Rente gehen, dann müsste er noch einen Abschlag von 14,4 % in Kauf nehmen.  Paragraph 154 Abs. 3 SGB VI: „Die Bundesregierung hat den gesetzgebenden Körperschaften geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, wenn ... der Verhältniswert aus einer jahresdurch­schnittlichen verfügbaren Standardrente und dem verfügbaren Durchschnittsentgelt bis zum Jahre 2020 46 vom Hundert oder bis zum Jahre 2030 43 vom Hundert ... unterschreitet.” Sozialverband VdK — Ortsverband Schopfheim, 14.2.2016
[PDF] Andreas Bley: »Niedrigzins schwächt Riester-Rente«. Die Riester-Rente ist zentrales Instrument zum Schließen der Rentenlücke. Bei normalen Zinsen kann die Rentenlücke geschlossen werden. Der Beitrag der Riester-Rente zur Altersvorsorge sinkt deutlich bei anhaltendem Niedrigzins. Eine Simulation zeigt: es entsteht spürbar höherer Vorsorgebedarf durch langjährige Niedrigzinsphase. Die Bundesregierung sollte die Riester-Rente durch Erhöhung der Förderung attraktiver machen Volkswirtschaft aktuell  Bundsesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Februar 2016.
 
[HTML] Pressemitteilung: Betriebliche Altersversorgung (bAV) in deutschen Unternehmen: Was ist, was kommt[!]? Vermeintlich beitragsorientierte Systeme sind für Unternehmen nicht risikofrei. Unternehmen setzen zunehmend auf Matching-Systeme. Absicherung der Mitarbeiter sowie Mitarbeiter­bindung und -gewinnung angestrebt. Reduktion von Kosten & Risiken erwünscht.  Die HR-Strategieberatung Lurse hat eine bAV-Spezialstudie durchgeführt, bei der ein repräsentativer Ausschnitt von 124 Unternehmen der deutschen Wirtschaft die Ausgestaltung ihrer bAV offengelegt hat. 94 % haben eine beitragsorientierte Leistungszusage gewählt, wobei die Direktzusage (Bildung von Rückstellungen in der Bilanz) mit 83 % der verbreitetste Durchführungsweg ist. Fast alle Rückdeckungen und Kapitalunterlegungen sind nicht komplett, sind also biometrische und finanzielle Risiken nicht ausgelagert. Fast ¾ dieser Versorgungspläne wurden vor 2006 eingeführt — die Sterbetafeln sowie die Verzinsung entsprechen einem früheren Stand. Über 40 % der Unternehmen nutzen Matching-Pläne, bei denen sich die Höhe der Arbeitgeberbeiträge nach der Höhe der Arbeitnehmerbeiträge richtet, wodurch Mitarbeiter sich intensiver mit dem Versorgungsplan beschäftigen lässt. Bei Matching-Plänen beträgt die Beteiligung der Mitarbeiter durchschnittlich 60 % statt sonst 28 %. Die Hälfte der Unternehmen will ihre bAV ändern. Davon will die Hälfte Risiken vermeiden und 43 % Kosten einsparen. Bei Ausgestaltung als Defined-Contribution-Plan entstehen für den Arbeitgeber bis auf die Zahlung der zugesagten Beiträge keine weiteren Verpflichtungen. Lurse, 15.2.2016
[HTML] Rolf Winkel: Freiwillige Rentenbeiträge: Gute Rendite. Nehmen wir einen typischen Fall eines freiwilligen Beitragszahlers kurz vor dem regulären Rentenalter: Einen 65-jährigen Selbstständigen mit relativ guten Einkünften. Er hat privat fürs Alter vorgesorgt und hat zusätzlich, da er im Juni 2016 das reguläre Rentenalter von 65 Jahren und fünf Monaten erreicht, ab Juli 2016 Anspruch auf eine kleine zusätzliche gesetzliche Altersrente in Höhe von bislang genau 120 Euro Ihre-orsorge.de, 16.2.2016;  [HTML] Rolf Winkel: Freiwillige Rentenbeiträge: Stichtag 31. März: Freiwillige Rentenbeiträge für 2015 nachzahlen. Freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen — das ist vor allem für Selbstständige lohnenswert. Und weit rentabler als eine private Sofortrente. Der Countdown für 2015 läuft allerdings. Einzahlungen für das Vorjahr sind nur bis zum 31. März möglich Ihre-orsorge.de, 16.2.2016
[HTML] Lohnersatzrate: Große Rentenlücke für junge Leute in Deutschland[Wichtig !]. Ein Durchschnittsverdiener in Deutschland, der 2014 mit 20 Jahren in den Beruf eingestiegen ist, wird voraussichtlich als gesetzliche Rente im Alter nur noch 37,5 % seines früheren Bruttoarbeitseinkommens erhalten. Damit liegt Deutschland bei der Lohnersatzrate deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 49,3 %. Die größte Rentenlücke wird es in Dänemark geben. Das berechnete die Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD).  Stiftung Warentest t , 16.2.2016.
Erwartete relative Gesetzliche Renten (für 2014 20jährige Berufsanfänger) in der EU
Land Bruttolohnersatzrate (%)
Spanien 86,1%
Österreich 78,1%
Luxemburg 76,8%
Portugal 73,8%
Italien 69,5%
Ungarn 58,7%
Finnland 55,8%
Frankreich 55,4%
EU-Durchschnitt 49,3%
Tschechische Republik 49,0%
Belgien 46,6%
Griechenland 46,2%
Polen 43,1%
Schweden 42,7%
Slowakische Republik 38,9%
Slowenien 38,4%
Deutschland 37,5%
Schweiz 35,6%
Irland 34,7%
Großbritannien 29,7%
Estland 28,5%
Niederlande 27,1%
Dänemark 21,5%
  Quelle: OECD, Pensions at a Glance, 2015, p. 143.   Eigene Grafik.
[HTML] Pensions at a Glance: Gross and net pension replacement rates (OECD: Lohnersatzraten)[Wichtig !].
Gross and net pension replacement rates (men, average earners, at their retirement age)
State Gross 25 European OECD states: gross +net replacement rates (%) Net% Diff.
Netherlands 90,5% 95,7%5,2%
Spain 82,1% 89,5%7,4%
Austria 78,1% 91.6%13,5%
Luxembourg 76,8% 88,6%11,8%
Portugal 73,8% 89,5%15,7%
Italy 69,5% 79,7%10,2%
Iceland 69,2% 76,7%7,5%
Denmark 67,8% 66,4%-1,4%
Greece 66,7% 72,9%6,2%
Slovak Republic 62,1% 80,6%18,5%
Hungary 58,7% 89,6%30,9%
Sweden 56,0% 55,8%-0,2%
Finland 55,8% 63,5%7,7%
France 55,4% 67,7%12,3%
Estonia 50,5% 59,8%9,3%
Norway 49,8% 60,2%10,4%
Mean: EU | OECD34 49,3% 63,2%
Czech Republic 49,0% 63,8%14,8%
Belgium 46,6% 60,9%14,3%
Poland 43,1% 52,8%9,7%
Switzerland 40,2% 46,9%6,7%
Slovenia 38,4% 57,4%19,0%
Germany 37,5% 50,0%12,5%
Ireland 34,7% 42,2%7,5%
United Kingdom 21,6% 28,5%6,9%
  Source: OECD, Pensions at a Glance, 2015, p. 139 table 6.1 / p. 145 table 6.7.   Graphics: Oskar Fuhlrott
[PDF] Volker Meinhardt: Alterssicherung: Auswirkungen der Sozialversicherungs­freiheit der Entgeltumwandlung[!]. Analysiert werden die vielfältigen Auswirkungen der Sozialversicherungs­freiheit der Entgeltumwandlung auf die verschiedenen Zweige der Sozial­versicherungen und die Anpassungsprozesse, die sich aus den Mindereinnahmen in Folge des Entfallens von Beitragseinnahmen ergeben. Zudem werden die sozial- und verteilungs­politischen Konsequenzen der unterschiedlichen Auswirkungen erörtert.  Es zeigt sich, dass auch detaillierte Rechnungen auf einzel­wirtschaftlicher Ebene keine eindeutige Überlegenheit der betrieblichen Entgeltumwandlung gegenüber einer privaten Rentenversicherung oder einem Festbetragssparen aufweisen, solange sich die Arbeitgeber nicht daran beteiligen. Das Ergebnis hängt vom individuellen Status (ledig, verheiratet), der Höhe des Einkommens und dem Krankenversicherungsstatus ab.  Auf jeden Fall schwächt die Entgeltumwandlung das Sozialversicherungs­system, und hier vor allem die soziale Rentenversicherung. Der Entzug beitrags­pflichtiger Lohnbestandteile führt zu Beitrags­ausfällen und vor allem zu einer Minderung der Renten aller Versicherten. Hans-Böckler-Stif­tung, IMK, STUDY Nr. 46, Mai 2016. • Einführung (AVmG 2001) eines Rechtsanspruchs auf Umwandlung eines Teils des Entgelts in eine Anwartschaft einer betrieblichen Altersversorgung von bis zu 4 % der jährlichen Beitragsbemessungs­grenze in der GRV • Sozialversichrungs­freiheit: soweit die Beitragsbemessungs­grenzen nicht überschritten werden, entfallen die sonst darauf zu entrichtenden Beiträge — für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber • die Mitwirkung des Arbeitgebers erstreckt sich aber nur darauf, dass er den Durchführungsweg vorgibt und die Überweisung der Entgelte vornimmt • während früher die bAV von der aktiven Gestaltung und finanziellen Beteiligung durch die Arbeitgeber lebte, hat sich die Mitwirkung der Arbeitgeber sehr stark reduziert • bei den gegenwärtig geltenden Beitragssätzen entfallen knapp 40 % des bAV-Betrages zum Zeitpunkt der Umwandlung als Beitrag zur Sozialversicherung (bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit entfallen sie endgültig) • für die Arbeitnehmer mit einer Entgeltumwandlung ergibt sich ein individuell niedrigerer Altersrenten­anspruch • • • • • • • • • • • • das Ausmaß der Entgeltumwandlung zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann nur auf der Basis zurückliegender Erhebungen geschätzt werden • nach einer Arbeitskostenerhebung für das Jahr 2008 haben die Beschäftigten in Deutschland im Jahr 2008 0,7 % des Bruttoverdienstes in eine bAV umgewandelt • laut Statistischem Bundesamt haben die Beschäftigten 2012 0,9 % des Bruttoarbeits­verdienstes in eine bAV gewandelt • nach der Verdienst­struktur­erhebung 2010 (nur Betriebe mit mehr als 9 Beschäftigten) haben 22,2 % der Beschäftigten an einer Entgeltumwandlung teilgenommender durchschnittliche Betrag betrug 2,9 % des Bruttoarbeits­verdienstes • eine Befragung der Betriebsräte von Betrieben (ab 20 Beschäftigten) ergab 2014 eine Beteiligungsquote von 23 % • Auswertungen von Weber und Beck (2015) ergibt für 2010 einen Entgeltumwandlungs­betrag von 8,35 Mrd. Euro (0,8 % der Bruttolohn- und -gehaltssumme) • Quotenkonstanz vorausgesetzt, errechnet sich für 2014 ein Umwandlungsbetrag von rund 10 Mrd. Euro (d.h. ein Ausfall an Sozialversicherungs­beiträgen von ca. 4 Mrd. Euro, oder 1,89 Mrd. Euro an die Rentenversicherung) • für 2014 entspricht der Beitragsausfall etwa 1 Prozentpunkt, d.h. jährlich entgeht der GRV 1 % (0,17 Beitragspunkte) • die Mehrbelastung leisten alle aktiv Versicherten der GRV • ein Arbeitnehmer mit brutto 3.000 Euro im Monat müsste pro Monat 2,55 Euro mehr als Beitrag zahlen (der Arbeitgeber nochmals in gleicher Höhe) • wie bei der „Riester-Rente” zählen zu den Hauptfaktoren, welche die Rendite der angelegten Gelder beeinflussen: Abschluss- und Verlaufskosten, unterstellte Lebenserwartung und angenommene Verzinsung • ein schlechtes Ergebnis stellt der Bamberger Sozialrechts­professor Ulrich-Arthur Birk der Entgelt­umwandlung auf der Basis von Beispiel­rechnungen aus • Thomas Schanz (2014) kommt bei seinen Berechnungen zu einem durchschnittlichen Vorteil von 30 % und im schlechtesten Fall zu einem Vorteil von 20 % der betrieblichen Entgeltumwandlung gegenüber einer privaten Rentenversicherung • man beachte, dass beide Alternativen der Altersvorsorge Aspekte der Absicherung über die GRV (wie Rente bei Erwerbsminderung und Witwen/ Waisenrenten) nicht einschließen • Fazit: „Der Entzug beitrags­pflichtiger Lohnbestandteile führt zu Beitragsausfällen und vor allem zu einer Minderung der Renten bzw. Rentenanwartschaften aller Versicherten.” • • • • • • • • • • • • • • •
[HTML] Thomas Öchsner: Altersvorsorge: So soll die Deutschland-Rente funktionieren. Eines ist sicher: Künftige Rentner werden immer weniger Geld bekommen. Eine neue Form der privaten Altersvorsorge könnte helfensueddeutsche.de, 17.2.2016. • Sicher ist: das Rentenniveau wird in den nächsten 15 Jahren deutlich sinken • Riester-Rente oder betriebliche Altersvorsorge können dies nicht ausgleichen • die hessischen Landesminister Thomas Schäfer (CDU, Finanzen), Stefan Grüttner (CDU, Soziales) und Tarek Al-Wazir (Grüne, Wirtschaft) schlagen ein neues „einfaches, kostengünstiges Standardprodukt für jedermann” vor • verwaltet werden die Anlagen vom Staat (daher „Deutschland-Rente”) • Arbeitnehmer zahlen ein, indem der Arbeitgeber die Beiträge vom Gehalt abzieht und sie an die Rentenversicherung abführt • angelegt wird das Geld im Kapitalmarkt • anders als bei privaten Finanzdienstleistern soll der Fonds „ohne eigenes Gewinninteresse auf Selbstkostenbasis” arbeiten • die 3 Politiker kritisieren, dass die Riester-Produkte „zum Teil völlig überteuert” seien • „Der Staat muss gerade den kleinen Unternehmen und Arbeitnehmern die heute weit verbreitete Angst vor Komplexität und hohen Kosten der zusätzlichen Altersvorsorge nehmen.” • sie setzen dabei auf „sanften Zwang”: jeder Arbeitnehmer soll automatisch Zusatzbeiträge zahlen, sofern er nicht aktiv dem Arbeitgeber widerspricht • als Vorbild nennen sie den norwegischen Staatsfonds • allerdings ist der nicht direkt für die Altersvorsorge der Bürger gedacht, sondern zum Stopfen der Löcher in der Staatskasse, „wenn die Öl-Einnahmen nicht mehr sprudeln.” • bei der Deutschland-Rente dürften die Fondsmanager stärker auf Aktien setzen, wodurch sowohl die Chance auf höhere Erträge, als auch das Risiko von Kursverlusten steigt • Spruch: „Eher legt ein Hund einen Wurstvorrat an, als dass Politiker einen Milliardenschatz in einer Sozialkasse unangetastet lassen.” • die 3 Minister: Der Fonds müsse „geschützt vor politischem Zugriff” sein • von den 16 Millionen Riester-Verträgen fließt in knapp ein Fünftel gar kein Geld mehr • nur jeder Zweite schöpft die staatliche Förderung aus • gemäß der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linken: die Steuerersparnis beläuft sich 2015 auf 1,4 %, 2020 auf 2,1 % und 2030 bereits auf 3,2 % des Bruttoeinkommens • 4 % für die Riester-Rente kommen noch dazu • schon der Sozialbeirat der Bundesregierung merkte an, es sei zu hinterfragen, ob Beschäftigte tatsächlich so viel vom Lohn zusätzlich abknapsen • für Birkwald von der Linken zeigen die Zahlen, „dass die Beschäftigten für die private Altersvorsorge weitaus stärker bluten müssen, um im Alter ihren Lebensstandard zu sichern, als bisher von ihr behauptet.” • Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV, warnt vor einer „Verstaatlichung der privaten Vorsorge” • Hessen will den Vorschlag per Bundesratsinitiative auf den Weg bringen • es gilt als unwahrscheinlich, dass der Bundestag eine solch große Reform noch vor den Bundestagswahlen durchsetzt
[HTML] Gastbeitrag von Gert Wagner: Altersvorsorge: Eine Deutschlandrente für (fast) alle. Vielen Menschen in Deutschland droht Armut im Alter. Eine staatliche Zusatzrente könnte helfen. Die Kosten wären gering, Zinsschwankungen könnten abgefedert werden. Eine zusätzliche private Altersvorsorge ist angesichts des politisch gewollten sinkenden Niveaus der gesetzlichen Rente eine zentrale Aufgabe. Die Riester-Rente hat — zusammen mit der betrieblichen Altersvorsorge — nur etwa 70 % der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten erreicht. Die hessische Landesregierung schlägt eine sogenannte Deutschlandrente vor. Ein ähnlicher Vorschlag kommt beispielsweise von den Magdeburger Ökonomen Andreas Knabe und Joachim Weimann. Eine zusätzliche Option für eine freiwillige Altersvorsorge wäre ein milderes Mittel als eine obligatorische private Rentenvorsorge. Für Arbeitgeber hätte die Deutschlandrente den Vorteil, dass sie nicht selbst dafür haften. Es müssten bei der Grundsicherung im Alter Freibeträge eingeführt werden. ZEIT ONLINE, 18.2.2016
[HTML] Stefan Sauer: Betriebliche Altersvorsorge: Firmen ächzen unter Last der Pensionen. Die Belastung für zahlreiche Unternehmen durch die betriebliche Altersvorsorge ist enorm. Pensionszusagen aus der Vergangenheit sorgen heute für hohe Kosten. Nach 128 Jahren meldete der traditionsreiche Modelleisenbahnhersteller Fleischmann in Ansbach im August 2015 Insolvenz an. Die der Firma über den Kopf gewachsenen Pensionsverpflichtungen übernahm der Pensions-Sicherungs-Verein. Die baV-Zusagen allein der 30 Dax-Konzerne beliefen sich laut Unternehmensberatung Willis Towers Watson Ende 2015 auf 350 Mrd. Euro — die der Gesamtwirtschaft laut Bundesbank fast sechsmal so hoch. Die Vermögensdeckung betrug Ende 2013 nur 538 Mrd. Euro. Durch die Zinsentwicklung geraten die Unternehmen in eine ähnliche Klemme wie die Versicherungsunternehmen. Fallende Aktienkurse mindern zusätzlich den Wert des Planvermögens, das zur Finanzierung der Zusagen angelegt wurde. Viele Unternehmen sind aber inzwischen längst auf Modelle ohne Zinsgarantie umgestiegen (orientiert ausschließlich an der Kapitalmarkt­entwicklung ohne Garantien für Zins-und Rentenhöhe) — nur noch jede siebte neue baV-Vereinbarung wird in Form einer Direktzusage getroffen. Berliner Zeitung, 19.2.2016
[HTML] Dietmar Neuerer: Altersvorsorge: Top-Ökonomen fordern Abschaffung der Riester-Rente[!]. Macht die staatlich subventionierte Riester-Rente angesichts des EZB-Dauerzinstiefs noch Sinn? Nein, meinen führende Ökonomen in Deutschland. Und auch der CDU-Arbeitnehmerflügel fordert einer Ende von Riester.  Handelsblatt , 20.2.2016. • Marcel Fratzscher (DIW): „Die Riester-Rente ist hochgradig ineffizient. Ein Großteil der Beiträge geht für Verwaltung und Provisionen drauf” • Clemens Fuest (künftig Ifo-Institut): die private Altersvorsorge ist grundlegend falsch aufgestellt • Fuest: durch die Riester-Rente werden die Ersparnisse von Leuten subventioniert, die sowieso sparen (Umverteilung nach oben) • Christian Bäumler (Bundesvize der CDA): „Die Riester-Rente ist spätestens mit der Niedrigzinsphase an die Wand gefahren” • Bäumler: „Riester hat das Niveau der gesetzlichen Rente um vier Prozent gesenkt und damit der Altersarmut bei Normalverdienern den Weg bereitet.” • er plädiert für eine Rückabwicklung der Riester-Rente und schrittweise Wiederanhebung des Rentenniveaus um vier Prozent
[HTML] (dpa): Rente: CDU-Arbeitnehmer fordern Rückabwicklung der Riester-Reform. Der CDU-Arbeitnehmerflügel hält die Riester-Rente für gescheitert und fordert eine Rückabwicklung der Reform. Christian Bäumler, Bundesvize der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA): Mit der Rentenreform von 2001 wurde das Niveau der gesetzlichen Rente um 4 % gesenkt. Jetzt müsse das Rentenniveau schrittweise wieder um 4 % angehoben werden. Die DRV in einer Studie im vergangenen Jahr dagegen: Unterm Strich könnten alle Versicherten mit durchschnittlicher Lebenserwartung erwarten, mehr Riester-Rente zu bekommen als sie an Beiträgen eingezahlt hättensueddeutsche.de, 21.2.2016
[HTML] Helmut Achatz: Finanzen: Ist Nullzins das Aus für Riester? Wie wollen die Anbieter der Riester-Rente überhaupt noch die erforderliche Rendite erwirtschaften angesichts der Niedrigzinsphase? Der CDU-Arbeitnehmerflügel hält die Riester-Rente für gescheitert und fordert eine Rückabwicklung der Reform. Die Einführung der Riester-Rente habe sogar das Niveau der gesetzlichen Rente um vier Prozent gesenkt und damit der Altersarmut bei Normalverdienern den Weg bereitet. Diese Meinung vertritt auch der Ex-Sozialminister Norbert Blüm. Clemens Fuest hält die Riester-Rente für „grundlegend falsch aufgestellt”. Peter Bofinger schlägt einen ‚Schäuble-Bond’ vor: „eine Staatsanleihe mit ein bis zwei Prozentpunkten Zinsaufschlag, aber nur für Sparer, die in diese Anleihe für die private Altersvorsorge investieren”. Die Volks- und Raiffeisenbanken rechnen bei anhaltendem Niedrigzins damit, dass erst im Jahr 2050 die Rentenlücke durch die Riester-Rente wieder geschlossen werden kann. Dabei fällt die Riester-Rente bis zu 40 Prozent niedriger aus als im Basisszenario. Die Umlaufrendite (die durchschnittliche Rendite aller im Umlauf befindlichen Staatsanleihen) ist mittlerweile auf 0,09 Prozent abgerutscht. Vor(un)ruhestand, 22.2.2016
[HTML] Entgeltumwandlung[!]. Die Entgeltumwandlung beruht auf einer Vereinbarung zwischen dem Beschäftigten und seinem Arbeitgeber, dass in Zukunft ein Teil der Bruttobezüge des Arbeitnehmers in eine wertgleiche Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung umgewandelt wird, der als Beitrag in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt wird. Ab 2016 beträgt der jährliche Höchstbetrag 2.976 Euro (monatlich 248 Euro). Der jährliche Mindestbeitrag beträgt ab 2016 217,88 Euro (monatlich 18,16 Euro). Hat in der Ansparphase die Beitragszahlung per Entgeltumwandlung stattgefunden, ist die resultierende Betriebsrente nachgelagert zu versteuern. • Beispiel: Angestellte/r, 33 Jahre, ledig, keine Kinder — aus dem Bruttogehalt von 2.500 Euro fließen monatlich 100 Euro in den Vorsorgevertrag:
Entgeltumwandlung? ohne mit bAV-
Träger
Staat/GRV-
Ausfall
Bruttogehalt 2.500,00 € 2.500,00 €
Entgeltumwand­lungsbetrag 0,00 € -100,00 € +100,00
abzüglich Steuer, Sozial­versicherung
  und Zusatz­versorgung   (Δ = 35,00 €)
-902,00 € -867,00 € -35,00
Nettogehalt   (Δ = 65,00 €) 1.598,00 € 1.533,00 €
Förderung (durch Steuer-/SV-Freiheit) 0,00 € 35,00 €
Eigenanteil 0,00 € 65,00 €
▲VBLDie Altersvorsorge für den öffentlichen Dienst, 24.2.2016.
[HTML] Matthias W. Birkwald: Rede zur privaten Altersvorsorge: Riesterrente rückabwickeln, gesetzliche Rente stärken! Das Ziel der Riester-Rente war ausdrücklich, die vorher von SPD und Grünen beschlossenen dramatischen Kürzungen der gesetzlichen Rente auszugleichen. Das ist grandios gescheitert. Der erste Stellvertretende Bundesvorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft der CDU, Christian Bäumler, will Riester rückabwickeln. Das fordern wir Linken schon seit 2008. Die 3,6 Milliarden Euro Riester-Förderung pro Jahr aus Steuermitteln täten dann der Rentenversicherung gut. Erhöhen Sie das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent.  Matthias W. Birkwald DIE LINKE, 26.2.2016
[HTML] Ursula Engelen-Kefer: Mein Gastbeitrag in der TAZ: Riestertreppe nach oben gehen. Endlich scheinen die Scheuklappen vor einer realistischen Bewertung der Riesterrente auch vom Establishment abgelegt zu werden. Auch der Arbeitnehmerflügel der CDU und selbst maßgebliche Vertreter der ökonomischen Zunft schlagen Alarm. Vor einigen Jahren hatte die damalige Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen erhebliche Kritik auch in der eigenen Partei verursacht, als sie deutlich machte, dass in einigen Jahren auch die Mitte der Gesellschaft von der Altersarmut gefährdet sei. Das Jahrzehnt zuvor durfte dieser gravierende gesellschaftspolitische Sprengstoff kaum angesprochen werden. Dies sei die Folge der demografischen Entwicklung, hieß es. Weitgehend unter der Decke gehalten wurde die gesetzliche Deckelung der Arbeitgeberbeiträge auf 20 % 2020 und 22 % 2030, während den Rentnern ein Abfall ihres Rentenniveaus bis 2030 auf unter 43 % vom Netto verordnet wurde. Das Konzept der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersrente á la Riester war verbunden mit einer Absenkung des Niveaus der gesetzlichen Altersrente um 4 %. Wir müssen die Riester-Treppe wieder nach oben gehen Engelen-Kefer, 26.2.2016
[HTML] Experten schlagen Alarm: Riester-Rente kostet den Staat bisher rund 25 Milliarden Euro. Die Förderung der privaten Altersvorsorge hat einen stolzen Preis: 25 Milliarden Euro hat der Staat seit 2002 für Verträge der Riester-Rente gezahlt. Experten kritisieren, die staatliche Förderung komme nur Besserverdienern zugute.  Von der Förderung der Riester-Rente mit 25 Milliarden Euro seit 2002 entfielen rund 20 Milliarden Euro auf die direkte Förderung durch Zulagen des Bundes. Mehr als 4 Milliarden Euro kamen von 2002 bis 2010 durch die steuerlich Förderung zustande. Der Bundesvize der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler: „Riester hat das Niveau der gesetzliche Rente um vier Prozent gesenkt und damit der Altersarmut bei Normalverdienern den Weg bereitet.&rdquo FOCUS ONLINE, 26.2.2016
[HTML] (bern): Altersvorsorge: 25 Milliarden Euro für Riester-Sparer. Für die Riester-Rente hat der Fiskus bisher mindestens 25 Milliarden Euro gezahlt. Aber das Geld kommt am Ende nicht unbedingt bei den Sparern an.  Von 2002 bis 2010 kamen insgesamt rund 20 Milliarden Euro an Zulagen zusammen. Dazu kommen insgesamt mehr als 4 Milliarden Euro an Steuernachlässen für Riester-Sparer. Das macht insgesamt mehr als 1000 Euro pro Riester-Vertrag. Neuere Zahlen nach 2010 liegen nicht vorFAZ.NET, 26.2.2016
[HTML] Helmut Achatz: Soziales: SPD will die Rentenreform zurückdrehen. Im Rahmen der Agenda 2010 wurde das Rentensystem so reformiert, dass das Rentenniveau nach und nach sinkt — bis 43 % im Jahr 2030 (2013 48,7 %, 2014 ca. 48 %, Oktober 2015 47,5 %). Laut Erhebung „Generation 65 plus in Deutschland” waren es 2014 rund 14 % der 65- bis 69-Jährigen, die noch oder schon wieder arbeiten — 2005 seien es lediglich 6 % gewesen. Jetzt d�mmert es der SPD offensichtlich, dass sie ihre Klientel vernachlässigt hat. Die SPD will nun die Rentenreform von 2003 zurückdrehen, die das Rentenniveau (das Verhältnis von Standardrente zu Durchschnittseinkommen) schrittweise auf 43 % im Jahr 2030 senkt Vor(un)ruhestand, 29.2.2016
[HTML] Elke Schulze: Umstrittene Rechnung: Versickert die staatliche Riester-Förderung? Mit rund 25 Milliarden Euro hat der Staat inzwischen Riester-Verträge gefördert. Doch laut neuesten Berechnungen kommt nicht alles Geld bei den Sparern an.  „SPIEGEL”: Laut BMAS flossen in den Jahren 2002 bis 2010 insgesamt rund 20 Mrd. Euro in die Riester-Förderung. Seither hat sich der Zuschuss auf etwas mehr als 2 Mrd. Euro jährlich eingependelt. Laut faz.net kommen noch etwa 4 Mrd. Euro an Steuernachlässen über einen Steuernachlass für einkommensstarke Haushalte hinzu. Bei rund 16 Millionen Riester-Verträgen ergeben sich insgesamt mehr als 1.000 Euro pro Vertrag. Ein Teil dieses Geldes verliert sich in der Zusicherung der Zinsgarantie und den hohen Gebühren Pfefferminzia.de Für Versicherungsprofis, 3.3.2016
[HTML] Stefanie Rodegast (Handelsblatt): Europ�ische Finanzaufsicht: Fehlen der Betrieblichen Altersvorsorge 430 Milliarden Euro[!]? Ein Stresstest offenbart eine enorme Krisenanfälligkeit der europäischen Betriebsrenten. Zu Beginn des Jahres untersuchten die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) erstmals, wie stabil die betriebliche Altersvorsorge in den europäischen Ländern steht. Dabei offenbarte sich ein Widerspruch zwischen ihrer tatsächlichen mangelnden Krisenstabilität und den optimistischen Zusagen, welche Arbeitnehmern für aktuelle und künftige Betriebsrenten gemacht werden. Die positive Nachricht: In Deutschland soll die Finanzierungslücke deutlich geringer sein als in anderen Staaten.  Finanzierungslücken der Betriebsrenten wachsen. Kapitalstock hält künftigen Forderungen nicht stand. Reform der europäischen Regeln für Betriebsrenten. Beschluss zur Einhaltung der Zusagen — noch nicht GesetzVersicherungsbote, 7.3.2016
[HTML] Philipp Neumann: Sozialpolitik: Arbeitgeber warnen Bundesregierung vor neuer Rentenreform. Vor Beginn der Tarifver­handlungen schlagen die Metall-Arbeitgeber Pflöcke ein. Deutliche Signale gehen auch an die Bundesregierung. WAZ, 9.3.2016
[HTML] Matthias W. Birkwald: PRESSEMITTEILUNG: Rentenerhöhung von mehr als vier Prozent ist nur ein einmaliger Ausreißer nach oben: Der Verfall des Rentenniveaus kostet die Rentnerinnen und Rentner heute schon mehr als 1750 Euro im Jahr. Die Rentenanpassung für das Jahr 2016 wird eine Ausnahme bleiben. Auf Grund der günstigen Lohnentwicklung konnte zwar die Lücke zwischen Ost- und Westrenten weiter geschlossen werden. Ministerin Nahles muss jetzt endlich den letzten Schritt gehen und die Rentenlücke nach 27 Jahren Einheit schließen. DIE LINKE, 21.3.2016
[HTML] Rentenanpassung 2016[wichtig !]. Die Deutsche Rentenversicherung beantwortet wichtige Fragen. Was ist die Rentenanpassung? Wer legt die Höhe der Rentenanpassung fest? Wie hoch ist die Rentenanpassung 2016? Wie hoch waren die Rentenanpassungen seit dem Jahr 2000[!]? Auf welcher Grundlage wird die Höhe der Rentenanpassung festgelegt? Welche der einzelnen Faktoren wirken sich auf die Rentenanpassung 2016 aus? (relevante Lohnentwicklung, Nachhaltigkeitsfaktor, Beitragssatzfaktor)[!] Welchen Einfluss hat die Entwicklung der Bruttolöhne auf die Rentenanpassung? Wie wirkt sich die Generalrevision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auf die Rentenanpassung 2016 aus? Welchen Effekt hat der Nachhaltigkeitsfaktor auf die Rentenanpassung? Welchen Einfluss hat die Veränderung des Beitragssatzes auf die Rentenanpassung? Wie wirkt sich die Rentenanpassung 2016 bei einer Rentenhöhe von 1.000 Euro aus? Deutsche Rentenversicherung, 21.3.2016
[HTML] Pressemitteilungen: Stärkstes Rentenplus seit 23 Jahren. Altersbezüge steigen zum 1. Juli im Westen um 4,25 Prozent, im Osten um 5,95 Prozent.  Grundlage der Rentenanpassung ist die relevante Lohnsteigerung von 3,78 Prozent in den alten und 5,48 Prozent in den neuen Ländern. Mit der beitragspflichtigen Entgelt­entwicklung der Versicherten als Grundlage kam ein statistischer Sondereffekt aufgrund der Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) aus dem Jahr 2014 zum Tragen (macht ca. 1 Prozentpunkt des Anstiegs aus). Damit wird der statistische Effekt ausgeglichen, der die letztjährige Rentenanpassung gedämpft hatte. Und in diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit + 0,18 Prozentpunkten steigernd aus. Da der Beitragssatz 2015 von 18,9 auf 18,7 Prozent gesunken ist, steigert auch der Faktor Altersvorsorge­aufwendungen in diesem Jahr die Rente um 0,26 Prozentpunkte. Insgesamt führt das zu einer Rentenanpassung von 4,25 Prozent in den alten und von 5,95 Prozent in den neuen LändernBundes­ministe­rium für Arbeit und Soziales, 21.3.2016
[PDF] Referentenentwurf: Rentenwertbestimmungsverordnung 2016 — RWBestV 2016. Aufgrund der Rentenanpassung zum 1. Juli 2016 (Westen: auf 30,45 Euro; Osten: auf 28,66 Euro) ergeben sich im Jahr 2016 in der Rentenversicherung Mehraufwendungen von rund 6.358 Mio. Euro. Ab 2017 ergeben sich ausschließlich aus dieser Rentenanpassung je Jahr Mehraufwendungen der GRV von rund 12.715 Mio. Euro. Von den weiter reichenden Gesamt-Mehraufwendungen werden im Jahr 2016 rund 317 Mio. Euro und ab 2017 jährlich rund 634 Mio. Euro vom Bund getragenBundes­ministe­rium für Arbeit und Soziales, 23.3.2016
[HTML] n-tv.de , hul/rts, hul/rts: Aufstockung und Angleichung: Diese Rentenpläne stehen noch an. Die Renten steigen so kräftig wie seit 23 Jahren nicht. Für Rentner könnte es aber noch weitere Verbesserungen geben. Viele Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag sind noch offen. Ein Überblick. n-tv, 21.3.2016
[HTML] IG Metall fordert Beitragserhöhung: Vertrauen in die Rente sinkt dramatisch. Dass es für zukünftige Generationen eng werden könnte mit der Rente, ist nicht neu — dass aber von den Jüngeren gerade einmal noch ein Fünftel an eine Altersvorsorge glaubt, die ihren Namen verdient, ist dann doch überraschend. Die IG Metall möchte gegensteuern. n-tv, 21.3.2016
[HTML] sep: Angst vor Armut im Alter: Junge Generation ist zu höheren Rentenbeiträgen bereit. Die Unter-35-Jährigen haben kein Vertrauen in die gesetzliche Rente. Trotzdem würden viele laut einer Umfrage heute mehr zahlen, um ihren Lebensstandard von 2016 im Alter zu halten. DER SPIEGEL 16/2016, 21.3.2016. • Tendenz einer repräsentative Umfrage von TNS Infratest im Auftrag der IG Metall: die Jüngeren glauben zwar nicht mehr an die gesetzliche Rente — haben aber doch noch Hoffnung • ¾ der 18- bis 34-Jährigen gehen davon aus, dass später ihre gesetzliche Rente nicht reichen wird • 60% haben in das gegenwärtige Rentensystem wenig oder gar kein Vertrauen • ¾ würden heute höhere Beiträge zahlen, wenn dadurch ihr Lebensstandard im Alter annähernd gesichert wäre • eine Einbeziehung der Freiberufler, Selbstständigen und Beamten in die gesetzliche Versicherung befürworten 79% aller Befragten
[HTML] Berrit Gräber: Direktversicherungen: Die böse Überraschung bei der betrieblichen Vorsorge. Es ist ein Schock für viele Rentner. Wird ihre betriebliche Lebensversicherung ausgezahlt, langt die Krankenkasse zu. Dass Sozialbeiträge fällig sind, weiß kaum einer. Die Folgen sind dramatisch. Vom Abzug betroffen sind neben den Betriebsrenten aus der Direktversicherung auch solche aus Versorgungswerken, Pensionsfonds oder Riester-Verträgen, die über den Arbeitgeber laufen. Derzeit gibt es mehr als 15 Millionen betriebliche Altersvorsorgeverträge, davon allein gut 7,6 Millionen Direktversicherungen. Die Hamburger Verbraucherzentrale rät, sich auf das Urteil von 2010 zu berufen und vom Versicherer bestätigen zu lassen, welche Beiträge vom damaligen Arbeitgeber und welche privat eingezahlt wurdenDIE WeLT, 27.3.2016
[HTML] Reiner Heyse: Junge Generation sieht ihre Zunkunft im Generationenvertrag. Ergebnisse einer Infratest-Umfrage im Auftrag der IG Metall. 72 % der 18- bis 34-jährigen wollten mit einem reformierten Generationenvertrag leben. Sie wollten auch höhere Rentenversicherungs­beiträge in Kauf nehmen, wenn damit ihre Rente sicherer würde und den Lebensstandard erhalten könnte. Sie haben erkannt, dass die beschädigte Leistungs­fähigkeit der umlage­finanzierten Rente wieder zukunftsfähig gemacht werden kann.  RENTENPOLITIK-WATCH , 29.3.2016;  [PDF] Junge Generation und gesetzliche Rente: Pessimismus und Perspektive. Infratest-Umfrage.
Umfrage unter den 18- bis 34-Jährigen zum Thema Rente
• Für reformierten Generationenvertrag (mehr Beiträge gegen Lebensstandard-erhaltende Rente)  72 %
• Für eine Erwerbstätigenversicherung einschließlich Selbstständigen, Politikern und Beamten  79 %
• Werde später nicht gut von meiner Rente leben können  73 %
• Kein Vertrauen in die jetzige Rentenversicherung  60 %
    (Das Vertrauen hat sich in den letzten Jahren eher verschlechtert)  37 %
  Quelle: Infratest-Umfrage im Auftrag der IG Metall: „Junge Generation und gesetzliche Rente: Pessimismus und Perspektiven”, Februar 2016
IGM IG Metall  Vorstand / SENIORENNAUFSTAND, März 2016
[HTML] Antonia Schäfer: Bert Rürup und Gert G. Wagner: Rentenexperten fordern „Deutschland-Rente” für alle. Das deutsche Rentensystem ächzt unter dem demografischen Wandel. Auf der Suche nach Alternativen schalten sich nun zwei Experten ein: Bert Rürup und Gert G. Wagner fordern eine „Deutschland-Rente”, die ausnahmslos jedem offenstehen soll. FOCUS ONLINE, 30.3.2016
[HTML] Übersicht: Haushalt 2016: Renten im Einzelplan 11 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 2016.
Haushalt des BMAS 2016: Rentenversicherung und Grundsicherung (Kurz-Übersicht)
Zuschüsse allgemeine Rentenversicherung Zusch.
KnRV
Grundsich. Alter/Erwm. Überf. Ost Summe:
64,4 Mrd. Euro 5,3 Mrd 6,5 Mrd. € 3,2 93,3 Mrd. €
Bundes­ministe­rium für Arbeit und Soziales, 30.3.2016
[HTML] Wie solidarisch ist die Lebensleistungsrente? Was ist die solidarische Lebensleistungs-Rente? Wer erhält Zugang zur solidarischen Lebensleistungs-Rente? Gründe für die Einführung. Der Zahlbeitrag aus 30 Entgeltpunkten. Kritikpunkte sechs+sechzig, 30.3.2016. • Die solidarische Lebensleistungs-Rente bricht mit dem Paradigma der Beitragssatzstabilität • Umbau der lebensstandardsichernden gesetzlichen Rentenversicherung zu einer auf „Armutsbekämpfung” ausgerichteten Grundrente • private Alterssicherungssysteme werden trotz erwiesener Probleme (niedrige Zinsen) priorisiert • Teilprivatisierung des staatlichen Rentensystems • ungerecht und zu teuer, weil Versicherte, die weniger eingezahlt haben gegen�ber denjenigen benachteiligt werden, die an der Grenze liegen • Hürden liegen zu hoch und benachteiligen die Ost-Rentner/innen, weil keine Angleichung der beiden Rentensysteme vorgesehen ist • die Mindestdauer von 40 Jahren für Einzahlungen in die Rentenversicherung sei zu lange • sie kann nur Teil einer umfassenden Altersarmut-Bekämpfung sein
[HTML] Nando Sommerfeldt, Holger Zschäpitz: Altersvorsorge: Die traurige Wahrheit über die Riester-Rente. Zu bürokratisch, zu teuer und damit unlukrativ — der Ruf der Riester-Rente ist seit Jahren ramponiert. Nur ein Produkt galt als positive Ausnahme. Doch auch dieses offenbart jetzt eklatante Schwächen.  Die „Stiftung Warentest” hat herausgefunden, dass bei Fonds- und Banksparplänen vor Auszahlung je nach Anbieter neue Gebühren anfallen können. Neben der schwierigen Ansparphase durch die niedrigen Zinsen gerät so auch die Auszahlungsphase der Riester-Rente in die Kritik. Riester-Sparer dürfen sich maximal 30 % ihrer Summe auf einmal auszahlen lassen — der Rest ist in eine Rente umzuwandeln. Bislang wurde die ausgezahlte Summe zu 100 % in eine Rente umgewandelt und dann monatlich ausgezahlt. Dazu braucht man einen Versicherer, und der will jetzt abkassieren. Axel Kleinlein vom Vorstand des Bundes der Versicherten: „Besonders Kunden mit einem Bank- oder Fondssparplan haben Probleme, eine vernünftige Verrentung zu bekommen”. Die Versicherer wollen trotz schlechter Verrentungen jetzt noch neue Kosten erheben. Nach dem Ärger um die Sterbetafeln der Versicherer, denenzufolge bei einem Renteneintritt im Jahr 2040 Männer rund 95 und Frauen rund 100 Jahre alt werden, würden nun neue Gebühren zusätzlich an der Rendite nagen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): „Die Verbraucher, die einen Bank- oder Fondssparplan gewählt haben, müssen wissen, dass es sich um zwei Verträge handelt”. Der Kunde wird drei Monate vor der Auszahlungsphase über die anstehende Summe informiert und kann einen geeigneten Versicherer wählen, der das Geld in eine attraktive Rente umwandelt. Fondssparpläne sind die letzten Riester-Produkte, die sich überhaupt noch verkaufen. Der Sparer erfährt nicht die Höhe der Gebühren für die Versicherung.  Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) verlangt nun von den Anbietern mehr Transparenz. DIE WELT, 1.4.2016
[HTML] Robert Schwarzer: Ausbildung als Existenzkampf: Strack-Zimmermann: Flexibles Rentenmodell statt immer neuer Altersgrenzen. Für ein alterndes Land, das von seinem technologischen Wissen zehrt, ist Nachwuchs­förderung keine Frage des guten Willens, sondern der nackten Existenz. Jedes Kind, das durchs Raster fällt, wird fehlen im Kampf um den Erhalt unseres Wohlstands. Das hat sich soweit auch herumgesprochen. Auf dem Ausbildungsmarkt kommt das Ruhrgebiet nicht mit. In einigen Jahren sind jene Betriebe im Vorteil, die entgegen den Widrigkeiten ausgebildet haben. Da für viele handwerkliche Berufe ein Renteneintritt mit 67 gar nicht zumutbar ist, bedeutet jedes Jahr einer späteren Grenze eine faktische Rentenkürzung. Die FDP fordert Hinzuverdienst­möglichkeiten für Rentner und Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen. Bei der diesjährigen Rentenanpassung bewährt sich die umlagefinanzierte Rente. Dabei kommt ein statistischer Sondereffekt durch die Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) aus 2014 zum Tragen, der die anpassungsrelevante Lohnentwicklung bei der diesjährigen Rentenanpassung um rund einen Prozentpunkt steigert. In diesem Jahr wirkt sich auch der Nachhaltigkeitsfaktor mit rechnerisch + 0,18 Prozentpunkten steigernd aus. Auch der Faktor Altersvorsorge­aufwendungen in diesem Jahr rechnerisch mit + 0,26 Prozentpunkten aus. So kommt es zu einer Rentenanpassung von 4,25 % in den alten Ländern und von 5,95 % in den neuen Ländern02elf Abendblatt, 1.4.2016
[HTML] Jörg Quoos, Christian Kerl: Interview: DGB-Chef Hoffmann: „Vielen Menschen droht Altersarmut”. Der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Reiner Hoffmann, fordert einen Kurswechsel in der Rentenpolitik. Und er attackiert die AfD. WAZ, 2.4.2016
[HTML] Brief an Arbeitsministerin Nahles: CDU-Nachwuchs verlangt Rente mit 70. Die 70 wichtigsten Funktionäre der Junge Union (JU) fordern Arbeitsministerin Andreas Nahles (45, SPD) jetzt in einem Brandbrief dazu auf, schrittweise die Rente mit 70 einzuführen! „Wenn Altersarmut verhindert werden soll, kann es bei der Rente mit 63 bzw. 67 Jahren nicht bleiben”, heißt es in dem explosiven Papier, das BILD vorliegt und an diesem Wochenende auf Initiative von JU-Bundeschef Paul Ziemiak (30) von allen Mitgliedern des einflussreichen Deutschlandrats der Jungen Union unterzeichnet wird. Die CDU-Jugend fordert nichts weniger als die totale Kehrtwende in der Rentenpolitik, beklagt: „Statt sich der langfristigen Herausforderungen anzunehmen haben Sie in den letzten Jahren ein sozialpolitisches Feuerwerk gezündet. […] Wir rufen Sie auf endlich einen Kurswechsel in der Rentenpolitik einzuleiten.” Die Idee: Das Renteneintrittsalter wird an die statistische Lebenserwartung gekoppelt — gestaffelt nach Dekaden. Vor ihm hatte bereits der Sparkassen-Chef Georg Fahrenschon einen nötigen Anstieg des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre und darüber hinaus ins Spiel gebracht  Bild.de , 4.4.2016
[HTML] Andreas Toller, Thomas Schmelzer: Private, gesetzliche, betriebliche Altersvorsorge: Wie es um unsere Rente steht[Wichtig !]. Die Rentenerhöhung von Bundesministerin Nahles sorgt für Freude bei den Rentnern und Unmut bei Angestellten und Unternehmen. Dabei gibt es für beides keinen Grund. Wie es wirklich um unsere Rente bestellt ist. Wie gut funktionieren die 3 Säulen der Altersvorsorge und was dürfen wir von ihnen künftig erwarten? Ein Grund für die diesjährige üppige Rentenerhöhung ist die Überarbeitung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung 2014, welche die Rentenerhöhung 2015 so minderte, dass dies 2016 ausgeglichen werden musste.  Die gesetzlichen Rentenkassen rechnen mit einem Anstieg des Bundeszuschusses von heute 64,4 Mrd. Euro auf 104,9 Mrd. Euro im Jahr 2029, mit einem Beitragssatz von dann 21,5 %. Die gesetzliche Rente ist also recht robust. Axel Kleinlein, Bund der Versicherten: „Drei Prozent Rendite sind trotz der Einschnitte aus heutiger Sicht eine formidable Anlage. Die kapitalgedeckte Altersvorsorge steht hingegen vor einem massiven Legitimationsproblem.”  Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bereitet den Rentenzahlern erhebliche Sorgen. Stefan Oecking vom Fachverband aba: „Die Prognosen zu den Ablaufleistungen aus der bAV gehen jedes Jahr runter.” Rund die Hälfte des bAV-Volumens sind Direktzusagen der Unternehmen, welche aus den Unternehmenstöpfen gezahlt werden. Heute meiden die Unternehmen lieber diese Risiken in ihren Bilanzen. Dann bleiben für neue bAV-Verträge nur Versicherungslösungen mit ihren niedrigen Zinsen. Trotz bisher besseren Leistungen als in der gesetzlichen Rentenversicherung wird so die bAV für viele Arbeitnehmer unattraktiv. Der gesetzliche Rahmen soll reformiert werden. Riester- und Rürup-Rente haben das Problem, dass sie gesetzlich die Verlustrisiken begrenzen müssen. Die durch den Zinseszinseffekt zustande kommende Rendite sinkt in Zeiten niedriger Verzinsung zusehends. Kleinlein: „Die Versicherungswirtschaft ist damit gescheitert”. Gut ein Fünftel aller Riester-Verträge liegen still. Die Versicherungsmathematiker fordern einen erleichterten Zugang der Versicherungen zu wertstabilen Anlagen wie Immobilien, Infrastrukturfonds und erneuerbare Energien. Prof.Olaf Stotz (Frankfurt School): viele Renditeversprechen lassen sich kaum noch realisieren. Mit der privaten Altersvorsorge entstehen damit höhere Verlustrisiken. Tabea Bucher-Koenen, Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik: knapp die Hälfte aller deutschen Haushalte wird die Rentenlücke (die deutschen Rentnern durch die Rentenreformen entstanden ist) bei einem Nominalzins von 2 % nicht schließen können. Und viele Bürger sparen überhaupt nicht mehr.  Manche sehen noch einen Ausweg durch die „Deutschlandrente”: ein staatlich organisierter Fonds ohne aktives Management, mit niedrigen Abschluss- und Vertriebskosten    wiwo.de    , 6.4.2016
[HTML] Vorschläge für Reform der Altersvorsorge: Seehofer entdeckt die Rente. Die Union will im Bundestagswahlkampf offenbar auf das Thema Rente setzen. CSU-Chef Seehofer schlägt vor: Höhere Altersbezüge für alle — und Stopp der Riester-Rente. Die 2001 beschlossene Kürzung müsse rückgängig gemacht werden. Aus der SPD kam Zustimmung.  tagesschau.de, 8.4.2016.
[HTML] Horst Seehofer: CSU-Chef will Riester-Rente kippen und fordert große Reform[Wichtig !]. CSU-Chef Seehofer macht sich Gedanken, wie die Union verlorene Wähler zurückholen kann. Seine neue Idee: Höhere Altersbezüge für alle — und die Rückabwicklung der Riester-Rente. FOCUS ONLINE, 8.4.2016. • In einer großen Rentenreform sollen die Renten für breite Bevölkerungsschichten wieder erhöht werden • sonst würde „etwa die Hälfte der Bevölkerung in der Sozialhilfe landen” • „Die Riester-Rente ist gescheitert.” • die ‚Neoliberalisierung’ des letzten Jahrzehnts sei gescheitert • er stellt sich eine Rückabwicklung der Riester-Rente und eine Wiedererhöhung der gesetzlichen Rente vor (wie auch von den Gewerkschaften und Teilen der SPD gefordert)
[HTML] Christian Deutschländer: Rente wird Top-Wahlkampfthema: Droht massenhaft Altersarmut? Seehofer: „Riester ist gescheitert”. Die Rentenpolitik dürfte zum großen Wahlkampfthema für 2017 werden. CSU SPD und Gewerkschaften kündigen einschneidende Vorschläge an. Horst Seehofer will weite Teile der letzten Rentenreformen rückgängig machen, vor allem die private Riester-Vorsorge, die durch Kürzung des Rentenniveaus zu massenhafter Altersarmut führe. „Private Vorsorge muss ergänzend sein, nicht ersetzend.” Bis Juli will er ein Konzept vorlegen.  M  Merkur.de, 9.4.2016
[HTML] Ricarda Breyton, Moritz Seyffarth: Altersvorsorge: Die naive Planlosigkeit der deutschen Jugend. Die Bundesregierung steckt Milliarden ins Rentensystem. Bezahlen müssen es die Jungen. Doch die protestieren kaum dagegen — und agieren zudem oft naiv, wenn es um die eigene Altersvorsorge geht. DIE WELT, 9.4.2016
[HTML] n-tv.de , shu/dpa, shu/dpa: Pläne von CDU und CSU für 2017: Union macht Rente zum Wahlkampfthema[!]. Die Bürger wollen von der Bundeskanzlerin immer nur das eine: über Flüchtlinge reden. Im Wahlkampf nutzt das aber vor allem der Opposition, allen voran der AfD. CDU und CSU wollen deshalb zur Bundestagswahl ein anderes Thema nach vorne hieven: die Rente. n-tv, 10.4.2016
[HTML] Konjunktur: Union macht Rentenreform zum Wahlkampfthema — Treffen im Kanzleramt. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und CSU-Chef Horst Seehofer wollen die Rentenpolitik zu einem zentralen Thema des Bundestagswahlkampfs 2017 machen. FAZ.NET, 10.4.2016
[HTML] Kamf gegen Altersarmut: Kommen jetzt höhere Rentenbeiträge? Bei der Rente galt seit mehr als 15 Jahren: Kommt eine neue Reform, geht es um sparen, strecken, streichen! Aber auf einmal reden CDU, CSU und auch SPD über mehr Geld für Senioren!  Bild.de , 11.4.2016
[HTML] Thomas Röll: Altersvorsorge: Seehofer fordert große Rentenreform[Wichtig !]. Der CSU-Vorsitzende sieht große Teile der Bevölkerung von Altersarmut bedroht und möchte das System der Altersvorsorge neu regeln. Die von Rot-Grün eingeführte private Zusatz-Rente hält Seehofer für gescheitert. CDU und CSU wollen die Rentenreform auch im Bundestagswahlkampf thematisieren. BAYERNKURIER, 11.4.2016
[HTML] Fast jedem Zweiten droht eine Armutsrente[!]. Jedem zweiten Bundesbürger droht wegen des sinkenden Rentenniveaus im Alter eine gesetzliche Rente unterhalb der Armutsgrenze. Das haben WDR-Recherchen ergeben. Ursache dafür sind nicht nur niedrige Löhne etwa im Einzelhandel oder im Gastgewerbe, sondern auch die hohe Zahl von Teilzeitb­eschäftigten, Solo-Selbst�ndigen oder Mini-Jobbern. Um im Jahr 2030 eine Rente über dem Grundsicherungsniveau zu bekommen, müsste ein Arbeitnehmer nach heutigem Stand 40 Jahre lang ununterbrochen pro Monat mindestens 2.097 Euro brutto verdienen. Eine sozialversicherungs­pflichtige Beschäftigung ist bei weitem kein Garant für einen finanziell abgesicherten Lebensabend. Von heute 53,7 Millionen Beschäftigten droht ab 2030 etwa 25,1 Millionen eine Armutsrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung (bedeutet nicht notwendig auch eine Altersarmut):
1,5 Mio. Solo-Selbst­stän­dige 1,5 Mio. Er­werbs­gemin­derte 3,7 Mio.
Hartz-IV-­Bezie­her
4,8 Mio. gering­fü­gig Beschäftigte 13,6 Mio. sozialversi­cherungspflichtige Beschäftigte   Eher nur 2,9 Mio.
( = 5,4 %,
lt. Beirat* )
28,6 Millionen Beschäftigte mit ausreichender Rente
   *) Laut Berechnungen des wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschafts­ministerium, ge-
    mäß: „Altersarmut — eine Null zu viel”, Max-Planck-Institut für Bildungsforschung, 26.4.2016.
 WDR, 12.4.2016;  [HTML] Die Projektion: Ausblick ins Jahr 2030. Kann ich später von meiner gesetzlichen Rente leben? Dieser Frage ist der WDR mit einer Projektion auf das Jahr 2030 nachgegangen. Ein Blick auf die Methode. Heute gibt es in Deutschland 53,7 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter. Wie wird die gesetzliche Rente f�r diese Menschen im Jahr 2030 ausfallen? Für die Hochrechnung wurde angenommen, dass die Aufteilung nach Einkommensklassen bis zum Jahr 2030 unverändert bleibt. Die unstrittige Armutsgrenze ist unterschritten, wenn das Einkommen unterhalb der gesetzlichen Grundsicherungs­grenze liegt. Zur Berechnung der Rentenhöhe orientieren wir uns am angenommenen Rentenniveau 43,5 % im Jahr 2030. Wir betrachten außer den sozialversicherungs­pflichtig Beschäftigten auch Mini-Jobber, Hartz-IV-Bezieher, Solo-Selbstständige und heutige Bezieher von Erwerbsminderungsrenten. Berücksichtigt wird nur die gesetzliche Rentenhöhe, nicht die Privatvorsorge. 20.4.2016;  [HTML] Armutsrente: Wie realistisch ist das Risiko? Die WDR-Berechnung zur drohenden Armutsrente hat viele Reaktionen hervorgerufen. Fragen wurden gestellt zu politischen Konsequenzen, aber auch zur Methode unserer Risikoabschätzung. Darum hier noch einmal Anmerkungen und Antworten zu den häufigsten Fragen. Tatsächlich droht ab 2030 keine massenhafte allgemeine Altersarmut — es ging lediglich um das drohende Risiko, um 2030 eine gesetzliche Rente unterhalb des Grundsicherungs­niveaus zu bekommen. Das Risiko für den Einzelnen, dann tatsächlich nur eine gesetzliche Rente auf Grundsicherungsniveau bekommen, hängt vom Verdienst über die gesamte Lebensarbeitszeit ab. Es gibt immer das Risiko von Jobverlust und Einkommensabstieg. Die zusätzlichen Einkommensquellen aus Privatvorsorge, Erbschaften oder vom Lebenspartner sind in der Gesellschaft extrem ungleich verteilt. Geringverdiener, für die das Risiko am größten ist, in der Rente auf Grundsicherungsniveau zu landen, sorgen während ihrer Erwerbstätigkeit kaum privat vor. Nach Einschätzung unserer Überprüfer Werner Eichhorst (Direktor Arbeitsmarkt beim Institut zur Zukunft der Arbeit) und Prof. Rudolf Hickel (Bremer Wirtschaftswissenschaftler) geht die WDR-Berechnung sogar von sehr positiven Annahmen aus. 18.4.2016
[HTML] Finanzierung der bAV. Im Jahr 2015 wurden im Produzierenden Gewerbe in Westdeutschland je Arbeitnehmer durchschnittlich 2.091 Euro für die betriebliche Altersversorgung aufgewandt bzw. 4,1% des Bruttolohn und -gehalts. Im Jahr 2015 wurden in der Sparte Finanzdienstleistungen (Kredit- und Versicherungs-gewerbe) je Arbeitnehmer durchschnittlich 6.650 Euro für die betriebliche Altersversorgung (bAV) aufgewandt bzw. 10,2% gemessen am Bruttolohn und -gehalt. Die Fälle von Insolvenzen, bei denen der Pensions-Sicherungs-Verein bei der Insolvenzsicherung der bAV einspringen musste, beliefen sich auf 467 im Jahr 2015, nach 587 im Jahr 2014. Die gemeinsame Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist mit 71,6% — laut Betriebsräte­befragung 2010 des WSI — weiter verbreitet als die arbeitgeber­finanzierte bAV mit 36,1%. Seit der Rentenreform 2001 beteiligen sich Arbeitnehmer finanziell stärker am Aufbau ihrer betrieblichen Altersversorgung (bAV). Ergebnis einer Arbeitgeberbefragung durch TNS Infratest im Dezember 2011 über die Zahl der Betriebsstätten der Privatwirtschaft, in denen eine bAV besteht:
Nur über Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer Gemeinsame Entgeltumwandlung Arbeitnehmer/Arbeitgeber Nur vom Arbeitgeber finanziert
33 % 52 % 31 %
 Die Anteile der Finanzierungsformen addieren sich auf über 100% wegen der Möglichkeit mehrerer Finanzierungsformen pro Betrieb.
aba, 4.2016
[HTML] Große Koalition diskutiert die nächste Rentenreform. Sozialpolitiker der Großen Koalition diskutieren eine weitere Rentenreform. Bayerns Sozialministerin Emilia Müller (CSU) soll ein eigenes Konzept für die CSU erarbeiten. Auch CDU-Rentenexperte Peter Weiß sieht Handlungsbedarf. henneberginfo, 12.4.2016
[HTML] Zentrales Versprechen: Nahles steigt in den Renten-Kampf ein. Was wird die Rente später noch wert sein? Die künftigen Generationen dürften sich keine allzugroßen Hoffnungen machen. Einer Erhebung zufolge droht jedem Zweiten die Altersarmut. Das will die Politik nun ändern — und entdeckt ein Wahlkampf-Thema. n-tv, 12.4.2016
[HTML] WDR: Jedem Zweiten droht eine Rente unterhalb der Armutsgrenze: SPD-Chef Gabriel kündigt umfassende Rentenreform an. Die Rente könnte ein zentrales Thema im Bundestagswahlkampf werden. Jeder Zweite ist laut einer Untersuchung des WDR von Altersarmut bedroht. SPD-Chef Gabriel erklärt jetzt: „Das Niveau der gesetzlichen Renten darf nicht weiter sinken.” evangelisch.de, 12.4.2016
[HTML] ala./Reuters: Sigmar Gabriel: „Dann wird die Bundestagswahl zum Votum über die Rente”. Nach Arbeitsministerin Nahles macht sich auch SPD-Chef Gabriel stark dafür, die Rente zu erhöhen. Der Bundestagswahlkampf geht offenbar los. FAZ.NET, 12.4.2016
[HTML] So kommentiert Deutschland: Rentenreform „Die Wahrheit ist, dass das gesamte Rentensystem zum Scheitern verurteilt ist”. Altersarmut droht einem Bericht zufolge immer mehr Senioren. Die große Koalition sondiert nach Angaben von CSU-Chef Horst Seehofer die Möglichkeit einer gemeinsamen großen Rentenreform noch vor der Bundestagswahl. So kommentiert die deutsche Presse. FOCUS ONLINE, 12.4.2016.
Mannheimer Morgen: • die Vorschläge von SPD-Parteichef Sigmar Gabriel, der eine Senkung des Rentenniveaus schlicht verhindern will, erscheinen nicht konstruktiv • wie bei früheren Vorschlägen sagt er wenig über die Finanzierung und wie er sich eine ‚gerechte Anpassung’ vorstellt
Rhein-Zeitung (Koblenz): • die Große Koalition hat die Belastungen künftiger Generationen drastisch ausgeweitet durch die Rente mit 63 und die Mütterrente • zusammen kosten beide die Rentenversicherung bis 2030 160 Milliarden Euro • heute angesichts des Problems wachsender Altersarmut hätte sie die Rentenkasse lieber nicht bereits für zwei Projekte geplündert, die nicht zum Kern des rentenpolitischen Auftrags gehören • Mini-Jobber oder Teilzeitkräfte können nicht erwarten, später nur von der gesetzlichen Rente leben zu können
Saarbrücker Zeitung: • man mag sich den kommenden Streit um rentenpolitisch Grundsätzliches nur ungern ausmalen • alle Vorausberechnungen zu den Grundlagen für gesetzliche Altersbezüge enden 2030 • Grund: danach wird sich die Alterung in Deutschland erheblich beschleunigen • gebraucht wird eine Anschlussregelung
Der neue Tag (Weiden): • das &b dquo;riecht eher nach Wahltaktik als nach Überzeugung” • dass die Wirkungen der Agenda 2010 der Gesellschaft auf die Füße fallen, ist nicht wirklich überraschend • die Nullzinsen zerstören jede private Altersvorsorge
Landeszeitung (Lüneburg): • die Regenten sehen Handlungsbedarf beim Thema Rente • Sigmar Gabriel will mit einer Reform Altersarmut von Millionen Rentnern verhindern und dafür kämpfen, dass das Rentenniveau nicht weiter sinkt (was Rot-Grün selbst beschlossen hatte) • nicht nur die Riester-Rente ist gescheitert, wie Seehofer erklärt, sondern das gesamte Rentensystem • es hätte längst ein Systemwechsel von der Umlage- zur Steuerfinanzierung geschehen müssen
Südwest-Presse (Ulm): • „Wie wenig nachhaltig Union und SPD Rentenpolitik machen, haben sie zu Beginn der Legislaturperiode bei der Mütterrente und der Rente mit 63 gezeigt.” • das Problem der Altersarmut nimmt zu • es sei aber ein Trugschluss, bei allen Rentnern mit kleiner Rente anzunehmen, sie seien bedürftig • da müsse man auch andere Einkommensquellen berücksichtigen
[HTML] Philine Lietzmann: Zulagen wären futsch: Das müssen Sie wissen, wenn Sie Ihre Riester-Rente kündigen. Gut gemeint, schlecht gemacht: Die Riester-Rente hat sich in der Praxis als Fehlentscheidung erwiesen. Millionen Sparer ärgern sich über hohe Gebühren und niedrige Erträge. Aber ist es sinnvoll, die Verträge zu kündigen? FOCUS Online erklärt, ob sich das lohnt — und was es kostet. FOCUS ONLINE, 12.4.2016. • Kritikpunkte: teuer, kompliziert, kaum rentabel • Horst Seehofer: „Die Riester-Rente ist gescheitert.” • bei der Reform 2001 waren die Renten für viele gesetzlich Rentenversicherte reduziert worden • diese Lücke sollte eine nach dem damaligen SPD-Arbeitsminister Walter Riester benannte private Zusatzrente schließ,en • Niels Nauhauser, Altersvorsorge-Experte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Obwohl sich die Riester-Rente nicht für jeden lohnt, sollte man nicht gleich seinen Vertrag kündigen • ob sich die Kündigung lohnt, komme auf die Förderung an und darauf, wie das Geld angelegt ist • die staatliche Förderung auszurechnen ist schwierig • der Förderung stehen im Alter die Steuern auf die Rente gegenüber • größt;ter Nachteil einer Kündigung: Riester-Sparer, die ihren Vertrag k�ndigen, müssen die staatliche Förderung komplett (sämtliche Zulagen einschließlich der erzielten steuerlichen Vorteile) zurückzahlen
[HTML] Philipp Neumann: Finanzen: Angst um Altersvorsorge: Ist die Riester-Rente gescheitert?[!] Für Horst Seehofer ist die Riester-Rente gescheitert. So klar hatte dies vorher noch kein Unionspolitiker ausgesprochen, wurde die private Altersrente noch nie so grundsätzlich in Frage gestellt wie von Seehofer. Sie sei auch ein Symbol für die ‚Neoliberalisierung’ der vergangenen Jahre. Im Jahr 2015 gab es rund 16,5 Millionen Riester-Verträge, aber diese Zahl stagniert seither. Etwa ein F�nftel der Verträge ruht auch (d.h. die Sparer zahlen kein Geld mehr ein). Peter Schwark vom Versicherungs­verband GDV: „Die Riester-Förderung muss an die gestiegenen Einkommen und damit den höheren Vorsorgebedarf angepasst werden.” Riester-Renten sollten nicht mehr mit der Grundsicherung verrechnet werden dürfen. Eine Pflicht zur Riesterrente gilt politisch als nicht durchsetzbar. Unter Riester-Sparern lege nur ein Teil wirklich zusätzliches Geld fürs Alter zurück — viele würden ihre Anlagen stattdessen oft nur umschichten, um staatliche Zulagen zu kassieren.  DIW/FU Berlin: ein gro&aszlig;er Teil der absoluten Fördersumme landet bei nur wenigen Gutverdienern. Eine Modernisierung der Riester-Rente steht bisher nicht auf der Agenda von Sozialministerin Nahles. Sollte sich Seehofer durchsetzen mit dem Aus für die Riester-Rente, würden wohl viele Sparer schnell die letzten Zulagen mitnehmen. WAZ, 12.4.2016
[HTML] Petra Wettlaufer-Pohl: Kommentar zur gesetzlichen Rente: Reform für übermorgen. Und wieder eine Untersuchung, die den Niedergang der gesetzlichen Rente besingt. Petra Wettlaufer-Pohl über die gesetzliche Rente. HNA, 12.4.2016. • Sollten 2030 tatsächlich 50 % der Rentner auf Unterstützung angewiesen sein, wären die Sozialsysteme am Ende • die Zuwanderung kann sich durchaus positiv auswirken • wichtig ist es, altersgerechte Arbeitsbedingungen und Modelle für Teilrenten zu entwickeln • abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren ist ein Witz • wir brauchen Vorsorgemodelle, bei denen der Staat nicht mit der linken Hand nimmt, was er mit der rechten gibt
[HTML] Birgit Jennen: Newsticker: Gabriel will mit Rentenpolitik in die Bundestagswahl 2017 ziehen. SPD-Parteichef Sigmar Gabriel plant eine Kehrtwende in der Rentenpolitik. Die Sozialdemokraten wollen mit der Forderung nach einer stabilen Rente in den Bundestagswahlkampf 2017 ziehen, erklärte Gabriel der Funke Mediengruppe. DIE WELT, 12.4.2016
[HTML] Antje Poelmann: Neuigkeiten: www.rentenpolitikwatch.de gestartet. Der stellvertretende SPD-Chef Ralf Stegner wandte sich gegen die geplante Absenkung des Rentenniveaus. Dessen drastischen Rückgang „können wir nicht zulassen”, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger”. Die Riester-Rente sei nicht die Lösung gewesen. „Wer die Riester-Rente bräuchte, kann sie sich nicht leisten, und wer sie sich leisten kann, braucht sie nicht.” Wenn die Politik nicht handele, entwickle sich das Rentenniveau in Richtung von 42 oder 43 %, mahnte er. „Für Gutverdiener mag das okay sein, für Normal- oder Geringverdiener geht das nicht.”
Pressemitteilung vom 11.04.2016: Die Internetseite www.rentenpolitikwatch.de wurde gestartet.
Wir wollen eine Wahlhilfe geben: „89% der WahlbürgerInnen würden eine Partei, die die Renten kürzen will, nicht wählen!” (Umfrage Emnid-Institut, Februar 2015).
 rentenpolitikwatch.de Wer Rentner quält wird nicht gewählt! 
.  mein Herz schlägt links SPD , 13.4.2016
[HTML] Karsten Seibel, Holger Zschäpitz: Altersvorsorge: Die Sehnsucht nach einer deutschen Renten-Revolution. Wie lässt sich die Altersarmut abwenden? Eine Idee lautet: mit einem Staatsfonds, der das Geld der Bürger klug anlegt. Viele Sparer finden die „Deutschland-Rente” gut — die Banken überhaupt nicht. Die Deutschland-Rente könnte die private Altersvorsorge der Deutschen in gänzlich andere Hände geben. DIE WELT, 13.4.2016. • Die Deutschland-Rente könnte die private Altersvorsorge der Deutschen in gänzlich andere Hände geben • bislang verdienen Banken und Versicherer, vor allem Branchengrößen wie Allianz, Deutsche Bank oder Union Investment, am Spareifer der Bundesbürger • die meisten Altersvorsorgeprodukte der Deutschen werfen im Zeitalter der Niedrig- oder Nullzinsen schlicht zu wenig ab • Studien und Statements der privaten Finanzindustrie sollen belegen, dass die Deutschland-Rente eine Schnapsidee ist und kaum akzeptiert würde • eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA, Deutsche Bank) schließt, dass mehr als die Hälfte der Bundesbürger die Deutschland-Rente nicht für geeignet ansehen • aber es sagen auch fast drei Viertel der Befragten, dass sie eine Deutschland-Rente immerhin für „mittelmäßig geeignet” halten • besonders Jüngere sehen einem deutschen Staatsfonds positiv • in den vergangenen Jahren starb die Gewissheit, dass heutiger Konsumverzicht durch eine bestimmte Rendite ausgeglichen würde • betrogen fühlen sich besonders jene, die in die staatlich geförderte Riester-Rente investiert haben • „In ihrer Ohnmacht sehen viele Deutsche offenbar in einem Staatsfonds eine durchaus gute Lösung.” • zum ersten Mal gibt es nun einen Vorstoß zu einer grundlegenden Reform der privaten Altersvorsorge seit 15 Jahren • aber Deka-Chef Michael Rüdiger: es solle niemand glauben, dass ein zentraler Staatsfonds besser für die Altersvorsorge wäre — Größe sei kein Garant für Qualität
[HTML] Dirk Hoeren: Ex-Rentenkassen-Chef Prof. Ruland:. „Wir brauchen keine neue Rentenreform”. CDU, CSU und SPD planen eine neue Rentenreform, um Altersarmut zu verhindern. Das ist unnötig, sagt der Ex-Chef der Rentenversicherung und des Sozialbeirats der Bundesregierung, Prof. Franz Ruland (73), im BILD-Interview. Bild, 13.4.2016
[HTML] Sebastian Horsch: Interview mit Reinhold Schnabel: Rentenexperte nennt WDR-Prognose über Altersarmut „Unfug”. Immer mehr Senioren droht laut Recherchen des WDR die Altersarmut. Rentenexperte Reinhold Schnabel erklärt im Interview, warum er nicht daran glaubt. Merkur.de, 13.4.2016
[HTML] Christian Kerl: Politik: Gabriel setzt auf große Rentenreform. SPD-Chef Sigmar Gabriel hat eine umfassende Rentenreform in Aussicht gestellt, um drohende Altersarmut von Millionen Rentnern zu verhindern. Er stellt damit eine frühere Rentenreform der rot-grünen Bundesregierung infrage: Das Niveau der gesetzlichen Rente von derzeit knapp 48 Prozent des Durch­schnittslohns könnte nach aktueller Gesetzeslage bis 2030 auf 43 Prozent sinken. Es sei eine ‚gerechte Anpassung’ der Rentenformel notwendig. Gabriel bekräftigte zugleich die verabredeten Pläne für eine solidarische Lebensleistungsrente und für eine Reform der Betriebsrenten. Die Mindestrente für langjährig Versicherte werde kommen. Nach einer Untersuchung des WDR seien 25,1 Millionen Menschen von 53,7 Millionen k�nftigen Rentnern von Altersarmut bedroht. Für eine Rente über dem Grundsicherungs­niveau müsse ein Arbeitnehmer 40 Jahre lang ununterbrochen pro Monat mindestens 2097 Euro brutto verdienen. Das erreichen heute allerdings lediglich 38 Prozent. WAZ, 13.4.2016
[HTML] dpa: Sigmar Gabriel will Rentenniveau absichern und Altersarmut verhindern. SPD-Chef Sigmar Gabriel will mit einer Reform der Alterssicherung ein weiteres Absinken des Rentenniveaus verhindern. „Das Niveau der gesetzlichen Rente darf nicht weiter sinken, sondern muss auf dem jetzigen Niveau stabilisiert werden”, sagte Gabriel den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Wenn die Union bei der Sicherung des Rentenniveaus nicht mitmache, „wird die SPD das spätestens zur Bundestagswahl zur Abstimmung stellen” Es sei eine ‚gerechte Anpassung’ der Rentenformel notwendig. Nahles: aus den Veränderungen der ökonomischen und demografischen Bedingungen ergäben sich neue Antworten. Der frühere Arbeitsminister Norbert Blüm (CDU) plädiert dafür, die Riester-Zuschüsse in die gesetzliche Rente umzuleiten: „Die Riester-Rente hat unsere gute alte Rentenversicherung schwer beschädigt, indem sie das Niveau der Beiträge abgesenkt hat". RTL. 13.4.2016
[HTML] Guido Bohsem: Frühjahrsgutachten: Wirtschaftsinstitute kritisieren Politik massiv[!]. Trotz der ausgezeichneten Konjunktur brauche es endlich Reformen, vor allem der Einkommensteuer und Rente. Besonders scharf gei�eln die Wissenschaftler die Rentenpolitik der Koalition. Die Regierung habe der Rentenversicherung bis zum Jahr 2030 Mehrausgaben von 170 Milliarden Euro aufgebürdet und sie fast ausschließlich durch Leistungen der Beitragszahler finanziertsueddeutsche.de, 13.4.2016. • Die Wirtschaftskraft wächst moderat, aber stetig • neue Rekorde bei der Beschäftigtenzahl • der Staat verzeichnet hohe Überschüsse • aber die Experten fragen sich: warum wächst die Wirtschaft dennoch nur um 1,6 %? • Antwort: die Bundesregierung setze die Prioritäten falsch, nämlich zu wenig wachstumsorientiert und zu sehr Wahlgeschenke-orientiert • die Gutachter sehen sie einen Anstieg der Arbeitslosigkeit auf 6,4 % vor allem wegen der Flüchtlinge und der Zuwanderung aus anderen EU-Staaten • das und die hohe Nachfrage nach Fachkräften werden die Löhne stark steigen lassen •die Hartz-IV-Sätze, das Kindergeld und das Wohngeld stiegen an • das erste Wachstumshemmnis heißt Bildung, das zweite zu hohe Steuern und Abgaben • die Hauptkritik der Forscher richtet sich gegen die Rentenpolitik • der Rentenversicherung habe man bis zum Jahr 2030 Mehrausgaben von 170 Milliarden Euro aufgebürdet — fast ausschließlich finanziert durch Leistungen der Beitragszahler • schon heute sei klar, „dass mit Ende des demografischen Zwischenhochs die Beiträge zur Rentenversicherung deutlich steigen dürften”
[HTML] Birgit Marschall, Eva Quadbeck: Analyse: Wahlkampfschlager Rente. Jetzt rächt sich, dass die große Koalition so viel Geld für die Rente ab 63 und die Mütterrente ausgegeben hat. Die Altersarmut steigt, und es ist kein Geld mehr für weitere teure Reformen da. Dabei sind die notwendig. Der Instinktpolitiker Seehofer hat als Erster erkannt, dass immer mehr Bürger um ihre Renteneinkommen bangen müssen. Die Union müsse eine Reform in Kraft setzen, um das zu niedrige Rentenniveau anzuheben. Nahles kündigte ein „Gesamtkonzept” für die Rente bereits im Herbst an. Fest steht, die Rente wird eines der wichtigsten Wahlkampfthemen für die Bundestagswahl 2017 werden. RP ONLINE, 13.4.2016
[HTML] Christoph Butterwegge: Altersarmut: Eine Bürgerversicherung für alle. Altersarmut ist kein Kollateralschaden der demografischen Entwicklung, sagt der Politologe Christoph Butterwegge. Ein reiches Land wie Deutschland kann sie verhindern. Armut im Alter ist häufig mit Resignation und Isolation verbunden. Die Altersarmut nimmt zu — insbesondere durch die Demontage der gesetzlichen Rentenversicherung. Wenn die Arbeit „einen immer geringeren Anteil der gesamten Wertschöpfung” ausmacht, könnte eine Wertschöpfungsabgabe helfen. Auch Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Politiker sollten in eine solidarische Bürgerversicherung einzahlen. Die in die Renten­anpassungs­formel eingebauten Dämpfungs­faktoren müssen gestrichen werden. Die umlagefinanzierte und nicht von den Unwägbarkeiten der Kapitalmärkte abhängige gesetzliche Rentenversicherung muss wieder gestärkt werden. ZEIT ONLINE, 14.4.2016
[HTML] ARD-MONITOR-Studie: „Rente für alle” bringt höhere Renten bei niedrigeren Beiträgen[Wichtig !]. Wirtschaftsweiser Bofinger spricht von „erstaunlichen Ergebnissen”.  Wenn alle Deutschen, also auch Selbständige und Beamte, in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, kann das Rentenniveau erhöht und gleichzeitig der Anstieg der Beiträge über einen langen Zeitraum gebremst werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Langfristprojektion der Ruhr-Universität Bochum für das ARD-Magazin MONITOR. Die Berechnungen von Prof. Martin Werding simulieren bis ins Jahr 2060 hinein die Wirkung einer einheitlichen Erwerbstätigen­versicherung. Demnach blieben die Beitragssätze wesentlich länger stabil als nach dem jetzt geltenden System, selbst bei steigendem Rentenniveau. Bei einer Erhöhung des Rentenniveaus auf 52,6% w�rde der Beitragssatz in 20 Jahren nur moderat auf 22,8 % steigen. Im Jahre 2060 läge der Beitragssatz bei Einführung einer Erwerbstätigen­versicherung sogar fast zwei Prozentpunkte niedriger als im derzeitigen System — trotz des deutlich höheren Rentenniveaus. Werding: „Wie stark und anhaltend der Effekt ist, hat mich überrascht”. Das Bundesarbeitsministerium hingegen: „Eine Entlastung der Rentenfinanzen (bzw. höheres Rentenniveau) kann über die Einbeziehung zusätzlicher Personengruppen nur vorübergehend erreicht werden.” Klaus Barthel (SPD-AfA) fordert angesichts dieser Zahlen eine Neuausrichtung der Rentenpolitik der Bundesregierung: „Ich glaube, dass die SPD hier in Zukunft stärker in die Offensive gehen muss, und dass das ein ganz wichtiger Teil von einem Regierungsprogram ab 2017 sein muss” PRESSEPORTAL, 14.4.2016
[HTML] Neue Studie: „Rente für alle”: Renten würden steigen und Beiträge sinken. Wenn alle Deutschen, also auch Selbstständige und Beamte, in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, kann das Rentenniveau erhöht und gleichzeitig der Anstieg der Beiträge über einen langen Zeitraum gebremst werden. FOCUS ONLINE, 14.4.2016
[HTML] Sasan Abdi-Herrle, Ludwig Greven: Altersversorgung: Was die Rente rettet[!]. An der Rente doktern Regierungen seit Jahrzehnten herum. Gebracht hat es bislang wenig, das System ist auf Dauer nicht finanzierbar. Fünf Vorschläge für radikale Reformen: 1. Steuergeld statt Beitragsfinanzierung; 2. Eine staatliche Zusatzrente für alle; 3. Beamte und Selbstständige einbeziehen; 4. Rente mit 70; 5. Mehr Zuwanderung. Langfristig kann auch die Familienpolitik (z.B. Elterngeld) helfen. ZEIT ONLINE, 14.4.2016. • Sogenannte versicherungsfremde Leistungen sollten grundsätzlich aus Steuereinnahmen bezahlt werden — das sind alle Leistungen, die von der Renten­versicherung getragen werden, obwohl sie eigentlich nicht in ihrem Aufgabenbereich liegen • versicherungsfremde Leistungen kosten die gesetzliche Rentenversicherung jährlich zwischen 58 und 93 Milliarden Euro • z.B. 2010 gab die Rentenversicherung 93 Milliarden Euro dafür aus — vom Bund erhielt sie nur einen Ausgleich von 71 Milliarden Euro • 2015 betrug der Bundeszuschuss 82 Milliarden Euro • eine staatlich organisierte Zusatzversicherung („Deutschland-Rente”) wäre gedacht für alle, die sich eine private Absicherung nicht leisten • sie könnte fragwürdige Instrumente wie etwa die Riester-Rente ablösen und so Kosten sparen • das spart Steuerbegünstigungen für ein Produkt, das nach Ansicht von Experten wenig effizient und obendrein auch noch teuer ist” • Johannes Geyer, Rentenexperte des DIW: eine weitere Erh�hung des Rentenalters sei nur dann sinnvoll, wenn Ältere auf dem Arbeitsmarkt auch Jobs finden • man sollte lieber die Möglichkeit einer flexiblen Teilrente verbessern
[HTML] Druck auf ältere Arbeitslose: Jobcenter sollen Zwangsrente durchsetzen. Durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen Rente müssen Langzeitarbeitslose Abschläge hinnehmen. Jobcenter sollen künftig mit Leistungsverweigerung drohen, um die Betroffenen zur Mitwirkung zu verpflichten. Es hagelt scharfe Kritik. n-tv, 14.4.2016
[HTML] Florian Blank, Camille Logeay, Erik Türk, Josef Wöss, Rudolf Zwiener: Analysen und Berichte: Österreichs Alterssicherung: Vorbild für Deutschland[wichtig !]? Deutschland und Österreich sind von einem relativ ähnlichen Startpunkt aus in verschiedene rentenpolitische Richtungen aufgebrochen. Während Österreich aber weiterhin die traditionelle umlagefinanzierte öffentliche Rentenversicherung ins Zentrum der Alterssicherungspolitik stellt, erhielt in Deutschland die private kapitalgedeckte Altersvorsorge eine zunehmende Bedeutung. Diese soll nun das sinkende Leistungsniveau des öffentlichen Systems kompensieren. Erhofft hatten sich die deutschen Rentenreformer einen substanziellen Beitrag kapitalgedeckter Vorsorge zur Alterssicherung aufgrund hoher Kapitalmarktrenditen und zugleich eine bessere Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands aufgrund der Kostenentlastung der Unternehmen. Ein Vergleich mit Österreich zeigt aber, dass es möglich ist, mit einem stark auf der öffentlichen Altersversorgung basierenden System wirtschaftlich erfolgreich zu sein Wirtschaftsdienst , 96. Jahrgang, 2016, Heft 4, 15.4.2016
[HTML] Christian Kirchner: Kolumne: Rentenreform — wie ein kopfloses Huhn. Für die unter 45-Jährigen zeichnet sich bei der Rentenreform eine Katastrophe ab: Sie haben viel zu verlieren, aber aus wahltaktischen Gründen kaum etwas zu gewinnen. Capital, 15.4.2016. • 1½ Jahre vor der Bundestagswahl dulden die absehbare prekäre Situation vieler Geringverdiener sowie die demografische Herausforderung keinen Aufschub mehr • die Stellungnahmen der Regierungsvertreter zum großen Reformvorhaben lassen für die Generation der heute unter 45-Jährigen eine Katastrophe erahnen • in einem vorwiegend umlagenfinanzierten System gehören sie demografisch zu den Gekniffenen • ihre Alterskohorte stellt andererseits kein so großes Wählerpotenzial, dass sie mit Wahlgeschenken überhäuft werden • die Einführung 2001 der staatlich geförderten Riester-Rente sollte mittels Kapitaldeckung eine Absenkung des umlagefinanzierten Rentenniveaus kompensieren • „Dieses Ziel hat die Riester-Rente fraglos verfehlt” • „Das heißt aber noch lange nicht […] dass das System der Kapitaldeckung gescheitert ist” • gegenwärtig scheint man lieber das umlagenfinanzierte System stärken und ‚Riester’ womöglich ganz kippen zu wollen • auch ein umlagenfinanziertes Rentensystem birgt mehr als nur ein demografisches Risiko • in den 15 Jahren vor 2000 „waren mit Aktien gemessen am Dax knapp 16 Prozent pro Jahr zu verdienen und mit Anleihen gut acht Prozent pro Jahr” • „Im 15-Jahre-Zeitraum zwischen 2000 und heute waren es nicht einmal drei Prozent pro Jahr mit Aktien und immerhin noch fünf Prozent pro Jahr mit Anleihen.” • ein umlagenfinanziertes System hat in Zeiten von Zinsen nahe Null natürlich Vorteile, aber „es wird weder die demografische Herausforderung noch die unbestrittenen Risiken weghexen können” • SPD-Vizechef Ralf Stegner in dieser Woche über die Nachteile kapitalgedeckter Systeme: sie seien mit „Börsencrashs per Du” • auch ein Umlageverfahren birgt Risiken vor allem politischer Natur: die Politik greift von Zeit zu Zeit in die Rentenkasse und verteilt und Lasten und Auszahlungen um, erhöht die Besteuerung oder verändert die Anerkennung von Ausbildungszeiten • wirtschaftliche Einbrüche verschlechtern durch steigende Arbeitslosigkeit, Lohnstagnation und Kurzarbeit das Verhältnis von Beitragszahlern zu Empfängern, worauf Entgeltpunkte abgewertet werden • bei der Debatte um Vorsorgesysteme stehen allerdings auch massive Lobbyinteressen im Raum • aus wahltaktischen Gründen haben die heute unter 45-Jährigen mehr zu verlieren als zu gewinnen
[HTML] Neue Renten-Debatte: Kauder: Rente kein Wahlkampfthema. Eine neue Renten-Debatte ist vom Zaun gebrochen. SPD-Chef Gabriel droht, damit den Wahlkampf zu bestreiten. Bitte nicht, sagt nun der Fraktionschef der Union. FAZ.NET, 15.4.2016
[HTML] CSU: Ökonomen geißeln Seehofers Rentenpläne. Führende Wirtschaftsexperten lassen nach SPIEGEL-Informationen kein gutes Haar an den Rentenplänen von Horst Seehofer. Der CSU-Chef mache Politik auf Kosten der jungen Generation. DER SPIEGEL 16/2016, 15.4.2016. • Seehofer's Vorschlag einer verlangsamten Absenkung des Rentenniveaus würde auf eine Revision der rot-grünen Rentenreform von 2001 hinauslaufen • bisher durfte eine Durchschnittsrente nur auf wenigstens 43% eines Durchschnittseinkommens absinken • die Renten halten aber in den meisten Jahren nicht mit den Löhnen Schritt • deshalb sollten Beitragszahler zusätzlich privat vorsorgen • DIW-Chef Fratzscher: Seehofers Plan bedeute noch mehr Umverteilung von den Jungen zu den Alten • „Wir sollten die private Altersvorsorge nicht abschaffen, sondern im Gegenteil reformieren und ausbauen” • der neue Ifo-Chef Clemens Fuest spricht sich dafür aus, statt der gesetzlichen Rente lieber die private Altersvorsorge zu stärken • Fuest schlägt vor, die Riester-Förderung nicht länger an Gutverdiener zu verschenken • Gert Wagner dagegen, Vorsitzender des Sozialbeirats der Bundesregierung: „Wenn man das Risiko der Altersarmut senken will, muss man die strukturellen Probleme angehen”, auch eine Umverteilung zugunsten der Armen • Seehofer lässt jetzt wohl einen eigenen Rentenplan der CSU erarbeiten • Bayerns Sozialministerin Emilia Müller soll ein eigenes Konzept erarbeiten • Seehofer sieht die von Rot-Grün eingeführte Riester-Rente zur privaten Altersvorsorge als gescheitert an • Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD): mit einer „Lebensleistungsrente” sollen kleinere Renten aufgewertet und die Altersarmut abgemildert werden • es deutet alles deuten darauf hin, dass die Rente bis zum Bundestagswahlkampf 2017 ein Streitthema bleiben könnte
[HTML] Streit in der Union: CDU stemmt sich gegen Seehofers Rentenpläne. Nicht nur Wirtschaftsexperten, auch CDU-Politiker stellen sich nach SPIEGEL-Informationen gegen Horst Seehofers Rentenpläne. Der CSU-Chef hoffe auf ‚kurzfristigen Applaus’, verschärfe aber die Probleme. DER SPIEGEL 16/2016, 16.4.2016. • CDU-Generalsekretär Peter Tauber sagt, man könne die Reformen nicht einfach zurückdrehen • für die allmähliche Senkung des Rentenniveaus gäbe es gute Gründe • CDU-Präsidiumsmitglied Jens Spahn: wer nach der teuren Rente mit 63 und Mütterrente „das Rentenniveau anheben will, bekommt kurzfristig Applaus, verschärft aber die Probleme” • wer kapitalgedeckte Vorsorge pauschal als ‚neoliberal’ verunglimpfe, greife zum Vokabular von Linken und AfD • Seehofer erklärt das Niveau der gesetzlichen Rente zum „Kern der Debatte” • niemand könne die geplante Absenkung durch private Vorsorge ausgleichen • da die Renten in den meisten Jahren nicht mit den Löhnen Schritt halten, sinkt das Rentenniveau • Seehofer regte eine verlangsamte Absenkung an • Marcel Fratzscher, Präsident des DIW, geißelte Seehofers Vorstoß als „noch mehr Umverteilung von den Jungen zu den Alten” • Ifo-Chef Clemens Fuest: statt der gesetzlichen Rente lieber die private Altersvorsorge stärken
[HTML] Volker Herres (Moderation): „Unser marodes Rentensystem — droht Millionen Deutschen die Altersarmut?” F�r fast die Hälfte aller jüngeren Arbeitnehmer in Deutschland wird im Alter ihre gesetzliche Rente unterhalb der Armutsgrenze liegen. Um die Beiträge zur gesetzlichen Rente niedrig zu halten, hatte die Bundesregierung unter Kanzler Schröder vor 15 Jahren beschlossen, das Rentenniveau immer weiter abzusenken. Im Jahr 2030 wird es nur noch bei 43 % des Durchschnittslohns liegen. Die Riester-Rente ist offenbar gescheitert. Sie lohnt sich wegen hoher Kosten kaum, und gerade Geringverdiener nutzen diese Vorsorge nicht. Arbeitsministerin Nahles bastelt eifrig an Reformvorschlägen. Die Rente könnte das große Thema des kommenden Bundestagswahlkampfes werden. Viele Fachleute fordern, das Rentensystem zu einer Art „Deutschlandrente” umzubauen. In diese sollten dann alle einzahlen — auch Beamte und Selbstständige. phoenix Presseclub, 17.4.2016
[HTML] Philipp Krohn: Zins-Dilemma: Wie soll man da noch sparen[!] Wer wenig verdient, kann nur durch Verzicht eine Altersvorsorge aufbauen. Doch selbst das wird durch den Niedrigzins aufgefressen. Ein politisches Problem.  Hat ein deutscher Haushalt im Jahr 1998 im Durchschnitt noch 25,6 % seines Haushaltsnetto­einkommens dafür eingesetzt, Geldvermögen aufzubauen, waren es zehn Jahre später schon 33 %. Die Riester-Reform und die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung waren ein psychologisches Signal. Die Deutschen haben nun mehr für künftige Konsumausgaben und für die Altersvorsorge zurückgelegt, aber wie viel haben sie damit erreicht? Fressen die Niedrigzinsen die Mehrausgaben für die Altersvorsorge sogar auf? Nach den Erkenntnissen des Altersvorsorge­forschungszentrums MEA liegen die Ausgaben heute in etwa auf dem Niveau von vor 7 Jahren. Erschreckendes Ergebnis: Obwohl unser fiktiver Sparer den Anteil seiner Altersvorsorge innerhalb des Zeitraums von 12,8 % auf 16,5 % ausgeweitet hat, blieb ihm durch die stark gesenkten Überschuss­beteiligungen sogar deutlich weniger übrig. Auf die gesamte Laufzeit bis zum Renteneintrittsalter 67 Jahre gerechnet, brach die Nachsteuer­rendite von 5 % auf 2,8 % ein. Der Niedrigzins hat also seine Mehrausgaben für die Altersvorsorge nicht nur aufgefressen, sondern auch noch einen Nachtisch vertilgt. Diese Effekte zeigen sich durch alle Einkommensgruppen hinweg, aber die höheren Einkommensgruppen können diese Einschränkungen besser verkraften, weil sie bessere Möglichkeiten haben, auf dem Kapitalmarkt nach Renditechancen zu suchen. Die Riesterreform steht heute wieder zunehmend in der Kritik: sie könne nicht die Verluste in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgleichen. Axel Börsch-Supan: es fehle an einer vereinfachten Renditeberechnung, mit der Versicherte ihre Erträge aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge miteinander vergleichen können (das scheitere am Widerstand der Versicherungsunternehmen). Der Niedrigzins schlägt aus Börsch-Supans Sicht wegen zu vorsichtiger Regulierung voll auf die Kunden durch. FAZ.NET, 17.4.2016
[HTML] dpa: Rentenreform: Die Riester-Rente ist gescheitert, erklärt Seehofer. CSU-Chef Seehofer erklärte die Riester-Rente vor wenigen Tagen für „gescheitert”. Union und SPD wollen den Kampf gegen Altersarmut zu einem großen Reformvorhaben der verbleibenden gemeinsamen Regierungszeit machen. EPOCH TIMES, 17.4.2016
[HTML] Robert Schwarzer: 15 Jahre Riester-Rente: Flop mit riskanten Nebenwirkungen[!]. Versicherungswirtschaft: Rückabwicklung von Riester-Verträgen wäre verfassungswidrig. Experten aus CDU und SPD warnen vor übereilter Abwicklung der Riester-Rente. Peter Schwark, Geschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): „Verträge sind einzuhalten. Auch hinsichtlich der Förderung ist der verfassungsrechtliche Grundsatz des Vertrauensschutzes einzuhalten.” DGB-Chef Reiner Hoffmann setzt sich für eine Anhebung des Rentenniveaus und die Abschaffung der Riester-Rente ein. Es sollte besser die gesetzliche Rente ausgebaut werden. Annelie Buntenbach, DGB-Vorstand: die Riester-Rente führe sowohl zu Reallohnverlusten für die Beschäftigten als auch zu sinkenden AlterseinkommenDie Rentenkürzungen, die insgesamt bis zu 30 % betragen, kann niemand durch Privatvorsorge ausgleichen. „Es ist sozialpolitisch völlig verrückt, die Renten immer weiter zu kürzen, nur um dann den Rentenbeitrag senken zu können.” „Mit einem stabilen Rentenbeitrag von 19,9 % können den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weitere Leistungskürzungen erspart und Altersarmut verhindert werden.” Wolfgang Steiger, Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrats, will statt neuer Rentenleistungen die private Altersvorsorge mit 3000 Euro fördern02elf Abendblatt, 17.4.2016
[HTML] Annelie Buntenbach: „Bericht aus Berlin” vom 17. April 2016 zum Thema Rente: Stabiles Rentenniveau ist „finanzierbar und machbar”. Kein Griff in die Rentenkassen zugunsten des Bundeshaushalts mehr. Ziel ist eine Erwerbstätigen­versicherung.  DGB , 18.4.2016
[HTML] dts: FDP für radikalen Umbau des Rentensystems. Die FDP schaltet sich mit einem radikalen Rentenkonzept in die Debatte über wachsende Altersarmut ein: Nach dem Willen der Partei soll die Alterssicherung vollkommen flexibel als Baukasten organisiert werden, wobei es neben der gesetzlichen Rente verschiedene Bestandteile privater und freiwilliger Vorsorge geben soll. ≡ all-in.de, 18.4.2016
[HTML] Ralf Dargent: Panorama Anne Will: Kühl weist Kraft die Putzfrau mit der Mini-Rente ab. Eigentlich ist das Thema Altersarmut und Mini-Rente ein Kernthema der Sozialdemokraten. Doch Hannelore Kraft tut sich seltsam schwer bei Anne Will. Und lässt auch noch eine Gewerkschafterin auflaufen. DIE WeLT, 18.4.2016
[HTML] Dorothea Siems: Nur das Alter ist sicher[!]. Parteien und Gewerkschaften wetteifern um größere Rentenversprechen. Ökonomen werben für eine teilweise Kapitaldeckung. Nachdem Horst Seehofer die Riester-Rente für gescheitert erklärte und Sigmar Gabriel die weitere Absenkung des Rentenniveaus infrage stellte, hat nun die Bundeskanzlerin die Rente auf ihre Agenda gesetzt: Die Sicherheit im Alter und die Bekämpfung der Altersarmut sei eines der großen Themen. Eine Vielzahl von Vorschlägen. DIE WeLT, 18.4.2016. • Einig ist sich die große Koalition bisher nur über eine sogenannte Lebensleistungsrente für Geringverdiener, die 40 Jahre Beitrag gezahlt haben • auch über die von Nahles angekändigte Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge ist man sich einig • offen ist dagegen, wie die gesetzliche Rente langfristig behandelt werden soll • Gewerkschaften und Sozialverbände fordern massiv eine Rückabwicklung der Riester-Rentenreform • der Vorsitzende des Sozialbeirats, Gert Wagner, will trotz der niedrigen Zinsen nicht von der kapitalgedeckten Altersvorsorge lassen • Monika Queisser (OECD) meint, das staatliche Umlageverfahren würde die Jüngeren zu stark belasten • sie mahnt: „es ist nicht davon auszugehen, dass die Phase extrem niedriger Zinsen 40 Jahre lang andauert.” • in der Alterssicherung sollte sowohl auf ein Umlage­verfahren als auch auf Kapital­deckung gesetzt werden • Risikogruppen sollten besser abgesichert werden • Wagner: langzeitversicherten Geringverdienern helfe zwar die Lebensleistungsrente, aber nicht den anderen Gruppen, denen Altersarmut drohe (Erwerbsgeminderte, Langzeitarbeitslose sowie Selbstständige) •OECD-Forscherin Queisser sieht weitere Probleme: durch verstärkten Einsatz von Computern werde der Arbeitsmarkt immer flexibler, und neue Beschäftigungs­formen verlangten nach neuen Antworten • die FDP präsentiert ein ganzes Bündel neuer Vorschläge: individuelles flexibles Renteneintrittsalter ab dem 60. Lebensjahr mit Rentenberechnung über einen ‚jahrgangs­individuellen Faktor’, Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen, Alterssicherung als Baukasten organisiert (neben gesetzlicher Rente verschiedene Bestandteile privater und freiwilliger Vorsorge mit ungehindertem Wechsel zwischen diesen Formen mittels individueller Vorsorgekonten), Anlagebeteiligungen vermehrt in Aktien, Start-ups oder Infrastruktur­projekten
[HTML] Tanja Karrasch: Hannelore Kraft bei Anne Will: „Das Rentenniveau darf nicht weiter absinken”. „Heute kleiner Lohn, morgen Altersarmut — versagt der Sozialstaat?” war das Thema von Anne Wills Sonntagstalk. Dabei ging es um die Angst vor der Zukunft und Fehler aus der Vergangenheit. RP ONLINE, 18.4.2016
[HTML] ala./Reuters: Renten-Debatte: „Gesetzliche Rente robuster als die private Konkurrenz”. Deutschland diskutiert die Rente. Was bringt die private Vorsorge, wie gut ist die gesetzliche Rente? Arbeitsministerin Nahles preist ihre Vorzüge. FAZ.NET, 18.4.2016. • Nahles: „[…] die hochfliegenden Erwartungen, die Anfang der 2000er Jahre mit der Riester-Rente verbunden waren — die sind eben nicht eingelöst worden" • sie sehe nun Handlungsbedarf • sie bezeichnete die gesetzliche Rente außerdem als „wesentlich robuster und wetterfester als die private Konkurrenz&rsdquo; • mehrere Spitzenpolitiker aus der Regierung haben bereits angekündigt, sie könnten sich eine große Rentenreform vorstellen • Sigmar Gabriel drohte, die kommende Bundestagswahl zu einem Votum über die Rente zu machen • Seehofer will in einer großen Rentenreform die Altersbezüge für breite Bevölkerungsschichten wieder erhöhen • die Kürzung des Rentenniveaus würde dazu führen, „dass etwa die Hälfte der Bevölkerung in der Sozialhilfe landen würde” • CDU-Generalsekretär Peter Tauber: Für die allmähliche Senkung des Rentenniveaus gäbe es gute Gründe • Jens Spahn: „Die Rente mit 63 und die Mütterrente waren schon ziemlich teuer.” • Carsten Linnemann, Chef der CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung: „Altersarmut verhindert man besser, indem man das bestehende System der privaten, betrieblichen und gesetzlichen Rente stabilisiert und längeres Arbeiten attraktiver macht.” • Nahles will Betriebsrenten auch in kleinen und mittelgroßen Unternehmen attraktiv machen
[HTML] ala./Reuters: Renten-Debatte: Seehofer: „Da kann ich nur noch den Kopf schütteln”. Aus der CDU schallt Seehofers Rentenplänen Kritik entgegen. Der bekräftigt nun, dass er derselben Ansicht wie die Arbeitsministerin bleibt. Er halte wie Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) eine Reform für nötig. FAZ.NET, 18.4.2016. • Jens Spahn: wer jetzt das Rentenniveau anheben wolle, bekomme kurzfristig Applaus, verschärfe aber die Probleme massiv
[HTML] Grafik des Tages: Riestern ist nicht mehr sexy. Immer weniger Deutsche entscheiden sich dafür, eine Riester-Rente abzuschließen. Und auch die Politik streitet über ihre Wirkung. FAZ.NET, 18.4.2016
[HTML] Jan W. Schäfer: Was soll das denn? CDU will keinen Renten-Wahlkampf[Wichtig !]. Deutschland diskutiert über Rente und Altersarmut — doch die CDU will ausgerechnet diese Themen aus dem Bundestagswahlkampf 2017 einfach ausklammern! „Wir machen Rente in jedem Fall zum Wahlkampf-Thema.”  Bild.de , 18.4.2016. • CDU-Vize Armin Laschet: „Ein Rentenwahlkampf würde nur zur Verunsicherung von Millionen Menschen führen” • auch Angela Merkel will keinen Renten-Wahlkampf • darum aber muss die Rente ein Wahlkampf-Thema werden: • 20,5 Millionen Rentner und mehr als 40 Millionen Beschäftigte müssen erfahren, was die Parteien nach der Wahl planen • wer vor dem Wettbewerb um Argumente und Positionen zurückschreckt, beschädigt die Demokratie • das Ausklammern wichtiger Themen im Wahlkampf frustriert viele und nützt den Parteien an den Rändern • sonst bleibt bei vielen nur das Gefühl, es würde hier gemauschelt
[HTML] dpa-AFX: CDU schreibt Riester-Rente nicht ab. Die CDU schreibt die private Altersvorsorge mit der Riester-Rente nicht wie CSU-Chef Horst Seehofer generell ab. Auch angesichts der Phase niedriger Zinsen gelte es, immer wieder neu nachzudenken, sagte CDU-Generalsekretär Peter Tauber. Pauschal zu sagen, dass eine Vorsorgeform gescheitert sei, werde einer differenzierten Debatte nicht gerecht. FAZ.NET, 18.4.2016
[HTML] CDU und CSU streiten über Rente und Unions-Kurs. Nach dem Streit über die Flüchtlingspolitik geraten CDU und CSU nun in der Rentenpolitik aneinander. CSU-Chef Horst Seehofer wies die CDU-Kritik an den geforderten Reformplänen zurück. Das CDU-Präsidium will künftig das Thema Sicherheit als ‚Kernkompetenz’ der CDU stärker besetzen. REUTERS DEUTSCHLAND, 18.4.2016
[HTML] Peter Mücke: Kommentar: Seehofers Renten-Diagnose ist richtig. CDU, CSU und SPD streiten über die Zukunft der Rente. Auslöser ist ein Bericht des WDR, wonach künftig jeder Zweite aufgrund der rot-grünen Rentenreform von Altersarmut bedroht sein könnte. Rentenniveau anheben — wie es Teile der SPD und CSU-Chef Horst Seehofer fordern — oder alles so belassen, wie die CDU meint? NDR.de, 18.4.2016. • Die Aussage kommt erstaunlicherweise aus der rechteren Ecke des politischen Spektrums • Seehofer: die Riester-Rente aus dem neoliberalen Jahrzehnt sei gescheitert • das Rentenniveau müsse stabilisiert werden, sonst drohe weitverbreitete Altersarmut • sein neuer Alleingang sorgt in der Merkel-CDU für Entsetzen • Alarm in der SPD: Seehofer setzt sich an die Spitze einer Kampagne der Gewerkschaften für ein höheres Rentenniveau • SPD-Chef Gabriel düpierte umgehend seine Sozialministerin Nahles, die noch an einer Reform der Betriebsrenten arbeitet • aber Seehofers Diagnose ist grundsätzlich richtig: die Riester-Rente hat ihre Erwartungen nicht erfüllt • die staatlich geförderte Privat-Absicherung nutzen im Wesentlichen Gutverdiener • doch eine übereilte Rückabwicklung würde die Beitragszahler Milliarden kosten • Seehofers Vorstoß ist wohl taktischer Art: er will wohl SPD, Linken, aber auch der AfD Wahlkampfthemen nehmen • nach den kostspieligen Wahlgeschenken wäre es jetzt an der Zeit, sich Gedanken über ein Gesamtkonzept der Rentenpolitik zu machen: z.B. mit höherem Steuerzuschuss, Grundrente oder verpflichtender Altersvorsorge für alle Beschäftigten
[HTML] Peter Bofinger: Ein Gastkommentar: Die Riester-Rente muss weg[Wichtig !]. Der Staat verteilt großzügig Zuschüsse an Riester-Sparer. Das ist Geld­ver­schwen­dung. Er sollte lieber das Niveau der gesetz­lichen Alters­vorsorge anheben. SPIEGELONLINE WIRTSCHAFT , 18.4.2016. • Horst Seehofers Vorschlag, das Rentenniveau weniger stark abzusenken und die Förderung der privaten Altersvorsorge einzuschränken, wurde heftig kritisiert • das überrascht nicht, weil Seehofer damit einen Kurswechsel zu mehr Staat und weniger Finanzmarkt fordert • die Erfahrung der letzten 15 Jahre gibt ihm aber recht • das Konzept der privaten Riester-Rente ist gescheitert • die Kosten haben einen Großteil der Rendite aufgezehrt • die Hoffnung, eine höhere Rendite als bei der gesetzlichen Rente zu erzielen, hat sich in der Nullzins-Welt restlos zerschlagen • es mangelt auch an der Zielgenauigkeit: für Besserverdienende ist die Zusatz-Rente ein reiner Mitnahmeeffekt (anders statt mehr sparen) • ist ein gesetzliches Rentenniveau vertretbar, bei dem im Jahr 2030 ein Durchschnittsverdiener fast 32 Jahre gearbeitet haben muss, um eine Rente in Höhe der Grundsicherung zu beziehen? • wir sind den Entwicklungen sinkender Geburtenraten und längerer Lebenserwartung nicht schutzlos ausgeliefert • es ist doch sinnvoller, die gesetzliche Rentenversicherung zu stabilisieren, als die kapitalgedeckte Altersvorsorge noch weiter auszubauen • ein Verzicht auf Förderung der privaten Kapitalbildung oder der Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersvorsorge würde staatliche Mittel für die gesetzliche Rente freisetzen • unser System ist nicht zukunftsfähig • ein positives Alternativbeispiel bietet Österreich, wo die Rentenbeiträge zwar rund vier Prozentpunkte höher liegen als in Deutschland, aber zu wesentlich höherem Rentenniveau führen • da die Trennlinie zwischen abhängiger und selbstständiger Tätigkeit immer mehr verschwimmt, ist das österreichische System auch mit seiner Erwerbstätigen­versicherung (Einbeziehung von Selbstständigen) vorbildlich • der resultierende „Einführungsgewinn” ließe sich auch dazu verwenden, Kinderbetreuung und vorschulische Bildung auszubauen als Beitrag für eine langffristige Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung • gefordert ist eine grundsätzliche Reform des gesamten Systems aus privater und gesetzlicher Altersvorsorge • man sollte das robustere und kostengünstigere System der gesetzlichen Rentenversicherung wieder nachhaltig stärken
[HTML] Jan Drebes, Birgit Marschall: Fragen und Antworten zur Altersvorsorge: Ist die Riester-Rente jetzt gescheitert oder nicht? Die Riester-Rente „ist gescheitert”, behauptet CSU-Chef Horst Seehofer. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will so weit zwar nicht gehen, doch auch sie ist enttäuscht von der staatlich geförderten Altersvorsorge. Rentenexperten widersprechen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen. RP ONLINE, 18.4.2016. • Was ist die Riester-Rente? • Wie funktioniert die Riester-Rente? • Warum lohnt sich Riestern oft wenig? • Für wen lohnt sich Riestern? • Warum Riestern nicht mehr Leute? • Welche Vorschläge gibt es, um die private Altersvorsorge zu stärken?
[HTML] Rene Harders: Seehofers Rentenreformpläne: Riester gescheitert. Horst Seehofer macht sich als amtierender CSU-Chef Gedanken um die Wähler, die sich von den christlich orientierten Parteien abwenden. Um diese wieder zu gewinnen, plant er eine Rentenreform, deren Kernziel die Rückabwicklung der gescheiterten Riester-Rente ist. Bei der Reform der Rentenbezüge 2001 wurden für einen großen Teil der gesetzlich rentenversicherten Bürger die Ansprüche drastisch reduziert. Die entstandene Lücke sollte durch die Riester-Rente geschlossen werden. Seehofer mag zwar auch für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen wollen — sein Hauptanliegen ist jedoch, das Vertrauen der Wähler wieder zu erlangen. Die neoliberale Politik der letzten Jahre habe ihr Ziel verfehlt. Seit Anbeginn kostet Riester den Steuerzahlern pro Jahr etwa 25 Mrd. Euro, davon allein 20 Mrd. zulasten des Bundes. Die staatliche Förderung kommt meist den Besserverdienenden zugute. FinanzKun.de, 18.4.2016
[HTML] Stellungnahmen: Wir von der CGM fordern: Altersarmut vorbeugen, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu sichern! Seit der letzten bedeutenden Rentenreform im Jahr 2002 steigt das Risiko für Armut im Alter. Unter den jetzt noch Berufstätigen fallen bei den Männern ein Drittel, bei den Frauen zwei Drittel im Rentenalter (besonders in den alten Bundesländern) unter die Armutsgrenze. Seehofers Vorstoß ist richtig, und wir unterstreichen, dass die Neoliberalisierung in der Rentenpolitik beendet werden muss. Wir werden die Folgen von Spar- und Niedrigzinspolitik deutlich zu spüren bekommen, wenn wir jetzt keine Kursänderung vornehmen. Adalbert Ewen, Bundesvorsitzender der CGM: �Die fortschreitend rasante Veränderung des globalisierten Arbeitsmarktes, die flexibler werdenden Lebensentwürfe der Bürgerinnen und Bürger, Demografiefaktoren und Vermögensunterschiede fordern ein Rentensystem, das Leben und Arbeit in ein neues Kräfteverhältnis setzt.” Ausgangspunkt könnte eine Kombination aus Beitragsfinanzierter Rente und einer zusätzlichen staatlich garantierten Zahlung als geldwerte Lebensleistung sein. „Mögliche Lösungen wären auch die verpflichtende Sozialversicherungs­pflicht für Selbstständige, lukrative private, bzw. verpflichtende betriebliche Altersvorsorgemodelle und eine Mindestrente, die deutlich über der Grundsicherung liegt, wobei die Grundsicherung deutlich höher sein müsste als heute.” CGM CHRISTLICHE GEWERKSCHAFT METALL, 18.4.2016
[HTML] Wirtschaft: Riester-Rente wird zum heißen Eisen der Politik. Immer mehr Sparer fürchten um ihr Vermögen, weil sich die Riesterrente nicht mehr rechnet, und die Politik geht zunehmend auf Distanz zur geförderten Altersvorsorge, was wiederum die Versicherungswirtschaft auf die Palme bringt. Die vom CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer geforderte Rückabwicklung der staatlich bezuschussten Riester-Rente wäre aus Sicht des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) jedoch ein grober Vertrauensbruch gegenüber all jenen Sparern, die mit selbst verantworteter Vorsorge ihre gesetzliche Rente ergänzen wollen. Vor knapp 15 Jahren wurden die Bürger im Zuge der Rentenreform zu mehr Eigenvorsorge aufgefordert. Wie die neueste Statistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zeigt, sind knapp 16,5 Mio Menschen dieser Aufforderung gefolgt und haben einen Riestervertrag abgeschlossen (per Ende 2015). 2014 lag der Gesamtbestand bei 16,3 (2010: 14,5) Mio. Verträgen. Eine Riester-Rückabwicklung beträfe die geplante Altersvorsorge von 16,5 Mio. Bürgern  PLATOW Online , 18.4.2016
[HTML] Gastbeitrag Nils Röper: Rente: „Wir brauchen eine Umverteilungsdebatte”[!]. Die Riester-Rente ist gescheitert, heißt es. Die private Altersvorsorge ist nicht zu Ende gedacht, sagt ein Oxford-Ökonom. Er fordert eine generöse Mindestrente. Das deutsche Rentensystem ist von der Grundausrichtung her nicht für moderne Lebens- und Arbeitswelten konstruiert. Alleinerziehende, atypische Erwerbsbiografien, Teilzeitarbeit und längere Ausbildungszeiten müssen berücksichtigt werden — also eine richtige Umverteilungsdebatte. Erhebungen der OECD zeigen, dass Niedrigverdiener im deutschen Rentensystem im Vergleich zu anderen reichen Ländern schlecht abschneiden. Die Ursachen dafür liegen tief im Bismarck'schen Rentensystem, das die gesetzliche Versicherung als eine Art Sparbuch versteht. Die Erfolgsbilanz der Riester-Rentenprivatisierung ist ernüchternd: Betriebs- und Privatrenten sind in Deutschland unbeliebt. Aber zur Altersarmuts­bekämpfung taugen kapitalgedeckte Konzepte nicht. Besser ist eine generöse Mindestrente. Heute kann ein Generationenvertrag durch ein lohnabhängiges Umlagesystem kaum erfüllt werden. „Um den Generationen- und den Sozialvertrag zumindest hinreichend zu erfüllen, ist eine Neuaufstellung zwingend: höhere Mindestrenten, ein abgeschwächtes Äquivalenzprinzip in der gesetzlichen Rente und unkompliziert geförderte private Vorsorge.”  ZEIT ONLINE, 18.4.2016
[HTML] Jochen Pimpertz: Betriebliche und private Altersvorsorge: Sinnvoll, aber nicht zwingend. Gegen eine verpflichtende private Altersvorsorge spricht, dass die gesetzliche Versorgungslücke bereits durch eine längere Lebensarbeitszeit schrumpft. Außerdem fehlt ein belastbarer Befund, dass die Deutschen allgemein zu wenig vorsorgen. Aber ausgerechnet jenen Menschen, die nicht sparen können, helfen die aktuell diskutierten Reformvorschläge nichtiw Institut der deutschen Wirtschaft Köln, 19.4.2016
[HTML] Renten: USA gegen Europa: Verteilungskampf um die Renten hat begonnen. Die Finanzierungslücke im  [United States]amerikanischen Rentensystem ist einer Studie zufolge rund drei Mal größer als bislang gedacht. Die Situation ist gefährlich für das US-Establishment, weil wirtschaftliche Verwerfungen die Chancen der Außenseiter Donald Trump und Bernie Sanders erhöhen. DEUTSCHE WIRTSCHAFTS NACHRICHTEN, 19.4.2016. • Der gesamte finanzielle Fehlbetrag im amerikanischen Rentensystem könnte unerwartet rund 3,4 Bio. $ groß sein • der Fehlbetrag könnte zu einer gro&swzlig;en Anzahl an Insolvenzen von Gemeinden, Städten und Bundesstaaten führen könnte • dies muss aus Sicht des US-Establishment mit Blick auf die Präsidentschafts­kandidaten unbedingt verhindert werden • global herrscht auch noch ein Interessenkonflikt zwischen amerikanischen und europäischen Pensionsfonds • in Europa wächst die Kritik an niedrigen und negativen Zinsen • Chicago, Dallas und Houston haben die größten Finanzierungslücken • das Ausmaß der Rentenlücken sei enbtstanden, weil viele Rentenversicherungen und Fonds in ihrer Finanzbuchhaltung annehmen, dass sie jährlich zwischen 7 und 8% Rendite mit ihren Investitionen erwirtschaften
[HTML] Michael Roth: Über das deutsche Rentensystem: Wende überfällig. Für eine Prognose der künftigen Renten braucht man keine höhere Mathematik. Nach der Altersstruktur hat das Rentensystem eine Schlagseite. Der geburtenstärkste Jahrgang 1964 geht erst etwa 2029 in Rente. Es müssten die Rentenbeiträge erhöht oder das Renteneintrittsalter angehoben werden. Oder aber die Rente wird über die Steuer finanziert.    morgenweb , ©Mannheimer Morgen, 19.4.2016
[HTML] Miguel Sanches: Politik: Rentenreform noch vor der Wahl. Die Kanzlerin will nach dem Konflikt über die Flüchtlingskrise neue Reizpunkte zur CSU in der Rentenpolitik vermeiden. Im Vorstand machte sie klar, dass sie bis zur Bundestagswahl 2017 einen Rentenkonsens anstrebe, erst mit der CSU, dann mit der SPD. WAZ, 19.4.2016
[HTML] Heike Jahberg: Debatte um Altersvorsorge: Die gesetzliche Rente allein bringt's nicht. Entweder die Menschen arbeiten deutlich länger, oder die Renten sinken, oder die Beiträge steigen. Die gesetzliche Rente wird nicht reichen. Eine Reform muss die private und betriebliche Vorsorge einbeziehenDER TAGESSPIEGEL, 19.4.2016
[HTML] Johannes Leithäuser: Altersvorsorge-Streit: CDU nun auch bereit zu einer Rentenreform. CSU und SPD wollen eine Rentenreform. Aus der CDU kam bislang viel Kritik. Nun erklärt ihr Generalsekretär, wie eine kleine Reform doch kommen könnte — noch in diesem Jahr. FAZ.NET, 19.4.2016. • Die CDU will eine kleine Rentenreform zulassen • Änderungen am Rentenniveau will sie erst nur im Grundsatz behandeln • die Staatssekretäre Jens Spahn und Karl-Josef Laumann sollen zunächst mit der CSU eine gemeinsame Position in der Rentenpolitik entwickeln • Spahn: die CDU setze auf einen „Dreiklang”: gesetzliche Rente stabilisieren und betriebliche und private Vorsorge attraktiver und verbindlicher machen in „konkreter Sacharbeit” • CDU-Generalsekretär Peter Tauber kritisierte Seehofers Formulierung, die Riester-Rente sei „gescheitert” • die CDU will weiterhin die Arbeitnehmer veranlassen, in private Altersvorsorge zu investieren • Tauber: Erwägungen, das gesetzliche Rentenniveau zu erhöhen, richteten sich nicht an die aktuelle Rentnergeneration
[HTML] Eva Quadbeck: Debatte um Altersversorgung: CSU plant eigenes Renten-Konzept. Die drohende Altersarmut in Deutschland und die nächste anstehende Rentenreform sorgen in der großen Koalition für ein Durcheinander. Nicht nur Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bereitet ein eigenes Reformkonzept für die Rente vor, sondern auch die bayerische Sozialministerin Emilia Müller im Auftrag Horst Seehofers. RP ONLINE, 19.4.2016. • Sozialministerin Emilia Müller (CSU) soll ein Reformkonzept durchrechnen • es soll Gegenmaßnahmen zum sinkenden Rentenniveau und Alternativen zur gescheiterten Riester-Rente aufzeigen • die CDU fürchtet, dass das Thema Rente den Wahlkampf 2017 dominieren könnte • ein Präsidiumsmitglied der CDU: „Einen Wettkampf, wer die höchsten Renten verspricht, verlieren wir immer” • Jens Spahn (CDU): „die gesetzliche Rente als Basis für die meisten Menschen stabilisieren und gleichzeitig betriebliche und private Vorsorge verbindlicher machen.” • würde es stark steigende Beiträge bedeuten, wenn man das Rentenniveau anheben oder auf dem heutigen Stand belassen möchte?
[HTML] „Sachlich schlicht falsch”: Walter Riester schießt nach Andrea Nahles� Kritik an seiner Rente zurück. Der frühere Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) hat seine Amtsnachfolgerin Andrea Nahles (SPD) wegen ihrer Zweifel an der Riester-Rente scharf kritisiert. „Was ich aus Bayern noch als Populismus abtun kann, ist aus dem Mund der Arbeitsministerin sachlich schlicht falsch”, sagte Riester der in Düsseldorf erscheinenden Dienstagsausgabe der „Rheinischen Post”. FOCUS ONLINE, 19.4.2016. • Entgegen der Darstellung von Nahles sei die Riester-Rente vor allem f�r Geringverdiener eine sinnvolle private Altersvorsorge: es vwerfügen „25 Prozent der Riester-Sparer über ein Jahreseinkommen von weniger als 10.000 Euro” • ⅔ aller Riester-Verträge seien von Menschen mit unterdurchschnittlichem Lohn abgeschlossen worden • Jens Spahn ist zuversichtlicht, dass sich Union und SPD noch in diesem Jahr auf eine Rentenreform einigen werden
[HTML] Dorothea Siems: Meinung Rentenpolitik: Diese Regierung plündert die Jungen aus. Die große Koalition will die Alterssicherung reformieren. Bezahlt werden die neuen Leistungen von den Jüngeren. Dabei gibt es Wege, sich einem unfairen Generationenvertrag zu entziehen. DIE WeLT, 19.4.2016. • Nach den Horst Seehofer und Sigmar Gabriel soll die seniorenfreundliche Sozialpolitik in großem Stil weitergehen • viele in der SPD und in der Union sehen im Hinblick auf die Bundestagswahl 2017 das Thema Rente als ein Gewinnerthema • sogar eine Rückabwicklung der für die Absenkung des Rentenniveaus verantwortlichen Riester-Rentenreform scheint möglich • soll man sich dann wirklich auf ein System verlassen, das von der Hand in den Mund lebt? • am besten fährt man mit einer Mischung aus beiden Systemen • je mehr man den Älteren gibt, desto mehr muss man den Beitragszahlern abnehmen • die 20- bis 40-Jährigen stimmen in der Regel an der Urne nicht über die Rentenpolitik ab • es gibt Mittel und Wege, sich einem Generationen­vertrag zu entziehen • die Jüngeren könnten ins Ausland gehen, auf den globalen Arbeitsmarkt • oder sie flüchten in die Schwarzarbeit • neue Sozial­leistungen sind nichts anderes als neue Schulden • statt staatlicher Rundum­versicherung ist Eigenver­antwortung gefragt • auch muss Arbeiten im Alter zum Massenphänomen werden
[HTML] Frank Specht: CDA-Chef Laumann: „Wir brauchen Akzeptanz für die Rentenreform”. Karl-Josef Laumann begrüßt Horst Seehofers Vorschlag für eine Rentenreform. Im Interview fordert der Vorsitzende der CDU-Arbeitnehmer eine starke Betriebsrente — und setzt dabei auf die Macht der Großen Koalition.  Handelsblatt , 19.4.2016
[HTML] Christian Lindner: Auf den Punkt gebracht: Rente: Fairness für die Generation Enkel. Die Große Koalition denkt laut über eine Rentenreform nach. FDP-Parteichef Christian Lindner fordert für die neue Arbeitswelt ein flexibles Rentensystem. Die Mittelbadische Presse hat bei Lindner nachgefragt: Wie soll das System flexibler werden? Lindner pr�sentiert fünf Vorschläge. bobaden online , 19.4.2016. • 1. Die Arbeitswelt der Zukunft verlangt mehr Flexibilität durch einen individuellen Baukasten mit Elementen verpflichtender und freiwilliger Vorsorge • 2. es müssen die gesetzliche Rente effizienter organisiert und für die private Vorsorge rentablere Anlageformen gefunden werden (Schluss mit der Niedigzinspolitik) • 3. einen flexiblen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglichen • 4. mehr Transparenz: Jedem die Einrichtung eines individuellen Vorsorgekontos anzubieten • 5. Menschen ohne existenzsichernde Ansprüche sollen nicht mehr vom Sozialamt, sondern unter einem Dach mit der gesetzlichen Rentenversicherung bearbeitet werden
[HTML] Kritik an Gutachten des Finanz- und Arbeitsministeriums: Rentengutachten gehen an Grundsatzproblemen vorbei. Sowohl das Bundesfinanzministerium unter Herrn Schäuble als auch das Arbeitsministerium unter Frau Nahles haben jeweils ein Gutachten zur zukünftigen Rentenpolitik vorgelegt. Nach erster Sichtung kommt der Bund der Versicherten zu einem zwiespältigen Urteil. �Es ist gut, dass das Thema Altersvorsorge wieder diskutiert wird. Es ist schlecht, dass die eigentlichen Probleme nicht benannt werden”, so Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. „Hautproblem der kapitalgedeckten Altersvorsorge sind schlechte Produkte”, fasst Kleinlein die Kritik zusammen. Bei den vom Arbeitsministerium vorgeschlagenen Änderungen „wird die rechtliche Umsetzung” schwierig. Zentral ist beim sogenannten „Sozialpartner-Modell”, dass die Haftung für die betriebliche Vorsorge auf eine unabhängige Institution übertragen werden soll. Leistungen daraus möglichst nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. Kleinlein: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum hier die betriebliche Altersvorsorge vor der gesetzlichen Rente privilegiert werden soll. BUND DER VERSICHERTEN, 19.4.2016
[HTML] pll: Die nächste Reform steht schon im Haushalt: So teuer sind Nahles� Rentengeschenke für die nächste Generation. Die rot-schwarze Bundesregierung hat in den vergangenen vier Jahren einige Wahlgeschenke wahr werden lassen: Die Rente mit 63 und die Mütterrente kosten den Staat seitdem Milliarden. Und es gibt bereits weitere, teure Vorschläge. FOCUS ONLINE, 19.4.2016. • 10 Milliarden Euro zusätzlich verschlingen Mütterrente und Rente mit 63 jedes Jahr, obwohl das Renteneintrittsalter allmählich steigt • insgesamt 186,8 Milliarden Euro veranschlagt die Bundesregierung für Sozialleistungen im Jahr 2020 • das sind dann 57% des Bundeshaushalts • 100 Milliarden Euro muss der Staat Jahr 2020 in die Rentenkasse zuschießen, um allein die bisher umgesetzten Reformen zu finanzieren • das sinkende Rentenniveau ist bereits beschlossene Sache • die unter 45-Jährigen müssen 2020 länger arbeiten und mehr einzahlen • die nächste Begünstigung der Rentner ist bereits im Bundeshaushalt eingeplant: die Lebensleistungsrente für armutsgefährdete Geringverdiener • SPD-Vize Thorsten Schäfer-Gümbel: die Rente von Arbeitnehmern, die 40 Jahre lang eingezahlt haben und trotzdem weniger als 30 Entgeltpunkte gesammelt haben, soll aufgebessert werden • das wäre ein Unterschied von 870 bis 880 Euro im Monat
[HTML] Till H. Lorenz: Altersarmut: Mehr als 20.000 Rentner in Schleswig-Holstein stecken in der Armuts-Falle. Immer mehr ältere Menschen in Schleswig-Holstein sind auf Grundsicherung angewiesen. Sozialverbände schlagen Alarm. shz.de, 19.4.2016
[HTML] Heike Jahberg: Armut im Alter: Immer mehr Rentner brauchen Sozialhilfe[!]. Statistisches Bundesamt: Die Zahlen steigen ständig. Sozialverbände mahnen Rentenreform an. „Die Rente muss zum Leben reichen”, sagen sieDER TAGESSPIEGEL, 19.4.2016. • Im Dezember 2015 haben mehr als eine halbe Million Menschen im Rentenalter Grundsicherung erhalten • mit den wegen einer Krankheit oder eines Unfalls Erwerbsgeminderten sind es sogar mehr als eine Million Menschen • das ist eine Steigerung von 3,5% gegenüber dem Vorjahr • die Sozialverbände glauben, dass in Wirklichkeit noch sehr viel mehr Menschen betroffen sind • auch die Bundesregierung sieht Handlungsbedarf • zum Sozialfall werden Menschen im Alter, weil sie nicht genug in die Rentenkasse eingezahlt haben, z.B. weil sie lange arbeitslos waren oder sich mit Minijobs oder prekären Arbeitsverhältnissen begnügen mussten • und das Rentenniveau sinkt immer weiter • die DRV sagt für 2030 ein Absinken auf 44,4% voraus • damit droht fast jedem zweiten Bundesbürger eine Alterssicherung unterhalb der Armutsgrenze • nach Meinung des VdK m�ssten die Rentenabschl�ge von bis zu 10,8% in der Erwerbsminderungsrente abgeschafft werden • nach Awo-Chef Wolfgang Stadler müssten die Beitragsleistungen von Geringverdienern besser bewertet werden
[PDF] Anja Krüger: Kommentar Grundsicherung RenterInnen: Alt, arm und allein gelassen. Die Rentenreform wird Wahlkampfthema, doch die Große Koalition hat kein angemessenes Konzept. Erforderlich ist eine Mindestrente. taz.de, 19.4.2016. Über eine Million Menschen sind im Alter oder aufgrund einer Erwerbsminderung auf Grundsicherung angewiesen • Sozialverbände: es gibt noch viel mehr arme RentnerInnen • „Ein Durchschnittsverdienst von 2.500 Euro brutto im Monat reicht nicht aus, um eine Rente über der Armutsgrenze zu bekommen.” • künftig noch viel mehr Menschen auf Grundsicherung • diese Massenaltersarmut ist Spätfolge der rot-grünen Rentenreform um die Jahrtausendwende • doch die CDU glaubt trotz Niedrigzinsphase und Riester-Renten-Flop noch immer an die private Altersvorsorge • CSU-Chef Horst Seehofer und Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles machen zwar die Rente zum Wahlkampfthema, aber ihre ‚Reform’ würde an der Altersarmut für fast alle nicht viel ändern • erforderlich wäre dagegen ein neues Modell für die Absicherung: eine Mindestrente
[HTML] Karl Doemens: Leitartikel Rentenreform: Bundestagswahlkampf mit der Rente. Statt das Altersgeld für den Wahlkampf zu missbrauchen, sollten sich die Regierungsparteien CSU und SPD endlich um die kümmern, die von Altersarmut bedroht sindFrankfurter Rundschau, 19.4.2016. • Beim Koalitionsvertrag im November 2013 haben die Parteichefs Angela Merkel, Sigmar Gabriel und Horst Seehofer die Mahnungen der Rentenexperten in den Wind geschlagen • mehr als 160 Milliarden Euro werden für die Mütterrente und die Rente ab 63 bis 2030 ausgegeben — bislang aus der Rentenkasse • nun haben CSU-Chef Seehofer und SPD-Chef Gabriel plötzlich die kommende massenhafte Altersarmut entdeckt • Seehofer: Riester sei daher gescheitert • Gabriel will die Absenkung des Rentenniveaus stoppen • bis 2030 soll es von einst 53% auf etwa 43% fallen • Wahlkampf ist keine gute Voraussetzung für eine seriöse Rentenreform • Ursachen: „: Die Riester-Rente ist zu teuer und intransparent, die Betriebsrente nur bei Großunternehmen verbreitet, die Renditen insgesamt mickrig” • eine Rolle rückwärts zum reinen gesetzlichen System würde die Jüngeren mit Beiträgen weit über 24 Prozent belasten” • bei der gesetzlichen Rente müsste die Regierung endlich um die wirklich von Altersarmut Bedrohten kümmern: Alleinerziehende, Soloselbstständige, Erwerbsunfähige und Langzeitarbeitslose • die Lebensleistungsrente hilft ihnen meist nicht • die kapitalgedeckte Vorsorge müsste attraktiver werden • in der Nullzinsphase müsste auch mehr in Aktien investiert werden • es „sollte zumindest ein Teil der Erträge nicht mit der Grundsicherung verrechnet werden” • die Rente rückt nun ins Zentrum des Bundestagswahlkampfs • möglicher Slogan: „Wir halten das Rentenniveau bei 50%” — Kosten: 50 Milliarden Euro • nach der Wahl käme das böse Erwachen und der Glaubwürdigkeitsverlust
[HTML] Bafin hält Garantiezins der Lebensversicherungen für zu hoch. Der Präsident der deutschen Finanzaufsicht Bafin, Felix Hufeld, spricht sich für einen deutlich niedrigeren Garantiezins für Lebensversicherungen aus. „Es versteht sich von selbst, dass 1,25 Prozent Zinsen auf Dauer nicht zu halten sind, wenn die Zinsen so niedrig bleiben, wie sie aktuell sind”. NachrichtenZeit, 19.4.2016. • Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) plädiert für eine moderate Absenkung ab 2018 auf 1,0% • die Entscheidung liegt beim Bundesfinanzministerium • da es in der Niedrigzinswelt immer schwerer wird, entsprechende Renditen zu erwirtschaften, wurde der Garantiezins schon mehrmals gesenkt • die Bafin beaufsichtigt die Versicherer • die Bafin hat im letzten Jahr wegen Verstößen gegen Geldwäscheregeln mehr als 40 Millionen Euro Bußgelder verhängt
[HTML] bAV kann sich auf Dauer selbst finanzieren. Die gesetzliche Rente wird nicht ausreichen, um de gewünschten Lebensstandard im Alter zu sichern. Angesichts der dramatischen Probleme muss der Gesetzgeber handeln. Deutschland braucht eine umfassende Reform der betrieblichen Altersvorsorge.  Thomas Dommermuth in einer aktuellen Studie des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung: „Dafür muss der Staat zwar anfangs investieren, langfristig finanziert sich die Reform für den Fiskus aber selbst.”  5 zentrale Reformvorschläge: 1) Einführung eines Opt-Outs in der Entgeltumwandlung (ergänzt durch freiwillige Arbeitgeberzuschüsse). 2) Weiterentwicklung der bAV als Beitragszusage. 3) Anrechnung der bAV auf die Grundsicherung beseitigen. 4) Belastung der bAV durch die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung reduzieren. 5) Abzinsungssatz in der Steuerbilanz anpassen. Für Unternehmen kann sich die bAV nach derzeitiger Gesetzeslage vor allem im Fall klassischer Leistungszusagen bei ungünstiger Entwicklung der Zinssätze zu einem unkalkulierbaren Risiko entwickeln. Kalkulierbarer wird es, wenn der Arbeitgeber für den Erhalt des eingezahlten Kapitals zum Auszahlungszeitpunkt garantiert (aber nichts darüber hinaus). Damit sich Sparen für das Alter lohnt, muss die bAV in der Ansparphase mehr Rendite erzielen. Die Gestaltung der bAV als Beitragszusage ermöglicht einen höheren Aktienanteil. Für den Staat würde eine höhere Beteiligung an der bAV zu zusätzlichen Einnahmen führen (z.B. aus nachgelagerten Steuern, Beiträgen zur Krankenversicherung der Rentner und Minderbelastung durch gesetzliche Rentenzahlungenfinanzwelt, 19.4.2016
[HTML] Rente: Rente steigt kräftig. Kabinett beschließt Rentenerhöhung. Neue Ideen zur Reform der Altersvorsorge: Rente und Grundsicherung im Alter kombinieren, die private Altersvorsorge nur teilweise anrechnen, Riestern mit mehr Risiko ermöglichen Ihre-orsorge.de, 20.4.2016. • Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD): „Die umlagefinanzierte Rente bewährt sich.” • FDP-Chef Christian Lindner fordert, die Grundsicherung im Alter mit der Rente zusammenzulegen • Lindner: Einkünfte aus einer freiwilligen Altersvorsorge sollten nur teilweise auf die Grundsicherung angerechnet werden • Peter Weiß, Vorsitzender der CDU/CSU-Arbeitnehmergruppe: wegen der drohenden Altersarmut sei „eine große und nicht eine kleine Rentenreform” nötig • Lindner: mit mehr Risiko rentablere Riester-Formen auch durch direkte Investitionen in Unternehmen erlauben • Rainer Dulger, Gesamtmetall-Präsident, hatte eine weitere Anhebung des Rentenalters angeregt
[HTML] Vorschläge zur Renten-Reform: „Man versündigt sich an den Jüngeren”. Bei der aktuellen Debatte um eine Renten-Reform müsste einer Gruppe eigentlich Angst und Bange werden: den jungen Leuten. Denn sie werden für die höheren Rentenleistungen zahlen müssen. DAS INVESTMENT.COM, 20.4.2016
[HTML] Laumann warnt vor Rentenwahlkampf. Der Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Karl-Josef Laumann, warnt vor einem Rentenwahlkampf: „Wir sollten die Lage unideologisch analysieren. Klar ist, dass eine Rentenreform über die Parteigrenzen hinweg beschlossen werden muss, um die Akzeptanz zu sichern”, sagte der CDU-Sozialpolitiker dem ‚Handelsblatt’ (Mittwochsausgabe). Eine Abschaffung der Riester-Vorsorge lehnt Laumann ab. Er setze er stark auf die Betriebsrente. Soloselbst­ständige, Arbeitslose oder Menschen mit Gelegenheitsjobs müssten abgesichert werden.  Baden-Journal , 20.4.2016
[HTML] Anja Schlicht: Mit kleiner Rentenreform Debatte um das Altersgeld begraben. Derzeit wird in Deutschland intensiv über die Rente geredet. Dabei werden verschiedene Vorschläge in den Raum geworfen, wie der Ruhestand der Rentner gesichert werden kann. Die einen fordern ein Heraufsetzen des Rentenniveaus, andere eine Mindestrente. Für entscheidende Änderungen könnte die Zeit zu knapp werden. Doch eine kleine Rentenreform ist in diesem Jahr noch möglich: betriebliche Altersvorsorge stärken und Flexi-Rente einführenfinanzen.de, 20.4.2016
[HTML] Heike Anger: SPD: Auf in den Wahlkampf![!] Die Sozialdemokraten starten die Arbeit am Wahlprogramm 2017. Die Frage der sozialen Sicherheit will die Partei nicht kampflos anderen überlassen. Die Parteilinke frohlockt bereits.  Handelsblatt , 20.4.2016. • Gabriel will das für die SPD so wichtige Thema nicht der CSU oder gar der AfD überlassen • das Thema Rente soll vor allem auch auf der „Wertekonferenz Gerechtigkeit” (9. Mai) diskutiert werden • dort tritt auch Marcel Fratzscher auf, Präsident des DIW (Buch „Verteilungskampf”) • er diskutiert mit Michael Hüther (Chef des IW), Hannelore Kraft und IG-Metall-Vize Christiane Benner • bei Umfragewerten bis unter 20% ist die Partei nervös, der Parteichef angeschlagen • ein Spitzengenosse: Gerechtigkeitsthemen finden wieder „mehr Freunde” (auch in der Parteiführung) • Matthias Miersch, Sprecher der Parlamentarischen Linken in der SPD-Bundestagsfraktion: „Wir müssen daf�r sorgen, dass die Menschen von ihrer Arbeit und ihrer Rente leben können und Zugang zu einer guten Gesundheitsversorgung haben.” • Vorstandsmitglied Hubertus Heil: viele Gerechtigkeitsfragen müssten die Sozialdemokraten nun gemeinsam beantworten • die SPD plant im Herbst eine „Modernisierungs­konferenz”, um das konkrete Regierungs­programm abzusegnen • SPD-Wahlkampfberater Frank Stauss: „Kommt aus euren Lagern …. Vereint euch wieder hinter dem Gedanken, Zukunft zu gestalten
[HTML] dpa: Vorbild Schweiz: Die AfD entdeckt die Rente für sich. Die AfD hat neben dem Islam ein weiteres Massenthema entdeckt, mit dem die rechtspopulistische Partei Wähler mobilisieren will. Die Rente soll zum zweiten wichtigen Wahlkampfthema werden. Parteichef Jörg Meuthen sagte, die Riester-Rente habe sich als Geldverschwendung herausgestellt<T▀  ▀  ▀ Online, 20.4.2016. • Meuthen: die Kosten hätten einen großen Teil der Rendite aufgezehrt • die Hoffnung auf eine höhere Rendite als bei der gesetzlichen Rente habe sich in einer Nullzins-Phase völlig zerschlagen • ein besserer Weg als die derzeit kursierenden Reformvorschläge wäre das Schweizer Modell — vor allem für „die kleinen Leute” • die deutschen Renten seien gemessen am letzten Arbeitseinkommen die niedrigsten der Eurozone
[HTML] Anpassung an Lebenserwartung: Schäuble fordert höheres Rentenalter. Dass das Rentensystem mit der derzeitigen Formel nicht mehr lange finanzierbar ist, ist klar. Statt einer ständigen Diskussion über das richtige Renteneintritts­alter schlägt der Finanzminister in Zukunft eine automatische Anpassung vor.  n-tv, 20.4.2016
[HTML] Christian Geinitz: Altersvorsorge: Gefährliches Rentenvorbild Österreich. Das Nachbarland verlässt sich auf die gesetzliche Vorsorge, kaum jemand sorgt privat vor. Das System erfordert riesige Zuschüsse und ist nicht zukunftsfest. Bei Niedrigzinsen klingt der österreichische Weg überzeugend. Bofinger schreibt: würden Staat und Privathaushalte das Geld in die gesetzliche Rente stecken statt in individuelle Alterssparpläne, hätten die Ruheständler mehr davon. Aber die Österreicher beziehen nur 3,5 % ihrer Altersbezüge aus kapitalgedeckten Angeboten. Auch dieses System trägt sich nicht selbst, sondern wird vom Steuerzahler mit rund 11 Milliarden Euro im Jahr alimentiert (3 % des BIP). Michael Christl von der Denkfabrik Agenda Austria in Wien: „Das System ist hoch subventioniert und nicht zukunftsfest” — ohne automatische Anpassung an die demographische Entwicklung. FAZ.NET, 20.4.2016
[HTML] Heike Göbel: Kommentar: Der Balanceakt mit der Rente. Dem Rentensystem droht ein Vertrauensverlust, dem die Politik entgegenwirken muss. Union und SPD planen eine Lebensleistungsrente — doch die hat ihren Preis. FAZ.NET, 20.4.2016
[HTML] Rentendebatte: Die Altersvorsorge der Deutschen in Zahlen[!]. Gesetzliche Rente, Betriebsrenten und private Vorsorge ergeben im Zusammenspiel ein tragfähiges Modell für die Altersvorsorge, das sich für die Bürger langfristig auszahlt. Ein Blick auf die Zahlen verdeutlicht, dass dieses Modell zukunftsfähig ist.
Anzahl der
Verträge
„Riester”-Rente „Betriebs­rente” Lebensversicherung Gesetzliches Rentensystem
16,5 Millionen 15,3 Millionen 91,0 Millionen 52,97 Mio. Versicherte* davon 20,62 Mio. Rentner*
Stand: 31.12.2015 31.12.2013   *) DRV 1.7.2014   *) DRV
40 % der Geringverdiener sind Riester-Sparer. Knapp 60 % der sozialversicherungs­pflichtig Beschäftigten haben eine bAV. Senioren pro 100 Erwerbstätige: 2013:30, 2035:47. Prognos AG: bis 2050 würde der Beitragssatz zur GRV ohne die Rentenreformen auf 29,3 % ansteigen. „Grundsicherung im Alter” 2015: 536.000 Bezieher = etwas über 3 % der Gesamtbevölkerung im Rentenalter
GDV DIE DEUTSCHEN VERSICHERER, 20.4.2016
[HTML] Hubertus Volmer: Interview mit Johannes Geyer: „Wie eine Gießkanne”: Rentenerhöhung verhindert Altersarmut nicht[!]. Rentenerhöhungen, die alle betreffen (wie eine Gießkanne), helfen auch den Armen. Sie sind aber kein Mittel, um Armut gezielt zu bekämpfen, sagt Rentenexperte Johannes Geyer. Beim Renteneintrittsalter ist es ganz ähnlich.  Wenn das Sicherungsniveau sinkt, folgt daraus noch nicht, dass sie für jeden Einzelnen nicht mehr reichen wird. Das muss man individuell prüfen. Altersarmut ist zwar eine reale Gefahr, aber sie betrifft vor allem Gruppen mit bestimmten Merkmalen. Bei knappen Mitteln sind andere Instrumente wirkungsvoller. Bei Menschen kurz vor der Rente hilft nur noch Umverteilung (Zuschüsse, Freibeträge). Auch eine Erhöhung des Renteneintrittsalters ist keine spezifische Maßnahme zur Verhinderung von Altersarmut. Sie müsste begleitet sein von Maßnahmen für jene, die nicht in der Lage sind, ihre Erwerbszeiten auszudehnen. Da bei der gesetzlichen Rente das Niveau abgesenkt wurde, muss man privat vorsorgen. Da haben Geringverdiener ihre Schwierigkeiten. n-tv, 21.4.2016
[HTML] casc./ala.: Umfrage: Generation Y sorgt weniger fürs Alter vor. Wegen der Alterung der Gesellschaft müssten die jungen Menschen eigentlich mehr selbst vorsorgen. Tun sie aber nicht, zeigt eine neue Erhebung. Liegt das an ihrem Optimismus?  FAZ.NET, 21.4.2016
[HTML] Matthias Schiermeyer: Kommentar zu Schäuble: Notwendiger Streit um die Rente. Bundesfinanz­minister Wolfgang Schäuble dringt wegen explodierender Kosten auf Reformen: Die Lebens­arbeitszeit soll sich an die steigende Lebens­erwartung anpassen. Der Wahlkampf um dieses heiße Thema ist in vollem Gange. STUTTGARTER-ZEITUNG.DE, 21.4.2016
[HTML] Bernhard Walker: Leitartikel Rentenreform: Viel Wind statt seriöser Debatten. Ein Wirbelwind fegt durchs politische Berlin. Entfacht haben ihn zwei Politiker, die sich viel darauf zu Gute halten, dass sie nah am Volk seien und genau spürten, was die Bürger umtreibe. Dieser Instinkt, wenn man das so nennen will, hat SPD-Chef Sigmar Gabriel und CSU-ChefHorst Seehofer dazu gebracht, mal eben eine Debatte über die künftige Rentenpolitik vom Zaun zu brechen. Immerhin haben Gabriel und Seehofer in Frage gestellt, was seit 15 Jahren Prinzip der Rentenpolitik war. Beide wollen das so genannte Rentenniveau anheben, sprich: die 2001 von SPD, Gr�nen und CDU/CSU beschlossene Niveausenkung zurücknehmen. Eine Anhebun würde dazu führen, dass die Jüngeren weit mehr als 20% ihres Bruttoeinkommens an die Rentenkasse abführen müssten. Niveausenkung bedeutet, dass die Renten weniger stark steigen als die Löhne. Es gäbe allen Grund für eine seriöse Debatte und echte Reformen. Fraglos funktionieren die Riester-Rente wie die Betriebsrenten nicht so gut, dass sie später bei vielen zur Alterssicherung beitragen. Aber kein Wunder, dass laut Politbarometer kaum noch jemand Gabriel und Seehofer vertraut. Badische Zeitung, 21.4.2016
[HTML] Annelie Buntenbach: Willkommen im Pressebereich: Brauchen höheres Rentenniveau, kein höheres Rentenalter. Die Debatte über ein höheres Rentenalter ist ein billiges Ablenkungsmanöver des Bundesfinanzministers. Stattdessen muss es um eine Rente gehen, von der man auch künftig im Alter in Würde leben kann. Durch die vorzeitig mit höheren Abschlägen aus dem Erwerbsleben Ausscheidenden führt ein höheres Renteneintrittsalter automatisch zu noch mehr Armut im Alter. Statt steigender Altersgrenzen muss der Sinkflug des Rentenniveaus gestoppt werden. Das DGB-Rentenmodell zeigt, dass dies innerhalb des Beitragssatzziels 22% möglich ist  DGB , 21.4.2016
[HTML] Dietrich Creutzburg: Neue Renten-Debatte: Nahles hatte eigentlich einen anderen Rentenplan. Andrea Nahles hat die neue Renten-Debatte mit vom Zaun gebrochen. Über einiges wollte sie schon viel früher streiten. Das scheiterte aber an der SPD-Stammklientel. FAZ.NET, 21.4.2016. • Die günstigen Rentenzahlungswerte in diesem Jahr ergeben sich aus dem Zusammenspiel von Rentenformel und Wirtschaftslage • CSU-Chef Horst Seehofer und der SPD-Chef Sigmar Gabriel haben nun dafür gesorgt, dass sich die gute Nachricht nur mit Beiklängen bekanntmachen lässt • das Alterssicherungs­system ist nach Ansicht der beiden gescheitert • Nahles teilte später nur noch mit: „Die umlagefinanzierte Rente bewährt sich.” • Nahles profiliert sich vor allem mit handwerklich solider Regierungsarbeit • es wird inzwischen anerkannt, dass sie damals sofort und ohne Ministererfahrung die Rente mit 63, die Mütterrente und den Mindestlohn unfallfrei durchs Gesetzgebungsverfahren gebracht hat • die Auseinandersetzung über Altersarmut und das Rentenniveau hätte sie lieber gleich zu Beginn der Koalition geführt • die Rente mit 63 wurde damals taktisch so entschieden, um die Gewerkschaften mit der SPD zu versöhnen • der Plan einer ‚Lebensleistungsrente’ wird heute in der Koalition weithin als untauglich angesehen • für Nahles steht nun eine neue heikle Bewährungsprobe bevor • ihr Amt hindert sie daran, den Rentnern einfach das Blaue vom Himmel zu versprechen, auch wenn das parteitaktisch geboten erscheint • sie will nun ‚ ohne Hektik’ ein ‚Gesamtkonzept’ erarbeiten, und das klingt freudlos
[HTML] Hubertus Volmer: Fakten für die Debatte: Wie sicher ist die Rente? Wenn die Menschen immer älter und die Alten immer mehr werden, wird Rentenpolitik schwierig. Eine große Reform ist schnell gefordert — eine andere Frage ist, wer davon profitieren soll. Was plant die Bundesregierung? Droht überhaupt massenhafte Altersarmut? Hilft es, wenn das Rentenniveau steigt? Wann gehen Arbeitnehmer heute in den Ruhestand? Muss das Renteneintrittsalter noch weiter angehoben werden? Unterm Strich: Wie sicher ist die gesetzliche Rente?.  n-tv, 21.4.2016.
[HTML] Christine Straßer: Kommentar: Ran an die Rentenreform! Seehofer hat ein Thema gesetzt, das den nächsten Bundestagswahlkampf beherrschen könnte. Er fordert eine Rentenreform. Ob er sich, seiner Partei und der deutschen Gesellschaft damit einen Gefallen getan hat, wird sich erweisen. Das Thema Rente in einem Wahlkampf zu verhandeln, ist heikel. Denn die deutsche Politik muss ein Glaubwürdigkeits­problem lösen. Auch der von der Politik aufgezeigte Ausweg führt in eine Sackgasse. Das Konzept, die geringere staatliche Rente durch die Riester-Rente auszugleichen, ist gescheitert. Eine Umverteilungslösung wäre mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden, um Bedürftigkeit zu prüfen. Gerade das schlecht geredete umlagefinanzierte gesetzliche System hat sich in der Niedrigzinszeit als robust gezeigt. Was das gesetzliche Rentensystem stabilisieren würde, wäre die Einbeziehung von Selbstständigen und Beamten. m, 21.4.2016
[HTML] MetallRente Studie 2016. Die Generation Y ist die prekäre Generation der Rentenreform. Nur 35 Prozent der Jugendlichen zwischen 17 und 27 Jahren sparen regelmäßig für ihre Altersversorgung. Mit Optimismus in die Zukunft. Weniger Angst vor Altersarmut und gleichzeitig Zweifel an der privaten Vorsorge. Generation Y spart weniger für das Alter. Zusätzliche Altersvorsorge nicht etabliert. Betriebliche Altersversorgung wird beliebter. Automatische Sparregeln gewünscht. Die Politik muss jetzt die Weichen stellen. MetallRente, 21.4.2016. • Die Jugend hat zu wenig Vertrauen in die staatlich geförderten Modelle zusätzlicher Altersvorsorge, zu wenig Geld dafür oder beides • die Ziele der Rentenreform sind zu deren Halbzeit bisher verfehlt • mit der dritten repräsentativen Befragung sind nun konkrete Trendaussagen möglich • ihr Leiter, Prof. Klaus Hurrelmann: „die Generation Y zweifelt immer mehr an der privaten Vorsorge. Nur 35 Prozent aller Jugendlichen sparen regelmäßig für ihre Altersversorgung.” • Mitherausgeber Prof. Christian Traxler: „Auch 15 Jahre nach der Rentenreform hat sich noch keine Kultur zusätzlicher Vorsorge in Deutschland entwickelt. Die Tendenz geht bei der jungen Generation sogar in die entgegengesetzte Richtung” • MetallRente-Geschäftsführer Heribert Karch nennt die Ergebnisse „zutiefst besorgniserregend” • die Renten-Reform hatte das Ziel „mehr Generationen­gerechtigkeit” — das Ergebnis sei jedoch weniger Gerechtigkeit • „Die Staatsausgabenf ür die Altersversorgung in Deutschland befinden sich gemeinsam mit Polen, Spanien und Slowenien am Rande des oberen Drittels aller OECD-Staaten. Dennoch liegen die Lohnersatzraten — also das Verhältnis der Rente zum vorherigen aktiven Einkommen — in der Bundesrepublik am unteren Ende dieser Länder!” • die junge Generation befürwortet mehrheitlich manche Anstöße (Nudges) � z.B. Spar-Automatismen • der Blick auf die Rentensysteme und Reformanstrengungen anderer Länder macht deutlich: auch anderswo ist eine nachhaltige Alterssicherung gefärdet — aber erfolgreiche Reformen sind auch machbar! • die Gründe für Sparen haben sich verschoben: vermehrt für eine Urlaubsreise oder Ausbildung und Studium, weniger für die Altersversorgung • 16% sparen überhaupt nicht • insbesondere bei den Frauen sinkt die Bereitschaft, fuür das Alter zu sparen • bei jungen Frauen sinkt die Angst vor Altersarmut (von 47 % auf 34 %), und sie erwarten mehrheitlich (54 %), noch weit über das 65. Lebensjahr hinaus arbeiten zu müssen • die Entscheidung für eine betriebliche Altersversorgung ist gestiegen (auf 40%) — dagegen ”riestern” nur noch 42 % • Karch generell zur zusätzliche Altersversorgung in der Generation Y: „Zu wenige Teilnehmer, zu wenig Geld und bald zu spät” • die Jugendlichen wünschen sich laut Traxler „einen Automatismus, der ihnen eigenständige Entscheidungen zumindest teilweise abnimmt” • 91 % wollen ständige, aber verständlichere Infos über ihre Rentenansprüche • Karch: „Es ist an der Zeit, […] mit allen Akteuren weitere Maßnahmen zu besprechen.” • Prof. Hurrelmann: „So wie heute kann es nicht weitergehen.”
[HTML] Helmut Achatz: Finanzen Soziales: So naiv sind die Jungen bei der Rente? Die Jungen interessiert offensichtlich herzlich wenig, wie es ihnen im Alter mal geht. Sie stecken den Kopf in den Sand und hoffen wohl im Stillen, dass es der Staat schon richten wird. Eigentlich müssten sie auf die Straße gehen. Die Jungen fühlen sich schlichtweg überfordert. Mitherausgeber Christian Traxler: Es „hat sich noch keine Kultur zusätzlicher Vorsorge in Deutschland entwickelt„. DIE WELT: „Doch statt Widerstand und Eigeninitiative herrscht Sorglosigkeit”. Die 89%-ige Zustimmung zu einer Default-Sparregel zeigt: Die Jungen wünschen sich Zwang. Die Mehrheit der Jungen glaubt schon gar nicht mehr daran, im Alter abgesichert zu sein. Zwei Drittel glauben auch nicht, dass die schwarz-rote Koalition eine mögliche Altersarmut verhindern wird. Vor(un)ruhestand, 21.4.2016
[HTML] ZEIT ONLINE, dpa, sk: Generation Y: Viele Junge sind mit Altersvorsorge überfordert. Sie kennen das Risiko und sorgen trotzdem nicht vor: Viele junge Menschen sparen lieber für Urlaub oder Studium. Die Mehrheit ist laut Studie von TNS Infratest Sozialforschung und der Hertie School of Governance im Auftrag des Versorgungswerks MetallRente der Meinung, dass sie sowieso noch weit über das 65. Lebensjahr hinaus arbeiten muss. 65 % befürworten automatische Sparregelungen etwa bei Berufsbeginn. Forscher warnen vor einer Generation Altersarmut ZEIT ONLINE, 21.4.2016
[HTML] SPD-Spitze kritisiert BDI-Chef für Äußerungen zur Lebensleistungsrente. BDI-Präsident Ulrich Grillo hat mit seinen Äußerungen zur sogenannten Lebensleistungsrente eine heftige Kontroverse ausgelöst. „Renten sind kein Almosen, sondern legitimer Anspruch von Frauen und Männern, die in ihrem Leben gearbeitet haben. Wer gearbeitet hat, soll im Alter nicht aufs Amt angewiesen sein”, sagte der stellvertretende SPD-Vorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel gegenüber „Bild” (Freitagausgabe). StatusQuoNews, 22.4.2016
[HTML] Finanzminister spricht sich für späteren Renteneinstieg aus: Rentensystem — Schäuble stört die Debatte. Wolfgang Schäuble, jetzt 73, wird auch mit 75 Jahren, ja sogar mit 80 noch arbeiten wollen, er braucht das. Nur findet nicht jeder einen so schönen Mix aus viel Macht, viel Ehre und viel Geld am Monatsende in seiner Lohntüte. Es kann und will auch nicht jeder so lange arbeiten. Nach 40, 45 Jahren als Lehrer, Bankangestellter oder Sekretärin ist es irgendwann einfach mal genug. fuldainfo, 22.4.2016.
[HTML] Antje Höning, Reinhold Michels: Pro und Contra: Darf das Rentenniveau sinken? Die Rentenpolitik wird das Wahlkampf-Thema. Die SPD stellt die Schröder'sche Sozialreform infrage, nach der das Rentenniveau sinken wird. Die Union springt bereits auf den Zug auf.  Höning: Würde man Gabriel und Co. folgen und das Rentenniveau einfrieren, würde man die Beitragszahler von 2050 maßlos belasten. Der Rentenbeitrag müsste auf über 25 % steigen. Das Rentenniveau muss nicht nur wie geplant sinken, sondern sogar stärker.  Michels: Sollte es gelingen, das für zu viele Menschen schon jetzt schäbig niedrige staatliche Altersruhegeld noch mehr zu senken — wäre Erhards und Euckens Jahrhundert­idee einer sozialen Marktwirtschaft mausetot. Müssen sich die Ruheständler mit einer deutschen Durchschnittsrente von nicht einmal 1500 Euro monatlich wirklich für ihren in aller Regel nicht üppigen Lebensstandard entschuldigen?  RP ONLINE, 22.4.2016
[HTML] Martin Schulte, Bernd Ahlert: Rentenvorschlag von Wolfgang Schäble: Pro und Kontra: Muss länger arbeiten, wer länger lebt? Die Menschen werden immer älter, und es kommen immer weniger nach: Angesichts der drohenden Schwierigkeiten in der Rentenfinanzierung haben die Spitzen der Koalition das Thema wieder auf ihre Agenda gesetzt. Der Vorschlag Schäubles, das Rentenalter an die Lebenserwartung zu koppeln, hat für Diskussionen gesorgt. Auch unsere Redakteure Martin Schulte und Bernd Ahlert sind geteilter Meinung. shz.de, 22.4.2016. • Martin Schulte: Die einzigen Alternativen zur längeren Lebensarbeitszeit w�ren die sukzessive Reduzierung der Rentenleistungen oder die Erh&0uml;hung der Beiträge” • Bernd Ahlert: Sollte das Rentenalter weiter angehoben werden, steigt automatisch die Zahl derjenigen, die aus Gesundheitsgründen oder weil sie keinen Job finden, vorzeitig in den Ruhestand gehen und damit höhere Abschläge auf die ohnehin dezimierte Rente hinnehmen müssen
[HTML] Karl Doemens: Kommentar Rentenreform: Die unehrliche Rentendebatte. Wolfgang Schäuble will das gesetzliche Rentenalter an die steigende Lebenserwartung anpassen. Realistisch ist der Vorstoß nicht. Eine alternde Gesellschaft hat bei der Rente nur drei Möglichkeiten — die Leistungen senken, die Beiträge über 22 Prozent steigen lassen oder das Rentenalter erhöhen. Seehofer und Gabriel drücken sich vor der AntwortFrankfurter Rundschau, 22.4.2016
[HTML] Tim Köhler-Rama: Altersvorsorge: Warum die Rentenreform ihren Namen nicht verdient. Warum die Politik kein Konzept hat, und nicht bereit ist, die steigenden Kosten der Alterssicherung aufzubringen. Über die Grundfragen besteht in CDU und SPD Unklarheit und Uneinigkeit, und so lange wird es keine Rentenreform geben, die diesen Namen verdientDER TAGESSPIEGEL, 22.4.2016. • „Die Idee der letzten großen Rentenreform von 2001, mit einem ‚Mehr-Säulen-Systems” den Lebensstandard im Alter zu sichern, funktioniert nicht.” • das einzige obligatorische System (gesetzliche Rente) zeigt ein sinkendes Leistungsniveau • der Anteil des Lohnes, der für die gesetzliche Altersvorsorge aufgewendet wird, ist in den letzten 20 Jahren gesunken • ebenfalls gesunken ist der Anteil der Ausgaben für Alterssicherung am BIP — von 11,2% im Jahre 2000 auf 10,5% im Jahre 2013 • also ist Deutschland bisher nicht bereit, die steigenden Kosten der Alterssicherung in einer alternden Gesellschaft aufzubringen • OECD: das deutsche staatliche Vorsorgesystem ist nicht einmal armutsfest ausgestaltet • Nettoersatzrate = (Nettorente von 20 Jahren bis zur Regelaltersgrenze) / (durchschnittliches Lebenseinkommen) • sie liegt im OECD-Durchschnitt f�r Geringverdiener bei 75%, in Deutschland bei 42% • von den 34 OECD-Staaten weisen nur Mexiko und Südafrika eine geringere Nettoersatzrate für Geringverdiener aus • Die Politik muss sich entscheiden: • zur Lebensstandard­sicherung im Alter: • Anstieg des Rentenniveaus und/ oder die Verpflichtung zur privaten Vorsorge • zur effektiven Armutsvermeidung: mehr Umverteilung
[HTML] pli/afp: Rente mit 70 unausweichlich: Welt-Ökonomen schlagen Alarm: Deutsches Rentensystem viel zu teuer. Finanzminister Wolfgang Schäuble hat eine Debatte um die Erhöhung des Rentenalters ausgelöst — und bekommt dafür Beistand von der OECD. Die Wirtschaftsexperten halten das deutsche Rentensystem für viel zu teuer — und eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit für unausweichlich. FOCUS ONLINE, 22.4.2016.
[HTML] Jan Dermietzel: Politik: Sorglos leben im Alter: Schön wär�s. Horst Seehofer fordert eine Rentenreform — dass etwas getan werden muss, ist unter Experten unstrittig. Deutlich höhere Renten: Eine Illusion. Das Einzige, was wirklich hilft: privat vorsorgen. BSZ Bayerische Staatszeitung, 22.4.2016
[HTML] Wolfram Weimer: „What's Right” — zur Rente: Soll die Jugend doch zahlen! Die Rentenpolitik der Großen Koalition stolziert in Spendierhosen übers Land. Die Jungen werden ausgeplündert. Dabei hat Schäuble Recht: Es wäre nur fair, dass wir länger arbeiten und flexibel in den Ruhestand wechseln.  Handelsblatt , 22.4.2016.  [HTML] Mit der Sugardaddy-Attitüde ist der Abstieg sicher. Die Alterssicherung auf mehrere Säulen zu stellen, war goldrichtig und ein wesentliches Element für den wirtschaftlichen Reformerfolg Deutschlands in den vergangenen Jahren. Nun herrscht etatistische Restauration. Auch gilt: bei Nullzinsen lohnt sich keine private Altersvorsorge mehr. Stattdessen müsste man das staatliche Subsidiensystem liberalisieren, öffnen und der Alterung anpassen.
[HTML] Birgit Marschall, Eva Quadbeck: Schäuble tritt Debatte um Rente ab 70 los: Nur jeder Dritte spart früh fürs Alter. Wie lässt sich die Rente sichern? Finanzminister Wolfgang Schäuble tritt eine neue Debatte los. Jüngere Menschen sorgen immer seltener für ihr Alter vor: nur 35 % aller 17- bis 27-Jährigen heute (2010 waren es noch 38 %). Die Forderungen der Gewerkschaften, SPD, Linken und CSU werden zu erheblichen Mehrbelastungen für die Renten­beitragszahler führen, warnte Arbeitgeber­präsident Ingo Kramer. Karl-Josef Laumann, Chef des CDU-Sozialflügels, sprach sich zur Vorbeugung gegen Altersarmut zudem für eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge aus. Hubertus Porschen vom Verband „Junge Unternehmer”: „Wir Jüngeren werden in der Rentendebatte viel zu wenig gehört oder abgewürgt. Es darf nicht sein, dass die Politik und die Älteren die Lasten der Zukunft einfach auf die Schultern der heute unter 40-Jährigen abladen”. RP ONLINE, 22.4.2016
[HTML] Rente mit 70 unausweichlich: Welt-Ökonomen schlagen Alarm: Deutsches Rentensystem viel zu teuer. Finanzminister Wolfgang Schäuble hat eine Debatte um die Erhöhung des Rentenalters ausgelöst — und bekommt dafür Beistand von der OECD. Die Wirtschaftsexperten halten das deutsche Rentensystem für viel zu teuer — und eine Verlängerung des Lebensarbeitszeit für unausweichlich. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat schon Anfang des Monats davor gewarnt, dass das aktuelle Rentenalter selbst für den soliden deutschen Bundeshaushalt zu hoch sein könnte. Die OECD-Expertin Queisser plädiert dafür, gezielt Risikogruppen wie kleine Selbstständige, Erwerbsgeminderte oder Geringverdiener abzusichern FOCUS ONLINE, 22.4.2016
[HTML] Oliver Holtemöller, Felix Pohle, Götz Zeddies: Was Änderungen beim Rentenniveau die Beitragszahler kosten[!]. Das Umlageverfahren des Rentensystems basiert darauf, dass die laufenden Renten aus den laufenden Beiträgen der Beschäftigten bezahlt werden. Ein solches System ist stabil, solange sich das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenempfängern nicht dramatisch verschlechtert. Aber genau das ist absehbar. Ein Beschäftigter im Jahr 2030 wird die Leistungen für 0,68 Rentner und im Jahr 2050 für 0,83 Rentner aufbringen müssen.  Basisszenario: Ein heute 30-Jähriger und ein heute 60-Jähriger verdienen jedes Jahr den jeweiligen Durchschnittslohn und zahlen 37 bzw. 36 Jahre lang ein. Der heute 30-Jährige wird für jeden Euro Rentenanspruch etwa 1,5mal so viel Beiträge bezahlt haben wie der heute 60-Jährige. Das Sicherungsniveau sinkt schließlich auf 43%, mit den GRV-Beitragssätzen laut der folgenden Tabelle 1.  Alternativszenario 1: das heutige Sicherungsniveau wird konstant auf heutigen 48% gehalten, was schließlich über 2 Prozentpunkte GRV-Beitragssatz mehr kostet.  Alternativszenario 2: das Sicherungsniveau wird wieder auf 53% angehoben, was schließlich weitere 3 Prozentpunkte mehr ausmacht. 
Tabelle 1: Rentnerquotient und Beitragssatz für verschiedene Rentenniveau-Entwicklungen:
Jahr Rentnerquotient Rentenniveau
sinkt (↘ 43,5%)
Rentenniveau
konstant (→48%)
Rentenniveau
steigt (↗ 53%)
Basis-Beitragssatz Beitragssatz-1 Beitragssatz-2
2015 0,52   18,7 % 18,7 % 18,7 %
2030 0,68   22,2 % 24,5 % 27,0 %
2050 0,82   26,8 % 29,4 % 32,3 %
Beitragssatz-Zuwachs: 8,1 % 10,7 % 13,6 %
Rentnerquotient 2015-2060
Da die Renten an die gesamtwirtschaftliche Lohnentwicklung gekoppelt sind, bedeutet eine Senkung des Sicherungsniveaus nicht automatisch auch eine Senkung der ausgezahlten Rente, sondern fällt lediglich in Relation zu dem Durchschnittseinkommen der Arbeitnehmer niedriger aus. (Umgekehrt lässt sich argumentieren, dass die Kopplung an die gesamt­wirtschaftliche Lohn­entwicklung auch dafür sorgt, dass der absolute Lohn in Euro nach Abzug des Beitrags nicht fallen muss, was sich durch eine „Behutsamkeits­klausel” sogar verhindern ließe — in Nachahmung der „Schutzklausel” der Rentenanpassung. O.F.)
IWH Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle,  IWH Online 2/2016, 22.4.2016. • Das Sicherungsniveau (Rentenniveau) beschreibt das Verhältnis der Standardrente (vermindert um die Sozialabgaben der Rentner) zum Durchschnittsentgelt (vermindert um die durchschnittlich geleisteten Beiträge der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung sowie um den durchschnittlichen Aufwand zur geförderten privaten Altersvorsorge) • sowohl beim Arbeitnehmer als auch beim Rentner werden die zu zahlenden Steuern nicht berücksichtigt • Gleichsetzung der Einnahmen und Ausgaben der GRV führt zum Zusammenhang zwischen Sicherungsniveau und Rentenversicherungs­beitrag: Et*(xt+τ)*Yt = Rt*St*(1-xt/2)*Yt mit t=Zeitindex, τ=Steuerzuschuss (Annahme: relativer Steuerzuschuss konstant), xt=Gesamtbeitragssatz zur Rentenversicherung in Periode t, Rt=Anzahl der Äquivalenzrentner in Periode t, Et=Anzahl der Äquivalenzbeitragszahler in Periode t, st=Sicherungsniveau in Periode t, Y=Durchschnittsentgelt • Ausführlichere Tabelle (Rentenniveau=Beitragssatz/Rentnerquotient):
Jahr Rentnerquotient Rentenniveau sinkt (↘ 43,5%) Rentenniveau konstant (→48%) Rentenniveau steigt (↗ 53%)
Beitragssatz Rentenniveau Beitragssatz Rentenniveau Beitragssatz Rentenniveau
2015 0,52   18,7 % (36,0) % 18,7 % % 18,7 % %
2020 0,54   18,7 % % 19,3 % % 20,1 % %
2025 0,60   20,2 % % 21,6 % % 23,2 % %
2030 0,68   22,2 % % 24,5 % % 27,0 % %
2035 0,76   25,0 % % 27,5 % % 30,2 % %
2040 0,78   25,5 % % 28,1 % % 30,8 % %
2045 0,79   25,9 % % 28,6 % % 31,4 % %
2050 0,82   26,8 % % 29,4 % % 32,3 % %
2055 0,86   28,2 % % 31,0 % % 33,9 % %
2060 0,88   28,7 % % 31,5 % % 34,5 % %
[HTML] Oliver Holtemöller, Felix Pohle, Götz Zeddies: Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung durch Erhöhung des Renteneintrittsalters[!]. Nach der 13. koordinierten Bevölkerungs­vorausberechnung werden im Jahr 2030 nur noch 81,1 Millionen Menschen in Deutschland leben. Im Jahr 2060 wird die Bevölkerung unter diesen Annahmen auf 73,3 Millionen Personen zurückgegangen sein. Die Alterszusammensetzung der Bevölkerung wird sich dabei erheblich ändern. Der Anteil der 15- bis 64-Jährigen an der Bevölkerung wird im Jahr 2030 auf 60% zurückgehen und bis 2060 auf 56%. Im Gegenzug wird der Anteil der über 65-Jährigen zunehmen, und zwar von 21% im Jahr 2015 über 27% im Jahr 2030 auf 32% im Jahr 2060. Auf einen Beschäftigten werden in Zukunft immer mehr Rentner entfallen, sodass bei konstantem Renteneintrittsalter und konstantem Rentenniveau immer höhere Beiträge zur GRV gezahlt werden müssen. Dies wird an der Entwicklung des Rentnerquotienten,also des Verhältnisses zwischen Äquivalenzrentnern und Äquivalenz­beitragszahlern, besonders deutlich. Der Rentnerquotient ließe sich bis zum Jahr 2030 etwa konstant halten, wenn das Renteneintrittsalter bis dahin schrittweise auf 68 Jahre stiege. Bis zum Jahr 2060 wird sich der Rentenquotient allerdings selbst dann deutlich erhöhen, wenn das Renteneintrittsalter auf 70 Jahre stiege. Rentnerquotient und Rentenniveau bestimmen gemeinsam den erforderlichen Beitragssatz zur Rentenversicherung IWH Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle,  IWH Online 3/2016, 26.4.2016.
 
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[HTML] Ulrich Clauß: Die Ruinenbaumeister plündern unser Rentensystem. Altersversorgungssysteme sind wie Dombauten: Sie müssen über Generationen sorgsam errichtet werden. Unser Rentengebäude aber leidet unter fortgesetztem Pfusch am Bau — weil die Jugend es duldet. DIE WeLT, 23.4.2016.
[HTML] Thielko Grie�: Interview mit Sahra Wagenknecht: „Die Riester-Rente macht nur Versicherungen und Banken reich”. Die Fraktionschefin der Linken im Bundestag, Sahra Wagenknecht, würde die Riester-Rente lieber heute als morgen loswerden. Im DLF sagte sie, für Riester werde öffentliches Geld verschleudert, um eine private Anlageform zu subventionieren, die nur die Versicherungs­branche und die Banken reich mache. Deutschlandfunk, 23.4.2016
[HTML] Rente: Wagenknecht dringt im DLF auf ein Ende der Riester-Rente. Fraktionschefin Wagenknecht sagte im Deutschlandfunk, für Riester werde öffentliches Geld verschleudert, um eine private Anlageform zu subventionieren, die nur die Versichungsbranche und die Banken reich mache. Sie führte aus, man müsse ein biblisches Alter von 90 Jahren erreichen, um wenigsten seine Beiträge zurückzubekommen. Sie forderte, eine Rentenreform müsse auf die Wiederherstellung der gesetzlichen Rente hinauslaufen. Deutschlandfunk, 23.4.2016
[HTML] Pressemeldung: Bamberger Erklärung”: Altersversorgung zukunftsfest machen. In der laufenden Rentendebatte fordert die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT), die Altersversorgung zukunftsfest zu machen. Dazu will die MIT das Drei-Säulen-Modell aus gesetzlicher Rentenversicherung, betrieblicher und privater Altersversorgung stärken. „Ohne private Vorsorge wird eine auskömmliche Altersversorgung nicht funktionieren.” Dafür wirbt die MIT für einen Freibetrag in der Grundsicherung im Alter und möchte längeres Arbeiten erleichtern. Zudem fordert die MIT eine Versicherungspflicht für Selbstständige und eine bessere Abschreibung für selbstgenutztes Wohneigentum. Die Forderungen sind Teil der „Bamberger Erklärung”, die der MIT-Bundesvorstand auf einer Klausurtagung in Bamberg beschlossen hat MIT MITTELSTANDS- UND WIRTSCHAFTSVEREINIGUNG DER CDU/CSU, 23.4.2016
[HTML] Sarah Wagenknecht: Rente: Riester? Abwickeln!. Die Riester-Rente ist gescheitert. Private Altersvorsorge nützt nur den Konzernen, schreibt unsere GastautorinFrankfurter Rundschau, 24.4.2016
[HTML] Die Bundesministerin f�r Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, im Interview mit der Bild am Sonntag: „Ich will, dass das Sicherungsniveau auf heutigem Stand bleibt”. In den letzten 15 Jahren hat sich gezeigt, dass die gesetzliche Rente einige entscheidende Vorteile gegenüber hoch gepriesenen privaten Anlageformen hat. In der geplanten Lebensleistungsrente soll in der Rente ein Abstand zur Grundsicherung geschaffen werden — wobei bis zu fünf Jahre Arbeitslosigkeit angerechnet werden. Die betroffene noch kleine Gruppe wird in den nächsten Jahren stark wachsen. Wir werden die Partnereinkommen bei der Lebensleistungsrente berücksichtigen müssen. Ich will das Sicherungsniveau auf heutigem Stand halten. Das geht nur, wenn wir alle 3 Säulen in den Blick nehmen und neu justieren. Die gesetzliche Rente allein wird das nicht tragen können. Wir wollen die Betriebsrenten ausbauen, die schon jetzt 58 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten haben. Ob Betriebsrenten verpflichtend werden, diskutieren wir noch. Der Riesenvorteil von Betriebsrenten sind geringere Verwaltungskosten. Und sie stärken die Idee der Sozialpartnerschaft. CSU-Chef Horst Seehofer hat 16 Millionen Riester-Sparer verunsichert. Wer eine Riesterrente abgeschlossen hat, hat alles richtig gemacht und steigert damit sein Rentenniveau. Es ist auch richtig, privat vorzusorgen. Bei der Riester-Rente haben sich die Rendite­hoffnungen nicht erfüllt, und 42 % der Geringverdiener haben heute weder eine Riester- noch eine Betriebsrente. Neue Maßnahmen sollen kapitalgedeckte Altersvorsorge attraktiver zu machen. Die Rente mit 70 kommt nicht, so lange ich Arbeits- und Sozialministerin bin. Es ist ein Irrglaube, dass wir alle älter und fitter werden. Wer 40 Jahre auf dem Bau gearbeitet hat, kann irgendwann nicht mehr. Wir brauchen flexible individuelle Lösungen mit entsprechenden Zu- bzw. Abschlägen, um im Alter weniger zu arbeiten und schon eine Teilrente zu bekommen. Um den Kreis der Einzahler zu erweitern, bin ich dafür, zuerst kleinere Selbstständige in das System aufzunehmen — 2 Millionen Menschen, die meistens alleine nicht fürs Alter vorsorgen können. Ein Einschluss der Beamten wirft im Detail viele schwierige Fragen auf. Ja, die SPD kann 2017 den Kanzler stellen. Sigmar Gabriel ist gewählt und macht seinen Job gutBundes­ministe­rium für Arbeit und Soziales, 24.4.2016
[HTML] Edith Aenis: Leserbief Rentenreform: Bitte eine echte Reform und keine Flickschusterei. Es wäre alles so einfach, wenn die Politiker sich zu einer echten Rentenreform durchringen würden. Eine Reform, die auch wirklich eine ist und nicht das Flickschustern der vergangenen Jahre. Badische Zeitung, 24.4.2016
[HTML] ZEIT ONLINE, afp, dpa, mi: Arbeitsministerin: Nahles sieht keine Gefahr f�r Auszahlung von Riester-Rente. Für Norbert Blüm und Horst Seehofer ist die Riester-Rente gescheitert. Doch Andrea Nahles versichert: Sparer bekommen ihr Geld. Eine Reform müsse aber schnell erfolgen. Nahles will die Riester-Rente reformieren, weil sich die Renditehoffnungen nicht erfüllt und zu wenige Geringverdiener eine solche Altersvorsorge abgeschlossen hätten. „Ich will, dass das Sicherungsniveau auf heutigem Stand bleibt. Das geht nur, wenn wir alle drei Säulen in den Blick nehmen und neu justieren” Für ihre Lebensleistungsrente soll in der Rente ein Abstand zur Grundsicherung geschaffen werden unter Anrechnung von bis zu f�nf Jahren Arbeitslosigkeit. Außerdem will Nahles die Betriebsrenten stärken mit ihren Vorteilen geringerer Verwaltungskosten und Provisionsfreiheit sowie größerer Stabilität. Sie will sich auch die Eingliederung von Soloselbstständigen in die gesetzliche Altersvorsorge vornehmen. Michael Frenzel, Präsident des SPD-Wirtschaftsforums: die Einführung der Riester-Rente sei richtig gewesen. „Außerdem sollten wir darüber nachdenken, Beamte und Unternehmer in die Rentenversicherung zu integrieren.” Er setzte sich für flexible Übergänge in die Rente ein. ZEIT ONLINE, 24.4.2016
[HTML] bard./AFP/dpa: Alterssicherung: Nahles plant neue Großbaustellen bei der Rente. Mit einer großen Rentenreform will die Sozialministerin auch Selbstständige ins Boot holen. Aus der eigenen Partei wird derweil gefordert, nicht nur Politik für Geringverdiener zu machenFAZ.NET, 24.4.2016. • Ministerin Andrea Nahles will noch in dieser Legislaturperiode eine gro�e Rentenreform auf den Weg bringen, um Altersarmut zu vermeiden • sie will das Sicherungsniveau auf heutigem Stand halten, indem alle drei Säulen in den Blick genommen und neu justiert werden • „Die gesetzliche Rente allein wird das nicht tragen können.” • zur Riester-Rente: „Der Staat garantiert, dass alle Riester-Inhaber ihr Geld ausgezahlt bekommen. Auch für die staatlichen Zulagen gibt es Vertrauensschutz, die zahlt der Staat weiterhin.” • eine Reform der Riester-Rente sei allerdings nötig, weil sich die Renditehoffnungen nicht erfüllt hätten und zu wenige Geringverdiener einen Vertrag abgeschlossen hätten • erste Details: „Wer ein Leben lang Vollzeit gearbeitet hat, muss mehr haben als die Grundsicherung im Alter. […] Dabei werden wir bis zu fünf Jahren Arbeitslosigkeit anrechnen.” • um wohlhabende Ehepartner von dieser Leistung auszusachließen, will sie eine Partner-Prüfung einführen • &bdquo[…] werden wir die Partnereinkommen bei der Lebensleistungsrente berücksichtigen müssen. Das ist kein allzu großer bürokratischer Aufwand, aber wichtig für die Gerechtigkeit.” • einen der ersten Reformschritte soll die Eingliederung von Solo-Selbstständigen in die gesetzliche Altersvorsorge sein • „Hier geht es immerhin um zwei Millionen Menschen, die meistens so wenig verdienen, dass sie allein nicht fürs Alter vorsorgen können.” • außerdem will Nahles die Betriebsrenten stärken • der SPD-Wirtschaftsflügel in der SPD warnte die Partei davor, sich vorwiegend an Geringverdienern, Arbeitslosen und Rentnern zu orientieren • Michael Frenzel, Präsident des SPD-Wirtschaftsforums, machte sich stark für flexible Übergänge in der Rente: • „Warum soll es Menschen mit 65, 67 oder 70 Jahren verboten werden, weiter zu arbeiten oder Geld zur Rente hinzuzuverdienen? Hier muss ein Umdenken stattfinden” • er verteidigte die Riester-Rente • „[…] sollten wir sie attraktiver gestalten” • „[…] sollten wir darüber nachdenken, Beamte und Unternehmer in die Rentenversicherung zu integrieren.”
[HTML] Arbeitsministerin kritisiert Schäuble: Nahles erteilt Rente mit 70 klare Absage Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat der Forderung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble nach einem höheren Renteneintrittsalter in einem Zeitungsinterview eine klare Absage erteilt. FOCUS ONLINE, 24.4.2016. • Nahles: „Wer 40 Jahre auf dem Bau gearbeitet hat, kann irgendwann nicht mehr.” • „"Wer fit ist und bis 68 oder 70 weiter macht, bekommt dafür Rentenpunkte gut geschrieben. Das geht bereits jetzt.” • „Wir brauchen die Möglichkeit, im Alter weniger zu arbeiten und schon eine Teilrente zu bekommen. Einen Einstieg in dieses Modell wollen wir noch in diesem Jahr mit der Flexi-Rente schaffen.” • sie betonte gleichzeitig: „Der Staat garantiert, dass alle Riester-Inhaber ihr Geld ausgezahlt bekommen.” • auch für die staatlichen Zulagen gebe es Vertrauensschutz
[HTML] Bundesparteitag: FDP schlägt Renten-Baukastensystem vor. In der Diskussion um die Rente hat sich die FDP für eine Individualisierung der Altersversorgung ausgesprochen. Deutschlandfunk, 24.4.2016
[HTML] Inland: Wenigstens der Renten-Wahlkampf ist sicher. SPD agitiert auf allen Kanälen / SPD-Wirtschaftsforum: Nicht nur Politik für Geringverdiener, Arbeitslose und Rentner / Stegner: Kapitalertragssteuer soll Mütterrente finanzieren / Nahles geht Riester-Kritiker an.  neues deutschland , 24.4.2016
[HTML] Andrea Lammers: Thema Rente: Bremerhavener Experte hält nichts von privat finanzierter Altersvorsorge[!]. „Die Renten sind sicher” — diese These hat dem ehemaligen Arbeitsminister Norbert Blüm (CDU) viel Hohn eingebracht. Revidiert hat er sie trotzdem nicht. Im Gegenteil: „Er hat sie kürzlich sogar wiederholt”, so Versicherten­ältester Dieter Wilhelmi. Genau darüber hat er sich bei einem Treffen der Rentenversicherungsanstalt Oldenburg/Bremen mit Blüm unterhalten. „Und er hat absolut recht”.  NORD 24 , 24.4.2016. • Dieter Wilhelmi hat seit mehr als 40 Jahren Menschen bei ihren Fragen zur Rente unterstützt • das Prinzip unseres gesetzlichen Rentensystems sei nach wie vor das einzig funktionstüchtige • „Privat finanzierte Renten sind viel zu teuer.” • aber: „Der Staat muss jetzt dringend und unverzüglich an maßgeblichen Stellschrauben drehen, damit nicht ganze Generationen in die Altersarmut schliddern.” • bei sehr vielen zukünftigen Rentnern ist klar, dass sie eine Aufstockung benötigen werden • die Ratsucher reagierten oft verzweifelt und hätten „völliges Unverständnis darüber, wieso jemand nach einer solchen Erwerbsbiografie zum Sozialfall wird.” • „Im Durchschnitt bekommen die Leute, die zurzeit zu mir kommen, rund 400 Euro weniger, als es beispielsweise in der Rentenauskunft vom Jahr 2000 verbrieft worden ist.” • das Niveau mittlerweile bei 41,3% des Durchschnitts­verdienstes gegenüber 75% in früheren Jahren gesunken — meist kein menschenwürdiges Leben mehr • die vor der Absenkung des Rentenniveaus angenommenen Zahlen stimmen nicht mehr • die vielen rentenversicherungsfremden Leistungen der Rentenversicherung (z.B. die Finanzierung der Kriegsfolgelasten) müssen endlich steuerfinanziert werden • was wir brauchen, ist eine große Rentenreform mit Heraufsetzung des Rentenniveaus
[HTML] dpa: Bundesarbeitsministerin: Nahles: Die Riester-Rente ist sicher. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat Kritikern der Riester-Rente vorgeworfen, sie würden die 16 Millionen Betroffenen verunsichern. „Der Staat garantiert, dass alle Riester-Inhaber ihr Geld ausgezahlt bekommen. Auch für die staatlichen Zulagen zahlt der Staat weiterhin. Eine Reform der Riester-Rente sei aber nötig, weil sich die Renditehoffnungen nicht erfüllt hätten und zu wenig Geringverdiener eine solche Altersvorsorge abgeschlossen hätten. Dagegen hält der frühere CDU-Arbeitsminister Norbert Blüm die Riester-Rente für gescheitert und nicht reformierbar. Hannoversche Allgemeine, 24.4.2016. • Was ist die größte Herausforderung für die gesetzliche Rente? • Wie entwickelt sich die Rente? • Müssen Riester-Sparer um ihre Zuschüsse fürchten? • Was soll mit dem Rentenniveau der gesetzlichen Rente geschehen? • Wie sind die nächsten Schritte bei der Betriebsrente? • Wie geht es bei der gesetzlichen Rente weiter?
[HTML] Bei einer Pleite springt Pensions-Sicherungs-Verein ein — Ansprüche prüfen: Arbeitgeber können im Notfall Betriebsrente kürzen. 2015 konnte die immer kleinere Belegschaft des Modellbahnbauers Fleischmann die laufenden Betriebsrenten nicht mehr erwirtschaften und ging in die Insolvenz. Nicht nur die Mitarbeiter betroffener Firmen fragen sich seitdem: Was passiert mit meiner Betriebsrente, wenn es meine Firma nicht mehr gibt? NWZ ONLINE, 24.4.2016.
[HTML] dpa-AFX: Lindner: Gabriel verspricht bei der Rente ‚das Blaue vom Himmel’. Die FDP will sich im Wahlkampf für eine Neuausrichtung der Rente stark machen. Die derzeitige Debatte berge die Gefahr, dass die Rente nicht sicher werde, kritisierte FDP-Chef Christian Lindner. SPD-Chef Sigmar Gabriel verspreche bei der Rente „das Blaue vom Himmel.” OnVistaMein Finanzportal , 24.4.2016
[HTML] Oliver Dürr: Renten-Dilemma: Rentenreform 2002 ist gescheitert — Lücke kann nicht geschlossen werden[!]. Die Rentenreform von 2002 ist gescheitert. Von rund 43 Millionen Arbeitnehmern wird es ca. 33 Millionen Arbeitnehmern nicht gelingen, die anwachsende Rentenlücke der gesetzlichen Rentenversicherung zu schließen. TarifOMeter24.com, 25.4.2016. • 16 Millionen Menschen haben einen Riester-Vertrag • Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hält die Riester-Altersvorsorge für einen „weltweit einmaligen Erfolg” • CSU-Chef Horst Seehofer erklärte die Riester-Rente aber für gescheitert, und Ex-Arbeitsminister Norbert Blüm (CDU) hält sie für ‚Pfusch’ • die Riester-Fürsprecher üben sich wohl in Zweckoptimismus • Henibert Karch, Vorstands­vorsitzender der Arbeits­gemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge (AbA): von 16 Millionen Geförderten werden nur rund 5 Millionen die immer größer werdende Rentenlücke schließen können — und das sei eine optimistische Kalkulation • es gelang bisher weniger als 10 Millionen von insgesamt 43 Millionen Arbeitnehmern, die anwachsende Rentenlücke in der GRV zu kompensieren • Karch: „Das gesamte Design der Rentenreform ist gescheitert.”
[HTML] dpa: Rente: Bericht: Von Lebensleistungsrente würden 66 000 Menschen profitieren. Von der geplanten sogenannten Lebensleistungsrente für Geringverdiener würden laut Bundessozialministerium zunächst etwa 66 000 Menschen profitieren. Das geht aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervor, die den „Ruhr Nachrichten” vorliegt. Demnach erfüllten 2014 etwa 66 000 Versicherte die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbarten Kriterien. Nach mindestens 35 Jahren mit Beitragszahlungen verfügten sie über einen Rentenanspruch von weniger als 30 Entgeltpunktensueddeutsche.de, 25.4.2016
[HTML] Renten: Gabriel erklärt Rente zum Wahlkampfthema. Die SPD will die Renten-Diskussion als ein Hauptthema im Wahlkampf behandeln. SPD-Chef Gabriel plädiert für eine weiterhin stabile Altersvorsorge. Ein Umdenken ist hier zwingend nötig. Denn während die private Vorsorge schrumpft, ist längst nicht klar, wie SPD-Chef Gabriel sein Vorhaben finanzieren will. DEUTSCHE WIRTSCHAFTS NACHRICHTEN, 25.4.2016
[HTML] ala./Reuters/epd: CDU-Arbeitnehmerflügel: „Betriebsrente muss verpflichtend für alle sein”. Deutschland diskutiert die Alterung. Alleine die gesetzliche Rente reicht nicht, sagt der Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels, Karl-Josef Laumann. Und widerspricht Gabriel und Seehofer. FAZ.NET, 25.4.2016. • Laumann: „Ein solides Alterssicherungs­system braucht eine tragfähige kapitalgedeckte Säule. Diese muss verpflichtend für alle sein.” • es werde ein einfaches und kostengünstiges Standardprodukt benötigt • Laumann: Das Rentenniveau müsse „vor allem für die Zeit nach 2030 stabilisiert werden” • Definition Rentenniveau: wie viel die Altersbezüge eines früheren Durchschnittsverdieners mit 45 Beitragsjahren wert sind verglichen mit einem Durchschnittslohn • das Sicherungsniveau beinhaltet über die Renten hinaus auch Zahlungen aus betrieblicher und privater Vorsorge • Rentenexperte Bernd Raffelhüschen forderte (wie Schäuble) eine automatische Kopplung des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung • INSM-Modell: die Versicherten sollen zwei Drittel der gewonnen Lebenserwartung länger arbeiten und später in Rente gehen
[HTML] FDP befürwortet Rente als Wahlkampfthema. Nach SPD-Chef Sigmar Gabriel hat sich auch der FDP-Vorsitzende Christian Lindner für einen Renten-Wahlkampf ausgesprochen. Die Wähler müssen dann entscheiden, „ob die Renten auf Pump zu Lasten der jungen Generation finanziert werden oder ein neues Rentensystem her muss” für individuelle Lebensentwürfe und Lebensleistungen. FN FinanzNachrichten.de, 25.4.2016
[HTML] Diskussion um Einstiegsalter: Renten-Experten stützen Schäuble. Unterstützung für Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seinen umstrittenen Vorstoß, den Rentenbeginn über 67 Jahre hinaus anzuheben!  Bild.de , 25.4.2016
[HTML] Rainer Woratschka, Cordula Eubel: Walter Riester im Interview: „Private Altersvorsorge muss Pflicht werden”. Aus seiner Sicht verunsichert „das Gerede” über die Riester-Rente Millionen von Menschen: Ex-Arbeitsminister Walter Riester über die aktuelle Rentendebatte, seine Nachfolgerin Andrea Nahles — und die Krise der SPDDER TAGESSPIEGEL, 25.4.2016. • ts: Heute sagen Politiker aller Parteien, die Riester-Rente sei gescheitert. Ärgert Sie das? • R.: Mich ärgert, dass durch dieses Gerede Millionen Menschen verunsichert werden • ts: würden Sie heute noch sagen, sie sei die größte Sozialreform der Nachkriegsgeschichte? • R.: nein — aber es war die richtige Entscheidung, die gesetzliche Rente durch staatlich gefördertes Altersvorsorgesparen zu ergänzen • ts: zum Schutz der jüngeren Generation wurde der Rentenbeitrag gedeckelt — auf Kosten des Rentenniveaus • R.: es gab eine Mehrheit in der Gesellschaft, die davon ausging, dass durch niedrigere Lohnnebenkosten Arbeitsplätze geschaffen werden könnten. Es wäre undenkbar gewesen, in dieser Situation den Rentenbeitrag auf 25 % anzuheben, den Rentnern zuliebe • • • • • • • •
[HTML] dpa/rtr: Rente mit 70: IG Metall kritisiert CDU-Vorstoß als absurd. Wie sicher sind die Renten? Lange vor der nächsten Bundestagswahl positionieren sich die Parteien. Klar ist: Angesichts einer steigenden Lebenserwartung sehen alle Handlungsbedarf.     wiwo.de    , 25.4.2016. • IG-Metall-Vorstand Hans-Jürgen Urban: die Forderung von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) nach einem späteren Rentenbeginn sei „absurd” • niemand könne davon ausgehen, dass die Menschen flächendeckend bis 67, 70 oder länger arbeiten können • die SPD lehnt Schäubles Pläne ab und will die Rente im Bundestags­wahlkampf 2017 zu einem wichtigen Thema machen • die IG Metall will in einer Kampagne eine Abschaffung der Riester-Rente („Sackgasse der deutschen Sozialpolitik”) fordern • es gebe keine Begründung mehr für eine weitere milliarden­schwere Subventionierung aus öffentlichen Geldern
[HTML] Albrecht Müller: Angriff ist die beste Verteidigung glaubt der frühere Sozialminister und Namensgeber der Riester-Rente. Walter Riester „rechnet mit den Kritikern der Riester-Rente ab”, berichtet der Berliner Tagesspiegel. Duch ihn wurde die Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Rente beschädigt und wurden die Modelle der Finanzwirtschaft mit unserem Steuergeld subventioniert. Vor fast zehn Jahren erschien in der Super Illu eine bemerkenswerte Anzeige (gezeigt wird ein Foto mit dem Handschlag zwischen ihm und Bert Rürup — vor der Brust von Carsten Maschmeyer, der in den Pakt einschlägt). Und ein Bericht aus der Bild-Zeitung vom 23. Februar 2010 zur Gründung der Maschmeyer-Rürup AG. Und jetzt ist Riester so dreist, dass er alle verpflichten will, einen Privatvorsorgevertrag abzuschließen. NachDenkSeiten, 25.4.2016.
[HTML] Kerstin Metze: Fehler rechtzeitig erkennen: Wie vermeide ich, dass meine Rente falsch berechnet wird? Wer bei der Deutschen Rentenversicherung versichert ist, erhält zu bestimmten Zeitpunkten seinen Versicherungsverlauf zugeschickt. Die aktuelle Benachrichtigung gibt wieder, welche Daten aus der eigenen Versicherungsbiografie die Behörde bis dahin gespeichert hat. Der Versicherungsverlauf ist die Grundlage der späteren Rentenberechnung. Der Versicherungsverlauf muss vollständig sein, damit die Deutsche Rentenversicherung die Rente richtig berechnen kann. MZ, 25.4.2016
[HTML] Inland: SPD-Fraktionsvize: Nicht an der Rente �herumdoktern�. Schneider zur Debatte über System der Alterssicherung / Zeit des hohen Rentenniveaus der 1960er und 1970er Jahre sei vorbei.  neues deutschland , 25.4.2016
[HTML] dpa/fhs: Geld wegen höherer Renten: Zehntausenden Rentnern droht 2017 Steuerpflicht. Rund 160.000 Rentner müssen ab kommendem Jahr für ihre Altersbezüge, die bisher steuerfrei waren, Einkommensteuer zahlen. Aufgrund der kräftigen Rentenerhöhung übersteigen sie eine wichtige Grenze. DIE WELT, 25.4.2016
[HTML] Krisengespräch: Nahles lädt zum Renten-Gipfel. Rentengipfel bei der Arbeitsministerin: Andrea Nahles (45) reagiert auf den Brandbrief des Chefs der Jungen Union, Paul Ziemiak (30), — und lädt ihn mit den Chefs anderer Jugendorganisationen zum Krisengespräch am 18. Mai  Bild.de , 25.4.2016
[HTML] Rente | Bundesparteitag: Für eine moderne Altersvorsorge. Der Bundesparteitag der Freien Demokraten hat am Wochenende den Antrag „Für eine moderne Altersvorsorge” beschlossen. „Unser Konzept soll die Rente fit für die Arbeitswelt machen, wie wir sie heute erleben”, bekräftigte der Generalsekretär des Landesverbandes, Johannes Vogel, der den Antrag eingebracht hat. Das freidemokratische Alters-Vorsorgekonzept umfasst ein flexibles Renten-Eintrittsalter und ein Baukasten-Prinzip, wonach sich die Menschen getreu ihrer modernen und vielfältigen Erwerbsbiographien die individuelle Vorsorge zusammenstellen k�nnen. „Die Rente muss neu gedacht werden”, sagt FDP-Chef Christian Lindner. Freie Demokraten, 25.4.2016
[HTML] Lutz Reiche: Fatale Folgen der Rentendiskussion? Angst vor Armut im Alter — doch die Jungen ändern wenig. Die öffentliche und teils heftig geführte Diskussion um ein späteres Renteneintrittsalter, die Höhe der Rente im Alter und ob die privaten Renten wegen der Niedrigzinsen noch ausreichen, bleibt nicht ohne Wirkung auf die Menschen. Sie führt womöglich die jungen Menschen immer stärker weg von der Einsicht, dass private Vorsorge eigentlich notwendig ist. Jedenfalls fühlt sich die Mehrheit der Bürger (57 %), die sich noch nicht im Ruhestand befindet, nicht genügend für das Alter abgesichert. Die Furcht vor Altersarmut erscheint um so größer, je jünger die Menschen sind. Lediglich 28 % vertrauen dabei der Regierung. Eine weitere Umfrage unter 2500 jungen Menschen im Alter zwischen 17 und 27 Jahren ergibt: auch wenn sie sich schlecht abgesichert fühlen, so ändern sie doch nicht viel daran: Nur noch gut ein Drittel der jungen Menschen sorgt demnach regelmäßig vor. manager magazin, 25.4.2016.
[HTML] CDA fordert Stärkung der gesetzlichen Rente und verpflichtende zweite Säule. Der CDA-Bundesvorstand fordert, noch in dieser Legislaturperiode nötige Reformen anzugehen. Karl-Josef Laumann: die gesetzliche Rente muss für alle verpflichtend sein, die nicht in anderen Versorgungswerken abgesichert sind. Besonders Selbstständige brauchen obligatorische, pfändungssichere Rentenansprüche. Das Rentenniveau muss vor insbesondere für die Zeit nach 2030 stabilisiert werden. Eine tragfähige kapitalgedeckte Säule muss verpflichtend für alle sein als ein kostengünstiges Standardprodukt (z.B. Betriebsrente). Erwerbsminderung muss besser abgesichert werden CDA, 25.4.2016
[HTML] Stefan von Borstel: : Gewerkschaft fordert Aus für die Riester-Rente. Finanzminister Schäubles Idee, die Lebensarbeitszeit zu verlängern, hält IG-Metall-Vorstand Hans-Jürgen Urban für „absurd und töricht”. Der Gewerkschafter bringt eine andere Rentenreform ins Spiel. Die Gewerkschaft fordert eine Abschaffung der Riester-Rente, die „sich als Sackgasse der deutschen Sozialpolitik herausgestellt” hat. Frei werdende Mittel sollten in die Mütterrente und die Stärkung der Betriebsrente gesteckt werden. Das Rentenniveau müsse wieder auf das Niveau vor den „Kürzungsreformen” angehoben werden. DIE WELT, 25.4.2016. • es sei ein gewerkschaftlicher Erfolg, den Bedarf von Reformen in der Rentenversicherung öffentlich zu thematisieren • die Riester-Rente liefert nicht den zugedachten Beitrag, auf breiter Flur und insbesondere bei den niedrigen Einkommen die Rentenlücken zu schließen, die in der gesetzlichen Rente gerissen wurden • bei dem Versuch, Lücken in der gesetzlichen Rente mit privater Vorsorge zu schließ,en; gibt es ein strukturelles Problem: wer Probleme durch niedrige Einkommen oder Unterbrechungen in der Erwerbsbiografie hat, kann auch nicht die Privatvorsorge bezahlen • die Basis muss also immer die gesetzliche Rentenversicherung liefern • die Riester-Rente für Neuzugänge sollte man auslaufen lassen — ohne eine zukünftige weitere milliardenschwere Subventionierung aus öffentlichen Geldern • aber diejenigen, die privat vorgesorgt haben, müssen für ihre Beiträge auch etwas zurückbekommen • wir halten das Projekt Lebensleistungsrente nicht für sinnvoll • das zukünftige Armutsrisiko insbesondere von Solo-Selbstständigen ist hoch • „Das Rentenniveau muss generell angehoben werden, für alle Rentner, auch oberhalb der Armutsschwelle”, auf ein Sicherungsniveau, das wir vor den Kürzungsreformen hatten • wie streben eine sinnvolle Balance zwischen einem angemessenen Rentenniveau und akzeptablen Beitragssätzen an • die Beiträge zur Sozialversicherung müssen ja zur Hälfte von den Arbeitgebern mitbezahlt werden • für den Wahlkampf planen wir eine große Kampagne • „Das Thema Rente ist für die Menschen ein Top-Thema.”
[HTML] Mathias Zschaler: Renten-Talk bei „Hart aber fair”: Armutszeugnis („als Rentner am Arsch”). Mini-Renten und Altersarmut — bei Frank Plasberg ging es um brisante Themen. Doch der Moderator lieferte eine größtenteils chaotische Talkshow ohne Nutzwert ab. Der Check. SPIEGELONLINE KULTUR , 26.4.2016.
[HTML] Stefan Thissen: Rente: Regierung: Die Rente bleibt sicher. Thema des Sozialberichts: Steigende Altersgrenze, Rentenanpassung und Mobi-Richtlinie helfen. Renten stiegen 2015 um 2,1% bzw. 2,5% Ihre-orsorge.de, 26.4.2016.
[HTML] Argumente: Altersarmut. Altersarmut ist in Deutschland erfreulicherweise selten. Nur 2,9 % aller über 64-Jährigen waren am Jahresende 2014 auf Leistungen der sog. Grundsicherung im Alter angewiesen. Wenn immer mehr Bürger die Angebote zu einer zusätzlichen Altersvorsorge nutzen, bestehen gute Chancen, dass Altersarmut — trotz sinkendem Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung — auch in Zukunft die Ausnahme bleibt.    BDA, April 2016.
[HTML] Sozialpolitisches Fachgespräch zur Entwicklung der gesetzlichen Rente: Rentenpolitische Kurskorrektur notwendig und möglich. Ein neuer Paradigmenwechsel ist in der Rentenpolitik notwendig: Die Rückkehr zum Ziel der Lebensstandardsicherung. Es komme darauf an, sich gemeinsam mit anderen Sozialverbänden und den Gewerkschaften so schnell wie möglich in die begonnene politische Debatte einzubringen. Die Veranstaltung machte auf Zusammenhänge und Alternativen aufmerksam. Mit Blick auf das Nachbarland Österreich zeigte sie, welche Lösungen in der Alterssicherung möglich sind. VLKSSOLIDARITÄT, 26.4.2016
[HTML] Domenikus Gadermann: Ran an die Rentenreform! Fragwürdige Forderung nach höherem Renteneintrittsalter. Finanzminister Schäuble will künftig das gesetzliche Rentenalter automatisch mit der steigenden Lebenserwartung klettern lassen. Bei 67 wäre da kaum Schluss. Realistisch ist der Vorstoß nicht. Erstens fehlen bislang die altersgerechten Jobs. Zweitens läuft bis 2029 noch die stufenweise Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre. Drittens gibt es in der Gesellschaft keine Akzeptanz für längere Arbeitszeiten. BZ BundesdeutscheZeitung, 26.4.2016
[HTML] Martin Staiger: Alterssicherung: Von wegen teure Rente[Wichtig !]. Die Rente wird tatsächlich immer billiger, wie sich einfach ausrechnen lässt: Rentenausgaben/BIP. Der Anteil an der deutschen Wirtschaftsleistung sinkt von 10,5 % 2003 auf 9,1 % 2014. Damit finanziert die gesetzliche Rentenversicherung 25 Millionen Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, 1 Million Rehamaßnahmen sowie ihre gesamte Verwaltung (mit 1,4 % der Gesamtausgaben nur einen Bruchteil der Verwaltungskosten bei privaten Versicherungen). Demnach ist eine Reform, die Altersarmut mindert, sehr wohl bezahlbar. Zwar wird eine große Rentenreform wird nicht einfach und geht nicht ohne Kompromisse, ist aber nicht unbezahlbarFrankfurter Rundschau, 26.4.2016
[HTML] Altersarmut — eine Null zu viel[Wichtig !]. Die Unstatistik des Monats April ist eine Meldung des WDR, der für 50 % der deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Ruhestand in Altersarmut prognostiziert hat („Fast jedem Zweiten droht eine Armutsrente”, Stand: 20. April 2016). Kein Wunder, dass eine solche Zahl die Republik in Aufregung stürzt. Nur ist sie falsch, und 5 % ist eine wahrscheinlichere Prognose. Klassischer Fehler: Aus Daten eines heutigen Querschnitts kann man nicht auf die Dynamik eines zukünftigen Erwerbslebens schließen. Zweiter Fehler: Grundsicherung wird nicht auf das individuelle Arbeitseinkommen bezogen, sondern auf das Gesamteinkommen eines Haushalts. Berechnungen des wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschafts­ministerium (aus 2013) kommen im pessimistischsten Szenario auf einen Anstieg der Grundsicherungs­empfänger von derzeit 3 % auf 5,4 %  Max-Planck-Institut für Bildungsforschung , 26.4.2016
[HTML] Ulrike Baureithel: Rentenpolitik: Ins Abseits reformiert. Die Sozialdemokraten erreichen nicht mal mehr mit ihren Kernthemen die Wähler. der Freitag, 26.4.2016
[HTML] Eva Quadbeck: Debatte um Altersversorgung: Finanzpolitiker warnen vor schneller Rentenreform. Finanzpolitiker von Union und SPD haben vor schnellen Eingriffen am Rentensystem gewarnt. Damit stellen sie sich gegen die vielen Forderungen aus den eigenen Reihen. RP ONLINE, 26.4.2016. • Der stellvertretende Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus: „Wir sollten […] nicht das Drei-Säulen-Modell in Frage stellen, wonach die Alterssicherung aus gesetzlicher Rente, privater Vorsorge und betrieblicher Vorsorge besteht” • er warnte auch vor einem Wahlkampf auf Kosten der Jüngeren: „Es wäre unverantwortlich, heute Dinge zu versprechen, die von der nächsten Generation bezahlt werden müssen und diese später über Gebühr belasten.” • Carsten Schneider, Vize-Fraktionschef der SPD: „Ich warne davor, jetzt […] Dinge zu versprechen, die man am Ende nicht halten kann.” • die Riester-Rente müsse für Geringverdiener attraktiver werden
[HTML] Eva Quadbeck: Kolumne Berliner Republik: Der Renten-Wahlkampf wird ein Desaster. Während die große Koalition ernsthaft darum ringt, noch wichtige Gesetze auf den Weg zu bringen, ist sie bei der Rente schon kopflos in den Wahlkampf gestartet. Das kann nicht gutgehen. Selbst wenn die Sozialdemokraten der wachsenden Gruppe der Senioren teure Versprechen machen sollte, werden sie damit im Wahlkampf immer noch von den Gewerkschaften übertrumpft werden. Bei einem Rentenwahlkampf müsste die SPD der jungen Generation erklären, warum sie weitere Lasten tragen soll, und der älteren, warum man an der Rente ab 67 ebenso festhalten will wie an der privaten Vorsorge. RP ONLINE, 26.4.2016
[HTML] Christian Kerl: Berlin: Widerspruch in der SPD zu Gabriels Rentenplänen. Widerspruch aus der SPD-Bundestagsfraktion zu Sigmar Gabriels Plan, die Rentenpolitik zum Wahlkampfthema zu machen. Fraktionsvize Carsten Schneider: es sei zu kurz gesprungen, auf dieses Thema zu setzen. Man solle mehr auf die Lebensleistungsrente, die betriebliche Altersvorsorge und die Angleichung der Renten in Ost und West setzen. Dagegen hatte Gabriel erklärt, das geplante Absinken des gesetzlichen Rentenniveaus müsse gestoppt werden. Ob die Forderung nach Stabilisierung der gesetzlichen Rente finanzierbar ist, wird in der SPD kontrovers diskutiert. Aber Unterstützung für Gabriel kommt von den Gewerkschaften. IG-Metall-Chef Reiner Hofmann: die Rente müsse zu einem zentralen politischen Thema werden und das gesetzliche Rentenniveau dürfe nicht weiter sinken. Berliner Morgenpost, 26.4.2016
[HTML] Fabian Lambeck: Inland: Rente sich, wer kann. Die SPD will die Probleme der Altersvorsorge zum Wahlkampfthema machen, die Union reagiert gespalten. Seltsame Koalition: SPD und CSU wollen eine Rentenreform, um Altersarmut zu verhindern. Die CDU will nur eines — das Thema aus dem Wahlkampf heraushalten.  neues deutschland , 26.4.2016. • Sigmar Gabriel zur „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung”: &bquo;Wahlkampf macht man am besten über wichtige gesellschaftliche und ernst gemeinte Sachfragen.” • Gabriel ging einen Schritt weiter als seine Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles: er stellte am 25.4. eine große Reform in Aussicht, um das Rentenniveau stabil zu halten • SPD-Vize Ralf Stegner schlägt eine Finanzierung des Niveauerhalts dadurch vor, dass die Mütterrente zukünftig aus Steuermitteln bezahlt werde • Parteilinke: mögliche Umwandlung der noch auf 25 % gedeckelte Kapitalertragssteuer in eine individuelle Steuer mit progressiven Steuersätzen
[HTML] Lafontaine hofft auf Wandel in der SPD: „Das tut mir in der Seele weh”. „Eine Volkspartei sollte darauf achten, was die Mehrheit des Volkes will. Und das tut die SPD seit vielen Jahren nicht.” Der ehemalige SPD-Vorsitzende Oskar Lafontaine denkt im ZDF-Interview dabei vor allem an die Renten- und Lohnkürzungen der letzten Jahre, denen auch die SPD zugestimmt hat. Die SPD hätte Widerstand gegen die Sozialkürzungen leisten müssen. Dass die SPD so weit von ihrer Tradition abgerückt sei, tue ihm „in der Seele weh”. Die SPD müsse sich klar erkennbar als Interessenvertretung der Mehrheit der Bevölkerung präsentieren. 2DF heute , 26.4.2016
[HTML] Kanzlerin will Debatte beenden: Die Rente ist sicher — bis 2029. Die SPD will die — auch von Parteichef Gabriel befeuerte — Debatte über eine große Rentenreform kleinhalten. Ob sich das im heraufziehenden Wahlkampf durchhalten lässt?. Die Kanzlerin setzt auf eine gemeinsame Strategie und betont nun, das Rentensystem sei bis 2029 stabil und zukunftsfest.  tagesschau.de, 26.4.2016
[HTML] dpa-AFX: SPD will Rentendebatte nicht weiter anheizen. Die SPD will die auch von Parteichef Sigmar Gabriel befeuerte Debatte über eine große Rentenreform kleinhalten. Fraktionschef Thomas Oppermann: zunächst müssten aus dem Koalitionsvertrag die Projekte Solidarrente, Reform der Betriebsrenten sowie eine Angleichung der Ost-West-Renten angegangen werden. Bis zur Vorlage fertiger Konzepte sollte öffentlich nicht mehr über Prozentsätze und Instrumente geredet werden. Gabriel: es solle derzeit keine Instrumenten-, sondern eine Wertedebatte geführt werden. OnVistaMein Finanzportal , 26.4.2016
[HTML] Andreas Herholz: Interview mit Frank Bsirske, Bundesvorsitzender von Verdi: „Wir haben nichts zu verschenken”. Auf die Beschäftigten in Deutschland kommen millionenfache Altersarmut und weitere Senkungen des Rentenniveaus zu. Wir brauchen deshalb dringend einen Kurswechsel in der Rentenpolitik. Die Pläne des Bundesfinanzministers zum Renteneintrittsalter sind völlig realitätsfremd. CSU-Chef Seehofer und SPD-Chef Gabriel haben völlig zurecht die Riester-Rente für gescheitert erklärt und eine große Rentenreform gefordert. Wir sind gut beraten, die Riester-Förderung zu beenden. Die Ansprüche der Arbeitnehmer müssen dabei gesichert bleiben. Eine Anhebung des Rentenniveaus ist über stärkere Besteuerung von Kapitalerträgen zu finanzieren. Über eine Erhöhung der Rentenbeiträge bei angemessener Beteiligung der Arbeitgeber muss nachgedacht werden. Eine Rentengesetzgebung, die Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Altersarmut bedroht, muss natürlich zentraler Gegenstand der Auseinandersetzung im Wahlkampf werden. schwäbische.de, 26.4.2016
[HTML] Rentendebatte: Merkel setzt auf Konsens mit der SPD. Angela Merkel (CDU) hält das Rentensystem in Deutschland bis 2029 für stabil und zukunftsfest, und für die Zeit danach müsse man sich Gedanken machen. Sie will die Diskussion um die Rente aus dem Bundestagswahlkampf heraushalten. Die SPD will bis zur Vorlage fertiger Konzepte öffentlich nicht mehr über Prozentsätze und Instrumente reden. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente wie der privaten und betrieblichen Altersvorsorge auf heutigem Stand halten. Gabriel will derzeit keine Instrumenten-, sondern eine Wertedebatte. Eine Mindestrente soll „als Schwester des Mindestlohns” etabliert werden. Karl Schiewerling (sozialpolitischer Sprecher der CDU): wir sollten das Rentenniveau nicht unter 45 % sinken lassen. Die Gewerkschaften wollen das Rentenniveau stabilisieren und wieder anheben, finanziert über eine stärkere Besteuerung von Kapitalerträgen. Finanzstaatssekretär Jens Spahn (CDU) will Geringverdiener mehr privat vorsorgen lassen motiviert durch einen steuerbefreiten Freibetrag von 50 oder 100 Euro in der Grundsicherung. CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt warnt vor einem Überbietungswettbewerb der Parteien. Mindener Tageblatt, 26.4.2016
[HTML] Der Tagesspiegel: Rentendebatte: Spahn fordert Riester-Freibetrag von bis zu 100 Euro für Grundsicherung. Der CDU-Politiker Jens Spahn dringt darauf, Geringverdiener stärker zu privater Altersvorsorge zu motivieren, etwa durch einen Freibetrag von 50 oder 100 Euro in der Grundsicherung, z.B. durch Riestern. „Wer privat vorsorgt, sollte am Ende immer mehr haben” FN FinanzNachrichten.de, 26.4.2016
[HTML] Albrecht Müller/Erik Türk: Ein österreichischer Fachmann antwortet auf einen Lobby-Artikel der FAZ: Wie gefährlich ist das österreichische Rentensystem? In dem FAZ-Artikel vom 20.4., „Gefährliches Rentenvorbild Österreich”, wird gegen die Gesetzlichen Rente als ein „gefährliches” Vorbild für weitere Reformen bei uns mobilisiert. Prioritäre Zielsetzung der deutschen Rentenpolitik Anfang der 2000er Jahre war es, möglichst die Beiträge zur GRVbei gleichzeitig höheren Beiträgen zur kapitalgedeckte Vorsorge — langfristig zu stabilisieren. In Österreich wurde ein deutlich anderer Weg eingeschlagen: eine möglichst weitgehende Sicherung des Lebensstandards im Alter. Der Artikel in der F.A.Z. verwunderte wegen seiner zahlreichen Fehldarstellungen. Die Aussicht auf das Renteneintrittsalter 65 ist doch ebenso wenig schlimm wie die Berechnung, dass bis 2060 voraussichtlich ganze 0,5% des BIP mehr aufgewendet werden müssen. Wieso ist das „nicht zukunftsfest’? Die angemessene Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen aus Budgetmitteln sind keine Subventionen. Neoliberale Empfehlungen wie die von Agenda Austria konnten in Österreich bisher noch nicht so gefährlich werden wie entsprechende Entwicklungen in DeutschlandNachDenkSeiten, 27.4.2016
[HTML] „Kann nicht sein”: Rente mit 56 möglich: Von dieser Sonderregelung profitieren Bundestagsabgeordnete. Das Thema Rente sorgt derzeit wieder einmal für Diskussionen. Während die SPD die (auch SPD-)Debatte über eine große Rentenreform kleinhalten will, setzt die Kanzlerin auf eine gemeinsame Strategie und will das Thema aus dem Bundeswahlkampf im kommenden Jahr heraushalten. Das Renteneintrittsalter 67 Jahre (bis 2031) gilt auch für Mitglieder des Bundestages — jedoch mit einer Sonderregelung: Abgeordnete mit mehr als 8 Jahren im Bundestag sinkt die Pensionsgrenze mit jedem weiteren Jahr ein Jahr tiefer. Sie können so einen „Renten-Rabatt” von maximal 10 Jahren bekommen — bei der Pensionsgrenze von 56 Jahren. Die Rentengutschrift erfolgt automatisch — ohne Antrag. Im Durchschnitt (10 Jahre Bundestag) bedeutet das: 2 Jahre früher in Rente. FOCUS ONLINE, 27.4.2016
[HTML] dpa: Rente: Mehr als jeder Fünfte würde Rente mit 70 nicht erreichen[!]. Ist ein späterer Rentenbeginn eine Lösung für die unter Druck stehende Alterssicherung? Die Linke warnt: Je später die Rente beginnt, desto mehr Menschen erreichen sie gar nicht. Dresdner Neueste Nachrichten, 27.4.2016
[HTML] Lutz Reiche: So bekämpfen wir die Altersarmut: Die einfache Wahrheit des Georg Fahrenschon. Mit der langen Niedrigzinsphase lösen sich 2 zentrale Versprechen in Luft auf. 1) Die Riester-Rente kann meist die Rentenlücke nicht mehr schließen. 2) Niedrigverdiener auch mit 45 Jahren Einzahlung werden auf die Grundsicherung angewiesen sein. Nun stürmen die Reformvorschläge der Parteien und Ökonomen auf uns ein. Befürworter des Umlageverfahrens wollen eine Verbreiterung der Einnahmebasis durch Zwangsaufnahme von Beamten und Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung. Mit einer Abschaffung der staatlichen Riester-Zuschüsse könnten diese in die gesetzliche Rente umgeleitet werden. Die Verfechter der kapitalgedeckten Altersvorsorge wollen die private Altersvorsorge sogar noch ausbauen: Riester für alle. Die neue Idee von Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon: „Der Staat sollte von seinen Zinsersparnissen etwas an die Geringverdiener abgeben”. Mit anziehender Inflation wird der Staat seine Schuldenlast schnell reduzieren können. manager magazin, 27.4.2016
[HTML] Walter Roller: Kommentar: Wahlkampf um die Renten? Denkt auch an die Jungen! Das Rentensystem bedarf ständiger Verbesserung. Aber die Versprechen von SPD und CSU bürden der nachrückenden Generation gewaltige Lasten auf. CSU-Chef Seehofer hat die Debatte mit seinem vernichtenden Urteil über die „Riester-Rente” eröffnet, SPD-Chef Gabriel noch einen draufgesetzt und sogar die Rückabwicklung der Reformen von 2001 gefordert. Union und SPD wetteifern um die Gunst einer großen Wählergruppe. Es droht ein „irrsinniger Rentenwahlkampf” (Volker Kauder, CDU). Die Jungen werden dafür blechen müssen, wofür die Volksparteien Geld verteilen. Augsburger Allgemeine, 27.4.2016
[HTML] Cordula Eubel: Interview: SPD-Fraktionsvize Carsten Schneider über die Nachhaltigkeit des Rentensystems: „Junge nicht überfordern”. „Es kann nicht sein, dass jemand sein Leben lang in die Rentenkasse einzahlt und am Ende nicht mehr als die Grundsicherung erhält. Dann schwindet auf Dauer auch die Akzeptanz für das Rentensystem. Das zentrale Problem ist die Lohnentwicklung. Die Rente kann dies nicht nachträglich subventionieren. Der Tagesspiegel / press reader, 27.4.2016
[HTML] Henning Rasche, Willi Haentjes: Trotz großer Renten-Debatte: Die Deutschen riestern munter weiter. Am 8. April hatte Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (66, CSU) gesagt: „Die Riester-Rente ist gescheitert.” Nicht einmal die Hälfte der Bevölkerung sorge privat fürs Alter vor. Im Mittelpunkt einer neuen Rentenreform müo;sse ein höheres gesetzliches Rentenniveau stehen. Riester soll abgewickelt werden, meint Seehofer. Eine BILD-Umfrage unter den neun Riester-Riesen zeigt: Die Zusatz-Rente ist unverändert beliebt.  Bild.de , 27.4.2016
[HTML] Alexander Kähler: Streitthema Rente � Arbeiten bis 70?. Wir leben immer länger. Es droht Armut im Alter und ein �berlastetes Sozialsystem. Denn viele schaffen es nicht, ausreichend privat vorzusorgen. Bundesfinanz­minister Wolfgang Schäuble (CDU) hat nun gefordert, das Renteneintrittsalter anzuheben. Der Koalitionspartner SPD widerspricht: Nicht jeder habe bis ins hohe Alter eine robuste Gesundheit. Ein späterer Renteneinstieg sei mit ihr nicht zu machen. Kommt die Rente mit 70? Wie könnte eine gerechte Rentenreform aussehen? Wie lässt sich Altersarmut verhindern?. phoenix Runde, 27.4.2016
[HTML] Juliane Weiss: Das sind die Positionen in der Politik: Abschaffung oder Stärkung der Riester-Rente? Es sind nur wenige Stimmen in der Politik, die sich mittlerweile noch für die Riester-Rente aussprechen. Die meisten Parteien sehen die Altersvorsorge als gescheitert an und selbst die meisten Befürworter sehen Reformbedarf. Bei dem ständigen Hin und Her der Meinungen ist es nicht leicht, den Überblick über die Argumentationen zu behalten. Die wichtigsten Positionen in einer kurzen Darstellung. riesterrente-heute.de, 27.4.2016
[PDF] Schlaglichter der Wirtschaftspolitik. Monatsbericht Mai 2016. S. 15: Abb. 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland 2012-2017.  Leistungsbilanz­überschuss sinkt. Investitionsquote steigt. Arbeitsmarkt robust. Allmählich anziehende Teuerung. Einkommen der privaten Haushalte im Aufwind. Privater Konsum als Wachstumsmotor. Deutsche Wirtschaft auch mittelfristig in guter Verfassung. Binnenwirtschaftliche Wachstumskräfte als Chance Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. 27.4.2016. • • • • • • • •
[HTML] Erik Türk: Die Antwort eines österreichischen Fachmanns auf einen Lobby-Artikel der FAZ: Wie gefährlich ist das österreichische Rentensystem? Die deutsche Politik hat sich Anfang der 2000er Jahre dazu entschieden, die Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sukzessive zurückzufahren und stattdessen verstärkt auf kapitalgedeckte Vorsorge (Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge) zu setzen. Eine prioritäre Zielsetzung dabei war, die Beiträge zur GRV — bei gleichzeitig höheren Beiträgen zur kapitalgedeckten Vorsorge — langfristig möglichst zu stabilisieren. In Österreich gab es ähnliche Pläne, durchgesetzt hat sich letztlich aber ein deutlich anderer Weg: das �ffentliche Rentensystem wurde zwar umfassend reformiert, soll aber auch künftig eine möglichst weitgehende Sicherung des Lebensstandards im Alter gewährleistenNachDenkSeiten, 27.4.2016
[HTML] Jens Berger: Die FAZ und die Rente: Lasten für die Jungen? Die Frankfurter Allgemeine Zeitung setzt ihre publizistischen Attacken gegen Verbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung fort. Die Österreicheer setzen stärker auf das gesetzliche Umlageverfahren, was viele für vorbildlich halten. Nun muss ein weiterer FAZ-Beitrag zum Thema Rentenpolitik als einseitig und unsauber bezeichnet werden. NachDenkSeiten, 28.4.2016
[HTML] Julian Heißler: Debatte um Altersversorgung: Die Rente — ein tolles Wahlkampfthema? Es rumort in der Großen Koalition: Während die Chefs von CSU und SPD mit dem Thema Altersversorgung vor der Bundestagswahl 2017 um Stimmen werben wollen, sind die Kanzlerin und etliche andere davon gar nicht begeistert. CSU-Chef Seehofer und SPD-Chef Gabriel sehen in der Rente ein mögliches Gewinnerthema.  tagesschau.de, 28.4.2016 • Steffen Bilger, Vorsitzender der Jungen Gruppe in der Unionsfraktion: „Weder die SPD noch die Union sollten einen Renten-Wahlkampf führen, der zu einem für die kommende Generation teuren Überbietungswettbewerb führen könnte.” • Christian von Stetten, Vorsitzender des Parlamentskreises Mittelstand: „Die Populisten von links und rechts können immer noch mehr fordern als wir” • die Fachpolitiker rudern zunehmend zurück: zwar sei die Rente das zentrale Versprechen des Sozialstaats und damit immer auch Wahlkampfthema, doch die zwischen Union und SPD vereinbarten Vorhaben sollten erst einmal abgearbeitet werden • Katja Mast, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, will keinen Streit: „Es ist besser, das Thema Rente im Konsens anzugehen” • aber laut ARD-Deutschlandtrend sorgt sich mehr als jeder zweite beitragszahlende Deutsche (57%) um sein Auskommen in der späteren Rentenzeit
[HTML] Florian Reiter: ZDF-Talk bei Maybrit Illner: Harter Vorwurf von Wagenknecht: SPD ist schuld an drohender Renten-Katastrophe[!]. Maybrit Illner stellt die Frage: Wie soll das nur weitergehen mit der Rente? Grundproblem der Riester-Rente: Wer auf die Zulage am allermeisten angewiesen ist, kann sich die Investition gar nicht leisten. Wagenknecht: „Die ganze Zerstörung der gesetzlichen Rente ist mit SPD-Ministern verbunden”. Relativ zur Wirtschaftsleistung gäben wir heute weniger für die Rente aus als noch 2003, rechnet sie vor. Sie schlägt eine Orientierung am Rentensystem Österreichs vor, wo alle „in einen Topf einzahlen”. Michael Heise, Chefvolkswirt der Allianz-Versicherung, empfiehlt noch mehr Sparen. FOCUS ONLINE, 29.4.2016. • Leser Konrad Schießl: • bei Wagenknecht: Wer jetzt mtl. 35 Euro Zusatzbeitrag in die Rentenkasse zahlt, bekommt später um 150 Euro höhere Rente • es gilt aber: bei 36.000 Jahresbrutto sind mit 18,7% = 6.732 Beitrag notwendig (= 36.267/ 30,45 Euro Rente) • 30 Euro Rente x 5 = 150 Euro Rente und (6.732 x 5 =) 33.660 Euro Beitrag • bei Wagenknecht: 420 (35 mtl.) Jahresbeitrag für 30 Euro Rente x 5 = 150 Rente für nur 5 mal 420 = 2.100 Euro Beitrag • zum Vergleich: Nahles verlangt für 150 Euro Rente 33.660 Euro Beitrag • bei Wagenknecht: für ebenfalls 150 Euro Rente nur 2.100 Euro Beitrag • Leser Jannick Mohn: „Österreich und die Schweiz haben ein größeres Demografieproblem, können trotzdem früher in Rente und bekommen auch noch wesentlich höhere Renten
[HTML] Matthias W. Birkwald: Rede in der Aktuellen Stunde am 28.4.2016: Rentenniveau anheben — Altersarmut verhindern. Die Linke hat keine Angst vor einem Rentenwahlkampf, denn sie sagt schon seit 2012: Riester ist gescheitert. Die Beitragsbemessungsgrenze muss schrittweise aufgehoben werden. Berechnung, was ein höheres Rentenniveau von 53 % kostet und wie viel mehr Rente es bringt: durchschnittlich verdienende Beschäftigte mit 3.022 Euro brutto müssen für 152 Euro mehr Rente nur 35 Euro mehr Beitrag zahlen (der Arbeitgeber ebenfalls). DIE LINKE NRW, 29.4.2016
[HTML] MetallRente Studie: Jugend: prekäre Generation der Rentenreform[!]. Einer ganzen Generation droht Armut im Alter. Die Jugend hat zu wenig Vertrauen in die staatlich geförderten Modelle zusätzlicher Altersvorsorge, zu wenig Geld dafür oder beides. Das machen die Ergebnisse der Untersuchung deutlich. Zur Halbzeit der Rentenreform stellt die dritte MetallRente Studie „Jugend, Vorsorge, Finanzen” fest, dass deren Ziele bisher verfehlt wurden. Prof. Klaus Hurrelmann: den jungen Leute sei klar, dass Vorsorge-Angebote und Rahmenbedingungen kein angemessenes Leben im Alter sichern. Prof. Christian Traxler: „Auch 15 Jahre nach der Rentenreform hat sich noch keine Kultur zusätzlicher Vorsorge in Deutschland entwickelt.” MetallRente-Geschäftsführer Heribert Karch: das Ergebnis von 15 Jahren Renten-Reform sei weniger Generationen­gerechtigkeit. Die Lohnersatzraten (Verhältnis der Rente zum vorherigen aktiven Einkommen) lägen am unteren Ende der OECD-Länder experten Report, 29.4.2016
[HTML] Rente: Arbeitsministerin: Pläne zur Altersvorsorge noch nicht ausgereift. Die Debatte um die Zukunft der Altersvorsorge wird nicht nur in Berlin geführt. Sachsen-Anhalts neue Arbeitsministerin sieht viele offene Fragen — die Linke auch. Sachsen-Anhalts neue Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) hält die Pläne der Bundesregierung für eine Lebensleistungsrente zur Aufstockung kleiner Altersbezüge für prinzipiell richtig, aber noch nicht ausgereift. FOCUS ONLINE, 29.4.2016
[HTML] Rückzug des SPD-Chefs: Nach langwierigem Renten-Streit: Gabriel beugt sich Nahles. SPD-Chef Sigmar Gabriel hat das Thema Rente an Arbeitsministerin Andrea Nahles abgetreten. Dies darf als persönlicher Rückzug des Vizekanzlers gewertet werden. Die beiden SPD-Politiker waren sich zuvor lange Zeit über das Thema uneins. FOCUS ONLINE, 29.4.2016
[HTML] Werner Sarbok: Wirtschaft und Soziales: Erhöhen statt schönreden. Der Lohn muss stimmen und die Rente muss reichen. Armutsrenten und Auseinandersetzungen um die Löhne sind aktuell in den Forderungen und Aktionstagen der Gewerkschaften. Der CSU-Vorsitzende Seehofer und Arbeitsministerin Nahles thematisieren ebenfalls die Renten. 2017 stehen Bundestagswahlen an: die Akzeptanz der „großen” Parteien ist deutlich angeschlagen. Finanzminister Schäuble und Junge Union fordern jetzt, das Renten­eintrittsalter bis 2030 schrittweise auf 70 Jahre zu erhöhen — eine Rentenkürzung von 10 Prozent! Ohne satte Einkommens­erhöhungen, ohne die Verkürzung unserer Wochen- und Lebensarbeitszeit verlieren wir nicht nur die Gegenwart, sondern auch noch die Zukunft. uzunsere zeit, 29.4.2016
[HTML] Gustav A. Horn, Rudolf Zwiener: Private Altersvorsorge: Was die Politik verschweigt: Die Riester-Rente belastet vor allem die Jungen[!]. Die Riester-Rente ist gescheitert und die Altersarmut steigt. Angesichts sinkender Umfragewerte für die etablierten Parteien sprechen sich nun plötzlich Regierungspolitiker für eine Korrektur der Rentenreformen von 2001 bis 2004 aus. Diese hatten das Rentenniveau deutlich abgesenkt. Aber das Modell der Riester-Rente basiert teilweise auf gewagten Prognosen. Die Riester-Rente sollte Unternehmen finanziell entlasten. Arbeitnehmer wären ohne Rentenreform billiger davongekommen. Es war ein Konjunkturprogramm für die Versicherungs-Branche. FOCUS ONLINE, 29.4.2016. • Angeblich waren die damals beschlossenen Rentenkürzungen unvermeidbar, um die Jungen vor zu hoher Belastung durch die Alterung der Gesellschaft zu schützen • aber Deutschlands Bevölkerung und die Zahl der Erwerbstätigen wachsen seit Jahren (anders als erwartet) • nach jener Lesart würden in Zukunft mit der Rücknahme der Reformen von damals alles noch schlimmer und unbezahlbar für die Jungen • diese Sicht enthält mehrere gravierende Fehler • die „Reformen” waren vor allem ein Kostenspar­programm für die Unternehmen und ein profitables Geschäft für die Versicherungswirtschaft • die erwarteten Renditen der Riester-Renten blieben aus • hätte man weder eine Riester-Rente noch Rentenkürzungen beschlossen, dann wären die Beitragssätze von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bis 2030 nach damaliger Rechnung auf zusammen bis zu 26 % gestiegen • das wären paritätisch je 13 % für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber — im Unterschied zu 15 % nach der aktuellen Vorausberechnung (11 % für die gesetzliche und 4 % für die Riester-Rente) • die Jungen zahlen also mit der Reform mehr und bekommen dafür weniger Rente • „Je mehr das gesetzliche Rentenniveau in Zukunft sinkt, umso mehr müssen die Jungen privat und ohne Arbeitgeberbeteiligung für sich selbst vorsorgen.” • bei den Rentenreformen geht es nicht um jung gegen alt, sondern um Unternehmen gegen die Beschäftigten
[HTML] Christoph Rehmann: System braucht Runderneuerung: Wahlkampf-Thema Altersvorsorge: So wird die Rente fit für die Zukunft. Mehr Rente, früherer Renteneintritt und Reduzierung des Rentenbeitrags — das sind die Forderungen von CSU, SPD und den Gewerkschaften. So oder ähnlich könnten auch die Wahlplakate im Oktober 2017 zur nächsten Bundestagswahl aussehen. Die dramatische Lage der gesetzlichen Rentenversicherung wird vom Großteil der Politiker dabei verschwiegen. Die demografische Katastrophe in Deutschland ist keine plötzlich hereinbrechende Naturgewalt, sondern eine vorhersehbare Entwicklung. Die Umlagefinanzierung — die Jungen zahlen für die Alten — war für die Bevölkerungsstruktur von 1957 kein schlechter Plan. Die heutige durchschnittliche Rentenbezugszeit von 19,4 Jahren hat sich seit 1957 mehr als verdoppelt. Vorschläge aus der Politik mit verpflichtenden Maßnahmen wie die Einzahlung ALLER lösen lediglich das kurzfristige Einnahmenproblem. Am Ende wird es also ohne eine Beitragserhöhung, Erhöhung des Bundeszuschusses, eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit oder die weitere Absenkung des Rentenniveaus nicht gehen. FOCUS ONLINE, 29.4.2016
[HTML] Robert Luchs: „Politiker wissen nicht, worum es geht”. Rentenexperte Bernd Raffelhüschen spricht bei Rentenreform von Kardinalfehler — Immer mehr Rentner beziehen Sozialhilfe. Die Tagespost, 29.4.2016
[HTML] Julia Korbik: Rentensystem: Warum Rente zum Wahlkampfthema werden muss. Die Rente gilt als schlechtes Wahlkampfthema, niemand möchte so richtig darüber diskutieren. Die Auswirkungen bekommen in einigen Jahrzehnten die heute Jungen zu spüren. Junge Menschen fragen sich: was kommt nach 2029? Werden zu wenige Kinder geboren, funktioniert das Umlagesystem auf lange Sicht nicht. Auch Riestern bringt nichts. Eine Rente mit 70 finde ich gar nicht so tragisch. Mit 28 muss ich jetzt mit Gedanken um meine Rente anfangen. Wir sind die Generation, die nie damit gerechnet hat, eine gute Rente zu bekommen. Ich finde es aber nicht okay, dass das in der Politik niemand so richtig diskutieren möchte. Ich erwarte, dass zumindest über das Thema diskutiert wird vorwärts, 29.4.2016
[HTML] Philipp Krohn: TV-Kritik Maybrit Illner: Riesters Feinde siegen im Gladiatorenring. Fundamentalkritiker an den Rentenreformen des vergangenen Jahrzehnts gewinnen die Oberhand. Das Publikum lässt sich von den Tiraden gegen Riester hinreißen. FAZ.NET, 29.4.2016. • Glühende Verfechter der Reformen gibt es kaum noch — neben einige Versicherungsmanagern nur Walter Riester selbst • es wurde schnell deutlich, warum Fundamentalkritik so gut ankommt und das dadurch ausgelöste Jobwunder vergessen wird • Vorausberechnungen des Instituts für Wirtschaftsforschung in Halle prognostitieren eine Stabilisierung des Rentenniveaus auf heutigem Stand im Jahr 2040 zu Rentenbeiträgen von 24 % und im Jahr 2050 von 29 % • nach Sahra Wagenknecht hat die steigende Produktivität schon immer eine höhere Lebenserwartung aufgefangen • 35 Milliarden Euro an Zulagenförderung seien an die Goldesel der Versicherungswirtschaft verswchenkt worden • Axel Kleinlein spricht auch der Kapitaldeckung eine gewisse Berechtigung nicht ab • die Politik merke gerade, dass Riester gescheitert sei und sei nun überfordert damit, sinnvollere Lösungen vorzulegen • „das Versprechen, dass der Sparer zu Beginn der Rentenphase mindestens so viel Kapital zur Verfügung haben muss, wie er auch durch Beiträge eingezahlt hat, zwingt die Finanzunternehmen zu festverzinslichen Investitionen mit geringen Renditeaussichten.” • der öffentliche Diskurs in Deutschland hat sich gedreht, die Seehofer-Polemik kommt an
[HTML] Thomas Fricke: Sichere Renten: Wo Norbert Blüm recht hatte. Politiker und Ökonomen wollen die Ehre der Riester-Rente retten. Dabei war es irre zu glauben, dass Geldanlegen überhaupt als Wundermittel zur Altersvorsorge taugt. Es sind nicht nur die vielkritisierten umständlichen Formulare und hohen Gebühren, die das Riester-Sparen unattraktiv machen. Wie konnte man nur glauben, dass die Leute ihr Geld nur ordentlich anlegen müssen, um wie automatisch paradiesische Renten zu bekommen? Es gab Rechnungen, nach denen Finanzanlagen auf lange Sicht stets mindestens 4 % Rendite bringen, und in den Riester-Verträgen stand ursprünglich ein Garantiezins von immerhin 3,25 %. Auch vervierfachten sich die Kurse deutscher Aktien von 1991–2000 bei einem Anstieg der deutschen Wirtschaftsleistung um knapp 40 % (inkl. Inflation). Doch hilft der Rat wenig, dass sich übers Anlegen in schneller wachsenden Ländern mehr Geld machen lässt, denn damit steigt auch das Risiko. Derweil erlebt die Rentenversicherung ein Revival, das wohl selbst Norbert Blüm nicht erwartet hätte. SPIEGELONLINE WIRTSCHAFT, 29.4.2016. • Bert Rürup heute: das gesetzliche Umlagesystem bringe für aktuelle und baldige Rentner z.Zt. eindeutig höhere Renditen als jede Riester-Anlage • hier steckt also „mehr Potenzial”, „als die Grabredner der Gesetzesrente” wahrhaben wollen • künftigen Rentnern würde es viel mehr helfen, wenn es in Deutschland fortlaufend mehr Beitragszahler gäbe als heute • „So viel ist sicher.”
[HTML] Frank Thewes, Hans-Jürgen Moritz: Nachrichten: Selbstständige sollen Vorsorge nachweisen. SPD-Chef Sigmar Gabriel hat bei der Altersversorgung bereits den Wahlkampf ausgerufen. Junge Politiker wie Carsten Linnemann (CDU) setzen dagegen auf gemeinsame Reformen der Koalition. Aufstand der Jungen: Andrea Nahles hat für Mitte Mai die Jugendorganisationen der Parteien ins Ministerium eingeladen. Wie sie will auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Linnemann eine gesetzliche Vorsorgepflicht für Selbstständige einführen. In der großen Koalition wird auch überlegt, über die gesetzliche Rente hinaus eine betriebliche Altersversorgung oder die Riester-Rente zur Pflicht zu machen. Nahles will feststellen lassen, ob das Rentenniveau nach 2030 weiter absinken könnte. FOCUS Magazin, 30.4.2016
[HTML] dpa: Verdi-Chef Bsirske: Renteniveau anheben und Riester beenden. Verdi-Chef Frank Bsirske hat ein Anheben des Rentenniveaus auf mindestens 50 % gefordert. Die Riester-Rente nannte er eine Fehlkonstruktion. Staatliche Riester-Mittel seien in der gesetzlichen Rentenversicherung besser aufgehoben. Schon in wenigen Jahren drohe mehr als elf Millionen Menschen bis zu einem Verdienst von 2500 Euro die Altersarmut. FOCUS ONLINE, 1.5.2016
[HTML] Rentenreform: Gabriel wirft Union Verweigerungshaltung in Rentendebatte vor. In der Debatte über einen Kurswechsel bei der Rentenpolitik hat SPD-Parteichef Sigmar Gabriel der Union eine Verweigerungshaltung vorgeworfen, die radikalen Parteien nütze. Es sei „gefährlich für den demokratischen Konsens, wenn man eine der wichtigsten sozialen Fragen aus dem Wahlkampf heraushalten will”. Damit öffne man radikalen Populisten Tür und Tor. Er beharrte auf seiner Forderung nach einer massiven Kurskorrektur in der Rentenpolitik. FOCUS ONLINE, 1.5.2016
[HTML] Renten-Debatte: Die Deutschen trauen den Politikern nicht. Beim Thema Rente verlieren immer mehr Deutsche das Vertrauen in die Politik. Nicht einmal jeder dritte Befragte (32 %) glaubt, dass die GroKo das Niveau der gesetzlichen Rente tatsächlich stabilisieren kann. 52 % aller Befragten können keine Partei nennen, der sie es zutrauen, die Renten-Problematik zu lösen. Von den befragten über 55-Jährigen sind 32 % für die Abschaffung des festgelegten Renteneintrittsalters, von den Deutschen insgesamt nur 27 %. INSA-Chef Hermann Binkert: „Ohne überzeugende Konzepte schafft man Verunsicherung.”  Bild.de , 2.5.2016
[HTML] Claudia Heine: Aktuelle Stunde: Reform der Reform. Die Rente gehört auf den Prüfstand. Zumindest darin herrschte Einigkeit. Sabine Zimmermann (Die Linke): „Sie haben die Rente nicht reformiert sondern deformiert”. Karl Schiewerling (CDU): das Gespenst von flächendeckender Altersarmut an die Wand zu malen, sei „verantwortungslos”. Markus Kurth (Die Grünen): Mütterrente und Rente ab 63 werden die Überschüsse schnell aufzehren und zu höheren Beiträgen führen. Martin Rosemann (SPD): „Unser Rentensystem muss Lebensleistung anerkennen und Altersarmut verhindern” — das Rentenniveau dürfe nicht auf die 40-Prozent-Marke sinken. DasParlament, 2.5.2016
[HTML] Politik: Gabriel macht Druck in der Rentendebatte. Sigmar Gabriel hat der Union in der Debatte über einen Kurswechsel bei der Rentenpolitik eine Verweigerungshaltung vorgeworfen, die radikalen Parteien nütze. WAZ, 2.5.2016. • Die SPD ist in Umfragen deutlich abgesackt • die Sozialdemokraten wollen die zukünftige Rente und eine drohende Altersarmut für viele Bürger zu einem zentralen Wahlkampfthema 2017 machen • die CDU/CSU-Bundestagsfraktion warnte die SPD vor einer Anhebung der Steuern im Zuge einer Rentenreform • der SPD-Chef: „Man kann nicht Hunderte Milliarden Euro zur Stabilisierung von Banken bereitstellen, aber bei der Stabilisierung des Rentenniveaus sagen, dass für die Menschen leider kein Geld da sei” • Verdi-Vorsitzender Frank Bsirske fordert das Anheben des Rentenniveaus auf mindestens 50 % • Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble warnte davor, beim Wahlvolk unseriöse Erwartungen zu wecken • die Volksparteien sollten nicht ihre Prinzipien verraten und jedem Recht geben • manche Versprechungen könnten dann nicht gehalten werden
[HTML] Teresa Nauber: Gesundheit Arbeitsleben: Wer später in Rente geht, lebt länger. Weil wir deutlich länger leben, sollen wir auch länger arbeiten. Viele Arbeitnehmer sind von dieser Aussicht nicht begeistert. Aber länger im Beruf zu bleiben könnte gut für die Gesundheit sein. Die heutige Lebenszeit von durchschnittlich 80,89 Jahren beträgt rund 14 Jahre mehr als in den 50er-Jahren. Prof. Thomas Straubhaar: wenn sich die Zeit als Rentner verlängere, müsse sich in gleichem Maße auch die Zeit als Einzahler verlängern. Chenkai Wu, Auswerter einer Langzeitstudie zum Einfluss auf die Gesundheit: wenn die Menschen von Arbeit finanziell und sozial profitieren, verlängert das ihr Leben. DIE WELT, 2.5.2016
[HTML] Michael Heise (Chefvolkswirt der Allianz SE): Meinung Altersvorsorge: Darum ist unser Rentensystem besser als sein Ruf. Das Rentensystem ist unsozial, das Zinstief macht die private Vorsorge unattraktiv, vielen Ruheständlern droht Armut. Mit diesen Argumenten wird Stimmung gegen unser Rentensystem gemacht. Zu Unrecht. DIE WELT, 2.5.2016. • Da fordern sogar Politiker der Mitte, die letzten Rentenreformen zurück abzuwickeln • das durchschnittliche Nettoeinkommen eines Rentnerhaushalts liegt laut Statistischem Bundesamt bei monatlich 2460 Euro • die Lösung kann nicht darin liegen, die zunehmende Zahl von Mini-Jobs und Teilzeitarbeit einfach abzuschaffen • wohlgemeinte zusätzliche Sozialleistungen, wie Mütterrente, Frühverrentung oder die geplante Lebensleistungsrente, müssen auch von mittleren Einkommensgruppen und Geringverdienern durch höhere Beitragssätze finanziert werden • durch Ausweitung auf Beamte und Selbstständige würden sofort erhebliche Mehreinnahmen entstehen, während die Ansprüche der neuen Beitragszahler erst zu späterer Zeit wirksam werden • die durchschnittliche Verzinsung von Vorsorgevermögen ist aufgrund des allgemeinen Zinsrutsches und der Negativzinsen von Zentralbanken deutlich gefallen • das macht private Vorsorge fürs Alter nicht überflüssig, sondern noch wichtiger • die entstehenden sozialen Belastungen werden auch durch eine noch höhere Zuwanderung nicht gemindert
[HTML] Bundespolitik: Die Renten werden das Wahlkampfthema. MdB Karl Holmeier zog bei CSU Grafenwiesen Bilanz. Debatte um Flüchtlinge, Harmonie bei Delegiertenwahl. Das Thema Rente wird das Thema bei der Bundestagswahl sein. m, 2.5.2016
[HTML] Dieter Neumann: Agenda 2011-2012: Die Rentenlüge, Mindestlohn- und Armutslüge. Deutschland ist wegen der Niedrig- und Dumpinglöhne, Minijobs und Werkverträge das Niedriglohnland Nummer eins in Europa. Nach Experten reicht der Mindestlohn nicht für Rente oberhalb der Grundsicherung. Nach einer vorliegenden Meldung müsste der Mindestlohn eigentlich bei 11,68 Euro liegen. Diese Entwicklung hat dazu beigetragen, dass 4 Mio. Rentner Bruttorenten von unter 500 Euro und 5,45 Mio. Rentner Bruttorenten unter 700 Euro erhalten. Das ist Altersarmut mit Garantie. Politiker werden das Rentenproblem nur lösen, wenn Beschäftigte und Arbeitgeber wieder zu einer paritätischen Finanzierung der Renten und einer Anhebung der Bemessungsgrenze auf über 50 % kommen. Die Krise wird nur dann überstanden, wenn sich alle Gesellschafts­schichten angemessen an den Staatskosten beteiligen.  lokalkompass , 2.5.2016
[HTML] Nur noch die Aktie. Die Bürger wissen es schon lange, wofür die Politik wieder mal aufwendige Studien braucht: Im Jahr 2030 wird jeder zweite Rentner ein Sozialfall sein. Das ist eine Bankrotterklärung der Rentenversicherung, das System ist gescheitert. Die private Vorsorge kann diese Lücke nur bedingt schließen, und bei Anleihen gibt es auch erst nach 10 Jahren Zinsen. Als echtes Rentenpapier bleibt nur noch die Aktie. Die Zeiten, in denen Geld einen Wert hatte und der Preis für das Geld der Zins war, sind vorläufig vorbei. Die Aktie als Sachwert hat sich trotz aller Krisen und Kursschwankungen stets als zuverlässige Altersvorsorge erwiesen und ist derzeit als Rentenpapier unschlagbar Effecten Spiegel, 2.5.2016
[HTML] Timo Kather: Ökonom Hickel in „Das Duell”: Riesterrente ist „voll in die Hosen gegangen”. Die Rente ist sicher? Das war einmal. Der Ökonom Rudolf Hickel befürchtet, dass Mittzwanziger in einer „brutalen Rentenfalle” landen. Deutlich optimistischer sieht das FDP-Politikerin Lencke Steiner. Dennoch fordert sie eine Systemreform. Hickel: „Die Riesterrente ist für einen normalen Einkommens­schwächeren nicht bedienbar”. FDP-Politikerin Lencke Steiner: Riester sei nur eine von mehreren Säulen der Alterssicherung. „Ich glaube tatsächlich dass der Generationen­vertrag — so wie er ursprünglich ausgestaltet war — nicht mehr funktionieren kann”.  n-tv, 2.5.2016
[HTML] Dietrich Creutzburg: Kommentar: Was Trillerpfeifen übertönen. Wem gehört der Produktivitäts­fortschritt? Verdi und IG Metall lassen für Rentner nichts übrig. Auf die Frage, wo denn dann die zusätzlich benötigten rund 30 Milliarden Euro herkommen sollten, war die Antwort des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes: Die Finanzierung höherer Renten sei allemal möglich aus der Verteilungsmasse des Produktivitäts­fortschritts. Interessant ist nun die Frage, wie die gewünschte Verteilungsmasse zu den Rentnern kommen soll. Würden die Gewerkschaften eine Lohnpolitik mitmachen, die unterhalb der Produktivitätsspielräume bleibt? Der Sozialstaat hat ein Rezept, um mehr Geld aus der volkswirtschaftlichen Verteilungsmasse zu den Rentnern zu lenken: über den Anstieg der Beitragssätze. FAZ.NET, 2.5.2016
[HTML] Robert Schmitt: Kampf gegen „Sozialschmarotzer”. Zurück ins Zentrum: Der DGB ist mit seiner Maifeier vom Fabrikmuseum auf den Marktplatz in Roth zurückgekehrt. Diesmal hielt Regina Schleser, Geschäftsführerin der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) für Fürth und Nürnberg, vor etwa 200 Besuchern eine kämpferische Rede. Sie kritisierte die Ausbeutung „durch noch niemals dagewesene Sozialschmarotzer”, wie die Panama-Papers gezeigt hätten. „In der Rentenpolitik muss es einen echten Kurswechsel geben”, forderte sie. Es müsse vor allem der Sinkflug des Rentenniveaus gestoppt werden, und das paritätisch finanzierte Umlagemodell dürfe nicht kaputtgeredet werden. Landrat Herbert Eckstein (SPD) sah in einer gerechten Rentenpolitik, die alte Menschen über die Grundsicherung hinaus versorge, eine bedeutende Zukunftsaufgabe. DONAUKURIER, 2.5.2016
[HTML] „Fakt ist”: Die Rentenlüge? Wenn im Alter nichts mehr sicher ist.. Nur noch die Wenigsten werden in Zukunft von ihrer gesetzlichen Rente leben können. Was bringt private Vorsorge? Und wie vorsorgen mit einem kleinen Gehalt? JUMP, 2.5.2016
[HTML] dpa: Deutscher Gewerkschaftsbund: Abgrenzung zur AfD: DGB will wieder höhere Renten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat bei seinen Kundgebungen am Tag der Arbeit zum Widerstand gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit aufgerufen. Auf der zentralen Gewerkschafts-Veranstaltung in Stuttgart übte DGB-Chef Reiner Hoffmann scharfe Kritik an der AfD. Bundesweit beteiligten sich nach DGB-Angaben 390 000 Menschen an insgesamt mehr als 500 Veranstaltungen. Verdi-Chef Frank Bsirske sprach sich in Krefeld für einen „schnellen und deutlichen Kurswechsel” in der Rentenpolitik aus. Er nannte die gesetzliche Rente das einzige „Erfolgsmodell der Alterssicherung für die Menschen in Deutschland”. Badische Zeitung, 2.5.2016
[HTML] Gutachten Rentenversicherung: Besser als ihr Ruf. Rentenniveau und Beitragssatz können stabilisiert werden. Es ist wichtig, heute ehrlich über das Jahr 2030 hinaus zu blicken. Wir haben aus diesem Grund vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) ein Gutachten erstellen lassen, welches zeigt: Der Beitragssatz steigt weniger bedrohlich, läge aber 2030 über 22 %. Parallel dazu würde das Rentenniveau so tief sinken, dass es zu einem Legitimationsproblem käme. Es braucht ein neues Sicherungsversprechen: „Die Rente ist finanzierbar”. Mit einer Grünen Bürger­versicherung ließe sich eine starke positive Wirkung auf Rentenniveau und Beitragssatz erreichen. Eine deutliche Ausweitung der Erwerbstätigkeit von Frauen hätte sehr positive Wirkungen. Das Gutachten: Der Anstieg des Beitragssatzes würde im Mittel einen Verlust von 60.000 bis 80.000 Stellen bedeuten. BüNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, 3.5.2016;  [PDF] Stefan Bach, Peter Haan, Kai-Uwe Müller, Katharina Wrohlich, (Björn Fischer): Gutachten Rentenversicherung: Teil 1: Zum Zusammenhang von Beschäftigung und Beitragssatz zu den Sozialversicherungen. Vor dem Hintergrund der zukünftigen demografischen Entwicklung wird von einem sukzessiven Anstieg des Renten­versicherungs­beitrages ausgegangen. Beispielhaft wird eine Erh�hung des Beitragssatzes um einen Prozentpunkt im Jahr 2016 analysiert. Können die Arbeitgeber die Beitragssatz­erhöhung voll überwälzen, büßen die Arbeitnehmer 7,3 Mrd. Euro (0,8 % ihrer Haushaltseinkommens) pro Jahr ein. Sonst wäre der Einkommens­verlust 3,9 Mrd. Euro (0,4 %) pro Jahr. Die Verluste sind im unteren Einkommensbereich deutlich geringer als im oberen. Der Rückgang der Beschäftigung insgesamt von gut 80 000 Vollzeitstellen (knapp 0,3 %) würde sich bei den gering Qualifizierten noch stärker auswirken (0,5 %). Die anteilig höchsten Verluste würden im Baugewerbe und der Metall­verarbeitung auftreten, weil die Nachfrage­elastizitäten dort am größten sind.  DIW  BERLIN, 28.2.2016;  [PDF] Hermann Buslei, (Michael Peters): Gutachten Rentenversicherung: Teil 2:Entwicklungen von Beitragssatz und Niveau in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Es werden Wirkungen einzelner Rentenreform­vorschläge insbesondere auf die Entwicklung des Beitragssatzes in der GRV untersucht. Der Verzicht auf Abschläge bei Erwerbsminderungs­renten für NeurentnerInnen ab 2016 führt zu langsamer Zunahme der gesamten Rentenleistungen. Ebenso langsam steigt auch der Beitragssatz. Im Jahr 2040 liegt er um 0,3 Beitragspunkte über dem geltenden Satz. Die volle Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten und der Midi-Jobber wird nur zu einem geringen Rückgang des Beitragssatzes in der kurzen und mittleren Frist führen. Mit der Einbeziehung der Selbständigen wäre in der kurzen und mittleren Frist ein merklicher Rückgang des Beitragssatzes verbunden. Die Ausweitung der Beschäftigung und damit der Beiträge und Renten­ansprüche von Frauen kann in der kurzen und mittleren Frist den Beitragssatz merklich senken. Eine Umfinanzierung der Mütterrente durch Steuern würde die Beiträge kurzfristig merklich entlasten und über die Anpassungsregel zu einem Anstieg des Rentenniveaus (Sicherungs­niveau vor Steuern) führen. Wenn durch eine alternative Renten­anpassungsregel der Beitragssatz ab 2031 auf 22% festgelegt und das Rentenniveau auf 43% festgehalten wird, oder eine „hälftige” Aufteilung der Wirkung eines Beitragssatzes von 22% und eines Rentenniveaus von 43% angenommen wird, zeigen die Ergebnisse für die Einbeziehung der Selbständigen, auf welchem Niveau sich das Rentenniveau unter der Reform noch bewegt, selbst wenn der niedrige Beitragssatz von 22% auch in der zweiten Hälfte der 2030-er Jahre beibehalten wird.  DIW  BERLIN, 15.4.2016
[HTML] Mike Schier: Interview mit dem Münchner Merkur: Müntefering: „Rente mit 63 war ein Fehler”. Franz Müntefering (SPD) gilt als Vater der Rente mit 67. Im Merkur-Interview erklärt der Ex-Arbeitsminister, warum das eigentlich falsch ist — und warum wir aber wirklich alle länger arbeiten müssen.  M  Merkur.de, 3.5.2016
[HTML] Eva Lang: Alleinlebende Frauen sind im Landkreis Dachau oft betroffen: Die Armut der Rentnerinnen. Die Lücke zwischen der Rente von Frauen und Männern ist im Landkreis Dachau größer als im oberbayerischen Schnitt. Die alleinlebenden Renterinnen trifft es besonders hart: Viele sind arm. Einzelrentnerinnen erhalten weniger, Männer jedoch sogar mehr Rente als der oberbayerische Schnitt.  M  Merkur.de, 3.5.2016
[HTML] Holger Steltzner: Neue Rentendebatte: Alt gegen Jung. Mit falschen Zahlen und fragwürdigen Behauptungen heizen Politiker den Generationenkonflikt an. Kann der SPD-Vorsitzende mit einem Wahlkampf Alte gegen Junge den Niedergang der Sozialdemokraten stoppen? Obwohl der Erfolg von Schröders Reformpaket vom Anfang des Jahrhunderts unbestritten ist und Deutschland nicht nur in Europa für weitgehende Vollbeschäftigung trotz Banken-, Euro- und Flüchtlingskrise beneidet wird, will die Führung der SPD mit Schröders Erbe nichts zu tun haben. Mit Sigmar Gabriels Umverteilungskurs wurde aus der Volks- eine Schrumpfpartei. Seehofer: „Riester ist gescheitert”, die Kürzung des Rentenniveaus führe zu einem massenhaften Abdriften in die Altersarmut. Hintergrund: in Deutschland werden Wahlen von den älteren entschieden. Ob jedoch die Regierungsparteien mit einer Politik gegen die Nachwachsenden die Zukunft gewinnen können, ist fraglich. Die Parteichefs sollten sich eher fragen, wie sie die Pensionen in Richtung Rente anpassen können. FAZ.NET, 3.5.2016.
[HTML] Gert G. Wagner: Altersvorsorge: Die Rente bleibt unsicher. Ein ideales und auf Dauer funktionierendes Rentensystem gibt es nicht — weder staatlich noch privat organisiert. Für eine aktuelle Reform sind 3 Punkte entscheidend. Für die Nachhaltigkeit der Rente wäre es gut, wenn die Politik offen sagte, dass immer wieder Änderungen der Altersvorsorge notwendig sein werden. Die Riester-Rente wurde geschaffen, um die Absenkung des Rentenniveaus durch eine stärkere private Vorsorge zu kompensieren. Doch die Riester-Produkte wurden zu teuer. Alle Rentenansprüche — ob kapitalgedeckt oder umlagefinanziert — sind Ansprüche an die Wertschöpfung der Zukunft und daher nicht risikolos. Je höher das Rentenzugangsalter liegt, umso einfacher ist ein hohes Rentenniveau zu finanzieren. ZEIT ONLINE, 3.5.2016
[HTML] Dorothea Siems: Alterssicherung: So rechnen sich die Grünen die Rente schön. Die Grünen wollen die Renten-Debatte versachlichen. Ihre Forderungen: Selbstständige als neue Beitragszahler und Vollzeitjobs für alle Frauen. Eine großzügige Garantie gibt es für Geringverdiener. DIE WELT, 3.5.2016. • Grafik: Die Entwicklung des Rentenniveaus • Grafik: Die Entwicklung des Beitragssatzes • • •
[HTML] Karin Birk: Interview mit Rentenexperte Johannes Geyer: Altersarmut verhindern: Riester- und Betriebsrenten korrigieren. Wir haben durch die vergangenen Reformen das Rentensystem wenigstens in der mittleren Frist stabilisiert. Reformen sollten sich insbesondere auf 2 Aspekte konzentrieren: Korrekturen bei der Riester-Rente und der Betriebsrente und die Vermeidung von Altersarmut bei bestimmten Gruppen. Bei der vielzitierten WDR-Studie zur Altersarmut wurden Faktoren wie Zusatzeinkünfte und der Einkommensanstieg im Lebenszyklus nicht berücksichtigt. Mittelständler nutzen Betriebsrenten zu wenig. Deutsche­Handwerks­Zeitung, 3.5.2016
[PDF] Datenreport 2016: Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland[Wichtig !]. Im Datenreport 2016 werden die Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes und der sozial­wissenschaftlichen Forschung zusammengeführt, so dass ein differenziertes Bild der Lebensverhältnisse in Deutschland entsteht. D|||STATIS  Statistisches Bundesamt, www.destatis.de, 3.5.2016
[HTML] Kölner Ökonom veröffentlicht Studie zur schnellen Anpassung der Ostrenten: Ostrenten könnten in fünf Jahren auf Westniveau sein. Die ostdeutschen Renten könnten bis 2021 vollständig an das System im Westen angeglichen werden. Das zeigt eine Studie von Professor Dr. Eckart Bomsdorf vom Institut für Ökonometrie und Statistik der Universität zu Köln, die Ende Mai beim ifo-Institut veröffentlicht wird. Die Renten in Ostdeutschland können laut Bomsdorf schneller als geplant und zudem mit relativ geringen zusätzlichen Kosten auf das Niveau in Westdeutschland steigen. Der Aufwand würde nur einen Bruchteil der Ausgaben für die Rente mit 63 und die Mütterrente ausmachen. PRESSE BOX, 3.5.2016
[HTML] Reiner Heyse: Der Unsinn von der „Ausbeutung der Jugend” und der „Unfinanzierbarkeit”. Die Renten werden sicherer durch einen erneuerten Generationenvertrag. Die Behauptung, eine Rückkehr zur umlagefinanzierten Rente mit Anhebung des Rentenniveaus von vor 1990 sei nicht finanzierbar, ist Unsinn. Die Umlagefinanzierung kann durch Gesetze verlässlich und nachhaltig gestaltet werden. Renten aus Kapitalerträgen sind dagegen sehr unsicher. Die Belastung bei privater, kapitalmarktabhängiger Vorsorge ist jetzt schon höher als bei einer umlagefinanzierten Versicherung in entsprechender Höhe. Die Behauptung, private Vorsorge entlaste die Jungen, ist absurd. Historische Erfahrungen lehren uns, dass zinsabhängige Vorsorge unsicher ist, während das umlagefinanzierte Verfahren finanzierbar und krisenfest ist und zukunftssicher für alle Generationen.  RENTENPOLITIK-WATCH , 3.5.2016
[HTML] Thema Rente bei „Fakt ist...”: Bofinger: Selbstständige müssen ins Rentensystem. Die Beitragssätze steigen, das Rentenniveau sinkt und das Renteneintrittsalter wird immer höher. Viele Sachsen machen sich schon in jungen Jahren Sorgen um ihre Rente. SPD-Generalsekretärin Daniela Kolbe geht in der MDR Sendung „Fakt ist...” davon aus, dass Durchschnittsverdiener in Sachsen künftig nur knapp �ber die Grundsicherung kommen. Zusammen mit dem Ökonomen Peter Bofinger plädierte sie in der Sendung für eine Erweiterung des gesetzlichen Rentensystems.  ≡ MDR SACHSEN , 3.5.2016
[HTML] Judith Kösters: Altersvorsorge: Was bringt die gesetzliche Rente?[Wichtig !] Die gesetzliche Rente steht in einem schlechten Ruf — aber ist der wirklich gerechtfertigt? Inzwischen betonen Finanz- und Rentenexperten immer häufiger: Die Rente ist zwar niedrig — aber sicher. Und genau betrachtet, kann sie mit einer privaten Rentenversicherung gut mithalten. Berechnungen von Wissenschaftlern zeigen, dass die gesetzliche Rente für die Versicherten auf die Dauer im Durchschnitt eine Rendite von 2 bis 3 % erwirtschaftet — deutlich mehr als die meisten Vorsorge-Angebote am Kapitalmarkt. Der Finanzmathematiker und Renten-Spezialist Werner Siepe erklärt, es sei vielen Bundesbürgern unbekannt, dass sie freiwillig mehr in die gesetzliche Rente einzahlen und damit die spätere Auszahlung erhöhen können. Ein Rechenbeispiel ergibt z.B. aus 208 Euro monatlich über 12 Jahre: 126 Euro zusätzliche Rente monatlich, aber nur 95 Euro monatlich mit der besten vergleichbaren privaten Rentenversicherung. Doch unabhängig von den Tatsachen ist die Ansicht verbreitet: „gesetzliche Rente lohnt sich eh nicht”.  hr iNFO , 3.5.2016
[HTML] Thomas Wolf: Interview: Ruf nach Abschirmung: Thilo Sarrazin: „Die Politik verschweigt dem Bürger die Wahrheit über Einwanderung”. Rechtsbrüche bei der Euro-Rettung, Rentenpolitik nach Kassenlage, Zinsverluste für Sparer, ungebremste Zuwanderung — Ex-Bundesbank-Vorstand und Bestsellerautor Thilo Sarrazin geht im FOCUS-MONEY-Interview hart mit der Politik ins Gericht. FOCUS ONLINE, 4.5.2016;  [HTML] Thilo Sarrazin: „Bei der Rente betrügt die Politik alle, die nach 2025 in Ruhestand gehen”. Jedes staatliche Rentensystem hat 2 Elemente: Es gibt eine gewisse Basisversorgung für alle Alten unabhängig von Einkommen und Lebenslauf (heute die Grundsicherung). Daneben gab es immer gewisse Umverteilungselemente, etwa für Kriegsopfer oder Kindererziehungszeiten. Je mehr Umverteilungselemente eingebaut werden, desto weniger ist die Rent beitragsabhängig und lebensleistungsbezogen. Jetz wird die alte „Rente nach Mindesteinkommen” unter dem Namen „Lebensleistungsrente” wieder eingeführt. Die herrschenden Politiker betreiben Politik nach Kassenlage. Es werden alle diejenigen betrogen, deren Rentenbezug jenseits des Jahres 2025 oder 2030 beginnt;  [HTML] Thilo Sarrazin: „Wir müssen uns gegen unerw�nschte Einwanderung abschirmen”. Wir können anderen nicht von außen helfen. Aufgrund der hohen Geburtenzahlen in Afrika wird der Einwanderungsdruck kontinuierlich steigen. Der Primärimpuls der Einwanderung plus Familien-Nachzug wird sich schichtweise bis 2050 zu einer Gesamtzahl von 134 Millionen aufbauen
[HTML] Martin Greive, Holger Zschäpitz: Altersarmut: Diese neue Rente soll den Deutschen ihre Urangst nehmen. Die gesetzliche Rente nimmt niemand ernst, die Riester-Idee gilt als gescheitert. Jetzt präsentiert Arbeitsministerin Nahles eine neue Idee im Kampf gegen die Altersarmut. Sie muss funktionieren: die Nahles-Betriebsrente. DIE WELT, 4.5.2016.
[HTML] CSU-Ministerin: Aigner fordert einen offensiven Renten-Wettstreit. Die CSU-Ministerin Aigner fordert einen offensiven Renten-Wettstreit. Dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) sagte sie, „Politik muss sozialen Sprengstoff wegräumen, vor allem dann, wenn viele Menschen das Gefühl haben, sie selbst seien die Dummen”. Der Wunsch der Menschen nach sozialer Sicherheit im Alter müsse jetzt mit wirtschaftlicher Vernunft verbunden werden. Zur Debatte um die Rente ab 70: es gehe ihr nicht um eine generelle Anhebung des Renten­eintrittsalters. Hannoversche Allgemeine, 4.5.2016
[HTML] Berlin: Selbstständige sollen für Renten mitbezahlen. Die Grünen wollen rund 2,3 Millionen Selbstständige ohne obligatorische Alterssicherung verpflichtend in die gesetzlichen Rentenversicherung aufnehmen. Betroffen sein sollen Selbstständige, die weder in der gesetzlichen Renten­versicherung pflichtversichert sind noch einem beruflichen Alters­versorgungswerk angehören. Zudem wollen die Grünen die Frauenerwerbstätigkeit deutlich steigern. Dadurch soll das Rentenniveau bis 2040 bei 43 % stabilisiert werden und der Rentenbeitrag nicht über 22,9 % steigen. RP ONLINE, 4.5.2016
[HTML] Christian Kerl: Politik: Selbstständige und Frauen als Renten-Retter. Nach einem neuen Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag der Grünen wird der Beitragssatz lvon heute 18,7 % bis 2040 auf 23,5 % steigen und das Rentenniveau von jetzt knapp 48 % auf 42 % des Durchschnittslohns sinken. Eine Einbeziehung von Selbstständigen („Bürgerversicherung”) könne den Beitragssatz deutlich senken, ebenso eine deutliche Ausweitung der Erwerbstätigkeit von Frauen. WAZ, 4.5.2016
[HTML] Stefan Schulte: Rente: Koalition droht den Renten-Fehler von 1957 zu wiederholen. Das Ignorieren der Demografie war der Geburtsfehler der Rentenversicherung. Gabriel und Seehofer sind drauf und dran, ihn zu wiederholen. Eine Analyse.  Konrad Adenauer sprach vor fast 60 Jahren: „Kinder kriegen die Leute immer”. Ihm „gelang mit der neuen, an die Löhne gekoppelten Rentenversicherung anno 1957 ein Quantensprung für die damals in der Tat massenhaft mittellosen Rentner.” Ein Vater der dynamischen Rente, Wilfried Schreiber, wusste, dass die neue Versicherung in Schwierigkeiten geraten würde, sobald weniger Beitragszahler mehr Rentner finanzieren müssten, und wollte das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern in die Rentenformel einbauen. Wer die Demografie ignoriert, nimmt stark steigende Rentenbeiträge in Kauf und bricht wiederum den Generationenvertrag. WAZ, 4.5.2016
[HTML] Garantien: Wie Minizinsen und Demografie auf die Renten durchschlagen[!]. Prof. Michael Hauer: Um 100 Euro Rente lebenslang garantiert zu bekommen, muss man heute über 60 % mehr Kapital angespart haben als noch zur Jahrtausendwende. In dieser Zahl spiegeln sich Zins- und Bevölkerungs­entwicklung wider. Da zu wenige Junge nachwachsen, wird die (immer längere) Finanzierung der Ruheständler zunehmend schwieriger. Die Kosten für eine garantierte Rente sind zwischen 2000 und 2015 um 60,5 % angestiegen. Heute müssen für eine garantierte lebenslange Monatsrente von 100 Euro mehr als 29.100 Euro aufgebracht werden. [Tabelle: Wie sich die Rentengarantien zwischen 2000 und 2015 verteuert haben]. Ab 2017 wird der Höchst­rechnungszins sogar auf nur noch 0,9 % abgesenkt. Die Fachzeitschrift für Finanzprofis prcɔontraonline, 4.5.2016
[HTML] Riester-Rente und Politik: Nichts hören — nichts verstehen. Die Riester-Rente — gerichtet durch Populismus? Die Politiker machen Wahlkampf mit einem Thema, dass sie laut Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) nicht wirklich verstanden haben. Das IVFP setzt dagegen. Zum achten Mal in Folge werden die Riester-Rentenversicherungen untersucht — zum achten Mal in Folge mit positiver Aussage. Das IVFP untersuchte in seiner Studie 1275 Riester-Verträge in der Auszahlphase — Mittelwert aller Fälle: 3,64 % p.a. lebenslang. Frank Nobis, IVFP-Geschäftsführer, zur Verunsicherung der Verbraucher: „Die zur Vermeidung der Altersarmut so notwendige Vorsorge erleidet seit Jahren eine tiefe Vertrauenskrise experten Report, 4.5.2016
[HTML] Jeder Vierte geht vorzeitig in Rente — trotz Abschlägen. Knapp jeder Vierte geht vorzeitig in Rente und nimmt dabei niedrigere Bezüge in Kauf — so eine vom Bundestag veröffentlichte Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Linken-Abgeordneten Sabine Zimmermann. Sozialministerium: „Im Durchschnitt hatten diese Personen 23,47 Abschlagsmonate, was umgerechnet einem durchschnittlichen prozentualen Abschlag in Höhe von etwa 7 Prozent entspricht”.  SOL.DE , 4.5.2016
[HTML] Piroschka Dossi, Robert K. Weizsäcker: Parade der Ungleichheit. Wie es aussieht, wenn man Bruttojahres­verdienste maßstabsgetreu in Körpergrößen umrechnet, zeigt diese Bilderserie. Vom bestbezahlten Vorstandsvorsitzenden sieht man dann nur den Stiefel: Der Mann misst 417,23 Meter. Ein Hartz-IV-Empfänger dagegen wird gerade mal 18 Zentimeter groß. Die Gastautoren Piroschka Dossi und Robert K. Weizsäcker präsentieren dazu eine phantastische Erzählung. FAZ.NET, 4.5.2016
[HTML] Heike Jahberg: Altersvorsorge: 10 Dinge, die Sie über die Rente wissen wollten[!]. Die Rentenversicherung steht derzeit hoch im Kurs. Aber wie ist das eigentlich: Kann man auch mehr einzahlen? Und wie hoch ist die Rendite? 10 Fragen:  1. Kann ich mit einem sozialversicherungs­pflichtigen Job über das hinaus, was der Arbeitgeber abführt, freiwillig mehr einzahlen, um meine spätere Rente zu erhöhen? - Nein.  2. Kann ein Beamter oder Selbstständiger freiwillig Rentenbeiträge zahlen? - Ja, wenn er mindestens 16 Jahre alt ist, noch keine volle Altersrente bezieht und nicht gesetzlich versicherungspflichtig ist.  3. Was passiert, wenn ich über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeite? - Für jeden Monat, den ein Versicherter über das reguläre Rentenalter hinaus arbeitet, gibt es einen Rentenzuschlag in Höhe von 0,5 %, der sich zusätzlich erhöht durch die längere Beitragszahlung. Eine zeitliche Obergrenze gibt es nicht.  4. Kann ein Rentner nebenher arbeiten? - Ja unbegrenzt — aber einen Rentenzuschlag gibt's dafür nicht.  5. Was ist mit den Beiträgen, a) wenn ich über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeite, oder b) wenn ich in Rente gehe und nebenher weiterarbeite? - Im Fall (a) sind Rentenbeiträge nicht mehr zu zahlen, aber der Arbeitgeber muss seinen Teil der Beiträge abführen; im Fall (b) sind dagegen weiter Beiträge für die Rentenversicherung zu zahlen.  6. Wie hoch ist die Rendite der gesetzlichen Rente? - Gegenwärtig 3 %; sie bleibt auch später zwischen zwei und drei %.  7. Wie sind meine Rentenbeiträge geschützt — gibt es eine Untergrenze? - Nein, eine Untergrenze gibt es nicht, aber sie darf nicht gepfändet werden.  8. Hat man bei freiwilligen Einzahlungen Anspruch auf eine a) Erwerbsunfähig­keitsrente bzw. b) Witwenrente? - (a) Nein, (b) ja ab einer Mindest­versicherungszeit von fünf Jahren.  9. Bekommen Witwen und Waisen eine höhere Hinterbliebenenrente, wenn man schon kurz nach Renteneintritt stirbt? - Nein, aber eher evtl. eine teilweise Anrechnung der eigenen Rente auf die Witwenrente.  10. Dürfen Waisen arbeiten und trotzdem Rente erhalten? - Ja seit dem 1. Juli 2015DER TAGESSPIEGEL, 4.5.2016
[HTML] Elisabeth Niejahr: Schlechte Aussichten für's Alter. Und nun? Die Riesterrente ist gescheitert[Wichtig !]. 45 % aller Auszahlungen der Deutschen Renten­versicherung liegen unter 750 Euro pro Monat. Die meisten dieser Mini-Renten sind Zusatzeinkommen, von denen die Empfänger nicht leben müssen. Sigmar Gabriel und Horst Seehofer wollen dennoch weitreichende Änderungen im Rentensystem wegen der drohenden Altersarmut. Sie wollen die alte rot-grüne Rentenniveau-Absenkung korrigieren. Die wird zwar erst ab 2018 und voll wohl erst ab 2030 spürbar sein — doch dann droht Altersarmut vor allem den Geringverdienern, Teilzeitkräften und Langzeit­arbeitslosen sowie jenen Selbstständigen, die nicht vorgesorgt haben. Gerhard Schröders Rentenreform fiel besonders hart aus im Vergleich zu den meisten anderen Industrieländern: Absenkung des Rentenniveaus auf bis zu 43 % der durchschnittlichen Bruttolöhne. Horst Seehofer hält die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge für komplett gescheitert. Heutiges Problem der Riester-Rente: es gibt kaum noch Zinserträge, und die Anbieter erwirtschaften kaum Renditen. Tragik: „Ausgerechnet in dem Moment, wo ein ergänzendes, kapitalgedecktes System dringend gebraucht würde, läuft es leer.” Zur „Deutschland-Rente”: Wollen Grüne und Union etwa im Wahlkampf für eine neue Zwangsrente werben? Andrea Nahles will lieber das Umlagemodell ausweiten. SPD-Parteichef Gabriel hat sich festgelegt, allen Versicherten der betroffenen Jahrgänge helfen zu wollen (Kosten: mindestens 20 Mrd. Euro im Jahr). Nahles verspricht sich viel von einem Ausbau der Betriebsrenten. Aber mit solchen Ideen in den Wahlkampf ziehen? Seehofer kennt die Wahlkämpfe, die mit dem Rententhema erfolgreich Stimmung machten. ZEIT ONLINE, 5.5.2016
[HTML] Stefan Thissen: Rente: Ruland gegen Lebensleistungsrente. Äußerst kritisch hat sich der frühere Rentenversicherungs-Chef Franz Ruland zu der von der Bundesregierung geplanten „Lebensleistungsrente” geäußert. Schon der Name der im Koalitionsvertrag vereinbarten Zusatzleistung für Geringverdiener sei eine „Irreführung”. Ruland stellt klar, dass die geplante neue Leistung eine „Sozialhilfe de luxe” sei und „keine Rente”. Voraussetzung für ihre Zahlung sei nämlich Bedürftigkeit („notwendigerweise auch die des Ehegatten&rsquo:). Die Lebensleistungsrente mindere auch den Rentenanspruch. Auch der Unterschied zwischen Vollzeit- und Teilzeitjob wird von keiner Behörde festgehalten. Ruland: „Wer glaubt, dass er mit einem solchen Unfug Stimmen gewinnen kann, wird sich schwer täuschen”  Ihre-orsorge.de, 4.5.2016
[HTML] Daniel Baumann: Rente: Sieben Renten-Mythen. Die Diskussion hat begonnen: Was man nun über die Altersvorsorge wissen muss. Was ist dran an den sieben gängigsten Behauptungen? Frankfurter Rundschau, 5.5.2016. 1. „Die Rente wird immer teurer” • von 1991 bis 2014 haben sich die Ausgaben insgesamt verdoppelt • das Bruttoinlandsprodukt hat sich aber ebenfalls fast verdoppelt • der K�lner Statistiker Gerd Bosbach: „Der Anteil der gesetzlichen Rentenversicherung am Bruttoinlandsprodukt war 2014 so niedrig wie seit 1992 nicht mehr.” — 9,28 % • 2. „Wir werden immer älter, deshalb müssen wir länger arbeiten” • nicht das Zahlenverhältnis zwischen Jungen und Alten, sondern die wirtschaftliche Entwicklung ist entscheidend für die Finanzierbarkeit der Sozialsysteme • 3. „Wir m�ssen bis 70 arbeiten” • im Alter von etwa 61 Jahren hat bereits die Hälfte aller Arbeitnehmer den gelernten Beruf aufgegeben • Bosbach: „Meine Modellrechnungen belegen, dass auch in Zukunft ausreichend steigende Rentenbeiträge leicht möglich sind, selbst wenn die Produktivitäts­steigerungen auf 0,75 % zurückgingen” • er warnt vor Dramatisierungen: „Nächstes Jahr müssen 99 das schaffen, was heute 100 schaffen” • 4. „Die Jungen werden gegen immer höheren Lasten rebellieren” • die Entwicklung der Lohnquote hat die Finanzierung der Sozialsysteme tatsächlich geschwächt • die Lohnquote sank von 71,9 % im Jahr 2000 auf 68,1 % in 2015 • 5. „Die kapitalgedeckte Vorsorge ist generationengerecht” • die Botschaft: Wer sein Geld für die Absicherung im Alter bei den Versicherungs­unternehmen anlegt, der liegt im Alter nicht den Arbeitnehmern auf der Tasche • Gerhard Mackenroth stellte fest: Das Geld fließt (egal ob in der gesetzlichen Rentenversicherung oder im kapitalgedeckten System) immer von der arbeitenden Bevölkerung zu den Ruheständlern • Grund: sowohl in der gesetzlichen Rente als auch im kapitalgedeckten System erwerben die Versicherten Ansprüche auf Teilhabe an der künftigen Wirtschaftsleistung • die kapitalgedeckte Altersvorsorge ist durchaus nicht so demografiefest, wie häufig behauptet wird • 6. „Heute schon hat Deutschland eine der höchsten Abgabenquoten in Europa” • die OECD berechnete gerade die Steuer- und Abgabenquote alleinstehender Durchschnittsverdiener mit 49,4 % als sehr hoch • der Anteil aller Steuer- und Sozialabgaben, gemessen an der Wirtschaftsleistung, liegt bei 36,7 % und damit im Mittelfeld • 7. „Höhere Lohnnebenkosten schaden dem Standort Deutschland” • auch Lohnnebenkosten sind betriebswwirtschaftlich Lohnkosten • im Standortwettbewerb maßgeblich sind die Lohnstückkosten: wie viel ein Arbeitnehmer in einer Arbeitsstunde schafft • die „Lohnnebenkosten” werden als Ausgaben nachfragewirksam • die Behauptung von interessierter Seite, steigende Beitragssätze h�tten einen negativen Beschäftigungs­effekt, ist gar nicht belegt
[HTML] mk: Neue Kampagne auf „Civil Petition”: Stoppt Altersarmut. Auf dem Portal „Civil Petition” wurde eine Kampagne gegen die rasant zunehmende Altersarmut ins Leben gerufen. Ein offener Appell wendet sich direkt an die Bundesregierung. Das derzeitige Rentensystem ist nicht mehr zukunftsfähig. Es muss geprüft und ergebnisoffen diskutiert werden, ob Systeme wie das Schweizer Modell auch für Deutschland eine tragfähige Alternative sein können. DIE FREIE WELT, 6.5.2016
[HTML]] Rechengrößen der Sozialversicherung 2015/2016[!]. Beitragsbemessungsgrenzen.... PORTAL SOZIALPLITIK, 6.5.2016
[HTML] dpa: Rente: Chef der Rentenversicherung: Selbstständige besser absichern. Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Axel Reimann, hat eine Alterssicherung vieler Selbstständiger mittels gesetzlicher Rente angemahnt. Ein erheblicher Teil von ihnen sorge nicht genug vor und sei im Alter auf Grundsicherung angewiesen. Statt der geplanten Lebensleistungsrente, die Altersarmut nicht wirklich bekämpfe, müsse es „zielgenaue Lösungen” für die Menschen mit höherem Armutsrisiko geben. Freibeträge in der Grundsicherung wären „hilfreich”. Die Rentendebatte werde man nicht aus dem Wahlkampf heraushalten können. shz.de, 6.5.2016
[HTML]] Klaus Pokatzky: Altersvorsorge: Wie viel Rente ist genug? Von der gesetzlichen Rente allein wird in Zukunft kaum einer mehr leben können. Doch was genau kann man tun, um im Alter nicht zu verarmen? Wir fragen einen Wissenschaftsjournalisten und eine Finanzexpertin. Thomas Öchsner, Wirtschaftsjournalist der Süddeutschen Zeitung: „Die Renten sind vielleicht sicher, aber sie reichen nicht”. Prof. Gisela Färber, Finanzwissenschaftlerin aus Speyer: „Was wir uns klarmachen müssen ist, dass es zwar Altersarmut gibt, aber nur dann, wenn man nicht ausreichend selbst vorsorgt”. Was mit den betrieblichen und privaten Altersvorsorge­produkten erwartet wurde, werde so nicht mehr eintreten.  Deutschlandradio Kultur , 7.5.2016
[HTML] Rudolf Hirsch: Deftige Worte zur Rente: Rudolf Kraus spricht von „Riesensauerei”. Staatssekretär a. D. Rudolf Kraus (CSU) spricht bei der Rente von einer „Riesensauerei”, „dass die Deutschen die geringsten Renten in ganz Europa bekommen” (in Luxemburg im Schnitt 2,3 Mal höher, d.h. unsere Rente entspricht ca. 43 % der Rente in Luxemburg). Die Riester-Rente sei „ein glatter Betrug am Sparer”. CSU-Bezirksvorsitzender und Finanz-Staatssekretär Albert Füracker hält dagegen. Der Durchschnitts­deutsche werde von der ganzen Welt beneidet. Karl-Heinz Müller (Seniorenunion): Die Rentenberechnungen orientieren sich am Faktor Arbeit und lassen die Maschinenproduktivität und das Kapitalwachstum außer Acht. Onetz Oberpfalz, 7.5.2016
[HTML] dn/AFP: Streit mit der CDU: Bericht: Seehofer plant für 2017 eigenen CSU-Wahlkampf[!]. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) kann sich im kommenden Bundestagswahlkampf nicht der Unterstützung der Schwesterpartei CSU sicher sein. Sollten CDU und CSU ihre inhaltlichen Differenzen nicht überbrücken können, werde die CSU 2017 einen eigenen Wahlkampf bestreiten. Dann würde er selbst auf Platz eins der Landesliste für den Bundestag kandidieren. Bundesverkehrs­minister Alexander Dobrindt (CSU) sagte, dass CDU und CSU bei einem zentralen Thema weit voneinander entfernt denken und agieren. FOCUS ONLINE, 7.5.2016
[HTML] Hans Heckel: Wochenrückblick: Schluss mit Schlaraffenland. Warum die Milliarden plötzlich nicht mehr vom Himmel regnen, wie Gabriel schon wieder danebengreift, und wer wem die Rente zahlt. Der Debattenschwenk vom Asylgeld-Segen zum Renten-Geknauser ging von den Sozialdemokraten aus. „Deutschland-Fonds” heißt die neue Riester-Rente. Preußische Allgemeine Zeitung, 7.5.2016
[HTML] Stefan Vetter: Interview mit Ralf Stegner (SPD): „Auch SPD-Wähler sind AfD-anfällig”. Parteivize Stegner gegen Personaldebatten — Sozialdemokraten müssen sich von Union klarer abgrenzen. Die SPD steckt im Dauertief. Im aktuelle ARD-Deutschlandtrend liegt sie nur noch bei 20 %. Stegner: AfD bedeute „Arbeitslosigkeit für Deutschland”, weil die AfD-Forderungen zu Europa in Deutschland Massen­arbeitslosigkeit auslösen würden. Stegner: statt über Personen müssen wir „über Inhalte reden. Gerechte Antworten bei Arbeit, Bildung, Gesundheit, Familie und Rente sind für die Menschen wichtiger”. Pfälzischer Merkur, 7.5.2016
[HTML] Sebastian Puschner: Altersvorsorge und Niedrigzinsen: Schaut auf Österreich![!] Österreich hat eine wesentlich bessere Rente als Deutschland — denn von einer Teilprivatisierung der Altersvorsorge habe das das Land seine Finger gelassen, kommentiert Sebastian Puschner im Deutschlandfunk. Das Aufpeppen von Riester-Verträgen werde nun in Deutschland nicht mehr reichen. Wer Altersarmut verhindern will, wird das nicht schaffen mit einem Niedriglohnsektor von einem Viertel der Beschäftigten. Ein langjährig Versicherter erhält in Österreich 1.560 Euro 14 Mal im Jahr, in Deutschland 1.050 Euro 12 Mal im Jahr (pro Jahr also 21.840 - 12.600 = 9.240 Euro Differenz). Deutschlandfunk, 7.5.2016
[HTML] Stefan Stark: Vorsorge: So funktioniert die Riester-Rente. Ob sich „riestern” lohnt, ist heute umstritten. Die Zusatzrente soll die Lücken in der staatlichen Rente schließen. Aus Sicht vieler Sozialpolitiker ist die Privatvorsorge eine Wette auf ein langes Leben, weil sich bescheidene Renditeerwartungen erst im Methusalemalter erfüllten. Der frühere CDU-Arbeitsminister Norbert Blüm hält die Riester-Rente für gescheitert und „Pfusch, den man nicht reparieren kann”. Wenn Riester-Renten nicht mehr voll mit der Grundsicherung im Alter verrechnet werden, könnte dies ein Sparanreiz besonders für Geringverdiener sein. m, 7.5.2016
[HTML] Stefan Stark: Kommentar: Rente mit 75+. Nach einer Reihe krachender Wahlniederlagen und verheerenden Umfragewerten inszeniert sich SPD-Chef Gabriel nun als Beschützer der Armen und Anwalt der sozial Abgehängten. Die „Lebensleistungsrente” aus dem schwarz-roten Koalitionsvertrag soll die düsteren Aussichten von Geringverdienern etwas aufhellen. Es ist die nackte Angst, bei der nächsten Bundestagswahlen endgültig mit Pauken und Trompeten unterzugehen. Nach wie vor leidet die SPD unter den harten Sozialreformen von Gerhard Schröder. „Sozial ist, was Arbeit schafft”, tönte es einst. Geschaffen hat man damit vor allem einen beachtlichen Niedriglohnsektor. Linkspartei: Armut per Gesetz. Hartz IV als Endstation. Bei allen Reform­bemühungen sind nur Scheinlösungen herausgekommen. Wenn dann Ebbe in der Rentenkasse herrschen wird: traut sich welcher Politiker dann, die Rente mit 75+ zu fordern? m, 8.5.2016
[HTML] Auf Sicht fahren hilft nicht: INSM-Position Altersarmut. Die Bekämpfung von Armut gehört zu den fundamentalen Aufgaben des Staates. Doch eine Lebensleistungsrente und die Stabilisierung des Rentenniveaus würden dieses Ziel verfehlen. Anstatt stets mit kurzem Atem auf einen Leistungsausbau zurückzugreifen, muss die Politik nachhaltige Lösungen in Angriff nehmen. Dazu zählen die Stärkung der privaten Vorsorge sowie die Verbesserung von Bildungschancen. Initiative NEUE SOZIALE MARKTWIRTSCHAFT, 8.5.2016
[HTML] Anja Karliczek: Altersvorsorge: Betriebsrenten müssen für beide Seiten stimmen. Nur 60 % der Beschäftigten hierzulande sparen in der betrieblichen Altersvorsorge — vor allem Geringverdiener gehören nicht dazu. Was ist zu tun? Ein Gastbeitrag. FAZ.NET, 8.5.2016
[HTML] ala./dpa/KNA: Schäubles neue Renten-Idee: Ein Betriebsrenten-Zuschuss für Geringverdiener. Altersarmut ist ein wichtiges Thema in der Renten-Debatte. Finanzminister Schäuble macht nun einen Vorschlag. Sein Staatssekretär Michael Meister: „Wir wollen Menschen mit sehr niedrigen Einkommen ein Zusatzangebot für die Altersvorsorge machen”. Geringverdiener sollten jährlich 400 bis 450 Euro für die Betriebsrente ansparen, ohne dadurch ihr Nettoeinkommen zu reduzieren. Ein Gutachten hat eine Grenze bei einem Einkommen von brutto 18.000 Euro im Jahr vorgeschlagen. FAZ.NET, 9.5.2016
[HTML] Newsticker: Regierung plant Betriebsrenten-Zuschuss für Geringverdiener[!]. Mit einem neuen staatlichen Zuschuss will die Bundesregierung erreichen, dass mehr Geringverdiener mit Betriebsrenten fürs Alter vorsorgen. Finanzstaatssekretär Michael Meister: „Für sie soll es neben der Riester-Rente einen weiteren staatlichen Zuschuss geben”. Durch sie sollen Geringverdiener jährlich 400 bis 450 Euro für die Betriebsrente ansparen, ohne dass dadurch ihr Nettoeinkommen reduziert wird. Z.Zt. haben 60 % de Beschäftigten eine Betriebsrente, und zwar mehr als 84 % bei Betrieben mit 1000 Angestellten, 51 % bei kleineren Betrieben zwischen 50 und 250 Mitarbeitern, und weniger als 33 % bei Betrieben mit bis zu 10 Mitarbeitern. Beliebteste Form der Betriebsrente ist die Entgeltumwandlung (über einen steuer- und abgabefreien Teil des Bruttolohns). DIE WELT, 9.5.2016
[HTML] Thomas Öchsner: Betriebsrente: Die Renten-Trägheit muss endlich aufhören. Ein Zuschlag zur Betriebsrente allein reicht nicht. Jeder Arbeitsvertrag sollte künftig ein Angebot für eine betriebliche Altersvorsorge enthalten — denn manchmal muss man die Menschen zu ihrem Glück zwingensueddeutsche.de, 10.5.2016. • Mehr als zwei Drittel der Bundesbürger rechnen damit, als Rentner nicht genug zusätzlich für das Alter vorgesorgt zu haben • der Staat müsste ein wenig nachhelfen • jetzt will die Regierung die Betriebsrente endlich attraktiver machen • in der Metall- und Elektroindustrie oder der Chemiebranche, in denen per Tarifvertrag gute Löhne üblich sind, können viele Beschäftigte Betriebsrenten nutzen • in Klein- und Mittelbetrieben und bei Geringverdienern ist die Zusatzvorsorge kaum verbreitet • die Arbeitgeber wissen zu wenig über das Thema • bei den Arbeitnehmern bleibt am Ende einfach zu wenig übrig • gesetzlich Krankenversicherte, die einen Teil ihres Gehalts für eine spätere Betriebsrente umgewandelt haben, müssen im Ruhestand von den zusätzlichen Altersbezügen auch noch den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag abzweigen • es wird bei Weitem nicht ausreichen, Geringverdienern einen Zuschlag zum Aufbau einer Betriebsrente zu zahlen • die Bundesregierung muss sich der doppelten Krankenkassenpflicht annehmen • es müsste auch leichter werden, erworbene Betriebsrentenansprüche vom alten zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen • jeder Arbeitgeber sollte künftig Mitarbeitern ein Angebot für eine betriebliche Altersvorsorge machen müssen (opt-out Regel)
[HTML] Patrick Mayer: Rente in Deutschland: Im Reformstau zur Altersarmut[!]. Schon jetzt bringen sich die Parteien für den Bundestagswahlkampf 2017 in Position. Ein großes Thema dürfte die angedachte Reform des Rentensystems sein. Wie dramatisch hier die Probleme sind, wer Schuld trägt und was dagegen getan werden kann. Wir sprachen mit dem renommierten Renten-Experten Dieter Wilhelmi über ein hoch brisantes Thema. Was läuft in der Rentenpolitik falsch? Wilhelmi: Das größte Problem ist die Herabsetzung des Rentenniveaus. „Die Leute, die sich das ausgedacht haben, haben falsch gerechnet. Das trifft jetzt Facharbeiter, die 40 Jahre und mehr eingezahlt haben.” Sie müssen Grundsicherung beantragen, obwohl sie 40 Jahre eingezahlt haben. Dieser Staat, der sich jahrelang der Rentenkasse bediente. Am Ende muss man sich auf Rentenkürzungen bis zu 700 Euro netto gefasst machen. Zurzeit liegen wir für Facharbeiter bei 300 bis 400 Euro weniger Rente. Die aktuelle Politik ist vor allem für die Arbeitgeber günstig. Die Regierungen Merkel, Schröder, Kohl haben erklärt, die demografische Entwicklung sei nicht mehr zu bezahlen. Die Stellschrauben dürfen nicht immer nur zu Lasten der Arbeitnehmer geändert werden, und bei den Beamten bleibt die Pension gleichzeitig bei 72 %. Man kann doch nicht das Rentenniveau von einstmals 75 % auf heute 48,3 % kürzen. „Die Arbeitnehmer werden um ihr Geld gebracht.” Die Sozialdemokraten haben das doch alles mit verpatzt, durch Schröder, Riester und Rürup. „Die belügen und betrügen die Arbeitnehmer.” „Die Leute sitzen hier bei mir am Schreibtisch und zittern, sagen, das kann doch nicht angehen, dass ich so wenig Rente bekomme.” Das Rentenniveau muss wieder auf 75 % angehoben werden, für alle. Ein Lösungsansatz wäre eine Bürgerversicherung, in die alle einzahlen. WEB.DE, 11.5.2016;  [HTML] Michael Krause: Begehrter Helfer in der Nähe: Besuch bei einem der 4.500 ehrenamtlichen Versicherten­ältesten der Rentenversicherung. Ihre-orsorge.de, 16.5.2016
[HTML] Bastian Pauly: Misstrauen in Altersvorsorge: Renten-Frust in Brandenburg besonders groß. Die Zinsen liegen auf einem historischen Tiefstand, klassische Anlagen werfen immer weniger Geld ab. Bei vielen Sparern wächst das Misstrauen in die Finanzwirtschaft, in Brandenburg will jeder vierte entsprechende Produkte kündigen, wie eine Umfrage ergab. Die Angst vor Altersarmut ist groß — und das Sparen aus der Mode gekommen. Sparer verlieren angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase den Glauben an Finanzprodukte. In Brandenburg ist die Quote der Ruheständler, die Altersvorsorge-Produkte wegen schwacher Renditeerwartungen kündigen (26 %), im Bundesländervergleich (18 %) am größten. Bundesweit wollen 55 % keine neuen Verträge für die Altersvorsorge abschließen, während 27 % eine Immobilie anschaffen wollen. Die Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS) warnt: „Was heute unterbleibt, kann morgen nicht mehr nachgeholt werden”. Märkische Allgemeine, 11.5.2016
[HTML] ala./dpa: Horst Seehofer zur Rente: „Das wird noch eine sehr edle Aufgabe”. Deutschland diskutiert wieder einmal die Rente. CSU-Chef Seehofer wirbt für ein parteiübergreifendes Gesamtpaket möglichst bis zur Bundestagswahl, an dem sich auch der Steuerzahler beteiligen müsse. Es soll sich ein Gesamtkonzept ergeben, bei dem an vielen Stellschrauben gedreht werde. Man solle versuchen, dass die Politik sich gemeinsam dem Rententhema zuwende. FAZ.NET, 11.5.2016
[HTML] Rentenreform: Alterspyramide verliert ihr Fundament. Grafik: Alterspyramide 1997, 2025, 2050. Dass immer weniger jüngere Menschen in den kommenden Jahren immer größere Lasten für immer mehr Ältere tragen müssen, ist das Kernproblem der rein umlagefinanzierten Rente(?)  FAZ.NET, 11.5.2016
[HTML] ala./dpa: Koalition einigt sich: Später in Rente gehen soll attraktiver werden. Die Union fordert schon länger einen flexibleren Übergang in den Ruhestand. Nun hat sie sich durchgesetzt — ein Gesetz soll schnell folgen. FAZ.NET, 11.5.2016. • CDU-Sozialpolitiker Karl Schiewerling und der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Max Straubinger: Arbeitnehmer in Deutschland ab nächstem Jahr lexibler in die Rente einsteigen können • ein Gesetz soll längeres Arbeiten mit fließenden Übergängen in die Rente möglich machen • Teilrentner ab 63 sollen mehr als bisher dazu verdienen können • oberhalb von 450 Euro sollen 40 % des Zuverdienstes von der Rente abgezogen werden • die Regeln für den Rentenbeitrag, wenn ein Arbeitnehmer nach Erreichen des Rentenalters Rente bezieht und noch weiterarbeiten möchte, sollen geändert werden • dieses bereits seit November vorliegende Konzept zur Flexi-Rente kann nun durch die weitere Einigung auf eine Reform zu Leiharbeit und Werkverträgen endlich umgesetzt werden • der Internationale Währungsfonds empfiehlt der Bundesrepublik, das Renteneintrittalter künftig an die Lebenserwartung zu koppeln (wie von Schäble angeregt)
[HTML] Flexi-Rente: Das bedeutet die neue Wunder-Rente für Ihren Ruhestand. Die Spitzen der Gro�en Koalition haben sich auf ein Modell zum flexiblen Einstieg in die Rente geeinigt. Die sogenannte Flexi-Rente soll längeres Arbeiten im Alter ebenso ermöglichen wie einen früheren Ruhestand. Das müssen Sie über die neue Wunder-Rente wissen. FOCUS ONLINE, 11.5.2016. • Ab dem 63. Lebensjahr soll es möglich sein, die Teilrente stufenlos zu wählen • in einem neuen Anrechnungsmodell sollen oberhalb von 450 Euro künftig bis zu einer individuellen Obergrenze nur 40 % auf die Rente angerechnet werden • erst bei deren Überschreiten wird voll angerechnet • die Zahlung von zusätzlichen Beiträgen zum Ausgleich von Abschlägen soll bereits ab 50 Jahren möglich werden (bisher 55) • wenn der Arbeitnehmer auch seinen Beitrag zahlt, sollen die gezahlten Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung zukünftig eine Erhöhung der Rente des Beschäftigten bewirken • der Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung soll bei Beschäftigung nach der Regelaltersgrenze befristet für 5 Jahre entfallen • es soll erreicht werden, dass weniger Menschen als bisher auf Erwerbsminderungsrente angewiesen sind • es soll ermöglicht werden, zwischen dem 45. und 46. Lebensjahr einen freiwilligen berufsbezogenen Gesundheitscheck zu absolvieren • künftig sollen Hartz-IV-Empfänger nicht mehr zu einer vorgezogenen geminderten Altersrente gezwungen werden können, wenn der Rentenanspruch damit unter das Hartz-IV-Niveau fällt und der Betroffene somit auf Grundsicherung im Alter angewiesen ist
[HTML] Rentensystem: Eine grundlegende Rentenreform ist unerlässlich. Der demografische Wandel und die digitale Revolution verändern die Gesellschaft. Die Experten der Stiftung für die Freiheit sind überzeugt, dass sich die Rentenpolitik ebenfalls ändern muss. In einer Analyse für „freiheit.org" legen Fabian Disselbeck, Stiftungsreferent für Soziale Marktwirtschaft, und Thomas Straubhaar, Kuratoriumsmitglied der Stiftung und Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Hamburg, ihre Reformkonzepte für ein Rentensystem mit Zukunft vor.  In einer Zukunft mit Digitalisierung, höherer Mobilität und stärkerer Flexibilität werde ein durch Lohnbeiträge finanziertes Rentensystem anachronistisch. Ein einfaches Drehen an Stellschrauben wie Altersgrenzen, Beitragssatz oder Rentenniveau reiche nicht aus. Ein Rentensystem des 21. Jahrhunderts müsse gebrochene, nicht lineare Lebensverläufe berücksichtigen und auf Einzelpersonen ausgerichtet sein. „Eine bessere lebenslange Bildung ist das nachhaltigste Mittel, um das Rentensystem langfristig zu stabilisieren.”  portal  liberal , 11.5.2016
[HTML] Sebastian Horsch: Kommentar: Flexi-Rente der Großen Koalition: Ein kleiner Schritt. Die Lösung aller Probleme ist das Modell für flexiblere Übergänge in den Ruhestand sicher nicht. Welche Aspekte sie trotzdem für künftige Rentner attraktiv machen.  M  Merkur.de, 11.5.2016
[HTML] Hans-Jürgen Schmähl: Meinung: Rückbesinnung auf die Rente. Deutschland verfiel im ersten Jahrzehnt nach der neuen Jahrtausendwende in einen neoliberalen Wahn, der die Sozialsysteme nur noch durch die Kapitalmärkte und auf gar keinen Fall mehr durch einen fürsorgenden Staat gesichert sah. Die gesetzliche Rentenversicherung galt als nicht mehr zukunftsfest, weil immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren müssten. Die rot-grüne Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder beschloss 2001, dass das Rentenniveau bis zum Jahr 2030 deutlich sinken sollte, um dadurch die Beiträge der nachwachsenden Generationen zu stabilisieren. Ein Jahrzehnt später haben Finanzkrise und Nullzins-Politik die Renten-Legende entlarvt. SPD-Chef Sigmar Gabriel: „Die Finanzkrise hat uns gezeigt, dass das sicherste das solidarische Umlagesystem ist und das unsicherste der Versuch, über Kapitaldeckung lange Lebensrisiken abzudecken.” Seehofer hält die Riester-Rente für gescheitert und will eine deutliche Erhöhung der Altersbezüge. Selbst Gabriels geforderter Stopp des Absinkens des Rentenniveaus nach 2020 würde zweistellige Milliarden Euro kosten. Für den Wahlkampf scheint sich der Grundsatz durchzusetzen, die 3 Säulen der Alterssicherung gleichermaßen zu stärken. Verweise auf angeblich bessere Rendite-Aussichten einer rein privaten Kapitalvorsorge wären heute purer Hohn MÄRKISCHE ONLINE ZEITUNG, 11.5.2016
[HTML] Schutz gegen Lohndumping: Regierung bringt Arbeitsmarktreform auf den Weg: Gewerkschaften kritisieren Pläne zur Flexi-Rente. Die große Koalition durchschlägt den Knoten bei wichtigen sozialpolitischen Reformen. Per Gesetz soll es nun mehr Schutz vor unlauteren Praktiken von Unternehmen und fließendere Übergänge in die Rente geben. Während der Kompromiss zu Leiharbeit und Werkverträgen von Arbeitgebern wie Gewerkschaften begrüßt wurde, kritisierte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) die Pläne zur Flexi-Rente scharf. Der DGB monierte: „Der arbeitende Rentner taugt nicht zum gesellschaftlichen Leitbild.”  Pfälzischer Merkur, 12.5.2016
[HTML] Mehr Zuverdienst für Frührentner geplant: Koalition einigt sich auf Flexi-Rente. Beschäftigte sollen vom kommenden Jahr an flexibler in die Rente einsteigen können. Karl Schiewerling (CDU): Längeres Arbeiten werde ermöglicht und die Übergänge in die Rente würden fließender gestaltet.  neues deutschland , 12.5.2016
[HTML] Christian Kerl: Politik: Eine überfällige Renten-Reform. Die Pläne für eine Flexi-Rente sind nicht gerade revolutionär. Aber mit dem Gesamtpaket rüttelt die Politik doch wirksam an der starren Altersgrenze und ermutigt Arbeitnehmer, länger in Beschäftigung zu bleiben. Ein zunehmender Teil der Senioren will dabei selbstbestimmt länger arbeiten. Im Alter zwischen 65 und 69 Jahren geht noch jeder Siebte einer bezahlten Tätigkeit nach. Mitunter nur wenige Stunden. Oft auch, weil die Rente sonst nicht reicht. Die freiwillige Weiterbeschäftigung kann den Fachkräftemangel dämpfen und die Sozialkassen entlasten. Das Angebot an mehr Flexibilität darf aber nicht die mit heimlichem Zwang verbundene Antwort auf Minirenten sein. WAZ, 12.5.2016
[HTML] Matthias Stoffregen: Rentenpolitik: Schneider warnt vor wachsender Altersarmut[Wichtig !]. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, im Volksstimme-Interview zur Rente und wachsenden Armut in Deutschland. Volksstimme.de, 12.5.2016. • Optimistische Aussagen über Durchschnittswerte wie ‚Deutschland ist Exportweltmeister’ treffen die Realität nicht, weil Arm und Reich immer weiter auseinander klaffen • die „Armutsquote ist ein Gradmesser dafür, dass Menschen zwar durchaus mehr und mehr erwerbstätig sind, aber mit ihren Einkommen offensichtlich trotzdem nicht über den Monat kommen” • in Deutschland ist mittlerweile ein Viertel aller Beschäftigten im Niedriglohnsektor tätig • Die Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro war zwar nicht unwichtig, aber der Niedriglohnsektor beginnt erst bei zehn Euro • „Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind gerade einmal 60.000 Menschen aus Hartz IV herausgekommen” • aufgrund der vielen von Armut betroffenen Alleinerziehenden spricht viel dafür, dass in Deutschland immer noch passende Plätze in Kindertagesstätten fehlen • es haben auch viele von Armut Betroffene unzureichende Bildungsabschlüsse • ein angemessener Hartz-IV-Satz wäre 491 Euro plus Kosten für die Unterkunft • „in wenigen Jahren schon wird sich der Anteil alter Menschen, die auf fürsorgerische Leistungen angewiesen sind, verdoppelt haben.” • ein Grund ist „die Absenkung des Rentenniveaus von vormals 53 % auf 43 % bis zum Jahr 2030.” • ein weiterer Grund ist, „dass immer mehr Menschen ins Rentenalter kommen, die langzeitarbeitslos oder mehrfach arbeitslos waren, und die einfach 45 Versicherungsjahre nicht mehr mitbringen.” • „Also der wahre Grund, warum das Rentenniveau abgesenkt wurde, war natürlich nicht die Demografie. Es ging der Regierung darum, die Abgaben zur Sozialversicherung für die Arbeitgeber nicht über einen bestimmten Prozentsatz steigen zu lassen. Sie hätte genauso auf die Absenkung des Rentenniveaus verzichten können, wenn sie dafür die Beiträge oder die Steuerzuschüsse erhöht hätte. Stattdessen hat sie das Rentenniveau gesenkt und Dinge wie einen Demografie-Faktor und die Riester-Rente eingeführt.” • Lösung: „diese ganzen Reformen mit ihren Einschnitten in der Rentenformel rückgängig” machen und „das Rentenniveau bei 53 %” stabilisieren • man müsste auch die Gruppe der Einzahler vergrößern (die ganzen Sondersysteme von Ärzten, Apothekern, Anwälten auf den Prüfstand stellen) und hinterfragen, wie viele Beamte nicht auch als Angestellte arbeiten könnten • wichtig wäre, dass die Riester-Rente ausläuft — sie kostet uns im Jahr rund 3 Mrd. Euro • „Und au�erdem sollten wir die betriebliche Altersvorsorge auslaufen lassen — durch sie verlieren wir jährlich 3 Mrd. Euro an Beiträgen und 1,5 Mrd. Euro an Steuern.” • Bundesfinanzminister Wolfgang Schäubles Plan, betriebliche Altersversorgungen stärker zu unterstützen, „ist ein Irrweg” • „Wenn man nach 15 Jahren feststellt, dass sowohl Riester-Renten als auch die betrieblichen Renten gescheitert sind, dann hat es keinen Sinn, schlechtem Geld auch noch gutes Geld hinterherzuwerfen.” • wir brauchen einen rentenpolitischen Neuanfang • „Die Privatvorsorge-Modelle funktionieren aus meiner Sicht deshalb nicht, weil gerade diejenigen, die vorsorgen sollten, keine Verträge abschließen”, und zwar „deshalb nicht, weil ihnen schlicht das Geld dafür fehlt.” • „die AfD ist eine völlig neoliberale Partei, die so gut wie überhaupt keine anspruchsvolle Sozialpolitik im Angebot hat” • zu Sigmar Gabriels Äußerung, das soziale Profil seiner Partei schärfen zu wollen: „Wenn es heutzutage tatsächlich schon eine Schlagzeile wert ist, dass eine sozialdemokratische Partei soziale Politik machen will, dann spricht das Bände.” • um den Menschen wieder das Gefühl von Gerechtigkeit zu geben, muss die Erbschaftssteuer steigen und die Vermögenssteuer wieder gezahlt werden • Schneider würde eine Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 50 % für angemessen halten
[HTML] Holger Balodis, Dagmar Hühne: Soziales, Politik: SPD — Rente oje. Die Partei, die mal für soziale Gerechtigkeit stand, hat mit den Riester-Reformen die Renten ruiniert. Kurzzeitig plante Sigmar Gabriel die Rente zum Wahlkampfthema zu machen. Nun rudert er vorsichtig zurück. Von einer radikalen Kehrtwende redet in der SPD niemand. Klartext kommt von anderen. Horst Seehofer (CSU) und Karl-Josef Laumann (CDU) erklären die Riester-Rente für gescheitert. Fragen Sie mal den langjährigen Vorsitzenden des Sozialbeirates der Bundesregierung Prof. Winfried Schmähl. Bevor Riester ihn entließ, warnte er vor Einführung der Riester-Reformen vor genau diesen Lücken. Die Kürzungen der gesetzlichen Rente hielt er für überflüssig und gefährlich. Und die Riester-Rente hielt er für ein Geschenk an die Versicherungswirtschaft. scharf links, 12.5.2016
[HTML] 4. Stammtisch: „Profil schärfen — sozialdemokratischen Aufbruch gestalten”. Diskussion über die Thesen, wonach die SPD • die umlagefinanzierte, solidarische gesetzliche Rente (GRV) wieder zur Hauptsäule der Altersvorsorge machen muss, • das gesetzliche Rentenniveau deutlich oberhalb von 50 % stabilisieren muss, • die Riesterrente — bei Vertrauensschutz für bestehende Verträge — abschaffen muss. Es wurde zugestimmt mit folgenden Ergänzungen: • die Rentenversicherung muss alle Bürger einbeziehen (Schweizer Modell), • Regelrenteneintrittsalter wird 65 Jahre, ergänzt durch Flexi-Rente, • Fremdleistungen aus der Rentenkasse sind zu entfernen und über Steuern zu finanzieren (z.B. Mütterrente) SPD Gemeindeverband Bad Bergzabern, 12.5.2016
[HTML] Eingriff in die Rentenformel ist der falsche Weg. www.dia-vorsorge.de: Die von SPD und CSU erhobene Forderung, in die Rentenformel einzugreifen und das Rentenniveau wieder auf 50 % oder noch mehr anzuheben, ist ein teures und obendrein wenig wirksames Mittel, um künftige Altersarmut zu bekämpfen. Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA): profitieren würden davon vor allem jene Rentner, die über dem Durchschnitt verdient haben. Stattdessen seien zielgerichtete Verbesserungen für jene Gruppen erforderlich, die besonders von Altersarmut gefährdet sind: Erwerbsgeminderte, Solo-Selbständige, Langzeitarbeitslose, Menschen mit Migrationshintergrund und kinderreiche Familien. Es „ist bekannt, dass Erwerbsminderung wegen der geringen finanziellen Absicherung geradewegs in die Altersarmut führt.” Für die Solo-Selbstständigen bedürfe es nur einer gesetzlichen Verpflichtung zur Vorsorge. Sie könnte analog der Handwerkerversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung organisiert und an die Gewerbeanmeldung gekoppelt werdenfinanzwelt, 12.5.2016
[HTML] Reiner Heyse: Nach dem Riester-Flop der Betriebsrenten-Turbo? Die Blaupause für das nächste Rentendesaster liegt seit zwei Jahren vor: Statt Riester — jetzt Betriebsrenten. Mehr staatliche Förderungen. Mehr Freiheit für Risikoanlagen. Mehr Verpflichtung zu privater Vorsorge. Mehr Versicherungskapital in öffentliche Investitionen. Auf keinen Fall aber Stärkung der umlagefinanzierten Rente. SENIORENNAUFSTAND, 12.5.2016. • Im April 2014 hatten Bert Rürup und das PROGNOS-Institut für den Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Studie „Die Zukunft der Altersvorsorge” fertiggestellt • sie verspricht Lösungswege aus der „Krise und Legitimationsprobleme der privaten Altersversorgung” • sie behandelt: Lebensleistungsrente, Ausweitung des Versichertenkreises, Verlängerung der Lebensarbeitszeit, Ausbau der kapitalgedeckten Altersvorsorge trotz Niedrigzinsphase� • die Auftragnehmer des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungen raten natürlich dringend ab von der Stärkung der umlagefinanzierten Rente oder der Abwicklung der Riester-Rente • Tabelle: Entwicklung der Kaufkraft bei einer Produktivitätssteigerung von 1,5 % / Jahr • Fazit: selbst wenn 2030 24%-Beiträge geleistet werden müssten, bliebe immer noch 6.000 Euro reale Lohnsteigerung übrig • „Sollten 2040 30% erforderlich sein, bliebe eine reale Lohnsteigerung von 8.600�.” • • • • •
[PDF] Bert Rürup: Das kleine Renten-Einmaleins: Nachhilfe auch für Parteivorsitzende[!]. Eine Rentenreform ist immer ein Kompromiss mit Gewinnern und Verlierern. Heute sind die Verteilungskonflikte härter geworden. Die Folgen der Bevölkerungsalterung, einer zunehmenden Lohnspreizung und der Patchwork-artigen Beschäftigungslandschaft sind real. Bei jeder Reform kann es daher nur darum gehen, diese Lasten mehr oder weniger beschäftigungs- und wachstumsfreundlich umzuverteilen. Es gibt 4 Stellschrauben:  1. Ein niedrigeres Rentenniveau belastet die heutigen und zukünftigen Rentenempfänger,  2. ein höheres Renteneintrittsalter nur die zukünftigen Rentner und  3. höhere Bundeszuschüsse alle Steuerzahler.  4. Höhere Beitragssätze gehen zu Lasten der sozialversicherungs­pflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und bremsen das Wachstum. Die wichtigsten 3 Lektionen des kleinen Renten-Einmaleins:  a) In einer irreversibel alternden Gesellschaft führt eine Ausweitung des Versichertenkreises in einer nach dem Umlageverfahren finanzierten Rentenversicherung stets nur vorübergehend zu höheren Einnahmen.  b) Einer Erhöhung des derzeit bei 18,7 % liegenden Beitragssatzes um 1 Prozentpunkt entsprechen z.Zt. Einnahmen der Rentenversicherung von fast 14 Mrd. Euro pro Jahr, und zwar 11 Mrd. Euro aus Beitragsgeldern und nahezu 3 Mrd. Euro aus Steuermitteln (da der Bundeszuschuss an die Höhe des Beitragssatzes gekoppelt ist).  c) Eine Senkung des Rentenniveaus um 1 Prozentpunkt vermindert z.Zt. die die Lasten der Rentenversicherung um etwa 6 Mrd. Euro jährlich = Einnahmen aus ½ Beitragspunkt. Ein Einfrieren des Rentenniveaus auf derzeitigem Niveau erfordert von Jahr zu Jahr steigende Zusatzausgaben (2029: 28 Mrd. Euro). Das wären in den nächsten 15 Jahren zusammen so viel wie für die „Rente ab 63” und die „Mütterrente” veranschlagt. Handelsblatt RESEARCH INSTITUTE, 13.5.2016
[HTML] Thomas Fricke: Die Rechnung, bitte! Wo SPD und Deutschland ohne Agenda 2010 heute stünden. Die SPD stürzt ab, seit sie die Agenda 2010 lanciert hat. Was wäre aus der Partei ohne die irre Reformsause geworden? Womöglich wäre Gerhard Schröder heute noch Kanzler. Ein Fall für die Zeitmaschine. SPIEGELONLINE WIRTSCHAFT, 13.5.2016. • Grafik: Wahlergebnisse der SPD seit Start der rot-grünen Reformzeiten • ohne die Agenda ätten wir 2001 keine Riester-Rente bekommen • wir hätten wir immer noch ein Abitur nach 9 Jahren • es gäbe auch keine Hedgefonds und auch keine Abgeltungssteuer • in Deutschland ist zumindest nach wie vor ein höherer Anteil der Arbeitslosen (44 %) seit mehr als einem Jahr arbeitslos als im OECD-Schnitt (35 %) — mehr als selbst in [France]Frankreich und fast doppelt so viele wie in den [United States]USA • Deutschlands Exportboom begann 2003, als noch nicht klar war, ob Schröders Großreformen kommen würden • den gesunkenen Lohnnebenkosten stehen eine Menge Nachteile und Sinnlosigkeiten gegenüber • statt dem Ende Gerhard Schröders 2005 würde er bei stark fallender Arbeitslosigkeit automatisch wiedergewählt
[HTML] Matthias Stoffregen: Das Rentensystem braucht mehr Einzahler. Ohne eine grundlegende Reform droht Millionen Menschen Altersarmut, doch den Parteien fehlt hierfür noch der Mut. Die Gruppe der Einzahler schrumpft dramatisch, weil die Geburtenzahlen über Jahrzehnte zurückgegangen sind. Die Zahl der Empfänger wächst, weil die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen und die Menschen immer älter werden. Volksstimme.de, 13.5.2016. Fallacy of composition: „Hinzu kommt, dass von den heute Berufstätigen ein immer größerer Anteil vergleichsweise wenig verdient, daher auch kaum in das Rentensystem einzahlen kann.” • wer privat vorsorgt, entzieht sich damit dem Solidarsystem • Millionen Menschen droht Altersarmut • im Bundestagswahlkampf 2017 müssen die Parteien erklären, wie sie das System bezahlbar halten wollen, ohne den sozialen Frieden zu riskieren • „Ernsthaft gegensteuern wird man aber nur dann, wenn künftig auch Selbstständige, Beamte und Spitzenverdiener stärker zur Kasse gebeten werden”
[HTML] Melanie Dorda: Direktversicherung: Riesige Empörung bei Betroffenen. Wer eine Direktversicherung zur Altersvorsorge abgeschlossen hat, erlebt bei der Auszahlung eine böse Überraschung. Die Wut darüber ist groß. Selten ist ein Beitrag auf handwerksblatt.de auf so große Resonanz gestoßen wie der Text zum Thema Direktversicherung. Bei Auszahlung der Direktversicherung müssen viele Rentner die vollen Kranken- und Pflegebeiträge nachzahlen. Davon wurden viele Betroffene überrascht und reagieren entsprechend empört. „Das Thema wird systematisch totgeschwiegen”, beschwert sich Handwerksblatt-Leser Hans Koch in einem Kommentar. Schuld daran ist das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkassen von 2004. handwerksblatt, 13.5.2016
[HTML] Martin Greive: Schröders Reformen: Wie die SPD die Agenda 2010 abwickelt. Ob Rente, Leiharbeit oder Niedriglohnsektor: Auf Betreiben der SPD ist die Reform des Sozialdemokraten Gerhard Schröder maßgeblich entschärft worden. Und Sigmar Gabriel hat weitere Korrekturen vor. DIE WELT, 13.5.2016
[HTML] Johannes Steffen: Anteil der Niveausenkung am steigenden Armutsrisiko im Alter: Rentenniveau und Fürsorgebedürftigkeit[!]. Es mehren sich Stimmen, die die Bedeutung der unter Rot-Grün in Gang gesetzten Niveausenkung für ein absehbar steigendes Armutsrisiko im Alter zu relativieren suchen. Ein wieder auf die Sicherung des Lebensstandards ausgerichtetes Rentenniveau sei für die Bekämpfung von Altersarmut wenig hilfreich. Bert Rürup: „Das größte Risiko, im Alter (�) auf die staatliche Fürsorge angewiesen zu sein, resultiert nicht aus der (�) Absenkung des Rentenniveaus. In der Summe wichtiger sind keine oder zu geringe Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung — als Folge von Langzeitarbeitslosigkeit, Erwerbsminderung in jungen Jahren und nicht zuletzt als Folge nicht beitragspflichtiger Erwerbstätigkeit (Stichwort Soloselbständigkeit).” Die Bewertung der Summe an Entgeltpunkten hängt ab von Höhe und Dynamik des aktuellen Rentenwerts — und der bleibt wegen der politisch vorgegebenen Niveausenkung immer weiter hinter den Löhnen zurück. Eine Umkehr-These zu Rürup könnte lauten: „Ohne Zeiten der Arbeitslosigkeit, ohne Erwerbsminderung und ohne beitragsfreie Erwerbsformen könnte die Abhängigkeit von staatlicher Fürsorge im Einzelfall weitgehend vermieden werden.” Die Senkung des Rentenniveaus von 52,9 % auf 43 % entspricht einem Äquivalent von 10,4 Beitragsjahren. Es ist und bleibt die Senkung des Rentenniveaus, die viele Anstrengungen zur Lückenschließung stumpf bleiben lässt und das Armutsrisiko massiv erhöht.” FREIHANDELPRESSESPIEGEL, 13.5.2016
[HTML] Stefan Schulte: Wirtschaft: Wie sich längeres Arbeiten lohnt. Botschaft der Großen Koalition: Wer länger arbeiten will und kann, soll dafür auch eine höhere Rente erhalten. Während Frührentner für jeden Monat, den sie eher in Ruhestand gehen, einen Abschlag von 0,3 % hinnehmen müssen, beträgt der monatliche Aufschlag für das Hinausschieben der Rente 0,5 % — also 6 % im Jahr. Da auch die währenddessen eingezahlten Beiträge zählen, steigert ein Durchschnittsverdiener pro Jahr seine Monatsrente derzeit um 29,21 Euro. Es gibt aber noch eine weitere Möglichkeit: Die Rente wird angetreten und trotzdem weiter gearbeitet. Regelaltersrentner dürfen so viel hinzuverdienen, wie sie wollen (seit 2014). Verbraucherschützer halten einen späteren Renteneintritt für dielangfristig lohnendere Wahl. WAZ, 13.5.2016
[HTML] Ex-SPD-Chef Engholm: „Wir wissen nicht mehr, was die Menschen bedrückt”. Der frühere SPD-Chef Björn Engholm fordert angesichts des Umfragetiefs der Sozialdemokraten eine Kursverschiebung nach links. „Die SPD muss sich wieder als Anwalt der einfachen Leute verstehen”, sagte Engholm der „Welt”. „Die Anwaltschaft für die Menschen mit Sorgen und Nöten und anderer Herkunft dürfen wir nicht der AfD überlassen.” Politisch gesehen werde es sehr eng, wenn alle in die Mitte drängten. StatusQuoNews, 13.5.2016
[HTML] Markus Decker: SPD und Linke: Gabriel trifft Lafontaine. SPD-Chef Sigmar Gabriel geht auf Oskar Lafontaine zu. Der linke SPD-Flügel applaudiert, andere Parteimitglieder wollen sich nicht äußernFrankfurter Rundschau, 14.5.2016
[HTML] Dyrk Scherff: Abgeltungssteuer unter Beschuss: Wie gerecht sind die 25 Prozent? Auf Zinsen und Dividenden zahlt man 25 Prozent Steuern — zu wenig, sagt die SPD und fordert mehr Geld. Die Abgeltungssteuer steht damit abermals zur Debatte. Wir haben fünf Vorschläge geprüft. FAZ.NET, 15.5.2016
[HTML] Magnus Hoffestett: Rente mit 75+: Wer Armut per Gesetz will wählt die Hartz-IV Partei. Auf einer Wertekonferenz debattiert die SPD neue und alte Fragen an die Sozialdemokratie. Die aktuelle Rentendiskussion, die Sigmar Gabriel losgetreten hat, trieft nur so vor Scheinheiligkeit. Nach einer Reihe krachender Wahlniederlagen und verheerenden Umfragewerten inszeniert sich der SPD-Chef nun als Beschützer der Armen und Anwalt der sozial Abgehängten. BZ BundesdeutscheZeitung, 16.5.2016
[HTML] Rudolf Hirsch: Resolution für Renten-Reform. „Faire Rente jetzt!” In einer gemeinsamen Resolution fordern Arbeitnehmer- und Senioren-Union neue Rezepte zur Alterssicherung. „Wir brauchen eine grundlegende Reform des Rentensystems”, betonte Bezirksvorsitzender Reiner Meier bei einer CSA-Versammlung am Freitag in Schwarzenfeld. Onetz Oberpfalz, 16.5.2016
[HTML] Martin Ferber: Pensionen steigen stärker als Renten: Teure Staatsdiener außer Dienst. Die Pensionen sind seit dem Jahr 2000 deutlich stärker gestiegen als die Renten. Das wird die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen in den nächsten Jahren stark belasten. Pensionäre erhalten nicht nur mehr Geld, sie leben auch länger. Abendzeitung MÜNCHEN, 16.5.2016. • Der Freiburger Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen hat berechnet, dass die Länder derzeit etwa 8 bis 9 % ihrer Steuereinnahmen für Pensionen ausgeben — dieser Wert werde auf bis zu 27 % steigen • das Pensionssystem müsste sowohl den Nachhaltigkeitsfaktor der Gesetzlichen Rente übernehmen als auch die Berechnungsgrundlage an das Rentensyste angleichen
[HTML] Schock für Beitragszahler: Höheres Renten-Niveau kostet 52 Milliarden Euro. SPD, CSU und Gewerkschaften fordern ein höheres Rentenniveau. Das würde die Beitragszahler einer Studie des IW zufolge aber stark belasten. Das Halten des Rentenniveaus auf dem heutigen Stand würde 2029 zusätzliche Kosten von 28 Milliarden Euro anfallen. Die Deutsche Rentenversicherung prognostiziert für 2030 ein Absinken auf 44,4 %. Würde das Rentenniveau auf 50 % angehoben, kämen auf die Beitragszahler laut IW-Studie zusätzliche Belastungen von 52 Milliarden Euro zu. Bis 2029 stiege der Beitragssatz voraussichtlich auf 25 %. Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM: wer die Folgen des demografischen Wandels gerecht auf Jüngere und Ältere verteilen wolle, müsse das Rentenalter weiter anpassen  Bild.de , 17.5.2016
[HTML] Markus Sievers: Rente: Wirtschaft hält Rentenerhöhung für nicht finanzierbar. In einem Positionspapier warnt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) die Politik davor, die seit langem beschlossenen Einschnitte bei den gesetzlichen Renten wieder zurückzunehmen. Eine Fixierung auf dem heutigen Standard würde — laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft im Auftrag der INSM — im Jahr 2029 die Beitragszahler 28 Milliarden Euro mehr kosten als derzeit kalkuliert. Inzwischen wollen außer den Gewerkschaften sowohl Union als auch SPD vieles an der alten Rentenreform korrigieren, um die Altersarmut zu bekämpfen. Laut IW/INSM müsste der Beitragssatz von aktuell 18,7 % auf über 22 % in 2024 und über 25 % in 2029 hochschnellen. Auch wenn die Politik das Rentenniveau nur konstant halten wollte, stiege der Beitragssatz 2027 auf über 22 %. Wichtig sei es, die aktiven Besch�äftigten und die Unternehmen nicht zu überfordern. Berliner Zeitung, 17.5.2016
[PDF] Betriebliche Altersversorgung — das Plus vom Arbeitgeber[!]. Betriebliche Altersversorgung hat sich — ergänzend zur gesetzlichen Rente — mittlerweile in vielen Betrieben etabliert. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben die richtigen Impulse gesetzt: Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf Entgeltumwandlung: dass nämlich Teile Ihres Lohns oder Gehalts für eine spätere Betriebsrente gespart werden. Außerdem kann die betriebliche Altersversorgung durch die Riester-Förderung vom Staat finanziell unterstützt werden. Deutsche Rentenversicherung, 10. Auflage (5/2016), Nr. 603, Mai 2016. • [Ab S. 25:] • Lohn oder Gehalt können Sie für eine Betriebsrente umwandeln, indem Sie auf bestimmte Teile des vereinbarten Lohns verzichten und diese von Ihrem Arbeitgeber als Beiträge für eine spätere Betriebsrente verwenden lassen • dieses Verfahren wird als Entgeltumwandlung bezeichnet • sie brauchen die für die Altersvorsorge eingesetzten Lohn- oder Gehaltsbeträge nicht zu versteuern • sie müssen davon auch keine Sozial­versicherungs­beiträge zahlen • deshalb spricht man auch von Bruttoumwandlung • bedenken Sie aber, dass sich Ihre gesetzliche Rente dadurch etwas vermindert • steuerfrei bleibt ein Betrag bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze und — unter bestimmten Bedingungen — zusätzlich 1 800 Euro • wollen Sie die Entgeltumwandlung nutzen, müssen Sie pro Jahr mindestens einen Betrag in Höhe von 1/160stel der Bezugsgröße der Rentenversicherung für die betriebliche Altersversorgung umwandeln (2016 mindestens 217,88 Euro) • gilt für Sie ein Tarif, muss der Tarifvertrag die Entgeltumwandlung ausdrücklich vorsehen bzw. zulassen • maximal dürfen Sie pro Jahr einen Betrag in Höhe von 4 % der Beitrags­bemessungsgrenze der Rentenversicherung steuer� und sozialversicherungsfrei umwandeln (2016 höchstens 2.976 Euro) • bei neu abgeschlossenen Verträgen können Sie weitere 1.800 Euro steuerfrei, aber sozial­versicherungs­pflichtig umwandeln • die späteren Renten aus der betrieblichen Altersversorgung müssen Sie aber voll versteuern (nachgelagerte Besteuerung) • die Beiträge können außerdem sozial­versicherungsfrei umgewandelt werden • die Pauschal­besteuerung hat den Vorteil, dass Sie die spätere Betriebsrente nur mit dem Ertragsanteil versteuern müssen • wenn Sie dagegen auch für umgewandelte Teile Ihres Gehalts Sozialabgaben zahlen, erhalten Sie später auch eine entsprechend höhere gesetzliche Rente • eine beitragsfreie Entgelt­umwandlung verringert auch die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes und Ihren Anspruch auf Krankengeld
[HTML] dpa: Reserve der Rentenversicherung bei 32,6 Milliarden Euro. Die Rücklage der gesetzlichen Rentenversicherung ist seit Ende vergangenen Jahres um rund 1,5 auf 32,6 Milliarden Euro gesunken. Ende April entsprach die Rücklage 1,62 Monatsausgaben der Rentenversicherung. Gegenüber dem Vormonat stieg die sogenannte Nachhaltigkeits­rücklage leicht an. Ende März betrug die Rücklage noch 32,2 Milliarden Euro. Ende 2014 hatte die Rentenkasse noch eine Rekordreserve von mehr als 35 Milliarden Euro gehabt. Deutsche Rentenversicherung, 17.5.2016
[HTML] dpa: Grundsatzpapier: Arbeitgeber: Rentenniveau muss weiter abgesenkt werden. Die Arbeitgeber haben die Große Koalition davor gewarnt, „neue Fehler in der Rentenpolitik” zu begehen. Der bisherige Plan des Gesetzgebers, das Rentenniveau weiter absinken zu lassen, dürfe auf keinen Fall korrigiert werden. Warnungen vor einem drastischen Anstieg der Altersarmut seien völlig überzogen. NEUEOSNABRÜCKER ZEITUNG, 17.5.2016
[HTML] Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft: Kosten der Renten-Pläne von Bundesregierung und Opposition: „Es drohen Mehrausgaben von 52 Milliarden Euro — pro Jahr”. Regierungspolitiker und Gewerkschaften verlangen, das Rentenniveau auf dem jetzigen Stand zu fixieren oder es sogar wieder anzuheben. Damit soll unter anderem einer angeblich steigenden Altersarmut vorgebeugt werden. Das IW Köln hat berechnet, wie zielführend diese Reformvorschläge sind und was sie die Beitragszahler kosten würden.  Positive Effekte eines höheren Rentenalters auf die Armutsgefährdung: das Rentenniveau wird demnach deutlich weniger stark sinken als offiziell prognostiziert. Grund: während die Berechnungen bisher weiter von 45 Beitragsjahren ausgehen, wird das Renteneintrittsalter de facto ansteigen. Das dadurch von 44,6 auf 46,6 % gestiegene Sicherungsniveau ist nur noch knapp einen Prozentpunkt unter dem heutigen Versorgungsniveau von 47,5 %. PRESSEPORTAL, 17.5.2016
[HTML] Jochen Pimpertz: Reform der Alterssicherung: Populäre Thesen, empirische Befunde und normative Ableitungen. Die im Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung vorgenommene Berechnung des Sicherungsniveaus weist konzeptionelle Schwächen auf. Denn sie beruht auf der Fiktion einer Standard­rentnerbiografie und reflektiert nicht die mit der Anhebung der Regelalters­grenze intendierten Verhaltens­änderungen. Modelliert man für den Standardrentnerfall im Jahr 2029 eine entsprechend um zwei Jahre verlängerte Beitragszeit, kann die ursprünglich prognostizierte Versorgungslücke bereits innerhalb des Systems zu zwei Dritteln geschlossen werden. Nur eine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze kann für Stabilität im gesetzlichen System sorgen. Bei einem Sicherungsniveau vor Steuern von dauerhaft 47,5 % übertreffen die jährlichen Ausgaben die bislang von der Bundesregierung unterstellte Entwicklung im Jahr 2029 um 28 Mrd. Euro. Bei einem höheren Sicherungsniveau von 50 % sind dann sogar 52 Mrd. Euro mehr zu schultern als ursprünglich erwartet. Die gesetzliche Obergrenze für den Beitragssatzanstieg wird dann voraussichtlich ab 2024 übertroffen, bis zum Ende des Jahrzehnts droht sogar ein Beitragssatz von 25 %. Es drohen auch Mitnahmeeffekte, weil die Gesetzliche Rentenversicherung nicht zu unterscheiden vermag, ob eine niedrige gesetzliche Rente auf eine gering entlohnte Vollzeit- oder eine (freiwillige) Teilzeit­beschäftigung zurückzuführen ist iw Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Gutachten für  INSM , 17.5.2016.

 
[HTML] Jochen Pimpertz: Sozialsystem: Studie: Länger arbeiten stabilisiert Rentensystem[!]. Dr. Jochen Pimpertz vom IW Köln in einer Studie für die INSM: „Die hohen Kosten eines konstanten oder höheren Sicherungsniveaus belasten vor allem junge und künftige Beitragszahler”. Eine Stabilisierung des Rentenniveaus gelänge durch längere Erwerbsbiografien. Die Berechnung der Bundesregierung beruht auf einer fiktiven Standardrentnerbiografie (Modellfall statt empirischen Befunden), ohne die mit der Anhebung der Regelaltersgrenze beabsichtigten Verhaltensänderungen. Modelliert man für 2029 eine um zwei Jahre verlängerte Beitragszeit, kann die ursprünglich prognostizierte Versorgungslücke bereits innerhalb des Systems zu zwei Dritteln(!) geschlossen werden. Wenn das Sicherungsniveau nicht weiter sinken soll, kann nur eine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze für Stabilität im gesetzlichen System sorgen. Der Versuch, über ein höheres oder zumindest gleichbleibendes Versorgungsniveau Armutsprävention zu betreiben, entpuppt sich aber als Irrweg. Initiative NEUE SOZIALE MARKTWIRTSCHAFT, 17.5.2016;  [PDF] Jochen Pimpertz: Länger arbeiten stabilisiert Rentensystem. Populäre Thesen, empirische Befunde, normative Ableitungen. iw Institut der deutschen Wirtschaft Köln, 17.5.2016
[HTML] Matthias W. Birkwald: Das Rentenniveau muss wieder auf 53 Prozent angehoben werden[!]. Mit monatlich knapp 35 Euro für durchschnittlich verdienende Beschäftigte wäre ein Anhebung des Rentenniveaus weitaus billiger als die notwendigen 108 Euro Eigenbeiträge für die ineffiziente Riester-Vorsorge”, kommentiert Matthias W. Birkwald das Grundsatzpapier der BDA (Bundesvereinigung der Arbeitgeber) und die Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). DIE LINKE fordert, die Subventionierung der Riester-Förderung, die allein 2015 3,3 Milliarden Euro verschlungen hat, zu beenden. Der Wert der erarbeiteten Entgeltpunkte ging von 0,84 (2005) auf mittlerweile 0,73 Punkte (2014) zurück.  Matthias W. Birkwald DIE LINKE, 17.5.2016
[HTML] Linken-Fraktionsvize Bartsch: Auch Selbstständige sollen einzahlen: Linkspartei fordert große Rentenreform. Dietmar Bartsch fordert „ein Rentenniveau, das Richtung 50 Prozent geht”. Wenn wir das Niveau halten wollten, müsste der einzelne Arbeitnehmer wie der Arbeitgeber durchschnittlich circa 35 Euro zahlen. „Wollen wir das? Und ich sage ganz klar, ja.” Zum Thema Rente im Bundestagswahlkampf gehöre, dass alle einzahlen müssen. „Dann ist dieses System finanzierbar.” Keine Rente mit 70, aber es sei jedem freigestellt, länger zu arbeiten. Man solle sich auch das Modell Österreich ansehen. moma Das Erste, 17.5.2016
[HTML] Katharina Adami, Reinhard Weber: Altersvorsorge: Ungerechtigkeit bei der Betriebsrente. Unter Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt wurde 2003 beschlossen, dass auf Auszahlungen der betrieblichen Altersvorsorge der volle Krankenkassen- und Pflegebeitrag erhoben wird. Und zwar auch rückwirkend für alle bestehenden Verträge, nicht nur für Neuabschlüsse. Bei der Auszahlung zieht die Kasse Sozialabgaben ein, den vollen Kranken- und Pflege­versicherungs­satz, also Arbeitnehmer- UND Arbeitgeberanteil — fast 18 %. Viele Betroffene klagen sich langwierig durch die Gerichtsinstanzen. Derzeit ist sogar ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Alexander Gunkel, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände: „Eine doppelte Belastung der betrieblichen Altersvorsorge mit Kranken- und Pflege­versicherungs­beiträgen ist falsch, ist ungerechtfertigt und macht die betriebliche Altersvorsorge unattraktiv”. In der Einzahlungsphase spart nicht nur der Arbeitnehmer die Sozialabgaben, sondern auch der Arbeitgeber. Gibt der Chef diesen Vorteil nicht als Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge hinzu, bleibt für den Arbeitnehmer oft zu wenig übrig  plusminus Das Erste, 18.5.2016
[HTML] Kerstin Schwenn: IW-Studie: Höheres Rentenniveau würde 52 Milliarden Euro kosten. Wer ein höheres Rentenniveau verlangt, darf die Rechnung nicht ohne den Wirt machen: Der Beitragssatz könnte dann schon 2024 auf mehr als 22 % steigen, hat das IW ausgerechnet. Ein Einfrieren des Rentenniveaus auf dem heutigen Stand von 47,7 % ließe die Rentenausgaben im Jahr 2029 auf 477 Mrd. Euro steigen — 28 Mrd. Euro mehr als heute von der Bundesregierung angenommen. Würde das Niveau wieder auf 50 % angehoben, wie es Gewerkschaften und Linke fordern, stiegen die zusätzlichen Kosten sogar auf 52 Mrd. Euro. FAZ.NET, 17.5.2016. • Ein sinkendes Rentenniveau wird in Kauf genommen, um den Anstieg des Renten­beitragssatzes auf lange Sicht begrenzt zu halten • laut Rentenversicherungs­bericht der Bundesregierung wird das Rentenniveau bis 2030 auf 44,4 % sinken • die Untergrenze für das Rentenniveau ist im Gesetz auf 43 % im Jahr 2030 festgelegt • im IW-„Szenario 50 %” würde die für 2030 gesetzlich definierte Obergrenze von 22 % schon 2024 überschritten • der Beitragssatz würde bis 2029 voraussichtlich auf 25 % steigen • im IW-„Szenario 47,5 %” würde die Obergrenze von 22 % für 2030 schon 2027 überschritten • IW: das Rentenniveau werde wahrscheinlich deutlich schwächer sinken als im Rentenbericht prognostiziert
[HTML] Kerstin Schwenn: Kommentar: Teure Renten-Bastelei. Damit das Rentensystem bezahlbar bleibt, hat die Politik vor Jahren das Absinken des Rentenniveaus beschlossen. Im Wahlkampf sollte jetzt nicht voreilig daran herumgebastelt werden. Das Forschungsinstitut IW bestätigt: Änderungen am Rentensystem, die ein weiteres Absinken des Rentenniveaus verhindern sollen, sind für die Beitragszahler nicht bezahlbar. In weniger als 10 Jahren müsste der Beitragssatz auf mehr als 22 % steigen. IW: schon heute liegt die Hälfte der Rentenzahlungen niedriger bzw. kaum höher als die staatliche Grundsicherung. Den Solo-Selbstständigen wird wohl bald eine Pflichtvorsorge winken. FAZ.NET, 17.5.2016
[HTML] Wahlkampf mit dem Alter: Die riskante Rentenstrategie. Die Politik will die Menschen mit Sorgen um wegbrechenden Wohlstand im Alter nicht allein lassen. Doch kann eine Partei die Rentenlücke schließen — oder fallen Versprechungen auf die Politiker zurück?  Handelsblatt , 17.5.2016;  [HTML] Seehofer hält ein „Gesamt­kunstwerk” für nötig. Das Rentenniveau soll nicht zu stark sinken — bisher gilt 43 % als gesetzliche Untergrenze. Konsens: das reicht nicht. Wo sollen die Milliarden dafür herkommen? — Beiträge? DIW: ein Prozentpunkt höhere Beiträge kosten 60.000 bis 80.000 Jobs. — Steuern? Der Rentenzuschuss soll jetzt schon zwischen 2017 und 2019 von 90,85 Milliarden auf 97,82 Milliarden Euro klettern. — steigendes Rentenalter? Unpopulär. Die Aussicht auf einen Rentenwahlkampf löst weder bei Kanzlerin Angela Merkel noch bei Fachministerin Andrea Nahles große Begeisterung aus.
[HTML] Sebastian Herzlieb: Kosten der Renten-Pläne von Bundesregierung und Opposition: Rente: Es drohen Mehrausgaben von 52 Milliarden Euro — pro Jahr. Die Forderungen nach einer weiteren Absenkung des Rentenniveaus sind abenteuerlich und weltfremd. Statt das Rentenniveau weiter abzusenken sollten Betriebsrenten für Manager gedeckelt werden. An einer Wiederanhebung des Rentenniveaus auf 53 % führt kein Weg vorbei. Matthias W. Birkwald (Die Linke): „Mit monatlich knapp 35 Euro für durchschnittlich verdienende Beschäftigte wäre eine Anhebung des Rentenniveaus weitaus billiger als die notwendigen 108 Euro Eigenbeiträge für die ineffiziente Riester-Vorsorge02elf Abendblatt, 17.5.2016
[HTML] ots: Stuttgarter Zeitung: Renten-Reform. In der Rentenpolitik haben Union und SPD große Erwartungen geweckt. Nachdem der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer eine Generalrevision früherer Rentenreformen angekündigt hat, gewinnt das Thema an Fahrt. Union und SPD haben schnell erkannt, dass es nicht reicht, mit plakativen Rentenversprechen in den nächsten Bundestagswahlkampf zu ziehen. Eine Regierung wird schließlich daran gemessen, was sie umgesetzt hat. Schon aus diesem Grund muss Kanzlerin Angela Merkel den Versuch unternehmen, noch in diesem Jahr Entscheidungen herbeizuführen. Nur so kann die große Koalition die Gefahr bannen, dass der Wahlkampf ein Überbietungswettbewerb bei der Rente wird. finanzennet, 17.5.2016
[HTML] dpa: Deutschlands Rentenniveau: „Hohe Kosten, kaum Nutzen”. Studie behauptet: Rentenniveau hat wenig mit Altersarmut zu tun — die Wirtschaft ist gegen eine Gesetzes­änderung. Eine Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) weckt Zweifel am Nutzen einer Stabilisierung des Rentenniveaus. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat kürzlich eine Untersuchung veröffentlicht, wonach ein Prozentpunkt Rentenbeitrag mehr bis zu 80.000 Jobs kosten könnte. Die Rücklage der gesetzlichen Rentenversicherung ist seit Ende vergangenen Jahres um rund 1,5 auf 32,6 Milliarden Euro gesunken. Ende März betrug die Rücklage noch 32,2 Milliarden Euro. Die Nachhaltigkeitsrücklage dürfte zum Ende des Jahrzehnts ihre gesetzliche Untergrenze von 0,2 Monatsausgaben erreicht haben. Laut jüngstem Rentenversicherungsbericht soll der Beitragssatz über 20,4 % im Jahr 2025 bis auf 21,5 % im Jahr 2029 steigen. volksfreund.de, 17.5.2016
[HTML] Bernhard Walker: Altersarmut: Wie viel Geld bleibt im Alter? Die Debatte ums Rentenniveau. Was tun, um Altersarmut zu bekämpfen? Darüber wird heftig diskutiert. Bernhard Walker erklärt, wie das Rentenniveau berechnet wird, was sich hinter der Debatte verbirgt und was außer Acht gelassen wird. In der Debatte um eine großen Rentenreform geht es immer wieder um das sogenannte Rentenniveau. Es hilft ein Blick auf den Mechanismus des deutschen Rentensystems. Die Rentenversicherung erwartet, dass die heutige Rente eines Standardrentners von brutto 1370,25 Euro im Monat bis zum Jahr 2029 auf 1824 Euro steigt. Da die Durchschnittseinkommen noch stärker steigen, sinkt das Niveau. Die jüngeren Arbeitnehmer erfahren eine Entlastung, indem bei den Älteren die Renten nicht so steigen, wie dies sonst der Fall wäre. Eine Person, die zuletzt 1473 Euro brutto im Monat erzielte und nur 22 Entgeltpunkte angesammelt hat, wird später eine Jahresrente von 55 % des letzten Nettoeinkommens erhalten. Knapp 600 Euro monatlich als Lohn für lange Lebensleistung ist sehr, sehr wenig und führt zu Altersarmut. Wichtiger als Diskussionen über das Standard­rentenniveau wäre es, zu überlegen, wie Arbeitnehmer so qualifiziert werden können, dass sie gute Einkommen erzielen (?). Badische Zeitung, 17.5.2016
[HTML] Dorothea Siems: Neues Konzept: Arbeitgeber warnen Regierung vor Renten-Desaster. Die Arbeitgeber warnen die Bundesregierung vor „neuen Fehlern” bei der Rente. Die Ideen der großen Koalition seien „teuer und ungerecht”. Sie fordern unter anderem mehr Staatsgeld für Riester-Sparer. Das Rentenniveaus sinke so langsam, dass die Hauptlast der demografischen Entwicklung von den Beitragszahlern zu schultern sei. Der Beitragssatz steige laut Rentenbericht in eineinhalb Jahrzehnten um 15 %, während das Rentenniveau lediglich um 7 % sinke. Die Arbeitgeber wollen die kapitalgedeckte Altersvorsorge stärken. 71 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verfügten über Betriebsrentenansprüche oder eine Riester-Vorsorge. DIE WELT, 17.5.2016
[HTML] Positionspapier: Arbeitgeber für harte Linie bei der Rente. In einem rentenpolitischen Grundsatzpapier warnt die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) vor „neuen Fehlern in der Rentenpolitik”. Es müsse in jedem Fall bei der Entscheidung des Gesetzgebers bleiben, das Rentenniveau weiter absinken zu lassen. Auch seien Warnungen vor einem drastischen Anstieg der Altersarmut völlig übertrieben. Die Renten würden bis zum Jahr 2029 jährlich um mehr als 2 % zulegen. Der Beitragssatz steige laut Rentenbericht bis 2030 um 15 %; das Rentenniveau sinke indes nur um 7 %. Der BDA sieht einen Nachbesserungsbedarf: Alle diejenigen Selbstständigen, die nicht in ein obligatorisches Alterssicherungssystem einzahlten, sollten zur Altersvorsorge verpflichtet werden — eine zwangsweise Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung sei aber abzulehnen. Der Gesetzgeber sollte die Betriebsrente und die Riesterrente stärken — und vor allem Menschen mit niedrigen Bezügen fördern. Bei der betrieblichen Altersvorsorge hätten sich die Rahmenbedingungen in den letzten Jahren steuerlich spürbar verschlechtert. mdrAKTUELL, 17.5.2016
[HTML] Markus Sievers: Rente: Firmen bestehen auf Rentenkürzungen. Arbeitgeber kämpfen für den Erhalt der existierenden gesetzlichen Regelungen. Eine Fixierung auf den heutigen Stand würde laut einer IW-Studie im Jahr 2029 die Beitragszahler 28 Milliarden Euro mehr kosten als derzeit kalkuliert. Gewerkschaften, aber auch Unions- und SPD-Politiker, hatten Korrekturen früherer Rentenreformen gefordert. Eine Wende zurück zu den alten Bedingungen ist den Arbeitgebern zu teuer. Die Studie selbst nennt ihre Rechnung „holzschnittartig”. Danach kann der Beitragssatz je nach Renten-Szenario bis 2029 auf 23 bis 25 % steigen oder auch ganz anders ausfallen. Nicht in Betracht gezogen wird, dass eine Bundesregierung ein höheres Rentenniveau auch über eine Erhöhung des Steuerzuschusses finanzieren könnte. Frankfurter Rundschau, 17.5.2016
[HTML] Andreas Reiter: Meinung: Kommentar: Die Rente muss langfristig finanzierbar bleiben. Die Rente ist seit Jahrzehnten ein Thema, bei dem sie sich nur unbeliebt machen können. Im Gegensatz zu 1986, als Norbert Blüm seinen berühmten Satz sprach: „Die Rente ist sicher”, haben sich die Rahmenbedingungen deutlich verändert. Es gab die Wiedervereinigung mit Millionen Rentnern, die niemals in die Westkasse eingezahlt haben. Der Trend zu immer weniger Kindern hat sich in Deutschland fortgesetzt. Die Menschen werden durch den medizinischen Fortschritt im Durchschnitt immer älter, was mehr Geld kostet. Es zahlen also immer weniger Arbeitnehmer für mehr Rentner. Wer das als Politiker zu laut sagt, riskiert 2017 reichlich Wählerstimmen. Westdeutsche Zeitung, 17.5.2016
[HTML] dpa: Minus 1,5 Milliarden Euro: Renten-Reserven gesunken[?]. Seit Ende 2015 ist die Rücklage der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland um rund 1,5 Milliarden Euro auf 32,6 Milliarden Euro gesunken. Das geht aus den jüngsten Daten der Deutschen Rentenversicherung hervor. Trotzdem gelten die Rentenfinanzen derzeit weiter als stabil. Ende April entsprach die Rücklage 1,62 Monatsausgaben der Rentenversicherung. Hannoversche Allgemeine, 17.5.2016
[HTML] Rente: Rechenfehler beim Rentenniveau? Finanzexperte Werner Siepe hält Netto-Verdienst für falsch ermittelt — mit Folgen für die Politik. Das in der politischen Diskussion wie von der Rentenversicherung und der Bundesregierung verwendete „Rentenniveau vor Steuern” sei auf einer fehlerhaften Grundlage ermittelt. Der Netto-Durchschnittsverdienst fällt zu hoch aus, und dadurch sinkt das Sicherungsniveau vor Steuern zu tief. Es wäre um (2015:) 1,5 bis (2014:) 2 Prozentpunkte höher als heute angegeben. Siepe plädiert deshalb für eine Rückkehr zum Bruttorentenniveau wie bis 1991 Ihre-orsorge.de, 17.5.2016
[HTML] dpa / Haufe Online-Redaktion: Hartz IV-Rechtsvereinfachungen: Neue Pläne für Hartz IV-Empfänger: Zwangsverrentung und Ein-Euro-Jobs. Hartz IV-Bezieher mit geringen Jobaussichten sollen länger in Ein-Euro-Jobs und leichter in Frührente geschickt werden können. Das sieht ein geplanter Änderungsantrag für ein derzeit im Bundestag beratenes Gesetz zu Hartz IV-Rechtsvereinfachungen vor. Opposition und Gewerkschaften kritisieren scharf. Linke-Chefin Katja Kipping: „Die sogenannte Rechtsverein­fachung entpuppt sich immer mehr als Repressions­verschärfung”. Jährlich werden tausende Hartz IV-Empfänger aufgefordert, vorzeitig mit 63 in Rente zu gehen, obwohl sie dabei Abschläge hinnehmen müssen. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach forderte die Abschaffung der Zwangsverrentung.  Derzeit dürfen Dauerbezieher von Hartz IV binnen 5 Jahren nicht länger als insgesamt 24 Monate Ein-Euro-Jobs ausüben. Künftig sollen solche Arbeitsmöglichkeiten immer wieder verlängert werden können, nur abhängig von der Dauer der bisherigen Grundsicherung. Grünen-Expertin Pothmer: Ein-Euro-Jobs seien Sackgassen. Die Fraktionen von Union und SPD wollen über das Paket noch beratenHauFE.de/Sozialwesen, 17.5.2016
[HTML] Christian Kerl: Rentendebatte: Sieht so die Zukunft der Renten in Deutschland aus? Im Herbst will Arbeitsministerin Andrea Nahles ein Reformkonzept für die Renten vorlegen. Die Debatte nimmt jetzt schon Fahrt auf.  CSU-Chef Horst Seehofer hat eine große Rentenreform mit einem höheren Niveau gefordert — sonst werde die Hälfte der Bevölkerung in die Altersarmut getrieben. Gewerkschaften und Linke fordern sogar schon die schrittweise Rückkehr zum früheren Niveau. Kritiker: Würde das Rentenniveau auf 50 % angehoben, kämen auf die Beitragszahler Mehrkosten von 52 Milliarden Euro im Jahr zu. Das würde die gesetzlich festgelegte Beitrags­obergrenze von 22 % schon bald überschreiten, und 2030 läge der Beitragssatz bei 25 %. Der Beispiel-Arbeitnehmer mit 3000 Euro Monatsbrutto müsste dann 375 Euro an Beiträgen bezahlen, also ein gutes Drittel mehr als heute. Die Arbeitgeber hätten die Hälfte des Beitrags zu übernehmen und fürchten hohe Lohnnebenkosten. Man müsse das Rentenalter weiter an die steigende Lebenserwartung anpassen. Doch ein weiteres Anheben der Altersgrenze über 67 Jahre hinaus ist politisch und praktisch realitätsfern. Gabriel: eine auskömmliche Rente nach einem langen Arbeitsleben sei mindestens ebenso wichtig wie Generationengerechtigkeit. DGB-Vorstand Annelie Buntenbach: Wenn die Beitragssätze frühzeitig vorausschauend in kleinen Schritten angehoben würden, müssten sie auch 2030 die festgelegte Grenze von 22 % nicht überschreiten. Im Ergebnis würde das für die Beschäftigten im Jahr 2029 im Durchschnitt 11 Euro mehr im Monat kosten. Dafür bekäme der sogenannte Eckrentner 2029 dann 120 Euro mehr Rente im Monat, wenn das Rentenniveau jetzt stabilisiert würde. Der Rentenl�cke könne mit privater Vorsorge ohnehin nicht hinterhergespart werden. Berliner Morgenpost, 18.5.2016
[HTML] Markus Rieksmeier: Rentenpolitik: Rentenniveau — Stabilisierung würde 28 Milliarden Euro pro Jahr mehr kosten. Würde das Rentenniveau wie von Ver.di gefordert auf 50 % vom Bruttolohn festgeschrieben, entstünden den Beitragszahlern ab dem Jahr 2029 rund 52 Mrd. Euro Mehrkosten. Dies meldet die marktliberale Lobbyorganisation Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Damit würde die gesetzliche Beitragsobergrenze von 22 % überschritten. Die INSM ist eine marktliberale Lobby-Organisation, die von den Unternehmerverb�nden der Metall- und Elektroindustrie (Gesamtmetall) finanziert wird. Journalist Thomas Leif: der INSM geht es um „die Flankierung von Wirtschaftsinteressen durch PR-Ma�nahmen”. Versicherungsbote, 18.5.2016
[HTML] Peter Weiß (Vors. Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion): Ist die Rente noch sicher? Der in den nächsten Jahrzehnten einsetzende demografische Wandel zwingt die Politik, sich Gedanken über die Zukunftsfähigkeit der deutschen Rentenversicherung zu machen und sie auf ein stabiles Fundament zu betten. Die gesetzliche Rente hat in vielen Situationen gezeigt, dass sie krisenfester ist als viele andere Formen der Alterssicherung. Für die Zukunft müssen wir eine gerechte Lastenverteilung zwischen Jung und Alt im Auge behalten. Angesichts der demografischen Veränderungen ist die stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre zwischen 2012 bis 2029 konsequent und zukunftsweisend. Da das Niveau der gesetzlichen Rente infolge des demografischen Wandels sinkt, wird es in Zukunft entscheidend darauf ankommen, dass neben der gesetzlichen Rente ergänzend betrieblich und/ oder privat vorgesorgt wird. Nur eine Kombination aus den unterschiedlichen Säulen der Alterssicherung kann im Alter dazu führen, dass sich die Einkünfte aus den verschiedenen Sicherungssystemen ergänzen und insgesamt zu einer auskömmlichen, sicheren Rente führen. hbpa The House of Public Affairs, 18.5.2016
[HTML] Annelie Buntenbach: Buntenbach: Wir können uns ein stabiles Rentenniveau leisten. Der DGB hat Forderungen der Arbeitgeber nach einem weiter sinkenden Renteniveau und längeren Lebensarbeitszeiten scharf zurückgewiesen. Die Talfahrt des Renten-Niveaus müsse dringend gestoppt werden, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Stattdessen müssten die Beiträge jetzt in kleinen Schritten angehoben werden, um Altersarmut künftiger Generationen zu verhindern. 120 Euro mehr für den Durchschnittsrentner bis 2029 sind möglich. Künftige Senioren-Generationen würden vor Armut bewahrt  DGB   SOZIALPOLITIK , 18.5.2016
[HTML] Debatte zu Harz-IV-Empfängern: SPD rudert bei Zwangsverrentung zurück. Sogenannte „Rechtsvereinfachungen” sollen es Jobcentern ermöglichen, Hartz-IV-Empfänger schneller in Rente zu schicken. Bei drohender Altersarmut sollen Hartz-IV-Empfänger künftig doch nicht mehr vorzeitig mit Abschlägen in Rente geschickt werden, erklärt die SPD-Sozialpolitikerin Mast: Bei drohender Altersarmut gelte das nicht. Wir haben „es geschafft, dass die Gerechtigkeitslücke bei der Zwangsverrentung entschärft wird", sagte Mast. n-tv, 18.5.2016
[HTML] Matthias Dworak: 60 Milliarden Euro Mehrkosten: Top-Ökonom Hüther: „Nahles, Seehofer und Gabriel setzen das Rentensystem aufs Spiel”. Die Rentenreform von Bundesarbeitsministerin Nahles stößt bei vielen Ökonomen auf harsche Kritik. Michael Hüther, Chef des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln, geht noch weiter: „Wenn die Pläne von Seehofer und Gabriel zur Rentenerhöhung wahr werden, steigen die Beiträge massiv.” FOCUS ONLINE, 18.5.2016
[HTML] Roland Bunzenthal: Wirtschaft und Umwelt: Das Niveau sinkt weiter. Neoliberale Denkfabrik will Beschäftigte noch länger für ihre Rente arbeiten lassen. In der Debatte um die Zukunft der Alterssicherung hat sich die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft zu Wort gemeldet. Tenor: Das Rentenniveau dürfe auf keinen Fall stabil bleiben, das sei zu teuer.  neues deutschland , 18.5.2016
[HTML] Christian Kerl: Rentendebatte: Höhere Renten sind laut Studie „nicht finanzierbar”. Im Herbst will Arbeitsministerin Andrea Nahles ein Reformkonzept für die Renten vorlegen. Die Debatte nimmt jetzt schon Fahrt auf. Zum Auftakt hat Nahles für heute die Vertreter von Jugend­organisationen in ihr Ministerium eingeladen. Nahles will die Interessen der jungen Generation wahren Ergebnis eine neue Studie: Wer das Absinken des gesetzlichen Rentenniveaus rückgängig machen oder stoppen will, lastet der aktiven Generation zweistellige Milliardensummen auf. Allein das Fixieren des Rentenniveaus auf dem heutigen Stand von 48 % des Durchschnittslohns auch für künftige Rentner würde 2029 ganze 28 Milliarden Euro mehr kosten als bislang kalkuliert, und der Beitragssatz läge dann bei 23 % oder darüber. Ein Arbeitnehmer mit 3000 Euro Brutto müsse dann im Monat 65 Euro mehr zahlen als heute, und die Arbeitgeber ebenso. Die Rentenlücke sollte eigentlich durch private Vorsorge geschlossen werden, vor allem durch die staatlich geförderte Riester-Rente. Die gesetzliche Rente wird in Zukunft oftmals so niedrig ausfallen, dass auch nach vielen Jahren Beitragszahlung kaum mehr herauskommt als das Sozialhilfeniveau. CSU-Chef Horst Seehofer hat deshalb eine große Rentenreform mit einem höheren Niveau gefordert. Indes fordern Gewerkschaften und Linke sogar schon die schrittweise Rückkehr zum früheren Niveau. Kritiker solcher Eingriffe: 2030 läge dann der Beitragssatz bei 25 %. Die Arbeitgeber fürchten einen drastischen Anstieg der Lohnnebenkosten. Der Ausweg weiteres Anheben der Altersgrenze über 67 Jahre hinaus ist politisch kaum durchsetzbar. DGB-Vorstand Annelie Buntenbach: „Es war eine falsche politische Entscheidung, das Rentenniveau abzusenken Kölner Stadt-Anzeiger, 18.5.2016
[HTML] AFP: Jusos-Chefin fordert langfristiges Rentenniveau oberhalb von 50 Prozent. Die Vorsitzende der SPD-Jugendorganisation Jusos, Johanna Uekermann, fordert ein langfristig höheres Rentenniveau — oberhalb von 50 % des letzten Bruttogehalts. Der Rückhalt für die gesetzliche Rente sei unter jungen Menschen weiterhin hoch. Unsicherheit, ob das eigene Rentenniveau noch lebensstandardsichernd sein werde. DONAUKURIER, 18.5.2016
[HTML] Höheres Rentenniveau kostet Milliarden. Die Forderung nach einem höheren Rentenniveau könnte für die Beitrags- und Steuerzahler durchaus teuer werden, berichtet die FAZ. Demnach könnte der Beitragssatz bis 2024 auf mehr als 22 % steigen, rechnet das IW in Köln vor. Bis 2029 würde der Beitragssatz sogar auf 25 % steigen, heißt es in der Studie. Beim Einfrieren des Rentenniveaus bei heutigen 47,7 % würden bis zum Jahr 2029 die Rentenausgaben auf 477 Mrd. Euro steigen = 28 Mrd. Euro mehr als derzeit noch angenommen. Ein solches Instrument provoziere vor allem Mitnahmeeffekte. Versicherungswirtschaftheute, 18.5.2016
[HTML] Redaktion/dts: Linke Jugendorganisationen fordern deutlich höheres Rentenniveau ein. Die Jugendorganisationen von SPD, Grünen und Linken fordern vor dem Rentengipfel mit Nahles ein deutlich höheres Rentenniveau ein. Sie erwarten eine deutlich wachsende Altersarmut. Juso-Chefin Johanna Uekerman ist „für eine langfristige Sicherung des gesetzlichen Rentenniveaus oberhalb von 50 % des durchschnittlichen Bruttogehalts”. Der Rückhalt für die gesetzliche Rente sei auch unter jungen Menschen hoch. Korbinian Gall von der Grünen Jugend: „Eine weitere Absenkung des Rentenniveaus würde verheerende Folgen haben.” Für Julius Zukowski-Krebs von der Linksjugend bedeuten alle derzeitigen Pläne Altersarmut. Contra Magazin , 18.5.2016
[HTML] TOK: Rente geht jeden an: Brigitte Scharf berichtet Neues aus dem sozialen Bereich. Die Tirschenreuther Kreisrätin und SPD-Ortsvorsitzende in Erbendorf, Brigitte Scharf, referierte bei der SPD Püchersreuth im Gemeindehaus Wurz über Neues aus den Bereichen Rente und Soziales. Scharf erklärte anhand verschiedener Beispiele, wie sich die Rentenreform auswirkt. Onetz Oberpfalz, 18.5.2016
[PDF] Axel Börsch-Supan: Gegen eine große Rentenreform — Gezielte Verbesserungen geboten. Soll es in Deutschland zu einer großen Rentenreform kommen? Dieser Beitrag spricht sich dagegen aus, verlangt allerdings gezielte Verbesserungen am jetzigen System. ÖKONOMENSTIMME, 18.5.2016
[HTML] Uwe Polkaehn, Vorsitzender DGB Nord: Pressemitteilung 050: Gegen die Altersarmut: Löhne rauf, Rente reformieren. Die aktuellen Daten des Statistikamtes Nord über Grundsicherungs­leistungen im Alter und bei Erwerbsminderung sind ein Aufruf für Politiker und Arbeitgeber, die Rentenreform in Angriff zu nehmen. Der Sinkflug des Rentenniveaus muss gestoppt werden, sonst werden immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Alter zum Sozialamt geschickt. Im Norden ersetzen die Arbeitgeber massenhaft tariflich gesicherte Beschäftigungs­verhältnisse durch prekäre Arbeit. Die Versicherungspflicht sollte zur Generationen­gerechtigkeit zunächst auf diejenigen Erwerbst�tigen ausgedehnt werden, die derzeit noch keinem obligatorischen Alterssicherungssystem angehören und ein besonderes Schutzbedürfnis aufweisen (Selbsständige und geringfügig Erwerbstätige). In Schleswig-Holstein haben am Jahresende 2015 gut 20.200 Menschen Grundsicherung im Alter erhalten — das sind 30 % mehr als 2010. In Hamburg waren es am Jahresende 2015 fast 24.700 Frauen und Männer — im mittelfristigen Vergleich zu 2010 fast 33 % mehr  DGB  BEZIRK NORD, 19.5.2016
[HTML] Tim Harpers: Analyse: Die Rente ist besser als ihr Ruf. Kritiker des deutschen Altersvorsorgesystems argumentieren gerne mit dem niedrigen Rentenniveau. Doch deutsche Rentner haben tatsächlich nicht weniger Geld in der Tasche als Ruheständler in anderen Industrienationen. Wenn man sich die Daten der Industrieländer-Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Deutschen Rentenversicherung (DRV) anschaut, ergibt sich zumindest in einigen Teilen ein anderes Bild. Rechnet man die staatlich geförderte betriebliche und private Altersvorsorge hinzu, liegt das Alterseinkommen in Deutschland im OECD-Durchschnitt. Während Durchschnittsverdiener in der Alpenrepublik laut der OECD rund 80 % ihrer früheren Bezüge weiter erhalten, kommen Rentner hierzulande nur auf etwa 50 %, unter Berücksichtigung der staatlich geförderten privaten und betrieblichen Vorsorge auf 63 %. In den OECD-Staaten haben durchschnittlich 12,6 % der über 65-Jährigen ein Einkommen von unter 50 % des mittleren Haushaltseinkommens. In der Bundesrepublik sind nur knapp 9,4 % der Senioren von dieser relativen Altersarmut betroffen. Unrühmlicher europäischer Spitzenreiter ist die Schweiz (23 %). Griechenlands Ruheständler bekommen immer noch 76 % ihres letzten Einkommens. Im deutschen Rentensystem sind allerdings Reparaturen angebracht. RP ONLINE, 19.5.2016
[HTML] fw/rm: Keine Blaupause auf das Deutsche Rentensystem. Mit der Übernahme des österreichischen Systems einer Erwerbstätigenversicherung, so wie es verschiedentlich in der öffentlichen Diskussion gefordert wird, bekäme Deutschland keine demografiefeste Rentenversicherung. Mag. Michael Christl (Thinktank Agenda Austria) im Gespräch mit dem Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA): Kurzfristig zwar eine Entlastung des Umlagesystems, aber wenn später diese neuen Versichertengruppen ins Rentenalter eintreten, steigt die Belastung. Die Überführung der Beamten in die allgemeine Pensionsversicherung dauere noch ungefähr 20 Jahre. Demografische Entwicklungen werden in Österreich überhaupt nicht berücksichtigt. Mit der steigenden Lebenserwartung wachsen die Auszahlungen an und werden immer weniger von Beiträgen gedeckt. Daher muss der staatliche Zuschuss zur Pensionsversicherung immer weiter steigenfinanzwelt, 19.5.2016
[HTML] Pensionäre haben es besser: Ungerechte Beamtenpensionen: Doppelte Rente bei gleichem Einkommen. Wer 45 Jahre lang den deutschen Durchschnittslohn verdient, bekommt später 1300 Euro Rente. Ein Berufssoldat mit ähnlichem Einkommen bezieht dagegen im Alter 2900 Euro — also mehr als das Doppelte. Das ist kein Einzelfall. FOCUS ONLINE, 19.5.2016
[HTML] Christian Hilmes: Demografieforscher Axel Börsch-Supan: „Renten-Debatte verlogen und populistisch”. Wirtschaftswissenschaftler Axel Börsch-Supan: „Die derzeitige Debatte suggeriert, dass die Rentner relativ zu den anderen verarmen”. Die meisten Ruheständler würden aber wohlhabender — nur nicht ganz so stark wie der Rest der Bevölkerung. 90 % der Rentner werden 2030 besser dastehen als die heutigen Rentner, prognostiziert der Demografie-Experte. Die aktuelle Debatte um die Zukunft der Altersvorsorge hält er für verlogen und populistisch. Allgemeines Missverständnis: „Das Rentenniveau ist nicht die Kaufkraft, sondern die relative Größe von Kaufkraft der Rente zu Kaufkraft der Löhne. Der kleine Kreis der von Altersarmut Bedrohten werde sich wohl in den nächsten 20 Jahren auf einen Anteil von 5 bis 6 % der Rentner verdoppeln. Auch die Riester-Rente verhindere natürlich keine Altersarmut. DAS INVESTMENT.COM, 19.5.2016
[HTML] Daland Segler: TV-Kritik „Maybrit Illner”: „Das Scheitern des Rentensystems ist programmiert”. Maybrit Illner lie� erneut über die Renten diskutieren, und deutlich wurde, dass das Renten-System nicht mehr zeitgemäß ist — auch wenn das noch nicht alle begreifen wollen. 11,40 Euro müsste der Mindestlohn betragen, um die Grundsicherung zu erreichen. Während ein Beamter im Schnitt eine Pension von 2730 Euro erhält, erreicht ein Rentner im Schnitt nicht einmal die Hälfte: 1314 Euro. Blogger Sascha Lobo hält das deutsche Rentensystem für unzeitgemäß. Die Arbeitswelt verändere sich infolge der Digitalisierung und verlange von allen mehr Flexibilität. Familienministerin Manuela Schwesig räumte ein, mit den Bemühungen spät dran zu sein. Sie hatte recht mit dem Hinweis, dass es mit höherer Rente alleine nicht getan sei, auch bezahlbarer Wohnraum gehöre in ein Paket sozialer Verbesserungen. Paul Ziemiak, Chef der Jungen Union: es genüge, „an ein paar Stellschrauben zu drehen”. Klaus Dauderstädt, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes (DBB) wies auf die hoheitlichen Aufgaben von Beamten hin und darauf, dass der Staat mit deren Entlohnung seine Angebote an die Bürger quasi garantieren wolle. Er behauptete, dass Arbeitnehmer mit staatlicher und betrieblicher Rente auf die Höhe der Beamtenpensionen kämen, was Illner zurecht anzweifelte Kölner Stadt-Anzeiger, 20.5.2016
[HTML] Beate Tenfelde: „Nur das hilft gegen Armut”: Gewerkschaftschef: Kleine Renten aufwerten. Gewerkschaftschef Michael Vassiliadis hat Zweifel am Nutzen der von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) geplanten Lebensleistungsrente. In einem Gespräch mit unserer Redaktion sagte der Vorsitzende der IG Bergbau, Chemie und Energie, zur Bekämpfung der Altersarmut wäre es besser, die kleinen Renten, insbesondere von Frauen, aufzuwerten. Dafür gebe es als „gutes Instrument” die Rente nach Mindest­entgeltpunkten. „Wer 35 Jahre Beiträge gezahlt, aber wenig verdient hat, dessen Rentenpunkte können angehoben werden.  Er würdigte die Flexi-Rente ab Anfang 2017 als „dringend notwendig”. Im Interesse von Beschäftigten mit belastenden Berufen seien neue Lösungen mit Ausstiegs­möglichkeiten vor dem 63. Lebensjahr gefragt. Dafür, dass die Beschäftigten überhaupt länger und gesund im Beruf bleiben könnten, gebe es noch kein besseres Konzept als rechtzeitige Teilzeitarbeit und Teilzeitrente. NEUEOSNABRÜCKER ZEITUNG, 20.5.2016
[HTML] Österreich: EU-Kommission: Österreicher müssen länger arbeiten. Die EU-Kommission hat in dieser Woche ihre länder­spezifischen Empfehlungen veröffentlicht und entsprechend neue Forderungen an die jeweiligen nationalen Regierungen gestellt. Österreich hat auf dem Arbeitsmarkt und im Rentensystem einen erheblichen Nachholbedarf, so die EU-Kommission. Das niedrige Renten­eintrittsalter zusammen mit einer längeren Bezugszeit sind zwei Risikofaktoren für das österreichische Rentensystem. Rudi Kaske, Präsident der Arbeiterkammer, widerspricht den Forderungen zur Ausweitung des Arbeitskräfteangebots, wodurch die hohe Arbeitslosigkeit nämlich noch verschärft würde. Positiv bewertet die EU-Kommission die Schuldentrag­fähigkeit des Landes. Deutsche Mittel­stands­Nach­richten, 20.5.2016
[HTML] Werner Siepe (Finanzmathematiker im Ruhestand): Gastkommentar: Renten-Debatte — zurück in die Vergangenheit[!]. Bei der Berechnung der Renten trickst die Politik — und bleibt Aussagen zur Finanzierung schuldig. Außen vor bleiben Beamte.  Sicherungsniveau = verfügbare Standardrente in % des verfügbaren Durchschnittsentgelts. 2030 wird es wohl 44 % erreichen (1 Prozentpunkt über der Zielvorgabe). Politische Forderungen fü das Rentenniveau 2030: 45 % (CDU-Sozialexperte Schiewerling), 46 % (Die Grünen), Beibehaltung 48 % (SPD Gabriel, DGB-Vorstand Buntenbach), 50 % (Verdi-Chef Bsirske, Paritätischer Wohlfahrtsverband), 53 % wie 2000 (Die Linke). Wer das jetzige Rentenniveau stabilisieren will, möchte die Renten im Verhältnis der Löhne anheben. Soll das Rentenniveau erhöht werden, müssten die Renten relativ stärker steigen als die Löhne. Dazu müssten die Beitragssätze oder die Bundeszuschüsse deutlich steigen.  Vieles spricht dafür, dass die Berechnung des Rentenniveaus seit 2005 schlichtweg falsch ist. Statt des tatsächlichen Arbeitnehmeranteils wird die deutlich niedrigere volkswirtschaftliche Sozialabgabenquote von nur rund 17 % angesetzt. Das schließt z.B. die Beamten ein. Würde das Sicherungsniveau richtig berechnet, hätte es bereits 2014 statt bei 48,1 % bei 50,1 % gelegen, (2 Prozentpunkte höher). Würde die Niveausenkung wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen, müsste bei einem gleichbleibenden Abstand von 26,6 Prozentpunkten wie im Jahr 2030 dann das Bruttopensionsniveau von aktuell 71,75 % auf dann 67,6 % sinken (- 4 Prozentpunkte). Capital, 20.5.2016
[HTML] Jörn Kränicke: €uro fondsxpress: Aktien haben weniger Risiken als Renten. Die deutschen Anleger haben die Freude an Aktienfonds verloren. In den ersten drei Monaten des Jahres flossen knapp zwei Milliarden Euro aus Dividenden­papieren ab. Und es ist anzunehmen, dass es inzwischen deutlich höhere Abflüsse gab. Dies dürfte eine Reaktion auf die volatilen Märkte im laufenden Jahr sein.  Aber Aktien bringen stets die höchsten realen Renditen: im Durchschnitt seit 1801 6,94 %. Hätte man 1801 einen Dollar in US-Renten investiert, würde man heute kaufkraftbereinigt über 1550 Dollar verfügen. Bei einem Aktieninvestment wären aus einem Dollar 1,4 Millionen Dollar geworden. finanzennet, 20.5.2016
[HTML] epd, dpa, reuters : Rentenstreit: Spahn will Rentenniveau weiter senken. Nächste Runde im Koalitionsstreit über die Rente: CDU-Präsidiumsmitglied Spahn will das Rentenniveau weiter absenken und stellt sich damit gegen SPD-Forderungen, es stabil zu halten. Zudem plant die CDU offenbar, den Rentenbeginn automatisch an das Lebensalter die Lebens­erwartung zu koppeln. Spahn: das Rentenniveau auf dem heutigen Stand zu halten „… wäre ziemlich teuer und hilft denen kaum, die es wirklich brauchen”. Sigmar Gabriel will es bei dem heutigen Rentenniveau von 47,5 % stabilisieren. Spahn wundert sich, „dass eine Partei, die für die Arbeiter da sein will, nur über höhere Renten redet und nicht über die Beschäftigten, die das mit ihren Beiträgen teuer bezahlen müssten”. Ab 2030 soll das Renteneintrittsalter entsprechend der Lebenserwartung ansteigen. Zugleich solle das Rentenniveau bis 2050 bei noch unbekannter Höhe festgeschrieben werden. Spahn und Laumann schlagen außerdem eine Betriebsrentenpflicht mit einem verpflichtenden Zuschuss von Arbeitgebern vor. 2DF heute , 21.5.2016
[HTML] Johannes Steffen: Rentenniveau und Fürsorgebedürftigkeit: Anteil der Niveausenkung am steigenden Armutsrisiko im Alter[!]. Es mehren sich Stimmen (Bert Rürup, Gert G. Wagner), die die Bedeutung der unter Rot-Grün in Gang gesetzten Niveausenkung für ein absehbar steigendes Armutsrisiko im Alter zu relativieren suchen. Von viel größerem Einfluss seien fehlende Beitragszeiten. Eine Umkehr-These dazu könnte lauten: „Ohne Zeiten der Arbeitslosigkeit, ohne Erwerbsminderung und ohne beitragsfreie Erwerbsformen könnte die Abhängigkeit von staatlicher Fürsorge” vermindert werden. Dem Sinkflug des Niveaus um 18,7 % steht ein Anstieg der erforderlichen Beitragsjahre um 23 % gegenüber. Die Senkung des Rentenniveaus von 52,9 % auf 43 % in unserem Beispiel entspricht einem Äquivalent von 10,4 Beitragsjahren. Würden die Beitragslücken in unseren 3 Fällen sogar vollständig geschlossen — selbst dann wären die 790 Euro für eine armutsfeste Rente noch nicht erreicht. Es ist und bleibt die Senkung des Rentenniveaus, die viele Anstrengungen zur Lückenschließung stumpf bleiben lässt und das Armutsrisiko massiv erhöht. PORTAL SOZIALPLITIK, Mai 2016
[HTML] Michael Bernegger: Versicherungen: Renten-Krise: Millionen Deutsche müssen sich auf Verluste einstellen[!]. Die EZB-Politik gefährdet die Altersvorsorge der Deutschen. Über 90 % des Sparkapitals aller Policen mit Sparteil beinhalten einen garantierten Mindestzins. 80 Millionen Verträge allein in Deutschland sind wegen der niedrigen Eigenkapital-Ausstattung der Versicherer in einen Zustand der Unsicherheit geraten. In Deutschland beträgt die Eigenkapitalsumme aller Lebensversicherungen knapp 2 % ihrer ausgewiesenen statutarischen Bilanzsumme. Würde zu Marktwerten bilanziert, betrüge die Bilanzsumme der Lebensversicherungen deutlich über 1000 Milliarden Euro. Die Relation zwischen Bilanzsumme und effektivem Eigenkapital ist größer als bei den Banken 2008 vor der großen Finanzkrise. Die Lebensversicherung als Branche darf ganz legal Kundenguthaben (Anwartschaften) als Eigenmittel ausweisen. Auch die eklatante Eigenkapitalschwäche der Versicherungen ist für den massiven gegenwärtigen und zukünftigen Einbruch der Renten und Kapitalauszahlungen mitverantwortlich. Richtig durchschlagen wird die Krise dann, wenn die Effekte der neu gültigen Solvenz II-Vorschriften voll wirksam werden. Es ist zweifelhaft, dass die Sparer vom Staat gerettet werden könnten. DEUTSCHE WIRTSCHAFTS NACHRICHTEN, 21.5.2016.
[HTML] Michael Schmidt: Nach Spahn-Äußerungen: SPD kritisiert Rentenpläne aus der CDU. Die Angst vor Altersarmut wächst. Das Rentenniveau sinkt. Die SPD sagt: So kann es nicht weiter gehen. SPD-Vize Thorsten Schäfer-Gümbel: wir müssen „eine gerechte Ordnung am Arbeitsmarkt wiederherstellen”. „Die Mütterrente muss aus Steuermitteln finanziert werden.” Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles werde noch in diesem Jahr auf Basis des Alterssicherungs­berichtes „Vorschläge mit Augenmaß machen”. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis wirft Spahn vor, er habe „jeden Bezug zur Lebenswirklichkeit der Bevölkerung verloren”DER TAGESSPIEGEL, 22.5.2016
[HTML] Arbeitsmarkt: SPD kritisiert Spahns Rentenpläne: Kein Gespür für Wert der Arbeit. Die Forderung des CDU-Politikers Jens Spahn, das Rentenniveau weiter zu senken, stö&sazlig;t beim Koalitionspartner SPD auf massive Kritik: Sie zeige, dass der Staatssekretär im Finanzministerium „kein Gespür für den Wert der Arbeit und die Lebensleistung der Menschen hat”, sagte SPD-Vize Thorsten Schäfer-Gümbel. UNTERNEHMEN-HEUTE.de, 22.5.2016
[HTML] Recht, Rente: Mindestrente: Das müssen Sie wissen! In Deutschland wird darüber diskutiert, ob man mit der Mindestrente das Rentensystem vereinfachen und die Versicherten besser versorgen könnte. Hier erfahren Sie das Wichtigste zum Thema Mindestrente, um sich ein Bild zu machen, ob sie die hohen Erwartungen erfüllen kann oder nicht. Überblick: • Das Rentensystem in Deutschland und die Mindestrente • Mindestrente und Grundsicherung im Alter • Mindestrente und Altersarmut • Mindestrente und Solidarrente • Kosten f�r eine Mindestrente • Höhe der Mindestrente • Mindestrente und solidarische Lebensleistungsrente • Kritik an der Mindestrente • Wer soll keine Mindestrente bekommen? • Mindestrente und Deutschland-Rente • Mindestrente und Riester-Rente • Mindestrente und Basis-Rente. Heimarbeit.de, 22.5.2016
[HTML] News: BDH fordert stabiles Rentenniveau. „Es ist richtig, die Rentenpolitik zu einem Schwerpunktthema des kommenden Bundestagswahlkampfs zu machen. Die Frage der Generationen­gerechtigkeit zählt zweifellos zu den sozio-ökonomischen Bruchkanten unserer alternden Gesellschaft und verträgt einen intensiven Diskurs aller politischen Akteure und Interessenvertretungen”, findet Ilse Müller, Vorsitzende des Sozialverbands BDH Bundesverband Rehabilitation e.V.  Gegen populistische Haltungen müssten die Fakten über Kaufkraft und Zinsentwicklung, über Vermögensverteilung und Beitragsentwicklung ungeschönt und transparent auf den Tisch. Die Zahl der Empfänger von Grundsicherungs­leistungen steigt von Jahr zu Jahr, während das Rentenniveau systematisch abgesenkt wird. Mit einer um Selbstständige und Beamte erweiterten Rentenbasis und moderat steigenden Rentenbeitragssätzen seien die Grundsicherungsleistungen anzuheben und das Rentenniveau auf dem jetzt erreichten Level einzufrieren. An private Altersvorsorge glaube bald niemand mehr  SENIORENLOTSE BREMEN, 22.5.2016
[HTML] Stefan Thissen: Rente: Experten streiten um Rentenniveau[!]. Bert Rürup: Ein „Einfrieren des Rentenniveaus wäre definitiv keine Antwort” auf die Risiken. Das „wahre Problem ist die politisch gewollte […] Ausweitung des Niedriglohnbereichs”. Ein dauerhaftes Rentenniveau selbst in heutiger Höhe führe zu steigenden Zusatzausgaben, „die für das Jahr 2030 dann bei 28 Milliarden Euro lägen”.  Johannes Steffen: Ein geringes Rentenniveau erhöht das Armutsrisiko. Der „Wert der Rentenansprüche hängt am aktuellen Rentenwert”. Es wären „bei sinkendem Rentenniveau 10,4 zusätzliche Beitragsjahre nötig”. „Es ist und bleibt die Senkung des Rentenniveaus, die viele Anstrengungen zur Schließung von Versicherungslücken stumpf bleiben lässt und das Armutsrisko massiv erhöht Ihre-orsorge.de, 23.5.2016
[HTML] Rainer Woratschka: Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes: Rettung für die Riester-Sparer gesucht[Wichtig !]. Die Riester-Rente funktioniert nicht wie erhofft. Kann das bisher ersparte Guthaben in die gesetzliche Rentenversicherung übertragen werden, fragte die Linkspartei — und gab ein Gutachten in Auftrag. Nun liegt die Antwort vor. Das Gutachten sieht keine verfassungsrechtlichen Probleme für eine Rückübertragung von Riester-Anwartschaften in die gesetzliche Rentenkasse, solange es ein Recht und keine Pflicht wird. Mit zertifizierten Altersvorsorgeprodukten werde weder der Gleichheitssatz verletzt noch der Schutz des Eigentums berührt, und auch die Berufsfreiheit der Produktanbieter bleibe gewahrt. Ein Problem ist, dass bereits mehr als 16 Millionen Menschen Riester-Sparverträge haben. Die Linken wollen am nächsten Donnerstag einen Beschlussantrag im Bundestag einbringen, der diesen Sparern ermöglicht, ihre Wertguthaben freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung zu übertragen. Neben den aktuellen Zinsverlusten in der Ansparphase DER TAGESSPIEGEL, 23.5.2016
[HTML] Politik & Gesellschaft: Raus aus dem Renten-Dilemma: Es gibt 4 Wege, aber keiner will sie. Das stetig sinkende Rentenniveau lässt die Deutschen nicht los. Und so wird die Sicherung der Rente wohl auch das vorherrschende Thema im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2017 werden. Bislang glänzten die Politiker nicht gerade mit bahnbrechenden Vorschlägen. Dabei ist Gefahr im Verzug. Bis zum Jahr 2030 soll das Rentenniveau nur noch bei 44,6 % liegen. Dann kommen viele kaum über das Grundsicherungsniveau. Um das Absinken zu stoppen, werden geschätzte 7 Milliarden Euro pro Prozentpunkt benötigt. Mehrere Szenarien: 1. Rentenversicherungs­beiträge müssten schneller steigen.  2. Steuererhöhungen (Zuschüsse wie in der Schweiz).  3. Renteneintrittsalter erhöhen.  4. Private Vorsorge fördern. Die Regierung will noch vor der Bundestagswahl ein Rentenpaket schnüren, das die Rentenkassen langfristig fülltseniorbook, 23.5.2016
[HTML] Rasmus Buchsteiner: Alterssicherung: Höhere Renten nur mit Zusatzbeiträgen. Defizit bei gesetzlicher Versicherung zehrt Rücklagen auf[?]Bis zum Herbst will die Große Koalition ein Rentenkonzept vorlegen — und damit auch auf die Probleme bei der privaten Altersvorsorge reagieren. Das Rentenniveau für den fiktiven „Eckrentner” (45 Jahre eingezahlt, Durchschnittsverdienst) beträgt z.Zt. 47,5 % des Arbeitnehmerlohns nach Abzug der Sozialabgaben. Es wird absinken auf 46 % im Jahr 2020 und schlie�lich 44,6 % im Jahr 2029. Eine Stabilisierung des Niveaus wäre sehr teuer (nach einer IW-Studie allein im Jahr 2029 rund 28 Mrd. Euro mehr; bei Anhebung auf 50 % 52 Mrd. Euro mehr. Der Beitragssatz müsste dann auf 25 % steigen). [Unsinnige Berechnung, wie lange die Rücklagen reichen[?]]. Derzeit müssen Durchschnittsverdiener (2900 Euro brutto im Monat) rund 30 Jahre für einen Rentenanspruch auf Hartz-IV-Niveau (Grundsicherung) arbeiten NWZ ONLINE, 23.5.2016.
[HTML] Robert Birnbaum, Rainer Woratschka: Jens Spahn: „Heutiges Rentenniveau auf Dauer zu teuer”. CDU-Präsidiumsmitglied Jens Spahn über Riester und Rente, Flüchtlingspolitik und warum es durchaus berechtigte Fragen an den Islam zu stellen giltDER TAGESSPIEGEL, 23.5.2016
[HTML] Zahlen & Fakten: Politik streitet über die Riester-Rente. Mit der Alterssicherung im Fokus der politischen Debatte rückt auch die geförderte Privatvorsorge zunehmend in den Fokus. Zeit für einen „Fakten-Check”. Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall: „Die Riester-Rente hat die Erwartungen nicht erfüllt. Sie hat versagt. Diejenigen, die privat vorgesorgt haben, müssen für ihre Beiträge auch weiterhin etwas bekommen. Aber für eine weitere öffentliche Subventionierung gibt es keine Rechtfertigung. Die frei werdenden Mittel sind bei der gesetzlichen Rente oder der Betriebsrente besser aufgehoben.” Für die Zulagenförderung gibt der Staat derzeit jährlich etwa 3 Mrd. Euro aus. Die Verbreitung lässt zu wünschen übrig: fast 35 Mio. Förderberechtigten stehen aktuell etwa 16,5 Mio. Riester-Verträge gegenüber. Etwa 20 % der Verträge sind ruhend gestellt. Nur 6,4 Mio. Menschen sparen mit einem Riester-Vertrag in voller Höhe. Die tatsächliche Förderhöhe je Riester-Vertrag liegt durchschnittlich nur bei 116 Euro. Im jährlichen Rentenbericht unterstellt die Bundesregierung je Standardrentner 80 Euro als Einkünfte aus einem Riester-Vertrag und nimmt an, dass immer 4 % des Einkommens gespart wurden, in jedem Jahr 4 % Rendite erzielt wurde und 10 % Verwaltungskosten angefallen sind. Dabei sind bei den Beschäftigten mit einem Brutto-Einkommen von weniger als 1.500 Euro im Monat 42 % ganz ohne Zusatzvorsorge. Nach wie vor wird als Legitimation für die schon erfolgte Senkung des Rentenniveaus unterstellt, dass sie pauschal durch eine Riester-Rente ausgeglichen wird. Personen mit höheren Einkommen profitieren überdurchschnittlich von der staatlichen Förderung. Statt bei den unterstellten 10 % liegen die Kosten im Schnitt bei fast 13 %. Hier versickern auch große Teile der staatlichenFörderung. Der Finanzminister gibt zu, keine Prognosen über die erwarteten Renditen abgeben zu können. Die IG Metall fordert, das Leistungsniveau der gesetzlichen Rente zu stabilisieren und dann deutlich anzuheben, die Riester-Rente im Gegenzug auslaufen zu lassen und die dadurch frei werdenden Steuermittel als Ergänzung einer gestärkten gesetzlichen Rente zu nutzen IGM IG Metall , 24.5.2016
[HTML] Wirtschaft: ROUNDUP 2: Renten steigen kräftig — Gabriel pocht auf Rentenreform. Die rund 20 Millionen Rentner bekommen ab Sommer deutlich höhere Bezüge. In Westdeutschland steigt die Rente zum 1. Juli um 4,25 %, im Osten um 5,95 %. Diese höchste Rentenerhöhung seit 23 Jahren bringt bei einer Monatsrente von 900 Euro brutto rund 38 Euro mehr im Westen und 54 Euro mehr im Osten. Ermöglicht wird das hohe Rentenplus durch die gute Beschäftigungs- und Lohnentwicklung und dem Nachholen einer 2015 ausgefallenen Rentenerhöhung. SPD-Chef Sigmar Gabriel kündigte an, die angek�ndigte Aufwertung kleiner Renten und eine Novelle zu den Betriebsrenten werden auf den Weg gebracht wie auch darüber hinausgehende Reformen. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sagte, die umlagefinanzierte Rente bleibe „die zentrale Säule unseres Alters­sicherungs­systems”. Sozialverbände warnen aber vor der „Gefahr einer weiter um sich greifenden Altersarmut”. Finanzstaats­sekretär Jens Spahn (CDU) schlug einen Freibetrag in der Grundsicherung von 100 Euro für die private Vorsorge vor. FDP-Chef Christian Lindner forderte, die Grundsicherung im Alter mit der Rente zusammenzulegen  Bild.de , 24.5.2016
[HTML] Janina Trebing: Wachsende Ungleichheit gefährdet sozialen Zusammenhalt. Trotz guter Wirtschaftsentwicklung verharrt die Armut in Deutschland auf hohem Niveau, und die ungleiche Verteilung von Einkommen und Vermögen verfestigt sich. Der Paritätische fordert in seinem aktuellen Jahresgutachten sozialpolitische Reformen zur Bekämpfung von Langzeit­,arbeitslosigkeit und Altersarmut. Prof. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes: „Die wachsende Ungleichheit in Deutschland ist nicht nur Wachstumsbremse und Wohlstandsrisiko, sie ist auch ein Gerechtigkeitsproblem und wird immer mehr zur echten Bedrohung des gesellschaftlichen Zusammenhalts”. Nur noch rund ein Drittel der Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, hätten auch Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung. Die durchschnittliche Rente liege schon unterhalb des Grundsicherungsniveaus. Jeder zweite Rentner beziehe eine Rente von weniger als 750 Euro. Riester-Rente und Betriebsrente m�ssten als gescheitert angesehen werden. Das Rentenniveau sei anzuheben und zu stabilisieren, die staatliche Förderung der Riester-Rente und Entgelt­umwandlung einzustellen und die Alters­grundsicherung armutsfest auszugestalten. ARMUTSKONGRESS, 24.5.2016
[HTML] Stefan Sell: Den Finger auf die offene Wunde legen. Jahresgutachten 2016 des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes nimmt die wachsende Ungleichheit ins Visier. Unter dem Titel „Ungleichheit: Ausmaß, Ursachen und Konsequenzen” hat der Paritätische Wohlfahrtsverband sein Jahresgutachten 2016 vorgestellt. Zusammenfassung des Paritätischen: »Der Bundesregierung wird eine armutspolitisch „ungenügende” und insgesamt „alarmierende” Gesamtbilanz attestiert. Trotz anhaltend guter Wirtschaftsentwicklung verharre die Armut in Deutschland auf hohem Niveau und verfestige sich die ungleiche Verteilung von Einkommen und Vermögen, so die Analyse ausgewählter sozioökonomischer Indikatoren. Jüngste Gesetzesmaßnahmen drohen die bestehende Ungleichheit sogar noch zu verschärfen.« Vorsitzender Prof. Rolf Rosenbrock: „Die wachsende Ungleichheit in Deutschland ist nicht nur Wachstumsbremse und Wohlstandsrisiko, sie ist auch ein Gerechtigkeitsproblem und wird immer mehr zur echten Bedrohung des gesellschaftlichen Zusammenhalts”. Die fortschreitende Erosion der sozialen Sicherungssysteme sei das Ergebnis falscher politischer Weichenstellungen. Nur noch rund ein Drittel der von Arbeitslosigkeit Betroffenen hätten auch Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Die durchschnittliche Rente liege schon heute unterhalb des Grundsicherungsniveaus, jeder zweite Rentner beziehe eine Rente von weniger als 750 Euro. Weder Riester-Rente, noch Betriebsrente seien geeignet, den „Sinkflug” des Rentenniveaus zu kompensieren und seien gescheitert. Rosenbrock: „Es ist nicht nachvollziehbar, wenn von der Bundesregierung sehenden Auges in Kauf genommen wird, dass das Schutzniveau der Arbeitslosenversicherung und der Rentenversicherung immer weiter sinkt und durch das soziale Netz fallen.” Handlungsempfehlungen an die Politik: u.a. Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung, bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze in Hartz IV sowie eine durchgreifende Rentenreform: „Das Rentenniveau sei anzuheben und zu stabilisieren, die staatliche Förderung der Riester-Rente und Entgeltumwandlung einzustellen und die Altersgrundsicherung armutsfest auszugestalten. Aktuelle Sozialpolitik, 24.5.2016
[HTML] Zur sozialen Lage in Deutschland: Paritätischer Wohlfahrtsverband: Soziale Sicherungssysteme verlieren ihre Schutzfunktion. Armut und Ungleichheit bleiben in Deutschland trotz anhaltend guter Wirtschaftsentwicklung auf hohem Niveau. Gleichzeitig bieten die Arbeitslosen- und Rentenversicherung immer weniger Schutz. Das kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband in seinem aktuellen Jahresgutachten zur sozialen Lage in DeutschlandO - T o n Arbeitsmarkt, 24.5.2016
[HTML] David Mum: Falsche Vorbilder. Man hört es oft: Deutschland zeigt vor, wie es geht. Im Falle des Pensionssystems ist Deutschland aber ein Beispiel dafür, wie man es nicht machen sollKOMPETENZ, 20.4.2016
[HTML] Joerg Wellbrock (Tom W. Wolf): Rente: Wo geriestert wird, fallen Jens' Spähne. Ok. Tief durchatmen. Entspannen, nicht zu emotional werden. Das ist die Devise. Denn es geht um Jens Spahn, CDU, Bundestagsabgeordneter und Kämpfer für die private Altersvorsorge. Damit einhergehend setzt sich Spahn aktuell dafür ein, das Rentenniveau weiter zu senken. Jens Spahn hat alles mögliche im Auge, nur ganz sicher nicht das Wohl der Arbeitnehmer. Er palavert pausenlos über die junge Bevölkerung, die für die Alten aufkommen müsse, und kümmert sich liebevoll um die Versicherungs-Lobby. Aber was will man von einem Mann erwarten, für den die gesetzliche Rente sowieso nur ein Klotz am Bein ist? der spiegelfechter, 24.5.2016
[HTML] Jeder achte Rentner in Thüringen ist 2021 von Altersarmut bedroht: Rentenniveau muss stabilisiert werden. Für immer mehr Menschen reicht die Rente allein nicht mehr aus, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. 2014 bezog fast jeder Zweite eine Rente, die geringer als 750 Euro im Monat war. Weitere Absenkungen des Niveaus der gesetzlichen Rentenversicherung werden vor allem in Ostdeutschland immer mehr Rentnerinnen und Rentner in die Altersarmut führen. Die niedrigeren Rentenansprüche können auch nicht durch private Vorsorge kompensiert werden. Von den Rentnern in Ostdeutschland beziehen 99 % der Rentnerinnen und Rentner Leistungen aus der Rentenversicherung, aber nur 1 % zusätzlich solche der betrieblichen Altersvorsorge. Die Zahl der armen Rentner in Thüringen wird sich von 3,3 % im Jahre 2015 auf 8,0 % im Jahre 2021 erhöhen. Der PARITÄTISCHE sieht die fortschreitende Erosion der Schutzfunktion der Sozialversicherungen mit großer Sorge, auch im Hinblick auf die Arbeitslosenversicherung. Er fordert eine durchgreifende Rentenreform: Das Rentenniveau sei anzuheben und zu stabilisieren, die staatliche Förderung der Riester-Rente und die Entgeltumwandlung einzustellen und die Altersgrundsicherung armutsfest auszugestalten. nnz-online, 24.5.2016
[HTML] Inlandsproduktsberechnung: Wichtige gesamtwirtschaftliche Größen[wichtig !] 2013-2015. Bruttoinlandsprodukt, Bevölkerung, Erwerbstätige, Erwerbslose, Erwerbsquote, Erwerbslosenquote, Arbeitsproduktivität, Bruttonationaleinkommen, Volkseinkommen, Lohnquote, Sparquote, Brutto- und Netto-Löhne und Gehäter (je Arbeitnehmer je Monat, je geleisteter Arbeitnehmerstunde), Lohnstückkosten, Finanzierungs­saldo in % des nominalen BIPD|||STATIS  Statistisches Bundesamt, www.destatis.de, 24.5.2016.
Gesamtwirtschaftliche Größen Einheit 2013 2014 2015
Wirtschaftswachstum
Bruttoinlandsproukt (BIP)
  preisbereinigt % 0,3 1,6 1,7
  in jeweiligen Preisen Milliarden Euro 2 820,8 2 915,7 3 025,9
  je Einwohner Euro 34 978 36 003 37 087
Bevölkerung und Erwerbsbeteiligung
Bevölkerung 1000 80 646 80 983 81 589
Erwerbstätige (Inland) 1000 42 328 42 703 43 056
Erwerbslose 1000 2 182 2 090 1 950
Erwerbsquote % 55,1 55,2 55,1
Erwerbslosenquote % 4,9 4,7 4,3
Arbeitsproduktivität
  je Kopf % � 0,3 0,7 0,9
  je Stunde % 0,7 0,4 0,5
Einkommen
Bruttonationaleinkommen Milliarden Euro 2 882,0 2 982,4 3 091,3
Volkseinkommen Milliarden Euro 2 096,6 2 176,2 2 261,2
Lohnquote % 68,2 68,3 68,2
Sparquote % 9,1 9,5 9,7
Löhne und Gehälter
Bruttolöhne und -gehälter
  je Arbeitnehmer je Monat Euro 2 565 2 635 2 707
  je geleisteter Arbeitnehmerstunde Euro 23,85 24,35 24,92
Nettolöhne und -gehälter
  je Arbeitnehmer je Monat Euro 1 718 1 761 1 803
  je geleisteter Arbeitnehmer�stunde Euro 15,95 16,25 16,57
Lohnstückkosten
  je Kopf % 2,2 1,9 1,8
  je Stunde % 2,0 1,6 1,7
Defizit- bzw. Überschußquote
Finanzierungssaldo des Staates
 in % des nominalen BIP
% � 0,1 0,3 0,6
[HTML] Leitartikel: Neue große Rentenreform: Pro & Contra.  Prof. Uwe Fachinger: Pro: Neue große Rentenreform — Umlagefinanzierte Rente stärken[Wichtig !]. Die Konsequenzen der Alterssicherungspolitik seit der Jahrtausendwende werden immer offensichtlicher. Auf der einen Seite erfolgt eine Entlastung öffentlicher Haushalte und der Unternehmen, auf der anderen Seite vollzieht sich eine Zunahme von prekären Lebensverhältnissen älterer Menschen. Die mit dem Paradigmenwechsel angestrebten kurzfristigen finanzpolitischen Ziele sind mit einer Senkung des Beitragssatzes sogar übererfüllt worden. Mit dem (Schein-)Argument der Nicht-Finanzierbarkeit der GRV-Leistungen wird das Rentenniveau politisch gewollt sukzessive reduziert, die vermeintlich sicheren kapitalfundierten Systeme werden massiv gefördert und durch Sozialtransfers die Banken- und Versicherungs­wirtschaft unterstützt. Nicht die Zahl älterer und jüngerer Menschen ist relevant, sondern die Zahl der Beitragszahler und der Leistungs­empfänger sowie die durchschnittliche Beitrags- und Leistungshöhe. Das Ziel der Alterssicherungs­politik, einen angemessenen Lebensstandard zu sichern, ist aus dem Blick geraten und liefert immer mehr Personen der Altersarmut aus. Kapitaldeckung oder Umlagefinanzierung sind unterschiedliche finanztechnische Verfahren, die keine Aussage über die Leistungs­ausgestaltung zulassen. Die Reduzierung des Leistungsniveaus in der GRV kann durch die betrieblichen und privaten Vorsorgesysteme nicht kompensiert und eine Einkommens- bzw. Lohnersatzfunktion wie in der GRV nicht garantiert werden.Kapitalfundierte Systeme haben nicht die Stetigkeit und Sicherheit, die unterstellt wurde. Wir brauchen eine Rückbesinnung auf die Einkommensbezogenheit der Leistungen und die Aufrechterhaltung eines adäquaten Sicherungsniveaus.  Prof. Axel Börsch-Supan: Contra: Neue große Rentenreform — Gezielte Verbesserungen geboten. Nein, eine neue große Rentenreform brauchen wir nicht, und erst recht kein Wettrennen, wer am schnellsten den mühsam errungenen Ausgleich zwischen der jüngeren und der älteren Generation wieder aufkündigen kann. Wir brauchen zielgenaue Verbesserungen, um die Gefahr der Altersarmut zu verringern und die Riesterrente effizienter zu machen. Da wir in den letzten Jahrzehnten wenige Geburten hatten, funktioniert das Umlageverfahren zunehmend weniger: Uns fehlt ungefähr ein Drittel junger Leute relativ zur Vorgeneration. Eine Abschaffung des Nachhaltigkeitsfaktors bedeutet deutlich höhere Rentenbeiträge für die jüngere Generation mit einem Beitragssatz im Jahr 2040um ca. 4 Prozentpunkte höher als heute. Das Risiko der Altersarmut: der wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium prognostiziert als pessimistisch für 2030 fast eine Verdopplung der Grundsicherungsempfänger auf 5,4 %. Besonders armutsgefährdet sind Erwerbsgeminderte, Soloselbständige und Menschen mit MigrationshintergrundWirtschaftsdienst, 96. Jahrgang, 2016, Heft 5, 25.5.2016
[HTML] Paulgerd Kolvenbach: Veröffentlichung der Gutachten zur weiteren Verbreitung der bAV facht Reformdiskussion wieder an[!]. Nach langer Wartezeit sind Mitte April nun endlich die Gutachten veröffentlicht worden, die einerseits da Bundesministerium der Finanzen (BMF) und andererseits das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Thema Verbreitung der bAV in Auftrag gegeben hatten. Anstoß dazu war die Absicht der Bundesregierung, in der laufenden Legislaturperiode Maßnahmen gegen die unzureichende Verbreitung der bAV bei Klein- und Mittelunternehmen (KMU) und bei Geringverdienern zu ergreifen. Die wesentlichen Vorschläge: eine gesetzliche Verpflichtung zu einem Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung soll die beim Arbeitgeber ersparten Sozial­versicherungs­beiträge kompensieren und den Arbeitnehmer für eine spätere erhöhte Abgabenlast entschädigen. Neue Anreize für kleine Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern: z.B.50 % der bAV-Beiträge im ersten Jahr außerbilanziell steuerlich abgezogen und über einen definierten Zeitraum verteilt später wieder hinzugerechnet. Verbesserung der Riester-Förderung in der bAV. Alternativ: neues Fördermodell „bAV-Förderbetrag” in der Höhe der Riester-Förderung wird an Arbeitgeber gezahlt, die einen Mindestbeitrag in eine bAV einzahlen. Ein Rahmen in einer Branche durch tarifvertraglich vereinbarte, vorstrukturierte und rechtlich geprüfte Leitplanken für Versorgungsregelungen. Die reine Beitragszusage für Arbeitgeber befreit diese nicht nur von der Haftung für die gefürchteten Garantien, sondern hilft auch bei den Schwierigkeiten bei der Portabilität. „Zielrentensysteme” wie im Ausland, die zwischen Leistungszusagen und Beitragszusagen angesiedelt sind und ohne explizite Arbeitgebergarantien auskommen. Alleinhaftende Versorgungsträger: vorhandene Versorgungsträger wie Pensionskassen, Pensionsfonds oder Versicherer, die eine alleinige und eigene Haftung für ihre Leistungen bieten. Kollektive Ausfall- und Insolvenzsicherung über bestehende und Schaffung eines neuen Segmentes i Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG). Weitere Vorschläge aus der Arbeitsgruppe CDU/CSU. longial, 25.5.2016
[HTML] Heribert Karch: Monika Queisser im Interview: Altersvorsorge ist Herausforderung in allen OECD-Ländern. Die Staatsausgaben für die Altersversorgung in Deutschland befinden sich gemeinsam mit Polen, Spanien und Slowenien am Rande des oberen Drittels aller OECD-Staaten. Dennoch liegen die Lohnersatzraten am unteren Ende dieser Länder. Alle OECD-Länder müssen angesichts einer alternden Bevölkerung gleichzeitig die finanzielle Stabilität und die soziale Nachhaltigkeit der Rentensysteme gewährleisten. Die Niederlande oder die Schweiz haben Mischsysteme, die eine eher niedrige gesetzliche Altersvorsorge mit betrieblicher und privater Vorsorge flächendeckend verbinden. Andere, wie etwa Österreich, setzen auf eine gesetzliche Sicherung mit hohen Leistungen, was sich in den Kosten niederschlägt. In Deutschland ist das Rentensystem auf einen finanziell nachhaltigen Pfad gebracht. Aber aufgrund der engen Beitrags-Leistungs­bindung können Niedrigverdiener nur sehr geringe Renten erwarten. Um die Verbreitung freiwilliger privater Renten zu erhöhen, haben einige Länder „Opt-Out”-Modelle eingeführt. Sowohl bei Erwachsenen als auch bei Jugendlichen zeigen OECD-Studien große Defizite im finanziellen Wissen. Aufklärung über finanzielle Risiken ist besonders für jüngere Altersgruppen von zentraler Bedeutung. MetallRente Karchs Blog, 25.5.2016
[HTML] Ulrike Baureithel: Es wird Zeit, alle in die Pflicht zu nehmen. Die Gerechtigkeitslücke zwischen Beitragszahlung und Wohlstand muss geschlossen werden, indem man die Lasten auf mehr Schultern verteilt. Rente ist Leistung im Verhältnis zu Zeit. Wer durchschnittlich viel verdient und relativ lange in die Rentenkasse eingezahlt hat, sollte ein halbwegs auskömmliches Altersruhegeld erwarten können. Dass die Bundestagswahl im Herbst 2017 vom Thema Rente bestimmt werden soll, ist grundsätzlich falsch. Es muss darüber gesprochen werden, dass die heutigen Rentenanwärter unverschuldet arbeitslos waren und Ältere kaum eine Chance hatten, einen neuen Job zu ergattern,und dass die jungen Leute heute immer später einen Job bekommen und deshalb als Beitragszahler ausfallen. Wir sollten endlich alle in die Solidaritätspflicht nehmen: Banker und Ärzte, Unternehmensabwickler und Bundestagsabgeordnete. Erst dann ließe sich auch darüber reden, wer später in Rente gehen kann und darf. „Bis dahin ist die Gerechtigkeitslücke zu füllen, indem die Lasten auf mehr Schultern verteilt werden.”  der Freitag, Ausgabe 17/16, 25.5.2016
[HTML] Benedikt Dederichs: Pressemitteilung: Bundesweite Rentenkampagne klärt über Armut im Alter auf. Wie Altersarmut entsteht und wie sie wirksam bekämpft werden kann, darüber informiert der Sozialverband SoVD in den nächsten Monaten im Rahmen einer deutschlandweiten Informationskampagne. Neben aktuellen Zahlen, Daten und Fakten veröffentlicht der SoVD zudem im Sommer ein Konzept, das konkrete Lösungswege aus der Misere zeigt. „Wir wollen über die Armutsrisiken im Alter aufklären und […] richten wir uns sowohl an die politischen Entscheidungsträger als auch an die Bevölkerungsgruppen […]” — ein starkes Zeichen für die Solidarität zwischen den Generationen. SoVD-Präsident Adolf Bauer: „Damit der Lebensstandard im Alter erhalten bleibt, darf das gesetzliche Rentenniveau nicht weiter sinken.” Gesetzesgemäß kann das Rentenniveau bis 2030 bis zu eine Untergrenze von 43 % des Durchschnittsverdienstes sinken. SoVD Sozial­verband Deutsch­land, 25.5.2016
[HTML] Kinza Khan: Betriebliche Altersversorgung weltweit: Von Malaysia nach Venezuela: bAV-Modelle im Vergleich. Hitzige Diskussionen laufen hierzulande: Wird die betriebliche Altersversorgung (bAV) zur Pflicht? Ein Blick auf die Welt zeigt wie unterschiedlich die Altersversorgung gehandhabt wird. Eine Reise von Deutschland über Malaysia bis Neuseeland.  Bei den Möglichkeiten einer soliden Altersversorgung spielen weltweit Unternehmen eine wichtige Rolle. Seit Januar 2002 sind in Deutschland Arbeitergeber verpflichtet, ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung (bAV) über die Entgeltumwandlung anzubieten. Demnach müssen Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter einen bestimmten Betrag des Bruttoeinkommens in eine bAV investieren. Umstritten ist allerdings, ob Arbeitgeber auch verpflichtet sind, ihre Mitarbeiter auf diese Option hinzuweisen. Markt UND MITTELSTAND, 25.5.2016
[HTML] Alexander Hagelüken: Das Forum: Ist die Rente sicher? Steht das Rentensystem vor dem Kollaps? Nicht nur die üblichen Dauerskeptiker warnen vor massenhafter Altersarmut, sondern zum Beispiel auch der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU). Deutschland brauche Reformen, meint Alexander Hagelüken. In seinem Essay geht es um 10 Wahrheiten über die Altersversorgung. Nach der Schröder-Reform war es erst mal ein paar Jahre vergleichsweise still um die Alterssicherung. Erstaunlich still für ein Thema, das jeden angeht und deshalb so viel Wucht besitzt wie kaum andere politische Frage. NDR.de, 25.5.2016;  [PDF] Essay von Alexander Hagelüken: NDR Info � Das Forum: Ist die Rente sicher? 10 Wahrheiten über die Altersversorgung: Wahrheit 1: „Die Renten sinken.” Wahrheit 2: „Die Alterung greift das Rentensystem an.” Wahrheit 3: „In Deutschland droht wieder Altersarmut.” Wahrheit 4: „Mehr Rente für alle ist sehr teuer.” Wahrheit 5: „Wer die Jüngeren weiter abkassiert, sprengt das System.” Wahrheit 6: „Die private Vorsorge funktioniert nicht.” Wahrheit 7: „Bessere Vorsorge hilft allen.” Wahrheit 8: „Wer länger lebt, kann auch länger arbeiten.” Wahrheit 9: „Die Politik verrät die Jüngeren.” Wahrheit 10: „Solidarit�t gilt für alle.” NDR.de, 25.5.2016
[HTML] Spahn will Rentenniveau weiter senken: Schöne Aussichten für die junge Generation. „Mindestens 94 Milliarden möchte die Bundesregierung in den nächsten fünf Jahren für die Asylkrise ausgeben, die Rente soll dagegen nach Wunsch von CDU-Präsidiumsmitglied Jens Spahn weiter sinken — es ist nicht genug Geld da.” Vergleich der Nettorentenniveaus: Deutschland 47,5 %, Österreich 91,6 %. EU- und OECD-weit liegen wir teilweise weit unter dem Durchschnitt, Geringverdiener sogar ganz abgeschlagen. Alternative für Deutschland Kreisverband Rheinisch-Bergischer-Kreis, 25.5.2016
[HTML] Dossier Rentenpolitik: Infografiken zu Rentenberechnung, Rentenhöhe, Rentenniveau[!].  bpb Bundes­zentrale für poli­tische Bildung, 25.5.2016;  [HTML] Infografiken Teil 2: Probleme der Alterssicherung.
[HTML] wo: Soziale Sicherheit nur auf Basis wirtschaftlichen Erfolgs nachhaltig möglich. Die einfache Grundregel der Sozialen Marktwirtschaft »Erst erwirtschaften, dann verteilen!« muss für alle wirtschafts- und sozialpolitischen Themenfelder gelten. Es ist für uns eine herausragende Aufgabe, der Politik klarzumachen, dass soziale Sicherheit nur auf der Basis wirtschaftlichen Erfolges nachhaltig und zukunftsfähig funktionieren kann. Wir dürfen nicht durch höhere Staatsschulden und falsche Weichenstellungen in den Sozialversicherungen der jungen Generation zusätzliche Bürden auferlegen. Unsere Kernforderungen: Risiko und Haftung gehören zusammen. Achtung des Eigentums. Das derzeitige Gelddrucken der Europäischen Zentralbank führt zu erheblichen Fehlallokationen auf den Märkten und birgt die Gefahr der Blasenbildung. Die Staatsausgaben müssen hin zu mehr Zukunftsinvestitionen verschoben werden. In der Rentenpolitik muss jedwede zusätzliche Bürde für die nächste Generation verhindert werden. Das Renteneintrittsalter muss weiter nach oben angepasst und flexibler werden. Die Eigenvorsorge und die betriebliche Alterssicherung müssen durch gezielte Anreize und deutlich verbesserte, säulenübergreifende Transparenz erhöht werden. Deutschland hat die höchsten Steuereinnahmen seiner Geschichte. Sie müssen dafür eingesetzt werden, unser Land zukunftsfähig zu machen. STANDPUNKT IHKwirtschaft online , 25.5.2016
[HTML] Oliver Pradetto: Versicherungen: Der Verrat an der Riester-Rente. „Die staatliche Riester-Rente ist gescheitert” hört man derzeit überall, schießen sich Politiker und Verbraucherschützer auf Riester ein. Nach den nüchternen Fakten wundert das nicht: Teilweise dauert es bis zu drei Jahrzehnte, bis das Kapital auch nur den eingezahlten Beitrag wieder erreicht. Unfassbar. Doch der andere Teil der Wahrheit ist, dass die Riester-Rente überhaupt nur eingeführt wurde, damit die Rentenkürzungen, die der Staat selbst vollzogen hat, über private Sparleistungen abgefangen werden konnten. Die Staaten haben weltweit ihre Ausgaben- und Geldpolitik so verändert, dass die Zinsen immer weiter abgesunken sind, so dass die Garantiezinsen abgesenkt werden mussten, aber auch die Überschüsse einbrachen. Urheber der Misere ist also der Staat selbst. Die Politiker kürzten dem Bürger erst die Rente, forderten sie auf, jene Kürzungen privat auszugleichen, nur um später die privaten Sparbemühungen auch noch einkassieren zu wollen Cash.ONLINE, 25.5.2016; [HTML] (2. Seite). Die Antwort auf die Riester-Misere soll nun die Deutschland-Rente sein. Hier legt der Staat selbst das Spargeld an und spart ganz nebenbei auch noch die gesetzlich garantierten Zuschüsse ein. Ein Wettbewerb privater und staatlicher Systeme könnte durchaus im Ergebnis Altersarmut reduzieren, während gleichzeitig Arbeitsplätze in der Finanzwirtschaft gesichert werden. Aber der Staat sollte nicht nur versuchen, Zulagen zu sparen. Hier darf sich kein Finanzdienstleister blenden lassen: Rechnet man nur die Eigenleistung des Kunden, ergibt sich durch die staatlichen Zulagen ein erheblich schnellerer Gewinn. Die Riester-Rente ist nicht gescheitert, sie wird verraten.
[Folien] Clemens Fuest: BMF: Herausforderungen der Tragfähigkeit durch Demografie (Folien). Age-dependent public net transfers. Fertilitätsentwicklung 1970-2015. Fertilitätsraten ausgewählter Länder 2014. Entwicklung des Altenquotienten und des ‚Jugendquotienten’. Szenarien für die Entwicklung des Gesamt­abhängigen­quotienten bis 2060. Analyse der Tragfähigkeit der Staatsfinanzen insgesamt unter Berücksichtigung impliziter und expliziter Staatsschulden  ifo Institut /Bundesministerium der Finanzen, 30.5.2016
[HTML] HUB: Bremen: VdK fordert neue Rentenpolitik. Eine Neujustierung des Rentensystems hat Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, gefordert. Im Interview mit dem WESER-KURIER sagte sie zur Debatte um eine Rentenreform noch vor der nächsten Bundestagswahl: „Mit dem jetzigen Kurs in der Rentenpolitik — also stabiler Beitragssatz, langsames Absenken des Rentenniveaus und Ausbau einer freiwilligen, staatlich geförderten privaten Altersvorsorge — ist der Bundesregierung eine Neubalance des Rentensystems nicht geglückt. Auch �ber die Riester-Rente müsse noch einmal nachgedacht werden. Der VdK ist mit 1,75 Millionen Mitgliedern Deutschlands größter Sozialverband und der drittgrößte Verband bundesweit WESER ◎ KURIER, 26.5.2016
[HTML] Bad Oldesloe: Die Linke lädt zur Rentendebatte mit Bundestagsmitglied Matthias W. Birkwald. Matthias W. Birkwald (MdB), der Renten­politische Sprecher der Partei „Die Linke” im Bundestag und Obmann im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales, spricht am 3. Juni in Bad Oldesloe zur Rentenpolitik unter dem Titel „Für eine Rente mit Niveau”. Laut WDR droht 2030 jedem zweiten Bundesbürger die Altersarmut. Es gibt solidarische Alternativen für ein Rentensystem, das niemanden zurücklässt und den Lebensstandard im Alter sichert. Birkwald: „Die gesetzliche Rente muss den Lebensstandard wieder sichern, und sie muss vor Altersarmut schützen. Dazu brauchen wir eine gro�e Rentenreform.” Heidi Beutin, Kreissprecherin der Linken Stormarn, freut sich auf den „hochkarätigen Referenten”stormarn live, 26.5.2016
[HTML] Gastbeitrag Christine Finke: Alleinerziehende: Der wahre Rentenskandal. Alleinerziehende werden dafür bestraft, dass sie sich um ihre Kinder gekümmert haben. 68 % der alleinerziehenden Frauen im Alter von 30 bis 50 gehen davon aus, dass ihre Rente nicht zum Leben reichen wird. Frauen mit Kindern im Alter von unter drei Jahren sind laut Statistik des Instituts für Arbeits- und Berufsforschung schwerer in Arbeit zu vermitteln als jemand ohne Deutschkenntnisse und ohne Ausbildung. „Während die Armutsquote bei Alleinerziehenden bei über 40 % liegt, sind nur 10 Prozent der Paare mit einem Kind arm, aber schon 25 % der Paare mit drei oder mehr Kindern. Aber Kinder sollen doch die Renten der zukünftigen Generationen sichern. Die Alleinerziehenden von heute werden die armen Alten von morgen sein DIE ZEIT Nr. 21/2016, 12.5.2016, ZEIT ONLINE, 26.5.2016
[HTML] Alard von Kittlitz: Generation Y: Ihr macht uns arm! Dass die Rentner mehr Geld bekommen, freut unseren Autor Alard von Kittlitz. Noch mehr würde er sich freuen, wenn es nicht sein Geld wäre. Schlechte Zeiten für mich und meine Generation, die zwischen 1980 und 1995 Geborenen, die sogenannte Generation Y. Wir sind eine Minderheit ohne Gewicht. 2017 werden mehr als die Hälfte aller Wahlberechtigten älter als 50 sein. Die Guardian schrieb, dass das Durchschnittsgehalt der Mitte bis Ende 20-Jährigen in Deutschland inzwischen 20 % unter dem der Gesamtbevölkerung liege. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat festgestellt, dass die Mittelschicht insgesamt erodiert, besonders in der Gruppe der unter Dreißigjährige DIE ZEIT Nr. 21/2016, 12.5.2016, ZEIT ONLINE, 26.5.2016;  [HTML] Stefan Willeke: Generation Y: Ooooooooch! Die Generation Y ist die Generation Selbstmitleid. Babyboomer Stefan Willeke wehrt sich gegen die Vorwürfe seines jungen Kollegen Alard von Kittlitz. Wer schon mit 30 den Blick auf die Rente richtet, dem muss es ziemlich gut gehen. Die Bilanz Eurer Generation ist trostlos: nur noch acht Neugeborene pro tausend Einwohner. Schlusslicht weltweit   DIE ZEIT Nr. 22/2016, 19.5.2016, ZEIT ONLINE, 27.5.2016
[HTML] Studie zur Altersarmut: Ute Kittel fordert Kehrtwende in der Rentenpolitik[Wichtig !]. Die Wissenschaftler Antonio Brettschneider und Ute Klammer von der Universität Duisburg-Essen haben anhand von Interviews mit Grundsicherungs­beziehern der Geburtsjahrgänge 1938 bis 1947 untersucht, welche Lebensverläufe in die Altersarmut führen. Es lassen sich fünf Risikogruppen unterscheiden: Die familienorientierten Frauen, die gescheiterten Selbstständigen, Zugewanderte mit einer schwachen Stellung am deutschen Arbeitsmarkt, von der Massenarbeitslosigkeit in den neuen Ländern betroffene Ostdeutsche und Menschen mit besonderen persönlichen Problemlagen. Die Autoren rechnen in Zukunft mit weiteren Risikogruppen: vor allem Personen mit jahrzehntelanger prekärer Beschäftigung und löchrigen Erwerbsverläufen, sowie langjährige Geringverdiener. Ute Kittel,16 Bundesvorstands­mitglied von ver.di: „Lohnentwicklung und Beitragssatz müssen wieder die Rentenhöhe festlegen”, und die Rentenformel müsse korrigiert werden. ver.di Besondere Dienstleistungen, 27.5.2016
[HTML] Juliane Wellisch: Lebensleistungsrente — und dann? Perspektiven zur Rente. Die Lebensleistungsrente wird das Problem der Altersarmut nicht lösen können. Im besten Fall werden einige Rentner etwas weniger Geldsorgen haben. Aber Millionen andere Menschen werden weiterhin Armut im Alter befürchten müssen. Ohne erhebliche Eingriffe in das deutsche Rentensystem wird sich dies auch nicht ändern. Doch es gibt nur wenige Hebel. Durch den demografischen Wandel und das sinkende Rentenniveau halten die Renten vieler auf Dauer nicht mit den steigenden Lebenshaltungskosten mit. Statistiker: damit die Zahl der Erwerbstätigen auf dem gleichen Stand bleibt, müsste das Renteneintrittsalter bis 2060 auf 74 Jahre steigenfinanzen.de, 27.5.2016
[HTML] Dieter Keller: Renten: Eines ist sicher — der Reformstau. Altersarmut, Rentenniveau, Riester-Rente — in der Alters- vorsorge gibt es viele Baustellen. In nächster Zeit müssen wichtige Entscheidungen fallen. Bis zum Herbst soll Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ein Reformkonzept vorlegen. Gleichzeitig positionieren sich die Parteien für den Bundestagswahlkampf. SPD-Chef Sigmar Gabriel könnte sich vorstellen, das Rentenniveau auf dem heutigen Stand einzufrieren —; Kosten: Der Beitragssatz müsste von derzeit 18,7 % auf 23,5 % im Jahr 2029 steigen (IW). Linke, Gewerkschaften und Sozialverbände: Rentenniveau mindestens 50 % — Rentenbeitrag 2029 bei 25 %. Der Ruf wird lauter, das Rentenalter auf 70 zu erhöhen. In den Genuss der betrieblichen Altersvorsorge kommen etwa 60 % der sozialversicherungs­pflichtig Beschäftigten. Die nach Riester benannte private Vorsorge mit Staatszuschuss sollte die Rentenlücke schließen — aber nur etwa 40 % der Arbeitnehmer haben einen Riester-Vertrag. Die schwarz-grüne Regierung Hessens will einen staatlichen Fonds mit niedrigen Verwaltungskosten einführen („Deutschland-Rente”). Gegen zunehmende Altersarmut: wer zumindest lange Jahre eingezahlt hat, soll mehr bekommen als die Grundsicherung („Lebensleistungsrente”). Für Selbstständige wird eine Pflicht zur Altersvorsorge gefordert. Der Bundeszuschuss (z.Zt. etwa 86,6 Milliarden Euro im Jahr) ist keine Gro�zügigkeit, sondern soll ein Ausgleich für „versicherungsfremde Leistungen” sein. Obwohl die Mütterrente verdoppelt wurde, soll der Bundeszuschuss erst in einigen Jahren etwas erhöht werden. SÜDWEST PRESSE, 27.5.2016
[HTML] Rainer Woratschka: Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes: Rettung für die Riester-Sparer gesucht[Wichtig !]. Die Riester-Rente funktioniert nicht wie erhofft. Kann das bisher ersparte Guthaben in die gesetzliche Rentenversicherung übertragen werden, fragte die Linkspartei — und gab ein Gutachten in Auftrag. Nun liegt die Antwort vor. Das Gutachten sieht keine verfassungsrechtlichen Probleme für eine Rückübertragung von Riester-Anwartschaften in die gesetzliche Rentenkasse, solange es ein Recht und keine Pflicht wird. Mit zertifizierten Altersvorsorgeprodukten werde weder der Gleichheitssatz verletzt noch der Schutz des Eigentums berührt, und auch die Berufsfreiheit der Produktanbieter bleibe gewahrt. Ein Problem ist, dass bereits mehr als 16 Millionen Menschen Riester-Sparverträge haben. Die Linken wollen am nächsten Donnerstag einen Beschlussantrag im Bundestag einbringen, der diesen Sparern ermöglicht, ihre Wertguthaben freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung zu übertragen. Neben den aktuellen Zinsverlusten in der Ansparphase verliert eine nicht dynamisierte Riester-Rente „in der Auszahlungsphase kontinuierlich an Kaufkraft.”. In der gesetzlichen Rente liegt die Rendite dagegen derzeit bei 2—3 %. Die Gutachter haben aber insofern Bedenken, dass bei einer solchen Übertragung die „Rentenanwartschaften quasi durch eine Einmalzahlung und nicht durch eine regelm��ige laufende Beitragszahlung erworben” würden. Das Umlageverfahren der gesetzlichen Rente setze dagegen �einen möglichst regelmäßigen Beitragseingang voraus”. Diese Einmalzahlung widerspreche etwas „der Generationengerechtigkeit”, weil nur die heutigen Beitragszahler und Rentenberechtigten profitiertenDER TAGESSPIEGEL, 27.5.2016
[HTML] Susanna Kochskämper: Gesetzliche Rentenversicherung: Wie lange arbeiten für ein stabiles Rentenniveau?[!] Ein stabiles Rentenniveau in der Gesetzliche Rente lässt sich mittelfristig nur mit einer höheren Belastung der Erwerbst�tigengeneration erreichen — vorausgesetzt die Regelaltersgrenze bleibt auf dem politisch festgelegten Niveau. Das Rentenniveau könnte theoretisch stabilisiert werden, wenn die Menschen länger arbeiteten. Die Frage ist nur: wie viel länger?  iw Institut der deutschen Wirtschaft Köln, 27.5.2016.
;  [PDF] PDF-Version. IW-Kurzberichte 27.2016
[HTML] Nando Sommerfeldt, Holger Zschäpitz: Schock-Prognose: Deutsche müssen sich auf Rente mit 73 einstellen. Wollen wir uns dieses Rentensystem leisten, muss der Ruhestand viel später beginnen. Das besagt u.A. die Analyse von Susanna Kochskämper vom IW, die der „Welt” exklusiv vorliegt. „Um die Beitragssätze konstant zu halten, muss das Renteneintrittsalter stark ansteigen.” Im Jahr 2030 soll es bei 69 und 2035 bei 71 Jahren liegen. Ab 2041 könnte es bei 73 Jahren konstant gehalten werden. Wer heute jünger als 40 ist, würde demnach fast bis ans Lebensende arbeiten. „ Ihm blieben also noch sechs Jahre, um seine Rente zu verprassen. Frauen gleichen Alters hätten dafür immerhin vier Jahre mehr Zeit.” Aufgrund erheblicher Tragfähigkeitsrisiken im Bundeshaushalt könnte bei ungüstigem Verlauf der Schuldenstand bis zum Jahr 2060 „kontinuierlich auf rund 220 Prozent” des Bruttoinlandsproduktes steigen. DIE WELT, 27.5.2016
[HTML] Axel Börsch-Supan: Gast-Kommentar: Die Renten-Versprechen der SPD: Wie Manna vom Himmel[!]. Höhere Renten für alle? Union und Sozialdemokraten locken mit neuen Versprechen und tun so, als spiele Geld keine Rolle. Doch diese Zeiten sind vorbei, findet Deutschlands großer Renten-Experte. Um die Jahrhundertwende 1999/2000 fehlten zur Rentenfinanzierung ungefähr ein Drittel junger Menschen relativ zur Vorgeneration. Die Zahl an Jüngeren, die in den nächsten 20 Jahren die Rente finanzieren muss, ist keine unsichere Prognose, denn sie sind schon geboren. Die demografische Entwicklung bis 2035 beruht daher weitgehend auf Fakten, an denen sich nichts mehr ändern lässt. Man brauchte ein Paket mehrerer Maänahmen, das Betroffene möglichst gleichmäßig belastet und die Gefahr der Altersarmut minimiert. Ein solches Paket wurde zwischen 2001 und 2007 durch die Rentenreformen von einer breiten Allianz rot-grün-schwarzer Politiker geschaffen, mit 4 Elementen: 1) Der Nachhaltigkeitsfaktor teilt die demografische Last gleichm��ig zwischen der älteren und der jüngeren Generation auf, indem er den Beitragssatz und das Rentenniveau um etwa den gleichen Prozentsatz steigen oder sinken lässt. 2) Die graduelle Erhöhung des regulären Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre. 3) Die Riester-Rente, bei der die Rentenleistungen durch Eigenbeiträge finanziert werden. 4) Die steuerfinanzierte Grundsicherung, die verhindert, dass ältere Menschen unter die Armutsgrenze fallen. Gefährlich ist nun die als „Stabilisierung des Rentenniveaus” angedachte Abschaffung des Nachhaltigkeitsfaktors. Dann läge der Beitragssatz im Jahr 2040 um rund 4 Prozentpunkte höher — mit etwa 400.000 verlorenen Arbeitsplätzen. Durch eine Rückabwicklung der Nachhaltigkeitsreformen würden wir wieder bei der fehlenden demografischen Nachhaltigkeit und der schlechten Beschäftigungslage Ende der 90er Jahre landen. Durch die Rente mit 63 ist der Finanzierungsdruck um knapp einen halben Beitragspunkt angestiegen. Um die finanziellen Folgen einer Abschaffung des Nachhaltigkeitsfaktors auszugleichen, wäre die Rente mit 70 nötig. Das Regelrentenalter sollte an die Lebenserwartung anknüpfen und gleichzeitig eine flexiblere Renteneintrittsregelung einzgeführt werden. Die Riester-Rente als „gescheitert” zu erklären, würde die Finanzierungslast von der Babyboom-Generation wieder auf ihre Kinder verlagern. Von einer weitergehenden Förderung der Privat- und Betriebsrenten ist dagegen Abstand zu nehmen, denn sie schadet der finanziellen Nachhaltigkeit. Derzeit haben wir kein sehr großes Armutsproblem unter älteren Menschen (nur etwa 3 %). Schon eine relativ geringe Erhöhung des Satzes würde vielen armutsgefährdeten Menschen helfen — das wäre zielführender als die geplante „Lebensleistungsrente”. Nötig sind zielgerichtete Verbesserungen vor allem in der Erwerbsminderungsrente und für die Solo-Selbständigen. Der soziale Sprengstoff: Zusätzliche Rentenleistungen müssen von den Jüngeren finanziert werden. FAZ.NET, 27.5.2016
[HTML] Wissen: Wie steht es um die Rente? Viele Menschen machen sich derzeit Sorgen um ihre Rente. Für die meisten Erwerbstätigen ist es schwierig, zusätzlich Geld beiseite zu legen. Aber wie lässt sich dann vorsorgen? Wir von daheim+unterwegs beschäftigen uns diese Woche ausführlich mit dem Thema Rente. Bei uns erfahren Sie, was Sie wissen müssen und können natürlich auch Ihre Fragen loswerden. Unser Studiogast Klaus Morgenstern vom DIA plädiert für die Stärkung der privaten Altersvorsorge und hält das deutsche Rentensystem als Mischform aus Umlageverfahren und Kapitaldeckung für eine stabile Lösung. Wenn auch Beamte und Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung kämen, gäbe es nicht nur zusätzliche Beitragszahler, sondern auch neue Ansprüche. Die Lebensleistungsrente käme nur Wenigen zu Gute (etwa 60.000 Menschen), mit neuen Ungerechtigkeiten. Die Deutschlandrente mit staatlichen Fonds sei keine schlechte Idee. Beim Vorschlag, das Rentenniveau anzuheben, bekämen gerade diejenigen, die wenig haben, nicht genug. Die Flexi-Rente sei dagegen ein „Schritt in die richtige Richtung.”   WDR, 27.5.2016
[HTML] Rentenpolitik: Riester kann in gesetzliche Rente überführt werden[!]. Solange dies freiwillig geschieht, darf das Guthaben aus der Riesterrente in die gesetzliche Rentenversicherung übertragen werden. Zu diesem Schluss kommt der wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem Gutachten. Wenn lediglich Altersvorsorgevermögen aus zertifizierten Altersvorsorge­produkten übertragen würden, werde weder der Gleichheitssatz des Grundgesetzes verletzt noch der Schutz des Eigentums berührt. Die Linke will Sparern die Gelegenheit verschaffen, ihr Wertguthaben freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung zu übertragen  Handelsblatt , 27.5.2016
[HTML] Antje Berg: Bestehendes Rentensystem führt zu Ungerechtigkeiten. Das bestehende Rentensystem führt zu herben Ungerechtigkeiten, sagt Wolfgang Gründinger von der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen. Schon heute zahlen die Jungen mehr Beiträge in die Rentenkasse ein als die heutigen Rentner in ihren jungen Jahren. Die Politik übt sich in einem Schmusekurs gegenüber den heutigen Rentnern, die schon ein Drittel der Wähler ausmachen. Mehr als die Hälfte der Mitglieder der Regierungsparteien ist über 60 Jahre alt. Wer 2010 in Rente ging, brauchte 28 Jahre Beitragsjahre, Neurentner des Jahres 2030 müssen 33 Jahre gearbeitet haben, um eine Rente auf Grundsicherungsniveau zu erhalten. Das Rentenniveau muss auch für jüngere Generationen überwiegend über der Grundsicherung liegen. Auf lange Sicht brauchen wir die Rente ab 70. SÜDWEST PRESSE, 27.5.2016
[HTML] Mittelstand leidet unter bAV-Zusagen. Trotz des Niedrigzinses setzen Unternehmen weiter auf die betriebliche Altersvorsorge, vor allem um Fachkräfte zu gewinnen. Doch vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) leiden unter den niedrigen Zinsen. Pensionskassen sind bedroht und DIHK-Vize Treier warnt vor Deckungslücken im Mittelstand. Um die Nachfrage der Beschäftigten deutlich zu beleben, helfen keine Einzelmaßnahmen wie eine Enthaftung der Arbeitgeber oder Opting-out-Vorgaben. Wichtiger sind flexible Vorsorgelösungen sowie eine finanzielle Förderung. Der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Volker Treier: „Mit seinen Zusagen zur betrieblichen Altersvorsorge leidet der deutsche Mittelstand unter den niedrigen Zinsen. So summiert sich bei den kleinen und mittleren Unternehmen die Deckungslücke in den nächsten zwölf Jahren auf mehr als 4 Mrd. Euro.” Etwa jedes zehnte mittelständische Unternehmen wolle deswegen weniger als geplant investieren. „Derzeit müssen Betriebe in ihren Steuerbilanzen die Pensionszusagen weiterhin mit pauschal 6 % abzinsen — das lässt sich momentan nicht erwirtschaften.”   experten Report, 27.5.2016
[HTML] Thomas Fricke: Die Rechnung, bitte! Aufstieg der Populisten: Wettlauf gegen die irren Zeitgeister. Die Globalisierung galt einst als Heilslehre — doch sie hat zu viele Verlierer hervorgebracht und einen Nährboden für Verkünder einfacher Wahrheiten geschaffen. Höchste Zeit für eine neue Lehre, ein neues Leitmotiv. Bevor es zu spät ist. Die Sozialdemokraten haben das Paradigma nachgeplappert. Für Finanzkrisen müssen am Ende die Steuerzahler aufkommen. Heilloses Kurieren an SymptomenWirtschaftsWunder, 27.5.2016
[HTML] Thomas Mayer: Mayers Weltwirtschaft: Die Riester-Rente muss bleiben. Hohe Kosten, geringe Verzinsung: Die Riester-Rente steht in der Kritik. Zu Unrecht.  Auch aktienbasierte Riester-Sparerträge müssen, um die Beiträge zu garantieren, so viel der Einzahlungen in Nullkupon­anleihen investieren, „wie nötig ist, um am Ende der Sparphase die Beiträge zurückzuerhalten. Sind die Zinsen positiv, kann man die Nullkupon­anleihen mit Abschlag zum Rückzahlungswert kaufen. Die Differenz zwischen Kaufpreis und Rückzahlungswert kann dann in höher rentierliche Aktien investiert werden. Sind die Zinsen aber nahe null, ist der Abschlag ebenfalls nahe null, und es können aus den Beiträgen keine Mittel für Aktienanlagen abgezweigt werden. Wie bei den Versicherungen reichen dann die Erträge nicht mehr aus, um die Verwaltungskosten zu decken.” Notwendig ist bei Reform und Ausbau der Riester-Rente die Aufhebung der kostspieligen gesetzlich verankerten Garantie der nominalen Beiträge. Es hat sich „gezeigt, dass bei einer Haltedauer von 20 Jahren und breiter Diversifizierung absolute Verluste von Aktienportfolios sehr unwahrscheinlich sind.” Nötig wäre auch die Vereinfachung der Anlage und die Senkung der VerwaltungskostenFAZ.NET, 28.5.2016
[HTML] Diepgen & Momper: Kann Berlin eigene Maßnahmen gegen die Altersarmut ergreifen? Immer mehr Menschen droht die Altersarmut. Was kann man dagegen tun? Über diese Frage diskutieren die früheren Bürgermeister Eberhard Diepgen und Walter Momper.  Eberhard Diepgen: Ja, etwa durch Beschäftigungsprogramme. Ich bin zu einem Anhänger einer steuerfinanzierten Grundrente mit einem leistungsbezogenen Zusatz geworden. Jede Landesregierung kann durch Initiativen im Bundesrat ihren Beitrag zu dieser Diskussion leisten. Neben dem Rentenrecht liegt eine wichtige Stellschraube in der Schaffung von ausreichend bezahlten Arbeitsplätzen.  Walter Momper: Nein, das ist Aufgabe der Bundesregierung. Die Höhe der Rente und der Grundsicherung wird durch die Bundesregierung und den Bundestag festgestellt. Berlin kann die Randbereiche regeln: die Seniorenkarte bei der BVG noch stärker verbilligen, die Höhe des Mietzuschusses für Bezieher niedriger Einkommen und Grundsicherung heraufsetzen, möglichst viele Eintrittspreise etwa für den Zoo und zu öffentlichen Veranstaltungen für ältere Menschen verbilligen. Wichtiger wäre eine Rentenreform durch den Bund, damit die zukünftigen Rentenhöhen für Kleinrentner nicht noch geringer ausfallen. Eine Aufgabe für die Große Koalition. B·Z·, 28.5.2016
[HTML] Rasmus Buchsteiner: Meinung: Kabinettsklausur: Ausregiert. Mit ihrer Kabinettsklausur in dem brandenburgischen Idyll versucht die Große Koalition, noch einmal Handlungsfähigkeit zu demonstrieren und den Eindruck zu entkräften, dass der Bundestagswahlkampf längst begonnen hat. Mit dem Integrationsgesetz geht die Bundesregierung einen lange überfälligen Schritt. Die Integration erfordert einen langen Atem und ist nichts, was in naher Zukunft erledigt wäre. Es war höchste Zeit, die Anforderungen klar zu benennen und die Förderangebote auszuweiten. Die Bilder von der Klausur und die dort inszenierte Harmonie sollen kaschieren, dass dieses Bündnis im Grunde ausregiert hat. Der Koalitionsvertrag ist weitgehend abgearbeitet. Es fehlt am Willen zum großen Wurf. Die SPD neigt weiter zur Selbstbeschäftigung, ringt mit sich und mit der K-Frage. Wer 16 Monate vor der Bundestagswahl das Arbeiten einstellt und sich nur noch belauert, riskiert weiteren Vertrauensverlust NWZ ONLINE, 29.5.2016
[HTML] Manfred Brüss: Die politische Woche in Berlin: Linke will Riester den Garaus machen. Die Linkfraktion sorgt dafür, dass in der Rentenpolitik keine Ruhe eintritt. Der Bundestag wird diese Woche über ein ganzes Bündel an diesbezüglichen Anträgen der Linken beraten. Zum 125-Jährigen diskutiert die IG Metall ihre Positionen zur Reform der betrieblichen Altersversorgung unter anderem mit Staatssekretärin Yasmin Fahimi. Am Donnerstag berät der Bundestag über den Antrag, die Riester-Rente in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen. Versicherungswirtschaftheute, 30.5.2016
[HTML] Dominik Sauter: Aigner zur Wirtschaft: „Zu viel Rot, zu wenig Schwarz”. Beim Treffen der Mittelstandsvereinigungen von CDU und CSU kritisiert Bayerns Wirtschaftsministerin Aigner die Weichenstellungen aus dem Bundeswirtschafts- und dem Arbeitsministerium. Von den Ländern — und dabei besonders vom Unions-Mittelstand MIT — erwartet die Ministerin daher noch stärkere Signale, um ein „klares Gegengewicht zur sozialdemokratischen Wirtschaftspolitik zu setzen”. Zum Abschluss der Veranstaltung verabschiedete die MIT eine sogenannte „Bamberger Erklärung” zur Rentenpolitik. In dem Papier fordert die MIT unter anderem den Ausbau der privaten Vorsorge. BAYERNKURIER, 30.5.2016
[HTML] CDA fordert Wiederanhebung des Rentenniveaus auf 50 Prozent. Der CDA-Landesverband Bremen hat am 28. Mai getagt. Er sprach sich für die Wiederherstellung einer paritätischen Beitragsfinanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Es wurde auch ein umfangreicher Forderungskatalog für eine große Rentenreform beschlossen. Der Paradigmenwechsel unter Schröder von der Leistungs- zur Beitrags-Orientierung wurde als Fehler bezeichnet und die verpflichtende Einbeziehung von geringfügig Beschäftigten sowie Selbstständigen gefordert, die nicht bereits in anderen Versorgungswerken abgesichert sind. Gefordert wurde auch die sukzessive Wiederanhebung des Rentenniveaus auf 50 %. Für die von der OECD befürchteten negativen Folgen der vergleichsweise niedrigen Akademikerquote für die deutsche Wirtschaft gäbe es keinen Anhaltspunkt CDA, Landesverband Bremen, 30.5.2016
[HTML] Gastbeitrag Marcel Fratzscher: Finanzen: Investieren statt Steuern senken. Die Politik sollte nichts versprechen, was sie nicht halten kann. Steuersenkungen w�ren genau das. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, braucht Deutschland etwas ganz anderes. Trotz Flüchtlingskrise hat der Bund allein im vergangenen Jahr einen Überschuss von zwölf Milliarden Euro erzielt. Steuersenkungen ohne entsprechende Gegenfinanzierung sind dann sinnvoll, wenn zu erwarten ist, dass die gute Finanzlage in den kommenden fünf bis zehn Jahren anhalten wird. Davon kann in Deutschland nicht ausgegangen werden. Die Bundesregierung hat viele teure Wahlgeschenke verteilt. Allein die Rentenreform von 2014 kostet knapp zehn Milliarden Euro jedes Jahr. Nur aufgrund der niedrigen Zinsen hat der deutsche Fiskus im vergangenen Jahr 40 Milliarden Euro weniger für den Zinsdienst ausgeben müssen. Doch die niedrige Arbeitslosigkeit und der hohe sozialversicherungs­pflichtige Beschäftigungsstand werden nicht von Dauer sein. Bereits 2017 könnte die Arbeitslosigkeit wieder steigen. Es wäre also klüger, die temporären Überschüsse in die Zukunft zu investieren. Angesagt wären eine Investitions­offensive für Bildung, Infrastruktur und Innovation und eine Steuerreform für mehr Steuergerechtigkeit. ZEIT ONLINE, 30.5.2016
[HTML] Statistik zur privaten Altersvorsorge. Die Statistik zu den abgeschlossenen Verträgen in der zusätzlichen privaten Altersvorsorge („Riester-Rente”) in Deutschland (hier bis zum 2. Halbjahr 2015, Stand: 31.5.2016) wird vierteljährlich aktualisiert (Vertragsabgänge bereits berücksichtigt).
Riester-Rente: Bestand (ohne Vertragsabgänge) in Mio. Verträgen
1. Halbjahr 2016: Versicherungsverträge 10.958 Investmentfonds 3.131 Wohn-Riester 1,592 Bau-spar-vertr. 0.8 Σ=16.481
Der Anteil der ruhend gestellten Verträge (keine Beitragsleistung im Berichtszeitraum) wird auf rund ein Fünftel geschätztBundes­ministe­rium für Arbeit und Soziales, 31.5.2016
[HTML] dpa / Haufe Online-Redaktion: Renteneintrittsalter: Prognose: In 25 Jahren Rente mit 73. Das Rentenalter soll bis 2029 auf 67 Jahre steigen. Doch dies wird nicht reichen. Studien prognostizieren ein Renteneintrittsalter von 73 Jahren ab dem Jahr 2041. Zur Zeit kommen knapp 3 Personen im Erwerbsalter auf einen Rentner. Damit das Verhältnis so bleibt, muss das Renteneintrittsalter bis 2030 auf 69 Jahre und bis 2035 auf 71 Jahre steigen. Ab 2041 bliebe es konstant bei 73 Jahren. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist für eine Kopplung des Rentenalters an die steigende LebenserwartungHauFE.de/Sozialwesen, 31.5.2016
[HTML] Jochen Pimpertz: Vorsorgen für die Rente: „Spätestens ab Anfang 30”. Wer als Rentner gut leben will, muss vorsorgen. IW-Ökonom und Rentenexperte Jochen Pimpertz erklärt dem Uni Spiegel in einem Interview, worauf es beim Thema Ruhestand ankommt und ab wann man mit der Vorsorge beginnen sollte. Nach und nach scheiden nun die geburtenstarken Jahrgänge 1955 bis 1969 aus dem Erwerbsleben aus, während die nächsten Generationen wesentlich kleiner sind und diese viel größere Gruppe bedienen müssen. Am besten breit aufstellen: die Riester-Rente kann sinnvoll sein, aber auch die klassische Lebensversicherung, der Bausparvertrag oder die betriebliche Altersvorsorge. Drei Faktoren stehen in Konkurrenz zueinander: Sicherheit, Rendite und Verfügbarkeit. Mit einem bunten Portfolio an Altersvorsorgepaketen liegt man nicht falsch. Nach einer groben Orientierung sollte man rund zehn Prozent des verfügbaren Einkommens spareniw Institut der deutschen Wirtschaft Köln, 31.5.2016
[HTML] Stefan Thissen: Rente: Ist die Rentenbesteuerung rechtens?[!] Neue Studie erhärtet den Verdacht, dass viele Rentner bereits zu hohe Steuern zahlen. Nur vier Monate, nachdem eine Studie spätestens ab 2019 für die meisten Neurentnerinnen und -rentner eine doppelte Besteuerung ihrer Alterseinkünfte prognostizierte, haben dieselben Autoren jetzt nachgelegt. In einer neuen Studie weisen der Finanzmathematiker Werner Siepe und der Steuerexperte Günter Siepe nach, dass Durchschnittsverdiener mit 45 Beitragsjahren bereits seit dem Jahr 2015 einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung unterliegen. Für den auch in der Rentenpolitik immer wieder verwendeten Modell-Arbeitnehmer kommen die Experten zu dem Ergebnis: „Nur in den Jahren zuvor übersteigt der steuerfreie Rentenzufluss � die versteuerten Rentenbeiträge” (also nur bis 2014). Mehrere Modellfälle wurden durchgerechnet und kamen fast immer zum gleichen Ergebnis. Je später die Rente beginnt, desto mehr profitiert der Fiskus. Konkrete Empfehlung:„ Letztlich wird bei einer möglichen Neuregelung kein Weg daran vorbeiühren, die gesetzliche Rente in einen vollständig nachgelagert besteuerten Teil und einen nur mit dem niedrigeren Ertragsanteil zu besteuernden Rentenanteil aufzuspalten.”  Ihre-orsorge.de, 1.6.2016
[HTML] vvö: Sigmar Gabriel: „Die SPD muss radikaler werden”. Reiche und Superreiche hätten die Solidarität mit der Gesellschaft aufgekündigt, kritisiert der SPD-Chef in der ZEIT. Die SPD müsse grundsätzlichere Antworten finden. Bei der Rente werde nur an Stellschrauben zu drehen reiche nicht mehr. Deutschland könne von der Schweiz lernen, „wo der Millionär gemäß seiner Finanzkraft belastet wird, aber am Ende weniger rausbekommt, als er eingezahlt hat.”  ZEIT ONLINE, 1.6.2016
[PDF] Isabelle Schneider: Risiko Soloselbstständigkeit: Viele Einzelunternehmer sorgen nicht fürs Alter vor. Selbstständige sollen standardmäßig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen — so lautet einer der Vorschläge für eine Renten-Reform. Nun hat das Bundesarbeitsministerium belegt, dass eine besondere Form der Selbstständigkeit durch das Rentensystem durchrutscht. Unternehmen nutzen eine neue Arbeitsform: Soloselbstständige. Die neue Studie zeigt nun, dass diese Soloselbstständigen zu mehr als einem Drittel von Altersarmut bedroht sind. Die Folgen: Wer nicht ausreichend für das Alter vorgesorgt hat, ist auf die Grundsicherung angewiesen — auch dann, wenn er nie in das System eingezahlt hatDAS INVESTMENT.COM, 1.6.2016
[HTML] Stefan Thissen: Rente: Entgeltumwandlung: Vorteil mit Haken. Wer Gehaltsteile in die betriebliche Altersvorsorge steckt (das waren 2013 etwa 17,8 Mio. Arbeitnehmer), bekommt meist weniger Rente. Nur für volle Beiträge gibt's auch volle Rente. Sozialwissenschaftler Volker Meinhardt (IMK): „Arbeitnehmer, die Teile ihres Einkommens in Ansprüche an eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln, verkürzen in vielen Fällen ihren Anspruch auf” ihre Renten. Die Reduzierung der Rentenansprüche kumuliert sich. Das Rentenniveau sinkt zusätzlich: Wegen der niedrigeren Beitragseinnahmen fallen auch die Rentenanpassungen niedriger aus. Experte Winfried Schmähl: Zudem könnte das Rentenniveau über das gesetzlich vorgesehene Maß hinaus weiter absinken — mit der Folge geringerer Rentenansprüche auch für diejenigen, die von der Entgeltumwandlung keinen Gebrauch machen  Ihre-orsorge.de, 2.6.2016
[HTML] Berthold Veh: Debatte in Wertingen und Umgebung: Rente mit 73 — nein danke. Die neuen Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft schockieren Arbeitnehmer. Was Menschen, die übers Renteneintrittsalter hinaus arbeiten, dazu sagen. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hatte ausgerechnet, dass ab 2041 die Rente mit 73 eingeführt werden müsste. Der Vorschlag stößt selbst bei Arbeitnehmern und Firmenchefs, die gerne über den Rentenbeginn hinaus arbeiten, auf Skepsis. Es gebe Berufe, da sei dies überhaupt nicht möglich. Augsburger Allgemeine, 2.6.2016
[HTML] Max Haerder: Gesetzliche Rente 2030: Stabiles Rentenniveau würde mehr als 70 Milliarden Euro kosten. Eine Stabilisierung des Rentenniveaus, wie es unter anderen SPD-Chef Sigmar Gabriel vorgeschlagen hat, würde 2030 mit rund 72 Milliarden Euro Mehrausgaben jährlich zu Buche schlagen nach Berechnungen des Ökonomen Reinhold Schnabel von der Universität Duisburg-Essen unter der Voraussetzung, dass der Beitragssatz zur Rentenversicherung innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenze von 22 % verbleibt. Der allgemeine Steuerzuschuss aus dem Bundesetat a die Rentenkasse müsste sich von derzeit rund 64 Milliarden Euro bis 2030 auf 136 Milliarden Euro mehr als verdoppeln. 2030 müssten dann etwas mehr als 30 % des Bundeshaushaltes direkt zur Finanzierung der Altersversorgung abfließen (z.Zt. 20,4 %). Bei einer ausschließlichen Finanzierung über eine Reform der Einkommensteuer würde selbst eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 80 % nicht ausreichen.     wiwo.de    , 2.6.2016
[HTML] Dietrich Creutzburg, Henrike Rossbach: Neues Konzept: Grüne wollen die Riester-Rente abwickeln. Die Partei hat ein neues Rentenkonzept. Es enthält eine Garantierente, höhere Leistungen für Frauen und eine gestutzte Privatvorsorge. Laut dem Abschlussbericht ihrer Rentenkommission halten die Grünen die Riester-Rente für gescheitert. In dem Bericht heißt es, dass die reale Entwicklung den Erwartungen nicht gerecht geworden sei. „Die geförderte private Altersvorsorge ist in ihrer bisherigen Ausgestaltung somit gescheitert.” Die Grünen geben ihre „Mitverantwortung” zu. Statt von konkreten Änderungen der Rentenformel ist nur von „Ma�nahmen” die Rede, welche sicherstellen sollen, dass die Rente von Durchschnittsverdienern mit 45 Beitragsjahren stets um die Hälfte über der Grundsicherung liegt (das wären aktuell 46 % statt den derzeitigen 47,5 %). Aber die Riester-Rente soll demnach in ein „einfaches, kostengünstiges und sicheres Basisprodukt” mit öffentlicher Verwaltung verwandelt werden. Daneben wird eine Garantierente oberhalb der Grundsicherung angestrebt für alle, „die den größten Teil ihres Lebens gearbeitet, Kinder erzogen, andere Menschen gepflegt oder sonstige Anwartschaften in der Rentenversicherung erworben haben”. Der Bund soll sich stärker an versicherungsfremden Leistungen beteiligen. Äußerstenfalls käme eine „moderate Beitragssatzerhöhung� in Betracht. Für Frauen schwebt ihnen eine „eigenständige Alterssicherung” durch ein „obligatorisches Splitting” vorFAZ.NET, 3.6.2016
[HTML] Dorothea Siems: Wahlkampf: Grüne lassen bei der Rente die Jungen im Stich. Die Ökopartei buhlt mit großzügigen Leistungen für Geringverdiener und einem höheren Sicherungsniveau um Wähler. Profitieren würden aber nur Ältere — genau wie bei allen anderen Parteien im Bundestag. Grünen-Chef Cem Özdemir: „Wir wollen keinen radikalen Systemwechsel, sondern die Schwächen des bestehenden Systems angehen”. Sie setzen auf eine neue Garantierente: Geringverdiener mit mindestens 30 Versicherungsjahren sollen eine Mindestrente von rund 900 Euro erhalten (Betriebsrenten und private Vorsorge nicht angerechnet). Die Grünen streben eine Stabilisierung des Rentenniveaus bei rund 46 % an. Mehr Flexibilität: schon ab 60 soll eine Teilrente bezogen werden können, wenn Abschläge in Kauf genommen werden. Selbstständige, die keine berufsständische Alterssicherung haben, sollen künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Durch bessere Kinderbetreuungs­angebote und Änderungen im Steuer- und Sozialrecht soll erreicht werden, dass mehr Frauen in Zukunft Vollzeit arbeiten. Grafik „Entwiclung des Rentenniveaus” ohne und mit Einbeziehung der Selbstständigen in Prozent des letzten Einkommens. Grafik „Altersabhängigkeitsquotient” 1950–2050 (ab 2015 Prognose): wieviele Rentner (65+) auf 100 Erwerbstätige (20–64 Jahre). Rentenexperte Kurth: „als Ultima Ratio ist auch ein Beitragsanstieg nicht tabu”. Im Bundestag nun gar keine Partei mehr, die sich bei der Rentenreform auf die Seite der Jungen schlägt. DIE WeLT, 3.6.2016
[HTML] Christian Kerl: Parteitag: SPD-Linke setzt Gabriel unter Druck und fordert Taten. Spannung vor dem kleinen Parteitag der SPD: Führende Politiker der SPD-Linken wollen den Parteichef auf seiner neuen Linie festnageln. Führende Politiker der SPD-Linken drängen darauf, bereits beim Parteikonvent am Sonntag inhaltliche Konsequenzen etwa in der Renten- und Steuerpolitik zu ziehen — von der Einführung der Vermögensteuer bis zu einer Erhöhung des gesetzlichen Rentenniveaus und der Abschaffung der Riesterrente. Klaus Barthel vom Arbeitnehmerflügel AfA: Die jüngsten Aussagen, die soziale Gerechtigkeit solle im Mittelpunkt des SPD-Regierungsprogramms stehen, müssten festgeschrieben und inhaltlich unterlegt werden. Im Antragsentwurf des Parteivorstands heißt es zur Rentenpolitik nur sehr allgemein: „Unser Ziel ist es, ein stabiles Rentenniveau zu erreichen, das sich am vorherigen Lebensstandard orientiert, und Armut im Alter zu verhindern. Gleichzeitig gilt es, eine stabile Finanzierung zu erreichen.” Und SPD-Generalsekretärin Katarina Barley: Es solle keine Vorfestlegungen geben. Barthel dagegen: „Die Eckpunkte unseres Programms müssen früher als bisher geplant klar sein. […] die Kernaussagen müssen Anfang 2017 feststehen.”  WAZ, 3.6.2016
[HTML] n-tv.de, kpi/AFP: „Wir brauchen eine klare Linie”: SPD-Linke macht Druck auf Gabriel. Vor dem Parteikonvent wird Sigmar Gabriel aus den eigenen Reihen kritisiert. Die Vorschläge zur Sozialpolitik seien „vage” und „unverbindlich”. Der linke Flügel der Partei verlangt klare Impulse vom SPD-Chef. Der Chef des SPD-Arbeitnehmerflügels, Klaus Barthel: Der SPD-Konvent am Sonntag müsse klare inhaltliche Positionierungen etwa in der Renten- und Steuerpolitik vornehmen. Die Vorsitzende des Forums Demokratische Linke in der SPD, Hilde Mattheis: „In der Lage, in der sich die SPD befindet, dürfen wir keine Gelegenheit auslassen, um unser Profil zu debattieren.” Die SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen fordert zur Rentenpolitik: Das gesetzliche Rentenniveau solle oberhalb 50 % stabilisiert und die Riesterrente wieder abgeschafft werden. n-tv, 3.6.2016
[HTML] Marco Bülow, Klaus Barthel, Hilde Mattheis: Gastbeitrag: Wir können soziale Gerechtigkeit. In einer Welt voller Ungleichheit wird die SPD dringend gebraucht. Doch sie muss ihr soziales Profil schärfenFrankfurter Rundschau, 3.6.2016 (Print 4./5.6.)
[HTML] Berlin (AFP): SPD plant offenbar Steuerentlastungen für kleine und mittlere Einkommen. Auf ihrem Parteikonvent am Sonntag will die SPD Medienberichten zufolge für ein gerechteres Steuersystem eintreten. Die SPD mache sich „stark für eine Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen”, heißt es demnach in einem Leitantrag. Sie fordert die Abschaffung der Abgeltungssteuer. Sie will auch auf „allen staatlichen Ebenen den Handlungsspielraum für Zukunftsinvestitionen gewährleisten. Daneben will die Partei auch mehr bezahlbaren Wohnraum, ein härteres Vorgehen gegen Steuerbetrüger sowie einen handlungsfähigen und entschlossenen Rechtsstaat. Parteivize Thorsten Schä,fer-Gümbel: Die „Entwicklung zwischen Arm und Reich” müsse „in unserer Programmatik stärker zum Ausdruck gebracht werden”.  wochenblatt , 4.6.2016
[HTML] Wegen starker Belastung der Sozialkassen: AfD-Chefin Petry redet von Renten-Kürzung. Neue Ideen aus der rechtspopulistischen AfD! Parteichefin Frauke Petry hat in der „WELT am SONNTAG” längere Lebensarbeitszeiten, eine weitere Kürzung der Renten und Mehrbelastungen für Kinderlose ins Gespräch gebracht. Die Flüchtlinge würden die Sozialkassen nicht etwa ent-, sondern noch zusätzlich sehr stark belasten. Aber auch „ohne die weitere Verschärfung durch die Flüchtlinge” führe an einer weiteren Verlängerung der Lebensarbeitszeit kein Weg vorbei. „Das ist brutal, genauso, dass man vermutlich über eine weitere Kürzung der Renten wird reden müssen.” Petry forderte ferner Steuersenkungen für Familien und sagte: „Familien soll weniger Geld abgezogen werden, ärmere Familien wollen wir bei den Sozialbeiträgen entlasten. Das wird von den Kinderlosen mitfinanziert werden müssen.” Die „Besserstellung der Kinderlosen” durch das Ehegattensplitting wolle sie beenden und durch ein Familiensplitting mit Kinderbonus ersetzen. Bild.de, 5.6.2016
[HTML] Marco Maier: Rentenreform: Auch die AfD kennt nur die üblichen neoliberalen Maßnahmen. Wer glaubt, dass die AfD tatsächlich eine Alternative in Sachen Rentenreform präsentieren würde, der irrt. Parteichefin Petry setzt auf die üblichen hohlen Phrasen von längerer Lebensarbeitszeit und Rentenkürzungen, wie man sie sonst schon von Union, FDP und Konsorten kennt. Contra Magazin , 5.6.2016
[HTML] CETA-Umfrage: Skepsis und Unwissenheit bei SPD-Wählern. Die SPD-Spitze entfernt sich mit ihrer Haltung zum Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada von ihren eigenen Parteileitlinien und ihren Wählern. Das zeigt eine repräsentative Umfrage von TNS Emnid im Auftrag von Greenpeace. nnz-online, 5.6.2016
[HTML] Jan Drebes: SPD-Wahlprogramm: Ein einsamer Kampf. Am Sonntag treffen sich 200 SPD-Delegierte, um das Wahlprogramm auf den Weg zu bringen. Parteichef Gabriel wird sich vielen Fragen stellen müssen. Im Vorfeld wurde hinter den Kulissen taktiert. NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, die sich in einem Jahr zur Wiederwahl stellt, soll den zentralen Antrag zum „Solidarprojekt” der Partei gemäß ihren Vorstellungen eigenmächtig geändert haben. Sie habe den Antrag nur mit Parteivize Thorsten Schäfer-Gümbel abgestimmt. Das „Solidarprojekt” soll dem SPD-Chef Sigmar Gabriel heilig sein. Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Kitas sollen die hart arbeitende Mitte der Gesellschaft überzeugen. Kraft wolle aber im Wahlkampf stärker auf alle Menschen abzielen. So rücksichtslos wird mittlerweile zwischen Parteispitze und Stellvertretern gerungen. Aber die Debatte um mögliche Alternativen zu Gabriel als Kanzlerkandidat im Jahr 2017 ist leiser geworden. Die meisten Delegierten sind Landtagsabgeordnete oder Kreisverbandsvorsitzende und verstehen es, taktisch klug genug zu agieren, um als geschlossene Partei zu erscheinen. Beim Konvent soll es neben dem „Solidarprojekt” auch um öffentliche Sicherheit, Bekämpfung von Steuerkriminalität und Förderung günstigen Wohnraums gehen, vom linken Parteiflügel außerdem um einen höheren Spitzensteuersatz un die Wiedereinführung der Vermögensteuer. Johanna Uekermann, Juso-Chefin, reagierte auf ein Angebot der Linkspartei: „Wenn die Partei Die Linke nun auf uns zugeht, um mit uns einen Solidarpakt zu schaffen, bin ich für diese Kooperation.”  RP ONLINE, 5.6.2016
[HTML] SPD-Parteikonvent: Auf der Suche nach Profil. Rente, Bildung, Wohnungsbau: Mit sozialen Themen will die SPD es schaffen, wieder aus der Krise zu kommen und sich gegenüber der Union abzugrenzen. Vor dem heute beginnenden kleinen Parteitag wurde die Kritik an CDU und CSU schon deutlich lauter. Der Parteikonvent ist ein nicht öffentliches Treffen von rund 200 Parteifunktionären. Mit Themen der sozialen Gerechtigkeit soll verlorenes Vertrauen der Wähler zurückgewonnen werden. Die SPD will sich stärker von der Union abgrenzen. Parteivize Ralf Stegner stellt sogar eine mögliche Fortführung der Großen Koalition infrage. Man ist gespannt, welche Schuld die Genossen Parteichef Gabriel am Zustand der SPD geben. Der kündigte an, mit dem Thema Rente in den Wahlkampf gehen zu wollen.  tagesschau.de, 5.6.2016
[HTML] SPD will ihr Gerechtigkeits-Profil schärfen. Die SPD will ihr Profil in Gerechtigkeitsfragen schärfen und sich stärker von der Union abgrenzen. Die 200 Delegierten des Parteikonvents werden nach SPD-Vizechef Ralf Stegner „ein starkes Signal der Alternative zur Union” senden. Die SPD will mit Beschlüssen zum Wohnungsbau, zur Bekämpfung der Steuerkriminalität und zu Eckpunkten für eine „Politik für eine solidarische Mitte” Themen in den Mittelpunkt stellen, die aus ihrer Sicht für mehr Gerechtigkeit stehen. Am Nachmittag wollen Parteichef Sigmar Gabriel und Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller den Beschluss zum Wohnungsbau (mit nachgeschärfter Mietpreisbremse) vorstellen. Für den „handlungsfähigen Rechtstaat” sollen bis 2019 12.000 neuen Stellen bei der Polizei geschaffen werden. REUTERS DEUTSCHLAND , 5.6.2016
[HTML] (dpa): Parteien: Gabriel: SPD muss politische Mitte nach links rücken. Sigmar Gabriel beim Parteikonvent unter Ausschluss der Öffentlichkeit: die politische Mitte sei nie ein fester Ort gewesen. „Die Aufgabe der SPD muss es sein, die Deutungshoheit zu erlangen und dadurch die Mitte nach links zu rücken  WAZ, 5.6.2016
[HTML] Alexandra Endres: SPD-Parteikonvent: Ein bisschen tiefer rot. Sigmar Gabriel will die SPD sozialpolitisch radikaler machen. Das soll auch helfen im Kampf gegen die Verführungskraft der AfD: „Wir werden keinen Millimeter preisgeben.” Schon vor dem Treffen hatte Sigmar Gabriel kundgetan: Die Sozialdemokraten müssten in ihren sozialpolitischen Forderungen wieder radikaler werden — einen größeren Anteil für Familien, Alleinerziehende und Rentner. Die SPD fordert nun mehr Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Forschung. Die Rede ist auch von Tausenden neuer Stellen für Polizistinnen und Polizisten, konsequentere Strafen für Kriminelle, mehr Geld für die Prävention von Extremismus. Dazu auch bessere Bildungschancen für alle, gleiche Löhne für gleiche Arbeit, und höhere Renten, mehr neue Wohnungen und eine härtere Mietpreisbremse; dazu mehr Stellen für Steuerfahnder, mehr Transparenzpflichten für internationale Unternehmen und härtere Strafen für Steuerbetrüger. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will bis Herbst ein umfassendes Rentenkonzept vorlegen, besonders mit Verbesserungen für Geringverdiener. Es verließen zu viele Jugendliche das Schulsystem ohne Abschluss und es werde zu wenig für Fortbildung getan. Es sei auch nicht hinnehmbar, dass die Union ein Gesetz zur Entgeltgleichheit für Frauen verhindere. Die SPD-Linke fordert eine Vermögenssteuer und ein Ende der pauschalen Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge. Eine Steuererhöhung könnte Gift im Wahlkampf sein. Im Kampf gegen die AfD will die SPD die Liberalität nicht preisgeben. Für Gabriels politisches Überleben zählt, was jetzt aus seinem „Solidarprojekt” wird  ZEIT ONLINE, 5.6.2016
[HTML] Rasmus Buchsteiner: Parteikonvent: SPD will die Mitte nach links rücken. Parteichef Gabriel trotz schlechter Umfragewerte kämpferisch. Im Willy-Brandt-Haus tagt hinter verschlossenen Türen der SPD-Parteikonvent. Einen „Rosenkrieg” wie bei CDU und CSU gebe es nicht, heißt es von Teilnehmern. Ein kämpferischer Parteichef gibt entschlossen die Richtung vor und steckt die Themen ab, mit der die SPD als „linke Volkspartei” im Bundestagswahlkampf punkten soll. Mit einem „Solidarprojekt” will er Arbeitnehmer, Rentner, Familien und Alleinerziehende besserstellen und somit der AfD den Wind aus den Segeln nehmen. Gabriel: „Die Aufgabe der SPD muss es sein, die Deutungshoheit zu erlangen und dadurch die Mitte nach links zu rücken”. Auch um den Eindruck zerstreuen soll, für Flüchtlinge werde in Deutschland alles getan, für die heimische Bevölkerung dagegen wenig. Aber Steuererhöhungen allein würden nicht mehr Gerechtigkeit schaffen. Die SPD skizziert ein breites Themenspektrum: Milliarden-Investitionen in die Infrastruktur, ein Bildungspakt zwischen Bund und Ländern, die Stabilisierung des Rentenniveaus, ein Zurück zu gleichen Krankenkassenbeiträgen für Arbeitgeber und Beschäftigte sowie Korrekturen bei der Mietpreisbremse NWZ ONLINE, 6.6.2016
[HTML] Max Haerder: Demografischer Wandel: Welche Zukunft hat die Rente? Kassensturz! Sind wir im Alter alle arm? Ist Riester gescheitert? Arbeiten wir bald bis zum Umfallen? Politiker schüren in der Rentenpolitik Ängste, malen zu schwarz und wecken teure Sehnsüchte. Zeit für nüchterne Zahlen und bessere Ideen. Ein paar dahingesprochene Sätze, die Seehofer in München formuliert hatte, aber in Berlin lösten sie einen Sturm aus. Die sozialdemokratische Bundesarbeitsministerin plant ein eigenes Gesamtkonzept. Es kommt ein Wahlkampf um die Rente. Der Wirtschaftswissenschaftler Reinhold Schnabel machte den Realitätscheck. Um das Rentenniveau stabil auf dem heutigen Wert von 47,7 % des vorherigen Nettoeinkommens zu halten, unter den Bedingungen eines Beitragssatzes von 22 %, müsste der allgemeine Bundeszuschuss aus Steuern an die Rentenkasse bis 2030 von heute 64 Mrd. Euro auf 136 Mrd. pro Jahr mehr als verdoppelt werden (+72 Mrd. Euro!). Unsummen, die ohne Steuererhöhungen nicht mehr in Lehrer, neue Straßen oder bessere Internet­versorgung investiert werden könnten. „Selbst eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 80 % reicht nicht aus”. Anfang der 2000er Jahre sollte das ganze System nachhaltiger gemacht werden: das Niveau der Absicherung sollte stetig sinken, alle sollten länger arbeiten und mehr privat vorsorgen. Heute Ernüchterung: rund 16,5 Millionen Deutsche haben Riester-Verträge abgeschlossen — kaum die Hälfte aller Berechtigten. Den vollen staatlichen Zuschuss bekommen die meisten nicht, weil sie zu wenig einbezahlen. Ein Fünftel kann oder will nicht mehr einzahlen. Bei der betrieblichen Altersversorgung gibt es auch nur 17,8 Millionen Anwartschaften (60 % der Beschäftigten). Aber die gesetzliche Rente gilt als verlässliche und solide Basis. Der unabhängige Honorarberater Ulf Niklas: „Die Jungen müssen etwas für einen gut ausfinanzierten Lebensabend tun, die gesetzliche Rente allein reicht dafür nicht.” Man müsse auf mehrere Pferde setzen. „Zur ergänzenden privaten Vorsorge gibt es jedenfalls keine Alternative.” Die aus Hessen vorgeschlagene Deutschland-Rente basiert auf einem staatlichen Investmentfonds, der von Profis verwaltet werden soll. Jeder Arbeitnehmer soll durch eine „opt-out”-Regel sanft dazu gezwungen werden, und sie wäre auch offen für Beamte und Selbstständige. Der Demografie-Forscher Axel Börsch-Supan — Erfinder des Nachhaltigkeitsfaktors — antwortet auf die neue Debatte: „Das deutsche Rentensystem ist stabil, Politiker sollten es endlich einmal in Ruhe lassen.” Aber er würde die Pensionsschwelle mit der Lebenszeit verknüpfen: wenn die Lebenserwartung um 3 Jahre steigt, müsste 2 Jahre länger gearbeitet werden, um 1 Jahr zusätzliche Rente zu finanzieren. Die Rente mit 69 käme dann wohl frühestens 2055. „Nötig sind eine bessere Gesundheitsvorsorge, Präventionsoffensiven und Umschulungsangebote gerade für die über 50-Jährigen.”      wiwo.de    , 6.6.2016
[HTML] zk: Schweinfurt: CSA: Eingliederung ins gesetzliche Rentensystem. Bei einer Diskussionsveranstaltung in Schweinfurt mit dem Landtagsabgeordneten Steffen Vogel sprachen sich die Christlich Sozialen Arbeitnehmer (CSA) für eine Eingliederung von Selbstständigen und Beamten in das gesetzliche Rentensystem aus. Sie forderten zudem eine jährliche Mindest­renten­erhöhung von 20 bis 30 Euro für Geringverdiener. MAIN POST, 7.6.2016
[HTML] DRV Braunschweig-Hannover: Rente: Rentenversicherer für Rentenreform. Vertreterversammlung beschließt Resolution: „Selbstständige in die Rentenversicherung.” Bei ihrem Treffen verabschiedeten die ehrenamtlichen Delegierten jetzt eine gemeinsame Resolution. Helga Schwitzer, Vorstandsvorsitzende niedersächsische RV: „Die finanziellen Rücklagen der” GRV werden sich „bis 2020 auf etwa ein Drittel des heutigen Werts verringern.”(?) Prof. Ralf Kreikebohm: zusätzliche Beiträge während des gesamten Versicherungslebens könnten helfen, Abschläge im Alter auszugleichen und die Rente zu erhöhen. Für Selbstständige empfiehlt er eine Mindestabsicherung in Form einer Erwerbstätigen­versicherung (mit minimal 30 Entgeltpunkten). Die Erhöhung des Rentenniveaus allein werde die Altersarmut nicht vermeiden, aber sie senke die Zahl der Rentner mit Grundsicherung deutlich. Ein auskömmliches Leistungsniveau sei als Sicherungsziel der GRV zu definieren  Ihre-orsorge.de, 8.6.2016
[HTML] Karl Doemens: Rente: Riester fährt im Rückwärtsgang. Erstmals sinkt die Zahl der Verträge zur privaten Altersvorsorge. Laut Rentenexperte Markus Kurth ist es „Zeit für eine kritische Revision”. Im ersten Quartal dieses Jahres sind erstmals mehr Riester-Verträge beendet als abgeschlossen worden — und zwar bevor CSU-Chef Horst Seehofer im April die Riester-Rente für gescheitert erklärt hatte. SPD-Fraktionsvize Carola Reimann warnt: „Die Rendite der Riester-Verträge ist durch die staatliche Förderung immer noch höher als bei anderen vergleichbaren Produkten”(?) Auch die Versicherungen können nach Abzug ihrer Kosten kaum noch den Erhalt der Beiträge garantieren. Neuabschlüsse bei klassischen Riester-Versicherungen sind schon seit 2013 rückläufig, wurden aber bisher durch geförderte Investmentfonds und Wohn-Riester-Verträge überkompensiert. Von den knapp 16,5 Millionen Kontrakten ruhen nach Angaben des Sozialministeriums rund 20 %. Grünen-Rentenexperte Markus Kurth zur FR: „Es ist Zeit für eine kritische Revision.” Die große Koalition setzt vor allem auf eine Stärkung der betrieblichen AltersvorsorgeFrankfurter Rundschau, 8.6.2016
[HTML] Karl Doemens: Private Vorsorge gescheitert? Kündigungswelle bei Riester-Verträgen. Die Nullzinsphase und anhaltende Negativschlagzeilen bringen das Geschäft mit Riester-Verträgen endgültig zum Erliegen. Im ersten Quartal sind erstmals mehr Policen gekündigt als abgeschlossen worden. Damit wächst der politische Druck für eine grundlegende Reform der privaten Vorsorge. �Es ist Zeit für eine kritische Revision�, sagte Grünen-Rentenexperte Markus Kurth dieser Zeitung: �Wir brauchen besser heute als morgen einen Neustart.� Für jede fünfte Police werden schon keine Beiträge mehr gezahlt. Bereits seit 2013 schrumpft die Zahl der klassischen Riester-Versicherungen. Kurth: &bdquo,Die Mechanik des Walter Riester — sinkendes Rentenniveau hier, stärkere private Vorsorge dort — geht erkennbar nicht auf”. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fordert bessere Rahmen­bedingungen für die private Altersvorsorge und kritisiert die Verunsicherung wegen der teilweise unsachlich geführten Rentendebatte. SPD-Frau Carola Reimann: Dazu habe CSU-Chef Horst Seehofer mit seinem Urteil über die Riester-Rente beigetragen. Die große Koalition setzt statt dessen auf eine Stärkung der Betriebsrenten. In Regierungskreisen wird noch vor der Sommerpause mit einem gemeinsamen Vorschlag gerechnet Kölner Stadt-Anzeiger, 9.6.2016
[HTML] Partei dementiert: „Spiegel”: Seehofer macht bei Rente einen Rückzieher. Die CSU wird angeblich kein eigenes Rentenkonzept präsentieren. Stattdessen soll im Herbst ein Papier mit der Schwesterpartei CDU vorgestellt werden. Entsprechendes berichtet der „Spiegel”. Die Partei dementiert. Das neue Konzept soll von der bayerischen Sozialministerin Emilia Müller, CDU-Präsidiumsmitglied Jens Spahn und Gesundheitsstaatssekretär Karl-Josef Laumann ausgearbeitet werden. Seehofers Sprecher Jürgen Fischer: „Die Meldung ist falsch” „Die Frage des Rentenniveaus gehört nach wie vor zu den Überlegungen der CSU.”T▀  ▀  ▀ Online, 10.6.2016
[HTML] Mirko Wenig/BdV: bAV: BdV warnt bei betrieblicher Altersvorsorge vor „legalem Betrug”. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) macht sich aktuell für ein sogenanntes Opting-Out in der bAV stark. Damit würden Betriebsrenten automatisch Bestandteil eines jeden Arbeitsvertrages sein — nur wenn der Beschäftigte in schriftlicher Form Einspruch erhebt, zahlt er nicht in die bAV ein. Der Bund der Versicherten kritisiert den Vorstoß der Versicherungswirtschaft nun scharf und warnt sogar vor „legalem Betrug”.  Die Bundesregierung bestätigt, dass die bAV ein jährliches Loch von 1,5 Milliarden Euro in die gesetzliche Rentenkasse reißt. Versicherungsbote, 10.6.2016
[HTML] Peter Thelen, Frank Specht, Axel Schrinner: Dialog mit Nahles: Großkoalition der Rentenreformer. Arbeitsministerin Andrea Nahles will die Rente reformieren — und gründet dazu drei Expertenrunden. In der SPD ist der Erwartungsdruck hoch. Denn die Reform soll auch das soziale Profil der Partei schärfen. Nahles: Von ihr werde immer nur Sachliches zu hören sein — kein Populismus  Handelsblatt , 12.6.2016
[HTML] Philipp Krohn: Rentenversicherung: Gibt es den dritten Weg in der Altersvorsorge?[!] Aktienfonds können hohe Renditen erzielen, aber auch Verluste einfahren. Stabiler sind Versicherungen. Ein Mischmodell ist denkbar. Die Grundidee der privaten Altersvorsorge war, durch Beteiligung am Produktivkapital der Wirtschaft das gesetzlichen Rentensystem abzufedern. Aber in Phasen niedriger Zinsen fließt ein Großteil des Ersparten in weniger rentable Rentenpapiere. Die Versicherer betonen ihr Alleinstellungsmerkmal: Garantien (Gewährung des heute vereinbarten Zinses auch in der Zukunft) und Biometrie (Zahlung bis zum Lebensende). Oskar Goecke, Professor für Versicherungsmathematik und Kapitalmarkttheorie, fragt: Kann man nicht die Stärken eines Investmentfonds (höhere Renditeaussicht) mit denen einer Lebensversicherung kombinieren? Die Idee seines Generationenfonds: das Ersparte soll zu einem größeren Anteil in eine Aktienanlage fließen, doch resultiert daraus nur ein kollektiver Anspruch. Durch Bildung einer Überschussreserve für schlechte Zeiten werden die Ergebnisse über die Zeit geglättet. „Egal, wie das System der Altersvorsorge aufgebaut ist — ob als Kapitaldeckung oder als Umlage — es kann nur verteilt werden, was erwirtschaftet wurde.” Man müsse sich von den Nominalgarantien verabschieden. Goecke: „Hohe Garantien sind schön und nett, aber sie werden nicht durch das Eigenkapital der Versicherer finanziert, sondern aus alten Beständen und von jungen Neuzugängen. Langfristige Garantien haben in der Privatwirtschaft nichts zu suchen”. Auf den deutschen Versicherten lastet eine Zinszusatzreserve von mehr als 30 Milliarden € aus einbehaltenen Geldern. Inhaber neuer Verträge müssen auf einen Teil ihrer Überschuss­beteiligung verzichten, um alte Verträge zu finanzieren. Die Privatwirtschaft zweifelt an Goeckes Modell. Der Generationenfonds müsste 2030 1,8 Billionen € umfassen — etwa doppelt so viel wie die aktuellen Kapitalanlagen der LebensversicherungsbrancheFAZ.NET, 12.6.2016
[HTML] Neue Studie: Warum uns ein Renten-Schock droht. Ein Abrücken von der Rente mit 67 würde uns teuer zu stehen kommen. Das zeigt eine Prognos-Studie für den Versicherungsverband GDV. Wenn alle Arbeitnehmer bereits mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen würden, bräuchte es bis 2040 rund 35 Mrd Euro mehr an Bundeszuschuss, einen Rentenbeitrag von 23,9 %, und ein Rentenniveau von 41,4 %. Derzeit liege das durchschnittliche Renteneintrittsalter bei 64,2 Jahren. Bild.de, 13.6.2016
[PDF] Pressemitteilung der Versicherungswirtschaft: Rentenperspektive 2040 — Ll;&aumngeres Arbeiten stabilisiert die gesetzliche Altersvorsorge. Das bringt eine echte „Rente mit 67”. Effekte einer weiteren Anhebung der Lebensarbeitszeit. Vorteile für Rentner und Arbeitnehmer. Der Bundeshaushalt würde um 80 Milliarden Euro entlastet GDV, 13.6.2016
[HTML] (dpa): Studie: Längeres Arbeiten kann Rente stützen. Das Rentensystem muss in den kommenden Jahren viele Neurentner der Babyboomer-Generation verkraften — um längeres Arbeiten kommen die Bundesburger laut einer Studie nicht herum. Bundesbürger sollten laut einer Studie der deutschen Versicherungswirtschaft in Zukunft deutlich länger bis zur Rente arbeiten als heute. Ohne deutlich spätere Rente drohten eine enorme Belastung der Steuerzahler und ein rapides Absinken des Rentenniveaus, warnt der GDV. Steigt das tatsächliche Rentenalter von derzeit 64,2 Jahre bis 2040 nur leicht auf 65 Jahre, dann wäre ein gut 55 Mrd. Euro höherer Steuerzuschuss notwendig — das Rentenniveau würde von 48,1 auf 41,7 % sinken. Bei längerem Arbeiten wären höhere Renten mit weniger Steuergeld zu erreichen. Bei einem tatsächlichen Renteneintrittsalter von 67 läge der Bundeszuschuss 2040 noch gut 51 Mrd. Euro höher und das Rentenniveau sänke bis 2040 auf 42,1 % — bei 67,6 Jahren wären es 42,2 %. GDV-Präsident Alexander Erdland: „Auch längeres Arbeiten kann kein Rentenniveau garantieren, wie wir es von früher kennen.” Es brauche auch betriebliche und private Vorsorge.” DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach meinte, auch bei Anhebung des Rentenalters würde trotz längerem Arbeiten das Rentenni9veau sinkenFrankfurter Neue Presse, 13.6.2016
[HTML] Felizitas Janzen: Neue Fakten zur Debatte um Rentenreform. Prognos Experte Dr. Oliver Ehrentraut hat am 13. Juni in Berlin eine Studie zum Thema Rente vorgestellt. Die Analyse mit dem Titel „Perspektiven 2040: Fakten zur Rentendebatte” wurde im Auftrag des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. erstellt prognos, 13.6.2016;  [PDF] Pressegespräch: Perspektive 2040: Fakten zur Rentendebatte. Die Kurzstudie untersucht ausgewählte Szenarien zum künftigen Umgang mit Lebenserwartung, Lebensarbeitszeit und Renteneintritt im Hinblick auf die Stabilität der Altersvorsorge bis zum Jahr 2040. Die Untersuchung zeigt, welchen Einfluss die Wahl des Renteneintrittsalters aus individueller Perspektive für die Renten der Versicherten hat, welche Auswirkungen sich auf dem Arbeitsmarkt ergeben, wie die Finanzierungssituation der Rentenversicherung langfristig beeinflusst wird und welche Konsequenzen dies für den Staatshaushalt hat. Zentrale Botschaft: Eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit im Sinne einer Verschiebung des tatsächlichen Renteneintrittsalters bringt aus allen Perspektiven betrachtet spürbare Vorteile.
[HTML] Karen Schmidt: Prognos-Studie Rentenperspektive 2040: Eine tatsächliche Rente mit 67 würde das Rentensystem entlasten. Eine längere Lebensarbeitszeit könnte das Rentensyste hierzulande stärken, das ist soweit bekannt. Laut einer Studie, die das Analysehaus Prognos im Auftrag des Versicherungsverbands GDV durchgeführt hat, muss das aber nicht gleich Arbeiten bis 70 heißen. Eine tatsächliche Rente mit 67 Jahren würde schon einiges verbessern. Hier kommen die Details: Das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Deutschland (z.Zt. 64,2 Jahre) wird 2030 voraussichtlich 65 Jahre sein. Würden sie wirklich erst mit 67 Jahren in Rente gehen, stiege das Rentenniveau um 1,1 Prozentpunkte. Das entspräche heute rund 200 Euro. Der Rentenbeitragssatz läge mit 21 % 0,9 Prozentpunkte unter dem bisherigen Niveau. Bei einer „Rente mit 67+” gäbe es in Deutschland im Jahr 2040 über 700.000 mehr sozialversicherungs­pflichtige Beschäftigte. Alexander Erdland, Präsident des GDV: „Wir brauchen keine Debatte über eine Rente mit 70. Wir sollten zunächst alles daran setzen, das gesetzliche Ziel von 67 Jahren auch real zu erreichen.” Erdland sagte: �Auch längeres Arbeiten kann kein Rentenniveau garantieren, wie wir es von früher kennen.” Es brauche auch betriebliche und private Vorsorge. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach: �Das Rentenalter anzuheben, bringt praktisch nichts für die Rente: Trotz längerem Arbeiten bliebe das Rentenniveau auf Talfahrt.”  DAS INVESTMENT.COM, 14.6.2016
[HTML] Michael Fiedler: „Längeres Arbeiten kann kein Rentenniveau garantieren”. Um die gesetzliche Rente zu stabilisieren, soll immer länger gearbeitet werden. GDV-Präsident Dr. Alexander Erdland warnt davor, die Rentendebatte mit immer höheren Angaben zum gesetzlichen Renteneintritt zu führen.  Das Durchschnitts­renteneintrittsalter in Deutschland liegt derzeit bei 64,2 Jahren. Bei Annahme einer Konstanz der derzeitigen Entwicklung steigt es bis 2030 auf 65 Jahre. Das Rentenniveau würde um 1,1 % steigen, wenn die Deutschen 2030 tatsächlich bis zu ihrem 67. Geburtstag arbeiten würden. Erdland: „Wir brauchen keine Debatte über eine Rente mit 70. Wir sollten zunächst alles daran setzen, das gesetzliche Ziel von 67 Jahren auch real zu erreichen”. Oliver Ehrentraut (Prognos AG) sieht aber Vorteile: „Das Rentenniveau ist höher, die Beitragss�tze niedriger — und auch für den Arbeitsmarkt und den Bundeshaushalt gibt es Entlastung.” Aber auch längeres Arbeiten garantiert kein Rentenniveau, wie wir es von früher kennenDie Fachzeitschrift für Finanzprofis prcɔontraonline, 14.6.2016
[HTML] Pressemitteilung: Fondsbranche sammelt im April über 7 Milliarden Euro ein. Die Fondsgesellschaften sammelten im April netto 7,3 Mrd. € neue Gelder ein. Seit Jahresbeginn summierten sich die Zuflüsse auf insgesamt 35 Mrd. €. .BVI, 14.6.2016
[HTML] Standardrente und Rentenniveau der allgemeinen Rentenversicherung 2016. Standardrente Durchschnitt 2016: 1.342 Euro (brutto), 1.200 Euro (netto vor Steuern).  Rentenniveau 2016: 44,32% (brutto), 47,9% (netto vor Steuern. Deutsche Rentenversicherung, Juni 2016
[PDF] Hans Gersbach etc.: Brief des Wissenschaftlichen Beirats: Gesetzliche Rentenversicherung. Weil gegenwärtig im politischen Raum Forderungen nach einer Ausweitung des Leistungsversprechens in den Vordergrund zu treten scheinen, möchte der Beirat auf die bereits jetzt erkennbaren gravierenden Finanzierungs­schwierigkeiten des Systems nach dem Jahr 2030 hinweisen. Nach dem letzten Rentenversicherungsbericht kann nach heutigem Recht das in SGB VI � 154, Absatz 3, Satz 2 festgelegte Sicherungsziel eines Nettorentenniveaus vor Steuern von 43% eingehalten werden, ohne dass der Beitragssatz über 22% ansteigen muss. Amtliche Vorausberechnungen der Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung über 2030 hinaus liegen nicht öffentlich vor, obwohl für Renten­berechnungen ein Zeithorizont von mindestens 30 Jahren angemessen wäre. Berechnungen verschiedener Institute zeigen jedoch überein­stimmend, dass aufgrund des demographischen Wandels bald nach dem Ende des amtlichen Vorausberechnungs­zeitraums sowohl das Sicherungsziel nicht mehr eingehalten werden kann als auch die Nachhaltigkeits­reserve erschöpft sein wird. Laut der Vorausschätzung des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik wird der Beitragssatz ab 2031 die Marke von 22% deutlich überschreiten und das Nettorentenniveau vor Steuern ab 2036 die 43%-Grenze unterschreiten. Die Nachhaltigkeits­reformen von 2002 erfolgten unter dem Druck der mangelnden Wettbewerbs­fähigkeit Deutschlands, einer schlechten Arbeitsmarktlage und niedrigem Wirtschaftswachstum, mit dem Ergebnis einer gesunkenen Steuer- und Abgabenquote. Heute erleben wie die höchste Erwerbsquote seit über 50 Jahren. Der Beirat warnt daher eindringlich davor, die Leistungsversprechen der gesetzlichen Rentenversicherung auszuweiten, insbesondere, die Rentenleistungen für alle Rentenempfänger auf einem höheren Niveau festzuschreiben, da dies zu einer Erhöhung der Steuer- und Abgabenlast führen mussWissenschaftlicher Beirat beim Bundes­minis­terium für Wirt­schaft und Energie, 16.6.2015
[HTML] Gespräch mit Ewald Schurer, Erding: SPD diskutiert über Rentenreform. Über die Herausforderungen und Chancen einer zukunftsfesten Rente möchte der SPD-Bundestagsabgeordnete Ewald Schurer diskutieren und lädt zu einem Fachgespräch einsueddeutsche.de, 20.6.2016
[HTML] Heike Jahberg: Neue Zahlen über Zulagen und staatliche Förderung: Riester-Rente erreicht Geringverdiener doch. Der Vorstandschef der Deutschen Rentenversicherung, Christian Amsinck, sagt: Die Mehrheit der Zulagenempfänger hat unter 30.000 Euro im Jahr. 10,8 Millionen Verträge haben Zulagen bekommen. Die Riester-Zulagenempfänger verdienten weniger (über 63 %: unter 30.000 €, fast 25 %: unter 25.000 euro;) als die Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung (Durchschnittsentgelt 2012 bei 32.100 Euro im Jahr). Tabelle: Entwicklung der Riester-Verträge 2001–2015. Die Zulagen sind ein wesentliches Verkaufsargument. Aber gerade einmal ein gutes Drittel aller Riester-Sparer bekommen die volle Zulage (2011). 3,7 Millionen Verträge bleiben sogar ohne staatliche UnterstützungDER TAGESSPIEGEL, 22.6.2016
[HTML] Reuters: Rentenkasse: Rentenbeiträge sollen bis 2020 nicht steigen[!]. Arbeitnehmer müssen in den kommenden Jahren nicht mehr für ihre Rente ausgeben. Dafür bauen die Rentenkassen jedoch ihre Rücklagen ab.  Alexander Gunkel, Vorstandschef der DRV: Der Beitragssatz werde voraussichtlich bis einschließlich 2020 stabil bei 18,7 % bleiben, da bereits in diesem Jahr etwa 3,3 Milliarden Euro aus der Rentenkasse mit ihrer rund 34 Milliarden Euro starken Reserve mehr ausgegeben als eingenommen wird. 2021 müsse dann der Beitragssatz steigen, um die gesetzlich vorgeschriebene Mindestrücklage von 0,2 Monatsausgaben (etwa 3,8 Milliarden Euro) einzuhalten. Bis 2030 rechnet sie mit einem Anstieg des Beitragssatzes auf 21,9 Prozent und einem Absinken des Rentenniveaus von jetzt 47,5 auf 44,2 ProzentFAZ.NET, 23.6.2016
[HTML] Rentenniveau sinkt auf 44,2 Prozent: Beitragssatz von 18,7 Prozent soll bis 2020 stabil bleiben. Auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden laut Berechnungen der Rentenversicherung auch in den nächsten vier Jahren keine Mehrausgaben durch eine Anhebung des Beitragssatzes zukommen.  Alexander Gunkel, Vorstandschef der Rentenversicherung: Ab 2021 müsse der Beitragssatz steigen, um die gesetzlich vorgeschriebene Mindestrücklage (0,2 Monatsausgaben, z.Zt etwa 3,8 Milliarden Euro) einzuhalten. Bis 2030 sei mit einem Anstieg des Beitragssatzes auf 21,9 % und einem Absinken des Rentenniveaus von derzeit 47,5 auf 44,2 % zu rechnen — was den vorgegebenen Höchstbeitrag von 22 % nur knapp unter- und das vorgegebene Niedrigst-Rentenniveau von 43 % überschreitet. n-tv, 23.6.2016
[HTML] (dpa): Rente: Rentenniveau soll auf 44,2 Prozent fallen[!]. Den Rentnern winkt das größte reale Plus seit fast 40 Jahren. Doch dann sinkt das Rentenniveau immer weiter ab. Und der Rentenpräsident mahnt: Was die Koalition gegen Altersarmut derzeit noch im Köcher hat, dürfte kaum reichen.  Der Beitragssatz dürfte laut dem Vorstands­vorsitzenden der GRV, Alexander Gunkel, bis 2020 stabil bei 18,7 % bleiben und dann bis auf 21,9 % zehn Jahre später steigen. Nach dem jüngsten Rentenbericht ist bis 2029 ein Niveau von 44,6 % zu erwarten. Axel Reimann, Präsident der Rentenversicherung: „Ein um einen Prozentpunkt höheres Rentenniveau bedingt eine Erhöhung des Beitragssatzes um einen halben Prozentpunkt.” Betriebliche und private Vorsorge seien unter Druck wegen der niedrigen Zinsen. Die geplante Lebensleistungsrente werde Altersarmut kaum verringern. Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK: „Das allgemeine Rentenniveau muss mindestens auf dem heutigen Stand stabilisiert werden”. Grünen-Rentenexperte Markus Kurth: das Fallen des Rentenniveaus komme sogar noch schlimmer als bisher angenommen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ist dagegen weiter gegen ein höheres RentenniveauBerliner Morgenpost, 23.6.2016
[HTML] Karl Doemens: Altersversorgung: Rentenniveau fällt bis 2030 auf 44 Prozent[!]. Die gesetzliche Rente dürfte in den kommenden Jahrzehnten noch etwas stärker hinter den Löhnen zurückbleiben als bekannt.  Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund, Axel Reimann, fühlt sich in Diskussionen 1980er und 1990er Jahre versetzt. Skeptisch sieht er Schäubles Rente mit 70 ebenso wie Forderungen, das Absenken des Rentenniveaus rückgängig zu machen. Wenn das Rentenniveau um einen Prozentpunkt angehoben werden solle, müsse der Beitragssatz um einen halben Prozentpunkt steigen. Das Niveau auf dem heutigen Stand zu halten, erfordere also einen Beitrag von 23,7 %. Bei der Reform der betrieblichen Altersvorsorge dürfe die Förderung nicht über eine Befreiung von den Sozialabgaben laufen. Reimann: „Maßnahmen, die zusätzliche Ansprüche in einer Säule zulasten der Ansprüche in einer anderen aufbauen, sind dabei wenig hilfreich.” Er mahnt, dass von drohender Altersarmut seien besonders Erwerbsminderungs­rentner betroffen seien. Probleme drohten auch vielen Solo-Selbstständigen, für die er sich eine Pflichtversicherung vorstellen kann. MZ, 23.6.2016
[HTML] dpa/jW: Rentenniveau sinkt schneller als erwartet[!]. Der Vorstandsvorsitzende der Rentenversicherung, Alexander Gunkel, am 23.6. in Bremen: die gesetzliche Rente werde den Löhnen voraussichtlich noch stärker hinterher hinken als bisher angenommen: 2030 werde ein Rentenniveau von nur noch 44,2 % erwartet. Der Beitragssatz bliebe bis 2020 konstant bei 18,7 % und steige bis 2030 auf 21,9 %junge Welt, 24.6.2016
[HTML] Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) für Stärkung der gesetzlichen Rente. Im Vorfeld der von Bundessozialministerin Andrea Nahles für Herbst 2016 angekündigten Rentenreform hat sich die Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) für eine Stärkung der gesetzlichen Rente als Grundpfeiler der Alterssicherung in Deutschland ausgesprochen. Plänen für eine „Rente mit 70” erteilt die GdS hingegen eine klare Absage FN FinanzNachrichten.de, 24.6.2016
[HTML] ifo, Jenny Müller: Diskussion um Renteneintrittsalter: Ökonomen sehen Deutsches Rentensystem als wenig nachhaltig. Die Mehrheit der deutschen Wirtschaftsprofessoren ist für eine Erhöhung des Rentenalters über 67 Jahre hinaus. Das geht aus dem Ökonomen-Panel des Ifo-Institutes hervor. 61,2 % der Experten waren dafür, das Eintrittsalter zur Rente anzuheben. Die Ökonomen bezweifeln, dass das gegenwärtige gesetzliche Rentensystem so nachhaltig aufgestellt ist, um auch langfristig eine zum Leben angemessene Rente zu garantieren. Nur 36,9 % der befragten Volkswirtschaftler waren für einen Erhalt der Altersgrenze von 67 Jahren. Gerade einmal 1,9 % möchten eine Rückkehr zu 65 Jahren. 65,8 % sind vollständig einverstanden, dass „die Einführung der Rente ab 63 Jahren ohne Abschläge nach 45 Jahren Beitragszahlung … ein wirtschaftspolitischer Fehler” war; und weitere 19,4 % würden dem eher zustimmen. Dem Satz „Das gegenwärtige gesetzliche Rentensystem ist nachhaltig aufgestellt, um auch langfristig eine zum Leben angemessene Rente zu garantieren.” stimmten nur voll zu (11,9 %) bzw. teilweise zu (21,4 %). Zustimmung zu den alternativen Optionen: späteren Renteneintritt (84,7 %), niedrigeres Rentenniveau (35 %), Einbeziehung von Selbstständigen und Beamten in die GRV (24,2 %), höhere Steuerzuschüsse (23,6 %). Die „Mütterrente” sei vollständig ein Fehler (34,4 %) bzw. eher ein Fehler (22,1 %). Versicherungsbote, 29.6.2016
[HTML] Die betriebliche Altersversorgung in der Lohnabrechnung[!].
I. Einleitung
II. Entgeltumwandlung in Höhe von 100,00 EUR monatlich
III. Entgeltumwandlung des Anspruches auf VL in eine Anwartschaft auf bAV
IV. Entgeltumwandlung von laufendem Entgelt und der Anspruch auf VL in eine Anwartschaft auf bAV
V. Entgeltumwandlung in Höhe von 270,00 EUR monatlich
VI. Arbeitgeberfinanzierung in die WWK Unterst�tzungskasse in Höhe von 50,00 EUR monatlich
VII. Arbeitgeberfinanzierung und Entgeltumwandlung in eine WWK Direktversicherung und
in die WWK Unterstützungskasse in Höhe von insgesamt 150,00 EUR monatlich
VIII. Arbeitgeberfinanzierung in Höhe von 50,00 EUR monatlich und Umwandlung des Anspruchs auf VL,
zusätzlich Arbeitgeberbeteiligung der daraus resultierenden Ersparnisse des Arbeitgebers (13,91 EUR)

WWK, 2016
[HTML] Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge[!]. Der Arbeitgeber sichert dem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen. Fünf verschiedene Durchführungswege in der bAV. So funktioniert die Direktversicherung. So rechnet sich eine betriebliche Altersvorsorge mit der Entgeltumwandlung. Beispiel für die Entgeltumwandlung.  riestermeister.de  HanseMerkur, 2016. • Der Arbeitgeber sagt bei der bAV dem Arbeitnehmer Leistungen zur Altersvorsorge oder Hinterbliebenen- bzw. Invalidenversorgung zu • jeder Arbeitnehmer hat seit 2002 einen rechtlichen Anspruch auf eine bAV im Rahmen der Entgeltumwandlung • Voraussetzung: Sie sind gesetzlich rentenversichert und verzichten dafür auf Teile ihres Gehalts und wandeln diesen Teil vom Bruttogehalt in die bAV um • die 5 Durchführungswege: Direktversicherung (häufigste Form), Pensionskasse, Unterstützungskasse, Pensionszusage und Pensionsfonds • wie sich eine betriebliche Altersvorsorge mit der Entgeltumwandlung rechnet: • auf den umgewandelten Teil fallen (bis zu einem Betrag von 2.640 Euro pro Jahr) keine Beiträge für die Sozial­versicherung oder Steuer an • brutto zahlt der Arbeitnehmer also mehr ein, als es ihn netto letztlich kostet • Beispiel Entgeltumwandlung (Bruttogehalt 2.000 €, kirchensteuer­pflichtig, Krankenkassen­beitrag 14,9 %, Steuerklasse 1, kinderlos):
Position Einkommen ohne
Entgeltumwandlung
Einkommen mit
Entgeltumwandlung
Bruttogehalt / Monat 2.000,00 € 2.000,00 €
Entgeltumwandlung in bAV 0,00 € 100,00 €
zu versteuerndes Gehalt 2.000,00 € 1.900,00 €
Steuern -256,84 € -230,22 €
Sozialversicherung -409,50 € -389,03 €
Nettogehalt / Monat 1.333,66 € 1.280,75 €
Nettoaufwand für Altersvorsorge / Monat
(Nettogehalt ohne minus Nettogehalt mit)
0,00 € 52,91 €
• später werden die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge werden als monatliche Rente oder Kapitalauszahlung an den Arbeitnehmer (dann Rentner) ausgezahlt
;  [HTML] Wer spart mit der bAV? Für wen sich die betriebliche Altersvorsorge lohnt. So sicher ist eine bAV (Garantie, Arbeitgeberwechsel, Beitrags­anpassung möglich, Pfändungsschutz, Insolvenz);  [HTML] Steuervorteile der betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitnehmer profitieren von Steuer- und Abgabenfreiheit. • Bis zu einem Monatsbeitrag von 370 EUR sind die Beiträge steuerfrei • bis zu einem Monatsbeitrag von 220 EUR sind die Beiträge sozialabgabenfrei • eine flexible Beitragszahlung ist möglich • bei Rentenbeginn kann man zwischen monatlicher Rente und Teilkapital- oder Kapitalauszahlung wählen • wer den Arbeitgeber wechselt, kann die bAV beim neuen Arbeitgeber fortführen, privat weiter sparen oder sich beitragsfrei stellen lassen • im Rahmen von ALG II (Hartz IV) besteht ein vorzeitiger Verwertungsschutz • der Vertrag ist i.d.R. pfändungssicher • im Rahmen der Entgeltumwandlung fallen auf bis zu 2.640 € bAV-Einzahlungen pro Jahr auf den umgewandelten Teil keine Beiträge für die Sozialversicherung oder Steuer an • zusätzlich können weitere 1.800 € steuerfrei für eine bAV angespart werden, sofern der Arbeitnehmer noch keine pauschal versteuerte Direktver­sicherung/Pensions­kasse bedient
[HTML] Helmut Achatz: Soziales: 888 Milliarden Euro für Sozialausgaben. Rund 30 % des Erwirtschafteten gaben die Deutschen im vergangenen Jahr für Soziales aus. Den Löwenanteil von 282,4 Mrd. € machen die Renten aus (höchster Einzelposten im Sozialbudget). Es folgen die Krankenversicherung (211,9 Mrd. €), Pflegeversicherung (28,9 Mrd. €) und Arbeitslosenversicherung (27,4 Mrd. €). Die Beamten kosteten 52,9 Mrd. €. Kostentr&aum;ger sind der Staat, die Unternehmen und die Privathaushalte (ca. 289 Mrd. €) Vor(un)ruhestand, 30.6.2016
[Folien] Ulrich Reineke: Nicht beitragsgedeckte Leistungen und Bundeszuschüsse in der allgemeinen Rentenversicherung (mit Nachtrag Rentenpaket 2014). Witwen/Witwerrenten: Beitragsgedeckt sind jene Teile, die auch bei einem Splitting der Rentenanwartschaften zu zahlen wären; die darüber hinausgehenden Ausgaben werden als nicht beitragsgedeckt betrachtet. Ein hypothetisches Splitting wird für alle Witwen-/Witwerrenten unterstellt, für die nicht das vor 1986 gültige Recht anzuwenden ist Deutsche Renten Versicherung, Heft 1, März/April 2012 + Nachtrag von Dr. Reineke, Sommer 2016. • Vereinfachte Tabelle:
Nicht-beitragsgedeckte Leistungen und Bundeszuschüsse der allgemeinen Rentenversicherung (in %) Mit „Reform-
paket 2014”:
Position 20032007 20092017 2017
Rentenausgaben (Mrd. €) 195,7204,2 207,9280,3 288,9
gezahlte Bundeszuschüsse (Mrd. €) 53,956,8 57,376,5 76,5
gezahlte Bundeszuschüsse, Anteil 27,5 %27,8 % 27,6 %27.3 % 26,5 %
Nicht beitragsgedeckt nach VDR 1995:  
• Ersatzzeiten  
• FRG-Zeiten (Fremdrentengesetz für
  Vertriebene und Spätaussiedler)
 
• Anrechnungszeiten  
• Altersrenten vor 65 (ohne Abschag) (14,0 %)(11,9 %) (11,3 %)(9,4 %) (11,4 %)
• Kindererziehungszeiten (Geburten vor 1992) (5,2 %)(6,2 %) (6,0 %)(9,5 %) (16,1 %)
• Kindererziehungszeiten  
• EM-Renten wegen Arbeitsmarktlage  
• Renten nach Mindesteinkommen  
• Höherbewertung der Berufsausbildung  
• Wanderungsausgleich  
• anteiliger RV-Anteil zur KVdR  
• Nachgezahlte Beiträge  
• weitere (wie Sachbezüge vor 1959, usw.)  
Summe 1, Anteil an Rentenausgaben 29,1 %23,6 % 22,8 %15,3 % 17,8 %
Differenz: nicht beitragsgedeckt (VDR 1995)
 minus Bundeszuschüsse, Anteil
1,6 %4,2 % 4,8 %12,0 % 8,7 %
Nicht beitragsgedeckt nach erweiterter Abgrenzung:  
• West/Ost Transfer  
• Splitting übersteigender Anteil der Witw.renten  
• Waisenrenten  
Summe 2, Anteil an Rentenausgaben 10,4 %10,6 % 12,5 %11,3 % 12,1 %
Summe 1+2, Anteil an Rentenausgaben 39,6 %34,2 % 34,0 %27,8 % 29,9 %
Differenz: nicht beitragsgedeckt (erweitert)
 minus Bundeszuschüsse, Anteil
12,0 %6,4 % 6,4 %0,5 % 3,5 %
[HTML] gdv.de, Jenny Müller: Statistik: Riester-Rente: Förderung nur von der Hälfte der Sparer ausgeschöpft[!]. Riester-Rente: Niedrigverdiener und Frauen profitieren am meisten von der staatlichen Riester-Zulage (maximal 154 Euro/Jahr). Frauen außerdem von der Kinderzulage. Insgesamt förderte der Staat diese Art der Altersvorsorge mit Zulagen und Steuerermäßigungen in Höhe von rund 3,58 Milliarden Euro im Jahr 2012, gab die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) in ihrer aktuellsten Statistik bekannt. Diese zeigt aber auch, dass die Riester-Zulagen noch besser genutzt werden könnten. Nur etwa zwei Drittel der Zulagenempfänger schöpfen den Förderrahmen fast vollständig aus. Versicherungsbote, 1.7.2016
[HTML] Barbara Kühn: Interview: Unbequeme Wahrheit: Länger arbeiten für weniger Rente. Die Rente wird Wahlkampfthema. Das 3sat-Wirtschafts­magazin makro hat den Makroökonomen Oliver Holtemöller gefragt, welche Altersversorgung uns in Zukunft erwartet — die Antwort ist nicht schön2DF heute , 2.7.2016
[HTML] dpa: Rente: Seehofer lehnt späteren Rentenbeginn vor 2030 ab. CSU-Chef Horst Seehofer lehnt auf einem Festakt zum 125-jährigen Jubiläum der Rentenversicherung Bayern Süd eine Erhöhung des Renteneintrittsalters vor 2030 strikt ab. FOCUS ONLINE, 6.7.2016
[HTML] (flo): Altersversorgung: SPD-Linke will Rentenniveau auf 50 Prozent anheben. Die SPD-Linke will das Rentenniveau in alte Höhen zurückbringen: Sie fordert eine Erhöhung auf 50 Prozent. Das würde viele Milliarden Euro kosten — und die eigene Arbeitsministerin Nahles wohl nicht erfreuen. Außerdem fordert sie das Ende der steuerlichen Förderung der Riester-Rente und den schrittweisen Umbau der GRV zu einer Erwerbstätigen­versicherung. Nahles will andere Prioritäten setzen und lädt 18 Experten zu einem „Dialog zur Alterssicherung” ein. SPIEGELONLINE POLITIK, 7.7.2016
[HTML] Helmut Achatz: Soziales: SPD fordert ein Rentenniveau bei 50 Prozent. In den „10 Thesen für eine gerechte Gesellschaft” der SPD stand es schon im Oktober 2015: „Die SPD muss der Garant dafür sein, dass das Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig bei über 50 Prozent stabilisiert wird.” Die Linke der SPD will, dass sich diese Forderung im Bundestags­wahlprogramm der SPD wieder findet. Nach einer Berechnung des Wirtschafts­forschungs­instituts IW müssten die Beitragszahler dazu pro Jahr 52 Milliarden Euro zusätzlich aufbringen. Bereits 2029 läge der Beitragssatz bei rund 25 % Vor(un)ruhestand, 7.7.2016
[HTML] (cos/ran): Unionsstreit: CSU düpiert CDU mit eigenem Rentenkonzept. Die Unionsparteien wollten endlich wieder Geschlossenheit demonstrieren. Doch Horst Seehofer hat andere Pläne: Die CSU bastelt an einem eigenen Rentenkonzept — sehr zum Ärger der CDU.  Sozialministerin Emilia Müller soll ihre Pläne auf einer Klausurtagung des bayerischen Kabinetts Ende des Monats präsentieren. Auf einer Klausurtagung in Potsdam hatten die Spitzen der Schwesterparteien eigentlich vereinbart, künftig wieder geschlossen aufzutreten. So wurde auch der Plan fallengelassen, zwei getrennte Rentenkonzepte als ein gemeinsames Papier vorzustellen. Die heutigen Aufwertungs­möglichkeiten für Rentenanwartschaften von Versicherten, die Kinder erziehen, will die CSU-Sozialministerin ausdehnen, und außerdem das Rentenniveau bis 2030 festschreiben — was die CDU strikt ablehnt. Aus der CSU heißt es dazu, es handle sich lediglich um Eckpunkte. SPIEGELONLINE POLITIK, 9.7.2016
[HTML] Betriebliche Altersvorsorge: Ausweg aus der Rentenmisere? Das Thema Rente entwickelt sich zum Dauerbrenner, die drohende Altersarmut ist für große Teile der Bevölkerung Realität. Das sinkende gesetzliche Rentenniveau und die Nullzinspolitik lassen die betriebliche Altersvorsorge wieder in den Fokus rücken.  Private Lebens- und Rentenversicherungen werden zum Renditekiller: Selbst die Altverträge, die einst mit 4 % Garantiezins ausgestattet wurden, werden weit entfernt von den einst prognostizierten 7 % Gesamtverzinsung auslaufen. Für neu abgeschlossene Verträge wird der Garantiezins im Jahr 2017 auf 0,9 % gesenkt. Dabgegen hat die betriebliche Altersvorsorge durchaus einige Vorteile. Bei allen Formen der bAV übernimmt das Unternehmen Auswahl und Organisation sowie Abwicklung und Verwaltung der Verträge. Die bAV ist sowohl hinsichtlich der Lohnsteuern als auch der Sozialabgaben in der Beitragszahlungs­phase begünstigt — dafür gelten Restriktionen in der Leistungsphase. Die arbeitnehmer­finanzierte Variante ermöglicht Einsparungen bei den Sozialabgaben und Steuern und gleicht somit angesichts niedriger Zinsen zumindest teilweise die fehlende Rendite aus. Nachteil: Die Ansprüche gegenüber den Leistungstrl;&aumgern der Sozialversicherung reduzieren sich um genau diesen Beitragsanteil. Damit sinken seine Leistungsansprüche gegen die Arbeitslosen- und Krankenversicherung ebenso wie die Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei einem Arbeitgeber­wechsel sind einige Modalitäten zu beachtenT▀  ▀  ▀ Online, 9.7.2016
[HTML] Alleingang: CSU ärgert CDU mit eigenem Rentenkonzept. Ärger in der CDU: Die Schwesterpartei CSU will offenbar doch ein eigenes Rentenkonzept vorlegen. Dort wiegelt man ab: Es handele sich nicht um ein Konzept, sondern lediglich um Eckpunkte, so die Partei laut „Spiegel”T▀  ▀  ▀ Online, 9.7.2016
[HTML] Markus Rieksmeier: Rente: CSU will Rentenniveau erhalten — 15 Milliarden Renten-Lotto. Die CSU plant nach Medienberichten, das planmäßig sinkende Rentenniveau festzuschreiben. Bis zum Jahr 2030 soll die Brutto-Quote von Altersruhegeld zu Arbeitseinkommen stabil bleiben, meldet „Der Spiegel„ — und berichtet zugleich von einem Affront der bayerischen Schwesterpartei der CDU. Die hat andere Rentenpläne und wüsste auch nicht, wie CSU-Chef Seehofer das offensichtliche Renten-Wahlgeschenk finanzieren wollte, das mindestens 15 Milliarden Euro kosten würde, wird berichtet. Versicherungsbote, 12.7.2016
[HTML] Rente: BAV weiter im Aufwind. Die Zahl der bAV-Verträge ist um 1,8 % auf über 15 Millionen gestiegen, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungs­wirtschaft (GDV) in seiner aktuellen Broschüre „Lebensversicherung in Zahlen 2016” berichtet.  Die Beiträge in der bAV 2015 summierten sich auf rund 19,1 Milliarden Euro (ein Zuwachs von annähernd 16 %) experten Report, 13.7.2016
[HTML] (UD/pm): „Großer Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der betrieblichen Altersvorsorge”. Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben jetzt ihre Einigung auf neue EU-Regeln für die betriebliche Altersvorsorge bekanntgegeben. Bei Investitionen müssen betriebliche Altersversicherungen zukünftig eine Divestment-Strategie verfolgen und damit aus Investitionen in fossile Energieträger aussteigen. Sie müssen das Geld der Kunden nach sozialen und ökologischen Kriterien anlegen und eine gute Unternehmensführung berücksichtigen. Zudem erhalten die Versicherten künftig detailliertere Informationen zu ihren voraussichtlichen Versicherungs­leistungen sowie zu den Kosten des Pensionsfonds.  UD  UmweltDialog, 14.7.2016
[HTML] Staatsverschuldung und Staatsdefizit von Ungarn 2000-2015. I. Staatsverschuldung von Ungarn nach Maastricht-Vertrag. Tabelle 1: Entwicklung der H�he der Staatsverschuldung von Ungarn nach Maastricht-Vertrag im Zeitablauf zum 31.12. des jeweiligen Jahres. II. Staatsdefizit/-überschuss von Ungarn nach Maastricht-Vertrag. Tabelle 2: Entwicklung des jährlichen Staatsdefizits (-) bzw. Staatsüberschusses (+) von Ungarn nach Maastricht-Vertrag im Zeitablauf. III. Staatliche Zinsausgaben von Ungarn. Tabelle 3: Entwicklung der jährlichen staatlichen Zinsausgaben von Ungarn im Zeitablauf. IV. Rahmendaten von Ungarn: BIP, Einnahmen, Ausgaben und Einwohner. Tabelle 4: Entwicklung von Bruttoinlandsprodukt, Staatseinnahmen, Staatsausgaben und Einwohnern von Ungarn im Zeitablauf.  HaushaltsSteuerung.de, 25.4.2016
[HTML][Gif-Grafik] Ungarn: Staatsverschuldung von 2006 bis 2016 in Relation zum BIP. statista, 2016
[PDF] Christoph Freudenberg, Tamás Berki, Ádám Reiff: : A Long-Term Evaluation of Recent Hungarian Pension Reforms. Reforms described: 1. the retirement age increas legislated in 2009, the switchback reform of 2010), the early retirement cuts legislated in 2011, and the 40-service-year rule for women (effective from 2011). In 2010, Hungary reversed the three-pillar system established in 1997, and de facto eliminated the second (funded) pillar. Around 90 % of the capital accumulated between 1998 and 2010 by mandatory private pension funds was transferred to the central budget.  MAGYAR NEMZETI BANK,  MNB Working Papers 2, July 2016
[HTML] Helmut Achatz: Soziales: Höhere Rentenbeiträge für höheres Rentenniveau. Die IG Metall schlägt einen Kurswechsel in der Rentenpolitik vor. Danach sollte das Rentenniveau langfristig wieder steigen. Dafür müssen allerdings auch die Rentenbeiträge der Beschäftigten klettern — und womöglich auch der Bundeszuschuss aus Steuermitteln. Langfristig soll das Rentenniveau auf 53 % angehoben werden. Die Aktiven sollen höhere Beiträge bis 25 % zahlen, also 6,3 Prozentpunkte mehr als bisher. Parallel dazu sollen die Versorgungswerke der freien Berufe aufgelöst und in die Rentenversicherung integriert werden. Das werden sich die „Besserverdiener” nicht gefallen lassen. Vor(un)ruhestand, 20.7.2016
[HTML] Willi Reiners: Streitgespräch zur Rente: „Das Vertrauen ist verloren gegangen” (Teil 1). Ist die Rente ein Auslaufmodell, oder ist sie besser als ihr Ruf? Deutschland diskutiert über die Altersvorsorge. Zum Abschluss unserer Themenwoche Rente: ein Streitgespräch zwischen den Generationen. STUTTGARTER-ZEITUNG.DE, 23.7.2016. • Heinritz: Für die Mütterrente werden z.Zt. 6,5 Milliarden Euro jährlich aus der Rentenkasse genommen • Davon profitiert auch die Zahnarztgattin, selbst wenn sie nie in die Rentenkasse eingezahlt hat: so haben die Sozialgerichte für den Fall entschieden, wenn das eigene Versorgungswerk der Zahnarztgattin die Mütterrente nicht leistet • der Staat nimmt mehr aus der Rentenkasse, als er gibt • seit 1957 sind das rund 700 Milliarden Euro (ohne Zinsen);  [HTML] Ärger mit der privaten Vorsorge. Teil 2.  [HTML] Streit um das Rentenniveau der Zukunft. Teil 3.
[HTML] Gastbeitrag: Axel Börsch-Supan, Friedrich Breyer: Altersvorsorge: Die fünf großen Irrtümer in der Rentendebatte. Wie können wir die Altersvorsorge in Zukunft finanzieren? Es ist endlich Zeit für eine nüchterne Betrachtung. Denn selbst Experten verbreiten gravierende Denkfehler.  1. „Die umlagefinanzierte Renten­versicherung hat dem durchschnittlichen Versicherten eine ordentliche positive Rendite (von etwa 3 % im Jahr) beschert, während die Kapitalrendite gegen null tendiert.” 2. „Durch den Nachhaltigkeitsfaktor sinkt das Rentenniveau in den nächsten Jahrzehnten so stark, dass die Rente für eine großen Anteil der Rentner unter das Grundsicherungs­niveau fällt. Damit verliert sie ihre Akzeptanz in der Bevölkerung.” 3. „Dadurch, dass die ‚Babyboomer’ der 1960er-Jahre demnächst in den Ruhestand gehen, bricht für die Renten­versicherung eine schwierige Phase an. Von 2040 an wird sich die Situation der Renten­versicherung wieder entspannen.” 4. „Junge Beitragszahler sind zu Recht skeptisch gegenüber der gesetzlichen Renten­versicherung, weil sie selbst nicht mehr mit ausreichenden Renten rechnen können.” 5. „Da die deutsche Bevölkerung altert, sollten wir für die Flüchtlingswelle dankbar sein, denn nur Zuwanderung kann einen massiven Anstieg des Beitragssatzes zur Renten­versicherung verhindern.”  sueddeutsche.de, 24.7.2016
[HTML] Renten-Experte Werding: „An längerer Lebensarbeitszeit führt kein Weg vorbei”. Die deutsche Bevölkerung wird ab 2020 ziemlich sicher schrumpfen. Selbst wenn die Politik sofort Gegenmaßnahmen ergreifen würde, wären die Konsequenzen erst in 20 bis 30 Jahren spürbar. Martin Werding von der Ruhr-Uni Bochum spricht über Probleme in der deutschen Altersstruktur und künftige Versorgungswege. Versicherungswirtschaftheute, 25.7.2016
[HTML] Björn Bergfeld: Renten-Bezugsdauer steigt: Rente — Steigt das Renteneintrittsalter auf 73? Das Renteneintrittsalter müsste 2041 bei 73 Jahren liegen. Das fordert der Geschäftsführer des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Hubertus Bardt. Als Gründe für die notwendige Anhebung nannte Bardt die längere durchschnittliche Bezugsdauer des Altersgeldes. Generell machten die gestiegene Lebenserwartung, die niedrige Geburtenrate und die Generation der Babyboomer, die nun nach und nach in die Rente wechselten, das Renten-Thema nicht leichter. Das belegt auch eine aktuelle Studie.  Aktuell liegt der Rentnerquotient bei knapp 34 %. Bei einer großzügigeren Rechnung wurde mit einem Rentnerquotienten von maximal 45 % gerechnet. Der Anteil der 67-Jährigen und älteren werde bereits bis 2030 um etwa ein Drittel zunehmen. Solle das Rentenniveau der Gesetzliche Rentenversicherung Beitrags-neutral stabil gehalten werden, lasse sich das nur mit einem starken Anheben der Regelaltersgrenze verwirklichen. Versicherungsbote, 25.7.2016
[HTML] Linda Standhardt: Beruf, Geld und Bildung beeinflussen Lebenslänge[Wichtig !]. Eine neue Studie zeigt auf, wie sich die Berufsgruppe, das Einkommen und der Bildungsgrad auf die durchschnittliche Lebenserwartung der Deutschen ein Zuwachs von annähernd 16 auswirkt.  Enormen Einfluss auf die Lebenserwartung haben laut Studie die Höhe des Einkommens, die Bildung sowie die Art des ausgeübten Berufs. Besonders deutlich wird dieser Unterschied, wenn sich relativ kleine Gruppe genau definieren lassen. Bergarbeiter haben im Alter von 40 Jahren durchschnittlich noch 26 Jahre zu leben. Beschäftigte im Dienstleistungsbereich leben 9 Jahre länger. Neben der Berufsgruppe hat auch die berufliche Stellung einen großen Einfluss auf die durchschnittliche Lebenserwartung. Die Lebenserwartung eines Beamten mit 40 Jahren steigt auf weitere 36 Jahre. Arbeiter können dagegen auf lediglich 32 Jahre mehr Lebenszeit hoffen. Bei Frauen sind die Unterschiede vergleichsweise geringer. Neben der Berufswahl hat auch das Haushalts­nettoeinkommen Einfluss auf die Lebenserwartung. Ebenso hat auch der Bildungsstand Auswirkungen auf die Lebenserwartung. Die Studie zeigt auf, wie unerwartet groß die Schere in der Lebenserwartung selbst in einem so hoch entwickelten Land wie Deutschland ist und wie sehr einige Bevölkerungsgruppen dabei benachteiligt sind DEUTSCHES INSTITUT FÜR ALTERSVORSORGE, 25.7.2016
[Folien] Betriebliche Altersversorgung : Neue Ansätze durch Matching Contribution (Folien). Die Befreiung der Entgeltumwandlung von Sozialversicherungsbeiträgen ist durch das „Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung” dauerhaft gesichert. Von der direkten Ersparnis profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ist der Arbeitnehmer zu einem eigenen Beitrag zur bAV bereit, gewährt der Arbeitgeber außer der Grundversorgung einen weiteren Zuschuss: die „Matching Contribution”. Sie ist profitabel für alle Beteiligten. Vorteile Arbeitgeber: Ersparnis von Lohnnebenkosten, einfache Abwicklung. Vorteile Arbeitnehmer: Aufbau einer attraktiven Zusatzversorgung, Steuer- und sozialabgabenfreie Beiträge. Tabelle: Potenzieller Spareffekt für Arbeitgeber — je höher die Mitarbeiter­beteiligung, umso größer die Kostenersparnis. bAV statt Lohnerhöhung:
bAV statt Lohnerhöhung anbieten:
Lohnerhöhung bAV
AG-Aufwand ca. 130 € 100 €
AN-Ertrag ca. 50 €
netto = 1,70 € netto pro Tag
ca. 66.000 €
brutto = ca. 260 € brutto pro Monat
Gesamtersparnis des Unternehmens: 30 € mtl. über 20 Jahre = 144.000 €
PANTAENIUS, 2008?
[HTML] Paulgerd Kolvenbach: Betriebliche Altersversorgung: von der Nebenleistung zu Imagefaktor[!]. Das steigende Interesse der Arbeitnehmer an einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) veranlasst viele Arbeitgeber, neue Versorgungssysteme zu etablieren oder bestehende anzupassen. Die bAV wird immer mehr Teil eines strategischen Managements, vor allem in Großunternehmen. Die größte Akzeptanz und nachhaltigste Wirkung erzielen Modelle, bei denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinschaftlich an der Finanzierung beteiligen. Das Zauberwort heißt „matching contribution” (auch als Mischfinanzierung bezeichnet). Der Grundbaustein ist eine reine Arbeitgeberleistung. Der Zusatzbaustein wird als „matching contribution” gestaltet. Das heißt, wenn der Arbeitnehmer bereit ist, einen Eigenbeitrag zu leisten, dann erhöht der Arbeitgeber seine Leistung durch einen weiteren Zuschuss. So können Arbeitgeber Lohnnebenkosten einsparen: anstelle einer Gehaltserhöhung kann eine bAV angeboten werden. Dabei spart der Arbeitgeber Lohnnebenkosten, da die Beiträge zur bAV sozialversicherungsfrei sind. Außerdem kann der Arbeitgeber die Beiträge als Betriebsausgaben geltend machen. Ebenso können vermögenswirksame Leistungen in eine bAV eingezahlt werden. MonsteR, 2016. • Praxisbeispiel: • Der Arbeitgeber gewährt einen bAV-Beitrag von 2 % pro Jahr an seine Arbeitnehmer • bei einem Gehalt von 3.500 € im Monat bedeutet das einen Monatsbeitrag von 70 €, jährlich 840 € • wenn der Arbeitnehmer selbst einen Beitrag zu leisten bereit ist — z.B. 1 % seines Gehaltes — stockt der Arbeitgeber seinen Beitrag noch einmal um die Hälfte des Arbeitnehmer­anteils auf, also hier um 0,5 % • im Ergebnis bezahlt der Arbeitgeber 2,5 %, das entspricht umgerechnet 87,50 € monatlich • für den Arbeitnehmer fallen hingegen 35 € monatlich an • zusammen fließen 122,50 € monatlich oder 1.470 € jährlich in die bAV-Kasse • Vorteile für den Arbeitgeber • ein Plus an Image, bessere Wettbewerbsbedingungen und Kostenersparnis •
Arbeitnehmer-Brutto-
gehalt: 3.500 € / Monat
 Praxisbeispiel „matching contribution”
Arbeitnehmer Arbeitgeber Gesamt
Grundbaustein: 2 % 70,00 € / Monat 840 € / Jahr
Zusatzbaustein (mit matching): 1 % 35 € / Monat 420 € / Jahr 0,5 % 17,50 € / Monat 210 € / Jahr
abzuführen an bAV: 1 % 35 € / Monat 420 € / Jahr 2,5 % 87,50 € / Monat 1050 € / Jahr 3,5 % 122,50 € / Monat 1470 € / Jahr
[HTML] Eigenbeiträge in der bAV. Drei mögliche Wege der Finanzierung der Beiträge zur bAV: 1) Bei der Arbeitgeber­finanzierung leistet der Arbeitgeber bAV-Beiträge zusätzlich zum Gehalt des Arbeitnehmers. 2) Bei der Entgeltumwandlung treffen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die so genannte arbeitsrechtliche Abrede (Entgeltumwandlungs­vereinbarung), künftige Entgelt­bestandteile in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungs­leistungen umzuwandeln. 3) Bei der Entgeltumwandlung trägt der Arbeitnehmer allein die wirtschaftliche Belastung durch Minderung seines vertraglich vereinbarten Brutto-Arbeitsentgelts. Eigenbeiträge unterliegen nicht dem gesetzlichen Nutzungsverbot der bAV — sie können daher jederzeit abgetreten, beliehen, verpfändet oder zurückgekauft werden.  dvb deutsche versicherungsboerse.de, 26.7.2016
[PDF] Ausweitung der Rentenversicherung. DIW Wochenbericht, 30 2016. 27.7.2016.  [Summary] Hermann Bustel, Johannes Geyer, Peter Haan, Michael Peters: Ausweitung der gesetzlichen Rentenversicherung auf Selbständige: merkliche Effekte auch in der mittleren Frist. Ein häufig genannter Vorschlag zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ist die Ausweitung des Versichertenkreises. Dabei geht es zum einen um die bessere Alterssicherung von bislang nicht Versicherten und zum zweiten um die Stabilisierung der finanziellen Grundlagen der GRV. Dieser Bericht untersucht die finanziellen Auswirkungen einer Versicherungspflicht für Mini- und Midi-Jobs und für Selbständige. Es wird gezeigt, dass der Einbezug von Mini- und Midi-Jobbern kaum eine Auswirkung auf die Finanzlage der GRV hat, aber die Einbeziehung von nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen in die Versicherungspflicht die Finanzen der GRV auf mittlere Sicht merklich entlasten könnte. Eine besondere Bedeutung kommt der zeitlichen Umsetzung der Reform zu. Die entlastenden Effekte bei einer Einbeziehung der Selbständigen ergeben sich dadurch, dass zunächst mehr Beiträge ins System fließen, aber noch keine Renten ausgezahlt werden müssen. Wenn man sofort alle Selbständigen in die GRV übernehmen würde, wäre die maximale Entlastung beim Beitragssatz bereits nach wenigen Jahren erreicht. Würde man die Versicherungspflicht nur auf neue Selbständige ausdehnen, wäre der maximale Effekt erst nach dem Jahr 2040 erreicht.  [Summary] Interview mit Peter Haan: Bei der Ausweitung der GRV auf Selbständige kommt es auf die Implementierung an. Die Langfristwirkungen liegen erst deutlich nach dem Jahr 2040 vor, je nachdem, wie man diese Reform implementiert. Mittelfristig bedeutet, dass wir damit auf Jahre abzielen können, in denen der demographische Wandel stark zum Ausdruck kommt, sprich in den Jahren 2020 bis 2040. Welche Personengruppen? Es gibt Selbständige, die bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, und es gibt Selbständige, die in ihren eigenen Versorgungswerken versichert sind. Der Großteil der Selbständigen jedoch ist bisher nicht versichert und sorgt nur privat vor. Das betrifft ungefähr 2,5�Millionen Menschen. Es betrifft auch die geringfügig Beschäftigten, also Mini-Jobber und Midi-Jobber, die nur gering durch die GRV abgesichert sind. Wenn ab morgen alle Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen würden, dann würden wir kurzfristig sehr große Effekte finden, bei denen die Beitragssätze um rund 1,5�Prozentpunkte sinken würden. Mittelfristig, also bis 2040, würden diese Effekte dann auf deutlich unter 1�Prozentpunkt zurückgehen, weil die jetzt Selbständigen 2040 schon in Rente sind und dann bereits Leistungen beziehen. Wenn wir aber nur zukünftige Selbständige, die jetzt erst selbständig werden, in das System aufnehmen würden, dann finden wir einen sehr langsamen Rückgang in den Beiträgen, weil zunächst nur eine kleine Personengruppe betroffen ist. Dafür aber treten diese Selbständigen erst deutlich später, also nach 2040, in die Rente ein und erhalten auch erst später Leistungen. Die größten Entlastungseffekte in diesem zweiten Szenario würden also erst in den Jahren nach 2040 zur Geltung kommen. Man sollte eine Reform so implementieren, dass die größten Entlastungswirkungen ungefähr ab 2020 zur Geltung kommen. Ich denke auch, dass eine solche Reform einigermaßen schnell einführbar wäre
[HTML] (vwh/dg): DIW: Zwangsrente für Selbstständige würde Rentensystem stabiler machen. Ein weiteres Argument für das Wahlkampfthema Rente. Eine Studie des DIW bescheinigt, dass eine Ausweitung des Versichertenkreises auf Selbstständige positive Effekte auf die finanzielle Stabilität des Rentensystems haben könnte. „Würde man morgen alle Selbstständigen in die gesetzliche Renten­versicherung einbeziehen, könnten die Beitragssätze sofort um über einen Prozentpunkt sinken”, sagt DIW-Ökonom Peter Haan. „Würden nur neue Selbstständige in die Renten­versicherung einbezogen, wäre der maximale Entlastungseffekt erst nach 2040 erreicht. Sinnvoll wäre eine Reformvariante, die zwischen diesen beiden untersuchten Extremfällen liegt”Versicherungswirtschaftheute, 28.7.2016
[HTML] Renten-1×1: Je länger die Rentenbezugsdauer, um so mehr geraten die Renten unter Druck. Wir berichten über die neuesten Zahlen zur Entwicklung der Rentenbezugsdauer und eine Studie, die die Frage beantwortet, wie lange wir arbeiten müssten, um das heutige Rentenniveau zu halten. VGSD Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e. V., 28.7.2016
[HTML] Anja Schuchardt: Rentenreform: Leben wir auf Kosten der jüngeren Generation? Wie soll die Alterssicherung künftig finanziert werden? Wie lassen sich Ansprüche erfüllen und Lasten gerecht verteilen? Darüber diskutieren der Vorsitzende der Jungen Union, Hans Reichhart, und der Chef der Senioren-Union, Thomas Goppel.  ...Bayernkurier: Macht die Riester-Rente denn überhaupt noch Sinn? Goppel: ... „nur dann, wenn wir über die Ausgestaltung ergebnisoffen reden. Ohne solche Vorgaben halte ich das Konzept für Unfug, eine Fehlentwicklung erster Ordnung. Denn: Die, die eine ordentliche Vorsorge getroffen haben, entlasten die Sozialkassen als Riester-Rentner später vielleicht um ein, zwei oder drei Prozent. Mehr ist das nicht.” ... „Die Riester-Rente ist mir zu unsicher.” ... „lass uns doch gemeinsam gegen Riester wettern.” „Einzelne Bereiche der Rentenpolitik eignen sich durchaus dazu, Profil zu gewinnen und sich mit Ideen von den politischen Mitbewerbern abzugrenzen. Aber ‚die Rente’ als Ganzes halte ich als Wahlkampfthema für zu komplex”BAYERNKURIER, 30.7.2016
[HTML] Tobias Hentze: Effekte der Niedrigzinsen auf die betrieblichen Pensionsrückstellungen in Deutschland. Für die betriebliche Altersvorsorge stellt die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank eine große Belastung dar. Unternehmen müssen für Direktzusagen höhere Pensions­rückstellungen aufbauen, um die Altersvorsorge­ansprüche ihrer Belegschaft zu erfüllen. Dabei wird der Aufwand steuerlich jedoch unzureichend berücksichtigt. Vielmehr liegt die Belastung für die Unternehmen durch die Besteuerung fiktiver Gewinne bei schätzungsweise 20 bis 25 Milliarden Euro. So wird den Unternehmen Liquidität entzogen, die nicht für Investitionen zur Verfügung steht. Eine Absenkung des steuer­rechtlichen Zinssatzes kann dem entgegenwirkeniw Institut der deutschen Wirtschaft Köln, 1.8.2016
[HTML] Stefan Maas: Rentenreform: Arbeitgeber und Gewerkschaften streiten über Altersbezüge. Mit gegensätzlichen Forderungen zum künftigen Niveau der Altersbezüge heizen Spitzenvertreter von Gewerkschaften und Arbeitgebern die Rentendebatte an. Verdi-Chef Frank Bsirske pochte eindringlich auf ein höheres Absicherungsniveau der Rente. Der einflussreiche Arbeitgeberverband Gesamtmetall warnte dagegen vor einer teuren Rentenreform.  Verdi-Chef Bsirske forderte, das Rentenniveau müsse zunächst stabilisiert und dann angehoben werden. Beim Anheben des Rentenniveaus dürfe auch die Höhe des Beitragsniveaus kein Tabu sein. Eva Welskopp-Deffa, Sozialpolitikerin im Ver.di-Vorstand: &bsquo;Immer wenn der Beitragssatz angehoben wird, so sieht es das geltende Recht vor, steigt auch automatisch der Steuerzuschuss, und das finden wir wichtig, dass es an dieser Logik auch nicht geändert wird.” Dagegen Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer von Gesamtmetall: „Die Vorstellungen der Gewerkschaften und auch von Herrn Bsirske laufen darauf hinaus, das Rentensystem mit Milliarden zu belasten, die am Ende kaum oder gar nicht finanzierbar sind”. Ein positives Zeichen sei aber die Absicht der Bundessozialministerin Andrea Nahles, Betriebsrenten zu stärken. Deutschlandfunk, 1.8.2016
[HTML] (cos/ran): Unionsstreit: CSU düpiert CDU mit eigenem Rentenkonzept. Die Unionsparteien wollten endlich wieder Geschlossenheit demonstrieren. Doch Horst Seehofer hat andere Pläne: Die CSU bastelt an einem eigenen Rentenkonzept — sehr zum Ärger der CDU.  Sozialministerin Emilia Müller soll ihre Pläne auf einer Klausurtagung des bayerischen Kabinetts Ende des Monats präsentieren. Auf einer Klausurtagung in Potsdam hatten die Spitzen der Schwesterparteien eigentlich vereinbart, künftig wieder geschlossen aufzutreten. So wurde auch der Plan fallengelassen, zwei getrennte Rentenkonzepte als ein gemeinsames Papier vorzustellen. Die heutigen Aufwertungs­möglichkeiten für Rentenanwartschaften von Versicherten, die Kinder erziehen, will die CSU-Sozialministerin ausdehnen, und außerdem das Rentenniveau bis 2030 festschreiben — was die CDU strikt ablehnt. Aus der CSU heißt es dazu, es handle sich lediglich um Eckpunkte. SPIEGELONLINE POLITIK, 9.7.2016
[HTML] Cornelia Schmergal: Neue Berechnungen: So teuer würden Seehofers Rentenpläne für die Jungen. Ein Rentenwahlkampf könnte die junge Generation teuer zu stehen kommen. Nach neuen Berechnungen für den SPIEGEL würde ein Festhalten am derzeitigen Rentenniveau bis 2040 fast 600 Milliarden Euro verschlingen. Das geht aus Berechnungen hervor, die das Basler Prognos-Institut für den SPIEGEL erstellt hat.  Gut 460 Milliarden Euro davon entfielen auf die Beitragszahler, insgesamt mehr als 130 Milliarden Euro auf die Steuerzahler. Amtliche Rentenprognosen reichen nur bis 2029. Die Mindesthöhe des Sicherungsniveaus liegt nur bis 2030 fest. Jetzt liegt das Sicherungsniveau netto vor Steuern noch bei rund 48 % eines Durchschnittseinkommens. Vermutlich bis 2040 wird es auf 41,7 % fallen, und der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung müsste zauf 23,7 % des Beruttolohns steigen. Wollte man das Rentenniveau auf dem heutigen Stand einfrieren, stiege der Satz auf 26,6 %. Um dies zu sichern, würden die Jüngeren stärker belastet SPIEGELONLINE WIRTSCHAFT, 7.8.2016
[HTML] Carsten Clever-Rott: Was ist schon »gerecht«? Altersarmut nimmt zu: VdK kritisiert die Rentenpolitik. Ulrike Mascher und Michael Pausder vom Sozialverband VdK Bayern sorgen sich um die Zukunft der Rentengerechtigkeit in Deutschland. Ulrike Mascher: „Die Rentenpolitik wird auch jetzt im Vorfeld der Bundestagswahl im Herbst 2017 ein Wahlkampfthema werden” wegen der Ungerechtigkeiten im Rentensystem, die in vielen Fällen Altersarmut zur Folg haben können. Zentrale Forderung: »Die Rente muss zum Leben reichen«. Das Rentenniveau müsse bei 50 % liegen, um die Gefahr von Altersarmut einzudämmen. Wer aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Rente geht, wird so behandelt, als wäre er freiwillig in Rente gegangen, und muss entsprechende Abschläge in Kauf nehmen. »Aus eigener Kraft können diese Menschen der Armut nicht mehr entkommen. Sobald sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, wird die Erwerbsminderungsrente einfach in eine Altersrente umgewandelt.« Eine Anhebung des Renten­eintrittsalters löst das Problem nicht — es gäbe mehr Erwerbs­minderungs­rentner mit größeren Abschlägen Münchner Wochen Anzeiger, 12.8.2016
[PDF] Bundesregierung: Aktuelle Daten zur Riester-Rente[!]. Antwort auf die Kleine Anfrage Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 18/9119.  Im Rahmen des „Dialogs Alterssicherung” werden alle drei Säulen der Alterssicherung in den Blick genommen und geprüft, ob und inwiefern Handlungsbedarf besteht. Die Erkenntnisse aus den Gesprächen werden in ein Gesamtkonzept zur Zukunft der Alterssicherung einfließen. .  dip21.bundestag.de, 15.8.2016
[HTML] „Weitere Anpassung unvermeidlich”: Bundesbank will Rente mit 69. Die Deutschen werden immer älter und bekommen weniger Kinder. Deswegen wird derzeit die Rente mit 67 realisiert. Doch die Bundesbank glaubt nicht, dass das reicht. Und fordert, das Renteneintrittsalter weiter zu erhöhen. Die Regierung hält dagegen.  In ihrem Monatsbericht empfiehlt die Notenbank eine Anhebung des Renten­eintrittsalters auf 69 Jahre bis 2060. Die Bundesregierung will bis zum Jahr 2030 den Rentenbeitrag auf maximal 22 % des Bruttoverdienstes und das Rentenniveau bis 2030 auf minimal 43 % des Durchschnittslohns begrenzen. Die Bundesbank warnt: Nach neueren Berechnungen lasse sich nur mit einer längeren Arbeitszeit das Rentenniveau auf 44 % stabilisieren — eine Einzahlzeit von dann 49 Jahren vorausgesetzt. Regierungssprecher Steffen Seibert: „Die Bundesregierung steht zur Rente mit 67.” n-tv, 15.8.2016
[PDF] Öffentliche Finanzen. Die gesetzliche Rentenversicherung erzielte im 2. Quartal einen Überschuss von 1 Mrd �, womit sich der Saldo wie im ersten Quartal um ½ Mrd � gegen�ber dem entsprechenden Vorjahreswert verbesserte. Die Einnahmen stiegen mit 4% kräftig. Nach der im Finanzplan des Bundes zugrunde gelegten aktuellen Rentenschätzung bleibt der Beitragssatz noch bis einschließlich 2020 stabil, ohne die Untergrenze von 0,2 Monatsausgaben für die Finanzreserven z unterschreiten. Bis zum Ende des Jahrzehnts dürfte das Versorgungsniveau relativ stabil bei über 47% verharren. Danach ist mit dem Rentenzugang der geburtenstarken Jahrgänge und der weiteren Zunahme der Lebenserwartung aber ein länger anhaltender Anstieg des Rentnerquotienten und damit ein Absinken des Rentenniveaus angelegt. Wenn eine Gesellschaft aufgrund gesunkener Geburtenraten und steigender Lebenserwartung altert, lässt sich ein starker Beitragssatzanstieg nur vermeiden, wenn das Versorgungsniveau oder die Rentenbezugsdauer eingeschränkt werden. Für die Zeit ab 2030 liegen bis heute keine offiziellen Vorausberechnungen vor. Da durch Verlängerung der Lebensarbeitszeit mit längeren Beitragszeiten zusätzliche Rentenansprüche erworben werden, sinkt mit einer entsprechend längeren Erwerbstätigkeit das GRV-Versorgungsniveau bei Renteneintritt nicht von heute knapp 48% auf 44,5% im Jahr 2029, sondern nur halb so stark auf 46,5%. 2031, wenn erstmals Personen mit 67 Jahren das gesetzliche Rentenalter erreichen, beträgt der Abstand zwischen dem Gesamtversorgungsniveau mit 67 Jahren und demjenigen bei 65 Jahren etwa 2,5 Prozentpunkte. Die relative Rentenbezugsdauer könnte weitgehend stabilisiert werden, wenn das gesetzliche Renteneintrittsalter ab 2030 in Stufen von durchschnittlich einem dreiviertel Monat pro Jahr auf 69 Jahre im Jahr 2060 angehoben würde. So würden erstmals 2064 Personen im Alter von 69�Jahren (Geburtsjahrgang 1995) in Rente gehen. Durch den aus dem bis Mitte 2030 erwarteten Zugang der letzten geburtenstarken Jahrgänge bei niedrigeren Besetzungszahlen der folgenden Jahrgänge resultierenden Anstieg des Rentnerquotienten (insbesondere bis 2035) ist ein weiteres Absinken des GRV-Versorgungsniveaus (und ein steigender Beitragssatz) angelegt. Die aktuell günstige Finanzlage der GRV und die nur bis 2029 reichenden offiziellen Vorausberechnungen sollten nicht darüber hinwegtäuschen, dass weitere Anpassungen unvermeidlich sind, um ihre finanzielle Tragfähigkeit sicherzustellen. Es können nicht alle Parameter des umlagefinanzierten Rentensystems stabil gehalten werden. Dabei sollte eine längere Lebensarbeitszeit als ein wesentlicher Faktor mit berücksichtigt werden. Deutsche Bundesbank, Monatsbericht, August 2016. [!]
     
[HTML] Rente: Bundeszuschuss erstmals �ber 100 Milliarden Euro. Nach der Sommerpause geht es in Berlin um die Rente. Arbeitgeber und Gewerkschaften bringen sich in Stellung, der Druck auf die Politik ist enorm. Fest steht: Für den Staat wird es immer teurer Handelsblatt , 17.8.2016
[HTML] Wirtschaft: ‚Bild’: Rentenzuschuss steigt bis 2020 auf über 100 Milliarden Euro. Bis zum Jahr 2020 wird der Zuschuss des Bundes zur Rentenversicherung nach einem Medienbericht über die Marke von 100 Milliarden Euro steigen. Die Bundesregierung wird in diesem Jahr 86,7 Mrd. Euro an die Rentenkasse überweisen. Im nächsten Jahr sollen es 91,2 Mrd. Euro sein — 300 Millionen Euro mehr als bislang geplant. Bis 2020 werde er auf 100,6 Milliarden Euro steigen. Das wäre ein Gesamtplus von 16 %. Bild.de, 17.8.2016.  [HTML] Rente: Bericht: Bundeszuschuss zur Rente erstmals über 100 Milliarden Euro. Überweisungen an Rentenkasse nehmen in kommenden Jahren stark zu. Bis zum Jahr 2020 wird der Zuschuss des Bundes zur Rentenversicherung nach einem Medienbericht über die Marke von 100 Milliarden Euro steigen. Das berichtet die «Bild»-Zeitung unter Berufung auf den neuen Finanzplan des Bundes. Zugleich steige der Anteil der Leistungen an die Rentenversicherung am Bundesetat von derzeit 27,3 % auf 28,8 % im Jahr 2020. DIE WeLT, 17.8.2016
[HTML] Michael Rasch: Renten in Gefahr: Deutschland steuert ab 2030 auf gravierendes Rentenproblem zu. Noch ist die Rentenkasse in Deutschland gut gefüllt. Doch ohne Korrekturen droht eine so prekäre Lage wie 2002. Ökonomen haben Minister Gabriel einen deutlichen Brief geschrieben — inklusive Warnung.  Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte umgehend auf die Forderung der Deutschen Bundesbank reagiert, das Renteneintrittsalter bis zum Jahr 2060 stufenweise auf 69 Jahre zu erhöhen. Er halte das für eine „bekloppte Idee”, sagte er am Dienstag. Der Wissenschaftliche Beirat des Wirtschaftsministeriums warnte in einem Brief an Gabriel vor allem vor einem möglichen Versprechen der Politik, die Leistungen für alle Rentenempfänger auf einem höheren Niveau festzuschreiben, als es im SGB festgelegt ist. Das sagt Hans Gersbach, der Schweizer und Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats, Professor für Makroökonomie an der ETH Zürich. Die öffentlich bekannten Vorausberechnungen für die GRV enden 2030. Laut einer Schätzung des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik wird der Beitragssatz ab 2031 die Marke von 22% deutlich überschreiten und das Rentenniveau vor Steuern ab 2036 die 43%-Grenze unterschreiten. 1960 hatte ein Rentner mit 65 Jahren eine statistische Lebenserwartung von 13,5 Jahren, inzwischen sind es 19 Jahre. Das Wirtschaftsministerium: Der Wissenschaftliche Beirat solle bis Ende September Vorschläge zur nachhaltigen Verbesserung des Rentensystems sowie zur Bekämpfung der Altersarmut machen. Aber vor der Bundestagswahl im Herbst 2017 „könnte der Zug sogar in die andere Richtung fahren”. NZZ Online, 18.8.2016
[HTML] Mehr Steuergeld notwendig: Pensionsfonds leiden unter Mini-Renditen. Sorge um die Pensionsfonds der Länder: Ihre Renditen brechen wegen der extrem niedrigen Zinsen ein. Nun schichten einige Fonds in riskantere Aktien um. Das beunruhigt den Beamtenbund, der um die Sicherheit der Geldanlagen fürchtet.  2015 haben sich die Erträge der Fonds teilweise auf unter 2 % halbiert. Über die Fonds legen 11 Bundesländer Geld zur Vorsorge für ihre Beamtenpensionen an. Nun schichten einige Fonds in riskantere Aktien um. Die Situation spitzt sich zu, weil jedes Jahr alte, hoch verzinste Anleihen auslaufen und ersetzt werden müssen. Sachsen-Anhalt habe 2014 immer noch 8,26 % erwirtschaftet. 2015 ging es dann steil bergab: In Baden-Württem­berg 3,65 %, in Sachsen-Anhalt 1,98 % und in Nordrhein-Westfalen nur 1,48 P%. Werfen die Fonds-Anlagen kaum Rendite ab, müssen die Länder mehr Steuergeld für die Pensionen aufwenden. In den kommenden 10 Jahren scheiden mehr als ein ¼ der 4,48 Millionen Öffentlich Beschäftigten aus — in den nächsten 20 Jahren sogar 57 %. Baden-Württem­berg will nun den Aktienanteil von 40 % auf 50 % erhöhen. Niedersachsen, Berlin, Saarland, Schleswig-Holstein und Bremen verzichten bisher auf Versorgungsfonds  n-tv, 18.8.2016
[PDF] Axel Börsch-Supan, Tabea Bucher-Koenen, Johannes Rausch: Szenarien für eine nachhaltige Finanzierung der Gesetzlichen Rentenversicherung[!] (Entwurf). Im Laufe des Jahres 2016 ist es zu einer neuerlichen Rentendiskussion gekommen, die insbesondere die intergenerative Aufteilung der Finanzierungslast des demographischen Wandels in Frage gestellt hat. Insbesondere wurde die Fixierung eines höheren Sicherungsziels ins Spiel gebracht. Ziele dieser Studie: (1) eine langfristige Vorausschätzung der wichtigsten Kenngrößen der GRV bis 2060; (2) die Auswirkungen der zurzeit kursierenden Reformvorschläge auf den Beitragssatz, das Rentenniveau und die finanzielle Lage der GRV, (3) Berechnung der Konsequenzen eigener Vorschläge zur Anpassung an den demographischen Wandel. Hauptergebnisse: Die GRV ist bis 2030 stabil. Nach derzeitiger Rechtslage wird der Beitragssatz ab 2031 die 22%-Marke überschreiten und das Nettorentenniveau vor Steuern ab 2036 die 43%-Grenze unterschreiten. Eine Fixierung des Nettorentenniveaus auf 46% (50%) würde Mehrkosten von ca. 17,5 (38) Mrd. Euro im Jahr verursachen und den Beitragssatz im Jahr 2040 auf über 24% (26%) anheben. Eine automatische Anpassung der alters­abhängigen Parameter in der GRV an die Lebenserwartung kann das Sicherungsniveau dagegen dauerhaft über 43% halten, ohne dass es zu einer Erhöhung des Beitragssatzes über 23% kommen wird. Es gibt also keine finanziellen Spielräume. Reformen zur langfristigen Finanzierbarkeit sind weiter notwendig mea Munich Center for the Economics of Aging  am  MAX-PLANCK-INSTITUT FÜR SOZIALRECHT UND SOZIALPOLITIK, MEA DISCUSSION PAPERS 03-2016, Version 19.8.2016. • Zeithorizont sollte bis 2080 reichen • öffentliche amtliche Vorausberechnungen der Finanzlage der GRV gehen nicht über 2030 hinaus • aber die 13. koordinierte Bevölkerungs­vorausschätzung weist aus, dass der Altersquotient nach 2030 stark ansteigen wird und dies sich frühestens nach 2040 etwas abschwächen wird • der Altersquotient wird nicht auf ein niedrigeres Niveau zurückkehren • Werding (2014): unter plausiblen Annahmen wird der Beitragssatz bis 2040 auf 23,5 % steigen bei gleichzeitigem Absinken des Rentenniveaus auf ca. 45 % • bis 2060 wird der Beitragssatz auf 26,3 % steigen und das Rentenniveau auf 43 % sinken • nach einer Vorausschätzung der deutschen Bundesbank wird das Nettorentenniveau vor Steuern ab 2034 unter 43 % fallen • die GRV ist also nicht nachhaltig finanziert • Basis der Prognosen mit MEA-Pensim sind Annahmen über die Entwicklung der Bevölkerung, des Arbeitsmarktes und der Löhne • die Determinanten der Bevölkerungsprojektion orientieren sich an der Variante 2 der 13. koordinierten Bevölkerungs­vorausberechnung • der Rentenversicherungsbericht weist zu der Zu- bzw. Abnahme der Erwerbspersonen keine Information über die Aufteilung nach Frauen und Männern, Ost und West und den Altersgruppen aus • unser Referenzszenario entwickelt sich gemäß den derzeit gültigen Regeln • wir stellen Variationen dieses Szenarios vor: Deckelung des Netto-Standardrentenniveaus vor Steuern bei 45%, 46% und 50%, höhere Nettoimmigration, Koppelung des Regelrentenalters an die Lebenserwartung • • • • • • • • • • • • • • • •
[HTML] Klaus Rimpel: Kritik des Ex-Arbeitsministers: Blüm im Interview: „Darum ist Riester gescheitert”. Ex-Arbeitsminister Norbert Blüm (CDU) war von Anfang an der schärfste Riester-Kritiker. In der tz erklärt er, warum die Riester-Rente gescheitert ist.  Blüm: Wenn ein Renten�niveau in die Nähe der Sozialhilfe gerät, verliert das Rentensystem seine Legitimation. Rimpel: Haben Sie Hoffnung, dass die geforderte Abkehr von der privaten Vorsorge endlich kommt? Blüm: Rente ist keine Fürsorge! Ich verteidige das alte Rentensystem auch wegen der Idee, die Selbstvorsorge mit Solidarität verbindet. Dass wegen der sinkenden Geburtenzahlen der Generationenvertrag nicht mehr funktioniere, ist Volksverdummung! Es kommt nicht nur auf die Zahl der Geburten an, sondern auf die Produktivität: Wenn früher zehn Arbeiter in drei Stunden ein Auto hergestellt haben, und heute zwei, dann können die zwei Arbeiter mehr für die Sozialversicherung abgeben als damals zehn. Die Lobbyisten der Arbeitgeber, aber vor allem der Versicherungen haben damals schon sehr gut gearbeitet, und die Gewerkschaften haben das Rentensystem schlecht verteidigt. Auch die Betriebsrente geht auf die Knochen der Rentenversicherung, denn sie mindert das beitragspflichtige Einkommen. Das Rentenniveau ist zum Abschuss freigegeben  M  Merkur.de, 22.8.2016
[HTML] Rosemarie Kay: IfM Bonn: Viele Selbstständige mit geringem Einkommen müssten aufgeben, wenn Rentenpflicht kommt. Eine Studie des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) in Bonn bestätigte eine zunehmende Diskontinuität im Erwerbsverlauf Selbstständiger. Es „ist aber auch zu befürchten, dass ein größerer Teil der geringverdienenden Selbstständigen ihre Erwerbstätigkeit aufgeben müsste, würde die Bundesregierung ihre Pläne einer verpflichtenden Rentenversicherung für diese Personengruppe realisieren.” Viele Geringverdiener würden mit Einführung der Rentenpflicht von einer Gründung abgehalten. Die Regierung will die Rentenversi­cherungsbeiträge vollständig steuerlich absetzbar machen. Aber geringverdienende Selbstständige (z.B. solche in Teilzeit) haben vor allem ein Liquiditätsproblem von den (im Vergleich zu Angestellten) sehr viel höheren Krankenversicherungs­(mindest)beiträgen her, die ihnen aufgebürdet werden. Die Zahl der Erwerbsepisoden, auch selbstständiger Episoden, nimmt zu. Obwohl keine Erwerbsbiographie der anderen gleicht, können bei der Reihenfolge doch einige Muster identifiziert werden. Das häufigste: Ausbildung – abhängige Beschäftigung – Selbstständigkeit. Vielfach ist die Selbstständigkeit nur eine Lebensphase. Die jüngeren Geburtsjahrgänge üben zu rund 50% die Selbstständigkeit in Teilzeit aus VGSD Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V., 22.8.2016
[HTML] Julia Groth: Riester-Versicherungen im Vergleich: Hohe Unterschiede bei der Garantiesumme. Versicherer bieten viele Riester-Produkte an, die mal mehr und mal weniger hohe Renten versprechen. Die Ratingagentur Franke und Bornberg hat für das Handelsblatt die unterschiedlichen Tarife verglichen  Handelsblatt , 29.8.2016
[HTML] Björn Bergfeld: Rentenversicherungsbeitrag: Rentenversicherung — Verdi-Chef fordert Beitragserhöhung. Die Beiträge zur Rentenversicherung sollten angehoben werden. Dabei dürfe auch eine Erhöhung auf über 22 % kein Tabu sein, fordert der Vorsitzende der Dienstleistungs­gewerkschaft Verdi, Frank Bsirske. Es gehe darum, das Rentenniveau zu stabilisieren und den Lebensstandard der Deutschen im Alter zu sichern. Denn aktuell ticke bei der Altersversorgung eine Zeitbombe. Grund zur Sorge mache, dass beispielsweise jeden Dritten Deutschen, der 1964 geboren wurde, eine Rente auf Hartz-IV-Niveau erwarteVersicherungsbote, 31.8.2016
[HTML] (dpa-AFX): Wirtschaft: DGB pocht zur Bundestagswahl auf große Rentenreform. Der DGB will zur Bundestagswahl für eine große Rentenreform mobilisieren. Zentrale Forderung ist eine Stabilisierung des gesetzlichen Rentenniveaus. Langfristig müsse das Sicherungsniveau sogar wieder erhöht werden. Der Beitragssatz müsse „maßvoll” und „in kleinen Schritten” von 18,7 auf 22 % angehoben werdenBild.de, 6.9.2016
[PDF] Manfred Brüss: DGB: Rentenniveau durch Demografiereserve stärken. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat gestern sein Rentenkonzept vorgestellt. Im Mittelpunkt steht dabei zunächst die Stabilisierung des gesetzlichen Rentenniveaus durch den Aufbau einer Demografiereserve und langfristig wieder eine Erhöhung des Rentenniveaus. Auch die betriebliche Altersversorgung soll gestärkt werden. Wirklich konkrete Zielwerte wurden nicht genannt, auch die Kosten wurden nicht beziffert. Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) warf den Gewerkschaften vor, die Beitragszahler mit zusätzlich 50 Mrd. Euro belasten zu wollen. VersicherungsJournal.de, 7.9.2016
[HTML] Landeszeitung Lüneburg: „Es tickt eine soziale Zeitbombe”[!]. Frank Bsirske, Chef der Gewerkschaft ver.di, drängt Politik zu einer großen Rentenreform. Frank Bsirske, Chef der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, will einen Paradigmenwechsel: „Nicht mehr die Rentenbeiträge müssen stabilisiert werden, sondern das Rentenniveau. Hier tickt keine demographische Zeitbombe, sondern eine soziale.” Es muss auch um die Aufwertung von Renten im Niedriglohnbezug, bei Zeiten der Arbeitslosigkeit oder prekärer Selbstständigkeit gehen und um die Anerkennung von Kindererziehungszeiten, die dann als gesamt­gesellschaftliche Aufgaben aus Steuermitteln zu finanzieren wären. Die DGB-Kampagne zielt zunächst darauf, das gesetzliche Rentenniveau zu stabilisieren, um es dann in einem zweiten Schritt anzuheben. Es werden noch die Zahlen für die Entwicklung zwischen 2030 und 2050 abgewartet, die das Bundesarbeits­ministerium im Oktober/November vorlegen wird. In der Entwicklung des Rentenniveaus liegt eine Dramatik. Was da tickt, ist keine demographische, sondern eine soziale Zeitbombe. Das Ding Riesterrente ist wirklich gescheitert. Alle sind hier gefordert gegenzusteuern. Die Lasten der jüngeren Generationen hängen auch von der Produktivitäts­entwicklung in der Volkswirtschaft ab. „Was die Gesellschaft an Werten produziert, steigt von Jahr zu Jahr, gleichzeitig wird uns aber zu erklären versucht, dass wir uns ein soziales Sicherungsniveau, das unter viel ärmeren Bedingungen als den heutigen entstanden ist, um den Preis des wirtschaftlichen Ruins nicht mehr leisten können.” Österreich hat ein deutlich höheres Sicherungsniveau bei vergleichbaren Lebensarbeitszeiten, aber 14 Rentenzahlungen im Jahr. Wo ein Deutscher eine Rente von 1050 Euro bekommt, erhält der Österreicher 1820 Euro. Das Verrentungsalter liegt dort bei den Männern 5 Monate, bei den Frauen sogar 30 Monate unter dem in Deutschland, bei einem Gesamtbeitragssatz von 22,8%. Auch die Krankenkassen belasten die Versicherten mit hohen Beträgen, um die Lohnzusatzkosten auf dem Rücken der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen niedrig zu halten. Dort bedarf es der Rückkehr zur paritätischen FinanzierungLZ LANDESZEITUNG FÜR DIE LÜNEBURGER HEIDE / PRESSEPORTAL, 8.9.2016
[HTML] Marcel Burkhardt: Neue Renten-Diskussion: Deutsches Rentensystem in Not. Politik und Gewerkschaften entdecken das Reizthema Rente wieder für sich: Renteneintrittsalter, Rentenhöhe, Riester — alles kommt auf den Prüfstand. Die Zeit drängt, denn die Systembasis wird brüchig. Eine neue Form der Privatvorsorge könnte helfen.  Weshalb geht es in Deutschland mit dem Niveau immer weiter bergab, während der Standard in den Niederlanden, Österreich oder Dänemark deutlich höher liegt. Die Politik möchte die private Vorsorge attraktiver machen. Denn die Riester-Rente bringt zu wenig Rendite und ist zu intransparent. Im Gespräch ist nun die so genannte Deutschland-Rente: ein staatlich organisierter Fonds, in den alle Bürger einzahlen, um ihre Rente aufzupeppen2DF heute , 12.9.2016
[HTML] Rente: „Rentenniveau langfristig festlegen”. Der CDU-Sozialausschuss plädiert dafür, Rentenpolitik stärker an Jüngeren zu orientieren.  Sie will sich stärker als bisher auch an jüngeren Menschen orientieren. Die Zusicherung der Mindest-Renten­niveauhöhe müsse über 2030 hinaus verlängert werden. Wer ein Leben lang gearbeitet, durchschnittlich verdient und in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt habe, solle im Alter „Rentenleistungen aus ihr erhalten, die sicher über dem Grund­sicherungs­niveau liegen”. Zu einem möglichen höheren Renteneintrittsalter äußert sich das Papier zurückhaltend („ ist mit Bedacht zu prüfen”)  Ihre-orsorge.de, 12.9.2016
[HTML] Bürger trauen Zusatzvorsorge mehr zu als der gesetzlichen Rente. Die Deutschen trauen der Politik eine langfristige Sicherung des Rentenniveaus nicht zu. Einen Ausweg sehen sie aber beispielsweise in der Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge.
Was ist persönlich hinnehmbar, um das Rentenniveau zu stabilisieren?
• Höhere Beiträge als aktuell 18,7 Prozent vom eigenen Bruttogehalt für die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen  13 %
• Nicht nur bis zum Alter von 67, sondern ein paar Jahre länger zu arbeiten  10 %
• Stattdessen das Rentenniveau auf anderem Weg auszugleichen, z.B. über eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge  58 %
• Weiß ich nicht / keine Angaben  20 %
  Quelle: YouGov-Befragung im Auftrag von MLP, Juli 2016
Die bAV bietet eine staatlich geförderte Möglichkeit, ein zusätzliches Polster für den Ruhestand anzusparen. Ein Teil des Bruttogehalts fließt in eine bAV, die innerhalb bestimmter Grenzen Steuer- und Sozialabgaben-frei sind. Das ist besonders lukrativ, wenn sich auch der Arbeitgeber beteiligt
MLP Finanzdienstleistungen AG, 12.9.2016
[HTML] Susanne Kochskämper: Wovon sollen wir im Alter wirklich leben können? Nach heutigen Werten arbeiten wir 2041 eigentlich bis 73. Immer mehr Rentner stehen immer weniger Beitragszahlern gegenüber. Die Bundesregierung kann mithilfe von drei Stellschrauben eingreifen. Das Renteneintrittsalter anzuheben sollte in der Debatte kein Tabu sein.  Wie stark müsste in Deutschland das Renten­eintrittsalter steigen, wenn nur dieses genutzt werden sollte? Es m�üsste 2035 bereits bei 71 Jahren liegen, ab 2041 dann bei 73 Jahren. In Italien und Dänemark wird schon die Regelaltersgrenze in Zukunft automatisch bei einer steigenden Lebenserwartung angehoben  XING'<, 13.9.2016
[HTML] „Ausgleiten” in den Ruhestand: Koalition einigt sich auf Flexi-Rente. Rentner, die sich etwas hinzuverdienen wollen, müssen teils erhebliche Einbußen in Kauf nehmen. Die Regierung will die Hindernisse für solche Teilzeitjobs abbauen.  Neue Regelungen für ein längeres Arbeiten zum 1. Januar 2017 sollen Hindernisse für eine vorgezogene Teilrente abbauen, wenn man zugleich noch in Teilzeit weiterarbeiten möchte. Zweimal im Jahr darf der Hinzuverdienst die Grenze von 450 Euro im Monat bis zum doppelten Betrag überschreiten. Der Hinzuverdienst kann frei auf das Jahr verteilt werden. Bei Überschreiten der 6300 Euro werden künftig 40 % des Zuverdienstes auf die Rente angerechnet; z.B. könnten Beschäftigte auf Wunsch in Teilrente weiterarbeiten und in den Ruhestand ausgleiten. Es geht auch um einen verstärkten Anreiz, „länger zu arbeiten und damit die eigenen Rentenansprüche zu steigern”. Es soll auch berufsbezogene Gesundheitschecks geben. VdK-Präsidentin Ulrike Mascher: Der Entwurf biete keine Lösung für Arbeitnehmer mit geringen Arbeitsmarktchancen, die nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können  n-tv, 14.9.2016
[HTML] (pom/mit dpa): Nahles-Prognose bis zum Jahr 2045: Neue Berechnungen zeigen Renten-Desaster: Rentenniveau sinkt unter 40 Prozent! Bis 2029 wird die Rente auf 44,6 % des Einkommens absinken, so die offizielle Prognose. Doch was kommt danach? Bundesarbeits­ministerin Andrea Nahles hat nachgerechnet — und sie wird bald erschreckende Zahlen veröffentlichen: Deutsche Rentner erwartet ein Rentenniveau unter 40 %.  Derzeit arbeitet das Ministerium an einer Fortschreibung der Prognose bis zum Jahr 2045. Laut den Berechnungen könnte das Rentenniveau demnach auf einen Wert unter 40 % des aktuellen Durchschnittseinkommens (gemindert um Steuern und Sozialabgaben) sinken. Ende 2015 gingen gut 943.000 Senioren ab 65 Jahren einer geringfügigen Beschäftigung bis 450 Euro im Monat (Minijob) nach — 22 % mehr als 2010 und sogar 35 % mehr als 2005. Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK: „Das Problem der Altersarmut verschärft sich weiter und muss endlich gelöst werden.” Weiter: „Auch müssen die sozial ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderungs­renten endlich abgeschafft werden.” 36 % der Rentner mit Minijob gaben an, das Geld zum Lebensunterhalt zu brauchen, sagt Holger Schäfer vom IW, der Rest erfülle sich damit zusätzliche WünscheFOCUS ONLINE, 15.9.2016
[PDF] Manfred Brüss: Wie die gesetzliche Rente zukunftsfest gemacht werden kann. In dem Konzept „Rente 4.0” hat sich der Arbeitnehmerflügel in der CDU Gedanken über die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung nach 2030 gemacht. Im Gespräch mit dem VersicherungsJournal erläutert der CDU-Bundestagsabgeordnete Peter Weiß, einer der Autoren von „Rente 4.0”, weitere Details des Konzepts und spricht über Reaktionen aus der Politik.  Weiß: Wir haben uns ganz bewusst dafür entschieden keine konkrete Zahl zu nennen. Man muss aber ein verbindliches Mindestrentenniveau definieren. Durch den gesetzlichen Mechanismus ist bisher vorgegeben, dass der Beitragssatz sinkt beziehungsweise gesenkt werden muss, wenn die Nachhaltigkeits­rücklage in der Rentenversicherung zum Ende des Jahres voraussichtlich mehr als das 1,5-Fache einer monatlichen Rentenauszahlung beträgt. Beim derzeitigen Beitragssatz ergibt sich Spielraum für den Aufbau eines Kapitalpuffers. Unser Vorschlag geht dahin, dass in guten Zeiten eine Rücklage für die Zukunft aufgebaut wird. Dazu wird die Obergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage der GRV sofort abgeschafft, so dass es nicht mehr zu einer verpflichtenden Absenkung kommtVersicherungsJournal.de, 15.9.2016
[HTML] AWO Pressemitteilung: AWO fordert: Rentenniveau muss gesichert werden. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler hat eine Erklärung abgegeben zu den heute bekannt gewordenen Spekulationen, dass das Rentenniveau nach 2030 unter 40 % sinken wird. Mit der desaströsen Rentenreform 2001/2004 wurde ein grundlegender Richtungswechsel in der Rentenpolitik beschlossen: Die Beitragssatz­stabilität wurde wichtiger als das Rentenniveau. Die Erwartungen an die sog. Riester-Rente und die betriebliche Altersvorsorge haben sich nicht erfüllt. Der AWO Bundesverband fordert eine Rückkehr zu einer lebens­standard­sichernden gesetzlichen Rente. Die private und betriebliche Altersvorsorge dürfen nicht länge darauf ausgerichtet sein, die gesetzliche Rentenversicherung teilweise zu ersetzen. Vielmehr müssen sie die gesetzliche Rente sinnvoll ergänzen. AWO Bezirksverband Potsdam e.V., 15.9.2016
[HTML] Bernhard Vetter: Sinkendes Rentenniveau, höheres Rentenalter: Kann das „SchweizerModell” die deutsche Rente retten? Das deutsche System der Altersvorsorge kränkelt: Das Rentenniveau sinkt allmählich, das Renteneintrittsalter steigt. Viele Deutsche schauen deshalb ein wenig neidisch auf die Schweiz, wo alles angeblich viel besser ist.  AfD-Chef Jörg Meuthen schon im April: von einer Rente nach Schweizer Vorbild profitierten „die kleinen Leute” und die Rentenkasse hätte mehr Spielraum. Es hat aber so seine Probleme: Es kann sich auch nicht dem demografischen Wandel entziehen. Schweizer Politiker scheuen vor grundlegenden Reformen zurück. In die AHV muss in der Schweiz jeder einzahlen, der Geld verdient, auch die Selbstständigen und Beamten, und unbegrenzt (es gibt keine Beitragsbemessungsgrenze). Die Maximalrente von 2350 Franken (ca. 2150 Euro) im Monat ebenso wie die Minimalrente von 1175 Franken (1075 Euro) reicht nur für eine Grundabsicherung. In Deutschland könnten rechtliche Probleme entstehen, wenn die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft würde. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages warnte schon 2008 vor einem „Übermaß” an Zwang zu staatlicher Vorsorge. Die OECD rechnet bei einem Systemwechsel mit einem „gleitenden Übergang” von 30 bis 40 Jahren wegen des Eigentumsschutzes aus dem Grundgesetz auch für Renten und Rentenanwartschaften. Eine Verbreiterung der Basis würde der Rentenkasse zunächst durch mehr Beitragszahler und Beiträge nützen, doch die neuen Beitragszahler erwerben auch Ansprüche und werden irgendwann selbst zu Rentnern. Was nicht mehr lange gut geht: Die Schweizer AHV zahlt mehr aus als sie einnimmt, obwohl 20 % der Renten aus Steuermitteln kommen und nicht aus Beiträgen. 2020 soll deshalb die Mehrwertsteuer um einen Prozentpunkt erhöht werden und evtl. später noch etwas mehr. Dass die Schweizer bei der Lebenserwartung sogar die Japaner überholt haben, erzeugt zusätzlichen Druck. Je nach Einkommen ist die betriebliche Altersvorsorg ebenfalls verpflichtend. Deren Beiträge teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Eine freiwillige private Vorsorge wird steuerlich gefördert. Die AHV steht in der Schweiz nur für etwa 40 % der Rente. Die Schweizer erzielen also nur in Verbindung der ersten beiden Säulen ein ähnliches Versorgungsniveau wie die Deutschen mit ihrer ersten Säule. Anbieter privater Vorsorge­produkte stellen fest, dass die Schweizer nicht so stark vorsorgen wie sie müssten, und oft von zu optimistischen Zukunftsannahmen ausgehen. So lässt sich über die drei Säulen sagen: die erste ist zu gering, die zweite spielt vor allem bei Frauen und Teilzeit­beschäftigten nur eine untergeordnete Rolle, und die dritte stellt Bezieher von kleinen Einkommen vor die selben Herausforderungen wie überallT▀  ▀  ▀ Online, 16.9.2016
[HTML] Rentenniveau muss angehoben werden. Heinz Möller, scheidender Verdener SPD-Kreistagsabgeordneter: Es „muss wenigstens das Absinken des Rentenniveaus endlich gestoppt werden. Nur so kann die gesetzliche Rente langfristig wieder ein lebensstandard­sicherndes Niveau gewährleisten. Die Rentenanpassungs­formel muss so verändert werden, dass das Rentenniveau nicht weiter abgesenkt sondern schrittweise wieder erhöht wird. Aus Fehlern der Vergangenheit muss man lernen und diese abstellen. Dazu eignen sich klare Aussagen im SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017”. Er erinnert daran, dass mit den Rentenreformen 2001/2004 ein grundlegend falscher Richtungswechsel in der Rentenpolitik beschlossen wurde. Das Rentenniveau liegt inzwischen nur noch bei 48 %. Wenigstens 51 % sollte zukünftig gewährleistet werden. Die Riesterei hat tief enttäuscht. „Deshalb muss die Politik schnellstens nachsteuern, damit die in Gang gesetzten Entwicklungen in der Alters­sicherung nicht in einen ungebremsten Werteverfall der Renten und einen massiven Anstieg von Altersarmut führen”. „Die private und betriebliche Altersvorsorge dürfen nicht länger darauf ausgerichtet sein, die gesetzliche Renten­versicherung teilweise zu ersetzen. Vielmehr müssen sie die gesetzliche Rente sinnvoll ergänzen”. -Ortsverein Verden, 17.9.2016
[HTML] (AFP): DGB sieht Kurswechsel in Rentenpolitik auch als Mittel gegen Rechtspopulisten. Der DGB sieht einen Kurswechsel in der Rentenpolitik auch als Mittel gegen den Aufstieg der AfD. „Die gesetzliche Rente muss gestärkt werden”, sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann am Dienstag (20.9.). Damit könnten die etablierten Parteien „viel gewinnen”.  Die Gewerkschaften hatten kürzlich eine groß angelegte Kampagne gestartet, um den „Sinkflug” des Rentenniveaus zu stoppen, das derzeit bei knapp 48 % liegt. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach: die Erwartung, dass die Niveauabsenkung über private Vorsorge ausgeglichen werde, habe sich nicht erfüllt. Der DGB will die Stabilisierung des Rentenniveaus unter anderem dadurch finanzieren, dass die Mütterrente künftig aus Steuermitteln statt aus Beiträgen gezahlt wird und zudem aus den Rücklagen der Rentenversicherung eine Demografie-Reserve aufgebaut wird. Hoffmann: Die AfD steht für eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit, will Wohlhabende steuerlich begünstigen und die Arbeitslosen- sowie Unfallversicherung privatisieren. DONAUKURIER, 20.9.2016
[HTML] (afp): Deutschland: Nahles: „Wir brauchen eine Haltelinie beim Rentenniveau”. „Wir brauchen eine Haltelinie beim Rentenniveau”, sagte Nahles am Dienstag (20.9.) auf einer Rententagung des DGB. Sie arbeite an einem Vorschlag, „wie wir ein stabiles Rentenniveau hinbekommen”  ZEIT ONLINE, 20.9.2016
[HTML] (stfr/tzi): Altersversorgung: Konzepte gegen den Sinkflug der Rente. Bundessozial­ministerin Andrea Nahles (SPD) und der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB haben verschiedene Ansichten darüber, wie das Rentenniveau stabilisiert werden kann. Während Nahles weiterhin auf drei verschiedene Arten der Altersversorgung setzt, will der DGB die gesetzliche Rente stärken Deutschlandfunk, 20.9.2016
[HTML] Christian Ramthun, Cordula Tutt, Jurik Caspar Iser: Rente: Was uns die Rentenpläne von Andrea Nahles kosten. Ein Jahr vor der Wahl sondieren SPD und Union fieberhaft, was ihnen politisch nützt. Arbeits­ministerin Andrea Nahles will das Rentenniveau stabilisieren und so die CDU vor sich hertreiben. Für den Finanzminister könnte das teuer werden.  Ein Jahr vor der Bundestagswahl gehen die Interessen der beiden Regierungsblöcke immer weiter auseinander. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles weiß genau: Die Rente ist ein prima Wahlkampfthema. Sie arbeitet an der „Lebens­leistungsrente” ebenso wie an der geplanten Angleichung der Renten im Osten, der betriebliche Altersvorsorge und Neuem zur Riester-Rente. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel weiß um die Sensibilität des Rententhemas im Wahlvolk und will möglichst harmonisch die Reformen mit ihrem Koalitionspartner abarbeiten. Nahles wittert einen echten Wahlkampfschlager für die SPD. Ihre Leute arbeiten an einer Fortschreibung der Prognose bis zum Jahr 2045. Dabei könnte das Rentenniveau fatal unter 40 % sinken. Die SPD könnte die CDU mit Forderungen nach einer Stabilisierung des Rentenniveaus vor sich hertreiben. CSU-Chef Horst Seehofer würde wohl ins gleiche Horn stoßen. Der CDU-Wirtschaftsflügel warnt vor einem zu starken Anstieg der Renten­versicherungs­beiträge. Nahles könnte nun ein Gesamtrentenkonzept vorlegen, an dem sich die Unionsgeister scheiden. Bei dem anderen Vorhaben, der Lebensleistungs­rente, wird die Ausgestaltung bürokratisch und streitanfällig. Welche Grenze für Rentner, die einen Zuschlag bekommen sollen, wie viele Jahre Beitragseinzahlungen? Wie Arbeitslosen- und Pflegezeiten berücksichtigen? Welche Rentenhöhe? Für jeden Niedrigrentner müsste die Rentenversicherung eine Bedürftigkeitspr�fung durchführen — wie ein zweites Sozialamt. Es bleibt fraglich, ob die Lebens­leistungs­rente vor der Bundestagswahl noch Gesetz wird. Die Angleichung der Rentenwerte in Ost und West ist ebenfalls problematisch. Sie soll evtl. bis Mitte 2021 und Anfang 2022 gestreckt werden — immer noch mit Mehrkosten von 4 Mrd. Euro ab 2020. Es ist noch umstritten, ob das der Bund aus Steuermitteln oder die Rentenversicherten zahlen müssen. Seit den Niedrigzinsen sinkt die Bereitschaft der Unternehmen, den Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung anzubieten. Schäuble unterstützt die Forderung der Arbeitgeber­verbände nach einer Garantie­enthaftung (Pay-and-forget-Modell). Die Gewerkschaften fordern die Einzahlung in ein „Sozialpartnermodell”, bei dem sie über die Mittelverwendung mitentscheiden. Immerhin verabschiedete das Kabinett den Gesetzentwurf einer Flexi-Rente (keine Rentenabzüge mehr für Arbeitnehmer, die über die normale Altersgrenze hinaus arbeiten. Wenn Nahles ihre Prognose bis 2045 veröffentlichn wird, setzt sie auf die große Rentendebatte in Deutschland. Für Schäuble wird es dann richtig teuer: mehr als 25 Mrd. Euro pro Jahr für eine Stabilisierung des gesetzlichen Rentenniveaus bei 45 % ab dem Jahr 2040      wiwo.de    , 21.9.2016
[HTML] (lt): Gewerkschaft: DGB kritisiert Rentenpolitik. Immer mehr Senioren im Landkreis Landsberg haben einen Minijob. Im Landkreis Landsberg sind 13 % der Minijobber Senioren. Und immer mehr von ihnen sind auf Grundsicherung angewiesen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert daher eine Erhöhung des Rentenniveaus — die Altersarmut dürfe nicht steigen.Die Landsberger DGB-Vorsitzende Kristine Dertinger: die Anzahl der Menschen im Landkreis, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen seien, habe sich seit 2009 fast verdoppelt. Wenn das Rentenniveau weiter sinken soll, produziere das sozialen Abstieg. Augsburger Allgemeine, 23.9.2016
[HTML] Markus Bernhardt: Wirtschaft und Soziales: Interview Zu Euphorie besteht kein Anlass. Markus Bernhardt im Gespräch mit Dietmar Pellmann, Die Linke Leipzig. Rentenpolitik ist in den letzten Tagen wieder zu einem Hauptthema in den Medien geworden. Der DGB hat zahlreiche Aktionen angekündigt, um der Bundesregierung Druck zu machen. Auch die Leipziger Linkspartei hat unter dem Motto „Die Rente geht uns alle an” mit einer eigenen Kampagne, die sich über mehrere Monate erstrecken soll, begonnen . uzunsere zeit, 23.9.2016
[HTML] Soziale Demokratie: Beispiel Österreich: Ein leistungsfähiges öffentliches Rentensystem ist möglich. Erstens ist ein öffentliches Rentensystem im Umlageverfahren finanzierbar und ein Übergang zum „Drei-Säulen-Modell” wie in Deutschland keine zwingende Notwendigkeit. Die Sozialversicherung ist ein wandlungsfähiges und leistungsfähiges Instrument, das auch auf unterschiedliche sozialpolitische Problemlagen angepasst werden kann — den politischen Willen vorausgesetzt. Nach dem Versagen der Riester-Rente in Deutschland wäre es jetzt nur konsequent, die Riester-Förderung auslaufen zu lassen und das öffentliche Rentenniveau schrittweise wiederum um den Faktor zu erhöhen, um den es zuvor reduziert wurde  ON   line Akademie FRIEDRICH EBERT STIFTUNG , 26.9.2016;  [PDF] Florian Blank, Camille Logeay, Erik Türk, Josef Wöss, Rudolf Zwiener: Das Beispiel Österreich: Ein starkes öffentliches Rentensystem ist möglich. Das österreichische und das deutsche System der Alterssicherung waren in der Vergangenheit sehr ähnlich. Die beiden Sozialversicherungs­systeme sind aber in verschiedene Richtungen weiter entwickelt worden und weisen heute nicht nur unterschiedliche institutionelle Charakteristika, sondern auch unterschiedliche Leistungsniveaus auf. Der Vergleich zeigt zudem, dass Österreich mit einem starken öffentlichen System der Alterssicherung wirtschaftlich nicht schlechter dasteht als Deutschland.  WISODIREKT 22/2016
[HTML] (ots): SWR - Südwestrundfunk: SWR berichtet über die Ergebnisse einer unveröffentlichten FES-Studie zu Risiken der Rentenversicherung[Wichtig !]SWR: OECD und Europäische Kommission gehen von „völlig unrealistischen und überzogenen” Rendite-Erwartungen bei der kapitalgedeckten Altersvorsorge aus. Die Rentenexperten David Mum und Erik Türk zusammen mit der Friedrich-Ebert-Stiftung: „Man kann festhalten, dass die von der OECD verwendeten Zahlen die zu erwartenden Renditen an den Finanzmärkten überzeichnen.” Die OECD-Rendite-Einschätzungen werden von Regierungen und Versicherungs­konzernen „als objektive Quelle ins Feld geführt” und als Grundlage für die Ausweitung der privaten Altersvorsorge benutzt. Die Wissenschaftler: Der von OECD und EU-Kommission erwartete reale Effektivzins für Kapitalanlagen in Höhe von 3 % stellt sich „auf der Basis einer historischen Betrachtung als deutlich überhöht” dar. Nun müsse „kritisch geprüft” werden, „inwieweit man sich auf die Kapitaldeckung als ein zentrales Element der lebensstandard­sichernden Alterssicherung verlassen kann”. „...bei einem 40-jährigen Ansparzeitraum bewirkt eine Differenz der Rendite von einem Prozentpunkt, dass die Ersatzrate um rund ein Viertel niedriger ausfällt.” „Da die Rendite­erwartungen der OECD deutlich überhöht sind, muss ... bezweifelt werden, dass die private Altersvorsorge das Absinken im Leistungsniveau der gesetzlichen Rente ... ausgleichen kann.” Bilanz von Mum und Türk: "Kapitalgedeckte Renten-Systeme bringen mehr Risiken und nicht mehr Erträge.” „Die drastischen Rentenkürzungen werden durch die kapitalgedeckte zweite (betriebliche Altersvorsorge) und dritte (Riester-Rente) Säule nicht ausgeglichen.” Kapitalgedeckte Privatpensionen sind also nicht nur durch hohe Gebühren und stetig sinkende Garantiezinsen, sondern auch durch zu niedrige Renditen gekennzeichnet. PRESSEPORTAL / finanzenat, 27.9.2016
[HTML] Cordula Eubel: Arbeitsministerium: Rentenniveau droht drastisch zu sinken. Arbeitsministerin Andrea Nahles legt erstmals langfristige Prognosen vor. Demnach droht das gesetzliche Rentenniveau bis 2045 um gut sechs Prozentpunkte zu sinken.  Das Niveau werde von derzeit 47,8 auf 41,6 % im Jahr 2045 sinken. Damit das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung nicht untergraben werde, brauche es eine „Haltelinie”. CSU-Chef Horst Seehofer und SPD-Chef Sigmar Gabriel hatten vorgeschlagen, das Rentenniveau auf dem heutigen Niveau zu stabilisieren. Andrea Nahles will im November eigene Vorschläge für eine Rentenreform präsentieren. Eine Stabilisierung des Rentenniveaus auf dem heutigen Stand wäre mit erheblichen Mehrausgaben für die Beitrags- und Steuerzahler verbunden: jährlich 40 Milliarden Euro zusätzlich. Der Beitragssatz müsste von heute 18,7 % bis 2045 auf 26,4 % steigen. Nahles machte aber deutlich, dass ein stabiles Rentenniveau noch keine Altersarmut verhindere. Nahles und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wollen die Förderung der Betriebsrenten ausweiten — u.a. mit einem neuen Zuschuss für Geringverdiener. Laut Alterssicherungs­bericht sind die Durchschnittswerte gut: 2543 Euro im Monat Nettoeinkommen eines Rentnerehepaars, 1614 Euro für alleinstehende Männer, 1420 Euro für Frauen. Grundsicherung nur für 3 %. Problemgruppen sind Selbstständige ebenso wie GeringverdienerDER TAGESSPIEGEL, 28.9.2016
[HTML] Dorothea Siems: Wirtschaft: Nahles sitzt in der Rentenfalle. Nach 2030 sinkt das Sicherungsniveau deutlich. Doch jede Verbesserung ist enorm teuer und treibt die Beiträge in die Höhe.  Nach Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ist die viel beschworene Altersarmut aktuell in Deutschland keineswegs verbreitet. Wenn die festgelegte Höchstgrenze für den Beitragssatz von 22 % bis 2030 nicht überschritten werden soll, gibt es für eine Leistungs­ausweitung keinen Spielraum mehr. Ihr Haus hat jetzt berechnet, wie es mit den Rentenfinanzen nach 2030 weitergeht: Das Rentenniveau wird bis 2045 auf 41,6 % sinken. Nahles plädiert für eine Haltelinie. Ein Einfrieren des heutigen Rentenniveaus hätte aber enorme Kosten von 40 Mrd. Euro pro Jahr zur Folge. Der Beitragssatz stiege von 18,7 % heute bis 2045 auf 26,4 %. Der Sozialverband VdK: „Das Rentenniveau muss bei 50 % liegen, mindestens aber auf heutigem Niveau”. Ein Sprecher der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände forderte stattdessen eine Haltelinie für die Beitragssätze. Aber Nahles will alle drei Säulen der Alterssicherung in den Blick nehmen. Falsch sei es, von kleinen Renten auf Armut zu schließen. Ein erhöhtes Armutsrisiko haben vor allem kleine Selbstständige sowie Geringverdiener, die aber nichts von einer allgemeinen Anhebung de Rentenniveaus haben. Geringverdiener sollen künftig gezielt beim Aufbau einer Betriebsrente unterstützt werden. Als verbesserungs­würdig gilt Experten auch die Riesterrente. Nach Einschätzung des Sozial­ministeriums haben noch immer zu viel Geringverdiener keine zusätzliche Alterssicherung  DIE WeLT  N24 , 29.9.2016
[HTML] Birgit Marschall: Interview mit Axel Reimann: „Ein höheres Rentenalter ist kein Tabu”. Der Rentenversicherungs-Chef fordert im Gespräch mit unserer Redaktion eine Reform, um die gesetzliche Rente für Jüngere von 2030 an dauerhaft zu sichern.  Der Präsident der Rentenversicherung, der Ende des Jahres selbst in den Ruhestand geht, ist bei Nahles' „Rentendialog” naturgemäß sehr gefragt. Wir müssen die Belastungen, die sich aus der demografischen Entwicklung ergeben, auf die Generationen und die gesellschaftlichen Gruppen verteilen. Auch für die Zeit nach 2030 brauchen wir Leitplanken sowohl für das Rentenniveau als auch für den Beitragssatz. Zu den Stellschrauben in der Rentendiskussion gehört neben dem Rentenniveau, dem Beitragssatz und dem Bundeszuschuss aus Steuermitteln auch das Renteneintrittsalter. Mit der Lebenserwartung steigen auch die zu erwartenden Rentenbezugszeiten. Durch die Mütterrente und die Rente mit 63 wurden die finanziellen Spielräume für die Zukunft eingeengt. Die Forderung nach einer weiteren Erh�hung der Mütterrente würde bedeuten, dass wir im Jahr zusätzlich rund 6,5 Mrd. Euro finanzieren müssten. Die Rendite der Rentenversicherung wird auch künftig stabil bei 2 bis 3 Prozent liegen. Selbstst�ändige, insbesondere die Solo-Selbstständigen mit niedrigen Einkommen, Niedrig­einkommensbezieher, Langzeitarbeitslose und Erwerbsminderungs­rentner sind besonders von Altersarmut bedroht. Man wird gezielt etwas für sie tun müssen. Eine Versicherungspflicht für Selbstständige ist überfällig RP ONLINE, 2.10.2016
[HTML] (dpa-AFX/jac/seb/DP/tos): ROUNDUP 2: Oppermann: Rentenreform schnell klären und aus Wahlkampf halten. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann hat den Koalitionspartner CDU/CSU aufgerufen, die Rentenfragen noch in dieser Legislaturperiode zu lösen und aus dem Wahlkampf 2017 herauszuhalten. Die Spitzen von Union und SPD kommen am Donnerstag zusammen, um für das letzte Jahr der Wahlperiode Vorhaben wie das Thema Renten abzustecken. Es geht vor allem um die Anhebung der Ost-Renten auf das West-Niveau. Die Ost-Beauftragte der Regierung, Iris Gleicke (SPD), warnte davor, die Angleichung infrage zu stellen. CSU-Chef Horst Seehofer will der Angleichung nur zustimmen, wenn im Gegenzug seine Forderung nach Ausweitung der Mütterrenten umgesetzt wird. CDU und SPD wie Rentenversicherungs­präsident Reimann fürchten jedoch Ausgaben bis zu 6,5 Milliarden für die Rentenkasse. Nahles will im November ein Gesamtkonzept zur Rente vorlegen — unter anderem dazu, wie sie das Sinken des Rentenniveaus aufhalten will. finanzennet, 3.10.2016
[HTML] Cordula Eubel: Reform der Altersvorsorge: Nahles: Rentenbeiträge werden langfristig �ber 22 Prozent steigen. Sozialministerin Andrea Nahles fordert mehr Ehrlichkeit in der Debatte. Wenn das Rentenniveau auf Dauer stabilisiert werden solle, werde das auch mehr Geld kosten, sagt die SPD-Politikerin.  Die Chefs von CSU und SPD, Horst Seehofer und Sigmar Gabriel, haben als erste in der Koalition die Forderung aufgestellt, das weitere Absinken des gesetzlichen Rentenniveaus zu stoppen. DER TAGESSPIEGEL, 5.10.2016
[PDF] F. Ruland, F., Breyer, W. Schmähl, T. Köhler-Rama, V. Meinhardt: Rentenreform — mit welchem Fokus?[Wichtig !] Der Altenquotient steigt deutlich an, das Rentenniveau sinkt. Dies fordert politisches Handeln heraus. Noch in diesem Herbst will Sozialministerin Nahles Eckpunkte einer Reform der Alterssicherung vorstellen. Stellschrauben gibt es genug: Die betriebliche Altersvorsorge kann besser gesichert, die private Rentenversicherung ausgebaut, die Beitragsbasis in der gesetzlichen Rentenversicherung erweitert, das Renteneintrittsalter angehoben und staatliche Zuschüsse können erhöht werden. Die Autoren sind sich durchaus nicht darüber einig, wo der dringendste Handlungsbedarf liegt und ob nicht das ganze System zurückgedreht werden sollte.  Blog  Zeitgespräch , ZBW — Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft, 10.2016;  [PDF] Franz Ruland: Die Rentenversicherung und die künftige demografische Entwicklung — zur Rentenpolitik bis 2060 . Der Zeithorizont der jetzigen Regelungen reicht nur bis 2030. Nach der 13. koordinierten Bevölkerungs­vorausberechnung des Statistischen Bundesamtes nimmt die Bevölkerung bis 2025 leicht zu, sinkt dann bis 2060 je nach Zuwanderung auf zwischen 73 Mio. und 68 Mio. Personen. Die Geburtenziffer ist ein wenig gestiegen auf 1,47 Kinder. Hält das an, verläuft die Entwicklung etwas langsamer. Doch heute geborene Kinder werden erst ab 2040 aktiv zum Wirtschaftsleben beitragen. S. 1-7.  [PDF] Friedrich Breyer: Rentenreform und Gerechtigkeit zwischen und innerhalb der Generationen . Offensichtlich handelt es sich hier um einen Verteilungskonflikt, denn eine Anhebung des Rentenniveaus begünstigt die ältere Generation, während eine Verschiebung der Altersgrenze die jüngere Generation entlasten würde. Verteilungskonflikte lassen sich aber nicht lösen, ohne Gerechtigkeitskriterien zu bemühen. Während Politiker das Wort „Gerechtigkeit” allzu oft und allzu gerne im Mund führen, gelten Ökonomen gerade nicht als Fachleute für Gerechtigkeit, sondern allenfalls für Effizienz. Dennoch soll hier der Versuch unternommen werden, Aussagen über die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) aus Gerechtigkeits­normen abzuleiten, die in anderen Zusammenhängen große Zustimmung erfahren oder plausiblerweise als zustimmungsfähig angesehen werden können. Wie bei jeder normativen Analyse kann natürlich nicht erwartet werden, dass diejenigen, die die angesprochenen Normen nicht teilen, die Schlussfolgerungen akzeptieren. Zwei Gerechtigkeitsnormen: Verursacherprinzip und Nutznießerprinzip. . S. 7-10.  [PDF] Winfried Schmähl: Höchste Zeit für einen Ausstieg aus dem Ausstieg . Es dauerte recht lange, bis nicht nur vereinzelte Stimmen vor den Folgen der ab 2001 als „alternativlos” bezeichneten und politisch durchgesetzten tiefgreifenden Umstellung des deutschen Alterssicherungssystems warnten. Inzwischen sind vor allem die Gefahren künftig steigender Einkommensungleichheit und Armut im Alter Thema des anlaufenden Bundestagswahlkampfes.  Schlagworte wie demografische Krise, fiskalische Nachhaltigkeit, Generationen­gerechtigkeit, Belastungen durch (steigende) Sozialbeiträge für Arbeitsmarkt und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft dienten dazu, eine stufenweise Demontage der umlagefinanzierten, lohnbezogenen und leistungsorientierten gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) einzuleiten, zugunsten eines Ausbaus kapitalmarkt­abhängiger beitragsorientierter privater und betrieblicher Systeme. Negative Folgen der neuen Politik, mit der auch medienwirksam vertretenen Interessen entsprochen wurde, blieben verschleiert. Risiken und Kosten der Alterssicherung wurden zunehmend auf die Privathaushalte verlagert. In dem nun propagierten „Mehrsäulensystem” wird es für die Bürger teurer, ein dem Leistungsniveau der GRV vergleichbares Niveau zu finanzieren — vor allem auch für junge Menschen, obgleich angeblich in deren Interesse die Umstrukturierung dringend notwendig war.  Nachfolgend einige Elemente eines aus meiner Sicht erforderlichen Strategiewechsels. Darin besitzt die GRV eine zentrale Rolle, da sie für die meisten in Deutschland das Kernelement ihrer Alterssicherung ist. Um dort Vertrauen wieder zu gewinnen sollte eine Verständigung über Grundprinzipien angestrebt und nicht nur über „Stellschrauben” diskutiert werden. Leitschnur der Weiterentwicklung der umlagefinanzierten GRV in West und Ost sollte eine Versichertenrente sein, die Lohn-Ersatzfunktion besitzt mit einem Leistungsniveau, das bei längerem Vollzeiterwerb deutlich über einer steuerfinanzierten bedarfs- oder bedürftigkeitsgeprüften Mindestsicherung liegt. . S. 10-13.  [PDF] Tim Köhler-Rama: Deutschland im Renten-Niemandsland. Es ist bedauerlich, dass die „demografische Dividende” der letzten beiden Jahrzehnte, dass sich nälich die geburtenstarken Jahrgänge im erwerbsfähigen Alter befanden, nicht genutzt wurde, um die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) zu stärken. Der Beitragssatz zur GRV hat heute den niedrigsten Wert seit 20 Jahren. Die Rürup-Kommission hat im Jahre 2003 auf der Grundlage der später realisierten Reformen (Anhebung der Regelaltersgrenze und Nachhaltigkeitsfaktor) einen GRV-Beitrag für 2015 in Höhe von 19,6 und für 2020 in Höhe von 20,2 prognostiziert. Tatsächlich lag der Beitragssatz 2015 bei 18,7% und er soll bis 2020 gemäß den aktuellen Prognosen der Bundesregierung bei 18,7% bleiben. Damit liegt die tatsächliche Beitragssatzentwicklung weit unterhalb der vor 15 Jahren prognostizierten Werte. Es ist paradox: Der Altenquotient und die durchschnittliche Lebenserwartung steigen, trotzdem sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung. Das bedeutet, dass die Beschäftigten außerhalb der paritätisch finanzierten GRV alleine für die steigenden Kosten der Alterung aufkommen müssen. Entweder in Form steigender Kosten f�r private Vorsorgeprodukte oder in Form sinkender künftiger Rentenanwartschaften.  Die aktuelle Reformdebatte über den Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) soll von diesem Dilemma ablenken. Die BAV ist keine Säule in der Alterssicherung, sondern ein freiwilliges und lediglich ergänzendes Alterssicherungs­system für einen Teil der erwerbstätigen Bevölkerung, insbesondere in größeren Unternehmen. Sie ist stark selektiv und sie verfügt — anders als die GRV — über keine sozialen Ausgleichsmechanismen. Sie wird daher — trotz staatlicher Subventionen — die wegfallenden Ansprüche aus der GRV für den Großteil der Beschäftigten nicht ersetzen können.  Die Alterssicherungs­politik der letzten 20 Jahre ist vor allem davon geprägt, unpopuläre Maßnahmen zu vermeiden. In Zeiten steigender Kosten der Alterssicherung bedeutet dies im Ergebnis vor allem das Alleinlassen der Menschen mit dem Problem ihrer individuellen Altersvorsorge. Zur Realisierung des Ziels „Lebensstandardsicherung im Alter” braucht es einen Wiederanstieg des Leistungsniveaus aus der GRV und/oder die Verpflichtung zur privaten Vorsorge. Zu einer effektiven Armutsvermeidung braucht es mehr Umverteilung innerhalb des Alterssicherungssystems. Höhere Ersatzraten für Geringverdiener — wie in den meisten OECD-Staaten seit Jahren üblich — sind hierfür ein Beispiel. S. 14-16.  [PDF] Volker Meinhardt: Alterssicherung heißt Alter sichern . . S. 17-20
[HTML] Karl Doemens: Zukunfts-Rücklage: Ist es sinnvoll, im Rentensystem einen Vorrat anzulegen? DGB-Chef Reiner Hoffmann fordert: „Wir müssen die gesetzliche Rentenversicherung wetterfest machen und jetzt eine Demografiereserve aufbauen”. Angesichts der Alterung der Gesellschaft solle der Rentenbeitrag „behutsam” von derzeit 18,7 % auf 22 % angehoben werden. So könne man das Rentenniveau von rund 48 % auch im nächsten Jahrzehnt halten. Experten der Rentenversicherung und des Ministeriums sind skeptisch. Mit hoher Wahrscheinlichkeit würde das Milliarden-Sparschwein recht bald geschlachtet. Berliner Zeitung, 1.11.2016
[HTML] Ralph Bollmann: Analyse: Zehn Mythen zur Rente. Immer mehr Alte, immer weniger Junge, und die Renten sinken unaufhaltsam: Vor dem Wahlkampf malen die Parteien die Katastrophe an die Wand. Dabei sieht die Wahrheit anders aus.  1. Die Renten sinken immer weiter. 2. Die Riester-Rente ist gescheitert. 3. Im Alter droht den Menschen Armut. 4. Das Rentenniveau lässt sich mit Steuern halten. 5. Ohne Pensionen für Beamte wäre alles besser. 6. Die Mütter werden ungerecht behandelt. 7. Die Reichen zahlen zu wenig ein. 8. Die Rente mit 67 ist eine verkappte Rentenkürzung. 9. Die Einwanderer lösen alle Probleme. 10. Dem Osten geht es schlechterFAZ.NET, 7.11.2016
[Folien] Alexander Gunkel (alternierender Vorsitzender des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund) : Das Rentenniveau — Bedeutung und Relevanz für das System der gesetzlichen Rentenversicherung (Folien). . 12. aktuelles Presseseminar der Deutsche Rentenversicherung Bund in Würzburg, 9./10.11.2016
[HTML] Tatjana Grassl: Selbst Wirtschaftsweiser war überfragt: Staunen bei „Illner”: Warum gibt es in Österreich 40 Prozent mehr Rente?[Wichtig !] Mit einem Beispiel aus dem österreichischen Rentensystem erwischte Maybrit Illner ihre Gäste am Donnerstagabend kalt: Wie kann es sein, dass ein Österreicher bei gleichem Bruttoreinkommen fast 40 Prozent mehr Rente bekommt als ein Deutscher? FOCUS Online erklärt den Hintergrund. FOCUS online MONEY, 26.11.2016. • Talkshow von Maybrit Illner: plötzlich lässt ein Praxis-Beispiel alle Teilnehmer verstummen • es wurden die Renten eines Österreichers und eines Deutschen verglichen: • 2 Facharbeiter verdienen je rund 50.000 € im Jahr — der eine in Deutschland, der andere in Österreich • der Deutsche kann mit einer Rente von monatlich 2.211 € rechnen, der Österreicher dagegen mit 2.956 € im Monat — aber sogar 14mal im Jahr — also umgerechnet rund 3.500 € pro MonatJahresrenten: der Deutsche erhält 26.539 €, der Österreicher 41.384 € — fast 40 % Unterschied! • in Österreich sichert die GRV den Lebensstandard der Pensionäre komplett ab — ohne weitere Säulen • in Österreich haben alle Personen ab dem Jahrgang 1955 ein Pensionskonto, auf dem ihnen für jedes Jahr Erwerbstätigkeit 1,78 % ihres jährlichen Bruttoverdienstes gutgeschrieben wird (Höchstgrenze 4.980 € brutto im Monat) • bei Renteneintritt wird die angesammelte Summe durch 14 geteilt und ergibt die monatliche Bruttorente, mit Extra-Urlaubs- und Weihnachtsgeld als 2 weiteren Monatsrenten • Nebenwirkung: Beamte und Spitzenverdiener mit über 70.000 € Bruttojahresgehalt erleiden wegen der Deckelung deutliche Einbußen
[HTML] (spo./Reuters/dpa): Alterssicherung: Seehofer stellt sich gegen SPD-Rentenpläne. Der Rentenvorschlag von Arbeitsministerin Nahles stößt bei CSU-Chef Seehofer auf Ablehnung. Kritik kommt auch von den ehemaligen Arbeitsministern Blüm und Riester.  Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hat den Rentenvorschlag von Bundesarbeits­ministerin Andrea Nahles (SPD) wegen der möglichen Beitragserhöhung kritisiert. Eine Erhöhung auf 25 % wäre Gift für den Arbeitsmarkt.  Kritik kommt auch vom früheren Bundesarbeits­minister Norbert Blüm. Er hält das von der Amtsnachfolgerin Andrea Nahles geforderte Mindest-Rentenniveau von 46 % für unzureichend. „Die Rente muss höher sein als die Grundsicherung, sonst verliert das System seine Legitimität. Ein Niveau von 46 % wird dafür nicht reichen.” „Die Jungen müssen mehr bezahlen, alles andere wäre eine Lüge.”  FAZ.NET, 26.11.2016
[HTML] Helmut Achatz: Soziales: Bund zahlt mehr als 4100 Euro Zuschuss pro Rentner. Schon heute muss die Bundesregierung 86,7 Milliarden Euro zuschießen, damit die Deutschen Rentenversicherung ihren Verpflichtungen nachkommen kann. Das sind mehr als 4100 € Bundeszuschuss pro Rentner. Allerdings ist dieser Zuschuss auch geboten, denn jahrzehntelang hat sich der Staat bei der Rentenkasse bedient und eine versicherungsfremde Leistung nach der anderen drauf gepackt. Der Verein Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) hat sie im Detail aufgeschlüsselt Vor(un)ruhestand, 2.12.2016

[HTML] WikipediA: Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland). Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland dient vorwiegend der Sicherung der Altersrenten der Versicherten, daneben Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit und an Hinterbliebene (Renten wegen Todes) sowie Leistungen zur Rehabilitation. Versichert sind sozial­versicherungs­pflichtig Beschäftigte und freiwillig Versicherte. 1.7.2016. • • die versicherungsfremden Leistungen werden nur teilweise aus Bundesmitteln bezahlt • das Karl-Bräuer-Institut errechnete für 2011 eine Deckungslücke von rund 7 Mrd. Euro entsprechend etwa 0,8 Prozentpunkten des BeitragssatzesBeispiele versicherungsfremder Lasten in der GRV: • Familienausgleich (Kinderzeiten für vor 1921 geborene Frauen, Waisenrenten) • Berücksichtigungszeiten, Kindererziehungszeiten, Zuschläge zur Witwenrente bei Müttern • Renten wegen Todes (au�er Splittingrenten) • Renten für Ersatzzeiten (Kriegsdienst, Gefangenschaft) • Integration von Vertriebenen und Aussiedlern • Transfers in die neuen Bundesländer • Beteiligung an Absicherung bei Arbeitslosigkeit, Renten wegen Arbeitsmarktlage • vorgezogene Renten (z. B. bei Altersteilzeit) • Mindestrenten • Anerkennung für Ausbildungszeiten, Höherbewertung der ersten drei Versicherungsjahre • Ansprüche Behinderter in geschützten Einrichtungen • Krankenversicherung der Rentner (KVdR), (die Pflegeversicherung der Rentner (PVdR) tragen die Rentner selbst) • Zusatzabkommen mit USA, Israel, Kanada • Rentenanteile, soweit sie in der Höhe des Barwertes der Rente bezogen auf die Lebenserwartung von der durchschnittlichen Lebenserwartung einer Mannesrente ab 65. bzw. 67. Lebensjahren abweichen • durchlaufende Posten, bei denen die GRV nur als Verwalter tätig ist (Knappschaftzusch&uuzml;sse, DDR-Zusatzversorgung) • der Bund stellt im Rahmen seiner Finanzverantwortung außerdem zur Verfügung: • demografische Last • Organisations- und Gestaltungshoheit durch den Bund • Mitfinanzierung anderer Sozialsysteme durch die GRV (Reha, Berufsförderung) • anteilige Verwaltungskosten für fremde Leistungen   Leistungen staatlicher F�rsorge sind nach allgemeiner Auffassung aus dem Staatshaushalt zu finanzieren. • • • • • • • • • • • •

13. Weitere Diskussion ab 2017  

[HTML] Philipp Krohn: Riester-Rente: Sichere Altersvorsorge? Die Riester-Rente war im Prinzip richtig. Die Beitragsgarantien müssen aber hinterfragt werden. Denn der niedrige Zins führt die Vorsorgeeinrichtung in eine KriseFAZ.NET, 11.1.2017
[HTML] Sebastian Schick: Rente: Höheres Rentenniveau gegen Altersarmut? Zwei Drittel der Bezieher von Grundsicherung würden laut Studie der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nicht von einer Anhebung des Rentenniveaus profitieren. Die DRV fordert stattdessen eine Alterssicherungs­pflicht für Selbstständige, begrüßt aber die Pläne von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles für eine sogenannte doppelte Haltelinie.  Die DRV stellt folgende Faustregel auf: „Unter sonst gleichen Bedingungen erfordert die Finanzierung eines im Vergleich zum Status-Quo-Szenario im Jahr 2030 um einen Prozentpunkt höheren Rentenniveaus eine Beitragssatz­erhöhung um etwa einen halben Prozentpunkt.”  biallo.de, 23.1.2017
[HTML] Friederike Marx/dpa: Nachfrageflaute und Zinstief: Riester-Rente schmiert ab[!]. Versicherer legen ihr Riester-Geschäft zunehmend auf Eis. Andere suchen ihr Heil in neuen Produkten. Das Geschäft mit der staatlich geförderten Altersversorgung gerät in der Zinsflaute unter Druck.  Mehr als 16,5 Mio. Riester-Verträge wurden seit der Einführung abgeschlossen, doch seit 2013 stagniert die Verbreitung. Die Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig legt ihr Riester-Neugeschäft vorerst auf Eis. Auch bei den PB Versicherungen ist die Nachfrage sei hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Ein Problem der Branche sind die hohen Garantieversprechen der Vergangenheit, die sich in der Zinsflaute kaum noch erwirtschaften lassen. Auch muss mindestens der Erhalt der eingezahlten Beiträge fest zusagt werden. Branchenexperte Ulrich Wiesenewsky sieht vor allem in dem Aufwand für die Verwaltung der Riester-Zulage den Grund für den Rückzug. Angeboten werden zunehmend fondsgebundene Riester-Produkte ohne festes Zinsversprechen. Verbraucherschützerin Mohn: Verbraucher seien mit einem Riester-Banksparplan oder einem Fondssparplan grundsätzlich besser dran n-tv.de, 26.1.2017
[HTML] Thomas Öchsner: Rentenversicherung: Präsidentin der Rentenversicherung: „Ich halte nichts von Horrorszenarien”. Gundula Roßbach über das Risiko Altersarmut, die Tücken der Riester-Rente — und warum auch Jüngere etwas von ihrer Rente haben werden  sueddeutsche.de, 7.2.2017
[HTML] Martin Thaler: „Armut in Deutschland hat ein Kindergesicht” Panikmache und Vertrauenskrise: Bei der Reformierung des Rentensystems ruft Sozialministerin Andrea Nahles zu mehr Sachlichkeit auf. Beim Thema Riester forderte sie mehr Transparenz und Entschlackung.  Mit klaren Worten hat Sozialministerin Andrea Nahles auf dem Zukunftsmarkt Altersvorsorge in Berlin die mangelnde Bereitschaft vieler Deutschen zur Altersarmut verdeutlichtpr()ontra online, 16.2.2017
[HTML] Philipp Krohn: Kommentar: Schwarzer Peter. Das Riester-System ist aufgebläht und überkomplex. Denn immer wieder wurde an ihm herumgeschraubt. Der Gesetzgeber sollte nachbessern, statt auf die Branche zu schimpfenFAZ.NET, 25.2.2017
[HTML] Dietrich Creutzburg: F.A.Z. exklusiv: Nahles verteidigt Abkehr von Agenda 2010. Arbeitsministerin Andrea Nahles ist Martin Schulz „dankbar für die Diskussion” um die Agenda 2010. Im Gespräch wirbt sie außerdem ür ein neuartiges ErwerbstätigenkontoFAZ.NET, 26.2.2017
[HTML] Peter Thelen, Martin Greive: Private Vorsorge: Befreiungsschlag für die Riesterrente. Der CDU-Wirtschaftsflügel will die Riesterrente von bürokratischem Ballast befreien und die Zentrale Zulagenstelle für die Genehmigung der Riesterförderung abschaffen. Stattdessen sollen die Finanzämter einspringen  Handelsblatt , 28.2.2017
[PDF] DGB: BV-Beschluss: „Zukunftsgerichtete Rentenpolitik”[!].
• Ohne gesetzlichen Eingriff sinkt das Rentenniveau von heute 48 % bis 2045 auf unter 42 %.
• Der DGB fordert eine Stabilisierung des Rentenniveaus auf dem heutigen Stand von 48 % und im weiteren Schritt die Anhebung, etwa auf 50 %. Die individuelle Versorgung soll durch eine tarifvertraglich vereinbarte und vom Arbeitgeber mitfinanzierte Betriebsrente zusätzlich verbessert werden.
• Wir wollen wir den Solidarausgleich stärken. Dazu gehört auch die Rente wegen Erwerbsminderung zu verbessern, indem wir die Abschläge von regelmäßig knapp 11 % abschaffen.
• Dies ist erreichbar über eine Stärkung der Basis an Beitragszahlern inkl. Ausweitung des Schutzes der Rentenversicherung auf Selbstständige, mehr Steuermittel und einem voraussichtlichen Beitragssatz in den 2040er Jahren von bis zu 25 %. Notwendigerweise muss dieses begleitet werden von entsprechenden Maßnahmen am Arbeitsmarkt und in der Wirtschaftspolitik und der Wiederherstellung der Beitragsparität in der gesetzlichen Krankenversicherung
 DGB ,  LabourNet Germany , 28.2.2017;  [HTML] DGB-Vorstandsbeschluss „Zukunftsgerichtete Rentenpolitik”. „Gelinde gesagt eine ergebene Vorlage für das rechte SPD-Lager, für die Versicherungswirtschaft und die Arbeitgeberverbände”
Antje Poelmann: „Das hat so gut wie nichts mit dem zu tun, was da so vollmundig auf den Seiten des DGB zum Rententhema zum Besten gegeben wird und schon gar nichts, mit dem was notwendig ist, um eine wirklich solidarische gesetzliche Rentenversicherung zukunftsfest zu sichern und auf alle Einkommen auszuweiten.”
Reiner Heyse: „... unfassbar, was der DGB da herausgebracht hat, das widerspricht allen bisherigen Aussagen, die auf den DGB-Seiten im Internet zu lesen sind.”
Ulfert Kaufmann (DGB Bundesvorstand): „... kaum tauglich, damit die schon lange angekündigte DGB-Rentenkampagne zu führen, welche einen dringend notwendigen Kurswechsel in der Rentenpolitik befördern könnte/würde. Mit freundlicher Unterstützung von PROGNOS und im Interesse des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurde sich mathematisierend bemüht ... auszuweisen, was nur sein darf bzw. sein kann, oder irgendwie irgendwann mal möglich sein könnte.”
 LabourNet Germany , 8.3.2017
[HTML] Kerstin Herrnkind: Rentensystem: Wie Kinderlose zu Sündenböcken einer falschen Politik gemacht werden. Kinderlose ruinieren das Rentensystem, behaupten Experten und wollen ihnen die Rente kürzen. Doch es sind nicht die Kinderlosen, welche die Sozialsysteme ruinieren. Sie ruinieren sich selbst.  Kerstin Herrnkind verteidigt die Kinderlosen und macht das umlagefinanzierte Rentensystem als „Schneeballsystem” verantwortlichstern.de, 3.3.2017
[HTML] Albrecht Müller: Der DGB widerspricht unserer kritischen Einschätzung des DGB-Rentenkampagnen­beschlusse. Dies und eine Antwort der NachDenkSeiten.  In den NachDenkSeiten konnten Sie von 2004 an eine berechtigte Kritik an den damaligen Rentenreformen mit Riester-Rente und Entgelt­umwandlung lesen. In meinen Büchern sogar schon früher — ab 1997!. Wir haben leider Recht behalten — die Privatvorsorge in Form der Riester-Rente hat sich als Flop erwiesen, die Entgelt­umwandlung ist teuer und hilft nur Wenigen. Die Bundesregierung hat daraus nichts gelernt. Wir hatten inständig gehofft, dass die Gewerkschaften Andrea Nahles auf die Sprünge helfen. Deshalb waren wir enttäuscht über den windelweichen Kampagnen­beschluss des DGB-Bundesvorstands.  — Die beim DGB-Bundesvorstand zuständige Annelie Buntenbach hat der NDS-Kritik widersprochen. NachDenkSeiten, 10.3.2017
[HTML] Roman Niederberger (SPD Berchtesgadener Land): Gute Arbeit, gute Rente: Öffentliche SPD-Diskussion mit Prof. Dr. Werner Widuckel über die Zukunft der Rente. Wie kann man Alterarmut bekämpfen und die Renten auf Dauer sichern? Wie sieht ein gerechtes Rentensystem aus und was muss sich dafür ändern? Nicht nur im beginnenden Bundestagswahlkampf wird über diese Themen engagiert diskutiert. Die SPD Berchtesgadener Land-Süd hat jetzt unter dem Titel „Gute Arbeit, gute Rente” zu einer öffentlichen Diskussion mit Prof. Dr. Werner Widuckel von der Universität Erlangen-Nürnberg in den Gasthof „Neuhaus” in Berchtesgaden eingeladen BGLand24.de, 15.3.2017
[HTML] Klaus Morgenstern: Gesetzliche Rente: Haltelinien haben ihren Preis. Die SPD wird im Bundestagswahlkampf mit dem Konzept der doppelten Haltelinie in der Rentenversicherung antreten. Das klingt eingängig, aber ist es auch realistisch?  deut­sches insti­tut für alters­vorsorge, 21.3.2017
[HTML] Philine Lietzmann: Rentendebatte: Wehrt euch! Wie wir Jungen den Generationenvertrag kündigen können. Immer weniger Junge zahlen die Rente für immer mehr Alte. Das bedeutet steigende Rentenbeiträge und sinkende Renten. Glücklich ist damit niemand. Aber das Rentensystem radikal zu ändern, also den Generationenvertrag zu kündigen, ist schwierig. Das sind die Möglichkeiten.  Es gibt seit Jahren Stimmen, die fordern, das Umlagesystem zu beenden und zum kapitalgedeckten System zurück zu kehren. Der Generationenvertrag ist kein Vertrag sondern ein Gesetz im sechsten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB). Ein Gesetz lässt sich ändern. Doch schon an der Gesetzesinitiative wird die Änderung des Umlageverfahrens in ein kapitalgedecktes Verfahren aber wohl scheitern. Axel Börsch-Supan (MEA am Max-Planck-Institut) hält nichts davon: Eine ergänzende Kapitaldeckung wäre ok, aber eine Ersetzende wä,re kompletter Unsinn. Rentenexperte Bernd Raffelhüschen: „Es gibt Wege, den Generationen­vertrag zu kündigen: Ins Ausland gehen, sich selbstständig machen oder Beamter werden.” Es bleibt sonst nur die Macht der Barrikaden FOCUS online MONEY, 23.3.2017
[HTML] (n-tv.de, awi): Weniger raus als eingezahlt: Wenn die Rentenversicherung Minus macht. Die private Rentenversicherung war Jahrzehnte ein Verkaufsschlager. Im aktuellen Zinsumfeld haben die Versicherer jedoch Probleme, selbst den Garantiezins zu erwirtschaften. Für Kunden droht bei Neuabschluss ein Minusgeschäft, wie Finanztest berichtet.  Vom Niedrigzins sind auch private Rentenversicherungen betroffen, die nun verstärkt Produkte anbieten, die noch nicht einmal mehr den mickrigen Garantiezins von noch 0,9 % offerieren, sondern nur noch den Erhalt des eingezahlten Kapitals. Doch ungeförderte Policen dieser Art lohnen sich kaum. Verbraucher bekommen bei einem Neuabschluss nicht selten weniger heraus, als eingezahlt wurde, wie die Zeitschrift „Finanztest” herausgefunden hat. Es macht keinen Unterschied, ob noch auf ein Produkt mit Garantiezins gesetzt wird oder eines, welches nur noch den Erhalt des eingezahlten Kapitals garantiert — vor Kosten. Von 21 durch „Finanztest” geprüften Tarifen mit Kapitalwahlrecht garantieren 15 den Beitragserhalt nicht für alle 3 betrachteten Laufzeiten von 10, 15 und 20 Jahren. Bei einem Versicherer blieben von den fiktiv gezahlten Beiträgen in Höhe von 24.000 € blieben so nur noch 22.208 € übrig. „Finanztest” rät Bestandskunden, ihre Verträge hinsichtlich der Kosten zu optimieren n-tv.de, 23.3.2017
[HTML] Christoph Küppers: „Heute jung, morgen arm”: Was wird aus unserer Rente? Immer mehr Menschen haben Angst vorm Älterwerden. Sie fragen sich: Wird das Geld später reichen? Ist genug da, um den Lebensstandard zu halten?  Die Autorin Eva Schötteldreier hat zu diesem Thema in ganz Deutschland recherchiert. Ihre Reportage zeigte die ARD am Montagabend: „Heute jung, morgen arm — Was wird aus unserer Rente?” Zwar haben alle Parteien das Thema Rente im Bundestagswahlkampf 2017 auf dem Schirm. Doch mit welchem Ergebnis, ist noch vollkommen offen  Bild.de , 28.3.2017
[HTML] Willi Reiners: Renten-Debatte: Breites Bündnis gegen Altersarmut. Sozialverbände, Gewerkschaften sowie kirchliche und zivilgesellschaftliche Organisationen im Land machen sich für ein höheres Rentenniveau von 50 Prozent starkSTUTTGARTER-ZEITUNG.DE, 3.4.2017
[Web-Link][Film] Die Anstalt vom 4. April 2017[Wichtig !] (Video). Politsatire mit Max Uthoff und Claus von Wagner über das deutsche Rentensystem. 2DF , 4.4.2017
[HTML] Hartmut Buhmann: Senioren klagen über besteuerte Renten. Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) nannte am Donnerstag in Stockelsdorf höchstrichterliche Entscheidung als Grund für das Rentner-Ärgernis. OSTHOLSTEINER ANZEIGER, 7.4.2017
[HTML] Stefan Sauer (Interview): Annelie Buntenbach zur AfD: „Die Pläne sind zutiefst unsozial”. Rentenexpertin Annelie Buntenbach spricht über die Ideen der AfD zur Familienpolitik.  „Das mag zwar klingen” wie ein Gewerkschaftsprogramm, aber „tatsächlich klaubt sich die AfD alle möglichen Forderungen zusammen, ... die für ihre Zielgruppe gut klingen. Viele Forderungen passen schlicht nicht zusammen oder widersprechen sich sogar. Vor allem: sie sind nicht sozial.” „Die AfD tritt für eine abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren Lebensarbeitszeit ein. Das klingt ... wie die Rente mit 63.” Der Riesenhaken dabei: „Die AfD will nämlich das gesetzliche Rentenein­trittsalter ganz abschaffen. Das aber bedeutet für viele Millionen Beschäftigte, dass sie erst mit 70 Jahren oder noch später in Rente gehen können.” „Selbst wenn man den Begriff der Lebens­arbeitszeit großzügig auslegt, also Phasen des Krankengeldbezugs und der Arbeitslosigkeit voll anrechnet sowie die Pflege von Angehörigen und zehn Jahre Erziehungszeit pro Kind berücksichtigt, müssten 55 Prozent der Beschäftigten über das 65. Lebensjahr hinaus arbeiten, um auf eine 45-jährige Lebens­arbeitszeit zu kommen. Mehr als 39 Prozent müssten bis 70 arbeiten, um abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Von den Frauen im Westen wären davon sogar 55 Prozent betroffen.” „In Wirklichkeit läuft das Rentenkonzept der AfD auf einen Rentendiebstahl nie gekannten Ausmaßes hinaus.”  Die AfD will zwar ein Familiensplitting einführen, aber keine partnerschaftliche Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern oder Zugang von Frauen zu einer eigenen sozialen Absicherung. Stattdessen vertritt die AfD ein komplett reaktionäres Familienbild: „Der Mann ist erfolgreich und verdient das Geld, die Frau steht am Herd, sorgt für die Kinder und hält dem Gatten ‘den Rücken frei’. Das ist ein Rückfall in die Adenauer-Ära oder sogar in die Zeit davor.”  Die arbeitsmarkt­politischen Forderungen der AfD sind das reinste Chaos. Die AfD will „die Bundesagentur für Arbeit und damit faktisch auch die Arbeitslosen­versicherung abschaffen. Um die Vermittlung sollen sich nur noch die kommunalen Jobcenter kümmern.” Die AfD fordert „an anderer Stelle bessere Leistungen aus jener Arbeitslosen­versicherung, die sie doch eigentlich abschaffen will.” Die Hartz-Reformen seien „im Grundsatz in Ordnung und müssten nur marginal verändert werden.” „Sie tun genau das, was sie den alten Parteien immer vorwerfen: Sie versprechen das Blaue vom Himmel.”  Frankfurter Rundschau, 20.4.2017
[HTML] Szu Ping Chan: Business: Pensions are sitting on a global time bomb, warns WEF. . The Telegraph  Business , 26.5.2017;  [HTML] Jörn Kränicke (Gastautor): Euro fondsxpress: 400 Billionen US-Dollar fehlen im Rentensystem. . wallstreet online, 2.6.2017
[HTML] Stefan Vetter: Österreichs Rentensystem: „Als Vorbild schlechthin kann Österreich nicht gelten”. Rentenexperte Rürup warnt Deutschland davor, sich am System des Nachbarn zu orientieren. Es sei „finanzwirtschaftlich weniger nachhaltig”.  Bei gleichen Bruttolöhnen ist beim Renteneintritt die Jahresrente eines vormaligen österreichischen Arbeitnehmers etwa 40 % höher als die eines deutschen Zugangsrentners. In Deutschland folgt die Festsetzung des Bundeszuschusses festen Regeln und nicht nach Kassenlage. Die jährlichen Pensionsanpassungen in Österreich orientieren sich nicht an der Entwicklung der Löhne, sondern an der der Verbraucherpreise. Dadurch fallen die Bezüge der Ruheständler im Vergleich zu denen der Beschäftigten kontinuierlich zurück. (In Deutschland aber schrittweises Absenken des Rentenniveaus.) Der Einbau von Bremsfaktoren in die Rentenanpassungsformel dient der Entlastung künftiger Beitragszahler. Ein Altersvorsorgesystem mit einer Mischung aus umlagefinanzierten Renten und kapitalgedeckten Ergänzungssystemen sei die bessere LösungSaarbrücker Zeitung, 11.6.2017
[HTML] Andre Pottebaum: Betriebsversammlung bei Volkswagen: IG Metall fordert Anpassung des Rentensystems. Vertreter des Automobilherstellers Volkswagen Osnabrück sowie der IG Metall haben am Donnerstag in einer öffentlichen Betriebsversammlung eine Erhöhung des Rentenniveaus gefordert und sich für eine verbesserte Altersversorgung ausgesprochen. Stephan Soldanski von der IG Metall kritisierte vor den rund 2000 Beschäftigten die Privatisierung der Altersversorgung und geißelte die Rente mit 67. Das Rentenniveau müsse dauerhaft gesteigert und an die Lohnentwicklung gekoppelt werdenNEUEOSNABRÜCKER ZEITUNG, 16.6.2017
[HTML] Hannes Koch: Konzept könnte künftig ungeliebte Riester-Verträge zur Altersvorsorge ersetzen Merkel kann sich neue Zusatzrente vorstellen. Bundeskanzlerin Angela Merkel hält die „Deutschlandrente” für „ein interessantes Produkt”. Die Regierungschefin und CDU-Politikerin äußerte sich auf dem Verbrauchertag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) in Berlin erstmals positiv zu einer Kernforderung des Verbandes, der unter anderem die regionalen Verbraucherzen­tralen vertritt. Ein Konzept für die Deutschlandrente — eine zusätzliche Altersvorsorge unter staatlicher Verwaltung, deren Geld auf dem Kapitalmarkt angelegt würde —hatte im vergangenen Jahr die schwarz-grüne Landesregierung von Hessen vorgelegt. Ob aus Merkels Ansage Handlungen folgen, steht dahinBerliner Morgenpost, 20.6.2017  [HTML] Peter Oldenburger: Zum Artikel: "Merkel kann sich neue Zusatzrente vorstellen", vom 20. Juni: Leserbrief: „Dieses Rentensystem ist ein Generationen-Betrug”. Martin Walter: Wieso eine Zusatzrente? Ich verlange für meine Einzahlungen einen anständigen und menschenwürdigen Gegenwert. Ich möchte nicht mit 70 noch Flaschen sammeln, um mir etwas zu essen kaufen zu können. Weil meine Rente für die Miete draufgeht. Dieses Rentensystem ist ein Generationen-Betrug.  Marion Paasch: Die Österreicher haben wesentlich höhere Renten und zahlen dafür einen nicht viel höheren Beitrag als die deutschen Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hat dort prozentual höhere Abgaben zu leisten. Offenbar undenkbar in DeutschlandBerliner Morgenpost, 23.6.2017
[HTML] (n-tv.de, wne/AFP): Rentensystem nicht gerüstet: Risiko für Altersarmut steigt. Forscher erwarten ein steigendes Risiko für Altersarmut bis 2036. Das deutsche Rentensystem könne im jetzigen Zustand die steigende Zahl von Menschen mit gebrochenen Arbeitsbiografien sowie aus dem Niedriglohnsektor nicht abfedern, so die Studie n-tv.de, 26.6.2017
[HTML] Oliver Holtemöller: Altersvorsorge: Experte rät zur Aufspaltung des Rentensystems. Das Rentensystem ist mittlerweile so komplex, dass selbst Experten sich schwer tun. Lösungen für Probleme wie Altersarmut zu finden, ist deshalb schwierig. Eine Aufspaltung würde helfen. Ein Gesamtsystem, das alles gleichzeitig löst, ist nicht realistisch.  Ein staatliches Rentensystem hat drei Ziele: 1) Nicht-bedürftigen Menschen ein Mindesteinkommen im Alter zu verschaffen; 2) auch Bedürftigen, die kein ausreichendes Erwerbseinkommen hatten, im Alter ein Mindesteinkommen zu verschaffen; 3) Anreize zu setzen, mehr als die Pflichtbeiträge für das Alter zu sparen. Nur das erste und das dritte Ziel lassen sich sinnvoll mit Versicherungs­lösungen erreichen. Ein Gesamtsystem, das alle Probleme gleichzeitig löst, ist nicht realistisch. Das Rentensystem sollte in drei Teilsysteme aufgespalten werden: 1. die gesetzliche Pflichtversicherung zur Absicherung eines Mindesteinkommens im Alter; 2. gesetzliche Leistungen ohne eigene Beiträge aus sozialer Gerechtigkeit; 3. eine freiwillige Zusatzversicherung mit ökonomischen Anreizen (z.B. Steuervorteile, Zuschüsse) zur Lebensstandardsicherung (staatlich, privat oder gemischt; als Umlage- oder als Kapitaldeckungssystem). Im 1. Pfeiler wäre ein jährlicher Anstieg der Renten nur mit der Inflationsrate angemessen. Der Produktivitäts&shy;fortschritt könnte zur Abfederung der demografischen Probleme herangezogen werdenFOCUS ONLINE, 27.6.2017
[HTML] Gerlinde Sommer  interviewt Dagmar Hühne und Holger Balodis: „Das genialste System der Altersversorgung retten”. Dagmar Hühne und Holger Balodis treten gegen die „Vorsorge-Lüge” an und setzen auf eine verbesserte staatliche Rente. Norbert Blüms „Die Rente ist sicher” kursiert heute als bitterer Witz. Viele Arbeitnehmer glauben heute, aufgrund der Demografie sei künftig keine ausreichende Rente mehr finanzierbar. Sie glauben auch, dass eine private Alternative hier besser helfen könnte, dass sie renditestärker und effektiver sei. Holger Balodis' und Dagmar Hühnes Buch „Die Vorsorge-Lüge” zeigt auf, wie Politik und private Rentenversicherungen uns in die Altersarmut treiben. „Mehr als 40 Prozent der versicherungs­pflichtig Beschäftigten werden in folgende Situation hineingeraten: Angesichts ihrer heutigen Einkünfte wird ihre spätere Rente unter dem Grundsicherungsniveau liegen.” Für Frauen, die lange in Teilzeit gearbeitet haben, könnte Balodis sich ein Aufstockungsmodell vorstellen wie in Österreich, der Schweiz und vielen Nachbarstaaten. Hühne: „Das Vertrauen in die gesetzliche Rente wurde gezielt zerstört.” Für sie ist das deutsche Rentensystem „das genialste System der Altersversorgung, was es eigentlich gibt auf der Welt.” Die „Anzahl der Kinder ist nicht entscheidend für das Funktionieren des Gesamtsystems gesetzliche Rente”, sondern der „gewaltige Produktivitäts­fortschritt, der die Finanzierung immer sicher gestellt hat.” Man brauche nur „mehr Beiträge und mehr Beitragszahler: Dann haben wir schon viele Probleme gelöst”. Balodis: es gibt ein „riesigen Reservoir” an Personen, die für die Einzahlung in die staatliche Rente herangezogen werden könnten. „Zwölf Millionen arbeiten und verdienen, zahlen aber nicht in die Sozialkassen ein.” Für die Zeit nach dem weitgehenden Ableben der Babyboomer werde auch die derzeit übliche Geburtenrate wieder ausreichen. Auch liege der Bundesanteil entgegen den ursprünglichen Plänen „deutlich unter 30 Prozent”. Der Bund habe tendenziell seinen Verpflichtungen von 1957 nicht entsprochen — anders als etwa in Dänemark und Österreich. In ihrem Buch skizzieren die Autoren „eine Art Masterplan, wie eine Rente wirklich funktionieren kann”. Die Grundversorgung müsse wieder über die gesetzliche Rente geschehenThüringische Landeszeitung, 29.6.2017
[HTML] Georg Liebl: Rürup will nicht wahrhaben, dass Umlagen effektiv sind. Bert Rürup sieht das österreichische Alterssicherungs­system kritisch und kein Vorbild für Deutschland. Bert Rürup ist kein glaubwürdiger und neutraler Rentenexperte. Er leugnet oder will nicht wahrhaben, dass das Umlagen finanzierte gesetzliche Rentensystem am leistungs­fähigsten und effektivsten für die Rentner und den Staat ist.  In dem Interview preist er die Vorteile des kapitalgedeckten Rentensystems, obwohl z.B. Professor Peter Bofinger die Vorteile des Umlagen finanzierten Rentensystems aufzeigt. Vergleicht man die Höhe der gesetzlichen Rentenzahlungen, so erhält ein Rentner in Österreich nach 45 Arbeitsjahren ca. 80 Prozent seines durchschnittlichen Bruttoeinkommens, während es in Deutschland nur gut 44 Prozent sind. Nehmen wir als Brutto-Durchschnitts­einkommen 2016 in Deutschland 3417 Euro Brutto im Monat. Bei gleichem Brutto-Durchschnitts­einkommen ergibt sich für Österreich eine monatliche Brutto-Rente von 80 Prozent, für Deutschland von 44 Prozent. Die gesetzliche Brutto-Rente ist in Österreich also um 82 Prozent höher. Nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung zusammen mit der Wiener Arbeiterkammer erhielt 2013 ein langjährig Versicherter in Österreich eine durchschnittliche Rente von 1820 Euro monatlich netto, während sein deutscher Vergleichsrentner monatlich 1050 Euro netto bekam, also 770 Euro = 73 Prozent mehrMain-Echo, 30.6.2017
[HTML] Bert Rürup: Der Chefökonom über Altersarmut: Der Staat steht in der Pflicht. Eine freiwillige Zusatzversorgung ist nicht geeignet, Altersarmut zu verhindern. Dies ist Aufgabe des staatlichen Rentensystems, fordert Bert Rürup. Damit das gelingt, muss das gesetzliche System reformiert werden.  Heftig diskutiert wird über das „richtige” Rentenniveau. Neuen Zündstoff lieferte zuletzt eine Bertelsmann-Studie, aus der ein Wochenmagazin herauslas: „Altersarmut nimmt drastisch zu.”  Handelsblatt PREMIUM, 10.7.2017

14. Alte Verweise  

 
[Web-Link] Infopool » Fach­lite­ratur (Abstracts). Breite Auswahl an Kurz­fassungen wissen­schaft­licher Artikel und Mono­gra­phien zur Alters­siche­rung. Deut­sches Insti­tut für Alters­vorsorge, 1996-2003
[Verweis] Weitere Artikel zu Rente und Pflegeversiche­rung. 2003-2004
[Verweis] Frankfurter Rundschau Spezial zum Thema Rente. 1.7.2008.  Enthält folgende Artikel:
        [Grafik: Bausteine der aktu­ellen Renten­anpas­sungs­formel]
      [AkR] Formelsprache: Der wahre Renten­skandal;  [GIF-Bild] Bausteine der Renten­anpas­sungs­formel. • Renten­niveau: Verhältnis zwischen letztem Gehalt des Standard­rentners mit 45 Beitrags­jahren und seiner gesetz­lichen Alter­srente (derzeit vor Steuern 48%, 2030 43%) • Modell­rech­nung „Finanz­test”: Brutto­renten­niveau sinkt von 48% auf 36% in 2060 • Rentner­quotient (= Zahl Äqui­valenz­rent­ner/Zahl Äqui­valenz­beitrags­zahler) geht in Berech­nung der Nachhal­tigkeit ein
      [AkR] R. Bunzenthal, R. von Heusinger: Wirtschaftsexperte: "Wieder etwas gerechter". Inter­view mit Hans Jürgen Krupp. • Zum Riester-Faktor: Abzug von Renten wurde damit begründet, dass Leute gefäl­ligst private Alters­vorsorge treiben sollen • was heute an Verlusten im Banken­sektor ange­sammelt wird, muss eines Tages von Kunden getragen werden, die ihm ihre Alters­vor­sorge anver­trauen • klar ist, dass private Alters­vor­sorge keine Alter­native zum UV ist: sie ist Ergän­zung • allein zwischen 1991 und 2005 ist Zahl sozial­versiche­rungs­pflich­tiger Beschäf­tigter schon mal um 13% zurück­gegangen, die voll erwerbs­fähig Beschäftigter sogar um 18% – zwischen 2025 bis 2040 erwarten wir nur 12% • Renten­formel hat Rentner bis 1989 relativ begün­stigt • Riester-Faktor ist eigent­lich nur gerecht­fertigt, wenn geför­derte private Vorsorge verpflich­tend • wenn Staat schon Niedrig­löhne subven­tioniert über ALG II, muss er auch Kosten der Alters­siche­rung so über­nehmen, dass Leute im Alter Siche­rung ober­halb Sozial­hilfe haben • Bürger­versi­cherung: wir müssen etwas für kleine und mitt­lere Selbst­stän­dige tun, die durch alle Raster fallen • ähnli­ches gilt für Frauen, die ihre Erwerbs­tätig­keit für Kinder unter­brechen und danach nicht mehr auf Arbeits­markt zurück­finden • denkt an Modell, wie es Schwei­zer oder Niederländer haben
      [AkR] M. Müller: Rentenmodelle: Auf Kosten des Volks­einkommens­. • Hans-Helmut Kotz, Bundes­bank: Finan­zierungsart spielt keine Rolle – Systeme öko­nomisch gleich­wertig. Beide stellen „An­spruch auf künf­tige und damit in Höhe grund­sätz­lich unsi­chere Zahlungs­ströme” dar • Forschungs­inst. Brookings: (in USA) vermehrte Geld­anlage im KDV ersetzt andere Spar­formen: per saldo nicht mehr auf hohe Kante • Investi­ti­onen hängen auch von erwar­teter Nach­frage nach Gütern ab: durch vermehrtes Sparen aber gedämpft
      R. Strassburg: Gastbeitrag: Amerikanische Verhält­nisse? • Einzahlen muss in öffent­liche Renten­kasse jeder erwerbs­tätige [United States]Ameri­kaner — ob ange­stellt oder selbst­ständig • als Bush-Regie­rung 2005 versuchte, Renten­system z.T. auf KDV umzu­stellen, schei­terte sie am massiven Wider­stand der Bevölkerung • Niveau gesetz­licher Renten­versiche­rung in USA nach 35 Beitrags­jahren sogar höher als deut­sches Renten­niveau • für Erwerbs­tätige am unteren Ende der Einkommens­skala Renten­satz auch nach 45 Beitrags­jahren höher als in Deutsch­land: das liegt an regres­siver Renten­formel
      [AkR] R. Bunzenthal: Allianz: Betriebsrente gestärkt. • Seit 1. Juli gilt neue Veröf­fentli­chungs­pflicht für Provi­sions- und Abschluss­kosten • gute Koope­ration mit IG Metall („konstruk­tive Rolle”) • 2 Drittel der Arbeit­nehmer haben Versor­gungs­anspruch • Antrieb: Steuer und Sozial­abgaben sparende Entgelt­umwand­lung
      [AkR] R. Bunzenthal: Chronik: 20 Jahre Rentenreform. 1992, Gesetz zur Reform der GRV (Sozialgesetzbuch VI): Renten­anpas­sung richtet sich nicht mehr nach Netto­lohn­entwick­lung im Vorjahr (weil Steuer­last für Arbeit­nehmer steigt, wachsen Netto­löhne lang­samer als Brutto­löhne) ··· • 2001, Alters­vermö­gensergänzungs­gesetz: in Renten­formel wird Korrektur­faktor einge­führt, der Beitrags­satz­ände­rungen auf Rentner über­trägt, sowie "Alters­vorsorge­faktor", der Last Versi­cherter durch zusätz­liche private Vorsorge auf Rentner über­tragen soll • 2002, Alters­vermö­gens­gesetz: Schaf­fung der hoch sub­ventio­nierter Riester-Verträge • 2005, RV-Nach­haltig­keits­gesetz: Nach­haltig­keits­­faktor soll Verschie­bungen zwischen Zahl der Rentner und der Beitrags­zahler kompen­sieren • 2006, Alters­einkünfte­gesetz: parallel zur Frei­stel­lung der Beiträge von Besteu­erung werden Renten beim Zugang ab 2040 voll besteuert. Renten­besteu­erung trifft zunächst nur Rentner, die noch größere Neben­ein­nahmen haben, in kommenden Jahren aber auch den Standard­rentner • 2007, Alters­grenzen­anpas­sungs­gesetz: Erhö­hung seit 1916 gültiger Regel­alters­grenze von 65 Jahren schritt­weise (zwischen 2012 und 2025) auf 67 Jahre
[HTML] Beschluss Zur beschleunigten Anhebung des Renten­eintritts­alters von Frauen. Bundes­verfas­sungs­gericht, Presse­mittei­lung Nr. 13/2004. • Mit dem Renten­reform­gesetz 1992 wurden die vorge­zogenen Alters­renten (ab 60 Jahren) stufen­weise abge­schafft • das Renten­eintritts­alter für Frauen und Arbeits­lose wurde auf die Vollen­dung des 65. Lebens­jahres angehoben, und zwar stufen­weise, beginnend mit dem Geburts­jahr­gang 1941 und abzu­schließen mit dem Geburts­jahr 1952 • die Anhe­bung sollte ursprüng­lich 2001 einsetzen und 2017 abge­schlossen sein • 1996 zog der Gesetz­geber aber die Anhe­bung der Alters­grenze für Renten wegen Arbeits­losig­keit vor und beschleu­nigte sie • zum 1. Januar 1997 zog das WFG 1996 die Anhe­bung der Renten auch für Frauen vor und beschleu­nigte sie eben­falls • die Anhe­bung wird danach im Jahre 2009 mit dem Geburts­jahr­gang 1944 beendet
[HTML] E. Abelein: Jeder kann die Höhe selbst errechnen. Deutsches Institut für Alters­vorsorge, 2005
[Word Dokument] S. Löffler: Gesetzliche Rente wird künftig nicht mehr reichen. Sozial­recht+Praxis, 01/05, 2005
[HTML] mattin in Rente: Rente – blog von mattin. Missstände in der Alters­vorsorge (Blog). 2008
[Web-Link] WikipediA: Entgeltpunkte. 2009. • Entgelt­punkte sind ein zu berück­sichti­gender Faktor in der Renten­formel • Entgelt­punkte werden berechnet nach §66 SGB VI • entspricht der Jahres­verdienst eines Arbeit­nehmers genau dem Durch­schnitts-Brutto-Entgelt der Versicherten für das Jahr, so ergibt das genau einen persön­lichen Entgelt­punkt • wer bis zur Beitrags­bemes­sungs­grenze einzahlt, bekommt derzeit circa 2 Punkte • für Kinder, die bis zum 1. Januar 1992 geboren wurden, werden für Kinder­erzie­hungs­zeiten 12·0,0833=0,9996 Entgelt­punkte, danach 36·0,0833=2,9988 Entgelt­punkte ange­rechnet • multi­pli­ziert man bei Renten­beginn diese Gesamt­punkt­zahl mit dem Zugangs­faktor, dem Renten­art­faktor und dem aktu­ellen Renten­wert, ergibt sich die persön­liche Renten­höhe
[Web-Link] WikipediA: Aktueller Rentenwert. 2009. • Der aktu­elle Renten­wert (West bzw. Ost) entspricht der monat­lichen Alters­rente, wenn für ein Kalen­derjahr Beiträge in Höhe des Durch­schnitts­verdienstes aller Versi­cherten (West bzw. Ost) gezahlt worden sind (§68 SGB VI) • er wird nach der Renten­anpas­sungs­formel fortge­schrieben
Pressemeldung des Bundes der Rentenberater, 20.9.2012:  
„Das Förderprogramm für private Vorsorge ergibt in weiten Teilen überhaupt keinen Sinn. Wenn ein Durchschnittsverdiener 2% seines Bruttogehaltes von 2.700,- € in eine Betriebs­rente steckt, dann bekommt er zusätzlich vom Staat 400,- €. D.h. pro Jahr werden rund 1.000,- € eingezahlt. Wer heute 40 ist, bekommt zum Renteneintritt in 27 Jahren daraus eine garantierte Betriebsrente von 109,- €. Das gleiche Geld in die gesetzliche Rentenver­sicherung eingezahlt, ergäbe eine zusätzliche Rente von 119,- €. Und das mit Absiche­rung bei Krankheit und für Hinterbliebene.”
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