Rechenbeispiele:
Fragen und Antworten:  

Die  oft  übersehenen
Extrakosten beim Übergang vom Umlage­verfahren auf das kapitalgedeckte Verfahren

Beim Umlage­verfahren (UV), nach dem die GRV (Gesetz­liche Renten­versi­cherung) arbeitet, werden die laufenden Beiträge für die laufenden Renten-Auszah­lungen verwendet. Beim kapi­talge­deckten Verfahren (KDV, z.B. Riester-Rente) ist ein Ansparen von ca. 30 Jahren nötig, ehe die Renten aus dem aufge­bauten Kapi­tal­stock finan­ziert werden können. Da auf jeden Fall die beste­henden Renten­ansprüche (aus der GRV) noch bedient werden müssen, wäre bei sofor­tigem Umstieg für diese Ansprüche einmalig zusätz­liches Kapital bereit zu stellen: z.Zt. etwa 6–7 Billi­onen €¹ — absolut unfinan­zierbar: das wäre deut­lich mehr als das 20-fache des beson­ders hohen Bundes­haus­halts 2009 (288,4 Mrd. €)! Bei zeit­licher Stre­ckung des Über­gangs werden die Extra­kosten pro Umstiegs-Zeit­periode zwar geringer, aber sie ver­schwin­den nicht. Irgendwo müssen diese Kosten also bleiben.
Nach den Berichten der Beob­achter² der Verhand­lungen zwischen SPD, den Grünen, CDU/CSU und FDP vor den Renten­refor­men von 2001 (kapi­talge­deckte Riester-Rente) und 2004 (Renten­niveau­absen­kung, Riester-Faktor) trafen sich deren Mei­nungen im Konsens zur lang­fristigen Absicht, die gesetz­liche Rente auf ein Grund­versor­gungs­niveau zurück­zufahren und statt­dessen die private kapi­tal­ge­deckte Rente als Stan­dard-Alters­vorsorge auszu­bauen. Die Beitrags­zahler tragen die oben genann­ten Extra­kosten, wobei auch die Rentner mittels des Riester­faktors belastet werden.
Dann wäre in der nächsten Genera­tion eine Erhö­hung des Riester­satzes von 4% auf 8% folge­richtig mit einer Senkung des gesetz­lichen Beitrags­satzes von ca. 20% auf 16% (und entspre­chender Senkung des gesetz­lichen Renten­niveaus) verbunden, bis nach weiteren Genera­tionen der Riester­satz irgend­wann sein End­niveau von 20% und der gesetz­liche Beitrags­satz (und die Rente) null errei­chen: das wäre der Ersatz der gesetz­lichen Rente durch die Riester-Rente.
Nehmen wir in einem Rechen­beispiel an, dass die Lohn­summe sich inner­halb einer Genera­tion von 100 auf 200 verdop­pelt. Im Umlageverfahren beginnen wir mit dem runden Beitrags­satz von 20% (10% Arbeit­nehmer­anteil, 10% Arbeit­geber­anteil), kommen auf eine Beitrags­summe von (20% von 100 =) 20 und finan­zieren damit eine Renten­summe von eben­falls 20. Die heutigen Beitrags­zahler sind in der nächs­ten Genera­tion Rentner und erhalten (20% von 200 =) 40. Dann erhalten wir folgendes Gene­rati­onen­modell:
Tabelle 1: Das Beispiel der GRV nach dem Umlage­verfahren:
vor Einführung der Riester-Rente bzw. Riester-Rente abgeschafft: Phase1 = aktuell Phase2 = erste Einzahler-Genera­tion in Rente
gesetzliche Arbeit­nehmer-Beiträge 10% von 100= 10 10% von 200= 20
gesetzliche Arbeit­geber-Beiträge 10% von 100= 10 10% von 200= 20
gesetzliche Renten-Auszahlungen 10+10= 20 20+20= 40
Die kapi­talge­deckte Rente verdop­pele sich eben­falls inner­halb einer Genera­tion. Mit Einfüh­rung der Riester-Rente zahlen die Riester-Sparer in der ersten Genera­tion (4% von 100 =) 4 zusätz­lich zu ihrem Arbeit­nehmer­anteil in der GRV von 10 (an die alten Rentner, obwohl sie selbst prozen­tual weniger bekommen werden). Eine Gene­ra­tion später erhalten die inzwi­schen zu Rentnern Gewor­denen aufgrund der Verdop­pelung eine Riester-Rente von (2·4 = ) 8 und wegen der Absen­kung um 4% eine gesetz­liche Rente von (16% von 200 =) 32.
Tabelle 2: Für die ca. 150-jährige voll­stän­dige Umstel­lungs­zeit auf die Riester-Rente nehmen wir in jeder Genera­tion auch eine Verdop­pelung des Riester-Kapi­tals an. Unter sonst gleichen Bedin­gungen wie oben, aber zusätz­lich einem Riester­beitrag von zunächst 4%: mit jeder Genera­tion um 4% erhöht, während sich der gesetz­liche Beitrags­satz um 4% senkt (und mit ihm das gesetz­liche Renten­niveau), ergibt sich:
mit Riester-Renten­system: Phase1 = aktuell Phase2 = erste Riester-Sparer­genera­tion in Rente
gesetzliche Arbeit­nehmer-Beiträge 20/2= 10% von 100= 10 (20-4)/2= 8% von 200= 16
gesetzliche Arbeit­geber-Beiträge 20/2= 10% von 100= 10 (20-4)/2= 8% von 200= 16
gesetzliche Renten-Auszah­lungen 10+10= 20 16+16= 32
Riester-Beiträge 4% von 100= 4 8% von 200= 16
Riester-Renten 0 4·2=   8
Arbeitnehmer-Beiträge insge­samt 4+10= 14 16+16= 32
Renten-Auszahlungen insge­samt 20 32+8= 40
zusätzliche staat­liche Mittel (Grund­zulage, Kinder­zulage, Sonder­ausgaben­abzug) und Abgaben (Steuern) Riester-Förde­rung  (Höhe aus veröffent­lichten Angaben nicht quantifi­zierbar) Renten-Besteue­rung  (Gesamt­höhe nicht quantifi­zierbar)
Lassen wir eine etwaige Diffe­renz zwischen Riester-Förde­rung und nach­gela­gerter Renten-Besteu­erung außen vor, zahlt der Riester-Sparer in der Beitragsphase das 1,4-fache (14) und erhält dafür in der Renten­phase die gleiche Rente (32+8=40) wie im reinen Umlage­system. Wer nicht riestert, zahlt das Gleiche wie bisher (10), erhält da­für aber nur 80% der alten Rente (32). Will jemand seine Alters­vorsorge aufbes­sern, muss er 40% mehr (14 statt 10) zahlen, um 25% mehr Rente (40 statt 32) zu erhal­ten. Dieses Miss­ver­hältnis muss fünf Gene­rati­onen lang andauern, ehe der Umstieg geschafft ist.
Die Ergeb­nisse ohne und mit Riestern für die erste Genera­tion nach Einfüh­rung der Riester-Rente verdeut­lichen die folgenden Grafiken — mit den Grund­beträgen nach rechts und den darauf bezogenen Prozent­angaben in der Höhe abgetragen (Flächen als resul­tierende Beträge) — zuerst einmal in der Beitrags­zahler­phase:
Beitragsphase
Wer nicht riestert, zahlt selbst nur den Arbeit­nehmer­beitrag (10) auf die Lohnsumme von 100, um zusammen mit dem Arbeit­geber­beitrag (10) die Renten der Vorgänger-Genera­tion (20) zu finan­zieren. Wer riestert, zahlt außerdem noch den Riester-Bei­trag (4) zur Kapi­talan­samm­lung an den Finanz­dienst­leister, zahlt also insge­samt 14.

Hier die Grafik zur Renten­auszah­lungs­phase der gleichen Genera­tion:

In der Renten­phase werden die gesetz­lichen Renten dynamisch nach der dann gel­tenden Lohn­summe aus den Arbeit­geber- und Arbeit­nehmer­beiträgen mit dem um 4% gesenkten Gesamt-Beitrags­satz (16%) der nächsten Genera­tion finan­ziert (16+16=32). Wer geriestert hat, bekommt auch noch seine Riester-Rente (8) aus den Zinsen des in der Zwischen­zeit verdop­pelten Kapi­tals. Die 8% Riester-Beitrag und Lohn/Gehalt der nächsten Genera­tion sind nur zur Infor­mation einge­zeichnet.

Warum kostet ein Ersatz der umlage­finan­zierten Rente (GRV) durch eine kapital­gedeckte Rente (z.B. Riester-Rente) so viel mehr als ihre bloße Ergän­zung?

Für die Beurtei­lung der Vorteil­haftig­keit einer Ergän­zung der umlage­finan­zierten Rente durch eine kapital­gedeckte Rente käme es nur auf den direkten Vergleich zwischen beiden Finan­zierungs­arten an: zu erwar­tende Rendite minus Verwal­tungs­kosten, dazu Risiko-Aspekte und Berück­sichti­gung des unter­schied­lichen Leistungs­umfangs beider Versiche­rungen.
Bei einem Umstieg (Ersatz) entstehen aber für den gesamten Umstiegs­zeitraum zusätz­liche Kosten, weil der Beitrags­zahler nicht nur seine eigene Rente anspart, sondern er auch noch (oder der Steuer­zahler) die Renten für die Rentner bezahlen muss, denen ihre Rente aus der Umlage­finan­zierung zusteht. In unserem Beispiel (Tabelle 2) muss der Riester-Sparer demnach nicht nur den Beitrag für seine Riester-Rente in Höhe von 4 zahlen, sondern auch noch den Arbeit­nehmer-Beitrag für die umlage­finan­zierte Rente (aus der er selbst nur 80% des Vorhe­rigen bekommen wird) in Höhe von 10 — also insge­samt das 1,4-fache von dem, was er in der GRV zu zahlen hätte — erhält aber nur das an Rente, was er ohne den Umstieg ohnehin bekommen hätte (Tabelle 1)!

Gibt es Umstände, unter denen sich der Umstieg zu kapi­talge­deckten Renten lohnt?

Theore­tisch ja: die Riester-Zinsen müssten sich in einer Genera­tion mehr als ver­sechs­fachen, während sich die Lohn­summe nur verdop­pelt:

Tabelle 3:  > Versechs­fachung statt Verdop­pelung des Riester-Kapi­tals:
mit mehr als versechsfachter Riester-Rendite
(bei Lohn­summen­verdop­pelung, wie oben):
Phase1 = aktuell Phase2 = erste Riester-Sparer­genera­tion in Rente
gesetzliche Arbeit­nehmer-Beiträge 20/2= 10% von 100= 10 (20-4)/2= 8% von 200= 16
gesetzliche Arbeit­geber-Beiträge 20/2= 10% von 100= 10 (20-4)/2= 8% von 200= 16
gesetzliche Renten-Auszah­lungen 10+10= 20 16+16= 32
Riester-Beiträge 4% von 100= 4 8% von 200= 16
Riester-Renten 0 > 4·6= 24
Arbeitnehmer-Beiträge insge­samt 4+10= 14 16+16= 32
Renten-Auszah­lungen insge­samt 20 > 1,4·40=32+24= 56
Das ergibt in der Renten­phase der ersten Einzahler eine Rente von mehr als 56 (32+24), also mit 1,4-fachem Beitrag (14) eine mehr als 1,4-fache Rente (mehr als 56) gegen­über dem Umlage­system (40). Die Rendite müsste aller­dings dauer­haft für min­des­tens 150 Jahre so hoch sein: etwa dreimal so hoch wie das Wirt­schafts­wachstum!!
Eine Utopie nenne ich ein Ziel, das nur über mehrere Genera­tionen hinweg erreich­bar ist, wobei jede Zwischen­genera­tion nur „bluten” muss und nichts davon hat.

Gibt es überhaupt irgend­jemanden, der vom Ersatz der umlage­finan­zierten GRV durch die kapital­gedeckte Rente (Riester-Rente usw.) einen Vorteil hat?

Wenn das kapitalgedeckte Verfahren — unter Beachtung der beson­deren Risiken und Kosten — rendite­mäßig etwas besser dastehen sollte als das vorhan­dene um­lage­finan­zierte Renten­system, wird es einen solchen Vorteil erst in 150 Jahren richtig zur Wirkung bringen können. Es gibt aber heute schon Nutz­nießer des begon­nenen Um­stiegs: nämlich die Banken und Versiche­rungen — für sie ist es das Geschäft!

Ist das zukünf­tige Absinken des Rentenniveaus durch Alterung der Bevöl­kerung, sinkende Lohn­quote oder Ähnliches verursacht?

Wie die Beispiele zeigen, ergibt sich das Absinken des zukünf­tigen Renten­niveaus mit 20% schon aus der Einfüh­rung der Riester-Rente alleinandere Ursachen wie Ände­rungen des Alten­quoti­enten, der Erwerbs- oder der Lohn­quote sind in den Rechen­beispielen unbe­rück­sichtigt. Bei der Größen­ordnung kann ihr Einfluss also nur weniger bedeu­tend sein.

Wozu diente dann die begon­nene, medien­mächtig beglei­tete Demon­tage der GRV?

Die mit Einfüh­rung der Riester-Rente zukünf­tige schlechte Renten­entwick­lung sollte ausge­rechnet der GRV zuge­schrieben werden, sie als unrettbar diskre­ditieren und Stimmung für den Wechsel in die kapital­gedeckte Alters­versor­gung machen.

Was sollte die Riester-Reform?

Die am 26.1.2001 von den dama­ligen Regierungs­parteien SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag beschlos­sene, nach Anrufen des Vermitt­lungsaus­schusses durch den Bundesrat dann mit kleinen Änderungen gegen den Willen der Spitze der CDU/CSU, aber mit den Stimmen der Großen Koali­tionen in Berlin und Branden­burg und denen Mecklen­burg-Vorpom­merns, am 11.5.2001 gebil­ligte Renten­reform enthielt die Einführung der kapital­gedeckten Riester-Rente (wogegen CDU/CSU und FDP ja nicht prinzi­piell waren).  Begrün­dung:

„Mit der Renten­reform 2001 erhielten die Versi­cherten ... die Möglich­keit, die Absen­kung des Renten­niveaus durch einen staat­lich geför­derten Aufbau einer privaten ... Alters­vorsorge zu kompen­sieren.”
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, laut walterriester.de/presse48.shtml, 22.04.2008
Die Renten­reform 2004 senkte das Siche­rungs­niveau der gesetz­lichen Rente für die jüngere Genera­tion weiter ab (bis 2030 um mehr als 17%), und ein Riester-Faktor über­gibt die Belastung der Erwerbs­tätigen durch Privat­vorsorge z.T. an die Rentner.
Beide Reformen erscheinen als Teil eines nach Ansicht damaliger Beob­achter² lang­fristigen Plans, eine gesetz­liche Rente nur noch für ein Grund­versor­gungs­niveau vor­zu­sehen und private kapi­talge­deckte Renten als Standard-Alters­vorsorge zu eta­blie­ren — mit genera­tions­weiser Erhö­hung des Riester­satzes um 4%, Sen­kung des ge­setz­lichen Beitrags­satzes um 4% und entspre­chender Senkung des Renten­niveaus.
Aber die Extra-Belastungen für die Beitrags­zahler während dieser Umstel­lungs­zeit von ca. 150 Jahren wurden evtl. von den betei­ligten Poli­tikern nicht bedacht, jeden­falls der Öffent­lich­keit nicht vermit­telt.

In welchem Ausmaß streben die Parteien noch den Umstieg an?

In den vier Parteien CDU/CSU, SPD, FDP und Die Grünen gelten kapi­talge­deckte Renten-Systeme immer noch als erstre­bens­wert. Es finden sich dann z.B. solch kuriose Aussagen bei der CDU:

„Die Einfüh­rung einzelner kapi­talge­deckter Elemente und erst recht der Umstieg in ein kapi­talge­decktes System ist schwierig und kurz­fristig unmög­lich. Über einen längeren Zeit­raum verteilt, sind kapi­talge­deckte Elemente aber durchaus zu implemen­tieren, wenn beglei­tende Vorkeh­rungen für den sozi­alen Ausgleich getroffen werden.”
Beschluss des 17. Partei­tages der CDU von 2003
Kosten bleiben Kosten, auch wenn sie über einen längeren Zeit­raum verteilt werden, und lohnen sich nur, wenn der erzielte Nutzen größer ist als sie. Kosten, die alle betreffen, kann man auch kaum „sozial ausglei­chen”.
Oder bei der FDP immer noch ganz unver­drossen:
Wir müssen weg vom Umlage­verfahren und brau­chen mehr Kapital­deckung. Das bedeutet, dass man den Menschen mehr Geld geben muss, damit sie selber vorsorgen können.”
Niedersachsens Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) in der Neuen Presse Hannover, 15.5.2009
Also erst den Menschen ungün­stige Beiträge aufbürden, dann Almosen …
Oder bei den Grünen, gemildert:
Bürgerversicherung: ... „Bei der Rente soll die ergän­zende private Vorsorge weiter geför­dert werden.”
Die Grünen laut DIE WELT, 10.7.2005
Oder damals Bundes­kanzler Gerhard Schröder (SPD):
„Im Zuge der Zeit werden beide Säulen gleich dick werden, wenn sich das Verhältnis mal nicht umkehrt
G. Schröder: Privatrente wird so wichtig wie Beitragsrente, Frankfurter Rundschau, 21.2.2002
Inzwischen bei der SPD mit etwas Einsicht:
Die gesetz­liche Renten­versi­cherung bleibt die tragende Säule einer armuts­festen Alters­siche­rung. Sie muss aller­dings durch Betrieb­srenten oder öffent­lich geför­derte private Vorsorge ergänzt werden, damit die Menschen im Alter ihren Lebens­standard halten können.”
„Hamburger Programm” der SPD, 28.10.2007

Dipl.-Volksw. Dipl.-Inform. Oskar Fuhl­rott, im Juli 2009  


¹) H.-W. Sinn (1999: „Die Krise der Gesetz­lichen Renten­ver­siche­rung und Wege zu ihrer Lösung”) schätzte den Aufwand auf 10–12 Billi­onen DM, also heute mind. 6–7 Billi­onen €.
²) W. Schmähl: „Umlage­finan­zierte Renten­ver­siche­rung in Deutsch­land — Opti­onen und Konzepte sowie politi­sche Entschei­dungen als Einstieg in einen grund­legenden Trans­forma­tions­prozeß”, 2001;  C. Marschallek: „Die "schlichte Notwendig­keit" privater Alters­vorsorge: Zur Wissens­sozio­logie der deut­schen Renten­politik”, 2003.
Epilog:
... „wie es zu der beschlos­senen Renten­reform in der Bundes­repu­blik kommen konnte.” ... „Unter demo­krati­schen Bedin­gungen handelt es sich um eine Absur­dität, erstens weil sich jede Ausstei­gerge­nera­tion aus dem Umlage­system (norma­ler­weise also die Wähler­mehr­heit) wegen der Über­gangs­kosten entweder zusätz­lich belastet oder die Staats­verschul­dung hoch­treibt oder von der Folge­genera­tion den Vorwurf der Unfair­ness einhan­deln muss, und zweitens weil die System­umstel­lung gegen die Belastungen durch die Alte­rung der Gesell­schaft nichts hilft. Wäre der Gesamt­vorgang trans­parent, würde sich keine Genera­tion frei­willig aus dem Lock-In des Umlage­systems bewegen. Wahr­schein­lich war die Reform deshalb möglich, weil Alters­versor­gung zwar ein wich­tiges Thema, eine wich­tige Kompo­nente der Lebens­planung ist, aber ihre ökono­mischen Bedin­gungen kaum verstanden werden. Die Politiker...” ... „...je mehr Probleme sie auf den Markt schieben können und je weniger sie eigenen Entschei­dungen zuschreiben lassen müssen, umso besser.”
Heiner Ganßmann: Der Groß­vater, sein Enkel und die Renten­reform. FU Berlin, 2002