Logiken der Konfrontation militärischer Bündnisse

Konfrontationen können aus Drohungen bestehen und sich zu einem Krieg entwickeln. Wenn Atomwaffen auf beiden Seiten vorhanden sind, ist das Handeln besonders eingeschränkt.

Die Logik konventioneller Konfrontationen

Konventionelle Konfrontationen können zwischen zwei Staaten/Bündnissen entstehen, von denen mindestens eine Seite nicht nuklear besichert ist (z.B. die Bündnis- und Atomwaffen-freie Ukraine, überfallen durch Russland, ohne Atomeinsatz).

Militärische Vorbereitungen … gegen die Bedrohung durch Rechtliche Grenzen (sind sie für Putin überhaupt relevant?)
• Defensive Ausrüstungen: 1) Uniformen,
2) Helme, 3) Lazarette, 4) Nachtsichtgeräte 5) Artillerie-Ortungsradar COBRA, …
⇒ 1) Zivil kann täuschenl, 2) Granaten/Schüs­se, 3) Verletzungen, 4) nächtliche Überfälle,
5) Aktive Raketen-/Artillerie-Stellungen, …
Lieferung durch Drittstaaten ohne Probleme — wie Handelsware.
• Grenzfall schwere Fahrzeuge: 1) nur ge­panzert (Marder), 2) nur defensiv (Gepard) ⇒ 1) Gegen Beschusswirkung beim Transport, 2) Tiefflieger, Helikopter, Drohnen Lieferung durch Drittstaaten nicht verboten.
• Leichte Waffen: 1) Panzerminen / Panzer­faust-3, Bazooka, / TOW, Javelin, 2) Strela, Stinger Flugabwehr, 3) Bayraktar TB2/TB3-Kampfdrohnen, 4) Patriot-Raketen, 5) Nep­tun-/Harpoon-/Naval Strike-Rak., Seeminen ⇒ 1) Panzer (lokale / kurze / lange Distanz),
2) Droh­nen, Helikopter, Tiefflieger (≤6km),
3) Geschützstellungen, Konvois,
4) Fernraketen,
5) Schiffe
Lieferung durch Drittstaat war historisch nicht unproblematisch (siehe Versenkung der „Lusi­tania” 1915 wegen Waffentransports). Gutach­ten: Drittstaat ist dann nicht mehr klassisch-„neutral”, aber noch „nicht-krieg­führend”.
• Schwere Waffen (Kampfflugzeuge, -panzer, Haubitzen, Raketen/-werfer, Kriegsschiffe) ⇒ Militärische Ansammlungen, befestigte Stel­lungen; Haubitzen: Fernziele (30-56 km) Bloße Lieferung macht nach neuerer Auffassung den Liefer-Staat noch nicht zur Partei.
• ABC-(atomare, biolog., chemische) Waffen Einsatz übersteigt konventionelle Konfrontation und macht Drittstaaten-Eingriff wahrscheinlich.
• Aktiv überwachte Flugverbotszone ⇒ Gegnerische Flugzeuge, Bodenoperationen Betreiben durch Drittstaat macht ihn zur Partei.
• 1) Einweisung an Waffen durch/im Drittstaat. 2) Freiwillige aus anderen Ländern. 1) Macht ihn kriegführend? 2) Daheim strafbar?
• Zu Lieferungen: lt. UN-Charta besteht Recht aller UN-Mitglieder, einen angegriffenen Staat mit allen notwendigen Mitteln zu unterstützen.
Gewaltfreie Mittel
• Barrikaden auf Straßen und Flugplätzen, Panzersperren im Gelände, Blockaden von Häfen, Sprengung von Brücken, usw.
• Die ganze Palette des organisierten gewaltlosen Widerstands nach Mahatma Gandhi (siehe auch ANC-Aktionen gegen Südafrikas Apartheid)
• → tschechische Widerstandsmethoden 1968: Verstellen der Straßenschilder und Wegweiser; mobile Geheimsender im Bahnnetz unterwegs
• Sabotage gegen Sachen, weiterhin: Methoden gegen die Moral der Invasionstruppen (zu entwickeln und zu trainieren)
• Direkte verborgene Informationsversorgung aus dem Geheimdienst eines Drittstaats Könnte den Drittstaat zur Kriegspartei machen.
• Cyberattacken auf Netze, Versorgungsbetriebe, Organisationen; Propaganda, Spionage Umstritten, aber Quelle schwer nachweisbar
• Finanzsperren gegen wichtige Personen. Ökonomische Sanktionen gegen den Handel. Schaden entgangener Geschäfte ist beidseitig immer exakt gleich (Kaufpreis=Verkaufspreis)

Die Logik nuklear besicherter Konfrontationen

Bei einer nuklear besicherten Konfrontation zwischen zwei Staaten/Bündnissen ist auf jeder Seite mindestens eine Nuklear­macht vorhanden (z.B. Russland+Belarus+… gegen die NATO). Es ist bei allen Beteiligten ein Bewußtsein von — aber Unsicher­heit über — Zeitpunkt und evtl. Staffelung der nuklearen Schwelle(n) sowie auf beiden Seiten die Zweitschlagsfähigkeit nötig („jede angegriffene Seite kann noch den Angreifer vernichten”), Rationalität, Vorsicht und schnelle Maßnahmen gegen eventuelle Missverständnisse durch Übereifrig­keiten unterer Befehlsebenen („rotes Telefon”). Ein Restrisiko bleibt.

Einzuhaltende Bedingungen   Deshalb . . .
Aufnahmekriterien: Es muss ein demokratischer Staat sein, der seine Minderheiten gleichbehandelt, Konflikte friedvoll löst und einen militärischen Beitrag liefert. Staa­ten im Konflikt mit Anderen werden nicht aufgenommen. Die Konflikte-Klausel macht es Russland leicht, den NATO-Beitritt von Nachbarn zu verhindern: Es genügt der Einmarsch in Grenzregionen z.B. mit der Begründung, der dort „bedrohten” russischen Bevölkerung zu Hilfe zu kommen. So erging es der Ukraine wegen Donbass und Krim, Georgien wegen Abchasien und Südossetien.
Bündnisfall (Artikel 5 Nordatlantik-Vertrag): Wird ein NATO-Mitglied angegriffen, schlägt die gesamte NATO zurück (sie ist ein Verteidigungsbündnis für das gemein­same Gebiet). Auslandseinsätze und eigene Angriffe fallen dagegen meist unter die konventionelle Logik (⇒oben). Dabei ist es unerheblich, ob das angegriffene oder das angreifende Land selbst Nu­klearwaffen besitzt. Je nach Einsatzplan wird schnell die atomare Schwelle erreicht.
Daher muss jeder leichtfertige oder versehentliche Feindkontakt ausgeschlossen werden; also: Keine abzusichernde Flugverbotszone, kein Eingreifen in Kämpfe au­ßerhalb des NATO-Gebiets (auch nicht zum Schutz angegriffener Kernkraftwerke!).
Vorwarnzeit: Zumindest in Teilgebieten der nuklearen Stationierung muss sie (abhängig vom regionalen Abstand und der Geschwindigkeit des nuklearen Trägers) ausrei­chend für eine Erstschlagsfähigkeit sein. Gesamtgebiet muss genügend groß und wenigstens in Teilen genügend entfernt vom Gegner sein. Russische Hyperschallraketen, deren Vorwarnzeit für Berlin nur 5 Minuten be­trägt (umgekehrt wäre bei Stationierung in einem der NATO beigetretenen Finnland die Vor­warnzeit für St. Petersburg noch kürzer), verschieben kaum das Gleichgewicht, solange es ge­nügend fernere Plätze im Bündnis mit längeren Vorwarnzeiten gibt. Nach der Logik ausreichend sicherer Overkillfähigkeit (Mehrfachvernichtung) kommt es nicht auf gefährdete Einzelorte an.
Zweitschlagsfähigkeit: Nach einem Erstschlag des Fein­des muss noch wirksamer Gegenschlag möglich sein. Aufteilung der Nuklearwaffen auf: Raketen in gehärteten Abschuss-Silos, kreisende Langstreckenbomber, getauchte U-Boote — euphemistisch: das verhindert Sieger.
Abgestuft: Konv. Angriff nicht sofort atomar beantworten Plan: Erst konvent. Widerstand, dann taktische Atomwaffen, dann Nuklearschläge.
Geteilte Verantwortlichkeit: Der Einsatz von Nuklear­waffen sollte nicht vom Willen eines Einzelnen abhängen. Der Einsatz von Nuklearwaffen muss mit technischen Hilfen freigegeben werden.
Russland: Vermutlich koordiniertes Auslösen nötig in (mindestens zwei von?) drei unabhängigen „Atomkoffern” (Präsident, Verteidigungsminister, Generalstabschef).
USA: Nur der Präsident kann durch Knopfdruck + Autorisierungscode den Einsatz von Nuklearwaffen anordnen. Ein spezieller Berater ist immer dabei.

Die Bündnissolidarität verlangt zwar einen angemessenen Rüstungsanteil, und zu seinen Waffen sollte man auch Munition und Ersatzteile haben. Doch in dieser Logik kommt es weder auf den Umfang konventioneller Rüstung (außer bestimmten Trägersystemen) noch auf die Zahl zusätzlicher Atomwaffen an (soweit zumin­dest die ausreichende Overkill-Kapazität sicher ist). Patt ist Patt. Weiter rüsten macht nicht stärker. Aber Fehleinschätzung heißt Weltkatastrophe.

Die Gefährdungssituation von Staaten bei den gegenwärtigen Bündnissen

Der Staat / die Staaten . . . Lage   aus folgendem Grund
Die Ukraine ist im Krieg, weil sie als Nicht-NATO-Mitglied und Nachbar Russlands angreifbar war.
Republik Moldau (Moldawien) ist stark gefährdet, besonders nach einer Niederlage der angrenzenden Ukraine (und wegen Transnistrien).
Georgien ist auch gefährdet wegen Nichtaufnahme in die NATO (Konflikte mit Abchasien und Südossetien).
Finnland, Schweden sind gefährdet, solange noch nicht NATO-Mitglied. Nur sehr begrenztes Zeitfenster für Beschluss.
OVKS-Staaten (Russland,Belarus…) sind nukl. besichert durch OVKS=Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit, nuklear durch RUS.
Alle NATO-Staaten (auch Baltik.) sind nukl. besichert durch die Bündnisklausel mit möglicher Atomwaffen-Vergeltung durch USA / UK / F.

Oskar Fuhlrott, 24.2.2022; abgerufen am