oder
versehene
Quellenangabe soll beim Anklicken das Dokument aus dem Web
liefern.
Die anderen Quellen-Links beziehen sich auf interne Dokumente, die aus
Urheberrechtsgründen nicht auf die Website gestellt werden
dürfen und daher beim Anklicken einen Seitenfehler liefern.
Versuchen Sie es mit Googeln nach dem Titel + evtl. weiteren Angaben.
= im Arbeitskreis Rente (HH-Volksdorf) herumgeschicktes Papier,
= im Arbeitskreis Sichere Rente (HH-Wandsbek) herumgeschicktes Papier
Ratgeber zur Rente. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 1.7.2010
Aufbereitete Datensätze für die interessierte
Fach­öffentlichkeit. Forschungsportal der Deutschen
Rentenversicherung
Ausführliche
Begriffsbeschreibung:
Nettorentenniveau / Bruttorentenniveau. WIRTSCHAFT UND SCHULE, INSM, 2009.
• Nettorentenniveau =
verfügbare Rente eines
Netto-Durchschnittsverdienstes (nach Abzug von Steuern,
Kranken- und Pflegeversicherungsanteil) nach 45
Arbeitsjahren / durchschnittlicher
Nettoverdienst aller Beschäftigten im Kalenderjahr
• beim Bruttorentenniveau werden
Steuern und Sozialversicherungsabgaben
nicht vom Verdienst abgezogen
• das Bruttorentenniveau liegt also niedriger: 2003 48,3%,
2006 47,9%; Absinken durch die Riester-Reform (seit
2002) bis 2030 auf 41,9% und durch den
Nachhaltigkeitsfaktor (seit 2005) weiter auf
ca. 40%
• mit der nachgelagerten Renten-Besteuerung wird die
individuelle Steuerbelastung in Abhängigkeit von
der Höhe der gesetzlichen Rente und zusätzlicher
Alterseinkommen variieren — ein allgemeines
Nettorentenniveau ist dann nicht mehr bestimmbar
• Maßstab „modifiziertes
Bruttorentenniveau” (manchmal auch
Nettorentenniveau vor Steuern genannt): nach Abzug der
gesetzlichen Sozialabgaben, aber vor Abzug der
individuellen Steuerschuld (soll bis 2020 nicht unter 46% oder
bis 2030 nicht unter 43% sinken)
Nettorentenniveau. selbstoptimieren.de, 2010.
• Nettorentenniveau =
Verhältnis der Nettorente eines Eckrentners zum
Nettodurchschnittsverdienst aller Beschäftigten (2004:
ca. 68%)
• wegen der schrittweisen Besteuerung der Renten
in Zukunft für jeden Rentnerjahrgang
anders
• neuer Begriff des Nettorentenniveaus
vor Steuern (2004: bei 53%)
• dabei werden die noch fälligen Steuern nicht miteinbezogen
![[PDF]](pdf.gif)
Entwicklung des Rentenniveaus 1978 bis 2018.
Bundeszentrale für politische Bildung
bpb,
2004.
• Grafik: Entwicklung des Nettorentenniveaus vor Steuern und
des Bruttorentenniveaus
• Text: Entwicklung des Rentenniveaus — Fakten
• im Rahmen der Rentenreformgesetze
folgt die Rentenanpassung der
Einkommensentwicklung der Beschäftigten
nur noch begrenzt,
um die Rente finanzierbar zu
halten
• die Folge sind wachsende Versorgungslücken im Alter
• Tabelle: Entwicklung des Bruttorentenniveaus und des
Nettorentenniveaus vor Steuern
![[AkR]](AKR.gif)
B. Rürup:
Wirtschaftliche Bedingungen der Alterssicherung.
Rede auf dem Kongress "Zukunft der Rente" am 25.04.2006 in Berlin.
ver.di Perspektiven. 2006.
• Für das KDV sprechen (angreifbar):
• 1) Mackenrothscher Satz (s.u.) gilt so nicht bei offenen
Kapitalmärkten im Ausland
• 2) Mackenrothscher Satz sagt nichts über volkswirtschaftliche
Relevanz der Ersparnisbildung
• 3) das KDV eröffnet Möglichkeit, ausländische
Wertschöpfung zur Finanzierung heimischer Renten zu
instrumentalisieren
• eine wissenschaftlich fundierte richtige Mischung zwischen UV und
KDV gibt es nicht
• auch bei „Rendite-Vorsprung” des KDV immer
eine Zusatzbelastung Erwerbstätiger
(„Sandwich-Generation”)
• nach Maßgabe unterschiedlicher Anlagenerfolge gibt es
ungleichere Verteilung der Alterseinkommen
• bis 2030 steigt Standardrente – auch real – um etwa
ein Sechstel niedriger als beim alten Rentenrecht
• Nachhaltigkeitsfaktor entfaltet in den nächsten Jahren
Bremswirkung von 0,1-0,2% p.a., ab 2020 von 0,3 bis 0,4%
• Teilhabeäquivalenz bedeutet Übertragung relativer
Einkommenspositionen aus Erwerbsphase in Ruhestandsphase
• Produktivitätssteigerung führt daher
regelmäßig nur zur kurzfristigen einnahmeseitigen
Rentenkassenentlastung, verhindert aber keinen Anstieg des Beitragssatzes
• Rentenquotient = Äquivalenzrentner /
Äquivalenzbeitragszahler
• hohe Löhne, steigende Erwerbstätigkeit oder Ausweitung des
Versichertenkreises sind immer nur mit einer
vorübergehenden Entlastung der Rentenkasse verbunden
• Einbeziehung Selbstständiger in GRV wäre deshalb mit Senkung
des Beitragssatzes verbunden – nach 30 Jahren würde Beitragssatz
vorherigem Pfad aber wieder sehr nahe kommen
• Befriedigung von Schutzbedürfnissen kann auch Grund
für Ausweitung des Versichertenkreises sein
• Abbau der Arbeitslosigkeit würde nur
beschäftigungsbedingte Einnahmeprobleme der
Rentenversicherung lösen
• eingeleitete allgemeine Leistungsrücknahmen sind
unvermeidlich, wenn man angestrebte langfristige Beitragsziele
akzeptiert
• will man gleitende Erhöhung des Renteneintrittsalters
nicht, müssen entstehende Kosten anderen Gruppen angelastet werden
• zentrales makroökonomisches Problem der nächsten 30
Jahre: spürbar kleiner werdende Erwerbsbevölkerung muss produktiver werden
• um derzeitiges Wachstumsniveau zu halten, müssten 2035
Erwerbstätige 15% mehr leisten als heute, nur um gleiche Menge an Konsum-
und Investitionsgütern pro Kopf der Bevölkerung zu
produzieren
• diese Wachstumsbeeinträchtigung
kann reduziert werden:
durch Erhöhung der Erwerbsquote
insbesondere von Frauen und älteren Arbeitnehmern, durch
Verlängerung des Erwerbslebens, durch forcierte Bildungs- und
Weiterbildungsmaßnahmen, durch Erhöhung der
Kapitalintensität bzw. Ausweitung der Realkapitalbildung
• solche Politik würde es erlauben, dass auch bei sinkendem Rentenniveau
Renten immer noch real steigen könnten und in Lohnsummenentwicklung
bedingte Finanzierungsprobleme der GRV verringern
• Personengruppe mit höchsten Grenzbelastungen sind
alleinstehende Arbeitnehmer mit Jahreseinkommen zwischen 50.000 und
60.000 €
B. Rürup:
Finanzpolitik, Kapitel 5, Tragfähigkeit:
1. Querformat-Folien;
2. Hochkant-Folien.
TU Darmstadt, 2007.
• 1) Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
• Vergleich Staatsquoten 2006
• Vergleich Indikatoren der Staatstätigkeit
• Vergleich Schuldenstandsquoten 2006
• theoretisches Konzept der Tragfähigkeit
• 2) Tragfähigkeit der Sozialen Sicherungssysteme
• explizite und implizite Schuldenstandsquoten 2004
• Reform der GRV: RV-Nachhaltigkeitsgesetz
• Veränderung Bruttoentgelte je Beschäftigten und
versicherungspflichtige Entgelte je Beitragszahler
1993–2002
• Rentnerquotient bis 2040
• Modifikationen der Rentenanpassungsformel
• Nachhaltigkeitsfaktor, Nachholfaktor
Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme.
Bericht der Kommission („Rürup-Kommission”). Bundesministerium für
Gesundheit und Soziale Sicherung, 2003.
![[AkR]](AKR.gif)
Sachverständigenrat: Gutachten 2008, Viertes Kapitel –
Soziale Sicherung: Mehr Licht als Schatten:
I. Gesetzliche Rentenversicherung II. Gesetzliche Krankenversicherung
III. Die geplante Pflegereform 2008
IV. Arbeitslosenversicherung V. Das Solidarische Bürgergeld
M. Betzwieser:
Der DGB und die private
Altersvorsorge: Offener Brief an Annelie Buntenbach.
Readers Edition, 24.5.2008.
• Kritik an der positiven Haltung des DGB-Vorstands zur
beitragsfreien Entgeltumwandlung
• jeder beitragsfrei umgewandelte Euro
mindert das Sozialversicherungsbrutto um 35 bis 40
Cent
• für die Sozialversicherungspflichtigen
mindert das die Rente,
das Arbeitslosengeld I, das Krankengeld (insbesondere
bei Betreuung eines kranken Kindes) und das Kurzarbeitergeld
• GmbH-Töchter von DGB und
Einzelgewerkschaften (ver.di!)
bieten Riester-Renten und andere
kommerzielle Altersvorsorgeprodukte
vergünstigt an
• der DGB beteiligt sich an der Aktion „Altersvorsorge
macht Schule” mit der Vorstellung von kommerziellen
Altersvorsorgeprodukten
• erscheint dann die berechtigte Kritik an Kürzungen in der
GRV glaubwürdig?
• M. Betzwieser ist Mitglied von ver.di
G. Flegelskamp:
Was man über Renten wissen sollte.
www.flegel-g.de, 2008.
• Umlageprinzip (Generationenvertrag)
• Beitragszahlung
• Beitragsbemessungsgrenze
• Durchschnittseinkommen
• Entgeltpunkte
• Eckrentner
• Rentenwert
• Rentenabschlag
• Fremdlasten
• Private Rentenversicherung
• Rechenbeispiel einer GRV-Rente;
G. Flegelskamp:
Entwicklung der Bundeszuschüsse in Prozent der Rentenausgaben 1960-2007.
2008
![[GIF-Bild]](gif.gif)
K. Lauterbach: Der Zweiklassenstaat.
Wie die Privilegierten Deutschland ruinieren. Rowohlt, Berlin, 2007
• Gutverdiener leben länger und lassen sich großen Teil ihrer Rente
quasi von Armen bezahlen
• gilt insbesondere für Beamte
• eine steuerfinanzierte Grundrente wie in der Schweiz ist dagegen
solidarisch, weil Reiche Arme unterstützen
• Privatisierung ist keine Alternative (nicht nur wegen
Doppelbelastung der Übergangsgeneration): sie ist auch teurer
• nur als Pflichtrente hätte Riester-Rente das
Rentenniveau für alle halten können
• Rente mit 67 senkt Rente besonders derer, die im Alter arbeitslos
sind oder krankheitsbedingt keine Beiträge zahlen können
T. Boeri,
A. Börsch-Supan, G. Tabellini:
Would you like to shrink the welfare state? A survey of European citizens.
Welfare state reform: A survey of what Europeans want.
Economic Policy, April 2001.
• Teil 5: Pensions (Renten)
• das UV braucht zukünftig (mindestens) eines von: starke
Erhöhung der Beiträge, starke Erhöhung der Steuern,
Einschnitte in bereits zugesagte Renten
• alle 3 verlangen „Schmerzen jetzt”, um „Schmerzen in
der Zukunft” zu vermeiden — das lässt Politiker
zögern; die Öffentlichkeit auch?
• 1. Frage: wie hoch schätzen Sie die Summe der Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerbeiträge?
• in Deutschland schätzten 45% zu niedrig, 42% korrekt und 13%
zu hoch
• 2. Frage: reichen die Beiträge, um die gegenwärtigen
Renten zu bezahlen?
• in Deutschland schätzten 54%: Defizit, 39%: ausreichend,
7%: Überschuss
• nur 47% der Deutschen war klar,
dass die laufenden Beiträge zur Finanzierung der laufenden Renten
verwendet werden (und das waren eher die weniger Gebildeten!)
• 3. Frage: erwarten Sie eine Rentenkrise?
• in Deutschland bejahten das 81% (aber von den Arbeitnehmern
sogar 91%)
• 4. Frage: wird es in den nächsten 10 Jahren eine einschneidende
Reform des Rentensystems geben?
• 75% der Deutschen bejahten das
• 5. Frage: würden Sie
wünschen, in Zukunft nur noch ½ der Rentenbeiträge
an die GRV zahlen zu müssen, auch wenn Sie dadurch ab jetzt nur noch den
halben Rentenzuwachs dafür bekämen?
• 47,2% der Deutschen stimmten zu
• 66,2% von ihnen würden das ganze eingesparte Geld als
Altersvorsorge sparen, 28% den größten Teil davon
• Zusatzfrage: würden Sie es akzeptieren, wenn Ihre
Pflichtbeiträge, statt auf Ihr Entgeltpunktekonto
angerechnet zu werden, in einem Investmentfonds Ihrer Wahl
angelegt würden?
• 71% der Deutschen bejahten dies
• die Zustimmung zum Ausstieg aus dem UV nimmt mit dem Alter ab und
steigt mit Einkommen und Ausbildung, sie ist in Ostdeutschland
geringer als im Westen
• die Zustimmung zum Umstieg auf ein KDV steigt
erstaunlicherweise von 47% auf
71%, wenn die Beiträge zum KDV
verpflichtend sind
• Rätsel: 36% sagten nein zum bedingungslosen Umstieg, aber
ja zur verpflichtenden Investition (mehrheitlich Frauen
und Ostdeutsche)
• Frage an diejenigen, die sich für die
bedingungslose Halbierung der Beiträge zum UV
ausgesprochen hatten, zu den Umstiegslasten:
würden Sie dafür auch eine noch
kleinere Rente in Kauf nehmen?
• 75% waren total dagegen, 27,9% wären dazu noch bereit, wenn die
Rente so berechnet würde, als wenn sie nur zu 45% ihres Lohns
gearbeitet hätten, und nur wenige würden noch tiefer gehen
• diese Antworten legen nahe, dass die Frage 5 wohl nicht richtig
verstanden wurde
• Konsequenz der Autoren: der
Übergang zu einem vollen KDV könnte politisch schwierig
sein, soweit die Last nicht über mehrere Generationen verteilt wird
und die Vorzüge der Reform der Öffentlichkeit nicht
sorgfältig erklärt werden
J.P. Schulz:
Zur aktuellen Diskussion um die Reform der Sozialen Sicherungssysteme.
Sonstige Veröffentlichungen der Arbeitsgruppe Alternative
Wirtschaftspolitik. Bremen, 2003.
• Theoretischer Ausgangspunkt der
europäischen Diskussionen über die Zukunft der
sozialen Sicherungssysteme ist die
Weltbank-Studie von 1994 mit teils sehr
fragwürdigen Argumenten und 2 Reformempfehlungen:
Leistungsreduktion der
gegenwärtigen Systeme und allmählicher Umstieg auf ein
privates, kapitalgedecktes System
• Vorausschätzungen der
Bevölkerungsentwicklung kommen bis 2045 je nach
Annahmen zu Rentnerquotienten von fast 1 bis unter 0,8
• steigende Beitragssätze sind ein Resultat zu geringer
Nachfrage nach Arbeit ← unterausgelastetes
Produktionspotential ← mangelnde
Güternachfrage
• in einer derartigen Situation ist eine aktive
Wachstums- und Beschäftigungspolitik geboten statt
einer Beschneidung der Ausgaben der GRV
• Prognosen über den Zusammenhang zwischen
Sozialversicherungsbeiträgen und
Schwarzarbeit sollten mit Vorsicht getroffen werden
• kein Kostenvorteil des KDV erkennbar
• auch kein Effizienzvorteil des KDV (wg.
Mackenroth-Theorem)
• nach keynesianischer Investitionstheorie
dürfte sich die Kapitalverzinsung ähnlich der
Lohnentwicklung verhalten
• die Erwartung einer besseren Wachstumsperformance
des KDV unterstellt, dass das eingesetzte Kapital
tatsächlich für Sachinvestitionen verwendet wird,
und nicht als Finanzinvestition
• steigende Beitragssätze als
Resultat der wachsenden Arbeitslosigkeit
müssten durch eine aktive
Arbeitsmarktpolitik bekämpft werden
• die Einsetzung der Rürup-Kommission war
probleminadäquat mit wenig erquicklichen
Vorschlägen
• effizienteres Gesundheitssystem durch eine alle
Einkunftsarten berücksichtigende
Bürgerversicherung
M. Schrenker:
Warum fast alle das deutsche Rentensystem
ungerecht finden, aber trotzdem nichts daran ändern
möchten (Zusammenfassung). KZfSS Kölner
Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie,
61(2), 2009.
• Laut Erhebung des International Social Justice Project
(2006) gelten ausgerechnet solche
Reformoptionen als unpopulär, die auf
institutioneller Ebene für mehr
Generationengerechtigkeit sorgen sollen
• die konkreten konstitutiven Elemente der GRV werden als
fair empfunden
• individuelle Sorge vor
Statusverlust im Alter überlagert Betrachtung
der Austauschbeziehungen zwischen Jung und Alt
• positive Reformeffekte werden kaum wahrgenommen
• Ostdeutsche haben egalitärere Vorstellung als
Westdeutsche
O. Kurer: Grundlagen der Sozialpolitik, Kapitel 12:
Rentenversicherung
(Folien). Univ. Erlangen, Vorlesung SS 2006.
• Da Arbeitnehmer
inkonsistente Zeitpräferenz haben,
versagt marktmäßige Lösung mit
privater Vorsorge
• Rentenversicherung wird in Deutschland auch dafür benutzt,
Umverteilungsziele zu verfolgen
• Alterssicherung beruht in Deutschland weit mehr als in anderen
Ländern auf GRV („1. Säule”)
• 2003 machten Pflichtbeiträge 62,2% der Einnahmen aus,
Steuern (vor allem aus Ökosteuer) ein Drittel
• Elemente eines Versicherungssystems durch Koppelung an das
Bruttoeinkommen, aber keine Beitragsäquivalenz, sondern nur
Teilhabeäquivalenz
• Entwicklung Lebenserwartung Neugeborener seit 1871
• Entwicklung Alterslastquotient (= (Steuern aktiver
Bevölkerung - Transferleistungen an aktive Bevölkerung)
/ Sozialleistungen für Rentner)
bis 2030
• bei Arbeitslosigkeit entfallen Arbeitnehmerbeiträge, aber
zukünftige Leistungen sinken um weniger als die Beiträge, da sie weiter
versichert bleiben → sowohl kurzfristige wie langfristige
Auswirkungen auf GRV
• GRV verringert Spartätigkeit (Modigliani-Hypothese),
verursacht hohe Lohnkosten, reizt zu Schwarzarbeit an
• intergenerationelle Gerechtigkeit schwer zu
bewerkstelligen
• Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze oder Ausdehnung
der Zwangsversicherungspflicht lassen Einnahmen nur zeitweilig
steigen
• um Verhältnis 15-64-Jähriger zu über 64-Jährigen konstant zu
halten, würden in Deutschland 3,4 Millionen Zuwanderer gebraucht
• zu erwartender Beitragssatz bis 2050 nach verschiedenen
Rentenreformen
• wenn tatsächlich Arbeitnehmer bis 67 arbeiten und Beiträge
zahlen, werden die Ziele Sicherung gegen Altersarmut und Entlastung der
Rentenversicherung erreicht
• scheiden sie aber weiterhin vorzeitig aus Arbeitsprozess aus, wird
Entlastung der Kassen geringer, und diese Arbeitnehmer erhalten geringere
Renten
• mit Nachhaltigkeitsfaktor ist Ziel der Erhaltung gewohnten
Lebensstandards bereits aufgegeben
• KDV: bei einer Rendite von 4% und einer
Inflationsrate von 2% ist Realzins 2% – dieser Ertrag geht bei
marginalem Steuersatz von 50% voll an Staat!
• bei nachgelagerter Besteuerung sinkt i.d.R. Steuerbelastung,
weil Einkommen im Alter meist relativ gering
• Riester-Rente ist steuerlich gefördert und bezuschusst
• Riester-Rente wird ihr Ziel verfehlen, Abbau der GRV zu kompensieren
• Produktivitätsfortschritte sind entscheidend für
absolute Höhe zukünftiger Rentenzahlungen (ebenso Abbau
der Arbeitslosigkeit)
• hohe Belastung durch Beiträge wird bleiben (oder ansteigen), und
gleichzeitig wird Rentenhöhe abgeschmolzen und Ruhestandsalter
erhöht
• wachstumsfördernde Wirtschaftspolitik ist gute
Sozialpolitik!
W. Strengmann-Kuhn:
Grundkurs Wohlfahrtsstaatliche Konzeptionen:
Alterssicherung (Folien). FH Frankfurt, SS 2007.
• Vorteile des UV: 1) Förderung von
Tatbeständen wie Kindererziehung, Ausbildung, Pflege von
Angehörigen; 2) Berücksichtigung von Nichterwerbsphasen
(Arbeitslosigkeit, Krankheit); 3) Gleichstellung von Männern und
Frauen; 4) Möglichkeit von Umverteilung; 5) Sicherheit
• Problem des Übergangs vom UV auf das KDV: Doppelbelastung Junger
oder Belastung Alter
• Berechnung der Rente (S. 20 / S. 26ff.)
• Rentenanpassungsformel der Reform 1992 (S. 36)
• Rentenreform 2001 (S. 37ff.)
• Rentenreform 2004/2005 (S. 41ff.)
• Förderung privater Alterssicherung nach der Reform 2001 (S. 44ff.)
Bundestag:
Gesetz zur Rentenanpassung 2008 vom 26.6.2008.
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2008 Teil I Nr. 26, www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/.
• Tabelle Altersvorsorgeanteil (Riester-Faktor)
2002–2012:
| Der Altersvorsorgeanteil beträgt für die Jahre | |
|---|---|
| vor 2002 | 0,0 vom Hundert |
| 2002 | 0,5 vom Hundert |
| 2003 | 0,5 vom Hundert |
| 2004 | 1,0 vom Hundert |
| 2005 | 1,5 vom Hundert |
| 2006 | 2,0 vom Hundert |
| 2007 | 2,0 vom Hundert |
| 2008 | 2,0 vom Hundert |
| 2009 | 2,5 vom Hundert |
| 2010 | 3,0 vom Hundert |
| 2011 | 3,5 vom Hundert |
| 2012 | 4,0 vom Hundert |
H. Ribhegge:
Änderungen der Rentenanpassungsformel.
Vorlesung Soziale Sicherung in der EU, Europa-Universität
Viadrina Frankfurt/Oder, SS 2008.
• Änderungen 1992, 2000, 2001, 2004, 2006, 2008
• 2004 und 2005 Aussetzung der Rentenanpassungsformel
• Schutzklauseln wegen Riester-Treppe, wegen
Nachhaltigkeitsfaktor, für Entgeltpunkte Ost
• Niveausicherungsklausel bis 2020, bis 2030
H. Ribhegge:
Rentenarten.
Vorlesung Soziale Sicherung in der EU, Europa-Universität
Viadrina Frankfurt/Oder, SS 2008
Interview mit B. Raffelhüschen:
„Wieviel Sozialstaat können wir uns noch leisten, Herr Raffelhüschen?”
SWR>>FERNSEHEN
tele akademie,
2006.
• „Im Gegensatz zu dem, was die Bevölkerung glaubt,
sind die langfristigen Probleme der
Rentenversicherung erledigt”
• durch Nachhaltigkeitsfaktor wird
Rentenniveau langfristig real
um 15% gekürzt
• Rente damit sicher, aber geringer, als die meisten glauben
• nur mit privater Vorsorge von etwa 7% des Einkommens sind Lücken
zu schließen
M. Eckardt:
"Europäisierung" der Sozialpolitik am Beispiel der Alterssicherung.
Der Sozialstaat in der Diskussion, 4/2003.
• Anzahl über 64-Jähriger als Prozentsatz der 15- bis
64-Jährigen in EU-Ländern 2000 und 2050
• Beschäftigungsquoten in EU-Ländern 2000 und 2050
• staatliche Rentenausgaben in % des BIP in EU-Ländern 2000 und 2050
• vorrangig für EU ist Verbot der Diskriminierung aufgrund
Staatsangehörigkeit, Beseitigung von
Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen, freier Waren-, Personen-,
Dienstleistungs- und Kapitalverkehr, einheitliche
Wettbewerbsbedingungen für alle
grenzüberschreitend tätigen Unternehmen
• Einfluss der EU auf die 3 Säulen der Alterssicherung
H. Schmidt:
Alle müssen länger arbeiten. Die Rentenreform genügt
für die kommenden Jahre, aber nicht auf Dauer.
www.uni-giessen.de/~g41007/perspektive.html, DIE ZEIT 02/2001.
• Wohlfahrtsstaat als bisher letzte kulturelle
Errungenschaft der Europäer
• Alterssicherung als Kernstück des
Wohlfahrtsstaates
• das System ist erkrankt, weil die Gesellschaften
überaltern, weil man die Lebenszeit herabgesetzt hat,
und wegen der Massenarbeitslosigkeit (Arbeitslose
zahlen weder Beiträge noch Steuern)
• mit Faktoren in der Rentenformel können wir zwar Zeit
gewinnen, aber keine grundlegende Gesundung bewirken
• wie müssen uns den Grundursachen und deren Therapie zuwenden
• 1. Grundursache ist die fortschreitende
Überalterung der Gesellschaft
• ob die Alterssicherung durch Steuern, durch Beiträge
oder aus Kapitalerträgnissen finanziert wird, immer
hängen Renten, Sozialleistungen, Zinsen oder Dividenden
davon ab, dass die Arbeitenden und Verdienenden einen Teil ihrer
erwirtschafteten Leistung abgeben an die
Nichtarbeitenden — es gibt keinen Trick, der dieses Prinzip
außer Kraft setzen könnte!
• für die Steigerung der Zahl der Verdienenden sind
mehrere Wege denkbar
• eine Politik für mehr Kinder kann sich nur in Jahrzehnten
auswirken
• das durchschnittliche Lebensalter hat sich gewaltig
erhöht
• der Renteneintritt mit 65 ist zur Ausnahme geworden
• das tatsächliche Rentenalter wird schrittweise
wieder heraufgesetzt werden müssen
• solange Massenarbeitslosigkeit
besteht, würde die Heraufsetzung des Rentenalters
ökonomisch sinnlos bleiben
• niemand kann heute auf weite Sicht das Rentenniveau
festschreiben
• eine Anzahl sozialer und ökonomischer Faktoren:
Produktivität der Erwerbstätigen, Ausweitung der
Zahl der Erwerbstätigen durch Straffung und
Verkürzung der akademischen Ausbildungszeiten und
durch Anhebung des regelmäßigen Rentenalters
• die private, kapitalgedeckte Rente ist mit
Sicherheit kein Allheilmittel — natürlich
müssen auch hier die Arbeitenden die Zinsen und Dividenden
erwirtschaften
• Frage nach der Solidität der Investmentfonds und
den nur schwierig vorherzusehenden Risiken der
Kapitalmärkte
• eine Begrenzung des Versuchs mit der kapitalgedeckten Rente
scheint geboten
• alle sollten wissen, dass Rentenvorhersagen immer vom
tatsächlichen Eintreffen ökonomischer Prognosen
abhängen
W. Schmähl:
Umlagefinanzierte Rentenversicherung in Deutschland — Optionen und
Konzepte sowie politische Entscheidungen als Einstieg in einen
grundlegenden Transformationsprozeß
(Google Buch-Faksimile-Auszug).
(ohne Seiten 127, 129, 131, 134,
137, 141, 142, 148, 149, 150, 155, 157, 159, 161, 163, 167, 169, 173, 176, 180,
181, 187, 188, 189, 193...).
In: W. Schmähl, V. Ulrich (Hrsg.): Soziale Sicherungssysteme
und demographische Herausforderungen (Taschenbuch).
Mohr Siebeck, 2001.
• Vorangestelltes Zitat:
„Wenn man den Krug erst
zerschlägt, dann ist es leicht zu beweisen, daß man nicht daraus
trinken kann.” (Wilhelm Gerloff, 1932)
• demografische Verschiebungen bieten eine Begründung
für tiefgreifende
Reformvorschläge, die der
Öffentlichkeit gut vermittelt werden können:
unhaltbare Situation, wenn in 30 Jahren jeder Erwerbstätige
einen Rentner finanzieren müsse
• die Fragen sind nicht neu, aber das Gewicht der Akteure
in der Sozialpolitikarena
hat sich verändert, insbesondere der
Finanzmarktakteure in den
1990er Jahren
• besondere Rolle auch der
Weltbank mit ihrer
Publikation "Averting the Old-Age
Crisis" von 1994: Begrenzung der Leistungen der staatlichen
Alterssicherung auf eine
Mindestsicherung
(Umlagefinanzierung), darüber hinaus reichende
Alterssicherung
kapitalfundiert (private Akteure)
• begründet wurde dies mit der angeblichen erhöhten Ersparnis-
und Realkapitalbildung (→ erhöhte
gesamtwirtschaftliche Produktion) und den deutlich
höheren Renditen im Vergleich zu umlagefinanzierten Systemen
• die verschiedenen Finanzierungsverfahren wurden in der
Wirtschaftswissenschaft zentral behandelt, aber lange ohne den
Aspekt, wie eine Verlagerung von
umlagefinanzierter zu kapitalfinanzierter
Alterssicherung
realisiert werden könnte
• da ein vollständiger Systemwechsel wegen der
Umstellungskosten irreal war, wurde ein stufenweiser Umbau
diskutiert
• den Maßnahmen der
rot-grünen Koalition liegt die
Strategie zugrunde,
die Leistung der umlagefinanzierten
Alterssicherung zu reduzieren und die Lücke durch
kapitalfundierte Formen zu ersetzen
• die Finanzen der GRV werden
bestimmt von der demografischen Entwicklung (Fertilität,
Mortalität, Migration), der ökonomischen
Entwicklung und den Finanzierungs- und Leistungsvorschriften
• Bundeszuschüsse an GRV: allgemeiner
Bundeszuschuss (nach Entwicklung der durchschnittlichen
Bruttoarbeitsentgelte und des Beitragssatzes),
zusätzlicher Bundeszuschuss (1%-Punkt der MwSt),
Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen
Bundeszuschuss (aus Ökosteuer, aber ab 2004 mit der
Änderungsrate der Bruttolohnsumme fortgeschrieben)
• die Höhe einer individuellen Versicherungsrente
ergibt sich aus den angesammelten Entgeltpunkten, bewertet mit dem
jeweils aktuellen Rentenwert (Geldbetrag eines
Entgeltpunktes) — außerdem noch aus dem Zugangsfaktor und
1+Rentenanpassungssatz (den bestimmt das jeweils gültige
Anpasssungsverfahren)
• Handlungsmöglichkeiten
in einem UV: Veränderungen des Leistungsniveaus, des
Beitragssatzes, des Finanzierungsanteils des Bundes oder des
Rentnerquotienten
• vereinfachte
Bilanzgleichung der GRV:
Beitragseinnahmen + Bundeszuschuss = Rentenzahlungen, wobei
Beitragseinnahmen = Beitragssatz ·
(versicherungspflichtiger Entgelt + andere Transferzahlungen
von/an andere Sozialversicherungszweige), wobei
versicherungspflichtiger Entgelt = Zahl der Beitragszahler
· (durchschnittlicher Lohnsatz ·
durchschnittliche Arbeitszeit)
• verteilungspolitische
Zielsetzungen können sein: Vermeidung von Altersarmut,
Verstetigung der Einkommensentwicklung im Lebenszyklus
• Einkommensverteilung kann interpersonell oder
intertemporal betroffen sein
• armutsvermeidende Mindestsicherung ist mit starker
interpersoneller Einkommensumverteilung verbunden
• bei Einkommensverstetigung kann die
Beitrags-Leistungs-Beziehung unterschiedlich eng sein
• das deutsche Sozialversicherungssystem mischt
interpersonelle und intertemporale Umverteilung
• der Beitrag in einem
umlagefinanzierten Alterssicherungssystem entspricht
einem Preis, der für die Absicherung im Alter bezahlt wird (mit
Risiko- und Sparteil)
• der von der Regierung Kohl beabsichtigte
„demografische
Faktor” war willkürlich gestaltet und
manipulationsanfällig
• Grafik „Versichertenrente in Höhe des
Sozialhilfeniveaus” — erforderliche
Versicherungsjahre bei verschiedenen Alternativen
• Grafik „Verteilung der durchschnittlichen
Entgeltpunkte” — Rentenzugang 1999
• Grafik „beitragspflichtige Jahresentgelte”
— versicherungspflichtig Beschäftigte
Westdeutschland 1997
• 1998: schon bei der alten Regierrung waren Forderungen nach
vermehrter Mindestsicherung im Alter und der Schaffung
ergänzender kaptalfundierte Alterssicherung
angelegt
• nach der Bundestagswahl 1998 wirkte die von vielen interessierten
Seiten angeheizte Diskussion um die
„ Sicherheit der Rente” wie eine kostenfreie
Werbekampagne für Banken und
Versicherungen
• das medienverstärkte Beschwören einer sich
abzeichnenden „dramatischen Lage” für die GRV durch
eine demografische „Krise” bereitete den Boden für
einen politisch angestrebten
grundlegenden Paradigmenwechsel
• bei der Ausweitung der Privatvorsorge sollten die
Absicherung bei
Invalidität und Maßnahmen zur Rehabilitation der GRV
überlassen bleiben, die
damit unter dem Kriterium der
„Rendite” immer weniger
attraktiv würde
• den „Eckpunkten” einer Koalitionsarbeitsgruppe
war zu entnehmen, dass ein grundlegender
Umbau der Alterssicherung angestrebt wurde —
über das dann vom Bundestag Beschlossene hinaus
• Paradigmenwechsel: Ersetzung des UV
durch KDV (nicht nur Ergänzung);
Beitragssatzstabilität dominiert;
Hinterbliebenenversorgung soll auslaufen
• die GRV wird ihren Charakter als einkommensbezogene
Alterssicherung verlieren
• jetzt dominiert das Konzept einer
„einnahmeorientierten Ausgabenpolitik” (wie schon bei
der Kranken- und Pflegeversicherung)
• das politisch motivierte Ziel
der Beitragssatzstabilität wird hinsichtlich seiner
ökonomischen Begründung kaum noch hinterfragt
• grundlegender Systemwechsel auch bei der GRV in Richtung
einer Art bedarfsgeprüfter Alterssicherung
• faktisch eine Beitragsfinanzierung eines
Teils der Grundsicherung (statt Bundeszuschuss):
lohnbezogene Beitragseinnahmen für
Umverteilungsaufgaben zweckentfremdet
• etwa 3 Beitragspunkte resultieren aus der
Fehlfinanzierung bei der Hinterbliebenenrente
• Grafik „Modellberechnungen zur Entwicklung des
erforderlichen Beitragssatzes in der GRV bis 2030”
• Grafik „Altenquotienten der 9. koordinierten
Bevölkerungsvorausberechnung, Modellvariante
I”
• Hinausschieben des Rentenbeginns → niedrigerer Verlauf
des Altenquotienten
• flankierende Maßnahmen: Zeitraum zwischen Beendigung
der Erwerbstätigkeit und Inanspruchnahme der GRV-Rente
überbrücken (Zeitkonten oder flexibel gestaltete
Betriebsrentenregelungen)
• höhere
Erwerbsbeteiligung der Älteren ist eine angesichts der
steigenden Lebenserwartung, der Alterung des
Erwerbspersonenpotentials und der schrumpfenden Zahl
nachwachsender Jahrgänge eine wirtschafts-, sozial- und
gesellschaftspolitisch wichtige Aufgabe
• die Abschläge für vorzeitige Inanspruchnahme von
Altersrente sind in Deutschland zu niedrig
• Strategie zur Ausdehnung der Lebensarbeitszeit:
Weiterqualifizierung
älterer Arbeitnehmer, Humankapitalbildung
W. Schmähl,
R. Himmelreicher, H. Viebrok:
Private Altersvorsorge statt gesetzlicher Rente: Wer gewinnt, wer
verliert? PrAVo-Projekt, Zentrum für Sozialpolitik, Univ. Bremen,
2003.
• Mit der grundsätzlichen Weichenstellung der
Rentenreform 2001 soll die umlagefinanzierte staatliche
Alterssicherung teilweise durch
kapitalfundierte private und betriebliche
Formen ersetzt werden
• Versicherte in der GRV werden in Zukunft ein
niedrigeres Rentenniveau haben
• es gibt neue Fördermöglichkeiten aus
staatlichen Zulagen und steuerlichen Erleichterungen bei Wahl
zertifizierter Formen der Altersvorsorge
• Analyse der Gesamtauswirkungen von Zulagen für
private Vorsorge und Kürzungen in der GRV
• daraus ergaben sich einige Vorschläge:
• 1) das Niveau der GRV sollte nicht weiter gesenkt werden
(Abstand zur Grundsicherung bereits
bedenklich gering)
• 2) Kinderzulagen aus steuerfinanziertem
Familienlastenausgleich
• 3) Kindererziehungszeiten niveauunabhängig
• 4) zeitnahe Überprüfung der privaten
Altersvorsorge
• 5) Abwägung, ob minimale private
Vorsorge obligatorisch sein sollte
• 6) höhere Zulage für untere Einkommensschichten
• 7) ausführlichere Informationspflicht der Anbieter
von Produkten zur privaten Altersvorsorge
W. Schmähl:
Soziale Sicherung im Lebenslauf — Finanzielle Apekte in
längerfristiger Perspektive am Beispiel der
Alterssicherung in Deutschland .
Arbeitspapier 9/2007, ZeS Zentrum für Sozialpolitik,
Univ. Bremen, 2007.
Überarbeitete Version von: „Financial Aspects of
Life Cycle Arrangements from a Long-Term Point of View: 'Social Riscs' and
Security in Old Age”, European Journal of Social Security, 27(4), 2005.
• Der Beitrag stellt dar, wie „soziale Risiken” in
öffentlichen und subventionierten privaten
Alterssicherungssystemen berücksichtigt
werden
• im Zentrum stehen Auswirkungen verschiedener Typen
öffentlicher und privater Alterssicherungssysteme
auf die Einkommenslage im Alter bei Eintritt bestimmter
sozialer Risiken (Einkommensverlust durch
Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflege von Kindern)
• vorgebrachte Argumente zur Reduzierung der Rolle des
Staates:
Altersstruktur→„intergenerationale
Gerechtigkeit”, „Lohnnebenkosten” im
internationalen Wettbewerb, politische
Präferenzen Marktwirtschaft und Wahlfreiheit,
Druck europäischer Institutionen
• häufige Folge dieser Diskussion:
zunehmende Ergänzung oder Ersetzung
UV-finanzierter staatlicher sozialer
Sicherungssysteme durch private kapitalfundierte
Systeme, vielfach mit dem Argument „fiskalischer
Nachhaltigkeit” und dem ökonomischen Beitrag
höherer Renditen
• die erwarteten Vorteile sind nicht gleichmäßig
verteilt, und diese Strategien sind mit
veränderten und zusätzlichen Risiken verbunden
• danach können zwar die staatlichen Systeme als
„fiskalisch nachhaltig” angesehen werden, aber
nicht unbedingt das gesamte Mischsystem
• 2 verteilungspolitische Ziele der
Alterssicherungspolitik: Vermeidung von Altersarmut
und Verstetigung der Einkommens- und Konsumentwicklung im
Lebenslauf
• zur Einkommensverstetigung auch
innerhalb der Ruhestandsphase ist auch der
Unterschied zwischen „dynamischen” staatlichen
Systemen und individuellem Sparen (überwiegend nominal
konstante Beträge während der gesamten Ruhestandsphase)
zu beachten
• wenn das staatliche System auf die Vermeidung von
Altersarmut ausgerichtet ist (vergleichsweise niedrige oder
in hohem Maße umverteilende oder gar einheitliche
Leistungen), ist die 2. (betriebliche) Schicht in der Regel
obligatorisch
• die Einkommensverstetigung wird dann vor allem durch die
zusätzlichen Systeme realisiert
• in Ländern mit „großzügigerem”
Leistungsniveau in einem leistungsorientierten
staatlichen System sind zusätzliche Einrichtungen in der
Regel freiwillig
• neuere beitragsdefinierte Basissysteme werden durch
obligatorische kapitalfundierte ergänzt
• durch politische Entscheidungen sollen die gesetzlichen
Renten in den nächsten 25 Jahren um mindestens 25% gesenkt werden
• auch in umlagefinanzierten Systemen mit
enger Beziehung zwischen Beitrag und Leistung wird
„Eigenvorsorge” betrieben
• gibt es eine allgemeine, einheitlich hohe
Staatsbürgerrente für alle Älteren, so haben Risiken
im Erwerbsleben keine Auswirkung auf die Höhe der Rente
• Absicherung sozialer Risiken und Tatbestände für
die Rente bei uns:
| Einkommensverlust oder -verringerung aufgrund von | Rentenansprüche nach dem UV | Rentenansprüche nach dem KDV |
|---|---|---|
| Krankheit | Beiträge der Arbeitgeber (max. 6 Wochen) bzw. Krankenversicherung | |
| Invalidität | im Rentensystem | (wenn versichert) |
| Arbeitslosigkeit | Beiträge durch Arbeitslosenversicherung (zunächst proportional zum letzten Lohn, später einheitliches ALG II) | |
| Weiterbildung | ||
| Arbeitszeitverkürzung | ||
| Kapitalmarktrisiken | ||
| Inflation | weitgehend abgesichert (Entgeltpunkte) | (in betriebl. Vorsorge begrenzt berücksichtigt, aber i.Allg. sinkt Rente real) |
| Firmeninsolvenzen | ja | (bei betrieblicher Vorsorge) |
| Tod des Ehegatten | ja | (wenn versichert) |
| Scheidung | Teilung der Ansprüche | Teilung der Ansprüche |
| nicht abgesicherte Selbstständigkeit | ja (wenn Einkommen hoch genug) | |
| Kindererziehungszeiten | Beiträge durch den Staat | |
| Pflegezeiten für Angehörige | Beiträge durch die Pflegeversicherung | |
| Langlebigkeit | ja | (nur wenn in Annuität umgewandelt oder versichert) |
| Entwicklung der Realeinkommen | (nach Rentenformel) | |
| politische Entscheidungen |
| Jahr | bei jährlicher Inflationsrate von | |||
|---|---|---|---|---|
| 1% | 2% | 3% | 4% | |
| 0 | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
| 5 | 4,9% | 9,4% | 13,7% | 17,8% |
| 10 | 9,5% | 18,0% | 25,6% | 32,4% |
| 15 | 13,9% | 25,7% | 35,8% | 44,5% |
| 20 | 18,0% | 32,7% | 44,6% | 54,4% |
U. Porwollik, C. Schmergal:
Interview mit Rentenversicherer-Chef Ruland:
„Altersarmut ist kein Problem mehr”.
WELT-Online, 17.8.2003.
• Ruland: Aufgabe der Renteninformation, die ab 2004
jährlich verschickt wird: über die Auswirkungen von Reformen zu
informieren
• Ruland: „Die Rente ist die sicherste Form der
Alterssicherung, die wir in Deutschland hatten. Sogar im
August 1945 wurden Renten gezahlt. Und die Renten haben dazu beigetragen,
dass es in Deutschland praktisch keine Altersarmut gibt.”
• Ruland: „Als Grundpfeiler der Alterssicherung ist
die Rente sicher und ohne Alternative. Dass auch die anderen Systeme der
Alterssicherung ihre Probleme haben, ist bei uns, aber auch im
Ausland, sehr deutlich geworden.”
• Ruland: „Wir haben immer darauf hingewiesen, dass wir die
Schwankungsreserve in einer vernünftigen Höhe
brauchen, um die Unabhängigkeit der Rentenversicherung
vom Bundeshaushalt zu wahren.”
• Rentenniveau: derzeit netto 70%, brutto 48% (bis
2030 42%)
• nach den Vorschlägen der Rürup-Kommission
Rentenniveau noch 2% weniger bei einem
Beitragssatz von 22%
• WamS: wenn die Wirtschaft keine Menschen über 55 Jahre
einstellen will, dann produziert die Erhöhung der
Altersgrenze mehr Arbeitslose
O.W. Teufel:
Versicherungsfremde Leistungen in der Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherung.
Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V., 2004.
• Tabelle aus: VDR – Fakten und Argumente, 01/1997:
| Art der versicherungsfremden Leistungen | Anteil |
|---|---|
| Kriegsfolgelasten | |
| Anrechnungszeiten | |
| Altersrenten vor dem 65. Lebensjahr | |
| Kindererziehungszeiten, Kindererziehungsleistungen | |
| Auffüllbeträge/Rentenzuschläge (neue Bundesländer) | |
| Erwerbsunfähigkeitsrente wegen Arbeitsmarktlage | |
| Anteilige vsfr. KVdR und PVdR-Zuschüsse | |
| Rente nach Mindesteinkommen | |
| Höherbewertung Berufsausbildung | |
| Sonstige |
W. Schmähl:
Aufgabenadäquate Finanzierung der Sozialversicherung durch
Beiträge und Steuern — Begründungen und Wirkungen eines
Abbaus der „Fehlfinanzierung” in Deutschland.
Arbeitspapier 5/2006,
ZeS Zentrum für Sozialpolitik, Univ. Bremen, 2006.
• Aktuelle sozial-, finanz- und wirtschaftspolitische
Diskussion in Deutschland: welche Aufgaben und Ausgaben, die durch
die Sozialversicherung abgewickelt bzw. ihr zugewiesen
werden, sollen aus Beiträgen finanziert werden, die
überwiegend am Arbeitsentgelt anknüpfen, und welche aus
Steuern — also welches die „aufgabenadäquate”
Finanzierung ist bzw. in welchem Ausmaß eine
„Fehlfinanzierung” (ein Missverhältnis
zwischen der Art der Aufgabe und der Art der Finanzierung) besteht, die
negative ökonomische Effekte zur Folge haben kann
• es werden zunächst kurz
Begründungen für
eine aufgabenadäquate Finanzierung von Ausgaben der
Sozialversicherung aufgezeigt, zugleich
Auswirkungen einer
Fehlfinanzierung bzw. deren Beseitigung
• dazu wird auf die seit einigen Jahren besonders stark betonten
Auswirkungen von lohnbezogenen
Sozialversicherungsbeiträgen auf die
Lohnnebenkosten
eingegangen
• Klage der Arbeitgeber über
„überhöhte” Lohnnebenkosten ist
widersprüchlich
• bei Gegenüberstellung von Lohnkosten und
Nettoentgelten zu breücksichttigen, dass durch
Beiträge Ansprüche erworben werden
• kurze Erläuterung von Alternativen zur Beseitigung
der Fehlfinanzierung
• diese Alternativen stehen in enger Verbindung mit der Frage,
welche Konzeption jeweils in den einzelnen Zweigen besteht bzw.
angestrebt wird
• am Beispiel einiger jüngerer Berechnungen: das
Gesamtvolumen der
Fehlfinanzierung und seine Bedeutung für die
Höhe der Sozialbeiträge
• Fehlfinanzierung in einzelnen Zweigen der
Sozialversicherung
• die bei unverändertem Ausgabevolumen
erforderliche
Gegenfinanzierung
für eine Reduzierung von Beiträgen und deren erwartbare
Wirkungen (insbesondere auf die Beschäftigung)
• Gefahren für die
Akzeptanz des
Sozialversicherungssystems infolge nicht
aufgabenadäquater Finanzierungsentscheidungen
• die jüngst eingeführte Steuerfinanzierung
familienorientierter Ausgaben bereits wieder abgeschafft
• was in den verschiedenen Sozialversicherungszweigen
aus Steuern zu finanzieren wäre, ist in jüngerer Zeit wenig
umstritten
• strittig bleiben die
Hinterbliebenenrenten in
der GRV und die in der Sozialversicherung erfolgenden
Transferzahlungen von West-
nach Ostdeutschland
• Fehlfinanzierung im Urteil verschiedener Quellen:
| Fehlfinanzierung | Volumen | entspricht % Beitragssatzpunkte |
|---|---|---|
| Schmähl (1994) für 1992 | (Minimum) 7,7 Mrd. € | (Minimum) 15,1% |
| Schmähl (2002) für 1998 | (gut) 3,5% | |
| DIW (2005) für 2002 | 39,2 Mrd. € | |
| Sesselmeier (2005) für 2003 | 15,2–44,8% | |
| Sachverständigenrat (2005) für 2003 | 6,1 bzw. 16,1 Mrd. € | 0,7% |
| Zu den versicherungsfremden Leistungen wurden gezählt | bei Hinterbliebenenversorgung | bei West-Ost-Transfer (GRV) |
|---|---|---|
| DIW | 31,6 Mrd. € | 7,7 Mrd. € |
| Sesselmeier | 36,0 bzw. 6,8 Mrd. € | 10,3 Mrd. € |
| Sachverständigenrat | 6,8 Mrd. € |
B. Dribbusch,
U. Winkelmann:
"Ich will nie wieder Minister werden".
taz,
31.8.2005. Interview mit Walter Riester.
• Rückkehr der Idee Kombilohn
• „Subventionierung von Löhnen über
Steuermittel führt häufig nur zu
Mitnahmeeffekten”
• „Die Bedeutung der
Lohnnebenkosten wird absolut
überschätzt”
• eine Pflicht zur privaten Altersvorsorge ist bei hoher
Förderung gar nicht nötig
• „Als die Bild aber mit dem Wort "Zwangsrente" titelte,
waren erst die Grünen, dann auch unsere eigenen Leute dagegen”
• auf die Frage: „Was ist denn falsch gelaufen bei Hartz
IV?” seine Antwort: „Zum Beispiel haben wir
zu wenig vermittelt, dass das neue System keine
Ausweitung des Arbeitsmarkts bewirkt. Selbst wenn wir eine
bessere Vermittlung hätten, brächte das nicht viel, solange
keine neuen Arbeitsplätze geschaffen werden.”
• auf die Frage: „Was war denn Ihr größter
Fehler?” seine Antwort: „Ich hab ja teilweise die
Illusionen mitgetragen. Zum Beispiel war ich auch
nicht frei von der Lohnnebenkosten-Argumentation
— habe sie am Anfang sogar geglaubt, weil doch eine Million Fliegen nicht
irren können.”
H. Reiners:
Lohnnebenkosten — Mythen und
Fakten. „Die Ersatzkasse”, Heft 11/2005.
• Begriff stammt von der ILO: alle Kosten außer den
Direktvergütungen (nicht nur die
Sozialversicherungsabgaben)
• die Arbeitskosten wären ohne die Arbeitgeberanteile
nicht geringer!
• sie sind unverzichtbare Lohnfaktoren
• „Wird der Arbeitgeberanteil den Versicherten
zugeschlagen, bleiben die Arbeitskosten davon per Saldo
unberührt”
• die Belastungen durch die Sozialabgaben rangieren
international im Mittelfeld
• auch eine Verlagerung der Sozialabgaben auf den Staat wäre
ein volkswirtschaftliches Nullsummenspiel, wenn nicht
eine Konjunkturbremse
W. Strengmann-Kuhn:
Soziale Sicherung I, 5. Vorlesung:
Die gesetzliche
Rentenversicherung in Deutschland (Folien).
Univ. Frankfurt, SS 2007
A. Braakmann, J. Grütz, T. Haug:
Das Renten- und
Pensionsvermögen in den Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen.
Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik 12/2007.
• (S. 1177) Übersichtstabelle zur Alterssicherung
• Rentenanwartschaften zum 31.12.04/31.12.05
Die Finanzierung der nicht beitragsgedeckten Leistungen. (Stand: Juli 2006).
Deutsche Rentenversicherung, 2007.
• Finanzvolumen, Finanzierung, Bundeszuschuss
(Veränderungen in den letzten Jahren)
• Bundeszuschuss in den 70er und 80er Jahren weniger als 20%, 1998 rd.
22%
• zum finanziellen Ausgleich für die nicht beitragsgedeckten
Leistungen daher steuerfinanzierter Zuschuss aus dem
Bundeshaushalt
• nicht beitragsgedeckte
Leistungen der GRV 2003 29% der Gesamtrentenausgaben (ca. 57
Mrd.€); mit West-Ost-Transfer und Teil der
Hinterbliebenenrenten sogar 39,6%
• seit 1.4.1998 zusätzlichen Zuschuss aus der Erhöhung
der MwSt
• seit Juni 1999 Beiträge für
Kindererziehungszeiten vom Bund
• 28.12.1999 weitere Erhöhung durch Verwendung aus weiteren
Stufen der Ökosteuer → jährliche Veränderung nach
Entwicklung der Lohn- und Gehaltssumme
• 2006 wieder verringert wegen einiger Beitragsmehreinnahmen
I. Schulze, S. Jochem:
Chapter 14:
Germany: Beyond Policy Gridlock.
In: E.M. Immergut, K.M. Anderson, I. Schulze (Eds.):
Handbook of West European Pension Politics. Oxford University Press, 2006.
• Political system
• pension system
• politics of pension reform since 1980
• Blüm I reform 1989
• Blüm II reform 1997
• the Riester reform 2001
• the Rürup reform 2004
• impact of the political system on pension politics
• interest group influence
• the role of ideas and historical context;
Governmental Majorities in Germany
1976–2005.
2006
B. Berkel, A. Börsch-Supan:
Renteneintrittsentscheidungen in Deutschland:
Langfristige Auswirkungen verschiedener
Reformoptionen. mea — Mannheimer
Forschungsinstitut Ökonomie und Demographischer Wandel,
2003.
• Frühpensionierung in Deutschland hoch geschätzt,
aber mit hohen Kosten verbunden
• „die altersspezifischen
Krankenraten sind sogar
stärker zurückgegangen als die
Sterblichkeitsraten”
• ca. 85% der Erwerbsbevölkerung sind über die GRV
abgesichert
• für Beamte (ca. 7% der Erwerbsbevölkerung) ein
getrenntes Altersversorgunssystem
• Selbstständige (9% der Erwerbsbevölkerung)
meistens eigenversichert, aber auch viele über die GRV
• flexible Altersgrenze ab dem 63.
Lebensjahr für langjährig Versicherte
• Altersrente ab dem 60. Lebensjahr für Frauen,
Arbeitslose, aus gesundheitlichen oder
arbeitsmarktspezifischen Gründen schwer Vermittelbare
sowie Teilzeitbeschäftigte
• eine Altersgrenze vor dem 60. Lebensjahr gibt es durch den
Vorruhestand, wobei Arbeitslosengeld
und -hilfe einbezogen werden: ca. 45% aller Männer mit 59 Jahren sind
bereits im Ruhestand (½ wegen Erwerbs- oder
Berufsunfähigkeit, ½ aufgrund von anderen
Vorruhestandsregelungen)
• durch die Reformen von 1992 und 1999 werden nach einer
Übergangsfrist für Arbeitslose,
Teilzeitbeschäftigte und Frauen keine
Ausnahmen mehr gelten
• langjährig Versicherte können aber
mit Abschlägen schon ab dem 62. Lebensjahr
in Rente gehen, Schwerbehinderte mit 63 Jahren eine 63 Jahren eine
Altersrente beziehen (mit Abschlägen schon ab dem 60. Lebensjahr)
• Abbildung 1 (S. 6): Gesetzliche Altersgrenzen (Verlauf der
Übergangsregelungen)
• seit 2004 Altersgrenze von 65 Jahren ausschlaggebend für
die Rentenberechnung und die Abschläge
• Reform 1992: Rente verringert sich für jeden vorgezogenen
Monat um 0,3% (max. 10.8%), aber für jeden zusätzlichen Monat
späteren Renteneintritts nach dem 65. Lebensjahr eine Prämie
von 0,5% pro Monat
• Rentenabschläge pro Jahr nach Renteneintrittsalter:
| Rente (in % des bei Verrentung
im Alter von 65 Jahren gezahlten Betrags) |
noch ver- bleibender Fehlanreiz in % | |||
|---|---|---|---|---|
| Eintritts- alter | vor 1992¹ | nach 1992² | anreiz- neutral³ | |
| 62 | 100,0 % | 89,2 % | 80,5 % | +8,7 % |
| 63 | 100,0 % | 92,8 % | 86,3 % | +6,5 % |
| 64 | 100,0 % | 96,4 % | 92,8 % | +3,6 % |
| 65 | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % | 0,0 % |
| 66 | 107,2 % | 106,0 % | 108,1 % | -2,1 % |
| 67 | 114,4 % | 112,0 % | 117,2 % | -5,2 % |
| 68 | 114,4 % | 118,0 % | 127,4 % | -9,4 % |
| 69 | 114,4 % | 124,0 % | 139,1 % | -15,1 % |
| ¹) GRV 1972–1992 ²) GRV nach der letzten Stufe der Reform von 1992 ³) bei einer unterstellten Abzinsungsrate von 3% (Börsch-Supan und Schnabel, 1999) | ||||
A.G. Börsch-Supan,
C.B. Wilke: Reforming the German Public Pension
System. Presented at the 2006 American Economics Association Meetings, 2006.
• The almost 120 years old German public pensions were from the start
designed to extend the standard of living from work life to the time after
retirement
• workers in Germany understand their pension contributions as "insurance
premia" rather than "taxes"
• the German retirement insurance system is not part of the government
budget but a separate entity (subsidized by the federal government because of
"non-insurance benefits")
• any surplus remains in the system
• the system started as a fully funded system but converted to a
pay-as-you-go system
• 1957: decision to convert the system gradually
to a pay-as-you-go scheme
• 1972: 1) net retirement incomes about 70% of
pre-retirement net earnings for a worker with a 45-year earnings history and
average lifetime earnings; 2) abolishment of the mandatory retirement age of 65
years for those with a long service life (≥ 35 years) in favor of a flexible
choice during a "window of retirement" between 63 (with easy ways for extending
it down to 60) and 65 years
• in 2001, German public pension expenditures amounted to some 200 billion
€ (21% of public spending) = 11,8% of GDP; Italy: 14,2% of GDP; USA: 4,4%
of GDP
• negative incentive effects and population ageing are threatening the
German pension system
• population ageing has become a "megatrend" in the popular debate
• Germany (together with Italy and Japan) will experience a particular
dramatic change in the age structure (causes: quicker increase in life
expectancy, and a more incisive baby boom/baby bust transition)
• OECD: the share of elderly (65+) will exceed ¼ of the population
in 2030
• → fewer workers will have to finance the benefits of more recipients
• 1992: Umstellung der Indexierung von Brutto-
auf Netto-Entgelte; Abschaffung des „Renteneintrittsfensters”
für alle außer den Langzeit-Beschäftigten (aber die
Abschläge entsprachen nicht ganz den versicherungsmathematischen
Werten) — diese Anpassung wird sich aber erst
allmählich bis 2017 auswirken
• 2001: Riester-Reform introduced a multipillar
pension system with a small but growing pre-funded pillar (will be fully
phased in about 2050, but its main implications will be felt from 2011 onwards)
• "The main insight was that no
pension reform will succeed in keeping contribution rates “bearable”
unless it entails a substantive pre-funded component"
• confronted with a new pension crisis due to the unexpectedly deep
recession, the government in 2002 established the
“Rürup commission”
• "It delivered concrete proposals in August 2003, and most of them
became law in 2004"
• "it transformed the pay-as-you-go pillar into a
notional defined contribution (NDC) look-alike by
introducing a sustainability factor into the
benefit indexation formula"
• "the German PAYG system will almost perfectly emulate a NDC system from
the year 2005 on"
• Figure 1 (p. 7): retirement age with and without "actuarial"
adjustments (1992 and 1999) reforms
• "These changes" (of eligibility ages for pensions for women and
unemployed) "were largely unnoticed by the population. They
will change the effective retirement age by around 2
years from about age 60 to age 62"
• the Riester-Reform in 2001 aimed at 3 main objectives: 1) sustainable
contribution rates, 2) securing the long-term stability of pension levels,
3) spread of supplementary private pension savings
• zu (2): pensions will be gradually reduced from
70% of average net earnings to 67–68% by 2030 — as the
computational procedure for the reference earnings is changed as well, the
actual PAYG pension levels will fall by a larger margin than suggested by the
new definition (by some 10% to about 63.5%)
| Core elements of the Riester-Reform | ||
|---|---|---|
| Measure | Content | Pillar |
| Introduction of a needs-oriented basic income | Minimum social security guarantee for old age; reduction in earning capacity secured by means of needs-oriented basic income | 0 |
| New adjustment formula | Reduction in pension level by about 10 percent | 1 |
| Abolition of occupational incapacity pensions | Discontinuation of occupational incapacity pensions; replacement by two-tier general invalidity pension | 1 |
| Reform of women's and survivors' pensions | Modification of income rules for survivors' pensions; introduction of "pension splitting for married couples" | 1 |
| Reformed framework for occupational pensions | Introduction of a legal right to convert salary into pension contributions; relaxation of investing rules; introduction of pension funds; DC-plans permitted | 2 |
| Establishment of funded (voluntary) supplementary pension provision | Introduction of individual retirement accounts; rules for the recognition of financial services products eligible for state subsidies (Retirement Pension Contracts Certification Act); provision of state subsidy; introduction of deferred taxation | 3 |
| Types of occupational pension systems (Betriebsrenten) | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Features | Investment vehicles | ||||
| Direct pension promise (Direktzusage) | Benefit funds (Unterstüt- zungskasse) | Direct insurance (Direktver- sicherung) | Staff pension insurance (Pensionskasse) | Pension funds (Pensionsfonds) | |
| Tax on contributions | Tax free |
1. Flat-rate tax
2. Fully taxed but Riester
subsidy / tax deductible expense
|
1. Flat-rate tax
2. Fully taxed but Riester
subsidy / tax deductible expense
3. Tax free until 4% of
Bemessungsgrenze
|
1. Fully taxed but Riester
subsidy / tax deductible expense
2. Tax free until 4% of
Bemessungsgrenze
| |
| Tax on benefits | Fully taxed |
1. Tax on returns only
2. Fully taxed
|
1. Tax on returns only
2. Fully taxed
3. Fully taxed
|
1. Fully taxed
2. Fully taxed
| |
| Investment | Internal | external | |||
| Investment rules | None | Acc. Insurance Supervisory Act | None | ||
| Insolvency scheme | Membership in pension insurance fund (PSV) | No | Membership in PSV | ||
| State supervision | No | Federal Insurance Authority (Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen) | |||
A.H. Börsch-Supan, C.B. Wilke: Kapitel 18:
Das
deutsche Rentensystem: Auf dem Weg zu einem NDC-ähnlichen System
(Google Buch-Faksimile-Auszug).
In: R. Holzmann, E. Palmer (Hrsg.): Revolution in der
Alterssicherung — Beitragskonten auf Umlagebasis
(Taschenbuch). Campus Verlag Frankfurt, Europäisches
Zentrum Wien, 2007.
• Grafik
Wege zur Rente 1960–2002
• Grafik
durchschnittliches Renteneintrittsalter 1960–1995;
Verteilung des Renteneintrittsalters
• Grafik
Höhe der Förderung bei Riesterrenten (nach Einkommen)
• Grafik
Zusammensetzung gesetzliche / Riester-Rente nach
Geburtskohorten
• Grafik
Gesamtrentenniveau einschließlich Riester-Renten
2002–2040
S.J. Silvia, M. Stolpe:
Health Care and Pension Reform. AICGS Policy Report No. 30, American
Institute for Contemporary German Studies, The Johns Hopkins Univ., 2007.
• Ch. 2 — Public
Pension Reform in Germany and the United States:
• "... some surprise that in recent years Germany has undertaken a
fundamental reform of its public-pension system, including the introduction of
partial privatization, whereas the United States has left its traditional PAYG
pension system unchanged"
• "Public pension reform is a notoriously hazardous undertaking"
• "The current U.S. fertility rate is slightly above two children per
woman, which is just below the repacement rate of 2.1"
• "The fertility rate in the former West Germany
peaked at 2.5 in the mid 1960s, ... dropping below 1.5 in the early 1970s and
then fluctuated between 1.45 and 1.35 throughout the 1980s"
• "The East German fertility rate came within a few hundredths of a
percentage point of two in 1980, but .. then ... falling to 1.5 by 1990"
• "The fertility rate in united Germany has been the lowest in the postwar
era, fluctuating between 1.25 and 1.46"
• "... the demographic challenge confronting Germany is far more severe
than that facing the United States"
• "the share of GDP allocated to pensions was almost 2.5
times larger in Germany than in the United States"
• OASI = Old-Age and Survivors Insurance, "which is the official name for
the pension portion of the program that most Americans refer to as
“social security”"
• "Since the mid 1980s, OASI payroll taxes have greatly exceeded outlays.
The Social Security Administration has purchased with these surplus funds a
special series of non-marketable U.S. government bonds ..."
• "... estimates that OASI will run a cash-flow plus until 2026"
• "The earnings burden of providing pensions in
Germany ... just shy of four times that of the United
States"
• "German retirees receive a much more generous pension"
• "The income replacement rates for public
pensions in Germany have historically been approximately 70
percent versus roughly 50 percent in the United States.
Germans must work longer than Americans to receive
full benefits, however. The difference is forty-five versus
thirty-five years"
• "America's public pension system is far more redistributive than
Germany's"
• Germany's life-long income principle
• America's Social Security Administration (SSA) sets pensions "first by
indexing an individual's earnings record using nominal developments in mean
wages to create a current-value estimate of past earnings. The SSA selects the
thirty-five years with the highest earnings and calculates mean earnings.
Individuals who have worked fewer than thirty-five years receive zeroes for
each year short of thirty-five. The SSA then calculates the actual
“primary insurance amount”, or payment, using three replacement
brackets: 90 percent, 32 percent, and 15 percent. Two “bend points”
separate the three brackets." (2007: at $8,160 and $49,200 of average indexed
yearly earnings)
• "Both countries adjust pension levels annually,
but" in different ways: the United States has indexed social security
payments to the consumer price index for workers; Germany relies on
nominal wage indexation to adjust pension benefits over time, using a
point system
• in Germany, "The floor and ceiling for contributions and points are set
at 12 percent and 163 percent of the mean amount"
• "For several decades, the German approach had produced more generous
increases for those already retired ..., but a reform in 2004 added an element
to the annual calculation of the value of a pension point to take into account
changes in the ratio of retirees to currently employed."
• "In the United States, the self employed not
only must contribute to the system, but must also pay both the employee and
employer portions of the Federeal Insurance Contributions Act (FICA) tax"
• "TheU.S. feral government required newly hired federal
public sector employees to participate in the social security system as
of 1984. Germany's 2.2 million civil servants, in contrast, have a separate
system funded out of general tax receipts that is more generous."
• "We shall see that the reforms in each country solved the immediate
dilemma, but in doing so created future problems that may prove daunting"
• die sozial-liberale Koalition vollendete 1972
das Umlageverfahren in der GRV und "increased the income replacement rate for
employees who made full contributions to 70 percent of average earnings" und
"replaced 65 as the mandatory retirement age with a “retirement
window” ranging between 63 and 65 for employees who had worked for at
least thirty-five years" with initially no benefit reductions for those who
retired earlier than age 65
• der Anteil des Renteneintritts mit 65 sank von 63% (1970) auf 21% (1980)
• "eight years after the reform, a plurality of German employees was
retiring at age 60"
• das 1997 unter der Kohl-Regierung für 1999 beschlossene
Rentenreformgesetz '99 enthielt Maßnahmen zur
Erschwerung des frühen Rentenzugangs, größere Hürden zur
Erwerbsminderung und niedrigere Erwerbsminderungsrenten, eine 1-prozentige
MwSt-Erhöhung für den Bundeszuschuss wegen versicherungsfremder
Leistungen und erhöhte Kinderanrechnungszeiten
• der im RRG'99 vorgesehene demografische Faktor sollte die Renten nach
und nach von 70% auf 64% der durchschnittlichen Netto-Entgelte bringen —
dieser Gesetzesteil wurde noch 1998 von der rot-grünen Regierung
Schröder gekippt
• die erste rot-grüne Rentenreform wurde 2001 beschlossen und trat
2002 in Kraft (offiziell Altersvermögensgesetz, AVmG, aber gemeinhin
Riester-Reform genannt): 1) es brach mit dem Ziel des
70%-igen Lebenshaltungsniveaus für die Renten (Ziel 67% zwischen 2003 und
2030 nach neuer Berechnungsmethode entsprechen 63,5% nach alter Methode, also
"a reduction of approximately ten percent"); 2) es setzte eine formelle
Obergrenze für den Beitragssatz (20% bis 2020 und 22% bis 2030); 3) es
führte die einkommensunabhängige Grundsicherung ein (115% der
Sozialhilfe); 4) es förderte eine Reihe von freiwilligen privaten
Rentenspar-Möglichkeiten, "intended to help counterbalance the reduction
of the replacement rate"
• Betriebsrenten: "Occupational pensions have played a far smaller role
in Germany than in the United States"
• das Alterseinkünftegesetz von 2004 vereinfachte den
Zertifizierungsprozess für Riester-Produkte und verlangte von den
Institutionen die Offenlegung von Risiko-Informationen
• "The number of Riester contracts increased rapidly as a result"
• geringer Effekt auf Spartätigkeit:
"slightly more than half of all German employees who opened a Riester pension
have simply shifted retirement savings out of a non-subsidized investment.
Only 37 percent said that they are saving more through a Riester pension and a
significant portion of those additional savings come from the government
subsidy"
• die nachlassende Wirtschaftskraft zwang 2002 "the government to increase
the combined payroll tax supporting the pension system from 19.1 percent to
19.5 percent fro the following year, despite the substantial revenues flowing
into the public pension system as a result of the new
ecological tax"
• daraufhin wurde 2002 die Rürup-Kommision
eingesetzt
• ihr Bericht 2003 enthielt 4 Empfehlungen: 1) frühestes
Rentenzugangsalter 63 Jahre (wurde 2004 Gesetz), 2) Hinzufügung eines
Stabilitätsfaktors zur Rentenanpassungsformel (passt die Rentenhöhe
umgekehrt zur Entwicklung des Rentnerquotienten an), 3) Senkung des Ziels
für das Lebensstandardniveau auf 60% (nach alter Berechnungsmethode),
4) allmähliche Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 (2005
zunächst noch einmal fallen gelassen, aber 2007 Gesetz)
• als Folge von (1) waren 42% der Rentenzugänge 65 Jahre und nur 22%
60 Jahre alt
• als Folge von (2) stiegen die Renten erst 2007 wieder geringfügig
• "Employees currently in their forties and fifties will be
victims of the “double payment problem”.
They will pay for their parants' public pensions while having to invest in
private pensions to supplement their own retirement."
• "Current retirees will also suffer, because the sustainability factor
will hold down their pensions, but they are unable to compensate for it
because they are already out of the workforce"
• political question: "Will German retirees quiescently accept two to three
decades of deterioration in their retirement incomes?"
• "if “zero rounds” become the norm and the
SPD moves into the opposition, there is no guarantee that the sustainability
factor will remain secure politically"
• "Germany's recent reforms have stabilized its public pension system, so
long as the assumptions hold. It is not yet clear that they will"
Eckdaten der Rentenversicherung 2007. Sozialpolitik-aktuell.de, 2008.
• Versicherte, Renten, Rentner, Einnahmen, Ausgaben
Statistik der Deutschen
Rentenversicherung:
Aktuelle Daten 2008 (Seiten gedreht).
Deutsche Rentenversicherung, 2008.
• Zahl der Versicherten 2006, 2007
• Zahl der aktiv Versicherten 2006, 2007 (35 Mio.)
• Beitragssumme, Bundeszuschuss und Gesamteinnahmen 2006, 2007
• Renten- und andere Ausgaben 2006, 2007
• Standardrente: 1039 € Ost, 1182 € West
• aktueller Rentenwert 2006, 2007 (23,09 € Ost, 26,27 € West)
Statistik der Deutschen
Rentenversicherung:
Aktuelle Daten 2010 (Seiten gedreht).
Deutsche Rentenversicherung, 2010.
• Zahl der Versicherten 2008, 2009
• Zahl der aktiv Versicherten 2008, 2009 (35 Mio.)
• Beitragssumme, Bundeszuschuss und Gesamteinnahmen 2008, 2009
• Renten- und andere Ausgaben 2008, 2009
• Standardrente 2009: 1086 € Ost, 1225 € West
• aktueller Rentenwert 2008, 2009 (24,13 € Ost, 27,20 €
West)
Finanzierungs- und Belastungsgrenzen des Sozialstaats im Urteil der
Bevölkerung.
Erste Ergebnisse der empirischen Studie. Arbeitspapier Nr. 2,
FiO Forschungsinstitut für Ordnungspolitik, Köln, 1996.
• Ergebnisse der Befragung:
• lieber Beschäftigungswachstum als umfassende soziale
Absicherung
• Reformbedarf als hoch empfunden
• Sozialabgaben-Belastung des Einzelnen zu hoch
• große Befürchtungen um GRV
• weiter steigende Sozialbeiträge abgelehnt
• gegenwärtiger Umfang sozialer Sicherung gilt als nicht mehr
gesichert
• Bereitschaft zu Einschränkungen erkennbar
• konsistente Reformansätze grundsätzlich
konsensfähig
• Pflichtversicherungsprinzip, gemeinsame
Beitragsfinanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
Solidaritätsprinzip und UV werden weitgehend
akzeptiert (letzteres aber nicht bei Jüngeren)
• gesetzliche Rente als umfassende Form der Altersabsicherung
hat Vertrauen der Bevölkerung weitgehend verloren
• Notwendigkeit eigenverantwortlicher Vorsorge wird von
Jüngeren und Einkommensstärkeren besonders wahrgenommen
• Akzeptanz beitragsfinanzierter Grundsicherung
• dem Gedanken einer Grundsicherung durch gesetzliche
Sozialversicherung und gleichzeitiger Eigenvorsorge wird
zugestimmt
• kein Zuspruch für vollständig private Altersabsicherung
• Reformkonzeptionen müssen für Bevölkerung
klar und nachvollziehbar sein
• steuerfinanzierte Grundsicherung wird kaum in Betracht
gezogen
R. Schnabel:
Agenda 2010 und Rentenpolitik — Große Erfolge und drohende
Risiken. DIW Vierteljahreshefte zur
Wirtschaftsforschung, 77(1), 2008.
• Regierung Kohl:
schon mit dem Rentenreformgesetz 1992 (in den 80ern
konzipiert, 1989 verabschiedet) wurde von Bruttolohn- auf
Nettolohnbezogenheit umgestellt, um den drohenden
Beitragssatzanstieg zu verhindern und mit den Abschlägen
bei vorzeitiger Inanspruchnahme das tatsächliche
Rentenzugangsalter anzuheben
• der Beitragssatzanstieg in den 1990er Jahren war auf
ungünstige makroökonomische und demografische
Bedingungen zurück zu führen
• Anhebung des Bundeszuschusses, finanziert durch
Anhebung der MwSt um 1%
• dann
Regierung Schröder:
Einsatz weiterer Bundesmittel, Abschaffung des
„demografischen Faktors”, der die Entwicklung der
Rentnerzahl berücksichtigte
• Riesterreform: Einführung einer privaten
geförderten Altersvorsorge und Modifikation der
Rentenformel („Riesterfaktor”)
• ab 2001 stieg der Beitragssatz erneut — Einsetzung der
Nachhaltigkeits-Kommission
• genannte Ziele der „Agenda
2010”: Stabilisierung der Lohnnebenkosten,
Herstellung von Generationengerechtigkeit
• Nachhaltigkeits-Kommission: Beitragssatz würde
bis 2030 24% übersteigen
• Vorschlag des
Nachhaltigkeitsfaktors
für die Rentenanpassungsformel:
NHFt=(1-RQt-1/RQt-2)α+1,
mit dem Rentnerquotienten RQ und einem Parameter α für
die Stärke der Reaktion (α=0: keine Wirkung; α=1:
Rentner tragen alleinige Last der Alterung; dazwischen:
Verteilung der Last zwischen den Generationen)
• noch Agenda 2010:
Verkürzung der
Bezugszeiten von ALG1 für Ältere, Abschaffung der
„Altersrente bei Arbeitslosigkeit”
• Effekt: verminderte Anreize für Arbeitnehmer, früh
in Rente zu gehen, erhöhte Anreize
für Arbeitgeber, ältere Arbeitnehmer zu entlassen
• die Beitragssatzstabilisierung ist bisher gelungen
• eine Senkung des Beitragssatzes ist auch bei guter Konjunktur
nicht möglich, da die demografische Entwicklung die Lage
erschwert
• der aktuelle Rentenwert verharrte mehrere Jahre bei 26,13
€ und stieg erst 2007 minimal auf 26,27 € — nach der
Lohnentwicklung wäre sogar eine Rentensenkung
erforderlich gewesen
• besonders hohe Arbeitslosigkeit Älterer war erst
in den 80er Jahren entstanden
• durch Reform erfreulicher
Anstieg der
Erwerbstätigkeit Älterer wie auch des
tatsächlichen Rentenzugangsalters
• Beteiligungsquote an der
privaten Altersvorsorge 2007 etwa 1/3; darin
Geringverdiener, Frauen und
Familien mit Kindern sogar überrepräsentiert
• inkonsequent: Nachholung der Rentenkürzung für
2003–2005 wurde trotz guter Konjunktur auf die Zukunft verschoben und
der Riesterfaktor ausgesetzt
• eine Rentenerhöhung
um 1% → Anstieg der Rentenausgaben um 2 Mrd. € → Anstieg
des Beitragssatzes um 0,2% bei konstanter
Schwankungsreserve
• ohne Kompensation in den Folgejahren steigt der Barwert der
Rentenausgaben dadurch um 40 Mrd. € (bei Rechnungszins
von 5%)
• Riester- und Nachhaltigkeits-Faktor wirken proportional
zum Arbeitsentgelt, sind also sozial ausgewogen
• folgende Maßnahmen belasten
tendenziell die Besserverdienenden: Kürzung der
Anrechnung von Ausbildungszeiten, Anerkennung von
Kinderbetreuungszeiten, Riesterrente durch die
Gestaltung der Riesterzulage
• bei Grundsicherung im Alter erfolgt anders als sonst im
Sozialrecht kein Rückgriff auf Verwandte
• durch die beispiellose Serie von Rentenreformen wird zwar das
relative Rentenniveau sinken, aber langfristig nicht absolut
zurückgehen
• die Ausdehnung der Bezugsdauer von ALG1 könnte Anreize
verstärken, älteren Arbeitnehmern betriebsbedingt zu
kündigen
• die GRV hat im letzten Jahrzehnt unnötig Vertrauen
eingebüßt — dabei bleiben doch positive Renditen
auch in Zukunft gewährleistet
Bericht der Bundesregierung
über die gesetzliche Rentenversicherung ... (Rentenversicherungsbericht
2008).
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2008.
• Die Entwicklung der Renten: Rentenarten, Strukturen,
Neue Länder
• Einnahmen, Ausgaben, Vermögen
• Vorausberechnung der Einnahmen, Ausgaben und Vermögen
• Auswirkungen der Heraufsetzung der Altersgrenzen
;
Grafik: Entwicklung der ferneren
Lebenserwartung 60-Jähriger 1901–2050 (nach Prognose
L2)
Altersaufbau-Simulation
(erfordert SVG-plugin: im
Firefox bereits eingebaut). 11. koordinierte
Bevölkerungsvorausberechnung, Variante 1-W1.
DESTATIS,
Statistisches Bundesamt, 2006.
• Alterspyramide, einstellbar 1950–2050
• Gesamtzahl; Altersgruppen: 0–19, 20–64, 65+
• durch Anfahren einer Altersstufe in der Pyramide mit der Maus:
Lebensalter der Betroffenen, Geburtsjahr, Anzahl Männer, Anzahl
Frauen, Relation Frauen / Männer
• Animation
D. Krauss, I. Blank:
Die Rentenlüge.
SWR.de,
www.swr.de/odysso/-/id=1046894/nid=1046894/did=3286148/16bsidm/index.html,
24.4.2008.
• Die „Alterskatastrophe” nur eine
Medienkampagne, um die
gesetzliche Rente abzuwickeln und den Versicherungen neue Kunden
zuzuführen
• Kurt Biedenkopf ist ein eifriger Verfechter des Abbaues der
gesetzlichen Rente zugunsten von mehr privater Vorsorge mit seinem
damaligen Büroleiter Meinhard Miegel
• Miegel: Die gesetzliche Rente muss gestutzt werden; sie soll in
Zukunft nur noch eine Basisversorgung garantieren
• Miegel ist nur ein Beispiel für die Verflechtung von Politik,
Wissenschaft und Versicherungswirtschaft
• A. Müllers Fazit: Die gesetzliche Rente
wird gezielt geschwächt, um die Menschen in die Arme der
Privatvorsorge zu treiben
• riesige Gewinne und Provisionen der Versicherungen, die sie
Wissenschaftlern geben können —
außer Miegel noch: der Herr
Rürup, der Herr Sinn, der Herr Raffelhüschen, der Herr
Börsch-Supan; alle in Diensten der Finanzdienstleister und der
Versicherungswirtschaft
• Müller wundert, dass die deutschen Medien das nicht
wahrnehmen
• je schlechter die Aussichten der gesetzlichen Rente, umso besser
fürs Geschäft
• Raffelhüschen: die größte Rentenkürzung,
die es in Deutschland je gegeben hat
• Raffelhüschen: „Aus
dem Nachhaltigkeitsproblem der Rentenversicherung
ist ein Altersvorsorgeproblem der Bevölkerung
geworden.”
• Prof. Winfried Schmähl:
„Der partielle Ersatz der
umlagefinanzierten Renten durch kapitalfundierte private
Renten macht insgesamt die Alterssicherung teurer.
Und zwar nicht nur teurer, weil mehr alte
Menschen da sind und die Lebenserwartung steigt, das betrifft also
auch kapitalfundierte private wie auch umlagefinanzierte
Renten. Nein. Dieser Umstieg von dem einen zum anderen System
erhöht insgesamt den Vorsorgebedarf bei gleichem
Absicherungsniveau verglichen mit dem, was sonst in der
umlagefinanzierten Rentenversicherung an Beiträgen
aufzubringen wären.”
• Beiträge zur privaten Vorsorge sind ohne
Arbeitgeberbeitrag
• hohe Unkosten für Vertrieb und Provision
• wer sich diese nicht leisten kann, dem droht Altersarmut
I. Blank, D. Krauß:
Rentenangst — Der Kampf um die Altersversorgung.
ARD-Dokumentation, 2008.
Auf YouTube
(Javascript und Flash-Player
erforderlich):
Teil 1;
Teil 2;
Teil 3;
Teil 4;
Teil 5.
• Die aktuelle Diskussion um die Riester-Rente hat noch einmal gezeigt:
viele der heute aktiven
Menschen werden im Alter vor großen
finanziellen Problemen stehen
• denn die wachsende Zahl der Senioren und viele politische
Entscheidungen der vergangenen Jahre werden dazu führen, dass das
Niveau der gesetzlichen Rente systematisch sinken wird
• Kritiker überbieten sich schon seit langem in ihren Nachrufen
auf das gesetzliche Rentensystem
• immer wieder wird verkündet, dass
allein eine private Absicherung die Rentner von morgen vor dem
Absturz retten könne
• 'Eigenvorsorge' heißt das Stichwort
• Kapitaldeckung statt Umlagefinanzierung ist das Konzept,
das dahinter steckt
• aber: ist die gesetzliche Rente
tatsächlich so schlecht wie behauptet?
• sicher ist: ohne Generationenvertrag wäre es
überhaupt nicht möglich gewesen, nach dem Krieg und
Zusammenbruch ein System aufzubauen, das vom ersten Tag an
funktionierte
• und auch nach dem Zusammenbruch der DDR hätten die Rentner im
Osten in die Röhre geschaut, wenn man sie nicht sofort in die
gesetzliche Rente integriert hätte
• Beispiele aus anderen Ländern zeigen zudem: private Systeme sind oft
weder sicherer noch günstiger
• seit die Aktienmärkte nicht mehr automatisch steigen,
schaffen es viele Pensionspools nicht mehr, die erforderlichen
Renditen zur Finanzierung der Renten zu erwirtschaften
• die hauseigenen Pensionskassen etlicher amerikanischer
Großunternehmen haben in den vergangenen Jahren enorme
Defizite angehäuft, die sie dann mit allen möglichen Tricks auf
ihre Pensionäre abwälzten
• warum steht die gesetzliche Rente trotzdem so unter Beschuss?
• und wer hat überhaupt
Vorteile davon, dass das Solidarsystem immer weiter gekappt wird?
• diesen Fragen gehen Dietrich Krauß und Ingo Blank in dieser
Dokumentation nach;
Hanfeld:
(Inhaltsangabe zu „Rentenangst”). YIGG-blog, 2008
Hartz IV. INSM
LEXIKON, 2007
• Hartz IV regelt die Zusammenführung der bisher
getrennten Fürsorgeleistungen für erwerbsfähige
Langzeitarbeitslose, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, zum so
genannten Arbeitslosengeld II (ALG II)
• der Regelsatz des ALG II/Sozialgeld beträgt
345 € + Unterkunfts- und Heizungskosten: für
erwachsene Partner beträgt er 90%, für Kinder bis zum vollendeten 14.
Lebensjahr 60%, bis zum 18. Lebensjahr 80% des Regelsatzes
• Alleinerziehende erhalten einen
Mehrbedarfszuschlag: 36% des Regelsatzes
• Leistungen gemeinsam von der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen in so
genannten Arbeitsgemeinschaften (ARGEs) erbracht
• Bund finanziert ALG II, die Personal- und Verwaltungskosten der
Bundesagentur für Arbeit und 29,1% der Kosten für Unterkunft und Heizung
• 1-Euro-Jobs für erwerbsfähige
Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können
• Erwerbsfreibetrag: grundsätzlich
freigestellt 100 €, von Bruttoverdiensten zwischen 101–800 € werden 20%
und von Bruttoverdiensten zwischen 801–1.200 Euro 10% nicht auf das ALG II
angerechnet
• sowohl erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger, die weniger als 15 Stunden
pro Woche arbeiten, als auch erwerbsfähige Angehörige ehemaliger
Arbeitslosenhilfebezieher zusätzlich in offizielle
Arbeitslosenstatistik aufgenommen
• im März 2007 betrug die Zahl der ALG II-Empfänger
5.194.000;
Arbeitslosengeld.
• Es soll den Lebensunterhalt und in begrenztem Maße den
Lebensstandard von Arbeitslosen sichern
• Berechnung und Auszahlung von der Bundesagentur für Arbeit
• Arbeitnehmer muss zuvor mindestens 12 Monate innerhalb einer
Rahmenfrist von 2 Jahren versicherungspflichtig beschäftigt
gewesen sein
• Höhe = 60% des im Jahr vor der Arbeitslosigkeit erzielten
durchschnittlichen Nettoentgeltes (mit Kindern 67%);
Arbeitslosengeld II.
• Anders als es der Name suggeriert, ist
Arbeitslosigkeit keine Voraussetzung für
den Bezug von Arbeitslosengeld II
• Erwerbsfähige müssen jedwedes Arbeitsangebot annehmen
• Arbeitslose, die aus dem Arbeitslosengeld in das
Arbeitslosengeld II wechseln, erhalten ein Jahr lang 2/3 des
Unterschieds beider Leistungen, nach einem Jahr wird der Zuschlag halbiert,
nach 2 Jahren fällt er ganz weg
• vorhandenes Einkommen (nicht aber Elterngeld) wird angerechnet
Zukunft des Sozialstaats — Sozialpolitik.
WISO
Diskurs, November 2007.
Tagungsdokumentation im Auftrag der
FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG, library.fes.de, 2007.
Unterthema: Sozialstaat und demographische
Entwicklung.
Impuls: G. Bäcker; Kommentar: K. Griese.
• „Die ältere Generation ist in Zukunft
zahlenmäßig größer als früher und die Phase
des Ruhestands dauert länger.”
• die mittel- und längerfristig orientierten
Modellrechnungen sind „mit hohen Unsicherheit
behaftet, haben Modellcharakter und dürfen nicht als
Prognosen verstanden werden.”
• aber: „Politik ist zwingend auf eine
mittel- und längerfristige Orientierung angewiesen,
da Entscheidungen und Maßnahmen bzw. Nicht-Entscheidungen
und Nicht-Maßnahmen (!) langfristige Folgewirkungen
haben und nicht ohne weiteres revidierbar sind.”
• der Altenquotient (ältere Bevölkerung in
Relation zur Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter
20 bis unter 60 Jahre) verdoppelt sich gegenüber 1995 nach der
Modellrechnung des Statistischen Bundesamtes bis 2050
• der Blickwinkel ist aber zu erweitern auf die
Relation von „Aktiven” zu
„Inaktiven” (welcher Anteil der
Wertschöpfung auf jene Personen übertragen werden
muss, die über kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit
verfügen)
• bei Erwartung, dass bei der
Berechnung des Alters-, Jugend- und Gesamtquotienten sich die
unterstellte effektive Altersgrenze erhöht,
die mittlere Altersgruppe also
größer und die obere Altersgruppe kleiner wird,
errechnet sich ein Altenquotient „65 und älter”,
der um etwa 30 Prozentpunkte niedriger als der
Altenquotient „60 und älter” liegt
• es kommt nicht auf die Zahl der Erwerbsfähigen, sondern auf
die Zahl der Erwerbstätigen an
• demografische Berechnungen müssen mit
Prognosen über die Entwicklung von Arbeitsmarkt,
Arbeitslosigkeit und Erwerbstätigkeit
kombiniert werden
• die Projektionen im Gutachten der Rürup-Kommission
führen zu einem inflationsbereinigten
Pro-Kopf-Anstieg des BIP von 24.100 € (2002) auf 39.400 € (2030),
also eine Erhöhung um fast 65%
• die demografischen Belastungen sind also aus einem
steigenden Wohlstand heraus zu bewältigen
• bei einem jahresdurchschnittlichen Zuwachs der
Nettolöhne von 1,6% je Arbeitnehmer fallen also trotz
steigender Beitragssätze immer noch
Nettorealeinkommenszuwächse an:
• „Die demografischen
Belastungen können aus den Zuwächsen der
Bruttoeinkommen getragen und ohne Konsumverzicht
bewältigt werden.”
• dabei wird sich das verfügbare Einkommen
der Erwerbstätigen in den nächsten Jahrzehnten mehr als
verdoppeln
• „Inwieweit Beitragssatzanhebungen als
tragbar angesehen werden, hängt nicht
nur von der Einschätzung ihrer ökonomischen
Rückwirkungen ab, sondern von der
politisch-psychologischen Bewertung steigender
Abgaben. Obgleich es sich um zukünftige, erst langfristig
und schrittweise auftretende Entwicklungen handelt, werden
die hohen Beitragssätze in der politischen Diskussion
auf die Gegenwart bezogen. Vernachlässigt wird dabei, dass
höhere Beitragssätze in der Zukunft womöglich
leichter zu verkraften sind als niedrigere Beitragssätze in
der Gegenwart.”
• in der Debatte um die Vor- und Nachteile der
Finanzierungsverfahren noch dominierende Auffassung,
dass die Umlagefinanzierung in absehbarer Zeit zu
einer nicht tragbaren Beitragsbelastung führen werde
• demgegenüber erscheint das
Kapitaldeckungsverfahren weniger stark vom Umbruch der
Altersstruktur der Bevölkerung betroffen
• „... mit einer — auch partiellen
— Umstellung vom Umlage- auf das
Kapitaldeckungsverfahren in der Einführungsphase
zwingend Doppelbelastungen der jetzt jüngeren
Generation verbunden ...”
• Doppelbelastung bei der Riester-Rente
• „Auch das Bild einer Demographieresistenz
kapitalgedeckter Systeme lässt sich nicht halten. Denn auch
durch eine Kapitaldeckung lässt sich der ökonomische
Tatbestand nicht umgehen, dass die Sozialeinkommen nur aus
dem laufenden Sozialprodukt finanziert werden können
• eine Volkswirtschaft insgesamt kann spätere
Ausgaben nicht durch „Sparen” vorfinanzieren und damit
die Belastungen zeitlich verschieben
• ein Vermögen kann nur aufgelöst und in Konsum
umgewandelt werden, wenn sich ein Anleger findet, der bereit ist, zu
sparen und auf Konsum zu verzichten
• also ist auch bei einem kapitalgedeckten System die
Zahlung von Renten nur möglich, wenn die Jüngeren zugunsten
der Älteren auf Konsum verzichten
• „Demographische Prozesse schlagen
insofern nicht nur auf umlagefinanzierte Systeme durch,
sondern auch auf kapitalfundierte ...”
• als Reaktion auf die Verschiebung zwischen Älteren und
Jüngeren können im UV die Beitragssätze erhöht
oder das Leistungsniveau der GRV gesenkt werden, oder beides
• im Kapitaldeckungsverfahren sind verschiedene
Reaktionen der Märkte möglich: zusätzliches
Sparen der Jüngeren = Konsumverzicht (wirkt wie
Beitragserhöhungen) oder sinkender Realwert der zu
verkaufenden Wertpapiere (Angebotsüberhang,
begrenztes Absorptionsvermögen des Kapitalmarkts) →
wirkt wie eine Absenkung des Leistungsniveaus
• es ist falsch, dass der demografische Umbruch für die
gegenläufige Entwicklung von Ausgaben und Einnahmen
ursächlich sei, vielmehr: Aufkommenslücken
durch die Arbeitslosigkeit, Rückgang der Zahl der
versicherungspflichtig Beschäftigten,
Beschäftigungsverhältnisse ohne
Versicherungs- und Beitragspflicht der Arbeitnehmer bzw.
ohne volle Beitragspflicht sowie durch Entgeltumwandlung
• mehrfache Modifikationen der
Rentenanpassungsformel: Rentenerhöhungen
werden den Einkommen der Arbeitnehmer nur noch begrenzt folgen, das
Rentenniveau wird kontinuierlich sinken
• der Maßstab Netto-Rentenniveau muss in Zukunft durch das
Netto-Rentenniveau vor Steuern ersetzt werden, das von 53,6%
(2003) auf 45,6% (2018) sinken wird
• Kehrseite ist eine wachsende Versorgungslücke
• durch steuerliche Entlastung oder durch Zulagen soll die
Bereitschaft zum Abschluss einer freiwilligen
kapitalfundierten Privatvorsorge gefördert werden
• „... der Austausch zwischen
gesetzlicher Rente und den Ansprüchen aus privater Vorsorge
vollzieht sich nicht im Verhältnis 1:1.
Charakteristikum aller Formen einer nicht
obligatorischen privaten Altersvorsorge ist gerade, dass sie
im Unterschied zur gesetzlichen Rente nicht
flächendeckend und sozial ausgleichend gestaltet ist,
sondern in mehrfacher Hinsicht selektiv wirkt.”
• „So komplex auch die Alternativmodelle sind, so
einfach lässt sich doch eine Antwort finden:
Veränderte Leistungs- wie
Finanzierungssysteme in der Alterssicherung haben im
Grundsatz keine entlastende Wirkung: Zwar können
Niveau und Struktur der Rentenleistungen modifiziert werden,
aber dadurch werden die Verschiebungen zwischen den Altersgruppen
der Rentner und der zahlenden Erwerbstätigen nicht außer
Kraft gesetzt.”
• auch beim Übergang zu einer
steuerfinanzierten Grundrente würde sich
zwangsläufig eine
Doppelbelastung aufbauen
• „Durch die Anhebung von Altersgrenzen verbessern
sich weder der Gesundheitszustand noch die
Qualifikation älterer Arbeitnehmer, noch ihre Lage auf dem
Arbeitsmarkt und in den Betrieben”
Ausgewählte Erwerbstätigenquoten.
Bundeszentrale für politische Bildung
bpb,
2008.
• Erwerbstätigenquoten 1996–2007 nach West /
Ost, Männer / Frauen, Ältere
• die Erwerbstätigenquote
entspricht dem Anteil der Erwerbstätigen an der
Bevölkerung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren
• die Erwerbsquote steht für
den Anteil der Erwerbspersonen – also Personen, die
Arbeit haben oder suchen – an der gleichaltrigen
Gruppe in der Gesamtbevölkerung
• die Erwerbstätigenquote wird auch
Beschäftigungsquote genannt
16
Glossar. Statistik der Deutschen Rentenversicherung.
Rentenversicherung in Zeitreihen 2008.
Bundeszentrale für politische Bildung
bpb,
2008.
Haushaltsplan der allgemeinen Finanzverwaltung für das
Haushaltsjahr 2008. Nordrhein-Westfalen,
Einzelplan 20, 2008.
• S. 3 (97): „Vom bundesweiten
Umsatzsteueraufkommen
stehen dem Bund 2008 vorab 4,42 v.H. als Ausgleich für die
Belastungen aufgrund der Senkung des Beitragssatzes zur
Arbeitslosenversicherung um einen Vomhundertpunkt
zu.”
• „Vom verbleibenden Aufkommen stehen dem
Bund 2008 5,05 v.H.
als Ausgleich für die Belastungen aufgrund eines
zusätzlichen Bundeszuschusses an die
Rentenversicherung zu.”
• „Die Gemeinden erhalten von dem nach Abzug der beiden
Ausgleichsbeträge verbleibenden Aufkommen einen Anteil von
2,2 v.H. nach gesondert festgelegten
Verteilkriterien.”
• „Von dem danach verbleibenden Aufkommen stehen dem Bund im
Jahr 2008 49,70 v.H. zuzüglich eines Festbetrages i.H.v.
2.262,7 Mio. EUR zu; die Länder erhalten im Jahr 2008 50,30 v.H.
abzüglich eines Festbetrages i.H.v. 2.262,7 Mio. EUR.”
U. Mascher, W. Hirrlinger,
G. Bosbach, F. Ruland, W. Gründinger, G. Naegele; H. Künemund,
H. Platzer, G. von Gaessler:
Zukunft des Alters: Herausforderungen und Chancen der
demographischen Entwicklung. VdK-Forum, Tutzing, 2./3.4.2008.
K. Schwenn: Sozialpolitik:
So funktioniert die Rente.
FAZ.NET,
8.4.2008.
• Grafik: Renten-Runden (West und Ost) 1997–2008
• Tabelle: Was das neue Rentengesetz ändert:
Arbeitnehmer zahlen mehr Beitrag, Rentner zahlen etwas mehr
• die Nachhaltigkeitsrücklage
• der Bundeszuschuss
• der Riester-Faktor
• der künftige Beitragssatz
• der Nachhaltigkeitsfaktor
• Schutzklausel und Nachholfaktor
Alt-Bundespräsident:
Herzog warnt vor einer Rentner-Demokratie. WELT-ONLINE, 11.4.2008.
• Die Älteren werden immer mehr, auf welche die Parteien
überproportional Rücksicht nehmen
• es „könnte ... in die Richttung gehen,
dass die Älteren die Jüngeren
ausplündern”
• „wir sehen gerade die Vorboten einer
Rentnerdemokratie”
• eine anhaltende Übervorteilung der Jüngeren
könnte grundgesetzwidrig sein
• ab einem gewissen Punkt ist eine hohe Staatsquote
verfassungswidrig
• Volkssolidarität-Präsident Winkler:
„Wer so was in die Welt setzt, zündelt als
geistiger Brandstifter”
• die These vom vermeintlichen
„Generationenkrieg” müsse herhalten,
wenn die Frage nach sozialer Gerechtigkeit gestellt werde
• der demografische Wandel werde
gezielt als Schreckensszenario benutzt
O. Gersemann: Rentenerhöhung:
Die Regierung gefährdet den Generationenvertrag. WELT-ONLINE, 12.4.2008.
• Die Rentenerhöhung ist ein
Wahlgeschenk nicht an die Wähler, sondern
an die vergreisenden Mitglieder der Parteien
• „Die Reformen seit Anfang der 90er-Jahre
haben ... die drohende Ungleichbehandlung der
Generationen größtenteils
verhindert”
• „Mit Riester-Rente,
Nachhaltigkeitsfaktor, Rente mit 67 und anderen
Maßnahmen haben die Politiker ...
ein bemerkenswertes
Verantwortungsbewusstsein gezeigt”
• es geht nicht um Kleinigkeiten
• „Hätte es in der alternden
Bevölkerung einen Proteststurm gegeben gegen die
Zumutungen, die den Rentnern in den vergangenen
Jahren auferlegt worden sind, der Schritt der großen
Koalition wäre verständlich gewesen.”
• die Auswirkungen der demografischen
Alterung auf die Sozialsysteme dürften erst in der
nächsten Legislaturperiode richtig spürbar werden
• „Nicht breite
Bevölkerungsschichten haben rebelliert, sondern die
greise SPD-Basis”
• „Mutation der Volksparteien zu
Seniorenvereinigungen”
A. Müller:
Ein Teil der jungen und mittleren Generation
glaubt wirklich, die Alten lebten auf Kosten der Jungen ….
NachDenkSeiten,
30.4.2008.
• „Ich hätte nicht geglaubt, dass die Kampagne der Spahns
(CDU) und Herzogs im Umfeld der außerplanmäßigen
Erhöhung der Renten um 1,1% so verfängt. Aber in
Gesprächen mit Personen dieser Altersgruppe treffe ich immer
wieder auf eine fast schon aggressive Haltung gegenüber der
älteren Generation und zugleich auf den festen Glauben daran, dass
an ihrem Schicksal, im Alter schlechter als die jetzige
Rentnergeneration dazustehen und sogar in Altersarmut zu
stürzen, kaum etwas zu ändern ist. Es sei denn, sie sorgen
kräftig privat vor. — Viele glauben auch, dass die
Schwierigkeiten der Finanzierung der Altersvorsorge zu aller
erst aus der demographischen Entwicklung folge. Sie erkennen
nicht, dass die wirtschaftlichen Gründe um vieles
gravierender sind. Und sie nehmen nicht wahr, dass die
künftige Leistungsfähigkeit der
gesetzlichen Rente bewusst und absichtlich beschädigt,
gekürzt worden ist.”
• die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rente
ist absichtlich beschädigt und auf das Niveau einer
Basisrente reduziert worden
• dass es den Jüngeren heute schlechter geht als der älteren
Generation liegt vor allem an ökonommischen Problemen und
nicht am demographischen Wandel
• wir haben Stellschrauben, mit denen man dafür sorgen
könnte, wenn man wollte, dass es in 20, 30 oder 40 Jahren auch den
heute Arbeitenden dann als Rentnern gut geht
• auf der Basis einer wirtschaftlichen Belebung ist dann
eine Neubesinnung auf die Rationalität und Qualität des
Umlageverfahrens höchst nahe liegend
• man muss annehmen, dass es so etwas wie einen
kollektiven Wahn gibt, oder dass die
Public-Relations-Organisationen der Finanzwirtschaft so
elegant und so unmerklich arbeiten, dass auch ernst zu nehmende
Beobachter/innen des Zeitgeschehens sich die
pessimistische Sorge um die Zukunft ihrer Rente zu eigen machen
• B. Raffelhüschen im Film „Rentenangst” vor
Versicherungsvertretern: „Wir sind
runtergegangen durch den Nachhaltigkeitsfaktor und durch
die modifizierte Bruttolohnanpassung. Diese beiden Dinge
sind schon längst gelaufen. Ja. Waren im Grunde genommen nichts anderes
als die größte Rentenkürzung, die es in
Deutschland jemals gegeben hat.”
• B. Raffelhüschen im Film „Rentenangst” zu
den Interviewern: „Wir machen gar keine
Rentenkürzung. Wir haben auch noch nie ‘ne Rentenkürzung
beschlossen. Was tatsächlich passiert ist, dass die
Rentensteigerungen in der Zukunft gebremst werden und zwar
gebremst werden durch mehrere demografische Faktoren. Äh, das
führt dann dazu, dass die Rente des Jahres, sagen wir mal 2035 in etwa
bei einer Größenordnung liegt, die so bei 40 Prozent des
Bruttolohnes sein wird, d.h., wir haben immer noch eine Rente, die
höher ist als die Rente von heute.”
Lebensstandard im Alter keine Frage der Gerechtigkeit: Staatliches
Rentensystem am Ende seiner Möglichkeiten – Expertenrunde im
Berliner ICC fordert individuellen Vermögensaufbau
gegen Altersarmut. AFA-NEWS, 26.5.2008.
• Kongress „Denk’ an Deine Zukunft” des Cottbuser
Finanzdienstleisters AFA AG
• Moderation: Michael Opoczynsky (ZDF-WISO)
• Prof. Dr. Kurt Biedenkopf: die private
Vermögensverwaltung ist die Lösung!
• Dr. Friedhelm Busch (ntv): Plädoyer für
die Altersvorsorge mit Aktien
• Sören Patzig (Vorstandsvorsitzender AFA AG):
„95% der Deutschen wissen nicht, was sie
abgeschlossen haben und wie viel ihnen davon im Alter
bleibt.”
Rente.
Die Bundesregierung,
www.bundesregierung.de/nn_1272/Content/DE/Artikel/2008/07/2008-07-02-haushalt-2009-rente.html,
27.11.2008.
• Rund 79,2 Mrd. € beträgt der
Bundeszuschuss im Jahr 2009 an die GRV (größter
Ausgabenblock im Bundeshaushalt: rund 28%)
• umgekehrt werden fast 29% der Gesamtausgaben der
GRV im Jahr 2009 durch Bundesmittel erbracht
• Kasten: Bundeszuschuss
J.P. Martin,
E. Whitehouse: Reforming Retirement-Income
Systems: Lessons from the Recent Experiences of OECD Countries.
OECD Social, Employment and Migration Working Papers 66, 30.6.2008.
• Pension policy is challenging and
controversial because it involves long-term
decisions in the face of short-term political pressures
• nearly all the 30 OECD countries have made at least some changes
to their pension systems (16 major reforms) since the early 1990s
• measures include increases in pension age, changes in the way
benefits are calculated, and smaller pension increases in retirement
• the clear trend to lower pension promise means
that people will need to save more for their own retirement via private
pension schemes
•
| Public expenditure on pensions¹, 1990² and 2005³ | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Percentage of GDP | |||||||||
| 0 | 2 | 4 | 6 | 8 | 10 | 12 | 14 | ||
| Austria |
|
||||||||
| France |
|
||||||||
| Italy |
|
||||||||
| Germany |
|
||||||||
| Greece |
|
||||||||
| Belgium |
|
||||||||
| Luxembourg |
|
||||||||
| Spain |
|
||||||||
| Sweden |
|
||||||||
| Hungary |
|
||||||||
| New Zealand |
|
||||||||
| Finland |
|
||||||||
| Netherlands |
|
||||||||
| OECD |
|
||||||||
| Slovak Republic |
|
||||||||
| Czech Republic |
|
||||||||
| United States |
|
||||||||
| Norway |
|
||||||||
| Switzerland |
|
||||||||
| Poland |
|
||||||||
| Denmark |
|
||||||||
| Portugal |
|
||||||||
| Japan |
|
||||||||
| United Kingdom |
|
||||||||
| Canada |
|
||||||||
| Ireland |
|
||||||||
| Turkey |
|
||||||||
| Australia |
|
||||||||
| Iceland |
|
||||||||
| Korea |
|
||||||||
| Mexico |
|
||||||||
|
|
|||||||||
| ¹) Data include old-age and survivor cash benefits and exclude disability benefits ²) 1999 for Hungary and 1995 for the Slovak Republic instead of 1990 ³) 2004 for Australia, Canada, Mexico, and New Zealand instead of 2005 (no recent data for Turkey) | |||||||||
Pension Reforms in OECD Countries. CESifo DICE Report 1/2009, 2009.
| Main elements of pension reform packages in selected OECD countries | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Changing parameters | Changing paradigm | ||||||||
| Pension age | Retirement incentives |
Calculation | indexation | Defined contribution | Notional defined contribution | Life expectancy | |||
| Male | Female | Measure | Revaluing | ||||||
| Austria | • | • | • | • | • | ||||
| Finland | • | • | • | • | • | ||||
| France | • | • | • | • | |||||
| Germany | • | • | • | • | |||||
| Hungary | • | • | • | • | • | • | |||
| Italy | • | • | • | • | • | ||||
| Japan | • | • | • | ||||||
| Korea | • | • | |||||||
| Mexico | • | ||||||||
| New Zealand | • | • | |||||||
| Poland | • | • | • | • | • | ||||
| Portugal | • | • | • | • | • | • | |||
| Slovakia | • | • | • | • | |||||
| Sweden | • | • | • | ||||||
| Turkey | • | • | |||||||
| United Kingdom | • | • | • | ||||||
D. von der Heide:
Absicherung in der Rentenversicherung bei Arbeitslosigkeit.
Deutsche Rentenversicherung / blogspan.net, 25.5.2009.
• Beiträge an die GRV auch während der Arbeitslosigkeit:
• für Empfänger von ALG I zahlt die Bundesagentur
für Arbeit 80% der bisher gezahlten Rentenversicherungsbeiträge: beim
Durchschnittsverdiener für 1 Jahr Arbeitslosigkeit
monatlicher Rentenanspruch von 21,25 € (West) bzw. 18,67 € (Ost)
• bei längerer Arbeitslosigkeit
(ALG II) zahlt die Bundesagentur für Arbeit
40,80 € pro Monat: für 1
Jahr Arbeitslosigkeit monatlicher Rentenanspruch von 2,17
€ (West und Ost)
S. Thissen:
Keine Rente mehr bei ALG 2.
www.ihre-vorsorge.de (Eine
Initiative der Regionalträger der Deutschen
Rentenversicherung und der Deutschen
Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See), 2.9.2010.
• Regierung streicht Beiträge für
Langzeitarbeitslose
• das Bundeskabinett hat am 1.9.2010 die bereits
angekündigten Sparmaßnahmen für das kommende Jahr
beschlossen
• dazu gehört, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II
künftig für die Zeit ihres Sozialleistungsbezugs
keine Rentenbeiträge mehr gutgeschrieben
bekommen
• davon sind mehr als 3,5 Mio. Langzeitarbeitslose betroffen
• bisher steigerte 1 Jahr Bezug von Arbeitslosengeld II die
Altersrente noch um 2,09 € pro Monat
• bisher zahlt der Bund für die Langzeitarbeitslosen 40,80
€ monatlich an die Rentenversicherungsträger —
das machte insgesamt 1,85 Mrd. € pro Jahr aus
• 300 Mio. € jährlich werden den Rentenversicherern
nach den Regierungsplänen noch dadurch fehlen, dass ihnen
Auffüllbeträge, Renten- und Übergangszuschläge
ab 2011 nicht mehr erstattet werden
• außerdem werden den Rentenversicherern
einigungsbedingte Leistungen, die sie im
Auftrag des Bundes erbringen, künftig nicht mehr erstattet
• SPD-Chef Sigmar Gabriel dazu: es würden ausschließlich
Menschen belastet, „denen es ohnehin schon nicht gut geht”
• der DGB-Vorsitzende Michael Sommer forderte die Regierung auf, den
Bundeszuschuss an die Rentenversicherung in vollem Umfang zu erhalten
S. Rochlitz:
Urteil des BSG vom 13.11.2008, Az: B 13 R 13/08
R — Eine Würdigung unter Berücksichtigung des
Gesetzesvorhabens zur Neuregelung der Schutzklausel des
§ 68a SGB VI. nestor,
Forschungsinstitut für Neue Alterssicherungssysteme
und Rechtsbiometrik, Juni 2009.
•
H. Göbel: Altersvorsorge:
Deutsches Rentensystem widersteht der Krise noch.
FAZFINANCE.NET,
25.6.2009
![[AksR]](AKsR.gif)
OECD-Ausblick Private Altersvorsorge 2008. OECD Private Pensions Outlook 2008,
Summary in German, OECD Multilingual Summaries, 2009.
• In der Hälfte der OECD-Länder ist die private Altersvorsorge
vorgeschrieben oder erfasst zumindest Großteil der
Erwerbstätigen
• durch die Finanzkrise sind in den OECD-Ländern zwischen
Januar und Oktober 2008 die Vermögenswerte um 20% gesunken (von 28
Bill. US-$ auf 23 Bill. US-$)
• „Die breite Öffentlichkeit muss … besser über die
Vor- und Nachteile ihrer Rentensysteme informiert werden, sich der Risiken
bewusster werden …”
• durchschnittliche Wachstumsrate der privaten Rentenvermögen
zwischen 2001 und 2007: 9,4%
• über 60% im amerikanischen System angelegt
• „Vor dem Ausbruch der Krise waren mehrere Länder bereits nicht in der
Lage, einen ausreichenden Forderungspool zu akkumulieren, um die
„Lücke” in den Rentenersparnissen auszugleichen, die sich
aus den sinkenden öffentlichen Rentenleistungen ergab. Die
Kombination aus niedrigen staatlichen Renten und flauen privaten
Rentenmärkten könnte potenziell für weite Teile der
Bevölkerung dieser Länder unzureichende Alterseinkommen zur Folge
haben.”
• Nettoeinkommenszuflüsse der Pensionsfonds 2007 in Belgien
und Dänemark bereits negativ; für weitere Länder durch den
Zusammenbruch der Aktienmärkte 2008 zu erwarten
• die Beiträge dürften sich im Verhältnis zum BIP
rasch erhöhen
• jüngere Erwerbstätige und Niedrigeinkommensbezieher
nehmen seltener an freiwilligen privaten Rentensystemen teil
• in vielen OECD-Ländern, darunter auch
Deutschland, laufen die Menschen Gefahr,
im Rentenalter kein ausreichendes Einkommen zu haben,
um den Lebensstandard zu halten (selbst mit 40 Beitragsjahren keine
Ersatzquoten über 60%)
• Gebühren für obligatorische beitragsbezogene Systeme
von 0,5% (Schweden) bis 2% (Ungarn); außerhalb des OECD-Raums von 0,5%
(Bolivien) bis 2% (Costa Rica)
• solche Gebührenunterschiede können
Leistungsdifferenzen von bis zu 30% verursachen
![[PDF]](pdf.gif)
C. Schäfer:
Entwicklung von Lohnquote und Gewinnquote 1960 – 2008.
In: C. Schäfer: Anhaltende Verteilungsdramatik
– WSI-Verteilungsbericht 2008.
Hans-Böckler-Stiftung, WSI-Mitteilungen 11+12/2008![[PDF]](pdf.gif)
C. Schäfer:
Entwicklung der strukturbereinigten Lohnquote 1990 – 2008.
In: C. Schäfer: Anhaltende Verteilungsdramatik
– WSI-Verteilungsbericht 2008.
Hans-Böckler-Stiftung, WSI-Mitteilungen 11+12/2008
C. Schäfer:
Aus der Krise in die Krise? WSI-Verteilungsbericht 2009.
Hans-Böckler-Stiftung, WSI-Mitteilungen 12/2009.
• Die Brutto- und Nettolohnquote 2008 entwickelte sich
günstiger als im WSI-Verteilungsbericht 2008 vermutet
wurde
• Tab. 1: Bruttolohn- und -gewinnquote in Deutschland
– Das volkswirtschaftliche Einkommen aller Sektoren
vor der öffentlichen Umverteilung (1960–1990,
1991–2009 1.Hj.)
• Tab. 2: Nettolohn- und -gewinnquote in Deutschland
– Einkommen der privaten Haushalte nach öffentlicher
Umverteilung (1960–1990, 1991–2009 1.Hj.)
Schutzklauseln in der Rentenformel. REGIERUNGonline, 6.5.2009.
• Begründung für den 2003 eingeführten
Riester-Faktor: „Beschäftigte,
die privat mit der Riester-Rente für ihre
Altersvorsorge sparen ("riestern"),
haben weniger netto für ihre private
Lebensführung übrig. Da dies eine
Belastung für die Erwerbstätigen bedeutet,
müssen auch die Rentner Einschnitte
hinnehmen. Jede
Rentenerhöhung wird daher
durch den Riester-Faktor um etwa 0,6 Prozentpunkte
gemindert.”
• mit dem Rentenanpassungsgesetz 2008 wurde
beschlossen, den Riester-Faktor in 2008 und 2009
auszusetzen
• die 2 ausgesetzten Stufen sollen bei den
Rentenanpassungen 2012 und 2013 nachgeholt werden
• mit dem
Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz 2004
wurde eine Schutzklausel in das Gesetz
eingefügt, dahingehend, dass die Rentner
keine Rentenkürzungen aufgrund der
Dämpfungsfaktoren (Nachhaltigkeits- und
Riester-Faktor) hinnehmen sollen
• mit dem
Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz
ist 2006 die Schutzklausel modifiziert worden:
die „ausgefallene
Dämpfungswirkung wird ab dem Jahr 2011 solange
durch eine Halbierung der sich dann ergebenden positiven
Rentenanpassungen realisiert oder
nachgeholt, bis die ausgefallene
Dämpfungswirkung ausgeglichen ist”
(Nachholfaktor)
T. Krieger, S. Stöwhase:
Diskretionäre rentenpolitische Maßnahmen und die
Entwicklung des Rentenwerts in Deutschland von
2003–2008.
Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, 58(1), 2009.
• In den letzten Jahren eine Reihe von diskretionären
Eingriffen in die Rentenanpassungsformel
• Während die Formel „mit Ausnahme des problematischen
intergenerativen Umverteilungsgewichts α einen
Glaubwürdigkeitsanker darstellt, wurde dieser ... durch die
Renten(tages)politik ... systematisch untergraben”
• Versuch, den Einfluss dieser Maßnahmen zu quantifizieren
und zu beurteilen
• Vergleich alternativer demografischer Faktoren
• „Die hauptsächliche
Schwierigkeit der Riester-Treppe liegt darin, dass sie ... fast
zwangsläufig die Anwendung der Schutzklausel
auslöst, sobald die wirtschaftliche Entwicklung ...
schwach bzw. der demografische Wandel ... stark” ist
• Fortschreibung des Rentenwertes mit Hilfe der
Bruttolohnanpassung ist nicht äquivalent zur
Fortschreibung anhand einer modifizierten
Bruttolohnanpassung mit konstantem Riester-Faktor
• der Riester-Faktor hat einen deutlich
höheren Einfluss auf den Rentenwert gehabt als der
Nachhaltigkeitsfaktor
• „Insbesondere das Aussetzen der Riester-Treppe im Jahr 2008
hat den Rentenwert stark erhöht”, indem sie
den aktuell wichtigsten Bremsfaktor bei der Entwicklung des
Rentenwerts eliminierte
• mit der Abkoppelung von der Rentenanpassungsformel
wird die Teilhabeäquivalenz untergraben
• allein das Aussetzen der Riester-Treppe hatte einen
rentenwerterhöhenden Effekt von
0,18€ (West) bzw. 0,15€ (Ost)
• das dadurch überhöhte
zukünftige Rentenniveau lässt ein Verfehlen des
Beitragsziels und damit der einnahmeorientierten
Ausgabenpolitik erwarten
• der als Kompensation gedachte Nachholfaktor kann als
Lösungskonzept nicht überzeugen
• die Folge könnte nach 2011 statt der
Anwendung des Nachholfaktors eine erneute
Rentenreform oder eine Anpassung des Beitragssatzziels 2030
auf über 23% sein
• die Glaubwürdigkeit leidet, weil die Formel in immer
kürzeren Abständen neujustiert wird
• die komplexen Zusammenhänge zwischen der Formel und den
diskretionären Maßnahmen haben 2004–2007 trotz
Gültigkeit derselben Formel zu einer Bevorteilung der
westdeutschen und Benachteiligung der ostdeutschen
Rentner geführt
RECHTSFRAGE
an Ulrich Theil Deutsche Rentenversicherung Bund.
DER TAGESSPIEGEL,
23.3.2009.
• Kann man ohne Abschläge nach 45 Jahren in Rente gehen?
• die Altersrente für besonders
langjährig Versicherte kann
ab 2012 bekommen, wer 65
ist und 45 Jahre mit Beitragszeiten
zurückgelegt hat
• Vertrauensschutzregelung in Zusammenhang
mit der stufenweisen Anhebung des Rentenalters für
Frauen von 60 auf 65 Jahre: versicherte Frauen können
abschlagfrei in Rente gehen, wenn sie vor 1942 geboren sind und 45
Jahre mit Beitragszeiten zurückgelegt haben
• in der Politik wird auch immer wieder über eine generell
ungekürzte Rente für Personen diskutiert, die 45
Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben
K. Brenke:
Reallöhne in Deutschland über
mehrere Jahre rückläufig. Wochenbericht des DIW
Berlin Nr. 33/2009, 12.8.2009.
• Schwache Lohnentwicklung seit der Jahrtausendwende
• Verhandlungsmacht der Gewerkschaften hat deutlich
nachgelassen
• Grafik: preisbereinigte
Arbeitnehmerentgelte pro Stunde sinken seit 1971 relativ zum
BIP mit Zwischenhochs um 1987 und 1992
• 48% des Bruttoarbeitnehmerentgelts entfielen auf
Abgaben (Sozialbeiträge und Steuern) — dieser Satz hat sich
in den letzten Jahren kaum verändert
• 1972–1977, 1981–1985 und 1993–1997 waren Zeiten, in
denen die Abgaben kräftig angezogen hatten
• zu berücksichtigen: bei den Beamten fallen keine
Sozialabgaben an und bei den geringfügig
Beschäftigten nur geringe Sozialbeiträge und Steuern
• zwischen den Wirtschaftszweigen und Tätigkeiten
gibt es große Entlohnungsunterschiede
• sektoraler Wandel: Beschäftigung in
den gut entlohnenden Wirtschaftszweigen nimmt ab und
steigt in den anderen
• aus Mikrozensus: Berufe mit manuellen Tätigkeiten
oder auch einfachen nicht-manuellen Tätigkeiten haben an
Bedeutung verloren ⇒ Verlagerung zu den qualifizierten
Tätigkeiten: erklärt nicht den schwachen Lohnanstieg
• im EU-Vergleich hat Deutschland die schlechteste
Lohnentwicklung: -9% seit 2000
• die Bundesrepublik bildet auch das
Schlusslicht bei den Arbeitskosten je
geleisteter Stunde
• die doppelt bereinigte (um
Veränderungen des Anteils der Arbeitnehmer an allen
Erwerbstätigen und um Änderungen des Anteils am
Arbeitsvolumen) Lohnquote ist seit 2000
gesunken, ab 2004 sogar besonders rasant
• auch schon in der 80ern ist sie schon deutlich gesunken, nach
1990 aber kurzzeitig gestiegen
• früher zeigte die Lohnquote meist eine
antizyklische Entwicklung
J. von Bröckel:
Die betriebliche Altersversorgung.
www.janvonbroeckel.de, 2009.
• Die betriebliche
Altersversorgung ist Kapital gedeckt und
beinhaltet die Zusage des Arbeitgebers, dass der
Arbeitnehmer
Versorgungsleistungen aufgrund
des Arbeitsverhältnisses bei Alter, Invalidität
oder Tod erhält
• seit dem Altersvermögensgesetz von 2002
besteht für jeden Arbeitnehmer ein
Rechtsanspruch, einen Teil seines Arbeitsentgelts
für die betriebliche Altersversorgung einsetzen zu
können (Entgeltumwandlung)
• jeder Arbeitnehmer hat zwar diesen Rechtsanspruch, aber
nicht jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, sich
daran finanziell zu beteiligen: keine Pflicht des
Unternehmens, eigene finanzielle Leistungen für die
betriebliche Altersversorgung zu erbringen, es sei denn,
in Tarifverträgen ist etwas anderes geregelt
• mit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 wurde die
steuerliche Förderung ausgeweitet und die
Möglichkeit der Mitnahme erworbener
Anwartschaften bei einem Wechsel des Arbeitgebers
(Portabilität) verbessert
• gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zur
Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
• der große Vorteil einer
betrieblichen Altersversorgung liegt für den
Arbeitnehmer darin, sich nicht um die
Einzelheiten der Versicherung kümmern zu
müssen
• Ende 2006 hatten ca. 17,3 Mio.
Beschäftigte (ca. 65%) Anspruch auf betriebliche
Altersversorgung
• 2003 bezogen 16% der Gesamtbevölkerung ab 65 Jahren
eine betriebliche Altersversorgung und 9% eine
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
• der durchschnittliche Betrag je Bezieher liegt bei
411€ bzw. 345€
• 5 verschiedene mögliche
Durchführungswege:
1) Direktzusage (ohne
Versicherungsunternehmen,
Rückstellungen in der Bilanz,
Pensions-Sicherungs-Verein haftet im Fall der Insolvenz),
2) Unterstützungskasse (wie
(1), jedoch als Betriebsausgaben geltende Beiträge an
Unterstützungskasse als rechtlich
selbstständige Versorgungseinrichtung,
die nicht der staatlichen Versicherungsaufsicht
unterliegt),
3) Direktversicherung
(Lebensversicherung mit einem privaten
Versicherungsunternehmen abgeschlossen, das
staatlicher Aufsicht unterliegt; kein
Insolvenzschutz),
4) Pensionskasse (Beiträge an ein
Versorgungsunternehmen, das staatlicher
Versicherungsaufsicht unterliegt; kein
Insolvenzschutz),
5) Pensionsfonds (wie (4), jedoch frei in
der Anlage der Beiträge am Kapitalmarkt;
Insolvenzschutz)
• um einem Kaufkraftverlust durch Inflation zu
entgehen, müssen ausgezahlte Betriebsrenten
in gewissen Zeitabständen
angepasst werden (§ 16 BetrAVG)
• eine betriebliche Altersversorgung kann vom
Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder von beiden finanziert
werden
• im Fall der Entgeltumwandlung
muss Arbeitnehmer mindestens einen
Betrag (2009: 189€) in Höhe von 1/160 der
Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 d SGB IV (2009:
30.240€) leisten
• der Höchstbetrag liegt bei 4% der
Beitragsbemessungsgrenze in der GRV
• können die eingezahlten Beiträge
verfallen, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem
Versicherungsfall beendet wird? Bei Finanzierung
durch Arbeitgeber: erst nach mindestens
5-jähriger Beschäftigungsdauer nicht
mehr; bei Entgeltumwandlung: die Anwartschaft ist
sofort unverfallbar, der Arbeitnehmer hat ein sofortiges
Bezugsrecht
• Übertragbarkeit der
erworbenen Anwartschaften bei Arbeitgeberwechsel:
ja für ab Januar 2005 ausgesprochene
Neuzusagen, wenn Anwartschaft unverfallbar ist
• bei einer geringen, aber unverfallbaren
Anwartschaft kann der Arbeitnehmer eine
Abfindung erhalten
• bei Beiträgen zur betrieblichen
Altersversorgung alleine im Rahmen einer
Direktzusage oder bei einer
Unterstützungskasse sind sie kein Lohn,
also steuer- und sozialabgabenfrei,
im Fall einer Pensionskasse oder eines
Pensionsfonds oder einer Direktversicherung nur
Beiträge des Arbeitgebers bis zu 4% der
Beitragsbemessungsgrenze in der GRV
• seit dem Alterseinkünftegesetz von 2005
weiterer steuerlicher Freibetrag von 1.800€
• Besteuerung der ausgezahlten betrieblichen
Altersversorgung: bei Alleinfinanzierung durch den
Arbeitnehmer ist nur der Ertragsanteil der ausgezahlten
Versorgung steuerbar
• die zunächst bis Ende 2008 befristete
abgabenfreie Entgeltumwandlung
wurde 2007 durch das Gesetz zur Förderung der
zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung
des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
entfristet
• nach einem Änderungsgesetz 2006 wird die
gesetzliche Insolvenzsicherung
vollständig auf Kapitaldeckung umgestellt
werden (Abkehr von teilweiser Finanzierung im UV)
K. Wiesehügel: Gastbeitrag:
Rente: Herausforderung für Schwarz-Gelb.
Frankfurter Rundschau, 15.10.2009.
• 2010 eine
Überprüfung der Rente
mit 67 vorgeschrieben
• ein Stopp mit Schwarz-Gelb unwahrscheinlich
• auf die Agenda gehört eine
Reform der gesetzlichen
Erwerbsminderungsrente
• durchschnittliche volle
Erwerbsminderungsrente von 662€ im Monat netto ist zu
niedrig
• es bekommen viele, die wegen Gesundheitsproblemen ihren
Arbeitsplatz verlieren, gar keine Erwerbsminderungsrente
und rutschen in Hartz IV ab
• die Zugangskriterien zu streng:
auf 2 beantragte
Erwerbsminderungsrenten kommt eine Bewilligung
• der Verweis auf eine zusätzliche private
Erwerbsminderungsversicherung hilft nur den
Versicherungskonzernen, nicht aber den Arbeitnehmern in
gesundheitlich belastenden Berufen: Prämien
unbezahlbar
• ihnen hilft auch eine weitergehende Flexibilisierung
der Altersgrenzen bei der Altersrente nicht
• wer mit 60 in
Altersrente geht, bei dem wird eine
Kürzung von mehr als 25%
fällig
Rentenversicherung in Zeitreihen.
DRV-Schriften Band 22, Deutsche Rentenversicherung Bund, Okt. 2009.
• Versicherte
• Rentenanträge
• Rentenzugang
• Rentenwegfall
• Rentenumwandlungen
• Rentenbestand
• Anträge auf Leistungen zur Teilhabe
• bewillligte Anträge auf Leistungen zur Teilhabe
• Finanzdaten
• Kenngrößen und Bemessungswerte
• volkswirtschaftliche Daten
• Demografie;
![[Web-Link]](WebLink.gif)
Aktuelle
Statistiken der Deutschen Rentenversicherung
C. Eubel: Schwarz-Gelb:
Renten: Die doppelte Null.
DER TAGESSPIEGEL,
11.11.2009.
• die im Sommer beschlossene Rentengarantie könnte 2010
erstmals zum Tragen kommen — sonst hätten die Renten
gekürzt werden müssen, weil die Durchschnittslöhne
gesunken sind
• 2008 und 2009 setzte die große Koalition den Riester-Faktor
aus
• die Anwendung der Rentengarantie belastet die
Rentenkassen mit voraussichtlich 500 Mio. € —
dafür müssen sich die Rentner in den kommenden 2 Jahren auf
Nullrunden einstellen
• der Vertreter der Arbeitgeber in der DRV, A. Gunkel:
„Ausgleichsbedarf” bis 2012 rund 4%, die ab 2012
nachgeholt werden sollen
• Ziel sei es, den Beitrag bis 2020 nicht über 20% steigen zu
lassen
• die Rentengarantie sei ein Fehler
• die Vertreterin der Arbeitnehmer in der DRV, A.
Buntenbach: die „Kürzungsfaktoren” in der
Rentenanpassungsformel müssen abgeschafft werden,
als erster der Nachhaltigkeitsfaktor
• Rentenbeiträge über 20% seien vertretbar
• z.Zt. steht die Rentenversicherung gut da
Rentenversicherungsbericht 2009 und Gutachten des Sozialbeirats
zum Rentenversicherungsbericht 2009.
Deutscher Bundestag, Drucksache 17/52, 20.11.2009.
• Für 2010 wird mit
Beschäftigungsrückgang um 2%, dann bis 2013 mit
einem Anstieg um 0,5% gerechnet
• Bruttolöhne: 2010 +0,7%, dann bis 2013 +2,3% / Jahr,
danach bis 2020 +3% / Jahr
• die mittlere fernere Lebenserwartung der Frauen wie der
Männer wird bis 2030 um 2,5 Jahre zunehmen (auf 22,8 bzw. 19,5 Jahre)
im Vergleich zur Sterbetafel 2006/2008
• die Geburtenziffer bleibt bei 1,4
• Nachhaltigkeitsrücklage 2009: 15,9 Mrd.
€ = 0,96 Monatsausgaben
• Beitragssatz (mittlere Variante): 19,9% bis 2014, 19,8%
2015, 19,7% 2016 bis 2020, 20,2% 2021, 20,5% 2022, 20,6% 2023
• die Renten werden bis 2023 um 25% ansteigen (+1,6% pro Jahr)
• das Sicherungsniveau vor Steuern sinkt
von 52% in 2009 auf 47% in 2020 und auf 46,2% in 2023
• das „macht deutlich, dass die
gesetzliche Rente zukünftig alleine nicht ausreichen
wird, um den Lebensstandard des Erwerbslebens im
Alter fortzuführen”
• „Zentrale Säule der Altersversorgung wird aber
auch weiterhin die gesetzliche Rente bleiben.”
• Gutachten des Sozialbeirats: falls das
Sicherungsniveau vor Steuern in den Vorausberechnungen
bis 2020 46% oder bis 2030 43% unterschreiten würde, hätte
die Bundesregierung geeignete Maßnahmen zur
Verhinderung vorzuschlagen
• „Der Sozialbeirat sieht mit Sorge, dass der
Gesetzgeber seit 1992 mehr als zehn Mal in die Anpassung ...
eingegriffen hat”
• „Voraussetzung für die
Verlässlichkeit der Rentenversicherung” ist
auch „eine Kontinuität in der Rentenpolitik”
• „Da nach dem Rentenversicherungsbericht
2010 und 2011 jeweils der Lohnzuwachs hinter der
Wirkung der Dämpfungsfaktoren zurückbleibt
und es nur wegen der Sicherungsklauseln zu einer
„Null-Anpassung” kommen wird, erhöhen
sich der Ausgleichsbedarf auf 4,0 Prozent und der
Ausgleichsbedarf (Ost) auf 4,4 Prozent jeweils zum 30. Juni
2012.”
• „Durststrecke” in den kommenden Jahren wegen der
Nachholung der nicht realisierten
Rentenniveauminderungen
• die Grenzen zwischen abhängiger und
selbstständiger Erwerbstätigkeit sind
zunehmend fließend geworden
• die Zahl der Solo-Selbstständigen ist von 1991 bis
2003 um knapp 44% angestiegen
• Gefahr, dass künftig immer mehr Erwerbstätige im
Alter Versorgungslücken aus Phasen einer nicht
versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit
ausweisen
• Anteil der Selbstständigen mit
einem monatlichen Nettoeinkommen unter 1100 € ist
1995–2005 von 24% auf 32% gestiegen
• der Sozialbeirat sieht Handlungsbedarf
• 2 bis 3 Mio. Selbstständige ohne
obligatorische Alterssicherung sind in ihrer
Schutzbedürftigkeit der von Arbeitnehmern
vergleichbar
• dem wachsenden Armutsrisiko sollte — „wie in
den meisten Ländern Europas” — mit einer
Versicherungspflicht entgegen gewirkt werden
• Vorsorgepflicht oder Pflichtversicherung?
• eine solche Einbeziehung wäre keine
langfristige Verbesserung der Finanzierung der GRV
• der Sozialbeirat behält sich vor, sich nach Vorliegen des
Berichts der Bundesregierung 2010 nochmals Stellung
zur Regelaltersgrenze mit 67 Jahren Stellung zu nehmen
Saisonbereinigte
Wirtschaftszahlen, II. Konjunkturindikatoren, 6.
Produktivität und Lohnkosten in der
Gesamtwirtschaft. Deutsche Bundesbank, 24.11.2009
Komponenten des BIP-Wachstums (Erwerbstätige, Arbeitszeit
und Stundenproduktivität) 1992-I bis 2009-II,
Veränderungen. IAB, 2009![[AksR]](AKsR.gif)
Rentensystem - Staatssekretär Fuchtel:
Altersversicherungssystem ist krisenfest.
www.ad-hoc-news.de, 3.12.2009
M. Greive: Altersversorgung:
Renten im Osten 17 Prozent höher als im Westen. WELT-ONLINE, 5.12.2009.
• W. Fuest (IW): „Obwohl sie durchschnittlich weniger in die
Rentenkasse eingezahlt haben, bekamen Ostrentner 2008 rund 17% mehr
Rente als Westruheständler”
• ein Grund dafür sind die lückenloseren
Erwerbsbiografien, insbesondere ostdeutscher
Rentnerinnen
• ein Grund ist auch die Besserstellung der Osteinkommen in
der Rentenversicherung durch den sogenannten
Umrechnungsfaktor
• der ist durch die Lohnannäherung zwar gesunken, aber im
Osten immer noch um 18,7% höher bewertet als im Westen
• Beispiel für ein Zwillingspaar mit
30000€ Jahresverdienst, bei einem Beitragssatz von
19,9% also 5970€ Jahresbeitrag: der Zwilling erreicht
im Westen monatliche Ansprüche von
26,49€, der im Osten 27,53€ —
nach 18 Jahren Versicherungszeit damit 82€ mehr Rente
(Vorsprung von 17%)
• dagegen ist der sogenannte
Rentenwert im Westen höher (im Osten
nur 88% des Westniveaus)
• Koalitionsvertrag will „einheitliches
Rentensystem in Ost und West”
• Schaaf (SPD): „ein plakatives Versprechen ohne
Substanz”
• Sachverständigenrat: ab einem Stichtag alle
Rentengrößen auf einen gemeinsamen bundesweiten Nenner
bringen (aber frühestens 2019)
• VdK-Chefin Mascher: vorrangiger, die angehenden Rentner vor
Altersarmut zu schützen
• wegen Einkünften aus betrieblicher Altersvorsorge oder
Lebensversicherungen ist das gesamte Einkommen eines
Rentnerhaushalts im Westen mehrere 100€ höher
• allerdings ist die Kaufkraft eines Ostrentners höher
Bundesregierung - Rische glaubt nicht an baldige Angleichung von Ost- und
West-Renten. www.ad-hoc-news.de, 9.12.2009
C. Sandt, O. Stock:
Deutschland punktet bei der Rente. Handelsblatt ,
20.12.2009.
• Studie der Allianz-Vermögensverwaltungstochter
AGI:
• Deutschland punktet mit der Anhebung des
Rentenalters von 65 auf 67 Jahre
• die Bundesbürger müssen aber noch
kräftig in die 2. und 3. Säule investieren
• rund um den Globus wird die Rentenlast auf immer weniger
Schultern verteilt
• viele Rentensysteme befinden sich am Rand ihrer
Finanzierbarkeit
• derzeit hat die Hälfte der Beschäftigten in
Deutschland noch keine betriebliche Absicherung
• rund 13 Mio. Deutsche haben eine Riester-Police
abgeschlossen, anspruchsberechtigt sind 33 Mio.
• wer im Alter seinen Lebensstandard (rund 60% des letzten
Arbeitseinkommens!) halten will, muss noch mehr vorsorgen
• die Arbeitgeber ziehen sich zunehmend
aus festen Rentenzusagen zurück und schwenken um
auf ein Beitragssystem (→ Höhe der Altersvorsorge
unbestimmt)
• im internationalen Vergleich schneiden Schweden,
Dänemark und die Niederlande am besten ab
• Großbritannien, Irland und die USA sind wegen der
Finanzkrise zurückgefallen
• Fortschritte in Westeuropa auch daher, dass der Trend zur
Frühpensionierung gestoppt und die Lücke vom
effektiven zum gesetzlichen Renteneintrittsalter
geschlossen wurde
Rentensystem: Deutschland bei Zukunftsfähigkeit im
Mittelfeld. ASPECT.online,
22.12.2009.
• Studie der Allianz Global Investors:
• Australiens System der Altersvorsorge am besten
vorbereitet für Herausforderungen der Zukunft
• „Pensions Sustainability Index”: Australien gefolgt von
Schweden, Hongkong und Dänemark
• die Mehrzahl in China und Indien nimmt
noch gar nicht an der Altersvorsorge teil
• in Asien wuchs Lebenserwartung seit 1950 um 27 Jahre (von 41
auf 68), in Europa um 9 Jahre
• in Asien sank die Geburtenrate um 60%
(2,4 Kinder/Frau)
• umlagefinanzierte Systeme unterliegen
in höherem Maße demografischen Risiken,
kapitalgedeckte Systeme eher der Volatilität der
Kapitalmärkte
A. Börsch-Supan,
M. Gasche, C.B. Wilke: Auswirkungen
der Finanzkrise auf die Gesetzliche Rentenversicherung,
ihre Beitragszahler und ihre Rentner.
Mannheim Research Institute for the Economics of Aging,
meastudies 09, 2009.
• Die Wirtschaftskrise wirkt sich auch langfristig
aus, indem sowohl das Lohneinkommen der Beitragszahler als
auch die Renten niedriger ausfallen
• in den nächsten 10 Jahren wird es
Beitragssatzerhöhungen und
Einbußen bei den Rentenanpassungen geben
• diese werden bewirkt durch einen Beitragsgrundlagen-,
einen Bundeszuschuss- und einen
Rentenanpassungseffekt
• die ersten 2 wirken destabilisierend, der letzte
stabilisierend
• langfristig wird es keine permanenten
Beitragssatzeffekte geben
W. Schmähl:
Soziale Sicherung: Ökonomische Analysen. Aus der Reihe:
Sozialpolitik und Sozialstaat. VS Verlag für
Sozialwissenschaften, 2009.
• Arten der Sozialausgaben
• Versicherungs- und Steuer-Transfer-System
• Notwendigkeit und Voraussetzungen einer koordinierten
staatlichen Verteilungspolitik
• Zielvorstellungen
• Einkommensentwicklung und
Einkommensverteilung im Lebensablauf
• Transformationsprozesse als Herausforderung
für die wirtschafts- und sozialwissenschaftliche
Forschung
• der Prozess der Systemumgestaltung als
sozialpolitisches Problem
• europäischer Binnenmarkt und soziale Sicherung
• Umlagefinanzierte soziale Sicherung
• Vermögensansammlung für das Alter im
Interesse wirtschafts- und sozialpolitischer Ziele
• über den Satz „aller Sozialaufwand muss immer aus
dem Volkseinkommen der laufenden Periode gedeckt werden”
— methodische und dogmenhistorische Anmerkungen
zur „Belastung” in einer Volkswirtschaft durch
Nichterwerbstätige und durch Sozialausgaben
• kapitalmarktorientierte Reform der
gesetzlichen Rentenversicherung — der Stein der
Weisen?
• lohnbezogene
Sozialversicherungsbeiträge,
Wertschöpfungsabgaben und Steuern aus
wirtschafts-, sozial- und ordnungspolitischer Sicht
• zwischen Vorsorge und Versorgung: Konzeptionen,
Entwicklungstendenzen und eine
Entwicklungsstrategie für die deutsche
Alterssicherung
• zur künftigen Entwicklung des Rentenalters in
Deutschland: von rechtlichen Regelungen zu
ökonomischen Wirkungen
• „Generationengerechtigkeit” als
Begründung für eine Strategie
„nachhaltiger” Alterssicherung in
Deutschland: die „Karriere” eines vieldeutigen
Begriffs
• Migration und soziale Sicherung — Notwendigkeit
einer differenzierten Betrachtung
• der demografische Wandel und das deutsche
Gesundheitssystem
• Pflegeversicherung in Deutschland: empirische
Befunde und offene Fragen
anfortas08:
Ungerechte Verteilung der Renten. rentemit35.wordpress.com, 19.1.2010.
• Beamte sind die heimlichen
Gewinner bei der
Vermögensverteilung der
Rentenansprüche (insgesamt 4,6 Billionen €)
• Beamte haben den Vorteil, dass sie die Beiträge zur
Altersvorsorge nicht selber zahlen müssen und dass sich das
Versorgungsniveau der Pensionäre an den letzten
Gehaltsbezügen orientiert
• zudem fallen Beamte durch die Jobgarantie nicht aus den
Beiträgen und häfen somit kontinuierlich
Ansprüche an
• ein Durchschnittsrentner verfügt im Schnitt über
233.000 € Vermögen inkl. Rentenansprüchen
• Beamte dagegen verfügen über durchschnittlich
502.000 €
• andere Beschäftigte
des gleichen Alters können lediglich rund 40% des Wertes der
Anwartschaften von Beamten erreichen
A. Hirsch:
Die Rente.
Altersarmut ist kein Schicksal, sondern ein Geschäft.
OEFFINGER FREIDENKER Blog, 21.2.2010.
• „... trotz sinkender Lohnkosten — bei
gleichzeitig steigender Produktivität — ist die
Arbeitslosigkeit weiter gestiegen”
• damit ist „die Armut gestiegen, aber auch
der Lohnanteil, der in das
Rentenumlaufsystem fliesst, ... zwangsläufig
gesunken”
• „Der Mangel an Geld in den Sozialkassen liegt folglich
nicht in der demographischen Entwicklung der
Gesellschaft begründet, sondern darin, dass die
Arbeitnehmerschaft an der
Produktivitätssteigerung keine Teilhabe
erlangte.”
• „Ein ebenfalls nicht unerheblicher Faktor am
Rückgang von Renteneinnahmen ist die
Umwandlung von regulären
sozialversicherungspflichtigen
Arbeitsplätzen in so genannte Mini-Jobs
auf 400-Euro-Basis.”
• aus diesen Arbeitsverhältnissen lässt sich
keinerlei Rentenanspruch ableiten
• „Private Rentenversicherungsprodukte ... sind ein
glänzendes Geschäft für die
Versicherungsunternehmen”
• „auch jene, die in der Situation sind,
sich einen Riesteranteil zu sichern, werden mehr fürs Gleiche
hinlegen müssen”
• „Der Gewinn durch niedrig gehaltene Beitragssätze
der GRV ist kein Vorteil, da der scheinbare Gewinn gar nicht ausreicht,
um den Rentenverlust im Umlagesystem durch private Vorsorge
auszugleichen.”
• Verlierer der beitragsfreien
Entgeltumwandlung sind „vor allem die
Geringverdiener und Erwerbslosen, die keinen Nutzen aus dieser
Regelung ziehen können, aber trotzdem die Folgen tragen
müssen”
• der Riesterfaktor in der Rentenformel soll sich bis 2011,
jetzt verschoben auf 2013, pro Jahr um 0,6% Punkte dämpfend auf
die Rente auswirken
H. Hansen:
Rente:
Rentner müssen sich auf doppelte Nullrunde einstellen
Hamburger Abendblatt,
22.4.2010.
• Grafik: kleine Renten — große Renten: Verteilung der
Altersrenten in der GRV
E. Quadbeck: 20 Millionen Menschen
betroffen:
Sieben magere Jahre für die Rentner. RP ONLINE, 24.6.2010.
• Die Senioren müssen sich auch in den kommenden Jahren auf Null- und
Mini-Runden einstellen
• die Löhne sind 2009 erstmals seit 50 Jahren gesunken: im Westen -0,96%,
im Osten dagegen noch +0,61%
• so wäre 2010 eigentlich eine Rentenkürzung fällig,
was aber durch die Rentengarantie ausgeschlossen wurde
• daher muss die Rentenversicherung wegen der ausbleibenden
Kürzungen in diesem Jahr 900 Mio. € zusätzlich schultern
• „Nach den Berechnungen der Rentenversicherung müssen
sich die Ruheständler auf sieben magere Jahre
einstellen”
• 2011 droht abermals eine Nullrunde
• „In den Folgejahren werden die Rentenerhöhungen sehr
niedrig ausfallen, auch wenn die Wirtschaft wieder anzieht”
• das Rentensystem schiebt eine Bugwelle von
Verpflichtungen vor sich her
• Prof. Raffelhüschen rechnet sogar damit, dass es bis mindestens
2018 dauert, bis es wieder satte Rentenerhöhungen gibt
• nach seinen Berechnungen kostet die Rentengarantie(?) die
Beitragszahler bis 2017 zusätzlich 5,1 Mrd. €
• „Der Riester-Faktor lässt die Renten langsamer steigen, damit
die Beitragszahler entlastet werden”
• würden alle bislang verschobenen
Rentenkürzungen auf einen Schlag eingelöst, müssten die
Altersbezüge im Westen um 3,8%, im Osten um 1,8% sinken
N. Schrader:
Offene Koordinierung in der EU-Rentenpolitik.
Bundeszentrale für politische Bildung
bpb,
Mai 2010.
• Die Regierungen der Mitgliedstaaten wünschten ein
stärkeres Engagement der EU in der
Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
• eine Zentralisierung von legislativen Kompetenzen war
jedoch nicht durchsetzbar
• „Die OMK setzt auf die Formulierung von gemeinsamen, aber
unverbindlichen Zielen, auf die vergleichende Evaluation der
Umsetzung dieser Ziele (benchmarking) sowie auf die Stimulation
des politischen Diskurses in und zwischen den Mitgliedstaaten”
• 2001: Einführung der „Offenen Methode der
Koordinierung” (OMK) in der EU
• definierende Elemente: Festlegung von Leitlinien für
die Union mit einem Zeitplan für deren Verwirklichung; ggf.
Festlegung quantitativer und qualitativer Indikatoren
und Benchmarks als Mittel für den Vergleich; Umsetzung der
Leitlinien in nationale und regionale Politik unter
Berücksichtigung der nationalen und regionalen
Unterschiede; regelmäßige Überwachung und
Bewertung durch Rat und Kommission
• „Bei den meisten der von der EU beschlossenen Leitlinien
der Rentenpolitik handelt es sich um allgemeine Vorgaben, aus denen
zunächst keine Handlungsanweisungen abzuleiten
sind”
• 2 Ziele enthalten aber
eindeutigeren politischen Auftrag an die
Regierungen der Mitgliedstaaten: 1) Verlängerung des
Erwerbslebens und Schaffung wirksamer „Anreize für die
Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitskräfte” und 2)
dafür zu sorgen, dass „private und staatliche
kapitalgedeckte Rentensysteme Rentenleistungen mit der
erforderlichen Effizienz, Kostengünstigkeit,
Nachhaltigkeit und Sicherheit bieten”
• dies „impliziert eine Abkehr von der
Vorstellung, dass allein das staatliche (umlagefinanzierte)
Rentensystem für die Alterssicherung sorgen
soll”
• die beiden Ziele greifen am stärksten in die
institutionellen und ideologischen Grundlagen der
nationalen Rentensysteme ein
• anhand eines Punktevergabesystems wurde bewertet, wieweit eine
Reform im Einklang mit den EU-Zielen steht
• aus der Zusammenführung der Werte aller Staaten wurde ein
jährlicher „Reformaktivitätsindex”
gebildet
• da Index überwiegend im positiven Bereich → die
Rentenpolitik war vornehmlich im Sinne der gemeinsamen Ziele
• Anreizsysteme für längeres Arbeiten: Finnland 2003,
Großbritannien 2004
• Schweden und Dänemark haben ihre Reformen schon vor der OMK
vorgenommen
• Fazit des Autors: „Die Wirkung der OMK
muss grundlegend in Frage gestellt werden —
sie ist kein effektives Regierungsinstrument”
• die OMK spielt keine relevante Rolle im
nationalstaatlichen Politikprozess
• die Mitgliedstaaten haben bereits bestehende
nationalstaatliche Präferenzen und Ziele auf die
europäische Ebene übertragen
• es besteht wenig Aussicht auf eine Stärkung des
sozialpolitischen Profils der EU durch die OMK
GRÜNBUCH.
Angemessene, nachhaltige und sichere europäische Pensions- und
Rentensysteme. KOM(2010)365 endgültig, Europäische
Kommission, 7.7.2010.
• Das Grünbuch geht nicht davon aus, dass es ein
„ideales” Rentenmodell gibt
• die jüngste Finanz- und
Wirtschaftskrise hatte dramatische Auswirkungen auf
Budgets, Kapitalmärkte und Unternehmen
• in Europa Verdoppelung des Altersquotienten bis 2060,
Verkürzung der Erwerbsphase durch längere Ausbildung und
früherer Ruhestand → „Wenn die Menschen nicht länger
im Erwerbsleben bleiben, da sie auch länger leben,
wird darunter entweder die
Angemessenheit der Altersversorgung leiden oder es
könnte zu einem untragbaren Anstieg der Pensions-
und Rentenausgaben kommen”
• zu erwarten, dass die alterungsbedingten öffentlichen
Ausgaben steigen werden: bis 2060 um fast 5 Prozentpunkte des BIP
(Deutschland: 2,5 Prozentpunkte nach Figure 3), davon ½
für Renten
• Auswirkungen der demografischen
Alterung auf kapitalgedeckte Vorsorgemodelle:
Sinken der potenziellen Wirtschaftswachstumsrate und
damit der Erträge → höhere Beiträge, geringere
Rentenleistungen, höhere Kapitalabflüsse in
aufstrebende Märkte oder größere
Risikobereitschaft
• während Anrechnung von
Betreuungszeiten im UV möglich ist,
ist bei kapitalgedeckten Rentensystemen die Frage, wie diese
Solidarität finanziert werden soll
• durch den Anstieg des effektiven Renteneintrittsalters
haben sich neue Möglichkeiten für nachhaltige und
angemessene Renten eröffnet
• offene Fragen: Mindestrenten, Erfassung atypisch
Erwerbstätiger, Berückschtigung verschiedener
unfreiwilliger Erwerbsunterbrechungen (z.B. wegen
Betreuung)
• „Mit den reformierten Vorsorgesystemen steigt
für eine beträchtliche Zahl der Beschäftigten das
Risiko unzureichender
Altersversorgung.”
• Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise: höhere
Arbeitslosigkeit, weniger Wachstum, höhere Staatsschulden,
Volatilität der Finanzmärkte
• die zunehmende Abhängigkeit von privaten Systemen
verursacht steuerliche Kosten
(wg. Steueranreizen), deren Wirksamkeit und
Umverteilungswirkung fraglich sind
• außerdem zwangsläufig Druck auf
öffentliche Finanzen, einen Teil der Kosten zu übernehmen,
wenn private Vorsorgesysteme ihre Versprechen nicht
einhalten können
• „Das Ausmaß der Verschlechterung der Budgetlage im
Gefolge der Krise macht 20 Jahre Budgetkonsolidierung
zunichte und bedeutet, dass die nächsten zehn Jahre
von budgetären Zwängen geprägt sein werden.”
• „In einer Reihe von Mitgliedsstaaten wurden bestimmte
Sozialversicherungsbeiträge auf neu eingerichtete
verpflichtende kapitalgedeckte Vorsorgesysteme
umgelenkt. Die Krise hat die Problematik dieser
Doppelzahlung noch unterstrichen und einige Regierungen
veranlasst, die Beiträge für private
Vorsorge zu stoppen oder zu senken, um die Finanzsituation
der staatlichen Alterssicherung zu verbessern.”
• Auswirkungen der Krise auf die Erträge und die Solvenz
kapitalgedeckter Systeme: private
Pensionsfonds haben 2008 über 20% an Wert verloren
• mehrere Träger betrieblicher
Pensionsfonds waren nicht in der Lage, ihren Verpflichtungen
nachzukommen
• die kapitalgedeckten Modelle haben die Krise
unterschiedlich gut überstanden: „In Ländern,
in denen die Solvenzanforderungen niedriger und die Verluste bei den
Vermögenswerten besonders hoch waren, bieten die Systeme
unglücklicherweise weniger Schutz für erworbene
Ansprüche und weisen die am wenigsten fexiblen Mechanismen für
die Lastenverteilung auf. In der Folge
können Ansprüche verloren gehen und
Anbieter/innen sich entschließen, ihre Systeme
einzustellen, da sie es sich nicht leisten können, diese
wieder in den Solvenzbereich zu führen.”
• Angemessenheit und Nachhaltigkeit der
Alterssicherung müssen gemeinsam betrachtet werden
• da die Ersatzquoten für die staatliche
Alterssicherung in den meisten Fällen sinken werden, sind
ausreichende Optionen für Erwerb von
Zusatzansprüchen zu schaffen:
Möglichkeit zu längerem Erwerbsleben,
Zugang zu zusätzlichen Vorsorgesystemen
• automatische Anpassung des Rentenalters parallel zur
steigenden Lebenserwartung ist eine vielversprechende
Option
• aufgrund der Unterschiede beim
Arbeitsmarkteintrittsalter und dem Gesundheitszustand
in verschiedenen Berufen war ein einheitliches
Renteneintritssalter immer schon umstritten
• Möglichkeit, die Anhebung des Rentenalters mit einer
Erhöhung der erforderlichen Mindestbeitragsjahre zu
kombinieren
• beitragsorientierte Systeme entlasten die
Träger von ihrem finanziellem Risiko und verlagern das
Investitions-, Inflations- und Langlebigkeitsrisiko
auf die Mitglieder
• „Die Verschiebung der Wahl und
der Verantwortung zur Einzelperson setzt
voraus, dass die Menschen die Information
verstehen, damit sie fundierte Entscheidungen treffen können,
vor allem weil die Altersvorsorge komplexer
geworden ist.”
• finanztechnisches Wissen kann dazu
helfen ebenso wie Produktinformationsvorschriften
• „Es ist wichtig, dass jede/r Einzelne über
entsprechende Wirtschaftskenntnisse verfügt und
weiß, wie man plant, um den persönlichen Bedarf an
finanzieller und sozialer Absicherung richtig beurteilen
zu können und stereotype Verhaltensmuster zu
vermeiden.” (→ fundierte
Investitionsentscheidungen treffen können, Kompetenz
in transnationaler Mobilität)
• das Engagement, das durch
Informationspflicht und technisches Wissen
erreicht werden kann, hat Grenzen
• Überlegung, einen zuverlässigen
Vorsorgeberatungsdienst einzurichten
• Grafiken: 1) demografische Struktur der Bevölkerung
2008 und 2060; 2) Altenquotienten bei unterschiedlichen
durchschnittlichen Renteneintrittsalter-Szenarios;
3) Prozentuale Veränderungen in staatlichen
Rentenausgaben als Anteil am BIP für den Zeitraum 2007–60;
4) Ertragsquotienten in den EU-Mitgliedsstaaten 2007 und 2060;
5) Änderungen in den theoretischen Ersatzraten
für einen Durchschnittsverdiener, der mit 65 Jahren nach 40
Beitragsjahren in den Ruhestand tritt, zwischen 2006 und 2046 (in
Prozentpunkten); 6) Standard-Renteneintrittsalter und
durchschnittliches Erwerbsaustrittsalter in der EU-27;
7) Gesamt-Beschäftigungsraten von Frauen und älteren
Arbeitnehmern in der EU-27 2000–2008, in Prozent; 8)
Auswirkung kürzerer und längerer Arbeitsleben auf die
Rentenauszahlungen; 9) Auswirkung von
Erwerbsunterbrechungen wegen Arbeitslosigkeit auf die
Rentenauszahlungen; 10) zunehmende Bedeutung
kapitalgedeckter Renten
Grünbuch Rente der EU Kommission
— Sozialministerin Haderthauer: "Finger weg vom deutschen Rentensystem!".
Bayerische
Staatsregierung, 7.7.2010.
• Sozialministerin Christine Haderthauer gegen
Einmischung der EU in die betriebliche Altersvorsorge
• im Grünbuch wird über eine
Portabilitätsrichtlinie zur Mitnahme von betrieblichen
Rentenanwartschaften zu einem anderen Arbeitgeber
nachgedacht
• Haderthauer: wenn Rentenanwartschaften schon nach
2-jähriger Betriebszugehörigkeit bei einem
Arbeitgeberwechsel mitgenommen werden könnten, wäre das
eine unzumutbare Belastung für deutsche Arbeitgeber
• die in Deutschland geltende Wartefrist von 5
Jahren müsse beibehalten werden, um Betriebstreue zu belohnen
• die Betriebe bräuchten hier Planungssicherheit
• im Grünbuch werde auch eine Erhöhung
des Renteneintrittsalters wegen steigender
Lebenserwartung angedeutet — das sei aber
ausschließlich Sache der Mitgliedstaaten
• kein auf europäischer Ebene verankerter Automatismus!
Grünbuch der Europäischen
Kommission:
EU für angemessene, nachhaltige und sichere Rentensysteme.
www.versicherungsbote.de, Versicherungs-
und Finanzbote, 13.7.2010.
• Ein europaweites öffentliches
Konsultationsangebot zur Besprechung und
Diskussion von Renten und Rentensystemen: im Zeitraum
7.7.–15.11.2010 Ansichten und Kommentare zum Thema Rentensystem an
die Europäische Kommission einreichen!
• sie werden ausgewertet und bei zukünftigen Entscheidungen
auf EU-Level berücksichtigt
• László Andor: angesichts der Verdoppelung der Zahl
der Ruheständler im Vergleich zu den sie Finanzierenden bis 2060
müsse das Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Rentenzeit
sorgfältig geprüft werden
• 5 Aspekte werden angesprochen: Angemessenheit und
Nachhaltigkeit der Renten, Verhältnis zwischen Arbeits- und
Rentenzeit und längeres aktives Leben, europäischer
Binnenmarkt für Rentenprodukte, Wirtschaftskrisen und
sichere Rente, Transparenz bei den Rentenangeboten
• ein Online-Fragebogen auf der Website der EK
T. Mann (EVP/CDU):
Für Europa gilt: Hände weg vom deutschen Rentensystem!
cdu-kreisverband-fulda.de, 28.10.2010.
• Thomas Mann, Vizepräsident des
EU-Beschäftigungs-Ausschusses:
„Das Grünbuch ist an
europäischer
Kompetenzanmaßung nicht zu
überbieten.” „Wenn die
Kommission plant, die
Eigenständigkeit der Alterssicherungssysteme
in der EU abzuschaffen, ein einheitliches europäisches
Rentenalter einzuführen und die Angemessenheit
von Ruhestandseinkommen zentral festzulegen, dann
ist das eine Kampfansage an die Mitgliedstaaten.”
• 2008 sollte nach dem Willen der EU-Kommission die Frist, ab der
Betriebsrentenansprüche beim Unternehmenswechsel
nicht mehr verfallen, von 5 Jahren auf 0 Jahre abgesenkt werden
• „Das hätte in Deutschland ... das Ende des
freiwilligen deutschen Betriebsrentensystems
bedeutet”
Fragen und Antworten zur
Rentenerhöhung:
Die Faktor-Frage - was den Rentnern bleibt.
tagesschau.de,
ARD, 8.5.2008.
• Wie Riester-Faktor und Nachhaltigkeitsfaktor aus einer
Rentenerhöhung eine Nullrunde machen
• ohne die Sonderregelung 2008 würden die Renten 2008 statt um
1,1% nur um 0,46% steigen
• durch die verschiedenen Faktoren sollen der Beitragssatz zur
GRV und das Rentenniveau (Verhältnis von
Durchschnittsrente zu Durchschnittsverdienst)
einigermaßen stabil gehalten werden
• Rentenniveau vor Steuern: 2006 ca. 52%, 2030 knapp 44%
• Beitragssatz: 2006 19,9%, 2030 21,9%
• Kürzungsbedarf durch den
Nachholfaktor bereits im Westen: 1,75 Prozentpunkte; im Osten: 1,3
Prozentpunkte
• durch die für 2008 beschlossene
außerplanmäßige Rentenerhöhung gibt es
einen zusätzlichen Kürzungsbedarf von 1,2 Prozentpunkten
• sind weniger Menschen arbeitslos, kann der
Nachhaltigkeitsfaktor auch Rentenerhöhungen bewirken
• ein knappes Drittel der Rentenerhöhung von
0,54% im Jahr 2007 ist dem Nachhaltigkeitsfaktor zu verdanken
S. Wolff: Dramatische Studie:
Alarmzustand bei der Altersvorsorge. Frankfurter Rundschau,
7.10.2010.
• Studie der Postbank: desaströse Entwicklung der
privaten Altersvorsorge
• immer mehr Berufstätige verzichten auf eine private
Altersvorsorge
• bereits 20% der Berufstätigen haben ihre
bestehenden Vorsorge-Verträge gekürzt oder
gekündigt
• besonders in Ostdeutschland sind die Ausgaben zur privaten
Altersvorsorge kräftig gesunken (von 2009 163 €/Monat auf
2010 123 €/Monat — Westdeutsche: 215 €/Monat)
• fast jeder 2. Ostdeutsche fragt sich inzwischen, welche
private Anlageform überhaupt noch Sinn hat
• 37% der Berufstätigen befürchten aber auch, dass ihnen
der Staat im Alter die Rente kürzen wird
• 28% sorgen sich, dass durch stark steigende Preise ihre
Ersparnisse zur Altersvorsorge entwertet werden
• die meisten Bundesbürger (76%) sehen
keine sinnvolle Alternative zur
gesetzlichen Rente
• Keine finanziellen Sorgen im Alter erwarten 14% der
Ostdeutschen und 30% der Westdeutschen
• Postbank-Privatkundenvorstand Michael Meyer:
„... Schockstarre der Deutschen
... nach den Erfahrungen der Finanz- und Wirtschaftskrise”
• absehbar seien gefährliche Auswirkungen: eine
„langfristige und kaum mehr
korrigierbare Krise der Altersvorsorge”
• „Alle Instrumente und Maßnahmen
im Vorsorgebereich müssen auf den
Prüfstand”
USA: Rentensystem bei vielen US-Städten kurz vor dem
Zusammenbruch. ShortNews,
12.10.2010.
• Viele US-Städte können ihre
Pensionsverpflichtungen nur noch schwer erfüllen
(Philadelphia: nur noch bis 2015)
• Northwestern University: kommunales
Finanzloch von mehr als ½ Billion $;
„Financial Times”: 7 mal soviel
• für viele staatliche Pensionspläne
fehlt die Kapital-Grundlage
Vorsorge:
Kommt die Pflicht zur Privaten Altersvorsorge? FinanzNachrichten.info, 15.10.2010.
• In absehbarer Zeit
gesetzliche Rente nur noch aus
Grundsicherung
• Entscheider der politischen Ebene
haben starrsinnig an einem
überholten Rentensystem festgehalten
• da die Riester-Rente freiwillig ist, wird nicht
verhindert, dass „die Menschen in
Krisenzeiten statt an ihrem Konsum an der
Altersvorsorge zu sparen beginnen”
• jeder 5. Bundesbürger hat seine private
Altersvorsorge gekündigt oder zumindest
gekürzt
• Allensbach: „Man kann von einer regelrechten
Schockstarre sprechen”
• es werden Stimmen für eine
gesetzliche Pflicht zur privaten Altersvorsorge
laut
C. Rybarczyk:
Rente:
"Von Rente kann man nicht in Saus und Braus leben".
Hamburger
Abendblatt, 18.10.2010.
• Interview mit Herbert Rische, dem Präsidenten
der Deutschen Rentenversicherung
• „Es gilt dasselbe Rentenrecht
in Ost und West. Nur haben wir
andere Löhne, die den Renten
zugrunde liegen.”
• seit dem Beschluss über die „Rente mit 67”
hat sich die Situation der über 55-Jährigen
verbessert
• „Die Unternehmen werden sich verstärkt um
ältere Arbeitnehmer kümmern und ihre Potenziale
stärker ausschöpfen müssen.”
• der Übergang in die Rente wird mit gleitenden
Übergängen und Teilrenten geschehen
• „Durch die Rente mit 67 kann der Beitragssatz
langfristig um 0,5 Beitragssatzpunkte gesenkt
werden.”
• „Ohne die Rente mit 67
wäre das Ziel, dass der
Beitragssatz bis 2030 nicht über 22
Prozent steigt, aus heutiger Sicht nicht
zu erreichen.”
• Rentengarantie: „... die Rentner zahlen ja in
Zukunft selbst, was sie garantiert bekommen haben.
Nämlich mit geringeren Rentensteigerungen
...”
• wenn das Sparpaket beschlossen wird, entfallen die
Rentenbeiträge für die Bezieher von
Arbeitslosengeld II, und die GRV bekommt 1,8 Mrd. €
weniger pro Jahr
• ebenso entfallen rund 300 Mio. € an
einigungsbedingten Leistungen
• „Wenn man bei den ...
Bundeszuschüssen spart, muss man bei den Leistungen
der Rentenversicherung streichen.”
• Postbank-Studie: 76% der Menschen sagen:
die ideale Form der Altersvorsorge ist die
gesetzliche Rente im UV
• „Für viele ist der Markt an privaten
Altersvorsorgeprodukten sehr verwirrend.”
• es sind inzwischen über 8 Mrd.
€ an Zuschüssen und Zulagen in Riester-Renten
geflossen
• „Vor fünf Jahren” habe „ich gesagt:
Wir müssen nicht Beamte sein, wir können auch als
Angestellte das Geschäft betreiben.”
W. Schmähl:
Die wachsende Bedeutung
der Dynamisierung von Alterseinkünften für die
Lebenslage im Alter (Kurzfassung).
Langfassung in: Wirtschaftsdienst 90(4), 2010.
• Leistungsniveau als zentrale Zieldimension in der
Diskussion über die Alterssicherungspolitik —
ausgedrückt durch
Einkommensersatzraten
• meist konzentriert sich diese Angabe auf den Zeitpunkt
bei Rentenbeginn
• wichtig sind aber die Ersatzraten
während der Rentenlaufzeit,
die durchschnittlich rund 18 Jahre beträgt
• da Alterseinkommen zunehmend aus verschiedenen
Quellen fließen, wird es von Bedeutung, wie sich die einzelnen
Einkunftsarten unterschiedlich entwickeln
E. Eichenhofer,
W. Schmähl, H. Rische (Hrsg.):
Handbuch der gesetzlichen Rentenversicherung - SGB VI (Gebundene
Ausgabe). Luchterhand-Verlag (Wolters Kluwer Deutschland).
Erscheint im November 2010
E. Quadbeck: Keine
Nullrunden mehr:
Rente steigt bis 2024 jährlich um 1,9 Prozent.
RP ONLINE,
17.11.2010.
• Neuer Rentenbericht: Vorausberechnung
bis 2024
• über den gesamten Vorausberechnungszeitraum
steigen die Renten im Durchschnitt
jährlich um 1,9% bis zum Jahr
2024 um insgesamt gut 29%
• Steigerung 2011 allerdings nur etwa 1%
• die Rentenhöhe wird in den
kommenden Jahren der Lohnentwicklung
hinterherhinken (jährlich 2% statt 3%)
• das Rentenniveau wird in dieser Zeit
von 51,7% auf 46,2% sinken
• die Eckrente wird bis 2024 nur von heute 1224 € auf dann 1583
€ monatlich steigen
• die Bevölkerungsentwicklung (immer weniger
Arbeitnehmer für immer mehr Rentner) wirkt sich
dämpfend auf die Rente aus
• außerdem wird der Nachholfaktor bis 2015
stärkere Rentenerhöhungen verhindern
![[AkR]](AKR.gif)
Konsolidieren — Investieren — Entlasten.
Orientierungspunkte der
SPD
für ein integriertes Steuer- und Abgabensystem eines sozialen
Deutschlands. 2008.
• Zukunftsinvestitionen fördern (Weiterbildung,
Familienförderung) • niedrigere Sozialabgaben
Solidarische Alterssicherung stärken, Sicherungslücken schließen,
Altersarmut verhindern! Herausforderungen und Handlungsbedarf in
Alterssicherung. Beschluss des
DGB-Bundesvorstandes
vom 6. Mai 2008.
• Beschlossene Absenkung des Rentenniveaus schießt übers Ziel hinaus
und gefährdet Akzeptanz der GRV
• GRV für alle Erwerbstätigen gefordert
• höhere Absicherung bei Arbeitslosigkeit
• Hochwertung von Niedrigeinkommen
• nachrangige Grundsicherung ist regelmäßig an
ökonomisches und soziokulturelles Existenzminimum anzupassen
• bruchloser Übergang zwischen Erwerbstätigkeit und Rente
(Altersteilzeit, großzügigere Hinzuverdienstgrenzen)
• flächendeckende betriebliche Altersversorgung
A. Buntenbach:
Zukunft der Alterssicherung. Statement zur Pressekonferenz.
Geschäftsführender Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes
DGB, 2008.
• Eingeleiteten Reformen machen beide Generationen – Jung und
Alt – zu Verlierern
• die GRV wurde nicht nur medienwirksam
diskreditiert, sondern real entwertet
• die GRV bietet gutes Gesamtpaket: neben Altersrenten wird
Erwerbsminderung abgesichert, es gibt Hinterbliebenenversorgung
und Rehabilitationsleistungen – alles bei unvergleichlich
niedrigen Verwaltungskosten von unter 2%
• neben Rentenkürzungen wirken Arbeitslosigkeit und boomender
Niedriglohnsektor auf Altersarmut hin
• Zukunftsvision sind Kombi-Rentner mit Mini-Rente und Mini-Job
• Eckpunkte: höheres Rentenniveau,
Erwerbstätigen-Versicherung, verbesserte
Erwerbsminderungsrente, abgesicherte Langzeitarbeitslose,
Aufwertung niedriger Einkommen, flexible Übergänge, bestärkte
betriebliche Altersvorsorge
Für einen Neuen Generationenvertrag - Neuaufbau einer solidarischen, verlässlichen
Alterssicherung. Probleme, Analysen und Konzepte.
IG Metall Vorstand, 2008
Für einen Neuen Generationenvertrag. Thesen der IG Metall für den
Neuaufbau einer solidarischen, verlässlichen Alterssicherung.
IG Metall Vorstand, 2008.
• „Alle rein ins Solidarsystem”
• Wiederankopplung der Renten an allgemeine Einkommensentwicklung
• Aufwertung niedriger Rentenversicherungsbeiträge aus
Steuermitteln
• Anhebung der Grundsicherung im Alter
• Betriebsrenten für alle
• flexible Altersübergänge
Verantwortung und Weitsicht. Gemeinsame Erklärung des Rates der
Evangelischen Kirche in Deutschland
(EKD) und der Deutschen
Bischofskonferenz zur Reform der Alterssicherung in Deutschland, 2000.
• Mut zur Wahrheit
• Alterssicherung als gemeinsame Aufgabe
• Bedeutung der Geburtenrate für Zukunft der Alterssicherung
• Verschiebungen aufgrund steigender Lebenserwartung
• zunehmende Erwerbstätigkeit von Frauen
• durchschnittliche Dauer des Erwerbslebens hat sich durch
Verlängerung der Ausbildungsphase einerseits und Zunahme von
Frühverrentungen andererseits sehr verkürzt
• Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigungen nehmen zu
• Gerechtigkeit zwischen Generationen, Beitragsäquivalenz
• Verlässlichkeit und Vorhersehbarkeit
• Subsidiarität und Eigenvorsorge
• darauf sehen, dass bei Eintritt des Versorgungsfalles kein gravierender
sozialer Abstieg erfolgt
• Mann und Frau je eigene Anwartschaften – während der Ehe in
gleicher Höhe
• grundsätzlich Festhalten am System obligatorischer
Alterssicherung
• Versicherungspflicht für alle Erwerbstätigen
• einen Korrekturfaktor in Rentenformel, um Lasten bei
Sicherung im Alter zwischen Generationen gerecht zu verteilen
• Renteneintrittsalter darf kein Tabu sein
• Gewährleistung einer Mindestsicherung
• privater Eigenvorsorge von zunehmender Bedeutung
• kapitalfinanzierte Formen der Altersvorsorge geben mehr Freiheit und
Flexibilität
• in beschränktem Umfange private Vorsorgepflicht Erwerbstätiger
gesetzlich vorzusehen, nicht ohne steuerliche Förderung;
für Geringverdienende zusätzliche staatliche Förderung
bis zu bestimmter Höhe
![[AkR]](AKR.gif)
Sozialverband Deutschland SoVD /
Volkssolidarität:
Sozialabbau stoppen, Sozialstaat stärken. 2008.
• Teilhabe sichern
• Vertrauen schaffen
• Sozialstaat als Standortfaktor
• Verteilungsgerechtigkeit!
• gegen Privatisierung sozialer Risiken
Enthält: C. Butterwegge, C. Reißlandt: Sozialstaat am
Scheideweg.
• Erosion des Gerechtigkeitsbegriffs
• Folgen der Transformation des Sozialstaats
• Vorschläge zur Weiterentwicklung des Sozialstaats
Zwölf Empfehlungen für eine generationengerechte Reform und
dauerhafte Sicherung des Rentensystems. Positionspapier Rente,
„Ulmer Papier”. YOIS
Youth for Intergenerational Justice and Sustainability – Deutschland, 2005.
• Probleme der Altersversorgung können nur durch
Generationen-Solidarität gelöst werden
• erforderlich ist neuer Generationenvertrag mit umfassender Reform des UV
statt Systemwechsels
• Einführung des KDV führt zu Doppelbelastung und zusätzlichen
Risiken des Kapitalmarkts und zwangsläufig sinkenden Zinsen
• auch Einführung steuerfinanzierter Einheitsrente würde
jahrzehntelange Umstellung mit horrenden Steuerlasten bedeuten
• Ausweitung auf alle Erwerbstätigen gefordert
• eine formelmäße Anpassung an demografischen Wandel ist zum
einen durch Kopplung an Netto- statt Bruttolöhne bereits ansatzweise gegeben
und zum anderen nicht notwendig, da auch Produktivitätsentwicklung
berücksichtigt werden muss
• GRV muss von abhängiger Beschäftigung abgekoppelt werden
und zur Bürgerversicherung ausgeweitet werden (einschließlich
Beamten und Politikern)
• Staat übernimmt Beitragszahlung für: Kinderziehungszeiten,
Ausbildungszeiten (Basis: durchschnittliches Versicherteneinkommen),
Arbeitslosigkeit
• Erweiterung auf alle Einkommensarten, schrittweise Abschaffung der
Bemessungsgrenze
• als Gegengewicht dazu Einführung einer Höchstrente
• Vereinigung der verschiedenen Rentenversicherungen und
Sonderversicherungen
• Höhe des Bundeszuschusses soll exakt an Höhe versicherungsfremder
Leistungen gebunden werden
• da Kindererziehung lt. Bundesverfassungsgericht
eigenständigen Beitrag zur Rentenversicherung darstellt, sollen
Kindererziehungszeiten stärker als bisher berücksichtigt werden:
schrittweise mindestens 6 Babyjahre
• um Vertrauen in Rentenversicherung wieder her zu stellen, sollten weitere
politische Eingriffe unterbleiben
S. Wahl:
Nachhaltige Alterssicherung: Solidarische Grundsicherung und private
Vorsorge. Wissenschaftszentrum Nordrhein-Westfalen,
DAS
MAGAZIN, Nr. 319, 2000.
• Alterssicherung bedeutet Konsumverzicht in der
Gegenwart und Investitition in die Zukunft
• seit 30 Jahren werden nur noch zwei Drittel der Zahl der Kinder geboren,
die zur langfristigen Bestandssicherung der
Bevölkerung erforderlich sind
• „Ziel muss sein, dass spätestens in
30 Jahren mindestens 45 Prozent des Alterseinkommens aus
kapitalgedeckter privater Vorsorge ... stammen
sollten.”
• Riesters Ansatz ist zwar grundsätzlich richtig, aber mit
nur 4% des Bruttolohns lässt sich die Umsteuerung zu einem
nachhaltigen Alterssicherungssystem nicht
bewerkstelligen
• „Um zu verhindern, dass dadurch große
Teile der nicht mehr aktiven Generation unter die Armutsschwelle
sinken, muss die staatliche Alterssicherung in eine
einheitliche Grundsicherung für
alle umgewandelt werden. Nur durch die Beschränkung
der gesetzlichen Rentenversicherung auf eine
Grundsicherung kann gewährleistet werden, dass die
Umstellung auf eine nachhaltige
Alterssicherungspolitik nicht zu Lasten der nicht mehr aktiven
Generation geht.”
• Grundsicherung unabhängig von
vorangegangener Erwerbsarbeit und materieller
Bedürftigkeit und ausschließlich aus dem allgemeinen
Steueraufkommen finanziert
• der Übergang von der
bestehenden GRV zu einem Grundsicherungssystem
dauert 25 Jahre, da Altansprüche an die
bestehende GRV erfüllt werden müssen
• keine Doppelbelastung?
• Ergänzung durch verstärkte private Vorsorge
Sozialstaat und Staatshaushalt.
68. Bergedorfer Gesprächskreis, Bergedorfer Schloss, 1981
M. Etxezarreta, J. Grahl,
J. Huffschmid, J. Mazier u.a.:
EuroMemo 2002.
Bessere Institutionen, Regeln und Instrumente für
Vollbeschäftigung und sozialen Wohlstand in Europa.
VSA-Verlag, 2003.
Ab S. 105: III. Rentenreform in der EU — Kritik und
Alternativen.
• Angebliche fehlende langfristige
Tragfähigkeit gegenwärtiger Rentensysteme:
• demografische und
Arbeitsmarkt-Probleme würden derart hohe Beiträge
erfordern, dass die Arbeitskosten zu hoch würden, die
Arbeitsnachfrage sänke und Arbeitslosigkeit sowie
Schwarzarbeit verursachte
• wegen der geringeren Verzinsung seien öffentlich
finanzierte Rentensysteme weniger effizient (in
dynamischen Volkswirtschaften seien die Erträge auf
Wertpapiermärkten höher als die vom Wachstum der
Reallöhne abhängigen Erträge auf Arbeit)
• staatliche Renten verringerten die Ersparnisse und
damit das gesamtwirtschaftliche Wachstum
• die Lösungsvorschläge der EU-Staaten beinhalten:
Leistungsreduktionen, längere Lebensarbeitszeiten,
teilweiser Wechsel zur Kapitaldeckung (mit
beträchtlichen steuerlichen Anreizen) bis
schließlich zu voller Kapitaldeckung
• kritische Haupteinwände dagegen:
• der prognostizierte
Anstieg des Altenquotienten
für 1995–2020 ist nicht höher
als während der vergangenen 30 Jahre!
• die ökonomische Abhängigenquote (Anteil der
Nicht-Erwerbstätigen zu den Erwerbstätigen) steigt
wesentlich geringer als die demografische
Abhängigenquote (Anteil der unter 20-Jährigen und
über 65-Jährigen zur Erwerbsbevölkerung)
• beide Finanzierungssysteme beruhen gleichermaßen
auf der laufenden Produktion und dem aktuellen Wohlstand
• European Economists 2001: „Eine Zunahme der RentnerInnen
im Verhältnis zur Erwerbsbevölkerung erfordert den
Transfer von mehr Ressourcen von der arbeitenden zur verrenteten
Bevölkerung, unabhängig davon, wie dieser Transfer
organisiert wird. Privatisierte Rentensysteme mögen den
stattfindenden Transfer zwar verschleiern, ändern aber nichts an
den tatsächlichen Gegebenheiten: Die Realität des
Ressourcentransfers kann durch kein Rentensystem umgangen
werden.”
• da die sinkende Erwerbstätigenzahl durch die
Beschäftigungssituation determiniert wird —
nicht durch einen Mangel an Arbeitswilligen — kann eine aktive
Wachstums- und Beschäftigungspolitik die
Finanzsituation der öffentlichen Rentensysteme
sozial und ökonomisch effizienter verbessern
• die Finanzierungsmöglichkeiten jedes Systems
hängen nicht von der Anzahl der Beschäftigten, sondern von
deren Produktivität ab
• „Wenn niedrigere Löhne mit negativen
Arbeitsanreizen einhergehen, weshalb sollten dann nicht die
Löhne ständig erhöht werden, um die Motivation der
Beschäftigten aufrechtzuerhalten?”
• betrachtet man die Erträge an den Finanzmärkten und
die Höhe der Verwaltungskosten zusammen, sind
Pensionsfonds den staatlichen Rentensystemen nicht
überlegen
• in Großbritannien beläuft sich die Höhe der
gewährten Steuererleichterungen auf etwa 40% der Kosten der
staatlichen Mindestrente
• kapitalgedeckte System vergrößern die
soziale Ungleichheit
• die Ersparnisse steigen nur in der Phase des Aufbaus von
kapitalgedeckten Rentensystemen, und auch dann z.T.
kompensiert durch Reduktion bisheriger freiwilliger
Ersparnisse
• Sparen führt nicht unbedingt zu zusätzlichen
Investitionen
• Barr (The Truth About Pension Reform. Finance and Development, 38(3),
September 2002): 1970–1989 war in den USA und in
Großbritannien der Beitrag der Aktienmärkte zur
Finanzierung des Unternehmenssektors negativ
• „Viele VerfechterInnen von Privatisierung
behaupten, dass Privatisierung und die damit einhergehende
Diversifizierung Risiken verringert; dieses Argument sollte
jedoch nicht überbewertet werden.”
• keine Korrelation zwischen der Entwicklung der
Aktienmärkte und dem gesamtwirtschaftlichen
Wachstum
• EU wohl entschlossen, mit Hilfe der
„Modernisierung” der Rentensysteme durch die
Einrichtung privater Pensionsfonds die Expansion und
Integration der Finanzmärkte zu fördern
• wichtig ist der EU, dass die Privatisierung nicht nur
angeregt, sondern dass sie erzwungen wird
• die „Krise” der Rentensysteme ist eher eine
politische und ideologische Konstruktion
• nach Esping-Andersen sollte jedes faire
Rentensystem 3 Elemente beinhalten:
Gerechtigkeit, Solidarität
und Dekommodifizierung (Wikipedia:
Abkopplung sozialer Sicherheit vom Arbeitsmarkt bzw. die
Verringerung der Marktabhängigkeit von
Arbeitnehmern und Sozialleistungsempfängern)
• sind Sozialversicherungsbeiträge eine
„Steuer auf Beschäftigung” oder nur
„aufgeschobene Lohnzahlungen” und Teil des
Arbeitsvertrages?
E. Niejahr:
Stille Flucht aus dem System. Warum die alte Rente keine Zukunft hat.
SPIEGELWISSEN, 1.2.1999.
• Bis 1981 hatte Chile eine
Rentenversicherung nach dem Umlagesystem, das aufgrund von
schwer finanzierbaren Sonderregelungen für viele
Interessengruppen vor dem Bankrott stand
• der frühere Harvard-Absolvent José
Piñera stellte als chilenischer Arbeitsminister (unter
dem Diktator Pinochet) die Altersvorsorge komplett auf ein
kapitalgedecktes System um, bei dem jeder „für sich selbst
vorsorgt”
• der Staat bestimmt nur noch die Rahmenbedingungen: er verpflichtet
jeden zur Vorsorge, sichert eine niedrige Grundversorgung und bestimmt
die Regeln für die Anlagestrategien
• Alterungsproblem wie für die meisten Industrieländer:
1970 auf jeden Rentner noch 5,9 Beitragszahler, 2030 werden es 1,6 sein
• für die steigende Zahl der
Job-Hopper und Teilzeitbeschäftigten, der
Langzeitarbeitslosen, geringfügig Beschäftigten
und Frauen mit langen Babypausen sichert das Rentensystem nicht ohne
weiteres ein ausreichendes Einkommen
• Joschka Fischer: „Das
staatliche Rentensystem ist bankrott.” …
„Die Alternative heißt nicht Kapitaldeckung oder
Umlagefinanzierung. Wir brauchen künftig beides.”
• W. Riester: „Auch das System der sozialen Sicherung muss
zukünftig so gestaltet werden, daß es Antworten auf verschiedene
Erwerbsbiographien und unterschiedliche Ansprüche geben
kann”
• etwa 5,6 Millionen Arbeitnehmer entzogen sich ihrer
Beitragspflicht in versicherungsfreien Mini-Jobs
• eine halbe Million Ärzte, Apotheker, Architekten,
Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
sind ausgestiegen und nutzen berufsständische
Versorgungswerke nach dem Kapitaldeckungsverfahren
• eine schnelle Umstellung des
Gesamtsystems wie in Chile ist hierzulande ohne Chancen —
„Für Deutschland kann das keiner ernsthaft
wollen”, sagt H.-W. Sinn, „die Kosten des Übergangs
sind einfach viel zu hoch.”
• N. Walter (Deutsche Bank):
allenfalls in fünfzig Jahren ist
das machbar
• in der Schweiz gibt es keine Obergrenze für die Beitragssätze, und
trotzdem bekommen Ruheständler höchstens 2 Mindestrenten
• Verlockungen für Politiker:
kein anderes Sozialsystem hat so viel
Geld, sind Folgen erst mit viel Zeitverzögerung spürbar, und
nur wenige Menschen verstehen, was dort eigentlich vor sich geht
C. Reiermann, U. Schäfer:
Zwang zur Wende.
SPIEGELWISSEN, 30.8.1999.
• Der SPD-Bundestagsabgeordnete H.M. Bury überlegte,
wie sich ein Teil der Renten künftig an den Börsen verdienen lässt
(Kapitaldeckung!)
• mittlerweile ist er im Kanzleramt Staatsminister
• jede denkbare Lösung des Rentenproblems bedeutet
Umverteilung: entweder zu Lasten der Jungen, die selbst viel bezahlen und am
Ende wenig bekommen, oder zu Lasten der Alten, die um ihre Ansprüche bangen
• nun sollen nach dem Willen von Kanzler und Finanzminister auch die
Rentner ihren Beitrag leisten: die Renten nur noch mit der Inflationsrate
steigen zu lassen (DGB und CDU/CSU: „Rente nach Kassenlage”)
• W. Riester ließ sechs Gegenvorschläge durchrechnen,
keiner erzielte dieses Einsparvolumen
• die Zeit drängt: schon bei der letzten Bundestagswahl war
jeder dritte Wähler über 60 Jahre alt
• die eigentliche Reformdebatte steht noch bevor
• die Altersvorsorge im 21.
Jahrhundert bedeutet weniger staatliche Absicherung und mehr
Eigenverantwortung
• das deutsche Rentensystem galt
als das beste und sicherste der Welt
• jetzt kommen auf 1 Ruheständler nur noch knapp 3 Arbeiter, um 2050
wird das Verhältnis 1:1 sein
• im Juni präsentierte Riester ein 2-Stufen-Modell:
die schrumpfende Umlagerente soll
durch eine eigenverantwortete Kapitalrücklage
aufgestockt werden
• ein kompletter Wechsel vom Umlage- zum
Kapitaldeckungsverfahren ist kaum denkbar — „Für
Deutschland kann das keiner ernsthaft wollen”, sagt H.-W. Sinn,
„die Kosten des Übergangs sind einfach zu hoch.”
• Blick auf die 2. Säulen in Schweden, Irland und der Schweiz
• Schweden hat eine Kapital-unterfütterte
„Zwangsrente” verabreicht, zusätzlich zur
leistungsbezogenen Rente nach deutschem Vorbild
• CDU: „Von dem schwedischen
System könnten wir ... etwas auf unsere Verhältnisse
übertragen”
• Staatssekretär Mosdorf hält viel vom Schweizer
Rentensystem: „eine filigrane
Verschiebung weg von der kollektiven hin zur individuellen
Altersvorsorge”
• in der Schweiz kann sich seit 1916
niemand der gesetzlichen Rentenversicherung entziehen
• in der Schweiz sind auf jeden verdienten
Franken Beiträge fällig — aber die
Rentenauszahlungen bewegen sich zwischen rund 1000 Franken und 2000
Franken
• die Schweizer haben in ihren 2 weiteren
Säulen mehr Geld im Verhältnis in Pensionsfonds angelegt als
jede andere Industrienation
• wollten die Deutschen diesen
Rückstand aufholen, müssten sie rund vier Billionen DM in
einen Kapitalstock pumpen (das könnte die Finanzmärkte
zusammenbrechen lassen)
• in den USA gehören die Pensionsfonds zu den entscheidenden
Triebfedern des Aufschwungs → Risikokapital für
Existenzgründer
• stark schwankende Kurse → in
Großbritannien gingen in den 80er Jahren sogar etliche
Gesellschaften pleite
• Bury fordert eine steuerliche
Förderung
• mit dem erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts
zur Besteuerung der Altersvorsorge würde
mit der anfänglichen
Freistellung die Privatrente schlagartig attraktiver
• M. Laux vom Bundesverband Deutscher Investment-Gesellschaften:
„Das ist endlich der Startschuss
für echte, große Pensionsfonds, dann stimmen endlich die
Bedingungen.”
M. Sauga, M. Scheffler:
Ackern bis zum Umfallen?
SPIEGELONLINE, 5.5.2008.
• SPD und Gewerkschaften wollen den staatlich geförderten
Vorruhestand fortsetzen
• die Große Koalition hat beschlossen, die heutige
Altersteilzeit auslaufen zu lassen
(eine der letzten gesetzlichen Möglichkeiten, vorzeitig aus
dem Erwerbsleben auszusteigen)
• was besonders belasteten Arbeitnehmern den
Berufsausstieg erleichtern sollte, entwickelte sich zu
einem finanziellen Sprengsatz für die
Sozialkassen und zu einem Instrument, die
Generation 50 plus flächendeckend
aus dem Erwerbsleben zu kicken
• als Norbert Blüm die heutige
Altersteilzeit schuf, schwärmte er von einer Alternative
zur vielkritisierten
Frühverrentungspraxis
• als Erstes machten findige Personalmanager und
Betriebsräte den gewünschten gleitenden Übergang
in ihrem Sinne praxistauglich, indem sie den Begriff Teilzeit
kreativ weiter entwickelten: die Beschäftigten arbeiteten
zunächst 3 Jahre mit voller Stundenzahl weiter,
anschließend blieben sie 3 Jahre zu Hause (Blockmodell)
• ihr Gehalt wurde während der Zeit mit Zuschüssen des Staates
und der Arbeitslosenversicherung auf bis zu 90% ihres letzten
Nettoeinkommens aufgestockt (wie bei der alten
Frührente)
• für mittelständische Arbeitgeber war das
Verfahren zu kompliziert
• Industrieunternehmen nutzten das Modell, um auch solche
Beschäftigte loszuwerden, die auf dem Arbeitsmarkt noch
gute Chancen gehabt hätten, um Personalkosten zu sparen
• der staatlich geförderte Vorruhestand ist
ein doppeltes Ärgernis: zum einen legt er ein
wichtiges Potential an Fachkräften still, zum anderen
belastet er die Beitragszahler mit enormen Summen
(Aufstockungsbeträge: jährlich rund 1,5 Mrd. €)
• dabei sind heute nicht wenige Unternehmen auf die
Fachkräfte im Seniorenalter angewiesen
• Experten empfehlen: Arbeitgeber und Gewerkschaften richten
branchenweite Vorruhestandsfonds für Berufsgruppen
wie Schichtarbeiter oder Monteure ein (Härtefallregelung)
FOCUS-Streitgespräch:
JU-Chef fordert Kurswechsel in Rentenpolitik.
FOCUS
online
POLITIK, 17.9.2006.
• Mißfelder: Rentenpolitik einseitig zu Lasten der jungen
Menschen und der kommenden Generationen
• die demografische Entwicklung sei verschlafen worden
• Blüm: durch die Riesterrente sind die
Kosten für die Altersvorsorge noch gestiegen
• zu den vorhergesagten Beiträgen von 22% in 2030 kämen
noch 4% Riester-Beitrag
• früher sei die Gesamtprognose für 2030 24% gewesen
• „Man hätte der guten alten
Rentenversicherung höhere Beiträge erlauben
sollen.”
• Blüm: Ablehnung einer steuerfinanzierten Rente
• da die am Ende nur Bedürftige ohne eigenes Vermögen bekommen
würden, „... haben Sie den Überwachungsstaat in der
Maske des Wohltäters”
• „Das ist eine Form von Polizeistaat.”
• Mißfelder: die Rentenversicherung darf „nicht zu
einem Schutzprogramm für Kinderlose verkommen. Denn
Kinderlosigkeit ist kein Lebensrisiko im
klassischen Sinne.”
P. Mattle:
Ist unser Rentensystem noch zu retten? CVP Schweiz, 2009.
• Die schweizerische 1. Säule (AHV) hatte den Zweck einer
Existenzsicherung im Alter
• die 2. Säule (berufliche Vorsorge) sollte
zusätzlich die Beibehaltung eines angemessenen
Lebensstandards sichern, ebenso wie die 3. Säule (private Vorsorge)
• das 3-Säulen-System verteilt die Vorsorge auf mehrere Tragende (aber irrige
Folgerung, das erhöhe die Stabilität)
• da die Erträge an den Finanzmärkten seit Jahren sinken,
können die gesetzlich vorgeschriebenen Renditen der
2. Säule nicht mehr erwirtschaftet werden
• der Umwandlungssatz in der 2. Säule ist eine
mathematische Größe, mit der das in der Pensionskasse
angesparte Alterskapital in jährliche, lebenslange
Rententranchen aufgeteilt und maßgeblich durch
Lebenserwartung und die Renditen an den Finanzmärkten bestimmt wird
• derzeit werden höhere Rentenbeträge ausbezahlt, als mit dem
vorhandenen Alterskapital finanzierbar ist
• Löcher werden zulasten der jüngeren Generationen gestopft, indem ihnen
weniger Überschüsse gutgeschrieben werden: den
Erwerbstätigen wird systematisch etwas von ihrem angesparten Kapital
weggenommen
• mit einem völlig unkorrekten Umwandlungssatz wird die 2.
Säule ausgehöhlt
sda:
Wuchtiges Nein zur Senkung des Umwandlungssatzes. Schweizer Stimmberechtigte
lehnen Vorlage mit 72,7 Prozent ab. NZZ Online,
7.3.2010
J. Kleindienst, M. Borusewitsch:
Von der Schweiz lernen.
Echo|online|,
20.2.2010.
• Otto Piller (ehemaliger Chef des Bundesamtes für
Sozialversicherung der Schweiz): die schweizerische AHV
ist eine gewaltige Umverteilungsmaschine, die einem
sozialistischen Gemeinwesen zur Ehre gereichen
würde
• Prinzipien: Jeder zahlt einen prozentualen Anteil seines
Einkommens ein, ... auch Beamte, Selbstständige,
Studenten oder vermögende Privatiers, die von ihren Zinsen
leben
• „Auch die Reichen müssen einzahlen, sonst funktioniert
es nicht.”
• eine Bemessungsgrenze nach oben wie in Deutschland gibt
es nicht
• jeder hat grundsätzlich Anspruch auf die Rente, auch
wenn er kaum eingezahlt hat
• Rente gibt es auch für Zeiten, in denen jemand wegen der
Erziehung der Kinder wenig oder gar nicht erwerbstätig war
• seit 35 Jahren liegt der Beitragssatz konstant bei 8,4%
Das Rentensystem in China. China Radio International, 2009.
• 1953: erste rechtliche Bestimmungen für Mitarbeiter der
Eisenbahn, des Post- und Fernmeldewesens, von
Schifffahrtsunternehmen sowie Betriebe mit über 100
Beschäftigten
• 1955: Maßnahmen für Pensionen von Beamten der Staatsorgane
• Renteneintrittsalter bei Arbeitern: 55 Jahre bei Männern und 50
Jahre bei Frauen
• Sonderregelungen bei Erwerbsunfähigkeit
• derzeit: Rentensystem in China in Städten und auf dem Land
unterschiedlich
• in den Städten in Unternehmen und in den Staatsorganen
verschiedene Rentensysteme
• für Angestellte und Beamte der Staatsorgane Alterszahlungen nach
Beschäftigungsjahren und jeweiligem Gehalt
• 1997: einheitliches Rentenversicherungssystem für
Belegschaften in Unternehmen beschlossen (monatliche Beiträge:
Arbeitnehmer 8% vom Gehalt, Betriebe 22%)
• Mindestbeitragszeit 15 Jahre
• seit diesem Jahr: Erprobung eines neuartigen
Rentenversicherungssystems auf dem Land in 10% der Gebiete, das bis 2020 in
allen ländlichen Gebieten gelten soll (Abhängigkeit von den
jeweiligen Einzahlungen des Einzelnen; prozentuale staatliche
Zuzahlungen)
• Anteil der Senioren in China wird von 16% in 2005 auf 32%
bis 2025 und schließlich auf 61% bis 2050 steigen
D. Albrecht:
Chinas Rentenkassen fast leer. www.XING.com,
China German Business Network e.V., 16.7.2010.
• Nach den veröffentlichten Zahlen stieg die Finanzierungslücke
bis 2004 auf 740 Mrd. Yuan (84 Mrd. €)
• das ursprünglich durch Staatsbetriebe finanzierte
Rentensystem wurde in ein staatliches
Sozialversicherungssystem umgewandelt
• derzeit Basisrente: 8% des
Arbeitnehmergehalts auf persönliches Pensionskonto,
20% von den Arbeitgebern in einen öffentlichen Topf zur
Auszahlung an die derzeitigen Rentner
• vor der Einführung 1997 hörten viele Rentner auf zu
arbeiten oder zahlten nicht genug ein
• in einigen ärmeren Provinzen riesiger Fehlbetrag der
Pensionskonten
• Umgang mit den Kosten der Rentenreform noch nicht gelöst
• Dozentin Yang Yansui: es gibt noch die Möglichkeit der
Erhöhung des Rentenalters (das offizielle Rentenalter
liegt derzeit für Männer bei 60 und für Frauen bei 55 Jahren)
• Erhöhung des Rentenalters kann auch den Druck zu
Anstellungen in einem ohnehin schon angespannten Arbeitsmarkt
weiter erhöhen
• die Rentengelder laufen Gefahr, abgewertet zu werden
• Ertragsrate der Rentenkassen ist geringer als 2% —
niedriger als die Inflationsrate von 2,2% der vergangenen 9
Jahre → Verlust von mehreren Milliarden Yuan pro Jahr
• Anstieg des nationalen Durchschnittseinkommens in den
vergangenen 10 Jahren um 15% jährlich hat die reale
Kaufkraft der Rentengelder geschwächt
• Zheng Bingwen, Experte für Altersvorsorge an der
Chinesischen Akademie für Sozialwissenschaften:
„Obwohl die Investition in
Finanz- oder Wirtschaftsanlagen Gefahren birgt, ist es einen Versuch
wert.”
• Kern sei die Etablierung eines guten
Investitionsmechanismus
• der National Social Security Fund (NSSF) war in der Lage, in den
Wertpapier- und Kapitalmarkt zu investieren und im
vergangenen Jahrzehnt eine jährliche Renditerate von
mehr als 10% zu erzielen
• der NSSF werde einige Jahrzehnte lang nicht genutzt, solange die
Rentenkassen gefüllt sind
• nach Zheng reicht der kumulierte Überschuss zur
Erhaltung des Rentensystems bis zum Jahr 2070
Alterung der Bevölkerung: Chinas Rentensystem unter Druck.
German.CHINA.ORG.CN, 1.11.2010.
• Experten: in China werden Menschen alt, bevor sie genug Geld für
die Rente angesammelt haben
• nur etwa 30% der Bevölkerung werden von der
staatlichen Rentenversicherung abgedeckt
• 30% werden 2040 mindestens 60 Jahre oder älter sein
• Chinas Rentensystem steht vor einer großen
Herausforderung
• Experte Lin Yi schlägt vor, mithilfe unterschiedlicher
Investmentarten mehr Menschen abzudecken
• Zheng Bingwen: China müsse dringend das Rentenalter
anheben
• in Shanghai können Stadtbewohner die
Rentenauszahlung verzögern und über das
Rentenalter hinaus weiter arbeiten
• China müsse das Risiko eines zerklüfteten
Rentensystems vermeiden
• im Durchschnitt könne die Rente eines Beamten doppelt so
hoch sein wie die eines Unternehmensangestellten —
dies gefährde die soziale Stabilität
• „Alle Menschen, ob Beamte, Städter oder Landbewohner,
sollten durch ein einheitliches Rentensystem abgedeckt sein,
wobei sich die Renten nicht stark unterscheiden.”
• bis zum Jahr 2020 sollen alle Einwohner mit dem Rentensystem
abgedeckt werden
Sozialsytem:
Rentenpläne bereits ein Jahr nach Einführung gescheitert.
German.CHINA.ORG.CN, 16.11.2010.
• Versuche in China für ein
funktionierendes Rentensystem meist
erfolglos
• das gilt auch für das Modell, das erst letztes Jahr von
Shanghai, Shanxi, Guangdong, Chongqing und Zhejiang eingeführt
wurde: das System ist gescheitert
• Li Honggang: „Die Reform schlug fehl, da sie
den offensichtlichen Interessen der
Angestellten zuwider lief”
• sie bedeutete erst einmal weniger Lohn am
Monatsende
• auch die geplanten Rentenzahlungen wären geringer
ausgefallen, als nach dem alten System
• bei einem Monatslohn von umgerechnet 100–200 €
waren etwa 4 € in das Rentensystem einzuzahlen
• Shen Shuguang: jedes Unternehmen
sollte sein eigenes Rentensystem haben
• unter den vielen verschiedenen Rentensystemen in China
müssen z.B. Landbevölkerung und
landwirtschaftliche Unternehmen in einen Fonds
einzahlen
• die ausbezahlten Renten sind aber
meist so gering, dass die Rentner dringend auf
Unterstützung von ihren Kindern angewiesen sind
• auch alle Versuche in anderen
Städten schlugen fehl
dpa:
Regierung in Sofia beschließt Rentenreform: Beiträge steigen.
europe online
magazine, 3.11.2010.
• Die Beiträge für die staatliche Rente in
Bulgarien steigen 2011 um 1,8 Prozentpunkte auf 17,8%
• die Renten liegen im Schnitt bei nur rund 260 Lewa (130 €) im
Monat (viele Rentner sind auf Nebenarbeit oder ihre Kinder
angewiesen)
• die für eine volle Rente notwendigen Beitragsjahre
werden von 2012 an stufenweise auf 37 Jahre für Frauen und 40
Jahre für Männer angehoben
• das Rentenalter wird ab 2021 schrittweise steigen: auf 63
Jahre für Frauen und 65 für Männer
• gegen eine Erhöhung des Rentenalters zeichnen sich
auch in Bulgarien Streiks ab
• kein Land der EU hat mehr 100-Jährige aufzuweisen
G. Höhler:
Ungerechtes Griechenland. S&Uml;DWEST PRESSE,
20.7.2010.
• Das griechische Rentensystem ist von extremer
Ungerechtigkeit geprägt
• durchschnittliches Renteneintrittsalter lag 2008 bei
61,4 Jahren (ungefähr EU-Durchschnitt)
• Realität: extreme Ungleichheiten
• Staatsdiener genießen viele Privilegien: meist mit 57
oder 58 in Pension; Frauen sogar mit 50
• im Durchschnitt bekommen die Griechen 73 Prozent ihrer letzten
Bezüge als Rente — der höchste Wert aller westlichen
Staaten
• aber: die Durchschnittsrente beträgt gerade mal 550 €
im Monat
• jedoch: 7,3% der griechischen Pensionäre kassieren 50% der
gesamten Rentensumme — vor allem Staatsdiener
• die demografische Entwicklung verläuft so ungünstig
wie in keinem anderen EU-Land
• künftig müssen die Griechen 40 Jahre Beiträge zur
Sozialversicherung zahlen und sollen erst mit 65 in Rente gehen
• Bezieher von Renten über 1400 € sollen einen
Solidaritätsabzug von bis zu 10% bezahlen (zur Aufbesserung
der Mini-Renten)
M. Hujer:
Rentenpolitik nach Voodoo-Art. Die ideenreiche Suche der SPD
nach dem optimalen Konzept.
www.uni-giessen.de, SZ vom 30.05.1998.
• „Die moderne SPD will die Welt und die Rente neu
erfinden”
• Vorschlag Gerhard Schröder: für alle heutigen
Schulabgänger nur noch eine Grundversorgung bezahlen
• Heide Simonis: eine ökosteuerfinanzierte
Grundrente als Ergänzung
• Walter Riester: eine "Mindestrente", die unterhalb von
1500 DM, aber oberhalb der Sozialhilfe liegen müsse
• Ottmar Schreiner und Gerd Andres sind in der Rentenfrage
praktisch abgetaucht
• Oskar Lafontaine bekennt sich zum bestehenden System und
zum Konzept Dreßlers und läßt sich von
Landeszentralbankchef Prof. Hans-Jürgen Krupp
beraten: Die Senkung des
Rentenniveaus wird abgelehnt, das
beitrags- und leistungsbezogene Rentensystem
muss auf der
Einnahmenseite gestärkt und dann so
weiterentwickelt werden, dass es
eine eigenständige
Alterssicherung für Frauen bietet
• genau das vertritt auch Dreßler,
genauso steht es heute im
SPD-Parteiprogramm
• Dreßler hat auch noch den Vorschlag, einen Kapitalstock
in der GRV anzusparen
CDU: Deutschland fair
ändern. Ein neuer Generationenvertrag für unser Land.
Programm der CDU zu Zukunft der
sozialen Sicherungssysteme. Empfehlungen der
Antragskommission.
Leipzig, 2003.
Das Internetportal für Arbeitsrecht und Sozialrecht,
WWW.aus-portal.de.
• Antrag Nr. A 343 - Bundesvorstand, S. 145:
„56. Die CDU vertritt die Überzeugung, dass eine
sachgerechte Reform der Alterssicherung durch einen Wechsel in
ein völlig anderes System der sozialen Sicherung nicht
geleistet werden kann. Es gibt
derzeit keinen finanziell
vertretbaren Weg, das bestehende System und die dort
erworbenen, verfassungsrechtlich geschützten
Ansprüche auslaufen zu lassen
und zugleich ein neues, gänzlich oder überwiegend
kapitalgedecktes System
aufzubauen.”; aber:
Beschluss des 17. Parteitages der CDU Deutschlands 2003:
„Deutschland fair ändern”.
www.grundsatzprogramm.cdu.de/doc/deutschlandfairaendern.pdf, 2003.
• S. 19/20: „Eines der wesentlichen Probleme der heute
bestehenden gesetzlichen
Sozialversicherungssysteme ist ihre
Ausgestaltung als reine Umlageverfahren, in denen alle
Einnahmen sofort zur Deckung der Leistungsausgaben verwandt und keinerlei
Rücklagen gebildet werden. Mit Ausnahme der nicht spezifisch
demographieanfälligen
Arbeitslosenversicherung sind alle anderen
Sozialversicherungszweige daher auf ein ausgewogenes
Verhältnis zwischen Beitragszahlern und
Leistungsempfängern angewiesen, das mit
abnehmender und alternder Bevölkerung nicht mehr gegeben und
auf absehbare Zeit auch nicht wieder herzustellen ist.”
• S. 20: „Alternativ zur Umlage bietet sich bei der
Alterssicherung, in der Pflegeversicherung und in der
Krankenversicherung die Einführung bzw. Stärkung
kapitalgedeckter Elemente an, die die im Lebenslauf
absehbaren Risiken des Versicherten vorwegnehmen und
Beiträge wie Leistungsansprüche besser kalkulierbar
machen. Die Einführung einzelner
kapitalgedeckter Elemente und erst recht der Umstieg in ein
kapitalgedecktes System ist schwierig und kurzfristig
unmöglich. Über einen längeren
Zeitraum verteilt, sind kapitalgedeckte Elemente aber durchaus
zu implementieren, wenn begleitende Vorkehrungen für den
sozialen Ausgleich getroffen werden.”
![[!!]](exclam.gif)
A. Schröder:
Interview mit „Rentenpapst” Schmähl:
Volle Rente nur bei längerer Arbeitszeit.
SPIEGELONLINE, 11.7.2000.
• Prof. Winfried Schmähl ist noch
Vorsitzender des Sozialbeirats und soll im Juli 2000 durch den
Riester nahe stehenden Bert Rürup ersetzt werden
• Rürup hat Verlängerung der Lebensarbeitszeit von
65 auf 67 bis zum Jahre 2030 ins Spiel gebracht, was das
Arbeitsministerium jedoch ablehnt
• Schmähl: Frage der
Lebensarbeitszeit ein
wichtiger Ansatzpunkt
• man sollte ungefähr ab dem Jahr 2011 die Regelarbeitsgrenze
anheben — anstelle des so
genannten Ausgleichsfaktors
• es ist sinnvoll, wenn jeder
Erwerbstätige obligatorisch in ein
Alterssicherungssystem einbezogen wird, auch
Selbstständige
• bei den Beamten wohl nur machbar, wenn man den Beamtenstatus ganz
abschafft
• private Vorsorge sollte die gesetzliche Rente nicht (zum Teil)
ersetzen, höchstens ergänzen
• Forderung nach einer
transparenten und einfachen
Rentenanpassungsformel, bei der
nur Lohnentwicklung
und Entwicklung des Beitragssatzes eine Rolle spielen
• nicht-überzeugende Begründung, weshalb man ihn nicht wieder
berufen will — das erste Mal in der über 40-jährigen Geschichte
des Sozialbeirats
W. Schmähl:
Perspektiven
der Alterssicherungspolitik in Deutschland — Über
Konzeptionen, Vorschläge und einen angestrebten
Paradigmenwechsel.
Perspektiven der
Wirtschaftspolitik, 1(4), 2003.
• Verschiedene Entwurfskonzepte für Rentenpolitik
sind mit den gegenwärtigen Reformvorschlägen in
Deutschland verbunden
• zentral sind die Rolle des Staates, obligatorisches oder
freiwiliges Sparen für den Ruhestand und die primären
Ziele und Typen der Einkommensumverteilung, die mit dem Entwurf
der Rentenpläne beabsichtigt werden
• entgegen der wirtschaftspolitischen Debatte, die von dem
Thema UV gegen KDV beherrscht wird, argumentiert der Verfasser, dass es
besonders wichtig sei, sich mit den Veränderungen
innerhalb des deutschen UV-finanzierten
Systems zu befassen, um die positiven wirtschaftlichen
und sozialen Effekte umzusetzen — besonders durch eine
enge Verbindung zwischen Beitrag und Rente als Teil eines breiteren
Reformkonzepts
• darin gibt es jedoch Grenzen einer
Gesamtreduzierung des Rentenniveaus, wenn eine enge
Verbindung zwischen Beitrag und Rente politisch akzeptierbar
bleiben soll
• dies wird hier demonstriert an
gegenwärtigen Reformvorschlägen zum Ersatz eines
großen Teils der UV-Renten durch KDV-Renten
• der Artikel zeigt auch einige verborgene, implizite und
langfristige Effekte einer solchen Strategie auf
• schließlich weist der Verfasser auf einige
oft übersehene Effekte in Mainstream-Vorschlägen zu
einem größeren Umstieg zum KDV hin
C. Marschallek:
Die „schlichte Notwendigkeit” privater Altersvorsorge.
Zur Wissenssoziologie der deutschen Rentenpolitik.
Institut für Soziologie der Universität Leipzig,
Arbeitsbericht Nr. 38, 2003 / Zeitschrift für Soziologie 33(4), 2004.
• Die demografischen Schwierigkeiten der GRV wurden ebenso
überschätzt wie das
Problemlösungspotenzial einer privaten Vorsorge
• wie konnte sich dennoch die
„Gewissheit” von der
Notwendigkeit kapitalgedeckter
Vorsorge politisch durchsetzen?
• anhand ausgewählter rentenpolitischer
Bundestagsdebatten werden die Deutungen politischer Akteure
untersucht
• die Finanzierungsprobleme der Alterssicherung am
Altersquotienten festzumachen, basiert auf einem
unzulänglichen Indikator
• es kommt auf die Relation von
tatsächlich Erwerbstätigen zu
Nicht-Erwerbstätigen an: dieses Zahlenverhältnis
dürfte sich in den nächsten
40 Jahren kaum verschlechtern, während die Lohneinkommen
vermutlich weiter steigen werden (Prognos 1998, Thiede 1986)
• das Argument der
Lohnnebenkosten ist auch
nur begrenzt stichhaltig: der
Anteil der Rentenbeiträge an der gesamten Steigerung der
Sozialversicherungsbeiträge ist moderat, und die sind nicht
die einzigen Lohnnebenkosten
• tatsächliche Probleme der Rentenfinanzen vor allem durch
Arbeitslosigkeit, die rentenpolitische Abwicklung der
Wiedervereinigung und die Gestaltung des Bundeszuschusses
zur GRV; zukünftig auch die Höherbewertung
familiärer Leistungen
• der oft beschworene Zusammenbruch des Umlageverfahrens ist
unwahrscheinlich
• auch die kapitalgedeckte Eigenvorsorge schützt nicht
vor der demografischen Entwicklung: die rückläufige
Zahl junger Anleger könnte zu sinkender Nachfrage nach Kapital
führen und Kursverluste nach sich ziehen
• der Renditevorsprung privater Anlagen wird durch die niedrigen
Verwaltungskosten der GRV relativiert
• sollten sich aus einem verschlechterten Verhältnis von
Produktivität und demografischer Belastung
Wohlstandsverluste ergeben,
müssen diese
gesellschaftlich verteilt
werden
• maßgeblich ist die Karriere eines sozialen Problems: der
Prozess, in dem aus einem Sachverhalt ein Problem konstituiert wird
• die Debatten der 1990er Jahre betonen: das demografische Problem
ist langfristig unumstritten und hoher Rentenbeitrag →
höhere Arbeitslosigkeit
• Konsens, dass den
Finanzproblemen ausgabenseitig zu Lasten des Rentenniveaus zu
begegnen sei
• Rentenreform 1992: Renten
zukünftig nur noch an die Entwicklung der Nettolöhne
anzupassen; Beitragssätze, Rentenniveau und
Bundeszuschuss in einem sich selbst steuernden Regelkreislauf
aufeinander zu beziehen
• das aus den rot-grünen
Vorschlägen zur Rentenreform resultierende
Rentenniveau fiel noch niedriger
aus als nach dem RRG 1999, was durch eine geänderte
Berechnungsweise kaschiert wurde
• Günther und Biedenkopf 1992: Generationenvertrag kann
bei sinkenden Geburtenjahrgängen nur aufrecht erhalten werden,
wenn die durch das unterbliebene Aufziehen der Kinder eingesparten
Aufwendungen zur Vermögensbildung verwendet werden
(Sachkapital statt Humankapital)
• FDP, CDU/CSU 1992, 1999: wegen der Verlangsamung des
Rentenwachstums ist für die Sicherung des
Lebensstandards im Alter nunmehr eine zusätzliche freiwillige
private Vorsorge erforderlich
• Konsens: mit der
Einführung einer staatlich geförderten
kapitalgedeckten privaten
Altersvorsorge sollte das Niveau der gesamten Alterssicherung
auf lebensstandardsicherndem
Niveau gehalten werden, definiert durch Kombination von GRV und
„Riester-Rente”
• damit konnte der prospektive Beitragssatz zur GRV verringert
werden
• Einigkeit über die
Rentenreform 2001 zwischen allen Parteien (außer PDS) —
Unterschiede nur beim Umfang der Regulierung der privaten
Zusatzvorsorge
• angesichts des derart selbst
beschränkten politischen Handlungskorridors
(langfristig festgeschriebene Beitragsobergrenzen und
zugesichertes Rentenniveau innerhalb der GRV) müssen weitere
Anpassungen wenigstens eines der beiden Ziele torpedieren
• die Rentenreform 2001 kann
nicht einfach auf Grund
demografischer oder ökonomischer Zwänge
verstanden werden: entscheidend sind die spezifischen Deutungen solcher
Sachverhalte und deren langfristiger Wandel
• „…standen bei der Begründung der Riester-Rente auch
nicht etwaige Renditevorteile im Vordergrund,
sondern die Möglichkeit, durch die teilweise Privatisierung
der Altersvorsorge die Lohnnebenkosten dauerhaft zu
stabilisieren und gleichzeitig das neu definierte Ziel der
Lebensstandardsicherung zu erreichen”
• erst aus der Verknüpfung von
spezifischen Deutungen der demografischen Entwicklung,
der Wirkung der Lohnnebenkosten auf die Arbeitslosigkeit und der
Funktionsweise der GRV ergab sich die
„Notwendigkeit” privater Altersvorsorge
Deutschland fit machen für den demographischen Wandel. Antrag
beschlossen vom 29. Bundeskongress am 12.12.2004, Junge Liberale,
julis: Home, 2004.
• „Die volle Kapitaldeckung der Renten und
Pensionen ist auf Dauer der einzig konjunkturell und demographisch
vertretbare Weg”
• „Der Übergang von der
umlagefinanzierten zur vollen privaten Absicherung stellt für eine
Übergangsphase, die etwa dem Zyklus einer Generation
entspricht, also 30 Jahren, eine erhebliche Belastung
dar, besonders für die Generation, die momentan im
Arbeitsleben ist. Diese Generation muss die schon entstandenen
Rentenansprüche der vorangehenden Generation aufbringen und
gleichzeitig erstmals selbst für ihr Alter vorsorgen.
Diese Doppelbelastung ist jedoch
unvermeidbar. Sie muss aber wo irgend möglich auf
eine breite Trägerschaft verteilt und dadurch gemildert werden,
damit der arbeitenden Generation genügend Flexibilität zur
eigenen Vorsorge gegeben wird. Die Jungen Liberalen fordern daher, dass der
Wechsel vom umlagefinanzierten Rentensystem hin zum
kapitalgedeckten Rentensystem progressiv über einen Zeitraum
von mehreren Generationen vollzogen wird. Progressiv meint, dass die
Zahlungen ins umlagefinanzierte Rentensystem von derzeit 100 Prozent
über einen festzulegenden Zeitraum auf 80 Prozent herunter gefahren
werden, wobei die Umlagekurve wohl schneller gesenkt
werden kann, als die kapitalgedeckte Kurve ansteigen
muss, da über eine vernünftige Anlage der Zahlungen ins
kapitalgedeckte System erheblich bessere Erträge erzielt werden
können. Bei der Finanzierung der verbleibenden
Differenz ist darauf zu achten, dass nicht bloß eine Generation
die volle Last der Umstellung zu tragen hat. Daher ist ein Teil
der Transformationskosten aus Schulden zu finanzieren”;
Armut bekämpfen — Leistung ermöglichen. Antrag
beschlossen vom 33. Bundeskongress am 30.10.2006,
julis: Home, 2006.
• „Jeder Mensch hat unabhängig von seinen Begabungen und
seinem ökonomischen Erfolg das Recht auf ein menschenwürdiges Leben
ohne Angst um die nackte Existenz. Freiheit braucht eine
materielle Grundlage. Wir sehen daher die
Notwendigkeit begrenzter
staatlich organisierter Umverteilung zur
Sicherung der Chancengerechtigkeit und der Existenzgrundlage
der Menschen.”
• der deutsche Sozialstaat wird seiner Aufgabe nicht mehr gerecht
• der hohe Stand der sozialen Sicherung stellt selbst
eine Ursache für die andauernde Beschäftigungsmisere in
Deutschland dar
• der Sozialstaat muss daher aus sozialer Verantwortung und
wirtschaftlicher Vernunft reformiert werden
• die volle Kapitaldeckung der Renten und Pensionen ist
auf Dauer der einzig konjunkturell und demographisch vertretbare
Weg
• Pflicht zur Versicherung
• die volle Kapitaldeckung macht das Rentensystem
demographiefest, indem es die Rentenfinanzierung von der Zahl der
in Zukunft arbeitenden Bevölkerung löst
• von dem Tag des Inkrafttretens eines neuen Rentensystems an werden
keine neuen Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung mehr
erworben
• bisher erworbene Ansprüche bleiben bestehen
R. Brockmann:
Interview mit Johannes Vogel im Westfalenblatt. Junge
Liberale Bielefeld, 3.8.2008.
• Bei Rentenerhöhung an der Formel rumgepfuscht
• „Wenn das jedes Mal mit Blick auf eine kommende Wahl geschieht,
dann schaffen wir den wichtigen Systemumstieg
nie. Wir müssen zu mehr Kapitaldeckung
kommen und zwar im gesellschaftlichen Konsens.”
• „Wir wollen den vollständigen Wechsel in die
Kapitaldeckung, weil wir das System für sehr viel gerechter halten.
Dort ist die Rendite einfach besser. Das hilft gerade denen,
die wenig Geld haben. Deshalb wollen wir den Anteil der gesetzlichen
Rente schrittweise runter- und den der kapitalgedeckten Teile
herauffahren.
Bis 100 Prozent erreicht sind, vergehen allerdings
Jahrzehnte.”
• „Das Mindeste, was wir als junge Generation erwarten
können, ist, dass wir nur noch das Nötigste in
die gesetzliche Rente einzahlen, um bestehende
Ansprüche abzuzahlen.”
B. Böhning, P. Mißfelder:
Was sind die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft?
Live-Duellchat der Bundeszentrale für politische Bildung, 13.9.2005.
• Mißfelder: „Es wird eine
Doppelbelastung der jungen
Generation geben, nämlich erstens dass die junge
Generation das marode Rentensystem weiter
finanzieren muss und zweitens
Eigenvorsorge betreiben muss.”
• Böhning: „Diese
Doppelbelastung gibt es nur, wenn wir neben dem
umlagefinanzierten System auch eine Privatversicherung
aufbauen. Das ist nicht sinnvoll.”
• Böhning: „Die private Vorsorge wird weiter eine starke
Säule bleiben. Wir stellen uns aber gegen eine
Umstellung der Rente auf ein kapitalgedecktes System
...”
• Mißfelder: „Kapitaldeckung und Eigenvorsorge
werden zukünftig die wichtigere Säule der
Rentenversicherung sein. Die Umlage kann in
Zukunft aufgrund der demographischen Situation in unserem
Land in einigen Jahrzehnten nur noch ein Existenzminimum
leisten.”
• Böhning: „Wir haben in den USA gesehen, welche
negativen Auswirkungen ein privates
Rentenversicherungssystem hat. Dort stehen nach einigen
Firmenpleiten Millionen von Rentnerinnen und Rentnern
ohne Einkommen da.”
• Böhning: „Aus meiner Sicht ist mit dem Thema
Generationengerechtigkeit vor allem die Schaffung
von Bildungschancen junger Menschen verbunden und nicht
Sozialabbau.”
H. Rothgang:
So bleibt die Basis stabil.
G+G Gesundheit und Gesellschaft, Das AOK-Forum für Politik,
Praxis und Wissenschaft, Spezial 5/2010, S. 4–6.
• „...Im Koalitionsvertrag wird deshalb postuliert,
dass »wir neben dem bestehenden Umlageverfahren eine
Ergänzung durch Kapitaldeckung, die verpflichtend,
individualisiert und generationengerecht
ausgestaltet sein muss« brauchen”
• „Positiv ist hieran, dass nur von Ergänzung, nicht von
einem Umstieg die Rede ist. Jeder Einstieg in die
Kapitaldeckung führt zu einer
»Doppelbelastung«, da die ökonomisch
aktive Generation einen Kapitalstock aufbauen, gleichzeitig
aber die Ansprüche der Rentnergeneration befriedigen
muss, die im alten System erworben wurden. Diese
Doppelbelastung kann
unterschiedlich verteilt werden, ist
grundsätzlich aber unvermeidbar. Wie alle
Berechnungen (etwa des Sachverständigenrats
Wirtschaft sowie der Rürup- und der Herzog-Kommissionen)
zeigen, führt ein vollständiger Umstieg
selbst bei langen Übergangszeiten
zu Mehrbelastungen in nicht zu
tolerierender Höhe.”
• „... ist die These von einer höheren
Rendite als im Umlageverfahren und positiven
Wachstumseffekten der Kapitaldeckung inzwischen
— angesichts der Finanzkrise —
in den Hintergrund getreten. Begründet
wird die Forderung nach Kapitaldeckung vielmehr mit dem
Argument der »Generationengerechtigkeit«.
Tatsächlich führt jede Form der Kapitaldeckung dazu,
ansonsten in der Zukunft anfallende Lasten in die Gegenwart
vorzuziehen. Dieses Verschieben einer finanziellen Last kann also
durch Kapitaldeckung unzweifelhaft erreicht werden. Welche
Generation diese vorgezogenen Lasten dann in welchem Umfang tragen
muss, hängt dagegen maßgeblich von der
Ausgestaltung der Kapitaldeckung ab.”
• „... Somit ergibt sich als verbleibende Option einer
solidarischen Absicherung allein die
obligatorische und kollektive
Teilkapitalbildung der sozialen
Pflegeversicherung
mit einkommensunabhängigen
Beiträgen
W. Schmähl:
Ein „Nachhaltigkeitsgesetz”
für die Rentenversicherung — Anspruch und
Wirklichkeit. In: Zeitgespräch:
Nachhaltige Finanzierung der Gesetzlichen
Rentenversicherung?
Wirtschaftsdienst, 84(4), 2004; pp. 210–218
W. Schmähl:
Einkommen und Einkommensverwendung Älterer.
Tagung „Wirtschaftliche Potentiale des Alters”, 5.7.2004
W. Schmähl:
Einige Thesen zur Situation und weiteren
Entwicklung der Alterssicherung in Deutschland.
Rentenfachgespräch der
Volkssolidarität,
2005.
• Durch politische
Entscheidungen ausgelöster
Umgestaltungsprozess des Alterssicherungssystems,
der mit erheblichen Risiken und
vielfach negativen Folgen für Großteil der
Bevölkerung verbunden ist
• nicht nur Verschiebung der Gewichte von UV zum KDV, sondern auch
steigende Finanzierungsbelastung der Versicherten und Gefahr
der Altersarmut
• Gefahr der Entwicklung hin
zu einer steuerfinanzierten und ggf. sogar
bedarfsgeprüften
Basissicherung
• der Boden für den „Paradigmenwechsel” in der
Alterssicherung wurde durch ein
Zusammenwirken von Politikern, Interessenvertretern,
Wissenschaftlern und Medien bereitet
• das bestehende System wurde als nicht mehr finanzierbar,
Lohnnebenkosten erhöhend und die
„Generationengerechtigkeit” verletzend
diskreditiert
• es gäbe keine Alternative zur Reduzierung des UV und
vermehrtes KDV
• gezielte Verwendung des Begriffs „Eigenvorsorge” nur
für das KDV
• Verzerrung der Renditevergleiche
• weitgehend uniformierte veröffentlichte
Meinung zur Vorbereitung einer normativen Begründung
• dass in einer alternden Bevölkerung die Finanzierung
teurer wird, gilt sowohl für das UV wie für das KDV
• die Finanzbelastung der GRV wurde durch eine Reihe politischer
Entscheidungen erhöht
• zu niedrige Mindestreserve?
• den Lohnkosten überzogene Bedeutung zugemessen
• in der GRV besteht noch eine
Fehlfinanzierung (von
Hinterbliebenenrenten mit Kinderzuschlägen)
von ca. 3½% der Beiträge, die
bei staatlicher Finanzierung also bei 16% liegen könnten
• seit 2001: 2 manipulationsanfällige Elemente in
der Rentenformel: Riester-Faktor und Nachhaltigkeitsfaktor
• an sich wäre 2030 ein
Beitragssatz von 24% zu erwarten, der soll mit den
Reformmaßnahmen auf 22% sinken, aber einen zusätzlichen
Beitrag zur Privatvorsorge von 4% erfordern, also
insgesamt 26%, wovon Arbeitnehmer
(11+4=)15% zahlen müssen
• die durch die politischen Weichenstellungen drohende
Altersarmut wurde zunächst geleugnet
• 2004 gingen im Westen 20% der Neurentner, im Osten über 41%
nach Arbeitslosigkeit „in
Rente”, mit durchschnittlichen Abschlägen von rd.
10%
• weit reichende Verteilungswirkungen der Reformen:
langfristig etwa ¼ weniger Rente
• bei einem Renteneintrittsalter von 65 braucht ein
Durchschnittsverdiener 2030 rd. 35 Beitragsjahre, um eine
GRV-Rente in Höhe der Grundsicherung zu erhalten
• bei einem Renteneintrittsalter von 67 braucht ein
Durchschnittsverdiener 2030 rd. 37 Beitragsjahre, um eine
GRV-Rente in Höhe der Grundsicherung zu erhalten
• Personen mit sehr niedrigem oder sehr hohem Einkommen können im
Prinzip von der Förderung der Privatvorsorge am meisten
profitieren
• denjenigen mit sehr hohem Einkommen bieten sich meist
Mitnahmeeffekte
• wenn diejenigen mit sehr niedrigem Einkommen die
Förderung nicht nutzen (können), werden sie dennoch an deren
Finanzierung beteiligt
• es wird immer die Vorteilhaftigkeit der
Privatvorsorge für die
jüngeren Jahrgänge betont — dabei werden deren
Nettoalterseinkünfte meist
unter denen ohne die Reform liegen; insbesondere, weil
Privatrenten in der Regel nicht dynamisch sind
• die Folgen der Arbeitslosigkeit werden sich erst im
Zeitablauf bemerkbar machen
• bei ALG-II wird in der GRV 1/6 Entgeltpunkt gutgeschrieben
• Rückbau der GRV reduziert auch die enthaltenen
familienpolitischen Elemente
• Ausweitung der GRV auf weitere Personengruppen und
Ausweitung der Bemessungsgrundlage werden zu komplexen
Verteilungseffekten führen
• steigende fernere
Lebenserwartung bedeutet bei unverändertem
Renteneintrittsalter eine Leistungsverbesserung
• eine Anhebung des
abschlagfreien Rentenalters wäre auch deshalb vertretbar,
da sie die Gefahr unzureichender Ansprüche
(→Altersarmut)
verringert
• frühzeitige Ankündigung einer Anpassung der
Altersgrenze erforderlich
• aber zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
erfordert eine höhere Altersgrenze eine andere
Arbeitsmarktlage und höhere Einbeziehung älterer
Arbeitnehmer in die Weiterqualifizierung
• für Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Altersgrenze
muss derzeit der Arbeitgeber ½ Rentenbeitrag entrichten
— aber dies führt nicht zu einem höheren
Rentenanspruch
• Vorschlag: bei solcher Erwerbstätigkeit eine
entsprechende Neuberechnung der Rente (Rentenanhebung)
• politische Aufgabe: deutlich zu machen, dass sozial- und
verteilungspolitisch eine Strategie vorteilhaft für
breite Bevölkerungsschichten ist, bei der das jetzige
Leistungsniveau der GRV gehalten wird
• Empfehlungen einer alternativen Strategie durch die
Kommission für den 5. Altenbericht der Bundesregierung:
• 1) weiterhin bei längerer Versicherungsdauer ein
Leistungsniveau über der Grundsicherung
• 2) enge Beitrags-Leistungs-Beziehung erhalten und sachadäquate
staatliche Finanzierung von Umverteilungsaufgaben
• 3) Anhebung des abschlagfreien Rentenalters unter der
Voraussetzung einer veränderten Arbeitsmarktlage
• 4) statt Subventionierung von Finanzkapital
Förderung von „Humankapital”
• 5) Reduzierung der Gesamtbelastung — private und
betriebliche Alterssicherung nur als Ergänzung
• 6) alle bislang nicht obligatorisch abgesicherten
Selbstständigen einbeziehen (zur Vermeidung von
Altersarmut)
• 7) integrierter Ansatz für Höhe und Struktur von
Sozialversicherungsleistungen für Krankheit und Pflege
H. Steiger: Standpunkt:
Der Bremer Wirtschaftswissenschaftler Winfried Schmähl
zur Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung:
Wirtschaftliche Interessen
beherrschen die Rentendebatte.
vdi
nachrichten.com, 17.2.2006.
• Prof. Schmähl ( Mitglied
der von der früheren Bundesregierung eingesetzten
Kommission für den 5.
Altenbericht) widerlegt die Argumente der
Propagandisten für die private Altersvorsorge und deren
Angstkampagne gegen die gesetzliche Rente
• durch Stop der Fehlfinanzierung könnten die
Sozialversicherungsbeiträge von 42% auf 35% gesenkt
werden
• Verlängerung der
Lebensarbeitszeit macht es notwendig, dass die Erwerbsphase
größere Bedeutung im Lebenslauf erhält und dass die
Bedingung für einen
späteren Renteneintritt stimmt:
erhöhte Beschäftigung der
Älteren
• sonst wäre es nichts als eine weitere Reduzierung des
Leistungsniveaus zusätzlich zu den sowieso schon
beschlossenen Maßnahmen: Absenkung des Leistungsniveaus der
gesetzlichen Rente um ¼ (viele werden nur eine Rente erhalten, die
kaum über der Sozialhilfe liegt)
• wenn Rentenalter jetzt auf 67 angehoben wird und ein
Versicherter mit 65 ausscheiden
will, hat er noch mal Abschläge von
7,2% hinzunehmen
• Betriebsrenten gibt es seit Jahrzehnten, und
die beitragsfreie
Entgeltumwandlung verursacht Ausfälle bei den
gesetzlichen Versicherungen und ist mit
ein Grund, weshalb die
Einnahmesituation so ungünstig ist
• „es ist eine bewusste
politische Strategie, dass die private Vorsorge die gesetzliche
ersetzen soll”
• sie ist aber für weite Teile der Bevölkerung nicht
vorteilhaft: z.B. keine Kindererziehungszeiten oder
Beiträge der Bundesagentur für Arbeit an die
Rentenversicherung für Arbeitslosigkeit
• die demografische Entwicklung bereitet weniger
Schwierigkeiten als der Arbeitsmarkt
• es wird „in einer konzertierten Aktion von Parteien,
Verbänden und Ökonomen immer das gleiche Lied von der
Überlegenheit der privaten Alterssicherung
gesungen”
• Wirkung der Ausweitung der privaten Vorsorge: die Renditen werden
sinken
• sehr problematisch,
über die steuerliche Förderung der privaten
Altersvorsorge öffentliche
Mittel zur Bildung von Finanzkapital einzusetzen
• besser, diese Mittel für
die Bildung von Humankapital zu
verwenden, auch zur
Weiterqualifizierung
Älterer
• das Argument der hohen
Lohnnebenkosten eher ein Vehikel
für die Transformation der Alterssicherung, aber
ökonomisch nicht überzeugend
• eine Reduzierung der
Beiträge lässt sich durch
eine systemgerechte Ergänzung aus Steuermitteln
erreichen
• durch sachgerechte Finanzierung der
Hinterbliebenenversorgung
(macht ca. 3% aus) könnten die
Rentenbeiträge von 19,5% auf 16%
gesenkt werden
• das
Gesamt-Umfinanzierungspotenzial
in allen Zweigen der Sozialversicherungen:
zwischen 7% und 8%
(beitragsfreie Familienmitversicherung in der GKV,
Eingliederungs- und Arbeitsförderungsmaßnahmen
der Bundesagentur für Arbeit, usw.)
• ökonomische Interessen:
das Konstruktionsprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung
wird als nicht tragfähig bezeichnet, wobei es nicht an diesem
Konstruktionsprinzip liegt, sondern daran, was in der Politik damit
gemacht wird: z.B. Reduzierung der Rücklagen für die
Rentenversicherung
(„Nachhaltigkeitsreserve”) führt zu
permanenten Finanzierungsdiskussionen
W. Schmähl:
Raus aus der Armut. Vor 50 Jahren wurde in
der Bundesrepublik die dynamische Rente eingeführt.
Dieses Erfolgsmodell wird nun demontiert. ZEIT ONLINE, 2007
F. Nullmeier, F. Ruland,
W. Schmähl: Alterssicherung im Umbruch.
Symposium zur Ehrung und Verabschiedung von Prof. Dr. Winfried Schmähl,
Zentrum für Sozialpolitik, Univ. Bremen, ZeS-Arbeitspapier Nr. 2/2008,
2008.
R. Büttner, M. Knuth:
Spätere Zugänge in Frührenten
— Regelaltersrente auf dem Vormarsch.
Altersübergangs-Report 2004-01, 2004.
• „Ab 2002 / 2003 ist ... eine echte Trendwende
zurück zur Rente mit 65 erkennbar”
• das durchschnittliche Rentenzugangsalter
für Zugänge zwischen 50 und 69 Jahren ist von 1996 bis 2003
um 12 Monate angestiegen
• in den neuen Bundesländern dominieren nach
wie vor die vorgezogenen Renten
R. Büttner:
Zunehmende Erwerbsbeteiligung von Älteren.
Altersübergangs-Report 2005-04, 2005.
• Durch Ansteigen der Erwerbstätigenquote in der
Altersgruppe der 50–65-Jährigen zwischen 1996 und 2003
nahm der relative Anteil der Rentner und sonstigen
Nichterwerbstätigen an der Bevölkerung ab
• Ursachen: wachsende Teilzeitarbeit und
geringfügige Beschäftigung von Älteren,
rentenrechtliche Rahmenbedingungen
(Rentenabschläge)
• trotzdem sind ab Vollendung des 60.
Lebensjahres weit weniger als die Häfte noch
erwerbstätig
• wieder zunehmende Arbeitslosigkeit Älterer
• rund die Häfte der Betriebe grundsätzlich nicht
oder nur bedingt bereit, Ältere einzustellen
• „Angesichts der wieder steigenden
Altersarbeitslosigkeit und der nach wie vor relativ geringen
Erwerbstätigenquote der 60- bis 64-Jährigen ist
auch für die Zukunft nicht anzunehmen, dass
eine Zunahme des Rentenzugangsalters automatisch
zu einer verlängerten
Erwerbstätigkeit führt.”
F. Bönker:
Der Siegeszug des
Mehrsäulenparadigmas in der bundesdeutschen
Rentenpolitik. Eine Analyse auf Grundlage der
'Ideenliteratur'.
Zeitschrift für Sozialreform, Heft2/2005.
• Ende der 1990er Jahre besonders günstige
Bedingungen für einen Paradigmenwechsel
• das alte Sozialversicherungsparadigma
wurde als gescheitert wahrgenommen
• das neue Paradigma konnte an den
ideologischen Zeitgeist anschließen,
unterstützt von mächtigen
Interessengruppen und wirkungsvollen policy
entrepreneurs
• einschneidender Elitenwechsel in der
Sozialpolitik in der 2. Hälfte der 1990er Jahre
S. Hegelich:
Reformkorridore des deutschen Rentensystems (Google Faksimile-Auszug).
Dissertation, Univ. Münster, 2005.
VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, 2006.
• Akteure im deutschen Rentensystem: Arbeitnehmer,
Arbeitgeber, politisch-administratives System
• Szenen des deutschen Rentensystems: Ausbau, Anpassung,
Umstrukturierung
![[Dimensionen des UV]](DimensionenUV.gif)
Zielsetzung als wichtigste
Differenz zwischen dem Bismarckschen und dem heutigen
Rentensystem. Bismarck: Altersarmut verhindern. Adenauer:
erarbeiteten Lebensstandard sichern
•
selbst die IG Metall, die die Rentenreform 1992 abgelehnt hatte, wurde
zum Ende der 1990er Jahre zum
Verteidiger des Blümschen Reformwerks
•
klare Ausrichtung der IG BAU an einer
kapitalgedeckten betrieblichen Zusatzrente
•
um 2000:
Forderung der IG Metall nach einer "Rente mit 60" wegen der schlechten
Situation auf dem Arbeitsmarkt
•
Ideen einer Grundrente
•
Forderung nach einem Ausbau kapitalgedeckter Elemente im
Rentensystem schon 1996
•
Reformkorridor in der Szene der
Umstrukturierung
•
Schlussbetrachtung
Solidarische Alterssicherung. Beitrag der KAB zur Reform der
gesetzlichen Rentenversicherung. Bundesverband der
Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (Hg.), 2004.
• Durch die bisherige Reform werden zentrale Grundsätze der
gesetzlichen Alterssicherung verletzt: 1) die
paritätische Finanzierung wird ausgebrochen durch
eine ersetzende, nicht ergänzende Privatvorsorge;
2) die Leistungsabsenkung gefährdet das Prinzip der
Lebensstandardsicherung; 3) die ersetzende
Privatvorsorge deckt nicht mehr andere zentrale Lebensrisiken (wie
Invalidität) ab; 4) das Solidarprinzip wird
eingeschränkt durch Verlagerung bisher kollektiv
abgedeckter Risiken in den Privatbereich; 5) beginnender
Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung; 6) das Gebot
sozialer Sicherheit wird durch Leistungskürzungen
gefährdet: drohende Altersarmut
• Besonderheit des KAB-Modells: a) Verbreiterung der
Einnahmebasis durch Einbeziehung aller
Einkünfte; b) Mindeststandards sozialer
Sicherheit unabhängig von eigenen
Erwerbsbiografieverläufen; c) Beibehaltung der
gesetzlichen solidarischen, beitrags- und
leistungsbezogenen Alterssicherung nach dem UV;
d) Anreize für private und betriebliche ergänzende
Altersvorsorge
• drei Stufen: 1. die Sockelrente
(„Volksversicherung”) als Pflichtversicherung
für alle EinwohnerInnen;
2. die
Arbeitnehmerpflichtversicherung
auf Basis der Erwerbseinkommen; 3. die betriebliche und private
Altersvorsorge als Regelfall der
Altersvorsorge
M. Werding, H. Hofmann, H.-J. Reinhard:
Solidarische Alterssicherung (Folien).
ifo-Studie März 2007 zum Rentenmodell der katholischen
Verbände. Katholische Arbeitnehmer-Bewegung KAB
Deutschland, 2007.
• Tabelle Gesamteinkommen im Alter (gruppiert nach
Einkommenshöhe, alleinstehende Frauen,
alleinstehende Männer, Ehepaare),
Durchschnittseinkommen
• Grafik Arbeitsmarktentwicklung 1991-2006
(Erwerbspersonen 1+2, SV-Beschäftigte, Arbeitslose)
• das Rentenmodell der katholischen Verbände:
1) Sockelrente (345 € mtl.),
2) Arbeitnehmer-Pflichtversicherung,
3) betriebliche und private Vorsorge
• bessere Anerkennung der Familienleistung
• Einbeziehung aller Einkünfte
• Machbarkeitsstudie
• Tabelle Demographie (Bevölkerung,
Altenquotient), Arbeitsmarkt (SV-Beschäftigte) und
gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005-2050
• Grafik Entwicklung Erwerbspersonen und
SV-Beschäftigte 2000-2050 Rentenalter 65 und 67
• Grafik Beitragssätze 2000-2050 Rentenalter 65 und
67
• Grafiken Standardrentenniveau 2000-2050 Rentenalter
65 und 67 (geltendes Recht und Reformmodell)
• Grafik Vergleich der Rentenansprüche für
verschiedene Erwerbsbiografien
• Variante Erwerbstätigenversicherung
• keine verfassungsrechtlichen Bedenken
N. Blüm:
„Lasst euch nicht betören,
lasst euch nicht bescheißen von den Neoliberalen.”
32. Bundestagung der CDA, 2007
D. Siems: Rente:
CDU-Spitze schwenkt auf Rüttgers' Kurs ein. WELT-ONLINE, 5.5.2008.
• Rüttgers: Mindestrente für langjährig Versicherte
• Pofalla: bis Sommer 2009 konkreter Vorschlag für CDU-Wahlprogramm
• Pofalla: etwas tun für diejenigen, die trotz lebenslanger Arbeit
keine existenzsichernden Rentenansprüche erworben hätten (aus
Steuermitteln zu finanzieren)
• Olaf Scholz (SPD): ungerechte und unfinanzierbare Lösungen à
la Rüttgers sind vom Tisch
Grundpositionen: I.
Alterssicherung.
SOZIALVERBAND
VdK
DEUTSCHLAND, Mai 2006.
• Seit 1989 eine Vielzahl von Einschnitten im Leistungsumfang
der GRV
• Zugang zu Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
wurde eingeschränkt, die rentenrechtliche
Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitslosigkeit
zunehmend verschlechtert, die abgeleitete
Hinterbliebenenversorgung teilweise befristet, im Niveau
abgesenkt und durch eine umfassende Einkommensanrechnung
entwertet
• offizielle Begründungen für einen
grundsätzlichen Funktionswandel in der GRV:
Erfordernisse des „demographischen Wandels” und
„Senkung der Lohnnebenkosten”
• Ziel der umlagefinanzierten Rente ist in Zukunft nicht mehr
die Lebensstandardsicherung, sondern nur ein
Versorgungsniveau an der Armutsgrenze
• mit der Riester-Reform im Jahre 2001 hat der Gesetzgeber mit einer
Absenkung des Leistungsniveaus den Stellenwert der GRV
grundlegend verändert
• ein Schwerpunkt wurde auf die private Eigenvorsorge ohne
Arbeitgeberbeteiligung gelegt
• die parallele Anwendung von Riester- und
Nachhaltigkeitsfaktor bewirkt, dass
erst Lohnsteigerungen über 1,3% zu einer
Rentenanpassung führen und mittelfristig einen
Kaufkraftzuwachs der Rentner verhindern
• bei einer Inflationsrate von 2% sinkt in 15 Jahren der
Realwert einer konstanten Rente auf rund ¾ des ehemaligen
Wertes
• der volle Pflegeversicherungsbeitrag abgezogen: eine
Rentenkürzung von 0,85%
• Kinderlose: Aufschlag von 0,25 Prozentpunkten zu ihrer
Pflegeversicherung
• Sonderbeitrag zur Krankenversicherung von 0,9%:
Mehrbelastung von 0,45 Prozentpunkten
• der volle Krankenversicherungsbeitrag auf Betriebsrenten
• Rentner mit Zusatzeinkünften: Erhöhung des
Besteuerungsanteils von 27% auf 50% (nicht
dynamisiert!)
• statt angemessener Alterssicherung wird Einhaltung
von politisch festgelegten Beitragssatzzielen
angestrebt
• durch die Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors
wurde die Höhe des Rentenniveaus nunmehr allein von den
Beitragssatzzielen abhängig
• Sicherungslücken müssen von den Versicherten selbst
getragen werden: aus eigenen Sparbeiträgen, ohne
Arbeitgeberbeteiligung und zusätzlich
• betriebliche Altersversorgung durch
Entgeltumwandlung: Arbeitnehmer muss auf Lohnbestandteile
verzichten
• wer nicht vorsorgt, wird mit Altersarmut bestraft
• „Weder ein Übergang zu einem
überwiegend oder vollständig kapitalgedeckten
System noch die Einführung einer Grund- oder Sockelrente
wäre ohne Doppelbelastung einer Generation
möglich.”
• die Reduzierung der Beiträge für
ALG-II-Empfänger und die
Entdynamisierung der
Bundeszuschüsse werden bereits kurz- und mittelfristig
zu einem deutlichen Anstieg des Beitragssatzes in der GRV
führen
• die Rentner werden von der Einkommensentwicklung
abgekoppelt
• zur Lebensstandardsicherung muss
die gesetzliche Rente durch betriebliche und private
Altersvorsorge ergänzt werden
• um Altersarmut zu verhindern, wäre aus
Sicht des VdK eine obligatorische Form einer
kapitalgedeckten Vorsorge notwendig
• Ansprüche und Anwartschaften auf eine betriebliche oder
private Altersvorsorge sollten zum Schonvermögen gehören
• bis 2030 wird der Anteil der Bundesmittel an den
Rentenausgaben von heute 28% auf 14% sinken
• die Schwankungsreserve muss insbesondere
aus Steuermitteln wieder auf eine Monatsausgabe erhöht
werden
• dringend erforderlich ist eine
Anpassung des faktischen an das geltende gesetzliche
Renteneintrittsalter
• der Zugang zur Erwerbsminderungsrente ist zu
erleichtern
• der VdK lehnt eine Anhebung der Regelaltersgrenze ab,
solange die Versicherten nicht bis zum geltenden gesetzlichen
Renteneintrittsalter arbeiten dürfen oder können
• die Solidargemeinschaft der Versicherten muss durch
die Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die GRV gestärkt
werden
• die hohe Zunahme von geringfügigen
Beschäftigungsverhältnissen, die
Scheinselbstständigkeit bzw. Selbstständigkeit
in Form von "Ein-Mann-Unternehmen" (Ich-AGs) führt zu erheblichen
Mindereinnahmen
• geringfügige Beschäftigungen sollten
versicherungspflichtig werden
• zur Erreichung von armutsvermeidenden Renten sollte die
Rente nach Mindesteinkommen wieder eingeführt werden
• die eigenständige
Alterssicherung der Frau darf nicht über
Leistungsverschlechterungen bei der
Hinterbliebenenrente finanziert werden
• überlegenswert ist die Einführung einer
Sozialversicherungsabgabe für alle Unternehmen (ist
zweckmäßiger als eine Wertschöpfungsabgabe
zur Entlastung von personalintensiven Unternehmen)
10.
Rentenversicherung und Armutsrisiko.
SOZIALVERBAND
VdK, 27.6.2008.
• Altersarmut muss primär durch mehr Beschäftigung zu
angemessenen Löhnen bekämpft werden: als Untergrenze die
Einführung eines gesetzlichen
Mindestlohnes notwendig
• es muss sozialverträglicher Übergang in den
Ruhestand ermöglicht werden
(Altersteilzeit im Blockmodell
problematisch → fördert
Frühverrentung)
• Teilrente sollte ausgebaut werden
(Rechtsanspruch ab dem 60. Lebensjahr, Hinzuverdienstgrenzen
attraktiver)
• GRV armutsfest machen
• Modifizierung der Grundsicherung kein geeigneter Weg
• ein Systemwechsel zu einem überwiegend
oder vollständig kapitalgedeckten System, einer
steuerfinanzierten Grundrente oder einer Sockelrente für alle
wäre ohne Doppelbelastung einer
Generation nicht möglich
• das allgemeine Rentenniveau ist wieder anzuheben
• bei der Rentenberechnung sollten Pflichtbeiträge von
Beschäftigungszeiten mit niedrigen
Verdiensten nach den Grundsätzen der Rente nach Mindesteinkommen
auf bis zu 75% des Beitrages eines Durchschnittsverdieners
angehoben werden
• für Zeiten der Arbeitslosigkeit auch von
den Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende
angemessene Beiträge zur GRV
• bei den Erwerbsminderungsrenten der
Zugang wieder erleichtert, ein Berufsschutz wieder eingeführt und
die Rentenabschläge abgeschafft
• Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die
GRV (zuerst geringfügige Beschäftigungen
versicherungspflichtig, dann Selbstständige ohne adäquate
Absicherung)
• die betriebliche Altersvorsorge muss obligatorisch
ausgestaltet werden
• die Anreize zu privater Vorsorge müssen weiter
verbessert werden
J. Deml, H. Haupt,
J. Steffen:
Solidarität leben statt Altersarmut.
Sichere Renten für die Zukunft.
Volkssolidarität,
VSA-Verlag, 2008.
334 Seiten, 16,80€=5¢/Seite.
•
Bilanz: Rentenpolitik.
SPD BUNDESTAGSFRAKTION, 2009.
• Mit Entscheidung zur
Anhebung der
Regelaltersgrenze Rentensystem auf solide Grundlage
gestellt
• gleichzeitig
Vorbehaltsklausel:
regelmäßig ist zu berichten,
ob in Einklang mit Entwicklung der
Arbeitsmarktlage und Situation älterer
Arbeitnehmer
• geförderte Altersteilzeit soll verlängert
und Teilrente weiter entwickelt werden
• mit Iniative 50 plus Bündel von Maßnahmen zur
Verbesserung der Beschäftigungschancen Älterer:
berufliche Weiterbildung, Entgeltsicherung,
Eingliederungszuschüsse
• Förderung der betrieblichen Alterssicherung:
sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung bis zu 4%
der Bemessungsgrenze
• Insolvenzsicherung der betrieblichen
Altersversorgung durch Betriebsrentengesetz
• erweiterte Förderung der Riester-Rente
• Künstlersozialversicherung vorbildlich, mit
3. Novelle des KSV zukunftsfest gestaltet
S. Richter:
Ideen, Interessen und Institutionen. Bestimmungsfaktoren
des rentenpolitischen Entscheidungsprozesses.
Deutsches Institut für Altersvorsorge, 2001.
• Der politische Entscheidungsprozess des (1998
verabschiedeten) RRG 1999
• das RRG'99 beinhaltet deutliche Einschränkungen
der Leistungshöhe, indem die jährliche
Rentenanpassung durch einen sog.
demografischen Faktor begrenzt wird
(berücksichtigt den Anstieg der Lebenserwartung
seit 1992 zur Hälfte), sowie stärkere Kürzungen von
Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten und die
Anhebung der Anrechnung von Kindererziehungszeiten
• außerdem zahlt der Bund einen jährlichen
zusätzlichen Bundeszuschuss (1%
der MwSt)
• Akteure des "inner circle": 1) CDU/CSU und FDP (Regierung) sowie
SPD (Bundesratsmehrheit); 2) VDR
(Rentenversicherungsträger) und BMA; 3) BDA, BDI, DIHT,
ZDH (Arbeitgeber) und DGB, DAG, CGB (Arbeitnehmer)
• Überlegungen in der CDU (vor allem Junge Union) für
einen zusätzlichen Vorsorgefonds innerhalb der GRV
• Biedenkopf/Miegel Vorschlag einer steuerfinanzierten
Grundrente mit Pauschalleistungen für alle (als
Konkurrenzmodell zu Blüms Vorschlägen)
• die FDP wendet sich sowohl gegen die Lohnersatzfunktion
mit Lebensstandardsicherung, die dynamische Rente,
die kompensatorischen sozialen Elemente der GRV, und will
eine Einschränkung der Umlagefinanzierung
(Absicherung der Lebensstandardsicherung über
das KDV, mit fest definierten Beiträgen)
• die SPD war die Verfechterin der grundlegenden
Prinzipien: Lohnersatzfunktion mit
Lebensstandardsicherung, dynamische Rente,
Stärkung der sozialen Elemente und des UV
• eine Minderheit in der SPD war für die Ergänzung
des UV durch einen vorübergehenden
Kapitalstock
• Ministerialbürokratie und
Rentenversicherunsträger vertreten das vorhandene
System
• BDI, DIHT und ZDH zweifeln die
Funktionsfähigkeit des Systems an
• der CGB favorisiert langfristig die Einführung der
Teilkapitaldeckung
• BDI, DIHT und ZDH fordern die sofortige radikale
Niveausenkung
• unterschiedliche Positionen der
Arbeitgeberverbände zur KDV
• die Jungen Liberalen fordern: „Endziel eines
Reformprozesses sollte eine private
Alterssicherung im Verfahren der Kapitaldeckung sein,
in dem jeder Bürger zu einer Mindestvorsorge verpflichtet
ist.„
• Biedenkopfs Alternativvorschlag zum
Kommissionbericht: Kombination von Grundrente und
privatem Kapitalstock
• auf dem Parteitag der CDU 1997 Zustimmung von 90% für
Blüms systemkonservierendes Modell
• die FDP verhindert die Ausweitung des
versicherungspflichtigen Personenkreises
• CDU-Vorstand (1997): „Zum
Umlageverfahren ... gibt es keine finanz- und sozialpolitisch
akzeptable Alternative”
• „Auch innerhalb der F.D.P. ist der Vorschlag einer
Kapitaldeckung umstritten und wird hier auch insbesondere von den
jungen Parteimitgliedern (Junge Liberale) gefordert. Trotz
anderslautender vorheriger Stellungnahme des
Parteivorsitzenden und des Generalsekretärs
spricht sich die Rentenkomission schließlich aber
gegen einen Kapitalstock aus.”
• daraufhin weist auch die Koalitionsarbeitsgruppe eine
vorübergehende
„Glättungsreserve” zurück
• Walter Döring (baden-württembergischer
Wirtschaftsminister, FDP) fordert den
„sofortigen und vollständigen
Ausstieg aus der gesetzlichen
Rentenversicherung” (Der Tagesspiegel,
1./2.11.97)
• die SPD bietet der Union eine Zusammenarbeit an, um doch
noch die geringfügig Beschäftigten in den
Versicherungsschutz einzubeziehen
• die Regierung bemüht sich ab Beginn des
Entscheidungsprozesses um einen Konsens mit der SPD
• die SPD hat ihre Wahlinteressen vor einen
Rentenkonsens gestellt
• entscheidender Akteur blieb damit die
Union
• der Eigentumsschutz der Beiträge durch das BVerfG wirkt
im UV tendenziell als „lock-in Effekt”: größere
Leistungseinschnitte können nicht mit sofortiger
Wirkung vorgenommen werden
• „Wenn die bestehenden Ansprüche auf Alters- und
Invaliditätsrenten” aus
verfassungsrechtlichen Gründen „nicht in
großem Umfang gekürzt werden können, verbietet sich eine
Systemänderung auf Kapitaldeckungsverfahren oder
eine bedürftigkeitsgeprüfte Grundrente
nahezu.” → Doppelzahlerproblem
• sogar Junge Liberale: „Wegen der bestehenden
Rentenansprüche unserer Eltern- und
Großelterngeneration kann die Umstellung ... nur
schrittweise erfolgen.”
• lediglich über die Finanzierungsweise kann die
SPD in begrenztem Maß mitbestimmen
• im Bundestag wird das Gesetz im Dezember 1997 beschlossen
• von der Bundesratsmehrheit wird das Gesetz zwar
zurückgewiesen, was aber nur aufschiebende Wirkung hat
![[Web-Link]](WebLink.gif)
D. Wehlau:
Lobbyismus
und Rentenreform (Broschiert). Der Einfluss der
Finanzdienstleistungsbranche auf die
Teil-Privatisierung der Alterssicherung.
VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2009.
381 Seiten, 39,90€=10¢/Seite.
• Die Rentenreform 2001 markierte mit der Teil-Privatisierung
der Alterssicherung einen Systembruch in der deutschen
Rentenpolitik
• es profitierten insbesondere Banken, Versicherungen
und Investmentfonds von diesem rentenpolitischen
Paradigmenwechsel: deren Gewinnaussichten haben sich infolge
der Leistungskürzungen bei der gesetzlichen Rente und der
Förderung der privaten „Riester-Rente” massiv
verbessert
• es stellt sich die Frage nach dem Einfluss der
Finanzdienstleistungsbranche im Politikfeld
Alterssicherung
• im Zentrum der Analyse stehen der Zugang der zentralen Akteure der
Finanzbranche zum rentenpolitischen Policy-Netzwerk sowie
deren lobbyistische Aktivitäten und
Beziehungsstrukturen
• die empirischen Befunde zeigen den Einfluss
privatwirtschaftlicher Verbände und
Großunternehmen auf und erklären,
warum die Teil-Privatisierung der
Alterssicherung in Deutschland überhaupt
politisch durch- und umgesetzt werden konnte
• Nähe zu Finanzdienstleistern
oder zu den Ideen der Privatvorsorge wird aufgezeigt für
Bundeskanzler Gerhard Schröder
(S. 147f: niedersächsische
Wahlkampfunterstützung durch den
Finanzdienstleister AWD, Ziel einer
„Modernisierung” in Richtung Privatvorsorge),
Staatsminister Hans Martin Bury (S. 228: „14 Thesen zur
Reform der Altersversorgung”, Bundeskanzleramt,
Auswärtiges Amt, Lehman Brothers), Staatssekretäre
Caio Koch-Weser (S. 229f: Weltbank, Bundesministerium
der Finanzen, Deutsche Bank) und Ulrike Mascher
(freigestellte Angestellte Allianz, Bundesministerium
für Arbeit: intensive Förderung der privaten
Altersvorsorge, Sozialverband VdK) sowie
Regierungssprecher Béla Anda (S. 230: BILD,
Regierung, Finanzdienstleister AWD)
AP:
«Minilöhne führen zu Minirenten».
Ap
Associated Press / YAHOO!, 7.8.09.
• „Minilöhne führen zu Minirenten — die Bekämpfung der
Altersarmut muss daher in erster Linie an den arbeitsmarktpolitischen Ursachen
ansetzen”, sagt
SoVD-Präsident Adolf Bauer
• um Langzeitarbeitslose besser vor Altersarmut zu schützen, sollte der
monatliche Rentenversicherungsbeitrag auf 250 € angehoben werden
• derzeit erwirbt ein Hartz-IV-Empfänger für 1 Jahr
Arbeitslosengeld-II-Bezug einen monatlichen Rentenanspruch von
2,17 € (= 8% der Rentenanwartschaft
eines Durchschnittsverdieners)
• eine armutsvermeidende Absicherung von
Arbeitslosengeld-II-Beziehern müsse sich jedoch an 50% des
Durchschnittsverdieners orientieren
• für Erwerbsminderungsrentner müssten die
Abschläge von bis zu 10,8% abgeschafft
werden
U. Mascher, VdK-Präsidentin:
"Politik tut nicht genug für die Älteren".
DER TAGESSPIEGEL,
8.8.2009.
• Materielle Situation von Rentnern hat sich in den letzten Jahren verschlechtert
• die Rentner haben 3 Nullrunden und eine Mini-Erhöhung hinter sich: sie mussten
erhebliche Kaufkraftverluste hinnehmen
• „Wer Arbeitslosengeld II bekommt, erwirbt pro Jahr nur einen
Rentenanspruch von 2,17 Euro”
• vor allem in Ostdeutschland wird das Rentenniveau dramatisch abstürzen
• auch diejenigen, die im Alter auf die Grundsicherung
angewiesen sind, sollten einen Freibetrag erhalten
• die Rentenreformen der letzten Jahre haben zu stark auf einen stabilen
Beitragssatz und zu wenig auf die Rentenhöhe geachtet
• wenn man mit über 50 seinen Job verliert, dann hat man kaum eine Chance mehr, einen neuen
zu finden
• dann bedeutet die Rente mit 67 nach langen Jahren ALG-II-Bezug praktisch eine
Rentenkürzung
![[AksR]](AKsR.gif)
M. Preu:
Rürup verteidigt Rentensystem.
biallo.de,
16.10.2009.
• „Pension Day“ des Lebensversicherers Swiss Life
• Gysi: für ein ausschließliches
Umlagesystem
• in diese Rentenkasse müssten auch die
berufsständisch Versicherten einzahlen: „eine
gesetzliche Rente für alle”
• die Beitragsbemessungsgrenze müsse aufgehoben
werden
• da nur noch jeder 14. im Alter zwischen 63 und 65 in die Rente
einzahlt → führt in die Altersarmut
• Rürup, jetzt „Chefökonom” des AWD,
widersprach: die Rente mit 67 bedeute ein
Rentenplus von 4,5%
• er hält die Kombination von umlage- und
kapitalfinanziertem System weiterhin für sinnvoll
• einig waren sich Gysi und Rürup in der Ablehnung von
Ampelchecks für Altersvorsorgeprodukte (wie von der
Verbraucherzentrale Hamburg verwendet): der Komplexität der
Altersvorsorge nicht angemessen
• diese wurden allerdings von Achim Tiffe, stellvertretender
Leiter des Hamburger Instituts für
Finanzdienstleistungen (iff), verteidigt
K. Schwenn: Rente:
Nullrunden bis 2012.
FAZ.NET,
10.11.2009.
• Voraussichtlich nicht nur 2010, sondern auch 2011 eine
Nullrunde
• erst 2012 wieder eine Rentenerhöhung
• der Vorstandsvorsitzende der Deutschen
Rentenversicherung, A. Gunkel: „Ohne die
vielfältigen Rentengarantien müssten die Renten im
kommenden Jahr im Westen um 1,8 Prozent sinken, im Osten wegen eines
statistischen Sondereffekts sogar um 2,8 Prozent.”
• die Rentenkürzungsverbote kosten die Beitragszahler
inzwischen rund 8 Mrd. € jährlich
• von 2012 an seien geringfügige Anpassungen denkbar, die
dann zur Hälfte durch die nachzuholenden Kürzungen
aufgefressen würden
• aus Arbeitgebersicht sei die Garantie falsch: „Wie die
Löhne sich entwickeln, sollen sich auch die Renten entwickeln ...”
• DGB-Vorstandsmitglied A. Buntenbach: das
langfristige Absenken des Rentenniveaus sei ein
politischer Fehler gewesen
dpa / Haufe Online-Redaktion:
Streit entbrannt: Höherer RV-Beitrag —
weniger Rente? www.haufe.de/personal/, 14.10.2009
B. Eicher:
Offener Brief an Peter Heesen, Bundesvorsitzenden des dbb.
BRR
Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V., 2.11.2009.
• Falsche Behauptung Heesens: „Die
Finanzierung der Gesundheits- und Rentenkosten durch
Steuerzuschüsse belastet alle Arbeitnehmer, auch die
Beamten”
• der
BRR
kommt auf:| Summe versicherungsfremder Leistungen: | 83,00 Mrd. € |
| Summe der Bundeszuschüsse: | 56,40 Mrd. € |
| über Rentenbeiträge aufzubringende Differenz: | 26,6 Mrd. € |
S. Vetter:
„Rentengarantie stärkt
Vertrauen”. Interview mit Herbert Rische.
LAUSITZER RUNDSCHAU, 12.11.2009.
• Rische mahnt die Politik, zur
Verhinderung von Altersarmut den Niedriglohnsektor
einzudämmen
• Rentenversicherung nicht darauf angewiesen, auf den
Finanzmärkten einen Großteil des Geldes anzulegen
— daher ist die Finanzkrise daran vorbeigegangen
• wenn 2010 die schrittweise Einführung der Rente mit 67
nochmals überprüft wird, kann man vor einer
grundsätzlichen Rücknahme nur warnen
• die Rentengarantie stärkt das Vertrauen in unser
Rentensystem
• wer sich über die Nullrunden beschwert, der sollte bei seinen
Kindern nachfragen, wie sich deren Löhne entwickelt haben
• von der Gefahr
einer wachsenden Altersarmut sind
vor allem Niedriglöhner betroffen — also kann man vor
einer Ausweitung des Niedriglohnsektors nur warnen
• eine Ausweitung der
Minijobs ist ebenfalls
problematisch
• Rische ist gegen eine Änderung des Rentensystems in
Richtung einer Grundrente: die Rentenversicherung kann
gesellschaftliche Verwerfungen nicht heilen
lis/rüd/dpa:
Kurswechsel:
SPD-Spitze für Korrekturen an Agenda 2010 und Rente.
SPIEGELONLINE POLITIK,
10.1.2010.
• Sigmar Gabriel bereit zu Korrekturen
bei den „schwierigen Themen”
Rente und Arbeitsmarktreformen
• „Wir wollen Gewerkschaften und Arbeitnehmern
vermitteln, in welche Richtung wir beim Thema soziale
Sicherheit gehen wollen und dass wir ... auch zu Korrekturen
bereit sind”
S. Thissen:
Griechen sollen zwei Jahre später in Rente gehen.
www.ihre-vorsorge.de, 15.2.2010
P. Issig:
Koalition von Jung und Alt.
WELT-ONLINE, 28.2.2010.
• In der CSU (Junge Union und Senioren-Union): auch Beamte und
Selbstständige sollen künftig in das Rentensystem
einzahlen
• die CSU-Politiker wollen deshalb die Lasten der
Finanzierung breiter verteilen:
Selbstständige, Freiberufler, Beamte oder auch
Politiker
• Generationenpakt in der CSU: Junge Union und
Senioren-Union widmen sich seit Monaten der Finanzierung des
deutschen Rentensystems
• bisher klagen die Rentner über Nullrunden, die Jungen
über ihre steigenden Beiträge
• „Generationengerechtigkeit ist das
übergeordnete Ziel”
• Horst Seehofer ist das Konzept „zu neoliberal” und
enthalte zu wenig soziale Komponenten
• Senior Weckerle und Junior Müller: einzahlen sollen auch die
Berufsgruppen, die bisher nicht in das aktuelle
Umlagesystem eingezahlt haben: Selbstständige,
Freiberufler, Beamte oder auch Politiker
• das UV soll durch KDV-Vorsorgeelemente ergänzt werden
• das Existenzminimum soll
durch die gesetzliche
Rentenversicherung abgedeckt werden
• weil nur das Minimum abgesichert wird, könnten die
Beiträge gesenkt werden
• Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben
erfolgt durch Zuschüsse des Bundes aus Steuermitteln
• ergänzende
Vorsorgemaßnahmen sollen
privatwirtschaftlich organisiert,
aber für den Beitragszahler
verpflichtend sein
• die Absenkung der Pflichtbeiträge würde
finanziellen Spielraum für die Beitragszahler schaffen
• weitere private Modelle sollen gefördert werden
• JU-Chef Stefan Müller ist sicher, dass bei diesem Modell nicht
mehr jährlich 80 Mrd. € aus Steuereinnahmen in das
Rentensystem gesteckt werden müssen
• nur Berufseinsteiger würden mit dem neuen
Rentensystem beginnen
• Staatskanzlei: die mittlere Generation sei bei diesem
Konzept „gekniffen”
• CSU-Chef Seehofer vermisst soziale Entlastungen
• Seehofer will lieber eigene Akzente in der Rentendebatte setzen
• spezielle Boni für Familien sind geplant
• jedes Kind könnte
mit einem reduzierten Beitrag zur
Rentenversicherung „belohnt” werden
Staat, Altersvorsorge, Altersteilzeit.
Heimat-Echo
Hamburg, Jg. 53(15), 14.4.2010, S. 6.
• Riester-Sparer reichen mit der Steuererklärung die
Bescheinigung nach § 10a EStG ein
• das Finanzamt errechnet
automatisch, ob Zulagen oder
Steuervorteil günstiger sind
• der Anspruch auf
staatliche Förderung
erlischt nach 2 Jahren
• Altersteilzeit
ermöglicht Arbeitnehmern ab dem 55. Lebensjahr den
gleitenden Übergang in den
Ruhestand
• Blockmodell: in: der 1.
Häfte (Aktivphase) wird
voll gearbeitet und Verzicht auf die
Hälfte des Gehalts, Aufbau eines Wertguthabens;
in der Passiphase wird
daraus die 2. Häfte des Gehalts
laufend ausgezahlt
• das
Altersteilzeitgehalt muss vom Arbeitgeber um mindestens
20 Prozent aufgestockt werden
• die eingebrachten Entgeltbestandteile bleiben
ohne Abzug von Steuern und
Sozialabgaben
• Steuern und Sozialabgaben werden
erst fällig, wenn die Gehaltszahlung aus dem Wertguthaben
finanziert wird
• gesetzlich ist Insolvenzsicherung
vorgeschrieben mit einem halbjährlichen schriftlichen
Nachweis
• falls der Arbeitgeber entgegen den gesetzlichen Vorschriften
nicht absichert, geht der Arbeitnehmer bei einer Insolvenz leer
aus
H.P. Schütz: Vorstoß zur Rentengarantie:
Brüderle verschweigt die echten Probleme. stern.de, 27.7.2010.
•
M. Hofmann: Luxus Familiengründung:
Experten sehen Eltern und Kinder benachteiligt — Steuerrecht und
Rentensystem als Beispiele. tagblatt.de, 25.8.2010.
• Prof. H. Adrian: Niemand darf erwarten, von den Kindern anderer Geschenke zu
erhalten
• „Familien mit zwei und mehr Kindern werden
systematisch ausgebeutet”
• Wunsch nach einem zweiten Kind bedeutet: anhaltender
Verzicht auf ein zweites Einkommen, Kosten für eine größere Wohnung,
ein anderes Auto, Verlust an Zeitsouveränität und
Ungebundenheit
• in Deutschland: 40 Mio. Haushalte, 8,225 Mio. Familien mit
Kindern unter 18 Jahren; in 4,332 Mio. davon lebt 1 Kind, zu 2,99 Mio. gehören
2 Kinder, zu 903 Tsd. 3 und mehr
• die Zahl der Familien nahm in 14 Jahren um 13% ab
• das System würde sich selbst tragen, wenn pro Generation jede Frau
im Schnitt 2 Kinder zur Welt brächte
• Adrian: die Rentenversicherung zahlt der erziehenden Mutter pro
Kind im Alter 78 € Ruhegeld pro Monat, in 15 Jahren also 14040 €
— ihr Nachkomme zahlt bei einem
Durchschnittseinkommen von 3000 € im Monat in 40 Jahren
Erwerbsarbeit 288000 € Rentenbeitrag (also das
20-fache)
• die Finanzierung der Sozialsysteme wäre
gleichmäßig verteilt, wenn Beiträge nach der
Kinderzahl gestaffelt würden: Erhöhung für
Kinderlose um 50%, für Erwerbstätige mit einem Kind um 25%
• zugleich müsste in die Rentenformel zur Berechnung der
Höhe des Ruhestandsgeldes bei Kinderlosen der
Faktor ½ und bei 1 Kind ¾ eingeführt werden
• Umsetzung sei kontinuierlich möglich innerhalb 10 bis
15 Jahren
• das deutsche Steuerrecht ist gegenüber
Kinder-Aufziehenden ebenfalls ungerecht
• Forderung nach einem
Familiensplitting
• „echtes Kindergeld” für Geringverdiener
gefordert — und nicht die Lebenskosten der Kinder mit dem Faktor 0,3
oder 0,5 gewichtet ermitteln
CSU und Saar-Linke wollen Eltern bei Rente besserstellen. Saarbrücker Zeitung, 3.9.2010.
• Christine Haderthauer (CSU): es müsse bei
den Rentenversicherungsbeiträgen einen "Kinder-Bonus" und einen
Zuschlag auf die tatsächliche Rentenzahlung für Eltern geben,
die ihre Kinder selbst erzögen
• geschätzte Kosten von 5,5 Mrd. € von „gut verdienenden
Kinderlosen” aufzubringen
• Christa Müller (Saar-Linke): Familien werden in Deutschland
finanziell ausgebeutet und schlechter gestellt als Kinderlose
• sie sollten während der Erziehungszeit besser gestellt werden,
indem sie weniger in das Rentensystem einzahlen
(und Kinderlose mehr)
• Konzept eines "Erziehungsgehalts" für
Eltern, die ihre Kinder zu Hause erziehen
Vorstand Becker gegen Altersteilzeit. Frankfurter Rundschau, 13.9.2010.
• R. Becker, Vorstandsmitglied der BA: alle Anreize zur
Frühverrentung (wie Altersteilzeit, Verlängerung
der Laufzeit von Arbeitslosengeld) beenden!
• die Menschen müssten länger in den Betrieben gehalten werden
• das momentane durchschnittliche Renteneintrittsalter
bei 63 Jahren muss erhöht werden
• 2025 bis 2030 werden bis zu 5 Mio. Arbeitskräfte
fehlen
• stärkere Unterstützung älterer
Beschäftigter in den Betrieben nötig als Folge der
demografischen Veränderungen
H.-J. Urban, C. Ehlscheid,
A. Gerntke:
Für einen Neuen Generationenvertrag.
In: H.-J. Urban, C. Ehlscheid, A. Gerntke (Hrsg.): Der Neue
Generationenvertrag. Sozialstaatliche Erneuerung in der
Krise. VSA-Verlag, 2010, S. 31–52.
• Förderung des Finanzstandortes Deutschland
durch die rot-grüne Regierung
• die Riester-Reform beschleunigte den Ausbau der privaten,
kapitalbasierten Alterssicherung
• Förderung des Finanzmarktkapitalismus und
Privatisierungen in der Rentenpolitik gingen Hand in Hand
• aus der Finanzkrise ist zu lernen, mit
neuer Wertschätzung auf umlagefinanzierte,
solidarische Rentensysteme zu blicken
• OECD (2009): „In Deutschland ist das Rentensystem
bislang kaum von der Wirtschaftskrise betroffen. Die
umlagefinanzierte, gesetzliche Rente war nicht den
Verwerfungen der Finanzmärkte ausgesetzt.”
• Rürup (2009): nach dem rentenpolitischen
Scherbenhaufen müsse nun die Rentenformel
geändert werden, um den Beitragssatz stabil zu halten
• das deutsche Alterssicherungssystem ist in der
Krise und steht vor finanzierungs-, versorgungs- und
ordnungspolitischen Problemen
• die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt bewirken in
Verbindung mit dem demografischen Wandel eine
Schwächung der Einnahmebasis und gleichzeitig
erhöhten Finanzaufwand der GRV
• der Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt und die Erosion
der Normalarbeitsverhältnisse erzeugen
Sicherheitsrisiken im Alter
• Betriebsrenten und Privatrenten können die
Versorgungslücke oft nicht schließen
• statt mit sozialer Regulierung
reagierte die Politik mit Leistungskürzungen,
(Teil-)Privatisierung der Alterssicherung und
Anhebung der Regelaltersgrenzen
• Auswirkungen: das Nettorentenniveau der Rentner wird
drastisch von 52% auf 42% in 2030 sinken
• Altersarmut kann zukünftig zu einem
Massenphänomen werden
• im Niedriglohnsektor muss heute 56 und zukünftig 68
Jahre lang eingezahlt werden (länger als ein Arbeitsleben
dauert!)
• wie im Niedriglohnbereich haben Menschen mit Lücken
in der Erwerbsbiografie (z.B. Solo-Selbstständige),
Langzeitarbeitslose und Erwerbsgeminderte ein
besonderes Armutsrisiko
• das Argument der Beitragssatzstabilität
führt auch bei den Jüngeren zu steigenden
Belastungen: durch niedrigere gesetzliche Renten —
umso mehr je jünger man ist!
• wer sich sein
Versorgungsniveau erhalten will, muss bis zu 6% seines
Einkommens in kapitalbasierte
Versicherungsprodukte stecken!
• die Aufteilung der Tragelast zwischen Kapital und Arbeit
wird zunehmend ungerechter
• mit dem untergrabenen Ansehen der GRV werden immer wieder die
steuerfinanzierte Grundrente oder die
kapitalgedeckte Privatvorge als Alternativen
propagiert — das sind Scheinlösungen!
• die meisten Modelle der Grundrente drücken das
Sicherungsniveau auf einen Minimalstandard, d.h. sie
erzwingen eine verstärkte kapitalgedeckte
individuelle Privatvorsorge mit all ihren Problemen
• außerdem stellen Wachstumsprobleme und
Massenarbeitslosigkeit auch steuerfinanzierte
Leistungen vor Finanzprobleme
• kein Schutz vor demografischem Wandel durch das KDV
— Heigl (2001): „Denn so wie sich im
Umlageverfahren das Verhältnis von Beitragszahlern
zu Leistungsempfängern verschlechtert,
verändert sich bei der Kapitaldeckung das Verhältnis von
Sparern zu Gunsten von Entsparern.”
• weitere Probleme: fehlende Mitfinanzierung durch die
Arbeitgeber, Unterversorgung bei denen, die sich die
kapitalgedeckte Rente nicht leisten können,
unkalkulierbare Risiken aufgrund der Volatilität der
Kapitalmärkte und eine Generation lang
Doppelbelastung in der Übergangszeit
• ein umfassender Neuaufbau einer
solidarischen, verlässlichen
Alterssicherung ist nötig mit einem
Generationenvertrag und den sozialstaatlichen
Komponenten Sicherungszusage,
Verteilungskompromiss und Institution der
Alterssicherung mit folgenden Anforderungen:
• 1) die GRV muss einen deutlich höheren
Lebensstandard ermöglichen und wieder an die
allgemeine Einkommensentwicklung gekoppelt
werden
• 2) den 3 Säulen muss eine realistische und
aufeinander abgestimmte Sicherungsaufgabe
zugeordnet werden
• 3) finanzpolitisch muss die Strangulierung der
GRV durch die Beitragssatzbeschränkung
überwunden und die Entlastung der Arbeitgeber
aufgehoben werden
• 5-Punkte-Programm der IG Metall:
• 1. Erwerbstätigenversicherung:
ungleichmäßige Erwerbsbiografien und nicht in
den Solidarverbund einbezogene Erwerbstätige
zeigen die Probleme einer (im Kern)
Arbeitnehmerversicherung und die Notwendigkeit einer
leistungsorientierten Versicherungspflicht
für alle Erwerbstätigen mit solidarischem
Ausgleich für Arbeitslosigkeit, Kindererziehung,
Pflege und Ausbildung
• 2. Lebensstandardsicherung und
Armutsvermeidung: die GRV als wichtigste Säule der
Alterssicherung muss die Renten von den dämpfenden
Faktoren der Rentenanpassungsformel befreien und wieder an
die allgemeine Einkommensentwicklung ankoppeln,
die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten
abschaffen, Anwartschaften von ALG-II-Beziehern und
niedrige Einkommen auf Basis von 75% des
Durchschnittseinkommens aufwerten und die
Grundsicherung auf 440 € + Unterkunftskosten
anheben
• 3. Betriebsrente: der betrieblichen Altersvorsorge
ist ein Teilauftrag zur individuellen
Lebensstandardsicherung flächendeckend
zuzuweisen mit Arbeitgeber-Obligatorium,
mindestens 50% Arbeitgeber-Beteiligung, Unisex-Tarifen,
verbindlichen Regelungen zur
höchstmöglichen Sicherheit der bAV-Vermögen
und Kontrolle durch Mitbestimmungsrechte
• 4. flexible Altersübergänge: während die
niedrigen Erwerbsquoten älterer Arbeitnehmer gegen
die Rente mit 67 sprechen, ist ein Modell flexibler
Altersübergänge nötig, etwa durch
stärkere Förderung der Altersteilzeit und
Teilrente mit besseren Zuverdienstmöglichkeiten,
sowie einen erleichterten Zugang zur
Erwerbsminderungsrente (z.B. Umkehr der Beweislast)
• 5. Sofortpaket Beschäftigungsbrücke:
schnell wirkende Maßnahmen wie Kanalisierung des
Beschäftigungsdrucks in den Betrieben, Erleichterung
des Ausstiegs aus dem Erwerbsleben für rentennahe
Jahrgänge und Arbeitsplatzsicherung für die
Jungen
• 6. intakter Arbeitsmarkt: die Sicherung einer
armutsvermeidenden Alterssicherung darf nicht nur
dem Rentensystem überlassen bleiben, sondern muss durch
Erhöhung der Einkommen besonders im
Niedriglohnbereich ergänzt werden, um den Sinkflug
der Lohnquote zu stoppen, durch gesetzlichen Mindestlohn,
Schutz vor Lohndumping, Einschränkung von Leiharbeit
• die Finanzierung der Renten soll um
2030 nur auf einem GRV-Beitragssatz von je 12% für
Arbeitnehmer und Arbeitgeber beruhen (dagegen
Regierungsmodell: 11% Arbeitnehmerbeitrag + 6%
für zusätzliche Vorsorge, 11% Arbeitgeberbeitrag)
• dabei läge das Gesamtversorgungsniveau
höher, da das Niveau der 1. Säule angehoben und die bAV
dieses nochmals aufstocken würde, nebst zahlreichen
Leistungsverbesserungen, insbesondere zur
Armutsvermeidung
• zur Finanzierung trüge nicht nur die Verbreiterung
der Einnahmebasis durch die
Erwerbstätigenversicherung bei, sondern auch ein
zusätzlicher Bundeszuschuss von 15–20 Mrd. €
jährlich, z.B. wegen erhöhter Abführungen
für Arbeitslosengeld-II-Bezieher
• dies ergäbe 2030 einen Gesamtbeitragssatz von gut
24%
• bei Teilaspekten der Vorschläge besteht noch
Konkretisierungsbedarf:
Ausgestaltung des bAV-Systems, um typische Schäden beim
KDV zu vermeiden; Abbau der Ungleichbehandlung zwischen West
und Ost
K. Boffo: Weiter so in
die Misere:
Die Politik und die Rente. BR-online,
Bayern 2, 10.11.2010.
• „...längst wissen wir, dass das
bisherige Rentensystem der demographischen
Entwicklung nicht gewachsen ist.”
• die Politik erhöhte das
Renteneintrittsalter auf 67 Jahre
• dies wird nicht nur von Teilen der SPD, sondern auch
von Seehofer in Frage gestellt
• er will die Vereinbarung aufkündigen, falls die
Wirtschaft nicht genügend ältere Arbeitnehmer
weiterbeschäftige — sonst
„eine reine Rentenkürzung”
• dabei war genau diese von Union und SPD so geplant, um die
Rentenkasse zu entlasten
• wegen der Abschläge bei der Rentenhöhe von 3,6% pro
Jahr vorzeitigen Renteneintritts erhält ein
Arbeitnehmer, der mit 65 in Rente geht, eine geringere Rente
• 20 Mio. Rentner sind für die Politik die
größte geschlossene Wählergruppe
• zu den Arbeitnehmern, die keine über
die Grundsicherung hinausgehende Rente zu erwarten
haben, zählen vor allem
diejenigen, die durch die
Arbeitsmarktreformen in den
Niedriglohnsektor gedrängt worden sind, vor allem
im Osten
• unser System verteilt Geld von Arm zu Reich
um: Besserverdienende haben eine
erheblich längere Lebenserwartung
• andere Länder (z.B. Schweiz und USA)
gleichen dies durch eine degressive
Rentenformel aus (Geringverdiener erhalten einen
höheren Prozentsatz ihres früheren
Arbeitseinkommens ausgezahlt)
• eine solche Maßnahme wäre ein
großer Schritt zur Bekämpfung der
Altersarmut
M. Luy:
Aufbau einer Sterbetafel.
www.lebenserwartung.info;
Perioden- und Kohortenanalyse;
Bedeutung der Lebenserwartung;
Berechnungsmethoden;
Tempoeffekte und
Tempostandardisierung;
Lebenserwartung in Deutschland;
Sozioökonomische Unterschiede
Aktuelle Sterbetafeln für
Deutschland 2005/07.
DESTATIS, Statistisches Bundesamt, www.destatis.de, 2008
H. Birg: Anzahl der Einwohner und der Lebendgeborenen in
Deutschland seit 1841 mit Vorausberechnungen bis 2100.
Aus: H. Birg: Was auf Deutschland zukommt – die zwingende
Logik der Demographie. In: J. Brunner (Ed.): Tel Aviver
Jahrbuch für deutsche Geschichte XXXV, 2007
Die Lebenserwartung steigt schneller als erwartet.
Lebenserwartungen international 1960–2000. Folie 6
aus: J. Lörper: Pressekolloquium 6.4.2005 in Berlin, GDV, 2005
Entwicklung der Lebenserwartung
60-Jähriger seit 1871.
Statistisches Bundesamt (über www.geroweb.de)
von der Vring, T.:
Verteilung der Lebenszeit in Deutschland
1800–2005. wcco0y847.homepage.t-online.de, 2009.
• Die Lebensarbeitszeit ist
2005 auf ein Drittel der
Lebensarbeitszeit von 1800 gesunken
• dahinter steht eine Ausdehnung der Freizeit der
Erwerbspersonen von 24% auf 43% der Lebenszeit
• ausgefallene Arbeitszeit von Erwerbslosen weniger als
1% der Lebenszeit
R. Klöckner:
Die Stadtentwicklung im demografischen und
gesellschaftlichen Wandel.
Kloecknervision.eu, 2006(?).
• Weltweiter Bevölkerungszuwachs 1000–2100
• Konfliktpotenzial (Armut, Hunger, Epidemien, Kriege,
Terrorismus, Migration …) wird größer
• Bevölkerungsentwicklung in Deutschland
1991–2005
• Jugend-, Alten- und Gesamtquotient in % der
Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, 1960–2050
• aus diesen Daten werden aktuell 2 falsche
Alternativen abgeleitet: 1) Schreckgespenst:
„Die Deutschen sterben aus” — die
Sozialsicherungssysteme müssen drastisch
beschnitten werden; oder 2) Relation der
Zahlen zwischen 1870 und 1910, in denen der
Jugendquotient um 88 und der
Altenquotient um 10 schwankte, dass
damals schon 100 Erwerbsfähige fast 100
Nichterwerbstätige (Jugend + Ältere) tragen konnten,
gäbe es also eigentlich kein Problem
• „die demografische Veränderung ist keine
Katastrophe, aber auch keine Randerscheinung.”
• in knapp 10 Jahren springt der Altenquotient steil nach oben,
dann muss die Herausforderung gelöst sein
• Gesundheitskosten haben Abhängigkeit vom Alter:
Kinder und Jugendliche etwa 1.000 €/Jahr, etwa 1.000 €/Jahr,
Erwerbsfähige etwa 2.000 €/Jahr, 65- bis 85-Jährige
etwa 6.000 €/Jahr, Hochbetagte ab 85 Jahren etwa 13.000
€/Jahr
• Grafik: verschiedene Altersabgrenzungen für
Altenquotienten: 60 Jahre, 65 Jahre, 67 Jahre
• eine nachhaltige Generationengerechtigkeit
setzt an verbesserten
Lebensbedingungen der Kinder und ihren
Eltern an
• Grafik: reales Renteneintrittsalter in Deutschland
1960–2005
• Grafik: durchschnittliche Rentenbezugsdauer
1960–2005
• die höhere Lebenserwartung
verlängert nicht die Phase gesundheitlicher
Beeinträchtigungen im Alter
• die jetzige Pflegeversicherung wird ihre
Aufgabe nicht bewältigen können
• Grafik: Entwicklung des realen
Rentenniveaus eines Standardrentners bei
Rentenbeginn 2005–2050 (Bruttorente in % vom früheren
Einkommen — sinkt von 46% auf 38%)
![[PDF]](pdf.gif)
Entwicklung der Altersstruktur
1960–2050.
Bundeszentrale für politische Bildung
bpb,
2007.
• Grafik: Jugend-, Alten- und Gesamtquotient
1960–2050
• Text: Fakten
• eine Verschiebung der Altersgrenze hat Einfluss auf den
Altenquotienten — „Um den Altenquotienten von 32,
wie er für das derzeit gültige Renteneintrittsalter von
65 Jahren besteht, konstant zu halten, müsste die Altersgrenze im
Jahr 2050 bei 74 Jahren liegen.”
• „Ostdeutschland ist wesentlich stärker von der
fortschreitenden Alterung betroffen”
• „Die Bevökerung in den Stadtstaaten wird nicht
so schnell schrumpfen”
• Datenquelle, Begriffe, methodische Anmerkungen
• Tabelle: Jugend-, Alten- und Gesamtquotient 1960–2050,
Stand 2006
O. Fuhlrott:
Entwicklung des Altenquotienten 1870–2050
(Grafik und Tabelle). 2010;
OpenOffice Calc Version
B. Schareck:
Die Zukunft der deutschen Versicherungswirtschaft
(Folien). Strukturen, Potenziale und Strategien.
GDV / Univ. Ulm, 2006.
• F. 13: neue Sterbetafel „DAV 2004
R”
• F. 17: Grafik Entwicklung des Beitragssatzes in der GRV
1960–2006
• F. 18: Grafik Entwicklung des
Bundeszuschusses zur GRV 1960–2005
DAV-Arbeitsgruppe Rentnersterblichkeit:
Herleitung der
DAV-Sterbetafel 2004 R für Rentenversicherungen.
Deutsche Aktuarvereinigung, 2004.
• Datenmaterial aus 1995–2002 aus den bei der
Münchner Rück und der Gen Re gesammelten
Bestandsdaten zu Rentenversicherungen von über 20
deutschen Lebensversicherern unterschiedlichster
Größe, davon gut 10% aus laufenden Renten
• es liegen 10 Jahre nach der Tafel DAV 1994 R auch neuere
abgekürzte Sterbetafeln des Statistischen
Bundesamtes vor
• beides war Anlass zur Herleitung einer neuen
Sterbetafel für die Berechnung der Prämien
und Deckungsrückstellungen von
Rentenversicherungen
• Basistafeln
• Sterblichkeitstrends 1. und 2. Ordnung
• Näherungsverfahren der Altersverschiebung
• S. 42 (240): Anwendungsbereich
• ab S. 46 (244): tabellierte Werte der neuen Sterbetafel
G. Corneo,
M. Keese, C. Schröder:
Erhöht die Riester-Förderung die Sparneigung von
Geringverdienern?
FU Berlin, 2007.
• Ziel der Riester-Förderung ist es, dass häufiger und
mehr gespart wird
• die ökonometrische Untersuchung auf Basis des
Sozioökonomischen Panels liefert negativen Befund:
• höhere Förderquoten
bei den Niedrigeinkommen erhöhen weder den Anteil der sparenden
Haushalte in dieser Gruppe noch
ihre Sparquote
• Riester-Förderung somit für
erhebliche Mitnahmeeffekte
anfällig
Bundesregierung:
Drucksache 16/10988 — Auswirkungen der internationalen
Finanzkrise auf die Einlagensicherheit bei den
Sozialversicherungsträgern sowie auf die private
Altersvorsorge.
Antwort auf die Kleine Anfrage, Drucksache 16/10740.
dipbt.bundestag.de, 18.11.2008.
• Bei der Betriebsrente in Deutschland — anders als in
anderen Ländern — eine durch den Arbeitgeber zu
erfüllende Leistungszusage statt einer
Beitragszusage
• bei Riester-Verträgen verpflichtende Zusicherung der
Anbieter, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die
vom Sparer eingezahlten Beträge für die Altersvorsorge
und die steuerlichen Zulagen zur Verfügung stehen müssen
→ positives Sparergebnis sichergestellt
• gegen Insolvenz der Anbieter von
Riester-Banksparplänen: Einlagensicherungs- und
Anlegerentschädigungsgesetz
• Anlagen in Investmentfonds sind in einem
eigenständigen Sondervermögen zu verwahren und gehen
nicht in die Insolvenzmasse ein
• es ist „vernünftig, die Altersicherung
künftig durch eine steuerlich geförderte
betriebliche und/oder private Vorsorge auf eine
breitere Basis zu stellen. Mit
einem ausgewogenen Mischsystem aus Umlage- und
Kapitaldeckungsverfahren kann das Risiko negativer
Entwicklungen gestreut und langfristig minimiert
werden.”
• es gibt keine gesetzliche Mindestverzinsung
• ob und ggf. welche Verzinsung ein Versicherer
garantiert, unterliegt seiner unternehmerischen
Entscheidung
• die GRV mit dem UV ist nicht unmittelbar von
der internationalen Finanzkrise betroffen
• Zinssatz, gebildeter Kapitalstock und aufzehrende
Monatsrente
| Zinssatz | jährliche Einzahlung | Kapitalstock nach 40 Jahren | Annuität (20 Jahre lang aufzehrende Monatsrente) |
|---|---|---|---|
| 5 % | 1.200 € | 150.000 € | 11.500 € |
| 4 % | 1.200 € | 116.000 € | 8.500 € |
Bundesregierung:
Drucksache 16/11363 — Auswirkungen der von der privaten
Versicherungswirtschaft angenommenen
Lebenserwartungen auf die Rendite von Riester-Renten.
Antwort auf die Kleine Anfrage, Drucksache 16/11103.
dipbt.bundestag.de, 12.12.2008.
• Bei Rentenversicherungen nach dem UV ist die
Lebenserwartung weniger von Bedeutung, während
die Annahme einer höheren Lebenserwartung in
Versicherungen nach dem KDV unmittelbar zu
höheren Prämien führt, „weil mit ihnen ein
Kapitalstock aufzubauen ist, aus dem die Rentenzahlungen
über die gesamte Laufzeit hinweg finanziert werden
müssen”
• zur Frage der Renditeberechnung wird auf die Antwort
16/10988 (Frage 26) verwiesen
Wikipedia:
Sterbetafel: eine
Ausscheideordnung, die darstellt, wie sich ein fiktives Kollektiv
von Personen aus einer bestimmten Personengruppe durch Tod
erwartungsgemäß verringert.
• Verschiedene Sterbetafeln
• je nach Art des Risikos — Tod des
Versicherten (Lebensversicherung) oder Überleben
(Rentenversicherung) — werden die
Sterbewahrscheinlichkeiten erhöht oder
gesenkt
• wegen der steigenden Lebenserwartung hängt die
anzusetzende Sterbewahrscheinlichkeit
q(x,t,τ) im Kalenderjahr t nicht nur vom Alter x,
sondern auch vom Geburtsjahrgang τ ab
(2-dimensionale Tafel oder über q(x,τ+t) als
1-dimensionale Tafel mit Verschiebung)
A. Helmert:
DAV2004R und R-Bx (Folien).
Implementierung für Neugeschäft und
Bestand. Ein Erfahrungsbericht zum Stand der Entwicklung.
qx-Club Köln, 2004.
• Berechnung und EDV-Lösungen
![[Web-Link]](WebLink.gif)
F. Müntefering:
Rede zur Regierungserklärung, 29. Oktober 2002. 2002.
• „Das offizielle
Renteneintrittsalter von 65 Jahren muss nicht erhöht
werden. Wer wie Herr Merz das fordert, redet Unsinn.
Wer wirklich zu einem Invaliden wird, muss sozial abgesichert
sein, egal wann er Invalide wird. Mit unseren Maßnahmen kommen wir
aber auf ein faktisches Renteneintrittsalter von 62 oder 63
Jahren, nicht mehr wie bisher von 59 Jahren. In den sozialen
Sicherungssystemen macht das einen riesigen Unterschied aus.
Wir müssen die Trendwende in den kommenden Jahren schaffen.”
K.-P. Merk:
Generationenvertrag – Demokratieprinzip – Pluralismus:
Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen.
Die Deutsche Liga für das Kind:
frühe Kindheit
1/04, 2004.
• Frage, warum Parteien, Gesetzgeber und Regierung nicht schon
lange mit langfristig wirkenden Gestaltungsentscheidungen
auf die lange absehbare demografische Entwicklung der
Bevölkerung reagiert haben
• die Deutsche Bundesbank hat bereits
1997 zur Verwirklichung von
Generationengerechtigkeit und Sanierung des
Staatshaushalts eine sofortige Senkung der
Renten um 30% gefordert
• die Ursache der Vernachlässigung langfristiger
Perspektiven und Zukunftsinteressen ist im politischen
System zu suchen
• 1954 war absehbar, dass innerhalb einer prosperierenden
Gesellschaft den Senioren massenhaft Armut drohte
• Schreiber-Plan: der Unternehmer Wilfried
Schreiber fertigte 1956 ein Gutachten an für die damalige
Bundesregierung, in dem er ein umfassendes
Versorgungsmodell entwarf und die Bedingungen der
Stabilität und Nachhaltigkeit des Systems im
Einzelnen darlegte
• Neuerung: das generative Umlageverfahren
(nicht nur die Altersrente, sondern auch die
Versorgung der Kinder), ein dynamisches
Leistungssystem der gesamten Versorgungslasten
• Einbeziehung sämtlicher Erwerbstätiger in die
Beitragspflicht
• Kinder- und Jugendrente gleichrangig neben
der Altersrente
• erst beides zusammen bezeichnete Schreiber als
„Generationenvertrag”
• die damalige Bundesregierung hat jedoch 1957 die
Kinderversorgung zum „Privatvergnügen”
erklärt
• Adenauer erklärte auch im Kabinett, dass man den Wählern keine
weiteren Leistungen zumuten könne
• Begriff des Staatsvolkes, das in der Generationenfolge
fortlebt
• Kindheit – Unterhaltsabhängigkeit;
Erwachsenenphase – Erwerbszeit; Alter –
Versorgungsabhängigkeit
• zuerst erbringen die Eltern Unterhaltsleistungen an die
Kindergeneration, nachfolgend erbringen die Kinder
Unterhaltsleistungen an ihre Elterngeneration
• die historisch 1. Generation lebt in ihrer
Seniorenphase zeitgleich mit der 2. Generation in der
Erwachsenenphase und der 3. Generation in der
Kindheitsphase
• aus der Wertschöpfung der Erwachsenen ist sowohl die
nachfolgende Generation der Kinder als auch die
vorangegangene Generation der Senioren zu unterhalten
E. Bomsdorf:
Arbeitskräftepotential und demografischer Wandel.
Modellrechnungen für die Bundesrepublik Deutschland bis 2050.
Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte 2008/1, 2008.
• Modellrechnungen für verschiedene Varianten in
Fertilität, Migration, Mortalität und
Renteneintrittsalter
• Bevölkerungsumfang 1950–2050
• Bevölkerung im Erwerbsalter 1950–2050
• Anteil der Bevölkerung im Erwerbsalter 1950–2050
• Bevölkerung im Erwerbsalter nach Altersklassen 2005–2050
• Änderung der Bevölkerung im Erwerbsalter bei
Änderung der Fertilitätsrate
• Änderung des Anteils der Bevölkerung im Erwerbsalter bei
Änderung der Lebenserwartungsannahme
• Entwicklung der Anzahl der Erwerbspersonen 2005–2050 bei
verschiedenen Varianten der Bevölkerungsentwicklung
• Anzahl der Erwerbspersonen 2005–2050 unter
Berücksichtigung der gleitenden Erhöhung der
Regelaltersgrenze
• Entwicklung der Anzahl der Erwerbspersonen 2005–2050 bei
verschiedenen Varianten zur Frauenerwerbsbeteiligung
• „Ohne die Rente mit 67 sowie eine
höhere Erwerbsbeteiligung der Frauen würde nicht nur die
Anzahl der Erwerbstätigen sondern auch der Anteil der
Erwerbspersonen an der Bevölkerung, also die
Erwerbsquote, in kaum vertretbarem Maß sinken.”
A. Börsch-Supan,
A. Ludwig, J. Winter:
Aging and International Capital Flows. National Bureau of Economic
Research Working Paper 8553, 2001.
• Bevölkerungsalterung als weltweite
Herausforderung
• während sich die Muster des demografischen
Übergangs ähneln, ist das
Zeitverhalten doch sehr
unterschiedlich — besonders
zwischen industrialisierten und
Entwicklungsländern
• in dem Ausmaß, in dem Kapital international
beweglich ist, erzeugt daher die Bevölkerungsalterung
Kapitalströme zwischen den Ländern
• um diese internationalen Kapitalströme zu
quantifizieren, wird ein
Mehrländer-überlappende-Generationen-Modell
eingesetzt und mit langfristigen demografischen
Projektionen für mehrere Weltregionen über einen
Horizont von 50 Jahren kombiniert
H.-W. Sinn:
Das demographische Defizit — die Fakten, die Folgen, die Ursachen und die
Politikimplikationen. ifo Schnelldienst 56(2), 2003
H. Fehr, C. Habermann:
Pension Reform and Demographic Uncertainty:
The Case of Germany. Dpt. of Economics, Univ. Würzburg, 2004.
• Vergleich der Umverteilungs- und
Risikoverteilungs-Wirkungen des
„Nachhaltigkeitsfaktors” und des
„demografischen Faktors”
• ersterer misst die Veränderungen im
Altenquotienten (Rentner/Beitragszahler)
• letzterer misst die Veränderungen in der
Lebenserwartung
• Simulationen zeigen, dass beide der mittleren
Generation eine doppelte Belastung auferlegen und
zukünftigen Generationen eine doppelte
Erleichterung verschaffen
• auf der einen Seite werden Ressourcen von
der gegenwärtigen zu zukünftigen Generationen
verteilt
• zusätzlich wird ein Teil des
Risikos aus der demografischen
Unsicherheit von zukünftigen
Generationen auf die lebende Generation umverteilt
• in den Größenordnungen ihrer Wirkung
unterscheiden sich die beiden Faktoren jedoch
• zukünftige Generationen stehen sich dabei besser
mit dem „Nachhaltigkeitsfaktor”, während
unklar bleibt, mit welchem der beiden Faktoren sich die mittleren
Generationen besser stehen
![[AkR]](AKR.gif)
The World Factbook, CIA 2008,
¹Current world population,
²Historic,
current and future population,
GeoHive 2000-2008,
³Population projections,
EUPHIX 2007 /
ªOld-age
dependency ratio (medium variant),
UNdata
2006:
| Land | 0-14 Jahre | 15-64 Jahre | 65+ Jahre | Durchschnittsalter | Zuwachsrate | Altenquotient 2008 ° | Bevölk. 2008 ¹ | Bevölk. 2050 ² | Altenquotient 2050 ³ | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 13,7% | 64,7% | 21,6% | 43,8 Jahre | –0,139% | 127 Mio. | 94 Mio. | |||||
| 13,8% | 66,2% | 20,0% | 43,3 Jahre | –0,044% | 82 Mio. | 74 Mio. | |||||
| 13,6% | 66,3% | 20,0% | 42,9 Jahre | –0,019% | 58 Mio. | 50 Mio. | |||||
| 14,4% | 67,6% | 17,9% | 40,7 Jahre | 0,096% | 40 Mio. | 36 Mio. | |||||
| 18,6% | 65,2% | 16,3% | 39,2 Jahre | 0,574% | 64 Mio. | 70 Mio. | |||||
| 16,9% | 67,1% | 16,0% | 39,9 Jahre | 0,276% | 61 Mio. | 64 Mio. | |||||
| 13,9% | 70,0% | 16,1% | 39,4 Jahre | –0,651% | 46 Mio. | 34 Mio. | |||||
| 16,3% | 68,8% | 14,9% | 40,1 Jahre | 0,830% | 33 Mio. | 41 Mio. | |||||
| 14,6% | 71,2% | 14,1% | 38,3 Jahre | –0,474% | 141 Mio. | 109 Mio. | |||||
| 20,1% | 67,1% | 12,7% | 36,7 Jahre | 0,883% | 304 Mio. | 420 Mio. | |||||
| 15,2% | 71,4% | 13,4% | 37,6 Jahre | –0,045% | 38 Mio. | 32 Mio. | |||||
| 20,9% | 67,3% | 11,8% | 34,6 Jahre | 1,133% | 4 Mio. | 5 Mio. | |||||
| 27,3% | 65,1% | 7,6% | 28,1 Jahre | 1,188% | 6692 Mio. | 9539 Mio. | |||||
| 20,1% | 71,9% | 8,0% | 33,6 Jahre | 0,629% | 1332 Mio. | 1424 Mio. | |||||
| 24,4% | 68,6% | 7,0% | 29,0 Jahre | 1,013% | 72 Mio. | 86 Mio. | |||||
| 28,4% | 65,7% | 5,8% | 27,2 Jahre | 1,175% | 238 Mio. | 313 Mio. | |||||
| 29,6% | 64,3% | 6,1% | 26,0 Jahre | 1,142% | 110 Mio. | 148 Mio. | |||||
| 27,0% | 66,8% | 6,3% | 28,3 Jahre | 1,228% | 192 Mio. | 261 Mio. | |||||
| 29,2% | 65,5% | 5,3% | 24,2 Jahre | 0,828% | 44 Mio. | 49 Mio. | |||||
| 25,6% | 68,6% | 5,8% | 26,9 Jahre | 0,990% | 86 Mio. | 108 Mio. | |||||
| 31,5% | 63,3% | 5,2% | 25,1 Jahre | 1,578% | 1151 Mio. | 1808 Mio. | |||||
| 31,8% | 63,5% | 4,7% | 24,5 Jahre | 1,682% | 82 Mio. | 128 Mio. | |||||
| 37,8% | 58,0% | 4,2% | 20,5 Jahre | 1,999% | 168 Mio. | 295 Mio. | |||||
| 35,5% | 60,4% | 4,1% | 22,3 Jahre | 1,991% | 93 Mio. | 172 Mio. | |||||
| 33,4% | 63,1% | 3,5% | 22,8 Jahre | 2,022% | 154 Mio. | 280 Mio. | |||||
| 41,7% | 55,3% | 3,0% | 18,9 Jahre | 2,025% | 138 Mio. | 264 Mio. | |||||
| 46,0% | 51,4% | 2,7% | 16,9 Jahre | 3,212% | 79 Mio. | 278 Mio. | |||||
| 43,6% | 53,6% | 2,7% | 18,0 Jahre | 2,136% | 13 Mio. | 25 Mio. |
The impact of ageing on public expenditure: projections for the EU25 Member
States on pensions, health care, long-term care, education and unemployment
transfers (2004-2050). Special Report n° 1/2006, the Economic Policy
Committee and the European Commission (DG ECFIN), 2006
Sachverständigenrat:
Jahresgutachten 2006/2007:
Widerstreitende Interessen – ungenutzte Chancen.
2007. S. 134–136:
• Hohe Sparneigung in China, da es an umfassendem
sozialen Sicherungsnetz fehlt
• Fertilitätsrate in China ist — insbesondere nach
Beginn der 1-Kind-Politik 1979 — stark gesunken auf 1,7 Kinder pro Frau seit 2000
→ rasche Alterung: Medianalter wird bis 2050 auf 45 Jahre ansteigen
(Altenquotient auf 0,58)
• nur ca. 23% der Erwerbstätigen in China hat Rentenanspruch
J. Bongaarts:
Dependency burdens in the developing world.
Population Council, info.worldbank.org, 1998;
Figure 5:
Old-age Dependency Ratio by Region, 1996
A. Mason, S.-H. Lee,
G. Russo:
Population Momentum and Population Aging in Asia and Near-East Countries (slides).
East-West Center, USAID, 2000.
• In India increased life expectancy and lower fertility: number
of children no longer increasing, olders continue to grow → age
transition
Grafik
Fernere Lebenserwartung im Alter von 60 Jahren 1901 – 2050.
www.sozialpolitik-aktuell.de, 2006
R.K. Himmelreicher, D. Sewöster,
R. Scholz, A. Schulz:
Die fernere Lebenserwartung von Rentnern und Pensionären
im Vergleich. WSI Mitteilungen 5/2008.
• Pensionäre leben im Durchschnitt 2 Jahre länger als Rentner
• Lebenserwartung von Rentnern unterscheidet sich zwischen
Einkommensgruppen um 3 Jahre, von Pensionären nach Laufbahngruppen
um 4 Jahre
• bei allen Gruppen nahm die Lebenserwartung innerhalb 5 Jahren um 3
Monate zu
M. Luy, P. Di Giulio:
Weibliche Vorbilder: Frauen leben gesünder und deshalb länger als Männer.
ZDWA, Rostocker Zentrum zur Erforschung des Demografischen Wandels, 2005.
• Unterschiede im Lebensstil, 60- bis 80-Jährige:
| Einfluss des Le- bens- stils | gesund- heits- be- wusst | Rau- cher | Alko- hol- kon- sum | gesun- de Er- näh- rung | Über- ge- wicht | Sport | stress- freier Beruf | relative Sterb- lichkeit | Anteil¹ der Bevöl- kerung | Anteil¹ der Frauen | Anteil¹ der Männer |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| „Inter- ventio- nisten” | + | – | – | + | – | + | 100 | 35% | 58,3% | 10,9% | |
| „Bon Vivants” | + | + | + | + | (–) | 105 | 45% | 20,6% | 70,0% | ||
| frühere „Worka- holics ” | – | – jetzt: + | 119 | 5% | 8,2% | 3,2% | |||||
| „Nihi- listen” | – | + | – | 183 | 15% | 12,9% | 15,9% |
A. Reil-Held:
Einkommen und Sterblichkeit in Deutschland: Leben Reiche länger?
Report 00-14, Sonderforschungsbereich 504, Univ. Mannheim, 2000.
• Durch die kürzeren Rentenlaufzeiten von Versicherten in der
untersten Einkommensgruppe resultieren unerwünschte
Umverteilungseffekte in der GRV
• Auswertung des Sozio-ökonomischen Panels: auch in Deutschland
ein positiver Zusammenhang zwischen dem Einkommen und der
Lebenserwartung von Männern und Frauen in der 2. Lebenshälfte
• Männer und Frauen im untersten Viertel der
Einkommensverteilung haben eine um etwa 6 bzw. 4
Jahre kürzere Lebenserwartung als Menschen im obersten
Einkommensquartil
• dieser Einfluss bleibt auch bei Berücksichtigung
zusätzlicher Bestimmungsfaktoren der Mortalität bestehen
M. Luy:
Differentielle Sterblichkeit: die ungleiche Verteilung der
Lebenserwartung in Deutschland.
Rostocker Zentrum zur Erforschung des Demografischen Wandels, 2006.
• Unterschied Periodensterbetafel (aus Lebensspannen
aller im Beobachtungszeitraum Lebender oder Verstorbener
hypothetisch konstruierte Kohorte) –
Kohortensterbetafel (für gegenwartsnahe Beschreibung
der Sterblichkeitsverhältnisse ungeeignet)
• Periodentafel bezieht sich auf alle zu einem Zeitpunkt
Lebenden, Kohortentafel bezieht sich auf alle zu einem Zeitpunkt
Geborenen
• Sterbewahrscheinlichkeit für
Altersintervall x = Wahrscheinlichkeit, mit der eine x
Jahre alt werdende Person vor Vollendung des Alters x+1 stirbt
• durchschnittliche Lebenserwartung = Fläche unter
der Absterbeordnung (wurde im 19. Jahrhundert richtiger
als mittlere Lebensdauer bezeichnet)
• wegen Rückgangs der Sterblichkeit verläuft
Kohortentafel günstiger als Periodentafel
• nach 1950 blieb der Anstieg der Lebenserwartung bei Männern
gegenüber Frauen zurück, seit 1980 schließt sich die
Schere wieder etwas
• während Nonnen gleiche Lebenserwartung wie alle Frauen haben,
leben Mönche im Schnitt 5 Jahre länger als andere Männer
• West-Ost-Unterschiede könnten verschwinden: extrem schnelle
Verbesserung in Überlebensbedingungen in neuen
Bundesländern
• Schichtzugehörigkeit: Einfluss der
Arbeitsbedingungen besonders bei Männern
• aber Berufsposition des Ehemanns beeinflusst
Überlebensbedingungen auch bei Frauen
• „Bezüglich ... Lebenserwartung besteht in
Deutschland die
Schwierigkeit, dass die amtliche Statistik
keine Mortalitätsdaten nach
Bildung, Einkommen oder Beruf zur Verfügung stellt”
• daher nur Schätzungen anhand
von Survey-Daten durchführbar (nach
Lebenserwartungssurvey des Bundesinstituts für
Bevölkerungsforschung, Wiesbaden; 1998–2005):
| Renten- Erle- bens- rate | Von den 45-Jährigen erreichen das Renteneintrittsalter 65 (Jahrgänge 1934-1952) | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ge- samt | Arbei- ter | Ange- stellte | Selbst- stän- dige | Beamte | niedrigste Einkom- mens gruppe | höchste Einkom- mens gruppe | nur Haupt- schul- abschluss | nur Mitt- lere- Reife | Abitur / Fach- abitur | |
| Männer | 77,8% | 69,8%: | 82,0%: | 82,9%: | 86,2%: | 64,4%: | 81,7%: | 74,2%: | 86,9%: | 87,5%: |
| Frauen | 91,9% | 91,1%: | 91,9%: | 94,0%: | 95,9%: | 88,5%: | 93,4%: | 91,1%: | 93,7%: | 93,4%: |
M. Luy:
Perspektiven für die zukünftige Entwicklung der
Lebenserwartung.
Rostocker Zentrum zur Erforschung des Demografischen Wandels, 2006.
• Allgemeine Vorstellung ist, dass der Länge
menschlichen Lebens eine natürliche Grenze gesetzt ist
• der Ansatz von J. Oeppen und J.W. Vaupel (2002) bestreitet das:
• von 1840 bis Ende 20. Jhdt. haben sich die Werte
für die jeweils weltweit höchste ausgewiesene
Lebenserwartung linear erhöht, um etwa 2,5 Jahre pro
Dekade
• alle bekannten Schätzungen über die maximal
mögliche Lebenserwartung wurden in sehr kurzer Zeit
von der tatsächlichen Entwicklung überholt
• Oeppen und Vaupel schlagen vor, den linearen Trend für
Prognosen zugrunde zu legen
• danach würde die Lebenserwartung bei
Geburt etwa um 2050 die 100 Jahre überschreiten
• Frage, in welchem Ausmaß dazu die altersspezifischen
Sterbewahrscheinlichkeiten sinken müssten
• es zeigt sich, dass die Hypothese von Oeppen und Vaupel nicht
ohne weiteres verworfen werden kann
• es wird nicht behandelt, ob dies aus medizinischer oder
biologischer Sicht realistisch sein kann
• bei Betrachtung der Sterblichkeitsreduktionen
der letzten 50 Jahre erscheint die beschriebene Entwicklung
zumindest theoretisch möglich
T. Tivig, P. Hetze (Hrsg.):
Broschüre: „Deutschland im Demografischen Wandel”.
Rostocker Zentrum zur Erforschung des Demografischen Wandels, Rostock, 2007.
Inhalt:
Inhaltsverzeichnis;
Kapitel 1:
Der Wandel im Überblick.
• Grafik 1.2: natürliche Bevölkerungsentwicklung in Deutschland (Geburtenziffern und Sterbeziffern 1850–1995)
• Grafik 1.4: Entwicklung der Weltbevölkerung 1950–2050 (mit Deutschland, hohe, mittlere und niedrige Prognosevariante)
• Tabelle 1.8: Unterstützungsquotienten (Jugend-, Alten- und Gesamtquotient) 1910, 1960, 2003, 2025, 2050)
• Tabelle 1.9: Alterungsbedingte Staatsausgaben in EU-Staaten und USA, 2000 und 2050: ↑Pflege, ↓Familie und Bildung;
Kapitel 2:
Geburtenentwicklung und Lebensformen;
Kapitel 3:
Altern und Langlebigkeit;
Kapitel 4:
Wanderungsbewegungen;
Kapitel 5:
Bildung und Humankapital;
Kapitel 6:
Wachstum und Beschäftigung;
Kapitel 7:
Verteilung von Einkommen und Vermögen;
Kapitel 8:
Alterssicherung;
Kapitel 9:
Gesundheit und Pflege;
Kapitel 10:
Stadt- und Regionalentwicklung;
Kap. 11:
Literaturverzeichnis
E. Kibele:
Determinanten von regionalen
Mortalitätsunterschieden in der
Rentnerbevölkerung. Max-Planck-Institut für
demografische Forschung, Rostock, 2008.
• Problem der Datenbasis in Deutschland
• Faktoren für Mortalitätsvariationen:
sozioökonomischer Status (Einkommen, Bildung, Beruf,
Beschäftigung), Lebensweise, Lebensbedingungen
(Haushaltszusammensetzung, Wohnumfeld),
genetische Faktoren
• Forschungsdaten der
Rentenversicherung aus Vollerhebungen des
Rentenwegfalls und des Rentenbestandes
• Pflichtversicherte der gesetzlichen Krankenkassen
haben ein um 36% höheres Sterberisiko als privat oder
freiwillig Versicherte
• Arbeiter haben ein etwa 13% höheres
Mortalitätsrisiko als Angestellte
(Unterscheidung nach Arbeiter-/Angestellten-RV)
• auch frühere Bergleute haben ein erhöhtes Risiko (7%,
Knappschaftsversicherung)
• für Bezieher von Berufsunfähigkeits- oder
Erwerbsunfähigkeitsrente vor dem 60. Lebensjahr ist
das Mortalitätsrisiko um 74% erhöht
K. Lauterbach,
M. Lüngen, B. Stollenwerk, A. Gerber, G. Klever-Deichert:
Zum Zusammenhang zwischen Einkommen und Lebenserwartung.
Studien zu Gesundheit, Medizin und Gesellschaft Nr. 01/2006,
IGKE, Univ. Köln, 2006.
• Vollständige Beitragsäquivalenz nicht
möglich, da Beitragssatz steigen kann und damit Entgeltpunkte
unterschiedlich teuer erworben
• daher Teilhabeäquivalenz: zum gleichen
historischen Zeitpunkt durch gleich hohe Beträge
gleichwertige Anrechte auf Rentenleistungen erworben
• damit Gleichbehandlung unterschiedlicher
Jahrgänge nicht gewährleistet
• in Krankenversicherung und Pflegeversicherung gilt
dagegen stärker das Solidaritätsprinzip
• als Grundlage: Daten des SOEP des DIW 2000–2003, sowie die
WHO-Sterbetafeln für Deutschland 2001–2004
• nur Daten von erwerbstätigen Angestellten (und Arbeitern)
herangezogen
| monatl. Brutto- Einkommen |
|
|---|---|
| < 1500 € |
|
|
|
|
| 1500–2500 € |
|
|
|
|
| 2500–3500 € |
|
|
|
|
| 3500–4500 € |
|
|
|
|
| > 4500 € |
|
|
|
| monatliches Brutto-Einkommen | Jahre Rentenbezugsdauer Männer | Jahre Differenz zur höchsten Einkommensgruppe | % Differenz zur höchsten Einkommensgruppe | Zur Ausgabendeckung erforderlicher Beitragssatz in % | Wahrschein- lichkeit f. Erreichen des Rentenalters in % |
|---|---|---|---|---|---|
| < 1500 € |
|
-7,4 Jahre |
|
79,1 % | |
| 1500–2500 € |
|
-4,4 Jahre | -32 % |
|
85,2 % |
| 2500–3500 € |
|
-3,2 Jahre | -21 % |
|
87,3 % |
| 3500–4500 € |
|
-1,9 Jahre | -12 % |
|
89,0 % |
| > 4500 € |
|
0 Jahre | 0 % |
|
91,0 % |
H.-M. von Gaudecker, R.D. Scholz:
Differential mortality by lifetime earnings in Germany.
Demographic Research, 17, 2007.
• Schätzung der Sterblichkeitsraten mittels eines Maßes
für den sozio-ökonomischen Status in einer sehr großen
Stichprobe männlicher deutscher Rentner (65 Jahre oder älter)
• als einfaches Summenmaß wird die Lebenserwartung mit 65 Jahren
berechnet
• es ergibt sich eine fast 50%-ige Differenz (6 Jahre) in der
Lebenserwartung zwischen der untersten und der obersten Gruppe
• ähnliche Werte zwischen der früheren DDR und Westdeutschland
• dies ist die 1. bevölkerungsbasierte
differentielle Mortalitätsstudie für Deutschland
• ein Maß des Lebenseinkommens als Näherung für den
sozio-ökonomischen Status, das für Menschen im Ruhestand anwendbar
bleibt
U. Helmert:
Soziale Ungleichheit und Gesundheit in Deutschland. Müssen Arme früher sterben?
(Folien).
Jahrestagung der Humanistischen Akademie Bayern, Nürnberg, Vortrag 24.3.07.
| Die Armuts-Krankheits-Spirale | ||
|---|---|---|
| Armut | → vorzeitiger Tod | |
| ↑ | ↓ | |
| Krankheit Behinderung | ← | Hinnahme krank ma- chender Bedingungen |
| ↓ | ||
| vorzeitiger Tod | ||
| ↓ | ↓ | | | ↓ | ↑ | ||
| Unterschiede
in gesund- heitlichen Belastungen | Unterschiede in Bewäl- tigungs- ressourcen | | | | | | Unterschiede in gesund- heitlicher Versorgung | | | | | | ||
| | | ↓ | ↓ | ↓ | ↓ | | | | |
| | | | | | | ||||
| ↓ | ↓ | ↓ | | | |||
| Sozialer Gradient | eindeutig | uneindeutig | invers | |
|---|---|---|---|---|
| für Morbidität / Mortalität | 61 | 9 | 2 | |
| für Gesundheitsverhalten | 15 | 9 | 2 | die 2 Ausnahmen: Brustkrebs und Allergien |
L.E. Kroll, T. Lampert:
Soziale Unterschiede in der Lebenserwartung (Folien).
Robert Koch-Institut, Berlin, 2008.
• In Großbritannien auch Totenscheine mit
sozio-ökonomischen Merkmalen als Datenquelle
• in Deutschland nur Surveys mit Mortalitäts-follow-up
• Forschungsstand:
| Lebenserwartung und Einkommen: Forschungsstand in Deutschland | Autor(en) | Differenz in der ferneren Lebenserwartung:
niedrigste zu höchste Einkommensgruppe | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Beobachtungs- zeitraum | im Alter | Frauen | Männer | ||
| FDZ der Rentenversicherung | Himmelreicher, ... | 2002–2004 | von 65 Jahren | 5 Jahre | |
| Lebenserwartungssurvey des BIB | Luy | 1992–1998 | von 45 Jahren | 4 Jahre | 6 Jahre |
| Sozio-ökonomisches Panel SOEP¹ des DIW | Reil-Held | 1984–1997 | bei Geburt | 4 Jahre | 6 Jahre |
| Lauterbach | 2001–2004 | bei Geburt | 9 Jahre | ||
| Sterblichkeit vor Alter von 65 Jahren nach Einkommen, in % | ||
|---|---|---|
| bzgl. Durchschnittseinkommen | Frauen | Männer |
| 0-60% | ||
| 60-80% | ||
| 80-100% | ||
| 100-150% | ||
| >150% | ||
| Allgemeine Lebenserwartung nach Einkommen, in Jahren | ||||
|---|---|---|---|---|
| bzgl. durchschnitt- lichem Einkommen | Frauen | Männer | ||
| bei Geburt | ab 65 Jahre | bei Geburt | ab 65 Jahre | |
| 0-60% | ||||
| 60-80% | ||||
| 80-100% | ||||
| 100-150% | ||||
| >150% | ||||
| Differenz (Grafik:×5) | ||||
| Gesunde Lebenserwartung nach Einkommen, in Jahren | ||||
|---|---|---|---|---|
| bzgl. durchschnitt- lichem Einkommen | Frauen | Männer | ||
| bei Geburt | % gesunde Jahre | bei Geburt | % gesunde Jahre | |
| 0-60% | ||||
| 60-80% | ||||
| 80-100% | ||||
| 100-150% | ||||
| >150% | ||||
| Differenz, Durchschnitt | ||||
E. Kirner, V. Meinhardt:
Gesetzliche Rentenversicherung: Senkung des
Rentenniveaus nicht der richtige Weg.
DIW
Berlin, Wochenbericht 24-25/97, 1997
J.B. Williamson, M. Williams:
The Notional Defined Contribution Model: An Assessment of the
Strengths and Limitations of a New Approach to the Provision of Old Age Security.
Center for Retirement Research, Boston College, Fulton Hall, 2004.
• Most public old-age pension schemes are based (at least in part) on the
pay-as-you-go defined benefit (PAYGO DB) model
• the Notional Defined Contribution
(NDC) model, also financed on a PAYGO basis, is one of the major new
approaches
• it may be combined with or
possibly displace the funded defined
contribution model as the major alternative to the PAYGO DB model
• this paper draws primarily on evidence from NDC schemes in 6 countries
(Sweden, Italy, Poland, Latvia, the Kyrgyz Republic, and Mongolia)
• a 4 pillar pension scheme is proposed to illustrate how a NDC pillar might
be integrated into a multi-pillar scheme
• one strength (relative to the PAYGO DB model) is that
it makes a more
explicit link between contributions and eventual pension benefits
bull; however, less adequate pension benefits to low-wage workers due to the
lack of income redistribution
• the fiscal burden of the transition is
less than that associated with a shift to a funded defined contribution
scheme, but NDC schemes lack many of the (supposed) potential economic benefits
associated with funded defined contribution schemes, such as contributing to economic
growth
• the NDC model may become common among the nations in the process of making
the transition from centrally planned to market economies, among Western
European nations, and among developing nations
• it is less likely to be adopted
in nations that currently have fully or partially
privatized schemes in place
• in the United States, the model will probably get relatively little
attention in the debate over Social Security reform, at least for the
foreseeable future
• however, it is a model that would put
workers with low wages and irregular work histories at less risk than the
funded defined contribution alternative being actively considered in current
debates about Social Security reform in the United States
Notional Accounts: Notional Defined Contribution Plans as a Pension Reform
Strategy. World Bank Pension Reform Primer, 2001.
• Problems with the introduction of a mandatory funded pension system: "The
main obstacle to reforms of this type is the transition cost. ... one generation
has to pay for pensions twice."
• by maintaining pay-as-you-go finance,
notional accounts offer a 3rd way
avoiding the transition costs
• by mimicking the structure of
defined contribution plans, they avoid some of the problems of schemes
with a defined benefit formula
• notional capital at retirement is the sum of earnings multiplied by the
contribution rate
• earnings are revalued by an
index (i.e. wage bill) = notional rate of return of contributions
• this sum is then multiplied by
a set conversion factor
(g-value)
• the government sets the value of the contribution rate, the notional rate
of return and the g-value
• notional accounts give equal weight to all years' contributions
• notional accounts are neither a necessary nor a sufficient condition for
improving a pension system's finance
• notional-accounts formulae include some automatic stabilizers to help
sustain the system's finances in the face of adverse demographic or economic
shocks:
• a) the g-factor adjusts to reflect longevity;
• b) a 'fair' rate of return = employment · productivity (wage)
growth
• critique: the notional interest rate is determined based on parameters
from the past, which in no way guarantees future financial solvency
• due to the variation of the g-value
with the choice of retirement age, early retirement leads to an actuarily
reduced pension
• in Poland, working an additional year beyond 65 will increase the pension
by 9%; retiring at 64 will reduce it by 8%
• ½ of OECD countries adjust pension values for early/late retirement
by 6½% a year on average
• notional accounts are not redistributionally neutral
• full actuarial neutrality would require annuity rates to be differentiated
by sex, income, and number and age of dependants, and removal of credits for
periods out of the labor market (unemployed, students)
• in Sweden, with a 'normed' growth of 1.6%, if price inflation is 2% and
real wages grow at 0.5%, then benefits are uprated by 2-(1.6-0.5)=0.9% —
rather less than inflation
• under the following conditions,
a defined-benefit plan delivers the
same outcomes as notional accounts:
• 1) benefits are based on lifetime average earnings;
• 2) earlier years' earnings are revalued with an index that reflects
the growth;
• 3) benefits are actuarially adjusted for early and later retirement
• 4) replacement rates are adjusted to reflect life expectancy
M. Knell:
Non-Financial Defined Contribution
Schemes — Short Orientation (slides).
Oesterreichische Nationalbank, 2006.
•
S.K. Chand, A. Jaeger:
Aging Populations and Public Pension Schemes (contents,
introduction, and summary). International Monetary Fund, 1996;
Google Faksimile-Auszug.
• The issue of how to distribute the burden of supporting the aged has
become contentious as the proportion of the working population diminishes and,
at the same time, the political strength of the elderly increases
• to ameliorate fiscal stress arising from public pension arrangements, this
paper emphasizes the value of adjustments in the contribution rate, retirement
age, and pension indexation formulas, as well as the development of a
significant defined-contribution, fully funded scheme outside existing public
pension arrangements
• shows that reductions in benefits,
such as extending the retirement age and modifying indexation arrangements,
would in most countries suffice
• the study also examines the
alternative of a fully funded scheme
and finds that the fiscal costs of
undertaking such a shift may be very high,
substantially higher than what would be
needed to fix the PAYG system
N. Barr:
Reforming Pensions - Myths, Truths, and Policy Choices.
International Monetary Fund Working Paper WP/00/139, 2000.
• Concentrate on the essential economic issues, that is the production and
consumption of goods and services
• the 2 ways of seeking
security in old age: store part of current
production, or get a claim on future production
• pensioners are not interested in money, but in consumption
• distinguish risk and uncertainty: with
risk, the probability distribution of
potential outcomes is known or estimanle, with
uncertainty it is not (macroeconomic
shocks, demographic shocks, political risks)
• while all pension systems face these common shocks,
private funded schemes face additional
risks (management risk, investment risk, annuities market risk)
• individual funded pensioners face all the risks above, except longevity
• under a defined benefit scheme, a person's annuity is wage indexed until
retirement
• given the high potential cost of mistaken choice, imperfect information
creates a justification for stringent regulation of pensions
• 3 sets of myths regarding macroeconomics (1–5), pension design
(6–9), and the role of government (10):
• myth 1: funding resolves adverse
demographics?
In face of demographic problems the key
variable is output → promote output. The choice between PAYG and
funding is secondary
• myth 2: the only way to pre-fund is
through pension accumulations?
The same effect as pre-funding can be
achieved by decreasing public debt in the future: the title to consumption
formerly represented by the stream of interest payments is now transferred to
pensioners (consumption smoothing by government). Building up a fund helps only
if it increases output
• myth 3: there is a direct link between
funding and growth?
Increases in
saving, if any, only occur during the
build up of the fund. There is no robust evidence that a switch to funding
increases saving. Increased saving does not necessarily lead to new
investment. Domestic investment puts old age security at risk while foreign
investment puts growth at risk
• myth 4: funding reduces public pension
spending?
Private pensions cannot be a short-term
solution: if workers are paying for their individual funds they cannot pay the
pensions of older people, and the government has to finance them out of
taxation or through debt
• myth 5: paying off debt is always
good policy?
The argument that implicit pension debt
should be minimized is too simple. What should be optimized (not minimized) is
total public spending
• myth 6: funded schemes have better
labour market incentive effects? A study of 11 countries finds a strong
relationship between design of public pensions and early retirement.
But that distortion can exist in private
schemes as well
• myth 7: funded pensions diversify
risk?
In addition to common uncertainties faced by
all pension schemes, private pensions face additional risks: bad management,
differential portfolio performance (returns on assets and pricing of annuities
← remaining life expectancy and long-term interest-rate).
A multi-pillar system diversifies risks only
if those risks are negatively correlated or are orthogonal to each
other. The risk-diversification argument is
logically incompatible with the view that the first pillar should be
minimized
• myth 8: increased choice is
welfare-improving? Competitive market allocation conventionally increases
consumer choice and minimizes costs.
This is desirable only if consumers are
sufficiently well-informed. Orszag (1999): under plausible assumptions,
the additional administrative costs of a
decentralized systems absorb about 20% of a pension accumulation over
40-year career
• myth 9: funding does better if real
returns exceed real wage growth?
A straightforward comparison between rates
of return (i≠n+w?) does not compare like
with like. Analysis has to include: costs of transition PAYG to
funding, comparative risks, and comparative administrative
costs
• myth 10: private pensions get
government out of the pensions business?
This ignores the role of government for
inflation and regulation of financial markets for consumer protection
• policy design lessons:
• the only way to organize pensions on a large scale is through claims on
future output
• since furture is uncertain, all
pension schemes face uncertainty
• there is a large range of possibilities to increase output
• the problems created by demographic change are not insoluble
• pension design should keep labor supply incentives in mind
• objectives of pension systems: poverty
relief, consumption smoothing, and insurance
N. Barr:
Notional defined contribution pensions: What they can do, and what they
can't.
Nordisk Forsikringstidsskrift, 3/2004, 2004.
• Perspective of welfare economics on notional defined-contribution (NDC)
pensions from 3 questions:
• 1) is the particular feature of being NDC an advantage?
• 2) could such an advantage be achieved by other arrangements?
• 3) is the advantage one of policy design or of political reality?
• the core idea of NDC pensions is a
separation of a Pay-As-You-Go scheme into a) a strictly actuarial element, and
b) a tax financed redistributive element
• calculation of the actuarial element:
x% of a person's earnings is credited to a
notional individual account, the account is
credited periodically with a notional
interest rate, and at retirement the
notional account is converted into an annuity
• comparison of defined-contribution (DC) and defined-benefit (DB) schemes:
when the weighted average of earnings over n years is taken as base to
determine a person's pension in a DB scheme, if n relates to earnings in
a persons's last year before retirement, we have a final salary scheme,
whereas if n spans an entire working life, we have a DB scheme
with lifetime contributions, compounded each year by the rate of wage growth
• in a funded DC scheme, annual contributions are compounded by the
return on assets (interest rate) over a person's working life
• if the rate of interest and the rate
of wage growth are similar, the difference between DC and a DB scheme is minor,
and even smaller between a lifetime DB scheme and an NDC scheme
with accrual rate = wage growth
• there are only 2 ways of seeking
security in old age: 1) to store part of current production, or 2) to
exchange current production for a claim on future production
• money is irrelevant to pensioners
unless there will be production to buy
• for sustainability, central is the
level of national output, not the way of financiation
• if the state scheme is unsustainable, the only solution is to fix
the state scheme
• insurance, consumption smoothing and poverty relief are important
• a flexible retirement age is welfare improving, but not exclusive for NDC
• automatic adjustment to rising life expectancy is desirable (is easier
with NDC)
• protection from excessive risk and uncertainty is welfare rising
• risks can be covered by actuarial insurance, with uncertainty this is
practically impossible
• estimates of life expectancy make annuities possible, while inflation
insurance is impossible
• "All pension schemes face macroeconomic shocks, demographic shocks, and
political risks"
• "private, funded schemes face further
risks:" managerial risk (incompetence and fraud),
investment risk (stock-market
fluctuations, a lottery element), annuities
market risks (remaining life expectancy, expected rate of return)
• NDC schemes avoid thus some risks that private funds face
• this advantage is generic for all PAYG schemes
• private pensions make considerable institutional capacity demands on both
public and private sectors, but NDC pensions (as all state pensions) make only
demands on the public sector
• social insurance, in that contracts are not fully specified, can adjust
politically to changing conditions and unforeseen contingencies → cope with
uncertainty
• NDC pensions can ameliorate
uncertainty in ways that private schemes do not
• sustainability: expenditure =
revenue, if by formula average real pension
= PAYG contribution rate · average real wage · number of workers
/ number of pensioners
• NDC pensions do not address the central long-term funding issue
• a pensionable age that rises over time is an element of every reform
package
• 5 elements are necessary for a
full-fledged solution:
• 1) an initial pensionable age is determined by considering the maximum
fiscal envelope, the minimum adequate pension, and the maximum number of
pensioners that can be supported
• 2) deviations from that pensionable age should be actuarial
• 3) the initial pensionable age should increase with rising liefetime
expectancy in a way that is rational and transparent
• 4) people should be moving from full-time work towards full retirement on
a path of their choice
• 5) the public should understand the simple economics of pensions
N. Barr, P. Diamond:
Reforming pensions.
Submitted to International Social Security, 2008.
• Principles for pension design, rooted in economic theory:
• 1) pension systems have multiple objectives
• 2) analysis should consider the pension system as a whole
• 3) analysis should be framed in a second-best context
• 4) different systems share risks differently
• 5) systems have different effects by generation and by gender
• identification of a series of widespread analytical errors: tunnel vision,
improper use of first-best-analysis, improper use of steady-state analysis,
incomplete analysis of implicit pension debt
• incomplete analysis of the impact of funding (excessive focus on financial
flows, failure to consider how funding is generated, and improper focus on the
type of asset in trust funds) and ignoring distributional effects
• there is no single best pension design
• earlier retirement does little or nothing to reduce unemployment
• moving from PAYG towards funding may or may not be welfare improving
• implementation matters
• striking similarity in age pyramids
projected for 2050 for China (has a 1-child policy), USA (had a baby-boom), and
India (had neither)
• main source of financial problems is that traditional defined-benefit (DB)
systems have had no automatic adjustment to
demographic trends → sustainability problem
• funded and notional defined contribution (DC, NDC) systems adjust benefit
levels to available finances → inadequate benefit levels
• the major objectives of individuals are
consumption smoothing and insurance
• additional government goals: poverty
relief and redistribution
• other goals: economic efficiency and
output growth
• design should not focus on one part of the system without considering
distortions placed elsewhere
• an analytically simple framework can be a bad guide to pension design
• analysis is complicated through
imperfect information (poor sense of
risks and uncertainties, understanding of basic concepts of finance, complexity
of DB plans) and incomplete markets
• progress in helping people to become better informed is limited
• the level of funding affects intergenerational distribution
• different pension systems affect men and women differently
• analysis focused on a single objective often pays inadequate attention to
other objectives
• dilemma: a pension system that includes poverty relief will be distorting
— minimizing distortions → minimize poverty relief
• the argument that an actuarial relationship between contributions and
benefits is optimal in terms of labour market effects is generally mistaken
• the argument, that competition among pension providers benefits consumers
by increasing choice and driving down administrative charges, understates the
serious problems of information and decision making
• focus on moving from PAYG toward funded pensions while ignoring or
underplaying the necessary steps is also mistaken
• the claim that funding is inherently
superior because stock market returns exceed the rate of wage growth is
mistaken for several reasons
• too narrow a focus on costs ignores the considerable improvement in
people's well-being from increased old-age security
• public debt never needs to be fully paid off so long as the debt-to-GDP
ratio does not get too large
• a pensioner's living standard in old age will depend on his/her ability
to consume goods and services produced by younger workers
• the effects of funding on future
output will depend on the answers to a series of questions:
• will funding increase saving?
• is increased saving the right objective?
• will funded pensions strengthen the performance of capital markets?
• are mandatory pensions necessary for this?
• are inevitable redistributive effects across generations desirable?
• adjustment to demographic changes in
funded defined-contribution accounts reduces monthly benefits →
social problem of inadequate benefits
• to raise national saving, changes to
pension arrangements have to lower someone's consumption: either that of
workers (contributions increased), or that of retirees (benefits reduced)
• any choice between funding and
PAYG necessarily makes choices about
redistribution across generations
• the move from a PAYG to a funded system cannot be a Pareto improvement
• a PAYG element in a pension
system is generally
welfare enhancing:
intergenerational risk sharing
• analytical errors lead to policy
errors: see the World Bank evaluation of its own pensions work (2006)
• badly designed pension rules can encourage people to retire earlier than
is efficient
• high implicit tax rate creates an incentive to early retirement
• it is widely believed that earlier
retirement will free jobs for younger workers: but the number of jobs is
not fixed, it depends on the pressure of additional workers on the wages, and
some of the removed workers continue to work elsewhere
• a flawed argument: "PAYG pensions
face major fiscal problems, therefore they should be privatized"
• privatization does little or nothing to alleviate financing problems: it
may exacerbate them
• if a public pension is running a
deficit that is regarded as unsustainable, the only solution is to make it
sustainable by increasing contributions, reducing benefits, or both
• a move to funding generally has major fiscal costs:
if a country moves to a funded system, the
contributions of younger workers will go into their individual accounts and so
the pensions of retired people must come from some other source, and,
lastly, are an additional burden on the workers
• the move to a funded system also needs to consider differences in risk
and in administrative costs
• there is no automatic relationship
between funding and growth: it depends on an induced increase in saving,
and it is no good idea in a country where the saving rate is already high
• funding is not an automatic solution
to demographic problems: its helpfulness depends on beneficial effects
on growth
• if funding is to raise output growth in the future, it has to increase
saving today → reduce consumption: it imposes a burden on today's
generations to the benefit of future generations
• any choice among PAYG, partial
funding, and full funding is also a choice about the intergenerational
distribution of income and risk
• even if funding does increase output, there is no Pareto improvement
• all pension systems depend critically on public sector technical
capacity, even with private pensions
• private pensions also require considerable private sector capacity
• participants in pension arrangements
need to be educated about what they can expect at retirement and about
the choices
• effective reform requires policy design, political implementation, and
administrative implementation
• when a firm or industry with an inadequately funded defined-benefit
pension gets into financial trouble, its workers and retirees lose some or all
of the pension they were expecting
• in responding to long-run trends, any improvement to the finances of a
pension system must involve one or more of
higher contribution rates, lower benefits,
or later retirement
![[Web-Link]](WebLink.gif)
N. Barr, P. Diamond:
Reforming Pensions: Principles and Policy Choices (gebundene Ausgabe).
Oxford University Press, 2008.
368 pages, 51,99€=14¢/page
• Analytics of pensions with discussion of some country experiences
• the answer to the pension design problem lies less in the underlying
economic and demographic realities than in the political difficulty of
adapting pension systems to the realities
Arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken und demografischer Wandel.
DGB
profil'05, 2005.
• Arbeitsanforderungen und -belastungen verschieben sich
• Rangfolge der gefühlten
Arbeitsbelastungen: Termin- und Zeitdruck,
schlechtes Führungsverhalten, Angst vor Arbeitsplatzverlust,
mangelnde Planbarkeit der Arbeitszeit, schlechtes Betriebsklima,
häufige Überstunden
• Anzahl Tage der Arbeitsunfähigkeit
•
| Arbeitsbedingte Frühverrentung | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Beruf | Männer | Frauen | |||
| Erhöhtes Risiko im Vgl. zum Durchschnitt | Arbeitsbedingter Anteil | Erhöhtes Risiko im Vgl. zum Durchschnitt | Arbeitsbedingter Anteil | ||
| Kindergärtnerinnen | — | — | |||
| Verkäuferinnen | +6 % | 5 % | |||
| Raumpflegerinnen | +23 % | 19 % | |||
| Maler | +32 % | 24 % | |||
| Bürofachkräfte | +45 % | 31 % | — | — | |
| Maurer | +44 % | 30 % | |||
| Krankenpfleger / Krankenschwester | +139 % | 58 % | +37 % | 27 % | |
| Bergleute | +385 % | 79 % | |||
| immer Schichtarbeit | +38 % | 27 % | +58 % | 37 % | |
| sehr schwere körperliche Arbeit | +62 % | 38 % | +78 % | 44 % | |
| geringer Handlungspielraum hoch | +161 % | 62 % | +60 % | 38 % | |
| geringer Handlungspielraum gesamt | +61 % | 38 % | +27 % | 21 % | |
| durchschnittliches Zugangsalter (Altersrenten) 1997–2003 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Im Jahr | Männer | Frauen | |||
| West | Ost | West | Ost | ||
| 1997 | 62,3 | 60,9 | 62,8 | 60,4 | |
| 1998 | 62,4 | 61,0 | 62,6 | 60,4 | |
| 1999 | 62,4 | 61,0 | 62,6 | 60,4 | |
| 2000 | 62,4 | 61,2 | 62,8 | 60,5 | |
| 2001 | 62,6 | 61,5 | 62,9 | 60,7 | |
| 2002 | 62,8 | 61,7 | 63,1 | 60,9 | |
| 2003 | 63,1 | 62,0 | 63,3 | 61,0 | |
W. Sesselmeier:
Demographie, Beschäftigung und
Renteneintrittspolitiken (Folien).
FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG, fes.de, 2007.
• Statistik: Renteneintrittsgründe
nach Berufsgruppen
• Statistik: Fernere Lebenserwartung im Alter von 60 Jahren
1901–2050
A. Börsch-Supan:
Über selbststabilisierende Rentensysteme.
Mannheim Research Institute for the Economics of Aging,
Discussion Paper 133-2007, 2007.
• 4 rentenpolitische
Parameter: 1) Beitragssatz, 2) Rentenniveau, 3)
Renteneintrittsalter, 4) Mix zwischen UV und KDV
• Rentenbeiträge und -leistungen durch feste Regeln zu
anzupassen, ist gegenüber fallweisen politischen
Entscheidungen attraktiv
• jede Rentenformel verteilt zwischen Alt und Jung, oft auch zwischen
Arm und Reich
• die aus dem demografischen Wandel
resultierende Last für die GRV kann durch
Formelanpassungen nicht beseitigt werden
• aber sie kann durch
selbststabilisierende Mechanismen
ökonomisch sinnvoll und transparent
auf die Generationen verteilt
werden
• die
Nachhaltigkeitsformel ist ein solcher Mechanismus
in einem an einer Leistungszusage orientierten Rentensystem
• eine ausschließlich am Rentenniveau orientierte
Rentenpolitik = "Defined Contribution
System" (DC)
• eine ausschließlich am Beitragssatz orientierte
Rentenpolitik = "Defined Benefit
System" (DB)
• die deutsche
Rentenanpassungsformel
wandelt die von den Versicherten erworbenen und als Entgeltpunkte
ausgedrückten Rentenanwartschaften in Geldbeträge
um ("aktueller Rentenwert")
• F. Ruland: Entgeltpunkte als Anteile am Finanzvolumen der
Rentenversicherung, aktueller Rentenwert als ihr
Kurswert
• Nettolohnanpassung
1992 ergänzte um einen Korrekturfaktor, der die
Veränderung der Steuer- und Sozialbeitragsquote abbildet
• der nicht zur Wirkung gekommene
"demografische Faktor" 1998
sollte die Veränderung der ferneren Lebenserwartung
berücksichtigen
• die Riestersche
Anpassungsformel 2001 bediente sich völlig
unsystematisch der
"Riestertreppe" als zeitlichem
Veränderungsmechanismus
• eine systematische abgeleitete stabilisierende
Rentenanpassungsformel muss
an der Budgetgleichung des UV
ansetzen
• zentrale Kenngröße ist der
Rentnerquotient RQ, der die Entwicklung der
Demografie und der Erwerbstätigkeit zusammenfasst
• bei Ziel stabiles Rentenniveau:
Beitragssatz muss proportional zum Rentnerquotienten
steigen
• bei Ziel stabiler Beitragssatz:
Bruttorentenniveau muss umgekehrt proportional zum
Rentnerquotienten steigen
• ein Gewichtungsparameter α drückt die
Spannweite aller möglichen Kompromisse aus:
ARt=ARt-1·BEt-1/BEt-2·
(RQt-2/RQt-1)α, BE=Bruttoentgelt
• stabiles Rentenniveau: α=0; stabiler Beitragssatz:
α=1
• Nachhaltigkeitsfaktor
seit 2004 (unter Vermeidung der Exponentiation)
NHF=[(1-RQt-1/RQt-2)·α+1]
• eine "natürliche" Begründung für irgendeinen
bestimmten Wert α gibt es nicht
• ein α von 0,25 hebt in der Simulation den Beitragssatz auf
23% und senkt das Bruttorentenniveau von 47% auf 40%
• auch für das
Renteneintrittsalter
wäre eine regelgebundene
Anpassung an die demografische Entwicklung möglich
• "natürlicher" Kompromiss: die Proportionen
Lebensarbeitszeit/Rentenbezugszeit stabilisieren
(ca. 2:1)
• das schwedische "Notional Defined
Contribution" System (NDC) von 1998 ahmt die
versicherungsmathematischen Regeln eines KDV nach, ohne Kapital
anzuhäufen
• eingezahlte Rentenversicherungsbeiträge werden
als fiktive Geldbeträge auf
individuellen Konten angesammelt
• sie werden mit der Rendite des UV verzinst (der Summe aus
Wachstumsrate der Arbeitsproduktivität und der
Wachstumsrate der Erwerbstätigen)
• das fiktive Beitragsvermögen wird bei Renteneintritt nach
versicherungsmathematischen Regeln in eine Leibrente
umgewandelt
• damit hängt die Rente ab vom
akkumulierten Vermögen, von der Entwicklung des
Rechnungszinses und von der Restlebenserwartung bei
Renteneintritt
• Selbststabilisierung:
Zins hängt von Wachstumsrate der Erwerbstätigen ab, und
bei steigender Lebenserwartung wird das fiktive
Beitragsvermögen
versicherungsmathematisch korrekt auf die längere
Rentenbezugszeit verteilt
• in Schweden entfällt damit das politische Problem
anpassungsbedürftiger Rentenformeln und von
Notoperationen
• Arbeitnehmer können frei
zwischen Veränderungen des Rentenniveaus und des
Renteneintrittsalters wählen
• das NDC-Kontensystem wurde inzwischen auch in Polen und Italien
eingeführt
• Vergleich: in Deutschland werden "Punkte", in Schweden "Geld"
akkumuliert; in Deutschland wird bei Renteneintritt "verzinst",
in Schweden schon während der Akkumulationszeit
• für α=1 (gleiches
Gewicht für Bruttoentgelt und Rentenquotient)
sind beide Systeme mathematisch
äquivalent
• aber: aus deutscher Sicht werden im NDC-System die frühen
Entgeltpunkte höher gewichtet als die späteren
• Zinsabschläge für vorzeitigen Renteneintritt in
Deutschland sind deutlich geringer als der Rechnungszins im
schwedischen Rentensystem
• bei vollständiger Stabilisierung des Beitragssatzes
sind beide Systeme in 1. Größenordnung mathematisch
äquivalent
• erst in 2. Größenordnung komplexe
Verteilungsunterschiede
• für Diejenigen, die an Finanzmärkte gewöhnt sind,
ist das
versicherungsmathematisch formulierte NDC-System
transparent und verständlich
• Andere (wie in Deutschland) wünschen eher
die auf Demografie und
Erwerbstätigkeit orientierte Verpackung der
Leistungszusage
• auch eine natürliche selbststabilisierende
Regel für das
Renteneintrittsalter möglich: jedes hinzugewonnene
Jahr der Lebenserwartung wird im
bisherigen Verhältnis zwischen zusätzlichen Erwerbs- und
zusätzlichen Rentenbezugsjahren aufgeteilt
A. Börsch-Supan,
A. Reil-Held, C.B. Wilke:
Der Nachhaltigkeitsfaktor und andere Formelmodifikationen zur
langfristigen Stabilisierung des Beitragssatzes zur
GRV. MEA, Mannheim Research Institute for the Economics of Aging,
(2003) 2004.
• Die der Riester-Reform zugrunde liegenden Annahmen erwiesen sich als
unrealistisch
• die Rentenanpassungsformel betrifft nicht nur die
Rentenzugänge, sondern auch den Rentenbestand
• Neuberechnungen prognostizieren für 2020 einen
Beitragssatz über 21% und 2030 sogar über 24% sowie ein
Nettorentenniveau unter 67%
• bereits geringe Modifikationen der
Rentenanpassungsformel betreffen nicht nur die
Rentenzugänge, sondern auch den Rentenbestand
• der fundamentale Zusammenhang zwischen Beitragssatz und
Rentenniveau ist dem Grunde nach unabhängig von der
Rentenanpassungsformel (bestimmt durch
Budgetbeschränkung)
• Rentenanpassungsformel als
Versuch, die zu wählende
Kombination aus Beitragssatz- und
Rentenniveauänderungen plausibel zu machen und
zeitlich anzupassen
• mögliche Alternativen und ihre unterschiedlichen
Wirkungen: Rentenlaufzeitfaktor,
Altersquotientenfaktor, Lohnsummenfaktor,
Nachhaltigkeitsfaktor
• der von der Rürup-Kommission vorgeschlagene
Nachhaltigkeitsfaktor vermittelt
zwischen beiden Zielen und wirkt dabei
selbstkorrigierend, reagierend auf
Änderungen in der Demografie als auch auf dem Arbeitsmarkt
• selbst-stabilisierende Wirkung des
Nachhaltigkeitsfaktors: Anzahl der
Leistungsempfänger und Anzahl der Beitragszahler als
Regulierungsgrößen
• 3 Faktoren der demografischen Entwicklung:
Fertilität, Mortalität (bestimmt
hauptsächlich durch Lebenserwartung) und Wanderungen
• Altersquotient steigt von 24,5 (2001) auf 52,6 (2040)
• ob langfristig das Arbeitsangebot der
Arbeitsnachfrage folgt oder umgekehrt, ist unklar
• mit dem Aktuellen Rentenwert, der über
die Rentenanpassungsformel jeweils zum 1. Juli
berechnet wird, werden die in Entgeltpunkten
ausgedrückten Rentenanwartschaften jedes Jahr neu in
Geldbeträge umgerechnet
• untersucht werden der Rentenlaufzeitfaktor, der
Altersquotientenfaktor, der Erwerbstätigenfaktor
und der Nachhaltigkeitsfaktor
• der Nachhaltigkeitsfaktor ist am
systemgerechtesten
• Heraufsetzung der Altersgrenze hebt das
Standard-Bruttorentenniveau um etwa 1,5 Prozentpunkte
• da trotzdem ein geringeres Rentenniveau erzielt wird, ist eine
zusätzliche Altersvorsorge
unabdingbar
C.B. Wilke:
Ein Simulationsmodell des
Rentenversicherungssystems: Konzeption und ausgewählte
Anwendungen von MEA-PENSIM. MEA —
Mannheimer Forschungsinstitut Ökonomie und
Demographischer Wandel, 48-2004, 2004.
• Module: Bevölkerungsprognose,
Erwerbstätigenprognose, Prognose zur wirtschaftlichen
Entwicklung, Umlageverfahren, Kapitaldeckungsverfahren,
Berechnung nominal / real / inflations- und
wachstumsbereinigt: Beitragssatz zur GRV, gesetzliche
Rente, gesetzliches Rentenniveau, Riester-Rente,
Gesamtversorgungsniveau
• für jedes Prognosejahr: Anzahl
versicherungspflichtig Beschäftigter, Arbeitsloser
und Rentner
• detaillierte Einnahmen- und Ausgabenberechnung der
GRV
• Entwicklung des Beitragssatzes nach der
Budgetrestriktion
• es werden kohortenspezifische Entgeltpunkte zugrunde
gelegt
• Sparleistungen und Rentenleistungen der
Riester-Rente werden aufgrund eines „Riester-Eckrentners”
berechnet
• Alternativen gleich bleibende bzw. steigende
Riester-Rentenzahlungen
• Referenzszenario
• verschiedene Rentenanpassungsformeln
• Zusammenspiel staatlicher und privater
Altersvorsorge: Annahmen über Zinssatz und
Inflationsrate
• Simulation des Gesamtversorgungsniveaus bei
Verzinsung von 4% bzw. 6% und Inflationsrate von 1,2%
A. Börsch-Supan, M. Gasche,
T. Bucher-Koenen, C.B. Wilke:
Ein einheitliches Rentensystem für Ost- und Westdeutschland :
Simulationsrechnungen zum Reformvorschlag des
Sachverständigenrates.
Mannheim Research Institute for the Economics of Aging,
Discussion Paper 174-2009, 2009.
• Der Sachverständigenrat hat in seinem Jahresgutachten 2008/09 einen Vorschlag zur Schaffung eines einheitlichen Rentensystems unterbreitet, aber keine Wirkungsanalyse veröffentlicht
• diese Analyse ist Ziel dieser Studie
• sie zeigt, dass die Auswirkungen des Reformvorschlags entscheidend von der erwarteten Lohnentwicklung in Ost- und Westdeutschland abhängen
• im wahrscheinlichsten Fall einer stabilen Relation der Durchschnittslöhne Ost zu West hat die vom Sachverständigenrat vorgeschlagene Angleichung der Systeme - für viele vielleicht überraschend - geringe Auswirkungen auf die Renten in Ost und West
• dementsprechend sind auch die Auswirkungen auf den Beitragssatz gering
• sollte es dagegen in Zukunft wieder zu einer Lohnkonvergenz zwischen Ost und West kommen, dann verursacht die Reform Umverteilungseffekte von den Ost- zu den Westrentnern
• der unwahrscheinliche Fall einer Lohndivergenz hätte eine Umverteilung von Alt nach Jung zur Folge
M. Gasche:
Rentenanpassung 2010 — wem nützt die Rentengarantie?
Mannheim Research Institute for the Economics of Aging,
Discussion Paper 199-2010, 2010.
• Obwohl die Löhne/Gehälter gesunken sind, werden die Renten
bei der Rentenanpassung 2010 wegen der sog. Rentengarantie
nicht gesenkt
• Implikationen: Beitragssatz wird deswegen mehrere Jahre
lang um 0,2 Prozentpunkte höher liegen (summieren sich bis zum
Nachholen auf rund 10 Mrd. €)
• Umverteilungswirkung diesmal jedoch relativ gering
• fallen Lohnsenkungen in Zukunft aber größer aus oder
häufen sie sich → großes
Umverteilungspotential
• der sich bis 2011 aufbauende und danach abbauende
„Nachholberg”
• alle Schutzklauseln zusammen führen zu max. 4% höheren
jährlichen Rentenausgaben, zu einem um 0,4 Prozentpunkte
höheren Beitragssatz über 10 Jahre und insgesamt zu
Beitrags-Mehrbelastungen von über 50 Mrd. €
• Bedeutung des β-Faktors in der
Rentenanpassungsformel zur Anpassung an die
beitragspflichtigen Löhne (statt an die Bruttolöhne
gem. VGR)
A. Börsch-Supan:
„Gesellschaft ohne Zukunft? – Bevölkerungsrückgang
und Überalterung als politische Herausforderung”.
22. Sinclair-Haus-Gespräch, H. Quandt-Stiftung, 2004.
• 2030 in Deutschland etwa doppelt so viele ältere Menschen
• Anteil Erwerbstätiger wird drastisch sinken
• eigentliche Alterungsphase zwischen 2010 und 2030:
80-95 Rentner auf 100 Erwerbstätige
• dieses Verhältnis wird danach langfristig stabil bleiben!
• bei etwa gleicher Anzahl von Konsumenten wird es in 20–30 Jahren wesentlich
weniger Erwerbstätige geben, die diese Konsumgüter und
-dienstleistungen produzieren müssen
• höhere Konsumproduktion binnenwirtschaftlich nur durch
eine deutlich höhere Arbeitsproduktivität, also eine höhere
Kapitalintensität
(Kapital muss vermehrt Arbeit ersetzen)
• wir werden vermehrt Kapital im Ausland anlegen und später von diesen
ausländischen Produktionsstätten importieren müssen
• verschiedene Szenarien über Erwerbstätigkeit je nach
Arbeitslosenquote, Frauenerwerbsquote und Rentenzugangsalter
• 2035 müssen Erwerbstätige knapp 15% mehr leisten als 2010
• findet jährlicher Produktivitätszuwachs von etwa 0,45%
von 2010 bis 2035 nicht statt, wird etwa ein Drittel des mittleren langfristigen
realen Produktivitätszuwachses durch relative Abnahme der
Erwerbstätigkeit „aufgefressen”
• Herausforderung, das Potenzial in älteren Arbeitnehmern
wieder in Produktionsprozess einzugliedern
• abgesehen von einer temporären Verjüngung
Beschäftigter, wenn Babyboomgeneration in Rente geht, verschiebt
sich durchschnittliches Alter der Erwerbstätigen permanent nach oben
• potenzielle Auswirkung der Alterung auf
Arbeitsproduktivität
• unterschiedlicher Verlauf altersspezifischer
Produktivität für verschiedene Berufsgruppen
• Entwicklung zur Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft und
zunehmende Nutzung von Informationsverarbeitung
• große Investitionen in Aus- und Weiterbildung nötig
• in alternden Ländern fallen Kapitalrenditen tendenziell
• Rentenreform mit dem KDV reduziert Kapitalrendite weiter
• es werden statt in Deutschland knapper Arbeitskräfte die
Erwerbstätigen im Ausland Konsumgüter produzieren, die in
Deutschland nachgefragt werden („Alterung braucht
Globalisierung”)
• wir werden in den nächsten 30 Jahren das normale Rentenalter von 65
allmählich auf 67 Jahre heraufsetzen müssen: in dieser Zeit wird
unsere Lebenserwartung ja auch um weitere 3 Jahre ansteigen
• seit 1948 ist Lebenserwartung um über 10 Jahre gestiegen
• konkrete Handlungsanweisung: erst mehr Beschäftigung,
dann mehr Wachstum
• verpasste Chancen der 80er Jahre (?)
• finanzielle Nachhaltigkeit bedeutet, dass Babyboomgeneration
sich so demografischen Verhältnissen anpassen muss, dass Beitragslast
für Pillenknickgeneration noch tragbar ist
• unterem Einkommensfünftel muss durch Zulagen und Umverteilung
geholfen werden
• Demografie schneidet langsamer ein als normaler
Produktivitätsfortschritt
• Rückgang Erwerbstätiger mag uns bis zu 1 Drittel des Wachstums
kosten, aber 2 Drittel bleiben übrig
• Alterungsprozess bedroht ökonomisches und soziales
Gefüge, aber Auswirkungen lassen sich kontrollieren
Entwicklung des durchschnittlichen
Rentenzugangsalters 1994–2006.
DRV, 2007
U. Pfeiffer, R. Braun:
Sparen oder länger Arbeiten? —
Potentiale für eine ausreichende Altersvorsorge (Folien).
(empirica) Deutsches Institut für Altersvorsorge,
Pressekonferenz, 2005.
• Ende des Vorruhestandes ab 2006 wird Arbeitsangebot der über
60-Jährigen vervierfachen
• Preis einer Frühverrentung wird drastisch ansteigen
• Grafik: Berg- und Talfahrt des Erwerbsaustritts 1960–2034
• notwendige Sparquoten zur Altersvorsorge nach Alter
• Entscheidungskurven für mehr sparen oder mehr arbeiten
für Geburtsjahrgänge 1953, 1963, 1973
• Verdreifachung 60- bis 64-jähriger Erwerbspersonen
wahrscheinlich
• trotzdem Verknappung der Erwerbspersonen nach 2025
• Verschiebung der Lohnstruktur: Ältere werden teurer
• Folge: allgemeines Lohnniveau sinkt oder Ältere erhalten
einen Abschlag
• Ende des Senioritätsprinzips → Abflachen
der Einkommenskurve im Alter
• steigende Rentabilität des Lernens auch Älterer
• Grafik: Gründe für Erwerbsaustritt nach
Erwerbsminderung, Regelalter, Arbeitslosigkeit
1960–2002
• Beitragszahlungen und
Rentenhöhe mit und ohne Nachhaltigkeitsfaktor
2004–2040
D. Konietzka: Abbildungen zum Aufsatz:
Hat sich das duale System in den neuen Ländern erfolgreich
etabliert? Arbeitslosigkeit und Berufseinstieg
in Ost- und Westdeutschland in der Mitte der 1990er Jahre.
Kölner Zeitschrift für Soziologie und
Sozialpsychologie, 53(1), 2001.
• Grafik: Alter im Jahr der Beendigung der
Berufsausbildung
• Grafik: Ausbildungsabsolventen, die
anschließend ohne Beschäftigung waren
• beide aufgrund seiner eigenen Berechnungen nach der
IAB-Beschäftigtenstichprobe 1975-1995
W. Hain,
H.-W. Müller:
Demographische Komponente, zusätzlicher Bundeszuschuss, Verstetigung
des Beitragssatzes und finanzielle Auswirkungen des
Rentenreformgesetzes 1999 (nur Zusammenfassung).
Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover,
DRV 1-2/ 1998.
• Durch das RRG 1999 und den zur Gegenfinanzierung
ermöglichten zusätzlichen
Bundeszuschuss sollen die künftigen
Beitragssätze weiter gesenkt werden
• nach der Vorausberechnung liegen die Beitragssätze
für die nächsten 3 Dekaden deutlich unter denen nach geltendem
Recht (2000 um 1, 2030 um 3 Prozentpunkte)
• gleichzeitig wird das Rentenniveau
allmählich abgesenkt
• Darstellung der Wirkungen der einzelnen Neuregelungen
• Methodik und Prämissen der Quantifizierung
A. Knut:
Rentenniveau.
www.rentenreform-alternative.de, 2005.
• Rentenniveau-Angaben sind direkt nicht mehr vergleichbar durch neue
Definitionen und Berechnungsregeln
• das für 2030 offiziell angegebene Rentenniveau von
67% schrumpft auf vergleichbare 58% des Nettoeinkommens
• K. Schwenn (FAZ): Riester-Faktor, Nachhaltigkeitsfaktor,
geringere Anrechnung von Ausbildungszeiten usw.
führen dazu, dass das Nettorentenniveau bis 2030 auf 58,5%
sinkt
• mit dem Alterseinkünftegesetz wird die
Steuerpflicht auf die Rentenzeit verlagert
• die individuelle Besteuerung dann stark variiert,
lässt sich kein allgemeingültiges
Nettorentenniveau mehr bestimmen
• das Bruttorentenniveau verringert sich durch die
Rechtsänderungen von 2005 bis 2030 von 47% auf 39,2%
• die Nettorente vor Steuern beschreibt
das Verhältnis der Bruttoeckrente unter Abzug der
Sozialbeiträge (für Krankenkasse und Pflege) zu den
Bruttoeinkommen der aktiven Beschäftigten, von denen
Sozialbeiträge (für Krankenkasse, Pflege,
Arbeitslosenversicherung und Rente) und
Kapitalvorsorgeanteil (für die
„Riester-Rente”) abgezogen werden
• die Reform von 2001 senkt das
steuerbereinigte Nettorentenniveau von heute (2004) 53%
bis 2030 auf 46,6%, der neue Nachhaltigkeitsfaktor wird es auf
43,2% senken
• die entstehende Lücke müssten die künftigen
Rentner über die zusätzliche Altersvorsorge
schließen
• Studie der Dresdner Bank: künftige Rentner müssen sich
mit rund 15% weniger Einnahmen aus der GRV abfinden
• ihr Volkswirt Jürgen Stanowsky: „Niemand sagt einem,
was die Rentenreform netto wirklich bedeutet”
• Hintergrund für den deutlichen Rückgang ist
der Nachhaltigkeitsfaktor
Entwicklung des Rentenniveaus.
Bundeszentrale für politische Bildung
bpb,
2005.
• Das Rentenniveau vergleicht die Rente eines
Versicherten, der 45 Versicherungsjahre aufweist und stets im
Durchschnitt verdient hat, mit dem Einkommen eines
Durchschnittsverdieners
• beim Brutto-Rentenniveau werden die
Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bei beiden
nicht berücksichtigt
• beim Netto-Rentenniveau vor Steuern
werden zwar die Sozialversicherungsbeiträge
berücksichtigt, nicht aber die steuerlichen
Belastungen
• von 1978 bis 2002 haben sich beide schrittweise verringert
• Hintergrund für die Verschlechterung des
Rentenniveaus sind die Rentenreformen, insbesondere seit 2002
die Riester-Reform
• nach den Vorausberechnungen der Bundesregierung wird
der Abwärtstrend des Rentenniveaus anhalten, verstärkt
durch den Nachhaltigkeitsfaktor ab
Juli 2005
• „Die Folge sind wachsende
Versorgungslücken im Alter.”
O. Ehrentraut, M. Heidler:
Demografisches Risiko für Staatsfinanzen?
Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnungen im
Vergleich.
Albert-Ludwig-Univ.
Freiburg, Forschungszentrum
Generationenverträge,
Diskussionsbeiträge No. 20, 2007.
• Zusammenwirken der 3 Faktoren Fertilitätsrate,
Lebenserwartung und Wanderungsbewegungen wird dazu
führen, dass die Bevölkerung bis 2050 zurück geht
• gegenwärtige Gesamtfertilitätsrate von 1,4
Kindern bedeutet, dass sich jede Generation nur zu etwa 2 Dritteln durch
Kinder ersetzt
• „Im Durchschnitt sind die Menschen in
Deutschland also in der zweiten Häfte des 20. Jahrhunderts
Jahr für Jahr gut zwölf Wochen älter geworden.”
• die Nettozuwanderung lag 1986–1995 bei 460.000 Personen /
Jahr, 1996–2005 bei 160.000 Personen / Jahr
• ab 2010 wird mit einer konstanten Migration von 200.000 Menschen /
Jahr gerechnet
• Prüfung der Einflussfaktoren auf ihr
Veränderungspotenzial anhand der 9. bis 11.
koordinierten Bevölkerungsvorausberechnungen des
Statistischen Bundesamtes
• künftige Lebenserwartung schwierig
zu prognostizieren: innerhalb von 6 Jahren wurde sie um 3,5
Jahre (Frauen) bzw. 5,4 Jahre (Männer) angehoben
• S.15, Abb. 2:
Bevölkerungsentwicklung (Anzahl)
1950–2050
• • S.17, Abb. 4: Bevölkerungsentwicklung
(Altersstruktur-Pyramide) 1950–2050
• S.20, Abb. 6:
Bevölkerungsentwicklung
(Altenquotient)
1950–2050
• stellt sich die Frage, wie sich Folgen der Alterung der
Bevölkerung auffangen lassen?
• naheliegende Antwort: „Wer länger lebt, muss auch
länger arbeiten”
• S.22, Abb. 7: Bevölkerungsentwicklung
(Altenquotient) bei unterschiedlichen Stufen der
Verlängerung der Lebensarbeitszeit
• so ist es möglich, den Altenquotienten dauerhaft auf
den jetzigen 45% zu halten
• „eine Steigerung der Erwerbsquoten in den
Altersgruppen 60+ zwingend geboten”
• die Methode der
Generationenbilanzierung erlaubt
die Messung der Nachhaltigkeit der Fiskalpolitik unter
Berücksichtigung der demografischen Entwicklung
• geeigneter Indikator: zukünftiger
Primärsaldo pro Kopf
• Blick auf die altersspezifischen Zahlungsströme
zwischen Staat und Bürgern
• S.26, Abb. 8: durchschnittliche altersspezifische
Nettozahlungsströme zwischen Staat und Bürgern 2005
• ein Anstieg des Jugendquotienten parallel zum
Altenquotienten verstärkt die
Finanzierungsschwierigkeiten des Staates
• S.27, Abb. 9: Entwicklung des Primärsaldos des Staates pro
Kopf bei verschiedenen
Bevölkerungsvorausberechnungen
• S.20, Abb. 6:
Bevölkerungsentwicklung
(Gesamtquotient)
1950–2050
• etwa ab einem Gesamtquotienten von 80% ist die
Belastbarkeit der erwerbstätigen Generation ausgereizt
• um ständige Einzeleingriffe der Politik zu vermeiden,
wäre eine regelbasierte Einbettung demografischer
Indikatoren wünschenswert;
Grafik: Entwicklung der Bevölkerung
1950–2050;
Grafik: Entwicklung des
Altenquotienten 2005–2050;
Grafik: Gesamtquotient 2005–2050
O. Ehrentraut, M. Heidler:
Zur Nachhaltigkeit der GRV — Status quo, Potenziale
und Risiken.
Albert-Ludwig-Univ.
Freiburg, Forschungszentrum
Generationenverträge,
Diskussionsbeiträge No. 21, 2007.
• Altersprozess der Bevölkerung übt einen
Finanzierungsdruck auf die GRV aus
• vorgenommene Reformen wirken sowohl auf der Beitrags- wie auch der
Leistungsseite, während gleichzeitig entsprechende
Sicherungsziele definiert wurden
• S. 7: ohne die Einführung des
Nachhaltigkeitsfaktors
wäre der Beitragssatz bis 2030 auf 25,5% und bis
2050 auf 27,7% angestiegen
• die (2007) noch
verbleibenden Stufen der Riester-Treppe kürzen das
Rentenniveau um ca. 3%
• Anstieg des Beitragssatzes durch die
modifizierte Bruttolohnanpassung senkt
das Rentenniveau nochmals um 7% bis 2030
• S. 8: Grafiken Entwicklung des Beitragssatzes und des
Nettorentenniveaus vor Steuern für einzelne Reformschritte
• über den Nachhaltigkeitsfaktor ergibt sich eine
weitere Absenkung des Nettorentenniveaus
von 8% bis 2030 (insgesamt also 18%) — allerdings bis
zum Einsetzen 2015 der Verrentungswelle für die Babyboomer
nur um knapp 1,5%
• S. 10: die Verschiebung des gesetzlichen
Renteneintrittsalters um 2 Jahre bedeutet eine
Rentenkürzung um 7,2% unabhängig
vom Verhalten der Versicherten (aber volle Wirkung erst 2050)
• damit kann ein Beitragssatz von höchstens 22% bis 2025 (statt
2030) gehalten werden
• die Ausnahmen zur „Rente mit 67” haben den Gesamteffekt
um etwa ein Drittel verringert (vor allem die Rente für
besonders langjährig Versicherte sowie die
Erwerbsminderungsrente für Versicherte mit mehr als
35 Beitragsjahren)
• unter diese Ausnahmen fallen aktuell mehr als 20% der Männer und
gut 4% der Frauen
• S. 11: die Ausnahmen für langjährig Versicherte
führen 2050 zu einem Beitragssatz von 23,7% statt 23,4%
• die Ausnahmen durchbrechen das
(Teilhabe-)Äquivalenzprinzip und verleihen den
erhöhten Beiträgen der anderen den Charakter einer Steuer
• Auswirkungen einer Anhebung des tatsächlichen
Renteneintrittsalters
• dadurch Verringerung der Abschläge für Verzicht auf
Frührente und durch die Mehrarbeit Erhöhung der
Entgeltpunkte und damit des Rentenanspruchs
• Beitragssatz bleibt langfristig stabil (steigt aber bis 2030)
• Vorschlag eines Renteneintrittsalters von 69 Jahren
• Auswirkungen einer Verlängerung der
sozialabgabenfreien Entgeltumwandlung;
Grafik: Entwicklung des
Beitragssatzes und des Nettorentenniveaus vor Steuern für
einzelne Reformschritte
K.F. Zimmermann:
Herausforderungen des
demografischen Wandels für den Standort Deutschland
(Folien). KfW-Symposium „Der demografische Wandel:
Herausforderungen und Antworten”; DIW Berlin, 2005.
• Grafik: Entwicklung der Bevölkerung nach
Bildungsabschluss (2000–2030)
• Grafik: Geburtenhäufigkeit international
• Grafik: Bevölkerung in der EU bis 2030
• Veränderung der Altersstruktur in Deutschland
2004–2020 bzw. 2035
• Grafik: Erwerbspersonenzahl bei stärkerer
Erwerbsbeteiligung, längerer Lebensarbeitszeit und
Zuwanderung
• Grafik: faktisches Renteneintrittsalter
international
• Grafik: Qualifikation der 25- bis 34-Jährigen
1991–2002: Deutschland und OECD
• Grafik: Anteil der Personen mit Hochschulausbildung an den
25–30-Jährigen international
• Grafik: Studierende in Deutschland 1992/93–2004/05
— deutsche und ausländische Studenten
• Grafik: Alter des Studienbeginns international
• Grafik: Mathematik im PISA-Test 2002 — Punkteabstand
zwischen den Leistungen heimischer Kinder und denen von Kindern mit
Migrationshintergrund
• Reformbedarf: 1) Verlängerung der
Lebensarbeitszeit, 2) vermehrte Investitionen in
Humankapital, 3) Umbau der Sozialversicherungssysteme,
4) offenere Gestaltung der Zuwanderungen Qualifizierter
Rente mit 67 —
Neue Herausforderungen für die
Beschäftigungspolitik.
IABKurzbericht
16, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der
Bundesagentur für Arbeit
,
2006.
• 60–64-Jährige und 65–66-Jährige bis 2050
• Potenzialerwerbsquoten bei Rente mit 67, 2 Varianten
• zusätzliches Erwerbspersonenpotenzial bei
Rente mit 67
• es müssten mehr als 3 Mio. zusätzliche
Arbeitsplätze geschaffen werden
• die Beschäftigungsförderung Älterer
allein reicht nicht aus
W. Sesselmeier:
Die demographische Herausforderung der Alterssicherung.
Auszug aus: Reform des Sozialstaats. Aus Politik und Zeitgeschichte 8-9/2006
(Beilage zur Zeitschrift Das Parlament).
• Vorausschätzung des Statistischen Bundesamtes aus 2003:
Anteil unter 20-Jähriger an Gesamtbevölkerung wird von heute 21,3%
innerhalb nächster 50 Jahre auf 16% fallen, Anteil über 60-Jähriger
sich von heute gut 23 auf 37% erhöhen
• deutsche Wohnbevölkerung wird von 82 auf 75 Millionen schrumpfen
• weiterhin zunehmende Lebenserwartung → steigendes
Durchschnittsalter
• Erwerbspersonenpotenzial wird bis 2040 um etwa 15 bis 30%
abnehmen – bei gleichzeitiger Alterung
• im Durchschnitt wird derzeit eine 65-jährige Person jedes Jahr um
über 50 Tage älter als eine Vergleichsperson des Vorjahrgangs
• unsere GRV (System des Bismarck-Typs) ist eindeutige
Versicherungslösung, die allerdings nicht nur normale
Altersrente, sondern eine Vielzahl anderer Rentenbezugsgründe abdeckt
(wegen Erreichen der Altersgrenze, wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
und wegen Todes (Hinterbliebenenrente)): in ersten beiden
Leistungsfällen hat Rente Lohnersatzfunktion,
Hinterbliebenenrente dagegen Unterhaltsersatzfunktion
• Zur Sicherstellung dieser Lohn- und Unterhaltsersatzfunktionen
orientiert sich Rentenhöhe an relativer Position der hinter den
Beiträgen stehenden Einkommen innerhalb der
Einkommenshierarchie
• Höhe gesetzlicher Rente ist letztendlich politische Entscheidung:
Interesse der Rentnerinnen und Rentner an möglichst hoher Rente mit
Interesse der Beitragszahler an möglichst geringen Beiträgen
miteinander auszugleichen
• dieser Ausgleich muss unter Druck demografischer Entwicklung neu
justiert werden
• Lohnhöhe und Lebensarbeitszeit bestimmen später zu
erwartende Rente: Arbeitslosigkeit und andere Ausfallzeiten mindern somit
Rentenleistungen
• so entspricht GRV immer noch weitgehend Problemlage des
beginnenden Industriezeitalters mit seinen Stereotypen
• GRV wird ergänzt um Zusatzsysteme betrieblicher
Altersversorgung und Vielzahl privater
Vorsorgemöglichkeiten
• umlagefinanziertes Rentensystem könne seine bisherige Aufgabe
nicht mehr erfüllen, wenn sich das Verhältnis zwischen Beitragszahlern
und Rentenempfängern wie prognostiziert entwickelt – es
gibt aber keinen Königsweg
• innerhalb GRV 3 Ansatzpunkte: Veränderung der Rentenformel,
(noch) stärkere Steuerfinanzierung und Verschiebung des
Renteneintrittsalters
• über die Rentenformel werden aus gezahlten Beiträgen
Entgeltpunkte (nach Teilhabeäquivalenz: „dass zum gleichen
historischen Zeitpunkt jeder Versicherte durch gleich hohe Beiträge
gleichwertige Anrechte auf Rentenleistungen erwirbt”)
• Paradigmenwechsel: Übergang von einer ausgabenorientierten
Einnahmenpolitik hin zur einnahmenorientierten
Ausgabenpolitik, bei der langfristiger Beitragspfad vorgegeben
wird und Leistungen sich an diesen vorgegebenen Einnahmen orientieren:
umgesetzt durch Ergänzung der Rentenformel um Riester-Treppe und
Nachhaltigkeitsfaktor
• Riester-Treppe ergibt sich aus Berücksichtigung
stufenweiser Anhebung des Altersvorsorgeanteils in
kapitalgedeckter privater Alterssicherung im Bruttoeinkommen
• damit schlägt sich
Einführung kapitalgedeckter Rentenergänzung dämpfend
in der Berechnung umlagefinanzierter GRV-Rente nieder
• von 2003 bis 2010 wird jährliche Rentenanpassung im
Ergebnis um jeweils 0,6% gekürzt
• Nachhaltigkeitsfaktor soll sowohl steigende
Lebenserwartung als auch rückläufige
Geburtenentwicklung sowie Zuwanderung und Veränderungen im
Erwerbsverhalten berücksichtigen
• neben langfristiger demografischer Komponente hat er noch
eine kurzfristige Stabilisierungswirkung, da Anstieg der
Renten auch durch konjunkturell bedingten Rückgang der
Beitragszahler gebremst wird
• Nachhaltigkeitsfaktor bewirkt, dass eine Veränderung
der Relation von Beitragszahlern und Rentenempfängern sich
ebenfalls in einer Dämpfung prinzipiell lohnorientierter
Anpassungsdynamik der Renten niederschlägt (im Durchschnitt
ca. 0,7% pro Jahr)
• bis 2010 wird es daher konzeptionell keine Rentensteigerung mehr
geben, wenn im Jahr zuvor das durchschnittliche
versicherungspflichtige Einkommen nicht mindestens um 1,3% gestiegen ist;
danach steigen Renten um 0,7% geringer als Entgelte des Vorjahres
• Schutzklausel verhindert eine Rentenkürzung –
verletzt aber damit das Ziel Beitragssatzstabilität
• nicht realisierte Dämpfungen sind daher nachzuholen
(Nachholfaktor)
• Riester-Treppe und Nachhaltigkeitsfaktor sollen somit bewirken,
dass Beitragssatz auch langfristig 22%-Marke nicht
überschreitet, allerdings um den Preis, dass Bruttorentenniveau
von derzeit 48 bis 2030 auf unter 40% absinkt
• zwar bereits jetzt rund ein Drittel der Rentenausgaben aus
Steuerhaushalt, aber immer noch versicherungsfremde Leistungen
über Beiträge finanziert (15,2 bis 44,8 Milliarden €)
• umstritten ist Einordnung der Hinterbliebenenrenten, des
West-Ost-Transfers und Charakter von Frührenten
• langfristig könnte Steuerfinanzierung eine
wesentlich bedeutendere Rolle als heute einnehmen, wenn sich Trend zur
Grundsicherung in der GRV manifestieren sollte
• Frühverrentungsmöglichkeiten
führten zu einem tatsächlichen durchschnittlichen
Renteneintrittsalter, das mit gut 60 Jahren weit unter dem
gesetzlichen liegt
• Heraufsetzung des
Renteneintrittsalters auf 67 Jahre über einen
Anpassungszeitraum von 18 Jahren hinweg
entlastet die GRV über 2 Wege: mehr Einnahmen
auf Grund längerer Lebensarbeitszeit und weniger Ausgaben auf
Grund kürzerer Rentenbezugsdauer
• Verlängerung der Lebensarbeitszeit muss
arbeitsmarkt-, gesundheits- und bildungspolitisch flankiert
werden
• schrittweise Anhebung der Altersgrenzen schafft
Planungssicherheit
• wegen Aufgabe des Ziels der Lebensstandardsicherung durch GRV
soll sich langfristig Anteil kapitalgedeckter
Alterseinkünfte an gesamten Rentenleistungen auf etwa 30%
verdoppeln
• Abwesenheit von ausreichendem Humankapital für
Alterssicherung soll durch vermehrte Anhäufung von Realkapital
kompensiert werden
• Vorteile des UV: sehr schnelle Anpassung an politische
Veränderungen und Resistenz gegenüber Inflation
• Vorteile des KDV: (angebliche) Immunität gegenüber
Geburtenrate, Möglichkeit der Internationalisierung
und (angeblich) positive Effekte auf
gesamtwirtschaftliche Ersparnis und Wirtschaftswachstum
• Nachteile des UV: Probleme aus
Beschäftigungs- und Lohnentwicklung sowie aus
demografischer Entwicklung
• Nachteile des KDV: Kapitalmarkt- und
Wechselkursrisiken (und Inflationsrisiken)
• ein Hybridsystem aus beiden Verfahren sichert das Gesamtsystem wie in
einem Portfolio gegenüber mehreren Risiken ab (?)
• steuerliche Freistellung der Beiträge zur GRV aus
unversteuertem Einkommen wird über Zeitraum von 20 Jahren, das heißt
bis 2025 gestreckt → bringt für Erwerbstätige
steuerliche Entlastung von jährlich ca. 1 Milliarde €
• die Reformen hätten auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt kommen
dürfen
• 2020 wird sich Durchschnittsalter
der Bevölkerung auf etwa 44 Jahre erhöht haben, aber
durchschnittlicher Wähler wird bereits über 54 Jahre alt sein
• Rentenreformen werden dann zunehmend
schwieriger
• Reformen sozialer Sicherungssysteme haben hohen
Erklärungsbedarf, wenn sie akzeptiert werden sollen
Deutsches Institut für Altersvorsorge,
Infopool » Fachliteratur (Abstracts): T.-P. Gallon:
Vergreisung als Grund, um die Rente zu senken? (Kurzfassung).
Langfassung in: Soziale Sicherheit, 8-9/1997.
• Es fehlt Bezugspunkt, von dem aus steigende Lebenserwartung
gemessen wird
• Demografiefaktor entfaltet exponentielle Wirkung
R.E. Ulrich:
Demographische Entwicklung, Arbeitsmarkt und
Alterssicherung (Folien). Eridion GmbH, Berlin, 2002.
• Grafik S. 6: Gewinne der Lebenserwartung (fernere
Lebenserwartung der Senioren mit 60 Jahren)
• Tabelle S. 7: Differenz der Lebenserwartung bei
Geburt in anderen Ländern gegenüber uns
• Grafik S. 8: Fertilität
1952–2050 West- und Ostdeutschland
• Grafik S. 22: Jugend- und Altenquotient 1999–2050
• S. 26: mögliche Überraschungen: 1)
medizinische Forschung → weitere höhere Gewinne der
Lebenszeit; 2) Epidemien könnten die
Lebenserwartung verringern; 3)
gesellschaftliche Krisen in geografischer Nähe
→ Flüchtlingsströme; 4)
Südwest-Erweiterung der EU
Entwicklung der Lebenserwartung. Fernere Lebenserwartung im Alter
von 60 Jahren, 1901 bis 2050, Stand: 2003. Bundeszentrale für politische
Bildung
bpb.
• Fernere Lebenserwartung der Männer hat von 1970 bis 2000 um 4 Jahre
zugenommen
Immer mehr Hundertjährige. MAX-PLANCK-GESELLSCHAFT
Presseinformation, 2002.
• Rekordlebenserwartung hat in letzten 160 Jahren mit
verblüffender Regelmäßigkeit um 3 Monate / Jahr
zugenommen
• 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts: hauptsächlich durch
Rückgang der Kindersterblichkeit
• nach 1950: Verbesserung der Überlebenschancen über
65-Jähriger wesentlich
• erstaunlich: Ausmaß der
Konstanz und
Regelmäßigkeit im Anstieg
B. Rürup:
Zur Berücksichtigung der Lebenserwartung in der gesetzlichen
Rentenversicherung.
Deutsche Rentenversicherung Westfalen, 1998.
• Inwieweit ist Berücksichtigung der Lebenserwartung
in der Sozialversicherung mit UV und Prinzip der
Teilhabeäquivalenz vereinbar?
• maßgeblich für aktuarische Beitragsäquivalenz:
Zeitfaktoren (Dauer der Beitragszahlung bzw. Dauer der
Rentenleistungen) und Einkommensfaktoren (Höhe periodischer
Beiträge bzw. Höhe periodischer Rentenleistung)
• im Unterschied zur Beitragsäquivalenz treten bei
Teilhabeäquivalenz bei Einkommensfaktoren relative
Positionen an Stelle absoluter Größen
(Beitragsäquivalenz
= absolute Größen, Teilhabeäquivalenz
= relative Positionen)
• Höhe periodischer Rentenleistungen nach Entgeltpunkten,
eine Funktion sowohl der Höhe als auch der Dauer in Vergangenheit
geleisteter Beiträge
• bei Berechnung persönlicher Entgeltpunkte wird vom
gesetzlichen Renteneintrittsalter abweichender
Ruhestandsbeginn berücksichtigt, aber durchschnittlicher
Erwartungswert des "Rentenendes" nicht (1998)
• Inkonsistenz: erbrachte Beitragsleistungen werden über einen
Zeitraum erfasst, während daraus resultierende Rentenansprüche
pro Zeiteinheit bestimmt werden
• Nichtberücksichtigung steigender
Restlebenserwartung führt zu Transfergewinnen der Rentner
• analytisch sauberste Lösung bestünde in
kohortenspezifischer Modifikation persönlicher Entgeltpunkte
• im Rentenreformgesetz 1999 umgesetzte demografische
Korrekturkomponente (Demografiefaktor) modifiziert
Rentenanpassung: Lebenserwartungsfaktoren variieren
nicht kohortenspezifisch, sondern periodisch
Demografiefaktor. INSM-Lexikon, 2008
M. Opielka:
Bürgerversicherung. Vorschlag für eine
Grundeinkommensversicherung und für eine soziale
Gesundheitsprämie. Heinrich-Böll-Stiftung, 2004.
www.verdi.de.
• «... in der deutschen rentenpolitischen
Literatur wurde bislang in der Regel der Begriff
„Beitragsäquivalenz” verwendet, der eine
eigentumsähnliche Bindung von Beitragsleistung und
Rentenanspruch beschreibt (oder besser postuliert).
Neuerdings wird – so zuletzt im Bericht der
„Rürüp-Kommission” – häufiger
der Begriff „Teilhabeäquivalenz”
gebraucht, vermutlich um darauf aufmerksam zu machen, dass eine
unmittelbare Kopplung von Beitrag und Leistung im
Umlageverfahren nicht existieren kann, sondern mit der
Beitragszahlung (via Rentenformel) nur eine Position in
der Hierarchie der Beitragszahler erworben wird, die dann im
Rentenalter die Position innerhalb der
Rentenzahlungshierarchie bestimmt. In welcher
Spreizung sich diese Teilhabe bewegt, ob beispielsweise
bei der Beitragszahlung ein erheblich breiterer
Korridor als bei den späteren Rentenzahlungen existiert,
wird mit dem Begriff „Teilhabeäquivalenz”
offener gehalten.»
J. Clemens:
Versicherungsmathematisch „faire” Abschläge bei vorzeitigem
Renteneintritt. Wirtschaftsdienst 3/2004, 2004.
• Ziel: Beitragssatz stabilisieren und keinen Anreiz zum vorzeitigen Renteneintritt geben
• Konflikt, wenn jährlicher Rentenanpassungssatz
ungleich individuelle Zeitpräferenz
• aus Budgetrestriktion des UV (vereinfacht):
| Ø Bruttorente |
Renten- bezieher |
1 - %-Anstieg Rentenbezieher | ||||||
| Beitragssatz | = | x | x |
Abschlags- faktor, | mit Abschlagsfaktor = | |||
|
Ø versich.pflicht. Bruttoentgelt |
Beitrags- zahler |
1 - %-Rückgang Beitragszahler | ||||||
J. Klinge:
Lebenserwartung, Geburtenrate und Rentenfinanzierung.
nestor, Forschungsinstitut für Neue Alterssicherungssysteme und
Rechtsbiometrik, Humboldt-Universität Berlin, 2006.
• Unterschiedliche Prognosen zur Lebenserwartung
• Einheitliche Prognosen zur Geburtenrate
• Steigerung der Geburtenrate - keine Lösung
H.-U. Deppe: Sozialmedizin, S. 12:
Tatsächliches Rentenzugangsalter in Deutschland 1960–2006.
www.klinik.uni-frankfurt.de/zgw/arbeitsmedizin/pdf/vorlesung/vorl_kap_02.pdf,
Seite 12. 2008;
Sozialpolitik:
Kabinett
beschließt Rente mit 67.
FAZ.NET,
29.11.2006.
• Beschäftigungsquote der
Personen zwischen 55 und 64 Jahren zwar seit 2000 wieder von 37,5% auf 45,4%
gestiegen, aber durch die Einrechnung von
Minijobs verzerrt
• das tatsächliche
Renteneintrittsalter liegt z.Zt.
bei 63,2 Jahren; bei Berücksichtigung der
Erwerbsminderungsrentner bei rund 61 Jahren
Perspektiven der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland.
Deutsche Bundesbank, Monatsbericht April 2008
INSM Lexikon, Hs:
Erwerbsquote.
INITIATIVE
>
Neue Soziale Marktwirtschaft,
www.insm.de/Lexikon/E/Erwerbsquote.html, 2008.
• Grafik der Erwerbsquoten für Frauen und Männer von
1980–2005
J. von Bröckel:
Der Nachhaltigkeitsfaktor.
www.janvonbroeckel.de/soziales/nachhaltigkeitsfaktor.html, 2008.
• Nachhaltigkeitsfaktor koppelt Höhe der Rente an
Lohnniveau und Beschäftigungsstand über das Verhältnis
von Beitragszahlern (also ohne Arbeitslose, die aber durch Staat
pflichtversichert sind → beitragsgeminderte Zeit) zu Rentnern
• Rentenformel:
monatliche Rente = persönliche Entgeltpunkte (x ggfs.
Zugangsfaktor) x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert
• Entgeltpunkt: jährlich erzieltes Entgelt /
Durchschnittsentgelt
• Zugangsfaktor: bei vorzeitiger Altersrente, in welchem Umfang
Entgeltpunkte beim Monatsbetrag zu berücksichtigen sind
(nach Alter des Versicherten bei Versicherungsbeginn)
• Rentenartfaktor: abhängig von jeweiliger Rente
(Altersrente = 1, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung = 0,5)
• aktueller Rentenwert: Monatsbetrag einer Rente aufgrund
Durchschnittsrente
• Einführung des Rentnerquotienten = Anzahl
Äquivalenzrentner / Anzahl Äquivalenzbeitragszahler
• es gibt keine gesetzliche Mindestrente, aber Schutzklausel:
aktueller Rentenwert nicht niedriger als im Vorjahr!
• mit dem Nachholfaktor werden wegen Schutzklausel
ausgebliebene Rentenkürzungen nachgeholt, wenn
aktueller Rentenwert wieder erhöht werden müsste
• Zeiten des Schul- und Hochschulbesuchs ab 18 Jahren werden ab 2009
nicht mehr bewertet
• Vorschrift: Nachhaltigkeitsrücklage am Ende eines Jahres
nicht niedriger als 0,2 Monatsausgaben!
• Bundeszuschuss etwa 26% der GRV-Einnahmen, damit etwa 24% der
Bundesausgaben
M. Gasche:
Neue Rentenanpassungsformel: „Schutzklausel” erfordert
„Nachholfaktor”. Wirtschaftsdienst, 7/2005.
• Schutzklausel → Aussetzung der Riester-Treppe und des
Nachhaltigkeitsfaktors → Anpassungslücke für
Beitragssatzstabilität
• nach prognostizierter Lohnentwicklung
in durchschnittlich jedem 2. Jahr
Anwendung der Schutzklausel – entsprechend groß wird
Differenz zwischen tatsächlichem Rentenwert und
beitragssatzzielkonformem Rentenwert
• will man trotz Schutzklausel auf Beitragsziel nicht verzichten,
muss man Rentenniveau korrigieren und auf
beitragssatzzielkonformen Wert zurück bringen
• es gibt mehrere mögliche Korrekturmechanismen
• regelgebundener Korrekturmechanismus:
Nachholfaktor → Wirkung des Nachholfaktors wird
„beschnitten”, wenn seine vollständige Anwendung zu
Reduktion des Rentenwertes führen würde
• korrigierter aktueller Rentenwert: arithmetisches Mittel aus
Rentenwert nach bisheriger Anpassungsformel und
beitragssatzzielkonformem Rentenwert
• ein Gewichtungsfaktor
(Ausdruck der „Schmerzlichkeit” der Anpassung) sorgt für
Geschwindigkeit nachholender Anpassung (1 = sofort, 0 = alte
Anpassungsformel bleibt)
Deutsches Institut für Altersvorsorge,
Infopool » Fachliteratur (Abstracts): W. Schmähl:
Paradigmenwechsel mit unklarem Ausgang - Anmerkungen zu
Reformvorschlägen zur Alterssicherung (Kurzfassung).
Langfassung in: Wirtschaftsdienst 8/2000.
• Rentenreform bringt Paradigmenwechsel von
ausgabenorientierter Einnahmepolitik zu einnahmenorientierter
Ausgabenpolitik
• neue Rentenanpassungsformel führt zu
Rentenniveausenkung durch Hintertür: Anrechnung der
(hypothetischen) Beiträge zur privaten AV bei
Rentenanpassung
• ehrlicher wäre sukzessive Erhöhung des
Rentenzugangsalters als Antwort auf steigende Lebenserwartung
• Einführung einer Kinderkomponente bei der
Hinterbliebenenversorgung ist gut
• inkonsequent ist Verzicht auf Finanzierung aus allgemeinen
Steuermitteln wie bei Kindererziehungszeiten
Zahlen und Fakten.
Die soziale Situation in Deutschland.
Bundeszentrale für politische Bildung
bpb
So setzt sich der Bundeszuschuss zusammen.
Deutsche Rentenversicherung Bund, 2006.
• Allgemeiner Bundeszuschuss: an die Entwicklung der
Löhne und des Beitragssatzes gekoppelt, damit der Bund bei
einer Be- oder Entlastung der Versicherten aufgrund einer
notwendigen Beitragssatzveränderung vergleichbar
beteiligt wird
• zusätzlicher Bundeszuschuss: Einführung 1998,
um einen weiteren Anstieg des Beitragssatzes über 20,3% hinaus zu
verhindern (finanziert aus der MwSt-Erhöhung zum 1.4.1998
von 15% auf 16% durch die Regierung Kohl)
• Erhöhungsbetrag beim zusätzlichen
Bundeszuschuss: Einführung 1999, damit der Beitragssatz
in der GRV auch weiterhin stabil bleibt (finanziert aus der
Ökosteuer)
Einnahmen und Ausgaben der Gesetzlichen Rentenversicherung
(Folien). Bundeszentrale für politische Bildung
bpb,
www.bpb.de, 2008.
• Grafik: Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen
Rentenversicherung in absoluten Zahlen, 1970–2007
(Beitragseinnahmen, Bundeszuschüsse, zusätzliche
Bundeszuschüsse, Rentenausgaben)
• Fakten, Datenquelle, Begriffe, methodische Anmerkungen
oder Lesehilfen
• Tabelle: Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen
Rentenversicherung in absoluten Zahlen, 1960–2007
(Beitragseinnahmen, Bundeszuschüsse, zusätzliche
Bundeszuschüsse, Rentenausgaben)
J. Eekhoff:
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) (Folien).
Übung zu „Allgemeine Wirtschaftspolitik”, Univ. Köln, 2006.
• Altersaufbau 1950, 2001, 2050 (geschätzt)
• Entwicklung der Geburtenziffer, Entwicklung der
Lebenserwartung, Bevölkerungsentwicklung und
Altersstruktur
• Ausgaben und Beitragssätze der GRV 1960-2003
• Vor- und Nachteile des KDV
• Reform des UV: Einbeziehung der Erziehungsleistungen, Beseitigung
systemimmanenter Benachteiligung von Eltern
• Mackenroth-These im neuen Gewand: Veränderte
Knappheitsverhältnisse zwischen Arbeit und Kapital durch Einführung des
KDV → sinkende Kapitalrendite und steigende Löhne
• „Asset-Market-Meltdown”: demografisch bedingter
Wertverfall von Wertpapieren (steigende Rentnerzahl erhöht
Kapitalangebot, sinkende Erwerbstätigenzahl senkt
Kapitalnachfrage)
• aber: Rückgang der Kapitalrendite kann durch unterlassene
Ersatzinvestitionen gebremst werden (Kapitalverzehr)
• Korrekturbedarf bei Riester-Rente: fragwürdige
Förderung, unflexibel und paternalistisch
Stellungnahme zu dem Gesetzenwurf ...
RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz.
Deutsche Bundesbank, 2007.
• Problem Ausnahmeregel
• Beitragssatz und Nachhaltigkeitsfaktor:
Rückkopplung
Internationale Mercer-Studie zeigt: Weltweiter Trend zur Anhebung des gesetzlichen
Renteneintrittsalters.
fonds.ad·hoc·news,
2007.
• Übersicht: gesetzliches Renteneintrittsalter in
ausgewählten Ländern
Rentenbezugsdauer und Renteneintrittsalter.
Bundeszentrale für politische Bildung
bpb,
www.docfin.de/_admin/files/, 2004.
• das tatsächliche
Renteneintrittsalter lag 2003 bei 61 Jahren, steigt
jedoch schwach an
• die durchschnittliche Rentenbezugsdauer nimmt
kontinuierlich zu
• die Doppelwirkung von frühem Renteneintritt und
steigender Lebenserwartung führt zu wachsenden
Ausgaben und belastet die GRV
Durchschnittliches
Renteneintrittsalter in Deutschland (Stand: 2006)
| gesetzlich : | 65,0 | ||||||||
| tatsächlich | |||||||||
| Frauen: | 61,1 | ||||||||
| Männer: | 60,8 | ||||||||
| Ost: | 59,3 | ||||||||
| West: | 61,2 | ||||||||
| 58 | 59 | 60 | 61 | 62 | 63 | 64 | 65 | Renteneintrittsalter | |
| Quelle: Deutsche Rentenversicherung | |||||||||
Durchschnittliches Renteneintrittsalter steigt weiter.
Altersübergangs-Report 2006-02, Hans Böckler Stiftung, 2006;
M. Brussig, S. Wojtkowski:
Altersübergangsreport 2006-02.
• Zwischen 1996 und 2005 hat sich das durchschnittliche
Rentenzugangsalter um ca. 1 Jahr auf 63,0 Jahre erhöht;
allein seit 2003 um ½ Jahr
• parallel dazu andererseits 2004 und 2005 wieder mehr
Rentenzugänge mit 60 Jahren
• etwa ein Drittel der Männer erreichte 2005 die Rente über
die Regelaltersrente
• in den neuen Bundesländern Rentenzugänge
häufiger vorzeitig
• Abbildung 7: Das durchschnittliche
Rentenzugangsalter steigt (bei Altersrenten von etwa 62 bis
1999 auf 63,2 im Jahre 2005)
A. Kussmann:
Durchschnittliches Renteneintrittsalter.
www.anita-kussmann.de/index.php?option=com_content&view=article&id=99:durchschnittliches-renteneintrittsalter&catid=36:sozialversicherung&Itemid=56,
20.7.2009.
• DRV Bund bestätigt BILD: bei
westdeutschen Männern Renteneintrittsalter
inzwischen bei rund 63,5 Jahren — so hoch wie seit 31
Jahren nicht mehr
• jedoch hat nur jeder 14. (ca. 7%) zwischen 63 und 65 Jahren
überhaupt noch eine sozialversicherungspflichtige
Vollzeitstelle — bei den 58- bis 63-Jährigen liegt die Quote
bei 26,6%
• Eintritt in eine Erwerbsminderungsrente lag zuletzt bei
westdeutschen Männern bei 50,1 Jahren
• bei den Frauen im Westen blieb das Renteneintrittsalter bei
63,2 Jahren, im Osten stieg es nur minimal auf 61,7 Jahre
• 1997 gingen Männer mit 62,3 Jahren in
Altersrente, Frauen mit 62,6 Jahren — danach immer
früheres Ausscheiden aus dem Berufsleben
• heute können selbst Arbeitslose
i.d.R. frühestens mit 63 in Rente gehen
Gesetzliches Renteneintrittsalter in Deutschland nach
dem Altersgrenzenanpassungsgesetz, 2007
| Alter Jahre + Monate | ||||||||||||||||||||||
| 67– |
|
|||||||||||||||||||||
| 10 |
|
|||||||||||||||||||||
| 8 |
|
|||||||||||||||||||||
| 6 |
|
|||||||||||||||||||||
| 4 |
|
|||||||||||||||||||||
| 2 |
|
|||||||||||||||||||||
| 66– |
|
|||||||||||||||||||||
| 11 |
|
|||||||||||||||||||||
| 10 |
|
|||||||||||||||||||||
| 9 |
|
|||||||||||||||||||||
| 8 |
|
|||||||||||||||||||||
| 7 |
|
|||||||||||||||||||||
| 6 |
|
|||||||||||||||||||||
| 5 |
|
|||||||||||||||||||||
| 4 |
|
|||||||||||||||||||||
| 3 |
|
|||||||||||||||||||||
| 2 |
|
|||||||||||||||||||||
| 1 |
|
|||||||||||||||||||||
| 65– |
|
|
|
|||||||||||||||||||
| 1916 | ... | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | Jahr | |
| ... vor 1947 ... | 1947 | 1948 | 1949 | 1950 | 1951 | 1952 | 1953 | 1954 | 1955 | 1956 | 1957 | 1958 | 1959 | 1960 | 1961 | 1962 | 1963 | 1964 | Geburtsjahr | |||
| Quelle: Bundesagentur für Arbeit
|
||||||||||||||||||||||
A. Apholte, C. Broyer, F. Bulthaupt, D.F. Milleker,
R. Schäfer, R. Schneider, J. Stanowsky:
Demographie, Ersparnis und Zins: Langfristige Perspektiven. Working Paper 21,
Economic Research Allianz Group / Dresdner Bank, 2004.
• Konzentration auf Kapitalrendite, die sich aus sowohl auf
Ersparnisbildung als auch auf Geldanlage wirkendem
gesamtwirtschaftlichen Trend ergibt
• unwahrscheinlich, dass sich aktuelle
Leistungsbilanzüberschüsse der Emerging Markets
(Schwellenländer) durch Mittelzufluss aus
Industrieländern (auf Suche nach höheren Renditen) in Defizite verwandeln
• bis ca. 2010 wirken steigende Inflationsraten in Folge (durch
Aufbau privater Altersvorsorge) überschüssiger
Liquidität dem Rückgang der Renditen nominal entgegen, dann
im nächsten Jahrzehnt stabile Renditen bei verminderter Inflation,
aber nach 2020 steigende Renditen mit Inflationsrisiken
• zusätzliches Sparvolumen wird zwar Renditen vermindern, aber
nicht als Flutwelle
M. Kredler:
Zusammenfassung der Diplomarbeit „Demographics and Asset Markets”.
• In Forderung nach Umstellung vom UV auf das KDV werden oft
Modellrechnungen präsentiert mit Annahme, dass Erträge aus
investiertem Kapital im Durchschnitt auf historischem Niveau bleiben
werden: scheint nach zu erwartenden starken Veränderungen in
Bevökerungsstruktur nicht realistisch
• fast alle betrachteten theoretischen Untersuchungen sagen voraus,
dass Kapitalerträge in nächsten Jahrzehnten fallen werden
• für Risikoprämien sagen theoretische Modelle ebenfalls
rückläufige Entwicklung voraus
A. Gunkel:
Bericht des Vorsitzenden des Vorstandes.
Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund, 2006.
• Nachhaltigkeitsfaktor führt dazu, dass
Altersgrenzenanhebung neben Senkung des Beitragssatzes zugleich auch
Rentenniveau anhebt
B. Rürup:
Nachhaltige Sozialpolitik im alternden Deutschland.
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Vorlesungen 2003.
• Einnahmeseite sozialer Sicherungssysteme sollte
vom Faktor Arbeit entkoppelt werden, um
konjunkturunabhängiger und langfristig stabiler zu
werden
• demografisch bedingte Kosten sind gleichmäßiger
zwischen Generationen zu verteilen (Ältere sind stärker zu
beteiligen)
• Modell der Bürgerversicherung von S.
Eitenmüller (2001, Reformoptionen für GRV):
Beitragssatz sinkt zunächst um 1,5%, liegt nach 45 Jahren 0,5%
über altem Satz
• dauerhafte Senkung impliziter Steuer, wenn
Alt-Rentenversicherten 13% der Rente gekürzt werden und dafür
Beitragssatz langfristig um 3% sinkt
• Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze bringt
vorübergehende Beitragsentlastung; nachher sogar etwas
höher
Wikipedia:
Beitragsbemessungsgrenze. 2009.
• Sind die sozialversicherungspflichtigen Einnahmen
höher als die Beitragsbemessungsgrenze, wird zur
Beitragsberechnung nur die Beitragsbemessungsgrenze
herangezogen
• 2009 West: 5.400 € monatlich, Ost: 4.550 € monatlich
M. Grub:
Verteilungswirkungen anreizorientierter Sozialpolitik.
Dissertation, Univ. Würzburg, 2005.
• Simulation der Wirkung der Reformen 2001 und 2004 anhand
modellhafter Einzelbiografien in einem stochastischen Kontext
• Alterssicherung wird teuer
werden; aber nach den Reformen werden die Lasten des demografischen
Übergangs gleichmäßiger verteilt und Gesamtsystem
stabilisiert
• Rentenreform 2001:
• unter realistischen Wachstumsannahmen keine negativen
Renditen in GRV zu erwarten
• Umverteilung zu Lasten des Rentenbestands und rentennaher
Jahrgänge, zu Gunsten insbesondere von Familien mit Kindern
• „akademische” Erwerbsbiografien erwarten
zunächst Verbesserungen, „proletarische”
Erwerbsbiografien eher später, aber relativ stärker
• Förderung kapitalgedeckter Vorsorge fördert sehr Arme und
sehr Gutverdienende („u”-Form) — das Gesamtsystem
gibt eher „h”-förmige Sparanreize
• das gewohnte Niveau durch
kompensierende
Ergänzungsvorsorge ist
nur zu höheren Kosten und höherem
Risiko zu erwarten
• für rentennahe Jahrgänge des unteren
Einkommensbereichs nur unzureichende, minimale Sparquoten
• Nachhaltigkeitsreform 2004:
• insgesamt Verteilung der Lasten in der GRV noch etwas
gleichmäßiger, in der Privatvorsorge
ungleichmäßiger
• relative Verbesserungen für:
Einkommensschwächere, Frauen, Familien, rentennahe
Singles, rentenferne Familien mit Kindern
• unterer Einkommensbereich kann nicht mehr Vorsorgekapital
aufbauen, ist aber langfristig besonders von Leistungskürzungen
in GRV betroffen → Altersarmut
• nachgelagerte Besteuerung:
• Mehrheit wird während Erwerbsphase profitieren;
unterer bis mittlerer Einkommensbereich 2011 – 2024
schlechter gestellt
• deutliche Netto-Mindereinnahmen nach Renteneintritt zu
erwarten, insbesondere Singles heute rentenferner Jahrgänge
• steuerliche Netto-Entlastungen erst gegen Ende der
Übergangsphase (ab 2070)
J. von Weizsäcker, R. Fenge:
Der Rentengewinn der Generation Enkellos.
FAZ Frankfurter
Allgemeine Zeitung, 20.4.2006.
• Enkellosigkeit führt zunächst zu höheren
Rentenzahlungen → höheren Renten
• später folgt demografischer Einbruch der Wirtschaft
• unverhoffter Rentengewinn der Generation Enkellos ca.
6% pro Kind
• Einführung eines
„Enkellosigkeitsfaktors” könnte Rentenniveau schrittweise
um diesen %-Satz absenken
• Vorschlag eines Kinderrabatts von 1% auf Arbeitnehmerbeitrag
zur GRV
• durch Einkommensproportionalität bleibt bei
niedrigen Einkommen Konsumabstand zwischen Kinderlosen und Familien
klein
M. Voigtländer, B. Henman:
Eine konstitutionelle Reform der Altersvorsorge.
Otto-Wolff-Institut für Wirtschaftsordnung, Discussion Paper 2/2003.
• Konstitutionelle Ökonomik (s. Buchanan u.a.)
beschäftigt sich mit Fragen der Effizienz und Gerechtigkeit
gleichzeitig
• Kernidee: Auffassung gesellschaftlicher
Vereinbarungen als Resultat kollektiver Tauschakte
• Renditeüberlegenheit des KDV reicht nicht aus:
zur Kompensation der 1. Generation müsste Kredit
aufgenommen werden, dessen Zinsen die Renditevorteile aufzehren
würden
• aber Effizienzgewinne durch die Umstellung möglich,
wenn dadurch Verzerrungen abgebaut werden
• höhere Rendite des UV, wenn Rentenanspruch an
Kindererziehung gekoppelt wird
• das UV schützt vor unerwarteten Inflationen, weil sich
Löhne anders als Vermögen besser an eine Geldentwertung
anpassen können
• damit sei zu schließen, dass eine
Gesellschaft unter Unsicherheit für alle Gruppen der
Gesellschaft obligatorisches UV wählen
würde, das Mindestrente verspricht
• Regelaltersgrenze würde an Entwicklung der
Lebenserwartung gekoppelt
• spätere Rentenzahlungen beruhen auf vorangegangener
Investition in Kindererziehung
• damit System nicht von Trittbrettfahrern unterminiert wird:
Nutzung nur jenen gestattet, die zur Ansammlung
von Humankapital beigetragen, also Kinder
großgezogen haben
• alle anderen müssen selbst für ihre Altersvorsorge sorgen
• ebenso muss über Mindestrente
hinausgehende Altersvorsorge nach KDV selbst erworben werden
K. Spazier:
Demographiefaktor und Nachhaltigkeitsfaktor.
Service - Wirtschaftslexikon, www.info-zeitarbeit.de, 1996-2008
F. Pfeiffer, K. Reuß:
Intra- und Intergenerationale
Umverteilungseffekte der bundesdeutschen Rentenversicherung auf Basis
humankapitaltheoretischer Überlegungen (Folien).
forschung.deutsche-rentenversicherung.de, FNA-Workshop, 2007
Saving Social Security: Which Way to Reform?
Economic Studies Event, Panel of Social Security Experts,
Brookings Institution, 2003.
• P. Orszag: new reform plan restores long-term sustainable solvency to
Social Security, puts the system on a solid financial footing for the long term,
and we do not think it is necessary to
completely overhaul a system that we think in structure is actually a fairly
good one
• P. Orszag: we combined benefit reductions and revenue increases rather than
relying solely on one or the other, we protect the most vulnerable beneficiaries,
disabled workers, young surviving children, lifetime low earners and widows
• P. Orszag: under current law, the trust fund will be exhausted in 2042, at
which time incoming payroll revenue would only be sufficient to pay about
¾ of promised or scheduled benefits
• P. Orszag: we're not building up a huge trust fund and living off the
interests
• P. Orszag: US Social Security has a legacy debt, because previous and even
current beneficiaries received benefits larger than their contributions
accumulated at a market rate of interest
• P. Diamond: we do ½ of the adjustment through a reduction in
benefits, and the other ½ through an increase in payroll tax rate, with
an annual adaption to the mortality tables
• P. Diamond: on a lifetime basis, Social Security gets steadily less
progressive because the higher earners are living longer relative to the lower
earners
• P. Diamond: we are going to spread the cost of the legacy debt as fairly
as possible over future generations, relative to total earnings, to preserve a
constant legacy debt to taxable payroll ratio
• P. Diamond: we think individual accounts are inappropriate for the
foundation of retirement income and create a cash-flow problem for Social
Security
• M. MacGuineas: I wonder why they did not raise the retirement age
• M. MacGuineas: I question whether spousal benefits are still appropriate in
the modern workforce
J. Shaoul:
Weshalb steht das staatliche Rentensystem unter Beschuss? wsws.org, World Socialist Web Site,
19.11.2003.
•
R.C. Bryant:
Demographic Pressures on Public Pension Systems and Government Budgets.
Brookings Institution, 2004.
• Global dimensions of demographic change
• macroeconomic effects through changes in exchange rates and
external-sector variables
• influence on savings and investment flows
• alternative ways of operating public pension systems lead to substantially
different outcomes
• reductions in the number of children free up resources for adult use →
increase net import of real resources and net inflow of investment income from
abroad
• taking elderly dependency and public pensions into account pushes the
external-sector transactions in the other direction
• policymakers should resist to allowing large overall budget deficits
and increasing government debt
• an open economy ahead of other economies in its demographic transition
(e.g. Japan) is able to diffuse part of its larger shock into other nations
T. Heien,
K. Kortmann, C. Schatz:
Altersvorsorge in Deutschland 2005. Forschungsprojekt
AVID im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung Bund und
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Deutsche Rentenversicherung Bund, 2005
Wissenschaftlicher Beirat beim
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit:
Alterung und
Familienpolitik. Dokumentation Nr. 548, www.bmwi.de,
2005.
•Vorausschauende Wirtschaftspolitik kann die
negativen Auswirkungen des demografischen Wandels in
vielfältiger Weise dämpfen
• es bleibt nur wenig Zeit
• unerwartet andauernder linearer Anstieg
der ferneren Lebenserwartung von mehr als 1 Jahr alle 10 Jahre
• ökonomische Auswirkungen auf Arbeitsmarkt
(Erwerbstätige werden fehlen), Produktmärkte (andere
Kundschaft), Kapitalmarkt (Sparverhalten und
Anlagenachfrage ändern sich)
• nach 1920 beginnt ein Rückgang auf dem Arbeitsmarkt, der
sich nach 2030 beschleunigen wird
• bis 2034 zwar keine ins Gewicht fallende Schrumpfung der
Bevölkerung, wohl aber der Erwerbsfähigen
(Rückgang bereits seit 2000, zwischen 2004 und
2034 um fast 8 Mio. = über 24%) →
starke Altersstrukturverschiebung
• entscheidend ist die Zahl der
Erwerbstätigen = Zahl der Erwerbsfähigen ·
alters- und geschlechtsspezifische Erwerbsquoten
• ohne Änderung der Erwerbsquoten wird sich das zu 1,5%
angenommene jährliche Wirtschaftswachstum um ein
Drittel verringern → erheblicher Wohlstandsverlust
• Anteil der 55-Jährigen und Älteren an
den Erwerbstätigen verdoppelt sich in den nächsten
20 Jahren und verbleibt dann bei über 20%
• wahrscheinlich werden mehr Arbeitnehmer im
Gesundheitssektor und weniger im Verkehrssektor nachgefragt
• funktionierende Kapitalmärkte
können Lasten zeitlich verteilen
• Kapitalmärkte sind nicht immun gegen
Bevölkerungsalterung, da diese die
Gleichgewichtspreise und -mengen verändern wird
• durch gegenläufige Effekte bleiben die
Kapitalmärkte fähig, in Zeiten der Alterung ausgleichend
zu wirken: alternde Bevölkerung wird mehr
Produktivkapital einsetzen (Substitution von Arbeit) und die
Altersvorsorge nach dem KDV wird 2030 noch nicht ihr Gleichgewicht
erreicht haben (erst etwa 2050)
• computational general equilibrium Modelle (Börsch-Supan,
Ludwig und Winter sowie Fehr) zeigen, dass die Umsetzung der Riester-
und der Nachhaltigkeitsreform etwa ½ des
demografiebedingten Rückgangs der Sparquote
kompensieren werden (nur von 11% auf 9%)
• die Rendite des Produktivkapitals wird
mit der Alterung sinken (zwischen 0,5 und 2 Prozentpunkten)
• die Nachfrage nach Immobilien und Aktien
wird stärker zurückgehen als die nach Produktivkapital
und fest verzinslichen Wertpapieren
• das KDV kann zu einem erhöhten Kapitalbestand
und damit zu höherem Wirtschaftswachstum führen
• empfohlen wird koordinierender „Aktionsplan
demografischer Wandel”: Reform der
Sozialversicherungen, Rahmenbedingungen für eine
höhere Erwerbstätigkeit, Zuwanderung,
Rahmenbedingungen für eine höhere
Arbeitsproduktivität, intertemporaler Ausgleich durch
Eigenvorsorge und Rücklagenbildung,
internationale Diversifizierung des
demografischen Risikos, Rahmenbedingungen für den
Strukturwandel, Wohnungsbau und Infrastruktur der Kommunen
• langstristige Beieinflussung der demografischen
Entwicklung durch Familienpolitik
• keines der europäischen Länder hat eine Geburtenrate,
die ausreichen würde, die Bevölkerung konstant zu halten
• Grafik: durchschnittliche Kinderzahl je Frau in
Deutschland 1871–1995 (mit zahlreichen Schwankungen)
• Tabelle: Geburtenraten in OECD-Staaten 1970–2000
• Option I: familienpolitische Maßnahmen im
Rahmen des Rentensystems (steuerfinanzierte Elternrente
im UV für Eltern die Kinder groß gezogen haben, Zwangsrente im KDV
für alle Kinderlosen — mit Freigabe von
Teilbeträgen bei Geburt von Kindern)
• Option II: Familienlastenausgleich
(zusätzliches und für jedes Kind gleich hohes Kindergeld)
W. Schmähl:
Einkommenslage und
Einkommensverwendungspotential Älterer in
Deutschland. Wirtschaftsdienst, 85(3), 2005;
pp. 156–165.
• Grafik: Verteilung der Altersrenten nach
Zahlbetragsklassen Ende 2002 (beträchtliche
Rentenstreuung Frauen, Männer, West, Ost)
• vom unbezahlten Arbeitsvolumen werden 24% von Menschen im
Alter über 65 Jahren erbracht
• Bedarf an nichtfamilialen Hilfs- und Pflegediensten
wird steigen
• Paradigmenwechsel 2001/2004 vom
Leistungsziel zum Beitragsziel in der GRV, partielle
Substitution des UV durch das KDV
• im Mittelpunkt der Begründungen: Entlastung der
Arbeitgeberbeiträge
(Lohnnebenkosten) — als ob die sonst
bewirkten Lohnkostenerhöhungen für
den Arbeitsmarkt von zentraler Bedeutung seien
• dabei hätte bis 2040 eine
Lohnzurückhaltung von 0,06 Prozentpunkten ausgereicht,
um die Lohnkosten trotz steigender Beiträge konstant zu
halten!
• „So werden durch die getroffenen Reformmaßnahmen
in der Alterssicherung für lange Zeit die von
den Bürgern aufzubringenden Vorsorgeaufwendungen
höher sein als ohne die ergriffenen
Maßnahmen”
• ingesamt steigt dadurch die Belastung der Bevölkerung
mit Vorsorgeaufwendungen, und durch die teilweise
Verlagerung zur KDV ergeben sich eine Reihe von
Verteilungseffekten
• war 1992 noch ein Leistungsniveau von 70% des
durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelts festgelegt,
so zielt die Reform auf 52%
• hält man eine Rente in Höhe von 40% zur
Armutsvermeidung für angemessen, so braucht ein
Durchschnittsverdiener jetzt 35 Beitragsjahre dazu
• bei 86% des Durchschnittsverdienstes wären bereits
40 Versicherungsjahre erforderlich — eine Abkehr vom
Gedanken der Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung
• der Ruf nach Verstärkung von
Mindestsicherungselementen wird lauter werden
• das ist der von der Weltbank propagierte
Weg: ein umverteilendes und auf Armutsvermeidung im Alter
zielendes System nach dem UV, kombiniert mit einem
privaten System nach dem KDV, das Vorsorgefähigkeit und
Vorsorgebereitschaft voraussetzt
• diese Systemänderung wird die Anreize zur
Arbeitsaufnahme für Bezieher sehr niedriger Einkommen weiter
reduzieren (wie auch die zur privaten Vorsorge)
• wer bereits Rentner ist, kann die Leistungsreduktionen
nicht mehr durch eigene Vorsorgeaktivitäten kompensieren
• an der Finanzierung der Förderung sind aber auch die
beteiligt, die eine Förderung nicht oder nur partiell
nutzen können
• im höheren Einkommensbereich kann man dagegen von
Mitnahmeeffekten durch Vermögensumschichtung
ausgehen
• die Einkünfte aus privater Altersvorsorge sind in der Regel
statisch — im Unterschied zur dynamischen Rente aus der GRV
• so kann der Realwert einer privaten Rente schon
bei einer Inflationsrate von nur 2% in 15 Jahren auf ¾
sinken
• da der steuerliche Freibetrag bei der
Rentenbesteuerung konstant bleibt, verliert auch er im Laufe der
Rentenbezugszeit an Einfluss
• Simulationen zum Vergleich der
Situation nach den Reformen und ohne diese
• „Eckrentner”, die 2011 in Rente gehen (Jahrgang 1945)
haben geringere Brutto- und Nettoeinkommen zu erwarten als vor der
Reform
• „Eckrentner”, die 2031 in Rente gehen (Jahrgang 1965)
haben höhere Bruttoeinkommen, doch das anfangs ebenfalls
höhere Nettoeinkommen wandelt sich 10 Jahre später in einen
Einkommensverlust
• für die „Eckrentnerin” ist das Ergebnis von Anfang
an ungünstiger
• beim ALG II werden zwar Beiträge an die GRV gezahlt, jedoch auf der
Basis von monatlich 400 € — ein Anspruch von 1/6
Entgeltpunkt
• „Deutschland begibt sich auf den Weg zu
einer deutlich ungleicheren Einkommensverteilung im
Alter”
C.D. Kernig:
Welttrend 21. Jahrhundert (Folien).
Politische, ökonomische und demographische
Zukunftsperspektiven. Wirtschaftsforum Rotenburg, 18.1.2006.
•
W. Strengmann-Kuhn:
Soziale Sicherung I, 6. Vorlesung:
Rentenreform:
Reformbedarf, Reformvorschläge (Folien).
Univ. Frankfurt, SS 2007.
• Verringerung der Geburtenrate, Erhöhung der
Lebenserwartung → Altenquotient steigt
• Grafik: Entwicklung der Lebenserwartung von
Neugeborenen 1901/10–2003/2005
• Grafik: Fernere Lebenserwartung im Alter von 60 Jahren
1901–2050
• Tabelle: Entwicklung von Wohnbevölkerung und
demografischen Belastungsquotienten 1960–2050
• Grafik: Alten-, Jugend- und Gesamtquotient 1960–2050
• Tabelle: Szenarien Alten-/Beschäftigtenquotient
• unterschiedliche Prognosen über die Entwicklung
des Beitragssatzes
• entlastende und belastende Entwicklungen auf dem
Arbeitsmarkt
• Zunahme von Erwerbsunterbrechungen
• Grafik: Entgeltpunkte und Versicherungsjahre
1995–2005
• Grafik: Verteilung der Versicherungsrenten und
Witwenrenten nach ihrer Höhe (2005)
• durchschnittliches Einkommensniveau im Alter ist
relativ gut
• Nichtinanspruchnahme
von Sozialhilfe (Dunkelziffer) ist hoch, besonders im
Alter
• Reformbedarf Vereinheitlichung der Systeme GRV,
Beamtenversorgung, Selbstständige
• pro und kontra Reformvorschlag Umstellung auf
Kapitaldeckung
• insbesondere: Problem des
Übergangs vom UV auf KDV nicht lösbar
• weitere Reformvorschläge: Änderung des
Rentenniveaus, benefit defined → contribution defined,
Änderungen des Alten- bzw. Beschäftigtenquotienten,
Verbreiterung der Finanzierungsbasis (Steuern,
Kapitaleinkommen);
Alten-, Jugend- und Gesamtquotient
1960–2050
![[AksR]](AKsR.gif)
P. Mullan: Gute Preise, goldene Jahre:
Die Zukunft ist bezahlbar!
(The Imaginary Time Bomb: Why an Ageing Population Is Not a Social Problem).
NOVO 71, Juli/August 2004.
• Kann die Gesellschaft sich so viele alte Menschen leisten? Antwort
am Beispiel Großbritanniens
• das Altern ist ein Prozess, der seit dem Ende des 19. Jahrhunderts
in bemerkenswert konstanter Weise in den
industrialisierten Ländern fortschreitet und früher
nie problematisiert wurde
• dass trotz dieser Entwicklung der Lebensstandard von
Jung und Alt enorm zugenommen hat, beweist: das Altern
der Gesellschaft ist keineswegs unbezahlbar
• mit großer Sorge wird diskutiert, dass unsere
Altersvorsorge sowohl der Dauer als auch der Höhe nach nicht dem
entsprechen wird, was wir bislang erwartet haben
• eigentlicher Grund der
Rentendiskussion, dass die Verwalter einiger
Pensionskassen und Rentenfonds nur noch einen Ausweg sahen:
die Auszahlungen irgendwie zu drosseln, um die
Gesamtverbindlichkeit zu reduzieren
• die aktuelle Panik über niedrige Geburtenraten
behindert eine konstruktive Diskussion darüber, was sie
eigentlich bedeuten
• die Beitragszahlerquote ist das
Zahlenverhältnis zwischen den einzahlenden Arbeitnehmern
und den daraus finanzierten Rentnern
• die statistische Veränderung dieser Quote in GB von
derzeit 3,4 auf 2,4 in 40 Jahren wird immer wieder herangezogen, um
einen drohenden alterungsbedingten Bankrott der
Sozialsysteme vorherzusagen
• aber wenn jedes Mitglied einer
Bevölkerungsgruppe in Zukunft mehr Ressourcen zur
Verfügung hat, nehmen wir an, doppelt so viel wie heute,
dann ist es kein Problem, die Unterstützung für ihre
Rentner absolut anzuheben, damit jedes Mitglied der Gruppe mehr
Unterstützung erhalten kann, denn jedem
aktiven Mitglied der Gruppe werden immer noch mehr Ressourcen zur
Verfügung stehen als heute
• Hochrechnungen auf Grundlage der
Beitragszahlerquote lassen außer Acht, dass zurzeit eine
große Anzahl von Menschen im "Arbeitsalter" überhaupt
nicht arbeitet, d.h. die reale Beitragszahlerquote
ist in GB somit nicht 3,4, sondern 0,84
• bliebe die absolute Anzahl der Arbeitenden auf heutigem
Niveau, würde das Verhältnis von Arbeitenden zu
Nicht-Arbeitenden 2030 von 0,84 auf 0,71 absinken
• die Beschäftigungsquote von 80%
wieder auf knapp 90% anzuheben, würde ausreichen, um
die Beitragszahlerquote im Jahr 2040 auf heutigem Niveau zu
stabilisieren
• die Betrachtung der Beitragszahlerquote lässt den
Anstieg der Produktivität völlig
außer Betracht
• bei einer sehr bescheidenen Produktivitätsrate von
1,75% im Jahr wird ein Arbeiter in 40 Jahren durchschnittlich
doppelt so viel Wohlstand produzieren wie heute
• das bedeutet somit auch, dass durchaus 50% mehr ältere Menschen
in einem Land leben können, das um 100% reicher ist
• ständig wachsende Produktivität war der
entscheidende Grund, weshalb industrialisierte Länder im
letzten Jahrhundert keine Probleme mit der noch viel dramatischer
fallenden Beitragszahlerquote hatten
• Projektionen: in den entwickelten
Wirtschaften werden in den nächsten 50 Jahren
zusätzliche 4 bis 8% des Bruttosozialprodukts für
ältere Menschen aufgewendet
• wenn wir ein anständiges Gesundheitssystem
für alle, Pflege für die, die sie dringend
benötigen, und ein großzügiges staatliches
Rentensystem auch in den nächsten 40 bis 50 Jahren haben wollen,
muss man auch offen sagen, dass dafür Steuern,
Beiträge oder Abgaben zu zahlen sind
• bei weniger Kindern, die auszubilden sind und weniger
Nicht-Arbeitenden, die auf Sozialhilfe angewiesen sind,
können die öffentlichen Ausgaben sogar sinken
K. Mai:
Ist der SV-Rentenbeitragssatz für das Jahr 2030 zuverlässig
bestimmbar?
(DGB) memo.uni-bremen.de, 2004.
• Die Ziel-Projektion für das Rentenniveau 2030 bleibt
in seinem logisch-arithmetischen Rechenweg für das breite
Publikum undurchschaubar
• nach der derzeitigen Struktur der Rentenkassen werden z.Zt.
ca. 25% der notwendigen Einnahmen nicht von Beiträgen gedeckt
• Unternehmer („Lohnnebenkosten”) und Staat
(Bundeszuschuss) wollen ihren Anteil nicht erhöhen
• würden die Löhne hinreichend steigen, könnten die
Arbeitnehmer auch höhere Beitragssätze verkraften
• die rot-grüne Regierung tut so, als gäbe es eine
absolute Zwangslage, die Beiträge zu stabilisieren
• die offizielle Missdeutung der demografischen
Entwicklung in der Rolle einer ideellen „Brechstange”,
„mittels der die öffentliche Meinung von einer
Absenkung des SV-Rentenniveaus zwecks
längerfristiger Stagnation der
SV-Rentenbeitragssätze überzeugt werden soll”
• dabei liegt die tatsächliche gravierende
Verschlechterung der sozialen Belastung für die
erwerbstätigen Altersgruppen noch in der Ferne
• völlig ungewiss sind für 2030 der
Beschäftigungsgrad, die Arbeitslosigkeit, der
Umfang der Teilbeschäftigung und der Anteil der
Niedriglohnempfänger sowie die Entwicklung der
durchschnittlichen nominellen Bruttoeinkommen aus
abhängiger Beschäftigung und der Preisanstieg
• eine qualitative Analyse der wesentlichen
Bestimmungsfaktoren ist jedoch möglich
• grober Formelansatz für die jährliche
Gleichgewichtsbedingung der GRV:
(Gesamtbeitragssatz in % ·
SV-pflichtiges Durchschnittsbruttoeinkommen je AN absolut
· Anzahl der Beitragszahler (AN)) + Bundeszuschüsse aus
Steuern absolut = (GRV-Durchschnittsrente absolut +
Kassenzahlungen an Dritte je Rentner absolut) ·
Rentneranzahl + Veränderung der
GRV-Schwankungsreserve absolut
• künftiges Rentenniveau = Durchschnittsrente /
Einkommensdurchschnitt der künftigen
GRV-Rentenversicherten
• dies ist proportional zu: künftige
Beitragssätze · Anzahl künftige
Beitragszahler / künftige tatsächliche
Rentnerzahl
• daraus ergibt sich der künftige Beitragssatz als
proportional zu: (Durchschnittsrente /
Einkommensdurchschnitt der künftigen
GRV-Rentenversicherten) · (Anzahl künftige
Beitragszahler / künftige tatsächliche
Rentnerzahl)
• der künftige Einkommensdurchschnitt und die
künftige Anzahl der Beitragszahler
hängen aber auch von der
Produktivitätsentwicklung ab
(Wertschöpfung, nomineller Bruttolohn,
Freisetzung von Arbeitsplätzen)
• bei einem jährlichen Wachstum der
Produktivität von 1,5% und einer proportionalen
Entwicklung des Einkommensdurchschnitts ergibt sich:
Einkommensdurchschnitt im n-ten
Vorschaujahr = Einkommensdurchschnitt im Anfangsjahr
· (1,015)n ·
Proportionalitätsfaktor (kleiner als 1,00)
• der Wachstumsfaktor (1,015)n
ist 1,33 für n = 20
• „Zweifellos eröffnet bereits eine unterstellte
Produktivitätssteigerung auf 133
% in spätestens zwanzig Jahren günstige
Perspektiven für die gesellschaftlich
notwendige spätere Kompromissbilddung
zwischen erforderlichem Beitragssatz ... und
sozialnormativ sinnvollem Rentenniveau ... infolge des
potentiellen Anstiegs auch der Nettolöhne.”
• ein weiterer Anstieg des Beitragssatzes wäre in den
nächsten 20 Jahren keineswegs unzumutbar für die
Arbeitnehmer, wenn gleichzeitig das reale
Brutto-Arbeitseinkommen entsprechend ansteigen würde
• da 50% der Personen im erwerbsfähigen
Alter außerhalb der GRV-Beitragspflicht stehen, ist
auch eine Ausdehnung der GRV-Finanzierungsbasis
anzustreben
G. Bosbach:
Demografische Entwicklung — kein Anlass zur Dramatik.
NachDenkSeiten,
2004?
• Bezugnahme auf die 10. koordinierte
Bevölkerungsvorausberechnung (2003)
• Zitate von Müntefering und Schröder
• Studie: auf 100 Menschen mittleren Alters kommen 2001:44 und 2050:78
Ältere
• so langfristige Berechnungen sind keine Prognosen, sondern
Modellaussagen
• Problem jeder Langfristprognose: Strukturbrüche
sind nicht vorhersagbar
• 2 wichtige Modellannahmen sind politisch
beeinflussbar: Kinderanzahl pro Frau und
Wanderungsüberschuss
• die 3. Grundannahme, Anstieg der Lebenserwartung, ist
langfristig ungewiss
• sollte die zukünftige Realität aber doch nahe bei den
Vorausberechnungen liegen, so ist das
weniger dramatisch als
dargestellt
• nicht nur die Alten, sondern auch die Jungen wollen ernährt werden:
auch der Jugendquotient muss berücksichtigt werden
• der Gesamtquotient würde nach der
Prognose bis 2050 nur um 37% steigen,
gegenüber 1970 sogar nur um 12%
• auch den heutigen Zustand der Frühverrentung kann man
nicht ohne weiteres auf 2050 übertragen → steigendes
tatsächliches Renteneintrittsalter
• im Übrigen erlaubt der
Produktivitätsfortschritt in Zukunft auch die
Versorgung von mehr Rentnern → Leistungssteigerung
(nach Herzog-Kommission) von mindestens 84% bis 2050
• mit dem Jahr 2050 wurde
für die Prognose die
schlechteste 10-Jahres-Stufe ausgewählt
• bis 2060 wären die geburtenstarken Jahrgänge von
1960–1970 überwiegend verstorben
• 2040 ebenfalls günstiger
• deutliche Auswirkung der
Alterung erst für die Jahre nach 2020
G. Bosbach:
Das Rentenkomplott.
DER TAGESSPIEGEL,
20.12.2007.
• Altenquotient von 30:100 bis 2050 auf 60:100
• Versorgungsquotient,
der auch die Versorgung der Kinder einschließt,
steigt bis 2050 nur um 40%
• Gesamtbelastung schließt auch die
Eigenversorgung der Arbeitenden ein: steigt von 164:100 auf
184:100 → Zunahme um knapp 15%, d.h. 1/7
• insgesamt steigt die
Belastung also um 0,3% pro Jahr — durch die
Produktivitätssteigerung leicht zu bewältigen
Van Moorrison:
Zur Irrationalität der Rentendiskussion. www.politik.de, 2005.
• Bezugnahme auf Gerd Bosbach: Demografische
Entwicklung — nicht dramatisieren! In:
Gewerkschaftliche Monatshefte Nr. 2/2004
• zum „Altenquotienten” kommt der
„Jugendquotient”, da auch Kinder und Jugendliche vor
ihrer Erwerbstätigkeit von den Arbeitenden zu
ernähren sind
• während der Altenquotient bis 2050 um 77% steigt, steigt
der Gesamtquotient nur um 37%
• ein Anstieg der Zahl der zu ernährenden Rentner kann nur
dann bedrohlich wirken, wenn sich die
Arbeitsproduktivität bis dahin
nicht erhöht
• aus 3000 € werden bei der niedrigen
Produktivitätssteigerung von 1,25%
(Herzog-Kommission) 50 Jahre später inflationsbereinigte 5583
€
• stiege dann der Beitragssatz auf 30%, so verbleiben immer noch
3908 € — also ein Plus von 63%
• selbst bei einem Beitragssatz von 40% verblieben mit 3350 €
noch 40% mehr als heute
• würde die „Logik” der herrschenden
Rentendebatte tatsächlich zutreffen, hätten wir alle in
Folge der Ausdünnung des landwirtschaftlichen
Sektors gegenüber dem 19. Jahrhundert längst
verhungern müssen: das hätte dann nur ein stabiles
Verhältnis von Nahrungsmittelproduzenten zu
Konsumenten verhindern können
C. Schatz, J. Merz: Die
Rentenreform in der Diskussion:
Ein Mikrosimulationsmodell für die Altersvorsorge in
Deutschland (AVID-PRO). FFB Diskussionspapier Nr. 28,
Forschungsinstitut Freie Berufe (FFB), Univ. Lüneburg, 2000
(MPRA Paper No. 6352, 2008)
Bundeszuschuss Rentenversicherung: Einfrieren trifft
Arbeitnehmer und Rentner.
Deutsches Institut für Altersvorsorge, 2006.
• Zur Sanierung des Staatshaushalts soll
der Bundeszuschuss zur GRV eingefroren werden
• würde der Bundeszuschuss absolut
eingefroren, ginge er von heute (2006) 33,3% bis 2050 auf 14%
zurück!
• Beitragssätze von bis zu 29% in 2050
wären die Folge
• bliebe er dagegen bei einem Drittel, müssten die
Beitragssätze bis 2050 nur auf 24,1% steigen
• aber auch dann kann die reale Monatsrente des
Standardrentners von heute 1.158 € bis 2050 nur auf 1.170 €
steigen (um 12 € in 44 Jahren); bei Einfrieren
sogar auf 1.135 € (also -23 €) fallen
Bevölkerung Deutschlands bis 2050.
11. koordinierte
Bevölkerungsvorausberechnung.
Presseexemplar, DESTATIS,
Statistisches Bundesamt, 2006;
Bericht:
11. koordinierte
Bevölkerungsvorausberechnung.
Annahmen und Ergebnisse.
• Grafik S. 5: altersspezifische Geburtenziffern
1991 und 2004, Ost und West
• Grafik S. 6: zusammengefasste Geburtenziffer
in ausgewählten EU-Staaten 1970–2006
• Tabelle S. 7: zusammengefasste Geburtenziffer
in ausgewählten Staaten 1993–2004
• Tabelle S. 12: Lebenserwartung 1871/1881 und
2002/2004
• Grafik S. 13: Entwicklung der Lebenserwartung
Neugeborener seit 1871/1881
• Grafik S. 14: Entwicklung der
Lebenserwartung 60-Jähriger seit
1871/1881
• Grafik S. 34: Entwicklung der
Bevölkerungszahl bis 2050, Ober- und Untergrenze
• Grafik S. 35: Altersaufbau der
Bevölkerung 1910, 1950, 2005 und 2050 (Ober- und
Untergrenze)
• Grafik S. 38: Durchschnittliches Alter der
Bevölkerung 1990 bis 2050
• Grafik S. 43: 65- bis unter 80-Jährige sowie
80-Jährige und älter
• Grafik S. 45: Jugend-, Alten- und
Gesamtquotient mit Altersgrenzen 20 und 65 Jahre
1950–2040
• S. 47–50: Tabellenteil
Sachverständigenrat: Auszug aus dem Gutachten 2006/2007:
Rente mit 67 (Ziffern 324 bis 333).
• Auf eine Erhöhung des gesetzlichen
Renteneintrittsalters sind als individuelle
Reaktionen 2 Extremfälle mit
unterschiedlichen Wirkungen möglich:
• 1) wenn die Erwerbsphase ausgeweitet wird und der
spätere Renteneintritt abschlagsfrei bleibt,
verringert sich die Anzahl der Rentner und erhöht sich die
Zahl der Beitragszahler → Beitrag kann sinken, aber der
Gesamtrentenzahlbetrag erhöht sich wegen der
längeren Beitragszeit
• 2) wenn die alte Dauer der Erwerbsphase beibehalten wird und
die Rente mit Abschlägen versehen wird, bleibt R/B konstant, das
Rentenniveau und der Gesamtrentenzahlbetrag sinken
aufgrund der Abschläge
• es ergibt sich in beiden Fällen ein
Entlastungseffekt, der aber durch
Rückkopplungseffekte
über die Rentenanpassungsformel gemindert wird
• der in der Rentenanpassungsformel verwendete
(Äquivalenz-)Rentnerquotient RQ ist nicht der Quotient
aus Anzahl der Rentner und Anzahl der Beitragszahler, sondern das
Verhätnis von Äquivalenzrentnern zu
Äquivalenzbeitragszahlern, RQ =
(durchschnittliche Entgeltpunktzahl aller Rentner
· durchschnittliche Rentenabschläge wegen
vorzeitigen Renteneintritts) / 45 · (Anzahl der
Rentner / Anzahl der Beitragszahler)
• 1. Rückkopplungseffekt im Fall (1): durch den
geringeren Beitragssatz eine höhere
Rentenanpassung → Mehrausgaben
• 2. Rückkopplungseffekt im Fall (1): über
den Nachhaltigkeitsfaktor bewirkt die Verringerung
des Rentenquotienten (dem gleichzeitig eine Erhöhung
der Entgeltpunktezahl entgegen wirkt) eine
Rentenerhöhung
• 3. Rückkopplungseffekt im Fall (2): über
die Senkung des durchschnittlichen Abschlagsfaktors
sinkt der Rentnerquotient → Rentenerhöhung
wie eben
• zur Quantifizierung
des Rückkopplungseffekts müssen eben auch die
durchschnittlichen Entgeltpunkte und
durchschnittlichen Abschläge in Betracht gezogen werden
• weiterer Rückkopplungseffekt durch den
Bundeszuschuss, da seine
Entwicklung u.a. von der Entwicklung des Beitragssatzes
abhängt
• eine Anhebung des gesetzlichen
Renteneintrittsalters beeinflusst die
implizite Rendite der GRV durch 4 teils
gegenläufige Effekte:
• 1) durch Ausdehnung der Beitragszeit und
Verkürzung der Rentenbezugsdauer wird direkt die
Rendite verringert
• 2) Ausdehnung der Beitragszeit
erhöht die Zahl der Entgeltpunkte und
damit den Rentenzahlbetrag und die Rendite
• 3) durch die sinkenden Beitragssätze wird der Barwert
der Beitragszahlungen verringert und damit die Rendite
erhöht
• 4) durch die sinkenden Beitragssätze werden über
die Rentenanpassungsformel die
Rentenanpassungen höher ausfallen → Barwert der
Rentenzahlungen steigt und erhöht
die Rendite zusätzlich
• die Effekte treffen die verschiedenen Jahrgänge
unterschiedlich: Renditeverluste besonders
für die 2007 30- bis 45-Jährigen (Spitze beim Jahrgang
1964: die Männer verlieren 0,34 Prozentpunkte und die
Frauen 0,24 Prozentpunkte an Rendite)
• bei den Jüngeren kann der
Beitragssatzsenkungseffekt die längere
Beitragszeit und die kürzere Rentenzeit fast
kompensieren
• nach Erhöhung des gesetzlichen
Renteneintrittsalters sind die
Abschläge von 3,6% pro Jahr als
faktisch anreizneutral anzusehen
(nahezu äquivalente Rendite)
• Annahmen: aufgebaute
Beitragssatzsenkung von 0,6
Prozentpunkten bis 2030 und von 1 Prozentpunkt bis 2050
• reicht die Verlängerung der Erwerbszeit zur
Kompensation der zunehmenden
Lebenserwartung?
• wird die Regelaltersgrenze gerade so erhöht, wie
die Lebenserwartung steigt, ist sie für die GRV
„neutral”
• bei einem Anstieg der ferneren Lebenserwartung um 26
Tage / Jahr fällt die vorgehene Anhebung der
Regelaltersgrenze für einige Jahrgänge aber
zu hoch (Jahrgänge ab 1959 ansteigend bis 1964, dann
abnehmend noch bis 1974), für andere nahezu
angemessen (Jahrgänge 1947–1958), für noch
andere zu niedrig (Jahrgänge ab 1975) aus
• im Ergebnis ergibt sich eine
Umverteilung von der mittleren
Generation („Sandwichgeneration”) an
die ältere Generation
• durch den abschlagsfreien
Rentenzugang nach mindestens 45 Beitragsjahren
wird das Prinzip der Teilhabeäquivalenz verletzt
(= versicherungsfremde Leistung) → ungleiche
Renten für gleiche Entgeltpunktezahl
• Rechenbeispiel, bei dem ein 45 Jahre lang Versicherter
48.000 € mehr Rente erhält als ein Versicherter mit
44 Beitragsjahren und der gleichen Entgeltpunktezahl
• die implizite Rendite eines Rentners
mit 45 Versicherungsjahren ist bei gleicher
Entgeltpunktezahl für Männer um
0,5 Prozentpunkte und für Frauen um 0,4 Prozentpunkte
höher als die eines Versicherten, der mit 67 Jahren in
Rente geht
• außerdem schmälert dies den Einspareffekt der
Rente mit 67 um etwa 0,2 Beitragssatzpunkte bis 2030
• häufiges Gegenargument:
„Um zu verhindern, dass die
Erhöhung des Renteneintrittsalters zu einer
Zunahme der verdeckten Arbeitslosigkeit unter den
Älteren oder einen Anstieg der offenen Arbeitslosigkeit
unter den Jüngeren führt, ... müssten ... zwischen gut
1 Mio und bis zu über 3 Mio Arbeitsplätze
zusätzlich entstehen”. Dies sei nicht zu erwarten, da
die Nachfrage nach Arbeit ein durch die Anhebung des
Renteneintrittsalters erhöhtes
„Arbeitsangebot” nicht absorbieren werde
• Sachverständigenrat: „Die niedrigen
Erwerbsquoten der älteren Arbeitnehmer und deren
geringe Partizipationsquoten an
Weiterbildungsmaßnahmen sind vor allem das Ergebnis
einer falschen Politik.” (teure und wirkungslose
Frühverrentungspolitik)
• „Wer ... implizit eine gegebene Anzahl an
Arbeitsplätzen unterstellt, müsste dann auch
Bedenken gegen höhere Erwerbsquoten der Frauen und eine
Verkürzung der Ausbildungszeiten haben, die
ebenfalls das Arbeitsangebot erhöhen.”
Winkelpedia (O. Winkelhake):
Demographie / Entwicklung und
Prognose der Altersstruktur Deutschlands.
Fachhochschule Koblenz, RheinAhrCampus Remagen, 2008;
Demographie /
Der Altenquotient als
demographische Kennzahl;
Demographie /
Möglichkeiten der
Beeinflussung der Altersstruktur;
Demographie /
Auswirkungen einer
möglicherweise steigenden Lebenserwartung
J. Berger („Spiegelfechter”):
Nebenkriegsschauplatz Demographie.
Sozial-Klau,
2008.
• Thomas Malthus war 1798 der Erste, der die
Überbevölkerung als „Kern allen politischen und
gesellschaftlichen Übels” ausmachte
• seit den ersten brauchbaren statistischen Aufzeichnungen
1870 prognostiziert man einen baldigen Zusammenbruch der
Gesellschaft und der Solidarsysteme
• Friederich Burgdörfers 1932 erschienenes Buch
„Volk ohne Jugend” gleicht in der demografischen
Prognose frappierend den Katastrophenszenarien von
Meinhard Miegel und Frank Schirrmacher
• Miegel will als Lobbyist der Versicherungs- und Bankenbranche
die Rente privatisieren und Schirrmacher konservative Werte
stärken
• man kann feststellen, dass die Lebenserwartung seit 1870
stetig stieg und die Zahl der Lebendgeburten pro Frau stetig zurück
ging
• die logische Folge der demografischen Zahlen ist ein
Bevölkerungsrückgang
• wesentlich wichtiger als die demografischen Faktoren
sind die ökonomischen Faktoren
• der Anteil der Einzahler in die
Solidarsysteme sinkt, „unten”
fällt das immer größere Heer der
Niedrigverdiener aus dem Kreis der Einzahler heraus, es gibt
immer mehr Freiberufler und
Selbstständige, und die
Löhne der Einzahler steigen
wesentlich geringer als die Gesamteinnahmen der
deutschen Bevölkerung
• die Demografie verstärkt dieses Grundproblem nur
• würde man nicht nur die Bezieher
sozialabgabenpflichtiger Löhne heranziehen, sondern die
gesamten Einkommen oder die gesamte Wertschöpfungskette, so
könnte man ohne weitere Probleme die Rationalisierung und die
Effizienzsteigerung der Volkswirtschaft im
Umverteilungsverfahren zur Aufrechterhaltung des
Rentensystems heranziehen
Georg Paaßen:
Gesunde Jahre im Alter. PFLEGESTUFE I ,
24.11.2008.
• Forschung an Universität Leicester: wie lange erhalten Menschen
ihre Gesundheit?
• Lebenserwartung: Frauen in Frankreich 85,4 Jahre, in
Deutschland 83 und in Lettland 79,3 Jahre (für Männer: Schweden
80,3, Deutschland 79,3, Lettland 71,3 Jahre)
• aber wie viele gesunde Jahre jenseits der 50 sind
zu erwarten? Männer in Dänemark noch 23,6 Jahre (mehr als 80% ihrer
Restlebenserwartung), in Deutschland weniger
als ½ ihrer Restlebenserwartung
• Grafiken Lebenserwartung / „gesunde Jahre” Frauen,
Männer
Gewerkschaften und Verbände fordern Stopp von Rente mit 67.
Reuters, 12.12.2008
S. Tjong: Biedenkopf-Kommission:
Mehr Bürger, weniger Staat.
FOCUS
online, 17.7.2009.
• Biedenkopf fordert schon seit Jahren
Ablösung der GRV durch einheitliche
steuerfinanzierte Grundrente
• seine Kommission „Familie und demografischer
Wandel” legte jetzt im Auftrag der Robert-Bosch-Stiftung das
Gutachten „Starke Familie — Solidarität,
Subsidiarität und kleine Familienkreise” vor
• Mitwirkung auch von Bert Rürup
• Einsatz des begrenzt vorhandenen Geldes möglichst nah an den
Empfängern: in der Gemeinde
• das UV bewirke eine Umverteilung von Familien mit Kindern zu
Kinderlosen
• die familienpolitischen Instrumente seien
unübersichtlich und mit bürokratischen
Hürden verbunden
• das Finanzpolster der Kommunen soll verbessert werden, etwa
durch einen Hebesatz bei der Einkommensteuer
• gezielte Initiativen Stadtteilmütter,
Mehrgenerationenhäuser,
Seniorengenossenschaften und Transportdienste
• Privathaushalte als Arbeitgeber: Ausgaben für
„Leih-Omas”, Hausaufgabenhilfen oder bei Altenpflege
helfende Nachbarn müssten steuerlich besser absetzbar sein
• die Kommission liebäugelt mit der Idee eines
bedingungslosen Grundeinkommens für alle mit dem Ziel,
andere Transferleistungen sowie die damit einhergehende
Bürokratie abzubauen
• baut auf eine vitale Zivilgesellschaft, in der sich Menschen
jeden Alters engagieren und die Solidarität mit dem
Nächsten großgeschrieben wird
Rente mit 67 — Die Voraussetzungen stimmen nicht!.
Erster Monitoring-Bericht des
Netzwerks für eine
gerechte Rente.
DER PARITÄTISCHE
Gesamtverband,
Sozialverband
Deutschland SoVD,
SOZIALVERBAND
VdK DEUTSCHLAND,
Volkssolidarität,
DGB-Bundesvorstand,
2009.
• „Solange das hohe
Arbeitslosigkeitsrisiko andauert und für
ältere Arbeitslose jenseits der Altersgrenze 60 kaum
Chancen auf Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis bestehen,
ist es nicht verantwortbar, die
Regelaltersgrenze auf 67 Jahre anzuheben
...”
• es „führen lange Phasen der Arbeitslosigkeit
vor dem Renteneintritt zu merklichen Minderungen bei den
Rentenanwartschaften”
• damit wächst das Risiko verbreiteter
Altersarmut
Rente mit 67 — Erhöhtes Risiko von Einkommenseinbußen und
Altersarmut (Doppelseitenformat). Zweiter Monitoring-Bericht
des Netzwerks für eine
gerechte Rente.
DGB, KAB,
DER PARITÄTISCHE
Gesamtverband,
SoVD,
VdK,
Volkssolidarität,
2009.
• Die Erhöhung des Renteneintrittsalters kann nicht
nur unter Arbeitsmarktgesichtspunkten betrachtet werden
• „eine Maßnahme, die erhebliche
Teile der Versicherten in die Altersarmut stürzen würde,
ist nicht akzeptabel und darf nicht ergriffen werden”
• Probleme, die bei einem Hinausschieben des Bezugs einer
abschlagfreien Altersrente oder einer
Erwerbsminderungsrente unter den neuen
Rahmenbegingungen eintreten werden:
• Einkommensentwicklung und -situation von
Älteren
• Risiken, die zu künftig höherer Altersarmut und zu
mangelnder Lebensstandardabsicherung führen werden
• wie kann zumindest für einen Teil der Problemgruppen
ein längeres Arbeiten möglich gemacht werden?
• „Seit gut 15 Jahren verabschiedet sich
die Rentenpolitik schrittweise vom Ziel einer
lebensstandardsichernden Rente” mit dem
verabsolutierten Argument einer
Beitragssatzstabilisierung
• Leistungseinschränkungen (keine Anrechnung von
Ausbildungszeit, abgesenkte Beitragszahlungen für
Langzeitarbeitslose, Neuregelung der
Erwerbsminderungsrenten) haben die
Rentenansprüche reduziert
• die Rente mit 67 würde dies verschärfen: zusätzliche
Zeiten der Arbeitslosigkeit oder
Nichterwerbstätigkeit erhöhen das
Armutsrisiko vor und nach dem Rentenübergang
• das Gleiche gilt für den Bezug einer
Erwerbsminderungsrente;
(Netto-)Rentenniveau vor Steuern
1985–2022 in % des durchschnittlichen Jahresentgelts;
Erforderliche Anzahl an
Beitragsjahren zum Erreichen des
Grundsicherungsbedarfs mit der Nettorente;
Anteil der Rentenzugänge mit
Abschlägen und durchschnittliche Anzahl der
Abschlagsmonate
Rente mit 67 — für viele Beschäftigte unerreichbar!
Dritter Monitoring-Bericht des
Netzwerks für eine
gerechte Rente.
DGB, KAB,
DER PARITÄTISCHE
Gesamtverband,
SoVD,
VdK,
Volkssolidarität,
2009.
• 1. Monitoring-Bericht gab Überblick über die
Voraussetzungen, um überhaupt eine Erhöhung des
Rentenalters ins Auge fassen zu können
• 2. Monitoring-Bericht befasste sich mit den sozialen Folgen
einer Rente mit 67 und zeigte, dass viele in die Altersarmut
gestürzt würden
• dieser Bericht widmet sich der Frage, ob die
ArbeitnehmerInnen überhaupt in der Lage sind, bis 67 zu
arbeiten
• bessere Arbeitsbedingungen und stärkeres
Engagement der Betriebe für altersgerechtes Arbeiten sind eine
notwendige, aber noch keine hinreichende Voraussetzung
• Zusammenhang zwischen Arbeitsmarktlage und den
Beschäftigungschancen gesundheitlich
eingeschränkter älterer ArbeitnehmerInnen
• „Daten über die
gesundheitliche Lage der älteren
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, über
arbeitsbedingte Erkrankungen und über die Chancen von und
Folgen von Berufswechseln sowie über die Aktivitäten
der Unternehmer” liegen „nur in einem
unbefriedigenden Umfang” vor
• dem großen Forschungsbedarf dazu muss nachgegangen
werden
• konsequentere Anwendung des Arbeitsschutzes birgt
das Potenzial für einen ökonomischen Einspareffekt,
der den der Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters weit
übertrifft
• die Sozialverbände halten die
Erwerbsminderungsrente für dringend
verbesserungswUuml;rdig (erhobene Abschläge
verfassungswidrig?)
Lebenserwartung steigt - Viele Ältere sind aber nicht mehr fit. Internisten im Netz,
10.9.2009.
• Fernere Lebenserwartung für 50-Jährige: Männer
79 Jahre, Frauen 83,4 Jahre
• das entspricht etwa dem Niveau in den Niederlanden und in Malta
• Am höchsten in EU in Italien: Männer 80,3 Jahre, Frauen 85,3 Jahre
• Am niedrigsten in EU in Lettland: 71,3 Jahre
• Unterschiede bei der
Gesundheitserwartung (Dauer guter
körperlicher und geistiger Verfassung)
50-Jähriger im
Alter: Dänen noch 24 Jahre, Deutsche noch 14 Jahre
• Durchschnittsalter bei Einsetzen gesundheitlicher
Einschränkungen damit noch unter dem
Renteneintrittsalter
M. Brussig, C. Braczko:
Aktuelle Daten zum Altersübergang:
Zahl der Neurentner wächst.
innovations
report, Forum für
Wissenschaft, Industrie und Wirtschaft, 18.2.2010.
• Demografie: nach Jahren des Rückgangs steigt in den
nächsten Jahren wieder die Zahl der Neurentner
• Brussig: „Die rückläufige
Anzahl resultierte außerdem daraus, dass immer mehr Menschen ihren
Rentenbeginn bis in ein Alter von 63 oder 65 Jahren
aufschieben”
• die Zahl der
Erwerbsminderungsrenten ist seit 1994
um ca. 40% zurückgegangen
• „... Sicherungslücken
bei Personen zu erwarten, die für eine
Erwerbsminderungsrente nicht krank genug sind und dennoch
gesundheitliche Einschränkungen aufweisen, mit denen sie
unter den heutigen Bedingungen kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt
haben”
• „Arbeitslosigkeit am Ende des
Erwerbslebens und nachlassende gesundheitliche
Leistungsfähigkeit im Alter bleiben die zentralen
Herausforderungen ...”
Vollrente oder Teilrente. Informationsportal Soziale
Altersvorsorge, www.rententipps.de, 2009?.
• Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres wird als
Vollrente gezahlt, wenn ein neben der Rente erzieltes Entgelt oder
Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze von
400,- € nicht übersteigt
• ist es höher, wird die Altersrente nur als Teilrente
gezahlt (in Höhe eines Drittels, der Hälfte oder zwei Dritteln
der Vollrente — das hängt von unterschiedlich hohen
Hinzuverdienstgrenzen ab)
• bei sehr hohem Hinzuverdienst kann der
Rentenanspruch entfallen
• wird eine Teilrente gezahlt und fällt der Hinzuverdienst weg,
wird auf Antrag wieder eine Vollrente gezahlt
• die während des Teilrentenbezuges gezahlten Beiträge
führen zu einer völligen Neufeststellung der
Rente
• der Antrag sollte innerhalb von 3 Monaten nach Wegfall des
Hinzuverdienstes gestellt werden, damit die bisherige Teilrente noch
rückwirkend erhöht werden kann (wird dies versäumt, gibt es die
Erhöhung erst vom Antragsmonat an)
Renten-Ratgeber:
Teilrente oder Altersteilzeit? HanseMerkur Versicherungen, 5.5.2010.
• Nur 4.000 Menschen beziehen eine
Teilrente, obwohl es bereits seit 1992 dieses
Modell gibt
• zur Auswahl stehen: die monatliche Auszahlung eines
Drittels, der Hälfte oder von zwei Dritteln der
Rente — je nachdem, wie viel der Betreffende noch arbeiten
möchte bzw. mit seinem Job verdient
• je weniger Teilrente er bezieht, desto mehr darf er dazu verdienen
(Einzelfall)
• in die Berechnung fließt das Einkommen der letzten 3 Jahre ein
• mit dem Dazuverdienst erwirbt sich der Teilrentner auch
Rentenansprüche für seine Vollrentenzeit
• Vorteile: deutlich weniger Abschläge als
ein Vorruheständler,
Hinzuverdienstmöglichkeiten wesentlich
höher als bei jemandem, der vor der Regelaltersgrenze aus dem
Berufsleben ausscheidet
• bei ½ Teilrente sind das 1.456 €
• stattdessen kann ein Arbeitnehmer ab Vollendung des 55.
Lebensjahres in Altersteilzeit
gehen, wenn er während der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre
versicherungspflichtig gearbeitet hat
• dazu arbeitet er die gesamte Altersteilzeitphase
die Hälfte seiner früheren Arbeitszeit
(<10%) oder er teilt die Altersteilzeit in
einen Arbeits- und einen Freistellungsblock
auf (>90%)
H. Ernst:
Ich denke, also bin ich jünger.
PSYCHOLOGIE HEUTE , Heft 6/10, Juni 2010.
• Die Zahl beschwerdefreier Jahre jenseits von 50, 60 Jahren schwankt in
Europa stark, trotz ähnlicher Lebenserwartungen
• Forscher der Universität Leicester: in den Niederlanden,
Dänemark, Schweden, England, Italien, Frankreich und selbst in
Griechenland wird man gesünder alt als in Deutschland und
Österreich
• spätestens ab Mitte 60 droht deutschen und
österreichischen Männern eine Zeit des
Dauerkränkelns
J. Wagner: Gastkommentar:
Die Deutschen denken sich krank.
DER TAGESSPIEGEL,
31.7.2010.
• Aufgrund einer gesetzlichen Überprüfungsklausel
wird die Bundesregierung im November 2010 einen Bericht zu der Frage
abgeben, ob die Rente mit 67 weiterhin vertretbar erscheint
• Parteivorstand und -präsidium der SPD werden am 23.8.2010
nach einem Treffen mit den Gewerkschaften darüber entscheiden
müssen
• ein Nahles-Scholz-Papier schlägt vor, das
Ansteigen des Renteneintrittsalters an die
Erwerbstätigenquote zu koppeln (2008 bei den 60- bis
65-Jährigen nur 35%): erst eine
Beschäftigungsquote von 50% in dieser Altersgruppe
rechtfertige ein höheres Renteneintrittsalter
• nach einer Umfrage von infratest dimap
befürworten nur 8% die Rentenreform, 44%
fordern ihre Rücknahme und 46% eine frühere Rente für
Berufsgruppen mit besonderen Belastungen
• dahinter stecken die Angst vor massiven Abschlägen bei früherem
Ruhestand und die Angst, dass durch längere Phasen der
Arbeitslosigkeit die Rente auf das
Grundsicherungsniveau zu sinken droht
• die tieferen Ursachen für den Widerstand wurzeln in den
Frühverrentungsprivilegien der 70er und 80er Jahre
• die Einstellungen sind jahrzehntelang
von der verhängnisvollen
Frühverrentungspolitik geprägt worden
• während das effektive
Rentenzugangsalter in den 60er Jahren deutlich über 64
Jahre lag, sank es bis Mitte der 90er Jahre auf knapp über
62
• damit wurden Erwartungen geweckt
• Unmut, weil die Arbeitnehmer sich um Privilegien betrogen
fühlen
• Beschäftigte schätzen ihre Gesundheit und
Leistungsfähigkeit im Alter viel negativer ein als es
dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand entspricht
• so meinen nur 51% der Beschäftigten, ihre
Arbeit wahrscheinlich gesund bis 65 ausüben zu
können, 33% trauen sich das nicht zu
• dafür aber gibt es keinen Beleg: das Leistungs- und
Wissenspotenzial Älterer ist deutlich größer als
bisher angenommen
• Börsch-Supan: Frauen bis 73 sind
grundsätzlich körperlich nicht
beeinträchtigt, Männer bis 68
• Untersuchung von Fließbandarbeitern in einem
Lastwagenmontagewerk: ältere Arbeitnehmer machen in
dieser Fabrik tendenziell weniger Fehler
• Börsch-Supan: „Erfahrungswissen zählt mehr als
nachlassende physische Kraft und Kognition.”
• Gesundheitsindikator „die beim Händedruck
entfaltete Greifkraft”: geht zwar im Alter zwischen 60 und 70
Jahren zurück, aber nur um 2 Kilopond (Deutschland an der
Spitze, in der subjektiven Einschätzung aber auf dem
drittletzten Platz)
• im Denken der Menschen ist noch nicht angekommen, dass
die Rente mit 67 nur eine Reaktion auf gestiegene
Lebenserwartungen und gesunkene Geburtenraten ist
• in 20 Jahren werden in Deutschland
etwa 5 Mio. Menschen weniger erwerbstätig
sein als heute
• „die Rente mit 67 ist praktisch
alternativlos”
• 2 Schritte notwendig: die Flexibilisierung
der Rente mit 67 bei besonders belasteten Berufsgruppen und eine
Informationsoffensive der Bundesregierung
• fast die Hälfte aller Bundesbürger fordert eine
frühere Rente für besonders belastete Berufsgruppen
wie Dachdecker, Krankenschwestern oder Lehrer
• es gibt inzwischen einen breiten
gesellschaftlichen und politischen Konsens darüber, dass
für diese Gruppen Ausnahmen von der höheren
Regelaltersgrenze gemacht werden müssen
• bisher alle Ansätze gescheitert:
unüberwindbare juristische
Abgrenzungsschwierigkeiten (wann ist eine
Berufsgruppe besonders belastet?)
• „die Rente mit 67 ist kein
Rentenkürzungsprogramm”
G. Flegelskamp:
Rentengarantie aufheben. www.meinpolitikblog.de, 2.8.2010.
• Die so genannte Rentengarantie ist nur ein Taschenspielertrick;
sie ist in Wirklichkeit nur die Garantie für weitere Nullrunden
und für niedrige Steigerungen in Zeiten mit hohem Wachstum
• Rentensysteme in der BRD: Renten-Pensionssystem
ohne Eigenleistung (Beamte, Politiker),
Ständische Rentensysteme (Ärzte,
Apotheker, Architekten, Tierärzte, Zahnärtze, Notare,
Rechtsanwälte; Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,
vereid. Buchprüfer, Psychotherapeuten,
Ingenieurkammer, Sonstige), GRV=Gesetzliche
Pflichtversicherung (abhängig beschäftigte Arbeiter
und Angestellte in sozialversicherungspflichtigen
Tätigkeiten), Knappschaftliche
Rentenversicherung (Bergarbeiter und
Bergwerksangestellte)
• Durchschnittsrente (Brutto): Männer ca.
1.100 €, Frauen ca. 700 € vor Beiträgen für Krankenkasse und
Pflegeversicherung
• während das BVerfG dem Gesetzgeber bereit in 3 Urteilen eine
„breit bemessenen Handlungsspielraum”
zugebilligt hat, hat es in 4 Urteilen Eingriffe in das Pensionsrecht als
mit der Verfassung unvereinbar deklariert
• beim GRV-Versicherten entscheiden die erreichten Entgeltpunkte
über die Rentenhöhe; über die Pension entscheidet das letzte
Beamtengehalt
• „Eigentlich ist das System der Umlagenfinanzierung
sinnvoll, weil es im Gegensatz zu einem kapitalgedeckten System
dynamisch ist und auch unempfindlich bei
Währungsumstellungen”
• Vorteil: würden die Beiträge angespart, würde das Geld
dem Wirtschaftskreislauf entzogen und zu einer
Geldverknappung (Deflation) führen
• im Umlagesystem gibt es im eigentlichen Sinn keine
„Rentenkasse”
• die WTO mit GATS verlangt, alle sozialen Systeme zu
privatisieren
• jede Rentenkürzung heute ist eine Rentenkürzung für
alle nachfolgenden Generationen
• Fremdlasten der GRV
• Hessisches Ärzteblatt 6/2008 über die
durchschnittliche Lebenserwartung: Ärzte 83,9 Jahre,
Ärztinnen 87,1 Jahre und damit ca. 6 Jahre über der
durchschnittlichen Lebenserwartung der Bevölkerung
Neuer Kurs der Parteispitze:
SPD rückt von Rente mit 67 ab — ein bisschen. RP ONLINE, 8.8.2010.
• Parteichef Sigmar Gabriel sprach sich klar gegen die Einführung der Rente mit 67 aus, wenn die Erwerbsquote der über 60-Jährigen so gering bleibt wie heute
• dieser Kurs ist Kompromiss zwischen den Befürwortern und Gegnern des Projekts: grundsätzlich an der Notwendigkeit eines höheren Renteneintrittsalters festzuhalten, aber an verbesserte Arbeitschancen für Ältere zu knüpfen
• heute sei die Rente mit 67 „de facto nichts anderes ist als eine Rentenkürzung”
• derzeit nur 23% der Männer und 14% der Frauen über das 60. Lebensjahr hinaus in Vollzeit berufstätig
• Gabriel fordert flexible Übergangsmöglichkeiten und erleichterten Zugang zur Erwerbsminderungsrente
• Wowereit hatte eine völlige Abkehr von der Rente mit 67 gefordert
• bdquo;Der Spiegel”: ein Kompromissvorschlag von Parteivize Olaf Scholz sieht vor, die Rente mit 67 erst dann greifen zu lassen, wenn ein bestimmter Prozentsatz älterer Arbeitnehmer überhaupt in Beschäftigung ist
H. Roßbach: Rentenreform:
SPD wendet sich von Rente mit 67 ab. FAZ.NET, 8.8.2010.
• Gabriel fordert arbeitsmarktpolitische
Maßnahmen, damit die Menschen wirklich länger arbeiten
könnten
• er ist dafür, die im Jahr 2007 verabschiedete
Rentenreform auf Eis zu legen
• solange es nicht gelinge, den Anteil derjenigen zu
erhöhen, die zwischen 60 und 64 Jahren arbeiten, könne die Rente
mit 67 nicht eingeführt werden
• „Derzeit arbeiten 65% der Deutschen
nicht mal länger als 60 Jahre”
• Heiko Maas und Thorsten Schäfer-Gümbel bemängeln
vor allem, dass die Beschäftigungsquote Älterer zu
gering sei
• allein Frank-Walter Steinmeier hielt an der Rentenreform
fest
• entscheidend sei, dass die Menschen in den
50er Jahren acht Jahre lang Rente bezogen hätten, es
heute aber durchschnittlich
18 Jahre seien
• auf dem SPD-Parteitag im September wird die Rente Thema sein
• der Anteil der Beschäftigten, die zwischen 55 und 64
Jahren noch berufstätig sind, ist gestiegen
• Eurostat: in Deutschland waren 1998 nur
knapp 38% in dieser Altersgruppe erwerbstätig, 2009 dagegen
mehr als 56% — in Frankreich nicht einmal 39%, in Italien knapp
36%, in Spanien gut 44%, in Großbritannien 57,5%
• Frankreich hat wegen seiner höheren Geburtenrate ein
weniger drängendes demografisches Problem
• auch die Europäische Kommission befürwortet
längere Lebensarbeitszeiten
K. Doemens, D. Fras, M. Sievers:
Rente mit 67: Ältere sind wieder gefragt.
Frankfurter Rundschau,
9.8.2010.
• Lt. BA stieg die sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung der 50- bis 65-Jährigen bis Dezember 2009
auf über 7 Mio. — fast 300000 mehr als 12 Monate zuvor und
über 1 Mio. mehr als 3 Jahre zuvor
• OECD: die Bundesrepublik hat mit den
Beschäftigungsquoten für Ältere ihren
Rückstand weitgehend aufgeholt und kommt auf einen
höheren Wert als der Schnitt der EU
• Kurt Beck kritisiert indirekt Münteferings Rolle:
es müsse Lösungen geben, „die dem Arbeitsmarkt gerecht
werden, damit nicht de facto nur Rentenkürzungen
herauskommen”
• Ernst Dieter Rossmann (linker Flügel der SPD): es müsse
erst eine altersgerechte Erwerbsgesellschaft entstehen
• Gabriels Kompromiss: das Gesetz solle nur ausgesetzt werden,
bis eine angemessene Beschäftigungsquote erreicht ist
(deren Höhe noch unklar ist)
• IAB: der anhaltende Aufwärtstrend bei der
Beschäftigung Älterer erklärt sich durch die
Einschränkung der Frühverrentung und die
Hartz-Reformen
• DIW-Ökonom Karl Brenke: er erklärt sich auch durch eine
andere Einstellung bei den Arbeitgebern angesichts des
Fachkräftemangels
• es bleibt die anhaltende
Benachteiligung zweier Problemgruppen: Menschen ohne
Berufsabschluss und alle kurz vor der Rente
• IAB: immerhin sei die Beschäftigungsquote der 60- bis
64-jährigen Männer von 15% zwischen 1998 und 2008 auf 25%
gestiegen
C. Slangen:
„Das Rentensystem ist keine Kuh“.
pnp.de, Passauer Neue Presse,
9.8.2010.
• Zum Argument der niedrigen Beschäftigungsquote
der Älteren: diese Beschäftigungsquote ist in den letzten
5 Jahren deutlich gestiegen, und die Bevölkerung im
erwerbsfähigen Alter geht in den nächsten Jahrzehnten
deutlich schneller zurück als die Gesamtbevölkerung
• zur Aufrechterhaltung der realen
Güterversorgung müsste daher die
Stundenproduktivität schneller wachsen als bisher oder die
Erwerbsquoten namentlich der Frauen oder der Älteren
müssten steigen
• es gehe nicht nur um die Dämpfung des Anstiegs des
Rentenversicherungsbeitrags, sondern auch um positive
wachstumspolitische Gründe
• mit der Rente mit 67 würden diese Kosten
denjenigen angelastet, die in den Genuss einer höheren
Rentenlaufzeit kommen
• andernfalls fielen diese Kosten dennoch an und müssten dann
entweder von den Beitrags- und Steuerzahlern oder in Form eines
niedrigeren Rentenniveaus von den Bestandsrentnern getragen
werden
• „Das Rentensystem ist nun einmal keine
Kuh, die im Himmel frisst und auf der Erde gemolken werden kann”
P. Thelen: Fehler korrigieren:
Wirtschaft unterstützt SPD-Vorstoß zur Rente mit 67. Handelsblatt ,
11.8.2010.
• Rentenexperte der Deutschen
Arbeitgeberverbände, Alexander Gunkel: Zustimmung
für den Vorschlag von Kurt Beck,
Nachteile durch die Rente mit 67 über
tarifvertraglich zu vereinbarende individuelle
Rentenkonten auszugleichen
• Chef der Unionsarbeitsgruppe im Bundestag, Peter Weiß:
„Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen bis
67 nicht durchhalten können, könnten Rentenkonten ein Weg
sein, Nachteile zu mindern”
• Beck: aus anzusparenden, tariflich vereinbarten
individuellen Rentenkonten könnten bei vorzeitigem
Rentenbeginn fällig werdende
Rentenabschläge kompensiert oder
Altersteilzeit finanziert werden
• in den Branchen Chemie, Metall, Stahl und Bau:
Tarifverträge zur Rente mit 67 vereinbart
• in der chemischen Industrie zahlen die Arbeitgeber pro
Beschäftigten und Jahr 300 € in einen
Demografiefonds ein,
zur Finanzierung von Altersteilzeit oder
einer Zusatzrente
J. Dieterich: Kompromiss in
Sicht:
Einstieg in Rente ab 67 soll später beginnen.
Frankfurter Rundschau, 13.8.2010.
•
R. Leicht: Rentendebatte:
Auch Jugend schützt vor Torheit nicht.
DER TAGESSPIEGEL,
15.8.2010.
• Falsch ist es, die Strukturen des heutigen Arbeitsmarktes
umstandslos auf das Jahr 2029 zu übertragen
• bei solch einer Gespensterdebatte muss man doch vorher an der
kollektiven Vernunft des Wahlvolkes bewusst zweifeln
• wenn man schon länger lebt, folglich auch
länger gesund bleibt, kann man auch etwas länger arbeiten
• man muss von der SPD erwarten, dass sie deutlich sagt, mit welchen
Maßnahmen sie das Rentensystem nach einer Abschaffung der
„Rente mit 67” stattdessen entlasten möchte
• „nur mäßige Unannehmlichkeit
der Rente mit 67”
• man müsste diejenigen, die man von der
„Rente mit 67” entlasten will, mit höheren
Rentenversicherungsbeiträgen und Steuern belasten und den Faktor
Arbeit mit zusätzlichen Kosten
• Argument, es gebe derzeit nicht genügend Arbeitsplätze
für ältere Arbeitnehmer, ist eine Aussage nur über den
gegenwärtigen Arbeitsmarkt, nicht über den des Jahres 2029
• „Horizontschleichereien”
C. Ostermann (Bundesvorsitzende
der Jungen Unternehmer): Gastkommentar: Die SPD wird zur Klientelpartei:
Wir brauchen die Rente mit 67.
WELT-ONLINE, 16.8.2010.
• Nachdem die SPD doch den Grund gelegt hatte für die Riester-Rente und die
Rente mit 67, „wird die SPD zur Opa-Partei, denn sie hat nur noch die letzte
Babyboomer-Generation der Nachkriegszeit im Blick”
• „Stattdessen sollte die Rente mit 67 bereits
jetzt eingeführt werden, damit unser Rentensystem mit immer
mehr Transfergeldempfängern und immer weniger Einzahlern
finanzierbar bleibt”
• spürbare Folgen der Beschwichtigungsrhetorik
• aber immerhin steigt die Beschäftigungsquote der über
55-Jährigen seit Jahren an: von 37,7% 1998 auf 56,2% 2009
• mit dem steigenden Fachkräftemangel ist die Kompetenz
der älteren Arbeitnehmer immer mehr gefragt
• „In Krisenzeiten müssen alle den Gürtel
enger schnallen — auch die Rentner”
• „Derzeit müssen rund 80 Milliarden Euro
Steuergelder als Zuschuss ins Rentensystem gegeben werden,
um Finanzierungslücken zu
schließen”
• Rentensystem als Schneeballsystem, bei dem
die Letzten im Spiel die Verlierer sind
Rentenalter:
SPD-Spitze einigt sich auf Verschieben der Rente mit 67.
Hamburger
Abendblatt, 18.8.2010.
•
E. Roth: Rente mit 67:
Glück der Seelsorger, Pech der Dachdecker.
Frankfurter Rundschau, 18.8.2010.
| Anteil der 60-64-Jährigen in den Berufsgruppen: | |
| Pfarrer: | 8,6% |
| Wissenschaftler: | % |
| Politiker: | % |
| Bundesdurchschnitt: | 8,0% |
| Wachleute: | 8,0% |
| Lehrer (angestellt): | 6,3% |
| Reinigungsberufe: | 5,9% |
| Ärzte, Apotheker: | 4,3% |
| Ingenieure: | 4,3% |
| Maurer, Betonarbeiter: | 3,8% |
| Chemiearbeiter: | 3,6% |
| Verkäufer: | 3,4% |
| Banker: | 2,8% |
| Kfz.-Mechaniker: | 2,8% |
| Kindergärtner: | 2,5% |
| Krankenpfleger: | 2,4% |
| Bäcker, Konditoren: | 2,0% |
| Dachdecker: | 1,5% |
| Bergleute: | 0,5% |
Anteil Älterer in den Berufen (Tabelle)
K. Doemens:
Kopfschütteln bei Arbeitgebern:
SPD gibt Rente mit 67 auf.
Frankfurter Rundschau, 19.8.2010.
•
Rente mit 67: Das sind die Fakten.
Hamburger
Abendblatt, 24.8.2010.
• Erwerbstätigenquote: von den
60–64-Jährigen 2009 38,7%, I/2010 40,5%
• sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte: von den 60–64-Jährigen 2009 23,8%
• Demografie: bis 2030 könnte die Zahl der über
65-Jährigen um 6,4 Mio. steigen, während die Zahl der Menschen
zwischen 20 und 64 Jahren im selben Zeitraum um etwa 5,3 Mio.
zurück geht
• Bezugsdauer der Rente: 1960 noch 10 Jahre, inzwischen
auf 17 Jahre gestiegen; 2030 könnten es 20 Jahre sein
• Abschläge (erst 1997 eingeführt): pro Monat
vorzeitigen Rentenbeginns 0,3%; Anteil auf 46% im Jahr 2008
gestiegen
• Altersarmut: Grundsicherung bezogen 2003 1,7%,
2008 2,5% der Altersgruppe ab 65
Hintergrund: Rente mit 67:
Eine Kürzung der Renten und Förderung der Altersarmut.
IG Metall, 27.8.2010.
• Grafik Berufsgruppen: Anteil Beschäftigter, die nicht
erwarten, bis zur Rente arbeiten zu können + Anteil
Erwerbsminderungsrenten an den Rentenzugängen 2007
• Regierung: da künftig immer weniger jüngere
Berufstätige immer mehr, immer älter werdende Rentner
finanzieren müssten, führe das zu sinkenden Einnahmen bei
gleichzeitig steigenden Ausgaben
• Gegenargument: wenn jeder länger arbeitet, gehen Jobs
verloren
• mögliche Alternativen: könnten höhere Löhne
und weniger prekäre Beschäftigung die Rentenkasse nicht
ebenfalls entlasten?
• sozialversicherungspflichtig Beschäftigte unter den 63–65-Järigen: 11,6%
• sozialversicherungspflichtige
Vollzeitstellen unter den 63–65-Järigen: 8%
• wer im Jahr 2029 zu gleichen Bedingungen wie
heute in den Ruhestand geht, muss zumeist zusätzliche
versicherungstechnische Abschläge hinnehmen,
nämlich 7,2%
• Grafik: (Netto)Rentenniveau vor Steuern 1985–2022
• Detlef Wetzel, 2. Vorsitzender der IG Metall: stattdessen den
Arbeitsmarkt in Ordnung bringen!
• Forderung: flexibler Ausstieg aus dem Arbeitsleben (auch vor
dem 65. Lebensjahr)
• gegen Niedriglöhne und geringfügige
Beschäftigung
Studie:
Deutsche gehen im Schnitt mit 63 Jahren in Rente.
Hamburger
Abendblatt, 8.9.2010.
• Das tatsächliche Renteneintrittsalter ist zwischen 2002
und 2008 von 62 auf 63 Jahre gestiegen
• auch der Anteil der über 60-Jährigen, die noch im Beruf stehen,
ist auf 33% gestiegen: bei den Männern 40%, bei den Frauen West 32%, Ost 25%
• jeder Zehnte im Alter zwischen 55 und 59 Jahren und jeder Vierte zwischen 60
und 64 hat sich um eine Altersteilzeit-Stelle bemüht
• rund 60% aller älteren Menschen bezeichnen Ihre finanzielle Lage
als gut oder sehr gut
• aber fast jeder Dritte hat Angst vor einem deutlich sinkenden
Lebensstandard
K.-H. Paqué:
Rentensystem:
„Die Menschen müssen länger arbeiten”.
FinanzNachrichten.de,
22.9.2010.
• Die demografische Entwicklung bringt unser
Rentensystem ins Wanken
• mit der hohen Arbeitslosigkeit
der letzten 30 Jahre wird bald Schluss sein
• wegen der dann entstehenden Knappheit
an gut ausgebildeten Arbeitskräften muss die
Lebensarbeitszeit verlängert werden
• Arbeitsteilung zwischen Jüngeren und Älteren ist die
Zukunft: dann macht jeder das, was ihm am besten liegt
Rentensysteme im Vergleich:
Wer muss am längsten arbeiten?
tagesschau.de, ARD, 23.9.2010.
• Vergleich Renteneintrittsalter und Rentensystem: Deutschland, USA, Japan,
Großbritannien, Kanada, Frankreich, Italien, Spanien, Polen, Schweden,
Niederlande
• Gesetzliches Renteneintrittsalter/tatsächliches Renteneintrittsalter,
Beitragsjahre für vollen Rentensatz, Rentensystem
Schrittweise Erhöhung:
Rente mit 67. n-tv.de,
24.9.2010.
• Die Rente mit 67 soll ein Mittel sein, das Rentensystem zu
stabilisieren
• wer früher aufhören will oder muss, muss zum Teil
erhebliche Rentenkürzungen hinnehmen
• Kritiker: die Einführung der Neuregelung ist nichts anderes
als eine verdeckte Rentenkürzung, da die Arbeitslosigkeit
bei den über 60-Jährigen bis heute sehr hoch ist
• Bundesministerin Ursula von der Leyen ist dagegen davon
überzeugt, dass sich die Situation der Älteren am
Arbeitsmarkt ändert
• bestehende private
Vorsorgeverträge können in der Regel an das neue
Renteneinstiegsalter angepasst werden, aber der Sparer riskiert
dabei schwerwiegende steuerliche
Nachteile
• Marcus Schnelker: fatal, wenn man in alten Verträgen bestimmte Dinge
wie die Laufzeit verändert, denn das
könnte steuerschädliche „Novationen”
auslösen
• Experten: bestehende Verträge im Zweifel durch den Abschluss
zusätzlicher Verträge ergänzen
Demonstration:
Gewerkschaften in Frankreich und Spanien machen mobil. • euronews,
24.9.2010.
• Obwohl beide Parlamente bereits entsprechende Beschlüsse
gefasst haben, planen die Gewerkschaften in Frankreich und Spanien
neue Massenproteste
• in Frankreich geht es um die Anhebung des
Renteneintrittsalters, in Spanien um ein Sparpaket
• die konservative Regierung in Frankreich will aber nicht
auf die Erhöhung des Rentenalters verzichten, sonst
„würde unser Rentensystem unter der Schuldenlast
zusammenbrechen”
P. Schneider:
Die Rente im Pisa-Test.
Frankfurter Rundschau,
12.10.2010.
• Testfragen: kann ein Rentner dieselbe Rente erwarten,
wenn statt 5 nur 2 Berufstätige für ihn einzahlen?
oder er mit 60 in Rente geht und 20 Jahre weiterlebt?
• bei der Abkehr von der „Rente mit 67”
interessiert sich die SPD „vor allem für die
Bekömmlichkeit von programmatischen
Aussagen”
• „Ist es nicht ein zutiefst
menschenfeindliches Konzept, Menschen ... am Tag X
zwangsweise in eine behütete — und nicht
finanzierbare — Isolation zu schicken?”
T. Öchsner:
Bundesagentur: Statistik:
Arbeitslosigkeit bei Älteren steigt drastisch.
sueddeutsche.de, 13.11.2010.
• Die Zahl der 60- bis 64-Jährigen ohne Job hat sich seit
Oktober 2007 vervierfacht — das geht aus Statistiken der
BA hervor
• im Oktober 2007 waren etwa 34.500 der 60- bis
64-Jährigen arbeitslos, bis Oktober 2010 stieg die Zahl auf
rund 145.500
• Hauptursachen für die höhere
Arbeitslosigkeit bei den über 60-Jährigen sind
die 2009 ausgelaufene staatliche Förderung der
Altersteilzeit, die Ende 2007 weggefallene
58er-Vorruhestandsregelung und ein
demografischer Effekt: die Bevölkerung wird
älter, und mit ihr auch die Arbeitslosen
• Annelie Buntenbach (DGB): die Rente mit 67 sei für die
Arbeitnehmer unerreichbar
• Entwurf zum „Prüfbericht zur
Beschäftigungslage älterer Menschen” der
Bundesregierung: die Beschäftigungsquote der 60-
bis 64-Jährigen mit einem
sozialversicherungspflichtigen Job habe sich
seit 2000 auf 23,4% verdoppelt
• die Regierung hält die Rente mit 67 weiter für
„vertretbar”
• aber die Quote nur der
63- bis 64-Jährigen mit einem Vollzeitjob:
unter 10%
M. Sievers:
Leitartikel zur Rente mit 67:
Die beste Option. Frankfurter Rundschau, 17.11.2010.
• Von der Rente mit 67 sind die Arbeitsmarktchancen der
heutigen Arbeitnehmer über 50 höchstens in
homöopathischer Dosis betroffen
• entscheidend ist der Trend hin zu besseren
Beschäftigungschancen für die Älteren
• seit 2006 schrumpft das Arbeitskräftereservoir
• Deutschland steht vor einem großen Umbruch am
Arbeitsmarkt
• Unternehmen bemühen sich im Hinblick auf die
Entwicklung um Beschäftigungssicherung für
ihre Fachkräfte
• im Umlagesystem nur wenige Möglichkeiten, das System
auf die Zukunft vorzubereiten: die Beiträge oder den
Steuerzuschuss erhöhen, die Leistungen kürzen oder
das Renteneintrittsalter nach hinten verschieben
• damit geht der Streit darum, welche
Nachteile am wenigsten ins Gewicht fallen
• höhere Sozialabgaben verteuern die Arbeit und treffen die
Jungen
• den Steuerzuschuss auszuweiten bedeutet
Einschränkung des Spielraums auf anderen
Politikfeldern
• niedrigere Auszahlungen kann sich niemand wünschen
• bleibt noch die Erhöhung der Altersgrenze
• Ruhestand mit 67 Jahren heißt in 30 Jahren, mehr Geld
aus der Rentenkasse zu beziehen als der Vater vor 30 Jahren
• die Rente mit 67 ist zwar nicht erfreulich,
aber die Alternativen sind es noch weniger;
Bronski:
Aufbruch in die Altersarmut. 20.11.2010.
• Die Deutschen resignieren mit der Devise TINA:
"There is no alternative"
• S. More: eine Anhebung des Rentenalters
ist ein sozialer Imperativ und ein Gebot der Fairness den
Jungen wie Alten gegenüber
• A. Alten: mit der Rente mit 67 wurde der Weg
für Millionen Babyboomer frei gemacht
in die Altersarmut
• J. Hülsdünker: ein
umlagefinanziertes Rentensystem ist nicht
demografiebestimmt, sondern abhängig von der
Wirtschaftskraft des Landes
• die Jüngeren sind die aufgrund deregulierter
Arbeitsverhältnisse in Zukunft besonders von
Armutsrente Betroffenen
• die Friedrich-Ebert-Stiftung berechnet
für eine lebensstandardsichernde,
armutsfeste Rente auf einem Sicherungsniveau von ca.
65% (Nettorente) einen Beitrag von rd.
13%, fest bis 2030
• eine höhere Beteiligung der Arbeitgeber um 2%
Beitragshöhe ist wohl zu verkraften
• die umlagefinanzierte,
lebensstandardsichernde, armutsfeste Rente stellt also
kein Finanzierungsproblem, sondern ein
Verteilungsproblem dar
• C. Hannemann: es gibt massiv unterschiedliche
Belastungen zwischen einem Schreibtisch-Arbeitsplatz und
vielen schweren Berufen
Aktuelle Analyse:
Belastende Arbeitsbedingungen: Viele Beschäftigte glauben nicht, bis
zur Rente durchzuhalten. Hans
Böckler Stiftung , 17.11.2010.
• Belastende Arbeit ist in der Bundesrepublik nach wie
vor weit verbreitet
• seit Ende der 70er Jahre ist der Anteil der
körperlich schwer arbeitenden Beschäftigten
in Westdeutschland nur noch wenig
zurückgegangen: gut jeder 5. Beschäftigte muss
an seinem Arbeitsplatz schwere Lasten heben — 1979 waren es
kaum mehr
• zur Wiedervereinigung waren körperlich
anstrengende Arbeiten in Ostdeutschland noch weiter verbreitet;
der Anteil sank dann zunächst stark und pendelte sich etwas
oberhalb des West-Niveaus ein
• 50–60% der Beschäftigten sind heute mit hohem
Termindruck und/oder monotonen Tätigkeiten
konfrontiert;
Arbeitsbedingungen:
Durchhalten bis 67? Viele haben Zweifel. Böckler impuls, 18/2010.
• „Wer mit großen Belastungen und wenig Freiraum
tätig ist, äußert wenig Hoffnung auf ein langes
Arbeitsleben.”
• F. Trischler, M. Holler: Nicht nur einseitige und schwere
körperliche Arbeit zehrt an der
Gesundheit und erzwingt häfig ein vorzeitiges Ende des
Erwerbslebens — auch psychische
Belastungen und ein Mangel an
Autonomie beeinträchtigen auf Dauer
Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit
• anstrengende körperliche Aufgaben fallen vor allem an in
Bauberufen, Altenpflege, Installateuren
• auch Arbeitshetze und Zeitdruck, unwürdige Behandlung
und geringe Wertschätzung wirken als Belastung
| Beeinträchtigung: | geringe Autonomie | psychische Belastungen | körperliche Belastungen | psychische Belastungen und geringe Autonomie | körperliche und psychische Belastungen | körperliche Belastungen und geringe Autonomie | körperliche und psychische Belastungen und geringe Autonomie |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Am Arbeitsplatz leiden unter der Beeinträchtigung ... | 14% | 13% | 13% | 11% | 8% | 12% | 12% |
| Davon: nicht bis zur Rente auszuhalten erwarten ... | 24% | 26% | 39% | 46% | 60% | 63% | 78% |
M. Brüss:
Regierung sieht Rentensystem als demografiefest an.
VersicherungsJournal.de, 18.11.2010.
• Das Bundeskabinett hat am 17.11.2010 von der Leyens
Bericht „Aufbruch in die altersgerechte Arbeitswelt”
beschlossen
• die schrittweise Anhebung der
Regelaltersgrenze auf 67 Jahre sei alternativlos
• kein weiterer Reformbedarf am Rentensystem
• wenn 2014 die Rücklagen bei der
Rentenversicherung 1,5 Monate reichen,
könnten auch die Beiträge abgesenkt
werden
• bei der Arbeitsgestaltung aber noch viel zu tun,
„um die Rahmenbedingungen für
erfülltes Arbeiten bis 67 deutlich zu
verbessern&rdquo: mehr betriebliche
Gesundheitsförderung und altersgerechte
Arbeitsplatzgestaltung, mehr Qualifizierung,
ständige Weiterbildung bereits im mittleren Alter und
bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Pflege
• bereits Verbesserung der Arbeitschancen
für Ältere: Halbierung der
Arbeitslosenzahl der über 55-Jährigen seit 2000,
Anstieg der Zahl älterer Erwerbstätiger seit 2005 um mehr
als 1 Mio., Dreiviertel der 55–64-Jährigen haben
Vollzeitjobs, und die Erwerbstätigenquote der
60–64-Jährigen habe sich seit 2000 verdoppelt
• folgende Entwicklungen zeichnen sich
ab: bis 2030 wird es 6 Mio. Menschen weniger im Alter 20–-64 geben
(aber 5 Mio. mehr über 65-Jährige), Verhältnis der
20–64-Jährigen zu über 65-Jährigen wird bis
2030 von 3 auf 2 sinken
• Anteil der mindestens 65-Jährigen an der
Bevölkerung: 1960 12%, 2010 21%, 2030 28%
• Lebenserwartung (Männer und
Frauen) ist in den letzten 50 Jahren um 11 Jahre
gestiegen
• durchschnittliche
Rentenbezugsdauer hat sich in den
letzten 50 Jahren von 9,9 auf 18,2 Jahre ca.
verdoppelt
• dank der guten Konjunktur sei schon 2011 wieder mit steigenden
Renten zu rechnen
• neuer Rentenversicherungsbericht:
bis 2024 Rentensteigerung um 29%, also
durchschnittlich 1,9% jährlich;
Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Aufbruch in die altersgerechte Arbeitswelt. Bericht der
Bundesregierung gemäß § 154 Abs. 4 Sechstes Buch
Sozialgesetzbuch zur Anhebung der
Regelaltersgrenze auf 67 Jahre. 2010
T. Öchsner:
Rente mit 67:
Von der Leyen, die Schönfärberin.
sueddeutsche.de, 18.11.2010.
• Rente mit 67 im Kern ein berechtigtes und sinnvolles
Anliegen
• in der Statistik in der Altersgruppe ab 60
Jahren jetzt zwar mehr Arbeitslose
mitgezählt, aber die
Beschäftigungsquote der
Älteren hat sich in den letzten 5 Jahren
deutlich erhöht
• die Älteren profitieren, weil die Anreize zur
Frühverrentung weggefallen sind und weniger junge
Fachkräfte nachdrängen
• die Vorstellung, bisher schwer arbeitende Menschen bis 67
im Verkauf, im Büro oder in der Beratung einzusetzen, geht
an der Realität vorbei
A. Graßhoff:
ZDF-reporter: Lebenslanges Arbeiten?
Deutschland und die Rente. ZDF.reporter, 18.11.2010.
• Die Bundesregierung hält an der Rente mit 67 fest
• ist die Rente damit für alle wieder sicher geworden?
• ein demografisches Problem
belastet unser umlagefinanziertes Rentensystem schwer: die
Gesellschaft wird immer älter, der Nachwuchs fehlt
• während z.Zt. 100 arbeitsfähige
20–64-Jährige die Renten von 33 Menschen bezahlen, wird
in 50 Jahren die gleiche Anzahl für doppelt so viele Rentner
aufkommen müssen
• 3 Stellschrauben: Beitragssatz, Rentenhöhe oder
Eintrittsalter
• das 2007 beschlossene Gesetz der
Großen Koalition zur Rente mit 67
betrifft alle ab 1964 Geborenen
• will man früher ein vorgezogenes
Altersruhegeld beziehen, muss man Abzüge
von 0,3% pro Monat vorgezogenen Rentenbezugs in Kauf
nehmen
• nach neuen Berechnungen der BA müssen immer mehr
ältere Arbeitnehmer vor ihrem Ruhestand eine längere
Phase der Arbeitslosigkeit durchleben
• dagegen behauptet Arbeitsministerin Ursula von der Leyen,
dass die Zahl der Arbeitslosen über 55 Jahren sich im Vergleich
zu 2000 nahezu halbiert habe
C. Bach:
Rentensystem: IG "45 abschlagsfrei" kämpft für die
60-Jährigen:
"Wir wollen die Jugend wachrütteln".
Fränkische Nachrichten, fn
web, 24.11.2010
J. Kowalewskaja:
UNO-Vertreter: Ukrainische Frauen leben lange nach ihrer Pensionierung.
Ukraine
Nachrichten, 24.11.2010.
• Mitschrift vom Auftritt des Direktors des
Analysezentrums des Entwicklungsprogramms der UNO
„Blaues Band”, Marcin Swiecicki
• Problem: die Ausgaben für die Rentenversorgung
sind um 14% gestiegen, also höher als in jedem anderen
europäischen Land (mit Ausnahme Italiens)
• andere Verpflichtungen: die Ausgaben für das
Gesundheitssystem und die Ausgaben für die
Infrastruktur (sollten um mindestens das 3-fache erhöht
werden) sind niedriger als in anderen Ländern
• Einführung individueller Rentenkonten:
der entsprechende Fonds investiert
die Ersparnisse entweder in Aktien oder in Schuldbriefe oder
in andere Finanzierungsmittel
• Vorteile: Anreiz zur legalen Registrierung der
Arbeitnehmer, Anreiz zur Erhöhung der Summe auf dem
eigenen Konto, Anreiz, spät in Rente zu gehen
• Schwierigkeiten: während
einer Übergangszeit steht das
Geld nicht für die Zahlung der laufenden
Ausgaben des Rentenfonds zur Verfügung, und der
Markt von Wertpapieren in der Ukraine ist wenig entwickelt
• viele Probleme aus der letzten Finanzkrise
• eine Anhebung des Rentenalters ist die schwierigste und
unpopulärste Aufgabe
• die durchschnittliche Lebenserwartung ist
zwar in der Ukraine im Vergleich zu der in anderen
europäischen Staaten sehr niedrig; doch geht man hier 10
Jahre früher in Rente
• Frauen leben sogar durchschnittlich 25 Jahre lang von
ihrer Rente!
• in der Ukraine kommen auf 10 Arbeitsjahre
7 Rentenjahre der Frauen — in anderen Ländern
kommen auf 10 Arbeitsjahre 5, 5 ½ oder 6 Jahre
• in die Irre leitendes Argument, dass mit jedem, der in Rente
geht, ein Arbeitsplatz für jemand Jüngeres frei werde
• Analysezentrum des Entwicklungsprogramms der
UNO ist für ein sehr langsames Anheben des Rentenalters
derart, dass bis 2031 das Rentenalter bei 65 Jahren liegt
• eine solche Erhöhung des Rentenalters
erlaubt auch, das heutige
Verhältnis zwischen der arbeitenden Bevölkerung und
den Rentnern zu wahren — dadurch bleibt die Belastung
der jüngeren und arbeitsfähigen Bevölkerung
gleich
• wenn mehr Menschen arbeiten, steigt das
Bruttoinlandsprodukt, und zwar bis 2050 um
mindestens 8%
• das erlaubt den jetzigen Rentnern, einen würdigen
Lebensstandard zu wahren
Wikipedia:
Makroökonomie. 2008
Einführung in die Makroökonomik für das Studium an
Fachhochschulen und Universitäten. <m@kro>online
Wikipedia:
Mackenroth-Theorem.
• Mackenroth (1952), über geschlossene Volkswirtschaften:
„Nun gilt der einfache und klare Satz,
dass aller Sozialaufwand immer aus
dem Volkseinkommen der laufenden Periode gedeckt werden muss.
Es gibt gar keine andere Quelle und hat nie eine andere Quelle gegeben,
aus der Sozialaufwand fließen könnte, es gibt keine Ansammlung
von Fonds, keine Übertragung von Einkommensteilen
von Periode zu Periode, kein „Sparen” im privatwirtschaftlichen
Sinne, es gibt einfach gar nichts anderes als das laufende Volkseinkommen als
Quelle für den Sozialaufwand. Das ist auch nicht eine besondere Tücke oder
Ungunst unserer Zeit, die von der Hand in den Mund lebt, sondern
das ist immer so gewesen und kann nie anders
sein.
Kapitalansammlungsverfahren und Umlageverfahren sind
also der Sache nach gar nicht so verschieden.”
(grau: Vervollständigung des
Wikipedia-Zitats aus dem Originaltext)
A. Brie:
„Volkswirtschaftlich gibt es nämlich
keine Ansammlung eines Konsumfonds, der bei Bedarf konsumiert werden kann
und dann gewissermaßen zum Volkseinkommen einer späteren
Periode eine willkommene Zugabe wäre.”
K. Ruhsert:
Das Mackenroth-Theorem (Folien).
2007.
• makroökonomische Beleuchtung des UV und des KDV und
typische Denkfehler
• Erhöhung der Sparquote durch KDV → Konsumverzicht → Sinken
der Kapazitätsauslastung und Investitionsbereitschaft
• das KDV ist mit zusätzlichen unkalkulierbaren Risiken verbunden
• Fazit: Wechsel zur privaten Vorsorge ist teuer und riskant und
nützt nur Versicherungen
H. Flassbeck:
Gesamtwirtschaftliche Paradoxa und moderne Wirtschaftspolitik.
1) Renten: S. 2-4. 2) Steuersenkung und
Unternehmensgewinne: S. 4-8. 3) Wettbewerb der Nationen: S.
8-13. www.flassbeck.de, 2000.
• Zu 1:
• wendet sich gegen Behauptung mancher Ökonomen, ein privates KDV
sei dem UV bei Lösung des demografischen Problems überlegen
• gesamtwirtschaftliche Logik: Einzelner kann zwar
„sparen” (Akkumulation von Geldkapital), nicht aber
die Volkswirtschaft als Ganzes
• jedem gesparten € steht genau 1 € Geldschulden gegenüber
• das Einkommen einer Volkswirtschaft kann nur einmal
verkonsumiert werden
• buchhalterisch: Geldvermögen einer Volkswirtschaft
immer = 0
• obige Aussagen so nur für geschlossene Volkswirtschaften;
bei offenen Volkswirtschaften gelten sie für Gesamtheit der Staaten:
also jedem ins Ausland verliehenen € (Geldvermögensanspruch)
steht 1 € Geldschulden des Auslands gegenüber
• Geldvermögen der Gesamtheit immer = 0 → eine Änderung
der Finanzmodalitäten kann kein Rentenproblem lösen
H. Flassbeck:
Riesters Rente: Modell Kasachstan.
taz,
24.6.2000.
• Die Kasachen zahlten bisher 20% Steuern, und die Renten wurden
vom Staat finanziert
• jetzt sollen sie nur noch 10% Steuern zahlen, aber weitere 10% in
einen Fonds, aus dem später die Rente gezahlt werden soll
• der Staat muss aber für die schon bestehenden
Rentenansprüche weiter die volle Rente bezahlen (ohne dafür
den Steueranteil zu bekommen, also aus Schulden)
• die Fonds tragen das Geld zum Kapitalmarkt, wo der Staat seine 10%
aufnimmt
• am Ende hat der Staat seine 20%, aber er muss jetzt 1% der Einnahmen
als Zinsen zahlen
• soweit die Logik eines Systemwechsels
bei unverändertem Rentenniveau — in Deutschland
wird dazu das Rentenniveau gesenkt
• könnten die deutschen Unternehmen 2030 bei doppelter
Produktivität und doppelten Gewinnen die fehlenden 2% nicht
ohne weiteres zahlen?
• Riester: nein, die Lohnnebenkosten dürfen nicht
über 22% steigen, deshalb müssen die Renten sinken, müssen
die Arbeitnehmer privat vorsorgen
• da die realen Lohnkosten seit 1980 um 20%
zurück geblieben sind, können die Lohnnebenkosten auch
nicht zu hoch sein
• beim Umlageverfahren verzichtet der Arbeitnehmer in 30
Jahren auf etwas mehr Konsum von seinem wesentlich höheren
Einkommen und kann dafür heute mehr konsumieren
• bei Riesters Kapitaldeckung verzichtet der Arbeitnehmer
heute auf mehr Konsum, um in 30 Jahren eine gleich hohe Rente zu erhalten
• Riesters Kapitaldeckung behindert das Investieren in
Sachkapital, weil die Unternehmen durch den Konsumverzicht
der Arbeitnehmer nicht mehr so viel investieren
• es gilt immer: eine Volkswirtschaft als Ganzes kann kein Geld ansparen,
da sich auch immer Schuldner finden müssen
• heute mehr zu sparen mindert die Chance, in der Zukunft die
Belastung mit einem hohen Einkommen erträglich zu machen
Winkelpedia (O. Winkelhake): Demographie /
Mackenroth These.
RheinAhrCampus, Remagen, 2008.
• Frage, ob man nicht sinnvoll heute Ersparnisse anlegen sollte,
die man, wenn soziale Sicherungssysteme an Rand der
Finanzierbarkeit gelangen, wieder auflösen könne
• Kern der Mackenroth-These: einzelne Personen können für die
Zukunft sparen, aber keine gesamte Volkswirtschaft
• z.B. wollen Müllers 2030 mehr Waren und Dienstleistungen kaufen,
als ihre gesetzliche Rente erlauben würde: wer produziert dann diese
zusätzlichen Waren und Dienstleistungen?
• ohne Reaktion Junger steht ersparnisfinanzierter Ausweitung
des Konsums Alter dann eine Einschränkung des Konsums
Jüngerer gegenüber: Verteilung des Konsums kippt zu
Gunsten Alter
• aber: starke Nachfrage der Rentner wird zu einem erheblichen
Preisanstieg bei Produkten führen, die Alte nachfragen,
und als Folge davon eine allgemeine Inflation, welche die Ersparnisse
Alter entwertet und Einkommen Junger erhöht, während
gleichzeitig Preise für Sachvermögen (z.B. Immobilien)
stark sinken
• dennoch Alte wahrscheinlich in der Lage, größeres
Stück des verteilbaren Kuchens
zu Lasten Junger abzuschneiden
• wenn durch Kapitaldeckung viel Erparnis zur Verfügung
gestellt wird, sinkt Zinssatz, werden also Investitionsprojekte für
Unternehmen interessant, sich bisher nicht rentiert haben
• Investitionen sind aber nicht allein vom Zinssatz abhängig,
sondern auch vom erwarteten Konsum, der jetzt aber sinkt
• das Argument des internationalen Kapitalmarkts sticht kaum, denn
die Situation sieht in allen Industrieländern ähnlich aus
• die größte Entlastung für dann Erwerbstätige
würde darin bestehen, ab sofort überhaupt keine Kinder mehr zu bekommen
– doch dann wäre Problem der Alterssicherung für diese
Generation noch verschärft
• Kapitaldeckung bringt zwar Geld mit, doch
es geht 2030 nicht wirklich um Geld, sondern
um Verteilung des Sozialprodukts, das 2030 zur Verfügung steht
• je weniger das KDV das Wirtschaftswachstum steigert, umso mehr
ist es egal, ob man auf einen Generationenvertrag oder auf die (riskantere)
Kapitaldeckung setzt
M. Hagedorn, A. Müller:
Fortgeschrittene Makroökonomik II:
Rentenversicherung (Folien).
Inst. f. Empirische Wirtschaftsforschung, Univ. Zürich, WS 02/03.
• Makroökonomischer Vergleich UV / KDV mittels Diamond-Modell
• Einführung eines UV senkt Kapitalstock
• Einführung eines KDV wirkt sich nicht auf Kapitalstock aus
• ist Kapitalmarktzins kleiner als Bevölkerungswachstumsrate,
wird durch UV Kapitalstock gesenkt und Wohlfahrt erhöht
Briefwechsel K. Haseney / H.-W. Sinn. 2007.
• H.-W. Sinn: „...Wenn Kapital gebildet wird, muss die
Arbeitsgeneration eben nicht für die Alten aufkommen. Die können,
anstatt anderen Arbeitseinkommen wegzunehmen, von ihrem eigenen Kapital leben.
Das ist mikro- und makroökonomisch ein fundamentaler
Unterschied.” (S. 13)
Anmerkung: makroökonomisch geht das gar nicht: vom eigenen
Geldkapital zu leben (es ist ja kein Sachkapital und nicht essbar!), und die
für Bereitstellung von Konsumgütern benötigte Arbeit kann nur
von den dann Erwerbstätigen kommen – also werden die einen Teil ihres
Konsums verlieren
H.-J. Bontrup, K. Springob:
Gewinn- und Kapitalbeteiligung: Eine mikro- und makroökonomische Analyse.
Gabler Verlag, 2002, S. 250ff.
• Allgem. volkswirtschaftl. Grundtatbestand:
ob Rentensystem mit Kapitaldeckung
oder Umlagefinanzierung, es
müssen X Erwerbstätige für Y Rentner aufkommen
• Menschen außerhalb der Erwerbstätigkeit müssen immer
in einem realwirtschaftlichen
UV alimentiert werden
• wird eine private Zusatzrente ausschließlich durch
Entgeltumwandlung abhängig Beschäftigter aufgebracht
→ sich vergrößernde Verteilungsschieflage und noch
schärfere negative gesamtwirtschaftliche Effekte
Die Zukunft des Sozialstaates.
Kurzfassungen der offenen Tagung 1998 des Vereins für Socialpolitik,
Rostock, 1998. Beiträge:
H.-W. Sinn:
Die Krise der Gesetzlichen Rentenversicherung und Wege zu ihrer
Lösung.
In: Jahrbuch 1998 der Bayerischen Akademie der Wissenschaften.
Beck Verlag, 1999. Wiederabdruck in: Bitburger Gespräche
Jahrbuch 2000. C.H. Beck, 2001.
• Demografische Verwerfungen: abnehmende Kinderzahl und
zunehmende Lebenserwartung
• Beitragsäquivalenz der Renten nährt die Illusion, dass
die abgeführten Beiträge Ersparnisse seien
• der Barwert der bereits aufgelaufenen
Anwartschaften (die implizite Staatsschuld) beträgt
etwa 10 bis 12 Billionen DM, also
mehr als das gesamte Anlagevermögen der BRD (und ein Vielfaches
der offenen Staatsschuld von 2,2 Billionen DM)
• die Renditedifferenz zwischen interner Rendite des UV und dem
Realzins als Ineffizienz des UV zu deuten, ist ein krasser
ökonomischer Interpretationsfehler — stattdessen
ist sie das Spiegelbild der bereits unwiederbringlich verteilten
Einführungsgewinne
• um die bereits aufgelaufenen Rentenanwartschaften zu bedienen, bedarf
es einer expliziten Steuer, die barwertmäßig genau so hoch ist
wie die implizite Steuer, die alle noch folgenden Generationen bei einer
Fortführung des Umlagesystems hätten tragen müssen
• die Behauptung, das KDV sei
effektiver als das UV, weil es die höhere Rendite liefert,
ist aus ökonomischer Sicht schlichtweg
falsch, weil die höhere Rendite sich nur unter Missachtung der zur
Bedienung der Altlasten erforderlichen Steuer ergibt
• wer im Alter auskömmlich leben möchte, muss vorher entweder
Realkapital oder Humankapital gebildet haben
• die demografische Krise erfordert, Realkapital (nur im Umfang
des fehlenden Humankapitals) zu bilden
• „Da der Umstieg in die Kapitaldeckung ohnehin keine
längerfristigen Effizienzgewinne ermöglicht, kann man
dieses Szenario getrost ad acta legen”
• Untertunnelungsstrategie:
Ansammlung von Realkapital nur zur Untertunnelung des
Rentnerberges (Beitragssatz auf 23,3% und dort festgehalten): sammelt
bis etwa 2025 einen Kapitalstock an und schmilzt ihn dann allmählich
wieder ab
• Problem: politische Begehrlichkeiten bei öffentlich
vorhandenem Kapitalstock
• Lösungsweg aus Diskussionen
im wissenschaftlichen Beirat beim
Bundeswirtschaftsministerium: private
Teilkapitaldeckung mit variabler Sparquote,
Pflichtersparnis von zunächst etwa 4–5% der
Bruttolöhne, im weiteren Verlauf so variiert, dass
Rentenbeiträge+Sparbeiträge = 24–24,5%
• die Belastung ist um 1% höher als bei der
Untertunnelungslösung, aber dafür wird dauerhaft
Kapital gebildet
• in der 2. Hälfte des Jahrhunderts ist der Übergang in die
Teilkapitaldeckung vollzogen
• die auf das Volkseinkommen bezogene Zusatzersparnis liegt dabei
in den nächsten 20 Jahren zwischen 3% und 4%
H.-W. Sinn, M. Werding:
Rentenniveausenkung und Teilkapitaldeckung.
ifo Schnelldienst, 53. Jahrgang, 18/2000.
• Reformvorschlag, dessen wichtigstes Ziel es ist, die
Gesamtbelastung aus dem Rentensystem und der Erziehung der Kinder
über alle betroffenen Generationen zu glätten und auch
innerhalb jeder Generation gleichmäßiger zu verteilen
• beim bloßen Renditevergleich werden wesentliche
Eigenschaften
des Umlageverfahrens vernachlässigt: Umverteilung zwischen den Generationen
mit Begünstigung der Einführungsgeneration und
Benachteiligung späterer Generationen
• in der Literatur lange Zeit
Ineffizienzen existierender
Umlagesysteme betont, deren
Gründe nicht im
Umlagemechanismus selbst liegen und daher durch sonstige Renten-
oder Steuerreformen beseitigt werden können, ohne die
Umlagefinanzierung aufzugeben
• eine völlige Abschaffung des
Umlageverfahrens würde die
Übergangsgenerationen mit
schätzungsweise 10 bis 12 Billionen
DM belasten
• die zu erwartende Verdoppelung der Zahl der Alten relativ zu
den Jungen würde einen Anstieg des Beitragssatzes von 20% auf 40%
bedeuten oder bei konstantem Beitragssatz eine Halbierung der
Renten relativ zu den Bruttoeinkommen
• Höhepunkt der demografischen Krise ist für
2036–2038 zu erwarten
• das Zusammenspiel von Beitragssatz und Rentenniveau
lässt sich an der Entwicklung der impliziten Steuer ablesen
• Beitragszahler können von einem Teil der impliziten Steuer
durch Rentenkürzungen entlastet werden, belastet also die
heutigen Rentner
• die eigentliche Leistung jeder Generation für das
Umlageverfahren sind nicht die Beiträge, sondern der Aufwand
für die Erziehung und Ausbildung von Kindern als
zukünftige Beitragszahler
• die Arbeitsgeneration muss also den Konsum der Alten durch
ihre Beiträge finanzieren und die Kinder großziehen
• zu betrachten ist also die Gesamtbelastung durch die impliziten
Steuersätze und die elterlichen Aufwendungen
• diese Gesamtbelastung steigt nicht mehr durchgängig
von Generation zu Generation an, sondern
die durch zurück gehende Geburtenraten
steigende implizite Steuer wird durch die zurück gehenden
Kinderkosten großenteils kompensiert
• mit 2 Einkommen und ohne Kind liegt der Konsumstandard pro Kopf
bei einem Vielfachen dessen, was sich die traditionelle Familie
mit nur 1 Einkommen und mehreren Kindern leisten kann
• Grundidee für die gezielte Reform: Verlauf der
Gesamtbelastungen über alle Generationen soweit wie
möglich glätten
• seien die Belastungen durch Kinderkosten gegeben, so muss die
implizite Steuer des Rentensystems schneller steigen als
gegenwärtig diskutiert, aber für die
Geburtsjahrgänge ab 1975 stärker gedämpft werden
• beides lässt sich erreichen, indem die
Beitragssätze zur GRV und damit das Rentenniveau
konsequent begrenzt werden, flankiert von einer Staffelung
der Rentenansprüche nach der Kinderzahl
• der sich ergebende Rentenausfall für die
Kinderlosen sollte durch verstärkte eigene Ersparnis
kompensiert werden
• eine perfekte Verstetigung der Gesamtbelastung aller
Generationen ist allerdings unmöglich
• eine Variante der Rentenreform
zur Glättung der Gesamtbelastungen: 1) Beitragssatz bei
20% einfrieren; 2) Reduzierung der Umlagerenten im Ausmaß der
Verschlechterung der Altersstruktur; 3) Differenzierung der
Umlagerenten nach der Kinderzahl; 4) Ergänzung durch
kapitalgedeckte Renten
• diese Reform dämpft die Schwingungen der Gesamtbelastung und
verstetigt sie
• dies geht aber mit einer erheblichen Absenkung der
„Eckrente” bis auf etwas 48% des Nettolohnes einher
• „Die Lasten der demographischen Krise des Rentensystems
werden dann denjenigen angelastet, die sie durch ihre Familienplanung
verursacht haben und die entsprechende Einsparungen bei den Kosten
der Kindererziehung realisieren konnten”
• für den vorgeschlagenen Ausgleich der Belastungen sprechen
das inter-generation-equity-Prinzip, das Verursacherprinzip
und das Leistungsfähigkeitsprinzip
• nach Berechnungen des ifo-Instituts wächst der
GRV-Beitragssatz beim neuen Regierungsvorschlag von 2000 bis zum
Jahr 2030 auf 23% und erreicht bis 2040 ein Niveau von mehr als 24%
• hinzu kommen allerdings jeweils noch 4% des Bruttolohns für die
zusätzliche kapitalgedeckte Vorsorge, so dass
die gesamten laufenden Aufwendungen für
die Alterssicherung bis in die dreißiger Jahre höher sein
werden, als es nach dem heutigen Recht zu erwarten gewesen wäre
• Rentenbeziehern, die 3 oder mehr Kinder erzogen haben, sollten keine
Renteneinbußen zugemutet werden
• langfristig sollte die Rente der Kinderlosen nicht unter 50% der
für Beitragszahler mit 3 oder mehr Kindern vorgesehenen Renten fallen
• sonst problematische 3-fach-Belastung für viele Familien:
Versorgung der Rentnergeneration über Beiträge an das
Umlagesystem, Erziehungskosten für die eigenen Kinder und
ergänzende Ersparnis für ihr eigenes Alter
• Übergang zu einer
Teilkapitaldeckung nicht wegen
der sich (bei verkürzter Berechnung) ergebenden
Renditevorteile, sondern
als Ersatz für fehlendes Humankapital, das den eigentlichen
Deckungsstock des UV bildet
• für Pflichtersparnis
spricht, dass bei Beibehaltung des Beitragssatzes bis 20%
zwischen 40% und 60% der Versicherten
umlagefinanzierte Renten unterhalb
der Sozialhilfe erhalten und mit eigener Ersparnis ihren
Sozialhilfeanspruch verringern würden
• solange die Sozialhilfe so konstruiert ist wie heute, führt an
dem Sparzwang nichts vorbei, auch wenn er aus Sicht der Betroffenen den
Charakter einer 100%-igen Steuer hat und Ausweichreaktionen am
Arbeitsmarkt zu erwarten seien
• der bisherige Reformvorschlag bietet keine Lösung für die
wachsende Lebenserwartung
• Maßnahmenpaket zur Anhebung des effektiven
Rentenalters erforderlich (belastet nicht den Arbeitsmarkt, sondern
erhöht weden der Kürzung der Beitragssätze die Zahl der
Erwerbstätigen)
• ohne Reformen absehbarer Anstieg der Belastungen für jüngere und
zukünftige Generationen
• die heute 25- bis 45-Jährigen sind die eigentlich
Begünstigten des bisherigen Rentenrechts
W. Schmähl:
Entgeltumwandlung und die Finanzen der Sozialversicherung –
ein Problemaufriss. Arbeitspapier 7/2007,
ZeS Zentrum für Sozialpolitik, Univ. Bremen, 2007.
• Arbeitnehmer haben in Deutschland seit 2002 das
Recht, einen Teil des
Arbeitsentgelts in einen Anspruch auf eine betriebliche
Alterssicherungsleistung umzuwandeln
(Entgeltumwandlung)
• dies ist ein Element der politischen Strategie zur
Umgestaltung des deutschen
Alterssicherungssystems, um die Umlagefinanzierung
der Sozialversicherung zum Teil durch kapitalfundierte
private Renten zu ersetzen
• für diese „umgewandelten“ Entgeltbestandteile müssen
weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge (von
Arbeitnehmern wie Arbeitgebern) entrichtet werden
• letzteres ist derzeit bis Ende 2008 begrenzt
• angesichts dieses Tatbestandes wird von vielen Seiten eine
zeitlich unbefristete Beibehaltung der Beitragsfreiheit
– oder deren Modifizierung – gefordert
• mit der Entgeltumwandlung sind vielfältige Effekte
verbunden, so Auswirkungen auf die Finanzlage der
Sozialversicherungsträger, aber auch personelle
Verteilungswirkungen
• in diesem Beitrag werden jedoch allein
Auswirkungen der
sozialabgabenbefreiten Entgeltumwandlung auf die
Finanzen der Sozialversicherungsträger
analysiert: für jeden Sozialversicherungszweig wird
zunächst gefragt, welche Folgen sich für die Beitragseinnahmen
ergeben und wovon diese abhängen; sodann, ob sich durch die
Entgeltumwandlung auch die Ausgaben verändern
• beide Effekte zusammen bestimmen kurz- und langfristig die
Folgen für die Finanzlage der
Sozialversicherungsträger
• diese sind in den verschiedenen Versicherungszweigen
unterschiedlich, wobei insbesondere
in der GRV sehr komplexe
Wirkungszusammenhänge bestehen, die detailliert
nachgezeichnet werden
• die Folgen für die Finanzlage der
Sozialversicherung sind allerdings nur ein wichtiges
Element zur Beurteilung der Entgeltumwandlung
• das finanzielle Volumen der Entgeltumwandlung
bestimmt sich als (Teilnahmequote·Zahl der Beitragspflichtigen)
· (Umwandlungsquote·durchschnittliches Bruttoentgelt)
• steigende Teilnahmequote im Zeitablauf
• das Durchschnittsentgelt der Umwandler dürfte höher
sein als das aller sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten
• ein Teil der Entgelte dürfte oberhalb der
Beitragsbemessungsgrenze liegen
• die durch Entgeltumwandlung verminderten
versicherungspflichtigen Entgelte führen zu einem
geringeren Anstieg des aktuellen Rentenwerts →
wird
das Leistungsniveau der GRV
gesenkt (überschlägig um 0,2%), das
Ausgabenwachstum gebremst, der
Finanzbedarf gesenkt
• die Entgeltumwandlung senkt die Zahl der
Äquivalenzbeitragszahler, erhöht sich also der
Rentnerquotient
• von der Leistungsniveausenkung weden sowohl die jetzigen
Rentner als auch die zukünftigen Rentner betroffen
• diejenigen, die Entgeltbestandteile umwandeln, erwerben
auch geringere Rentenansprüche → spätere
Ausgabenreduktion der GRV
• bei Ende der Möglichkeit zur Entgeltumwandlung wird
es einmalig zu einem Anstieg des aktuellen Rentenwerts und des
Rentenanpassungssatzes kommen: gleichzeitig auch eine
erhöhte Basis für Beitragseinnahmen
J. Rust:
Main Points from World Bank Report on: Averting the Old Age Crisis
(1994). gemini.econ.umd.edu, 2002.
• The study suggests that financial aid for the old and economic growth would
be better served if governments relied on 3 systems (3 pillars):
• 1) a publicly managed system with mandatory participation and the limited
goal of reducing poverty among the old
• 2) a privately managed system with mandatory savings system
• 3) a voluntary savings system
P.R. Orszag, J.E. Stiglitz:
"Rethinking Pension Reform: Ten Myths About Social Security Systems".
Conf. on "New Ideas About Old Age Security", The World Bank, 1999.
• Das „3-Säulen-Modell” ist an sich genügend
dehnbar, um alle möglichen Kombinationen politischer
Maßnahmen wider zu spiegeln
• aber in der Praxis ist das
„Weltbank-Modell” als eine spezifische
Konstellation der 3 Säulen aufgefasst worden, und
es wurden Mythen daraus
abgeleitet
• #1: „Persönliche Vorsorgekonten erhöhen
die Sparquote”
• #2: „Die Renditen sind höher bei persönlichen
Vorsorgekonten”
• #3: „Fallende Renditen der Umlagesysteme spiegeln
grundsätzliche Probleme wider”
• #4: „Das Investieren öffentlicher
Treuhand-Fonds in Finanzkapital hat keine
makroökonomischen Auswirkungen”
• #5: „Arbeitsmarkt-Anreize sind bei
persönlichen Vorsorgekonten besser”
• #6: „Rentenhöhen-orientierte
Sparpläne geben notwendigerweise Anreize für
frühen Renteneintritt”
• #7: „Wettbewerb sichert niedrige
Verwaltungskosten bei persönlichen
Vorsorgekonten”
• #8: „Korrupte und ineffiziente Regierungen
sprechen für persönliche Vorsorgekonten”
• #9: „Die Politik der Rettungsaktionen ist schlimmer
unter öffentlicher Rentenhöhen-Orientierung”
• #10: „Das Investieren unter öffentlichen
Rentenfonds ist immer verschwenderisch und schlecht verwaltet”
• Kernfrage: ist der
Übergang auf ein privates Beitragssystem
(persönliche Vorsorgekonten) wirklich so
vorteilhaft?
• 4 wichtige Unterscheidungen:
• Privatisierung ist das Ersetzen eines
öffentlichen Rentensystems durch ein privates
• Vorfinanzierung bedeutet das Ansammeln von
Wertpapieren für spätere Rentenauszahlungen
• Diversifizierung heißt Investieren in
alle Arten von Wertpapieren, nicht nur Staats-Obligationen
• Rentenziel oder Beitragsziel
• bei Rentenziel-Orientierung liegt das
Ansammlungsrisiko beim Staat (Rentenhöhe liegt fest),
bei Beitragsziel-Orientierung liegt das
Ansammlungsrisiko beim einzelnen Erwerbstätigen
(Beitragshöhe liegt fest)
• jede Kombination dieser 4 ist möglich
• 4 weitere Punkte müssen beleuchtet werden:
• inhärente Eigenschaften gegenüber
unvollständiger Durchführung
• sofortige Ersetzung gegenüber
Transformation
• Intergenerationale Effekte
• Endziel Wohlfahrtssteigerung
• die Einführung eines UV vermindert die Sparquote,
aber die Umstellung vom UV auf das KDV muss die Sparquote nicht
erhöhen
• bei einer Produktivitätssteigerung von 2%
ergibt sich in einem reifen UV eine Rendite von 3%
• in einer dynamisch effizienten Wirtschaft ohne
riskante Wertpapiere übertrifft die reale Verzinsung
die Wachstumsrate
• daher scheinen Systeme mit persönlichen Vorsorgekonten
immer eine höhere Rendite zu bieten
• der simple Rendite-Vergleich ist aber aus 2 Gründen
irreführend:
• Verwaltungskosten verzehren einen nicht
unwesentlichen Teil der Rendite
• Übergangskosten wegen noch bestehender
Rentenansprüche aus dem UV müssen
berücksichtigt werden
• in den USA kamen die beiden extremen Fraktionen im
1994–1996 Advisory Council on Social Security,
Beibehaltung des UV gegenüber Schaffung großer
persönlicher Vorsorgekonten, auf ähnliche
Renditeschätzungen
• zur Diversifizierung: auf effizienten Märkten
kompensiert die höhere Durchschnittsrendite gerade
das zusätzliche Risiko
• sinkende Renditen im UV spiegeln nicht einen
grundsätzlichen Fehler im System wider, sondern das
Einpendeln in den reifen Gleichgewichtszustand
• der Netto-Barwert des UV über alle Generationen
ist 0 [→ Geanakoplos, Mitchell, Zeldes, 1998]
• Schlussfolgerung: Schritte hin zum privat verwalteten,
Rentenhöhe-orientierten Rentensystem können einen
oder keinen nachteiligen Effekt haben auf
Spartätigkeit, Arbeitsangebot oder
Staatshaushalt
S. Nowicki:
Die drei Säulen der Altersvorsorge. Ihr-Rentenplan.de, 2006.
• Gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung, private Rentenversicherung
Wikipedia:
Entgeltumwandlung = Verzicht auf Teile des bar auszuzahlenden
Gehalts zugunsten betrieblicher Altersvorsorge. Dadurch sinkt
Einkommen des Arbeitnehmers und es fallen – abhängig von
persönlicher Verdienstsituation – weniger Lohnsteuern und
Sozialabgaben an. 2008
S. Thissen:
Rische fordert Begrenzung geförderter Entgeltumwandlung.
www.ihre-vorsorge.de, 2006.
• Die 2002 eingeführte steuer- und sozialabgabenfreie
Entgeltumwandlung bei betrieblicher Altersvorsorge beabsichtigte
einen Schub für betriebliche Altersvorsorge
• Herbert Rische (Präsident Deutsche Rentenversicherung
Bund): dieses Ziel mittlerweile erreicht und bedarf nach 2008 keiner weiteren
Förderung mehr
• diese staatliche Förderung beschere der GRV nach
Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nicht nur
Beitragsausfälle von jährlich etwa 1,2 Milliarden €,
sondern dämpft jährliche Rentenanpassung und verringert
Rentenansprüche Versicherter und der Rentner
CDA begrüßt Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung.
CDU
Baden-Württemberg, 2007.
• CDU-Sozialausschüsse (CDA) begrüßen, dass
Entgeltumwandlung über 2008 hinaus von
Sozialversicherungsbeiträgen verschont bleibt
• demnach können Arbeitnehmer bis zu 4% ihres Bruttoeinkommens
in betriebliche Altersvorsorge einbringen, ohne dass für diesen
Betrag Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden müssen
• inzwischen sind mehr als 65% der Arbeitnehmer über
Entgeltumwandlung in betrieblicher Altersvorsorge
• Kritik der Deutschen Rentenversicherung an
Sozialabgabenfreiheit der Entgeltumwandlung wies der
CDU-Sozialpolitiker Bäumler zurück
• es wäre ungerecht, Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung
doppelt zu belasten, da auf ausgezahlte Betriebsrenten inzwischen volle
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben werden
K. Brandner:
Fortbestand der Entgeltumwandlung stärkt Vertrauen in die
Altersvorsorge.
SPD
BUNDESTAGSFRAKTION, 2007.5
• Ankündigung, Möglichkeit der Arbeitnehmer zur
Entgeltumwandlung nicht Ende 2008 auslaufen zu lassen, schafft
Sicherheit und Klarheit für Arbeitnehmer
M. Bolkovac, M. Fink:
Sozialrecht 13: Finanzierung des Sozialstaates
(österreichische Sicht).
www1.voegb.at,
VÖGB, 2008.
• „Als größtes Problem hinsichtlich eines Umstiegs
zu einem kapitalgedeckten Verfahren stellt sich der Aufbau
eines Kapitalstocks dar. Beitragserhöhungen sind
erforderlich, da aus den Einnahmen auch die bestehenden Pensionen
und die bereits erworbenen Anwartschaftszeiten
finanziert werden müssen. Dies würde
über Jahrzehnte hinweg eine Doppelbelastung für die
Beitragszahler/-innen darstellen.”
• zum chilenischen System: „Die
Mängel dieses Systems sind offensichtlich:
Niedrigverdiener/-innen mit Zeiten von Arbeitslosigkeit erhalten
nur sehr niedrige Pensionsleistungen. Die
Verwaltungskosten und das Marketing verschlingen große
Summen, die auf die Kunden/-innen abgewälzt werden.”
• Österreich hat durch die beiden Pensionsreformen 2003
und 2004 eines der kompliziertesten Pensionssysteme der Welt
Das 3-Säulen-Konzept. Die Schweizerischen Kantonalbanken, 2008.
• 1. Säule, Existenzsicherung: staatliche Vorsorge
• 2. Säule, Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards: berufliche Vorsorge
• 3. Säule, individuelle Bedürfnisse: private Vorsorge (gebunden oder
frei)
Zweite Säule mit Illusionen. NZZ Online,
9.6.2002.
• Die 2. Säule gilt gemeinhin dank Kapitaldeckung als viel
widerstandsfähiger gegen Überalterung als 1. Säule
• Center for Strategic and International Studies: wenn in 10 bis 20 Jahren
große Kohorten in Pension gehen und in kurzer Zeit ihr Alterskapital zu Geld
machen wollen, kann dies an Finanzmärkten zu einem Kollaps führen
(asset meltdown)
• es werden hohe Sicherheit und hohe Erträge zugleich verlangt
• Leistungsversprechen der
Pensionskassen sind angesichts nicht berücksichtigter Risiken
von Finanzmarkt-Anlagen zu groß; so werde Deckung der
Finanzierungslücken künftigen Generationen
aufgebürdet
• dass kollektive Risiken unvermeidbar seien, müsse den Leuten
klar gesagt werden
R. Rechsteiner:
Alterssicherung in der Schweiz (Folien). 2001.
• Merkmale der AHV und Invalidenversicherung (1. Säule):
seit 1948, obligatorisch für alle EinwohnerInnen, UV,
Maximalrente = 2·Minimalrente, mischindexiert: 50%Lohn-, 50%
Preisindex; 20% Zuwendung aus 1% der Mehrwertsteuer
• berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
(2. Säule): obligatorisch für abhängig Beschäftigte
ab Mindestlohn, KDV, steuerabzugsfähig,
nicht indexiert, nur Mindestverzinsung der Beiträge;
Überobligatorium möglich
• individuelle Vorsorge (Säule 3b): freiwillig, KDV,
unterschiedlicher Höchsteinzahlungsbetrag für
Arbeitnehmer und Selbstständige, steuerlich abziehbar
• Funktionsweise des KDV
• 1975–2000: Verschiebung der Alterssicherung Richtung
2.+3. Säule
• Realverzinsung von Pensionskassenkapitalien 1946–1996
• Mythen: AHV ist gefährdet, Pensionskassenansprüche sind
sicher, 2. Säule fördert Wachstum, Versicherungswirtschaft
ist effizient
• Unterdeckungen bis 20% in der 2. Säule nicht ausgeschlossen
• 2. Säule erhöht Sparquote, bremst Wachstum
• Anlagenot: Ersparnisse übersteigen Investitionen immer
stärker
• Pensionskassen in Krise: negative Renditen, Unterdeckung
• institutionelle Anleger zu prozyklischem Verhalten gezwungen
• Missbrauch von Überschüssen: wer erhält die
Kursgewinne?
• Forderungen der SP: Kapitalbildung zurückfahren, AHV
stärken, Volldynamisierung
Nationalrat R. Rechsteiner:
Der Schweizer Sparwahn verhindert Wirtschaftswachstum.
Rote Revue, 2/2004.
• Übersparen insbesondere der 2. Säule hat zur Folge, dass
private und institutionelle Anleger unter akuter Anlagenot leiden
• überschüssiges Geld fließt einfach in
Kapitalexport in verschuldete Länder, die mehr konsumieren als sie
eigentlich sollten
• mehr Sparen = weniger Nachfrage = weniger Wachstum
• die Schweiz sollte angesichts der
permanenten Wachstumsschwäche ihre Alterssicherung vermehrt
auf UV umstellen!
• überbordende Ersparnis erzeugt regelmäßige Strohfeuer
auf Finanzmärkten: es kommt zu steigenden Kursen in einem bestimmten
Segment, und anschließend folgt Zusammenbruch
• Bewertung der Börse überstieg Wirtschaftswachstum
von 1987-2000 um ein Vielfaches, doch hoher Bewertung stand nur bedingt
reale Vermehrung des Vermögens gegenüber
• wie viel das Kapital der Pensionskassen eines Tages Wert sein wird, ist
unklar
• tiefe Mindestzinsen in der 2.
Säule (z.Zt. 2,25%) belegen, dass nicht einmal ein Bruchteil der Gewinne den
Versicherten garantiert zugesichert wird
• wenn Baby-Boomer eines Tages pensioniert werden und ihre Anlagen
verflüssigen, werden Kurse einbrechen (evtl. auf ein Drittel ihres Werts)
• Lebensversicherungen und
Pensionskassen arbeiten notorisch ineffizient, mit
Verwaltungskosten von rund 10% der Prämien,
also um mindestens einen Faktor 10 höher als jene der AHV
• Gesetzgeber müsste UV stärken
statt schwächen
• wenn Arbeitsproduktivität im Mittel 0,5 bis 1,5% wächst,
spart man bei Umlagefinanzierung rund ein Drittel der Beträge
allein durch späteren Zeitpunkt der Rente!
• Vorschlag einer Hochbetagten-Versicherung
O. Pauchard
(Übers. S. Grizelj): Schweizer Rentensystem:
Altersrenten unter Druck.
swissinfo.ch, 29.1.2010.
• Eine Abstimmung am 7. März wird die Zukunft des
schweizerischen Rentensystems besonders
hinsichtlich der beruflichen Vorsorge entscheiden
• die Alters- und Hinterlassenenversicherung
(AHV) ist
obligatorisch: vom Monatslohn wird ein
Beitrag von 8,4% abgezogen
• finanziert werden die Altersrenten zusätzlich
durch kantonale und staatliche Subventionen (z.B. ein Teil
der Tabaksteuer)
• die AHV stellt nur das
„Existenzminimum” sicher
• die berufliche
Vorsorge ist ein System der Kapitalbildung
• sie ist seit 1985
obligatorisch: alle Arbeitnehmer,
die jährlich mehr als 20.520 Franken verdienen, müssen
einen Prozentsatz vom Einkommen bezahlen
(von 7% zwischen 25 und 34 Jahren bis
zu 18% zwischen 55 und 65 Jahren, und ein mindestens gleich
hoher Betrag vom Arbeitgeber)
• theoretisch sollte die AHV
zusammen mit der beruflichen Vorsorge 60% des letzten Einkommens
sichern
• diese Rente kann noch durch eine freiwillige, private Vorsorge
bei einer Bank oder einer Versicherung ergänzt werden
• die Landesregierung schreibt den unzähligen
Pensionskassen eine
Minimalrendite vor
• ab dem 1. Januar 2009 wurde dieser Prozentsatz
von 2,75% auf 2% gesenkt (vor
einigen Jahren waren es noch 4%)
• am 7. März wird auch über den
Umwandlungssatz
abgestimmt (bestimmt den Betrag der neuen Renten)
• die Regierung und die politisch Rechten wollen den
Umwandlungssatz senken
• außerdem gibt es eine Diskussion über das
Rentenalter
• die Linke setzt sich dafür ein,
Frühpensionierungen für
einkommensschwache Personen zu vereinfachen
• in der Schweiz wie in Europa:
die Rechte versucht, die Folgen der
Alterung der Gesellschaft zu antizipieren, während die
Linke die schrittweise Zerschlagung des Rentensystems
anprangert
D. Decurtins:
Der Zank um das Rentensystem hat Tradition. Basler Zeitung, 15.2.2010
Keynote Lecture:
Die Risiken der Vorsorgegarantie. Swiss
Equity KMU invest day, www.kmuinvestday.ch, Zürich, 19.5.2010.
• Grafik S. 5: 3-Säulen-Systeme im Vergleich
• S. 6: „beneidenswerte
Risikodiversifizierung”: 1. Säule: UV
als „intergenerative Versicherung”,
2. Säule: KDV als Zwangssparen, 3. Säule:
Subventionierung der privaten Vorsorge
• Grafik S. 8: Schweizer Altersstruktur 1860, 2005 und
2060
• Grafik S. 9: Schweizer Lebenserwartung bei Geburt
1880–2003
• Grafik S. 11: Prognosen Altersquotient
1980–2050
• vor der Krise: Unterschätzung von Trends
und langfristiger Auswirkungen,
kombinierte Anfälligkeit aller Systeme (3
Säulen, Invalidenversicherung,
Krankenversicherung), Reformstau bis
Reformverweigerung, Verschuldungen
• Grafik S. 13: Altersstruktur bei Abstimmungen
(Anzahl Stimmberechttigte und davon
regelmäßig Abstimmende)
• Grafik S.14: wann tritt
Stimmenmehrheit der Über-50-Jährigen in
den einzelnen Ländern ein?
• Grafik S. 16: IWF-Projektion der
Wachstumsverlangsamung als Folge der Alterung
• Grafik S. 18: BIS: Prognosebereiche der
Staatsverschuldung/BIP in Griechenland und
den USA
• Grafik S. 19: Prognosebereiche der
Staatsverschuldung/BIP in anderen Ländern
• Grafik S. 20: benötigte strukturelle
Primärüberschüsse (in % des BIP), um
Schuldenquote auf 60% zu reduzieren
• Grafik S. 21: IWF: Vergleich der Kosten
der Finanzkrise mit jenen der Demografie
• Konsequenzen: Tendenzen zur Umverteilung wegen
zu hohem Umwandlungssatz, zu hoher
Mindestverzinsung und Unterdeckung
öffentlicher Pensionskassen
• echte Kassen-Sanierungen übersteigen die
Möglichkeiten von Arbeitgebern und
Arbeitnehmern
• tendenziöse Grafik S.
25: Rentenleistungen und Wachstum: die arbeitende
Generation nimmt ab, Investitionen nehmen ab, Zahl
der Rentner bleibt konstant
(Anmerkung: mit dem
Produktivitätsfortschritt kann auch
eine abnehmende Arbeitnehmerzahl das Gleiche oder
sogar noch mehr aufbringen — sowohl für die Rentner
als auch an Investitionen!)
• Grafik S. 26: dramatische
Einbußen bei den Finanzen 2008, auch insgesamt
kaum Kapitalerträge —
Mindestzinssätze von 2,25%–3% konnten auch
über einen 5-Jahreszeitraum nur selten
erwirtschaftet werden
• Grafik S.27:
Unterdeckungsquoten der
privat-rechtlichen und der
öffentlich-rechtlichen
Vorsorgeeinrichtungen 2007–2009
• Verschuldungen einzelner öffentlicher
Pensionskassen in der Schweiz
R. Mäder:
Sarkozy will Rentensystem retten.
SRDRS,
www.drs.ch, 15.2.2010.
• Treffen Sarkozy mit Spitzen der Gewerkschaften auf dem
Sozialgipfel
• Priorität Rentenreform
• Sarkozy: „Vor 20 Jahren finanzierten 2 Arbeiter die Rente
eines Pensionierten. In 40 Jahren werden es nur noch 1,2 Arbeiter
sein”
• bereits heute seien 10% der Renten nicht
finanziert!
• er will alle Möglichkeiten prüfen — nur
eine Senkung der Renten schliesst er aus
• die Wirtschaftskrise und ihre Folgen für den
Staatshaushalt erzwingen nun ein Handeln
• OECD: der Anteil der Rentenausgaben an der
Wirtschaftsleistung in Frankreich liegt mit 12,4%
über dem Durchschnitt der €-Zone
• Defizit der umlagefinanzierten
Rentenkassen von 25 Mrd. € wird bis 2050 auf
jährlich 100 Mrd. € steigen
• die Gewerkschaften drohen mit Massenprotesten
• sie fordern, die Einnahmelücke durch höhere Steuern zu
schliessen
Rente: Das französische Rentensystem.
République Française,
Französische Botschaft in Deutschland, 12.11.2010.
•
INE bestätigt: Spanien braucht neues Sozial-und Rentensystem.
www.mallorca.sc, 29.1.2010.
• 2049 werden in Spanien 31,9% 64 Jahre oder älter und 29,07%
unter 16 Jahre alt sein (→39,03% Erwerbstätige)
• durchschnittl. Lebenserwartungen 2048: Mann=84,3
Jahre (+5,8), Frau=89,9 Jahre (+6,5)
M. Opielka:
Better times ahead? Sozial Extra 29(6), 2005.
• Neben einem Plädoyer für das Grundeinkommen eine
Darstellung des
US-amerikanischen Rentensystems
• alle Amerikaner zahlen auf ihr Einkommen (bis zur
Höchstgrenze von 90.000$) 12,4% Rentensteuer
• alle Alten ab 62 (ab 2027: 67) sowie Erwerbsunfähige
erhalten eine Rente von durchschnittlich 1.100$
• faktische Mindestrente bei 30-jähriger
Versicherungszeit: 655$
• Höchstrente: 1.939$
P. Iden:
Das Rentensystem in Kanada — Teil 1.
www.kanadaspezialist.com, 4.11.2009;
Teil 2.
• 3 Hauptebenen: 1) "Canada Pension Plan" (CPP), die Hauptrente;
2) "Old Age Security" (OAS), die Zusatzrente; 3) Einkommen aus
Privat-Renten und Investitionen
• CPP: jeder Arbeitnehmer muss eine
bestimmte Summe monatlich einzahlen — entsprechend bekommt er
nach dem Ende seiner Arbeitszeit eine vorbestimmte Rente ausbezahlt,
allerdings innerhalb bestimmter Minimum- und Maximum-Grenzen (z.Zt.
max. $ 908,75)
• das persönliche Renten-Empfangs-Alter kann man zwischen 60
und 70 Jahren wählen (mit Ab- bzw. Zuschlägen)
• der CPP soll etwa 25% des Einkommens eines Angestellten vor
seiner Pensionierung ersetzen
• Arbeitnehmer zahlt z.Zt. 4,95% auf Brutto-Verdienst,
Arbeitgeber 4,95%
• Selbstständige zahlen z.Zt. 9,9% auf ihr Einkommen
• die OAS wird ab Alter 65 gezahlt (mit
allerhand Vorbehalten: kanadischer Staatsbürger oder
Permanent Resident und hat mind. 10 Jahre in Kanada gelebt)
• ¼-jährlich dem "Cost-of-Living-Index" angepasst
• die OAS kommt aus der Steuer-Kasse und ist
nicht auf Einzahlungen basiert
• ein nicht mehr arbeitendes Rentner-Ehepaar kann also maximal mit
etwa $ 2,000.00 monatlich (CPP+OAS) rechnen
• die Durchschnitts-Rente liegt um etwa $ 500.00
• zusätzlich "Guaranteed Income Supplement"
(GIS) für alleinstehende Rentner (kein
Bestandteil des Renten-Systems in Kanada, sondern eine separate
„Wohlfahrts-Zuwendung” des kanadischen
Steuer-Systems für notleidende Personen, Ehepaare und Familien)
• privat kann man mit einer Bank, einer Kredit-Firma oder einer anderen
von der Regierung anerkannten Firma entweder einen Spar-Vertrag
machen, der ihnen im Alter monatlich oder jährlich eine
bestimmte Summe auszahlt, oder ihre finanziellen
Angelegenheiten einer "Financial Planning Company"
übergeben
• beides ist gefährlich heutzutage, denn
die Kompetenz solcher Firmen ist oft fragwürdig, und
Betrugs-Manöver sind nicht selten
• sie beruhen meist auf einer Basis von Aktien-Portfolios mit
minimalem Risiko (minimum risk), mittlerem Risiko (medium risk) bis
hohem Risiko (high risk)
• in allen diesen Kategorien haben Investoren
in den letzten 12 oder so Monaten erhebliche Verluste erlitten
W. Strengmann-Kuhn:
Soziale Sicherung I, 7. Vorlesung:
Fortsetzung:
Reformvorschläge (Folien).
Univ. Frankfurt, SS 2007
W. Strengmann-Kuhn:
Das schwedische Modell der Alterssicherung – Ein Grünes
Reformprojekt (Folien). BAG Wirtschaft. 2008.
• Rendite des KDV: realer Zinssatz
• Rendite des UV: Anstieg verbeitragter Einkommenssumme +
Veränderung der Anzahl Beitragszahler
• Problem des Übergangs zum KDV nicht
lösbar: Doppelbelastung der jungen Generation oder
Belastung der älteren Generation
• neue Rentenanpassungsformel der rot-grünen Reform hat vor allem
Beitragssatzstabilität zum Ziel
• Riester-Rente war zunächst obligatorisch geplant, dann
aber freiwillig mit staatlichen Subventionen
• (altes und) neues schwedisches Modell: beitragsabhängige
umlagefinanzierte Rente (Beitragssatz 16%) + obligatorische private
Rente (Beitragssatz 2,5%) + evtl. steuerfinanzierte Garantierente;
aber: Rentenhöhe ist unsicher
• Schweizerisches Modell:
Mindestrente, Höchstrente, Versicherungspflicht
für alle, auf gesamtes Einkommen bezogen, keine
Beitragsbemessungsgrenze
• Ziel: grüne Bürgerversicherung
kalvermann:
Rentensystem in Schweden. APO-Troisdorf.de, 26.10.2010.
• Das Rentensystem in Schweden kommt ohne private
kapitalorientierte Rentenversicherungsträger
aus
• was bei uns Grundsicherungsempfänger sind, wird
in Schweden aus Mitteln des Rententrägers bezahlt
F. Legros:
Notional Defined Contribution: A comparison of
the French and the German Point Systems. CEPII, Working Paper
No 2003-14, 2003.
• "In order to provide better incentives for a later retirement,
some experts do promote marginal actuarial
fairness." This would imply some specificities that most
pension schemes do not have, also which can be very costly, and is
very difficult to implement
• actuarial fairness in levels seems to
combine individual freedom, incentives and financial equilibrium for
all ages and individuals
• NDC schemes provide the same yield to all individuals
and all wage categories: for each individual, the
discounted sum of contributions must be
equal to the discounted sum of benefits
• 2 levels of the bonus: a financial
level (with a null value of leisure) insures the equilibrium of
the scheme, and individual level which
insures personal optimality
• if there is a decreasing relationship between life expectancy
and there are non-Bismarckian (redistributive) elements in the pension
scheme, this implies a decreasing relationship between the individual
wage and bonus (the optimal bonus for low income
will be higher than the optimal bonus for high income)
• marginal actuarial fairness is costly and
difficult to implement as soon as life expectancy has to be taken into
account as correlated with the value of leisure
•
| Life expectancy at the age of 60 and socio-professional categories (France) | ||
|---|---|---|
| Category | Males | Females |
| Executives, self employed | 22.5 | 26.0 |
| Intermediate profession (technicians, etc.) | 19.5 | 25.0 |
| Artisan, shopkeepers, firms managers | 19.5 | 25.0 |
| Employees | 19.0 | 24.0 |
| Workers | 17.0 | 23.0 |
A.J. Auerbach, R. Lee:
Notional Defined
Contribution Pension Systems in a Stochastic Context: Design and
Stability (Summary). NBER
— National Bureau of Economic Research, Retirement
Research Center, 2006.
• A new variety of public pension programs known as NDC has
been implemented by Sweden
• also introduced or planned in Italy, Poland, Latvia, Mongolia and
the Kyrgyz Republic
• the basic principle is that they mimic
Defined Contribution plans without actually setting aside assets:
a notional capital account is maintained for each participant
• balances in this account earn a rate of
return declared by the pension plan each year (in Sweden
depending on per capita economic growth)
• notional payments into this account
are made over the entire life history to mirror actual contributions
• the declared rate of return and these notional contributions
determine the value of the account at any point in time
• after a designated age (e.g. 62), the account can be exchanged
with an annuity from the pension plan: its
terms will depend on mortality of the generation at
a fixed age (e.g. 65) and on a rate of return as calculated
from the pension plan
• an NDC plan appears to achieve considerable
financial stability: the promised rate of
return reflects the underlying PAYGO nature
(rather than being market based) and the annuity structure should
buffer the system from the
costs of rising longevity
• in the event that the program's finances move toward
imbalance, a braking
mechanism can be incorporated which automatically
modifies the rate of return
• a stochastic macro model is used to simulate the context of the
US demography and economy
• the study shows a problem with the Swedish model, which only
brakes the rate of return when moving toward debt
• only a symmetric brake, which also
raises the rate of return during periods of financial strength, can
avoid considerable asset accumulation during such periods
• an NDC system in which rates of return are
based on total rather than per capita
economic growth is
inherently more stable
• the major part of volatility in the performance is attributable
to economic (rather than demographic)
uncertainty;
Full Working Paper
M. Bütler:
Zweite Säule: Wie konstruiert man ein stabiles Rentensystem?
Buchtipp. Die Volkswirtschaft, 8/2003.
• In der Schweiz krankt auch die 2. Säule
• wegen mangelnder Rationalität versäumen es die
Individuen, aus eigenem Antrieb für das Alter vorzusorgen
• das chilenische Modell hat doppelt so hohe
Verwaltungskosten wie die Schweiz
• eine Inflationsindexierung der Renten ist nur über
eine substanziell tiefere Anfangsrente erreichbar
H.-H. Francke:
Risikovorsorge in alternativen volkswirtschaftlichen
Finanzierungssystemen - das deutsche Dilemma.
In: E. Welteke, G.A. Schröder, M.B. Hofer (Hrsg.):
Perspektiven der Märkte für Finanzdienstleistungen.
Festschrift zum 60. Geburtstag von Prof. Dr. Diethard B. Simmert.
Deutscher Sparkassen Verlag, Stuttgart, 2004.
• Institutionelle Unterschiede
zwischen Kapitalmarkt-orientiertem US-Finanzsystem und
Banken-orientiertem deutschem Finanzsystem
• grundsätzlich gibt es für auf Ungewißheit
beruhenden Risiken keine individuelle Vorsorgemöglichkeit
• Kollektiv kann jedoch – notfalls durch zwangsweisen
Rückgriff auf Steuerzahler – Katastrophen
kompensieren
• individuelle Vorsorgestrategien
sind nur gegen quantifizierbare Risiken möglich
• gegen objektspezifische Risiken
kann man sich schützen, indem man
Portfolio nach Kriterium
unterschiedlicher Risikoquellen schützt
• gegen systematische Risiken - wie
makroökonomische Schocks - kann man sich nur durch
intertemporalen Risikoausgleich schützen, z.B. zwischen
Generationen durch institutionelle Kapitalakkumulation oder im
UV
• dieser Schutz kann als öffentliches Gut vom Allmendetyp
interpretiert werden - damit staatliche Bereitstellung trotz
Rivalität im Konsum gerechtfertigt
• die staatlich instrumentalisierte Risikoträgerschaft
in den USA ist fundamental verschieden: Regulierungen und
Institutionen im Bereich des selbst genutzten Wohneigentums
(„Ginny Mae”, „Fanny Mae”, „Freddy Mac”) mit
besonderen Offenlegungspflichten sowie Organisation der
Pensionsfonds (Anteil an risikoärmeren staatlichen
Rentenpapieren)
• deutsche Risikoträger - vor allem Banken - werden gestützt
durch das Kreditwesengesetz, das nach unterschiedlichen
Rechtsformen gegliederte Bankensystem und die besonderen
Beziehungen zur Zentralbank
• kapitalgedeckte Pensionskassen bzw.
Sozialversicherungssysteme geraten bei längeren
Wirtschaftskrisen und/oder größeren Schocks in
ökonomische Schwierigkeiten
Internationale Konferenz der
FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG:
Rentenreformen in Mittel- und Osteuropa. Bericht. Prag, 2006.
• Gemeinsame Ursachen der Rentenkassen-Probleme: Alterung der
Gesellschaft, Zunahme der Frühverrentung, hohe
Arbeitslosigkeit, steigende Lebenserwartung
• H. Cornejová: „Im Vergleich zu
1950 leben wir heute durchschnittlich etwa 13 Jahre
länger”
• Ungarn und Polen: neben umlagefinanzierter GRV eine ebenfalls
obligatorische kapitalgedeckte 2. Säule
• Slowakei stellt auf kapitalgedecktes System um
• Tschechien hat keine betriebliche Altersversorgung
• Slowenien: 3-Säulen-Modell nach Schweizer Muster
• Deutschland: neben GRV und betrieblicher Altersversorgung als
3. Säule freiwilliges privates, staatlich bezuschusstes KDV:
die Riester-Rente
• Österreich: 3-Säulen-Modell, wobei die 1. Säule alle
Arbeitnehmer umfasst (auch Beamte)
• Spanne der Renteneintrittsalter reicht von 55 bis 67 Jahren
• Teilnehmer forderten nur Erhöhung des faktischen
Renteneintrittsalters
• alle warnten vor Schlussfolgerung, höhere Lebenserwartung
bedeute auch, dass man länger arbeiten könne
• ohne Jobs für Ältere komme Anhebung des Rentenalters einer
Rentenkürzung gleich
• Achitz (Österreich): Regierungen sollten sich auf Erwerbsquote,
Lohnentwicklung und Wirtschaftswachstum konzentrieren
• Umlagesystem müsse auch künftig Grundlage sein
• Einigkeit darin, dass KDV nicht verpflichtend sein sollte
• Gewerkschaften hätten oft leider mitgetragen, dass
Arbeitsmarktpolitik auf Kosten der Sozialversicherungssysteme
gemacht wurde (Motto: „Lieber ein glücklicher Rentner als ein
unglücklicher Arbeitsloser”)
• künftig stärker auf langfristige Investitionen drängen
Petersburger Wirtschaftsforum 2010:
Rentenreform in Russland: Tod vor der Rente —
„Wedomosti”.
RIANOVOSTI, 21.6.2010.
• Finanzminister Alexejew Kudrin: das Rentenalter wird erhöht
werden müssen — Beschluss „in ein, zwei oder fünf
Jahren”
• in Russland gehen Frauen mit 55 Jahren und Männer mit 60 Jahren
in Rente
• viele gehen auch vorzeitig in die Rente (Bergwerksarbeiter,
Forstarbeiter, Kosmonauten u.a.)
• durchschnittliches Renteneintrittsalter: 54 Jahre bei
den Männern und 52 Jahre bei den Frauen
• die Zahl der Beitragszahler ist fast 2 mal so hoch wie die Zahl der
Rentner: 70 Mio. gegenüber 36 Mio.
• 2031 können die Zahlen gleich groß werden
• Präsidentenberater Arkadi Dworkowitsch: es hat noch
keine Analysen gegeben
• die Gesellschaft werde der Erhöhung des
Rentenalters erst dann zustimmen, wenn die Zahl der arbeitenden
Rentner höher als die der nicht arbeitenden sei (heute: ca. 33%)
• die Erhöhung des Rentenalters ist bestenfalls
2014/2015 zu erwarten
D. Palan: Renten:
Revolution statt Schneckentempo.
FOCUS
MONEY
online,
10.11.1997.
• N. Walter: „Das System der gesetzlichen
Rentenversicherung in Deutschland ist bankrott”
• W. Döring (FDP) fordert „den sofortigen
und vollständigen Ausstieg aus der gesetzlichen
Rentenversicherung”
• C. Schwarz-Schilling (CDU): rund 700 Mrd. DM müssten bis zum Jahr
2015 angespart werden
• N. Blüm: zu teuer, nicht finanzierbar und
politisch nicht durchzusetzen — die Generation, die den
Kapitalstock aufbauen müsste, würde doppelt zur Kasse gebeten:
neben der Sparleistung für die eigene Rente hätte sie die
Ansprüche der Altrentner zu bezahlen
• H.O. Herøy (Colonia Versicherung): die
Teilumstellung ist machbar und bezahlbar, wenn die
Beitragssätze bei 20% eingefroren werden und gleichzeitig
das heutige Rentenniveau beibehalten wird — der Aufbau einer
Kapitalrücklage bremst den Beitragsanstieg ab
• Blüms Rentenreformkommission
befürchtet volkswirtschaftliche
Verwerfungen
• J. Borchert: „Wie kann man den immensen
Kapitalstock wieder auflösen, ohne erhebliche Verluste zu
riskieren? — massenhafter Verkauf von Wertpapieren und
Immobilien kann deren Preise ins Bodenlose stürzen
lassen”
• wenn der GRV zwischen 2020 und 2030 der Kollaps droht,
würde ein Kapitalstock die Zeitbombe entschärfen
• H.O. Herøys Idee: eine Mischung aus
staatlicher Rente und privatem Sparkapital: ab 1999 werden
Beiträge und Leistungen festgeschrieben; künftig muss
keiner mehr als 20% in die GRV zahlen, das Altersruhegeld wird
dennoch auf 70% des letzten Nettogehalts festgesetzt, die
Finanzierung ändert sich: ein Teil der Rente wird künftig bei
Banken, Versicherungen oder Investmentfonds angespart —
der Anreiz zum Sparen: die Rücklage fürs Alter ist
steuerfrei; dafür müssen die Renten künftig versteuert
werden
• für die Jungen: statt der prophezeiten Spitzensätze
von 27% steigen die Belastungen einschließlich Sparbetrag
auf maximal 23%, dafür steigen die Beiträge in den ersten Jahren
stärker als ohne Reform, und die Jungen gehen 2 Jahre später in Rente
• Verluste der Alten: die Generation kurz vor der Rente hat am
wenigsten Zeit, Kapital anzusparen, und gleich zu Beginn werden die
jährlichen Rentensteigerungen reduziert
• Geld kostet das Modell vor allem in den ersten
Jahren, wenn der Staat die Folgen der Reform finanziell abfedern muss
(rund 15 Mrd. DM bis 2002)
• das zusätzliche Kapital und die
gesunkenen Lohnnebenkosten schaffen höheres
Wirtschaftswachstum und steigende Steuereinnahmen
• Rechenbeispiele
• Kapitaldeckungspraxis in Europa und weltweit
J. Piñera:
Auf dem Weg zum mündigen Bürger:
Reform der Altersversorgung am Beispiel Chile.
www.josepinera.com/pag/, 1999.
• „… das Umlageverfahren versucht, die …
nachvollziehbare Verbindung zwischen Leistung und
Vergütung … aufzuheben”
• „… läuft darauf hinaus, daß ein immer kleiner
werdender Anteil von beschäftigten Beitragszahlern eine immer
größer werdende Schar von Rentenempfängern zu
ernähren und zu versorgen hat”
• „… unausweichlich, daß die versprochenen
Leistungen gekürzt werden müssen”
• die chilenische Regierung setzte „… an die Stelle der
staatlichen Rentenversicherung eine
revolutionäre Neuerung: ein nationales, im
wesentlichen privatwirtschaftlich organisiertes System
von Rentensparkonten”
• die Leistungen des neuen, privaten Systems liegen 16 Jahre danach
zwischen 50 bis 100 Prozent höher als die nach dem früheren
Umlagesystem gezahlten Renten, je nachdem, ob es sich um Alters-,
Erwerbsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenrenten handelt
• das von der privaten Rentenversicherung verwaltete
Vermögen beläuft sich auf etwa 40% des chilenischen
Bruttosozialprodukts von 1995
• Entpolitisierung: die Renten nun nicht mehr Angelegenheit
und Spielball der Politik
• erlaubt es, persönlichen Präferenzen nachzugehen:
die einen möchten möglichst immerfort arbeiten, andere wiederum
können es gar nicht erwarten, in den Ruhestand zu treten
• die Beitragszahlungen der Arbeitnehmer sind steuerlich
absetzbar, die Erträge der Rentensparkonten steuerfrei
• mit eingeschlossen in das System der Rentensparkonten sind
eine Erwerbsunfähigkeits- und eine
Lebensversicherung
• ein Arbeitnehmer, der vor seiner Pensionierung
mindestens 20 Jahre lang regelmäßig Beiträge gezahlt hat
und dessen Ansprüche dennoch unter der staatlich festgelegten
Mindestrente liegen, erhält diese Mindestrente vom Staat dann, wenn
sein Rentensparkonto erschöpft ist
• die gesetzliche Mindestansparquote von 10%
des Einkommens vor Steuern (weitere 10% darf man
steuerbegünstigt ansparen) gründet auf der Annahme, dass im
Laufe eines Arbeitslebens durchschnittlich ein Nettoertrag von
4% erwirtschaftet wird: ausreichend Geld, um die Zahlung einer
Rente von 70% seines letzten Monatslohns
sicherzustellen.
• Behauptung: im System der Rentensparkonten stellt sich das
Problem der demografischen Falle überhaupt nicht
• es stellen sich natürlich Übergangsprobleme, deren
Lösung die komplexen Gegebenheiten im jeweiligen Land zu
berücksichtigen hat
• Arbeitnehmer, die in das neue System überwechseln, zahlen
keine Beiträge mehr in das UV
• die Regierung garantiert all denjenigen, die bereits eine
Rente beziehen, dass die Höhe ihrer Pensionen durch die Reform nicht
beeinflusst wird
• jedem Arbeitnehmer, der nach dem UV bereits Beträge entrichtet,
steht die Wahl offen, zu verbleiben oder aber überzuwechseln
• wer das alte System verläßt, erhält als
„Anerkennung” eine Obligation (Indexanleihe mit
Realzinssatz von 4%), die seinem neuen Rentensparkonto
gutgeschrieben wird und erst nach Erreichen des gesetzlichen
Rentenalters ausbezahlt wird
• neu auf den Arbeitsmarkt Kommende sind auf das neue System verpflichtet
• erreicht der letzte im UV verbliebene Arbeitnehmer das
Rentenalter, ist die Regierung lediglich noch
für eine begrenzte Zeit verpflichtet, an die Pensionäre des alten
Systems Rente zu zahlen
• mit dem dazu geregelten Absenken der Arbeitgeberbeitrags
stiegen die Nettolöhne um etwa 5% an — damit
konnte die täuschende Vorstellung beseitigt
werden, die Sozialversicherung werde von Arbeitgebern und
Arbeitnehmern gemeinsam getragen; damit stellt das System klar heraus,
dass sämtliche Beiträge von den
Arbeitnehmern stammen
• die aus dem UV resultierende Verschuldung des
chilenischen Systems ist von der Weltbank auf etwa 80% des BSPs von 1980
geschätzt worden
• durch Neuverschuldung können die Kosten des
Übergangs auf zukünftige Generationen verteilt werden
(in Chile etwa 40% über Regierungsschuldverschreibungen)
• „Diese
"Überbrückungsverschuldung" wird wahrscheinlich
zu dem Zeitpunkt vollständig getilgt sein, zu dem uns der letzte
Pensionär des alten Systems verläßt.”
• es haben sich mehr als 90% der chilenischen Arbeitnehmer, die
früher dem alten System angehörten, für das neue entschieden;
M. Klundt:
Von der sozialen zur Generationengerechtigkeit?.
Polarisierte Lebenslagen und ihre Deutung in Wissenschaft, Politik
und Medien. VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2007.
• Aus einem Interview der Frankfurter Rundschau am 26.1.2005
mit dem früheren (2000–2006) chilenischen Präsidenten
Ricardo Lagos über die Erfahrungen mit der
Rentenprivatisierung: „Die Hälfte der
Rentner wird nicht das garantierte Mindestrentenniveau erhalten.
Wir bringen ein Gesetz zur Verbesserung der
Einkommenssituation alter Menschen ein, weil sich das
individuelle Kapitaldeckungsverfahren als unzureichend
erweist. Das ist die Lehre, die wir ziehen und die auch in der deutschen
Reformdebatte zu bedenken wäre: Die
Privatisierung der Alterssicherung bedeutet für den Staat
enorme finanzielle Belastungen.”;
C. Mesa-Lago: Die Rentenstrukturreform
der sozialen Sicherheit in Lateinamerika: Modelle, Merkmale,
Ergebnisse und Lehren. Internationale Revue für
soziale Sicherheit, 54(4), 2001.
(Zitiert in Wikipedia über José Piñera).
• Bestätigte in vielerlei Hinsicht die Kritik von Orszag und
Stiglitz. So betrug z.B. im Jahr 2000 die Zahl der aktiven
Beitragszahler in Chile gerade 60%, obwohl
die Reform auch mit dem ausdrücklichen Ziel einer deutlichen
Reduzierung der in Chile weitverbreiteten
Beitragshinterziehung eingeführt worden war
M.A. Ruiz Arias, C. Mesa-Lago:
Privatisierungen, die zur Ader lassen.
Rentenreformen in Lateinamerika. ila 251, Dossier: Rente & Rendite,
2001. Zusammenfassung durch E. Fritsch der Artikel
M.A. Ruiz Arias: „Las reformas en los sistemas de pensiones en América
Latina y el caso Nicaragua”, in: La Privatización que Sangra,
25, Managua 2000, und C. Mesa-Lago: „Políticas y reformas de la
seguridad social en América Latina”, 2000.
• Rentenreformen in Costa Rica, Chile, Argentinien, Uruguay, Peru,
Kolumbien, Bolivien, Mexico, El Salvador
• kein universales Modell für Lateinamerika
• die Reformen wurden den jeweiligen wirtschaftlichen,
demografischen, rechtlichen und politischen Bedingungen
angepasst
C. Mesa-Lago:
Reassessing Pension Reform in Chile and Other Countries in Latin America.
www.adb.org, 2002.
• Legal and statistical data, and technical studies on structural reforms of
social security pensions in 11 countries in Latin
America
• 3 different general models
• effects of the reforms in labor force coverage, compliance, competition,
administrative costs, pension level and gender, impact on national savings, fiscal
costs, capital market development, and investment returns
• 11 lessons from the analysis:
• 1) there is no single universal structural pension reform model
• 2) in 2 countries (Bolivia, Mexico) all insured persons switched to the
private system, in 4 countries most of them did
• 3) indication of an increase in pension coverage of the labor force in 5
countries, stagnation in 2 and decrease in 2
• 4) account ownership and direct link between contribution and pension levels
have not solved the problem of evasion and payment delays
• 5) small countries have only 2 or 3 providers
• 6) despite competition, administrative costs are high and have not
significantly dimished
• 7) recent data on pension level and gender indicate that
old-age private pensions are smaller than public
pensions, while the opposite is true of disability and survivors pensions,
and private pensions are adversely affected by the higher life expectancy of
women
• 8) capital accumulation has been quite considerable (55% of GDP in Chile,
4–11% in the other countries), but deducted fiscal costs
from private pension savings in Chile shows a negative net result —
„the goals of the reform should be others”
• 9) fiscal costs are due to 3 state financial responsibilities: the public
system deficit, the recognition bond, and the minimum pension: Chile has endured
the highest fiscal costs, but also has granted very generous conditions; the means
of financing both fiscal cost and the value of implicit pension
debt must be taken into consideration, because the transition can last from 40 to
60 years
• 10) the private pension system possibly has made the financial markets more
liquid and mature and contributed to a more diversified portfolio
• 11) the average real rate of return (gross returns, before deduction of
administrative costs) until 1002 ranged from 11% to 16% in Chile, Mexico, El
Salvador and Bolivia, and from 6% to 8% in the other countries
Y. Quiroga:
Vom Vorbild zum Reformfall: Chile reformiert sein privates
Rentenversicherungssystem.
FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG, 2008.
• Chile hat 26 Jahre Erfahrung mit einem privaten
Rentenversicherungssystem
• sein radikaler Wechsel von einem staatlichen UV zu einem
individuellen und privat verwalteten KDV wurde weltweit als
Beispiel für ähnliche Reformen angeführt
• doch die wichtigsten Versprechen
(bessere Renten, höherer Deckungsgrad und gesellschaftlich
sowie individuell niedrigere Kosten) wurden
nicht eingehalten
• stattdessen produziert das System
zunehmend Altersarmut und Ungleichheit
• wichtigstes Projekt der Regierung Bachelet ist
daher eine neue Rentenreform
• die Umstellung vom alten UV auf das KDV verursacht bis heute hohe
Transitionskosten: staatliches
Defizit 1981–2004 durchschnittlich 4,7% des
BIP gegenüber 1,8% vorher
• 2007 4,37 Mio. Beitragszahler bei rund 7 Mio. wirtschaftlich
aktiver Bevölkerung (62% der Erwerbsbevökerung zahlt ins
KDV, 3,7% ins alte UV)
• die Mitglieder der Rentenfonds zahlen nur sporadisch ein
(Beitragsdichte 52% eines Arbeitslebens)
• mehr als ein Drittel der 1,4 Mio. staatlichen Renten sind aus dem UV,
das im Gegensatz zum KDV nicht automatisch der Preissteigerung
angepasst wurde
• 30% aller staatlichen Renten waren Sozialrenten (nach
Armutskriterien geregelt)
• der Staat zahlt den größten Teil der Renten an die Fonds
(entsprechend den zuvor in das öffentliche System eingezahlten
Beiträgen), jährlich angepasst mit 4%
• die Leistung der privaten Kassen kann nicht nach den
gezahlten Renten bestimmt werden
• die durchschnittlichen Rentenzahlungen liegen bei den
privaten Fonds um 18% unter denen des staatlichen Systems!
• 2020–2025 werden Männer im Durschnitt mit
51% und Frauen mit 28% ihres Einkommens der letzten Arbeitsjahre
in Rente gehen (statt der versprochenen 80%)
• reale Anlagerentabilität der Fondsmitglieder in den
letzten 10 Jahren zwischen 4,5% und 6,5%
• das Centro de Estudios Nacionales de Desarrollo Alternativo kommt
für 1990–2005 auf eine Rentabilität der
Beitragszahlungen von 3,5%
• von den 22 Fonds um 1990 hat nur ein Oligopol von 6 Fonds überlebt
• die organisierte Arbeitnehmerschaft hat keinerlei Einfluss
auf die Verwaltung der angelegten Gelder
• das System ist zur Herstellung sozialer Sicherheit für
die Mehrheit der Bevölkerung ineffizient
• Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit wird mit
geringeren Renten bestraft
• seit 2005 gibt es einen Konsens, dass der Staat wieder aktiv als
Bereitsteller eines Systems der sozialen Sicherung wahrnehmen
müsse
• wichtigstes Element der Anfang 2008 beschlossenen Reform ist die
Einführung einer solidarischen,
steuerfinanzierten Säule (mit Kinderbonus = 10% von 18
Mindestlöhnen) als Ersatz der Zuschüsse zur Minimalrente und
der Sozialrenten, zwischen 34% und 56% über den bisherigen
Sozialrenten, aber 22% bis 33% unter der Mindestrente
• auch Selbstständige werden nach 7-jähriger
Übergangszeit in das beitragspflichtige System privater
Rentenfonds aufgenommen
• die Gesamtkosten für die solidarische Säule werden
auf 1% des BIP 2017 geschätzt
• es handelt sich aber nicht um einen Systemwechsel
• der Staat als Bürge eines Minimalstandards, den er
gesamtsolidarisch finanziert
• dagegen wurde in Argentinien 2007 die
Wahlfreiheit zwischen privatem KDV oder staatlichem UV
hergestellt → Mitgliederzahl der privaten Rentenfonds
von 12 auf 9 Mio. verringert
• in Chile werden nun 60% der Bevölkerung mit höheren Renten
rechnen können
• das private System lässt eine klare Aussage zur
zukünftigen Rentenhöhe nicht zu — dies Problem
löst auch das neue System nicht
• da das chilenische Steuersystem extrem regressiv ist, wäre
eine stärkere Beteiligung der Arbeitgeber an den
steuerfinanzierten Leistungen gerecht
• die Koalition schreckte offenbar davor zurück, noch einen Schritt
weiter zu gehen
K. Niemietz: Der späte Sieg
des Ernesto Guevara.
Argentinien enteignet die privaten Pensionsfonds. ecaef.org, 2009.
Erschienen als „The Nationalisation of Retirement Savings Accounts in
Argentina” in: Economic Affairs, 29(2), 2009.
• „Im Vergleich zu dem, was möglich gewesen wäre, und mit dem,
was Chile erreicht hat, fällt die Bilanz” für das private
Teilsystem der argentinischen Altersvorsorge
„durchwachsen aus”
• übermäßige Regulierung der
Geschäftstätigkeit der Pensionsfonds wie auch
strukturelle Defizite haben das System behindert
• diese Widrigkeiten der rechtlichen und institutionellen
Rahmenbedingungen trafen auch auf Chile zu, wurden dort aber von einer
Fülle von Reformen auf allen Ebenen begleitet
• den enteigneten Sparern in Argentinien wird suggeriert, sie
hätten ihr Vermögen nicht verloren, sondern gegen Ansprüche aus dem
UV eingetauscht
• es besteht das politische Risiko, dass die Rentenformel im UV
willkürlich nach Gruppeninteressen geändert
wird
• auf die argentinische Bevölkerung wird aufgrund der
raschen Alterung eine hohe fiskalische Belastung zukommen
• in Ländern mit steigenden
Altenquotienten können die Kosten des Übergangs auf das
KDV zu hoch sein
Wikipedia:
Rentenversicherungssystem (Chile). 2010.
• Das staatlich regulierte chilenische
Rentenversicherungssystem wurde
1980 vom UV auf das KDV umgestellt
• für alle Arbeiter müssen die Arbeitgeber
einen Teil des Arbeitseinkommens an die
Rentenversicherung abführen
• alle Arbeitnehmer müssen,
Selbstständige dürfen einzahlen
• die Pensionsfonds finanzieren sich über
Verwaltungskosten, die nicht reguliert sind
• weiterhin wird ein Teil der monatlichen
Rentenbeiträge zur Finanzierung einbehalten,
ebenso wie ein Teil der freiwilligen Beiträge
• die zu erwartende Rentenhöhe hängt
nicht nur von der Wertentwicklung der Rentenfonds,
sondern auch von den abgezogenen Verwaltungskosten
ab
• wurde mindestens 20 Jahre lang eingezahlt und
liegt der Rentenanspruch dann unter einer bestimmten
Höhe, besteht Anspruch auf Mindestrente (auf
Staatskosten)
• Sebastián Piñera:
„die eine Hälfte der Chilenen hat
keinen Rentenanspruch, und für 40% von den anderen ist
es schwierig, auch nur die Voraussetzungen für die
Mindestrente zu erreichen.”
• wenn ein Rentenfonds den staatlich
festgesetzten Mindestertrag nicht mehr leisten kann,
wird er liquidiert, das Fondsvermögen auf andere
Fonds übertragen, und der Staat muss die
Kapitaldifferenz zum Mindestertrag auffüllen
• da den Rentenansprüchen aus dem alten System fast
keine Einzahlungen mehr gegenüber stehen, wird die
Differenz vom chilenischen Staat gezahlt
(jährliche
Umstellungskosten: in der
Größenordnung von 4,5% des BIP)
• von den vielen lateinamerikanischen
Ländern, denen die chilenische Reform als Vorbild
diente, haben sich Argentinien und Peru wieder davon
abgekehrt
• die in Chile beobachtete Erhöhung der
Sparquote wiederholte sich in den anderen Ländern
nicht
• durch eine weitere Rentenreform von 2008 werden
allmählich bis 2015 auch
Selbstständige in das
Rentenversicherungssystem einbezogen
Großvater Staat:
Verstaatlichung des Rentensystems in Ungarn
ist fix.
PESTER LLOYD 43/2010, 26.10.2010.
• Rückkehr in Ungarn ein zentral geregeltes
Rentensystem unter reiner Staatsobhut
• der Eintritt in die freiwillige private
Rentenversicherung soll
Berufseinsteigern per Gesetz ganz
untersagt werden
• diese Rentenpolitik der Orbán-Regierung wird von der
sozialistischen Opposition abgelehnt
• die vorgelegte Gesetzesinitiative soll
Versicherten den umstandslosen Umstieg ins
staatliche System ermöglichen
• bisher können die gesetzlich Versicherten 9,5% des
Bruttoeinkommens in die staatliche
Rentenversicherung einzahlen oder 1,5% in das Staatssystem
und 8% an einen privaten Rententräger
• die Regierung will dieser „Zockerei” ein Ende
bereiten
• Kritiker sehen die Maßnahmen als
Zwangsverstaatlichung und eine Gefahr, dass
Rentenbeiträge im allgemeinen Budget versickern, um die 3%
Defizitgrenze zum BIP 2011 einzuhalten
• Orbán: Aufgaben „von öffentlichem
Interesse” nicht in die Hände der
Privatwirtschaft
• die sozialdemokratische Opposition will eine
Volksabstimmung
„Das belgische Rentensystem ist ungerecht”.
www.deredactie.be, 20.11.2010.
• Belgischer Rentenatlas der Uni Löwen zeigt: das
belgische Rentensystem schafft Ungerechtigkeiten und
behandelt die Betroffenen nicht gleich
• die Durchschnittsrente betrug 2007 1.220 € brutto
— Männer 1.440 €, Frauen 1.037 €
• Rentner zwischen 60 und 64 Jahren erhalten 1.537 €, Rentner
mit etwa 85 Jahren nur 1.160 €
• die meisten Betroffenen können ihren bisherigen
Lebensstil ohne Zusatzrente der Rentenkasse ihres
früheren Arbeitgebers nicht halten — doch nur 35%
verfügen über eine solche (meist jene mit einer ohnehin schon
höheren Rente)
• die 3 Säulen des belgischen Rentensystems sind:
• 1) die gesetzliche Rentenversicherungspflicht
für die beruflich Aktiven, Arbeitslosen und Kranken,
finanziert nicht nur von den aktiven Arbeitnehmern, sondern
auch von den Beamten und Selbstständigen
• 2) die freiwillige berufliche Zusatzrente für
einzelne Arbeitnehmer, Unternehmen oder gar Sektoren, mit
Beiträgen auch von Arbeitgebern
• 3) individuelles Rentensparen z.B. über eine
Bank, das in gewissem Umfang steuerlich geltend gemacht werden kann
M.S.:
Rentner am Staatstropf. Ungarn droht
seinen Bürgern mit dem Entzug des Rentenanspruchs.
PESTER LLOYD 47/2010, 25.11.2010.
•
V. Hentschel: Klausurfragen
Wirtschaftsordnung, Wirtschaftspolitik und wirtschaftliche Entwicklung in
Westdeutschland (1948 - 1990). Univ. Mainz, 2006.
• 7. Begründung des in der Rentenversicherung praktizierten
UV: Güter werden nicht zurückgelegt, sondern
überwiegend in Periode des Konsums produziert
Wikipedia:
Umlageverfahren ist eine Methode zur Finanzierung von Sozialversicherungen.
Eingezahlte Beiträge werden unmittelbar für die Finanzierung erbrachter
Leistungen herangezogen. 2008
Wikipedia:
Kapitaldeckungsverfahren ist eine Methode zur Finanzierung von
Versicherungen. Dabei werden Sparanteile aus Beiträgen der
Versicherten am Kapitalmarkt angelegt und für jeden einzelnen
Versicherten ein Deckungskapital gebildet. 2008.
• Enthält auch Umlage der Einzahlungen an Leistungsbezieher
• Mackenroth → jeweils erwerbstätige Generation
muss stets zugunsten der Rentner auf Teile des
gesamtwirtschaftlich verfügbaren
Gütervolumens verzichten, unabhängig vom
Finanzierungsverfahren
• Risiko von Kapitalverlusten
K. Kroll:
Mathematik der Lebensversicherung (Folien).
(www.ruhr-uni-bochum.de) GeneralCologne Re, 2002.
• Diskontinuierliche Methode in Deutschland, kontinuierliche Methode in
angelsächsischen Ländern
• Nettoprämie = reine Kosten des Risikos (inkl.
Sicherheitszuschläge)
• Bruttoprämie = Nettoprämie + Abschlusskosten +
Verwaltungskosten
• konstante Prämie: anfangs Nettoprämie >
Risikoprämie, später Nettoprämie <
Risikoprämie (es sammelt sich Deckungsrückstellung
an, die dann wieder aufgelöst wird)
• vorsichtige Sterbetafeln: geforderte Sterblichkeit
laut Tafel ≤ tatsächliche Anzahl der Leistungsfälle
• Ausgleichung roher Sterbewahrscheinlichkeiten
durch Formel (Polynome, kleinste Quadrate, Momentenmethode)
oder gewichtete Mittel benachbarter Werte
• Sterblichkeit Versicherter i.Allg. <
Sterblichkeit der Bevölkerung → eigene Tafel mit
bestimmtem %satz der Bevölkerungstafel
• um Aufwendungen und Erträge vergleichen zu können,
müssen bei auf denselben Zeitpunkt bezogen werden: Barwert der
Leistungen = Barwert der Prämien
• Diskontierungsfaktor ν = 1 / (1 +
Rechnungszinssatz¹)
Altersvorsorge - Die Herausforderungen der Kapitaldeckung
meistern.
bankenverband, 2007.
• Übergang von Leistungs- zu Beitragszusage
• Reaktionen auf Unterdeckung
• neue Investitionsstrategien für Pensionseinrichtungen
• Beitrag der Portfoliotheorie
• Risiko-Diversifikation
• Langlebigkeitsrisiko – Herausforderung für die
Kapitalmärkte?
• Etablierung vorsichtiger Investment-Prinzipien
• Einfachheit, Transparenz und Flexibilität
• Aktienhausse in 90er Jahren hat einige spezifische Probleme
der KDV überdeckt
• betriebliche Pensionsfonds mit festen Leistungszusagen in
mehreren Ländern wiesen dann erhebliche Unterdeckung auf
(bis hin zur Insolvenz garantierender Unternehmen)
• Probleme durch gestiegene Lebenserwartungen
• Probleme durch Niedrigzinsumfeld: steigender Barwert
zukünftiger Zahlungsverpflichtungen
• nicht nur Aktien-Kurse sanken, sondern auch deren Renditen
• neue Bilanzierungsrichtlinien für betriebliche
Altersvorsorge machten Pensionsverpflichtungen unkalkulierbar
• Form jedes KDV: Rente =
Beitragszahlungen + Anlagerendite
• Unternehmen sind nicht mehr bereit, Risiken des KDV allein zu tragen
• damit Risiken privater Haushalte: Zins- und Kursrisiko,
Inflationsrisiko, Wiederanlagerisiko, Volatilitätsrisiko
(Höhe des Renteneinkommens
hängt ausschließlich von Lage an Finanzmärkten
zum Zeitpunkt des Eintritts in Ruhestand ab), das
Langlebigkeitsrisiko
• IWF Global Financial Stability Report 2005: private
Haushalte mehr und mehr „Schock-Aufnehmer des letzten
Auswegs” des Finanzsystems!
• für KDV müssen private Haushalte eine Basisqualifizierung in
langfristiger Finanzplanung unter Risiken haben
• alle Studien zeigen, dass finanzielle Allgemeinbildung nicht
ausreicht
• wenn private Haushalte zu wenig oder falsch sparen, kommt es zu
Altersarmut mit staatlicher Verpflichtung zur Grundsicherung
• Goldman Sachs®, 2005:
vollständige Anpassung der
Vermögensstruktur der Pensionsfonds an Struktur ihrer
Zahlungsverpflichtungen würde Investitionen in Höhe von
4,5 Bill. $ in festverzinslichen Wertpapieren mit Laufzeit von 10
Jahren erfordern – solches Volumen steht am Markt nicht zur
Verfügung
• durch Anstieg der Nachfrage würden auch Renditen für
besonders langlaufende Wertpapiere sinken
• beträchtliche Unterdeckung betrieblicher
Pensionseinrichtungen: Zweifel an deren Risikomanagement
• Separationstheorem: Portfolios lassen sich in
risikobehafteten und risikofreien Teil aufteilen, um
gegebenes Renditeziel zu erreichen
• ein Teilportfolio hat die Aufgabe, die Erfüllung
zukünftiger Zahlungsverpflichtungen in ihrer zeitlichen
Struktur zu sichern (liability driven investment)
• das 2. Teilportfolio enthält große Vielfalt
verschiedener Vermögenswerte – je größer
Risikotoleranz des Investors, desto mehr
• dieses Teilportfolio soll vom Träger des Pensionsfonds
vorgegebene Rendite erwirtschaften
• durch Aufteilung auf unterschiedliche Vermögensformen
kann Ertrag und Risiko einer Investition gesteuert werden
• die Erfüllung langfristiger Zahlungsversprechen kann durch
Kauf laufzeitkongruenter Anleihen höchster Bonität
praktisch risikolos erfolgen
• dieser Ansatz gilt aber als zu anspruchsvoll, da auch Wert der
Zahlungsverpflichtungen im Zeitablauf nicht konstant (durch
Veränderungen der Lebenserwartung, der Inflationsrate
und des Zinssatzes)
W. Aeberhardt:
Volkswirtschaftliche Risiken umlage- und kapitalbasierter Systeme in der
Altersvorsorge (Folien). Schweizerische Aktuarvereinigung,
Mitgliederversammlung Solothurn, 2007.
• Kapitalbasierte Systeme:
Nettorendite des Portfolios minus
Kosten bleibt langfristig deutlich
unter dem Wachstum der
Nominallöhne
Möglichkeiten und Grenzen verstärkter Kapitaldeckung der
gesetzlichen Alterssicherung in Deutschland.
Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Dezember 1999.
• makroökonomisches Simulationsmodell der
Auswirkungen des demografischen Wandels
• zunächst verhaltener, dann sich beschleunigender Rückgang
der Beschäftigtenzahl → Verlangsamung des
Wirtschaftswachstums → Sozialprodukt könnte zwischen 2020
und 2030 sogar zurückgehen, aber pro Kopf dennoch steigen →
Pro-Kopf-Einkommen der Rentner könnte im ungünstigen Fall
in 30 Jahren nur um 9% steigen, während das der Beitragszahler um 49%
zunimmt → Verschiebung der Einkommensverteilung zwischen
Rentnern und übriger Bevölkerung
• Notwendigkeit, über stärkere Kapitaldeckung
nachzudenken
• auch KDV nicht immun
gegen demografische Veränderungen:
höhere Lebenserwartung erfordert höhere Beiträge,
und schrumpfende Bevölkerung lässt
Kapitalauflösung Kapitalbildung übersteigen
→ sinkende Vermögenspreise →
Konsumeinschränkung der Rentner
• ob durch Einführung einer KDV gesamtwirtschaftliche
Ersparnis und letztlich Wachstumsmöglichkeiten
gestärkt werden, ist wissenschaftlich umstritten
• einfacher Renditevergleich wird GRV nicht gerecht (auch
Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung,
versicherungsfremde Leistungen)
• bei Übergang vom UV zum KDV anfangs höhere Beiträge zu
verkraften: es muss immer auch implizite Schuld aus dem UV bedient werden
→ zusätzliche Belastung
• beim KDV erwartete langfristig
höhere Rendite ist nur durch zusätzliche Belastung zu erkaufen,
deren Barwert genau dem Barwert des Renditevorteils entspricht!
• bei Wiedervereinigung hätte Beitragssatz der
Ostdeutschen höher ausfallen müssen, was durch
Integration in gesamtdeutsche Rentenversicherung vermieden wurde
• durch zunehmende Frühverrentung wurden Rentenfinanzen
weiter geschwächt
• schlechte Ausgangsposition der GRV in Phase hoher Arbeitslosigkeit
R. Maurer:
Leibrenten und/oder Entnahmepläne: Die Gestaltung der
Auszahlungsphase in der kapitalgedeckten Altersversorgung
(Folien). DIA-Studie Finanzierung des Ruhestands,
Deutsches Institut für Altersvorsorge, 2007.
• Produktalternativen: Entnahmepläne bei
Investmentgesellschaften, Leibrenten bei Versicherungen
• weltweite Verteilung der Bevökerung im Alter 65+ 2000 und 2050
• 3 Unsicherheiten in Entnahmephase: Inflations-, Investment- und
Langlebigkeitsrisiko
• Tabelle: Einfluss der Inflation bei 2-3% Inflationsrate auf
heutigen realen Wert von 1000 € in 5-25 Jahren
• traditionelle Lösung: Leibrente = an das Leben gekoppelte
regelmäß wiederkehrende Leistungen; schaltet
das Langlebigkeitsrisiko aus
• Beispiel Einzahlung 100.000, fixe Leibrentenzahlungen
pro Monat bei verschiedenen Lebensaltern und unterschiedlicher
garantierter Rentenbezugszeit
• Leibrenten-Rendite im Todes-/Erlebensfall: Survival Credit
kompensiert Illiquidität und Aufgabe der Vererbung
• Vor- und Nachteile von Investmentfonds-Entnahmeplänen
gegenüber Leibrenten
• historische Betrachtung von Entnahmen und Restkapital
am Beispiel
• Leibrenten bieten garantierte lebenslange Zahlungen = Schutz vor
Folgen unerwarteter Langlebigkeit; außerdem sog.
Überlebensgewinne (Survival Credits) = Steigerung möglichen
Einkommensniveaus
• bereits mit Renteneintritt in Leibrente investiertes Alterskapital
bietet wenig Flexibilität und Liquidität und nutzt
Survival Credit und langfristige Ertragschancen der Kapitalmärkte
nicht optimal
• diversifizierte Aktienanlagen auch in Ruhestandsphase
ein wichtiger Baustein des Altersversorgungsportfolios,
da Investmenthorizont nach Eintritt des Ruhestands im Schnitt
noch 15-20 Jahre beträgt
• im hohen Alter nimmt Attraktivität von Leibrenten aufgrund des
Survival Credits stärker zu
• in steuerlich geförderter KDV ist Entnahmephase
unübersichtlich reguliert (Riester- und Rürup-Verträge
unterschiedlich)
Deutsches Institut für Altersvorsorge,
Infopool » Fachliteratur (Abstracts): H. Gischer:
Die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge im
Kapitaldeckungsverfahren (Kurzfassung).
Langfassung in: WiSt, 6/1996.
• Um nach 40 Beitragsjahren und Lebenserwartung von 15 Jahren
Bruttorentenniveau von 45% zu erhalten, muss bei Zinssatz von 7,5% und
Wachstum des Bruttoarbeitsentgelts von 6% der Beitragssatz 11,3% sein
• bei einem Wachstum des Bruttoarbeitsentgelts von 4,5% muss der Beitragssatz nur
7,4% betragen
• bei Zinssatz von 5% muss Beitragssatz aber 21,8% sein!
• Beitragszahlungen müssen also um so höher sein, je
stärker Anstieg der Nominallöhne im Verhältnis
zum Zinssatz ausfällt
• Versicherungs- und Umverteilungsleistungen der GRV müssten
über andere Wege finanziert werden
M. Thum: Theorie des
Sozialstaates, Kapitel 9:
Theorie des Umlageverfahrens.
SVWL Finanzwissenschaft, TU Dresden, 2005.
• Im UV verzinsen sich Beiträge mit Summe aus Bevölkerungs-
und Lohnwachstum
• „Golden Rule” als Bedingung für maximal möglichen
Konsum in Solow's Wachstumsmodell
• für höhere und niedrigere Sparquoten und damit
Kapitalausstattungen fällt Konsum niedriger aus
• im dynamisch effizienten Bereich des Kapitalstocks wäre
Verzinsung im Kapitalmarkt stets höher als interne Verzinsung
des UV
• historischer Verlauf von Beitragssatz und
Rentenniveau 1960–2000
• historischer Verlauf von Marktzins und
Lohnsummenwachstum 1957–2002
Wissenschaftlicher Beirat beim
Bundesministerium für Wirtschaft:
Grundlegende Reform der gesetzlichen Rentenversicherung.
www.bmwi.de, 1998.
• Drohende Probleme der GRV aus Arbeitslosigkeit,
befristeten Beschäftigtenverhältnissen,
Teilzeitarbeit, versicherungsfreien geringfügigen
Beschäftigtenverhältnissen und
Scheinselbstständigkeit
• Plädoyer für grundlegende Reformen
zur Veränderung des UV in Richtung auf ein KDV, um den
Zielkonflikt zwischen auskömmlichen Renten und niedrigen
Beiträgen zu entschärfen
• Deutschlands Probleme: Abgabenlast insgesamt zu hoch,
Steuersystem übermäßig zu progressiv,
Arbeitsmarkt unflexibel, Risikokapitalmärkte
unterentwickelt, zu viele staatliche Regulierungen
• von der GRV werden etwa 80% der Erwerbspersonen erfasst
• Anzahl der Personen im Erwerbsalter wird 2040 30% niedriger
sein (mittlere Prognosevariante des Statistischen
Bundesamtes)
• das Verhältnis der Personen mit 60 und mehr Jahren zu Personen von
20–59 Jahren wird von 37% 1998 auf 68% 2030 ansteigen
• erst nach 2040 wird sich die Altersstruktur wieder etwas
verbessern
• der Ressortarbeitskreis des BMI hat 1996 eine wesentlich
pessimistischere Bevölkerungsprognose erstellt
(danach wird sich der Altenquotient bis 2035 mehr als verdoppeln)
• ohne die Rentenreformgesetze von 1992
(nettolohnbezogene Rente)
und (beschlossen für) 1999
(Demographiefaktor zur Minderung des Rentenanstiegs)
würde der Beitragssatz bis 2035 auf etwa 40% ansteigen
(nun aber: etwa 30%)
• Grafik: Bevölkerungsprognosen der
interministeriellen und des Statistischen Bundesamts
2000–2050
• während die demografische Entwicklung recht sicher
prognostiziert werden kann, wagt der Beirat keine Prognose
über aggregierte Erwerbsneigung und Arbeitslosenquote
• die Reformgesetze liefern keine
Überwindung des Mangels
• Lösung: Vergrößerung des
Sozialprodukts und ein Belastungsausgleich im Zeitverlauf
durch eine Systemänderung
• die dem entgegenstehende Mackenroth-These
„ist falsch und irreführend”: Sozialaufwand
kann durch Vergrößerung des Sozialprodukts (durch
Ersparnis und Kapitalbildung) erträglicher werden: so kann
ein Teil der zukünftigen hohen Rentenlast schon heute getragen
werden
• es „kann nur von der Verstärkung der
Kapitalbildung eine nachhaltige Entlastung erwartet
werden”
• durch Investition im Ausland kann auf
bevölkerungsreiche Länder ausgewichen werden
• „Der Beirat empfiehlt, das System der
deutschen Rentenversicherung unverzüglich in
Richtung eines kapitalbildenden Systems zu entwickeln, um so
die zukünftige Finanzkraft des Versicherungssystems
und mit ihm die Kraft der Volkswirtschaft zu
stärken.”
• „… sollte das Kapitaldeckungssystem nicht
staatlich, sondern privatwirtschaftlich organisiert
werden”
• „Das gegenwärtige System der dynamischen Rente mit
ausschließlicher Umlagefinanzierung lässt sich bei
einer schrumpfenden Bevölkerung auf die Dauer nicht
durchhalten.”
• der Beirat kann die Einführung einer
steuerfinanzierten Grundrente nicht
unterstützen, weil sie keinen Beitrag zum Abbau der Fehlanreize
leisten würde
• im jetzigen System kann ½ der Beiträge als
kapitalmarktäquivalente Sparleistung
angesehen werden, und ½ hat den Charakter einer Lohnsteuer
→ Abwanderung in die Schwarzarbeit
• man bräuchte eine MwSt-Erhöhung von
15–20 Prozentpunkten, um die Grundrente zu
finanzieren
• beim Systemwechsel darf man die bereits im UV
erworbenen Anwartschaften nicht vergessen: zu ihrer
Finanzierung müsste bis zu ihrem Auslaufen eine Steuer erhoben
werden oder eine entsprechende Umlage
• es entstehen sehr hohe anfängliche
Belastungen um bis zu 10 Prozentpunkten über dem bisherigen
Beitragssatz
• wenngleich der Systemwechsel zur KDV keine
schnellen Vorteile verspricht, so ist dennoch zu ihm zu raten, um eine
zeitliche Glättung der Belastungen zu erreichen
• die Krise beginnt um das Jahr 2020 und verschärft sich bis etwa 2035
• „Wenn man die Renten sichern will, ohne den Beitragssatz in
bedrohliche Höhen steigen zu lassen, gibt es zur
sofortigen Kapitalbildung keine Alternative”
• eine Generation, die nur noch wenige Kinder großzieht,
verfügt über ausreichende
Leistungsfähigkeit, mit der Anlage der eingesparten
Mittel am Kapitalmarkt ihre Altersversorgung
sicherzustellen
• einseitige Bindung an das Lohneinkommen
schafft unnötiges Finanzierungsrisiko, das durch
partielles KDV vermindert wäre
• Grafik: Gesamtaufwand an Umlage- und
Pflichtsparbeiträgen 2000–2050 (reine Umlage,
„Untertunnelung”, Kapitaldeckung,
Kapitaldeckung & Verschuldung, feste Sparquote,
variable Sparquote)
• „Die umlagefinanzierten Rentenanteile sind in jedem
Jahr so zu berechnen, dass die Summe aus den standardisierten
kapitalgedeckten Rentenanteilen und den umlagefinanzierten
Rentenanteilen genau dem Anspruchsniveau entspricht, wie es durch die
Rentenformel 1999 für diese Kohorte definiert wird. Aus einem
Vergleich des durch Umlage zu finanzierenden Rentenvolumens
mit den Einkommen der Versicherungspflichtigen ergibt sich
daraufhin, ähnlich wie im heutigen System, der notwendige
Beitragssatz. Die Differenz zwischen dem vorgegebenen
Gesamtaufwand in Prozent des Bruttolohnes (etwa 24,5 Prozent in den
Rechnungen des Beirats) und dem notwendigen Beitragssatz
entspricht der jährlich vorzugebenden
Pflichtsparquote.”
• die Höhe der Gesamtaufwendungen (Beitragssatz +
Sparquote) in % der Bruttolöhne sollte einmalig fixiert
werden
• „… immerhin soll die Hälfte der Altersrente
langfristig aus angesparten Kapitalbeiträgen
finanziert werden”
• damalige Mitglieder des Beirats u.A.: H. Albach, F. Breyer,
G. Gäfgen, H. Giersch, H. Haller, H. Hax, N. Kloten, W. Krelle,
E.-J. Mestmäcker, H.-K. Schneider, H. Siebert, M. Streit
F. Ruland:
Subsidiaritätsprinzip und gesetzliche
Rentenversicherung (Zusammenfassung).
www.deutsche-rentenversicherung.de, 2000.
• Versuche, die GRV unter Berufung auf das
Subsidiaritätsprinzip
einzuschränken, missverstehen sowohl das
Subsidiaritätsprinzip als auch den Charakter der
Rentenversicherung als Vorsorgesystem
• sie können sich weder auf das Verfassungsrecht noch auf
das Recht der EU stützen
• aus der aktuellen Situation am Kapitalmarkt lässt
sich auch nicht auf eine prinzipielle
Überlegenheit der kapitalgedeckten Vorsorge
schließen
B. Brinkmann:
RENTENREICH. www.beltwild.de, 2004/2010.
• Besondere Bezugnahme auf das Gutachten &bdquoGrundlegende
Reform der gesetzlichen Rentenversicherung” von 1998
• die Legende vom Einführungsgewinn der ersten
Rentnergeneration im UV
•
•
•
•
•
•
•
•
•
R. Hauser:
Private Teilkapitaldeckung und personenbezogene
Alterssicherung. Deutsche Rentenversicherung,
Heft 9–10, 1998.
• Zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim
Bundesministerium für Wirtschaft: die vom Beirat
empfohlene Teilkapitaldeckung geht von einer langfristig
erreichbaren realen Kapitalrendite von 4% ohne
Berücksichtigung einer Besteuerung im Vergleich zu 2%
realem Lohnwachstum aus
• diese Prognose ist mit großer Unsicherheit behaftet:
zu fragen, ob man darauf eine grundlegende Systemumstellung
stützen darf
• eine Teilkapitaldeckung würde die in
der GRV enthaltenen Elemente des sozialen Ausgleichs wesentlich
schwächen und zu stärkerer Ungleichheit unter den
Rentnern führen
B. Brinkmann:
RENTENREICH. www.beltwild.de, 2004/2010.
• Besondere Bezugnahme auf das Gutachten
„Grundlegende Reform der gesetzlichen
Rentenversicherung” von 1998 (s.o.)
• dieses von 33 führenden deutschen
Wirtschaftswissenschaftlern abgesegnete
Gutachten hatte wohl einen wesentlichen Anteil an der
Einführung der sog. „Riester-Rente” als Einstieg
in das KDV
• Grundidee: durch eine Umstellung
der Rentenfinanzierung das Sozialprodukt stärker
erhöhen, als dies sonst der Fall wäre (Steigerung der
Investitionen im Inland, Rentenbeiträge teilweise
auch im Ausland investieren)
• die Legende vom Einführungsgewinn der ersten
Rentnergeneration im UV
• „Wie es auch im vorindustriellen
Familienverbund der Fall war, zahlen die Jungen an die Alten und
begründen dadurch einen Rentenanspruch gegen die nächste
Generation der Jungen”
• diese Aussagen der Gutachter stehen eindeutig im
Widerspruch zur Vorstellung von einem
Einführungsgewinn
• die „Verluste der Nachfolgegenerationen”,
den die Gutachter theoretisch berechnen, ist lediglich darauf
zurück zu führen, dass die Politik vor Einführung der
Riester-Rente keiner Rentnergeneration die
Dreifachbelastung zumuten wollte
• da die für den Konsum der Rentner bestimmten Güter und
Dienstleistungen nur im Zusammenwirken von
Real- und Humankapital produziert werden können, kann
Realkapital das Humankapital auch nicht vollständig
ersetzen → letztlich müssen die Jungen die
realwirtschaftlichen Äquivalente für die Rente
der Alten erarbeiten
• wenn es keine Kinder gäbe, könnten die
Realkapitalbesitzer auch keine Zinsen kassieren
• proportionale Mehrbelastung der Jungen aufgrund der
demografischen Krise → bei relativ gleichem
Versorgungsniveau der Rentner müssen die Jungen einen
höheren Anteil an ihrer Produktion abgeben: „Den
relativen Mackenroth / kriegt auch das KDV nicht tot”
• bei einer verschlechterten Relation Alte/Junge steigt im
Prinzip die prozentuale Belastung der Arbeitenden mit
Renten-„beiträgen” unabhängig von
Finanzierungsverfahren
• folgt man der Auffassung der Sachverständigen, dass
der Kapitalmarkt die zusätzlich generierte Ersparnis
renditebringend absorbieren könnte und
investitionssteigernd einsetzen würde,
hätten wir derzeit eine gigantische
Unterdeckung gegenüber dem
Investitionsoptimum
W. Tegtmeier:
Alterssicherung — Umlageverfahren ohne Alternative?
In: H.P. Galler, G. Wagner (Hrsg.): Empirische Forschung und
wirtschaftspolitische Beratung — Festschrift
für H.-J. Krupp. Campus Verlag, 1998.
• Historischer Übergang vom angestrebten KDV zum UV in
der GRV
• die Einführung der dynamischen Rente
1957 erzwang eine Annäherung an das UV, erleichtert auch
durch die 1952 aufgestellte Mackenroth-These
• in Form des Abschnittdeckungsverfahrens zunächst ein
Mittelweg eingeschlagen, das aber wegen seiner konzeptionellen
Mängel 1966/67 zusammenfiel: das benötigte Vermögen
war nicht vorhanden
• die Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf
das UV
• die Argumente der Befürworter des KDV:
• Grundüberzeugung, dass sich die demografisch bedingte
Mehrbelastung im Wege der Kapitaldeckung mit geringerer
Beitragsbelastung bewältigen ließe, wobei aus den
empirischen Zinsdaten auf die Zukunft geschlossen werden könne
• negative Auswirkungen auf Investitionsstruktur,
Zinsen und Preise im Inland kann durch Auslandsanlagen begegnet werden,
allerdings kommen dort unter Risikovermeidungsaspekten
nur wenige Länder in Frage, die alle ähnliche demografische
Probleme haben
• auch nach einer Umstellung auf das KDV müssten die vor dem
Stichtag erworbenen Ansprüche und Anwartschaften erfüllt
werden — die Versicherten müssten also neben
dem Aufbau ihrer eigenen privaten Alterssicherung Beiträge oder
Steuern für die aktuellen Renten aus der GRV aufbringen
• realistisch braucht man einen Übergangszeitraum
von 40–50 Jahren
• „Wägt man die Argumente für und gegen eine
Kapitaldeckung der GRV nüchtern gegeneinander ab, so ergibt
sich daraus keine Begründung, die
Entwicklung des Finanzierungsverfahrens der GRV von der
… Kapitaldeckung über das
Abschnittsdeckungsverfahren zum
Umlageverfahren wieder umzukehren. Das
Anwartschaftsdeckungsverfahren könnte im Vergleich zum
Umlageverfahren keine Entlastung bei den
anstehenden demographischen Belastungen bewirken,
und die volkswirtschaftlichen Konsequenzen seiner
Anwendung wären unkalkulierbar.”
• die Frage der Mehrfachbelastung während der
Umstellung führt bei den meisten Befürwortern des KDV zu
dem Zugeständnis, dass eine
Vollkapitaldeckung unrealistisch ist
• Ausweg der Befürworter: Kapital für einen
Deckungsabschnitt von 50–60 Jahren mit einem einheitlichen
Beitragssatz so ansammeln, dass zunächst hohe
Überschüsse erzielt werden und die daraus gebildete
Rücklage zur Verhinderung eines
Beitragssatzanstiegs dann wieder aufgelöst wird,
wenn demografisch bedingt die Rentnerzahl zunimmt
• langfristige Beitragssatzstabilisierung
nach der Methode gelingt aber nur, wenn die demografische
Belastung relativ kurz ist
• absehbar ist jedoch ein dauerhafter
Schrumpfungs- und Alterungsprozess der
Bevölkerung: kein zu untertunnelnder Berg, sondern eher ein
Hochplateau
• der Anstieg wird allerdings abrupt
erfolgen: 2030–2040 werden die letzten
„Babyboomer” das Rentenalter erreichen, und im
Erwerbsleben wird sich der „Pillenknick” auswirken
• bisher unzureichend behandelte Fragen:
• gehören zur GRV auch gesamtgesellschaftliche
Aufgaben wie Familienlastenausgleich?
• erfasst der Finanzierungsmechanismus
noch zutreffend den Wertschöpfungszuwachs der
Volkswirtschaft?
V. Meinhardt, G. Wagner, R. Zwiener:
Einstieg in die Teilkapitaldeckung der Altersvorsorge mit
Wachstumseinbußen verbunden.
DIW
Berlin, Wochenbericht 46/99, 1999.
• Folgen alternder Bevölkerung können nicht durch Wechsel des
Finanzierungsverfahrens gelöst werden
• „... ist ein "Umstieg" vom Umlage- auf das
Kapitaldeckungsverfahren nicht kostenlos. Zum einen werden
für einige Zeit entweder Beitragszahler oder Rentner oder aber beide
Gruppen schlechter gestellt als bei einer Weiterführung des
Umlageverfahrens. Zum anderen würde die mit der
Einführung eines Kapitaldeckungsverfahrens
einhergehende angestrebte Erhöhung der Sparquote
einen entsprechenden Ausfall von Konsumnachfrage bedeuten, dem
— über tendenziell sinkende Zinsen — nur ein indirekter
Impuls für eine höhere Investitionsnachfrage
gegenüberstünde.”
• Modellrechnungen, Varianten: kräftige
Erhöhung des Beitragssatzes, stufenweise
Erhöhung ohne und mit Reduzierung des Rentenniveaus
• der Wissenschaftliche Beirat beim
Bundeswirtschaftsministerium hat 1998 vorgeschlagen, das
UV um Teilkapitaldeckung zu ergänzen,
und zwar so, dass 4% des Bruttolohns als Ersparnis angelegt werden
müssen
• in den ersten 15 Jahren liegt die Belastung durch die
Beitragszahlung und das Ansparen um 4 Prozentpunkte über der
Beitragsbelastung, die für das UV allein gilt
• im Juni 1999 hat der Bundesminister für Arbeit und
Sozialordnung die Eckpunkte eines neuen
Konzepts vorgelegt, das für die
Altersvorsorge auf das KDV setzt
• beim Einstieg in Kapitaldeckung halten sich
makroökonomische Einbußen nur dann in Grenzen, wenn
gleichzeitig Absicherungsniveau gesenkt wird
• in Übergangsphase Wachstumseinbußen zwischen
0,3 und 0,5% pro Jahr
P. Bofinger:
Wie zukunftsfähig ist das Alterssicherungssystem in
Deutschland? In: HWWA-Wirtschaftsdienst, 79, 1999.
• Vertrauen in das UV muss wieder gewonnen werden
• Entpolitisierung der GRV: Versicherungscharakter
stärken, Bestimmungen in einer
„Rentenverfassung” fixieren
• spezifische Vorteile des UV:
optimale Lösung für die Anfangsphase,
Vermeidung der bei Umstieg auf KDV
unvermeidlichen Doppelbelastung, hohe
Risikodiversifikation (frei vom Risiko eines
Wertverlustes von Geld- oder Sachvermögensbeständen)
• portfoliotheoretisch als ein
Beteiligungsmodell, bei dem sich die Aktiven durch die
Beitragszahlung einen Rechtsanspruch auf die Erträge des
Humankapitals in der Zukunft sichern
• es kann nur vom Staat angeboten werden
• keine Sicherheit über das zukünftige Niveau der
Rentenzahlungen zu erwarten: vom Humankapital
(Investitionen in Kinder und deren Ausbildung) und dem
Sachkapitalstock abhängig
| Rentenzuwachs bei unterschiedlichen Wachstumspfaden | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Jährliche Wachstumsrate | Zuwachs in 30 Jahren | Zuwachs in 40 Jahren | ||||
| 0,5 % | 16 % | 22 % | ||||
| 1,0 % | 35 % | 48 % | ||||
| 1,5 % | 56 % | 81 % | ||||
| 2,0 % | 81 % | 121 % | ||||
| 2,5 % | 110 % | 169 % | ||||
T. Szent-Ivanyi:
Kommentar:
Abschied von der Parität.
Frankfurter Rundschau,
20.11.2010.
• Kapitaldeckung als Zauberwort,
„um die Sozialsysteme zukunftsfest
zu machen”
• nun soll die Pflegeversicherung um
eine zusätzliche Kapitalsäule ergänzt
werden
• ist Kapitaldeckung die Lösung?
• die Koalition möchte das Mittel missbrauchen,
um die paritätische
Finanzierung der Sozialsysteme weiter
auszuhöhlen: die Versicherten
sollen allein fürs Alter ansparen
• der Aufbau einer Kapitalreserve bedeutet, dass
Geld dem Konsum entzogen wird
• es gibt keine risikolosen Anlagen
• es ist ungeklärt, wie es die Kapitalmärkte
verkraften sollen, wenn die Anlagen in 20 oder 30
Jahren flüssig gemacht werden müssen, um die Pflege zu
bezahlen
• das Umlagesystem ist besser als sein Ruf
• eine Lösung könnte sein, den
Beitragssatz je nach Finanzbedarf anzuheben und auf
eine Kapitaldeckung zu verzichten
W. Strengmann-Kuhn:
Soziale Sicherung I, 4. Vorlesung:
Theorie der Alterssicherung
(Folien).
Univ. Frankfurt, SS 2007.
• Grundidee des overlapping-generations-models (OLG)
• 2-Perioden-Modell: Konsum in beiden Perioden, Arbeit
nur in der ersten
• Annahme: Nutzenfunktion für alle gleich,
Cobb-Douglas-Nutzenfunktion z.B.
U=lnc1+β·lnc2
• Budgetbeschränkung y1=ω·l
mit ω: Lohnsatz, l:Arbeitszeit; y2=0
• Lösung mit staatlich garantiertem
Wertpapier: y1=w-m, mit w: Lohn, m:
Wertpapier (z.B. Geld); y2=m·(1-π), mit
π: Inflationsrate
• Umlageverfahren: y1=w-b, mit b:
Beiträge; y2=p, mit p: Renten; b=p
• Lagerung: y1=w-s, mit s: gelagerte
Güter; y2=s·(1-φ), mit φ: Anteil der
Güter, die verderben
• Produktion mit Kapital (Annahme, lagerbares
Gut kann in nächster Generation zur Produktion
verwendet werden): Kt=F(Kt-1,Lt) mit K:
Kapital, L: Arbeit?
• KDV: Beitrag zur Alterssicherung
b=τ·y1, Rente p=(1+r)·τ·y1,
Budgetbeschränkung c1+1/(1+r)·c2=y1,
mit Zinssatz r und Beitragssatz τ
• UV: Beitrag zur Alterssicherung
b=τt·y1,t=τt·wt·lt,
Rente pt+1=τt·wt·lt·(1+nt-1),
Rendite it=pt+1/bt-1=[τt+1·wt+1·lt+1·(1+nt)]/[τt·wt·lt]-1,
mit Bevölkerungswachtumsrate nt
(=„natürlicher Zins”),
Ø-Lohnsatz wt,
Ø-Arbeitszeit lt und Beitragssatz τt
• Übergangsproblem bei
Umstellung vom UV auf das KDV: es müssen sowohl die Renten der Alten
finanziert als auch der Kapitalstock aufgebaut werden →
Rentenkürzung oder Beitragserhöhung
• auch wenn KDV höhere Rendite hat als UV,
lässt sich dieses für die Einstiegsgenerationen nicht
nutzen
Grafik
Entwicklung der durchschnittlichen Löhne und Gehälter, des
Kapitalmarktzinses und der Inflationsrate seit 1960
(in Deutschland). Quelle: Gutachten des Sozialbeirats zum
Rentenversicherungsbericht 2004, S. 34
C. Toft:
Grundzüge der Rentenökonomik. Univ. Kassel, 2006.
• Fundamentalarithmetik einer umlagefinanzierten
Alterssicherung
• düsteren Zukunftsprognosen ist entgegen zu halten: bei steigender
Lebenserwartung ist Erhöhung der Regelarbeitsgrenze
zuzumuten, Deutschland übt Sogwirkung als Zuwanderungsgebiet
aus, mit Zunahme der Frauenerwerbsquote ist zu rechnen,
Produktivität wird steigen
• Modell überlappender Generationen nach Samuelson: ein
Generationenabstand wird definiert, und es werden immer 2 Generationen
angenommen: daraus folgt eine Budgetgleichung
• bei konstantem Beitragssatz verzinsen sich Beiträge einer
umlagefinanzierten Rentenversicherung mit Wachstumsrate der
beitragspflichtigen Bruttolohnsumme, angenähert also Summe
der Wachstumsraten von Beitragszahlern und Pro-Kopf-Bruttoverdienst
• Aarons Indifferenzbedingung zwischen KDV und UV
• bei „reifem” System mit stabiler Bevölkerung
im steady state bei konstanten
Wachstumsraten und festem Beitragssatz
ist es möglich, dass UV
effizienter ist (Aaron's
Sozialversicherungsparadoxon)
• unter ziemlich allgemeinen Bedingungen führt eine
umlagefinanzierte Alterssicherung zu geringerer
volkswirtschaftlicher Ersparnis und Kapitalbildung
• Krise der Rentenversicherung ist Problem des Übergangs
• es gibt kein
Alterssicherungsverfahren, das im Vergleich zum UV keine Generation
schlechter stellt, aber wenigstens eine künftige Generation besser stellt
(kein intergenerationell Pareto-effizienter Systemübergang
möglich)
• so wirft Übergang vom UV zum KDV auch normative Fragen der
intergenerationellen Gerechtigkeit auf
• Konzept versicherungsmathematischer Äquivalenz:
der auf Versicherungsbeginn rückgerechnete
Gegenwartswert erwarteter Beitragszahlungen entspricht dann dem
auf denselben Zeitpunkt rückgerechneten Gegenwartswert
erwarteter Rentenzahlungen
• Berechnung hängt vom Kalkulationszinssatz ab
• aktueller Rentenwert in GRV soll
inflationsgesicherte Aktualisierung
des durchschnittlichen Lebensstandards gemäß dem politisch
festgelegten Rentenniveau sicher stellen
• eigenerworbene Rente kann nur bedeuten, dass Rentenempfänger
eine Rente bezieht, als ob sich in der Erwerbsperiode geleistete Beiträge
real mit Wachstumsrate des Lohneinkommens verzinst hätten
(rückblickend betrachtet)
• Festlegung relativer Einkommensposition eines
Rentenberechtigten innerhalb seiner Alterskohorte nach
Teilhabeäquivalenz (weder Umverteilung zwischen
Alterskohorten noch innerhalb Alterskohorten)
• Mindestrente nach Maßgabe der Rentenansprüche allein ist
problematisch, da so z.B. auch Ehefrau eines Gutverdienenden Mindestrente
erhalten kann
C. Toft:
Ergänzende empirische Materialien zur Rentenökonomik.
Univ. Kassel, 2006.
• Interne Rendite der GRV in 60er-Jahren sehr hoch, aber seitdem stetig gefallen
— insbesondere für alleinstehende Männer sehr gering
• durchschnittliche jährliche Rendite für
Kapitalprodukte: über längere Zeiträume 15%, aber
zwischendurch auch bis -10%
• Aufbau eines Kapitalstocks, der höheres Bruttosozialprodukt
ermöglicht, könnte höhere Effizienz des KDV gegenüber
UV bewirken
• wichtige empirische Frage, ob in der Tat höhere Sparquote in
Ländern, die KDV eingeführt haben?
• dass mehr Kapitaldeckung höheren Kapitalstock bewirkt hat, ist
nicht evident, aber könnte sein...
• Studien bestätigen nicht, dass soziale Sicherungssysteme
Spar- und Investitionsverhalten deutlich negativ beinflussen
C. Toft: Sozialstaatstheorie und -Analyse:
Materialien 7: Rentensystem, Renditen, Sparverhalten und
Frührente. Univ. Kassel, WS 2007/08:
• Interne Rendite der GRV und von Finanzprodukten
• live-cycle model of saving
• aus A. Börsch-Supan(2000): Was lehrt uns Empirie in Sachen Rentenreform?:
Es stößt „auch die Empirie in der Frage nach der Wechselwirkung
zwischen Altersvorsorge und Ersparnisbildung an ihre Grenzen”
• aus R.J. Barro (1992): Makroökonomie:
...„scheinen weder die langfristigen Daten für die USA noch die Ergebnisse
von vergleichenden Länderstudien der vergangenen Jahre die Auffassung
zu bestätigen, dass die Soziale Sicherung das Spar- und
Investitionsverhalten deutlich negativ beinflusst”
• Effekt impliziter Besteuerung eines späten Renteneintritts
Deutsches Institut
für Altersvorsorge, Infopool » Fachliteratur (Abstracts):
H. Bahr, U. Kater: Umlageverfahren versus
Kapitaldeckungsverfahren - quo vadis Rentenversicherung?
(Kurzfassung). Langfassung in: Wirtschaftsdienst 4/1997.
• Chancen und Risiken eines Systemwechsels der gesamten Altersvorsorge vom
reinen UV der GRV zu einem höheren Anteil privater Altersvorsorge
• höhere Rendite
• Kapitalansammlung ermöglicht Produktions- und
Wachstumsgewinne
• Anlagerisiko, Inflationsrisiko, Risiko eines
politischen Mißbrauchs des Kapitalstocks
• das Finanzierungsrisiko wegen schrumpfender
Bevölkerung kann durch unterlassene
Ersatzinvestitionen ausgeglichen werden
M. Gasche:
Renditevergleich zwischen
Umlagesystem und Kapitaldeckungssystem.
Working Paper 115, Allianz Dresdner Economic Research, 2002.
•
R. Fenge:
Pareto-efficiency of the Pay-as-you-go Pension System.
Finanzarchiv 52, 1995
M. Wrede:
Pareto Efficiency of the Pay-as-you-go Pension System in a
Three-Period-OLG-Model.
Berg Working Paper Series Nr.27, Berg Verlag, Bamberg, 1998
• Betrachtung eines nicht kapitalgedeckten
Rentensystems, in dem Arbeitnehmer Arbeitsentscheidungen
mehr als 1-mal im Leben treffen
• Benutzung eines
3-Perioden-überlappte-Generationen-Modells
• Sinn (1997): jedes Rentensystem ist ein Nullsummenspiel
für alle beteiligten Generationen
• Rentensysteme verteilen zwischen den Generationen um
• deshalb ist ein Pareto-verbessernder Übergang vom UV zum
KDV unmöglich, wenn das Rentensystem keine statischen
Ineffizienzen erzeugt
• Beiträge zum UV sind vom Lohneinkommen bestimmt und verzerren
daher die Freizeit-Arbeitszeit Entscheidung
• Homburg (1990): wenn in einer kleinen offenen Volkswirtschaft
ein Nutzen mit der Freizeit verbunden wird, wird die
intergenerationale Pareto-Effizienz verletzt, und daher ist
ein Pareto-verbessernder Übergang vom UV zum KDV möglich
• dies wurde von Breyer und Straub (1993) auf eine große
geschlossene Volkswirtschaft ausgedehnt
• Fenge (1995) zeigte, dass dieses Argument nicht anwendbar ist, wenn
die Auszahlungen an einen Rentner proportional zu den
individuellen Beiträgen sind („partielle
Äquivalenz”) — dies stellt die
intergenerationale Effizienz des
UV sicher
• Sinn (1997): Fenges Ergebnis stellt die Vorteile eines
Übergangs vom UV zum KDV in Frage
• die obigen Ergebnisse wurden im Rahmen von
Standard-2-Perioden-überlappenden-Generationen
abgeleitet
• wenn jedoch das Leben der Menschen in mehr als 2 Zeitabschnitte
unterteilt ist, lässt sogar partielle Äquivalenz
Raum für Reformen des Rentensystems
• in diesem Papier wird deshalb ein
3-Perioden-überlappende-Generationen-Modell benutzt
• wo die Rentenauszahlungen proportional zu gewichteten
Beiträgen sind wie in der deutschen GRV, ist das UV
nicht perfekt intergenerational
effizient → ein Pareto-verbessernder Übergang
zum KDV wird möglich
• um interregionale Effizienz bei mobilen Arbeitnehmern
zu erreichen, ist (nur) eine gewisse (nicht vollständige)
Harmonisierung der Beitragssysteme erforderlich
A. Börsch-Supan:
Das deutsche Rentenversicherungssystem: Probleme und Perspektiven.
Überarbeitete Version, ohne Abbildungen.
SFB 504, Univ. Mannheim, 1997.
• Das deutsche UV enthält starke Anreize zur
Frühverrentung und zum Ausweichen in die
Erwerbsunfähigkeitsrente
• ein zumindest teilweise kapitalgedecktes System kann
zusätzliche Flexibilität durch 2 Mechanismen bringen:
intertemporale Substitution (Glättung der
demografischen Belastung) und internationale
Diversifizierung auf globalen Kapitalmärkten
• die Rentenzahlungen der GRV werden auf der Basis der Beiträge
über die gesamte Lebenszeit berechnet, bestimmt durch: relative
Lohnposition, Anzahl der rentenrechtlichen
Beitragszeiten, Anpassungsfaktoren für Rententyp und
Rentenzugangsalter, sowie das durchschnittliche
Rentenniveau aller Rentner
• durch die Nettolohnindexierung werden
Produktivitätsgewinne auf die Rentner übertragen
• die versicherungsmathematische Unfairnis des
deutschen Systems wurde durch die 1992 eingeführten
Anpassungsfaktoren für Frühverrentung etwas
verringert
• noch deutlichere Anreizeffekte bei Erwerbs- oder
Berufsunfähigkeitsrenten (→häufigster
Renteneintrittsgrund!)
• besonders hohe Alterung in Deutschland
• Anstieg der Lebenserwartung in Deutschland um etwa 1,5
Jahre alle 10 Jahre
• Verhätnis der Rentner zu den Erwerbspersonen
(Alterslastquotient) wird steil ansteigen
• der Beitragssatz wird im Höhepunkt des
Alterungsprozesses ca. 2035) 30% des Bruttoeinkommens
übersteigen, falls die aktuelle Ersatzquote und die
Arbeitsmarktpartizipation konstant bleiben
• um bei der Verdoppelung des Alterslastquotienten das
Leistungsniveau konstant zu halten, ist eine Verdoppelung des
Beitragssatzes erforderlich
• das UV befindet sich am Rand des
Zusammenbruchs
• dies Dilemma lässt sich nur lösen, indem das Verhältnis
von Leistungsempfängern zu Beitragszahlern verringert
wird
• selbst wenn alle Rentner
zunächst in Teilzeitrente gingen, wären 18 Jahre
Teilzeitarbeit nötig, um den Alterungseffekt
auszugleichen
• bei zusätzlicher
Arbeitsmarktbeteiligung der Frauen muss auch noch Freizeit
durch Arbeit substituiert werden, damit die
Erwerbsbevölkerung wirklich vergrößert
wird (nicht bloß Ersatz der Haushaltsarbeit durch
eingekaufte Arbeit!)
• keine der Einzelmaßnahmen kann das Dilemma des Systems
lösen — evtl. aber eine Kombination
• makroökonomisch ist die
Rendite des UV die Summe der
Wachstumsraten der Erwerbspersonen (→negativ) und der
Arbeitsproduktivität (etwa 1,5%)
• mikroökonomisch als Beziehung zwischen den
Zahlungsflüssen der Beiträge zu den erwarteten Renten
eines Versicherten
• das Einfrieren des Beitragssatzes verursacht negative
Renditen für alle nach 1950 Geborenen
• das Einfrieren der Ersatzquote verursacht negative
Renditen für alle nach 1967 Geborenen
• dagegen lag die langfristige reale Investitionsrendite
im deutschen Wirtschaftssektor (Portfolio: alle
Aktien- und Schuldtitel in sätlichen AGs und GmbHs) von
1975–1994 bei 7,4% (für das KDV sollte man 0,5%–1,5%)
abziehen
• Übergangsproblem
erfordert, dass eine Generation 2-mal einzahlt: für die Eltern
und sich selbst
• „Die ökonomische
Theorie zeigt, dass der Übergang zu einem
Kapitaldeckungsverfahren für alle Generationen
inklusive der Übergangsgeneration vorteilhaft
ist, wenn die Übergangsbelastung über einen
angemessen langen Zeitraum verteilt wird, so dass negative
Arbeitsanreize vermieden werden.”
• kaum verlässliche
empirische Evidenz zu den Parametern:
Arbeitsangebotselastizität und das Ausmaß, in dem die
Rentenbeiträge als Steuern aufgefasst werden
• dagegen Fenge (1995): der
versicherungsmathematische Teil des UV verursacht
überhaupt keine negativen Arbeitsanreize
• 2 Modelle des Übergangs in einer Generation ohne
Kompensation mit identischem Renteneinkommen und
identtischem Rentenzugangsalter:
• 1. Szenario: Beitragssatz ab 2000 bei 21,1% eingefroren,
Sparbeginn 2000, Rentenbeginn 2020, Tod 2040 →
Rentenlücke 7600 DM, nötige Ersparnis jährlich
2300 DM bei 5,9% Rendite, also niedriger als die nötige
Erhöhung des Beitragssatzes im UV (bis 28% 2020), um dasselbe
Rentenniveau zu erhalten (jährliche Beitragssteigerung
2900 DM)
• 2. Szenario: Umstellungsbeginn 2005, alle Renten der bis 2005 in
Rente Gehenden unverändert auf heutigem Niveau, danach nach
anteiligen Arbeitsjahren im UV, verbleibender Betrag durch private
Ersparnisse vor der Verrentung finanziert: zwar keinerlei
Erleichterung für die Übergangsgeneration, aber
nur eine Glättung der Beitragssteigerungen, maximale
Übergangsbelastung 2012 für die 1952 Geborenen
(geringe Zusatzbelastung: 190 DM/Monat),
Umstellung für alle nach 1963
Geborenen vorteilhaft
• Ausgleich finanzieller Risiken des KDV durch
internationale Diversifizierung
• „... angemerkt, dass die
Umstellung” UV→KDV „Zeit benötigt und
potentiell die Übergangsgeneration belastet, dass
die umgekehrte Umstellung jedoch jederzeit und ohne jegliche
weiteren Verluste vorgenommen werden kann.” ... „kann ein
Umlageverfahren aus dem laufenden Einkommen neu gestartet werden
...”
A. Börsch-Supan:
Der Übergang vom Umlage- zum Kapitaldeckungsverfahren in der
gesetzlichen Rentenversicherung.
Verlag Versicherungswirtschaft, 1999.
• Veränderung der Lebenserwartung wird (1999) unterschätzt
• Simulation für UV in alternativen demografischen und
Arbeitsmarkt-Szenarien
• keine politisch durchsetzbare Einzelmaßnahme kann
Beitragssatzniveau festhalten
• stärkeres KDV böte langfristige Vorteile
• Übergang zur teilweisen KDV ohne Doppelbelastung
![[Web-Link]](WebLink.gif)
H. Birg, A. Börsch-Supan:
Für eine neue Aufgabenteilung zwischen gesetzlicher und privater
Altersversorgung. Deutsches Institut für
Altersvorsorge, 1999.
• Eine stärkere private und kapitalgedeckte
Altersvorsorge führt keineswegs zu einer
Doppelbelastung der Beitragszahler: sie hält sich für
einen Durchschnittsverdiener mit real 50 bis 135 DM monatlich
in vertretbaren Grenzen
• dafür erhält man eine größere Rentensicherheit als im bestehenden System
• Einfriermodell und Stufenübergangsmodell
• der Aufbau des Kapitalstocks zur Abdeckung der
Versorgungslücke führt zu einer zeitweiligen
Zusatzbelastung der Beitragszahler, die von der Länge der
Vorlaufzeit bestimmt wird
• bei 8 Jahren Vorlaufzeit und einer anfänglichen
durchschnittlichen Nettorendite von 3–4,5% beträgt
die monatliche Zusatzbelastung für einen
Durchschnittsverdiener im Einfriermodell 50–75 DM
• im Stufenübergangsmodell mit dem Ziel einer
50%-Kapitaldeckung ergibt sich bei ebenfalls 8 Jahren
Vorlaufzeit eine Zusatzbelastung von 135 DM
• künftige Generationen werden sogar entlastet
A. Börsch-Supan:
Rentabilitätsvergleiche im Umlage- und
Kapitaldeckungsverfahren: Konzepte; empirische
Ergebnisse, sozialpolitische Konsequenzen. Beiträge zur
angewandten Wirtschaftsforschung No. 585-00, Univ. Mannheim, 2000.
• US-Literatur (vorherrschend):
Pareto-effizienter Übergang zum KDV ist
möglich
• deutsche Literatur
(vorherrschend): Pareto-effizienter Übergang zum KDV ist
ausgeschlossen (Fenge 1995) — eine
Kompensation der Übergangsgeneration macht den Vorteil
des KDV exakt wieder zunichte
• Renditevergleiche nur sinnvoll, wenn
die Risiken gleich sind
• interne Verzinsung von 1950–1970 etwa 3,5% real
• die derzeitige makroökonomische Rendite des UV eher
bei 2% — sie dürfte sich in Zukunft weiter verschlechtern
• 1. Szenario „starker Anstieg der
Erwerbstätigenquote”
• 2. Szenario „schwacher Anstieg der
Erwerbstätigenquote”
• 3. Szenario „mittlerer Anstieg der
Erwerbstätigenquote”
• Grafiken: Anzahl und Wachstum der Erwerbstätigen in der BRD
1997–2050
• implizite Renditen in der GRV für verschiedene Kohorten
1930–1980
• die implizite Rendite sinkt für spätere
Jahrgänge dramatisch ab: für die Kinder der
Babyboom-Generation (Jahrgang 1980 und später) auf etwa 1%
oder weniger
• reale Bruttorenditen auf dem deutschen
Kapitalmarkt 1975–1994 nach Unternehmenssteuern,
vor Einkommensteuern: 7,4% (Anleihen, Aktien,
Direktplatzierungen), ca. 8% (Aktien,
DAX-Rückrechnung), ca. 4,8% (festverzinsliche
Anleihen)
• Autor hält politische Risiken des UV für
vergleichbar mit denen moderner Kapitalmärkte
• alternativ werden in der Literatur reale
Bruttokapitalrenditen von 6,5% (Anlagen von
Versicherungsunternehmen) und 5,0% (leicht über
Verzinsung festverzinslicher Wertpapiere und
Sachkapitalrendite des Sachverständigenrats)
genannt
• von der Bruttorendite müssen die Kosten der
Versicherungsleistungen abgezogen werden
(versicherungsmathematisch berechnete Risiken,
Verwaltungsleistungen und Unternehmensgewinne)
• mit einem Zinsabschlag dafür von etwa 2 Prozentpunkten
ergibt sich eine Nettorendite von 3–5,5%,
die aber langfristig sinken wird (um 0,25–0,7 Prozentpunkte
wegen der Altersstrukturverschiebung, weniger als 0,5
Prozentpunkte durch Rückkopplungseffekte)
• der Übergang zur Teil-KDV im Simulationsmodell
beschränkt die
Übergangsbelastung auf die
Jahrgänge 1948–1960 (bei einer Nettokapitalrendite
von 4,5%: < DM 50 im Monat) bzw. auf die
Jahrgänge 1948–1965 (bei einer Verzinsung von 3%: < DM
75 im Monat), während bereits ab den Jahrgängen danach
Vorteile aus dem Übergang entstehen
A. Börsch-Supan:
Eine Blaupause für eine nachhaltige
Rentenreform in Deutschland.
MEA, Mannheimer Forschungsinstitut Ökonomie
und Demographischer Wandel, 01-2002, 2002.
• Nachhaltige Rentenreform nur auf 3
Elementen aufzubauen: 1) reformierte
Pflichtversicherung nach dem UV
(versicherungsmathematisch angepasst, transparente
Konten, eingefrorene Beitragssätze), 2)
Gruppenversicherungen nach dem KDV (finanziert die
Alterslast), 3) Erweiterung durch
Umverteilungselemente (garantiert Mindestrente,
verstärkt Bildung von Humankapital, sorgt für konsistente
steuerliche Behandlung)
• nur ein höherer Anteil des KDV „kann die
demographische Last verteilen, die negativen Anreize zur
Frührente auf das Arbeitskräfteangebot
vermindern” und den Kapitalmarkt stärker
institutionalisieren
• staatliche Renten machen in Deutschland 12% des BIP aus (2½
mal so groß wie in den USA)
• Fertilität fiel in einem Jahrzehnt von 2,4 auf 1,5
• Grafik: 4 Berechnungen für den
Rentnerquotienten (Anzahl der Rentner in % der
Zahl der Beschäftigten) 1995–2050
• einschließlich der Kofinanzierung
durch indirekte Steuern müsste der Gesamtbeitrag zur GRV
bei konstantem Rentenniveau 2035 27% des Bruttoeinkommens
ausmachen
• als Steuern aufgefasst, haben sie einen negativen
Anreizeffekt auf das Arbeitsangebot
• ein sehr teurer negativer Anreizeffekt wird durch das
Fehlen einer versicherungsmathematisch fairen
Anpassung der Rente an das Renteneintrittsalter bewirkt
• Arbeitnehmern, die später in Rente gehen, entgehen dadurch
mehr als 50% des Einkommens (nach 2004: 20–30%) →
Verminderung des
Durchschnittsrentenalters um 2,5–3,5 Jahre →
etwa 20% der Rentenausgaben
• Versicherungsmathematische
Fairness im UV nicht leicht erzielbar, da dauernde Anpassung z.B. an die
Lebenserwartung nötig — politischer
Entscheidungsprozess meist zugunsten der Rentner auf Kosten der
Beitragszahler
• am wirksamsten hilft gegen die
Altersstrukturänderung eine
Erhöhung des faktischen
Renteneintrittsalters — mehrere
Gesetzesänderungen nach 1992 könnten eine Erhöhung um
bis zu 3 Jahren bewirken
• Prognos (1998): ein Drittel der Beschäftigten wird sich dem
durch eine Invaliditätsrente entziehen
• um die Folgen der Alterung der Bevölkerung allein durch
Erhöhung des
Durchschnittsrentenalters aufzufangen, wäre
eine Erhöhung um 9,5 Jahre auf 69 Jahre
erforderlich
• auch eine Zunahme der
Frauenerwerbsquote würde gegen die Rentenlast
helfen → senkt Beitragssatz maximal um ein Drittel, und nur
vorübergehend
• weitere schon ergriffene Maßnahmen waren
Minderanrechnung von Ausbildungszeiten und
Verschärfung der Berechtigung zu
Invaliditätsrenten
• die Senkung des Rentenniveaus und die parallele
Erhöhung des Beitragssatzes wird das UV weniger attraktiv
machen (implizite Renditen für Männer etwa ab
Geburtsjahrgang 1985 negativ)
• theoretisch kann die Einführung eines KDV nicht
Pareto-wohlfahrtsverbessernd sein
• Breyer (1989), Brunner (1994), Fenge (1995), Sinn (2000):
Beibehaltung des UV und Übergang zum KDV
sind gleichwertig
• aber Effekte 2. Ordnung (imperfekte
Kapitalmärkte, Erhöhung des Produktionsniveaus)
haben bedeutende Langzeitwirkungen beim Übergang zum
KDV
• erhöhte Kapitaldeckung steigert das
Kapitalmarktrisiko, UV ist eine automatische Versicherung gegen
einen Kapitalmarktzusammenbruch
• die Diversifikation in einem
Mischsystem verringert das Gesamtrisiko
• Vorschlag: Beitragsatz einfrieren, um Mechanismus für
Übergang zu mehr Eigenvorsorge zu schaffen →
vermindertes Rentenbudget pro Rentner, wenn sich Altersquotient
erhöht
• die dadurch entstehende „Rentenlücke” soll
durch eine KDV-Säule gefüllt werden
• Grafik: Mischung von UV und KDV, nach Geburtskohorten
1940–2010
• es soll gezeigt werden, dass die Übergangskosten zu einem
Teil-KDV nur für die 1948–1960 Geborenen anfallen und etwa 3%
des Bruttoeinkommens ausmachen — ab Geburtsjahrgang
1961 werden Übergangsgewinne erreicht
• Übergangslast sollte sowohl kalenderzeitlich
wie zwischen Geburtsjahrgängen variieren
• die private KDV-Säule als
Gruppenversicherung (wegen der geringeren
Verwaltungskosten) deckt alle 3 biometrischen Risiken ab
(Langlebigkeit, Erwerbsunfähigkeit,
Überleben), zahlbar als Leibrente
• das Renten- oder Versicherungsunternehmen investiert
das akkumulierte Kapital in den Markt mit einer
Bruttorendite von 6,5%
(= Durchschnittsrente der Branche 1980–1995)
mit Verwaltungskosten von 6%
• Einführung einer Besteuerung aller Rentenzahlungen
bei steuerlicher Abzugsfähigkeit aller Beiträge
• nach Schätzung aus einem überlappenden
Generationenmodell ergibt sich eine Nettorendite von real 4,5%
zu Beginn bis 4,2% im Jahr 2035
• Grafik: Gesamtbeiträge im Übergangsmodell und
im weitergeführten UV (Zusatzbelastung /
Übergangsgewinn)
• [Anmerkung: welches
Lohnsummenwachstum wird dem modellierten UV zugrunde
gelegt?]
• Grafik: Übergangsbelastung und langfristige
Entlastung nach Geburtskohorten 1940–1990
• die signifikante Übergangsbelastung von 1,1%
des Bruttoeinkommens (2,2% des Nettoeinkommens) einiger
Kohorten ist jedenfalls keine „Doppelbelastung”
→ innerhalb der Grenzen historischer
Steueränderungen
• „Diese Simulationen hängen
natürlich sehr von der angenommenen Rendite ab.”
• Grafik: Übergangsbelastung und langfristige
Entlastung
• Grafik: Akkumulierte Beiträge zu privaten Pensionsfonds
2000–2050
• die Sozialversicherungen erfüllen auch soziale Aufgaben
• jede Rentenänderung hat Umverteilungswirkungen
zwischen Bund (Bundeszuschus zur GRV) und Gemeinden (Sozialhilfe)
A. Börsch-Supan,
F. Heiss, A. Ludwig, J. Winter:
Pension reform, capital markets, and the rate of return.
MEA, Mannheimer Forschungsinstitut Ökonomie
und Demographischer Wandel, 23-02, 2002.
• Konzentration auf Kapitalmarkteffekte durch Alterung
der Bevölkerung und eine Rentenreform mit einer
Verschiebung in Richtung auf das KDV
• ein stilisiertes Modell überlappender
Generationen, um die Kapitalrendite über
einen weiten Horizont zu berechnen mit Nutzung demografischer
Projektionen von Birg und Supan (1999) und alternativer
Szenarios
• Vergleich des unveränderten UV mit der Riester-Reform von 2001
und einem noch entschiedeneren Reformvorschlag (Börsch-Supan
2002)
• ohne grundlegende Rentenreform würde der Beitragssatz
von gegenwärtig 28% auf etwa 42% steigen, während die
Riester-Reform von 2001 den Beitragssatz
demgegenüber um etwa 2,7 Prozentpunkte senken wird — das
wird die deutschen Finanzierungsprobleme
nicht lösen
• die noch weitergehende Reform nimmt das
Einfrieren des Beitragssatzes der GRV auf dem jetzigen
Niveau an und verlangt eine höhere Ersparnisleistung der
privaten Haushalte für die Alterssicherung als von den
Regierungsprojektionen vorgesehen
• wenn die Babyboom-Generationen in den Ruhestand treten,
konsumieren sie aus ihren angesammelten
Rentenersparnissen
• erhebliche Reduzierungen in den aggregierten
Sparquoten (etwa 9,2 Prozentpunkte) und entsprechende
Verminderungen in den Kapitalrenditen (0,7 Prozentpunkte,
also nur marginal) um 2050
• Grafik 1: Altersquotient für 3 Szenarios: 1) schwache
Alterung, zunehmende Fertilität und starke
Zuwanderung; 2) mittlere Alterung, konstante
Fertilität und mäßige Zuwanderung; 3) starke
Alterung, konstante Fertilität und geringe Zuwanderung
• Grafik 2: Kombinationen von demografischen und
Arbeitsmarktentwicklungen
• Modellierung der deutschen GRV unter 3 Szenarien:
1) reines UV, 2) Riester-Reform und 3) eingefrorener UV-Beitrag mit
höherem Anreiz zur Ersparnisbildung
• allgemeines Gleichgewichtsmodell mit
Produktionssektor (repräsentative Firma mit CES
Produktionsfunktion) und Haushalten
• Aggregierung über alle 80 lebenden Generationen
• Bestimmung des Gleichgewichtspfads mit dem rekursiven
Gauss-Seidel-Algorithmus
• Start 1960 und Ende 2200 in einem finalen Gleichgewichtszustand
• Grafiken 3–7: Wirkungen von reinem UV, UV+Riester und
eingefrorenem UV-Beitrag auf: das Beitragsaufkommen, aggregierte
Sparquote, aggregierten Kapitalstock, Kapitalrendite
• Finanzmarktrisiken werden in dem Modell
nicht wiedergegeben
K.C.M. Windhövel:
Gesetzliche
Rentenversicherung und Kapitaldeckung aus
neoklassischer Sicht. Institut für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung, 2005.
• Übergang vom reinen UV zum zwangsweisen 50%-igen Teil-KDV
• Bildung eines Modells mit 61 überlappenden
Kohorten, von denen stets 42 Kohorten im Erwerbsleben und 19
Kohorten im Ruhestand sind
• das entspricht einer durchschnittlichen
gleichbleibenden Lebenserwartung von 81
Jahren für beide Geschlechter
(Erwerbseintritt mit 20, 42 Jahre
Erwerbstätigkeit, Renteneintritt mit 62, 19 Jahre
Rentenempfang)
• die bisher im UV Versicherten werden so gestellt wie im UV
(Gesamtrentenniveau von 68%)
• Rente der Übergangsgeneration aus 2 Komponenten:
ein sinkender Anteil aus der UV und ein ansteigender Teil aus dem KDV
• der Beitragssatz im UV des Jahres t ergibt sich als
btU=Nt-1·dt/Nt·wt,
mit den Beitragszahlern des Jahres t Nt, der
durchschnittlichen Rentenauszahlung des Jahres t
dt, dem durchschnittlichen
rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen des
Jahres t wt
• Grafik: Beitragssatz zum UV 2002–2050 unter den gemachten
Annahmen: Anstieg des Beitragssatzes bis 2035, danach leichtes Abfallen
• Übergangsszenario zum 50%-igen Teil-KDV mit
anzulegenden 4% des Bruttolohns, mit bis zum Erreichen des
50%-Niveaus derart bemessener Rente aus dem UV, dass die Summe der beiden
Rentenanteile mit der Höhe einer Rente nach dem UV
übereinstimmt (jährliche Anpassung)
• Grafik: Beitragssatzentwicklung bei Ergänzung
des UV durch privates Teil-KDV
• beinahe sofortige Wirkung auf den Restbeitragssatz zum UV:
er kann sukzessive gesenkt werden
• ab 2031 erstmals geringerer Gesamtbeitragssatz: das
Teil-KDV dämpft den starken Beitragssatzanstieg während
der demografischen Krisenjahre durch die teilweise
Substitution fehlenden Humankapitals durch akkumuliertes
Realkapital
• Grafik: Kapitalakkumulation bei teilweisem Umstieg
auf private Kapitaldeckung mit fester Sparquote von 4% (Maximum im
Jahr 2052)
• „Allein der Aufbau eines Kapitalstocks innerhalb eines
kapitalgedeckten Alterssicherungssystems lässt
noch keine Rückschlüsse auf eine
gesamtwirtschaftliche
Vermögensakkumulation zu.”
• S. Homburg (1988): keine Auswirkungen der
Einführung eines KDV auf die gesamtwirtschaftliche
Ersparnisbildung, wenn private und kollektive
Ersparnisbildung Substitute sind
• nach Simulationsrechnungen (A. Börsch-Supan, A.
Ludwig, J. Winter 2001) fällt etwa ein Drittel tatsächlich der
Substitution anheim
• damit eine Volkswirtschaft gemäß der „goldenen
Regel” der Kapitalakkumulation wächst, muss die
Profitquote gleich der Sparquote bzw. Investitionsquote
sein
• die gesamtwirtschaftliche
Sparquote liegt im Mittel der letzten Dekade
um 8,46 Prozentpunkte unterhalb der
Profitquote
• während des Prozesses zum Erreichen des höheren
stationären Zustands ist kurz- und
mittelfristig eine Verminderung des Konsums notwendig
• in der Anfangsphase verringerter Konsum (Mittel zur
Kapitalakkumulation müssen bereitgestellt werden), in
der Reifephase größerer Konsumspielraum (Wachstum
in unterkapitalisierter Volkswirtschaft durch
aufgestocktes Kapital): Umverteilung zwischen Generationen
• „Eine langfristige
Verbesserung kann nur durch eine
kurzfristige Verschlechterung erreicht werden.”
H. Viebrok: Zukunft der
Altersversorgung
– zwischen Rendite und Sicherheit – (Folien).
ZES, Universität Bremen, aber www.uni-oldenburg.de.
Grafik
Vor- und Nachteile der Rentenreform
nach Geburtsjahren – gemessen in Rendite-Prozentpunkten.
• Entwicklung des Eckrentner-Quotienten 1990-2030
• personelle Verteilungswirkungen privater Vorsorge, Ungleichheit
im Alter: geringe Sparfähigkeit bei Geringverdienern
→ Altersvermögen steigt überproporzional zum
Einkommen (!), unterschiedliche Verzinsung, höhere
Anlagerisiken
• GRV hat Möglichkeit zum sozialen Ausgleich durch
paritätische Finanzierung, Berücksichtigung von
Zeiten ohne Beitragsleistung, Nicht-Berücksichtigung
ungleicher Lebenserwartung (zugunsten der Frauen),
Teilhabe an wirtschaftlicher Entwicklung
• reale interne Verzinsung bis zu einem Alter von 62 bei verschiedenen
Anlagestrategien (100% Aktienpapiere, 50% Aktienpapiere /
50% Rentenwerte, 100% Rentenwerte)
• Risiko-Rendite-Beziehung bei verschiedenen
Kombinationen aus Aktien- und Rentenpapieren
R.K. Himmelreicher, H. Viebrok:
Die ‚Riester-Rente’ und einige Folgen
für Alterseinkünfte. Befunde einer
Simulationsstudie auf der Grundlage typischer Erwerbs-
und Familienbiographien.
ZES, Universität Bremen, 2003.
• Resultate:
• U-förmiger Verlauf der Förderquoten: niedrige und
höhere Einkommen erzielen höhere Förderquoten als
mittlere
• tendenziell profitieren jüngere
Jahrgänge stärker als ältere
• Verlierer der umverteilenden Elemente in der GRV sind
relative Gewinner der Riester-Reform:
Männer, Kinderlose und Personen, die keine
Hinterbliebenen zu versorgen haben
• die in dieser Arbeit angeführten Renditen
unterschätzen die interne Verzinsung der
GRV systematisch, da Aspekte wie
Erwerbsminderungsrenten ausgeblendet werden
• die interne Verzinsung sinkt durch die Reform, besonders
für Familien mit Kindern und langer Haushaltsphase der
Frau
• für ledige Männer ab Geburtsjahr 1956 und ledige Frauen
ab Geburtsjahr 1968 verbessert sich die interne Verzinsung
• die größten Vorteile erzielen kinderlose ledige
durchgehend beschäftigte Männer
•
Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung.
Deutsche Rentenversicherung, 2009.
| Rentenbeginn | 1.1.2006 |
1.1.2010 |
1.1.2020 |
1.1.2030 | 1.1.2040 |
|---|---|---|---|---|---|
| Rendite für Männer, ledig | 3,5 % | 3,2 % | 2,6 % | 2,6 % | 2,7 % |
| Rendite für Frauen | 4,1 % | 3,8 % | 3,2 % | 3,1 % | 3,2 % |
Rente:
Kirchhof fordert Kapitaldeckung.
manager magazin,
31.08.2005.
• Ziel müsse langfristig die Umstellung des
Rentensystems von der Umlagefinanzierung auf die
Kapitaldeckung sein
B. Huber?, R. Borck?: 3.
Rentenversicherung 3.1 Einleitung (Folien).
Ludwig-Maximilians-Universität München, SS 2007.
• Bei schrumpfender Bevölkerung kann eine positive interne Rendite nur
bei hinreichend großem Lohnwachstum aufrecht erhalten werden
• bei Umstellung von UV auf KDV muss Erwerbsgeneration doppelt zahlen
• bei einem vorzeitigen Ausstieg aus einer umlagenfinanzierten
Rentenversicherung verlieren Generationen im Übergang
• in einer geschlossenen Volkswirtschaft sinken private Ersparnis und
Kapitalintensität mit steigendem Umfang eines umlagenfinanzierten
Rentensystems
• Reduktion der Ersparnisse kann wohlfahrtsverbessernd sein
• ob UV oder KDV vorzuziehen ist, läuft letztlich auf eine
intergenerationelle Verteilungsfrage hinaus
C. Toft: Sitzungen 6 und 7:
Effizienzvergleich: Kapitaldeckungs- versus Umlageverfahren (Folien).
Univ. Kassel, WS 2007/2008.
• Empirisch war UV in 60er und 70er Jahren effizienter, seit Anfang der
80er Jahre das KDV
U. Roppel:
Ökonomische Effekte der demographischen Entwicklung und Folgen für die Alterssicherung.
aus:
N. Berthold, E. Gundel: Theorie der sozialen Ordnungspolitik.
Festschrift for Bernhard Külp. Lucius & Lucius, 2003.
• Es gibt nur 2 Wege des
intertemporalen Einkommenstransfers: die
physische Lagerung von Gütern (unpraktisch)
oder Sicherung eines Anspruchs auf
zukünftige Produktion
• letzteres geht mit einem UV oder einem KDV
• Kernfrage ist, welchen Einfluss sie jeweils auf Erwerbsbeteiligung und
Arbeitsproduktivität haben
• Verzinsung der Beiträge erfolgt beim UV mit Wachstumsrate der
Lohnsumme und beim KDV mit realem Marktzins
• in einer dynamisch effizienten Volkswirtschaft kann Lohnsummenwachstum
nicht dauerhaft größer sein als Kapitalmarktzins → Vorteil
für Kapitaldeckung (?)
• durch Art der Finanzierung der Umstiegskosten lassen sich intertemporale
Verteilungswirkungen steuern
• Argumente für das KDV verfangen erst, wenn das Wachstum zunimmt
• Külp wies darauf hin, dass es nicht
selbstverständlich ist, dass bei
Kapitaldeckung mehr gespart wird (Unterschied Aufbauphase –
Gleichgewichtsphase)
• auch empirische Forschung liefert kein einheitliches, überzeugendes Ergebnis
![[Web-Link]](WebLink.gif)
H. Wienert:
Grundzüge der Volkswirtschaftslehre 2: Makroökonomie (Broschiert).
Kohlhammer Verlag, (2., überarbeitete Auflage, 2008) 2001.
298 Seiten, 25,00€=8¢/Seite.
• S. 288: „Das Hauptproblem beim Übergang vom
Umlageverfahren zum Kapitaldeckungsverfahren ist die
Doppelbelastung der
Umstiegsgeneration; sie muss die Ansprüche der
gegenwärtigen Rentner aus dem Umlageverfahren bedienen,
ohne selbst aus dem Umlageverfahren hinreichend Rente beziehen zu
können, also Rentenbeiträge zahlen und
zugleich für die eigene Rente Kapital ansparen.
Je länger die Übergangsphase dauert ...,
umso weniger fühlbar wird diese Doppellast sein.”
Zeitreihe JAB016:
Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigenstunde
1991–2008. Deutsche Bundesbank, 2008
T. Goeschl:
Kapitel 20 aus R.H. Frank, B.S. Bernanke: „Principles of
Economics”, The McGraw-Hill Companies, Inc., 2004 (übersetzt):
Wachstum, Produktivität und der Lebensstandard.
www.eco.uni-heidelberg.de/lehrstuhl/WS0809/einfPOe_chapter-20.pdf, 2008.
• Reales BIP pro Kopf 1870–2000 in verschiedenen Ländern
(Tabelle und Grafik)
• Bedeutung kleiner Unterschiede in Wachstumsraten
(Zinseszins-Effekte):
| Zinssatz | aus Wert von 10€ werden nach 200 Jahren |
|---|---|
| 2% | 524,85€ |
| 4% | 25.507,50€ |
| 6% | 1.151.259,04€ |
G. Wagner: (nach der Sonntags-Vorlesung
im Rathaus Pankow vom 8.4.2001 und nach
DIW-Wochenbericht 46/98
ausgearbeitet von H.-V. Püschel)
Modelle der Alterssicherung – ihre Vor- und Nachteile.
WZFG Werkstatt für Zukunfts-Forschung und Gestaltung e.V., Berlin, 2001.
• Nur mit dem UV können nicht-absehbare
Gefahren versichert werden (z.B.
Frühinvalidität/Erwerbsunfähigkeit)
• das KDV hat vermutlich höhere Verzinsung — aber Bruttorenditen auf
Kapital sind nicht mit Umlagerendite vergleichbar: Versicherungskosten,
Kapitalertragssteuern, Auswirkungen des zusätzlichen Kapitals auf dem Kapitalmarkt
• das KDV braucht eine Ansparzeit von 20-30
Jahren: schwierigste Übergangsprobleme
• Kapitalerträge für spätere Renten sind nicht sicher
prognostizierbar
• höheres Sparaufkommen → geringere Konsumnachfrage → geringere
Kapitalrenditen
• auch das KDV braucht eine nachwachsende Generation, die Kapital erwirbt
und es später samt Zinsen zurückzahlt: schrumpfende Bevökerung →
sinkende Kapitalnachfrage → sinkende Kapitalrendite
• Internationalisierung löst das Problem
nicht, da andere Industrieländer und selbst Indien und China das gleiche
Alterungsproblem haben
• Übergangsprobleme erfordern entweder eine Kürzung der Anwartschaften
aus Umlagesystem oder eine Doppelbelastung Erwerbstätiger
• in die Rentenversicherung einbezogener Personenkreis sollte erweitert werden
• es sollten auch z.B. Vermögenseinkünfte einbezogen werden
J. Faik:
Alternative Finanzierungsverfahren der Alterssicherung: Umlage-
versus Kapitaldeckungsverfahren.
Hochschule Darmstadt. Vortrag Heilbronn, 2006.
• im Umlagesystem stets nur Ansprüche auf relative Beteiligung
an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit jeweiliger
Erwerbsgeneration, nicht aber auf eine bestimmte Rentenhöhe
• fälschlicherweise wird oft
Eindruck erweckt, die versprochene Rendite bei privaten
Altersvorsorgemaßnahmen ließe sich auch mit einem geringeren
Risiko erzielen (wie dem des UV)
• in Privatwirtschaft findet sich bisher
kein Produkt mit allen Leistungsmerkmalen umlagefinanzierter Rente
• Renditedifferenz zwischen KDV und UV als Merkmal einer politisch
gewollten Umverteilung interpretiert
• auch bei privater Rentenversicherung muss beim Steigen der
Lebenserwartung entweder monatliche Leistung gekürzt oder Beitragssatz
angehoben werden
• Feldstein-Hypothese: eine umlagefinanzierte Alterssicherung
verringert gesamtwirtschaftliche Sparneigung → geringeres
Wachstum
• empirische Befunde:
gesamtwirtschaftliche Spar- und
Investitionsquoten sind gerade in Deutschland mit seinem dominanten
Umlagesystem sehr hoch, während es weit unterdurchschnittliche
Quoten in Ländern mit ausgeprägter privater Alterssicherung gibt,
wie USA und Großbritannien
• umlagefinanzierte Sicherungsformen
haben in der Vergangenheit mehrfach bewiesen, dass sie flexibel reagieren
können: siehe deutsche Einigung
K. Pehl:
Systeme der Altersversorgung in Deutschland (ausführliche Inhaltsangabe).
Diplomarbeit, Hessische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Deutschland, 2007.
Langfassung zu beziehen bei www.diplom.de
• Im KDV ist jede Generation allein auf sich gestellt und nicht so stark von
nachfolgenden Generationen abhängig wie im UV
• das KDV ist aber davon abhängig, dass Jüngere die Zinsen, Dividenden
und Wertzuwächse zahlen, aus denen Renten dieses Verfahrens stammen
• mit wachsender Alterslast sinkt Rendite
→ lässt sich durch Auslandsanlage des Deckungskapitals in Ländern mit
ganz anderer Altersstruktur vermindern, führt allerdings zu
größerer Abhängigkeit von internationalen
Kapitalmärkten
• beim KDV besteht Gefahr der Unter-
und Überversicherung für das Alter, denn Rendite ist Schwankungen
des Kapitalmarktes ausgesetzt
• mit steigender Alterung werden Rentenbezugszeiten ebenfalls
länger, erfordern also mehr Finanzaufwand
• in Aufbauphase eines Deckungskapitals müssten Versicherte
nicht nur ihre eigenen Sparbeiträge finanzieren, sondern auch noch Renten
für jetzige Rentner im UV
• durch Doppelbelastung bei Umstellung wird
Sparquote Aktiver gemindert, und gleichzeitig wird das
Zinsniveau steigen, was Wachstumseffekt entgegenwirkt
• wenn dagegen die Rentner belastet werden, wird
volkswirtschaftliche Sparquote steigen und werden Zinsen sinken,
was Wachstumseffekt bewirken kann
• bei Doppelbelastung senken Übergangskosten in jedem Fall den
Renditevorteil des KDV
• das ist nicht so, wenn Rentner die Umstellungslast tragen
• Systemwechsel nicht Pareto-optimal: keine Generation kann ihre Rendite
verbessern, ohne dass mindestens eine der übrigen Generationen
schlechter gestellt wird
L. Thompson:
Older & Wiser: The Economics of Public Pensions (summary).
The Urban Institute, 1998.
• Übereinstimmung der Experten, dass Regierungen von
Menschen im erwerbsfähigen Alter Altersvorsorgeleistungen
verlangen dürfen – keine Übereinstimmung über die
geeignetsten Mechanismen dafür
• es kommt nicht nur auf die Beiträge an, sondern auch auf die
ökonomischen Kosten (am besten gemessen als Anteil an der
jährlichen Gesamtaktivität des Landes)
• diese ökonomischen Kosten werden durch eine Kombination
von Transfers vom Lohn der Erwerbstätigen und
Zuteilungen aus den jährlichen Erträgen des
investierten Kapitals (in Form von Wertpapier-Dividenden oder
durch Pensionfonds) verteilt
• wenn ein niedrigerer Ertrag der Arbeit aufgehoben wird
durch einen entsprechenden Ertrag des Kapitaleinkommens,
bleiben die ökonomischen Kosten gleich — wenn auch anders
verteilt
• Hauptaugenmerk auf 3
Schlüsselzahlen: die aggregierte Konsumquote,
der Rentnerquotient und der Lebensstandardquotient
(Verhältnis des durchschnittlichen Konsums der
Ruheständler zum Gesamtkonsum)
• werden diese 3 miteinander multipliziert, ergibt sich
das Verhältnis des Rentnerkonsums zur
gesamtwirtschaftlichen Aktivität =
ökonomische Kosten der Rentnerunterstützung
• die ökonomischen
Kosten der Rentnerunterstützung können nur
vermindert werden, indem mindestens eine dieser 3 Größen
vermindert wird
• die beiden meistdiskutierten Wege zur Senkung der Kosten
des Rentensystems sind Erhöhung des gesetzlichen
Renteneintrittsalters und die Senkung der Rentenhöhe
• Maßnahmen zur Beschleunigung des
Wirtschaftswachstums können die Kosten des
Rentensystems sogar erhöhen
• die Art der Finanzierung könnte Einfluss haben auf
den Lebensstandard, wenn sie das Sparverhalten, das
Verhalten als Arbeitskraft oder die internationale
Wettbewerbsfähigkeit beeinflusst
• diese Einflüsse — soweit sie überhaupt
bestätigt wurden — sind meist sehr gering
• es bestehen kein konsistenten Anhaltspunkte, dass das
Umlageverfahren zum Rückgang der Sparquote führt
• für die USA, aber nicht die anderen OECD-Länder, gibt es
Anzeichen, dass das Ansammeln von Wertpapieren auf
Vorsorgekonten die Gesamtersparnis der Haushalte erhöht,
aber um weniger als das Anwachsen der Vorsorgekonten selbst
• steigende Beiträge können die Tendenz zu
Schwarzarbeit oder Scheinselbstständigkeit oder
Selbstständigkeit in weniger produktiven Sektoren
verstärken
• in einem einfachen Modell führt das KDV in Zeiten
fallender Bevölkerungswachstumsraten
und steigender Zinsraten zu einem geringeren
Beitragssatz für eine gegebene Rente
• bei realistischeren Annahmen kann dieser Vorteil verschwinden
(z.B. durch Extra-Leistungen der GRV)
• persönliche Renten-Kontoführungen sind mit
durchgängig höheren Verwaltungskosten belastet
als die Gruppen-Kontoführung der GRV, und außerdem mit
höheren Marketingaufwendungen
• die Effekte eines vorzeitigen Ablebens und erhöhter
Verwaltungskosten können zu einer Reduzierung der
jährlichen Rendite um 1,5% bis 2,5% bei
persönlicher Renten-Kontoführung führen
• das KDV benötigt ein halbes Jahrhundert bis zum
Erreichen seines vollen Potenzials
• der Übergang vom UV zum KDV kann
nicht graduell und schmerzfrei vollzogen werden: er
erfordert doppelte Zahlungen in der Höhe von
5–6% des Bruttoinlandsprodukts jährlich
• Versprechungen von Pensionszahlungen werden selten genau
verwirklicht: unerwartete wirtschaftliche und
demografische Veränderungen beeinflussen die
Voraussagen
• Rentenzahlungen im UV sind in der Hinsicht sicherer, reagieren
aber empfindlicher auf Änderungen in der Zahl der
Erwerbsfähigen
• es gibt keine Gründe für die Annahme, das UV würde
die ökonomischen Kosten einer alternden Gesellschaft
vermindern
• Änderungen der Finanzierungsweise ändern
die Verteilung der Kosten, aber nicht notwendig ihre Höhe
• theoretisch wird die Last der Sozialbeiträge von den
Arbeitern getragen, egal ob sie von den Arbeitgebern oder den
Arbeitnehmern erhoben werden
• wäre diese Theorie immer korrekt, könnten nicht gute
soziale Sicherungssysteme die internationale
Wettbewerbsfähigkeit verbessern
• alle öffentlichen Rentenprogramme veranlassen
wahrscheinlich die Menschen, früher in den Ruhestand
zu gehen
• es gibt keine Hinweise, dass die Art der Rentenfinanzierung
das Arbeitsangebot reduziert oder die
Beitragsvermeidung ermutigt
• das Beitragsziel-orientierte Modell leidet an mehreren
Schwächen: schlechter vorhersagbarer Rentenstrom,
Schwierigkeiten bei der Anpassung an die Entwicklung
der Löhne oder Preise, teure Verwaltung
H.-W. Sinn:
Why a Funded Pension System is Useful and Why It is Not
Useful (abstract).
www.nber.org, NBER Working Paper No. 7592, 2000.
• The paper criticizes the view that the PAYGO system wastes economic
resources
• in explicit present value terms, there is nothing
to be gained from a transition to funded system even though the latter
offers a permanently higher rate of return
• the sum of the implicit and explicit tax
burdens that result from the need to respect the existing pension
claims is the same under all systems and transition
strategies
• nevertheless a partial transition to a funded system may replace
missing human capital with real capital and helps smooth tax and child
reading costs across the generations
F. Breyer:
Kapitaldeckungs- versus Umlageverfahren (English abstract).
www3.interscience.wiley.com. Deutsche Langfassung:
F. Breyer:
Kapitaldeckungs- versus Umlageverfahren.
Perspektiven der Wirtschaftspolitik, 1(4), 2000.
• Kontroverse KDV / UV scheint auf 1. Blick nur auf Effizienzproblem
zurückzugehen
• es stellt sich jedoch heraus, dass Wechsel des Finanzierungssystems
auch Umverteilung bewirkt, mindestens zwischen Generationen
• ohne Bezug zu spezifischen Kriterien von
Verteilungsgleichheit zwischen Generationen ist Ruf nach
radikaler Reform nicht fundiert
• Mackenroth-These irreführend, da 1) eine kleine offene
Volkswirtschaft in einer Periode Kapital exportieren und in der
nächsten Periode zurückfordern kann oder 2) vermehrt
langlebige Konsumgüter wie Wohnhäuser produziert
• Rendite des Umlageverfahrens bei konstantem Beitragssatz
gleich der Wachstumsrate der Lohnsumme = Wachstumsrate der
Erwerbstätigenzahl + Wachstumsrate der
Arbeitsproduktivität
• beim Kapitaldeckungsverfahren sind extrem
unterschiedliche Renditen möglich: eine negative
Durchschnittsrendite auch über längere Zeiträume
kann nicht völlig ausgeschlossen werden —
nach 40 Jahren sind
Abweichungen um Faktor 3 nach oben wie auf nur ein Drittel möglich
• es kann nicht eine ganze Generation ihre Aktiva in Staatspapieren
halten; es muss sogar der Löwenanteil in Form von Realkapital
gehalten werden
• gibt es nicht-vermehrbare Produktionsfaktoren (Boden) oder
Konsumgüter (alte Meister), muss der langfristige Zinssatz
höher als die Wachstumsrate des Sozialprodukts
(Lohnsumme) sein
• nur das Umlageverfahren ist in der Lage, eine Generation gegen
Totalverlust der Produktion durch Kriege oder Katastrophen zu
versichern
• kann ein Übergang vom UV zum KDV so organisiert
werden, dass es keine Verlierer gibt? (Pareto-Verbesserung?)
• bei unverzerrendem UV:
„Das Vorhaben, das
Umlageverfahren ... durch Kapitaldeckung zu ersetzen, erscheint wie
der Versuch, einen Fluss so umzuleiten, dass das Wasser bergauf
fließt”
• bei verzerrendem UV (einheitliche Pro-Kopf-Rente bei
proportionalen Abgaben auf das Arbeitseinkommen) scheint
Abbau der Staatsverschuldung durch höhere Sondersteuer
möglich — aber vor Deutung als „Ineffizienz des UV”
wird gewarnt
• auch bei Teilhabeäquivalenz Verzerrung der
Arbeitsangebotsentscheidung; kann aber nicht durch
Ausstieg aus dem UV beseitigt werden
• Folgerung: Übergang vom UV zum KV kann per se
niemals zu einer Pareto-Verbesserung führen, sondern stets zu einer
Umverteilung zwischen den Generationen
• zumindest ein nachhaltiger Anstieg des Beitragssatzes zum
UV könnte in Zukunft undurchsetzbar werden
• bei der vielfach behaupteten größeren
„Effizienz” des KDV handelt es sich um ein Fehlen von
Umverteilungsinstrumenten, so dass mit Umstieg
entsprechende Verteilungswirkungen einhergehen
• Bewertung der intergenerativen Umverteilung Sache von
Werturteilen
• einige plausible Kriterien sprechen für
Fortführung des UV mit Einfrieren des Beitragssatzes
F. Breyer:
Why Funding is not a Solution to the "Social Security Crisis".
IZA Discussion Paper No. 328, Institut zur Zukunft der Arbeit, 2001.
• Angesichts der bevorstehenden ernsten Finanzkrise des UV
gibt es eine lebhafte Debatte um die geeignete Therapie
• der gemeinsame Nenner einer Reihe von Vorschlägen ist der
mindestens teilweise Übergang zum KDV, wobei die Summe
der Zahlungen an das „alte” und das „neue” System
für eine Übergangszeit etwas höher ist, jedoch alle
zukünftigen Generationen von den auf ewig niedrigeren
Beiträgen profitieren werden
• seit einigen Jahren ist bekannt, das solch ein Übergang
niemals den Nutzen aller Generationen steigern kann (Sinn 2000)
• da ein (auch partieller) Übergang
zum KDV keine Pareto-Verbesserung darstellt, ist die Frage:
was ist das politische Ziel eines solchen
Umverteilungsschritts?
• diese Frage wird anhand von 7
Irrtümern untersucht, die von Befürwortern eines
solchen Übergangs gemeinhin gemacht werden
• Irrtum 1: je höher die
Kapitalrendite relativ zur Wachstumsrate ist, desto kleiner
ist die Übergangsbelastung
• unabhängig vom Zinssatz
hebt das Rückdiskontieren
auf die Gegenwart durch einen höheren Zinssatz den
günstigen Effekt eines höheren Zinssatzes auf den
zukünftigen Zeitpfad der Beiträge exakt auf
• Irrtum 2:
Budgetüberschüsse
können zur Glättung des Übergangs genutzt werden,
indem sie den nötigen Beitragsanstieg in der Anfangszeit
dämpfen
• da alternative Verwendungen wie
Schuldenrückzahlung, Infrastrukturausgaben oder
Steuersenkungen verhindert werden,
trägt irgendjemand dafür
eine zusätzliche Last
• Irrtum 3: durch Abschaffung des
UV werden wir die Verzerrung des Arbeitsangebots durch die
lohnbezogenen Beiträge los
• der Beitragskeil entsteht aus der Differenz zwischen den
Gegenwartswerten der Beiträge und Auszahlungen und daher
den Netto-Einzahlungen: es
gibt keinen Weg, den gesamten Beitragskeil zu ändern
• Irrtum 4: der wahre
wirtschaftliche Gewinn des Umstiegs zum KDV ist der Gewinn aus der
steigenden Kapitalansammlung
• die zusätzliche Kapitalansammlung muss aus
erhöhtem Sparen kommen und daher verhindertem
gegenwärtigem Konsum — wenn die Menschen von solchen
Änderungen Abstand nehmen, ist
ihre intertemporale Substitutionsrate bereits gleich dem
Grenzertrag des Kapitals oder weil ihr Verhalten durch
Ertragssteuern gestört wird
• Irrtum 5: wenn wir die
Verteilung der Konsummöglichkeiten zugunsten
zukünftiger Generationen ändern wollen, müssen
wir die GRV verkleinern
• wenn irgendein jetzt Lebender die
Verteilung zugunsten von Mitgliedern der nächsten
Generation ändern will, kann er einfach seine Ersparnisse
erhöhen und ein höheres Erbe hinterlassen, aber
darüber wird es niemals einen Konsens geben
• Irrtum 6: es gibt weithin
akzeptierte Wohlfahrtskriterien, nach denen ein KDV
für zukünftige Generationen eine Verbesserung
bringt
• angesichts der Vielzahl unterschiedlicher
Gleichheitsprinzipien ist es
unwahrscheinlich, dass sich die
Menschen auf ein einziges Prinzip einigen werden und das eindeutig die
Notwendigkeit eines Übergangs zum KDV beinhaltet
• Irrtum 7: der Staat muss jetzige
Arbeitnehmer vor plötzlichen und unvorhergesehenen
zukünftigen Rentenkürzungen schützen, die von
zukünftigen Wählern / Beitragszahlern
wahrscheinlich veranlasst werden — er tut dies durch
allmähliches Herunterfahren der GRV über eine lange
Zeitspanne
• das ist die übliche Vernachlässigung des
politisch-ökonomischen Prinzips,
dass in einer Demokratie der Staat
nicht vorausschauender sein kann als der
repräsentative Bürger und ihm daher auch keine
Weisheit aufzwingen kann, zumal er ja selbst für die
Zukunft sparen könnte
• wenn zukünftige Generationen weniger zahlreich
sein werden und daher die Rentenauszahlungen höher als
erwartet ausfallen, ist dies eine Tatsache und kann nicht
„gelöst” werden (außer durch einen Anstieg der
Fruchtbarkeit oder Einwanderung)
• eine besondere Belastung kann höchstens zwischen
zukünftigen Generationen verteilt werden
• das KDV löst nicht das
Altersvorsorgeproblem
• Fazit: es gibt keinen
zwingenden Grund für eine Reform des Rentensystems
• Ökonomen sollten offen die möglichen Verlierer benennen
• es ist eigenartig, dass so viele hervorragende Ökonomen
so viel Zeit und Aufwand in eine politische Reform einbringen, die im
Grunde nichts anderes bewirken wird als eine Umverteilung zwischen den
Generationen
Frankfurter Institut (Hrsg.):
Deutschland in der
Prüfung (3): Rentenreform. Argumente zu
Marktwirtschaft und Politik Nr. 57, 1998.
• Im UV starres Hebelwerk: bei gegebenem Altenquotient und
gegebener Erwerbsneigung ist eine bestimmte Relation von
durchschnittlichem Arbeitseinkommen und
Durchschnittsrente (Rentenniveau) nur mit einem ganz bestimmten
Beitragssatz zu erreichen
• nimmt der Altenquotient zu, dann folgt im UV daraus die
Notwendigkeit, das Rentenniveau abzusenken und/oder die
Beiträge anzuheben
• Zunahme der Lebenserwartung und Zurückbleiben der
Geburtenrate führen zu einem Anstieg des Altenquotienten
• Reformen innerhalb des UV sind bei sich verdoppelndem
Altenquotienten darauf verwiesen, entweder verdoppelte
Beitragssätze zu haben oder eine Halbierung der
Rentenleistungen
• wollte der Gesetzgeber heute ein Rentensystem von Grund auf
neu konstruieren, müsste er sich für
ein kapitalgedecktes System mit
Mindestsicherungspflicht entscheiden
(Nachvollziehbarkeit und Fairness,
Marktkonformität und ordnungspolitische Klarheit)
• KDV auch wirtschaftlich vorteilhaft: um nach 45
Beitragsjahren ein Nettorentenniveau von 70% zu erreichen,
ist in der GRV derzeit ein Beitragssatz von rund 17% des
Bruttoeinkommens (einschließlich
Arbeitgeberanteilen an den Sozialabgaben)
erforderlich — im KDV würde bereits ein Beitragssatz von
9% genügen
• die höhere Beitragsrendite lässt im Normalfall eine
höhere Ersparnis erwarten — der dadurch beschleunigte Aufbau
des Kapitalstocks legt seinerseits die Grundlage für
beschleunigtes Wirtschaftswachstum
• da aber die im UV bislang erworbenen Rentenansprüche
weitgehenden Bestandsschutz genießen, muss
die erwerbstätige Generation bei einem Übergang zum
KDV für 2 Rentensysteme aufkommen
• ein geordneter Rückzug aus dem UV in
Verbindung mit dem schrittweisen Aufbau eines KDV ist aber
möglich und — trotz der sich über mehr als
eine Generation hinziehenden Mehrbelastung —
gesamtwirtschaftlich sinnvoll
• Szenario von Manfred Neumann (1997): neue Rentenansprüche ab
2000 nur im KDV zu einem Beitragssatz von knapp 9%, bisherige
Rentenansprüche weiter durch GRV finanziert, aber Anhebung
des effektiven Rentenalters auf 65 Jahre, UV-Restbeitrag nahezu
konstant bis 2030
• ohne Anhebung des effektiven Rentenalters käme es zu
einem Gesamtaufwand von deutlich über 30% — mit
Anhebung bliebe er unter 24%
• der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium
für Wirtschaft untersuchte die möglichen
Übergangspfade und kam auf einen Gesamtbeitrag von anfangs
knapp 29% und über 2030 hinaus über 26%: langfristig sollte die
Hälfte der regulären Altersrente auf dem KDV beruhen
• „Renten resultieren im
Kapitaldeckungssystem ... nicht aus Umverteilung, sondern
aus originären Faktoreinkommen und aus der Auflösung
erworbenen Vermögens” und sind mithin nicht
Sozialaufwand
J. Borchert:
Wenn die Renten an der Börse erwirtschaftet werden sollen.
Frankfurter Rundschau, 10.3.2000.
• Kapitalstock des KDV schon 2-mal durch Staat zweckentfremdet
• Erfahrung, dass sich „eher ein Mops einen Wurstvorrat anlegt, als ein
Parlament derartige Rücklagen unangetastet ließe”
• Erwartung, dass UV zu einer Beeinträchtigung der Sparquote
führe, inzwischen haltlos
• Spekulationsblase: Marktwert aller Aktien auf 140% des BIP geklettert
• Wirkung einer Ausweitung des KDV als inflationierender Faktor
• KDV in den gegenwärtigen Portfolios zu
70–80% aus Anleihen der öffentlichen Hände: also
„Investitionen” in Staatsschulden, Alterssicherung aus
Steuermitteln
• verteilungspolitische Konsequenzen fatal: es profitieren die
Zinsgläubiger, Minderbemittelte zahlen nur
• Gefahren für die Konjunktur durch Konsumverzicht
• auch KDV gegenüber demografischen Veränderungen
empfindlich: wenn Nachwuchsgeneration schwächer besetzt ist,
schrumpfen Wachstumspotenziale der Wirtschaft → massenhafte
Veräußerung der Deckungskapitalien → deren Preise stürzen
• beste Sicherheitsgarantie in Gerechtigkeit der Sozialordnung
• regressive Beitragswirkung:
weil bei Erhebung der Beiträge Existenzminimum nicht geschont wird und
Beitragssätze keinen mit der Leistungsfähigkeit der Einkommen
progressiven Tarif aufweisen und weil Beitragsbemessungsgrenze
leistungsfähigste Einkommensanteile freistellt →
Umverteilung von unten nach oben
• Chaos der Rentenfinanzierung: z.B. Beitragssubstitution durch
Mehrwert- und Ökosteuer
• verfassungsrechtliches Problem: durch exorbitant wachsende
implizite Steuerlast droht Verlust des Versicherungscharakters
• Gerechtigkeit innerhalb und zwischen den
Generationen ist das Zentralproblem der Renten, nicht die Form der
Finanzierung
M. Murthi, J.M. Orszag,
P.R. Orszag: Administrative Costs under a Decentralized
Approach to Individual Accounts: Lessons from the United Kingdom.
Conf. on "New Ideas About Old Age Security", The World Bank, 1999.
• Die Verwaltungskosten des britischen Systems mit
persönlichen Versorgungskonten verteilen sich auf:
• 1) Ansammlungsanteil —
Fondsverwaltung und Verwaltungskosten des
Erwerbstätigenbeitragsfonds —
durchschnittlich 25%
• 2) Änderungsanteil —
zusätzliche Kosten für Wechsel des Anbieters im Laufe der
Karriere — durchschnittlich 15%
• 3) Leibrentenanteil — Kosten, um bei Eintritt in den
Ruhestand das Versorgungskonto in einen
Leibrentenanspruch umzuwandeln —
durchschnittlich 10%
• unter Berücksichtigung von
Abwicklungskosten ergeben sich so
40–45% für Gebühren
und Kosten
• Besonderheiten des britischen Systems
persönlicher Versorgungskonten:
• 1) es umfasst privat verwaltete, dezentralisierte
Versorgungskonten und Leibrenten
• 2) es ist freiwillig
• 3) es gibt keine Vorschriften über Gebühren
G. Klec, D. Mum:
Mythos Kapitaldeckung. Die Risiken der Privatisierung des
Pensionssystems.
Arbeit & Wirtschaft (Österreich), 2002.
• Befürworter: „die Finanzierung der
Pensionen durch Veranlagung der Beiträge auf den
Kapitalmärkten ist von der Alterung der Gesellschaft
nicht betroffen”
• Befürworter: „die Renditen auf den
Kapitalmärkten sind höher als die Wachstumsraten der
Löhne und der Beschäftigung, weshalb ein
kapitalgedecktes Pensionssystem bei gleich hohen Beiträgen
höhere Rentenleistungen ermöglichen würde”
• die gesetzliche Pensionsversicherung (UV) hat
konkurrenzlos niedrigen Verwaltungsaufwand
• in Großbritannien werden
durchschnittlich
40–45% des Wertes an Pensionsansprüchen durch diverse
Verwaltungskosten absorbiert (Murthi, Orszag,
Orszag; 1999, s.o.)
• 3-Säulen-Modell geht vom solidarischen
Risikenausgleich ab: in der 2. Säule erwirbt man
Pensionsansprüche nur während Zeiten der
Erwerbstätigkeit in Betrieben
• jedes Pensionssystem stellt
grundsätzlich einen (Einkommens-)Transfer von den
Erwerbstätigen zu den Pensionisten dar.
Das UV finanziert die laufenden Pensionen direkt aus den
Beitragszahlungen der Erwerbstätigen; im KDV werden die
Beitragszahlungen der Versicherten im Laufe der
Erwerbsjahre auf dem Kapitalmarkt veranlagt, und in der
Phase der Pension wird das (verzinste) Kapitalvermögen verkauft
und damit der Konsum finanziert
• „in Dänemark werden die Pensionen aus
allgemeinen Steuereinnahmen finanziert”
• einer der zentralen Nachteile des KDV besteht in der
Unsicherheit über das Leistungsniveau während
des Alters
• es hängt ab von: Höhe der eingezahlten Beiträge
und der Einzahlungsdauer, Verzinsung des angelegten
Kapitals und Dauer des (erwarteten) Pensionsbezuges
• bei Veranlagung in sicheren Wertpapieren ist kein
Renditevorteil gegenüber dem UV gegeben
• die meisten Aktienindizes verzerren die erzielbare Rendite
nach oben, da sie all jene Unternehmen nicht weiter enthalten, die
Bankrott gehen oder deren Kurs drastisch sinkt
• keine Alterungsresistenz: das KDV ist von der Relation
(junger) Sparer zu (pensionierten) Entsparern) abhängig
• bei Umstellung auf das KDV sind eine oder auch mehrere
Generationen dazu verurteilt, doppelt zu zahlen
• zentraler Ansatzpunkt für die
Sicherung des UV ist eine
Erhöhung der
Erwerbsquote
• bei 2,4% realem Wirtschaftswachstum (aus
jährlicher Beschäftigungssteigerung von 0,4%
und Produktivitätserhöhung von 2%) sind die
Auswirkungen der Zunahme der Anzahl der Pensionsbezieher im
Verhältnis zu den Erwerbstätigen keineswegs
dramatisch
• Vermutung, dass die Umstellung auf KDV kein Ergebnis einer
rationalen Entscheidungsfindung ist, sondern sich dabei
materielle Interessen des Finanzkapitals und all jener
Wirtschaftszweige durchsetzen, die mit einer
Pensionsprivatisierung ihre
Geschäftstätigkeit erweitern können
G. Kleinhenz, M. Werding:
Generationenvertrag.
Gabler Wirtschaftslexikon, wirtschaftslexikon.gabler.de.
• Der Generationenvertrag ist ein fiktiver
„Solidar-Vertrag zwischen jeweils zwei Generationen”
(W. Schreiber) als theoretisch-institutionelle Grundlage
einer im UV finanzierten dynamischen Rente
• heute prinzipielle Alternative dazu,
Konsummöglichkeiten durch die Herausbildung
funktionsfähiger Kapitalmärkte und durch die Bildung
von Sach- oder Geldvermögen intertemporal (und
intergenerationell) zu verschieben
• da nach Mackenroth aller
Sozialaufwand — unabhängig vom gewählten
Finanzierungsverfahren — stets aus dem
Bruttonationaleinkommen der laufenden Periode gedeckt
werden muss, entsprechen die realen Leistungsströme
zwischen den Generationen grundsätzlich immer dem (in der
Abbildung) gezeigten Muster
• aus dem mit Hilfe der Arbeitskraft erwirtschafteten
Einkommen muss sowohl die im Alter stehende Elterngeneration als
auch die nachwachsende Generation unterhalten werden
• diese realen Beziehungen werden durch u.U. abweichende
rechtliche Ansprüche und Verpflichtungen überlagert
• die zentrale Größe dieses Systems
bildet dabei das Humanvermögen
der Gesellschaft, bestimmt durch Anzahl und Qualifikation der
nachwachsenden Generation
• entsprechende „Investitionen” der
Erwerbstätigen verzinsen sich mit der Wachstumsrate der
Lohnsumme → umlagefinanzierte Alterssicherung
abhängig von der demografischen Entwicklung sowie der
Ausbildung der zukünftig Erwerbstätigen
• strittig sind die Wirkungen einer auf dem
Generationenvertrag basierenden Alterssicherung
auf die volkswirtschaftliche (Sach-)Kapitalbildung
(und damit auf die Größe des längerfristig zu
verteilenden Nationaleinkommens)
• eine (vollständige) Rückkehr
zu einer kapitalfundierten Alterssicherung ist ohne
Doppelbelastung der dann Erwerbstätigen
unter realistischen Bedingungen nicht mehr
möglich
• demografische Strukturen mit einer sinkenden Zahl
Erwerbstätiger erlegen diesen Erwerbstätigen relativ
steigende Lasten durch den Unterhalt von Alten- wie
Kindergeneration auf
H. Ganßmann:
Der Großvater, sein Enkel und die Rentenreform.
Institut für Soziologie, FU Berlin, 2002.
• Die moralische Ökonomie des Generationenvertrags
• die politische Ökonomie des Generationenvertrags
• die 'reine' Ökonomie des Generationenvertrags
• angeführte Gründe gegen das UV: der demografische
Schock beim UV und die angeblich höheren Erträge beim KDV
• dabei helfen gegen das Problem der Alterung keine
Finanzierungsmodalitäten
• wie konnte es zu einer Teilprivatisierung der
Altersversorgung kommen?
• „Unter demokratischen Bedingungen handelt es sich um ein
Absurdität, erstens weil sich jede Aussteigergeneration aus
dem Umlagesystem (normalerweise also die Wählermehrheit)
wegen der Übergangskosten entweder zusätzlich belastet oder
die Staatsverschuldung hochtreibt oder von der Folgegeneration
den Vorwurf der Unfairness einhandeln muß, und zweitens weil die
Systemumstellung gegen die Belastungen durch die Alterung der
Gesellschaft nichts hilft.”
• wäre der Gesamtvorgang transparent, würde sich
keine Generation freiwillig aus dem Umlagesystem bewegen
• wahrscheinlich nur deshalb
möglich, weil die ökonomischen Bedingungen der
Altersversorgung nicht verstanden werden
• je mehr Politiker Probleme auf den Markt abschieben können,
umso weniger müssen sie die Folgen eigenen Entscheidungen
zurechnen lassen
• die Belastungen treten nicht zufällig erst später auf
• die Teilprivatisierung der Altersversorgung
täuscht eine Individualisierung von Leistungen und
Gegenleistungen vor, doch der Transfer zwischen den Generationen
bleibt notwendig
Morgenmagazin:
Wirklich unabhängig? YouTube, ARD-Morgenmagazin 3.12.2007.
• Albrecht Müller im ARD-Morgenmagazin
• die Verbindungen angeblich "unabhängiger" Experten zur
Wirtschaft
• wie unabhängig sind diese Experten wie z.B. der so genannte
Wirtschaftsweise Bert Rürup wirklich?
N. Blüm:
Blüm: Riester-Rente senkt das
Rentenniveau.
Die ZEIT, 31.01.2008, aus www.gemeinsamlernen.de/vile-netzwerk.
• „Der vierprozentige
Beitrag zur Riester-Rente geht in
die Berechnung der Nettolohnquote ein. Er
senkt damit diese
Nettolohnquote und das von ihm abhängige
Rentenniveau. Von der Absenkung des Rentenniveaus infolge der
Einführung der Riester-Rente sind also auch jene Rentner
betroffen, die gar keinen Beitrag zur Riester-Rente zahlen und deshalb auch
keine Riester-Rente erhalten. Diese können also die Einbußen bei
der gesetzlichen Rente auch nicht durch die Riester-Rente
kompensieren.”
• „Die Schwachen zahlen eine Rechnung mit für
Leistungen, welche die Stärkeren erhalten.”
• ein geringverdienender
Riester-Sparer, dem im Alter die
Riester-Rente auf die
Grundsicherung angerechnet wird,
erhöht nicht sein
Alterseinkommen, sondern spart dem Staat Geld
• „Welchen Zug die Ärmeren auch machen, ... sie sind die
Zukurzgekommenen dieser angeblich modernen
Sozialpolitik”
• die 13 Mrd. €, welche die
Förderung der
Riester-Rente in der Endstufe den Staat in jedem Jahr kosten wird,
werden von jenen Rentnern
mitfinanziert, deren Rentenniveau sinkt
• „Die Beitragslast der Sozialversicherung soll bis
2030 mit zwei Beitragspunkten niedriger sein, als sie ohne
Einführung der Riester-Rente gewesen wäre. Dafür
beträgt der Riester-Beitrag aber vier Prozent.”
• „Die Rentenversicherung nähert sich der
Lotterie.”
Blüm kritisiert Rentenpolitik. Kölner Stadt-Anzeiger, 18.3.2008;
aus www.handwerkermarkt.de.
• Blüm: „Wie das mit der Zuverlässigkeit von
Kapitaldeckung ist, das kann ich jeden Tag aus den
Wirtschaftsnachrichten erfahren. Man macht sich über meinen
Satz ,Die Rente ist sicher' lustig. Doch wie es um die Sicherheit der
Privatrente steht, das erfahre ich gerade von den amerikanischen
Börsen. Das ist ein Offenbarungseid
dieses Geschwätzes, die
Privatversicherung wäre die Rente der Zukunft.”
W. Riester:
Die Wirkungen der Rentenreform 2001
im Vergleich zum Rentenrecht vor der Reform.
spdnet.sozi.info/bawue/goeppingen/dl/Wirkungen_Rentenreform.pdf, 22.4.2008.
• Riester wehrt sich gegen die Unterstellung,
die Schwächung der GRV sei durch die Rentenreform 2001 gezielt
erfolgt, um eine private Altersversicherung zu erzwingen
• er begründet die Reform mit der gestiegenen
Lebenserwartung, zunehmenden Zahlungsanforderungen
wegen der Schwäche des Arbeitsmarkts, die geänderte
Einstellung zu einer Lebensstandardsicherung und der
Stärkung einzelner Leistungspositionen (Frauen,
Erwerbsminderung, Grundsicherung)
• „Statt der Minderung durch den Demografiefaktor ...
die Minderung der Rentenanhebung in acht Folgejahren von
jeweils 0,65%”
• Hinweis auf „die Möglichkeit, die
Absenkung des Rentenniveaus durch einen staatlich
geförderten Aufbau einer privaten oder betrieblichen
Altersvorsorge zu kompensieren”
• Missverhältnis 1997 zwischen versicherungsfremden
Lasten von ca. 100 Mrd. DM und dem Bundeszuschuss von 88 Mrd. DM
• durch die Erhöhung des Bundeszuschusses von 44 Mrd. €
auf 2008 80 Mrd. € konnte der GRV-Beitrag von 20,3% (1998) auf 19,1% (2001
und 2002) gesenkt werden
• alle Leistungsveränderungen 2001
waren Verbesserungen
• es gab keine Rentenabsenkung, und
zusätzlich wurde eine vom Staat geförderte
freiwillige ergänzende
kapitalgedeckte Altersvorsorge aufgebaut
• Zulagenförderung in der Riester-Rente:
| Jahr | Altersvorsorgezulage in Mio. € |
|---|---|
| 2003 | 72,5 |
| 2004 | 145,5 |
| 2005 | 333,5 |
| 2006 | 562,0 |
| 2007 | 1070,8 |
| Quelle: zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen | |
A. Müller,
W. Lieb, M. Burghardt: Der große Ausverkauf der
Gesetzlichen Rentenversicherung.
www.meinespd.net
A. Müller:
„Blüm antwortet Riester”.
NachDenkSeiten,
20.5.2008.
• Riester hat die Leistungsfähigkeit der GRV
willentlich reduziert und damit den privaten
Rentenversicherern ein lukratives Geschäftsfeld
eröffnet
• Rentenversicherungsbericht 2007: Versorgungsniveau vor Steuern
sinkt 2021 auf ein Niveau von 46,2% aus der GRV
• mit der Riester-Rente erreicht es 50,3%
• das ist unter dem Niveau, das heute durch die GRV
allein erreicht wird: 51%
• das vorhergehende Rentenrecht enthielt eine
Niveausicherungsklausel, nach der das Nettorentenniveau
nie unter 64% sinken durfte
• Blüm: Riester-Rente und gesetzliche Rente stehen deshalb in
einem Zusammenhang, weil die Riester-Rente die
Rentenanpassung dämpft
• „Die Rentner ohne Riester-Rente tragen
also die Folgen der Riester-Rente mit, weil ihre
Rente geringer steigt”
• mit den Einnahmen aus der Ökosteuer (2006: 1,3 Mrd. €, 2007:
9,2 Mrd. €) wurden nach Riester „dauerhaft” und
„zusätzlich” finanziert:
Kindererziehungszeiten mit 11 Mrd. €,
einigungsbedingte Zusatzkosten (ohne Betragsangabe) und
ein zusätzlicher jährlicher Bundeszuschuss von ca. 10
Mrd €
• „Die Rentner aus der ehemaligen DDR haben die
westdeutschen Kassen nicht geplündert, wie viele
Stammtische behaupten und Walter Riester suggeriert”, da es
im UV keine Rücklage gibt
• durch die Riester-Rente wird die
Gesamtbelastung der Beitragszahler höher, und die Rente wird
niedriger ausfallen;
Die Diskussion zusammengefasst. Aus dem
Renten-Blog www.lebens-phase.de/forum/archive/index.php/t-9857.html, 20.5.2008.
• Riesters Positionspapier: die Riester-Reformen bringen keine
Einbußen; sie haben zu einer Stärkung der Finanzbasis der
GRV und zur Verbesserung der Leistungspositionen der
GRV geführt
• das ist verwegen
• dabei prognostiziert der amtliche
Rentenversicherungsbericht 2007, dass das
Versorgungsniveau im Jahre 2021 vor Steuern auf ein Niveau von
46,2% aus der GRV gesunken sein wird und mit
maximaler Riester-Rente auf 50,3%
• dabei hat die GRV allein heute schon ein
Leistungsniveau von 51% erreicht
W. Riester:
Vom Tricksen
und Täuschen — im Dunst rhetorischer Nebelkerzen.
Offener Brief an Norbert Blüm. 28.5.2008.
• „ob jemand ... eine Riester-Rente ... kauft, hat für die
Entwicklung des Rentenniveaus keinerlei Bedeutung”
• „... nun erstmals eine gezielte Förderung für
ergänzendes Vorsorgesparen ..., bei der
diejenigen, die nur über sehr geringe
Eigenmittel verfügen, am stärksten
gefördert werden”
• da 9 Mrd. € = 1
Beitragssatzpunkt, ist klar, „wie mit
einem enormen Anstieg des Bundeszuschusses weitere
Beitragssteigerungen von zusätzlich 2% bis 2021 zu
verhindern sind”
• „wir wissen beide, dass das Rentenversicherungssystem
komplex und für viele Menschen deshalb nur sehr schwer
nachvollziehbar ist”
"Gewinne und Provisionen statt der sicheren Renten".
3sat
nano,
www.3sat.de/dynamic/sitegen/bin/sitegen.php?tab=2&source=/nano/bstuecke/121375/index.html,
29.4.2008.
• Albrecht Müller: die gesetzliche Rente werde gezielt
geschwächt, um die Menschen in die Arme der Privatvorsorge zu treiben
• „Wenn es den
Versicherungskonzernen gelingt, nur 10% der Beiträge, die heute
in die gesetzliche Rente gehen, herüberzuholen und auf ihre
Mühlen zu lenken, dann ist das ein Umsatzzuwachs von 15 bis 16 Mrd.
€ jedes Jahr an Prämienzuwachs”
• Gewinne und Provisionen kommen auch
„unabhängigen” Beratern zugute — „Das sind
keine unabhängigen Wissenschaftler!”
• Winfried Schmähl: „Der
partielle Ersatz der
umlagefinanzierten Renten durch kapitalfundierte private
Renten macht insgesamt die
Alterssicherung teurer„ ... „Nicht nur teurer,
weil mehr alte Menschen da sind und die Lebenserwartung steigt: Das
betrifft kapitalfundierte private wie auch
umlagefinanzierte Renten. Der
Umstieg von dem einen zum anderen System erhöht insgesamt den
Vorsorgebedarf bei gleichem Absicherungsniveau
verglichen mit dem, was sonst in der
umlagefinanzierten Rentenversicherung an Beiträgen
aufzubringen wäre.”
A. Müller:
Riestern lohnt sich nicht!
www.meinespd.net
A. Müller:
Material für Ihre Aufklärungsarbeit zur Riester- und Rürup-Rente
— vor allem die Bunte vom 10.7.2008.
NachDenkSeiten,
5.8.2008.
• Bilder von der 20-Jahr-Feier des Finanzdienstleisters AWD
• u.A. Gerhard Schröder, Bert Rürup, Béla Anda,
Walter Riester
A. Müller:
Deutschlands größte Blase ist vermutlich die private Altersvorsorge
– weil sie beim Platzen die breiteste Wirkung erzielt.
NachDenkSeiten,
23.8.2008
A. Müller, G. Kilper:
Brutale Heimsuchung — die Pensionsfonds der 500
größten börsennotierten amerikanischen
Unternehmen.
NachDenkSeiten,
28.10.2008
J. Geanakoplos, O.S. Mitchell,
S.P. Zeldes:
Would a Privatized Social Security System Really Pay a Higher Rate of
Return?
1998.
• Viele Anhänger der Rentenprivatisierung
argumentieren, dass die Renditen unter einem
Beitragsziel-orientierten System mit persönlichen
Vorsorgekonten wesentlich höher wären als im
gegenwärtigen Rentensystem —
diese Behauptung ist falsch
• der Irrtum liegt an der Außerachtlassung bereits
angesammelter Ansprüche und der Unterschätzung
des Risikos von Finanzinvestitionen
• es herrscht Konfusion, weil 3 unterschiedliche Reformen
vermengt werden:
• Privatisierung bedeutet das Einrichten
persönlicher Vorsorgekonten
• Diversifizierung heißt Investieren in
Aktien (oder andere Wertpapiere) und Obligationen
• Vorfinanzierung bedeutet das Schließen der
Lücke zwischen versprochenen Renten und der Bezahlung der
aktuellen Papiere
• jede dieser Reformen kann für sich durchgeführt
werden
• bei kompletter Privatisierung ohne
Diversifizierung und Vorfinanzierung müsste der
Staat die Steuern anheben oder Schuldtitel ausgeben, um die
angesammelten Rentenansprüche zu bezahlen: die Last
könnte durch eine proportionale Steuer auf alle
zukünftigen Generationen verteilt werden, aber das
würde den Renditenvorteil zunichte machen
• ausschließliche Vorfinanzierung würde die
Renditen zukünftiger Generationen anheben,
aber für die gegenwärtige Generation senken
• Haushalte, die nicht in der Lage sind, selbst Aktien zu
erwerben, würden von Diversifizierung dadurch
profitieren, dass sie selbst ein geringeres Risiko eingingen
• wäre die Gruppe groß, würde dies die Aktienkurse
anheben, aber zukünftige Renditen mindern
• zusammengenommen: Privatisierung und
Diversifizierung werden einen wesentlich geringeren
Effekt auf die Renditen haben, als von den Reformern
behauptet
• Tabellen und Grafiken dazu
S. Ohsmann, U. Stolz:
Die
Rendite der gesetzlichen
Rentenversicherung –
Berechnungsmethoden und Ergebnisse (Folien).
Pressefachseminar der BfA, 2004;
S. Ohsmann, U. Stolz:
Entwicklung der Rendite in der gesetzlichen
Rentenversicherung – Betrachtungen zur
Rendite der aktuellen und künftigen
Altersrenten.
Die Angestelltenversicherung, Heft 2/04, 2004.
• Rendite als Vergleichsgröße für das
Beitrags-/Leistungs-Verhältnis, als Messgröße
für intragenerative und intergenerative
Umverteilung
• als Umlageverfahren kann das GRV keine direkten Renditen
abwerfen
• sieht man aber Beitragszahlung als Finanzinvestition,
der Auszahlungen gegenüberstehen, lässt sich
anhand von Modellfällen durch Vergleich der Barwerte der
aufgezinsten Beiträge mit den abgezinsten
Rentenauszahlungen eine „interne Rendite”
berechnen
• zu beachten: nur 80% der Beiträge dienen der
Finanzierung der Altersrenten — 20% für
Rehabilitationsleistungen,
Hinterbliebenenrenten und
Erwerbsminderungsrenten
• interne Rendite der GRV (nach dem
versicherungsmathematischen
Äquivalenzprinzip) = Zinssatz, bei dem der
Barwert der eingezahlten Beiträge zum Zeitpunkt des
Rentenbeginns = Barwert der Rentenleistungen
• unbekannte Einflussfaktoren: Beitragssätze,
Bruttoentgelte, Lebenserwartung/Rentenlaufzeit,
Rentenanpassungen
• niedrigste interne Rendite: lediger Mann (3,96%)
• höchste interne Rendite: Mann, verheiratet mit 3
Jahre jüngerer Frau (4,71%)
• ledige Frau etwas niedriger (4,62%)
• Rendite des ledigen Mannes wie der ledigen Frau nimmt bis 2040
um 1% ab (verheirateter Mann ähnlich)
• Alterung der Gesellschaft wird im KDV wohl eine
Halbierung der Renditen bringen
• das schnelle Absinken der Rendite in den letzten Jahren wird
sich verlangsamen (weil die Beitragssätze nicht mehr
so stark steigen werden)
• Renditeminderung durch
Nachhaltigkeitsfaktor: 0,1 bis 0,2% (bis
Rentenzugängen etwa bis 2040 nicht durch niedrigere
Beitragssatzanstiege kompensiert)
Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung Bund zur
Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung –
Fragen und Antworten. Deutsche Rentenversicherung,
2006;
Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung Bund zur
Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung –
10 häufig gestellte Fragen.
Vor Sorge ums Alter — was tun gegen die Rentenlücke?
verbraucherzentrale Bundesverband,
Verbraucherpolitische Tagung, 7.12.2009. Thesenpapiere:
• „... das umlagefinanzierte
deutsche Rentensystem ist im Vergleich zum
kapitalgedeckten System relativ krisenfest, da es mit der
Bruttolohn- und Gehaltssumme der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
über eine vergleichsweise stabile Einnahmenbasis verfügt
und zudem nicht insolvent werden kann”
• „... nur wenn wegen der angestrebten zusätzlichen
Ersparnisse das Wirtschaftswachstum (deutlich)
höher ausfallen würde als bei Bestehen nur des
Umlageverfahrens, wäre es gerechtfertigt, dass in der Phase
der (Teil-)Umstellung die arbeitende Bevölkerung
doppelt belastet würde”
• das ursprüngliche Nettorentenniveau von 70,8%
wird schrittweise bis 2030 auf ein Nettorentenniveau von
circa 58,5% vor Steuern (für Personen mit 45
Versicherungsjahren) gesenkt
• diese Renten werden noch nachgelagert versteuert
(reduziert das Niveau z.B. für den
Rentenzugangsjahrgang 2030 nochmals um 6,3
Prozentpunkte), und zusätzlich wird noch ein halber
Beitragssatz zur Krankenversicherung und Pflege erhoben
• beim angestrebten RV-Beitragssatz von 22% ist die
Beitragsleistung der Arbeitnehmer
insgesamt 15% (11% Arbeitnehmeranteil + 4%
Riester-Beitrag), während ohne die Reform
zwar ein Beitragssatz von 24–26% zu erwarten wäre,
was aber nur eine Arbeitnehmerleistung von
12–13% bedeutet hätte
• die Renditeannahme im Gutachten des
SVR (2004) von langfristig 4% ist
gesamtwirtschaftlich und auch praktisch
problematisch (Verwaltungsgebühren,
Ausschluss von Erwerbsminderungsrente,
Finanzmarktkrisen)
• die Ersparnisbildung im Rahmen der Riester-Rente könnte
die Sparquote tatsächlich erhöht haben
• gemäß Modellergebnissen haben die
verstärkten Sparanstrengungen zusammen mit den realen
Kürzungen der Renten den realen Konsum um fast 1½% gedämpft
• in den ersten 6 Jahren der Riesterreform stieg
das reale BIP um insgesamt 1% weniger als ohne Reform
• die Gefahr von Altersarmut wird durch die
Reform zunehmen, verstärkt durch die
zunehmenden Lücken in den Erwerbsverläufen — und
damit wird der Staat mehr Steuermittel für die
Grundsicherung ausgeben müssen
• die in Zukunft höheren Ausgaben für Renten, Pflege und
Gesundheit lassen sich auch mit einem kapitalgedeckten
Rentensystem nicht besser bewältigen
;
![[AksR]](AKsR.gif)
W.A. Leidigkeit:
Streit um Versicherungspflicht.
VersicherungsJournal, 11.12.2009.
• Zugrunde lag die Klage eines Bankangestellten, dass seinen
Beiträgen keine entsprechenden Gegenleistungen
gegenüber stehen
• Gericht: die Versicherungspflicht
dient nicht nur dem Schutz der Versicherten, sondern auch dem
der Allgemeinheit, indem sie der
Sozialhilfebedürftigkeit im Alter und bei
Arbeitslosigkeit entgegen wirkt
• die GRV kann gesellschaftliche
Solidarität besser realisieren
als das System der privaten Renten- und
Lebensversicherungen
• die GRV leistet nämlich einen sozialen
Risikoausgleich zwischen Versicherten
unterschiedlicher Lebenserwartung und
unterschiedlichem Erwerbsminderungsrisiko sowie
zwischen Versicherten mit und ohne Familienangehörigen
• außerdem zahlt die GRV Rentnerinnen und Rentnern den halben
Beitrag zur Krankenversicherung und erbringt Leistungen zur
Rehabilitation
• Modellberechnungen für einen
Durchschnittsverdiener zeigen keine
Negativrendite
• außerdem wirke sich die demografische
Entwicklung gleichermaßen auf gesetzlich und privat
Versicherte aus
• allerdings können die Absenkungen
der Leistungen der GRV für Versicherte
mit niedrigen Einkommen oder einer unsteten Erwerbsbiografie
zur Altersarmut führen
• Arbeitnehmer haben keine Möglichkeit, sich von der
Versicherungspflicht befreien zu lassen
R. Streck:
Billionen-Dollar-Loch in den US-Rentenkassen.
TELEPOLIS,
heise.de, 18.9.2010.
• Studie des Boston College's Center for Retirement Research: den
Amerikanern fehlen 6,6 Bio. $ für die
Altersversorgung wegen Verlusten am Aktien- und
Immobilienmarkt
• zur Berechnung wurden dabei noch „konservative
Maßstäbe” angelegt
• bei anderen Parametern könnte die Finanzierungslücke
noch deutlich größer ausfallen
• bei einer Rendite für Kapitalerträge von (statt der
angenommenen 3%) nur 1,87% (wie bei inflationsgeschützten
US-Staatsanleihen), dann ergäbe sich eine Lücke von fast 8 Bio. $
• Organisation „Retirement USA”:
Dringlichkeit, ein stabileres Pensionssystem
in den USA zu schaffen
• wegen der Verluste an den Aktien- und Häusermärkten trifft es
auch die privaten Rentenfonds der Unternehmen
• Beratungsfirma Milliman: der Finanzierungsstatus von
Fonds der 100 größten Firmen ist im August 2010 um
108 Mrd. $ gesunken
• nach den Kongresswahlen im November müssten wohl die Ausgaben
zurück gefahren werden
• Debatte über Erhöhung des Renteneintrittsalters
J. Gut:
Finanzmathematik: Zins-, Zinseszins- und Rentenrechnung.
members.chello.at/gut.jutta.gerhard/, 2001.
• Zinseszinsen, nachschüssige (dekursive) und
vorschüssige (antizipative) Verzinsung
• Äquivalenzprinzip
• Rentenrechnung (R=Rate, n=Laufzeit) mit
Aufzinsungsfaktor q=1+Zinssatz bzw.
Abzinsungsfaktor 1/q:
| Barwertnach=Endwertnach / qn | Endwertnach=R × (qn-1) / (q-1) | ||||||||||||
| ↓ | ↓ | ||||||||||||
| 1 | 2 | 3 | ... nachschüssig ... | n-1 | n Jahre | ||||||||
| ↑ | R | ↓ | R | ↓ | R | ↓ | R | ↓ | R | ↓ | R | ||
| 1 | 2 | ... vorschüssig ... | n-2 | n-1 | n Jahre | ||||||||
| ↑ | ↑ | ||||||||||||
| Barwertvor=Endwertnach / qn-1 | Endwertvor=Endwertnach × q | ||||||||||||
| Wert | nachschüssig | vorschüssig | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Endwert | Endwertnach | = | Rate × | qn - 1 | Endwertvor | = | Rate × q × | qn - 1 |
| q - 1 | q - 1 | |||||||
| Barwert | Barwertnach= | Endwertnach | =Rate × | 1 - q-n | Barwertvor= | Endwertvor | =Rate × q × | 1 - q-n |
| qn | q - 1 | qn | q - 1 | |||||
Y. Hilpisch:
Ausgewählte Themen der Finanzmathematik. 2007.
• Zins, Unsicherheit, Information
• Zinsarten
• diskontieren
• Present Value, Net Present Value
• interner Zinsfuß Renten
• Unternehmenswert
Formel-Knecht berechnet Zinseszinsen, Annuitäten, Barwert & Renten.![[PDF]](pdf.gif)
C. Zahler: Excel-Perfektion:
1 Finanzmathematische Funktionen, 2 ... . PCNEWS-88, 2004.
• BW, IKV, KAPZ, NBW, ZINS, ZINSZ, ZZR, ZW,
regelmäßige Zahlung=RMZ
![[PDF]](pdf.gif)
R. Sowa, C. Hapke:
Excel – Thema: Finanzmathematik. URS, Oldenburg.
• Annuität, Barwert, Laufzeit, Zinssatz p.a.,
Endwert, Zielwert
• Funktionen Barwert=BW(Zins;Zzr;Rmz;Zw;F),
interner Zinsfuß einer Zahlungsreihe=IKV(Werte;Schätzwert),
Kapitalrückzahlung einer Investition=KAPZ(Zins;Zr;Zzr;Bw,Zw;F),
Nettobarwert=NBW(Zins;Wert1;Wert2;...),
periodische Zahlungen für Annuität=RMZ(Zins;Zzr;Bw;Zw;F),
Zinssatz einer Investition=ZINS(Zzr;Rmz;Bw;Zw;F;Schätzwert),
Zinszahlung einer Investition=ZINSZ(Zins;Zr;Zzr;BW;Zw;F),
Endwert einer Investition=ZW(Zins;Zzr;Rmz;BW;F),
Anzahl von Perioden für Investition=ZZR(Zins;Zr;Zzr;Bw:Zw;F)
M. Thum, J. von Weizsäcker:
Implizite Einkommensteuer als Messlatte
für die aktuellen Rentenreformvorschläge.
Center for Economic Studies, München / CESifo, 1999.
• Grundgleichung des (alten, Rentenniveau-orientierten)
Umlageverfahrens:
| Ø-Rente | Rentner | also Beitragssatz = relatives Rentenniveau × Rentner/Beitragszahler-Relation | ||||
| Beitragssatz | = | × | ||||
| Ø-Einkommen | Beitragszahler |
| Barwert der Beiträge - Barwert der Rente | ||
| • implizite Einkommensteuer | = | |
| Barwert des Lebenseinkommens |
| Erwerbstätigkeit | Rente |
Witwen- rente | ||
| 20 |
53 Erwerbs- minderung | 65 | 75† | (86) → Lebensalter |
G. Hirte:
Struktur der impliziten Steuersätze der Gesetzlichen
Rentenversicherung. Diskussionsbeiträge der
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
Ingolstadt Nr. 137, Katholische Univ. Eichstätt, 2000.
• Wesentlich für Effizienzwahrnehmung und
Verhaltensanreize ist im UV nicht Beitrag an sich, sondern (als Last
empfundene) darin enthaltene implizite Lohnsteuer
(= Renditeverluste)
• da Rendite der GRV zumindest für jüngere und zukünftige
Rentner unterhalb der Kapitalmarktrendite liegt, ist
Gegenwartswert des für eine Arbeitseinheit erworbenen
Rentenanspruchs je nach Alter verschieden: implizite Besteuerung
ist für ältere Arbeitnehmer relativ gering, für jüngere aber
recht groß
• sind interne Rendite des UV und Kapitalmarktrendite gleich groß,
ist impliziter Steuersatz = 0, und Rentensystem wird nicht als
Besteuerung wahrgenommen
• Modellrechnung zeigt (S. 13): für die
1985 bis 2000 Geborenen nimmt implizite Steuer im Laufe ihres
Arbeitslebens zu, während sich für
2020 Geborene ein fallender Verlauf ergibt
• hohe Wachstumsraten von Löhnen und Bevölkerung in
60-er und 70er-Jahren bewirkten hohe interne Verzinsung zu dieser Zeit
geleisteter Beiträge
• würde man implizite Steuersätze konstant halten (z.B. durch
Staffelung der Beitragssätze nach Alter), könnte man
intertemporale Substitutionseffekte reduzieren
• Ergebnisse zeigen, dass implizite Steuersätze von
Generation zu Generation zunehmen
B. Rürup:
„Der demographische Wandel in
Deutschland: Wirtschaftliche und gesellschaftliche
Konsequenzen und politische Optionen”.
Schwalbacher Gespräche, 1995.
• Der demografische Wandel hat Auswirkungen auf die
Erwerbspersonenzahl, das Wirtschaftswachstum und
über den Arbeitsmarkt auf die Sozialversicherungen
• Prognosen aufgrund unterstellter
Rahmenbedingungen mittels der Szenariotechnik
• Altenquotient wird sich von 1993 22,2% bis 2040 auf 57%
verschieben
• Humankapital (Erziehung, Ausbildung,
Gesundheitsvorsorge) bildet Grundlage auch von
kapitalgebundenen Innovationen,
Produktivitässteigerungen und Wachstumsraten
• angebotsorientierte Thesen:
Beeinträchtigung der
Produktivitätsentwicklung
• andere Thesen: Neutralität der Alterung der
Erwerbspersonen (Erwerbsbiografie, Rahmenbedingungen
am Arbeitsplatz)
• 4 Strategien zur Beeinflussung des
Beschäftigungsgrades:
• 1) Steigerung der Arbeitsproduktivität
• 2) Erhöhung der Lebensarbeitszeit
• 3) Erhöhung der Frauenerwerbsquote
• 4) gezielte Einwanderungspolitik
• keine dieser Maßnahmen kann für sich
das Problem der Arbeitsangebotslücke lösen
• das Verhältnis von Leistungsbeziehenden zu
Leistungsfinanzierern verschlechtert sich in der GRV
stärker als in den anderen Sozialversicherungen:
erwartete Steigerung der Beitragssätze von 19% bis
2040 auf 26%–30%
• Mackenroth'scher Satz (jeder
Sozialtransfer muss immer aus dem jeweiligen Sozialprodukt
finanziert werden) gilt sowohl beim UV als auch
beim KDV (innerhalb einer Volkswirtschaft muss die
Summe aller Sollzinsen genauso groß sein wie die Summe aller
Habenzinsen)
• während das UV von der Lohnentwicklung abhängt,
ist das KDV von der Zinsentwicklung abhängig →
beide hängen von der aktuellen
Wertschöpfung ab
• es müssen einige kritische
Bemerkungen zu der häufig propagierten
Forderung nach einer Substitution
des UV-finanzierten Rentensystems durch eine
steuerfinanzierte Grundrente +
freiwillige KDV-basierte Eigenvorsorge:
• eine solche Grundsicherung ist
teuer, ungerecht und kann dysfunktionale
Allokationswirkungen haben
• eine Einheitsrente von nur 12.000 DM im
Jahr (für die
ein Durchschnittsverdiener sonst 26 Jahre lang Beiträge
zahlen müsste) würde im Jahre 2030 einen
MwSt-Satz von 30% erfordern →
Wachstumsschub für die Schattenwirtschaft
• gegen das KDV sprechen 4 Argumente:
• 1. um die bestehenden Rentenanwartschaften zu
finanzieren, wäre ein Deckungskapital
von etwa 10 Bill. DM erforderlich (gesamtes
Produktivvermögen mit Bahn und Post hat Bilanzwert von
3,5 Bill. DM = Verkehrswert von 5,5 Bill. DM)
• 2. auch das KDV unterliegt demografischen
Zukunftsrisiken (bei realistischer
Realeinkommenssteigerung von 2% p.a. würde
bereits 2005 die Zahl der 20–60jährigen nicht mehr
ausreichen, die Rentner zu alimentieren)
• die demografischen Veränderungen könnten
nur durch Anlage im Ausland „sicher” abgefedert werden
(aber Wechselkursrisiko)
• 4. das Übergangsproblem
mit einer Doppelbelastung der Erwerbsbevölkerung
— „Dies bedeutet, dass” dies Problem
„einen (allenfalls in der Theorie
vorteilhaften) Systemwechsel zum
Kapitaldeckungsverfahren verbietet”
• „Reale Lastveränderungen,
wie sie von demographischen Veränderungen
hervorgerufen werden, können durch kein wie auch immer
geartetes Finanzierungssystem aus der Welt geschaffen
werden. In keinem Rentensystem können über einen
längeren Zeitraum die Auszahlungen größer als
die Einzahlungen sein”
• zur Lösung der Rentenprobleme ist kein Wechsel der
Finanzierungssysteme angezeigt
• das Wichtigste ist eine
beschäftigungsorientierte Wachstumspolitik
• dazu müssen kommen Leistungsbereinigungen und
eine Entlastung der GRV von den nicht durch den Bundeszuschuss
abgedeckten versicherungsfremden Leistungen
• es ist zweckmäßig, die private Altersvorsorge
als Ergänzung der GRV wie auch die betriebliche
Altersversorgung zu fördern
B. Rürup, W. Sesselmeier:
Wirtschaft und Arbeitswelt: Die Sozialversicherung:
Altersversicherung.
In: K.-R. Korte, W. Weidenfeld: Deutschland-TrendBuch.
Fakten und Orientierungen (Taschenbuch). (Google Buch-Faksimile-Auszug)
Leske + Budrich Verlag, 2001.
• (S. 271:) Der Versicherungszwang zur Vermeidung
adverser Selektion notwendig; wird die Gruppe der Versicherten jedoch
zu heterogen, gibt es Probleme des moralischen Risikos → das
Versicherungs- und Äquivalenzprinzip muss gestärkt werden
• die Sozialversicherung sollte eine Grundsicherung
für den gesamten Versichertenkreis darstellen, zu dem
individuelle Vorsorgemaßnahmen hinzukommen (→
mehrsäuliges Sicherungssystem notwendig)
• Debatte pro oder kontra UV bzw. KDV oft grob verkürzt: es gibt keinen
„einzigen besten Weg”, sondern es ist immer vom existierenden System
auszugehen und von der zu erwartenden Entwicklung
• Behebung der Finanzprobleme der GRV allein durch
Beitragssatzanhebung gilt als nicht gangbar; immanente
Alternativen: Erhöhung des tatsächlichen
Renteneintrittsalters oder Verringerung des Rentenniveaus
• grundlegende Alternative: Übergang vom UV zum KDV
• das zukünftige Fehlen von ausreichendem Humankapital muss
durch andere Faktoren kompensiert werden → Anhäufung von
Realkapital
• weiteres Argument: die unterschiedlichen
Risikoeigenschaften der beiden Finanzierungssysteme
• ein vollständiger Übergang wäre
zwangsweise mit einer mindestens 40-jährigen
Übergangsphase verbunden — die Beitragszahler müssten
innerhalb dieses Übergangs eine Doppelbelastung in Kauf
nehmen
S. Uebelmesser:
Umlagefinanzierte Rentensysteme: Alterung und Migration: Zusammenfassung.
Univers. München, CES, Dissertation, 2003.
• UV: Einführungsgenerationen profitieren auf Kosten
späterer Generationen
• Renten an erste Generationen = implizite Schuld
• nachfolgende Generationen müssen sie durch implizite Steuer
bedienen (als Teil ihrer Beiträge)
• UV verschwendet keine Ressourcen, daher durch
Übergang zum KDV keine Effizienzgewinne realisiert,
um zur Kompensation der Übergangsgenerationen
verwendbar zu sein
• ohne Beitragsentlastung könnte GRV durch Auswanderung
ausbluten
Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2004.
• Nachhaltigkeitsfaktor ähnelt nicht
dem demografischen Faktor (der Regierung Kohl) von 1999,
sondern stellt auf Veränderungen im Verhältnis von Rentnern
und Beitragszahlern ab und
berücksichtigt so
neben Änderungen der
durchschnittlichen Lebenserwartung auch Entwicklung
von Wanderungsbewegungen und
Erwerbstätigkeit
• Erläuterung der neuen
Rentenanpassungsformel
• Möglichkeiten zur Messung impliziter Renditen:
• Rendite der GRV als interner Zinsfuß einer Zahlungsreihe aus
Beiträgen und Renten, der die Barwerte der Beiträge und Renten
genau zum Ausgleich bringt (Barwerte machen Zahlungen zu verschiedenen
Zeitpunkten miteinander vergleichbar)
• Grafik: Entwicklung der durchschnittlichen Löhne und
Gehälter, des Kapitalmarktzinses und der Inflationsrate
seit 1960
• verfassungsrechtliche Zweifel, wenn bei typischen
Rentenverläufen „offenkundige
Disproportionalität von Beitragsleistung und
versicherungsrechtlicher Leistung” entsteht
• Modellrechnung: noch erreichbare nominale Rendite von
4% 2004 beachtlich, beruht aber auf niedrigen Beitragssätzen
und hohen Lohnsteigerungen der Vergangenheit: nominale
Verzinsung privater Rente 5,5%
• Renditen nach diesen Berechnungen
auch in Zukunft positiv
• Beitragsanteil für andere Risiken (Erwerbsminderung,
Rehabilitation, usw.) in den Renditen schwer bestimmbar
C. Fuest:
Sind unsere sozialen Sicherungssysteme generationengerecht?
Walter-Eucken-Institut, 2007.
• Kapitalwertformel:
J. Eekhoff:
Beschäftigung und soziale Sicherung, 4. Auflage (Google Buch-Faksimile-Auszug).
Mohr Siebeck Verlag, (1996) 2008.
282 Seiten, 32,00€=11¢/Seite
• S. 135f.: Die abschlagsfreie Rente weiterhin mit 65 Jahren für
langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren ist
systemwidrig: die Beitragszahler müssen für einen Vorteil
aufkommen, den sie selbst voraussichtlich kaum noch haben werden
• S. 137: Konstruktionsfehler der GRV darin, dass
zunehmende Lebenserwartung zu höheren Beiträgen
für die nachfolgenden Generationen führt
• so verlängert sich mit zunehmender Lebensdauer
ausschließlich die Rentenphase
• umgekehrt könnte die Erwerbsphase um die
erwartete Verlängerung der Lebensdauer
ausgeweitet und die Rentenphase unverändert gelassen
werden (nachfolgende Generation würde entlastet)
• S. 138: Zwischenformen sind möglich, z.B. mit stabilem
Beitragssatz: 2 Drittel der erwarteten
zusätzlichen Lebensdauer werden der Erwerbsphase
zugeschlagen, 1 Drittel der Rentenphase — kein Zwang
zu längerer Arbeitsphase, aber beitragsneutral: bei Ende der
Arbeitsphase vor der höheren Regelaltersgrenze
Abschläge vom Rentenniveau
J. Eekhoff,
C. Wolfgramm:
Umlageverfahren und Kapitaldeckung / Riesterrente (Folien).
Übung Allgemeine Wirtschaftspolitik, Univ. Köln, SS 2008.
• „Rendite” des UV = Lohnsummenwachstum: nur wenn
Lohnsumme in Rentenphase größer als Lohnsumme in
Beitragsphase, erhält Beitragszahler Rente, die seine
Beitragsleistung übersteigt
• Rendite des KDV = Kapitalmarktzins: ist empirisch größer
als Lohnsummenwachstum
• Einführungsgewinnnen der ersten Generationen im UV entspricht
eine implizite Schuld, welche nachfolgende Generationen durch
niedrigere Rente (als bei Anlage am Kapitalmarkt) tragen = implizite
Steuer: so bewirkt UV Umverteilung zwischen Generationen
• impliziter Steueranteil lässt sich durch Differenz zum
Kapitalmarktanteil fortlaufend berechnen: ist von 35% 1957 auf 50% 2007
gestiegen und wird in nächsten Jahren weiter steigen
• UV und KDV bieten über die Generationen gleiche
Konsummöglichkeiten, aber Unterschiede in Verteilung
• im KDV gibt es keine Einführungsgewinne der
Anfangsgeneration und keine Belastung zukünftiger Generationen
• implizite Schuld der GRV von etwa 5 Billionen € würde beim
Umstieg vom UV auf KDV zur expliziten Schuld:
Auszahlungsverpflichtungen gegenüber Rentnern aus UV
• Umstieg vom UV auf KDV bringt keine
Renditevorteile: explizite Schuld wirkt wie implizite
Schuld
• Umstieg kann aber generationenneutral gestaltet werden
• Idee der Riesterrente: verstärktes privates KDV vor Hintergrund
sinkender Leistungen der GRV
• Riesterförderung ab 2008: bei Mindestsparleistung von 4%
des Bruttoeinkommens (inkl. Zulagen) 154 €/Jahr
Erwachsenenzulage, 185 €/Jahr Kinderzulage; für jedes ab 2008
geborene Kind 300 €/Jahr
• Kritik: Förderung von allen
Steuerzahlern bezahlt, hoher Verwaltungsaufwand,
Mitnahmeeffekte, falscher Ort für Familienpolitik
• Vergleich Doppelbesteuerung / nachgelagerte
Besteuerung
• nachgelagerte Besteuerung keine Förderung,
sondern steuersystematisches Gebot
J. Eekhoff:
Rente: Was ihr verstanden haben solltet (Folien).
Übung, Univ. Köln, WS 2006/07.
• Zusammenfassung: im UV wird keine Rendite erzielt;
KDV trotz Verzinsung nicht
effizienter, über alle Generationen betrachtet;
keine direkten Vor- oder Nachteile durch Wechsel des
Finanzierungsverfahrens
• implizite Verschuldung = „Ansprüche” aus geleisteten
Beiträgen
• bei konstanten Beiträgen bleibt implizite Verschuldung in jeder
Periode konstant
• im UV können einzelne Generationen Scheinrendite erzielen, die aber
von nachfolgenden Generationen bezahlt werden muss: insgesamt entsteht keine
Rendite (kann es auch nicht geben, da kein Kapital gebildet wird)
• KDV beginnt mit gesamtwirtschaftlichem Konsumverzicht zur
Kapitalbildung
• ab Periode 2 (1. Auszahlung) ist durch Verzinsung Konsum im KDV
höher: Ausgleich für das Warteopfer
• Barwert des zusätzlichen Konsums im KDV ist ab Periode 2 im Vergleich
zum UV = Konsumverzicht in Periode 1
• Barwert der Auszahlungen
ist in beiden Verfahren gleich, d.h. wenn Rentner in beiden Verfahren
ihre Renten für ihre Urenkel auf ein Konto mit Verzinsung
eingezahlt hätten, wäre bei beiden gleicher Wert
aufgelaufen
• höhere Rendite des KDV muss durch Konsumverzicht erkauft werden
• bei Berücksichtigung aller
Generationen ist das KDV nicht überlegen
M. Thum: Theorie des Sozialstaates, Kapitel 10:
Umlageverfahren vs. Kapitaldeckung.
SVWL Finanzwissenschaft, TU Dresden, 2005.
• Angesichts des Renditevorsprungs des KDV: lohnt sich ein
Übergang dahin?
• gedankliche Aufspaltung der Beiträge in: 1)
implizite Ersparnis
= wie viel Beitragszahler zahlen müsste, um seine Rente Pt+1
zu bekommen, wenn er Beiträge am Kapitalmarkt zum Zins r anlegt;
2) implizite Steuer
= wie viel der Beiträge aus Sicht des Beitragszahlers nicht notwendig
gewesen wären, wenn er Pensionsanspruch am Kapitalmarkt erworben hätte
• zu jedem Zeitpunkt entspricht
der Barwert aller zukünftigen impliziten Steuern den
Pensionsansprüchen der jetzigen Rentnergeneration
• Einführungsgewinn der Einführungsgeneration = Barwert
der von allen zukünftigen Generationen zu zahlenden impliziten Steuern
• Pareto-verbessernder
Übergang zum KDV ist nicht möglich
• durch geeignete Verschuldungs- und Steuerpolitik
lässt sich derselbe Belastungspfad erzeugen wie mit
Umlagesystem
• höhere Rendite im KDV ist also kein Argument für Umstieg
• echter Wohlfahrtsgewinn ließe sich nur dann erzielen, wenn
durch Umstellung bessere Diversifikation der Risiken erreicht werden kann
• wichtigstes Argument für Umstieg liegt in Glättung der
Belastungen über die Generationen hinweg (z.B. so, dass jede Generation
in etwa gleichen impliziten Steuersatz auf ihr Lebenseinkommen bezahlt)
• solche gleichmäßigere Besteuerung mindert auch
gesamten Wohlfahrtsverlust
W. Wiegard:
Einige Bemerkungen zur Debatte über die Reform der Rentenversicherung.
In: W. Franz, H. Hesse, H.J. Ramser (Hrsg.):
Wirtschaftspolitische Herausforderungen an der
Jahrhundertwende, Mohr Siebeck, Tübingen, 2001.
• Ist intergenerative Glättung der Gesamtbelastungen aus Beiträgen zur
Altersvorsorge überhaupt sinnvoll?
• wenn zukünftige Generationen höheres Pro-Kopf-Einkommen
realisieren, könnte gerechte Beitragsentwicklung doch auch
Polynom n-ten Grades folgen
• ist ein Pareto-superiorer
Übergang vom UV zum KDV möglich? Antwort seit
Fenge (1995): nein
• Autoren, die danach Gegenteiliges behaupten, gehen von
Marktunvollkommenheiten in der GRV aus, die mit dem UV nichts zu
tun haben → statt eines Systemwechsels wäre hier
Beseitigung der Marktunvollkommenheiten mit den
richtigen Instrumenten angebracht
• „Buchhaltungsmodelle”, mit denen
Beitragsentwicklungen alternativer Reformszenarien berechnet
wurden, blenden Faktorpreiswirkungen und Verhaltensreaktionen
aus
• nachgelagerte Besteuerung entspricht in Barwerten
einem Verzicht auf Zins-Besteuerung, korrespondiert also
steuersystematisch mit Konsumsteuersystem, passt
überhaupt nicht in Einkommensteuersystem
• nachgelagerte Besteuerung läuft also auf (implizite)
Subventionierung des Ertragsanteils der gesetzlichen Renten
hinaus
• vorliegendes Rentenreformkonzept will Beitragssätze bis
2020 auf 20% und bis 2030 auf 30% beschränken, dazu wird über
Ausgleichsfaktor das Rentenniveau des Eckrentners von 70% bis
2030 auf 64% reduziert werden; als Ausgleich sollen bestimmte Formen der
privaten Altersvorsorge bis zum Anlagebetrag von 4% der
rentenversicherungspflichtigen Einkünfte (2008) gefördert
werden
W. Wiegard:
Der Grundsatz der Effizienz bei der Reform der
Rentenversicherung.
In:
O. Graf Lambsdorff (Hrsg.): Freiheit und soziale Verantwortung. Verlag FAZ, 2001.
• Kann Übergang von UV zu KDV der Altersvorsorge mit Grundsatz der
Effizienz begründet werden?
• sinnvoller Vergleich nur möglich, wenn beide gleiche Risiken
abdecken
• Differenz zwischen Kapitalmarktzins und niedrigerer Rendite
des UV als implizite Steuer interpretiert, mit der zukünftige
Generationen belastet werden, um Einführungsgewinne der ersten
älteren Generationen zu finanzieren
• Renditedifferenz zwischen KDV und UV ist Ausdruck
intergenerativer Umverteilung zu Lasten zukünftiger Generationen,
keineswegs ein Effizienzvorteil des KDV
gegenüber dem UV (peinlich: Herr Rürup (1998)
und noch Sachverständigenrat-Jahresgutachten 1996/97!)
• ginge es darum, nur eines der beiden Systeme gelten zu lassen, würde
ein Jüngerer lieber KDV wählen, ein Älterer lieber UV
• geht es nur um partielle
Ersetzung des UV durch das KDV, muss man auch
fragen, was mit den in der
Umstellungsperiode lebenden älteren Generationen
passiert
• von einem an deutschem Recht orientierten umlagefinanzierten
Rentensystem ist kein (Pareto-)effizienter Übergang in ein KDV
möglich: also sind
umlagefinanzierte Rentensysteme mit Eigenschaften des
deutschen (Teilhabeäquivalenz-)Systems effizient!
• da jüngere, ins KDV einzahlende Generationen über Steuern das
auslaufende UV mitfinanzieren müssen, wird
ursprünglicher Vorteil des Wechsels in das KDV wieder zunichte gemacht:
niemand kann (bei Annahme eines unelastischen Arbeitsangebots) durch
Übergang vom UV zum KDV besser gestellt werden
• bei Annahme eines elastischen Arbeitsangebots: wird nun aus rein
steuerlichen Gründen weniger gearbeitet (mehr Freizeit bzw. mehr
Schwarzarbeit), gibt es 2 Szenarien:
• 1) bezogene Renten sind unabhängig von geleisteten
Beiträgen (Pauschalrentensytem): Pareto-effizienter
Übergang vom UV zum KDV wird möglich
• weil das deutsche Rentensystem kein Pauschalrentensytem ist,
ist das nicht relevant (aber beweist, dass
beitragsfinanziertes Grundrentensystem
mit einheitlicher Rente nicht effizient ist)
• effizienzsteigernder
Übergang von UV mit Teilhabeäquivalenz zum KDV ist nicht
möglich — ein starkes Ergebnis!
• Diskussion um nachgelagerte Besteuerung der
Sozialversicherungsrenten;
Web-Link
dazu
H. Fehr: Kapitel 10:
Rentenversicherung im OLG-Modell.
Finanzwissenschaft III – Theorie der Sozialpolitik,
Univ. Würzburg, WS 2007/08.
• Das overlapping-generations-Modell von P.A. Samuelson
• Generation t lebt nacheinander in Perioden t
und t+1
| 2-Generationen-Modell | Periode | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| t | t+1 | t+2 | ... | |||
| Generation | (Konsum Altet-1) | |||||
| t | Bevölkerungt, Konsum Junget | Konsum Altet | ||||
| t+1 | Bevölkerungt+1, Konsum Junget+1 | Konsum Altet+1 | ||||
| t+2 | Bevölkerungt+2, Konsum Junget+2 | ... | ||||
| ... | ||||||
H. Fehr: Kapitel 11:
Wohlfahrtsvergleiche zwischen Kapitaldeckungs- und Umlageverfahren.
Finanzwissenschaft III – Theorie der Sozialpolitik,
Univ. Würzburg, WS 2007/08.
• Oft wird in durchschnittlich niedrigerer Rendite des UV
Ineffizienz des UV gesehen → das wäre wahr, wenn man bei Wechsel zum
KDV irgendwelche Generationen besserstellen könnte, ohne
irgend jemand zu verschlechtern
• Vergleich der internen Renditen
völlig irrelevant: implizite Steuer in der niedrigeren
Rendite ist Spiegelbild intergenerativer Umverteilung durch
Einführung des UV
• Beiträge der Beschäftigten zerlegen in impliziten
Steueranteil und impliziten Sparanteil (letzterer verzinst mit
Kapitalmarktrendite)
• aggregierte implizite Ersparnisse laufender Periode
müssen mit abdiskontiertem Wert aggregierter Beiträge der
nächsten Periode übereinstimmen
• implizite Steuer hängt als Residuum von der
Renditedifferenz ab
• aggregierte Renten einer Periode als implizite Schulden bezeichnet
• Barwert künftiger Beiträge geht langfristig gegen 0
• Erwerbstätige finanzieren durch ihre Beiträge die
Ansprüche gegenwärtiger Rentner, und gleichzeitig bauen sie
neue Ansprüche auf (implizite Staatsschuld)
• einfaches
Übergangsszenario mit
Kompensation
• beim UV entspricht Barwert des Konsums beider Lebensphasen dem
Bruttolohn abzüglich implizite Steuern
• wird das UV abgeschafft, erhebt der Staat Steuern zur Finanzierung der
alten Rentenansprüche genau in der Höhe der bisherigen
impliziten Steuern — verbleibende Finanzierungslücke
durch Ausgabe von Staatsschuldtiteln geschlossen
• „Die Differenz zwischen den früheren Beiträgen ... und
den darin enthaltenen impliziten Steuern entspricht also genau den vom
Staat in der Umstellungsperiode emittierten Schuldtiteln.”
• damit für alte Generation keine
Änderung
• die Budgetbeschränkung für die Jungen: Konsum in
Erwerbsphase + (Konsum in Rentenphase / (1 + Marktzinssatz)) =
Bruttolohn x (1 - [impliziter] Steuersatz)
• also auch für junge Generation
keine Änderung des Konsums
• zwar sind die privaten Ersparnisse gegenüber dem UV
angestiegen, aber zusätzliche Ersparnisse reichen genau, um
die Staatsschuldtitel abzudecken →
Zinsen und Kapitaleinsatz ändern sich
nicht
• Staat zahlt Zinsen und tilgt in Vorperiode aufgenommene Schulden,
finanziert durch Steuern und Neuverschuldung
• Steuerzahlungen ab Periode t+1 reichen genau, um
Finanzierung des Zinsdienstes bei konstanter pro-Kopf-Verschuldung
sicher zu stellen
• da es bei Einführung des UV eine Senkung des Kapitalstocks
gab, könnte man bei Umstellung auf das KDV seinen Anstieg vermuten
— das ist aber nicht der Fall!
• bei fixem Arbeitsangebot führt UV auch auf dem Arbeitsmarkt
zu keinen Verzerrungen
• bei variablem Arbeitsangebot verzerren Beiträge im UV
Arbeitsangebotsentscheidungen, sofern impliziter
Steuersatz > 0
• Definition der individuellen internen Rendite
ni (als Zusammenhang zwischen in Erwerbsphase
geleisteten Beiträgen und erhaltenen Renten im Ruhestand)
• bei Finanzierung einer einheitlichen Grundrente durch
proportionale Beiträge auf Arbeitseinkommen zahlen
Gutverdienende mehr, erhalten aber die gleiche Rente → jeder
Haushalt hat eigenen impliziten Steuersatz, was seine
Arbeitsangebotsentscheidung verzerrt und für
Schlechtverdienende zu einem ni >
Kapitalmarktrendite führen kann (also eine
Subventionierung)
• bei Umstellung auf KDV mit Ablösung der impliziten Steuer
durch ebenfalls proportionale Lohnsteuer ergeben sich nur dann die
gleichen individuellen Arbeitsangebote und Konsumniveaus,
wenn der implizite Steuersatz für alle Haushalte gleich war
• dies ist beim UV mit
Teilhabeäquivalenz der Fall, und damit bleiben alle
realen Variablen unverändert
(Paretoeffizienz)
• bei Grundrentensystem hat UV dagegen progressive
Verteilungswirkung → Umstellung auf das KDV wirkt wie
Ersetzung einer progressiven durch proportionale Lohnsteuer
• dann Effizienzgewinne durch Umstellung auf das KDV (siehe
Wiegard 2001)
• Implikationen für Deutschland
P. Krugman¹:
Notes On Social Security. web.mit.edu, 2002.
• In the long run a pay-as-you-go system offers retirees a rate of return
equal only to the rate of economic growth (work force growth + productivity growth)
• example: a 0 rate of return on Social Security versus high returns on
private retirement accounts suggests an advantage of the latter
• but a transition to a privatized system requires an injection of funds for
the retirees of the old system still to be paid!
• "I am pretty sure that the cost of paying off the overhang of obligations would
be something north of $3 trillion"
• for the Bush proposal of a 1/6th privatization, he ought to be setting more
than half a trillion $ aside over and above the Social Security surplus to pay
for those "small transition costs"
![[AksR]](AKsR.gif)
P. Krugman¹: The Iceberg Cometh.
The New York Times, January 11, 2005.
• On Peter Wehner's memo, "how to sell Social Security privatization":
• the public must be convinced that "the current system is heading for an iceberg"
• administration expects us to believe that drastic change is needed because of
the looming cost of paying for the baby boomers' retirement
• administration expects us not to notice that the supposed solution would do
nothing to reduce that cost
• Krugman: the benefits of privatization wouldn't kick in until most of the baby
boomers were long gone — for the next 45
years, privatization would cost much more money than it saved
• by the time privatization started to save money, if it ever did, the federal
government would have run up around $15 trillion
in extra debt
• privatization wouldn't even begin to reduce the budget deficit until 2050;
B. DeLong: P.H. Wehner's
White House Social Security Memo. econ161.berkeley.edu, January 06, 2005.
• Wehner's e-mail from January 03, 2005: Some
Thoughts on Social Security
• latest thinking on Social Security reform — "one of the most important
conservative undertakings of modern times"
• strategy to establish an important
premise: "the current system is heading for
an iceberg"
• to be seared into the public consciousness: younger workers will receive less
benefits unless significant reforms are undertaken
• the government's aim is to introduce market reforms in Social Security and the
creation of Personal Retirement Accounts
• advocacy for a commitment to an Ownership Society
• this "is clearly the crucial new conservative idea in the history of the Social
Security debate"
• wage indexation, created under the Carter Administration, makes it impossible
to "grow our way" out of the Social Security problem
• "If we borrow $1-2 trillion to cover transition costs for personal savings
accounts and make no changes to wage indexing, we will have borrowed trillions and
will still confront more than $10 trillion in unfunded liabilities"
• "For the first time in six decades, the Social Security battle is one we can win"
T. Fischermann: USA:
Bereit zum großen Schlag. ZEIT ONLINE, 13.1.2005.
• US-Präsident Bush will die gesetzliche Rente privatisieren
• die Finanzindustrie wittert große Geschäfte
• seit Tagen wird in Talkshows und von Politikern erklärt,
die gesetzliche Altersvorsorge stehe kurz vor dem
Zusammenbruch
• Ende Februar will Bush »grundlegende« Reformpläne für die
gesetzliche Altersvorsorge vorlegen
• dabei haben die Amerikaner ein ganz anderes Problem mit der
Altersvorsorge: Millionen von ihnen
brechen die privaten und betrieblichen Pensionen
weg — Schuld sind der Börsencrash zur
Jahrtausendwende, die jahrelange Niedrigzinspolitik der
Notenbank und zum Teil eine lasche Aufsicht des Finanzmarktes
• nur noch etwa 20% der Angestellten in der Privatwirtschaft
können heute mit einer klassischen Betriebsrente rechnen, das
heißt einer festgeschriebenen monatlichen Zahlung (20 Jahre
vorher: 40%)
• Beitragsorientierung: der Arbeitnehmer trägt das Risiko,
wenn Kapitalanlagen weniger Erträge bringen als kalkuliert
• Fortune: „Für Millionen
amerikanischer Angestellter wird sich ein Großteil ihrer
Pensionen in Rauch auflösen”
• bei LTV, Bethlehem Steel, US Airways und TWA: betriebliche
Pensionsfonds hat es in den Ruin getrieben
• in solchen Fällen übernimmt die staatlich betriebene
und von den Unternehmen finanzierte Versicherung PBGC die
Auszahlung bis zu einem Maximum von knapp 46000 $ pro Jahr und Person
• das PBGC-Defizit beträgt 23 Mrd. $ und könnte sich nach einigen
Schätzungen in den kommenden 16 Jahren verdreifachen
• Gallup: mehr als ein Drittel aller amerikanischen
Erwachsenen hat überhaupt kein Geld für die
Alterssicherung zurückgelegt
• heute funktioniert die Social Security noch nach dem Prinzip des
Generationenvertrags: ein Arbeitnehmer muss etwa
13% seines Bruttoeinkommens an die
Rentenkasse abzweigen, der Arbeitgeber übernimmt davon
die Hälfte, und erhält als Rentner eine Rente,
die 42–56% des durchschnittlichen
Einkommens entspricht
• nach George W. Bushs Plänen sollen die Arbeitnehmer in Zukunft einen
Teil ihrer Rentenbeiträge nicht mehr in die staatlichen Kassen
zahlen, sondern in Fonds, die von Finanzinstituten gemanagt werden
• „ownership society”: Amerikaner sollen möglichst
unabhängig vom Staat sein, weil ihnen selber etwas gehört
• dabei gilt die klassische, unreformierte Social Security vielen
Rentenexperten als die stabilste Säule der amerikanischen
Alterssicherung
• zwar erreichen in etwa 3 Jahren die ersten von ca. 77 Mio.
Babyboomern das Rentenalter, und der Anteil der Senioren nimmt auch
in den USA wie in vielen anderen Industriestaaten zu
• voraussichtlich bis 2018 wird die Rentenkasse sogar noch
jährliche Überschüsse erwirtschaften, und selbst
danach bis 2042 gibt es nach übereinstimmenden Prognosen keine
Zahlungsschwierigkeiten
• finanzielle Probleme durch Bushs
Privatisierungspläne: schließlich muss bei einer
Umstellung von einem Generationenvertrag auf ein
kapitalbasiertes System irgendwer dafür aufkommen, die heutigen
Rentner weiterzubezahlen — während die Beitragszahler
bereits in ihre neuen, persönlichen Konten einzahlen
• Washington: auf jeden Fall müssten die künftigen
Rentenzahlungen gesenkt werden
• Finanzminister John Snow versichert, „dass Billionen neuer
Schulden mit den Anstrengungen vereinbar sind, das Budgetdefizit zu
verringern”
U. Carpenter:
Rentenreform in den USA. Konrad-Adenauer-Stiftung Washington, Juni 2005
Allianz: Finanzkrise hat Altersvorsorge geschädigt.
Kurztext. boersen-zeitung.de,
23.9.2010.
• Die Finanzkrise hat das Vertrauen der US-Amerikaner in
die Zuverlässigkeit des Rentensystems tief
erschüttert
• Allianz: auch in Europa steht den
Alterssicherungssystemen die wirkliche
Belastungsprobe erst noch bevor
• überall ist die Staatsverschuldung dramatisch
gewachsen, insbesondere einschließlich der
ungedeckten staatlichen Pensionsverpflichtungen
• USA, Niederlande und Frankreich: weit über 500%
des BIP; Deutschland und Großbritannien: gut 400%
des BIP
G. Wagner:
Kapital sichert nicht besser.
Das Umlageverfahren für die Rente läßt sich durch
Ansparen ergänzen, nicht ersetzen.
ZEIT ONLINE, 47/1998.
• Gerhard Schröders Regierungserklärung:
Strategie für die geplante Rentenreform setzt neben der
umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung
ganz stark auf kapitalgedeckte Vorsorge
• man darf die „rohe” Kapitalverzinsung nicht mit
der Rendite einer Rentenversicherung vergleichen, da eine
Versicherung spezifische Kosten hat
• als die privaten Rentenversicherer mit zu niedrigen
Lebenserwartungen kalkuliert hatten,
erlaubte das Bundesaufsichtsamt
für das Versicherungswesen, die Kosten der
unvorhergesehen gestiegenen Lebenserwartung
auf jüngere Versicherte
„umzulegen”
• nach einer Umfrage des DIW bei den Versicherungen verzichtet nur
etwa ein Sechstel darauf, eine teilweise oder vollständige
Umlage der nicht einkalkulierten Kosten vorzunehmen, und nimmt eine
„einzelvertragliche Finanzierung” vor
• über 40% der
Versicherungsgesellschaften setzen
zur Finanzierung der erhöhten
Deckungsrückstellungen für Rentner
ausschließlich Umlagefinanzierung
ein, indem sie Mittel des ganzen
„Rentenversicherungskollektivs” und/oder des
„Altbestandes” heranziehen
• das Kapitaldeckungsverfahren ist nicht
immun gegen Veränderungen der Bevölkerungs- und
Erwerbstätigenstruktur: schrumpft die
Bevölkerung, verringert sich ebenso die Zahl derjenigen,
die Geld anlegen für ihre Altersvorsorge, während die Zahl
derjenigen, die ihre Ersparnisse auflösen, in Relation dazu
steigt → die Rendite sinkt
• Kapitalexport wäre ein Ausweg, wenn es genügend
Volkswirtschaften gäbe, die nicht ebenfalls mit der
Alterung der Bevölkerung zu kämpfen haben
• wegen der unterschiedlichen Gefahren ist
eine gemischte Vorsorgestrategie aber grundsätzlich
sinnvoll
• bei einem „Umstieg” ergibt sich
das zentrale Problem, wie mit den
„Altansprüchen” derjenigen
Versicherten und Rentner umgegangen wird,
deren Renten-Anwartschaften auf dem Umlageverfahren beruhen
→ Doppelbelastung der erwerbstätigen Generation
• die höhere Sparquote und damit ein entsprechender
Ausfall von Konsumnachfrage würde die Konjunktur
unmittelbar schwächen, während die Wirkung der damit
verbundenen Zinssenkung auf die Nachfrage ungewiß ist
• „Wäre es aber verantwortbar, über Jahrzehnte
hinweg den Beitragszahlern eine zusätzliche Last von
ungefähr vier Prozentpunkten aufzubürden, ohne
wirklich zu wissen, welcher Ertrag einmal daraus resultiert?”
• inzwischen überbewerten wohl etliche Politiker die
Zukunft, um die aktuellen Probleme am Arbeitsmarkt kleinzureden
• die nicht prognostizierbare Invaliditätsgefahr
müsste sinnvollerweise immer im UV abgesichert werden
• betriebliche Altersvorsorge ist
nur eine andere Form der Entlohnung mit dem Ziel, Arbeitnehmer
stärker an Betriebe zu binden
• warum sollen mobilitätshemmende
Maßnahmen staatlich gefördert werden mit
besonderen Gefahren bei Arbeitsplatzverlust?
• es stellt sich für Arbeitnehmer die Frage, warum eine
derartige Vorsorge nicht vollständig in ihrer Hand sein kann
• zur Stabilisierung der Umlagebeiträge sollten
alle Einkommensarten herangezogen werden
G. Wagner, V. Meinhardt, J. Leinert, E. Kirner:
Kapitaldeckung: Kein Wundermittel fuer die
Altersvorsorge.
DIW Berlin,
Wochenbericht 46/98.
• KDV hat auch demografisch bedingte
Probleme: bei Schrumpfen der Bevölkerungszahl
vermindert sich später die Zahl der Geldanlagen suchenden
Erwerbstätigen im Verhältnis zu den Älteren, die Kapital
auflösen → die Rendite für das eingesetzte Kapital sinkt
• KDV: spezifische Gefahren, die UV nicht kennt
• bei Umstieg zeitweise entweder
Beitragszahler oder Rentner oder beide schlechter gestellt
als bei Weiterführung des UV
• mit der Einführung eines KDV bedeutet einhergehende
Erhöhung der Sparquote entsprechenden
Ausfall von Konsumnachfrage, dem —
über tendenziell sinkende Zinsen — nur ein
indirekter Impuls für eine höhere
Investitionsnachfrage gegenübersteht
• struktur- und verteilungspolitische Probleme durch KDV per
se nicht zu lösen
• nicht für Gefahren wie Erwerbsunfähigkeit
• auch Versicherungen greifen auf UV zurück
Deutsches Institut für Altersvorsorge,
Infopool » Fachliteratur (Abstracts): Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung:
Probleme der Altersvorsorge allein durch Änderung des
Finanzierungsverfahrens nicht zu lösen (Kurzfassung).
Langfassung in: Wochenbericht des
DIW,
30/2000.
• Senkung des Rentenniveaus führt für wachsende Zahl von
Rentnern zu Alterseinkommen nahe Sozialhilfe
• wenn schon private AV, dann obligatorische!
• kritisch gesehen: angebliche
Überlegenheit des KDV gegenüber dem UV (nach neueren
Untersuchungen)
• sinnvoll wäre Verbreiterung der Finanzierungsbasis durch
Einbeziehung der gesamten Bevölkerung sowie aller Einkunftsarten
G. Wagner, V. Meinhardt, J. Leinert, E. Kirner:
Kapitaldeckung: Kein Wundermittel fuer die
Altersvorsorge.
DIW Berlin,
Wochenbericht 46/98.
• KDV hat auch demografisch bedingte Probleme
• KDV: spezifische Gefahren, die UV nicht kennt
• bei Umstieg zeitweise entweder
Beitragszahler oder Rentner oder beide schlechter gestellt
als bei Weiterführung des UV
• mit der Einführung eines KDV bedeutet einhergehende
Erhöhung der Sparquote entsprechenden
Ausfall von Konsumnachfrage, dem —
über tendenziell sinkende Zinsen — nur ein
indirekter Impuls für eine höhere
Investitionsnachfrage gegenübersteht
• struktur- und verteilungspolitische Probleme durch KDV per
se nicht zu lösen
• nicht für Gefahren wie Erwerbsunfähigkeit
• auch Versicherungen greifen auf UV zurück
Deutsches Institut für Altersvorsorge,
Infopool » Fachliteratur (Abstracts): Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung:
Probleme der Altersvorsorge allein durch Änderung des
Finanzierungsverfahrens nicht zu lösen (Kurzfassung).
Langfassung in: Wochenbericht des
DIW,
30/2000.
• Senkung des Rentenniveaus führt für wachsende Zahl von
Rentnern zu Alterseinkommen nahe Sozialhilfe
• wenn schon private AV, dann obligatorische!
• kritisch gesehen: angebliche
Überlegenheit des KDV gegenüber dem UV (nach neueren
Untersuchungen)
• sinnvoll wäre Verbreiterung der Finanzierungsbasis durch
Einbeziehung der gesamten Bevölkerung sowie aller Einkunftsarten
S. Paraskewopoulos:
Ist eine zusätzliche private Altersvorsorge in Deutschland
notwendig? Mikro- versus makroökonomische Aspekte.
In:
K. Farmer, R. Haupt, W. Lachmann: Lang leben und verarmen?
LIT Verlag Berlin-Hamburg-Münster, 2002. S. 91-94, 97-98, 2002.
• In USA Subsidiaritätsprinzip, in Europa
Solidaritätsprinzip vorherrschend
• reales westdeutsches Sozialprodukt hat sich von 1970 –
2000 verdoppelt
• bei Fortsetzung des Bevölkerungsrückgangs
um 20% bis 2030 wird sich bei 100% Erhöhung des realen
Sozialprodukts 150% Erhöhung pro Kopf ergeben
• z.Zt. erhalten die 48% aktiver Bevölkerungsanteil
unmittelbar 58% des Bruttoinlandsprodukts → die 42% Abgaben
finanzieren Sozialwesen, Staatsapparat und gesamte
öffentliche Investitionen
• selbst wenn bis 2030 aktiver Bevölkerungsanteil auf 40%
zurückgeht und Abgabenquote auf 50% steigt, wird sich
relative Position Aktiver gegenüber Inaktiven noch verbessern
• bei solchem 2½-fachen Sozialprodukt
keine private zusätzliche
Rentenversicherung nötig
P. Hagen: Altersvorsorge:
Streit um die Umlage-Rente.
FINANCIAL TIMES
DEUTSCHLAND, 3.7.2008.
• Jochen Pimpertz, Institut der Deutschen Wirtschaft (IW):
Langfristiger Wechsel über mehrere Generationen ist angesichts
wechselnder politischer Mehrheiten kaum machbar und
wäre sehr teuer. "Wenn man die anfallenden Kosten betrachtet, ist
ein Umstieg wenig reizvoll"
• es wäre falsch, das Umlagesystem in Bausch und Bogen zu verdammen
• Claudia Bogedan (WSI): wenn gesetzliche Vorsorge schwächer wird,
wächst Ungleichheit der Einkommen im Alter
• von einem Systemwechsel sei kein
Nettogewinn zu erwarten, schreibt die Bundesbank in ihrem
Monatsbericht für April 2008
T. Lueg, W. Ruprecht, M. Wolgast:
Altersvorsorge und demographischer Wandel: Kein Vorteil für das
Kapitaldeckungsverfahren?
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft,
GDV
Volkswirtschaft: Themen und Analysen, 1, 2006.
• Entwicklung der Altersstruktur in Deutschland bis 2050
• trotz Mackenroth-These: über höhere reale Ersparnis,
Investitionen und damit stärkere reale Kapitalbildung kann
Volkswirtschaft höheren Wachstumspfad erreichen
• wenn Ersparnis durch Kapitaldeckung aber zu Lasten anderer
Sparziele geht, wären Kapitalstock und Volkseinkommen
nicht notwendig höher
• die Mackenroth-These bezieht sich auf Nettoinlandseinkommen,
nicht auf Bruttoinlandseinkommen – doch durch Unterlassen
notwendiger Ersatzinvestitionen können Nettoinvestitionen
negativ werden und damit verstärkten Konsum ermöglichen
• „neue Mackenroth-These”: durch Rückgang und Alterung
der Bevölkerung geht Erwerbstätigenzahl zurück, wird somit
der Produktionsfaktor Arbeit knapper und Kapital -relativ- reichlicher,
also steigen Löhne und Kapitalrenditen sinken
• vermutete ausgleichende Wirkung des internationalen
Kapitalverkehrs
• weil angespartes Vermögen im Alter zu Konsumzwecken
aufgelöst wird, kann es zu Verkaufswelle kommen, welche zu
Kapitalverzehr und Wertverfall beiträgt
• Dividend Discount Model: Bestimmungsfaktoren des Aktienkurses
sind zu erwartende Dividenden, wiederum abhängig von Möglichkeit,
mit Hilfe des Kapitals die Produktivität der Arbeit zu erhöhen
• sinkende Kapitalrenditen aufgrund Verteuerung des knapper
werdenden Faktors Arbeit führen zu sinkenden Wertpapierkursen bzw.
Preisen für Realkapitalgüter
• Rendite an Aktienmärkten bleibt positiv, da Märkte
Rückgang der Dividenden bereits im Kurs vorweg genommen haben
• Rendite des KDV = Realzins: um die Inflation bereinigte Rendite
sicherer Kapitalmarktanlagen
• Rendite des UV unter Annahme konstanter Beitragssätze =
Wachstumsrate der Lohnsumme (bei konstanter Lohnquote =
Wachstumsrate des Sozialprodukts), aufteilbar in
Wachstumsrate der Erwerbsbevölkerung und Wachstumsrate
der Produktivität
• in wachsender Wirtschaft muss Zinssatz über
Wachstumsrate des Sozialprodukts liegen
• historisch „natürliche” reale Rendite
auf sichere Kapitalanlagen von 3% (angeblich)
• schrumpft Erwerbstätigenzahl schneller als
Pro-Kopf-Einkommen, wird Rendite des UV negativ
• Börsch-Supan (2000): bei durchschnittlich negativer
Wachstumsrate der Beschäftigten ab 2009 kann
makroökonomische Rendite des UV selbst bei Annahme hoher
Produktivitätssteigerungen der Arbeit von durchschnittlich
jährlich 2,5% höchstens 1,5% betragen!
• Umstieg auf KDV bringt Jüngeren deutliche Entlastung und den
Älteren Zusatzbelastung
• kein System, das
Alterssicherung Jahrzehnte im voraus verspricht,
kann vollständig sicher sein
N. Reuter: Generationengerechtigkeit als Richtschnur der Wirtschaftspolitik? 2.2
Die Kapitaldeckung als Lösung aller Rentenprobleme?
aus:
C. Butterwegge, M. Klundt (Hrsg.): Kinderarmut und Generationengerechtigkeit:
Familien- und Sozialpolitik im demografischen Wandel. VS-Verlag, 2002.
• oft unterstellte positive Korrelation zwischen
KDV und steigenden Wachstumsraten:
höhere Sparleistungen führen über sinkende
Zinssätze zum Anstieg des Investitionsvolumens
• da aber mit ansteigendem Investitionsvolumen auf weniger
profitable Projekte ausgewichen werden muss, ist mit einem Rückgang
der Durchschnittsrendite zu rechnen
• mit Anstieg gesamtwirtschaftlicher Sparquote dauerhafter
Konsumverzicht: negative Auswirkungen auf gesamtwirtschaftliche
Entwicklung
• für Staat ist Nullverschuldung nicht anzustreben:
Kreditaufnahme hat gesamtwirtschaftlich produktive
Funktion, wenn sie Ersparnisse absorbiert, die sonst ins Ausland abfließen
würden, oder wenn zusätzliche Staatsausgaben einen
höheren Wachstumspfad induzieren
• mit Aufbau eines zusätzlichen
Kapitalstocks verbundene Risiken sind unkalkulierbar
H.-J. Krupp:
Ist das Kapitaldeckungsverfahren in der Alterssicherung dem Umlageverfahren überlegen?
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung.
WSI Mitteilungen, 5/1997.
• „Nun ist bekannt, dass ein Übergang
vom Umlageverfahren zum Kapitaldeckungsverfahren schon aus
praktischen Gründen und schon gar unter den demografischen
Relationen Deutschlands nicht möglich ist.
Die heutigen Jungen würden durch eine solche
Umstellung doppelt belastet.”
• daher im Folgenden nur untersucht, ob ein KDV dem UV
theoretisch überlegen wäre
• bei einer stationären Bevölkerung
unterscheiden sich KDV und UV nicht
• bei einer schrumpfenden Bevölkerung
unterscheiden sich KDV und UV in einer geschlossenen
Volkswirtschaft nicht wesentlich, aber das KDV hätte
makroökonomisch einen Vorteil, wenn die Kapitalbildung
im Ausland erfolgt
• dann steigt aber auch das Risiko
• Argument erleichterter Kapitalbildung nicht haltbar:
in einer offenen Volkswirtschaft unterbleiben Investitionen nicht wegen
Kapitalknappheit, sondern weil die Rendite nicht dem angestrebten
Mindestertrag entspricht
• für renditestarke Investitionen kann Kapital
international beschafft werden
• empirisch sind Sparquoten in
Ländern mit voll ausgebauten Sicherungssystemen deutlich
größer
• könnte durch zusätzliche Kapitalbildung der
Wachstumsprozess beschleunigt werden, könnte man später von einem
höheren Wohlstandsniveau ausgehen: dazu müsste das Sparaufkommen
im KDV größer sein als im UV, was empirisch nicht zutrifft
• durch Kapitalbildungsprozess werden Ansprüche
der Kapitalsparer genauso entwertet wie im UV
• intertemporale
Übertragung von Sozialprodukt ist auch über
Kapitalauf- und -abbau nicht möglich
• selbst im makroökonomisch günstigsten Fall der
Kapitalanlage im Ausland kommt es zu Korrekturen, die sich
nicht grundsätzlich vom UV unterscheiden
• wollte man das KDV weltweit
praktizieren, wäre das gebildete Kapital weitaus größer
als die Kapitalanlagemöglichkeiten
• „Es ist … unverantwortlich,
durch eine Umstellung der gesetzlichen Sicherungssysteme
vom Umlage- auf das Kapitaldeckungsverfahren sowohl das
Umlageverfahren wie das Kapitaldeckungsverfahren zu
ruinieren.”
• das KDV leistet seinen Beitrag zur Alterssicherung nur, so
lange es marginal ist
H. Flassbeck:
Generationenvertrag versus private Vorsorge: Falsche Alternativen in der
Rentendebatte. Handelsblatt ,
18.7.2000.
• Wer Angebot an Kapital weltweit erhöhen will, muss eine sinkende
Rendite in Kauf nehmen
• heute zusätzlich gespartes Geld verdirbt das heutige
Geschäft der Unternehmen, den Umsatz, um genau diesen Betrag
• ob sie daraufhin investieren, ist zweifelhaft
• legen wir Geld in Staatsanleihen an, statt es in die
GRV einzuzahlen, kann Staat nur dann soviel ausgeben wie
vorher, wenn er sich höher verschuldet
• die Kapitaldeckung ist
dann nur eine teure Umlage
• wir sorgen durch Sparen also nicht für die Zukunft vor,
sondern tun das Gegenteil
• die Volkswirtschaft als Ganzes
kann kein Geldvermögen in die Zukunft übertragen,
sondern nur Realkapital: dessen Bildung wird aber
durch Geldvermögensbildung behindert
• jede Rente ist kapitalgedeckt, gedeckt von dem Sachkapital, das
genau zu dem Zeitpunkt Erträge abwirft, wo Rente oder Zins auf eine
Anlage gezahlt werden soll
• wenn wir in 30 Jahren sehr viel mehr Rentnern eine gleich gute
Absicherung wie heute geben wollen, müssen wir
heute in Sachkapital investieren
• dann können wir in 30 Jahren so reich sein, dass Unternehmen und
Arbeitnehmer 26% Rentenbeitrag gut verkraften
• alle realen Maßnahmen setzen voraus, dass bis dahin das Problem der
Arbeitslosigkeit gelöst ist, weil sonst keine dieser Maßnahmen
greift
H. Flassbeck: Deutschland von außen,
Teil 4:
Die unendliche Geschichte der Rente. Wirtschaft und Markt, 2003.
• Beim Umlageverfahren verzichtet
Arbeitnehmer in 30 Jahren auf etwas mehr Konsum von seinem dann
wesentlich höheren Einkommen, kann dafür aber heute mehr
konsumieren, was Investoren zugute kommt
• bei Kapitaldeckung verzichtet
Arbeitnehmer schon in der Gegenwart auf mehr Konsum, um in 30 Jahren
eine gleich hohe Rente zu erhalten: er gibt Geld einem Fonds,
der es einem anonymen Schuldner leiht, der das Geld in Sachanlagen
investiert und verspricht, in der Zukunft Zinsen zu zahlen
• will Investor überleben, muss er auch heute Gewinne machen,
wird aber durch vermehrte Ersparnis behindert
• es bleibt unumstößliche
Wahrheit, dass eine Volkswirtschaft als Ganzes nicht Geld ansparen kann
• heute mehr zu sparen mindert unsere Chance, später die Belastung
mit einem höheren Einkommen erträglich machen zu können
H. Flassbeck:
Weiß-Blaue Pensionsphantasien.
NachDenkSeiten,
19.3.2008.
• Süddeutsche Zeitung: Artikel 4.3.08, Leserbrief Huber 17.3.08,
Kommentar
• Bayern zahlt jetzt monatlich 500€ für jeden neu
eingestellten Beamten in einen Pensionsfonds ein
• Bayern gibt das Geld der Deutschen Bundesbank, die es in sicheren
Anlagen investiert
• „passives” Anlagekonzept: 80% aus festverzinslichen
Wertpapieren
• die Deutsche Bundesbank kauft mit dem Geld Anleihen des
bayrischen Staates, der nun mehr Geld als sonst am Kapitalmarkt aufnehmen
muss
• 2038 sind Pensionslasten tatsächlich wesentlich
geringer als heute
— dafür ist die Staatsverschuldung 2038 genau um den
€-Betrag höher, um den die Pensionslasten abgenommen haben
• würde Bayern dagegen, um eine höhere Staatsverschuldung
zu vermeiden, die 500€ für jeden neuen Beamten bei den laufenden Ausgaben
einsparen, hätten die bayrischen Unternehmen jeden Monat für 30
Jahre genau die Summe weniger, die der Staat sonst ausgegeben hätte, und
werden entsprechend weniger in Zukunft investieren
• dann 2038 Fähigkeit der bayrischen Wirtschaft geringer, die
Anleihen zu bedienen, aus deren Erträgen die Pensionen für die dann zu
pensionierenden Beamten zu bezahlen sind
• also: entweder ein
Karussellgeschäft, bei dem nichts gespart wird, oder man schädigt
heute direkt die Wirtschaft
• weil überall versucht wird, auf die bayrische Art und Weise Geld in
Staatsfonds oder privaten Pensionsfonds anzusparen, wird Geschäft mit
der Verwaltung dieser Gelder immer attraktiver, aber Erträge der
Ersparnis werden mit zunehmender Ersparnissumme deutlich sinken
• Antwort Huber: Geld aus Versorgungsfonds darf nur
beschränkt in landeseigene Anleihen fließen
• da Hauptteil in private Anleihen sowie Aktien fließt, werde Geld
dem Wirtschaftskreislauf zugeführt
• Flassbecks Antwort: dieses Geld wurde vorher über Steuern und
Abgaben den Unternehmen und Haushalten entzogen
• Kapitaldeckung wirkt i.Allg. negativ auf Wirtschaft — neutral
nur, wenn die Unternehmen sich genau um die Summe höher verschulden, um die
Gewinn gesunken ist (und das, obwohl sie nun – bei schlechterer Absatz- und
Gewinnlage – Zinsen für Geld zahlen müssen, das sie ohne
staatliches Sparen umsonst bekommen hätten)
• diese Politik behindert also die Wirtschaft beim Investieren
V. Hergenhan:
Alterssicherung und Finanzmärkte.
⌊ Evangelische
Sozialakademie Schloss Friedewald ⌉:
Positionen des Sozialen Protestantismus, Beiträge zu
aktuellen Problemen und Grundsatzfragen, 200x?.
• Die auf privater Vorsorge aufbauenden angelsächsischen
Systeme galten als reformbedürftig, weil sie das Problem wachsender
Altersarmut nicht lösen können
• UV: „innere” Reformmaßnahmen (z.B. Einbeziehung
bisher nicht sozialversicherungspflichtiger
Arbeitsverhältnisse) und Alternativen
(steuerfinanzierte Grundrentenmodelle) zum Erhalt des
Umlagesystems bisher nicht ernsthaft in Erwägung gezogen
• ordnungspolitischer Systembruch: private Vorsorge als 2.
Säule Einstieg in Ausstieg aus
Solidarvertrag der Generationen
• Privatisierung der Kosten erhöht im Alter Armutsrisiko
der weniger Leistungsfähigen und entlastet Leistungsfähigere
• grundlegend: für jedes arbeitslose Einkommen muss an
anderer Stelle gearbeitet werden
• Konsum der Rentenbeziehenden immer ein Abzug vom möglichen
Konsum der Nichtrentner → KDV und
UV unterscheiden sich also nur bzgl. Verteilungsschlüssel,
der Zuweisung der Renten aus der laufenden Produktion regelt
• auch Renditen der Kapitalanlagen hängen von
Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts ab (ihrerseits
von der Entwicklung der Produktivität bestimmt)
• Rentenniveaustudie des amerikanischen
Brookings-Instituts: Höhe einer Leibrente für 89 Jahrgänge
zwischen 1911 und 1999 berechnet → bei langfristiger Anlage über
mehrere Generationen Rendite beim KDV nicht deutlich über der
des UV
• mit Ausweitung des KDV steht immer mehr Kapital immer weniger
sicheren und gewinnträchtigen
Anlagemöglichkeiten gegenüber
• vollständiges Mackenroth-Zitat
• weder das UV noch das KDV wird fundamentale wirtschaftliche
Gesetzmäßigkeiten außer Kraft setzen können
M. Kaganovich, V. Meier:
Wachstumswirkungen umlagefinanzierter
Rentenversicherungssysteme.
Projekt. www.cesifo-group.de/, 2008
• Gemeinhin wird vermutet, dass die Einführung und
Ausdehnung umlagefinanzierter
Rentenversicherungssysteme negative
Auswirkungen auf das Wachstum
hat (sinkende Ersparnisse → sinkende Akkumulation von
Sachkapital)
• aber für das Wachstum sind auch die Bildungsinvestitionen wichtig — da also die künftigen umlagefinanzierten Renten mit höheren Investitionen in das öffentliche Bildungswesen ansteigen, werden die Erwerbstätigen und Rentner für höhere Bildungsausgaben stimmen
• damit kann der negative Effekt der geringeren Sachkapitalakkumulation überkompensiert werden
• Untersuchung der Wirkungen unterschiedlicher Rentenformeln im Rahmen eines Modells mit überlappenden Generationen
• eine Grundrentenformel führt zu einem höheren Wachstum als eine beitragsbezogene Rentenformel, wenn der Medianwähler weniger als den Durchschnittslohn bezieht, und umgekehrt
• wenn das Rentensystem von oben nach unten umverteilt, haben unterdurchschnittlich arme Individuen einen stärkeren Anreiz, für die Ausdehnung des öffentlichen Bildungssystems zu stimmen
• Fazit: umlagefinanzierte Systeme führen i.Allg. zu einer höheren Wachstumsrate als kapitalgedeckte Systeme;
M. Kaganovich, V. Meier:
Social Security Systems, Human Capital, and Growth in a Small Open Economy.
CESifo Working Paper No. 2488, 2008
C. Logeay, V. Meinhardt,
K. Rietzler, R. Zwiener:
Gesamtwirtschaftliche Folgen des kapitalgedeckten
Rentensystems. Zwischen Illusion und Wirklichkeit.
IMK in der Hans-Böckler-Stiftung, IMK.
Report Nr. 43, November 2009.
• Bei langfristig positivem Wirtschaftswachstum
lassen sich auch bei einem zunehmenden Anteil an Rentnern
die realen Renten steigern oder konstant
halten mittels steigender Rentenbeiträge
• ist das langfristige Wirtschaftswachstum höher
als die Zunahme der Rentnerzahl und verschlechtert sich die
Einkommensverteilung nicht deutlich zu Lasten der
Arbeitnehmer, so erzielen die
Erwerbstätigen einen Zuwachs ihrer realen
Nettoeinkommen
• die nach dem UV finanzierte GRV verfügt mit der
Bruttolohnsumme über eine stabilere
Einnahmenbasis und kann nicht insolvent werden
• bei kapitalgedeckten Systemen hängt die Rendite (und
damit die Höhe der Alterseinkünfte) stark von der
konjunkturellen Situation ab
• die OECD schätzt für 2008 den Verlust der privaten
Pensionspläne auf 23% gegenüber dem Vorjahr — in
Irland sogar über 37%, in Deutschland nur rund 7%
• durch den krisenbedingten Renteneinbruch kommt es vor
allem in den USA zu einem Konsumrückgang und damit zur
Verschärfung der Krise
• KDV und UV sind alternative Formen,
Ansprüche auf die Produktion der
Zukunft zu erwerben (KDV: Erwerb von Finanzanlagen, deren
Wert einschließlich Verzinsung den Konsum während
des Ruhestands finanzieren soll; UV: Konsum der Rentner aus
laufenden Beiträgen der Erwerbstätigen)
• eine alternde Gesellschaft muss zwangsläufig für
die Älteren eine größeren Teil ihres
Volkseinkommens für die anwachsende
Rentnergeneration zur Verfügung stellen
• Doppelbelastung: die
Erwerbstätigen müssen zusätzlich zur
Finanzierung der gegenwärtigen
Rentnergeneration auch noch durch Konsumverzicht und
zusätzliche Ersparnisbildung einen Kapitalstock
aufbauen
• Absenkung des Rentenniveaus von
2000 bis 2030 für Personen mit 45 Versicherungsjahren:
brutto 48%→39,7% = netto 70,8%→58,5%
• diese Renten werden noch nachversteuert (reduziert das
Nettorentenniveau um 6,3 Prozentpunkte) und
zusätzlich ½ Beitragssatz zur
Krankenversicherung und Pflege erhoben
• ohne Reform würde der Beitragssatz bis 2030 auf knapp 25%
steigen — die Deckelung bei 22% führt
zwangsläufig zu einer permanenten Reduzierung des
Rentenniveaus
• Deutsche Bank: Riester-Rente reicht auch nicht, sondern die
private Vorsorge muss eine Netto-Rentenlücke von 10–15%
schließen
• auch diese Berechnungen nach Ansicht des IMK zu optimistisch
aus gesamtwirtschaftlicher Sicht: die Riester-Sparer
müssen auch für den entfallenden Arbeitgeberbeitrag
aufkommen: beim Beitragssatz von 22% müssten sie 15% (11% GRV und
4% Riester) aufbringen — höher als wenn der Beitragssatz
ohne Riester auf 24–26% angehoben würde
• die durch diesen Konsumverzicht ausgelösten
makroökonomischen Effekte werden in den
Modellrechnungen des Sachverständigenrats nicht
berücksichtigt
• die in einer bestimmten Phase beobachtete
Rendite von 4% darf so nicht auf Dauer
fortgeschrieben werden, da sie mit einer Umverteilung von
Arbeit zu Kapital verbunden war
• auch dürfen bei einem Vergleich nur „sichere”
deutsche Staatsanleihen zugrunde gelegt werden
• die Effekte der Riester-Reform sowie des infolge der erwarteten
Rentenkürzungen erhöhten Vorsorgesparens
erklären die Hälfte des Anstiegs der Sparquote von 2,2%
seit 2001
• im makroökonomischen Modell des IMK
hängen die Investitionen von der
Nachfrage, dem Zinsniveau und den Lohnkosten ab (und nicht
von den Ersparnissen)
• die Erhöhung der Ersparnisse kann also nur über
die praktisch unmerkliche Reduzierung des deutschen
Kapitalmarktzinses und eher über verstärkte
Kapitalexporte einwirken
• die verstärkten Sparanstrengungen der privaten
Haushalte haben mit den realen Kürzungen bei den
Rentenzahlungen zu einer Dämpfung des
realen Konsums um fast 1½% geführt: das dämpfte
das Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum;
das reale BIP stieg um 1% weniger
als ohne Riesterreform
• die induzierte Verschlechterung der
wirtschaftlichen Entwicklung hat die Einsparungen bei
den Ausgaben der GRV wieder zunichte gemacht, also zu Lasten der
Gebietskörperschaften und der anderen Zweige der
Sozialversicherung
• auch die private Investitionstätigkeit litt
unter dem Nachfragemangel
• durch die Rentenreformen wird die Gefahr von
Altersarmut zunehmen, auch durch die Zunahme von Lücken
im Erwerbsverlauf
• heute sind schon 33 Beitragsjahre zu 75% des Durchschnitts
notwendig, um die Grundsicherung zu erhalten
• ein volles Erwerbsleben zu 50% des
Durchschnittseinkommens reicht heute nur zu 59,2% des
früheren durchschnittlichen Nettoeinkommens,
während es im OECD-Durchschnitt 82,1% sind
• ein gesetzliches Rentenniveau, das nicht vor
Altersarmut schützt, ist nicht akzeptabel, und der Staat
spart am Ende auch nicht dabei, sondern verliert die
Legitimität der GRV
• viele glauben fälschlich, dass sie durch die
Kombination aus GRV und Riestersparen noch ein akzeptables
Rentenniveau erreichen werden — dazu darf das
gesetzliche Rentenniveau aber nicht so stark abgesenkt
werden!
• der gewählte Übergang zu
verstärkter Kapitaldeckung erzeugt Wachstumsprobleme
und führt zu ungenügender Sicherung im Alter —
ist also zur Kompensation der demografischen
Belastungen ungeeignet
• das System der GRV wurde „bewusst in
seiner Funktion der Lebensstandardsicherung
geschwächt, um so die
Erwerbstätigen zum Aufbau eines
individuellen Finanzkapitalstocks” zu
zwingen
• die (auch durch Minijobs, Leiharbeit, Ein-Euro-Jobs,
statt allgemeiner Mindestlöhne, mitverursachte)
Senkung der Lohnquote und der
Wechsel zur KDV schwächten die
Wirtschaftsentwicklung und die GRV;
![[AksR]](AKsR.gif)
M. Sievers: Institut:
"Riester-Rente schadet deutscher Wirtschaft".
Frankfurter Rundschau,
17.11.2009.
• IMK: der Ausbau der privaten Altersvorsorge hat Deutschland
insgesamt geschadet
• es wäre effizienter gewesen, die Stärken der
GRV zu erhalten und das UV zu unterstützen
• die Riester-Rente hat von 2002 bis 2007 rund ein
Prozent der Wirtschaftsleistung gekostet
• verstärkte Sparanstrengungen schwächten den
Konsum um 1½%, die nicht durch höhere
Unternehmensinvestitionen ausgeglichen werden
konnten
• die jeweils Jungen müssen immer
für die Rentenzahlungen eines Jahres aufkommen (per
Sozialabgaben oder per Zinsen und Dividenden), egal welches
Rentensystem gilt
• Anlage des Kapitals im Ausland wäre ein kleiner Ausweg, wenn
die anderen Staaten nicht auch vor demografischen Problemen
stünden
• höhere Lasten für die Rentner lassen sich in einer
alternden Gesellschaft nicht wegreformieren
• auch eine höhere Rendite der privaten Altersvorsorge ist
anzuzweifeln
H. Lampert,
J. Althammer:
Lehrbuch der Sozialpolitik, 7. Auflage (Google Buch-Faksimile-Auszug).
Springer-Verlag, (1985) 2004 (8. Auflage 2007).
525 Seiten, 32,95€=6¢/Seite
• S. 289: „Die Forderung nach einem
vollständigen Übergang zum
kapitalstockfundierten Finanzierungssystem wurde
im politischen Raum vor allem deshalb nicht aufgegriffen, weil eine
solche Systemumstellung nicht
finanzierbar ist. Denn für eine Jahrzehnte dauernde
Übergangsperiode müssten sowohl die
bisher erworbenen Ansprüche eingelöst als auch
zusätzlich ein gigantischer Kapitalstock aufgebaut
werden”
Bundessozialgericht, Urteil vom 21.1.2009 - B 12 R 1/ 07 R.
lexetius.com, 2009.
• Anlass: Aussetzung der Rentenanpassung 2005
• verfassungsrechtliche Bewertung
von Altersvorsorgeanteil und
Nachhaltigkeitsfaktor (offenbar nur betrachtet unter der
Aufgabe des Staates als Beklagte, die Finanzierung der GRV zu sichern)
• 17 „Die gleichbleibende Höhe des aktuellen
Rentenwerts trotz der Veränderung der Bruttolohn- und
-gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten
Arbeitnehmer im Jahre 2004 gegenüber dem Jahre 2003 um 0,12 vH
beruht auf der Dämpfung des Rentenanstiegs
durch die Einführung des Altersvorsorgeanteils durch das
Altersvermögensergänzungsgesetz ...
und die Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors durch
das RVNG.”
• 17 „Der Altersvorsorgeanteil
soll die Steigerung des aktuellen Rentenwerts
jährlich um ca 0,6 vH vermindern und
der Nachhaltigkeitsfaktor sollte für
das Jahr 2005 zu einer Verminderung der Rentenerhöhung
um ca 0,5 vH führen”
• 24 „Der Senat kann weiterhin offenlassen, ob eine
Rentenanpassung überhaupt in den Schutzbereich des
Art 14 Abs 1 GG fällt oder aber eine nicht
eigentumsgeschützte bloße Erwartung auf
zukünftige Teilhabe an steigenden Einkünften der
Rentenbeitragszahler darstellt”
• 24 „Die Einführung des
Altersvorsorgeanteils und des
Nachhaltigkeitsfaktors verstößt jedenfalls
nicht gegen Art 14 Abs 1 GG.”
• 26 „Auch wenn man den Schutzbereich des Art 14 Abs 1 GG ...
ansieht, wäre die Eigentumsgarantie durch die
Berücksichtigung des
Altersvorsorgeanteils oder des
Nachhaltigkeitsfaktors nicht verletzt. Beides
dient der Sicherung des Vertrauens der jüngeren
Generation in die Zukunftsfestigkeit der
Rentenversicherung und gewährleistet einen gerechten
Ausgleich der finanziellen Belastungen zwischen den
Generationen.”
• 27 „... muss dem Gesetzgeber eine ausreichende
Flexibilität erhalten bleiben, um das
Rentenversicherungssystem und insbesondere dessen
Finanzierung zu gewährleisten.”
• 28 „Der Gesetzgeber ging sowohl bei der Einführung
des Altersvorsorgeanteils als auch des
Nachhaltigkeitsfaktors davon aus, dass das Vertrauen in die
Zukunftsfestigkeit der Rentenversicherung nur
gewährleistet ist, wenn der Beitragssatz für die
Rentenversicherung für die jüngere Generation
bezahlbar bleibt ...”
• 30 „Bei der Einführung des
Altersvorsorgeanteils im Jahre 2001 ... stand aus Sicht des
Gesetzgebers die Problematik der rückläufigen
Geburtenzahl einerseits und die steigende
Lebenserwartung und damit die immer länger werdende
Rentenlaufzeit andererseits im Vordergrund ...”
• 30 „Der jüngeren Generation drohte eine
Beitragsbelastung von 24 vH bis 26 vH im Jahre 2030 ...”
• 30 „Das Vertrauen in die Zukunftsfestigkeit der
gesetzlichen Alterssicherung konnte deshalb durch eine
Beitragsbegrenzung geschaffen werden.”
• 30 „Die Einführung des
Altersvorsorgeanteils ist im Zusammenhang mit der
Einführung der zusätzlichen
kapitalgedeckten Altersvorsorge
(Riester-Rente) zu sehen.”
• 30 „Nur durch den Abschluss dieser und anderer
Altersvorsorgemaßnahmen kann die künftige
Niveauabsenkung der gesetzlichen Rentenversicherung
für die jetzigen Beitragszahler kompensiert
werden.”
• 31 „Die Berücksichtigung des
Altersvorsorgeanteils bei der Berechnung der
Rentenanpassung gewährleistet, dass
Rentenempfänger an der steigenden Belastung der
Erwerbstätigen für die Altersvorsorge durch eine
geringere Rentenanpassung beteiligt werden.”
• 36 „Das Vertrauen des Klägers im Hinblick auf eine
Rentenerhöhung ... muss gegenüber den
gewichtigen öffentlichen Interessen an einer
Finanzierbarkeit des Rentenversicherungssystems
zurückstehen.”
• 37 „Für die kontinuierliche Erhöhung des
Rentenniveaus in der Vergangenheit war ... die günstige
wirtschaftliche Entwicklung verantwortlich. Deshalb
ist in Vergessenheit geraten, dass mit der Mitgliedschaft in der
Rentenversicherung ... nicht nur Chancen, sondern
auch Risiken verbunden sind ...”
• 37 „Zu diesen gehören die
Veränderungen der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit und der Produktivität
genauso wie die Veränderung der Lohn- und Gehaltssumme oder
die Veränderungen im demografischen Bereich.”
• (Anmerkung: es ist interessant zu sehen, dass das BSG die
Absenkung durch den Altersvorsorgeanteil nicht als
„Extrakosten des Teilumstiegs” auf das KDV erkannt hat,
während bei der Lehrbuch-Lösung des Umstiegsproblems den
Beitragszahlern die volle
Doppelbelastung aufgebürdet worden wäre
— sie hätten neben der privaten Rente noch einmal den gleichen
Betrag in die GRV einzuzahlen, ohne dafür einen Rentenanspruch
zu erwerben — und das wäre sicher als nicht
verfassungskonform angesehen worden)
M. Runkel: Sozialpolitik I: 3.2
Kapitaldeckung- versus Umlageverfahren (Folien).
Otto-von-Guericke-Univ. Magdeburg, WS 2009/10.
• F. 87: Grundlegendes Problem: es gibt eine
„Umstiegsgeneration”, die in ihrer Erwerbsphase
Renten der Vorgängergeneration finanzieren und
Altersvorsorge für ihre eigene Rente leisten muss
• F. 91: Idee einer möglichen Lösung: Finanzierung der
Rentenzahlungen in der Umstiegsperiode mit
zusätzlichen Staatsschulden, Verteilung der
Schuldenlast auf zukünftige Generationen —
Umstiegsgeneration bekommt erste Last abgenommen: führt
das zu einer Pareto-Verbesserung?
• F. 104: bei Status Quo (Beibehaltung des UV): Barwert der
Nettobelastungen aller zukünftigen Generationen
= Rentenzahlung an heutige Generation
• F. 115: bei Einführung des KDV: auch Barwert der
Schuldrückzahlungen aller zukünftigen
Generationen = Rentenzahlung an heutige Generation
• F. 127: man kann durch Reform keine Generation
besser stellen, ohne eine andere Generation schlechter zu stellen
• F. 129: Feldstein-Argument: im KDV ist Ersparnis und damit
Kapitalbildung höher → höheres
Wirtschaftswachstum, mehr Arbeitsplätze
• F. 172: Reform erhöht gesamtwirtschaftliche
Ersparnis und führt zu steigendem Lohneinkommen
• F. 201: aber nur durch einen Zufall könnte
Marktgleichgewicht = Wohlfahrtsoptimum sein
(Grenzertrag des Kapitals = Wachstumsrate der
Bevölkerung) — sonst dynamische
Ineffizienz: es könnte je nach Grenzertrag zu Unter-
oder Überakkumulation von Kapital kommen (im 2. Fall
wäre Einführung des UV Pareto-verbessernd)
• F. 218: Argumente gegen KDV: Rendite unsicher,
Inflationsrisiko
![[Web-Link]](WebLink.gif)
V. Pispers:
Volker Pispers erklärt: “Das Rentensystem” (Video).
vordenkseiten.wordpress.com, 25.8.2010.
• Volker Pispers erklärt, warum das umlagegedeckte
Rentensystem 1000x besser ist als ein kapitalgedecktes
J. Shaoul:
Weshalb steht das staatliche Rentensystem unter Beschuss?
wsws.org, World Socialist
Web Site, 19.11.2003.
• Wirtschaftsjournal The Economist: die Lösung für
das Rentenproblem in Europa bestehe darin, dass die Menschen länger
arbeiten und mehr Kinder bekommen
• The Observer: „Der Rückgang der Geburtenrate
bedeutet, dass immer weniger junge Arbeitnehmer für die Gewinne und
Steuern sorgen müssen, aus denen höhere Renten und
Steuernachlässe bestritten werden”
• derartige Diagnosen des gegenwärtigen
Rentenproblems sind von Grund auf falsch
• das demografische Argument wird durch eine genaue
Auswertung der Daten widerlegt
• die Zunahme der Rentner in den
Industrieländern wurde durch einen
Rückgang der Geburtenrate ausgeglichen, so dass
die Abhängigkeitsquote (Anzahl der
abhängigen Personen im Alter von unter 16 und über 59 Jahren)
pro Arbeitnehmer weitgehend gleich geblieben
oder sogar gesunken ist
• United Nations' World Population Prospects: The 1998 Revision: die
Abhängigkeitsquote ist in der Zeit von 1950 bis 1998
zurückgegangen (in den Industrieländern von 64 auf 61)
• „Wenn die Altersversorgung also in einer
Krise stecken sollte, dann können die Ursachen nicht in
demografischen Faktoren liegen”
• OECD-Bericht Ageing in OECD Countries (1996): die staatlichen
Renten werden unter der Voraussetzung konstanter
politischer Rahmenbedingungen im Jahr 2000 einen
geringeren Anteil des BIP ausmachen als im Jahr
1995 (in vielen westeuropäischen Ländern selbst noch im
Jahr 2010; erst 2020 höher)
• nach der Studie der UN wird die
Abhängigkeitsquote in den
Industrieländern bis zum Jahr 2050 um 50%
steigen, wird jedoch durch jährliche
(mit nur 2% angenommenen)
Produktivitätssteigerungen mehr als
ausgeglichen
• „Das Produktivitätswachstum könnte eine
kürzere Lebensarbeitszeit und/oder längere
Lebenserwartung mit Leichtigkeit ausgleichen”
• „Wenn das Problem wirklich darin bestünde, dass es im
Verhältnis zu den Versorgungsbedürftigen zu wenige
Arbeitnehmer gibt, dann wäre die einfachste Lösung, mehr
arbeitslose Menschen in versicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse zu bringen”
H. Wozniewski:
Das Finanzierungsproblem der Renten und seine Lösung einmal
anschaulich erklärt — mit Monopoly.
www.karstenuwe.com/author/honigmann/, 26.8.2010.
• Das Standard-Monopolyspiel, erweitert um
folgende Regeln (meine Reihenfolge:)
• a) es gibt Beitragszahler, Rentner und Reiche, aber zusammen genau
4 Spieler
• b) der jeweils reichste Spieler ist der
(einzige, nicht-versicherte) Reiche
• der jeweils am weitesten vorne liegende Spieler ist
Rentner (es können 1 oder — bei 2
gleichauf vorne Liegenden — 2 sein) und bekommt das ganze Geld aus der
Rentenkasse (s.u.) bzw. die 2 teilen es sich
• c) wer weder Reicher noch Rentner ist, ist
Beitragszahler (es
können 1 oder normalerweise 2 sein) und zahlt 10% des Geldes
(kaufmännisch gerundet auf glatte 1000er — wer also weniger als 500
hat, zahlt nichts) in die Rentenkasse ein
• d) der Reiche zahlt weder in die Kasse ein noch erhält er eine
Rente
• typische Spielverläufe zeigen: während das
System zu Anfang ganz gut funktioniert, bricht
es am Ende des Spiels
zusammen, weil Beitragszahler und Rentner
kaum noch Geld haben und der Reiche den Rest des Geldes angesammelt hat,
aber nicht zur Rentenzahlung verpflichtet ist
• einen solchen Verlauf kann man nur verhindern
durch eine Vermögensbegrenzung: jeder Spieler darf
nur den Wert von 10000 an Grundstücken und Gebäuden plus max.
doppelt so viele Werte an Grundstücken und Gebäuden besitzen
wie der ärmste Spieler — überschüssige Werte
muss er an den Meistbietenden versteigern
• auf diese Weise geht den ärmeren Spielern das Geld nicht aus und
das Spiel dauert ewig
• führt man dagegen nur eine Versicherungspflicht für
den Reichen ein (mit daraus entstehendem Rentenanspruch), dauert
das Spiel zwar länger, aber es bricht schließlich doch
zusammen;
Online-Version
T. Schösser:
Das Umlageverfahren als intergenerative Versicherung:
Eine theoretische Untersuchung (Paperback).
VDM Verlag Dr. Müller, Oktober 2010.
92 Seiten, als Taschenbuch 49,00€=53¢/Seite.
• Aus der Produktbeschreibung:
• Überblick über verschiedene
Rechtfertigungen für das UV
• wesentlicher Vorteil dieses Rentensystems ist die
Fähigkeit zur
intergenerativen Risikoteilung
• auf Basis modelltheoretischer
Untersuchungen wird dargestellt, inwieweit das UV
unterschiedliche
generationsspezifische Einkommensrisiken
zwischen den Generationen aufteilen und somit
einen Versicherungsschutz bieten kann
• die damit verbundenen positiven
Wohlfahrtseffekte werden aus der Ex-ante- und der
Ex-post-Perspektive analysiert
• der Autor ist Bankkaufmann und
Diplom-Volkswirt und derzeit Senior Risk Manager bei der
KfW Bankengruppe
Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Deutsche Rentenversicherung, 2009
J. von Bröckel:
Die Besteuerung von Renten. www.janvonbroeckel.de/soziales/rentenbesteuerung.html, 2009.
• Tabelle der Sonderausgabenabzüge für
Altersvorsorgebeiträge bis 2025 und der
Besteuerung der Renten bis 2040
• Grafik Besteuerung der Renten bis 2040
• unzählige Detailregelungen
Altersvorsorge und neue Rentenbesteuerung ab 2005. Steuerrat24, 2009.
• 2005 trat die nachgelagerte Rentenbesteuerung
(Alterseinkünftegesetz) in Kraft:
• in den kommenden 35 Jahren werden für jeden neuen
Rentnerjahrgang der Besteuerungsanteil für Renten
neu und höher berechnet, der Versorgungsfreibetrag und
ein neuer Zuschlag für Pensionen und Betriebsrenten neu und
niedriger festgesetzt sowie der
Altersentlastungsbetrag für andere
Alterseinkünfte neu und geringer angesetzt;
• in den kommenden 20 Jahren ändern sich jedes Jahr der
abzugsfähige Höchstbetrag für
Altersvorsorgeaufwendungen bei allen
Erwerbstätigen und die Vorsorgepauschale bei
Angestellten und Versorgungsempfängern:
• in den kommenden 15 Jahren wird die Berechnung der
abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen deutlich
erschwert, weil die beiden neuen Höchstbeträge für
Altersvorsorgeaufwendungen und andere
Vorsorgeaufwendungen mit dem „alten”
Vorsorgehöchstbetrag des Jahres 2004 im Rahmen einer
sogenannten Günstigerrechnung verglichen werden
und der günstigere Betrag berücksichtigt wird.
• Konsequenz: jeder Rentnerjahrgang
(ansteigend bis 2040) muss mehr versteuern, jeder
aktiv Beschäftigte kann jedes Jahr (ansteigend bis
2025) mehr für die Altersvorsorge
absetzen
Häufige Fragen zu
Altersvermögensgesetz – "Riester-Rente". Oberfinanzdirektion Hannover, 2007
H.J. Kotz: Entwurf zum
Altersvermögensgesetz – AVmG ~ (Bundesdrucksache
14/4595). Rechtsanwalt Kotz, www.ra-kotz.de, 2009.
• „Bei einer Begrenzung des Anstiegs des
Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung,
ist ... der eigenverantwortliche Aufbau einer
kapitalgedeckten Altersvorsorge zur Sicherung des
Lebensstandards im Alter
unerlässlich.”
• „... Ziel, die Rentenversicherung auch
langfristig für die jüngere Generation bezahlbar zu
erhalten und ihr im Alter einen angemessenen Lebensstandard zu
sichern.”
• „... werden die bisher erworbenen
Rentenansprüche durch die neuen Maßnahmen geschützt und
gestärkt.”
• „Das Rentenniveau soll jetzt bis zum Jahr 2030 auf 67 % und
nicht mehr auf 64 % sinken.”
• Wirkung des AVmG auf Beitragssatz und Rentenniveau (in %) in
der GRV:
| Wirkung des AVmG | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2010 | 2020 | 2030 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
1. Geltendes Recht (einschl. Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit): |
||||||||
| Beitragssatz | 19,1 % | 19,2 % | 19,1 % | 19,2 % | 19,0 % | 19,5 % | 20,6 % | 23,6 % |
| Rentenniveau | 69,0 % | 69,7 % | 69,7 % | 70,2 % | 68,0 % | 69,5 % | 69,3 % | 69,6 % |
|
2. Gesamtwirkung der Reform: |
||||||||
| Beitragssatz | 19,1 % | 19,0 % | 18,8 % | 18,9 % | 18,7 % | 18,5 % | 19,6 % | 21,8 % |
| Beitragssatzwirkung | 0,0 % | -0,2 % | -0,3 % | -0,3 % | -0,3 % | -1,0 % | -1,0 % | -1,8 % |
| Rentenniveau für Zugänge in 2020, 2030 | 67,2 % | 64,4 % | ||||||
| Rentenniveau Bestand/Zugänge bis 2011 | 69,0 % | 70,0 % | 69,3 % | 70,6 % | 68,3 % | 69,0 % | 69,3 % | 68,6 % |
| Finanzbelastung (in Mio. DM) |
Entstehungs- jahr |
Rechnungsjahr | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | ||
|
Insgesamt |
-20.350 | -122 | -553 | -4.791 | -5.059 | -9.968 | -9.773 | -15.008 | -15.208 |
|
Bund |
-9.090 | -55 | -249 | -2.136 | -2.259 | -4.454 | -4.363 | -6.705 | -6.796 |
|
Länder |
-8.316 | -48 | -220 | -1.958 | -2.065 | -4.070 | -3.994 | -6.131 | -6.212 |
|
Gemeinden |
-2.944 | -19 | -84 | -697 | -735 | -1.416 | -1.416 | -2.172 | -2.200 |
Modifikation der Rentenanpassungsformel zur Begrenzung des
Beitragssatzanstiegs.
Geschäftsstelle der Kommission für die
Nachhaltigkeit in der Finanzierung der
Sozialen Sicherungssysteme, 2003.
• Das Ziel von Beitragssätzen nicht über 20% bis
2020 und nicht über 22% sowie ein
Netto-Standardrentenniveau nicht unter 67% lassen sich
nicht gemeinsam erreichen
• Dämpfung des Beitragssatzanstiegs über
Anhebung der Altersgrenzen oder über Anpassung
der Renten (die schnelle Wirkung hätte)
• problematisch, dass Rentenanpassungsformel
schon wieder geändert wird
• Nachhaltigkeitsfaktor wirkt durch
Einbeziehung der Anzahl der Rentner und Beitragszahler als
„regelgebundener Stabilisator”
• der Nachhaltigkeitsfaktor unterscheidet
sich vom „demografischen Faktor”, der an die
steigende Lebenserwartung gekoppelt war, die
aber bereits durch die Anhebung der Altersgrenzen
berücksichtigt ist
• Relation zwischen Rentnern und Beitragszahlern
berücksichtigt sowohl Entwicklung der Geburten
als auch der Erwerbstätigkeit
• Beitragssatzziel von 22% in 2030 geht mit Reduktion
des Bruttorentenniveaus von ca. 2% einher
• vom Rückgang des
Bruttorentenniveaus von 47,8% in 2003 auf 39,8% in
2030 entfallen etwa 6% auf den
Riesterfaktor und 2,2% auf den Nachhaltigkeitsfaktor
• durch die zusätzlich
erworbenen Entgeltpunkte bei Anhebung der Altersgrenzen
steigt das Bruttorentenniveau wieder um 1,5%
• Gesamtbelastung für
Altersvorsorge inklusive Riester-Rente: ca. 26% in 2030 (ohne die
steuerliche Förderung) — also
mindestens 4% mehr als ohne
Riester-Rente!
M. Thum: Theorie des Sozialstaates, Kapitel 11:
Reformen der deutschen Rentenversicherung.
SVWL Finanzwissenschaft, TU Dresden, 2005.
• Optionen zur Reaktion auf nahezu-Verdoppelung des
Alterslastquotienten bis 2035
• modifizierte Bruttolohnanpassung mit Riester-Reform,
damit sich in Zukunft Beitragssatz-Erhöhungen auf Beitragszahler
und Rentner auswirken
• weitere Elemente der Riester-Reform:
Bundeszuschuss aus Ökosteuer und 1% Mehrwertsteuer,
Absenkung des Rentenniveaus durch Anpassung des aktuellen
Rentenwerts
Prognosen über Beitragssatz und Rentenniveau 2000-2050
Wikipedia:
Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und
Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte,
privat finanzierte Rente → Altersvermögensgesetz
(AVmG). Wikipedia, 2010.
• Durch die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung
2000/2001 wurde das Nettorentenniveau des
Eckrentners von 70% auf 67% reduziert
• ein Anbieter eines Riester-Produkts muss zum Beginn des
Auszahlungszeitpunktes mindestens die Summe der
eingezahlten Beiträge garantieren
• bezahlt wird eine lebenslange Rente
• das Kapital in einem Riester-Vertrag bleibt bei der Anrechnung von
Vermögen unberücksichtigt
• das angesparte Kapital kann übertragen werden
• es kann aber weniger Kapital angespart sein, als Sparbeiträge
eingezahlt wurden (Abschlusskosten und
Provisionen oder schlechte Kursentwicklung!)
• das Guthaben ist während der Ansparphase
pfändungssicher
• staatliche Förderung: Altersvorsorgezulage
oder Sonderausgabenabzug (Günstigerprüfung des
Finanzamts)
• zahlreiche Einschränkungen
• zulässige Leistungen sind Alters-, Invaliden- und
Hinterbliebenenrenten
• die Altersvorsorgezulage fließt in den Vertrag und
nicht direkt an den Beitragszahler
• die Altersvorsorgezulage muss beantragt werden
• für den Anbieter
Informationspflichten (Abschluss-,
Vertriebs- und Verwaltungskosten, Stand des
Altersvorsorgevermögens und Aspekte der
Kapitalanlage)
• der Versicherte muss der unbeschränkten Steuerpflicht
unterliegen — fällt sie weg, müssen die Zulagen und die
steuerliche Förderung zurückgezahlt werden
• die Altersvorsorgezulage setzt sich aus der
Grundzulage und der Kinderzulage zusammen (Tabelle der Beträge
2002–2008)
• jeder Ehegatte muss einen eigenen Vertrag abschließen, um die
Grundzulage zu erhalten
• nur wer den Mindesteigenbeitrag (mindestens so hoch wie
der Sockelbetrag) in den Riestervertrag leistet, erhält die volle
Zulage
• in vielen Fällen ergibt sich kein steuerlicher Effekt
• Berufseinsteiger-Bonus (nur für nach 1982 Geborene): im
ersten Sparjahr eine um 200 € erhöhte Grundzulage
• bei einigen Sachverhalten müssen Zulagen oder
Steuervorteile zurückgezahlt werden
• enthaltene Erträge sind auch noch zu versteuern
• nicht zurückzuzahlen ist bei Ruhestellung des
Vertrages
• zuständig für alle Förderungsaufgaben ist die
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)
• Unternehmen kommunizieren mit der ZfA im XML-Format (siehe
Kommunikationshandbuch der ZfA)
• förderfähige Sparformen:
Banksparplan, klassische Rentenversicherung,
fondsgebundene Rentenversicherung, Fondssparplan,
Pensionskasse, Pensionsfonds und evtl. auch
Direktversicherung
• erforderliche Angaben über Familie, Einkommen und
Kindergeldbezug sind aus Sicht des Datenschutzes bedenklich
• Kritikpunkte:
• Subvention der Versicherungsanbieter durch
Riester-Förderung möglicherweise schwerer Verstoß gegen
marktwirtschaftliche Ordnung
• nur scheinbarer Erfolg: eher starker Abzug von Kapital aus anderen
Sparformen → starke Mitnahmeeffekte
• Verlustgeschäft vor allem für Geringverdiener, aber
auch für längere Zeit beschäftigungslose Personen,
da nicht der Grundsicherung zugeschlagen, sondern verrechnet
• wer es nach 35 Beitragsjahren nicht über 700 € Rente schafft, für den ist die Riester-Rente ein Verlustgeschäft
• Riester-Zulage kein „Geschenk” des Staates, sondern dazu da, doppelte
Besteuerung zu verringern, denn Leistungen aus Riester-Rente sind in
Auszahlungsphase voll einkommensteuerpflichtig
• Beiträge in Einzahlungsphase stets
sozialversicherungspflichtig: daher in
Auszahlungsphase für freiwillig Versicherte in
gesetzlicher Krankenversicherung nun
Doppelverbeitragung in Krankenversicherung und
Pflegeversicherung
• EU-Kommission sah EU-Vertragsverletzung wegen
Gewährung nur an in Deutschland unbeschränkt
Steuerpflichtige (Bindung der Förderung an dauernden
Wohnsitz in Deutschland: kein Lebensabend im Ausland)
• Kapitalgarantie bringt Renditeeinbußen
• Auszahlung nur als lebenslange Rente, nicht als
Einmalbetrag
• Albrecht Müller stellt insgesamt ein vernichtendes Urteil
aus: das bisherige UV sei um vieles günstiger
und effizienter sowie insgesamt sozialer
• Norbert Blüm: keine Antwort auf die Alterssicherheit
derjenigen, die sich keine Riester-Rente leisten können — die
13 Mrd. € Förderung kommen
„Allianz & Co.” zugute
• Prof. Klaus Jaeger: ein heute 30-jähriger
Mann muss mindestens 92 Jahre alt werden, um seine eingezahlten Beträge
samt Zinsen zurückzubekommen
• Zahl der abgeschlossenen Riesterverträge 2010
ca. 14 Mio.
H. Ribhegge:
Entwicklung der Riester-Rente 2001–2007.
Vorlesung Soziale Sicherung in der EU, Europa-Universität
Viadrina Frankfurt/Oder, SS 2008.
• Investmentfondsverträge,
Banksparverträge, Versicherungsverträge
H. Fehr, H. Jess:
Die rot-grüne Rentenreform in Deutschland: Ein erster Schritt in
Richtung Kapitaldeckung.
Die Angestelltenversicherung, Jg. 48/5-6, 2001.
• Modifizierte Nettolohnanpassung: Rentenanpassung
nicht mehr durch Änderungen in Steuerrecht und
Beitragssätzen tangiert
• Anstieg des fiktiven Sparbeitrags dämpft auch das für
Niveauberechnung relevante Arbeitnehmereinkommen →
hebt Niveau an
• gehobene Einkommensschichten durch
Sonderausgabenregelung massiv begünstigt!
• intergenerative Belastunsverschiebungen: Verlierer sind
Rentner und Jahrgänge kurz vor der Rente (niedrigere Renten, kein
bzw. kaum Vorteil von Beitragssenkungen, Negativwirkung der
Sparförderung wegen Finanzierung durch Konsumsteuern),
Gewinner die Jüngeren (weil schlechter verzinste Beiträge sinken und
wegen Sparförderung)
• Absenkung des Rentenniveaus belastet wegen geringer Rendite
der GRV untere Einkommensklassen relativ weniger, jedoch profitieren
höhere Einkommensklassen sehr von
(Konsumsteuer-finanzierter) Sparförderung
• insgesamt Effizienzgewinne durch niedrigere
Beitragssätze und vor allem Sparförderung
• zu befürchten, dass obere Einkommensschichten
übermäßig profitieren
W. Kannengießer: Politik:
Sozialpolitik: Die nächste Rentenreform kommt
bestimmt. aerzteblatt.de,
Deutsches Ärzteblatt 98(9), 2001.
• Das Altersvermögensergänzungsgesetz
hat der Bundesrat passieren lassen: damit alle Vorschriften, die das
Rentenrecht verändern, in Kraft
• die staatlich geförderte private Altersvorsorge
hängt noch im Vermittlungsausschuss
• schwer vorstellbar ist
jedoch, dass das
Altersvermögensgesetz und damit die
Förderung der privaten Altersvorsorge noch
scheitern könnte
• in die Förderung einbezogen nur jene, die von der
Kürzung ihrer Sozialrente betroffen werden
• auf Druck der Gewerkschaften wurde die Absenkung des
Rentenniveaus auf 67% der Nettoverdienste begrenzt
• die Rentenversicherung sei nicht mit dem angestrebten
Höchstbeitrag von 22% zu finanzieren: man habe sich wieder
einmal „reich” gerechnet
• die Wirtschaft hält einen zukünftigen
Beitragssatz von 22% für zu hoch, zumal ja noch die Beiträge der
Versicherten für die private Vorsorge von 4% und die hohe
Belastung der Steuerzahler durch den Bundeszuschuss
hinzuzurechnen sind
• es wird diskutiert, ob dem Rentensystem mit einer
Erhöhung der Altersgrenze, mit einer weiteren Aufstockung der
Bundeszuschüsse und mit der Einbeziehung weiterer Gruppen in die
Versicherungspflicht zu helfen ist
• die Sorge, dass die angestrebte Absenkung des Rentenniveaus
nicht ausreicht, um das heutige Rentensystem langfristig zu
stabilisieren, erscheint begründet
• Riesters Verdienst ist es, den Weg für die
private Alterssicherung zu verbreitern, ohne damit direkt die
Arbeitskosten zu belasten
• auf die private Altersvorsorge kann ebenso wenig verzichtet werden
wie auf das Abbremsen der Rentendynamik und die Entlastung bei den
Lohnnebenkosten
S. Eitenmüller:
Rentenreform 2001: Jüngere Jahrgänge profitieren durch Riester-Rente.
www.prognos.com, 2001.
• Da jüngere Geburtsjahrgänge mehr Zeit zum Aufbau
privater Zusatzrente haben, Nettogewinner
Geburtsjahrgänge ab 1971
• Ältere können die zusätzlichen Belastungen privater
Vorsorge nicht ausgleichen
• Geringere Belastung von älteren Beitragszahlern und
Rentnern durch gesetzliche Rentenversicherung für
Beamte und Selbstständige möglich: fast 10
Geburtsjahrgänge werden von
Umverteilungsverlierern zu Gewinnern
I. Seer:
Studie über die Methoden der
Rendite-Ermittlung bei der Riester-Rente.
innovations
report, 3.7.2002.
T. Heimpel:
Die Riesterrente — Eine Analyse der Programmentwicklung und
Implementation des Altersvermögensgesetzes.
Magisterarbeit, Univ. Konstanz, 2003.
• S.87: redistributive Wirkung der Riester-Reform: „Die
Versicherten erhalten bei gleicher Einzahlleistung in das
System weniger an Auszahlleistung zurück, als wenn die
bisherigen Regelungen beibehalten worden wären”
K.C.M. Windhövel:
Kapitalakkumulation durch die
Riester-Rente. Eine Abschätzung von Kapitalstock und
staatlichen Zuzahlungen an einem Modell mit 61 überlappenden
Generationen. FNA-Diskussionspapier Nr. 2004/43,
Forschungsnetzwerk Alterssicherung, Deutsche
Rentenversicherung Bund, 2004.
• Overlapping-Generations-Modell mit 61 Alterskohorten
• Simulationsrechnung nach der Projektionsmethode
• maximal 34,3 Mio. Personen werden Riester-Berechtigung haben
• 2003: 5,1 Mio. Verträge, max. 890 Mio. € Grund- und
Kinderzulagen, max. akkumuliertes Kapital 22,07 Mrd. €
• innerhalb der Riester-Rente noch erhebliches
Ausschöpfungspotenzial
FAQ - Fragen zur Riester Rente. www.Versicherungsvergleiche.biz , 2008.
• Ziele der Riester-Reform: Beitragssatz bis 2020 < 20%, bis 2030
< 22%; Rentenniveau bis 2030 für Eckrentner nicht < 67%
• Altersvermögensgesetz
(AVmG, im Bundesrat zustimmungspflichtig): Aufbau
einer zusätzlichen Altersvorsorge, Gesetz zur Verbesserung
der betrieblichen Altersvorsorge, Vermeidung der
„Verschämten Armut”, jährliche Information
über Stand der Rentenanwartschaften
• Altersvermögenergänzungsgesetz
(AVmEG, nicht zustimmungspflichtig):
veränderte Rentenanpassungsformel,
kindbezogene Höherbewertung von Beitragszeiten
bei der Rentenberechnung, Reform des
Hinterbliebenenrechts, Rentensplitting unter
Ehegatten, Schließung rentenrechtlicher Lücken zu
Beginn der Versicherungsbiografie
• die Verträge werden in der Sozial- oder Arbeitslosenhilfe
nicht angerechnet
• die Erträge in der Aufschubzeit sind steuerfrei —
bei Rentenbezug sind die Leistungen voll steuerpflichtig
• UniSex-Tarife damals noch nicht zwingend vorgeschrieben
• staatliche Förderung muss zurück gezahlt werden, wenn
der Versicherungsnehmer vor Rentenbeginn stirbt
Der Riester-Faktor. nachrichten.T-online.de, 2008.
• Riester-Abschlag 2003 eingeführt, weil „riesternde”
Beschäftigte weniger netto übrig haben und diese
Last auch auf Rentner verteilt werden sollte
• Riester-Faktor mindert
Rentenerhöhungen um etwa 0,6%
Wikipedia:
Rentenanpassungsformel (fälschlich kurz
Rentenformel) gibt an, mit welcher Rate der aktuelle
Rentenwert jährlich zum 1. Juli der
Einkommensentwicklung angepasst wird. 2009.
• Anmerkung: diese Darstellung weicht in einigen
Bezeichnungen von der im Sachverständigengutachten
2008, S. 175 vorgestellten Formel ab
• Setzt sich zusammen aus der
Lohnkomponente, dem
Riesterfaktor (jährlich 0,5%
Altersvorsorgeanteil, Beitragsanteil) und dem
Nachhaltigkeitsfaktor
• die Lohnkomponente sorgt für die dynamische
Anpassung an die Lohnentwicklung
• der Altersvorsorgeanteil simuliert die Belastung
der Beitragszahler durch die Riester-Rente (lässt alle daran
„teilhaben”)
• der Beitragsanteil berücksichtigt die
Beitragssteigerung
• der Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt
die Entwicklung des Rentnerquotienten (Ziel: die
Beitragssatzobergrenzen von 20% bis 2020 und 22% bis 2030
einzuhalten — realisiert durch die Gewichtung von 0,25)
• der Altersvorsorgeanteil des Riesterfaktors wird
2008 und 2009 ausgesetzt, sodass statt 2011 erst 2013 der
Endpunkt erreicht wird
• eine Schutzklausel schließt ein
Sinken der Renten aus (nur „Nullrunde”)
• dafür aber ab 1. Juli 2011
Nachholfaktor, durch den
ein ausgebliebenes Sinken der Renten als nur gebremste
Rentensteigerung nachgeholt wird
Die Rentenanpassungsformel - Ein mathematisches Monster.
Sozialverband Deutschland SoVD, 2008.
• Riesterfaktor hat 2
Konstruktionsfehler:
• obwohl Mehrheit nicht riestert, werden Renten zwangsweise gekürzt
• Riesterbeiträge fließen privaten Versicherern zu
und dienen nicht Ausgleich zwischen Beitragszahlern und Rentnern
S. Hasselmann:
Wie der Riester-Faktor die Renten beeinflusst.
tagesschau.de,
2008.
• Die Riester-Rente wurde 2001 eingeführt, der Riester-Faktor 2003
• man nahm einfach an, jeder Arbeitnehmer würde im Schnitt 0,5%
seines Bruttoeinkommens in einen Riester-Rentenvertrag leiten
• wegen deutlicher Mehrbelastung für diese Beitragszahler
sollten auch die aktuellen Rentner ihren Teil dazu geben
• aber Rentner wichtige Wählergruppe
A. Müller:
Professor Sinn für Riester-Pflicht. Wie ist es möglich, dass ein
solcher Blödsinn Eingang und Verbreitung in unseren Medien findet?
NachDenkSeiten,
9.5.2008.
• Prof. Sinn fordert Riester-Pflicht
• Wer keine Riesterverträge abgeschlossen hat,
subventioniert mit seiner
Lohnsteuer, Mehrwertsteuer
und Mineralölsteuer die Privatvorsorge über
Riester-Rente und Rürup-Rente
• die Publicrelations-Kraft der interessierten
Finanzwirtschaft
• seltsame Gleichrichtung des Fühlens und Denkens der
Journalisten
W.F. Richter:
Rüttgers, Riester und die Rente.
WAZ -
DERWESTEN,
22.6.2008.
• Riester-Faktor und Riester-Treppe waren für Zwangsvorsorge konzipiert
• die damals durchgesetzte Forderung von CDU und FDP nach
Freiwilligkeit nahm der Riester-Rente ihren Sinn
• es sparen diejenigen am wenigsten, die es am meisten müssten:
weniger treffsicher kann eine
Vorsorgepolitik kaum ausfallen
• im Ergebnis hat Deutschland
wertvolle Jahre verloren,
sich auf Folgen des demografischen Wandels einzustellen
Altersvorsorge:
CDU-Politiker will Riester-Rente nachbessern. WELT-ONLINE, 15.1.2008.
• Peter Weiß, rentenpolitischer Sprecher der Union, fordert,
Riester-Rente und Einnahmen aus Betriebsrentenanwartschaften
nur zu 50% mit Grundsicherung zu verrechnen
G. Corneo,
M. Keese, C. Schröder:
Erhöht die Riester-Förderung die Sparneigung von
Geringverdienern? FU Berlin, 2007.
• Die ökonometrische Untersuchung auf Basis des
Sozioökonomischen Panels liefert negativen Befund:
• höhere Förderquoten
bei den Niedrigeinkommen erhöhen weder den Anteil der sparenden
Haushalte in dieser Gruppe noch
ihre Sparquote
• Riester-Förderung somit für
erhebliche Mitnahmeeffekte
anfällig
Bundesregierung:
Drucksache 16/8016 — Leistungsniveau der gesetzlichen Altersrente,
Riesterförderung und Grundsicherung im Alter.
Antwort auf die Kleine Anfrage, Drucksache 16/7829.
dip21.bundestag.de, 11.2.2008.
• Bei der Schätzung des
ausgewiesenen Riester-Sparkapitals wurde die Riestertreppe
mit Anstieg des Bruttosparbetrags von 1% des Bruttoverdienstes
2002 bis 4% 2008 unterstellt; davon werden
10% Verwaltungskosten
abgezogen
• für die Zulagen zur
Förderung der privaten Altersvorsorge werden
keine Ausgabenansätze im
Bundeshaushalt gebildet, da sie direkt aus dem
Lohnsteueraufkommen gezahlt werden und das Aufkommen der
Lohnsteuer für Bund, Länder und Gemeinden mindern
• der ergänzende
Sonderausgabenabzug senkt
unmittelbar das Einkommensteueraufkommen
• Schätzung: max. 50% des Zulagenvolumens als
Sonderausgabenabzug
• Altersvorsorgezulagen
stiegen lt. Zentraler Zulagenstelle für Altersvermögen von
72,5 Mio.€ in 2003 auf 1070,8
Mio.€ in 2007
• bei Riester-Produkten von Lebensversicherern ist der
durchschnittliche Sparanteil 84% des Beitrags (also
16% Verwaltungskosten =
Risiko- + Kostenanteil)
— nicht konstant über die Laufzeit
• für Riester-Produkte aus dem Banken- und Investmentbereich
liegen keine Zahlen vor
• bei Nicht-Riester-Produkten von Lebensversicherern ist der
durchschnittliche Sparanteil nur 82%
• weder der Risikoanteil noch die Kosten sind der
Bundesregierung bekannt; die Zertifizierungsstelle hat
keinen Marktüberblick
• die Angemessenheit des Kostenanteils wird nicht
geprüft
• nach der Studie von Corneo et.al. (s.o.) haben bis 2005
Geringverdiener ihre
Sparleistung
unverändert in
Riester-Verträge umgeschichtet
• ein Durchschnittsverdiener erreicht ohne Riester-Rente nach 27
Jahren ein Alterseinkommen über dem
Grundsicherungsbedarf, mit zusätzlicher Riester-Rente
nach 20 Jahren
• beim Anspruch auf Grundsicherung werden alle Einkünfte, das
vorhandene Vermögen sowie Unterhaltsansprüche
berücksichtigt
| ∅-Beitragsjahre bei Rentenzugang: | Alte Bundesländer | Neue Bundesländer | ||
|---|---|---|---|---|
| Rentenzugangs-Jahr | Männer | Frauen | Männer | Frauen |
| 2006 | 35,5 Jahre | 22,7 Jahre | 40,4 Jahre | 37,1 Jahre |
| Jahresentgelte der Beitragszahler: | bis 17500 € | bis 20000 € | bis 22500 € | über 22500 € |
|---|---|---|---|---|
| 2005 | 24% | 31% | 38% | 7% |
Ergänzender Bericht der
Regierung zum Rentenversicherungsbericht 2008 gemäß
§ 154 Abs. 2 SGB VI (Alterssicherungsbericht
2008). Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2008.
• Bis Mitte August 2008 wurden seit Beginn der
Riester-Förderung rund 3,4 Mrd. € an Zulagen ausgezahlt
• 2005 erhielten die Zulageempfänger auf ihren Beitrag von
durchschnittlich je rund 440 € durchschnittlich je
89 € an Zulagen
• rund 87% der Zulageempfänger waren in der GRV
pflichtversichert, rund 5% Beamte
• das Einkommen bei mehr als 2 Dritteln der
Zulageempfänger lag unter 30.000 €
• die gesamte staatliche Förderung für 2004 belief
sich auf rund 500 Mio. €, davon rund 80% auf
Zulagenförderung und rund 20% auf
Sonderausgabenabzug
• mittlerweile knapp 12 Mio.
Riestersparer, somit ein Großteil
(rund 44%) der (lt.
Bundeszentrale für poilitische Bildung) rund 27 Mio.
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten
• „Der Aufbau zusätzlichen Altersvorsorge ist aus
guten Gründen freiwillig”
• die Bundesregierung hilft durch
Öffentlichkeitsarbeit: Volkshochschulkurs
„Altersvorsorge macht Schule”
Wikipedia:
Rürup-Rente ist eine Form der seit 2005 staatlich subventionierten
Altersvorsorge und beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag. 2008.
• vorrangige Zielgruppe sind Selbstständige mit relativ
hoher Steuerbelastung oder gutverdienende Angestellte und Beamte
• bei Finanzierungsproblemen können Versicherte nach bestimmter
Mindesteinzahlung zeitweise beitragsfrei gestellt werden,
jedoch verfällt Vermögen bei einer Auflösung des Vertrags
Inflation, Börsenturbulenzen und die Altersvorsorge.
Heimat+Echo
Hamburg, Jg. 51(37), 11.9.2008, S. 12.
• Entwarnung bei gesetzlicher Rente und staatlich
geförderter Altersvorsorge: das Geld ist sicher
• Verzinsung einer klassischen
Riester-Rentenversicherung = Garantiezins + nicht
garantierte Überschussbeteiligung, konservativ
angelegt
• fondsgebundene
Riester-Rentenversicherung = Versicherungsanteil +
börsenabhängiger Fondssparanteil
• Riester-Banksparpläne
orientieren sich am Marktzins und hängen vom EZB-Leitzins,
von wirtschaftlicher Entwicklung und Inflationsrate ab
T. Wüpper: Stiftung Warentest –
Manchmal zahlt sich Riestern aus.
Frankfurter Rundschau,
17.9.2008.
• Stiftungsblatt Finanztest testete 29 klassische
Riester-Rentenversicherungen (24 weitere boykottierten den Test)
• Modellkunde erhält beim Testsieger fast 170 € Monatsrente
garantiert, bei der Barmenia nur 144 €
• hohe Abschluss- und Verwaltungskosten drücken Rendite meist gewaltig
und sind bei vorzeitigem Ausstieg verloren
• älteren Sparern werden statt dessen Bank- und Fondssparpläne mit
Riesterförderung empfohlen
• Anlageerfolg der vergangenen 3 Jahre: Debeka 5,6%, ..., Concordia 4,3%,
Victoria 4,2%
I. Seer:
Lohnt die Riester-Rente? Wirtschaftstheoretiker erstellen Studie zur neuen
Rentenversicherung.
innovations
report,
Forum für Wissenschaft, Industrie und Wirtschaft, 16.5.2002.
• Die Wirtschaftstheoretiker K. Jaeger und B. Utecht an der FU Berlin haben
die Riester-Rente in Bezug auf die Rendite untersucht
• gegenüber einer Alternativanlage mit 1% über
der Riester-Rente lohnt sich die Riester-Rente nicht für
überdurchschnittlich Verdienende (wegen
unterschiedlicher Steuern)
• sie lohnt sich dann nur für unterdurchschnittlich
Verdienende mit Kind(ern) (wegen der Zulagen)
• sie lohnt sich dann für durchschnittlich Verdienende
nur mit mindestens 2 Kindern
• gegenüber einer Alternativanlage mit 2% über
der Riester-Rente lohnt sich die Riester-Rente nur für
unterdurchschnittlich Verdienende mit mindestens 2 Kindern
• Rendite der Riester-Rente um so höher, je geringer die Zeit bis zum
Rentenbeginn ’ohne’ Bezug von Kinderzulagen ist: "optimaler"
Zeitpunkt für Kindergeburt und Vertragsbeginn liegt bei
ungefähr 40 Jahren
• je größer Differenz zwischen Brutto- und
steuerpflichtigem Einkommen, um so weniger lohnend wird die
Riester-Rente
R. Jellen:
Gehirnwäsche der Sonderklasse.
Albrecht Müller über die Riesterrente, die Große
Koalition und neoliberale Netzwerke.
TELEPOLIS,
heise online, 24.04.2006.
• Albrecht Müller untersucht in seinem neuen Buch „Machtwahn.
Wie eine mittelmäßige Elite uns zugrunde richtet” die
bekannten neoliberalen Dogmen und nimmt sich verschiedene Netzwerke vor
• Verstrickungen etlicher
„unabhängiger” Wirtschaftswissenschaftler,
Politiker und Intellektueller mit den Wirtschaftslobbies und
neoliberalen Netzwerken
• die Rentenkassen werden nicht ausschließlich von der
Bevökerungsentwicklung belastet, sondern seit der Einheit in hohem
Maße auch von versicherungsfremden Leistungen
• „Das Umlageverfahren müsste man erfinden, wenn wir es nicht
schon über 100 Jahre hätten”, es arbeitet preiswert und sicher
• das Risiko der privaten Vorsorge ist um vieles höher
• die Zerstörung des Vertrauens in
die gesetzliche Rente und das Umlageverfahren wird bei uns massiv
betrieben: das wird Altersarmut produzieren — dann sind die
Kräfte, die heute die Zerstörung betreiben, nicht mehr im Amt oder auf
üppig bezahlte Jobs in der Wirtschaft gewechselt
• es wird der massive Umstieg auf (bzw. verharmlosend: Ergänzung
durch) private Vorsorge betrieben
• gelingt es den privaten Lebensversicherern, nur
10% des Umsatzes der GRV auf sich
umzulenken → Zuwachs von 15 Mrd.
€ pro Jahr für die Versicherungsunternehmen
• schamlose Praxis in der BRD:
Zusammenarbeit der Bild-Zeitung mit der
Allianz AG und T-Online zu Gunsten ihrer Riester-Rente (Volksrente der
Allianz) — auch mit redaktionellen Beiträgen
• in der BILDzeitung Schlagzeilen wie "Schrumpfrente" in
Variationen wiederholt
• der Heidelberger Finanzdienstleister MLP wirbt mit den
Professoren Raffelhüschen und
Rürup — Miegel und Sinn sind als Vortragsreisende dabei
• solche Personen werden in Talkshows als Wissenschaftler
vorgestellt
• sehr professionelle Strategie
der Zerstörung des Vertrauens in die GRV und der Werbung für private
Vorsorge
• Doppelstrategie: zum einen den Versuch, politische
Entscheidungen anzuregen und auf sie einzuwirken, zum anderen die
Propaganda
• es bedurfte einiger politischer Entscheidungen: der GRV
versicherungsfremde Leistungen aufdrücken, Entlassung sehr vieler
Menschen in den Vorruhestand, irrationale Fixierung der
Beitragsgrenzen auf 19,9% → sinkendes Rentenniveau
• Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre auch Teil
der Zerstörung des Vertrauens
• unsere Politiker werben offen und ohne Scham für private Vorsorge
R. Jellen:
Gehirnwäsche der Sonderklasse.
Albrecht Müller über die Riesterrente, die Große
Koalition und neoliberale Netzwerke.
TELEPOLIS,
heise online, 24.04.2006.
• Albrecht Müller untersucht in seinem neuen Buch „Machtwahn.
Wie eine mittelmäßige Elite uns zugrunde richtet” die
bekannten neoliberalen Dogmen und nimmt sich verschiedene Netzwerke vor
• Verstrickungen etlicher
„unabhängiger” Wirtschaftswissenschaftler,
Politiker und Intellektueller mit den Wirtschaftslobbies und
neoliberalen Netzwerken
• die Rentenkassen werden nicht ausschließlich von der
Bevökerungsentwicklung belastet, sondern seit der Einheit in hohem
Maße auch von versicherungsfremden Leistungen
• „Das Umlageverfahren müsste man erfinden, wenn wir es nicht
schon über 100 Jahre hätten”, es arbeitet preiswert und sicher
• das Risiko der privaten Vorsorge ist um vieles höher
• die Zerstörung des Vertrauens in
die gesetzliche Rente und das Umlageverfahren wird bei uns massiv
betrieben: das wird Altersarmut produzieren — dann sind die
Kräfte, die heute die Zerstörung betreiben, nicht mehr im Amt oder auf
üppig bezahlte Jobs in der Wirtschaft gewechselt
• es wird der massive Umstieg auf (bzw. verharmlosend: Ergänzung
durch) private Vorsorge betrieben
• gelingt es den privaten Lebensversicherern, nur
10% des Umsatzes der GRV auf sich
umzulenken → Zuwachs von 15 Mrd.
€ pro Jahr für die Versicherungsunternehmen
• schamlose Praxis in der BRD:
Zusammenarbeit der Bild-Zeitung mit der
Allianz AG und T-Online zu Gunsten ihrer Riester-Rente (Volksrente der
Allianz) — auch mit redaktionellen Beiträgen
• in der BILDzeitung Schlagzeilen wie "Schrumpfrente" in
Variationen wiederholt
• der Heidelberger Finanzdienstleister MLP wirbt mit den
Professoren Raffelhüschen und
Rürup — Miegel und Sinn sind als Vortragsreisende dabei
• solche Personen werden in Talkshows als Wissenschaftler
vorgestellt
• sehr professionelle Strategie
der Zerstörung des Vertrauens in die GRV und der Werbung für private
Vorsorge
• Doppelstrategie: zum einen den Versuch, politische
Entscheidungen anzuregen und auf sie einzuwirken, zum anderen die
Propaganda
• es bedurfte einiger politischer Entscheidungen: der GRV
versicherungsfremde Leistungen aufdrücken, Entlassung sehr vieler
Menschen in den Vorruhestand, irrationale Fixierung der
Beitragsgrenzen auf 19,9% → sinkendes Rentenniveau
• Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre auch Teil
der Zerstörung des Vertrauens
• unsere Politiker werben offen und ohne Scham für private Vorsorge
Matthias Sommer:
Fiskalische Auswirkungen einer Erweiterung
des Förderrahmens von Riesterrenten. mea,
Mannheim Research Institute for the Economics of Aging, 122-2007. 2007.
• (S. 23) An den aktuellen Verbreitungsgraden
orientiert, ist im Status quo mit Ausgaben und
Mindereinnahmen des Staates durch das
Altersvermögensgesetz von 4,15 Mrd. € in
2008 zu rechnen
• für 2020 und 2030 ist mit einem Anstieg auf
rund 10 Mrd. € pro Jahr zu rechnen, mit einem leichten
Rückgang zwischen 2020 und 2030 wegen des demografischen
Wandels
• (S. 25) bei einem Anstieg der Bemessungsgrenze über die
Jahre werden zusätzliche Kosten von
0,8–1 Mrd. € in 2020 und 2,2–2,5 Mrd. € in 2030
erwartet — bei einem Budgetrisiko von 2–5 Mrd. €
für 2020–2030
• (S. 26) eine Ausweitung der Riestertreppe auf die
Pflegeversicherung („Pflege-Riester”) wird
zu Kosten von 500 Mio. € führen
• bei zu erwartender erweiterter Verbreitung von
Riesterprodukten wird für die Ausweitung der
Riestertreppe auf die Pflegeversicherung mit einem Anstieg
der jährlichen Kosten auf 1,3 Mrd. € zwischen 2020 und 2030
gerechnet
• bei einer Ausgestaltung als allgemein
zugängliche geförderte Alters- und Pflegevorsorge
steigen die fiskalischen Belastungen 2020–2030 auf
3–3,2 Mrd. € jährlich
Bundesregierung:
Drucksache 16/9187 —
Langfristige Belastungen eines Gesetzes zur
Rentenanpassung 2008 auf rentennahe Jahrgänge sowie
auf zukünftige Rentnerinnen und Rentner.
Antwort auf die Anfrage, Drucksache 16/8947. dipbt.bundestag.de, 14.5.2008.
• Seehofer und Ramsauer laut Süddeutscher Zeitung vom 9.4.08
für Abschaffung des Riester-Faktors
• Seehofer: „Ich bin generell gegen den Riester-Faktor, weil
er nicht gerecht ist.” Nötig sei eine „saubere und
nachvollziehbare Rentenregel”, die dafür sorge,
dass „die Renten wieder den Löhnen folgten.”
• Ramsauer: „Mit ihrer Riester-Reform hat die rot-grüne
Vorgängerregierung "ein Stück Willkür"
geschaffen.”
• Bundesregierung: „Der Gesetzgeber hat in den
vergangenen Jahren die Rentenanpassungsformel
ergäzt, um die gesetzliche Rentenversicherung
angesichts der demographischen
Entwicklung auch in Zukunft auf eine verlässliche
finanzielle Grundlage zu stellen: Mit dem
Faktor für die Veränderung des
Altersvorsorgeanteils ... und ... werden die
steigenden Aufwendungen der Jüngeren für ihre
gesetzliche Altersvorsorge und ihre private zusätzliche
Vorsorge bei der Anpassung berücksichtigt.”
• Bundesregierung: „Zudem ist der
"Riester-Faktor" unverzichtbar, um die gesetzlichen
Beitragssatzobergrenzen bis zum Jahr 2030 einhalten zu
können.”
G. Krug:
Die Riester Rente lohnt sich nicht.
www.riesterrentenbetrug.de/index.htm, 2008;
Die nackten Zahlen der Riester Rente;
Beispiel: Ansparphase;
Beispiel: Rentenphase;
Beispiel: Differenzrechnung;
Riester-Renten-Formular dazu;
Beispiel: Mustervergleich: Familie mit zwei Kindern;
Beispiel: Riester Rente mit Steuer;
Riester-Renten-Berechnung;
W. Erb: „Finanztest” jubelt Riester-Renten hoch;
Reaktionen;
Die Kostenbelastung in der privaten Altersvorsorge schreit zum Himmel;
Bundesgesetzblatt G 5702: Altersvermögensgesetz. 2001;
Einwände der Riester Renten Befürworter;
Ein Gegenmodell
Soziale Sicherung von A bis Z. Reform des Gesundheitssystems,
Renteneintrittsalter, Rentenformel, Riester-Förderung.
sozialpolitik.com, 2008.
• Seit 2002 fördert der Staat den Aufbau einer privaten Altersvorsorge: dafür
werden ab 2008 rund 12 Mrd. € zur Verfügung gestellt
![[AksR]](AKsR.gif)
U. Engelen-Kefer: Rauf mit der staatlichen Rente.
taz.de,
17.03.2008.
• In einer Untersuchung der "Rentenversicherung Bund" wie bereits durch das
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung wurde kürzlich die Gefahr
drohender Altersarmut beschworen
• Untersuchung von W. Schmähl: auch die Mitte der
Gesellschaft wird in den nächsten Jahrzehnten zunehmend
von Altersarmut betroffen sein
• Frage, wie die umlagefinanzierte gesetzliche Rente auch künftig vor Armut
schützen kann
• gefährlicher Vorschlag von Bert Rürup, dass eine steuerfinanzierte
Mindestrente notwendig sei — wenn nur eine niedrige,
steuerfinanzierte Sockelrente übrig bleibt, bietet sich den
Versicherungskonzernen in der privaten Altersvorsorge das Geschäft der
Zukunft
• nach Angaben der Deutschen Bundesbank würde ab
2009 die Förderung der privaten Altersvorsorge zu
Steuerausfällen von 12,5 Mrd. € führen
— von den Kosten für den riesigen Werbeaufwand ganz zu schweigen
• also etwa 2% der Beiträge
• der Staat hat massiv daran mitgewirkt, die Beitragsquellen der
GRV auszutrocknen: die Mini-Jobs vermehren sich explosionsartig
und verdrängen die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
• auch die Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung
entzieht den Rentenkassen Mittel, weil die Arbeitnehmer damit ihren
sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn um bis zu 4% senken können
• wenn die Löcher geschlossen würden, die der Gesetzgeber selbst bei der
gesetzlichen Altersrente gerissen hat, könnten ALG II-Bezieher und
Geringverdiener höhere Rentenleistungen erhalten
V. Looman:
Die Vermögensfrage:
Kein Anlass zum Jubeln für Riester-Sparer.
FAZ.NET, 27.12.2008.
• BfA: 12 Mio. Riester-Verträge abgeschlossen,
950.000 schon wieder gekündigt
• Beispiel durchgerechnet für 37 Jahre alten Anleger,
verheiratet, 2 Kinder 5 und 7 Jahre alt, 38.000€ brutto
im Jahr, Festlegung bis zum 67. Geburtstag
• Subventionen entweder als Sparzulage oder
Steuervorteil
• unter 29 Angeboten nur 2 sehr gut, aber beide werben mit
falschen Zahlen
• fließt die Rente bis zum 85. Lebensjahr, ergibt sich
Basisverzinsung von 3,41%
• garantierte Verzinsung aber nur 0,4%
• mit Subventionen und Steuern ergibt sich Verzinsung
von 3,7%
• alternative Anlage in einem Rentenfonds zu 4% ergibt einen
Gesamtnachteil von 4500€
• alternative Anlage in einer
Kapitallebensversicherung ergibt eine
Gesamtrendite nach Steuern
von 3,9%
U. Herrmann:
Die Riester-Rente ist absurd.
taz.de, 24.01.2009.
• Die private Vorsorge ist nur teuer und nicht sonderlich sicher
• die Riester-Rente als teurer Irrweg für 12 Millionen Bürger
• Bundesarbeitsministerium tröstet: „... Am Ende muss
immer mindestens das eingezahlte Kapital plus staatliche Zulagen als
Zusatzrente zurückfließen. Das bewährt sich gerade in diesen
Tagen.”
• wenn mehr als die eigenen Beiträge plus
Staatszulagen nicht zu erwarten sind, kann man das Geld ja auch gleich
unter die Matratze legen oder besser auf einem
Girokonto parken
• was jetzt eingezahlt wird, wäre in 30 Jahren bei einer
jährlichen Inflationsrate von 2% weitgehend wertlos
• Problem, wo die Versicherungen ihre Milliardenprämien
lukrativ anlegen sollen
• Allianz: 15–20% in Unternehmensanleihen, ca. 50% in
deutschen Pfandbriefen und deutschen Staatsanleihen, 5% in
Immobilien, restliche 25–30% ohne Angaben
• faktisch investiert die Allianz somit vor allem beim Staat (so auch meist beim
Pfandbrief), und auch die Unternehmensanleihen sind mit den
großen „Versorgern” meist nicht staatsfern
• die Erträge der Riester-Rente
werden also vor allem vom Staat erzeugt
• die Riester-Rente ist eine
Meisterleistung des Lobbyismus: ihre Renditen hat sie
direkt von den Steuerzahlern
• die staatliche Rente wäre da deutlich billiger und
mindestens so sicher
![[AksR]](AKsR.gif)
O. Fuhlrott: Die oft übersehenen
Extrakosten beim Übergang vom Umlageverfahren auf das
kapitalgedeckte Verfahren.
Rechenbeispiele: Auswirkungen des Riester-Rentensystems auf die
Altersvorsorge. 2009.
• Mit Einführung des Riester-Rentensystems muss der
Beitragszahler das 1,4-fache an Beitrag dessen zahlen als vorher, bekommt
aber nur die gleiche Rente
• oder er riestert nicht, zahlt den Beitrag wie vorher und bekommt nur 80% der
Rente wie vorher;
Kurzfassung:
Extraaufwand beim Umstieg von der GRV auf Riester-Renten
ARD-Plusminus: CDU-Minister: Rentensystem am Ende.
mdr
Pressemitteilung vom 02.06.2009.
• Plusminus: bald ein Drittel aller
Neurenten unter Hartz-4-Niveau
• der nordrhein-westfälische Sozialminister Karl-Josef
Laumann (CDU) im ARD-Wirtschaftsmagazin Plusminus: die
Legitimation der deutschen
Rentenversicherung ist am Ende
• Laumann fordert, dass Arbeitnehmer, die ihr Leben lang in die
Rentenkassen gezahlt haben, im Alter mehr Rente bekommen müssen als
diejenigen, die nie berufstätig waren
• es dürfe dann bei der Bewilligung einer
Sockelrente keine
Bedürftigkeitsprüfung geben
• das stetige Sinken der Höhe für Neurenten ist Folge der
Rentenpolitik der vergangenen Jahrzehnte (gestrichene
Ausbildungszeiten, neue Rentenformel, Abschläge für
zwangsweise vorzeitige Rente)
• Bundesministerium für Arbeit und Soziales dazu: „Pläne
für eine Mindest- oder Sockelrente bzw. eine Rückkehr zur Rente
nach Mindesteinkommen gibt es nicht”
• mehr Beiträge sollen auch zu mehr Rentenleistungen führen
Altersvorsorge:
Riester-Rente lohnt sich meist erst ab 90.
wiwo.de
, Das Portal der Wirtschaftswoche, 25.7.2009.
• Prof. Klaus Jaeger für die Wirtschaftswoche:
viele Bürger mit Riester-Rente müssten
mindestens 90 Jahre alt werden, um wenigstens
ihre selbst gezahlten
Riester-Beiträge verzinst wieder zurück zu
erhalten
• besonders für Männer „sehr schwierig, so alt zu
werden, dass sich die Riester-Rente lohnt”
• nur Geringverdiener profitieren mit hoher
Wahrscheinlichkeit
• das liegt vor allem an der vollen Besteuerung der
Auszahlungen im Ruhestand, zudem kalkulieren die
Versicherer mit einer Lebenserwartung der Versicherten,
die bis zu 10 Jahre über der derzeitigen statistischen
Lebenserwartung liegt
• im Todesfall erben Nachkommen meist nichts
• Walter Riester fordert jetzt eine Ausweitung der Riester-Rente
auf Selbstständige
• die Riester-Rente wurde erst dann ein Erfolg, als der Gesetzgeber
die Provisionsregelung geändert hat
• „Als 2005 die Steuerprivilegien der
Lebensversicherungen halbiert wurden,” verkaufte die
Riester-Rente „sich plötzlich wunderbar.”
N. Hoyer, M. Gerth:
Staatlich geförderte Altersvorsorge:
Die Riester-Lüge.
wiwo.de
, Das Portal der Wirtschaftswoche, 28.7.2009![[AksR]](AKsR.gif)
Lebens- und Rentenversicherungen:
Viele Deutsche kündigen ihre Altersvorsorge.
Hamburger
Abendblatt, 7.10.2009
U. Stolz, C. Rieckhoff:
Beitragsjahr 2006: Erstmals mehr als eine
Milliarde Euro Zulagenförderung durch die ZfA.
Deutsche Rentenversicherung Bund, 27.11.2009.
• Gesamtzahl der abgeschlossenen
Riesterverträge bis Ende Juni 2009:
12,6 Mio.
• bis Ende September 2009 wurden bei der ZfA über 10,2 Mio.
Zulagekonten eingerichtet
• seit 2003 wurden insgesamt rund 6 Mrd. €
an Zulagen ausgezahlt
• Konzentration auf das Beitragsjahr 2006
(Zulageanträge für 2006 konnten bis Ende 2008
eingereicht werden)
• stillschweigende Annahme, dass bis
zum Datenstand dieser Auswertung die Anträge auf Zulage
für das Beitragsjahr 2006 von den Anbietern weitgehend
vollständig an die ZfA weitergereicht und
die Zulagen berechnet werden konnten
• die Auswertung des
Sonderausgabenabzugs im Rahmen der
Riester-Förderung ist für
später vorgesehen, da hierzu erst die
Daten der Finanzverwaltungen der Länder vollständig
bei der ZfA eingegangen sein müssen
• Voraussetzung für die maximale Zulage war 2006 ein
Mindesteigenbeitrag von 3% des „zugrunde liegenden
Einkommens”
• für 2006 wurden 6.013.691 Personen gefördert
• Ostdeutschland: 26,9%, Westdeutschland: 73,1%
• eine Kinderzulage wurde 2.620.486 Personen gewährt
• von der Zulagenförderung in Höhe von 1.134.339.307
€ entfielen 552.101.512 € auf Grundzulagen und 582.237.795
€ auf Kinderzulagen
• untere Einkommensgruppen dominieren: mehr als 30% der
Zulageempfänger verfügten über ein „zugrunde
liegendes Einkommen” von bis zu 10.000 €, mehr als 50% von bis zu
20.000 € und mehr als 70% von bis zu 30.000 €
• Zugehörigkeit zu „Anlegertypen&rdquo: von den
Landwirten und den bei der GRV Versicherten verfügten jeweils
mehr als 50% über ein Jahreseinkommen von weniger als 20.000
€, bei den Beamten weniger als 20%
• rund 44% der Zulageempfänger bezogen für 2006
neben der Grundzulage eine Kinderzulage (Frauen rund 62%)
• der Anteil der jüngeren Zulageempfänger stieg 2006
weiter
• Versicherungen dominieren mit mehr als 70% an den
Gesamtbeiträgen; Kapitalanlagegesellschaften:
mehr als 17%
• für 2006 wurden durchschnittlich rund 600 € an
Eigenbeiträgen und Zulagen in einen Riester-Vertrag eingezahlt
• Pensionsfonds und Pensionskassen weisen die höchsten
durchschnittlichen Gesamtbeiträge je Riester-Vertrag aus
• durchschnittlich wurde jeder
Zulageempfänger für 2006
mit einer Grundzulage von rund 92 €
gefördert
• durchschnittliche Kinderzulage für 2006: rund 222
€
• Zulagenquote für 2006: durchschnittlich 31,2%
• die Zulagen kamen hauptsächlich Frauen und
unterdurchschnittlich Verdienenden zugute,
Ostdeutschen stärker als Westdeutschen
• die jüngeren Geburtsjahrgänge
werden von den beschlossenen Senkungen des Leistungsniveaus in
der RV besonders betroffen sein
• nur weniger als 60% der Zulageempfänger konnten die
Zulagen in vollem Umfang gewährt werden
![[AksR]](AKsR.gif)
Informationen mangelhaft:
Kritik an Riester-Plänen.
Frankfurter
Rundschau, 8.12.2009;
A. Oehler:
Alles „Riester”? Die Umsetzung der Förderidee in der
Praxis (Zusammenfassung).
Gutachten im Auftrag des
verbraucherzentrale Bundesverbandes
e.V., 2009.
• Seit dem Paradigmenwechsel sollen die Bürger
freiwillig zusätzlich Altersvorsorge mit der
geförderten privaten kapitalgedeckten Rente treffen
• „Dies als Eigenvorsorge zu bezeichnen,
erscheint kontraintuitiv, weil auch” mit dem UV
individuelle Leistungsansprüche erworben werden
• Beratung: „Kunden mit höherem
Finanzwissen werden nicht nur besser beraten, ihnen wird auch eine
längere Beratung zu teil und eine höhere Anzahl von
Anlageprodukten vorgestellt und empfohlen”
• Forschung zu Behavioral-Finance: Entscheider,
die sich einer Sache nicht gewachsen fühlen, neigen bei
Altersvorsorge-Entscheidungen zu einem Meidungsverhalten
• Grundvoraussetzung für ein
Funktionieren des „Vorsorge”-Marktes ist
die Transparenz des Systems
• die Demografie ist nicht das zentrale exogene Problem für die
GRV, sondern ist eingebettet in ein komplexes ökonomisches und
gesellschaftliches System
• endogene Probleme aus der GRV und der Politik: Politik „nach
Kassenlage” statt langfristiger und
ganzheitlicher Problemlösungen
• keine der zahlreichen Maßnahmen seit der Rentenreform von
1992 war wirklich effektiv
• es ergibt wenig Sinn, sich nach dem Beitragssatz als alleinigem
Reformziel zu richten
• bestenfalls die Hälfte der angesprochenen Personen
bereit, den vorgesehenen freiwilligen Ausgleich zur
Stabilisierung des Gesamtversorgungsnveaus mit
Riester-Verträgen zu leisten
• ca. 42% der zulageberechtigten Personen erhalten nicht die
maximale Zulage
• nur knapp ½ der Anbieter liefert nutzbare
Kosteninformationen
• fast 40% der Angebote weisen die Kosten in € nicht aus oder
machen nur teilweise Angaben
• es „dürfte ein Verbraucher mehr
'spielerisches Glück' benötigen
als er sich an Sachverstand sinnvoll aneignen kann, um einem
unnötigen Kostenrisiko zu entgehen.” Man sollte „nicht
von Entscheidungen in einem wettbewerblichen Umfeld der
sozialen Marktwirtschaft sprechen, sondern eher von einer
Lotterie”
• Verbraucher sollten urteilen 1. nach dem zum Renteneintritt
erreichten Endvermögen und 2. nach den Bedingungen für die
danach erfolgende Verrentung (im Unterschied zu
Versicherungen: bei Bank- und Fondssparplänen nicht
unerhebliches Kostenrisiko)
• wegen der anfänglich hohen Kostenanteile muss man
Versicherungen durchhalten können
• mehr als 75% (bei 45-Jährigen) bzw. 90% (bei
30-Jährigen) der staatlichen Zulagen werden von den Kosten
„aufgefressen”
• „Was Verbraucher wissen wollen, können sie nur wissen,
wenn sie wissen, was sie wissen müssten”
• „Es ist unverständlich, warum man sich nicht
längst umfassend mit der individuellen
Tragfähigkeit, z.B. im Rahmen der
'Riester'-Förderung, beschäftigt hat”;
Langfassung.
• S. 77: die Rentenreform von 2001 wurde damit beworben, die
Rentenversicherung auch langfristig für die
jüngere Generation bezahlbar zu erhalten
• es wurde nun nicht mehr ein bestimmtes Rentenniveau als Ziel
nagestrebt, sondern die Stabilisierung des
Beitragssatzes zur maßgeblichen Zielgröße
erklärt
• die zusätzliche Altersvorsorge
wurde zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards nun
zwingend erforderlich
• mit der Teil-Substituierung der Alterssicherung
sind die Geschäfts- und vor allem die Gewinnaussichten der
Anbieter von privaten Vorsorgeprodukten der
Alterssicherungdeutlich gefördert worden
• eine sozialpolitische Zielbestimmung findet sich
nur noch in einer Niveauuntergrenze
• die über die Rentenanpassung schrittweise
steigende Minderung soll über 8 Jahre die
Rentenanpassung dämpfen und damit das Rentenniveau
dauerhaft absenken
• die Freiwilligkeit der zusätzlichen
Altersvorsorge stellt ein Risiko dar
• bisher hat kaum mehr als ein Drittel der
Förderberechtigten einen „Riester”-Vertrag
abgeschlossen
• die Bereitschaft und Fähigkeit für eine
zusätzliche Altersvorsorge ist in den unteren
Einkommensgruppen weniger ausgeprägt
• Börsch-Supan und Wilke (2007) zeigen, „dass
das künftige Rentenniveau infolge der
neuen Rentenanpassungsformel stärker fällt, als
von der Bundesregierung prognostiziert, sehr
rasch unter 65% sinken wird und tatsächlich bei 62% liegen
wird”
• Problematik des Bundeszuschusses: durch seine Variation
kann jede beliebige Höhe des Beitragssatzes erreicht werden
• grundsätzliche Sinnlosigkeit eines
eindimensionalen Ziels von Rentenreformen
• die ökonomischen und demografischen Annahmen der
Riester-Reform von 2001 waren zu optimistisch
• die „Rürup”-Kommission fand 2002 ganz andere
Umstände vor
• S. 87: Grafiken Wirtschaftswachstum, Entwicklung der
Bruttoentgelte und der Renten
•
•
• S. 97: Zur Wirkung der Erhöhung des
Renteneintrittsalters auf 67 Jahre:
• Ausweitung der Erwerbszeit wird von 4 teilweise
gegenläufigen Effekten beeinflusst (in Klammern jeweils
die Wirkung auf die Rendite): Verlängerung der
Beitragszeit und Verkürzung der Rentenbezugszeit
(-), Erwerb von mehr Entgeltpunkten (+), Senkung der
Beitragssätze (+), aufgrund dessen höhere
Rentenanpassung (+)
• die Übergangsgeneration muss zusätzlich
bezahlen: Sparquote bis zu 8%
• Sachverständigenrat: Renditeverluste für die
heute 30–45-Jährigen, besonders der Jahrgang 1964 mit
0,34 Prozentpunkten bei Männern und 0,24 Prozentpunkten bei
Frauen
• bei Jüngeren kann der Beitragssatzsenkungseffekt
die anderen Effekte teilweise kompensieren
• ansonsten hängt der Erfolg wesentlich von den
künftigen Beschäftigungsperspektiven
älterer Erwerbspersonen ab (es müssten 1–3 Mio.
Arbeitsplätze zusätzlich entstehen)
•
•
Riesterrente ein volkswirtschaftlicher Fehlgriff?
Laut Studie rechnet sich die Riester Rente nicht.
Rentenallee.de, 15.12.2009.
• 5 Mrd. € haben die Menschen hierzulande in
Riester-Anlageformen bereits investiert
• eine Studie des IMK kommt zu dem Urteil: der Wechsel von der rein
umlagefinanzierten hin zu einer teils kapitalgedeckten Rente
rechnet sich weder für den einzelnen Arbeitnehmer noch für
die Gesamtwirtschaft
• bei einer geplanten Beitragsobergrenze von
22% muss der Einzelne 11%
Arbeitnehmeranteil für die staatliche Rente
aufbringen, hinzu kommen weitere 4% seines
Bruttoeinkommens zum Ansparen der
Riesterrente — zusammen also 15%
• ohne Riesterrente wurde ein
Beitragssatz von 25% prognostiziert, wovon der Einzelne
lediglich den Arbeitnehmeranteil von
12,5% erbringen müsste
• das im Riester angesparte Geld steht der Wirtschaft nicht
als Konsumkraft zur Verfügung → eine
Dämpfung der
Wirtschaftsleistung innerhalb von 6 Jahren
um 1%
• der Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft weist die
Ergebnisse zurück:
• der Riesterrentenanteil am gesamten Sparvolumen der
Deutschen beträgt lediglich 0,2% — deutlich
geringer, als vom IMK angegeben
• er zweifelt auch die Langfristigkeit der
Berechnungsmethode an
• die „Riesterrente” sei ein staatliches
Qualitätssiegel, das nur für bestimmte
Vorsorgeprodukte unter Einhaltung ganz spezieller
Voraussetzungen vergeben wird
• will man im Alter nicht kürzer treten
müssen, führt derzeit kaum ein Weg an der privaten
Altersvorsorge vorbei
A. Maisch:
Die Basisrente. ascent AG, 2009
Diese Riester-Anbieter schneiden gut ab. WELT-ONLINE, 17.9.2009.
• „Finanztest”: 5 mit „Gut”
bewertete Produkte
• bei „guten Verträgen” kämen Einzahler unter
Umständen schon nach 10 Rentenjahren ins Plus
• durch staatliche Zulagen Renditevorteil
gegenüber vergleichbaren privaten Altersvorsorgen
• auf der sicheren Seite: Riester-Banksparpläne
• Riester-Fondssparpläne eher für junge Leute
• „Öko-Test”: Riester-Renten ein ziemlicher
Reinfall
• bei den Klassiktarifen (Rentenversicherung) nur eine
ganz magere Verzinsung
• noch schlechter bei den fondsgebundenen Riester-Renten:
schlimmstenfalls nicht einmal Rückzahlung aller Beiträge
und Zulagen
• Empfehlung der Frankfurter Redaktion:
Männer und ältere Vorsorgesparer sollten
prüfen, ob eine Riester-Rentenversicherung
überhaupt die richtige Vorsorge für sie sei
F. Wadewitz:
Riesige Lücke in Amerikas Rentensystem.
FINANCIAL TIMES
DEUTSCHLAND, 6.1.2010
• Den 25 größten öffentlichen
Pensionsfonds der amerikanischen Bundesstaaten
und Kommunen fehlen nach einer
Schätzung von Orin Kramer (Rentenberater der
Regierung von Florida) mehr als 2 Billionen
$
• bislang kalkulierten die Pensionsfonds mit einer
Verzinsung von 8% pro Jahr
• die neue Studie berechnet die Vermögenslage zum
Marktwert und mit realistischeren Renditen
• Kramer: „Den Verpflichtungen steht keine
entsprechende finanzielle Grundlage
gegenüber”
• die Bundesstaaten könnten gezwungen sein, das Defizit
auszugleichen
• die Finanzkrise hat Millionen
Amerikaner um ihre Betriebsrente gebracht, vor allem die
55- bis 65-Jährigen, die nun oft länger arbeiten
müssen
• die staatliche Rückversicherung sichert zwar
Betriebsrenten bis zu 46.000 $ ab, ist aber durch die hohen
Verluste (2009: 22 Mrd. $) selbst in Gefahr
• Douglas Elliott (Brookings Institute): „Die Verluste werden
... auch bei einer wirtschaftlichen Erholung immer
größer werden”
• Elliott: schließlich wird wieder der
Steuerzahler einspringen müssen
Fondsgebundene oder klassische Riesterrente? www.gutefrage.net, Blog, 2010.
• „flagrant zunehmende Entwertung” der
Ersparnisse
• Fall einer gemanagten Fondspolice (angeblich erster
Güte), deren Aufkommen auf ein Drittel zusammengeschmolzen
war
• eigenes Risiko, was der Kunde eingeht mit seiner Unterschrift:
Geld weggeben ohne das Recht, einen Großteil des Geldes jemals
wieder zu sehen
• „Das Geld ist weg und ich halte einen Berg an
Hochglanz-Rechenschaftsberichten in Händen, die
allesamt die ungeheuer schlechte
Weltfinanzmarktlage beheulen”
• für die „klassische Riester-Rente” muss man 123
Jahre alt werden, um die ganzen vorgerechneten Vorteile an
Zuschüssen usw. wieder zurück zu holen
• bei Riester-Rentenversicherungen sind extreme Abschluss- und
Vertriebskosten zu erwarten
• fondsgebundene Rentenversicherungen sind unsinnig
• wenn man Fondssparen will, sollte man einen
Riester-Fondssparvertrag abschließen (günstig über
Fondsbroker), aber keine Versicherung
• „Banksparpläne kommen ganz ohne Kosten
aus”, siehe Finanztest 11/2009
• Verbraucherzentralen im jeweiligen Bundesland
beraten unabhängig, verkaufen nichts und geben wirklich
kompetente Antworten
• „Eine Fondspolice hat durch die Fondsverwaltung
etwas höhere Kosten, bietet aber mehr
Renditemöglichkeiten”
• „Die ganzen Garantieversprechungen sind nichts wert,
denn sie erreichen nicht mal nach Kosten die Inflation. Dazu wird zu
viel Geld benötigt, diese Garantie zu erreichen, welches für die
Schaffung einer Ablaufrendite (Rente) dann fehlt”
• schlimm ist, dass eine Rente zu einem bestimmten Zeitpunkt
fällig ist, und wenn man da Pech hat, sind die Kurse gerade unten
• beim Riestern immer auf garantierte Summen setzen, und nur diese
vergleichen — alles andere sind nicht einklagbare
Versprechungen
A. Sleegers: Kapitalanlage:
Verschenken Versicherungen ihr
Geld? Frankfurter
Rundschau, 7.4.2010.
• Grafik: Rendite-Rutsch bei Lebensversicherungen
• die Finanzaufsicht ist
alarmiert über so genannte
Kapitalisierungsgeschäfte
• „In Deutschland gibt es mehr
Lebensversicherungspolicen als Einwohner”
• es steht zu befürchten, dass manche Versicherer im Kampf um
Neukunden zu hohe Risiken eingehen
• Kapitalisierungsgeschäfte:
die Versicherer bieten hohe Zinsen an und räumen dem
Versicherungsnehmer das Recht ein, den Vertrag kurzfristig und
ohne Verluste zu kündigen
• in Zeiten niedriger Zinsen und hoher Risiken an den
Kapitalmärkten ist das Angebot eine interessante Alternative
zu anderen "sicheren" Anlagen wie Festgeld oder Bundesanleihen
• jedoch kann diese Praxis die Gewinne der
Bestandskunden schmälern
• sobald die Zinsen wieder steigen, kann der Kunde bei einem
Kapitalisierungsgeschäft seinen Vertrag einfach beenden und
sein Geld woanders anlegen
• auch wenn sie die Bestandskunden tendenziell schädigen,
sind Kapitalisierungsgeschäfte
für die
Außendarstellung der Versicherer wichtig:
polieren sie doch die Kennzahlen des Neugeschäfts auf
• das Geschäft mit Kapitalisierungen schönt die
Kennziffern, erkennbar an einem hohen
Anteil an Einmalbeträgen
• um zu verhindern, dass Versicherer auf der Jagd nach Neukunden
zu viele Zinsen an Kurzzeitparker ausschütten, gibt es
eine Reihe aufsichtsrechtlicher
Bestimmungen (Extra-Topf: nur aus diesem eventuelle
Überschüsse an die Kapitalisierungs-Kunden)
• Brancheninsider schätzen,
dass nur rund ¼ der Einmalgeschäfte den
aufsichtsrechtlichen Bestimmungen entsprechen
• Gefahr der Schieflage:
wenn die Niedrigzinsphase weiter anhält, könnten die
Versicherer an die Kurzzeitparker so viel Zinsen ausgezahlt
haben, dass sie die Verpflichtungen gegenüber den
Bestandskunden nicht mehr erfüllen können
M. Geißler: Fondsgebundene Rentenversicherung:
Viele Faktoren beeinflussen die Rendite. biallo.de, 22.5.2010.
• 2 Wege zum Kapitalaufbau mit Privatrenten:
• klassische Rentenpolicen (basieren auf Staatsanleihen
und Pfandbriefen) gewähren eine Mindestverzinsung von
2,25% (auf Sparanteil) und eine Mindestrente
• fondsbasierte Verträge (basieren auf Aktien) haben
langfristig höhere Renditen
• auf 20-Jahre-Sicht liegt die Rendite um etwa 1,5% höher
• Fondsauswahl: höhere Erfolgschance, wenn Fonds von
verschiedenen Gesellschaften
• keine Ausgabeaufschläge und Depotgebühren, aber
Gebühren für's Switchen und Shiften
• Steuervorteile im Alter: etwa 4–5% der
Rentenleistung als Steuern
Riester-Rente:
Alle Sparformen im Vergleich. Stiftung Warentest
test.de, 31.8.2010.
• „Zulagen und Steuervorteile machen
Riester-Verträge zum Gewinnspiel”
• bis zu 200% gibt der Staat je nach Einkommen und
Familiensituation zum Beitrag des Sparers dazu
• „Ein Verlustrisiko ist ausgeschlossen, weil
mindestens alle eingezahlten Beiträge und Zulagen vom Anbieter zum
Rentenbeginn garantiert werden”
• Zulagen und Steuerersparnis
• Klassische Riester-Rentenversicherung
• Riester-Banksparplan
• Riester-Fondssparpläne
• Wohn-Riester
• Fondsgebundene Riester-Rentenversicherung;
![[Web-Link]](WebLink.gif)
Riester — alle Produkte und ihre Eigenschaften im Überblick
Riester-Rentenversicherungen:
Oft teuer und undurchsichtig.
Finanztest 10/2010,
Stiftung Warentest
test.de, 31.8.2010.
• nur 7 Angebote im Test sind gut — sehr gut ist kein Tarif
C. Völlinger:
Walter Riester über Arbeit, Sparen und Sarrazin.
Fuldaer Zeitung,
16.9.2010.
• Riester: das deutsche Rentensystem wird lange überleben,
aber wir werden in den nächsten 10 bis 20 Jahren enorme
Probleme bekommen als Folge des veränderten Arbeitsmarktes
• fast 7 Mio. 400- oder 300-€-Jobber, einen wachsenden Teilzeitbereich und 1,3 Mio. Aufstocker
• da diese nur geringe Beiträge zahlen, wachsendes Risiko der Altersarmut
• Riester: Rente mit 67 ist notwendig (wegen der von 10 auf 18 Jahre gestiegenen Rentenbezugsdauer), „ist aber nicht die Lösung schlechthin, sondern nur ein Teilelement”
• „Wichtig ist zugleich, dass der Trend zur Frühverrentung gestoppt ist”
• „... wird die physische und psychische Belastung in der Arbeitswelt immer größer”, „muss in manchen Berufen ein früheres Ausgleiten in die Rente möglich sein. Etwa durch das Ansparen von Schicht-, Nachtarbeiter- oder Akkordzulagen auf die Rente.”
• „Das rückläufige Potenzial an Jobs für Ältere kann kein Grund zur Ablehnung der Rente mit 67 sein”
• der stärkeren Anforderung in der Wirtschaft an Qualifizierung und an Flexibilisierung kann ein Teil unserer Bevölkerung nicht entsprechen
• trotzdem werden viele dieser Menschen als arbeitsfähig im ersten Arbeitsmarkt erklärt
• die Zuwächse beim Riester-Sparen „fürs Alter sind toll und enorm. Es gibt inzwischen 14 Millionen Riester-Verträge plus zehn Millionen Abschlüsse bei der betrieblichen Altersvorsorge”
• es ist ein „politischer Webfehler”, dass 4 Mio. Selbstständige ausgeschlossen sind
• nur die Hälfte aller Beschäftigten riestern, weil es freiwillig ist
• „ich konnte seinerzeit eine obligatorische Riester-Rente nicht durchsetzen, weil nach einer Kampagne einer großen Boulevard-Zeitung eine politische Mehrheit in Fraktion und Bundestag nicht mehr zu erreichen war”
• „Riestern ist nicht kompliziert, hier herrscht nur ein Informationsdefizit”
• „Wir haben von 2002 bis 2009 fast 600 Milliarden Euro an Steuermitteln in die gesetzlichen Rentenversicherungen gepumpt, gleichzeitig flossen nur 6,5 Milliarden in die Riester-Förderung”
• „Selbst in der Finanzkrise ist riestern sicher”
• „In unseren Nachbarländern, wie in der Schweiz und in Österreich, war es schon immer selbstverständlich, dass alle Erwerbstätigen — also auch die Selbstständigen — in die Rentenversicherung einzahlen” — das sei bei uns längst überfällig
• Problembereiche Gesundheit und Pflege: „Am ehesten sehe ich die Bereitschaft der Menschen, im Gesundheitswesen mehr private Vorsorge zu treffen”
• „Sarrazin ist, wie er wirkt: ziemlich verbiestert und verbissen, in sich gekehrt. Er hat sich über all die Jahre nur mit Provokationen gehalten.”
![[Web-Link]](WebLink.gif)
J. von Hagen, P.J.J. Welfens, A. Börsch-Supan: 4.1 Der Ausgangspunkt:
Das Browning-Modell. Springers Handbuch der Volkswirtschaftslehre, Band 2: Wirtschaftspolitik
und Weltwirtschaft (Taschenbuch). Springer, Berlin, 1997.
449 Seiten, 5,21€=1,16¢/Seite.
• Das Modell von Browning gilt als Grundmodell
über intergenerationale Transfers
• wie wird eine einmalige, dauerhafte
Abstimmungsentscheidung in einer direkten Demokratie
über die Beitragshöhe bei egoistischen Abstimmenden
ausfallen?
• die Rentner würden darin für den
größtmöglichen Beitragssatz stimmen
• Berufsanfänger würden für den
„gesellschaftlich effizienten” Beitragssatz
stimmen, d.h. für null, wenn die Rendite des Umlagesystems
geringer ist als der Zinssatz
• die übrigen Erwerbstätigen würden mit
zunehmendem Alter einen immer höheren Beitragssatz
befürworten
• im Gleichgewicht setzt sich der Wähler im Median der
Altersverteilung der Beitragszahler und Rentner durch
• eigentlich müssten die egoistischen Rentner auch noch
fordern, die zukünftigen Rentenansprüche zu beleihen —
dies wird im Browning-Modell ausgeschlossen
W. Strengmann-Kuhn:
Soziale Sicherung I, 2. Vorlesung:
Gerechtigkeitstheorien, ... (Folien).
Univ. Frankfurt, SS 2007.
• 3 Arten von Gerechtigkeitsvorstellungen: 1)
(neo)liberal (libertarians), 2)
sozialliberal (liberals) und 3)
sozialistisch (collectivists)
• zu 1: naturrechtlicher Liberalismus (Nozick),
empirischer Liberalismus (Hayek/Friedman)
• zu 2: Utilitarismus (u.A. Bentham), "justice as fairness"
(Rawls) → Freiheitsprinzip, Differenzprinzip
(MaxiMin), Chancengleichheit
• zu 3: (a) demokratischer Sozialismus: Freiheit
(durch Staat erst herzustellen), Gleichheit (Gerechtigkeit),
Brüderlichkeit (Solidarität); (b) Marxismus:
Verstaatlichung der Produktionsmittel (um Macht der
Kapitalisten zu brechen), Verteilungsgrechtigkeit:
„jedem nach seinen Bedürfnissen”
• warum bei manchen Gütern Staatseingriffe?
Marktversagen, gesamtwirtschaftliche Effizienz
• „Effizienz ist notwendige
Bedingung für ein first-best Optimum in allen
Gerechtigkeitsvorstellungen”
• Nozick: alle Punkte auf der Pareto-Linie sind optimal
• Hayek/Friedman: Eingriff nur, wenn im Pareto-Optimum ein
Individuum unter Existenzminimum
• Utilitarismus: Optimum liegt auf Pareto-Linie;
Verbesserung, wenn Nutzengewinn Einiger größer als
Nutzenverlust der Anderen
• Rawls: MaxiMin→Maximierung des geringeren Nutzens
• Sozialismus: Umverteilung der Erstausstattung,
so dass Ressourcen gleichverteilt
• Arten möglicher staatlicher
Eingriffe: Regulierung, Steuern und
Subventionen, öffentliche Produktion,
Einkommenstransfers
R. Woldag: Extrakt aus: [J. Borchert / Hessische Staatskanzlei (Hrsg.):
Wiesbadener Entwurf. VS Verlag, 2003.] Familienwehr, 2004.
• Herstellung intragenerationeller Balance der Rentenleistungen
zwischen Kinderlosen und Eltern!
• KDV kein Ausweg: enthält 70-80% Staatsanleihen → Zahlung aus
Steuermitteln
• Asymmetrie zwischen Privatisierung der Kinderlasten
und Sozialisierung des Kindernutzens
• Modell der Schweizer AHV bietet Anhaltspunkte für familienfreundliche
Rentenstruktur-Reform
• Transferausbeutung in Altersversorgungssystemen beenden!
S. Schulte:
Wie gerecht ist die Rente? Riesterfaktor Sonderfaktor
Nachhaltigkeitsfaktor Nachholfaktor. WAZ -
DERWESTEN,
31.3.2008.
• Riester-Faktor: Rentner erhalten so viel weniger, wie Berufstätige mehr
privat vorsorgen (könnten)
• aber: heutige Rentner hatten selbst nie Chance auf Riester-Rente
• Nachhaltigkeitsfaktor: berücksichtigt sich änderndes
Zahlenverhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnern
• Schutzklausel: Schutz vor Minusrunden; aber nicht mehr als
Aufschub, denn Nachholfaktor: Rentenkürzungen werden in
schlechten Jahren nicht vollzogen, aber dafür in besseren nachgeholt
![[AkR]](AKR.gif)
G. Bäcker:
Generationengerechtigkeit im Sozialstaat: Generationenvertrag und
Alterssicherung.
aus: C. Schweppe (Hrsg.): Generationen und Sozialpädagogik,
München 2002.
• Verständnis, dass Sozialstaat Marktverteilung so
zu korrigieren habe, dass auch Nicht-Marktteilnehmer am allgemeinen
Einkommensniveau angekoppelt seien, löste erst mit der
großen Rentenreform von 1957 ursprüngliche Funktion der
Rente als begrenztem Einkommenszuschuss ab
• Abfall im erreichten Lebensstandard sollte vermieden und
an Dynamik der Lohnentwicklung angeknüpft werden
• Teilhabegerechtigkeit in Form der
Teilhabeäquivalenz
• Belastung aktiver Generation mit Beiträgen, entsprechende
Verringerung der Nettoentgelte
• trotz großer Zahl niedriger (vor allem Frauen-)Renten
Altersarmut nicht weit verbreitet: Ende 1999 bezogen 181.515 Personen im
Rentenalter ergänzende oder ausschließliche Hilfe zum
Lebensunterhalt
• gemessene Armutsquote betrug 1998 für 61- bis 75-Jährige 4,8%,
für über 75-Jährige 3,3%, während Armutsquote der
Gesamtbevölkerung bei 9,1%
• bei Altenhaushalten besonders schlecht versorgt: ehemalige
Arbeitnehmerhaushalte mit niedriger beruflicher Position,
alleinstehende ledige oder geschiedenene Frauen und Witwen aus dieser
Gruppe, ehemalige kleine Selbstständige, Arbeitsmigranten ohne
ausreichende Rentenanwartschaften
• besonders begünstigt: Bezieher von Einkommen aus mehreren
Quellen und Vermögensbesitzer
• in aktiver Generation ist Lage vor allem für
Alleinerziehende prekär (Armutsquote 29%)
• besonders begünstigt hier: mittlere Lebensalter ohne Kinder
oder nur mit 1 Kind, besonders, wenn beide Partner erwerbstätig
• führt demografischer Umbruch zu einer nicht akzeptablen
Benachteiligung nachrückender Jahrgänge?
• kapitalfundierte Alterssicherung erscheint als
unempfindlich gegen Verschiebungen in Bevölkerungsstruktur
• beim prognostizierten Produktivitätsfortschritt
aus Zuwächsen der Bruttoeinkommen höhere Beiträge auch
ohne Konsumverzicht zu tragen
• Finanzierungspotenzial: nur rund 50%
der Personen im erwerbstätigen Alter zahlt tatsächlich
Beiträge zur GRV: die anderen sind arbeitslos, in
Ausbildung, frühverrentet, Hausfrauen oder
nicht-sozialversicherungspflichtig
erwerbstätig (Selbstständige, Beamte,
geringfügig Beschäftigte)
• nachrückende Kohorten profitieren auch von anderen Leistungen
ihrer Vorgänger: Bestand an Realkapital und öffentliche
Infrastruktur
• was Gesellschaft für Versorgung Nicht-Erwerbstätiger
aufwendet, muss immer vom Sozialprodukt der laufenden Periode abgezweigt
werden (Mackenroth-These)
• Gesellschaft insgesamt kann
spätere Ausgaben nicht durch „Sparen” vorfinanzieren und damit
die Belastungen zeitlich verschieben
• jedem Schuldner steht ein Gläubiger gegenüber
• auch Zinsen und Dividenden müssen von dann Aktiven
erwirtschaftet werden
• demografische Probleme auch bei KDV: Steigerung der
Lebenserwartung zwingt zu höheren Sparleistungen;
Rückgang nachwachsender Geburtsjahrgänge führt zu
negativer „Age-wave” auf Aktien- und Kapitalmärkten
• ökonomisch gesehen kann es keinen
Entwicklungsverlauf geben, bei dem alle Generationen gleich behandelt
werden
• nicht-obligatorische private Altersvorsorge ist nicht
flächendeckend und wirkt nicht sozial ausgleichend:
Einkommensunterschiede im Alter werden sich vergrößern
• Dilemma: Anhebung der Altersgrenzen macht
rentenfinanzpolitisch Sinn, verschärft aber die
Beschäftigungsprobleme
G. Bäcker:
Die Frage nach der Generationengerechtigkeit: Zur
Zukunftsfähigkeit der umlagefinanzierten Rentenversicherung.
Univ. Duisburg-Essen, 2004.
• Frage der Lastenverteilung zwischen Generationen
• Konzentration auf Kohorten (Geburtsjahrgänge) statt
Altersgruppen
• familiäre monetäre Generationentransfers laufen
entgegengesetzt zu sozialstaatlichen Transfers als Sach- und
Geldgeschenke und Vermögensübertragungen von
Eltern und Großeltern zu Kindern und Enkeln
• Generationengerechtigkeit als
Auftrag, allen Altersgruppen in der Gesellschaft Anspruch auf
gleichberechtigte Teilhabe am gesamtwirtschaftlichen
Wohlstand einzuräumen
• GRV = Absicherung abhängig Erwerbstätiger und ihrer
Familienangehörigen im Alter und bei Erwerbsminderung
• Teilhabeäquivalenz: Rangstelle in der Hierarchie der
Erwerbseinkommen beim Rentenbezug beibehalten
• Rente / durchschnittlich erzieltes Arbeitsentgelt: ist für
Versicherte mit gleicher Anzahl von Beitragsjahren gleich
(unabhängig davon, wann Anwartschaften erzielt wurden und wie hoch
Beitragssatz war)
• Lebensstandardsicherungsfunktion: auch nach
Renteneintritt fortlaufende Anpassung an Entwicklung der
durchschnittlichen Arbeitsentgelte (Lohndynamik)
• dieses Sozialstaatsverständnis galt erst seit
großer Rentenreform 1957 (vorher Rente nur als
Einkommenszuschuss)
• entscheidende Stellgröße für finanzielles
Gleichgewicht der GRV ist Beitragssatz
• seit 1992: Teil der Belastungen auch an Rentnergeneration
(entsprechend den Beitragssatz-Erhöhungen vermindert
sich Rentenanpassung)
• Nettoniveau der Eckrente (Rentenniveau) ist Ausdruck
verteilungspolitischer Zielsetzung (durch Eingriffe in
Rentenformel veränderbar)
• Nettorentenniveau aus GRV wird bis 2030 auf 64,5% absinken, taugt also
nur noch begrenzt als Lebensstandardsicherung
• 2001 mussten 24,6 Versicherungsjahre mit
Durchschnittsverdienst vorliegen, um Netto-Rente von rund 612 € zu
erreichen
• bei Verdienst von nur 0,75 Entgeltpunkten / Jahr mussten es
schon 32,8 Versicherungsjahre sein
• Legitimation und Akzeptanz eines
Versicherungssystems gefährdet, wenn Rente trotz
langjähriger Beitragspflicht Grundsicherung nicht
übersteigt
• Sozialhilfe- und Armutsrisiken älterer Bevölkerung
sind in zurückliegenden Jahren stark zurückgegangen
• Absenkung des Rentenniveaus würde Risiko der
Altersarmut vergrößern, aber nicht Einkommensproblem der
Alleinerziehenden lösen (Defizite und Fehlorientierungen in
der Familienpolitik werden auch beim späteren Rentenbezug der
Alleinerziehenden nachwirken!)
• Widerspruch zwischen Ziel gleichberechtigter Teilhabe der
Altersgruppen am gesamtgesellschaftlichen Wohlstand heute und
Wunsch, nachfolgende Kohorten trotz ungünstiger werdender
Bevölkerungsstruktur nicht stärker zu belasten
• „jeder ist Gefangener” seines Geburtsjahrgangs
• Benachteiligung nachrückender Kohorten bezieht sich auf
relative Größen: es ist zu erwarten, dass aufzuteilendes
Sozialprodukt größer wird, und die Vorgängerkohorten
haben für ihre Rentenanwartschaft weit länger gearbeitet
• bei jedem
Finanzierungssystem wird darüber entschieden, welche Belastungen
Jüngeren durch Einbußen beim Konsum auferlegt werden und welche
Belastungen auf Ältere durch Minderung der Zuwachsraten ihrer
Rentenansprüche zukommen: beim UV über politischen Prozess, beim KDV
über Marktprozesse
• empirische Hinweise, dass Kapitaldeckung Wachstumspfad auf
höherem Niveau begründet, finden sich nicht
• private Vorsorge sollte
Niveau-Absenkung der GRV ausgleichen: ob dies gelingt, muss eher negativ
beantwortet werden
• trotz großzügiger öffentlicher Förderung
können nicht alle Arbeitnehmer erforderliche
Mindestbeiträge einsetzen
• Einkommensdifferenzen im Alter werden sich wohl
vergrößern
• durch Einstieg in KDV sind
Einkommenseinbußen bei Beitragszahlern und Rentnern
unvermeidbar (Übergangskosten)
• Eitenmüller (2001): Nettoentlastung um so höher, je
jünger der Geburtsjahrgang
• Renteneintrittsalter: möglichst frühe
Berufsaufgabe selbst dann nicht erstrebenswert, wenn damit
Entlastungseffekte auf Arbeitsmarkt verbunden
A. Börsch-Supan:
Zum Konzept der Generationengerechtigkeit.
2003.
• Option 1: ausgabenorientierte Einnahmenpolitik (Rentenziel)
• Option 2: einnahmenorientierte Ausgabenpolitik (Beitragsziel)
• Option 3: über Option 2 hinaus Lohnnebenkosten senken
• weitere Stellschrauben: Rentenzugangsalter und Abschläge bei
Renteneintritt vor Regelzugangsalter
• eine Wohlfahrtsoptimierung, welche Einkommen der Beitragszahler
und Rentenempfänger gleich gewichtet, müsste
Produktionstechnologie einbeziehen und die (nur unzureichend
bekannten) Arbeitsangebots- und -nachfrage-Elastizitäten
berücksichtigen
• was sind Ursachen des demografischen Umbruchs?
• jede Generation lebt etwa 4 Jahre länger als vorherige: wer soll
diese zusätzliche Finanzierungslast tragen?
• Mütter der Babyboomgeneration hatten durchschnittlich
2,4 Kinder, Babyboomer-Frauen selbst nur 1,4 (Pillenknick): diese
zusätzliche Finanzierungslast werden nach gegenwärtigem
System Kinder der Babyboomer tragen
• Konzept der Generationengerechtigkeit: Bilanz der Vor- und
Nachteile aufstellen, welche den Generationen aufgrund der Geschichte
zugestoßen sind
• Zurechnung nach Verursacherprinzip schlicht unmöglich
• weitere Zurechnungsprobleme bei Berücksichtigung von
Rückkopplungen
• Konzept Generationengerechtigkeit
ist eine Utopie
• Babyboom-Generation wird Teil ihrer Rente selbst finanzieren
müssen (Anmerkung: geht das? Siehe doch Mackenroth-Theorem)
Positionspapier Rente der Stiftung für die Rechte
zukünftiger Generationen (SRzG).
2000.
• Ablehnung steuerfinanzierter Einheitsrente
• gegen Umstieg auf KDV spricht: Doppelbelastung einer Generation,
Inflationsanfälligkeit, keine sozialen Elemente,
Zinsabhängigkeit von Bevölkerungsentwicklung,
keinerlei Erhöhung der Generationengerechtigkeit
• Rehabilitationsleistungen gehören nicht in GRV
• keine Sonderversorgungssysteme für neue Beamte,
Politiker, Selbstständige → erst ab 2040 erste
Rentenausgaben für sie: Untertunnelung des
„Rentnerbergs”
• Flucht aus den Sozialkassen stoppen
• Preise für Faktor Arbeit gegenüber Kapital steuerlich
verzerrt: stattdessen Wertschöpfungsabgabe oder noch
besser Abgabe auf Energie in kompensierender Höhe (dynamisch)
• Kindererziehungszeiten allmählich aufstocken
bis 8 Jahre pro Kind
• Hinterbliebenenrenten langfristig
überflüssig
• viele Ältere meinen, sie hätten ein Guthaben angespart,
dabei sind es nur Ansprüche (nicht an den Staat, sondern an
nachrückende Generation) → Aufklärung!
• alle Generationen müssen ungefähr gleiche
Rendite aus GRV erhalten
• demografischer Faktor der CDU hätte die mittlere
Generation doppelt belastet (überhöhte Beiträge,
gekürzte Renten)
• Teilungslösung: Ältere bekommen etwas weniger,
Jüngere zahlen etwas mehr
• wie bisher jährliche Ermittlung des Finanzbedarfs der
GRV (ohne Sondereffekte)
• Beitragssatz aber nur um Hälfte erhöht
• Rentensteigerung auch nur um Hälfte
• der Rürup-Faktor wird nicht an Durchschnittsalter oder
Arbeitsmarktlage, sondern an Laufzeit der Rente gekoppelt
• Teilungslösung berücksichtigt dagegen alle
Änderungen externer Rahmenbedingen
• sie ist auch unmittelbar einsichtiger als Rürup-Formel
• sie bricht auch nicht bei veränderten Prognosen zusammen
• Teilungslösung mit sozialer Komponente: höhere
Renten stärker, niedrigere weniger bis gar nicht kürzen
M. Zechmeister, J. Tremmel:
Die Teilungslösung der SRzG.
SRzG, 2001.
• Funktionsweise der Teilungslösung (s.o.)
• Berechnung am ifo Institut für Wirtschaftsforschung
auf Basis des CESifo-Rentenmodells: Beitragssatz bis 2020 nicht
über 22,6%, bis 2050 unter 24%; Rentenniveau steigt bis 2012 auf 72%,
fällt bis 2030 auf 63% und stellt sich bis 2050 auf 59% ein
• Vorteile: unabhängig von Prognosen, keine Eingriffe der Politik,
nachvollziehbar
A. Lompe:
Einfügung eines demographischen Faktors oder
Nachhaltigkeitsfaktors in die Rentenformel:
Auswirkungen und politische Durchsetzbarkeit.
Georg August Universität Göttingen,
Volkswirtschaftliches Seminar, Aktuelle Fragen der
Bildungs- und Sozialpolitik, WS 2004/2005.
• Demografischer Faktor (*1998)
für das Jahr t:
DFt=(LE65t-9/LE65t-8-1)/2+1, wobei LE65
die Lebenserwartung der 65jährigen ist
• durch die Division durch 2 wird die multiplikative
Auswirkung in der Rentenanpassungsformel halbiert
• gesetzlich ausgeschlossen sollten eine negative
Anpassung und ein Absinken des Rentenniveaus unter 64% sein
• der Nachhaltigkeitsfaktor
(*2004) zielt nicht auf die Lebenserwartung, sondern auf die
Verschiebung im Verhältnis von Beitragszahlern und
Rentenempfängern ab
• der Quotient aus der Veränderung der Rentneranzahl
und der Veränderung der Anzahl der Beitragszahler
fließt zu α=¼ in die Rentenanpassung ein;
1-α=¾ gehen zu Lasten der Beitragszahler und des
Bundeszuschusses
• die jährlichen Abschläge beim demografischen
Faktor würden bei konstanter Entwicklung der
Lebenserwartung konstant bleiben
• die Abschläge durch den Nachhaltigkeitsfaktor
werden bis zum Renteneintritt der letzten geburtenstarken
Jahrgänge ansteigen
• der mindernde Einfluss des
Nachhaltigkeitsfaktors ist
auch bei der Gewichtung mit ¼
größer als der des
demografischen Faktors
• der Faktor allein ist für die Masse der Rentner zu verkraften,
aber nicht für die besonders betroffenen Frauen
• dagegen begründen die gleichzeitig beschlossenen
Verschlechterungen der
Anrechnungsmöglichkeiten für Viele ein
Armutsrisiko
• Gewinner sind die junge Generation und
die Unternehmen
• Verlierer sind die Rentner und
diejenigen, die bald in Rente gehen, und damit die Mehrheit
• für die politische Durchsetzbarkeit spricht die
Komplexität der Materie
• der Widerstand richtet sich aber gegen Nullrunden
C. Cronsioe (schwedisches
Ministerium für Industrie, Beschäftigung und
Kommunikation):
Erwachsene am Arbeitsmarkt. Länderbeispiel.
www.mutual-learning-employment.net, 2005.
• Maßnahmen zur Schaffung eines hohen Angebots
älterer Arbeitskräfte (S. 2):
• Abschnitt „Das Rentensystem”:
• in Schweden Prinzip des
„Lebenszeiteinkommens”: jede eingezahlte
Krone bewirkt gleichen Rentenanspruch
• im neuen Rentensystem keine Grenze mehr für die
Zeitdauer, innerhalb der man sich einen Rentenanspruch
erwerben kann
• ab 61 Jahren wird man eine Rente beziehen können —
eine obere Altersgrenze wird es nicht mehr
geben
• man wird die volle Rente oder ¼, ½ oder ¾ der
Rente beziehen und daneben arbeiten können
• Option, ab 61 Jahren in Teilzeit zu arbeiten
• ein Ausschuss sollte einen Gesetzesvorschlag erarbeiten
und erwägen, ob ein Recht auf Teilruhestand
eingeführt werden soll
• seit September 2001 haben alle das Recht, bis 67 zu arbeiten
F. Schulz-Nieswandt:
Generationengerechtigkeit und Alterssicherung (Folien).
Seminar für Sozialpolitik, Univ. Köln, 2008?
H. Jahrberg, R. Woratschka:
Rente - eine Frage der Generationengerechtigkeit.
DER TAGESSPIEGEL, 2008.
• So genannte Sandwich-Generation:
einerseits mit Beiträgen jetzige Rentnergeneration
bezahlen und andererseits privat Geld zurücklegen
• Jens Spahn (CDU): die Rentenversicherung bekomme ein
Legitimationsproblem, wenn
diejenigen, die in ihrem Leben keine Beiträge bezahlt haben, im
Alter via Grundsicherung auf gleiches Niveau kommen wie
langjährig Versicherte
• Institut für Wirtschaft und Gesellschaft: nach 1960 geborenen
Männern drohen in GRV reale Verluste (bei heute 28-Jährigen bis zu 0,3%)
• Adrian Ottnad: auf der Strecke bleiben auch mittlere Jahrgänge;
dagegen machen heutige Rentner und rentennahe Jahrgänge bezogen auf ihre
Beiträge noch ordentlichen Schnitt
• Deutsche Rentenversicherung: auf Kaufkraftverlust
weise man Versicherte hin und gebe ein Rechenbeispiel
H.-W. Sinn, S. Übelmesser:
Wann kippt Deutschland um?
ifo Schnelldienst 28–29/2000, 53. Jahrgg., 2000.
• Die Verwendung der bei der Kindererziehung
eingesparten Ressourcen für eine kapitalgedeckte Rente ist
sinnvoll zur Glättung der Erziehungs- und Rentenlasten
über die Generationen hinweg
• die entsprechende Rentenreformpolitik muss eine
Mehrheit finden
• sollten eines Tages die Alten in der Mehrheit sein, wären
solche Reformen nicht mehr möglich
• Frage, wie lange Reformen in
Richtung eines kapitalgedeckten Systems noch
mehrheitsfähig sind
• Modell zur Prognose über „den Zeitpunkt des
möglichen Umkippens in die Gerontokratie”
• eigentliches Problem: diese
Reformen entlasten zukünftige Generationen und belasten die
gegenwärtigen Stimmbürger
• mehr als fraglich, „ob überhaupt jemals eine
strukturelle Mehrheit für eine solche Reform gefunden werden
kann”
• werden die Ansprüche der Rentner und rentennahen
Jahrgänge nicht angetastet,
„muss die
Übergangsgeneration der zuerst von der Reform
betroffenen Erwerbstätigen
den gesamten
Vorverlagerungseffekt bei der impliziten
Steuerlast, der aufgrund einer
Teilkapitaldeckung zustande kommt, allein
tragen”
• „... ensteht eine enorme Belastung ..., die sie veranlassen
wird, die Reform abzulehnen.”
• „Um die Reform mehrheitsfähig zu machen, könnte
man daran denken, den Übergang in die Kapitaldeckung
zeitlich zu strecken, indem ein Teil der impliziten
Staatsschuld in eine explizite Staatsschuld umgewandelt
wird, die erst später bedient wird.”
• „Im Extremfall lässt sich die
Übergangslast mittels einer geschickten
Verschuldungspolitik so strecken, dass der Zeitpfad der
expliziten Steuerlast mit jenem der impliziten Steuerlast
im fortgesetzten Umlagesystem zusammenfällt oder gar zu
einer Entlastung ... führt.” ... führt aber von der
Kapitaldeckung fort ...
• „Um eine Reform in Richtung Kapitaldeckung
mehrheitsfähig zu machen ... die bereits erworbenen
Anwartschaften selbst ... kürzen und stattdessen die
Erwerbsbevölkerung ... entlasten.”
• „... jüngere Wahlbürger werden dafür sein
...”
• Untersuchung der Mehrheitsfähigkeit einer
Reform vom Riester-Typ, bei welcher der Zeitpfad des Beitragssatzes
um 1 %-Punkt nach unten verschoben wird — entsprechend sinken die
umlagefinanzierten Renten
• Effekte: Erhöhung des Arbeitsangebots und
Verringerung des Anreizes zur Frühverrentung
• Berechnung eines „Medianalters”, das die nach dem
Alter geordnete Wahlbevölkerung in 2 gleich große
Teile spaltet
• die Stimmenmehrheit gewinnt
eine Reform, wenn der Medianwähler zustimmt
• „Indifferenzalter” = Alter, das von einer Reform
vom Riester-Typ gerade nicht berührt wird
• liegt das Medianalter unter dem
Indifferenzalter, lässt sich eine Reform vom Riester-Typ im
demokratischen Prozess durchsetzen
• das Indifferenzalter erreicht 2014 bei 53 Jahren ein Maximum
und verringert sich ab 2024 wieder
• die Mehrheit für die Reform wird um 2023 kippen
• die Zeit ab 2027 kann als Gerontokratie bezeichnet werden
H.-W. Sinn, S. Uebelmesser:
Pensions and the path to gerontocracy in Germany.
European Journal of Political Economy, Vol. 19, 2002.
• The proposed reform in Germany will relieve the burden on the working
generation and reduce the benefits from the pension system
• whether the majority is in favour of pension cuts or pension increases
depends on median age and indifference age
• for the median age, we assume an identical share of voters of all age cohorts
from age 18 on
• indifference age is an age not affected by the proposed reform: older cohorts
lose and younger cohorts win
• median age will grow from 46 in 2000 to 53 in 2030
• indifference age increases by 3 years from 2000 to 2030; increase will slow
down around 2012
• in 2012, 51,4% of the eligible voters gain from the reform, 48,6% lose
• in 2018, 53,0% will be against the reform
• conclusion: until 2016, a reform can be democratically enforced
• after 2016, Germany will be a
gerontocracy
D. Siems: Generationengerechtigkeit:
"Die Älteren wollen jetzt
Kasse machen". WELT-ONLINE, 2008.
• Gesellschaftsforscher Meinhard Miegel stimmt Herzogs
pessimistischer Analyse ("Rentner-Demokratie") zu: „Wir sind auf
dem Weg in die Altenrepublik”
• rechnet nicht damit, dass Rentner in Zukunft freiwillig auf
Belastbarkeit Jüngerer Rücksicht nehmen und Ansprüche
zurückschrauben
• „ältere Bevölkerungsgruppe hat kurzen
Zeithorizont und will in der Gegenwart Kasse machen”
• Miegel prophezeite, dass nachwachsende Generationen nicht
bereit sein werden, stetig steigende Steuer- und Abgabenlasten zu schultern
• ...werden „die Jungen Wege finden, sich der Belastung zu entziehen –
da können die Mehrheitsverhältnisse sein, wie sie wollen”
• seit 17 Jahren schon keine nennenswerten Verbesserungen mehr bei den
realen Einkommen; Bevölkerung werde stetigen Anstieg der Beiträge
nicht klaglos hinnehmen
• gesellschaftliche
Veränderungen stellen Gefahr für Demokratie dar
• wenn ältere Wähler in Zukunft Mehrheit seien und Politik sich einseitig darauf ausrichte,
„haben wir ein Demokratieproblem”
• diejenigen, die in 10 oder 20 Jahren die Kosten zu tragen hätten,
würden nicht akzeptieren, dass Menschen dann noch so früh wie heute
in Ruhestand gingen
• Einstellung, dass man Anspruch darauf habe, letzte 15 bis 20 Jahre
versorgt zu werden, wird infrage gestellt werden
F. Heiss:
Wie groß soll die Schwankungsreserve der gesetzlichen
Rentenversicherung sein? Mannheim Research
Institute for the Economics of Aging, Discussion Paper 33-03,
Universität Mannheim, 2003.
• Schwankungen innerhalb des Jahresablaufs,
Schwankungen aufgrund konjunktureller Einflüsse
• Entwicklung der Schwankungsreserve 1974–2002
• Überschüsse der GRV 1962–2002
• hypothetischer Beitragssatz = Verlauf ohne
Schwankungsreserve (Deckung durch Beitragseinnahmen)
• tatsächlicher und hypothetischer Beitragssatz
1962–2002
• ist die Schwankungsreserve faktisch abgebaut, verliert sie
ihre Funktion als zyklischer Stabilisator, und der
tatsächliche Beitragssatz muss sich an die kurzfristige
Lage anpassen (dem hypothetischen Beitragssatz eng folgen)
• es ist wünschenswert, die Schwankungsreserve in
konjunkturell günstigen Zeiten aufzubauen zum Ausgleich eines
vorübergehenden Einbruchs in schlechten Zeiten, aber der Aufbau
belastet die Beitragszahler
• historisch haben 1,5 Monatsausgaben meistens gereicht —
für die Sicherung im Jahresablauf werden zusätzlich
0,5 Monatsausgaben benötigt
Nachrichten der Deutschen
Rentenversicherung Hessen, 56(2), 2006.
Insbesondere: G. Färber:
Generationengerechtigkeit – Teil I.
S. 24-31.
• Nachhaltigkeitsbegriff aus Forstwirtschaft: nie mehr Holz
einschlagen, als in gleicher Periode auch nachwachsen kann →
Substanzerhalt im Zeitablauf
• Raffelhüschen: Nachhaltigkeit, „wenn zukünftige
Generationen bei gleicher Abgabenlast die selben Leistungen von der ...
Gemeinschaft erhalten können wie die heute noch lebenden
Generationen”
• 1) Konzept Generationenbilanzen:
auf Basis altersspezifischer
Steuer- und Transferprofile sowohl durchschnittlicher
Steuerzahlungen und Sozialversicherungsbeiträge als auch
durchschnittlicher Transferleistungen und
Sozialversicherungsauszahlungen für Menschen
verschiedener Jahrgänge ermittelt und unter
Berücksichtigung eines realen Produktivitätsfaktors
Abdiskontierung auf Gegenwartszeitpunkt
• diese Generationenkonten der Durchschnittsindividuen
werden mit ihren Jahrgangsstärken multipliziert und für alle
zukünftigen Kohorten aufaddiert: Wert gibt implizite Staatsschuld an,
die zusammen mit expliziter Staatsschuld die
Nachhaltigkeitsdifferenz angibt
• bei Nachhaltigkeitslücke – wenn also Summe
abdiskontierter zukünftiger Transferleistungen
größer ist als die der ermittelten Steuer- und Beitragszahlungen
– kann derzeitiges Ausgabenniveau langfristig nicht durch laufende
Einzahlungen finanziert werden
• 2) Instrument Primärsalden:
Ausmaß des Verzichts
späterer Generationen auf öffentliche Leistungen dadurch, dass
lebende Generation mehr öffentliche Leistungen in Anspruch nimmt, als sie
durch Steuer- und Beitragsleistungen finanziert (berücksichtigt
zukünftige Zinszahlungen und in Zukunft verschobene
Zahlungsverpflichtungen sowie Entwertung öffentlicher
Infrastruktur)
• zukünftige Bevölkerungsentwicklung kann in diesem
Modell nicht eingebaut werden
• 3) Berechnung interner Renditen:
jede Generation sollte ähnliche Verzinsung ihrer Beiträge
erzielen wie vorherige, die jetzt Auszahlungen bekommt
• besonders Generationenbilanzen sagen aus, welche
Alterskohorten durch verschiedene Reparaturmaßnahmen wie
betroffen werden
• Generationenbilanz des gesamten öffentlichen Sektors
2002 lässt erkennen, dass
damals 45-Jährige mehr Transfers erhalten, als sie an Steuern und
Beiträgen zahlen; am meisten erhielten damals 60-70-Jährige;
auch damals bis zu 5-Jährige haben Nettotransfers zu erwarten
• nur die damals 10-40-Jährigen
werden insgesamt mehr Steuern und Abgaben entrichten, als sie an
Transferleistungen erhalten
• diese Generationenbilanz zeigt außerdem, dass heute Lebenden
mehr Leistungen versprochen sind, als insgesamt an Abgaben gezahlt wird
• Defizite in öffentlichen Haushalten steigen von etwa 0,4%
des Bruttoinlandsprodukts 2002 auf rund 7% 2050
• Tragfähigkeitslücke
insgesamt machte 2002 das 3,3-fache des BIP aus (60,8% des BIP aus expliziter
Staatsschuld, 270,5% des BIP aus impliziten Schulden vor allem der
Sozialversicherung, vor allem der GRV)
• zu schließen(?) wäre Lücke von 2002 durch 12,1%
Ausgabenkürzungen oder 14,5% Steuer- und Abgabenerhöhungen
• Hauptprobleme: wenige Kinder und längere Lebensdauer
• soziale Sicherungssysteme doppelt betroffen: es fehlen Kinder
zum Generationenerhalt, und Erwerbstätige müssen nicht
nur „Kinder” und „Großeltern”, sondern
zunehmend auch „Urgroßeltern” alimentieren: aus dem
3-Generationen-Vertrag wird ein 4-Generationen-Vertrag
Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen,
56(3), 2006.
Insbesondere: G. Färber:
Generationengerechtigkeit in der Rentenversicherung –
Teil II.
S. 47-55.
• Notwendige wirtschaftliche Wachstumsdynamik vor
Umverteilungszielen!
• Nachhaltigkeitslücke nur durch
Abgabenerhöhung oder Ausgabensenkung zu schließen
• je nach Maßnahme und Zeitpunkt unterschiedliche Personengruppen
betroffen
• für jüngere Beitragszahler steht als
Kompensationsmechanismus Verlängerung der
Lebensarbeitszeit zur Verfügung (stärkt Nachhaltigkeit des
Gesamtsystems durch Verlängerung der
Beitragsphase und Verkürzung der Rentenbezugsphase):
„Bezahlung” durch Arbeit
• Anhebung der Beitragssätze vernichtet Arbeitsplätze und
Wertschöpfungspotenziale durch Erhöhung der
Lohnnebenkosten
• durch zusätzliche eigene Vorsorge sind relative Verluste bei Renten zu
kompensieren: jeder Jahrgang muss größeren Teil seines
Einkommens einbringen als vorheriger (wegen steigender Lebenserwartung)
• d.h. Generationengerechtigkeit dadurch, dass jeder Jahrgang
durch höheren Konsumverzicht in der Erwerbsphase für Kosten seiner
wachsenden Lebenserwartung aufkommen muss!
• GRV verliert mit jedem Jahrgang an Stellenwert für
alleinige Lebenshaltungssicherung
• Probleme durch geringe Sparfähigkeit Geringverdienender: ohne
obligatorische Zusatzversicherung werden sie nur über
gesetzliche Rente verfügen, andernfalls in ihrer aktiven Zeit
noch geringeres Einkommen erhalten
T. Krieger:
Generationengerechtigkeit und das
„Wahlrecht von Geburt an” – kritische Anmerkungen aus Sicht
der Public-Choice-Theorie. Univ. Paderborn, 2006.
• „Medianwähler” verfolgt Interessen, die
zulasten junger Menschen und erst recht zukünftiger
Generationen gehen können
• sein gewünschtes Umverteilungsvolumen liegt oberhalb
des gesellschaftlich optimalen
• „Wahlrecht von Geburt an” kann diese Problematik
nicht ändern
• besser wäre Verfassungsänderung, die den Staat
verpflichtet, die Interessen zukünftiger Generationen
zu berücksichtigen — er könnte die Politik im Sinne
der Nachhaltigkeit verstetigen (notwendige Mehrheit
schwierig zu erreichen)
T. Krieger:
Wird die Globalisierung unser Rentensystem
verändern? Univ. Paderborn, 2009.
• Experimentell-empirische Untersuchung darüber,
durch welche Kanäle der Wunsch von Menschen nach Umverteilung
beeinflusst wird
• international sehr unterschiedliche Grade von
intragenerativer Umverteilung in den Rentensystemen
• inwieweit bestimmen etwa Einkommensverteilung oder
Lebenserwartung die Präferenzen für
intragenerative Umverteilung?
• Messung des Grads an intragenerativer Umverteilung
durch so genannten
„Bismarckfaktor”, eine
gewichtete Kombination aus einer Grundrente und einer
einkommensabhängigen Rente
• hoher Grundrentenanteil → starke Umverteilung, da
einem hohen Beitrag die Grundrente gegenüber steht
• Bismarckfaktor=0: einheitliche Rente für alle
(Beveridge-System)
• Bismarckfaktor=1: Rentensystem ohne intragenerative
Umverteilung (Bismarck-System)
• empirisch festgestellt wird der Bismarckfaktor durch
das Verhältnis von Renten- und Arbeitseinkommen am unteren und
oberen Ende der Einkommensverteilung
• ein weiterer Faktor ist die
„Generosität”, das
Niveau der Renten relativ zu den Arbeitseinkommen
• Untersuchung anhand der Daten individueller Arbeits-
und Renteneinkommen aus der
Luxembourg Income Study (LIS)
für 20 OECD-Länder
• im Laufe der Jahre hat sich in den meisten Ländern der
Bismarckfaktor erhöht (durch Übergang zur Wertung aller
Arbeitsjahre, durch Nichtanrechnung von
Ausbildungszeiten)
• Überprüfung der Hypothesen durch
Labor-Experimente
• Hypothese 1: Auswirkungen auf die
Einkommensverteilung beeinflussen Präferenz
• Hypothese 2: tendenziell höhere
Lebenserwartung der Bezieher hoher Einkommen beeinflusst
Präferenz
• hohe Übereinstimmung zwischen empirischer
Analyse und Experiment
• Menschen wünschen eine Mischung von Grundrente und
einkommensabhängiger Rente
• schreitet die Globalisierung mit Abbau von
Handelsschranken und Mobilität von Arbeit und Kapital voran,
so wird die intragenerative Umverteilung abnehmen
(steigender Bismarckfaktor), sofern sich die Schiefe der
Einkommensverteilung nicht stark erhöht
(siehe Altersarmut)
W. Lieb:
Rentner-Mobbing wegen
0,64 Prozent — „Generationenkrieg“ statt „Klassenkampf“.
NachDenkSeiten,
2008.
• Aussetzung des Riesterfaktors für 2 Jahre in den Medien als
„Übernahme der Macht durch die Rentner” dargestellt
• Renten wurden zusätzlich zum geringen Anstieg der Bruttolöhne
geschmälert, weil der Riesterfaktor die Rentenanpassung mindert
• der „Altersvorsorgeanteil” wird
fiktiv abgezogen und mindert die
Anpassung an die Lohnsteigerungen
• Zuschüsse an die Rentenversicherung
2008: 78,5 Mrd. € aus dem Bundeshaushalt
für Leistungen, die die Rentenversicherung
laut Sozialgesetz finanzieren muss, denen aber keine Beitragszahlungen zugrunde
liegen
• dafür die Ökosteuer und 1% der MwSt-Erhöhung
• Entwicklung der Bundeszuschüsse 1963–2003
• mit der Generationengerechtigkeit wird auch argumentiert, wenn es um die
Staatsschulden geht
• Staatsschulden belasten nicht die
nachkommenden Generationen, sondern eine
künftige Gruppe von Bürgern zugunsten einer anderen, die im
Besitz der Staatsobligationen ist
• ungerecht ist, dass den Jungen sowohl
die Bürde aufgeladen wird, über das Umlageverfahren die Älteren
zu versorgen, als auch noch zusätzlich privat einen Kapitalstock für
ihre eigene Altersvorsorge aufzubauen
• Unmut über die Mehrbelastung durch die Privatvorsorge wäre
berechtigter
H. Wilkoszewski, S. Leek:
Alte und Kinderlose kontra Junge und Eltern.
Max-Planck-Institut für demografische Forschung, Rostock,
Presseinformation, 2009.
• Erstmals Verteilungskonflikte in
sozialpolitischen Meinungen nachgewiesen: je älter
ein Bundesbürger ist, desto weniger familienfreundlich
ist seine Wunschpolitik
• Ältere vermehrt gegen mehr
Unterstützung für Familien, aber
für ein Rentensystem zu Lasten der Jungen
• demografische Einflussfaktoren wie Elternschaft,
Großelternschaft oder Ehe können die Alterseffekte
überlagern und sogar verstärken
• Bildung und Bundesland beeinflussen politische
Einstellung: Abitur bzw. Westen mindert Zustimmung zu höherem
Kindergeld;
H. Wilkoszewski: Age trajectories of social policy
preferences. Support for intergenerational transfers from a demographic
perspective. MPIDR Working Paper WP 2009-034, 2009
O. Santen:
Umfrage-Schock:
Jeder Zweite hält Rente für nicht mehr sicher!. Bild.de, 4.10.2010.
• Allensbach/Postbank: nur noch 48% der
Berufstätigen halten die gesetzliche Rente für
„besonders sicher” (2009: 53%)
• nur 35% der Berufstätigen im Alter von 16 bis 29 Jahren
beurteilen die Rente als „besonders sicher” (2009: 51%)
• aber 62% der Berufstätigen über 50 Jahren
halten die Rente für „besonders sicher”
• 46% der Berufstätigen sind der Auffassung, dass es
„eine wirklich sichere Altersvorsorge überhaupt
nicht gibt”
• 55% der Deutschen sagen, eine sichere Altersvorsorge mache
„sehr glücklich”
• aber nur 16% sind bereit, sich dafür bei den
laufenden Ausgaben einzuschränken
• nur 7% der Berufstätigen würden nach einer
Gehaltserhöhung auch mehr in die private Altersvorsorge
investieren
M. Sauga: Deutschland:
Grundrente belastet doppelt. Der Sozialwissenschaftler Bert Rürup
kritisiert Schröders Vorstellungen zur Alterssicherung.
FOCUS
online
AUTO,
25.5.1998.
• Schröder fordert eine beitragsfinanzierte
Grundrente
• Rürup: die schrumpfende
Erwerbstätigengeneration der Jahre bis 2030 würde dadurch
doppelt belastet: sie müssten voll für die Ansprüche der heutigen
Rentner und die bislang erworbenen Anwartschaften aufkommen, erhielten im
Alter aber nur eine Rente auf Sozialhilfeniveau
• Schröder und die SPD wollen die geplante Absenkung des
Rentenniveaus auf 64% bis zum Jahr 2030 wieder rückgängig machen
• Rürup: ohne Reform müssten dafür allein die Beitragszahler
aufkommen, obwohl nur die Rentner davon profitieren
• Rürup: der Anteil der Kapitaldeckung in unserem
Alterssicherungssystem muss von heute 25% auf
etwa 40% erhöht werden
R. Boes:
(Götz Werner und das
Bedingungslose Grundeinkommen).
www.geistesschulung.de, 2007.
• 1% MwSt bringt in Deutschland dem Staat
etwa 8,125 Mrd. € / Jahr (2006)
Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung.
Verein für soziales Leben e. V. – das große
juristische Fachportal zu sozialrechtlichen Themen,
2008
R. Winkel:
Grundsicherung im
Alter. RP
ONLINE, 2008.
• Grundsicherung im Alter ist genauso hoch wie die
Sozialhilfe oder das Arbeitslosengeld II
• Regelleistung für Alleinstehende: 347 €
im Monat, für (Ehe-)Paare: 624 €; dazu noch die
(angemessenen) Kosten für die Wohnung
(unterschiedlich hoch)
• für Alleinstehenden mit monatlich 380 €
Warmmiete: Grundbedarf = 727 €
• angerechnet werden nicht nur die gesetzliche Rente,
sondern auch private sowie Betriebs- und Riester-Renten
• Ende 2006 bezogen etwa 2,3% der über 65-Jährigen
Grundsicherung
• Alterseinkünfte von durchschnittlich 329
€ wurden mit durchschnittlich 279 € auf den
Gesamtbetrag von 599 €
aufgestockt (= rechnerischer Durchschnittsbedarf,
d.h. Regelsatz plus Miete)
• Vorteil der Leistung gegenüber
herkömmlicher Sozialhilfe: es wird in
der Regel nicht auf Einkommen / Vermögen von Verwandten zurück
gegriffen
W. Strengmann-Kuhn:
Grundrente und Grundsicherung im Alter
— Ziele, Modelle und offene Fragen.
In leicht überarbeiteter Form erschienen in:
M. Opielka (Hrsg.): „Opielka: Grundrente in
Deutschland. Sozialpolitische Analysen”.
Perspektiven der Sozialpolitik Bd. 6, VS Verlag für
Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2004.
• Die Entwicklung eines tendenziell sinkenden Rentenniveaus
wird durch den Rückgang der Normalerwerbsbiografien
und Zunahme von selbstständiger Tätigkeit
verschärft
• deshalb wird häufig gefordert, die GRV
so zu verändern, dass sie eine Grundsicherung im Alter leistet
— im Extrem durch eine steuer- oder
beitragsfinanzierte Grundrente zu ersetzen (Miegel,
Kronberger Kreis)
• im Zusammenhang mit dem dann notwendigen
Aufbau einer privaten Zusatzrente nach dem KDV ergeben sich
erhebliche Probleme
• 1) Ergänzung der GRV durch
steuerfinanzierte
Grundsicherungsmodelle: 1a) steuerfinanzierte
Grundrente („Volksrente”)
für alle Berechtigten, ergänzt um eine
beitragsabhängige Zusatzrente nach Art einer
abgemagerten GRV, oder 1b) steuerfinanzierte Garantierente
(„Mindestrente”, auch die 2003
eingeführte bedarfsorientierte Grundsicherung)
zur Aufstockung einer das vorgegebene
Mindestsicherungsniveau unterschreitenden
gesetzlichen Rente
• 2) Reform der GRV durch beitragsfinanzierte
Verfahren: 2a) durch Beibehaltung eines konstanten Beitrags
für alle mit Berechtigung nur zu einer Mindestrente
(„Schweizer Modell”), oder 2b) durch
einen Mindestbeitrag, der so kalkuliert ist, dass er nach dem
Äquivalenzprinzip zu einer Rente auf
Grundsicherungsniveau führt („voll
eigenständige Sicherung”)
• Ziele einer Grundsicherung im Alter:
• 1. soziale Gerechtigkeit (Reduktion
von Armut, Einkommensglättung über den
Lebenslauf, vetikale Gerechtigkeit zwischen Reich und Arm,
horizontale Gerechtigkeit = Gleichbehandlung
vergleichbarer Situationen)
• 2. Effizienz (makro- und
mikroökonomische Wirkungen, insbesondere
Anreizwirkungen)
• 3. Freiheit (Wahrung der Würde,
Minimierung von Missbrauchsmöglichkeiten,
eigenständige Absicherung z.B. von Frauen)
• die Armutsquote von Selbstständigen ist höher als
die von Erwerbstätigen insgesamt →
Alterssicherung für Selbstständige
• ein Existenzminimum von 600 € = etwa
durchschnittlicher Sozialhilfebedarf eines
Alleinstehenden = verwendete Armutsgrenze
• von einer Grundsicherung könnte erwartet werden, dass sie
über dem Existenzminimum liegt
• zur Finanzierung durch alle: Erhöhung bzw.
Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze, Ausweitung
der GRV auf alle Erwerbstätigen (inkl. Beamte und
Selbstständige) und auf alle Erwachsenen (inkl.
Nichterwerbstätige), Einbeziehung von
Kapitaleinkommen
• zu 1a) Modell einer steuerfinanzierten
Grundrente für alle
• Modell von Miegel/Wahl und Biedenkopf auf
Sozialhilfeniveau bei Abschaffung der GRV und
Einführung einer privaten Eigenvorsorge
• in den Ländern mit Grundrenten (skandinavische
Länder, Großbritannien, Niederlande) gibt es eine
obligatorische beitragsfinanzierte (meist staatliche)
Zusatzversicherung
• Annahme, dass die Summe aus Grundrente und
beitragsabhängiger Zusatzrente so hoch wie die jetzige
Durchschnittsrente sein soll (Grafik)
• zu 1b) Modell einer Garantie- oder
Mindestrente: GRV bleibt unverändert, aber
steuerfinanzierter Zuschuss, wenn Rente unter dem
Grundsicherungsniveau liegt
• ähnlich funktioniert die bedarfsorientierte
Grundsicherung, jedoch antragspflichtige Aufstockung nur
nach einer Bedarfsprüfung (Partnereinkommen, Vermögen)
• Zweifel, ob das gegen die verschämte Armut (durch
Nichtinanspruchnahme zustehender Sozialhilfe)
genügt
• modifizierte Garantierente: Anrechnung anderweitiger
Ansprüche nur zum Teil, um Anreiz zu erhalten (Schweden ab 2001)
• zu 2a) „Schweizer Modell”:
Grundsicherung aus Beiträgen der gesamten Bevölkerung
(auch Selbstständige, Nichterwerbstätige,
Ehefrauen)
• zu 2b) voll eigenständige
Sicherung (Krupp, Wagner):
für alle Erwachsenen eine Mindestbeitragspflicht (dadurch
könnte auch langfristig die
Hinterbliebenenversicherung entfallen)
• je nach Modell unterschiedlich komplexe
Übergangsprobleme
• Einführung der Grundrenten in voller Höhe
nicht finanzierbar, denn sie müssten
zusätzlich zu bestehenden Rentenansprüchen gezahlt
werden
• Einführung also nur schrittweise machbar
• bei dem Vorschlag von Miegel/Wahl käme noch das Umstiegsproblem
vom UV zum KDV hinzu (kein Pareto-optimaler Übergang
möglich)
• bei der voll eigenständigen Sicherung macht das
Auslaufen der Hinterbliebenenversicherung eine lange
Übergangszeit erforderlich
R. Schnabel:
Die Rentenlücke: Das Problem wächst.
Deutsches Institut für Altersvorsorge, 2003.
• Nach Anstieg 2002 sind die betrieblichen und
Riester-Abschlüsse 2003 stark eingebrochen
• die Bürger sind verunsichert:
Absichtserklärungen und tatsächliches Verhalten
klaffen auseinander
• die Einführung einer neuen Anpassungsformel
(Rürup-Kommission) mit weiteren Einschnitten wird diskutiert
→ viele Jahre wohl kaum mehr als ein Inflationsausgleich
• der Standardrentner (45
durchschnittliche Beitragsjahre) wird bis 2040
statt 70% nur noch 58% seines letzten
Nettoentgelts als Rente beziehen
• gleichzeitig wird der Beitragssatz auf 25% ansteigen
• männliche Standardrentner, die im Alter neben
der gesetzlichen Rente eine Zusatzrente erhalten, müssten je
nach verbleibender Ansparzeit in den älteren
Jahrgängen bis zu 6% zusätzliche
Sparleistungen erbringen
• möchte jemand darüber hinaus sicher stellen, dass seine
Rente mit der allgemeinen Einkommensentwicklung
Schritt hält, muss er bis zu 8% des
Bruttolohnes zusätzlich sparen
• Personen mit höherem Arbeitseinkommen müssen einen
höheren Prozentsatz ihres Einkommens sparen, da sie im
Ruhestand eine höhere Einkommenssteuer abführen
müssen
• allein im ersten Jahr der Riester-Reform
wären 7 Mrd. € (statt der tatsächlichen 1,5 Mrd.
€) an neuer Ersparnisbildung nötig
gewesen, um die realen gesetzlichen Rentenkürzungen
auszugleichen
• dazu müsste sich die Sparquote von ca. 10,5% auf etwa 13%
erhöhen
• wenn sich das Sparverhalten nicht ändert, gibt es in der
Bevölkerung eine große
Deckungslücke im Alter
H. Viebrok:
Künftige
Einkommenslage im Alter.
ZeS report 9(29), Zentrum für Sozialpolitik, Univ. Bremen, 2004.
• Aus der Rentenreform 2001, dem
RV-Nachhaltigkeitsgesetz, dem
Alterseinkünftegesetz und Änderungen zum SGB VI
Konsequenzen für das Alterseinkommen
aller
• Abb. S. 15: Entwicklung des Brutto- und Netto-Rentenniveaus
1957–2002
• Berechnungen für 2 Szenarien (vor 2000, nach 2005 mit
Einführung der nachgelagerten Besteuerung für
Renten) durch ein Lebenseinkommens-Simulationsmodell
• im Hinblick auf private Altersvorsorge optimistische
Annahmen gemacht
• Veränderungen für
Bruttorentenniveau: Nachteile für
Ältere, Vorteile für Jüngere aus der stärkeren
ergänzenden Alterssicherung und der (angenommenen)
höheren Verzinsung in der privaten Vorsorge (Tab. 8)
• geht man auf das Nettorentenniveau über, so zeigen sich
deutlich negativere Wirkungen (Tab. 9): die Vorteile für die
Jüngeren rühren von der mit 3% angenommenen Verzinsung
her (aber 30 Jahre in der Zukunft und mit Risiken behaftet)
• aber: Reduzierung durch jede Unterbrechung
der Privatvorsorge und jeden Anbieter- oder Arbeitgeberwechsel
(mit vertragsbedingten Kosten)
• Veränderung des Netto-Gesamtrentenniveaus (Tab.
10): nur die Männer ab Jahrgang 1970 können
überhaupt positive Effekte erwarten — für Frauen
selbst dafür negativ
• Tab. 11: Männer mit einer Eckrente können zumindest
zu Beginn der Altersphase einen Anstieg des Nettoeinkommens
verbuchen, nicht aber Frauen
• aber auch die Männer bleiben hinter der
allgemeinen Nettoeinkommensentwicklung
zurück
• Tab. 13: durch die Reformen Verbesserungen für Eltern
• Tab. 15: vor allem ältere allein lebende Frauen
mit Kindern geraten am Lebensende in die Nähe der
Grundsicherung
• wegen der Maßnahmen zugunsten der Kindererziehenden
Besserstellung jüngerer Eltern (Gutschriften ab 1992):
würde sich erst in 1½ Jahrzehnten in den Renten auswirken,
aber bis dahin werden die Entgeltpunkte durch die Abnahme des
Rentenniveaus zurückgehen
• erst Jahrgänge ab 1980 werden von den Kinderzulagen
(in der privaten Altersvorsorge) profitieren
• der steuerfreie Teil der Rente wird sich von 50% bis 2040 auf 0
vermindern (keine Anpassung)
• Veränderungen für
Nettorentenniveau: Nachteile für
Ältere bleiben, Vorteile für Jüngere gehen wegen der
kleineren Rentenfreibeträge zurück → höhere
Steuerbelastung
• dadurch werden Vorteile aus der ergänzenden Vorsorge
teilweise zunichte gemacht
• erst Männer des Jahrgangs 1970 erzielen zu Beginn des
Rentenbezuges eine Verbesserung
• erst bei Männern des Jahrgangs 1950 und Frauen des
Jahrgangs 1965 ein Nettorentenniveau von mehr als 70% (nur bei
gesamtwirtschaftlich zusätzlicher privater
Vorsorge von 4%!)
• keine ergänzende Vorsorge (oder Verträge
gekündigt) → spürbare Abnahme des
Rentenniveaus: Niveau für Jahrgang 1970 unter 58%
• Wert einer privaten Rente, die nicht oder nur mit der
Inflationsrate dynamisiert wird, fällt mit den
Jahren gegenüber der Entwicklung der
Arbeitnehmereinkommen ab, verstärkt durch das allgemein
sinkende Rentenniveau
• deutliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen,
solange keine Unisex-Tarife (die für Verträge ab 2005
vorgeschrieben sind): z.B. für Jahrgang 1970 4,8
Prozentpunkte zugunsten der Männer
• nachgelagerte Besteuerung wegen der
Steuerprogression bei höheren Einkommmensschichten
bemerkbarer, aber Abzugsmöglichkeiten von
Vorsorgeaufwendungen bei diesen auch höher (bei ihnen auch
höhere Verzinsung erzielbar)
• bei vielen Alleinerziehenden steht am Ende
Bedürftigkeit zu befürchten
Ungleichbehandlung:
Versicherer warnen vor Preisanstieg.
Frankfurter Rundschau,
1.10.2010.
• Gutachten des Europäischen Gerichtshofs fordert
Unisex-Policen
• Geschlecht nur noch dann zu berücksichtigen, wenn dies auf
„eindeutig nachweisbare biologische
Unterschiede” zurückgeht
• deutsche Versicherer: „Angriff auf die
Grundprinzipien der Versicherungswirtschaft”
→ höhere Beiträge, da Geschlechtermix als
neues Risiko zu kalkulieren
• für Versicherungswirtschaft bisher
eine Ausnahmeklausel, wenn sich unterschiedliche Risiken
durch versicherungsmathematische und statistische
Daten belegen lassen (wie höhere Lebenserwartung oder
geringere Kfz-Schadenshäufigkeit der Frauen)
H. Fehr:
Verteilungswirkungen der nachgelagerten Besteuerung.
BetrAV, Betriebliche Altersversorgung 8/2004.
• Vorher: während bei Renten aus der GRV nur der Ertragsanteil
besteuert wurde, unterlagen Beamtenpensionen
vollständig der Besteuerung
• bei privaten Vorsorgeformen wurde Sparkapitalbildung
in einer Lebensversicherung anders besteuert als in einer
Aktienanlage
• mit dem AltEinkG vom 11.6.2004 wird auf das
Urteil des BVerfG vom 6.3.2002 reagiert
• Bundesregierung: da dem Durchschnittsrentner keine
zusätzlichen Belastungen entstehen und die
Beitragszahler mit steigender Tendenz entlastet werden, ist das
Gesetz „de facto ein Steuersenkungsprogramm”
• das wurde in dieser Arbeit überprüft mit dem
Fazit:
• Arbeitnehmer im unteren und mittleren Bereich sowie die
zusammen veranlagten Arbeitnehmer im oberen Bereich sind die
eindeutigen Gewinner
• Hauptverlierer sind Beamte und Selbstständige
(außer im untersten Bereich)
• mittlere Jahrgänge verlieren, jüngere gewinnen
tendenziell
H. Rische: Altersvorsorge in Deutschland 2005
(AVID 2005). Deutsche Rentenversicherung Bund, 2007.
• Folie 7: Netto-Alterseinkommen im 65. Lebensjahr der
Geburtsjahrgänge 1942–1961 (das der Männer sinkt
mit späteren Jahrgängen. das der Frauen steigt leicht)
• Folie 12: Netto-Alterseinkommen der jüngsten Kohorte
(1957–1961) in % des Netto-Alterseinkommens der
ältesten Kohorte (1942–1946):
| Netto-Alterseinkommen
der jüngsten in % des Netto-Alterseinkommens der ältesten Kohorte |
Basisszenario Verzinsung 2,75% |
Positiver Arbeitsmarkt Verzinsung 5% |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Alte Länder | Neue Länder | Alte Länder | Neue Länder | |||||
| M | F | M | F | M | F | M | F | |
| Standardperspektive | 94% | 106% | 98% | 101% | 96% | 107% | 110% | 108% |
| Teilhabe Riester 50% | 91% | 101% | 91% | 93% | 96% | 105% | 106% | 102% |
| Teilhabe Riester 100% | 95% | 104% | 93% | 95% | 102% | 110% | 111% | 105% |
Thesen zur Entwicklung der Altersarmut. der paritätische
gesamtverband, Januar 2007.
• Aktuell sind die älteren Menschen die am wenigsten von Armut betroffene
Bevölkerungsgruppe
• da seit den 80er Jahren die Langzeit- und
Mehrfacharbeitslosigkeit rasant zunahm, ist mit dem
Hineinwachsen dieser Gruppe ins Rentenalter eine steigende
Altersarmut zu erwarten
• hier wirkt sich die beschlossene Absenkung des
Rentenniveaus besonders aus
• während 2005 ein Durchschnittsverdiener 26
Beitragsjahre aufweisen musste, um eine Grundsicherung in
Höhe von etwa 40% des durchschnittlichen Arbeitsentgelts zu
erhalten, werden die Jahrgänge, die nach 2030 in Rente
gehen, dafür bereits rund 35 Beitragsjahre aufweisen müssen
• mit dem Renteneintrittsalter 67 brauchen sie sogar 37
Beitragsjahre, um eine Absicherung in Höhe der Grundsicherung
zu erhalten
• bei diskontinuierlichen Erwerbsbiografien oder
Niedriglohn können immer weniger Menschen die Absenkung des
Rentenniveaus kompensieren
• das Grundsicherungsniveau liegt mit
630–750 € deutlich unter der rechnerischen Armutsgrenze von
937 € für
1-Personen-Haushalte
• ausgehend von rund 20 Mio. Älteren in 2025
würde eine Quote von 10%
Grundsicherungsbeziehern 2 Mio. Menschen
umfassen
• bei heute schon über 10% Armen (Hartz IV plus Grundsicherung) mit
einer geschätzten Dunkelziffer von 2,4 Mio. kämen wir dann
2025 auf eine Gesamtarmutsquote von 20%
![[Google-Faksimilebuch]](GoogleBooks.gif)
M. Keßler:
Die Alterssicherung Selbständiger in
Deutschland. Reformbedarf bei der Alterssicherung
Selbständiger (Broschiert). GRIN Verlag, 2007.
84 Seiten, 15,99€=19¢/Seite
• Die Ausgestaltung des Rentensystems in Deutschland
hat bis auf das Gesetz zur Bekämpfung der
Scheinselbstständigkeit noch nicht auf den starken Anstieg
der Zahl der Solo-Selbstständigen reagiert
• ein Großteil der Selbstständigen ist jedoch nicht im
obligatorischen Rentensystem enthalten, obwohl ihre
Einkommenslage einen den abhängig Beschäftigten
vergleichbaren sozialen Schutzbedarf vermuten lässt
• ihnen droht vermehrt das Risiko der Altersarmut, und damit dem
System der Sozialversicherung Kosten
• Anführung der gegenwärtigen Regelungen, die
für einen Teil der Selbstständigen in Bezug zum
Rentensystem existieren
• die Ursachen und die Entwicklung des sich abzeichnenden
Strukturwandels
• Möglichkeiten einer Ausgestaltung eines
Alterssicherungssystems Selbstständiger
Sozialreport: Alterseinkommen
– Altersarmut. Daten und Fakten zur sozialen Lage in den neuen
Bundesländern. Tagungsmaterial,
Sozialwissenschaftliches Forschungszentrum
Berlin-Brandenburg e.V. /
Volkssolidarität,
2007
V. Seifert:
Grundsicherung: Zahl der Antragsteller wächst:
15 586 Rentner leben von weniger als 347 Euro im Monat.
Hamburger
Abendblatt, 1.10.2007
D. Döring:
Wege zur armutsfesten Alterssicherung.
www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de, 5. Sozialrechtstagung,
April 2008.
• In der Vollbeschäftigungsphase bis 1973/74
bestand ein guter Schutz gegen Altersarmut
• danach und verstärkt seit der Herstellung der
deutschen Einheit schwächen Arbeitslosigkeit und
zunehmende Tätigkeiten außerhalb der GRV deren
Finanzierungsbasis und Sicherungsfunktion
• bis 1956 Rentenstruktur aus Sockel + lohn- und
zeitbezogener Beitragsrente
• mit dem SV-Anpassungsgesetz von 1949 eine nicht
bedarfsorientierte Mindestrentenregelung von
50 DM / Monat bis 1956, danach wurde die
mindestsichernde Funktion auf die
Sozialhilfe delegiert
• die Rente nach dem Mindesteinkommen
stellt für längerfristig Versicherte eine Art
Mindestlohnregelung (Aufwertungsregelung für
Niedriglöhne) dar — ihre Wirkung nimmt mit dem Auslaufen
ab Ende 1991 kontinuierlich ab
• vermutlich wird sich die Zunahme teilzeitiger und
zeitvariabler Beschäftigung fortsetzen
• Erwerbsbeteiligung der Frauen wird weiter steigen
• nach 2010 eine starke Verschiebung zwischen der
Personenzahl im Erwerbsalter und den Älteren
• die Versicherungspflicht beginnt bei 400€ im Monat
• eine Versicherungspflichtgrenze nach oben besteht nicht
mehr — lediglich eine Beitragsbemessungsgrenze
• unter den Selbstständigen besteht eine
Versicherungspflicht für bestimmte Berufsgruppen und
für Handwerker (Befreiungsmöglichkeit in den
ersten 3 Jahren) sowie von 2003–2006 für Gründer einer
„Ich-AG”
• alle nicht versicherungspflichtigen
Selbstständigen können sich 5 Jahre nach dem Start
für die Pflichtversicherung entscheiden
• treten selbstständige, nicht
versicherungspflichtige Tätigkeiten an die
Stelle abhängiger Beschäftigung, so
erodiert die Beitragsbasis der GRV
• vermehrter Wechel zwischen selbstständiger und
abhängiger Erwerbsarbeit nacheinander
(„Sprungprozession”) oder gleichzeitig
(„gemischte Erwerbsformen”): die GRV
bietet hier keine problemgerechten
Höherversicherungsmöglichkeiten oberhalb
der pflichtversicherten Tätigkeit (→ kein
Überobligatorium)
• weiterer Trend zu teilzeitigen (und zeitvariablen)
Tätigkeiten
• der Anteil der geringfügig
Beschäftigten stieg 1991–2005 von 3,1% auf 9,0%
• geringfügige Beschäftigungen erbringen in
Relation zum Entgelt geringere
Beitragseinnahmen
• die Selbstständigen ohne
Beschäftigte bilden inzwischen die Mehrzahl der
Selbstständigen (und 37% von ihnen verdienen netto weniger
als 1100€: „Prekarisierung”): das begründet
ihre Schutzbedürftigkeit
• bestimmte Verzerrungen bei der Wahl der Erwerbsformen
sprechen auch für eine Einbeziehung aller
Erwerbstätigen in die GRV
• „Langfristig dürfte eine
Gleichbehandlung aller Formen von
Erwerbstätigkeit die einzige für eine moderne
Erwerbslandschaft problemgerechte lösung sein”
• die gegenwärtige Rentenformel räumt zwischen
Geringfügigkeitsschwelle unten
(Grundsicherung außerhalb der GRV) und oberer
Leistungsbemessungsgrenze
lohnproportionale Ansprüche ein
• nach Berechnungen des Autors sind bereits bei Entgelten von
¾ des Durchschnittsentgelts für heute
30Jährige rund 40 Beitragsjahre erforderlich, um das
Grundsicherungsniveau zu erreichen
• während das Bruttorentenniveau heute nach 45
Versicherungsjahren bei etwa 42% (etwa 37% nach 40
Versicherungsjahren) liegt, kommt der Autor beim
Rentenbeginn 2040 auf etwa 38% (etwa 34% nach 40
Versicherungsjahren)
• durch den Nachhaltigkeitsfaktor faktisch
Verzicht auf ein Sicherungsziel für die
gesetzliche Rente: damit geht ein Teil des
Sozialstaatscharakters der Alterssicherung
verloren!
• eine mögliche Folgerung: eine deutlichere
brutto-bezogene Zielsetzung für die GRV, die nach einer
realistischen Erwerbsdauer einen
Lebensunterhalt im Alter oberhalb der
Grundsicherung garantiert
• ein anderer Ausweg: ein langfristiges
Sicherungsziel für die 1. Säule und die
Zusatzsicherung gemeinsam (mit übergreifendem
Obligatorium), evtl. mit einem definierten
Beitragsminimum
• solche Strategie sollte spätestens greifen, wenn es
sich bis 2010 gezeigt hat, dass die große Mehrheit sich
nicht für eine
ausreichende Vorsorge entschieden hat
• die demografischen Belastungen steigen ab 2010 und
verschärfen sich nach 2020
• statt bei der Riesterrente sollte die Förderung der
Niedrigeinkommensbezieher und der Kinderreichen wie
bei unseren Nachbarländern eher in der GRV geschehen
• sinnvoll wäre evtl. eine Weiterentwicklung der
„Rente nach Mindesteinkommen” (bisher nur für
längere Erwerbsarbeitsdauern bei Entgelten bis 1991)
• die jetzige Absicherung bei
Arbeitslosigkeit hat bei
Langzeitarbeitslosen ein Niveau erreicht, das
armselig ist
• „Der Bundeszuschuss unterliegt heute
Begründungen, die nicht von übergroßer
Klarheit sind”
• die Beitragsfreistellung der
Entgeltumwandlung ist ein destabilisierendes Element
• Fazit: die Alterssicherung in Deutschland kann
armutsfester gemacht werden, bleibt jedoch auf eine
Beschäftigungsstrategie und stärkere
Erwerbsbeteiligung angewiesen
G. Bohsem:
Altersarmut in Deutschland nimmt zu. Süddeutsche Zeitung, 22.4.08.
• Rüttgers: Wer mindestens 35 Jahre eingezahlt hat, soll mindestens
Sockelrente 15% über der Grundsicherung bekommen
• Altersarmut nicht aktuell, aber wird steigen (vor allem in Ostdeutschland)
• auch die vielen schlecht bezahlten Jobs der letzten Jahre werden sich auf
Altersarmut auswirken
• wer 10 Jahre arbeitslos war, erhält dafür 21,90 € Rente im Monat
• Höhe der Leistungen für Grundsicherung richtet sich nach Bedarf
• Rüttgers' Sockelrente bringt Element der Versicherungsdauer in
das System → verträgt sich nicht mit Äquivalenzprinzip
• wer eine Sockelrente von 700 € erhält, hat weniger eingezahlt
als einer, der 701 € reguläre Rente erhält
S. von Borstel, P. Neumann: Sozialsystem:
Die Wahrheit über Rente und Altersarmut. WELT-ONLINE, 24.4.2008.
• In Deutschland bekommen derzeit nur insgesamt 371.000 Menschen
Grundsicherung im Alter
• es entstünden zurzeit immer mehr Jobs mit niedrigem Einkommen, und wer
jetzt schon wenig Geld verdiene, bekomme im Alter noch geringere Rente
• laut DGB droht 6 Millionen Menschen Altersarmut
• 3 Problemgruppen: 1,3 Millionen Langzeitarbeitslose,
fast 3 Millionen Geringverdiener und 2 Millionen
Selbstständige, die wegen geringer Einnahmen nicht fürs Alter
vorsorgen können
• Alexander Gunkel, BDA: nur 2% der 64-Jährigen bekämen
staatliche Grundsicherung – Menschen im Berufsleben
seien 5-mal häufiger auf diese angewiesen
H. Rische:
Zukünftige Herausforderungen in der gesetzlichen
Rentenversicherung. Rede 8.7.08, Deutsche
Rentenversicherung Bund, 2008.
• Problem Altersarmut in 10–20 Jahren
• ursachenadäquate Strategie zur Vermeidung von
Altersarmut:
• 1) Invalidität als Armutsrisiko
• 2) Versicherungslücken als Armutsrisiko
• 3) Langzeitarbeitslosigkeit als Armutsrisiko
• 4) Niedriglohnbeschäftigung als Armutsrisiko
Die Grundrente ist keine Lösung. INSM, 2009.
• Idee einer Grundrente von Kurt Biedenkopf und Meinhard
Miegel: wer mehr will, muss privat vorsorgen
• eine steuerfinanzierte Grundrente würde aber die in
der GRV bislang noch bestehende Bindung der Rentenhöhe an die
im Erwerbsleben gezahlten Beiträge kappen
• die Rürup-Kommission lehnte die Grundrente wegen der
Aufgabe des Äquivalenzprinzips ab
• eine grundlegende
Systemumstellung würde mindestens
eine Generation dauern, und
die Jungen von heute müssten doppelt bezahlen —
einerseits für die Ansprüche ihrer Eltern, andererseits
für die private Vorsorge
• Miegel schlägt zur Finanzierung die Anhebung der
Einkommen- und Mehrwertsteuer vor: werde die
Grundsicherung zu 60% aus indirekten Steuern
und zu 40% aus direkten Steuern gezahlt, müsste das Aufkommen der
MwSt um ½ und das der Lohn- und Einkommensteuer
um rund ¼ erhöht werden (→ MwSt=28,5%)
Höhere Renten für Geringverdiener: Rentenreform soll
Altersarmut entgegenwirken.
DIW
Berlin, Pressemitteilung vom 28.01.2009.
• Die Absenkung des Rentenniveaus bis 2030 kann in
Ostdeutschland und bei Geringverdienern zu Altersarmut
führen (Rente unter Armutsgrenze)
• Gutverdiener haben statistisch eine höhere
Lebenserwartung und erhalten dadurch mehr Rente
• Berücksichtigung der Lebenserwartung in der
Rentenformel führt zu höherer
Verteilungsneutralität und weniger Altersarmut
• Reformvorstoß von F. Breyer: Wer sehr wenig verdient,
erhält bei seiner Monatsrente etwas mehr als den "eingezahlten Euro"
— bei Spitzenverdienern umgekehrt
• kritische Schwelle da, wo Alterseinkommen unter das Niveau der
Grundsicherung gerät
• Ausgleich durch Stärkung der privaten Altersvorsorge
klappt bei den Geringverdienern nicht (niedriges Einkommen,
Anrechnung privater Altersvorsorge, Freibeträge im Fall
längerer Arbeitslosigkeit zu gering, kaum Vermögen)
• Rüttgers Vorschlag einer Sockelrente — von der
Großen Koalition aufgenommen und in Aussicht gestellt —
enthält die Zusatzbelastung durch eine Steuerfinanzierung
F. Breyer, S. Hupfeld:
Neue Rentenformel – mehr Gerechtigkeit und weniger
Altersarmut.
DIW
Berlin, Wochenbericht 76(5), 2009.
• Rüttgers' Vorstoß, gegen die drohende Altersarmut einen
steuerfinanzierten Zuschlag zur Rente bei langjährigen
Beitragszahlern einzuführen, vermeidet noch Eingriff in die
Rentenformel
• eine solche Lösung wird für die zukünftigen Beitragszahler
teuer: sie müssen die normalen Beiträge und zusätzlich die
Steuermittel für die Garantierente aufbringen
• aufgrund der systematischen Unterschiede in der
Lebenserwartung für die Einkommensgruppen ist das bisherige
Konzept der Teilhabeäquivalenz ungerecht
• daher Vorschlag einer neuen Rentenformel zur Wahrung
der Verteilungsneutralität, für Männer für das Jahr t
und den Versicherten i: Rentenhöhet(jährliche
Entgeltpunktei) = volkswirtschaftliche Komponente der
Rentenhöhet · jährliche
Entgeltpunktei · Versicherungsdauer · 10,16 /
(5,17 + 4,05 · jährliche Entgeltpunktei)
• der Bruch auf der rechten Seite ist der vom DIW vorgeschlagene
Korrekturfaktor
• 65-jähriger Rentner mit 0 Entgeltpunkten kann noch 5,17
Jahre erwarten; für jeden Entgeltpunkt pro Jahr mehr sind es
zusätzliche 4,05 Jahre
• bisher: Teilhabeäquivalenz soll
systematische Umverteilung in der GRV verhindern
• Verteilungsneutralität aber erst, wenn gesamte
erwartete Rentenleistung auf gesamte gezahlte Beiträge bezogen
wird
• Lebenserwartung nimmt systematisch mit steigendem
Einkommen zu
• durch Anwendung der neuen Formel auf das im Jahre 2030 um
15% gesunkene Rentenniveau würde der Anteil der Bezieher von
Grundsicherung von 2,4% auf 0,6% sinken
• Vertrauensschutz: drastische Änderungen der
Rentenformel bedürfen eines langen Übergangszeitraums
• Möglichkeit einer eigenständigen Rentenformel
für Frauen
• durch neue Rentenformel 3 Ziele gleichzeitig erreicht: Reduktion des
Risikos für Altersarmut, Stärkung der
Teilhabeäquivalenz, Vermeidung einer zusätzlichen
Belastung;;
Rentenhöhe in
Abhängigkeit vom beitragspflichtigen Einkommen in
Deutschland, der Schweiz und den USA mit Reformvorschlag
M. Kröger, S. Schultz: Vorsorgestudie:
Vier von zehn Deutschen droht Unterversorgung
im Alter.
SPIEGELONLINE WIRTSCHAFT,
5.8.2009.
• Fast die Hälfte der Erwerbstätigen kann ihren
Wohlstand im Ruhestand nicht erhalten
• Konsequenzen aus dem ersten Vorsorgeatlas für
Deutschland von B. Raffelhüschen (im Auftrag von Union
Investment)
• selbst Riestern schützt nicht vor
Wohlstandsverlust
• bei einer Rente von weniger als 60% des letzten
Bruttoeinkommens ist der Lebensstandard nicht mehr zu
halten
• 44% der erwerbstätigen Deutschen
droht selbst bei einer Kombination aus gesetzlicher
Versorgung und Riester- oder Betriebsrente im Alter
die Unterversorgung
• nur ¼ der 37 Mio. Personen mit Anspruch auf gesetzliche
Altersversorgung erreichen mit ihr mindestens 60% ihres
letzten Bruttoeinkommens
• im Durchschnitt erhalten sie 984 € / Monat = 43% des letzten
Bruttoeinkommens
• die 50–65-Jährigen haben eine um 14%
höhere Quote als die Ersatzquote von weniger als
36,1% bei den 20–35-Jährigen
• im Osten liegt die Quote 8,4% Prozentpunkte niedriger als
im Bundesdurchschnitt
• auch die Versicherten mit hohem Einkommen werden Probleme haben:
Versicherte mit einem Einkommen über 1500 € / Monat
werden ihr Wohlstandsniveau nicht halten können
SoVD legt Konzept einer Mindestsicherung gegen Altersarmut vor.
Sozialverband Deutschland SoVD,
Pressemitteilung vom 07.08.2009.
• Ein Konzept für eine Mindestsicherung, das
Altersarmut wirksam bekämpft
• es verbindet eine
Mindestsicherung in der GRV
mit einem gestaffelten
Freibetrag für die gesetzliche Rente
in der Grundsicherung
• dieses Zusammenspiel schützt 3 Risikogruppen:
Niedriglohnbeschäftigte,
Langzeitarbeitslose und
Erwerbsminderungsrentner
• für
Niedriglohnbeschäftigte:
Einführung eines bundeseinheitlichen gesetzlichen
Mindestlohns und eine
befristete Verlängerung der Rente nach
Mindesteinkommen für die Zeiten davor
• für
Langzeitarbeitslose:
Anhebung des
Rentenversicherungsbeitrags auf 250 € monatlich
• für
Erwerbsminderungsrentner:
Abschaffung der
ungerechtfertigten
Rentenabschläge von
bis zu 10,8%
• weitere Verbesserung durch den
Freibetrag bei der
Grundsicherung
S. Preißler:
Vorsorge für Ruhestand wird unterschätzt:
Jedem zweiten Hamburger fehlt im Alter Geld.
Hamburger
Abendblatt, 3.11.2009;
Was Hamburger im Ruhestand bekommen.
• GRV: 1013€ + Riester-Rente: 351€ + Betriebsrente:
679€ = 2043€
• Beamtenpension: 2507€
• Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes:
417€
S. Böll: Krise der
Sozialversicherung:
Rente verkommt zum Hungerlohn.
SPIEGELONLINE WIRTSCHAFT,
24.11.2009.
• Der Standardrentner (verdient 45 Jahre lang stets das
Durchschnittseinkommen) erhält z.Zt. im Westen 1224€ und im
Osten 1086€ monatliche Rente
• die Zeiten, als die Renten noch Jahr für Jahr stiegen, sind erstmal
vorbei
• Rentenniveau (Bezüge des
Standardrentners / Durchschnittseinkommen aller
Beitragszahler) sinkt: 1955: >57%, 2005:
>48%, 2040: ∼40% → weit unter gewohnten
Lebensstandard
• bis 2016 werden die Renten kaum steigen
• die Renten 2008 sind stärker gestiegen, als per Gesetz
vorgesehen — dafür fallen die Erhöhungen in den
besseren Zeiten so lange geringer aus, bis der Rückstand wieder
aufgeholt ist
• wer 2020 mit einem Bruttoverdienst von 2500€
(Standardrentner) in den Ruhestand geht, wird
voraussichtlich gut 1280€ Rente bekommen (nach Abzug der
Inflation entspricht das heutigen knapp 1030€ !)
• zudem haben heute immer mehr
Lebensläufe Brüche, und mehr als 6 Mio. Menschen arbeiten
mittlerweile im Niedriglohnsektor
• bereits heute erhalten rund 410.000 Rentner zusätzlich zu ihren
Altersbezügen Geld vom Staat (Grundsicherung)
• je mehr prekäre Lebensformen zunehmen, desto höher wird
auch der Anteil der Rentner mit Grundsicherung
• wer als Geringverdiener nur 1500€ monatlich verdient, muss
bereits heute 43 Jahre arbeiten, um das Niveau der Grundsicherung zu
erreichen
• wer wie der Standardrentner 2500€ verdient, muss 26 Jahre
Rentenbeiträge zahlen, bevor er sich besser stellt als ein
lebenslanger Hartz-IV-Empfänger
• dabei sind die Annahmen über künftige Rentenniveaus und
Beitragssätze noch optimistisch: sie gehen von einem stetigen
Wirtschaftswachstum und nahezu Vollbeschäftigung aus
• wer also als Arbeitnehmer im Alter seinen Lebensstandard
annähernd sichern will, der muss zusätzlich zur
gesetzlichen Rente sein privates Sparprogramm machen
![[AksR]](AKsR.gif)
Konzepte gegen Altersarmut. www.weltderarbeit.de/, 2009.
• Wie Altersarmut im Ausland eingedämmt wird und welche
Vorschläge für die Bundesrepublik vorliegen
• die Zahl der älteren Menschen mit Hilfsbedarf ist von
2003–2006 schon von 258.000 auf 392.000 gestiegen
• nun gehen geburtenstärkere Jahrgänge in den
Ruhestand
• Phasen von Arbeitslosigkeit,
atypischer Beschäftigung oder Familienzeiten und die
Rentenkürzungen (durch die Reformen von 2001 und 2004)
können eine ausreichende Rente
verhindern
• die Autorinnen beleuchten 18
Vorschläge von Parteien (alle im Bundestag vertretenen Parteien
äußern sich in ihren Wahlprogrammen zum Thema),
Verbänden und Forschern
• hat ein Rentenbezieher in Deutschland weniger als 27
Entgeltpunkte erworben, wird dem Rentenbescheid ein Antrag auf
Grundsicherung beigelegt: der Staat überprüft die
Bedürftigkeit
• 3 Grundelemente kommen in den westlichen
Industrieländern zum Einsatz:
• 1) die Grundrente, eine
für alle Versicherten gleich hohe Basis-Rente ohne
Bedürftigkeitsprüfung separat von der
einkommensbezogenen Rente: Norwegen, Großbritannien,
Niederlande, Dänemark
• 2) die Mindestrente, ein
aus der Rentenkasse gezahlter garantierter Sockel: z.B.
Frankreich, Schweden, die Schweiz
• 3) eine bedarfsgeprüfte
Leistung innerhalb des Rentensystems
(Grundsicherungs-Säule außerhalb der Sozialhilfe
mit Anrechnung der regulären Rente): Österreich
• CDU-Wahlprogramm, Koalitionsvertrag: wer ein Leben lang in
Vollzeit gearbeitet hat, soll eine Rente oberhalb des
Existenzminimums bekommen (bedarfsgeprüfte Zahlungen aus der
GRV)
• Gegenargument: das
ärmste Fünftel der künftigen Rentner wird im Schnitt
nur 18 Jahre
sozialversicherungspflichtig in Vollzeit
gearbeitet haben (zumeist weibliche Teilzeitkräfte)
• die Einbeziehung anderer
Erwerbstätiger und damit Ermöglichung von mehr und
längeren Einzahlungen wird für besser geeignet gehalten, um
Altersarmut zu verhindern
• die AfA in der SPD, die Deutsche Rentenversicherung, der
DGB und Wahlprogramme von Grünen und Linkspartei sprechen sich
für Versicherungspflicht aller Erwerbstätigen aus
• erwogene Zusatzelemente: ein gesetzlicher Mindestlohn,
angehobene Rentenbeiträge während des ALG-II-Bezugs,
Abschaffung der oberen Beitragsbemessungsgrenze und
Einführung einer Höchstrente
• Grüne: Schweizer Modell, Sockel von 420€
• Katja Kipping (Linke): schwedisches Modell, Mindestrente von
800€
• FDP: bedürftigkeitsgeprüftes Bürgergeld in
Höhe von 662€, das alle steuerfinanzierten Leistungen
bündelt (Systemwechsel: zugleich soll GRV langfristig an Gewicht
verlieren);
RENTE:
Konzepte gegen Altersarmut. Böcklerimpuls
17/2009, www.boeckler-boxen.de/, 2009;
B. Riedmüller, M. Willert:
Aktuelle Vorschläge für eine Mindestsicherung im
Alter. Gutachten im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung, Sept. 2009,
www.boeckler-boxen.de/pdf_fof/, 2009
M. Staiger: RENTE/527:
Wie das Rentensystem auf neue Füße
gestellt werden könnte. Vier Vorschläge.
Publik-Forum, Zeitung kritischer Christen, Ausgabe 23/2009,
Schattenblick
30.12.2009.
• 1. Alternative: die Bürgerversicherung,
wie sie in der Schweiz praktiziert wird
• alle Einkommen werden mit Beiträgen belegt
• keine Einkommensobergrenze für die
Erhebung von Beiträgen
• die Prognos AG kam für das Modell für Deutschland
auf einen um 2 Prozentpunkte geringeren Beitrag als heute
• die wachsende Zahl von Selbstständigen mit
geringen Einkommen hätte auch ein wesentlich geringeres
Altersarmutsrisiko
• es würde aber große Schwierigkeiten bereiten, die
verschiedenen Systeme der Alterssicherung in eine
Bürgerversicherung zu integrieren
• schließlich stünden den Rentenbeiträgen
auch Rentenansprüche von Selbstständigen
gegenüber
• 2. Alternative: die Mindestrente für
Beschäftigte
• Rüttgers Garantierente für
langjährig Vollzeitbeschäftigte soll (15%?)
über der Grundsicherung liegen
• eine solche Rente stünde aber im Widerspruch zu den
Prinzipien (Äquivalenzprinzip) des
gegenwärtigen Rentensystems
• sie würde auch das Bedarfsdeckungsprinzip aushebeln
als „Grundsicherung plus” für
langjährig Berufstätige
• 3. Alternative: die „Cappuccino”-Rente
• eine Sockelrente soll das Existenzminimum sichern
• Kosten für Unterkunft und Heizung kämen dazu
• finanziert wird sie aus Beiträgen auf alle
steuerpflichtigen Einkünfte bis zur
Beitragsbemessungsgrenze
• bei einem Existenzminimum von 410€ / Monat wäre
eine Abgabe von 5,5% nötig
• dann sollen die Beiträge für die
Arbeitnehmer-Pflichtversicherung wie heute zu gleichen
Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erbracht werden
— sie könnten auf etwa 11,5% sinken
• betriebliche und private Altersvorsorge sollen
ausgebaut werden
• zudem sollen Zeiten für die Erziehung von Kindern und
der Arbeitslosigkeit stärker angerechnet werden
• die Cappuccino-Rente bewahrt Menschen mit brüchigen
Erwerbsbiografien vor Armut im Alter und schließt ohne
radikale Reformen an das heutige System an
• zudem sinken die Arbeitsnebenkosten
• 4. Alternative: die
Wertschöpfungsabgabe nach Alfred Dallinger
• Arbeitnehmerbeitrag: wie bisher durch eine
prozentuale Abgabe auf die Bruttoeinkünfte
• Arbeitgeberbeitrag: nach der
Wertschöpfung der Unternehmen (= Umsatz - Ausgaben
für Waren und Dienste)
• heute läge eine Wertschöpfungsabgabe
deutlich unter 5%, eventuell sogar nur 4%
• Kritiker sehen allerdings Schwierigkeiten bei der
genauen Berechnung der Wertschöpfung
• Fazit: „Was fehlt, ist der politische Wille, die
gesetzliche Rente gegen die wachsende Anfeindung derer
zu verteidigen, die von ihrem Abbau profitieren.”
Vorsorge und Rente:
DIW Studie: Rentenanspruch wird unter der Grundsicherung von 600 Euro
liegen. www.fmm-magazin.de,
Finanzen
Markt & Meinungen,
17.3.2010.
• Für Großteil derjenigen, die ab Ende der 2020er
in Rente gehen, wird die gesetzliche Rente nahe oder unter der
Grundsicherung von 600 € liegen
• vor allem in Ostdeutschland ist mit sinkenden Renten zu rechnen
• bei den jüngeren untersuchten Jahrgängen (zwischen
1962 und 1971 Geborene) in Ostdeutschland wird der
durchschnittliche Rentenzahlbetrag unter das
durchschnittliche Niveau der Grundsicherung fallen
• das Risiko, arbeitslos zu werden, sinkt mit dem Bildungsgrad
• Zeiten von Arbeitslosigkeit schlagen voll auf die Rente
durch
• nicht berücksichtigt wurden Aufstockungen durch
Betriebsrenten, Erbschaften oder Immobilienvermögen,
Einkünfte des Partners oder Riester-Rente
• 4 Szenarien untersucht
• empfohlene Gegenstrategie: die
sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung stärken und die Lebensarbeitszeit
verlängern
• „die finanziellen Arbeitsanreize einer
sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung verbessern, Anreize zur
sozialversicherungsfreien Beschäftigung
(Mini-Jobs), zum Bezug von ALG II sowie zur Frühverrentung
reduzieren”
• das gesetzliche Renteneintrittsalter sollte
entsprechend der weiter steigenden Lebenserwartung
erhöht werden
• vorzeitiger Renteneintritt mit entsprechenden
Abschlägen sollte zwar weiterhin möglich sein — aber nur,
wenn die resultierende Altersrente über der
Grundsicherung im Alter liegt;
J. Geyer, V. Steiner: Künftige Altersrenten in
Deutschland: Relative Stabilität im Westen, starker
Rückgang im Osten. DIW
Berlin, Wochenbericht Nr. 11/2010
K.-H. Dedering, J. Deml,
D. Döring, J. Steffen, R. Zwiener:
Rückkehr zur lebensstandardsichernden und armutsfesten Rente —
Kurzfassung. WISO direkt,
FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG, Juli 2010.
• 2 Anforderungen an
Alterssicherungssystem im modernen Sozialstaat:
Lebensstandardsicherung und
Armutsfestigkeit — unabhängig von UV oder KDV,
Pflicht- oder freiwilliger Versicherung
• Lebensstandardsicherung: den im Berufsleben
erworbenen Lebensstandard aufrecht erhalten
• strukturelle Armutsfestigkeit: Leistungen sollen
bei erwerbslebenslanger Beitragszahlung aus
Vollzeitbeschäftigung eine Nettoversorgung
deutlich oberhalb des „Fürsorge”-Niveaus
gewährleisten
• beide Ziele werden in Zukunft verfehlt:
• Erscheinungen wie Instabilität der Familienmuster,
Erosion der Normalarbeitsverhältnisse,
Massenarbeitslosigkeit und soziale Ungleichheit lassen
viele Versicherte eine Sicherung ihres Lebensstandards
verfehlen
• die Rentenreformen des letzten Jahrzehnts haben
die beiden Ziele ausdrücklich
aufgegeben
• die durch Absenkung des Rentenniveaus entstehende
Lücke sollte durch kapitalgedeckte
Zusatzvorsorge geschlossen werden — das kann aber nicht
eingelöst werden
• es ist falsch, eine Beitragssatzgrenze
zum alleinigen Kriterium der Rentenpolitik zu machen
• das herkömmliche Umlagesystem
sichert den erworbenen Lebensstandard und vermeidet im
Regelfall die Altersarmut
• die GRV folgt dem Prinzip der Teilhabeäquivalenz
• die private Versicherung folgt einer anderen Äquivalenz
durch Verzinsung und Absicherung eines kalkulierten Risikos
• politische Entscheidung für die
Beitragssatzstabilität wurde mit dem
Lohnnebenkosten-Argument
begründet
• bei kapitalgedeckter Vorsorge kann von einer Teilhabe an
der allgemeinen Lohnentwicklung nicht die Rede sein
• GRV einerseits und betriebliche und private
Altersversorgung andererseits sind nicht deckungsgleich
(Versichertenkreis, abgesicherte Risiken), was aber zur
Kompensation des abgesenkten Rentenniveaus nötig
wäre
• als freiwillige Versicherungen wirken letztere selektiv:
für diejenigen, welche die Beiträge nicht aufbringen
können, bleibt die Lücke ohne Ausgleich
• die Kombination von Freiwilligkeit und progressiver
Förderung führt zu
Fehlsubventionierung und Mitnahmeeffekten
• zusätzlich zu Lasten der 1. Säule geht die fatale
Entgeltumwandlung in der betrieblichen
Altersversorgung
• private Vorsorge deckt das
Hinterbliebenenrisiko und das Risiko der
Erwerbsminderung nicht ausreichend ab
• zwar kann die GRV Altersarmut nicht systematisch
ausschließen, bleibt jedoch bei in etwa geschlossenen
Erwerbsbiografien, geringer Lohnspreizung und
ausreichendem Rentenniveau ein Ausnahmefall
• mit den Folgen des Paradigmenwechsels liegt in Zukunft das
Rentenniveau in Deutschland am unteren
Ende der europäischen OECD-Länder
(Bruttoersatzrate von ca. 43%) — nur GB unterschreitet
diesen Wert
• bei den Niedrigverdienern rutscht das deutsche
Rentensystem auf den letzten Platz
• die verstärkte Kapitaldeckung erzeugt auch noch
Wachstumsprobleme
• geringe Binnennachfrage durch zu niedrige
Lohnsteigerungen
• Fazit: diese Strategie ist zur
Kompensation von demografischen Belastungen völlig
ungeeignet
• wenn wir zu dem Rentenniveau zurück kehren, das vor dem
Systemwechsel bestand, sind Lebensstandardsicherung
und Armutsfestigkeit wieder erreichbar
• dies wäre mit einem paritätisch finanzierten
Beitragssatz von 27%–28% verbunden (Arbeitnehmeranteil
13,5%–14%) — das wäre günstiger als die jetzt zu
erwartenden 15% für die Arbeitnehmer (11% GRV + 4% Riester)
• damit ist die reine umlagefinanzierte
Rentenversicherungslösung für die
Beschäftigten günstiger
M. Temme (Union Asset
Management Holding AG):
Auswirkungen der Krise für die Altersvorsorge spürbar
“Studie”. Pressemitteilungen-online.de, 16.8.2010.
• Studie von Bernd Raffelhüschen und Johannes Vatter
(Forschungszentrum Generationenverträge der Univ.
Freiburg) im Auftrag von Union Investment
• sie rechnen insgesamt mit einem
langfristig negativen Effekt von rund 2,5% auf
die Wirtschaftsleistung
• das führt mittelfristig zu einem um 2,7%
geringeren Rentenwert bis 2050
• angesichts der vergangenen Rentenreformen
relativiert sich diese Zahl
• das Geldvermögen der privaten
Haushalte hat etwa 6% an Wert
eingebüßt
• betrachtet man auch das
Immobilienvermögen, liegt der mittlere
Renditerückgang pro Haushalt bei rund 3%
• Vorstandsvorsitzender Reinke: „Wer
für die Altersvorsorge die notwendigen Realrenditen
erzielen will, kommt auch zukünftig nicht ohne die Aktienanlage
aus”
Altersarmut bedroht besonders Frauen.T Online, 30.8.2010.
• Der demografische Wandel und die Diskussion um
Renteneinstiegsalter und -kürzungen lässt viele
bezweifeln, dass sie später allein mit den Zahlungen aus der
gesetzlichen Alterssicherung auskommen können
• Experten rechnen in den nächsten
Jahren mit deutlicher Zunahme der
Altersarmut, vor allem für Frauen
• schon heute betrifft Altersarmut in
Deutschland überwiegend Frauen: ihre Rente 2007
war mit durchschnittlich 468 € im Monat nur ½
so hoch wie die der Männer
• Grund: die geringen Einkommen und weniger
Versicherungsjahre (aufgrund von Schwangerschaft und
Kinderbetreuung oder Teilzeitarbeit)
• häufig erreichten Frauen erst durch die Kombination ihrer
Rente mit einer Hinterbliebenenrente ein ausreichendes
Einkommen
• ähnliches gilt für die
Ostdeutschen: bei den jüngeren Jahrgängen
dürften die Renten dort meist unter das Niveau der
Grundsicherung sinken
• Grund: hohe Langzeitarbeitslosigkeit und
Trend zu Minijobs
• dort kommt in Paarhaushalten zu einer Rente auf
Grundsicherungsniveau oft nur eine zweite dazu
• die Unterbrechung der Erwerbsbiografie wegen
Kinderbetreuung ist „der Knackpunkt”
• Folgen der Absenkung des Rentenniveaus
• Achim Backendorf, VdK Deutschland: „Um eine Rente
über Sozialhilfeniveau zu bekommen, muss man heute 28
Jahre gearbeitet und Beiträge in Höhe des
Durchschnittsverdienstes gezahlt haben.”
(Sozialhilfeniveau bei Alleinstehenden: etwa 670 €)
• viele junge Leute verdrängen diese Entwicklungen, z.T.
weil sie resignieren und nicht mehr an ein funktionierendes
Rentensystem glauben
• dabei wird es immer eine gesetzliche Rente geben!
• dass jeder nur privat für sich sorgt, „ist nicht der
richtige Weg.”
• Prof. Barbara Riedmüller, FU Berlin:
„Die Risikovermeidung besteht darin,
erwerbstätig zu bleiben”
• „Das Versorgungsmodell durch die Ehe hat keine
Basis mehr.”
• mit einer Witwenrente lande die Frau später oft nur
unter Grundsicherungsniveau
• Backendorf: eine private Altersvorsorge kann zwar nicht
schaden, aber „wer kein Geld hat, kann auch nichts für
später ansparen”
• wegen der staatlichen Zuschüsse sei die Riester-Rente
für Geringverdiener und Familien geeignet
• man sollte aber nicht den Fehler machen, ohne Beratung in
eine zusätzliche Altersvorsorge zu investieren
E. Quadbeck:
In Zukunft droht die Altersarmut.
E. Kirner, V. Meinhardt:
Finanzielle Konsequenzen der Einführung
eines universellen Alterssicherungssystems.
DIW
Berlin, Wochenbericht 45/02, 2002.
• Konzept der IG Bauen-Agrar-Umwelt, im Auftrag der
Hans-Böckler-Stiftung analysiert
• „Ein Konzept, mit dem die Finanzierung einer
umlagefinanzierten Alterssicherung zielgerichtet
gewährleistet werden kann, würde das gegenwärtige
System, das vor allem auf unselbständiger
Beschäftigung basiert, auf ein universelles,
die gesamte Bevölkerung einbeziehendes
Pflichtversicherungssystem umstellen.”
• Versicherungspflicht für alle ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bis zum Rentenbeginn: auch Beamte, alle Selbstständigen und Nichterwerbstätige
• vorgesehen ist ein Mindestbeitrag von 102 € pro Monat
• es sollen alle Einkommensarten berücksichtigt werden, d. h. auch
Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit,
Erträge aus Vermögen, d. h. Zinsen, Dividenden und
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sowie alle sonstigen
zu versteuernden Einkommensarten; die
Beitragsbemessungsgrenze entfällt
• Äquivalenz von Beitrag und Rente nur bis zu
einer Rentenhöhe von 2.301 € (in 2000, dynamisiert)
— darüber hinaus gehende Anwartschaften werden gekappt
• ein voller Anspruch auf Altersrente entsteht nach 44
beitragspflichtigen oder gleichgestellten
Versicherungsjahren, beginnend mit 15 Jahren
• mit einer eigenständigen Anwartschaft für alle
Mitglieder der Gesellschaft entfällt die
Notwendigkeit einer abgeleiteten
Hinterbliebenenversorgung (aber
Vertrauensschutz in der Übergangsphase)
• das Beitragsvolumen in der GRV würde erheblich höher
sein als jetzt: 1998 wären rund 2,3 Mio.
Selbstständige (= 13 Mrd. €
Beiträge) und 2,4 Mio. Beamte (= 16 Mrd. €
Beiträge) versicherungspflichtig geworden, und die
Vermögenserträge hätten 51
Mrd. € (= 10 Mrd. € Beiträge)
ausgemacht
• 14 Mrd. Euro im Jahr außerdem durch die
Mindestbeitragszahlungen
• nachhaltige finanzielle Entlastung der
GRV nur, wenn Beitragszahlungen oberhalb
der Beitragsbemessungsgrenze nicht zu individuell
höheren Renten führen, sondern zu einer
Umverteilung herangezogen würden
• 1998 hatten rund 2,7 Mio. Personen (1,8 Mio. Arbeiter und
Angestellte) ein Einkommen über der
Beitragsbemessungsgrenze: ein Volumen von
206 Mrd. € (= 42 Mrd. € Beiträge)
• aus dem Wegfall der Kosten für die
Witwen/Witwer-Versorgung (1998 rund 36 Mrd. €) entspringen
fast 4 Beitragspunkte — wirksam erst, nachdem diese
Hinterbliebenenrenten aus dem Bestand
„herausgewachsen” sind
• bei langen Phasen der Mindestbeitragszahlung ergeben sich
unzureichende Renten (selbst nach 50 Beitragsjahren eine Rente weit
unter dem Sozialhilfeniveau)
• daher erweiterte Annahmen für ein universelles
Altersvorsorgemodell: 3 Jahre Zuschlag für Ausbildung, 3
„Babyjahre”
• bei der modifizierten Rechnung ergäbe sich immer noch ein
Finanzierungsspielraum von 3 Beitragspunkten
• eine weit stärkere Umverteilung als jetzt dadurch, dass alle
hohen Einkommen zur Finanzierung der Maßnahmen zur
Einkommensumverteilung innerhalb einer Generation
herangezogen würden, da den Beiträgen dieser Gruppe
später nur zum Teil höhere Renten
gegenüberstehen würden
• stärkere Rückbesinnung auf die
Eigenverantwortlichkeit aus dem langfristigen
Abbau der Witwen(r)-Versorgung zugunsten einer
verbesserten eigenständigen Sicherung
• infolge der Einbeziehung aller Einkommensquellen wäre
die Finanzierungsgrundlage stabiler und weitgehend
unabhängig von Strukturverschiebungen
zwischen abhängiger und selbstständiger
Erwerbstätigkeit einerseits sowie zwischen Arbeit und
Kapital andererseits
• aufgrund der vorgesehenen geringen Höhe der
Mindestbeiträge würden Personen ohne weitere
Anwartschaften allerdings häufig nur eine
niedrige Altersrente erhalten
• eine Weiterentwicklung könnte bei
verheirateten (und evtl. unverheiratet zusammenlebenden)
Personen ein „Beitragssplitting” einbeziehen
• beim derzeitigen Niveau der Alterssicherung würde der
Beitragssatz voraussichtlich langfristig
6 Prozentpunkte unter dem heutigen Satz liegen
• das liegt im Wesentlichen an einer Kürzung
der Hinterbliebenenversorgung und einer
stärkeren Umverteilung durch Aufhebung
der Beitragsbemessungsgrenze und einer Kappung höherer
Rentenansprüche
• ohne diese Kappung würde sich eine
Reduzierung des Beitragssatzes um etwa 4
Prozentpunkte ergeben
H. Jess:
Selbständige in die gesetzliche Rentenversicherung?
– Wohlfahrtseffekte einer Ausweitung der
Versicherungspflicht.
Verein für Socialpolitik, Jahrestagung 2003.
• Numerisches Gleichgewichtsmodell
überlappender Generationen bildet in jeder
Simulationsperiode bis zu 320 Haushaltstypen ab, alle mit
identischen Präferenzen
• Unterschiede bei den Konsum-, Spar- und
Arbeitsangebotsentscheidungen sind im Modell
ausschließlich auf die differierende Ausstattung mit
Vermögen und Humankapital zurückzuführen
• CES-Produktionsfunktion mit konstanten
Skalenerträgen
• durch Berücksichtigung von Anpassungskosten
weicht auch in einer offenen Volkswirtschaft das Grenzprodukt des
Kapitals vom Realzins ab → Bruttolohn ändert sich im
Zeitablauf
• im langfristigen
Gleichgewicht wächst der Kapitalstock mit der
Wachstumsrate der Bevölkerung!
• immer konstantes Pro-Kopf-Volumen des staatlichen Konsums,
finanziert über progressive Lohnsteuer und proportionale
Konsum- und Kapitalertragssteuer
• zur Berechnung der Entgeltpunkte
für die
Rentenansprüche wird Bruttolohn eines Haushalts auf
durchschnittlichen Bruttolohn aller Haushalte pro Jahr
bezogen, begrenzt durch
Beitragsbemessungsgrenze (100%
über durchschnittlichem Bruttolohn)
• Sozialbeiträge bei zu versteuerndem Einkommen
abzugsfähig
• Liquidität der GRV wird über korrekt berechnete
Beitragssätze sichegestellt (keine Schwankungsreserve)
• Tab. 1: Parameter von Nutzenfunktion,
Produktionsfunktion und Politiksetzung
• die berücksichtigte
demografische Komponente (nach der 9.
koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung) ist
die eigentliche Neuerung
• Tab. 2: offizieller und simulierter demografischer
Übergang (Bevölkerungsprojektion)
• Tab. 3: makroökonomische Struktur im
Ausgangsgleichgewicht
• Tab. 4: Sensitivitätsanalyse
• Tab. 5: Verteilung der Nettoeinkommen
• Modellannahme: die Selbstständigen gehören dem
obersten Quintil der Einkommensverteilung an und werden
mit 10% der Gesamtzahl der Erwerbstätigen gewichtet
• die Personen der obersten Einkommensklasse
überschreiten zwischen dem 35. und 40. Lebensjahr die
Beitragsbemessungsgrenze der GRV
• die entstehenden
Wohlfahrtseffekte sind nach Art der
Modellkonstruktion als Maxima
anzusehen
• im Jahr der Reform (2005) verringert sich der
Beitragssatz um 3,5% und entlastet damit die bisher
Versicherten, die daraufhin ihren Güterkonsum und ihre
Freizeit erhöhen und ihr Arbeitsangebot verringern
(alles bis 2030) — bei den Selbstständigen kommt es
aufgrund der impliziten Steuer zu entgegengesetzten Effekten
• Arbeitsangebot im Vergleich zur Referenzsimulation
zunächst niedriger und ab 2040 höher — Konsum
spiegelbildlich dazu
• langfristig steigt mit der
zunehmenden Beschäftigung der
Kapitalbestand und die Wertschöpfung im
Vergleich zur Referenzsimulation
• über den gesamten Betrachtungszeitraum
bleibt der Beitragssatz niedrig
• bei dynamischer Betrachtung vermindern
sich die Rentenanwartschaften der bisher Versicherten
etwas
• in der geschlossenen Volkswirtschaft fallen die
Veränderungen deutlich schwächer aus
• makroökonomische Effekte der Ausweitung auf
Selbstständige: offene Volkswirtschaft (Tab. 6),
geschlossene Volkswirtschaft (Tab. 7)
• tendenziell profitieren vor allem die
unteren und mittleren Einkommensklassen; Verlierer sind die
künftigen Arbeitnehmergenerationen und die
Selbstständigen (die allerdings erheblich)
• insgesamt ergibt sich ein
durchschnittlicher jährlicher
Effizienzverlust von -0,91% der Rentenausgaben (ca.
1,5 Mrd. €)
• die langfristigen Wohlfahrtsverluste sind
unbefriedigend und bestätigen den
Sachverständigenrat, dass wegen der höheren
Lebenserwartung der Selbstständigen mehr
intragenerative Gerechtigkeit durch weniger
intergenerative Gerechtigkeit erkauft wird
• Wohlfahrtseffekte: offene und geschlossene
Volkswirtschaft (Tab. 8)
• durch Änderung der
Rentenanpassungsformel lassen sich die temporären
Gewinne der jetzt erwerbstätigen Arbeitnehmer so verteilen, dass
auch die zukünftigen Arbeitnehmer besser gestellt werden:
da der Altersquotient im Zeitraum 2020–2030 um rund 20
Prozentpunkte ansteigt, soll die Rentenanpassungsformel ab
2020 die Veränderung des Altersquotienten zu 50%
berücksichtigen und so das Rentenniveau bis 2030 auf 60%
reduzieren, das danach auf 60% verbleibt
• durch diese geänderte Berücksichtigung der
Rentenanpassungsformel
kommt es zu einem deutlich niedrigeren
Beitragssatz als jetzt
• makroökonomische Effekte der Ausweitung bei
veränderter Rentenanpassungsformel: offene
Volkswirtschaft (Tab. 9), geschlossene Volkswirtschaft
(Tab. 10)
• Wohlfahrtseffekte: offene und geschlossene
Volkswirtschaft (Tab. 11)
• Besserstellung Pflichtversicherter
auch bei höherer
Lebenserwartung der Selbstständigen
• implizite Steuer wird auf größere Zahl
Leistungsfähiger verteilt → Belastung
Pflichtversicherter kurzfristig verringert, in
Kombination mit verzögerter Absenkung des Rentenniveaus
auch langfristig
• Beitragssätze auch
bei unveränderter Rentenformel
langfristig niedriger!
(durch verändertes Erwerbsverhalten der Begünstigten)
• durch die Versicherungspflicht der Selbständigen
und zeitlich verzögerte Absenkung des
Nettorentenniveaus 2020–2030 also eine
dauerhafte Besserstellung des bisher
pflichtversicherten Personenkreises möglich
![[Google-Faksimilebuch]](GoogleBooks.gif)
U. Fachinger, A. Oelschläger, W. Schmähl:
Alterssicherung von Selbständigen.
Bestandsaufnahme und Reformoptionen (Broschiert). Lit-Verlag, 2004.
416 Seiten, 28,54€=7¢/Seite
• Selbstständige ohne obligatorische
Alterssicherung sollten zu solcher herangezogen werden
• zumindest sollte eine Vorsorge erfolgen, die Altersarmut
vermeidet
• dargelegte Gründe im Hinblick auf Altersarmut sprechen
für eine Einbeziehung in die GRV statt in
die riskantere Kapitaldeckung
• Befreiungsmöglichkeiten erforderlich, sofern
vergleichbare Vorsorge bereits betrieben wurde
• evtl. reduzierte Vorsorgepflichten in der Startphase der
Selbständigkeit
• Beiträge sollten einkommensbezogen sein (keine
Kopfpauschale)
• starke Belastung, da der
vollständige Beitragssatz zu
entrichten ist
• nach Erreichen von mindestens z.B. 30 Entgeltpunkten
könnte die Vorsorgepflicht enden
• 2 Berechnungen: die Selbständigen würden im
Schnitt entweder 1) einen Beitrag wie beim geltenden Regelbeitrag
(447,90 €) oder 2) einen Beitrag in Höhe des Mindestbeitrags
(62,08 €) zahlen
• bei 1,9 Mio. Personen zusätzlich in
der Versicherungspflicht ergäben sich bei (1)
10 Mrd. € und bei (2) 1,4 Mrd. €
• (1) entspräche nur 1
Beitragssatzpunkt!
• das wäre nur der unmittelbare Einnahmeeffekt, denen
später Rentenausgaben gegenüber stünden
• in der Literatur recht unterschiedliche Ergebnisse
• liegt das Einkommen der Selbständigen in der
höchsten berücksichtigten Einkommensklasse,
führt das zu einer Beitragssatzsenkung von 3,5% (Jess 2003)
• Aussagen über die Auswirkungen auf die Finanzlage der
GRV also nur begrenzt möglich
• entscheidend ist auch, ob der neue Personenkreis
einerseits ein überdurchschnittliches Einkommen oder
andererseits eine überdurchschnittliche
Lebenserwartung hat
J. Merz:
Polarisierung der Einkommen von Selbständigen?
Zur Dynamik der Einkommensverteilung und der hohen Einkommen
von Selbstständigen und abhängig Beschäftigten.
FFB-Diskussionspapier Nr. 67, Forschungsinstitut Freie Berufe,
Univ. Lüneburg, 2006.
• Situation der Selbstständigen im Vergleich zu den
abhängig Beschäftigten, und wie sie sich seit den 90er
Jahren entwickelt hat
• die anonymisierten Individualdaten der
Einkommensteuerstatistik sind eine sehr
aussagekräftige und verlässliche Datenbasis (im
Unterschied zu Umfragen) — wurden für die Untersuchungen
auf eine praktischere repräsentative 10%-Stichprobe
reduziert
• die „Reichtumsseite” der
Selbstständigeneinkommen ist bisher kaum behandelt
worden
• durchschnittliches jährliches
Nettoeinkommen: Selbstständige 38.562 €, abhängig
Beschäftigte 26.975 €
• aber Median des jährlichen
Nettoeinkommens: Selbstständige mit 14.252 €
niedriger als abhängig Beschäftigte
22.480 €!
• Interpretation: Selbstständige verfügen
i.Allg. über ein überdurchschnittliches Einkommen,
aber ein großer Teil hat nur ein geringes Einkommen:
die Hälfte verdient deutlich weniger als die
Hälfte der abhängig Beschäftigten
• die Selbstständigen haben eine
ungleichere Einkommensverteilung
• die reichsten 10% der Selbstständigen verfügen
über mehr als ½ aller
Selbstständigeneinkommen!
• bis zum 9. Dezil einschließlich sind die
relativen Einkommensanteile der Selbstständigen
immer kleiner als die der abhängig Beschäftigten —
erst im 10. Dezil dominieren die Selbstständigen
• die Ungleichheit der Selbstständigen hat sich in den
letzten ca. 10 Jahren verstärkt
• doch bei beiden Arbeitsmarktgruppen sind die
Einkommensanteile der ärmsten 10% sehr gering (ca. 1%)
• weniger als 10% der Reichsten liegen über dem Wert „200% des
Mittelwertes”
• die reichsten 1% beginnen bei 10.644 € monatlich
(jährlich noch weit unter 1 Mio. €)
• die reichsten 1% der Selbstständigen
vereinen etwa ¼ aller Selbstständigeneinkommen
(25,7%), die reichsten 1% der abhängig Beschäftigten nur
6,7%
• Fazit: der Einkommensanteil der reichsten 10% hat durchweg
zugenommen: die Schere hat sich geweitet
Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung.
Petent: Uwe Kiehne.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, 2006.
• Ablehnung der Petition, zum Zwecke der Finanzierung
der GRV die Beitragsbemessungsgrenze
abzuschaffen und eine
Wertschöpfungsabgabe auf alle
Waren und Dienstleistungen
einzuführen
• Begrenzung des versicherbaren Verdienstes gehört zu den
Grundprinzipien der GRV
• alle darüber hinaus gehenden Verdienste wären über die
beiden anderen „Säulen” zu versichern
• eine unbegrenzte Heranziehung von Einkommen
würde den verfassungsrechtlich zulässigen Umfang eines
Zwangsversicherungssystems überschreiten
• Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze würde
zunächst Einnahmen der GRV erhöhen, aber später auch zu
höheren Leistungen führen →
Anhebungen der Beitragssätze, Anstieg der
Lohnnebenkosten
• Solidargemeinschaft müsste
höhere Rententeile für Personen finanzieren, die sich
für den Teil über der Bemessungsgrenze selbst
versichern könnten
• Wertschöpfungsabgabe bedeutet, neben dem Lohn
weitere Bestandteile der Wertschöpfung als
Bemessungsgrundlage für Arbeitgeberzahlungen
einzubeziehen
• sie hätte zwar kurzfristige Vorteile für die
Sicherung der Arbeitsplätze durch Entlastung
lohnintensiver und Belastung kapitalintensiver
Betriebe; würde aber langfristig das Wachstum verlangsamen
→ geringere Beitragseinnahmen
• eine Wertschöpfungsabgabe
würde auch den technischen Fortschritt
behindern → veraltete Arbeitsplätze
• solange nur im Inland eine
Wertschöpfungsabgabe erhoben würde, hätten
Unternehmen mit Sitz im Inland einen
Wettbewerbsnachteil
• die Arbeitgeberbeiträge würden
auch von den Arbeitgeberbeiträgen abgekoppelt und damit
die Rentenleistungen nicht mehr den individuellen
Beiträgen zugeordnet
• auch verfassungsrechtliche Bedenken: die
Sozialversicherung soll die Arbeitnehmer gegen soziale
Risiken absichern, erhoben nach der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit der Versicherten (für den
Arbeitgeber muss ein Arbeits- und
Verantwortlichkeitszusammenhang gegeben sein) →
sonst als „nichtsteuerliche Sonderabgabe” zu werten
• „Ob und in welchem Maße Änderungen einmal
erforderlich werden, hängt jedoch von der Entwicklung einer
Reihe von Faktoren ab, wie z. B. Wirtschaftswachstum,
Ausschöpfung des Erwerbspersonenpotenzials,
Erwerbsquote und Wanderungsbewegung.”
Sachverständigenrat: Auszüge aus dem Gutachten 2006/2007:
Fortentwicklung der Gesetzlichen
Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung?
• Zusätzlich Versicherte zahlen zwar zunächst
erst Beiträge (kurzfristige
Entlastung der GRV), beziehen aber später Rente
(Mehrausgaben holen den Beitragsvorsprung meist wieder ein oder
übertreffen ihn sogar)
• aber der Schutz bestimmter Personengruppen
vor Altersarmut / Schutz des Staates vor
Grundsicherungsansprüchen sind Argumente, eine
Versicherungspflicht vorzusehen
• Anteil der Selbstständigen an den Erwerbstätigen
von 8,1% (1991) auf 11,2% (2005), während
Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
von ca. 80% auf 71,8%
• Szenario: Aufnahme einer neuen Personengruppe bis zu einer
Altersgrenze von 50 Jahren (ältere Personen werden wegen
Vertrauensschutz nicht einbezogen und weil sie in der kurzen Zeit
nur geringe Ansprüche erwerben würden) in die GRV:
Beitragszahlungen sofort → für mittelfristige Zeit
Beitragssatzsenkungen, aber dann (hier frühestens nach 13
Jahren) fallen Altersrenten an →
Beitragssatzerhöhung allmählich wieder auf
ungefähr das alte Niveau
• für die langfristigen Wirkungen kommt es auf die
Eigenschaften der Personengruppe hinsichtlich
Altersstruktur, Einkommen, Kinderzahl,
Lebenserwartung, Erwerbsunfähigkeit und
Frühinvalidität an
• Beitragssatzänderungen können nur im
Übergang zum neuen Gleichgewichtspfad auftreten
• da Beitragssatzsenkungen auch die Dynamik
des Bundeszuschusses sowie über die Rentenanpassung auch die
Ausgaben beeinflussen, kann der Beitragssatz langfristig
ein anderer sein als zu Anfang
• „… können die finanziellen
Auswirkungen einer Ausweitung des Versichertenkreises
letztlich nur in Simulationsmodellen halbwegs
verlässlich quantifiziert werden”
• im Sinne der Gleichbehandlung sollten auch
Selbstständige und Beamte einbezogen werden, um die in der
GRV enthaltene implizite Steuer mitzutragen
• wegen demografischer Entwicklung
impliziter Steuersatz nicht für alle
Jahrgänge gleich: für Männer
Jahrgang 1940 4,7%, 2010 10,2%, für Frauen 1,8% bzw. 7,6%
• durch Verteilung auf einen größeren Kreis kann die
implizite Steuerlast (für bestimmte Kohorten) der bisher
Versicherten gesenkt werden, während die neu Versicherten
einen positiven impliziten Steuersatz leisten
• bisherige Ungleichbehandlung →
Verzerrungen in der Wahl des Erwerbstätigenstatus
→ Beeinflussung der Faktorallokation → Problem der
Scheinselbstständigkeit
• Gruppe der Selbstständigen:
derzeit rund 4,08 Mio. Personen
• Gruppe der Solo-Selbstständigen
(Selbstständige ohne Beschäftigte): derzeit rund
2,29 Mio. Personen (1991: 1,38 Mio.)
• bei großem Teil der Selbstständigen
Sparfähigkeit zu gering, um Vorsorge für Krankheit,
Erwerbsunfähigkeit oder Alter zu treffen
• bei 32% liegt das
monatliche Nettoeinkommen unter 1100 €
(Solo-Selbstständige 37%, Arbeiter und Angestellte
40%, Beamte 9%)
• Anzahl nicht obligatorisch abgesicherte
Selbstständige: ca. 2–3 Mio. Personen (Fachinger
et al. 2004)
• S. 270ff., Kasten 17: Beitragssatzeffekte und Änderung der impliziten
Steuer
Alterssicherung für alle Erwerbstätigen.
Böckler impuls, 18/2008.
• Ökonomen der Prognos AG und des DIW haben im Auftrag der
Hans-Böckler-Stiftung auf Basis von SOEP-Daten ausgerechnet,
welche Beiträge sich in der GRV ergeben würden, wenn sie
auch Beamte, Minijobber und
Selbstständige erfasste
• Fazit: der Beitragssatz kann für gut
30 Jahre reduziert werden,
Minijobber und kleine
Selbstständige könnten
profitieren, Beamte und gut verdienende
Selbstständige bekämen
weniger Ruhegeld als heute
• der Beitragssatz könnte 2010
um 1,74 Prozentpunkte sinken → 81.000 neue
Jobs
• Summe der Nettolöhne könnte sich um 9 Mrd. €
erhöhen
• nach 2040 nimmt der Beitragseffekt ab,
weil dann Beamte in den Ruhestand gehen und Rentenauszahlungen
bekommen
• das Bruttogehalt der neuen Beamten wird aufgestockt, so dass
der Rentenbeitrag nicht ihr Nettoeinkommen reduziert
• die Altersversorgung der Beamten wird nicht mehr über dem
Niveau der Angestellten liegen
• der Staat müsste Ausgaben vorziehen,
da er jetzt schon Beiträge einzahlen muss, während er für
Beamtenpensionen erst aufkommen muss, wenn sie das entsprechende
Alter erreicht haben (Ähnlich dem Umstiegsproblem der KDV!)
• die Biografien der Selbstständigen
ohne Absicherung durch ein Versorgungswerk weisen immer wieder Phasen
der Arbeitslosigkeit und der geringfügigen
Beschäftigung auf: für sie wäre eine
Erwerbstätigenversicherung
vorteilhaft, auch gegenüber einer privaten Rente
Infopool » Fachliteratur (Abstracts). Breite Auswahl an
Kurzfassungen wissenschaftlicher Artikel und Monographien
zur Alterssicherung. Deutsches Institut für
Altersvorsorge, 1996-2003
Frankfurter Rundschau
Spezial zum Thema Rente. 1.7.2008.
Enthält folgende Artikel:
Formelsprache:
Der wahre Rentenskandal;
Bausteine der Rentenanpassungsformel.
• Rentenniveau: Verhältnis zwischen letztem Gehalt des
Standardrentners mit 45 Beitragsjahren und seiner gesetzlichen
Altersrente (derzeit vor Steuern 48%, 2030 43%)
• Modellrechnung „Finanztest”:
Bruttorentenniveau sinkt von 48% auf 36% in 2060
• Rentnerquotient (= Zahl Äquivalenzrentner/Zahl
Äquivalenzbeitragszahler) geht in Berechnung der
Nachhaltigkeit ein
R. Bunzenthal, R. von Heusinger: Wirtschaftsexperte:
"Wieder etwas gerechter".
Interview mit Hans Jürgen Krupp.
• Zum Riester-Faktor: Abzug von Renten wurde damit begründet,
dass Leute gefälligst private Altersvorsorge treiben sollen
• was heute an Verlusten im Bankensektor angesammelt wird, muss
eines Tages von Kunden getragen werden, die ihm ihre Altersvorsorge
anvertrauen
• klar ist, dass private Altersvorsorge keine Alternative zum
UV ist: sie ist Ergänzung
• allein zwischen 1991 und 2005 ist
Zahl
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter
schon mal um 13% zurückgegangen, die voll
erwerbsfähig Beschäftigter sogar um 18% – zwischen 2025
bis 2040 erwarten wir nur 12%
• Rentenformel hat Rentner bis 1989 relativ begünstigt
• Riester-Faktor ist eigentlich nur gerechtfertigt, wenn
geförderte private Vorsorge verpflichtend
• wenn Staat schon Niedriglöhne subventioniert über ALG
II, muss er auch Kosten der Alterssicherung so übernehmen,
dass Leute im Alter Sicherung oberhalb Sozialhilfe haben
• Bürgerversicherung: wir müssen etwas für kleine
und mittlere Selbstständige tun, die durch alle Raster
fallen
• ähnliches gilt für Frauen, die ihre
Erwerbstätigkeit für Kinder unterbrechen und danach
nicht mehr auf Arbeitsmarkt zurückfinden
• denkt an Modell, wie es Schweizer oder Niederländer haben
M. Müller: Rentenmodelle:
Auf Kosten des Volkseinkommens.
• Hans-Helmut Kotz, Bundesbank: Finanzierungsart spielt keine
Rolle – Systeme ökonomisch gleichwertig. Beide stellen
„Anspruch auf künftige und damit in Höhe
grundsätzlich unsichere Zahlungsströme” dar
• Forschungsinst. Brookings: (in USA) vermehrte Geldanlage im
KDV ersetzt andere Sparformen: per saldo nicht mehr auf hohe Kante
• Investitionen hängen auch von erwarteter Nachfrage
nach Gütern ab: durch vermehrtes Sparen aber gedämpft
R. Strassburg: Gastbeitrag:
Amerikanische Verhältnisse?
• Einzahlen muss in öffentliche Rentenkasse jeder
erwerbstätige Amerikaner - ob angestellt oder
selbstständig
• als Bush-Regierung 2005 versuchte, Rentensystem z.T. auf
KDV umzustellen, scheiterte sie am massiven Widerstand der
Bevölkerung
• Niveau gesetzlicher Rentenversicherung in USA nach 35
Beitragsjahren sogar höher als deutsches Rentenniveau
• für Erwerbstätige am unteren Ende der Einkommensskala
Rentensatz auch nach 45 Beitragsjahren höher als
in Deutschland: das liegt an regressiver Rentenformel
R. Bunzenthal: Allianz:
Betriebsrente gestärkt.
• Seit 1. Juli gilt neue Veröffentlichungspflicht
für Provisions- und Abschlusskosten
• gute Kooperation mit IG Metall („konstruktive
Rolle”)
• 2 Drittel der Arbeitnehmer haben Versorgungsanspruch
• Antrieb: Steuer und Sozialabgaben sparende Entgeltumwandlung
R. Bunzenthal: Chronik:
20 Jahre Rentenreform.
• 1992, Gesetz zur Reform der GRV (Sozialgesetzbuch VI):
Rentenanpassung richtet sich nicht mehr nach
Nettolohnentwicklung im Vorjahr (weil Steuerlast für
Arbeitnehmer steigt, wachsen Nettolöhne langsamer als
Bruttolöhne)
···
• 2001, Altersvermögensergänzungsgesetz: in
Rentenformel wird Korrekturfaktor eingeführt, der
Beitragssatzänderungen auf Rentner überträgt,
sowie "Altersvorsorgefaktor", der Last Versicherter durch
zusätzliche private Vorsorge auf Rentner übertragen soll
• 2002, Altersvermögensgesetz: Schaffung der
hoch subventionierter Riester-Verträge
• 2005, RV-Nachhaltigkeitsgesetz:
Nachhaltigkeitsfaktor soll Verschiebungen
zwischen Zahl der Rentner und der Beitragszahler kompensieren
• 2006, Alterseinkünftegesetz: parallel zur
Freistellung der Beiträge von Besteuerung werden Renten beim
Zugang ab 2040 voll besteuert.
Rentenbesteuerung trifft zunächst nur Rentner, die noch
größere Nebeneinnahmen haben, in kommenden Jahren aber auch den
Standardrentner
• 2007, Altersgrenzenanpassungsgesetz:
Erhöhung seit 1916 gültiger Regelaltersgrenze von 65
Jahren schrittweise (zwischen 2012 und 2025) auf 67 Jahre
E. Abelein:
Jeder kann die Höhe selbst errechnen.
Deutsches Institut für Altersvorsorge, 2005
S. Löffler:
Gesetzliche Rente wird künftig nicht mehr reichen.
Sozialrecht+Praxis, 01/05, 2005
mattin in Rente:
Rente – blog von mattin. Missstände in der
Altersvorsorge (Blog). 2008
Wikipedia:
Entgeltpunkte. 2009.
• Entgeltpunkte sind ein zu berücksichtigender Faktor
in der Rentenformel
• Entgeltpunkte werden berechnet nach §66 SGB VI
• entspricht der Jahresverdienst eines Arbeitnehmers genau dem
Durchschnitts-Brutto-Entgelt der Versicherten
für das Jahr, so ergibt das genau einen
persönlichen Entgeltpunkt
• wer bis zur Beitragsbemessungsgrenze
einzahlt, bekommt derzeit circa 2 Punkte
• für Kinder, die bis zum 1. Januar 1992 geboren wurden, werden
für Kindererziehungszeiten
12·0,0833=0,9996 Entgeltpunkte, danach 36·0,0833=2,9988
Entgeltpunkte angerechnet
• multipliziert man bei Rentenbeginn
diese Gesamtpunktzahl mit dem Zugangsfaktor, dem
Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert, ergibt sich
die persönliche Rentenhöhe
Wikipedia:
Aktueller Rentenwert. 2009.
• Der aktuelle Rentenwert (West bzw. Ost) entspricht der
monatlichen Altersrente, wenn
für ein Kalenderjahr Beiträge in Höhe
des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten (West bzw.
Ost) gezahlt worden sind (§68 SGB VI)
• er wird nach der
Rentenanpassungsformel
fortgeschrieben