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  Zusammengestellt von Oskar Fuhlrott, ©  

• Zustand • Forde­rungen • Nach­haltig­keit • Makro­öko­nomie • Kapital­deckung usw.: .1 .2 .3 .4 .5 • Riester-Rente, Riester-Faktor • Genera­tionen-Gerech­tigkeit • Alters­armut • Auswei­tung • Verweise • Autoren

Quellen zur Rentenpolitik

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[AkR] = im Arbeitskreis Rente (HH-Volksdorf) herumgeschicktes Papier, [AksR] = im Arbeitskreis Sichere Rente (HH-Wandsbek) herumgeschicktes Papier
Abkürzungen: GRV = Gesetz­liche Renten­versiche­rung (Deutsch­land), UV = Umlage­verfahren (engl.: PAYG system), KDV = Kapital­deckungs­verfahren (engl.: funded system), AHV = Alters- und Hinter­lassenen­versiche­rung (Schweiz)

 

1. Zustand des Rentensystems  

Die Deutsche Renten­versiche­rung hat 16 rechtlich selbst­stän­dige Versiche­rungsträger, zusammen­gefasst in der Deut­schen Renten­versiche­rung Bund. Sie ist organisiert als Selbst­verwal­tung aus den Sozial­partnern Bundes­verei­nigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Deut­sche Ange­stellten­gewerk­schaft (DAG) und Deut­scher Gewerk­schafts­bund (DGB).
 
[PDF] Ratgeber zur Rente. Bundesminis­terium für Arbeit und Soziales, 1.7.2010
[Web-Link] Aufbereitete Datensätze für die interes­sierte Fach­öffent­lich­keit. Forschungs­portal der Deut­schen Renten­ver­siche­rung
[HTML] Ausführliche Begriffsbeschreibung: Nettorentenniveau / Bruttorentenniveau. WIRTSCHAFT UND SCHULE, INSM, 2009. Netto­renten­niveau = verfüg­bare Rente eines Netto-Durch­schnitts­verdienstes (nach Abzug von Steuern, Kranken- und Pflege­versiche­rungs­anteil) nach 45 Arbeits­jahren / durch­schnitt­licher Netto­verdienst aller Beschäf­tigten im Kalender­jahr • beim Brutto­renten­niveau werden Steuern und Sozi­alver­siche­rungs­abgaben nicht vom Verdienst abge­zogen • das Brutto­renten­niveau liegt also nied­riger: 2003 48,3%, 2006 47,9%; Absinken durch die Riester-Reform (seit 2002) bis 2030 auf 41,9% und durch den Nach­haltig­keits­faktor (seit 2005) weiter auf ca. 40% • mit der nach­gela­gerten Renten-Besteu­erung wird die indi­vidu­elle Steuer­belas­tung in Abhän­gigkeit von der Höhe der gesetz­lichen Rente und zusätz­licher Alters­einkommen vari­ieren — ein allge­meines Netto­renten­niveau ist dann nicht mehr bestimmbar • Maßstab „modifi­ziertes Brutto­renten­niveau” (manchmal auch Netto­renten­niveau vor Steuern genannt): nach Abzug der gesetz­lichen Sozi­alab­gaben, aber vor Abzug der indi­vidu­ellen Steuer­schuld (soll bis 2020 nicht unter 46% oder bis 2030 nicht unter 43% sinken)
[HTML] Nettorentenniveau. selbstoptimieren.de, 2010. Netto­renten­niveau = Verhältnis der Netto­rente eines Eckrent­ners zum Netto­durch­schnitts­verdienst aller Beschäf­tigten (2004: ca. 68%) • wegen der schritt­weisen Besteu­erung der Renten in Zukunft für jeden Rentner­jahr­gang anders • neuer Begriff des Netto­renten­niveaus vor Steuern (2004: bei 53%) • dabei werden die noch fälligen Steuern nicht mitein­bezogen
[PDF][GIF-Statistik] Entwicklung des Rentenniveaus 1978 bis 2018. Bundes­zentrale für poli­tische Bildung  bpb, 2004. • Grafik: Entwick­lung des Netto­renten­niveaus vor Steuern und des Brutto­renten­niveaus • Text: Entwick­lung des Renten­niveaus — Fakten • im Rahmen der Renten­reform­gesetze folgt die Renten­anpas­sung der Einkom­mens­entwick­lung der Beschäf­tigten nur noch begrenzt, um die Rente finan­zierbar zu halten • die Folge sind wach­sende Versor­gungs­lücken im Alter • Tabelle: Entwick­lung des Brutto­renten­niveaus und des Netto­renten­niveaus vor Steuern
[AkR][HTML] B. Rürup: Wirtschaftliche Bedin­gungen der Alters­siche­rung.[wichtig!] Rede auf dem Kongress "Zukunft der Rente" am 25.04.2006 in Berlin. ver.di Perspektiven. 2006. • Für das KDV sprechen (angreif­bar): • 1) Macken­roth­scher Satz (s.u.) gilt so nicht bei offenen Kapital­märkten im Ausland • 2) Macken­roth­scher Satz sagt nichts über volkswirt­schaftliche Rele­vanz der Erspar­nis­bildung • 3) das KDV eröffnet Möglich­keit, auslän­dische Wert­schöpfung zur Finan­zierung heimi­scher Renten zu instru­men­tali­sieren • eine wissen­schaft­lich fundierte rich­tige Mischung zwischen UV und KDV gibt es nicht • auch bei „Rendite-Vorsprung” des KDV immer eine Zusatz­belastung Erwerbs­tätiger („Sandwich-Genera­tion”) • nach Maßgabe unter­schied­licher Anlagen­erfolge gibt es unglei­chere Vertei­lung der Alters­einkommen • bis 2030 steigt Standard­rente – auch real – um etwa ein Sechstel niedriger als beim alten Renten­recht • Nach­haltig­keits­faktor entfaltet in den näch­sten Jahren Brems­wirkung von 0,1-0,2% p.a., ab 2020 von 0,3 bis 0,4% • Teil­habe­äqui­valenz bedeutet Über­tragung rela­tiver Einkommens­positionen aus Erwerbs­phase in Ruhe­stands­phase • Produk­tivitäts­steige­rung führt daher regel­mäßig nur zur kurz­fristigen einnahme­seitigen Renten­kassen­entlastung, verhindert aber keinen Anstieg des Beitrags­satzes • Renten­quotient = Äqui­valenz­rentner / Äqui­valenz­beitrags­zahler • hohe Löhne, steigende Erwerbs­tätigkeit oder Ausweitung des Versicherten­kreises sind immer nur mit einer vorüber­gehenden Entlastung der Renten­kasse verbunden • Einbeziehung Selbst­stän­diger in GRV wäre deshalb mit Senkung des Beitrags­satzes verbunden – nach 30 Jahren würde Beitrags­satz vorherigem Pfad aber wieder sehr nahe kommen • Befriedi­gung von Schutz­bedürfnissen kann auch Grund für Ausweitung des Versicherten­kreises sein • Abbau der Arbeits­losigkeit würde nur beschäf­tigungs­bedingte Einnahme­probleme der Renten­versi­cherung lösen • einge­leitete allgemeine Leistungs­rücknahmen sind unver­meid­lich, wenn man ange­strebte lang­fristige Beitrags­ziele akzep­tiert • will man glei­tende Erhö­hung des Renten­eintritts­alters nicht, müssen ent­stehende Kosten anderen Gruppen angelastet werden • zentrales makro­öko­nomisches Problem der nächsten 30 Jahre: spürbar kleiner werdende Erwerbs­bevöl­kerung muss produk­tiver werden • um derzei­tiges Wachstums­niveau zu halten, müssten 2035 Erwerbs­tätige 15% mehr leisten als heute, nur um gleiche Menge an Konsum- und Investi­tions­gütern pro Kopf der Bevöl­kerung zu produ­zieren • diese Wachstums­beeinträch­tigung kann reduziert werden: durch Erhö­hung der Erwerbs­quote insbe­sondere von Frauen und älteren Arbeit­nehmern, durch Verlän­gerung des Erwerbs­lebens, durch forcierte Bildungs- und Weiter­bildungs­maßnahmen, durch Erhö­hung der Kapital­inten­sität bzw. Ausweitung der Real­kapital­bildung • solche Politik würde es erlauben, dass auch bei sinkendem Renten­niveau Renten immer noch real steigen könnten und in Lohn­summen­entwick­lung bedingte Finan­zierungs­probleme der GRV verringern • Personen­gruppe mit höchsten Grenz­belastungen sind allein­stehende Arbeit­nehmer mit Jahres­einkommen zwischen 50.000 und 60.000 €
[Dias/Folien] B. Rürup: Finanzpolitik, Kapitel 5, Trag­fähig­keit: 1. Querformat-Folien; 2. Hochkant-Folien. TU Darm­stadt, 2007. • 1) Trag­fähig­keit der öffent­lichen Finanzen • Vergleich Staats­quoten 2006 • Vergleich Indika­toren der Staats­tätig­keit • Vergleich Schulden­stands­quoten 2006 • theo­reti­sches Konzept der Trag­fähig­keit • 2) Trag­fähig­keit der Sozi­alen Siche­rungs­systeme • expli­zite und impli­zite Schulden­stands­quoten 2004 • Reform der GRV: RV-Nach­haltig­keits­gesetz • Verän­derung Brutto­entgelte je Beschäf­tigten und versiche­rungs­pflich­tige Entgelte je Beitrags­zahler 1993–2002 • Rentner­quotient bis 2040 • Modi­fika­tionen der Renten­anpas­sungs­formel • Nach­haltig­keits­faktor, Nachhol­faktor
[PDF] Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Siche­rungs­systeme. Bericht der Kommission („Rürup-Kommission”). Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Siche­rung, 2003.
S. 113: „Insge­samt spricht sich die Kommission dafür aus, das Äqui­valenz­prinzip in der Gesetz­lichen Renten­versiche­rung zu stärken und Schritte zu unter­lassen, die mit einer Auswei­tung des UV verbunden wären. Hier werden allzu oft Schein­lösungen mit tatsäch­lichen Lösungs­ansätzen verwech­selt. Letzt­lich gibt es keinen Weg, die Folgen des demo­gra­fischen Wandels wegzu­defi­nieren.”
• Minder­heits­votum zur Verän­derung der Renten­anpas­sungs­formel (Nach­haltig­keits­faktor):
„Der Faktor, wie von der Kommis­sions­mehr­heit beschlossen, soll das Verhältnis von Versi­cherten zu Rentner­Innen berück­sich­tigen und so gewichten, dass die poli­tisch gesetzten Beitrags­ziele (20% im Jahr 2020 und 22% im Jahr 2030) einge­halten werden können. Er sugge­riert mit der Berück­sich­tigung des Verhält­nisses von Versicherten zu Leistungs­empfänger­Innen eine stich­haltige inhalt­liche Begründung – erst durch die Gewich­tung des Verhält­nisses durch einen flexi­blen Gewich­tungs­para­meter erhält der Faktor seine echte Funktion, das Renten­niveau auf das Ziel der Beitrags­siche­rung hinzu­defi­nieren.”
• Minder­heits­votum zur ergän­zenden kapital­gedeckten Vorsorge:
...„vertreten die Auffas­sung, dass es bei der Weiter­entwicklung der Riester-Rente nur darum gehen kann, die Verbrei­tung bei den versiche­rungs­pflichtigen Beschäf­tigten zu erhöhen. Eine Auswei­tung der kapital­gedeckten Vorsorge in dem Sinne, dass die kapital­gedeckte Säule zu Lasten der gesetz­lichen Rente weiter gestärkt wird, lehnen wir ab.
[AkR][PDF] Sachverständigenrat: Gutachten 2008, Viertes Kapitel – Soziale Siche­rung: Mehr Licht als Schatten: I. Gesetz­liche Renten­versiche­rung  II. Gesetz­liche Kranken­versiche­rung  III. Die geplante Pflege­reform 2008  IV. Arbeits­losen­versiche­rung  V. Das Solida­rische Bürger­geld
• Zu I: • finan­zielle Situ­ation hat sich wegen konjunk­tu­reller Belebung und vergan­gener Reformen entspannt: finan­zielle Über­schüsse • System mit vorgege­benem Niveau­ziel wurde in System mit vorgege­benen Beitrags­sätzen umge­wandelt • allmäh­lich sinkendes Renten­niveau in GRV kann durch wach­sende Bedeu­tung der Privat­vorsorge und Betrieb­licher Alters­versor­gung aufge­fangen werden • unbe­fristete Verlän­gerung sozial­abgaben­freier Entgelt­umwandlung benach­teiligt ältere Versi­cherte und jene Beschäf­tigten, die diese Option nicht nutzen • so geför­derter Ausbau der kapital­gedeckten 2. Schicht wird durch zeit­weise Schwä­chung der GRV erkauft, mit aller­dings proble­mati­schen Vertei­lungs­wir­kungensozialabgaben­freie Entgelt­umwand­lung senkt Rendite für lange Zeit und bewirkt Umver­teilung von Älteren zu Jüngeren • Arbeits­markt- und Beschäf­tigungs­politik müssen Lang­zeit-Arbeits­losig­keit bekämpfen, um Bezug von ALG II zu verhin­dern oder zu verkürzen, da dieser mit spür­baren Renten­ver­lusten verbunden ist (nur Renten­versi­che­rungs­beiträge des Bundes, als wäre Monats­entgelt 205 €) • Beiträge für 400-€-Jobs wurden von 12% auf 15% ange­hoben und dafür Bundes­zuschüsse enspre­chend gekürzt • allge­meiner Bundes­zuschuss 2007 rund 38 Mrd € • zusätz­licher Bundes­zuschuss 2007 zur Stabi­lisie­rung der Beitrags­sätze 8,7 Mrd € • Mittel aus Ökosteuer rund 9,2 Mrd € • dazu Beiträge für Kinder­erzie­hungs­zeiten etwa 11,5 Mrd € • Renten­anpas­sungs­formel mit Lohn­kompo­nente, Beitrags­kompo­nente (enthält auch Alters­vor­sorge­anteil, „Riester-Treppe”) und Nach­haltig­keits­faktor (berück­sichtigt Gewich­tungs­para­meter α und Rentner­quo­tienten = Zahl der Äqui­valenz­rentner / Äqui­valenz­bei­trags­zahler) • mit Wert 0,25 für α wurde inter­genera­tiver Vertei­lungskom­promiss gefunden • Miss­verständ­nisse über Wir­kungs­weise des Nach­haltig­keits­faktors und der Renten­anpas­sungs­formel • posi­tive Entwick­lung der Arbeits­einkommen lässt nächstes Jahr Renten­erhö­hung von 1% erwarten • Nach­haltig­keits­faktor ist nicht schlicht ein demo­grafi­scher Faktor, sondern berück­sichtigt auch Verän­derungen bei Entgelten und Erwerbs­tätig­keit • Schutz­klausel bewirkt auch auflau­fenden Aus­gleichs­bedarf, der nach­geholt wird • durch Anhe­bung der Regel­alters­grenze (bis 2029 werden 67 Jahre erreicht) werden der Anstieg des Beitrags­satzes gedämpft und über Erhö­hung des Erwerbs­personen­poten­zials Wachstums­chancen im altern­den Deutsch­land verbes­sert • Ausnahme für beson­ders lang­jährig Versi­cherte (ab 45 Pflicht­beitrags­jahren) stellt Verstoß gegen Prinzip der Teilhabe­äqui­valenz dar • Anhe­bung des Regel­alters führt zu höheren Renten­anpas­sungen und damit zu einem im Vergleich höheren Renten­niveau • Alters­grenzen­anhe­bung hat auch wachs­tums­politi­sche Wirkungen und könnte im günstigsten Fall bis 2030 demogra­fisch bedingten Rück­gang des Erwerbs­per­sonen­poten­zials nahezu kompen­sieren • dies könnte auch Produk­tions­poten­zial bis 2030 um 3% erhöhen • in Deutsch­land fehlt – im Unter­schied zu den meisten anderen Ländern – jeg­liche Begünsti­gung von geringen beitrags­erwor­benen Renten­ansprüchen oder von niedrigen Renten – getreu dem Äqui­valenz­prinzip (in gesetz­licher Kranken­versi­cherung oder Pflege­versi­cherung sind die Leistungen dagegen weit­gehend einkom­mens­unab­hängig) • Durch­schnitts­ver­diener muss heute etwas mehr als 25 Jahre arbeiten, um Rente in Höhe der Grund­siche­rung zu erhalten: das sind rund 25 Entgelt­punkte — im Jahr 2030 werden es 30 Entgelt­punkte sein • dadurch verliert Renten­beitrag für Viele seinen „Preis­chara­kter” und wirkt wie Steuer: Zwangs­abgabe ohne Anspruch auf Gegen­leistung • bei Jün­geren zuneh­mende Diskon­tinuität der Erwerbs­bio­gra­fien • viele Jüngere besonders in Ost­deutsch­land werden diesen Rück­stand selbst bei Wieder­ein­stieg in Beschäf­tigung nicht mehr aufholen • Selbst­stän­dige sollten in Ver­siche­rungs­pflicht genommen werden • Ein­kom­mens­situa­tion vieler Selbst­stän­diger ist schlechter als die von abhängig Beschäf­tigten: damit besteht Schutz­bedürftig­keit für sie • 287. Effi­zienz­vergleich zwischen GRV und KDV liefert keine Über­legenheit letzterer → Entschei­dung zwischen ihnen ist Wert­urteil­sent­schei­dung
[PDF] M. Betzwieser: Der DGB und die private Alters­vorsorge: Offener Brief an Annelie Bunten­bach. Readers Edition, 24.5.2008. • Kritik an der posi­tiven Haltung des DGB-Vorstands zur beitrags­freien Entgelt­umwand­lung • jeder beitrags­frei umgewan­delte Euro mindert das Sozial­versi­cherungs­brutto um 35 bis 40 Cent • für die Sozial­versiche­rungs­pflich­tigen mindert das die Rente, das Arbeits­losen­geld I, das Kranken­geld (insbe­sondere bei Betreuung eines kranken Kindes) und das Kurz­arbeiter­geld • GmbH-Töchter von DGB und Einzel­gewerk­schaften (ver.di!) bieten Riester-Renten und andere kommer­zielle Alters­vorsor­gepro­dukte vergüns­tigt an • der DGB betei­ligt sich an der Aktion „Alters­vorsorge macht Schule” mit der Vorstellung von kommer­ziellen Alters­vorsor­gepro­dukten • erscheint dann die berech­tigte Kritik an Kürzungen in der GRV glaub­würdig? • M. Betz­wieser ist Mitglied von ver.di
[HTML] G. Flegelskamp: Was man über Renten wissen sollte.[!] www.flegel-g.de, 2008. • Umlage­prinzip (Gene­rati­onen­vertrag) • Beitrags­zahlung • Beitrags­bemes­sungs­grenze • Durch­schnitts­einkommen • Entgelt­punkte • Eckrentner • Renten­wert • Renten­abschlag • Fremd­lasten • Private Rentenversicherung • Rechen­beispiel einer GRV-Rente;  [HTML] G. Flegelskamp: Entwicklung der Bundeszuschüsse in Prozent der Renten­ausgaben 1960-2007. 2008
[AkR] [GIF-Bild][GIF-Bild] K. Lauterbach: Der Zweiklassenstaat.[!] Wie die Privile­gierten Deutsch­land ruinieren. Rowohlt, Berlin, 2007 • Gutver­diener leben länger und lassen sich großen Teil ihrer Rente quasi von Armen bezahlen • gilt insbe­sondere für Beamte • eine steuer­finan­zierte Grund­rente wie in der Schweiz ist dagegen solida­risch, weil Reiche Arme unter­stützen • Privati­sierung ist keine Alter­native (nicht nur wegen Doppel­belastung der Über­gangs­generation): sie ist auch teurer • nur als Pflicht­rente hätte Riester-Rente das Renten­niveau für alle halten können • Rente mit 67 senkt Rente besonders derer, die im Alter arbeit­slos sind oder krank­heits­bedingt keine Beiträge zahlen können
[PDF] T. Boeri, A. Börsch-Supan, G. Tabellini: Would you like to shrink the welfare state? A survey of European citizens. Welfare state reform: A survey of what Europeans want. Economic Policy, April 2001. • Teil 5: Pensions (Renten) • das UV braucht zukünftig (mindestens) eines von: starke Erhö­hung der Beiträge, starke Erhö­hung der Steuern, Einschnitte in bereits zuge­sagte Renten • alle 3 verlangen „Schmerzen jetzt”, um „Schmerzen in der Zukunft” zu vermeiden — das lässt Poli­tiker zögern; die Öffent­lich­keit auch? • 1. Frage: wie hoch schätzen Sie die Summe der Arbeit­geber- und Arbeit­nehmer­beiträge? • in Deutsch­land schätzten 45% zu niedrig, 42% korrekt und 13% zu hoch • 2. Frage: reichen die Beiträge, um die gegen­wärtigen Renten zu bezahlen? • in Deutsch­land schätzten 54%: Defizit, 39%: ausrei­chend, 7%: Über­schuss • nur 47% der Deut­schen war klar, dass die laufenden Beiträge zur Finanzie­rung der laufenden Renten verwendet werden (und das waren eher die weniger Gebil­deten!) • 3. Frage: erwarten Sie eine Renten­krise? • in Deutsch­land bejahten das 81% (aber von den Arbeit­nehmern sogar 91%) • 4. Frage: wird es in den nächsten 10 Jahren eine einschnei­dende Reform des Renten­systems geben? • 75% der Deut­schen bejahten das • 5. Frage: würden Sie wünschen, in Zukunft nur noch ½ der Renten­beiträge an die GRV zahlen zu müssen, auch wenn Sie dadurch ab jetzt nur noch den halben Renten­zuwachs dafür bekämen? • 47,2% der Deut­schen stimmten zu • 66,2% von ihnen würden das ganze einge­sparte Geld als Alters­vorsorge sparen, 28% den größten Teil davon • Zusatz­frage: würden Sie es akzep­tieren, wenn Ihre Pflicht­beiträge, statt auf Ihr Entgelt­punkte­konto ange­rechnet zu werden, in einem Invest­ment­fonds Ihrer Wahl ange­legt würden? • 71% der Deut­schen bejahten dies • die Zustim­mung zum Ausstieg aus dem UV nimmt mit dem Alter ab und steigt mit Einkommen und Ausbil­dung, sie ist in Ostdeutsch­land geringer als im Westen • die Zustim­mung zum Umstieg auf ein KDV steigt erstaun­licher­weise von 47% auf 71%, wenn die Beiträge zum KDV verpflich­tend sind • Rätsel: 36% sagten nein zum bedin­gungs­losen Umstieg, aber ja zur verpflich­tenden Investi­tion (mehr­heit­lich Frauen und Ostdeut­sche) • Frage an dieje­nigen, die sich für die bedin­gungs­lose Halbie­rung der Beiträge zum UV ausge­sprochen hatten, zu den Umstiegs­lasten: würden Sie dafür auch eine noch klei­nere Rente in Kauf nehmen? • 75% waren total dagegen, 27,9% wären dazu noch bereit, wenn die Rente so berechnet würde, als wenn sie nur zu 45% ihres Lohns gear­beitet hätten, und nur wenige würden noch tiefer gehen • diese Antworten legen nahe, dass die Frage 5 wohl nicht richtig verstanden wurde • Konse­quenz der Autoren: der Über­gang zu einem vollen KDV könnte poli­tisch schwierig sein, soweit die Last nicht über mehrere Genera­tionen verteilt wird und die Vorzüge der Reform der Öffent­lich­keit nicht sorg­fältig erklärt werden
[PDF] J.P. Schulz: Zur aktuellen Diskussion um die Reform der Sozialen Siche­rungs­systeme. Sonstige Veröf­fentli­chungen der Arbeits­gruppe Alter­native Wirt­schafts­politik. Bremen, 2003. • Theo­reti­scher Ausgangs­punkt der europä­ischen Diskus­sionen über die Zukunft der sozi­alen Siche­rungs­systeme ist die Welt­bank-Studie von 1994 mit teils sehr frag­würdigen Argu­menten und 2 Reform­empfeh­lungen: Leis­tungs­reduk­tion der gegen­wärtigen Systeme und allmäh­licher Umstieg auf ein privates, kapi­talge­decktes System • Voraus­schät­zungen der Bevöl­kerungs­entwick­lung kommen bis 2045 je nach Annahmen zu Rentner­quoti­enten von fast 1 bis unter 0,8 • stei­gende Beitrags­sätze sind ein Resultat zu geringer Nach­frage nach Arbeit ← unter­ausge­lastetes Produk­tions­poten­tial ← mangelnde Güter­nach­frage • in einer derar­tigen Situ­ation ist eine aktive Wachs­tums- und Beschäf­tigungs­politik geboten statt einer Beschnei­dung der Ausgaben der GRV • Prog­nosen über den Zusammen­hang zwischen Sozi­alver­siche­rungs­beiträgen und Schwarz­arbeit sollten mit Vorsicht getroffen werden • kein Kosten­vorteil des KDV erkennbar • auch kein Effi­zienz­vorteil des KDV (wg. Macken­roth-Theorem) • nach keyne­siani­scher Inves­titions­theorie dürfte sich die Kapi­talver­zinsung ähnlich der Lohn­entwick­lung verhalten • die Erwar­tung einer besseren Wachs­tums­perfor­mance des KDV unter­stellt, dass das einge­setzte Kapital tatsäch­lich für Sach­inves­titionen verwendet wird, und nicht als Finanz­inves­tition • stei­gende Beitrags­sätze als Resultat der wach­senden Arbeits­losig­keit müssten durch eine aktive Arbeits­markt­politik bekämpft werden • die Einset­zung der Rürup-Kommis­sion war problem­inad­äquat mit wenig erquick­lichen Vorschlägen • effi­zien­teres Gesund­heits­system durch eine alle Einkunfts­arten berück­sichti­gende Bürger­versi­cherung
[Abstract only] M. Schrenker: Warum fast alle das deutsche Rentensystem unge­recht finden, aber trotzdem nichts daran ändern möchten (Zusam­menfas­sung). KZfSS Kölner Zeit­schrift für Sozio­logie und Sozial­psycho­logie, 61(2), 2009. • Laut Erhe­bung des Inter­national Social Justice Project (2006) gelten ausge­rechnet solche Reform­optionen als unpo­pulär, die auf insti­tutio­neller Ebene für mehr Gene­rati­onen­gerech­tigkeit sorgen sollen • die konkreten konsti­tutiven Elemente der GRV werden als fair empfunden • indi­vidu­elle Sorge vor Status­verlust im Alter über­lagert Betrach­tung der Austausch­bezie­hungen zwischen Jung und Alt • positive Reform­effekte werden kaum wahrge­nommen • Ostdeut­sche haben egali­tärere Vorstel­lung als West­deut­sche
[Powerpoint-Präsentation] O. Kurer: Grundlagen der Sozialpolitik, Kapitel 12: Renten­versiche­rung[!] (Folien). Univ. Erlangen, Vorlesung SS 2006. Da Arbeit­nehmer inkon­sistente Zeit­präfe­renz haben, versagt markt­mäßige Lösung mit privater Vorsorge • Renten­versi­cherung wird in Deutsch­land auch dafür benutzt, Umvertei­lungs­ziele zu verfolgen • Alters­siche­rung beruht in Deutsch­land weit mehr als in anderen Ländern auf GRV („1. Säule”) • 2003 machten Pflicht­bei­träge 62,2% der Ein­nahmen aus, Steuern (vor allem aus Öko­steuer) ein Drittel • Elemente eines Ver­siche­rungs­systems durch Koppe­lung an das Brutto­einkommen, aber keine Beitrags­äqui­valenz, sondern nur Teilhabe­äqui­valenz • Entwick­lung Lebens­erwar­tung Neuge­borener seit 1871 • Entwick­lung Alters­last­quo­tient (= (Steuern aktiver Bevöl­kerung - Transfer­leistungen an aktive Bevö­lkerung) / Sozial­leistungen für Rentner) bis 2030 • bei Arbeits­losig­keit entfallen Arbeit­nehmer­beiträge, aber zukünftige Leistungen sinken um weniger als die Beiträge, da sie weiter versi­chert bleiben → sowohl kurz­fristige wie lang­fristige Auswir­kungen auf GRV • GRV verrin­gert Spar­tätig­keit (Modi­gliani-Hypo­these), verur­sacht hohe Lohn­kosten, reizt zu Schwarz­arbeit an • inter­gene­ratio­nelle Gerech­tig­keit schwer zu bewerk­stel­ligen • Erhö­hung der Beitrag­sbemes­sungs­grenze oder Ausdeh­nung der Zwangs­ver­siche­rungs­pflicht lassen Einnahmen nur zeit­weilig steigen • um Verhältnis 15-64-Jähriger zu über 64-Jährigen konstant zu halten, würden in Deutsch­land 3,4 Millionen Zuwan­derer gebraucht • zu erwar­tender Beitrags­satz bis 2050 nach verschie­denen Renten­reformen • wenn tatsäch­lich Arbeit­nehmer bis 67 arbeiten und Beiträge zahlen, werden die Ziele Siche­rung gegen Alters­armut und Ent­lastung der Renten­versi­cherung erreicht • scheiden sie aber weiter­hin vorzei­tig aus Arbeits­prozess aus, wird Ent­lastung der Kassen geringer, und diese Arbeit­nehmer erhalten gerin­gere Renten • mit Nach­haltig­keits­faktor ist Ziel der Erhal­tung gewohnten Lebens­standards bereits aufge­geben • KDV: bei einer Rendite von 4% und einer Infla­tions­rate von 2% ist Real­zins 2% – dieser Ertrag geht bei margi­nalem Steuer­satz von 50% voll an Staat! • bei nach­gela­gerter Besteu­erung sinkt i.d.R. Steuer­belastung, weil Ein­kommen im Alter meist relativ gering • Riester-Rente ist steuer­lich gefördert und bezu­schusst • Riester-Rente wird ihr Ziel ver­fehlen, Abbau der GRV zu kompen­sieren • Produk­tivi­täts­fort­schritte sind entschei­dend für abso­lute Höhe zukünf­tiger Renten­zah­lungen (ebenso Abbau der Arbeits­losig­keit) • hohe Belastung durch Beiträge wird bleiben (oder anstei­gen), und gleich­zeitig wird Rentenhöhe abge­schmolzen und Ruhe­stands­alter erhöht • wachs­tums­för­dernde Wirt­schafts­politik ist gute Sozial­politik!
[Folien/Dias] W. Strengmann-Kuhn: Grundkurs Wohlfahrts­staatliche Konzeptionen: Alters­siche­rung (Folien). FH Frankfurt, SS 2007. • Vorteile des UV: 1) För­derung von Tat­beständen wie Kinder­erziehung, Ausbildung, Pflege von Ange­hörigen; 2) Berücksichtigung von Nicht­erwerbs­phasen (Arbeits­losigkeit, Krankheit); 3) Gleich­stellung von Männern und Frauen; 4) Mög­lich­keit von Umver­teilung; 5) Sicher­heit • Problem des Übergangs vom UV auf das KDV: Doppel­belastung Junger oder Belastung Alter • Berechnung der Rente (S. 20 / S. 26ff.) • Renten­anpassungs­formel der Reform 1992 (S. 36) • Rentenreform 2001 (S. 37ff.) • Rentenreform 2004/2005 (S. 41ff.) • Förderung privater Alters­siche­rung nach der Reform 2001 (S. 44ff.)
[PDF] Bundestag: Gesetz zur Rentenanpassung 2008 vom 26.6.2008. Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2008 Teil I Nr. 26, www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/. • Tabelle Alters­vorsor­gean­teil (Riester-Faktor) 2002–2012:
Der Altersvorsorgeanteil beträgt für die Jahre
vor 20020,0 vom Hundert
20020,5 vom Hundert
20030,5 vom Hundert
20041,0 vom Hundert
20051,5 vom Hundert
20062,0 vom Hundert
20072,0 vom Hundert
20082,0 vom Hundert
20092,5 vom Hundert
20103,0 vom Hundert
20113,5 vom Hundert
20124,0 vom Hundert
[PDF] H. Ribhegge: Änderungen der Renten­anpas­sungs­formel.[wichtig!] Vorle­sung Soziale Siche­rung in der EU, Europa-Univer­sität Viadrina Frank­furt/Oder, SS 2008. • Ände­rungen 1992, 2000, 2001, 2004, 2006, 2008 • 2004 und 2005 Ausset­zung der Renten­anpas­sungs­formel • Schutz­klauseln wegen Riester-Treppe, wegen Nach­haltig­keits­faktor, für Entgelt­punkte Ost • Niveau­siche­rungs­klausel bis 2020, bis 2030
[PDF] H. Ribhegge: Renten­arten.[!] Vorle­sung Soziale Siche­rung in der EU, Europa-Univer­sität Viadrina Frank­furt/Oder, SS 2008
[HTML] Interview mit B. Raffelhüschen: „Wieviel Sozialstaat können wir uns noch leisten, Herr Raffelhüschen?” SWR>>FERNSEHEN   tele akademie, 2006. • „Im Gegen­satz zu dem, was die Bevöl­kerung glaubt, sind die lang­fristigen Pro­bleme der Renten­versi­cherung erle­digt” • durch Nach­haltig­keits­faktor wird Renten­niveau lang­fristig real um 15% gekürzt • Rente damit sicher, aber geringer, als die meisten glauben • nur mit privater Vor­sorge von etwa 7% des Einkommens sind Lücken zu schlie­ßen
[HTML] M. Eckardt: "Europäisierung" der Sozial­politik am Beispiel der Alters­siche­rung. Der Sozial­staat in der Diskus­sion, 4/2003. • Anzahl über 64-Jäh­riger als Prozent­satz der 15- bis 64-Jäh­rigen in EU-Ländern 2000 und 2050 • Beschäf­tigungs­quoten in EU-Ländern 2000 und 2050 • staat­liche Renten­ausgaben in % des BIP in EU-Ländern 2000 und 2050 • vorrangig für EU ist Verbot der Diskri­mi­nie­rung aufgrund Staats­ange­hörig­keit, Besei­ti­gung von Ungleich­behand­lung zwischen Männern und Frauen, freier Waren-, Personen-, Dienst­leistungs- und Kapital­verkehr, einheit­liche Wett­bewerbs­bedin­gungen für alle grenz­über­schreitend tätigen Unter­nehmen • Einfluss der EU auf die 3 Säulen der Alters­siche­rung
[HTML] H. Schmidt: Alle müssen länger arbeiten. Die Renten­reform genügt für die kommenden Jahre, aber nicht auf Dauer. www.uni-giessen.de/~g41007/perspektive.html, DIE ZEIT 02/2001. • Wohl­fahrts­staat als bisher letzte kultu­relle Errungen­schaft der Euro­päer • Alters­siche­rung als Kern­stück des Wohl­fahrts­staates • das System ist erkrankt, weil die Gesell­schaften über­altern, weil man die Lebens­zeit herab­gesetzt hat, und wegen der Massen­arbeits­losig­keit (Arbeits­lose zahlen weder Beiträge noch Steuern) • mit Faktoren in der Renten­formel können wir zwar Zeit gewinnen, aber keine grund­legende Gesun­dung bewirken • wie müssen uns den Grundursachen und deren Therapie zuwenden • 1. Grund­ursache ist die fort­schrei­tende Über­alte­rung der Gesell­schaft • ob die Alters­siche­rung durch Steuern, durch Beiträge oder aus Kapital­erträg­nissen finan­ziert wird, immer hängen Renten, Sozial­leis­tungen, Zinsen oder Divi­denden davon ab, dass die Arbei­tenden und Verdie­nenden einen Teil ihrer erwirt­schaf­teten Leis­tung abgeben an die Nicht­arbei­tenden — es gibt keinen Trick, der dieses Prinzip außer Kraft setzen könnte! • für die Steige­rung der Zahl der Verdie­nenden sind mehrere Wege denkbar • eine Politik für mehr Kinder kann sich nur in Jahr­zehnten auswirken • das durch­schnitt­liche Lebens­alter hat sich gewaltig erhöht • der Renten­eintritt mit 65 ist zur Ausnahme geworden • das tatsäch­liche Renten­alter wird schritt­weise wieder herauf­gesetzt werden müssen • solange Massen­arbeits­losig­keit besteht, würde die Herauf­setzung des Renten­alters ökono­misch sinnlos bleiben • niemand kann heute auf weite Sicht das Renten­niveau fest­schreiben • eine Anzahl sozi­aler und ökono­mischer Faktoren: Produk­tivität der Erwerbs­tätigen, Auswei­tung der Zahl der Erwerbs­tätigen durch Straf­fung und Verkür­zung der akade­mischen Ausbil­dungs­zeiten und durch Anhe­bung des regel­mäßigen Renten­alters • die private, kapital­gedeckte Rente ist mit Sicher­heit kein Allheil­mittel — natür­lich müssen auch hier die Arbei­tenden die Zinsen und Divi­denden erwirt­schaften • Frage nach der Soli­dität der Invest­ment­fonds und den nur schwierig vorher­zuse­henden Risiken der Kapital­märkte • eine Begren­zung des Versuchs mit der kapital­gedeckten Rente scheint geboten • alle sollten wissen, dass Renten­vorher­sagen immer vom tatsäch­lichen Eintreffen ökono­mischer Prog­nosen abhängen
[Google-Books] W. Schmähl: Umlagefinanzierte Rentenversicherung in Deutsch­land — Opti­onen und Konzepte sowie politi­sche Entschei­dungen als Einstieg in einen grund­legenden Trans­forma­tions­prozeß (Google Buch-Faksimile-Auszug). (ohne Seiten 127, 129, 131, 134, 137, 141, 142, 148, 149, 150, 155, 157, 159, 161, 163, 167, 169, 173, 176, 180, 181, 187, 188, 189, 193...). In: W. Schmähl, V. Ulrich (Hrsg.): Soziale Siche­rungs­systeme und demogra­phische Heraus­forde­rungen (Taschen­buch). Mohr Siebeck, 2001. • Vorange­stelltes Zitat: Wenn man den Krug erst zerschlägt, dann ist es leicht zu beweisen, daß man nicht daraus trinken kann. (Wilhelm Gerloff, 1932) • demogra­fische Verschie­bungen bieten eine Begrün­dung für tief­greifende Reform­vorschläge, die der Öffent­lich­keit gut vermit­telt werden können: unhalt­bare Situa­tion, wenn in 30 Jahren jeder Erwerbs­tätige einen Rentner finan­zieren müsse • die Fragen sind nicht neu, aber das Gewicht der Akteure in der Sozial­politik­arena hat sich verän­dert, insbe­sondere der Finanz­markt­akteure in den 1990er Jahren • besondere Rolle auch der Welt­bank mit ihrer Publi­kation "Averting the Old-Age Crisis" von 1994: Begren­zung der Leistungen der staatlichen Alters­siche­rung auf eine Mindest­siche­rung (Umlage­finan­zierung), darüber hinaus reichende Alters­siche­rung kapital­fundiert (private Akteure) • begründet wurde dies mit der angeb­lichen erhöhten Ersparnis- und Real­kapital­bildung (→ erhöhte gesamt­wirt­schaft­liche Produktion) und den deut­lich höheren Renditen im Vergleich zu umlage­finan­zierten Systemen • die verschie­denen Finan­zierungs­verfahren wurden in der Wirt­schafts­wissen­schaft zentral behandelt, aber lange ohne den Aspekt, wie eine Verla­gerung von umlage­finan­zierter zu kapital­finan­zierter Alters­siche­rung reali­siert werden könnte • da ein voll­stän­diger System­wech­sel wegen der Umstel­lungs­kosten irreal war, wurde ein stufen­weiser Umbau disku­tiert • den Maßnahmen der rot-grünen Koali­tion liegt die Stra­tegie zugrunde, die Leistung der umlage­finan­zierten Alters­siche­rung zu redu­zieren und die Lücke durch kapi­talfun­dierte Formen zu ersetzen • die Finanzen der GRV werden bestimmt von der demo­grafi­schen Entwick­lung (Ferti­lität, Morta­lität, Migra­tion), der ökonomi­schen Entwick­lung und den Finan­zierungs- und Leistungs­vorschriften • Bundes­zuschüsse an GRV: allge­meiner Bundes­zuschuss (nach Entwick­lung der durch­schnitt­lichen Brutto­arbeits­entgelte und des Beitrags­satzes), zusätz­licher Bundes­zuschuss (1%-Punkt der MwSt), Erhö­hungs­betrag zum zusätz­lichen Bundes­zuschuss (aus Ökosteuer, aber ab 2004 mit der Ände­rungs­rate der Brutto­lohn­summe fortge­schrieben) • die Höhe einer indi­vidu­ellen Versi­cherungs­rente ergibt sich aus den angesam­melten Entgelt­punkten, bewertet mit dem jeweils aktu­ellen Renten­wert (Geld­betrag eines Entgelt­punktes) — außerdem noch aus dem Zugangs­faktor und 1+Renten­anpas­sungs­satz (den bestimmt das jeweils gültige Anpass­sungs­verfahren) • Hand­lungs­möglich­keiten in einem UV: Verän­derungen des Leistungs­niveaus, des Beitrags­satzes, des Finan­zierungs­anteils des Bundes oder des Rentner­quotienten • verein­fachte Bilanz­glei­chung der GRV: Beitrags­einnahmen + Bundes­zuschuss = Renten­zahlungen, wobei Beitrags­einnahmen = Beitrags­satz · (versiche­rungs­pflich­tiger Entgelt + andere Transfer­zahlungen von/an andere Sozial­versiche­rungs­zweige), wobei versiche­rungs­pflich­tiger Entgelt = Zahl der Beitrags­zahler · (durch­schnitt­licher Lohn­satz · durch­schnitt­liche Arbeits­zeit) • vertei­lungs­politi­sche Zielset­zungen können sein: Vermei­dung von Alters­armut, Verste­tigung der Einkom­mens­entwick­lung im Lebens­zyklus • Einkom­mens­vertei­lung kann inter­perso­nell oder inter­temporal betroffen sein • armuts­vermei­dende Mindest­siche­rung ist mit starker inter­perso­neller Einkom­mens­umver­teilung verbunden • bei Einkom­mens­verste­tigung kann die Beitrags-Leistungs-Bezie­hung unter­schied­lich eng sein • das deut­sche Sozi­alver­siche­rungs­system mischt inter­perso­nelle und inter­tempo­rale Umver­teilung • der Beitrag in einem umlage­finan­zierten Alters­siche­rungs­system entspricht einem Preis, der für die Absiche­rung im Alter bezahlt wird (mit Risiko- und Spar­teil) • der von der Regie­rung Kohl beab­sich­tigte „demo­grafi­sche Faktor” war willkür­lich gestaltet und mani­pula­tions­anfällig • Grafik „Versi­cherten­rente in Höhe des Sozial­hilfe­niveaus” — erforder­liche Versi­cherungs­jahre bei verschie­denen Alter­nativen • Grafik „Vertei­lung der durch­schnitt­lichen Entgeltpunkte” — Renten­zugang 1999 • Grafik „beitrags­pflich­tige Jahres­entgelte” — versi­cherungs­pflichtig Beschäf­tigte West­deutsch­land 1997 • 1998: schon bei der alten Regier­rung waren Forde­rungen nach vermehrter Mindest­siche­rung im Alter und der Schaffung ergän­zender kap­talfun­dierte Alters­sicherung ange­legt • nach der Bundes­tagswahl 1998 wirkte die von vielen inter­essierten Seiten ange­heizte Diskus­sion um die „ Sicher­heit der Rente” wie eine kosten­freie Werbe­kampagne für Banken und Versiche­rungen • das medien­verstärkte Beschwören einer sich abzeich­nenden „drama­tischen Lage” für die GRV durch eine demo­grafi­sche „Krise” bereitete den Boden für einen poli­tisch ange­strebten grund­legenden Para­digmen­wechsel • bei der Auswei­tung der Privat­vorsorge sollten die Absi­che­rung bei Invali­dität und Maßnahmen zur Reha­bili­tation der GRV über­lassen bleiben, die damit unter dem Krite­rium der „Rendite” immer weniger attraktiv würde • den „Eckpunkten” einer Koali­tions­arbeits­gruppe war zu entnehmen, dass ein grund­legender Umbau der Alters­siche­rung ange­strebt wurde — über das dann vom Bundestag Beschlos­sene hinaus • Para­digmen­wechsel: Erset­zung des UV durch KDV (nicht nur Ergän­zung); Beitrags­satz­stabi­lität domi­niert; Hinter­bliebenen­versor­gung soll auslaufen • die GRV wird ihren Charakter als einkom­mens­bezo­gene Alters­siche­rung verlieren • jetzt domi­niert das Konzept einer „einnahme­orien­tierten Ausgaben­politik” (wie schon bei der Kranken- und Pflege­versi­cherung) • das poli­tisch moti­vierte Ziel der Beitrags­satz­stabi­lität wird hinsicht­lich seiner ökono­mischen Begrün­dung kaum noch hinter­fragt • grund­legender System­wechsel auch bei der GRV in Rich­tung einer Art bedarfs­geprüfter Alters­siche­rung • faktisch eine Beitrags­finan­zierung eines Teils der Grund­siche­rung (statt Bundes­zuschuss): lohn­bezo­gene Beitrags­einnahmen für Umver­teilungs­aufgaben zweck­entfremdet • etwa 3 Beitrags­punkte resul­tieren aus der Fehl­finan­zierung bei der Hinter­blie­benen­rente • Grafik „Modell­berech­nungen zur Entwick­lung des erforder­lichen Beitrags­satzes in der GRV bis 2030” • Grafik „Alten­quotienten der 9. koordi­nierten Bevöl­kerungs­voraus­berech­nung, Modell­variante I” • Hinaus­schieben des Renten­beginns → niedri­gerer Verlauf des Alten­quotienten • flan­kierende Maßnahmen: Zeit­raum zwischen Beendi­gung der Erwerbs­tätig­keit und Inan­spruch­nahme der GRV-Rente über­brücken (Zeit­konten oder flexibel gestal­tete Betriebs­renten­rege­lungen) • höhere Erwerbs­beteili­gung der Älteren ist eine ange­sichts der stei­genden Lebens­erwar­tung, der Alte­rung des Erwerbs­personen­poten­tials und der schrump­fenden Zahl nach­wach­sender Jahr­gänge eine wirt­schafts-, sozial- und gesell­schafts­poli­tisch wichtige Aufgabe • die Abschläge für vorzei­tige Inan­spruch­nahme von Alters­rente sind in Deutsch­land zu niedrig • Stra­tegie zur Ausdeh­nung der Lebens­arbeits­zeit: Weiter­qualifi­zierung älterer Arbeit­nehmer, Human­kapi­talbil­dung
[PDF] W. Schmähl, R. Himmelreicher, H. Viebrok: Private Altersvorsorge statt gesetz­licher Rente: Wer gewinnt, wer verliert? PrAVo-Projekt, Zentrum für Sozial­politik, Univ. Bremen, 2003. • Mit der grund­sätz­lichen Weichen­stel­lung der Renten­reform 2001 soll die umlage­finan­zierte staat­liche Alters­siche­rung teil­weise durch kapi­talfun­dierte private und betrieb­liche Formen ersetzt werden • Versi­cherte in der GRV werden in Zukunft ein niedri­geres Renten­niveau haben • es gibt neue Förder­möglich­keiten aus staat­lichen Zulagen und steuer­lichen Erleich­terungen bei Wahl zerti­fizierter Formen der Alters­vorsorge • Analyse der Gesamt­auswir­kungen von Zulagen für private Vorsorge und Kürzungen in der GRV • daraus ergaben sich einige Vorschläge: • 1) das Niveau der GRV sollte nicht weiter gesenkt werden (Abstand zur Grund­siche­rung bereits bedenk­lich gering) • 2) Kinder­zulagen aus steuer­finan­ziertem Fami­lien­lasten­aus­gleich • 3) Kinder­erzie­hungs­zeiten niveau­unab­hängig • 4) zeit­nahe Über­prüfung der privaten Alters­vorsorge • 5) Abwä­gung, ob mini­male private Vorsorge obli­gato­risch sein sollte • 6) höhere Zulage für untere Einkom­mens­schichten • 7) ausführ­lichere Informa­tions­pflicht der Anbieter von Produkten zur privaten Alters­vorsorge
[PDF] W. Schmähl: Soziale Sicherung im Lebenslauf — Finan­zielle Apekte in länger­fristiger Perspek­tive am Beispiel der Alters­siche­rung in Deutsch­land .[wichtig!] Arbeits­papier 9/2007, ZeS Zentrum für Sozial­politik, Univ. Bremen, 2007. Über­arbei­tete Version von: „Financial Aspects of Life Cycle Arrangements from a Long-Term Point of View: 'Social Riscs' and Security in Old Age”, European Journal of Social Security, 27(4), 2005. • Der Beitrag stellt dar, wie „soziale Risiken” in öffent­lichen und subven­tionierten privaten Alters­siche­rungs­systemen berück­sich­tigt werden • im Zentrum stehen Auswir­kungen verschie­dener Typen öffent­licher und privater Alters­siche­rungs­systeme auf die Einkom­mens­lage im Alter bei Eintritt bestimmter sozi­aler Risiken (Einkom­mens­verlust durch Arbeits­losig­keit, Krank­heit, Pflege von Kindern) • vorge­brachte Argu­mente zur Redu­zierung der Rolle des Staates: Alters­struk­tur→„inter­gene­ratio­nale Gerech­tigkeit”, „Lohn­neben­kosten” im inter­natio­nalen Wett­bewerb, politi­sche Präfe­renzen Markt­wirt­schaft und Wahl­frei­heit, Druck europä­ischer Insti­tuti­onen • häufige Folge dieser Diskus­sion: zuneh­mende Ergän­zung oder Erset­zung UV-finan­zierter staat­licher sozi­aler Siche­rungs­systeme durch private kapi­talfun­dierte Systeme, viel­fach mit dem Argu­ment „fiskali­scher Nach­haltig­keit” und dem ökono­mischen Beitrag höherer Renditen • die erwarteten Vorteile sind nicht gleich­mäßig verteilt, und diese Strate­gien sind mit verän­derten und zusätz­lichen Risiken verbunden • danach können zwar die staat­lichen Systeme als „fiska­lisch nach­haltig” ange­sehen werden, aber nicht unbe­dingt das gesamte Misch­system • 2 vertei­lungs­poli­tische Ziele der Alters­siche­rungs­politik: Vermei­dung von Alters­armut und Verste­tigung der Einkom­mens- und Konsum­entwick­lung im Lebens­lauf • zur Einkom­mens­verste­tigung auch inner­halb der Ruhe­stands­phase ist auch der Unter­schied zwischen „dyna­mischen” staat­lichen Systemen und indivi­duellem Sparen (über­wiegend nominal konstante Beträge während der gesamten Ruhe­stands­phase) zu beachten • wenn das staat­liche System auf die Vermei­dung von Alters­armut ausge­richtet ist (vergleichs­weise niedrige oder in hohem Maße umver­teilende oder gar einheit­liche Leis­tungen), ist die 2. (betrieb­liche) Schicht in der Regel obli­gato­risch • die Einkom­mens­verste­tigung wird dann vor allem durch die zusätz­lichen Systeme reali­siert • in Ländern mit „groß­zügi­gerem” Leis­tungs­niveau in einem leis­tungs­orien­tierten staat­lichen System sind zusätz­liche Einrich­tungen in der Regel frei­willig • neuere beitrags­defi­nierte Basis­systeme werden durch obli­gato­rische kapi­talfun­dierte ergänzt • durch politi­sche Entschei­dungen sollen die gesetz­lichen Renten in den nächsten 25 Jahren um mindes­tens 25% gesenkt werden • auch in umlage­finan­zierten Systemen mit enger Bezie­hung zwischen Beitrag und Leis­tung wird „Eigen­vorsorge” betrieben • gibt es eine allge­meine, einheit­lich hohe Staats­bürger­rente für alle Älteren, so haben Risiken im Erwerbs­leben keine Auswir­kung auf die Höhe der Rente • Absiche­rung sozialer Risiken und Tatbe­stände für die Rente bei uns:
Einkom­mens­verlust  oder -verringerung aufgrund von Renten­ansprüche nach dem UV Renten­ansprüche nach dem KDV
Krankheit Beiträge der Arbeit­geber (max. 6 Wochen) bzw. Kranken­versiche­rung
Invali­dität im Renten­system (wenn versi­chert)
Arbeits­losig­keit Beiträge durch Arbeits­losen­versiche­rung (zunächst propor­tional zum letzten Lohn, später einheit­liches ALG II)
Weiter­bildung
Arbeits­zeit­verkür­zung
Kapital­markt­risiken
Inflation weitge­hend abgesi­chert (Entgelt­punkte) (in betriebl. Vorsorge begrenzt berück­sich­tigt, aber i.Allg. sinkt Rente real)
Firmen­insol­venzen ja (bei betrieb­licher Vorsorge)
Tod des Ehegatten ja (wenn versi­chert)
Schei­dung Teilung der Ansprüche Teilung der Ansprüche
nicht abgesi­cherte Selbst­ständig­keit ja (wenn Einkommen hoch genug)
Kinder­erzie­hungs­zeiten Beiträge durch den Staat
Pflege­zeiten für Angehö­rige Beiträge durch die Pflege­versiche­rung
Lang­lebig­keit ja (nur wenn in Annu­ität umge­wandelt oder versi­chert)
Entwick­lung der Real­einkommen (nach Renten­formel)
politi­sche Entschei­dungen
• in staat­lichen Systemen wird sowohl das Infla­tions­risiko als auch das Risiko der Unter­schät­zung der künf­tigen Einkom­mens­entwick­lung berück­sich­tigt, auch während der Ruhe­stands­phase • Kauf­kraft­verlust oder rela­tiver Einkom­mens­verlust bei privater Rente:
Jahr bei jährlicher Infla­tions­rate von
1% 2% 3% 4%
0 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
5 4,9% 9,4% 13,7% 17,8%
10 9,5% 18,0% 25,6% 32,4%
15 13,9% 25,7% 35,8% 44,5%
20 18,0% 32,7% 44,6% 54,4%
ein Kauf­kraft­verlust von über 25% in 15 Jahren bei einer jähr­lichen Infla­tions­rate von 2% stei­gert sich bei einem zusätz­lichen Real­einkom­mens­wachstum von 1%/Jahr zu einem „Renten­verlust” von ca. 36% • dieser Aspekt wird in der Debatte über die Priva­tisie­rung von Alters­renten oft voll­ständig über­sehen! • die demo­grafi­sche Entwick­lung (sinkende Geburten­rate und stei­gende Lebens­erwar­tung) betrifft auch kapi­talfun­dierte Systeme • die Subven­tionie­rung der Förde­rung privater Vorsorge wird auf dem Wege indi­rekter Steuern auch von den Gering­verdie­nern mitfinan­ziert, die die Möglich­keit subven­tionierter Erspar­nisbil­dung gar nicht nutzen können • die beitrags­freie Entgelt­umwand­lung (sozial­abgaben­freier Erwerb von Alters­siche­rungs­ansprüchen anstelle der Auszah­lung von Arbeits­entgelt) hat weitrei­chende Folgen: gerin­gere Beitrags­einnahmen der Sozi­alver­siche­rungs­träger, was über die Renten­formel zu Leis­tungs­reduk­tionen auch für dieje­nigen führt, die keine Entgelt­umwand­lung vornehmen • sowohl aus makro­ökono­mischer Sicht als auch wegen der Beschäf­tigungs­fähig­keit älterer Arbeit­nehmer gibt es gute Argu­mente für eine Subven­tionie­rung der Weiter­bildung • zu dieser Akku­mula­tion von Human­kapital wären öffent­liche Mittel besser verwendet als zur Förde­rung von Finanz­kapital für die private Alters­siche­rung! • Annahmen, die Priva­tisie­rung von Alters­vorsorge würde die Wahl­möglich­keiten erwei­tern und eine höhere Rendite ermög­lichen, entsprechen nicht unbe­dingt der Realität • ob die reale Netto­verzin­sung der privaten Ersparnis höher ist als die Rendite im staat­lichen System, hängt von vielen Faktoren ab • Beleuch­tung zahl­reicher Effekte wie zuneh­mende Liqui­dität, Auslands­anlagen, welt­weite Alte­rungs­prozesse, Verhältnis der Rendite­aussagen zur Risiko­höhe • bei der Vehe­menz der Befür­wortung der (parti­ellen) Erset­zung des UV durch das KDV von manchen Poli­tikern, Finanz­markt­akteuren und Öko­nomen erscheint „die Grenz­ziehung zwischen Wissen­schaft­lern und Lobby­isten … durchaus fließend” • in Deutsch­land ein unifor­miertes Meinungs­bild in den Medien, aber die Menschen hinsicht­lich der Konse­quenzen dieser Alters­siche­rungs­politik unin­for­miert • selbst wenn lang­fristig hohe Renditen von Wert­papieren zu erwarten seien, ist bei der hohen Vola­tilität der Kurse für den Einzelnen entschei­dend, wann er die Papiere kaufte und wann diese verkauft werden (müssen) • Investi­tions­entschei­dungen können zu sehr unter­schied­lichen Renditen führen → zuneh­mende Einkom­mens­ungleich­heit im Alter • reales Risiko, dass es viel mehr Verlierer als Gewinner geben wird: arme Ältere, durch­schnitt­liche Rentner und die Steuer­zahler • der Ersatz staat­licher durch private Alters­siche­rung verla­gert Risiken 1) vom Staat direkt zu den Privat­haus­halten und 2) von Arbeit­gebern zu Arbeit­nehmern • die steuer­lichen Anreize für private Alters­siche­rung könnten weniger vorteil­haft sein als eine Erhö­hung der steuer­finan­zierten Zuwei­sungen an die GRV • Argu­mente zugun­sten bestimmter Lösungen sollten kritisch auf die damit verbun­denen Inter­essen über­prüft werden — insbe­sondere, wenn sie als „alterna­tivlos” bezeichnet werden
[HTML] U. Porwollik, C. Schmergal: Interview mit Rentenversicherer-Chef Ruland: „Altersarmut ist kein Problem mehr”. WELT-Online, 17.8.2003. • Ruland: Aufgabe der Renten­infor­mation, die ab 2004 jährlich verschickt wird: über die Auswir­kungen von Reformen zu infor­mieren • Ruland: „Die Rente ist die sicherste Form der Alters­siche­rung, die wir in Deutsch­land hatten. Sogar im August 1945 wurden Renten gezahlt. Und die Renten haben dazu beige­tragen, dass es in Deutsch­land prak­tisch keine Alters­armut gibt.” • Ruland: „Als Grund­pfeiler der Alters­siche­rung ist die Rente sicher und ohne Alter­native. Dass auch die anderen Systeme der Alters­siche­rung ihre Probleme haben, ist bei uns, aber auch im Ausland, sehr deut­lich geworden.” • Ruland: „Wir haben immer darauf hinge­wiesen, dass wir die Schwan­kungs­reserve in einer vernünf­tigen Höhe brauchen, um die Unab­hängig­keit der Renten­versiche­rung vom Bundes­haus­halt zu wahren.” • Renten­niveau: derzeit netto 70%, brutto 48% (bis 2030 42%) • nach den Vorschlägen der Rürup-Kommis­sion Renten­niveau noch 2% weniger bei einem Beitrags­satz von 22% • WamS: wenn die Wirt­schaft keine Menschen über 55 Jahre einstellen will, dann produ­ziert die Erhö­hung der Alters­grenze mehr Arbeits­lose
[PDF] O.W. Teufel: Versicherungsfremde Leistungen in der Arbeiter- und Ange­stellten­renten­versiche­rung. Aktion Demo­krati­sche Gemein­schaft e.V., 2004. Tabelle aus: VDR – Fakten und Argumente, 01/1997:
Art der versiche­rungs­fremden Leistungen Anteil
Kriegsfolgelasten [~.23]  23,0%
Anrechnungszeiten [~.15]  15,2%
Altersrenten vor dem 65. Lebensjahr [~.18]  18,3%
Kindererzie­hungs­zeiten, Kinder­erzie­hungs­leistungen [~.06]  6,3%
Auffüll­beträge/Renten­zuschläge (neue Bundes­länder) [~.05]  5,3%
Erwerbsunfähigkeits­rente wegen Arbeits­markt­lage [~.05]  5,2%
Anteilige vsfr. KVdR und PVdR-Zuschüsse [~.06]  6,5%
Rente nach Mindest­einkommen [~.04]  4,0%
Höherbewer­tung Berufs­ausbil­dung [~.08]  8,3%
Sonstige [~.08]  7,9%
• Geschichte der GRV: Leistungs­auswei­tungen der GRV, Zuschuss­kürzungen bzw. Zuschuss­erhö­hungen des Bundes 1960, 1970, 1990, 1992, 1994, 1998, 1999, 2001, 2002 • ver­siche­rungs­fremde Leistungen, die nicht durch Bundes­mittel gedeckt sind: 2001 ca. 15 Mrd. € • ver­siche­rungs­fremde Leistungen auch in der Kranken- und Arbeits­losen­versi­cherung, alles zusammen mehr als 170 Mrd. DM (lt. IW, 1994), wovon Bund nur 70 Mrd. DM ersetzte: 1994 blieben die Beitrags­zahler so auf ca. 100 Mrd. DM (ca. 50 Mrd. €) sitzen
[PDF] W. Schmähl: Aufgabenadäquate Finanzierung der Sozial­versi­cherung durch Beiträge und Steuern — Begrün­dungen und Wirkungen eines Abbaus der „Fehl­finan­zierung” in Deutsch­land. Arbeits­papier 5/2006, ZeS Zentrum für Sozial­politik, Univ. Bremen, 2006. • Aktu­elle sozial-, finanz- und wirt­schafts­politi­sche Diskus­sion in Deutsch­land: welche Aufgaben und Ausgaben, die durch die Sozial­versi­cherung abge­wickelt bzw. ihr zuge­wiesen werden, sollen aus Beiträgen finan­ziert werden, die über­wiegend am Arbeit­sentgelt anknüpfen, und welche aus Steuern — also welches die „aufgaben­adäquate” Finan­zierung ist bzw. in welchem Ausmaß eine „Fehl­finan­zierung” (ein Missver­hältnis zwischen der Art der Aufgabe und der Art der Finan­zierung) besteht, die negative ökono­mische Effekte zur Folge haben kann • es werden zunächst kurz Begrün­dungen für eine aufga­benadä­quate Finan­zierung von Ausgaben der Sozial­versi­cherung aufge­zeigt, zugleich Auswir­kungen einer Fehl­finan­zierung bzw. deren Besei­tigung • dazu wird auf die seit einigen Jahren beson­ders stark betonten Auswir­kungen von lohn­bezo­genen Sozial­versi­cherungs­beiträgen auf die Lohn­neben­kosten einge­gangen • Klage der Arbeit­geber über „über­höhte” Lohn­neben­kosten ist wider­sprüch­lich • bei Gegen­über­stel­lung von Lohn­kosten und Netto­entgelten zu breück­sicht­tigen, dass durch Beiträge Ansprüche erworben werden • kurze Erläute­rung von Alter­nativen zur Besei­tigung der Fehl­finan­zierung • diese Alter­nativen stehen in enger Verbin­dung mit der Frage, welche Konzep­tion jeweils in den einzelnen Zweigen besteht bzw. ange­strebt wird • am Beispiel einiger jüngerer Berech­nungen: das Gesamt­volumen der Fehl­finan­zierung und seine Bedeu­tung für die Höhe der Sozial­beiträge • Fehl­finan­zierung in einzelnen Zweigen der Sozial­versi­cherung • die bei unverän­dertem Ausga­bevo­lumen erforder­liche Gegen­finan­zierung für eine Redu­zierung von Beiträgen und deren erwart­bare Wirkungen (insbe­sondere auf die Beschäf­tigung) • Gefahren für die Akzep­tanz des Sozial­versi­cherungs­systems infolge nicht aufga­benadä­quater Finan­zierungs­entschei­dungen • die jüngst einge­führte Steuer­finan­zierung fami­lien­orien­tierter Ausgaben bereits wieder abge­schafft • was in den verschie­denen Sozial­versi­cherungs­zweigen aus Steuern zu finan­zieren wäre, ist in jüngerer Zeit wenig umstritten • strittig bleiben die Hinter­bliebenen­renten in der GRV und die in der Sozial­versi­cherung erfol­genden Trans­ferzah­lungen von West- nach Ostdeutsch­land • Fehl­finan­zierung im Urteil verschie­dener Quellen:
Fehl­finan­zierung Volumen  entspricht % Beitrags­satz­punkte
Schmähl (1994) für 1992 (Minimum) 7,7 Mrd. € (Minimum) 15,1%
Schmähl (2002) für 1998 (gut) 3,5%
DIW (2005) für 2002 39,2 Mrd. €
Sessel­meier (2005) für 2003 15,2–44,8%
Sach­verstän­digenrat (2005) für 2003 6,1 bzw. 16,1 Mrd. € 0,7%
Zu den versi­cherungs­fremden
Leistungen wurden gezählt
bei Hinter­blie­benen­versor­gung bei West-Ost-Transfer (GRV)
DIW 31,6 Mrd. € 7,7 Mrd. €
Sessel­meier 36,0 bzw. 6,8 Mrd. € 10,3 Mrd. €
Sach­verstän­digenrat 6,8 Mrd. €
• das Poten­tial zur Senkung von Beitrags­sätzen also 7–9 %-Punkte für alle Sozial­versi­cherungen zusammen • in der GRV bleibt als großer fehl­finan­zierter Ausgaben­posten die Hinter­blie­benen­versor­gung • auch bei den Renten­versi­cherungs­trägern inzwi­schen Teile der Hinter­blie­benen­versor­gung dem „sozi­alen Ausgleich” zuge­ordnet, jedoch dadurch rela­tiviert, dass ein Split­ting der Ansprüche zur Berech­nung heran­gezogen wird • diese Posi­tion kann Schmähl nicht über­zeugen • die Renten­versi­cherungs­träger halten neuer­dings auch den West-Ost-Transfer für fremd zu finan­zieren • diese Posi­tion weist Schmähl durch Vergleich mit dem Finanz­ausgleich zurück
[HTML] B. Dribbusch, U. Winkelmann: "Ich will nie wieder Minister werden". taz, 31.8.2005. Inter­view mit Walter Riester. • Rück­kehr der Idee Kombi­lohn • „Subven­tionie­rung von Löhnen über Steuer­mittel führt häufig nur zu Mitnah­meef­fekten” • „Die Bedeu­tung der Lohn­neben­kosten wird absolut über­schätzt” • eine Pflicht zur privaten Alters­vorsorge ist bei hoher Förde­rung gar nicht nötig • „Als die Bild aber mit dem Wort "Zwangs­rente" titelte, waren erst die Grünen, dann auch unsere eigenen Leute dagegen” • auf die Frage: „Was ist denn falsch gelaufen bei Hartz IV?” seine Antwort: „Zum Beispiel haben wir zu wenig vermit­telt, dass das neue System keine Auswei­tung des Arbeits­markts bewirkt. Selbst wenn wir eine bessere Vermitt­lung hätten, brächte das nicht viel, solange keine neuen Arbeits­plätze geschaffen werden.” • auf die Frage: „Was war denn Ihr größter Fehler?” seine Antwort: „Ich hab ja teil­weise die Illu­sionen mitge­tragen. Zum Beispiel war ich auch nicht frei von der Lohn­neben­kosten-Argu­menta­tion — habe sie am Anfang sogar geglaubt, weil doch eine Million Fliegen nicht irren können.”
[PDF] H. Reiners: Lohnnebenkosten — Mythen und Fakten. „Die Ersatz­kasse”, Heft 11/2005. • Begriff stammt von der ILO: alle Kosten außer den Direkt­vergü­tungen (nicht nur die Sozial­versiche­rungs­abgaben) • die Arbeits­kosten wären ohne die Arbeit­geber­anteile nicht geringer! • sie sind unver­zicht­bare Lohn­faktoren • „Wird der Arbeit­geber­anteil den Versi­cherten zuge­schlagen, bleiben die Arbeits­kosten davon per Saldo unbe­rührt” • die Belas­tungen durch die Sozial­abgaben rangieren inter­natio­nal im Mittel­feld • auch eine Verla­gerung der Sozial­abgaben auf den Staat wäre ein volks­wirt­schaft­liches Null­summen­spiel, wenn nicht eine Konjunk­turbremse
[Folien/Dias] W. Strengmann-Kuhn: Soziale Sicherung I, 5. Vorle­sung: Die gesetz­liche Renten­versi­cherung in Deutsch­land (Folien). Univ. Frank­furt, SS 2007
[PDF] A. Braakmann, J. Grütz, T. Haug: Das Renten- und Pensions­vermögen in den Volks­wirt­schaft­lichen Gesamt­rech­nungen. Statisti­sches Bundesamt, Wirt­schaft und Statistik 12/2007. • (S. 1177) Über­sichts­tabelle zur Alters­siche­rung • Renten­anwart­schaften zum 31.12.04/31.12.05
[HTML] Die Finanzierung der nicht beitragsgedeckten Leistungen. (Stand: Juli 2006). Deut­sche Renten­versiche­rung, 2007. • Finanz­volumen, Finan­zierung, Bundes­zuschuss (Verände­rungen in den letzten Jahren) • Bundes­zuschuss in den 70er und 80er Jahren weniger als 20%, 1998 rd. 22% • zum finan­ziellen Ausgleich für die nicht beitrags­gedeckten Leistungen daher steuer­finan­zierter Zuschuss aus dem Bundes­haushalt • nicht beitrags­gedeckte Leistungen der GRV 2003 29% der Gesamt­renten­ausgaben (ca. 57 Mrd.€); mit West-Ost-Transfer und Teil der Hinter­blie­benen­renten sogar 39,6% • seit 1.4.1998 zusätz­lichen Zuschuss aus der Erhö­hung der MwSt • seit Juni 1999 Beiträge für Kinder­erzie­hungs­zeiten vom Bund • 28.12.1999 weitere Erhö­hung durch Verwen­dung aus weiteren Stufen der Ökosteuer → jähr­liche Verän­derung nach Entwick­lung der Lohn- und Gehalts­summe • 2006 wieder verringert wegen einiger Beitrags­mehrein­nahmen
[PDF] I. Schulze, S. Jochem: Chapter 14: Germany: Beyond Policy Gridlock.[!] In: E.M. Immergut, K.M. Anderson, I. Schulze (Eds.): Handbook of West European Pension Politics. Oxford University Press, 2006. • Political system • pension system • politics of pension reform since 1980 • Blüm I reform 1989 • Blüm II reform 1997 • the Riester reform 2001 • the Rürup reform 2004 • impact of the political system on pension politics • interest group influence • the role of ideas and historical context;  [Tabelle] Governmental Majorities in Germany 1976–2005.[!] 2006
[PDF] B. Berkel, A. Börsch-Supan: Renteneintrittsentscheidungen in Deutschland: Lang­fris­tige Auswir­kungen verschie­dener Reform­opti­onen. mea — Mann­heimer Forschungs­institut Ökonomie und Demo­graphi­scher Wandel, 2003. • Früh­pensio­nierung in Deutsch­land hoch geschätzt, aber mit hohen Kosten verbunden • „die alters­spezifi­schen Kranken­raten sind sogar stärker zurück­gegangen als die Sterb­lich­keits­raten” • ca. 85% der Erwerbs­bevöl­kerung sind über die GRV abgesi­chert • für Beamte (ca. 7% der Erwerbs­bevöl­kerung) ein getrenntes Alters­versor­guns­system • Selbst­stän­dige (9% der Erwerbs­bevöl­kerung) meistens eigen­versi­chert, aber auch viele über die GRV • flexible Alters­grenze ab dem 63. Lebens­jahr für lang­jährig Versi­cherte • Alters­rente ab dem 60. Lebens­jahr für Frauen, Arbeits­lose, aus gesund­heit­lichen oder arbeits­markt­spezi­fischen Gründen schwer Vermit­telbare sowie Teil­zeit­beschäf­tigte • eine Alters­grenze vor dem 60. Lebens­jahr gibt es durch den Vorruhe­stand, wobei Arbeits­losen­geld und -hilfe einbe­zogen werden: ca. 45% aller Männer mit 59 Jahren sind bereits im Ruhe­stand (½ wegen Erwerbs- oder Berufs­unfähig­keit, ½ aufgrund von anderen Vorruhe­stands­rege­lungen) • durch die Reformen von 1992 und 1999 werden nach einer Über­gangs­frist für Arbeits­lose, Teil­zeit­beschäf­tigte und Frauen keine Ausnahmen mehr gelten • lang­jährig Versi­cherte können aber mit Abschlägen schon ab dem 62. Lebens­jahr in Rente gehen, Schwer­behin­derte mit 63 Jahren eine 63 Jahren eine Alters­rente beziehen (mit Abschlägen schon ab dem 60. Lebens­jahr) • Abbildung 1 (S. 6): Gesetz­liche Alters­grenzen (Verlauf der Über­gangs­rege­lungen) • seit 2004 Alters­grenze von 65 Jahren ausschlag­gebend für die Renten­berech­nung und die Abschläge • Reform 1992: Rente verrin­gert sich für jeden vorge­zogenen Monat um 0,3% (max. 10.8%), aber für jeden zusätz­lichen Monat späteren Renten­eintritts nach dem 65. Lebens­jahr eine Prämie von 0,5% pro Monat • Renten­abschläge pro Jahr nach Renten­eintritts­alter:
Rente   (in % des bei Verrentung im
Alter von 65 Jahren gezahlten Betrags)
noch ver-
bleibender
Fehl­anreiz
in %
Eintritts-
alter
vor 1992¹ nach 1992² anreiz-
neutral³
62 100,0 % 89,2 % 80,5 % +8,7 %
63 100,0 % 92,8 % 86,3 % +6,5 %
64 100,0 % 96,4 % 92,8 % +3,6 %
65 100,0 % 100,0 % 100,0 % 0,0 %
66 107,2 % 106,0 % 108,1 % -2,1 %
67 114,4 % 112,0 % 117,2 % -5,2 %
68 114,4 % 118,0 % 127,4 % -9,4 %
69 114,4 % 124,0 % 139,1 % -15,1 %
¹) GRV 1972–1992
²) GRV nach der letzten Stufe der Reform von 1992
³) bei einer unter­stellten Abzin­sungs­rate von 3%
    (Börsch-Supan und Schnabel, 1999)
• alters­unab­hängige Erwerbs­minde­rungs­renten werden späte­stens zum 65. Lebens­jahr in Alters­renten umge­wandelt (die bishe­rigen Renten wegen Berufs- bzw. Erwerbs­unfähig­keit sowie die Alters­rente für Berufs- oder Erwerbs­unfä­hige mit 60 Jahren ist seit 2001 abge­schafft) • Hinter­blie­benen­renten: „große Witwen­rente” (60% des Renten­anspru­ches des verstor­benen Ehepartners; für ab 2001 geschlos­sene Ehen 55%), wenn der/die Verwit­wete 45 Jahre oder älter ist oder es Kinder im Haus­halt gibt, sonst „kleine Witwen­rente” (25%) • Einkom­mens­prüfung, wenn der/die Verwit­wete über eigenes Einkommen verfügt (das sind bisher 10%) • nun auch alter­nativ für Ehepartner Wahl des Renten­split­tings • das durch­schnitt­liche Ruhe­stands­eintritts­alter lag 1993 für Beamte (59 Jahre) 1 Jahr nied­riger als im privaten Sektor • Simu­lation, welche lang­fris­tigen Auswir­kungen die Reformen auf das Renten­eintritts­alter haben werden • die 1992 beschlos­senen Abschläge werden erst ab 2017 in vollem Umfang in Kraft getreten sein • als zentrale Anreiz­vari­able gilt der Options­wert: er bewertet alle gegen­wärtigen und zukünf­tigen Auszah­lungen aus den verschie­denen Renten­zugangs­möglich­keiten, abzüg­lich eventu­eller noch zu leis­tender Beitrags­zahlungen, und stellt die entspre­chenden Barwerte dem Frei­zeit­nutzen im Ruhe­stand gegen­über • alle Vari­anten der Alters­renten (AR ab dem 60. Lebens­jahr, Erwerbs­minde­rungs­rente oder Vorruhe­stands­rege­lungen) führen für ein gege­benes Renten­eintritts­alter zur gleichen Leis­tungs­höhe • Schlüssel­größe „Sozi­alver­siche­rungs­vermögen” (Verän­derung des um noch fällige Beitrags­zahlungen berei­nigten Gegen­warts­wertes aller zukünf­tigen Renten­leis­tungen oder Arbeits­einkommen, wenn der Renten­eintritt um 1 Jahr aufge­schoben wird) • es hängt darüber hinaus (aufgrund der Hinter­blie­benen­rente) von den gemein­samen Über­lebens­wahr­schein­lich­keiten der Ehepartner ab (als sto­chas­tisch vonein­ander unab­hängig ange­nommen) • die Bezie­hung zwischen den erklä­renden und der unab­hän­gigen Vari­able durch ein binäres Probit-Modell • „gesün­dere Arbeit­nehmer gehen deut­lich später in Rente als Männer, die einen schlechten Gesund­heits­zustand angeben” • Eltern mit Kindern im Haus­halt und Akade­miker gehen später in den Ruhe­stand • Personen mit größerem Vermögen sowie Personen mit höherem Arbeits­einkommen treten gering­fügig eher aus dem Erwerbs­leben • Selbst­stän­dige arbeiten generell länger, Beamte treten früher in den Ruhe­stand • diese Effekte sind bei den Frauen genauso, aber schwä­cher, vorhanden; nur für verhei­ratete Frauen ergibt sich ein späterer Ruhe­stand (evtl. sind viele Frauen mit 60 noch nicht renten­berech­tigt) • Tabelle 3: Renten­eintritts­alter unter verschie­denen Reform­opti­onen • die voll­stän­dige Imple­mentie­rung der Reformen von 1992 und 1999 wird laut Simu­lation zu einer Erhö­hung des mitt­leren Verren­tungs­alters von 61,2 auf 63 Jahre bei Männern führen (bei Frauen weniger) • eine Verschie­bung des Gefüges der Alters­grenzen um 2 Jahre wird das mitt­lere effek­tive Renten­eintritts­alter der Männer noch­mals um ein ¾ Jahr von 63 auf 63,7 Jahre erhöhen (höher als nach der Faust­regel des BMGS: „nach einer Zugangs­regel­äde­rung gehen 1 Drittel zum neuen Zugangs­alter in Rente, 1 Drittel belässt es beim alten Eintritts­alter und nimmt Abschläge in Kauf und 1 Drittel weicht in die Erwerbs­minde­rung aus”) • bei Abschlägen von 4,5% pro Jahr erhöht sich das mitt­lere Renten­eintritts­alter von 63 auf 63,7 Jahre, bei Abschlägen von 6% pro Jahr sogar auf 64,9 Jahre • Frauen reagieren weniger stark auf eine Verschie­bung der Alters­grenzen als Männer (aber die Abwan­derung in die Erwerbs­minde­rung über­wiegt bei Frauen) • die Einfüh­rung eines NDC-Systems (Notional Defined Contribution System: Alters­konten­system, behält die wesent­lichen Grund­züge der GRV bei, aber die einge­zahlten Beträge werden auf indivi­duell geführten Konten akkumu­liert und dort fiktiv nach der Rendite des UV verzinst, d.h. nach der Wachs­tums­rate der Lohn­summe, und bei Renten­eintritt nach versi­cherungs­mathe­mati­schen Regeln in eine lebens­lange Rente umge­wandelt → schwe­disches Beispiel) führt dazu, dass das mitt­lere Verrren­tungs­alter für Männer von 63 auf 65,3 Jahre und für Frauen von 62,4 auf 63,3 Jahre steigt — sie ist also die anreiz­stäkste Variante
[PDF] A.G. Börsch-Supan, C.B. Wilke: Reforming the German Public Pension System. Presented at the 2006 American Economics Association Meetings, 2006. • The almost 120 years old German public pensions were from the start designed to extend the standard of living from work life to the time after retirement • workers in Germany understand their pension contributions as "insurance premia" rather than "taxes" • the German retirement insurance system is not part of the government budget but a separate entity (subsidized by the federal government because of "non-insurance benefits") • any surplus remains in the system • the system started as a fully funded system but converted to a pay-as-you-go system • 1957: decision to convert the system gradually to a pay-as-you-go scheme • 1972: 1) net retirement incomes about 70% of pre-retirement net earnings for a worker with a 45-year earnings history and average lifetime earnings; 2) abolishment of the mandatory retirement age of 65 years for those with a long service life (≥ 35 years) in favor of a flexible choice during a "window of retirement" between 63 (with easy ways for extending it down to 60) and 65 years • in 2001, German public pension expenditures amounted to some 200 billion € (21% of public spending) = 11,8% of GDP; Italy: 14,2% of GDP; USA: 4,4% of GDP • negative incentive effects and population ageing are threatening the German pension system • population ageing has become a "megatrend" in the popular debate • Germany (together with Italy and Japan) will experience a particular dramatic change in the age structure (causes: quicker increase in life expectancy, and a more incisive baby boom/baby bust transition) • OECD: the share of elderly (65+) will exceed ¼ of the population in 2030 • → fewer workers will have to finance the benefits of more recipients • 1992: Umstellung der Indexierung von Brutto- auf Netto-Entgelte; Abschaffung des „Renteneintritts­fensters” für alle außer den Langzeit-Beschäftigten (aber die Abschläge entsprachen nicht ganz den versicherungs­mathematischen Werten) — diese Anpassung wird sich aber erst allmählich bis 2017 auswirken • 2001: Riester-Reform introduced a multipillar pension system with a small but growing pre-funded pillar (will be fully phased in about 2050, but its main implications will be felt from 2011 onwards) • "The main insight was that no pension reform will succeed in keeping contribution rates “bearable” unless it entails a substantive pre-funded component" • confronted with a new pension crisis due to the unexpectedly deep recession, the government in 2002 established the “Rürup commission” • "It delivered concrete proposals in August 2003, and most of them became law in 2004" • "it transformed the pay-as-you-go pillar into a notional defined contribution (NDC) look-alike by introducing a sustainability factor into the benefit indexation formula" • "the German PAYG system will almost perfectly emulate a NDC system from the year 2005 on" • Figure 1 (p. 7): retirement age with and without "actuarial" adjustments (1992 and 1999) reforms • "These changes" (of eligibility ages for pensions for women and unemployed) "were largely unnoticed by the population. They will change the effective retirement age by around 2 years from about age 60 to age 62" • the Riester-Reform in 2001 aimed at 3 main objectives: 1) sustainable contribution rates, 2) securing the long-term stability of pension levels, 3) spread of supplementary private pension savings • zu (2): pensions will be gradually reduced from 70% of average net earnings to 67–68% by 2030 — as the computational procedure for the reference earnings is changed as well, the actual PAYG pension levels will fall by a larger margin than suggested by the new definition (by some 10% to about 63.5%)
Core elements of the Riester-Reform
Measure Content Pillar
Introduction of a needs-oriented basic income Minimum social security guarantee for old age; reduction in earning capacity secured by means of needs-oriented basic income 0
New adjustment formula Reduction in pension level by about 10 percent 1
Abolition of occupational incapacity pensions Discontinuation of occupational incapacity pensions; replacement by two-tier general invalidity pension 1
Reform of women's and survivors' pensions Modification of income rules for survivors' pensions; introduction of "pension splitting for married couples" 1
Reformed framework for occupational pensions Introduction of a legal right to convert salary into pension contributions; relaxation of investing rules; introduction of pension funds; DC-plans permitted 2
Establishment of funded (voluntary) supplementary pension provision Introduction of individual retirement accounts; rules for the recognition of financial services products eligible for state subsidies (Retirement Pension Contracts Certification Act); provision of state subsidy; introduction of deferred taxation 3
• 2 opposing aims of the new adjustment formula: to keep the contribution rate below a fixed level and to keep the standard replacement level above 67% • the new adjustment formula (AVA = fictitious contribution rate to the new private pension accounts: 0,5% to 4%; τ = actual contribution rate to public pensions; d = "sensitivity factor": 100 until 2010, then decreasing to 90): pension valuet = pension valuet-1 · (changes in gross incomet / changes in gross incomet-1) · [(dt/100 - AVAt-1 - τt-1) / (dt/100 - AVAt-2 - τt-2)] • "supplementary funded private pensions to fill the pension gap created by the reduction of the replacement rate" • incentives by the state: either direct savings subsidies or tax-deductible special allowances — "The tax authorities automatically compute which of the two ... is most advantageous" • "The Riester-Reform also introduced pension funds as a vehicle for occupational pensions — an investment vehicle which ... was not allowed in Germany"
Types of occupational pension systems (Betriebsrenten)
Features Investment vehicles
  Direct pension promise (Direkt­zusage) Benefit funds
(Unter­stüt-
zungs­kasse
)
Direct insurance (Direkt­ver-
siche­rung
)
Staff pension insurance (Pensions­kasse) Pension funds (Pensions­fonds)
Tax on contributions Tax free
1. Flat-rate tax
2. Fully taxed but Riester subsidy / tax deductible expense
1. Flat-rate tax
2. Fully taxed but Riester subsidy / tax deductible expense
3. Tax free until 4% of Bemes­sungs­grenze
1. Fully taxed but Riester subsidy / tax deductible expense
2. Tax free until 4% of Bemes­sungs­grenze
Tax on benefits Fully taxed
1. Tax on returns only
2. Fully taxed
1. Tax on returns only
2. Fully taxed
3. Fully taxed
1. Fully taxed
2. Fully taxed
Investment Internal external
Investment rules None Acc. Insurance Supervisory Act None
Insolvency scheme Membership in pension insurance fund (PSV) No Membership in PSV
State supervision No Federal Insurance Authority (Bundesauf­sichtsamt für das Versicherungs­wesen)
• Figure 2 (p. 18): depth of subsidies to Riester pensions → "for lowest income households, the subsidy is almost as large as the contribution itself. Even for the well-to-do, subsidy rates are high around 40–50 percent" • "The picture of Figure 2, however, is misleading insofar as this U-shaped curve is flattened out during the disbursement phase when pension benefits will be taxed" • "The extensive certification requirements ... can result in total costs of up to 20 percent, compared with around 10 percent for a normal capital sum life insurance policy" • but nevertheless "... customers are often not in a position to make truly informed private investment decisions" • "there are no rules which prescribe the sort of pension dynamisation which is needed in order to ensure that the value of pension benefits paid out ... can be maintained over the long term. Non-dynamised Riester benefits will very quickly lose their value, even at very modest rates of inflation" • Figure 3 (p. 21): filling the pension gap (pension gap = difference between today's and forecasted future gross pension levels; closed with the Riester-Rente at 4% nominal interest rate after 2025, at 6% n.i.r. after 2018) • Figure 4 (p. 22): composition of retirement income by birth cohort 1937–1986 (PAYG pension, Riester pension at 4% nominal): "Riester pensions will make up about 35 percent of state organized retirement income" • can the promises of a standard pension replacement level not below 67% and simultaneously a contribution rate not above 20% until 2020 and 22% until 2020 be kept? "The answer is — quite unambiguously — no" • "Model calculations of the long-term impact of pension adjustments demonstrate that ... future pension levels will fall more than first predicted ..." • Figure 5: development of pension levels priot to and after the 2001 reform → "the new adjustment formula will bring about a larger reduction in pension levels" • but "the most dramatic difference between promise and current projection relates to the objective of stabilizing contribution rates" • Figure 6 (p. 24): contribution rates prior to and after the 2001 reform → "the 20 percent line will be exceeded by 2014, and 22 percent by 2022" • "the apparent failure of the Riester reform to reach its main objectives ... was not accidental. ... the overoptimistic demographic and economic assumptions were chosen in a fragile political compromise between reformists and unions that enabled the Riester reform package to pass the parliamentary hurdles" • the "Rürup Commission" was established in 2002; twin objectives: "to stabilize contribution rates while ... ensuring appropriate future pension levels" • the commission met unexpectedly high unemployment rates and poor performance of the economy with extremely low groth rates • shift towards "thinking in financing possibilities" • the reform proposal of 2003: 2 major elements — increase of retirement age from 65 to 67 years and modification of the pension benefit indexation formula (linking benefits to the system dependency ratio) • the new pension formula: (τ = actual contribution rate to public pensions; δ = percentage of the Riester rate ("Alters­vorsorge­anteil"); α = weight for the "sustainability factor", set to ¼ by the commission) pension valuet = pension valuet-1 · (changes in gross incomet / changes in gross incomet-1) · [(1 - δt-2 - τt-2) / (1 - δt-3 - τt-3)] · [(1 - dependency ratiot-2 / dependency ratiot-3) · α + 1] • in contrast to the failed "demography factor", "the sustainability factor considers not only the development of life expectancy but the entire demographic development (including changes in migration and notably in birth rates), as well as the development on the labor market" • Figure 7 (p. 28): the effects of the sustainability factor on the development of contribution rates; • Figure 8 (p. 29): the effects of the sustainability factor on pension levels → α=1: contribution rate remains stable, benefits decline to 30%; α=0.5: spread the burden between contributors and beneficiaries, contribution rate slightly rising (2020: 20.1%, 2030: 23%), benefits decline to 37% in 2030; α=0.25: contribution rate just below 23% in 2030, pension level just over 40% • Figure 9 (p. 30): total pension level including Riester pensions (assuming an increase in the normal retirement age and the sustainability factor) → at a nominal interest rate of 4%, the Riester pension will close up to the pension level of 2002 about 2038, at a nominal interest rate of 6%, it will close up about 2020 • "Figure 9 quite clearly shows the crux of all transition models: the transition generation will have to pay extra in order to maintain their total retirement income when the income from pay-as-you-go pensions is reduced" • the introduction of the "sustainability factor" has been legislated in 2004
[Google-Books] A.H. Börsch-Supan, C.B. Wilke: Kapitel 18: Das deutsche Rentensystem: Auf dem Weg zu einem NDC-ähnli­chen System (Google Buch-Faksimile-Auszug). In: R. Holzmann, E. Palmer (Hrsg.): Revolu­tion in der Alters­siche­rung — Beitrags­konten auf Umlage­basis (Taschen­buch). Campus Verlag Frank­furt, Europä­isches Zentrum Wien, 2007. • Grafik Wege zur Rente 1960–2002 • Grafik durch­schnitt­liches Renten­eintritts­alter 1960–1995; Vertei­lung des Renten­eintritts­alters • Grafik Höhe der Förde­rung bei Riester­renten (nach Einkommen) • Grafik Zusam­menset­zung gesetz­liche / Riester-Rente nach Geburts­kohorten • Grafik Gesamt­renten­niveau einschließ­lich Riester-Renten 2002–2040
[PDF] S.J. Silvia, M. Stolpe: Health Care and Pension Reform. AICGS Policy Report No. 30, American Institute for Contemporary German Studies, The Johns Hopkins Univ., 2007. Ch. 2 — Public Pension Reform in Germany and the United States: • "... some surprise that in recent years Germany has undertaken a fundamental reform of its public-pension system, including the introduction of partial privatization, whereas the United States has left its traditional PAYG pension system unchanged" • "Public pension reform is a notoriously hazardous undertaking" • "The current U.S. fertility rate is slightly above two children per woman, which is just below the repacement rate of 2.1" • "The fertility rate in the former West Germany peaked at 2.5 in the mid 1960s, ... dropping below 1.5 in the early 1970s and then fluctuated between 1.45 and 1.35 throughout the 1980s" • "The East German fertility rate came within a few hundredths of a percentage point of two in 1980, but .. then ... falling to 1.5 by 1990" • "The fertility rate in united Germany has been the lowest in the postwar era, fluctuating between 1.25 and 1.46" • "... the demographic challenge confronting Germany is far more severe than that facing the United States" • "the share of GDP allocated to pensions was almost 2.5 times larger in Germany than in the United States" • OASI = Old-Age and Survivors Insurance, "which is the official name for the pension portion of the program that most Americans refer to as “social security”" • "Since the mid 1980s, OASI payroll taxes have greatly exceeded outlays. The Social Security Administration has purchased with these surplus funds a special series of non-marketable U.S. government bonds ..." • "... estimates that OASI will run a cash-flow plus until 2026" • "The earnings burden of providing pensions in Germany ... just shy of four times that of the United States" • "German retirees receive a much more generous pension" • "The income replacement rates for public pensions in Germany have historically been approximately 70 percent versus roughly 50 percent in the United States. Germans must work longer than Americans to receive full benefits, however. The difference is forty-five versus thirty-five years" • "America's public pension system is far more redistributive than Germany's" • Germany's life-long income principle • America's Social Security Administration (SSA) sets pensions "first by indexing an individual's earnings record using nominal developments in mean wages to create a current-value estimate of past earnings. The SSA selects the thirty-five years with the highest earnings and calculates mean earnings. Individuals who have worked fewer than thirty-five years receive zeroes for each year short of thirty-five. The SSA then calculates the actual “primary insurance amount”, or payment, using three replacement brackets: 90 percent, 32 percent, and 15 percent. Two “bend points” separate the three brackets." (2007: at $8,160 and $49,200 of average indexed yearly earnings) • "Both countries adjust pension levels annually, but" in different ways: the United States has indexed social security payments to the consumer price index for workers; Germany relies on nominal wage indexation to adjust pension benefits over time, using a point system • in Germany, "The floor and ceiling for contributions and points are set at 12 percent and 163 percent of the mean amount" • "For several decades, the German approach had produced more generous increases for those already retired ..., but a reform in 2004 added an element to the annual calculation of the value of a pension point to take into account changes in the ratio of retirees to currently employed." • "In the United States, the self employed not only must contribute to the system, but must also pay both the employee and employer portions of the Federeal Insurance Contributions Act (FICA) tax" • "TheU.S. feral government required newly hired federal public sector employees to participate in the social security system as of 1984. Germany's 2.2 million civil servants, in contrast, have a separate system funded out of general tax receipts that is more generous." • "We shall see that the reforms in each country solved the immediate dilemma, but in doing so created future problems that may prove daunting" • die sozial-liberale Koalition vollendete 1972 das Umlageverfahren in der GRV und "increased the income replacement rate for employees who made full contributions to 70 percent of average earnings" und "replaced 65 as the mandatory retirement age with a “retirement window” ranging between 63 and 65 for employees who had worked for at least thirty-five years" with initially no benefit reductions for those who retired earlier than age 65 • der Anteil des Renteneintritts mit 65 sank von 63% (1970) auf 21% (1980) • "eight years after the reform, a plurality of German employees was retiring at age 60" • das 1997 unter der Kohl-Regierung für 1999 beschlossene Rentenreformgesetz '99 enthielt Maßnahmen zur Erschwerung des frühen Rentenzugangs, größere Hürden zur Erwerbsminderung und niedrigere Erwerbsminderungsrenten, eine 1-prozentige MwSt-Erhöhung für den Bundeszuschuss wegen versicherungsfremder Leistungen und erhöhte Kinderanrechnungszeiten • der im RRG'99 vorgesehene demografische Faktor sollte die Renten nach und nach von 70% auf 64% der durchschnittlichen Netto-Entgelte bringen — dieser Gesetzesteil wurde noch 1998 von der rot-grünen Regierung Schröder gekippt • die erste rot-grüne Rentenreform wurde 2001 beschlossen und trat 2002 in Kraft (offiziell Altersvermögensgesetz, AVmG, aber gemeinhin Riester-Reform genannt): 1) es brach mit dem Ziel des 70%-igen Lebenshaltungsniveaus für die Renten (Ziel 67% zwischen 2003 und 2030 nach neuer Berechnungsmethode entsprechen 63,5% nach alter Methode, also "a reduction of approximately ten percent"); 2) es setzte eine formelle Obergrenze für den Beitragssatz (20% bis 2020 und 22% bis 2030); 3) es führte die einkommens­unabhängige Grundsicherung ein (115% der Sozialhilfe); 4) es förderte eine Reihe von freiwilligen privaten Rentenspar-Möglichkeiten, "intended to help counterbalance the reduction of the replacement rate" • Betriebsrenten: "Occupational pensions have played a far smaller role in Germany than in the United States" • das Alterseinkünftegesetz von 2004 vereinfachte den Zertifizierungsprozess für Riester-Produkte und verlangte von den Institutionen die Offenlegung von Risiko-Informationen • "The number of Riester contracts increased rapidly as a result" • geringer Effekt auf Spartätigkeit: "slightly more than half of all German employees who opened a Riester pension have simply shifted retirement savings out of a non-subsidized investment. Only 37 percent said that they are saving more through a Riester pension and a significant portion of those additional savings come from the government subsidy" • die nachlassende Wirtschaftskraft zwang 2002 "the government to increase the combined payroll tax supporting the pension system from 19.1 percent to 19.5 percent fro the following year, despite the substantial revenues flowing into the public pension system as a result of the new ecological tax" • daraufhin wurde 2002 die Rürup-Kommision eingesetzt • ihr Bericht 2003 enthielt 4 Empfehlungen: 1) frühestes Rentenzugangsalter 63 Jahre (wurde 2004 Gesetz), 2) Hinzufügung eines Stabilitätsfaktors zur Rentenanpassungsformel (passt die Rentenhöhe umgekehrt zur Entwicklung des Rentnerquotienten an), 3) Senkung des Ziels für das Lebensstandardniveau auf 60% (nach alter Berechnungsmethode), 4) allmähliche Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 (2005 zunächst noch einmal fallen gelassen, aber 2007 Gesetz) • als Folge von (1) waren 42% der Rentenzugänge 65 Jahre und nur 22% 60 Jahre alt • als Folge von (2) stiegen die Renten erst 2007 wieder geringfügig • "Employees currently in their forties and fifties will be victims of the “double payment problem”. They will pay for their parants' public pensions while having to invest in private pensions to supplement their own retirement." • "Current retirees will also suffer, because the sustainability factor will hold down their pensions, but they are unable to compensate for it because they are already out of the workforce" • political question: "Will German retirees quiescently accept two to three decades of deterioration in their retirement incomes?" • "if “zero rounds” become the norm and the SPD moves into the opposition, there is no guarantee that the sustainability factor will remain secure politically" • "Germany's recent reforms have stabilized its public pension system, so long as the assumptions hold. It is not yet clear that they will"
[PDF] Eckdaten der Rentenversicherung 2007. Sozialpolitik-aktuell.de, 2008. • Versicherte, Renten, Rentner, Einnahmen, Ausgaben
[PDF] Statistik der Deutschen Rentenversicherung: Aktuelle Daten 2008 (Seiten gedreht). Deutsche Rentenversicherung, 2008. • Zahl der Versicherten 2006, 2007 • Zahl der aktiv Versicherten 2006, 2007 (35 Mio.) • Beitragssumme, Bundeszuschuss und Gesamteinnahmen 2006, 2007 • Renten- und andere Ausgaben 2006, 2007 • Standardrente: 1039 € Ost, 1182 € West • aktueller Rentenwert 2006, 2007 (23,09 € Ost, 26,27 € West)
[PDF] Statistik der Deutschen Rentenversicherung: Aktuelle Daten 2010 (Seiten gedreht). Deutsche Rentenversicherung, 2010. • Zahl der Versicherten 2008, 2009 • Zahl der aktiv Versicherten 2008, 2009 (35 Mio.) • Beitragssumme, Bundeszuschuss und Gesamteinnahmen 2008, 2009 • Renten- und andere Ausgaben 2008, 2009 • Standardrente 2009: 1086 € Ost, 1225 € West • aktueller Rentenwert 2008, 2009 (24,13 € Ost, 27,20 € West)
[PDF] Finanzierungs- und Belastungs­grenzen des Sozial­staats im Urteil der Bevöl­kerung.[!] Erste Ergeb­nisse der empiri­schen Studie. Arbeit­spapier Nr. 2, FiO For­schungs­institut für Ordnungs­politik, Köln, 1996. • Ergeb­nisse der Befra­gung: • lieber Beschäf­tigungs­wachstum als umfas­sende soziale Absiche­rung • Reform­bedarf als hoch empfunden • Sozial­abgaben-Belastung des Einzelnen zu hoch • große Befürch­tungen um GRV • weiter steigende Sozial­beiträge abgelehnt • gegen­wär­tiger Umfang sozialer Siche­rung gilt als nicht mehr gesichert • Bereit­schaft zu Ein­schrän­kungen erkennbar • kon­sistente Reform­ansätze grund­sätz­lich konsens­fähig • Pflicht­versiche­rungs­prinzip, gemeinsame Beitrags­finanzierung durch Arbei­tgeber und Arbeit­nehmer, Solida­ritäts­prinzip und UV werden weit­gehend akzep­tiert (letzteres aber nicht bei Jüngeren) • gesetz­liche Rente als umfas­sende Form der Alters­absiche­rung hat Vertrauen der Bevöl­kerung weit­gehend verloren • Notwen­dig­keit eigen­verant­wort­licher Vorsorge wird von Jüngeren und Ein­kommens­stärkeren besonders wahr­genommen • Akzep­tanz beitrags­finan­zierter Grund­siche­rung • dem Gedanken einer Grund­siche­rung durch gesetz­liche Sozial­versiche­rung und gleich­zeitiger Eigen­vorsorge wird zugestimmt • kein Zuspruch für voll­ständig private Alters­absiche­rung • Reform­konzep­tionen müssen für Bevöl­kerung klar und nach­voll­ziehbar sein • steuer­finan­zierte Grund­siche­rung wird kaum in Betracht gezogen
[HTML] enn: Soziales: Streit über die Rendite der gesetzlichen Rente. FAZ.NET, 30.6.2005.
[PDF] R. Schnabel: Agenda 2010 und Rentenpolitik — Große Erfolge und drohende Risiken. DIW Viertel­jahres­hefte zur Wirt­schafts­forschung, 77(1), 2008. Regie­rung Kohl: schon mit dem Renten­reform­gesetz 1992 (in den 80ern konzi­piert, 1989 verab­schiedet) wurde von Brutto­lohn- auf Netto­lohn­bezogen­heit umge­stellt, um den drohenden Beitrags­satz­anstieg zu verhin­dern und mit den Abschlägen bei vorzei­tiger Inan­spruch­nahme das tatsäch­liche Renten­zugangs­alter anzu­heben • der Beitrags­satz­anstieg in den 1990er Jahren war auf ungünstige makro­ökonomi­sche und demo­grafi­sche Bedin­gungen zurück zu führen • Anhe­bung des Bundes­zuschusses, finan­ziert durch Anhe­bung der MwSt um 1% • dann Regie­rung Schröder: Einsatz weiterer Bundes­mittel, Abschaf­fung des „demo­grafi­schen Faktors”, der die Entwick­lung der Rentner­zahl berück­sich­tigte • Riester­reform: Einfü­hrung einer privaten geför­derten Alters­vorsorge und Modi­fika­tion der Renten­formel („Riester­faktor”) • ab 2001 stieg der Beitrags­satz erneut — Einset­zung der Nach­haltig­keits-Kommis­sion • genannte Ziele der „Agenda 2010”: Stabi­lisie­rung der Lohn­neben­kosten, Herstel­lung von Genera­tionen­gerechtig­keit • Nach­haltig­keits-Kommis­sion: Beitrags­satz würde bis 2030 24% über­steigen • Vorschlag des Nach­haltig­keits­faktors für die Renten­anpas­sungs­formel: NHFt=(1-RQt-1/RQt-2)α+1, mit dem Rentner­quotienten RQ und einem Para­meter α für die Stärke der Reak­tion (α=0: keine Wirkung; α=1: Rentner tragen allei­nige Last der Alte­rung; dazwi­schen: Vertei­lung der Last zwischen den Genera­tionen) • noch Agenda 2010: Verkür­zung der Bezugs­zeiten von ALG1 für Ältere, Abschaf­fung der „Alters­rente bei Arbeits­losig­keit” • Effekt: vermin­derte Anreize für Arbeit­nehmer, früh in Rente zu gehen, erhöhte Anreize für Arbeit­geber, ältere Arbeit­nehmer zu entlassen • die Beitrags­satz­stabi­lisie­rung ist bisher gelungen • eine Senkung des Beitrags­satzes ist auch bei guter Konjunktur nicht möglich, da die demo­grafi­sche Entwick­lung die Lage erschwert • der aktu­elle Renten­wert verharrte mehrere Jahre bei 26,13 € und stieg erst 2007 minimal auf 26,27 € — nach der Lohn­entwick­lung wäre sogar eine Renten­senkung erfor­derlich gewesen • beson­ders hohe Arbeits­losig­keit Älterer war erst in den 80er Jahren entstanden • durch Reform erfreu­licher Anstieg der Erwerbs­tätig­keit Älterer wie auch des tatsäch­lichen Renten­zugangs­alters • Betei­ligungs­quote an der privaten Alters­vorsorge 2007 etwa 1/3; darin Gering­verdiener, Frauen und Fami­lien mit Kindern sogar über­reprä­sentiert • inkon­sequent: Nach­holung der Renten­kürzung für 2003–2005 wurde trotz guter Konjunktur auf die Zukunft verschoben und der Riester­faktor ausge­setzt • eine Renten­erhö­hung um 1% → Anstieg der Renten­ausgaben um 2 Mrd. € → Anstieg des Beitrags­satzes um 0,2% bei konstanter Schwan­kungs­reserve • ohne Kompen­sation in den Folge­jahren steigt der Barwert der Renten­ausgaben dadurch um 40 Mrd. € (bei Rech­nungs­zins von 5%) • Riester- und Nach­haltig­keits-Faktor wirken propor­tional zum Arbeits­entgelt, sind also sozial ausge­wogen • folgende Maßnahmen belasten tenden­ziell die Besser­verdie­nenden: Kürzung der Anrech­nung von Ausbil­dungs­zeiten, Aner­kennung von Kinder­betreu­ungs­zeiten, Riester­rente durch die Gestal­tung der Riester­zulage • bei Grund­siche­rung im Alter erfolgt anders als sonst im Sozial­recht kein Rück­griff auf Verwandte • durch die beispiel­lose Serie von Renten­reformen wird zwar das rela­tive Renten­niveau sinken, aber lang­fristig nicht absolut zurück­gehen • die Ausdeh­nung der Bezugs­dauer von ALG1 könnte Anreize verstärken, älteren Arbeit­nehmern betriebs­bedingt zu kündigen • die GRV hat im letzten Jahr­zehnt unnötig Vertrauen einge­büßt — dabei bleiben doch positive Renditen auch in Zukunft gewähr­leistet
[PDF] Bericht der Bundesregierung über die gesetz­liche Renten­versiche­rung ... (Renten­versiche­rungs­bericht 2008).[!] Bundes­ministe­rium für Arbeit und Soziales, 2008. • Die Entwick­lung der Renten: Renten­arten, Struk­turen, Neue Länder • Einnahmen, Ausgaben, Vermögen • Voraus­berech­nung der Einnahmen, Ausgaben und Vermögen • Auswir­kungen der Herauf­setzung der Alters­grenzen ;  [GIF-Statistik] Grafik: Entwick­lung der ferneren Lebens­erwar­tung 60-Jähriger 1901–2050 (nach Prog­nose L2)
[Web-Link] Altersaufbau-Simulation[wichtig!] (erfordert SVG-plugin: im Firefox bereits einge­baut). 11. koordi­nierte Bevöl­kerungs­voraus­berech­nung, Vari­ante 1-W1. DESTATIS, Statisti­sches Bundesamt, 2006. • Alters­pyra­mide, einstellbar 1950–2050 • Gesamt­zahl; Alters­gruppen: 0–19, 20–64, 65+ • durch Anfahren einer Alters­stufe in der Pyra­mide mit der Maus: Lebens­alter der Betroffenen, Geburts­jahr, Anzahl Männer, Anzahl Frauen, Rela­tion Frauen / Männer • Animation
[HTML] D. Krauss, I. Blank: Die Rentenlüge.[!] SWR.de, [Web-Link] www.swr.de/odysso/-/id=1046894/nid=1046894/did=3286148/16bsidm/index.html, 24.4.2008. • Die „Alters­kata­strophe” nur eine Medien­kampagne, um die gesetz­liche Rente abzu­wickeln und den Versiche­rungen neue Kunden zuzu­führen • Kurt Bieden­kopf ist ein eifriger Verfechter des Abbaues der gesetz­lichen Rente zugun­sten von mehr privater Vorsorge mit seinem dama­ligen Büro­leiter Mein­hard Miegel • Miegel: Die gesetz­liche Rente muss gestutzt werden; sie soll in Zukunft nur noch eine Basis­versor­gung garan­tieren • Miegel ist nur ein Beispiel für die Verflech­tung von Politik, Wissen­schaft und Versiche­rungs­wirt­schaft • A. Müllers Fazit: Die gesetz­liche Rente wird gezielt geschwächt, um die Menschen in die Arme der Privat­vorsorge zu treiben • riesige Gewinne und Provi­sionen der Versiche­rungen, die sie Wissen­schaft­lern geben können — außer Miegel noch: der Herr Rürup, der Herr Sinn, der Herr Raffel­hüschen, der Herr Börsch-Supan; alle in Diensten der Finanz­dienst­leister und der Versiche­rungs­wirt­schaft • Müller wundert, dass die deut­schen Medien das nicht wahr­nehmen • je schlechter die Aussichten der gesetz­lichen Rente, umso besser fürs Geschäft • Raffel­hüschen: die größte Renten­kürzung, die es in Deutsch­land je gegeben hat • Raffel­hüschen: „Aus dem Nach­haltig­keits­problem der Renten­ver­siche­rung ist ein Alters­vorsorge­problem der Bevöl­kerung geworden.” • Prof. Winfried Schmähl: „Der parti­elle Ersatz der umlage­finan­zierten Renten durch kapi­talfun­dierte private Renten macht insgesamt die Alters­siche­rung teurer. Und zwar nicht nur teurer, weil mehr alte Menschen da sind und die Lebens­erwar­tung steigt, das betrifft also auch kapi­talfun­dierte private wie auch umlage­finan­zierte Renten. Nein. Dieser Umstieg von dem einen zum anderen System erhöht insgesamt den Vorsorge­bedarf bei gleichem Absiche­rungs­niveau verglichen mit dem, was sonst in der umlage­finan­zierten Renten­versiche­rung an Beiträgen aufzu­bringen wären.” • Beiträge zur privaten Vorsorge sind ohne Arbeit­geber­beitrag • hohe Unkosten für Vertrieb und Provision • wer sich diese nicht leisten kann, dem droht Alters­armut
[Film] I. Blank, D. Krauß: Rentenangst — Der Kampf um die Alters­versor­gung. ARD-Doku­menta­tion, 2008. Auf YouTube (Javascript und Flash-Player erfor­derlich):  [Web-Link] Teil 1;  [Web-Link] Teil 2;  [Web-Link] Teil 3;  [Web-Link] Teil 4;  [Web-Link] Teil 5. • Die aktuelle Diskussion um die Riester-Rente hat noch einmal gezeigt: viele der heute aktiven Menschen werden im Alter vor großen finanzi­ellen Problemen stehen • denn die wachsende Zahl der Senioren und viele politi­sche Entschei­dungen der vergan­genen Jahre werden dazu führen, dass das Niveau der gesetz­lichen Rente systema­tisch sinken wird • Kritiker über­bieten sich schon seit langem in ihren Nachrufen auf das gesetz­liche Renten­system • immer wieder wird verkündet, dass allein eine private Absiche­rung die Rentner von morgen vor dem Absturz retten könne • 'Eigen­vorsorge' heißt das Stich­wort • Kapital­deckung statt Umlage­finan­zierung ist das Konzept, das dahinter steckt • aber: ist die gesetz­liche Rente tatsäch­lich so schlecht wie behauptet? • sicher ist: ohne Genera­tionen­vertrag wäre es über­haupt nicht möglich gewesen, nach dem Krieg und Zusammen­bruch ein System aufzubauen, das vom ersten Tag an funktio­nierte • und auch nach dem Zusammen­bruch der DDR hätten die Rentner im Osten in die Röhre geschaut, wenn man sie nicht sofort in die gesetz­liche Rente inte­griert hätte • Beispiele aus anderen Ländern zeigen zudem: private Systeme sind oft weder sicherer noch günstiger • seit die Aktien­märkte nicht mehr automa­tisch steigen, schaffen es viele Pensions­pools nicht mehr, die erforder­lichen Renditen zur Finan­zierung der Renten zu erwirt­schaften • die haus­eigenen Pensions­kassen etlicher amerika­nischer Großunter­nehmen haben in den vergan­genen Jahren enorme Defi­zite angehäuft, die sie dann mit allen möglichen Tricks auf ihre Pensio­näre abwälzten • warum steht die gesetz­liche Rente trotzdem so unter Beschuss? • und wer hat über­haupt Vorteile davon, dass das Solidar­system immer weiter gekappt wird? • diesen Fragen gehen Dietrich Krauß und Ingo Blank in dieser Doku­menta­tion nach;  [HTML] Hanfeld: (Inhalts­angabe zu „Renten­angst”). YIGG-blog, 2008
[HTML] Hartz IV. INSM LEXIKON, 2007 • Hartz IV regelt die Zusam­menfüh­rung der bisher getrennten Fürsor­geleis­tungen für erwerbs­fähige Lang­zeit­arbeits­lose, Arbeits­losen­hilfe und Sozial­hilfe, zum so genannten Arbeits­losen­geld II (ALG II) • der Regel­satz des ALG II/Sozial­geld beträgt 345 € + Unter­kunfts- und Heizungs­kosten: für erwach­sene Partner beträgt er 90%, für Kinder bis zum vollen­deten 14. Lebens­jahr 60%, bis zum 18. Lebens­jahr 80% des Regel­satzes • Allein­erzie­hende erhalten einen Mehr­bedarfs­zuschlag: 36% des Regel­satzes • Leis­tungen gemeinsam von der Bundes­agentur für Arbeit und den Kommunen in so genannten Arbeits­gemein­schaften (ARGEs) erbracht • Bund finan­ziert ALG II, die Personal- und Verwal­tungs­kosten der Bundes­agentur für Arbeit und 29,1% der Kosten für Unter­kunft und Heizung • 1-Euro-Jobs für erwerbs­fähige Hilfe­bedürf­tige, die keine Arbeit finden können • Erwerbs­frei­betrag: grundsätz­lich frei­gestellt 100 €, von Brutto­verdiensten zwischen 101–800 € werden 20% und von Brutto­verdiensten zwischen 801–1.200 Euro 10% nicht auf das ALG II ange­rechnet • sowohl erwerbs­fähige Sozial­hilfe­empfänger, die weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, als auch erwerbs­fähige Angehö­rige ehema­liger Arbeits­losen­hilfe­bezieher zusätz­lich in offizi­elle Arbeits­losen­statistik aufge­nommen • im März 2007 betrug die Zahl der ALG II-Empfänger 5.194.000;  [HTML] Arbeits­losen­geld. • Es soll den Lebens­unter­halt und in begrenztem Maße den Lebens­standard von Arbeits­losen sichern • Berech­nung und Auszah­lung von der Bundes­agentur für Arbeit • Arbeit­nehmer muss zuvor mindes­tens 12 Monate inner­halb einer Rahmen­frist von 2 Jahren versi­cherungs­pflichtig beschäf­tigt gewesen sein • Höhe = 60% des im Jahr vor der Arbeits­losig­keit erzielten durch­schnitt­lichen Netto­entgeltes (mit Kindern 67%);  [HTML] Arbeits­losen­geld II. • Anders als es der Name suggeriert, ist Arbeits­losig­keit keine Voraus­setzung für den Bezug von Arbeits­losen­geld II • Erwerbs­fähige müssen jedwedes Arbeits­angebot annehmen • Arbeits­lose, die aus dem Arbeits­losen­geld in das Arbeits­losen­geld II wechseln, erhalten ein Jahr lang 2/3 des Unter­schieds beider Leis­tungen, nach einem Jahr wird der Zuschlag halbiert, nach 2 Jahren fällt er ganz weg • vorhan­denes Einkommen (nicht aber Eltern­geld) wird ange­rechnet
[PDF] Zukunft des Sozialstaats — Sozialpolitik. WISO Diskurs, November 2007. Tagungs­doku­menta­tion im Auftrag der  FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG, library.fes.de, 2007. Unter­thema: Sozial­staat und demo­graphi­sche Entwick­lung.[wichtig!] Impuls: G. Bäcker; Kommentar: K. Griese. • „Die ältere Genera­tion ist in Zukunft zahlen­mäßig größer als früher und die Phase des Ruhe­stands dauert länger.” • die mittel- und länger­fristig orien­tierten Modell­rech­nungen sind „mit hohen Unsi­cher­heit behaftet, haben Modell­charakter und dürfen nicht als Prog­nosen verstanden werden.” • aber: „Politik ist zwin­gend auf eine mittel- und länger­fris­tige Orien­tierung ange­wiesen, da Entschei­dungen und Maßnahmen bzw. Nicht-Entschei­dungen und Nicht-Maßnahmen (!) lang­fris­tige Folgewir­kungen haben und nicht ohne weiteres revi­dierbar sind.” • der Alten­quotient (ältere Bevöl­kerung in Rela­tion zur Bevöl­kerung im erwerbs­fähigen Alter 20 bis unter 60 Jahre) verdop­pelt sich gegenüber 1995 nach der Modell­rech­nung des Statis­tischen Bundes­amtes bis 2050 • der Blick­winkel ist aber zu erwei­tern auf die Rela­tion von „Aktiven” zu „Inak­tiven” (welcher Anteil der Wert­schöp­fung auf jene Personen über­tragen werden muss, die über kein Einkommen aus Erwerbs­tätig­keit verfügen) • bei Erwar­tung, dass bei der Berech­nung des Alters-, Jugend- und Gesamt­quotienten sich die unter­stellte effek­tive Alters­grenze erhöht, die mitt­lere Alters­gruppe also größer und die obere Alters­gruppe kleiner wird, errech­net sich ein Alten­quotient „65 und älter”, der um etwa 30 Prozent­punkte nied­riger als der Alten­quotient „60 und älter” liegt • es kommt nicht auf die Zahl der Erwerbs­fähigen, sondern auf die Zahl der Erwerbs­tätigen an • demo­grafi­sche Berech­nungen müssen mit Prog­nosen über die Entwick­lung von Arbeits­markt, Arbeits­losig­keit und Erwerbs­tätig­keit kombi­niert werden • die Projek­tionen im Gutachten der Rürup-Kommis­sion führen zu einem infla­tions­berei­nigten Pro-Kopf-Anstieg des BIP von 24.100 € (2002) auf 39.400 € (2030), also eine Erhö­hung um fast 65% • die demo­grafi­schen Belas­tungen sind also aus einem stei­genden Wohl­stand heraus zu bewäl­tigen • bei einem jahres­durch­schnitt­lichen Zuwachs der Netto­löhne von 1,6% je Arbeit­nehmer fallen also trotz stei­gender Beitrags­sätze immer noch Netto­real­einkom­mens­zuwächse an: • „Die demo­grafi­schen Belas­tungen können aus den Zuwächsen der Brutto­einkommen getragen und ohne Konsum­verzicht bewäl­tigt werden.” • dabei wird sich das verfüg­bare Einkommen der Erwerbs­tätigen in den nächsten Jahr­zehnten mehr als verdoppeln • „Inwie­weit Beitrags­satz­anhe­bungen als tragbar ange­sehen werden, hängt nicht nur von der Einschät­zung ihrer ökono­mischen Rück­wirkungen ab, sondern von der poli­tisch-psycho­logi­schen Bewer­tung stei­gender Abgaben. Obgleich es sich um zukün­ftige, erst lang­fristig und schritt­weise auftre­tende Entwick­lungen handelt, werden die hohen Beitrags­sätze in der politi­schen Diskus­sion auf die Gegen­wart bezogen. Vernach­lässigt wird dabei, dass höhere Beitrags­sätze in der Zukunft womög­lich leichter zu verkraften sind als niedri­gere Beitrags­sätze in der Gegen­wart.” • in der Debatte um die Vor- und Nach­teile der Finan­zierungs­verfahren noch domi­nierende Auffas­sung, dass die Umla­gefi­nanzie­rung in abseh­barer Zeit zu einer nicht trag­baren Beitrags­belas­tung führen werde • demgegen­über erscheint das Kapital­deckungs­verfahren weniger stark vom Umbruch der Alters­struktur der Bevöl­kerung betroffen • „... mit einer — auch parti­ellen — Umstel­lung vom Umlage- auf das Kapital­deckungs­verfahren in der Einfüh­rungs­phase zwin­gend Doppel­belas­tungen der jetzt jüngeren Genera­tion verbunden ...” • Doppel­belas­tung bei der Riester-Rente • „Auch das Bild einer Demo­graphie­resis­tenz kapi­talge­deckter Systeme lässt sich nicht halten. Denn auch durch eine Kapital­deckung lässt sich der öko­nomische Tatbe­stand nicht umgehen, dass die Sozi­alein­kommen nur aus dem laufenden Sozial­produkt finan­ziert werden können • eine Volks­wirt­schaft insge­samt kann spätere Ausgaben nicht durch „Sparen” vorfinan­zieren und damit die Belas­tungen zeit­lich verschieben • ein Vermögen kann nur aufge­löst und in Konsum umge­wandelt werden, wenn sich ein Anleger findet, der bereit ist, zu sparen und auf Konsum zu verzichten • also ist auch bei einem kapi­talge­deckten System die Zahlung von Renten nur möglich, wenn die Jüngeren zugun­sten der Älteren auf Konsum verzichten • „Demo­graphi­sche Prozesse schlagen inso­fern nicht nur auf umlage­finan­zierte Systeme durch, sondern auch auf kapital­fundierte ...” • als Reak­tion auf die Verschie­bung zwischen Älteren und Jüngeren können im UV die Beitrags­sätze erhöht oder das Leis­tungs­niveau der GRV gesenkt werden, oder beides • im Kapital­deckungs­verfahren sind verschie­dene Reak­tionen der Märkte möglich: zusätz­liches Sparen der Jüngeren = Konsum­verzicht (wirkt wie Beitrags­erhö­hungen) oder sinkender Real­wert der zu verkau­fenden Wert­papiere (Ange­bots­über­hang, begrenztes Absorp­tions­vermögen des Kapital­markts) → wirkt wie eine Absen­kung des Leis­tungs­niveaus • es ist falsch, dass der demo­grafi­sche Umbruch für die gegen­läufige Entwick­lung von Ausgaben und Einnahmen ursäch­lich sei, viel­mehr: Aufkom­mens­lücken durch die Arbeits­losig­keit, Rück­gang der Zahl der versiche­rungs­pflichtig Beschäf­tigten, Beschäf­tigungs­verhält­nisse ohne Versiche­rungs- und Beitrags­pflicht der Arbeit­nehmer bzw. ohne volle Beitrags­pflicht sowie durch Entgelt­umwand­lung • mehr­fache Modi­fika­tionen der Renten­anpas­sungs­formel: Renten­erhö­hungen werden den Einkommen der Arbeit­nehmer nur noch begrenzt folgen, das Renten­niveau wird konti­nuier­lich sinken • der Maßstab Netto-Renten­niveau muss in Zukunft durch das Netto-Renten­niveau vor Steu­ern ersetzt werden, das von 53,6% (2003) auf 45,6% (2018) sinken wird • Kehr­seite ist eine wach­sende Versor­gungs­lücke • durch steuer­liche Entlas­tung oder durch Zulagen soll die Bereit­schaft zum Abschluss einer frei­willigen kapi­talfun­dierten Privat­vorsorge geför­dert werden • „... der Austausch zwischen gesetz­licher Rente und den Ansprü­chen aus privater Vorsorge voll­zieht sich nicht im Verhältnis 1:1. Charak­teris­tikum aller Formen einer nicht obli­gato­rischen privaten Alters­vorsorge ist gerade, dass sie im Unter­schied zur gesetz­lichen Rente nicht flächen­deckend und sozial ausglei­chend gestaltet ist, sondern in mehr­facher Hinsicht selektiv wirkt.” • „So komplex auch die Alter­nativ­modelle sind, so einfach lässt sich doch eine Antwort finden: Verän­derte Leis­tungs- wie Finan­zierungs­systeme in der Alters­siche­rung haben im Grund­satz keine entlas­tende Wirkung: Zwar können Niveau und Struktur der Renten­leis­tungen modi­fiziert werden, aber dadurch werden die Verschie­bungen zwischen den Alters­gruppen der Rentner und der zahlenden Erwerbs­tätigen nicht außer Kraft gesetzt.” • auch beim Über­gang zu einer steuer­finan­zierten Grund­rente würde sich zwangs­läufig eine Doppel­belas­tung aufbauen • „Durch die Anhe­bung von Alters­grenzen verbes­sern sich weder der Gesund­heits­zustand noch die Quali­fikation älterer Arbeit­nehmer, noch ihre Lage auf dem Arbeits­markt und in den Betrieben”
[HTML] Ausgewählte Erwerbstätigenquoten. Bundes­zentrale für poli­tische Bildung  bpb, 2008. • Erwerbs­tätigen­quoten 1996–2007 nach West / Ost, Männer / Frauen, Ältere • die Erwerbs­tätigen­quote entspricht dem Anteil der Erwerbs­tätigen an der Bevöl­kerung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren • die Erwerbs­quote steht für den Anteil der Erwerbs­personen – also Personen, die Arbeit haben oder suchen – an der gleich­altrigen Gruppe in der Gesamt­bevöl­kerung • die Erwerbs­tätigen­quote wird auch Beschäf­tigungs­quote genannt
[PDF] 16 Glossar. Statistik der Deutschen Renten­versi­cherung. Renten­versi­cherung in Zeit­reihen 2008. Bundes­zentrale für poli­tische Bildung  bpb, 2008.
[PDF] Haushaltsplan der allgemeinen Finanz­verwal­tung für das Haus­halts­jahr 2008. Nord­rhein-West­falen, Einzel­plan 20, 2008. • S. 3 (97): „Vom bundes­weiten Umsatz­steuer­aufkommen stehen dem Bund 2008 vorab 4,42 v.H. als Ausgleich für die Belas­tungen aufgrund der Senkung des Beitrags­satzes zur Arbeits­losen­versi­cherung um einen Vomhun­dert­punkt zu.” • „Vom verblei­benden Aufkommen stehen dem Bund 2008 5,05 v.H. als Ausgleich für die Belas­tungen aufgrund eines zusätz­lichen Bundes­zuschusses an die Renten­versi­cherung zu.” • „Die Gemeinden erhalten von dem nach Abzug der beiden Ausgleichs­beträge verblei­benden Aufkommen einen Anteil von 2,2 v.H. nach geson­dert festge­legten Verteil­krite­rien.” • „Von dem danach verblei­benden Aufkommen stehen dem Bund im Jahr 2008 49,70 v.H. zuzüg­lich eines Festbe­trages i.H.v. 2.262,7 Mio. EUR zu; die Länder erhalten im Jahr 2008 50,30 v.H. abzüg­lich eines Festbe­trages i.H.v. 2.262,7 Mio. EUR.”
[PDF] U. Mascher, W. Hirrlinger, G. Bosbach, F. Ruland, W. Gründinger, G. Naegele; H. Künemund, H. Platzer, G. von Gaessler: Zukunft des Alters: Herausforderungen und Chancen der demo­graphi­schen Entwick­lung. VdK-Forum, Tutzing, 2./3.4.2008.
U. Mascher: Begrüßung und Einführung (S. 3) • Zum verstärkten Gerede über die Demo­grafie: „Aus der Alters­debatte ist eine Angst­debatte geworden.” • Frank Schirr­machers „Das Methu­salem-Komplott” macht sowohl den Jungen als auch den Alten Angst • „Alles, was man den Rent­nern heute wegnimmt, fehlt auch den Rentne­rinnen und Rent­nern von morgen.” • Forde­rungen des VdK: der Riester-Faktor muss ganz aufge­hoben werden, und die 2011 vorge­sehene Einfüh­rung des Nachhol­faktors muss unter­bleiben
W. Hirrlinger: Die Potenziale der älteren Generation — Ein Gewinn für Arbeitsmarkt und Gesellschaft (S. 9) • Alters­forscher: die Gebre­chen kommen, nur eben später • Hirn­forscher Prof. Eigner: ältere Mitar­beiter ab 45 sind bis zu 4-mal leis­tungs­fähiger, weil sie wegen ihrer Erfah­rung ihr Hirn weniger anstrengen müssen und so mehr Energie für die Lösung wirk­lich neuer Probleme hätten • Inter­esse der Arbeit­geber, eine große Zahl von Arbeits­suchenden vor der Tür zu haben • Kampagne der Versiche­rungs­wirt­schaft: bald werde das Renten­system zusam­menbre­chen — einziger Ausweg sei die private Vorsorge • dass 3 Mio. Menschen weniger einzahlen als noch vor 15 Jahren, rührt nicht von der Schrump­fung der Bevöl­kerung her, sondern von der des Sozial­staats • OECD: in Deutsch­land nur noch 40% der 55–64-Jäh­rigen erwerbs­tätig, in der Schweiz 72%, im OECD-Durch­schnitt 50% • dabei haben wir im vergan­genen Jahr­hundert viel mehr bewäl­tigt: Anstieg der Lebens­erwar­tung um mehr 30%, Sinken des Anteils der Jugend­lichen von 44% auf 21%, Anstieg des Anteils der über 65-Jäh­rigen von 5% auf über 16% • Nord-Süd-Gefälle in Europa bei Betei­ligung an Ehren­ämtern • die Poten­ziale der Älteren müssen gezielt genutzt werden
G. Bosbach: „Die demografische Entwicklung” — Mythos und Wirklichkeit (S. 14) • „Die Sünden­böcke sind markiert: Die Kinder­losen und die ‚Alten’, die auf unsere Kosten Mallorca bevöl­kern.” • „Die Wirkung der Arbeits­losig­keit ist viel stärker als die der demo­grafi­schen Entwick­lung der nächsten 20 Jahre.” • zur späteren Ernäh­rung der „vielen Alten” braucht die Jugend heute eine hervor­ragende Ausbil­dung • „Poli­tiker und Unter­neh­mer, die wirk­lich Angst vor der demo­grafi­schen Entwick­lung haben, müssten im Bildungs­bereich klotzen und nicht kleckern.” • der Anteil der Kinder und Jugend­lichen sank schon von 1900 bis 2000 von 44% auf 21% — er soll bis 2050 auf 16% fallen • Anteil der über 65-Jäh­rigen: 1900–2000 +170%, bis 2050 +77% • die Stei­gerung der Produk­tivität wird in der Diskus­sion völlig über­sehen • bei einer Steige­rung um nur 1,25% pro Jahr müsste sich in 50 Jahren keiner einschränken • ein auf Wett­bewerb basie­rendes Wirt­schafts­system muss zwangs­läufig Neues entwickeln • da die Bevöl­kerung in den nächsten Jahr­zehnten schrumpfen wird, würde selbst bei einem Null­wachstum des BIP jeder mehr bekommen können • das nennens­werte Ansteigen der Rentner­zahlen erfolgt frühes­tens 2025 • die zukünf­tige Entwick­lung ist nicht strikt deter­miniert, sondern wird von Politik, Wirt­schaft und von uns beein­flusst
F. Ruland: Zukunft der gesetzlichen Rente in Deutschland (S. 25) • Verände­rungen im Aufbau der Bevöl­kerung bis 2030: Rück­gang von 82,2 Mio. auf rund 81 Mio., Sinken des Anteils der 15–64-Jäh­rigen von 55,9 auf rund 48,8 Mio., Anstieg des Anteils der 65-Jäh­rigen und älter von 13,5 auf 22,2 Mio. • politi­sche Vorgaben: der Beitrags­satz soll bis 2020 nicht über 20% und bis 2030 nicht über 22% steigen • gleich­zeitig soll das Renten­niveau vor Steuern möglichst bei 46% gehalten werden und nicht unter 43% sinken • bei ca. 150 Ände­rungen im Renten­recht seit 1992 ging es 8 mal um die Anpas­sung des Renten­niveaus • die Anpas­sungs­formel bestimmt sowohl die Höhe der Rente der Versi­cherten als auch den Umfang der Finanz­mittel • Grund­größe der Anpas­sung ist die Lohn­entwick­lung • die Brutto­anpas­sung von 1957–1992 hat das Renten­niveau zunächst von 66,7% (1957)auf 73,2% (1977) ansteigen lassen, ehe es durch Eingriffe in die Anpassung bis 1992 auf 67,4% gesenkt wurde und damit im Ergebnis den Netto­löhnen gefolgt ist • der folge­richtig erschei­nende Schritt 1992 zur Netto­anpas­sung brachte einige Probleme • ab 2001 dann die modifi­zierte Brutto­anpas­sung • mit der Berück­sichti­gung des Riester-Faktors „wird der Anstieg der steuer­lich geför­derten Beiträge zur privaten Alters­vorsorge unab­hängig von ihrer steuer­lichen Berück­sichti­gung auf die Entwick­lung der Einkommen und damit auf die Anpas­sung der Renten zurück­gekop­pelt”der Nach­haltig­keits­faktor von 2004 ist viel weiter gehend als der 1997 geplante Blüm­sche Demo­grafie­faktor (spie­gelt neben der demo­grafi­schen Entwick­lung auch die Arbeits­markt­situa­tion und das Renten­zugangs­verhalten wieder) • war vor 2001 die Siche­rung des Lebens­stan­dards das Ziel der Anpas­sung, so domi­niert seither die Begren­zung des Beitrags­satzes • erwartet wird ein Rück­gang des Renten­niveaus um 17% bis 2030 • „in den nächsten Jahren ist wegen der Absen­kung des Renten­niveaus nur mit beschei­denen Anpas­sungen zu rechnen” • nach den Berech­nungen der Bundes­regie­rung wird sich aber das Gesamt­versor­gungs­niveau bis 2030 für Riester-Sparer kaum verän­dern • aber ein Sechstel bis ein Viertel der 1957–1961 Geborenen tun hier nichts — unter den Versi­cherten haben weder eine private noch eine betrieb­liche Alters­vorsorge: im Westen 15% der Männer und 24% der Frauen, im Osten 27% der Männer und 18% der Frauen dieser Jahr­gänge • da die privaten Vorsor­gever­träge Erwerbs­minde­rungs­renten nicht oder nicht adäquat abdecken, werden hier viele in die Grund­siche­rung geraten • mit der Anhe­bung der Alters­grenzen 1992 auf 65 Jahre „wurde — sehr spät — der Grund­fehler der Reform von 1972 korri­giert”: die flexible Alters­grenze ohne Abschläge hatte zu einer teuren Verlän­gerung der Renten­bezugs­zeiten um über 74% geführt • nachdem das durch­schnitt­liche Renten­zugangs­alter 2000 auf 62,3 Jahre abge­sunken war, ist es auf 63,2 Jahre ange­stiegen (1960: 64,7 Jahre!) • die Renten­niveau­diskus­sion muss auch die kumu­lierende Wirkung der Abschläge berück­sichtigen: die Hälfte der Versi­cherten geht mit Abschlägen in Rente (2004: bei Frauen im Durch­schnitt 13%, bei der Alters­rente für Arbeits­lose knapp 15% der Rente) • nur etwa 20% wech­seln unmit­telbar aus der Berufs­tätig­keit in die Rente • für viele Arbeits­lose keine Chance, bis 65 arbeiten und abschlags­frei in Rente gehen zu können • gelingt eine Erhö­hung der Erwerbs­quoten Älterer nicht, „führt eine Anhe­bung der Alters­grenzen nur zu höheren Abschlägen und dann doch zu einem noch niedri­geren Leis­tungs­niveau” • die Neure­gelung der Renten wegen Erwerbs­minde­rung in 2000 unter­scheidet nicht mehr zwischen Erwerbs- und Berufs­unfähig­keit — entschei­dend ist die Einsatz­fähig­keit auf dem allge­meinen Arbeits­markt • immer größere Schwie­rigkeit, Abhän­gigkeit von Selbst­stän­digkeit zu unter­scheiden • 1998 wurde ein zusätz­licher Bundes­zuschuss einge­führt, der durch eine Erhö­hung der MwSt von 15 auf 16% finan­ziert wurde, 2000 aufge­stockt um einen Erhö­hungs­betrag, finan­ziert aus Mitteln der Ökosteuer • „selbst nach Auffas­sung der Bundes­gegie­rung” werde „mit den Bundes­zuschüssen die der Renten­versi­cherung aufge­bürdete nicht beitrags­gedeckte Leis­tung nur in etwa ausge­glichen” • 2030 werden die Renten „in etwa 88% des heutigen Niveaus errei­chen” • „Alters­armut wird auch künftig ... die Ausnahme bleiben.” • „Die Rendite der einge­zahlten Beiträge ... liegt bei dem Renten­zugang 2006 für ledige Männer bei 3,5% und für Frauen und verhei­ratete Männer bei 4,1%, bei dem Zugang 2030 nach Anhe­bung der Regel­alters­grenze nur noch bei 2,7 bzw. 3,3%” • „Selbst­stän­digkeit kann ... nicht mehr mit wirt­schaft­licher Unab­hängig­keit gleich­gesetzt werden” • ein beitrags­finan­zierter „Kinder­bonus” wider­spricht den Grund­prinzi­pien der Renten­versi­cherung: Lohn- und Beitrags­bezogen­heit sowie Teil­habe­äqui­valenz • der Fami­lien­lasten­ausgleich ist durch Steuern zu finan­zieren • eine bedürf­tigkeits­orien­tierte Mindest­rente würde zu einer Vermi­schung der lohn- und beitrags­bezo­genen Renten­versi­cherung mit indi­vidua­lisie­renden Elementen der Sozial­hilfe führen • ein „dring­licher Schritt ... wäre es, die sozial völlig unzu­läng­liche Alters­siche­rung der Lang­zeiz­arbeits­losen deut­lich zu verbes­sern”
W. Gründinger: Solidarität zwischen den Generationen aus Sicht der jüngeren Generation (S. 35) • „Noch vor 40 Jahren wünschten sich die Deut­schen sinkende Geburten­raten, weil die wach­sende Mensch­heit von der Erde nicht mehr verkraftet werden könne.” • Forsa-Umfrage 2007: den Gene­rati­onen­vertrag halten 66% grund­sätz­lich für gerecht, mit höchster Zustim­mung bei den 14–29-Jäh­rigen (79%) — bei den über 60-Jäh­rigen nur 59% • aber: die Häfte der Jugend bezeichnet das Gene­ratio­nenver­hätnis als ange­spannt • 2 Drittel glauben, dass die staat­lichen Gelder zum größten Teil an die Alten verteilt werden • ¼ erwartet eine Verschlech­terung im Verhältnis der Gene­rati­onen • Poli­tiker und Journa­listen unter­graben systema­tisch das Vertrauen in den Gene­ratio­nenver­trag • die Begren­zung des GRV-Beitrags­satzes bis 2030 auf max. 22% „wird uns als Gene­ratio­nenge­rechtig­keit und Nach­haltig­keit hinge­stellt” • er „wurde aber erreicht um den Preis der deut­lichen Absen­kung des Renten­niveaus”, aufzu­fangen über eine private Vorsorge • „Die Renditen auf dem Kapital­markt sind aber genauso wie im Umlage­verfahren abhängig vom demo­grafi­schen Wandel.” • wegen dem Fern­bleiben der einkommen­schwachen Schichten und der Mitnah­meef­fekte bei der Spar­anlage wird für die Förde­rung der Riester-Rente „viel Steuer­geld — immerhin 12,5 Milli­arden Euro — sinn­los verschwendet.” • „Vor dem Reichstag protes­tierte die Stif­tung für die Rechte zukünf­tiger Gene­rati­onen gegen die Riester-Rente und trug die Gene­ratio­nenge­rechtig­keit symbo­lisch zu Grabe.”
G. Naegele: Länger arbeiten — aber wo und wie? Demografischer Wandel und Arbeitswelt — wesentliche Herausforderungen und Perspektiven (S. 42) • Debatte um Integra­tion älterer Menschen • Grafik: Renten­bezugs­dauern 1960 und 2005 (nahezu Verdopp­lung bei den Frauen) • Grafik: Verän­derung des Alters­aufbaus: 1950, 2000 und 2050 • „die Wende in der Früh­verren­tungs­praxis” ist „eine hoch voraus­setzungs­volle Ange­legen­heit” und ist „keineswegs ‚per Knopf­druck’ oder allein mit Renten­beschlüssen nach dem Muster ‚Rente mit 67’ machbar” • „von einem ‚demo­grafi­schen Automa­tismus’, welcher die Arbeits­markt­bilanz bald umkehren wird, kann keine Rede sein” • auch nach 2015/20 wird es Arbeits­losig­keit auf hohem Niveau geben, insbe­sondere in Ostdeutsch­land • auch 2020 wird es noch nicht auf breiter Front zu einem Arbeits­kräfte­mangel oder einem Fach­arbeiter­mangel kommen • auch 2030 werden noch mindes­tens 1,2 Mio. zusätz­liche neue Arbeits­plätze gebraucht • hinter den seit 2000 gestie­genen Erwerbs­quoten des Alters 50+ (bei den Männern von 46% auf 56%, bei den Frauen von 29% auf über 40%) stehen kaum zusätz­lich geschaf­fene Arbeits­plätze (statt­dessen 1. demogra­fisch bedingt höhere Beset­zungs­zahlen der rele­vanten Jahr­gänge, 2. das Nach­wachsen von Jahr­gängen mit schon in der Jugend höherer Erwerbs­betei­ligung, beson­ders die älteren Frauen in West­deutsch­land, und 3. gesun­kene Qualität der Arbeits­plätze: Mini-Jobs) • nur ca. 60% der Unter­nehmen haben über­haupt 50-Jäh­rige und ältere Beschäf­tigte • viele müssen aus gesund­heit­lichen und arbeits­belas­tungs­bezo­genen Gründen vorzeitig ihren ange­stammten Beruf aufgeben • Früh­verren­tungen wegen Erwerbs­minde­rung sind in der Arbei­terren­tenversi­cherung etwa doppelt so hoch (ein Drittel) als in der Ange­stell­tenver­siche­rung, aber beson­ders in Berufen mit „begrenzten Tätig­keits­dauern&rdquo: Dach­decker, Pflege­fach­kräfte, Fahrer im Trans­port­gewerbe, Beschäf­tigte in der Eisen- und Stahl­indus­trie, in der Metall­verar­beitung, Maurer und auch Lehre­rinnen oder Erziehe­rinnen • stei­gende Arbeits­inten­sität, wach­sender psychi­scher Druck und Maßnahmen zur Stei­gerung der Innova­tions­fähig­keit benach­teiligen ältere Arbeit­nehmer • nur knapp ¼ der Zugänge zur Alters­rente erfolgt aus der Erwerbs­arbeit, über 30% aber aus der Arbeits­losig­keit • etwa 40% gehen mit Abschlägen in Rente • Grafik: gesetz­liches und fakti­sches Renten­eingangs­alter in der EU 2005 • Zweifel an der „Anreiz­wirkung” der „Rente mit 67” auf die Weiter­arbeits­bereit­schaft der Älteren • Renten­neuzu­gänge 2006 zu 17% mit Erwerbs­minde­rungs­renten, allerdings bei Baube­rufen 37%, bei Malern und Lackie­rern 34% und bei Gesund­heits­dient­berufen 34% • da bei diesen Berufen auch die durch­schnitt­liche Lebens­erwar­tung nied­riger und so auch die durch­schnitt­liche Renten­bezugs­dauer nied­riger ist, ergibt sich eine mehr­fache Benach­teili­gung dieser Berufs­gruppen • Kompo­nenten der Beschäf­tigungs­fähig­keit: Gesund­heit, Quali­fika­tion, Motiva­tion, Arbeits­umge­bung, privates Umfeld → betrieb­liche, tarif­vertrag­liche und staat­liche Rahmen­bedin­gungen (beson­ders Bildungs­politik und Gesund­heits­schutz) • Anknüp­fungs­punkte für ein betrieb­liches „Age-Manage­ment”: präven­tive Begren­zung des höheren arbeits- und berufs­bedingten Erkran­kungs­risikos und des höheren Quali­fika­tions­risikos, Stär­kung der Arbeits­motiva­tion (statt Früh­verren­tungs­menta­lität)
H. Künemund: Nachberufliche Tätigkeitsfelder (S. 60) • Altern der Gesell­schaft → Verknap­pung des Arbeits­kräf­tean­gebots • wird der Umgang mit moderner Technik nicht erlernt, kann die fehlende Umgangs­möglich­keit damit sogar zu einem Verlust an Lebens­qualität führen • in Deutsch­land sind die Struk­turen für eine produk­tive gesell­schaft­liche Betei­ligung der Älteren zu wenig trag­fähig • die über 60-Jäh­rigen werden um 2040 40% der Wahl­brech­tigten stellen • die „Bohnen­stangen­familie” wird typisch: in den Gene­rati­onen wird es jeweils ähnliche Anzahl Verwandter geben, die Alters­abstände zwischen den Gene­rati­onen werden größer, und die Zahl der gleich­zeitig lebenden fami­lialen Gene­rati­onen nimmt zu • nach allen Surveys und Erhe­bungen erscheint es nicht so, dass die aktive Zeit nach Über­gang in den Ruhe­stand vermehrt zu neuen Lebens­stilen und Parti­zipa­tions­formen führt • die Tätig­keit verla­gert sich eher auf das Fern­sehen • die Produk­tivität der Älteren durch Ehren­ämter und Hilfe- und Trans­ferleis­tungen in Familie und sozi­alen Netz­werken sowie der Weiter­gabe von Kennt­nissen und Fertig­keiten ist dennoch beträcht­lich • meis­tens ist hier aber nur eine Minder­heit der Älteren aktiv
H. Platzer: „Sind Ältere der Ruin der Gesundheitsversorgung?” (S. 76) • Medien­vertreter, einschlägig bekannte Wissen­schaftler und viele Vertreter aus Wirt­schaft und Politik verbreiten die „Demo­grafie-Apoka­lypse” der Zukunft der Sozi­alver­sicher­rungs­systeme und preisen die Kapital­deckung als einzigen Ausweg • seit Mitte der 70er Jahre wird von der „Kosten­explo­sion im Gesund­heits­wesen” geredet, zuerst verbreitet von Heiner Geißler • dabei verharrt der Anteil der Gesund­heits­ausgaben der GKV seit 1975 bei rund 6,5% am BIP • gestiegen sind aller­dings die Beitrags­sätze von 10,5% auf über 14% • die heute 60-Jäh­rigen weisen heute im Schnitt den Gesund­heits­zustand der 50-Jäh­rigen vor 30 Jahren auf • auch der medizi­nisch-tech­nische Fort­schritt macht unser umlage­finan­ziertes gesetz­liches Kranken­versiche­rungs­system nicht „unbe­zahlbar” • „eine Ratio­nierung medi­zini­scher Leis­tungen und die Begren­zung des medi­zinisch-tech­nischen Fort­schritts ab einem gewissen Lebens­alter” ist „in unserer Gesell­schaft und in unserem soli­dari­schen Kranken­versiche­rungs­system völlig inakzep­tabel” • „Alle Zahlen der letzten 30 Jahre, aber auch die behut­samen Prognosen über die Auswir­kungen des demo­grafi­schen Wandels auf die sozi­alen Siche­rungs­systeme sprechen gegen die These, dass wir uns die Ausgaben für Gesund­heit und dabei insbe­sondere die Versor­gung äterer Menschen in einem soli­darisch finan­zierten Kranken­versiche­rungs­system nicht mehr leisten könnten.” • die ange­nommene Mehr­belastung aus dem sich verschlech­ternden Verhältnis der erwerbs­fähigen zu den noch nicht (Kinder!) und nicht mehr (Rentner!) erwerbs­tätigen Gene­rationen lässt sich (bei 1,25%–1,8% jähr­lichem Produk­tivi­täts­wachstum je Beschäf­tigten) allein aus dem Produk­tivi­täts­fort­schritt finan­zieren • der Haupt­grund für die Finanz­schwäche der GKV liegt auf der Einnahme­seite: Löhne und Gehälter sowie Renten sind gegen­über der gesamt­wirt­schaft­lichen Leis­tung zurück­geblieben • die Netto­real­löhne sind auf den nied­rigsten Stand seit 1986 gesunken, und die Renten sind an die Netto­lohn­entwick­lung gekop­pelt und seit der „Riester-Reform” auch noch mit „Demo­grafie­abschlägen” belastet, während die Einkünfte aus Unter­nehmer­tätig­keit und Vermögen stark zuge­legt haben • außerdem hat die Zahl der sozi­alver­siche­rungs­pflich­tigen Beschäf­tigten seit 1992 um über 2 Mio. abge­nommen, und die „guten Versiche­rungs­risiken” verab­schieden sich zuneh­mend aus der GKV • die Politik geht zynisch mit den Finanzen der GKV um: die GKV-Beiträge für ALG-II-Emp­fänger müssten um 2 Mrd. höher sein, um nur annä­hernd deren Gesund­heits­ausgaben zu decken! • 75% aller Versi­cherten in der GKV nehmen nahezu keine Gesund­heits­leis­tungen in Anspruch • 97% der Leis­tungen gehen an die 3% schwer Kranken • erfor­derlich ist ein funk­tionie­render morbi­ditäts­orien­tierter Risiko­struk­turaus­gleich
G. von Gaessler: Armut im Alter: Mehr als nur ein finanzielles Problem. Bericht aus dem Jahr 2007 (S. 83) • Die durch­schnitt­liche Renten­höhe in und um München von rund 750 € entspricht nahezu dem Grund­siche­rungs­betrag • beson­ders betroffen von Alters­armut: Migrant­Innen und Frauen • die Anzahl der Bezieher von Grund­siche­rung wird bis 2020 auf das 2½-fache anwachsen (dann werden 9,3% der über 65-jäh­rigen Münchner­Innen Grund­siche­rung im Alter beziehen) • bundes­weit werden in 15–20 Jahren nach Prognosen des Pari­täti­schen Wohl­fahrts­verbandes bis zu 20% der Bevöl­kerung arm sein • „Unsere Erfah­rungen zeigen, dass zwar die Grund­siche­rung im Alter von immer mehr Menschen in Anspruch genommen wurde, dass aber der Regel­satz zum Leben nicht reicht.” • BASE-Studie: 96% der 70-Jäh­rigen und Älteren sind von minde­stens einer, 30% von 5 oder mehr behand­lungs­bedürf­tigen Krank­heiten betroffen • manche Ältere leben „von der Hand in den Mund” und müssen auf alles verzichten, was über das Lebens­notwen­dige hinaus­geht • Alters­armut kann sich auch auf Wohn­verhält­nisse, Gesund­heits­zustand, sozi­ale Aktivi­täten und Unter­stüt­zungs­bedarfe auswirken • sie kann sogar zu Unter­versor­gung und sozi­aler Ausgren­zung führen • mit einem Gutachten konnte München nach­weisen, dass die Lebens­haltungs­kosten dort nicht von dem Regel­satz gedeckt werden können, und hat den Regelsatz von 347 € auf 371 € ange­hoben • die Bedarfe Älterer müssen tatsäch­lich berück­sich­tigt werden (und nicht nach dem durch­schnitt­lichen Bedarf eines Einper­sonen­haus­halts)!
[HTML] K. Schwenn: Sozialpolitik: So funktioniert die Rente. FAZ.NET, 8.4.2008. • Grafik: Renten-Runden (West und Ost) 1997–2008 • Tabelle: Was das neue Renten­gesetz ändert: Arbeit­nehmer zahlen mehr Beitrag, Rentner zahlen etwas mehr • die Nach­haltig­keits­rück­lage • der Bundes­zuschuss • der Riester-Faktor • der künf­tige Beitrags­satz • der Nach­haltig­keits­faktor • Schutz­klausel und Nach­hol­faktor
[HTML] Alt-Bundespräsident: Herzog warnt vor einer Rentner-Demokratie. WELT-ONLINE, 11.4.2008. • Die Älteren werden immer mehr, auf welche die Parteien über­propor­tional Rück­sicht nehmen • es „könnte ... in die Richt­tung gehen, dass die Älteren die Jüngeren ausplün­dern” • „wir sehen gerade die Vorboten einer Rentner­demo­kratie” • eine anhal­tende Über­vortei­lung der Jüngeren könnte grund­gesetz­widrig sein • ab einem gewissen Punkt ist eine hohe Staats­quote verfas­sungs­widrig • Volks­solida­rität-Präsi­dent Winkler: „Wer so was in die Welt setzt, zündelt als geis­tiger Brand­stifter” • die These vom vermeint­lichen „Gene­rati­onen­krieg” müsse herhalten, wenn die Frage nach sozi­aler Gerech­tigkeit gestellt werde • der demo­grafi­sche Wandel werde gezielt als Schreckens­szenario benutzt
[HTML] O. Gersemann: Rentenerhöhung: Die Regierung gefährdet den Generationenvertrag. WELT-ONLINE, 12.4.2008. Die Renten­erhö­hung ist ein Wahl­geschenk nicht an die Wähler, sondern an die vergrei­senden Mitglieder der Parteien • „Die Reformen seit Anfang der 90er-Jahre haben ... die drohende Ungleich­behand­lung der Gene­rati­onen größten­teils verhin­dert” • „Mit Riester-Rente, Nach­haltig­keits­faktor, Rente mit 67 und anderen Maßnahmen haben die Politiker ... ein bemer­kens­wertes Verant­wortungs­bewusst­sein gezeigt” • es geht nicht um Kleinig­keiten • „Hätte es in der alternden Bevöl­kerung einen Protest­sturm gegeben gegen die Zumutungen, die den Rentnern in den vergan­genen Jahren aufer­legt worden sind, der Schritt der großen Koali­tion wäre verständlich gewesen.” • die Auswir­kungen der demo­grafi­schen Alte­rung auf die Sozi­alsy­steme dürften erst in der nächsten Legis­latur­periode richtig spürbar werden • „Nicht breite Bevöl­kerungs­schichten haben rebel­liert, sondern die greise SPD-Basis” • „Muta­tion der Volks­parteien zu Seni­oren­vereini­gungen
[HTML] A. Müller: Ein Teil der jungen und mittleren Generation glaubt wirklich, die Alten lebten auf Kosten der Jungen …. NachDenkSeiten, 30.4.2008. • „Ich hätte nicht geglaubt, dass die Kampagne der Spahns (CDU) und Herzogs im Umfeld der außer­plan­mäßigen Erhö­hung der Renten um 1,1% so verfängt. Aber in Gesprächen mit Personen dieser Alters­gruppe treffe ich immer wieder auf eine fast schon aggres­sive Haltung gegen­über der älteren Genera­tion und zugleich auf den festen Glauben daran, dass an ihrem Schicksal, im Alter schlechter als die jetzige Rentner­genera­tion dazu­stehen und sogar in Alters­armut zu stürzen, kaum etwas zu ändern ist. Es sei denn, sie sorgen kräftig privat vor. — Viele glauben auch, dass die Schwierig­keiten der Finan­zierung der Alters­vorsorge zu aller erst aus der demo­graphi­schen Entwick­lung folge. Sie erkennen nicht, dass die wirt­schaft­lichen Gründe um vieles gravie­render sind. Und sie nehmen nicht wahr, dass die künf­tige Leis­tungs­fähig­keit der gesetz­lichen Rente bewusst und absicht­lich beschä­digt, gekürzt worden ist.” • die Leis­tungs­fähig­keit der gesetz­lichen Rente ist absicht­lich beschä­digt und auf das Niveau einer Basis­rente redu­ziert worden • dass es den Jüngeren heute schlechter geht als der älteren Genera­tion liegt vor allem an ökonom­mischen Problemen und nicht am demo­graphi­schen Wandel • wir haben Stell­schrauben, mit denen man dafür sorgen könnte, wenn man wollte, dass es in 20, 30 oder 40 Jahren auch den heute Arbei­tenden dann als Rentnern gut geht • auf der Basis einer wirt­schaft­lichen Bele­bung ist dann eine Neube­sinnung auf die Ratio­nalität und Qualität des Umla­gever­fahrens höchst nahe liegend • man muss annehmen, dass es so etwas wie einen kollek­tiven Wahn gibt, oder dass die Public-Relations-Orga­nisati­onen der Finanz­wirt­schaft so elegant und so unmerk­lich arbeiten, dass auch ernst zu nehmende Beob­achter/innen des Zeitge­schehens sich die pessi­misti­sche Sorge um die Zukunft ihrer Rente zu eigen machen • B. Raffel­hüschen im Film „Renten­angst” vor Versiche­rungs­vertre­tern: „Wir sind runter­gegangen durch den Nach­haltig­keits­faktor und durch die modifi­zierte Brutto­lohn­anpas­sung. Diese beiden Dinge sind schon längst gelaufen. Ja. Waren im Grunde genommen nichts anderes als die größte Renten­kürzung, die es in Deutsch­land jemals gegeben hat.” • B. Raffel­hüschen im Film „Renten­angst” zu den Inter­viewern: „Wir machen gar keine Renten­kürzung. Wir haben auch noch nie ‘ne Renten­kürzung beschlossen. Was tatsäch­lich passiert ist, dass die Renten­steige­rungen in der Zukunft gebremst werden und zwar gebremst werden durch mehrere demo­grafi­sche Faktoren. Äh, das führt dann dazu, dass die Rente des Jahres, sagen wir mal 2035 in etwa bei einer Größen­ordnung liegt, die so bei 40 Prozent des Brutto­lohnes sein wird, d.h., wir haben immer noch eine Rente, die höher ist als die Rente von heute.”
[HTML] Lebensstandard im Alter keine Frage der Gerech­tigkeit: Staat­liches Renten­system am Ende seiner Möglich­keiten – Experten­runde im Berliner ICC fordert indi­vidu­ellen Vermö­gens­aufbau gegen Alters­armut. AFA-NEWS, 26.5.2008. • Kongress „Denk’ an Deine Zukunft” des Cott­buser Finanz­dienst­leisters AFA AG • Modera­tion: Michael Opoczynsky (ZDF-WISO) • Prof. Dr. Kurt Bieden­kopf: die private Vermö­gens­verwal­tung ist die Lösung! • Dr. Fried­helm Busch (ntv): Plädoyer für die Alters­vor­sorge mit Aktien • Sören Patzig (Vorstands­vorsit­zender AFA AG): „95% der Deut­schen wissen nicht, was sie abge­schlossen haben und wie viel ihnen davon im Alter bleibt.”[!]
[HTML] Rente.[!] Die Bundesregierung, www.bundesregierung.de/nn_1272/Content/DE/Artikel/2008/07/2008-07-02-haushalt-2009-rente.html, 27.11.2008. • Rund 79,2 Mrd. € beträgt der Bundes­zuschuss im Jahr 2009 an die GRV (größter Ausgaben­block im Bundes­haus­halt: rund 28%) • umge­kehrt werden fast 29% der Gesamt­ausgaben der GRV im Jahr 2009 durch Bundes­mittel erbracht • Kasten: Bundes­zuschuss
[PDF] J.P. Martin, E. Whitehouse: Reforming Retirement-Income Systems: Lessons from the Recent Experiences of OECD Countries. OECD Social, Employment and Migration Working Papers 66, 30.6.2008. Pension policy is challenging and controversial because it involves long-term decisions in the face of short-term political pressures • nearly all the 30 OECD countries have made at least some changes to their pension systems (16 major reforms) since the early 1990s • measures include increases in pension age, changes in the way benefits are calculated, and smaller pension increases in retirement • the clear trend to lower pension promise means that people will need to save more for their own retirement via private pension schemes
Public expenditure on pensions¹, 1990² and 2005³
  Percentage of GDP
0 2 4 6 8 10 12 14
Austria 11.80.8|
France 10.61.8|
Italy 10.23.6|
Germany 10.01.4|
Greece 9.91.7|
Belgium 9.0|
Luxembourg 5.9|2.0
Spain 7.9|
Sweden 7.8|
Hungary 7.70.6|
New Zealand 4.5|2.9
Finland 5.5|1.8
Netherlands 5.2|1.9
OECD 6.30.7|
Slovak Republic 6.2|
Czech Republic 6.00.8|
United States 5.9|
Norway 5.0|0.5
Switzerland 5.70.9|
Poland 5.46.2|
Denmark 5.40.1|
Portugal 5.25.2|
Japan 5.04.8|
United Kingdom 5.00.5|
Canada 4.2|
Ireland 3.5|0.50.3
Turkey 3.3
Australia 3.10.5|
Iceland 2.0|0.50.2
Korea 0.80.8|
Mexico 0.60.6|
  1990 1990²   | 2005³
¹) Data include old-age and survivor cash benefits and exclude disability benefits   ²) 1999 for Hungary and 1995 for the Slovak Republic instead of 1990   ³) 2004 for Australia, Canada, Mexico, and New Zealand instead of 2005 (no recent data for Turkey)
• Italy moved to the top (around 14% of GDP), while Japan, Poland and Portugal also recorded significant increases (to around 10% of GDP) • Korea is moving from one of the youngest to one of the oldest populations • in this paper: focus on the social rather than the fiscal impact of the reforms (on equity and income distribution) • micro­economic analysis using the concept of the replacement rate: pension income relative to earnings when working • when reforms are complete, only France, Hungary and the Czech and Slovak Republics will have normal pension ages below 65, most will have 65 years, and Denmark, Germany, Iceland, Norway, the UK and the US will have a pension age of 67 • penalties for early retirement have been increased in Austria, Germany and Italy • France and Sweden have increased the number of years of contributions required • 7 countries have extended the period over which earnings are taken into account (instead of a limited number of final-years or best salaries): France (→ best 25 years), Finland, Poland, Portugal, Slovak Republic, Sweden (→ liefetime average earnings)
[PDF] Pension Reforms in OECD Countries. CESifo DICE Report 1/2009, 2009.
Main elements of pension reform packages in selected OECD countries
  Changing parameters Changing paradigm
Pension age Retire­ment
incen­tives
Calculation index­ation Defined con­tribution Notional de­fined con­tribu­tion Life ex­pec­tancy
Male Female Measure Reva­luing
Austria        
Finland        
France          
Germany          
Hungary      
Italy        
Japan            
Korea              
Mexico                
New Zealand              
Poland        
Portugal      
Slovakia          
Sweden            
Turkey            
United Kingdom            
[HTML] D. von der Heide: Absicherung in der Rentenversi­cherung bei Arbeits­losig­keit.[!] Deut­sche Renten­versi­cherung / blogspan.net, 25.5.2009. • Beiträge an die GRV auch während der Arbeits­losig­keit: • für Empfänger von ALG I zahlt die Bundes­agentur für Arbeit 80% der bisher gezahlten Renten­versi­cherungs­beiträge: beim Durch­schnitts­verdiener für 1 Jahr Arbeits­losig­keit monat­licher Renten­anspruch von 21,25 € (West) bzw. 18,67 € (Ost)bei längerer Arbeits­losig­keit (ALG II) zahlt die Bundes­agentur für Arbeit 40,80 € pro Monat: für 1 Jahr Arbeits­losig­keit monat­licher Renten­anspruch von 2,17 € (West und Ost)
[HTML] S. Thissen: Keine Rente mehr bei ALG 2.[!] www.ihre-vorsorge.de (Eine Initi­ative der Regional­träger der Deut­schen Renten­versi­cherung und der Deut­schen Renten­versi­cherung Knapp­schaft-Bahn-See), 2.9.2010. Regie­rung streicht Beiträge für Lang­zeit­arbeits­lose • das Bundes­kabi­nett hat am 1.9.2010 die bereits angekün­digten Sparmaß­nahmen für das kommende Jahr beschlossen • dazu gehört, dass Empfänger von Arbeits­losen­geld II künftig für die Zeit ihres Sozial­leistungs­bezugs keine Renten­beiträge mehr gutge­schrieben bekommen • davon sind mehr als 3,5 Mio. Lang­zeit­arbeits­lose betroffen • bisher steigerte 1 Jahr Bezug von Arbeits­losen­geld II die Alters­rente noch um 2,09 € pro Monat • bisher zahlt der Bund für die Lang­zeit­arbeits­losen 40,80 € monat­lich an die Renten­versiche­rungs­träger — das machte insge­samt 1,85 Mrd. € pro Jahr aus • 300 Mio. € jähr­lich werden den Renten­versi­cherern nach den Regie­rungs­plänen noch dadurch fehlen, dass ihnen Auffüll­beträge, Renten- und Über­gangs­zuschläge ab 2011 nicht mehr erstattet werden • außerdem werden den Renten­versi­cherern eini­gungs­bedingte Leis­tungen, die sie im Auftrag des Bundes erbringen, künftig nicht mehr erstattet • SPD-Chef Sigmar Gabriel dazu: es würden ausschließ­lich Menschen belastet, „denen es ohnehin schon nicht gut geht” • der DGB-Vorsit­zende Michael Sommer forderte die Regie­rung auf, den Bundes­zuschuss an die Renten­versi­cherung in vollem Umfang zu erhalten
[HTML] S. Rochlitz: Urteil des BSG vom 13.11.2008, Az: B 13 R 13/08 R — Eine Würdi­gung unter Be­rück­sichti­gung des Geset­zes­vor­habens zur Neu­re­gelung der Schutz­klausel des § 68a SGB VI. nestor, Forschungs­institut für Neue Alters­siche­rungs­systeme und Rechts­biometrik, Juni 2009.
[HTML] H. Göbel: Altersvorsorge: Deutsches Renten­system wider­steht der Krise noch. FAZFINANCE.NET, 25.6.2009
[AksR][PDF] OECD-Ausblick Private Alters­vorsorge 2008. OECD Private Pensions Outlook 2008, Summary in German, OECD Multi­lingual Summaries, 2009. • In der Hälfte der OECD-Länder ist die private Alters­vorsorge vorge­schrieben oder erfasst zumin­dest Groß­teil der Erwerbs­tätigen • durch die Finanz­krise sind in den OECD-Ländern zwischen Januar und Oktober 2008 die Vermö­gens­werte um 20% gesunken (von 28 Bill. US-$ auf 23 Bill. US-$) • „Die breite Öffent­lich­keit muss … besser über die Vor- und Nach­teile ihrer Renten­systeme infor­miert werden, sich der Risiken bewusster werden …” • durch­schnitt­liche Wachstumsrate der privaten Renten­vermögen zwischen 2001 und 2007: 9,4% • über 60% im ameri­kani­schen System angelegt • „Vor dem Ausbruch der Krise waren mehrere Länder bereits nicht in der Lage, einen ausrei­chenden Forde­rungs­pool zu akkumu­lieren, um die „Lücke” in den Renten­erspar­nissen auszu­gleichen, die sich aus den sinkenden öffent­lichen Renten­leis­tungen ergab. Die Kombi­nation aus niedrigen staat­lichen Renten und flauen privaten Renten­märkten könnte poten­ziell für weite Teile der Bevöl­kerung dieser Länder unzurei­chende Alters­einkommen zur Folge haben.” • Netto­einkom­mens­zuflüsse der Pensions­fonds 2007 in Belgien und Dänemark bereits negativ; für weitere Länder durch den Zusammen­bruch der Aktien­märkte 2008 zu erwarten • die Beiträge dürften sich im Verhältnis zum BIP rasch erhöhen • jüngere Erwerbs­tätige und Niedrig­einkom­mensbe­zieher nehmen seltener an frei­willigen privaten Renten­systemen teil • in vielen OECD-Ländern, darunter auch Deutsch­land, laufen die Menschen Gefahr, im Renten­alter kein ausrei­chendes Einkommen zu haben, um den Lebens­standard zu halten (selbst mit 40 Beitrags­jahren keine Ersatz­quoten über 60%) • Gebühren für obli­gato­rische beitrags­bezo­gene Systeme von 0,5% (Schweden) bis 2% (Ungarn); außer­halb des OECD-Raums von 0,5% (Boli­vien) bis 2% (Costa Rica) • solche Gebühren­unter­schiede können Leis­tungs­diffe­renzen von bis zu 30% verur­sachen
[PDF][Tabelle] C. Schäfer: Entwicklung von Lohnquote und Gewinn­quote 1960 – 2008. In: C. Schäfer: Anhal­tende Vertei­lungs­dramatik – WSI-Vertei­lungs­bericht 2008. Hans-Böckler-Stif­tung, WSI-Mittei­lungen 11+12/2008
[PDF][Tabelle] C. Schäfer: Entwicklung der struktur­bereinigten Lohn­quote 1990 – 2008. In: C. Schäfer: Anhal­tende Vertei­lungs­dramatik – WSI-Vertei­lungs­bericht 2008. Hans-Böckler-Stif­tung, WSI-Mittei­lungen 11+12/2008
[PDF] C. Schäfer: Aus der Krise in die Krise? WSI-Vertei­lungs­bericht 2009. Hans-Böckler-Stif­tung, WSI-Mittei­lungen 12/2009. • Die Brutto- und Netto­lohn­quote 2008 entwi­ckelte sich güns­tiger als im WSI-Vertei­lungs­bericht 2008 vermutet wurde • Tab. 1: Brutto­lohn- und -gewinn­quote in Deutsch­land – Das volks­wirt­schaft­liche Einkommen aller Sektoren vor der öffent­lichen Umver­teilung (1960–1990, 1991–2009 1.Hj.) • Tab. 2: Netto­lohn- und -gewinn­quote in Deutsch­land – Einkommen der privaten Haushalte nach öffent­licher Umver­teilung (1960–1990, 1991–2009 1.Hj.)
[HTML] Schutzklauseln in der Renten­formel. REGIERUNG­­online, 6.5.2009. • Begrün­­dung für den 2003 einge­führten Riester-Faktor: „Beschäf­­tigte, die privat mit der Riester-Rente für ihre Alters­­vorsorge sparen ("riestern"), haben weniger netto für ihre private Lebens­­führung übrig. Da dies eine Belas­­tung für die Erwerbs­­tätigen bedeutet, müssen auch die Rentner Einschnitte hinnehmen. Jede Renten­­erhö­­hung wird daher durch den Riester-Faktor um etwa 0,6 Prozent­­punkte gemin­­dert.” • mit dem Renten­­anpas­­sungs­­gesetz 2008 wurde beschlossen, den Riester-Faktor in 2008 und 2009 auszu­­setzen • die 2 ausge­­setzten Stufen sollen bei den Renten­­anpas­­sungen 2012 und 2013 nach­­geholt werden • mit dem Renten­­versiche­­rungs-Nach­­haltig­­keits­­gesetz 2004 wurde eine Schutz­­klausel in das Gesetz einge­­fügt, dahin­­gehend, dass die Rentner keine Renten­­kür­­zungen aufgrund der Dämp­­fungs­­faktoren (Nach­­haltig­­keits- und Riester-Faktor) hinnehmen sollen • mit dem Renten­­versi­­che­­rungs-Alters­­grenzen­­anpas­­sungs­­gesetz ist 2006 die Schutz­­klausel modifi­­ziert worden: die „ausge­­fallene Dämp­­fungs­­wirkung wird ab dem Jahr 2011 solange durch eine Halbie­­rung der sich dann erge­­benden posi­­tiven Renten­­anpas­­sungen reali­­siert oder nach­­geholt, bis die ausge­­fallene Dämp­­fungs­­wirkung ausge­­glichen ist” (Nachhol­­faktor)
[PDF] T. Krieger, S. Stöwhase: Diskretionäre renten­politi­sche Maßnahmen und die Entwick­lung des Renten­werts in Deutsch­land von 2003–2008. Zeit­schrift für Wirt­schafts­politik, 58(1), 2009. • In den letzten Jahren eine Reihe von diskreti­onären Eingriffen in die Renten­anpas­sungs­formel • Während die Formel „mit Ausnahme des proble­mati­schen inter­genera­tiven Umvertei­lungs­gewichts α einen Glaub­würdig­keits­anker darstellt, wurde dieser ... durch die Renten­(tages­)politik ... syste­matisch untergraben” • Versuch, den Einfluss dieser Maßnahmen zu quan­tifi­zieren und zu beur­teilen • Vergleich alter­nativer demo­grafi­scher Faktoren • „Die haupt­säch­liche Schwie­rigkeit der Riester-Treppe liegt darin, dass sie ... fast zwangs­läufig die Anwen­dung der Schutz­klausel auslöst, sobald die wirt­schaft­liche Entwick­lung ... schwach bzw. der demo­grafi­sche Wandel ... stark” ist • Fort­schrei­bung des Renten­wertes mit Hilfe der Brutto­lohn­anpas­sung ist nicht äquiva­lent zur Fort­schrei­bung anhand einer modifi­zierten Brutto­lohn­anpas­sung mit konstantem Riester-Faktor • der Riester-Faktor hat einen deut­lich höheren Einfluss auf den Renten­wert gehabt als der Nach­haltig­keits­faktor • „Insbe­sondere das Aussetzen der Riester-Treppe im Jahr 2008 hat den Renten­wert stark erhöht”, indem sie den aktuell wich­tigsten Brems­faktor bei der Entwick­lung des Renten­werts elimi­nierte • mit der Abkop­pelung von der Renten­anpas­sungs­formel wird die Teil­habe­äqui­valenz unter­graben • allein das Aussetzen der Riester-Treppe hatte einen renten­wert­erhö­henden Effekt von 0,18€ (West) bzw. 0,15€ (Ost) • das dadurch über­höhte zukünf­tige Renten­niveau lässt ein Verfehlen des Beitrags­ziels und damit der einnahme­orien­tierten Ausgaben­politik erwarten • der als Kompen­sation gedachte Nachhol­faktor kann als Lösungs­konzept nicht über­zeugen • die Folge könnte nach 2011 statt der Anwen­dung des Nach­holfak­tors eine erneute Renten­reform oder eine Anpas­sung des Beitrags­satz­ziels 2030 auf über 23% sein • die Glaub­würdig­keit leidet, weil die Formel in immer kürzeren Abständen neujus­tiert wird • die komplexen Zusammen­hänge zwischen der Formel und den diskre­tionären Maßnahmen haben 2004–2007 trotz Gültig­keit derselben Formel zu einer Bevor­teilung der west­deut­schen und Benach­teili­gung der ostdeut­schen Rentner geführt
[HTML] RECHTSFRAGE an Ulrich Theil Deutsche Renten­versicherung Bund. DER TAGES­SPIEGEL, 23.3.2009. • Kann man ohne Abschläge nach 45 Jahren in Rente gehen? • die Alters­rente für beson­ders lang­jährig Versi­cherte kann ab 2012 bekommen, wer 65 ist und 45 Jahre mit Beitrags­zeiten zurück­gelegt hat • Vertrau­ens­schutz­rege­lung in Zusammen­hang mit der stufen­weisen Anhe­bung des Renten­alters für Frauen von 60 auf 65 Jahre: versi­cherte Frauen können abschlag­frei in Rente gehen, wenn sie vor 1942 geboren sind und 45 Jahre mit Beitrags­zeiten zurück­gelegt haben • in der Politik wird auch immer wieder über eine gene­rell unge­kürzte Rente für Personen disku­tiert, die 45 Jahre Pflicht­bei­träge gezahlt haben
[PDF] K. Brenke: Reallöhne in Deutschland über mehrere Jahre rück­läufig. Wochen­bericht des DIW Berlin Nr. 33/2009, 12.8.2009. • Schwache Lohn­entwick­lung seit der Jahr­tausend­wende • Verhand­lungs­macht der Gewerk­schaften hat deut­lich nachge­lassen • Grafik: preis­berei­nigte Arbeit­nehmer­entgelte pro Stunde sinken seit 1971 relativ zum BIP mit Zwischen­hochs um 1987 und 1992 • 48% des Brutto­arbeit­nehmer­entgelts entfielen auf Abgaben (Sozial­beiträge und Steuern) — dieser Satz hat sich in den letzten Jahren kaum verän­dert • 1972–1977, 1981–1985 und 1993–1997 waren Zeiten, in denen die Abgaben kräftig ange­zogen hatten • zu berück­sich­tigen: bei den Beamten fallen keine Sozi­alab­gaben an und bei den gering­fügig Beschäf­tigten nur geringe Sozial­beiträge und Steuern • zwischen den Wirt­schafts­zweigen und Tätig­keiten gibt es große Entloh­nungs­unter­schiede • sekto­raler Wandel: Beschäf­tigung in den gut entloh­nenden Wirt­schafts­zweigen nimmt ab und steigt in den anderen • aus Mikro­zensus: Berufe mit manu­ellen Tätig­keiten oder auch einfachen nicht-manu­ellen Tätig­keiten haben an Bedeu­tung verloren ⇒ Verlage­rung zu den qualifi­zierten Tätig­keiten: erklärt nicht den schwachen Lohn­anstieg • im EU-Vergleich hat Deutsch­land die schlech­teste Lohn­entwick­lung: -9% seit 2000 • die Bundes­repu­blik bildet auch das Schluss­licht bei den Arbeits­kosten je geleis­teter Stundedie doppelt berei­nigte (um Verände­rungen des Anteils der Arbeit­nehmer an allen Erwerbs­tätigen und um Ände­rungen des Anteils am Arbeits­volumen) Lohn­quote ist seit 2000 gesunken, ab 2004 sogar beson­ders rasant • auch schon in der 80ern ist sie schon deut­lich gesunken, nach 1990 aber kurz­zeitig gestiegen • früher zeigte die Lohn­quote meist eine anti­zykli­sche Entwick­lung
[HTML] J. von Bröckel: Die betriebliche Alters­versorgung.[wichtig!] www.janvonbroeckel.de, 2009. Die betrieb­liche Alters­versor­gung ist Kapital gedeckt und bein­haltet die Zusage des Arbeit­gebers, dass der Arbeit­nehmer Versor­gungs­leis­tungen aufgrund des Arbeits­verhält­nisses bei Alter, Invali­dität oder Tod erhält • seit dem Alters­vermö­gens­gesetz von 2002 besteht für jeden Arbeit­nehmer ein Rechts­anspruch, einen Teil seines Arbeits­entgelts für die betrieb­liche Alters­versor­gung einsetzen zu können (Entgelt­umwand­lung) • jeder Arbeit­nehmer hat zwar diesen Rechts­anspruch, aber nicht jeder Arbeit­geber ist verpflichtet, sich daran finan­ziell zu betei­ligen: keine Pflicht des Unter­nehmens, eigene finan­zielle Leis­tungen für die betrieb­liche Alters­versor­gung zu erbringen, es sei denn, in Tarif­verträgen ist etwas anderes geregelt • mit dem Alters­einkünfte­gesetz von 2005 wurde die steuer­liche Förde­rung ausge­weitet und die Möglich­keit der Mitnahme erwor­bener Anwart­schaften bei einem Wechsel des Arbeit­gebers (Portabi­lität) verbes­sert • gesetz­liche Grund­lage ist das Gesetz zur Verbes­serung der betrieb­lichen Alters­versor­gung (BetrAVG) • der große Vorteil einer betrieb­lichen Alters­versor­gung liegt für den Arbeitnehmer darin, sich nicht um die Einzel­heiten der Versi­cherung kümmern zu müssen • Ende 2006 hatten ca. 17,3 Mio. Beschäf­tigte (ca. 65%) Anspruch auf betrieb­liche Alters­versor­gung • 2003 bezogen 16% der Gesamt­bevöl­kerung ab 65 Jahren eine betrieb­liche Alters­versor­gung und 9% eine Zusatz­versor­gung des öffent­lichen Dienstes • der durch­schnitt­liche Betrag je Bezieher liegt bei 411€ bzw. 345€ • 5 verschiedene mögliche Durch­führungs­wege: 1) Direkt­zusage (ohne Versi­che­rungs­unter­nehmen, Rück­stel­lungen in der Bilanz, Pensions-Siche­rungs-Verein haftet im Fall der Insol­venz), 2) Unter­stützungs­kasse (wie (1), jedoch als Betrieb­sausgaben geltende Beiträge an Unter­stützungs­kasse als recht­lich selbst­stän­dige Versor­gungs­einrich­tung, die nicht der staat­lichen Versi­che­rungs­aufsicht unter­liegt), 3) Direkt­versi­cherung (Lebens­versi­cherung mit einem privaten Versi­che­rungs­unter­nehmen abge­schlossen, das staat­licher Aufsicht unter­liegt; kein Insol­venz­schutz), 4) Pensions­kasse (Beiträge an ein Versor­gungs­unter­nehmen, das staat­licher Versi­che­rungs­aufsicht unter­liegt; kein Insol­venz­schutz), 5) Pensions­fonds (wie (4), jedoch frei in der Anlage der Beiträge am Kapital­markt; Insol­venz­schutz) • um einem Kauf­kraft­verlust durch Infla­tion zu entgehen, müssen ausge­zahlte Betriebs­renten in gewissen Zeit­abständen ange­passt werden (§ 16 BetrAVG) • eine betrieb­liche Alters­versor­gung kann vom Arbeit­geber, vom Arbeit­nehmer oder von beiden finan­ziert werden • im Fall der Entgelt­umwand­lung muss Arbeit­nehmer mindes­tens einen Betrag (2009: 189€) in Höhe von 1/160 der Bezugs­größe nach § 18 Abs. 1 d SGB IV (2009: 30.240€) leisten • der Höchst­betrag liegt bei 4% der Beitrags­bemes­sungs­grenze in der GRV • können die einge­zahlten Beiträge verfallen, wenn das Arbeits­verhältnis vor dem Versi­che­rungs­fall beendet wird? Bei Finan­zierung durch Arbeit­geber: erst nach mindes­tens 5-jäh­riger Beschäf­tigungs­dauer nicht mehr; bei Entgelt­umwand­lung: die Anwart­schaft ist sofort unver­fallbar, der Arbeit­nehmer hat ein sofor­tiges Bezugs­recht • Über­tragbar­keit der erwor­benen Anwart­schaften bei Arbeit­geber­wechsel: ja für ab Januar 2005 ausge­spro­chene Neuzu­sagen, wenn Anwart­schaft unver­fallbar ist • bei einer geringen, aber unver­fall­baren Anwart­schaft kann der Arbeit­nehmer eine Abfin­dung erhalten • bei Beiträgen zur betrieb­lichen Alters­versor­gung alleine im Rahmen einer Direkt­zusage oder bei einer Unter­stützungs­kasse sind sie kein Lohn, also steuer- und sozial­abgaben­frei, im Fall einer Pensions­kasse oder eines Pensions­fonds oder einer Direkt­versi­cherung nur Beiträge des Arbeit­gebers bis zu 4% der Beitrags­bemes­sungs­grenze in der GRV • seit dem Alters­einkünf­tege­setz von 2005 weiterer steuer­licher Frei­betrag von 1.800€ • Besteu­erung der ausge­zahlten betrieb­lichen Alters­versor­gung: bei Allein­finan­zierung durch den Arbeit­nehmer ist nur der Ertrags­anteil der ausge­zahlten Versor­gung steu­erbar • die zunächst bis Ende 2008 befris­tete abgaben­freie Entgelt­umwand­lung wurde 2007 durch das Gesetz zur Förde­rung der zusätz­lichen Alters­vorsorge und zur Ände­rung des Dritten Buches Sozial­gesetz­buch entfristet • nach einem Ände­rungs­gesetz 2006 wird die gesetz­liche Insol­venz­siche­rung voll­ständig auf Kapital­deckung umge­stellt werden (Abkehr von teil­weiser Finan­zierung im UV)
[HTML] K. Wiesehügel: Gastbeitrag: Rente: Herausforderung für Schwarz-Gelb. Frankfurter Rundschau, 15.10.2009. • 2010 eine Über­prüfung der Rente mit 67 vorge­schrieben • ein Stopp mit Schwarz-Gelb unwahr­scheinlich • auf die Agenda gehört eine Reform der gesetz­lichen Erwerbs­minde­rungs­rente • durch­schnitt­liche volle Erwerbs­minde­rungs­rente von 662€ im Monat netto ist zu niedrig • es bekommen viele, die wegen Gesund­heits­problemen ihren Arbeits­platz verlieren, gar keine Erwerbs­minde­rungs­rente und rutschen in Hartz IV ab • die Zugangs­krite­rien zu streng: auf 2 bean­tragte Erwerbs­minde­rungs­renten kommt eine Bewil­ligung • der Verweis auf eine zusätz­liche private Erwerbs­minde­rungs­versi­cherung hilft nur den Versi­che­rungs­konzernen, nicht aber den Arbeit­nehmern in gesund­heit­lich belas­tenden Berufen: Prämien unbe­zahlbar • ihnen hilft auch eine weiter­gehende Flexi­bilisie­rung der Alters­grenzen bei der Alters­rente nicht • wer mit 60 in Alters­rente geht, bei dem wird eine Kürzung von mehr als 25% fällig
[PDF] Rentenversicherung in Zeitreihen.[!] DRV-Schriften Band 22, Deut­sche Renten­versi­cherung Bund, Okt. 2009. • Versi­cherte • Renten­anträge • Renten­zugang • Renten­wegfall • Renten­umwand­lungen • Renten­bestand • Anträge auf Leis­tungen zur Teil­habe • bewill­ligte Anträge auf Leis­tungen zur Teil­habe • Finanz­daten • Kenn­größen und Bemes­sungs­werte • volks­wirt­schaft­liche Daten • Demo­grafie;  [Web-Link][HTML] Aktuelle Statis­tiken der Deut­schen Renten­versi­cherung[wichtig!]
[HTML] C. Eubel: Schwarz-Gelb: Renten: Die doppelte Null. DER TAGES­SPIEGEL, 11.11.2009. • die im Sommer beschlos­sene Renten­garantie könnte 2010 erst­mals zum Tragen kommen — sonst hätten die Renten gekürzt werden müssen, weil die Durch­schnitts­löhne gesunken sind • 2008 und 2009 setzte die große Koali­tion den Riester-Faktor aus • die Anwen­dung der Renten­garantie belastet die Renten­kassen mit voraus­sicht­lich 500 Mio. € — dafür müssen sich die Rentner in den kommenden 2 Jahren auf Null­runden einstellen • der Vertreter der Arbeit­geber in der DRV, A. Gunkel: „Ausgleichs­bedarf” bis 2012 rund 4%, die ab 2012 nach­geholt werden sollen • Ziel sei es, den Beitrag bis 2020 nicht über 20% steigen zu lassen • die Renten­garantie sei ein Fehler • die Vertre­terin der Arbeit­nehmer in der DRV, A. Bunten­bach: die „Kürzungs­faktoren” in der Renten­anpas­sungs­formel müssen abge­schafft werden, als erster der Nach­haltig­keits­faktor • Renten­beiträge über 20% seien vertretbar • z.Zt. steht die Renten­versi­cherung gut da
[PDF] Rentenversicherungsbericht 2009 und Gutachten des Sozial­beirats zum Renten­versiche­rungs­bericht 2009.[!] Deut­scher Bundestag, Druck­sache 17/52, 20.11.2009. • Für 2010 wird mit Beschäf­tigungs­rück­gang um 2%, dann bis 2013 mit einem Anstieg um 0,5% gerechnet • Brutto­löhne: 2010 +0,7%, dann bis 2013 +2,3% / Jahr, danach bis 2020 +3% / Jahr • die mittlere fernere Lebens­erwar­tung der Frauen wie der Männer wird bis 2030 um 2,5 Jahre zunehmen (auf 22,8 bzw. 19,5 Jahre) im Vergleich zur Sterbe­tafel 2006/2008 • die Geburten­ziffer bleibt bei 1,4 • Nach­haltig­keits­rück­lage 2009: 15,9 Mrd. € = 0,96 Monats­aus­gaben • Beitrags­satz (mittlere Vari­ante): 19,9% bis 2014, 19,8% 2015, 19,7% 2016 bis 2020, 20,2% 2021, 20,5% 2022, 20,6% 2023 • die Renten werden bis 2023 um 25% ansteigen (+1,6% pro Jahr) • das Siche­rungs­niveau vor Steuern sinkt von 52% in 2009 auf 47% in 2020 und auf 46,2% in 2023 • das „macht deut­lich, dass die gesetz­liche Rente zukünftig alleine nicht ausrei­chen wird, um den Lebens­stan­dard des Erwerbs­lebens im Alter fortzu­führen” • „Zentrale Säule der Alters­versor­gung wird aber auch weiterhin die gesetz­liche Rente bleiben.” • Gutachten des Sozial­beirats: falls das Siche­rungs­niveau vor Steuern in den Voraus­berech­nungen bis 2020 46% oder bis 2030 43% unter­schreiten würde, hätte die Bundes­regie­rung geeig­nete Maßnahmen zur Verhin­derung vorzu­schlagen • „Der Sozial­beirat sieht mit Sorge, dass der Gesetz­geber seit 1992 mehr als zehn Mal in die Anpas­sung ... einge­griffen hat” • „Voraus­set­zung für die Verläss­lich­keit der Renten­versi­cherung” ist auch „eine Konti­nuität in der Renten­politik” • „Da nach dem Renten­versiche­rungs­bericht 2010 und 2011 jeweils der Lohn­zuwachs hinter der Wirkung der Dämp­fungs­faktoren zurück­bleibt und es nur wegen der Siche­rungs­klau­seln zu einer „Null-Anpassung” kommen wird, erhöhen sich der Ausgleichs­bedarf auf 4,0 Prozent und der Ausgleichs­bedarf (Ost) auf 4,4 Prozent jeweils zum 30. Juni 2012.” • „Durst­strecke” in den kommenden Jahren wegen der Nach­holung der nicht reali­sierten Renten­niveau­minde­rungen • die Grenzen zwischen abhän­giger und selbst­stän­diger Erwerbs­tätig­keit sind zuneh­mend flie­ßend geworden • die Zahl der Solo-Selbst­stän­digen ist von 1991 bis 2003 um knapp 44% ange­stiegen • Gefahr, dass künftig immer mehr Erwerbs­tätige im Alter Versor­gungs­lücken aus Phasen einer nicht versiche­rungs­pflich­tigen Erwerbs­tätig­keit ausweisen • Anteil der Selbst­stän­digen mit einem monat­lichen Netto­einkommen unter 1100 € ist 1995–2005 von 24% auf 32% gestiegen • der Sozial­beirat sieht Hand­lungs­bedarf • 2 bis 3 Mio. Selbst­stän­dige ohne obli­gato­rische Alters­siche­rung sind in ihrer Schutz­bedürf­tigkeit der von Arbeit­nehmern vergleichbar • dem wach­senden Armuts­risiko sollte — „wie in den meisten Ländern Europas” — mit einer Versiche­rungs­pflicht entgegen gewirkt werden • Vorsorge­pflicht oder Pflicht­versi­cherung? • eine solche Einbe­ziehung wäre keine lang­fris­tige Verbes­serung der Finan­zierung der GRV • der Sozial­beirat behält sich vor, sich nach Vorliegen des Berichts der Bundes­regie­rung 2010 noch­mals Stel­lung zur Regel­alters­grenze mit 67 Jahren Stel­lung zu nehmen
[PDF] Saisonbereinigte Wirtschaftszahlen, II. Konjunktur­indikatoren, 6. Produkti­vität und Lohn­kosten in der Gesamt­wirt­schaft. Deut­sche Bundes­bank, 24.11.2009
[GIF-Statistik] Komponenten des BIP-Wachstums (Erwerbs­tätige, Arbeits­zeit und Stun­denpro­dukti­vität) 1992-I bis 2009-II, Verände­rungen. IAB, 2009
[AksR][HTML] DemoData: Neue Plattform zum Bevölkerungswandel. Frankfurter Rundschau, 2.12.2009
[AksR][HTML] Rentensystem - Staatssekretär Fuchtel: Alters­versi­cherungs­system ist krisen­fest. www.ad-hoc-news.de, 3.12.2009
[HTML] M. Greive: Altersversorgung: Renten im Osten 17 Prozent höher als im Westen. WELT-ONLINE, 5.12.2009. • W. Fuest (IW): „Obwohl sie durch­schnitt­lich weniger in die Renten­kasse einge­zahlt haben, bekamen Ostrentner 2008 rund 17% mehr Rente als West­ruhe­ständler” • ein Grund dafür sind die lücken­loseren Erwerbs­biogra­fien, insbe­sondere ostdeut­scher Rentne­rinnen • ein Grund ist auch die Besser­stel­lung der Ostein­kommen in der Renten­versi­cherung durch den soge­nannten Umrech­nungs­faktor • der ist durch die Lohn­annähe­rung zwar gesunken, aber im Osten immer noch um 18,7% höher bewertet als im Westen • Beispiel für ein Zwil­lings­paar mit 30000€ Jahres­ver­dienst, bei einem Beitrags­satz von 19,9% also 5970€ Jahres­beitrag: der Zwil­ling erreicht im Westen monat­liche Ansprüche von 26,49€, der im Osten 27,53€ — nach 18 Jahren Versi­che­rungs­zeit damit 82€ mehr Rente (Vorsprung von 17%) • dagegen ist der soge­nannte Renten­wert im Westen höher (im Osten nur 88% des West­niveaus) • Koali­tions­vertrag will „einheit­liches Renten­system in Ost und West” • Schaaf (SPD): „ein plaka­tives Verspre­chen ohne Substanz” • Sach­verstän­digenrat: ab einem Stichtag alle Renten­größen auf einen gemein­samen bundes­weiten Nenner bringen (aber frühes­tens 2019) • VdK-Chefin Mascher: vorran­giger, die ange­henden Rentner vor Alters­armut zu schützen • wegen Einkünften aus betrieb­licher Alters­vorsorge oder Lebens­versi­che­rungen ist das gesamte Einkommen eines Rentner­haus­halts im Westen mehrere 100€ höher • aller­dings ist die Kauf­kraft eines Ostrent­ners höher
[HTML] Bundesregierung - Rische glaubt nicht an baldige Angleichung von Ost- und West-Renten. www.ad-hoc-news.de, 9.12.2009
[HTML] C. Sandt, O. Stock: Deutschland punktet bei der Rente.  Handelsblatt , 20.12.2009. • Studie der Allianz-Vermö­gens­verwal­tungs­tochter AGI: • Deutsch­land punktet mit der Anhe­bung des Renten­alters von 65 auf 67 Jahredie Bundes­bürger müssen aber noch kräftig in die 2. und 3. Säule inves­tieren • rund um den Globus wird die Renten­last auf immer weniger Schul­tern verteilt • viele Renten­systeme befinden sich am Rand ihrer Finan­zierbar­keit • derzeit hat die Hälfte der Beschäf­tigten in Deutsch­land noch keine betrieb­liche Absi­cherung • rund 13 Mio. Deut­sche haben eine Riester-Police abge­schlossen, anspruchs­berech­tigt sind 33 Mio. • wer im Alter seinen Lebens­stan­dard (rund 60% des letzten Arbeits­einkom­mens!) halten will, muss noch mehr vorsorgen • die Arbeit­geber ziehen sich zuneh­mend aus festen Renten­zusagen zurück und schwenken um auf ein Beitrags­system (→ Höhe der Alters­vorsorge unbe­stimmt) • im inter­natio­nalen Vergleich schneiden Schweden, Däne­mark und die Nieder­lande am besten ab • Groß­britan­nien, Irland und die USA sind wegen der Finanz­krise zurück­gefallen • Fort­schritte in West­europa auch daher, dass der Trend zur Früh­pensi­onie­rung gestoppt und die Lücke vom effek­tiven zum gesetz­lichen Renten­eintritts­alter geschlossen wurde
[HTML] Rentensystem: Deutschland bei Zukunfts­fähig­keit im Mittel­feld. ASPECT.online, 22.12.2009. • Studie der Allianz Global Investors: • Austra­liens System der Alters­vorsorge am besten vorbe­reitet für Heraus­forde­rungen der Zukunft • „Pensions Sustainability Index”: Austra­lien gefolgt von Schweden, Hong­kong und Däne­mark • die Mehr­zahl in China und Indien nimmt noch gar nicht an der Alters­vorsorge teil • in Asien wuchs Lebens­erwar­tung seit 1950 um 27 Jahre (von 41 auf 68), in Europa um 9 Jahre • in Asien sank die Geburten­rate um 60% (2,4 Kinder/Frau) • umlage­finan­zierte Systeme unter­liegen in höherem Maße demo­grafi­schen Risiken, kapit­alge­deckte Systeme eher der Volati­lität der Kapital­märkte
[PDF] A. Börsch-Supan, M. Gasche, C.B. Wilke: Auswirkungen der Finanzkrise auf die Gesetz­liche Renten­versi­cherung, ihre Beitrags­zahler und ihre Rentner. Mann­heim Research Institute for the Economics of Aging, meastudies 09, 2009. • Die Wirt­schafts­krise wirkt sich auch lang­fristig aus, indem sowohl das Lohn­einkommen der Beitrags­zahler als auch die Renten nied­riger ausfallen • in den nächsten 10 Jahren wird es Beitrags­satz­erhö­hungen und Einbußen bei den Renten­anpas­sungen geben • diese werden bewirkt durch einen Beitrags­grund­lagen-, einen Bundes­zuschuss- und einen Renten­anpas­sungs­effekt • die ersten 2 wirken desta­bili­sierend, der letzte stabi­lisie­rend • lang­fristig wird es keine perma­nenten Beitrags­satz­effekte geben
[Web-Link] W. Schmähl: Soziale Sicherung: Ökonomische Analysen. Aus der Reihe: Sozial­politik und Sozial­staat. VS Verlag für Sozial­wissen­schaften, 2009. • Arten der Sozial­ausgaben • Versi­che­rungs- und Steuer-Transfer-System • Notwen­digkeit und Voraus­setzungen einer koordi­nierten staat­lichen Vertei­lungs­politik • Zielvor­stel­lungen • Einkom­mens­entwick­lung und Einkom­mens­vertei­lung im Lebens­ablauf • Trans­forma­tions­prozesse als Heraus­forde­rung für die wirt­schafts- und sozial­wissen­schaft­liche Forschung • der Prozess der System­umge­stal­tung als sozial­politi­sches Problem • europä­ischer Binnen­markt und soziale Siche­rung • Umlage­finan­zierte soziale Siche­rung • Vermö­gens­ansamm­lung für das Alter im Inter­esse wirt­schafts- und sozial­politi­scher Ziele • über den Satz „aller Sozial­aufwand muss immer aus dem Volks­ein­kommen der laufenden Periode gedeckt werden” — metho­dische und dogmen­histo­rische Anmer­kungen zur „Belas­tung” in einer Volks­wirt­schaft durch Nicht­erwerbs­tätige und durch Sozi­alaus­gaben • kapital­markt­orien­tierte Reform der gesetz­lichen Renten­versi­cherung — der Stein der Weisen? • lohn­bezo­gene Sozi­alver­siche­rungs­beiträge, Wert­schöp­fungs­abgaben und Steuern aus wirt­schafts-, sozial- und ordnungs­politi­scher Sicht • zwischen Vorsorge und Versor­gung: Konzep­tionen, Entwick­lungs­tendenzen und eine Entwick­lungs­stra­tegie für die deut­sche Alters­siche­rung • zur künftigen Entwick­lung des Renten­alters in Deutsch­land: von recht­lichen Rege­lungen zu ökono­mischen Wirkungen • „Gene­rati­onen­gerech­tigkeit” als Begrün­dung für eine Stra­tegie „nach­haltiger” Alters­siche­rung in Deutsch­land: die „Karriere” eines viel­deutigen Begriffs • Migra­tion und soziale Siche­rung — Notwen­digkeit einer diffe­renzierten Betrach­tung • der demo­grafi­sche Wandel und das deut­sche Gesund­heits­system • Pflege­versi­cherung in Deutsch­land: empiri­sche Befunde und offene Fragen
[HTML] anfortas08: Ungerechte Verteilung der Renten. rentemit35.wordpress.com, 19.1.2010. Beamte sind die heimli­chen Gewinner bei der Vermö­gens­vertei­lung der Renten­ansprüche (insgesamt 4,6 Billionen €) • Beamte haben den Vorteil, dass sie die Beiträge zur Alters­vorsorge nicht selber zahlen müssen und dass sich das Versor­gungs­niveau der Pensio­näre an den letzten Gehalts­bezügen orien­tiert • zudem fallen Beamte durch die Jobga­rantie nicht aus den Beiträgen und häfen somit konti­nuier­lich Ansprüche an • ein Durch­schnitts­rentner verfügt im Schnitt über 233.000 € Vermögen inkl. Rentenan­sprüchen • Beamte dagegen verfügen über durch­schnitt­lich 502.000 € • andere Beschäf­tigte des gleichen Alters können ledig­lich rund 40% des Wertes der Anwart­schaften von Beamten errei­chen
[HTML] A. Hirsch: Die Rente. Altersarmut ist kein Schicksal, sondern ein Geschäft. OEFFINGER FREIDENKER Blog, 21.2.2010. • „... trotz sinkender Lohn­kosten — bei gleich­zeitig stei­gender Produk­tivität — ist die Arbeits­losig­keit weiter gestiegen” • damit ist „die Armut gestiegen, aber auch der Lohn­anteil, der in das Renten­umlauf­system fliesst, ... zwangs­läufig gesunken” • „Der Mangel an Geld in den Sozial­kassen liegt folg­lich nicht in der demo­graphi­schen Entwick­lung der Gesell­schaft begründet, sondern darin, dass die Arbeit­nehmer­schaft an der Produk­tivi­täts­steige­rung keine Teil­habe erlangte.” • „Ein eben­falls nicht unerheb­licher Faktor am Rück­gang von Renten­ein­nahmen ist die Umwand­lung von regu­lären sozi­alver­siche­rungs­pflich­tigen Arbeits­plätzen in so genannte Mini-Jobs auf 400-Euro-Basis.” • aus diesen Arbeits­verhält­nissen lässt sich keinerlei Renten­anspruch ableiten • „Private Renten­versi­cherungs­produkte ... sind ein glän­zendes Geschäft für die Versi­cherungs­unter­nehmen” • „auch jene, die in der Situ­ation sind, sich einen Riester­anteil zu sichern, werden mehr fürs Gleiche hinlegen müssen” • „Der Gewinn durch niedrig gehal­tene Beitrags­sätze der GRV ist kein Vorteil, da der schein­bare Gewinn gar nicht ausreicht, um den Renten­verlust im Umlage­system durch private Vorsorge auszu­gleichen.” • Verlierer der beitrags­freien Entgelt­umwand­lung sind „vor allem die Gering­verdiener und Erwerbs­losen, die keinen Nutzen aus dieser Rege­lung ziehen können, aber trotzdem die Folgen tragen müssen” • der Riester­faktor in der Renten­formel soll sich bis 2011, jetzt verschoben auf 2013, pro Jahr um 0,6% Punkte dämp­fend auf die Rente auswirken
[HTML] H. Hansen: Rente: Rentner müssen sich auf doppelte Null­runde einstellen Hamburger Abend­blatt, 22.4.2010. • Grafik: kleine Renten — große Renten: Vertei­lung der Alters­renten in der GRV
[HTML] T. Breitkopf: Studie: Inflation trifft Rentner härter. RP ONLINE, 19.6.2010.
[HTML] E. Quadbeck: 20 Millionen Menschen betroffen: Sieben magere Jahre für die Rentner. RP ONLINE, 24.6.2010. • Die Seni­oren müssen sich auch in den kommenden Jahren auf Null- und Mini-Runden einstellen • die Löhne sind 2009 erstmals seit 50 Jahren gesunken: im Westen -0,96%, im Osten dagegen noch +0,61% • so wäre 2010 eigent­lich eine Renten­kürzung fällig, was aber durch die Renten­garantie ausge­schlossen wurde • daher muss die Renten­versi­cherung wegen der ausblei­benden Kürzungen in diesem Jahr 900 Mio. € zusätz­lich schul­tern • „Nach den Berech­nungen der Renten­versi­cherung müssen sich die Ruhe­ständler auf sieben magere Jahre einstellen” • 2011 droht aber­mals eine Null­runde • „In den Folge­jahren werden die Renten­erhö­hungen sehr niedrig ausfallen, auch wenn die Wirt­schaft wieder anzieht” • das Renten­system schiebt eine Bugwelle von Verpflich­tungen vor sich her • Prof. Raffel­hüschen rechnet sogar damit, dass es bis mindes­tens 2018 dauert, bis es wieder satte Renten­erhö­hungen gibt • nach seinen Berech­nungen kostet die Renten­garantie(?) die Beitrags­zahler bis 2017 zusätz­lich 5,1 Mrd. € • „Der Riester-Faktor lässt die Renten lang­samer steigen, damit die Beitrags­zahler entlastet werden” • würden alle bislang verscho­benen Renten­kürzungen auf einen Schlag einge­löst, müssten die Alters­bezüge im Westen um 3,8%, im Osten um 1,8% sinken
[HTML] N. Schrader: Offene Koordinierung in der EU-Rentenpolitik.[!] Bundes­zentrale für poli­tische Bildung  bpb, Mai 2010. • Die Regie­rungen der Mitglied­staaten wünschten ein stär­keres Engage­ment der EU in der Arbeits­markt- und Sozi­alpo­litik • eine Zentra­lisie­rung von legis­lativen Kompe­tenzen war jedoch nicht durch­setzbar • „Die OMK setzt auf die Formu­lierung von gemein­samen, aber unver­bind­lichen Zielen, auf die verglei­chende Evalu­ation der Umset­zung dieser Ziele (bench­marking) sowie auf die Stimu­lation des politi­schen Diskurses in und zwischen den Mitglied­staaten” • 2001: Einfüh­rung der „Offenen Methode der Koor­dinie­rung” (OMK) in der EU • definie­rende Elemente: Festle­gung von Leit­linien für die Union mit einem Zeit­plan für deren Verwirk­lichung; ggf. Fest­legung quan­tita­tiver und quali­tativer Indika­toren und Bench­marks als Mittel für den Vergleich; Umset­zung der Leit­linien in natio­nale und regio­nale Politik unter Berück­sichti­gung der natio­nalen und regio­nalen Unter­schiede; regel­mäßige Über­wachung und Bewer­tung durch Rat und Kommis­sion • „Bei den meisten der von der EU beschlos­senen Leit­linien der Renten­politik handelt es sich um allge­meine Vorgaben, aus denen zunächst keine Hand­lungs­anwei­sungen abzu­leiten sind” • 2 Ziele enthalten aber eindeu­tigeren politi­schen Auftrag an die Regie­rungen der Mitglied­staaten: 1) Verlän­gerung des Erwerbs­lebens und Schaf­fung wirk­samer „Anreize für die Erwerbs­betei­ligung älterer Arbeits­kräfte” und 2) dafür zu sorgen, dass „private und staat­liche kapi­talge­deckte Renten­systeme Renten­leis­tungen mit der erfor­derli­chen Effi­zienz, Kosten­günstig­keit, Nach­haltig­keit und Sicher­heit bieten” • dies „impli­ziert eine Abkehr von der Vorstel­lung, dass allein das staat­liche (umlage­finan­zierte) Renten­system für die Alters­siche­rung sorgen soll” • die beiden Ziele greifen am stärksten in die insti­tutio­nellen und ideo­logi­schen Grund­lagen der natio­nalen Renten­systeme ein • anhand eines Punkte­vergabe­systems wurde bewertet, wieweit eine Reform im Einklang mit den EU-Zielen steht • aus der Zusam­menfüh­rung der Werte aller Staaten wurde ein jähr­licher „Reform­akti­vitäts­index” gebildet • da Index über­wiegend im posi­tiven Bereich → die Renten­politik war vornehm­lich im Sinne der gemein­samen Ziele • Anreiz­systeme für längeres Arbeiten: Finn­land 2003, Groß­britan­nien 2004 • Schweden und Däne­mark haben ihre Reformen schon vor der OMK vorge­nommen • Fazit des Autors: „Die Wirkung der OMK muss grund­legend in Frage gestellt werden — sie ist kein effek­tives Regie­rungs­instru­ment” • die OMK spielt keine rele­vante Rolle im nati­onal­staat­lichen Politik­prozess • die Mitglied­staaten haben bereits beste­hende nati­onal­staat­liche Präfe­renzen und Ziele auf die europä­ische Ebene über­tragen • es besteht wenig Aussicht auf eine Stär­kung des sozi­alpo­liti­schen Profils der EU durch die OMK
[PDF] GRÜNBUCH.[!] Angemessene, nachhaltige und sichere europä­ische Pensions- und Renten­systeme. KOM(2010)365 endgültig, Europä­ische Kommis­sion, 7.7.2010. • Das Grün­buch geht nicht davon aus, dass es ein „ideales” Renten­modell gibt • die jüngste Finanz- und Wirt­schafts­krise hatte drama­tische Auswir­kungen auf Budgets, Kapital­märkte und Unter­nehmen • in Europa Verdop­pelung des Alters­quoti­enten bis 2060, Verkür­zung der Erwerbs­phase durch längere Ausbildung und früherer Ruhe­stand → „Wenn die Menschen nicht länger im Erwerbsleben bleiben, da sie auch länger leben, wird darunter entweder die Ange­messen­heit der Alters­versor­gung leiden oder es könnte zu einem untrag­baren Anstieg der Pensions- und Renten­ausgaben kommen” • zu erwarten, dass die alte­rungs­bedingten öffent­lichen Ausgaben steigen werden: bis 2060 um fast 5 Prozent­punkte des BIP (Deutsch­land: 2,5 Prozent­punkte nach Figure 3), davon ½ für Renten • Auswir­kungen der demo­grafi­schen Alte­rung auf kapi­talge­deckte Vorsor­gemo­delle: Sinken der poten­ziellen Wirt­schafts­wachs­tums­rate und damit der Erträge → höhere Beiträge, gerin­gere Renten­leis­tungen, höhere Kapi­talab­flüsse in aufstre­bende Märkte oder größere Risi­kobe­reit­schaft • während Anrech­nung von Betreu­ungs­zeiten im UV möglich ist, ist bei kapi­talge­deckten Renten­systemen die Frage, wie diese Solida­rität finan­ziert werden soll • durch den Anstieg des effek­tiven Renten­eintritts­alters haben sich neue Möglich­keiten für nach­haltige und ange­messene Renten eröffnet • offene Fragen: Mindest­renten, Erfas­sung atypisch Erwerbs­tätiger, Berück­schti­gung verschie­dener unfrei­williger Erwerbs­unter­brechungen (z.B. wegen Betreuung) • „Mit den refor­mierten Vorsor­gesys­temen steigt für eine beträcht­liche Zahl der Beschäf­tigten das Risiko unzurei­chender Alters­versor­gung.” • Auswir­kungen der Finanz- und Wirt­schafts­krise: höhere Arbeits­losig­keit, weniger Wachstum, höhere Staats­schulden, Volati­lität der Finanz­märkte • die zuneh­mende Abhän­gigkeit von privaten Systemen verursacht steuer­liche Kosten (wg. Steuer­anreizen), deren Wirksam­keit und Umver­teilungs­wirkung fraglich sind • außerdem zwangs­läufig Druck auf öffent­liche Finanzen, einen Teil der Kosten zu über­nehmen, wenn private Vorsorge­systeme ihre Versprechen nicht einhalten können • „Das Ausmaß der Verschlech­terung der Budget­lage im Gefolge der Krise macht 20 Jahre Budget­konso­lidie­rung zunichte und bedeutet, dass die nächsten zehn Jahre von budge­tären Zwängen geprägt sein werden.” • „In einer Reihe von Mitglieds­staaten wurden bestimmte Sozi­alver­siche­rungs­beiträge auf neu einge­richtete verpflich­tende kapi­talge­deckte Vorsorge­systeme umge­lenkt. Die Krise hat die Proble­matik dieser Doppel­zahlung noch unter­strichen und einige Regie­rungen veran­lasst, die Beiträge für private Vorsorge zu stoppen oder zu senken, um die Finanz­situ­ation der staat­lichen Alters­siche­rung zu verbes­sern.” • Auswir­kungen der Krise auf die Erträge und die Solvenz kapi­talge­deckter Systeme: private Pensions­fonds haben 2008 über 20% an Wert verlorenmehrere Träger betrieb­licher Pensions­fonds waren nicht in der Lage, ihren Verpflich­tungen nachzu­kommen • die kapi­talge­deckten Modelle haben die Krise unter­schied­lich gut über­standen: „In Ländern, in denen die Solvenz­anforde­rungen niedriger und die Verluste bei den Vermö­gens­werten beson­ders hoch waren, bieten die Systeme unglück­licher­weise weniger Schutz für erwor­bene Ansprüche und weisen die am wenigsten fexiblen Mecha­nismen für die Lasten­vertei­lung auf. In der Folge können Ansprüche verloren gehen und Anbie­ter/innen sich entschließen, ihre Systeme einzu­stellen, da sie es sich nicht leisten können, diese wieder in den Solvenz­bereich zu führen.” • Ange­messen­heit und Nach­haltig­keit der Alters­siche­rung müssen gemeinsam betrachtet werden • da die Ersatz­quoten für die staat­liche Alters­siche­rung in den meisten Fällen sinken werden, sind ausrei­chende Optionen für Erwerb von Zusatzan­sprüchen zu schaffen: Möglich­keit zu längerem Erwerbs­leben, Zugang zu zusätz­lichen Vorsor­gesys­temen • auto­mati­sche Anpas­sung des Renten­alters parallel zur stei­genden Lebens­erwar­tung ist eine viel­verspre­chende Option • aufgrund der Unter­schiede beim Arbeits­marktein­tritts­alter und dem Gesund­heits­zustand in verschie­denen Berufen war ein einheit­liches Renten­eintritss­alter immer schon umstritten • Möglich­keit, die Anhe­bung des Renten­alters mit einer Erhö­hung der erforder­lichen Mindest­beitrags­jahre zu kombi­nieren • beitrags­orien­tierte Systeme entlasten die Träger von ihrem finan­ziellem Risiko und verlagern das Inves­titions-, Infla­tions- und Lang­lebig­keits­risiko auf die Mitglieder • „Die Verschie­bung der Wahl und der Verant­wortung zur Einzel­person setzt voraus, dass die Menschen die Infor­mation verstehen, damit sie fundierte Entschei­dungen treffen können, vor allem weil die Alters­vorsorge komplexer geworden ist.” • finanz­techni­sches Wissen kann dazu helfen ebenso wie Produkt­infor­mations­vorschriften • „Es ist wichtig, dass jede/r Einzelne über entspre­chende Wirt­schafts­kennt­nisse verfügt und weiß, wie man plant, um den persön­lichen Bedarf an finan­zieller und sozi­aler Absiche­rung richtig beur­teilen zu können und stereo­type Verhal­tens­muster zu vermeiden.” (→ fundierte Inves­titions­entschei­dungen treffen können, Kompe­tenz in trans­natio­naler Mobi­lität) • das Engage­ment, das durch Informa­tions­pflicht und tech­nisches Wissen erreicht werden kann, hat Grenzen • Über­legung, einen zuver­lässigen Vorsorge­bera­tungs­dienst einzu­richten • Grafiken: 1) demo­grafi­sche Struktur der Bevölke­rung 2008 und 2060; 2) Alten­quoti­enten bei unter­schied­lichen durch­schnitt­lichen Renten­eintritts­alter-Szena­rios; 3) Prozen­tuale Verände­rungen in staat­lichen Renten­ausgaben als Anteil am BIP für den Zeit­raum 2007–60; 4) Ertrags­quoti­enten in den EU-Mitglieds­staaten 2007 und 2060; 5) Ände­rungen in den theo­reti­schen Ersatz­raten für einen Durch­schnitts­verdiener, der mit 65 Jahren nach 40 Beitrags­jahren in den Ruhe­stand tritt, zwischen 2006 und 2046 (in Prozent­punkten); 6) Stan­dard-Renten­eintritts­alter und durch­schnitt­liches Erwerbs­austritts­alter in der EU-27; 7) Gesamt-Beschäf­tigungs­raten von Frauen und älteren Arbeit­nehmern in der EU-27 2000–2008, in Prozent; 8) Auswir­kung kürzerer und längerer Arbeits­leben auf die Renten­auszah­lungen; 9) Auswir­kung von Erwerbs­unter­brechungen wegen Arbeits­losig­keit auf die Renten­auszah­lungen; 10) zuneh­mende Bedeu­tung kapi­talge­deckter Renten
[HTML] Grünbuch Rente der EU Kommission — Sozialministerin Haderthauer: "Finger weg vom deut­schen Renten­system!". Bayerische Staats­regie­rung, 7.7.2010. • Sozial­minis­terin Chris­tine Hader­thauer gegen Einmi­schung der EU in die betrieb­liche Alters­vorsorge • im Grün­buch wird über eine Portabi­litäts­richt­linie zur Mitnahme von betrieb­lichen Renten­anwart­schaften zu einem anderen Arbeit­geber nachge­dacht • Hader­thauer: wenn Renten­anwart­schaften schon nach 2-jäh­riger Betriebs­zuge­hörig­keit bei einem Arbeit­geber­wechsel mitge­nommen werden könnten, wäre das eine unzumut­bare Belas­tung für deut­sche Arbeit­geber • die in Deutsch­land geltende Warte­frist von 5 Jahren müsse beibe­halten werden, um Betriebs­treue zu belohnen • die Betriebe bräuchten hier Planungs­sicher­heit • im Grün­buch werde auch eine Erhö­hung des Renten­eintritts­alters wegen stei­gender Lebens­erwar­tung ange­deutet — das sei aber ausschließ­lich Sache der Mitglied­staaten • kein auf europäi­scher Ebene veran­kerter Automa­tismus!
[HTML] Grünbuch der Europäischen Kommission: EU für ange­messene, nach­haltige und sichere Renten­systeme. www.versicherungsbote.de, Versiche­rungs- und Finanz­bote, 13.7.2010. • Ein europa­weites öffent­liches Konsul­tations­angebot zur Bespre­chung und Diskus­sion von Renten und Renten­systemen: im Zeit­raum 7.7.–15.11.2010 Ansichten und Kommen­tare zum Thema Renten­system an die Europäi­sche Kommis­sion einrei­chen! • sie werden ausge­wertet und bei zukünf­tigen Entschei­dungen auf EU-Level berück­sich­tigt • László Andor: ange­sichts der Verdop­pelung der Zahl der Ruhe­ständler im Vergleich zu den sie Finan­zierenden bis 2060 müsse das Verhältnis zwischen Arbeits­zeit und Renten­zeit sorg­fältig geprüft werden • 5 Aspekte werden ange­sprochen: Ange­messen­heit und Nach­haltig­keit der Renten, Verhältnis zwischen Arbeits- und Renten­zeit und längeres aktives Leben, europäi­scher Binnen­markt für Renten­produkte, Wirt­schafts­krisen und sichere Rente, Trans­parenz bei den Renten­ange­boten • ein Online-Frage­bogen auf der Website der EK
[HTML] T. Mann (EVP/CDU): Für Europa gilt: Hände weg vom deutschen Rentensystem! cdu-kreisverband-fulda.de, 28.10.2010. • Thomas Mann, Vize­präsi­dent des EU-Beschäf­tigungs-Ausschusses: „Das Grün­buch ist an europä­ischer Kompe­tenz­anma­ßung nicht zu über­bieten.” „Wenn die Kommis­sion plant, die Eigen­ständig­keit der Alters­siche­rungs­systeme in der EU abzu­schaffen, ein einheit­liches europä­isches Renten­alter einzu­führen und die Ange­messen­heit von Ruhe­stands­einkommen zentral festzu­legen, dann ist das eine Kampf­ansage an die Mitglied­staaten.” • 2008 sollte nach dem Willen der EU-Kommis­sion die Frist, ab der Betriebs­renten­ansprüche beim Unter­nehmens­wechsel nicht mehr verfallen, von 5 Jahren auf 0 Jahre abge­senkt werden • „Das hätte in Deutsch­land ... das Ende des freiwil­ligen deut­schen Betriebs­renten­systems bedeutet”
[HTML] Fragen und Antworten zur Rentenerhöhung: Die Faktor-Frage - was den Rentnern bleibt.  tagesschau.de, ARD, 8.5.2008. • Wie Riester-Faktor und Nach­haltig­keits­faktor aus einer Renten­erhöh­ung eine Null­runde machen • ohne die Sonder­rege­lung 2008 würden die Renten 2008 statt um 1,1% nur um 0,46% steigen • durch die verschie­denen Faktoren sollen der Beitrags­satz zur GRV und das Renten­niveau (Verhältnis von Durch­schnitts­rente zu Durch­schnitts­verdienst) einiger­maßen stabil gehalten werden • Renten­niveau vor Steuern: 2006 ca. 52%, 2030 knapp 44% • Beitrags­satz: 2006 19,9%, 2030 21,9% • Kürzungs­bedarf durch den Nachhol­faktor bereits im Westen: 1,75 Prozent­punkte; im Osten: 1,3 Prozent­punkte • durch die für 2008 beschlos­sene außer­plan­mäßige Renten­erhö­hung gibt es einen zusätz­lichen Kürzungs­bedarf von 1,2 Prozent­punkten • sind weniger Menschen arbeits­los, kann der Nach­haltig­keits­faktor auch Renten­erhö­hungen bewirken • ein knappes Drittel der Renten­erhö­hung von 0,54% im Jahr 2007 ist dem Nach­haltig­keits­faktor zu verdanken
[HTML] S. Wolff: Dramatische Studie: Alarmzustand bei der Altersvorsorge. Frankfurter Rundschau, 7.10.2010. • Studie der Postbank: desa­ströse Entwick­lung der privaten Alters­vorsorge • immer mehr Berufs­tätige verzichten auf eine private Alters­vorsorge • bereits 20% der Berufs­tätigen haben ihre beste­henden Vorsorge-Verträge gekürzt oder gekün­digt • beson­ders in Ostdeutsch­land sind die Ausgaben zur privaten Alters­vorsorge kräftig gesunken (von 2009 163 €/Monat auf 2010 123 €/Monat — West­deut­sche: 215 €/Monat) • fast jeder 2. Ostdeut­sche fragt sich inzwi­schen, welche private Anlage­form über­haupt noch Sinn hat • 37% der Berufs­tätigen befürchten aber auch, dass ihnen der Staat im Alter die Rente kürzen wird • 28% sorgen sich, dass durch stark stei­gende Preise ihre Erspar­nisse zur Alters­vorsorge entwertet werden • die meisten Bundes­bürger (76%) sehen keine sinn­volle Alterna­tive zur gesetz­lichen Rente • Keine finan­ziellen Sorgen im Alter erwarten 14% der Ostdeut­schen und 30% der West­deut­schen • Post­bank-Privat­kunden­vorstand Michael Meyer: „... Schock­starre der Deut­schen ... nach den Erfah­rungen der Finanz- und Wirt­schafts­krise” • absehbar seien gefähr­liche Auswir­kungen: eine „lang­fris­tige und kaum mehr korri­gier­bare Krise der Alters­vorsorge” • „Alle Instru­mente und Maßnahmen im Vorsor­gebe­reich müssen auf den Prüf­stand
[HTML] USA: Rentensystem bei vielen US-Städten kurz vor dem Zusammenbruch. ShortNews, 12.10.2010. • Viele US-Städte können ihre Pensions­verpflich­tungen nur noch schwer erfüllen (Phila­delphia: nur noch bis 2015) • North­western Univer­sity: kommu­nales Finanz­loch von mehr als ½ Billion $; „Finan­cial Times”: 7 mal soviel • für viele staat­liche Pensions­pläne fehlt die Kapital-Grund­lage
[HTML] Vorsorge: Kommt die Pflicht zur Privaten Altersvorsorge? FinanzNachrichten.info, 15.10.2010. In abseh­barer Zeit gesetz­liche Rente nur noch aus Grund­siche­rung • Entscheider der politi­schen Ebene haben starr­sinnig an einem über­holten Renten­system fest­gehalten • da die Riester-Rente frei­willig ist, wird nicht verhin­dert, dass „die Menschen in Krisen­zeiten statt an ihrem Konsum an der Alters­vorsorge zu sparen beginnen” • jeder 5. Bundes­bürger hat seine private Alters­vorsorge gekün­digt oder zumin­dest gekürzt • Allensbach: „Man kann von einer regel­rechten Schock­starre sprechen” • es werden Stimmen für eine gesetz­liche Pflicht zur privaten Alters­vorsorge laut
[HTML] C. Rybarczyk: Rente: "Von Rente kann man nicht in Saus und Braus leben". Hamburger Abendblatt, 18.10.2010. • Inter­view mit Herbert Rische, dem Präsi­denten der Deut­schen Renten­versi­cherung • „Es gilt dasselbe Renten­recht in Ost und West. Nur haben wir andere Löhne, die den Renten zugrunde liegen.” • seit dem Beschluss über die „Rente mit 67” hat sich die Situa­tion der über 55-Jäh­rigen verbes­sert • „Die Unter­nehmen werden sich verstärkt um ältere Arbeit­nehmer kümmern und ihre Poten­ziale stärker ausschöpfen müssen.” • der Über­gang in die Rente wird mit glei­tenden Über­gängen und Teil­renten geschehen • „Durch die Rente mit 67 kann der Beitrags­satz lang­fristig um 0,5 Beitrags­satz­punkte gesenkt werden.” • „Ohne die Rente mit 67 wäre das Ziel, dass der Beitrags­satz bis 2030 nicht über 22 Prozent steigt, aus heutiger Sicht nicht zu errei­chen.” • Renten­garantie: „... die Rentner zahlen ja in Zukunft selbst, was sie garan­tiert bekommen haben. Nämlich mit gerin­geren Renten­steige­rungen ...” • wenn das Spar­paket beschlossen wird, entfallen die Renten­beiträge für die Bezieher von Arbeits­losen­geld II, und die GRV bekommt 1,8 Mrd. € weniger pro Jahr • ebenso entfallen rund 300 Mio. € an eini­gungs­bedingten Leis­tungen • „Wenn man bei den ... Bundes­zuschüssen spart, muss man bei den Leis­tungen der Renten­versi­cherung strei­chen.” • Post­bank-Studie: 76% der Menschen sagen: die ideale Form der Alters­vorsorge ist die gesetz­liche Rente im UV • „Für viele ist der Markt an privaten Alters­vorsor­gepro­dukten sehr verwir­rend.” • es sind inzwi­schen über 8 Mrd. € an Zuschüssen und Zulagen in Riester-Renten geflossen • „Vor fünf Jahren” habe „ich gesagt: Wir müssen nicht Beamte sein, wir können auch als Ange­stellte das Geschäft betreiben.”
[PDF] W. Schmähl: Die wachsende Bedeutung der Dynami­sierung von Alters­einkünften für die Lebens­lage im Alter (Kurzfas­sung). Langfas­sung in: Wirt­schafts­dienst 90(4), 2010. • Leis­tungs­niveau als zentrale Ziel­dimen­sion in der Diskus­sion über die Alters­siche­rungs­politik — ausge­drückt durch Einkom­mens­ersatz­raten • meist konzen­triert sich diese Angabe auf den Zeit­punkt bei Renten­beginnwichtig sind aber die Ersatz­raten während der Renten­lauf­zeit, die durchschnitt­lich rund 18 Jahre beträgt • da Alters­einkommen zuneh­mend aus verschie­denen Quellen fließen, wird es von Bedeu­tung, wie sich die einzelnen Einkunfts­arten unter­schied­lich entwickeln
[Web-Link] E. Eichenhofer, W. Schmähl, H. Rische (Hrsg.): Handbuch der gesetzlichen Rentenversicherung - SGB VI (Gebundene Ausgabe). Luchter­hand-Verlag (Wolters Kluwer Deutsch­land). Erscheint im November 2010
[HTML] E. Quadbeck: Keine Nullrunden mehr: Rente steigt bis 2024 jährlich um 1,9 Prozent. RP ONLINE, 17.11.2010. • Neuer Renten­bericht: Voraus­berech­nung bis 2024 • über den gesamten Voraus­berech­nungs­zeit­raum steigen die Renten im Durch­schnitt jährlich um 1,9% bis zum Jahr 2024 um insge­samt gut 29% • Steige­rung 2011 aller­dings nur etwa 1% • die Renten­höhe wird in den kommenden Jahren der Lohn­entwick­lung hinterher­hinken (jähr­lich 2% statt 3%) • das Renten­niveau wird in dieser Zeit von 51,7% auf 46,2% sinken • die Eckrente wird bis 2024 nur von heute 1224 € auf dann 1583 € monat­lich steigen • die Bevöl­kerungs­entwick­lung (immer weniger Arbeit­nehmer für immer mehr Rentner) wirkt sich dämp­fend auf die Rente aus • außerdem wird der Nachhol­faktor bis 2015 stär­kere Renten­erhö­hungen verhin­dern

2. Forderungen von Organisationen  

[AkR][PDF] Konsolidieren — Investieren — Entlasten. Orien­tie­rungs­punkte der SPD für ein inte­griertes Steuer- und Abgaben­system eines sozialen Deutsch­lands. 2008. • Zukunfts­investi­tionen fördern (Weiter­bildung, Familien­förde­rung) • niedri­gere Sozial­abgaben
[PDF] Solidarische Alters­siche­rung stärken, Siche­rungslücken schließen, Alters­armut verhin­dern! Heraus­forde­rungen und Handlungs­bedarf in Alters­siche­rung. Beschluss des DGB-Bundes­vor­standes vom 6. Mai 2008. • Beschlos­sene Absenkung des Renten­niveaus schießt übers Ziel hinaus und gefährdet Akzep­tanz der GRV • GRV für alle Erwerbs­tätigen gefordert • höhere Absiche­rung bei Arbeits­losigkeit • Hoch­wertung von Niedrig­einkommen • nach­rangige Grund­siche­rung ist regelmäßig an ökono­misches und sozio­kultu­relles Existenz­minimum anzu­passen • bruch­loser Über­gang zwischen Erwerbs­tätig­keit und Rente (Alters­teil­zeit, groß­zügigere Hinzu­verdienst­grenzen) • flächen­deckende betrieb­liche Alters­versor­gung
[PDF] A. Buntenbach: Zukunft der Alters­siche­rung. State­ment zur Presse­konfe­renz. Geschäfts­führender Bundes­vorstand des Deut­schen Gewerk­schafts­bundes DGB, 2008. • Ein­gelei­teten Reformen machen beide Genera­tionen – Jung und Alt – zu Verlie­rern • die GRV wurde nicht nur medien­wirksam diskre­ditiert, sondern real entwertet • die GRV bietet gutes Gesamt­paket: neben Alters­renten wird Erwerbs­minderung abge­sichert, es gibt Hinter­bliebenen­versorgung und Rehabili­tations­leistungen – alles bei unver­gleichlich niedrigen Verwal­tungs­kosten von unter 2% • neben Renten­kür­zungen wirken Arbeits­losig­keit und boomender Niedrig­lohn­sektor auf Alters­armut hin • Zukunfts­vision sind Kombi-Rentner mit Mini-Rente und Mini-Job • Eck­punkte: höheres Renten­niveau, Erwerbs­tätigen-Versi­cherung, verbes­serte Erwerbs­minde­rungs­rente, abge­sicherte Lang­zeit­arbeits­lose, Aufwer­tung nied­riger Einkommen, flexible Über­gänge, bestärkte betrieb­liche Alters­vorsorge
[HTML] DGB-Analyse: Auswege aus der Finanzierungsklemme des Sozialstaats. DGB, 2008
[PDF] Für einen Neuen Genera­tionen­vertrag - Neuaufbau einer solidarischen, verlässlichen Alters­siche­rung. Probleme, Analysen und Konzepte. IGM IG Metall Vorstand, 2008
[PDF] Für einen Neuen Genera­tionen­vertrag. Thesen der IG Metall für den Neuaufbau einer solida­rischen, verläss­lichen Alters­siche­rung. IGM IG Metall Vorstand, 2008. • „Alle rein ins Solidar­system” • Wiederan­kopplung der Renten an allge­meine Ein­kommens­entwick­lung • Aufwer­tung niedriger Renten­versiche­rungs­beiträge aus Steuer­mitteln • Anhebung der Grund­siche­rung im Alter • Betriebs­renten für alle • flexible Alters­über­gänge
[HTML] Verantwortung und Weit­sicht. Gemein­same Erklä­rung des Rates der Evange­lischen Kirche in Deutsch­land (EKD) und der Deut­schen Bischofs­konfe­renz zur Reform der Alters­siche­rung in Deutsch­land, 2000. • Mut zur Wahr­heit • Alters­siche­rung als gemein­same Aufgabe • Bedeu­tung der Gebur­tenrate für Zukunft der Alters­siche­rung • Verschie­bungen aufgrund steigender Lebens­erwar­tung • zuneh­mende Erwerbs­tätig­keit von Frauen • durch­schnitt­liche Dauer des Erwerbs­lebens hat sich durch Verlän­gerung der Ausbil­dungs­phase einer­seits und Zunahme von Früh­verren­tungen anderer­seits sehr verkürzt • Teil­zeit­arbeit und gering­fügige Beschäf­ti­gungen nehmen zu • Gerech­tig­keit zwischen Genera­tionen, Beitrags­äqui­valenz • Verläss­lich­keit und Vorher­sehbar­keit • Subsi­diari­tät und Eigen­vorsorge • darauf sehen, dass bei Eintritt des Versor­gungs­falles kein gravie­render sozialer Abstieg erfolgt • Mann und Frau je eigene Anwart­schaften – während der Ehe in gleicher Höhe • grund­sätz­lich Fest­halten am System obliga­tori­scher Alters­siche­rung • Versiche­rungs­pflicht für alle Erwerbs­tätigen • einen Korrek­turfak­tor in Renten­formel, um Lasten bei Siche­rung im Alter zwischen Genera­tionen gerecht zu verteilen • Renten­eintritts­alter darf kein Tabu sein • Gewähr­leistung einer Mindest­siche­rung • privater Eigen­vorsorge von zuneh­mender Bedeu­tung • kapital­finan­zierte Formen der Alters­vorsorge geben mehr Frei­heit und Flexi­bili­tät • in beschränk­tem Umfange private Vorsorge­pflicht Erwerbs­tätiger gesetz­lich vorzu­sehen, nicht ohne steuer­liche Förde­rung; für Gering­verdie­nende zusätz­liche staat­liche Förde­rung bis zu bestimm­ter Höhe
[AkR][PDF] Sozialverband Deutsch­land SoVD / Volkssolidarität: Sozial­abbau stoppen, Sozial­staat stärken. 2008. • Teil­habe sichern • Vertrauen schaffen • Sozial­staat als Stand­ort­faktor • Vertei­lungs­gerech­tig­keit! • gegen Privati­sierung sozialer Risiken Enthält: C. Butter­wegge, C. Reiß­landt: Sozial­staat am Scheideweg. • Erosion des Gerech­tigkeits­begriffs • Folgen der Trans­forma­tion des Sozial­staats • Vorschläge zur Weiter­entwick­lung des Sozial­staats
[PDF] Zwölf Empfeh­lungen für eine genera­tionen­gerechte Reform und dauer­hafte Siche­rung des Renten­systems. Posi­tions­papier Rente, „Ulmer Papier”. YOIS Youth for Inter­generational Justice and Sustainability – Deutschland, 2005. • Probleme der Alters­versor­gung können nur durch Genera­tionen-Solida­rität gelöst werden • erforder­lich ist neuer Genera­tionen­vertrag mit umfas­sender Reform des UV statt System­wechsels • Einführung des KDV führt zu Doppelbelastung und zusätzlichen Risiken des Kapitalmarkts und zwangsläufig sinkenden Zinsen • auch Einfüh­rung steuer­finan­zierter Einheits­rente würde jahr­zehnte­lange Umstel­lung mit horrenden Steuer­lasten bedeuten • Ausweitung auf alle Erwerbs­tätigen gefordert • eine formel­mäße Anpas­sung an demo­grafi­schen Wandel ist zum einen durch Kopp­lung an Netto- statt Brutto­löhne bereits ansatz­weise gegeben und zum anderen nicht notwendig, da auch Produk­tivitäts­entwick­lung berück­sich­tigt werden muss • GRV muss von abhän­giger Beschäf­tigung abge­koppelt werden und zur Bürger­versi­cherung ausge­weitet werden (einschließ­lich Beamten und Poli­tikern) • Staat über­nimmt Beitrags­zahlung für: Kinder­ziehungs­zeiten, Ausbildungs­zeiten (Basis: durch­schnitt­liches Versi­cherten­einkommen), Arbeits­losig­keit • Erweite­rung auf alle Ein­kommens­arten, schritt­weise Abschaf­fung der Bemes­sungs­grenze • als Gegen­gewicht dazu Einfüh­rung einer Höchst­rente • Vereini­gung der verschie­denen Renten­versiche­rungen und Sonder­versiche­rungen • Höhe des Bundes­zuschusses soll exakt an Höhe versiche­rungs­fremder Leistungen gebunden werden • da Kinder­erzie­hung lt. Bundes­verfas­sungs­gericht eigen­ständigen Beitrag zur Renten­versiche­rung dar­stellt, sollen Kinder­erziehungs­zeiten stärker als bisher berück­sich­tigt werden: schritt­weise mindestens 6 Baby­jahre • um Vertrauen in Renten­versiche­rung wieder her zu stellen, sollten weitere poli­tische Eingriffe unterbleiben
[PDF] S. Wahl: Nachhaltige Alterssicherung: Solidarische Grund­siche­rung und private Vorsorge. Wissen­schafts­zentrum Nord­rhein-West­falen, DAS MAGAZIN, Nr. 319, 2000. • Alters­siche­rung bedeutet Konsum­verzicht in der Gegen­wart und Inves­titition in die Zukunft • seit 30 Jahren werden nur noch zwei Drittel der Zahl der Kinder geboren, die zur lang­fris­tigen Bestands­siche­rung der Bevöl­kerung erfor­derlich sind • „Ziel muss sein, dass spätes­tens in 30 Jahren mindes­tens 45 Prozent des Alters­einkom­mens aus kapi­talge­deckter privater Vorsorge ... stammen sollten.” • Riesters Ansatz ist zwar grund­sätz­lich richtig, aber mit nur 4% des Brutto­lohns lässt sich die Umsteu­erung zu einem nach­haltigen Alters­siche­rungs­system nicht bewerk­stel­ligen • „Um zu verhin­dern, dass dadurch große Teile der nicht mehr aktiven Genera­tion unter die Armuts­schwelle sinken, muss die staat­liche Alters­siche­rung in eine einheit­liche Grund­siche­rung für alle umge­wan­delt werden. Nur durch die Beschrän­kung der gesetz­lichen Renten­versi­cherung auf eine Grund­siche­rung kann gewähr­leistet werden, dass die Umstel­lung auf eine nach­haltige Alters­siche­rungs­politik nicht zu Lasten der nicht mehr aktiven Genera­tion geht.” • Grund­siche­rung unab­hängig von voran­gegan­gener Erwerbs­arbeit und materi­eller Bedürf­tigkeit und ausschließ­lich aus dem allge­meinen Steuer­auf­kommen finan­ziert • der Über­gang von der beste­henden GRV zu einem Grund­siche­rungs­system dauert 25 Jahre, da Altan­sprüche an die beste­hende GRV erfüllt werden müssen • keine Doppel­belas­tung? • Ergän­zung durch verstärkte private Vorsorge
[PDF] Sozialstaat und Staats­haus­halt. 68. Berge­dorfer Gesprächs­kreis, Berge­dorfer Schloss, 1981
[PDF] M. Etxezarreta, J. Grahl, J. Huffschmid, J. Mazier u.a.: EuroMemo 2002. Bessere Insti­tuti­onen, Regeln und Instru­mente für Voll­beschäf­tigung und sozi­alen Wohl­stand in Europa. VSA-Verlag, 2003. Ab S. 105: III. Renten­reform in der EU — Kritik und Alter­nativen. • Angeb­liche fehlende lang­fristige Trag­fähig­keit gegen­wärtiger Renten­systeme: • demo­grafi­sche und Arbeits­markt-Probleme würden derart hohe Beiträge erfor­dern, dass die Arbeits­kosten zu hoch würden, die Arbeits­nach­frage sänke und Arbeits­losig­keit sowie Schwarz­arbeit verur­sachte • wegen der gerin­geren Verzin­sung seien öffent­lich finan­zierte Renten­systeme weniger effi­zient (in dyna­mischen Volks­wirt­schaften seien die Erträge auf Wert­papier­märkten höher als die vom Wachs­tum der Real­löhne abhän­gigen Erträge auf Arbeit) • staat­liche Renten verrin­gerten die Erspar­nisse und damit das gesamt­wirt­schaft­liche Wachstum • die Lösungs­vorschläge der EU-Staaten bein­halten: Leistungs­reduk­tionen, längere Lebens­arbeits­zeiten, teil­weiser Wechsel zur Kapital­deckung (mit beträcht­lichen steuer­lichen Anreizen) bis schließ­lich zu voller Kapital­deckung • kriti­sche Haupt­einwände dagegen: • der prog­nosti­zierte Anstieg des Alten­quotienten für 1995–2020 ist nicht höher[!] als während der vergan­genen 30 Jahre! • die ökono­mische Abhän­gigen­quote (Anteil der Nicht-Erwerbs­tätigen zu den Erwerbs­tätigen) steigt wesent­lich geringer als die demo­grafi­sche Abhän­gigen­quote (Anteil der unter 20-Jährigen und über 65-Jährigen zur Erwerbs­bevöl­kerung) • beide Finan­zierungs­systeme beruhen gleicher­maßen auf der laufenden Produk­tion und dem aktu­ellen Wohl­stand • European Economists 2001: „Eine Zunahme der Rentner­Innen im Verhältnis zur Erwerbs­bevöl­kerung erfor­dert den Transfer von mehr Ressourcen von der arbei­tenden zur verren­teten Bevöl­kerung, unab­hängig davon, wie dieser Transfer orga­nisiert wird. Priva­tisierte Renten­systeme mögen den statt­findenden Transfer zwar verschleiern, ändern aber nichts an den tatsäch­lichen Gegeben­heiten: Die Realität des Ressourcen­transfers kann durch kein Renten­system umgangen werden.” • da die sinkende Erwerbs­tätigen­zahl durch die Beschäf­tigungs­situ­ation deter­miniert wird — nicht durch einen Mangel an Arbeits­willigen — kann eine aktive Wachs­tums- und Beschäf­tigungs­politik die Finanz­situ­ation der öffent­lichen Renten­systeme sozial und ökono­misch effi­zienter verbes­sern • die Finan­zierungs­möglich­keiten jedes Systems hängen nicht von der Anzahl der Beschäf­tigten, sondern von deren Produk­tivität ab • „Wenn nied­rigere Löhne mit nega­tiven Arbeits­anreizen einher­gehen, weshalb sollten dann nicht die Löhne ständig erhöht werden, um die Moti­vation der Beschäf­tigten aufrecht­zuer­halten?” • betrachtet man die Erträge an den Finanz­märkten und die Höhe der Verwal­tungs­kosten zusammen, sind Pensions­fonds den staat­lichen Renten­systemen nicht über­legen • in Groß­britan­nien beläuft sich die Höhe der gewährten Steuer­erleich­terungen auf etwa 40% der Kosten der staat­lichen Mindest­rente • kapi­talge­deckte System vergrößern die sozi­ale Ungleich­heit • die Erspar­nisse steigen nur in der Phase des Aufbaus von kapi­talge­deckten Renten­systemen, und auch dann z.T. kompen­siert durch Reduk­tion bishe­riger frei­williger Erspar­nisse • Sparen führt nicht unbe­dingt zu zusätz­lichen Inves­titi­onen • Barr (The Truth About Pension Reform. Finance and Development, 38(3), September 2002): 1970–1989 war in den USA und in Groß­britan­nien der Beitrag der Aktien­märkte zur Finan­zierung des Unter­nehmens­sektors negativ • „Viele Verfechter­Innen von Priva­tisie­rung behaupten, dass Priva­tisie­rung und die damit einher­gehende Diversi­fizie­rung Risiken verringert; dieses Argu­ment sollte jedoch nicht über­bewertet werden.” • keine Korre­lation zwischen der Entwick­lung der Aktien­märkte und dem gesamt­wirt­schaft­lichen Wachstum • EU wohl entschlossen, mit Hilfe der „Moder­nisie­rung” der Renten­systeme durch die Einrich­tung privater Pensions­fonds die Expan­sion und Integra­tion der Finanz­märkte zu fördern • wichtig ist der EU, dass die Priva­tisie­rung nicht nur ange­regt, sondern dass sie erzwungen wird • die „Krise” der Renten­systeme ist eher eine politi­sche und ideo­logi­sche Konstruk­tion • nach Esping-Andersen sollte jedes faire Renten­system 3 Elemente bein­halten: Gerech­tigkeit, Soli­darität und Dekom­modi­fizie­rung (Wiki­pedia: Abkopp­lung sozi­aler Sicher­heit vom Arbeits­markt bzw. die Verrin­gerung der Markt­abhän­gigkeit von Arbeit­nehmern und Sozial­leis­tungs­empfän­gern) • sind Sozi­alver­siche­rungs­beiträge eine „Steuer auf Beschäf­tigung” oder nur „aufge­scho­bene Lohn­zahlungen” und Teil des Arbeits­vertrages?
[HTML] E. Niejahr: Stille Flucht aus dem System. Warum die alte Rente keine Zukunft hat. SPIEGELWISSEN, 1.2.1999. • Bis 1981 hatte Chile eine Renten­ver­siche­rung nach dem Umlage­system, das aufgrund von schwer finan­zier­baren Sonder­rege­lungen für viele Inter­essen­gruppen vor dem Bankrott stand • der frühere Harvard-Absolvent José Piñera stellte als chile­nischer Arbeits­minister (unter dem Diktator Pino­chet) die Alters­vorsorge komplett auf ein kapi­talge­decktes System um, bei dem jeder „für sich selbst vorsorgt” • der Staat bestimmt nur noch die Rahmen­bedin­gungen: er verpflichtet jeden zur Vorsorge, sichert eine niedrige Grund­versor­gung und bestimmt die Regeln für die Anlage­strate­gien • Alterungs­problem wie für die meisten Industrie­länder: 1970 auf jeden Rentner noch 5,9 Beitrags­zahler, 2030 werden es 1,6 sein • für die stei­gende Zahl der Job-Hopper und Teil­zeit­beschäf­tigten, der Lang­zeit­arbeits­losen, gering­fügig Beschäf­tigten und Frauen mit langen Baby­pausen sichert das Renten­system nicht ohne weiteres ein ausrei­chendes EinkommenJoschka Fischer: „Das staat­liche Renten­system ist bank­rott.” … „Die Alter­native heißt nicht Kapital­deckung oder Umlage­finan­zierung. Wir brauchen künftig beides.” • W. Riester: „Auch das System der sozi­alen Siche­rung muss zukünftig so gestaltet werden, daß es Antworten auf verschie­dene Erwerbs­bio­graphien und unter­schied­liche Ansprüche geben kann” • etwa 5,6 Milli­onen Arbeit­nehmer entzogen sich ihrer Beitrags­pflicht in versiche­rungs­freien Mini-Jobs • eine halbe Million Ärzte, Apotheker, Archi­tekten, Rechts­anwälte, Steuer­berater und Wirt­schafts­prüfer sind ausge­stiegen und nutzen berufs­stän­dische Versor­gungs­werke nach dem Kapital­deckungs­verfahren • eine schnelle Umstel­lung des Gesamt­systems wie in Chile ist hierzu­lande ohne Chancen — „Für Deutsch­land kann das keiner ernst­haft wollen”, sagt H.-W. Sinn, „die Kosten des Über­gangs sind einfach viel zu hoch. • N. Walter (Deut­sche Bank): allen­falls in fünfzig Jahren ist das machbar • in der Schweiz gibt es keine Obergrenze für die Beitragssätze, und trotzdem bekommen Ruheständler höchstens 2 Mindestrenten • Verlo­ckungen für Poli­tiker: kein anderes Sozial­system hat so viel Geld, sind Folgen erst mit viel Zeit­verzö­gerung spürbar, und nur wenige Menschen verstehen, was dort eigent­lich vor sich geht
[HTML] C. Reiermann, U. Schäfer: Zwang zur Wende. SPIEGELWISSEN, 30.8.1999. • Der SPD-Bundes­tagsab­geord­nete H.M. Bury über­legte, wie sich ein Teil der Renten künftig an den Börsen verdienen lässt (Kapital­deckung!) • mittler­weile ist er im Kanz­leramt Staats­minister • jede denk­bare Lösung des Renten­problems bedeutet Umver­teilung: entweder zu Lasten der Jungen, die selbst viel bezahlen und am Ende wenig bekommen, oder zu Lasten der Alten, die um ihre Ansprüche bangen • nun sollen nach dem Willen von Kanzler und Finanz­minister auch die Rentner ihren Beitrag leisten: die Renten nur noch mit der Infla­tions­rate steigen zu lassen (DGB und CDU/CSU: „Rente nach Kassenlage”) • W. Riester ließ sechs Gegen­vorschläge durch­rechnen, keiner erzielte dieses Einspar­volumen • die Zeit drängt: schon bei der letzten Bundes­tags­wahl war jeder dritte Wähler über 60 Jahre alt • die eigent­liche Reform­debatte steht noch bevor • die Alters­vorsorge im 21. Jahr­hundert bedeutet weniger staat­liche Absiche­rung und mehr Eigen­verant­wortungdas deut­sche Renten­system galt als das beste und sicherste der Welt • jetzt kommen auf 1 Ruhe­ständler nur noch knapp 3 Arbeiter, um 2050 wird das Verhältnis 1:1 sein • im Juni präsen­tierte Riester ein 2-Stufen-Modell: die schrump­fende Umlage­rente soll durch eine eigen­verant­wortete Kapital­rück­lage aufge­stockt werdenein kompletter Wechsel vom Umlage- zum Kapital­deckungs­verfahren ist kaum denkbar — „Für Deutsch­land kann das keiner ernst­haft wollen”, sagt H.-W. Sinn, „die Kosten des Über­gangs sind einfach zu hoch. • Blick auf die 2. Säulen in Schweden, Irland und der Schweiz • Schweden hat eine Kapital-unter­fütterte „Zwangs­rente” verab­reicht, zusätz­lich zur leistungs­bezo­genen Rente nach deut­schem Vorbild • CDU: „Von dem schwedi­schen System könnten wir ... etwas auf unsere Verhält­nisse über­tragen” • Staats­sekretär Mosdorf hält viel vom Schweizer Renten­system: „eine fili­grane Verschie­bung weg von der kollek­tiven hin zur indi­vidu­ellen Alters­vorsorge” • in der Schweiz kann sich seit 1916 niemand der gesetz­lichen Renten­ver­siche­rung entziehenin der Schweiz sind auf jeden verdienten Franken Beiträge fällig — aber die Renten­auszah­lungen bewegen sich zwischen rund 1000 Franken und 2000 Franken • die Schweizer haben in ihren 2 weiteren Säulen mehr Geld im Verhältnis in Pensions­fonds ange­legt als jede andere Industrie­nationwollten die Deut­schen diesen Rück­stand aufholen, müssten sie rund vier Billi­onen DM in einen Kapital­stock pumpen (das könnte die Finanz­märkte zusammen­brechen lassen) • in den USA gehören die Pensions­fonds zu den entschei­denden Trieb­federn des Aufschwungs → Risiko­kapital für Existenz­gründer • stark schwan­kende Kurse → in Groß­britan­nien gingen in den 80er Jahren sogar etliche Gesell­schaften pleiteBury fordert eine steuer­liche Förde­rung • mit dem erwar­teten Urteil des Bundes­verfas­sungs­gerichts zur Besteu­erung der Alters­vorsorge würde mit der anfäng­lichen Frei­stel­lung die Privat­rente schlag­artig attrak­tiver • M. Laux vom Bundesverband Deutscher Investment-Gesellschaften: „Das ist endlich der Start­schuss für echte, große Pensions­fonds, dann stimmen endlich die Bedin­gungen.
[HTML] M. Sauga, M. Scheffler: Ackern bis zum Umfallen? SPIEGELONLINE, 5.5.2008. • SPD und Gewerkschaften wollen den staat­lich geför­derten Vorruhe­stand fort­setzen • die Große Koali­tion hat beschlossen, die heutige Alters­teil­zeit auslaufen zu lassen (eine der letzten gesetz­lichen Möglich­keiten, vorzeitig aus dem Erwerbs­leben auszu­steigen) • was beson­ders belas­teten Arbeit­nehmern den Berufs­aus­stieg erleich­tern sollte, entwi­ckelte sich zu einem finan­ziellen Spreng­satz für die Sozial­kassen und zu einem Instru­ment, die Genera­tion 50 plus flächen­deckend aus dem Erwerbs­leben zu kickenals Norbert Blüm die heutige Alters­teil­zeit schuf, schwärmte er von einer Alter­native zur viel­kriti­sierten Früh­verren­tungs­praxis • als Erstes machten findige Perso­nalma­nager und Betriebs­räte den gewünschten glei­tenden Über­gang in ihrem Sinne praxis­taug­lich, indem sie den Begriff Teil­zeit kreativ weiter entwi­ckelten: die Beschäf­tigten arbei­teten zunächst 3 Jahre mit voller Stunden­zahl weiter, anschlie­ßend blieben sie 3 Jahre zu Hause (Block­modell) • ihr Gehalt wurde während der Zeit mit Zuschüssen des Staates und der Arbeits­losen­versi­cherung auf bis zu 90% ihres letzten Netto­einkom­mens aufge­stockt (wie bei der alten Früh­rente) • für mittel­stän­dische Arbeit­geber war das Verfahren zu kompli­ziert • Indus­trie­unter­nehmen nutzten das Modell, um auch solche Beschäf­tigte loszu­werden, die auf dem Arbeits­markt noch gute Chancen gehabt hätten, um Personal­kosten zu sparen • der staat­lich geför­derte Vorruhe­stand ist ein doppeltes Ärgernis: zum einen legt er ein wich­tiges Poten­tial an Fach­kräften still, zum anderen belastet er die Beitrags­zahler mit enormen Summen (Aufsto­ckungs­beträge: jähr­lich rund 1,5 Mrd. €) • dabei sind heute nicht wenige Unter­nehmen auf die Fach­kräfte im Seni­oren­alter ange­wiesen • Experten empfehlen: Arbeit­geber und Gewerk­schaften richten branchen­weite Vorruhe­stands­fonds für Berufs­gruppen wie Schicht­arbeiter oder Monteure ein (Härte­fallre­gelung)
[HTML] FOCUS-Streitgespräch: JU-Chef fordert Kurswechsel in Renten­politik. FOCUS online POLITIK, 17.9.2006. • Mißfelder: Renten­politik einseitig zu Lasten der jungen Menschen und der kommenden Genera­tionen • die demogra­fische Entwick­lung sei verschlafen worden • Blüm: durch die Riester­rente sind die Kosten für die Alters­vorsorge noch gestiegen • zu den vorher­gesagten Beiträgen von 22% in 2030 kämen noch 4% Riester-Beitrag • früher sei die Gesamt­prognose für 2030 24% gewesen • „Man hätte der guten alten Renten­versi­cherung höhere Beiträge erlauben sollen.” • Blüm: Ableh­nung einer steuer­finan­zierten Rente • da die am Ende nur Bedürftige ohne eigenes Vermögen bekommen würden, „... haben Sie den Über­wachungs­staat in der Maske des Wohl­täters” • „Das ist eine Form von Polizei­staat.” • Mißfelder: die Renten­versi­cherung darf „nicht zu einem Schutz­programm für Kinder­lose verkommen. Denn Kinder­losig­keit ist kein Lebens­risiko im klassi­schen Sinne.”
[HTML] P. Mattle: Ist unser Rentensystem noch zu retten? CVP Schweiz, 2009. • Die schweize­rische 1. Säule (AHV) hatte den Zweck einer Existenz­siche­rung im Alter • die 2. Säule (beruf­liche Vorsorge) sollte zusätz­lich die Beibe­haltung eines ange­messenen Lebens­standards sichern, ebenso wie die 3. Säule (private Vorsorge) • das 3-Säulen-System verteilt die Vorsorge auf mehrere Tragende (aber irrige Folge­rung, das erhöhe die Stabi­lität) • da die Erträge an den Finanz­märkten seit Jahren sinken, können die gesetz­lich vorge­schrie­benen Renditen der 2. Säule nicht mehr erwirt­schaftet werden • der Umwand­lungs­satz in der 2. Säule ist eine mathe­mati­sche Größe, mit der das in der Pensions­kasse ange­sparte Alters­kapital in jähr­liche, lebens­lange Renten­tranchen aufge­teilt und maßgeb­lich durch Lebens­erwar­tung und die Renditen an den Finanz­märkten bestimmt wird • derzeit werden höhere Renten­beträge ausbe­zahlt, als mit dem vorhan­denen Alters­kapital finan­zierbar ist • Löcher werden zulasten der jüngeren Genera­tionen gestopft, indem ihnen weniger Über­schüsse gutge­schrieben werden: den Erwerbs­tätigen wird syste­matisch etwas von ihrem ange­sparten Kapital wegge­nommen • mit einem völlig unkor­rekten Umwand­lungs­satz wird die 2. Säule ausge­höhlt
[HTML] sda: Wuchtiges Nein zur Senkung des Umwandlungssatzes. Schweizer Stimmberechtigte lehnen Vorlage mit 72,7 Prozent ab. NZZ Online, 7.3.2010
[HTML] J. Kleindienst, M. Borusewitsch: Von der Schweiz lernen. Echo|online|, 20.2.2010. • Otto Piller (ehema­liger Chef des Bundes­amtes für Sozi­alver­siche­rung der Schweiz): die schweize­rische AHV ist eine gewal­tige Umvertei­lungs­maschine, die einem sozia­listi­schen Gemein­wesen zur Ehre gerei­chen würde • Prin­zipien: Jeder zahlt einen prozen­tualen Anteil seines Einkom­mens ein, ... auch Beamte, Selbst­stän­dige, Studenten oder vermö­gende Priva­tiers, die von ihren Zinsen leben • „Auch die Reichen müssen einzahlen, sonst funktio­niert es nicht.” • eine Bemes­sungs­grenze nach oben wie in Deutsch­land gibt es nicht • jeder hat grund­sätz­lich Anspruch auf die Rente, auch wenn er kaum einge­zahlt hat • Rente gibt es auch für Zeiten, in denen jemand wegen der Erzie­hung der Kinder wenig oder gar nicht erwerbs­tätig war • seit 35 Jahren liegt der Beitrags­satz konstant bei 8,4%
[HTML] Das Rentensystem in China. China Radio Inter­national, 2009. • 1953: erste recht­liche Bestim­mungen für Mitar­beiter der Eisen­bahn, des Post- und Fern­melde­wesens, von Schiff­fahrts­unter­nehmen sowie Betriebe mit über 100 Beschäf­tigten • 1955: Maßnahmen für Pensi­onen von Beamten der Staats­organe • Renten­eintritts­alter bei Arbei­tern: 55 Jahre bei Männern und 50 Jahre bei Frauen • Sonder­rege­lungen bei Erwerbs­unfä­higkeit • derzeit: Renten­system in China in Städten und auf dem Land unter­schied­lich • in den Städten in Unter­nehmen und in den Staats­organen verschie­dene Renten­systeme • für Ange­stellte und Beamte der Staats­organe Alters­zahlungen nach Beschäf­tigungs­jahren und jewei­ligem Gehalt • 1997: einheit­liches Renten­versi­cherungs­system für Beleg­schaften in Unter­nehmen beschlossen (monat­liche Beiträge: Arbeit­nehmer 8% vom Gehalt, Betriebe 22%) • Mindest­beitrags­zeit 15 Jahre • seit diesem Jahr: Erpro­bung eines neuar­tigen Renten­versi­cherungs­systems auf dem Land in 10% der Gebiete, das bis 2020 in allen länd­lichen Gebieten gelten soll (Abhän­gigkeit von den jewei­ligen Einzah­lungen des Einzelnen; prozen­tuale staat­liche Zuzah­lungen) • Anteil der Seni­oren in China wird von 16% in 2005 auf 32% bis 2025 und schließ­lich auf 61% bis 2050 steigen
[HTML] D. Albrecht: Chinas Rentenkassen fast leer. www.XING.com, China German Business Network e.V., 16.7.2010. • Nach den veröffentlichten Zahlen stieg die Finanzierungslücke bis 2004 auf 740 Mrd. Yuan (84 Mrd. €) • das ursprüng­lich durch Staats­betriebe finan­zierte Renten­system wurde in ein staat­liches Sozi­alver­siche­rungs­system umge­wandelt • derzeit Basis­rente: 8% des Arbeit­nehmer­gehalts auf persön­liches Pensions­konto, 20% von den Arbeit­gebern in einen öffent­lichen Topf zur Auszah­lung an die derzei­tigen Rentner • vor der Einfü­hrung 1997 hörten viele Rentner auf zu arbeiten oder zahlten nicht genug ein • in einigen ärmeren Provinzen riesiger Fehl­betrag der Pensions­konten • Umgang mit den Kosten der Renten­reform noch nicht gelöst • Dozentin Yang Yansui: es gibt noch die Möglich­keit der Erhö­hung des Renten­alters (das offizi­elle Renten­alter liegt derzeit für Männer bei 60 und für Frauen bei 55 Jahren) • Erhö­hung des Renten­alters kann auch den Druck zu Anstel­lungen in einem ohnehin schon ange­spannten Arbeits­markt weiter erhöhen • die Renten­gelder laufen Gefahr, abge­wertet zu werden • Ertrags­rate der Renten­kassen ist geringer als 2% — nied­riger als die Infla­tions­rate von 2,2% der vergan­genen 9 Jahre → Verlust von mehreren Milli­arden Yuan pro Jahr • Anstieg des natio­nalen Durch­schnitts­einkom­mens in den vergan­genen 10 Jahren um 15% jähr­lich hat die reale Kauf­kraft der Renten­gelder geschwächt • Zheng Bingwen, Experte für Alters­vorsorge an der Chine­sischen Akademie für Sozial­wissen­schaften: „Obwohl die Inves­tition in Finanz- oder Wirt­schafts­anlagen Gefahren birgt, ist es einen Versuch wert.” • Kern sei die Etablie­rung eines guten Inves­titions­mecha­nismus • der National Social Security Fund (NSSF) war in der Lage, in den Wert­papier- und Kapital­markt zu inves­tieren und im vergan­genen Jahr­zehnt eine jähr­liche Rendite­rate von mehr als 10% zu erzielen • der NSSF werde einige Jahr­zehnte lang nicht genutzt, solange die Renten­kassen gefüllt sind • nach Zheng reicht der kumu­lierte Über­schuss zur Erhal­tung des Renten­systems bis zum Jahr 2070
[HTML] Alterung der Bevölkerung: Chinas Renten­system unter Druck. German.CHINA.ORG.CN, 1.11.2010. • Experten: in China werden Menschen alt, bevor sie genug Geld für die Rente angesam­melt haben • nur etwa 30% der Bevöl­kerung werden von der staat­lichen Renten­versi­cherung abge­deckt • 30% werden 2040 mindes­tens 60 Jahre oder älter sein • Chinas Renten­system steht vor einer großen Heraus­forde­rung • Experte Lin Yi schlägt vor, mithilfe unter­schied­licher Invest­ment­arten mehr Menschen abzu­decken • Zheng Bingwen: China müsse drin­gend das Renten­alter anheben • in Shanghai können Stadt­bewohner die Renten­auszah­lung verzö­gern und über das Renten­alter hinaus weiter arbeiten • China müsse das Risiko eines zerklüf­teten Renten­systems vermeiden • im Durch­schnitt könne die Rente eines Beamten doppelt so hoch sein wie die eines Unter­nehmens­ange­stellten — dies gefährde die soziale Stabi­lität • „Alle Menschen, ob Beamte, Städter oder Land­bewohner, sollten durch ein einheit­liches Renten­system abge­deckt sein, wobei sich die Renten nicht stark unter­scheiden.” • bis zum Jahr 2020 sollen alle Einwohner mit dem Renten­system abge­deckt werden
[HTML] Sozialsytem: Rentenpläne bereits ein Jahr nach Einführung gescheitert. German.CHINA.ORG.CN, 16.11.2010. Versuche in China für ein funk­tionie­rendes Renten­system meist erfolglos • das gilt auch für das Modell, das erst letztes Jahr von Shanghai, Shanxi, Guangdong, Chongqing und Zhejiang einge­führt wurde: das System ist geschei­tert • Li Hong­gang: „Die Reform schlug fehl, da sie den offen­sicht­lichen Inter­essen der Ange­stellten zuwider lief” • sie bedeu­tete erst einmal weniger Lohn am Monats­ende • auch die geplanten Renten­zahlungen wären geringer ausge­fallen, als nach dem alten System • bei einem Monats­lohn von umge­rechnet 100–200 € waren etwa 4 € in das Renten­system einzu­zahlen • Shen Shuguang: jedes Unter­nehmen sollte sein eigenes Renten­system haben • unter den vielen verschie­denen Renten­systemen in China müssen z.B. Land­bevöl­kerung und land­wirt­schaft­liche Unter­nehmen in einen Fonds einzahlen • die ausbe­zahlten Renten sind aber meist so gering, dass die Rentner drin­gend auf Unter­stüt­zung von ihren Kindern ange­wiesen sind • auch alle Versuche in anderen Städten schlugen fehl
[HTML] dpa: Regierung in Sofia beschließt Rentenreform: Beiträge steigen.  europe    online magazine, 3.11.2010. • Die Beiträge für die staat­liche Rente in Bulga­rien steigen 2011 um 1,8 Prozent­punkte auf 17,8% • die Renten liegen im Schnitt bei nur rund 260 Lewa (130 €) im Monat (viele Rentner sind auf Neben­arbeit oder ihre Kinder ange­wiesen) • die für eine volle Rente notwen­digen Beitrags­jahre werden von 2012 an stufen­weise auf 37 Jahre für Frauen und 40 Jahre für Männer ange­hoben • das Renten­alter wird ab 2021 schritt­weise steigen: auf 63 Jahre für Frauen und 65 für Männer • gegen eine Erhö­hung des Renten­alters zeichnen sich auch in Bulga­rien Streiks ab • kein Land der EU hat mehr 100-Jäh­rige aufzu­weisen
[HTML] G. Höhler: Ungerechtes Griechenland. S&Uml;DWEST PRESSE, 20.7.2010. • Das grie­chi­sche Renten­system ist von extremer Unge­rechtig­keit geprägt • durch­schnitt­liches Renten­eintritts­alter lag 2008 bei 61,4 Jahren (unge­fähr EU-Durch­schnitt) • Realität: extreme Ungleich­heiten • Staats­diener genießen viele Privi­legien: meist mit 57 oder 58 in Pension; Frauen sogar mit 50 • im Durch­schnitt bekommen die Griechen 73 Prozent ihrer letzten Bezüge als Rente — der höchste Wert aller west­lichen Staaten • aber: die Durch­schnitts­rente beträgt gerade mal 550 € im Monat • jedoch: 7,3% der griechi­schen Pensio­näre kassieren 50% der gesamten Renten­summe — vor allem Staats­diener • die demogra­fische Entwick­lung verläuft so ungünstig wie in keinem anderen EU-Land • künftig müssen die Griechen 40 Jahre Beiträge zur Sozial­versi­cherung zahlen und sollen erst mit 65 in Rente gehen • Bezieher von Renten über 1400 € sollen einen Solida­ritäts­abzug von bis zu 10% bezahlen (zur Aufbes­serung der Mini-Renten)
[HTML] M. Hujer: Rentenpolitik nach Voodoo-Art. Die ideen­reiche Suche der SPD nach dem opti­malen Konzept.[!] www.uni-giessen.de, SZ vom 30.05.1998. • „Die moderne SPD will die Welt und die Rente neu erfinden” • Vorschlag Gerhard Schröder: für alle heutigen Schul­abgänger nur noch eine Grund­versor­gung bezahlen • Heide Simonis: eine ökosteuer­finan­zierte Grund­rente als Ergän­zung • Walter Riester: eine "Mindest­rente", die unter­halb von 1500 DM, aber ober­halb der Sozial­hilfe liegen müsse • Ottmar Schreiner und Gerd Andres sind in der Renten­frage prak­tisch abge­taucht • Oskar Lafon­taine bekennt sich zum beste­henden System und zum Konzept Dreßlers und läßt sich von Landes­zentral­bank­chef Prof. Hans-Jürgen Krupp beraten: Die Senkung des Renten­niveaus wird abge­lehnt, das beitrags- und leis­tungs­bezo­gene Renten­system muss auf der Einnah­men­seite gestärkt und dann so weiter­entwi­ckelt werden, dass es eine eigen­stän­dige Alters­siche­rung für Frauen bietet • genau das vertritt auch Dreßler, genauso steht es heute im SPD-Partei­programm • Dreßler hat auch noch den Vorschlag, einen Kapital­stock in der GRV anzu­sparen
[PDF] CDU: Deutschland fair ändern. Ein neuer Gene­rati­onen­vertrag für unser Land. Programm der CDU zu Zukunft der sozi­alen Siche­rungs­systeme. Empfeh­lungen der Antrags­kommis­sion.[wichtig!] Leipzig, 2003. Das Internet­portal für Arbeits­recht und Sozial­recht, WWW.aus-portal.de. • Antrag Nr. A 343 - Bundes­vorstand, S. 145: „56. Die CDU vertritt die Über­zeugung, dass eine sachge­rechte Reform der Alters­siche­rung durch einen Wechsel in ein völlig anderes System der sozi­alen Siche­rung nicht geleistet werden kann. Es gibt derzeit keinen finan­ziell ver­tret­baren Weg, das beste­hende System und die dort erwor­benen, verfas­sungs­recht­lich geschütz­ten An­sprüche auslaufen zu lassen und zugleich ein neues, gänz­lich oder über­wiegend kapi­talge­decktes System aufzu­bauen.”; aber:  [PDF] Beschluss des 17. Parteitages der CDU Deutsch­lands 2003: „Deutsch­land fair ändern”.  www.grundsatzprogramm.cdu.de/doc/deutschlandfairaendern.pdf, 2003. • S. 19/20: „Eines der wesent­lichen Probleme der heute beste­henden gesetz­lichen Sozi­alver­siche­rungs­systeme ist ihre Ausge­stal­tung als reine Umlage­verfahren, in denen alle Einnahmen sofort zur Deckung der Leistungs­ausgaben verwandt und keinerlei Rück­lagen gebildet werden. Mit Ausnahme der nicht spezi­fisch demo­graphie­anfäl­ligen Arbeits­losen­ver­siche­rung sind alle anderen Sozi­alver­siche­rungs­zweige daher auf ein ausge­wogenes Verhältnis zwischen Beitrags­zahlern und Leis­tungs­empfän­gern ange­wiesen, das mit abneh­mender und alternder Bevöl­kerung nicht mehr gegeben und auf abseh­bare Zeit auch nicht wieder herzu­stellen ist.” • S. 20: „Alter­nativ zur Umlage bietet sich bei der Alters­siche­rung, in der Pflege­ver­­siche­rung und in der Kranken­ver­­siche­rung die Einfüh­rung bzw. Stär­kung kapi­talge­deckter Elemente an, die die im Lebens­lauf abseh­baren Risiken des Versi­cherten vorweg­nehmen und Beiträge wie Leis­tungs­ansprüche besser kalku­lierbar machen. Die Einfüh­­rung einzelner kapi­­talge­­deckter Elemente und erst recht der Umstieg in ein kapi­­talge­­decktes System ist schwierig und kurz­­fristig unmög­lich. Über einen längeren Zeit­­raum verteilt, sind kapi­­talge­­deckte Elemente aber durchaus zu implemen­­tieren, wenn beglei­­tende Vorke­h­rungen für den sozi­­alen Ausgleich getroffen werden.[!!]
[HTML] A. Schröder: Interview mit „Rentenpapst” Schmähl: Volle Rente nur bei längerer Arbeits­zeit. SPIEGELONLINE, 11.7.2000. • Prof. Winfried Schmähl ist noch Vorsit­zender des Sozial­beirats und soll im Juli 2000 durch den Riester nahe stehenden Bert Rürup ersetzt werden • Rürup hat Verlän­gerung der Lebens­arbeits­zeit von 65 auf 67 bis zum Jahre 2030 ins Spiel gebracht, was das Arbeits­ministe­rium jedoch ablehnt • Schmähl: Frage der Lebens­arbeits­zeit ein wich­tiger Ansatz­punkt • man sollte ungefähr ab dem Jahr 2011 die Regel­arbeits­grenze anheben — anstelle des so genannten Ausgleichs­faktors • es ist sinn­voll, wenn jeder Erwerbs­tätige obli­gato­risch in ein Alters­siche­rungs­system einbe­zogen wird, auch Selbst­ständige • bei den Beamten wohl nur machbar, wenn man den Beamten­status ganz abschafft • private Vorsorge sollte die gesetz­liche Rente nicht (zum Teil) ersetzen, höchstens ergänzen • Forde­rung nach einer transpa­renten und einfa­chen Renten­anpas­sungs­formel, bei der nur Lohn­ent­wick­lung und Entwick­lung des Beitrags­satzes eine Rolle spielen • nicht-über­zeugende Begründung, weshalb man ihn nicht wieder berufen will — das erste Mal in der über 40-jährigen Geschichte des Sozial­beirats
[Abstract only] W. Schmähl: [Web-Link]Perspektiven der Alters­siche­rungs­politik in Deutsch­land — Über Konzep­tionen, Vorschläge und einen ange­strebten Para­digmen­wechsel. Perspek­tiven der Wirt­schafts­politik, 1(4), 2003. • Verschie­dene Entwurfs­konzepte für Renten­politik sind mit den gegen­wärtigen Reform­vorschlägen in Deutsch­land verbunden • zentral sind die Rolle des Staates, obli­gato­risches oder frei­wiliges Sparen für den Ruhe­stand und die primären Ziele und Typen der Einkom­mens­umver­teilung, die mit dem Entwurf der Renten­pläne beab­sich­tigt werden • entgegen der wirt­schafts­politi­schen Debatte, die von dem Thema UV gegen KDV beherrscht wird, argu­mentiert der Verfasser, dass es beson­ders wichtig sei, sich mit den Verände­rungen inner­halb des deut­schen UV-finan­zierten Systems zu befassen, um die posi­tiven wirt­schaft­lichen und sozi­alen Effekte umzu­setzen — beson­ders durch eine enge Verbin­dung zwischen Beitrag und Rente als Teil eines brei­teren Reform­konzepts • darin gibt es jedoch Grenzen einer Gesamt­redu­zierung des Renten­niveaus, wenn eine enge Verbin­dung zwischen Beitrag und Rente poli­tisch akzep­tierbar bleiben soll • dies wird hier demon­striert an gegen­wärtigen Reform­vorschlägen zum Ersatz eines großen Teils der UV-Renten durch KDV-Renten • der Artikel zeigt auch einige verbor­gene, impli­zite und lang­fristige Effekte einer solchen Stra­tegie auf • schließ­lich weist der Verfasser auf einige oft über­sehene Effekte in Mainstream-Vorschlägen zu einem größeren Umstieg zum KDV hin
[PDF] C. Marschallek: Die „schlichte Notwendig­keit” privater Alters­vorsorge.[!] Zur Wissens­sozio­logie der deut­schen Renten­politik. Institut für Sozio­logie der Univer­sität Leipzig, Arbeits­bericht Nr. 38, 2003 / Zeitschrift für Soziologie 33(4), 2004. • Die demo­grafi­schen Schwierig­keiten der GRV wurden ebenso über­schätzt wie das Problem­lösungs­poten­zial einer privaten Vorsorge • wie konnte sich dennoch die „Gewiss­heit” von der Notwen­digkeit kapi­talge­deckter Vorsorge poli­tisch durch­setzen? • anhand ausge­wählter renten­politi­scher Bundes­tags­debatten werden die Deutungen politi­scher Akteure unter­sucht • die Finan­zierungs­probleme der Alters­siche­rung am Alters­quotienten festzu­machen, basiert auf einem unzu­läng­lichen Indi­kator • es kommt auf die Rela­tion von tatsäch­lich Erwerbs­tätigen zu Nicht-Erwerbs­tätigen an: dieses Zahlen­verhältnis dürfte sich in den näch­sten 40 Jahren kaum verschlech­tern, während die Lohn­einkommen vermut­lich weiter steigen werden (Prognos 1998, Thiede 1986) • das Argu­ment der Lohn­neben­kosten ist auch nur begrenzt stich­haltig: der Anteil der Renten­beiträge an der gesamten Steige­rung der Sozial­versiche­rungs­beiträge ist moderat, und die sind nicht die einzigen Lohn­neben­kosten • tatsäch­liche Probleme der Renten­finanzen vor allem durch Arbeits­losig­keit, die renten­politi­sche Abwick­lung der Wieder­vereini­gung und die Gestal­tung des Bundes­zuschusses zur GRV; zukünftig auch die Höher­bewer­tung fami­liärer Leistungen • der oft beschwo­rene Zusammen­bruch des Umlage­verfahrens ist unwahr­schein­lich • auch die kapi­talge­deckte Eigen­vorsorge schützt nicht vor der demo­grafi­schen Entwick­lung: die rück­läufige Zahl junger Anleger könnte zu sinkender Nach­frage nach Kapital führen und Kurs­verluste nach sich ziehen • der Rendite­vorsprung privater Anlagen wird durch die nied­rigen Verwal­tungs­kosten der GRV relati­viert • sollten sich aus einem verschlech­terten Verhältnis von Produk­tivität und demo­grafi­scher Belastung Wohl­stands­verluste ergeben, müssen diese gesell­schaft­lich verteilt werden • maßgeb­lich ist die Karriere eines sozi­alen Problems: der Prozess, in dem aus einem Sach­verhalt ein Problem konsti­tuiert wird • die Debatten der 1990er Jahre betonen: das demo­grafi­sche Problem ist lang­fristig unum­stritten und hoher Renten­beitrag → höhere Arbeits­losig­keit • Konsens, dass den Finanz­problemen ausgaben­seitig zu Lasten des Renten­niveaus zu begegnen sei • Renten­reform 1992: Renten zukünftig nur noch an die Entwick­lung der Netto­löhne anzu­passen; Beitrags­sätze, Renten­niveau und Bundes­zuschuss in einem sich selbst steuernden Regel­kreis­lauf aufein­ander zu beziehen • das aus den rot-grünen Vorschlägen zur Renten­reform resul­tierende Renten­niveau fiel noch nied­riger aus als nach dem RRG 1999, was durch eine geän­derte Berech­nungs­weise kaschiert wurde • Günther und Bieden­kopf 1992: Genera­tionen­vertrag kann bei sinkenden Geburten­jahr­gängen nur aufrecht erhalten werden, wenn die durch das unter­blie­bene Aufziehen der Kinder einge­sparten Aufwen­dungen zur Vermögens­bildung verwendet werden (Sach­kapital statt Human­kapital) • FDP, CDU/CSU 1992, 1999: wegen der Verlang­samung des Renten­wachs­tums ist für die Siche­rung des Lebens­standards im Alter nunmehr eine zusätz­liche frei­willige private Vorsorge erfor­derlich • Konsens: mit der Einfüh­rung einer staat­lich geför­derten kapi­talge­deckten privaten Alters­vorsorge sollte das Niveau der gesamten Alters­sicherung auf lebens­standard­sicherndem Niveau gehalten werden, defi­niert durch Kombi­nation von GRV und „Riester-Rente” • damit konnte der prospek­tive Beitrags­satz zur GRV verrin­gert werden • Einig­keit über die Renten­reform 2001 zwischen allen Parteien (außer PDS) — Unter­schiede nur beim Umfang der Regulie­rung der privaten Zusatz­vorsorge • angesichts des derart selbst beschränkten politi­schen Hand­lungs­korri­dors (lang­fristig festge­schrie­bene Beitrags­ober­grenzen und zugesi­chertes Renten­niveau inner­halb der GRV) müssen weitere Anpas­sungen wenig­stens eines der beiden Ziele torpe­dieren • die Renten­reform 2001 kann nicht einfach auf Grund demo­grafi­scher oder ökono­mischer Zwänge verstanden werden: entschei­dend sind die spezifi­schen Deutungen solcher Sach­verhalte und deren lang­fristiger Wandel • „…standen bei der Begründung der Riester-Rente auch nicht etwaige Rendi­tevor­teile im Vorder­grund, sondern die Möglich­keit, durch die teil­weise Priva­tisie­rung der Alters­vorsorge die Lohn­neben­kosten dauer­haft zu stabi­lisieren und gleich­zeitig das neu defi­nierte Ziel der Lebens­stan­dard­siche­rung zu erreichen” • erst aus der Verknüp­fung von spezifi­schen Deutungen der demo­grafi­schen Entwick­lung, der Wirkung der Lohn­neben­kosten auf die Arbeits­losigkeit und der Funktions­weise der GRV ergab sich die „Notwendig­keit” privater Alters­vorsorge
[HTML] Deutschland fit machen für den demo­graphi­schen Wandel. Antrag beschlossen vom 29. Bundes­kongress am 12.12.2004, Junge Libe­rale, julis: Home, 2004. • „Die volle Kapital­deckung der Renten und Pensi­onen ist auf Dauer der einzig konjunk­turell und demo­graphisch vertret­bare Weg” • „Der Über­gang von der umlage­finan­zierten zur vollen privaten Absi­cherung stellt für eine Über­gangs­phase, die etwa dem Zyklus einer Genera­tion ent­spricht, also 30 Jahren, eine erheb­liche Belas­tung dar, beson­ders für die Genera­tion, die momentan im Arbeits­leben ist. Diese Genera­tion muss die schon entstan­denen Renten­ansprüche der voran­gehenden Genera­tion aufbringen und gleich­zeitig erst­mals selbst für ihr Alter vorsorgen. Diese Doppel­belas­tung ist jedoch unver­meidbar. Sie muss aber wo irgend möglich auf eine breite Träger­schaft verteilt und dadurch gemil­dert werden, damit der arbei­tenden Genera­tion genügend Flexi­bilität zur eigenen Vorsorge gegeben wird. Die Jungen Libe­ralen fordern daher, dass der Wechsel vom umlage­finan­zierten Renten­system hin zum kapi­talge­deckten Renten­system progressiv über einen Zeit­raum von mehreren Genera­tionen voll­zogen wird. Progressiv meint, dass die Zahlungen ins umlage­finan­zierte Renten­system von derzeit 100 Prozent über einen fest­zule­genden Zeit­raum auf 80 Prozent herunter gefahren werden, wobei die Umlage­kurve wohl schneller gesenkt werden kann, als die kapi­talge­deckte Kurve ansteigen muss, da über eine vernünf­tige Anlage der Zahlungen ins kapi­talge­deckte System erheb­lich bessere Erträge erzielt werden können. Bei der Finan­zierung der verblei­benden Diffe­renz ist darauf zu achten, dass nicht bloß eine Genera­tion die volle Last der Umstel­lung zu tragen hat. Daher ist ein Teil der Trans­forma­tions­kosten aus Schulden zu finan­zieren”;  [HTML] Armut bekämpfen — Leistung ermöglichen. Antrag beschlossen vom 33. Bundes­kongress am 30.10.2006, julis: Home, 2006. • „Jeder Mensch hat unab­hängig von seinen Bega­bungen und seinem ökono­mischen Erfolg das Recht auf ein menschen­würdiges Leben ohne Angst um die nackte Existenz. Frei­heit braucht eine materi­elle Grund­lage. Wir sehen daher die Notwen­digkeit begrenzter staat­lich organi­sierter Umver­teilung zur Siche­rung der Chancen­gerech­tigkeit und der Existenz­grund­lage der Menschen.” • der deutsche Sozialstaat wird seiner Aufgabe nicht mehr gerecht • der hohe Stand der sozi­alen Siche­rung stellt selbst eine Ursache für die andau­ernde Beschäf­tigungs­misere in Deutsch­land dar • der Sozial­staat muss daher aus sozi­aler Verant­wortung und wirt­schaft­licher Vernunft refor­miert werden • die volle Kapital­deckung der Renten und Pensi­onen ist auf Dauer der einzig konjunk­turell und demogra­phisch vertret­bare Weg • Pflicht zur Versi­cherung • die volle Kapital­deckung macht das Renten­system demo­graphie­fest, indem es die Renten­finan­zierung von der Zahl der in Zukunft arbei­tenden Bevöl­kerung löst • von dem Tag des Inkraft­tretens eines neuen Renten­systems an werden keine neuen Ansprüche aus der gesetz­lichen Renten­versi­cherung mehr erworben • bisher erwor­bene Ansprüche bleiben bestehen
[HTML] R. Brockmann: Interview mit Johannes Vogel im Westfalenblatt. Junge Liberale Bielefeld, 3.8.2008. • Bei Renten­erhö­hung an der Formel rumge­pfuscht • „Wenn das jedes Mal mit Blick auf eine kommende Wahl geschieht, dann schaffen wir den wichtigen System­umstieg nie. Wir müssen zu mehr Kapital­deckung kommen­ und zwar im gesell­schaft­lichen Konsens.” • „Wir wollen den vollständigen Wechsel in die Kapitaldeckung, weil wir das System für sehr viel gerechter halten. Dort ist die Rendite einfach besser. Das hilft gerade denen, die wenig Geld haben. Deshalb wollen wir den Anteil der gesetzlichen Rente schritt­weise runter- und den der kapi­talge­deckten Teile herauf­fahren. Bis 100 Prozent erreicht sind, vergehen aller­dings Jahr­zehnte.” • „Das Mindeste, was wir als junge Genera­tion erwarten können, ist, dass wir nur noch das Nötigste in die gesetz­liche Rente einzahlen, um beste­hende Ansprüche abzu­zahlen.”
[HTML] B. Böhning, P. Mißfelder: Was sind die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft?[!] Live-Duellchat der Bundeszentrale für politische Bildung, 13.9.2005. • Mißfelder: „Es wird eine Doppel­belas­tung der jungen Genera­tion geben, nämlich erstens dass die junge Genera­tion das marode Renten­system weiter finan­zieren muss und zwei­tens Eigen­vorsorge betreiben muss.” • Böhning: „Diese Doppel­belas­tung gibt es nur, wenn wir neben dem umlage­finan­zierten System auch eine Privat­versi­cherung aufbauen. Das ist nicht sinn­voll.” • Böhning: „Die private Vorsorge wird weiter eine starke Säule bleiben. Wir stellen uns aber gegen eine Umstel­lung der Rente auf ein kapit­alge­decktes System ...” • Mißfelder: „Kapital­deckung und Eigen­vorsorge werden zukünftig die wichti­gere Säule der Renten­versi­cherung sein. Die Umlage kann in Zukunft aufgrund der demo­graphi­schen Situa­tion in unserem Land in einigen Jahr­zehnten nur noch ein Existenz­minimum leisten.” • Böhning: „Wir haben in den USA gesehen, welche nega­tiven Auswir­kungen ein privates Renten­versi­che­rungs­system hat. Dort stehen nach einigen Firmen­pleiten Milli­onen von Rentne­rinnen und Rent­nern ohne Einkommen da.” • Böhning: „Aus meiner Sicht ist mit dem Thema Gene­rati­onen­gerech­tigkeit vor allem die Schaf­fung von Bildungs­chancen junger Menschen verbunden und nicht Sozial­abbau.”
[PDF] H. Rothgang: So bleibt die Basis stabil.[!] G+G Gesund­heit und Gesell­schaft, Das AOK-Forum für Politik, Praxis und Wissen­schaft, Spezial 5/2010, S. 4–6. • „...Im Koali­tions­vertrag wird deshalb postu­liert, dass »wir neben dem beste­henden Umla­gever­fahren eine Ergän­zung durch Kapital­deckung, die verpflich­tend, indi­viduali­siert und gene­rati­onen­gerecht ausge­staltet sein muss« brauchen” • „Positiv ist hieran, dass nur von Ergän­zung, nicht von einem Umstieg die Rede ist. Jeder Einstieg in die Kapital­deckung führt zu einer »Doppel­belas­tung«, da die ökono­misch aktive Genera­tion einen Kapital­stock aufbauen, gleich­zeitig aber die Ansprüche der Rentner­genera­tion befrie­digen muss, die im alten System erworben wurden. Diese Doppel­belas­tung kann unter­schied­lich verteilt werden, ist grund­sätz­lich aber unver­meidbar. Wie alle Berech­nungen (etwa des Sach­verstän­digen­rats Wirt­schaft sowie der Rürup- und der Herzog-Kommis­sionen) zeigen, führt ein voll­stän­diger Umstieg selbst bei langen Über­gangs­zeiten zu Mehr­belas­tungen in nicht zu tolerie­render Höhe.” • „... ist die These von einer höheren Rendite als im Umla­gever­fahren und posi­tiven Wachs­tums­effekten der Kapital­deckung inzwi­schen — ange­sichts der Finanz­krise — in den Hinter­grund getreten. Begründet wird die Forde­rung nach Kapital­deckung vielmehr mit dem Argu­ment der »Gene­rati­onen­gerech­tigkeit«. Tatsäch­lich führt jede Form der Kapital­deckung dazu, anson­sten in der Zukunft anfal­lende Lasten in die Gegen­wart vorzu­ziehen. Dieses Verschieben einer finan­ziellen Last kann also durch Kapital­deckung unzwei­felhaft erreicht werden. Welche Genera­tion diese vorge­zogenen Lasten dann in welchem Umfang tragen muss, hängt dagegen maßgeb­lich von der Ausge­stal­tung der Kapital­deckung ab.” • „... Somit ergibt sich als verblei­bende Option einer solida­rischen Absi­cherung allein die obli­gato­rische und kollek­tive Teil­kapital­bildung der sozi­alen Pflege­versi­cherung mit einkom­mens­unabhän­gigen Beiträgen
[PDF] W. Schmähl: Ein „Nachhaltigkeitsgesetz” für die Renten­versiche­rung — Anspruch und Wirk­lich­keit. In: Zeit­gespräch: Nach­haltige Finan­zierung der Gesetz­lichen Renten­ver­siche­rung? Wirt­schafts­dienst, 84(4), 2004; pp. 210–218
[PDF] W. Schmähl: Einkommen und Einkommensverwendung Älterer. Tagung „Wirtschaftliche Potentiale des Alters”, 5.7.2004
[PDF] W. Schmähl: Einige Thesen zur Situation und weiteren Entwick­lung der Alters­sicherung in Deutsch­land.[!] Renten­fach­gespräch der Volkssolidarität, 2005. • Durch politi­sche Entschei­dungen ausge­löster Umge­stal­tungs­prozess des Alters­siche­rungs­systems, der mit erheb­lichen Risiken und viel­fach negativen Folgen für Groß­teil der Bevöl­kerung verbunden ist • nicht nur Verschie­bung der Gewichte von UV zum KDV, sondern auch stei­gende Finan­zierungs­belastung der Versi­cherten und Gefahr der Alters­armut • Gefahr der Entwick­lung hin zu einer steuer­finan­zierten und ggf. sogar bedarfs­geprüften Basis­sicherung • der Boden für den „Para­digmen­wechsel” in der Alters­siche­rung wurde durch ein Zusammen­wirken von Politikern, Inter­essen­vertre­tern, Wissen­schaft­lern und Medien bereitet • das beste­hende System wurde als nicht mehr finan­zierbar, Lohn­neben­kosten erhö­hend und die „Genera­tionen­gerech­tigkeit” verlet­zend diskre­ditiert • es gäbe keine Alter­native zur Reduzie­rung des UV und vermehrtes KDV • gezielte Verwen­dung des Begriffs „Eigen­vorsorge” nur für das KDV • Verzer­rung der Rendi­tever­gleiche • weit­gehend unifor­mierte veröf­fent­lichte Meinung zur Vorbe­reitung einer norma­tiven Begrün­dung • dass in einer alternden Bevöl­kerung die Finan­zierung teurer wird, gilt sowohl für das UV wie für das KDV • die Finanz­belastung der GRV wurde durch eine Reihe politi­scher Entschei­dungen erhöht • zu niedrige Mindest­reserve? • den Lohn­kosten über­zogene Bedeu­tung zuge­messen • in der GRV besteht noch eine Fehl­finan­zierung (von Hinter­blie­benen­renten mit Kinder­zuschlägen) von ca. 3½% der Beiträge, die bei staat­licher Finan­zierung also bei 16% liegen könnten • seit 2001: 2 mani­pula­tions­anfäl­lige Elemente in der Renten­formel: Riester-Faktor und Nach­haltig­keits­faktor • an sich wäre 2030 ein Beitrags­satz von 24% zu erwarten, der soll mit den Reform­maßnahmen auf 22% sinken, aber einen zusätz­lichen Beitrag zur Privat­vorsorge von 4% erfor­dern, also insge­samt 26%, wovon Arbeit­nehmer (11+4=)15% zahlen müssen • die durch die politi­schen Weichen­stel­lungen drohende Alters­armut wurde zunächst geleugnet • 2004 gingen im Westen 20% der Neurentner, im Osten über 41% nach Arbeits­losig­keit „in Rente”, mit durch­schnitt­lichen Abschlägen von rd. 10% • weit reichende Vertei­lungs­wirkungen der Reformen: lang­fristig etwa ¼ weniger Rente • bei einem Renten­eintritts­alter von 65 braucht ein Durch­schnitts­verdiener 2030 rd. 35 Beitrags­jahre, um eine GRV-Rente in Höhe der Grund­siche­rung zu erhalten • bei einem Renten­eintritts­alter von 67 braucht ein Durch­schnitts­verdiener 2030 rd. 37 Beitrags­jahre, um eine GRV-Rente in Höhe der Grund­siche­rung zu erhalten • Personen mit sehr nied­rigem oder sehr hohem Einkommen können im Prinzip von der Förde­rung der Privat­vorsorge am meisten profi­tieren • denje­nigen mit sehr hohem Einkommen bieten sich meist Mitnahme­effekte • wenn dieje­nigen mit sehr nied­rigem Einkommen die Förde­rung nicht nutzen (können), werden sie dennoch an deren Finan­zierung beteiligt • es wird immer die Vorteil­haftig­keit der Privat­vorsorge für die jüngeren Jahr­gänge betont — dabei werden deren Netto­alters­einkünfte meist unter denen ohne die Reform liegen; insbe­sondere, weil Privat­renten in der Regel nicht dyna­misch sind • die Folgen der Arbeits­losig­keit werden sich erst im Zeit­ablauf bemerkbar machen • bei ALG-II wird in der GRV 1/6 Entgeltpunkt gutge­schrieben • Rückbau der GRV redu­ziert auch die enthal­tenen fami­lien­politi­schen Elemente • Auswei­tung der GRV auf weitere Personen­gruppen und Auswei­tung der Bemes­sungs­grund­lage werden zu komplexen Vertei­lungs­effekten führen • stei­gende fernere Lebens­erwar­tung bedeutet bei unver­ändertem Renten­eintritts­alter eine Leistungs­verbes­serung • eine Anhe­bung des abschlag­freien Renten­alters wäre auch deshalb vertretbar, da sie die Gefahr unzu­reichender Ansprüche (→Alters­armut) verrin­gert • früh­zeitige Ankün­digung einer Anpassung der Alters­grenze erfor­derlich • aber zum Zeit­punkt des Wirk­samwer­dens erfor­dert eine höhere Alters­grenze eine andere Arbeits­markt­lage und höhere Einbe­ziehung älterer Arbeit­nehmer in die Weiter­quali­fizie­rung • für Erwerbs­tätig­keit nach Errei­chen der Alters­grenze muss derzeit der Arbeit­geber ½ Renten­beitrag entrichten — aber dies führt nicht zu einem höheren Renten­anspruch • Vorschlag: bei solcher Erwerbs­tätig­keit eine entspre­chende Neube­rech­nung der Rente (Renten­anhe­bung) • politi­sche Aufgabe: deut­lich zu machen, dass sozial- und vertei­lungs­poli­tisch eine Strategie vorteil­haft für breite Bevöl­kerungs­schichten ist, bei der das jetzige Leistungs­niveau der GRV gehalten wird • Empfeh­lungen einer alter­nativen Strategie durch die Kommis­sion für den 5. Alten­bericht der Bundes­regie­rung: • 1) weiterhin bei längerer Versi­cherungs­dauer ein Leistungs­niveau über der Grund­siche­rung • 2) enge Beitrags-Leistungs-Beziehung erhalten und sach­adäquate staat­liche Finan­zierung von Umver­teilungs­aufgaben • 3) Anhe­bung des abschlag­freien Renten­alters unter der Voraus­setzung einer verän­derten Arbeits­markt­lage • 4) statt Subven­tionie­rung von Finanz­kapital Förde­rung von „Human­kapital” • 5) Redu­zierung der Gesamt­belastung — private und betrieb­liche Alters­siche­rung nur als Ergän­zung • 6) alle bislang nicht obli­gato­risch abge­sicherten Selbst­ständigen einbe­ziehen (zur Vermei­dung von Alters­armut) • 7) inte­grierter Ansatz für Höhe und Struktur von Sozial­versi­cherungs­leistungen für Krank­heit und Pflege
[HTML] H. Steiger: Standpunkt: Der Bremer Wirt­schafts­wissen­schaftler Winfried Schmähl zur Zukunft der gesetz­lichen Renten­versiche­rung: Wirt­schaft­liche Inter­essen beherr­schen die Renten­debatte.[!] vdi nachrichten.com, 17.2.2006. • Prof. Schmähl ( Mitglied der von der früheren Bundes­regie­rung einge­setzten Kommis­sion für den 5. Alten­bericht) wider­legt die Argu­mente der Propa­gandi­sten für die private Alters­vorsorge und deren Angst­kampagne gegen die gesetz­liche Rente • durch Stop der Fehl­finan­zierung könnten die Sozi­alver­siche­rungs­beiträge von 42% auf 35% gesenkt werden • Verlän­gerung der Lebens­arbeits­zeit macht es notwendig, dass die Erwerbs­phase größere Bedeu­tung im Lebens­lauf erhält und dass die Bedin­gung für einen späteren Renten­eintritt stimmt: erhöhte Beschäf­tigung der Älteren • sonst wäre es nichts als eine weitere Reduzie­rung des Leistungs­niveaus zusätz­lich zu den sowieso schon beschlos­senen Maßnahmen: Absen­kung des Leistungs­niveaus der gesetz­lichen Rente um ¼ (viele werden nur eine Rente erhalten, die kaum über der Sozial­hilfe liegt) • wenn Renten­alter jetzt auf 67 ange­hoben wird und ein Versi­cherter mit 65 ausscheiden will, hat er noch mal Abschläge von 7,2% hinzu­nehmen • Betriebs­renten gibt es seit Jahr­zehnten, und die beitrags­freie Entgelt­umwand­lung verur­sacht Ausfälle bei den gesetz­lichen Versiche­rungen und ist mit ein Grund, weshalb die Einnah­mesitu­ation so ungünstig ist • „es ist eine bewusste politi­sche Stra­tegie, dass die private Vorsorge die gesetz­liche ersetzen soll” • sie ist aber für weite Teile der Bevöl­kerung nicht vorteil­haft: z.B. keine Kinder­erzie­hungs­zeiten oder Beiträge der Bundes­agentur für Arbeit an die Renten­versi­cherung für Arbeits­losig­keit • die demo­grafi­sche Entwick­lung bereitet weniger Schwierig­keiten als der Arbeits­markt • es wird „in einer konzer­tierten Aktion von Parteien, Verbänden und Ökonomen immer das gleiche Lied von der Über­legen­heit der privaten Alters­siche­rung gesungen” • Wirkung der Auswei­tung der privaten Vorsorge: die Renditen werden sinken • sehr problema­tisch, über die steuer­liche Förde­rung der privaten Alters­vorsorge öffent­liche Mittel zur Bildung von Finanz­kapital einzu­setzenbesser, diese Mittel für die Bildung von Human­kapital zu verwenden, auch zur Weiter­quali­fizie­rung Älterer • das Argument der hohen Lohn­neben­kosten eher ein Vehikel für die Trans­forma­tion der Alters­sich­erung, aber ökono­misch nicht über­zeugend • eine Reduzie­rung der Beiträge lässt sich durch eine system­gerechte Ergän­zung aus Steuer­mitteln errei­chen • durch sachge­rechte Finan­zierung der Hinter­blie­benen­versor­gung (macht ca. 3% aus) könnten die Renten­beiträge von 19,5% auf 16% gesenkt werden • das Gesamt-Umfi­nanzie­rungs­poten­zial in allen Zweigen der Sozial­versiche­rungen: zwischen 7% und 8% (beitrags­freie Familien­mitversi­cherung in der GKV, Einglie­derungs- und Arbeits­förde­rungsmaß­nahmen der Bundes­agentur für Arbeit, usw.) • ökono­mische Inter­essen: das Konstruk­tions­prinzip der gesetz­lichen Rentenversicherung wird als nicht trag­fähig bezeichnet, wobei es nicht an diesem Konstruk­tions­prinzip liegt, sondern daran, was in der Politik damit gemacht wird: z.B. Reduzie­rung der Rück­lagen für die Renten­versi­cherung („Nach­haltig­keits­reserve”) führt zu perma­nenten Finan­zierungs­diskus­sionen
[PDF] W. Schmähl: Raus aus der Armut. Vor 50 Jahren wurde in der Bundes­repu­blik die dynami­sche Rente einge­führt. Dieses Erfolgs­modell wird nun demon­tiert. ZEIT ONLINE, 2007
[PDF] F. Nullmeier, F. Ruland, W. Schmähl: Alterssicherung im Umbruch. Symposium zur Ehrung und Verabschiedung von Prof. Dr. Winfried Schmähl, Zentrum für Sozial­politik, Univ. Bremen, ZeS-Arbeits­papier Nr. 2/2008, 2008.
• F. Nullmeier: Die kriti­schen Jahre der Alters­siche­rungs­politik — zugleich eine Würdi­gung der Tätig­keit von Prof. Dr. Winfried Schmähl • Sozial­versiche­rung ist die Mischung aus einem Versi­cherungs­system mit inter­tempo­raler Umver­teilung und Risiko­ausgleich und einem Steuer-Transfer-System mit inter­perso­neller Umver­teilung • jede inter­tempo­rale Umver­teilung ist legi­timer Weise über Beiträge, jede inter­perso­nale Umver­teilung dagegen über Steuern zu finan­zieren • man sollte gerade dann Vorsicht walten lassen, wenn eine Lösung als alter­nativlos bezeichnet wird • Schmähl war beson­ders dem Sozial­beirat verbunden, bis die neue Regie­rung im Jahre 2000 alle 3 Wissens­chaftler (Schmähl, Ursula Köbl, Norbert Andel) nicht wieder berief — es folgte der Bruch in der Alters­siche­rungs­politik • in letzter Zeit Perspek­tive der Risiko­verlage­rung in der Alters­siche­rung: vom Staat zu den privaten Haus­halten, von Arbeit­gebern zu Arbeit­nehmern • nunmehr eine Lage entstanden, in der Alters­armut nicht mehr zu vermeiden sein wird, aber kein geeig­netes Auffang- oder Siche­rungs­system existiert
• F. Ruland: Die Zukunft der Alters­siche­rung aus heutiger Perspek­tive • Anstieg des Alters­quoti­enten von 24,2% auf 45,5% bis 2030, bedingt durch das Ansteigen der Lebens­erwar­tung um weitere 3 Jahre und Absinken der Geburten­zahlen auf z.Zt. 1,4 Kinder pro Frau • unsere Lösung muss in Zukunft in den euro­päischen Rahmen einge­bunden sein • Lohn- und Sozial­politik werden zu Faktoren des euro­päischen Wett­bewerbs und auch welt­weit • während des Booms der Aktien­märkte Ende der 1990er Jahre wurde das UV der GRV schlecht­geredet und eine stär­kere kapital­gedeckte Finan­zierung der Alters­siche­rung gefordert • die beschlos­sene Absen­kung des Renten­niveaus um 17% bis 2030 hat die Renten­versiche­rung viel Vertrauen gekostet • sie soll lt. Bundes­regie­rung für die jüngeren Jahr­gänge durch die geför­derte betrieb­liche und private Vorsorge ausge­glichen werden • von niedrigen Einkommens­beziehern wird davon kaum Gebrauch gemacht, und es droht eine anstei­gende Alters­armut • von den Jahr­gängen 1942–1961 haben 96% der Männer und 98% der Frauen Anwart­schaften aus der GRV • von der Abschaf­fung der GRV zu Gunsten eines Grund­renten­systems ist nicht mehr die Rede • das ange­strebte Mischungs­verhältnis zwischen UV und KDV von 60% zu 40% wird als ziel­führend ange­sehen • 2008 haben die Schweizer Pensions­kassen viel Geld in Aktien der UBS verloren, deren Wert sich halbiert hat • Angela Merkel: es beru­higt, dass die deut­schen Sozial­systeme auch auf dem UV beruhen • 2–3 Milli­onen Selbst­stän­dige sind ohne obli­gatori­sche Alters­siche­rung • ein Anfang könnte sein, Solo-Selbst­stän­dige solange versi­cherungs­pflichtig zu machen, als ihre Renten­anwart­schaft 30 Entgelt­punkte nicht über­schreitet → Rente von knapp 800 € • mit jeder Entschei­dung über die Anpas­sungs­formel wird das Siche­rungs­ziel der GRV konkre­tisiert oder neu defi­niert • in der Brutto­anpas­sungs­formel bleibt die Entwick­lung des Beitrags­satzes rele­vant • der Nach­haltig­keits­faktor spie­gelt neben der demo­grafi­schen Entwick­lung auch die Arbeits­markt­situ­ation wider • Aufgabe der GRV ist es nur noch, zusammen mit der betrieb­lichen und privaten Alters­vorsorge ein ange­messenes Alters­einkommen zu sichern • 1/6 bis ¼ der 1957–1961 Gebo­renen bleiben der privaten Alters­vorsorge fern • allein mit der Rente auskommen müssen auch die Rentner wegen Erwerbs­minde­rung — bei ihnen kommen auch noch Abschläge vor dem 60. Lebens­jahr bis zu 10,8% hinzu • Armuts­risiko = 60% des bedarfs­gewich­teten Netto­äqui­valenz­einkom­mens → z.Zt. 13% der Gesamt­bevöl­kerung mit unter 781 € • 2,3% der Personen über 65 beziehen Grund­siche­rung (36% davon Alters­rente, mehr als 12% Erwerbs­minde­rungs­rente, knapp 9% Hinter­blie­benen­rente) • Frauen und Ausländer haben vor allem zu kurze Versi­cherungs­zeiten • im Osten werden die Biografien mit sehr langen Versi­cherungs­zeiten seltener, Lücken häufiger • Lang­zeit­arbeits­lose werden zuneh­mend in die Grund­siche­rung rutschen: ihre Versi­cherung von 205 € monat­lich bringt pro Jahr 2,17 € mehr Rente • die Problem­gruppen müssen gezielt ange­gangen werden • Lang­zeit­arbeits­losen würde helfen, die Zeit der Arbeits­losig­keit als renten­stei­gernde Anrech­nungs­zeit mit Beiträgen von der Bundes­anstalt für Arbeit gutzu­bringen (wie vor 1991) • eine Reform war ange­sichts der demo­grafi­schen Entwick­lung notwendig • je früher die Umset­zung beginnt, desto besser lassen sich ihre Auswir­kungen über mehrere Gene­rati­onen verteilen • Beitrag der Rentner über die Niveau­senkung ist der Preis dafür, dass sich die Renten­lauf­zeiten seit 1960 um im Durch­schnitt fast 74% verlän­gert haben • durch diesen Wert­zuwachs bleibt auch die Rendite der GRV positiv, wenn auch sinkend (für ledige Männer von 3,5% auf 2,5% 2030, für Frauen und verhei­ratete Männer von 4,1% auf 3,1%) • man wird also auch in Zukunft „mehr aus der GRV heraus­bekommen, als man einge­zahlt hat” • die Anhe­bung der Regel­alters­grenze ist unver­zichtbar • das durch­schnitt­liche Renten­zugangs­alter ist inzwi­schen wieder auf 63,2 Jahre gestiegen • die hohe Alters­arbeits­losig­keit (80%) lässt vielen keine Chance, bis 65 arbeiten und die Rente abschlags­frei in Anspruch nehmen zu können • der zu erwar­tende Anstieg der Lebens­erwar­tung kann weder über einen Anstieg des Beitrags­satzes noch über ein weiteres Absinken des Renten­niveaus aufge­fangen werden • der Zeit­punkt der Umset­zung der Anhe­bung der Alters­grenze sollte dann anhand der Arbeits­markt­situ­ation über­prüft werden • Einspar­effekt der Maßnahme: 0,5 bis 0,6 Beitrags­satz-% • Kinder­erzie­hungs­zeiten werden aus dem Fami­lien­lasten­ausgleich und damit aus Steuern bezahlt • Berück­sichti­gung von Kinder­erzie­hung auch bei den Beiträgen wäre sehr proble­matisch und mit der Teil­habe­äqui­valenz nicht zu verein­baren • durch ihre Beitrags­finan­zierung geniessen die Renten einen verfas­sungs­recht­lichen Eigentums­schutz • die Beamten­versor­gung beruht auf einem steuer­finan­zierten UV • die Beamten dürfen nicht von den Mehrbe­lastungen ausge­nommen werden (so auch BVerfG)
• W. Schmähl: Auf dem Weg zum Para­digmen­wechsel? — Einle­itung zum Zeit­zeugen­gespräch am 31.5.2008 zur Alters­siche­rungs­politik in den letzten vier Jahren der Regie­rung von Helmut Kohl • das Thema „Unter­tunne­lung” des Rentner­berges durch Kapital­ansamm­lung war auch schon in der Regie­rung Kohl ein Diskus­sions­thema • Ergän­zung oder Ersatz der GRV? • Kurt Bieden­kopf, Meinhard Miegel, Heide Simonis und Gerhard Schröder für Über­gang zu einer steuer­finan­zierten einheit­lichen Grund­rente ohne Bedürftig­keits­prüfung, andere in SPD und Grünen für Einfü­gung eines bedürftig­keits­geprüften, steuer­finan­zierten Sockels in die GRV, wieder andere für eine organi­sato­risch von der GRV getrennte, bedürftig­keits­geprüfte Trans­ferzah­lung (Sozial­hilfe) • schlei­chende Trans­forma­tion des Systems, wenn durch Beitrags­zahlung erwor­bene Renten selbst nach lang­jähriger Versi­cherungs­dauer unter einer armuts­vermei­denden Sozial­hilfe liegen • strittig disku­tierte Fragen waren auch Redu­zierung der Früh­verren­tung, Anhe­bung von Alters­grenzen, brem­sende Faktoren in der Renten­formel, Arten der Berück­sichti­gung der Kinder­erzie­hung, Einbe­ziehung weiterer Personen­kreise • unter­schied­liche Vorstel­lungen selbst inner­halb der Regie­rung • SPIEGEL-Titel­blatt „Ausplün­derung der Jungen durch die Alten” • ab Sommer/Herbst 1996 länger­fristige struktu­relle Fragen der zukünf­tigen Entwick­lung der Alters­siche­rung im Zentrum • noch bevor die CDU/CSU-FDP-Koalition 1998 abgewählt wurde, hatte sie im Allein­gang Entschei­dungen über beträcht­liche Einschnitte in das Leistungs­niveau der GRV getroffen: Reduk­tion des Eckrenten­niveaus von 70% auf 64% des durch­schnitt­lichen Netto­arbeits­entgelts über den „demo­grafi­schen Faktor” in der Netto­anpas­sungs­formelnach dem Regie­rungs­wechsel 1998 wurde dieser zurück­genommen und durch 2 andere, noch stärker niveau­senkende Faktoren ersetzt • als Folge des Rich­tungswechsels in der Sozial­politik perso­nelles Auswech­seln in den beiden großen Parteien: Norbert Blüm und Rudolf Dreßler • die Wurzeln für den folgenden „Para­digmen­wechsel” könnten in der Zeit der Regie­rung Kohl gelegt worden sein
[PDF] R. Büttner, M. Knuth: Spätere Zugänge in Frührenten — Regel­alters­rente auf dem Vormarsch. Alters­über­gangs-Report 2004-01, 2004. • „Ab 2002 / 2003 ist ... eine echte Trend­wende zurück zur Rente mit 65 erkennbar” • das durch­schnitt­liche Renten­zugangs­alter für Zugänge zwischen 50 und 69 Jahren ist von 1996 bis 2003 um 12 Monate ange­stiegen • in den neuen Bundes­län­dern domi­nieren nach wie vor die vorgezo­genen Renten
[PDF] R. Büttner: Zunehmende Erwerbsbeteiligung von Älteren. Alters­über­gangs-Report 2005-04, 2005. • Durch Ansteigen der Erwerbs­tätigen­quote in der Alters­gruppe der 50–65-Jährigen zwischen 1996 und 2003 nahm der rela­tive Anteil der Rentner und sons­tigen Nicht­erwerbs­tätigen an der Bevöl­kerung ab • Ursachen: wach­sende Teil­zeit­arbeit und gering­fügige Beschäf­tigung von Älteren, renten­recht­liche Rahmen­bedin­gungen (Renten­abschläge) • trotzdem sind ab Vollen­dung des 60. Lebens­jahres weit weniger als die Häfte noch erwerbs­tätig • wieder zuneh­mende Arbeits­losig­keit Älterer • rund die Häfte der Betriebe grund­sätz­lich nicht oder nur bedingt bereit, Ältere einzu­stellen • „Ange­sichts der wieder stei­genden Alters­arbeits­losig­keit und der nach wie vor relativ geringen Erwerbs­tätigen­quote der 60- bis 64-Jäh­rigen ist auch für die Zukunft nicht anzu­nehmen, dass eine Zunahme des Renten­zugangs­alters automa­tisch zu einer verlän­gerten Erwerbs­tätig­keit führt.”
[PDF] F. Bönker: Der Siegeszug des Mehrsäulen­para­digmas in der bundes­deut­schen Renten­politik. Eine Analyse auf Grund­lage der 'Ideen­lite­ratur'. Zeitschrift für Sozialreform, Heft2/2005. • Ende der 1990er Jahre beson­ders güns­tige Bedin­gungen für einen Para­digmen­wechsel • das alte Sozi­alver­siche­rungs­para­digma wurde als geschei­tert wahrge­nommen • das neue Para­digma konnte an den ideo­logi­schen Zeit­geist anschließen, unter­stützt von mäch­tigen Inter­essen­gruppen und wirkungs­vollen policy entre­preneurs • einschnei­dender Eliten­wechsel in der Sozial­politik in der 2. Hälfte der 1990er Jahre
[Google-Books] S. Hegelich: Reformkorridore des deutschen Renten­systems (Google Faksi­mile-Auszug). Dissertation, Univ. Münster, 2005. VS Verlag für Sozial­wissen­schaften, Wies­baden, 2006. • Akteure im deut­schen Renten­system: Arbeit­nehmer, Arbeit­geber, poli­tisch-administratives System • Szenen des deut­schen Renten­systems: Ausbau, Anpas­sung, Umstruk­turie­rung
[Dimensionen des UV]
• Geschichte des deut­schen Renten­systems als Erringen von Posi­tionen und Kompro­missen [Google-Books] Ziel­setzung als wichtigste Diffe­renz zwischen dem Bismarck­schen und dem heutigen Renten­system. Bismarck: Alters­armut verhin­dern. Adenauer: erarbei­teten Lebens­standard sichern [Google-Books] selbst die IG Metall, die die Renten­reform 1992 abge­lehnt hatte, wurde zum Ende der 1990er Jahre zum Vertei­diger des Blüm­schen Reform­werks [Google-Books] klare Ausrich­tung der IG BAU an einer kapital­gedeckten betrieb­lichen Zusatz­rente [Google-Books] um 2000: Forde­rung der IG Metall nach einer "Rente mit 60" wegen der schlechten Situ­ation auf dem Arbeits­markt [Google-Books] Ideen einer Grund­rente [Google-Books] Forde­rung nach einem Ausbau kapital­gedeckter Elemente im Renten­system schon 1996 [Google-Books] Reform­korridor in der Szene der Umstruk­turie­rung [Google-Books] Schluss­betrach­tung
[PDF] Solidarische Alterssicherung. Beitrag der KAB zur Reform der gesetz­lichen Renten­versi­cherung. Bundes­verband der Katho­lischen Arbeit­nehmer-Bewe­gung (Hg.), 2004. • Durch die bishe­rige Reform werden zentrale Grund­sätze der gesetz­lichen Alters­siche­rung verletzt: 1) die pari­täti­sche Finan­zierung wird ausge­brochen durch eine erset­zende, nicht ergän­zende Privat­vorsorge; 2) die Leis­tungs­absen­kung gefährdet das Prinzip der Lebens­stan­dard­siche­rung; 3) die erset­zende Privat­vorsorge deckt nicht mehr andere zentrale Lebens­risiken (wie Invali­dität) ab; 4) das Solidar­prinzip wird einge­schränkt durch Verla­gerung bisher kollektiv abge­deckter Risiken in den Privat­bereich; 5) begin­nender Ausstieg aus der pari­täti­schen Finan­zierung; 6) das Gebot sozi­aler Sicher­heit wird durch Leis­tungs­kürzungen gefährdet: drohende Alters­armut • Beson­derheit des KAB-Modells: a) Verbrei­terung der Einnahme­basis durch Einbe­ziehung aller Einkünfte; b) Mindest­stan­dards sozi­aler Sicher­heit unab­hängig von eigenen Erwerbs­biogra­fiever­läufen; c) Beibe­haltung der gesetz­lichen solida­rischen, beitrags- und leis­tungs­bezo­genen Alters­siche­rung nach dem UV; d) Anreize für private und betrieb­liche ergän­zende Alters­vorsorge • drei Stufen: 1. die Sockel­rente („Volks­versi­cherung”) als Pflicht­versi­cherung für alle Einwohner­Innen; 2. die Arbeit­nehmer­pflicht­versi­cherung auf Basis der Erwerbs­einkommen; 3. die betrieb­liche und private Alters­vorsorge als Regel­fall der Alters­vorsorge
[Powerpoint Präsentation] M. Werding, H. Hofmann, H.-J. Reinhard: Solidarische Alters­siche­rung (Folien). ifo-Studie März 2007 zum Renten­modell der katholi­schen Verbände. Katholi­sche Arbeit­nehmer-Bewe­gung KAB Deutsch­land, 2007. • Tabelle Gesamt­einkommen im Alter (grup­piert nach Einkommens­höhe, allein­stehende Frauen, allein­stehende Männer, Ehepaare), Durch­schnitts­einkommen • Grafik Arbeits­markt­entwick­lung 1991-2006 (Erwerb­spersonen 1+2, SV-Beschäf­tigte, Arbeits­lose) • das Renten­modell der katholi­schen Verbände: 1) Sockel­rente (345 € mtl.), 2) Arbeit­nehmer-Pflicht­versi­cherung, 3) betrieb­liche und private Vorsorge • bessere Aner­kennung der Fami­lien­leistung • Einbe­ziehung aller Einkünfte • Mach­barkeits­studie • Tabelle Demo­graphie (Bevöl­kerung, Alten­quotient), Arbeits­markt (SV-Beschäf­tigte) und gesamt­wirt­schaft­liche Entwick­lung 2005-2050 • Grafik Entwick­lung Erwerbs­personen und SV-Beschäf­tigte 2000-2050 Renten­alter 65 und 67 • Grafik Beitrags­sätze 2000-2050 Renten­alter 65 und 67 • Grafiken Standard­renten­niveau 2000-2050 Renten­alter 65 und 67 (geltendes Recht und Reform­modell) • Grafik Vergleich der Renten­ansprüche für verschie­dene Erwerbs­biogra­fien • Vari­ante Erwerbs­tätigen­versiche­rung • keine verfas­sungs­recht­lichen Bedenken
[HTML] N. Blüm: „Lasst euch nicht betören, lasst euch nicht bescheißen von den Neolibe­ralen.” 32. Bundes­tagung der CDA, 2007
[HTML] D. Siems: Rente: CDU-Spitze schwenkt auf Rüttgers' Kurs ein. WELT-ONLINE, 5.5.2008. • Rüttgers: Mindest­rente für lang­jährig Versi­cherte • Pofalla: bis Sommer 2009 konkreter Vorschlag für CDU-Wahl­programm • Pofalla: etwas tun für dieje­nigen, die trotz lebens­langer Arbeit keine existenz­sichernden Renten­ansprüche erworben hätten (aus Steuer­mitteln zu finan­zieren) • Olaf Scholz (SPD): ungerechte und unfinan­zier­bare Lösungen à la Rüttgers sind vom Tisch
[HTML] Grundpositionen: I. Alterssicherung. SOZIALVERBAND VdK DEUTSCHLAND, Mai 2006. • Seit 1989 eine Viel­zahl von Einschnitten im Leis­tungs­umfang der GRV • Zugang zu Renten wegen vermin­derter Erwerbs­fähig­keit wurde einge­schränkt, die renten­recht­liche Berück­sichti­gung von Zeiten der Arbeits­losig­keit zuneh­mend verschlech­tert, die abge­leitete Hinter­blie­benen­versor­gung teil­weise befristet, im Niveau abge­senkt und durch eine umfas­sende Einkom­mensan­rech­nung entwertet • offi­zielle Begrün­dungen für einen grund­sätz­lichen Funk­tions­wandel in der GRV: Erforder­nisse des „demo­graphi­schen Wandels” und „Senkung der Lohn­neben­kosten” • Ziel der umlage­finan­zierten Rente ist in Zukunft nicht mehr die Lebens­stan­dard­siche­rung, sondern nur ein Versor­gungs­niveau an der Armuts­grenze • mit der Riester-Reform im Jahre 2001 hat der Gesetz­geber mit einer Absen­kung des Leis­tungs­niveaus den Stellen­wert der GRV grund­legend verän­dert • ein Schwer­punkt wurde auf die private Eigen­vorsorge ohne Arbeit­geber­betei­ligung gelegt • die paral­lele Anwen­dung von Riester- und Nach­haltig­keits­faktor bewirkt, dass erst Lohn­steige­rungen über 1,3% zu einer Renten­anpas­sung führen und mittel­fristig einen Kauf­kraft­zuwachs der Rentner verhin­dern • bei einer Infla­tions­rate von 2% sinkt in 15 Jahren der Real­wert einer konstanten Rente auf rund ¾ des ehema­ligen Wertes • der volle Pflege­versi­cherungs­beitrag abgezogen: eine Renten­kürzung von 0,85% • Kinder­lose: Aufschlag von 0,25 Prozent­punkten zu ihrer Pflege­versi­cherung • Sonder­beitrag zur Kranken­versi­cherung von 0,9%: Mehr­belas­tung von 0,45 Prozent­punkten • der volle Kranken­versi­cherungs­beitrag auf Betriebs­renten • Rentner mit Zusatz­einkünften: Erhö­hung des Besteu­erungs­anteils von 27% auf 50% (nicht dynamisiert!) • statt angemes­sener Alters­siche­rung wird Einhal­tung von poli­tisch festge­legten Beitrags­satz­zielen ange­strebt • durch die Einfüh­rung des Nach­haltig­keits­faktors wurde die Höhe des Renten­niveaus nunmehr allein von den Beitrags­satz­zielen abhängig • Siche­rungs­lücken müssen von den Versi­cherten selbst getragen werden: aus eigenen Sparbei­trägen, ohne Arbeit­geber­betei­ligung und zusätz­lich • betrieb­liche Alters­versor­gung durch Entgelt­umwand­lung: Arbeit­nehmer muss auf Lohn­bestand­teile verzichten • wer nicht vorsorgt, wird mit Alters­armut bestraft • „Weder ein Über­gang zu einem über­wiegend oder voll­ständig kapi­talge­deckten System noch die Einfüh­rung einer Grund- oder Sockel­rente wäre ohne Doppel­belas­tung einer Genera­tion möglich.” • die Reduzie­rung der Beiträge für ALG-II-Empfänger und die Entdy­namisie­rung der Bundeszu­schüsse werden bereits kurz- und mittel­fristig zu einem deut­lichen Anstieg des Beitrags­satzes in der GRV führen • die Rentner werden von der Einkom­mens­entwick­lung abge­koppelt • zur Lebens­stan­dard­siche­rung muss die gesetz­liche Rente durch betrieb­liche und private Alters­vorsorge ergänzt werdenum Alters­armut zu verhin­dern, wäre aus Sicht des VdK eine obli­gatori­sche Form einer kapi­talge­deckten Vorsorge notwendig • Ansprüche und Anwart­schaften auf eine betrieb­liche oder private Alters­vorsorge sollten zum Schon­vermögen gehören • bis 2030 wird der Anteil der Bundes­mittel an den Renten­ausgaben von heute 28% auf 14% sinkendie Schwan­kungs­reserve muss insbe­sondere aus Steuer­mitteln wieder auf eine Monats­ausgabe erhöht werdendrin­gend erfor­derlich ist eine Anpas­sung des faktischen an das geltende gesetz­liche Renten­eintritts­alter • der Zugang zur Erwerbs­minde­rungs­rente ist zu erleich­tern • der VdK lehnt eine Anhe­bung der Regel­alters­grenze ab, solange die Versi­cherten nicht bis zum geltenden gesetz­lichen Renten­eintritts­alter arbeiten dürfen oder können • die Soli­darge­mein­schaft der Versi­cherten muss durch die Einbe­ziehung aller Erwerbs­tätigen in die GRV gestärkt werden • die hohe Zunahme von gering­fügigen Beschäf­tigungs­verhält­nissen, die Schein­selbst­ständig­keit bzw. Selbst­ständig­keit in Form von "Ein-Mann-Unter­nehmen" (Ich-AGs) führt zu erheb­lichen Minder­einnahmen • gering­fügige Beschäf­tigungen sollten versiche­rungs­pflichtig werden • zur Errei­chung von armuts­vermei­denden Renten sollte die Rente nach Mindest­ein­kommen wieder einge­führt werden • die eigen­stän­dige Alters­siche­rung der Frau darf nicht über Leis­tungs­verschlech­terungen bei der Hinter­bliebe­nenrente finan­ziert werden • über­legens­wert ist die Einfü­hrung einer Sozial­versiche­rungs­abgabe für alle Unter­nehmen (ist zweck­mäßiger als eine Wert­schöp­fungs­abgabe zur Entlas­tung von perso­nalinten­siven Unter­nehmen)
[HTML] 10. Rentenversicherung und Armutsrisiko. SOZIALVERBAND VdK, 27.6.2008. • Alters­armut muss primär durch mehr Beschäf­tigung zu angemes­senen Löhnen bekämpft werden: als Unter­grenze die Einfüh­rung eines gesetz­lichen Mindest­lohnes notwendig • es muss sozial­verträg­licher Über­gang in den Ruhe­stand ermög­licht werden (Alters­teil­zeit im Block­modell proble­matisch → fördert Früh­verren­tung) • Teil­rente sollte ausge­baut werden (Rechts­anspruch ab dem 60. Lebens­jahr, Hinzu­verdienst­grenzen attrak­tiver) • GRV armuts­fest machen • Modi­fizie­rung der Grund­siche­rung kein geeig­neter Weg • ein System­wechsel zu einem über­wiegend oder voll­ständig kapi­talge­deckten System, einer steuer­finan­zierten Grund­rente oder einer Sockel­rente für alle wäre ohne Doppel­belas­tung einer Genera­tion nicht möglich • das allge­meine Renten­niveau ist wieder anzu­heben • bei der Renten­berech­nung sollten Pflicht­beiträge von Beschäf­tigungs­zeiten mit nied­rigen Verdiensten nach den Grund­sätzen der Rente nach Mindest­einkommen auf bis zu 75% des Beitrages eines Durch­schnitts­verdieners ange­hoben werden • für Zeiten der Arbeits­losig­keit auch von den Trägern der Grund­siche­rung für Arbeits­suchende ange­messene Beiträge zur GRV • bei den Erwerbs­minde­rungs­renten der Zugang wieder erleich­tert, ein Berufs­schutz wieder einge­führt und die Renten­abschläge abge­schafft • Einbe­ziehung aller Erwerbs­tätigen in die GRV (zuerst gering­fügige Beschäf­tigungen versi­cherungs­pflichtig, dann Selbst­ständige ohne adäquate Absi­cherung) • die betrieb­liche Alters­vorsorge muss obli­gato­risch ausge­staltet werden • die Anreize zu privater Vorsorge müssen weiter verbes­sert werden
[Buch] J. Deml, H. Haupt, J. Steffen: Solidarität leben statt Alters­armut. Sichere Renten für die Zukunft. Volkssolidarität, VSA-Verlag, 2008. 334 Seiten, 16,80€=5¢/Seite.[!]
[HTML] Bilanz: Rentenpolitik.    SPD BUNDESTAGSFRAKTION, 2009. • Mit Entschei­dung zur Anhe­bung der Regel­alters­grenze Renten­system auf solide Grund­lage gestellt • gleich­zeitig Vorbe­halts­klausel: regel­mäßig ist zu berichten, ob in Einklang mit Entwick­lung der Arbeits­markt­lage und Situ­ation älterer Arbeit­nehmer • geför­derte Alters­teil­zeit soll verlän­gert und Teil­rente weiter entwickelt werden • mit Inia­tive 50 plus Bündel von Maßnahmen zur Verbes­serung der Beschäf­tigungs­chancen Älterer: beruf­liche Weiter­bildung, Entgelt­siche­rung, Einglie­derungs­zuschüsse • Förde­rung der betrieb­lichen Alters­siche­rung: sozial­versiche­rungs­freie Entgelt­umwand­lung bis zu 4% der Bemes­sungs­grenze • Insol­venz­siche­rung der betrieb­lichen Alters­versor­gung durch Betriebs­renten­gesetz • erweiterte Förde­rung der Riester-Rente • Künstler­sozial­versiche­rung vorbild­lich, mit 3. Novelle des KSV zukunfts­fest gestaltet
[PDF] S. Richter: Ideen, Interessen und Institutionen. Bestim­mungs­faktoren des renten­politi­schen Entschei­dungs­prozesses. Deut­sches Institut für Alters­vorsorge, 2001. • Der politi­sche Entschei­dungs­prozess des (1998 verab­schie­deten) RRG 1999 • das RRG'99 bein­haltet deut­liche Einschrän­kungen der Leis­tungs­höhe, indem die jähr­liche Renten­anpas­sung durch einen sog. demo­grafi­schen Faktor begrenzt wird (berück­sich­tigt den Anstieg der Lebens­erwar­tung seit 1992 zur Hälfte), sowie stär­kere Kürzungen von Erwerbs- und Berufs­unfähig­keits­renten und die Anhe­bung der Anrech­nung von Kinder­erzie­hungs­zeiten • außerdem zahlt der Bund einen jähr­lichen zusätz­lichen Bundes­zuschuss (1% der MwSt) • Akteure des "inner circle": 1) CDU/CSU und FDP (Regie­rung) sowie SPD (Bundes­rats­mehr­heit); 2) VDR (Renten­versiche­rungs­träger) und BMA; 3) BDA, BDI, DIHT, ZDH (Arbeit­geber) und DGB, DAG, CGB (Arbeit­nehmer) • Über­legungen in der CDU (vor allem Junge Union) für einen zusätz­lichen Vorsorge­fonds inner­halb der GRV • Bieden­kopf/Miegel Vorschlag einer steuer­finan­zierten Grund­rente mit Pauschal­leis­tungen für alle (als Konkur­renz­modell zu Blüms Vorschlägen) • die FDP wendet sich sowohl gegen die Lohn­ersatz­funktion mit Lebens­stan­dard­siche­rung, die dyna­mische Rente, die kompen­sato­rischen sozi­alen Elemente der GRV, und will eine Einschrän­kung der Umlage­finan­zierung (Absi­cherung der Lebens­stan­dard­siche­rung über das KDV, mit fest defi­nierten Beiträgen) • die SPD war die Verfech­terin der grund­legenden Prin­zipien: Lohn­ersatz­funk­tion mit Lebens­stan­dard­siche­rung, dyna­mische Rente, Stär­kung der sozi­alen Elemente und des UV • eine Minder­heit in der SPD war für die Ergän­zung des UV durch einen vorüber­gehenden Kapital­stock • Minis­terial­büro­kratie und Renten­versiche­runs­träger vertreten das vorhan­dene System • BDI, DIHT und ZDH zwei­feln die Funk­tions­fähig­keit des Systems an • der CGB favori­siert lang­fristig die Einfüh­rung der Teil­kapital­deckung • BDI, DIHT und ZDH fordern die sofor­tige radi­kale Niveau­senkung • unter­schied­liche Posi­tionen der Arbeit­geber­verbände zur KDV • die Jungen Libe­ralen fordern: „Endziel eines Reform­prozesses sollte eine private Alters­siche­rung im Verfahren der Kapital­deckung sein, in dem jeder Bürger zu einer Mindest­vorsorge verpflichtet ist.„ • Bieden­kopfs Alter­nativ­vorschlag zum Kommis­sion­bericht: Kombi­nation von Grund­rente und privatem Kapital­stock • auf dem Parteitag der CDU 1997 Zustim­mung von 90% für Blüms system­konser­vierendes Modell • die FDP verhin­dert die Auswei­tung des versiche­rungs­pflich­tigen Personen­kreises • CDU-Vorstand (1997): „Zum Umlage­verfahren ... gibt es keine finanz- und sozi­alpo­litisch akzep­table Alter­native” • „Auch inner­halb der F.D.P. ist der Vorschlag einer Kapital­deckung umstritten und wird hier auch insbe­sondere von den jungen Partei­mitglie­dern (Junge Libe­rale) gefordert. Trotz anders­lautender vorhe­riger Stel­lung­nahme des Partei­vorsit­zenden und des Gene­ralse­kretärs spricht sich die Renten­komis­sion schließlich aber gegen einen Kapital­stock aus.” • daraufhin weist auch die Koali­tions­arbeits­gruppe eine vorüber­gehende „Glät­tungs­reserve” zurück • Walter Döring (baden-württem­bergi­scher Wirt­schafts­minister, FDP) fordert den „sofor­tigen und voll­stän­digen Ausstieg aus der gesetz­lichen Renten­versi­cherung” (Der Tages­spiegel, 1./2.11.97) • die SPD bietet der Union eine Zusam­menar­beit an, um doch noch die gering­fügig Beschäf­tigten in den Versiche­rungs­schutz einzu­beziehen • die Regie­rung bemüht sich ab Beginn des Entschei­dungs­prozesses um einen Konsens mit der SPD • die SPD hat ihre Wahl­inter­essen vor einen Renten­konsens gestellt • entschei­dender Akteur blieb damit die Union • der Eigen­tums­schutz der Beiträge durch das BVerfG wirkt im UV tenden­ziell als „lock-in Effekt”: größere Leis­tungs­einschnitte können nicht mit sofor­tiger Wirkung vorge­nommen werden • „Wenn die beste­henden Ansprüche auf Alters- und Inva­lidi­täts­renten” aus verfas­sungs­recht­lichen Gründen „nicht in großem Umfang gekürzt werden können, verbietet sich eine System­ände­rung auf Kapital­deckungs­verfahren oder eine bedürf­tigkeits­geprüfte Grund­rente nahezu.” → Doppel­zahler­problem • sogar Junge Libe­rale: „Wegen der beste­henden Renten­ansprüche unserer Eltern- und Groß­eltern­genera­tion kann die Umstel­lung ... nur schritt­weise erfolgen.” • ledig­lich über die Finan­zierungs­weise kann die SPD in begrenztem Maß mitbe­stimmen • im Bundestag wird das Gesetz im Dezember 1997 beschlossen • von der Bundes­rats­mehr­heit wird das Gesetz zwar zurück­gewiesen, was aber nur aufschie­bende Wirkung hat
[Web-Link][Buch] D. Wehlau: Lobbyismus und Renten­reform (Broschiert). Der Einfluss der Finanz­dienst­leistungs­branche auf die Teil-Priva­tisie­rung der Alterssicherung. VS Verlag für Sozial­wissen­schaften, 2009. 381 Seiten, 39,90€=10¢/Seite.[!] • Die Rentenreform 2001 markierte mit der Teil-Priva­tisie­rung der Alters­siche­rung einen System­bruch in der deut­schen Renten­politik • es profi­tierten insbe­sondere Banken, Ver­siche­rungen und Invest­ment­fonds von diesem renten­politi­schen Para­digmen­wechsel: deren Gewinn­aussichten haben sich infolge der Leis­tungskür­zungen bei der gesetz­lichen Rente und der Förde­rung der privaten „Riester-Rente” massiv verbes­sert • es stellt sich die Frage nach dem Einfluss der Finanz­dienst­leistungs­branche im Politik­feld Alters­siche­rung • im Zentrum der Analyse stehen der Zugang der zentralen Akteure der Finanz­branche zum renten­politi­schen Policy-Netz­werk sowie deren lobby­isti­sche Aktivi­täten und Bezie­hungs­struk­turen • die empiri­schen Befunde zeigen den Einfluss privat­wirt­schaft­licher Verbände und Groß­unter­nehmen auf und erklären, warum die Teil-Priva­tisie­rung der Alters­siche­rung in Deutsch­land über­haupt poli­tisch durch- und umge­setzt werden konnteNähe zu Finanz­dienst­leistern oder zu den Ideen der Privat­vorsorge wird aufge­zeigt für Bundes­kanzler Gerhard Schröder (S. 147f: nieder­säch­sische Wahl­kampf­unter­stüt­zung durch den Finanz­dienst­leister AWD, Ziel einer „Moder­nisie­rung” in Rich­tung Privat­vorsorge), Staats­minister Hans Martin Bury (S. 228: „14 Thesen zur Reform der Alters­versor­gung”, Bundes­kanzleramt, Auswär­tiges Amt, Lehman Brothers), Staats­sekre­täre Caio Koch-Weser (S. 229f: Welt­bank, Bundes­minis­terium der Finanzen, Deut­sche Bank) und Ulrike Mascher (freige­stellte Ange­stellte Allianz, Bundes­minis­terium für Arbeit: inten­sive Förde­rung der privaten Alters­vorsorge, Sozial­verband VdK) sowie Regie­rungs­sprecher Béla Anda (S. 230: BILD, Regie­rung, Finanz­dienst­leister AWD)
[HTML] AP: «Minilöhne führen zu Minirenten». Ap Associated Press / YAHOO!, 7.8.09. • „Mini­löhne führen zu Mini­renten — die Bekämp­fung der Alters­armut muss daher in erster Linie an den arbeits­markt­politi­schen Ursachen ansetzen”, sagt SoVD-Präsi­dent Adolf Bauer • um Lang­zeit­arbeits­lose besser vor Alters­armut zu schützen, sollte der monat­liche Renten­versi­cherungs­beitrag auf 250 € angehoben werden • derzeit erwirbt ein Hartz-IV-Empfänger für 1 Jahr Arbeits­losen­geld-II-Bezug einen monat­lichen Renten­anspruch von 2,17 € (= 8% der Renten­anwart­schaft eines Durch­schnitts­verdie­ners) • eine armuts­vermei­dende Absiche­rung von Arbeits­losen­geld-II-Bezie­hern müsse sich jedoch an 50% des Durch­schnitts­verdie­ners orien­tierenfür Erwerbs­minde­rungs­rentner müssten die Abschläge von bis zu 10,8% abge­schafft werden
[HTML] U. Mascher, VdK-Präsidentin: "Politik tut nicht genug für die Älteren". DER TAGES­SPIEGEL, 8.8.2009. • Materi­elle Situ­ation von Rentnern hat sich in den letzten Jahren verschlech­tert • die Rentner haben 3 Null­runden und eine Mini-Erhö­hung hinter sich: sie mussten erheb­liche Kauf­kraft­verluste hinnehmen • „Wer Arbeits­losen­geld II bekommt, erwirbt pro Jahr nur einen Renten­anspruch von 2,17 Euro” • vor allem in Ostdeutsch­land wird das Renten­niveau drama­tisch abstürzen • auch diejenigen, die im Alter auf die Grund­siche­rung ange­wiesen sind, sollten einen Frei­betrag erhalten • die Renten­reformen der letzten Jahre haben zu stark auf einen stabilen Beitrags­satz und zu wenig auf die Renten­höhe geachtet • wenn man mit über 50 seinen Job verliert, dann hat man kaum eine Chance mehr, einen neuen zu finden • dann bedeutet die Rente mit 67 nach langen Jahren ALG-II-Bezug prak­tisch eine Renten­kürzung
[AksR][HTML] M. Preu: Rürup verteidigt Rentensystem. biallo.de, 16.10.2009. • „Pension Day“ des Lebens­versiche­rers Swiss Life • Gysi: für ein ausschließ­liches Umlage­system • in diese Renten­kasse müssten auch die berufs­stän­disch Versi­cherten einzahlen: „eine gesetz­liche Rente für alle” • die Beitrags­bemes­sungs­grenze müsse aufge­hoben werden • da nur noch jeder 14. im Alter zwischen 63 und 65 in die Rente einzahlt → führt in die Alters­armut • Rürup, jetzt „Chef­ökonom” des AWD, wider­sprach: die Rente mit 67 bedeute ein Renten­plus von 4,5% • er hält die Kombi­nation von umlage- und kapital­finan­ziertem System weiterhin für sinn­voll • einig waren sich Gysi und Rürup in der Ableh­nung von Ampel­checks für Alters­vorsor­gepro­dukte (wie von der Verbrau­cherzen­trale Hamburg verwendet): der Komple­xität der Alters­vorsorge nicht ange­messen • diese wurden aller­dings von Achim Tiffe, stell­vertre­tender Leiter des Hamburger Insti­tuts für Finanz­dienst­leis­tungen (iff), vertei­digt
[HTML] K. Schwenn: Rente: Nullrunden bis 2012. FAZ.NET, 10.11.2009. • Voraus­sicht­lich nicht nur 2010, sondern auch 2011 eine Null­runde • erst 2012 wieder eine Renten­erhö­hung • der Vorstands­vorsit­zende der Deut­schen Renten­versi­cherung, A. Gunkel: „Ohne die viel­fältigen Renten­garan­tien müssten die Renten im kommenden Jahr im Westen um 1,8 Prozent sinken, im Osten wegen eines statis­tischen Sonder­effekts sogar um 2,8 Prozent.” • die Renten­kürzungs­verbote kosten die Beitrags­zahler inzwischen rund 8 Mrd. € jähr­lich • von 2012 an seien gering­fügige Anpas­sungen denkbar, die dann zur Hälfte durch die nachzu­holenden Kürzungen aufge­fressen würden • aus Arbeit­geber­sicht sei die Garantie falsch: „Wie die Löhne sich entwickeln, sollen sich auch die Renten entwickeln ...” • DGB-Vorstands­mitglied A. Bunten­bach: das lang­fris­tige Absenken des Renten­niveaus sei ein politi­scher Fehler gewesen
[HTML] dpa / Haufe Online-Redaktion: Streit entbrannt: Höherer RV-Beitrag — weniger Rente? www.haufe.de/personal/, 14.10.2009
[PDF] B. Eicher: Offener Brief an Peter Heesen, Bundes­vorsit­zenden des dbb. BRR Bündnis für Renten­beitrags­zahler und Rentner e.V., 2.11.2009. • Falsche Behaup­tung Heesens: „Die Finan­zierung der Gesund­heits- und Renten­kosten durch Steuer­zuschüsse belastet alle Arbeit­nehmer, auch die Beamten” • der BRR kommt auf:
Summe versicherungsfremder Leistungen:83,00 Mrd. €
Summe der Bundeszuschüsse: 56,40 Mrd. €
über Rentenbeiträge aufzubringende Differenz: 26,6 Mrd. €
• außerdem fallen bei den Arbeit­gebern Lohn­neben­kosten in entspre­chender Höhe an • Schlech­terstel­lung der solida­risch Versi­cherten durch Verwen­dung einge­zahlter Gelder für sozial­poli­tisch notwen­dige aber nicht beitrags­gedeckte Leis­tungen • „Es ist erschreckend mit welcher Selbst­verständ­lich­keit unsere staat­lichen und politi­schen Eliten ein Zwei-Kalssen-Recht bei der Alters­vorsorge und Kranken­versi­cherung verinner­licht haben” • wo für die berufs­stän­dische Versor­gung Vertrags­recht, Vertrauen­schutz, Rück­wirkungs­verbot bei Ände­rungen und Zweck­bindung der Beiträge gelten, gilt für Arbeit­nehmer und Rentner seit mehr als 30 Jahren die „Gestal­tungs­frei­heit des Gesetz­gebers” • „Die immer wieder propa­gierte zusätz­liche private Alters­vorsorge entspricht einer Renten­beitrags­erhö­hung für die Arbeit­nehmer außer­halb der gesetz­lichen Renten­versi­cherung, zu Gunsten der Versiche­rungs­lobby, mit enormen Risiken.”
[AksR][HTML] Altersvorsorge: Linke: Rentenerhöhung um vier Prozent sofort! Hamburger Abend­blatt, 2.12.2009
[HTML] S. Vetter: „Rentengarantie stärkt Vertrauen”. Inter­view mit Herbert Rische. LAUSITZER RUNDSCHAU, 12.11.2009. • Rische mahnt die Politik, zur Verhin­derung von Alters­armut den Niedrig­lohn­sektor einzu­dämmen • Renten­versi­cherung nicht darauf ange­wiesen, auf den Finanz­märkten einen Groß­teil des Geldes anzu­legen — daher ist die Finanz­krise daran vorbei­gegangen • wenn 2010 die schritt­weise Einfüh­rung der Rente mit 67 noch­mals über­prüft wird, kann man vor einer grund­sätz­lichen Rück­nahme nur warnen • die Renten­garantie stärkt das Vertrauen in unser Renten­system • wer sich über die Null­runden beschwert, der sollte bei seinen Kindern nach­fragen, wie sich deren Löhne entwic­kelt haben • von der Gefahr einer wach­senden Alters­armut sind vor allem Niedrig­löhner betroffen — also kann man vor einer Auswei­tung des Niedrig­lohn­sektors nur warnen • eine Auswei­tung der Mini­jobs ist eben­falls proble­matisch • Rische ist gegen eine Ände­rung des Renten­systems in Rich­tung einer Grund­rente: die Renten­versi­cherung kann gesell­schaft­liche Verwer­fungen nicht heilen
[HTML] lis/rüd/dpa: Kurswechsel: SPD-Spitze für Korrekturen an Agenda 2010 und Rente. SPIEGELONLINE POLITIK, 10.1.2010. • Sigmar Gabriel bereit zu Korrek­turen bei den „schwie­rigen Themen” Rente und Arbeits­markt­reformen • „Wir wollen Gewerk­schaften und Arbeit­nehmern vermit­teln, in welche Rich­tung wir beim Thema soziale Sicher­heit gehen wollen und dass wir ... auch zu Korrek­turen bereit sind”
[HTML] S. Thissen: Griechen sollen zwei Jahre später in Rente gehen. www.ihre-vorsorge.de, 15.2.2010
[HTML] P. Issig: Koalition von Jung und Alt. WELT-ONLINE, 28.2.2010. • In der CSU (Junge Union und Seni­oren-Union): auch Beamte und Selbst­stän­dige sollen künftig in das Renten­system einzahlen • die CSU-Poli­tiker wollen deshalb die Lasten der Finan­zierung breiter verteilen: Selbst­stän­dige, Freibe­rufler, Beamte oder auch Poli­tiker • Gene­rati­onen­pakt in der CSU: Junge Union und Seni­oren-Union widmen sich seit Monaten der Finan­zierung des deut­schen Renten­systems • bisher klagen die Rentner über Null­runden, die Jungen über ihre stei­genden Beiträge • „Gene­rati­onen­gerech­tigkeit ist das über­geord­nete Ziel” • Horst Seehofer ist das Konzept „zu neoli­beral” und enthalte zu wenig soziale Kompo­nenten • Senior Weckerle und Junior Müller: einzahlen sollen auch die Berufs­gruppen, die bisher nicht in das aktu­elle Umlage­system einge­zahlt haben: Selbst­stän­dige, Freibe­rufler, Beamte oder auch Poli­tiker • das UV soll durch KDV-Vorsor­geele­mente ergänzt werden • das Existenz­minimum soll durch die gesetz­liche Renten­versi­cherung abge­deckt werden • weil nur das Minimum abge­sichert wird, könnten die Beiträge gesenkt werden • Finan­zierung gesamt­gesell­schaft­licher Aufgaben erfolgt durch Zuschüsse des Bundes aus Steuer­mitteln • ergän­zende Vorsor­gemaß­nahmen sollen privat­wirt­schaft­lich organi­siert, aber für den Beitrags­zahler verpflich­tend sein • die Absen­kung der Pflicht­beiträge würde finan­ziellen Spiel­raum für die Beitrags­zahler schaffen • weitere private Modelle sollen geför­dert werden • JU-Chef Stefan Müller ist sicher, dass bei diesem Modell nicht mehr jähr­lich 80 Mrd. € aus Steuer­einnahmen in das Renten­system gesteckt werden müssen • nur Berufs­einsteiger würden mit dem neuen Renten­system beginnen • Staats­kanzlei: die mitt­lere Genera­tion sei bei diesem Konzept „gekniffen” • CSU-Chef Seehofer vermisst soziale Entlas­tungen • Seehofer will lieber eigene Akzente in der Renten­debatte setzen • spezi­elle Boni für Fami­lien sind geplant • jedes Kind könnte mit einem redu­zierten Beitrag zur Renten­versi­cherung „belohnt” werden
[HTML] Staat, Altersvorsorge, Alters­teil­zeit. Heimat-Echo Hamburg, Jg. 53(15), 14.4.2010, S. 6. • Riester-Sparer reichen mit der Steuer­erklä­rung die Beschei­nigung nach § 10a EStG ein • das Finanzamt errechnet automa­tisch, ob Zulagen oder Steuer­vorteil güns­tiger sindder Anspruch auf staat­liche Förde­rung erlischt nach 2 JahrenAlters­teil­zeit ermög­licht Arbeit­nehmern ab dem 55. Lebens­jahr den glei­tenden Über­gang in den RuhestandBlock­modell: in: der 1. Häfte (Aktiv­phase) wird voll gear­beitet und Verzicht auf die Hälfte des Gehalts, Aufbau eines Wertgut­habens; in der Passi­phase wird daraus die 2. Häfte des Gehalts laufend ausge­zahlt • das Alters­teil­zeit­gehalt muss vom Arbeit­geber um mindes­tens 20 Prozent aufge­stockt werden • die einge­brachten Entgelt­bestand­teile bleiben ohne Abzug von Steuern und Sozial­abgabenSteuern und Sozial­abgaben werden erst fällig, wenn die Gehalts­zahlung aus dem Wertgut­haben finan­ziert wird • gesetz­lich ist Insol­venz­siche­rung vorge­schrieben mit einem halb­jähr­lichen schrift­lichen Nach­weis • falls der Arbeit­geber entgegen den gesetz­lichen Vorschriften nicht absi­chert, geht der Arbeit­nehmer bei einer Insol­venz leer aus
[HTML] H.P. Schütz: Vorstoß zur Rentengarantie: Brüderle verschweigt die echten Probleme. stern.de, 27.7.2010.
[HTML] Renten: Tillich: Rentengarantie ist keine Dauerlösung. mdr NACH­RICHTEN, 31.7.2010.
[HTML] M. Hofmann: Luxus Familiengründung: Experten sehen Eltern und Kinder benach­teiligt — Steuer­recht und Renten­system als Beispiele. tagblatt.de, 25.8.2010. • Prof. H. Adrian: Niemand darf erwarten, von den Kindern anderer Geschenke zu erhalten • „Familien mit zwei und mehr Kindern werden systema­tisch ausge­beutet” • Wunsch nach einem zweiten Kind bedeutet: anhal­tender Verzicht auf ein zweites Einkommen, Kosten für eine größere Wohnung, ein anderes Auto, Verlust an Zeit­souverä­nität und Unge­bunden­heit • in Deutsch­land: 40 Mio. Haus­halte, 8,225 Mio. Fami­lien mit Kindern unter 18 Jahren; in 4,332 Mio. davon lebt 1 Kind, zu 2,99 Mio. gehören 2 Kinder, zu 903 Tsd. 3 und mehr • die Zahl der Fami­lien nahm in 14 Jahren um 13% ab • das System würde sich selbst tragen, wenn pro Genera­tion jede Frau im Schnitt 2 Kinder zur Welt brächte • Adrian: die Renten­versi­cherung zahlt der erzie­henden Mutter pro Kind im Alter 78 € Ruhe­geld pro Monat, in 15 Jahren also 14040 € — ihr Nach­komme zahlt bei einem Durch­schnitts­einkommen von 3000 € im Monat in 40 Jahren Erwerbs­arbeit 288000 € Renten­beitrag (also das 20-fache) • die Finan­zierung der Sozial­systeme wäre gleich­mäßig verteilt, wenn Beiträge nach der Kinder­zahl gestaf­felt würden: Erhö­hung für Kinder­lose um 50%, für Erwerbs­tätige mit einem Kind um 25% • zugleich müsste in die Renten­formel zur Berech­nung der Höhe des Ruhe­stands­geldes bei Kinder­losen der Faktor ½ und bei 1 Kind ¾ einge­führt werden • Umset­zung sei konti­nuier­lich möglich inner­halb 10 bis 15 Jahren • das deut­sche Steuer­recht ist gegen­über Kinder-Aufzie­henden eben­falls unge­recht • Forde­rung nach einem Fami­lien­split­ting • „echtes Kinder­geld” für Gering­verdiener gefor­dert — und nicht die Lebens­kosten der Kinder mit dem Faktor 0,3 oder 0,5 gewichtet ermit­teln
[HTML] CSU und Saar-Linke wollen Eltern bei Rente besserstellen. Saarbrücker Zeitung, 3.9.2010. • Chris­tine Hader­thauer (CSU): es müsse bei den Renten­versiche­rungs­beiträgen einen "Kinder-Bonus" und einen Zuschlag auf die tatsäch­liche Renten­zahlung für Eltern geben, die ihre Kinder selbst erzögen • geschätzte Kosten von 5,5 Mrd. € von „gut verdie­nenden Kinder­losen” aufzu­bringen • Christa Müller (Saar-Linke): Fami­lien werden in Deutsch­land finan­ziell ausge­beutet und schlechter gestellt als Kinder­lose • sie sollten während der Erzie­hungs­zeit besser gestellt werden, indem sie weniger in das Renten­system einzahlen (und Kinder­lose mehr) • Konzept eines "Erzie­hungs­gehalts" für Eltern, die ihre Kinder zu Hause erziehen
[HTML] Vorstand Becker gegen Altersteilzeit. Frankfurter Rundschau, 13.9.2010. • R. Becker, Vorstands­mitglied der BA: alle Anreize zur Früh­verren­tung (wie Alters­teil­zeit, Verlän­gerung der Lauf­zeit von Arbeits­losen­geld) beenden! • die Menschen müssten länger in den Betrieben gehalten werden • das momen­tane durch­schnitt­liche Renten­eintritts­alter bei 63 Jahren muss erhöht werden • 2025 bis 2030 werden bis zu 5 Mio. Arbeits­kräfte fehlen • stär­kere Unter­stüt­zung älterer Beschäf­tigter in den Betrieben nötig als Folge der demo­grafi­schen Verän­derungen
[PDF] H.-J. Urban, C. Ehlscheid, A. Gerntke: Für einen Neuen Generationenvertrag.[!] In: H.-J. Urban, C. Ehlscheid, A. Gerntke (Hrsg.): Der Neue Gene­rati­onen­vertrag. Sozial­staat­liche Erneu­erung in der Krise. VSA-Verlag, 2010, S. 31–52. • Förde­rung des Finanz­stand­ortes Deutsch­land durch die rot-grüne Regie­rung • die Riester-Reform beschleu­nigte den Ausbau der privaten, kapi­talba­sierten Alters­siche­rung • Förde­rung des Finanz­markt­kapita­lismus und Priva­tisie­rungen in der Renten­politik gingen Hand in Hand • aus der Finanz­krise ist zu lernen, mit neuer Wert­schätzung auf umlage­finan­zierte, solida­rische Renten­systeme zu blicken • OECD (2009): „In Deutsch­land ist das Renten­system bislang kaum von der Wirt­schafts­krise betroffen. Die umlage­finan­zierte, gesetz­liche Rente war nicht den Verwer­fungen der Finanz­märkte ausge­setzt.” • Rürup (2009): nach dem renten­politi­schen Scherben­haufen müsse nun die Renten­formel geän­dert werden, um den Beitrags­satz stabil zu halten • das deut­sche Alters­siche­rungs­system ist in der Krise und steht vor finanzie­rungs-, versor­gungs- und ordnungs­politi­schen Problemen • die Entwick­lungen auf dem Arbeits­markt bewirken in Verbin­dung mit dem demo­grafi­schen Wandel eine Schwä­chung der Einnahme­basis und gleich­zeitig erhöhten Finanz­aufwand der GRV • der Struktur­wandel auf dem Arbeits­markt und die Erosion der Normal­arbeits­verhält­nisse erzeugen Sicher­heits­risiken im Alter • Betriebs­renten und Privat­renten können die Versor­gungs­lücke oft nicht schließen • statt mit sozi­aler Regulie­rung reagierte die Politik mit Leis­tungs­kürzungen, (Teil-)Priva­tisie­rung der Alters­siche­rung und Anhe­bung der Regel­alters­grenzen • Auswir­kungen: das Netto­renten­niveau der Rentner wird dras­tisch von 52% auf 42% in 2030 sinken • Alters­armut kann zukünftig zu einem Massen­phänomen werden • im Niedrig­lohn­sektor muss heute 56 und zukünftig 68 Jahre lang einge­zahlt werden (länger als ein Arbeits­leben dauert!) • wie im Niedrig­lohn­bereich haben Menschen mit Lücken in der Erwerbs­biografie (z.B. Solo-Selbst­stän­dige), Lang­zeit­arbeits­lose und Erwerbs­gemin­derte ein beson­deres Armuts­risiko • das Argu­ment der Beitrags­satz­stabi­lität führt auch bei den Jüngeren zu stei­genden Belas­tungen: durch nied­rigere gesetz­liche Renten — umso mehr je jünger man ist! • wer sich sein Versor­gungs­niveau erhalten will, muss bis zu 6% seines Einkom­mens in kapi­talba­sierte Versi­cherungs­produkte stecken! • die Auftei­lung der Trage­last zwischen Kapital und Arbeit wird zuneh­mend unge­rechter • mit dem unter­grabenen Ansehen der GRV werden immer wieder die steuer­finan­zierte Grund­rente oder die kapi­talge­deckte Privat­vorge als Alter­nativen propa­giert — das sind Schein­lösungen! • die meisten Modelle der Grund­rente drücken das Siche­rungs­niveau auf einen Minimal­stan­dard, d.h. sie erzwingen eine verstärkte kapi­talge­deckte indi­vidu­elle Privat­vorsorge mit all ihren Problemen • außerdem stellen Wachs­tumspro­bleme und Massen­arbeits­losig­keit auch steuer­finan­zierte Leis­tungen vor Finanz­probleme • kein Schutz vor demo­grafi­schem Wandel durch das KDV — Heigl (2001): „Denn so wie sich im Umla­gever­fahren das Verhältnis von Beitrags­zahlern zu Leis­tungs­empfän­gern verschlech­tert, verändert sich bei der Kapital­deckung das Verhältnis von Sparern zu Gunsten von Entspa­rern.” • weitere Probleme: fehlende Mitfi­nanzie­rung durch die Arbeit­geber, Unter­versor­gung bei denen, die sich die kapi­talge­deckte Rente nicht leisten können, unkal­kulier­bare Risiken aufgrund der Volati­lität der Kapital­märkte und eine Genera­tion lang Doppel­belas­tung in der Über­gangs­zeit • ein umfas­sender Neuaufbau einer soli­dari­schen, verläss­lichen Alters­siche­rung ist nötig mit einem Gene­rati­onen­vertrag und den sozial­staat­lichen Kompo­nenten Siche­rungs­zusage, Vertei­lungs­kompro­miss und Insti­tution der Alters­siche­rung mit folgenden Anfor­derungen: • 1) die GRV muss einen deut­lich höheren Lebens­stan­dard ermög­lichen und wieder an die allge­meine Einkom­mens­entwick­lung gekop­pelt werden • 2) den 3 Säulen muss eine realis­tische und aufein­ander abge­stimmte Siche­rungs­aufgabe zuge­ordnet werden • 3) finanz­poli­tisch muss die Stran­gulie­rung der GRV durch die Beitrags­satz­beschrän­kung über­wunden und die Entlas­tung der Arbeit­geber aufge­hoben werden • 5-Punkte-Programm der IG Metall: • 1. Erwerbs­tätigen­versi­cherung: ungleich­mäßige Erwerbs­biogra­fien und nicht in den Soli­darver­bund einbe­zogene Erwerbs­tätige zeigen die Probleme einer (im Kern) Arbeit­nehmer­versi­cherung und die Notwen­digkeit einer leis­tungs­orien­tierten Versiche­rungs­pflicht für alle Erwerbs­tätigen mit soli­dari­schem Ausgleich für Arbeits­losig­keit, Kinder­erzie­hung, Pflege und Ausbil­dung • 2. Lebens­stan­dard­siche­rung und Armuts­vermei­dung: die GRV als wich­tigste Säule der Alters­siche­rung muss die Renten von den dämp­fenden Faktoren der Renten­anpas­sungs­formel befreien und wieder an die allge­meine Einkom­mens­entwick­lung ankop­peln, die Abschläge bei Erwerbs­minde­rungs­renten abschaffen, Anwart­schaften von ALG-II-Bezie­hern und nied­rige Einkommen auf Basis von 75% des Durch­schnitts­einkom­mens aufwerten und die Grund­siche­rung auf 440 € + Unter­kunfts­kosten anheben • 3. Betriebs­rente: der betrieb­lichen Alters­vorsorge ist ein Teil­auftrag zur indi­vidu­ellen Lebens­stan­dard­siche­rung flächen­deckend zuzu­weisen mit Arbeit­geber-Obli­gato­rium, mindes­tens 50% Arbeit­geber-Betei­ligung, Unisex-Tarifen, verbind­lichen Rege­lungen zur höchst­mögli­chen Sicher­heit der bAV-Vermögen und Kontrolle durch Mitbe­stim­mungs­rechte • 4. flexible Alters­über­gänge: während die nied­rigen Erwerbs­quoten älterer Arbeit­nehmer gegen die Rente mit 67 spre­chen, ist ein Modell flexibler Alters­über­gänge nötig, etwa durch stär­kere Förde­rung der Alters­teil­zeit und Teil­rente mit besseren Zuver­dienst­möglich­keiten, sowie einen erleich­terten Zugang zur Erwerbs­minde­rungs­rente (z.B. Umkehr der Beweis­last) • 5. Sofort­paket Beschäf­tigungs­brücke: schnell wirkende Maßnahmen wie Kana­lisie­rung des Beschäf­tigungs­drucks in den Betrieben, Erleich­terung des Ausstiegs aus dem Erwerbs­leben für renten­nahe Jahr­gänge und Arbeits­platz­siche­rung für die Jungen • 6. intakter Arbeits­markt: die Siche­rung einer armuts­vermei­denden Alters­siche­rung darf nicht nur dem Renten­system über­lassen bleiben, sondern muss durch Erhö­hung der Einkommen beson­ders im Niedrig­lohn­bereich ergänzt werden, um den Sink­flug der Lohn­quote zu stoppen, durch gesetz­lichen Mindest­lohn, Schutz vor Lohn­dumping, Einschrän­kung von Leih­arbeit • die Finan­zierung der Renten soll um 2030 nur auf einem GRV-Beitrags­satz von je 12% für Arbeit­nehmer und Arbeit­geber beruhen (dagegen Regie­rungs­modell: 11% Arbeit­nehmer­beitrag + 6% für zusätz­liche Vorsorge, 11% Arbeit­geber­beitrag) • dabei läge das Gesamt­versor­gungs­niveau höher, da das Niveau der 1. Säule ange­hoben und die bAV dieses noch­mals aufsto­cken würde, nebst zahl­reichen Leis­tungs­verbes­serungen, insbe­sondere zur Armuts­vermei­dung • zur Finan­zierung trüge nicht nur die Verbrei­terung der Einnahme­basis durch die Erwerbs­tätigen­versi­cherung bei, sondern auch ein zusätz­licher Bundes­zuschuss von 15–20 Mrd. € jähr­lich, z.B. wegen erhöhter Abfüh­rungen für Arbeits­losen­geld-II-Bezieher • dies ergäbe 2030 einen Gesamt­beitrags­satz von gut 24% • bei Teil­aspekten der Vorschläge besteht noch Konkre­tisie­rungs­bedarf: Ausge­staltung des bAV-Systems, um typi­sche Schäden beim KDV zu vermeiden; Abbau der Ungleich­behand­lung zwischen West und Ost
[HTML] K. Boffo: Weiter so in die Misere: Die Politik und die Rente. BR-online, Bayern 2, 10.11.2010. • „...längst wissen wir, dass das bishe­rige Renten­system der demo­graphi­schen Entwick­lung nicht gewachsen ist.” • die Politik erhöhte das Renten­eintritts­alter auf 67 Jahre • dies wird nicht nur von Teilen der SPD, sondern auch von Seehofer in Frage gestellt • er will die Verein­barung aufkün­digen, falls die Wirt­schaft nicht genü­gend ältere Arbeit­nehmer weiter­beschäf­tige — sonst „eine reine Renten­kürzung” • dabei war genau diese von Union und SPD so geplant, um die Renten­kasse zu entlasten • wegen der Abschläge bei der Renten­höhe von 3,6% pro Jahr vorzei­tigen Renten­eintritts erhält ein Arbeit­nehmer, der mit 65 in Rente geht, eine gerin­gere Rente • 20 Mio. Rentner sind für die Politik die größte geschlos­sene Wähler­gruppe • zu den Arbeit­nehmern, die keine über die Grund­siche­rung hinaus­gehende Rente zu erwarten haben, zählen vor allem dieje­nigen, die durch die Arbeits­markt­reformen in den Niedrig­lohn­sektor gedrängt worden sind, vor allem im Osten • unser System verteilt Geld von Arm zu Reich um: Besser­verdie­nende haben eine erheb­lich längere Lebens­erwar­tungandere Länder (z.B. Schweiz und USA) gleichen dies durch eine degres­sive Renten­formel aus (Gering­verdiener erhalten einen höheren Prozent­satz ihres früheren Arbeits­einkom­mens ausge­zahlt) • eine solche Maßnahme wäre ein großer Schritt zur Bekämp­fung der Alters­armut

3. Demografische Entwick­lungen und Nach­haltig­keit  

Kohorte = Gruppe von Geburtsjahr­gängen, die im Laufe der Zeit durch die Alters­gruppen „marschiert”
Baby­boomer = in der Prospe­rität nach dem 2. Welt­krieg (ca. 1948/1955–1964) in vom Krieg betrof­fenen Staaten Geborene
Pillenknick-Genera­tion = nach Verbrei­tung der Anti­baby-Pille (in Deutsch­land ab ca. 1965) Geborene
[HTML] M. Luy: Aufbau einer Sterbetafel. www.lebenserwartung.info;  [HTML] Peri­oden- und Kohor­tenana­lyse;  [HTML] Bedeu­tung der Lebens­erwar­tung;  [HTML] Berech­nungs­methoden;  [HTML] Tempo­effekte und Tempo­stan­dardi­sierung;  [HTML] Lebens­erwar­tung in Deutsch­land;  [HTML] Sozio­ökono­mische Unter­schiede
[Excel-Datei] Aktuelle Sterbetafeln für Deutsch­land 2005/07.[!] DESTATIS, Statistisches Bundesamt, www.destatis.de, 2008
[GIF-Bild] H. Birg: Anzahl der Einwohner und der Lebend­gebo­renen in Deutsch­land seit 1841 mit Voraus­berech­nungen bis 2100. Aus: H. Birg: Was auf Deutsch­land zukommt – die zwin­gende Logik der Demo­graphie. In: J. Brunner (Ed.): Tel Aviver Jahr­buch für deut­sche Geschichte XXXV, 2007
[GIF-Bild] Die Lebenserwartung steigt schneller als erwartet. Lebens­erwar­tungen inter­nati­onal 1960–2000. Folie 6 aus: J. Lörper: Pressekolloquium 6.4.2005 in Berlin, GDV, 2005
[GIF-Bild] Entwicklung der Lebenserwartung 60-Jähriger seit 1871.[!] Statis­tisches Bunde­samt (über www.geroweb.de)
[GIF-Bild] von der Vring, T.: Verteilung der Lebenszeit in Deutsch­land 1800–2005. wcco0y847.homepage.t-online.de, 2009. • Die Lebens­arbeits­zeit ist 2005 auf ein Drittel der Lebens­arbeits­zeit von 1800 gesunken • dahinter steht eine Ausdeh­nung der Frei­zeit der Erwerbs­personen von 24% auf 43% der Lebens­zeit • ausge­fallene Arbeits­zeit von Erwerbs­losen weniger als 1% der Lebens­zeit
[HTML] R. Klöckner: Die Stadtentwicklung im demografischen und gesell­schaft­lichen Wandel.[!] Kloecknervision.eu, 2006(?). • Welt­weiter Bevöl­kerungs­zuwachs 1000–2100 • Konflikt­poten­zial (Armut, Hunger, Epide­mien, Kriege, Terro­rismus, Migra­tion …) wird größer • Bevöl­kerungs­entwick­lung in Deutsch­land 1991–2005 • Jugend-, Alten- und Gesamt­quotient in % der Bevöl­kerung im erwerbs­fähigen Alter, 1960–2050 • aus diesen Daten werden aktuell 2 falsche Alter­nativen abge­leitet: 1) Schreck­ge­spenst: „Die Deut­schen sterben aus” — die Sozial­siche­rungs­systeme müssen dras­tisch beschnitten werden; oder 2) Rela­tion der Zahlen zwischen 1870 und 1910, in denen der Jugend­quotient um 88 und der Alten­quotient um 10 schwankte, dass damals schon 100 Erwerbs­fähige fast 100 Nicht­erwerbs­tätige (Jugend + Ältere) tragen konnten, gäbe es also eigent­lich kein Problem • „die demo­grafi­sche Verän­derung ist keine Kata­strophe, aber auch keine Rand­erschei­nung.” • in knapp 10 Jahren springt der Alten­quotient steil nach oben, dann muss die Heraus­forde­rung gelöst sein • Gesund­heits­kosten haben Abhän­gigkeit vom Alter: Kinder und Jugend­liche etwa 1.000 €/Jahr, etwa 1.000 €/Jahr, Erwerbs­fähige etwa 2.000 €/Jahr, 65- bis 85-Jä­hrige etwa 6.000 €/Jahr, Hochbe­tagte ab 85 Jahren etwa 13.000 €/Jahr • Grafik: verschie­dene Alters­abgren­zungen für Altenquo­tienten: 60 Jahre, 65 Jahre, 67 Jahre • eine nach­haltige Gene­rati­onen­gerech­tigkeit setzt an verbes­serten Lebens­bedin­gungen der Kinder und ihren Eltern an • Grafik: reales Renten­eintritts­alter in Deutsch­land 1960–2005 • Grafik: durch­schnitt­liche Renten­bezugs­dauer 1960–2005 • die höhere Lebens­erwar­tung verlän­gert nicht die Phase gesund­heit­licher Beein­trächti­gungen im Alter • die jetzige Pflege­versiche­rung wird ihre Aufgabe nicht bewäl­tigen können • Grafik: Entwick­lung des realen Renten­niveaus eines Stan­dard­rent­ners bei Renten­beginn 2005–2050 (Brutto­rente in % vom früheren Einkommen — sinkt von 46% auf 38%)
[PDF][GIF-Statistik] Entwicklung der Altersstruktur 1960–2050.[!] Bundes­zentrale für poli­tische Bildung  bpb, 2007. • Grafik: Jugend-, Alten- und Gesamt­quotient 1960–2050 • Text: Fakten • eine Verschie­bung der Alters­grenze hat Einfluss auf den Alten­quoti­enten — „Um den Altenquo­tienten von 32, wie er für das derzeit gültige Renten­eintritts­alter von 65 Jahren besteht, konstant zu halten, müsste die Alters­grenze im Jahr 2050 bei 74 Jahren liegen.” • „Ostdeutsch­land ist wesent­lich stärker von der fort­schrei­tenden Alte­rung betroffen” • „Die Bevö­kerung in den Stadt­staaten wird nicht so schnell schrumpfen” • Daten­quelle, Begriffe, metho­dische Anmer­kungen • Tabelle: Jugend-, Alten- und Gesamt­quotient 1960–2050, Stand 2006
[Excel-Mappe] O. Fuhlrott: Entwicklung des Altenquotienten 1870–2050 (Grafik und Tabelle). 2010;  [OpenOffice Calc] OpenOffice Calc Version
[Folien/Dias] B. Schareck: Die Zukunft der deut­schen Versiche­rungs­wirt­schaft (Folien). Struk­turen, Poten­ziale und Strate­gien. GDV / Univ. Ulm, 2006. • F. 13: neue Sterbe­tafel „DAV 2004 R” • F. 17: Grafik Entwick­lung des Beitrags­satzes in der GRV 1960–2006 • F. 18: Grafik Entwick­lung des Bundeszu­schusses zur GRV 1960–2005
[PDF] DAV-Arbeitsgruppe Rentnersterblichkeit: Herleitung der DAV-Sterbe­tafel 2004 R für Renten­versiche­rungen.[!] Deut­sche Aktuar­verei­nigung, 2004. • Daten­mate­rial aus 1995–2002 aus den bei der Münchner Rück und der Gen Re gesam­melten Bestands­daten zu Renten­versiche­rungen von über 20 deut­schen Lebens­versi­cherern unter­schied­lichster Größe, davon gut 10% aus laufenden Renten • es liegen 10 Jahre nach der Tafel DAV 1994 R auch neuere abge­kürzte Sterbe­tafeln des Statis­tischen Bundes­amtes vor • beides war Anlass zur Herlei­tung einer neuen Sterbe­tafel für die Berechnung der Prämien und Deckungs­rück­stel­lungen von Renten­versiche­rungen • Basistafeln • Sterb­lich­keits­trends 1. und 2. Ordnung • Nähe­rungs­verfahren der Alters­verschie­bung • S. 42 (240): Anwen­dungs­bereich • ab S. 46 (244): tabel­lierte Werte der neuen Sterbe­tafel
[PDF] G. Corneo, M. Keese, C. Schröder: Erhöht die Riester-Förde­rung die Spar­neigung von Gering­verdie­nern? [!] FU Berlin, 2007. • Ziel der Riester-Förde­rung ist es, dass häufiger und mehr gespart wird • die ökono­metri­sche Unter­suchung auf Basis des Sozio­ökonomi­schen Panels liefert nega­tiven Befund: • höhere Förder­quoten bei den Niedrig­einkommen erhöhen weder den Anteil der sparenden Haus­halte in dieser Gruppe noch ihre Spar­quote • Riester-Förde­rung somit für erheb­liche Mitnahme­effekte anfällig
[PDF] Bundesregierung: Drucksache 16/10988 — Auswirkungen der inter­natio­nalen Finanz­krise auf die Einla­gensi­cher­heit bei den Sozi­alver­siche­rungs­trägern sowie auf die private Alters­vorsorge. Antwort auf die Kleine Anfrage, Druck­sache 16/10740. dipbt.bundestag.de, 18.11.2008. • Bei der Betriebs­rente in Deutsch­land — anders als in anderen Ländern — eine durch den Arbeit­geber zu erfül­lende Leis­tungs­zusage statt einer Beitrags­zusage • bei Riester-Verträgen verpflich­tende Zusi­cherung der Anbieter, dass zu Beginn der Auszah­lungs­phase mindes­tens die vom Sparer einge­zahlten Beträge für die Alters­vorsorge und die steuer­lichen Zulagen zur Verfü­gung stehen müssen → posi­tives Sparer­gebnis sicher­gestellt • gegen Insol­venz der Anbieter von Riester-Bank­spar­plänen: Einlagen­siche­rungs- und Anle­gerent­schädi­gungs­gesetz • Anlagen in Invest­ment­fonds sind in einem eigen­stän­digen Sonder­vermögen zu verwahren und gehen nicht in die Insol­venz­masse ein • es ist „vernünftig, die Alter­siche­rung künftig durch eine steuer­lich geför­derte betrieb­liche und/oder private Vorsorge auf eine breitere Basis zu stellen. Mit einem ausge­wogenen Misch­system aus Umlage- und Kapital­deckungs­verfahren kann das Risiko nega­tiver Entwick­lungen gestreut und lang­fristig mini­miert werden.” • es gibt keine gesetz­liche Mindest­verzin­sung • ob und ggf. welche Verzin­sung ein Versi­cherer garan­tiert, unter­liegt seiner unter­nehme­rischen Entschei­dung • die GRV mit dem UV ist nicht unmit­telbar von der inter­natio­nalen Finanz­krise betroffen • Zins­satz, gebil­deter Kapital­stock und aufzeh­rende Monats­rente
Zins­satz jähr­liche Einzah­lung Kapital­stock nach 40 Jahren Annu­ität (20 Jahre lang aufzeh­rende Monats­rente)
5 %   1.200 €   150.000 €     11.500 €          
4 %   1.200 €   116.000 €     8.500 €          
• alle 154 Pensions­kassen unter Aufsicht der BaFin haben auch Tarife, die eine Verzin­sung von 2,25% vorsehen • der Rech­nungs­zins nach § 2 der Deckungs­rück­stel­lungs­verord­nung liegt bei unge­fähr 60% des Zins­satzes für Bundes­anleihen • da der Begriff der Rendite gesetz­lich nicht defi­niert ist, sollte zur Beur­teilung des Ergeb­nisses eines Finanz­dienst­leis­ters die laufende Verzin­sung heran gezogen werden: (laufende Erträge - laufende Aufwen­dungen) / durch­schnitt­lichen Bestand der gesamten Kapi­talan­lagen * 100 • die Träger der DRV haben bei der HRE 213 Mio. € ange­legt, die in voller Höhe gesi­chert sind
[PDF] Bundesregierung: Drucksache 16/11363 — Auswirkungen der von der privaten Versiche­rungs­wirt­schaft angenom­menen Lebens­erwar­tungen auf die Rendite von Riester-Renten. Antwort auf die Kleine Anfrage, Druck­sache 16/11103. dipbt.bundestag.de, 12.12.2008. • Bei Renten­versiche­rungen nach dem UV ist die Lebens­erwar­tung weniger von Bedeu­tung, während die Annahme einer höheren Lebenserwartung in Versiche­rungen nach dem KDV unmit­telbar zu höheren Prämien führt, „weil mit ihnen ein Kapital­stock aufzu­bauen ist, aus dem die Renten­zahlungen über die gesamte Lauf­zeit hinweg finan­ziert werden müssen” • zur Frage der Rendi­tebe­rech­nung wird auf die Antwort 16/10988 (Frage 26) verwiesen
[HTML] Wikipedia: Sterbetafel: eine Ausschei­deord­nung, die darstellt, wie sich ein fiktives Kollektiv von Personen aus einer bestimmten Personen­gruppe durch Tod erwar­tungs­gemäß verrin­gert. • Verschie­dene Sterbe­tafeln • je nach Art des Risikos — Tod des Versi­cherten (Lebens­versi­cherung) oder Über­leben (Renten­versi­cherung) — werden die Sterbe­wahr­schein­lich­keiten erhöht oder gesenkt • wegen der stei­genden Lebens­erwar­tung hängt die anzuset­zende Sterbe­wahr­schein­lich­keit q(x,t,τ) im Kalen­derjahr t nicht nur vom Alter x, sondern auch vom Geburts­jahr­gang τ ab (2-dimen­sionale Tafel oder über q(x,τ+t) als 1-dimen­sionale Tafel mit Verschiebung)
[Folien/Dias] A. Helmert: DAV2004R und R-Bx (Folien). Implementierung für Neugeschäft und Bestand. Ein Erfahrungsbericht zum Stand der Entwicklung. qx-Club Köln, 2004. • Berechnung und EDV-Lösungen
[Web-Link][PDF] F. Müntefering: Rede zur Regierungs­erklä­rung, 29. Oktober 2002. 2002. • „Das offi­zielle Renten­eintritts­alter von 65 Jahren muss nicht erhöht werden. Wer wie Herr Merz das fordert, redet Unsinn. Wer wirk­lich zu einem Inva­liden wird, muss sozial abge­sichert sein, egal wann er Inva­lide wird. Mit unseren Maßnahmen kommen wir aber auf ein fakti­sches Renten­eintritts­alter von 62 oder 63 Jahren, nicht mehr wie bisher von 59 Jahren. In den sozialen Siche­rungs­systemen macht das einen riesigen Unter­schied aus. Wir müssen die Trend­wende in den kommenden Jahren schaffen.”
[HTML] K.-P. Merk: Generationenvertrag – Demokratieprinzip – Plura­lismus: Recht­liche Möglich­keiten und Grenzen. Die Deutsche Liga für das Kind: frühe Kindheit 1/04, 2004. • Frage, warum Parteien, Gesetz­geber und Regie­rung nicht schon lange mit lang­fristig wirkenden Gestal­tungs­entschei­dungen auf die lange abseh­bare demo­grafi­sche Entwick­lung der Bevöl­kerung reagiert haben • die Deut­sche Bundes­bank hat bereits 1997 zur Verwirk­lichung von Gene­ratio­nenge­rechtig­keit und Sanie­rung des Staats­haus­halts eine sofor­tige Senkung der Renten um 30% gefor­dert • die Ursache der Vernach­lässi­gung lang­fris­tiger Perspek­tiven und Zukunfts­inter­essen ist im politi­schen System zu suchen • 1954 war absehbar, dass inner­halb einer pros­perie­renden Gesell­schaft den Seni­oren massen­haft Armut drohte • Schreiber-Plan: der Unter­nehmer Wilfried Schreiber fertigte 1956 ein Gutachten an für die damalige Bundes­regie­rung, in dem er ein umfas­sendes Versor­gungs­modell entwarf und die Bedin­gungen der Stabi­lität und Nach­haltig­keit des Systems im Einzelnen darlegte • Neue­rung: das genera­tive Umla­gever­fahren (nicht nur die Alters­rente, sondern auch die Versor­gung der Kinder), ein dynami­sches Leis­tungs­system der gesamten Versor­gungs­lasten • Einbe­ziehung sämt­licher Erwerbs­tätiger in die Beitrags­pflicht • Kinder- und Jugend­rente gleich­rangig neben der Alters­rente • erst beides zusammen bezeich­nete Schreiber als „Gene­ratio­nenver­trag” • die damalige Bundes­regie­rung hat jedoch 1957 die Kinder­versor­gung zum „Privat­vergnügen” erklärt • Adenauer erklärte auch im Kabinett, dass man den Wählern keine weiteren Leis­tungen zumuten könne • Begriff des Staats­volkes, das in der Generati­onen­folge fort­lebt • Kind­heit – Unter­halts­abhängig­keit; Erwach­senen­phase – Erwerbs­zeit; Alter – Versor­gungs­abhän­gigkeit • zuerst erbringen die Eltern Unter­halts­leis­tungen an die Kinder­genera­tion, nach­folgend erbringen die Kinder Unter­halts­leis­tungen an ihre Eltern­genera­tion • die histo­risch 1. Genera­tion lebt in ihrer Seni­oren­phase zeit­gleich mit der 2. Generation in der Erwach­senen­phase und der 3. Genera­tion in der Kind­heits­phase • aus der Wert­schöp­fung der Erwach­senen ist sowohl die nach­folgende Genera­tion der Kinder als auch die voran­gegan­gene Genera­tion der Senioren zu unter­halten
[PDF] E. Bomsdorf: Arbeitskräftepotential und demogra­fischer Wandel.[!] Modell­rechnungen für die Bundes­republik Deutsch­land bis 2050. Jahr­buch für Wirt­schafts­geschichte 2008/1, 2008. • Modell­rechnungen für verschie­dene Vari­anten in Ferti­lität, Migra­tion, Morta­lität und Renten­ein­tritts­alter • Bevöl­kerungs­umfang 1950–2050 • Bevöl­kerung im Erwerbs­alter 1950–2050 • Anteil der Bevöl­kerung im Erwerbs­alter 1950–2050 • Bevöl­kerung im Erwerbs­alter nach Alters­klassen 2005–2050 • Ände­rung der Bevöl­kerung im Erwerbs­alter bei Ände­rung der Ferti­litäts­rate • Ände­rung des Anteils der Bevöl­kerung im Erwerbs­alter bei Ände­rung der Lebens­erwar­tungs­annahme • Entwick­lung der Anzahl der Erwerbs­personen 2005–2050 bei verschie­denen Vari­anten der Bevöl­kerungs­entwick­lung • Anzahl der Erwerbs­personen 2005–2050 unter Berück­sichti­gung der glei­tenden Erhö­hung der Regel­alters­grenze • Entwick­lung der Anzahl der Erwerbs­personen 2005–2050 bei verschie­denen Vari­anten zur Frauen­erwerbs­betei­ligung • „Ohne die Rente mit 67 sowie eine höhere Erwerbs­betei­ligung der Frauen würde nicht nur die Anzahl der Erwerbs­tätigen sondern auch der Anteil der Erwerbs­personen an der Bevöl­kerung, also die Erwerbs­quote, in kaum vertret­barem Maß sinken.”
[PDF] A. Börsch-Supan, A. Ludwig, J. Winter: Aging and International Capital Flows. National Bureau of Economic Research Working Paper 8553, 2001. • Bevöl­kerungs­alte­rung als welt­weite Heraus­forderung • während sich die Muster des demo­grafi­schen Über­gangs ähneln, ist das Zeit­verhalten doch sehr unter­schied­lich — beson­ders zwischen indu­striali­sierten und Entwick­lungs­ländern • in dem Ausmaß, in dem Kapital inter­nati­onal beweg­lich ist, erzeugt daher die Bevöl­kerungs­alte­rung Kapital­ströme zwischen den Ländern • um diese inter­natio­nalen Kapital­ströme zu quantifi­zieren, wird ein Mehr­länder-über­lappende-Gene­rati­onen-Modell einge­setzt und mit lang­fris­tigen demo­grafi­schen Projek­tionen für mehrere Welt­regi­onen über einen Hori­zont von 50 Jahren kombi­niert
[PDF] H.-W. Sinn: Das demographische Defizit — die Fakten, die Folgen, die Ursachen und die Poli­tikimp­lika­tionen. ifo Schnelldienst 56(2), 2003
[PDF] H. Fehr, C. Habermann: Pension Reform and Demographic Uncertainty: The Case of Germany. Dpt. of Economics, Univ. Würzburg, 2004. • Vergleich der Umver­teilungs- und Risiko­vertei­lungs-Wirkungen des „Nach­haltig­keits­faktors” und des „demo­grafi­schen Faktors” • ersterer misst die Verände­rungen im Alten­quoti­enten (Rentner/Beitrags­zahler) • letz­terer misst die Verände­rungen in der Lebens­erwar­tung • Simu­lati­onen zeigen, dass beide der mitt­leren Gene­ration eine doppelte Belastung aufer­legen und zukünf­tigen Gene­rati­onen eine doppelte Erleich­terung verschaffen • auf der einen Seite werden Ressourcen von der gegen­wärtigen zu zukünf­tigen Gene­rati­onen verteilt • zusätz­lich wird ein Teil des Risikos aus der demo­grafi­schen Unsi­cher­heit von zukünf­tigen Gene­rati­onen auf die lebende Gene­ration umver­teilt • in den Größen­ordnungen ihrer Wirkung unter­scheiden sich die beiden Faktoren jedoch • zukünf­tige Gene­rati­onen stehen sich dabei besser mit dem „Nach­haltig­keits­faktor”, während unklar bleibt, mit welchem der beiden Faktoren sich die mittleren Gene­rati­onen besser stehen
[AkR][Web-Link] The World Factbook, CIA 2008, ¹Current world population, ²Historic, current and future population, GeoHive 2000-2008, ³Population projections, EUPHIX 2007 / ªOld-age dependency ratio (medium variant), UNdata 2006:
       Land 0-14 Jahre 15-64 Jahre 65+ Jahre Durch­schnitts­alter Zu­wachs­rate Alten­quo­tient 2008 ° Bevölk. 2008 ¹ Bevölk. 2050 ² Alten­quo­tient 2050 ³
[Japan] Japan 13,7% 64,7% 21,6% 43,8 Jahre 0,139% [~.35]  33,38% 127 Mio. 94 Mio. [~.74]  74%  ª
[Germany] Deutsch­land 13,8% 66,2% 20,0% 43,3 Jahre 0,044% [~.30]  30,21% 82 Mio. 74 Mio. [~.56]  55,8%
[Italy] Italien 13,6% 66,3% 20,0% 42,9 Jahre 0,019% [~.30]  30,17% 58 Mio. 50 Mio. [~.66]  66,0%
[Spain] Spanien 14,4% 67,6% 17,9% 40,7 Jahre 0,096% [~.26]  26,48% 40 Mio. 36 Mio. [~.68]  67,5%
[France] Frank­reich 18,6% 65,2% 16,3% 39,2 Jahre 0,574% [~.25]  25,00% 64 Mio. 70 Mio. [~.48]  47,9%
[United Kingdom] Großbritannien 16,9% 67,1% 16,0% 39,9 Jahre 0,276% [~.25]  23,85% 61 Mio. 64 Mio. [~.45]  45,3%
[Ukraine] Ukraine 13,9% 70,0% 16,1% 39,4 Jahre 0,651% [~.25]  23,00% 46 Mio. 34 Mio. [~.46]  46%  ª
[Canada] Kanada 16,3% 68,8% 14,9% 40,1 Jahre 0,830% [~.20]  21,66% 33 Mio. 41 Mio. [~.44]  44%  ª
[Russia] Russ­land 14,6% 71,2% 14,1% 38,3 Jahre 0,474% [~.20]  19,80% 141 Mio. 109 Mio. [~.39]  39%  ª
[United States] USA 20,1% 67,1% 12,7% 36,7 Jahre 0,883% [~.20]  18,93% 304 Mio. 420 Mio. [~.34]  34%  ª
[Poland] Polen 15,2% 71,4% 13,4% 37,6 Jahre 0,045% [~.20]  18,77% 38 Mio. 32 Mio. [~.51]  51,0%
[Ireland] Irland 20,9% 67,3% 11,8% 34,6 Jahre 1,133% [~.20]  17,53% 4 Mio. 5 Mio. [~.45]  45,3%
[United Nations] Welt 27,3% 65,1% 7,6% 28,1 Jahre 1,188% [~.10]  11,67% [~.10]  11,67% 6692 Mio. 9539 Mio. [~.25]  25%  ª [~.25]  25%  ª
[China] China 20,1% 71,9% 8,0% 33,6 Jahre 0,629% [~.10]  11,12% 1332 Mio. 1424 Mio. [~.39]  39%  ª
[Ireland] Türkei 24,4% 68,6% 7,0% 29,0 Jahre 1,013% [~.10]  10,20% 72 Mio. 86 Mio. [~.29]  29%  ª
[Indonesia] Indo­nesien 28,4% 65,7% 5,8% 27,2 Jahre 1,175% [~.10]  9,50% 238 Mio. 313 Mio. [~.29]  29%  ª
[Mexico] Mexiko 29,6% 64,3% 6,1% 26,0 Jahre 1,142% [~.10]  9,49% 110 Mio. 148 Mio. [~.34]  34%  ª
[Brazil] Brasi­lien 27,0% 66,8% 6,3% 28,3 Jahre 1,228% [~.10]  9,43% 192 Mio. 261 Mio. [~.31]  31%  ª
[South Africa] Süd­afrika 29,2% 65,5% 5,3% 24,2 Jahre 0,828% [~.10]  8,91% 44 Mio. 49 Mio. [~.14]  14%  ª
[Vietnam] Vietnam 25,6% 68,6% 5,8% 26,9 Jahre 0,990% [~.10]  8,45% 86 Mio. 108 Mio. [~.30]  30%  ª
[India.gif] Indien 31,5% 63,3% 5,2% 25,1 Jahre 1,578% [~.10]  8,21% 1151 Mio. 1808 Mio. [~.21]  21%  ª
[Egypt] Ägypten 31,8% 63,5% 4,7% 24,5 Jahre 1,682% [~.05]  7,40% 82 Mio. 128 Mio. [~.21]  21%  ª
[Pakistan] Pakistan 37,8% 58,0% 4,2% 20,5 Jahre 1,999% [~.05]  7,24% 168 Mio. 295 Mio. [~.16]  16%  ª
[Philippines] Philippinen 35,5% 60,4% 4,1% 22,3 Jahre 1,991% [~.05]  6,79% 93 Mio. 172 Mio. [~.19]  19%  ª
[Bangladesh] Bangladesch 33,4% 63,1% 3,5% 22,8 Jahre 2,022% [~.05]  5,55% 154 Mio. 280 Mio. [~.17]  17%  ª
[Nigeria] Nigeria 41,7% 55,3% 3,0% 18,9 Jahre 2,025% [~.05]  5,42% 138 Mio. 264 Mio. [~.09]  9%  ª
[Ethiopia] Äthio­pien 46,0% 51,4% 2,7% 16,9 Jahre 3,212% [~.05]  5,25% 79 Mio. 278 Mio. [~.09]  9%  ª
[Angola] Angola 43,6% 53,6% 2,7% 18,0 Jahre 2,136% [~.05]  5,04% 13 Mio. 25 Mio. [~.06]  6%  ª
°) eigene Berechnung: 100 x (Anteil 65+ Jahre / Anteil 15-64 Jahre)
[PDF] The impact of ageing on public expenditure: projections for the EU25 Member States on pensions, health care, long-term care, education and unemployment transfers (2004-2050). Special Report n° 1/2006, the Economic Policy Committee and the European Commission (DG ECFIN), 2006
[PDF] Sachverständigenrat: Jahres­gut­achten 2006/2007: Wider­strei­tende Inter­essen – unge­nutzte Chancen. 2007. S. 134–136: • Hohe Spar­neigung in China, da es an umfas­sendem sozi­alen Siche­rungs­netz fehlt • Ferti­litäts­rate in China ist — insbe­sondere nach Beginn der 1-Kind-Politik 1979 — stark gesunken auf 1,7 Kinder pro Frau seit 2000 → rasche Alte­rung: Median­alter wird bis 2050 auf 45 Jahre ansteigen (Alten­quotient auf 0,58) • nur ca. 23% der Erwerbs­tätigen in China hat Renten­anspruch
[PDF] J. Bongaarts: Dependency burdens in the developing world. Population Council, info.worldbank.org, 1998;  [GIF-Bild] Figure 5: Old-age Dependency Ratio by Region, 1996
[PDF] A. Mason, S.-H. Lee, G. Russo: Population Momentum and Population Aging in Asia and Near-East Countries (slides). East-West Center, USAID, 2000. • In India increased life expectancy and lower fertility: number of children no longer increasing, olders continue to grow → age transition
• Von den um 2000 Gebo­renen werden im Vergleich zu den vor 50 Jahren Gebo­renen über 15% mehr Jungen und rund 20% mehr Mädchen das 70. Lebens­jahr errei­chen • das 90. Lebens­jahr werden 25% dieser Mädchen errei­chen — das 5-fache der Zahl von vor 50 Jahren! • seit 1901/1910 ist die Lebens­erwar­tung neuge­borener Jungen um 30 Jahre, der Mädchen sogar um mehr als 32 Jahre gestiegen • für Lebens­versiche­rungen gegen Einmal­beitrag spielt die fernere Lebens­erwar­tung Älterer eine entschei­dende Rolle • S. 4, Abb. 2: Entwick­lung der ferneren Lebenser­wartung 60-Jähriger 1901–2050 • die demo­grafi­schen Verhält­nisse in den entwi­ckelten Ländern Europas nähern sich immer mehr an • die Renten­versiche­rungs­träger Europas stehen damit vor dem Problem, immer längere Renten­bezugs­zeiten ausfinan­zieren zu müssen • Tendenzen: stei­gende Lebens­erwar­tung, nied­rige Gebur­tenrate 1,4 Kinder pro Frau, auslän­dische Zuwan­derung 100.000–300.000 Personen/Jahr → zuneh­mende Über­alte­rung, Alten­quotient wird ansteigen • S. 7, Tab. 2: Entwick­lung des Alten­quoti­enten 1970–2050 • im Neuge­schäft der Lebens­versi­cherer gibt es seit Mitte der 90er Jahre eine Verschie­bung zu Gunsten der Leib­renten­versiche­rungen • die Lebens­erwar­tung der Renten­bezieher in den Renten­versiche­rungsbe­ständen der Gesell­schaften ist höher als in der Gesamt­bevöl­kerung • das zukünf­tige Lang­lebig­keits­risiko wird nach den vorhan­denen Beständen syste­matisch unter­schätzt • für die Kalku­lation von Renten­versiche­rungen sind Sterbe­tafeln nur für einen begrenzten Zeit­raum anwendbar • die beobach­tete Verbes­serung der Sterb­lich­keit voll­zieht sich schneller als in der DAV-Tafel berück­sich­tigt
[PDF] Grafik Fernere Lebenser­wartung im Alter von 60 Jahren 1901 – 2050. www.sozialpolitik-aktuell.de, 2006
[PDF] R.K. Himmelreicher, D. Sewöster, R. Scholz, A. Schulz: Die fernere Lebens­erwar­tung von Rent­nern und Pensio­nären im Vergleich. WSI Mitteilungen 5/2008. • Pensio­näre leben im Durch­schnitt 2 Jahre länger als Rent­ner • Lebens­erwar­tung von Rent­nern unter­scheidet sich zwischen Einkom­mens­gruppen um 3 Jahre, von Pensio­nären nach Lauf­bahn­gruppen um 4 Jahre • bei allen Gruppen nahm die Lebens­erwar­tung inner­halb 5 Jahren um 3 Monate zu
[HTML] M. Luy, P. Di Giulio: Weibliche Vorbilder: Frauen leben gesünder und deshalb länger als Männer. ZDWA, Rostocker Zentrum zur Erfor­schung des Demo­grafi­schen Wandels, 2005. • Unterschiede im Lebensstil, 60- bis 80-Jährige:
Einfluss
des Le-
bens-
stils
gesund-
heits-
be-
wusst
Rau-
cher
Alko-
hol-
kon-
sum
gesun-
de Er-
näh-
rung
Über-
ge-
wicht
Sport stress-
freier
Beruf
relative
Sterb-
lichkeit
Anteil¹
der Bevöl-
kerung
Anteil¹ der Frauen Anteil¹ der Männer
„Inter-
ventio-
nisten”
+ +   + 100 35% 58,3% 10,9%
„Bon Vivants” + + +   +   (–) 105 45% 20,6% 70,0%
frühere
„Worka-
holics ”
         
jetzt:
+
119 5% 8,2% 3,2%
„Nihi-
listen”
      +   183 15% 12,9% 15,9%
¹) siehe Demografische Forschung, 3(2), 2006, S. 4: Absage an Stress, Rauchen und Alkohol lohnt sich
[PDF] A. Reil-Held: Einkommen und Sterblich­keit in Deutsch­land: Leben Reiche länger? Report 00-14, Sonder­for­schungs­bereich 504, Univ. Mann­heim, 2000. • Durch die kürzeren Renten­lauf­zeiten von Versi­cherten in der untersten Einkom­mens­gruppe resul­tieren uner­wünschte Umver­tei­lungs­effekte in der GRV • Auswer­tung des Sozio-ökono­mischen Panels: auch in Deutsch­land ein posi­tiver Zusam­menhang zwischen dem Einkommen und der Lebens­erwar­tung von Männern und Frauen in der 2. Lebens­hälfte • Männer und Frauen im untersten Viertel der Einkom­mens­vertei­lung haben eine um etwa 6 bzw. 4 Jahre kürzere Lebens­erwar­tung als Menschen im obersten Einkom­mens­quartil • dieser Einfluss bleibt auch bei Berück­sichti­gung zusätz­licher Bestim­mungs­faktoren der Morta­lität bestehen
[PDF] M. Luy: Differentielle Sterblichkeit: die ungleiche Vertei­lung der Lebens­erwar­tung in Deutsch­land.[!] Rostocker Zentrum zur Erfor­schung des Demo­grafi­schen Wandels, 2006. • Unter­schied Peri­oden­sterbe­tafel (aus Lebens­spannen aller im Beob­ach­tungs­zeit­raum Lebender oder Verstor­bener hypo­thetisch konstru­ierte Kohorte) – Kohorten­sterbe­tafel (für gegen­warts­nahe Beschrei­bung der Sterb­lich­keits­verhält­nisse unge­eignet) • Peri­oden­tafel bezieht sich auf alle zu einem Zeit­punkt Lebenden, Kohorten­tafel bezieht sich auf alle zu einem Zeit­punkt Gebo­renen • Sterbe­wahr­schein­lich­keit für Alters­inter­vall x = Wahr­schein­lich­keit, mit der eine x Jahre alt werdende Person vor Voll­endung des Alters x+1 stirbt • durch­schnitt­liche Lebens­erwar­tung = Fläche unter der Abster­beord­nung (wurde im 19. Jahr­hun­dert rich­tiger als mitt­lere Lebens­dauer bezeichnet) • wegen Rück­gangs der Sterb­lich­keit verläuft Kohorten­tafel günstiger als Peri­oden­tafel • nach 1950 blieb der Anstieg der Lebens­erwar­tung bei Männern gegen­über Frauen zurück, seit 1980 schließt sich die Schere wieder etwas • während Nonnen gleiche Lebens­erwar­tung wie alle Frauen haben, leben Mönche im Schnitt 5 Jahre länger als andere Männer • West-Ost-Unter­schiede könnten verschwinden: extrem schnelle Verbes­serung in Über­lebens­bedin­gungen in neuen Bundes­ländern • Schicht­zuge­hörig­keit: Einfluss der Arbeits­bedin­gungen beson­ders bei Männern • aber Berufs­posi­tion des Ehemanns beein­flusst Über­lebens­bedin­gungen auch bei Frauen • „Bezüg­lich ... Lebens­erwar­tung besteht in Deutsch­land die Schwierigkeit, dass die amtliche Statistik keine Morta­litäts­daten nach Bildung, Einkommen oder Beruf zur Verfü­gung stellt” • daher nur Schät­zungen anhand von Survey-Daten durch­führ­bar (nach Lebenser­war­tungs­survey des Bundes­insti­tuts für Bevöl­kerungs­for­schung, Wies­baden; 1998–2005):
Renten-
Erle-
bens-
rate
Von den 45-Jährigen erreichen das Renten­eintritts­alter 65  (Jahrgänge 1934-1952)
Ge-
samt
Arbei-
ter
Ange-
stellte
Selbst-
stän-
dige
Beamte nied­rigste
Ein­kom-
mens
gruppe
höchste
Ein­kom-
mens
gruppe
nur Haupt-
schul-
abschluss
nur Mitt-
lere-
Reife
Abitur
/ Fach-
abitur
Männer 77,8% 69,8%:-8,0% 82,0%:+4,2% 82,9%:+5,1% 86,2%:+8,4% 64,4%:-13,4% 81,7%:+3,9% 74,2%:-3,6% 86,9%:+9,1% 87,5%:+9,7%
Frauen 91,9% 91,1%:-0,8% 91,9%:  0,0% 94,0%:+2,1% 95,9%:+4,0% 88,5%:  -3,4% 93,4%:+1,5% 91,1%:-0,8% 93,7%:+1,8% 93,4%:+1,5%
• damit errei­chen von den 45-Jäh­rigen rund 12% weniger männ­liche Arbeiter als Ange­stellte das Renten­eintrits­alter von 65 • von den männ­lichen Niedrig­verdie­nern errei­chen es sogar nur rund 17% weniger als bei den Gutver­dienern • bei den männ­lichen Schulab­gängern beträgt der Unter­schied zwischen Haupt­schü­lern und Abitu­rienten mehr als 13%
[PDF] M. Luy: Perspektiven für die zukünftige Entwick­lung der Lebens­erwartung­. Rostocker Zentrum zur Erfor­schung des Demo­grafi­schen Wandels, 2006. • Allge­meine Vorstel­lung ist, dass der Länge mensch­lichen Lebens eine natür­liche Grenze gesetzt ist • der Ansatz von J. Oeppen und J.W. Vaupel (2002) bestreitet das: • von 1840 bis Ende 20. Jhdt. haben sich die Werte für die jeweils welt­weit höchste ausge­wiesene Lebens­erwar­tung linear erhöht, um etwa 2,5 Jahre pro Dekade • alle bekannten Schät­zungen über die maximal mögli­che Lebens­erwar­tung wurden in sehr kurzer Zeit von der tatsäch­lichen Entwick­lung über­holt • Oeppen und Vaupel schlagen vor, den line­aren Trend für Prognosen zugrunde zu legen • danach würde die Lebens­erwar­tung bei Geburt etwa um 2050 die 100 Jahre über­schreiten • Frage, in welchem Ausmaß dazu die alters­spezi­fischen Sterbe­wahr­schein­lich­keiten sinken müssten • es zeigt sich, dass die Hypo­these von Oeppen und Vaupel nicht ohne weiteres verworfen werden kann • es wird nicht behan­delt, ob dies aus medi­zini­scher oder biolo­gischer Sicht realis­tisch sein kann • bei Betrach­tung der Sterb­lich­keits­reduk­tionen der letzten 50 Jahre erscheint die beschrie­bene Entwick­lung zumin­dest theore­tisch möglich
[PDF] T. Tivig, P. Hetze (Hrsg.): Broschüre: „Deutschland im Demografischen Wandel”. Rostocker Zentrum zur Erfor­schung des Demo­grafi­schen Wandels, Rostock, 2007. Inhalt: Inhaltsverzeichnis;  [HTML] Kapitel 1: Der Wandel im Über­blick. • Grafik 1.2: natürliche Bevölkerungsentwicklung in Deutschland (Geburtenziffern und Sterbeziffern 1850–1995) • Grafik 1.4: Entwicklung der Weltbevölkerung 1950–2050 (mit Deutschland, hohe, mittlere und niedrige Prognosevariante) • Tabelle 1.8: Unterstützungsquotienten (Jugend-, Alten- und Gesamtquotient) 1910, 1960, 2003, 2025, 2050) • Tabelle 1.9: Alterungsbedingte Staatsausgaben in EU-Staaten und USA, 2000 und 2050: ↑Pflege, ↓Familie und Bildung;  [HTML] Kapitel 2: Gebur­tenent­wick­lung und Lebens­formen;  [HTML] Kapitel 3: Altern und Lang­lebig­keit;  [HTML] Kapitel 4: Wande­rungs­bewe­gungen;  [HTML] Kapitel 5: Bildung und Human­kapital;  [HTML] Kapitel 6: Wachstum und Beschäf­tigung;  [HTML] Kapitel 7: Vertei­lung von Einkommen und Vermögen;  [HTML] Kapitel 8: Alters­siche­rung;  [HTML] Kapitel 9: Gesund­heit und Pflege;  [HTML] Kapitel 10: Stadt- und Regi­onal­entwick­lung;  [HTML] Kap. 11: Litera­turver­zeichnis
[PDF] E. Kibele: Determinanten von regionalen Mortal­itäts­unter­schieden in der Rentner­bevölke­rung. Max-Planck-Institut für demo­grafi­sche Forschung, Rostock, 2008. • Problem der Daten­basis in Deutsch­land • Faktoren für Morta­litäts­varia­tionen: sozio­ökono­mischer Status (Einkommen, Bildung, Beruf, Beschäf­tigung), Lebens­weise, Lebens­bedin­gungen (Haus­halts­zusam­menset­zung, Wohn­umfeld), geneti­sche Faktoren • Forschungs­daten der Renten­versi­cherung aus Voll­erhe­bungen des Renten­wegfalls und des Renten­bestandes • Pflicht­versi­cherte der gesetz­lichen Kranken­kassen haben ein um 36% höheres Sterbe­risiko als privat oder frei­willig Versi­cherte • Arbeiter haben ein etwa 13% höheres Morta­litäts­risiko als Angestellte (Unter­schei­dung nach Arbeiter-/Ange­stellten-RV) • auch frühere Berg­leute haben ein erhöhtes Risiko (7%, Knapp­schafts­versi­cherung) • für Bezieher von Berufs­unfähig­keits- oder Erwerbs­unfähig­keits­rente vor dem 60. Lebens­jahr ist das Morta­litäts­risiko um 74% erhöht
[PDF] K. Lauterbach, M. Lüngen, B. Stollen­werk, A. Gerber, G. Klever-Deichert: Zum Zusammen­hang zwischen Einkommen und Leben­serwar­tung. Studien zu Gesund­heit, Medizin und Gesell­schaft Nr. 01/2006, IGKE, Univ. Köln, 2006. • Voll­ständige Beitrags­äqui­valenz nicht möglich, da Beitrags­satz steigen kann und damit Entgelt­punkte unter­schied­lich teuer erworben • daher Teil­habe­äqui­valenz: zum gleichen histo­rischen Zeit­punkt durch gleich hohe Beträge gleich­wertige Anrechte auf Renten­leistungen erworben • damit Gleich­behand­lung unter­schied­licher Jahr­gänge nicht gewähr­leistet • in Kranken­versi­cherung und Pflege­versi­cherung gilt dagegen stärker das Soli­dari­täts­prinzip • als Grund­lage: Daten des SOEP des DIW 2000–2003, sowie die WHO-Sterbe­tafeln für Deutsch­land 2001–2004 • nur Daten von erwerbs­tätigen Ange­stellten (und Arbeitern) heran­gezogen
monatl. Brutto-
  Ein­kommen  
[] Jahre Lebens­erwar­tung der Erwerbs­tätigen   [rot] Frauen   [blau] Männer
[]| 65 Jahre
< 1500 €  [rot] 78,4 Jahre
[blau] 71,1 Jahre
1500–2500 €  [rot] 83,5 Jahre
[blau] 75,5 Jahre
2500–3500 €  [rot] 85,0 Jahre
[blau] 76,5 Jahre
3500–4500 €  [rot] 86,0 Jahre
[blau] 77,8 Jahre
> 4500 €  [rot] 87,2 Jahre
[blau] 80,0 Jahre
• die Best­verdie­nenden leben rund 9 Jahre länger als die Schlech­test­verdie­nenden
monatli­ches  Brutto-Ein­kommen Jahre Renten­bezugs­dauer Männer Jahre Diffe­renz zur höch­sten Ein­kom­mens­gruppe % Diffe­renz zur höch­sten  Ein­kom­mens­gruppe Zur Ausgaben­deckung erfor­der­licher Bei­trags­satz in % Wahr­schein-
lich­keit f. Er­rei­chen des Ren­ten­alters in %
< 1500 €  [blau] 10,8 Jahre- -7,4 Jahre -69 %  [orange] 15,0% 79,1 % 
1500–2500 €  [blau] 13,8 Jahre -4,4 Jahre -32 %  [orange] 17,6% 85,2 % 
2500–3500 €  [blau] 15,0 Jahre -3,2 Jahre -21 %  [orange] 19,1% 87,3 % 
3500–4500 €  [blau] 16,3 Jahre -1,9 Jahre -12 %  [orange] 20,7% 89,0 % 
> 4500 €  [blau] 18,2 Jahre 0 Jahre 0 %  [orange] 23,1% 91,0 % 
• einkom­mens­starke Männer haben eine um 69% längere Renten­bezugs­dauer als einkom­mens­schwache • Zusam­men­hang auch für USA und Schweden bestä­tigt, in Schweden aber deut­lich abge­mildert: die best­verdie­nenden Männer lebten 10 Jahre (USA) bzw. 2 Jahre (Schweden) länger als die schlech­test­verdie­nenden
[PDF] H.-M. von Gaudecker, R.D. Scholz: Differential mortality by lifetime earnings in Germany. Demographic Research, 17, 2007. • Schät­zung der Sterb­lich­keits­raten mittels eines Maßes für den sozio-ökono­mischen Status in einer sehr großen Stich­probe männ­licher deut­scher Rentner (65 Jahre oder älter) • als einfa­ches Summenmaß wird die Lebens­erwar­tung mit 65 Jahren berechnet • es ergibt sich eine fast 50%-ige Diffe­renz (6 Jahre) in der Lebens­erwar­tung zwischen der untersten und der obersten Gruppe • ähnliche Werte zwischen der früheren DDR und West­deutsch­land • dies ist die 1. bevöl­kerungs­basierte diffe­renti­elle Morta­litäts­studie für Deutsch­land • ein Maß des Lebens­einkom­mens als Nähe­rung für den sozio-ökono­mischen Status, das für Menschen im Ruhe­stand anwend­bar bleibt
[Dias/Folien] U. Helmert: Soziale Ungleich­heit und Gesund­heit in Deutsch­land. Müssen Arme früher sterben? (Folien).[!] Jahres­tagung der Huma­nisti­schen Akademie Bayern, Nürn­berg, Vortrag 24.3.07.
Die Armuts-Krank­heits-Spirale
Armut   → vorzei­tiger Tod
Krankheit
Behin­derung
Hinnahme krank ma-
chender Bedin­gungen
vorzei­tiger Tod
Soziale Ungleichheit:   Unterschiede in Wissen, Macht, Geld und Prestige 
|
Unterschiede      
in gesund-      
heitlichen      
Belastungen      
Unterschiede
in Bewäl-
tigungs-
ressourcen
|
|
|
|
Unterschiede
in gesund-
heitlicher
Versorgung
|
|
|
|
|  ↓ | |
|   Unterschiede im Gesundheits- und Krankheitsverhalten | |
|
Gesundheitliche Ungleichheit:   Unterschiede in Morbidität und Mortalität
• Welt­weit deut­licher Zusam­menhang zwischen sozi­aler Lage und Morbi­dität / Morta­lität • Befunde empi­rischer Studien 1975–1993:
Sozialer Gradient eindeutig uneindeutig invers
für Morbi­dität / Morta­lität 61 9 2
für Gesundheits­verhalten 15 9 2 die 2 Ausnahmen: Brust­krebs und Aller­gien
• Grafik: verlo­rene Lebens­jahre in den Bundes­ländern nach mitt­lerem Einkommen und nach Einkommen < 70% • Grafik: mitt­lere Lebens­erwar­tung und Arbeits­losig­keits­raten nach Bundes­ländern • „Medizin ist nicht die wesent­liche Einfluss­größe für Krank­heit und Gesund­heit. Unsere Lebens­bedin­gungen, einschließlich der sozi­alen, sind hier entschei­dender.” • Biele­felder Memo­randum zur Verrin­gerung gesund­heit­licher Ungleich­heiten (2006)
[Dias/Folien] L.E. Kroll, T. Lampert: Soziale Unterschiede in der Lebens­erwar­tung (Folien).[!] Robert Koch-Institut, Berlin, 2008. • In Groß­britan­nien auch Toten­scheine mit sozio-ökono­mischen Merkmalen als Daten­quelle • in Deutsch­land nur Surveys mit Morta­litäts-follow-up • Forschungs­stand:
Lebenserwartung und Einkommen:

Forschungs­stand in Deutsch­land
Autor(en) Differenz in der ferneren Lebenserwartung:
niedrigste zu höchste Einkommensgruppe
Beobachtungs-
zeitraum
im Alter Frauen Männer
FDZ der Rentenversicherung Himmel­reicher, ... 2002–2004 von 65 Jahren   5 Jahre
Lebenserwartungssurvey des BIB Luy 1992–1998 von 45 Jahren 4 Jahre 6 Jahre
Sozio-ökonomisches
Panel SOEP¹ des DIW
Reil-Held 1984–1997 bei Geburt 4 Jahre 6 Jahre
Lauterbach 2001–2004 bei Geburt 9 Jahre
¹) Haushaltsbefragung des DIW, Berlin (jähr­lich seit 1984). Problem: Abwei­chung von den Sterbe­tafeln → Unter­schät­zung der Morta­lität bzw. Über­schät­zung der Lebens­erwar­tung
• nach mathe­mati­scher Zusam­menfüh­rung von SOEP und Sterbe­tafeln:
Sterb­lich­keit vor Alter von 65 Jahren nach Einkommen, in %
bzgl. Durchschnitts­einkommen Frauen Männer
0-60% [~.16]  16,0% [~.31]  31,0%
60-80% [~.13]  9,9% [~.24]  24,0%
80-100% [~.10]  9,7% [~.21]  20,8%
100-150% [~.08]  7,6% [~.18]  17,7%
>150% [~.07]  7,0% [~.13]  13,0%
Allgemeine Lebenserwartung nach Einkommen, in Jahren
bzgl. durchschnitt-
lichem Einkommen
Frauen Männer
bei Geburt ab 65 Jahre bei Geburt ab 65 Jahre
0-60% [77]  76,9 [16]  16,2 [70]  70,1 [12]  12,3
60-80% [82]  81,9 [20]  19,8 [73]  73,4 [14]  14,4
80-100% [82]  82,0 [20]  19,9 [75]  75,2 [16]  15,6
100-150% [84]  84,4 [22]  21,8 [77]  77,2 [17]  17,0
>150% [85]  85,3 [23]  22,5 [81]  80,9 [20]  19,7
Differenz (Grafik:×5) [8]  8,4 [6]  6,3 [11]  10,8 [7]  7,4
Gesunde Lebenserwartung nach Einkommen, in Jahren
bzgl. durchschnitt-
lichem Einkommen
Frauen Männer
bei Geburt % gesunde
Jahre
bei Geburt % gesunde
Jahre
0-60% [61]  60,8 [79]  79% [57]  56,8 [81]  81%
60-80% [66]  66,2 [81]  81% [61]  61,2 [83]  83%
80-100% [67]  67,1 [82]  82% [65]  64,5 [86]  86%
100-150% [69]  69,1 [82]  82% [67]  66,8 [87]  87%
>150% [71]  71,0 [83]  83% [71]  71,1 [88]  88%
Differenz, Durchschnitt [10]  10,2 [82]  82% [14]  14,3 [86]  86%
[HTML] E. Kirner, V. Meinhardt: Gesetz­liche Renten­versiche­rung: Senkung des Renten­niveaus nicht der richtige Weg.  DIW Berlin, Wochen­bericht 24-25/97, 1997
[PDF] J.B. Williamson, M. Williams: The Notional Defined Contribution Model: An Assessment of the Strengths and Limitations of a New Approach to the Provision of Old Age Security. Center for Retirement Research, Boston College, Fulton Hall, 2004. • Most public old-age pension schemes are based (at least in part) on the pay-as-you-go defined benefit (PAYGO DB) model • the Notional Defined Contribution (NDC) model, also financed on a PAYGO basis, is one of the major new approaches • it may be combined with or possibly displace the funded defined contribution model as the major alternative to the PAYGO DB model • this paper draws primarily on evidence from NDC schemes in 6 countries (Sweden, Italy, Poland, Latvia, the Kyrgyz Republic, and Mongolia) • a 4 pillar pension scheme is proposed to illustrate how a NDC pillar might be integrated into a multi-pillar scheme • one strength (relative to the PAYGO DB model) is that it makes a more explicit link between contributions and eventual pension benefits bull; however, less adequate pension benefits to low-wage workers due to the lack of income redistributionthe fiscal burden of the transition is less than that associated with a shift to a funded defined contribution scheme, but NDC schemes lack many of the (supposed) potential economic benefits associated with funded defined contribution schemes, such as contributing to economic growth • the NDC model may become common among the nations in the process of making the transition from centrally planned to market economies, among Western European nations, and among developing nations • it is less likely to be adopted in nations that currently have fully or partially privatized schemes in place • in the United States, the model will probably get relatively little attention in the debate over Social Security reform, at least for the foreseeable future • however, it is a model that would put workers with low wages and irregular work histories at less risk than the funded defined contribution alternative being actively considered in current debates about Social Security reform in the United States
[PDF] Notional Accounts: Notional Defined Contribution Plans as a Pension Reform Strategy. World Bank Pension Reform Primer, 2001. • Problems with the introduction of a mandatory funded pension system: "The main obstacle to reforms of this type is the transition cost. ... one generation has to pay for pensions twice." • by maintaining pay-as-you-go finance, notional accounts offer a 3rd way avoiding the transition costs • by mimicking the structure of defined contribution plans, they avoid some of the problems of schemes with a defined benefit formula • notional capital at retirement is the sum of earnings multiplied by the contribution rate • earnings are revalued by an index (i.e. wage bill) = notional rate of return of contributions • this sum is then multiplied by a set conversion factor (g-value) • the government sets the value of the contribution rate, the notional rate of return and the g-value • notional accounts give equal weight to all years' contributions • notional accounts are neither a necessary nor a sufficient condition for improving a pension system's finance • notional-accounts formulae include some automatic stabilizers to help sustain the system's finances in the face of adverse demographic or economic shocks: • a) the g-factor adjusts to reflect longevity; • b) a 'fair' rate of return = employment · productivity (wage) growth • critique: the notional interest rate is determined based on parameters from the past, which in no way guarantees future financial solvency • due to the variation of the g-value with the choice of retirement age, early retirement leads to an actuarily reduced pension • in Poland, working an additional year beyond 65 will increase the pension by 9%; retiring at 64 will reduce it by 8% • ½ of OECD countries adjust pension values for early/late retirement by 6½% a year on average • notional accounts are not redistributionally neutral • full actuarial neutrality would require annuity rates to be differentiated by sex, income, and number and age of dependants, and removal of credits for periods out of the labor market (unemployed, students) • in Sweden, with a 'normed' growth of 1.6%, if price inflation is 2% and real wages grow at 0.5%, then benefits are uprated by 2-(1.6-0.5)=0.9% — rather less than inflation • under the following conditions, a defined-benefit plan delivers the same outcomes as notional accounts: • 1) benefits are based on lifetime average earnings; • 2) earlier years' earnings are revalued with an index that reflects the growth; • 3) benefits are actuarially adjusted for early and later retirement • 4) replacement rates are adjusted to reflect life expectancy
[Slides] M. Knell: Non-Financial Defined Contribution Schemes — Short Orientation (slides). Oesterreichische Nationalbank, 2006.
[Abstract] S.K. Chand, A. Jaeger: Aging Populations and Public Pension Schemes (contents, introduction, and summary). International Monetary Fund, 1996;  [Google-Books] Google Faksimile-Auszug. • The issue of how to distribute the burden of supporting the aged has become contentious as the proportion of the working population diminishes and, at the same time, the political strength of the elderly increases • to ameliorate fiscal stress arising from public pension arrangements, this paper emphasizes the value of adjustments in the contribution rate, retirement age, and pension indexation formulas, as well as the development of a significant defined-contribution, fully funded scheme outside existing public pension arrangements • shows that reductions in benefits, such as extending the retirement age and modifying indexation arrangements, would in most countries suffice • the study also examines the alternative of a fully funded scheme and finds that the fiscal costs of undertaking such a shift may be very high, substantially higher than what would be needed to fix the PAYG system
[PDF] N. Barr: Reforming Pensions - Myths, Truths, and Policy Choices.[wichtig!] International Monetary Fund Working Paper WP/00/139, 2000. • Concentrate on the essential economic issues, that is the production and consumption of goods and services • the 2 ways of seeking security in old age: store part of current production, or get a claim on future production • pensioners are not interested in money, but in consumption • distinguish risk and uncertainty: with risk, the probability distribution of potential outcomes is known or estimanle, with uncertainty it is not (macroeconomic shocks, demographic shocks, political risks) • while all pension systems face these common shocks, private funded schemes face additional risks (management risk, investment risk, annuities market risk) • individual funded pensioners face all the risks above, except longevity • under a defined benefit scheme, a person's annuity is wage indexed until retirement • given the high potential cost of mistaken choice, imperfect information creates a justification for stringent regulation of pensions • 3 sets of myths regarding macroeconomics (1–5), pension design (6–9), and the role of government (10): • myth 1: funding resolves adverse demographics? In face of demographic problems the key variable is output → promote output. The choice between PAYG and funding is secondary • myth 2: the only way to pre-fund is through pension accumulations? The same effect as pre-funding can be achieved by decreasing public debt in the future: the title to consumption formerly represented by the stream of interest payments is now transferred to pensioners (consumption smoothing by government). Building up a fund helps only if it increases output • myth 3: there is a direct link between funding and growth? Increases in saving, if any, only occur during the build up of the fund. There is no robust evidence that a switch to funding increases saving. Increased saving does not necessarily lead to new investment. Domestic investment puts old age security at risk while foreign investment puts growth at risk • myth 4: funding reduces public pension spending? Private pensions cannot be a short-term solution: if workers are paying for their individual funds they cannot pay the pensions of older people, and the government has to finance them out of taxation or through debt • myth 5: paying off debt is always good policy? The argument that implicit pension debt should be minimized is too simple. What should be optimized (not minimized) is total public spending • myth 6: funded schemes have better labour market incentive effects? A study of 11 countries finds a strong relationship between design of public pensions and early retirement. But that distortion can exist in private schemes as well • myth 7: funded pensions diversify risk? In addition to common uncertainties faced by all pension schemes, private pensions face additional risks: bad management, differential portfolio performance (returns on assets and pricing of annuities ← remaining life expectancy and long-term interest-rate). A multi-pillar system diversifies risks only if those risks are negatively correlated or are orthogonal to each other. The risk-diversification argument is logically incompatible with the view that the first pillar should be minimized • myth 8: increased choice is welfare-improving? Competitive market allocation conventionally increases consumer choice and minimizes costs. This is desirable only if consumers are sufficiently well-informed. Orszag (1999): under plausible assumptions, the additional administrative costs of a decentralized systems absorb about 20% of a pension accumulation over 40-year career • myth 9: funding does better if real returns exceed real wage growth? A straightforward comparison between rates of return (i≠n+w?) does not compare like with like. Analysis has to include: costs of transition PAYG to funding, comparative risks, and comparative administrative costs • myth 10: private pensions get government out of the pensions business? This ignores the role of government for inflation and regulation of financial markets for consumer protection • policy design lessons: • the only way to organize pensions on a large scale is through claims on future output • since furture is uncertain, all pension schemes face uncertainty • there is a large range of possibilities to increase output • the problems created by demographic change are not insoluble • pension design should keep labor supply incentives in mind • objectives of pension systems: poverty relief, consumption smoothing, and insurance
[PDF] N. Barr: Notional defined contribution pensions: What they can do, and what they can't.[!] Nordisk Forsikrings­tidsskrift, 3/2004, 2004. • Perspective of welfare economics on notional defined-contribution (NDC) pensions from 3 questions: • 1) is the particular feature of being NDC an advantage? • 2) could such an advantage be achieved by other arrangements? • 3) is the advantage one of policy design or of political reality? • the core idea of NDC pensions is a separation of a Pay-As-You-Go scheme into a) a strictly actuarial element, and b) a tax financed redistributive element • calculation of the actuarial element: x% of a person's earnings is credited to a notional individual account, the account is credited periodically with a notional interest rate, and at retirement the notional account is converted into an annuity • comparison of defined-contribution (DC) and defined-benefit (DB) schemes: when the weighted average of earnings over n years is taken as base to determine a person's pension in a DB scheme, if n relates to earnings in a persons's last year before retirement, we have a final salary scheme, whereas if n spans an entire working life, we have a DB scheme with lifetime contributions, compounded each year by the rate of wage growth • in a funded DC scheme, annual contributions are compounded by the return on assets (interest rate) over a person's working life • if the rate of interest and the rate of wage growth are similar, the difference between DC and a DB scheme is minor, and even smaller between a lifetime DB scheme and an NDC scheme with accrual rate = wage growth • there are only 2 ways of seeking security in old age: 1) to store part of current production, or 2) to exchange current production for a claim on future productionmoney is irrelevant to pensioners unless there will be production to buy • for sustainability, central is the level of national output, not the way of financiation • if the state scheme is unsustainable, the only solution is to fix the state scheme • insurance, consumption smoothing and poverty relief are important • a flexible retirement age is welfare improving, but not exclusive for NDC • automatic adjustment to rising life expectancy is desirable (is easier with NDC) • protection from excessive risk and uncertainty is welfare rising • risks can be covered by actuarial insurance, with uncertainty this is practically impossible • estimates of life expectancy make annuities possible, while inflation insurance is impossible • "All pension schemes face macroeconomic shocks, demographic shocks, and political risks" • "private, funded schemes face further risks:" managerial risk (incompetence and fraud), investment risk (stock-market fluctuations, a lottery element), annuities market risks (remaining life expectancy, expected rate of return) • NDC schemes avoid thus some risks that private funds face • this advantage is generic for all PAYG schemes • private pensions make considerable institutional capacity demands on both public and private sectors, but NDC pensions (as all state pensions) make only demands on the public sector • social insurance, in that contracts are not fully specified, can adjust politically to changing conditions and unforeseen contingencies → cope with uncertainty • NDC pensions can ameliorate uncertainty in ways that private schemes do notsustainability: expenditure = revenue, if by formula average real pension = PAYG contribution rate · average real wage · number of workers / number of pensioners • NDC pensions do not address the central long-term funding issue • a pensionable age that rises over time is an element of every reform package • 5 elements are necessary for a full-fledged solution: • 1) an initial pensionable age is determined by considering the maximum fiscal envelope, the minimum adequate pension, and the maximum number of pensioners that can be supported • 2) deviations from that pensionable age should be actuarial • 3) the initial pensionable age should increase with rising liefetime expectancy in a way that is rational and transparent • 4) people should be moving from full-time work towards full retirement on a path of their choice • 5) the public should understand the simple economics of pensions
[PDF] N. Barr, P. Diamond: Reforming pensions.[!] Submitted to International Social Security, 2008. • Principles for pension design, rooted in economic theory: • 1) pension systems have multiple objectives • 2) analysis should consider the pension system as a whole • 3) analysis should be framed in a second-best context • 4) different systems share risks differently • 5) systems have different effects by generation and by gender • identification of a series of widespread analytical errors: tunnel vision, improper use of first-best-analysis, improper use of steady-state analysis, incomplete analysis of implicit pension debt • incomplete analysis of the impact of funding (excessive focus on financial flows, failure to consider how funding is generated, and improper focus on the type of asset in trust funds) and ignoring distributional effects • there is no single best pension design • earlier retirement does little or nothing to reduce unemployment • moving from PAYG towards funding may or may not be welfare improving • implementation matters • striking similarity in age pyramids projected for 2050 for China (has a 1-child policy), USA (had a baby-boom), and India (had neither) • main source of financial problems is that traditional defined-benefit (DB) systems have had no automatic adjustment to demographic trends → sustainability problem • funded and notional defined contribution (DC, NDC) systems adjust benefit levels to available finances → inadequate benefit levels • the major objectives of individuals are consumption smoothing and insurance • additional government goals: poverty relief and redistribution • other goals: economic efficiency and output growth • design should not focus on one part of the system without considering distortions placed elsewhere • an analytically simple framework can be a bad guide to pension design • analysis is complicated through imperfect information (poor sense of risks and uncertainties, understanding of basic concepts of finance, complexity of DB plans) and incomplete markets • progress in helping people to become better informed is limited • the level of funding affects inter­generational distribution • different pension systems affect men and women differently • analysis focused on a single objective often pays inadequate attention to other objectives • dilemma: a pension system that includes poverty relief will be distorting — minimizing distortions → minimize poverty relief • the argument that an actuarial relationship between contributions and benefits is optimal in terms of labour market effects is generally mistaken • the argument, that competition among pension providers benefits consumers by increasing choice and driving down administrative charges, understates the serious problems of information and decision making • focus on moving from PAYG toward funded pensions while ignoring or under­playing the necessary steps is also mistaken • the claim that funding is inherently superior because stock market returns exceed the rate of wage growth is mistaken for several reasons • too narrow a focus on costs ignores the considerable improvement in people's well-being from increased old-age security • public debt never needs to be fully paid off so long as the debt-to-GDP ratio does not get too large • a pensioner's living standard in old age will depend on his/her ability to consume goods and services produced by younger workers • the effects of funding on future output will depend on the answers to a series of questions: • will funding increase saving? • is increased saving the right objective? • will funded pensions strengthen the performance of capital markets? • are mandatory pensions necessary for this? • are inevitable redistributive effects across generations desirable? • adjustment to demographic changes in funded defined-contribution accounts reduces monthly benefits → social problem of inadequate benefits • to raise national saving, changes to pension arrangements have to lower someone's consumption: either that of workers (contributions increased), or that of retirees (benefits reduced) • any choice between funding and PAYG necessarily makes choices about redistribution across generations • the move from a PAYG to a funded system cannot be a Pareto improvement • a PAYG element in a pension system is generally welfare enhancing: inter­generational risk sharing • analytical errors lead to policy errors: see the World Bank evaluation of its own pensions work (2006) • badly designed pension rules can encourage people to retire earlier than is efficient • high implicit tax rate creates an incentive to early retirement • it is widely believed that earlier retirement will free jobs for younger workers: but the number of jobs is not fixed, it depends on the pressure of additional workers on the wages, and some of the removed workers continue to work elsewhere • a flawed argument: "PAYG pensions face major fiscal problems, therefore they should be privatized" • privatization does little or nothing to alleviate financing problems: it may exacerbate them • if a public pension is running a deficit that is regarded as unsustainable, the only solution is to make it sustainable by increasing contributions, reducing benefits, or both • a move to funding generally has major fiscal costs: if a country moves to a funded system, the contributions of younger workers will go into their individual accounts and so the pensions of retired people must come from some other source, and, lastly, are an additional burden on the workers • the move to a funded system also needs to consider differences in risk and in administrative costs • there is no automatic relationship between funding and growth: it depends on an induced increase in saving, and it is no good idea in a country where the saving rate is already high • funding is not an automatic solution to demographic problems: its helpfulness depends on beneficial effects on growth • if funding is to raise output growth in the future, it has to increase saving today → reduce consumption: it imposes a burden on today's generations to the benefit of future generations • any choice among PAYG, partial funding, and full funding is also a choice about the intergenerational distribution of income and risk • even if funding does increase output, there is no Pareto improvement • all pension systems depend critically on public sector technical capacity, even with private pensions • private pensions also require considerable private sector capacity • participants in pension arrangements need to be educated about what they can expect at retirement and about the choices • effective reform requires policy design, political implementation, and administrative implementation • when a firm or industry with an inadequately funded defined-benefit pension gets into financial trouble, its workers and retirees lose some or all of the pension they were expecting • in responding to long-run trends, any improvement to the finances of a pension system must involve one or more of higher contribution rates, lower benefits, or later retirement
[Web-Link][Buch] N. Barr, P. Diamond: Reforming Pensions: Principles and Policy Choices (gebundene Ausgabe). Oxford University Press, 2008. 368 pages, 51,99€=14¢/page • Analytics of pensions with discussion of some country experiences • the answer to the pension design problem lies less in the underlying economic and demographic realities than in the political difficulty of adapting pension systems to the realities
[PDF] Arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken und demo­grafi­scher Wandel. DGB profil'05, 2005. • Arbeits­anforde­rungen und -belas­tungen verschieben sich • Rang­folge der gefühlten Arbeits­belas­tungen: Termin- und Zeit­druck, schlechtes Führungs­verhalten, Angst vor Arbeits­platz­verlust, mangelnde Planbar­keit der Arbeits­zeit, schlechtes Betriebs­klima, häufige Über­stunden • Anzahl Tage der Arbeits­unfähig­keit •
Arbeitsbedingte Frühverrentung
Beruf Männer Frauen
Erhöhtes Risiko im Vgl. zum Durchschnitt Arbeitsbedingter Anteil Erhöhtes Risiko im Vgl. zum Durchschnitt Arbeitsbedingter Anteil
Kindergärtnerinnen
Verkäuferinnen   +6 %  5 %
Raumpflegerinnen +23 %19 %
Maler+32 %24 %
Bürofachkräfte+45 %31 %
Maurer+44 %30 %
Krankenpfleger / Krankenschwester+139 %  58 % +37 %27 %
Bergleute+385 %  79 %
immer Schichtarbeit+38 %27 % +58 %37 %
sehr schwere körperliche Arbeit+62 %38 % +78 %44 %
geringer Handlungspielraum hoch+161 %  62 % +60 %38 %
geringer Handlungspielraum gesamt+61 %38 % +27 %21 %
• Arbeits­lose mit gesund­heit­lichen Einschrän­kungen 2000 und 2004 •
durch­schnitt­liches Zugangs­alter (Alters­renten) 1997–2003
Im Jahr Männer Frauen
West Ost West Ost
199762,360,962,860,4
199862,461,062,660,4
199962,461,062,660,4
200062,461,262,860,5
200162,661,562,960,7
200262,861,763,160,9
200363,162,063,361,0

[Folien/Dias] W. Sesselmeier: Demographie, Beschäftigung und Renten­ein­tritts­poli­tiken (Folien).  FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG, fes.de, 2007. • Statistik: Renten­ein­tritts­gründe nach Berufs­gruppen • Statistik: Fernere Lebens­erwar­tung im Alter von 60 Jahren 1901–2050
[PDF] A. Börsch-Supan: Über selbststabilisierende Rentensysteme.[!] Mannheim Research Institute for the Economics of Aging, Discussion Paper 133-2007, 2007. • 4 renten­politi­sche Para­meter: 1) Beitrags­satz, 2) Renten­niveau, 3) Renten­eintritts­alter, 4) Mix zwischen UV und KDV • Renten­beiträge und -leistungen durch feste Regeln zu anzu­passen, ist gegen­über fall­weisen politi­schen Entschei­dungen attraktiv • jede Renten­formel verteilt zwischen Alt und Jung, oft auch zwischen Arm und Reich • die aus dem demogra­fischen Wandel resultie­rende Last für die GRV kann durch Formel­anpassungen nicht beseitigt werden • aber sie kann durch selbst­stabi­lisie­rende Mecha­nismen ökono­misch sinn­voll und trans­parent auf die Genera­tionen verteilt werdendie Nach­haltig­keits­formel ist ein solcher Mecha­nismus in einem an einer Leistungs­zusage orien­tierten Renten­system • eine ausschließ­lich am Renten­niveau orien­tierte Renten­politik = "Defined Contribution System" (DC) • eine ausschließ­lich am Beitrags­satz orien­tierte Renten­politik = "Defined Benefit System" (DB) • die deut­sche Renten­anpas­sungs­formel wandelt die von den Versi­cherten erwor­benen und als Entgelt­punkte ausge­drückten Renten­anwart­schaften in Geld­beträge um ("aktu­eller Renten­wert") • F. Ruland: Entgelt­punkte als Anteile am Finanz­volumen der Renten­versi­cherung, aktu­eller Renten­wert als ihr Kurs­wert • Netto­lohn­anpas­sung 1992 ergänzte um einen Korrektur­faktor, der die Verände­rung der Steuer- und Sozial­beitrags­quote abbildet • der nicht zur Wirkung gekommene "demogra­fische Faktor" 1998 sollte die Verän­derung der ferneren Lebens­erwartung berück­sichtigen • die Riester­sche Anpas­sungs­formel 2001 bediente sich völlig unsyste­matisch der "Riester­treppe" als zeit­lichem Verände­rungs­mecha­nismus • eine systema­tische abgeleitete stabili­sierende Renten­anpas­sungs­formel muss an der Budget­gleichung des UV ansetzen • zentrale Kenn­größe ist der Rentner­quotient RQ, der die Entwick­lung der Demo­grafie und der Erwerbs­tätigkeit zusammen­fasst • bei Ziel stabiles Renten­niveau: Beitrags­satz muss propor­tional zum Rentner­quotienten steigen • bei Ziel stabiler Beitrags­satz: Brutto­renten­niveau muss umgekehrt propor­tional zum Rentner­quotienten steigen • ein Gewich­tungs­para­meter α drückt die Spann­weite aller mögli­chen Kompro­misse aus: ARt=ARt-1·BEt-1/BEt-2· (RQt-2/RQt-1)α, BE=Brutto­entgelt • stabiles Renten­niveau: α=0; stabiler Beitrags­satz: α=1 • Nach­haltig­keits­faktor seit 2004 (unter Vermei­dung der Exponen­tiation) NHF=[(1-RQt-1/RQt-2)·α+1] • eine "natür­liche" Begrün­dung für irgend­einen bestimmten Wert α gibt es nicht • ein α von 0,25 hebt in der Simula­tion den Beitrags­satz auf 23% und senkt das Brutto­renten­niveau von 47% auf 40% • auch für das Renten­eintritts­alter wäre eine regel­gebundene Anpas­sung an die demogra­fische Entwick­lung möglich • "natür­licher" Kompro­miss: die Propor­tionen Lebens­arbeits­zeit/Renten­bezugs­zeit stabili­sieren (ca. 2:1) • das schwe­dische "Notional Defined Contribution" System (NDC) von 1998 ahmt die versi­cherungs­mathema­tischen Regeln eines KDV nach, ohne Kapital anzu­häufen • einge­zahlte Rentenver­siche­rungs­beiträge werden als fiktive Geld­beträge auf indivi­duellen Konten ange­sammelt • sie werden mit der Rendite des UV verzinst (der Summe aus Wachs­tums­rate der Arbeits­produk­tivität und der Wachs­tums­rate der Erwerbs­tätigen) • das fiktive Beitrags­vermögen wird bei Renten­eintritt nach versi­cherungs­mathema­tischen Regeln in eine Leib­rente umge­wandelt • damit hängt die Rente ab vom akkumu­lierten Vermögen, von der Entwick­lung des Rechnungs­zinses und von der Rest­lebens­erwar­tung bei Renten­eintrittSelbst­stabi­lisie­rung: Zins hängt von Wachs­tums­rate der Erwerbs­tätigen ab, und bei stei­gender Lebens­erwar­tung wird das fiktive Beitrags­vermögen versi­cherungs­mathema­tisch korrekt auf die längere Renten­bezugs­zeit verteilt • in Schweden entfällt damit das politi­sche Problem anpas­sungs­bedürf­tiger Renten­formeln und von Notopera­tionen • Arbeit­nehmer können frei zwischen Verän­derungen des Renten­niveaus und des Renten­eintritts­alters wählen[!] • das NDC-Konten­system wurde inzwi­schen auch in Polen und Italien einge­führt • Vergleich: in Deutsch­land werden "Punkte", in Schweden "Geld" akku­muliert; in Deutsch­land wird bei Renten­eintritt "verzinst", in Schweden schon während der Akku­mula­tions­zeit • für α=1 (gleiches Gewicht für Brutto­entgelt und Renten­quotient) sind beide Systeme mathema­tisch äqui­valent • aber: aus deut­scher Sicht werden im NDC-System die frühen Entgelt­punkte höher gewichtet als die späteren • Zins­abschläge für vorzei­tigen Renten­eintritt in Deutsch­land sind deut­lich geringer als der Rech­nungs­zins im schwedi­schen Renten­system • bei vollstän­diger Stabili­sierung des Beitrags­satzes sind beide Systeme in 1. Größen­ordnung mathema­tisch äqui­valent • erst in 2. Größen­ordnung komplexe Vertei­lungs­unter­schiede • für Dieje­nigen, die an Finanz­märkte gewöhnt sind, ist das versi­cherungs­mathema­tisch formu­lierte NDC-System trans­parent und verständ­lich • Andere (wie in Deutschland) wünschen eher die auf Demo­grafie und Erwerbs­tätig­keit orien­tierte Verpackung der Leistungs­zusage • auch eine natür­liche selbst­stabili­sierende Regel für das Renten­eintritts­alter möglich: jedes hinzu­gewonnene Jahr der Lebens­erwar­tung wird im bisherigen Verhältnis zwischen zusätz­lichen Erwerbs- und zusätz­lichen Renten­bezugs­jahren aufge­teilt
[PDF] A. Börsch-Supan, A. Reil-Held, C.B. Wilke: Der Nachhaltigkeitsfaktor und andere Formel­modi­fika­tionen zur lang­fris­tigen Stabi­lisie­rung des Beitrags­satzes zur GRV. MEA, Mann­heim Research Institute for the Economics of Aging, (2003) 2004. • Die der Riester-Reform zugrunde liegenden Annahmen erwiesen sich als unre­alis­tisch • die Renten­anpas­sungs­formel betrifft nicht nur die Renten­zugänge, sondern auch den Renten­bestand • Neube­rech­nungen prog­nosti­zieren für 2020 einen Beitrags­satz über 21% und 2030 sogar über 24% sowie ein Netto­renten­niveau unter 67% • bereits geringe Modi­fika­tionen der Renten­anpas­sungs­formel betreffen nicht nur die Renten­zugänge, sondern auch den Renten­bestand • der funda­mentale Zusam­menhang zwischen Beitrags­satz und Renten­niveau ist dem Grunde nach unab­hängig von der Renten­anpas­sungs­formel (bestimmt durch Budget­beschrän­kung) • Renten­anpas­sungs­formel als Versuch, die zu wählende Kombi­nation aus Beitrags­satz- und Renten­niveau­ände­rungen plau­sibel zu machen und zeit­lich anzu­passen • mögliche Alter­nativen und ihre unter­schied­lichen Wirkungen: Renten­lauf­zeit­faktor, Alters­quoti­enten­faktor, Lohn­summen­faktor, Nach­haltig­keits­faktor • der von der Rürup-Kommis­sion vorge­schlagene Nach­haltig­keits­faktor vermit­telt zwischen beiden Zielen und wirkt dabei selbst­korri­gierend, reagie­rend auf Ände­rungen in der Demo­grafie als auch auf dem Arbeits­markt • selbst-stabi­lisie­rende Wirkung des Nach­haltig­keits­faktors: Anzahl der Leis­tungs­empfänger und Anzahl der Beitrags­zahler als Regulie­rungs­größen • 3 Faktoren der demo­grafi­schen Entwick­lung: Ferti­lität, Morta­lität (bestimmt haupt­säch­lich durch Lebens­erwar­tung) und Wande­rungen • Alters­quotient steigt von 24,5 (2001) auf 52,6 (2040) • ob lang­fristig das Arbeits­angebot der Arbeits­nach­frage folgt oder umge­kehrt, ist unklarmit dem Aktu­ellen Renten­wert, der über die Renten­anpas­sungs­formel jeweils zum 1. Juli berechnet wird, werden die in Entgelt­punkten ausge­drückten Renten­anwart­schaften jedes Jahr neu in Geld­beträge umge­rechnet • unter­sucht werden der Renten­lauf­zeit­faktor, der Alters­quoti­enten­faktor, der Erwerbs­tätigen­faktor und der Nach­haltig­keits­faktor • der Nach­haltig­keits­faktor ist am system­gerech­testen • Herauf­setzung der Alters­grenze hebt das Stan­dard-Brutto­renten­niveau um etwa 1,5 Prozent­punkte • da trotzdem ein gerin­geres Renten­niveau erzielt wird, ist eine zusätz­liche Alters­vorsorge unab­dingbar
[PDF] C.B. Wilke: Ein Simulationsmodell des Rentenversicherungs­systems: Konzep­tion und ausge­wählte Anwen­dungen von MEA-PENSIM. MEA — Mann­heimer Forschungs­institut Ökonomie und Demo­graphi­scher Wandel, 48-2004, 2004. • Module: Bevöl­kerungs­prognose, Erwerbs­tätigen­prognose, Prognose zur wirt­schaft­lichen Entwick­lung, Umlage­verfahren, Kapital­deckungs­verfahren, Berech­nung nominal / real / infla­tions- und wachs­tumsbe­reinigt: Beitrags­satz zur GRV, gesetz­liche Rente, gesetz­liches Renten­niveau, Riester-Rente, Gesamt­versor­gungs­niveau • für jedes Prognose­jahr: Anzahl versiche­rungs­pflichtig Beschäf­tigter, Arbeits­loser und Rentner • detail­lierte Einnahmen- und Ausga­benbe­rech­nung der GRV • Entwick­lung des Beitrags­satzes nach der Budget­restrik­tion • es werden kohor­tenspe­zifi­sche Entgelt­punkte zugrunde gelegt • Spar­leis­tungen und Renten­leis­tungen der Riester-Rente werden aufgrund eines „Riester-Eckrent­ners” berechnet • Alter­nativen gleich blei­bende bzw. stei­gende Riester-Renten­zahlungen • Refe­renzsze­nario • verschie­dene Renten­anpas­sungs­formeln • Zusammen­spiel staat­licher und privater Alters­vorsorge: Annahmen über Zins­satz und Infla­tions­rate • Simula­tion des Gesamt­versor­gungs­niveaus bei Verzin­sung von 4% bzw. 6% und Infla­tions­rate von 1,2%
[PDF] A. Börsch-Supan, M. Gasche, T. Bucher-Koenen, C.B. Wilke: Ein einheitliches Rentensystem für Ost- und West­deutsch­land : Simula­tions­rech­nungen zum Reform­vor­schlag des Sach­verstän­digen­rates. Mannheim Research Institute for the Economics of Aging, Discussion Paper 174-2009, 2009. • Der Sachverständigenrat hat in seinem Jahresgutachten 2008/09 einen Vorschlag zur Schaffung eines einheitlichen Rentensystems unterbreitet, aber keine Wirkungsanalyse veröffentlicht • diese Analyse ist Ziel dieser Studie • sie zeigt, dass die Auswirkungen des Reformvorschlags entscheidend von der erwarteten Lohnentwicklung in Ost- und Westdeutschland abhängen • im wahrscheinlichsten Fall einer stabilen Relation der Durchschnittslöhne Ost zu West hat die vom Sachverständigenrat vorgeschlagene Angleichung der Systeme - für viele vielleicht überraschend - geringe Auswirkungen auf die Renten in Ost und West • dementsprechend sind auch die Auswirkungen auf den Beitragssatz gering • sollte es dagegen in Zukunft wieder zu einer Lohnkonvergenz zwischen Ost und West kommen, dann verursacht die Reform Umverteilungseffekte von den Ost- zu den Westrentnern • der unwahrscheinliche Fall einer Lohndivergenz hätte eine Umverteilung von Alt nach Jung zur Folge
[PDF] M. Gasche: Rentenanpassung 2010 — wem nützt die Rentengarantie? Mannheim Research Institute for the Economics of Aging, Discussion Paper 199-2010, 2010. • Obwohl die Löhne/Gehälter gesunken sind, werden die Renten bei der Renten­anpas­sung 2010 wegen der sog. Renten­garantie nicht gesenkt • Implika­tionen: Beitrags­satz wird deswegen mehrere Jahre lang um 0,2 Prozent­punkte höher liegen (summieren sich bis zum Nach­holen auf rund 10 Mrd. €) • Umver­teilungs­wirkung diesmal jedoch relativ gering • fallen Lohn­senkungen in Zukunft aber größer aus oder häufen sie sich → großes Umver­teilungs­poten­tial • der sich bis 2011 aufbau­ende und danach abbau­ende „Nach­holberg” • alle Schutz­klauseln zusammen führen zu max. 4% höheren jähr­lichen Renten­ausgaben, zu einem um 0,4 Prozent­punkte höheren Beitrags­satz über 10 Jahre und insge­samt zu Beitrags-Mehr­belas­tungen von über 50 Mrd. € • Bedeu­tung des β-Faktors in der Renten­anpas­sungs­formel zur Anpas­sung an die beitrags­pflich­tigen Löhne (statt an die Brutto­löhne gem. VGR)
[HTML] A. Börsch-Supan: „Gesellschaft ohne Zukunft? – Be­völke­rungs­rück­gang und Über­alte­rung als poli­tische Heraus­forde­rung”.[!] 22. Sinclair-Haus-Gespräch, H. Quandt-Stif­tung, 2004. • 2030 in Deutsch­land etwa doppelt so viele ältere Menschen • Anteil Erwerbs­tätiger wird drastisch sinken • eigent­liche Alte­rungs­phase zwischen 2010 und 2030: 80-95 Rentner auf 100 Erwerbs­tätige • dieses Verhältnis wird danach lang­fristig stabil bleiben! • bei etwa gleicher Anzahl von Konsu­menten wird es in 20–30 Jahren wesent­lich weniger Erwerbs­tätige geben, die diese Konsum­güter und -dienst­leistungen produ­zieren müssen • höhere Konsum­produk­tion binnen­wirt­schaft­lich nur durch eine deut­lich höhere Arbeits­produk­tivi­tät, also eine höhere Kapital­inten­sität (Kapital muss vermehrt Arbeit ersetzen) • wir werden vermehrt Kapital im Ausland anlegen und später von diesen auslän­dischen Produ­ktions­stätten impor­tieren müssen • verschie­dene Szena­rien über Erwerbs­tätig­keit je nach Arbeits­losen­quote, Frauen­erwerbs­quote und Renten­zugangs­alter • 2035 müssen Erwerbs­tätige knapp 15% mehr leisten als 2010 • findet jähr­licher Produk­tivitäts­zu­wachs von etwa 0,45% von 2010 bis 2035 nicht statt, wird etwa ein Drittel des mitt­leren lang­fristigen realen Produk­tivi­täts­zu­wachses durch rela­tive Abnahme der Erwerbs­tätig­keit „aufge­fressen” • Heraus­forde­rung, das Poten­zial in älteren Arbeit­nehmern wieder in Produ­ktion­sprozess einzug­liedern • abge­sehen von einer tempo­rären Verjün­gung Beschäf­tigter, wenn Baby­boom­genera­tion in Rente geht, verschiebt sich durch­schnitt­liches Alter der Erwerbs­tätigen permanent nach oben • poten­zielle Auswir­kung der Alte­rung auf Arbeits­produk­tivi­tät • unter­schied­licher Verlauf alters­spezifi­scher Produk­tivi­tät für ver­schie­dene Berufs­gruppen • Entwick­lung zur Dienst­leistungs- und Wissens­gesell­schaft und zuneh­mende Nutzung von Infor­mations­ver­arbei­tung • große Investi­tionen in Aus- und Weiter­bildung nötig • in alternden Ländern fallen Kapital­renditen tenden­ziell • Renten­reform mit dem KDV redu­ziert Kapital­rendite weiter • es werden statt in Deutsch­land knapper Arbeits­kräfte die Erwerbs­tätigen im Ausland Konsum­güter produ­zieren, die in Deutsch­land nach­gefragt werden („Alte­rung braucht Globa­lisie­rung”) • wir werden in den näch­sten 30 Jahren das normale Renten­alter von 65 allmäh­lich auf 67 Jahre herauf­setzen müssen: in dieser Zeit wird unsere Lebens­erwar­tung ja auch um weitere 3 Jahre ansteigen • seit 1948 ist Lebens­erwar­tung um über 10 Jahre gestiegen • konkrete Hand­lungs­anwei­sung: erst mehr Beschäf­tigung, dann mehr Wachstum • ver­passte Chancen der 80er Jahre (?) • finan­zielle Nach­haltig­keit bedeutet, dass Baby­boom­gene­ration sich so demo­gra­fischen Verhält­nissen anpassen muss, dass Beitrags­last für Pillen­knick­gene­ration noch tragbar ist • unterem Ein­kommens­fünf­tel muss durch Zulagen und Umver­teilung geholfen werden • Demo­grafie schneidet langsamer ein als normaler Produk­tivi­täts­fort­schritt • Rück­gang Erwerbs­tätiger mag uns bis zu 1 Drittel des Wachs­tums kosten, aber 2 Drittel bleiben übrig • Alte­rungs­pro­zess bedroht ökono­misches und sozi­ales Gefüge, aber Auswir­kungen lassen sich kontrol­lieren
[GIF-Statistik] Entwicklung des durchschnittlichen Rentenzugangsalters 1994–2006. DRV, 2007
[Dias/Folien] U. Pfeiffer, R. Braun: Sparen oder länger Arbeiten? — Poten­tiale für eine ausrei­chende Alters­vorsorge (Folien). (empirica) Deut­sches Institut für Alters­vorsorge, Pressekonferenz, 2005. • Ende des Vorruhe­standes ab 2006 wird Arbeits­angebot der über 60-Jährigen vervier­fachen • Preis einer Früh­verren­tung wird drastisch ansteigen • Grafik: Berg- und Talfahrt des Erwerbs­austritts 1960–2034 • notwen­dige Spar­quoten zur Alters­vorsorge nach Alter • Entschei­dungs­kurven für mehr sparen oder mehr arbeiten für Geburts­jahr­gänge 1953, 1963, 1973 • Verdrei­fachung 60- bis 64-jähriger Erwerbs­personen wahr­schein­lich • trotz­dem Verknap­pung der Erwerbs­personen nach 2025 • Verschie­bung der Lohn­struktur: Ältere werden teurer • Folge: allge­meines Lohn­niveau sinkt oder Ältere erhalten einen Abschlag • Ende des Seni­ori­täts­prinzips → Abfla­chen der Einkom­mens­kurve im Alter • stei­gende Renta­bili­tät des Lernens auch Älterer • Grafik: Gründe für Erwerbs­austritt nach Erwerbs­minde­rung, Regel­alter, Arbeits­losig­keit 1960–2002 • Beitrags­zahlungen und Renten­höhe mit und ohne Nach­haltig­keits­faktor 2004–2040
[HTML] D. Konietzka: Abbildungen zum Aufsatz: Hat sich das duale System in den neuen Ländern erfolg­reich etabliert? Arbeits­losig­keit und Berufs­ein­stieg in Ost- und West­deutsch­land in der Mitte der 1990er Jahre. Kölner Zeit­schrift für Sozio­logie und Sozial­psycho­logie, 53(1), 2001. • Grafik: Alter im Jahr der Beendi­gung der Berufs­ausbil­dung • Grafik: Ausbil­dungs­absol­venten, die anschlie­ßend ohne Beschäf­tigung waren • beide aufgrund seiner eigenen Berech­nungen nach der IAB-Beschäf­tigten­stich­probe 1975-1995
[Abstract only] W. Hain, H.-W. Müller: Demographische Komponente, zusätzlicher Bundeszuschuss, Verste­tigung des Beitrags­satzes und finan­zielle Auswir­kungen des Renten­reform­gesetzes 1999 (nur Zusam­menfas­sung). Deut­sche Renten­versi­cherung Braun­schweig-Hannover, DRV 1-2/ 1998. • Durch das RRG 1999 und den zur Gegen­finan­zierung ermög­lichten zusätz­lichen Bundes­zuschuss sollen die künf­tigen Beitrags­sätze weiter gesenkt werden • nach der Voraus­berech­nung liegen die Beitrags­sätze für die nächsten 3 Dekaden deut­lich unter denen nach geltendem Recht (2000 um 1, 2030 um 3 Prozent­punkte) • gleich­zeitig wird das Renten­niveau allmäh­lich abge­senkt • Darstel­lung der Wirkungen der einzelnen Neurege­lungen • Methodik und Prämissen der Quanti­fizie­rung
[HTML] A. Knut: Rentenniveau.[!] www.rentenreform-alternative.de, 2005. • Rentenniveau-Angaben sind direkt nicht mehr vergleichbar durch neue Defini­tionen und Berech­nungs­regeln • das für 2030 offi­ziell ange­gebene Renten­niveau von 67% schrumpft auf vergleich­bare 58% des Netto­einkom­mens • K. Schwenn (FAZ): Riester-Faktor, Nach­haltig­keits­faktor, gerin­gere Anrech­nung von Ausbil­dungs­zeiten usw. führen dazu, dass das Netto­renten­niveau bis 2030 auf 58,5% sinkt • mit dem Alters­einkünf­tege­setz wird die Steuer­pflicht auf die Renten­zeit verla­gert • die indi­vidu­elle Besteu­erung dann stark vari­iert, lässt sich kein allge­mein­gültiges Netto­renten­niveau mehr bestimmen • das Brutto­renten­niveau verrin­gert sich durch die Rechts­ände­rungen von 2005 bis 2030 von 47% auf 39,2% • die Netto­rente vor Steuern beschreibt das Verhältnis der Brutto­eckrente unter Abzug der Sozial­beiträge (für Kranken­kasse und Pflege) zu den Brutto­einkommen der aktiven Beschäf­tigten, von denen Sozial­beiträge (für Kranken­kasse, Pflege, Arbeits­losen­versi­cherung und Rente) und Kapi­talvor­sorge­anteil (für die „Riester-Rente”) abge­zogen werden • die Reform von 2001 senkt das steuer­berei­nigte Netto­renten­niveau von heute (2004) 53% bis 2030 auf 46,6%, der neue Nach­haltig­keits­faktor wird es auf 43,2% senken • die entste­hende Lücke müssten die künf­tigen Rentner über die zusätz­liche Alters­vorsorge schließen • Studie der Dresdner Bank: künf­tige Rentner müssen sich mit rund 15% weniger Einnahmen aus der GRV abfinden • ihr Volks­wirt Jürgen Stanowsky: „Niemand sagt einem, was die Renten­reform netto wirk­lich bedeutet” • Hinter­grund für den deut­lichen Rück­gang ist der Nach­haltig­keits­faktor
[HTML] Entwicklung des Rentenniveaus. Bundes­zentrale für poli­tische Bildung  bpb, 2005. Das Renten­niveau vergleicht die Rente eines Versi­cherten, der 45 Versiche­rungs­jahre aufweist und stets im Durch­schnitt verdient hat, mit dem Einkommen eines Durch­schnitts­verdie­ners • beim Brutto-Renten­niveau werden die Steuern und Sozi­alver­siche­rungs­beiträge bei beiden nicht berück­sich­tigt • beim Netto-Renten­niveau vor Steuern werden zwar die Sozi­alver­siche­rungs­beiträge berück­sich­tigt, nicht aber die steuer­lichen Belas­tungen • von 1978 bis 2002 haben sich beide schritt­weise verrin­gert • Hinter­grund für die Verschlech­terung des Renten­niveaus sind die Renten­reformen, insbe­sondere seit 2002 die Riester-Reform • nach den Voraus­berech­nungen der Bundes­regie­rung wird der Abwärts­trend des Renten­niveaus anhalten, verstärkt durch den Nach­haltig­keits­faktor ab Juli 2005 • „Die Folge sind wach­sende Versor­gungs­lücken im Alter.”
[PDF] O. Ehrentraut, M. Heidler: Demografisches Risiko für Staatsfinanzen? Koordi­nierte Bevöl­kerungs­voraus­berech­nungen im Vergleich.[wichtig!] Albert-Ludwig-Univ. Frei­burg, Forschungs­zentrum Gene­rati­onen­verträge, Diskus­sions­beiträge No. 20, 2007. • Zusammen­wirken der 3 Faktoren Ferti­litäts­rate, Lebens­erwar­tung und Wande­rungs­bewe­gungen wird dazu führen, dass die Bevöl­kerung bis 2050 zurück geht • gegen­wärtige Gesamt­ferti­litäts­rate von 1,4 Kindern bedeutet, dass sich jede Genera­tion nur zu etwa 2 Dritteln durch Kinder ersetzt • „Im Durch­schnitt sind die Menschen in Deutsch­land also in der zweiten Häfte des 20. Jahr­hun­derts Jahr für Jahr gut zwölf Wochen älter geworden.” • die Netto­zuwan­derung lag 1986–1995 bei 460.000 Personen / Jahr, 1996–2005 bei 160.000 Personen / Jahr • ab 2010 wird mit einer konstanten Migra­tion von 200.000 Menschen / Jahr gerechnet • Prüfung der Einfluss­faktoren auf ihr Verän­derungs­poten­zial anhand der 9. bis 11. koordi­nierten Bevöl­kerungs­voraus­berech­nungen des Statis­tischen Bundes­amtes • künf­tige Lebens­erwar­tung schwierig zu prog­nosti­zieren: inner­halb von 6 Jahren wurde sie um 3,5 Jahre (Frauen) bzw. 5,4 Jahre (Männer) ange­hoben • S.15, Abb. 2: Bevöl­kerungs­entwick­lung (Anzahl) 1950–2050[!] • • S.17, Abb. 4: Bevöl­kerungs­entwick­lung (Alters­struktur-Pyra­mide) 1950–2050 • S.20, Abb. 6: Bevöl­kerungs­entwick­lung (Alten­quotient) 1950–2050[!] • stellt sich die Frage, wie sich Folgen der Alte­rung der Bevöl­kerung auffangen lassen? • nahe­liegende Antwort: „Wer länger lebt, muss auch länger arbeiten” • S.22, Abb. 7: Bevöl­kerungs­entwick­lung (Alten­quotient) bei unter­schied­lichen Stufen der Verlän­gerung der Lebens­arbeits­zeit • so ist es möglich, den Alten­quoti­enten dauer­haft auf den jetzigen 45% zu halten • „eine Steige­rung der Erwerbs­quoten in den Alters­gruppen 60+ zwin­gend geboten” • die Methode der Gene­rati­onen­bilan­zierung erlaubt die Messung der Nach­haltig­keit der Fiskal­politik unter Berück­sichti­gung der demo­grafi­schen Entwick­lung • geeig­neter Indi­kator: zukünf­tiger Primär­saldo pro Kopf • Blick auf die alters­spezi­fischen Zahlungs­ströme zwischen Staat und Bürgern • S.26, Abb. 8: durch­schnitt­liche alters­spezi­fische Netto­zahlungs­ströme zwischen Staat und Bürgern 2005 • ein Anstieg des Jugend­quoti­enten parallel zum Alten­quoti­enten verstärkt die Finan­zierungs­schwierig­keiten des Staates • S.27, Abb. 9: Entwick­lung des Primär­saldos des Staates pro Kopf bei verschie­denen Bevöl­kerungs­voraus­berech­nungen • S.20, Abb. 6: Bevöl­kerungs­entwick­lung (Gesamt­quotient) 1950–2050 • etwa ab einem Gesamt­quoti­enten von 80% ist die Belast­barkeit der erwerbs­tätigen Genera­tion ausge­reizt • um stän­dige Einzel­eingriffe der Politik zu vermeiden, wäre eine regel­basierte Einbet­tung demo­grafi­scher Indika­toren wünschens­wert;  [GIF-Statistik] Grafik: Entwick­lung der Bevöl­kerung 1950–2050;  [GIF-Statistik] Grafik: Entwick­lung des Alten­quoti­enten 2005–2050;  [GIF-Statistik] Grafik: Gesamtquotient 2005–2050
[PDF] O. Ehrentraut, M. Heidler: Zur Nachhaltigkeit der GRV — Status quo, Potenziale und Risiken.[!] Albert-Ludwig-Univ. Frei­burg, Forschungs­zentrum Gene­rati­onen­verträge, Diskus­sions­beiträge No. 21, 2007. • Alters­prozess der Bevöl­kerung übt einen Finan­zierungs­druck auf die GRV aus • vorge­nommene Reformen wirken sowohl auf der Beitrags- wie auch der Leis­tungs­seite, während gleich­zeitig entspre­chende Siche­rungs­ziele defi­niert wurden • S. 7: ohne die Einfüh­rung des Nach­haltig­keits­faktors wäre der Beitrags­satz bis 2030 auf 25,5% und bis 2050 auf 27,7% ange­stiegendie (2007) noch verblei­benden Stufen der Riester-Treppe kürzen das Renten­niveau um ca. 3% • Anstieg des Beitrags­satzes durch die modifi­zierte Brutto­lohn­anpas­sung senkt das Renten­niveau noch­mals um 7% bis 2030 • S. 8: Grafiken Entwick­lung des Beitrags­satzes und des Netto­renten­niveaus vor Steuern für einzelne Reform­schritte • über den Nach­haltig­keits­faktor ergibt sich eine weitere Absen­kung des Netto­renten­niveaus von 8% bis 2030 (insge­samt also 18%) — aller­dings bis zum Einsetzen 2015 der Verren­tungs­welle für die Baby­boomer nur um knapp 1,5% • S. 10: die Verschie­bung des gesetz­lichen Renten­eintritts­alters um 2 Jahre bedeutet eine Renten­kürzung um 7,2% unab­hängig vom Verhalten der Versi­cherten (aber volle Wirkung erst 2050) • damit kann ein Beitrags­satz von höchstens 22% bis 2025 (statt 2030) gehalten werden • die Ausnahmen zur „Rente mit 67” haben den Gesamt­effekt um etwa ein Drittel verrin­gert (vor allem die Rente für beson­ders lang­jährig Versi­cherte sowie die Erwerbs­minde­rungs­rente für Versi­cherte mit mehr als 35 Beitrags­jahren) • unter diese Ausnahmen fallen aktuell mehr als 20% der Männer und gut 4% der Frauen • S. 11: die Ausnahmen für lang­jährig Versi­cherte führen 2050 zu einem Beitrags­satz von 23,7% statt 23,4% • die Ausnahmen durch­brechen das (Teil­habe-)Äqui­valenz­prinzip und verleihen den erhöhten Beiträgen der anderen den Charakter einer Steuer • Auswir­kungen einer Anhe­bung des tatsäch­lichen Renten­eintritts­alters • dadurch Verrin­gerung der Abschläge für Verzicht auf Früh­rente und durch die Mehr­arbeit Erhö­hung der Entgelt­punkte und damit des Renten­anspruchs • Beitrags­satz bleibt lang­fristig stabil (steigt aber bis 2030) • Vorschlag eines Renten­eintritts­alters von 69 Jahren • Auswir­kungen einer Verlän­gerung der sozi­alab­gaben­freien Entgelt­umwand­lung;  [GIF-Statistik] Grafik: Entwick­lung des Beitrags­satzes und des Netto­renten­niveaus vor Steuern für einzelne Reform­schritte[!]
[Folien/Dias] K.F. Zimmermann: Herausforderungen des demo­grafi­schen Wandels für den Standort Deutsch­land (Folien). KfW-Sympo­sium „Der demo­grafi­sche Wandel: Heraus­forde­rungen und Antworten”; DIW Berlin, 2005. • Grafik: Entwick­lung der Bevöl­kerung nach Bildungs­abschluss (2000–2030) • Grafik: Geburten­häufig­keit inter­nati­onal • Grafik: Bevöl­kerung in der EU bis 2030 • Verän­derung der Alters­struktur in Deutsch­land 2004–2020 bzw. 2035 • Grafik: Erwerbs­perso­nenzahl bei stärkerer Erwerbs­betei­ligung, längerer Lebens­arbeits­zeit und Zuwan­derung • Grafik: fakti­sches Renten­eintritts­alter inter­nati­onal • Grafik: Quali­fika­tion der 25- bis 34-Jährigen 1991–2002: Deutsch­land und OECD • Grafik: Anteil der Personen mit Hoch­schul­ausbil­dung an den 25–30-Jährigen inter­nati­onal • Grafik: Studie­rende in Deutsch­land 1992/93–2004/05 — deut­sche und auslän­dische Studenten • Grafik: Alter des Studien­beginns inter­nati­onal • Grafik: Mathe­matik im PISA-Test 2002 — Punkte­abstand zwischen den Leis­tungen heimi­scher Kinder und denen von Kindern mit Migra­tions­hinter­grund • Reform­bedarf: 1) Verlän­gerung der Lebens­arbeits­zeit, 2) vermehrte Investi­tionen in Human­kapital, 3) Umbau der Sozial­versi­cherungs­systeme, 4) offe­nere Gestal­tung der Zuwande­rungen Qualifi­zierter
[PDF] Rente mit 67 — Neue Herausforde­rungen für die Beschäf­ti­gungs­politik. IABKurzbericht 16, Institut für Arbeits­markt- und Berufs­for­schung der Bundes­agentur für Arbeit [BA], 2006. • 60–64-Jährige und 65–66-Jährige bis 2050 • Poten­zial­erwerbs­quoten bei Rente mit 67, 2 Vari­anten • zusätz­liches Erwerbs­personen­poten­zial bei Rente mit 67 • es müssten mehr als 3 Mio. zusätz­liche Arbeits­plätze geschaffen werden • die Beschäf­tigungs­förde­rung Älterer allein reicht nicht aus
[HTML] W. Sesselmeier: Die demographi­sche Heraus­forde­rung der Alters­siche­rung.[wichtig!] Auszug aus: Reform des Sozial­staats. Aus Politik und Zeitge­schichte 8-9/2006 (Beilage zur Zeit­schrift Das Parla­ment). • Voraus­schät­zung des Sta­tisti­schen Bundes­amtes aus 2003: Anteil unter 20-Jäh­riger an Gesamt­bevöl­kerung wird von heute 21,3% inner­halb nächster 50 Jahre auf 16% fallen, Anteil über 60-Jäh­riger sich von heute gut 23 auf 37% erhöhen • deut­sche Wohn­bevöl­kerung wird von 82 auf 75 Millionen schrumpfen • weiter­hin zuneh­mende Lebens­erwar­tung → steigendes Durch­schnitts­alter • Erwerbs­personen­poten­zial wird bis 2040 um etwa 15 bis 30% abnehmen – bei gleich­zeitiger Alte­rung • im Durch­schnitt wird der­zeit eine 65-jährige Person jedes Jahr um über 50 Tage älter als eine Ver­gleichs­person des Vor­jahr­gangs • unsere GRV (System des Bismarck-Typs) ist eindeu­tige Ver­siche­rungs­lösung, die aller­dings nicht nur normale Alters­rente, sondern eine Viel­zahl anderer Renten­bezugs­gründe abdeckt (wegen Erreichen der Alters­grenze, wegen vermin­derter Erwerbs­fähig­keit und wegen Todes (Hinter­blie­benen­rente)): in ersten beiden Leistungs­fällen hat Rente Lohn­ersatz­funk­tion, Hinter­blie­benen­rente dagegen Unter­halts­ersatz­funk­tion • Zur Sicher­stel­lung dieser Lohn- und Unter­halts­ersatz­funk­tionen orien­tiert sich Renten­höhe an rela­tiver Posi­tion der hinter den Beit­rägen stehenden Ein­kommen inner­halb der Einkom­mens­hierar­chie • Höhe gesetz­licher Rente ist letzt­endlich poli­tische Entschei­dung: Inter­esse der Rentner­innen und Rentner an möglichst hoher Rente mit Inter­esse der Beitrags­zahler an mög­lichst geringen Bei­trägen mitein­ander auszu­gleichen • dieser Ausgleich muss unter Druck demo­grafi­scher Entwick­lung neu justiert werden • Lohn­höhe und Lebens­arbeits­zeit bestimmen später zu erwar­tende Rente: Arbeits­losig­keit und andere Ausfall­zeiten mindern somit Renten­leistun­gen • so ent­spricht GRV immer noch weit­gehend Problem­lage des begin­nenden Industrie­zeit­alters mit seinen Stereo­typen • GRV wird ergänzt um Zusatz­systeme betrieb­licher Alters­versor­gung und Viel­zahl privater Vorsorge­mög­lich­keiten • umlage­finan­ziertes Renten­system könne seine bisherige Aufgabe nicht mehr erfüllen, wenn sich das Verhält­nis zwischen Bei­trags­zahlern und Renten­empfän­gern wie prog­nosti­ziert ent­wickelt – es gibt aber keinen Königs­weg • inner­halb GRV 3 Ansatz­punkte: Verän­derung der Renten­formel, (noch) stär­kere Steuer­finan­zie­rung und Verschie­bung des Renten­ein­tritts­alters • über die Renten­formel werden aus gezahlten Beiträgen Entgelt­punkte (nach Teil­habe­äqui­valenz: „dass zum gleichen histo­ri­schen Zeit­punkt jeder Versi­cherte durch gleich hohe Beiträge gleich­wertige Anrechte auf Renten­leistungen erwirbt”) • Para­digmen­wechsel: Über­gang von einer ausga­ben­orien­tierten Einnah­menpo­litik hin zur einnah­men­orien­tierten Ausga­benpo­litik, bei der lang­fristiger Beitrags­pfad vorge­geben wird und Leistungen sich an diesen vorge­gebenen Einnahmen orien­tieren: umge­setzt durch Ergän­zung der Renten­formel um Riester-Treppe und Nach­hal­tigkeits­faktor • Riester-Treppe ergibt sich aus Berück­sich­tigung stufen­weiser Anhe­bung des Alters­vor­sorge­anteils in kapital­gedeckter privater Alters­siche­rung im Brutto­ein­kommen • damit schlägt sich Einfüh­rung kapital­gedeckter Renten­ergän­zung dämpfend in der Berech­nung umlage­finan­zierter GRV-Rente nieder • von 2003 bis 2010 wird jähr­liche Renten­anpassung im Ergebnis um jeweils 0,6% gekürzt • Nach­haltig­keits­faktor soll sowohl stei­gende Lebens­erwar­tung als auch rück­läufige Gebur­ten­entwick­lung sowie Zuwan­derung und Verän­derungen im Erwerbs­ver­halten berück­sich­tigen • neben lang­fristiger demo­gra­fischer Kompo­nente hat er noch eine kurz­fristige Stabili­sierungs­wirkung, da Anstieg der Renten auch durch konjunk­turell bedingten Rück­gang der Beitrags­zahler gebremst wird • Nach­haltig­keits­faktor bewirkt, dass eine Verän­derung der Relation von Beitrags­zahlern und Renten­empfän­gern sich eben­falls in einer Dämpfung prinzi­piell lohn­orien­tierter Anpas­sungs­dynamik der Renten nieder­schlägt (im Durch­schnitt ca. 0,7% pro Jahr) • bis 2010 wird es daher konzep­tionell keine Renten­stei­gerung mehr geben, wenn im Jahr zuvor das durch­schnitt­liche versi­cherungs­pflich­tige Einkommen nicht mindestens um 1,3% gestiegen ist; danach steigen Renten um 0,7% geringer als Entgelte des Vor­jahres • Schutz­klausel verhin­dert eine Renten­kür­zung – verletzt aber damit das Ziel Beitrags­satz­stabilität • nicht reali­sierte Dämpfungen sind daher nach­zuholen (Nach­hol­faktor) • Riester-Treppe und Nach­haltig­keits­faktor sollen somit bewirken, dass Beitrags­satz auch lang­fristig 22%-Marke nicht über­schreitet, aller­dings um den Preis, dass Brutto­renten­niveau von derzeit 48 bis 2030 auf unter 40% absinkt • zwar bereits jetzt rund ein Drittel der Renten­aus­gaben aus Steuer­haus­halt, aber immer noch versi­cherungs­fremde Leistungen über Beiträge finan­ziert (15,2 bis 44,8 Milli­arden €) • umstritten ist Einord­nung der Hinter­bli­ebenen­renten, des West-Ost-Trans­fers und Charakter von Früh­renten • lang­fristig könnte Steuer­finan­zierung eine wesent­lich bedeu­tendere Rolle als heute einnehmen, wenn sich Trend zur Grund­siche­rung in der GRV mani­festieren sollte • Früh­verren­tungs­mög­lich­keiten führten zu einem tatsäch­lichen durch­schnitt­lichen Renten­eintritts­alter, das mit gut 60 Jahren weit unter dem gesetz­lichen liegtHerauf­setzung des Renten­eintritt­salters auf 67 Jahre über einen Anpas­sungs­zeit­raum von 18 Jahren hinweg entlastet die GRV über 2 Wege: mehr Einnahmen auf Grund längerer Lebens­arbeits­zeit und weniger Ausgaben auf Grund kürzerer Renten­bezugs­dauer • Verlän­gerung der Lebens­arbeits­zeit muss arbeits­markt-, gesund­heits- und bildungs­poli­tisch flan­kiert werden • schritt­weise Anhe­bung der Alters­grenzen schafft Planungs­sicher­heit • wegen Aufgabe des Ziels der Lebens­standard­siche­rung durch GRV soll sich lang­fristig Anteil kapital­gedeckter Alters­ein­künfte an gesamten Renten­leistungen auf etwa 30% verdop­peln • Abwe­sen­heit von ausrei­chendem Human­kapital für Alters­siche­rung soll durch vermehrte Anhäu­fung von Real­kapital kompen­siert werden • Vorteile des UV: sehr schnelle Anpas­sung an politische Verän­derungen und Resi­stenz gegen­über Infla­tion • Vorteile des KDV: (angeb­liche) Immunität gegen­über Gebur­tenrate, Mög­lich­keit der Inter­natio­nali­sierung und (angeb­lich) posi­tive Effekte auf gesamt­wirt­schaft­liche Ersparnis und Wirt­schafts­wachstum • Nach­teile des UV: Probleme aus Beschäf­tigungs- und Lohn­entwick­lung sowie aus demogra­fischer Entwicklung • Nach­teile des KDV: Kapital­markt- und Wechsel­kurs­risiken (und Infla­tions­risiken) • ein Hybrid­system aus beiden Verfahren sichert das Gesamt­system wie in einem Port­folio gegen­über mehreren Risiken ab (?) • steuer­liche Frei­stel­lung der Beiträge zur GRV aus unver­steu­ertem Einkommen wird über Zeitraum von 20 Jahren, das heißt bis 2025 gestreckt → bringt für Erwerbs­tätige steuer­liche Entlastung von jähr­lich ca. 1 Milli­arde € • die Reformen hätten auch nicht zu einem späteren Zeit­punkt kommen dürfen • 2020 wird sich Durch­schnitts­alter der Bevöl­kerung auf etwa 44 Jahre erhöht haben, aber durch­schnitt­licher Wähler wird bereits über 54 Jahre alt seinRenten­reformen werden dann zunehmend schwie­rigerReformen sozi­aler Siche­rungs­systeme haben hohen Erklä­rungs­bedarf, wenn sie akzep­tiert werden sollen
[HTML] Deutsches Institut für Alters­vorsorge, Infopool » Fach­lite­ratur (Abstracts): T.-P. Gallon: Vergrei­sung als Grund, um die Rente zu senken? (Kurz­fassung). Lang­fassung in: Sozi­ale Sicher­heit, 8-9/1997. • Es fehlt Bezugs­punkt, von dem aus stei­gende Lebens­erwar­tung gemessen wird • Demo­grafie­faktor entfaltet exponen­tielle Wirkung
[Folien] R.E. Ulrich: Demographische Entwicklung, Arbeitsmarkt und Alterssicherung (Folien). Eridion GmbH, Berlin, 2002. • Grafik S. 6: Gewinne der Lebens­erwar­tung (fernere Lebens­erwar­tung der Seni­oren mit 60 Jahren) • Tabelle S. 7: Diffe­renz der Lebens­erwar­tung bei Geburt in anderen Ländern gegen­über uns • Grafik S. 8: Ferti­lität 1952–2050 West- und Ostdeutsch­land • Grafik S. 22: Jugend- und Alten­quotient 1999–2050 • S. 26: mögliche Über­raschungen: 1) medizi­nische Forschung → weitere höhere Gewinne der Lebens­zeit; 2) Epide­mien könnten die Lebens­erwar­tung verrin­gern; 3) gesell­schaft­liche Krisen in geogra­fischer Nähe → Flücht­lings­ströme; 4) Südwest-Erwei­terung der EU
[HTML] Entwicklung der Lebens­erwar­tung. Fernere Lebens­erwar­tung im Alter von 60 Jahren, 1901 bis 2050, Stand: 2003. Bundes­zentrale für poli­tische Bildung  bpb. • Fernere Lebens­erwar­tung der Männer hat von 1970 bis 2000 um 4 Jahre zugenommen
[HTML] Immer mehr Hundert­jährige. MAX-PLANCK-GESELLSCHAFT Presse­infor­mation, 2002. • Rekord­lebens­erwar­tung hat in letzten 160 Jahren mit verblüf­fender Regel­mäßig­keit um 3 Monate / Jahr zuge­nommen • 1. Hälfte des 20. Jahr­hun­derts: hauptsäch­lich durch Rück­gang der Kinder­sterb­lich­keit • nach 1950: Verbes­serung der Über­lebens­chancen über 65-Jäh­riger wesent­lich • erstaun­lich: Ausmaß der Konstanz und Regelmäßig­keit im Anstieg
[HTML] B. Rürup: Zur Berücksichti­gung der Lebens­erwar­tung in der gesetz­lichen Renten­versi­che­rung. Deut­sche Renten­versi­che­rung West­falen, 1998. • Inwie­weit ist Berück­sichti­gung der Lebens­erwar­tung in der Sozial­versi­che­rung mit UV und Prinzip der Teilhabe­äqui­valenz verein­bar? • maßgeb­lich für aktua­rische Beitrags­äqui­valenz: Zeit­fak­toren (Dauer der Beitrags­zahlung bzw. Dauer der Renten­leistungen) und Ein­kommens­fak­toren (Höhe perio­discher Beiträge bzw. Höhe perio­discher Renten­leistung) • im Unter­schied zur Beitrags­äqui­valenz treten bei Teilhabe­äqui­valenz bei Einkommens­faktoren relative Posi­tionen an Stelle abso­luter Größen (Beitrags­äqui­valenz = abso­lute Größen, Teilhabe­äqui­valenz = rela­tive Positionen) • Höhe perio­discher Renten­leistungen nach Entgelt­punkten, eine Funk­tion sowohl der Höhe als auch der Dauer in Vergan­genheit geleisteter Beiträge • bei Berech­nung persön­licher Entgelt­punkte wird vom gesetz­lichen Renten­ein­tritts­alter abwei­chender Ruhe­stands­beginn berück­sichtigt, aber durch­schnitt­licher Erwar­tungs­wert des "Renten­endes" nicht (1998) • Inkon­sistenz: erbrachte Beitrags­leistungen werden über einen Zeit­raum erfasst, während daraus resul­tierende Renten­ansprüche pro Zeit­einheit bestimmt werden • Nicht­berück­sich­tigung stei­gender Rest­lebens­erwar­tung führt zu Trans­ferge­winnen der Rentner • analy­tisch sauberste Lösung bestünde in kohorten­spezi­fischer Modifi­kation persön­licher Entgelt­punkte • im Renten­reform­gesetz 1999 umge­setzte demo­grafi­sche Korrek­tur­kompo­nente (Demo­grafie­faktor) modi­fi­ziert Renten­anpas­sung: Lebens­erwar­tungs­fak­toren vari­ieren nicht kohor­ten­spezi­fisch, sondern perio­disch
[HTML] Demografiefaktor. INSM-Lexikon, 2008
[PDF] M. Opielka: Bürgerversicherung. Vorschlag für eine Grundein­kommens­versi­cherung und für eine soziale Gesund­heits­prämie. Heinrich-Böll-Stiftung, 2004. www.verdi.de. • «... in der deut­schen renten­politi­schen Lite­ratur wurde bislang in der Regel der Begriff „Beitrags­äquiva­lenz” verwendet, der eine eigen­tums­ähnliche Bindung von Beitrags­leistung und Renten­anspruch beschreibt (oder besser postu­liert). Neuer­dings wird – so zuletzt im Bericht der „Rürüp-Kommis­sion” – häufiger der Begriff „Teil­habe­äquiva­lenz” gebraucht, vermut­lich um darauf aufmerksam zu machen, dass eine unmit­tel­bare Kopp­lung von Beitrag und Leistung im Umlage­verfahren nicht existieren kann, sondern mit der Beitrags­zahlung (via Renten­formel) nur eine Posi­tion in der Hierar­chie der Beitrags­zahler erworben wird, die dann im Renten­alter die Posi­tion inner­halb der Renten­zahlungs­hierar­chie bestimmt. In welcher Sprei­zung sich diese Teil­habe bewegt, ob beispiels­weise bei der Beitrags­zahlung ein erheb­lich breiterer Korridor als bei den späteren Renten­zahlungen existiert, wird mit dem Begriff „Teil­habe­äquiva­lenz” offener gehalten.»
[PDF] J. Clemens: Versicherungsmathematisch „faire” Abschläge bei vorzei­tigem Renten­eintritt. Wirt­schafts­dienst 3/2004, 2004. • Ziel: Beitrags­satz stabili­sieren und keinen Anreiz zum vorzei­tigen Renten­eintritt geben • Konflikt, wenn jähr­licher Renten­anpas­sungs­satz ungleich indi­vidu­elle Zeitpräferenz • aus Budget­restrik­tion des UV (vereinfacht):
Ø Brutto­rente Renten-
bezieher
  1 - %-Anstieg
Renten­bezieher
Beitrags­satz =                         x              x Abschlags-
faktor,
mit Abschlags­faktor =                        
Ø versich.pflicht.
Brutto­entgelt 
Beitrags-
zahler
  1 - %-Rück­gang
Beitrags­zahler
• indivi­duell kommt es bei Entschei­dung, ob Früh­rente, auf Vergleich der Barwerte der Zahlungs­ströme mit der persön­lichen Zeit­präfe­renz­rate als Diskon­tierungs­satz an • Diskon­tierungs­satz in Höhe der Lohn­wachs­tums­rate würde Effekte der Diskon­tierung und der Dyna­misie­rung gegen­seitig aufheben • wenn indivi­duelle Zeit­präfe­renz­rate Lohn­wachs­tums­rate über­steigt, immer noch Anreiz zur Früh­verren­tung aus der gerin­geren Rendite des UV gegen KDV • einem 60-Jäh­rigen fällt es gegen­über einem 40-Jäh­rigen leichter, sich so aus der impli­ziten Besteu­erung zu befreien • trotzdem indivi­duelle Frage, ob man sich den Einnahme­ausfall leisten kann • Schau­bild versiche­rungs­mathema­tisch „faire” Zu- und Abschläge für verschie­dene Diskon­tierungs­sätze (r), Lohn­zuwachs­raten (g) und Lebens­erwar­tungen • spezi­fische Vertei­lungs- und Anreiz­effekte • Schau­bild beitrags­satz­stabili­sierende Ab- und Zuschläge auf Basis aktu­eller Sterbe­tafel • mit zuneh­mender fernerer Lebens­erwar­tung Abschläge para­doxer­weise immer geringer • die Rentenab- und zuschläge sind doch einiger­maßen „fair”
[HTML] J. Klinge: Lebenserwartung, Geburten­rate und Rentenfinanzierung. nestor, Forschungsinstitut für Neue Alterssicherungssysteme und Rechtsbiometrik, Humboldt-Universität Berlin, 2006. • Unterschiedliche Prognosen zur Lebenserwartung • Einheitliche Prognosen zur Gebur­tenrate • Steigerung der Geburtenrate - kei­ne Lösung
[Web-Link] H.-U. Deppe: Sozialmedizin, S. 12: Tatsächliches Rentenzugangsalter in Deutschland 1960–2006. www.klinik.uni-frankfurt.de/zgw/arbeitsmedizin/pdf/vorlesung/vorl_kap_02.pdf, Seite 12. 2008;  [HTML] Sozialpolitik: Kabinett beschließt Rente mit 67. FAZ.NET, 29.11.2006. Beschäf­tigungs­quote der Personen zwischen 55 und 64 Jahren zwar seit 2000 wieder von 37,5% auf 45,4% gestiegen, aber durch die Einrech­nung von Mini­jobs verzerrtdas tatsäch­liche Renten­eintritts­alter liegt z.Zt. bei 63,2 Jahren; bei Berück­sichti­gung der Erwerbs­minde­rungs­rentner bei rund 61 Jahren
[PDF] Perspektiven der gesetzlichen Renten­versi­cherung in Deutsch­land. Deutsche Bundesbank, Monats­bericht April 2008
[HTML] INSM Lexikon, Hs: Erwerbsquote. INITIATIVE > Neue Soziale Markt­wirt­schaft, www.insm.de/Lexikon/E/Erwerbsquote.html, 2008. • Grafik der Erwerbs­quoten für Frauen und Männer von 1980–2005
[PDF] J. von Bröckel: Der Nachhaltigkeits­faktor.[!] www.janvonbroeckel.de/soziales/nachhaltigkeitsfaktor.html, 2008. • Nach­haltig­keits­faktor koppelt Höhe der Rente an Lohn­niveau und Beschäf­tigungs­stand über das Verhältnis von Beitrags­zahlern (also ohne Arbeits­lose, die aber durch Staat pflicht­versichert sind → beitrags­gemin­derte Zeit) zu Rentnern • Renten­formel: monat­liche Rente = persön­liche Entgelt­punkte (x ggfs. Zugangs­faktor) x Renten­art­faktor x aktu­eller Renten­wert • Entgelt­punkt: jähr­lich erzieltes Entgelt / Durch­schnitts­entgelt • Zugangs­faktor: bei vorzei­tiger Alters­rente, in welchem Umfang Entgelt­punkte beim Monats­betrag zu berück­sich­tigen sind (nach Alter des Versi­cherten bei Versi­cherungs­beginn) • Renten­art­faktor: abhängig von jewei­liger Rente (Alters­rente = 1, Rente wegen teil­weiser Erwerbs­minderung = 0,5) • aktu­eller Renten­wert: Monats­betrag einer Rente aufgrund Durch­schnitts­rente • Einfüh­rung des Rentner­quoti­enten = Anzahl Äqui­valenz­rentner / Anzahl Äqui­valenz­beitrags­zahler • es gibt keine gesetz­liche Mindest­rente, aber Schutz­klausel: aktu­eller Renten­wert nicht nied­riger als im Vorjahr! • mit dem Nach­hol­faktor werden wegen Schutz­klausel ausge­blie­bene Renten­kür­zungen nach­geholt, wenn aktu­eller Renten­wert wieder erhöht werden müsste • Zeiten des Schul- und Hoch­schul­besuchs ab 18 Jahren werden ab 2009 nicht mehr bewertet • Vorschrift: Nach­haltig­keits­rück­lage am Ende eines Jahres nicht nied­riger als 0,2 Monats­aus­gaben! • Bundes­zuschuss etwa 26% der GRV-Einnahmen, damit etwa 24% der Bundes­aus­gaben
[PDF] M. Gasche: Neue Renten­anpassungs­formel: „Schutz­klausel” erfor­dert „Nach­hol­faktor”. Wirt­schafts­dienst, 7/2005. • Schutz­klausel → Ausset­zung der Riester-Treppe und des Nach­haltig­keits­faktors → Anpas­sungs­lücke für Beitrags­satz­stabili­tät • nach prog­nosti­zierter Lohn­entwick­lung in durch­schnitt­lich jedem 2. Jahr Anwen­dung der Schutz­klausel – entspre­chend groß wird Diffe­renz zwischen tatsäch­lichem Renten­wert und beitrags­satz­ziel­kon­formem Renten­wert • will man trotz Schutz­klausel auf Beitrags­ziel nicht verzich­ten, muss man Renten­niveau korri­gieren und auf beitrags­satz­ziel­kon­formen Wert zurück bringen • es gibt mehrere mög­liche Korrek­tur­mecha­nismen • regel­gebun­dener Kor­rektur­mecha­nismus: Nach­hol­faktor → Wirkung des Nach­hol­faktors wird „beschnitten”, wenn seine voll­stän­dige Anwen­dung zu Reduk­tion des Renten­wertes führen würde • korri­gierter aktu­eller Renten­wert: arithme­tisches Mittel aus Renten­wert nach bishe­riger Anpas­sungs­formel und beitrags­satz­ziel­kon­formem Renten­wert • ein Gewich­tungs­faktor (Ausdruck der „Schmerz­lich­keit” der Anpas­sung) sorgt für Geschwin­dig­keit nachho­lender Anpas­sung (1 = sofort, 0 = alte Anpas­sungs­formel bleibt)
[HTML] Deutsches Institut für Alters­vorsorge, Infopool » Fach­lite­ratur (Abstracts): W. Schmähl: Para­digmen­wechsel mit unklarem Ausgang - Anmer­kungen zu Reform­vor­schlägen zur Alters­siche­rung (Kurz­fassung). Lang­fassung in: Wirt­schafts­dienst 8/2000. • Renten­reform bringt Para­digmen­wechsel von ausgaben­orien­tierter Einnahme­politik zu einnahmen­orien­tierter Ausgaben­politik • neue Renten­anpas­sungs­formel führt zu Renten­niveau­senkung durch Hinter­tür: Anrech­nung der (hypo­theti­schen) Beiträge zur privaten AV bei Renten­anpas­sung • ehrl­icher wäre sukzes­sive Erhöhung des Renten­zugangs­alters als Antwort auf stei­gende Lebens­erwar­tung • Einfüh­rung einer Kinder­kompo­nente bei der Hinter­blie­benen­versor­gung ist gut • inkonse­quent ist Verzicht auf Finan­zierung aus allge­meinen Steuer­mitteln wie bei Kinder­erzie­hungs­zeiten
[Web-Link] Zahlen und Fakten. Die sozi­ale Situa­tion in Deutsch­land. Bundes­zentrale für politi­sche Bildung  bpb
[HTML] So setzt sich der Bundeszuschuss zusammen. Deut­sche Renten­versi­cherung Bund, 2006. • Allge­meiner Bundes­zuschuss: an die Entwick­lung der Löhne und des Beitrags­satzes gekop­pelt, damit der Bund bei einer Be- oder Entlas­tung der Versi­cherten aufgrund einer notwen­digen Beitrags­satz­verän­derung vergleichbar betei­ligt wird • zusätz­licher Bundes­zuschuss: Einfüh­rung 1998, um einen weiteren Anstieg des Beitrags­satzes über 20,3% hinaus zu verhin­dern (finan­ziert aus der MwSt-Erhö­hung zum 1.4.1998 von 15% auf 16% durch die Regie­rung Kohl) • Erhö­hungs­betrag beim zusätz­lichen Bundes­zuschuss: Einfüh­rung 1999, damit der Beitrags­satz in der GRV auch weiterhin stabil bleibt (finan­ziert aus der Ökosteuer)
[Folien/Dias] Einnahmen und Ausgaben der Gesetz­lichen Renten­versiche­rung (Folien). Bundes­zentrale für politi­sche Bildung  bpb, www.bpb.de, 2008. • Grafik: Einnahmen und Ausgaben der gesetz­lichen Renten­ver­siche­rung in abso­luten Zahlen, 1970–2007 (Beitrags­einnahmen, Bundes­zuschüsse, zusätz­liche Bundes­zuschüsse, Renten­ausgaben) • Fakten, Daten­quelle, Begriffe, metho­dische Anmer­kungen oder Lese­hilfen • Tabelle: Einnahmen und Ausgaben der gesetz­lichen Renten­ver­siche­rung in abso­luten Zahlen, 1960–2007 (Beitrags­einnahmen, Bundes­zuschüsse, zusätz­liche Bundes­zuschüsse, Renten­ausgaben)
[Folien/Dias] J. Eekhoff: Die gesetzliche Renten­versi­cherung (GRV) (Folien). Übung zu „Allge­meine Wirt­schafts­politik”, Univ. Köln, 2006. • Alters­aufbau 1950, 2001, 2050 (geschätzt) • Entwick­lung der Geburten­ziffer, Entwick­lung der Lebens­erwar­tung, Bevöl­kerungs­ent­wick­lung und Alters­struktur • Ausgaben und Beitragssätze der GRV 1960-2003 • Vor- und Nach­teile des KDV • Reform des UV: Einbe­ziehung der Erzie­hungs­leistungen, Besei­ti­gung system­imma­nenter Benach­teili­gung von Eltern • Macken­roth-These im neuen Gewand: Verän­derte Knapp­heits­verhältnisse zwischen Arbeit und Kapital durch Einfüh­rung des KDV → sinkende Kapital­rendite und stei­gende Löhne • „Asset-Market-Melt­down”: demo­gra­fisch bedingter Wert­verfall von Wert­papieren (stei­gende Rentner­zahl erhöht Kapital­angebot, sinkende Erwerbs­tätigen­zahl senkt Kapital­nachfrage) • aber: Rück­gang der Kapital­rendite kann durch unter­lassene Ersatz­investi­tionen gebremst werden (Kapital­verzehr) • Korrektur­bedarf bei Riester-Rente: fragwür­dige Förde­rung, unfle­xibel und pater­nalistisch
[HTML] Stellungnahme zu dem Gesetz­enwurf ... RV-Alters­grenzen­anpas­sungs­gesetz. Deut­sche Bundes­bank, 2007. • Problem Ausnahme­regel • Beitrags­satz und Nach­haltig­keits­faktor: Rück­kopp­lung
[HTML] Internationale Mercer-Studie zeigt: Welt­weiter Trend zur Anhe­bung des gesetz­lichen Renten­ein­tritts­alters. fonds.ad·hoc·news, 2007. • Über­sicht: gesetz­liches Renten­ein­tritt­salter in ausge­wählten Ländern
[PDF] Rentenbezugsdauer und Renten­ein­tritts­alter. Bundes­zentrale für poli­tische Bildung  bpb, www.docfin.de/_admin/files/, 2004. das tatsäch­liche Renten­ein­tritts­alter lag 2003 bei 61 Jahren, steigt jedoch schwach an • die durch­schnitt­liche Renten­bezugs­dauer nimmt konti­nuier­lich zu • die Doppel­wirkung von frühem Renten­eintritt und stei­gender Lebens­erwar­tung führt zu wach­senden Ausgaben und belastet die GRV
[Tabelle] Durch­schnitt­liches Renten­ein­tritts­alter in Deutsch­land (Stand: 2006)
gesetzlich : — — — — — — —   65,0
tatsächlich  
Frauen: — — — — 61,1  
Männer: — — — 60,8  
 
Ost: — — 59,3  
West: — — — — 61,2  
 
  58 59 60 61 62 63 64 65 Renten­ein­tritts­alter
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
[HTML] Durchschnittliches Renteneintrittsalter steigt weiter. Altersübergangs-Report 2006-02, Hans Böckler Stiftung, 2006;  [PDF] M. Brussig, S. Wojtkowski: Altersübergangsreport 2006-02. • Zwischen 1996 und 2005 hat sich das durch­schnitt­liche Renten­zugangs­alter um ca. 1 Jahr auf 63,0 Jahre erhöht; allein seit 2003 um ½ Jahr • parallel dazu anderer­seits 2004 und 2005 wieder mehr Renten­zugänge mit 60 Jahren • etwa ein Drittel der Männer erreichte 2005 die Rente über die Regel­alters­rente • in den neuen Bundes­ländern Renten­zugänge häufiger vorzeitig • Abbildung 7: Das durch­schnitt­liche Renten­zugangs­alter steigt (bei Alters­renten von etwa 62 bis 1999 auf 63,2 im Jahre 2005)
[HTML] A. Kussmann: Durchschnittliches Renteneintrittsalter. www.anita-kussmann.de/index.php?option=com_content&view=article&id=99:durchschnittliches-renteneintrittsalter&catid=36:sozialversicherung&Itemid=56, 20.7.2009. • DRV Bund bestä­tigt BILD: bei west­deut­schen Männern Renten­eintritts­alter inzwi­schen bei rund 63,5 Jahren — so hoch wie seit 31 Jahren nicht mehr • jedoch hat nur jeder 14. (ca. 7%) zwischen 63 und 65 Jahren über­haupt noch eine sozial­versiche­rungs­pflichtige Vollzeitstelle — bei den 58- bis 63-Jäh­rigen liegt die Quote bei 26,6% • Eintritt in eine Erwerbs­minde­rungs­rente lag zuletzt bei west­deut­schen Männern bei 50,1 Jahren • bei den Frauen im Westen blieb das Renten­eintritts­alter bei 63,2 Jahren, im Osten stieg es nur minimal auf 61,7 Jahre • 1997 gingen Männer mit 62,3 Jahren in Alters­rente, Frauen mit 62,6 Jahren — danach immer früheres Ausscheiden aus dem Berufs­leben • heute können selbst Arbeits­lose i.d.R. frühes­tens mit 63 in Rente gehen
[Tabelle] Gesetz­liches Renten­ein­tritts­alter in Deutsch­land nach dem Alters­­grenzen­­anpas­­sungs­­gesetz, 2007
Alter Jahre + Monate
67–   — —
10   —  
8   —  
6   —  
4   —  
2   —  
66–   —  
11   —  
10   —  
9   —  
8   —  
7   —  
6   —  
5   —  
4   —  
3   —  
2   —  
1   —  
65– — — —    
   
  1916 ... 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029  Jahr
    ... vor 1947 ... 1947 1948 1949 1950 1951 1952 1953 1954 1955 1956 1957 1958 1959 1960 1961 1962 1963 1964  Geburtsjahr
Quelle: Bundesagentur für Arbeit [BA]
[GIF-Bild] Gesetzliches und durch­schnitt­liches Renten­ein­tritts­alter in Europa. GfK MACON, 2006
[PDF] A. Apholte, C. Broyer, F. Bulthaupt, D.F. Milleker, R. Schäfer, R. Schneider, J. Stanowsky: Demographie, Ersparnis und Zins: Lang­fristige Pers­pektiven. Working Paper 21, Economic Research Allianz Group / Dresdner Bank, 2004. • Konzen­tra­tion auf Kapital­rendite, die sich aus sowohl auf Erspar­nisbil­dung als auch auf Geld­anlage wirkendem gesamt­wirt­schaft­lichen Trend ergibt • unwahr­schein­lich, dass sich aktu­elle Leistungs­bilanz­über­schüsse der Emerging Markets (Schwel­len­länder) durch Mittel­zufluss aus Industrie­ländern (auf Suche nach höheren Renditen) in Defizite verwan­deln • bis ca. 2010 wirken stei­gende Infla­tions­raten in Folge (durch Aufbau privater Alters­vorsorge) über­schüssiger Liqui­di­tät dem Rück­gang der Renditen nominal entgegen, dann im nächsten Jahr­zehnt stabile Renditen bei vermin­derter Infla­tion, aber nach 2020 stei­gende Renditen mit Infla­tions­risiken • zusätz­liches Spar­volumen wird zwar Renditen vermin­dern, aber nicht als Flut­welle
[PDF] M. Kredler: Zusammenfassung der Diplom­arbeit „Demo­graphics and Asset Markets”. • In Forde­rung nach Umstel­lung vom UV auf das KDV werden oft Modell­rech­nungen präsen­tiert mit Annahme, dass Erträge aus investier­tem Kapital im Durch­schnitt auf histo­rischem Niveau bleiben werden: scheint nach zu erwar­tenden starken Verän­derungen in Bevö­kerungs­struktur nicht rea­listisch • fast alle betrach­teten theore­tischen Unter­suchungen sagen voraus, dass Kapital­erträge in näch­sten Jahr­zehnten fallen werden • für Risiko­prämien sagen theore­tische Modelle eben­falls rück­läufige Entwick­lung voraus
[Word-Dokument] A. Gunkel: Bericht des Vorsit­zenden des Vorstandes. Vertre­terver­samm­lung der Deut­schen Renten­versi­cherung Bund, 2006. • Nach­haltig­keits­faktor führt dazu, dass Alters­grenzen­anhe­bung neben Senkung des Beitrags­satzes zugleich auch Renten­niveau anhebt
[PDF] B. Rürup: Nach­haltige Sozial­politik im alternden Deutsch­land. Wissen­schafts­zentrum Berlin für Sozi­alfor­schung, Vorle­sungen 2003. • Einnahme­seite sozi­aler Siche­rungs­systeme sollte vom Faktor Arbeit entkop­pelt werden, um konjunk­turun­abhän­giger und lang­fristig stabiler zu werden • demo­gra­fisch bedingte Kosten sind gleich­mäßiger zwischen Gene­rationen zu verteilen (Ältere sind stärker zu betei­ligen) • Modell der Bürger­versi­cherung von S. Eiten­müller (2001, Reform­opti­onen für GRV): Beitrags­satz sinkt zunächst um 1,5%, liegt nach 45 Jahren 0,5% über altem Satz • dauer­hafte Senkung impli­ziter Steuer, wenn Alt-Renten­versi­cherten 13% der Rente gekürzt werden und dafür Beitrags­satz lang­fristig um 3% sinkt • Erhö­hung der Beitrags­bemes­sungs­grenze bringt vorüberge­hende Beitrags­ent­lastung; nachher sogar etwas höher
[HTML] Wikipedia: Beitrags­­­bemes­­­sungs­­­grenze. 2009. • Sind die sozial­versiche­rungs­pflich­tigen Einnahmen höher als die Beitrags­bemes­sungs­grenze, wird zur Beitrags­berech­nung nur die Beitrags­bemes­sungs­grenze heran­gezogen • 2009 West: 5.400 € monatlich, Ost: 4.550 € monatlich
[PDF] M. Grub: Verteilungswirkungen anreiz­orien­tierter Sozial­politik.[!] Disser­tation, Univ. Würz­burg, 2005. • Simu­lation der Wirkung der Reformen 2001 und 2004 anhand modell­hafter Einzel­biogra­fien in einem stochasti­schen Kontext • Alters­siche­rung wird teuer werden; aber nach den Reformen werden die Lasten des demo­grafi­schen Über­gangs gleich­mäßiger verteilt und Gesamt­system stabi­lisiertRenten­reform 2001: • unter realisti­schen Wachs­tums­annahmen keine negativen Renditen in GRV zu erwarten • Umver­teilung zu Lasten des Renten­bestands und renten­naher Jahr­gänge, zu Gunsten insbe­sondere von Familien mit Kindern • „akade­mische” Erwerbs­biogra­fien erwarten zunächst Verbesse­rungen, „proleta­rische” Erwerbs­biogra­fien eher später, aber relativ stärker • Förderung kapital­gedeckter Vorsorge fördert sehr Arme und sehr Gutver­dienende („u”-Form) — das Gesamt­system gibt eher „h”-förmige Spar­anreize • das gewohnte Niveau durch kompen­sierende Ergän­zungs­vorsorge ist nur zu höheren Kosten und höherem Risiko zu erwarten • für renten­nahe Jahr­gänge des unteren Einkom­mens­bereichs nur unzurei­chende, minimale Spar­quoten • Nach­haltig­keits­reform 2004: • insge­samt Vertei­lung der Lasten in der GRV noch etwas gleich­mäßiger, in der Privat­vorsorge ungleich­mäßiger • relative Verbes­serungen für: Einkom­mens­schwä­chere, Frauen, Familien, renten­nahe Singles, renten­ferne Familien mit Kindern • unterer Einkom­mens­bereich kann nicht mehr Vorsorge­kapital aufbauen, ist aber lang­fristig besonders von Leistungs­kürzungen in GRV betroffen → Alters­armut • nach­gela­gerte Besteu­erung: • Mehr­heit wird während Erwerbs­phase profi­tieren; unterer bis mitt­lerer Einkom­mens­bereich 2011 – 2024 schlechter gestellt • deut­liche Netto-Minder­einnahmen nach Renten­eintritt zu erwarten, insbe­sondere Singles heute renten­ferner Jahr­gänge • steuer­liche Netto-Entlastungen erst gegen Ende der Über­gangs­phase (ab 2070)
[PDF] J. von Weizsäcker, R. Fenge: Der Renten­gewinn der Gene­ration Enkellos.[!] FAZ  Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.4.2006. • Enkel­losig­keit führt zunächst zu höheren Renten­zahlungen → höheren Renten • später folgt demo­grafi­scher Einbruch der Wirt­schaft • unver­hoffter Renten­gewinn der Gene­ration Enkellos ca. 6% pro Kind • Einfüh­rung eines „Enkel­losig­keits­faktors” könnte Renten­niveau schritt­weise um diesen %-Satz absenken • Vorschlag eines Kinder­rabatts von 1% auf Arbeit­nehmer­beitrag zur GRV • durch Einkom­mens­propor­tiona­lität bleibt bei niedrigen Einkommen Konsum­abstand zwischen Kinder­losen und Familien klein
[PDF] M. Voigtländer, B. Henman: Eine konstitutionelle Reform der Alters­vorsorge. Otto-Wolff-Institut für Wir­tschafts­ord­nung, Discussion Paper 2/2003. • Konsti­tutio­nelle Öko­nomik (s. Buchanan u.a.) beschäf­tigt sich mit Fragen der Effi­zienz und Gerech­tig­keit gleich­zeitig • Kern­idee: Auffas­sung gesell­schaft­licher Verein­ba­rungen als Resultat kollek­tiver Tausch­akte • Rendite­über­legen­heit des KDV reicht nicht aus: zur Kompen­sation der 1. Genera­tion müsste Kredit aufge­nommen werden, dessen Zinsen die Rendite­vorteile aufzehren würden • aber Effi­zienz­gewinne durch die Umstel­lung möglich, wenn dadurch Verzer­rungen abge­baut werden • höhere Rendite des UV, wenn Renten­anspruch an Kinder­erzie­hung gekop­pelt wird • das UV schützt vor uner­warteten Infla­tionen, weil sich Löhne anders als Vermögen besser an eine Geld­entwer­tung anpassen können • damit sei zu schließen, dass eine Gesell­schaft unter Unsicher­heit für alle Gruppen der Gesell­schaft obli­gato­risches UV wählen würde, das Mindest­rente verspricht • Regel­alters­grenze würde an Entwick­lung der Lebens­erwar­tung gekop­pelt • spätere Renten­zahlungen beruhen auf voran­gegan­gener Investi­tion in Kinder­erzie­hung • damit System nicht von Tritt­brett­fahrern unter­miniert wird: Nutzung nur jenen gestattet, die zur Ansamm­lung von Human­kapital beige­tragen, also Kinder groß­gezogen haben • alle anderen müssen selbst für ihre Alters­vorsorge sorgen • ebenso muss über Mindest­rente hinaus­gehende Alters­vorsorge nach KDV selbst erworben werden
[HTML] K. Spazier: Demographiefaktor und Nachhaltigkeitsfaktor. Service - Wirtschaftslexikon, www.info-zeitarbeit.de, 1996-2008
[Folien/Dias] F. Pfeiffer, K. Reuß: Intra- und Intergenerationale Umverteilungseffekte der bundesdeutschen Rentenversicherung auf Basis humankapitaltheoretischer Überlegungen (Folien). forschung.deutsche-rentenversicherung.de, FNA-Workshop, 2007
[PDF] Saving Social Security: Which Way to Reform? Economic Studies Event, Panel of Social Security Experts, Brookings Institution, 2003. • P. Orszag: new reform plan restores long-term sustainable solvency to Social Security, puts the system on a solid financial footing for the long term, and we do not think it is necessary to completely overhaul a system that we think in structure is actually a fairly good one • P. Orszag: we combined benefit reductions and revenue increases rather than relying solely on one or the other, we protect the most vulnerable beneficiaries, disabled workers, young surviving children, lifetime low earners and widows • P. Orszag: under current law, the trust fund will be exhausted in 2042, at which time incoming payroll revenue would only be sufficient to pay about ¾ of promised or scheduled benefits • P. Orszag: we're not building up a huge trust fund and living off the interests • P. Orszag: US Social Security has a legacy debt, because previous and even current beneficiaries received benefits larger than their contributions accumulated at a market rate of interest • P. Diamond: we do ½ of the adjustment through a reduction in benefits, and the other ½ through an increase in payroll tax rate, with an annual adaption to the mortality tables • P. Diamond: on a lifetime basis, Social Security gets steadily less progressive because the higher earners are living longer relative to the lower earners • P. Diamond: we are going to spread the cost of the legacy debt as fairly as possible over future generations, relative to total earnings, to preserve a constant legacy debt to taxable payroll ratio • P. Diamond: we think individual accounts are inappropriate for the foundation of retirement income and create a cash-flow problem for Social Security • M. MacGuineas: I wonder why they did not raise the retirement age • M. MacGuineas: I question whether spousal benefits are still appropriate in the modern workforce
[HTML] J. Shaoul: Weshalb steht das staatliche Rentensystem unter Beschuss? wsws.org, World Socialist Web Site, 19.11.2003.
[PDF] R.C. Bryant: Demographic Pressures on Public Pension Systems and Government Budgets. Brookings Institution, 2004. • Global dimensions of demographic change • macroeconomic effects through changes in exchange rates and external-sector variables • influence on savings and investment flows • alternative ways of operating public pension systems lead to substantially different outcomes • reductions in the number of children free up resources for adult use → increase net import of real resources and net inflow of investment income from abroad • taking elderly dependency and public pensions into account pushes the external-sector transactions in the other direction • policymakers should resist to allowing large overall budget deficits and increasing government debt • an open economy ahead of other economies in its demographic transition (e.g. Japan) is able to diffuse part of its larger shock into other nations
[PDF] T. Heien, K. Kortmann, C. Schatz: Altersvorsorge in Deutsch­land 2005. Forschungs­projekt AVID im Auftrag der Deut­schen Rentenversiche­rung Bund und des Bundes­ministe­riums für Arbeit und Soziales. Deut­sche Renten­versiche­rung Bund, 2005
[PDF] Wissenschaftlicher Beirat beim Bundes­minis­terium für Wirt­schaft und Arbeit: Alte­rung und Fami­lien­politik. Doku­menta­tion Nr. 548, www.bmwi.de, 2005. •Voraus­schau­ende Wirt­schafts­politik kann die nega­tiven Auswir­kungen des demo­grafi­schen Wandels in viel­fältiger Weise dämpfen • es bleibt nur wenig Zeit • uner­wartet andau­ernder line­arer Anstieg der ferneren Lebens­erwar­tung von mehr als 1 Jahr alle 10 Jahre • ökono­mische Auswir­kungen auf Arbeits­markt (Erwerbs­tätige werden fehlen), Produkt­märkte (andere Kund­schaft), Kapital­markt (Spar­verhalten und Anlage­nach­frage ändern sich) • nach 1920 beginnt ein Rück­gang auf dem Arbeits­markt, der sich nach 2030 beschleu­nigen wird • bis 2034 zwar keine ins Gewicht fallende Schrump­fung der Bevöl­kerung, wohl aber der Erwerbs­fähigen (Rück­gang bereits seit 2000, zwischen 2004 und 2034 um fast 8 Mio. = über 24%) → starke Alters­struktur­verschie­bung • entschei­dend ist die Zahl der Erwerbs­tätigen = Zahl der Erwerbs­fähigen · alters- und geschlechts­spezi­fische Erwerbs­quoten • ohne Ände­rung der Erwerbs­quoten wird sich das zu 1,5% ange­nommene jähr­liche Wirt­schafts­wachstum um ein Drittel verrin­gern → erheb­licher Wohl­stands­verlust • Anteil der 55-Jäh­rigen und Älteren an den Erwerbs­tätigen verdop­pelt sich in den nächsten 20 Jahren und verbleibt dann bei über 20% • wahr­schein­lich werden mehr Arbeit­nehmer im Gesund­heits­sektor und weniger im Verkehrs­sektor nachge­fragt • funk­tionie­rende Kapital­märkte können Lasten zeit­lich verteilenKapital­märkte sind nicht immun gegen Bevöl­kerungs­alte­rung, da diese die Gleich­gewichts­preise und -mengen verän­dern wird • durch gegen­läufige Effekte bleiben die Kapital­märkte fähig, in Zeiten der Alterung ausglei­chend zu wirken: alternde Bevöl­kerung wird mehr Produk­tivka­pital einsetzen (Substi­tution von Arbeit) und die Alters­vorsorge nach dem KDV wird 2030 noch nicht ihr Gleich­gewicht erreicht haben (erst etwa 2050) • computational general equilibrium Modelle (Börsch-Supan, Ludwig und Winter sowie Fehr) zeigen, dass die Umset­zung der Riester- und der Nach­haltig­keits­reform etwa ½ des demo­grafie­bedingten Rück­gangs der Spar­quote kompen­sieren werden (nur von 11% auf 9%) • die Rendite des Produk­tivka­pitals wird mit der Alte­rung sinken (zwischen 0,5 und 2 Prozent­punkten) • die Nach­frage nach Immo­bilien und Aktien wird stärker zurück­gehen als die nach Produk­tivka­pital und fest verzins­lichen Wert­papierendas KDV kann zu einem erhöhten Kapital­bestand und damit zu höherem Wirt­schafts­wachstum führen • empfohlen wird koor­dinie­render „Aktions­plan demo­grafi­scher Wandel”: Reform der Sozi­alver­siche­rungen, Rahmen­bedin­gungen für eine höhere Erwerbs­tätig­keit, Zuwan­derung, Rahmen­bedin­gungen für eine höhere Arbeits­produk­tivität, inter­tempo­raler Ausgleich durch Eigen­vorsorge und Rück­lagen­bildung, inter­natio­nale Diversi­fizie­rung des demo­grafi­schen Risikos, Rahmen­bedin­gungen für den Struktur­wandel, Wohnungsbau und Infra­struktur der Kommunen • lang­stris­tige Beiein­flussung der demo­grafi­schen Entwick­lung durch Fami­lienpo­litik • keines der europä­ischen Länder hat eine Geburten­rate, die ausrei­chen würde, die Bevöl­kerung konstant zu halten • Grafik: durch­schnitt­liche Kinder­zahl je Frau in Deutsch­land 1871–1995 (mit zahl­reichen Schwan­kungen) • Tabelle: Geburten­raten in OECD-Staaten 1970–2000 • Option I: famili­enpo­liti­sche Maßnahmen im Rahmen des Renten­systems (steuer­finan­zierte Eltern­rente im UV für Eltern die Kinder groß gezogen haben, Zwangsrente im KDV für alle Kinder­losen — mit Frei­gabe von Teil­beträgen bei Geburt von Kindern) • Option II: Fami­lien­lasten­ausgleich (zusätz­liches und für jedes Kind gleich hohes Kinder­geld)
[PDF] W. Schmähl: Einkommenslage und Einkommens­verwen­dungs­poten­tial Älterer in Deutsch­land. Wirt­schafts­dienst, 85(3), 2005; pp. 156–165. • Grafik: Vertei­lung der Alters­renten nach Zahl­betrags­klassen Ende 2002 (beträcht­liche Renten­streu­ung Frauen, Männer, West, Ost) • vom unbe­zahlten Arbeits­volumen werden 24% von Menschen im Alter über 65 Jahren erbracht • Bedarf an nicht­famili­alen Hilfs- und Pflege­diensten wird steigen • Para­digmen­wechsel 2001/2004 vom Leis­tungs­ziel zum Beitrags­ziel in der GRV, parti­elle Substi­tution des UV durch das KDV • im Mittel­punkt der Begrün­dungen: Entlas­tung der Arbeit­geber­beiträge (Lohn­neben­kosten) — als ob die sonst bewirkten Lohn­kosten­erhö­hungen für den Arbeits­markt von zentraler Bedeu­tung seien • dabei hätte bis 2040 eine Lohn­zurück­haltung von 0,06 Prozent­punkten ausge­reicht, um die Lohn­kosten trotz stei­gender Beiträge konstant zu halten! • „So werden durch die getrof­fenen Reform­maßnahmen in der Alters­siche­rung für lange Zeit die von den Bürgern aufzu­brin­genden Vorsorge­aufwen­dungen höher sein als ohne die ergrif­fenen Maßnahmen” • inge­samt steigt dadurch die Belas­tung der Bevöl­kerung mit Vorsorge­aufwen­dungen, und durch die teil­weise Verla­gerung zur KDV ergeben sich eine Reihe von Vertei­lungs­effekten • war 1992 noch ein Leis­tungs­niveau von 70% des durch­schnitt­lichen Netto­arbeits­entgelts fest­gelegt, so zielt die Reform auf 52% • hält man eine Rente in Höhe von 40% zur Armuts­vermei­dung für ange­messen, so braucht ein Durch­schnitts­verdiener jetzt 35 Beitrags­jahre dazu • bei 86% des Durch­schnitts­ver­dienstes wären bereits 40 Versiche­rungs­jahre erforder­lich — eine Abkehr vom Gedanken der Äqui­valenz von Leis­tung und Gegen­leis­tung • der Ruf nach Verstär­kung von Mindest­siche­rungs­elementen wird lauter werden • das ist der von der Welt­bank propa­gierte Weg: ein umver­teilendes und auf Armuts­vermei­dung im Alter zielendes System nach dem UV, kombi­niert mit einem privaten System nach dem KDV, das Vorsorge­fähig­keit und Vorsorge­bereit­schaft voraus­setzt • diese System­ände­rung wird die Anreize zur Arbeits­aufnahme für Bezieher sehr nied­riger Einkommen weiter redu­zieren (wie auch die zur privaten Vorsorge) • wer bereits Rentner ist, kann die Leis­tungs­reduk­tionen nicht mehr durch eigene Vorsorge­aktivi­täten kompen­sieren • an der Finan­zierung der Förde­rung sind aber auch die betei­ligt, die eine Förde­rung nicht oder nur parti­ell nutzen können • im höheren Einkom­mens­bereich kann man dagegen von Mitnahme­effekten durch Vermö­gens­umschich­tung ausgehen • die Einkünfte aus privater Alters­vorsorge sind in der Regel statisch — im Unter­schied zur dyna­mischen Rente aus der GRV • so kann der Real­wert einer privaten Rente schon bei einer Infla­tions­rate von nur 2% in 15 Jahren auf ¾ sinken • da der steuer­liche Frei­betrag bei der Renten­besteu­erung konstant bleibt, verliert auch er im Laufe der Renten­bezugs­zeit an Einfluss • Simu­lati­onen zum Vergleich der Situa­tion nach den Reformen und ohne diese • „Eckrentner”, die 2011 in Rente gehen (Jahr­gang 1945) haben gerin­gere Brutto- und Netto­einkommen zu erwarten als vor der Reform • „Eckrentner”, die 2031 in Rente gehen (Jahr­gang 1965) haben höhere Brutto­einkommen, doch das anfangs eben­falls höhere Netto­einkommen wandelt sich 10 Jahre später in einen Einkom­mens­verlust • für die „Eckrent­nerin” ist das Ergebnis von Anfang an ungüns­tiger • beim ALG II werden zwar Beiträge an die GRV gezahlt, jedoch auf der Basis von monat­lich 400 € — ein Anspruch von 1/6 Entgelt­punkt • „Deutsch­land begibt sich auf den Weg zu einer deut­lich unglei­cheren Einkom­mens­vertei­lung im Alter
[Folien] C.D. Kernig: Welttrend 21. Jahrhundert (Folien). Politi­sche, ökono­mische und demo­graphi­sche Zukunfts­perspek­tiven. Wirt­schafts­forum Roten­burg, 18.1.2006.
[Folien/Dias] W. Strengmann-Kuhn: Soziale Sicherung I, 6. Vorle­sung: Renten­reform: Reform­bedarf, Reform­vor­schläge (Folien). Univ. Frank­furt, SS 2007. • Verrin­gerung der Geburten­rate, Erhö­hung der Lebens­erwar­tung → Alten­quotient steigt • Grafik: Entwick­lung der Lebens­erwar­tung von Neuge­borenen 1901/10–2003/2005 • Grafik: Fernere Lebens­erwar­tung im Alter von 60 Jahren 1901–2050 • Tabelle: Entwick­lung von Wohn­bevöl­kerung und demo­grafi­schen Belastungs­quotienten 1960–2050 • Grafik: Alten-, Jugend- und Gesamt­quotient 1960–2050 • Tabelle: Szena­rien Alten-/Beschäf­tigten­quotient • unter­schied­liche Prog­nosen über die Entwick­lung des Beitrags­satzes • entlas­tende und belas­tende Entwick­lungen auf dem Arbeits­markt • Zunahme von Erwerbs­unter­bre­chungen • Grafik: Entgelt­punkte und Versiche­rungs­jahre 1995–2005 • Grafik: Vertei­lung der Versiche­rungs­renten und Witwen­renten nach ihrer Höhe (2005) • durch­schnitt­liches Einkom­mens­niveau im Alter ist relativ gut • Nicht­inan­spruch­nahme von Sozial­hilfe (Dunkel­ziffer) ist hoch, beson­ders im Alter • Reform­bedarf Verein­heit­lichung der Systeme GRV, Beamten­versor­gung, Selbst­stän­dige • pro und kontra Reform­vor­schlag Umstel­lung auf Kapital­deckung • insbe­sondere: Problem des Über­gangs vom UV auf KDV nicht lösbar • weitere Reform­vor­schläge: Ände­rung des Renten­niveaus, benefit defined → contribution defined, Ände­rungen des Alten- bzw. Beschäf­tigten­quotienten, Verbrei­terung der Finan­zierungs­basis (Steuern, Kapi­talein­kommen);  [GIF-Statistik] Alten-, Jugend- und Gesamt­quotient 1960–2050[!]
[AksR][PDF] P. Mullan: Gute Preise, goldene Jahre: Die Zukunft ist bezahlbar![!] (The Imaginary Time Bomb: Why an Ageing Population Is Not a Social Problem). NOVO 71, Juli/August 2004. • Kann die Gesell­schaft sich so viele alte Menschen leisten? Antwort am Beispiel Groß­britan­niens • das Altern ist ein Prozess, der seit dem Ende des 19. Jahrhun­derts in bemer­kens­wert konstanter Weise in den indu­stria­lisierten Ländern fort­schreitet und früher nie proble­mati­siert wurde • dass trotz dieser Entwick­lung der Lebens­stan­dard von Jung und Alt enorm zugenommen hat, beweist: das Altern der Gesell­schaft ist keines­wegs unbe­zahlbar • mit großer Sorge wird disku­tiert, dass unsere Alters­vorsorge sowohl der Dauer als auch der Höhe nach nicht dem entspre­chen wird, was wir bislang erwartet haben • eigent­licher Grund der Renten­diskus­sion, dass die Verwalter einiger Pensions­kassen und Renten­fonds nur noch einen Ausweg sahen: die Auszah­lungen irgendwie zu drosseln, um die Gesamt­verbind­lich­keit zu redu­zieren • die aktu­elle Panik über niedrige Geburten­raten behin­dert eine konstruk­tive Diskus­sion darüber, was sie eigent­lich bedeuten • die Beitrags­zahler­quote ist das Zahlen­verhältnis zwischen den einzah­lenden Arbeit­nehmern und den daraus finan­zierten Rent­nern • die statis­tische Verän­derung dieser Quote in GB von derzeit 3,4 auf 2,4 in 40 Jahren wird immer wieder heran­gezogen, um einen drohenden alte­rungs­bedingten Bank­rott der Sozial­systeme vorher­zusagen • aber wenn jedes Mitglied einer Bevöl­kerungs­gruppe in Zukunft mehr Ressourcen zur Verfü­gung hat, nehmen wir an, doppelt so viel wie heute, dann ist es kein Problem, die Unter­stüt­zung für ihre Rentner absolut anzu­heben, damit jedes Mitglied der Gruppe mehr Unter­stüt­zung erhalten kann, denn jedem aktiven Mitglied der Gruppe werden immer noch mehr Ressourcen zur Verfü­gung stehen als heute • Hoch­rech­nungen auf Grund­lage der Beitrags­zahler­quote lassen außer Acht, dass zurzeit eine große Anzahl von Menschen im "Arbeit­salter" über­haupt nicht arbeitet, d.h. die reale Beitragszahlerquote ist in GB somit nicht 3,4, sondern 0,84 • bliebe die abso­lute Anzahl der Arbei­tenden auf heutigem Niveau, würde das Verhältnis von Arbei­tenden zu Nicht-Arbei­tenden 2030 von 0,84 auf 0,71 absinken • die Beschäf­tigungs­quote von 80% wieder auf knapp 90% anzu­heben, würde ausrei­chen, um die Beitrags­zahler­quote im Jahr 2040 auf heutigem Niveau zu stabili­sieren • die Betrach­tung der Beitrags­zahler­quote lässt den Anstieg der Produk­tivität völlig außer Betracht • bei einer sehr beschei­denen Produk­tivitäts­rate von 1,75% im Jahr wird ein Arbeiter in 40 Jahren durch­schnitt­lich doppelt so viel Wohl­stand produ­zieren wie heute • das bedeutet somit auch, dass durchaus 50% mehr ältere Menschen in einem Land leben können, das um 100% reicher ist • ständig wach­sende Produk­tivität war der entschei­dende Grund, weshalb indu­striali­sierte Länder im letzten Jahr­hundert keine Probleme mit der noch viel drama­tischer fallenden Beitrags­zahlerquote hatten • Projek­tionen: in den entwic­kelten Wirt­schaften werden in den näch­sten 50 Jahren zusätz­liche 4 bis 8% des Brutto­sozial­produkts für ältere Menschen aufge­wendet • wenn wir ein anstän­diges Gesund­heits­system für alle, Pflege für die, die sie drin­gend benö­tigen, und ein groß­zügiges staat­liches Renten­system auch in den nächsten 40 bis 50 Jahren haben wollen, muss man auch offen sagen, dass dafür Steuern, Beiträge oder Abgaben zu zahlen sind • bei weniger Kindern, die auszu­bilden sind und weniger Nicht-Arbei­tenden, die auf Sozial­hilfe ange­wiesen sind, können die öffent­lichen Ausgaben sogar sinken
[PDF] K. Mai: Ist der SV-Rentenbeitragssatz für das Jahr 2030 zuver­lässig bestimmbar?[!] (DGB) memo.uni-bremen.de, 2004. • Die Ziel-Projek­tion für das Renten­niveau 2030 bleibt in seinem logisch-arith­meti­schen Rechenweg für das breite Publikum undurch­schaubar • nach der derzei­tigen Struktur der Renten­kassen werden z.Zt. ca. 25% der notwen­digen Einnahmen nicht von Beiträgen gedeckt • Unter­nehmer („Lohn­neben­kosten”) und Staat (Bundes­zuschuss) wollen ihren Anteil nicht erhöhen • würden die Löhne hinrei­chend steigen, könnten die Arbeit­nehmer auch höhere Beitrags­sätze verkraften • die rot-grüne Regie­rung tut so, als gäbe es eine abso­lute Zwangs­lage, die Beiträge zu stabili­sieren • die offi­zielle Miss­deutung der demo­grafi­schen Entwick­lung in der Rolle einer ideellen „Brech­stange”, „mittels der die öffent­liche Meinung von einer Absen­kung des SV-Renten­niveaus zwecks länger­fris­tiger Stag­nation der SV-Renten­beitrags­sätze über­zeugt werden soll” • dabei liegt die tatsäch­liche gravie­rende Verschlech­terung der sozi­alen Belas­tung für die erwerbs­tätigen Alters­gruppen noch in der Ferne • völlig unge­wiss sind für 2030 der Beschäf­tigungs­grad, die Arbeits­losig­keit, der Umfang der Teil­beschäf­tigung und der Anteil der Niedrig­lohn­empfänger sowie die Entwick­lung der durch­schnitt­lichen nomi­nellen Brutto­einkommen aus abhän­giger Beschäf­tigung und der Preis­anstieg • eine quali­tative Analyse der wesent­lichen Bestim­mungs­faktoren ist jedoch möglich • grober Formel­ansatz für die jähr­liche Gleich­gewichts­bedin­gung der GRV: (Gesamt­beitrags­satz in % · SV-pflich­tiges Durch­schnitts­brutto­einkommen je AN absolut · Anzahl der Beitrags­zahler (AN)) + Bundes­zuschüsse aus Steuern absolut = (GRV-Durch­schnitts­rente absolut + Kassen­zahlungen an Dritte je Rentner absolut) · Rentner­anzahl + Verän­derung der GRV-Schwan­kungs­reserve absolut • künftiges Renten­niveau = Durch­schnitts­rente / Einkom­mens­durch­schnitt der künf­tigen GRV-Renten­versi­cherten • dies ist propor­tional zu: künf­tige Beitrags­sätze · Anzahl künf­tige Beitrags­zahler / künf­tige tatsäch­liche Rentner­zahl • daraus ergibt sich der künf­tige Beitrags­satz als propor­tional zu: (Durch­schnitts­rente / Einkom­mens­durch­schnitt der künf­tigen GRV-Renten­versi­cherten) · (Anzahl künf­tige Beitrags­zahler / künf­tige tatsäch­liche Rentner­zahl) • der künf­tige Einkom­mens­durch­schnitt und die künf­tige Anzahl der Beitrags­zahler hängen aber auch von der Produk­tivitäts­entwick­lung ab (Wert­schöp­fung, nomi­neller Brutto­lohn, Frei­setzung von Arbeits­plätzen) • bei einem jähr­lichen Wachs­tum der Produk­tivität von 1,5% und einer propor­tionalen Entwick­lung des Einkom­mens­durch­schnitts ergibt sich: Einkom­mens­durch­schnitt im n-ten Vorschau­jahr = Einkom­mens­durch­schnitt im Anfangs­jahr · (1,015)n · Propor­tiona­litäts­faktor (kleiner als 1,00) • der Wachs­tums­faktor (1,015)n ist 1,33 für n = 20 • „Zwei­fellos eröffnet bereits eine unter­stellte Produk­tivi­täts­steige­rung auf 133 % in spätes­tens zwanzig Jahren güns­tige Perspek­tiven für die gesell­schaft­lich notwen­dige spätere Kompro­miss­bild­dung zwischen erfor­derli­chem Beitrags­satz ... und sozi­alnor­mativ sinn­vollem Renten­niveau ... infolge des poten­tiellen Anstiegs auch der Netto­löhne.” • ein weiterer Anstieg des Beitrags­satzes wäre in den nächsten 20 Jahren keineswegs unzu­mutbar für die Arbeit­nehmer, wenn gleich­zeitig das reale Brutto-Arbeits­einkommen entspre­chend ansteigen würde • da 50% der Personen im erwerbs­fähigen Alter außer­halb der GRV-Beitrags­pflicht stehen, ist auch eine Ausdeh­nung der GRV-Finan­zie­rungs­basis anzu­streben
[PDF] G. Bosbach: Demografische Entwick­lung — kein Anlass zur Dramatik. NachDenkSeiten, 2004? • Bezug­nahme auf die 10. koordi­nierte Bevöl­kerungs­voraus­berech­nung (2003) • Zitate von Münte­fering und Schröder • Studie: auf 100 Menschen mittleren Alters kommen 2001:44 und 2050:78 Ältere • so lang­fristige Berech­nungen sind keine Prog­nosen, sondern Modell­aussagen • Problem jeder Lang­frist­prog­nose: Struktur­brüche sind nicht vorher­sagbar • 2 wich­tige Modell­annahmen sind poli­tisch beein­flussbar: Kinder­anzahl pro Frau und Wande­rungs­über­schuss • die 3. Grund­annahme, Anstieg der Lebens­erwar­tung, ist lang­fristig unge­wiss • sollte die zukünf­tige Realität aber doch nahe bei den Voraus­berech­nungen liegen, so ist das weniger drama­tisch als darge­stellt • nicht nur die Alten, sondern auch die Jungen wollen ernährt werden: auch der Jugend­quotient muss berück­sich­tigt werden • der Gesamt­quotient würde nach der Prog­nose bis 2050 nur um 37% steigen, gegen­über 1970 sogar nur um 12% • auch den heutigen Zustand der Früh­verren­tung kann man nicht ohne weiteres auf 2050 über­tragen → stei­gendes tatsäch­liches Renten­eintritts­alter • im Übrigen erlaubt der Produk­tivi­täts­fort­schritt in Zukunft auch die Versor­gung von mehr Rent­nern → Leistungs­steige­rung (nach Herzog-Kommis­sion) von mindes­tens 84% bis 2050 • mit dem Jahr 2050 wurde für die Prog­nose die schlech­teste 10-Jahres-Stufe ausge­wählt • bis 2060 wären die geburten­starken Jahr­gänge von 1960–1970 über­wiegend verstorben • 2040 eben­falls güns­tiger • deut­liche Auswir­kung der Alte­rung erst für die Jahre nach 2020
[HTML] G. Bosbach: Das Rentenkomplott.[!] DER TAGES­SPIEGEL, 20.12.2007. • Alten­quotient von 30:100 bis 2050 auf 60:100 • Versor­gungs­quotient, der auch die Versor­gung der Kinder einschließt, steigt bis 2050 nur um 40% • Gesamt­belas­tung schließt auch die Eigen­versor­gung der Arbei­tenden ein: steigt von 164:100 auf 184:100 → Zunahme um knapp 15%, d.h. 1/7 • insge­samt steigt die Belas­tung also um 0,3% pro Jahr — durch die Produk­tivitäts­steige­rung leicht zu bewäl­tigen
[HTML] Van Moorrison: Zur Irrationalität der Rentendiskussion. www.politik.de, 2005. • Bezug­nahme auf Gerd Bosbach: Demo­grafi­sche Entwick­lung — nicht dramati­sieren! In: Gewerk­schaft­liche Monats­hefte Nr. 2/2004 • zum „Alten­quoti­enten” kommt der „Jugend­quotient”, da auch Kinder und Jugend­liche vor ihrer Erwerbs­tätig­keit von den Arbei­tenden zu ernähren sind • während der Alten­quotient bis 2050 um 77% steigt, steigt der Gesamt­quotient nur um 37% • ein Anstieg der Zahl der zu ernäh­renden Rentner kann nur dann bedroh­lich wirken, wenn sich die Arbeits­produk­tivität bis dahin nicht erhöht • aus 3000 € werden bei der nied­rigen Produk­tivitäts­steige­rung von 1,25% (Herzog-Kommis­sion) 50 Jahre später inflationsbereinigte 5583 € • stiege dann der Beitrags­satz auf 30%, so verbleiben immer noch 3908 € — also ein Plus von 63% • selbst bei einem Beitrags­satz von 40% verblieben mit 3350 € noch 40% mehr als heute • würde die „Logik” der herr­schenden Renten­debatte tatsäch­lich zutreffen, hätten wir alle in Folge der Ausdün­nung des land­wirt­schaft­lichen Sektors gegen­über dem 19. Jahr­hundert längst verhun­gern müssen: das hätte dann nur ein stabiles Verhältnis von Nahrungs­mittel­produ­zenten zu Konsu­menten verhin­dern können
[PDF] C. Schatz, J. Merz: Die Rentenreform in der Diskus­sion: Ein Mikro­simu­lations­modell für die Alters­vorsorge in Deutsch­land (AVID-PRO). FFB Diskus­sions­papier Nr. 28, Forschungs­institut Freie Berufe (FFB), Univ. Lüne­burg, 2000 (MPRA Paper No. 6352, 2008)
[PDF] Bundeszuschuss Renten­versiche­rung: Einfrieren trifft Arbeit­nehmer und Rentner.[!] Deut­sches Institut für Alters­vorsorge, 2006. • Zur Sanie­rung des Staats­haus­halts soll der Bundes­zuschuss zur GRV einge­froren werden • würde der Bundes­zuschuss absolut einge­froren, ginge er von heute (2006) 33,3% bis 2050 auf 14% zurück! • Beitrags­sätze von bis zu 29% in 2050 wären die Folge • bliebe er dagegen bei einem Drittel, müssten die Beitrags­sätze bis 2050 nur auf 24,1% steigen • aber auch dann kann die reale Monats­rente des Standard­rent­ners von heute 1.158 € bis 2050 nur auf 1.170 € steigen (um 12 € in 44 Jahren); bei Einfrieren sogar auf 1.135 € (also -23 €) fallen
[PDF] Bevölkerung Deutsch­lands bis 2050.[wichtig!] 11. koordi­nierte Bevöl­kerungs­voraus­berech­nung. Presse­exemplar, DESTATIS, Statisti­sches Bundesamt, 2006;  [PDF] Bericht: 11. koordi­nierte Bevöl­kerungs­voraus­berech­nung.[!] Annahmen und Ergeb­nisse. • Grafik S. 5: alters­spezi­fische Geburten­ziffern 1991 und 2004, Ost und West • Grafik S. 6: zusam­menge­fasste Geburten­ziffer in ausge­wählten EU-Staaten 1970–2006 • Tabelle S. 7: zusam­menge­fasste Geburten­ziffer in ausge­wählten Staaten 1993–2004 • Tabelle S. 12: Lebens­erwar­tung 1871/1881 und 2002/2004 • Grafik S. 13: Entwick­lung der Lebens­erwar­tung Neuge­borener seit 1871/1881 • Grafik S. 14: Entwick­lung der Lebens­erwar­tung 60-Jäh­riger seit 1871/1881[!] • Grafik S. 34: Entwick­lung der Bevöl­kerungs­zahl bis 2050, Ober- und Unter­grenze • Grafik S. 35: Alters­aufbau der Bevöl­kerung 1910, 1950, 2005 und 2050 (Ober- und Unter­grenze) • Grafik S. 38: Durch­schnitt­liches Alter der Bevöl­kerung 1990 bis 2050 • Grafik S. 43: 65- bis unter 80-Jäh­rige sowie 80-Jäh­rige und älter • Grafik S. 45: Jugend-, Alten- und Gesamt­quotient mit Alters­grenzen 20 und 65 Jahre 1950–2040 • S. 47–50: Tabellen­teil
[PDF] Sachverständigenrat: Auszug aus dem Gutachten 2006/2007: Rente mit 67 (Ziffern 324 bis 333).[wichtig!] • Auf eine Erhö­hung des gesetz­lichen Renten­eintritts­alters sind als indi­vidu­elle Reak­tionen 2 Extrem­fälle mit unter­schied­lichen Wirkungen möglich: • 1) wenn die Erwerbs­phase ausge­weitet wird und der spätere Renten­eintritt abschlags­frei bleibt, verrin­gert sich die Anzahl der Rentner und erhöht sich die Zahl der Beitrags­zahler → Beitrag kann sinken, aber der Gesamt­renten­zahl­betrag erhöht sich wegen der längeren Beitrags­zeit • 2) wenn die alte Dauer der Erwerbs­phase beibehalten wird und die Rente mit Abschlägen versehen wird, bleibt R/B konstant, das Renten­niveau und der Gesamt­renten­zahl­betrag sinken aufgrund der Abschläge • es ergibt sich in beiden Fällen ein Entlas­tungs­effekt, der aber durch Rück­kopp­lungs­effekte über die Renten­anpas­sungs­formel gemin­dert wird • der in der Renten­anpas­sungs­formel verwen­dete (Äqui­valenz-)Rentner­quotient RQ ist nicht der Quotient aus Anzahl der Rentner und Anzahl der Beitrags­zahler, sondern das Verhätnis von Äqui­valenz­rentnern zu Äqui­valenz­beitrags­zahlern, RQ = (durch­schnitt­liche Entgelt­punkt­zahl aller Rentner · durch­schnitt­liche Renten­abschläge wegen vorzei­tigen Renten­eintritts) / 45 · (Anzahl der Rentner / Anzahl der Beitrags­zahler) • 1. Rück­kopp­lungs­effekt im Fall (1): durch den gerin­geren Beitrags­satz eine höhere Renten­anpas­sung → Mehr­ausgaben • 2. Rück­kopp­lungs­effekt im Fall (1): über den Nach­haltig­keits­faktor bewirkt die Verrin­gerung des Renten­quoti­enten (dem gleich­zeitig eine Erhö­hung der Entgelt­punkte­zahl entgegen wirkt) eine Renten­erhö­hung • 3. Rück­kopp­lungs­effekt im Fall (2): über die Senkung des durch­schnitt­lichen Abschlags­faktors sinkt der Rentner­quotient → Renten­erhö­hung wie eben • zur Quanti­fizie­rung des Rück­kopp­lungs­effekts müssen eben auch die durch­schnitt­lichen Entgelt­punkte und durch­schnitt­lichen Abschläge in Betracht gezogen werden • weiterer Rück­kopp­lungs­effekt durch den Bundes­zuschuss, da seine Entwick­lung u.a. von der Entwick­lung des Beitrags­satzes abhängt • eine Anhe­bung des gesetz­lichen Renten­eintritts­alters beein­flusst die impli­zite Rendite der GRV durch 4 teils gegen­läufige Effekte: • 1) durch Ausdeh­nung der Beitrags­zeit und Verkür­zung der Renten­bezugs­dauer wird direkt die Rendite verrin­gert • 2) Ausdeh­nung der Beitrags­zeit erhöht die Zahl der Entgelt­punkte und damit den Renten­zahl­betrag und die Rendite • 3) durch die sinkenden Beitrags­sätze wird der Barwert der Beitrags­zahlungen verrin­gert und damit die Rendite erhöht • 4) durch die sinkenden Beitrags­sätze werden über die Renten­anpas­sungs­formel die Renten­anpas­sungen höher ausfallen → Barwert der Renten­zahlungen steigt und erhöht die Rendite zusätz­lich • die Effekte treffen die verschie­denen Jahr­gänge unter­schied­lich: Rendi­tever­luste besonders für die 2007 30- bis 45-Jährigen (Spitze beim Jahr­gang 1964: die Männer verlieren 0,34 Prozent­punkte und die Frauen 0,24 Prozent­punkte an Rendite) • bei den Jüngeren kann der Beitrags­satz­senkungs­effekt die längere Beitrags­zeit und die kürzere Renten­zeit fast kompen­sieren • nach Erhö­hung des gesetz­lichen Renten­eintritts­alters sind die Abschläge von 3,6% pro Jahr als faktisch anreiz­neutral anzu­sehen (nahezu äqui­valente Rendite) • Annahmen: aufge­baute Beitrags­satz­senkung von 0,6 Prozent­punkten bis 2030 und von 1 Prozent­punkt bis 2050 • reicht die Verlän­gerung der Erwerbs­zeit zur Kompen­sation der zuneh­menden Lebens­erwar­tung? • wird die Regel­alters­grenze gerade so erhöht, wie die Lebens­erwar­tung steigt, ist sie für die GRV „neutral” • bei einem Anstieg der ferneren Lebens­erwar­tung um 26 Tage / Jahr fällt die vorge­hene Anhe­bung der Regel­alters­grenze für einige Jahr­gänge aber zu hoch (Jahr­gänge ab 1959 anstei­gend bis 1964, dann abneh­mend noch bis 1974), für andere nahezu ange­messen (Jahr­gänge 1947–1958), für noch andere zu niedrig (Jahr­gänge ab 1975) aus • im Ergebnis ergibt sich eine Umver­teilung von der mitt­leren Gene­ration („Sand­wich­gene­ration”) an die ältere Gene­ration • durch den abschlags­freien Renten­zugang nach mindes­tens 45 Beitrags­jahren wird das Prinzip der Teil­habe­äqui­valenz verletzt (= versiche­rungs­fremde Leis­tung) → ungleiche Renten für gleiche Entgelt­punkte­zahl • Rechen­beispiel, bei dem ein 45 Jahre lang Versi­cherter 48.000 € mehr Rente erhält als ein Versi­cherter mit 44 Beitrags­jahren und der gleichen Entgelt­punkte­zahl • die impli­zite Rendite eines Rent­ners mit 45 Versiche­rungs­jahren ist bei glei­cher Entgelt­punkte­zahl für Männer um 0,5 Prozent­punkte und für Frauen um 0,4 Prozent­punkte höher als die eines Versi­cherten, der mit 67 Jahren in Rente geht • außerdem schmälert dies den Einspar­effekt der Rente mit 67 um etwa 0,2 Beitrags­satz­punkte bis 2030 • häufiges Gegen­argu­ment: „Um zu verhin­dern, dass die Erhö­hung des Renten­eintritts­alters zu einer Zunahme der verdeckten Arbeits­losig­keit unter den Älteren oder einen Anstieg der offenen Arbeits­losig­keit unter den Jüngeren führt, ... müssten ... zwischen gut 1 Mio und bis zu über 3 Mio Arbeits­plätze zusätz­lich entstehen”. Dies sei nicht zu erwarten, da die Nach­frage nach Arbeit ein durch die Anhe­bung des Renten­eintritts­alters erhöhtes „Arbeits­angebot” nicht absor­bieren werde • Sach­verstän­digenrat: „Die niedrigen Erwerbs­quoten der älteren Arbeit­nehmer und deren geringe Parti­zipa­tions­quoten an Weiter­bildungs­maßnahmen sind vor allem das Ergebnis einer falschen Politik.” (teure und wirkungs­lose Frühver­rentungs­politik) • „Wer ... implizit eine gege­bene Anzahl an Arbeits­plätzen unter­stellt, müsste dann auch Bedenken gegen höhere Erwerbs­quoten der Frauen und eine Verkür­zung der Ausbil­dungs­zeiten haben, die eben­falls das Arbeits­angebot erhöhen.”
[HTML] Winkelpedia (O. Winkelhake): Demographie / Entwick­lung und Prog­nose der Alters­struktur Deutsch­lands. Fach­hoch­schule Koblenz, RheinAhr­Campus Remagen, 2008;  [HTML] Demogra­phie / Der Alten­quotient als demo­graphi­sche Kenn­zahl;  [HTML] Demogra­phie / Möglich­keiten der Beein­flus­sung der Alters­struktur;  [HTML] Demogra­phie / Auswir­kungen einer mögli­cher­weise stei­genden Lebens­erwar­tung
[HTML] J. Berger („Spiegelfechter”): Nebenkriegsschauplatz Demo­gra­phie. Sozial-Klau, 2008. • Thomas Malthus war 1798 der Erste, der die Über­bevöl­kerung als „Kern allen politi­schen und gesell­schaft­lichen Übels” ausmachte • seit den ersten brauch­baren statis­tischen Aufzeich­nungen 1870 prog­nosti­ziert man einen baldigen Zusammen­bruch der Gesell­schaft und der Solidar­systeme • Friede­rich Burg­dörfers 1932 erschie­nenes Buch „Volk ohne Jugend” gleicht in der demo­grafi­schen Prog­nose frap­pierend den Kata­stro­phensze­narien von Mein­hard Miegel und Frank Schirr­macher • Miegel will als Lobbyist der Versiche­rungs- und Banken­branche die Rente privati­sieren und Schirr­macher konser­vative Werte stärken • man kann fest­stellen, dass die Lebens­erwar­tung seit 1870 stetig stieg und die Zahl der Lebend­geburten pro Frau stetig zurück ging • die logi­sche Folge der demo­grafi­schen Zahlen ist ein Bevöl­kerungs­rück­gang • wesent­lich wich­tiger als die demo­grafi­schen Faktoren sind die ökono­mischen Faktoren • der Anteil der Einzahler in die Solidar­systeme sinkt, „unten” fällt das immer größere Heer der Niedrig­verdiener aus dem Kreis der Einzahler heraus, es gibt immer mehr Freibe­rufler und Selbst­stän­dige, und die Löhne der Einzahler steigen wesent­lich geringer als die Gesamt­einnahmen der deut­schen Bevöl­kerung • die Demo­grafie verstärkt dieses Grund­problem nur • würde man nicht nur die Bezieher sozial­abgaben­pflich­tiger Löhne heran­ziehen, sondern die gesamten Einkommen oder die gesamte Wert­schöp­fungs­kette, so könnte man ohne weitere Probleme die Ratio­nalisie­rung und die Effi­zienz­steige­rung der Volks­wirt­schaft im Umvertei­lungs­verfahren zur Aufrecht­erhal­tung des Renten­systems heran­ziehen
[HTML] Georg Paaßen: Gesunde Jahre im Alter.  PFLEGESTUFE I , 24.11.2008. • Forschung an Univer­sität Leicester: wie lange erhalten Menschen ihre Gesund­heit? • Lebens­erwar­tung: Frauen in Frank­reich 85,4 Jahre, in Deutsch­land 83 und in Lett­land 79,3 Jahre (für Männer: Schweden 80,3, Deutsch­land 79,3, Lett­land 71,3 Jahre) • aber wie viele gesunde Jahre jenseits der 50 sind zu erwarten? Männer in Däne­mark noch 23,6 Jahre (mehr als 80% ihrer Rest­lebens­erwar­tung), in Deutsch­land weniger als ½ ihrer Rest­lebens­erwar­tung • Grafiken Lebens­erwar­tung / „gesunde Jahre” Frauen, Männer
[HTML] Gewerkschaften und Verbände fordern Stopp von Rente mit 67. Reuters, 12.12.2008
[HTML] S. Tjong: Biedenkopf-Kommission: Mehr Bürger, weniger Staat. FOCUS online, 17.7.2009. • Bieden­kopf fordert schon seit Jahren Ablö­sung der GRV durch einheit­liche steuer­finan­zierte Grund­rente • seine Kommis­sion „Familie und demo­grafi­scher Wandel” legte jetzt im Auftrag der Robert-Bosch-Stif­tung das Gutachten „Starke Familie — Soli­dari­tät, Subsidi­arität und kleine Familien­kreise” vor • Mitwir­kung auch von Bert Rürup • Einsatz des begrenzt vorhan­denen Geldes möglichst nah an den Empfän­gern: in der Gemeinde • das UV bewirke eine Umver­teilung von Familien mit Kindern zu Kinder­losen • die famili­enpo­liti­schen Instru­mente seien unüber­sicht­lich und mit büro­krati­schen Hürden verbunden • das Finanz­polster der Kommunen soll verbes­sert werden, etwa durch einen Hebe­satz bei der Einkommen­steuer • gezielte Initia­tiven Stadt­teil­mütter, Mehr­genera­tionen­häuser, Seni­oren­genossen­schaften und Trans­port­dienste • Privat­haus­halte als Arbeit­geber: Ausgaben für „Leih-Omas”, Haus­aufgaben­hilfen oder bei Alten­pflege helfende Nach­barn müssten steuer­lich besser absetzbar sein • die Kommis­sion liebäu­gelt mit der Idee eines bedin­gungs­losen Grund­einkom­mens für alle mit dem Ziel, andere Trans­ferleis­tungen sowie die damit einher­gehende Büro­kratie abzu­bauen • baut auf eine vitale Zivil­gesell­schaft, in der sich Menschen jeden Alters enga­gieren und die Solida­rität mit dem Nächsten groß­geschrieben wird
[PDF] Rente mit 67 — Die Vorausset­zungen stimmen nicht!. Erster Monito­ring-Bericht des Netz­werks für eine gerechte Rente. DER PARITÄ­TISCHE Gesamt­verband, Sozial­verband Deutsch­land SoVD, SOZIAL­VERBAND VdK DEUTSCH­LAND, Volkssoli­darität, DGB-Bundes­vor­stand, 2009. • „Solange das hohe Arbeits­losig­keits­risiko andauert und für ältere Arbeits­lose jenseits der Alters­grenze 60 kaum Chancen auf Vermitt­lung in ein Arbeits­verhältnis bestehen, ist es nicht verant­wortbar, die Regel­alters­grenze auf 67 Jahre anzu­heben ...” • es „führen lange Phasen der Arbeits­losig­keit vor dem Renten­eintritt zu merk­lichen Minde­rungen bei den Renten­anwart­schaften” • damit wächst das Risiko verbrei­teter Alters­armut
[PDF] Rente mit 67 — Erhöhtes Risiko von Einkommenseinbußen und Altersarmut (Doppel­seiten­format). Zweiter Monito­ring-Bericht des Netz­werks für eine gerechte Rente. DGB, KAB, DER PARITÄ­TISCHE Gesamt­verband, SoVD, VdK, Volkssolidarität, 2009. • Die Erhö­hung des Renten­eintritts­alters kann nicht nur unter Arbeits­markt­gesichts­punkten betrachtet werden • „eine Maßnahme, die erheb­liche Teile der Versi­cherten in die Alters­armut stürzen würde, ist nicht akzep­tabel und darf nicht ergriffen werden” • Probleme, die bei einem Hinaus­schieben des Bezugs einer abschlag­freien Alters­rente oder einer Erwerbs­minde­rungs­rente unter den neuen Rahmen­begin­gungen eintreten werden: • Einkom­mens­entwick­lung und -situ­ation von Älteren • Risiken, die zu künftig höherer Alters­armut und zu mangelnder Lebens­stan­dard­absi­cherung führen werden • wie kann zumin­dest für einen Teil der Problem­gruppen ein längeres Arbeiten möglich gemacht werden? • „Seit gut 15 Jahren verab­schiedet sich die Renten­politik schritt­weise vom Ziel einer lebens­stan­dard­sichernden Rente” mit dem verab­solu­tierten Argu­ment einer Beitrags­satz­stabi­lisie­rung • Leistungs­einschrän­kungen (keine Anrech­nung von Ausbil­dungs­zeit, abge­senkte Beitrags­zahlungen für Lang­zeit­arbeits­lose, Neure­gelung der Erwerbs­minde­rungs­renten) haben die Renten­ansprüche redu­ziert • die Rente mit 67 würde dies verschärfen: zusätz­liche Zeiten der Arbeits­losig­keit oder Nicht­erwerbs­tätig­keit erhöhen das Armuts­risiko vor und nach dem Renten­über­gang • das Gleiche gilt für den Bezug einer Erwerbs­minde­rungs­rente;  [Statistik] (Netto-)Renten­niveau vor Steu­ern 1985–2022 in % des durch­schnitt­lichen Jahres­entgelts;  [Statistik] Erforder­liche Anzahl an Beitrags­jahren zum Errei­chen des Grund­siche­rungs­bedarfs mit der Netto­rente;  [Statistik] Anteil der Renten­zugänge mit Abschlägen und durch­schnitt­liche Anzahl der Abschlags­monate
[PDF] Rente mit 67 — für viele Beschäftigte unerreichbar! Dritter Monito­ring-Bericht des Netz­werks für eine gerechte Rente. DGB, KAB, DER PARITÄ­TISCHE Gesamt­verband, SoVD, VdK, Volkssolidarität, 2009. • 1. Monito­ring-Bericht gab Über­blick über die Voraus­setzun­gen, um über­haupt eine Erhö­hung des Renten­alters ins Auge fassen zu können • 2. Monito­ring-Bericht befasste sich mit den sozi­alen Folgen einer Rente mit 67 und zeigte, dass viele in die Alters­armut gestürzt würden • dieser Bericht widmet sich der Frage, ob die Arbeit­nehmer­Innen über­haupt in der Lage sind, bis 67 zu arbeiten • bessere Arbeits­bedin­gungen und stär­keres Engage­ment der Betriebe für alters­gerechtes Arbeiten sind eine notwen­dige, aber noch keine hinrei­chende Voraus­setzung • Zusammen­hang zwischen Arbeits­markt­lage und den Beschäf­tigungs­chancen gesund­heit­lich einge­schränkter älterer Arbeit­nehmer­Innen • „Daten über die gesund­heit­liche Lage der älteren Arbeit­nehme­rinnen und Arbeit­nehmer, über arbeits­bedingte Erkran­kungen und über die Chancen von und Folgen von Berufs­wech­seln sowie über die Aktivi­täten der Unter­nehmer” liegen „nur in einem unbe­friedi­genden Umfang” vor • dem großen Forschungs­bedarf dazu muss nach­gegangen werden • konse­quen­tere Anwen­dung des Arbeits­schutzes birgt das Poten­zial für einen ökono­mischen Einspar­effekt, der den der Erhö­hung des gesetz­lichen Renten­alters weit über­trifft • die Sozial­verbände halten die Erwerbs­minde­rungs­rente für drin­gend verbes­serungs­wUuml;rdig (erho­bene Abschläge verfas­sungs­widrig?)
[HTML] Lebenserwartung steigt - Viele Ältere sind aber nicht mehr fit. Internisten im Netz, 10.9.2009. • Fernere Lebens­erwar­tung für 50-Jäh­rige: Männer 79 Jahre, Frauen 83,4 Jahre • das entspricht etwa dem Niveau in den Nieder­landen und in Malta • Am höchsten in EU in Italien: Männer 80,3 Jahre, Frauen 85,3 Jahre • Am nied­rigsten in EU in Lett­land: 71,3 Jahre • Unter­schiede bei der Gesund­heits­erwar­tung (Dauer guter körper­licher und geis­tiger Verfas­sung) 50-Jäh­riger im Alter: Dänen noch 24 Jahre, Deut­sche noch 14 Jahre • Durch­schnitts­alter bei Einsetzen gesund­heit­licher Einschrän­kungen damit noch unter dem Renten­eintritts­alter
[HTML] M. Brussig, C. Braczko: Aktuelle Daten zum Altersübergang: Zahl der Neurentner wächst. innovations report, Forum für Wissen­schaft, Indus­trie und Wirt­schaft, 18.2.2010. • Demo­grafie: nach Jahren des Rück­gangs steigt in den nächsten Jahren wieder die Zahl der Neurentner • Brussig: „Die rück­läufige Anzahl resul­tierte außerdem daraus, dass immer mehr Menschen ihren Renten­beginn bis in ein Alter von 63 oder 65 Jahren aufschieben” • die Zahl der Erwerbs­minde­rungs­renten ist seit 1994 um ca. 40% zurück­gegangen • „... Siche­rungs­lücken bei Personen zu erwarten, die für eine Erwerbs­minde­rungs­rente nicht krank genug sind und dennoch gesund­heit­liche Einschrän­kungen aufweisen, mit denen sie unter den heutigen Bedin­gungen kaum Chancen auf dem Arbeits­markt haben” • „Arbeits­losig­keit am Ende des Erwerbs­lebens und nach­lassende gesund­heit­liche Leis­tungs­fähig­keit im Alter bleiben die zentralen Heraus­forde­rungen ...”
[HTML] Vollrente oder Teilrente. Informationsportal Soziale Altersvorsorge, www.rententipps.de, 2009?. • Alters­rente vor Vollen­dung des 65. Lebens­jahres wird als Voll­rente gezahlt, wenn ein neben der Rente erzieltes Entgelt oder Einkommen die Gering­fügig­keits­grenze von 400,- € nicht über­steigt • ist es höher, wird die Alters­rente nur als Teil­rente gezahlt (in Höhe eines Drit­tels, der Hälfte oder zwei Drit­teln der Voll­rente — das hängt von unter­schied­lich hohen Hinzu­verdienst­grenzen ab) • bei sehr hohem Hinzu­verdienst kann der Renten­anspruch entfallen • wird eine Teil­rente gezahlt und fällt der Hinzu­verdienst weg, wird auf Antrag wieder eine Voll­rente gezahlt • die während des Teil­renten­bezuges gezahlten Beiträge führen zu einer völligen Neufest­stel­lung der Rente • der Antrag sollte inner­halb von 3 Monaten nach Wegfall des Hinzuver­dienstes gestellt werden, damit die bishe­rige Teil­rente noch rück­wirkend erhöht werden kann (wird dies versäumt, gibt es die Erhö­hung erst vom Antrags­monat an)
[HTML] Renten-Ratgeber: Teilrente oder Altersteilzeit? HanseMerkur Versicherungen, 5.5.2010. • Nur 4.000 Menschen beziehen eine Teil­rente, obwohl es bereits seit 1992 dieses Modell gibt • zur Auswahl stehen: die monat­liche Auszah­lung eines Drit­tels, der Hälfte oder von zwei Drit­teln der Rente — je nachdem, wie viel der Betref­fende noch arbeiten möchte bzw. mit seinem Job verdient • je weniger Teil­rente er bezieht, desto mehr darf er dazu verdienen (Einzel­fall) • in die Berech­nung fließt das Einkommen der letzten 3 Jahre ein • mit dem Dazuver­dienst erwirbt sich der Teil­rentner auch Renten­ansprüche für seine Voll­renten­zeit • Vorteile: deut­lich weniger Abschläge als ein Vorruhe­ständler, Hinzu­verdienst­möglich­keiten wesent­lich höher als bei jemandem, der vor der Regel­alters­grenze aus dem Berufs­leben ausscheidet • bei ½ Teil­rente sind das 1.456 € • statt­dessen kann ein Arbeit­nehmer ab Vollen­dung des 55. Lebens­jahres in Alters­teil­zeit gehen, wenn er während der letzten 5 Jahre mindes­tens 3 Jahre versiche­rungs­pflichtig gear­beitet hat • dazu arbeitet er die gesamte Alters­teil­zeit­phase die Hälfte seiner früheren Arbeits­zeit (<10%) oder er teilt die Alters­teil­zeit in einen Arbeits- und einen Frei­stel­lungs­block auf (>90%)
[HTML] H. Ernst: Ich denke, also bin ich jünger.  PSYCHOLOGIE HEUTE , Heft 6/10, Juni 2010. • Die Zahl beschwer­defreier Jahre jenseits von 50, 60 Jahren schwankt in Europa stark, trotz ähnli­cher Lebens­erwar­tungen • Forscher der Univer­sität Leicester: in den Nieder­landen, Däne­mark, Schweden, England, Italien, Frank­reich und selbst in Grie­chen­land wird man gesünder alt als in Deutsch­land und Öster­reich • spätes­tens ab Mitte 60 droht deut­schen und öster­reichi­schen Männern eine Zeit des Dauer­krän­kelns
[HTML] J. Wagner: Gastkommentar: Die Deutschen denken sich krank.[!] DER TAGES­SPIEGEL, 31.7.2010. • Aufgrund einer gesetz­lichen Über­prüfungs­klausel wird die Bundes­regie­rung im November 2010 einen Bericht zu der Frage abgeben, ob die Rente mit 67 weiterhin vertretbar erscheint • Partei­vorstand und -präsi­dium der SPD werden am 23.8.2010 nach einem Treffen mit den Gewerk­schaften darüber entscheiden müssen • ein Nahles-Scholz-Papier schlägt vor, das Ansteigen des Renten­eintritts­alters an die Erwerbs­tätigen­quote zu koppeln (2008 bei den 60- bis 65-Jäh­rigen nur 35%): erst eine Beschäf­tigungs­quote von 50% in dieser Alters­gruppe recht­fertige ein höheres Renten­eintritts­alter • nach einer Umfrage von infra­test dimap befür­worten nur 8% die Renten­reform, 44% fordern ihre Rück­nahme und 46% eine frühere Rente für Berufs­gruppen mit beson­deren Belas­tungen • dahinter stecken die Angst vor massiven Abschlägen bei früherem Ruhe­stand und die Angst, dass durch längere Phasen der Arbeits­losig­keit die Rente auf das Grund­siche­rungs­niveau zu sinken droht • die tieferen Ursachen für den Wider­stand wurzeln in den Früh­verren­tungs­privi­legien der 70er und 80er Jahre • die Einstel­lungen sind jahr­zehnte­lang von der verhäng­nisvollen Früh­verren­tungs­politik geprägt worden • während das effek­tive Renten­zugangs­alter in den 60er Jahren deut­lich über 64 Jahre lag, sank es bis Mitte der 90er Jahre auf knapp über 62 • damit wurden Erwar­tungen geweckt • Unmut, weil die Arbeit­nehmer sich um Privi­legien betrogen fühlen • Beschäf­tigte schätzen ihre Gesund­heit und Leis­tungs­fähig­keit im Alter viel nega­tiver ein als es dem wissen­schaft­lichen Erkennt­nis­stand entspricht • so meinen nur 51% der Beschäf­tigten, ihre Arbeit wahr­schein­lich gesund bis 65 ausüben zu können, 33% trauen sich das nicht zu • dafür aber gibt es keinen Beleg: das Leis­tungs- und Wissens­poten­zial Älterer ist deut­lich größer als bisher ange­nommen • Börsch-Supan: Frauen bis 73 sind grund­sätz­lich körper­lich nicht beein­trächtigt, Männer bis 68 • Unter­suchung von Fließ­band­arbei­tern in einem Last­wagen­montage­werk: ältere Arbeit­nehmer machen in dieser Fabrik tenden­ziell weniger Fehler • Börsch-Supan: „Erfah­rungs­wissen zählt mehr als nach­lassende physi­sche Kraft und Kogni­tion.” • Gesund­heits­indi­kator „die beim Hände­druck entfal­tete Greif­kraft”: geht zwar im Alter zwischen 60 und 70 Jahren zurück, aber nur um 2 Kilo­pond (Deutsch­land an der Spitze, in der subjek­tiven Einschät­zung aber auf dem dritt­letzten Platz) • im Denken der Menschen ist noch nicht ange­kommen, dass die Rente mit 67 nur eine Reak­tion auf gestie­gene Lebens­erwar­tungen und gesun­kene Geburten­raten ist • in 20 Jahren werden in Deuts­chland etwa 5 Mio. Menschen weniger erwerbs­tätig sein als heute • „die Rente mit 67 ist prak­tisch alter­nativlos” • 2 Schritte notwendig: die Flexi­bilisie­rung der Rente mit 67 bei beson­ders belas­teten Berufs­gruppen und eine Informa­tions­offen­sive der Bundes­regie­rung • fast die Hälfte aller Bundes­bürger fordert eine frühere Rente für beson­ders belas­tete Berufs­gruppen wie Dach­decker, Kranken­schwes­tern oder Lehrer • es gibt inzwi­schen einen breiten gesell­schaft­lichen und politi­schen Konsens darüber, dass für diese Gruppen Ausnahmen von der höheren Regel­alters­grenze gemacht werden müssen • bisher alle Ansätze geschei­tert: unüber­wind­bare juris­tische Abgren­zungs­schwie­rig­keiten (wann ist eine Berufs­gruppe beson­ders belas­tet?) • „die Rente mit 67 ist kein Renten­kür­zungs­pro­gramm”
[HTML] G. Flegelskamp: Rentengarantie aufheben. www.meinpolitikblog.de, 2.8.2010. • Die so genannte Renten­garantie ist nur ein Taschen­spieler­trick; sie ist in Wirk­lich­keit nur die Garantie für weitere Null­runden und für nied­rige Steige­rungen in Zeiten mit hohem Wachstum • Renten­systeme in der BRD: Renten-Pensions­system ohne Eigen­leis­tung (Beamte, Poli­tiker), Stän­dische Renten­systeme (Ärzte, Apotheker, Archi­tekten, Tier­ärzte, Zahn­ärtze, Notare, Rechts­anwälte; Steuer­berater, Wirt­schafts­prüfer, vereid. Buch­prüfer, Psycho­thera­peuten, Inge­nieur­kammer, Sonstige), GRV=Gesetz­liche Pflicht­versi­cherung (abhängig beschäf­tigte Arbeiter und Ange­stellte in sozi­alver­siche­rungs­pflich­tigen Tätig­keiten), Knapp­schaft­liche Renten­versi­cherung (Bergar­beiter und Berg­werksan­gestellte) • Durch­schnitts­rente (Brutto): Männer ca. 1.100 €, Frauen ca. 700 € vor Beiträgen für Kranken­kasse und Pflege­versiche­rung • während das BVerfG dem Gesetz­geber bereit in 3 Urteilen eine „breit bemes­senen Hand­lungs­spiel­raum” zuge­billigt hat, hat es in 4 Urteilen Eingriffe in das Pensions­recht als mit der Verfas­sung unver­einbar dekla­riert • beim GRV-Versi­cherten entscheiden die erreichten Entgelt­punkte über die Renten­höhe; über die Pension entscheidet das letzte Beamten­gehalt • „Eigent­lich ist das System der Umlag­enfi­nanzie­rung sinn­voll, weil es im Gegen­satz zu einem kapi­talge­deckten System dyna­misch ist und auch unemp­find­lich bei Währungs­umstel­lungen” • Vorteil: würden die Beiträge ange­spart, würde das Geld dem Wirt­schafts­kreis­lauf entzogen und zu einer Geld­verknap­pung (Defla­tion) führen • im Umlage­system gibt es im eigent­lichen Sinn keine „Renten­kasse” • die WTO mit GATS verlangt, alle sozi­alen Systeme zu privati­sieren • jede Renten­kürzung heute ist eine Renten­kürzung für alle nach­folgenden Gene­rati­onen • Fremd­lasten der GRV • Hessi­sches Ärzte­blatt 6/2008 über die durch­schnitt­liche Lebens­erwar­tung: Ärzte 83,9 Jahre, Ärztinnen 87,1 Jahre und damit ca. 6 Jahre über der durch­schnitt­lichen Lebens­erwar­tung der Bevöl­kerung
[HTML] Neuer Kurs der Parteispitze: SPD rückt von Rente mit 67 ab — ein bisschen. RP ONLINE, 8.8.2010. • Parteichef Sigmar Gabriel sprach sich klar gegen die Einführung der Rente mit 67 aus, wenn die Erwerbsquote der über 60-Jährigen so gering bleibt wie heute • dieser Kurs ist Kompromiss zwischen den Befürwortern und Gegnern des Projekts: grundsätzlich an der Notwendigkeit eines höheren Renteneintrittsalters festzuhalten, aber an verbesserte Arbeitschancen für Ältere zu knüpfen • heute sei die Rente mit 67 „de facto nichts anderes ist als eine Rentenkürzung” • derzeit nur 23% der Männer und 14% der Frauen über das 60. Lebensjahr hinaus in Vollzeit berufstätig • Gabriel fordert flexible Übergangsmöglichkeiten und erleichterten Zugang zur Erwerbsminderungsrente • Wowereit hatte eine völlige Abkehr von der Rente mit 67 gefordert • bdquo;Der Spiegel”: ein Kompromissvorschlag von Parteivize Olaf Scholz sieht vor, die Rente mit 67 erst dann greifen zu lassen, wenn ein bestimmter Prozentsatz älterer Arbeitnehmer überhaupt in Beschäftigung ist
[HTML] H. Roßbach: Rentenreform: SPD wendet sich von Rente mit 67 ab. FAZ.NET, 8.8.2010. • Gabriel fordert arbeits­markt­politi­sche Maßnahmen, damit die Menschen wirk­lich länger arbeiten könnten • er ist dafür, die im Jahr 2007 verab­schie­dete Renten­reform auf Eis zu legen • solange es nicht gelinge, den Anteil derje­nigen zu erhöhen, die zwischen 60 und 64 Jahren arbeiten, könne die Rente mit 67 nicht einge­führt werden • „Derzeit arbeiten 65% der Deut­schen nicht mal länger als 60 Jahre” • Heiko Maas und Thorsten Schäfer-Gümbel bemän­geln vor allem, dass die Beschäf­tigungs­quote Älterer zu gering sei • allein Frank-Walter Stein­meier hielt an der Renten­reform fest • entschei­dend sei, dass die Menschen in den 50er Jahren acht Jahre lang Rente bezogen hätten, es heute aber durch­schnitt­lich 18 Jahre seien • auf dem SPD-Parteitag im September wird die Rente Thema sein • der Anteil der Beschäf­tigten, die zwischen 55 und 64 Jahren noch berufs­tätig sind, ist gestiegen • Euro­stat: in Deutsch­land waren 1998 nur knapp 38% in dieser Alters­gruppe erwerbs­tätig, 2009 dagegen mehr als 56% — in Frank­reich nicht einmal 39%, in Italien knapp 36%, in Spanien gut 44%, in Groß­britan­nien 57,5% • Frank­reich hat wegen seiner höheren Gebur­tenrate ein weniger drän­gendes demo­grafi­sches Problem • auch die Europä­ische Kommis­sion befür­wortet längere Lebens­arbeits­zeiten
[HTML] Neuer Kurs der Parteispitze: SPD rückt von Rente mit 67 ab — ein bisschen. RP ONLINE, 8.8.2010
[HTML] H. Roßbach: Rentenreform: SPD wendet sich von Rente mit 67 ab. FAZ.NET, 8.8.2010.
[HTML] Neuer Kurs der Parteispitze: SPD rückt von Rente mit 67 ab — ein bisschen. RP ONLINE, 8.8.2010.
[HTML] H. Roßbach: Rentenreform: SPD wendet sich von Rente mit 67 ab. FAZ.NET, 8.8.2010.
[HTML] K. Doemens, D. Fras, M. Sievers: Rente mit 67: Ältere sind wieder gefragt. Frankfurter Rundschau, 9.8.2010. • Lt. BA stieg die sozi­alver­siche­rungs­pflich­tige Beschäf­tigung der 50- bis 65-Jäh­rigen bis Dezember 2009 auf über 7 Mio. — fast 300000 mehr als 12 Monate zuvor und über 1 Mio. mehr als 3 Jahre zuvor • OECD: die Bundes­repu­blik hat mit den Beschäf­tigungs­quoten für Ältere ihren Rück­stand weit­gehend aufge­holt und kommt auf einen höheren Wert als der Schnitt der EU • Kurt Beck kriti­siert indi­rekt Münte­ferings Rolle: es müsse Lösungen geben, „die dem Arbeits­markt gerecht werden, damit nicht de facto nur Renten­kürzungen heraus­kommen” • Ernst Dieter Ross­mann (linker Flügel der SPD): es müsse erst eine alters­gerechte Erwerbs­gesell­schaft entstehen • Gabriels Kompro­miss: das Gesetz solle nur ausge­setzt werden, bis eine ange­messene Beschäf­tigungs­quote erreicht ist (deren Höhe noch unklar ist) • IAB: der anhal­tende Aufwärts­trend bei der Beschäf­tigung Älterer erklärt sich durch die Einschrän­kung der Früh­verren­tung und die Hartz-Reformen • DIW-Ökonom Karl Brenke: er erklärt sich auch durch eine andere Einstel­lung bei den Arbeit­gebern ange­sichts des Fach­kräfte­mangels • es bleibt die anhal­tende Benach­teili­gung zweier Problem­gruppen: Menschen ohne Berufs­abschluss und alle kurz vor der Rente • IAB: immerhin sei die Beschäf­tigungs­quote der 60- bis 64-jäh­rigen Männer von 15% zwischen 1998 und 2008 auf 25% gestiegen
[HTML] C. Slangen: „Das Rentensystem ist keine Kuh“. pnp.de, Passauer Neue Presse, 9.8.2010. • Zum Argu­ment der nied­rigen Beschäf­tigungs­quote der Älteren: diese Beschäf­tigungs­quote ist in den letzten 5 Jahren deut­lich gestiegen, und die Bevöl­kerung im erwerbs­fähigen Alter geht in den nächsten Jahr­zehnten deut­lich schneller zurück als die Gesamt­bevöl­kerung • zur Aufrecht­erhal­tung der realen Güter­versor­gung müsste daher die Stunden­produk­tivität schneller wachsen als bisher oder die Erwerbs­quoten nament­lich der Frauen oder der Älteren müssten steigen • es gehe nicht nur um die Dämp­fung des Anstiegs des Renten­versi­cherungs­beitrags, sondern auch um posi­tive wachs­tums­politi­sche Gründe • mit der Rente mit 67 würden diese Kosten denje­nigen ange­lastet, die in den Genuss einer höheren Renten­laufzeit kommen • andern­falls fielen diese Kosten dennoch an und müssten dann entweder von den Beitrags- und Steuer­zahlern oder in Form eines niedri­geren Renten­niveaus von den Bestands­rentnern getragen werden • „Das Renten­system ist nun einmal keine Kuh, die im Himmel frisst und auf der Erde gemolken werden kann
[HTML] A. Endres: Sozialpolitik: Die Rente mit 67 muss bleiben. ZEIT ONLINE, 10.8.2010.
[HTML] P. Thelen: Fehler korrigieren: Wirtschaft unterstützt SPD-Vorstoß zur Rente mit 67.  Handelsblatt , 11.8.2010. • Renten­experte der Deut­schen Arbeit­geber­verbände, Alexander Gunkel: Zustim­mung für den Vorschlag von Kurt Beck, Nach­teile durch die Rente mit 67 über tarif­vertrag­lich zu verein­barende indi­vidu­elle Renten­konten auszu­gleichen • Chef der Unions­arbeits­gruppe im Bundestag, Peter Weiß: „Für Menschen, die aus gesund­heit­lichen Gründen bis 67 nicht durch­halten können, könnten Renten­konten ein Weg sein, Nach­teile zu mindern” • Beck: aus anzu­sparenden, tarif­lich verein­barten indi­vidu­ellen Renten­konten könnten bei vorzei­tigem Renten­beginn fällig werdende Renten­abschläge kompen­siert oder Alters­teil­zeit finanziert werden • in den Bran­chen Chemie, Metall, Stahl und Bau: Tarif­verträge zur Rente mit 67 verein­bart • in der chemi­schen Indus­trie zahlen die Arbeit­geber pro Beschäf­tigten und Jahr 300 € in einen Demo­grafie­fonds ein, zur Finan­zierung von Alters­teil­zeit oder einer Zusatz­rente
[HTML] J. Dieterich: Kompromiss in Sicht: Einstieg in Rente ab 67 soll später beginnen. Frankfurter Rundschau, 13.8.2010.
[HTML] R. Leicht: Rentendebatte: Auch Jugend schützt vor Torheit nicht. DER TAGES­SPIEGEL, 15.8.2010. • Falsch ist es, die Struk­turen des heutigen Arbeits­marktes umstandslos auf das Jahr 2029 zu über­tragen • bei solch einer Gespens­terde­batte muss man doch vorher an der kollek­tiven Vernunft des Wahl­volkes bewusst zwei­feln • wenn man schon länger lebt, folg­lich auch länger gesund bleibt, kann man auch etwas länger arbeiten • man muss von der SPD erwarten, dass sie deut­lich sagt, mit welchen Maßnahmen sie das Renten­system nach einer Abschaf­fung der „Rente mit 67” statt­dessen entlasten möchte • „nur mäßige Unan­nehm­lich­keit der Rente mit 67” • man müsste dieje­nigen, die man von der „Rente mit 67” entlasten will, mit höheren Renten­versi­cherungs­beiträgen und Steuern belasten und den Faktor Arbeit mit zusätz­lichen Kosten • Argu­ment, es gebe derzeit nicht genügend Arbeits­plätze für ältere Arbeit­nehmer, ist eine Aussage nur über den gegen­wärtigen Arbeits­markt, nicht über den des Jahres 2029 • „Hori­zont­schleiche­reien”
[HTML] C. Ostermann (Bundesvorsitzende der Jungen Unternehmer): Gastkommentar: Die SPD wird zur Klientelpartei: Wir brauchen die Rente mit 67. WELT-ONLINE, 16.8.2010. • Nachdem die SPD doch den Grund gelegt hatte für die Riester-Rente und die Rente mit 67, „wird die SPD zur Opa-Partei, denn sie hat nur noch die letzte Baby­boomer-Genera­tion der Nach­kriegs­zeit im Blick” • „Statt­dessen sollte die Rente mit 67 bereits jetzt einge­führt werden, damit unser Renten­system mit immer mehr Trans­fergeld­empfän­gern und immer weniger Einzah­lern finan­zierbar bleibt” • spür­bare Folgen der Beschwich­tigungs­rhetorik • aber immerhin steigt die Beschäf­tigungs­quote der über 55-Jäh­rigen seit Jahren an: von 37,7% 1998 auf 56,2% 2009 • mit dem stei­genden Fach­kräfte­mangel ist die Kompe­tenz der älteren Arbeit­nehmer immer mehr gefragt • „In Krisen­zeiten müssen alle den Gürtel enger schnallen — auch die Rentner” • „Derzeit müssen rund 80 Milli­arden Euro Steuer­gelder als Zuschuss ins Renten­system gegeben werden, um Finan­zierungs­lücken zu schließen” • Renten­system als Schnee­ball­system, bei dem die Letzten im Spiel die Verlierer sind
[HTML] Rentenalter: SPD-Spitze einigt sich auf Verschieben der Rente mit 67. Hamburger Abendblatt, 18.8.2010.
[HTML] E. Roth: Rente mit 67: Glück der Seelsorger, Pech der Dachdecker. Frankfurter Rundschau, 18.8.2010.
Anteil der 60-64-Jährigen in den Berufsgruppen:
Pfarrer:8,6%
Wissenschaftler:%
Politiker:%
Bundesdurchschnitt:8,0%
Wachleute:8,0%
Lehrer (angestellt):6,3%
Reinigungsberufe:5,9%
Ärzte, Apotheker:4,3%
Ingenieure:4,3%
Maurer, Betonarbeiter:3,8%
Chemiearbeiter:3,6%
Verkäufer:3,4%
Banker:2,8%
Kfz.-Mechaniker:2,8%
Kindergärtner:2,5%
Krankenpfleger:2,4%
Bäcker, Konditoren:2,0%
Dachdecker:1,5%
Bergleute:0,5%
• Erkenntnis: Viele Menschen können nicht bis 67 arbeiten • Bundes­anstalt für Arbeits­schutz: Nötig sei eine konse­quente Präven­tion und Vermin­derung der Belas­tungen • Firmen müssten über­legen, wo sie ihre Beschäf­tigten im Alter einsetzen können
;  [PDF] Anteil Älterer in den Berufen (Tabelle)
[HTML] K. Doemens: Kopfschütteln bei Arbeitgebern: SPD gibt Rente mit 67 auf. Frankfurter Rundschau, 19.8.2010.
[HTML] Rente mit 67: Das sind die Fakten. Hamburger Abendblatt, 24.8.2010. Erwerbs­tätigen­quote: von den 60–64-Jäh­rigen 2009 38,7%, I/2010 40,5% • sozial­versiche­rungs­pflichtig Beschäf­tigte: von den 60–64-Jäh­rigen 2009 23,8% • Demo­grafie: bis 2030 könnte die Zahl der über 65-Jäh­rigen um 6,4 Mio. steigen, während die Zahl der Menschen zwischen 20 und 64 Jahren im selben Zeit­raum um etwa 5,3 Mio. zurück geht • Bezugs­dauer der Rente: 1960 noch 10 Jahre, inzwi­schen auf 17 Jahre gestiegen; 2030 könnten es 20 Jahre sein • Abschläge (erst 1997 einge­führt): pro Monat vorzei­tigen Renten­beginns 0,3%; Anteil auf 46% im Jahr 2008 gestiegen • Alters­armut: Grund­siche­rung bezogen 2003 1,7%, 2008 2,5% der Alters­gruppe ab 65
[HTML] Hintergrund: Rente mit 67: Eine Kürzung der Renten und Förde­rung der Alters­armut. IGM IG Metall, 27.8.2010. • Grafik Berufs­gruppen: Anteil Beschäf­tigter, die nicht erwarten, bis zur Rente arbeiten zu können + Anteil Erwerbs­minde­rungs­renten an den Renten­zugängen 2007 • Regie­rung: da künftig immer weniger jüngere Berufs­tätige immer mehr, immer älter werdende Rentner finan­zieren müssten, führe das zu sinkenden Einnahmen bei gleich­zeitig stei­genden Ausgaben • Gegen­argu­ment: wenn jeder länger arbeitet, gehen Jobs verloren • mögliche Alter­nativen: könnten höhere Löhne und weniger prekäre Beschäf­tigung die Renten­kasse nicht eben­falls entlas­ten? • sozi­alver­siche­rungs­pflichtig Beschäftigte unter den 63–65-Järigen: 11,6% • sozi­alver­siche­rungs­pflich­tige Voll­zeit­stellen unter den 63–65-Järigen: 8% • wer im Jahr 2029 zu gleichen Bedin­gungen wie heute in den Ruhe­stand geht, muss zumeist zusätz­liche versi­cherungs­techni­sche Abschläge hinnehmen, nämlich 7,2% • Grafik: (Netto)­Renten­niveau vor Steuern 1985–2022 • Detlef Wetzel, 2. Vorsit­zender der IG Metall: statt­dessen den Arbeits­markt in Ordnung bringen! • Forde­rung: flexibler Ausstieg aus dem Arbeits­leben (auch vor dem 65. Lebens­jahr) • gegen Niedrig­löhne und gering­fügige Beschäf­tigung
[HTML] Studie: Deutsche gehen im Schnitt mit 63 Jahren in Rente. Hamburger Abendblatt, 8.9.2010. • Das tatsäch­liche Renten­eintritts­alter ist zwischen 2002 und 2008 von 62 auf 63 Jahre gestiegen • auch der Anteil der über 60-Jäh­rigen, die noch im Beruf stehen, ist auf 33% gestiegen: bei den Männern 40%, bei den Frauen West 32%, Ost 25% • jeder Zehnte im Alter zwischen 55 und 59 Jahren und jeder Vierte zwischen 60 und 64 hat sich um eine Alters­teil­zeit-Stelle bemüht • rund 60% aller älteren Menschen bezeichnen Ihre finan­zielle Lage als gut oder sehr gut • aber fast jeder Dritte hat Angst vor einem deut­lich sinkenden Lebens­standard
[HTML] K.-H. Paqué: Rentensystem: „Die Menschen müssen länger arbeiten”. FinanzNachrichten.de, 22.9.2010. • Die demo­grafi­sche Entwick­lung bringt unser Renten­system ins Wanken • mit der hohen Arbeits­losig­keit der letzten 30 Jahre wird bald Schluss sein • wegen der dann entste­henden Knapp­heit an gut ausge­bildeten Arbeits­kräften muss die Lebens­arbeits­zeit verlän­gert werden • Arbeits­teilung zwischen Jüngeren und Älteren ist die Zukunft: dann macht jeder das, was ihm am besten liegt
[HTML] Rentensysteme im Vergleich: Wer muss am längsten arbeiten?  tagesschau.de, ARD, 23.9.2010. • Vergleich Renteneintrittsalter und Rentensystem: Deutschland, USA, Japan, Großbritannien, Kanada, Frankreich, Italien, Spanien, Polen, Schweden, Niederlande • Gesetzliches Renteneintrittsalter/tatsächliches Renteneintrittsalter, Beitragsjahre für vollen Rentensatz, Rentensystem
[HTML] Schrittweise Erhöhung: Rente mit 67. n-tv.de, 24.9.2010. • Die Rente mit 67 soll ein Mittel sein, das Renten­system zu stabili­sieren • wer früher aufhören will oder muss, muss zum Teil erheb­liche Renten­kürzungen hinnehmen • Kritiker: die Einfüh­rung der Neure­gelung ist nichts anderes als eine verdeckte Renten­kürzung, da die Arbeits­losig­keit bei den über 60-Jäh­rigen bis heute sehr hoch ist • Bundes­minis­terin Ursula von der Leyen ist dagegen davon über­zeugt, dass sich die Situ­ation der Älteren am Arbeits­markt ändert • beste­hende private Vorsor­gever­träge können in der Regel an das neue Renten­einstiegs­alter ange­passt werden, aber der Sparer riskiert dabei schwer­wiegende steuer­liche Nacht­eile • Marcus Schnelker: fatal, wenn man in alten Verträgen bestimmte Dinge wie die Lauf­zeit verän­dert, denn das könnte steuer­schäd­liche „Nova­tionen” auslösen • Experten: beste­hende Verträge im Zweifel durch den Abschluss zusätz­licher Verträge ergänzen
[HTML] Demonstration: Gewerkschaften in Frankreich und Spanien machen mobil.  • euronews, 24.9.2010. • Obwohl beide Parla­mente bereits entspre­chende Beschlüsse gefasst haben, planen die Gewerk­schaften in Frank­reich und Spanien neue Massen­proteste • in Frank­reich geht es um die Anhe­bung des Renten­eintritts­alters, in Spanien um ein Spar­paket • die konser­vative Regie­rung in Frank­reich will aber nicht auf die Erhö­hung des Renten­alters verzichten, sonst „würde unser Renten­system unter der Schulden­last zusam­menbre­chen”
[HTML] P. Schneider: Die Rente im Pisa-Test. Frankfurter Rundschau, 12.10.2010. • Test­fragen: kann ein Rentner dieselbe Rente erwarten, wenn statt 5 nur 2 Beruf­stätige für ihn einzahlen? oder er mit 60 in Rente geht und 20 Jahre weiter­lebt? • bei der Abkehr von der „Rente mit 67” inter­essiert sich die SPD „vor allem für die Bekömm­lich­keit von program­mati­schen Aussagen” • „Ist es nicht ein zutiefst menschen­feind­liches Konzept, Menschen ... am Tag X zwangs­weise in eine behü­tete — und nicht finan­zier­bare — Isola­tion zu schicken?”
Leser­briefe: • die Rech­nung Rentner je Erwerbs­tätiger ist zu einfach: Produk­tivi­tätsentwick­lung mit einbe­ziehen! • 1951 kamen 7 Erwerbs­tätige auf einen Rentner, heute 2, und trotzdem ist die Rente auf ein Viel­faches gestiegen • Problem, dass die Arbeit­nehmer einen immer gerin­geren Anteil am Sozial­produkt erhalten (Lohn­quote!) • es ist über eine andere Finan­zierung der Renten nachzu­denken • obwohl der Anteil der über 65-Jä­hrigen auf mehr als das 3-fache anwuchs, konnten die Sozial­systeme ausgebaut und der Lebens­standard ange­hoben werden • parallel zur „belas­tenden” Alters­entwick­lung gibt es die „entlas­tende” Produk­tivi­täts­steige­rung • die falsche Drama­tisie­rung der demo­grafi­schen Entwick­lung kann durch einen Abbau der hohen Arbeits­losig­keit entschärft werden
[HTML] T. Öchsner: Bundesagentur: Statistik: Arbeitslosigkeit bei Älteren steigt drastisch.[!] sueddeutsche.de, 13.11.2010. • Die Zahl der 60- bis 64-Jäh­rigen ohne Job hat sich seit Oktober 2007 vervier­facht — das geht aus Statis­tiken der BA hervor • im Oktober 2007 waren etwa 34.500 der 60- bis 64-Jäh­rigen arbeitslos, bis Oktober 2010 stieg die Zahl auf rund 145.500 • Hauptur­sachen für die höhere Arbeits­losig­keit bei den über 60-Jäh­rigen sind die 2009 ausge­laufene staat­liche Förde­rung der Alters­teil­zeit, die Ende 2007 wegge­fallene 58er-Vorruhe­stands­rege­lung und ein demo­grafi­scher Effekt: die Bevöl­kerung wird älter, und mit ihr auch die Arbeits­losen • Annelie Bunten­bach (DGB): die Rente mit 67 sei für die Arbeit­nehmer uner­reichbar • Entwurf zum „Prüfbe­richt zur Beschäf­tigungs­lage älterer Menschen” der Bundes­regie­rung: die Beschäf­tigungs­quote der 60- bis 64-Jäh­rigen mit einem sozi­alver­siche­rungs­pflich­tigen Job habe sich seit 2000 auf 23,4% verdop­pelt • die Regie­rung hält die Rente mit 67 weiter für „vertretbar” • aber die Quote nur der 63- bis 64-Jäh­rigen mit einem Voll­zeit­job: unter 10%
[HTML] M. Sievers: Leitartikel zur Rente mit 67: Die beste Option. Frankfurter Rundschau, 17.11.2010. • Von der Rente mit 67 sind die Arbeits­markt­chancen der heutigen Arbeit­nehmer über 50 höchs­tens in homöo­pathi­scher Dosis betroffen • entschei­dend ist der Trend hin zu besseren Beschäf­tigungs­chancen für die Älteren • seit 2006 schrumpft das Arbeits­kräfte­reservoir • Deutsch­land steht vor einem großen Umbruch am Arbeits­markt • Unter­nehmen bemühen sich im Hinblick auf die Entwick­lung um Beschäf­tigungs­siche­rung für ihre Fach­kräfte • im Umlage­system nur wenige Möglich­keiten, das System auf die Zukunft vorzu­bereiten: die Beiträge oder den Steuer­zuschuss erhöhen, die Leis­tungen kürzen oder das Renten­eintritts­alter nach hinten verschieben • damit geht der Streit darum, welche Nach­teile am wenigsten ins Gewicht fallen • höhere Sozial­abgaben verteuern die Arbeit und treffen die Jungen • den Steuer­zuschuss auszu­weiten bedeutet Einschrän­kung des Spiel­raums auf anderen Poli­tikfel­dern • niedri­gere Auszah­lungen kann sich niemand wünschen • bleibt noch die Erhö­hung der Alters­grenze • Ruhe­stand mit 67 Jahren heißt in 30 Jahren, mehr Geld aus der Renten­kasse zu beziehen als der Vater vor 30 Jahren • die Rente mit 67 ist zwar nicht erfreu­lich, aber die Alter­nativen sind es noch weniger;  [PDF] Bronski: Aufbruch in die Altersarmut. 20.11.2010. • Die Deut­schen resig­nieren mit der Devise TINA: "There is no alternative" • S. More: eine Anhe­bung des Renten­alters ist ein sozi­aler Impe­rativ und ein Gebot der Fair­ness den Jungen wie Alten gegen­über • A. Alten: mit der Rente mit 67 wurde der Weg für Milli­onen Baby­boomer frei gemacht in die Alters­armut • J. Hüls­dünker: ein umlage­finan­ziertes Renten­system ist nicht demo­grafie­bestimmt, sondern abhängig von der Wirt­schafts­kraft des Landes • die Jüngeren sind die aufgrund deregu­lierter Arbeits­verhält­nisse in Zukunft beson­ders von Armuts­rente Betrof­fenen • die Fried­rich-Ebert-Stif­tung berechnet für eine lebens­stan­dardsi­chernde, armuts­feste Rente auf einem Siche­rungs­niveau von ca. 65% (Netto­rente) einen Beitrag von rd. 13%, fest bis 2030 • eine höhere Betei­ligung der Arbeit­geber um 2% Beitrags­höhe ist wohl zu verkraften • die umlage­finan­zierte, lebens­stan­dardsi­chernde, armuts­feste Rente stellt also kein Finan­zierungs­problem, sondern ein Vertei­lungs­problem dar • C. Hanne­mann: es gibt massiv unter­schied­liche Belas­tungen zwischen einem Schreib­tisch-Arbeits­platz und vielen schweren Berufen
[HTML] Aktuelle Analyse: Belastende Arbeitsbedingungen: Viele Beschäftigte glauben nicht, bis zur Rente durchzu­halten. Hans Böckler Stif­tung       , 17.11.2010. • Belas­tende Arbeit ist in der Bundes­repu­blik nach wie vor weit verbreitet • seit Ende der 70er Jahre ist der Anteil der körper­lich schwer arbei­tenden Beschäf­tigten in West­deutsch­land nur noch wenig zurück­gegangen: gut jeder 5. Beschäf­tigte muss an seinem Arbeits­platz schwere Lasten heben — 1979 waren es kaum mehr • zur Wieder­verei­nigung waren körper­lich anstren­gende Arbeiten in Ostdeutsch­land noch weiter verbreitet; der Anteil sank dann zunächst stark und pendelte sich etwas ober­halb des West-Niveaus ein • 50–60% der Beschäf­tigten sind heute mit hohem Termin­druck und/oder mono­tonen Tätig­keiten konfron­tiert;  [PDF] Arbeits­beding­ungen: Durch­halten bis 67? Viele haben Zweifel. Böckler impuls, 18/2010. • „Wer mit großen Belas­tungen und wenig Frei­raum tätig ist, äußert wenig Hoff­nung auf ein langes Arbeits­leben.” • F. Trischler, M. Holler: Nicht nur einsei­tige und schwere körper­liche Arbeit zehrt an der Gesund­heit und erzwingt häfig ein vorzei­tiges Ende des Erwerbs­lebens — auch psychi­sche Belas­tungen und ein Mangel an Auto­nomie beein­träch­tigen auf Dauer Wohlbe­finden und Leis­tungs­fähig­keit • anstrengende körperliche Aufgaben fallen vor allem an in Bauberufen, Altenpflege, Installateuren • auch Arbeitshetze und Zeitdruck, unwürdige Behandlung und geringe Wertschätzung wirken als Belastung
Beein­träch­tigung: geringe Auto­nomie psychi­sche Belas­tungen körper­liche Belas­tungen psychi­sche Belas­tungen und geringe Auto­nomie körper­liche und psychi­sche Belas­tungen körper­liche Belas­tungen und geringe Auto­nomie körper­liche und psychi­sche Belas­tungen und geringe Auto­nomie
Am Arbeits­platz leiden unter der Beein­träch­tigung ... 14% 13% 13% 11% 8% 12% 12%
Davon: nicht bis zur Rente auszu­halten erwarten ... 24% 26% 39% 46% 60% 63% 78%
• unzureichendes Entgelt und fehlende Anerkennung wirken sich nochmals negativ aus
[HTML] M. Brüss: Regierung sieht Rentensystem als demografiefest an.[!] VersicherungsJournal.de, 18.11.2010. • Das Bundes­kabi­nett hat am 17.11.2010 von der Leyens Bericht „Aufbruch in die alters­gerechte Arbeits­welt” beschlossen • die schritt­weise Anhe­bung der Regel­alters­grenze auf 67 Jahre sei alter­nativlos • kein weiterer Reform­bedarf am Renten­system • wenn 2014 die Rück­lagen bei der Renten­versi­cherung 1,5 Monate reichen, könnten auch die Beiträge abge­senkt werden • bei der Arbeits­gestal­tung aber noch viel zu tun, „um die Rahmen­bedin­gungen für erfülltes Arbeiten bis 67 deut­lich zu verbes­sern&rdquo: mehr betrieb­liche Gesund­heits­förderung und alters­gerechte Arbeits­platz­gestal­tung, mehr Quali­fizie­rung, stän­dige Weiter­bildung bereits im mitt­leren Alter und bessere Verein­barkeit von Beruf und Familie bzw. Pflege • bereits Verbes­serung der Arbeits­chancen für Ältere: Halbie­rung der Arbeits­losen­zahl der über 55-Jäh­rigen seit 2000, Anstieg der Zahl älterer Erwerbs­tätiger seit 2005 um mehr als 1 Mio., Drei­viertel der 55–64-Jäh­rigen haben Voll­zeit­jobs, und die Erwerbs­tätigen­quote der 60–64-Jäh­rigen habe sich seit 2000 verdop­pelt • folgende Entwick­lungen zeichnen sich ab: bis 2030 wird es 6 Mio. Menschen weniger im Alter 20–-64 geben (aber 5 Mio. mehr über 65-Jäh­rige), Verhältnis der 20–64-Jäh­rigen zu über 65-Jäh­rigen wird bis 2030 von 3 auf 2 sinken • Anteil der mindes­tens 65-Jäh­rigen an der Bevöl­kerung: 1960 12%, 2010 21%, 2030 28% • Lebens­erwar­tung (Männer und Frauen) ist in den letzten 50 Jahren um 11 Jahre gestiegen • durch­schnitt­liche Renten­bezugs­dauer hat sich in den letzten 50 Jahren von 9,9 auf 18,2 Jahre ca. verdop­pelt • dank der guten Konjunktur sei schon 2011 wieder mit stei­genden Renten zu rechnen • neuer Renten­versi­cherungs­bericht: bis 2024 Renten­steige­rung um 29%, also durch­schnitt­lich 1,9% jährlich;  [PDF] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Aufbruch in die alters­gerechte Arbeits­welt. Bericht der Bundes­regie­rung gemäß § 154 Abs. 4 Sechstes Buch Sozial­gesetz­buch zur Anhe­bung der Regel­alters­grenze auf 67 Jahre. 2010
[HTML] T. Öchsner: Rente mit 67: Von der Leyen, die Schönfärberin. sueddeutsche.de, 18.11.2010. • Rente mit 67 im Kern ein berech­tigtes und sinn­volles Anliegen • in der Statistik in der Alters­gruppe ab 60 Jahren jetzt zwar mehr Arbeits­lose mitge­zählt, aber die Beschäf­tigungs­quote der Älteren hat sich in den letzten 5 Jahren deut­lich erhöht • die Älteren profi­tieren, weil die Anreize zur Früh­verren­tung wegge­fallen sind und weniger junge Fach­kräfte nach­drängen • die Vorstel­lung, bisher schwer arbei­tende Menschen bis 67 im Verkauf, im Büro oder in der Bera­tung einzu­setzen, geht an der Realität vorbei
[HTML] A. Graßhoff: ZDF-reporter: Lebenslanges Arbeiten? Deutschland und die Rente. ZDF.reporter, 18.11.2010. • Die Bundes­regie­rung hält an der Rente mit 67 fest • ist die Rente damit für alle wieder sicher geworden? • ein demo­grafi­sches Problem belastet unser umlage­finan­ziertes Renten­system schwer: die Gesell­schaft wird immer älter, der Nach­wuchs fehlt • während z.Zt. 100 arbeits­fähige 20–64-Jäh­rige die Renten von 33 Menschen bezahlen, wird in 50 Jahren die gleiche Anzahl für doppelt so viele Rentner aufkommen müssen • 3 Stell­schrauben: Beitrags­satz, Renten­höhe oder Eintritts­alter • das 2007 beschlos­sene Gesetz der Großen Koali­tion zur Rente mit 67 betrifft alle ab 1964 Gebo­renen • will man früher ein vorgezo­genes Alters­ruhe­geld beziehen, muss man Abzüge von 0,3% pro Monat vorgezo­genen Renten­bezugs in Kauf nehmen • nach neuen Berech­nungen der BA müssen immer mehr ältere Arbeit­nehmer vor ihrem Ruhe­stand eine längere Phase der Arbeits­losig­keit durch­leben • dagegen behauptet Arbeits­minis­terin Ursula von der Leyen, dass die Zahl der Arbeits­losen über 55 Jahren sich im Vergleich zu 2000 nahezu halbiert habe
[HTML] C. Bach: Rentensystem: IG "45 abschlagsfrei" kämpft für die 60-Jährigen: "Wir wollen die Jugend wachrütteln". Fränkische Nachrichten, fn web, 24.11.2010
[HTML] J. Kowalewskaja: UNO-Vertreter: Ukrainische Frauen leben lange nach ihrer Pensio­nierung. Ukraine Nachrichten, 24.11.2010. • Mitschrift vom Auftritt des Direk­tors des Analy­sezen­trums des Entwick­lungs­programms der UNO „Blaues Band”, Marcin Swiecicki • Problem: die Ausgaben für die Renten­versor­gung sind um 14% gestiegen, also höher als in jedem anderen europä­ischen Land (mit Ausnahme Italiens) • andere Verpflich­tungen: die Ausgaben für das Gesund­heits­system und die Ausgaben für die Infra­struktur (sollten um mindes­tens das 3-fache erhöht werden) sind nied­riger als in anderen Ländern • Einfüh­rung indi­vidu­eller Renten­konten: der entspre­chende Fonds inves­tiert die Erspar­nisse entweder in Aktien oder in Schuld­briefe oder in andere Finan­zierungs­mittel • Vorteile: Anreiz zur legalen Regis­trie­rung der Arbeit­nehmer, Anreiz zur Erhö­hung der Summe auf dem eigenen Konto, Anreiz, spät in Rente zu gehen • Schwierig­keiten: während einer Über­gangs­zeit steht das Geld nicht für die Zahlung der laufenden Ausgaben des Renten­fonds zur Verfü­gung, und der Markt von Wertpa­pieren in der Ukraine ist wenig entwi­ckelt • viele Probleme aus der letzten Finanz­krise • eine Anhebung des Renten­alters ist die schwie­rigste und unpopu­lärste Aufgabe • die durch­schnitt­liche Lebens­erwar­tung ist zwar in der Ukraine im Vergleich zu der in anderen europä­ischen Staaten sehr niedrig; doch geht man hier 10 Jahre früher in Rente • Frauen leben sogar durch­schnitt­lich 25 Jahre lang von ihrer Rente! • in der Ukraine kommen auf 10 Arbeits­jahre 7 Renten­jahre der Frauen — in anderen Ländern kommen auf 10 Arbeits­jahre 5, 5 ½ oder 6 Jahre • in die Irre leitendes Argu­ment, dass mit jedem, der in Rente geht, ein Arbeits­platz für jemand Jüngeres frei werde • Analy­sezen­trum des Entwick­lungspro­gramms der UNO ist für ein sehr lang­sames Anheben des Renten­alters derart, dass bis 2031 das Renten­alter bei 65 Jahren liegt • eine solche Erhö­hung des Renten­alters erlaubt auch, das heutige Verhältnis zwischen der arbei­tenden Bevöl­kerung und den Rentnern zu wahren — dadurch bleibt die Belas­tung der jüngeren und arbeits­fähigen Bevöl­kerung gleich • wenn mehr Menschen arbeiten, steigt das Brutto­inlands­produkt, und zwar bis 2050 um mindes­tens 8% • das erlaubt den jetzigen Rent­nern, einen würdigen Lebens­stan­dard zu wahren

4. Makroökonomische Zusammenhänge  

[HTML] Wikipedia: Makroökonomie. 2008
[Web-Link] Einführung in die Makro­öko­nomik für das Studium an Fach­hoch­schulen und Univer­sitäten. <m@kro>online
[HTML] Wikipedia: Mackenroth-Theorem. • Macken­roth (1952), über geschlos­sene Volks­wirt­schaften: „Nun gilt der einfache und klare Satz, dass aller Sozial­aufwand immer aus dem Volks­ein­kommen der laufenden Peri­ode gedeckt werden muss. Es gibt gar keine andere Quelle und hat nie eine andere Quelle gegeben, aus der Sozial­aufwand fließen könnte, es gibt keine Ansamm­lung von Fonds, keine Über­tra­gung von Ein­kommens­teilen von Periode zu Periode, kein „Sparen” im privat­wirt­schaft­lichen Sinne, es gibt einfach gar nichts anderes als das laufende Volks­ein­kommen als Quelle für den Sozial­aufwand. Das ist auch nicht eine beson­dere Tücke oder Ungunst unserer Zeit, die von der Hand in den Mund lebt, sondern das ist immer so gewesen und kann nie anders sein. Kapital­ansamm­lungs­verfahren und Umlage­verfahren sind also der Sache nach gar nicht so ver­schieden. (grau: Ver­voll­stän­digung des Wiki­pedia-Zitats aus dem Ori­ginal­text)
Fortsetzung des Zitats lt. [Web-Link] A. Brie: Volks­wirt­schaft­lich gibt es nämlich keine Ansamm­lung eines Konsum­fonds, der bei Bedarf konsu­miert werden kann und dann gewis­sermaßen zum Volks­ein­kommen einer späteren Peri­ode eine will­kommene Zugabe wäre.
[Powerpoint-Präsentation] K. Ruhsert: Das Mackenroth-Theorem (Folien).[!] 2007. • makro­öko­nomische Beleuch­tung des UV und des KDV und typi­sche Denk­fehler • Erhö­hung der Spar­quote durch KDV → Konsum­verzicht → Sinken der Kapazi­tätsaus­lastung und Investi­tions­bereit­schaft • das KDV ist mit zusätz­lichen unkal­ku­lier­baren Risiken verbunden • Fazit: Wechsel zur privaten Vorsorge ist teuer und riskant und nützt nur Versi­che­rungen
[PDF] H. Flassbeck: Gesamtwirtschaft­liche Paradoxa und moderne Wirt­schafts­politik.[wichtig!] 1) Renten: S. 2-4.  2) Steuer­senkung und Unter­nehmens­gewinne: S. 4-8.  3) Wett­bewerb der Nati­onen: S. 8-13. www.flassbeck.de, 2000. • Zu 1: • wendet sich gegen Behaup­tung mancher Ökono­men, ein privates KDV sei dem UV bei Lösung des demogra­fischen Problems über­legen • gesamt­wirt­schaft­liche Logik: Einzelner kann zwar „sparen” (Akku­mulation von Geld­kapital), nicht aber die Volks­wirt­schaft als Ganzes • jedem gesparten € steht genau 1 € Geld­schulden gegen­über • das Einkommen einer Volks­wirt­schaft kann nur einmal verkon­sumiert werden • buch­halterisch: Geld­vermögen einer Volks­wirt­schaft immer = 0 • obige Aussagen so nur für geschlos­sene Volks­wirt­schaften; bei offenen Volks­wirt­schaften gelten sie für Gesamt­heit der Staaten: also jedem ins Ausland verlie­henen € (Geld­vermögensan­spruch) steht 1 € Geld­schulden des Auslands gegen­über • Geld­vermögen der Gesamt­heit immer = 0 → eine Änderung der Finanz­modali­täten kann kein Renten­problem lösen
[PDF] H. Flassbeck: Riesters Rente: Modell Kasachstan. taz, 24.6.2000. • Die Kasa­chen zahlten bisher 20% Steuern, und die Renten wurden vom Staat finan­ziert • jetzt sollen sie nur noch 10% Steuern zahlen, aber weitere 10% in einen Fonds, aus dem später die Rente gezahlt werden soll • der Staat muss aber für die schon beste­henden Renten­ansprüche weiter die volle Rente bezahlen (ohne dafür den Steuer­anteil zu bekommen, also aus Schulden) • die Fonds tragen das Geld zum Kapitalmarkt, wo der Staat seine 10% aufnimmt • am Ende hat der Staat seine 20%, aber er muss jetzt 1% der Einnahmen als Zinsen zahlen • soweit die Logik eines System­wechsels bei unverän­dertem Renten­niveau — in Deutsch­land wird dazu das Renten­niveau gesenkt • könnten die deut­schen Unter­nehmen 2030 bei doppelter Produk­tivität und doppelten Gewinnen die fehlenden 2% nicht ohne weiteres zahlen? • Riester: nein, die Lohn­neben­kosten dürfen nicht über 22% steigen, deshalb müssen die Renten sinken, müssen die Arbeit­nehmer privat vorsorgen • da die realen Lohn­kosten seit 1980 um 20% zurück geblieben sind, können die Lohn­neben­kosten auch nicht zu hoch sein • beim Umla­gever­fahren verzichtet der Arbeit­nehmer in 30 Jahren auf etwas mehr Konsum von seinem wesent­lich höheren Einkommen und kann dafür heute mehr konsu­mieren • bei Riesters Kapital­deckung verzichtet der Arbeit­nehmer heute auf mehr Konsum, um in 30 Jahren eine gleich hohe Rente zu erhalten • Riesters Kapital­deckung behin­dert das Inves­tieren in Sach­kapital, weil die Unter­nehmen durch den Konsum­verzicht der Arbeit­nehmer nicht mehr so viel inves­tieren • es gilt immer: eine Volkswirtschaft als Ganzes kann kein Geld ansparen, da sich auch immer Schuldner finden müssen • heute mehr zu sparen mindert die Chance, in der Zukunft die Belas­tung mit einem hohen Einkommen erträg­lich zu machen
[HTML] Winkelpedia (O. Winkelhake): Demographie / Mackenroth These.[!] RheinAhrCampus, Remagen, 2008. • Frage, ob man nicht sinn­voll heute Erspar­nisse anlegen sollte, die man, wenn sozi­ale Siche­rungs­systeme an Rand der Finan­zier­barkeit gelangen, wieder auflösen könne • Kern der Macken­roth-These: einzelne Personen können für die Zukunft sparen, aber keine gesamte Volks­wirt­schaft • z.B. wollen Müllers 2030 mehr Waren und Dienst­leistungen kaufen, als ihre gesetz­liche Rente erlauben würde: wer produ­ziert dann diese zusätz­lichen Waren und Dienst­leistungen? • ohne Reaktion Junger steht ersparnis­finan­zierter Ausweitung des Konsums Alter dann eine Ein­schrän­kung des Konsums Jüngerer gegen­über: Vertei­lung des Konsums kippt zu Gunsten Alter • aber: starke Nach­frage der Rentner wird zu einem erheb­lichen Preis­anstieg bei Produkten führen, die Alte nach­fragen, und als Folge davon eine allge­meine Infla­tion, welche die Erspar­nisse Alter entwertet und Ein­kommen Junger erhöht, während gleich­zeitig Preise für Sach­vermögen (z.B. Immo­bilien) stark sinken • dennoch Alte wahr­schein­lich in der Lage, größeres Stück des verteil­baren Kuchens zu Lasten Junger abzu­schneiden • wenn durch Kapital­deckung viel Erparnis zur Verfü­gung gestellt wird, sinkt Zins­satz, werden also Investi­tions­projekte für Unter­nehmen interes­sant, sich bisher nicht rentiert haben • Investi­tionen sind aber nicht allein vom Zins­satz abhängig, sondern auch vom erwar­teten Konsum, der jetzt aber sinkt • das Argu­ment des inter­natio­nalen Kapital­markts sticht kaum, denn die Situa­tion sieht in allen Industrie­ländern ähn­lich aus • die größte Ent­lastung für dann Erwerbs­tätige würde darin bestehen, ab sofort über­haupt keine Kinder mehr zu bekommen – doch dann wäre Problem der Alters­siche­rung für diese Genera­tion noch verschärft • Kapital­deckung bringt zwar Geld mit, doch es geht 2030 nicht wirklich um Geld, sondern um Verteil­ung des Sozial­produkts, das 2030 zur Verfü­gung steht • je weniger das KDV das Wirt­schafts­wachstum steigert, umso mehr ist es egal, ob man auf einen Genera­tionen­vertrag oder auf die (riskan­tere) Kapital­deckung setzt
[Folien/Dias] M. Hagedorn, A. Müller: Fortgeschrittene Makroökonomik II: Renten­versi­cherung (Folien). Inst. f. Empiri­sche Wirt­schafts­for­schung, Univ. Zürich, WS 02/03. • Makro­ökono­mischer Vergleich UV / KDV mittels Diamond-Modell • Einfüh­rung eines UV senkt Kapital­stock • Einfüh­rung eines KDV wirkt sich nicht auf Kapital­stock aus • ist Kapital­markt­zins kleiner als Bevölkerungs­wachs­tums­rate, wird durch UV Kapital­stock gesenkt und Wohl­fahrt erhöht
[PDF] Briefwechsel K. Haseney / H.-W. Sinn. 2007. • H.-W. Sinn: „...Wenn Kapital gebildet wird, muss die Arbeits­genera­tion eben nicht für die Alten aufkommen. Die können, anstatt anderen Arbeits­einkommen wegzu­nehmen, von ihrem eigenen Kapital leben. Das ist mikro- und makro­ökono­misch ein funda­men­taler Unter­schied.” (S. 13)  Anmer­kung: makro­ökono­misch geht das gar nicht: vom eigenen Geld­kapital zu leben (es ist ja kein Sach­kapital und nicht essbar!), und die für Bereit­stellung von Konsum­gütern benö­tigte Arbeit kann nur von den dann Erwerbs­tätigen kommen – also werden die einen Teil ihres Konsums verlieren
[Web-Link] H.-J. Bontrup, K. Springob: Gewinn- und Kapital­betei­ligung: Eine mikro- und makro­ökono­mische Ana­lyse. [Google Books]Gabler Verlag, 2002, S. 250ff. • Allgem. volks­wirt­schaftl. Grund­tat­bestand: ob Renten­system mit Kapital­deckung oder Umlage­finan­zierung, es müssen X Erwerbs­tätige für Y Rentner auf­kommen • Menschen außer­halb der Erwerbs­tätig­keit müssen immer in einem real­wirt­schaft­lichen UV alimen­tiert werden • wird eine private Zusatz­rente aus­schließ­lich durch Entgelt­umwand­lung abhän­gig Beschäf­tigter aufge­bracht → sich vergrö­ßernde Vertei­lungs­schief­lage und noch schär­fere negative gesamt­wirt­schaft­liche Effekte
[PDF] Die Zukunft des Sozialstaates. Kurzfassungen der offenen Tagung 1998 des Vereins für Socialpolitik, Rostock, 1998. Beiträge:
F. Breyer, K. Stolte: Demo­graphi­scher Wandel, endo­genes Arbeits­angebot und Politi­sche Öko­nomie der Renten­reform. S. 9 • Bei­trags­zahlern wird es mög­lich sein, durch Reduk­tion ihres Arbeits­ange­bots ihre Beitrags­zah­lungen zu vermin­dern • dann sinkende Bevöl­kerungs­zahlen vorwiegend zu Lasten der Renten­empfänger
R. Schnabel: Interne Renditen der gesetz­lichen Renten­versi­cherung Deutsch­lands. S. 9f. • interne Renditen für Jüngere können gegen 0 tendieren oder sogar negativ werden • auf­grund zuneh­mender Steuer­auswei­chung kann Renten­system unhaltbar werden
M. Werding: Umlage­finan­zierung als Human­kapital-Deckungs­ver­fahren: Neues zur „Macken­roth-These”. S.10. • es gilt auch umge­kehrte Macken­roth-These: real­wirt­schaft­lich ist jede Art umlage­finan­zierter Alters­siche­rung notwen­diger­weise gedeckt, und zwar durch Human­kapital
[PDF] H.-W. Sinn: Die Krise der Gesetzlichen Renten­versi­cherung und Wege zu ihrer Lösung.[!] In: Jahr­buch 1998 der Bayeri­schen Akademie der Wissen­schaften. Beck Verlag, 1999. Wieder­abdruck in: Bitburger Gespräche Jahr­buch 2000. C.H. Beck, 2001. • Demo­grafi­sche Verwer­fungen: abneh­mende Kinder­zahl und zuneh­mende Lebens­erwartung • Beitrags­äqui­valenz der Renten nährt die Illu­sion, dass die abge­führten Beiträge Erspar­nisse seien • der Barwert der bereits aufge­laufenen Anwart­schaften (die impli­zite Staats­schuld) beträgt etwa 10 bis 12 Billi­onen DM, also mehr als das gesamte Anla­gever­mögen der BRD (und ein Viel­faches der offenen Staats­schuld von 2,2 Billi­onen DM) • die Rendite­diffe­renz zwischen interner Rendite des UV und dem Real­zins als Ineffi­zienz des UV zu deuten, ist ein krasser ökono­mischer Inter­preta­tions­fehler — statt­dessen ist sie das Spiegel­bild der bereits unwie­derbring­lich verteilten Einfüh­rungs­gewinne • um die bereits aufge­laufenen Renten­anwart­schaften zu bedienen, bedarf es einer expli­ziten Steuer, die barwert­mäßig genau so hoch ist wie die impli­zite Steuer, die alle noch folgenden Genera­tionen bei einer Fort­führung des Umlage­systems hätten tragen müssen • die Behaup­tung, das KDV sei effek­tiver als das UV, weil es die höhere Rendite liefert, ist aus ökono­mischer Sicht schlichtweg falsch, weil die höhere Rendite sich nur unter Miss­achtung der zur Bedie­nung der Altlasten erfor­derlichen Steuer ergibt • wer im Alter auskömm­lich leben möchte, muss vorher entweder Real­kapital oder Human­kapital gebildet haben • die demo­grafi­sche Krise erfordert, Real­kapital (nur im Umfang des fehlenden Human­kapitals) zu bilden • „Da der Umstieg in die Kapital­deckung ohnehin keine länger­fristigen Effi­zienz­gewinne ermög­licht, kann man dieses Szenario getrost ad acta legen” • Unter­tunne­lungs­stra­tegie: Ansamm­lung von Real­kapital nur zur Unter­tunne­lung des Rentner­berges (Beitrags­satz auf 23,3% und dort fest­gehalten): sammelt bis etwa 2025 einen Kapital­stock an und schmilzt ihn dann allmäh­lich wieder ab • Problem: politi­sche Begehr­lich­keiten bei öffent­lich vorhan­denem Kapital­stock • Lösungsweg aus Diskus­sionen im wissen­schaft­lichen Beirat beim Bundes­wirt­schafts­ministe­rium: private Teil­kapital­deckung mit vari­abler Spar­quote, Pflicht­ersparnis von zunächst etwa 4–5% der Brutto­löhne, im weiteren Verlauf so vari­iert, dass Renten­beiträge+Spar­beiträge = 24–24,5% • die Belastung ist um 1% höher als bei der Unter­tunne­lungs­lösung, aber dafür wird dauer­haft Kapital gebildet • in der 2. Hälfte des Jahr­hunderts ist der Über­gang in die Teil­kapital­deckung voll­zogen • die auf das Volks­einkommen bezo­gene Zusatz­ersparnis liegt dabei in den nächsten 20 Jahren zwischen 3% und 4%
[PDF] H.-W. Sinn, M. Werding: Rentenniveausenkung und Teil­kapital­deckung. ifo Schnell­dienst, 53. Jahr­gang, 18/2000. • Reform­vorschlag, dessen wich­tigstes Ziel es ist, die Gesamt­belastung aus dem Renten­system und der Erzie­hung der Kinder über alle betrof­fenen Genera­tionen zu glätten und auch inner­halb jeder Genera­tion gleich­mäßiger zu verteilen • beim bloßen Rendite­vergleich werden wesent­liche Eigen­schaften des Umlageverfahrens vernachlässigt: Umverteilung zwischen den Generationen mit Begünsti­gung der Einfüh­rungs­genera­tion und Benach­teili­gung späterer Genera­tionen • in der Lite­ratur lange Zeit Ineffi­zienzen existie­render Umlage­systeme betont, deren Gründe nicht im Umlage­mecha­nismus selbst liegen und daher durch sonstige Renten- oder Steuer­reformen beseitigt werden können, ohne die Umlage­finan­zierung aufzu­geben • eine völlige Abschaf­fung des Umla­gever­fahrens würde die Über­gangs­genera­tionen mit schät­zungs­weise 10 bis 12 Billionen DM belasten • die zu erwar­tende Verdop­pelung der Zahl der Alten relativ zu den Jungen würde einen Anstieg des Beitrags­satzes von 20% auf 40% bedeuten oder bei konstantem Beitrags­satz eine Halbie­rung der Renten relativ zu den Brutto­einkommen • Höhe­punkt der demo­grafi­schen Krise ist für 2036–2038 zu erwarten • das Zusammen­spiel von Beitrags­satz und Renten­niveau lässt sich an der Entwick­lung der impli­ziten Steuer ablesen • Beitrags­zahler können von einem Teil der impli­ziten Steuer durch Renten­kürzungen entlastet werden, belastet also die heutigen Rentner • die eigent­liche Leistung jeder Genera­tion für das Umlage­verfahren sind nicht die Beiträge, sondern der Aufwand für die Erzie­hung und Ausbil­dung von Kindern als zukünf­tige Beitrags­zahler • die Arbeits­genera­tion muss also den Konsum der Alten durch ihre Beiträge finan­zieren und die Kinder groß­ziehen • zu betrachten ist also die Gesamt­belastung durch die impliziten Steuer­sätze und die elter­lichen Aufwen­dungen • diese Gesamt­belastung steigt nicht mehr durch­gängig von Genera­tion zu Genera­tion an, sondern die durch zurück gehende Geburten­raten stei­gende impli­zite Steuer wird durch die zurück gehenden Kinder­kosten großen­teils kompen­siert • mit 2 Einkommen und ohne Kind liegt der Konsum­standard pro Kopf bei einem Viel­fachen dessen, was sich die tradi­tionelle Familie mit nur 1 Einkommen und mehreren Kindern leisten kann • Grund­idee für die gezielte Reform: Verlauf der Gesamt­belastungen über alle Genera­tionen soweit wie möglich glätten • seien die Belastungen durch Kinder­kosten gegeben, so muss die impli­zite Steuer des Renten­systems schneller steigen als gegen­wärtig disku­tiert, aber für die Geburts­jahr­gänge ab 1975 stärker gedämpft werden • beides lässt sich errei­chen, indem die Beitrags­sätze zur GRV und damit das Renten­niveau konse­quent begrenzt werden, flan­kiert von einer Staffe­lung der Renten­ansprüche nach der Kinder­zahl • der sich erge­bende Renten­ausfall für die Kinder­losen sollte durch verstärkte eigene Ersparnis kompen­siert werden • eine perfekte Verste­tigung der Gesamt­belastung aller Genera­tionen ist aller­dings unmög­lich • eine Vari­ante der Renten­reform zur Glät­tung der Gesamtbe­lastungen: 1) Beitrags­satz bei 20% einfrieren; 2) Redu­zierung der Umlage­renten im Ausmaß der Verschlech­terung der Alters­struktur; 3) Diffe­renzie­rung der Umlage­renten nach der Kinder­zahl; 4) Ergän­zung durch kapi­talge­deckte Renten • diese Reform dämpft die Schwin­gungen der Gesamt­belastung und verste­tigt sie • dies geht aber mit einer erheb­lichen Absen­kung der „Eckrente” bis auf etwas 48% des Netto­lohnes einher • „Die Lasten der demo­graphi­schen Krise des Renten­systems werden dann denje­nigen ange­lastet, die sie durch ihre Familien­planung verur­sacht haben und die entspre­chende Einspa­rungen bei den Kosten der Kinder­erzie­hung reali­sieren konnten” • für den vorge­schla­genen Ausgleich der Belastungen spre­chen das inter-generation-equity-Prinzip, das Verur­sacher­prinzip und das Leistungs­fähig­keits­prinzip • nach Berech­nungen des ifo-Insti­tuts wächst der GRV-Beitrags­satz beim neuen Regie­rungs­vor­schlag von 2000 bis zum Jahr 2030 auf 23% und erreicht bis 2040 ein Niveau von mehr als 24% • hinzu kommen aller­dings jeweils noch 4% des Brutto­lohns für die zusätz­liche kapi­talge­deckte Vorsorge, so dass die gesamten laufenden Aufwen­dungen für die Alters­siche­rung bis in die dreißiger Jahre höher sein werden, als es nach dem heutigen Recht zu erwarten gewesen wäre • Renten­beziehern, die 3 oder mehr Kinder erzogen haben, sollten keine Renten­einbußen zuge­mutet werden • lang­fristig sollte die Rente der Kinder­losen nicht unter 50% der für Beitrags­zahler mit 3 oder mehr Kindern vorgese­henen Renten fallen • sonst problema­tische 3-fach-Belastung für viele Fami­lien: Versor­gung der Rentner­genera­tion über Beiträge an das Umlage­system, Erzie­hungs­kosten für die eigenen Kinder und ergän­zende Ersparnis für ihr eigenes Alter • Über­gang zu einer Teil­kapital­deckung nicht wegen der sich (bei verkürzter Berech­nung) erge­benden Rendite­vorteile, sondern als Ersatz für fehlendes Human­kapital, das den eigent­lichen Deckungs­stock des UV bildet • für Pflicht­ersparnis spricht, dass bei Beibe­hal­tung des Beitrags­satzes bis 20% zwischen 40% und 60% der Versi­cherten umlage­finan­zierte Renten unter­halb der Sozial­hilfe erhalten und mit eigener Ersparnis ihren Sozial­hilfe­anspruch verrin­gern würden • solange die Sozial­hilfe so konstru­iert ist wie heute, führt an dem Spar­zwang nichts vorbei, auch wenn er aus Sicht der Betrof­fenen den Charakter einer 100%-igen Steuer hat und Ausweich­reak­tionen am Arbeits­markt zu erwarten seien • der bishe­rige Reform­vorschlag bietet keine Lösung für die wach­sende Lebens­erwar­tung • Maßnahmen­paket zur Anhe­bung des effek­tiven Renten­alters erfor­derlich (belastet nicht den Arbeits­markt, sondern erhöht weden der Kürzung der Beitrags­sätze die Zahl der Erwerbs­tätigen) • ohne Reformen abseh­barer Anstieg der Belastungen für jüngere und zukünf­tige Genera­tionen • die heute 25- bis 45-Jäh­rigen sind die eigent­lich Begünstigten des bishe­rigen Renten­rechts
[PDF] W. Schmähl: Entgeltumwandlung und die Finanzen der Sozial­versi­cherung – ein Problem­aufriss. Arbeits­papier 7/2007, ZeS Zentrum für Sozial­politik, Univ. Bremen, 2007. • Arbeit­nehmer haben in Deutsch­land seit 2002 das Recht, einen Teil des Arbeits­entgelts in einen Anspruch auf eine betrieb­liche Alters­siche­rungs­leistung umzu­wandeln (Entgelt­umwandlung) • dies ist ein Element der politi­schen Stra­tegie zur Umge­stal­tung des deut­schen Alters­siche­rungs­systems, um die Umlage­finan­zierung der Sozial­versi­cherung zum Teil durch kapi­talfun­dierte private Renten zu ersetzen • für diese „umgewan­delten“ Entgelt­bestand­teile müssen weder Lohn­steuer noch Sozial­versi­cherungs­beiträge (von Arbeit­nehmern wie Arbeitgebern) entrichtet werden • letz­teres ist derzeit bis Ende 2008 begrenzt • ange­sichts dieses Tatbe­standes wird von vielen Seiten eine zeit­lich unbe­fristete Beibe­haltung der Beitrags­freiheit – oder deren Modi­fizie­rung – gefordert • mit der Entgelt­umwand­lung sind vielfäl­tige Effekte verbunden, so Auswir­kungen auf die Finanz­lage der Sozial­ver­siche­rungs­träger, aber auch perso­nelle Vertei­lungs­wirkungen • in diesem Beitrag werden jedoch allein Auswir­kungen der sozial­abga­benbe­freiten Entgelt­umwand­lung auf die Finanzen der Sozial­ver­siche­rungs­träger analy­siert: für jeden Sozial­versi­cherungs­zweig wird zunächst gefragt, welche Folgen sich für die Beitrags­einnahmen ergeben und wovon diese abhängen; sodann, ob sich durch die Entgelt­umwand­lung auch die Ausgaben verändern • beide Effekte zusammen bestimmen kurz- und lang­fristig die Folgen für die Finanz­lage der Sozial­versi­cherungs­träger • diese sind in den verschie­denen Versiche­rungs­zweigen unter­schied­lich, wobei insbe­sondere in der GRV sehr komplexe Wirkungs­zusammen­hänge bestehen, die detail­liert nachge­zeichnet werden • die Folgen für die Finanz­lage der Sozial­ver­siche­rung sind aller­dings nur ein wich­tiges Element zur Beur­teilung der Entgelt­umwand­lung • das finan­zielle Volumen der Entgelt­umwand­lung bestimmt sich als (Teil­nahme­quote·Zahl der Beitrags­pflichtigen) · (Umwand­lungs­quote·durch­schnitt­liches Brutto­entgelt) • stei­gende Teil­nahme­quote im Zeit­ablauf • das Durch­schnitts­entgelt der Umwandler dürfte höher sein als das aller sozial­versi­cherungs­pflichtig Beschäf­tigten • ein Teil der Entgelte dürfte ober­halb der Beitrags­bemes­sungs­grenze liegen • die durch Entgelt­umwand­lung vermin­derten versi­cherungs­pflich­tigen Entgelte führen zu einem gerin­geren Anstieg des aktu­ellen Renten­werts wird das Leistungs­niveau der GRV gesenkt (über­schlägig um 0,2%), das Ausgaben­wachstum gebremst, der Finanz­bedarf gesenkt • die Entgelt­umwand­lung senkt die Zahl der Äqui­valenz­beitrags­zahler, erhöht sich also der Rentner­quotient • von der Leistungs­niveau­senkung weden sowohl die jetzigen Rentner als auch die zukünf­tigen Rentner betroffen • dieje­nigen, die Entgelt­bestand­teile umwandeln, erwerben auch gerin­gere Renten­ansprüche → spätere Ausgaben­reduk­tion der GRV • bei Ende der Möglich­keit zur Entgelt­umwand­lung wird es einmalig zu einem Anstieg des aktu­ellen Renten­werts und des Renten­anpas­sungs­satzes kommen: gleich­zeitig auch eine erhöhte Basis für Beitrags­einnahmen

5. Säulenmodell, Umlage­verfahren, Kapital­deckungs­verfahren  

• Säulen • Umlage­verfahren und Kapital­deckungs­verfahren • Einzelwirtschaftlicher Vergleich allgemein • Einzelwirtschaftlicher Vergleich: Umstiegseffizienz • Gesamtwirtschaftlicher Vergleich

5.1 Säulen der Alters­vorsorge und Lösungen in anderen Ländern  

[GIF-Bild] Karikatur: 3 Säulen der Alters­vorsorge. Frankfurter Rundschau, 2004
[PDF] J. Rust: Main Points from World Bank Report on: Averting the Old Age Crisis (1994). gemini.econ.umd.edu, 2002. • The study suggests that finan­cial aid for the old and economic growth would be better served if govern­ments relied on 3 systems (3 pillars): • 1) a publicly managed system with mandatory partici­pation and the limited goal of reducing poverty among the old • 2) a privately managed system with manda­tory savings system • 3) a volun­tary savings system
[PDF] P.R. Orszag, J.E. Stiglitz: "Rethinking Pension Reform: Ten Myths About Social Security Systems". Conf. on "New Ideas About Old Age Security", The World Bank, 1999. • Das „3-Säulen-Modell” ist an sich genü­gend dehnbar, um alle mögli­chen Kombi­nationen politi­scher Maßnahmen wider zu spie­geln • aber in der Praxis ist das „Welt­bank-Modell” als eine spezi­fische Konstel­lation der 3 Säulen aufge­fasst worden, und es wurden Mythen daraus abge­leitet • #1: „Persön­liche Vorsorge­konten erhöhen die Spar­quote” • #2: „Die Renditen sind höher bei persön­lichen Vorsorge­konten” • #3: „Fallende Renditen der Umlage­systeme spie­geln grund­sätz­liche Probleme wider” • #4: „Das Investieren öffent­licher Treu­hand-Fonds in Finanz­kapital hat keine makro­ökono­mischen Auswir­kungen” • #5: „Arbeits­markt-Anreize sind bei persön­lichen Vorsorge­konten besser” • #6: „Renten­höhen-orien­tierte Spar­pläne geben notwen­diger­weise Anreize für frühen Renten­eintritt” • #7: „Wett­bewerb sichert nied­rige Verwal­tungs­kosten bei persön­lichen Vorsorge­konten” • #8: „Korrupte und inef­fizi­ente Regie­rungen sprechen für persön­liche Vorsorge­konten” • #9: „Die Politik der Rettungs­aktionen ist schlimmer unter öffent­licher Renten­höhen-Orien­tierung” • #10: „Das Investieren unter öffent­lichen Renten­fonds ist immer verschwen­derisch und schlecht verwaltet” • Kern­frage: ist der Über­gang auf ein privates Beitrags­system (persön­liche Vorsorge­konten) wirk­lich so vorteil­haft? • 4 wich­tige Unter­schei­dungen: • Priva­tisie­rung ist das Ersetzen eines öffent­lichen Renten­systems durch ein privates • Vorfi­nanzie­rung bedeutet das Ansammeln von Wert­papieren für spätere Renten­auszah­lungen • Diver­sifizie­rung heißt Investieren in alle Arten von Wert­papieren, nicht nur Staats-Obli­gati­onen • Renten­ziel oder Beitrags­ziel • bei Renten­ziel-Orien­tierung liegt das Ansamm­lungs­risiko beim Staat (Renten­höhe liegt fest), bei Beitrags­ziel-Orien­tierung liegt das Ansamm­lungs­risiko beim einzelnen Erwerbs­tätigen (Beitrags­höhe liegt fest) • jede Kombi­nation dieser 4 ist möglich • 4 weitere Punkte müssen beleuchtet werden: • inhä­rente Eigen­schaften gegen­über unvoll­stän­diger Durch­führungsofor­tige Erset­zung gegen­über Trans­forma­tionInter­genera­tionale Effekte • Endziel Wohl­fahrts­steige­rung • die Einfüh­rung eines UV vermin­dert die Spar­quote, aber die Umstel­lung vom UV auf das KDV muss die Spar­quote nicht erhöhen • bei einer Produk­tivi­täts­steige­rung von 2% ergibt sich in einem reifen UV eine Rendite von 3% • in einer dyna­misch effi­zienten Wirt­schaft ohne riskante Wert­papiere über­trifft die reale Verzin­sung die Wachs­tums­rate • daher scheinen Systeme mit persön­lichen Vorsorge­konten immer eine höhere Rendite zu bieten • der simple Rendite-Vergleich ist aber aus 2 Gründen irre­führend: • Verwal­tungs­kosten verzehren einen nicht unwe­sent­lichen Teil der Rendite • Über­gangs­kosten wegen noch beste­hender Renten­ansprüche aus dem UV müssen berück­sich­tigt werden • in den USA kamen die beiden extremen Fraktionen im 1994–1996 Advisory Council on Social Security, Beibe­haltung des UV gegen­über Schaf­fung großer persön­licher Vorsorge­konten, auf ähnli­che Rendite­schät­zungen • zur Diver­sifizie­rung: auf effi­zienten Märkten kompen­siert die höhere Durch­schnitts­rendite gerade das zusätz­liche Risiko • sinkende Renditen im UV spie­geln nicht einen grund­sätz­lichen Fehler im System wider, sondern das Einpen­deln in den reifen Gleich­gewichts­zustand • der Netto-Barwert des UV über alle Gene­rationen ist 0 [→ Geanakoplos, Mitchell, Zeldes, 1998] • Schluss­folge­rung: Schritte hin zum privat verwal­teten, Renten­höhe-orien­tierten Renten­system können einen oder keinen nach­teiligen Effekt haben auf Spar­tätig­keit, Arbeits­angebot oder Staats­haus­halt
[HTML] S. Nowicki: Die drei Säulen der Alters­vorsorge. Ihr-Rentenplan.de, 2006. • Gesetz­liche Rente, betrieb­liche Alters­versor­gung, private Renten­versi­cherung
[HTML] Wikipedia: Entgelt­umwand­lung = Verzicht auf Teile des bar auszu­zah­lenden Gehal­ts zugun­sten betrieb­licher Alters­vorsorge. Dadurch sinkt Ein­kommen des Arbeit­nehmers und es fallen – abhän­gig von persön­licher Verdienst­situ­ation – weniger Lohn­steuern und Sozial­abgaben an. 2008
[HTML] S. Thissen: Rische fordert Begren­zung geför­derter Entgelt­umwand­lung. www.ihre-vorsorge.de, 2006. • Die 2002 einge­führte steuer- und sozial­abgaben­freie Entgelt­umwand­lung bei betrieb­licher Alters­vorsorge beabsich­tigte einen Schub für betrieb­liche Alters­vorsorge • Herbert Rische (Präsi­dent Deut­sche Renten­versi­cherung Bund): dieses Ziel mittler­weile erreicht und bedarf nach 2008 keiner weiteren Förde­rung mehr • diese staat­liche Förderung beschere der GRV nach Angaben des Bundes­ministe­riums für Arbeit und Soziales nicht nur Beitrags­ausfälle von jähr­lich etwa 1,2 Milli­arden €, sondern dämpft jähr­liche Renten­anpas­sung und verringert Renten­ansprü­che Versi­cherter und der Rentner
[HTML] CDA begrüßt Beitrags­freiheit der Entgelt­umwand­lung. CDU Baden-Württemberg, 2007. • CDU-Sozial­ausschüsse (CDA) begrüßen, dass Entgelt­umwand­lung über 2008 hinaus von Sozial­versi­cherungs­beiträgen verschont bleibt • demnach können Arbeit­nehmer bis zu 4% ihres Brutto­ein­kommens in betrieb­liche Alters­vorsorge ein­bringen, ohne dass für diesen Betrag Steuern und Sozial­abgaben gezahlt werden müssen • inzwi­schen sind mehr als 65% der Arbeit­nehmer über Entgelt­umwand­lung in betrieb­licher Alters­vorsorge • Kritik der Deut­schen Renten­versi­cherung an Sozial­abgaben­freiheit der Entgelt­umwand­lung wies der CDU-Sozial­politiker Bäumler zurück • es wäre ungerecht, Beiträge zur betrieb­lichen Alters­versorgung doppelt zu belasten, da auf ausge­zahlte Betriebs­renten inzwi­schen volle Kranken- und Pflege­versi­cherungs­beiträge erhoben werden
[HTML] K. Brandner: Fortbestand der Entgelt­umwand­lung stärkt Ver­trauen in die Alters­vorsorge. SPD BUNDES­TAGS­FRAKTION, 2007.5 • Ankün­digung, Möglich­keit der Arbeit­nehmer zur Entgelt­umwand­lung nicht Ende 2008 aus­laufen zu lassen, schafft Sicher­heit und Klarheit für Arbeit­nehmer
[PDF] M. Bolkovac, M. Fink: Sozialrecht 13: Finanzierung des Sozialstaates (öster­reichi­sche Sicht). www1.voegb.at, VÖGB, 2008. • „Als größtes Problem hinsicht­lich eines Umstiegs zu einem kapi­talge­deckten Verfahren stellt sich der Aufbau eines Kapital­stocks dar. Beitrags­erhö­hungen sind erfor­derlich, da aus den Einnahmen auch die beste­henden Pensionen und die bereits erwor­benen Anwart­schafts­zeiten finan­ziert werden müssen. Dies würde über Jahr­zehnte hinweg eine Doppel­belas­tung für die Beitrags­zahler/-innen darstellen.” • zum chile­nischen System: „Die Mängel dieses Systems sind offen­sicht­lich: Niedrig­verdiener/-innen mit Zeiten von Arbeits­losig­keit erhalten nur sehr nied­rige Pensions­leis­tungen. Die Verwal­tungs­kosten und das Marke­ting verschlingen große Summen, die auf die Kunden/-innen abge­wälzt werden.” • Öster­reich hat durch die beiden Pensions­reformen 2003 und 2004 eines der kompli­zier­testen Pensions­systeme der Welt
[HTML] Das 3-Säulen-Konzept. Die Schwei­ze­rischen Kantonal­banken, 2008. • 1. Säule, Existenz­siche­rung: staat­liche Vorsorge • 2. Säule, Fortset­zung des gewohnten Lebens­standards: beruf­liche Vorsorge • 3. Säule, indivi­duelle Bedürf­nisse: private Vorsorge (gebunden oder frei)
[HTML] Zweite Säule mit Illu­sionen. NZZ Online, 9.6.2002. • Die 2. Säule gilt gemein­hin dank Kapital­deckung als viel wider­stands­fähiger gegen Über­alterung als 1. Säule • Center for Strategic and Inter­national Studies: wenn in 10 bis 20 Jahren große Kohorten in Pension gehen und in kurzer Zeit ihr Alters­kapital zu Geld machen wollen, kann dies an Finan­zmärkten zu einem Kollaps führen (asset melt­down) • es werden hohe Sicher­heit und hohe Erträge zugleich verlangt • Leistungs­ver­sprechen der Pensions­kassen sind ange­sichts nicht berück­sich­tigter Risiken von Finanz­markt-Anlagen zu groß; so werde Deckung der Finan­zierungs­lücken künf­tigen Genera­tionen aufge­bürdet • dass kollek­tive Risiken unver­meidbar seien, müsse den Leuten klar gesagt werden
[Powerpoint Präsentation] R. Rechsteiner: Alterssicherung in der Schweiz (Folien). 2001. • Merk­male der AHV und Inva­liden­versiche­rung (1. Säule): seit 1948, obli­gato­risch für alle Einwohner­Innen, UV, Maximal­rente = 2·Minimal­rente, misch­inde­xiert: 50%Lohn-, 50% Preis­index; 20% Zuwen­dung aus 1% der Mehr­wert­steuer • beruf­liche Alters-, Hinter­lassenen- und Inva­liden­versicherung (2. Säule): obli­gato­risch für abhängig Beschäf­tigte ab Mindest­lohn, KDV, steuer­abzugs­fähig, nicht indexiert, nur Mindest­verzin­sung der Beiträge; Über­obli­gato­rium möglich • indi­vidu­elle Vorsorge (Säule 3b): freiwillig, KDV, unter­schied­licher Höchst­einzah­lungs­betrag für Arbeit­nehmer und Selbst­ständige, steuer­lich abziehbar • Funktions­weise des KDV • 1975–2000: Verschie­bung der Alters­siche­rung Rich­tung 2.+3. Säule • Real­verzin­sung von Pensions­kassen­kapi­talien 1946–1996 • Mythen: AHV ist gefährdet, Pensions­kassen­ansprüche sind sicher, 2. Säule fördert Wachs­tum, Versiche­rungs­wirt­schaft ist effi­zient • Unter­deckungen bis 20% in der 2. Säule nicht ausge­schlossen • 2. Säule erhöht Spar­quote, bremst Wachs­tum • Anla­genot: Erspar­nisse über­steigen Investi­tionen immer stärker • Pensions­kassen in Krise: nega­tive Renditen, Unter­deckung • insti­tutio­nelle Anleger zu prozykli­schem Verhalten gezwungen • Miss­brauch von Über­schüssen: wer erhält die Kurs­gewinne? • Forde­rungen der SP: Kapital­bildung zurück­fahren, AHV stärken, Voll­dyna­misie­rung
[PDF] Nationalrat R. Rechsteiner: Der Schwei­zer Spar­wahn verhin­dert Wirt­schafts­wachs­tum. Rote Revue, 2/2004. • Über­sparen insbe­sondere der 2. Säule hat zur Folge, dass private und insti­tutio­nelle Anleger unter akuter Anla­genot leiden • über­schüs­siges Geld fließt ein­fach in Kapital­export in verschul­dete Länder, die mehr konsu­mieren als sie eigent­lich sollten • mehr Sparen = weniger Nach­frage = weniger Wachs­tum • die Schweiz sollte ange­sichts der perma­nenten Wachs­tums­schwäche ihre Alters­siche­rung vermehrt auf UV umstel­len! • über­bordende Ersparnis erzeugt regelmä­ßige Stroh­feuer auf Finanz­märkten: es kommt zu stei­genden Kursen in einem bestimmten Segment, und anschlie­ßend folgt Zusam­men­bruch • Bewer­tung der Börse über­stieg Wirt­schafts­wachs­tum von 1987-2000 um ein Viel­faches, doch hoher Bewer­tung stand nur bedingt reale Vermeh­rung des Vermö­gens gegen­über • wie viel das Kapital der Pensions­kassen eines Tages Wert sein wird, ist unklar • tiefe Mindest­zinsen in der 2. Säule (z.Zt. 2,25%) belegen, dass nicht einmal ein Bruch­teil der Gewinne den Versi­cherten garantiert zuge­sichert wird • wenn Baby-Boomer eines Tages pensi­oniert werden und ihre Anlagen verflüs­sigen, werden Kurse einbrechen (evtl. auf ein Drittel ihres Werts) • Lebens­versi­che­rungen und Pensions­kassen arbeiten noto­risch ineffi­zient, mit Verwal­tungs­kosten von rund 10% der Prämien, also um mindestens einen Faktor 10 höher als jene der AHV • Gesetz­geber müsste UV stärken statt schwächen • wenn Arbeits­produk­tivität im Mittel 0,5 bis 1,5% wächst, spart man bei Umlage­finan­zierung rund ein Drittel der Beträge allein durch späteren Zeit­punkt der Rente! • Vor­schlag einer Hochbe­tagten-Versi­cherung
[HTML] O. Pauchard (Übers. S. Grizelj): Schweizer Rentensystem: Altersrenten unter Druck. swissinfo.ch, 29.1.2010. • Eine Abstim­mung am 7. März wird die Zukunft des schwei­zeri­schen Renten­systems beson­ders hinsicht­lich der beruf­lichen Vorsorge entscheiden • die Alters- und Hinter­lasse­nenver­siche­rung (AHV) ist obli­gato­risch: vom Monats­lohn wird ein Beitrag von 8,4% abge­zogen • finan­ziert werden die Alters­renten zusätz­lich durch kanto­nale und staat­liche Subven­tionen (z.B. ein Teil der Tabak­steuer) • die AHV stellt nur das „Existenz­minimum” sicher • die beruf­liche Vorsorge ist ein System der Kapi­talbil­dung • sie ist seit 1985 obli­gato­risch: alle Arbeit­nehmer, die jähr­lich mehr als 20.520 Franken verdienen, müssen einen Prozent­satz vom Einkommen bezahlen (von 7% zwischen 25 und 34 Jahren bis zu 18% zwischen 55 und 65 Jahren, und ein mindes­tens gleich hoher Betrag vom Arbeit­geber) • theore­tisch sollte die AHV zusammen mit der beruf­lichen Vorsorge 60% des letzten Einkom­mens sichern • diese Rente kann noch durch eine frei­willige, private Vorsorge bei einer Bank oder einer Versi­cherung ergänzt werden • die Landes­regie­rung schreibt den unzäh­ligen Pensions­kassen eine Mini­malren­dite vor • ab dem 1. Januar 2009 wurde dieser Prozent­satz von 2,75% auf 2% gesenkt (vor einigen Jahren waren es noch 4%) • am 7. März wird auch über den Umwand­lungs­satz abge­stimmt (bestimmt den Betrag der neuen Renten) • die Regie­rung und die poli­tisch Rechten wollen den Umwand­lungs­satz senken • außerdem gibt es eine Diskus­sion über das Renten­alter • die Linke setzt sich dafür ein, Früh­pensi­onie­rungen für einkom­mens­schwache Personen zu verein­fachen • in der Schweiz wie in Europa: die Rechte versucht, die Folgen der Alte­rung der Gesell­schaft zu antizi­pieren, während die Linke die schritt­weise Zerschla­gung des Renten­systems anpran­gert
[HTML] D. Decurtins: Der Zank um das Rentensystem hat Tradition. Basler Zeitung, 15.2.2010
[Folien/Dias] Keynote Lecture: Die Risiken der Vorsorgegarantie. Swiss Equity KMU invest day, www.kmuinvestday.ch, Zürich, 19.5.2010. • Grafik S. 5: 3-Säulen-Systeme im Vergleich • S. 6: „benei­dens­werte Risiko­diver­sifi­zierung”: 1. Säule: UV als „inter­genera­tive Versi­cherung”, 2. Säule: KDV als Zwangs­sparen, 3. Säule: Subven­tionie­rung der privaten Vorsorge • Grafik S. 8: Schweizer Alters­struktur 1860, 2005 und 2060 • Grafik S. 9: Schweizer Lebens­erwar­tung bei Geburt 1880–2003 • Grafik S. 11: Prognosen Alters­quotient 1980–2050 • vor der Krise: Unter­schät­zung von Trends und lang­fris­tiger Auswir­kungen, kombi­nierte Anfäl­ligkeit aller Systeme (3 Säulen, Inva­liden­versi­cherung, Kranken­versi­cherung), Reform­stau bis Reform­verwei­gerung, Verschul­dungen • Grafik S. 13: Alters­struktur bei Abstim­mungen (Anzahl Stimm­berecht­tigte und davon regel­mäßig Abstim­mende) • Grafik S.14: wann tritt Stimmen­mehr­heit der Über-50-Jäh­rigen in den einzelnen Ländern ein? • Grafik S. 16: IWF-Pro­jektion der Wachs­tums­verlang­samung als Folge der Alte­rung • Grafik S. 18: BIS: Prognose­bereiche der Staats­verschul­dung/BIP in Grie­chen­land und den USA • Grafik S. 19: Prognose­bereiche der Staats­verschul­dung/BIP in anderen Ländern • Grafik S. 20: benö­tigte struk­turelle Primär­über­schüsse (in % des BIP), um Schulden­quote auf 60% zu redu­zieren • Grafik S. 21: IWF: Vergleich der Kosten der Finanz­krise mit jenen der Demo­grafie • Konse­quenzen: Tendenzen zur Umver­teilung wegen zu hohem Umwand­lungs­satz, zu hoher Mindest­verzin­sung und Unter­deckung öffent­licher Pensions­kassen • echte Kassen-Sanie­rungen über­steigen die Möglich­keiten von Arbeit­gebern und Arbeit­nehmern • tenden­ziöse Grafik S. 25: Renten­leis­tungen und Wachstum: die arbei­tende Genera­tion nimmt ab, Inves­titi­onen nehmen ab, Zahl der Rentner bleibt konstant (Anmer­kung: mit dem Produk­tivi­täts­fort­schritt kann auch eine abneh­mende Arbeit­nehmer­zahl das Gleiche oder sogar noch mehr aufbringen — sowohl für die Rentner als auch an Inves­titi­onen!) • Grafik S. 26: drama­tische Einbußen bei den Finanzen 2008, auch insge­samt kaum Kapi­taler­träge — Mindest­zins­sätze von 2,25%–3% konnten auch über einen 5-Jahres­zeit­raum nur selten erwirt­schaftet werden • Grafik S.27: Unter­deckungs­quoten der privat-recht­lichen und der öffent­lich-recht­lichen Vorsor­geein­rich­tungen 2007–2009 • Verschul­dungen einzelner öffent­licher Pensions­kassen in der Schweiz
[HTML] R. Mäder: Sarkozy will Rentensystem retten. SRDRS, www.drs.ch, 15.2.2010. • Treffen Sarkozy mit Spitzen der Gewerk­schaften auf dem Sozial­gipfel • Prio­rität Renten­reform • Sarkozy: „Vor 20 Jahren finan­zierten 2 Arbeiter die Rente eines Pensio­nierten. In 40 Jahren werden es nur noch 1,2 Arbeiter sein” • bereits heute seien 10% der Renten nicht finanziert! • er will alle Möglich­keiten prüfen — nur eine Senkung der Renten schliesst er aus • die Wirt­schafts­krise und ihre Folgen für den Staats­haus­halt erzwingen nun ein Handeln • OECD: der Anteil der Renten­ausgaben an der Wirt­schafts­leis­tung in Frank­reich liegt mit 12,4% über dem Durch­schnitt der €-Zone • Defizit der umlage­finan­zierten Renten­kassen von 25 Mrd. € wird bis 2050 auf jähr­lich 100 Mrd. € steigen • die Gewerk­schaften drohen mit Massen­protesten • sie fordern, die Einnahme­lücke durch höhere Steuern zu schliessen
[HTML] Frankreich: Rente mit 62 schafft es durch die Nationalversammlung. WELT-ONLINE, 15.9.2010.
[HTML] Frankreich: Ende des Rentenluxus. FAZ.NET, 15.9.2010.
[HTML] Rente: Das französische Rentensystem.[!] République Française, Französische Botschaft in Deutschland, 12.11.2010.
[HTML] INE bestätigt: Spanien braucht neues Sozial-und Renten­system. www.mallorca.sc, 29.1.2010. • 2049 werden in Spanien 31,9% 64 Jahre oder älter und 29,07% unter 16 Jahre alt sein (→39,03% Erwerbs­tätige) • durch­schnittl. Lebens­erwar­tungen 2048: Mann=84,3 Jahre (+5,8), Frau=89,9 Jahre (+6,5)
[PNG-Bild] M. Opielka: Better times ahead? Sozial Extra 29(6), 2005. • Neben einem Plädoyer für das Grund­einkommen eine Darstel­lung des US-ameri­kani­schen Renten­systemsalle Ameri­kaner zahlen auf ihr Einkommen (bis zur Höchst­grenze von 90.000$) 12,4% Renten­steuer • alle Alten ab 62 (ab 2027: 67) sowie Erwerbs­unfähige erhalten eine Rente von durch­schnitt­lich 1.100$ • fakti­sche Mindest­rente bei 30-jähriger Versiche­rungs­zeit: 655$ • Höchst­rente: 1.939$
[HTML] P. Iden: Das Rentensystem in Kanada — Teil 1. www.kanadaspezialist.com, 4.11.2009;  [HTML] Teil 2. • 3 Haupt­ebenen: 1) "Canada Pension Plan" (CPP), die Haupt­rente; 2) "Old Age Security" (OAS), die Zusatz­rente; 3) Einkommen aus Privat-Renten und Inves­titi­onen • CPP: jeder Arbeit­nehmer muss eine bestimmte Summe monat­lich einzahlen — entspre­chend bekommt er nach dem Ende seiner Arbeits­zeit eine vorbe­stimmte Rente ausbezahlt, aller­dings inner­halb bestimmter Minimum- und Maximum-Grenzen (z.Zt. max. $ 908,75) • das persön­liche Renten-Empfangs-Alter kann man zwischen 60 und 70 Jahren wählen (mit Ab- bzw. Zuschlägen) • der CPP soll etwa 25% des Einkom­mens eines Ange­stellten vor seiner Pensi­onie­rung ersetzen • Arbeit­nehmer zahlt z.Zt. 4,95% auf Brutto-Verdienst, Arbeit­geber 4,95% • Selbst­ständige zahlen z.Zt. 9,9% auf ihr Einkommen • die OAS wird ab Alter 65 gezahlt (mit aller­hand Vorbe­halten: kanadi­scher Staats­bürger oder Permanent Resident und hat mind. 10 Jahre in Kanada gelebt) • ¼-jähr­lich dem "Cost-of-Living-Index" ange­passt • die OAS kommt aus der Steuer-Kasse und ist nicht auf Einzah­lungen basiert • ein nicht mehr arbei­tendes Rentner-Ehepaar kann also maximal mit etwa $ 2,000.00 monat­lich (CPP+OAS) rechnen • die Durch­schnitts-Rente liegt um etwa $ 500.00 • zusätz­lich "Guaranteed Income Supplement" (GIS) für allein­stehende Rentner (kein Bestand­teil des Renten-Systems in Kanada, sondern eine sepa­rate „Wohl­fahrts-Zuwen­dung” des kanadi­schen Steuer-Systems für notlei­dende Personen, Ehepaare und Fami­lien) • privat kann man mit einer Bank, einer Kredit-Firma oder einer anderen von der Regie­rung aner­kannten Firma entweder einen Spar-Vertrag machen, der ihnen im Alter monat­lich oder jähr­lich eine bestimmte Summe auszahlt, oder ihre finan­ziellen Ange­legen­heiten einer "Financial Planning Company" über­geben • beides ist gefähr­lich heut­zutage, denn die Kompe­tenz solcher Firmen ist oft frag­würdig, und Betrugs-Manöver sind nicht selten • sie beruhen meist auf einer Basis von Aktien-Port­folios mit mini­malem Risiko (minimum risk), mitt­lerem Risiko (medium risk) bis hohem Risiko (high risk) • in allen diesen Kate­gorien haben Inves­toren in den letzten 12 oder so Monaten erheb­liche Verluste erlitten
[Folien/Dias] W. Strengmann-Kuhn: Soziale Sicherung I, 7. Vorle­sung: Fort­setzung: Reform­vorschläge (Folien). Univ. Frank­furt, SS 2007
[Folien/Dias] W. Strengmann-Kuhn: Das schwedische Modell der Alters­siche­rung – Ein Grünes Reform­projekt (Folien). BAG Wirtschaft. 2008. • Rendite des KDV: realer Zins­satz • Rendite des UV: Anstieg verbei­tragter Ein­kommens­summe + Verän­derung der Anzahl Beitrags­zahler • Problem des Über­gangs zum KDV nicht lösbar: Doppel­belas­tung der jungen Genera­tion oder Belas­tung der älteren Genera­tion • neue Renten­anpas­sungs­formel der rot-grünen Reform hat vor allem Beitrags­satz­stabi­lität zum Ziel • Riester-Rente war zunächst obli­gato­risch geplant, dann aber frei­willig mit staat­lichen Subven­tionen • (altes und) neues schwe­disches Modell: beitrags­abhängige umlage­finan­zierte Rente (Beitrags­satz 16%) + obliga­torische private Rente (Beitragssatz 2,5%) + evtl. steuer­finan­zierte Garan­tie­rente; aber: Renten­höhe ist unsicher • Schwei­ze­risches Modell: Mindest­rente, Höchst­rente, Versi­cherungs­pflicht für alle, auf gesam­tes Ein­kommen bezogen, keine Beitrags­bemes­sungs­grenze • Ziel: grüne Bürger­versi­cherung
[HTML] Rentenreform: Schwedischer Kurswechsel.  iw Institut der deutschen Wirtschaft Köln , 2010.
[HTML] kalvermann: Rentensystem in Schweden. APO-Troisdorf.de, 26.10.2010. • Das Renten­system in Schweden kommt ohne private kapital­orien­tierte Renten­versi­cherungs­träger aus • was bei uns Grund­siche­rungs­empfänger sind, wird in Schweden aus Mitteln des Renten­trägers bezahlt
[PDF] F. Legros: Notional Defined Contribution: A comparison of the French and the German Point Systems. CEPII, Working Paper No 2003-14, 2003. • "In order to provide better incentives for a later retirement, some experts do promote marginal actuarial fairness." This would imply some specificities that most pension schemes do not have, also which can be very costly, and is very difficult to implement • actuarial fairness in levels seems to combine individual freedom, incentives and financial equilibrium for all ages and individuals • NDC schemes provide the same yield to all individuals and all wage categories: for each individual, the discounted sum of contributions must be equal to the discounted sum of benefits • 2 levels of the bonus: a financial level (with a null value of leisure) insures the equilibrium of the scheme, and individual level which insures personal optimality • if there is a decreasing relationship between life expectancy and there are non-Bismarckian (redistributive) elements in the pension scheme, this implies a decreasing relationship between the individual wage and bonus (the optimal bonus for low income will be higher than the optimal bonus for high income) • marginal actuarial fairness is costly and difficult to implement as soon as life expectancy has to be taken into account as correlated with the value of leisure •
Life expectancy at the age of 60 and socio-professional categories (France)
Category Males Females
Executives, self employed 22.526.0
Intermediate profession (technicians, etc.) 19.525.0
Artisan, shopkeepers, firms managers 19.525.0
Employees 19.024.0
Workers 17.023.0
• "in an actuarially fair system in level, the discounted sum of contributions must be equal for every individual to the discounted sum of benefits, and the discount rate is the same for every member of a cohort" (such a system cannot have Beveridgean elements) • such a system is defined by the rate of discount, used to compare past paid contributions and future earned benefits • the budgetary balance of such a system depends on the indexing rule (generally given by the evolution of an economic parameter) • "As soon as the pension scheme contribution rate does not vary" (the purpose of an NDC PAYG) "the indexing rule will try to provide an automatic stabilising device ..." (total wage bill in Sweden, inflation in France, net wages in Germany) • because of the uncertainty about economic trends and cycles and about demographics, the ability of these schemes to stabilize automatically is very questionable • the Swedish NDC scheme (the "ideal") has no automatic stabilizing device • the German pension scheme by points is condemned to deficit • the French pension scheme balance totally depends on the quality of the experts' forecasts • uncertainty effects future wages, forecasted active population, birth rates and life expectancies • due to uncertainty, forecasted contribution rates can vary by 15% in 2040 • changes in life expectancy usually profit more the rich and cost more to the poor → potential contradiction between actuarial fairness (insurance logic) and redistributive goals • because, due to disparity in life expectancy, the intra-generational variance is higher than the inter-generational variance, the NDC fvours financial equilibrium to social equilibrium • the French model — having no automatism in its indexing device — can be regulated each year according to the forecasts: but it requires reliable and frequent forecasts and independence of the boards from retirees' and wage earners' lobbies • the built-in automatic "return spring" mechanism in the German adjustment formula (whereby the pension yield is lowered by the present contribution rate) implies that the active population pays 3 times: once by the contribution rate, then by its future replacement rate, and finally because the life expectancy index based in the past is a source of costly inertia • if instead the less favourable assumptions in the forecasts are selected, it is probable that the scheme will get into surplus within some years (these surpluses could be used as a buffer fund) • the result would be a decrease in average pension
[PDF] A.J. Auerbach, R. Lee: Notional Defined Contribution Pension Systems in a Stochastic Context: Design and Stability (Summary). NBER — National Bureau of Economic Research, Retirement Research Center, 2006. • A new variety of public pension programs known as NDC has been implemented by Sweden • also introduced or planned in Italy, Poland, Latvia, Mongolia and the Kyrgyz Republic • the basic principle is that they mimic Defined Contribution plans without actually setting aside assets: a notional capital account is maintained for each participant • balances in this account earn a rate of return declared by the pension plan each year (in Sweden depending on per capita economic growth) • notional payments into this account are made over the entire life history to mirror actual contributions • the declared rate of return and these notional contributions determine the value of the account at any point in time • after a designated age (e.g. 62), the account can be exchanged with an annuity from the pension plan: its terms will depend on mortality of the generation at a fixed age (e.g. 65) and on a rate of return as calculated from the pension plan • an NDC plan appears to achieve considerable financial stability: the promised rate of return reflects the underlying PAYGO nature (rather than being market based) and the annuity structure should buffer the system from the costs of rising longevity • in the event that the program's finances move toward imbalance, a braking mechanism can be incorporated which automatically modifies the rate of return • a stochastic macro model is used to simulate the context of the US demography and economy • the study shows a problem with the Swedish model, which only brakes the rate of return when moving toward debt • only a symmetric brake, which also raises the rate of return during periods of financial strength, can avoid considerable asset accumulation during such periods • an NDC system in which rates of return are based on total rather than per capita economic growth is inherently more stable • the major part of volatility in the performance is attributable to economic (rather than demographic) uncertainty;  [PDF] Full Working Paper
[PDF] W. Binne: Blick über die Grenzen (Schweden, Schweiz).[!] VDR, 2003
[PDF] M. Bütler: Zweite Säule: Wie konstruiert man ein stabiles Renten­system? Buch­tipp. Die Volks­wirt­schaft, 8/2003. • In der Schweiz krankt auch die 2. Säule • wegen mangelnder Rationa­lität versäumen es die Indivi­duen, aus eigenem Antrieb für das Alter vorzu­sorgen • das chile­nische Modell hat doppelt so hohe Verwal­tungs­kosten wie die Schweiz • eine Infla­tions­indexie­rung der Renten ist nur über eine substan­ziell tiefere Anfangs­rente erreichbar
[PDF] H.-H. Francke: Risikovorsorge in alterna­tiven volks­wirt­schaft­lichen Finanzie­rungs­systemen - das deut­sche Dilemma. In: E. Welteke, G.A. Schröder, M.B. Hofer (Hrsg.): Perspek­tiven der Märkte für Finanz­dienst­leistungen. Fest­schrift zum 60. Geburts­tag von Prof. Dr. Die­thard B. Sim­mert.  Deut­scher Spar­kassen Verlag, Stutt­gart, 2004. Insti­tutio­nelle Unter­schiede zwi­schen Kapital­markt-orien­tiertem US-Finanz­system und Banken-orien­tiertem deut­schem Finanz­system • grund­sätz­lich gibt es für auf Unge­wiß­heit beru­henden Risiken keine indivi­duelle Vorsorge­mög­lichkeit • Kolle­ktiv kann jedoch – not­falls durch zwangs­weisen Rück­griff auf Steuer­zahler – Kata­stro­phen kompen­sieren • indivi­duelle Vorsorge­stra­tegien sind nur gegen quanti­fizier­bare Risiken mög­lichgegen objekt­spezi­fische Risiken kann man sich schützen, indem man Port­folio nach Krite­rium unter­schied­licher Risiko­quellen schützt • gegen systema­tische Risiken - wie makro­ökono­mische Schocks - kann man sich nur durch inter­tempo­ralen Risiko­aus­gleich schützen, z.B. zwischen Genera­tionen durch insti­tutio­nelle Kapital­akkumu­lation oder im UV • dieser Schutz kann als öffent­liches Gut vom Allmen­detyp inter­pretiert werden - damit staat­liche Bereit­stel­lung trotz Rivali­tät im Konsum gerecht­fertigt • die staat­lich instru­mentali­sierte Risikot­räger­schaft in den USA ist funda­mental ver­schieden: Regu­lie­rungen und Institu­tionen im Bereich des selbst genutzten Wohn­eigen­tums („Ginny Mae”, „Fanny Mae”, „Freddy Mac”) mit beson­deren Offen­legungs­pflich­ten sowie Organi­sation der Pensions­fonds (Anteil an risi­koär­meren staat­lichen Renten­papieren) • deut­sche Risikot­räger - vor allem Banken - werden gestützt durch das Kredit­wesen­gesetz, das nach unter­schied­lichen Rechts­formen geglie­derte Banken­system und die beson­deren Bezie­hungen zur Zentral­bank • kapital­gedeckte Pensions­kassen bzw. Sozial­versi­cherungs­systeme geraten bei längeren Wirt­schafts­krisen und/oder größeren Schocks in ökono­mische Schwie­rig­keiten
[PDF] Internationale Konferenz der  FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG: Renten­reformen in Mittel- und Ost­europa. Bericht. Prag, 2006. • Gemein­same Ursachen der Renten­kassen-Probleme: Alte­rung der Gesell­schaft, Zunahme der Früh­verren­tung, hohe Arbeits­losig­keit, stei­gende Lebens­erwar­tung • H. Corne­jová: „Im Vergleich zu 1950 leben wir heute durchsch­nitt­lich etwa 13 Jahre länger” • Ungarn und Polen: neben umlage­finan­zierter GRV eine eben­falls obliga­torische kapital­gedeckte 2. Säule • Slowa­kei stellt auf kapital­gedeck­tes System um • Tsche­chien hat keine betrieb­liche Alters­versor­gung • Slowe­nien: 3-Säulen-Modell nach Schwei­zer Muster • Deutsch­land: neben GRV und betrieb­licher Alters­versor­gung als 3. Säule freiwil­liges privates, staat­lich bezu­schuss­tes KDV: die Riester-Rente • Öster­reich: 3-Säulen-Modell, wobei die 1. Säule alle Arbeit­nehmer umfasst (auch Beamte) • Spanne der Renten­eintritt­salter reicht von 55 bis 67 Jahren • Teil­nehmer forderten nur Erhö­hung des faktischen Renten­eintritts­alters • alle warnten vor Schluss­folge­rung, höhere Lebens­erwar­tung bedeute auch, dass man länger arbeiten könne • ohne Jobs für Ältere komme Anhe­bung des Renten­alters einer Renten­kür­zung gleich • Achitz (Österreich): Regie­rungen sollten sich auf Erwerbs­quote, Lohn­ent­wick­lung und Wirt­schafts­wachstum konzen­trieren • Umlage­system müsse auch künftig Grund­lage sein • Einig­keit darin, dass KDV nicht ver­pflich­tend sein sollte • Gewerk­schaften hätten oft leider mitge­tragen, dass Arbeits­markt­politik auf Kosten der Sozial­versiche­rungs­systeme gemacht wurde (Motto: „Lieber ein glück­licher Rent­ner als ein unglück­licher Arbeits­loser”) • künftig stärker auf lang­fristige Investi­tionen drängen
[HTML] Russland gerät in Schieflage bei Rentensystem — „Expert”. RIANOVOSTI, 15.6.2010.
[HTML] Petersburger Wirtschaftsforum 2010: Rentenreform in Russland: Tod vor der Rente — „Wedomosti”. RIANOVOSTI, 21.6.2010. • Finanz­minister Alexejew Kudrin: das Renten­alter wird erhöht werden müssen — Beschluss „in ein, zwei oder fünf Jahren” • in Russ­land gehen Frauen mit 55 Jahren und Männer mit 60 Jahren in Rente • viele gehen auch vorzeitig in die Rente (Berg­werks­arbeiter, Forst­arbeiter, Kosmo­nauten u.a.) • durch­schnitt­liches Renten­eintritts­alter: 54 Jahre bei den Männern und 52 Jahre bei den Frauen • die Zahl der Beitrags­zahler ist fast 2 mal so hoch wie die Zahl der Rentner: 70 Mio. gegen­über 36 Mio. • 2031 können die Zahlen gleich groß werden • Präsi­denten­berater Arkadi Dworko­witsch: es hat noch keine Analysen gegeben • die Gesell­schaft werde der Erhö­hung des Renten­alters erst dann zustimmen, wenn die Zahl der arbei­tenden Rentner höher als die der nicht arbei­tenden sei (heute: ca. 33%) • die Erhö­hung des Renten­alters ist besten­falls 2014/2015 zu erwarten
[HTML] D. Palan: Renten: Revolution statt Schneckentempo. FOCUS MONEY online, 10.11.1997. • N. Walter: „Das System der gesetz­lichen Renten­versi­cherung in Deutsch­land ist bank­rott” • W. Döring (FDP) fordert „den sofor­tigen und voll­stän­digen Ausstieg aus der gesetz­lichen Renten­versi­cherung” • C. Schwarz-Schilling (CDU): rund 700 Mrd. DM müssten bis zum Jahr 2015 ange­spart werden • N. Blüm: zu teuer, nicht finan­zierbar und poli­tisch nicht durch­zusetzen — die Genera­tion, die den Kapital­stock aufbauen müsste, würde doppelt zur Kasse gebeten: neben der Spar­leis­tung für die eigene Rente hätte sie die Ansprüche der Alt­rentner zu bezahlen • H.O. Herøy (Colonia Versi­cherung): die Teil­umstel­lung ist machbar und bezahlbar, wenn die Beitrags­sätze bei 20% einge­froren werden und gleich­zeitig das heutige Renten­niveau beibe­halten wird — der Aufbau einer Kapital­rücklage bremst den Beitrags­anstieg ab • Blüms Renten­reform­kommis­sion befürchtet volks­wirt­schaft­liche Verwer­fungen • J. Borchert: „Wie kann man den immensen Kapital­stock wieder auflösen, ohne erheb­liche Verluste zu riskieren? — massen­hafter Verkauf von Wertpa­pieren und Immo­bilien kann deren Preise ins Boden­lose stürzen lassen”wenn der GRV zwischen 2020 und 2030 der Kollaps droht, würde ein Kapital­stock die Zeit­bombe entschärfen • H.O. Herøys Idee: eine Mischung aus staat­licher Rente und privatem Sparka­pital: ab 1999 werden Beiträge und Leis­tungen festge­schrieben; künftig muss keiner mehr als 20% in die GRV zahlen, das Alters­ruhe­geld wird dennoch auf 70% des letzten Netto­gehalts fest­gesetzt, die Finan­zierung ändert sich: ein Teil der Rente wird künftig bei Banken, Versiche­rungen oder Invest­ment­fonds angespart — der Anreiz zum Sparen: die Rück­lage fürs Alter ist steuer­frei; dafür müssen die Renten künftig versteuert werden • für die Jungen: statt der prophe­zeiten Spitzen­sätze von 27% steigen die Belas­tungen einschließ­lich Spar­betrag auf maximal 23%, dafür steigen die Beiträge in den ersten Jahren stärker als ohne Reform, und die Jungen gehen 2 Jahre später in Rente • Verluste der Alten: die Genera­tion kurz vor der Rente hat am wenigsten Zeit, Kapital anzu­sparen, und gleich zu Beginn werden die jähr­lichen Renten­steige­rungen redu­ziert • Geld kostet das Modell vor allem in den ersten Jahren, wenn der Staat die Folgen der Reform finan­ziell abfe­dern muss (rund 15 Mrd. DM bis 2002)das zusätz­liche Kapital und die gesun­kenen Lohn­neben­kosten schaffen höheres Wirt­schafts­wachstum und stei­gende Steuer­einnahmen • Rechen­beispiele • Kapital­deckungs­praxis in Europa und welt­weit
[HTML] J. Piñera: Auf dem Weg zum mündigen Bürger: Reform der Alters­versor­gung am Beispiel Chile. www.josepinera.com/pag/, 1999. • „… das Umlage­verfahren versucht, die … nach­voll­zieh­bare Verbin­dung zwischen Leistung und Vergü­tung … aufzu­heben” • „… läuft darauf hinaus, daß ein immer kleiner werdender Anteil von beschäf­tigten Beitrags­zahlern eine immer größer werdende Schar von Renten­empfän­gern zu ernähren und zu versorgen hat” • „… unaus­weich­lich, daß die verspro­chenen Leis­tungen gekürzt werden müssen” • die chile­nische Regie­rung setzte „… an die Stelle der staat­lichen Renten­ver­siche­rung eine revo­lutio­näre Neue­rung: ein natio­nales, im wesent­lichen privat­wirt­schaft­lich organi­siertes System von Renten­spar­konten” • die Leis­tungen des neuen, privaten Systems liegen 16 Jahre danach zwischen 50 bis 100 Prozent höher als die nach dem früheren Umlage­system gezahlten Renten, je nachdem, ob es sich um Alters-, Erwerbs­unfähig­keits- oder Hinter­bliebenen­renten handelt • das von der privaten Renten­ver­siche­rung verwal­tete Vermögen beläuft sich auf etwa 40% des chileni­schen Brutto­sozial­produkts von 1995 • Entpoli­tisie­rung: die Renten nun nicht mehr Ange­legen­heit und Spiel­ball der Politik • erlaubt es, persön­lichen Präfe­renzen nachzu­gehen: die einen möchten möglichst immer­fort arbeiten, andere wiederum können es gar nicht erwarten, in den Ruhe­stand zu treten • die Beitrags­zahlungen der Arbeit­nehmer sind steuer­lich absetzbar, die Erträge der Renten­spar­konten steuer­frei • mit einge­schlossen in das System der Renten­spar­konten sind eine Erwerbs­unfähig­keits- und eine Lebens­ver­siche­rung • ein Arbeit­nehmer, der vor seiner Pensi­onie­rung mindes­tens 20 Jahre lang regel­mäßig Beiträge gezahlt hat und dessen Ansprüche dennoch unter der staat­lich festge­legten Mindest­rente liegen, erhält diese Mindest­rente vom Staat dann, wenn sein Renten­spar­konto erschöpft ist • die gesetz­liche Mindest­anspar­quote von 10% des Einkom­mens vor Steuern (weitere 10% darf man steuer­begüns­tigt ansparen) gründet auf der Annahme, dass im Laufe eines Arbeits­lebens durch­schnitt­lich ein Netto­ertrag von 4% erwirt­schaftet wird: ausrei­chend Geld, um die Zahlung einer Rente von 70% seines letzten Monats­lohns sicher­zu­stellen. • Behaup­tung: im System der Renten­spar­konten stellt sich das Problem der demo­grafi­schen Falle über­haupt nicht • es stellen sich natür­lich Über­gangs­probleme, deren Lösung die komplexen Gegeben­heiten im jewei­ligen Land zu berück­sichtigen hat • Arbeit­nehmer, die in das neue System über­wechseln, zahlen keine Beiträge mehr in das UV • die Regie­rung garan­tiert all denje­nigen, die bereits eine Rente beziehen, dass die Höhe ihrer Pensionen durch die Reform nicht beein­flusst wird • jedem Arbeit­nehmer, der nach dem UV bereits Beträge entrichtet, steht die Wahl offen, zu verbleiben oder aber überzu­wechseln • wer das alte System verläßt, erhält als „Aner­kennung” eine Obli­gation (Index­anleihe mit Real­zins­satz von 4%), die seinem neuen Renten­spar­konto gutge­schrieben wird und erst nach Erreichen des gesetz­lichen Renten­alters ausbe­zahlt wird • neu auf den Arbeits­markt Kommende sind auf das neue System verpflichtet • erreicht der letzte im UV verblie­bene Arbeit­nehmer das Renten­alter, ist die Regie­rung ledig­lich noch für eine begrenzte Zeit verpflichtet, an die Pensionäre des alten Systems Rente zu zahlen • mit dem dazu gere­gelten Absenken der Arbeit­geber­beitrags stiegen die Netto­löhne um etwa 5% an — damit konnte die täuschende Vorstel­lung besei­tigt werden, die Sozial­ver­siche­rung werde von Arbeit­gebern und Arbeit­nehmern gemeinsam getragen; damit stellt das System klar heraus, dass sämt­liche Beiträge von den Arbeit­nehmern stammen • die aus dem UV resul­tie­rende Verschul­dung des chileni­schen Systems ist von der Welt­bank auf etwa 80% des BSPs von 1980 geschätzt worden • durch Neuver­schul­dung können die Kosten des Über­gangs auf zukünf­tige Genera­tionen verteilt werden (in Chile etwa 40% über Regie­rungs­schuld­verschrei­bungen) • „Diese "Über­brückungs­verschul­dung" wird wahr­schein­lich zu dem Zeit­punkt voll­ständig getilgt sein, zu dem uns der letzte Pensi­onär des alten Systems verläßt.” • es haben sich mehr als 90% der chileni­schen Arbeit­nehmer, die früher dem alten System ange­hörten, für das neue entschieden;  [Web-Link] M. Klundt: Von der sozialen zur Genera­tionen­gerech­tigkeit?. Polari­sierte Lebens­lagen und ihre Deutung in Wissen­schaft, Politik und Medien. VS Verlag für Sozial­wissen­schaften, 2007. • Aus einem Inter­view der Frank­furter Rund­schau am 26.1.2005 mit dem früheren (2000–2006) chileni­schen Präsi­denten Ricardo Lagos über die Erfah­rungen mit der Renten­priva­tisie­rung: „Die Hälfte der Rentner wird nicht das garan­tierte Mindest­renten­niveau erhalten. Wir bringen ein Gesetz zur Verbes­serung der Einkom­mens­situa­tion alter Menschen ein, weil sich das indi­vidu­elle Kapital­deckungs­verfahren als unzu­reichend erweist. Das ist die Lehre, die wir ziehen und die auch in der deut­schen Reform­debatte zu bedenken wäre: Die Priva­tisie­rung der Alters­siche­rung bedeutet für den Staat enorme finan­zielle Belas­tungen.”;  [Zitierung] C. Mesa-Lago: Die Rentenstruktur­reform der sozi­alen Sicher­heit in Latein­amerika: Modelle, Merk­male, Ergeb­nisse und Lehren. Inter­natio­nale Revue für sozi­ale Sicher­heit, 54(4), 2001. (Zitiert in Wiki­pedia über José Piñera). • Bestä­tigte in vielerlei Hinsicht die Kritik von Orszag und Stiglitz. So betrug z.B. im Jahr 2000 die Zahl der aktiven Beitrags­zahler in Chile gerade 60%, obwohl die Reform auch mit dem ausdrück­lichen Ziel einer deut­lichen Redu­zierung der in Chile weit­verbrei­teten Beitrags­hinter­ziehung einge­führt worden war
[HTML] M.A. Ruiz Arias, C. Mesa-Lago: Privatisierungen, die zur Ader lassen. Renten­reformen in Latein­amerika. ila 251, Dossier: Rente & Rendite, 2001. Zusam­menfas­sung durch E. Fritsch der Arti­kel M.A. Ruiz Arias: „Las reformas en los sistemas de pensiones en América Latina y el caso Nicaragua”, in: La Privatización que Sangra, 25, Managua 2000, und C. Mesa-Lago: „Políticas y reformas de la seguridad social en América Latina”, 2000. • Renten­reformen in Costa Rica, Chile, Argen­tinien, Uruguay, Peru, Kolum­bien, Boli­vien, Mexico, El Salvador • kein univer­sales Modell für Latein­amerika • die Reformen wurden den jewei­ligen wirt­schaft­lichen, demo­grafi­schen, recht­lichen und politi­schen Bedin­gungen angepasst
[PDF] C. Mesa-Lago: Reassessing Pension Reform in Chile and Other Countries in Latin America. www.adb.org, 2002. • Legal and statistical data, and technical studies on structural reforms of social security pensions in 11 countries in Latin America • 3 different general models • effects of the reforms in labor force coverage, compliance, competition, administrative costs, pension level and gender, impact on national savings, fiscal costs, capital market development, and investment returns • 11 lessons from the analysis: • 1) there is no single universal structural pension reform model • 2) in 2 countries (Bolivia, Mexico) all insured persons switched to the private system, in 4 countries most of them did • 3) indication of an increase in pension coverage of the labor force in 5 countries, stagnation in 2 and decrease in 2 • 4) account ownership and direct link between contribution and pension levels have not solved the problem of evasion and payment delays • 5) small countries have only 2 or 3 providers • 6) despite competition, administrative costs are high and have not significantly dimished • 7) recent data on pension level and gender indicate that old-age private pensions are smaller than public pensions, while the opposite is true of disability and survivors pensions, and private pensions are adversely affected by the higher life expectancy of women • 8) capital accumulation has been quite considerable (55% of GDP in Chile, 4–11% in the other countries), but deducted fiscal costs from private pension savings in Chile shows a negative net result — „the goals of the reform should be others” • 9) fiscal costs are due to 3 state financial responsibilities: the public system deficit, the recognition bond, and the minimum pension: Chile has endured the highest fiscal costs, but also has granted very generous conditions; the means of financing both fiscal cost and the value of implicit pension debt must be taken into consideration, because the transition can last from 40 to 60 years • 10) the private pension system possibly has made the financial markets more liquid and mature and contributed to a more diversified portfolio • 11) the average real rate of return (gross returns, before deduction of administrative costs) until 1002 ranged from 11% to 16% in Chile, Mexico, El Salvador and Bolivia, and from 6% to 8% in the other countries
[PDF] Y. Quiroga: Vom Vorbild zum Reform­fall: Chile refor­miert sein privates Renten­ver­siche­rungs­system.  FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG, 2008. • Chile hat 26 Jahre Erfah­rung mit einem privaten Renten­ver­siche­rungs­system • sein radi­kaler Wechsel von einem staat­lichen UV zu einem indi­vidu­ellen und privat verwal­teten KDV wurde welt­weit als Beispiel für ähnliche Reformen ange­führt • doch die wichtig­sten Versprechen (bessere Renten, höherer Deckungs­grad und gesell­schaft­lich sowie indi­vidu­ell niedri­gere Kosten) wurden nicht einge­halten • statt­dessen produ­ziert das System zuneh­mend Alters­armut und Ungleich­heit • wichtig­stes Projekt der Regie­rung Bachelet ist daher eine neue Renten­reform • die Umstel­lung vom alten UV auf das KDV verur­sacht bis heute hohe Trans­itions­kosten: staat­liches Defizit 1981–2004 durch­schnitt­lich 4,7% des BIP gegen­über 1,8% vorher • 2007 4,37 Mio. Beitrags­zahler bei rund 7 Mio. wirt­schaft­lich aktiver Bevöl­kerung (62% der Erwerbs­bevö­kerung zahlt ins KDV, 3,7% ins alte UV) • die Mitglieder der Renten­fonds zahlen nur spora­disch ein (Beitrags­dichte 52% eines Arbeits­lebens) • mehr als ein Drittel der 1,4 Mio. staat­lichen Renten sind aus dem UV, das im Gegen­satz zum KDV nicht automa­tisch der Preis­steige­rung ange­passt wurde • 30% aller staat­lichen Renten waren Sozial­renten (nach Armuts­krite­rien gere­gelt) • der Staat zahlt den größten Teil der Renten an die Fonds (entspre­chend den zuvor in das öffent­liche System einge­zahlten Beiträgen), jähr­lich ange­passt mit 4% • die Leistung der privaten Kassen kann nicht nach den gezahlten Renten bestimmt werden • die durch­schnitt­lichen Renten­zahlungen liegen bei den privaten Fonds um 18% unter denen des staat­lichen Systems! • 2020–2025 werden Männer im Dur­schnitt mit 51% und Frauen mit 28% ihres Einkom­mens der letzten Arbeits­jahre in Rente gehen (statt der verspro­chenen 80%) • reale Anlage­renta­bilität der Fonds­mitglieder in den letzten 10 Jahren zwischen 4,5% und 6,5% • das Centro de Estudios Nacionales de Desarrollo Alternativo kommt für 1990–2005 auf eine Renta­bilität der Beitrags­zahlungen von 3,5% • von den 22 Fonds um 1990 hat nur ein Oligopol von 6 Fonds über­lebt • die organi­sierte Arbeit­nehmer­schaft hat keinerlei Einfluss auf die Verwal­tung der ange­legten Gelder • das System ist zur Herstel­lung sozi­aler Sicher­heit für die Mehr­heit der Bevöl­kerung inef­fizient • Kinder­erzie­hung oder Arbeits­losig­keit wird mit gerin­geren Renten bestraft • seit 2005 gibt es einen Konsens, dass der Staat wieder aktiv als Bereit­steller eines Systems der sozi­alen Siche­rung wahr­nehmen müsse • wichtig­stes Element der Anfang 2008 beschlos­senen Reform ist die Einfüh­rung einer soli­dari­schen, steuer­finan­zierten Säule (mit Kinder­bonus = 10% von 18 Mindest­löhnen) als Ersatz der Zuschüsse zur Minimal­rente und der Sozial­renten, zwischen 34% und 56% über den bishe­rigen Sozial­renten, aber 22% bis 33% unter der Mindest­rente • auch Selbst­stän­dige werden nach 7-jähriger Über­gangs­zeit in das beitrags­pflichtige System privater Renten­fonds aufge­nommen • die Gesamt­kosten für die soli­dari­sche Säule werden auf 1% des BIP 2017 geschätzt • es handelt sich aber nicht um einen System­wechsel • der Staat als Bürge eines Minimal­standards, den er gesamt­soli­darisch finan­ziert • dagegen wurde in Argen­tinien 2007 die Wahl­frei­heit zwischen privatem KDV oder staat­lichem UV herge­stellt → Mitglie­derzahl der privaten Renten­fonds von 12 auf 9 Mio. verrin­gert • in Chile werden nun 60% der Bevöl­kerung mit höheren Renten rechnen können • das private System lässt eine klare Aussage zur zukünf­tigen Renten­höhe nicht zu — dies Problem löst auch das neue System nicht • da das chileni­sche Steuer­system extrem regressiv ist, wäre eine stär­kere Beteili­gung der Arbeit­geber an den steuer­finan­zierten Leistungen gerecht • die Koali­tion schreckte offenbar davor zurück, noch einen Schritt weiter zu gehen
[PDF] K. Niemietz: Der späte Sieg des Ernesto Guevara. Argen­tinien entei­gnet die privaten Pensions­fonds. ecaef.org, 2009. Erschienen als „The Nationalisation of Retirement Savings Accounts in Argentina” in: Economic Affairs, 29(2), 2009. • „Im Vergleich zu dem, was möglich gewesen wäre, und mit dem, was Chile erreicht hat, fällt die Bilanz” für das private Teil­system der argen­tini­schen Alters­vorsorge „durch­wachsen aus” • über­mäßige Regulie­rung der Geschäfts­tätig­keit der Pensions­fonds wie auch struk­turelle Defi­zite haben das System behin­dert • diese Widrig­keiten der recht­lichen und insti­tutio­nellen Rahmen­bedin­gungen trafen auch auf Chile zu, wurden dort aber von einer Fülle von Reformen auf allen Ebenen begleitet • den enteig­neten Sparern in Argen­tinien wird sugge­riert, sie hätten ihr Vermögen nicht verloren, sondern gegen Ansprüche aus dem UV einge­tauscht • es besteht das politi­sche Risiko, dass die Renten­formel im UV will­kür­lich nach Gruppen­inter­essen geän­dert wird • auf die argen­tini­sche Bevöl­kerung wird aufgrund der raschen Alte­rung eine hohe fiska­lische Belas­tung zukommen • in Ländern mit stei­genden Alten­quoti­enten können die Kosten des Über­gangs auf das KDV zu hoch sein
[HTML] Wikipedia: Rentenversicherungssystem (Chile). 2010. • Das staat­lich regu­lierte chile­nische Renten­versiche­rungs­system wurde 1980 vom UV auf das KDV umge­stellt • für alle Arbeiter müssen die Arbeit­geber einen Teil des Arbeits­einkom­mens an die Renten­versi­cherung abführen • alle Arbeit­nehmer müssen, Selbst­stän­dige dürfen einzahlen • die Pensions­fonds finan­zieren sich über Verwal­tungs­kosten, die nicht regu­liert sind • weiterhin wird ein Teil der monat­lichen Renten­beiträge zur Finan­zierung einbe­halten, ebenso wie ein Teil der freiwil­ligen Beiträge • die zu erwar­tende Renten­höhe hängt nicht nur von der Wert­entwick­lung der Renten­fonds, sondern auch von den abgezo­genen Verwal­tungs­kosten ab • wurde mindes­tens 20 Jahre lang einge­zahlt und liegt der Renten­anspruch dann unter einer bestimmten Höhe, besteht Anspruch auf Mindest­rente (auf Staats­kosten) • Sebastián Piñera: „die eine Hälfte der Chilenen hat keinen Renten­anspruch, und für 40% von den anderen ist es schwierig, auch nur die Voraus­setzungen für die Mindest­rente zu errei­chen.” • wenn ein Renten­fonds den staat­lich festge­setzten Mindest­ertrag nicht mehr leisten kann, wird er liqui­diert, das Fondsver­mögen auf andere Fonds über­tragen, und der Staat muss die Kapital­diffe­renz zum Mindest­ertrag auffüllen • da den Renten­ansprüchen aus dem alten System fast keine Einzah­lungen mehr gegen­über stehen, wird die Diffe­renz vom chileni­schen Staat gezahlt (jähr­liche Umstel­lungs­kosten: in der Größen­ordnung von 4,5% des BIP) • von den vielen latein­ameri­kani­schen Ländern, denen die chileni­sche Reform als Vorbild diente, haben sich Argen­tinien und Peru wieder davon abge­kehrt • die in Chile beob­achtete Erhöhung der Spar­quote wieder­holte sich in den anderen Ländern nicht • durch eine weitere Renten­reform von 2008 werden allmäh­lich bis 2015 auch Selbst­stän­dige in das Renten­versiche­rungs­system einbe­zogen
[HTML] Großvater Staat: Verstaatlichung des Rentensystems in Ungarn ist fix.[!] PESTER LLOYD 43/2010, 26.10.2010. • Rück­kehr in Ungarn ein zentral gere­geltes Renten­system unter reiner Staats­obhut • der Eintritt in die frei­willige private Renten­versi­cherung soll Berufs­einstei­gern per Gesetz ganz unter­sagt werden • diese Renten­politik der Orbán-Regie­rung wird von der sozia­listi­schen Oppo­sition abge­lehnt • die vorge­legte Geset­zesi­nitia­tive soll Versi­cherten den umstands­losen Umstieg ins staat­liche System ermög­lichen • bisher können die gesetz­lich Versi­cherten 9,5% des Brutto­einkom­mens in die staat­liche Renten­versi­cherung einzahlen oder 1,5% in das Staats­system und 8% an einen privaten Renten­träger • die Regie­rung will dieser „Zockerei” ein Ende bereiten • Kritiker sehen die Maßnahmen als Zwangs­verstaat­lichung und eine Gefahr, dass Renten­beiträge im allge­meinen Budget versickern, um die 3% Defizit­grenze zum BIP 2011 einzu­halten • Orbán: Aufgaben „von öffent­lichem Inter­esse” nicht in die Hände der Privat­wirt­schaft • die sozial­demo­krati­sche Oppo­sition will eine Volks­abstim­mung
[HTML] „Das belgische Rentensystem ist ungerecht”. www.deredactie.be, 20.11.2010. • Belgi­scher Renten­atlas der Uni Löwen zeigt: das belgi­sche Renten­system schafft Unge­rechtig­keiten und behan­delt die Betrof­fenen nicht gleich • die Durch­schnitts­rente betrug 2007 1.220 € brutto — Männer 1.440 €, Frauen 1.037 € • Rentner zwischen 60 und 64 Jahren erhalten 1.537 €, Rentner mit etwa 85 Jahren nur 1.160 € • die meisten Betrof­fenen können ihren bishe­rigen Lebens­stil ohne Zusatz­rente der Renten­kasse ihres früheren Arbeit­gebers nicht halten — doch nur 35% verfügen über eine solche (meist jene mit einer ohnehin schon höheren Rente) • die 3 Säulen des belgi­schen Renten­systems sind: • 1) die gesetz­liche Renten­versiche­rungs­pflicht für die beruf­lich Aktiven, Arbeits­losen und Kranken, finan­ziert nicht nur von den aktiven Arbeit­nehmern, sondern auch von den Beamten und Selbst­stän­digen • 2) die frei­willige beruf­liche Zusatz­rente für einzelne Arbeit­nehmer, Unter­nehmen oder gar Sektoren, mit Beiträgen auch von Arbeit­gebern • 3) indi­vidu­elles Renten­sparen z.B. über eine Bank, das in gewissem Umfang steuer­lich geltend gemacht werden kann
[HTML] M.S.: Rentner am Staatstropf. Ungarn droht seinen Bürgern mit dem Entzug des Rentenanspruchs. PESTER LLOYD 47/2010, 25.11.2010.

5.2 Das Umlage­verfahren und das Kapital­deckungs­verfahren  

[PDF] V. Hentschel: Klausur­fragen Wirt­schafts­ord­nung, Wirt­schafts­politik und wirt­schaft­liche Entwick­lung in West­deut­schland (1948 - 1990). Univ. Mainz, 2006. • 7. Begrün­dung des in der Renten­versi­cherung prakti­zierten UV: Güter werden nicht zurück­gelegt, sondern über­wiegend in Periode des Konsums produ­ziert
[HTML] Wikipedia: Umlage­verfah­ren ist eine Methode zur Finan­zierung von Sozial­versi­che­rungen. Einge­zahlte Bei­träge werden unmit­telbar für die Finan­zierung erbrach­ter Leistungen herangezogen. 2008
[HTML] Wikipedia: Kapital­deckungs­verfahren ist eine Methode zur Finan­zie­rung von Ver­siche­rungen. Dabei werden Spar­anteile aus Beiträgen der Versi­cherten am Kapital­markt angelegt und für jeden einzelnen Versi­cherten ein Deckungs­kapital gebildet. 2008. • Enthält auch Umlage der Einzah­lungen an Leistungs­bezieher • Macken­roth → jeweils erwerbs­tätige Gene­ration muss stets zugun­sten der Rentner auf Teile des gesamt­wirt­schaft­lich verfüg­baren Güter­volu­mens verzichten, unab­hängig vom Finan­zierungs­ver­fahren • Risiko von Kapital­ver­lusten
[Dias/Folien] K. Kroll: Mathematik der Lebensversicherung (Folien). (www.ruhr-uni-bochum.de) GeneralCologne Re, 2002. • Diskonti­nuier­liche Methode in Deutsch­land, konti­nuier­liche Methode in angel­sächsi­schen Ländern • Netto­prämie = reine Kosten des Risikos (inkl. Sicher­heits­zuschläge) • Brutto­prämie = Netto­prämie + Abschluss­kosten + Verwal­tungs­kosten • konstante Prämie: anfangs Netto­prämie > Risiko­prämie, später Netto­prämie < Risiko­prämie (es sammelt sich Deckungs­rück­stel­lung an, die dann wieder aufge­löst wird) • vorsich­tige Sterbe­tafeln: gefor­derte Sterb­lich­keit laut Tafel ≤ tatsäch­liche Anzahl der Leistungs­fälle • Ausglei­chung roher Sterbe­wahr­schein­lich­keiten durch Formel (Poly­nome, kleinste Quadrate, Momen­ten­me­thode) oder gewich­tete Mittel benachbarter Werte • Sterb­lich­keit Versi­cherter i.Allg. < Sterb­lich­keit der Bevöl­kerung → eigene Tafel mit bestimmtem %satz der Bevöl­kerungs­tafel • um Aufwen­dungen und Erträge verglei­chen zu können, müssen bei auf denselben Zeit­punkt bezogen werden: Barwert der Leistungen = Barwert der Prämien • Diskon­tie­rungs­faktor ν = 1 / (1 + Rech­nungs­zins­satz¹)  ¹) Zins, der dem Versi­che­rungs­nehmer garan­tiert wird (z.Zt. 3,25%) • Leib­rente äx = n=0Σω-x npx · νn oder äx = 1 + Dx+1/Dx + Dx+2/Dx + ... + Dω/Dx, wobei npx = Wahr­schein­lich­keit eines x-Jährigen, das Alter x+n zu errrei­chen = lx+n/lx, mit lx = Anzahl Lebender des Alters x
[PDF] Alters­vorsorge - Die Heraus­forde­rungen der Kapital­deckung meistern.[!] bankenverband, 2007. • Über­gang von Leistungs- zu Beitrag­szusage • Reak­tionen auf Unter­deckung • neue Investi­tions­strategien für Pensions­einrich­tungen • Beitrag der Port­folio­theorie • Risiko-Diver­sifi­kation • Lang­lebig­keits­risiko – Heraus­forde­rung für die Kapital­märkte? • Etablie­rung vorsich­tiger Invest­ment-Prin­zipien • Einfach­heit, Trans­parenz und Flexi­bili­tät • Aktien­hausse in 90er Jahren hat einige spezi­fische Probleme der KDV über­deckt • betrieb­liche Pensions­fonds mit festen Leistungs­zusagen in mehreren Ländern wiesen dann erheb­liche Unter­deckung auf (bis hin zur Insol­venz garan­tie­render Unter­nehmen) • Probleme durch gestie­gene Lebens­erwar­tungen • Probleme durch Niedrig­zins­umfeld: stei­gender Barwert zukünf­tiger Zahlungs­ver­pflich­tungen • nicht nur Aktien-Kurse sanken, sondern auch deren Ren­diten • neue Bilan­zierungs­richt­linien für betrieb­liche Alters­vorsorge machten Pensionsver­pflich­tungen unkalku­lierbar • Form jedes KDV: Rente = Beitrags­zah­lungen + Anlage­rendite • Unter­nehmen sind nicht mehr bereit, Risiken des KDV allein zu tragen • damit Risiken privater Haus­halte: Zins- und Kurs­risiko, Infla­tions­risiko, Wieder­anlage­risiko, Volati­litäts­risiko (Höhe des Renten­einkom­mens hängt aus­schließ­lich von Lage an Finanz­märkten zum Zeit­punkt des Ein­tritts in Ruhe­stand ab), das Lang­lebig­keits­risiko • IWF Global Financial Stability Report 2005: private Haus­halte mehr und mehr „Schock-Auf­nehmer des letzten Auswegs” des Finanz­systems! • für KDV müssen private Haus­halte eine Basis­qualifi­zierung in lang­fristiger Finanz­planung unter Risiken haben • alle Studien zeigen, dass finan­zielle Allgemein­bildung nicht aus­reicht • wenn private Haus­halte zu wenig oder falsch sparen, kommt es zu Alters­armut mit staatlicher Ver­pflich­tung zur Grund­siche­rung • Goldman Sachs®, 2005: voll­ständige Anpas­sung der Ver­mö­gens­struk­tur der Pensions­fonds an Struk­tur ihrer Zahlungs­ver­pflich­tungen würde Investi­tionen in Höhe von 4,5 Bill. $ in fest­verzins­lichen Wert­papieren mit Lauf­zeit von 10 Jahren erfor­dern – solches Volumen steht am Markt nicht zur Ver­fügung • durch Anstieg der Nach­frage würden auch Renditen für besonders lang­laufende Wert­papiere sinken • beträcht­liche Unter­deckung betrieb­licher Pensions­einrich­tungen: Zweifel an deren Risiko­manage­ment • Separa­tions­theorem: Port­folios lassen sich in risiko­behaf­teten und risiko­freien Teil auf­teilen, um gege­benes Rendite­ziel zu erreichen • ein Teil­port­folio hat die Auf­gabe, die Erfül­lung zukün­ftiger Zahlungs­ver­pflich­tungen in ihrer zeit­lichen Struktur zu sichern (liability driven investment) • das 2. Teil­port­folio ent­hält große Viel­falt verschie­dener Vermö­gens­werte – je größer Risiko­tole­ranz des Investors, desto mehr • dieses Teil­port­folio soll vom Träger des Pensions­fonds vorge­gebene Rendite erwirt­schaften • durch Auf­teilung auf unter­schied­liche Vermö­gens­formen kann Ertrag und Risiko einer Investition gesteu­ert werden • die Erfül­lung lang­fristiger Zahlungs­ver­sprechen kann durch Kauf lauf­zeit­kongru­enter Anleihen höchster Boni­tät prak­tisch risiko­los erfolgen • dieser Ansatz gilt aber als zu anspruchs­voll, da auch Wert der Zahlungs­ver­pflich­tungen im Zeit­ablauf nicht kon­stant (durch Verän­derun­gen der Lebens­erwar­tung, der Infla­tions­rate und des Zins­satzes)
[Folien/Dias] W. Aeberhardt: Volkswirtschaftliche Risiken umlage- und kapital­basierter Systeme in der Alters­vorsorge (Folien). Schwei­zeri­sche Aktuar­vereini­gung, Mitglie­derver­samm­lung Solo­thurn, 2007. • Kapital­basierte Systeme: Netto­rendite des Port­folios minus Kosten bleibt lang­fristig deut­lich unter dem Wachs­tum der Nominal­löhne
[PDF] Möglichkeiten und Grenzen verstärk­ter Kapital­deckung der gesetz­lichen Alters­siche­rung in Deutsch­land. Deut­sche Bundes­bank, Monats­bericht Dezem­ber 1999. • makro­öko­no­misches Simu­lations­modell der Aus­wir­kungen des demogra­fischen Wandels • zunächst verhal­tener, dann sich beschleu­nigender Rück­gang der Beschäf­tigten­zahl → Verlang­samung des Wirtschafts­wachs­tums → Sozial­produkt könnte zwischen 2020 und 2030 sogar zurück­gehen, aber pro Kopf dennoch steigen → Pro-Kopf-Ein­kommen der Rent­ner könnte im ungünstigen Fall in 30 Jahren nur um 9% steigen, während das der Beitrags­zahler um 49% zunimmt → Verschie­bung der Ein­kommens­ver­teilung zwischen Rent­nern und übriger Bevöl­kerung • Notwen­dig­keit, über stär­kere Kapital­deckung nach­zu­denken • auch KDV nicht immun gegen demogra­fische Verän­derungen: höhere Lebens­erwar­tung erfordert höhere Beiträge, und schrump­fende Bevöl­kerung lässt Kapital­auflö­sung Kapital­bildung über­steigen → sinkende Vermögens­preise → Konsum­einschrän­kung der Rentner • ob durch Einfüh­rung einer KDV gesamt­wirt­schaft­liche Erspar­nis und letzt­lich Wachs­tums­möglich­keiten gestärkt werden, ist wissen­schaft­lich umstritten • ein­facher Rendite­vergleich wird GRV nicht gerecht (auch Inva­liden- und Hinter­blie­benen­versi­cherung, versi­cherungs­fremde Leistungen) • bei Übergang vom UV zum KDV anfangs höhere Bei­träge zu verkraften: es muss immer auch impli­zite Schuld aus dem UV bedient werden → zusätz­liche Belastung • beim KDV erwar­tete lang­fristig höhere Rendite ist nur durch zusätz­liche Belastung zu erkaufen, deren Bar­wert genau dem Bar­wert des Rendite­vorteils ent­spricht! • bei Wieder­verei­nigung hätte Beitrags­satz der Ost­deut­schen höher aus­fallen müssen, was durch Inte­gration in gesamt­deutsche Renten­versi­cherung vermieden wurde • durch zuneh­mende Früh­verren­tung wurden Renten­finanzen weiter geschwächt • schlechte Ausgangs­position der GRV in Phase hoher Arbeits­losigkeit
[Folien/Dias] R. Maurer: Leib­renten und/oder Entnahme­pläne: Die Gestal­tung der Aus­zahlungs­phase in der kapital­gedeckten Alters­versor­gung (Folien). DIA-Studie Finan­zierung des Ruhe­stands, Deut­sches Institut für Alters­vor­sorge, 2007. • Produkt­alterna­tiven: Ent­nahme­pläne bei Invest­ment­gesell­schaften, Leib­renten bei Ver­siche­rungen • welt­weite Vertei­lung der Bevökerung im Alter 65+ 2000 und 2050 • 3 Unsicher­heiten in Entnahme­phase: Infla­tions-, Investment- und Lang­lebig­keits­risiko • Tabelle: Einfluss der Inflation bei 2-3% Infla­tions­rate auf heuti­gen realen Wert von 1000 € in 5-25 Jahren • tradi­tio­nelle Lö­sung: Leib­rente = an das Leben gekop­pelte regelmä­ß wieder­keh­rende Leistun­gen; schal­tet das Lang­lebig­keits­risiko aus • Beispiel Einzah­lung 100.000, fixe Leib­renten­zah­lungen pro Monat bei verschie­denen Lebens­altern und unter­schied­licher garan­tier­ter Renten­bezugs­zeit • Leib­renten-Ren­dite im Todes-/Erle­bens­fall: Survival Credit kompen­siert Illi­quidität und Auf­gabe der Ver­erbung • Vor- und Nach­teile von Invest­ment­fonds-Entnahme­plänen gegen­über Leib­renten • histo­rische Betrach­tung von Ent­nahmen und Rest­kapital am Bei­spiel • Leib­renten bieten garan­tierte lebens­lange Zahlungen = Schutz vor Folgen unerwar­teter Lang­lebig­keit; außer­dem sog. Über­lebens­gewinne (Survival Credits) = Stei­gerung mög­lichen Einkom­mens­niveaus • bereits mit Renten­eintritt in Leib­rente investiertes Alters­kapital bietet wenig Flexi­bili­tät und Liqui­dität und nutzt Survival Credit und lang­fristige Ertrags­chancen der Kapital­märkte nicht opti­mal • diver­sifi­zierte Aktien­anlagen auch in Ruhe­stands­phase ein wich­tiger Bau­stein des Alters­versor­gungs­port­folios, da Invest­ment­hori­zont nach Ein­tritt des Ruhe­stands im Schnitt noch 15-20 Jahre beträgt • im hohen Alter nimmt Attrak­tivität von Leib­renten aufgrund des Survival Credits stärker zu • in steuer­lich geför­derter KDV ist Ent­nahme­phase unüber­sicht­lich regu­liert (Riester- und Rürup-Ver­träge unter­schied­lich)
[HTML] Deutsches Institut für Alters­vorsorge, Infopool » Fach­lite­ratur (Abstracts): H. Gischer: Die Höhe der Renten­ver­siche­rungs­bei­träge im Kapital­deckungs­verfahren (Kurz­fas­sung). Lang­fas­sung in: WiSt, 6/1996. • Um nach 40 Bei­trags­jahren und Lebens­erwar­tung von 15 Jahren Brutto­renten­niveau von 45% zu erhalten, muss bei Zins­satz von 7,5% und Wachs­tum des Brutto­arbeits­entgelts von 6% der Bei­trags­satz 11,3% sein • bei einem Wachstum des Bruttoarbeitsentgelts von 4,5% muss der Beitrags­satz nur 7,4% betragen • bei Zins­satz von 5% muss Bei­trags­satz aber 21,8% sein! • Beitrags­zah­lungen müssen also um so höher sein, je stär­ker Anstieg der Nomi­nal­löhne im Ver­hält­nis zum Zins­satz aus­fällt • Versi­che­rungs- und Umver­teilungs­leistungen der GRV müssten über andere Wege finan­ziert werden
[PDF] M. Thum: Theorie des Sozialstaates, Kapitel 9: Theorie des Umlage­verfah­rens. SVWL Finanz­wissen­schaft, TU Dresden, 2005. • Im UV verzinsen sich Bei­träge mit Summe aus Bevöl­kerungs- und Lohn­wachs­tum • „Golden Rule” als Bedin­gung für maximal mög­lichen Konsum in Solow's Wachs­tums­modell • für höhere und niedri­gere Spar­quoten und damit Kapital­aus­stat­tungen fällt Konsum niedriger aus • im dyna­misch effizi­enten Bereich des Kapital­stocks wäre Verzin­sung im Kapital­markt stets höher als interne Verzin­sung des UV • histo­rischer Verlauf von Beitrags­satz und Renten­niveau 1960–2000 • histo­rischer Verlauf von Markt­zins und Lohn­summen­wachstum 1957–2002
[PDF] Wissenschaftlicher Beirat beim Bundes­minis­terium für Wirt­schaft: Grund­legende Reform der gesetz­lichen Renten­versiche­rung.[!] www.bmwi.de, 1998. • Drohende Probleme der GRV aus Arbeits­losig­keit, befris­teten Beschäf­tigten­verhält­nissen, Teil­zeit­arbeit, versi­cherungs­freien gering­fügigen Beschäf­tigten­verhält­nissen und Schein­selbst­ständig­keit • Plädoyer für grund­legende Reformen zur Verän­derung des UV in Rich­tung auf ein KDV, um den Ziel­konflikt zwischen auskömm­lichen Renten und nied­rigen Beiträgen zu entschärfen • Deutsch­lands Probleme: Abgaben­last insge­samt zu hoch, Steuer­system über­mäßig zu progressiv, Arbeits­markt unfle­xibel, Risi­koka­pital­märkte unter­entwi­ckelt, zu viele staat­liche Regulie­rungen • von der GRV werden etwa 80% der Erwerbs­personen erfasst • Anzahl der Personen im Erwerbs­alter wird 2040 30% nied­riger sein (mitt­lere Prog­nose­vari­ante des Statis­tischen Bundes­amtes) • das Verhältnis der Personen mit 60 und mehr Jahren zu Personen von 20–59 Jahren wird von 37% 1998 auf 68% 2030 ansteigen • erst nach 2040 wird sich die Alters­struktur wieder etwas verbes­sern • der Ressort­arbeits­kreis des BMI hat 1996 eine wesent­lich pessi­misti­schere Bevöl­kerungs­prog­nose erstellt (danach wird sich der Alten­quotient bis 2035 mehr als verdop­peln) • ohne die Renten­reform­gesetze von 1992 (netto­lohn­bezogene Rente) und (beschlossen für) 1999 (Demo­graphie­faktor zur Minde­rung des Renten­anstiegs) würde der Beitrags­satz bis 2035 auf etwa 40% ansteigen (nun aber: etwa 30%) • Grafik: Bevöl­kerungs­prog­nosen der inter­minis­teri­ellen und des Statis­tischen Bundes­amts 2000–2050 • während die demo­grafi­sche Entwick­lung recht sicher prog­nosti­ziert werden kann, wagt der Beirat keine Prog­nose über aggre­gierte Erwerbs­neigung und Arbeits­losen­quote • die Reform­gesetze liefern keine Über­windung des Mangels • Lösung: Vergröße­rung des Sozial­produkts und ein Belas­tungs­ausgleich im Zeit­verlauf durch eine System­ände­rung • die dem entgegen­stehende Macken­roth-These „ist falsch und irre­führend”: Sozial­aufwand kann durch Vergröße­rung des Sozial­produkts (durch Ersparnis und Kapi­talbil­dung) erträg­licher werden: so kann ein Teil der zukünf­tigen hohen Renten­last schon heute getragen werden • es „kann nur von der Verstär­kung der Kapi­talbil­dung eine nach­haltige Entlas­tung erwartet werden” • durch Investi­tion im Ausland kann auf bevöl­ke­rungs­reiche Länder ausge­wichen werden • „Der Beirat empfiehlt, das System der deut­schen Renten­versiche­rung unver­züg­lich in Rich­tung eines kapi­talbil­denden Systems zu entwi­ckeln, um so die zukünf­tige Finanz­kraft des Versiche­rungs­systems und mit ihm die Kraft der Volks­wirt­schaft zu stärken.” • „… sollte das Kapital­deckungs­system nicht staat­lich, sondern privat­wirt­schaft­lich organi­siert werden” • „Das gegen­wärtige System der dyna­mischen Rente mit ausschließ­licher Umlage­finan­zierung lässt sich bei einer schrump­fenden Bevöl­kerung auf die Dauer nicht durch­halten.” • der Beirat kann die Einfüh­rung einer steuer­finan­zierten Grund­rente nicht unter­stützen, weil sie keinen Beitrag zum Abbau der Fehl­anreize leisten würde • im jetzigen System kann ½ der Beiträge als kapital­markt­äqui­valente Spar­leis­tung ange­sehen werden, und ½ hat den Charakter einer Lohn­steuer → Abwan­derung in die Schwarz­arbeit • man bräuchte eine MwSt-Erhö­hung von 15–20 Prozent­punkten, um die Grund­rente zu finan­zieren • beim System­wechsel darf man die bereits im UV erwor­benen Anwart­schaften nicht vergessen: zu ihrer Finan­zierung müsste bis zu ihrem Auslaufen eine Steuer erhoben werden oder eine entspre­chende Umlage • es entstehen sehr hohe anfäng­liche Belas­tungen um bis zu 10 Prozent­punkten über dem bishe­rigen Beitrags­satzwenn­gleich der System­wechsel zur KDV keine schnellen Vorteile verspricht, so ist dennoch zu ihm zu raten, um eine zeit­liche Glät­tung der Belas­tungen zu erreichen • die Krise beginnt um das Jahr 2020 und verschärft sich bis etwa 2035 • „Wenn man die Renten sichern will, ohne den Beitrags­satz in bedroh­liche Höhen steigen zu lassen, gibt es zur sofor­tigen Kapi­talbil­dung keine Alter­native” • eine Genera­tion, die nur noch wenige Kinder groß­zieht, verfügt über ausrei­chende Leis­tungs­fähig­keit, mit der Anlage der einge­sparten Mittel am Kapital­markt ihre Alters­versor­gung sicher­zustellen • einsei­tige Bindung an das Lohn­einkommen schafft unnö­tiges Finan­zierungs­risiko, das durch parti­elles KDV vermindert wäre • Grafik: Gesamt­aufwand an Umlage- und Pflicht­spar­beiträgen 2000–2050 (reine Umlage, „Unter­tunne­lung”, Kapital­deckung, Kapital­deckung & Verschul­dung, feste Spar­quote, vari­able Spar­quote) • „Die umlage­finan­zierten Renten­anteile sind in jedem Jahr so zu berechnen, dass die Summe aus den stan­dardi­sierten kapital­gedeckten Renten­anteilen und den umlage­finan­zierten Renten­anteilen genau dem Anspruchs­niveau entspricht, wie es durch die Renten­formel 1999 für diese Kohorte defi­niert wird. Aus einem Vergleich des durch Umlage zu finan­zierenden Renten­volu­mens mit den Einkommen der Versi­cherungs­pflich­tigen ergibt sich daraufhin, ähnlich wie im heutigen System, der notwen­dige Beitrags­satz. Die Diffe­renz zwischen dem vorge­gebenen Gesamt­aufwand in Prozent des Brutto­lohnes (etwa 24,5 Prozent in den Rech­nungen des Beirats) und dem notwen­digen Beitrags­satz entspricht der jähr­lich vorzu­gebenden Pflicht­spar­quote.” • die Höhe der Gesamt­aufwen­dungen (Beitrags­satz + Spar­quote) in % der Brutto­löhne sollte einmalig fixiert werden • „… immerhin soll die Hälfte der Alters­rente lang­fristig aus ange­sparten Kapi­talbei­trägen finan­ziert werden” • dama­lige Mitglieder des Beirats u.A.: H. Albach, F. Breyer, G. Gäfgen, H. Giersch, H. Haller, H. Hax, N. Kloten, W. Krelle, E.-J. Mestmäcker, H.-K. Schneider, H. Siebert, M. Streit
[Abstract only] F. Ruland: Subsidiaritätsprinzip und gesetzliche Renten­versi­cherung (Zusam­menfas­sung). www.deutsche-rentenversicherung.de, 2000. • Versuche, die GRV unter Beru­fung auf das Subsi­diari­täts­prinzip einzu­schränken, miss­verstehen sowohl das Subsi­diari­täts­prinzip als auch den Charakter der Renten­versi­cherung als Vorsorge­system • sie können sich weder auf das Verfas­sungs­recht noch auf das Recht der EU stützen • aus der aktu­ellen Situa­tion am Kapital­markt lässt sich auch nicht auf eine prin­zipi­elle Über­legen­heit der kapi­talge­deckten Vorsorge schließen
[HTML] B. Brinkmann: RENTENREICH. www.beltwild.de, 2004/2010. • Beson­dere Bezug­nahme auf das Gutachten &bdquoGrund­­legende Reform der gesetz­­lichen Renten­­versi­­cherung” von 1998 • die Legende vom Einfüh­rungs­gewinn der ersten Rentner­genera­tion im UV • • • • • • • • •
[HTML] R. Hauser: Private Teilkapitaldeckung und perso­nenbe­zogene Alters­siche­rung. Deut­sche Renten­versiche­rung, Heft 9–10, 1998. • Zum Gutachten des Wissen­schaft­lichen Beirats beim Bundes­minis­terium für Wirt­schaft: die vom Beirat empfoh­lene Teil­kapital­deckung geht von einer lang­fristig erreich­baren realen Kapital­rendite von 4% ohne Berück­sichti­gung einer Besteu­erung im Vergleich zu 2% realem Lohn­wachstum aus • diese Prog­nose ist mit großer Unsi­cher­heit behaftet: zu fragen, ob man darauf eine grund­legende System­umstel­lung stützen darf • eine Teil­kapital­deckung würde die in der GRV enthal­tenen Elemente des sozi­alen Ausgleichs wesent­lich schwä­chen und zu stär­kerer Ungleich­heit unter den Rentnern führen
[HTML] B. Brinkmann: RENTENREICH. www.beltwild.de, 2004/2010. • Beson­dere Bezug­nahme auf das Gutachten „Grund­­legende Reform der gesetz­­lichen Renten­­versi­­cherung” von 1998 (s.o.) • dieses von 33 führenden deut­schen Wirt­schafts­wissen­schaft­lern abge­segnete Gutachten hatte wohl einen wesent­lichen Anteil an der Einfüh­rung der sog. „Riester-Rente” als Einstieg in das KDV • Grund­idee: durch eine Umstel­lung der Renten­finan­zierung das Sozial­produkt stärker erhöhen, als dies sonst der Fall wäre (Steige­rung der Inves­titi­onen im Inland, Renten­beiträge teil­weise auch im Ausland inves­tieren) • die Legende vom Einfüh­rungs­gewinn der ersten Rentner­genera­tion im UV • „Wie es auch im vorin­dustri­ellen Fami­lien­verbund der Fall war, zahlen die Jungen an die Alten und begründen dadurch einen Renten­anspruch gegen die nächste Genera­tion der Jungen” • diese Aussagen der Gutachter stehen eindeutig im Wider­spruch zur Vorstel­lung von einem Einfüh­rungs­gewinn • die „Verluste der Nach­folge­gene­rati­onen”, den die Gutachter theore­tisch berechnen, ist ledig­lich darauf zurück zu führen, dass die Politik vor Einführung der Riester-Rente keiner Rentner­genera­tion die Drei­fach­belas­tung zumuten wollte • da die für den Konsum der Rentner bestimmten Güter und Dienst­leis­tungen nur im Zusammen­wirken von Real- und Human­kapital produ­ziert werden können, kann Realka­pital das Human­kapital auch nicht voll­ständig ersetzen → letzt­lich müssen die Jungen die real­wirt­schaft­lichen Äqui­valente für die Rente der Alten erar­beiten • wenn es keine Kinder gäbe, könnten die Real­kapi­talbe­sitzer auch keine Zinsen kassieren • propor­tionale Mehr­belas­tung der Jungen aufgrund der demo­grafi­schen Krise → bei relativ gleichem Versor­gungs­niveau der Rentner müssen die Jungen einen höheren Anteil an ihrer Produ­ktion abgeben: „Den rela­tiven Macken­roth / kriegt auch das KDV nicht tot” • bei einer verschlech­terten Rela­tion Alte/Junge steigt im Prinzip die prozen­tuale Belas­tung der Arbei­tenden mit Renten-„beiträgen” unab­hängig von Finan­zierungs­verfahren • folgt man der Auffas­sung der Sachver­stän­digen, dass der Kapital­markt die zusätz­lich gene­rierte Ersparnis rendite­brin­gend absor­bieren könnte und inves­titions­stei­gernd einsetzen würde, hätten wir derzeit eine gigan­tische Unter­deckung gegen­über dem Inves­titi­onsop­timum
[PDF] W. Tegtmeier: Alterssicherung — Umlage­verfahren ohne Alter­native? In: H.P. Galler, G. Wagner (Hrsg.): Empiri­sche Forschung und wirt­schafts­politi­sche Bera­tung — Fest­schrift für H.-J. Krupp. Campus Verlag, 1998. • Histo­rischer Über­gang vom ange­strebten KDV zum UV in der GRV • die Einfüh­rung der dynami­schen Rente 1957 erzwang eine Annä­herung an das UV, erleich­tert auch durch die 1952 aufge­stellte Macken­roth-These • in Form des Abschnitt­deckungs­verfah­rens zunächst ein Mittelweg einge­schlagen, das aber wegen seiner konzep­tionellen Mängel 1966/67 zusam­menfiel: das benö­tigte Vermögen war nicht vorhanden • die Auswir­kungen der demo­grafi­schen Entwick­lung auf das UV • die Argu­mente der Befür­worter des KDV: • Grund­über­zeugung, dass sich die demo­grafisch bedingte Mehr­belas­tung im Wege der Kapital­deckung mit gerin­gerer Beitrags­belas­tung bewäl­tigen ließe, wobei aus den empi­rischen Zins­daten auf die Zukunft geschlossen werden könne • nega­tive Auswir­kungen auf Inves­titions­struktur, Zinsen und Preise im Inland kann durch Auslands­anlagen begegnet werden, aller­dings kommen dort unter Risiko­vermei­dungs­aspekten nur wenige Länder in Frage, die alle ähnliche demo­grafi­sche Probleme haben • auch nach einer Umstel­lung auf das KDV müssten die vor dem Stichtag erwor­benen Ansprüche und Anwart­schaften erfüllt werden — die Versi­cherten müssten also neben dem Aufbau ihrer eigenen privaten Alters­siche­rung Beiträge oder Steu­ern für die aktu­ellen Renten aus der GRV aufbringen • realis­tisch braucht man einen Über­gangs­zeit­raum von 40–50 Jahren • „Wägt man die Argu­mente für und gegen eine Kapital­deckung der GRV nüch­tern gegen­einander ab, so ergibt sich daraus keine Begrün­dung, die Entwick­lung des Finan­zierungs­verfahrens der GRV von der … Kapital­deckung über das Abschnitts­deckungs­verfahren zum Umlage­verfahren wieder umzukehren. Das Anwart­schafts­deckungs­verfahren könnte im Vergleich zum Umlage­verfahren keine Entlas­tung bei den anste­henden demo­graphi­schen Belas­tungen bewirken, und die volks­wirt­schaft­lichen Konse­quenzen seiner Anwen­dung wären unkalku­lierbar.” • die Frage der Mehr­fach­belas­tung während der Umstel­lung führt bei den meisten Befür­wortern des KDV zu dem Zuge­ständnis, dass eine Voll­kapital­deckung unrealis­tisch ist • Ausweg der Befür­worter: Kapital für einen Deckungs­abschnitt von 50–60 Jahren mit einem einheit­lichen Beitrags­satz so ansam­meln, dass zunächst hohe Über­schüsse erzielt werden und die daraus gebil­dete Rück­lage zur Verhin­derung eines Beitrags­satz­anstiegs dann wieder aufge­löst wird, wenn demo­gra­fisch bedingt die Rentner­zahl zunimmt • lang­fris­tige Beitrags­satz­stabi­lisie­rung nach der Methode gelingt aber nur, wenn die demo­grafi­sche Belas­tung relativ kurz ist • absehbar ist jedoch ein dauer­hafter Schrump­fungs- und Alte­rungs­prozess der Bevöl­kerung: kein zu unter­tunnelnder Berg, sondern eher ein Hoch­plateau • der Anstieg wird aller­dings abrupt erfolgen: 2030–2040 werden die letzten „Baby­boomer” das Renten­alter erreichen, und im Erwerbs­leben wird sich der „Pillen­knick” auswirken • bisher unzu­reichend behan­delte Fragen: • gehören zur GRV auch gesamt­gesell­schaft­liche Aufgaben wie Fami­lien­lasten­ausgleich? • erfasst der Finan­zierungs­mecha­nismus noch zutref­fend den Wert­schöp­fungs­zuwachs der Volks­wirt­schaft?
[HTML] V. Meinhardt, G. Wagner, R. Zwiener: Ein­stieg in die Teil­kapital­deckung der Alters­vor­sorge mit Wachs­tums­einbußen ver­bunden.  DIW Berlin, Wochenbericht 46/99, 1999. • Folgen altern­der Bevöl­kerung können nicht durch Wechsel des Finan­zierungs­ver­fahrens gelöst werden • „... ist ein "Umstieg" vom Umlage- auf das Kapital­deckungs­verfahren nicht kostenlos. Zum einen werden für einige Zeit entweder Beitrags­zahler oder Rentner oder aber beide Gruppen schlechter gestellt als bei einer Weiter­füh­rung des Umla­gever­fahrens. Zum anderen würde die mit der Einfüh­rung eines Kapital­deckungs­verfahrens einher­gehende ange­strebte Erhö­hung der Spar­quote einen entspre­chenden Ausfall von Konsum­nach­frage bedeuten, dem — über tenden­ziell sinkende Zinsen — nur ein indirekter Impuls für eine höhere Inves­titions­nach­frage gegen­über­stünde.” • Modell­rech­nungen, Vari­anten: kräf­tige Erhö­hung des Beitrags­satzes, stufen­weise Erhö­hung ohne und mit Reduzie­rung des Renten­niveaus • der Wissen­schaft­liche Beirat beim Bundes­wirt­schafts­minis­terium hat 1998 vorgeschlagen, das UV um Teil­kapital­deckung zu ergänzen, und zwar so, dass 4% des Brutto­lohns als Ersparnis angelegt werden müssen • in den ersten 15 Jahren liegt die Belas­tung durch die Beitrags­zahlung und das Ansparen um 4 Prozent­punkte über der Beitrags­belas­tung, die für das UV allein gilt • im Juni 1999 hat der Bundes­minister für Arbeit und Sozi­alord­nung die Eckpunkte eines neuen Konzepts vorgelegt, das für die Alters­vorsorge auf das KDV setzt • beim Ein­stieg in Kapital­deckung halten sich makro­ökono­mische Ein­bußen nur dann in Grenzen, wenn gleich­zeitig Absiche­rungs­niveau gesenkt wird • in Über­gangs­phase Wachs­tums­ein­bußen zwischen 0,3 und 0,5% pro Jahr
[PDF] P. Bofinger: Wie zukunftsfähig ist das Alters­siche­rungs­system in Deutsch­land? In: HWWA-Wirt­schafts­dienst, 79, 1999. • Vertrauen in das UV muss wieder gewonnen werden • Entpo­litisie­rung der GRV: Versi­cherungs­charakter stärken, Bestim­mungen in einer „Renten­verfas­sung” fixieren • spezi­fische Vorteile des UV: opti­male Lösung für die Anfangs­phase, Vermei­dung der bei Umstieg auf KDV unver­meid­lichen Doppel­belas­tung, hohe Risiko­diver­sifi­kation (frei vom Risiko eines Wert­verlustes von Geld- oder Sach­vermögens­beständen) • port­folio­theore­tisch als ein Betei­ligungs­modell, bei dem sich die Aktiven durch die Beitrags­zahlung einen Rechts­anspruch auf die Erträge des Human­kapitals in der Zukunft sichern • es kann nur vom Staat ange­boten werden • keine Sicher­heit über das zukünf­tige Niveau der Renten­zahlungen zu erwarten: vom Human­kapital (Investi­tionen in Kinder und deren Ausbil­dung) und dem Sach­kapital­stock abhängig
Rentenzuwachs bei unterschiedlichen Wachstumspfaden
Jähr­liche Wachs­tums­rate Zuwachs in 30 Jahren Zuwachs in 40 Jahren
0,5 %16 %22 %
1,0 %35 %48 %
1,5 %56 %81 %
2,0 %81 %121 %  
2,5 %110 %  169 %  
• in den 90er Jahren wurden aufgrund politi­scher Maßnahmen die Beitrags­pflich­tigen gegen­über den übrigen Steuer­pflich­tigen benach­teiligt (insbe­sondere durch Früh­verren­tung und zu hohe Bewer­tung ostdeut­scher Renten­ansprüche) • Zweck­entfrem­dung: Absen­kung des Renten­niveaus zur Haus­halts­sanie­rung • Renten­formeln sind kein wirk­samer Schutz gegen poli­tische Willkür • ein glaub­würdiges Renten­system müsste lang­fristig verbind­liche Fest­legungen treffen über die Höhe des Bundes­zuschusses, den Kreis der Versi­cherungs­pflich­tigen, den Zeit­punkt des Renten­zugangs und die Höhe der Beitrags­sätze • das rela­tive Renten­niveau wird zu einer endo­genen Größe des Systems: die Summe der Renten­auszah­lungen wird durch die Einnahmen bestimmtversi­cherungs­fremde Leis­tungen im umfas­senden Sinn: alle „nicht-beitrags­äqui­valenten” Renten­zahlungen • Anbin­dung der Renten an die Netto­löhne ein system­widriges Element aus einer mit dem Versi­cherungs­prinzip unver­einbaren Renten­politik • die Summe der nicht-beitrags­äqui­valenten Leistungen dürfte weit über dem derzei­tigen Bundes­zuschuss liegen • Kreis der Versi­cherungs­pflich­tigen ist auf Selbst­ständige und verhei­ratete Frauen auszu­dehnen • für die wichtig­sten Demo­grafie-Deter­minanten, Ferti­lität und Morta­lität, ist zu entscheiden, wieweit sie von den Aktiven bzw. den Rent­nern zu tragen sind • Tabelle Verän­derung der Lebens­erwar­tung und der Renten­bezugs­dauer Männer / Frauen • nach 2010 dürfte es bei dem drasti­schen Rück­gang der Zahl der Erwerbs­fähigen kaum noch ein nennens­wertes Arbeits­problem geben • das vorge­schla­gene Versi­cherungs­modell könnte einen Beitrags­satz von 19% fest­schreiben • mit einer Investi­tions­quote von 20,6% sorgt Deutsch­land weit mehr für zukünf­tige Genera­tionen vor als andere Indu­strie­länder (außer Japan) • wenn man für jeden Anstieg der realen Einkommen um 20% gegen­über dem Niveau von 2000 eine Anhebung der Beiträge um 1 Prozent­punkt vorsieht, würde das bei einem Wachs­tums­pfad von 2% 2030 einen Beitrags­satz von 23% bedeuten • Einbau eines gewissen Progres­sions­elements in die zukünf­tige Abgaben­belas­tung
[HTML] T. Szent-Ivanyi: Kommentar: Abschied von der Parität. Frankfurter Rundschau, 20.11.2010. • Kapi­talde­ckung als Zauber­wort, „um die Sozi­alsys­teme zukunfts­fest zu machen” • nun soll die Pflege­versi­cherung um eine zusätz­liche Kapital­säule ergänzt werden • ist Kapi­talde­ckung die Lösung? • die Koali­tion möchte das Mittel miss­brau­chen, um die pari­täti­sche Finan­zierung der Sozi­alsys­teme weiter auszu­höhlen: die Versi­cherten sollen allein fürs Alter ansparen • der Aufbau einer Kapi­talre­serve bedeutet, dass Geld dem Konsum entzogen wird • es gibt keine risiko­losen Anlagen • es ist unge­klärt, wie es die Kapital­märkte verkraften sollen, wenn die Anlagen in 20 oder 30 Jahren flüssig gemacht werden müssen, um die Pflege zu bezahlen • das Umlage­system ist besser als sein Ruf • eine Lösung könnte sein, den Beitrags­satz je nach Finanz­bedarf anzu­heben und auf eine Kapi­talde­ckung zu verzichten

5.3 Einzelwirtschaftlich (allgemein): Umlage­verfahren gegen Kapital­deckungs­verfahren  

[Folien/Dias] W. Strengmann-Kuhn: Soziale Sicherung I, 4. Vorle­sung: Theorie der Alters­siche­rung (Folien).[!] Univ. Frank­furt, SS 2007. • Grund­idee des over­lapping-genera­tions-models (OLG) • 2-Peri­oden-Modell: Konsum in beiden Peri­oden, Arbeit nur in der ersten • Annahme: Nutzen­funktion für alle gleich, Cobb-Douglas-Nutzen­funktion z.B. U=lnc1+β·lnc2 • Budget­beschrän­kung y1=ω·l mit ω: Lohn­satz, l:Arbeits­zeit; y2=0 • Lösung mit staat­lich garan­tiertem Wert­papier: y1=w-m, mit w: Lohn, m: Wert­papier (z.B. Geld); y2=m·(1-π), mit π: Infla­tions­rate • Umlage­verfahren: y1=w-b, mit b: Beiträge; y2=p, mit p: Renten; b=p • Lage­rung: y1=w-s, mit s: gela­gerte Güter; y2=s·(1-φ), mit φ: Anteil der Güter, die verderben • Produk­tion mit Kapital (Annahme, lager­bares Gut kann in näch­ster Genera­tion zur Produk­tion verwendet werden): Kt=F(Kt-1,Lt) mit K: Kapital, L: Arbeit? • KDV: Beitrag zur Alters­siche­rung b=τ·y1, Rente p=(1+r)·τ·y1, Budget­beschrän­kung c1+1/(1+r)·c2=y1, mit Zins­satz r und Beitrags­satz τ • UV: Beitrag zur Alters­siche­rung b=τt·y1,tt·wt·lt, Rente pt+1t·wt·lt·(1+nt-1), Rendite it=pt+1/bt-1=[τt+1·wt+1·lt+1·(1+nt)]/[τt·wt·lt]-1, mit Bevöl­kerungs­wach­tums­rate nt (=„natür­licher Zins”), Ø-Lohn­satz wt, Ø-Arbeits­zeit lt und Beitrags­satz τtÜber­gangs­problem bei Umstel­lung vom UV auf das KDV: es müssen sowohl die Renten der Alten finan­ziert als auch der Kapital­stock aufge­baut werden → Renten­kürzung oder Beitrags­erhö­hung • auch wenn KDV höhere Rendite hat als UV, lässt sich dieses für die Einstiegs­genera­tionen nicht nutzen
[GIF-Bild] Grafik Entwicklung der durchschnitt­lichen Löhne und Gehälter, des Kapital­markt­zinses und der Infla­tions­rate seit 1960 (in Deutsch­land). Quelle: Gutachten des Sozi­albei­rats zum Renten­ver­siche­rungs­bericht 2004, S. 34
[PDF] C. Toft: Grund­züge der Renten­öko­nomik. Univ. Kassel, 2006. • Funda­mental­arith­metik einer umlage­finan­zierten Alters­siche­rung • düsteren Zukunft­sprog­nosen ist entgegen zu halten: bei steigender Lebens­erwar­tung ist Erhö­hung der Regel­arbeits­grenze zuzumuten, Deutsch­land übt Sogwir­kung als Zuwan­derungs­gebiet aus, mit Zunahme der Frauen­erwerbs­quote ist zu rechnen, Produ­ktivi­tät wird steigen • Modell über­lappender Genera­tionen nach Samuelson: ein Genera­tionen­abstand wird definiert, und es werden immer 2 Genera­tionen angenommen: daraus folgt eine Budget­gleichung • bei konstan­tem Beitrags­satz verzinsen sich Beiträge einer umlage­finan­zierten Renten­versiche­rung mit Wachs­tums­rate der beitrags­pflich­tigen Brutto­lohn­summe, angenä­hert also Summe der Wachs­tums­raten von Beitrags­zahlern und Pro-Kopf-Brutto­verdienst • Aarons Indif­ferenz­bedin­gung zwischen KDV und UV • bei „reifem” System mit stabiler Bevöl­kerung im steady state bei konstanten Wachs­tums­raten und festem Beitrags­satz ist es mög­lich, dass UV effizi­enter ist (Aaron's Sozial­versiche­rungs­paradoxon) • unter ziemlich allge­meinen Bedin­gungen führt eine umlage­finan­zierte Alters­siche­rung zu gerin­gerer volks­wirt­schaft­licher Ersparnis und Kapital­bildung • Krise der Renten­versiche­rung ist Problem des Über­gangs • es gibt kein Alters­siche­rungs­verfahren, das im Vergleich zum UV keine Genera­tion schlechter stellt, aber wenigstens eine künftige Genera­tion besser stellt (kein inter­genera­tionell Pareto-effi­zienter System­über­gang mög­lich) • so wirft Über­gang vom UV zum KDV auch norma­tive Fragen der inter­genera­tionellen Gerech­tigkeit auf • Konzept versiche­rungs­mathema­tischer Äqui­valenz: der auf Versiche­rungs­beginn rück­gerech­nete Gegen­warts­wert erwar­teter Beitrags­zahlungen entspricht dann dem auf denselben Zeit­punkt rück­gerech­neten Gegen­warts­wert erwar­teter Renten­zahlungen • Berech­nung hängt vom Kalku­lations­zins­satz ab • aktu­eller Renten­wert in GRV soll infla­tion­sgesi­cherte Aktua­lisie­rung des durch­schnitt­lichen Lebens­standards gemäß dem poli­tisch fest­gelegten Renten­niveau sicher stellen • eigen­erwor­bene Rente kann nur bedeuten, dass Renten­empfänger eine Rente bezieht, als ob sich in der Erwerbs­peri­ode geleistete Beiträge real mit Wachs­tums­rate des Lohn­ein­kommens verzinst hätten (rück­blickend betrachtet) • Fest­legung rela­tiver Ein­kommens­position eines Renten­berech­tigten inner­halb seiner Alters­kohorte nach Teil­habe­äqui­valenz (weder Umver­teilung zwischen Alters­kohorten noch inner­halb Alters­kohorten) • Mindest­rente nach Maßgabe der Renten­ansprü­che allein ist proble­matisch, da so z.B. auch Ehefrau eines Gutver­dienenden Mindest­rente erhalten kann
[PDF] C. Toft: Ergänzende empiri­sche Materi­alien zur Renten­öko­nomik.[!] Univ. Kassel, 2006. • Interne Rendite der GRV in 60er-Jahren sehr hoch, aber seitdem stetig gefallen — insbe­sondere für allein­stehende Männer sehr gering • durch­schnitt­liche jähr­liche Rendite für Kapital­produkte: über längere Zeit­räume 15%, aber zwischen­durch auch bis -10% • Aufbau eines Kapital­stocks, der höheres Brutto­sozial­produkt ermög­licht, könnte höhere Effi­zienz des KDV gegen­über UV bewirken • wich­tige empiri­sche Frage, ob in der Tat höhere Spar­quote in Ländern, die KDV eingeführt haben? • dass mehr Kapital­deckung höheren Kapital­stock bewirkt hat, ist nicht evident, aber könnte sein... • Studien bestä­tigen nicht, dass soziale Siche­rungs­systeme Spar- und Investi­tions­ver­halten deut­lich negativ bein­flussen
[PDF] C. Toft: Sozialstaatstheorie und -Analyse: Materi­alien 7: Renten­system, Renditen, Sparver­halten und Früh­rente. Univ. Kassel, WS 2007/08: • Interne Rendite der GRV und von Finanz­produkten • live-cycle model of saving • aus A. Börsch-Supan(2000): Was lehrt uns Empirie in Sachen Renten­reform?: Es stößt „auch die Empirie in der Frage nach der Wechsel­wirkung zwischen Alters­vorsorge und Erspar­nisbil­dung an ihre Grenzen” • aus R.J. Barro (1992): Makro­ökonomie: ...„scheinen weder die lang­fristigen Daten für die USA noch die Ergeb­nisse von verglei­chenden Länder­studien der vergan­genen Jahre die Auffas­sung zu bestä­tigen, dass die Soziale Siche­rung das Spar- und Investi­tions­ver­halten deut­lich negativ bein­flusst” • Effekt impli­ziter Besteu­erung eines späten Renten­eintritts
[HTML] Deutsches Institut für Alters­vorsorge, Infopool » Fach­literatur (Abstracts): H. Bahr, U. Kater: Umlage­verfahren versus Kapital­deckungs­verfahren - quo vadis Renten­versiche­rung? (Kurz­fassung). Lang­fassung in: Wirt­schafts­dienst 4/1997. • Chancen und Risiken eines System­wechsels der gesamten Alters­vorsorge vom reinen UV der GRV zu einem höheren Anteil privater Alters­vorsorge • höhere Rendite • Kapital­ansamm­lung ermög­licht Produk­tions- und Wachs­tums­gewinne • Anlage­risiko, Infla­tions­risiko, Risiko eines politi­schen Mißbrauchs des Kapital­stocks • das Finan­zierungs­risiko wegen schrump­fender Bevöl­kerung kann durch unter­lassene Ersatz­investi­tionen ausge­glichen werden
[PDF] M. Gasche: Renditevergleich zwischen Umlage­system und Kapital­deckungs­system. Working Paper 115, Allianz Dresdner Economic Research, 2002.
[HTML] R. Fenge: Pareto-efficiency of the Pay-as-you-go Pension System.[wichtig!] Finanzarchiv 52, 1995
[PDF] M. Wrede: Pareto Efficiency of the Pay-as-you-go Pension System in a Three-Period-OLG-Model. Berg Working Paper Series Nr.27, Berg Verlag, Bamberg, 1998 • Betrach­tung eines nicht kapi­talge­deckten Renten­systems, in dem Arbeit­nehmer Arbeits­entschei­dungen mehr als 1-mal im Leben treffen • Benut­zung eines 3-Perioden-über­lappte-Gene­rati­onen-Modells • Sinn (1997): jedes Renten­system ist ein Null­summen­spiel für alle betei­ligten Gene­rati­onen • Renten­systeme verteilen zwischen den Gene­rati­onen um • deshalb ist ein Pareto-verbes­sernder Über­gang vom UV zum KDV unmög­lich, wenn das Renten­system keine stati­schen Ineffi­zienzen erzeugt • Beiträge zum UV sind vom Lohn­einkommen bestimmt und verzerren daher die Frei­zeit-Arbeits­zeit Entschei­dung • Homburg (1990): wenn in einer kleinen offenen Volks­wirt­schaft ein Nutzen mit der Frei­zeit verbunden wird, wird die inter­gene­ratio­nale Pareto-Effi­zienz verletzt, und daher ist ein Pareto-verbes­sernder Über­gang vom UV zum KDV möglich • dies wurde von Breyer und Straub (1993) auf eine große geschlos­sene Volks­wirt­schaft ausge­dehnt • Fenge (1995) zeigte, dass dieses Argu­ment nicht anwendbar ist, wenn die Auszah­lungen an einen Rentner propor­tional zu den indi­vidu­ellen Beiträgen sind („parti­elle Äqui­valenz”) — dies stellt die inter­gene­ratio­nale Effi­zienz des UV sicher • Sinn (1997): Fenges Ergebnis stellt die Vorteile eines Über­gangs vom UV zum KDV in Frage • die obigen Ergeb­nisse wurden im Rahmen von Stan­dard-2-Peri­oden-über­lappenden-Gene­rati­onen abge­leitet • wenn jedoch das Leben der Menschen in mehr als 2 Zeitab­schnitte unter­teilt ist, lässt sogar parti­elle Äqui­valenz Raum für Reformen des Renten­systems • in diesem Papier wird deshalb ein 3-Peri­oden-über­lappende-Gene­rati­onen-Modell benutzt • wo die Renten­auszah­lungen propor­tional zu gewich­teten Beiträgen sind wie in der deut­schen GRV, ist das UV nicht perfekt inter­gene­rati­onal effi­zient → ein Pareto-verbes­sernder Über­gang zum KDV wird möglich • um inter­regio­nale Effi­zienz bei mobilen Arbeit­nehmern zu errei­chen, ist (nur) eine gewisse (nicht voll­stän­dige) Harmo­nisie­rung der Beitrags­systeme erfor­derlich
[PDF] A. Börsch-Supan: Das deutsche Rentenversicherungs­system: Probleme und Perspek­tiven. Überar­beitete Version, ohne Abbil­dungen. SFB 504, Univ. Mann­heim, 1997. • Das deut­sche UV enthält starke Anreize zur Früh­verren­tung und zum Ausweichen in die Erwerbs­unfähig­keits­rente • ein zumindest teil­weise kapi­talge­decktes System kann zusätz­liche Flexibi­lität durch 2 Mecha­nismen bringen: inter­tempo­rale Substi­tution (Glät­tung der demo­grafi­schen Belastung) und inter­natio­nale Diversi­fizie­rung auf globalen Kapital­märkten • die Renten­zahlungen der GRV werden auf der Basis der Beiträge über die gesamte Lebens­zeit berechnet, bestimmt durch: relative Lohn­posi­tion, Anzahl der renten­recht­lichen Beitrags­zeiten, Anpas­sungs­faktoren für Rententyp und Renten­zugangs­alter, sowie das durch­schnitt­liche Renten­niveau aller Rentner • durch die Netto­lohn­indexie­rung werden Produk­tivitäts­gewinne auf die Rentner über­tragen • die versi­cherungs­mathema­tische Unfairnis des deut­schen Systems wurde durch die 1992 einge­führten Anpas­sungs­faktoren für Früh­verren­tung etwas verrin­gert • noch deutli­chere Anreiz­effekte bei Erwerbs- oder Berufs­unfähig­keits­renten (→häufig­ster Renten­eintritts­grund!) • besonders hohe Alte­rung in Deutsch­land • Anstieg der Lebens­erwar­tung in Deutsch­land um etwa 1,5 Jahre alle 10 Jahre • Verhätnis der Rentner zu den Erwerbs­personen (Alters­last­quotient) wird steil ansteigen • der Beitrags­satz wird im Höhe­punkt des Alte­rungs­prozesses ca. 2035) 30% des Brutto­einkommens über­steigen, falls die aktu­elle Ersatz­quote und die Arbeits­markt­partizi­pation konstant bleiben • um bei der Verdop­pelung des Alters­last­quotienten das Leistungs­niveau konstant zu halten, ist eine Verdop­pelung des Beitrags­satzes erforder­lich • das UV befindet sich am Rand des Zusammen­bruchs • dies Dilemma lässt sich nur lösen, indem das Verhältnis von Leistungs­empfän­gern zu Beitrags­zahlern verrin­gert wird • selbst wenn alle Rentner zunächst in Teil­zeit­rente gingen, wären 18 Jahre Teil­zeit­arbeit nötig, um den Alte­rungs­effekt auszu­glei­chenbei zusätz­licher Arbeits­markt­beteili­gung der Frauen muss auch noch Frei­zeit durch Arbeit substi­tuiert werden, damit die Erwerbs­bevölke­rung wirk­lich vergrößert wird (nicht bloß Ersatz der Haus­halts­arbeit durch einge­kaufte Arbeit!) • keine der Einzel­maßnahmen kann das Dilemma des Systems lösen — evtl. aber eine Kombi­nation • makro­ökono­misch ist die Rendite des UV die Summe der Wachstums­raten der Erwerbs­personen (→negativ) und der Arbeits­produk­tivität (etwa 1,5%) • mikro­ökono­misch als Bezie­hung zwischen den Zahlungs­flüssen der Beiträge zu den erwar­teten Renten eines Versi­cherten • das Einfrieren des Beitrags­satzes verur­sacht nega­tive Renditen für alle nach 1950 Gebo­renen • das Einfrieren der Ersatz­quote verur­sacht nega­tive Renditen für alle nach 1967 Gebo­renen • dagegen lag die lang­fristige reale Investi­tions­rendite im deut­schen Wirt­schafts­sektor (Port­folio: alle Aktien- und Schuld­titel in sät­lichen AGs und GmbHs) von 1975–1994 bei 7,4% (für das KDV sollte man 0,5%–1,5%) abziehen • Über­gangs­problem erfor­dert, dass eine Genera­tion 2-mal einzahlt: für die Eltern und sich selbst„Die ökono­mische Theorie zeigt, dass der Über­gang zu einem Kapital­deckungs­verfahren für alle Genera­tionen inklu­sive der Über­gangs­genera­tion vorteil­haft ist, wenn die Über­gangs­belastung über einen ange­messen langen Zeit­raum verteilt wird, so dass nega­tive Arbeits­anreize vermieden werden.”kaum verläss­liche empiri­sche Evidenz zu den Para­metern: Arbeits­angebots­elasti­zität und das Ausmaß, in dem die Renten­beiträge als Steuern aufge­fasst werdendagegen Fenge (1995): der versi­cherungs­mathema­tische Teil des UV verur­sacht über­haupt keine nega­tiven Arbeits­anreize • 2 Modelle des Über­gangs in einer Genera­tion ohne Kompen­sation mit identi­schem Renten­einkommen und identti­schem Renten­zugangs­alter: • 1. Szenario: Beitrags­satz ab 2000 bei 21,1% einge­froren, Spar­beginn 2000, Renten­beginn 2020, Tod 2040 → Renten­lücke 7600 DM, nötige Ersparnis jähr­lich 2300 DM bei 5,9% Rendite, also nied­riger als die nötige Erhö­hung des Beitrags­satzes im UV (bis 28% 2020), um dasselbe Renten­niveau zu erhalten (jähr­liche Beitrags­steige­rung 2900 DM) • 2. Szenario: Umstel­lungsbeginn 2005, alle Renten der bis 2005 in Rente Gehenden unverän­dert auf heutigem Niveau, danach nach anteiligen Arbeits­jahren im UV, verblei­bender Betrag durch private Erspar­nisse vor der Verren­tung finan­ziert: zwar keinerlei Erleich­terung für die Über­gangs­genera­tion, aber nur eine Glät­tung der Beitrags­steige­rungen, maxi­male Über­gangs­belastung 2012 für die 1952 Gebo­renen (geringe Zusatz­belastung: 190 DM/Monat), Umstel­lung für alle nach 1963 Gebo­renen vorteil­haft • Ausgleich finan­zieller Risiken des KDV durch inter­natio­nale Diversi­fizie­rung • „... ange­merkt, dass die Umstel­lung” UV→KDV „Zeit benö­tigt und poten­tiell die Über­gangs­genera­tion belastet, dass die umge­kehrte Umstel­lung jedoch jeder­zeit und ohne jegliche weiteren Verluste vorge­nommen werden kann.” ... „kann ein Umlage­verfahren aus dem laufenden Einkommen neu gestartet werden ...”
[Web-Link] A. Börsch-Supan: Der Übe­rgang vom Umlage- zum Kapital­deckungs­verfahren in der gesetz­lichen Renten­versi­che­rung. [Google Books]Verlag Versi­che­rungs­wirt­schaft, 1999. • Verän­derung der Lebens­erwar­tung wird (1999) unter­schätzt • Simula­tion für UV in alter­nativen demogra­fischen und Arbeits­markt-Szena­rien • keine poli­tisch durch­setz­bare Ein­zelmaßnahme kann Beitrags­satz­niveau fest­halten • stär­keres KDV böte lang­fristige Vor­teile • Über­gang zur teil­weisen KDV ohne Doppel­belastung
[Web-Link][HTML] H. Birg, A. Börsch-Supan: Für eine neue Aufgaben­teilung zwischen gesetz­licher und privater Alters­versor­gung. Deut­sches Institut für Alters­vorsorge, 1999. • Eine stär­kere private und kapi­talge­deckte Alters­vorsorge führt keines­wegs zu einer Doppel­belas­tung der Beitrags­zahler: sie hält sich für einen Durch­schnitts­verdiener mit real 50 bis 135 DM monat­lich in vertret­baren Grenzen • dafür erhält man eine größere Rentensicherheit als im bestehenden System • Einfrier­modell und Stufen­über­gangs­modell • der Aufbau des Kapital­stocks zur Abdeckung der Versor­gungs­lücke führt zu einer zeitwei­ligen Zusatz­belas­tung der Beitrags­zahler, die von der Länge der Vorlauf­zeit bestimmt wird • bei 8 Jahren Vorlauf­zeit und einer anfäng­lichen durch­schnitt­lichen Netto­rendite von 3–4,5% beträgt die monat­liche Zusatz­belas­tung für einen Durch­schnitts­verdiener im Einfrier­modell 50–75 DM • im Stufen­über­gangs­modell mit dem Ziel einer 50%-Kapital­deckung ergibt sich bei eben­falls 8 Jahren Vorlauf­zeit eine Zusatz­belas­tung von 135 DM • künf­tige Gene­rati­onen werden sogar entlastet
[PDF] A. Börsch-Supan: Rentabilitäts­vergleiche im Umlage- und Kapital­deckungs­verfahren: Konzepte; empi­rische Ergeb­nisse, sozial­poli­tische Konse­quenzen. Beiträge zur ange­wandten Wirt­schafts­forschung No. 585-00, Univ. Mannheim, 2000. US-Lite­ratur (vorherr­schend): Pareto-effi­zienter Übergang zum KDV ist möglichdeut­sche Lite­ratur (vorherr­schend): Pareto-effi­zienter Übergang zum KDV ist ausge­schlossen (Fenge 1995) — eine Kompen­sation der Über­gangs­genera­tion macht den Vorteil des KDV exakt wieder zunichte • Rendi­tever­gleiche nur sinn­voll, wenn die Risiken gleich sind • interne Verzin­sung von 1950–1970 etwa 3,5% real • die derzei­tige makro­ökono­mische Rendite des UV eher bei 2% — sie dürfte sich in Zukunft weiter verschlech­tern • 1. Szenario „starker Anstieg der Erwerbs­tätigen­quote” • 2. Szenario „schwacher Anstieg der Erwerbs­tätigen­quote” • 3. Szenario „mitt­lerer Anstieg der Erwerbs­tätigen­quote” • Grafiken: Anzahl und Wachstum der Erwerbs­tätigen in der BRD 1997–2050 • impli­zite Renditen in der GRV für verschie­dene Kohorten 1930–1980 • die impli­zite Rendite sinkt für spätere Jahr­gänge drama­tisch ab: für die Kinder der Baby­boom-Genera­tion (Jahr­gang 1980 und später) auf etwa 1% oder weniger • reale Brutto­renditen auf dem deut­schen Kapital­markt 1975–1994 nach Unter­nehmens­steuern, vor Einkommen­steuern: 7,4% (Anleihen, Aktien, Direkt­plat­zierungen), ca. 8% (Aktien, DAX-Rück­rech­nung), ca. 4,8% (fest­verzins­liche Anleihen) • Autor hält politi­sche Risiken des UV für vergleichbar mit denen moderner Kapital­märkte • alter­nativ werden in der Lite­ratur reale Brutto­kapital­renditen von 6,5% (Anlagen von Versi­cherungs­unter­nehmen) und 5,0% (leicht über Verzin­sung fest­verzins­licher Wert­papiere und Sach­kapi­talren­dite des Sach­verstän­digenrats) genannt • von der Brutto­rendite müssen die Kosten der Versi­cherungs­leis­tungen abge­zogen werden (versi­cherungs­mathema­tisch berech­nete Risiken, Verwal­tungs­leis­tungen und Unter­nehmens­gewinne) • mit einem Zins­abschlag dafür von etwa 2 Prozent­punkten ergibt sich eine Netto­rendite von 3–5,5%, die aber lang­fristig sinken wird (um 0,25–0,7 Prozent­punkte wegen der Alters­struktur­verschie­bung, weniger als 0,5 Prozent­punkte durch Rück­kopp­lungs­effekte) • der Über­gang zur Teil-KDV im Simu­lations­modell beschränkt die Über­gangs­belas­tung auf die Jahr­gänge 1948–1960 (bei einer Netto­kapital­rendite von 4,5%: < DM 50 im Monat) bzw. auf die Jahr­gänge 1948–1965 (bei einer Verzin­sung von 3%: < DM 75 im Monat), während bereits ab den Jahr­gängen danach Vorteile aus dem Über­gang entstehen
[PDF] A. Börsch-Supan: Eine Blaupause für eine nach­haltige Renten­reform in Deutsch­land.[!] MEA, Mann­heimer Forschungs­institut Ökonomie und Demo­graphi­scher Wandel, 01-2002, 2002. • Nach­haltige Renten­reform nur auf 3 Elementen aufzu­bauen: 1) refor­mierte Pflicht­versi­cherung nach dem UV (versiche­rungs­mathe­matisch ange­passt, transpa­rente Konten, einge­frorene Beitrags­sätze), 2) Gruppen­versi­che­rungen nach dem KDV (finan­ziert die Alters­last), 3) Erwei­terung durch Umver­tei­lungs­elemente (garan­tiert Mindest­rente, verstärkt Bildung von Human­kapital, sorgt für konsi­stente steuer­liche Behand­lung) • nur ein höherer Anteil des KDV „kann die demo­graphi­sche Last verteilen, die nega­tiven Anreize zur Früh­rente auf das Arbeits­kräfte­angebot vermin­dern” und den Kapital­markt stärker insti­tutio­nali­sieren • staat­liche Renten machen in Deutsch­land 12% des BIP aus (2½ mal so groß wie in den USA) • Ferti­lität fiel in einem Jahr­zehnt von 2,4 auf 1,5 • Grafik: 4 Berech­nungen für den Rentner­quotienten (Anzahl der Rentner in % der Zahl der Beschäf­tigten) 1995–2050 • einschließlich der Kofi­nanzie­rung durch indi­rekte Steuern müsste der Gesamt­beitrag zur GRV bei konstantem Renten­niveau 2035 27% des Brutto­einkom­mens ausmachen • als Steuern aufge­fasst, haben sie einen nega­tiven Anreiz­effekt auf das Arbeits­angebot • ein sehr teurer nega­tiver Anreiz­effekt wird durch das Fehlen einer versi­cherungs­mathe­matisch fairen Anpas­sung der Rente an das Renten­eintritts­alter bewirkt • Arbeit­nehmern, die später in Rente gehen, entgehen dadurch mehr als 50% des Einkom­mens (nach 2004: 20–30%) → Vermin­derung des Durch­schnitts­renten­alters um 2,5–3,5 Jahre → etwa 20% der Renten­ausgaben • Versi­cherungs­mathe­matische Fair­ness im UV nicht leicht erzielbar, da dauernde Anpas­sung z.B. an die Lebens­erwar­tung nötig — poli­tischer Entschei­dungs­prozess meist zugun­sten der Rentner auf Kosten der Beitrags­zahler • am wirk­samsten hilft gegen die Alters­struktur­ände­rung eine Erhö­hung des fakti­schen Renten­eintritts­alters — mehrere Gesetzesände­rungen nach 1992 könnten eine Erhö­hung um bis zu 3 Jahren bewirken • Prognos (1998): ein Drittel der Beschäf­tigten wird sich dem durch eine Inva­liditäts­rente entziehen • um die Folgen der Alte­rung der Bevöl­kerung allein durch Erhö­hung des Durch­schnitts­renten­alters aufzu­fangen, wäre eine Erhö­hung um 9,5 Jahre auf 69 Jahre erfor­derlich • auch eine Zunahme der Frauen­erwerbs­quote würde gegen die Renten­last helfen → senkt Beitrags­satz maximal um ein Drittel, und nur vorüber­gehend • weitere schon ergrif­fene Maßnahmen waren Minder­anrech­nung von Ausbil­dungs­zeiten und Verschär­fung der Berech­tigung zu Inva­liditäts­renten • die Senkung des Renten­niveaus und die paral­lele Erhö­hung des Beitrags­satzes wird das UV weniger attraktiv machen (impli­zite Renditen für Männer etwa ab Geburts­jahr­gang 1985 negativ) • theore­tisch kann die Einfüh­rung eines KDV nicht Pareto-wohl­fahrts­verbes­sernd sein • Breyer (1989), Brunner (1994), Fenge (1995), Sinn (2000): Beibe­haltung des UV und Über­gang zum KDV sind gleich­wertig • aber Effekte 2. Ordnung (imper­fekte Kapital­märkte, Erhö­hung des Produk­tions­niveaus) haben bedeu­tende Lang­zeit­wirkungen beim Über­gang zum KDVerhöhte Kapital­deckung stei­gert das Kapital­markt­risiko, UV ist eine automatische Versicherung gegen einen Kapital­markt­zusammen­bruchdie Diver­sifika­tion in einem Misch­system verrin­gert das Gesamt­risiko • Vorschlag: Beitrag­satz einfrieren, um Mecha­nismus für Über­gang zu mehr Eigen­vorsorge zu schaffen → vermin­dertes Renten­budget pro Rentner, wenn sich Alters­quotient erhöht • die dadurch entste­hende „Renten­lücke” soll durch eine KDV-Säule gefüllt werden • Grafik: Mischung von UV und KDV, nach Geburts­kohorten 1940–2010 • es soll gezeigt werden, dass die Über­gangs­kosten zu einem Teil-KDV nur für die 1948–1960 Gebo­renen anfallen und etwa 3% des Brutto­einkom­mens ausmachen — ab Geburts­jahr­gang 1961 werden Über­gangs­gewinne erreicht • Über­gangs­last sollte sowohl kalender­zeit­lich wie zwischen Geburts­jahr­gängen vari­ieren • die private KDV-Säule als Gruppen­versi­cherung (wegen der gerin­geren Verwal­tungs­kosten) deckt alle 3 biome­trischen Risiken ab (Lang­lebig­keit, Erwerbs­unfä­higkeit, Über­leben), zahlbar als Leib­rente • das Renten- oder Versi­cherungs­unter­nehmen inves­tiert das akkumu­lierte Kapital in den Markt mit einer Brutto­rendite von 6,5% (= Durch­schnitts­rente der Branche 1980–1995) mit Verwal­tungs­kosten von 6% • Einfüh­rung einer Besteu­erung aller Renten­zahlungen bei steuer­licher Abzugs­fähig­keit aller Beiträge • nach Schät­zung aus einem über­lappenden Genera­tionen­modell ergibt sich eine Netto­rendite von real 4,5% zu Beginn bis 4,2% im Jahr 2035 • Grafik: Gesamt­beiträge im Über­gangs­modell und im weiter­geführten UV (Zusatz­belas­tung / Über­gangs­gewinn) • [Anmer­kung: welches Lohn­summen­wachstum wird dem model­lierten UV zugrunde gelegt?] • Grafik: Über­gangs­belastung und lang­fris­tige Entlas­tung nach Geburts­kohorten 1940–1990 • die signi­fikante Über­gangs­belas­tung von 1,1% des Brutto­einkom­mens (2,2% des Netto­einkom­mens) einiger Kohorten ist jeden­falls keine „Doppel­belas­tung” → inner­halb der Grenzen histo­rischer Steuer­ände­rungen • „Diese Simula­tionen hängen natür­lich sehr von der angenom­menen Rendite ab.” • Grafik: Über­gangs­belas­tung und lang­fris­tige Entlas­tung • Grafik: Akkumu­lierte Beiträge zu privaten Pensions­fonds 2000–2050 • die Sozial­versiche­rungen erfüllen auch soziale Aufgaben • jede Renten­ände­rung hat Umver­teilungs­wirkungen zwischen Bund (Bundes­zuschus zur GRV) und Gemeinden (Sozial­hilfe)
[PDF] A. Börsch-Supan, F. Heiss, A. Ludwig, J. Winter: Pension reform, capital markets, and the rate of return. MEA, Mann­heimer Forschungs­institut Ökonomie und Demo­graphi­scher Wandel, 23-02, 2002. • Konzen­tration auf Kapital­markt­effekte durch Alte­rung der Bevöl­kerung und eine Renten­reform mit einer Verschie­bung in Rich­tung auf das KDV • ein stili­siertes Modell über­lappender Gene­rati­onen, um die Kapi­talren­dite über einen weiten Hori­zont zu berechnen mit Nutzung demo­grafi­scher Projek­tionen von Birg und Supan (1999) und alter­nativer Szena­rios • Vergleich des unver­änderten UV mit der Riester-Reform von 2001 und einem noch entschie­deneren Reform­vorschlag (Börsch-Supan 2002) • ohne grund­legende Renten­reform würde der Beitrags­satz von gegen­wärtig 28% auf etwa 42% steigen, während die Riester-Reform von 2001 den Beitrags­satz demge­genüber um etwa 2,7 Prozent­punkte senken wird — das wird die deut­schen Finan­zierungs­probleme nicht lösen • die noch weiter­gehende Reform nimmt das Einfrieren des Beitrags­satzes der GRV auf dem jetzigen Niveau an und verlangt eine höhere Ersparnis­leis­tung der privaten Haus­halte für die Alters­siche­rung als von den Regie­rungs­projek­tionen vorge­sehen • wenn die Babyboom-Gene­rati­onen in den Ruhe­stand treten, konsu­mieren sie aus ihren angesam­melten Renten­erspar­nissen • erheb­liche Reduzie­rungen in den aggre­gierten Spar­quoten (etwa 9,2 Prozent­punkte) und entspre­chende Vermin­derungen in den Kapi­talren­diten (0,7 Prozent­punkte, also nur marginal) um 2050 • Grafik 1: Alters­quotient für 3 Szena­rios: 1) schwache Alte­rung, zuneh­mende Ferti­lität und starke Zuwan­derung; 2) mitt­lere Alte­rung, konstante Ferti­lität und mäßige Zuwan­derung; 3) starke Alte­rung, konstante Ferti­lität und geringe Zuwan­derung • Grafik 2: Kombi­nati­onen von demo­grafi­schen und Arbeits­markt­entwick­lungen • Model­lierung der deut­schen GRV unter 3 Szena­rien: 1) reines UV, 2) Riester-Reform und 3) einge­frorener UV-Beitrag mit höherem Anreiz zur Erspar­nisbil­dung • allge­meines Gleich­gewichts­modell mit Produk­tions­sektor (repräsenta­tive Firma mit CES Produk­tions­funktion) und Haus­halten • Aggre­gierung über alle 80 lebenden Gene­rati­onen • Bestim­mung des Gleich­gewichts­pfads mit dem rekur­siven Gauss-Seidel-Algo­rithmus • Start 1960 und Ende 2200 in einem finalen Gleich­gewichts­zustand • Grafiken 3–7: Wirkungen von reinem UV, UV+Riester und einge­frorenem UV-Beitrag auf: das Beitrags­aufkommen, aggre­gierte Spar­quote, aggre­gierten Kapital­stock, Kapi­talren­dite • Finanz­markt­risiken werden in dem Modell nicht wieder­gegeben
[PDF] K.C.M. Windhövel: Gesetzliche Renten­versiche­rung und Kapital­deckung aus neo­klassi­scher Sicht. Institut für Arbeits­markt- und Berufs­forschung, 2005. • Über­gang vom reinen UV zum zwangs­weisen 50%-igen Teil-KDV • Bildung eines Modells mit 61 über­lappenden Kohorten, von denen stets 42 Kohorten im Erwerbs­leben und 19 Kohorten im Ruhe­stand sind • das entspricht einer durch­schnitt­lichen gleich­blei­benden Lebens­erwar­tung von 81 Jahren für beide Geschlechter (Erwerbs­eintritt mit 20, 42 Jahre Erwerbs­tätig­keit, Renten­eintritt mit 62, 19 Jahre Renten­empfang) • die bisher im UV Versi­cherten werden so gestellt wie im UV (Gesamt­renten­niveau von 68%) • Rente der Über­gangs­genera­tion aus 2 Kompo­nenten: ein sinkender Anteil aus der UV und ein anstei­gender Teil aus dem KDV • der Beitrags­satz im UV des Jahres t ergibt sich als btU=Nt-1·dt/Nt·wt, mit den Beitrags­zahlern des Jahres t Nt, der durch­schnitt­lichen Renten­auszah­lung des Jahres t dt, dem durch­schnitt­lichen renten­versiche­rungs­pflich­tigen Brutto­einkommen des Jahres t wt • Grafik: Beitrags­satz zum UV 2002–2050 unter den gemachten Annahmen: Anstieg des Beitrags­satzes bis 2035, danach leichtes Abfallen • Über­gangs­szenario zum 50%-igen Teil-KDV mit anzu­legenden 4% des Brutto­lohns, mit bis zum Erreichen des 50%-Niveaus derart bemes­sener Rente aus dem UV, dass die Summe der beiden Renten­anteile mit der Höhe einer Rente nach dem UV über­ein­stimmt (jähr­liche Anpas­sung) • Grafik: Beitrags­satz­entwick­lung bei Ergän­zung des UV durch privates Teil-KDV • beinahe sofor­tige Wirkung auf den Rest­beitrags­satz zum UV: er kann sukzes­sive gesenkt werden • ab 2031 erst­mals gerin­gerer Gesamt­beitrags­satz: das Teil-KDV dämpft den starken Beitrags­satz­anstieg während der demo­grafi­schen Krisen­jahre durch die teil­weise Substi­tution fehlenden Human­kapi­tals durch akkumu­liertes Real­kapital • Grafik: Kapital­akku­mula­tion bei teil­weisem Umstieg auf private Kapital­deckung mit fester Spar­quote von 4% (Maximum im Jahr 2052) • „Allein der Aufbau eines Kapital­stocks inner­halb eines kapi­talge­deckten Alters­siche­rungs­systems lässt noch keine Rück­schlüsse auf eine gesamt­wirt­schaft­liche Vermö­gens­akku­mula­tion zu.” • S. Homburg (1988): keine Auswir­kungen der Einfüh­rung eines KDV auf die gesamt­wirt­schaft­liche Erspar­nisbil­dung, wenn private und kollek­tive Erspar­nisbil­dung Substi­tute sind • nach Simu­lations­rech­nungen (A. Börsch-Supan, A. Ludwig, J. Winter 2001) fällt etwa ein Drittel tatsäch­lich der Substi­tution anheim • damit eine Volks­wirt­schaft gemäß der „goldenen Regel” der Kapi­talak­kumu­lation wächst, muss die Profit­quote gleich der Spar­quote bzw. Investi­tions­quote sein • die gesamt­wirt­schaft­liche Spar­quote liegt im Mittel der letzten Dekade um 8,46 Prozent­punkte unterhalb der Profit­quote • während des Prozesses zum Erreichen des höheren statio­nären Zustands ist kurz- und mittel­fristig eine Vermin­derung des Konsums notwendig • in der Anfangs­phase verrin­gerter Konsum (Mittel zur Kapital­akku­mula­tion müssen bereit­gestellt werden), in der Reife­phase größerer Konsum­spiel­raum (Wachstum in unter­kapi­tali­sierter Volks­wirt­schaft durch aufge­stocktes Kapital): Umver­teilung zwischen Genera­tionen • „Eine lang­fris­tige Verbes­serung kann nur durch eine kurz­fris­tige Verschlech­terung erreicht werden.”
[Powerpoint-Präsentation] H. Viebrok: Zukunft der Alters­versor­gung – zwischen Rendite und Sicher­heit – (Folien). ZES, Univer­sität Bremen, aber www.uni-oldenburg.de.  [GIF-Bild] Grafik Vor- und Nach­teile der Renten­reform nach Geburts­jahren – gemessen in Rendite-Prozent­punkten. • Entwick­lung des Eckrentner-Quoti­enten 1990-2030 • personelle Verteilungswirkungen privater Vorsorge, Ungleich­heit im Alter: geringe Spar­fähig­keit bei Gering­verdie­nern → Alters­vermögen steigt über­propor­zional zum Einkommen (!), unter­schied­liche Verzin­sung, höhere Anlage­risiken • GRV hat Möglich­keit zum sozialen Ausgleich durch paritä­tische Finan­zierung, Berück­sichti­gung von Zeiten ohne Beitrags­leistung, Nicht-Berück­sichti­gung unglei­cher Lebens­erwartung (zugun­sten der Frauen), Teil­habe an wirt­schaft­licher Entwick­lung • reale interne Verzin­sung bis zu einem Alter von 62 bei verschie­denen Anlage­strate­gien (100% Aktien­papiere, 50% Aktien­papiere / 50% Renten­werte, 100% Renten­werte) • Risiko-Rendite-Bezie­hung bei verschie­denen Kombi­nati­onen aus Aktien- und Renten­papieren
[PDF] R.K. Himmelreicher, H. Viebrok: Die ‚Riester-Rente’ und einige Folgen für Alters­einkünfte. Befunde einer Simu­lations­studie auf der Grund­lage typi­scher Erwerbs- und Fami­lien­biogra­phien. ZES, Univer­­sität Bremen, 2003. • Resul­tate: • U-förmiger Verlauf der Förder­quoten: nied­rige und höhere Einkommen erzielen höhere Förder­quoten als mitt­lere • tenden­ziell profi­tieren jüngere Jahr­gänge stärker als ältere • Verlierer der umver­teilenden Elemente in der GRV sind rela­tive Gewinner der Riester-Reform: Männer, Kinder­lose und Personen, die keine Hinter­blie­benen zu versorgen haben • die in dieser Arbeit ange­führten Renditen unter­schätzen die interne Verzin­sung der GRV syste­matisch, da Aspekte wie Erwerbs­minde­rungs­renten ausge­blendet werden • die interne Verzin­sung sinkt durch die Reform, beson­ders für Fami­lien mit Kindern und langer Haus­halts­phase der Frau • für ledige Männer ab Geburts­jahr 1956 und ledige Frauen ab Geburts­jahr 1968 verbes­sert sich die interne Verzin­sung • die größten Vorteile erzielen kinder­lose ledige durch­gehend beschäf­tigte Männer •
[Web-Link] Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung. Deutsche Rentenversicherung, 2009.
Rentenbeginn
1.1.2006
1.1.2010
1.1.2020
1.1.20301.1.2040
Rendite für Männer, ledig 3,5 % 3,2 %2,6 % 2,6 % 2,7 %
Rendite für Frauen 4,1 % 3,8 % 3,2 % 3,1 % 3,2 %
Modellrechnungen für einen durch­schnitt­lich verdie­nenden Versi­cherten mit 45 Beitrags­jahren.
Hinweis: Die Rendite für verhei­ratete Männer entspricht in etwa der Rendite für Frauen.
Quelle: Deut­sche Renten­versi­cherung Bund
[HTML] Rente: Kirchhof fordert Kapitaldeckung. manager magazin, 31.08.2005. • Ziel müsse lang­fristig die Umstel­lung des Renten­systems von der Umlage­finan­zierung auf die Kapital­deckung sein
[Folien/Dias] B. Huber?, R. Borck?: 3. Renten­versiche­rung 3.1 Einleitung (Folien). Ludwig-Maximilians-Universität München, SS 2007. • Bei schrumpfender Bevölkerung kann eine positive interne Rendite nur bei hinreichend großem Lohnwachstum aufrecht erhalten werden • bei Umstellung von UV auf KDV muss Erwerbs­generation doppelt zahlen • bei einem vorzeitigen Ausstieg aus einer umlagenfinanzierten Renten­versiche­rung verlieren Genera­tionen im Übergang • in einer geschlossenen Volkswirtschaft sinken private Ersparnis und Kapital­intensität mit steigendem Umfang eines umlagen­finanzierten Renten­systems • Reduktion der Erspar­nisse kann wohlfahrts­verbes­sernd sein • ob UV oder KDV vorzuziehen ist, läuft letztlich auf eine inter­generationelle Verteilungs­frage hinaus
[Folien/Dias] C. Toft: Sitzungen 6 und 7: Effizienzvergleich: Kapitaldeckungs- versus Umlage­verfahren (Folien). Univ. Kassel, WS 2007/2008. • Empirisch war UV in 60er und 70er Jahren effizienter, seit Anfang der 80er Jahre das KDV
[Web-Link] U. Roppel: Ökonomische Effekte der demographischen Entwicklung und Folgen für die Alters­siche­rung. [Google Books]aus: N. Berthold, E. Gundel: Theorie der sozialen Ordnungs­politik. Festschrift for Bernhard Külp. Lucius & Lucius, 2003. Es gibt nur 2 Wege des intertemporalen Einkommens­transfers: die physische Lagerung von Gütern (unpraktisch) oder Siche­rung eines Anspruchs auf zukünftige Produktion • letzteres geht mit einem UV oder einem KDV • Kernfrage ist, welchen Einfluss sie jeweils auf Erwerbs­beteiligung und Arbeitsproduktivität haben • Verzinsung der Beiträge erfolgt beim UV mit Wachstums­rate der Lohnsumme und beim KDV mit realem Marktzins • in einer dynamisch effizienten Volkswirtschaft kann Lohnsummenwachstum nicht dauerhaft größer sein als Kapitalmarktzins → Vorteil für Kapitaldeckung (?) • durch Art der Finanzierung der Umstiegskosten lassen sich inter­temporale Verteilungs­wirkungen steuern • Argumente für das KDV verfangen erst, wenn das Wachstum zunimmt • Külp wies darauf hin, dass es nicht selbstverständlich ist, dass bei Kapitaldeckung mehr gespart wird (Unter­schied Aufbauphase – Gleichgewichtsphase)auch empirische Forschung liefert kein einheitliches, überzeugendes Ergebnis
[Web-Link][Buch] H. Wienert: Grundzüge der Volkswirtschaftslehre 2: Makro­ökonomie (Broschiert). Kohlhammer Verlag, (2., überarbeitete Auflage, 2008) 2001. 298 Seiten, 25,00€=8¢/Seite. • S. 288: „Das Haupt­problem beim Über­gang vom Umla­gever­fahren zum Kapital­deckungs­verfahren ist die Doppel­belas­tung der Umstiegs­genera­tion; sie muss die Ansprüche der gegen­wärtigen Rentner aus dem Umla­gever­fahren bedienen, ohne selbst aus dem Umla­gever­fahren hinreichend Rente beziehen zu können, also Renten­beiträge zahlen und zugleich für die eigene Rente Kapital ansparen. Je länger die Über­gangs­phase dauert ..., umso weniger fühlbar wird diese Doppel­last sein.”
[HTML] Zeitreihe JAB016: Arbeitsproduktivität je Erwerbs­tätigen­stunde 1991–2008. Deutsche Bundesbank, 2008
[Folien/Dias] T. Goeschl: Kapitel 20 aus R.H. Frank, B.S. Bernanke: „Principles of Economics”, The McGraw-Hill Companies, Inc., 2004 (übersetzt): Wachstum, Produk­tivität und der Lebens­standard. www.eco.uni-heidelberg.de/lehrstuhl/WS0809/einfPOe_chapter-20.pdf, 2008. • Reales BIP pro Kopf 1870–2000 in verschie­denen Ländern (Tabelle und Grafik) • Bedeu­tung kleiner Unter­schiede in Wachs­tums­raten (Zinses­zins-Effekte):
Zinssatz aus Wert von 10€ werden nach 200 Jahren
2% 524,85€
4% 25.507,50€
6% 1.151.259,04€
• Determi­nanten der Wachs­tums­rate: BIP=øArbeits­produk­tivität·Anteil der Erwerbs­tätigen an Bevöl­kerung • das reale BIP steigt lang­fristig nur, wenn øArbeits­produk­tivität zunimmt • Determi­nanten der øArbeits­produk­tivität: Human­kapital (Talent, Bildung, Ausbil­dung, Erfah­rung), physi­sches Kapital (Maschinen usw., aber abneh­mender Grenz­ertrag), Land und andere natür­liche Ressourcen (z.B. Boden­schätze), Techno­logie, Unter­nehmertum, politi­sche und recht­liche Rahmen­bedin­gungen • welt­weiter Rück­gang der Arbeits­produk­tivität nach 1973 durch Ölpreise, Mess­fehler (Produk­tivitäts­fort­schritt im Dienst­leis­tungs­sektor schwer zu erfassen), tech­nolo­gische Erschöp­fung • Förde­rungs­maßnahmen: Human­kapital-Inves­titi­onen, Investi­tions- und Spar­förde­rung, F&E-För­derung, Rahmen­bedin­gungen • Grenzen des Wachs­tums? Wachstum auch ohne Umwelt­verschmut­zung möglich, ökono­mische Reak­tionen auf Knapp­heiten, neue Techno­logien gegen Umwelt­probleme
[PDF] G. Wagner: (nach der Sonntags-Vorlesung im Rathaus Pankow vom 8.4.2001 und nach  DIW-Wochenbericht 46/98 ausgearbeitet von H.-V. Püschel) Modelle der Alters­siche­rung – ihre Vor- und Nachteile.[!] WZFG Werkstatt für Zukunfts-Forschung und Gestaltung e.V., Berlin, 2001. Nur mit dem UV können nicht-absehbare Gefahren versi­chert werden (z.B. Früh­invalidi­tät/Erwerbs­unfähigkeit) • das KDV hat vermutlich höhere Verzinsung — aber Bruttorenditen auf Kapital sind nicht mit Umlagerendite vergleichbar: Versiche­rungskosten, Kapitalertragssteuern, Auswirkungen des zusätzlichen Kapitals auf dem Kapitalmarkt • das KDV braucht eine Ansparzeit von 20-30 Jahren: schwierigste Übergangsprobleme • Kapitalerträge für spätere Renten sind nicht sicher prognostizierbar • höheres Sparaufkommen → geringere Konsumnachfrage → geringere Kapitalrenditen • auch das KDV braucht eine nachwachsende Genera­tion, die Kapital erwirbt und es später samt Zinsen zurückzahlt: schrumpfende Bevökerung → sinkende Kapitalnachfrage → sinkende Kapitalrendite • Internationalisierung löst das Problem nicht, da andere Industrieländer und selbst Indien und China das gleiche Alterungsproblem haben • Übergangsprobleme erfordern entweder eine Kürzung der Anwartschaften aus Umlagesystem oder eine Doppelbelastung Erwerbs­tätiger • in die Renten­versiche­rung einbezogener Personenkreis sollte erweitert werden • es sollten auch z.B. Vermö­genseinkünfte einbezogen werden
[PDF] J. Faik: Alternative Finan­zierungs­ver­fahren der Alters­siche­rung: Umlage- versus Kapital­deckungs­verfahren. Hoch­schule Darm­stadt. Vortrag Heil­bronn, 2006. • im Umlagesystem stets nur Ansprüche auf rela­tive Betei­ligung an wirt­schaft­licher Leistungs­fähigkeit jewei­liger Erwerbs­gene­ration, nicht aber auf eine bestimmte Renten­höhe • fälsch­licher­weise wird oft Eindruck erweckt, die verspro­chene Rendite bei privaten Alters­vorsorge­maßnahmen ließe sich auch mit einem gerin­geren Risiko erzielen (wie dem des UV) • in Privat­wirt­schaft findet sich bisher kein Produkt mit allen Leistungs­merk­malen umlage­finan­zierter Rente • Rendite­diffe­renz zwischen KDV und UV als Merkmal einer poli­tisch gewollten Umver­teilung inter­pretiert • auch bei privater Renten­versi­cherung muss beim Steigen der Lebens­erwar­tung entweder monat­liche Leistung gekürzt oder Beitrags­satz ange­hoben werden • Feld­stein-Hypo­these: eine umlage­finan­zierte Alters­siche­rung verrin­gert gesamt­wirt­schaft­liche Spar­neigung → gerin­geres Wachstum • empi­rische Befunde: gesamt­wirt­schaft­liche Spar- und Investi­tions­quoten sind gerade in Deut­schland mit seinem domi­nanten Umlage­system sehr hoch, während es weit unter­durch­schnitt­liche Quoten in Ländern mit ausgeprägter privater Alters­siche­rung gibt, wie USA und Großbritan­nien • umlage­finan­zierte Siche­rungs­formen haben in der Ver­gangen­heit mehr­fach bewiesen, dass sie flexibel rea­gieren können: siehe deut­sche Eini­gung
[HTML] K. Pehl: Systeme der Alters­versor­gung in Deutsch­land (ausführ­liche Inhalt­sangabe). Diplom­arbeit, Hessi­sche Verwal­tungs- und Wirt­schafts-Akademie Deutsch­land, 2007. Lang­fassung zu beziehen bei www.diplom.de • Im KDV ist jede Genera­tion allein auf sich gestellt und nicht so stark von nachfol­genden Genera­tionen abhängig wie im UV • das KDV ist aber davon abhängig, dass Jüngere die Zinsen, Divi­denden und Wert­zuwächse zahlen, aus denen Renten dieses Verfah­rens stammen • mit wach­sender Alters­last sinkt Rendite → lässt sich durch Ausland­sanlage des Deckungs­kapi­tals in Ländern mit ganz anderer Alters­struktur vermin­dern, führt aller­dings zu größerer Abhän­gig­keit von inter­natio­nalen Kapital­märkten • beim KDV besteht Gefahr der Unter- und Über­ver­siche­rung für das Alter, denn Rendite ist Schwan­kungen des Kapital­marktes ausgesetzt • mit stei­gender Alte­rung werden Renten­bezugs­zeiten eben­falls länger, erfor­dern also mehr Finanz­aufwand • in Aufbau­phase eines Deckungs­kapitals müssten Versi­cherte nicht nur ihre eigenen Spar­beiträge finan­zieren, sondern auch noch Renten für jetzige Rentner im UV • durch Doppel­belastung bei Umstel­lung wird Spar­quote Aktiver gemin­dert, und gleich­zeitig wird das Zins­niveau steigen, was Wachs­tums­effekt entgegen­wirktwenn dagegen die Rentner belastet werden, wird volks­wirt­schaft­liche Spar­quote steigen und werden Zinsen sinken, was Wachs­tums­effekt bewirken kann • bei Doppel­belastung senken Über­gangs­kosten in jedem Fall den Rendite­vorteil des KDV • das ist nicht so, wenn Rentner die Umstel­lungs­last tragen • System­wechsel nicht Pareto-optimal: keine Genera­tion kann ihre Rendite verbes­sern, ohne dass minde­stens eine der übrigen Genera­tionen schlechter gestellt wird
[HTML] L. Thompson: Older & Wiser: The Economics of Public Pensions (summary).[wichtig!] The Urban Institute, 1998. • Übereinstimmung der Experten, dass Regie­rungen von Menschen im erwerbs­fähigen Alter Alters­vorsorge­leistungen verlangen dürfen – keine Übereinstimmung über die geeig­net­sten Mecha­nismen dafür • es kommt nicht nur auf die Beiträge an, sondern auch auf die ökonomi­schen Kosten (am besten gemessen als Anteil an der jähr­lichen Gesamt­akti­vität des Landes) • diese ökonomi­schen Kosten werden durch eine Kombi­nation von Trans­fers vom Lohn der Erwerbs­tätigen und Zutei­lungen aus den jähr­lichen Erträgen des investierten Kapitals (in Form von Wert­papier-Divi­denden oder durch Pension­fonds) verteilt • wenn ein niedri­gerer Ertrag der Arbeit aufge­hoben wird durch einen entspre­chenden Ertrag des Kapital­einkom­mens, bleiben die ökonomi­schen Kosten gleich — wenn auch anders verteilt • Haupt­augen­merk auf 3 Schlüssel­zahlen: die aggre­gierte Konsum­quote, der Rentner­quotient und der Lebens­stan­dard­quotient (Verhältnis des durch­schnitt­lichen Konsums der Ruhe­ständler zum Gesamt­konsum) • werden diese 3 mitein­ander multi­pliziert, ergibt sich das Verhältnis des Rentner­konsums zur gesamt­wirt­schaft­lichen Akti­vität = ökonomi­sche Kosten der Rentner­unter­stüt­zung • die ökonomi­schen Kosten der Rentner­unter­stüt­zung können nur vermin­dert werden, indem mindestens eine dieser 3 Größen vermin­dert wird • die beiden meist­disku­tierten Wege zur Senkung der Kosten des Renten­systems sind Erhö­hung des gesetz­lichen Renten­eintritts­alters und die Senkung der Renten­höhe • Maßnahmen zur Beschleu­nigung des Wirt­schafts­wachs­tums können die Kosten des Renten­systems sogar erhöhen • die Art der Finan­zie­rung könnte Einfluss haben auf den Lebens­stan­dard, wenn sie das Spar­verhalten, das Verhalten als Arbeits­kraft oder die inter­natio­nale Wett­bewerbs­fähig­keit beein­flusst • diese Einflüsse — soweit sie über­haupt bestätigt wurden — sind meist sehr gering • es bestehen kein konsis­tenten Anhalts­punkte, dass das Umlage­verfahren zum Rück­gang der Spar­quote führt • für die USA, aber nicht die anderen OECD-Länder, gibt es Anzei­chen, dass das Ansam­meln von Wert­papieren auf Vorsorge­konten die Gesamt­ersparnis der Haus­halte erhöht, aber um weniger als das Anwachsen der Vorsorge­konten selbst • stei­gende Beiträge können die Tendenz zu Schwarz­arbeit oder Schein­selbst­ständig­keit oder Selbst­ständig­keit in weniger produk­tiven Sektoren verstärken • in einem einfa­chen Modell führt das KDV in Zeiten fallender Bevöl­kerungs­wachs­tums­raten und stei­gender Zins­raten zu einem gerin­geren Beitrags­satz für eine gege­bene Rente • bei realisti­scheren Annahmen kann dieser Vorteil verschwinden (z.B. durch Extra-Leistungen der GRV) • persön­liche Renten-Konto­führungen sind mit durch­gängig höheren Verwal­tungs­kosten belastet als die Gruppen-Konto­führung der GRV, und außerdem mit höheren Marke­ting­aufwen­dungen • die Effekte eines vorzei­tigen Ablebens und erhöhter Verwal­tungs­kosten können zu einer Reduzie­rung der jähr­lichen Rendite um 1,5% bis 2,5% bei persön­licher Renten-Konto­führung führen • das KDV benötigt ein halbes Jahr­hundert bis zum Errei­chen seines vollen Poten­zials • der Über­gang vom UV zum KDV kann nicht graduell und schmerz­frei voll­zogen werden: er erfor­dert doppelte Zahlungen in der Höhe von 5–6% des Brutto­inlands­produkts jähr­lich • Verspre­chungen von Pensions­zahlungen werden selten genau verwirk­licht: uner­wartete wirt­schaft­liche und demo­grafi­sche Verän­derungen beein­flussen die Voraus­sagen • Renten­zahlungen im UV sind in der Hinsicht sicherer, reagieren aber empfind­licher auf Ände­rungen in der Zahl der Erwerbs­fähigen • es gibt keine Gründe für die Annahme, das UV würde die ökono­mischen Kosten einer alternden Gesell­schaft vermin­dern • Ände­rungen der Finan­zierungs­weise ändern die Vertei­lung der Kosten, aber nicht notwendig ihre Höhe • theore­tisch wird die Last der Sozial­beiträge von den Arbeitern getragen, egal ob sie von den Arbeit­gebern oder den Arbeit­nehmern erhoben werden • wäre diese Theorie immer korrekt, könnten nicht gute soziale Siche­rungs­systeme die inter­natio­nale Wett­bewerbs­fähig­keit verbes­sern • alle öffent­lichen Renten­programme veran­lassen wahr­schein­lich die Menschen, früher in den Ruhe­stand zu gehen • es gibt keine Hinweise, dass die Art der Renten­finan­zierung das Arbeits­angebot redu­ziert oder die Beitrags­vermei­dung ermutigt • das Beitrags­ziel-orien­tierte Modell leidet an mehreren Schwä­chen: schlechter vorher­sagbarer Renten­strom, Schwie­rig­keiten bei der Anpas­sung an die Entwick­lung der Löhne oder Preise, teure Verwal­tung
[Abstract only] H.-W. Sinn: Why a Funded Pension System is Useful and Why It is Not Useful (abstract).[!] www.nber.org, NBER Working Paper No. 7592, 2000. • The paper criticizes the view that the PAYGO system wastes economic resources • in explicit present value terms, there is nothing to be gained from a transition to funded system even though the latter offers a permanently higher rate of returnthe sum of the implicit and explicit tax burdens that result from the need to respect the existing pension claims is the same under all systems and transition strategies • nevertheless a partial transition to a funded system may replace missing human capital with real capital and helps smooth tax and child reading costs across the generations
[HTML] F. Breyer: Kapitaldeckungs- versus Umlage­verfahren (English abstract). www3.interscience.wiley.com. Deut­sche Lang­fassung:  [PDF] F. Breyer: Kapitaldeckungs- versus Umlage­verfahren.[wichtig!] Perspek­tiven der Wirt­schafts­politik, 1(4), 2000. • Kontro­verse KDV / UV scheint auf 1. Blick nur auf Effi­zienz­problem zurück­zugehen • es stellt sich jedoch heraus, dass Wechsel des Finan­zierungs­systems auch Umver­tei­lung bewirkt, minde­stens zwischen Genera­tionen • ohne Bezug zu spezi­fischen Krite­rien von Vertei­lungs­gleich­heit zwischen Genera­tionen ist Ruf nach radi­kaler Reform nicht fundiert • Macken­roth-These irrefüh­rend, da 1) eine kleine offene Volks­wirt­schaft in einer Periode Kapital expor­tieren und in der nächsten Periode zurück­fordern kann oder 2) vermehrt lang­lebige Konsum­güter wie Wohn­häuser produ­ziert • Rendite des Umlage­verfah­rens bei konstantem Beitrags­satz gleich der Wachs­tums­rate der Lohn­summe = Wachs­tumsrate der Erwerbs­tätigen­zahl + Wachs­tums­rate der Arbeits­produkti­vität • beim Kapital­deckungs­ver­fahren sind extrem unter­schied­liche Renditen möglich: eine negative Durch­schnitts­rendite auch über längere Zeit­räume kann nicht völlig ausge­schlossen werden — nach 40 Jahren sind Abwei­chungen um Faktor 3 nach oben wie auf nur ein Drittel möglich • es kann nicht eine ganze Gene­ration ihre Aktiva in Staats­papieren halten; es muss sogar der Löwen­anteil in Form von Real­kapital gehalten werden • gibt es nicht-vermehr­bare Produk­tions­faktoren (Boden) oder Konsum­güter (alte Meister), muss der lang­fristige Zins­satz höher als die Wachs­tums­rate des Sozial­produkts (Lohn­summe) sein • nur das Umlage­verfahren ist in der Lage, eine Genera­tion gegen Total­verlust der Produk­tion durch Kriege oder Kata­strophen zu versi­chern • kann ein Über­gang vom UV zum KDV so orga­ni­siert werden, dass es keine Verlierer gibt? (Pareto-Verbes­serung?) • bei unver­zer­rendem UV: „Das Vorhaben, das Umlage­verfahren ... durch Kapital­deckung zu ersetzen, erscheint wie der Versuch, einen Fluss so umzu­leiten, dass das Wasser bergauf fließt” • bei verzer­rendem UV (einheit­liche Pro-Kopf-Rente bei propor­tio­nalen Abgaben auf das Arbeits­ein­kommen) scheint Abbau der Staats­ver­schul­dung durch höhere Sonder­steuer möglich — aber vor Deutung als „Ineffi­zienz des UV” wird gewarnt • auch bei Teil­habe­äquiva­lenz Verzer­rung der Arbeits­ange­bots­entschei­dung; kann aber nicht durch Ausstieg aus dem UV besei­tigt werden • Folge­rung: Über­gang vom UV zum KV kann per se niemals zu einer Pareto-Verbes­serung führen, sondern stets zu einer Umver­tei­lung zwischen den Genera­tionen • zumin­dest ein nach­haltiger Anstieg des Beitrags­satzes zum UV könnte in Zukunft undurch­setzbar werden • bei der viel­fach behaup­teten größeren „Effi­zienz” des KDV handelt es sich um ein Fehlen von Umver­tei­lungs­instru­menten, so dass mit Umstieg entspre­chende Vertei­lungs­wir­kungen einher­gehen • Bewer­tung der inter­gene­rativen Umver­teilung Sache von Wert­urteilen • einige plau­sible Krite­rien spre­chen für Fort­füh­rung des UV mit Einfrieren des Beitrags­satzes
[PDF] F. Breyer: Why Funding is not a Solution to the "Social Security Crisis".[wichtig!] IZA Discussion Paper No. 328, Institut zur Zukunft der Arbeit, 2001. • Ange­sichts der bevorste­henden ernsten Finanz­krise des UV gibt es eine lebhafte Debatte um die geeig­nete Therapie • der gemein­same Nenner einer Reihe von Vorschlägen ist der mindes­tens teil­weise Über­gang zum KDV, wobei die Summe der Zahlungen an das „alte” und das „neue” System für eine Über­gangs­zeit etwas höher ist, jedoch alle zukünf­tigen Gene­rati­onen von den auf ewig niedri­geren Beiträgen profi­tieren werden • seit einigen Jahren ist bekannt, das solch ein Über­gang niemals den Nutzen aller Gene­rati­onen steigern kann (Sinn 2000) • da ein (auch parti­eller) Über­gang zum KDV keine Pareto-Verbes­serung darstellt, ist die Frage: was ist das poli­tische Ziel eines solchen Umvertei­lungs­schritts? • diese Frage wird anhand von 7 Irrtümern unter­sucht, die von Befür­wortern eines solchen Über­gangs gemeinhin gemacht werden • Irrtum 1: je höher die Kapital­rendite relativ zur Wachs­tums­rate ist, desto kleiner ist die Über­gangs­belastung • unab­hängig vom Zins­satz hebt das Rück­diskon­tieren auf die Gegen­wart durch einen höheren Zins­satz den güns­tigen Effekt eines höheren Zins­satzes auf den zukünf­tigen Zeit­pfad der Beiträge exakt auf • Irrtum 2: Budget­über­schüsse können zur Glät­tung des Über­gangs genutzt werden, indem sie den nötigen Beitrags­anstieg in der Anfangs­zeit dämpfen • da alter­native Verwen­dungen wie Schulden­rück­zahlung, Infra­struktur­ausgaben oder Steuer­senkungen verhin­dert werden, trägt irgend­jemand dafür eine zusätz­liche Last • Irrtum 3: durch Abschaf­fung des UV werden wir die Verzer­rung des Arbeits­ange­bots durch die lohn­bezo­genen Beiträge los • der Beitrags­keil entsteht aus der Diffe­renz zwischen den Gegen­warts­werten der Beiträge und Auszah­lungen und daher den Netto-Einzah­lungen: es gibt keinen Weg, den gesamten Beitrags­keil zu ändern • Irrtum 4: der wahre wirt­schaft­liche Gewinn des Umstiegs zum KDV ist der Gewinn aus der stei­genden Kapi­talan­samm­lung • die zusätz­liche Kapi­talan­samm­lung muss aus erhöhtem Sparen kommen und daher verhin­dertem gegen­wärtigem Konsum — wenn die Menschen von solchen Ände­rungen Abstand nehmen, ist ihre inter­tempo­rale Substi­tutions­rate bereits gleich dem Grenz­ertrag des Kapi­tals oder weil ihr Verhalten durch Ertrags­steuern gestört wird • Irrtum 5: wenn wir die Vertei­lung der Konsum­möglich­keiten zugun­sten zukünf­tiger Gene­rati­onen ändern wollen, müssen wir die GRV verklei­nernwenn irgendein jetzt Lebender die Vertei­lung zugun­sten von Mitglie­dern der nächsten Genera­tion ändern will, kann er einfach seine Erspar­nisse erhöhen und ein höheres Erbe hinter­lassen, aber darüber wird es niemals einen Konsens geben • Irrtum 6: es gibt weithin akzep­tierte Wohl­fahrts­krite­rien, nach denen ein KDV für zukünf­tige Gene­rati­onen eine Verbes­serung bringt • ange­sichts der Viel­zahl unter­schied­licher Gleich­heits­prinzi­pien ist es unwahr­schein­lich, dass sich die Menschen auf ein einziges Prinzip einigen werden und das eindeu­tig die Notwen­digkeit eines Über­gangs zum KDV bein­haltet • Irrtum 7: der Staat muss jetzige Arbeit­nehmer vor plötz­lichen und unvor­herge­sehenen zukünf­tigen Renten­kürzungen schützen, die von zukünf­tigen Wählern / Beitrags­zahlern wahr­schein­lich veran­lasst werden — er tut dies durch allmäh­liches Herunter­fahren der GRV über eine lange Zeit­spanne • das ist die übliche Vernach­lässi­gung des poli­tisch-ökono­mischen Prinzips, dass in einer Demo­kratie der Staat nicht voraus­schau­ender sein kann als der reprä­senta­tive Bürger und ihm daher auch keine Weis­heit aufzwingen kann, zumal er ja selbst für die Zukunft sparen könnte • wenn zukünf­tige Gene­rati­onen weniger zahl­reich sein werden und daher die Renten­auszah­lungen höher als erwartet ausfallen, ist dies eine Tatsache und kann nicht „gelöst” werden (außer durch einen Anstieg der Frucht­barkeit oder Einwan­derung) • eine beson­dere Belas­tung kann höchstens zwischen zukünf­tigen Gene­rati­onen verteilt werden • das KDV löst nicht das Alters­vorsorge­problem • Fazit: es gibt keinen zwin­genden Grund für eine Reform des Renten­systems • Ökonomen sollten offen die möglichen Verlierer benennen • es ist eigen­artig, dass so viele hervor­ragende Ökonomen so viel Zeit und Aufwand in eine politi­sche Reform einbringen, die im Grunde nichts anderes bewirken wird als eine Umver­teilung zwischen den Gene­rati­onen
[PDF] Frankfurter Institut (Hrsg.): Deutschland in der Prüfung (3): Renten­reform. Argu­mente zu Markt­wirt­schaft und Politik Nr. 57, 1998. • Im UV starres Hebel­werk: bei gege­benem Alten­quotient und gege­bener Erwerbs­neigung ist eine bestimmte Rela­tion von durch­schnitt­lichem Arbeits­einkommen und Durch­schnitts­rente (Renten­niveau) nur mit einem ganz bestimmten Beitrags­satz zu errei­chen • nimmt der Alten­quotient zu, dann folgt im UV daraus die Notwen­digkeit, das Renten­niveau abzu­senken und/oder die Beiträge anzu­heben • Zunahme der Lebens­erwar­tung und Zurück­bleiben der Gebur­tenrate führen zu einem Anstieg des Alten­quoti­enten • Reformen inner­halb des UV sind bei sich verdop­pelndem Alten­quotienten darauf verwiesen, entweder verdop­pelte Beitrags­sätze zu haben oder eine Halbie­rung der Renten­leis­tungen • wollte der Gesetz­geber heute ein Renten­system von Grund auf neu konstru­ieren, müsste er sich für ein kapi­talge­decktes System mit Mindest­siche­rungs­pflicht entscheiden (Nach­voll­ziehbar­keit und Fair­ness, Markt­konfor­mität und ordnungs­poli­tische Klar­heit) • KDV auch wirt­schaft­lich vorteil­haft: um nach 45 Beitrags­jahren ein Netto­renten­niveau von 70% zu errei­chen, ist in der GRV derzeit ein Beitrags­satz von rund 17% des Brutto­einkom­mens (einschließ­lich Arbeit­geber­anteilen an den Sozi­alab­gaben) erfor­derlich — im KDV würde bereits ein Beitrags­satz von 9% genügen • die höhere Beitrags­rendite lässt im Normal­fall eine höhere Ersparnis erwarten — der dadurch beschleu­nigte Aufbau des Kapital­stocks legt seiner­seits die Grund­lage für beschleu­nigtes Wirt­schafts­wachstum • da aber die im UV bislang erwor­benen Renten­ansprüche weit­gehenden Bestands­schutz genießen, muss die erwerbs­tätige Genera­tion bei einem Über­gang zum KDV für 2 Renten­systeme aufkommen • ein geord­neter Rückzug aus dem UV in Verbin­dung mit dem schritt­weisen Aufbau eines KDV ist aber möglich und — trotz der sich über mehr als eine Genera­tion hinzie­henden Mehr­belas­tunggesamt­wirt­schaft­lich sinn­voll • Szenario von Manfred Neumann (1997): neue Renten­ansprüche ab 2000 nur im KDV zu einem Beitrags­satz von knapp 9%, bishe­rige Renten­ansprüche weiter durch GRV finan­ziert, aber Anhe­bung des effek­tiven Renten­alters auf 65 Jahre, UV-Rest­beitrag nahezu konstant bis 2030 • ohne Anhe­bung des effek­tiven Renten­alters käme es zu einem Gesamt­aufwand von deut­lich über 30% — mit Anhe­bung bliebe er unter 24% • der Wissen­schaft­liche Beirat beim Bundes­ministe­rium für Wirt­schaft unter­suchte die mögli­chen Über­gangs­pfade und kam auf einen Gesamt­beitrag von anfangs knapp 29% und über 2030 hinaus über 26%: lang­fristig sollte die Hälfte der regu­lären Alters­rente auf dem KDV beruhen • „Renten resul­tieren im Kapi­talde­ckungs­system ... nicht aus Umver­teilung, sondern aus origi­nären Faktor­einkommen und aus der Auflö­sung erwor­benen Vermö­gens” und sind mithin nicht Sozial­aufwand
[HTML] J. Borchert: Wenn die Renten an der Börse erwirt­schaftet werden sollen.[!] Frankfurter Rundschau, 10.3.2000. • Kapital­stock des KDV schon 2-mal durch Staat zweck­entfremdet • Erfah­rung, dass sich „eher ein Mops einen Wurst­vorrat anlegt, als ein Parla­ment derar­tige Rück­lagen unange­tastet ließe” • Erwar­tung, dass UV zu einer Beein­trächti­gung der Spar­quote führe, inzwi­schen haltlos • Spekula­tions­blase: Markt­wert aller Aktien auf 140% des BIP geklet­tert • Wirkung einer Auswei­tung des KDV als infla­tionie­render Faktor • KDV in den gegen­wärtigen Port­folios zu 70–80% aus Anleihen der öffent­lichen Hände: also „Investi­tionen” in Staats­schulden, Alters­siche­rung aus Steu­ermit­teln • vertei­lungs­poli­tische Konse­quenzen fatal: es profi­tieren die Zins­gläubiger, Minder­bemit­telte zahlen nur • Gefahren für die Konjunktur durch Konsum­verzicht • auch KDV gegen­über demo­grafi­schen Verände­rungen empfind­lich: wenn Nach­wuchs­genera­tion schwächer besetzt ist, schrumpfen Wachs­­tums­poten­ziale der Wirt­schaft → massen­hafte Veräuße­rung der Deckungs­kapita­lien → deren Preise stürzen • beste Sicher­heitsga­rantie in Gerech­tig­keit der Sozial­ordnung • regres­sive Beitrags­wirkung: weil bei Erhebung der Beiträge Existenz­minimum nicht geschont wird und Beitrags­sätze keinen mit der Leistungs­fähig­keit der Einkommen progres­siven Tarif aufweisen und weil Beitrags­bemes­sungs­grenze leistungs­fähigste Einkom­mens­anteile frei­stellt → Umver­tei­lung von unten nach oben • Chaos der Renten­finan­zierung: z.B. Beitrags­substi­tution durch Mehr­wert- und Öko­steuer • verfas­sungs­recht­liches Problem: durch exor­bitant wach­sende impli­zite Steuer­last droht Verlust des Versiche­rungs­charak­ters • Gerech­tig­keit inner­halb und zwischen den Gene­rati­onen ist das Zentral­problem der Renten, nicht die Form der Finan­zierung
[PDF] M. Murthi, J.M. Orszag, P.R. Orszag: Administrative Costs under a Decentralized Approach to Individual Accounts: Lessons from the United Kingdom. Conf. on "New Ideas About Old Age Security", The World Bank, 1999. • Die Verwal­tungs­kosten des briti­schen Systems mit persön­lichen Versor­gungs­konten verteilen sich auf: • 1) Ansamm­lungs­anteil — Fonds­verwal­tung und Verwal­tungs­kosten des Erwerbs­täti­genbei­trags­fonds — durch­schnitt­lich 25% • 2) Ände­rungs­anteil — zusätz­liche Kosten für Wechsel des Anbieters im Laufe der Karriere — durch­schnitt­lich 15% • 3) Leib­renten­anteil — Kosten, um bei Eintritt in den Ruhe­stand das Versor­gungs­konto in einen Leibrenten­­anspruch umzu­wandeln — durch­schnitt­lich 10% • unter Berück­sichti­gung von Abwick­lungs­kosten ergeben sich so 40–45% für Gebühren und Kosten • Besonder­heiten des briti­schen Systems persön­licher Versor­gungs­konten: • 1) es umfasst privat verwal­tete, dezen­trali­sierte Versor­gungs­konten und Leib­renten • 2) es ist frei­willig • 3) es gibt keine Vorschriften über Gebühren
[HTML] G. Klec, D. Mum: Mythos Kapitaldeckung. Die Risiken der Priva­tisie­rung des Pensions­systems.[!] Arbeit & Wirt­schaft (Öster­reich), 2002. • Befür­worter: „die Finan­zierung der Pensi­onen durch Veran­lagung der Beiträge auf den Kapital­märkten ist von der Alte­rung der Gesell­schaft nicht betroffen” • Befür­worter: „die Renditen auf den Kapital­märkten sind höher als die Wachstums­raten der Löhne und der Beschäf­tigung, weshalb ein kapital­gedecktes Pensions­system bei gleich hohen Beiträgen höhere Renten­leistungen ermög­lichen würde” • die gesetz­liche Pensions­versi­cherung (UV) hat konkur­renzlos nied­rigen Verwal­tungs­aufwand • in Groß­britan­nien werden durch­schnitt­lich 40–45% des Wertes an Pensions­ansprüchen durch diverse Verwal­tungs­kosten absor­biert (Murthi, Orszag, Orszag; 1999, s.o.) • 3-Säulen-Modell geht vom soli­dari­schen Risi­kenaus­gleich ab: in der 2. Säule erwirbt man Pension­sansprüche nur während Zeiten der Erwerbs­tätig­keit in Betrieben • jedes Pensions­system stellt grundsätz­lich einen (Einkommens-)Transfer von den Erwerbs­tätigen zu den Pensio­nisten dar. Das UV finan­ziert die laufenden Pensi­onen direkt aus den Beitrags­zahlungen der Erwerbs­tätigen; im KDV werden die Beitrags­zahlungen der Versi­cherten im Laufe der Erwerbs­jahre auf dem Kapital­markt veran­lagt, und in der Phase der Pension wird das (verzinste) Kapital­vermögen verkauft und damit der Konsum finan­ziert • „in Däne­mark werden die Pensi­onen aus allge­meinen Steuer­einnahmen finan­ziert” • einer der zentralen Nach­teile des KDV besteht in der Unsi­cher­heit über das Leistungs­niveau während des Alters • es hängt ab von: Höhe der einge­zahlten Beiträge und der Einzah­lungs­dauer, Verzin­sung des ange­legten Kapitals und Dauer des (erwar­teten) Pensions­bezuges • bei Veran­lagung in sicheren Wertpa­pieren ist kein Rendite­vorteil gegen­über dem UV gegeben • die meisten Aktien­indizes verzerren die erziel­bare Rendite nach oben, da sie all jene Unter­nehmen nicht weiter enthalten, die Bank­rott gehen oder deren Kurs drastisch sinkt • keine Alte­rungs­resistenz: das KDV ist von der Relation (junger) Sparer zu (pensio­nierten) Entspa­rern) abhängig • bei Umstel­lung auf das KDV sind eine oder auch mehrere Gene­rati­onen dazu verur­teilt, doppelt zu zahlen • zentraler Ansatz­punkt für die Siche­rung des UV ist eine Erhö­hung der Erwerbs­quote • bei 2,4% realem Wirt­schafts­wachstum (aus jähr­licher Beschäf­tigungs­steige­rung von 0,4% und Produkti­vitäts­erhö­hung von 2%) sind die Auswir­kungen der Zunahme der Anzahl der Pensions­bezieher im Verhältnis zu den Erwerbs­tätigen keines­wegs drama­tisch • Vermu­tung, dass die Umstel­lung auf KDV kein Ergebnis einer ratio­nalen Entschei­dungs­findung ist, sondern sich dabei materi­elle Inter­essen des Finanz­kapitals und all jener Wirt­schafts­zweige durch­setzen, die mit einer Pensions­priva­tisie­rung ihre Geschäfts­tätig­keit erwei­tern können
[HTML] G. Kleinhenz, M. Werding: Generationenvertrag. Gabler Wirtschaftslexikon, wirtschaftslexikon.gabler.de. • Der Gene­rati­onen­vertrag ist ein fiktiver „Solidar-Vertrag zwischen jeweils zwei Genera­tionen” (W. Schreiber) als theore­tisch-insti­tutio­nelle Grund­lage einer im UV finan­zierten dynami­schen Rente • heute prin­zipi­elle Alter­native dazu, Konsum­möglich­keiten durch die Heraus­bildung funk­tions­fähiger Kapital­märkte und durch die Bildung von Sach- oder Geldver­mögen inter­temporal (und inter­gene­ratio­nell) zu verschieben • da nach Macken­roth aller Sozial­aufwand — unab­hängig vom gewählten Finan­zie­rungs­verfahren — stets aus dem Brutto­natio­nalein­kommen der laufenden Periode gedeckt werden muss, entspre­chen die realen Leis­tungs­ströme zwischen den Genera­tionen grund­sätz­lich immer dem (in der Abbil­dung) gezeigten Muster • aus dem mit Hilfe der Arbeits­kraft erwirt­schaf­teten Einkommen muss sowohl die im Alter stehende Eltern­genera­tion als auch die nach­wach­sende Genera­tion unter­halten werden • diese realen Bezie­hungen werden durch u.U. abwei­chende recht­liche Ansprüche und Verpflich­tungen über­lagert • die zentrale Größe dieses Systems bildet dabei das Human­vermögen der Gesell­schaft, bestimmt durch Anzahl und Quali­fika­tion der nach­wach­senden Genera­tion • entspre­chende „Inves­titi­onen” der Erwerbs­tätigen verzinsen sich mit der Wachs­tums­rate der Lohn­summe → umlage­finan­zierte Alters­siche­rung abhängig von der demo­grafi­schen Entwick­lung sowie der Ausbil­dung der zukünftig Erwerbs­tätigen • strittig sind die Wirkungen einer auf dem Gene­rati­onen­vertrag basie­renden Alters­siche­rung auf die volks­wirt­schaft­liche (Sach-)Kapi­talbil­dung (und damit auf die Größe des länger­fristig zu vertei­lenden Natio­nalein­kommens) • eine (voll­stän­dige) Rück­kehr zu einer kapi­talfun­dierten Alters­siche­rung ist ohne Doppel­belas­tung der dann Erwerbs­tätigen unter realis­tischen Bedin­gungen nicht mehr möglich • demo­grafi­sche Struk­turen mit einer sinkenden Zahl Erwerbs­tätiger erlegen diesen Erwerbs­tätigen relativ stei­gende Lasten durch den Unter­halt von Alten- wie Kinder­genera­tion auf
[PDF] H. Ganßmann: Der Großvater, sein Enkel und die Renten­reform. Institut für Sozio­logie, FU Berlin, 2002. • Die morali­sche Ökonomie des Gene­rati­onen­vertrags • die politi­sche Ökonomie des Gene­rati­onen­vertrags • die 'reine' Ökonomie des Gene­rati­onen­vertrags • ange­führte Gründe gegen das UV: der demo­grafi­sche Schock beim UV und die angeb­lich höheren Erträge beim KDV • dabei helfen gegen das Problem der Alte­rung keine Finan­zierungs­modali­täten • wie konnte es zu einer Teil­priva­tisie­rung der Alters­versor­gung kommen? • „Unter demo­krati­schen Bedin­gungen handelt es sich um ein Absur­dität, erstens weil sich jede Ausstei­gerge­nera­tion aus dem Umlage­system (normaler­weise also die Wähler­mehr­heit) wegen der Über­gangs­kosten entweder zusätz­lich belastet oder die Staats­verschul­dung hoch­treibt oder von der Folge­genera­tion den Vorwurf der Unfair­ness einhan­deln muß, und zweitens weil die System­umstel­lung gegen die Belas­tungen durch die Alte­rung der Gesellschaft nichts hilft.” • wäre der Gesamt­vorgang trans­parent, würde sich keine Gene­ration frei­willig aus dem Umlage­system bewegen • wahr­schein­lich nur deshalb möglich, weil die ökonomi­schen Bedin­gungen der Alters­versor­gung nicht verstanden werden • je mehr Politiker Probleme auf den Markt abschieben können, umso weniger müssen sie die Folgen eigenen Entschei­dungen zurechnen lassen • die Belastungen treten nicht zufällig erst später auf • die Teil­priva­tisie­rung der Alters­versorgung täuscht eine Indi­vidu­alisie­rung von Leistungen und Gegen­leistungen vor, doch der Transfer zwischen den Genera­tionen bleibt notwendig
[Web-Link] Morgenmagazin: Wirklich unabhängig? YouTube, ARD-Morgenmagazin 3.12.2007. • Albrecht Müller im ARD-Morgen­magazin • die Verbin­dungen angeblich "unab­hängiger" Experten zur Wirt­schaft • wie unab­hängig sind diese Experten wie z.B. der so genannte Wirt­schafts­weise Bert Rürup wirk­lich?
[HTML] N. Blüm: Blüm: Riester-Rente senkt das Renten­niveau.[!] Die ZEIT, 31.01.2008, aus www.gemeinsamlernen.de/vile-netzwerk. • „Der vier­prozen­tige Beitrag zur Riester-Rente geht in die Berech­nung der Netto­lohn­quote ein. Er senkt damit diese Netto­lohn­quote und das von ihm abhän­gige Renten­niveau. Von der Absen­kung des Renten­niveaus infolge der Einfüh­rung der Riester-Rente sind also auch jene Rentner betroffen, die gar keinen Beitrag zur Riester-Rente zahlen und deshalb auch keine Riester-Rente erhalten. Diese können also die Einbußen bei der gesetz­lichen Rente auch nicht durch die Riester-Rente kompen­sieren.” • „Die Schwachen zahlen eine Rech­nung mit für Leistungen, welche die Stärkeren erhalten.” • ein gering­verdie­nender Riester-Sparer, dem im Alter die Riester-Rente auf die Grund­siche­rung ange­rechnet wird, erhöht nicht sein Alters­einkommen, sondern spart dem Staat Geld • „Welchen Zug die Ärmeren auch machen, ... sie sind die Zukurz­gekom­menen dieser angeb­lich modernen Sozial­politik” • die 13 Mrd. €, welche die Förde­rung der Riester-Rente in der Endstufe den Staat in jedem Jahr kosten wird, werden von jenen Rentnern mitfi­nanziert, deren Renten­niveau sinkt • „Die Beitrags­last der Sozial­versiche­rung soll bis 2030 mit zwei Beitrags­punkten niedriger sein, als sie ohne Einfüh­rung der Riester-Rente gewesen wäre. Dafür beträgt der Riester-Beitrag aber vier Prozent.” • „Die Renten­versiche­rung nähert sich der Lotterie.”
[HTML] Blüm kritisiert Rentenpolitik. Kölner Stadt-Anzeiger, 18.3.2008; aus www.handwerkermarkt.de. • Blüm: „Wie das mit der Zuver­lässig­keit von Kapital­deckung ist, das kann ich jeden Tag aus den Wirt­schafts­nach­richten erfahren. Man macht sich über meinen Satz ,Die Rente ist sicher' lustig. Doch wie es um die Sicher­heit der Privat­rente steht, das erfahre ich gerade von den ameri­kani­schen Börsen. Das ist ein Offenba­rungseid dieses Geschwätzes, die Privat­versi­cherung wäre die Rente der Zukunft.”
[PDF] W. Riester: Die Wirkungen der Rentenreform 2001 im Vergleich zum Renten­recht vor der Reform.[!] spdnet.sozi.info/bawue/goeppingen/dl/Wirkungen_Rentenreform.pdf, 22.4.2008. • Riester wehrt sich gegen die Unter­stel­lung, die Schwä­chung der GRV sei durch die Renten­reform 2001 gezielt erfolgt, um eine private Alters­versi­cherung zu erzwingen • er begründet die Reform mit der gestie­genen Lebens­erwar­tung, zuneh­menden Zahlungs­anforde­rungen wegen der Schwäche des Arbeits­markts, die geän­derte Einstel­lung zu einer Lebens­stan­dard­siche­rung und der Stär­kung einzelner Leis­tungs­positionen (Frauen, Erwerbs­minde­rung, Grund­siche­rung) • „Statt der Minde­rung durch den Demo­grafie­faktor ... die Minde­rung der Renten­anhe­bung in acht Folge­jahren von jeweils 0,65%” • Hinweis auf „die Möglich­keit, die Absen­kung des Renten­niveaus durch einen staat­lich geför­derten Aufbau einer privaten oder betrieb­lichen Alters­vorsorge zu kompen­sieren” • Missver­hältnis 1997 zwischen versiche­rungs­fremden Lasten von ca. 100 Mrd. DM und dem Bundes­zuschuss von 88 Mrd. DM • durch die Erhö­hung des Bundes­zuschusses von 44 Mrd. € auf 2008 80 Mrd. € konnte der GRV-Beitrag von 20,3% (1998) auf 19,1% (2001 und 2002) gesenkt werden • alle Leis­tungs­verände­rungen 2001 waren Verbes­serungenes gab keine Renten­absen­kung, und zusätz­lich wurde eine vom Staat geför­derte frei­willige ergän­zende kapi­talge­deckte Alters­vorsorge aufge­baut • Zulagen­förde­rung in der Riester-Rente:
Jahr Alters­vorsorge­zulage in Mio. €
2003 72,5
2004 145,5
2005 333,5
2006 562,0
2007 1070,8
Quelle: zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
bei den Steuer-Minder­einnahmen durch die Riester-Förde­rung wird es durch die spätere Besteu­erung zu einem entspre­chenden Ausgleich kommen
[PDF] A. Müller, W. Lieb, M. Burghardt: Der große Ausverkauf der Gesetz­lichen Renten­ver­siche­rung. www.meinespd.net
[HTML] A. Müller: „Blüm antwortet Riester”.[wichtig!] NachDenkSeiten, 20.5.2008. Riester hat die Leis­tungs­fähig­keit der GRV willent­lich redu­ziert und damit den privaten Renten­versi­cherern ein lukra­tives Geschäfts­feld eröffnet • Rentenversicherungsbericht 2007: Versor­gungs­niveau vor Steuern sinkt 2021 auf ein Niveau von 46,2% aus der GRV • mit der Riester-Rente erreicht es 50,3% • das ist unter dem Niveau, das heute durch die GRV allein erreicht wird: 51% • das vorher­gehende Renten­recht enthielt eine Niveau­siche­rungs­klausel, nach der das Netto­renten­niveau nie unter 64% sinken durfte • Blüm: Riester-Rente und gesetz­liche Rente stehen deshalb in einem Zusammen­hang, weil die Riester-Rente die Renten­anpas­sung dämpft • „Die Rentner ohne Riester-Rente tragen also die Folgen der Riester-Rente mit, weil ihre Rente geringer steigt” • mit den Einnahmen aus der Ökosteuer (2006: 1,3 Mrd. €, 2007: 9,2 Mrd. €) wurden nach Riester „dauer­haft” und „zusätz­lich” finan­ziert: Kinder­erzie­hungs­zeiten mit 11 Mrd. €, eini­gungs­bedingte Zusatz­kosten (ohne Betrags­angabe) und ein zusätz­licher jähr­licher Bundes­zuschuss von ca. 10 Mrd € • „Die Rentner aus der ehema­ligen DDR haben die west­deut­schen Kassen nicht geplün­dert, wie viele Stamm­tische behaupten und Walter Riester sugge­riert”, da es im UV keine Rück­lage gibt • durch die Riester-Rente wird die Gesamt­belas­tung der Beitrags­zahler höher, und die Rente wird nied­riger ausfallen;  [HTML] Die Diskussion zusammengefasst. Aus dem Renten-Blog www.lebens-phase.de/forum/archive/index.php/t-9857.html, 20.5.2008. • Riesters Posi­tions­papier: die Riester-Reformen bringen keine Einbußen; sie haben zu einer Stärkung der Finanz­basis der GRV und zur Verbes­serung der Leis­tungs­positi­onen der GRV geführt • das ist verwegen • dabei prog­nosti­ziert der amtliche Renten­versiche­rungs­bericht 2007, dass das Versor­gungs­niveau im Jahre 2021 vor Steuern auf ein Niveau von 46,2% aus der GRV gesunken sein wird und mit maxi­maler Riester-Rente auf 50,3% • dabei hat die GRV allein heute schon ein Leis­tungs­niveau von 51% erreicht
[PDF] W. Riester: Vom Tricksen und Täuschen — im Dunst rheto­rischer Nebel­kerzen. Offener Brief an Norbert Blüm. 28.5.2008. • „ob jemand ... eine Riester-Rente ... kauft, hat für die Entwick­lung des Renten­niveaus keinerlei Bedeu­tung” • „... nun erst­mals eine gezielte Förde­rung für ergän­zendes Vorsorge­sparen ..., bei der dieje­nigen, die nur über sehr geringe Eigen­mittel verfügen, am stärk­sten geför­dert werden” • da 9 Mrd. € = 1 Beitrags­satz­punkt, ist klar, „wie mit einem enormen Anstieg des Bundeszu­schusses weitere Beitrags­steige­rungen von zusätz­lich 2% bis 2021 zu verhin­dern sind” • „wir wissen beide, dass das Renten­versiche­rungs­system komplex und für viele Menschen deshalb nur sehr schwer nach­voll­ziehbar ist”
[HTML] "Gewinne und Provi­sionen statt der sicheren Renten".[!] 3sat nano, [Web-Link] www.3sat.de/dynamic/sitegen/bin/sitegen.php?tab=2&source=/nano/bstuecke/121375/index.html, 29.4.2008. • Albrecht Müller: die gesetz­liche Rente werde gezielt geschwächt, um die Menschen in die Arme der Privat­vorsorge zu treiben • „Wenn es den Versiche­rungskon­zernen gelingt, nur 10% der Beiträge, die heute in die gesetz­liche Rente gehen, herüber­zuholen und auf ihre Mühlen zu lenken, dann ist das ein Umsatz­zuwachs von 15 bis 16 Mrd. € jedes Jahr an Prämien­zuwachs” • Gewinne und Provi­sionen kommen auch „unab­hängigen” Beratern zugute — „Das sind keine unab­hängigen Wissen­schaftler!” • Winfried Schmähl: „Der parti­elle Ersatz der umlage­finan­zierten Renten durch kapi­talfun­dierte private Renten macht insgesamt die Alters­siche­rung teurer„ ... „Nicht nur teurer, weil mehr alte Menschen da sind und die Lebens­erwar­tung steigt: Das betrifft kapi­talfun­dierte private wie auch umlage­finan­zierte Renten. Der Umstieg von dem einen zum anderen System erhöht insge­samt den Vorsor­gebe­darf bei gleichem Absiche­rungs­niveau vergli­chen mit dem, was sonst in der umlage­finan­zierten Renten­versiche­rung an Beiträgen aufzu­bringen wäre.
[PDF] A. Müller: Riestern lohnt sich nicht! www.meinespd.net
[Web-Link] A. Müller: Material für Ihre Aufklärungsarbeit zur Riester- und Rürup-Rente — vor allem die Bunte vom 10.7.2008.[wichtig!] NachDenkSeiten, 5.8.2008. • Bilder von der 20-Jahr-Feier des Finanzdienstleisters AWD • u.A. Gerhard Schröder, Bert Rürup, Béla Anda, Walter Riester
[Web-Link] A. Müller: Deutschlands größte Blase ist vermut­lich die private Alters­vor­sorge – weil sie beim Platzen die brei­teste Wirkung erzielt. NachDenkSeiten, 23.8.2008
[Web-Link] A. Müller, G. Kilper: Brutale Heim­suchung — die Pensions­fonds der 500 größten börsen­notierten ameri­kani­schen Unter­nehmen. NachDenkSeiten, 28.10.2008
[HTML] N. Blüm: „Die Rente ist noch immer sicher!” von Norbert Blüm. NachDenkSeiten, 9.3.2009
[Web-Link] Renten — die Tücken der Privatisierung. Material­sammlung. LabourNet.de, 2009
[PDF] J. Geanakoplos, O.S. Mitchell, S.P. Zeldes: Would a Privatized Social Security System Really Pay a Higher Rate of Return?[!] 1998. • Viele Anhänger der Renten­priva­tisie­rung argu­mentieren, dass die Renditen unter einem Beitrags­ziel-orien­tierten System mit persön­lichen Vorsorge­konten wesent­lich höher wären als im gegen­wärtigen Renten­system — diese Behaup­tung ist falsch • der Irrtum liegt an der Außer­acht­lassung bereits ange­sammelter Ansprüche und der Unter­schät­zung des Risikos von Finanz­investi­tionen • es herrscht Konfusion, weil 3 unter­schied­liche Reformen vermengt werden: • Priva­tisie­rung bedeutet das Einrichten persön­licher Vorsorge­konten • Diver­sifizie­rung heißt Investieren in Aktien (oder andere Wert­papiere) und Obli­gati­onen • Vorfi­nanzie­rung bedeutet das Schließen der Lücke zwischen verspro­chenen Renten und der Bezah­lung der aktu­ellen Papiere • jede dieser Reformen kann für sich durch­geführt werden • bei kompletter Priva­tisie­rung ohne Diver­sifizie­rung und Vorfi­nanzie­rung müsste der Staat die Steuern anheben oder Schuld­titel ausgeben, um die ange­sammelten Renten­ansprüche zu bezahlen: die Last könnte durch eine propor­tionale Steuer auf alle zukünf­tigen Gene­rati­onen verteilt werden, aber das würde den Renditen­vorteil zunichte machen • ausschließ­liche Vorfi­nanzie­rung würde die Renditen zukünf­tiger Gene­rati­onen anheben, aber für die gegen­wärtige Gene­ration senken • Haus­halte, die nicht in der Lage sind, selbst Aktien zu erwerben, würden von Diver­sifizie­rung dadurch profi­tieren, dass sie selbst ein gerin­geres Risiko eingingen • wäre die Gruppe groß, würde dies die Aktien­kurse anheben, aber zukünf­tige Renditen mindern • zusam­menge­nommen: Priva­tisie­rung und Diver­sifizie­rung werden einen wesent­lich geringeren Effekt auf die Renditen haben, als von den Refor­mern behauptet • Tabellen und Grafiken dazu
[Folien/Dias] S. Ohsmann, U. Stolz: Die Rendite der gesetz­lichen Renten­versiche­rung – Berech­nungs­methoden und Ergeb­nisse (Folien).[!] Presse­fach­seminar der BfA, 2004;  [PDF] S. Ohsmann, U. Stolz: Entwicklung der Rendite in der gesetz­lichen Renten­versiche­rung – Betrach­tungen zur Rendite der aktu­ellen und künf­tigen Alters­renten.[wichtig!] Die Ange­stellten­versiche­rung, Heft 2/04, 2004. • Rendite als Vergleichs­größe für das Beitrags-/Leistungs-Verhältnis, als Mess­größe für intra­genera­tive und inter­genera­tive Umver­teilung • als Umlage­verfahren kann das GRV keine direkten Renditen abwerfen • sieht man aber Beitrags­zahlung als Finanz­investition, der Auszah­lungen gegen­über­stehen, lässt sich anhand von Modell­fällen durch Vergleich der Barwerte der aufge­zinsten Beiträge mit den abge­zinsten Renten­auszah­lungen eine „interne Rendite” berechnen • zu beachten: nur 80% der Beiträge dienen der Finan­zierung der Alters­renten — 20% für Reha­bili­tations­leistungen, Hinter­bliebenen­renten und Erwerbs­minde­rungs­renten • interne Rendite der GRV (nach dem versiche­rungs­mathe­matischen Äqui­valenz­prinzip) = Zins­satz, bei dem der Barwert der einge­zahlten Beiträge zum Zeit­punkt des Renten­beginns = Barwert der Renten­leistungen • unbe­kannte Einfluss­faktoren: Beitrags­sätze, Brutto­entgelte, Lebens­erwar­tung/Renten­lauf­zeit, Renten­anpas­sungen • niedrigste interne Rendite: lediger Mann (3,96%) • höchste interne Rendite: Mann, verhei­ratet mit 3 Jahre jüngerer Frau (4,71%) • ledige Frau etwas nied­riger (4,62%) • Rendite des ledigen Mannes wie der ledigen Frau nimmt bis 2040 um 1% ab (verhei­rateter Mann ähnlich) • Alte­rung der Gesell­schaft wird im KDV wohl eine Halbie­rung der Renditen bringen • das schnelle Absinken der Rendite in den letzten Jahren wird sich verlang­samen (weil die Beitrags­sätze nicht mehr so stark steigen werden) • Rendite­minde­rung durch Nach­haltig­keits­faktor: 0,1 bis 0,2% (bis Renten­zugängen etwa bis 2040 nicht durch niedri­gere Beitrags­satz­anstiege kompen­siert)
[HTML] Berechnungen der Deutschen Renten­versiche­rung Bund zur Rendite der gesetz­lichen Renten­versiche­rung – Fragen und Antworten. Deut­sche Renten­versiche­rung, 2006;  [PDF] Berechnungen der Deutschen Renten­versiche­rung Bund zur Rendite der gesetz­lichen Renten­versiche­rung – 10 häufig gestellte Fragen.[!]
1) Wie kann man bei einem Umlage­verfahren überhaupt eine Rendite berechnen?
2) Kann die Rendite der einge­zahlten Beiträge nicht erst nach dem Tod eines Versi­cherten ermit­telt werden?
3) Wird Rendite der Renten­versiche­rung nicht zu positiv darge­stellt, wenn man bei der Berech­nung von der unrea­listi­schen Annahme des Stan­dard­rentners mit 45 Versiche­rungs­jahren ausgeht?
4) Warum wird bei der aktu­ellen Rendite­berech­nung von einer deut­lich höheren durch­schnitt­lichen Lebens­erwar­tung der Renten­bezieher ausge­gangen als in den ver­gan­genen Jahren?
5) Warum ergeben sich für Frauen deutlich höhere Renditen als für (ledige) Männer, obwohl doch Frauen im Durch­schnitt gerin­gere Renten beziehen als Männer?
6) Warum wurde die künf­tige Geld­entwer­tung nicht berück­sich­tigt?
7) Wird bei den Rendite­berech­nungen auch der sog. „Arbeit­geber­anteil” berück­sich­tigt?
8) Müssten die Bundes­mittel bei der Rendite­berech­nung nicht berücksichtigt werden?
9) Warum werden bei den Rendite­berech­nungen nur 80% der vom Versi­cherten und dessen Arbeit­geber einge­zahlten Beiträge berück­sichtigt?
10) Wieso kommen die Berech­nungen für die heute 30- bis 40-jähri­gen auf Renditen von 3% oder mehr, während andere Studien für diesen Personen­kreis nur auf Renditen von 0% oder knapp darüber kommen?
[PDF] Vor Sorge ums Alter — was tun gegen die Renten­lücke?  verbraucherzentrale Bundesverband, Verbrau­cher­poli­tische Tagung, 7.12.2009. Thesen­papiere:
 H. Rische: Perspektiven der gesetzlichen Renten­versi­cherung • Um erreichten Lebens­stan­dard halten zu können, sind neben der GRV Einkünfte aus der betrieb­lichen und/oder privaten Alters­siche­rung erfor­derlich • die Versi­cherten benö­tigen „Kennt­nisse über die grund­sätz­lichen Zusammen­hänge und Funk­tions­weisen des Alters­siche­rungs­systems, über ihre Hand­lungs­spiel­räume, über Chancen und Risiken bestimmter Hand­lungs­opti­onen, und vieles mehr” • darauf zu achten, „dass die Sicher­stel­lung einer stabilen Finan­zierung der Renten­versi­cherung nicht zu unakzep­tablen Siche­rungs­defi­ziten bei den Betrof­fenen führt” • die GRV ist „von der Leis­tungs­seite her ebenso zu stabili­sieren, wie dies im Hinblick auf die Finan­zierung bereits gelungen ist”;
 R. Zwiener: Gesetzliche Rentenversicherung versus Privat­vorsorge — eine makro­ökono­mische Perspek­tive[wichtig!] • „... das umlage­finan­zierte deut­sche Renten­system ist im Vergleich zum kapi­talge­deckten System relativ krisen­fest, da es mit der Brutto­lohn- und Gehalts­summe der sozi­alver­siche­rungs­pflichtig Beschäf­tigten über eine vergleichs­weise stabile Einnahmen­basis verfügt und zudem nicht insol­vent werden kann” • „... nur wenn wegen der ange­strebten zusätz­lichen Erspar­nisse das Wirt­schafts­wachs­tum (deut­lich) höher ausfallen würde als bei Bestehen nur des Umlage­verfahrens, wäre es gerecht­fertigt, dass in der Phase der (Teil-)Umstel­lung die arbei­tende Bevöl­kerung doppelt belastet würde” • das ursprüng­liche Netto­renten­niveau von 70,8% wird schritt­weise bis 2030 auf ein Netto­renten­niveau von circa 58,5% vor Steuern (für Personen mit 45 Versiche­rungs­jahren) gesenkt • diese Renten werden noch nach­gela­gert versteuert (redu­ziert das Niveau z.B. für den Renten­zugangs­jahr­gang 2030 noch­mals um 6,3 Prozent­punkte), und zusätz­lich wird noch ein halber Beitrags­satz zur Kranken­versi­cherung und Pflege erhoben • beim ange­strebten RV-Beitrags­satz von 22% ist die Beitrags­leis­tung der Arbeit­nehmer insge­samt 15% (11% Arbeit­nehmer­anteil + 4% Riester-Beitrag), während ohne die Reform zwar ein Beitrags­satz von 24–26% zu erwarten wäre, was aber nur eine Arbeit­nehmer­leis­tung von 12–13% bedeutet hätte • die Rendite­annahme im Gutachten des SVR (2004) von lang­fristig 4% ist gesamt­wirt­schaft­lich und auch prak­tisch proble­matisch (Verwal­tungs­gebühren, Ausschluss von Erwerbs­minde­rungs­rente, Finanz­markt­krisen) • die Erspar­nisbil­dung im Rahmen der Riester-Rente könnte die Spar­quote tatsäch­lich erhöht haben • gemäß Modell­ergeb­nissen haben die verstärkten Spar­anstren­gungen zusammen mit den realen Kürzungen der Renten den realen Konsum um fast 1½% gedämpft • in den ersten 6 Jahren der Riester­reform stieg das reale BIP um insge­samt 1% weniger als ohne Reform • die Gefahr von Alters­armut wird durch die Reform zunehmen, verstärkt durch die zuneh­menden Lücken in den Erwerbs­verläufen — und damit wird der Staat mehr Steuer­mittel für die Grund­siche­rung ausgeben müssen • die in Zukunft höheren Ausgaben für Renten, Pflege und Gesund­heit lassen sich auch mit einem kapi­talge­deckten Renten­system nicht besser bewältigen[!];
 M. Weber: Anforderungen an Altersprodukte — was sagt die Wissen­schaft? • Die Behavioral Finance Group der Univer­sität Mann­heim hat eine wissen­schaft­lich fundierten Kodex der Anla­gebe­ratung erstellt • Voraus­gesetzt wird, dass alle Aktien­märkte nahezu „effi­zient” sind, d.h. niemandem dürfe eine Möglich­keit sugge­riert werden, risiko­adju­stiert eine Rendite über der Markt­rendite zu erzielen, und dass alle Vorher­sagen zu allge­meinen Markt­trends dubios sind • immer „unab­dingbar, die Risiko­einstel­lung des Anle­gers valide zu erheben” • statt der im Zeit­ablauf vari­ierenden Risi­koein­stel­lung begnügen sich die Banken, die MiFID-Anfor­derungen (EU-Finanz­richt­linie) formal zu erfüllen • „Es ist wichtig, die Gebühren in ihrer vollen Höhe zu kennen, um zu beur­teilen, welcher Teil des Gewinns sicher abfließt” (nicht nur in %, sondern explizit in €) • zur Beur­teilung eines komplexen Produkts braucht der Anleger weiterhin ein „Pay-off”-Diagramm, das die Abhän­gigkeit der Wert­entwick­lung von der bestim­menden Größe in der Zukunft darstellt;
 P. Schwark: Positionen zur privaten Altersvorsorge • „Durch die rich­tige Mischung der Finan­zierungs­verfahren entstehen positive Diver­sifi­kations­effekte, die das Gesamt­system stabiler machen • „Ziel muss es sein, die Alters­versor­gung gleich­gewichtig auf umlage­finan­zierte und kapi­talge­deckte Säulen zu stellen” • Absturz aktien­lastiger Vorsorge­konten in den USA • die in Deutsch­land garan­tierten Mindest­leis­tungen und die lebens­lange Versor­gung haben sich bewährt • Versi­cherer bieten hohe Sicher­heit und plan­bare Entspar­prozesse • ohne festen Vorsor­gever­trag fehlt viel­fach die Spar­diszi­plin • lang­fris­tige Anlage­formen volks­wirt­schaft­lich sinn­voll • Leit­bild ist der entschei­dungs­fähige Verbraucher auf der Basis solider Bera­tung • viele Menschen schieben persön­liche Vorsor­gent­schei­dungen immer wieder hinaus • Honorar­bera­tung wird als zusätz­liche Hürde gesehen, die eigen­initi­ativ kaum nach­gefragt wird
[AksR][HTML] W.A. Leidigkeit: Streit um Versicherungspflicht.[!] VersicherungsJournal, 11.12.2009. • Zugrunde lag die Klage eines Bank­ange­stellten, dass seinen Beiträgen keine entspre­chenden Gegen­leis­tungen gegen­über stehen • Gericht: die Versi­cherungs­pflicht dient nicht nur dem Schutz der Versi­cherten, sondern auch dem der Allge­mein­heit, indem sie der Sozi­alhil­febe­dürftig­keit im Alter und bei Arbeits­losig­keit entgegen wirktdie GRV kann gesell­schaft­liche Solida­rität besser reali­sieren als das System der privaten Renten- und Lebens­ver­siche­rungen • die GRV leistet nämlich einen sozi­alen Risi­koaus­gleich zwischen Versi­cherten unter­schied­licher Lebens­erwar­tung und unter­schied­lichem Erwerbs­minde­rungs­risiko sowie zwischen Versi­cherten mit und ohne Famili­enan­gehö­rigen • außerdem zahlt die GRV Rentne­rinnen und Rentnern den halben Beitrag zur Kranken­versi­cherung und erbringt Leis­tungen zur Reha­bili­tation • Modell­berech­nungen für einen Durch­schnitts­verdiener zeigen keine Nega­tivren­dite • außerdem wirke sich die demo­grafi­sche Entwick­lung gleicher­maßen auf gesetz­lich und privat Versi­cherte aus • aller­dings können die Absen­kungen der Leis­tungen der GRV für Versi­cherte mit nied­rigen Einkommen oder einer unsteten Erwerbs­biografie zur Alters­armut führen • Arbeit­nehmer haben keine Möglich­keit, sich von der Versi­che­rungs­pflicht befreien zu lassen
[HTML] E. Roth: Riester-Rente: "Bürger vor Finanzabzocke schützen". Frankfurter Rundschau, 29.4.2010
[HTML] R. Streck: Billionen-Dollar-Loch in den US-Rentenkassen. TELEPOLIS, heise.de, 18.9.2010. • Studie des Boston College's Center for Retirement Research: den Ameri­kanern fehlen 6,6 Bio. $ für die Alters­versor­gung wegen Verlusten am Aktien- und Immo­bilien­markt • zur Berech­nung wurden dabei noch „konser­vative Maßstäbe” ange­legt • bei anderen Para­metern könnte die Finan­zierungs­lücke noch deut­lich größer ausfallen • bei einer Rendite für Kapi­taler­träge von (statt der angenom­menen 3%) nur 1,87% (wie bei infla­tionsge­schützten US-Staats­anleihen), dann ergäbe sich eine Lücke von fast 8 Bio. $ • Orga­nisa­tion „Retirement USA”: Dring­lich­keit, ein stabi­leres Pensions­system in den USA zu schaffen • wegen der Verluste an den Aktien- und Häuser­märkten trifft es auch die privaten Renten­fonds der Unter­nehmen • Bera­tungs­firma Milliman: der Finan­zierungs­status von Fonds der 100 größten Firmen ist im August 2010 um 108 Mrd. $ gesunken • nach den Kongress­wahlen im November müssten wohl die Ausgaben zurück gefahren werden • Debatte über Erhö­hung des Renten­eintritts­alters

5.4 Einzelwirtschaftlich (sehr theoretisch): impli­zite Schulden, impli­zite Steuern und Effi­zienz des Umstiegs  

[HTML] J. Gut: Finanzmathematik: Zins-, Zinseszins- und Rentenrechnung. members.chello.at/gut.jutta.gerhard/, 2001. • Zinses­zinsen, nachschüs­sige (dekur­sive) und vorschüs­sige (anti­zipa­tive) Verzin­sung • Äqui­valenz­prinzip • Renten­rech­nung (R=Rate, n=Lauf­zeit) mit Aufzin­sungs­faktor q=1+Zins­satz bzw. Abzin­sungs­faktor 1/q:
Barwertnach=Endwertnach / qn Endwertnach=R × (qn-1) / (q-1)
1 2 3 ... nachschüssig ... n-1 n  Jahre  
  R R R R R R  
  1 2 ... vorschüssig ... n-2 n-1 n  Jahre
 
Barwertvor=Endwertnach / qn-1 Endwertvor=Endwertnach × q
• Gegen­warts­wert oder Barwert, Ziel­wert oder Endwert einer Rente mit gleich­mäßigen Raten R über n Jahre:
Wert nachschüssig vorschüssig
Endwert Endwertnach = Rate × qn - 1 Endwertvor = Rate × q × qn - 1
q - 1 q - 1
Barwert Barwertnach= Endwertnach =Rate ×  1 - q-n Barwertvor= Endwertvor =Rate × q ×  1 - q-n
qn q - 1 qn q - 1
[PDF] Y. Hilpisch: Ausgewählte Themen der Finanz­mathe­matik. 2007. • Zins, Unsi­cher­heit, Infor­mation • Zins­arten • diskon­tieren • Present Value, Net Present Value • interner Zinsfuß Renten • Unter­nehmens­wert
Web-Link Formel-Knecht  berechnet Zinses­zinsen, Annui­täten, Barwert & Renten.  blau direkt  GmbH & Co KG, Versicherungsmakler, Lübeck
[PDF][Excel-Programm] C. Zahler: Excel-Perfektion: 1 Finanz­mathe­mati­sche Funk­tionen, 2 ... . PCNEWS-88, 2004. • BW, IKV, KAPZ, NBW, ZINS, ZINSZ, ZZR, ZW, regel­mäßige Zahlung=RMZ
[PDF][Excel-Programm] R. Sowa, C. Hapke: Excel – Thema: Finanz­mathe­matik. URS, Oldenburg. • Annu­ität, Barwert, Lauf­zeit, Zins­satz p.a., Endwert, Zielwert • Funk­tionen Barwert=BW(Zins;Zzr;Rmz;Zw;F), interner Zins­fuß einer Zahlungs­reihe=IKV(Werte;Schätz­wert), Kapital­rück­zahlung einer Investition=KAPZ(Zins;Zr;Zzr;Bw,Zw;F), Netto­barwert=NBW(Zins;Wert1;Wert2;...), periodische Zahlungen für Annuität=RMZ(Zins;Zzr;Bw;Zw;F), Zins­satz einer Investition=ZINS(Zzr;Rmz;Bw;Zw;F;Schätzwert), Zins­zahlung einer Investition=ZINSZ(Zins;Zr;Zzr;BW;Zw;F), Endwert einer Investition=ZW(Zins;Zzr;Rmz;BW;F), Anzahl von Perioden für Investition=ZZR(Zins;Zr;Zzr;Bw:Zw;F)
 
[PDF] M. Thum, J. von Weizsäcker: Impli­zite Einkommen­steuer als Mess­latte für die aktu­ellen Renten­reform­vor­schläge.[!] Center for Economic Studies, München / CESifo, 1999. • Grund­gleichung des (alten, Renten­niveau-orien­tierten) Umlage­verfah­rens:
Ø-Rente Rentner   also Beitrags­satz = rela­tives Renten­niveau × Rentner/Beitrags­zahler-Rela­tion
Beitrags­satz =                     ×                    
Ø-Einkommen Beitrags­zahler
• um Verdop­pelung der Rentner pro Beitrags­zahler auszu­gleichen: Beitrags­satz von 20% auf 40% — oder Renten von 44% der Brutto­löhne auf 22%! • Wirt­schaft achtet auf Beitrags­satz, Sozial­politik auf Renten­niveau • impli­zite Einkommen­steuer misst Abstand zwischen Beitrags­zahlungen im Arbeits­leben und Renten­zahlungen im Alter, genauer: welchen %-satz des Lebens­einkommens (= Barwert des Brutto­einkom­mens) man in das Renten­system mehr einzahlt als man an Renten­leistungen erhält • dass überhaupt etwas verloren geht, liegt an Renten­zahlungen an Einführungs­gene­rationimpli­zite Einkommen­steuer ist also Schulden­dienst für diese impli­zite Staats­schuld
Barwert der Beiträge - Barwert der Rente
• impli­zite Einkommen­steuer =                                                            
Barwert des Lebens­einkommens
• impli­zite Einkommen­steuer kann für Jeden unter­schied­lich sein • da Renten in der GRV an die Netto­löhne gekoppelt waren, sank bei stei­genden Beitrags­sätzen der Brutto­lohn und damit auch der Renten­anspruch der Alten • renten­rele­vantes Leben des typi­schen Herrn Muster­mann:
Erwerbstätigkeit   Rente Witwen-
rente
 
 
 
   
20 53  Erwerbs-
  minderung
65 75† (86) → Lebens­alter
• interne Rendite: Jahr­gang 1940 2,5%, Jahr­gang 1980 0,5% • interne Rendite spie­gelt tatsäch­liche Belastung der Gene­rationen nur unvoll­ständig wieder: unter­treibt das Ausmaß der Krise • Gene­rati­onen­bilanzen: Belastung für alle bereits geborenen Jahr­gänge als abso­luter Geld­betrag, für alle zukünf­tigen Jahr­gänge konstant gehalten • Abb. 5, S. 14: impli­zite Einkommen­steuer für Geburts­jahre 1935–2010 in 4 Renten­szena­rien • nach Maßstäben der Leistungs­fähig­keit sind Schwan­kungen der impli­ziten Einkommen­steuer unge­recht • Glät­tung der impli­ziten Steuer­last über die Jahr­gänge vorzu­ziehen • Vorschlag zur besseren Lasten­vertei­lung inner­halb der Gene­rati­onen: Umwand­lung der impli­ziten Steuer in expli­zite Steuer für alle • auch aus Effi­zienz­gründen möglichst konstanter Steuer­satz wünschens­wert • durch impli­zite Besteu­erung der Ange­stellten über das UV besteht Fehl­anreiz, selbst­stän­dig zu werden
[PDF] G. Hirte: Struktur der impli­ziten Steuer­sätze der Gesetz­lichen Renten­versiche­rung. Diskus­sionsbei­träge der Wirt­schafts­wissen­schaft­lichen Fakul­tät Ingol­stadt Nr. 137, Katho­lische Univ. Eich­stätt, 2000. • Wesent­lich für Effi­zienz­wahr­nehmung und Verhal­tens­anreize ist im UV nicht Beitrag an sich, sondern (als Last empfun­dene) darin enthal­tene impli­zite Lohn­steuer (= Rendite­verluste) • da Rendite der GRV zumin­dest für jüngere und zukün­ftige Rentner unter­halb der Kapital­marktren­dite liegt, ist Gegen­warts­wert des für eine Arbeits­einheit erwor­benen Renten­anspruchs je nach Alter ver­schieden: impli­zite Besteue­rung ist für ältere Arbeit­nehmer relativ gering, für jüngere aber recht groß • sind interne Rendite des UV und Kapital­marktren­dite gleich groß, ist impli­ziter Steuer­satz = 0, und Renten­system wird nicht als Besteu­erung wahr­genommen • Modell­rech­nung zeigt (S. 13): für die 1985 bis 2000 Gebo­renen nimmt impli­zite Steuer im Laufe ihres Arbeits­lebens zu, während sich für 2020 Gebo­rene ein fallender Verlauf ergibt • hohe Wachs­tums­raten von Löhnen und Bevöl­kerung in 60-er und 70er-Jahren bewirkten hohe interne Verzin­sung zu dieser Zeit geleiste­ter Beiträge • würde man impli­zite Steuersätze konstant halten (z.B. durch Staf­fe­lung der Beitrags­sätze nach Alter), könnte man inter­tempo­rale Substi­tuti­onsef­fekte redu­zieren • Ergeb­nisse zeigen, dass impli­zite Steuer­sätze von Genera­tion zu Genera­tion zunehmen
[PDF] B. Rürup: „Der demographische Wandel in Deutsch­land: Wirt­schaft­liche und gesell­schaft­liche Konse­quenzen und politi­sche Optionen”. Schwal­bacher Gespräche, 1995. • Der demo­grafi­sche Wandel hat Auswir­kungen auf die Erwerbs­personen­zahl, das Wirt­schafts­wachstum und über den Arbeits­markt auf die Sozial­versiche­rungen • Prog­nosen aufgrund unter­stellter Rahmen­bedin­gungen mittels der Szenario­technik • Alten­quotient wird sich von 1993 22,2% bis 2040 auf 57% verschieben • Human­kapital (Erzie­hung, Ausbil­dung, Gesund­heits­vorsorge) bildet Grund­lage auch von kapi­talge­bundenen Innova­tionen, Produk­tivitäs­steige­rungen und Wachs­tums­raten • ange­bots­orien­tierte Thesen: Beein­träch­tigung der Produk­tivitäts­entwick­lung • andere Thesen: Neutra­lität der Alte­rung der Erwerbs­personen (Erwerbs­biografie, Rahmen­bedin­gungen am Arbeits­platz) • 4 Strate­gien zur Beein­flus­sung des Beschäf­tigungs­grades: • 1) Steige­rung der Arbeits­produk­tivität • 2) Erhö­hung der Lebens­arbeits­zeit • 3) Erhö­hung der Frauen­erwerbs­quote • 4) gezielte Einwan­derungs­politik • keine dieser Maßnahmen kann für sich das Problem der Arbeits­ange­bots­lücke lösen • das Verhältnis von Leis­tungs­bezie­henden zu Leis­tungs­finan­zierern verschlech­tert sich in der GRV stärker als in den anderen Sozial­versiche­rungen: erwar­tete Steige­rung der Beitrags­sätze von 19% bis 2040 auf 26%–30% • Macken­roth'scher Satz (jeder Sozial­transfer muss immer aus dem jewei­ligen Sozial­produkt finan­ziert werden) gilt sowohl beim UV als auch beim KDV (inner­halb einer Volks­wirt­schaft muss die Summe aller Soll­zinsen genauso groß sein wie die Summe aller Haben­zinsen) • während das UV von der Lohn­entwick­lung abhängt, ist das KDV von der Zins­entwick­lung abhängig → beide hängen von der aktu­ellen Wert­schöp­fung ab • es müssen einige kriti­sche Bemer­kungen zu der häufig propa­gierten Forde­rung nach einer Substi­tution des UV-finan­zierten Renten­systems durch eine steuer­finan­zierte Grund­rente + frei­willige KDV-basierte Eigen­vorsorge: • eine solche Grund­siche­rung ist teuer, unge­recht und kann dysfunk­tionale Alloka­tions­wirkungen haben • eine Einheits­rente von nur 12.000 DM im Jahr (für die ein Durch­schnitts­verdiener sonst 26 Jahre lang Beiträge zahlen müsste) würde im Jahre 2030 einen MwSt-Satz von 30% erfordern → Wachs­tums­schub für die Schatten­wirt­schaft • gegen das KDV sprechen 4 Argumente: • 1. um die beste­henden Renten­anwart­schaften zu finan­zieren, wäre ein Deckungs­kapital von etwa 10 Bill. DM erfor­derlich (gesamtes Produk­tivver­mögen mit Bahn und Post hat Bilanz­wert von 3,5 Bill. DM = Verkehrs­wert von 5,5 Bill. DM) • 2. auch das KDV unter­liegt demo­grafi­schen Zukunfts­risiken (bei realis­tischer Real­einkom­mens­steige­rung von 2% p.a. würde bereits 2005 die Zahl der 20–60jäh­rigen nicht mehr ausrei­chen, die Rentner zu alimen­tieren) • die demo­grafi­schen Verände­rungen könnten nur durch Anlage im Ausland „sicher” abge­federt werden (aber Wech­selkurs­risiko) • 4. das Über­gangs­problem mit einer Doppel­belas­tung der Erwerbs­bevöl­kerung — „Dies bedeutet, dass” dies Problem „einen (allen­falls in der Theorie vorteil­haften) System­wechsel zum Kapital­deckungs­verfahren verbietet” • „Reale Last­verände­rungen, wie sie von demo­graphi­schen Verände­rungen hervor­gerufen werden, können durch kein wie auch immer gear­tetes Finan­zierungs­system aus der Welt geschaffen werden. In keinem Renten­system können über einen längeren Zeit­raum die Auszah­lungen größer als die Einzah­lungen sein” • zur Lösung der Renten­probleme ist kein Wechsel der Finanzie­rungs­systeme ange­zeigt • das Wich­tigste ist eine beschäf­tigungs­orien­tierte Wachs­tums­politik • dazu müssen kommen Leis­tungs­bereini­gungen und eine Entlas­tung der GRV von den nicht durch den Bundes­zuschuss abge­deckten versi­cherungs­fremden Leis­tungen • es ist zweck­mäßig, die private Alters­vorsorge als Ergän­zung der GRV wie auch die betrieb­liche Alters­versor­gung zu fördern
[Google-Books] B. Rürup, W. Sesselmeier: Wirtschaft und Arbeitswelt: Die Sozial­versi­cherung: Alters­versi­cherung. In: K.-R. Korte, W. Weiden­feld: Deutsch­land-Trend­Buch. Fakten und Orientie­rungen (Taschen­buch). (Google Buch-Faksi­mile-Auszug) Leske + Budrich Verlag, 2001. • (S. 271:) Der Versi­cherungs­zwang zur Vermei­dung adverser Selek­tion notwendig; wird die Gruppe der Versi­cherten jedoch zu hete­rogen, gibt es Probleme des morali­schen Risikos → das Versi­cherungs- und Äqui­valenz­prinzip muss gestärkt werden • die Sozi­alver­siche­rung sollte eine Grund­siche­rung für den gesamten Versi­cherten­kreis darstellen, zu dem indi­vidu­elle Vorsor­gemaß­nahmen hinzu­kommen (→ mehr­säuliges Siche­rungs­system notwendig) • Debatte pro oder kontra UV bzw. KDV oft grob verkürzt: es gibt keinen „einzigen besten Weg”, sondern es ist immer vom existie­renden System auszu­gehen und von der zu erwar­tenden Entwick­lung • Behe­bung der Finanz­probleme der GRV allein durch Beitrags­satz­anhe­bung gilt als nicht gangbar; imma­nente Alter­nativen: Erhö­hung des tatsäch­lichen Renten­eintritts­alters oder Verrin­gerung des Renten­niveaus • grund­legende Alter­native: Über­gang vom UV zum KDV • das zukünf­tige Fehlen von ausrei­chendem Human­kapital muss durch andere Faktoren kompen­siert werden → Anhäu­fung von Real­kapital • weiteres Argu­ment: die unter­schied­lichen Risiko­eigen­schaften der beiden Finan­zierungs­systeme • ein voll­stän­diger Über­gang wäre zwangs­weise mit einer mindes­tens 40-jäh­rigen Über­gangs­phase verbunden — die Beitrags­zahler müssten inner­halb dieses Über­gangs eine Doppel­belas­tung in Kauf nehmen
[HTML] S. Uebelmesser: Umlagefinan­zierte Renten­systeme: Alte­rung und Migra­tion: Zusam­menfas­sung. Univers. München, CES, Disser­tation, 2003. • UV: Ein­führungs­genera­tionen profi­tieren auf Kosten späterer Genera­tionen • Renten an erste Genera­tionen = impli­zite Schuld • nachfol­gende Genera­tionen müssen sie durch impli­zite Steuer bedienen (als Teil ihrer Beiträge) • UV verschwendet keine Ressourcen, daher durch Über­gang zum KDV keine Effizienz­gewinne reali­siert, um zur Kompen­sation der Über­gangs­genera­tionen verwendbar zu sein • ohne Beitrags­ent­lastung könnte GRV durch Auswan­derung ausbluten
[PDF] Gutachten des Sozialbei­rats zum Renten­versiche­rungs­bericht 2004. Nachhaltigkeits­faktor ähnelt nicht dem demo­grafi­schen Faktor (der Regie­rung Kohl) von 1999, sondern stellt auf Verände­rungen im Verhältnis von Rentnern und Beitrags­zahlern ab und berück­sich­tigt so neben Ände­rungen der durch­schnitt­lichen Lebens­erwar­tung auch Entwick­lung von Wande­rungs­bewe­gungen und Erwerbs­tätig­keitErläute­rung der neuen Renten­anpas­sungs­formel • Möglich­keiten zur Messung impli­ziter Renditen: • Rendite der GRV als interner Zinsfuß einer Zahlungs­reihe aus Beiträgen und Renten, der die Barwerte der Beiträge und Renten genau zum Ausgleich bringt (Barwerte machen Zahlungen zu verschie­denen Zeit­punkten mitein­ander vergleichbar) • Grafik: Entwick­lung der durch­schnitt­lichen Löhne und Gehälter, des Kapital­markt­zinses und der Infla­tions­rate seit 1960 • verfas­sungs­recht­liche Zweifel, wenn bei typi­schen Renten­verläufen „offen­kundige Dis­propor­tiona­lität von Beitrags­leistung und versiche­rungs­recht­licher Leistung” entsteht • Modell­rech­nung: noch erreich­bare nominale Rendite von 4% 2004 beacht­lich, beruht aber auf nied­rigen Beitrags­sätzen und hohen Lohn­steige­rungen der Vergangen­heit: nomi­nale Verzin­sung privater Rente 5,5% • Renditen nach diesen Berech­nungen auch in Zukunft positiv • Beitrags­anteil für andere Risiken (Erwerbs­minde­rung, Reha­bili­tation, usw.) in den Renditen schwer bestimmbar
[PDF] C. Fuest: Sind unsere sozialen Sicherungs­systeme genera­tionen­gerecht? Walter-Eucken-Institut, 2007. • Kapitalwert­formel:
- [Summe der Beiträge bis zum Rentenalter] x ((1 / (1 + interne Rendite))hoch Beitragsjahre) + [Summe der Renten bis zum Todeszeitpunkt] x ((1 / (1 + interne Rendite))hoch Rentenjahre) = 0 • Grafik interne Rendite der GRV für ver­schie­dene Geburts­jahr­gänge (Ledige) • interne Rendite für 1940 geborene Männer 4,01%, für nach 2000 Geborene nur 2,75% (nominal) • gerin­gere Rendite aus UV resul­tiert aus den Einfüh­rungs- oder Erweite­rungs­gewinnen, die spätere Gene­rati­onen zu bezahlen haben • Sozial­beirat 2004: ... dass trotz niedriger interner Rendite „kein Anlass besteht, das System der umlage­finan­zierten Rente grund­sätz­lich in Frage zu stellen” • indi­vidu­elle Belastung über den Lebens­zyklus
T = [Summe der Beiträge bis zum Rentenalter] x ((1 / (1 + Diskontsatz))hoch Beitragsjahre) + [Summe der Renten bis zum Todeszeitpunkt] x ((1 / (1 + Diskontsatz))hoch Rentenjahre) • impli­zite Einkommen­steuer = T / Barwert des Lebens­zeit­einkom­mens • für Diskont­satz = interne Rendite ist impli­zite Einkommen­steuer = 0 • Grafik impli­zite Einkommen­steuer für Modell­personen unter­schied­licher Geburts­jahr­gänge → ca. 20% für Geburts­jahr­gang 2010 • Gene­rati­onen­bilanzen: für jeden im Basis­jahr lebenden Durch­schnitt eines Geburts­jahr­gangs Barwerte der künf­tigen Steuern gegen vom Staat erhaltene Leistungen saldieren → jüngere Gene­rati­onen zahlen im Lebens­verlauf mehr als sie erhalten (aber: längere Rest­lebens­zeiten) • Probleme von Gene­rati­onen­konten: keine direkten Schlüsse über Umver­teilung zwischen Gene­rati­onen, Vertei­lungs­positi­onen der Vergangen­heit weniger bedeutsam, Zuord­nung öffent­licher Leistungen zu Gene­rati­onen schwierig • Renten­versi­cherung hat 2 Funk­tionen: Ersparnis­bildung (für eine spätere Entspar­phase) und Schutz vor unerwarteter Armut (Versi­cherung) • auch KDV kann nicht vor Einkom­mens­einbußen aufgrund zuneh­mender durch­schnitt­licher Lebens­erwar­tung schützen • beim KDV existen­tielle Gefahren durch Natur­kata­strophen, Kriege, Infla­tion und Finanz­markt­krisen
[Google-Books] J. Eekhoff: Beschäftigung und soziale Sicherung, 4. Auflage (Google Buch-Faksimile-Auszug). Mohr Siebeck Verlag, (1996) 2008. 282 Seiten, 32,00€=11¢/Seite • S. 135f.: Die abschlags­freie Rente weiterhin mit 65 Jahren für lang­jährig Versi­cherte mit 45 Beitrags­jahren ist system­widrig: die Beitrags­zahler müssen für einen Vorteil aufkommen, den sie selbst voraus­sicht­lich kaum noch haben werden • S. 137: Konstruk­tions­fehler der GRV darin, dass zuneh­mende Lebens­erwar­tung zu höheren Beiträgen für die nach­folgenden Genera­tionen führt • so verlän­gert sich mit zuneh­mender Lebens­dauer ausschließ­lich die Renten­phase • umge­kehrt könnte die Erwerbs­phase um die erwar­tete Verlän­gerung der Lebens­dauer ausge­weitet und die Renten­phase unverän­dert gelassen werden (nach­folgende Genera­tion würde entlastet) • S. 138: Zwischen­formen sind möglich, z.B. mit stabilem Beitrags­satz: 2 Drittel der erwar­teten zusätz­lichen Lebens­dauer werden der Erwerbs­phase zuge­schlagen, 1 Drittel der Renten­phase — kein Zwang zu längerer Arbeits­phase, aber beitrags­neutral: bei Ende der Arbeits­phase vor der höheren Regel­alters­grenze Abschläge vom Renten­niveau
[Folien/Dias] J. Eekhoff, C. Wolfgramm: Umlage­verfahren und Kapital­deckung / Riester­rente (Folien). Übung Allge­meine Wirt­schafts­politik, Univ. Köln, SS 2008. • „Rendite” des UV = Lohn­summen­wachstum: nur wenn Lohn­summe in Renten­phase größer als Lohn­summe in Beitrags­phase, erhält Bei­trags­zahler Rente, die seine Beitrags­leistung über­steigt • Rendite des KDV = Kapital­markt­zins: ist empi­risch größer als Lohn­summen­wachstum • Einfüh­rungs­gewinnnen der ersten Genera­tionen im UV entspricht eine impli­zite Schuld, welche nachfol­gende Genera­tionen durch niedri­gere Rente (als bei Anlage am Kapital­markt) tragen = impli­zite Steuer: so bewirkt UV Umver­teilung zwischen Genera­tionen • impli­ziter Steuer­anteil lässt sich durch Diffe­renz zum Kapital­markt­anteil fort­laufend berechnen: ist von 35% 1957 auf 50% 2007 gestiegen und wird in nächsten Jahren weiter steigen • UV und KDV bieten über die Genera­tionen gleiche Konsum­mög­lich­keiten, aber Unter­schiede in Vertei­lung • im KDV gibt es keine Einfüh­rungsge­winne der Anfangs­genera­tion und keine Belastung zukünf­tiger Genera­tionen • impli­zite Schuld der GRV von etwa 5 Billi­onen € würde beim Umstieg vom UV auf KDV zur expli­ziten Schuld: Aus­zahlungs­ver­pflich­tungen gegen­über Rentnern aus UV • Umstieg vom UV auf KDV bringt keine Rendite­vorteile: expli­zite Schuld wirkt wie impli­zite Schuld • Umstieg kann aber genera­tionen­neutral gestaltet werden • Idee der Riester­rente: verstärktes privates KDV vor Hinter­grund sinkender Leistungen der GRV • Riester­förde­rung ab 2008: bei Mindest­spar­leistung von 4% des Brutto­einkom­mens (inkl. Zulagen) 154 €/Jahr Erwach­senen­zulage, 185 €/Jahr Kinder­zulage; für jedes ab 2008 geborene Kind 300 €/Jahr • Kritik: Förde­rung von allen Steuer­zahlern bezahlt, hoher Verwal­tungs­aufwand, Mitnah­meef­fekte, falscher Ort für Fami­lien­politik • Vergleich Doppel­besteu­erung / nach­gela­gerte Besteu­erung • nach­gela­gerte Besteu­erung keine Förde­rung, sondern steuer­syste­mati­sches Gebot  [Folien/Dias] J. Eekhoff: Rente: Was ihr verstanden haben solltet (Folien).[!] Übung, Univ. Köln, WS 2006/07. • Zusam­menfas­sung: im UV wird keine Rendite erzielt; KDV trotz Verzin­sung nicht effi­zienter, über alle Genera­tionen betrachtet; keine direkten Vor- oder Nach­teile durch Wechsel des Finan­zierungs­ver­fahrens • impli­zite Verschul­dung = „Ansprüche” aus geleisteten Beiträgen • bei konstanten Beiträgen bleibt impli­zite Verschul­dung in jeder Periode konstant • im UV können einzelne Genera­tionen Schein­rendite erzielen, die aber von nach­folgenden Genera­tionen bezahlt werden muss: insgesamt entsteht keine Rendite (kann es auch nicht geben, da kein Kapital gebildet wird) • KDV beginnt mit gesamt­wirtschaft­lichem Konsum­verzicht zur Kapital­bildung • ab Periode 2 (1. Aus­zahlung) ist durch Verzin­sung Konsum im KDV höher: Ausgleich für das Warte­opfer • Barwert des zusätz­lichen Konsums im KDV ist ab Periode 2 im Vergleich zum UV = Konsum­verzicht in Periode 1 • Barwert der Aus­zah­lungen ist in beiden Verfahren gleich, d.h. wenn Rentner in beiden Verfahren ihre Renten für ihre Urenkel auf ein Konto mit Verzin­sung einge­zahlt hätten, wäre bei beiden gleicher Wert aufge­laufen • höhere Rendite des KDV muss durch Konsum­verzicht erkauft werden • bei Berück­sichti­gung aller Genera­tionen ist das KDV nicht über­legen
[PDF] M. Thum: Theorie des Sozial­staates, Kapitel 10: Umlage­ver­fahren vs. Kapital­deckung. SVWL Finanz­wissen­schaft, TU Dresden, 2005. • Ange­sichts des Rendite­vor­sprungs des KDV: lohnt sich ein Über­gang dahin? • gedank­liche Aufspal­tung der Beiträge in: 1) impli­zite Ersparnis = wie viel Beitrags­zahler zahlen müsste, um seine Rente Pt+1 zu bekommen, wenn er Beiträge am Kapital­markt zum Zins r anlegt;  2) impli­zite Steuer = wie viel der Beiträge aus Sicht des Beitrags­zahlers nicht notwendig gewesen wären, wenn er Pensions­anspruch am Kapital­markt erworben hätte • zu jedem Zeit­punkt ent­spricht der Barwert aller zukünf­tigen impli­ziten Steuern den Pensions­ansprü­chen der jetzigen Rentnergene­­ration • Einfü­hrungs­gewinn der Einfü­hrungs­generation = Barwert der von allen zukünf­tigen Genera­tionen zu zahlenden impli­ziten Steuern • Pareto-verbes­sernder Über­gang zum KDV ist nicht mög­lich • durch geeig­nete Verschul­dungs- und Steuer­politik lässt sich derselbe Belas­tungs­pfad erzeugen wie mit Umlage­system • höhere Rendite im KDV ist also kein Argu­ment für Umstieg • echter Wohl­fahrts­gewinn ließe sich nur dann erzielen, wenn durch Umstel­lung bessere Diversi­fika­tion der Risiken erreicht werden kann • wichtig­stes Argument für Umstieg liegt in Glät­tung der Belastungen über die Genera­tionen hinweg (z.B. so, dass jede Genera­tion in etwa gleichen impli­ziten Steuer­satz auf ihr Lebens­einkommen bezahlt) • solche gleich­mäßi­gere Besteu­erung mindert auch gesamten Wohl­fahrts­verlust
[PDF] W. Wiegard: Einige Bemerkungen zur Debatte über die Reform der Renten­versiche­rung. In: W. Franz, H. Hesse, H.J. Ramser (Hrsg.): Wirt­schafts­politi­sche Heraus­forde­rungen an der Jahr­hundert­wende, Mohr Siebeck, Tübingen, 2001. Ist inter­genera­tive Glät­tung der Gesamt­belastungen aus Beiträgen zur Alters­vorsorge über­haupt sinn­voll? • wenn zukünf­tige Genera­tionen höheres Pro-Kopf-Einkommen reali­sieren, könnte gerechte Beitrags­entwick­lung doch auch Polynom n-ten Grades folgen • ist ein Pareto-supe­riorer Über­gang vom UV zum KDV mög­lich? Antwort seit Fenge (1995): nein • Autoren, die danach Gegen­teiliges behaupten, gehen von Markt­unvoll­kommen­heiten in der GRV aus, die mit dem UV nichts zu tun haben → statt eines System­wechsels wäre hier Besei­tigung der Markt­unvoll­kommen­heiten mit den rich­tigen Instru­menten ange­bracht • „Buch­hal­tungs­modelle”, mit denen Beitrags­entwick­lungen alter­nativer Reforms­zenarien berech­net wurden, blenden Faktor­preis­wir­kungen und Verhal­tens­reak­tionen aus • nach­gela­gerte Besteu­erung entspricht in Bar­werten einem Verzicht auf Zins-Besteu­erung, korres­pondiert also steuer­systema­tisch mit Konsum­steuer­system, passt über­haupt nicht in Ein­kommen­steuer­system • nach­gela­gerte Besteu­erung läuft also auf (impli­zite) Subven­tio­nie­rung des Ertrags­anteils der gesetz­lichen Renten hinaus • vorlie­gendes Renten­reform­konzept will Beitrags­sätze bis 2020 auf 20% und bis 2030 auf 30% beschrän­ken, dazu wird über Aus­gleichs­faktor das Renten­niveau des Eck­rent­ners von 70% bis 2030 auf 64% redu­ziert werden; als Aus­gleich sollen bestimmte Formen der privaten Alters­vorsorge bis zum Anlage­betrag von 4% der renten­versiche­rungs­pflich­tigen Einkünfte (2008) geför­dert werden
[PDF] W. Wiegard: Der Grund­satz der Effi­zienz bei der Reform der Renten­versi­cherung.[wichtig!] In: O. Graf Lambsdorff (Hrsg.): Freiheit und soziale Verantwortung. Verlag FAZ, 2001. • Kann Übergang von UV zu KDV der Alters­vorsorge mit Grund­satz der Effi­zienz begründet werden? • sinn­voller Ver­gleich nur mög­lich, wenn beide gleiche Risiken abdecken • Diffe­renz zwischen Kapital­markt­zins und niedri­gerer Rendite des UV als impli­zite Steuer inter­pretiert, mit der zukünf­tige Genera­tionen belastet werden, um Ein­führungs­gewinne der ersten älteren Genera­tionen zu finan­zieren • Rendite­diffe­renz zwischen KDV und UV ist Aus­druck inter­genera­tiver Umver­teilung zu Lasten zukünftiger Genera­tionen, keines­wegs ein Effi­zienz­vorteil des KDV gegen­über dem UV (pein­lich: Herr Rürup (1998) und noch Sach­verstän­digenrat-Jahres­gutachten 1996/97!) • ginge es darum, nur eines der beiden Systeme gelten zu lassen, würde ein Jün­gerer lieber KDV wählen, ein Älterer lieber UV • geht es nur um parti­elle Erset­zung des UV durch das KDV, muss man auch fragen, was mit den in der Umstel­lungs­periode lebenden älteren Genera­tionen passiert • von einem an deut­schem Recht orien­tierten umlage­finan­zierten Renten­system ist kein (Pareto-)effi­zienter Übergang in ein KDV mög­lich: also sind umlage­finan­zierte Renten­systeme mit Eigen­schaften des deut­schen (Teil­habe­äqui­valenz-)Systems effi­zient! • da jüngere, ins KDV einzah­lende Genera­tionen über Steuern das auslau­fende UV mit­finan­zieren müssen, wird ursprüng­licher Vorteil des Wechsels in das KDV wieder zunichte gemacht: niemand kann (bei Annahme eines unelasti­schen Arbeits­angebots) durch Über­gang vom UV zum KDV besser gestellt werden • bei Annahme eines elasti­schen Arbeits­angebots: wird nun aus rein steuer­lichen Gründen weniger gear­beitet (mehr Freizeit bzw. mehr Schwarz­arbeit), gibt es 2 Szenarien: • 1) bezo­gene Renten sind unab­hängig von geleisteten Beiträgen (Pauschal­renten­sytem): Pareto-effi­zienter Über­gang vom UV zum KDV wird mög­lich • weil das deut­sche Renten­system kein Pauschal­renten­sytem ist, ist das nicht rele­vant (aber beweist, dass beitrags­finanziertes Grund­renten­system mit einheit­licher Rente nicht effi­zient ist) • effi­zienz­stei­gernder Über­gang von UV mit Teil­habe­äqui­valenz zum KDV ist nicht mög­lich — ein starkes Ergebnis! • Diskus­sion um nach­gelagerte Besteu­erung der Sozial­versi­che­rungs­renten;  [Web-Link] Web-Link dazu
[PDF] H. Fehr: Kapitel 10: Rentenversicherung im OLG-Modell. Finanz­wissen­schaft III – Theorie der Sozial­politik, Univ. Würz­burg, WS 2007/08. • Das over­lapping-generations-Modell von P.A. Samuelson • Gene­ration t lebt nach­einander in Peri­oden t und t+1
2-Gene­rati­onen-Modell Periode
t t+1 t+2 ...
Generation  (Konsum Altet-1)
t Bevöl­kerungt,  Konsum Junget  Konsum Altet
t+1 Bevöl­kerungt+1,  Konsum Junget+1  Konsum Altet+1
t+2 Bevöl­kerungt+2,  Konsum Junget+2  ... 
...
• im lang­fristigen Wachs­tums­gleich­gewicht (steady state: Arbeits­bevöl­kerung, Sozial­produkt, Kapital­stock, usw. wachsen mit konstanter Rate n) gilt: Konsum Junget-1 = Konsum Junget = Konsum Junget+1 = ... = Konsum Junge; dann gilt auch: pro-Kopf-Konsum Altet-1 = pro-Kopf-Konsum Junget, beide gleich­zeitig lebend! • gesamt­wirt­schaftliche Ersparnis ist dann positiv • inter­tempo­rale Budget­glei­chung: pro-Kopf-Verdienst der 1. Lebens­phase = Konsum Junge + (Konsum Alte / (1 + Zins­satz)), wobei Konsum Alte = (1 + Zins­satz) x pro-Kopf-Beitrags­satz der 1. Lebens­phase + (1 + Zins­satz) x Erspar­nisbil­dung Junge • private Erspar­nisbil­dung und Beiträge in KDV-finan­zierte Renten­versi­che­rung ersetzen sich also gegen­seitig • sobald eine staat­liche Rente nach dem KDV einge­führt ist, sinkt die private Erspar­nisbil­dung um den pro-Kopf-Beitrag • bei voll­kommenen Kapital­märkten und ohne Unsi­cher­heit bleiben die indi­vidu­ellen Gesamt­erspar­nisse und der perio­dische Konsum unver­ändert • beim UV ist Konsum Junge = pro-Kopf-Verdienst x (1 - pro-Kopf-Beitrags­satz) - Erspar­nisbil­dung Junge, und Konsum Alte = (1 + Zins­satz) x Erspar­nisbil­dung Junge + Rente (aus den Beiträgen der Erwerbs­tätigen) • sobald der Zins­satz > Wachs­tums­rate der Bevöl­kerung, kann die private Erspar­nisbil­dung fallen oder steigen je nach­dem, ob es sich beim Konsum Alte um ein normales oder ein infe­riores Gut handelt • interne Rendite des UV = (Rente / Beiträge) - 1 • einzel­wirt­schaft­lich ist die Rendite des KDV = Zins­satz und die interne Rendite des UV („biologi­scher Zins”) = Wachs­tums­rate der Bevöl­kerung + Rate des techni­schen Fort­schritts • impli­ziter Steuer­satz des UV (= welcher Anteil der Beträge nicht als Renten­leistung zurück kommt) = Beitrags­satz x (interne Rendite - Zins­satz) / (1 +Zins­satz) • interne Rendite seit 60er-Jahren gefallen, ging für ledige Männer 2000 unter 0, für verhei­ratete Männer noch bis ca. 2020 positiv • wird Unsi­cher­heit künf­tigen Einkommens berück­sich­tigt, u.U. UV auch lang­fristig günstiger als KDV
[PDF] H. Fehr: Kapitel 11: Wohlfahrtsvergleiche zwischen Kapital­deckungs- und Umlage­verfahren.[!] Finanz­wissen­schaft III – Theorie der Sozial­politik, Univ. Würz­burg, WS 2007/08. • Oft wird in durch­schnitt­lich niedri­gerer Rendite des UV Ineffi­zienz des UV gesehen → das wäre wahr, wenn man bei Wechsel zum KDV irgend­welche Gene­rati­onen besser­stellen könnte, ohne irgend jemand zu verschlech­tern • Vergleich der internen Renditen völlig irre­levant: impli­zite Steuer in der niedri­geren Rendite ist Spiegel­bild inter­genera­tiver Umver­teilung durch Einfüh­rung des UV • Beiträge der Beschäf­tigten zerlegen in impli­ziten Steuer­anteil und impli­ziten Spar­anteil (letz­terer verzinst mit Kapital­markt­rendite) • aggre­gierte impli­zite Erspar­nisse laufender Periode müssen mit abdis­kontiertem Wert aggregierter Beiträge der näch­sten Periode über­einstimmen • impli­zite Steuer hängt als Resi­duum von der Rendite­diffe­renz ab • aggre­gierte Renten einer Periode als impli­zite Schulden bezeichnet • Barwert künf­tiger Beiträge geht lang­fristig gegen 0 • Erwerbs­tätige finan­zieren durch ihre Beiträge die Ansprüche gegen­wärtiger Rentner, und gleich­zeitig bauen sie neue Ansprüche auf (impli­zite Staats­schuld) • einfa­ches Über­gangs­szenario mit Kompen­sation • beim UV entspricht Barwert des Konsums beider Lebens­phasen dem Brutto­lohn abzüg­lich impli­zite Steuern • wird das UV abgeschafft, erhebt der Staat Steuern zur Finan­zierung der alten Renten­ansprüche genau in der Höhe der bishe­rigen impli­ziten Steuern — verblei­bende Finan­zierungs­lücke durch Ausgabe von Staats­schuld­titeln geschlossen • „Die Diffe­renz zwischen den früheren Beiträgen ... und den darin enthal­tenen impli­ziten Steuern entspricht also genau den vom Staat in der Umstel­lungs­periode emit­tierten Schuld­titeln.” • damit für alte Gene­ration keine Ände­rung • die Budget­beschrän­kung für die Jungen: Konsum in Erwerbs­phase + (Konsum in Renten­phase / (1 + Markt­zins­satz)) = Brutto­lohn x (1 - [impli­ziter] Steuer­satz) • also auch für junge Gene­ration keine Ände­rung des Konsums • zwar sind die privaten Erspar­nisse gegen­über dem UV ange­stiegen, aber zusätz­liche Erspar­nisse reichen genau, um die Staats­schuld­titel abzu­decken → Zinsen und Kapital­einsatz ändern sich nicht • Staat zahlt Zinsen und tilgt in Vorpe­riode aufge­nommene Schulden, finan­ziert durch Steuern und Neuver­schuldung • Steuer­zahlungen ab Periode t+1 reichen genau, um Finan­zierung des Zins­dienstes bei konstanter pro-Kopf-Verschul­dung sicher zu stellen • da es bei Einfüh­rung des UV eine Senkung des Kapital­stocks gab, könnte man bei Umstel­lung auf das KDV seinen Anstieg vermuten — das ist aber nicht der Fall! • bei fixem Arbeits­angebot führt UV auch auf dem Arbeits­markt zu keinen Verzer­rungen • bei vari­ablem Arbeits­angebot verzerren Beiträge im UV Arbeits­angebots­entschei­dungen, sofern impli­ziter Steuer­satz > 0 • Defi­nition der indi­vidu­ellen internen Rendite ni (als Zusam­menhang zwischen in Erwerbs­phase gelei­steten Beiträgen und erhal­tenen Renten im Ruhe­stand) • bei Finan­zierung einer einheit­lichen Grund­rente durch propor­tionale Beiträge auf Arbeits­einkommen zahlen Gutver­dienende mehr, erhalten aber die gleiche Rente → jeder Haus­halt hat eigenen impli­ziten Steuer­satz, was seine Arbeits­angebots­entschei­dung verzerrt und für Schlecht­verdie­nende zu einem ni > Kapital­markt­rendite führen kann (also eine Subven­tionie­rung) • bei Umstel­lung auf KDV mit Ablösung der impli­ziten Steuer durch eben­falls propor­tionale Lohn­steuer ergeben sich nur dann die gleichen indi­vidu­ellen Arbeits­ange­bote und Konsum­niveaus, wenn der impli­zite Steuer­satz für alle Haus­halte gleich war • dies ist beim UV mit Teil­habe­äqui­valenz der Fall, und damit bleiben alle realen Vari­ablen unver­ändert (Pareto­effi­zienz) • bei Grund­renten­system hat UV dagegen progres­sive Vertei­lungs­wirkung → Umstel­lung auf das KDV wirkt wie Erset­zung einer progres­siven durch propor­tionale Lohn­steuer • dann Effi­zienz­gewinne durch Umstel­lung auf das KDV (siehe Wiegard 2001) • Impli­kati­onen für Deutsch­land
[HTML] P. Krugman¹: Notes On Social Security. web.mit.edu, 2002. • In the long run a pay-as-you-go system offers retirees a rate of return equal only to the rate of economic growth (work force growth + productivity growth) • example: a 0 rate of return on Social Security versus high returns on private retirement accounts suggests an advantage of the latter • but a transition to a privatized system requires an injection of funds for the retirees of the old system still to be paid! • "I am pretty sure that the cost of paying off the overhang of obligations would be some­thing north of $3 trillion" • for the Bush proposal of a 1/6th privatization, he ought to be setting more than half a trillion $ aside over and above the Social Security surplus to pay for those "small transition costs"
[AksR][HTML] P. Krugman¹: The Iceberg Cometh. The New York Times, January 11, 2005. • On Peter Wehner's memo, "how to sell Social Security privatization": • the public must be convinced that "the current system is heading for an iceberg" • administration expects us to believe that drastic change is needed because of the looming cost of paying for the baby boomers' retirement • administration expects us not to notice that the supposed solution would do nothing to reduce that cost • Krugman: the benefits of privatization wouldn't kick in until most of the baby boomers were long gone — for the next 45 years, privatization would cost much more money than it saved • by the time privatization started to save money, if it ever did, the federal government would have run up around $15 trillion in extra debt • privatization wouldn't even begin to reduce the budget deficit until 2050;  [HTML] B. DeLong: P.H. Wehner's White House Social Security Memo. econ161.berkeley.edu, January 06, 2005. • Wehner's e-mail from January 03, 2005: Some Thoughts on Social Security • latest thinking on Social Security reform — "one of the most important conservative undertakings of modern times" • strategy to establish an important premise: "the current system is heading for an iceberg" • to be seared into the public consciousness: younger workers will receive less benefits unless significant reforms are undertaken • the government's aim is to introduce market reforms in Social Security and the creation of Personal Retirement Accounts • advocacy for a commitment to an Ownership Society • this "is clearly the crucial new conservative idea in the history of the Social Security debate" • wage indexation, created under the Carter Administration, makes it impossible to "grow our way" out of the Social Security problem • "If we borrow $1-2 trillion to cover transition costs for personal savings accounts and make no changes to wage indexing, we will have borrowed trillions and will still confront more than $10 trillion in unfunded liabilities" • "For the first time in six decades, the Social Security battle is one we can win"
¹) Paul Krugman is an economics professor at the MIT and the Princeton University, "The New York Times" columnist, and economics Nobel prize winner of 2008
[HTML] T. Fischermann: USA: Bereit zum großen Schlag. ZEIT ONLINE, 13.1.2005. • US-Präsi­dent Bush will die gesetz­liche Rente privati­sieren • die Finanz­indus­trie wittert große Geschäfte • seit Tagen wird in Talk­shows und von Politi­kern erklärt, die gesetz­liche Alters­vorsorge stehe kurz vor dem Zusammen­bruch • Ende Februar will Bush »grund­legende« Reform­pläne für die gesetz­liche Alters­vorsorge vorlegen • dabei haben die Ameri­kaner ein ganz anderes Problem mit der Alters­vorsorge: Milli­onen von ihnen brechen die privaten und betrieb­lichen Pensi­onen weg — Schuld sind der Börsen­crash zur Jahr­tausend­wende, die jahre­lange Niedrig­zins­politik der Noten­bank und zum Teil eine lasche Aufsicht des Finanz­marktes • nur noch etwa 20% der Ange­stellten in der Privat­wirt­schaft können heute mit einer klassi­schen Betriebs­rente rechnen, das heißt einer fest­geschrie­benen monat­lichen Zahlung (20 Jahre vorher: 40%) • Beitrags­orien­tierung: der Arbeit­nehmer trägt das Risiko, wenn Kapi­talan­lagen weniger Erträge bringen als kalku­liert • Fortune: „Für Milli­onen ameri­kani­scher Ange­stellter wird sich ein Groß­teil ihrer Pensi­onen in Rauch auflösen” • bei LTV, Bethlehem Steel, US Airways und TWA: betrieb­liche Pensions­fonds hat es in den Ruin getrieben • in solchen Fällen über­nimmt die staat­lich betrie­bene und von den Unter­nehmen finan­zierte Versi­cherung PBGC die Auszah­lung bis zu einem Maximum von knapp 46000 $ pro Jahr und Person • das PBGC-Defizit beträgt 23 Mrd. $ und könnte sich nach einigen Schät­zungen in den kommenden 16 Jahren verdrei­fachen • Gallup: mehr als ein Drittel aller amerika­nischen Erwach­senen hat über­haupt kein Geld für die Alters­siche­rung zurück­gelegt • heute funkti­oniert die Social Security noch nach dem Prinzip des Gene­rati­onen­vertrags: ein Arbeit­nehmer muss etwa 13% seines Brutto­einkom­mens an die Renten­kasse abzweigen, der Arbeit­geber über­nimmt davon die Hälfte, und erhält als Rentner eine Rente, die 42–56% des durch­schnitt­lichen Einkom­mens entspricht • nach George W. Bushs Plänen sollen die Arbeit­nehmer in Zukunft einen Teil ihrer Renten­beiträge nicht mehr in die staat­lichen Kassen zahlen, sondern in Fonds, die von Finanz­insti­tuten gema­nagt werden • „ownership society”: Ameri­kaner sollen möglichst unab­hängig vom Staat sein, weil ihnen selber etwas gehört • dabei gilt die klassi­sche, unrefor­mierte Social Security vielen Renten­experten als die stabilste Säule der amerika­nischen Alters­siche­rung • zwar errei­chen in etwa 3 Jahren die ersten von ca. 77 Mio. Baby­boomern das Renten­alter, und der Anteil der Seni­oren nimmt auch in den USA wie in vielen anderen Indus­trie­staaten zu • voraus­sicht­lich bis 2018 wird die Renten­kasse sogar noch jähr­liche Über­schüsse erwirt­schaften, und selbst danach bis 2042 gibt es nach über­einstim­menden Prognosen keine Zahlungs­schwierig­keiten • finan­zielle Probleme durch Bushs Priva­tisie­rungs­pläne: schließ­lich muss bei einer Umstel­lung von einem Gene­rati­onen­vertrag auf ein kapi­talba­siertes System irgendwer dafür aufkommen, die heutigen Rentner weiter­zube­zahlen — während die Beitrags­zahler bereits in ihre neuen, persön­lichen Konten einzahlen • Washington: auf jeden Fall müssten die künf­tigen Renten­zahlungen gesenkt werden • Finanz­minister John Snow versichert, „dass Billi­onen neuer Schulden mit den Anstren­gungen vereinbar sind, das Budget­defizit zu verrin­gern”
[PDF] U. Carpenter: Rentenreform in den USA. Konrad-Adenauer-Stiftung Washington, Juni 2005
[HTML] Allianz: Finanzkrise hat Altersvorsorge geschä­digt. Kurztext. boersen-zeitung.de, 23.9.2010. • Die Finanz­krise hat das Vertrauen der US-Ameri­kaner in die Zuver­lässig­keit des Renten­systems tief erschüt­tert • Allianz: auch in Europa steht den Alters­siche­rungs­systemen die wirk­liche Belas­tungs­probe erst noch bevor • überall ist die Staats­verschul­dung drama­tisch gewachsen, insbe­sondere einschließ­lich der unge­deckten staat­lichen Pensions­verpflich­tungen • USA, Nieder­lande und Frank­reich: weit über 500% des BIP; Deutsch­land und Groß­britan­nien: gut 400% des BIP

5.5 Gesamtwirtschaftlich: Umlage­verfahren gegen Kapital­deckungs­verfahren  

[HTML] G. Wagner: Kapital sichert nicht besser. Das Umla­gever­fahren für die Rente läßt sich durch Ansparen ergänzen, nicht ersetzen.[wichtig!] ZEIT ONLINE, 47/1998. • Gerhard Schrö­ders Regie­rungs­erklä­rung: Stra­tegie für die geplante Renten­reform setzt neben der umlage­finan­zierten gesetz­lichen Renten­versi­cherung ganz stark auf kapi­talge­deckte Vorsorge • man darf die „rohe” Kapi­talver­zinsung nicht mit der Rendite einer Renten­versi­cherung verglei­chen, da eine Versi­cherung spezi­fische Kosten hat • als die privaten Renten­versi­cherer mit zu nied­rigen Lebens­erwar­tungen kalkul­iert hatten, erlaubte das Bundes­auf­sichts­amt für das Versi­cherungs­wesen, die Kosten der unvor­herge­sehen gestie­genen Lebens­erwar­tung auf jüngere Versi­cherte „umzu­legen” • nach einer Umfrage des DIW bei den Versiche­rungen verzichtet nur etwa ein Sechstel darauf, eine teil­weise oder voll­stän­dige Umlage der nicht einkal­kulierten Kosten vorzu­nehmen, und nimmt eine „einzel­vertrag­liche Finan­zierung” vor • über 40% der Versiche­rungs­gesell­schaften setzen zur Finan­zierung der erhöhten Deckungs­rück­stel­lungen für Rentner ausschließ­lich Umlage­finan­zierung ein, indem sie Mittel des ganzen „Renten­versiche­rungs­kollek­tivs” und/oder des „Altbe­standes” heran­ziehen • das Kapital­deckungs­verfahren ist nicht immun gegen Verände­rungen der Bevöl­kerungs- und Erwerbs­tätigen­struktur: schrumpft die Bevöl­kerung, verrin­gert sich ebenso die Zahl derje­nigen, die Geld anlegen für ihre Alters­vorsorge, während die Zahl derje­nigen, die ihre Erspar­nisse auflösen, in Relation dazu steigt → die Rendite sinkt • Kapital­export wäre ein Ausweg, wenn es genü­gend Volks­wirt­schaften gäbe, die nicht eben­falls mit der Alte­rung der Bevöl­kerung zu kämpfen haben • wegen der unter­schied­lichen Gefahren ist eine gemischte Vorsorge­stra­tegie aber grund­sätz­lich sinn­vollbei einem „Umstieg” ergibt sich das zentrale Problem, wie mit den „Altan­sprü­chen” derje­nigen Versi­cherten und Rentner umge­gangen wird, deren Renten-Anwart­schaften auf dem Umla­gever­fahren beruhen → Doppel­belas­tung der erwerbs­tätigen Genera­tion • die höhere Spar­quote und damit ein entspre­chender Ausfall von Konsum­nach­frage würde die Konjunktur unmit­telbar schwächen, während die Wirkung der damit verbun­denen Zins­senkung auf die Nach­frage ungewiß ist • „Wäre es aber verant­wortbar, über Jahr­zehnte hinweg den Beitrags­zahlern eine zusätz­liche Last von ungefähr vier Prozent­punkten aufzu­bürden, ohne wirk­lich zu wissen, welcher Ertrag einmal daraus resul­tiert?” • inzwi­schen über­bewerten wohl etliche Poli­tiker die Zukunft, um die aktuellen Probleme am Arbeits­markt klein­zureden • die nicht prognos­tizier­bare Invali­ditäts­gefahr müsste sinn­voller­weise immer im UV abge­sichert werden • betrieb­liche Alters­vorsorge ist nur eine andere Form der Entloh­nung mit dem Ziel, Arbeit­nehmer stärker an Betriebe zu binden • warum sollen mobili­tätshem­mende Maßnahmen staat­lich geför­dert werden mit beson­deren Gefahren bei Arbeits­platz­verlust? • es stellt sich für Arbeit­nehmer die Frage, warum eine derar­tige Vorsorge nicht voll­ständig in ihrer Hand sein kann • zur Stabi­lisie­rung der Umla­gebei­träge sollten alle Einkom­mens­arten heran­gezogen werden
[HTML] G. Wagner, V. Meinhardt, J. Leinert, E. Kirner: Kapitaldeckung: Kein Wunder­mittel fuer die Alters­vorsorge.[!]  DIW Berlin, Wochen­bericht 46/98. KDV hat auch demo­grafisch bedingte Probleme: bei Schrumpfen der Bevöl­kerungs­zahl vermin­dert sich später die Zahl der Geld­anlagen suchenden Erwerbs­tätigen im Verhältnis zu den Älteren, die Kapital auflösen → die Rendite für das einge­setzte Kapital sinkt • KDV: spezi­fische Gefahren, die UV nicht kennt • bei Umstieg zeit­weise entweder Beitrags­zahler oder Rentner oder beide schlechter gestellt als bei Weiter­führung des UV • mit der Einfüh­rung eines KDV bedeutet einher­gehende Erhö­hung der Spar­quote entspre­chenden Ausfall von Konsum­nach­frage, dem — über tenden­ziell sinkende Zinsen — nur ein indi­rekter Impuls für eine höhere Investi­tions­nach­frage gegen­über­steht • struktur- und vertei­lungs­poli­tische Probleme durch KDV per se nicht zu lösen • nicht für Gefahren wie Erwerbsunfähigkeit • auch Versiche­rungen greifen auf UV zurück
[HTML] Deutsches Institut für Alters­vorsorge, Infopool » Fachliteratur (Abstracts): Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung: Probleme der Alters­vorsorge allein durch Änderung des Finanzierungs­verfahrens nicht zu lösen (Kurzfassung). Langfassung in: Wochenbericht des  DIW, 30/2000. • Senkung des Renten­niveaus führt für wachsende Zahl von Rentnern zu Alters­einkommen nahe Sozialhilfe • wenn schon private AV, dann obligatorische! • kritisch gesehen: angeb­liche Über­legen­heit des KDV gegen­über dem UV (nach neueren Unter­suchungen) • sinn­voll wäre Verbrei­terung der Finan­zierungs­basis durch Einbe­ziehung der gesamten Bevöl­kerung sowie aller Einkunfts­arten
[HTML] G. Wagner, V. Meinhardt, J. Leinert, E. Kirner: Kapitaldeckung: Kein Wunder­mittel fuer die Alters­vorsorge.[!]  DIW Berlin, Wochen­bericht 46/98. KDV hat auch demografisch bedingte Probleme • KDV: spezi­fische Gefahren, die UV nicht kennt • bei Umstieg zeit­weise entweder Beitrags­zahler oder Rentner oder beide schlechter gestellt als bei Weiter­führung des UV • mit der Einfüh­rung eines KDV bedeutet einher­gehende Erhö­hung der Spar­quote entspre­chenden Ausfall von Konsum­nach­frage, dem — über tenden­ziell sinkende Zinsen — nur ein indi­rekter Impuls für eine höhere Investi­tions­nach­frage gegen­über­steht • struktur- und vertei­lungs­poli­tische Probleme durch KDV per se nicht zu lösen • nicht für Gefahren wie Erwerbsunfähigkeit • auch Versiche­rungen greifen auf UV zurück
[HTML] Deutsches Institut für Alters­vorsorge, Infopool » Fachliteratur (Abstracts): Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung: Probleme der Alters­vorsorge allein durch Änderung des Finanzierungs­verfahrens nicht zu lösen (Kurzfassung). Langfassung in: Wochenbericht des  DIW, 30/2000. • Senkung des Renten­niveaus führt für wachsende Zahl von Rentnern zu Alters­einkommen nahe Sozialhilfe • wenn schon private AV, dann obligatorische! • kritisch gesehen: angeb­liche Über­legen­heit des KDV gegen­über dem UV (nach neueren Unter­suchungen) • sinn­voll wäre Verbrei­terung der Finan­zierungs­basis durch Einbe­ziehung der gesamten Bevöl­kerung sowie aller Einkunfts­arten
[Web-Link] S. Paraskewopoulos: Ist eine zusätz­liche private Alters­vorsorge in Deutsch­land notwendig? Mikro- versus makro­ökono­mische Aspekte. [Google Books]In: K. Farmer, R. Haupt, W. Lach­mann: Lang leben und verarmen? LIT Verlag Berlin-Hamburg-Münster, 2002. S. 91-94, 97-98, 2002. • In USA Subsidia­ritäts­prinzip, in Europa Solida­ritäts­prinzip vorherr­schend • reales west­deut­sches Sozial­produkt hat sich von 1970 – 2000 verdop­pelt • bei Fort­setzung des Bevöl­kerungs­rück­gangs um 20% bis 2030 wird sich bei 100% Erhö­hung des realen Sozial­produkts 150% Erhö­hung pro Kopf ergeben • z.Zt. erhalten die 48% aktiver Bevöl­kerungs­anteil unmit­telbar 58% des Brutto­inlands­produkts → die 42% Abgaben finan­zieren Sozial­wesen, Staats­apparat und gesamte öffent­liche Investi­tionen • selbst wenn bis 2030 aktiver Bevöl­kerungs­anteil auf 40% zurück­geht und Abgaben­quote auf 50% steigt, wird sich relative Position Aktiver gegen­über Inaktiven noch verbes­sern • bei solchem 2½-fachen Sozial­produkt keine private zusätz­liche Renten­versi­cherung nötig
[HTML] P. Hagen: Alters­vorsorge: Streit um die Umlage-Rente. FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND, 3.7.2008. • Jochen Pimpertz, Institut der Deut­schen Wirt­schaft (IW): Lang­fristiger Wechsel über mehrere Genera­tionen ist ange­sichts wech­selnder poli­tischer Mehr­heiten kaum mach­bar und wäre sehr teuer. "Wenn man die anfal­lenden Kosten betrachtet, ist ein Umstieg wenig reiz­voll" • es wäre falsch, das Umlage­system in Bausch und Bogen zu verdammen • Claudia Bogedan (WSI): wenn gesetz­liche Vorsorge schwächer wird, wächst Ungleich­heit der Einkommen im Alter • von einem System­wechsel sei kein Netto­gewinn zu erwarten, schreibt die Bundes­bank in ihrem Monats­bericht für April 2008
[PDF] T. Lueg, W. Ruprecht, M. Wolgast: Alters­vorsorge und demogra­phischer Wandel: Kein Vorteil für das Kapital­deckungs­verfahren? Gesamt­verband der Deut­schen Versiche­rungs­wirt­schaft, GDV Volks­wirt­schaft: Themen und Ana­lysen, 1, 2006. • Entwick­lung der Alters­struktur in Deutsch­land bis 2050 • trotz Macken­roth-These: über höhere reale Ersparnis, Investi­tionen und damit stärkere reale Kapital­bildung kann Volks­wirt­schaft höheren Wachs­tums­pfad erreichen • wenn Ersparnis durch Kapital­deckung aber zu Lasten anderer Spar­ziele geht, wären Kapital­stock und Volks­ein­kommen nicht notwendig höher • die Macken­roth-These bezieht sich auf Netto­inlands­einkommen, nicht auf Brutto­inlands­einkommen – doch durch Unter­lassen notwen­diger Ersatz­investi­tionen können Netto­investi­tionen negativ werden und damit ver­stärkten Konsum ermög­lichen • „neue Macken­roth-These”: durch Rück­gang und Alte­rung der Bevöl­kerung geht Erwerbs­tätigen­zahl zurück, wird somit der Produk­tions­faktor Arbeit knapper und Kapital -relativ- reich­licher, also steigen Löhne und Kapital­renditen sinken • vermu­tete ausglei­chende Wirkung des inter­natio­nalen Kapital­verkehrs • weil ange­spartes Vermögen im Alter zu Konsum­zwecken aufgelöst wird, kann es zu Verkaufs­welle kommen, welche zu Kapital­verzehr und Wert­verfall beiträgt • Divi­dend Discount Model: Bestim­mungs­faktoren des Aktien­kurses sind zu erwar­tende Divi­denden, wiederum abhängig von Mög­lichkeit, mit Hilfe des Kapitals die Produk­ti­vität der Arbeit zu erhöhen • sinkende Kapital­renditen aufgrund Verteu­erung des knapper werdenden Faktors Arbeit führen zu sinkenden Wert­papier­kursen bzw. Preisen für Real­kapital­güter • Rendite an Aktien­märkten bleibt positiv, da Märkte Rückgang der Divi­denden bereits im Kurs vorweg genommen haben • Rendite des KDV = Realzins: um die Infla­tion berei­nigte Rendite sicherer Kapital­markt­anlagen • Rendite des UV unter Annahme kon­stanter Beitrags­sätze = Wachs­tums­rate der Lohn­summe (bei kon­stanter Lohn­quote = Wachs­tums­rate des Sozial­produkts), auf­teilbar in Wachs­tums­rate der Erwerbs­bevöl­kerung und Wachs­tums­rate der Produk­tivi­tät • in wach­sender Wirt­schaft muss Zinssatz über Wachs­tums­rate des Sozial­produkts liegen • histo­risch „natürliche” reale Rendite auf sichere Kapital­anlagen von 3% (angeb­lich) • schrumpft Erwerbs­täti­genzahl schneller als Pro-Kopf-Ein­kommen, wird Rendite des UV negativ • Börsch-Supan (2000): bei durch­schnitt­lich negativer Wachs­tums­rate der Beschäf­tigten ab 2009 kann makro­ökono­mische Rendite des UV selbst bei Annahme hoher Produk­tivitäts­steige­rungen der Arbeit von durch­schnitt­lich jähr­lich 2,5% höchstens 1,5% betragen! • Umstieg auf KDV bringt Jüngeren deut­liche Entlastung und den Älteren Zusatz­belastung • kein System, das Alters­siche­rung Jahr­zehnte im voraus ver­spricht, kann voll­ständig sicher sein
[Web-Link] N. Reuter: Genera­tionen­gerechtigkeit als Richtschnur der Wirtschafts­politik? 2.2 Die Kapital­deckung als Lösung aller Renten­probleme? [Google Books]aus: C. Butter­wegge, M. Klundt (Hrsg.): Kinder­armut und Genera­tionen­gerechtigkeit: Familien- und Sozialpolitik im demogra­fischen Wandel. VS-Verlag, 2002. • oft unter­stellte positive Korre­lation zwischen KDV und stei­genden Wachs­tums­raten: höhere Spar­leistungen führen über sin­kende Zins­sätze zum Anstieg des Investitions­volumens • da aber mit anstei­gendem Investi­tions­volumen auf weniger profi­table Projekte ausge­wichen werden muss, ist mit einem Rückgang der Durch­schnitts­rendite zu rechnen • mit Anstieg gesamt­wirt­schaft­licher Spar­quote dauer­hafter Konsum­verzicht: negative Auswir­kungen auf gesamt­wirt­schaft­liche Entwick­lung • für Staat ist Null­verschul­dung nicht anzu­streben: Kredit­aufnahme hat gesamt­wirt­schaft­lich produ­ktive Funk­tion, wenn sie Erspar­nisse absorbiert, die sonst ins Aus­land abfließen würden, oder wenn zusätz­liche Staats­ausgaben einen höheren Wachs­tums­pfad indu­zieren • mit Auf­bau eines zusätz­lichen Kapital­stocks verbun­dene Risiken sind unkalku­lierbar
[PDF] H.-J. Krupp: Ist das Kapital­deckungs­verfahren in der Alters­siche­rung dem Umlage­verfahren überlegen? Wirt­schafts- und Sozial­wissen­schaft­liches Institut der Hans-Böckler-Stif­tung. WSI Mitteilungen, 5/1997. • „Nun ist bekannt, dass ein Über­gang vom Umlage­verfahren zum Kapital­deckungs­verfahren schon aus prakti­schen Gründen und schon gar unter den demo­grafi­schen Rela­tionen Deutsch­lands nicht möglich ist. Die heutigen Jungen würden durch eine solche Umstel­lung doppelt belastet.” • daher im Folgenden nur unter­sucht, ob ein KDV dem UV theore­tisch über­legen wäre • bei einer statio­nären Bevöl­kerung unter­scheiden sich KDV und UV nicht • bei einer schrump­fenden Bevöl­kerung unter­scheiden sich KDV und UV in einer geschlos­senen Volks­wirt­schaft nicht wesent­lich, aber das KDV hätte makro­ökono­misch einen Vorteil, wenn die Kapi­talbil­dung im Ausland erfolgt • dann steigt aber auch das Risiko • Argument erleich­terter Kapital­bildung nicht haltbar: in einer offenen Volks­wirtschaft unter­bleiben Investi­tionen nicht wegen Kapital­knapp­heit, sondern weil die Rendite nicht dem ange­strebten Mindest­ertrag ent­spricht • für rendite­starke Investi­tionen kann Kapital inter­national beschafft werden • empirisch sind Sparquoten in Ländern mit voll ausge­bauten Siche­rungs­systemen deutlich größer • könnte durch zusätz­liche Kapital­bildung der Wachstums­prozess beschleunigt werden, könnte man später von einem höheren Wohlstands­niveau ausgehen: dazu müsste das Spar­auf­kommen im KDV größer sein als im UV, was empi­risch nicht zutrifft • durch Kapital­bildungs­prozess werden Ansprüche der Kapital­sparer genauso ent­wertet wie im UV • inter­tempo­rale Über­tragung von Sozial­produkt ist auch über Kapital­auf- und -abbau nicht mög­lich • selbst im makro­ökonomisch günstigsten Fall der Kapital­anlage im Aus­land kommt es zu Korrek­turen, die sich nicht grund­sätzlich vom UV unter­scheiden • wollte man das KDV welt­weit prakti­zieren, wäre das gebil­dete Kapital weitaus größer als die Kapital­anlag­e­mög­lich­keiten • „Es ist … unverant­wort­lich, durch eine Umstel­lung der gesetz­lichen Siche­rungs­systeme vom Umlage- auf das Kapital­deckungs­verfahren sowohl das Umlage­verfahren wie das Kapital­deckungs­verfahren zu ruinieren.” • das KDV leistet seinen Beitrag zur Alters­siche­rung nur, so lange es marginal ist
[PDF] H. Flassbeck: Genera­tionenvertrag versus private Vorsorge: Falsche Alter­nativen in der Renten­debatte.  Handelsblatt , 18.7.2000. • Wer Angebot an Kapital welt­weit erhöhen will, muss eine sinkende Rendite in Kauf nehmen • heute zusätz­lich gespartes Geld verdirbt das heutige Geschäft der Unter­nehmen, den Umsatz, um genau diesen Betrag • ob sie daraufhin inve­stieren, ist zweifel­haft • legen wir Geld in Staats­anleihen an, statt es in die GRV einzu­zahlen, kann Staat nur dann soviel aus­geben wie vorher, wenn er sich höher verschuldet • die Kapital­deckung ist dann nur eine teure Umlage • wir sor­gen durch Sparen also nicht für die Zukunft vor, sondern tun das Gegen­teil • die Volks­wirtschaft als Ganzes kann kein Geld­vermögen in die Zukunft über­tragen, sondern nur Real­kapital: dessen Bildung wird aber durch Geld­vermö­gens­bildung behindert • jede Rente ist kapital­gedeckt, gedeckt von dem Sach­kapital, das genau zu dem Zeit­punkt Erträge abwirft, wo Rente oder Zins auf eine Anlage gezahlt werden soll • wenn wir in 30 Jahren sehr viel mehr Rentnern eine gleich gute Absi­cherung wie heute geben wollen, müssen wir heute in Sach­kapital inve­stieren • dann können wir in 30 Jahren so reich sein, dass Unter­nehmen und Arbeit­nehmer 26% Renten­beitrag gut verkraften • alle realen Maß­nahmen setzen voraus, dass bis dahin das Problem der Arbeits­losig­keit gelöst ist, weil sonst keine dieser Maß­nahmen greift
[PDF] H. Flassbeck: Deutschland von außen, Teil 4: Die unend­liche Geschichte der Rente. Wirt­schaft und Markt, 2003. Beim Umlage­verfahren verzichtet Arbeit­nehmer in 30 Jahren auf etwas mehr Konsum von seinem dann wesent­lich höheren Einkommen, kann dafür aber heute mehr konsu­mieren, was Inve­storen zugute kommt • bei Kapital­deckung verzichtet Arbeit­nehmer schon in der Gegen­wart auf mehr Konsum, um in 30 Jahren eine gleich hohe Rente zu erhalten: er gibt Geld einem Fonds, der es einem anonymen Schuldner leiht, der das Geld in Sach­anlagen inve­stiert und ver­spricht, in der Zukunft Zinsen zu zahlen • will Investor über­leben, muss er auch heute Gewinne machen, wird aber durch vermehrte Ersparnis behindert • es bleibt unumstöß­liche Wahr­heit, dass eine Volks­wirtschaft als Ganzes nicht Geld ansparen kann • heute mehr zu sparen mindert unsere Chance, später die Belastung mit einem höheren Ein­kommen erträglich machen zu können
[HTML] H. Flassbeck: Weiß-Blaue Pensions­phantasien. NachDenkSeiten, 19.3.2008. • Süddeut­sche Zeitung: Artikel 4.3.08, Leser­brief Huber 17.3.08, Kommentar • Bayern zahlt jetzt monat­lich 500€ für jeden neu einge­stellten Beamten in einen Pensions­fonds ein • Bayern gibt das Geld der Deut­schen Bundes­bank, die es in sicheren Anlagen investiert • „passives” Anlage­konzept: 80% aus fest­verzins­lichen Wert­papieren • die Deut­sche Bundes­bank kauft mit dem Geld Anleihen des bayri­schen Staates, der nun mehr Geld als sonst am Kapital­markt aufnehmen muss • 2038 sind Pensions­lasten tat­säch­lich wesent­lich geringer als heute — dafür ist die Staats­ver­schul­dung 2038 genau um den €-Betrag höher, um den die Pensions­lasten abge­nommen haben • würde Bayern dagegen, um eine höhere Staats­ver­schul­dung zu vermeiden, die 500€ für jeden neuen Beamten bei den laufenden Ausgaben einsparen, hätten die bayri­schen Unter­nehmen jeden Monat für 30 Jahre genau die Summe weniger, die der Staat sonst ausge­geben hätte, und werden entspre­chend weniger in Zukunft investieren • dann 2038 Fähig­keit der bayri­schen Wirt­schaft geringer, die Anleihen zu bedienen, aus deren Erträgen die Pensionen für die dann zu pensi­onie­renden Beamten zu bezahlen sind • also: entweder ein Karus­sellge­schäft, bei dem nichts gespart wird, oder man schädigt heute direkt die Wirt­schaft • weil überall versucht wird, auf die bayri­sche Art und Weise Geld in Staats­fonds oder privaten Pensions­fonds anzusparen, wird Geschäft mit der Verwal­tung dieser Gelder immer attrak­tiver, aber Erträge der Ersparnis werden mit zuneh­mender Erspar­nis­summe deut­lich sinken • Antwort Huber: Geld aus Versor­gungs­fonds darf nur beschränkt in landes­eigene Anleihen fließen • da Haupt­teil in private Anleihen sowie Aktien fließt, werde Geld dem Wirt­schafts­kreis­lauf zuge­führt • Flass­becks Antwort: dieses Geld wurde vorher über Steuern und Abgaben den Unter­nehmen und Haus­halten entzogen • Kapital­deckung wirkt i.Allg. negativ auf Wirt­schaft — neutral nur, wenn die Unter­nehmen sich genau um die Summe höher verschulden, um die Gewinn gesunken ist (und das, obwohl sie nun – bei schlech­terer Absatz- und Gewinn­lage – Zinsen für Geld zahlen müssen, das sie ohne staat­liches Sparen umsonst bekommen hätten) • diese Politik behin­dert also die Wirt­schaft beim Investieren
[HTML] V. Hergenhan: Alterssicherung und Finanz­märkte.[!]  Evan­geli­sche Sozial­akademie Schloss Friede­wald : Positi­onen des Sozi­alen Protestan­tismus, Beiträge zu aktu­ellen Problemen und Grund­satz­fragen, 200x?. • Die auf privater Vorsorge aufbau­enden angel­säch­sischen Systeme galten als reform­bedürftig, weil sie das Problem wachsender Alters­armut nicht lösen können • UV: „innere” Reform­maßnahmen (z.B. Einbe­ziehung bisher nicht sozial­versiche­rungs­pflich­tiger Arbeits­verhält­nisse) und Alter­nativen (steuer­finan­zierte Grund­renten­modelle) zum Erhalt des Umlage­systems bisher nicht ernst­haft in Erwä­gung gezogen • ordnungs­politi­scher System­bruch: private Vorsorge als 2. Säule Einstieg in Ausstieg aus Soli­darver­trag der Gene­rati­onen • Priva­tisie­rung der Kosten erhöht im Alter Armuts­risiko der weniger Leistungs­fähigen und entlastet Leistungs­fähigere • grund­legend: für jedes arbeits­lose Einkommen muss an anderer Stelle gear­beitet werden • Konsum der Renten­bezie­henden immer ein Abzug vom möglichen Konsum der Nicht­rentner → KDV und UV unter­scheiden sich also nur bzgl. Vertei­lungs­schlüssel, der Zuweisung der Renten aus der laufenden Produk­tion regelt • auch Renditen der Kapi­talan­lagen hängen von Wachs­tums­raten des Brutto­inlands­produkts ab (ihrer­seits von der Entwick­lung der Produk­tivität bestimmt) • Renten­niveau­studie des ameri­kani­schen Brookings-Instituts: Höhe einer Leib­rente für 89 Jahr­gänge zwischen 1911 und 1999 berechnet → bei lang­fristiger Anlage über mehrere Gene­rati­onen Rendite beim KDV nicht deutlich über der des UV • mit Auswei­tung des KDV steht immer mehr Kapital immer weniger sicheren und gewinn­träch­tigen Anla­gemög­lich­keiten gegen­über • vollständiges Mackenroth-Zitat • weder das UV noch das KDV wird funda­mentale wirt­schaft­liche Gesetz­mäßig­keiten außer Kraft setzen können
[HTML] M. Kaganovich, V. Meier: Wachstumswirkungen umlagefinanzierter Renten­versi­cherungs­systeme.[!] Projekt. www.cesifo-group.de/, 2008 • Gemein­hin wird vermutet, dass die Einfü­hrung und Ausdeh­nung umlage­finan­zierter Renten­versi­cherungs­systeme nega­tive Auswir­kungen auf das Wachstum hat (sinkende Erspar­nisse → sinkende Akku­mula­tion von Sach­kapital) • aber für das Wachstum sind auch die Bildungsinvestitionen wichtig — da also die künftigen umlagefinanzierten Renten mit höheren Investitionen in das öffentliche Bildungswesen ansteigen, werden die Erwerbstätigen und Rentner für höhere Bildungsausgaben stimmen • damit kann der negative Effekt der geringeren Sachkapitalakkumulation überkompensiert werden • Untersuchung der Wirkungen unterschiedlicher Rentenformeln im Rahmen eines Modells mit überlappenden Generationen • eine Grundrentenformel führt zu einem höheren Wachstum als eine beitragsbezogene Rentenformel, wenn der Medianwähler weniger als den Durchschnittslohn bezieht, und umgekehrt • wenn das Rentensystem von oben nach unten umverteilt, haben unterdurchschnittlich arme Individuen einen stärkeren Anreiz, für die Ausdehnung des öffentlichen Bildungssystems zu stimmen • Fazit: umlagefinanzierte Systeme führen i.Allg. zu einer höheren Wachstumsrate als kapitalgedeckte Systeme;  [PDF] M. Kaganovich, V. Meier: Social Security Systems, Human Capital, and Growth in a Small Open Economy. CESifo Working Paper No. 2488, 2008
[PDF] C. Logeay, V. Meinhardt, K. Rietzler, R. Zwiener: Gesamt­wirt­schaft­liche Folgen des kapit­alge­deckten Renten­systems. Zwischen Illu­sion und Wirk­lich­keit.[wichtig!] IMK in der Hans-Böckler-Stif­tung, IMK. Report Nr. 43, November 2009. • Bei lang­fristig posi­tivem Wirt­schafts­wachstum lassen sich auch bei einem zuneh­menden Anteil an Rentnern die realen Renten stei­gern oder konstant halten mittels stei­gender Renten­beiträge • ist das lang­fristige Wirt­schafts­wachstum höher als die Zunahme der Rentner­zahl und verschlech­tert sich die Einkom­mens­vertei­lung nicht deut­lich zu Lasten der Arbeit­nehmer, so erzielen die Erwerbs­tätigen einen Zuwachs ihrer realen Netto­einkommen • die nach dem UV finan­zierte GRV verfügt mit der Brutto­lohn­summe über eine stabi­lere Einnahmen­basis und kann nicht insol­vent werden • bei kapi­talge­deckten Systemen hängt die Rendite (und damit die Höhe der Alters­einkünfte) stark von der konjunk­turellen Situ­ation ab • die OECD schätzt für 2008 den Verlust der privaten Pensions­pläne auf 23% gegen­über dem Vorjahr — in Irland sogar über 37%, in Deutsch­land nur rund 7% • durch den krisen­bedingten Renten­einbruch kommt es vor allem in den USA zu einem Konsum­rück­gang und damit zur Verschär­fung der Krise • KDV und UV sind alter­native Formen, Ansprüche auf die Produk­tion der Zukunft zu erwerben (KDV: Erwerb von Finanz­anlagen, deren Wert einschließ­lich Verzin­sung den Konsum während des Ruhe­stands finan­zieren soll; UV: Konsum der Rentner aus laufenden Beiträgen der Erwerbs­tätigen) • eine alternde Gesell­schaft muss zwangs­läufig für die Älteren eine größeren Teil ihres Volks­einkom­mens für die anwach­sende Rentner­genera­tion zur Verfü­gung stellen • Doppel­belas­tung: die Erwerbs­tätigen müssen zusätz­lich zur Finan­zierung der gegen­wärtigen Rentner­genera­tion auch noch durch Konsum­verzicht und zusätz­liche Erspar­nisbil­dung einen Kapital­stock aufbauen • Absen­kung des Renten­niveaus von 2000 bis 2030 für Personen mit 45 Versi­cherungs­jahren: brutto 48%→39,7% = netto 70,8%→58,5% • diese Renten werden noch nach­versteuert (redu­ziert das Netto­renten­niveau um 6,3 Prozent­punkte) und zusätz­lich ½ Beitrags­satz zur Kranken­versi­cherung und Pflege erhoben • ohne Reform würde der Beitrags­satz bis 2030 auf knapp 25% steigen — die Decke­lung bei 22% führt zwangs­läufig zu einer perma­nenten Redu­zierung des Renten­niveaus • Deut­sche Bank: Riester-Rente reicht auch nicht, sondern die private Vorsorge muss eine Netto-Renten­lücke von 10–15% schließen • auch diese Berech­nungen nach Ansicht des IMK zu opti­mistisch aus gesamt­wirt­schaft­licher Sicht: die Riester-Sparer müssen auch für den entfal­lenden Arbeit­geberbeitrag aufkommen: beim Beitrags­satz von 22% müssten sie 15% (11% GRV und 4% Riester) aufbringen — höher als wenn der Beitrags­satz ohne Riester auf 24–26% ange­hoben würde • die durch diesen Konsum­verzicht ausge­lösten makro­ökono­mischen Effekte werden in den Modell­rech­nungen des Sach­verstän­digenrats nicht berück­sich­tigt • die in einer bestimmten Phase beob­achtete Rendite von 4% darf so nicht auf Dauer fortge­schrieben werden, da sie mit einer Umver­teilung von Arbeit zu Kapital verbunden war • auch dürfen bei einem Vergleich nur „sichere” deut­sche Staats­anleihen zugrunde gelegt werden • die Effekte der Riester-Reform sowie des infolge der erwar­teten Renten­kürzungen erhöhten Vorsor­gespa­rens erklären die Hälfte des Anstiegs der Spar­quote von 2,2% seit 2001 • im makro­ökono­mischen Modell des IMK hängen die Inves­titi­onen von der Nach­frage, dem Zins­niveau und den Lohn­kosten ab (und nicht von den Erspar­nissen) • die Erhö­hung der Erspar­nisse kann also nur über die prak­tisch unmerk­liche Redu­zierung des deut­schen Kapital­markt­zinses und eher über verstärkte Kapi­talex­porte einwirken • die verstärkten Spar­anstren­gungen der privaten Haus­halte haben mit den realen Kürzungen bei den Renten­zahlungen zu einer Dämp­fung des realen Konsums um fast 1½% geführt: das dämpfte das Wirt­schafts- und Beschäf­tigungs­wachstum; das reale BIP stieg um 1% weniger als ohne Riester­reform • die indu­zierte Verschlech­terung der wirt­schaft­lichen Entwick­lung hat die Einspa­rungen bei den Ausgaben der GRV wieder zunichte gemacht, also zu Lasten der Gebiets­körper­schaften und der anderen Zweige der Sozi­alver­siche­rung • auch die private Inves­titions­tätig­keit litt unter dem Nach­frage­mangel • durch die Renten­reformen wird die Gefahr von Alters­armut zunehmen, auch durch die Zunahme von Lücken im Erwerbs­verlauf • heute sind schon 33 Beitrags­jahre zu 75% des Durch­schnitts notwendig, um die Grund­siche­rung zu erhalten • ein volles Erwerbs­leben zu 50% des Durch­schnitts­einkom­mens reicht heute nur zu 59,2% des früheren durch­schnitt­lichen Netto­einkom­mens, während es im OECD-Durch­schnitt 82,1% sind • ein gesetz­liches Renten­niveau, das nicht vor Alters­armut schützt, ist nicht akzep­tabel, und der Staat spart am Ende auch nicht dabei, sondern verliert die Legi­timität der GRV • viele glauben fälsch­lich, dass sie durch die Kombi­nation aus GRV und Riester­sparen noch ein akzep­tables Renten­niveau errei­chen werden — dazu darf das gesetz­liche Renten­niveau aber nicht so stark abge­senkt werden! • der gewählte Über­gang zu verstärkter Kapital­deckung erzeugt Wachs­tumspro­bleme und führt zu ungenü­gender Siche­rung im Alter — ist also zur Kompen­sation der demo­grafi­schen Belas­tungen ungeeignetdas System der GRV wurde „bewusst in seiner Funktion der Lebens­stan­dard­siche­rung geschwächt, um so die Erwerbs­tätigen zum Aufbau eines indi­vidu­ellen Finanz­kapital­stocks” zu zwingen • die (auch durch Mini­jobs, Leih­arbeit, Ein-Euro-Jobs, statt allge­meiner Mindest­löhne, mitver­ursachte) Senkung der Lohn­quote und der Wechsel zur KDV schwächten die Wirt­schafts­entwick­lung und die GRV;  [AksR][HTML] M. Sievers: Institut: "Riester-Rente schadet deutscher Wirt­schaft". Frank­furter Rund­schau, 17.11.2009. • IMK: der Ausbau der privaten Alters­vorsorge hat Deutsch­land insge­samt geschadet • es wäre effi­zienter gewesen, die Stärken der GRV zu erhalten und das UV zu unter­stützen • die Riester-Rente hat von 2002 bis 2007 rund ein Prozent der Wirt­schafts­leis­tung gekostet • verstärkte Spar­anstren­gungen schwächten den Konsum um 1½%, die nicht durch höhere Unter­nehmens­inves­titi­onen ausge­glichen werden konnten • die jeweils Jungen müssen immer für die Renten­zah­lungen eines Jahres aufkommen (per Sozial­abgaben oder per Zinsen und Divi­denden), egal welches Renten­system gilt • Anlage des Kapitals im Ausland wäre ein kleiner Ausweg, wenn die anderen Staaten nicht auch vor demo­grafi­schen Problemen stünden • höhere Lasten für die Rentner lassen sich in einer alternden Gesell­schaft nicht wegre­formieren • auch eine höhere Rendite der privaten Alters­vorsorge ist anzu­zweifeln
[Google-Books] H. Lampert, J. Althammer: Lehrbuch der Sozialpolitik, 7. Auflage (Google Buch-Faksimile-Auszug). Springer-Verlag, (1985) 2004 (8. Auflage 2007). 525 Seiten, 32,95€=6¢/Seite[!] • S. 289: „Die Forde­rung nach einem voll­stän­digen Über­gang zum kapital­stock­fundierten Finan­zierungs­system wurde im politi­schen Raum vor allem deshalb nicht aufge­griffen, weil eine solche System­umstel­lung nicht finan­zierbar ist. Denn für eine Jahr­zehnte dauernde Über­gangs­periode müssten sowohl die bisher erwor­benen Ansprüche einge­löst als auch zusätz­lich ein gigan­tischer Kapital­stock aufge­baut werden
[HTML] Bundessozialgericht, Urteil vom 21.1.2009 - B 12 R 1/ 07 R.[wichtig!] lexetius.com, 2009. • Anlass: Ausset­zung der Renten­anpas­sung 2005 • verfas­sungs­recht­liche Bewer­tung von Alters­vorsor­gean­teil und Nach­haltig­keits­faktor (offenbar nur betrachtet unter der Aufgabe des Staates als Beklagte, die Finan­zierung der GRV zu sichern) • 17 „Die gleich­blei­bende Höhe des aktu­ellen Renten­werts trotz der Verän­derung der Brutto­lohn- und -gehalts­summe je durch­schnitt­lich beschäf­tigten Arbeit­nehmer im Jahre 2004 gegen­über dem Jahre 2003 um 0,12 vH beruht auf der Dämp­fung des Renten­anstiegs durch die Einfüh­rung des Alters­vorsorge­anteils durch das Alters­vermö­gens­ergän­zungs­gesetz ... und die Einfüh­rung des Nach­haltig­keits­faktors durch das RVNG.” • 17 „Der Alters­vorsor­gean­teil soll die Steige­rung des aktu­ellen Renten­werts jähr­lich um ca 0,6 vH vermin­dern und der Nach­haltig­keits­faktor sollte für das Jahr 2005 zu einer Vermin­derung der Renten­erhö­hung um ca 0,5 vH führen” • 24 „Der Senat kann weiterhin offen­lassen, ob eine Renten­anpas­sung über­haupt in den Schutz­bereich des Art 14 Abs 1 GG fällt oder aber eine nicht eigen­tums­geschützte bloße Erwar­tung auf zukünf­tige Teil­habe an stei­genden Einkünften der Renten­beitrags­zahler darstellt” • 24 „Die Einfüh­rung des Alters­vorsor­gean­teils und des Nach­haltig­keits­faktors verstößt jeden­falls nicht gegen Art 14 Abs 1 GG.” • 26 „Auch wenn man den Schutz­bereich des Art 14 Abs 1 GG ... ansieht, wäre die Eigen­tums­garantie durch die Berück­sichti­gung des Alters­vorsor­gean­teils oder des Nach­haltig­keits­faktors nicht verletzt. Beides dient der Siche­rung des Vertrauens der jüngeren Genera­tion in die Zukunfts­festig­keit der Renten­versi­cherung und gewähr­leistet einen gerechten Ausgleich der finan­ziellen Belas­tungen zwischen den Genera­tionen.” • 27 „... muss dem Gesetz­geber eine ausrei­chende Flexi­bilität erhalten bleiben, um das Renten­versiche­rungs­system und insbe­sondere dessen Finan­zierung zu gewähr­leisten.” • 28 „Der Gesetz­geber ging sowohl bei der Einfüh­rung des Alters­vorsor­gean­teils als auch des Nach­haltig­keits­faktors davon aus, dass das Vertrauen in die Zukunfts­festig­keit der Renten­versi­cherung nur gewähr­leistet ist, wenn der Beitrags­satz für die Renten­versi­cherung für die jüngere Genera­tion bezahlbar bleibt ...” • 30 „Bei der Einfüh­rung des Alters­vorsor­gean­teils im Jahre 2001 ... stand aus Sicht des Gesetz­gebers die Proble­matik der rück­läufigen Geburten­zahl einer­seits und die stei­gende Lebens­erwar­tung und damit die immer länger werdende Renten­lauf­zeit anderer­seits im Vorder­grund ...” • 30 „Der jüngeren Genera­tion drohte eine Beitrags­belas­tung von 24 vH bis 26 vH im Jahre 2030 ...” • 30 „Das Vertrauen in die Zukunfts­festig­keit der gesetz­lichen Alters­siche­rung konnte deshalb durch eine Beitrags­begren­zung geschaffen werden.” • 30 „Die Einfüh­rung des Alters­vorsor­gean­teils ist im Zusam­menhang mit der Einfüh­rung der zusätz­lichen kapi­talge­deckten Alters­vorsorge (Riester-Rente) zu sehen.” • 30 „Nur durch den Abschluss dieser und anderer Alters­vorsor­gemaß­nahmen kann die künf­tige Niveau­absen­kung der gesetz­lichen Renten­versi­cherung für die jetzigen Beitrags­zahler kompen­siert werden.” • 31 „Die Berück­sichti­gung des Alters­vorsor­gean­teils bei der Berech­nung der Renten­anpas­sung gewähr­leistet, dass Renten­empfänger an der steig­enden Belas­tung der Erwerbs­tätigen für die Alters­vorsorge durch eine gerin­gere Renten­anpas­sung betei­ligt werden.” • 36 „Das Vertrauen des Klägers im Hinblick auf eine Renten­erhö­hung ... muss gegen­über den gewich­tigen öffent­lichen Inter­essen an einer Finan­zierbar­keit des Renten­versiche­rungs­systems zurück­stehen.” • 37 „Für die konti­nuier­liche Erhö­hung des Renten­niveaus in der Vergan­genheit war ... die günstige wirt­schaft­liche Entwick­lung verant­wort­lich. Deshalb ist in Verges­senheit geraten, dass mit der Mitglied­schaft in der Renten­versi­cherung ... nicht nur Chancen, sondern auch Risiken verbunden sind ...” • 37 „Zu diesen gehören die Verän­derungen der wirt­schaft­lichen Leis­tungs­fähig­keit und der Produk­tivität genauso wie die Verän­derung der Lohn- und Gehalts­summe oder die Verände­rungen im demo­grafi­schen Bereich.” • (Anmer­kung: es ist inter­essant zu sehen, dass das BSG die Absen­kung durch den Alters­vorsor­gean­teil nicht als „Extra­kosten des Teil­umstiegs” auf das KDV erkannt hat, während bei der Lehr­buch-Lösung des Umstiegs­problems den Beitrags­zahlern die volle Doppel­belas­tung aufge­bürdet worden wäre — sie hätten neben der privaten Rente noch einmal den gleichen Betrag in die GRV einzu­zahlen, ohne dafür einen Renten­anspruch zu erwerben — und das wäre sicher als nicht verfas­sungs­konform ange­sehen worden)
[Folien] M. Runkel: Sozialpolitik I: 3.2 Kapitaldeckung- versus Umlageverfahren (Folien). Otto-von-Guericke-Univ. Magdeburg, WS 2009/10. • F. 87: Grund­legendes Problem: es gibt eine „Umstiegs­genera­tion”, die in ihrer Erwerbs­phase Renten der Vorgän­gerge­nera­tion finan­zieren und Alters­vorsorge für ihre eigene Rente leisten muss • F. 91: Idee einer mögli­chen Lösung: Finan­zierung der Renten­zah­lungen in der Umstiegs­periode mit zusätz­lichen Staats­schulden, Vertei­lung der Schulden­last auf zukünftige Genera­tionen — Umstiegs­genera­tion bekommt erste Last abge­nommen: führt das zu einer Pareto-Verbesserung? • F. 104: bei Status Quo (Beibe­haltung des UV): Barwert der Netto­belas­tungen aller zukünf­tigen Gene­rati­onen = Renten­zahlung an heutige Genera­tion • F. 115: bei Einfüh­rung des KDV: auch Barwert der Schuld­rück­zahlungen aller zukünf­tigen Gene­rati­onen = Renten­zahlung an heutige Genera­tion • F. 127: man kann durch Reform keine Genera­tion besser stellen, ohne eine andere Generation schlechter zu stellen • F. 129: Feld­stein-Argu­ment: im KDV ist Ersparnis und damit Kapi­talbil­dung höher → höheres Wirt­schafts­wachstum, mehr Arbeits­plätze • F. 172: Reform erhöht gesamt­wirt­schaft­liche Ersparnis und führt zu stei­gendem Lohn­einkommen • F. 201: aber nur durch einen Zufall könnte Markt­gleich­gewicht = Wohl­fahrts­optimum sein (Grenz­ertrag des Kapitals = Wachs­tums­rate der Bevöl­kerung) — sonst dyna­mische Ineffi­zienz: es könnte je nach Grenz­ertrag zu Unter- oder Über­akku­mula­tion von Kapital kommen (im 2. Fall wäre Einfüh­rung des UV Pareto-verbes­sernd) • F. 218: Argu­mente gegen KDV: Rendite unsicher, Infla­tions­risiko
[Web-Link][Film] V. Pispers: Volker Pispers erklärt: “Das Rentensystem” (Video). vordenkseiten.wordpress.com, 25.8.2010. • Volker Pispers erklärt, warum das umla­gege­deckte Renten­system 1000x besser ist als ein kapi­talge­decktes
[HTML] J. Shaoul: Weshalb steht das staatliche Rentensystem unter Beschuss?[wichtig!] wsws.org, World Socialist Web Site, 19.11.2003. • Wirt­schafts­journal The Economist: die Lösung für das Renten­problem in Europa bestehe darin, dass die Menschen länger arbeiten und mehr Kinder bekommen • The Observer: „Der Rück­gang der Geburten­rate bedeutet, dass immer weniger junge Arbeit­nehmer für die Gewinne und Steuern sorgen müssen, aus denen höhere Renten und Steuer­nach­lässe bestritten werden” • derar­tige Diagnosen des gegen­wärtigen Renten­problems sind von Grund auf falsch • das demo­grafi­sche Argu­ment wird durch eine genaue Auswer­tung der Daten wider­legt • die Zunahme der Rentner in den Indus­trie­ländern wurde durch einen Rück­gang der Geburten­rate ausge­glichen, so dass die Abhän­gigkeits­quote (Anzahl der abhän­gigen Personen im Alter von unter 16 und über 59 Jahren) pro Arbeit­nehmer weit­gehend gleich geblieben oder sogar gesunken ist • United Nations' World Population Prospects: The 1998 Revision: die Abhän­gigkeits­quote ist in der Zeit von 1950 bis 1998 zurück­gegangen (in den Indus­trie­ländern von 64 auf 61) • „Wenn die Alters­versor­gung also in einer Krise stecken sollte, dann können die Ursachen nicht in demo­grafi­schen Faktoren liegen” • OECD-Bericht Ageing in OECD Countries (1996): die staat­lichen Renten werden unter der Voraus­setzung konstanter politi­scher Rahmen­bedin­gungen im Jahr 2000 einen gerin­geren Anteil des BIP ausmachen als im Jahr 1995 (in vielen west­europä­ischen Ländern selbst noch im Jahr 2010; erst 2020 höher) • nach der Studie der UN wird die Abhän­gigkeits­quote in den Indus­trie­ländern bis zum Jahr 2050 um 50% steigen, wird jedoch durch jähr­liche (mit nur 2% angenom­menen) Produk­tivi­täts­steige­rungen mehr als ausge­glichen • „Das Produk­tivi­täts­wachstum könnte eine kürzere Lebens­arbeits­zeit und/oder längere Lebens­erwar­tung mit Leich­tigkeit ausglei­chen” • „Wenn das Problem wirk­lich darin bestünde, dass es im Verhältnis zu den Versor­gungs­bedürf­tigen zu wenige Arbeit­nehmer gibt, dann wäre die einfachste Lösung, mehr arbeits­lose Menschen in versiche­rungs­pflich­tige Beschäf­tigungs­verhält­nisse zu bringen”
[HTML] H. Wozniewski: Das Finanzierungs­problem der Renten und seine Lösung einmal anschau­lich erklärt — mit Mono­poly. www.karstenuwe.com/author/honigmann/, 26.8.2010. • Das Stan­dard-Mono­poly­spiel, erwei­tert um folgende Regeln (meine Reihen­folge:) • a) es gibt Beitrags­zahler, Rentner und Reiche, aber zusammen genau 4 Spieler • b) der jeweils reichste Spieler ist der (einzige, nicht-versi­cherte) Reiche • der jeweils am weite­sten vorne liegende Spieler ist Rentner (es können 1 oder — bei 2 gleichauf vorne Liegenden — 2 sein) und bekommt das ganze Geld aus der Renten­kasse (s.u.) bzw. die 2 teilen es sich • c) wer weder Reicher noch Rentner ist, ist Beitrags­zahler (es können 1 oder normaler­weise 2 sein) und zahlt 10% des Geldes (kaufmännisch gerundet auf glatte 1000er — wer also weniger als 500 hat, zahlt nichts) in die Renten­kasse ein • d) der Reiche zahlt weder in die Kasse ein noch erhält er eine Rente • typi­sche Spiel­verläufe zeigen: während das System zu Anfang ganz gut funktio­niert, bricht es am Ende des Spiels zusammen, weil Beitrags­zahler und Rentner kaum noch Geld haben und der Reiche den Rest des Geldes ange­sammelt hat, aber nicht zur Renten­zahlung verpflichtet ist • einen solchen Verlauf kann man nur verhin­dern durch eine Vermö­gens­begren­zung: jeder Spieler darf nur den Wert von 10000 an Grund­stücken und Gebäuden plus max. doppelt so viele Werte an Grund­stücken und Gebäuden besitzen wie der ärmste Spieler — über­schüs­sige Werte muss er an den Meist­bietenden verstei­gern • auf diese Weise geht den ärmeren Spielern das Geld nicht aus und das Spiel dauert ewig • führt man dagegen nur eine Versi­cherungs­pflicht für den Reichen ein (mit daraus entste­hendem Renten­anspruch), dauert das Spiel zwar länger, aber es bricht schließ­lich doch zusammen;  [Web-Link] Online-Version
[Web-Link] T. Schösser: Das Umlageverfahren als intergenerative Versicherung: Eine theore­tische Unter­suchung (Paper­back). VDM Verlag Dr. Müller, Oktober 2010. 92 Seiten, als Taschen­buch 49,00€=53¢/Seite. • Aus der Produkt­beschrei­bung: • Über­blick über verschie­dene Recht­ferti­gungen für das UV • wesent­licher Vorteil dieses Renten­systems ist die Fähig­keit zur inter­genera­tiven Risi­kotei­lung • auf Basis modell­theo­reti­scher Unter­suchungen wird dar­gestellt, inwie­weit das UV unter­schied­liche genera­tions­spezi­fische Einkom­mens­risiken zwischen den Gene­rati­onen aufteilen und somit einen Versiche­rungs­schutz bieten kann • die damit verbun­denen posi­tiven Wohl­fahrts­effekte werden aus der Ex-ante- und der Ex-post-Perspek­tive analy­siert • der Autor ist Bank­kauf­mann und Diplom-Volks­wirt und derzeit Senior Risk Manager bei der KfW Banken­gruppe

6. Riester-Rente und Riester-Faktor  

[HTML] Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Renten­versiche­rung. Deut­sche Renten­versi­cherung, 2009
[HTML] J. von Bröckel: Die Besteuerung von Renten. www.janvonbroeckel.de/soziales/rentenbesteuerung.html, 2009. • Tabelle der Sonder­ausga­benab­züge für Alters­vorsor­gebei­träge bis 2025 und der Besteu­erung der Renten bis 2040 • Grafik Besteu­erung der Renten bis 2040 • unzäh­lige Detail­rege­lungen
[HTML] Altersvorsorge und neue Rentenbesteuerung ab 2005. Steuerrat24, 2009. • 2005 trat die nach­gela­gerte Renten­besteu­erung (Alters­einkünfte­gesetz) in Kraft: • in den kommenden 35 Jahren werden für jeden neuen Rentner­jahr­gang der Besteu­erungs­anteil für Renten neu und höher berechnet, der Versor­gungs­frei­betrag und ein neuer Zuschlag für Pensi­onen und Betriebs­renten neu und nied­riger fest­gesetzt sowie der Alters­entlas­tungs­betrag für andere Alters­einkünfte neu und geringer ange­setzt; • in den kommenden 20 Jahren ändern sich jedes Jahr der abzugs­fähige Höchst­betrag für Alters­vorsorge­aufwen­dungen bei allen Erwerbs­tätigen und die Vorsor­gepau­schale bei Ange­stellten und Versor­gungs­empfän­gern: • in den kommenden 15 Jahren wird die Berech­nung der abzugs­fähigen Vorsorge­aufwen­dungen deut­lich erschwert, weil die beiden neuen Höchst­beträge für Alters­vorsorge­aufwen­dungen und andere Vorsorge­aufwen­dungen mit dem „alten” Vorsorge­höchst­betrag des Jahres 2004 im Rahmen einer soge­nannten Güns­tiger­rechnung vergli­chen werden und der günsti­gere Betrag berück­sich­tigt wird. • Konse­quenz: jeder Rentner­jahr­gang (anstei­gend bis 2040) muss mehr versteuern, jeder aktiv Beschäf­tigte kann jedes Jahr (anstei­gend bis 2025) mehr für die Alters­vorsorge absetzen
[HTML] Häufige Fragen zu Altersvermögens­gesetz – "Riester-Rente". Oberfinanzdirektion Hannover, 2007
[HTML] H.J. Kotz: Entwurf zum Altersvermögensgesetz – AVmG ~ (Bundesdrucksache 14/4595). Rechtsanwalt Kotz, www.ra-kotz.de, 2009. • „Bei einer Begren­zung des Anstiegs des Beitrags­satzes zur gesetz­lichen Renten­versi­cherung, ist ... der eigen­verant­wort­liche Aufbau einer kapi­talge­deckten Alters­vorsorge zur Siche­rung des Lebens­stan­dards im Alter unerläss­lich.” • „... Ziel, die Renten­versi­cherung auch lang­fristig für die jüngere Genera­tion bezahlbar zu erhalten und ihr im Alter einen angemes­senen Lebens­stan­dard zu sichern.” • „... werden die bisher erwor­benen Renten­ansprüche durch die neuen Maßnahmen geschützt und gestärkt.” • „Das Renten­niveau soll jetzt bis zum Jahr 2030 auf 67 % und nicht mehr auf 64 % sinken.” • Wirkung des AVmG auf Beitrags­satz und Renten­niveau (in %) in der GRV:
Wirkung des AVmG 2001 2002 2003 2004 2005 2010 2020 2030

1. Geltendes Recht (einschl. Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit):

Beitragssatz 19,1 % 19,2 % 19,1 % 19,2 % 19,0 % 19,5 % 20,6 % 23,6 %
Rentenniveau 69,0 % 69,7 % 69,7 % 70,2 % 68,0 % 69,5 % 69,3 % 69,6 %

2. Gesamtwirkung der Reform:

Beitragssatz 19,1 % 19,0 % 18,8 % 18,9 % 18,7 % 18,5 % 19,6 % 21,8 %
Beitragssatzwirkung 0,0 % -0,2 % -0,3 % -0,3 % -0,3 % -1,0 % -1,0 % -1,8 %
Rentenniveau für Zugänge in 2020, 2030 67,2 % 64,4 %
Rentenniveau Bestand/Zugänge bis 2011 69,0 % 70,0 % 69,3 % 70,6 % 68,3 % 69,0 % 69,3 % 68,6 %
• durch die Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge werden Bund, Länder und Gemeinden wie folgt belastet (in Mio. DM):
Finanz­belastung
(in Mio. DM)
Entstehungs-
jahr
Rechnungsjahr
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008

Insgesamt

-20.350   -122 -553 -4.791 -5.059 -9.968 -9.773 -15.008 -15.208

Bund

-9.090   -55 -249 -2.136 -2.259 -4.454 -4.363 -6.705 -6.796

Länder

-8.316   -48 -220 -1.958 -2.065 -4.070 -3.994 -6.131 -6.212

Gemeinden

-2.944   -19 -84 -697 -735 -1.416 -1.416 -2.172 -2.200
• „die mittel­fristige Senkung und lang­fris­tige Stabi­lisie­rung des Beitrags­satzes zur gesetz­lichen Renten­versi­cherung führt zu einer Vermin­derung der Lohn­neben­kosten und damit der Lohn­kosten insge­samt.”
[PDF] Modifikation der Rentenanpassungs­formel zur Begren­zung des Beitrags­satz­anstiegs.[!] Geschäfts­stelle der Kommis­sion für die Nach­haltig­keit in der Finan­zie­rung der Sozi­alen Siche­rungs­systeme, 2003. • Das Ziel von Beitrags­sätzen nicht über 20% bis 2020 und nicht über 22% sowie ein Netto-Standard­renten­niveau nicht unter 67% lassen sich nicht gemeinsam errei­chen • Dämp­fung des Beitrags­satz­anstiegs über Anhe­bung der Alters­grenzen oder über Anpas­sung der Renten (die schnelle Wirkung hätte) • proble­matisch, dass Renten­anpas­sungs­formel schon wieder geän­dert wird • Nach­haltig­keits­faktor wirkt durch Einbe­ziehung der Anzahl der Rentner und Beitrags­zahler als „regel­gebun­dener Stabi­lisator” • der Nach­haltig­keits­faktor unter­scheidet sich vom „demo­grafi­schen Faktor”, der an die stei­gende Lebens­erwar­tung gekop­pelt war, die aber bereits durch die Anhe­bung der Alters­grenzen berück­sich­tigt ist • Rela­tion zwischen Rentnern und Beitrags­zahlern berück­sich­tigt sowohl Entwick­lung der Geburten als auch der Erwerbs­tätig­keit • Beitrags­satz­ziel von 22% in 2030 geht mit Reduktion des Brutto­renten­niveaus von ca. 2% einher • vom Rück­gang des Brutto­renten­niveaus von 47,8% in 2003 auf 39,8% in 2030 entfallen etwa 6% auf den Riester­faktor und 2,2% auf den Nach­haltig­keits­faktor • durch die zusätz­lich erwor­benen Entgelt­punkte bei Anhe­bung der Alters­grenzen steigt das Brutto­renten­niveau wieder um 1,5%Gesamt­belastung für Alters­vorsorge inklu­sive Riester-Rente: ca. 26% in 2030 (ohne die steuer­liche Förde­rung) — also minde­stens 4% mehr als ohne Riester-Rente!
[PDF] M. Thum: Theorie des Sozialstaates, Kapitel 11: Reformen der deut­schen Renten­versi­che­rung. SVWL Finanz­wissen­schaft, TU Dresden, 2005. • Optionen zur Reak­tion auf nahezu-Verdop­pelung des Alterslast­quoti­enten bis 2035 • modifi­zierte Brutto­lohn­anpas­sung mit Riester-Reform, damit sich in Zukunft Beitragssatz-Erhöhungen auf Beitrags­zahler und Rentner auswirken • weitere Elemente der Riester-Reform: Bundes­zuschuss aus Öko­steuer und 1% Mehr­wert­steuer, Absen­kung des Renten­niveaus durch Anpas­sung des aktu­ellen Renten­werts  [GIF-Bild] Prognosen über Beitrag­ssatz und Renten­niveau 2000-2050
[HTML] Wikipedia: Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonder­ausgaben­abzugs­möglich­keiten geför­derte, privat finan­zierte Rente → Alters­vermö­gens­gesetz (AVmG). Wikipedia, 2010. • Durch die Reform der gesetz­lichen Renten­versi­cherung 2000/2001 wurde das Netto­renten­niveau des Eckrent­ners von 70% auf 67% redu­ziert • ein Anbieter eines Riester-Produkts muss zum Beginn des Auszah­lungs­zeit­punktes mindes­tens die Summe der einge­zahlten Beiträge garan­tieren • bezahlt wird eine lebens­lange Rente • das Kapital in einem Riester-Vertrag bleibt bei der Anrech­nung von Vermögen unberück­sich­tigt • das ange­sparte Kapital kann über­tragen werden • es kann aber weniger Kapital angespart sein, als Spar­beiträge einge­zahlt wurden (Abschluss­kosten und Provi­sionen oder schlechte Kurs­entwick­lung!) • das Guthaben ist während der Anspar­phase pfän­dungs­sicher • staat­liche Förde­rung: Alters­vorsor­gezu­lage oder Sonder­ausgaben­abzug (Güns­tiger­prüfung des Finanz­amts) • zahl­reiche Einschrän­kungen • zulässige Leis­tungen sind Alters-, Inva­liden- und Hinter­blie­benen­renten • die Alters­vorsor­gezu­lage fließt in den Vertrag und nicht direkt an den Beitrags­zahler • die Alters­vorsor­gezu­lage muss bean­­tragt werden • für den Anbieter Infor­mations­pflichten (Abschluss-, Vertriebs- und Verwal­tungs­kosten, Stand des Alters­vorsorge­vermö­gens und Aspekte der Kapi­talan­lage) • der Versi­cherte muss der unbeschränkten Steuer­pflicht unter­liegen — fällt sie weg, müssen die Zulagen und die steuer­liche Förde­rung zurück­gezahlt werden • die Alters­vorsor­gezu­lage setzt sich aus der Grund­zulage und der Kinder­zulage zusammen (Tabelle der Beträge 2002–2008) • jeder Ehegatte muss einen eigenen Vertrag abschließen, um die Grund­zulage zu erhalten • nur wer den Mindest­eigen­beitrag (mindes­tens so hoch wie der Sockel­betrag) in den Riester­vertrag leistet, erhält die volle Zulage • in vielen Fällen ergibt sich kein steuer­licher Effekt • Berufs­einsteiger-Bonus (nur für nach 1982 Gebo­rene): im ersten Spar­jahr eine um 200 € erhöhte Grund­zulage • bei einigen Sach­verhalten müssen Zulagen oder Steuer­vorteile zurück­gezahlt werden • enthal­tene Erträge sind auch noch zu versteuern • nicht zurück­zuzahlen ist bei Ruhe­stel­lung des Vertrages • zuständig für alle Förde­rungs­aufgaben ist die Zentrale Zulagen­stelle für Alters­vermögen (ZfA) • Unter­nehmen kommuni­zieren mit der ZfA im XML-Format (siehe Kommu­nika­tions­hand­buch der ZfA) • förder­fähige Spar­formen: Bank­spar­plan, klassi­sche Renten­versi­cherung, fonds­gebun­dene Renten­versi­cherung, Fonds­spar­plan, Pensions­kasse, Pensions­fonds und evtl. auch Direkt­versi­cherung • erfor­derliche Angaben über Familie, Einkommen und Kinder­geld­bezug sind aus Sicht des Daten­schutzes bedenk­lich • Kritik­punkte: • Subven­tion der Versi­cherungs­anbieter durch Riester-Förderung möglicher­weise schwerer Verstoß gegen markt­wirtschaft­liche Ord­nung • nur schein­barer Erfolg: eher starker Abzug von Kapital aus anderen Spar­formen → starke Mit­nahme­effekte • Verlust­geschäft vor allem für Gering­verdiener, aber auch für längere Zeit beschäf­tigungs­lose Personen, da nicht der Grund­siche­rung zugeschlagen, sondern verrechnet • wer es nach 35 Beitragsjahren nicht über 700 € Rente schafft, für den ist die Riester-Rente ein Verlustgeschäft • Riester-Zulage kein „Geschenk” des Staates, sondern dazu da, doppelte Besteu­erung zu ver­ringern, denn Leistungen aus Riester-Rente sind in Aus­zahlungs­phase voll ein­kommen­steuer­pflichtig • Beiträge in Ein­zahlungs­phase stets sozial­versiche­rungs­pflichtig: daher in Aus­zahlungs­phase für frei­willig Versi­cherte in gesetz­licher Kranken­versi­cherung nun Doppel­verbei­tragung in Kranken­versi­cherung und Pflege­versi­cherung • EU-­Kommis­sion sah EU-Vertrags­verletzung wegen Gewäh­rung nur an in Deutsch­land unbeschränkt Steuer­pflichtige (Bin­dung der Förde­rung an dauernden Wohn­sitz in Deutsch­land: kein Lebens­abend im Aus­land) • Kapital­garantie bringt Rendite­einbußen • Aus­zahlung nur als lebens­lange Rente, nicht als Einmal­betrag • Albrecht Müller stellt insge­samt ein vernich­tendes Urteil aus: das bishe­rige UV sei um vieles güns­tiger und effizi­enter sowie insge­samt sozi­aler • Norbert Blüm: keine Antwort auf die Alters­sicher­heit derje­nigen, die sich keine Riester-Rente leisten können — die 13 Mrd. € Förde­rung kommen „Allianz & Co.” zugute • Prof. Klaus Jaeger: ein heute 30-jäh­riger Mann muss mindes­tens 92 Jahre alt werden, um seine einge­zahlten Beträge samt Zinsen zurück­zubekommen • Zahl der abge­schlos­senen Riester­verträge 2010 ca. 14 Mio.
[PDF] H. Ribhegge: Entwicklung der Riester-Rente 2001–2007. Vorle­sung Soziale Siche­rung in der EU, Europa-Univer­sität Viadrina Frank­furt/Oder, SS 2008. • Invest­ment­fonds­verträge, Bank­spar­verträge, Versi­cherungs­verträge
[PDF] H. Fehr, H. Jess: Die rot-grüne Renten­reform in Deutsch­land: Ein erster Schritt in Rich­tung Kapital­deckung. Die Ange­stell­tenver­siche­rung, Jg. 48/5-6, 2001. • Modifi­zierte Netto­lohn­anpas­sung: Renten­anpas­sung nicht mehr durch Ände­rungen in Steuer­recht und Beitrags­sätzen tangiert • Anstieg des fiktiven Spar­beitrags dämpft auch das für Niveau­berech­nung rele­vante Arbeit­nehmer­einkommen → hebt Niveau an • geho­bene Einkom­mens­schichten durch Sonder­ausgaben­regelung massiv begünstigt! • inter­genera­tive Belastuns­verschie­bungen: Verlierer sind Rentner und Jahr­gänge kurz vor der Rente (niedri­gere Renten, kein bzw. kaum Vorteil von Beitrags­senkungen, Negativ­wirkung der Spar­förde­rung wegen Finan­zierung durch Konsum­steuern), Gewinner die Jüngeren (weil schlechter verzinste Beiträge sinken und wegen Spar­förde­rung) • Absen­kung des Renten­niveaus belastet wegen geringer Rendite der GRV untere Einkom­mens­klassen relativ weniger, jedoch profi­tieren höhere Einkom­mens­klassen sehr von (Konsum­steuer-finan­zierter) Spar­förde­rung • insge­samt Effi­zienz­gewinne durch nied­rigere Beitrags­sätze und vor allem Spar­förde­rung • zu befürchten, dass obere Einkom­mens­schichten über­mäßig profi­tieren
[HTML] W. Kannengießer: Politik: Sozialpolitik: Die nächste Rentenreform kommt bestimmt. aerzteblatt.de, Deut­sches Ärzte­blatt 98(9), 2001. • Das Alters­vermö­gens­ergän­zungs­gesetz hat der Bundesrat passieren lassen: damit alle Vorschriften, die das Renten­recht verän­dern, in Kraft • die staat­lich geför­derte private Alters­vorsorge hängt noch im Vermitt­lungs­ausschuss • schwer vorstellbar ist jedoch, dass das Alters­vermö­gens­gesetz und damit die Förde­rung der privaten Alters­vorsorge noch schei­tern könnte • in die Förde­rung einbe­zogen nur jene, die von der Kürzung ihrer Sozial­rente betroffen werden • auf Druck der Gewerk­schaften wurde die Absen­kung des Renten­niveaus auf 67% der Netto­ver­dienste begrenzt • die Renten­versi­cherung sei nicht mit dem ange­strebten Höchst­beitrag von 22% zu finan­zieren: man habe sich wieder einmal „reich” gerechnet • die Wirt­schaft hält einen zukünf­tigen Beitrags­satz von 22% für zu hoch, zumal ja noch die Beiträge der Versi­cherten für die private Vorsorge von 4% und die hohe Belas­tung der Steuer­zahler durch den Bundes­zuschuss hinzuzu­rechnen sind • es wird disku­tiert, ob dem Renten­system mit einer Erhö­hung der Alters­grenze, mit einer weiteren Aufstockung der Bundes­zuschüsse und mit der Einbe­ziehung weiterer Gruppen in die Versiche­rungs­pflicht zu helfen ist • die Sorge, dass die ange­strebte Absen­kung des Renten­niveaus nicht ausreicht, um das heutige Renten­system lang­fristig zu stabili­sieren, erscheint begründet • Riesters Verdienst ist es, den Weg für die private Alters­sicherung zu verbrei­tern, ohne damit direkt die Arbeits­kosten zu belasten • auf die private Alters­vorsorge kann ebenso wenig verzichtet werden wie auf das Abbremsen der Renten­dynamik und die Entlas­tung bei den Lohn­neben­kosten
[HTML] S. Eitenmüller: Rentenreform 2001: Jüngere Jahrgänge profitieren durch Riester-Rente. www.prognos.com, 2001. • Da jüngere Geburts­jahr­gänge mehr Zeit zum Aufbau privater Zusatz­rente haben, Netto­gewinner Geburts­jahr­gänge ab 1971 • Ältere können die zusätz­lichen Belastungen privater Vorsorge nicht ausglei­chen • Gerin­gere Belastung von älteren Beitrags­zahlern und Rentnern durch gesetz­liche Renten­ver­siche­rung für Beamte und Selbst­stän­dige möglich: fast 10 Geburts­jahr­gänge werden von Umver­tei­lungs­verlie­rern zu Gewinnern
[HTML] I. Seer: Studie über die Methoden der Rendite-Ermittlung bei der Riester-Rente. innovations report, 3.7.2002.
[PDF] T. Heimpel: Die Riesterrente — Eine Analyse der Programmentwicklung und Imple­mentation des Alters­vermö­gens­gesetzes. Magister­arbeit, Univ. Konstanz, 2003. • S.87: redis­tribu­tive Wirkung der Riester-Reform: „Die Versi­cherten erhalten bei gleicher Einzahl­leis­tung in das System weniger an Auszahl­leis­tung zurück, als wenn die bishe­rigen Rege­lungen beibe­halten worden wären”
[PDF] K.C.M. Windhövel: Kapitalakkumulation durch die Riester-Rente. Eine Abschät­zung von Kapital­stock und staat­lichen Zuzah­lungen an einem Modell mit 61 über­lappenden Genera­tionen. FNA-Diskus­sions­papier Nr. 2004/43, Forschungs­netz­werk Alters­siche­rung, Deut­sche Renten­ver­siche­rung Bund, 2004. • Overlapping-Gene­rations-Modell mit 61 Alters­kohorten • Simu­lations­rech­nung nach der Projek­tions­methode • maximal 34,3 Mio. Personen werden Riester-Berech­tigung haben • 2003: 5,1 Mio. Verträge, max. 890 Mio. € Grund- und Kinder­zulagen, max. akkumu­liertes Kapital 22,07 Mrd. € • inner­halb der Riester-Rente noch erheb­liches Ausschöp­fungs­poten­zial
[HTML] FAQ - Fragen zur Riester Rente. www.Versicherungs­vergleiche.biz , 2008. • Ziele der Riester-Reform: Beitrags­satz bis 2020 < 20%, bis 2030 < 22%; Renten­niveau bis 2030 für Eckrentner nicht < 67% • Alters­vermö­gens­gesetz (AVmG, im Bundesrat zustimmungspflichtig): Aufbau einer zusätz­lichen Alters­vorsorge, Gesetz zur Verbes­serung der betrieb­lichen Alters­vorsorge, Vermei­dung der „Verschämten Armut”, jähr­liche Infor­mation über Stand der Renten­anwart­schaften • Alters­vermögen­ergän­zungs­gesetz (AVmEG, nicht zustim­mungs­pflichtig): verän­derte Renten­anpas­sungs­formel, kind­bezo­gene Höher­bewer­tung von Beitrags­zeiten bei der Renten­berech­nung, Reform des Hinter­blie­benen­rechts, Renten­split­ting unter Ehegatten, Schlie­ßung renten­recht­licher Lücken zu Beginn der Versiche­rungs­biografie • die Verträge werden in der Sozial- oder Arbeits­losen­hilfe nicht ange­rechnet • die Erträge in der Aufschub­zeit sind steuer­frei — bei Renten­bezug sind die Leis­tungen voll steuer­pflichtig • UniSex-Tarife damals noch nicht zwin­gend vorge­schrieben • staat­liche Förde­rung muss zurück gezahlt werden, wenn der Versiche­rungs­nehmer vor Renten­beginn stirbt
[HTML] Der Riester-Faktor. nachrichten.T-online.de, 2008. • Riester-Abschlag 2003 einge­führt, weil „riesternde” Beschäftigte weniger netto übrig haben und diese Last auch auf Rentner verteilt werden sollte • Riester-Faktor mindert Renten­erhö­hungen um etwa 0,6%
[HTML] Wikipedia: Renten­anpassungs­formel (fälsch­lich kurz Renten­formel) gibt an, mit welcher Rate der aktu­elle Renten­wert jähr­lich zum 1. Juli der Einkom­mens­entwick­lung ange­passt wird. 2009. Anmer­kung: diese Darstel­lung weicht in einigen Bezeich­nungen von der im Sach­verstän­digen­gutachten 2008, S. 175 vorge­stellten Formel ab • Setzt sich zusammen aus der Lohn­kompo­nente, dem Riester­faktor (jähr­lich 0,5% Alters­vorsorge­anteil, Beitrags­anteil) und dem Nach­haltig­keits­faktor • die Lohn­kompo­nente sorgt für die dyna­mische Anpas­sung an die Lohn­entwick­lung • der Alters­vorsorge­anteil simu­liert die Belas­tung der Beitrags­zahler durch die Riester-Rente (lässt alle daran „teil­haben”) • der Beitrags­anteil berück­sich­tigt die Beitrags­steige­rung • der Nach­haltig­keits­faktor berück­sich­tigt die Entwick­lung des Rentner­quoti­enten (Ziel: die Beitrags­satz­ober­grenzen von 20% bis 2020 und 22% bis 2030 einzu­halten — realisiert durch die Gewichtung von 0,25) • der Alters­vorsorge­anteil des Riester­faktors wird 2008 und 2009 ausge­setzt, sodass statt 2011 erst 2013 der Endpunkt erreicht wird • eine Schutz­klausel schließt ein Sinken der Renten aus (nur „Null­runde”) • dafür aber ab 1. Juli 2011 Nachhol­faktor, durch den ein ausge­blie­benes Sinken der Renten als nur gebremste Renten­steige­rung nach­geholt wird
[PDF] Die Renten­anpassungs­formel - Ein mathema­tisches Monster. Sozial­verband Deutsch­land SoVD, 2008. • Riester­faktor hat 2 Konstruk­tions­fehler: • obwohl Mehrheit nicht riestert, werden Renten zwangs­weise gekürzt • Riester­beiträge fließen privaten Versi­cherern zu und dienen nicht Aus­gleich zwischen Beitrags­zahlern und Rent­nern
[HTML] S. Hasselmann: Wie der Riester-Faktor die Renten beein­flusst.  tagesschau.de, 2008. • Die Riester-Rente wurde 2001 einge­führt, der Riester-Faktor 2003 • man nahm einfach an, jeder Arbeit­nehmer würde im Schnitt 0,5% seines Brutto­einkommens in einen Riester-Renten­vertrag leiten • wegen deutli­cher Mehr­belastung für diese Beitrags­zahler sollten auch die aktuellen Rentner ihren Teil dazu geben • aber Rentner wichtige Wähler­gruppe
[HTML] A. Müller: Professor Sinn für Riester-Pflicht. Wie ist es möglich, dass ein solcher Blödsinn Eingang und Verbreitung in unseren Medien findet? NachDenkSeiten, 9.5.2008. • Prof. Sinn fordert Riester-Pflicht • Wer keine Riester­verträge abgeschlossen hat, sub­ventio­niert mit seiner Lohn­steuer, Mehr­wert­steuer und Mine­ralöl­steuer die Privat­vorsorge über Riester-Rente und Rürup-Rente • die Public­rela­tions-Kraft der interes­sierten Finanz­wirt­schaft • selt­same Gleich­richtung des Fühlens und Denkens der Journa­listen
[HTML] W.F. Richter: Rüttgers, Riester und die Rente.[!] WAZ - DERWESTEN, 22.6.2008. • Riester-Faktor und Riester-Treppe waren für Zwangs­vorsorge konzipiert • die damals durch­gesetzte Forderung von CDU und FDP nach Frei­willig­keit nahm der Riester-Rente ihren Sinn • es sparen die­jenigen am wenigsten, die es am meisten müssten: weniger treff­sicher kann eine Vorsorge­politik kaum aus­fallen • im Ergeb­nis hat Deutsch­land wert­volle Jahre verloren, sich auf Folgen des demo­grafischen Wandels einzustellen
[HTML] Alters­vorsorge: CDU-Politiker will Riester-Rente nachbessern. WELT-ONLINE, 15.1.2008. • Peter Weiß, renten­politischer Sprecher der Union, fordert, Riester-Rente und Ein­nahmen aus Betriebs­renten­anwart­schaften nur zu 50% mit Grund­siche­rung zu verrechnen
[PDF] G. Corneo, M. Keese, C. Schröder: Erhöht die Riester-Förde­rung die Spar­neigung von Gering­verdie­nern? FU Berlin, 2007. • Die ökono­metri­sche Unter­suchung auf Basis des Sozio­ökonomi­schen Panels liefert nega­tiven Befund: • höhere Förder­quoten bei den Niedrig­einkommen erhöhen weder den Anteil der sparenden Haus­halte in dieser Gruppe noch ihre Spar­quote • Riester-Förde­rung somit für erheb­liche Mitnahme­effekte anfällig
[PDF] Bundesregierung: Drucksache 16/8016 — Leistungsniveau der gesetz­lichen Alters­rente, Riester­förderung und Grund­sicherung im Alter. Antwort auf die Kleine Anfrage, Druck­sache 16/7829. dip21.bundestag.de, 11.2.2008. • Bei der Schät­zung des ausge­wiesenen Riester-Spar­kapi­tals wurde die Riester­treppe mit Anstieg des Brutto­sparbe­trags von 1% des Bruttover­dienstes 2002 bis 4% 2008 unter­stellt; davon werden 10% Verwal­tungs­kosten abgezogen • für die Zulagen zur Förde­rung der privaten Alters­vorsorge werden keine Ausgaben­ansätze im Bundes­haushalt gebildet, da sie direkt aus dem Lohn­steuer­aufkommen gezahlt werden und das Aufkommen der Lohn­steuer für Bund, Länder und Gemeinden mindern • der ergän­zende Sonder­ausgaben­abzug senkt unmit­telbar das Einkommen­steuer­aufkommen • Schät­zung: max. 50% des Zulagen­volu­mens als Sonder­ausgaben­abzug • Alters­vorsorge­zulagen stiegen lt. Zentraler Zulagen­stelle für Alters­vermögen von 72,5 Mio.€ in 2003 auf 1070,8 Mio.€ in 2007 • bei Riester-Produkten von Lebens­versiche­rern ist der durch­schnitt­liche Spar­anteil 84% des Beitrags (also 16% Verwal­tungs­kosten = Risiko- + Kosten­anteil) — nicht konstant über die Lauf­zeit • für Riester-Produkte aus dem Banken- und Invest­ment­bereich liegen keine Zahlen vor • bei Nicht-Riester-Produkten von Lebens­versiche­rern ist der durch­schnitt­liche Spar­anteil nur 82% • weder der Risiko­anteil noch die Kosten sind der Bundes­regie­rung bekannt; die Zerti­fizie­rungs­stelle hat keinen Markt­über­blick • die Ange­messen­heit des Kosten­anteils wird nicht geprüft • nach der Studie von Corneo et.al. (s.o.) haben bis 2005 Gering­verdiener ihre Spar­leistung unverän­dert in Riester-Verträge umge­schichtet • ein Durch­schnitts­verdiener erreicht ohne Riester-Rente nach 27 Jahren ein Alters­einkommen über dem Grund­siche­rungs­bedarf, mit zusätz­licher Riester-Rente nach 20 Jahren • beim Anspruch auf Grund­siche­rung werden alle Einkünfte, das vorhan­dene Vermögen sowie Unter­halts­ansprüche berück­sich­tigt
∅-Beitragsjahre bei Rentenzugang: Alte Bundesländer Neue Bundesländer
Rentenzugangs-Jahr Männer Frauen Männer Frauen
2006  35,5 Jahre 22,7 Jahre 40,4 Jahre 37,1 Jahre
Jahresentgelte der Beitragszahler: bis 17500 € bis 20000 € bis 22500 € über 22500 €
2005  24% 31% 38% 7%
• zur Sockel­rente: eine einseitig an die Dauer der Beitrags­zahlung geknüpfte, steuer­finan­zierte Rente wider­spricht dem Äqui­valenz­prinzip • würde bei der Fest­stellung der Grund­siche­rung eine Riester-Rente nicht oder teil­weise nicht ange­rechnet, käme ein verfüg­bares Einkommen oberhalb der Sozial­hilfe heraus und verstieße gegen die Gleich­behand­lung • „der Bundes­regie­rung liegen keine Erkenntnisse bezüg­lich einer 'massiven Wieder­kehr von Alters­armut' vor” • „eine nied­rige Rente aus der gesetz­lichen Renten­versi­cherung” lässt „keinen Rück­schluss auf die Einkom­mens­situa­tion im Alter zu” • die Alters­siche­rung ist ein Spiegel­bild der Erwerbs­biografie • Alters­armut muss daher vordring­lich in der Erwerbs­phase bekämpft werden
[PDF] Ergänzender Bericht der Regierung zum Renten­versiche­rungs­bericht 2008 gemäß § 154 Abs. 2 SGB VI (Alters­siche­rungs­bericht 2008). Bundes­ministe­rium für Arbeit und Soziales, 2008. • Bis Mitte August 2008 wurden seit Beginn der Riester-Förde­rung rund 3,4 Mrd. € an Zulagen ausge­zahlt • 2005 erhielten die Zulage­empfänger auf ihren Beitrag von durch­schnitt­lich je rund 440 € durch­schnitt­lich je 89 € an Zulagen • rund 87% der Zulage­empfänger waren in der GRV pflicht­versi­chert, rund 5% Beamte • das Einkommen bei mehr als 2 Drit­teln der Zulage­empfänger lag unter 30.000 € • die gesamte staat­liche Förde­rung für 2004 belief sich auf rund 500 Mio. €, davon rund 80% auf Zulagen­förde­rung und rund 20% auf Sonder­ausgaben­abzug • mittler­weile knapp 12 Mio. Riester­sparer, somit ein Groß­teil (rund 44%) der (lt. Bundes­zentrale für poiliti­sche Bildung) rund 27 Mio. sozial­versi­cherungs­pflichtig Beschäf­tigten • „Der Aufbau zusätz­lichen Alters­vorsorge ist aus guten Gründen frei­willig” • die Bundes­regie­rung hilft durch Öffent­lich­keits­arbeit: Volks­hoch­schul­kurs „Alters­vorsorge macht Schule”
[HTML] Wikipedia: Rürup-Rente ist eine Form der seit 2005 staat­lich subventio­nierten Alters­vorsorge und beruht auf einem Renten­versi­cherungs­vertrag. 2008. • vorran­gige Ziel­gruppe sind Selbst­stän­dige mit relativ hoher Steuer­belastung oder gut­verdie­nende Ange­stellte und Beamte • bei Finan­zierungs­problemen können Versicherte nach bestimmter Mindest­ein­zahlung zeit­weise beitrags­frei gestellt werden, jedoch verfällt Vermögen bei einer Auflösung des Vertrags
[HTML] Inflation, Börsen­turbu­lenzen und die Alters­vorsorge. Heimat+Echo Hamburg, Jg. 51(37), 11.9.2008, S. 12. • Entwar­nung bei gesetz­licher Rente und staat­lich geför­derter Alters­vorsorge: das Geld ist sicher • Verzin­sung einer klassi­schen Riester-Renten­versi­cherung = Garantie­zins + nicht garan­tierte Über­schuss­betei­ligung, konser­vativ ange­legt • fonds­gebun­dene Riester-Renten­versi­cherung = Versi­cherungs­anteil + börsen­abhän­giger Fonds­spar­anteil • Riester-Bank­spar­pläne orien­tieren sich am Markt­zins und hängen vom EZB-Leit­zins, von wirt­schaft­licher Entwick­lung und Infla­tions­rate ab
[HTML] T. Wüpper: Stiftung Warentest – Manchmal zahlt sich Riestern aus. Frankfurter Rundschau, 17.9.2008. • Stiftungs­blatt Finanz­test testete 29 klassi­sche Riester-Renten­ver­siche­rungen (24 weitere boykot­tierten den Test) • Modellkunde erhält beim Test­sieger fast 170 € Monats­rente garan­tiert, bei der Barmenia nur 144 € • hohe Abschluss- und Verwal­tungs­kosten drücken Rendite meist gewaltig und sind bei vorzei­tigem Ausstieg verloren • älteren Sparern werden statt dessen Bank- und Fonds­spar­pläne mit Riester­förde­rung empfohlen • Anla­geer­folg der vergan­genen 3 Jahre: Debeka 5,6%, ..., Concordia 4,3%, Victoria 4,2%
[HTML] I. Seer: Lohnt die Riester-Rente? Wirtschafts­theore­tiker erstellen Studie zur neuen Renten­versiche­rung. innovations report, Forum für Wissenschaft, Industrie und Wirtschaft, 16.5.2002. • Die Wirtschaftstheoretiker K. Jaeger und B. Utecht an der FU Berlin haben die Riester-Rente in Bezug auf die Rendite untersucht • gegenüber einer Alter­nativ­anlage mit 1% über der Riester-Rente lohnt sich die Riester-Rente nicht für über­durch­schnitt­lich Verdie­nende (wegen unter­schied­licher Steuern) • sie lohnt sich dann nur für unter­durch­schnitt­lich Verdie­nende mit Kind(ern) (wegen der Zulagen) • sie lohnt sich dann für durch­schnitt­lich Verdie­nende nur mit mindestens 2 Kindern • gegenüber einer Alter­nativ­anlage mit 2% über der Riester-Rente lohnt sich die Riester-Rente nur für unter­durch­schnitt­lich Verdie­nende mit mindestens 2 Kindern • Rendite der Riester-Rente um so höher, je geringer die Zeit bis zum Renten­beginn ’ohne’ Bezug von Kinder­zulagen ist: "opti­maler" Zeit­punkt für Kinder­geburt und Vertrags­beginn liegt bei unge­fähr 40 Jahren • je größer Diffe­renz zwischen Brutto- und steuer­pflich­tigem Einkommen, um so weniger lohnend wird die Riester-Rente
[HTML] R. Jellen: Gehirnwäsche der Sonder­klasse.[!] Albrecht Müller über die Riester­rente, die Große Koali­tion und neolibe­rale Netz­werke. TELEPOLIS, heise online, 24.04.2006. • Albrecht Müller unter­sucht in seinem neuen Buch „Macht­wahn. Wie eine mittel­mäßige Elite uns zugrunde richtet” die bekannten neolibe­ralen Dogmen und nimmt sich verschiedene Netz­werke vor • Verstri­ckungen etlicher „unabhän­giger” Wirt­schafts­wissen­schaftler, Poli­tiker und Intel­lektu­eller mit den Wirt­schafts­lobbies und neolibe­ralen Netz­werken • die Renten­kassen werden nicht ausschließ­lich von der Bevöke­rungs­entwick­lung belastet, sondern seit der Einheit in hohem Maße auch von versiche­rungs­fremden Leistungen • „Das Umlage­verfahren müsste man erfinden, wenn wir es nicht schon über 100 Jahre hätten”, es arbeitet preis­wert und sicher • das Risiko der privaten Vorsorge ist um vieles höher • die Zerstö­rung des Vertrauens in die gesetz­liche Rente und das Umlage­verfahren wird bei uns massiv betrieben: das wird Alters­armut produ­zieren — dann sind die Kräfte, die heute die Zerstö­rung betreiben, nicht mehr im Amt oder auf üppig bezahlte Jobs in der Wirt­schaft gewech­selt • es wird der massive Umstieg auf (bzw. verharm­losend: Ergän­zung durch) private Vorsorge betrieben • gelingt es den privaten Lebens­versi­cherern, nur 10% des Umsatzes der GRV auf sich umzu­lenken → Zuwachs von 15 Mrd. € pro Jahr für die Versiche­rungs­unter­nehmen • schamlose Praxis in der BRD: Zusammen­arbeit der Bild-Zeitung mit der Allianz AG und T-Online zu Gunsten ihrer Riester-Rente (Volks­rente der Allianz) — auch mit redaktio­nellen Beiträgen • in der BILD­zeitung Schlag­zeilen wie "Schrumpf­rente" in Varia­tionen wieder­holt • der Heidel­­berger Finanz­dienst­leister MLP wirbt mit den Profes­soren Raffel­hüschen und Rürup — Miegel und Sinn sind als Vortrags­reisende dabei • solche Personen werden in Talk­shows als Wissen­schaftler vorge­stellt • sehr profes­sio­nelle Stra­tegie der Zerstö­rung des Vertrauens in die GRV und der Werbung für private Vorsorge • Doppel­stra­tegie: zum einen den Versuch, politi­sche Entschei­dungen anzu­regen und auf sie einzu­wirken, zum anderen die Propa­ganda • es bedurfte einiger politi­scher Entschei­dungen: der GRV versi­cherungs­fremde Leistungen aufdrücken, Entlas­sung sehr vieler Menschen in den Vorruhe­stand, irratio­nale Fixie­rung der Beitrags­grenzen auf 19,9% → sinkendes Renten­niveau • Erhö­hung des Renten­eintritts­alters auf 67 Jahre auch Teil der Zerstö­rung des Vertrauens • unsere Poli­tiker werben offen und ohne Scham für private Vorsorge
[HTML] R. Jellen: Gehirnwäsche der Sonder­klasse.[!] Albrecht Müller über die Riester­rente, die Große Koali­tion und neolibe­rale Netz­werke. TELEPOLIS, heise online, 24.04.2006. • Albrecht Müller unter­sucht in seinem neuen Buch „Macht­wahn. Wie eine mittel­mäßige Elite uns zugrunde richtet” die bekannten neolibe­ralen Dogmen und nimmt sich verschiedene Netz­werke vor • Verstri­ckungen etlicher „unabhän­giger” Wirt­schafts­wissen­schaftler, Poli­tiker und Intel­lektu­eller mit den Wirt­schafts­lobbies und neolibe­ralen Netz­werken • die Renten­kassen werden nicht ausschließ­lich von der Bevöke­rungs­entwick­lung belastet, sondern seit der Einheit in hohem Maße auch von versiche­rungs­fremden Leistungen • „Das Umlage­verfahren müsste man erfinden, wenn wir es nicht schon über 100 Jahre hätten”, es arbeitet preis­wert und sicher • das Risiko der privaten Vorsorge ist um vieles höher • die Zerstö­rung des Vertrauens in die gesetz­liche Rente und das Umlage­verfahren wird bei uns massiv betrieben: das wird Alters­armut produ­zieren — dann sind die Kräfte, die heute die Zerstö­rung betreiben, nicht mehr im Amt oder auf üppig bezahlte Jobs in der Wirt­schaft gewech­selt • es wird der massive Umstieg auf (bzw. verharm­losend: Ergän­zung durch) private Vorsorge betrieben • gelingt es den privaten Lebens­versi­cherern, nur 10% des Umsatzes der GRV auf sich umzu­lenken → Zuwachs von 15 Mrd. € pro Jahr für die Versiche­rungs­unter­nehmen • schamlose Praxis in der BRD: Zusammen­arbeit der Bild-Zeitung mit der Allianz AG und T-Online zu Gunsten ihrer Riester-Rente (Volks­rente der Allianz) — auch mit redaktio­nellen Beiträgen • in der BILD­zeitung Schlag­zeilen wie "Schrumpf­rente" in Varia­tionen wieder­holt • der Heidel­­berger Finanz­dienst­leister MLP wirbt mit den Profes­soren Raffel­hüschen und Rürup — Miegel und Sinn sind als Vortrags­reisende dabei • solche Personen werden in Talk­shows als Wissen­schaftler vorge­stellt • sehr profes­sio­nelle Stra­tegie der Zerstö­rung des Vertrauens in die GRV und der Werbung für private Vorsorge • Doppel­stra­tegie: zum einen den Versuch, politi­sche Entschei­dungen anzu­regen und auf sie einzu­wirken, zum anderen die Propa­ganda • es bedurfte einiger politi­scher Entschei­dungen: der GRV versi­cherungs­fremde Leistungen aufdrücken, Entlas­sung sehr vieler Menschen in den Vorruhe­stand, irratio­nale Fixie­rung der Beitrags­grenzen auf 19,9% → sinkendes Renten­niveau • Erhö­hung des Renten­eintritts­alters auf 67 Jahre auch Teil der Zerstö­rung des Vertrauens • unsere Poli­tiker werben offen und ohne Scham für private Vorsorge
[PDF] Matthias Sommer: Fiskalische Auswirkungen einer Erweite­rung des Förder­rahmens von Riester­renten. mea, Mannheim Research Institute for the Economics of Aging, 122-2007. 2007. • (S. 23) An den aktu­ellen Verbrei­tungs­graden orien­tiert, ist im Status quo mit Ausgaben und Minder­einnahmen des Staates durch das Alters­vermö­gens­gesetz von 4,15 Mrd. € in 2008 zu rechnen • für 2020 und 2030 ist mit einem Anstieg auf rund 10 Mrd. € pro Jahr zu rechnen, mit einem leichten Rück­gang zwischen 2020 und 2030 wegen des demo­grafi­schen Wandels • (S. 25) bei einem Anstieg der Bemes­sungs­grenze über die Jahre werden zusätz­liche Kosten von 0,8–1 Mrd. € in 2020 und 2,2–2,5 Mrd. € in 2030 erwartet — bei einem Budget­risiko von 2–5 Mrd. € für 2020–2030 • (S. 26) eine Auswei­tung der Riester­treppe auf die Pflege­versi­cherung („Pflege-Riester”) wird zu Kosten von 500 Mio. € führen • bei zu erwar­tender erwei­terter Verbrei­tung von Riester­produkten wird für die Auswei­tung der Riester­treppe auf die Pflege­versi­cherung mit einem Anstieg der jähr­lichen Kosten auf 1,3 Mrd. € zwischen 2020 und 2030 gerechnet • bei einer Ausge­stal­tung als allge­mein zugäng­liche geför­derte Alters- und Pflege­vorsorge steigen die fiskali­schen Belas­tungen 2020–2030 auf 3–3,2 Mrd. € jähr­lich
[PDF] Bundesregierung: Drucksache 16/9187 — Lang­fris­tige Belas­tungen eines Gesetzes zur Renten­anpas­sung 2008 auf renten­nahe Jahr­gänge sowie auf zukünf­tige Rentne­rinnen und Rentner. Antwort auf die Anfrage, Drucksache 16/8947. dipbt.bundestag.de, 14.5.2008. • Seehofer und Ramsauer laut Süddeut­scher Zeitung vom 9.4.08 für Abschaf­fung des Riester-Faktors • Seehofer: „Ich bin gene­rell gegen den Riester-Faktor, weil er nicht gerecht ist.” Nötig sei eine „saubere und nach­voll­zieh­bare Renten­regel”, die dafür sorge, dass „die Renten wieder den Löhnen folgten.” • Ramsauer: „Mit ihrer Riester-Reform hat die rot-grüne Vorgänger­regie­rung "ein Stück Willkür" geschaffen.” • Bundes­regie­rung: „Der Gesetz­geber hat in den vergan­genen Jahren die Renten­anpas­sungs­formel ergäzt, um die gesetz­liche Renten­versi­cherung ange­sichts der demo­graphi­schen Entwick­lung auch in Zukunft auf eine verläss­liche finan­zielle Grund­lage zu stellen: Mit dem Faktor für die Verän­derung des Alters­vorsorge­anteils ... und ... werden die stei­genden Aufwen­dungen der Jüngeren für ihre gesetz­liche Alters­vorsorge und ihre private zusätz­liche Vorsorge bei der Anpas­sung berück­sich­tigt.” • Bundes­regie­rung: „Zudem ist der "Riester-Faktor" unver­zichtbar, um die gesetz­lichen Beitrags­satz­ober­grenzen bis zum Jahr 2030 einhalten zu können.”
[HTML] P. Faigle: Riester-Rente: Am Ziel vorbei. ZEIT ONLINE, 11.1.2008.
[HTML] G. Krug: Die Riester Rente lohnt sich nicht.[wichtig!] [Web-Link] www.riesterrentenbetrug.de/index.htm, 2008;  [HTML] Die nackten Zahlen der Riester Rente;  [HTML] Beispiel: Ansparphase;  [HTML] Beispiel: Rentenphase;  [HTML] Beispiel: Differenzrechnung;  [Excel-Datei] Riester-Renten-Formular dazu;  [HTML] Beispiel: Mustervergleich: Familie mit zwei Kindern;  [HTML] Beispiel: Riester Rente mit Steuer;  [Excel-Datei] Riester-Renten-Berechnung;  [PDF] W. Erb: „Finanztest” jubelt Riester-Renten hoch;  [HTML] Reaktionen;  [Excel-Datei] Die Kostenbelastung in der privaten Altersvorsorge schreit zum Himmel;  [PDF] Bundesgesetzblatt G 5702: Altersvermögensgesetz. 2001;  [HTML] Einwände der Riester Renten Befürworter;  [HTML] Ein Gegenmodell
[HTML] Soziale Sicherung von A bis Z. Reform des Gesund­heits­systems, Renten­eintritt­salter, Renten­formel, Riester-Förde­rung. sozialpolitik.com, 2008. • Seit 2002 fördert der Staat den Aufbau einer privaten Alters­vorsorge: dafür werden ab 2008 rund 12 Mrd. € zur Verfü­gung gestellt
[AksR][HTML] U. Engelen-Kefer: Rauf mit der staatlichen Rente. taz.de, 17.03.2008. • In einer Unter­suchung der "Renten­versi­cherung Bund" wie bereits durch das Institut für Arbeits­markt- und Berufs­forschung wurde kürz­lich die Gefahr drohender Alters­armut beschworen • Unter­suchung von W. Schmähl: auch die Mitte der Gesell­schaft wird in den nächsten Jahr­zehnten zunehmend von Alters­armut betroffen sein • Frage, wie die umlage­finan­zierte gesetz­liche Rente auch künftig vor Armut schützen kann • gefähr­licher Vorschlag von Bert Rürup, dass eine steuer­finan­zierte Mindest­rente notwendig sei — wenn nur eine niedrige, steuer­finan­zierte Sockel­rente übrig bleibt, bietet sich den Versi­cherungs­konzernen in der privaten Alters­vorsorge das Geschäft der Zukunft • nach Angaben der Deut­schen Bundes­bank würde ab 2009 die Förde­rung der privaten Alters­vorsorge zu Steuer­ausfällen von 12,5 Mrd. € führen — von den Kosten für den riesigen Werbe­aufwand ganz zu schweigen • also etwa 2% der Beiträge • der Staat hat massiv daran mitge­wirkt, die Beitrags­quellen der GRV auszu­trocknen: die Mini-Jobs vermehren sich explo­sions­artig und verdrängen die sozial­versi­cherungs­pflichtige Beschäf­tigung • auch die Entgelt­umwand­lung für die betrieb­liche Alters­versor­gung entzieht den Renten­kassen Mittel, weil die Arbeit­nehmer damit ihren sozial­versi­cherungs­pflich­tigen Brutto­lohn um bis zu 4% senken können • wenn die Löcher geschlossen würden, die der Gesetz­geber selbst bei der gesetz­lichen Alters­rente gerissen hat, könnten ALG II-Bezieher und Gering­verdiener höhere Renten­leistungen erhalten
[HTML] V. Looman: Die Vermögensfrage: Kein Anlass zum Jubeln für Riester-Sparer. FAZ.NET, 27.12.2008. • BfA: 12 Mio. Riester-Verträge abge­schlossen, 950.000 schon wieder gekündigt • Beispiel durch­gerechnet für 37 Jahre alten Anleger, verhei­ratet, 2 Kinder 5 und 7 Jahre alt, 38.000€ brutto im Jahr, Fest­legung bis zum 67. Geburtstag • Subven­tionen entweder als Spar­zulage oder Steuer­vorteil • unter 29 Ange­boten nur 2 sehr gut, aber beide werben mit falschen Zahlen • fließt die Rente bis zum 85. Lebens­jahr, ergibt sich Basis­verzin­sung von 3,41% • garan­tierte Verzin­sung aber nur 0,4% • mit Subven­tionen und Steuern ergibt sich Verzin­sung von 3,7% • alter­native Anlage in einem Rentenfonds zu 4% ergibt einen Gesamt­nachteil von 4500€ • alter­native Anlage in einer Kapital­lebens­versi­che­rung ergibt eine Gesamt­rendite nach Steuern von 3,9%
[HTML] U. Herrmann: Die Riester-Rente ist absurd. taz.de, 24.01.2009. • Die private Vorsorge ist nur teuer und nicht sonder­lich sicher • die Riester-Rente als teurer Irrweg für 12 Millionen Bürger • Bundes­arbeits­ministe­rium tröstet: „... Am Ende muss immer mindestens das einge­zahlte Kapital plus staat­liche Zulagen als Zusatz­rente zurück­fließen. Das bewährt sich gerade in diesen Tagen.” • wenn mehr als die eigenen Beiträge plus Staats­zulagen nicht zu erwarten sind, kann man das Geld ja auch gleich unter die Matratze legen oder besser auf einem Giro­konto parken • was jetzt einge­zahlt wird, wäre in 30 Jahren bei einer jähr­lichen Infla­tions­rate von 2% weit­gehend wertlos • Problem, wo die Versiche­rungen ihre Milli­arden­prämien lukrativ anlegen sollen • Allianz: 15–20% in Unter­nehmens­anleihen, ca. 50% in deut­schen Pfand­briefen und deut­schen Staats­anleihen, 5% in Immo­bilien, rest­liche 25–30% ohne Angaben • faktisch investiert die Allianz somit vor allem beim Staat (so auch meist beim Pfand­brief), und auch die Unter­nehmens­anleihen sind mit den großen „Versor­gern” meist nicht staats­fern • die Erträge der Riester-Rente werden also vor allem vom Staat erzeugt • die Riester-Rente ist eine Meister­leistung des Lobby­ismus: ihre Renditen hat sie direkt von den Steuer­zahlern • die staat­liche Rente wäre da deut­lich billiger und mindestens so sicher
[AksR][HTML] O. Fuhlrott: Die oft übersehenen Extrakosten beim Über­gang vom Umlage­verfahren auf das kapital­gedeckte Verfahren.[wichtig!] Rechen­beispiele: Auswir­kungen des Riester-Renten­systems auf die Alters­­vorsorge. 2009. • Mit Einfüh­rung des Riester-Renten­systems muss der Beitragszahler das 1,4-fache an Beitrag dessen zahlen als vorher, bekommt aber nur die gleiche Rente • oder er riestert nicht, zahlt den Beitrag wie vorher und bekommt nur 80% der Rente wie vorher;  [HTML] Kurzfassung: Extraaufwand beim Umstieg von der GRV auf Riester-Renten
[HTML] ARD-Plusminus: CDU-Minister: Rentensystem am Ende. mdr  Pressemitteilung vom 02.06.2009. • Plus­minus: bald ein Drittel aller Neurenten unter Hartz-4-Niveau • der nord­rhein-west­fäli­sche Sozial­minister Karl-Josef Laumann (CDU) im ARD-Wirt­schafts­magazin Plus­minus: die Legi­tima­tion der deut­schen Renten­versiche­rung ist am Ende • Laumann fordert, dass Arbeit­nehmer, die ihr Leben lang in die Renten­kassen gezahlt haben, im Alter mehr Rente bekommen müssen als dieje­nigen, die nie berufs­tätig waren • es dürfe dann bei der Bewil­ligung einer Sockel­rente keine Bedürf­tig­keits­prüfung geben • das stetige Sinken der Höhe für Neurenten ist Folge der Renten­politik der vergan­genen Jahr­zehnte (gestri­chene Ausbil­dungs­zeiten, neue Renten­formel, Abschläge für zwangs­weise vorzei­tige Rente) • Bundes­ministe­rium für Arbeit und Sozi­ales dazu: „Pläne für eine Mindest- oder Sockel­rente bzw. eine Rück­kehr zur Rente nach Mindest­einkommen gibt es nicht” • mehr Beiträge sollen auch zu mehr Renten­leistungen führen
[HTML] Altersvorsorge: Riester-Rente lohnt sich meist erst ab 90.[wichtig!]     wiwo.de    , Das Portal der Wirt­schafts­woche, 25.7.2009. • Prof. Klaus Jaeger für die Wirt­schafts­woche: viele Bürger mit Riester-Rente müssten mindes­tens 90 Jahre alt werden, um wenig­stens ihre selbst gezahlten Riester-Beiträge verzinst wieder zurück zu erhalten • beson­ders für Männer „sehr schwierig, so alt zu werden, dass sich die Riester-Rente lohnt” • nur Gering­verdiener profi­tieren mit hoher Wahr­schein­lich­keit • das liegt vor allem an der vollen Besteu­erung der Auszah­lungen im Ruhe­stand, zudem kalku­lieren die Versi­cherer mit einer Lebens­erwar­tung der Versi­cherten, die bis zu 10 Jahre über der derzei­tigen statis­tischen Lebens­erwar­tung liegt • im Todes­fall erben Nach­kommen meist nichts • Walter Riester fordert jetzt eine Auswei­tung der Riester-Rente auf Selbst­stän­dige • die Riester-Rente wurde erst dann ein Erfolg, als der Gesetz­geber die Provi­sions­rege­lung geändert hat • „Als 2005 die Steuer­privi­legien der Lebens­versiche­rungen halbiert wurden,” verkaufte die Riester-Rente „sich plötz­lich wunderbar.”
[HTML] N. Hoyer, M. Gerth: Staatlich geförderte Altersvorsorge: Die Riester-Lüge.[!]     wiwo.de    , Das Portal der Wirtschaftswoche, 28.7.2009
[AksR][HTML] Studie der Postbank: Vertrauen in Privatvorsorge erschüttert. Frankfurter Rundschau, 7.10.2009
[AksR][HTML] Lebens- und Rentenversicherungen: Viele Deutsche kündigen ihre Altersvorsorge. Hamburger Abendblatt, 7.10.2009
[HTML] U. Stolz, C. Rieckhoff: Beitragsjahr 2006: Erstmals mehr als eine Milli­arde Euro Zulagen­förde­rung durch die ZfA.[!] Deut­sche Renten­ver­siche­rung Bund, 27.11.2009. • Gesamt­zahl der abge­schlos­senen Riester­verträge bis Ende Juni 2009: 12,6 Mio. • bis Ende September 2009 wurden bei der ZfA über 10,2 Mio. Zulage­konten einge­richtet • seit 2003 wurden insge­samt rund 6 Mrd. € an Zulagen ausge­zahlt • Konzen­tration auf das Beitrags­jahr 2006 (Zula­gean­träge für 2006 konnten bis Ende 2008 einge­reicht werden) • still­schwei­gende Annahme, dass bis zum Daten­stand dieser Auswer­tung die Anträge auf Zulage für das Beitrags­jahr 2006 von den Anbie­tern weit­gehend voll­ständig an die ZfA weiter­gereicht und die Zulagen berechnet werden konnten • die Auswer­tung des Sonder­ausgaben­abzugs im Rahmen der Riester-Förde­rung ist für später vorge­sehen, da hierzu erst die Daten der Finanz­verwal­tungen der Länder voll­ständig bei der ZfA einge­gangen sein müssen • Voraus­setzung für die maxi­male Zulage war 2006 ein Mindest­eigen­beitrag von 3% des „zugrunde liegenden Einkom­mens” • für 2006 wurden 6.013.691 Personen geför­dert • Ostdeutsch­land: 26,9%, West­deutsch­land: 73,1% • eine Kinder­zulage wurde 2.620.486 Personen gewährt • von der Zulagen­förde­rung in Höhe von 1.134.339.307 € entfielen 552.101.512 € auf Grund­zulagen und 582.237.795 € auf Kinder­zulagen • untere Einkom­mens­gruppen domi­nieren: mehr als 30% der Zula­geemp­fänger verfügten über ein „zugrunde liegendes Einkommen” von bis zu 10.000 €, mehr als 50% von bis zu 20.000 € und mehr als 70% von bis zu 30.000 € • Zugehö­rigkeit zu „Anleger­typen&rdquo: von den Land­wirten und den bei der GRV Versi­cherten verfügten jeweils mehr als 50% über ein Jahres­einkommen von weniger als 20.000 €, bei den Beamten weniger als 20% • rund 44% der Zula­geemp­fänger bezogen für 2006 neben der Grund­zulage eine Kinder­zulage (Frauen rund 62%) • der Anteil der jüngeren Zula­geemp­fänger stieg 2006 weiter • Versiche­rungen domi­nieren mit mehr als 70% an den Gesamt­beiträgen; Kapi­talan­lage­gesell­schaften: mehr als 17% • für 2006 wurden durch­schnitt­lich rund 600 € an Eigen­beiträgen und Zulagen in einen Riester-Vertrag einge­zahlt • Pensions­fonds und Pensions­kassen weisen die höchsten durch­schnitt­lichen Gesamt­beiträge je Riester-Vertrag aus • durch­schnitt­lich wurde jeder Zula­geemp­fänger für 2006 mit einer Grund­zulage von rund 92 € geför­dert • durch­schnitt­liche Kinder­zulage für 2006: rund 222 € • Zulagen­quote für 2006: durch­schnitt­lich 31,2% • die Zulagen kamen haupt­säch­lich Frauen und unter­durch­schnitt­lich Verdie­nenden zugute, Ostdeut­schen stärker als West­deut­schen • die jüngeren Geburts­jahr­gänge werden von den beschlos­senen Senkungen des Leis­tungs­niveaus in der RV beson­ders betroffen sein • nur weniger als 60% der Zula­geemp­fänger konnten die Zulagen in vollem Umfang gewährt werden
[HTML] M. Braun: Teure Lebensversicherungen: Bitte nicht aussteigen! Frankfurter Rundschau, 30.11.2009
[AksR][HTML] Informationen mangelhaft: Kritik an Riester-Plänen. Frankfurter Rundschau, 8.12.2009;  [PDF] A. Oehler: Alles „Riester”? Die Umsetzung der För­deridee in der Praxis (Zusammen­fassung).[!] Gutachten im Auftrag des  verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V., 2009. • Seit dem Para­digmen­wechsel sollen die Bürger frei­willig zusätz­lich Alters­vorsorge mit der geför­derten privaten kapi­talge­deckten Rente treffen • „Dies als Eigen­vorsorge zu bezeich­nen, erscheint kontra­intu­itiv, weil auch” mit dem UV indi­vidu­elle Leis­tungs­ansprüche erworben werden • Bera­tung: „Kunden mit höherem Finanz­wissen werden nicht nur besser beraten, ihnen wird auch eine längere Bera­tung zu teil und eine höhere Anzahl von Anla­gepro­dukten vorge­stellt und empfohlen” • Forschung zu Behavioral-Finance: Entscheider, die sich einer Sache nicht gewachsen fühlen, neigen bei Alters­vorsorge-Entschei­dungen zu einem Meidungs­verhaltenGrund­voraus­setzung für ein Funk­tionieren des „Vorsorge”-Marktes ist die Trans­parenz des Systems • die Demo­grafie ist nicht das zentrale exogene Problem für die GRV, sondern ist einge­bettet in ein komplexes ökono­misches und gesell­schaft­liches System • endo­gene Probleme aus der GRV und der Politik: Politik „nach Kassen­lage” statt lang­fris­tiger und ganz­heit­licher Problem­lösungen • keine der zahl­reichen Maßnahmen seit der Renten­reform von 1992 war wirk­lich effektiv • es ergibt wenig Sinn, sich nach dem Beitrags­satz als allei­nigem Reform­ziel zu richten • besten­falls die Hälfte der ange­spro­chenen Personen bereit, den vorge­sehenen frei­willigen Ausgleich zur Stabi­lisie­rung des Gesamt­versor­gungs­nveaus mit Riester-Verträgen zu leisten • ca. 42% der zula­gebe­rech­tigten Personen erhalten nicht die maxi­male Zulage • nur knapp ½ der Anbieter liefert nutz­bare Kosten­infor­mati­onen • fast 40% der Ange­bote weisen die Kosten in € nicht aus oder machen nur teil­weise Angaben • es „dürfte ein Verbrau­cher mehr 'spiele­risches Glück' benö­tigen als er sich an Sach­ver­stand sinn­voll aneignen kann, um einem unnötigen Kosten­risiko zu entgehen.” Man sollte „nicht von Entschei­dungen in einem wett­bewerb­lichen Umfeld der sozi­alen Markt­wirt­schaft spre­chen, sondern eher von einer Lotterie” • Verbrau­cher sollten urteilen 1. nach dem zum Renten­ein­tritt erreichten Endver­mögen und 2. nach den Bedin­gungen für die danach erfol­gende Verren­tung (im Unter­schied zu Versi­cherungen: bei Bank- und Fonds­spar­plänen nicht unerheb­liches Kosten­risiko) • wegen der anfäng­lich hohen Kosten­anteile muss man Versi­cherungen durch­halten können • mehr als 75% (bei 45-Jährigen) bzw. 90% (bei 30-Jährigen) der staat­lichen Zulagen werden von den Kosten „aufge­fressen” • „Was Verbrau­cher wissen wollen, können sie nur wissen, wenn sie wissen, was sie wissen müssten” • „Es ist unver­ständ­lich, warum man sich nicht längst umfas­send mit der indi­vidu­ellen Trag­fähig­keit, z.B. im Rahmen der 'Riester'-Förde­rung, beschäf­tigt hat”;  [PDF] Lang­fassung. • S. 77: die Renten­reform von 2001 wurde damit beworben, die Renten­versi­cherung auch lang­fristig für die jüngere Genera­tion bezahlbar zu erhalten • es wurde nun nicht mehr ein bestimmtes Renten­niveau als Ziel nage­strebt, sondern die Stabi­lisie­rung des Beitrags­satzes zur maßgeb­lichen Ziel­größe erklärt • die zusätz­liche Alters­vorsorge wurde zur Aufrecht­erhal­tung des Lebens­stan­dards nun zwin­gend erfor­derlich • mit der Teil-Substi­tuie­rung der Alters­siche­rung sind die Geschäfts- und vor allem die Gewinn­aussichten der Anbieter von privaten Vorsor­gepro­dukten der Alters­siche­rungdeut­lich geför­dert worden • eine sozial­poli­tische Ziel­bestim­mung findet sich nur noch in einer Niveau­unter­grenze • die über die Renten­anpas­sung schritt­weise stei­gende Minde­rung soll über 8 Jahre die Renten­anpas­sung dämpfen und damit das Renten­niveau dauer­haft absenken • die Frei­willig­keit der zusätz­lichen Alters­vorsorge stellt ein Risiko dar • bisher hat kaum mehr als ein Drittel der Förder­berech­tigten einen „Riester”-Vertrag abge­schlossen • die Bereit­schaft und Fähig­keit für eine zusätz­liche Alters­vorsorge ist in den unteren Einkom­mens­gruppen weniger ausge­prägt • Börsch-Supan und Wilke (2007) zeigen, „dass das künf­tige Renten­niveau infolge der neuen Renten­anpas­sungs­formel stärker fällt, als von der Bundes­regie­rung prog­nosti­ziert, sehr rasch unter 65% sinken wird und tatsäch­lich bei 62% liegen wird” • Proble­matik des Bundes­zuschusses: durch seine Vari­ation kann jede belie­bige Höhe des Beitrags­satzes erreicht werden • grund­sätz­liche Sinn­losig­keit eines eindi­mensio­nalen Ziels von Renten­reformen • die ökono­mischen und demo­grafi­schen Annahmen der Riester-Reform von 2001 waren zu optimis­tisch • die „Rürup”-Kommis­sion fand 2002 ganz andere Umstände vor • S. 87: Grafiken Wirtschafts­wachstum, Entwick­lung der Brutto­entgelte und der Renten • • • S. 97: Zur Wirkung der Erhö­hung des Renten­eintritts­alters auf 67 Jahre: • Auswei­tung der Erwerbs­zeit wird von 4 teil­weise gegen­läufigen Effekten beein­flusst (in Klam­mern jeweils die Wirkung auf die Rendite): Verlän­gerung der Beitrags­zeit und Verkür­zung der Renten­bezugs­zeit (-), Erwerb von mehr Entgelt­punkten (+), Senkung der Beitrags­sätze (+), aufgrund dessen höhere Renten­anpas­sung (+) • die Über­gangs­genera­tion muss zusätz­lich bezahlen: Spar­quote bis zu 8% • Sach­verstän­digenrat: Rendite­verluste für die heute 30–45-Jährigen, beson­ders der Jahr­gang 1964 mit 0,34 Prozent­punkten bei Männern und 0,24 Prozent­punkten bei Frauen • bei Jüngeren kann der Beitrags­satz­senkungs­effekt die anderen Effekte teil­weise kompen­sieren • ansonsten hängt der Erfolg wesent­lich von den künf­tigen Beschäf­tigungs­perspek­tiven älterer Erwerbs­personen ab (es müssten 1–3 Mio. Arbeits­plätze zusätz­lich entstehen) • •
[HTML] Riesterrente ein volkswirt­schaft­licher Fehl­griff? Laut Studie rechnet sich die Riester Rente nicht. Rentenallee.de, 15.12.2009. • 5 Mrd. € haben die Menschen hier­zulande in Riester-Anlage­formen bereits investiert • eine Studie des IMK kommt zu dem Urteil: der Wechsel von der rein umlage­finan­zierten hin zu einer teils kapital­gedeckten Rente rechnet sich weder für den einzelnen Arbeit­nehmer noch für die Gesamt­wirt­schaft • bei einer geplanten Beitragsobergrenze von 22% muss der Einzelne 11% Arbeit­nehmer­anteil für die staat­liche Rente aufbringen, hinzu kommen weitere 4% seines Brutto­einkom­mens zum Ansparen der Riester­rentezusammen also 15%ohne Riester­rente wurde ein Beitrags­satz von 25% prognosti­ziert, wovon der Einzelne ledig­lich den Arbeit­nehmer­anteil von 12,5% erbringen müsste • das im Riester ange­sparte Geld steht der Wirt­schaft nicht als Konsum­kraft zur Verfü­gung → eine Dämp­fung der Wirt­schafts­leis­tung inner­halb von 6 Jahren um 1%der Gesamt­verband der Deut­schen Versi­che­rungs­wirt­schaft weist die Ergeb­nisse zurück: • der Riester­renten­anteil am gesamten Spar­volumen der Deut­schen beträgt ledig­lich 0,2% — deut­lich geringer, als vom IMK ange­geben • er zwei­felt auch die Lang­fristig­keit der Berech­nungs­methode an • die „Riester­rente” sei ein staat­liches Quali­täts­siegel, das nur für bestimmte Vorsor­gepro­dukte unter Einhal­tung ganz spezi­eller Voraus­setzungen vergeben wird • will man im Alter nicht kürzer treten müssen, führt derzeit kaum ein Weg an der privaten Alters­vorsorge vorbei
[HTML] A. Maisch: Die Basisrente. ascent AG, 2009
[HTML] Diese Riester-Anbieter schneiden gut ab. WELT-ONLINE, 17.9.2009. • „Finanz­test”: 5 mit „Gut” bewer­tete Produkte • bei „guten Verträgen” kämen Einzahler unter Umständen schon nach 10 Renten­jahren ins Plus • durch staat­liche Zulagen Rendi­tevor­teil gegen­über vergleich­baren privaten Alters­vorsorgen • auf der sicheren Seite: Riester-Bank­spar­pläne • Riester-Fonds­spar­pläne eher für junge Leute • „Öko-Test”: Riester-Renten ein ziem­licher Rein­fall • bei den Klassik­tarifen (Renten­versi­cherung) nur eine ganz magere Verzin­sung • noch schlechter bei den fonds­gebun­denen Riester-Renten: schlimms­tenfalls nicht einmal Rück­zahlung aller Beiträge und Zulagen • Empfeh­lung der Frank­furter Redak­tion: Männer und ältere Vorsorge­sparer sollten prüfen, ob eine Riester-Renten­versi­cherung über­haupt die richtige Vorsorge für sie sei
[PDF] F. Wadewitz: Riesige Lücke in Amerikas Renten­system. FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND, 6.1.2010 Den 25 größten öffent­lichen Pensions­fonds der ameri­kani­schen Bundes­staaten und Kommunen fehlen nach einer Schät­zung von Orin Kramer (Renten­berater der Regie­rung von Florida) mehr als 2 Billi­onen $ • bislang kalku­lierten die Pensions­fonds mit einer Verzin­sung von 8% pro Jahr • die neue Studie berechnet die Vermö­gens­lage zum Markt­wert und mit realis­tischeren Renditen • Kramer: „Den Verpflich­tungen steht keine entspre­chende finan­zielle Grund­lage gegen­über” • die Bundes­staaten könnten gezwungen sein, das Defizit auszu­gleichen • die Finanz­krise hat Milli­onen Ameri­kaner um ihre Betriebs­rente gebracht, vor allem die 55- bis 65-Jäh­rigen, die nun oft länger arbeiten müssen • die staat­liche Rück­versi­cherung sichert zwar Betriebs­renten bis zu 46.000 $ ab, ist aber durch die hohen Verluste (2009: 22 Mrd. $) selbst in Gefahr • Douglas Elliott (Brookings Institute): „Die Verluste werden ... auch bei einer wirt­schaft­lichen Erho­lung immer größer werden” • Elliott: schließlich wird wieder der Steuer­zahler einspringen müssen
[Web-Link] Fondsgebundene oder klassische Riesterrente? www.gutefrage.net, Blog, 2010. • „flagrant zuneh­mende Entwer­tung” der Erspar­nisse • Fall einer gema­nagten Fonds­police (angeb­lich erster Güte), deren Aufkommen auf ein Drittel zusam­menge­schmolzen war • eigenes Risiko, was der Kunde eingeht mit seiner Unter­schrift: Geld weggeben ohne das Recht, einen Groß­teil des Geldes jemals wieder zu sehen • „Das Geld ist weg und ich halte einen Berg an Hoch­glanz-Rechen­schafts­berichten in Händen, die alle­samt die unge­heuer schlechte Welt­finanz­markt­lage beheulen” • für die „klassi­sche Riester-Rente” muss man 123 Jahre alt werden, um die ganzen vorge­rech­neten Vorteile an Zuschüssen usw. wieder zurück zu holen • bei Riester-Renten­versiche­rungen sind extreme Abschluss- und Vertriebs­kosten zu erwarten • fonds­gebun­dene Renten­versiche­rungen sind unsinnig • wenn man Fonds­sparen will, sollte man einen Riester-Fonds­spar­vertrag abschließen (günstig über Fonds­broker), aber keine Versi­cherung • „Bank­spar­pläne kommen ganz ohne Kosten aus”, siehe Finanz­test 11/2009 • Verbrau­cherzen­tralen im jewei­ligen Bundes­land beraten unab­hängig, verkaufen nichts und geben wirk­lich kompe­tente Antworten • „Eine Fonds­police hat durch die Fonds­verwal­tung etwas höhere Kosten, bietet aber mehr Rendite­möglich­keiten” • „Die ganzen Garantie­verspre­chungen sind nichts wert, denn sie erreichen nicht mal nach Kosten die Infla­tion. Dazu wird zu viel Geld benötigt, diese Garantie zu erreichen, welches für die Schaf­fung einer Ablauf­rendite (Rente) dann fehlt” • schlimm ist, dass eine Rente zu einem bestimmten Zeit­punkt fällig ist, und wenn man da Pech hat, sind die Kurse gerade unten • beim Riestern immer auf garan­tierte Summen setzen, und nur diese verglei­chen — alles andere sind nicht einklag­bare Verspre­chungen
[HTML] A. Sleegers: Kapitalanlage: Verschenken Versicherungen ihr Geld? Frankfurter Rundschau, 7.4.2010. • Grafik: Rendite-Rutsch bei Lebens­versiche­rungendie Finanz­auf­sicht ist alar­miert über so genannte Kapita­lisie­rungsge­schäfte • „In Deutsch­land gibt es mehr Lebens­versiche­rungs­policen als Einwohner” • es steht zu befürchten, dass manche Versi­cherer im Kampf um Neukunden zu hohe Risiken eingehen • Kapita­lisie­rungsge­schäfte: die Versi­cherer bieten hohe Zinsen an und räumen dem Versiche­rungs­nehmer das Recht ein, den Vertrag kurz­fristig und ohne Verluste zu kündigen • in Zeiten nied­riger Zinsen und hoher Risiken an den Kapital­märkten ist das Angebot eine interes­sante Alter­native zu anderen "sicheren" Anlagen wie Fest­geld oder Bundes­anleihen • jedoch kann diese Praxis die Gewinne der Bestands­kunden schmälern • sobald die Zinsen wieder steigen, kann der Kunde bei einem Kapita­lisie­rungsge­schäft seinen Vertrag einfach beenden und sein Geld woan­ders anlegen • auch wenn sie die Bestands­kunden tenden­ziell schädigen, sind Kapita­lisie­rungsge­schäfte für die Außen­darstel­lung der Versi­cherer wichtig: polieren sie doch die Kenn­zahlen des Neuge­schäfts auf • das Geschäft mit Kapita­lisie­rungen schönt die Kenn­ziffern, erkennbar an einem hohen Anteil an Einmal­beträgen • um zu verhin­dern, dass Versi­cherer auf der Jagd nach Neukunden zu viele Zinsen an Kurz­zeit­parker ausschütten, gibt es eine Reihe aufsichts­recht­licher Bestim­mungen (Extra-Topf: nur aus diesem eventuelle Über­schüsse an die Kapita­lisie­rungs-Kunden) • Branchen­insider schätzen, dass nur rund ¼ der Einmal­geschäfte den aufsichts­recht­lichen Bestim­mungen entspre­chenGefahr der Schief­lage: wenn die Niedrig­zins­phase weiter anhält, könnten die Versi­cherer an die Kurz­zeit­parker so viel Zinsen ausge­zahlt haben, dass sie die Verpflich­tungen gegen­über den Bestands­kunden nicht mehr erfüllen können
[HTML] M. Geißler: Fondsgebundene Rentenversicherung: Viele Faktoren beeinflussen die Rendite. biallo.de, 22.5.2010. • 2 Wege zum Kapital­aufbau mit Privat­renten: • klassi­sche Renten­policen (basieren auf Staats­anleihen und Pfand­briefen) gewähren eine Mindest­verzin­sung von 2,25% (auf Spar­anteil) und eine Mindest­rente • fonds­basierte Verträge (basieren auf Aktien) haben lang­fristig höhere Renditen • auf 20-Jahre-Sicht liegt die Rendite um etwa 1,5% höher • Fonds­auswahl: höhere Erfolgs­chance, wenn Fonds von verschie­denen Gesell­schaften • keine Ausga­beauf­schläge und Depot­gebühren, aber Gebühren für's Switchen und Shiften • Steuer­vorteile im Alter: etwa 4–5% der Renten­leis­tung als Steuern
[HTML] Riester-Rente: Alle Sparformen im Vergleich. Stiftung Warentest test.de, 31.8.2010. • „Zulagen und Steu­ervor­teile machen Riester-Verträge zum Gewinn­spiel” • bis zu 200% gibt der Staat je nach Einkommen und Fami­lien­situ­ation zum Beitrag des Sparers dazu • „Ein Verlust­risiko ist ausge­schlossen, weil mindes­tens alle einge­zahlten Beiträge und Zulagen vom Anbieter zum Renten­beginn garan­tiert werden” • Zulagen und Steu­erer­sparnis • Klassi­sche Riester-Renten­versi­cherung • Riester-Bank­spar­plan • Riester-Fonds­spar­pläne • Wohn-Riester • Fonds­gebun­dene Riester-Renten­versi­cherung;  [Web-Link][Tabelle] Riester — alle Produkte und ihre Eigenschaften im Überblick
[HTML] Riester-Rentenversicherungen: Oft teuer und undurch­sichtig. Finanztest 10/2010, Stiftung Warentest test.de, 31.8.2010. • nur 7 Ange­bote im Test sind gut — sehr gut ist kein Tarif
[HTML] C. Völlinger: Walter Riester über Arbeit, Sparen und Sarrazin.[!] Fuldaer Zeitung, 16.9.2010. • Riester: das deut­sche Renten­system wird lange über­leben, aber wir werden in den nächsten 10 bis 20 Jahren enorme Probleme bekommen als Folge des veränderten Arbeitsmarktes • fast 7 Mio. 400- oder 300-€-Jobber, einen wachsenden Teilzeitbereich und 1,3 Mio. Aufstocker • da diese nur geringe Beiträge zahlen, wachsendes Risiko der Altersarmut • Riester: Rente mit 67 ist notwendig (wegen der von 10 auf 18 Jahre gestiegenen Rentenbezugsdauer), „ist aber nicht die Lösung schlechthin, sondern nur ein Teilelement” • „Wichtig ist zugleich, dass der Trend zur Frühverrentung gestoppt ist” • „... wird die physische und psychische Belastung in der Arbeitswelt immer größer”, „muss in manchen Berufen ein früheres Ausgleiten in die Rente möglich sein. Etwa durch das Ansparen von Schicht-, Nachtarbeiter- oder Akkordzulagen auf die Rente.” • „Das rückläufige Potenzial an Jobs für Ältere kann kein Grund zur Ablehnung der Rente mit 67 sein” • der stärkeren Anforderung in der Wirtschaft an Qualifizierung und an Flexibilisierung kann ein Teil unserer Bevölkerung nicht entsprechen • trotzdem werden viele dieser Menschen als arbeitsfähig im ersten Arbeitsmarkt erklärt • die Zuwächse beim Riester-Sparen „fürs Alter sind toll und enorm. Es gibt inzwischen 14 Millionen Riester-Verträge plus zehn Millionen Abschlüsse bei der betrieblichen Altersvorsorge” • es ist ein „politischer Webfehler”, dass 4 Mio. Selbstständige ausgeschlossen sind • nur die Hälfte aller Beschäftigten riestern, weil es freiwillig ist • „ich konnte seinerzeit eine obligatorische Riester-Rente nicht durchsetzen, weil nach einer Kampagne einer großen Boulevard-Zeitung eine politische Mehrheit in Fraktion und Bundestag nicht mehr zu erreichen war” • „Riestern ist nicht kompliziert, hier herrscht nur ein Informationsdefizit” • „Wir haben von 2002 bis 2009 fast 600 Milliarden Euro an Steuermitteln in die gesetzlichen Rentenversicherungen gepumpt, gleichzeitig flossen nur 6,5 Milliarden in die Riester-Förderung” • „Selbst in der Finanzkrise ist riestern sicher” • „In unseren Nachbarländern, wie in der Schweiz und in Österreich, war es schon immer selbstverständlich, dass alle Erwerbstätigen — also auch die Selbstständigen — in die Rentenversicherung einzahlen” — das sei bei uns längst überfällig • Problembereiche Gesundheit und Pflege: „Am ehesten sehe ich die Bereitschaft der Menschen, im Gesundheitswesen mehr private Vorsorge zu treffen” • „Sarrazin ist, wie er wirkt: ziemlich verbiestert und verbissen, in sich gekehrt. Er hat sich über all die Jahre nur mit Provokationen gehalten.”

7. Genera­tionen­gerech­tig­keit  

[Web-Link][Buch] J. von Hagen, P.J.J. Welfens, A. Börsch-Supan: 4.1 Der Ausgangspunkt: Das Browning-Modell. Springers Handbuch der Volkswirtschaftslehre, Band 2: Wirtschaftspolitik und Weltwirtschaft (Taschenbuch). Springer, Berlin, 1997. 449 Seiten, 5,21€=1,16¢/Seite. • Das Modell von Browning gilt als Grund­modell über inter­gene­ratio­nale Trans­fers • wie wird eine einma­lige, dauer­hafte Abstim­mungs­entschei­dung in einer direkten Demo­kratie über die Beitrags­höhe bei egoisti­schen Abstim­menden ausfallen? • die Rentner würden darin für den größt­mögli­chen Beitrags­satz stimmen • Berufs­anfänger würden für den „gesell­schaft­lich effi­zienten” Beitrags­satz stimmen, d.h. für null, wenn die Rendite des Umla­gesys­tems geringer ist als der Zins­satz • die übrigen Erwerbs­tätigen würden mit zuneh­mendem Alter einen immer höheren Beitrags­satz befür­worten • im Gleich­gewicht setzt sich der Wähler im Median der Alters­vertei­lung der Beitrags­zahler und Rentner durch • eigent­lich müssten die egois­tischen Rentner auch noch fordern, die zukünf­tigen Renten­ansprüche zu beleihen — dies wird im Browning-Modell ausge­schlossen
[Folien/Dias] W. Strengmann-Kuhn: Soziale Sicherung I, 2. Vorle­sung: Gerech­tigkeits­theorien, ... (Folien). Univ. Frank­furt, SS 2007. • 3 Arten von Gerech­tigkeits­vorstel­lungen: 1) (neo)liberal (libertarians), 2) sozi­alli­beral (liberals) und 3) sozi­alis­tisch (collec­tivists) • zu 1: natur­recht­licher Libera­lismus (Nozick), empiri­scher Libera­lismus (Hayek/Friedman) • zu 2: Utili­tarismus (u.A. Bentham), "justice as fairness" (Rawls) → Frei­heits­prinzip, Diffe­renz­prinzip (MaxiMin), Chancengleichheit • zu 3: (a) demo­krati­scher Sozia­lismus: Frei­heit (durch Staat erst herzu­stellen), Gleich­heit (Gerech­tigkeit), Brüderlichkeit (Solida­rität); (b) Marxismus: Verstaat­lichung der Produk­tions­mittel (um Macht der Kapita­listen zu brechen), Vertei­lungs­grech­tigkeit: „jedem nach seinen Bedürf­nissen” • warum bei manchen Gütern Staats­eingriffe? Markt­versagen, gesamt­wirt­schaft­liche Effi­zienz • „Effi­zienz ist notwen­dige Bedin­gung für ein first-best Optimum in allen Gerech­tigkeits­vorstel­lungen” • Nozick: alle Punkte auf der Pareto-Linie sind optimal • Hayek/Friedman: Eingriff nur, wenn im Pareto-Optimum ein Indi­viduum unter Existenz­minimum • Utilita­rismus: Optimum liegt auf Pareto-Linie; Verbes­serung, wenn Nutzen­gewinn Einiger größer als Nutzen­verlust der Anderen • Rawls: MaxiMin→Maximie­rung des gerin­geren Nutzens • Sozia­lismus: Umver­teilung der Erst­ausstat­tung, so dass Ressourcen gleich­verteilt • Arten möglicher staat­licher Eingriffe: Regu­lierung, Steuern und Subven­tionen, öffent­liche Produk­tion, Einkom­mens­trans­fers
[HTML] R. Woldag: Extrakt aus: [J. Borchert / Hessische Staatskanzlei (Hrsg.): Wiesba­dener Entwurf. VS Verlag, 2003.] Familienwehr, 2004. • Herstel­lung intra­gene­ratio­neller Balance der Renten­leistungen zwischen Kinder­losen und Eltern! • KDV kein Ausweg: enthält 70-80% Staats­anleihen → Zahlung aus Steuer­mitteln • Asym­metrie zwischen Privati­sierung der Kinder­lasten und Sozia­lisie­rung des Kinder­nutzens • Modell der Schweizer AHV bietet Anhalts­punkte für familien­freund­liche Renten­struktur-Reform • Trans­feraus­beutung in Alters­versorgungs­systemen beenden!
[HTML] S. Schulte: Wie gerecht ist die Rente? Riester­faktor Sonder­faktor Nach­haltig­keits­faktor Nach­hol­faktor. WAZ - DERWESTEN, 31.3.2008. • Riester-Faktor: Rentner erhalten so viel weniger, wie Berufs­tätige mehr privat vor­sorgen (könnten) • aber: heutige Rentner hatten selbst nie Chance auf Riester-Rente • Nach­haltig­keits­faktor: berück­sichtigt sich änderndes Zahlen­verhältnis zwischen Beitrags­zahlern und Rentnern • Schutz­klausel: Schutz vor Minus­runden; aber nicht mehr als Aufschub, denn Nach­hol­faktor: Renten­kürzungen werden in schlech­ten Jahren nicht voll­zogen, aber dafür in besseren nach­geholt
[AkR][PDF] G. Bäcker: Genera­tionen­gerechtigkeit im Sozial­staat: Genera­tionen­vertrag und Alters­siche­rung.[wichtig!] aus: C. Schweppe (Hrsg.): Genera­tionen und Sozial­pädagogik, München 2002. • Verständnis, dass Sozial­staat Markt­verteilung so zu korri­gieren habe, dass auch Nicht-Markt­teil­nehmer am allge­meinen Ein­kommens­niveau ange­koppelt seien, löste erst mit der großen Renten­reform von 1957 ursprüng­liche Funktion der Rente als begrenz­tem Ein­kommens­zuschuss ab • Abfall im erreichten Lebens­stan­dard sollte vermieden und an Dynamik der Lohn­entwicklung angeknüpft werden • Teil­habe­gerech­tigkeit in Form der Teil­habe­äqui­valenz • Belastung aktiver Genera­tion mit Beiträgen, entspre­chende Verrin­gerung der Netto­entgelte • trotz großer Zahl niedriger (vor allem Frauen-)Renten Alters­armut nicht weit verbreitet: Ende 1999 bezogen 181.515 Personen im Renten­alter ergänzende oder ausschließ­liche Hilfe zum Lebens­unter­halt • gemes­sene Armuts­quote betrug 1998 für 61- bis 75-Jährige 4,8%, für über 75-Jährige 3,3%, während Armuts­quote der Gesamt­bevöl­kerung bei 9,1% • bei Alten­haus­halten besonders schlecht versorgt: ehemalige Arbeit­nehmer­haus­halte mit nied­riger beruf­licher Posi­tion, allein­stehende ledige oder geschie­denene Frauen und Witwen aus dieser Gruppe, ehema­lige kleine Selbst­stän­dige, Arbeits­migranten ohne ausrei­chende Renten­anwart­schaften • beson­ders begünstigt: Bezieher von Ein­kommen aus mehreren Quellen und Vermö­gens­besitzer • in aktiver Genera­tion ist Lage vor allem für Allein­erzie­hende prekär (Armuts­quote 29%) • beson­ders begünstigt hier: mitt­lere Lebens­alter ohne Kinder oder nur mit 1 Kind, beson­ders, wenn beide Partner erwerbs­tätig • führt demo­gra­fischer Umbruch zu einer nicht akzep­tablen Benach­tei­ligung nach­rückender Jahr­gänge? • kapital­fun­dierte Alters­siche­rung erscheint als unemp­findlich gegen Verschie­bungen in Bevöl­kerungs­struktur • beim prog­nosti­zierten Produk­tivitäts­fort­schritt aus Zuwächsen der Brutto­ein­kommen höhere Beiträge auch ohne Konsum­verzicht zu tragen • Finan­zierungs­poten­zial: nur rund 50% der Personen im erwerbs­tätigen Alter zahlt tatsäch­lich Beiträge zur GRV: die anderen sind arbeits­los, in Ausbil­dung, früh­verrentet, Haus­frauen oder nicht-sozial­versi­che­rungs­pflich­tig erwerbs­tätig (Selbst­stän­dige, Beamte, gering­fügig Beschäf­tigte) • nach­rückende Kohorten profi­tieren auch von anderen Leistungen ihrer Vorgänger: Bestand an Real­kapital und öffent­liche Infra­struktur • was Gesell­schaft für Versor­gung Nicht-Erwerbs­tätiger auf­wendet, muss immer vom Sozial­produkt der laufenden Periode abge­zweigt werden (Macken­roth-These) • Gesell­schaft ins­gesamt kann spätere Aus­gaben nicht durch „Sparen” vorfinan­zieren und damit die Belastungen zeit­lich ver­schieben • jedem Schuldner steht ein Gläubiger gegen­über • auch Zinsen und Divi­denden müssen von dann Aktiven erwirt­schaftet werden • demo­gra­fische Pro­bleme auch bei KDV: Steige­rung der Lebens­erwar­tung zwingt zu höheren Spar­leistungen; Rück­gang nach­wach­sender Geburts­jahrgänge führt zu negativer „Age-wave” auf Aktien- und Kapital­märkten • öko­nomisch gesehen kann es keinen Entwick­lungs­verlauf geben, bei dem alle Genera­tionen gleich behandelt werdennicht-obliga­tori­sche private Alters­vorsorge ist nicht flächen­deckend und wirkt nicht sozial aus­gleichend: Ein­kommens­unter­schiede im Alter werden sich vergrößern • Dilemma: Anhebung der Alters­grenzen macht renten­finanz­politisch Sinn, verschärft aber die Beschäf­tigungs­probleme
[PDF] G. Bäcker: Die Frage nach der Genera­tionen­gerech­tigkeit: Zur Zukunfts­fähigkeit der umlage­finanzierten Renten­versiche­rung.[!] Univ. Duisburg-Essen, 2004. • Frage der Lasten­vertei­lung zwischen Genera­tionen • Konzen­tration auf Kohorten (Geburts­jahrgänge) statt Alters­gruppen • familiäre monetäre Genera­tionen­trans­fers laufen entge­genge­setzt zu sozial­staat­lichen Transfers als Sach- und Geld­geschenke und Vermö­gens­über­tra­gungen von Eltern und Groß­eltern zu Kindern und Enkeln • Genera­tionen­gerech­tigkeit als Auftrag, allen Alters­gruppen in der Gesell­schaft Anspruch auf gleich­berech­tigte Teil­habe am gesamt­wirt­schaft­lichen Wohl­stand einzu­räumen • GRV = Absiche­rung abhängig Erwerbs­tätiger und ihrer Familien­angehö­rigen im Alter und bei Erwerbs­minderung • Teil­habe­äqui­valenz: Rang­stelle in der Hierar­chie der Erwerbs­einkommen beim Renten­bezug beibe­halten • Rente / durch­schnitt­lich erzieltes Arbeits­entgelt: ist für Versi­cherte mit gleicher Anzahl von Beitrags­jahren gleich (unab­hängig davon, wann Anwart­schaften erzielt wurden und wie hoch Beitrags­satz war) • Lebens­standard­siche­rungs­funk­tion: auch nach Renten­eintritt fort­laufende Anpas­sung an Entwick­lung der durch­schnitt­lichen Arbeits­entgelte (Lohn­dynamik) • dieses Sozial­staats­verständnis galt erst seit großer Renten­reform 1957 (vorher Rente nur als Ein­kommens­zuschuss) • entschei­dende Stell­größe für finan­zielles Gleich­gewicht der GRV ist Beitrags­satz • seit 1992: Teil der Belastungen auch an Rentner­generation (entspre­chend den Beitrags­satz-Erhö­hungen vermindert sich Renten­anpassung) • Netto­niveau der Eck­rente (Renten­niveau) ist Ausdruck vertei­lungs­politi­scher Ziel­setzung (durch Ein­griffe in Renten­formel veränderbar) • Netto­renten­niveau aus GRV wird bis 2030 auf 64,5% absinken, taugt also nur noch begrenzt als Lebens­standard­siche­rung • 2001 mussten 24,6 Versi­che­rungs­jahre mit Durch­schnitts­verdienst vor­liegen, um Netto-Rente von rund 612 € zu errei­chen • bei Verdienst von nur 0,75 Entgelt­punkten / Jahr mussten es schon 32,8 Versi­cherungs­jahre sein • Legiti­mation und Akzep­tanz eines Versi­che­rungs­systems gefährdet, wenn Rente trotz lang­jäh­riger Beitrags­pflicht Grund­siche­rung nicht über­steigt • Sozial­hilfe- und Armuts­risiken älterer Bevöl­kerung sind in zurück­liegenden Jahren stark zurück­gegangen • Absen­kung des Renten­niveaus würde Risiko der Alters­armut vergrößern, aber nicht Einkommens­problem der Allein­erzie­henden lösen (Defizite und Fehl­orien­tierungen in der Familien­politik werden auch beim späteren Renten­bezug der Allein­erzie­henden nachwirken!) • Wider­spruch zwischen Ziel gleich­berech­tigter Teil­habe der Alters­gruppen am gesamt­gesell­schaft­lichen Wohl­stand heute und Wunsch, nach­folgende Kohorten trotz ungünstiger werdender Bevöl­kerungs­struktur nicht stärker zu belasten • „jeder ist Gefan­gener” seines Geburts­jahr­gangs • Benach­teili­gung nach­rückender Kohorten bezieht sich auf relative Größen: es ist zu erwarten, dass auf­zutei­lendes Sozial­produkt größer wird, und die Vor­gänger­kohorten haben für ihre Renten­anwart­schaft weit länger gear­beitet • bei jedem Finan­zie­rungs­system wird darüber ent­schieden, welche Belastungen Jüngeren durch Einbußen beim Konsum auferlegt werden und welche Belastungen auf Ältere durch Minde­rung der Zuwachs­raten ihrer Renten­ansprüche zukommen: beim UV über politi­schen Prozess, beim KDV über Markt­prozesse • empiri­sche Hinweise, dass Kapital­deckung Wachs­tums­pfad auf höherem Niveau begründet, finden sich nichtprivate Vorsorge sollte Niveau-Absen­kung der GRV ausgleichen: ob dies gelingt, muss eher negativ beant­wortet werden • trotz groß­zügiger öffent­licher Förderung können nicht alle Arbeit­nehmer erforder­liche Mindest­beiträge einsetzen • Ein­kommens­diffe­renzen im Alter werden sich wohl vergrößern • durch Einstieg in KDV sind Ein­kommens­einbußen bei Beitrags­zahlern und Rentnern unver­meidbar (Über­gangs­kosten) • Eiten­müller (2001): Netto­ent­lastung um so höher, je jünger der Geburts­jahr­gang • Renten­ein­tritts­alter: möglichst frühe Berufs­aufgabe selbst dann nicht erstre­bens­wert, wenn damit Ent­lastungs­effekte auf Arbeits­markt verbunden
[PDF] A. Börsch-Supan: Zum Konzept der Genera­tionen­gerech­tig­keit.[!] 2003. • Option 1: ausgaben­orien­tierte Einnahmen­politik (Renten­ziel) • Option 2: einnahmen­orien­tierte Ausgaben­politik (Beitrags­ziel) • Option 3: über Option 2 hinaus Lohn­neben­kosten senken • weitere Stell­schrauben: Renten­zugangs­alter und Abschläge bei Renten­eintritt vor Regel­zugangs­alter • eine Wohl­fahrts­optimierung, welche Einkommen der Beitrags­zahler und Renten­empfänger gleich gewichtet, müsste Produktions­tech­nologie einbe­ziehen und die (nur unzurei­chend bekannten) Arbeits­angebots- und -nach­frage-Elastizi­täten berück­sich­tigen • was sind Ursachen des demo­gra­fischen Umbruchs? • jede Genera­tion lebt etwa 4 Jahre länger als vorherige: wer soll diese zusätz­liche Finan­zierungs­last tragen? • Mütter der Baby­boom­genera­tion hatten durch­schnittlich 2,4 Kinder, Baby­boomer-Frauen selbst nur 1,4 (Pillen­knick): diese zusätz­liche Finan­zierungs­last werden nach gegen­wärtigem System Kinder der Baby­boomer tragen • Konzept der Genera­tionen­gerech­tigkeit: Bilanz der Vor- und Nach­teile aufstellen, welche den Genera­tionen aufgrund der Geschichte zugestoßen sind • Zurech­nung nach Verur­sacher­prinzip schlicht unmög­lich • weitere Zurech­nungs­probleme bei Berück­sich­tigung von Rück­kopp­lungen • Konzept Genera­tionen­gerech­tigkeit ist eine Utopie • Baby­boom-Genera­tion wird Teil ihrer Rente selbst finan­zieren müssen (Anmerkung: geht das? Siehe doch Macken­roth-Theorem)
[PDF] Posi­tions­papier Rente der Stif­tung für die Rechte zukünf­tiger Gene­rati­onen (SRzG).[!] 2000. • Ableh­nung steuer­finan­zierter Einheits­rente • gegen Umstieg auf KDV spricht: Doppel­belastung einer Gene­ration, Infla­tions­anfäl­lig­keit, keine sozi­alen Elemente, Zinsab­hängig­keit von Bevöl­kerungs­entwick­lung, keinerlei Erhö­hung der Gene­rati­onen­gerechtig­keit • Reha­bili­tations­leistungen gehören nicht in GRV • keine Sonder­versor­gungs­systeme für neue Beamte, Poli­tiker, Selbst­stän­dige → erst ab 2040 erste Renten­ausgaben für sie: Unter­tunne­lung des „Rentner­bergs” • Flucht aus den Sozial­kassen stoppen • Preise für Faktor Arbeit gegen­über Kapital steuer­lich verzerrt: statt­dessen Wert­schöp­fungs­abgabe oder noch besser Abgabe auf Energie in kompen­sierender Höhe (dyna­misch) • Kinder­erzie­hungs­zeiten allmäh­lich aufstocken bis 8 Jahre pro Kind • Hinter­blie­benen­renten lang­fristig über­flüssig • viele Ältere meinen, sie hätten ein Guthaben ange­spart, dabei sind es nur Ansprüche (nicht an den Staat, sondern an nach­rückende Gene­ration) → Aufklä­rung! • alle Gene­rati­onen müssen unge­fähr gleiche Rendite aus GRV erhalten • demo­grafi­scher Faktor der CDU hätte die mitt­lere Gene­ration doppelt belastet (über­höhte Beiträge, gekürzte Renten) • Teilungs­lösung: Ältere bekommen etwas weniger, Jüngere zahlen etwas mehr • wie bisher jähr­liche Ermitt­lung des Finanz­bedarfs der GRV (ohne Sonder­effekte) • Beitrags­satz aber nur um Hälfte erhöht • Renten­steige­rung auch nur um Hälfte • der Rürup-Faktor wird nicht an Durch­schnitts­alter oder Arbeits­markt­lage, sondern an Lauf­zeit der Rente gekop­pelt • Teilungs­lösung berück­sich­tigt dagegen alle Ände­rungen externer Rahmen­bedin­gen • sie ist auch unmit­telbar einsich­tiger als Rürup-Formel • sie bricht auch nicht bei verän­derten Prog­nosen zusammen • Teilungs­lösung mit sozi­aler Kompo­nente: höhere Renten stärker, nied­rigere weniger bis gar nicht kürzen
[PDF] M. Zechmeister, J. Tremmel: Die Teilungs­lösung der SRzG.[!] SRzG, 2001. • Funk­tions­weise der Teilungs­lösung (s.o.) • Berech­nung am ifo Institut für Wirt­schafts­for­schung auf Basis des CESifo-Renten­modells: Beitrags­satz bis 2020 nicht über 22,6%, bis 2050 unter 24%; Renten­niveau steigt bis 2012 auf 72%, fällt bis 2030 auf 63% und stellt sich bis 2050 auf 59% ein • Vorteile: unab­hängig von Prognosen, keine Eingriffe der Politik, nach­voll­ziehbar
[PDF] A. Lompe: Einfügung eines demogra­phischen Faktors oder Nach­haltig­keits­faktors in die Renten­formel: Auswir­kungen und politi­sche Durch­setz­barkeit.[!] Georg August Univer­sität Göttingen, Volks­wirt­schaft­liches Seminar, Aktu­elle Fragen der Bildungs- und Sozial­politik, WS 2004/2005. Demo­grafi­scher Faktor (*1998) für das Jahr t: DFt=(LE65t-9/LE65t-8-1)/2+1, wobei LE65 die Lebens­erwar­tung der 65jäh­rigen ist • durch die Divi­sion durch 2 wird die multi­plika­tive Auswir­kung in der Renten­anpas­sungs­formel halbiert • gesetz­lich ausge­schlossen sollten eine nega­tive Anpas­sung und ein Absinken des Renten­niveaus unter 64% sein • der Nach­haltig­keits­faktor (*2004) zielt nicht auf die Lebens­erwar­tung, sondern auf die Verschie­bung im Verhältnis von Beitrags­zahlern und Renten­empfän­gern ab • der Quotient aus der Verände­rung der Rentner­anzahl und der Verände­rung der Anzahl der Beitrags­zahler fließt zu α=¼ in die Renten­anpas­sung ein; 1-α=¾ gehen zu Lasten der Beitrags­zahler und des Bundes­zuschusses • die jähr­lichen Abschläge beim demo­grafi­schen Faktor würden bei konstanter Entwick­lung der Lebens­erwar­tung konstant bleiben • die Abschläge durch den Nach­haltig­keits­faktor werden bis zum Renten­eintritt der letzten geburten­starken Jahr­gänge ansteigen • der mindernde Einfluss des Nach­haltig­keits­faktors ist auch bei der Gewich­tung mit ¼ größer als der des demo­grafi­schen Faktors • der Faktor allein ist für die Masse der Rentner zu verkraften, aber nicht für die beson­ders betrof­fenen Frauen • dagegen begründen die gleich­zeitig beschlos­senen Verschlech­terungen der Anrech­nungs­möglich­keiten für Viele ein Armuts­risikoGewinner sind die junge Gene­ration und die Unter­nehmen • Verlierer sind die Rentner und dieje­nigen, die bald in Rente gehen, und damit die Mehr­heit • für die poli­tische Durch­setz­barkeit spricht die Komple­xität der Materie • der Wider­stand richtet sich aber gegen Null­runden
[PDF] C. Cronsioe (schwedisches Ministerium für Industrie, Beschäf­tigung und Kommu­nika­tion): Erwach­sene am Arbeits­markt. Länder­beispiel. www.mutual-learning-employment.net, 2005. • Maßnahmen zur Schaf­fung eines hohen Ange­bots älterer Arbeits­kräfte (S. 2): • Abschnitt „Das Renten­system”: • in Schweden Prinzip des „Lebens­zeit­einkom­mens”: jede einge­zahlte Krone bewirkt gleichen Renten­anspruch • im neuen Renten­system keine Grenze mehr für die Zeit­dauer, inner­halb der man sich einen Renten­anspruch erwerben kann • ab 61 Jahren wird man eine Rente beziehen können — eine obere Alters­grenze wird es nicht mehr geben • man wird die volle Rente oder ¼, ½ oder ¾ der Rente beziehen und daneben arbeiten können • Option, ab 61 Jahren in Teil­zeit zu arbeiten • ein Ausschuss sollte einen Gesetzes­vorschlag erar­beiten und erwägen, ob ein Recht auf Teil­ruhe­stand einge­führt werden soll • seit September 2001 haben alle das Recht, bis 67 zu arbeiten
[Folien/Dias] F. Schulz-Nieswandt: Generationengerechtigkeit und Alterssicherung (Folien). Seminar für Sozialpolitik, Univ. Köln, 2008?
[HTML] H. Jahrberg, R. Woratschka: Rente - eine Frage der Genera­tionen­gerech­tigkeit. DER TAGES­SPIEGEL, 2008. • So genannte Sandwich-Genera­tion: einer­seits mit Beiträgen jetzige Rentner­genera­tion bezahlen und anderer­seits privat Geld zurück­legen • Jens Spahn (CDU): die Renten­versiche­rung bekomme ein Legiti­mations­problem, wenn dieje­nigen, die in ihrem Leben keine Beiträge bezahlt haben, im Alter via Grund­siche­rung auf gleiches Niveau kommen wie langjährig Versi­cherte • Institut für Wirt­schaft und Gesell­schaft: nach 1960 geborenen Männern drohen in GRV reale Verluste (bei heute 28-Jährigen bis zu 0,3%) • Adrian Ottnad: auf der Strecke bleiben auch mitt­lere Jahr­gänge; dagegen machen heutige Rentner und renten­nahe Jahr­gänge bezogen auf ihre Beiträge noch ordent­lichen Schnitt • Deut­sche Renten­ver­siche­rung: auf Kauf­kraft­verlust weise man Versicherte hin und gebe ein Rechen­beispiel
[PDF] H.-W. Sinn, S. Übelmesser: Wann kippt Deutsch­land um? ifo Schnelldienst 28–29/2000, 53. Jahrgg., 2000. • Die Verwen­dung der bei der Kinder­erzie­hung einge­sparten Ressourcen für eine kapi­talge­deckte Rente ist sinn­voll zur Glät­tung der Erzie­hungs- und Renten­lasten über die Genera­tionen hinweg • die entspre­chende Renten­reform­politik muss eine Mehr­heit finden • sollten eines Tages die Alten in der Mehr­heit sein, wären solche Reformen nicht mehr möglich • Frage, wie lange Reformen in Rich­tung eines kapi­talge­deckten Systems noch mehr­heits­fähig sind • Modell zur Prog­nose über „den Zeit­punkt des möglichen Umkip­pens in die Geronto­kratie” • eigent­liches Problem: diese Reformen entlasten zukünf­tige Genera­tionen und belasten die gegen­wärtigen Stimm­bürger • mehr als frag­lich, „ob über­haupt jemals eine struk­turelle Mehr­heit für eine solche Reform gefunden werden kann” • werden die Ansprüche der Rentner und renten­nahen Jahr­gänge nicht ange­tastet, „muss die Über­gangs­genera­tion der zuerst von der Reform betrof­fenen Erwerbs­tätigen den gesamten Vorver­lage­rungs­effekt bei der impli­ziten Steuer­last, der aufgrund einer Teil­kapital­deckung zustande kommt, allein tragen” • „... ensteht eine enorme Belastung ..., die sie veran­lassen wird, die Reform abzu­lehnen.” • „Um die Reform mehr­heits­fähig zu machen, könnte man daran denken, den Über­gang in die Kapital­deckung zeit­lich zu strecken, indem ein Teil der impli­ziten Staats­schuld in eine expli­zite Staats­schuld umge­wandelt wird, die erst später bedient wird.” • „Im Extrem­fall lässt sich die Über­gangs­last mittels einer geschickten Verschul­dungs­politik so strecken, dass der Zeit­pfad der expli­ziten Steuer­last mit jenem der impli­ziten Steuer­last im fortge­setzten Umlage­system zusammen­fällt oder gar zu einer Entlastung ... führt.” ... führt aber von der Kapital­deckung fort ... • „Um eine Reform in Rich­tung Kapital­deckung mehr­heits­fähig zu machen ... die bereits erwor­benen Anwart­schaften selbst ... kürzen und statt­dessen die Erwerbs­bevölke­rung ... entlasten.” • „... jüngere Wahl­bürger werden dafür sein ...” • Unter­suchung der Mehr­heits­fähig­keit einer Reform vom Riester-Typ, bei welcher der Zeit­pfad des Beitrags­satzes um 1 %-Punkt nach unten verschoben wird — entspre­chend sinken die umlage­finan­zierten Renten • Effekte: Erhö­hung des Arbeits­angebots und Verringe­rung des Anreizes zur Früh­verren­tung • Berech­nung eines „Median­alters”, das die nach dem Alter geord­nete Wahl­bevöl­kerung in 2 gleich große Teile spaltet • die Stimmen­mehr­heit gewinnt eine Reform, wenn der Median­wähler zustimmt • „Indif­ferenz­alter” = Alter, das von einer Reform vom Riester-Typ gerade nicht berührt wird • liegt das Median­alter unter dem Indif­ferenz­alter, lässt sich eine Reform vom Riester-Typ im demo­krati­schen Prozess durch­setzen • das Indif­ferenz­alter erreicht 2014 bei 53 Jahren ein Maximum und verrin­gert sich ab 2024 wieder • die Mehr­heit für die Reform wird um 2023 kippen • die Zeit ab 2027 kann als Geronto­kratie bezeichnet werden
[PDF] H.-W. Sinn, S. Uebelmesser: Pensions and the path to geron­tocracy in Germany. Euro­pean Journal of Poli­tical Economy, Vol. 19, 2002. • The proposed reform in Germany will relieve the burden on the working generation and reduce the benefits from the pension system • whether the majority is in favour of pension cuts or pension increases depends on median age and indifference age • for the median age, we assume an identical share of voters of all age cohorts from age 18 on • indifference age is an age not affected by the proposed reform: older cohorts lose and younger cohorts win • median age will grow from 46 in 2000 to 53 in 2030 • indifference age increases by 3 years from 2000 to 2030; increase will slow down around 2012 • in 2012, 51,4% of the eligible voters gain from the reform, 48,6% lose • in 2018, 53,0% will be against the reform • conclusion: until 2016, a reform can be democratically enforced • after 2016, Germany will be a geron­tocracy
[HTML] D. Siems: Genera­tionen­gerechtigkeit: "Die Älteren wollen jetzt Kasse machen". WELT-ONLINE, 2008. • Gesell­schafts­forscher Meinhard Miegel stimmt Herzogs pessi­misti­scher Analyse ("Rentner-Demo­kratie") zu: „Wir sind auf dem Weg in die Alten­republik” • rechnet nicht damit, dass Rentner in Zukunft frei­willig auf Belast­barkeit Jüngerer Rück­sicht nehmen und Ansprüche zurück­schrau­ben • „ältere Bevöl­kerungs­gruppe hat kurzen Zeit­hori­zont und will in der Gegen­wart Kasse machen” • Miegel prophe­zeite, dass nach­wach­sende Genera­tionen nicht bereit sein werden, stetig steigende Steuer- und Abgaben­lasten zu schultern • ...werden „die Jungen Wege finden, sich der Belastung zu entziehen – da können die Mehr­heits­verhält­nisse sein, wie sie wollen” • seit 17 Jahren schon keine nennens­werten Verbes­serungen mehr bei den realen Einkommen; Bevöl­kerung werde stetigen Anstieg der Beiträge nicht klaglos hinnehmen • gesell­schaft­liche Verän­derungen stellen Gefahr für Demo­kratie dar • wenn ältere Wähler in Zukunft Mehr­heit seien und Politik sich einseitig darauf ausrichte, „haben wir ein Demo­kratie­problem” • dieje­nigen, die in 10 oder 20 Jahren die Kosten zu tragen hätten, würden nicht akzep­tieren, dass Menschen dann noch so früh wie heute in Ruhe­stand gingen • Ein­stellung, dass man Anspruch darauf habe, letzte 15 bis 20 Jahre versorgt zu werden, wird infrage gestellt werden
[PDF] F. Heiss: Wie groß soll die Schwan­kungs­reserve der gesetz­lichen Renten­ver­siche­rung sein? Mann­heim Research Institute for the Economics of Aging, Discussion Paper 33-03, Univer­sität Mannheim, 2003. • Schwan­kungen inner­halb des Jahres­ablaufs, Schwan­kungen aufgrund konjunk­tureller Einflüsse • Entwick­lung der Schwan­kungs­reserve 1974–2002 • Über­schüsse der GRV 1962–2002 • hypo­theti­scher Beitrags­satz = Verlauf ohne Schwan­kungs­reserve (Deckung durch Beitrags­einnahmen) • tatsäch­licher und hypo­theti­scher Beitrags­satz 1962–2002 • ist die Schwan­kungs­reserve faktisch abge­baut, verliert sie ihre Funk­tion als zykli­scher Stabili­sator, und der tatsäch­liche Beitrags­satz muss sich an die kurz­fristige Lage anpassen (dem hypo­theti­schen Beitrags­satz eng folgen) • es ist wünschens­wert, die Schwan­kungs­reserve in konjunk­turell günstigen Zeiten aufzu­bauen zum Ausgleich eines vorüber­gehenden Einbruchs in schlechten Zeiten, aber der Aufbau belastet die Beitrags­zahler • histo­risch haben 1,5 Monats­ausgaben meistens gereicht — für die Siche­rung im Jahres­ablauf werden zusätz­lich 0,5 Monats­ausgaben benö­tigt
[PDF] Nachrichten der Deutschen Renten­versiche­rung Hessen, 56(2), 2006. Insbe­sondere: G. Färber: Genera­tionen­gerech­tigkeit – Teil I.[wichtig!] S. 24-31. • Nach­haltig­keits­begriff aus Forst­wirt­schaft: nie mehr Holz ein­schlagen, als in gleicher Periode auch nach­wachsen kann → Substanz­erhalt im Zeit­ablauf • Raffel­hüschen: Nach­haltigkeit, „wenn zukünf­tige Genera­tionen bei gleicher Abgaben­last die selben Leistungen von der ... Gemein­schaft erhalten können wie die heute noch lebenden Genera­tionen” • 1) Konzept Genera­tionen­bilanzen: auf Basis alters­spezi­fischer Steuer- und Transfer­profile sowohl durch­schnitt­licher Steuer­zahlungen und Sozial­versiche­rungs­beiträge als auch durch­schnitt­licher Trans­fer­leistungen und Sozial­versiche­rungs­aus­zah­lungen für Menschen verschi­edener Jahr­gänge ermittelt und unter Berück­sich­tigung eines realen Produk­tivitäts­faktors Abdis­kontie­rung auf Gegen­warts­zeit­punkt • diese Genera­tionen­konten der Durch­schnitts­indi­viduen werden mit ihren Jahrgangs­stärken multi­pliziert und für alle zukünf­tigen Kohorten aufaddiert: Wert gibt impli­zite Staats­schuld an, die zusammen mit expli­ziter Staats­schuld die Nach­haltig­keits­diffe­renz angibt • bei Nach­haltig­keits­lücke – wenn also Summe abdis­kon­tierter zukünf­tiger Trans­fer­leistungen größer ist als die der ermit­telten Steuer- und Beitrags­zahlungen – kann derzei­tiges Ausgaben­niveau lang­fristig nicht durch laufende Ein­zah­lungen finan­ziert werden • 2) Instru­ment Primär­salden: Ausmaß des Verzichts späterer Genera­tionen auf öffent­liche Leistungen dadurch, dass lebende Genera­tion mehr öffent­liche Leistungen in Anspruch nimmt, als sie durch Steuer- und Beitrags­leistungen finan­ziert (berück­sich­tigt zukünf­tige Zins­zahlungen und in Zukunft verscho­bene Zahlungs­ver­pflich­tungen sowie Entwer­tung öffent­licher Infra­struktur) • zukünf­tige Bevöl­kerungs­entwick­lung kann in diesem Modell nicht eingebaut werden • 3) Berech­nung interner Renditen: jede Genera­tion sollte ähnliche Verzin­sung ihrer Beiträge erzielen wie vorherige, die jetzt Aus­zahlungen bekommt • beson­ders Genera­tionen­bilanzen sagen aus, welche Alters­kohorten durch verschie­dene Reparatur­maßnahmen wie betroffen werden • Genera­tionen­bilanz des gesamten öffen­tlichen Sektors 2002 lässt erkennen, dass damals 45-Jäh­rige mehr Transfers erhalten, als sie an Steuern und Beiträgen zahlen; am meisten erhielten damals 60-70-Jährige; auch damals bis zu 5-Jährige haben Netto­transfers zu erwarten • nur die damals 10-40-Jäh­rigen werden insgesamt mehr Steuern und Abgaben entrichten, als sie an Trans­fer­leistungen erhalten • diese Genera­tionen­bilanz zeigt außerdem, dass heute Lebenden mehr Leistungen ver­sprochen sind, als insgesamt an Abgaben gezahlt wird • Defi­zite in öffent­lichen Haus­halten steigen von etwa 0,4% des Brutto­inlands­produkts 2002 auf rund 7% 2050 • Trag­fähigkeit­slücke insge­samt machte 2002 das 3,3-fache des BIP aus (60,8% des BIP aus expli­ziter Staats­schuld, 270,5% des BIP aus impli­ziten Schulden vor allem der Sozial­versich­erung, vor allem der GRV) • zu schließen(?) wäre Lücke von 2002 durch 12,1% Ausgaben­kür­zungen oder 14,5% Steuer- und Abgaben­erhö­hungen • Haupt­probleme: wenige Kinder und längere Lebens­dauer • soziale Siche­rungs­systeme doppelt betroffen: es fehlen Kinder zum Gene­rationen­erhalt, und Erwerbs­tätige müssen nicht nur „Kinder” und „Groß­eltern”, sondern zunehmend auch „Urgroß­eltern” alimen­tieren: aus dem 3-Gene­rationen-Vertrag wird ein 4-Gene­rationen-Vertrag
[PDF] Nachrichten der Deutschen Renten­versiche­rung Hessen, 56(3), 2006. Insbe­sondere: G. Färber: Genera­tionen­gerech­tigkeit in der Renten­versiche­rung – Teil II.[!] S. 47-55. • Notwen­dige wirt­schaft­liche Wachs­tums­dynamik vor Umver­teilungs­zielen! • Nach­haltig­keits­lücke nur durch Abgaben­erhö­hung oder Ausgaben­senkung zu schließen • je nach Maßnahme und Zeitpunkt unter­schiedliche Personen­gruppen betroffen • für jüngere Beitrags­zahler steht als Kompen­sations­mecha­nismus Verlängerung der Lebens­arbeits­zeit zur Verfügung (stärkt Nach­haltig­keit des Gesamt­systems durch Verlän­gerung der Beitrags­phase und Verkürzung der Renten­bezugs­phase): „Bezah­lung” durch Arbeit • Anhebung der Beitrags­sätze vernichtet Arbeits­plätze und Wert­schöpfungs­poten­ziale durch Erhö­hung der Lohn­neben­kosten • durch zusätz­liche eigene Vorsorge sind relative Verluste bei Renten zu kompen­sieren: jeder Jahr­gang muss größeren Teil seines Ein­kommens einbringen als vorheriger (wegen stei­gender Lebens­erwartung) • d.h. Genera­tionen­gerech­tigkeit dadurch, dass jeder Jahr­gang durch höheren Konsum­verzicht in der Erwerbs­phase für Kosten seiner wachs­enden Lebens­erwar­tung aufkommen muss! • GRV verliert mit jedem Jahr­gang an Stellen­wert für alleinige Lebens­haltungs­siche­rung • Probleme durch geringe Sparfä­higkeit Gering­verdienender: ohne obliga­to­rische Zusatz­versiche­rung werden sie nur über gesetz­liche Rente verfügen, andern­falls in ihrer aktiven Zeit noch gerin­geres Einkommen erhalten
[PDF] T. Krieger: Generati­onenge­rechtig­keit und das „Wahl­recht von Geburt an” – kriti­sche Anmer­kungen aus Sicht der Public-Choice-Theorie. Univ. Pader­born, 2006. • „Median­wähler” verfolgt Inter­essen, die zulasten junger Menschen und erst recht zukünf­tiger Gene­rati­onen gehen können • sein gewünschtes Umver­teilungs­volumen liegt ober­halb des gesell­schaft­lich opti­malen • „Wahl­recht von Geburt an” kann diese Proble­matik nicht ändern • besser wäre Verfas­sungs­ände­rung, die den Staat verpflichtet, die Inter­essen zukünf­tiger Gene­rati­onen zu berück­sich­tigen — er könnte die Politik im Sinne der Nach­haltig­keit verste­tigen (notwen­dige Mehr­heit schwierig zu errei­chen)
[PDF] T. Krieger: Wird die Globalisierung unser Renten­system verän­dern? Univ. Pader­born, 2009. • Expe­rimen­tell-empiri­sche Unter­suchung darüber, durch welche Kanäle der Wunsch von Menschen nach Umver­teilung beein­flusst wird • inter­nati­onal sehr unter­schied­liche Grade von intra­genera­tiver Umver­teilung in den Renten­systemen • inwie­weit bestimmen etwa Einkom­mens­vertei­lung oder Lebens­erwar­tung die Präfe­renzen für intra­genera­tive Umver­teilung? • Messung des Grads an intra­genera­tiver Umver­teilung durch so genannten „Bismarck­faktor”, eine gewich­tete Kombi­nation aus einer Grund­rente und einer einkommens­abhän­gigen Rente • hoher Grund­renten­anteil → starke Umver­teilung, da einem hohen Beitrag die Grund­rente gegen­über steht • Bismarck­faktor=0: einheit­liche Rente für alle (Beveridge-System) • Bismarck­faktor=1: Renten­system ohne intra­genera­tive Umver­teilung (Bismarck-System) • empi­risch festge­stellt wird der Bismarck­faktor durch das Verhältnis von Renten- und Arbeits­einkommen am unteren und oberen Ende der Einkom­mens­vertei­lung • ein weiterer Faktor ist die „Gene­rosität”, das Niveau der Renten relativ zu den Arbeits­einkommen • Unter­suchung anhand der Daten indi­vidu­eller Arbeits- und Renten­einkommen aus der Luxem­bourg Income Study (LIS) für 20 OECD-Länder • im Laufe der Jahre hat sich in den meisten Ländern der Bismarck­faktor erhöht (durch Über­gang zur Wertung aller Arbeits­jahre, durch Nicht­anrech­nung von Ausbil­dungs­zeiten) • Über­prüfung der Hypo­thesen durch Labor-Experi­mente • Hypo­these 1: Auswir­kungen auf die Einkom­mens­vertei­lung beein­flussen Präfe­renz • Hypo­these 2: tenden­ziell höhere Lebens­erwar­tung der Bezieher hoher Einkommen beein­flusst Präfe­renz • hohe Über­einstim­mung zwischen empiri­scher Analyse und Experi­ment • Menschen wünschen eine Mischung von Grund­rente und einkom­mens­abhän­giger Rente • schreitet die Globa­lisie­rung mit Abbau von Handels­schranken und Mobi­lität von Arbeit und Kapital voran, so wird die intra­genera­tive Umver­teilung abnehmen (stei­gender Bismarck­faktor), sofern sich die Schiefe der Einkom­mens­vertei­lung nicht stark erhöht (siehe Alters­armut)
[HTML] W. Lieb: Rentner-Mobbing wegen 0,64 Prozent — „Generationenkrieg“ statt „Klassenkampf“. NachDenkSeiten, 2008. • Aussetzung des Riesterfaktors für 2 Jahre in den Medien als „Übernahme der Macht durch die Rentner” dargestellt • Renten wurden zusätzlich zum geringen Anstieg der Bruttolöhne geschmälert, weil der Riesterfaktor die Rentenanpassung mindert • der „Altersvorsorgeanteil” wird fiktiv abgezogen und mindert die Anpassung an die Lohnsteigerungen • Zuschüsse an die Rentenversicherung 2008: 78,5 Mrd. € aus dem Bundeshaushalt für Leistungen, die die Rentenversicherung laut Sozialgesetz finanzieren muss, denen aber keine Beitragszahlungen zugrunde liegen • dafür die Ökosteuer und 1% der MwSt-Erhöhung • Entwicklung der Bundeszuschüsse 1963–2003 • mit der Generationengerechtigkeit wird auch argumentiert, wenn es um die Staatsschulden geht • Staatsschulden belasten nicht die nachkommenden Generationen, sondern eine künftige Gruppe von Bürgern zugun­sten einer anderen, die im Besitz der Staatsobligationen ist • ungerecht ist, dass den Jungen sowohl die Bürde aufgeladen wird, über das Umlageverfahren die Älteren zu versorgen, als auch noch zusätzlich privat einen Kapitalstock für ihre eigene Altersvorsorge aufzubauen • Unmut über die Mehrbelastung durch die Privatvorsorge wäre berechtigter
[PDF] H. Wilkoszewski, S. Leek: Alte und Kinderlose kontra Junge und Eltern. Max-Planck-Institut für demo­grafi­sche Forschung, Rostock, Presse­infor­mation, 2009. • Erst­mals Vertei­lungs­konflikte in sozial­politi­schen Meinungen nach­gewiesen: je älter ein Bundes­bürger ist, desto weniger fami­lien­freund­lich ist seine Wunsch­politik • Ältere vermehrt gegen mehr Unter­stüt­zung für Fami­lien, aber für ein Renten­system zu Lasten der Jungen • demo­grafi­sche Einfluss­faktoren wie Eltern­schaft, Großeltern­schaft oder Ehe können die Alters­effekte über­lagern und sogar verstärken • Bildung und Bundes­land beein­flussen politi­sche Einstel­lung: Abitur bzw. Westen mindert Zustim­mung zu höherem Kinder­geld;  [PDF] H. Wilkoszewski: Age trajectories of social policy preferences. Support for intergenerational transfers from a demographic perspective. MPIDR Working Paper WP 2009-034, 2009
[HTML] O. Santen: Umfrage-Schock: Jeder Zweite hält Rente für nicht mehr sicher!. Bild.de, 4.10.2010. • Allens­bach/Post­bank: nur noch 48% der Berufs­tätigen halten die gesetz­liche Rente für „beson­ders sicher” (2009: 53%) • nur 35% der Berufs­tätigen im Alter von 16 bis 29 Jahren beur­teilen die Rente als „beson­ders sicher” (2009: 51%) • aber 62% der Berufs­tätigen über 50 Jahren halten die Rente für „beson­ders sicher” • 46% der Berufs­tätigen sind der Auffas­sung, dass es „eine wirk­lich sichere Alters­vorsorge über­haupt nicht gibt” • 55% der Deut­schen sagen, eine sichere Alters­vorsorge mache „sehr glück­lich” • aber nur 16% sind bereit, sich dafür bei den laufenden Ausgaben einzu­schränken • nur 7% der Berufs­tätigen würden nach einer Gehalts­erhö­hung auch mehr in die private Alters­vorsorge inves­tieren

8. Grundrente, Grundsicherung und kommende Alters­armut  

[HTML] M. Sauga: Deutschland: Grundrente belastet doppelt. Der Sozial­wissen­schaftler Bert Rürup kriti­siert Schrö­ders Vorstel­lungen zur Alters­sicherung. FOCUS online AUTO, 25.5.1998. • Schröder fordert eine beitrags­finan­zierte Grund­rente • Rürup: die schrump­fende Erwerbs­tätigen­genera­tion der Jahre bis 2030 würde dadurch doppelt belastet: sie müssten voll für die Ansprüche der heutigen Rentner und die bislang erwor­benen Anwart­schaften aufkommen, erhielten im Alter aber nur eine Rente auf Sozial­hilfe­niveau • Schröder und die SPD wollen die geplante Absen­kung des Renten­niveaus auf 64% bis zum Jahr 2030 wieder rück­gängig machen • Rürup: ohne Reform müssten dafür allein die Beitrags­zahler aufkommen, obwohl nur die Rentner davon profi­tieren • Rürup: der Anteil der Kapital­deckung in unserem Alters­siche­rungs­system muss von heute 25% auf etwa 40% erhöht werden
[HTML] R. Boes: (Götz Werner und das Bedin­gungs­lose Grundein­kommen). www.geistesschulung.de, 2007. 1% MwSt bringt in Deutsch­land dem Staat etwa 8,125 Mrd. € / Jahr (2006)
[HTML] Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbs­minde­rung. Verein für sozi­ales Leben e. V. – das große juristi­sche Fach­portal zu sozial­recht­lichen Themen, 2008
[HTML] R. Winkel: Grundsicherung im Alter. RP ONLINE, 2008. • Grund­siche­rung im Alter ist genauso hoch wie die Sozial­hilfe oder das Arbeits­losen­geld II • Regel­leis­tung für Allein­stehende: 347 € im Monat, für (Ehe-)Paare: 624 €; dazu noch die (angemes­senen) Kosten für die Wohnung (unter­schied­lich hoch) • für Allein­stehenden mit monat­lich 380 € Warm­miete: Grund­bedarf = 727 € • ange­rechnet werden nicht nur die gesetz­liche Rente, sondern auch private sowie Betriebs- und Riester-Renten • Ende 2006 bezogen etwa 2,3% der über 65-Jäh­rigen Grund­siche­rung • Alters­einkünfte von durch­schnitt­lich 329 € wurden mit durch­schnitt­lich 279 € auf den Gesamt­betrag von 599 € aufge­stockt (= rechne­rischer Durch­schnitts­bedarf, d.h. Regel­satz plus Miete) • Vorteil der Leis­tung gegen­über herkömm­licher Sozial­hilfe: es wird in der Regel nicht auf Einkommen / Vermögen von Verwandten zurück gegriffen
[PDF] W. Strengmann-Kuhn: Grundrente und Grund­siche­rung im Alter — Ziele, Modelle und offene Fragen. In leicht über­arbei­teter Form erschienen in: M. Opielka (Hrsg.): „Opielka: Grund­rente in Deutsch­land. Sozial­poli­tische Analysen”. Perspek­tiven der Sozial­politik Bd. 6, VS Verlag für Sozial­wissen­schaften, Wies­baden 2004. • Die Entwick­lung eines tenden­ziell sinkenden Renten­niveaus wird durch den Rück­gang der Normal­erwerbs­biogra­fien und Zunahme von selbst­stän­diger Tätig­keit verschärft • deshalb wird häufig gefor­dert, die GRV so zu verän­dern, dass sie eine Grund­siche­rung im Alter leistet — im Extrem durch eine steuer- oder beitrags­finan­zierte Grund­rente zu ersetzen (Miegel, Kron­berger Kreis) • im Zusam­menhang mit dem dann notwen­digen Aufbau einer privaten Zusatz­rente nach dem KDV ergeben sich erheb­liche Probleme • 1) Ergän­zung der GRV durch steuer­finan­zierte Grund­siche­rungs­modelle: 1a) steuer­finan­zierte Grund­rente („Volks­rente”) für alle Berech­tigten, ergänzt um eine beitrags­abhän­gige Zusatz­rente nach Art einer abge­magerten GRV, oder 1b) steuer­finan­zierte Garantie­rente („Mindest­rente”, auch die 2003 einge­führte bedarfs­orien­tierte Grund­siche­rung) zur Aufstockung einer das vorgege­bene Mindest­siche­rungs­niveau unter­schrei­tenden gesetz­lichen Rente • 2) Reform der GRV durch beitrags­finan­zierte Verfahren: 2a) durch Beibe­haltung eines konstanten Beitrags für alle mit Berech­tigung nur zu einer Mindest­rente („Schweizer Modell”), oder 2b) durch einen Mindest­beitrag, der so kalku­liert ist, dass er nach dem Äqui­valenz­prinzip zu einer Rente auf Grund­siche­rungs­niveau führt („voll eigen­stän­dige Siche­rung”) • Ziele einer Grund­siche­rung im Alter: • 1. soziale Gerech­tigkeit (Reduk­tion von Armut, Einkom­mens­glät­tung über den Lebens­lauf, veti­kale Gerech­tigkeit zwischen Reich und Arm, hori­zontale Gerech­tigkeit = Gleich­behand­lung vergleich­barer Situa­tionen) • 2. Effi­zienz (makro- und mikro­ökono­mische Wirkungen, insbe­sondere Anreiz­wirkungen) • 3. Frei­heit (Wahrung der Würde, Mini­mierung von Miss­brauchs­möglich­keiten, eigen­stän­dige Absiche­rung z.B. von Frauen) • die Armuts­quote von Selbst­stän­digen ist höher als die von Erwerbs­tätigen insge­samt → Alters­siche­rung für Selbst­stän­dige • ein Existenz­minimum von 600 € = etwa durch­schnitt­licher Sozial­hilfe­bedarf eines Allein­stehenden = verwen­dete Armuts­grenze • von einer Grund­siche­rung könnte erwartet werden, dass sie über dem Existenz­minimum liegt • zur Finan­zierung durch alle: Erhö­hung bzw. Abschaf­fung der Beitrags­bemes­sungs­grenze, Auswei­tung der GRV auf alle Erwerbs­tätigen (inkl. Beamte und Selbst­stän­dige) und auf alle Erwach­senen (inkl. Nicht­erwerbs­tätige), Einbe­ziehung von Kapital­einkommen • zu 1a) Modell einer steuer­finan­zierten Grund­rente für alle • Modell von Miegel/Wahl und Bieden­kopf auf Sozial­hilfe­niveau bei Abschaf­fung der GRV und Einfüh­rung einer privaten Eigen­vorsorge • in den Ländern mit Grund­renten (skan­dinavi­sche Länder, Großbritan­nien, Nieder­lande) gibt es eine obli­gato­rische beitrags­finan­zierte (meist staat­liche) Zusatz­versi­cherung • Annahme, dass die Summe aus Grund­rente und beitrags­abhän­giger Zusatz­rente so hoch wie die jetzige Durch­schnitts­rente sein soll (Grafik) • zu 1b) Modell einer Garantie- oder Mindest­rente: GRV bleibt unver­ändert, aber steuer­finan­zierter Zuschuss, wenn Rente unter dem Grund­siche­rungs­niveau liegt • ähnlich funktio­niert die bedarfs­orien­tierte Grund­siche­rung, jedoch antrags­pflich­tige Aufstockung nur nach einer Bedarfs­prüfung (Partner­einkommen, Vermögen) • Zweifel, ob das gegen die verschämte Armut (durch Nicht­inan­spruch­nahme zuste­hender Sozial­hilfe) genügt • modifi­zierte Garantie­rente: Anrechnung ander­weitiger Ansprüche nur zum Teil, um Anreiz zu erhalten (Schweden ab 2001) • zu 2a) „Schweizer Modell”: Grund­siche­rung aus Beiträgen der gesamten Bevöl­kerung (auch Selbst­stän­dige, Nicht­erwerbs­tätige, Ehefrauen) • zu 2b) voll eigen­stän­dige Siche­rung (Krupp, Wagner): für alle Erwach­senen eine Mindest­beitrags­pflicht (dadurch könnte auch lang­fristig die Hinter­blie­benen­versi­cherung entfallen) • je nach Modell unter­schied­lich komplexe Über­gangs­probleme • Einfüh­rung der Grund­renten in voller Höhe nicht finan­zierbar, denn sie müssten zusätz­lich zu beste­henden Renten­ansprüchen gezahlt werden • Einfüh­rung also nur schritt­weise machbar • bei dem Vorschlag von Miegel/Wahl käme noch das Umstiegs­problem vom UV zum KDV hinzu (kein Pareto-opti­maler Über­gang möglich) • bei der voll eigen­stän­digen Siche­rung macht das Auslaufen der Hinter­blie­benen­versi­cherung eine lange Über­gangs­zeit erfor­derlich
[PDF] R. Schnabel: Die Rentenlücke: Das Problem wächst. Deut­sches Institut für Alters­vorsorge, 2003. • Nach Anstieg 2002 sind die betrieb­lichen und Riester-Abschlüsse 2003 stark einge­brochen • die Bürger sind verun­sichert: Absichts­erklä­rungen und tatsäch­liches Verhalten klaffen ausein­ander • die Einfüh­rung einer neuen Anpas­sungs­formel (Rürup-Kommis­sion) mit weiteren Einschnitten wird disku­tiert → viele Jahre wohl kaum mehr als ein Infla­tions­ausgleich • der Stan­dard­rentner (45 durch­schnitt­liche Beitrags­jahre) wird bis 2040 statt 70% nur noch 58% seines letzten Netto­entgelts als Rente beziehen • gleich­zeitig wird der Beitrags­satz auf 25% ansteigen • männ­liche Stan­dard­rentner, die im Alter neben der gesetz­lichen Rente eine Zusatz­rente erhalten, müssten je nach verblei­bender Anspar­zeit in den älteren Jahr­gängen bis zu 6% zusätz­liche Spar­leis­tungen erbringen • möchte jemand darüber hinaus sicher stellen, dass seine Rente mit der allge­meinen Einkom­mens­entwick­lung Schritt hält, muss er bis zu 8% des Brutto­lohnes zusätz­lich sparen • Personen mit höherem Arbeits­einkommen müssen einen höheren Prozent­satz ihres Einkommens sparen, da sie im Ruhe­stand eine höhere Einkom­mens­steuer abführen müssen • allein im ersten Jahr der Riester-Reform wären 7 Mrd. € (statt der tatsäch­lichen 1,5 Mrd. €) an neuer Erspar­nisbil­dung nötig gewesen, um die realen gesetz­lichen Renten­kürzungen auszu­gleichen • dazu müsste sich die Spar­quote von ca. 10,5% auf etwa 13% erhöhen • wenn sich das Spar­verhalten nicht ändert, gibt es in der Bevöl­kerung eine große Deckungs­lücke im Alter
[PDF] H. Viebrok: Künftige Einkommens­lage im Alter.[!] ZeS report 9(29), Zentrum für Sozial­politik, Univ. Bremen, 2004. • Aus der Renten­reform 2001, dem RV-Nach­haltig­keits­gesetz, dem Alters­einkünf­tege­setz und Ände­rungen zum SGB VI Konse­quenzen für das Alters­einkommen aller • Abb. S. 15: Entwick­lung des Brutto- und Netto-Renten­niveaus 1957–2002 • Berech­nungen für 2 Szena­rien (vor 2000, nach 2005 mit Einfüh­rung der nach­gela­gerten Besteu­erung für Renten) durch ein Lebens­einkom­mens-Simula­tions­modell • im Hinblick auf private Alters­vorsorge opti­misti­sche Annahmen gemacht • Verände­rungen für Brutto­renten­niveau: Nach­teile für Ältere, Vorteile für Jüngere aus der stär­keren ergän­zenden Alters­siche­rung und der (angenom­menen) höheren Verzin­sung in der privaten Vorsorge (Tab. 8) • geht man auf das Netto­renten­niveau über, so zeigen sich deut­lich nega­tivere Wirkungen (Tab. 9): die Vorteile für die Jüngeren rühren von der mit 3% ange­nommenen Verzin­sung her (aber 30 Jahre in der Zukunft und mit Risiken behaftet) • aber: Redu­zierung durch jede Unter­brechung der Privat­vorsorge und jeden Anbieter- oder Arbeit­geber­wechsel (mit vertrags­bedingten Kosten) • Verän­derung des Netto-Gesamt­renten­niveaus (Tab. 10): nur die Männer ab Jahr­gang 1970 können über­haupt posi­tive Effekte erwarten — für Frauen selbst dafür negativ • Tab. 11: Männer mit einer Eckrente können zumin­dest zu Beginn der Alters­phase einen Anstieg des Netto­einkom­mens verbuchen, nicht aber Frauen • aber auch die Männer bleiben hinter der allge­meinen Netto­einkom­mens­entwick­lung zurück • Tab. 13: durch die Reformen Verbes­serungen für Eltern • Tab. 15: vor allem ältere allein lebende Frauen mit Kindern geraten am Lebens­ende in die Nähe der Grund­siche­rung • wegen der Maßnahmen zugun­sten der Kinder­erzie­henden Besser­stel­lung jüngerer Eltern (Gutschriften ab 1992): würde sich erst in 1½ Jahr­zehnten in den Renten auswirken, aber bis dahin werden die Entgelt­punkte durch die Abnahme des Renten­niveaus zurück­gehen • erst Jahr­gänge ab 1980 werden von den Kinder­zulagen (in der privaten Alters­vorsorge) profi­tieren • der steuer­freie Teil der Rente wird sich von 50% bis 2040 auf 0 vermin­dern (keine Anpas­sung) • Verände­rungen für Netto­renten­niveau: Nach­teile für Ältere bleiben, Vorteile für Jüngere gehen wegen der klei­neren Renten­frei­beträge zurück → höhere Steuer­belas­tung • dadurch werden Vorteile aus der ergän­zenden Vorsorge teil­weise zunichte gemacht • erst Männer des Jahr­gangs 1970 erzielen zu Beginn des Renten­bezuges eine Verbes­serung • erst bei Männern des Jahr­gangs 1950 und Frauen des Jahr­gangs 1965 ein Netto­renten­niveau von mehr als 70% (nur bei gesamt­wirt­schaft­lich zusätz­licher privater Vorsorge von 4%!) • keine ergän­zende Vorsorge (oder Verträge gekün­digt) → spür­bare Abnahme des Renten­niveaus: Niveau für Jahr­gang 1970 unter 58% • Wert einer privaten Rente, die nicht oder nur mit der Infla­tions­rate dynami­siert wird, fällt mit den Jahren gegen­über der Entwick­lung der Arbeit­nehmer­einkommen ab, verstärkt durch das allge­mein sinkende Renten­niveau • deut­liche Unter­schiede zwischen Männern und Frauen, solange keine Unisex-Tarife (die für Verträge ab 2005 vorge­schrieben sind): z.B. für Jahr­gang 1970 4,8 Prozent­punkte zugun­sten der Männer • nach­gela­gerte Besteu­erung wegen der Steuer­progres­sion bei höheren Einkomm­mens­schichten bemerk­barer, aber Abzugs­möglich­keiten von Vorsorge­aufwen­dungen bei diesen auch höher (bei ihnen auch höhere Verzin­sung erzielbar) • bei vielen Allein­erzie­henden steht am Ende Bedürf­tigkeit zu befürchten
[HTML] Ungleichbehandlung: Versicherer warnen vor Preisanstieg. Frankfurter Rundschau, 1.10.2010. • Gutachten des Europä­ischen Gerichts­hofs fordert Unisex-Policen • Geschlecht nur noch dann zu berück­sich­tigen, wenn dies auf „eindeutig nach­weis­bare biolo­gische Unter­schiede” zurück­geht • deut­sche Versi­cherer: „Angriff auf die Grund­prinzi­pien der Versiche­rungs­wirt­schaft” → höhere Beiträge, da Geschlech­termix als neues Risiko zu kalku­lieren • für Versiche­rungs­wirt­schaft bisher eine Ausnahme­klausel, wenn sich unter­schied­liche Risiken durch versiche­rungs­mathe­mati­sche und statis­tische Daten belegen lassen (wie höhere Lebens­erwar­tung oder gerin­gere Kfz-Scha­dens­häufig­keit der Frauen)
[PDF] H. Fehr: Verteilungswirkungen der nachgelagerten Besteuerung. BetrAV, Betrieb­liche Alters­versor­gung 8/2004. • Vorher: während bei Renten aus der GRV nur der Ertrags­anteil besteu­ert wurde, unter­lagen Beamten­pensi­onen voll­ständig der Besteu­erung • bei privaten Vorsorge­formen wurde Spar­kapital­bildung in einer Lebens­versi­cherung anders besteuert als in einer Aktien­anlage • mit dem AltEinkG vom 11.6.2004 wird auf das Urteil des BVerfG vom 6.3.2002 reagiert • Bundes­regie­rung: da dem Durch­schnitts­rentner keine zusätz­lichen Belas­tungen entstehen und die Beitrags­zahler mit stei­gender Tendenz entlastet werden, ist das Gesetz „de facto ein Steuer­senkungs­programm” • das wurde in dieser Arbeit über­prüft mit dem Fazit: • Arbeit­nehmer im unteren und mitt­leren Bereich sowie die zusammen veran­lagten Arbeit­nehmer im oberen Bereich sind die eindeu­tigen Gewinner • Haupt­verlierer sind Beamte und Selbst­stän­dige (außer im untersten Bereich) • mitt­lere Jahr­gänge verlieren, jüngere gewinnen tenden­ziell
[Powerpoint Präsentation] H. Rische: Altersvorsorge in Deutschland 2005 (AVID 2005). Deut­sche Renten­versi­cherung Bund, 2007. • Folie 7: Netto-Alters­einkommen im 65. Lebens­jahr der Geburts­jahr­gänge 1942–1961 (das der Männer sinkt mit späteren Jahr­gängen. das der Frauen steigt leicht) • Folie 12: Netto-Alters­einkommen der jüngsten Kohorte (1957–1961) in % des Netto-Alters­einkom­mens der ältesten Kohorte (1942–1946):
Netto-Alters­einkommen
der jüngsten in % des
Netto-Alters­einkommens
der ältesten Kohorte
Basisszenario
Verzinsung 2,75%
Positiver Arbeitsmarkt
Verzinsung 5%
Alte Länder Neue Länder Alte Länder Neue Länder
M F M F M F M F
Standard­perspektive 94% 106% 98% 101% 96% 107% 110% 108%
Teilhabe Riester 50% 91% 101% 91% 93% 96% 105% 106% 102%
Teilhabe Riester 100% 95% 104% 93% 95% 102% 110% 111% 105%
• Folie 16: je nach Arbeits­markt­lage, Verzin­sung und insbe­sondere Inan­spruch­nahme der Riester­rente können Jüngere trotz Senkung des Renten­niveaus in der GRV ein höheres Siche­rungs­niveau erreichen als Ältere
[PDF] Thesen zur Entwicklung der Alters­armut. der pari­täti­sche gesamtverband, Januar 2007. • Aktuell sind die älteren Menschen die am wenigsten von Armut betrof­fene Bevöl­kerungs­gruppe • da seit den 80er Jahren die Lang­zeit- und Mehr­fach­arbeits­losig­keit rasant zunahm, ist mit dem Hinein­wachsen dieser Gruppe ins Renten­alter eine stei­gende Alters­armut zu erwarten • hier wirkt sich die beschlos­sene Absen­kung des Renten­niveaus beson­ders aus • während 2005 ein Durch­schnitts­verdiener 26 Beitrags­jahre aufweisen musste, um eine Grund­siche­rung in Höhe von etwa 40% des durch­schnitt­lichen Arbeits­entgelts zu erhalten, werden die Jahr­gänge, die nach 2030 in Rente gehen, dafür bereits rund 35 Beitrags­jahre aufweisen müssen • mit dem Renten­eintritts­alter 67 brauchen sie sogar 37 Beitrags­jahre, um eine Absi­cherung in Höhe der Grund­siche­rung zu erhalten • bei diskon­tinu­ierlichen Erwerbs­biogra­fien oder Niedrig­lohn können immer weniger Menschen die Absen­kung des Renten­niveaus kompen­sieren • das Grund­siche­rungs­niveau liegt mit 630–750 € deut­lich unter der rechne­rischen Armuts­grenze von 937 € für 1-Personen-Haus­halte • ausge­hend von rund 20 Mio. Älteren in 2025 würde eine Quote von 10% Grund­siche­rungs­bezie­hern 2 Mio. Menschen umfassen • bei heute schon über 10% Armen (Hartz IV plus Grund­siche­rung) mit einer geschätzten Dunkel­ziffer von 2,4 Mio. kämen wir dann 2025 auf eine Gesamt­armuts­quote von 20%
[Google-Faksimilebuch][Buch] M. Keßler: Die Alterssiche­rung Selb­stän­diger in Deutsch­land. Reform­bedarf bei der Alters­siche­rung Selb­stän­diger (Broschiert). GRIN Verlag, 2007. 84 Seiten, 15,99€=19¢/Seite • Die Ausge­stal­tung des Renten­systems in Deutsch­land hat bis auf das Gesetz zur Bekämp­fung der Schein­selbst­ständig­keit noch nicht auf den starken Anstieg der Zahl der Solo-Selbst­stän­digen reagiert • ein Groß­teil der Selbst­ständigen ist jedoch nicht im obli­gato­rischen Renten­system enthalten, obwohl ihre Einkom­mens­lage einen den abhängig Beschäf­tigten vergleich­baren sozi­alen Schutz­bedarf vermuten lässt • ihnen droht vermehrt das Risiko der Alters­armut, und damit dem System der Sozi­alver­siche­rung Kosten • Anfüh­rung der gegen­wärtigen Rege­lungen, die für einen Teil der Selbst­stän­digen in Bezug zum Renten­system exis­tieren • die Ursachen und die Entwick­lung des sich abzeich­nenden Struktur­wandels • Möglich­keiten einer Ausgestal­tung eines Alters­sicherungs­systems Selbst­stän­diger
[PDF] Sozialreport: Alterseinkommen – Alters­armut. Daten und Fakten zur sozialen Lage in den neuen Bundes­ländern. Tagungs­material, Sozial­wissen­schaft­liches Forschungs­zentrum Berlin-Branden­burg e.V. / Volkssolidarität, 2007
[HTML] V. Seifert: Grundsicherung: Zahl der Antragsteller wächst: 15 586 Rentner leben von weniger als 347 Euro im Monat. Hamburger Abendblatt, 1.10.2007
[PDF] D. Döring: Wege zur armutsfesten Alterssicherung.[!] www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de, 5. Sozial­rechts­tagung, April 2008. • In der Voll­beschäf­tigungs­phase bis 1973/74 bestand ein guter Schutz gegen Alters­armut • danach und verstärkt seit der Herstel­lung der deut­schen Einheit schwächen Arbeits­losig­keit und zuneh­mende Tätig­keiten außer­halb der GRV deren Finan­zierungs­basis und Siche­rungs­funktion • bis 1956 Renten­struktur aus Sockel + lohn- und zeit­bezo­gener Beitrags­rente • mit dem SV-Anpas­sungs­gesetz von 1949 eine nicht bedarfs­orien­tierte Mindest­renten­rege­lung von 50 DM / Monat bis 1956, danach wurde die mindest­sichernde Funk­tion auf die Sozial­hilfe dele­giert • die Rente nach dem Mindest­einkommen stellt für länger­fristig Versi­cherte eine Art Mindest­lohn­rege­lung (Aufwer­tungsrege­lung für Niedrig­löhne) dar — ihre Wirkung nimmt mit dem Auslaufen ab Ende 1991 konti­nuier­lich ab • vermut­lich wird sich die Zunahme teil­zeitiger und zeit­vari­abler Beschäf­tigung fort­setzen • Erwerbs­betei­ligung der Frauen wird weiter steigen • nach 2010 eine starke Verschie­bung zwischen der Perso­nenzahl im Erwerbs­alter und den Älteren • die Versi­cherungs­pflicht beginnt bei 400€ im Monat • eine Versi­cherungs­pflicht­grenze nach oben besteht nicht mehr — ledig­lich eine Beitrags­bemes­sungs­grenze • unter den Selbst­stän­digen besteht eine Versi­cherungs­pflicht für bestimmte Berufs­gruppen und für Hand­werker (Befrei­ungs­möglich­keit in den ersten 3 Jahren) sowie von 2003–2006 für Gründer einer „Ich-AG” • alle nicht versi­cherungs­pflich­tigen Selbst­stän­digen können sich 5 Jahre nach dem Start für die Pflicht­versi­cherung entscheiden • treten selbst­stän­dige, nicht versi­cherungs­pflich­tige Tätig­keiten an die Stelle abhän­giger Beschäf­tigung, so erodiert die Beitrags­basis der GRV • vermehrter Wechel zwischen selbst­stän­diger und abhän­giger Erwerbs­arbeit nach­einander („Sprung­prozes­sion”) oder gleich­zeitig („gemischte Erwerbs­formen”): die GRV bietet hier keine problem­gerechten Höher­versi­cherungs­möglich­keiten ober­halb der pflicht­versi­cherten Tätig­keit (→ kein Über­obli­gato­rium) • weiterer Trend zu teil­zeitigen (und zeit­vari­ablen) Tätig­keiten • der Anteil der gering­fügig Beschäf­tigten stieg 1991–2005 von 3,1% auf 9,0% • gering­fügige Beschäf­tigungen erbringen in Rela­tion zum Entgelt gerin­gere Beitrags­einnahmendie Selbst­stän­digen ohne Beschäf­tigte bilden inzwi­schen die Mehr­zahl der Selbst­stän­digen (und 37% von ihnen verdienen netto weniger als 1100€: „Preka­risie­rung”): das begründet ihre Schutz­bedürf­tigkeit • bestimmte Verzer­rungen bei der Wahl der Erwerbs­formen sprechen auch für eine Einbe­ziehung aller Erwerbs­tätigen in die GRV • „Lang­fristig dürfte eine Gleich­behand­lung aller Formen von Erwerbs­tätig­keit die einzige für eine moderne Erwerbs­land­schaft problem­gerechte lösung sein” • die gegen­wärtige Renten­formel räumt zwischen Gering­fügig­keits­schwelle unten (Grund­siche­rung außer­halb der GRV) und oberer Leis­tungs­bemes­sungs­grenze lohn­propor­tionale Ansprüche ein • nach Berech­nungen des Autors sind bereits bei Entgelten von ¾ des Durch­schnitts­entgelts für heute 30Jäh­rige rund 40 Beitrags­jahre erfor­derlich, um das Grund­siche­rungs­niveau zu errei­chen • während das Brutto­renten­niveau heute nach 45 Versi­cherungs­jahren bei etwa 42% (etwa 37% nach 40 Versi­cherungs­jahren) liegt, kommt der Autor beim Renten­beginn 2040 auf etwa 38% (etwa 34% nach 40 Versi­cherungs­jahren) • durch den Nach­haltig­keits­faktor faktisch Verzicht auf ein Siche­rungs­ziel für die gesetz­liche Rente: damit geht ein Teil des Sozi­alstaats­charak­ters der Alters­siche­rung verloren! • eine mögliche Folge­rung: eine deut­lichere brutto-bezo­gene Ziel­setzung für die GRV, die nach einer realis­tischen Erwerbs­dauer einen Lebens­unter­halt im Alter ober­halb der Grund­siche­rung garan­tiert • ein anderer Ausweg: ein lang­fris­tiges Siche­rungs­ziel für die 1. Säule und die Zusatz­siche­rung gemeinsam (mit über­grei­fendem Obli­gato­rium), evtl. mit einem defi­nierten Beitrags­minimum • solche Stra­tegie sollte spätes­tens greifen, wenn es sich bis 2010 gezeigt hat, dass die große Mehr­heit sich nicht für eine ausrei­chende Vorsorge entschieden hat • die demo­grafi­schen Belas­tungen steigen ab 2010 und verschärfen sich nach 2020 • statt bei der Riester­rente sollte die Förde­rung der Niedrig­einkom­mens­bezieher und der Kinder­reichen wie bei unseren Nach­barlän­dern eher in der GRV geschehen • sinn­voll wäre evtl. eine Weiter­entwick­lung der „Rente nach Mindest­einkommen” (bisher nur für längere Erwerbs­arbeits­dauern bei Entgelten bis 1991) • die jetzige Absiche­rung bei Arbeits­losig­keit hat bei Lang­zeit­arbeits­losen ein Niveau erreicht, das armselig ist • „Der Bundes­zuschuss unter­liegt heute Begrün­dungen, die nicht von über­großer Klar­heit sind” • die Beitrags­frei­stel­lung der Entgelt­umwand­lung ist ein desta­bili­sierendes Element • Fazit: die Alters­siche­rung in Deutsch­land kann armuts­fester gemacht werden, bleibt jedoch auf eine Beschäf­tigungs­stra­tegie und stärkere Erwerbs­beteili­gung ange­wiesen
[HTML] G. Bohsem: Altersarmut in Deutschland nimmt zu. Süddeut­sche Zeitung, 22.4.08. • Rüttgers: Wer mindestens 35 Jahre einge­zahlt hat, soll minde­stens Sockel­rente 15% über der Grund­siche­rung bekommen • Alters­armut nicht aktuell, aber wird steigen (vor allem in Ostdeutsch­land) • auch die vielen schlecht bezahlten Jobs der letzten Jahre werden sich auf Alters­armut auswirken • wer 10 Jahre arbeitslos war, erhält dafür 21,90 € Rente im Monat • Höhe der Leistungen für Grund­siche­rung richtet sich nach Bedarf • Rüttgers' Sockel­rente bringt Element der Versi­cherungs­dauer in das System → verträgt sich nicht mit Äqui­valenz­prinzip • wer eine Sockel­rente von 700 € erhält, hat weniger einge­zahlt als einer, der 701 € regu­läre Rente erhält
[HTML] S. von Borstel, P. Neumann: Sozialsystem: Die Wahrheit über Rente und Alters­armut. WELT-ONLINE, 24.4.2008. • In Deutsch­land bekommen derzeit nur insgesamt 371.000 Menschen Grund­siche­rung im Alter • es entstünden zurzeit immer mehr Jobs mit niedrigem Einkommen, und wer jetzt schon wenig Geld verdiene, bekomme im Alter noch gerin­gere Rente • laut DGB droht 6 Millionen Menschen Alters­armut • 3 Problem­gruppen: 1,3 Milli­onen Lang­zeit­arbeits­lose, fast 3 Millio­nen Gering­ver­diener und 2 Milli­onen Selbst­stän­dige, die wegen geringer Einnahmen nicht fürs Alter vorsorgen können • Alexander Gunkel, BDA: nur 2% der 64-Jährigen bekämen staat­liche Grund­siche­rung – Menschen im Berufs­leben seien 5-mal häufiger auf diese angewiesen
[HTML] H. Rische: Zukünftige Herausforderungen in der gesetz­lichen Renten­ver­siche­rung. Rede 8.7.08, Deut­sche Renten­ver­siche­rung Bund, 2008. Problem Alters­armut in 10–20 Jahren • ursa­chen­adäquate Stra­tegie zur Vermei­dung von Alters­armut: • 1) Invali­dität als Armuts­risiko • 2) Versiche­rungs­lücken als Armuts­risiko • 3) Lang­zeit­arbeits­losig­keit als Armuts­risiko • 4) Niedrig­lohn­beschäf­tigung als Armuts­risiko
[HTML] Politik: Experten: Mini-Jobs machen deutsches Rentensystem kaputt. B·Z·, 22.9.2008
[Powerpoint Präsentation] Die Zukunft der Rentenpolitik. Droht eine neue Alters­armut? (Folien). DGB NRW, 2008.
[HTML] Die Grundrente ist keine Lösung. INSM, 2009. • Idee einer Grund­rente von Kurt Bieden­kopf und Mein­hard Miegel: wer mehr will, muss privat vorsorgen • eine steuer­finan­zierte Grund­rente würde aber die in der GRV bislang noch beste­hende Bindung der Renten­höhe an die im Erwerbs­leben gezahlten Beiträge kappen • die Rürup-Kommis­sion lehnte die Grund­rente wegen der Aufgabe des Äqui­valenz­prinzips ab • eine grund­legende System­umstel­lung würde mindes­tens eine Genera­tion dauern, und die Jungen von heute müssten doppelt bezahlen — einer­seits für die Ansprüche ihrer Eltern, anderer­seits für die private Vorsorge • Miegel schlägt zur Finan­zierung die Anhe­bung der Einkommen- und Mehr­wert­steuer vor: werde die Grund­siche­rung zu 60% aus indi­rekten Steuern und zu 40% aus direkten Steuern gezahlt, müsste das Aufkommen der MwSt um ½ und das der Lohn- und Einkommen­steuer um rund ¼ erhöht werden (→ MwSt=28,5%)
[HTML] Höhere Renten für Gering­verdiener: Renten­reform soll Alters­armut entgegen­wirken.[!]  DIW Berlin, Presse­mittei­lung vom 28.01.2009. • Die Absen­kung des Renten­niveaus bis 2030 kann in Ost­deutsch­land und bei Gering­verdie­nern zu Alters­armut führen (Rente unter Armuts­grenze) • Gutver­diener haben statistisch eine höhere Lebens­erwar­tung und erhalten dadurch mehr Rente • Berück­sichti­gung der Lebens­erwar­tung in der Renten­formel führt zu höherer Vertei­lungs­neutra­lität und weniger Alters­armut • Reform­vorstoß von F. Breyer: Wer sehr wenig verdient, erhält bei seiner Monatsrente etwas mehr als den "einge­zahlten Euro" — bei Spitzen­verdie­nern umge­kehrt • kriti­sche Schwelle da, wo Alters­einkommen unter das Niveau der Grund­siche­rung gerät • Ausgleich durch Stär­kung der privaten Alters­vorsorge klappt bei den Gering­verdie­nern nicht (nied­riges Einkommen, Anrech­nung privater Alters­vorsorge, Frei­beträge im Fall längerer Arbeits­losig­keit zu gering, kaum Vermögen) • Rütt­gers Vorschlag einer Sockel­rente — von der Großen Koali­tion aufge­nommen und in Aussicht gestellt — enthält die Zusatz­belastung durch eine Steuer­finan­zierung
[PDF] F. Breyer, S. Hupfeld: Neue Rentenformel – mehr Gerechtig­keit und weniger Alters­armut.[wichtig!]  DIW Berlin, Wochen­bericht 76(5), 2009. • Rüttgers' Vorstoß, gegen die drohende Alters­armut einen steuer­finan­zierten Zuschlag zur Rente bei lang­jährigen Beitrags­zahlern einzu­führen, vermeidet noch Eingriff in die Renten­formel • eine solche Lösung wird für die zukünf­tigen Beitrags­zahler teuer: sie müssen die normalen Beiträge und zusätz­lich die Steuer­mittel für die Garantie­rente aufbringen • aufgrund der syste­mati­schen Unter­schiede in der Lebens­erwar­tung für die Einkom­mens­gruppen ist das bishe­rige Konzept der Teil­habe­äqui­valenz unge­recht • daher Vorschlag einer neuen Renten­formel zur Wahrung der Vertei­lungs­neutra­lität, für Männer für das Jahr t und den Versi­cherten i:  Renten­höhet(jähr­liche Entgelt­punktei) = volks­wirt­schaft­liche Kompo­nente der Renten­höhet · jähr­liche Entgelt­punktei · Versi­cherungs­dauer · 10,16 / (5,17 + 4,05 · jähr­liche Entgelt­punktei) • der Bruch auf der rechten Seite ist der vom DIW vorge­schla­gene Korrektur­faktor • 65-jäh­riger Rentner mit 0 Entgelt­punkten kann noch 5,17 Jahre erwarten; für jeden Entgelt­punkt pro Jahr mehr sind es zusätz­liche 4,05 Jahre • bisher: Teil­habe­äqui­valenz soll syste­mati­sche Umvertei­lung in der GRV verhindern • Vertei­lungs­neutra­lität aber erst, wenn gesamte erwar­tete Renten­leistung auf gesamte gezahlte Beiträge bezogen wird • Lebens­erwar­tung nimmt syste­matisch mit stei­gendem Einkommen zu • durch Anwen­dung der neuen Formel auf das im Jahre 2030 um 15% gesun­kene Renten­niveau würde der Anteil der Bezieher von Grund­siche­rung von 2,4% auf 0,6% sinken • Vertrau­ens­schutz: drasti­sche Ände­rungen der Renten­formel bedürfen eines langen Über­gangs­zeit­raums • Möglich­keit einer eigen­stän­digen Renten­formel für Frauen • durch neue Renten­formel 3 Ziele gleich­zeitig erreicht: Reduk­tion des Risikos für Alters­armut, Stär­kung der Teil­habe­äqui­valenz, Vermei­dung einer zusätz­lichen Belas­tung;;  [GIF-Statistik] Renten­höhe in Abhän­gigkeit vom beitrags­pflich­tigen Einkommen in Deutsch­land, der Schweiz und den USA mit Reform­vorschlag
[HTML] M. Kröger, S. Schultz: Vorsorgestudie: Vier von zehn Deutschen droht Unterversorgung im Alter.[!] SPIEGELONLINE WIRTSCHAFT, 5.8.2009. • Fast die Hälfte der Erwerbs­tätigen kann ihren Wohl­stand im Ruhe­stand nicht erhalten • Konse­quenzen aus dem ersten Vorsor­geatlas für Deutsch­land von B. Raffel­hüschen (im Auftrag von Union Invest­ment) • selbst Riestern schützt nicht vor Wohl­stands­verlust • bei einer Rente von weniger als 60% des letzten Brutto­einkom­mens ist der Lebens­stan­dard nicht mehr zu halten • 44% der erwerbs­tätigen Deut­schen droht selbst bei einer Kombi­nation aus gesetz­licher Versor­gung und Riester- oder Betriebsrente im Alter die Unter­versor­gung • nur ¼ der 37 Mio. Personen mit Anspruch auf gesetz­liche Alters­versor­gung erreichen mit ihr mindes­tens 60% ihres letzten Brutto­einkom­mens • im Durch­schnitt erhalten sie 984 € / Monat = 43% des letzten Brutto­einkom­mens • die 50–65-Jäh­rigen haben eine um 14% höhere Quote als die Ersatz­quote von weniger als 36,1% bei den 20–35-Jäh­rigen • im Osten liegt die Quote 8,4% Prozent­punkte nied­riger als im Bundes­durch­schnitt • auch die Versi­cherten mit hohem Einkommen werden Probleme haben: Versi­cherte mit einem Einkommen über 1500 € / Monat werden ihr Wohl­stands­niveau nicht halten können
[HTML] SoVD legt Konzept einer Mindestsicherung gegen Altersarmut vor. Sozialverband Deutsch­land SoVD, Presse­mittei­lung vom 07.08.2009. • Ein Konzept für eine Mindest­siche­rung, das Alters­armut wirksam bekämpft • es verbindet eine Mindest­siche­rung in der GRV mit einem gestaf­felten Frei­betrag für die gesetz­liche Rente in der Grund­siche­rung • dieses Zusam­men­spiel schützt 3 Risiko­gruppen: Niedrig­lohn­beschäf­tigte, Lang­zeit­arbeits­lose und Erwerbs­minde­rungs­rentner • für Niedrig­lohn­beschäf­tigte: Einfüh­rung eines bundes­ein­heit­lichen gesetz­lichen Mindest­lohns und eine befris­tete Verlän­gerung der Rente nach Mindest­einkommen für die Zeiten davor • für Lang­zeit­arbeits­lose: Anhe­bung des Renten­versiche­rungs­beitrags auf 250 € monat­lich • für Erwerbs­minde­rungs­rentner: Abschaf­fung der unge­recht­fertigten Renten­abschläge von bis zu 10,8% • weitere Verbes­serung durch den Frei­betrag bei der Grund­siche­rung
[HTML] S. Preißler: Vorsorge für Ruhe­stand wird unterschätzt: Jedem zweiten Hamburger fehlt im Alter Geld. Hamburger Abendblatt, 3.11.2009;  [HTML] Was Hamburger im Ruhe­stand bekommen. • GRV: 1013€ + Riester-Rente: 351€ + Betriebs­rente: 679€ = 2043€ • Beamten­pension: 2507€ • Zusatz­versor­gung des öffent­lichen Dienstes: 417€
[HTML] S. Böll: Krise der Sozialversicherung: Rente verkommt zum Hunger­lohn. SPIEGELONLINE WIRTSCHAFT, 24.11.2009. • Der Stan­dard­rentner (verdient 45 Jahre lang stets das Durch­schnitts­einkommen) erhält z.Zt. im Westen 1224€ und im Osten 1086€ monat­liche Rente • die Zeiten, als die Renten noch Jahr für Jahr stiegen, sind erstmal vorbei • Renten­niveau (Bezüge des Stan­dard­rentners / Durchschnitts­einkommen aller Beitrags­zahler) sinkt: 1955: >57%, 2005: >48%, 2040: ∼40% → weit unter gewohnten Lebens­stan­dard • bis 2016 werden die Renten kaum steigen • die Renten 2008 sind stärker gestiegen, als per Gesetz vorge­sehen — dafür fallen die Erhö­hungen in den besseren Zeiten so lange geringer aus, bis der Rück­stand wieder aufge­holt ist • wer 2020 mit einem Brutto­ver­dienst von 2500€ (Stan­dard­rentner) in den Ruhe­stand geht, wird voraus­sichtlich gut 1280€ Rente bekommen (nach Abzug der Infla­tion entspricht das heutigen knapp 1030€ !) • zudem haben heute immer mehr Lebens­läufe Brüche, und mehr als 6 Mio. Menschen arbeiten mittler­weile im Niedrig­lohn­sektor • bereits heute erhalten rund 410.000 Rentner zusätz­lich zu ihren Alters­bezügen Geld vom Staat (Grund­siche­rung) • je mehr prekäre Lebens­formen zunehmen, desto höher wird auch der Anteil der Rentner mit Grund­siche­rung • wer als Gering­verdiener nur 1500€ monat­lich verdient, muss bereits heute 43 Jahre arbeiten, um das Niveau der Grund­siche­rung zu errei­chen • wer wie der Standard­rentner 2500€ verdient, muss 26 Jahre Renten­beiträge zahlen, bevor er sich besser stellt als ein lebens­langer Hartz-IV-Empfänger • dabei sind die Annahmen über künftige Renten­niveaus und Beitrags­sätze noch optimis­tisch: sie gehen von einem stetigen Wirt­schafts­wachstum und nahezu Voll­beschäf­tigung aus • wer also als Arbeit­nehmer im Alter seinen Lebens­standard annä­hernd sichern will, der muss zusätz­lich zur gesetz­lichen Rente sein privates Spar­programm machen
[AksR][PDF] Konzepte gegen Altersarmut. www.weltderarbeit.de/, 2009. • Wie Alters­armut im Ausland einge­dämmt wird und welche Vorschläge für die Bundes­republik vorliegen • die Zahl der älteren Menschen mit Hilfs­bedarf ist von 2003–2006 schon von 258.000 auf 392.000 gestiegen • nun gehen gebur­tenstär­kere Jahr­gänge in den Ruhe­stand • Phasen von Arbeits­losig­keit, atypi­scher Beschäf­tigung oder Fami­lien­zeiten und die Renten­kürzungen (durch die Reformen von 2001 und 2004) können eine ausrei­chende Rente verhin­dern • die Auto­rinnen beleuchten 18 Vorschläge von Parteien (alle im Bundestag vertre­tenen Parteien äußern sich in ihren Wahlpro­grammen zum Thema), Verbänden und Forschern • hat ein Renten­bezieher in Deutsch­land weniger als 27 Entgel­tpunkte erworben, wird dem Renten­bescheid ein Antrag auf Grundsi­cherung beigelegt: der Staat über­prüft die Bedürf­tigkeit • 3 Grund­elemente kommen in den west­lichen Indus­trie­ländern zum Einsatz: • 1) die Grund­rente, eine für alle Versi­cherten gleich hohe Basis-Rente ohne Bedürf­tigkeits­prüfung separat von der einkom­mens­bezo­genen Rente: Norwegen, Großbri­tannien, Nieder­lande, Däne­mark • 2) die Mindest­rente, ein aus der Renten­kasse gezahlter garan­tierter Sockel: z.B. Frank­reich, Schweden, die Schweiz • 3) eine bedarfs­geprüfte Leis­tung inner­halb des Renten­systems (Grund­siche­rungs-Säule außer­halb der Sozial­hilfe mit Anrech­nung der regu­lären Rente): Öster­reich • CDU-Wahl­programm, Koali­tions­vertrag: wer ein Leben lang in Voll­zeit gear­beitet hat, soll eine Rente ober­halb des Existenz­mini­mums bekommen (bedarfs­geprüfte Zahlungen aus der GRV) • Gegen­argu­ment: das ärmste Fünftel der künf­tigen Rentner wird im Schnitt nur 18 Jahre sozi­alver­siche­rungs­pflichtig in Voll­zeit gear­beitet haben (zumeist weib­liche Teil­zeit­kräfte) • die Einbe­ziehung anderer Erwerbs­tätiger und damit Ermög­lichung von mehr und längeren Einzah­lungen wird für besser geeignet gehalten, um Alters­armut zu verhin­dern • die AfA in der SPD, die Deut­sche Renten­versi­cherung, der DGB und Wahlpro­gramme von Grünen und Links­partei sprechen sich für Versi­cherungs­pflicht aller Erwerbs­tätigen aus • erwogene Zusatz­elemente: ein gesetz­licher Mindest­lohn, ange­hobene Renten­beiträge während des ALG-II-Bezugs, Abschaf­fung der oberen Beitrags­bemes­sungs­grenze und Einfüh­rung einer Höchst­rente • Grüne: Schweizer Modell, Sockel von 420€ • Katja Kipping (Linke): schwedi­sches Modell, Mindest­rente von 800€ • FDP: bedürf­tigkeits­geprüftes Bürger­geld in Höhe von 662€, das alle steuer­finan­zierten Leis­tungen bündelt (System­wechsel: zugleich soll GRV lang­fristig an Gewicht verlieren);  [PDF] RENTE: Konzepte gegen Altersarmut. Böcklerimpuls 17/2009, www.boeckler-boxen.de/, 2009;  [PDF] B. Riedmüller, M. Willert: Aktu­elle Vorschläge für eine Mindest­siche­rung im Alter. Gutachten im Auftrag der Hans-Böckler-Stif­tung, Sept. 2009, www.boeckler-boxen.de/pdf_fof/, 2009
[HTML] M. Staiger: RENTE/527: Wie das Rentensystem auf neue Füße gestellt werden könnte. Vier Vorschläge.[!] Publik-Forum, Zeitung kriti­scher Christen, Ausgabe 23/2009, Schatten­blick 30.12.2009. • 1. Alter­native: die Bürger­versi­cherung, wie sie in der Schweiz prakti­ziert wird • alle Einkommen werden mit Beiträgen belegt • keine Einkom­mens­ober­grenze für die Erhe­bung von Beiträgen • die Prognos AG kam für das Modell für Deutsch­land auf einen um 2 Prozent­punkte gerin­geren Beitrag als heute • die wach­sende Zahl von Selbst­stän­digen mit geringen Einkommen hätte auch ein wesent­lich gerin­geres Alters­armuts­risiko • es würde aber große Schwierig­keiten bereiten, die verschie­denen Systeme der Alters­siche­rung in eine Bürger­versi­cherung zu inte­grieren • schließ­lich stünden den Renten­beiträgen auch Renten­ansprüche von Selbst­stän­digen gegen­über • 2. Alter­native: die Mindest­rente für Beschäf­tigte • Rütt­gers Garantie­rente für lang­jährig Voll­zeitbe­schäftigte soll (15%?) über der Grund­siche­rung liegen • eine solche Rente stünde aber im Wider­spruch zu den Prinzi­pien (Äqui­valenz­prinzip) des gegen­wärtigen Renten­systems • sie würde auch das Bedarfs­deckungs­prinzip aushebeln als „Grund­siche­rung plus” für lang­jährig Berufs­tätige • 3. Alter­native: die „Cappuc­cino”-Rente • eine Sockel­rente soll das Existenz­minimum sichern • Kosten für Unter­kunft und Heizung kämen dazu • finan­ziert wird sie aus Beiträgen auf alle steuer­pflich­tigen Einkünfte bis zur Beitrags­bemes­sungs­grenze • bei einem Existenz­minimum von 410€ / Monat wäre eine Abgabe von 5,5% nötig • dann sollen die Beiträge für die Arbeit­nehmer-Pflicht­versi­cherung wie heute zu gleichen Teilen von Arbeit­gebern und Arbeit­nehmern erbracht werden — sie könnten auf etwa 11,5% sinken • betrieb­liche und private Alters­vorsorge sollen ausge­baut werden • zudem sollen Zeiten für die Erzie­hung von Kindern und der Arbeits­losig­keit stärker ange­rechnet werden • die Cappuc­cino-Rente bewahrt Menschen mit brüchigen Erwerbs­biogra­fien vor Armut im Alter und schließt ohne radi­kale Reformen an das heutige System an • zudem sinken die Arbeits­neben­kosten • 4. Alter­native: die Wert­schöp­fungs­abgabe nach Alfred Dallinger • Arbeit­nehmer­beitrag: wie bisher durch eine prozen­tuale Abgabe auf die Brutto­einkünfte • Arbeit­geber­beitrag: nach der Wert­schöp­fung der Unter­nehmen (= Umsatz - Ausgaben für Waren und Dienste) • heute läge eine Wert­schöp­fungs­abgabe deut­lich unter 5%, even­tuell sogar nur 4% • Kritiker sehen aller­dings Schwierig­keiten bei der genauen Berech­nung der Wert­schöp­fung • Fazit: „Was fehlt, ist der politi­sche Wille, die gesetz­liche Rente gegen die wach­sende Anfein­dung derer zu vertei­digen, die von ihrem Abbau profi­tieren.”
[HTML] Vorsorge und Rente: DIW Studie: Rentenanspruch wird unter der Grundsi­cherung von 600 Euro liegen. www.fmm-magazin.de, Finanzen Markt & Meinungen, 17.3.2010. • Für Groß­­teil derje­­nigen, die ab Ende der 2020er in Rente gehen, wird die gesetz­­liche Rente nahe oder unter der Grund­­si­che­­rung von 600 € liegen • vor allem in Ostdeutsch­­land ist mit sinkenden Renten zu rechnen • bei den jüngeren unter­­suchten Jahr­­gängen (zwischen 1962 und 1971 Geborene) in Ostdeutsch­­land wird der durch­­schnitt­­liche Renten­­zahl­­betrag unter das durch­­schnitt­­liche Niveau der Grund­­siche­­rung fallen • das Risiko, arbeitslos zu werden, sinkt mit dem Bildungs­­grad • Zeiten von Arbeits­­losig­­keit schlagen voll auf die Rente durch • nicht berück­­sich­­tigt wurden Auf­­stockungen durch Betriebs­­renten, Erbschaften oder Immo­­bilien­­vermögen, Einkünfte des Partners oder Riester-Rente • 4 Szenarien unter­­sucht • empfoh­­lene Gegen­­stra­­tegie: die sozi­­alver­­siche­­rungs­­pflich­­tige Beschäf­­tigung stärken und die Lebens­­arbeits­­zeit verlän­­gern • „die finan­­ziellen Arbeits­­anreize einer sozi­­alver­­siche­­rungs­­pflich­­tigen Beschäf­­tigung verbes­­sern, Anreize zur sozi­­alver­­siche­­rungs­­freien Beschäf­­tigung (Mini-Jobs), zum Bezug von ALG II sowie zur Frühver­­rentung redu­­zieren” • das gesetz­­liche Renten­­eintritts­­alter sollte entspre­­chend der weiter stei­­genden Lebens­­erwar­­tung erhöht werden • vorzei­­tiger Renten­­eintritt mit entspre­­chenden Abschlägen sollte zwar weiterhin möglich sein — aber nur, wenn die resul­­tierende Alters­­rente über der Grund­­siche­­rung im Alter liegt;
 [PDF] J. Geyer, V. Steiner: Künftige Altersrenten in Deutschland: Rela­­tive Stabi­­lität im Westen, starker Rück­­gang im Osten.  DIW Berlin, Wochen­­bericht Nr. 11/2010
[PDF] K.-H. Dedering, J. Deml, D. Döring, J. Steffen, R. Zwiener: Rückkehr zur lebensstandardsichernden und armutsfesten Rente — Kurzfassung. WISO direkt,  FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG, Juli 2010. • 2 Anforde­rungen an Alters­siche­rungs­system im modernen Sozial­staat: Lebens­stan­dard­siche­rung und Armuts­festig­keit — unab­hängig von UV oder KDV, Pflicht- oder frei­wil­liger Versi­cherung • Lebens­stan­dard­siche­rung: den im Berufs­leben erwor­benen Lebens­stan­dard aufrecht erhalten • struktu­relle Armuts­festig­keit: Leis­tungen sollen bei erwerbs­lebens­langer Beitrags­zahlung aus Voll­zeitbe­schäfti­gung eine Netto­versor­gung deut­lich ober­halb des „Fürsorge”-Niveaus gewähr­leisten • beide Ziele werden in Zukunft verfehlt: • Erschei­nungen wie Instabi­lität der Familien­muster, Erosion der Normal­arbeits­verhält­nisse, Massen­arbeits­losig­keit und soziale Ungleich­heit lassen viele Versi­cherte eine Siche­rung ihres Lebens­stan­dards verfehlen • die Renten­reformen des letzten Jahr­zehnts haben die beiden Ziele ausdrück­lich aufge­geben • die durch Absen­kung des Renten­niveaus entste­hende Lücke sollte durch kapi­talge­deckte Zusatz­vorsorge geschlossen werden — das kann aber nicht einge­löst werden • es ist falsch, eine Beitrags­satz­grenze zum allei­nigen Krite­rium der Renten­politik zu machen • das herkömm­liche Umlage­system sichert den erwor­benen Lebens­stan­dard und vermeidet im Regel­fall die Alters­armut • die GRV folgt dem Prinzip der Teil­habe­äqui­valenz • die private Versi­cherung folgt einer anderen Äqui­valenz durch Verzin­sung und Absi­cherung eines kalku­lierten Risikos • politische Entschei­dung für die Beitrags­satz­stabi­lität wurde mit dem Lohn­neben­kosten-Argu­ment begründet • bei kapi­talge­deckter Vorsorge kann von einer Teil­habe an der allge­meinen Lohn­entwick­lung nicht die Rede sein • GRV einer­seits und betrieb­liche und private Alters­versor­gung anderer­seits sind nicht deckungs­gleich (Versi­cherten­kreis, abgesi­cherte Risiken), was aber zur Kompen­sation des abge­senkten Renten­niveaus nötig wäre • als frei­willige Versi­cherungen wirken letztere selektiv: für dieje­nigen, welche die Beiträge nicht aufbringen können, bleibt die Lücke ohne Ausgleich • die Kombi­nation von Frei­willig­keit und progres­siver Förde­rung führt zu Fehl­subven­tionie­rung und Mitnah­meef­fekten • zusätz­lich zu Lasten der 1. Säule geht die fatale Entgelt­umwand­lung in der betrieb­lichen Alters­versor­gung • private Vorsorge deckt das Hinter­blie­benen­risiko und das Risiko der Erwerbs­minde­rung nicht ausrei­chend ab • zwar kann die GRV Alters­armut nicht systema­tisch ausschließen, bleibt jedoch bei in etwa geschlos­senen Erwerbs­biogra­fien, geringer Lohn­sprei­zung und ausrei­chendem Renten­niveau ein Ausnah­mefall • mit den Folgen des Para­digmen­wechsels liegt in Zukunft das Renten­niveau in Deutsch­land am unteren Ende der europä­ischen OECD-Länder (Brutto­ersatz­rate von ca. 43%) — nur GB unter­schreitet diesen Wert • bei den Niedrig­verdie­nern rutscht das deut­sche Renten­system auf den letzten Platz • die verstärkte Kapital­deckung erzeugt auch noch Wachs­tums­probleme • geringe Binnen­nach­frage durch zu nied­rige Lohn­steige­rungen • Fazit: diese Stra­tegie ist zur Kompen­sation von demo­grafi­schen Belas­tungen völlig unge­eignet • wenn wir zu dem Renten­niveau zurück kehren, das vor dem System­wechsel bestand, sind Lebens­stan­dard­siche­rung und Armuts­festig­keit wieder erreichbar • dies wäre mit einem paritä­tisch finan­zierten Beitrags­satz von 27%–28% verbunden (Arbeit­nehmer­anteil 13,5%–14%) — das wäre günstiger als die jetzt zu erwar­tenden 15% für die Arbeit­nehmer (11% GRV + 4% Riester) • damit ist die reine umlage­finan­zierte Renten­versiche­rungs­lösung für die Beschäf­tigten güns­tiger
[HTML] M. Temme (Union Asset Management Holding AG): Auswirkungen der Krise für die Alters­vorsorge spürbar “Studie”. Pressemitteilungen-online.de, 16.8.2010. • Studie von Bernd Raffel­hüschen und Johannes Vatter (Forschungs­zentrum Gene­rati­onen­verträge der Univ. Frei­burg) im Auftrag von Union Invest­ment • sie rechnen insge­samt mit einem lang­fristig nega­tiven Effekt von rund 2,5% auf die Wirt­schafts­leis­tung • das führt mittel­fristig zu einem um 2,7% gerin­geren Renten­wert bis 2050 • ange­sichts der vergan­genen Renten­reformen relati­viert sich diese Zahl • das Geld­vermögen der privaten Haus­halte hat etwa 6% an Wert einge­büßtbetrachtet man auch das Immo­bili­enver­mögen, liegt der mitt­lere Rendite­rück­gang pro Haus­halt bei rund 3% • Vorstands­vorsit­zender Reinke: „Wer für die Alters­vorsorge die notwen­digen Real­renditen erzielen will, kommt auch zukünftig nicht ohne die Aktien­anlage aus
[HTML] Altersarmut bedroht besonders Frauen.T Online, 30.8.2010. • Der demo­grafi­sche Wandel und die Diskus­sion um Renten­einstiegs­alter und -kürzungen lässt viele bezwei­feln, dass sie später allein mit den Zahlungen aus der gesetz­lichen Alters­siche­rung auskommen können • Experten rechnen in den nächsten Jahren mit deut­licher Zunahme der Alters­armut, vor allem für Frauenschon heute betrifft Alters­armut in Deutsch­land über­wiegend Frauen: ihre Rente 2007 war mit durch­schnitt­lich 468 € im Monat nur ½ so hoch wie die der Männer • Grund: die geringen Einkommen und weniger Versi­cherungs­jahre (aufgrund von Schwanger­schaft und Kinder­betreuung oder Teil­zeit­arbeit) • häufig erreichten Frauen erst durch die Kombi­nation ihrer Rente mit einer Hinter­bliebenen­rente ein ausrei­chendes Einkommen • ähnliches gilt für die Ostdeut­schen: bei den jüngeren Jahr­gängen dürften die Renten dort meist unter das Niveau der Grund­siche­rung sinken • Grund: hohe Lang­zeit­arbeits­losig­keit und Trend zu Minijobs • dort kommt in Paar­haus­halten zu einer Rente auf Grund­siche­rungs­niveau oft nur eine zweite dazu • die Unter­brechung der Erwerbs­biografie wegen Kinder­betreuung ist „der Knack­punkt” • Folgen der Absen­kung des Renten­niveaus • Achim Backen­dorf, VdK Deutsch­land: „Um eine Rente über Sozial­hilfe­niveau zu bekommen, muss man heute 28 Jahre gear­beitet und Beiträge in Höhe des Durch­schnitts­verdienstes gezahlt haben.” (Sozial­hilfe­niveau bei Allein­stehenden: etwa 670 €) • viele junge Leute verdrängen diese Entwick­lungen, z.T. weil sie resig­nieren und nicht mehr an ein funktio­nierendes Renten­system glauben • dabei wird es immer eine gesetz­liche Rente geben! • dass jeder nur privat für sich sorgt, „ist nicht der richtige Weg.” • Prof. Barbara Ried­müller, FU Berlin: „Die Risiko­vermei­dung besteht darin, erwerbs­tätig zu bleiben” • „Das Versor­gungs­modell durch die Ehe hat keine Basis mehr.” • mit einer Witwen­rente lande die Frau später oft nur unter Grund­siche­rungs­niveau • Backen­dorf: eine private Alters­vorsorge kann zwar nicht schaden, aber „wer kein Geld hat, kann auch nichts für später ansparen” • wegen der staat­lichen Zuschüsse sei die Riester-Rente für Gering­verdiener und Fami­lien geeignet • man sollte aber nicht den Fehler machen, ohne Bera­tung in eine zusätz­liche Alters­vorsorge zu inves­tieren
[HTML] E. Quadbeck: In Zukunft droht die Altersarmut.
[HTML] K. Doemens: CDU-Parteitag: Das könnte teuer werden. Frankfurter Rundschau, 16.11.2010.

9. Erwei­terung der finan­ziellen Basis der GRV  

[HTML] E. Kirner, V. Meinhardt: Finanzielle Konse­quenzen der Einfü­hrung eines univer­sellen Alters­siche­rungs­systems.[!]  DIW Berlin, Wochen­bericht 45/02, 2002. • Konzept der IG Bauen-Agrar-Umwelt, im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung analy­siert • „Ein Konzept, mit dem die Finan­zierung einer umlage­finan­zierten Alters­siche­rung zielge­richtet gewähr­leistet werden kann, würde das gegen­wärtige System, das vor allem auf unselb­stän­diger Beschäf­tigung basiert, auf ein univer­selles, die gesamte Bevöl­kerung einbe­ziehendes Pflicht­versiche­rungs­system umstellen.” • Versicherungspflicht für alle ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bis zum Rentenbeginn: auch Beamte, alle Selbstständigen und Nichterwerbstätige • vorgesehen ist ein Mindestbeitrag von 102 € pro Monat • es sollen alle Einkommensarten berücksichtigt werden, d. h. auch Einkommen aus unselbst­stän­diger Erwerbs­tätig­keit, Erträge aus Vermögen, d. h. Zinsen, Divi­denden und Einkünfte aus Vermie­tung und Verpach­tung, sowie alle sonstigen zu versteu­ernden Einkom­mensarten; die Beitrags­bemes­sungs­grenze entfällt • Äqui­valenz von Beitrag und Rente nur bis zu einer Renten­höhe von 2.301 € (in 2000, dynami­siert) — darüber hinaus gehende Anwart­schaften werden gekappt • ein voller Anspruch auf Alters­rente entsteht nach 44 beitrags­pflich­tigen oder gleich­gestellten Versiche­rungs­jahren, begin­nend mit 15 Jahren • mit einer eigen­stän­digen Anwart­schaft für alle Mitglieder der Gesell­schaft entfällt die Notwen­digkeit einer abgelei­teten Hinter­blie­benen­versor­gung (aber Vertrauens­schutz in der Über­gangs­phase) • das Beitrags­volumen in der GRV würde erheb­lich höher sein als jetzt: 1998 wären rund 2,3 Mio. Selbst­stän­dige (= 13 Mrd. € Beiträge) und 2,4 Mio. Beamte (= 16 Mrd. € Beiträge) versi­cherungs­pflichtig geworden, und die Vermö­genser­träge hätten 51 Mrd. € (= 10 Mrd. € Beiträge) ausge­macht • 14 Mrd. Euro im Jahr außerdem durch die Mindest­beitrags­zahlungen • nachhal­tige finan­zielle Entlas­tung der GRV nur, wenn Beitrags­zahlungen ober­halb der Beitrags­bemes­sungs­grenze nicht zu indivi­duell höheren Renten führen, sondern zu einer Umver­teilung heran­gezogen würden • 1998 hatten rund 2,7 Mio. Personen (1,8 Mio. Arbeiter und Ange­stellte) ein Einkommen über der Beitrags­bemes­sungs­grenze: ein Volumen von 206 Mrd. € (= 42 Mrd. € Beiträge) • aus dem Wegfall der Kosten für die Witwen/Witwer-Versor­gung (1998 rund 36 Mrd. €) entspringen fast 4 Beitrags­punkte — wirksam erst, nachdem diese Hinter­blie­benen­renten aus dem Bestand „heraus­gewachsen” sind • bei langen Phasen der Mindest­beitrags­zahlung ergeben sich unzurei­chende Renten (selbst nach 50 Beitrags­jahren eine Rente weit unter dem Sozial­hilfe­niveau) • daher erwei­terte Annahmen für ein univer­selles Alters­vorsorge­modell: 3 Jahre Zuschlag für Ausbil­dung, 3 „Baby­jahre” • bei der modifi­zierten Rechnung ergäbe sich immer noch ein Finan­zierungs­spiel­raum von 3 Beitrags­punkten • eine weit stärkere Umver­teilung als jetzt dadurch, dass alle hohen Einkommen zur Finan­zierung der Maßnahmen zur Einkom­mensum­vertei­lung inner­halb einer Genera­tion heran­gezogen würden, da den Beiträgen dieser Gruppe später nur zum Teil höhere Renten gegen­über­stehen würden • stärkere Rück­besin­nung auf die Eigen­verant­wort­lich­keit aus dem lang­fris­tigen Abbau der Witwen(r)-Versor­gung zugun­sten einer verbes­serten eigen­stän­digen Siche­rung • infolge der Einbe­ziehung aller Einkom­mens­quellen wäre die Finan­zierungs­grund­lage stabiler und weit­gehend unabhängig von Struk­turver­schie­bungen zwischen abhän­giger und selbst­stän­diger Erwerbs­tätig­keit einer­seits sowie zwischen Arbeit und Kapital anderer­seitsaufgrund der vorge­sehenen geringen Höhe der Mindest­beiträge würden Personen ohne weitere Anwart­schaften aller­dings häufig nur eine nied­rige Alters­rente erhalten • eine Weiter­entwick­lung könnte bei verhei­rateten (und evtl. unver­heiratet zusam­men­lebenden) Personen ein „Beitrags­split­ting” einbe­ziehen • beim derzei­tigen Niveau der Alters­siche­rung würde der Beitrags­satz voraus­sicht­lich lang­fristig 6 Prozent­punkte unter dem heutigen Satz liegen • das liegt im Wesent­lichen an einer Kürzung der Hinter­bliebe­nenver­sorgung und einer stär­keren Umver­teilung durch Aufhe­bung der Beitrags­bemes­sungs­grenze und einer Kappung höherer Renten­ansprücheohne diese Kappung würde sich eine Redu­zierung des Beitrags­satzes um etwa 4 Prozent­punkte ergeben
[PDF] H. Jess: Selbständige in die gesetz­liche Renten­ver­siche­rung? – Wohl­fahrts­effekte einer Auswei­tung der Ver­siche­rungs­pflicht.[!] Verein für Social­politik, Jahres­tagung 2003. Numeri­sches Gleich­gewichts­modell über­lappender Gene­rati­onen bildet in jeder Simula­tions­periode bis zu 320 Haus­halts­typen ab, alle mit identi­schen Präfe­renzen • Unter­schiede bei den Konsum-, Spar- und Arbeits­ange­botsent­schei­dungen sind im Modell ausschließlich auf die diffe­rierende Ausstat­tung mit Vermögen und Human­kapital zurück­zuführen • CES-Produk­tions­funk­tion mit konstanten Skalen­erträgen • durch Berück­sichti­gung von Anpas­sungs­kosten weicht auch in einer offenen Volks­wirt­schaft das Grenz­produkt des Kapitals vom Real­zins ab → Brutto­lohn ändert sich im Zeit­ablauf • im lang­fristigen Gleich­gewicht wächst der Kapital­stock mit der Wachs­tums­rate der Bevöl­kerung! • immer konstantes Pro-Kopf-Volumen des staat­lichen Konsums, finan­ziert über progres­sive Lohn­steuer und propor­tionale Konsum- und Kapital­ertrags­steuer • zur Berech­nung der Entgelt­punkte für die Renten­ansprüche wird Brutto­lohn eines Haus­halts auf durch­schnitt­lichen Brutto­lohn aller Haus­halte pro Jahr bezogen, begrenzt durch Beitrags­bemes­sungs­grenze (100% über durch­schnitt­lichem Brutto­lohn) • Sozial­beiträge bei zu versteu­erndem Einkommen abzugs­fähig • Liqui­dität der GRV wird über korrekt berech­nete Beitrags­sätze siche­gestellt (keine Schwan­kungs­reserve) • Tab. 1: Para­meter von Nutzen­funktion, Produk­tions­funktion und Politik­setzung • die berück­sich­tigte demo­grafi­sche Kompo­nente (nach der 9. koordi­nierten Bevöl­kerungs­voraus­berech­nung) ist die eigent­liche Neue­rung • Tab. 2: offizi­eller und simu­lierter demo­grafi­scher Über­gang (Bevöl­kerungs­projek­tion) • Tab. 3: makro­ökono­mische Struktur im Ausgangs­gleich­gewicht • Tab. 4: Sensi­tivi­täts­analyse • Tab. 5: Vertei­lung der Netto­einkommen • Modell­annahme: die Selbst­stän­digen gehören dem ober­sten Quintil der Einkom­mens­vertei­lung an und werden mit 10% der Gesamt­zahl der Erwerbs­tätigen gewichtet • die Personen der ober­sten Einkom­mens­klasse über­schreiten zwischen dem 35. und 40. Lebens­jahr die Beitrags­bemes­sungs­grenze der GRV • die entste­henden Wohl­fahrts­effekte sind nach Art der Modell­konstruk­tion als Maxima anzu­sehen • im Jahr der Reform (2005) verrin­gert sich der Beitrags­satz um 3,5% und entlastet damit die bisher Versi­cherten, die daraufhin ihren Güter­konsum und ihre Frei­zeit erhöhen und ihr Arbeits­angebot verrin­gern (alles bis 2030) — bei den Selbst­stän­digen kommt es aufgrund der impli­ziten Steuer zu entge­genge­setzten Effekten • Arbeits­angebot im Vergleich zur Refe­renz­simu­lation zunächst nied­riger und ab 2040 höher — Konsum spiegel­bild­lich dazu • lang­fristig steigt mit der zuneh­menden Beschäf­tigung der Kapi­talbe­stand und die Wert­schöp­fung im Vergleich zur Refe­renz­simu­lation • über den gesamten Betrach­tungs­zeit­raum bleibt der Beitrags­satz niedrig • bei dyna­mischer Betrach­tung vermin­dern sich die Renten­anwart­schaften der bisher Versi­cherten etwas • in der geschlos­senen Volks­wirt­schaft fallen die Verände­rungen deut­lich schwächer aus • makro­ökono­mische Effekte der Auswei­tung auf Selbst­stän­dige: offene Volks­wirt­schaft (Tab. 6), geschlos­sene Volks­wirt­schaft (Tab. 7) • tenden­ziell profi­tieren vor allem die unteren und mitt­leren Einkom­mensklassen; Verlierer sind die künf­tigen Arbeit­nehmer­gene­rati­onen und die Selbst­stän­digen (die aller­dings erheb­lich) • insge­samt ergibt sich ein durch­schnitt­licher jähr­licher Effi­zienz­verlust von -0,91% der Renten­ausgaben (ca. 1,5 Mrd. €) • die lang­fris­tigen Wohl­fahrts­verluste sind unbe­friedi­gend und bestä­tigen den Sach­verstän­digenrat, dass wegen der höheren Lebens­erwar­tung der Selbst­stän­digen mehr intra­gene­rative Gerech­tigkeit durch weniger inter­gene­rative Gerech­tigkeit erkauft wird • Wohl­fahrts­effekte: offene und geschlos­sene Volks­wirt­schaft (Tab. 8) • durch Ände­rung der Renten­anpas­sungs­formel lassen sich die tempo­rären Gewinne der jetzt erwerbs­tätigen Arbeit­nehmer so verteilen, dass auch die zukünf­tigen Arbeit­nehmer besser gestellt werden: da der Alters­quotient im Zeit­raum 2020–2030 um rund 20 Prozent­punkte ansteigt, soll die Renten­anpas­sungs­formel ab 2020 die Verän­derung des Alters­quotienten zu 50% berück­sichtigen und so das Renten­niveau bis 2030 auf 60% redu­zieren, das danach auf 60% verbleibt • durch diese geän­derte Berück­sichti­gung der Renten­anpas­sungs­formel kommt es zu einem deut­lich niedri­geren Beitrags­satz als jetzt • makro­ökono­mische Effekte der Auswei­tung bei verän­derter Renten­anpas­sungs­formel: offene Volks­wirt­schaft (Tab. 9), geschlos­sene Volks­wirt­schaft (Tab. 10) • Wohl­fahrts­effekte: offene und geschlos­sene Volks­wirt­schaft (Tab. 11) • Besser­stel­lung Pflicht­versi­cherter auch bei höherer Lebens­erwar­tung der Selbst­stän­digen • impli­zite Steuer wird auf größere Zahl Leistungs­fähiger verteilt → Belastung Pflicht­versi­cherter kurz­fristig verrin­gert, in Kombi­nation mit verzö­gerter Absen­kung des Renten­niveaus auch lang­fristig • Beitrags­sätze auch bei unver­änderter Renten­formel lang­fristig nied­riger! (durch ver­ändertes Erwerbs­verhalten der Begün­stigten) • durch die Versiche­rungs­pflicht der Selb­stän­digen und zeit­lich verzö­gerte Absen­kung des Netto­renten­niveaus 2020–2030 also eine dauer­hafte Besser­stellung des bisher pflicht­versi­cherten Personen­kreises möglich
[Google-Faksimilebuch][Buch] U. Fachinger, A. Oelschläger, W. Schmähl: Alters­siche­rung von Selb­stän­digen.[!] Bestands­aufnahme und Reform­optionen (Broschiert). Lit-Verlag, 2004. 416 Seiten, 28,54€=7¢/Seite[!] • Selbst­stän­dige ohne obli­gatori­sche Alters­siche­rung sollten zu solcher heran­gezogen werden • zumin­dest sollte eine Vorsorge erfolgen, die Alters­armut vermeidet • darge­legte Gründe im Hinblick auf Alters­armut sprechen für eine Einbezie­hung in die GRV statt in die riskan­tere Kapital­deckung • Befrei­ungs­möglich­keiten erfor­derlich, sofern vergleich­bare Vorsorge bereits betrieben wurde • evtl. redu­zierte Vorsorge­pflichten in der Start­phase der Selb­ständig­keit • Beiträge sollten einkom­mens­bezogen sein (keine Kopf­pauschale) • starke Belas­tung, da der voll­stän­dige Beitrags­satz zu entrichten ist • nach Erreichen von mindes­tens z.B. 30 Entgelt­punkten könnte die Vorsorge­pflicht enden • 2 Berech­nungen: die Selb­stän­digen würden im Schnitt entweder 1) einen Beitrag wie beim geltenden Regel­beitrag (447,90 €) oder 2) einen Beitrag in Höhe des Mindest­beitrags (62,08 €) zahlen • bei 1,9 Mio. Personen zusätz­lich in der Versiche­rungs­pflicht ergäben sich bei (1) 10 Mrd. € und bei (2) 1,4 Mrd. € • (1) entspräche nur 1 Beitrags­satz­punkt! • das wäre nur der unmit­telbare Einnahme­effekt, denen später Renten­ausgaben gegenüber stünden • in der Lite­ratur recht unter­schied­liche Ergeb­nisse • liegt das Einkommen der Selb­stän­digen in der höchsten berück­sich­tigten Einkom­mens­klasse, führt das zu einer Beitrags­satz­senkung von 3,5% (Jess 2003) • Aussagen über die Auswir­kungen auf die Finanz­lage der GRV also nur begrenzt möglich • entschei­dend ist auch, ob der neue Personen­kreis einer­seits ein über­durch­schnitt­liches Einkommen oder anderer­seits eine über­durch­schnitt­liche Lebens­erwar­tung hat
[PDF] J. Merz: Pola­risie­rung der Einkommen von Selb­stän­digen? Zur Dynamik der Einkom­mens­vertei­lung und der hohen Einkommen von Selbst­stän­digen und abhängig Beschäf­tigten. FFB-Diskus­sions­papier Nr. 67, Forschungs­institut Freie Berufe, Univ. Lüne­burg, 2006. • Situ­ation der Selbst­stän­digen im Vergleich zu den abhängig Beschäf­tigten, und wie sie sich seit den 90er Jahren entwi­ckelt hat • die anonymi­sierten Indi­vidual­daten der Einkommen­steuer­statistik sind eine sehr aussage­kräftige und verläss­liche Daten­basis (im Unter­schied zu Umfragen) — wurden für die Untersu­chungen auf eine prakti­schere reprä­sentative 10%-Stich­probe redu­ziert • die „Reich­tums­seite” der Selbst­stän­digen­einkommen ist bisher kaum behan­delt worden • durch­schnitt­liches jähr­liches Netto­einkommen: Selbst­stän­dige 38.562 €, abhängig Beschäf­tigte 26.975 €aber Median des jähr­lichen Netto­einkommens: Selbst­stän­dige mit 14.252 € niedriger als abhängig Beschäf­tigte 22.480 €! • Inter­preta­tion: Selbst­stän­dige verfügen i.Allg. über ein über­durch­schnitt­liches Einkommen, aber ein großer Teil hat nur ein geringes Einkommen: die Hälfte verdient deut­lich weniger als die Hälfte der abhängig Beschäf­tigten • die Selbst­stän­digen haben eine unglei­chere Einkom­mens­vertei­lung • die reichsten 10% der Selbst­stän­digen verfügen über mehr als ½ aller Selbst­stän­digen­einkom­men! • bis zum 9. Dezil einschließ­lich sind die rela­tiven Einkom­mens­anteile der Selbst­stän­digen immer kleiner als die der abhängig Beschäf­tigten — erst im 10. Dezil domi­nieren die Selbst­stän­digen • die Ungleich­heit der Selbst­stän­digen hat sich in den letzten ca. 10 Jahren verstärkt • doch bei beiden Arbeits­markt­gruppen sind die Einkom­mens­anteile der ärmsten 10% sehr gering (ca. 1%) • weniger als 10% der Reichsten liegen über dem Wert „200% des Mittel­wertes” • die reichsten 1% beginnen bei 10.644 € monat­lich (jähr­lich noch weit unter 1 Mio. €) • die reichsten 1% der Selbst­stän­digen vereinen etwa ¼ aller Selbst­stän­digen­einkommen (25,7%), die reichsten 1% der abhängig Beschäf­tigten nur 6,7% • Fazit: der Einkom­mens­anteil der reichsten 10% hat durchweg zuge­nommen: die Schere hat sich geweitet
[PDF] Finanzierung der gesetz­lichen Renten­ver­siche­rung. Petent: Uwe Kiehne. Peti­tions­ausschuss des Deut­schen Bundes­tages, 2006. Ableh­nung der Peti­tion, zum Zwecke der Finan­zierung der GRV die Beitrags­bemes­sungs­grenze abzu­schaffen und eine Wert­schöp­fungs­abgabe auf alle Waren und Dienst­leis­tungen einzu­führen • Begren­zung des versi­cherbaren Verdienstes gehört zu den Grund­prinzi­pien der GRV • alle darüber hinaus gehenden Verdienste wären über die beiden anderen „Säulen” zu versi­chern • eine unbe­grenzte Heran­ziehung von Einkommen würde den verfas­sungs­recht­lich zuläs­sigen Umfang eines Zwangs­versiche­rungs­systems über­schreiten • Wegfall der Beitrags­bemes­sungs­grenze würde zunächst Einnahmen der GRV erhöhen, aber später auch zu höheren Leis­tungen führen → Anhe­bungen der Beitrags­sätze, Anstieg der Lohn­neben­kosten • Soli­darge­mein­schaft müsste höhere Renten­teile für Personen finan­zieren, die sich für den Teil über der Bemes­sungs­grenze selbst versi­chern könnten • Wert­schöp­fungs­abgabe bedeutet, neben dem Lohn weitere Bestand­teile der Wert­schöp­fung als Bemes­sungs­grund­lage für Arbeit­geber­zahlungen einzube­ziehen • sie hätte zwar kurz­fris­tige Vorteile für die Siche­rung der Arbeits­plätze durch Entlas­tung lohn­inten­siver und Belas­tung kapital­inten­siver Betriebe; würde aber lang­fristig das Wachs­tum verlang­samen → gerin­gere Beitrags­einnahmen • eine Wert­schöp­fungs­abgabe würde auch den tech­nischen Fort­schritt behin­dern → veral­tete Arbeits­plätze • solange nur im Inland eine Wert­schöp­fungs­abgabe erhoben würde, hätten Unter­nehmen mit Sitz im Inland einen Wett­bewerbs­nach­teildie Arbeit­geber­beiträge würden auch von den Arbeit­geber­beiträgen abge­koppelt und damit die Renten­leis­tungen nicht mehr den indi­vidu­ellen Beiträgen zuge­ordnet • auch verfas­sungs­recht­liche Bedenken: die Sozi­alver­siche­rung soll die Arbeit­nehmer gegen soziale Risiken absi­chern, erhoben nach der wirt­schaft­lichen Leis­tungs­fähig­keit der Versi­cherten (für den Arbeit­geber muss ein Arbeits- und Verant­wort­lich­keitszusam­menhang gegeben sein) → sonst als „nicht­steuer­liche Sonder­abgabe” zu werten • „Ob und in welchem Maße Ände­rungen einmal erfor­derlich werden, hängt jedoch von der Entwick­lung einer Reihe von Faktoren ab, wie z. B. Wirt­schafts­wachstum, Ausschöp­fung des Erwerbs­personen­poten­zials, Erwerbs­quote und Wande­rungs­bewe­gung.”
[PDF] Sachverständigenrat: Auszüge aus dem Gutachten 2006/2007: Fort­entwick­lung der Gesetz­lichen Renten­versiche­rung zu einer Erwerbs­tätigen­versiche­rung? • Zusätz­lich Versi­cherte zahlen zwar zunächst erst Beiträge (kurz­fris­tige Entlas­tung der GRV), beziehen aber später Rente (Mehr­ausgaben holen den Beitrags­vorsprung meist wieder ein oder über­treffen ihn sogar) • aber der Schutz bestimmter Personen­gruppen vor Alters­armut / Schutz des Staates vor Grund­siche­rungsansprü­chen sind Argu­mente, eine Versiche­rungs­pflicht vorzu­sehen • Anteil der Selbst­stän­digen an den Erwerbs­tätigen von 8,1% (1991) auf 11,2% (2005), während Anteil der sozial­versiche­rungs­pflichtig Beschäf­tigten von ca. 80% auf 71,8% • Szenario: Aufnahme einer neuen Personen­gruppe bis zu einer Alters­grenze von 50 Jahren (ältere Personen werden wegen Vertrau­ensschutz nicht einbe­zogen und weil sie in der kurzen Zeit nur geringe Ansprüche erwerben würden) in die GRV: Beitrags­zahlungen sofort → für mittel­fris­tige Zeit Beitrags­satz­senkungen, aber dann (hier frühes­tens nach 13 Jahren) fallen Alters­renten an → Beitrags­satz­erhö­hung allmäh­lich wieder auf unge­fähr das alte Niveau • für die lang­fris­tigen Wirkungen kommt es auf die Eigen­schaften der Personen­gruppe hinsicht­lich Alters­struktur, Einkommen, Kinder­zahl, Lebens­erwar­tung, Erwerbs­unfähig­keit und Früh­invali­dität an • Beitrags­satz­ände­rungen können nur im Über­gang zum neuen Gleich­gewichts­pfad auftreten • da Beitrags­satz­senkungen auch die Dynamik des Bundeszu­schusses sowie über die Renten­anpassung auch die Ausgaben beein­flussen, kann der Beitrags­satz lang­fristig ein anderer sein als zu Anfang • „… können die finan­ziellen Auswir­kungen einer Auswei­tung des Versi­cherten­kreises letzt­lich nur in Simu­lations­modellen halb­wegs verläss­lich quanti­fiziert werden” • im Sinne der Gleich­behand­lung sollten auch Selbst­stän­dige und Beamte einbe­zogen werden, um die in der GRV enthal­tene impli­zite Steuer mitzu­tragen • wegen demo­grafi­scher Entwick­lung impli­ziter Steuer­satz nicht für alle Jahr­gänge gleich: für Männer Jahr­gang 1940 4,7%, 2010 10,2%, für Frauen 1,8% bzw. 7,6% • durch Vertei­lung auf einen größeren Kreis kann die impli­zite Steuer­last (für bestimmte Kohorten) der bisher Versi­cherten gesenkt werden, während die neu Versi­cherten einen posi­tiven impli­ziten Steuer­satz leisten • bishe­rige Ungleich­behand­lung → Verzer­rungen in der Wahl des Erwerbs­tätigen­status → Beein­flussung der Faktor­allo­kation → Problem der Schein­selbst­stän­digkeit • Gruppe der Selbst­stän­digen: derzeit rund 4,08 Mio. Personen • Gruppe der Solo-Selbst­stän­digen (Selbst­stän­dige ohne Beschäf­tigte): derzeit rund 2,29 Mio. Personen (1991: 1,38 Mio.) • bei großem Teil der Selbst­stän­digen Spar­fähig­keit zu gering, um Vorsorge für Krank­heit, Erwerbs­unfähig­keit oder Alter zu treffen • bei 32% liegt das monat­liche Netto­einkommen unter 1100 € (Solo-Selbst­stän­dige 37%, Arbeiter und Ange­stellte 40%, Beamte 9%) • Anzahl nicht obli­gato­risch abge­sicherte Selbst­stän­dige: ca. 2–3 Mio. Personen (Fachinger et al. 2004) • S. 270ff., Kasten 17: Beitrags­satz­effekte und Ände­rung der impli­ziten Steuer
[PDF] Alterssicherung für alle Erwerbs­tätigen.[!] Böckler impuls, 18/2008. • Ökonomen der Prognos AG und des DIW haben im Auftrag der Hans-Böckler-Stif­tung auf Basis von SOEP-Daten ausge­rechnet, welche Beiträge sich in der GRV ergeben würden, wenn sie auch Beamte, Mini­jobber und Selbst­stän­dige erfasste • Fazit: der Beitrags­satz kann für gut 30 Jahre redu­ziert werden, Mini­jobber und kleine Selbst­stän­dige könnten profi­tieren, Beamte und gut verdie­nende Selbst­stän­dige bekämen weniger Ruhe­geld als heute • der Beitrags­satz könnte 2010 um 1,74 Prozent­punkte sinken → 81.000 neue Jobs • Summe der Netto­löhne könnte sich um 9 Mrd. € erhöhen • nach 2040 nimmt der Beitrags­effekt ab, weil dann Beamte in den Ruhe­stand gehen und Renten­auszah­lungen bekommen • das Brutto­gehalt der neuen Beamten wird aufge­stockt, so dass der Renten­beitrag nicht ihr Netto­einkommen redu­ziert • die Alters­versor­gung der Beamten wird nicht mehr über dem Niveau der Ange­stellten liegen • der Staat müsste Ausgaben vorziehen, da er jetzt schon Beiträge einzahlen muss, während er für Beamten­pensionen erst aufkommen muss, wenn sie das entspre­chende Alter erreicht haben (Ähn­lich dem Umstiegs­problem der KDV!) • die Biogra­fien der Selbst­stän­digen ohne Absiche­rung durch ein Versor­gungs­werk weisen immer wieder Phasen der Arbeits­losig­keit und der gering­fügigen Beschäf­tigung auf: für sie wäre eine Erwerbs­täti­genver­siche­rung vorteil­haft, auch gegen­über einer privaten Rente

10. Verweise  

[Web-Link] Infopool » Fach­lite­ratur (Abstracts). Breite Auswahl an Kurz­fassungen wissen­schaft­licher Artikel und Mono­gra­phien zur Alters­siche­rung. Deut­sches Insti­tut für Alters­vorsorge, 1996-2003
[Verweis] Weitere Artikel zu Rente und Pflegeversiche­rung. 2003-2004
[Verweis] Frankfurter Rundschau Spezial zum Thema Rente. 1.7.2008.  Enthält folgende Artikel:
        [Grafik: Bausteine der aktu­ellen Renten­anpas­sungs­formel]
      [AkR] Formelsprache: Der wahre Renten­skandal;  [GIF-Bild] Bausteine der Renten­anpas­sungs­formel. • Renten­niveau: Verhältnis zwischen letztem Gehalt des Standard­rentners mit 45 Beitrags­jahren und seiner gesetz­lichen Alter­srente (derzeit vor Steuern 48%, 2030 43%) • Modell­rech­nung „Finanz­test”: Brutto­renten­niveau sinkt von 48% auf 36% in 2060 • Rentner­quotient (= Zahl Äqui­valenz­rent­ner/Zahl Äqui­valenz­beitrags­zahler) geht in Berech­nung der Nachhal­tigkeit ein
      [AkR] R. Bunzenthal, R. von Heusinger: Wirtschaftsexperte: "Wieder etwas gerechter". Inter­view mit Hans Jürgen Krupp. • Zum Riester-Faktor: Abzug von Renten wurde damit begründet, dass Leute gefäl­ligst private Alters­vorsorge treiben sollen • was heute an Verlusten im Banken­sektor ange­sammelt wird, muss eines Tages von Kunden getragen werden, die ihm ihre Alters­vor­sorge anver­trauen • klar ist, dass private Alters­vor­sorge keine Alter­native zum UV ist: sie ist Ergän­zung • allein zwischen 1991 und 2005 ist Zahl sozial­versiche­rungs­pflich­tiger Beschäf­tigter schon mal um 13% zurück­gegangen, die voll erwerbs­fähig Beschäftigter sogar um 18% – zwischen 2025 bis 2040 erwarten wir nur 12% • Renten­formel hat Rentner bis 1989 relativ begün­stigt • Riester-Faktor ist eigent­lich nur gerecht­fertigt, wenn geför­derte private Vorsorge verpflich­tend • wenn Staat schon Niedrig­löhne subven­tioniert über ALG II, muss er auch Kosten der Alters­siche­rung so über­nehmen, dass Leute im Alter Siche­rung ober­halb Sozial­hilfe haben • Bürger­versi­cherung: wir müssen etwas für kleine und mitt­lere Selbst­stän­dige tun, die durch alle Raster fallen • ähnli­ches gilt für Frauen, die ihre Erwerbs­tätig­keit für Kinder unter­brechen und danach nicht mehr auf Arbeits­markt zurück­finden • denkt an Modell, wie es Schwei­zer oder Niederländer haben
      [AkR] M. Müller: Rentenmodelle: Auf Kosten des Volks­einkommens­. • Hans-Helmut Kotz, Bundes­bank: Finan­zierungsart spielt keine Rolle – Systeme öko­nomisch gleich­wertig. Beide stellen „An­spruch auf künf­tige und damit in Höhe grund­sätz­lich unsi­chere Zahlungs­ströme” dar • Forschungs­inst. Brookings: (in USA) vermehrte Geld­anlage im KDV ersetzt andere Spar­formen: per saldo nicht mehr auf hohe Kante • Investi­ti­onen hängen auch von erwar­teter Nach­frage nach Gütern ab: durch vermehrtes Sparen aber gedämpft
      R. Strassburg: Gastbeitrag: Amerikanische Verhält­nisse? • Einzahlen muss in öffent­liche Renten­kasse jeder erwerbs­tätige Ameri­kaner - ob ange­stellt oder selbst­ständig • als Bush-Regie­rung 2005 versuchte, Renten­system z.T. auf KDV umzu­stellen, schei­terte sie am massiven Wider­stand der Bevölkerung • Niveau gesetz­licher Renten­versiche­rung in USA nach 35 Beitrags­jahren sogar höher als deut­sches Renten­niveau • für Erwerbs­tätige am unteren Ende der Einkommens­skala Renten­satz auch nach 45 Beitrags­jahren höher als in Deutsch­land: das liegt an regres­siver Renten­formel
      [AkR] R. Bunzenthal: Allianz: Betriebsrente gestärkt. • Seit 1. Juli gilt neue Veröf­fentli­chungs­pflicht für Provi­sions- und Abschluss­kosten • gute Koope­ration mit IG Metall („konstruk­tive Rolle”) • 2 Drittel der Arbeit­nehmer haben Versor­gungs­anspruch • Antrieb: Steuer und Sozial­abgaben sparende Entgelt­umwand­lung
      [AkR] R. Bunzenthal: Chronik: 20 Jahre Rentenreform. 1992, Gesetz zur Reform der GRV (Sozialgesetzbuch VI): Renten­anpas­sung richtet sich nicht mehr nach Netto­lohn­entwick­lung im Vorjahr (weil Steuer­last für Arbeit­nehmer steigt, wachsen Netto­löhne lang­samer als Brutto­löhne) ··· • 2001, Alters­vermö­gensergänzungs­gesetz: in Renten­formel wird Korrektur­faktor einge­führt, der Beitrags­satz­ände­rungen auf Rentner über­trägt, sowie "Alters­vorsorge­faktor", der Last Versi­cherter durch zusätz­liche private Vorsorge auf Rentner über­tragen soll • 2002, Alters­vermö­gens­gesetz: Schaf­fung der hoch sub­ventio­nierter Riester-Verträge • 2005, RV-Nach­haltig­keits­gesetz: Nach­haltig­keits­­faktor soll Verschie­bungen zwischen Zahl der Rentner und der Beitrags­zahler kompen­sieren • 2006, Alters­einkünfte­gesetz: parallel zur Frei­stel­lung der Beiträge von Besteu­erung werden Renten beim Zugang ab 2040 voll besteuert. Renten­besteu­erung trifft zunächst nur Rentner, die noch größere Neben­ein­nahmen haben, in kommenden Jahren aber auch den Standard­rentner • 2007, Alters­grenzen­anpas­sungs­gesetz: Erhö­hung seit 1916 gültiger Regel­alters­grenze von 65 Jahren schritt­weise (zwischen 2012 und 2025) auf 67 Jahre
[HTML] E. Abelein: Jeder kann die Höhe selbst errechnen. Deutsches Institut für Alters­vorsorge, 2005
[Word Dokument] S. Löffler: Gesetzliche Rente wird künftig nicht mehr reichen. Sozial­recht+Praxis, 01/05, 2005
[HTML] mattin in Rente: Rente – blog von mattin. Missstände in der Alters­vorsorge (Blog). 2008
[Web-Link] Wikipedia: Entgeltpunkte. 2009. • Entgelt­punkte sind ein zu berück­sichti­gender Faktor in der Renten­formel • Entgelt­punkte werden berechnet nach §66 SGB VI • entspricht der Jahres­verdienst eines Arbeit­nehmers genau dem Durch­schnitts-Brutto-Entgelt der Versicherten für das Jahr, so ergibt das genau einen persön­lichen Entgelt­punkt • wer bis zur Beitrags­bemes­sungs­grenze einzahlt, bekommt derzeit circa 2 Punkte • für Kinder, die bis zum 1. Januar 1992 geboren wurden, werden für Kinder­erzie­hungs­zeiten 12·0,0833=0,9996 Entgelt­punkte, danach 36·0,0833=2,9988 Entgelt­punkte ange­rechnet • multi­pli­ziert man bei Renten­beginn diese Gesamt­punkt­zahl mit dem Zugangs­faktor, dem Renten­art­faktor und dem aktu­ellen Renten­wert, ergibt sich die persön­liche Renten­höhe
[Web-Link] Wikipedia: Aktueller Rentenwert. 2009. • Der aktu­elle Renten­wert (West bzw. Ost) entspricht der monat­lichen Alters­rente, wenn für ein Kalen­derjahr Beiträge in Höhe des Durch­schnitts­verdienstes aller Versi­cherten (West bzw. Ost) gezahlt worden sind (§68 SGB VI) • er wird nach der Renten­anpas­sungs­formel fortge­schrieben

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Hamburger Abendblatt: Sei07 LRV09 Lin09 HA10 HA10a HA10b Ryb10
Handelsblatt: Fla00a SaS09 The10
Hans-Böckler-Stif­tung: Kru97 HBS06 (Hag08) HSS08 IMK09
HanseMerkur: HaM10
Hansen, H.: Han10
Hapke, C.: SoH
Haseney, K.: (Sin07)
Hasselmann, S.: Has08
Haug, T.: BGH07
Haupt, H.: DHS08
Hauser, R.: Hau98
Heesen, P.: (Eic09)
Hegelich, S.: Heg06
Heidler, M.: EhH07 EhH07a
Heien, T.: HKS05
Heimat-Echo: HE08 HE10
Heimpel, T.: Hei03a
Heiss, F.: BHW02 Hei03
Helmert, U.: Hel07
Henman, B.: VoH03
Hentschel, V.: Hen06
Hergenhan, V.: Her
Herøy, H.O.: (Pal97)
Herrmann, U.: Her09
Herzog, R.: (Her08)
Hetze, P.: TiH07
Hilpisch, Y.: Hil07
Himmelreicher, R.K.: SHV03 HiV03 HSS08
Hirrlinger, W: VdK08a
Hirsch, A.: Hir10
Hirte, G.: Hir00
Hofmann, H.: WHR07
Hofmann, M.: Hof10
Höhler, G.: Hoe10
Holler, M.: (HBS10)
Homburg, S.: (Win05)
Hoyer, N.: HoG09
Huber, B.?: HuB07
Huffschmid, J.: EGH03
Hupfeld, S.: BrH09
IAB: Win05 IAB06 IAB09
Iden, P.: Ide09
IG Metall: IGM10
IG Metall Vorstand: IGM08 IGM08a
ihre-vorsorge.de: Thi10 Thi10a
IMK: IMK09
Informationsportal Soziale Altersvorsorge: ISA09
INSM: INS07 INS08 INS08a INS09 WuS09
Internisten im Netz: IiN09
IW (Institut der deutschen Wirtschaft): (Hag08) IW10
IWG: (enn05)
Jaeger, A.: ChJ96
Jaeger, K.: (See02) (See02a) (wiw09) (HoG09) (wiki6)
Jahrberg, H.: JaW08
Jellen, R.: Jel06
Jess, H.: FeJ01 Jes03
Jochem, S.: ScJ06
Junge Liberale: JuL04 Vog08 (Ric01)
KAB (katholische Arbeitnehmerbewegung): KAB04 WHR07 NgR09a NgR09b
Kaganovich, M.: KaM08
kalvermann: kal10
Kanadische Lösung: Ide09
Kannengießer, W.: Kan01
Kater, U.: BaK97
Katholi­sche Arbeit­nehmer-Bewe­gung: KAB04 WHR07 NgR09a NgR09b
Kernig, C.D.: Ker06
Keese, M.: CKS07
Keßler, M.: Kes07
Kibele, E.: Kib08
Kilper, G.: MuK08
Kirchhof, P.: (mam05)
Kirner, E.: KiM97 WML98 KiM02
Klec, G.: KlM02
Kleindienst, J.: KlB10
Kleinhenz, G.: KlW
Klever-Deichert, G.: LLS06
Klinge, J.: Kli06
Klöckner, R.: Klo06
Klundt, M.: (Pin99) (Reu02)
Knell, M.: Kne06
Knut, A.: Knu05
Knuth, M.: BuK04
Koch-Weser, C.: (Weh09)
Kommission Nachhaltigkeit in der Finanzierung...: Kom03 KNF03
Konietzka, D.: Kon01
Konrad-Adenauer-Stiftung Washington: Car05
Kortmann, K.: HKS05
Kotz, H.-J.: Kot09
Kowalewskaja, J.: Kow10
Krauß, D.: SWR08 BlK08
Kredler, M.: Kre
Krieger, T.: Kri06 Kri09 KrS09
Kröger, M.: KrS09a
Kroll, K.: Kro02
Kroll, L.E.: KrL08
Krug, G.: Kru08
Krugman, P.: Kru02 Kru05
Krupp, H.-J.: Kru97 (Huj98) (FR08a)
Künemund, H: VdK08a
Kurer, O.: Kur06
Kussmann, A.: Kus09
LabourNet.de: Lab09
Lafontaine, O.: (Huj98)
Lagos, R.: (Pin99)
Lampert, H.: LaA04
Lampert, T.: KrL08
Laumann, K.-J.: (mdr09)
Lausitzer Rundschau: Vet09
Lauterbach, K.: LLS06 Lau07
Lebens- und Rentenversicherungen: LRV09
Lee, R.: AuL06
Lee, S.-H.: MLR00
Legros, F.: Leg03
Leek, S.: WiL09
Leicht, R.: Lei10
Leidigkeit, W.A.: Lei09
Leinert, J.: WML98
Lieb, W.: MLB Lie08
Linke: (Lin09)
Löffler, S.: Loe05
Logeay, C.: (IMK09)
Lompe, A.: Lom04
Looman, V.: Loo08
Lörper, J.: Loe05
Ludwig, A.: BLW01 BHW02
Lueg, T.: LRW06
Lüngen, M.: LLS06
Luy, M.: LDG05 Luy06 Luy06a LuyST
Mackenroth, G.: (Rue95) (BSW98) (Teg98) (WiB98) (Bre00) (Bae02) (Eek06) (LRW06) (Rue06) (Ruh07) (Win08) (wiki2) (wiki5) (Her) (KlW)
Mäder, R.: Mae10
Mai, K.: Mai04
Maisch, A.: Mai09
manager magazin: mam05
Mann, T.: Man10
Marschallek, C.: Mar03
Martin, J.P.: MaW08
Mascher, U.: VdK08a Mas09 (Gre09) (Weh09)
Mason, A.: MLR00
mattin: mat08
Mattle, P.: Mat09
Maurer, R.: Mau07
Max-Planck-Institut für demo­grafi­sche Forschung, Rostock: WiL09
Mazier, J.: EGH03
mdr: mdr09 mdr10
Meier, V.: KaM08
Meinhardt, V.: KiM97 WML98 MWZ99 KiM02 (IMK09)
Mercer-Studie: Mer07
Merck, K.-P.: Mer04
Merz, J.: ScM00 Mer06
Mesa-Lago, C.: (Pin99) RMF01 MeL02
Meyer, M.: (Wol10)
Miegel, M.: (Ric01)
Milleker, D.F.: ABB04
Mißfelder, P.: BoM05 (Foc06)
Mitchell, O.S.: GMZ98
Moorrison, Van: VMo05
Morgenmagazin: MoM07
Mullan, P.: Mul02
Müller, A.: MLB HaM02 Jel06 (MoM07) (SWR08) (3sa08) Mue08 Mue08a Mue08b Mue08c Mue08d MuK08 (wiki6)
Müller, H.-W.: HaM98
Müller, M.: FR08b
Mum, D.: KlM02
Müntefering, F.: Mue02
Murthi, M.: MOr99
NachDenkSeiten: Fla08 Lie08 Mue08 Mue08a Mue08b Mue08c Mue08d
Nachrichten T-online: TOn08
Naegele, G.: VdK08a
nano: 3sa08
nestor: Kli06
Netzwerk für eine gerechte Rente: NgR09 NgR0ab NgR09b
Neumann, M.: (FrI98)
Neumann, P.: vBN08
Niederländische Lösung: FR08a
Niejahr, E.: Nie99
Nordrhein-Westfalen: NRW08
Nowicki, S.: Now06
n-tv: ntv10
Nullmeier, F.: NRS08
NZZ Online: NZZ02 sda10
Oberfinanzdirektion Hannover: OFD07
Öchsner, T.: Oec10 Oec10a
OECD: OEC09
Oehler, A.: Oeh09
Oelschläger, A.: FOS04
Oeppen, J.: (Luy06)
Ohsmann, S.: OhS04
Opielka, M.: Opi04 Opi05
Opoczynsky, M.: (AFA08)
Orszag, J.M.: MOr99
Orszag, P.R.: MOr99 OrS99 (Bro03)
Ostermann, C.: Ost10
Osteuropäische Lösungen: FES06
Ostdeutschland: SaR08 (Ses06) DBB99
Paaßen, G.: Paa08
Palan, D.: Pal97
Paqué, K.H.: Paq10
Paraskewopoulos, S.: Par02
Paritätische Gesamtverband, Der: Par07 NgR09 NgR09a NgR09b
Passauer Neue Presse: Sla10
Patzig, S.: (AFA08)
Pauchard, O.: Pau10
Pehl, K.: Peh07
PESTER LLOYD: PeL10 PeL10a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages: Pet06
Pfeiffer, F.: PfR07
Pfeiffer, U.: PfB05
Piller, O.: (KlB10)
Pimpertz, J.: (Hag08)
Piñera, J.: Pin99 (Nie99)
Piñera, S.: (wiki13)
Pispers, V.: Pis10
Platzer, H.: VdK08a
Porwollik, U.: PoS03
Postbank: Pos09 Wol10
Preißler, S.: Pre09a
Preu, M.: Pre09
Püschel, H.-V.: Wag01
Quadbeck, E.: Qua10 Qua10a Qua10b
Quiroga, Y.: Qui08
Raffelhüschen, B.: Raf06 (Mue08d) (SWR08) (KrS09a)
Ramsauer, P.: (Anf08c)
Rechsteiner, R.: Rec01 Rec04
Reiermann, C.: ReS99
Reil-Held, A.: Rei00 BRW03 BRW04
Reiners, H.: Rei05
Reinhard, H.-J.: WHR07
Reinke, H.-J.: (Tem10)
Reißlandt, C.: Rei08
Rentenallee.de: Rea09
Renteneintrittsalter, Grafik: dRa06 gRa07
Reuß, K.: PfR07
Reuter, N.: Reu02
Reuters: Reu08
RIA NOVOSTI: RIA10 RIA10a
Ribhegge, H.: Rib08 Rib08a Rib08b
Richter, S.: Ric01
Richter, W.F.: Ric08
Rieckhoff, C: StR09b
Riedmüller, B.: RiW09 (TOn10)
Riester, W.: (Huj98) (Nie99) (ReS99) (DrW05) Rie08 Rie08a (Mue08b) (Voe10)
Rietzler, K.: (IMK09)
Rische, H.: Ris05 (enn05) (Thi06) Ris08 (adh09) Vbz09 ESR10 (Ryb10)
Rochlitz, S.: Roc09
Roppel, U.: Rop03
Roßbach, H.: Ros10
Rostocker Zentrum zur Erfor­schung des Demo­grafi­schen Wandels: LDG05 Luy06 Luy06a (WiL09)
Roth, E.: Rot10 Rot10b
Rothgang, H.: Rot10a
RP ONLINE (RHEINISCHE POST): Bre10 RP10 Qua10 Qua10a Qua10b
Ruhsert, K.: Ruh07
Ruiz Arias, M.A.: RMF01
Ruland, F.: Rul00 (PoS03) (enn05) NRS08
Runkel, M.: Run09
Ruprecht, W.: LRW06
Rürup, B.: Rue95 (Sau98) Rue98 RuS01 Rue03 (Kom03) (enn05) Rue06 Rue07 (Tjo09) (Pre09) (Sla10)
Russo, G.: MLR00
Rust, J.: Rus02
Rüttgers, J.: (Boh08) (Ric08) (Sie08) (DIW09) (BrH09)
Rybarczyk, C.: Ryb10
Saarbrücker Zeitung: SbZ10
Sachverständigenrat: SaR07 SaR07a SaR07b SaR08
Sandt, C.: SaS09
Santen, O.: San10
Sauga, M.: Sau98 SaS09a
Schaaf, A.: (Gre09)
Schäfer, C.: Sch08d Sch0ed Sch09a
Schäfer, R.: ABB04
Schäfer, U.: ReS99
Schareck, B.: Sch06b
Schatz, C.: HKS05 ScM00
Scheffler, M.: SaS09a
Schmähl, W.: Sch00 Sch00a Sch01 Sch03 SHV03 FOS04 Sch04 Sch04a Sch05 Sch05a Sch06 Sch06a Sch07 Sch07a Sch07b NRS08 (EnK08) (SWR08) (3sa08) Sch09b Sch10a ESR10
Schmergal, C.: PoS03
Schmidt, H.: Sch01a
Schnabel, R.: BSW98 Sch03b Sch08c
Schneider, P.: Sch10d
Schneider, R.: ABB04
Schnelker, M.: (ntv10)
Scholz, O.: (RP10)
Scholz, R.: GaS07 HSS08
Schösser, T.: Sch10c
Schrader, N.: Sch10b
Schreiber, W.: (Mer04) (KlW)
Schreiner, O.: (Huj98)
Schrenker, M.: Sch09
Schröder, A.: Sch00a
Schröder, C.: CKS07
Schröder, G.: Huj98 (Weh09)
Schulte, S.: Sch08a
Schulten, T.: UEG10
Schulz, A.: HSS08
Schulz, J.P.: Sch03a
Schulz-Nieswandt, F.: Sch08b
Schulze, I.: ScJ06
Schütz, H.P.: Sch10
Schwark, P.: Vbz09
Schwarz-Schilling, C.: (Pal97)
Schwedische Lösung: Cro05 Boe07 StK08
Schwei­ze­rische Lösung: NZZ02 Rec04 (Wol04) (FES06) (FR08) (Lau07) (StK08) Sch08
Schwei­ze­rische Kantonal­banken: Sch08
Schwenn, K.: (Knu05) Sch08f Sch09b
Seehofer, H.: (Anf08c)
Seer, I.: See02 See02a
Seifert, V.: Sei07
selbstoptimieren.de: sop10
Sesselmeier, W.: RuS01 Ses06 Ses07
Sewöster, D.: HSS08
Shaoul, J.: Sha03
ShortNews: ShN10
Siems, D.: Sie08 Sie08a
Sievers, M.: IMK09 Sie10
Silvia, S.J.: SiS07
Simonis, H.: Huj98
Slangen, C.: Sla10
Sleegers, A.: Sle10
Sommer, Matthias: Som07
Sommer, Michael: (Thi10a)
Sowa, R.: SoH
Sozialbeirat: Soz04 Soz04a
Sozial-Klau: Ber08
Sozialpolitik-aktuell: Sop08
Sozialpolitik.com: Soz08
Spazier, K.: Spa08
Springob, K.: BoS02
SRzG: SRG00 ZeT01
Staiger, M.: Sta09
Stanowsky, J.: ABB04 (Knu05)
Statistisches Bundesamt: Sta03 (Sta06) Sta06a Sta06b BGH07 Sta08
Steffen, J.: DHS08 DDD10
Steiger, H.: Sch06a
Steiner, V.: fmm10
stern.de: Sch10
Steuerrat24: Str09
Stiglitz, J.E.: OrS99
Stock, O.: SaS09
Stollenwerk, B.: LLS06
Stolpe, M.: SiS07
Stolte, K.: BSW98
Stolz, U.: OhS04 StR09b
Stöwhase, S.: KrS09
Strassburg, R.: FR08c
Streck, R.: Str10
Swiss Equity magazin: SwE10
Szent-Ivanyi, T.: SzI10
T-Online: TOn08 TOn10
Tabellini, G.: BBT01
tagesschau: Has08 ARD08 ARD10
Tagesspiegel, Der: Bos07 JaW08 Mas09 Eub09 The09 Wag10 Lei10
Tegtmeier, W.: Teg98
Temme, M.: Tem10
test.te: tes10 tes10a
Teufel, O.W.: Teu04
Theil, U.: (The09)
Thelen, P.: The10
Thissen, S.: Thi06 Thi10 Thi10a
Thompson, L.: Tho98
Tiffe, A.: (Pre09)
Tillich, S.: (MDR10)
Tivig, T.: TiH07
Tjong, S.: Tjo09
Tremmel, J.: ZeT01
Trischler, F.: (HBS10)
Uebelmesser, S.: SUe00 SUe02 Ueb03
Ulrich, R.E.: Ulr02
Ungarn: PeL10
Urban, H.-J.: UEG10
Utecht, B.: (See02)
Vaupel, J.W.: (Luy06)
Verbraucherzentrale: Oeh09 Vbz09
ver.di: Rue06
Verein für soziales Leben e.V.: VsL08
VersicherungsJournal: Lei09
Versicherungs- und Finanzbote: VFb10
Vetter, S.: Vet09
Viebrok, H.: Vie SHV03 HiV03 Vie04
Vogel, J.: Vog08
Voigtländer, M.: VoH03
Volkssolidarität: (Sch05) SFV07 SoV08 DHS08 NgR09 NgR09a NgR09b
Fuldaer Zeitung: Voe10
von Borstel, S.: vBN08
von Bröckel, J.: vBr08 vBr09 vBr09a
von der Heide, D.: vdH09
von der Vring, T.: vdV09
von Gaessler, G.: VdK08a
von Gaudecker, H.-M.: GaS07
von Heusinger, R.: FR08a
von Weizsäcker, J.: TvW99 vWF06
Wadewitz, F.: Wad10
Wagner, G.: Wag98 WML98 MWZ99 Wag01
Wagner, J.: Wag10
Wahl, S.: Wah00
Walter, N.: (Pal97)
Weber, M.: Vbz09
Wehlau, D.: Weh09
Wehner, P.H.: Kru05
Weiß, P.: (The10)
Werding, M.: BSW98 SiW00 WHR07 KlW
Wetzel, D.: (IGM10)
Whitehouse, E.: MaW08
Wiegard, W.: Wie01 Wie01a
Wienert, H.: Wie01b
Wiesehügel, K.: Wie09
Wilkoszewski, H.: WiL09
Willert, M.: RiW09
Williams, M.: WiW04
Williamson, J.B.: WiW04
Windhövel, K.C.M.: Win04 Win05
Winkel, R.: Win08b
Winkelmann, U.: DrW05
Winkelpedia (Winkelhake, O.): Win08 Win08a
Winkler, G.: UEG10
Winter, J: BLW01 BHW02
WIRT­SCHAFT UND SCHULE: WuS09
Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi: WiB98 (Hau98) (Sin99) WiB05
wiwo.de: wiw09 HoG09
Wojtkowski, S.: HBS06
Woldag, R.: Wol04
Wolff, S.: Wol10
Wolfgramm, C.: EeW08
Wolgast, M.: LRW06
Woratschka, R.: JaW08
World Bank: (Rus02) OrS99 MOr99 Wor01
World Socialist Web Site: Sha03
Wowereit, K.: (RP10)
Wozniewski, H.: Woz10
Wrede, M.: Wre98
WSI der Hans-Böckler-Stif­tung: Kru97 (Hag08) HSS08
WZB für Sozi­alfor­schung: Rue03
YOIS: YOI05
Zahler, C.: Zah04
Zechmeister, M.: ZeT01
Zeldes, S.P.: GMZ98
Zenker, B.: UEG10
Zimmermann, K.F.: Zim05
Zwiener, R.: MWZ99 (IMK09) Vbz09 DDD10
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